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Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Pütz, Theodor (wissenschaftl. Ltg.): Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich

Abstract

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Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Pütz, Theodor (wissenschaftl. Ltg.): Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich

Author: Predöhl, Andreas; Weippert, Georg
Publisher: Berlin: Duncker & Humblot
Year: 1966
DOI: 10.3790/978-3-428-41570-0
Source: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/285441/1/9783428415700.pdf
Predöhl, Andreas (Ed.); Weippert, Georg (Ed.)
Book
Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Pütz, Theodor
(wissenschaftl. Ltg.): Verbände und Wirtschaftspolitik in
Österreich

Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 39
Provided in Cooperation with:
Verein für Socialpolitik / German Economic Association
Suggested Citation: Predöhl, Andreas (Ed.); Weippert, Georg (Ed.) (1966) : Wirtschaftsverbände
und Wirtschaftspolitik. Pütz, Theodor (wissenschaftl. Ltg.): Verbände und Wirtschaftspolitik in
Österreich, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 39, ISBN 978-3-428-41570-0, Duncker &
Humblot, Berlin,
https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0
This Version is available at:
https://hdl.handle.net/10419/285441
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Schriften des Vereins für Socialpolitik
Gesellschaft für Wirtschafts· und Sozialwissenschaften
Neue Folge Band 39
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SCHRIFTEN
DES VEREINS FUR SOCIALPOLITIK
Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Neue Folge Band 39
Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik
Herausgegeben von Prof. Dr. A. Predöhl und Prof. Dr. G. Weippcrt
VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT
BERLIN 1966
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Verbände und
Wirtschaftspolitik in Österreich
Wissenschaftliche Leitung
U niv.- Prof. Dr. Theodor Pütz
VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT
BERLIN 1966
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Alle Rechte vorbehalten
© 1966 Duncker & Humblot, Berlin 41
Gedruckt 1966 bei Berliner Buchdruckerei Union GmbH., Berlin 61
Printed in Germany
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Geleitwort der Herausgeber
Von einer kleinen Arbeitsgruppe innerhalb des Wirtschaftspolitischen
Ausschusses der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Verein für Socialpolitik wurde unter dem Vorsitz von Herrn Prof.
Dr. Hans-Jürgen Seraphim, dem damaligen Leiter dieses Ausschusses,
die Frag e diskutiert, ob es nicht dringlich sei, die Interessenverbände
der Wirtschaft hinsichtlich ihres Einflusses auf die Ö ffentliche Meinung,
auf die politischen Parteien, auf Legislative un d Exekutive einer ge
naueren Untersuchung zu unterziehen. Eine Reihe von Umständen
hatte damals zu Veröffentlichungen geführt, in denen die Verbände
ganz überwiegend als Störenfriede sowohl der Demokratie wie des
wirtschaftspolitischen Konzepts der Bundesrepublik erschienen.
Die Auffassung dieser Arbeitsgruppe ging dahin, daß der Versuch
gema cht werden müsse, zu einem vorurteilslosen , keinesfalls aber un
kritischen Bild von den Aufgaben un d Handlung en der Interessen
verbände der Wirtschaft zu gelangen. Denn wenn auch nicht in Abrede
zu stellen ist, daß die Aktivitäten dieser Verbänd e und zumal die von
ihnen zum Einsatz gebrachten Methoden sowohl dem klassischen Bild
der Demokratie wie insbesondere auch dem wirtschaftspolitischen
Ordnungsbild unserer Bundesrepublik nicht selten kräftig widerstrei
ten, so läßt sich andererseits doch zeigen, daß den Interessenverbänden
d er Wirtschaft, zumal in ihrer Eigenschaft als Selbsthilfeorganisationen,
höchst wi chtige, ja originäre Ordnungsfunktionen zukommen, die au s
dem Wirtschaftsleben unserer Zeit, aber au ch aus unserem politischen
Leben nicht mehr weggedacht werden können.
Rasch zeigte sich, daß man sich vor einer mehrschichtigen Aufgabe
befand, wollte man die mit den Interessenverbänden gegebene wirt
schaftspolitische und gesamtpolitische Problematik in den Griff be
kommen. Fest stan d auch, daß man es bei einer Entstehungsgeschichte
der Verbände nicht bewenden l assen dürfe. Prinzipielles Angehen des
Verhältnisses von Verbandshandeln und jeweiliger ordnungspolitischer
Konzeption des Staates erschien als unumgänglich. Aber damit nich t
genug. Sollte sich die Divergenz von faktischem Verbandshandeln und
normiertem ordnungspolitischem System wirklich als unaufhebbar
erweisen , so dürfte auch der Aufgabe nicht ausgewichen werden, das
Leitbild der staatlichen Ordnungspolitik auf seinen Realitätscharakter
hin zu überprüfen, also etwa auszumachen, ob es nicht ideologis che
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VI Geleitwort de r Herausgeber
Momente sind, zu deren Lasten jene Divergen z von Verbandshandeln
und Ordnungspolitik geht. Damit aber stand man unvermeidbar vor
dem Problem einer realistischen Theorie der Wirtschaftspolitik. Schon
in den ersten Vorerörterungen war man sich aber im klaren, daß selbst
bei tieferem Eindringen in die Probleme mit abschließenden Ergeb
nissen nicht zu rechnen sei, doch durfte man die Hoffnung hegen, zur
Klärung der Verbandsproblematik unter den verschiedensten Aspek
ten einiges beizutragen.
Die Vorschläge jener Arbeitsgrupp e wurden vom Wirtschaftspoli
tischen Ausschuß der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissen
schaften gebilligt und bildeten von 1960 ab, zunächst unter dem Vor
sitz von Herrn Prof. Dr. H.-J. Seraphim, der dieses Vorhaben mit der
ihm eigenen Initiative bis zu seinem tödlichen Unfall im August 1962
förderte, sodann unter dem Vorsitz des Linksunterzeichneten, mehrere
Jahre hindurch das Arbeitsprogramm dieses Ausschusses. Im Namen
der Verfasser der einzelnen Bände, aber auch in ihrem eigenen Namen
danken die Herausgeber den Mitglie d ern dieses Ausschusses für die
anregenden Diskussionen auf den einzelnen Arbeitstagungen anläßlich
der Vorlage von Teilergebnissen in Referatform.
Das Forschungsvorhaben, dessen Ergebnisse unter dem Obertitel
„Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik" im Rahmen der Schriften
des Vereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirts ch afts- und Sozial
wissenschaften, Neue Folge, in einer Reihe von Einzelbänden vorgelegt
werden, sah, wie schon angedeutet, von Anfang an verschiedene Unter
suchungen vor, die unter der Leitung des jeweiligen Verfassers oder
Herausgebers von einzelnen Arbeitsgruppen durchgeführt wurden. Di e
Namen der wissenschaftlichen Mitarbeiter sind im Vorwort der Einzel
bände aufgeführt.
Die Frage na ch den gesellschaftlichen und ökonomischen Voraus
setzungen der Entstehun g der Interessenverbände war ebenso zu
stellen wie die Frage na ch den Erscheinungsweisen, dem strukturellen
Aufbau u nd den Funktionen der einzelnen Verbände, wobei den
„Außenfunktionen", die in dem Bilde, das sich die Ö ffentlichkeit von
den Verbänden macht, in der Regel vorherrschen, ebenso d as Augen
merk zu schenken war wie den „Innenfunktionen", die, wenigstens
fallweise , also nach Zeit und Umständen, in der Verbandstätigkeit in
den Vordergrund treten.
Neben dieser sowohl historischen wie morphologisch-strukturellen,
vor allem aber auch fo nktionsgeschichtlichen Betrachtungsweise, die
bis in die Gegenwart reicht, durfte aber auch der Gesichtspunkt der
Wirtschaftsverfassung nicht fehlen, s chon darum nicht, weil in der
relativ kurzen Geschichte des modernen Verbändewesens - legt man
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Geleitwort der Herausgebe r VII
deutsche Verhältnisse zugrunde - der Gestaltungswille und die Ak
tivität der Verbände sich innerhalb recht verschiedener Wirtschafts
ordnungen bekundete. Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen heraus
erwies es sich als notwendig, die Zeit von 1933 bis 1945 gesondert zu
untersuchen. In h öchst unterschiedlicher Weise w erden innerhalb dieses
Zeitraumes bisher autonome , selbstbestimmte Verbände zu weitgehend
oder gänzli ch fremdbestimmten Verbänden. Überdies blieben - wie
in so vielen anderen Bereichen auch in dem des Verbändewesens ..:_
die Erfahrungen innerhalb des Nationalsozialismus n1cht ohne Bedeu
tung für den Neuaufbau de r Verbände.
Die Untersuchung des Verbändewesens wäre nach Auffassung des
Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Gesellschaft für Wirtschafts
und Sozialwissenschaften unvollständig gewesen, hätte man es unter
lassen zu erkunden, wie die Verbände selbst ihre Rolle in der Wett
bewerbswirtschaft und der Parteiendemokratie sehen. Daß die Ermitt
lung dieses „Selbstbildes" auf die Methode des Interviews und des
Fragebogens verwiesen war, liegt nahe.
Die Zusammensetzung des volkswirtschaftspolitischen Ausschusses
bot die Möglichkeit, das Forschungsvorhaben nicht auf die Verhält
nisse in der Bundesrepublik beschränken zu müssen. Die „wirtschafts
politische Mitbestimmung der Interessenverbände" (Th. Pütz) bei der
wirtschaftspolitischen Willensbildung innerhalb der Republik Ös ter
reich, mitsamt den mannigfachen Querverbindungen zwisch en den
Interessenverbänden (einschließlich Kammern), den beiden Großpar
teien und der Koalitionsregierung gewähren unter den verschiedensten
Aspekten wesentliche Einblick e. Zudem tritt an dem ö sterreichischen
Beispiel ein Phänomen des Verbandshandelns mit Deutlichkeit hervor
- hier jedoch abweichend vom Regelfall in institutionalisierter
Form -, das auch sonst das entfaltete Verbändewesen in hohem Maße
charakterisiert: der organisierte Interessenausgleich.
Aufgabe des Schlußberichtes wird es sein, die in den einzelnen
Ergebnisberichten gewonnenen Einblicke aufzugreifen und nach Mög
lichkeit unter mehreren Aspekten theoretisch weiterzuführen. Aus
blicke auf eine Theorie des Interessenverbandes werden sich ebenso
ergeben wie Ausblicke auf die Theorie der Volkswirtschaftspolitik wie
auf die sozialökonomische Theorie überhaupt.
Vorgesehe n sind folgende Bände, die in unregelmäßigen Abständen
erscheinen werden:
1. Georg Weippert, Entstehung, Struktur und Funktion der Ver
bände.
2. Ingeborg Esenwein-Rothe, Die Wirtschaftsverbände von 1933 bis
1945.
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VIII Geleitwort der Heraus g ebe r
3. Günter Schmölders, Das Selbstbild der Verbände.
4. Theodor Pütz, Verbände und Wirtschaftspolitik in Ö sterreich.
5. Heinz König, Statistik der Verbände.
6. Georg Weippert, Schlußbericht, Wirtschaftsverbände und Wirt
schaftspolitik.
Eine Anzahl von Untersuchungen, die sich insbesondere mit der
Ges chichte , der Struktur und der Funktion einzelner Verbände oder
Verbandsarten befassen und vor allem den beiden erstgenannten
Einzelbänden als Materialgrundlage dienen, erscheinen in zwangloser
Folge in der neugeschaffenen Reihe „Untersuchungen über Gruppen
und Verbände" des Verlages Duncker & Humblot.
Zu da nken haben wir der Deuts chen Forschungsgemeinschaft, die
durch ihre großzügige finanzielle Hilfe die Durchführung des umfang
reichen Forschungsvorhabens ermöglichte und dem Verlag Duncker &
Humblot, der die Drucklegung ohne Zuschüsse übernommen hat.
Andreas Predöhl Georg W eippert
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Vorwort
Das Vorwort soll nur die Aufgabe einer Danksagung haben.
Als wissenschaftlicher Leiter möchte ich in erster Linie allen Mit
arbeitern danken. Entscheidend für die Durchführung eines so umfang
reichen Forschungsvorhabens war nicht nur der persönliche Einsatz
jedes Mitarbeiters , sondern auch der hervorragende Team -Geis t, d er
die rechte Einordnung der Teiluntersuchungen in das Gesamtwerk und
die gegenseitige Förderung durch Dis k ussion und Kritik gewährleistete.
Außer den im Inhaltsverzeichnis genannten Verfassern der Einzel
darstellungen möchte ich auch jenen Mitarbeitern danken, die durch
ihren Rat , ihre Anregungen und Kritik die Untersuchung gefördert
haben; so vor allem Herrn Univ.-Prof. Dr. W. Weber , d em ich unter
anderem reiche Anregungen für meine Darstellung der geschichtlichen
Entwicklung und des politischen und gesellschaftlichen Hintergrundes
des österreichischen Verbandswesens verdanke. Dank gilt meinen
Assistenten Dr. Margarete Hawranek und Dr. Gustav Kucera, welche
wertvolle Vorarbeiten für die systematische Gesamtdarstellung g
leistet haben und die Mühsal des Korrektur-Lesens auf sich nahmen.
Große Verdienste um die organisatorische Vo rbereitung und Durch
führung d es Forschungsvorhabens haben meine frühere Assistentin
Dr. Monika Ruppe-Streissler und meine jetzige Assistentin Dr. Mar
garete Hawranek. Frau Dr. M. Ruppe-Streissler hat überdies eine
umfangreiche komparative Studie über „Zielsetzungen und Verhaltens
weisen der österreichischen Wirtschaftsverbände" verfaßt, die eine
wissenschaftlich besonders wertvolle Vorarbeit für den I. und II. Teil
der Gesamtuntersuchung darstellt.
Mein größter Dank gilt Frau Univ.-Prof. Dr. G. Neuhauser, welche
über den von ihr verfaßten „Systematischen Teil" hinaus entscheiden
den Anteil an dem Entwurf und der Gestaltung des Konzepts und des
Aufbaus des ganzen Werkes hat. In jedem Stadium der vielschichtigen
und langfristigen Untersuchung war sie produktive Mitarbeiterin des
wissenschaftlichen Leiters.
Reiche Anregungen und fördernde Kritik fanden wir auf den zahl
reichen Arbeitstagungen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, be
sonders von den Professoren G. Schmölders , G. Weippert un d I. Esen
wein - Rothe sowie deren Mitarbeiter.
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X Vorwort
Eine der wichtigsten Voraussetzungen der Durchführung unserer
Untersuchungen war die Bereitschaft der Verbände, d. h. ihrer Spitzen
funktionäre, unser Forschungsvorhaben nicht nur durch Informationen
un d Materialien zu unterstützen, sondern auch ihr Einverständnis
dami t zu geben, da ß le itende Herren ihrer „wissenschaftlichen" oder
„wirtschaftspolitischen" Abteilungen an unserem Forschungsvorhaben
mitarbeiteten.
Last no t least gilt großer Dank der Deutschen Forschungsgemein
schaft, die es durch ihre großzügige finanzielle Hilfe ermöglicht hat, in
da s Forschungsvorhaben „Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik"
auch Ö sterreich einzubeziehen.
Die „Verbände-Forschung" des Wirtschaftspolitischen Ausschusses
wur de begonnen und auch schon weitgehend durchgeführt unter dem
Ausschuß-Vorsitzenden Prof. Dr. H. J. Seraphim, der im September
1962 so tragisch aus dem Leben gerissen wurde. Seraphim hat in vielen
Ausschuß-Sitzungen unsere Forschung inspiriert und unsere Zusam
menarbeit koordiniert und darüber hinaus Unschätzbares getan in d er
Pflege guter menschlicher und kollegialer Beziehungen unter den Mit
glie d ern des Ausschusses. Für Ö sterreich und für seine österreichischen
Kollegen hatte Seraphim eine besonders herzliche Zuneigung. Unser
,,opus" möge sein Andenken ehren.
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Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirt
schaft. Systematische Gesamtdarstellung
Von Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
zweiter Teil: Die Bedeutung der Wirtschaftsverbände für die Gestaltung
der österreichischen Wirtschaftspolitik
Von Univ.-Prof. Dr. Theodor Pütz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Dritter Teil: Die österreichischen Wirtschaftsverbände in Einzeldar
stellungen:
1. Kammern und freie Verbände in der Landwirtschaft
Von Dr. Peter Meihsl ............................................ 237
II. Die Kammern fü r Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern )
Von Dr. Eduard März und Dr. E. Weissel .......................... 393
III. Der österreichische Gewerkschaftsbund
Von Prof. Fritz Klenner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
IV. Die Handelskammerorganisation in Österreich·
Von Dr. Max Mitic und DDDr. Alfred Klose ...................... 502
V. Freie Verbände in der Gewerblichen Wirtschaf t
Von DDr. Karl Weng er und Prof. Dipl.-Kfm. Hans Seidel .......... 573
VI. Freie Verbände im Geld - und Kreditwesen
Von Univ.-Prof. DDr. Adolf Nußbaumer .......................... 619
VII. Kammern und frei e Verbände der freien Berufe, die Verbände auf
dem Gebie t der Wohnun g swirtschaft und die Familienverbände
Von Dr. Herbert Zogelmann ...................................... 684
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Inhaltsverzeichnis
Einleitun g: Gegenstand , Aufbau und Methode der Untersuchung ...... XXI
Erster Te il
Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft.
Systematische Gesamtdarstellung
Von Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Einleitun g: Definitionen und Untersuchun g saufg abe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1. Die Struktur der österreichischen Interessenvertretungen . . . . . . . . 8
1. Die Rechtsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2. Die Größenverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . 15
3. Die Organisationsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
a) De r organisatorische Aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
b) Die institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit der
Interessenvertretun g en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
II. Zielsetzungen und Verhaltensweisen der österreichischen Interes-
senvertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
1. Die Zielsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8
a) Die Arten de r Zielsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
b) Die Zielsetzungen auf den vier Aktionsfeldern . . . . . . . . . . . . . 46
2. Die wirtschaftspolitischen Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
3. Methoden und Wege der Einflußnahme auf die staatliche Wirt-
schaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
III. Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Spitzenverbänden in
der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen . . . . . . . .
6 5
Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
1. Die Geschichte der Paritätischen Kommission für Preis- und
Lohnfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
a) Die Vorgeschichte und die Entstehung der Kommission . . . . . . 66
b) Die Umgestaltun g und der Ausbau der Kommission . . . . . . . . 74
2. Die Organisation und die Arbeitsweise der Paritätischen Kom-
mission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
3. Die Rechtsgrundlagen und die Sanktionsmöglichkeiten der Pari
tätischen Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
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XIV Inhaltsverzeichnis
4. Die Motive und historischen Gründe für die Zusammenarbeit
der großen S pitzenverbände in der Paritätischen Kommission .. 100
5. Die wirtschaftspolitische Bedeutung der Paritätischen Kommis -
sion .... ... ........ .. .... .. .... . ..... .. ...... .. .. ............. 104
a) Die wirtschaftspolitische Bedeutung der „freiwilligen Selbst-
kontrolle von Preisen und Löhnen" ........... ..... ..... ... 105
Cl:) Die wirtschaftspolitischen Kompetenzen der Paritätischen
Kommission als Organ zur Kontrolle von Preisen und
Löhnen .............. .... ........... ................... 105
ßl Die ordnung spolitische Problematik der Preis - und Lohn-
kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
y) Die Preis - und Lohnkontrolle der Paritätischen Kommis 
sion al s Mittel der Anti - Inflationspoliti k . . . . . . . . . . . . . . . . 114
b) Die wirtschaftspolitisc he Bedeutung de s Beirats für Wirt
schafts - und S ozialfrag en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Zwei ter Teil
Die Bedeutung der Wirtschaftsverbände für die Gestaltung der
österreichischen Wirtschaftspolitik
Von Univ. -Prof. Dr. Theodor Pütz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
I. Der politisch e und gesellschaftliche Hintergrund de s gegenwärtigen
österreichischen Verbandswesens ................... ... .......... 135
II. Die Wirt schaftsverbände im geschic htlichen Wandel der Wirt -
schaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
III. Die Bedeutung der Verbandstätigkei t für die Verteilung der wirt
schaftspolitischen Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
IV. Die Auswirkungen der Verbandstätigkeit auf die wirtschaftspoli
tische Willensbildun g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
V. Die Auswirkungen der Verbandstätigkeit auf die Zielsetzungen der
staatlichen Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
VI. Die Auswirkungen der Verbandstätigkeit auf die Gestaltung der
wirtschaftspolitischen Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
1. Die Auswirkungen der Verbandstäti g keit auf die Gestaltun g
der ordnungspolitischen Maßnahmen ....................... .. . 184
2. Die Auswirkun gen de r Verbandstätigkeit auf die Gestaltun g
der ablaufspolitischen Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
VII. Die Bedeutung der Verbände für die Optimierung de r staatlichen
Wirtschaftspolitik . . .. . . . .. . . .. . . . .. . . . . . . . . . . .. .. . . . . . .. . . . .. . . . 199
1. Zum Begriff der Optimierung der Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . 199
2. Orientierung der Wirtschaftspolitik an einem Konzep t . . . . . . . . 201
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Inhaltsverzeichnis XV
3. Pluralistische Interessen und wirtschaftspolitisches Zielbündel 210
a) Repräsentation der Interessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
b) Interessenausgleich und wirtschaftspolitische Zielsetzungen 213
c) Interessenpluralismus und Gemeinwohl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
4. Zweckmäßigkei t der wirtschaftspolitischen Maßnahmen . . . . . . 223
Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
Dritter Teil
Die österreichischen Wirtschaftsverbände in Einzeldarstellungen
I. Kammern und freie Verbände in der Landwirtschaft
Von Dr. Peter Meihsl ........ ...... .................................... 237
Vorbemerkungen ................................................. ..... 23 7
1. Das Thema und seine Abgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
2. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Verbände .......... 245
3. Die rechtliche Zuständigkeit .................................. 257
a) Der Begriff der Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
b) Der örtliche Zuständigkeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
c) Der persönliche Zuständigkeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
d) Der sachliche Zuständigkeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
4. Organisation und Funktionsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
a) Die Präsidentenkonferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
b) Or g anisation und örtliche Gliederung der Kammern und
Ve rbände ......... ................................. ....... 274
c) Die fachliche Gliederung .................................. 275
d) Rechte und Pflichten der Mitglieder ........................ 276
e) Organe und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
f) Die finanziellen Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
g) Die Wahlen .......................................... ..... 284
h) Die Willensbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
5. Allgemeine Zielsetzung und Verhaltensweisen ................ 289
a) Da s Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
b) Die Zielsetzung in ihrer historischen Entwicklung . . . . . . . . . . 29 1
c) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
6. Die Einwirkung auf die wirtschaftspolitische W illensbildung . . . 313
a) Der allgemeine Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313
b) Die Einwirkung im vorparlamentarischen Raum . . . . . . . . . . . 316
c) Die Einwirkung im parlamentarischen Raum . . . . . . . . . . . . . . 318
d) Die Einflußnahme in der Verwaltung ...................... 320
e) Die Einflußnahme in der Gerichtsbarkeit . ................. 327
f) Die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen .. 328
g) Die Einflußnahme im politischen Be reich .. ................. 332
h) Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung . . . . . . . . . . . . . . . . 335
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XVI Inhaltsverzeichnis
7. Die Einwirkung auf die Marktverhältnisse .................... 341
a) Das Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
b) Die Wettbewerbspolitik .................................... 342
c) Einwirkung auf den Gütermarkt von der Produktionsseite . . 344
d) Einwirkung auf den Gütermarkt hinsichtlich Absatz ... ..... 345
e) Die Preisbeeinflussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
f) Sicherung der Marktordnung durch Außenhandelspolitik . . . 352
g) De r Kreditmarkt . . . . . . .. .. . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 357
h) Der Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
8. Die Einwirkung auf die Wirtschaftsordnungspolitik ............ 360
a) Lenkungspolitik und Marktordnung ......... ............... 360
b) Weitere gesetzliche Produktionsgrundlagen ................ 362
c) Die Struktur der Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
d) Die Investitionspolitik . . . . . . .. . . . . . . . .. . .. .. . . .. . . . . . . . . . . . 365
e) Innere Besitzfestigung ............................... ..... 368
f) Da s Sozialversicherungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
9. Die Einwirkung auf die Wirtschaftsablaufspolitik . . . . . . . . . . . . . 371
10. Die Einwirkung auf die gesellschaftlichen Verhältnisse ........ 376
11. Das Verhältni s zum Staat, zu den politischen Parteien und
anderen Verbänden .......................................... 381
a) Das Verhältnis zum Staat ........................ ....... .. 381
b) Das Verhältnis zu den politischen Parteien ................ 384
c) Das Verhältnis der landwirtschaftlichen Verbände zueinander 386
d) Das Verhältnis zu den Verbänden de r a nderen Wirtschafts-
bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390
II. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern)
Von Dr. E. März und Dr. E. Wei ssel unter Mitarbeit von Dr. H. Reitha fer 393
I. Die Entstehung der Arbeiterkammern und ihre gesetzliche Grund-
lage ...... ......... ......... .. .... ........................ ..... .. 393
II. Die Bedeutung und Entwicklung der Arbeiterkammern in der
Ersten Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
III. Die Entwicklung in der Zweiten Republik .................. ...... 404
1. Die allgemeine Entwicklun g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
2. Die Entwicklung in den wichtigsten Bereichen ........ ........ 412
a) Ubersicht über den heutigen Stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
b) Der Ernährungssektor (Agrarsektor) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415
c) Der Außenhandelssektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417
d) Budgetpolitik, insbesonde re Steuerpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419
e) Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen . . . . 420
f) Verkehrs- und Ta rifpolitik ................................ 422
g) Wirtschaftsrecht .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . 423
h) Sozialpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. • . . 425
i) Rundfunk und Konsumentenberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430
j) Publikationen . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
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Inhaltsverzeichnis XVII
(X) ,,Arbeit und Wirtschaft" .... ... ........ . ................ 431
ß) ,,Das Recht der Arbeit" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
r) ,, Sozialrechtliche Mitteilungen " .... ..... ... ... .......... 433
k) Bild ungswesen und Studienbibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433
IV. Die Einflußsphäre der Arbeiterkammern (Systematische Skizze) . . 434
1. Die Einflußsphäre der Kamme r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434
2. Die Grundlagen des Einflusse s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
3. Die Impulse fü r das Tätigwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436
III. Der österreichische Gewerkschaftsbund
Von Prof. Fritz Klenner .. ...... .... .......... .. .... ....... ....... ..... 437
I. Rechtsgrundlagen und rechtliche Zuständigkeiten des ÖGB . . . . . . . 437
II. Organisation und Funktionsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440
1. Aufbau und innere Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440
2. Die parteipolitische Gliederung de s ÖGB ..................... 446
3. Die Organe und ihre Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448
4. Die Mitglieder des ÖG B .... ..... .......... ..... ... ...... ..... 452
5. Die Leistungen des ÖG B an seine Mitglieder ... .. ..... .. ...... 455
a) Unterstützungslei stungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456
b) Betreuung der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458
6. Da s Verhältni s zwischen Gewerkschaftsführung und Gewerk
schaftsmitgliedern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460
7 . Die Willensbildung im ÖGB ... .. ... .... .... ...... ...... ...... 463
III. Allgemeine Zielsetzungen und Verhaltensweisen .... ..... .... .... 466
1. Aufgaben und wirtsc h aftspolitische Forderungen des ÖG B .... 466
2. Di e Einstellun g der Gewerkschaften zum demokratischen Staat 470
3 . Da s Streikproblem .. .......... ........ .... .... ..... .. .. .... .. 472
4. Das Problem des „geschlossenen Betriebes " ... ...... .. .... .... 474
5. Zukunftsaufgaben de s ÖG B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475
IV. Einwirkungen auf die wirtschaftspolitische Willensbildung im vor
parlamentarischen , parlamentarischen und administrativen Raum 478
1. Die Einwirkung auf die Gesetzgebung .. ....... ... ...... ...... 478
2. Die Einwirkung auf die Verwaltung ...... ... .... ..... .. ...... 480
3. Die publizistische Einflußnahme auf die wirtschaftspolitische
Willensbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482
V. Die Einwirkungen des ÖGB auf die Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . 484
1. Die wirtschaftlichen Ordnungsvorstellungen de s ÖGB . . . . . . . . 484
2. Einwirkungen auf die Sozialpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
3. Einwirkungen auf die Wirtschaftsablaufpolitik .......... ...... 490
4. Die Zusammenarbeit des ÖG B mit anderen Interessenverbänden 494
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XVIII Inhaltsverzeichnis
VI. Das Verhältnis des 0GB zur verstaatlichten Wirtschaft .......... 495
VII. Die Beziehungen des 0G B zu den politischen Parteien, zum Staat
und zur Arbeiterkammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Literaturverzeichni s .................... ....... ................. ....... 500
IV. Die Handelskammerorganisation in Österreich
Von Dr. Max Mitic und DDDr. Alfred Klose ................ ............ 502
I. Organisation und Funktionsweise der österreichischen Hande ls-
kammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
1. Wesentliche Hauptmerkmale ( erster Überblick) .............. 502
2 . Interessenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
3. Aufbau der Handelskammerorganisation und interne Organi-
sation ........................................................ 506
4. Funktionen der Organe und ihre Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510
5. Fachlicher und territorialer Interessenausgleich ............... 513
6. Die Beziehungen der Fachorganisationen zu den Kammern . . . . 515
7. Das Verhältnis de r Kammern zu den Mitgliedern .... .......... 517
8. Einstellungen der Kammermitglieder zu ihrer Interessenver-
tretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
II. Die rechtl ich e Zuständigkei t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
III. Al lgemeine Ziele und Verhaltensweisen ......................... 524
1. Freies Unternehmertum .. .............. ...................... 526
2. Privateigentum und Marktwirtschaf t .......................... 527
3. Mittelstandspolitik .. .. .. .. .. . .. . . . . .. . .. .. . . . . . .. . . . . . . . . . . .. 527
4. Das Selbstverwaltungsprinzip ................................ 528
5. Politische Ziele ........... . .................................. 530
IV. Einwirkungen der Handelskammern auf die wirtschaftspolitische
Willensbildung im vorparlamentarischen, parlamentarischen und
admini s trativen Raum ; Mitwirkung im Bereich der Gerichtsbarkeit 531
a) Vorparlamentarischer Raum ............................... 533
b) Parlamentarischer Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535
c) Administrativer Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536
d) Die Mitwirkung an der Gerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539
V. Einwirkungen auf die Wirtschaftsordnungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . 540
VI. Einwirkungen der Handelskammern auf die Wirtschaftsablaufs-
politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . 548
VII. Verhältnis zur verstaatlichten Wirtschaft ........................ 561
VIII. Die Beziehungen der Handelskammern zum Staat, zu den poli
tischen Parteien und zu den anderen Wirtschaftsverbänden . . . . . . . 562
1. Die Bezieh u ngen zum Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562
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Inhaltsverzeichnis XIX
2. Die Beziehungen zu den politischen Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564
3. Die Beziehungen ztl. anderen Wirtschaftsverbänden . . . . . . . . . . . . 565
4. Die internationalen Aufgaben der österreichischen Handels-
kammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 567
IX. Kulturell e Aufgaben der Handelskammern .. .................... 568
V. Freie Verbände in der gewerblichen Wirtschaft
Von DDr. Karl Wenger und Prof. Dipl.-Kfm. Hans Seidel
573
I. Allgemeine Charakteristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
1. Zahl und Größe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
2. Alter und Organisationsgrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575
3. Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577
a) Sonderinteressen von Großunternehmungen . . . . . . . . . . . . . . 578
b) Sonderinteressen in einzelnen Branchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578
c) Marktbeeinflussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579
d) Pflege internationaler Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580
e) Politische Erwägungen ..... ........... ..... ............... 581
f) Tr adition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581
4 . Das Verhältnis zu den Kammern .. ........................... 582
5. Innenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584
6. Einfluß auf die wirtschaftspolitische Willensbildung . . . . . . . . . . 585
II. Die Vereinigung österreichischer Industrieller .................... 588
1. Historische Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
2. Zusammenarbeit mit Kammern und anderen freien Verbänden 591
3. Organisatorischer Aufbau .................................... 593
a) Mitgliederstruktur ... .......... ..... .. .... ... .............. 593
b) Verbandsgliederung ......... ...... ........... ... .' ...... ... 594
c) Verbandsorgane .. .............. ... ......... ..... ...... .... 59 5
d) Geschäftsführung ..
. . . . . . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . .. . .. .. .. . . . .. . 596
e) Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596
4. Interessenpolitische Aktivität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597
a) Mitgliederbetreuung und verbandsinterner Interessenaus-
gleich .......... .......... .... ............. ..... ........ .... 597
b) Public relation s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 9 8
c) Vertretung wirtschaftspolitischer Interessen .. ..... .... .... 599
III. Andere freie Verbände ..... ... ..... ... ... .. .... ... ... ... .... .... 604
1. Industrie und Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604
2. Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610
3. Verkehr .... .......... ............... ..... ...... ............. 612
4. Fremdenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 3
IV. Ausblick ....................... .......... ....................... aJ's
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XX Inhaltsverzeichnis
VI. Freie Verbände im Geld- und Kreditwesen
Von Univ.-Prof. DDr. Adolf Nu ßb aumer .............................. 619
I. Gemeinsame Kennzeichen der Verbände im Geld- und Kreditsektor 619
1. Art, Entstehung und allgemeine Zielsetzungen der Verbände ... 619
2. Verbandsorganisation ....... ............ ................... .. 624
3. Rechtliche Zuständigkeiten und tatsächliche Auf g aben . . . . . . . . 628
4. Einwirkungen auf die wirtschaftspolitische Willensbildung .... 631
5. Wirtschaftsordnungs- und Wirtschaftsablaufspolitik im ein-
zelnen ............................ ............................ 636
6. Gestaltun g der Marktverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639
7. Verhältnis zur verstaatlichten Wirtschaft .................... . 645
8. Einwirkungen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse ......... 647
9. Der Einfluß von Staat und politischen Parteien auf die Ver-
bandstäti gkei t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650
II. Besondere Merkmale der einzelnen Verbände im Geld - und Kredit-
sektor ................... ............................... ......... 651
1. Der Verband österreichische r Banken und Bankier s .......... 651
2. Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen . . . . . . . . . . 657
3. Der österreichische Raiffeisenverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
4. Der österreichische Genossenschaftsverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . 669
5. Der Verband der österreichischen Landes-Hypothekenanstalten 673
6. Bausparkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675
7. Der Verband der Versicherungsanstalten Osterreichs .......... 677
8. Die Wiener Börsekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681
VII. Kammern und freie Verbände der freien Berufe, die Verbände auf
dem Gebiet de r Wohnungswirtschaft und die Familienverbände
Von Dr. Herb ert Zogelmann ............ ............................... 684
I. Kammern und freie Verbände der freien Berufe .... ............. 684
1. Zum Begriff de r freien Berufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684
2. Rechtsformen und Arten der Verbände der freien Berufe ...... 687
3. Rechtliche Zuständi g keit, Or g anisation und Funktionsweise .... 690
4. Zielsetzungen und Verhaltensweisen ......... ................. 694
a) Die Bes timmungsgründe der Zielsetzungen und Verhaltens-
weisen ...................... ........... · . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 694
b) Zielsetzungen und Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 696
5. Einwirkungen auf die wirtschaftspolitische Willensbildung . . . . 700
6. Einwirkungen auf die Wirtschaftspolitik und auf die Marktver-
hältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 703
II. Die Verbände der Hausbesitzer und der Mieter .................. 707
III. Die Familienverbände ............................ .............. : 711
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Einleitung
Gegenstand, Aufbau und Methode der Untersuchung
Im Rahmen des Forschungsvorhabens „ Wirtschaftsverbände und
Wirtschaftspolitik" erschien es den Mitgliedern des Wirtschaftspoli
tischen Au sschusses zweckmäßig, eine in sich geschlossene Sonderunter
suchung für Ö sterreich vorzusehen, we il trotz vieler und wichtiger
Gemeinsamkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik
Deuts chland und Ö sterrei ch b edeutende Un terschiede in der Entwick
lung, Struktur, Verhaltensweise und vor allem in der wirtschafts
poli tischen Bed eutung d er Wirtschaftsverbände be ider Länder be stehen .
Gera de die Kenntnis dieser Gemeinsamkeiten und Unterschiede wird
v o n gro ßem Wer t sein für eine Be wältigung des „ Verbände-Pro blems "
in der theoretis chen und praktischen Wirtschaftspolitik.
Unsere Untersuchung „Wirts chaftsverbän de und Wirtschaftspolitik
in Öst erreich" unterscheidet sich thematisch und methodis ch von den
v on G. Weippert, I. Esenwein-Rothe und von G. Schmölders geleiteten
Untersuchungen de r analogen Verhältnisse und Probleme in der Bun 
desrepublik De utschl and. Das Hauptziel unserer Untersuchung i s t die
Beantwortung der Frage nach der Bed eutun g der Verbände für die
Gestalt ung der staatlichen Wirtschaftsp olitik. Da mit we rden manch e
an sich wichtige Erscheinungen und Probleme des Verbandswesens aus
der Untersuchung ausgeklammert oder nur sow ei t einbezogen als e s
z ur Klärung des Hauptproblems notwendig erscheint. Einige Lücken
der Untersuchung sind be dingt durch die natürlich erweise begrenzten
bzw. spezialisierten Kenntnisse und Forschungsinteressen des wissen
s chaftlichen Leiters un d seiner Mitarb eiter.
Ein Wirtschaftsverband kann und wird in der Regel v erschiedene
Ziele und Aktionsfelder haben : Zum Beispiel Förderung des beruf
lichen Lei s tungsvermöge ns und der Einkommen serwerbsfähigkei t der
Mitgl ieder ; Förderung des gesellschaftliche n Kontaktes und der kul
turellen Interessen der Mitgl iede r ; Verst ärkung de r Marktstellung der
Mitg lieder ; Vertretun g de r Mitgliederi nter esse n g ege nüb er dem Staat,
d. h. Beeinflussung der wirtschaftlich und sozial relevanten Gesetz
gebung und Verwa ltung im Interesse der Verbandsmitglieder. Unsere
Untersuchung hat die im Hinblick auf die Wirtschaftsordnung und den
Wirtschaftsablauf so wichtige „Mar ktfunk tion ", die von vielen Ver -
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XXII Einleitung
bänden ausgeübt wird 1 , und auch die „Förderungsfunktion ", die in d er
jüngeren Entwicklung der Verbände eine zunehmende Bedeutung ge
winnt, nicht bzw. nur am Rande behandelt. Eine Einbeziehung der
kollektivvertraglichen Gestaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen
und der verbandsmäßigen Beeinflussung der Wettbewerbsverhältnisse
auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten hätte unsere Untersuchung
uferlos werden lassen, abgesehen davon, daß es schon viele und auch
wertvolle Untersuchungen dieser P robleme gibt.
Die Konzentrierung unserer Untersuchung auf den Einfluß der
W i rtschaftsverbände auf d i e staatl i che W i rtschaftspol i t i k führte dazu,
daß d i e re lat i v wen i gen Sp i tzenorgan i sat i onen der „großen" Kammern
und fre i en Verbände i n den Vordergrund der Darstellung gerieten;
und zwar deshalb, we i l nur d i ese Sp i tzenverbände e i nen effe k t i ven
un d bedeutenden E i nfluß auf d i e staatl i che W i rtschaftspol i t i k zu neh
men verm ö gen.
D i e themat i sche Schwerpun k tb i ldung war auch m i t dem Verz i cht auf
e i ne systemat i sch -h i stor i sche Untersuchung der Entw i c k lung des Ver
bandswesens, w i e s i e i n den unter der Le i tung von G. We i ppert und
I. Esenwe i n- R othe entstandenen Arbe i ten durchgeführt worden ist,
verbunden. D i e „E i nzeldarstellungen" unserer Gesamt-Untersuchung
geben jewe i ls nur jene gesch i chtl i chen Daten der Verbandsentwicklung,
d i e für das Verständn i s des gegenwärt i gen Standes notwend i g ersche i 
nen. In d em von m i r selbst verfaßten Te i l II k ommt der h i stor i sche
Aspe k t i n der We i se zur Geltung, daß d i e geschichtl i chen Wandlungen
des Verbandswesens und der W i rtschaftspol i t i k i n i hrer gegense i t i gen
Bed i ngthe i t herausgearbe i tet werden.
F ür das Verständn i s des Verbandswesens i st zwe i fellos auch w i cht i g
d i e Kenntn i s der verbands -internen W i llensb i ldungsprozesse, vor allem
des Verhältnisses von Fun k t i onären und M i tgl i edern. D i e h i erm i t zu
sammenhängenden F ragen wurden an e i n i gen Stellen der Unter
suchung berührt, aber n i cht systemat i sch behandelt; und zwar deshalb ,
we i l es n i cht m ö gl i ch ersch i en, ausre i chende Informat i onen h i erüber
zu erhalten, und we i l d i e verbands i nterne Willensb i ldung k e i ne un
m i ttelbare B e deutung für unser Hauptuntersuchungsziel hat.
Es bestand d i e Abs i cht, auch d i e Verbände des Genossenschaftswesens
i n d i e Untersuchun g e i nzubez i ehen. Der Mitarbe i ter, der d i ese Aufgabe
übernommen hatte, wurde durch „v i s major" geh i ndert, se i n Vor
haben zu Ende zu führen. Es ist beabs i cht i gt, d i e so entstandene Lücke
durch Sonderpubl i k at i onen auszufüllen.
Der Aufbau der Untersuchung ergab s i ch aus der F ragestellung, aus
der tatsächl i chen verbandsmä ß i gen Organ i sat i o n der ö sterre i ch i schen
1 So be sonders von Genossenschaften, Kartellen und Arbeitsmarktver
bänden.
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Einleitung XXIII
Wirtschaft und aus der personellen Zusammensetzung des Mitarbeiter
teams.
Die Vielzahl der Wirtschaftsverbände ließ sich nach Wirtschafts
zweigen und Berufen in sieben Verbandsgruppen zusammenfassen und
gliedern. Jede dieser sieben Verbandsgruppen wurde in einer in sich
geschlossenen Arbeit untersucht. Diese Einzeldarstellungen, die den
Inhalt des III. Hauptteils ausmachen , bilden die „e mpirische" Grund
lage für die systematische Gesamtdarstellung der verbandsmäßigen
Organisation der österreichischen Wirtschaf t (I. Hauptteil) . Über die
komp arative Verarbeitung der Einzeldarstellungen hinaus enthält der
I. Hauptteil noch ein e größ ere Teil - Untersuchung über die institutio
nalisierte Zusammenarbeit von Verbänden in der Paritätischen Kom
mission für Preis- un d Lohnfragen. Außer den Einzeldarstellungen
wurden für die systematische Gesamtdarstellung mehrere ergänzende
Spezialuntersuchungen, die als solche nicht veröffentlicht werden, ve r
arbeitet. Die Darstellung der Paritätischen Kommission für Preis - und
Lohnfragen stützte sich zum Teil auf Arbeiten, die im Heft 4 der Wiener
Studien zur Wirtschafts- und Sozi alpolitik, Wien 1961 , erschienen
sind 2 •
Aus den sieben Einzeldarstellungen und der systematischen Gesamt
darstellung werden im II. Hauptteil Schlußfolgerungen gezogen für
die Beantwortung der Frage nach der Bedeutung der Wirtschaftsver
bände für die Gestaltung der österreichischen Wirtschaftspolitik. Der
II. Hauptteil enthält also das eigentliche „Er gebnis" der ganzen Unter
suchung. Sein Inhalt geht aber nicht unwesentlich hinaus über eine
Verarbeitung der Einzeldarstellungen und der systematischen Gesamt
darstellung. Die im II. Hauptteil dargelegten Interpretationen und
Thesen stützen sich nicht nur auf eigene Erfahrungen und Be obachtun
g en und auf schon teilweise publizierte 3 Vorarbeiten des Verfassers,
sondern auch auf zahlreiche Besprechungen und Diskussionen des Mit
arbeiter teams.
Die im Inhaltsverzeichnis gegebene Aufeinanderfolge der drei Haupt
teile entspricht nicht dem oben dargelegten Werdegang und logischen
Aufbau der Untersuchung.
2 E. John, Zur Preis-, Lohn- und Stabilisierungspolitik in der Verbands
wirtschaft.
E. März, Zur Problematik des chronischen Preisauftriebs in Öst erreich.
K. Wenger , Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen. Ent
stehung - Organisation - Prakti sch e Arbeitsweise.
3 Th. Pütz, Die wirtschaftspolitische Konzeption. In : Schriften des Vereins
für Socialpolitik , NF, Bd. 18, Berlin 1960.
Die ordnungspolitische Problematik der Interessenverbände. Jahrbuch für
Sozialwissenschaft, Bd. 11, 196 0.
Die wirtschaftspolitische Bedeutung der Interessenverbände. In : Die kol
lektiven Mächte im Arbeitsleben. Herausgegeben von Strasse r-Floretta, Wien
19 63.
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XXIV Einleitung
Im Hinblick auf die Lektüre des Werkes erschien es zweckmäßig, mit
der systematischen Gesamtdarstell ung der verbandsmäßigen Organi
sation der österreichischen Wirtschaft zu beginnen, und daran an
s chließend das „Ergebnis" hinsichtlich der wirtschaftspolitischen Be
deutung der Wirtschaftsverbände zu bringen. Leser, die „ins Detail"
gehen wollen , d. h. sich für die Fakten und Probleme einzelner Ver
bände interessieren, finden im III. Hauptteil die oben schon erwähnten
,, Einzeldarstellunge n" .
Die Gesamtuntersuchung begann mit einer Sitzung aller Mitarbeiter
im Herbst 196 1 und wurde im April 1965 abgeschlossen ; die Einzel
darstellungen schon zu früheren Terminen, die zum Teil über ein Jahr
zurückliegen.
Zur Methode der Untersuchung erscheinen uns einige Vorbemer
kungen notwendig zu sein.
Die Untersuchung hat einen ausgesprochen empirischen Charakter.
Sie hat nicht mit Fragebogen, Interviews und Hearings gearbeitet, -
von einigen Ausnahmen abgesehen. Sie konnte sich auch nur in un
bedeutendem Umfang auf fachliterarische Vorarbeiten stützen. Aus
diesen Gründen enthalten besonders die Einzeldarstellungen fast keine
Quellennachweise. Die Verfasser der Einzeldarstellungen stütze n sich
teils auf eigene, in der Verbandstätigkeit gewonnene Erfahrungen und
Kenntnisse und vor allem auf Materialien, die ihnen a ls Mitarbeitern
von Verbandsleitungen zur Verfügung standen oder - sofern sie „von
auße n" a n die Verbandsleitungen herantraten - zur Verfügung ge
stellt wurden. Nur aufgrund enge r persönlicher Kontakte, vor allem
zu den Spitzenverbänden, un d aufgrund des Vertrauens und der Be
reitschaf t von S pitz enfunktionären der „große n" Interessenvertretun
gen, unser wissenschaftliches Vorhaben zu unterstützen, konnten so
vie le und so sachlich wertvolle Informationen gewonnen werden wie
sie für eine genügend wirklichkeitsnahe Untersuchung erforderlich
erscheinen.
Eine empirische Untersuchung von der Breite und Differenziertheit,
die schon dem ersten Blick in das „ausführliche Inhaltsverzeichnis"
sichtbar wird, konnte nur von einer gr ö ßeren Grupp e von Mitarbeitern
geleistet werden. Glücklicherweise fanden sich Mitarbeiter, die lang
jährig in Spitzenverbänden tätig waren und zum Teil noch sind 4 •
4 Prof. Fritz Klen ner: 195 6-1959 stellvertretender Generalsekretär des
österreichischen Gewerkschaftsbund es ; derzeit Generaldirektor der Ba nk für
Arbeit und Wirtschaft.
DDDr. Alfred Klose: Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung der Bun
deskammer der gewerblichen Wirtschaft, Wien.
Dkfm. D r. (P h. D. Harvard University) Eduard März: Leiter der wirtschafts
wissenschaftlichen Abteilung der Kammer für Arbeiter und Angestellte, Wien.
Dr. Max Mitic: Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung der Kammer der
gewerblichen Wirtschaft, Wien.
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XXVI Einleitung
hat - weitgehend unvermeidbar - den Nachteil, daß manche Wie
derholungen auftreten; ein Nachteil, de n je ner · Lese r empfinden mag,
der das g anze Werk durcharbeitet; ein Vorteil aber im Hinblick au f
die Geschlossenheit und Vollständigkei t d er Einzeluntersuchungen und
de r beiden „auswertenden" Hauptteile.
Die Verfasser der Teile I und II ha ben sich bemüht, ihre Unter
suchunge n systematisch und terminologisch ganz aufeinander abzu
stimmen und dementsprechend auch die Einzeldarstellungen auszu 
werten. Als Verfasser des Ergebnis '- Teils (,,D ie Bedeut ung d er Ver
bände für die Gestaltung der österreichischen. Wirtschaftspolitik" ) bi n
ich mir bewußt, daß meine Interpretationen, Schlußfolgerungen und
Thesen, vor allem in den Au sführunge n über die Bedeutung der Ver
bä nde für die. Op timierung der· Wirtschaftspolitik, durch die sieben
empirischen Einzeluntersuchungen nicht immer genügend begründet
sind. Weitere empirische Untersuchungen und die Kritik an unserer
bisherigen Arbeit werden unsere Informationen, Interpretationen ,
Urteile und Schlußfolgerungen ergänzen, vertiefen und vor allem
korrigieren. Der wissenschaftliche Leiter
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Erster Teil
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Die ve rb ands mäßige Organisati on der ös terreichischen
Wirtschaft. Systematisc h e Gesamtdarstellung
Von Univ. Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Einleitung: Definitionen und Untersuchungsaufgabe
In der Literatur zum Thema „V erbände" findet sich keine einheitliche
Auffassung darüber, was unter „Ver band" zu verstehen ist. Der Gegen
stand der empirischen Verbandsforschung wird daher verschieden be
stimmt und abgegrenzt 1 • Dementsprechend fehlen auch einheitliche Kri
terien zur Unterscheidung von Ver bandsar ten und -typ en. In der Regel
werden aber die Verbände in vier große Kategorien eingeteilt - nämlich
in politische Verbände, Glaubensgemeinschaften (relig iöse Ver bä nde) ,
Wirtschaftsverbände und gesellschaftliche (oder kulturelle) Verbände 2 •
Die Definitionen und Be zeich nungen dieser Kategorien weichen aber bei
den einzelnen Autoren wieder mehr oder weniger voneinander ab.
Wegen dieser terminologischen und definitorischen Uneinheitlichkeit
in der Literatur ist es not wendig, hier zuerst die Ausdrücke und Beg riffe
zu erläutern, die in den systematischen Teilen unserer Publikation ge
bra ucht werden sollen ; damit läßt sich auch gleichzeitig der Unter 
suchungsgegenstand umreißen.
Unsere Untersuchung steht unter einer wirtschaftspolitischen Frage
stellun g; sie hat es daher nur mit der Kategorie der Wirtschaftsverbände
zu tun. Wir be trachten die interessendifferenzierte österreichische Ge-
1 Vgl. z. B. R. Breitling, Artikel „Pressure Groups ", in : Handwörterbuch der
Sozialwissenschaften, 8. Bd., Stuttgart-Tübingen-Göttingen, 1963 ; derselbe,
Die Verbände in der Bundesrepublik, Ihre Arten und ihre politische Wirkungs
weise, Meisenheim am Glan, 1955 ; F. H. Buchholz, Interessen - Gruppen -
Interessengruppen, o. 0. 1964 ; J. Kaiser, Die Repräsentation der organisierten
Interessen, Berlin 1956; 0. Stammer, Interessenverbände und Parteien, in : Köl
ner Zeitschrift für Soziologie und Sozialphilosophie, 9. Jg. 19 57 ; R. Weiler,
Wirtschaftliche Kooperation in der pluralistischen Gesellschaft, Wien, 1964;
G. Weippert, Zum Verständnis der verbandsstrukturierten Gesellschaft, in :
Methoden und Probleme der Wirtschaftspolitik, Gedächtnisschrift für H. J. Se
raphim, hrsg. von H. Ohm, Berlin 1964; J. Werner, Die Wirtschaftsverbände in
der Marktwirtschaft, Zürich und St. Gallen 1957 ; derselbe, Artikel „Wirtschafts
verbände", Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 12. Bd., Stuttgart-Tü
bingen-Göttingen, 1964.
2 Vgl. z. B. R. Breitling, Artikel „Pressure Grou ps", a. a. 0., S. 531 und
G. Weippert, a. a. 0., S. 126.
1•
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4 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
sellschaft unter einem Teilaspekt - dem der wirtschaftspolitischen
Relevanz organisierter Interessen . Unsere Untersuchung behandelt da
her nur einen Ausschnitt aus der verbandsmäßigen Organisation der
österreichischen Gesellschaft. Politische, religiöse und gesellschaftliche
Verbände werden von unserem Gesichtpunkt aus nicht erfaßt und blei
ben außer Betracht. Darüber hinaus ist ab er auch ein Teil der Wirt
schaftsverbände aus unserer Untersuchung ausgeschlossen 3 •
Unter „Wirtschaftsver band" verstehen wir eine relativ dauerhafte
organisatorische Verbindun g selbständig disponierender Unternehmun
gen oder Personen z ur Verfolgung gemeinsamer ökonomischer oder
sozialer Zwecke. Dies er so definierte Begriff „Wirtschaftsverband" um
faßt Berufs- und Fachverbände, Arbeitsmarktverbände (Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände) und Marktverbän de (Genossenschaften, Kartelle) 4 ;
Zwangsverbände fallen ebenso darunter wie freie Verb ände, Personen
verbände und Unternehmungsverbände gleich wie Verbände „h öherer
Ordnu ng", d. h. Verbände von Verbänden.
Bet rachtet man die Wirtschaftsverbände aus der Sicht unserer Frage
stellung - d. h. u nter dem Aspekt der wirtschaftspolitischen Relevanz -
dann heben sich die wirtschaftspolitisch orientie r ten Verbände 5 als
eigene Art von Wirtschaftsverbänden heraus. Wir nennen sie - in An
lehnung an die österreichische legistische Sprache - ,,Interessenvertre
tung en" . Interessenvertretungen sind solche Wirtschaftsverbände, zu
deren Hauptzwecken es gehört, die wirtschaftlichen und sozialen Inter
esse n ihrer Mitglieder durch Einflußnahme auf die sta atliche Wirtschafts
politik wahrzunehmen. Interessenvertretungen können daneben sehr
wohl auch als Förderungs- und Markt-(Arbeitsmarkt-)verbände tätig
werden. Förderungsverbände haben den Zweck, die Erwerbsfähigkeit
ihrer Mitglieder zu ver bess ern; Markt-(Arbeitsmarkt-)verbände vertre
ten die Interessen ihrer Mitglieder, indem sie als Träger von Marktmacht
µnmittelbar in das Marktgeschehen eingreifen. Wirtschaftsverbände,
deren Hauptzweck typischerweise nur die unmittelbare Selbsthilfe in
einer dieser Formen oder auch in beiden zusammen ist - also vor allem
Kartelle und Genossenschaften - zählen nicht zu den Interessenvertre
tungen ; denn ihnen fehlt typischerweise das konstitutive Merkmal der
Interessenvertretun g: die Repräsentation der im Verband organisierten
Interessen gegenüber dem Staat - d. h. den Organen der Gesetzgebung
3 Ausg e nommen ist dabei das Kapitel „Die Verbände in der geschichtlichen
Entwicklung der österreichischen Wirtschaft und Wirtschaftspolitik" im II. Teil
di eser Publikation.
4 Da es u. E. kein Konsumenteninteress e als organisierbares partikuläres
Interesse gibt, ke nnen wir, anders als Weippert u. a., auch keine Konsument
verbände als eigene Art von Wirtschaftsverbänden. (Vgl. G. Weippert, a. a. 0.,
s. 125 f. ) .
5 Diesen T erminus verwendet J. Werner. (Vgl. Artikel „Wirts chaftsver 
bände ", a. a. 0., S. 282).
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 5
und Vollziehung - und den Parteien - und damit auch gegenüb er der
Ö ffentlichkeit und allen anderen an der wirtschaftspolitischen Willensbil
dung mitwirkenden Verbänden.
Unsere Publikation handelt nur von den wirtschaftspolitisch orientier
ten Verbänden in Ö sterreich - oder, anders ausgedrückt : Gegen stand
unseres Be itrages zur empirischen Verbandsforschung sind die österrei
chischen Interessenvert retungen im hier gemeinten Sinn des Wortes.
Unser Be griff „I nteressenvertretung" deckt sich nicht mit dem Be griff
„I nteressenver band ", der - auf verschiedene Weise definiert - in der
vorhandenen Literatur zur Sprache kommt. Um Mißverständnissen vor
zubeugen, soll daher in den folgenden Ausführungen die Bezeich nung
„I nteressenver band" vermieden werden. Das Wort „Ver band" wird als
Abkürzung für „I ntere ssen vertretung" nur dort benützt werden, wo eine
Verwechslung ausgeschlossen ist ; außerdem soll „Ver band" an Stelle
von „I nteressenvertretung" im Ausdruck „ver ba ndsmäßige Organisation
der österr eichischen Wirtschaft" stehen.
Man kann die österreichischen Interessenvertretungen als die öster
reichische Form der „press ure group s" - soweit es sich dabei um Wirt
schaftsverbände handelt - auffassen. Dabei ist allerdings zu be achten ,
daß nur ein Teil der in den Einzeldarstellungen dieser Publikation er faß
ten Interessenvertretungen tatsächlich über „wir tschaftspolitische Macht"
verfügt, d. h. an der wirtschaftspolitischen Willensbildung teilnimmt. Bei
zahlreichen kleineren Interessenvertretungen bleibt es bei der Absicht,
d. h. bei der Zi elsetzung, im wirtschaftlichen oder sozialen Interesse der
Vertretenen auf die staatliche Wirtschaftspolitik Einfluß und nötigenfalls
„D ruck" auszuüben. Nach J. Kaiser sind pres sure groups „O rganisationen
des intermediären Bereichs zwischen Individuum und Staat, in denen sich
ein best immtes Interesse verkörpert und politisch relevant wird" 6 •
Zu den Interessenvertretungen in Ö sterreich zählen wir nicht nur die
freien Ver bände in Industrie, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, die Ver
bände der Kreditinstitute und Versicherungen, den Gewerkschaftsbund,
die Familienver bände, die Mieterver bände und die Hausbesitzerver
bände ; unter den Begr iff „I nteresse nvertretung" fallen auch die öffen
lich-rechtlichen Kammern. Die Genoss enschaften haben zwar - wie die
Ka rtelle - in unserer Untersuchung keinen Platz, weil sie keine Inter
essenvertretungen sind : Verbände von Genosse nschaften, die - wie vor
allem der „ö sterreichische Raiffeisenverb and" und der „ Ö sterreichische
Genosse nschaftsve r band" - die Merkmale von Interessenvertretungen
aufweisen, gehören aber sehr wohl zu unser em Untersuchungsgegen
stand.
8 s. J. Kaiser, Artikel „Pressure groups ", i n : Wörterbuch der Soziologie,
Stuttgart 19 55, S. 399 ; zum Begriff „pressure gr o up" vgl. auch F. H. Buchholz,
a. a. 0., S. 230 ff.
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6 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Mit der Wahl einer Definition von „Interessenvertret ung", die auch
die Zwangsverbände - vor allem die Kammern - deckt, setzen wir uns
bewußt in Gegensatz zu der Übung, die sich - wie es scheint: aus guten
Gründen - in der Bundesrepublik Deutschland herausgebildet hat : Wis
senschaft und Praxis pflegen dort die Kammern aus der Diskussion über
das Verbandsproblem auszuklammern.
Wenn wir, von dieser Regel abweichend, die „Interessenvertretun
gen ", so wie wir sie definiert haben, zum Gegenstand unserer Betrach
tungen machen, d. h. Kammern und - seltene - andere Zwangsver
bände in unsere auf Ö sterreich beschränkte Verbandsuntersuchung
einbeziehen, geschieht dies aber ebenfalls aus guten Gründen : erstens
nehmen die österreichisc hen Kammern im Beziehungssystem der Ver
bände - und insbesondere der Interessenvertretungen - eine andere
Stellung ein als die deutschen Kammern ; und zweitens - das hängt eng
mit dem ersten Grund zusammen - haben die Kammern in Ö sterreich
und in der Bundesrepublik Deutschland nicht die gleiche wirtschaftspoli
tische Bedeutung.
Ihrem Rechtscharakter nach unterscheiden sich die österreichischen
Kammern freilich nicht von den deutschen : die einen wie die anderen
sind Einrich tungen der beruflichen Selbstverwaltung, haben den Status
öffentlich-rechtlicher Körperschaften und sind mit bestimmten hoheit
lichen Befugnissen ausgestattet. Hier wie dort sind die Kammern
Zwangsorganisationen 7 • Auch der Aufgabenkreis ist im großen und
ganzen ähnlich abgesteckt; aber während die Kammern in der Bundes
republik de lege und de facto keine Funktionen auf dem Arbeitsmarkt
haben, und das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der In
dustrie- und Handelskammern" sogar ausdrücklich bestimmt, daß es nicht
zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört, sozial
politi s che und arbeits rechtliche Interessen wahrzunehmen 8 , besitzen die
österreichischen Kammern ohne Ausnahme kraft Gesetzes die Kollektiv
(Tarif-)vertragsfähigkei t 9 •
7 In Österreich ausnahmslos, in der Bundesrepublik zumindest regelmäßig.
In Österreich sind alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften Zwangsorganisa
tionen, die Bundesrepublik Deutschland kennt dagegen auch Körperschaften
öffentlichen Rechts, die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhen ; so gibt es z. B.
bei den deutschen Handwerksinnungen keine Zwangszugehörigkeit. Darüber
hinaus finden sich in der Bundesrepublik aber auch Kammern (insbesondere
von Angehörigen freier Berufe), die Körperschaften privaten Rechts sind,
denen der Staat einzelne hoheitliche Befugnisse übertragen hat. Der rechtliche
Unterschied zwischen Kammern und freien Verbänden, auf den wir weiter
unten noch zu sprechen kommen, ist hier verwischt, und die Problematik der
Übung, die deutschen Kammern nicht als Verbände - d. h. als Interessenver 
tretungen - gelten zu lassen, wird deutlich sichtbar.
8 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handels 
kammern (Bundeskammergesetz) v. 18. 12. 1956 (BGBL I, 920) , § 1 Abs. 5.
9 Kollektivvertr ags-Ge setz v. 26. 2. 19 47 (BGBL 76/1947), § 3.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreich iscllen Wirtschaft 7
Das steht aber wieder in Beziehung zu der - für uns - entscheiden
den Tatsache: in Ö sterreich gibt es ein geschlossenes, bundeseinheitliches
Kammersystem, das praktisch alle im Wirtschaftsprozeß stehenden
Staatsbürger erfaßt und dessen regionaler Aufbau der territorialen
Gliederung des Staates folgt ; einige wenige, wirtschaftspolitisch einfluß
reiche Organisationen bilden auf Bundesebene die Spitze.
Aus historischen Gründen fehlt in der Bundesrepublik ein solches ge
schlossenes Kammersystem. Nur ein Teil der Kammern unterliegt bun
deseinheitlichen Regelungen. Die Kammern sind nicht lückenlos über das
ganze Staatsgebiet verbreitet: in Baden-Württemberg und in Bayern gibt
es z. B. keine Landwirtschaftskammern. Der regionale Aufbau ist unein
heitlich; Zusammenschlüsse auf Landesebene sind nicht die Regel. Auf
Bundesebene arbeiten nur einige Spitzenorganisationen - so vor allem
der „Deutsche Industrie- und Handelsta g" , dem die 81 Industrie- und
Handelskammern der Bundesrepublik angehören. Infolge dieser Unein
heitlichkeit liegt der Schwerpunkt der Kammertätigkeit in der Bundes
republik auf der Förderung der regionalen Wirtschaft, der Unterstützung
der regionalen Behörden und der Repräsentation der jeweiligen Inter
essen gegenüber lokalen und regionalen Instanzen; auf der Bundesebene
tritt die wirtschaftspolitische Bedeutung der Kammern hinter jener der
freien Verbände und gegebenenfalls der Arbeitsmarktverbände zurück.
In Ö sterreich hingegen sind die Kammern - regelmäßig in enger und
oft organisatorisch unterbauter Zusammenarbeit mit den freien Verbän
den - maßgeblich daran beteiligt, die wirt schaftlichen und sozialen
Interessen der gesellschaftlichen Gruppen auf Bundesebene - d. h. dort,
wo fast alle wirtschaftspolitischen Kompetenzen liegen - gegenüber
de m Staat zur Geltung zu bringen.
Die Kammern können daher nicht nur, sondern müssen sogar in unsere
Untersuchung über „Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich" her
eingenommen werden.
Es seien hier noch einige Bemerkungen über den Gegenstand des
ersten Hauptteiles angefügt.
Aufgabe der systematischen Gesamtdarstellung ist es, die verbands
mäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft sozusagen nach
Form und Inhalt zu charakterisieren. Mit der Form ist die äußere Er
scheinung der österreichischen Interessenvertretungen gemeint, mit dem
Inhalt ihre Tätigkeit - d. h. Richtung, Bestimmungsgründe und Art
und Weise ihres Handelns. Es geht im ersten Hauptteil also darum, die
Erscheinungsformen und das Handeln der österreichischen Interessen
vertretungen von systematischen Gesichtspunkten aus zu untersuchen
und vergleichend zu betrachten.
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8 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhau ser
Für die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft
ist eine auf den ersten Blick verwirrende Vielfalt der Erscheinungsfor
men kennzeichnend. Im er sten Abschnitt der systematischen Gesamtdar
stellung soll daher versucht werden, die Erscheinungsformen zu syste
matisieren, d. h. die Struktur der österreichischen Interessenvertretungen
herauszuarbeiten. Unter der Struktur einer wirtschaftlichen oder sozialen
Erscheinung versteht man im allgemeinen ihre Gliederung, ihre Zusam
mensetzung, ihren Aufbau. Wir wollen hier die Rechtsformen der öster
reichischen Interessenvertretungen, die Größenverhältnisse und das
organisatori sche Gefüge aufzeigen.
Im zweiten Abschnitt soll vergleichend dargestellt werden, welche
konkreten Ziele die österreichischen Interessenvertretungen auf den
verschiedenen Aktionsfeldern verfolgen und wie die Repräsentation der
Interessen gegenüber den Repräsentationsadressaten, d. h. gegenüber
dem Staa t und der Ö ffentlichkeit, vor sich geht.
Der dritte Abschnitt behandelt die Paritätische Kommission für Preis
und Lohnfragen. In dieser Institution hat die verbandsmäßige Organi
sation der österreichischen Wirtschaft so etwas wie ihren Brennpunkt.
Die Kommission verdient aber dar über hinaus noch deswegen Be ach
tung, weil sie möglicherweise die Entwicklung neuer Formen der demo
krat ischen Staatso rdnung vorbereitet und anzeigt.
I. Die Struktur der österreichischen Interessenvertretungen
I. Die Rechtsformen
Ihrer Rechtsform nach sind die österreichischen Interessenvertretun
gen entweder Kammern - d. h. Organe der beruflichen Selbstverwal
tung, die den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften haben - oder
Vereine - d. h. Körperschaften privaten Rechts. Die Kammern sind die
gesetzlichen Interessenvertretungen. Die als Vereine konstituierten
Interessenvertretungen wollen wir „f reie Interessenvertretungen"
nennen.
Träger der Interessen, die von Kammern und freien Interessenvertre
tungen repräsentiert werden, sind Personen oder Unternehmungen oder
jur istische Personen, die selber Verbände sind. Reine Unterneh
mungsverbände kommen selten vor ; sie finden sich nur im Ber eich der
Geld-, Kredit- und Versicherungswirtschaft. Zu den reinen Personenver
bänd en gehören v or allem die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer
und die meisten Verbände Angehöriger freier Berufe. Gemischte Ver-
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 9
bände sind unter den Or ganisationen der gewerblichen Wirtschaft 10
anzutreffen, fehlen aber auch in der Landwirtschaft nicht.
Auß er Interessenvertretungen höherer Ordnung - d. h. Verbänden
von Interessenvertretungen - kennt man in Ö sterreich auch Inter
essenvertretungen „g emischter Ordnu ng" ; das sind Interessenvertretun
gen, die Kollektivmitglieder (Interessenvertretungen niederer Ordnung)
und Einzelmitgliede r (Unternehmungen, Personen) haben kön nen; sie
sind selten, ein Be ispiel ist aber der Ö sterreichische Forstverein. Inter
essenvertretungen, denen neben Einzelmitgliedern auch Genossenschaf
ten ange hören, sind keine Interessenve rtretungen gemischter Ordnung,
obwohl sie zu den Verbänden gemischter Ordnung - im weiteren Sinn
des Wortes - zählen ; denn Genossenschafte n sind zwar Wirtschaftsver
b ände, aber keine Interessenvertretungen.
Erwähnt sei hier noch, daß sich in Ö sterreich auch solche Zusammen
schlüsse von Interesse nvertretungen - meist auf Bundesebene - fin
den, die formlos in dem Sinne sind, daß sie weder die Rechtsform einer
Kammer noch die eines Vereines haben.
Der sachliche, persönliche und örtliche Zustä n digkeitsbereich der Kam
me rn ist gesetzlich umschrieben 11 ; das heißt vor allem : wer Kammer
angehöriger ist, bestimmt je weils das Gesetz.
Das System der Kammern best eht aus den Kammern der gewerblichen
Wirtschaft, den Kammern für Arbeiter und Angestellte, den Landwirt
schaftskammern und den Kammern der Angehör igen der freien Ber ufe.
Es gibt neun Landeskammern und eine Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft und ebensoviele Kammern für Arb eiter und Angestellte. Die
Kam merorganisation der Landwirtschaftskammern setzt sich aus neun
Landeslandwirtschaftskammern und fünf (Landes-)Landarbeiterkam
mern zusamm en ; zwei der Landeslandwirtscha ftskammern (die Kam
mern für Tirol und Vorarlberg) zerfallen in je zwei Sektionen mit
eigener Rechtspersönlich ke it: in eine Dienstgeber- und eine Dienstneh
mersektion. Eine Bundeslandwirtschaftskammer fehlt aus verfassungs
rechtlichen Gründen. Die Kammern der Angehörigen freier Berufe sind :
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die Apothekerkammer, die Den
tistenkammer, die Kammern der Ärzte und der Tierä rzte - je neun Län
derkammern und eine Bundeskammer -, die Regionalkammern der
Rechtsanwälte (sieben) , der Notare (sechs) und der Ingenieure (vier) .
1 0 Zur gewerblichen Wirtschaft gehören n ach österreichischem Sprach
gebrauch: Industrie, Gel d-, Kredit- und Versicherungswirtschaft, Handel und
Gewerbe mit Verkehrs- und Fremdenverkehrsgewerbe.
1 1 In der Regel durch ein Bundesgesetz ; nur für die Landwirtschaftskam
mern sind die Länder zuständig.
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10 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Die Kammern nehmen eine Doppelstellung ein : sie sind einerseits ge
setzliche Ber ufsorganisationen, anderseits aber auch Selbstverwaltungs
körperschaften. Sie besitzen daher - wie alle Selbstverwaltungskörper
- einen eigenen (selbständigen) und einen übertragenen Wirkungs
bereich. Im eigenen Wirkungsbereich obliegt es den Kammern, die ge
meinsamen wirtschaftlichen und sozialen Interessen (Berufs- und Stan
desinteressen) der Kammerangehörigen insbesondere auch gegenüber
dem Staat wahrzunehmen ; sie be schließen und verfügen hier - im Rah
men des Gesetzes und unter behördlicher Aufsicht - nach freiem Er mes
sen. Im übertragenen Wirkungsbereich erfüllen sie als weisungsgebun
dene Hilfsorgane der staatlichen Verwaltung öffentliche Aufgaben. In
der Praxis gehen die beiden Wirkungsbereiche ineinander uber 12 • Die
Grenze zwischen ihnen ist ab er für das Verhältnis der Kammern zu ihren
Aufsichtsbehörden von Be deutung 13 •
Damit die Kammern ihre Aufgaben erfüllen können, hat sie der Ge
setzgeber im eigenen Wirkungsbereich mit dem Recht ausgestattet, in
allen Angelegenheiten, die mittelbar oder unmittelbar die Interessen der
Kammerangehörigen be rühren, ihre Meinung zu äußern, d. h. über ein
schlägige Ge setzes- und Verordnungsentwürfe Gutachten abzugeb en und
mit Anträgen und Vorschlägen an die Organe der Gesetzgebung und
Vollziehung heranzutreten. Das Recht zur Gesetzesinitiative steht ihnen
aber nicht zu. In einzelnen bestimmten Verwaltungsangelegenheiten be
sitzen die je weils zuständigen Kammern noch ein besonderes Mit
spracherecht, das ihnen das Geset z fallweise eingeräumt hat.
Die Kammern bes itzen das Recht, die Kosten ihrer Tätigkeit innerhalb
best immter Grenzen auf die Kammerangehörigen umzulegen .
Aus der rechtlichen Stellung der Kammern folgt die Pflicht zum inter
nen Inte ressenausgleich und zur Rücksichtnahme auf das Allgemein
interesse.
Die Organe der Kammern werden von den Kammerangehörigen aus
ihrer Mitte in direkter oder indirekter Wahl gewählt. Höchstes bes chlie
ßendes und überwachendes Or gan ist in je der Kammer die Voll-(Plenar
oder Haupt-)versammlung oder der Kammertag. Dieses Org an setzt sich
bei den großen Kammern aus Delegierten zusammen ; bei den kleinen -
d. h. bei den kleineren Kammern der Angehörigen freier Be rufe - be
steht es aus allen aktiv wahlberechtigten Kammerangehörigen . An der
1 2 Das stellenweise Verschwimmen der Grenzen zwische n Verwaltung und
Pressure Groups, das Breitling als typisch für die Beziehungen zwischen Ver
waltung und Verbänden - besonders solchen mit Zwangsmitgliedschaft -
hervorhebt, zeigt sich hier in einer spezifisch österreichischen Modifikation.
(Vgl. R. Breitiing, Artikel „Pressure Grou ps", a. a. 0., S. 530).
1a Vgl. dazu vor allem den Beitrag von M. Mitic und A. Klose, Die Handels
kammerorganisation in Österreich, in diesem Ba nd, S. 523 f.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichis chen Wirtschaft 11
Spitze jeder Kammer steht ein Präsident. Der oberste ernannte Funk
tionär ist der Generalsekretär oder der Kammeramtsdirektor.
Die Gliederung der Kammern folgt teilweise bestehenden gesetz
lichen Vorschriften. Einige Glieder von Kammern besitzen eigene
Rechtspersönlichkeit - wie z. B. die schon erwähnten Sektionen der
Landwi rtschaftskammern für Tirol und für Vorarlberg; andere - wie
z. B. die Sektionen der Kammern der gewerblichen Wirtschaft - sind
nur organisatorische Einheiten. Die tatsächliche Stellung und der Ein fluß
eines Gliedverbandes innerhalb einer Kammerorganisation hängt aber
in der Praxis nicht von seiner rechtlichen Qualifikation ab.
Da die freien Interessenvertretungen freiwilligere Zusammenschlüsse
auf vereinsrechtlicher Basis sind, ist ihre Existenz und ihre Tätigkeit
nicht gesetzlich begründet, sondern beruht auf privatre ch tlichen V er 
einbarungen. Die p ersönliche, sachliche und örtliche Zuständigkeit ist
je nach dem Vereinszweck abgegrenzt. D er Beitritt ist freiwillig.
Den freien Interessenvertretungen fehlen die spezifischen Rechte und
Pflichten der Kammern. Das bedeutet vor allem, daß sie kein gesetzlich
verankertes Begutachtungsrecht haben und auch nicht anderweitig dazu
herangezogen werden, bei der Erfüllun g staatlicher Aufgaben mitzuwir
ken. Auf der anderen Seite sind sie aber auch nicht dazu verhalten,
interne Interessengegensätze - sofern sie vorhanden sind - auszuglei
chen und nicht verpflichtet, die Sonderinteressen ihrer Mitglieder nur so
weit zu verfolgen, als das ohne Beeinträchtigung des Allgemeininteresses
möglich erscheint.
Diese Charakterisierung der freien Interessenvertretungen stimmt
aber nur grundsätzlich. Das bedeutet : Stellenweise ist der Unterschied
zwischen Kammern und freien Interessenvertretungen verwischt :
Erstens kommt auch bei den freien Interessenvertretungen - freilich
nur als seltene Ausnahme - Zwangsmitgliedschaft vor. Eine freie Inter
essenvertretung mit obligatorischer Mitgliedschaft ist die Vereinigung
der österreichischen Tabakpflanzer, der alle Tabakanbauer während der
Zeit, i n der sie tatsächlich Tabak anbauen, angehören müssen. Das hängt
damit zusammen, daß der Tabakanbau lizenzpflichtig ist und dem Mono
polgesetz unterliegt 14 •
Mit den freien Interessenvertretungen im Bereich des Geld- und Kre
ditwesens, die auf Zwangsmitgliedschaft beruhen, hat es eine besondere
Bewandt nis : Es handelt sich hier um freie Interessenvertretungen, die de
facto auch die Funktionen von Glied-(Fach)verbänden der gesetzlichen
Interessenvertretung (Kammer der gewerblichen Wirtschaft) oder von
Revisionsverbänden oder von beiden ausüben. Sparkassen und Genos-
1 4 Vgl. den Beitrag von P. Me ihsi, Landwirtschaftskammern und Landwirt
schaftsverbände in der Wirtschaftspolitik , in diesem Band, S. 261.
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12 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Ne uhauser
senschaften (z. B. Rai ffeisenkassen) müssen kraft Gesetzes Revisions
verbänden (z. B. dem österreichischen Raiff eisenverband) angeschlossen
sein
1 5 •
Zweitens verfügen heute auch freie Interessenvertretungen - wenn
auch nur innerhalb enger Grenzen - über gewisse Beratungs- und sogar
Mitbestimmungsrechte, die bisher grundsätzlich nur Kammern ein
geräumt worden sind. Das gilt insbesondere für den Ö sterreichischen
Gewerkschaftsbund, dem es gelungen ist, die Front der Kammern zu
durchbrechen und - wenn auch nur vereinzelt - ebenfalls ein gesetzlich
begründetes Mitspracherecht in wirtschafts- und sozialpolitischen An
gelegenheiten zu erwerben. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund ist
z. B. gemeinsam mit den Kammerorganisationen der gewerblichen Wirt
schaft, der Arbeiter und Angestellten und der Landwirtschaft in der
Preisreg elungsgesetz-Novelle vom April 1962 genannt' 6 • In einer Reihe
von Institutionen (Ausschüssen, Fonds usw.) arbeiten Delegierte des Ge
werkschaftsbundes mit Kammervertretern zusammen und wirken an der
Verwaltung mit. Vor allem aber ist der Gewerkschaftsbund auch in der
Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen vertreten, die zwar
keine gesetzliche Grundlage hat, aber de facto Mit-Träger staatlicher
Wirtschaftspolitik ist 17 • Schließlich wenden sich auch Ministerien in An
gelegenheiten, in denen sie fachliche Gutachten brauchen, an den
Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund.
Die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller besitzt de jure kein
Beratungs- oder gar Mitbestimmu ngsrecht; sie wird aber nicht nur häufig
von Ministerien zur Mitarbeit aufgefordert und offiziell über alle sie be
treffenden Angelegenheiten unterrichtet, sondern gehört auch einigen
wenigen Kommissionen, Ausschüssen und dergleichen an.
Analog verhält es sich bei den freien Verbänden im Geld- und Kredit
wesen , die, ohne gesetzlich damit beauftragt zu sein, de facto dabei mit
wirken, die s taatliche Geld- und Kreditpolitik durchzusetzen.
Eine Reihe von freien Interessenvertretungen besitzt auch die Kollek
tivvertragsfähigkeit, die den Kammern, wie erwähnt, kraft Gesetzes
zukommt. Freie Interessenvertretungen sind laut Kollektivvertrags
gesetz dann kollektiv (tarif-)vertrag sfähig, wenn das Obereinigungsamt
ihre Kollektivver tragsfähigkeit gemäß § 3 Kollektivvertragsgesetz fest
gestellt hat und wenn diese Entscheidung verlautbart wurde. Zu den kol
lektivvertragsfähigen freien Interessenvertretungen zählen vor allem
15 Vgl. den Beitrag von A. Nußbaumer, Freie Verbände im Geld- und Kre
ditwesen, in diesem Band, S. 624 f., 665 und 670.
1 6 Näheres über diese Novelle zum Preisregelungsgesetz siehe im 3. Ab 
schnitt dieses Beitrages (Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Spitzen
verbänden in der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen),
s. 95 f.
1 1 Vgl. a. a. 0., S. 105 ff.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaf t 13
der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund - nicht aber die Einzelgewerk
sch aften, die ohne Rechtspersönlichkeit sind - und die Vereinigung
Österreichischer Industriel ler; als weitere Be ispiele seien angeführt : auf
der Arbeitnehmerseite der Pharmazeutische Reichsverband für Ö ster
reich, auf der Arb eitgeberseite der Verband der Konzertlokal besitzer
und aller Veranstalter Ö sterreichs. Hat eine als kollektivvertragsfähjg
anerkannte freie Interessenvertretung einen Kollektivvertrag ab
geschlossen, verliert die zuständige gesetzliche Interessenvertretung
auf die Dauer der Geltung dieses Kollektivvertrages die Kollektivver
tragsfähigkeit für die Mitglieder der betreffenden freien Interessenvertre
tung 18 , d. h. sie kann während dieser Ze it in diesem Bereich nicht lohn
politisch tätig werden.
Der Unterschied zwischen Kammern und freien Interessenvertretun
ge n wird schließlich drittens auch noch dadurch verwischt, daß Zusam
menschlüsse von Kammern und freien Interessenvertretungen in ein
und demselben Spitzenver band vorkommen : der Verband der österrei
chischen Patentanwälte - eine freie Interessenvertretung, die den
Kammerstatus anstrebt - ist gleich wie die Kammern der Angehörigen
freier B erufe Mitglied der Bundeskonferenz der Kammern der freien
Be rufe ; und der Präsidentenkonferenz der Landes landwirtschaftskam
mern gehören nicht nur die Landeslandwirtschaftskammern an, sondern
auch der Ö sterreichische Raiffeise nver band - der allerdings in seiner
Eigenschaft als Revisionsverband eine Zwangsorganisation ist, wie oben
schon ausgeführt. In beiden Fällen sind die Spitzenverbände - d. h. die
Bundeskonf erenz der Kammern der freien Ber ufe und die Präsidenten
konferenz der Landeslandwirtschaftskammern - keine Kammern, son
dern freie Interessenvertretungen.
Chara kteristisch für die verbandsmäßige Or ganisation der österreichi
schen Wirtschaft ist es, daß die freien Interessenvertretungen nicht etwa
nur dort vorhanden sind, wo allfällige Lücken im System der gesetz
lichen Interessenvertretungen zu schließen wär en, sonder n daß neben
dem praktisch geschlossenen Kammersystem ein nahezu ebenso ge
schlossenes System von freien Interessenvertretungen ausgebildet ist;
das hei ßt: die Quasig ruppen 1 9 der freien Interessenvertretungen - und
teilweise auch ihre Mitgli eder - überdecken sich so gut wie vollständig
mit den Quasigruppen der Kammern, die - wegen der Zwangsmit
gliedschaft - mit den Kammerang ehörigen zusammenfallen.
1 8 Vgl. L. Ad amovi ch, Grundriß des österreichischen Verwaltungsrechts,
4., neubearbeitete Auflage, Wien 19 48, S. 442.
19 Di e Quasi-Gruppe in unserem Sinn umfaßt all e physischen und juristi
schen Personen, die als potentielle Mitglieder eines Verbandes anzusehen sind,
weil sie infolg e ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung und gegebenen
falls ihrer politischen oder weltanschaulichen Auffassung gemeinsame Inter
essen haben. Vgl. hierzu die Definition, die Th. Pütz im II. Teil dieser Unter
suchung auf S. 174 gibt.
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14 Univ.-Prof. Dr. G e rtrud Neuhause r
Die freien Interessenvertretungen lassen sich wieder in zwei Gruppen
einteilen: in die überparteilichen oder unpolitischen und weltanschau
lich neutralen Interessenvertretungen, und in die Interessenvertretun
gen, die parteipolitisch oder weltanschaulich orientiert sind. Wenn man
das beachtet, zeigt es sich, daß die österreichische Wirtschaft nicht nur
doppelt, sondern - mit gewissen Einschränkungen - sogar dreifach
durchorganisiert ist : Es überlagern sich in weiten Bereichen der Wirt
schaft das System der gesetzlichen Interessenvertretungen (Kammern) ,
ein System politisch-weltanschaulich ungebundener Interessenvertretun
gen und ein System von Interessenvertretungen, die nicht nur sachlich
mehr oder weniger spezialisiert, sondern zudem auch noch in enger
Beziehung zu einer jeweils bestimmten politischen Partei, weltanschau
lichen Gruppe oder religiösen Gemeinschaft stehen. Wie weiter unten
noch zu zeigen sein wird, laufen diese drei Systeme nicht getrennt neben
einander her, sondern berühren sich und sind vielfach sogar organisato
risch miteinander verflochten.
,,Politische Interessenvertretungen" - wie wir sie kurz nennen wol
len - reinster Form haben wir im Österreichischen Wirtschaftsbund,
Ö sterreichischen Bauernbund und Österreichischen Arbeiter- und An 
gestelltenbund vor uns. Diese Organisationen sind die Gliedverbände
der Österreichischen Volkspartei und gehören als solche nicht zu den
Wirtschaftsverbänden, sondern zu den politischen Verbänden; dennoch
müssen sie den Interessenvertretungen zugezählt werden 20 • Andere poli
tische Interessenvertretungen, wie z. B. die Interessenvertretungen der
Mieter, oder der Arbeiterb auernbund, sind nur de facto Partei-Org anisa
tionen. Der katholische Familienverband steht der katholischen Kirche
nahe. Ohne sichtbare Anlehnung an einen politischen oder weltanschau
lich religiösen Verband sind die sogenannten „blauen Verbände" in der
gewerblichen Wirtschaft, über die wenig in Erfahrung zu bringen ist.
Dieses Neben- und Miteinander verschiedener Arten von Interessen
vertretungen läßt sich politisch, historisch und spezifisch interessen
politisch erklären.
Der politische Hintergrund der österreichischen Interessenvertretun
gen wird im II. Teil behandelt 21 • Historisch ist die „Mehrgleisigkeit" der
verbandsmäßigen Organisation durch die nicht nur politisch, sozial und
wirtschaftlich, sondern teilweise auch regional bedingte Entwick
lung und Entfaltung der österreichischen Interessenvertretungen be
gründet. Alte, t raditionsr eiche Verbände haben sich über alle wirtschaft
lichen und politischen Wandlungen hinweg behauptet, obwohl sie -
2 0 Vgl. hierzu die Ausführungen von Th. Pütz über den politischen und ge
sellschaftlichen Hintergrund des gegenwärtigen österreichischen Verbands
wesens im II. Teil dieser Untersuchung, S. 135 ff.
2 1 V gl. das in Fußnote 20 angeführte Kapitel.
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Die verbandsmäßig,e Org anisation der österreichischen Wirtschaft 15
soweit ihre wirtschaftspolitische Bedeutung in Frage steht - von den
gesetzlichen Interessenvertretungen längst überflügelt worden sind ; das
- diese Bezeichnung sei erlaubt - vornehmste Beispiel ist der Ö ster
reichische Gewerbeverein, der 1839 gegründet wurde und der älteste
österreichische Unternehmerverband ist.
Der spezifisch interessenpolitische Grund für die mehrfache verbands
mäßige Durchorganisierung der österreichischen Wirtschaft ist die Dif
ferenziertheit der Interessen, die zur Repräsentation drängen.
Da die Kammern zum internen Interessenausgleich verpflichtet sind,
d. h. nur allen Kammerangehörigen gemeinsame Interessen wahrnehmen
dürfen und auch dem Allgemeininteresse verpflichtet sind, kommen
Sonderinteressen in den Kammern häufig nicht zum Zuge. Je weniger
homogen die in einer Kammer vereinigten Interessen sind, desto mehr
Anlaß besteht für die Träger spezifischer Interessen, ihre Sonderinter
essen über eine freie, entsprechend spez ialisierte Interessenvertretung
gegenüber dem Staat zur Geltung zu bringen. Da her gibt es zahlreiche
freie Interessenvertretungen mit mehr oder weniger umfassenden
Quasi gruppen in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft,
aber nur relativ wenige im Bereich der freien Berufe, wo Interessen
gegensätze innerhalb der Kammern keine große Rolle spielen.
Die Aufsplitterung in viele freie Interessenvertretungen, die sich in
der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft findet, hängt teil
weise auch mit einem vorhandenen Interesse an besonderer betriebs
wirtschaftlicher und technischer Hilfe oder wirtschaftspolitischer Infor
mation zusammen. A ußerdem ist häufig - das gilt auch für die freien
Berufe - ein berufsbedingtes Zusammengehörigkei tsgefühl der Grund
für die Existenz einer freien Interessenvertretung.
Schließlich sind freie Interessenvertretungen auch noch deshalb neben
Kammern tätig, weil die freien Interessenvertretungen sich regelmäßig
besser an Wandlungen der Interessen und des Interessengefüges anpas
sen können als die starr institutionalisierten Kammern.
2. Die Größenverhältnisse
In welchem Ausmaß die österreichische Wirtschaft verbandsmäßig
organisiert ist, läßt sich nicht genau angeben. Denn es fehlt ein zentra
les Vereinsregister, dem man entnehmen könnte, wie viele freie Inter
essenvertretungen in Ö sterreich existieren und wie groß die Za hl ihrer
Mitglieder ist. Es ist aber anzunehmen, daß es über die in den Einzel
darstellungen erfaßten freien Interessenvertretungen hinaus keine Ver
bände gibt, die tatsächlich auf die Wirtschaftspolitik Einfluß ausüben oder
zumindest die Mittel dazu besäßen.
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16 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Für die Zwecke unserer Untersuchung wurde das Vereinsregister von
Wien durchgesehen. Nach dem Ergebnis dieser Durchsicht haben in Wien
ungefähr 770 Vereine ihren Sitz , die als Wirtschaftsverbände angesehen
werden können. zweifellos eignet aber nur einem Teil von ihnen der
Charakter von Interessenvertretung en ; die meisten sind zu unbedeu
tend, um tatsächlich wirtschaftliche und soziale Interessen insbesondere
gegenüber Parlament, Parteien, Regierung und Verwaltung wahrnehmen
zu können.
27 9 der festgestellten Wiener Vereine mit wirtsch aftlichem oder so 
zialem Organisationszweck sind Organisationen der gewerblichen Wirt
schaft; aber in gan z Ö sterreich lassen sich kaum viel mehr als 50 freie
Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft finden, die als
wirtschaftspolitisch relevant gelten können 22 • Auf die Landwirtschaft
entfallen 427 der rund 770 Verbände; davon sind aber nur 60 land- und
forstwirtschaftliche Organisationen im engeren Sinn des Worte s; beim
großen Rest handelt es sich um Vereinigungen von Kleingärtnern, Sied
lern und Kleintierzüchtern. Zusammenschlüsse von Angehörigen freier
Berufe sind 30 Vereine. Von den insgesamt 15 Vereinen der Haus- und
Grundbesitzer und der Mieter hat knapp die Hälfte wirtschaftspolitische
Bedeutung. Schließlich gibt es noch 10 Familienverbände und einige klei
nere Organisationen unselbständig Erwerbstätiger (Krankenschwestern,
Physiko-Assistentinnen).
Aus diesen Wiener Zahlen darf nicht der Schluß gezogen werden, daß
- dem Verhältnis zwischen Wiener Bevölkerung und österreichischer
Gesamtbevölkerung gemäß - in ganz Ö sterreich etwa viermal so viele
Verbände registriert sind wie in Wien allein. Denn erstens scheinen im
Wiener Vereinsregister auch alle Spitzenverbände auf und zweitens sind
viele Verbände nur in der Haupt- und Verwaltungsstadt Wien und nicht
auch in den Bundesländern tätig. Der Grad, in dem die österreichische
Wirtschaft in freien Interessenvertretungen organisiert ist, läßt sich also
durch Extrapolation der Wiener Zahlen auf ganz Ö sterreich nicht richtig
ermitteln. Die Frage soll hier nicht weiter verfolgt werden.
Die Zahl der Kammern, der Umfang und die Reichweite der Kammer
organisationen ist bekannt; davon war oben schon die Rede.
Will man, was im folgenden geschehen soll, die Größenverhältnisse,
d. h. die Größenstruktur der österreichischen Interessenvertretungen
darstellen, bieten sich drei Maßstäbe dafür an : die Mitgliederzahl der
Interessenvertretungen, ihr Organisationsgrad und der Umfang des Ap
parates, d. h. die Zahl der Funktionäre und Angestellten.
2 2 Vgl. den Beitrag von K. Wenger und H. Seidel, Die freien Verbände in
der gewerblichen Wirtschaft, in diesem Band S. 573.
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Die verbandsmäßige Organi sation der österreichischen Wirtschaft 17
Die Mitgliederzahl eignet sich nicht gut als Kriterium, wenn man alle
Interessenvertretungen größenmäßig miteinander vergleichen will ; denn
physische und juristische Personen, Einzelmitglieder und Kollektivmit
glieder sind nicht auf einen Nenner zu bringen. Ohne weiteres lassen
sich nur die Mitgliedszahlen typischer Personenverbände miteinander
vergleichen ; typische Personenverbän de sind die Arbeitnehmerorganisa
tionen und regelmäßig auch die Zusammenschlüsse Angehöriger freier
Berufe. In der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft wird
di e Mitgliedszahl als Maßstab schon problematisch: die Mitglieder „w ie
gen" häufig verschieden schwer. Be i den Unternehmungsverbänden tritt
die Frage des wirtschaftlichen Gewicht s der Mitglieder in den Vorder
grund. Es kann auf verschiedene Weis e gemessen werden. Praktisch ist
meistens - je nach Art der zusammengeschlossenen Unternehmungen
- die Beschäftigungszah l oder die Finanzkraf t (Kapitalhöhe) der Unter
nehmungen der zweckmäßigste Vergleichsmaßstab ; denn Zahlen über
Produktion und Umsatz· sind gewöhnlich nicht verfügbar. Besondere
Schwierigkeiten tauchen auf, wenn man die Größe gemischter Verbände
höherer Ordnung erfassen und vergleichen will.
Da unsere Unterlagen für eine Gewichtung nicht ausreichen, haben
die folgenden Zahlenangaben teilweise nur einen beschränkten Erkennt
niswert.
In Österreich gehören heute die meisten Erwerbstätigen und Unter
nehmungen mehr als einer Interessenvertretung an. Häufig ist eine Per
son oder eine Unternehmung sogar mehrfaches Mitglied ein und der
selben regional und fachlich gegliederten Organisation; das kommt vor
allem in der gewerblichen Wirtschaft, aber auch in der Landwirtschaft
vor. Die Mitgliederzahlen der Kammerorgani sationen der gewerblichen
Wirtschaft zeigen das deutli ch: alle Landeskammern zusammen weisen
aufgerundet gegen 300 000 Mitglieder aus. Addiert man je doch die Mit
gliederzahlen der Fachgruppen - das sind die untersten fachlichen Ein
heiten der Landeskammern -, kommt man auf eine Zahl knapp an
450 000. Das bedeutet, daß durchschnittlich jedes zweite Mitglied zwei
Fachgruppen untersteht. Dafür gibt es zwei Gründe : zahlreiche Unter
nehmungen und Personen sind im sachlichen Zuständigkeitsbereich von
zwe i oder mehreren Fachgruppen tätig - z. B. im Lebensmittelgroß
und -einze lhandel ; und viele Kammerangehörige unterhalten Betriebe
in mehreren Bundesländern - z. B. Filialbetriebe .
Di e Landwirtschaftskammern haben zusammen über ¼ Millionen Mit
glieder.
Die größten Personenverbände sind die Kammern für Arbeiter und An
gestellte und der Österreichische Gewerkschaftsbund. Den Kammern für
Arbeit er und Angestellte gehören insgesamt kraft Gesetzes rund
2 Sc hriften d. Vereins f. Socialpolitik 39
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18 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
2¼ Millionen unselbständig Erwerbstätige an. Der Ö sterreichische Ge
werkschaftsbund hatte im Jahre 196 2 etwas über 1½ Millionen Mitglie
der - das ist mehr als 20 vH der ös terreichischen Bevölkerung, die 1961
etwas mehr als 7 Millionen Köpfe zählte.
Mit den beiden großen Arbeitnehmerorganisationen verglichen er
scheinen die Interessenvertretungen der Angehörigen freier Ber ufe sehr
klein : rund 27 000 Personen sind in den Kammern der Angehörigen freier
Berufe organisiert, davon ca. 13 000 in der weitaus größten unter ihnen,
der Ärztekammer, und rund 500 (darunter rund 200 Notariatsanwärter)
in der Nota:riatskammer, die größenordnungsmäßig an letzter Stelle
steht. Unter den freien Interessenvertretungen verzeichnet der österrei
chische Apothekerverband 15 00 Mitglieder, der Pharmazeutische Reichs
verband, Organisation der angestellten Apotheker Ö sterreichs, 800 Mit
glieder. Die freie Interessenvertretung der Patentanwälte hat nur 49 Mit
glieder.
Viel höhere Mitgliederzahlen finden sich unter den Mieter- und
Familienverbänden. Der katholische Familienverband zählt rund
300 000 Mitglieder in ganz Ö sterrei ch. Die sozialistisch orientierte
Mietervereinigun g Ö sterreichs ist mit rund 234 000 Mitglieder n im Ja hre
1961 nicht viel kleiner - nicht zuletzt deshalb, weil ihr alle Mieter der
Wiener Gemeindebauten - das waren 19 60 etwas über 100 000 - prak
tisch automatisch angehören 23 • 43 000 Mieter sind Mitglieder des Ö ster
reichischen Mieter- und Siedlerbun des ; er steht der Ö sterreichischen
Volkspartei nahe. Der an die Kommunistische Partei angelehnte Mieter
schutzverband gibt für 1955 rund 18 000 Mitglieder an. Im Ö sterreichi
sche n Haus- und Grundbesitzerbund, der politisch eher neutral ist , sind
zehn Verbänd e zusammengefaßt, die nach Auskunft des Verbandes zu
sammen 14 000 Mitglieder haben .
Zu den mitgliede rs_ tärksten Personenverbänden unter den freien In
teressenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft gehört der Ö sterrei
chische Gewerbeverein, der die umfassendste Quasi-Gruppe hat 24 und
rund 3300 Mitglieder verzeichnet. Die Ö sterreichische Industriellenver
einigung hatte Ende 1961 dagegen nur 18 00 persönliche Mitglieder. Ein
kleiner Personenverband ist - mit 200 Mitgliedern - der Verband
Ö sterreichischer Autotaxiunternehmer.
Relativ breit gestreut ist auch die Mitgliederzahl der Unterneh
mungsverbände in der gewerblichen Wirtschaft. Zu den kleinsten dieser
Verbände - der Mitgliederzahl, nicht der wirtschaftlichen Stärke nach
2 3 Vgl. H. Zogelmann, Kammern und freie Verbände der freien Berufe, die
Verbände auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft und die Familienverbände,
in diesem Band S. 710.
24 Unternehmer, Erwerbstätige in freien Berufen, Beamte.
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Die verbandsmäßige Organisation de r österreichischen Wirtschaft 19
- zählt der Verband der Ö sterreichischen Landeshypothekenanstalten,
dem 10 öffentlich-rechtliche Kreditinstitute angehören. Im Hauptverband
österreichischer Sparkassen sind dagegen 175 Institute zusammen
geschlossen. Die Unternehmungsverbände in der gewerblichen Wirt
schaft weisen, soweit feststellbar, üblicherweise 100 bis 200 Mitglieder
auf.
Als größte freie Interessenvertretung im Handel ist die seit 18 88 be
stehende Reichsorganisation der Kaufleute Ö sterreichs zu nennen , die
ein gemischter Verband ist und deren Mitgliederzahl mit ungefähr
2000 angegeben wird.
D ie freien Interessenvertretungen der Landwirtschaft sind teils Per
sonenverbände, teils gemischte Verbände. Der Ö sterreichische Imkerbund
vereinigt gegen 37 000 Bienenzücht er; mehrere Ver bände haben 2000
bis 3000 Mitglieder. Als Beis piel eines nach der Mitgliederzahl kleinen
Ver ba ndes sei die Vereinigung der Saatgutzüchter angeführt, die nur
40 ordentliche Mitglieder verzeichnet.
Unter den politischen Interessenvertretungen nimmt der Ö sterreichi
s che Bauernbun d die erste Stelle ein. Er ist mit über 400 000 Mitglie
dern der zahlenmä ßig größte unter den Bünden der Ö sterreichischen
Volkspartei und verfügt über einen großen politischen und wirtschafts
politischen Einfluß. Der Ö sterreichische Arbeiter- und Angestelltenbund
trägt der Ö sterreichischen Volkspartei dagegen nur 200 000 Mitglieder
zu, der Wirtschaftsbund noch weniger : 100 000 25 • Der sozialistische Ar
beitsbauernbund hat etwa 20 000 bis 25 000 Mitglieder 2 6 •
Die Mitgliederzahl einer Interessenvertretung sagt im allgemeinen
wenig über ihre tatsächliche wirtschaftspolitische Bedeutung aus. Es
muß allerdings eingeräumt werden, daß die mitgliederstärksten öster
reichischen Interessenvertretun gen : die Kammern für Arbeiter und An
gestellte, der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund, die Kammern der ge
werbliche n Wirtschaft und die Landwirtschaftskammern, auch die wirt
schaftspolitisch einflußreichsten Ver bä nde sind.
Die Frage, wovon die Größe der österreichischen Interessenvertre
tungen, an der Mitgliederzahl gemessen, vor allem abhängt , läßt sich
unschwer beantworten : die Mitgliederstärke ist hauptsächlich vom
Umfang der Quasi-Gruppe bestimmt ; denn der Organisationsgrad ist
mit wenigen Ausnahmen bemerkenswert hoch.
Unter dem Or ganisationsgrad eines Verbandes versteht man das
Verhältnis zwischen der Zahl der Mitglieder und der Größe der Quasi-
2 s Vgl. A. Vodopiv ec, Wer regiert in Österreich. Ein politisches Panorama.
Wien o. D. (1961), S. 39, S. 44 und S. 51.
26 Die Angaben schwanken.
2•
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20 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r
Gruppe - also zwischen tatsächlichen und potentiellen Mitgliedern.
Will man den Organisationsgrad von Unternehmungsverbänden oder
von gemischten Verbänden konkret messen, ist es notwendig, das öko
nomische Gewicht der Mitglieder - von dem oben die Rede war - zu
beachten und gegebenenfalls mit dem ökonomischen Gewicht der nicht
dem Verband angehörenden Mitglieder der Quasi-Gruppe zu verglei
chen.
Der Organisationsgrad eines Verbandes läßt sich nur dann feststellen,
wenn außer der Mitgliederstärke des Verbandes auch der Umfang der
Quasi-Gruppe bekannt ist.
Bei den Kammern besteht zwischen Quasi-Gruppe und Kammerange
hörigen kein Unterschied. Der Organisationsgrad aller Kammern be
trägt daher 100 Prozent.
Die Quasi-Gruppe überparteilicher oder politisch und weltanschau
lich neutraler freier Interessenvertretungen läßt sich in der überwiegen
den Zahl der Fälle unschwer übersehen ; häufig ist sie sogar genau zu
ermitteln : wenn sie nur aus wenigen Mitgliedern besteht oder wenn sie
sich mit der Quasi-Gruppe einer Kammer oder eines Kammer-Glied
verbandes deckt - wie es z. B. bei mehreren freien Interessenvertre
tungen in der Geld- und Kreditwirtschaft der Fall ist.
Dagegen kö nnen die Quasi-Gr uppen der - fachlich meistens wenig
spezialisierten - politischen Interessenvertretungen bestenfalls ge
schätzt werden. Auf den Organisationsgrad der österreichischen poli
tischen Interessenvertretungen soll daher hier nicht näher eingegangen
werden ; wahrscheinlich ist er aber hoch.
Unter den überparteilichen oder politisch und weltanschaulich neutra
len freien Interessenvertretungen in der gewerblichen Wirtschaft und
in der Landwirtschaft, die in den Einzeldarstellungen behandelt werden,
ist ein Organisationsgrad von 100 oder nahezu 100 vH nicht selten. Der
durchschnittliche Organisationsgrad liegt schätzungsweise in der ge
werblichen Wirtschaft etwas höher als in der Landwirtschaft, wo sich
auch bedeutendere Verbände mit einem Organisationsgrad von nur 60
bis 70 vH finden - wie z. B. der Bundesverband der Erwerbsgärtner
(60 vH) und der Ö sterreichische Forstverein (65 vH). Ein niedriger
Organisationsgrad kommt unter den Interessenvertretungen der ge
werblichen Wirtschaft nur ausnahmsweise vor ; der Organisationsgrad
von 15 vH, den der Verband der Autotaxiun ternehmer aufweist, ist
wahrscheinlich der Extremfall.
Die großen und wichtigen freien Interessenvertretungen der Angehö
rigen freier Berufe vereinigen jeweils fast alle potentiellen Mitglieder :
der Verband der Ö sterreichischen Patentanwälte - der von Bedeutung
ist, weil ihm keine Kammer gegenübersteht -, der Pharmazeutische
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 2 1
Reichsverband und der Ö sterreichische Apothekerverband - die beide
kollektivvertragsfähig sind - besitzen einen Or ganisationsgrad von
nahezu 100 vH.
Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund hat den international ge
sehen sehr hohen Organisat ionsgrad von 67 vH. Berücksichtigt man, daß
ein Teil der unselb ständig Erwerbstätigen - vor allem in Dienstlei
stungsbetrieben, aber teilweise auch in der Landwirtschaft - praktisc h
nicht organisierbar ist, kommt man zu einem noch höheren Wert. Es
wird davon gesprochen , daß im Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund
80 vH der erfaßbaren Lohnempfänger zusammengeschlossen sind.
Im allgemeinen kann man sagen : Der Or gani sationsgrad ist überall
dort hoch, wo freie Interessenvertretungen fachlich eng begrenzte Son
derinteressen wahrnehmen, die von der zuständigen gesetzlichen Inter
essenvertretung - in der heterogene Sonderinteressen zusammentref
fen - entweder gar nicht oder - nach Ansicht der Träger dieser
Interessen - nur unbefriedigend verfolgt werden. Das zeigt sich deut
lich in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft, teilweise
aber auch bei den Interessenvertretungen der freien Berufe. Als Bei
spiele seien nur der Ver band Ö sterreichischer Ziegelwerke (Organisa
tionsgr ad: 90 vH) und der Verband kaufmännischer Betriebe Ö ster
reichs (Organisationsgr ad : 80 vH) genannt.
Einen hohen Organisationsgrad haben aber regelmäß ig auch die Inter
essenvertretungen, die eng mit einer fachlich ähnlich abgegrenzten
Kammerorganisation verbunden sind - d. h. mit ihr zusammenarbeiten
oder sogar in Form einer Realunion mit ihr vereinigt sind ; da s gilt
allerdings nicht für die Interessenvertretungen in der Landwirtschaft.
Typische Fälle finden sich unter den freien Interessenvertretungen in
der Geld- und Kreditwirtschaft, die - wie schon an anderer Stelle aus
geführt - zum Teil sogar de facto Zwangsverbände si nd; ein Beis piel
ist aber auch - neben anderen Industrieverbänden - die Vereinigung
österreichischer Industrieller, deren Mitglieder die Arbeitgeber von
etwa 85 vH aller in der österreichischen Privatindustrie beschäftigten
Arbeitnehmer sind 27 •
Manche Interessenvertretungen haben vielleicht auch deshalb einen
hohen Organisationsgrad, weil die Quasi-Gruppe klein und leicht über
schaub ar ist, die einzelnen Mitglieder der Quasi-Gruppe aber ökono
misch nicht bede utend genug sind, um ihre Interessen ohne Verband
verfolgen zu können.
Der hohe Organisationsgrad des Ver bands der Ö sterreichischen
Patentanwälte hängt wahrscheinlich damit zusammen, daß es für seine
2 7 V g l. K. Wenger und H. Seidel, a. a. O., S. 591.
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22 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhaus e r
Quasigruppe keine gesetzliche Interessenvertretung gi bt; eine all
gemeine Regel läßt sich ab er daraus kaum ableiten.
Bei den Interessenvertretungen des Handels spielt ein traditionelles
Element eine Rolle : es zeigt sich eine enge Beziehung zwischen dem
Or ganisationsgrad und dem Alter der Verbände. Der Organisationsgrad
ist bei allen nach 19 45 gegründeten Interessenvertretungen auffallend
niedrig. Dagegen haben die alten, seit Anfang des Jahrhunderts tätigen
Verbände des Handels - die kammerähnliche Funktionen ausübten , als
es noch keine Kammern gab - einen Or ganisationsgrad von 100 vH
oder wenig darunter - so z. B. der Verband der Baustoffhändler
Ö sterreichs (100 vH) und der Verband der Tabakverleger Ö sterreichs
(100 vH) .
Die Zusammenarbeit mit ausländischen oder internationalen Or gani
sationen scheint ebenfalls ein Grund für einen hohen Or ga nis ations
grad zu sein.
Schließlich tragen zu einem hohen Or ganisationsgrad auch noch bei :
berufliches Zusammengehörigkeitsgefühl, Interesse an gesellschaft
lichen, kulturellen und berufsfördernden Veranstaltungen, an wirt
schaftspolitischen Informationen und an Maßnahmen zur Förderung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Form von Hilfe in technischen , be
triebswirtschaftlichen, arbeits- und steuerrechtlichen Fragen.
Eine Korrelation zwischen Organisationsgrad und wirtschaftspoliti
scher Bedeutung läßt sich nicht nachweisen.
Auch die Zahl der Funktionäre, der vom Verband besch äftigten
Akademiker und der sonstigen Dienstnehmer steht offensichtlich in
keiner Beziehung zur wirtschaftspolitischen Bedeutung einer Interessen
vertretung. Als Funktionäre wollen wir alle Personen bezeichnen, die
einen Verband nach außen vertreten, ganz gleich ob sie diese Funktion
ehrenamtlich - d. h. als gewählte Funktionäre wie z. B. ein Kammer
präsident oder ein Fachgruppenvorstand - oder hauptamtlich - d. h.
als angestellte Funktionäre wie z. B. ein Kammeramtsdirektor - aus
üben .
Nur zwei der vier wirtschaftspolitisch einflußreichsten Spitzenver
bände verfügen über einen umfangreichen Apparat von ehrenamt
lichen und hauptamtlichen Funktionären und sonstigen Dienstnehmern :
der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund und die Bundeskammer der ge
werblichen Wirtschaft. Der Arbeiterkammertag hat überhaupt kein
eigenes Büro ; seine Angelegenheiten werden von der Wiener Kammer
für Arbeiter und Angestellte erledigt. Der Aufgabenkreis des Ar
beiterkammertages ist allerdings durch die Arbeitsteilung zwischen Ge
werkschaftsbund und Arbeiterkammern - auf die wir noch zu sprechen
ko mm en - relativ besch ränkt. Die Präsidentenkonferenz der Landwirt-
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Die verband smäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 23
schaftskammern verfügt nur über einen kleinen eigenen Appa rat ; sie
arbeitet jedoch eng mit dem Ö sterreichischen Ba uer nbund zusammen.
Unter den freien Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft
hat die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller den größten Appa
rat ; sie beschäftigt rund 90 Angestellte. Relativ zahlreich ist auch der
Angestelltenappa rat jener freien Interessenvertre t ungen in der Geld
und Kreditwirtschaft, die Revisionsaufgaben zu erfüllen haben und
gleichzeitig als Kammer-Fachverband fungieren.
Die - vergleichsweise finanzschwachen - gesetzlichen und freien
Interessenvertretungen der Angehörigen freier Berufe haben nur be
scheidene Büros. Kleine Büros finden sich aber auch bei großen freien
Interessenvertretungen der Landwirtschaft.
Über die finanziellen Verhältnisse der österreichischen Interessenver
tretungen - mit Ausnahme der Kammern - ist nichts Näheres bekannt;
sie können daher nicht darg estellt werden.
3. Die Organisationsformen
a) D e r o r g an i s a t o r i s c h e Au f b au
Um den organisatorischen Aufbau der österreichischen Interessen
vertretungen darzustellen, wollen wir die Verbände in gegliederte und
ungegliederte einteilen und außerdem zwischen Bundesverbänden,
regionalen Verbänden und Spitzenverbänden unterscheiden 28 •
Gegliedert wollen wir einen Verband dann nennen, wenn er sich aus
regionalen oder fachlich-beruflichen Unterorganisationen aufbaut. Da 
bei ist es ohne Bedeutung, ob diese Unter-(Zweig-)Verbände rechtliche
Einheiten sind oder nicht. Gegliederte Verbände sind z. B. der Ö sterrei
chische Haus- und Grundbesitzerbund und der Ö sterreichische Gewerk
schaftsbund ; während die Zweigverbände des Haus- und Grundbesitzer
bundes juristische Personen sind, kommt den Fachgewerkschaften, die
im Gewerkschaftsbund zusammengeschlossen sind, keine Rechtspersön
lichkeit zu. Der Haus- und Grundbesitzerbund ist de iure ein Verband
höherer Ordnung (Oberver band) ; denn seine Mitglieder sind Verbän de.
Dagegen könnte man den Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund als „ge
gliederten Einzel-(Grund-)Verband" bezeichnen; in ihm sind de ju re nur
Personen organisiert. Kraft Gesetzes gegliederte Verbände sind einige
Kammerorganisationen, so z. B. die Kammern der gewerblichen Wirt
schaft, deren Unterorganisationen nur zum Teil ju ristische Personen
sind.
28 Vgl. hierzu die Unterscheid ung von J. Werner (Die Wirtschaftsverbände
in der Marktwirtschaft, a. a. 0., S. 49 f.), an die wir uns hier anlehnen, die wir
aber nicht unerheblich modifizieren.
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24 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Ein gegliederter Verband weist zwei Kennzeichen auf : Erstens bes it
zen seine Unterorganisationen - seien sie jur istische Personen oder
nicht - eigene gewählte Or gane, die in allen Angelegenheiten, die
satzungsgemäß der Unterorganisation vorbehalten sind , selb ständig be
raten und beschließen ; zweitens bilden Delegierte der Unterorganisa
tionen die gemeinsamen Vertretungskörper des Verbandes und be stel
len - soweit das nicht direkt durch die Mitglie der oder durch Org ane
der Unterorganisationen geschieht - die gemeinsamen vol lziehenden
(leitenden) Or gane.
Im Gegensatz zu einem gegliederten Ver band ist ein ungegliederter
weder regional noch fachlich-beruflich verz weigt. Er ist ex definitione
ein Einzel- (Grund-)Ver band, d. h. seine Mitglieder können nur Personen
und Unternehmungen sein. Ein ungegliederter Verband hat eine homo
gene Quasi-Gruppe und wird nach einem einheitlichen, zentral gebil
deten Willen geleitet. Häufig besitzt er regional oder fachlich-beruflich
spezi alisierte Ausführungsorgane, deren Leiter regelmäßig von einem
bes chließenden Or gan des Verbandes bes tellt werden.
Bundes verbände, regionale Verbände und Spitzenverbände sollen
hier wie folgt gegeneinander abgegrenzt werden :
Ein Bundesverband ist für ganz Ö sterreich zuständig, ein regionaler
Verband nur für einen Teil des ös terreichischen Staatsgebiet es: ent
weder für ein Bundesland oder für mehrere Bundesländer zusammen
oder für kleinere regionale Einheiten - z. B. für Bezir ke oder Or t
schaften. Unter einem Spitzenverband wollen wir einen gegliederten
Verb and höchster Or ganisations stufe verstehen : er gehört seinerseits
keinem Verband höherer Ordnung mehr an - es sei denn einem inter
nationalen Ver band.
Ein gegliederter Bundes verband kann zwar, muß aber nicht mit einem
Spitzenverband zusammenfallen. Es gibt Bundesver bände, die ihrer
seits noch einmal in einem Spit zenverband vereinigt sind. Da von ab
gesehen kann auch ein regionaler Verband Spitzenverband sein -
nämlich dann, wenn er selbst nicht wieder in einem Oberverband or
ganisiert ist.
Unter den österreichischen Interessenvertretungen gibt es gegliederte
und ungegliederte Verbände, Bundesverbände und Spitzenverbände in
vielen Spielar ten und Kombinat ionen. Die reichhaltige Skala der For
men geht hinauf bis zum kompliziert aufgebauten, doppelt gegliederten
Spitzenverband mit umfassender Quasi-Gr uppe. Trotz dieser Vielfalt der
Formen kann man aber vielleicht sagen : die österreichische Interessen
vertretun g ist typischerweis e ein nach föderalistischen Gesichtspunkten
gegliederter - von Fall zu Fall auch noch fachlich-beruflich unterteilter
- Bundesverband, der gleichzeitig die Stellung eines Spitzenverbandes
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Die verbandsmäßi-g.e Organisation der österreichischen Wirtschaf t 25
hat. Diese r typische organisatorische Aufbau ist damit zu erklären, da ß
Ö sterreich zwar einerseits verfassungsrechtlich als Bundesstaat organi
siert i st - wenn auch der Bund dabei das Übergewicht hat -, anderseits
aber zentralistisch regiert wird. Will eine Interessengruppe die staat
liche Wirtschaftspolitik beeinflussen, muß sie - da die wirtschaftspoli
tischen Kompetenzen beim Bund konzentriert sind - in erster Linie auf
Gese tzgebung und Vollziehung des Bundes einzuwirken versuchen ;
d. h. sie br aucht - so streng föderalistisch ihre Mitglieder auch denken
mögen - eine zentrale Interessenvertretung, bei der das Schwer
gewicht der Verbandstätigkeit zu liegen hat - je denfalls soweit es um
die Einflußnahme auf die Wirtschaftspolitik geht.
Läßt man die typisierende Be trach tung beiseite, kann man die öster
reichischen Interessenvertretungen ihrem organisatorischen Aufbau
nach in fünf Gruppen einteilen : gegliederte regionale Interessenvertre
tungen ohne zentrale Organisation, ungegliederte Bundesverbände, Bun
desverbände mit fachlich-beruflicher, Bundesverbände mit regionaler
und solche mit regionaler wie fachlich-beruflicher Gliederung.
Gegliederte regionale Interessenvertretungen, die nicht in einem
Bundesverband zusammengeschlossen sind, kommen in Ö sterreich nur
ausnahms weise und auch nicht in reiner Form vo r; das gilt zumindest
für die in den Einzeldarstellungen erfaßten Ver bände. Gegliederte
regionale Interessenvertretungen ohne zentrale Organisation auf Bun
desebene sind die Ingenieurkammern, die fachlich-beruflich in Se k
tionen unterteilt sind. Die Präsidenten der Ingenieurkammern treffen
sich nur unregelmäßig zu Bespr echung en ; eine Bundes-Ingenieurkam
mer gibt es bisher nicht. Der Grund dafür ist nicht etwa das Fehlen
regional differenzierter Interessen - wie man meinen möchte -, son
dern im Gegenteil ein föde rali stischer Selbstbehauptungswille der auch
fachlich-beruflich relativ unhomogenen Regionalkammern ; dieser
Selbstbehauptungswille , den nur die für Wien, Niederösterreich und das
Burgenland zuständige Kammer nicht teilt, wurzelt offensichtlich in
regionalen Interessengegensätzen. Fo rmal gesehen ha ben die
Ingenieurkammern allerdings doch einen Spitzenverba nd ; sie sind wie
alle ander en Kammern der Angehörigen freier Berufe in der Bundes
konferenz der Kammern der freien Be rufe Ö sterreichs vertreten. Die
ser junge Spitzenverband hat praktisch noch kaum wirtschaftspolitische
Be deutung erlangt.
Verhältnismäßig viele österreichische Interessenvertretungen gehö
ren zur Gruppe der ungegliederten Bundesver bände. Es handelt sich da
bei regelmäßig um Interessenvertretungen, die ein se hr spezielles, un 
differenziertes Interesse wahrneh men ; die Quasi-Gruppen dieser
Interessenvertretungen sind meistens zahlenmäßig klein oder nicht
üb er das ganze Bundesgebiet verstreut. Ein typisches Beis piel ist der
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26 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r
schon an anderen Stellen erwähnte Verband der österreichischen Patent
anwälte. Unter den Kammern ist die Dentistenkammer zu nennen, in
der allerdings der föderalistische Staatsaufbau berücksichtigt wird : Im
gewählten Organ, dem Vorstand, haben die Mitglieder jedes Bundes
landes den Anteil der Sitze, der seinem Anteil an der Zahl der Kammer
angehörigen entspricht. Die meisten ungegliederten Bundesverbände
kommen unter den freien Interessenvertretungen der gewerblichen
Wirtschaft vor ; sie haben dort der Za hl nach das Übergewicht. Ein
typisches Be ispiel aus dem Bereich der Geld- und Kreditwirtschaft ist
der Verband der Ö sterreichischen Landeshypothekenanstalten. Von den
freien Interessenvertretungen in der Landwirtschaft zählen nur einige
wenige - wie der Verband landwirtschaftlicher Gutsbetriebe und der
Verband landwirtschaftlicher Spiritusbrennereien - zu den ungeglie
derten Bundesverbänden.
Der einzige ungegliederte Bundesverband, der eine relativ umfas
sende, fachlich-beruflich wenig homogene Quasi-Gruppe hat, ist der
Öst erreichische Gewerbeverein. E r war früher fachlich gegliedert; diese
Gliederung ist de facto insofern erhalten geblieben, als der Verein
heute mit den Verbänden, die aus seinen ehemaligen Gliedverbänden
hervorgegangen sind, eng zusammenarbeitet 29 •
Bundesverbände, die zwar eine fachlich-berufliche, aber keine regio
n ale Gliederung haben, finden sich unter den österreichischen Inter
essenvertretungen selten. Ein Beispie l ist der in mehrere Sektionen ge
gliederte Verband der Versicherungsanstalten Ö sterrei chs. Von den
Kammern lassen sich die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und die
Apothekerkammer mit Einschränkungen in diese Gruppe einord nen : die
Apothekerkammer ist lediglich in eine Abteilung für selbständige Apo
theker und in eine Abteilung für angestellte Apotheker eingeteilt ; in
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gibt es drei Berufsgruppen, die
zwar im Vorstand vertreten sind, deren Organe - das sind die Ob
männer und ihre Stellvertreter - aber nicht von den Angehörigen der
je weiligen Berufsgruppe, sondern vom Vorstand der Kammer bestellt
werden. Da zu kommt als weitere Einschränkung, daß be ide Kammern
nicht konsequent zentralistisch organisiert sind. Das gilt besonders für
die Apothekerkam mer : ihr Vorstand ist wie der Vorstand der Dentisten
kammer nach dem föderalistischen Prinzip zusammengeset zt; außer
dem müssen ihre Landesgeschäftsstellen jeweils von einem gewählten
Vorstandsmitglied aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der betref
fenden Landesgeschäf tsstelle geleitet werden.
Die für Ö sterreich typischen regional gegliederten Bundesverbände
herrschen in der Landwirtschaft vor. Sie sind dort ohne fachlich-beruf-
2 9 Vgl. K. Wenger und H. Seidel, a. a. 0., S. 604.
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Die verb andsmäßig . e Organisation der österreichischen Wirtschaft 27
liehe Unterteilung, aber regional weit verzweigt; in vielen Fällen be
stehen örtliche Organisat ionen in Form von Ortsverbänden oder -grup
pen. Grundsätzlich ist auch der Spitzenverband der Landwirtschaftskam
mern , die Präsidentenkonferenz, ein nur regional gegliederter Verband.
Es ist allerdings zu beach ten, daß der Präsidentenkonferenz auch der
Österreichische Raiffeisenverband angehört und daß in den Vollver
sammlungen der meisten Landeslandwirtschaftskammern die Genossen 
schaftsverbände vertreten sind ; deshalb könnte man also, wenn auch
mit erheblichen Einschrä n kungen , von einer fachlich -beruflichen Gliede
rung der Präsidentenkonferenz sprechen. Mittelbar besteht eine teil
weise berufliche Gliederung insofern, als zwei Landeslandwirtschafts
kammern in Dienstgeber- und Dienstnehmersektionen aufgespalten
sind. Das grundsätzliche Fehlen einer fachlich-beruflichen Gliederung
der Landwirtschaftskammern hängt damit zusammen, daß die landwirt
schaftlichen Betriebe überwiegend Mischbetriebe sind.
Auch außerhalb der Landwir tschaft gibt es Interessenvertretungen ,
die regional gegliederte Bundesverbände ohne fachlich-berufliche
Unterteilung sind. Hier müssen vor allem die Vereinigung Ö sterrei
chischer Industrieller 30 und die Reichsorganisation der Kaufleute Ö ster
reichs genannt werden. Weiter gehören zur Gruppe der nur regional
gegliederten Bundesverbände freie Interessenvertretungen in der Geld 
und Kreditwirtschaft - wie z. B. der Hauptverband der Ö sterreichischen
Sparkassen -, die Rechtsanwalts- und die Tierärztekammer und freie
Interessenvertretungen Angehöriger freier Berufe - so insbesondere
der Pharmazeutische Reichsverband und der Österreichische Apotheker
verband. Die Familien- und Mieterverbände sind - soweit sie nicht
unter die ungegliederten Bundesverbände fallen - ebenfalls nur regio 
nal verzweigt. Schließlich ist auch der Ö sterreichische Haus- und
Grundbesitzerverband infolge der Eigenart der Interessen, die er wahr
nimmt, nur regional untergliedert.
Ein Teil der nur regional gegliederten Interessenvertretungen besitzt
Fach- oder Arbeitsausschüsse, so z. B. die Vereinigung Ö sterreichischer
Industrieller, der Hauptverband der Ö sterreichischen Sparkassen und
der Österreichische Forstverein. Diese Fach- oder Arbeitsausschüsse
haben nichts mit einer fachlich-beruflichen Untergliederung zu tun; sie
sind lediglich aus Gründen der Arbeitsteilung eingesetzt und gehören
regelmäßig zu den in der Satzung vorgesehenen Verbandsorganen ;
häu fig leisten sie Vorarbeit für die obersten Organe. In den Fach- oder
Arbeitsausschüssen werden jeweils wichtige Fach- oder Berufsfragen,
die regelmäßig alle Verbandsmitglieder angehen, behandelt oder vor
beraten. Der Österreichische Forstverein hat z. B. derzeit acht Fachaus-
30 Die Satzung der Vereinigung ös terreichischer Indus tr ieller sieht zwar
Fachsektionen vor, sie sind aber bisher nicht eingerichtet worden.
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28 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
schüsse, darunter Ausschüsse für Betriebswirtschaft, Forstpolitik,
Standortsfragen und Waldbewertung. Ähnliche Einrichtungen - auch
Referate genannt - finden sich auch bei größeren Organisationen mit
fachlich-beruflicher Gliederung - typisch bei den Kammern der gewerb
lichen Wirtschaft und beim Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund.
Landes-, Bezirks- und Ortsgeschäfts- oder -amtsstellen - oder wie
immer sie heißen mögen - sind, worauf hier besonders hingewiesen
werden soll, keine regionalen Unterorganisationen von Interessen
vertretungen, sondern nur Verwaltungseinrichtungen; sie werden wie
die Fachausschüsse oft von der Satzung unter den Organen des Ver
ba ndes genannt.
Die - nicht der Zahl aber der wirtschaftspolitischen Bedeutung nach
- gewichtigste Gruppe der österreichischen Interessenvertretunge n ist
die Gruppe der Bundesverbände mit regionaler und fachlich-beruflicher
Gliederung. Zu dieser Gruppe gehören vor allem drei der wirtschafts
politisch bedeutsamsten Spitzenver bände : Die Bundeskammer der ge
werblichen Wirtschaft, der Ö sterreichische Arbeitskammertag und der
Ö sterreichische Gewerkschaftsbund. Dazu kommen freie Interessenver
tretungen wie der Ö sterreichische Raiffeisenverband und der Bundes
verband der Erwerbsgärtner. Von den Kammern der Angehörigen freier
Be rufe fällt die österreichische Ärztekammer in diese Gruppe. Mit Ein
schränkungen kann auch die Ö sterreichische Notariatskammer als
regional und fachlich-beruflich gegliedert gelten ; denn die Notare und
Notariatskandidaten sind in getrennten Gruppen zusammengefaßt.
Wenn ein Verband regional und fachlich-beruflich gegliedert ist, kann
entweder die regionale oder die fachlich-berufliche Gliederung domi
nieren ; die Gewichte können aber auch gleichmäßig verteilt sein. Dem
nach lassen sich also drei Spielarten von doppelt - d. h. regional und
fachlich-beruflich - gegliederten Verbänden unterscheiden. Unter den
österreichischen Interessenvertretungen, die doppelt gegliederte Bun
desverbände sind, finden sich alle drei Spielarten in typischer Form.
Vergleicht man den organisatorischen Aufbau der Kammern für Arbe i
ter und Angestellte, des Ö sterreichische n Gewerkschaftsbundes und der
Kammern der gewerblichen Wirtschaft, zeigt sich das deutli ch:
Die Kammerorganisation der Arbeiter und Angestellten ist in
erster Linie regional gegliedert. Die Landeskammern sind zwar fach
lich-beruflich in eine Sektion für Arbeiter und eine Sektion für An
gestellte untertei lt; aber die zentrale Interessenvertretung - der
Arbeiterkammertag - besit zt unmittelbar nur regionale Unterorganisa
tionen - nämlich die Landeskammern. Eine Gliederung in Bundessek
tionen gibt es nicht. Dementsprechend ist der Vorstand des Arbeiter
kammertages lediglich aus den Präsidenten der Landeskammern zusam
mengesetzt.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaf t 29
Umgekehrt verhält es sich beim Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund.
Hier steht die fachlich-berufliche Gliederung im Vorder grund. Der
Ö sterreichische Gewerkschaftsbund ist unmittelbar aus 16 Fachgewerk
schaften ohne Rechtspersönlichkeit, die fachlich-beruflich weiter unter
teilt sind, a uf gebaut. Es gilt das Industriegrupp e nprinzip, das aber
nicht konsequent eingehalten ist. Die Fachgewerkschaften sind sehr
differenziert gegliedert. Sie haben in jedem Bundesland gewählte Lan 
desleitungen. Im Gewerkschaftsbund selber kommt das föde ralistische
Organisationsprinzip nur insofern zum Zuge, als in seinem obersten
Organ, dem Bundekongreß, der aus Delegierten der Fachgewerkschaf
ten bes teht, auch die Landesexekutiven mit ber atender Stimme vertre
ten si nd ; die Landesexekutiven werden je weils mdirekt von den Mit
gliedern der Landes-Fachgewerkschaften gewählt. Das Präsidium wird
vom Bundeskongreß gewählt, die übrigen Mitglieder des Bundesvor
standes werden von den Fachgewerkschaften entsandt.
Im Aufbau der Kammerorganisation der gewerblichen Wirtschaft hal
ten sich die regionale und die fachlich-berufliche Gliederung die Waage.
Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat unmittelbar regio
nale und fachlich-berufliche Unterorganis ationen : die Landeskammern
und die - ihrerseits wieder in Bundesfachgruppen (Fachverbände)
untergliederten - Bundes-Fachsektionen. Da auch die Landeskammern
aus Sektionen und Fachgruppen be stehen und diese Landessektionen
und -fachgruppen gleichzeitig die regionalen Unterorganisationen der
Bundessektionen und Fachverbände sind, überkreuzen sich sozusagen
die regionale und die fachlich-berufliche Gliederung. D ie durchgehende
doppelte Gliederung spiegelt sich in der Zusammensetzung des Kam
mertages, der das oberste be schließende Or gan der Bundeskammer ist :
im Kammertag sind nicht nur die - fachlich-beruflich unterteilten -
Landeskammern durch ihre Präsidien und durch Delegierte vertret en;
dem Kammertag gehören auch die Präsidien der Sektionen und Dele
gierte der Fachverbände mit Sitz und Stimme an.
Eine parteipolitische Gliederung in Fraktionen be sitzt nur der Ö ster
reichische Gewerkschaftsbund. Demen tsprechend sind im Bundesvor
stand sozialistische, christli che, kommunistische und parteifreie Ge
werkschafter vertreten. Die Fraktionen existieren ab er nur de facto,
nicht de ju re ; die Satzung sie ht sie nicht vor. In den Kammern -
vor allem in den drei großen Kammerorganisationen (Landwirtschafts
kammern, Kammern für Arbeiter und Angestellte, Kammern der ge
werblichen Wirtschaft) - treten zwar politische Parteien oder ihnen
an geschlossene Organisationen bei den Kammerwahlen als wahlwer
be nde Gruppen auf ; eine par teipolitis che Glieder ung ist ab er nicht vor
handen.
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30 Univ.-Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser
b) Die inst itutio nalisierten Formen
der Z usamme narbeit der Interessenvertretungen
Die österreichischen Interessenvertretungen sind in einem dichten
Netz von Beziehungen miteinander verflochten : sie arbeiten - teil
weise eng - zusammen. Da bei ist zweierlei besonders bemerkenswert :
Erstens ist die Zusammenarbeit weitgehend institutionalisiert. Zweitens
gibt es diese Zusammenarbeit in institutionalisierten Formen nicht etwa
nur unter Parallelverbänden - also unter Interessenvertretungen, die
sozusagen auf dem gleichen Feld der Interessenwahrnehmung operie
ren ; sie findet sich auch und vor allem unter Gegenverbänden - also
unter Interessenvertretungen, die prinzipiell gegensätzliche Interessen
repräsentieren.
Wenn hier von institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit die
Rede ist, so sind damit nicht nur gesetzlich begründete Formen der Zu
sammenarbeit gemeint. Der Be griff „institutionalisiert" soll hier weiter
gefaßt werden als es in der legistischen Sprache (in Ö sterreich) häufig
geschieht. Unter einer institutionalisierten Form der Zusammenarbeit
wollen wir eine längerfristige Zusammenarbeit verstehen, die den
Charakter einer „s tehenden Einrichtung" hat, gleich ob sie durch Gesetz,
Verbandssatzung oder informelle Abreden beg ründet ist.
Bei den zusammenarbeitenden Parallelverbänden handelt es sich
regelmäßig auf der einen Seite um eine Kammer, auf der anderen Seite
entweder um fachlich-beruflich ausgerichtete freie Interessenvertretun
gen oder um „politisch e Interessenvertretun ge n". Fast immer haben die
mit einer Kammer zusammenarbeitenden freien Interessenvertretungen
eine Quasi-Gruppe, die nur einen Teil der Kammerangehörigen umfa ßt;
fachlich-beruflich ausgerichtete freie Interessenvertretungen der
gewerbliche n Wirtschaft repräsentieren sogar oft ein noch spezialisier
t eres Interesse als der Kammerfachverband, mit dem sie unmittelbar in
Beziehung stehen. Die gewichtigste Ausnahme von der Regel ist die Zu
sammenarbeit der Kammern für Arbeiter und Angestellte mit dem
Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund, dessen Quasi-Gruppe sich prak
tisch weitgehend mit dem vom Gesetz bestimmten Personenkreis der
Kammerangehörigen deckt.
In Ö sterreich lassen sich grundsätzlich drei institutionalisierte Formen
der Zusammenarbeit von Parallelverbänden unterscheiden : die organi
satorische Verbindung, die personelle Verflechtung und die freie Zu
sammenarbeit. In der Praxis sind die Grenzen zwischen diesen Formen
nicht immer deutlich gezogen. Personelle Verflechtung und freie Zu
sammenarbeit kommen oft miteinander kombiniert vor.
Die organisatorische Verbindung von Kammern und fachlich-beruflich
ausgerichteten freien Interessenvertretungen findet sich vor allem in
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 31
der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft. Sie tritt in ver
schiedenen Arten auf. Meistens besteht sie darin, daß freie Interessen
vertretungen auf die eine oder andere Weise einer Kammerorganisation
einverleibt sind. In der gewerblichen Wirtschaft gibt es „Realunionen"
von freien Interessenvertretungen und Kammerfachverbänden in dem
Sinn, daß freie Interessenvertretungen de fac to gleichzeitig Kammer
fachverbände sind. So erfüllt z. B. der Hauptverband der österreichi
schen Sparkassen, der eine freie Interessenvertretung ist, auch die Auf
gaben des Fachverbandes der Sparkassen in der Bundeskammer der
gewerblichen Wirtschaft. Analog verhält es sich bei anderen Interessen
vertretungen in der Geld- und Kreditwirtschaft.
Freie Interessenvertretungen der Landwirtschaft - oder genaue r:
ihre regionalen Unterorganisationen - sind in einigen Bundesländern
von der jeweiligen Landeslandwirtschaftskammer i m Einklang mit der
Satzung als Fachverbände anerkannt und einer fachlichen Aufsicht durch
die Kammer unterstellt. Von der Wiener Landwirtschaftskammer an
erkannte freie Interessenver tretungen sind z. B. der Verband der Wein
ba uer Wiens, der Landesverband für Bienenzucht und der Verband der
Erwerbsgärtner Wiens. Die Präsidentenkonferenz der Landeslandwirt
schaftskammern könnte sich ihrer Satzung nach ebenfalls freie Inter
essenvertretungen als Fach-Unterorganisationen angliedern; sie hat das
aber bisher nicht getan.
Innerhalb der Tierärztekammern, die wie die Landwirtschaftskam
mern ohne fachlich-berufliche Gliederung sind, nimmt der Verband der
Freiberufstierärzte Österreichs de facto die Stellung einer Fachsektion
ein ; dieser Verband vertritt die Interessen der freiberuflich tätigen
(d. h. nicht ange stellten) Tierärzte, die in der Kammer die Minderheit
bilden .
Grundsätzlich anders geartet als alle bisher genannten Fälle ist die
organisatorische Verbindung, die zwischen der Bundeskammer der ge
werblichen Wirtschaft und dem Verein der Arbeitsgemeinschaft des
Juwelen- und Uhrenfaches beste ht. Hier ist nicht die freie Interessen
vertretung Teil der Kammerorganisation, sondern es gehören um
gekehrt Kammerfachverbände der freien Interessenvertretung an : die
Bundesinnung der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher
und das Bundesgremium des Handels mit Gold- und Silberwaren, Juwe
len und Uhren sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft.
Eine organisatorische Verbindung be sonderer Art ist schließlich die
Beziehung zwischen den beiden großen Interessenvertretungen der
Arbeitnehmer, die durch die Fachausschüsse der Kammern für Arbeiter
und Angestellte beg ründet wird. Diese Fachausschüsse sind zur beruf-
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32 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
liehen Fortbildung der Arbeitnehmer im Gewerbe eingerichtet und
praktisch-organisatorisch mit den einschlägigen Fachunterorganisatio
nen der Gewerkschaften identisch 31 •
Die personelle Verflechtung, die von der zufälligen Personalunion
unterschieden werden muß, ist unter den österreichischen Interessen
vertretungen weiter verbreitet als die org anisatorische Verbindung.
Spitzenfunktionäre von Kammern üben in vielen Fällen institutionell
die Tätigkeit leitender Or gane von freien Interessenvertretungen aus ;
d. h. die Inhaber bestimmter Positionen in Kammern sind sozusagen
automatisch auch Spitzenfunktionäre in parallelen freien Interessenver
tretungen und umgekehrt.
Zahlreiche Beispiele für solche institutionalisierte Personalunionen
finden sich in der Landwirtschaft. So ist z. B. der Vizepräsident der
niederösterreic hischen Landeslandwirtschaftskammer auch Präsident
des Bundesverbandes der Weinbautreibenden. Manchmal ist die perso
nelle Verflechtung sogar von der Satzung vorgeschrie ben ; die Sat
zung des Bundesverb andes der Erwerbsgärtner Österreichs bestimmt
z. B., daß dem Hauptvorstand dieses Verbandes die Leiter der Ga rten
bauabteilungen bzw. die Gartenbaureferenten der Landeslandwirt
schaftskammern angehören. Es kommt auch vor, daß eine freie Inter
essenvertretung der Landwirtschaft über Fachausschüsse personell mit
den Kammern verflochten ist. Als Beispiel sei der Hauptverband der
Wald- und Grundbesitzerverbände angeführt, der in verschiedenen
Fachausschüssen der Präsidentenkonferenz der Landeslandwirtschafts
kammern vertreten ist.
Bes onder s ausgeprägt ist die personelle Verflechtung zwischen den
Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der Vereinigung Ö sterrei
chischer Industrieller. Der Obmann der Bundessektion Industrie der
Kammern ist erster Vizepräsident der Vereinigung Ö sterreichischer
Industrieller und der Vizepräsident der Bundeskammer der gewerb
lichen Wirtschaft ist Mitglied des Vorstands der Vereinigun g; darüber
hinaus gehören auch die Vorsteher der Fachverbände der Bundessek
tion Industrie dem Vorstand der Vereinigung an. Auch andere fachlich
ausgerichtete freie Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft
sind per sonell mit der Kammero rganis ation verflochten ; so sind z. B.
die Organe der Vereinigung Ö sterreichischer Seidenweber großenteils
mit Kammerfunktionären bese tzt.
Personell eng miteinander verflochten sind auch der Gewerkschafts
bund und die Kammerorganisation der Arbeiter und Angestellten. Die
31 Vgl. E. März und E. Weis sei , Die Kammern für Arbeiter und Angestellte
(Arbeiterkammern) , in diesem Band, S. 407.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 33
Spitzenfunktionäre der Kammern kommen regelm äßig aus dem Ge
werkschaftsbund und nehmen dort leitende Stellungen ein. In den
Bund esländern ist eine Tendenz zur Personalunion zwischen dem Präsi
denten der Arbeiterkammer und dem Vorsitzenden der Landesexeku
tive des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes zu beobach ten 32 •
Die gegenseitige personelle Durch dringung von Kammern und fach
lich-beruflich ausgerichteten freien Interessenvertretungen beschränkt
sich nicht auf die leitenden Or gane und Fachaussch üsse ; auch die Ge
schäftsführung wird nicht selten von den gleichen Personen beso rgt
oder bestimmt. Angestellte der Landwirtschaftskammern erledigen häu
fig die laufende Geschäftsführung freier Interessenvertretungen. Viele
Dienst nehmer der Kammern für Arb eiter und Angestellte sind auch für
den Gewerkschaftsbund besch äftigt.
Eine große Rolle spielen persone lle Verflechtungen im Verhältnis
zwischen Kammern und „po litischen Interessenvertretun ge n". Mitglie
der und Funktionäre der „po litischen Interessenvertretungen" werden
über die Kammerwahlen, bei denen die „p olitischen Interessenvertre
tungen" als wahlwerbende Gruppen auftreten, in die Or gane der Kam
mern entsandt. Der Präsident der Bundes kammer der gewerblichen Wirt
schaft und andere Spitzenfunktionäre der Kammern der gewerblichen
Wirtschaft sind regelmäßig auch Spitzenfunktionäre des Ö sterreichi
schen Wirtschaftsbundes. Den Or ganen des Ö sterreichischen Ba uern
bundes gehören Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landesland
wirtschaf tskammern an; das ist von der Satzung des Ba uernbundes
sogar vorgeschrieben.
Im kammerähnlichen Ö sterreichi schen Gewerkschaftsbund, in dem die
soz ialistische Fraktion dominiert, wird die Fraktion der christlichen
Gewerkschafter von Funktionären des Ö sterreichischen Arbeiter- und
Angestelltenbundes vertreten. Personalunionen bes tehen auch zwischen
der Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller und dem Ö sterreichi
schen Wirtschaftsbund.
Die freie Zusammenarbeit von Parallelverbänden geht z war oft mit
der personellen Verflechtung einher , sie wird als Institution aber auch
von Interessenvertretungen gepflegt, die nicht durch institutionalisierte
Personalun ionen miteinander ver bunden sind. Einige freie Interessen
vertretungen haben die freie Zus ammenarbeit mit der einschlägigen
Kammer oder auch mit einer ande ren freien Interessenvertretung in
ihrer Sa tzung verankert, so z. B. der Zentralverb and der Arbeitgeber
in der Landwirtschaft und der Verband landwirtschaftlicher Guts
betriebe.
a 2 Vgl. A. Vodopivec, a. a. 0., S. 261.
3 Sch riften d. Vereins f. Soclalpolltlk 39
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34 Univ.-Prof. Dr. Gertrud N euhauser
Die institutionalisierte freie Zusammenarbeit kommt in verschiedenen
Arten vor; sie ist teils locker, teils sehr eng.
Die lockerste Art von freier Zusammenarbeit besteht darin, daß Paral
lelverbände in allen oder in bestimmten Angelegenheiten der Inter
essenvertretung gemeinsam vorgehen oder zumindest ihr Handeln
koo rdinieren. Auf diese Weise ar bei ten in Ö sterreich mehrere Inter
essenvertretungen mit ihrer Kammer zusammen. In vielen Fällen ist die
freie Zusammenarbeit mit der Kammer aber enger. Za hlreiche freie
Interessenvertretungen der Landwirtschaft, der gewerblichen Wirt
schaft und der freien Ber ufe - bes onders kle inere, weniger einfluß
reiche - handeln nicht selbständig, wenn es darum geht, die Interessen
ihrer Mitgli eder gegenüber dem Staat wahrzunehmen ; sie versuchen
vielmehr, über die je weilige Kammer oder Kammer-Unt erorganisation
Einfluß auf die Wirtschaftspolitik zu gewinnen. Hier se i nur der Ver
band der Baumwollspinner un d -weber Ö sterreichs als Be ispie l an
gefü hrt ; er wird von der Kammer über alle ihm betreffenden An
gelegenheiten unterrichtet und nimmt nur über die Kammer zu ein
schlägigen wirtschafts- und sozi alpolitischen Fragen Stellung.
Der höchste Grad von institutionalisierter freier Zus ammenarbeit ist
di e Arbeitsteilung zwischen Parallelverbänden. Sie wird in Ö sterreich
vor allem von Kammern und großen, einflußreichen freien Interessen
vertretungen praktiziert, best immt ab er auch das funktionelle Verhält
nis von Kammern und solchen freien Interessenvertretungen, die tradi
tionsreich und regel mäßig älter als die je weils entsprechende Kammer
sind.
Die freie Zusammenarbeit auf dem Wege über die Arbeitsteilung geht
oft so vor sich, daß freie Interessenvertretungen Vorarbeiten für die
Kammer leisten, d. h. die Ar beit in den Fachausschüssen vorbereiten ,
die einschlägigen Stellungnahmen und Gutachten zu wirtschafts- und
sozi alpolitischen Fragen entwerfen oder verfass en oder der Kammer
in bestimmten anderen Angelegenheiten an die Hand gehen. So wird
z. B. von den Landwirtschaftskammern keine Frage, die den Arbeits
markt oder das Arbeitsrecht betrifft, ohne den Zent ralverband der Ar
beitgeber erledigt.
Neben diesen loseren Formen der Arbeitsteilung gibt es die strenge
Trennung der Aufgabengebiete zwischen Kammer und freier Interessen
vertretung. Sie kann darin best ehen, daß ein Verband es der zustän
digen Kammer überläßt, die Interessen seiner Mitglieder nach außen
- d. h. gegenüber dem Staat, der Ö ffentlichkeit und anderen Verbänd
den - zu vertreten, und sich sel ber dara uf besch ränkt, seine Mitglieder
fachlich zu betreuen, gesellschaftliche und kulturelle Aufgaben zu
erfüllen und gegebenenfalls internationale Kontakte zu pflegen. Ver-
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 35
bände, die diese Art von Arbeitsteilung praktizieren, können aber
kaum mehr zu den Interessenvertretungen in unserem Sinn des Wortes
gerechnet werden.
Nur in wenigen Fällen ist die Trennung der Aufgabengebiete derart,
daß die Kammer auf das ihr gesetzlich zustehende Rech t, Kollektivver
träge abzuschließen, verzichtet, und eine kollektivvertragsfähige freie
Interessenvertretung an ihrer Stelle auf dem Arbeitsmarkt tätig wird.
Eine freie Interessenvertretung, die auf diese Weise als Kollektivver
tragspartner auftritt, ist z. B. der Hauptverband der graphischen Unter
nehmungen Ö sterrei chs. Weitere Bei spiele sind der Pharmazeutische
Reichsverband für Ö sterreich, Organisation der angestellten Apotheker
Ö sterreichs, und der österreichische Apothekerverb an d; diese beiden
freien Interessenvertretungen schließen miteinander die Kollektivver
träge ab, und zwar deshalb, weil die Apothekerkammer sowohl die In
teressen der angestellten wie der selbständigen Apotheker vertritt und
daher die Kollektivverträge mit sich selbst abschließen müßte. Das
Hauptbeispiel für eine freie Interessenvertretung, die anstelle der zu
ständigen Kammer die Kollektivvertragsverhandlungen führt und ab
schließt, ist aber der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund.
Die Arbeitsteilung zwischen dem Ö sterreichischen Gewerkschafts
bund und den Kammern für Arbeiter und Angestellte ist so vollständig
wie nur mög lich. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund vertritt pri
mär die Interessen der Arbeitnehmer nicht nur auf dem Arbeitsmarkt,
sondern auch gegenüber dem Staat. Die Kammern für Arbeiter und
Angestellte dag egen erfüllen - ungeachtet der ihnen ge setzlich ein
geräumten Rechte - in erster Linie die wirtschaftswissenschaftlichen
und juristischen Aufgaben, die mit der Interessenvertretung nach außen
und auch mit der Innenarbeit verbunden sind ; man kann sie als den
,,b rain-trust" des Gewerkschaftsbundes bezeichnen.
Ähnlich intensiv wie die Arbeitsteilung zwischen den beiden großen
Arbeitnehmerorganisationen ist nur die Arbeitsteilung zwischen der
Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller und den Kammern der ge
werblichen Wirtschaft oder genauer : mit der Bundessektion Industrie
und ihren fachlichen und regionalen Unterorganisationen. Die Vereini
gung bringt die Interessen der gesamten Industrie gegenüber der staat
lichen Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Geltung und ber eitet die Gut
achten der Kammer vor, soweit sie Gesetze und Verordnungen betref
fen , die Industrie-Interessen berühren ; auf dem Arbeitsmarkt operiert
die Vereinigung nicht. Die Bundessektion Industrie nimmt die Interes
sen der Industrie innerhalb der Kammern der gewerblichen Wirtschaft
wahr. In allen Fachfragen unterstützen sich die Bundessektion Industrie
und die Vereinigung gegenseitig.
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36 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Die Zusammenarbeit von Gegenverbänden spielt sich in Kommis
sionen, Ausschüssen, Beiräten, Senaten und ähnlichen Institutionen ab,
die zum Großteil gesetzlich begründet sind, und zwar meistens im Zu
sammenhang mit dem gesetzlichen Recht der Kammern auf Mitwirkung
an der Gesetzgebung und Vollziehung; nur ein kleinerer Teil dieser
Institutionen geht auf übereinkommen zwischen Interessenvertretun
gen zurück, darunter die Brotkommission und die wichtige Paritätische
Kommission für Preis- und Lohnfragen. Von den permamenten Kommis
sionen, Ausschüssen usw. im Bereich der Verwaltung und der Gerichts
barkeit sind die ad-hoc-Kommissionen zu unterscheiden, die bei
Verwaltungsbehörden gebildet werden, wenn es im konkreten Fall
zweckmäßi g oder geboten erscheint, vorhandene Interessengegensätze
möglichst auszug leichen ; solche ad-hoc-Kommissionen werden auch zur
Vorbereitung wichtiger Gesetze vom jeweils zuständigen Minister ein
berufen.
In Österreich gibt es mehrere Dutzend von permanenten Kommissio
nen, in denen Interessenvertretungen untereinander und zum Teil auch
mit Vertretern des Staates zusammenarbeiten 33 • Davon sind aber kaum
mehr als eineinhalb bis zwei Dutzend von größerer wirtsch aftspoliti
scher Bedeutung.
Nur einem Teil der permanenten Kommissionen sind behördliche Auf
gaben übertragen, so z. B. den Verwaltungskommissionen der Agrar
fonds (d. s. der Getreideausgleichfonds, der Milchwirtschaftsfonds und
der Viehverkehrsfonds). Viele andere haben lediglich den Status von
Beratungsorganen, z. B. der Außenhandelsbeirat, der Zollbeirat und der
Beirat für die Einfuhr von Obst und Gemüse. Einige der Kommissionen
(Senate) sind gerichtliche oder gerichtsähnliche Organe - z. B. das Kar
tellgericht (beim Oberlandesgericht Wien) und das Kartellobergericht
(beim Obersten Gerich tshof) ; diesen Gerichten gehören Beisitzer an, die
auf Vorschlag der drei großen Kammerorganisationen (Landwirtschafts
kammern, Kammern für Arbeiter und Angestellte, Kammern der ge
werblichen Wirtschaft) ernannt worden sind. Als ein weiteres Beispiel
sei der arbeitsgerichtliche Senat des obersten Geri ch tshofes genannt,
in dem ebenfalls die drei großen Kammern vertreten sind.
Permanente Kommissionen sui generis sind schließlich der Generalrat
de r Österreichische n Nationalbank und die Paritätische Kommission f ür
Preis- und Lohnfragen. Die Österreichische Nationalbank, deren ober
stes leitendes Organ der Generalrat ist, hat von Gesetzes wegen be
hördliche Befugnisse (d. h. wirtschaftspolitische Kompetenze n) , obwohl
sie als Körperschaft privaten Rechts eingeric htet ist 3 4 . Im Generalrat
33 E. März und E. Weis sei nennen gegen fünf Dutzend solcher Institutio
nen, in denen die Kammern für Arbeiter und Angestellte vertreten sind. Vgl.
a. a. 0., S. 412 ff.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtsch aft 37
haben de facto Kammervertreter Sitz und Stimme. Die Paritätische
Kommission für Preis- und Lohnfragen be sitzt nur de facto, nicht aber
de jure bestimmte preis- und lohnpolitische Kompetenzen ; sie wird im
dritten Abschnitt der „sys tematischen Gesamtdarstellung" ausführlich
behandelt werden.
Nicht in allen permanenten Kommissionen arbeiten alle drei großen
Kammerorganisationen zusammen. In manchen sind nur zwei von ihnen
vertreten ; es kommt je weils darauf an, mit welchen Angelegenheiten
sich die Kommissionen befassen und welche Interessen dabei be troffen
sind.
In den letzten Jahren hat der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund zu
nehmend auch in gesetzlich fundierte Kommissionen Eingang gefunden.
Er is t z. B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften im Mühlenkuratorium
und im Beir at für die Renten- und Pensionsanpassung vertreten. In an
deren Kommissionen hat er dadurch Sitz und Stimme, daß Funktionäre
des Gewerkschaftsbundes das gesetzliche Mandat des Arbeiterkammer
tages ausü ben ; das wird durch die personelle Verflechtung von Gewerk
schaftsbund und Arbeiterkammertag ermöglicht. Vertreter des Gewerk
schaftsbundes sind z. B. vom Arbeiterkammertag nicht nur in die Ver
waltungskommissionen der drei Agrarfonds delegiert, sondern z. B.
auch in die Kartellgerichte, in das Schiedsgericht der Sozialversicherung,
in den Paritätischen Ausschuß für Kartellangelegenheiten, in den ar
beitsgerichtlichen Senat des Obersten Gerichtshofes und in das Ober
einigungsamt 35 .
Die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller gehört zwar einigen
permanenten Kommissionen an, in den meisten Fällen aber nur auf
Grund von Personalunionen mit der Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft. Die Vereinigung hat z. B. de facto Sitz und Stimme in den
Senaten der Schiedsgerichte der Sozialversicherung und im Hauptver
band der Sozialversicherungsträger; ihre Vertreter erscheinen aber dort
als Delegierte der Kammer, die den gesetzlichen Auftrag hat, in diesen
Kommissionen mitzuwirken.
Auch andere freie Interessenvertretungen gehören gelegentlich sol
chen Institutionen an, in denen de jure die entsprechende Kammer Sitz
und Stimme hat. Als Beis piel sei der Hauptverband der Wald- und
Grundbesitzerverbände genannt ; der Präsident dieser freien Inter
essenvertretung ist Vizepräsident des Bundesholzwirtschaftsrates und
Mitglied des Zollbeirates .
s 4 Wie die Deutsche Bundesbank ist sie eine Aktiengesellschaft. Sie hat den
rechtlichen Status einer „beliehenen Unternehm un g". Zum Begriff der „belie
henen Unternehmung" vgl. L. Adamovich, a. a. 0., S. 38 f.
35 Die gesetzliche Grundlage des Obereinigungsamtes ist das Kollektivver 
tragsgesetz (EGEL 76/19 47, in der Fassung der Novellen EGEL 92/1959 und
60 /196 2) .
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38 U niv.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
II. Zielsetzungen und Verhaltensweisen
der österreichischen Interessenvertretungen
1. Di e Zielsetzunge n
a) D i e A r t e n d er Z i e 1 s e t zu n g e n
Alle Wirtschaftsverbände und damit auch die Interessenvertretungen
si nd Zweckver bände. Darunter versteht man „Zusa mmenschlüsse auf
Grund rational gesetzter Zwecke" 36 , d. h. Verbände, die gegründet wor
den sind, um je weils bestimmte, ausdrücklich vereinbarte Zwecke zu
erfüllen 37 • In diesen Zwecken, den sogenannten Organisations- oder
Verbandszwecken , kommen die gemeinsamen Sonderinteressen der
Verbandsmitglieder zum Ausdruck.
Die Aufgaben und die Zielsetzungen eines Verbandes leiten sich aus
seinen Zwecken ab. Jeder einzelne Verbandszweck konkretisiert sich re
gelmäßig in einer Anzahl von Zielen , die ihrerseits meistens wieder über
ein System von Vorzielen verfolgt werden.
Wir wollen hier die Zielsetzungen einer Interessenvertretung definie
ren als die aus den Verbandszwecken folgenden konkreten Ziele und
Vorziele, die sie sich für ihre eigene Tätigkeit im partikulären Inter
esse ihrer Mitglieder setzt, d. h. die relativ längerfristig geltenden Ziele,
die durch das Handeln der Verbandsleitung erreicht werden sollen.
In diesem Kapitel sollen die Zielsetzungen der österreichischen Inter
essenvertretungen dargestellt werden. Dabei ist folgendes zu beachten :
1. In der interessenpluralistischen Gesellschaft von heute entwickelt
ein größerer, komplizierter aufgebauter Ver ba nd, der aus technisch
organisatorischen Gründen einen „A pparat" hat, ein Eigenleben und
damit ein Eigeninteresse. Der sozusagen auch zum Selbstzweck gewor
dene Verband muß seine Existenz immer wieder vor sich selbst, vor
dem Staat, der Ö ffentlichkeit und den Mitgliedern rechtfertigen. Die Tä
tigkeit des Ver ba ndes, d. h. das Handeln der Funktionäre, wird daher
nicht ausschließlich durch die Zielsetzungen bestimmten, die aus den
Verbandszwecken, und somit aus den Interessen der Verbandsmitglieder
folgen. Es kann sogar sein, daß Ziele, die sich der Verband im Eigen
interesse setzt, nicht oder nur schwer mit den Mitgliederinteressen ver
einbar sind ; das ist vor allem dann möglich, wenn der Verband auch
politische Ziele verfolgt und üb er politische Macht und Einfluß verfügt.
au s . J . Werner, a. a. 0., S. 33.
a 1 „I n diesem Sinne ist ein Zweckverband immer gegründet und nicht ge
worden". Siehe ebendort.
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Die verbandsmäßige Organisation der ös terreichischen Wirtschaft 39
Der „Apparat" einer Interessenvertretung hat um so ausgeprägter
eigene Interessen und Ziele, je selbständiger er ist, d. h. je mehr der
Verbandswille von den Funktionären und ni cht von den Verbandsmit
gliedern gebildet wird.
Wenn große ös ter reichische Interessenvertretungen - wie z. B. der
Gewerkschaftsbund und die Kammern für Arbeiter und Angestellte -
Kurse veranstalten, in denen Funktionäre geschult werden, so geschieht
das mindestens zum Teil im Eigeninteresse des Verbandes. Alle Kammern
wollen erreichen, daß die berufliche Selbstverwaltung nicht nur erhalten
sondern vom Staat sogar noch ausgebaut wir d ; auch dabei spielt sicher
das Eigeninteresse des „Apparates" mit. Ähnlich verhält es sich mit dem
Bestreben einiger freier Interessenvertretungen, den Kammerstatus oder
wenigstens gewisse Rechte der Kammern zu erlangen.
Konflikte zwischen Verbandsleitung und Mitg lieder n, d ie auch in
Ö sterreich vorkommen, müssen nicht bedeuten, daß die Funktionäre dazu
neigen, mehr im Eigeninteresse des Verbandes als im Interesse der Mit 
glieder zu handeln. Solche Konflikte können darauf zurückgehen, daß
die Verbandsfunktionäre besser als die Mitglieder wissen, welche Ziele
unerreichbar sind ; oder die Konflikte entstehen, weil die Verbandsmit
glieder nicht beurteilen können, was auf längere Sicht ihren Interessen
förderlich ist.
2. Die von den Interessenvertretungen angegebenen Zielsetzungen
müssen nicht mit den tatsächlich verfolgten Zielen übereinstimmen. In
teressenvertretungen haben häufig die Tendenz, die wahren gruppen
egoistischen Ziele ihres Handelns zu verschleiern. Dann kann man nur
aus ihrem Verhalten gegenüber dem Staat, anderen Verbänden und der
Öffentlichkeit auf die tatsächlich gültigen Zielsetzungen schließ en. In
Ös terreich ist diese Tendenz vermutlich nicht sehr ausgeprägt. Denn die
österreichischen Interessenvertret ungen haben - anders als z. B. die
Interes senvertretungen in der Bunde srepublik Deutschland - kein
„Sch önfärben " nötig, um ihre Existenz zu verteidig en. Sie sind heute in
der Öffentlichkeit anerka nnt ; daß sie an der wirts chaftspolitisc hen Wil
lensbildung mitwirken, wird nicht nur hingenommen sondern häufi g
sogar begrüßt. Davon wird ihr Verhalten maßgeblich mitbestimmt.
Aber auch die öster reichischen Interessenvertretungen deklarieren
die Ziele, die sie verfolgen, nicht immer offen, klar und vollständig;
manchem Ziel wird bloßer Lippendienst geleistet. An Symptomen, die
auf Diskrepanzen zwischen angegebenen und tatsächlichen Zielsetzungen
hindeuten, fehlt es nicht.
So kommt es z. B. vor, daß Funktionäre von Unterorganisationen ent
gegen allen offiziellen Erklärungen der Verbandsleitung einen unge
schminkt gruppenegoistischen Standpunkt vertreten. Di eser Standpunkt
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40 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
muß sich zwar nicht völlig mit der wahren Meinung der Verbandsleitung
decken - denn Unterorganisationen haben nicht immer die gleiche Mei
nung wie die oft zum Interessenausgleich verpflichtete Verbandsspitz e;
man wird aber in solchen Fällen doch meistens den Schluß ziehen können,
daß die tatsächlichen Zielsetzungen auch der Verbandsspitze von den
offiziell angegebenen abweichen.
Andere Symptome sind widersprüchliche Äußerungen einer Inter
essenvertretung über ihre Ziele. Nicht selten werden auch die Ziele so
vage und schlagwortartig formuliert, daß sie verschieden interpretiert
werden können.
Bemerkenswert ist, daß die Interessenvertretungen der Landwirtschaft
relativ wenig dazu neigen, ihre wahren gruppenegoistischen Zielsetzun
gen zu verschweigen. Sie erheben offen Anspruch auf einen „g erechten
Ant eil" am Volkseinkommen und machen auch kein Hehl aus ihrer wenig
wettbewerbsfreundlichen Einstellung - die allerdings nur gilt, soweit
die Märkte für landwirtschaftliche Produkte in Frage stehen. Dieses Ver
halten läßt sich wahrscheinlich vor allem damit erklären, daß weite Kreise
der Ö ffentlichkeit aus traditionellen Gründen den „Sch utz der Landwirt
schaft" für richtig und notwendig ansehen.
Im Gegensatz zu den Interessenvertretungen der Landwirtschaft ver
suchen die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft, insbeson
dere die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und die mit ihr
eng verbundene Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller, zu bemän
teln, daß sie eine Präferenz für Wettbewerbsbeschränkungen und für
eine p rotektionistische Außenhandelspolitik haben.
3. Die Zielsetzungen von Interessenvertretungen sind nich t unverän
derl ich; auch die Zielsetzungen der österreichischen Interessenvertretun
gen haben sich im Laufe der Zeit und sogar innerhalb der letzten Jahre
teilweise gewandelt. Das hat mehrere Gründe :
Vor allem sind nicht wenige der Ziele, die sich die Interessenver
tretungen steckten, nach und nach erreicht worden ; neue Zielsetzungen
traten an ihre Stelle. Dar über hinaus sind manche Zielsetzungen weg
gefallen oder durch andere abgelöst worden, weil die Situation, die
ihnen zugrunde lag - z. B. die wirtschaftliche Mangellage nach dem
Krieg - nicht aufrecht erhalten blieb. Dazu kommt, daß ideolog ische
Zielsetzungen in den Hintergrund getreten sind. Ideologien haben -
nich t nur in Ö sterreich - ihre Anziehungskraft verloren ; das Interesse
am höheren Einkommen dominiert.
Ein grundsätzlicher Zielwandel scheint sich bei den Interessenvertre
tungen der Landwirtschaft anzubahnen. Langsam beginnt sich dort die
Einsicht durchzusetzen, daß die Struktur der österreichischen Landwirt
schaft verbessert und im Zusammenhang damit auch die Betriebsgrößen-
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Die verba n dsmäßig ,e Organisation der österreichischen Wirtschaf t 41
struktur korrigiert werden muß. Vorläufig dominieren allerdings noch
Zielsetzungen, die darauf hinauslaufen, den strukturellen Status qua zu
erhalten.
Wenn man die Zielsetzungen der österreichisc hen Interessenvertretun
gen systematisieren will, ist es zweckmäßig, davon auszugehen, daß in der
Literatur Einzwec k- und Mehrzweckverbände unterschieden werden.
Reine, d. h. begrifflich strenge Einzweckverbände sind Verbände, die
einen einzigen Hauptzweck und keine Nebenzwecke haben ; sie kommen
unter den modernen Wirtschaftsverbänden nur sehr selten vor 38 • Inter
essenvertretungen haben durchwegs den Charakter von Mehrzweckver
bänden.
Die österreichischen Interessenvertretungen sind in einem doppelten
Sinn Mehrzweckver bände :
Sie sind grundsätzlich, d. h. dem materiellen Inhalt der Interessen
nach, die sie vertreten, Mehrzweckverbände, weil sie nicht nur den öko
nomischen Zweck aller Wirtschaftsverbände haben, die Einkommenslage
der Mitglieder zu verbessern, sondern regelmäßig auch außerökonomische,
von Wertvorstellungen bestimmte Zwecke verfolgen : gesellschaftlich
solidar istische, kulturelle, politisch-weltanschauliche. Dementsprechend
haben sie neben den ökonomischen auch außerökonomisch begründete
Zielsetzungen ; d. h. nich t alle ihre Zielsetzungen sind durch das Interesse
der Mitglieder an einem höheren Einkommen zu erklären .
So geht es z. B. den Interessenvertretungen der Landwirtschaft - ins
besondere den Landwirtschaftskammern und dem Ö sterreichischen
Bauernbund - nicht allein um die „Einkommensparität "; mindestens
ebenso wichtig ist ihnen die nur außerökonomisch zu begründete „Er 
haltung des Bauerntums unter be sonderer Berücksichtigung der Be rg
bauer n". ,,Erhaltung des Bauerntums" bedeutet dabei zweierlei : die
wirtschaftsstrukturelle Stellung der Landwirtschaft, d. h. ihre volkswirt
schaftliche Bedeutung als Produktionszweig be wahren, und das Weiter
bestehen der Ba uern als soziale Gruppe sichern. Da her finden sich bei
den Interessenvertretungen der Landwirtschaft solche Zielsetzungen
wie : Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe, Eindämmung der
Landflucht, Erhaltung des land- und forstwirtschaftlich genutzten Grun
des und Bod ens, Sicherung eines „a ngeme ssenen Einkommens" für lei
stungsschwache bäuerliche Betriebe u. ä. m.
Die Arbeitnehmerorganisationen bezeichnen es zwar als ihr Hauptziel,
die wirtschaftliche und soziale Lage der Arbeitnehmer zu verbessern
oder - wie es der Österreichische Gewerkschaftsbund ausdrückt - den
Lebensstandard der Arbeitnehmer zu verbessern ; sie verfolgen daneben
3 8 Vgl. G. Weippert, a. a. 0., S. 143.
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42 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
aber auch außerökonomische Ziele. So will z. B. der Ö sterreichische Ge
werkschaftsbund „d urch seinen Kampf um die m aterielle Besser stellung
der Arbeiter und Angestellten und die Vermehrung der Freizeit die Vor
aussetzung dafür schaffen, daß sie immer mehr Anteil an der Kultur
nehmen können" 39 •
Typisch außerökomonisch ist auch das Ziel der „Er haltung und För
derung des Mittelstand es", das unter den Zielsetzungen der Kammern der
gewerblichen Wirtschaft einen ersten Rang einnimmt. Mit „Er haltung
und Förderung des Mittelstandes" ist der Sch utz der eingesessenen
kleinen und mittleren Unternehmungen in Handel, Gewerbe und In
dustrie gemeint, die den größten Teil der Kammerangehörigen stellen.
Begründet wird dieses Ziel damit, daß der Mittelstand eine gesellschafts
tragende Schicht, die „n atür liche Stütze einer auf Privateigentum und
Wettbewerb beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung" sei.
Da die Kammern der gewerblichen Wirtschaft überwiegend im Interesse
des „M ittelstandes" tätig werden, können sie allerdings mit dieser Be
gründung praktisch alle Ziele, die sie im ökonomischen Interesse der ge
werblichen Wirtschaft verfolgen, als gesellschaftspolitisch vorteilhaft
hinstellen. Da her liegt de r Verdacht nahe, daß das Zi el „S chutz des
Mittel standes " in Wahrheit von den part ikulären ökonomis ch en Inter
esse n der gewerblichen Wi rtschaft best immt wird.
Mehrzweckverbände sind die österreichischen Interessenvertretungen
ab er auch in einem pragmatischen Sinn. Sie sind nicht auf einen einzigen
Tätigkeitsbereich beschränkt, sondern operieren im materiell-inhaltlich
bestimmten Interesse ihrer Mitglieder auf mehreren Aktionsfeldern. Die
Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der staatlichen Wirtschaftspolitik
zur Geltung zu bringen, ist zwar einer ihrer Hauptzwecke, ab er nicht
ihr einz-iger Zweck. Das folgt schon aus unserer Definition von Interessen
vertretung. Wir haben die Interessenvertretungen definiert als Wirt
schaftsverbände, zu deren Hauptzwecken es gehört, die wirtschaftlichen
und sozialen Interessen ihrer Mitglieder durch Einflußnahme auf die
staatliche Wirtschaftspolitik wahrzunehmen.
Interessenvertretungen können die Interessen ihrer Mitglieder grund
sätzlich auf vier Aktionsfeldern durchzusetzen versuchen : auf zwei ver
bandsinternen Feldern - einem ökomomischen und einem außeröko
nomischen -, auf dem Aktionsfeld Markt, das den Arbeitsmarkt ein
schließt, und auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik.
Das außerökonomische Innenfeld ist das Feld der sozia len Beziehun
gen und der kulturellen, politischen und weltanschaulichen Interessen
der Mitglieder. Auf dem ökonomischen Innenfeld geht es darum, das
39 Vgl. das „Aktionsprogramm des österreichischen Gewerkschaftsbu ndes ",
das auf dem dritten Bundeskongreß am 22. Oktober 1955 beschlossen wurde.
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Die verbandsmäßi g e Org anisation der österreichischen Wirtschaf t 4 3
berufliche Leistungsvermögen und die Einkommenserwerbsfähigkeit der
Mitglieder zu verbessern. Dagegen sind die Aktionsfelder Mar kt und Wirt
schaftspolitik sozusagen die äußeren Fronten 40 , an denen die Interessen
der Verbandsmitglieder durchgesetzt werden sollen. Auf dem Aktions
feld Markt soll das in d er Weise gescheh e n, daß die Stellung der Mit
glieder als Käufer oder Verkäufer auf dem Markt verstär kt wird.
Auf je dem Aktionsfeld stecken sich die Interessenvertretungen spezielle
Ziele, die in vielen Fällen den Charakter von Vorzielen haben, d. h. den
obersten Verbandszielen untergeordnet sind. Es muß allerdings nicht
jed e Interessenvertretung außer auf dem begrifflich essentiellen Aktions
feld „s taatliche Wirtschaftspolitik" auch auf allen drei akzidentiellen
Aktionsfelder tätig werden. Für die österreichischen Interessenvertretun
gen gilt, daß nicht selten eines oder sogar zwei di eser Aktionsfelder
fehlen.
Die Aktionsfelder sind nicht streng voneinander getrennt, sie hängen
zusammen. Das zeigt sich auch bei den Aktionsfeldern der österreichi
schen Interessenvertretungen. Ein und dass elbe übergeordnete Ziel wird
häufig ü ber Vorziele auf mehreren Aktionsfeldern verfolgt. Ein Be ispiel
ist z. B. das Ziel „Er haltung und Förderung der bäuerlichen Familien
betriebe "; die Interessenvertretungen der Landwirtschaft versuchen es
über ihre Tätigkeit auf den beiden verbandsinternen Feldern und auf
dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik zu erreichen. Andere Beispiele sind
die Ziele „F örderung der Selbstfinanzierung" und „Er haltung der inter
nationalen Konkurrenzfähigkeit der Industr ie" ; diese Ziele werden auf
dem ökonomischen Innenfeld und auf dem Aktionsfeld Wirtschafts
politik über verschiedene Vorziele angesteuert.
Die Parallelverbände unter den österreichischen Interessenvertretun
gen haben meistens Zielsetzungen , die sich grundsätzlich nicht wider
sprechen ; das gilt auch für die „p olitischen Interessenvertretungen ". Sieht
man von der grundsätzlichen Widerspruchslosigkeit ab, findet man aber
Unterschiede.
In der Regel verfolgen Ka m mern auf den einzelnen Aktionsfeldern
nich t genau die gleichen Ziele wie die ihnen fachlich-beruflich zugeord
neten freien Interessenvertretungen. Ein Grund dafür liegt darin, daß
freie Interessenvertretungen weder zum internen Interessenausgleich
verpflichtet sind noch auf das Allgemeininteresse Rücksicht nehmen müs
sen; sie brauchen gegebenenfalls die Interessen von Minderheiten nicht
be achten und können, wenn sie wollen, auch radikale gruppenegoistische
Ziele verfolgen. Dazu kommt, daß freie Interessenvertretungen in der
überwiegenden Za hl der Fälle ein homogenes und enger begrenztes
Interesse wahrnehmen als die zuständige Kammer ; die haben daher spe-
4 0 Vgl. J. Werner, a. a. 0. , S. 45.
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ziellere und oft auch der Zahl nach beschränktere Zielsetzungen. Schließ
lich is t zu bedenken, daß eine freie Interessenvertretung grundsätzlich
nur existieren kann, wenn sie ihren Mitgliedern andere Leistungen bietet
als die Kammer.
Die österreichischen Interessenvertretungen haben die Schwerpunkte
ihrer Tätigkeit verschieden auf die vier Aktionsfelder verteilt.
Allgemein kann man sagen, daß sich die Kammern in erster Linie
damit beschäftigen , die Interessen ihrer Mitglieder auf dem ökomomi
schen Innenfeld und gegenüber der staatlichen Wirtschaftspolitik zu
vertreten ; zu diesem Zweck sind sie auch gegründet worden. Auf dem
Aktionsfeld Wirtschaftspolitik operieren aber regelmäßig nur die Bun
deskammern und die anderen Dachorganisationen auf Bundesebene (wie
z. B. die Präsidentenkonferenz der Landeslandwirtschaftskammern ) ; die
Landeskammern konzentrieren sich darauf, das berufliche Leistungsver
mögen und die Einkommenserwerbsfähigkeit der Kammerangehörigen
zu verbessern.
Auf dem Aktionsfeld Markt, ausgenommen den Arbeitsmarkt , hat
die Tätigkeit der Kammern zwar nicht de facto aber de j ure enge
Grenzen ; denn Branchenpreisabsprachen und ähnliche Absprachen zur
Beschränkung des Wettbewerbs, die innerhalb eines Kammerfachver
bandes oder einer Kammerfachgruppe getroffen werden können, fallen
unter das Kartellgesetz und sind mit den gesetzlichen Aufgaben der
Kammern unvereinbar. Für die Landwirtschaftskammern ist überdies
das Aktionsfeld Markt auch praktisch ohne viel Bedeutung. Die Land
wirtschaftskammern suchen es in erster Linie durch ihre Einflußnahme
auf die staatliche Wirtschaftspolitik zu erreichen, daß der Wettbewerb
auf den Märkten für landwirtschaftliche Produkte möglichst weitgehend
ausgeschaltet bleibt.
Nur ein Teil der Kammern nimmt auch die Interessen der Kammer
angehörigen auf dem Arbeitsmarkt wahr ; die Kammern für Arbeiter und
Angestellte, einige der Landeslandwirtschaftskam mern und die Apothe
kerkammer werden auf dem Arbeitsmarkt nicht tätig.
Im Gegensatz zu den Kammern steht bei den freien Interessenvertre
tungen das Aktionsfeld Wirtschaftspolitik mehr im Hintergru nd ; das
Schwergewicht liegt eher auf den beiden Innenfeldern. Das gilt min
destens für die fachlich-beruflich eng spezialisierten Interessenvertretun
gen - allerdings auch nur gru nds ätzlich ; denn es gibt freie Interessen
vertretungen, deren Hauptzweck es ist, die speziellen Sonderinteressen
ihrer Mitglieder, die von der zuständigen Kammer nicht wahrgenommen
werden können, nach außen und insbesondere gegenüber der staatlichen
Wirtschaftspolitik zur Geltung zu bringen. Zu diesen Ausnahmen gehört
z. B. der Bundesverband der Weinbautreibenden, der sich vor allem
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 45
die Aufgabe gestellt hat, auf die Wirtschaftspolitik Einfluß zu nehmen ;
mit den Fachfragen des Weinbaus und der Weinbereitung befassen sich
nur seine Unterorganisationen. Andere spezialisierte freie Interessenver
tretun g en, w ie z. B. der Zentralverband der Arbeitgeber in der Landwirt
schaft und der Ö sterreichische Apothekerverb and, haben einen Schwer 
punkt ihrer Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt und meistens einen zweiten
auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik oder auf einem der be iden Innen
felder. Es gibt auch freie Interessenvertretungen, vornehmlich in der
gewerblichen Wirtschaft und hier wieder insbesondere in der Geld- und
Kreditwirtschaft, die die Arbeit auf dem Aktionsfeld Markt (d. h.
gegebenenfalls au f dem Kreditmarkt) zu ihren Hauptaufgaben zählen ;
die freien Interessenvertretungen der Geld- und Kreditwirtschaft haben
zudem noch besondere Beziehungen zur staatlichen Wirtschaftspol itik.
Schließlich betätigen sich auch der Hauptverband der Hau s- und Grund
besitzer , die Mieter- und die Familienverbände vorwiegend auf dem
Aktionsfeld Wirtschaftspolitik; sie legen aber außerdem auch viel Ge 
wicht auf die Innenarbeit. Das gleiche gilt für die „politischen Inter
essenvertretungen" in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirt
schaft.
Für die beiden großen freien Interessenvertretungen, die umfassende
Quasi-Gruppen haben, spielt das Aktionsfeld Wirtschaftspolitik eine
ähnliche hervorragende Rolle wie regelmäßig für die Kammern : Die
Hauptaufgaben des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes bestehen
darin, die Interessen der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt und gegen
über der staatlichen Wirtschaftspolitik wahrzunehmen ; deswegen haben
auch die Arbeiterkammern das Schwergewicht ihrer Tätigkeit eher etwas
zu den Innenfeldern hin verschoben. Die zweite der großen freien Inter
essenvertretungen, die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller, wird
in erster Linie auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik und auf dem
ökonomischen Innenfeld tätig.
Die Kammern der Angehörigen freier Berufe sind bisher nur in relativ
geringem Umfang auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik tätig gewor
den ; das hängt damit zusammen, daß sie nur die Interessen relativ
kleiner und wirtschaftlich nicht sehr bed eutender Bevöl kerungsgruppen
repräsentieren. Sie wollen aber in Zukunft mehr Einfluß auf die staat
liche Wirtschaftspolitik gewinnen und haben sich deswegen vor einigen
Jahren zur Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe Ö sterreichs
zusammengeschl ossen. Gegenwärtig liegt das Schwergewicht ihrer Tätig
keit mehr auf den verbandsinternen Aktionsfeldern, besonders auf dem
außerökonomischen Innenfeld. Von dieser Reg el ausgenommen sind nur
die Ärztekammern ; zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die Einkom
mensinteressen ihrer Mitglieder gegenüber den Sozialversicherungsträ
gern zu vertreten.
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46 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
b) D ie Z i e 1 setz u n gen auf den vier Aktions f e 1 der n
Im folgenden soll zuerst ein Überblick über die Zielsetzungen auf dem
außerökonomischen und dem ökonomischen Innenfeld gegeben werden ;
anschließend beschäftigen wir uns mit den Zielsetzungen auf den Aktions
feldern Markt und staatliche Wirtschaftspolitik.
Auf dem außerökonomischen Innenfeld werden so gut wie alle öster
reichischen Interessenvertretungen tätig. Ihr Hauptziel auf diesem Ak
tionsfeld ist es, das Gruppenbewußtsein ihrer Mitglieder zu festigen und
das A n sehen der Gruppe in der Ö ffentlichkeit zu heben. Diesem Ziel
liegt ausgesprochen oder unausgesprochen der Glaube an die soziale
Funktion der jeweils eigenen Gruppe zugrunde. Es ist anzunehmen, daß
es nicht nur um seiner selbst willen verfolgt wird . Denn wenn das Be
wußtsein der Zusammengeh örigkeit innerhalb der Gruppe stark ist und
die Gruppe in der Öffentlichkeit Ansehen genießt, kann der Verband
sein ökonomisches Ziel, die Einkommenslage der Mitglieder zu verbes
sern, leichter erreichen; d. h. je geschlossener eine Gruppe ist und je mehr
sie in der Öffentlichkeit gilt, desto größer ist die Schlagkraft des Ver 
bandes, wenn er die Interessen seiner Mitglieder nach außen, insbeson
dere gegenüber der staatlichen Wirtschaftspolitik, durchzusetzen sucht.
Die Interessenvertretungen der Landwirtschaft sprechen ausdrücklich
vom Glauben an die soziale Funktion des Bauernstandes. Sie wollen
darauf hinwirken, daß die Bauern zusammenhalten und die bäuerliche
Jugend zu landwirtschaftlichem Verantwortungsbewußtsein erzogen
wird. Die bäuerliche Jugend sei, so wird argumentiert, durch die Reize,
die Stadt und Industrie ausüben, gefährdet und müsse durch soziale
Erziehung von der Landflucht, d. h. von der Flucht aus dem Bauernstand,
abgehalten werden.
Das Standesbewußtsein und das Standesansehen zu wahren und zu
mehren ist das Hauptziel der Interessenvertretungen der freien Berufe,
insbesondere der Kammern der freien Berufe. Das läßt sich vor allem
damit erklären, daß die Angehörigen der freien Berufe persönliche, hoch
qualifizierte Dienste leisten und daß es von diesen Berufen fest geprägte
Leitbilder gibt, die in höherem Grade als die Leitbilder anderer Berufe
auch praktisch gültig geblieben sind.
Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer lassen zwar das Wort
„Klassenbewußtsein" kaum mehr hören ; aber die solidarische Haltung
der Arbeitnehmer zu stärken ist bis heute eines ihrer erklärten Ziele
geblieben - wenn auch nicht sehr viel davon die Rede ist. Die se Ziel
setzung ist wahrscheinlich auch der Hauptgrund dafür, daß die Inter
essenvertretungen der Arbeitnehmer den arbeitsrech tlichen Unterschied
zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt sehen wollen.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 47
Das Standesbewußtsein und die Standesehre werden auch von den
Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft gepflegt. Das gilt be
sonders für die traditionsreichen älteren freien Interessenvertretungen.
Viele von ihnen sind gesellschaftlich unterbaut und haben oft sozusagen
Klub-Charakter.
Die Interessenvertretungen der Haus- und Grundbesitzer und der
Mieter sehen es als eine ihrer Hauptaufgaben an, das Bewußtsein der
Zusammengehörigkeit zu fördern. Den Famil ienverbänden schließlich
ist es in erster Lini e darum zu tun , das Ansehen der Familie als Institution
der Gesellschaft zu stärken.
Die allgemein angewandten Mittel zu dem Zweck, das Gruppen
bewußtsein und das Gruppenansehen zu heben, sind gesellschaftliche
Veranstaltungen , Einrichtungen zur Pflege von Tradition und Brauchtum,
Ausstellungen und dergleichen. Dazu kommen aber noch andere Mittel.
An erster Stelle sind die aus Verbandsmitteln gespeisten Unterstützungs
fonds zu nennen. Es gibt diese Einrichtungen zur gegenseitigen finan
ziellen Hilfe der Verbandsmitglieder bei einer Reihe von Interessenver
tretungen. Besonders ausgebildet sind sie beim Ö sterreichischen Gewerk
schaftsbund und bei einigen Interessenvertretungen Angehöriger freier
Berufe.
Der interne Interessenausgleich, den Kammern und große freie Inter
essenvertretungen, besonders aber die Kammern der gewerblichen Wirt
schaft, vornehmen müssen, erfüllt zumindest nebenbei auch den außer
ökonomischen Zweck, das Standesbewußtsein der Mitglieder zu fördern;
denn durch den Inter essenausgleich wird das allen Mitgliedern gemein
same Interesse, d. h. das Berufs- oder Standesinteresse, hervorgekehrt.
Mittel zum Zweck, die Berufs- oder Standesehre zu wahren, sind die
Disziplinar-, Schieds- und Ehrengerichte, die bei den Interessenvertre
tungen der freien Berufe eine große Rolle spielen, aber auch bei anderen
Interessenvertretungen zu finden sind. Nach Ansicht der meisten Interes
senvertretungen der freien Berufe tragen auch Honorar- und Ge
bührenordnungen sowie strenge Vorschriften über den Zugang zum Be
ruf dazu bei, daß das Standesansehen gewahrt bleibt.
Die kulturellen Zielsetzungen der österreichischen Interessenvertre
tungen sind eng mit dem Ziel, Gruppenbewußtsein und Gruppenansehen
zu fördern, verbunden. Vor allem die Interessenvertretungen der Arbeit
nehmer und der Landwirtschaft betrachten es als ihre Aufgabe, das all
gemeine Bildungsniveau ihrer Mitglieder zu heben. Größere Interessen
vertretungen veranstalten allgemeinbildende Kurse, beschaffen ihren
Mitgliedern Karten für kulturelle Veranstaltungen, unterhalten Büche
reien oder sind, wie z. B. der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund, Kollek-
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48 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
tivmitglieder einer Büchergilde. Manche Interessenvertretungen arbeiten
auch für ihre Mitglieder Urlaubsvorschläge aus oder verschaffen ihnen
Urlaubsaufenthalte zu günstigen Preisen.
Bei den österreichischen Interessenvertretungen finden sich auch poli
tisch-weltanschauliche Ziele wie z. B. ,,Er haltung christlicher Volksart"
oder „Festigung der Weltanschauun g", auf die hier aber nicht einge
gangen werden soll.
Die Zielsetzungen der österreichischen Interessenvertretungen auf
dem zweiten verbandsinternen Feld, d. h. auf dem ök onomischen Innen
feld sind daraufhin ausgerichtet, das fachlich-berufliche Wissen und Kön
nen der Mitglieder zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, ein
höheres Einkommen zu erwerben .
An erster Stelle steht das Ziel, den Mitgliedern und dem Berufsnach
wuchs eine gute fachlich-berufliche Ausbildung zu verschaffen und es
ihnen darüber hinaus möglich zu machen, ihre beruflichen Kenntnisse
zu erweitern oder sich fortzubilden. Die großen Interessenvertretungen
haben zum Teil eigene Bildungsreferate oder -abteilungen eingerichtet.
Viele Interessenvertretungen, insbesondere aber die großen Verbände,
halten Vorträge, Lehrgänge und Berufswettbewerbe ab, unterstützen
Schulen (z. B. Berufsschulen, Handelsschulen, Arbeitermittelschulen) und
Lehrlingsheime, sind im Rundfunkprogrammbeirat vertreten, betreuen
den Berufsnachwuchs, geben Fachpublikationen heraus und besitzen
Fachbüchereien. Einige der großen Interessenvertretungen unterhalten
sogar eigene Ausbildungsinstitute. So wird z. B. die Sozialakademie
fachlich und organisatorisch von den Kammern für Arbeiter und Ange
stellte geleitet; die Landwirtschaftskammern führen zum Teil eigene
Landwirtschaftsschulen und haben die Absicht, Ausbildungszentren für
Bauern und Bäuerinnen aufzubauen; bei den Kammern der gewerb
lichen Wirtschaft sind Wirtschaftsförderungsinstitute eingerichtet, in
denen sich die Mitglieder und der Berufsnachwuchs - also auch un
selbständig Erwerbstätige - fachtechnische, juristische, betriebswirt
schaftliche und volkswirtschaftliche Kenntnisse aneignen können. Die
Kammern der gewerblichen Wirtschaft unterstützen auch Hotelfachschu
len. Die großen Interessenvertretungen vergeben Stipendien für Mittel
und Hochschüler und sehen es als ihre Aufgabe an, auf die „Lehrpläne
an den Schulen und Erziehungsanstalten aller Grade" Einfluß zu neh
men'1. Vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer fordern
vom Staat, daß er bessere Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten f ür
alle, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft, schafft, den sogenannten zwei
ten Bildungsweg ausbaut und die Einrichtungen zur Erwachsenenbildung
vermehrt.
4 1 Vgl. Vereinigung österreichischer Industrieller , Jahresbericht 1963, Wien
196 4, s. 16 .
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Die verbandsmäßige Organisatio n der österreichischen Wirtschaft 49
Eine große Rolle spielt auf dem ökonomischen Innenfeld die Infor
mationstätigkeit und die individuelle Beratung und Betreuung der Mit
gli eder. Die Verbandsmitglieder werden - meistens laufend - über
alle Vorgänge und Ereignisse unterrichtet, die ihre Interessen ber ühren
und ihre wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflussen können - also
insbesondere über wirtschafts- und sozialpolitische Maßn ahmen, ar beits-,
sozial- und steuerrechtliche Vorschriften und Entscheidungen, Lohnfor
derungen, Kollektivvertragsverhandlungen und fachtechnische Neuhei
ten. Vor allem die fachlich-beruflich spezialisierten freien Interessen
vertretungen beraten außerdem ihre Mitglieder individuell in betriebs
wirtschaftlichen, kommerziellen, technischen und rechtlichen Fr agen
und vertreten sie auch gegebenenfalls unentgeltlich vor Ämtern und
Be hörden. Die fachlich-beruflich spezialisierten Interessenvertretungen
können diese Aufgabe der individuellen Be ratung und Betreuung regel
mäß:g besser erfüllen als die Kammern, weil der Kreis ihrer Mitglieder
kleiner und homogener ist.
Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft und der Land
wirtschaft im beson deren verfolgen noch andere Ziele. Sie wollen ins
be sondere dazu beitra gen, daß in den Be trieben ihrer Mitg lieder moderne,
kostensparende - und in der Landwirtschaft vor allem auch arbeitsspa
rende - Produktionsmethoden angewandt und die Betriebe rationell
or ganisiert werden. Manche Interessenvertretungen richten ihre Tätig
keit außerdem auf das Ziel aus, die Qualität der Produkte zu erhöhen ; so
haben es sich z. B. die Vereinigung der Ö sterreichischen Saatgutzüchter,
die Tierzuchtverbände und die Landwirtschaftskammern zum Zie l ge
setzt, darauf hinzuwirken, daß die Qualität der landwirtschaftlichen
Erzeugnisse ver besser t und die landwirtschaftliche Produktion darüber
hinaus auch dem Wandel der Be da rfsstruktur angepaßt wird, der mit
der Realeinkommenssteigerung einhergeht.
Zu den Mitteln, die von Interessenvertretungen der gewerblichen
Wirtschaft und der Landwirtschaft angewandt werden, um diese Z:ele
zu erreichen, gehören Versuchs- und Forschungsarbeiten, die Unter
suchung von Produktionsproblemen und Be triebsformen, die Förderung
der technischen Forsc hung, die Pflege des innerverbandlichen Erfahrungs
austausches, Typenbereinigung, Normung und Gütekennzeichnung. An
dere Mittel sind z. B. Leistungskontrollen, internationale Vergleiche von
Produktionsergebnissen, Betriebsgrößenvergleiche, statistische Erhebun
gen und ihre Auswertung, die Veranstaltung von Studienreisen, die Zu
sammenarbeit mit ausländischen Verbänden und die Mitarbeit in inter 
nationalen Organisationen. Auch Kostenvergleiche und Preiskataloge
sollen manchmal dazu beitragen, die Produktion zu rationalisieren ;
meistens sind sie aber Mittel zum Zweck, den Wettbewerb zwischen den
Verbandsmitgliedern zu beschr änken.
4 Schriften d. Vereins f. Soclalpolltlk 39
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50 Univ.-Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser
Die Interessenvertretungen der Landwirtschaft beschäftigen sich auch
mit der Frage, wie sich ihre Mitglieder vor wirtschaftlichen Rückschlä
gen schützen können. Sie arbeiten außerdem mit Genossenschaften ,
Kreditinstituten und Versicherungen zusammen, weil sie es ihren Mit
gliedern ermöglichen wollen, zu günstigen Preisen und Bedingungen
Produktionsmittel einzukaufen, Produkte zu verkaufen, Kredite aufzu
nehmen und Versicherungen abzuschließen. Auch andere Interessen
vertretungen - z. B. die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die
Ärztekammern und die Rechtsanwaltskammern - führen Kreditaktionen
durch, um ihre Mitglieder mit billigen Krediten zu versorgen.
Die Tätigkeit der österreichischen Interessenvertretungen auf dem
Akt ionsfeld Markt umfaßt zweierlei ; sie besteht darin, die Wettbewerbs
verhältnisse auf Waren-, Dienstleistungs- und Kreditmärkten zu beein
flussen und die Ar beits- und Lohnbedingungen auf den Arbeitsmärkten
kollektivvertraglich zu regeln . Oberstes Ziel dieser Tätigkeit ist es, die
Einkommensverteilung zugunsten der je weils eigenen Gruppe zu beein
flussen.
Bei der Einflußnahme auf die Wettbewerbsverhältnisse gehen die
österreichischen Interessenvertretungen verschiedene Wege.
Eine Anzahl von ihnen verfolgt das konkrete Ziel, die Stellung der
Verbandsmitglieder als Anbieter oder Nachfragende von Waren und
Dienstleistungen dadurch zu stärken, daß der Wettbewerb zwischen
ihnen besch ränkt oder ausgeschaltet wird ; auf diese Weise sollen die
Pre:se und damit die Erlöse oder die Kosten der Verbandsmitglieder
beeinflußt werden.
In Ö sterreich finden sich verbandsmäßige Wettbewerbsbeschränkungen
aller Grade. Bei freien Interessenvertretungen der gewerblichen Wirt
schaft sind verbind liche und - nach dem Kartellgesetz ebenfalls an
meldepflichtige - unverbindliche Preisabreden anzutreffen. Auch ein Teil
der Kammerfachgruppen neigt dazu, Preisempfehlungen abzugeben oder
andere kartellähnliche Praktiken zu pflegen, obwohl sich die Kammer
leitungen offiziell dagegen aussprechen. Manch e freie Interessenvertre 
tungen erledigen für das je wei lige Branchenkartell die Büroar beiten
und besor gen ihm die notwendigen Informationen. Aufeinander abge
stimmte Verhaltensweisen der Unternehmungen einer Br anche werden
nicht selten dadurch erzielt, daß ihre Interessenvertretung Preiskataloge
ausarbeitet oder Preis- oder Kostenvergleiche anstellt. Es kommt auch vor,
daß Erzeugnisse zum Zweck der Wettbewerbsbeschränkung genormt
oder Verbandsmarken geschaffen werden. Viele freie Interessenvertre
tungen der gewerblichen Wirtschaft, darunter z. B. die Vereinigung
Ö sterreichischer Industrieller, betreiben Gemeinschaftswerbung.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 51
Werbeaktionen von Interessenvertretungen können allerdings auch
den Zweck haben, den Verbandsmitgliedern neue Märkte zu erschließen
oder die Marktübersicht zu ihren Gunsten zu verbessern ; das gleiche gilt
für Exportaktionen, internationale Preisvergleiche, Messen, Ausstel
lungen und verbandseigene Versteigerungshallen, wie sie z. B. von
einigen Tierzuchtverbänden betrieben werden.
Mehrere Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft (z. B.
der Verband Ö sterreichischer Eisenwaren- und Küchengerätehändler)
und besonders der Landwirtschaft (z. B. der Verband landwirtschaftlicher
Spiritusbrennereien und die Vereinigung der Tabakpflanzer) verabreden
mit den Abnehmern (teilweise Staatsmonopole) oder Lieferanten ihrer
Mitglieder oder mit den zuständigen Verbänden (z . B. auch Genossen
schaften) die Lieferbedingungen, Absatzmengen und Prei se. Da durch ent
stehen in mehreren Fällen dem bilateralen Monopol ähnliche Markt
formen.
Sonderfälle sind die verbandsmäßigen Wettbewerbsbeschränkungen
auf den Kredit- und Versicherungsmärkten. S:.e bestehen sozusagen auf
zwei Ebenen. Die Verbände der Geld-, Kredit- und Versicherungswirt
schaft schalten unter ihren Mitgliedern, d. h. unter den Angehörigen der
je weils repräsentierten Institutsgruppe (z. B. Hypothekenanstalten oder
Sparkassen) , die Konkurrenz weitgehend aus ; darüber hinaus be schrän
ken sie aber durch Absprachen auch den Wettbewerb zwischen den
Institutsgruppen. Die Abkommen über Soll- und Habenzinsen, über
Ausmaß und Verteilung der zur Verfügung stehenden Kredite, über
Konditionen und Versicherungsprämien werden vom Staat als volks
wirtschaftlich erwünscht angesehen und teilweise sogar gesetzlich
gefordert und sanktioniert 42 • Der Staat hat ein Intere sse daran, daß die
Kreditmärkte nicht nur stabil, sondern auch einheitlich und von starken
Verbänden kontrolliert sind ; denn dann lassen sie sich wirtschaftspoli 
tisch leichter beeinflussen.
Ein Einfluß auf die Wettbewerbsverhältnisse wird schließlich auch noch
durch Konsumentenberatung und Konsumenteninformation ausgeübt.
Konsumentenberatun g und Konsumenteninformation haben den Zweck,
die Marktübersicht auf den Konsumgütermärkten zu verbessern und
auf die Verbraucher dahingehend einzuwirken, daß s i e sich rational, d. h.
als Nachfragekonkurrenten verhalten. Die individuelle Konsumenten
beratun g haben sich die beiden großen Interessenvertretungen der
Arbeitnehmer zur Aufgab e gestellt. Im Verein für Konsumenteninfor
mation, der seit Anfan g 1961 besteht und eine eigene Zeitschrift heraus
gibt, sind außer den Kammern für Arbeiter und Angestellte und dem
42 Vgl. A. Nu ß baumer , Freie Verbände im Geld- und Kreditwesen , in die 
sem Band, S. 630.
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52 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund auch die Kammern der gewerb
lichen Wirtschaft vertreten; der Verein soll das Sachwissen übe r Quali
täten un d Qualitätsunterschiede fördern, Gütekennzeichen einführen
und da zu beitragen, daß das Angebot von Konsumgütern billiger und
besser wird.
De r größte Arb eitsm arktverband auf der Seit e der Arbeitnehmer, der
Ö sterreichische Gewerksch aftsbund, betonte noch 1959 in seiner offi
ziellen „Stellungnahme zur Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Kultur
polit ik" : ,,Die Lohnpolitik des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes
will dem unselbständig Erwerbstätigen einen wachsenden Anteil am
Volkseinkommen sicher n". In den letzten Jahren erklären aber Funk
tionäre des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes immer häufiger, daß
der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund grundsätzlich nur eine Erhöhung
der Einkommen im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Produktivitäts
steigerung anstrebe 4 3 • Sie meinen dabei allerdings jenes Maß an ge
samtwirtschaftlicher Produktivitätssteigerung, das nach Ansicht des
Ö sterreichischen Gewerksch aftsbundes erreichbar wäre, wenn geeignete
wirtschaftspolitische Maßnahmen, vor allem zur Investitiunslenkung
ergriffen würden.
Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund läßt sich als Arbeitsmarkt
verband vom Grundsatz der „solidarischen Lohnpo litik" leiten. ,,Soli
darische Lohnpolitik bedeutet", wie es in der „Stellungnahme zur Wirt
schaftspolitik, Sozialpolitik, Kulturpolitik" heißt, ,,d aß die Kraft der
organisatorisch und wirtschaftlich starken Gruppen (d. h. Einzelgewerk
schaften, d. Verf.) für die Unterstützung der schwachen Gruppen einge 
setzt wird" . Darüber hinaus werden als weitere Grundsätze genannt:
Sicherung der Arbeitsplätze und strenge Selbstkontrolle hinsichtlich der
Lohnforderungen.
Soweit die Landwirtschaftskammern auf dem Arbeitsmarkt tätig wer
den, befinden sie sich in einer Konfliktsituation. Einerseits setzen sie es
sich zum Ziel, die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion möglichst
niedrig zu halten. Andererseits vertreten sie die Interessen der gesam
ten landwirtschaftlichen Bevölkerung und sehen es als ihre Aufgabe
an, die Einkommenslage der selbständig wie der unselbständig Erwerbs
tätigen in der Landwirtschaft zu verbessern; sie können daher nicht
darauf hinarbeiten, die Landarbeiterlöhne zu drücken. Dieser Zwie
spalt ist wahrscheinlich mit ein Grund dafür, daß die Landwirtschafts
kammern in erster Linie versuchen, über ihre Einflußnahme auf die
staatliche Wirtschaftspolitik ein günstigeres Verhältnis zwischen Kosten
und Erlösen der landwirtschaftlichen Produktion zu erreichen.
4 3 Vgl. z. B. H. Kienzl, in : Solidarität, Zentral organ des österreichischen
Gewerkschaftsbundes, Nr. 407 v. 9. 9. 1963.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 53
Die Interessen der Arbeitgeber in der Industrie werden ebenso wie die
Interessen fast aller anderen Arbeitgeber in der gewerblichen Wirtschaft
auf dem Arbeitsmarkt von den Kammern der gewerblichen Wirtschaft
vertreten. Um die Tätigkeit der Kammern zu unterstützen und zu er
gänzen, hat aber die Vereinig ung Öste rreichischer Industrieller ein
„Grundsatzkomitee für Sozialpolitik" eingerichtet ; es hat vor allem die
Aufgabe, die Solidarität der Arbeitgeber zu stärken, damit sich die Ar
b eitgeberver t retungen auf dem Arbeitsmarkt den Gewerkschaften gegen
über besser behaupten können.
Grundsätzlich verfolgen Interessenvertretungen auf dem Aktionsfeld
Wirtschaftspolitik genau so wie auf dem Aktionsfeld Markt das Ziel'4,
den Anteil der je weils eigenen Gruppe am Sozialprodukt zu vergrößern.
Diese Zielsetzung hat sich bei den Interessenvertretungen in letzter
Zeit gewandelt. Die großen, wirtschaftspolitisch einflußreichen
Ver bände sind mehr und mehr zu der Einsicht gelangt, daß die Real
einkommensverhältnisse ihrer Mitglieder auf die Dauer nur verbessert
werden können, wenn das Sozialprodukt wächst. Aus diesem Grunde
ist ihre Tätigkeit auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik heute eher
darauf ausgerichtet, den Verbandsmitgliedern einen gleichbleibenden
Anteil an einem steigenden Sozialprodukt zu sichern ; nur bei den
Interessenvertretungen der Landwirtschaft ist diese Tendenz noch
relativ wenig entwickelt.
Die österreichischen Interessenvertretungen haben sich auf dem Ak
tionsfeld Wirtschaftspolitik ein doppeltes Ziel geset zt: erstens wollen sie
auf die Wirtschaftspolitik, soweit sie für die Einkommensverteilung von
Bedeutung ist, im je weiligen Sonderinteresse ihrer Mitglieder Einfluß
nehmen ; darüber hinaus be zeichnen sie es aber auch als ihre Aufgab e,
die wirtschaftlich und sozial relevante Ges etzgebung und Vollziehung
so zu beeinflussen, daß die Voraussetzungen für ein kräftiges und gleich
mäßiges Wirtschaftswachstum geschaffen werden.
Die großen Interessenvertretungen haben zwar im einzelnen verschie
dene Vorstellungen über die Mittel und Wege einer erfolgreichen Wachs
tumspolitik. Sie treten aber offiziell und miteinander übereinstimmend
für eine Wirtschaftspolitik ein, die auf die Zie le Wirtschaftswachstum,
Geldwertstabilität und dauernd hoher Beschäftigungsgrad ausgerichtet
ist und deren Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind. Allerdings
handeln sie keineswegs immer dieser erklärten Einstellung entsprechend.
44 Wir sprechen ausdrücklich nicht von wirtschaftspolitischen Zielsetzungen
der Interessenvertretungen; denn I nteressenvertretungen sind nicht Träger
von Wirtschaftspolitik. Sie verfolgen keine wirtschaftspolitischen Ziele, son
dern versuchen, durch Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik Ver
bandsziele zu erreichen.
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54 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Davon abgesehen liegen die genannten Ziele der staatlichen Wirtschafts
politik teilweise auch im Sonderinteresse bestimmter Gruppen : das Ziel
eines dauernd hohen Beschäftigungsgrades in allen Landesteilen liegt im
unmittelbaren Einkommensinteresse der Arbeitnehmer, das Ziel der
Geldwertstabilität im erwerbswirtschaftlichen Interesse der Kreditinsti
tute. Die Interessenvertretungen der Geld- und Kreditwirtschaft unter
stützen daher auch den Staat dabei, seine währungspolitischen Absichten
auf den Kreditmärkten durchzusetzen - und zwar vor allem in der
Weise, daß sie sich in Abkommen mit der Ö sterreichischen Nationalbank
und dem Finanzministerium für ihre Mitglieder verpflichten, das Kredit
volumen innerhalb je weils be stimmter Grenzen zu halten.
Um zur Stabilisierung des Geldwertes und zur besser en Koordinie
rung der Wirtschaftspolitik beizutragen, arbeiten die vier größten Inter
essenvertretungen - nämlich die drei wirtschaftspolitisch einflußrei
chen Kammern und der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund - unterein
ander und mit der Regierung in der Paritätischen Kommission für
Preis- und Lohnfragen zusammen.
Soweit es sich darum handelt, den Anteil der Verbandsmitglieder am
Sozi alprodukt zu sichern, haben s:ch alle großen Interessenvertretungen
die Aufgabe gestellt, auf die gesamte Wirtschafts- und Sozialpolitik
Einfluß auszuü ben ; die fachlich-beruflich spezialisierten freien Interessen
vertretungen nehmen dagegen die Sonderinteressen ihrer Mitglieder
regelmäßig nur auf mehr oder weniger eng begrenzten Teilbereichen
der Wirtschaftspolitik wahr. Für die Kammern der Angehörigen freier
Berufe gilt, daß es ihnen bisher nicht gelungen ist, in anderen Angelegen
he:ten als solchen, die je weils unmittelbar den Beruf betreffen - wie
z. B. die Honorar- und Gebührenordnung oder die Regelung der Zu
lassung zum Beruf - auf die wirtschaftlich und sozial relevante Gesetz
gebung und Vollziehung Einfluß zu ge winnen.
Allgemein kann man sagen : die Interessenvertretungen der Landwirt
schaft und der gewerblichen Wirtschaft möchten durch ihre Einflußnahme
auf die staatliche Wirtschaftspolitik - soweit sie für die Einkommens
verteilung relevant ist - in erster Linie erreichen, daß die Verbands
mitglieder ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Erlösen und
Kosten erzielen können ; dagegen wollen d:e Interessenvertretungen der
Arbeitnehmer vor allem dahin wirken, daß der arbeits- und sozial
rechtliche Schutz der unselbständig Erwerbstätigen ständig weiter ver
bessert wird.
Um den Anteil der je weils eigenen Gruppe am Sozialprodukt zu sichern,
sind d:e österreichischen Interessenvertretungen bestrebt, die Ordnung
der Preis- und Lohnbildung, die Arbeitsmarktverfassung, die Ordnung
des Kapitalmarktes und die Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechtes
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Die verbandsmäßige Organisatio n der österreichischen Wirtschaft 55
zu beeinflussen ; darüber hinaus versuchen sie insbesondere auch auf die
Ordnun g des Verhältnisses zwischen Staat und Interessenvertretungen,
auf die Steuerpolitik, die Geld- und Kreditpolitik, die Zollpolitik u nd die
Preis-, Subventions- und Tarifpolitik einzuwirken. Die konkreten Z:ele,
die sie sich dabei stecken, werden in ihren Forderungen an die staatliche
Wirtschaftspolitik sicht bar.
2. Die wirtschaftspolitischen Forderungen
Die Forderungen der österreichischen Interessenvertretungen an die
staatliche Wirtschaftspolitik betreffen häufig sehr spezielle wirtschafts
politische Maßnahm en ; oft wechseln sie mit den tagespolitischen Fragen.
Wir beschränken uns in diesem Kapitel dar auf, einen Überblick üb er
die wichtigsten grundsätzlichen Forderungen zu geben, die in der letzten
Zeit von den österreichischen Interessenvertretungen an die staatliche
Wirtschaftspolitik gestellt worden sind.
Die großen Interessenvertretungen der Landwirtschaft - d. h. die
Landwirtschaftskammern und der mit ihnen eng verbundene Ö sterrei
chische Bauernbund - verlangen vor allem von der staatlichen Wirt
schaftspolitik, daß die landwirtschaftliche Marktordnung nicht nur er
halten, sondern noch weiter ausgebaut wird ; denn es ist ihr Ziel, den
bäuerlichen Betrieben bei steigenden Produktionsmengen den Absatz zu
„k ostendeckenden" Preisen zu sichern. Sie treten für ein umfassendes
System von behördlich regulierten Preisen auf den Agrarmärkten, er
gänzt durch Absatzgarantien und Subventi onen, ein - zumindest so
lange Ö sterreich außerhalb der EWG verble :bt; daher fordern sie z. B.
von der staatlichen Wirtschaftspolitik, daß auch Eier und Geflügel in die
landwirtschaftliche Marktordnung einbezogen werden, ein Weinwirt
schaftsfonds geschaffen wird und für Agrarprodukte, die nicht der
Agrarpreisregelung unterl:egen, R: chtpreise bestimmt werden. Die In
teressenvertretungen der Landwirtschaft wollen auch nicht, daß gewerb
liche Betriebe wie z. B. Schweinemästereien oder Geflügelzuchtanstalten
den landwirtschaftlichen, (d. h. den bäuerlichen) Betrieben Konkurrenz
machen. Da rüber hinaus möchten sie die inländische Landwirtschaft vor
ausländischer Konkurrenz geschützt sehen - und zwar vor allem durch
Einfuhrbeschränkungen, weniger durch Zölle. Der Export land- und forst
wirtschaftlicher Produkte soll dagegen nicht nur frei sein sondern auch
noch gefördert werden, ebenso der Import von landwirtschaftlichen Pro
duktionsmitteln, insbesondere von Futtermitteln und Kunstdünger. Auf
den inländischen Märkten für landwirtschaftliche Produktionsmittel wol
len die Interessenvertretungen der Landwirtschaft einen möglichst schar
fen Wettbewerb oder aber durch preispolitische Maßnahmen niedrig ge
haltene Prei se.
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Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft, die wirt
schaftspolitischen Einfluß haben, setzen sich zwar dafür ein, daß das freie
Unternehmertum und die freie Marktpreisbildung erhalten bleiben. Sie
sind ab er kartellfreundlich eingestellt. Die Kammern der gewerblichen
Wirtschaft verteidigen auch die geltende Gewerbeordnung, die viele
Märkte schlie ßt; der Zutritt zum Unternehmerberuf soll im Interesse
der eingesessenen kleinen und mittleren Unternehmungen nicht erleich
tert werden. Daher wenden sich die Kammern der gewerblichen Wirt
schaft auch in ihren Gutachten an die Gewerbebehörde immer dann gegen
die Erteilung einer beantragten Gewerbekonzession, wenn von der zu
ständigen Fachgruppe - d. h. von den schon bestehenden Unterneh
mungen dieses Wirtschaftszweiges in einem Bundesland - festgestellt
wird, daß kein „L okal bedarf" vorliegt. Die Interessenvertretungen der
gewerblichen Wirtschaft sprechen sich weiter dafür aus, daß die in
ländische gewerbliche Wirtschaft, d. h. insbesondere die Industrie, vor
ausländischer Konkurrenz durch Zölle und Einfuhrbeschränkungen so
weit als möglich geschützt und der Export inländischer Erzeugnisse er
leichtert wird ; nur der Export wichtiger Rohstoffe, darunter z. B. auch
Rohholz, soll unterbunden werden, damit sich die inländischen Verar
beiter diese Rohstoffe billi g und in ausreichenden Mengen bes chaffen
können.
Die Kammern für Arb eiter und Angestellte und der Ö sterreichische
Gewerkschaftsbund treten im Interesse der Realeinkommensentwicklung
ihrer Mitglieder dafür ein, daß die Preise für Grundnahrungsmittel be
hördlich geregelt bleiben, die Märkte offen sind und Wettbewerbsbe
schränkungen durch ein strenges Kartellgesetz weitgehend verhindert
werden. Sie verlangen, daß ihr Mitspracherecht in allen Angelegenheiten
des Kartell- und Gewerberechtes gesetzlich gesichert wird. Die bestehen
den Importhemmungen möchten sie zwar beseitigt sehen, je doch nicht auf
Kosten des inländischen Beschäftigungsgr ades ; deshalb pläd:ert der Ö ster
reichische Gewerkschaftsbund für eine elastische Zollpolitik.
Die Interessenvertretungen der Mieter verteidigen den Mieterschutz
und die gesetzliche Mietenregelung (Mietenstopp) für Altwohnungen.
Der Ö sterreichische Haus- und Grundbesitzerbund fordert dagegen vor
allem, daß die niedrigen Altbaumieten nachgezogen werden.
Auf dem Arbeitsmarkt möchten die Interessenvertretungen der ge
werblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft alle Beschränkungen für
die Beschäf tigung in- und ausländischer Arbeitskräfte beseitigt sehen.
Umgekehrt wendet der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund seinen Ei n
fluß dagegen auf, daß der Arbeitsmarkt liberalisiert und die Bes chäfti
gung ausländischer Arbeitskräfte in größerem Ausmaß bewilligt wird.
Er möchte sogar - um seine Stellung als Arbeitsmarktpartner zu stär-
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 57
ken - erreichen, daß das Kollektivvertragsgesetz geändert wi rd : jeder
einzelne Unternehmer soll kollektivvertragsfähig werden.
Eine Reform des Kapitalmarktes, d. h. insbesondere den Abbau der
bestehenden Diskriminierungen, fordern die Interessenvertretungen der
gewerblichen Wi rtschaft. Auf der anderen Seite verlangen allerdings
die Kammern der gewerblichen Wirtschaft selbst - so wie auch die
Landwi rtschaftskammern für ihre Mitglieder - Sonderkreditaktionen
für den „Mittelst and ".
Die Interessenvertretungen der Geld- und Kreditwi rtschaft nehmen
- obwohl sie auf dem Aktionsfeld Markt eng zusammenarbeiten, -
auf die Wirtschaftspolitik Einfluß, um der jeweils eigenen Institutsgruppe
auf den Kreditmärkten Wettbewerbsvorteile, wie z. B. den Zinsvoraus,
zu verschaffen oder zu erhalten. Ihr gemeinsames Streben ist aber danach
gerichtet, direkte kre ditpolitische Eingriffe des Staates zu verhindern;
vor allem aus diesem Grund schließen sie die erwähnten freiwilligen
Kreditabkommen ab und regeln unter sich die Deckung des staatlichen
Kreditbedarfes.
Zu den wichtigsten wirts chaftspolitischen Forderungen, die von den
Interessenvertretungen der Arbeitnehmer erhoben werden, gehört die
Forderung nach einem Ausbau der Sozialversicherungseinrichtungen und
nach weiteren Verbesserungen des Arbeiter- und Angestelltensch utzes.
Das Endziel, das der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund einmal verwirk
licht sehen möchte, ist die „soziale Sicherheit für alle Staatsbürg er".
Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund hat auch schon wiederholt ver
langt, das Recht auf Arbeit als persönliches Grundrecht verfassungsge
setzlich zu verankern 45 •
Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft begnügen
sich regelmäßi g mi t einer sozusagen defensiven Einflußnahme auf das
Arbeits- und Sozialrecht: sie stellen sich gegen arbeits- und sozialrecht
liche Forderungen des „Sozi alpartners ", die ihnen zu weitgehend er
scheinen. Bisher sind sie nur in Ausnahmefällen mit eigenen sozialrecht
lichen Forderungen an den Staat herangetreten - so z. B. im Fall der
Pensionsversicherung für Selbständige.
Auch die Interessenvertretungen der Landwirtschaft versuchen, Ein
fluß auf das Arbeits- und Sozialrecht auzuüben, doch ist das für sie eher
nur eine Nebenaufgabe. Sie setzen sich vor allem dafür ein, daß die
Zuständigkeit der Länder in den Angelegenheiten des Landarbeiterrechts
- entgegen den Wünschen des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes
erhalten bleibt. Die o bligatorisch e bäuerliche Krankenversicheru ng (Bau-
,s Diese Forderung ist im Aktionspro gramm von 1955 und in der „Stellung
nahme zur Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Kulturpolitik " von 1959 enthalten.
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58 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
ernkrankenkasse), die sie jahrelang gefordert haben, ist im Sommer
1965 gesetzlich begründet worden ; sie verlangen aber außerdem noch,
daß im Rahmen der Zuschußrentenversicherun g eine Berufsunfähig
keitsrente für Bedürftige und eine Ausgleichszulage für Rentner ohne
angemessenes Ausgedinge eingeführt wird. Weiter wollen sie, daß die
Bergbauernbetriebe von der Verpflichtun g befreit werden, Be iträg e zur
Arbeitslosenversicherung zu bezahlen . Darüber hinaus möchten sie vor
allem erreichen, daß die landwirtschaftlichen Wohnungsverhältnisse
verbessert werden und die A rbeitslast der Bä uerin vermindert wird. Der
Arbeitsbauernbund im besonderen strebt soziale Maßnahmen zum Schutze
der Kleinbauern an.
Auf das Sozialversicherungsrecht nimmt auch die Ö sterreichische
Ärztekammer Einfl uß. Sozialrechtliche Forderungen stellen schließlich
auch noch die Familienver bände ; sie wollen einen besser en Familien
lastenausgleich durchsetzen.
Alle Kammern möchten erreichen, daß ihre Selbstverwaltungsorgani
sationen und der autonome Ber eich ihrer Tätigkeit nicht nur erhalten
sondern noch erweitert wird. Einige freie Interessenvertretungen - ins
bes ondere der Verband österreichischer Patentanwälte und der Ö ster
reichische Haus- und Grundbesitzerbund - verlangen vom Staat den
Kammerstatus.
Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund sieht es als eine seiner Haupt
aufgaben an, daraufhin zu wirken, daß neben der betrieblichen auch die
überbetriebEche Mitbestimmung erweitert wird ; d. h. er möchte sich ein
umfangreiches wirtschaftspolitisches Mitspracherecht, ähnlich wie es die
Kammern haben, sichern, dabei aber vom Staate unabhängig bleiben.
Auch die Landwirtschaftskammern fordern ein umfassenderes wirt
schaftspolitisches Mitspracherecht, als sie es bisher schon besitzen. Sie
wollen in sbesondere Sitz und Stimme in allen Gremien verlangen, in
denen die „So zialpartne r", d. h. die großen Arbeitnehmerverbände un d
die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, vertreten sind.
Die Bundeskonferenz der Kammern der freien Be rufe Ö sterreichs
wünscht, daß eine im Bundeskanzleramt neu einzurichtende Sektion
damit betraut wird, die Interessen der freien Berufe auf ministerieller
Ebene gegenüber Regierung und Parlament wahrzunehmen. Diese
Sektion sollte sich mit allen Problemen der freien Berufe befassen
und eng mit den Kammern der freien Berufe zusammenarbeiten.
Alle größeren österreichischen Interessenvertretungen stellen steuer
rechtliche Forderungen und versuchen, diese Forderungen möglichst weit
gehend durchzusetzen.
Die Landwirtschaftskammern versuchen insbesondere, die Ausge
staltung des Steuersystems und die Erhebungsmethoden zu beeinflussen.
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Die verbandsmäßige Organis ation der österreichischen Wirtschaft 59
Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft wollen, daß
die Kapitalbildung - und damit die Selbstfinanzierung - und die In
vestitionstätigkeit steuerlich erleichtert werden ; sie verlangen vor allem
ein unbefristet geltendes Investitionsbegünstigungsgesetz und Steuer
vorteile für nicht entnommene Gewinne. Die Interessenvertretungen der
Arbeitnehmer setzen sich nicht nur dafür ein, daß die Lohnsteuer er
mäßigt wird ; sie möchten auch erreichen, daß Fiskalzölle und indirekte
Steuern, soweit sie Güter des Massenkonsums belasten, gesenkt und die
Umsatzsteuersätze nach der Bedeutung der besteuerten Güter für die
Lebenshaltung gestaffelt werden. Die Umsatzsteuer steht auch im Mittel
punkt der steuerpolitischen Forderungen, die von den Interessenvertre
tungen der Angehörigen freier Berufe erhoben werden. Diese Inter
essenvertretungen verlangen für die Angehörigen freier Berufe eine
„a rteigene Beste ueru ng" ; sie möch ten vor allem durchsetzen, daß die
pers önlichen Die nstlei stunge n ih rer selbständi g tätigen Mitgl ieder von
der Umsatzsteuer befreit werden.
Über die bisher besprochenen Hauptforderungen hinaus stellen die
österreichischen Interessenvertretungen noch eine Reihe weiterer For
derungen an die staatliche Wirtschaftspolitik.
Die Interessenvertretungen der Landwirtschaft verlangen von der
staatlichen Wirtschaftspolitik, daß sie dazu beiträgt, die Qualität der
landwirtschaftlichen Produkte zu verbessern und die Produktivität der
Landwirtschaft zu erhöhen. Der Staat soll Meliorationen, Kommass:e
rungen, Grundaufstockungen, Besitzfestigungen und die überbetrieb
liche Mechanisierung fördern und erleichtern, den Grundverkehr und das
bä uerliche Erbrecht gesetzlich regeln, die Bergbauerngebiete dem Ver
kehr erschließen und sie weiter elektrifizieren, Forstwege ba uen, Trans
portkostenzuschüsse bezahlen und den Weg vom Erzeuger zum Verbrau
cher landwirtschaftlicher Produkte rationalisieren. Außerdem soll er die
landwirtschaftlichen Genossenschaften fördern, Vorratswirtschaft be trei
ben, Mittel für die Beratungs- und Aufklärungsarbeit der Interessen
vertretungen, vor allem der Kammern, bereitste llen , die Be r atungstätig
keit intensivieren und das landwirtschaftliche Bildungswesen ausbauen .
Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft fordern vom
Staat, daß er den Sozialetat nicht im gleichen Umfang wie bis her aus
dehnt, das „s oziale Dumping" wirksam verhindert, verstaatlichte Unter
nehmungen reprivatisiert, das technische und ökonomische Wissen ver
breitet und die Forschung unterstützt. Die Kammern der gewerblichen
Wirtschaft im besonderen verlangen regionale Entwicklungsmaßnahmen
zum Ausgleich des inneren Wohlstandsgefälles. Der Staat soll in den
abgelegenen Landesteilen die Infrastruktur verbessern, d. h. Kraftwerke
und Straßen bauen und die Ansiedlung von Industriebetrieben för dern;
darüber hinaus soll er diese Gebiete dem Fremdenverkehr erschließen.
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60 Univ.- Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser
Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer wollen, daß der Staat
eine „aktive Arbeitsmarktpolitik" betreibt, um die friktionale, sai 
sonale und regionale Arbeitslosigkeit herabzusetzen; er soll insbeson
dere die Mobilität der Arbeitskräfte erhöhen, indem er Übersiedlungs
und Umschulungshilfen gibt, und in den Notstandsgebieten Dauer
arbeitsplätze schaffen. Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer
setzen sich auch dafür ein, daß auf den öffentlichen Verkehrsmitteln
Sozialtarife eingeführt werden.
Alle großen und viele der kleineren österreichischen Interessenver
tretungen nehmen zur Frage der europäischen Integration Stellung. Sie
fordern übereinstimmend vom Staat, daß er alle wirtschaftspolitischen
Maßnahmen trifft, die notwendig sind, um die österreichische Wirtschaft
auf einen Anschluß an die EWG - ganz gleich in welcher rechtlichen
Form er sich vollzieht - vorzubereiten. Die Interessenvertretungen ver
langen vor allem investitionsfördernde Maßnahmen, damit die Konkur
renzfähigkeit der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft Öster
reichs erhöht wird und der Prozeß der Integration störungsfrei ablaufen
kann - d. h. insbesondere ohne daß die Produktionsentwicklung und der
B eschäftigungsgrad gefährdet werden.
3. Methoden und Wege der Einflußnahme
auf die staatliche Wirtschaftspolitik
Die österreichischen Interessenvertretungen beeinflussen die wirt
schaftspolitische Willensbildung vor allem im vorparlamentarischen und
im administrativen Raum; s:e wirken darüber hinaus auch in einem be
grenzten Rahmen bei der Rechtsprechung mit. Die Einflußnahme auf
den parlamentarischen Raum hat infolge der herrschenden politischen
Verhältnisse eher nur formale Bedeutung. Viele österreichische Interes
senvertretungen machen auch von der Möglichkeit Gebrauch, über eine
gezielte Information der Ö ffentlichkeit und über die Beeinflussung der
öffentlichen Meinung indirekt auf die Gesetzgebung und Vollziehung
einzuwirken; nur die freien Interessenvertretungen der Geld- und Kre
ditwirtschaft verzichten ausdrücklich auf je de Öffentlichkeitsarbeit.
Grundsätzlich kann man in Österreich drei Wege der Einflußnahme
auf die wirtschaftlich und sozial relevante Gesetzgebung und Vollziehung
unterscheiden :
1. Die de lege institutiona lisierte, d. h. gesetzlich begründete Einfluß
nahme auf die wirtschaftspolitische Willensbildung;
2. di e nur de facto institutionalisierte, also gesetzlich nicht vorge
sehene Einwirkung auf die Organe der Gesetzgebung und Vollziehung,
die in vielen Formen vorkommt - z. B. als institutionalisierte Personal-
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Die verba n dsmäßige Organis ation der österreichischen Wirtschaf t 61
union, als regelmäßige Mitarbeit von sachverständigen Verbandsver
tretern in Parlamentsausschüssen, als ständiger Kontakt mit den Behör
den oder als regelmäßige Stellungnahme zu allen die Interessen der Ver
bandsmitglieder betreffenden Fragen;
3. Die Beeinflussung wirtschaftspolitischer Entscheidungen über nicht
institutionalisierte persönliche Verbindungen, d. h. über fallweise Inter
ventionen be i Regierungsmitgliedern, Parteifunktionären, Abgeordne
ten und Beamten.
Den Kammern stehen alle drei Einflußwege offen. Die freien Inter
essenve rtretungen dagegen haben regelmäßig kein gesetzlich begründe
tes Mitspracherecht. Eine nennenswerte Ausnahme ist nur der öster
reichische Gewerkschaftsbu nd ; seine Einflußnahme auf die staatliche
Wirtschaftspolitik ist in einigen Fällen gesetzlich unterbaut 46 • Alle an
deren freien Interessenvertretungen haben grundsätzlich zwei Möglich
keiten zur Einflußnahme auf die wirtschaftspolitische Willensbildung:
Sie können erstens versuchen, die Interessen ihrer Mitglieder innerhalb
der zuständigen Kammer zur Geltung zu bringen; diesen Weg gehen
vor allem die meisten fachlich-beruflich eng s p ezialisierten freien Inter
esse nvertretungen der gewerblichen Wirtschaft und auch viele freie
Interess envertretungen der Landwirtschaft. Der zweite mögliche Weg ist
die direkte, gesetzlich nicht vorgesehene Einflußnahme auf die Organe
der Gesetzgebung und Vollziehung; er wird seltener gewählt und kann
auch nur von größeren Interessenvertretungen, die einen Informations
und Kontaktapparat besitzen, erfolgreich beschritten werden.
Alle Kammern nehmen das ihnen gesetzlich zustehende Recht in An
spruch, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, welche die Interessen der
Kammerangehörigen berühren, zu begutachten. Das Begutachtungsrecht
ist für sie ein wichtiges Mittel zur Einflußnahme auf die wirtschaftlich
und sozial relevante Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes und der
Länder, obwohl die zuständigen Organe an die Gutachten nicht gebun
den sind.
Die Kammern nehmen auch stets die Möglichkeit wahr, durch ihre Mit
arbeit in Kommissionen, Fonds, Senaten usw. , in denen sie von Ge
setzes wegen Sitz und Stimme haben, auf die Verwaltung und d:e Ge
richtsbarkeit Einfluß auszuüben. Das gilt analog auch für den Ö ster
reichischen Gewerkschaftsbund.
Die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller und weitgehend auch
der Österreichische Ge werksch aftsbund sind de jure auf das gesetzlich
nicht verankerte wirtschaftspolitische Mitspracherecht angewiesen, das
ihnen staatliche Instanzen freiwillig eingeräumt haben, oder das ihnen
gegebenenfalls durch ihre Mitarbeit in gesetzlich nicht begründeten
4 a Vgl die Ausf ü hrungen im ersten Kapitel des ersten Abschnittes , S. 12.
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62 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Kommissionen, wie vor allem der Paritätischen Kommission für Preis
und Lohnfragen, zugefallen ist. De facto besitzen sie viel weiter reichende
Möglichkeiten zur Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik.
Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund ist so eng mit den Kammern für
Arbeiter und Angestellte verbunden, daß er praktisch die gleichen Ein
flußmöglichkeiten hat wie sie. Auch die Vereinigung Ö sterrei chischer In
dustrieller kann infolge ihrer Bezie hungen zu den Kammern der ge
werblichen Wirtschaft faktisch die Einflußwege der Kammern benützen.
Die Kammern haben ebenso wie die freien Interessenvertretungen
kein Recht zur Gesetzes initiative. Wenn sie erreichen möchten, daß ein
be stimmtes Gesetz erlassen wird, müssen sie ent weder einen entspre
chenden Antrag an die zuständige Behörde - d. h. an das zuständige
Resso rtministerium - stellen, oder sie müssen über Abgeordnete zum
Nationalrat, die ihnen entweder nahestehen oder Kammerfunktionäre
od er -angehörige sind, Gesetzesanträ ge im Parlament einbringen. Die
Landwirtschaftskammern und d ie Kammern der gewerblichen Wirtschaft
beschränken sich regelmäßig darauf, eine gewünschte Regierungsvor
lage über einen Antrag an das zuständige Ressortministerium anzuregen.
Da gegen gehen die Kammern für Arbeiter und Angestellte in den letzten
Jahren zunehmend den Weg der mittelbaren Gesetze sinitiative über Ab
geordnete zum Nationalrat. Sie arbeiten gemeinsam mit dem Österrei
chischen Gewerkschaftsbund die Initiativanträge aus, die dann von
Abgeordneten, die de facto Vertreter des Ö sterreichischen Gewerkschafts
bundes sind, dem Nationalrat vorgelegt werden.
Die Kammern und die großen freien Interessenvertretungen nehmen
auf die wirtschaftlich und sozial relevante Gesetzgebung auch dadurch
Einfluß, daß sie ent weder Sach verständige in die Nationalratsausschüsse,
die wirtschaftliche und sozi ale Fragen be handeln, entsenden, oder in die
sen Ausschüssen durch Ab geordnete vertreten sind, die sie als ihre
eigenen be trachten können.
Praktisch viel be deutender als die nach außen deutlich sichtbare Ein
flußnahme der Kammern auf die Ges etzgebung und Vollziehung ist die
institutionalisierte Zusammenar beit von Kammern und Parteien im
vorpar lamentarischen Raum, die sich mehr im Hintergrund abspielt, und
in die auch der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund und die Vereinigung
Ö sterreich ischer Industrieller einbezogen s:nd. De facto ist es so, daß die
Landwirtschaftskammern, die Kammern der gewerblichen Wirtschaft
und die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller über die Ö sterreichi
sche Volksp artei, die Kammern für Ar beiter und Angestellte und der
Ö sterreichische Gewerkschaftsbund über die Sozialistische Partei Ö ster
reichs die Gese tzgebung und auch die Vollziehung be einflussen. Für die
Interessenvertretungen, die über die Ö sterreichische Volkspartei operie
ren, gilt : je größer die Hausmacht, über die der Verband innerhalb der
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 63
Partei verfügt, desto besser kann er seinen Willen im innerparteilichen
Interessenausgleich, der in dieser Sammelpartei notwendig ist, durch
setzen.
Der Einfluß der Landwirtschaftskammern, der Kammern der gewerb
lichen Wirtschaft und der Vereinigung Ö sterreichischer In dustrieller auf
die Ö sterreichische Volkspartei ist nicht zuletzt auch deswegen sehr
groß, weil diese Partei - anders als die Sozialistische Partei Ö sterreichs,
die Vermögen besitzt - finanziell weitgehend von den ihr nahestehenden
Interessenvertretungen abhängig i st.
Für die Möglichkeiten der drei großen Kammern, des Ö sterreichischen
Gewerkschaftsbundes und der Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller,
auf die Entscheidungen von Gesetzgebung und Verwaltung einzuwirken,
spielen die institutionalisierten Personalunionen zwischen Parteien,
Regierung und Interessenvertretungen eine große Rolle. Die Spitzen
funktionäre der Interessenvertretungen üben häufig auch Spitzenfunk
tionen in den Parteien aus.
Die Beziehungen zwischen dem Ö sterreichischen Ba uernbund, den
Landwirtschaftskammern und dem Ministerium für Land - und Forst
wirtschaft sind so eng, daß dieses Ministerium in dem Verdacht steht,
bloßes Durchführungsorgan für die Besch lüsse des Ö sterreichischen
Bauernbundes und der praktisch vom Bauernbund beherrschten Land
wirtschaftskammern zu sein. Der Ö sterreichische Bauernbund ist ein
Gliedverband der Ö sterreichischen Volkspartei, der innerhalb der Partei
großes Gewicht hat. Bisher sind alle Landwirtschaftsminister der zwei
ten Republik aus dem Ö sterreichischen Bauernbund gekommen.
Das Ministerium für soziale Verwaltung ist eine Domäne der Kam
mern für Arbeiter und Angestellte und des Ö sterreichischen Gewerk
schaftsbundes. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund hat in den ver
gangenen 20 Jahren alle Sozialminister gestellt 4 7 •
Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft schließlich gelten als die
Herren des Handelsministeriums. Seit 19 45 ist der Handelsminister stets
ein Repräsentant des Wirtschaftsbundes gewesen, dem die überwiegende
Mehrheit der Kammerfunktionäre angehört und der ebenfalls ein
Gliedverband der Ö sterreichischen Volkspartei ist.
D:e Beziehungen zwischen den Kammern und den ihnen je weils
fachlich entsprechenden Ministerien sind auch deshalb eng, weil diese
Ministerien die Staatsa ufsicht über die Kammern führen.
Praktisch wird die Arbeit des Gesetzgebers tatsächlich in vielen Fällen
von den Kammern geleis tet ; die Kammern bereiten die Entwürfe vor,
prüfen und beraten sie.
4 7 Vgl. A. Vodopivec, a. a. 0., S. 191 f.
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64 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Die drei großen Kammern und der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund
- und mit den Kammern der gewerblichen Wirtschaft de facto auch die
Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller - nehmen über die Paritä
tische Kommission für Preis- und Lohnfragen erheblichen Einfluß auf
die Verwaltung.
Bemerkenswert und wichtig ist auch, daß Vertreter der großen Ver
bände dem Generalrat der Ö sterreichischen Nationalbank angehören
und daher unmittelbar Einfluß auf die Geld- und Kreditpolitik ausüben
können.
Die drei großen Kammern haben in den Selbstverwaltungskörpern
der Sozialversicherungseinrichtungen, soweit sie je weils für ihre Mit
gli eder relevant sind, Sitz und Stim me; die Kammern für Ar beiter und
Angestellte ernennen aber ihre Vertreter für diese Körperschaften auf
Vorschlag des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes.
Die Kammern und alle größeren freien Interessenvertretungen neh
men auch noch dadurch auf die Verwaltung Einfluß, daß sie für ihre
Mitgli eder Eingaben an Behörden richten, aufgefordert oder unauf
gefordert Gutachten erstatten und Stellungnahmen abgeben.
An der Ger ichtsbarkeit wirken die großen Kammern in der Weise mit,
daß sie Be isitzer un d S a chve rständige in verschi edene Senate entsenden
- die Kammern für Arbeiter und Angestellte z. B. in die steuerlichen
Rechtsmittel- und Strafsenate, in den arbeitsgerichtlichen Senat des
Obersten Gerichthofes und in das Kartellgericht, in dem sie - so wie
andere Interessenvertretungen auch - überdies Parteistellung haben.
Kleine Interessenvertretungen, die keine institutionalisierten Be zie
hungen zu Parteien oder Or ganen der Gesetzgebung und Vollziehung
haben, können praktisch kaum auf die wirtschaftspolitische Willensbil
dung einwirken - es sei denn auf dem Umweg über die zuständige
Kammer. Aus zwei Gründen ist die Beeinflussung wirtschaftspolitischer
Entscheidungen über nichtinstitutionalis:erte persönliche Verbindungen
wenig erfolgversprechend. Erstens pflegen Regierungsmitglieder, Partei
funktionä re und einflußreiche Abgeordnete und Beamte vor allem die
Meinung der großen Interessenvertretungen zu beach ten ; es ist wenig
wahrscheinlich, daß sie bereit sind, sich für die Sonderinteressen klei ner,
wirtschaftlich wenig bedeutsamer Bevölkerungsgruppen einzusetzen.
Zweitens verlieren zufällige persönliche Kontakte und gelegentliche
Interventionen um so mehr an Bedeutung, je sachlicher die Wirt
schaftspolitik wird, d. h. je besser es gelingt, sie an einem einheitlichen
und langfristigen Konzept auszurichten.
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Die verbandsmä ßig e Organisation der österre ichischen Wirtschaf t 65
III. Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Spitzenverbänden in
der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen
Vorbemerkung
Unter den zahlreichen Kommissionen, Be iräten, Ausschüssen, Fonds
und Sen aten, in denen - wie im zweiten Abschnitt schon dargestellt
wurde - die Zusammenarbeit der Verbände in Österreich institutionali
siert ist, nimmt die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen
eine Sonderste llung ein.
Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist dadurch
charakteri siert, daß sie zwar de facto von der Regierung mit wirtschafts
politischen Aufgaben betraut worden ist und darüber hinaus die Regie
rung in allgemeinen wirtschaftspolitischen Fragen ber ät, de jure aber
nicht als wirtschaftspolitisches Ausführungs- und Beratungsorgan der
Regierung konstituiert ist ; sie existiert und handelt praeter legem .
Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist internatio
nal einmal ig; sie wird daher auch im Ausland beach tet und diskutiert.
Entfernte Gegenstücke der österreichischen Paritätischen Kommission
für Preis- und Lohnfragen sind z. B. der französische Conseil Econo
mique, der Niederländisch e Sozial-ökonomische Rat und der Schweize
rische Stabilisierungsausschuß, der nur von Anfang 1948 bis Herbst 19 49
bestand und der Nachkriegs-Wirtschaftslenkung entsprang.
Wegen ihrer Eigentümlichkeit und intern ationalen Einzigartigkeit
soll die Paritätische Kommission in einem eigenen Abschnitt dieser
Untersuchung ausführlich behandelt werden.
Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist 1957
gegründet worden. Sie existiert und arbeitet also erst seit ein paar
Jahren. In ein paar Jahren kann man auch in unserer schnel lebigen
Zeit nicht v iele Erfahrungen über eine neue Institution sammeln. Die
Paritätische Kommission hat sich zudem in den wenigen Jahren i hres
Bestehens ständig weite r entwickelt und es läßt sich gar nicht absehen,
ob dieser Entwicklungsprozeß schon abgeschlossen ist. Man muß daher
die Frage stellen, ob es nicht noch zu früh ist für den hier unternomme
nen Versuch, die Kommission und ihre Tätigkeit nicht nur zu beschrei
ben, sondern au ch zu interpretieren und wirtschaftspolitisch zu be
urteilen. Läuft man dabei nicht Gefahr, die Kommissio n lediglich in
ihrer Bedeutung für tagespolitische Probleme zu sehen und zu wür
digen?
Zwei Umstände sprechen dagegen : Erstens ermöglicht es die Stabilität
de r politischen Verhältniss e und der ökonomischen Entwicklung, die seit
mehr als einem Jahrzehnt für Österreich kennzeichnend ist, das be
wegte Leben der Kommission sozusagen auf einem ruhigen Hintergrund
5 Schriften d. Vereins f. socialpolitik 39
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66 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
zu beobachten. Dazu kommt zweitens, daß auch die Informationen zur
Verfügung stehen, die notwendig sind, um ein - vorläufiges - Bild
dieser neuen Institution und ihrer wirtschaftspolitischen Be deutung zu
zeichnen ; da die Kommission seit ihrer Gründung rege arbeitet und die
Ö ffentlichkeit sich laufend mit ihr auseinandersetzt, hat sich schon viel
Material angesammelt, das über die Entstehung und Entwicklung der
Kommi ssion, über ihre Ar beitsweise, ihre Erfolge und ihr Selbstver
ständnis Auskunft gibt, darü ber hinaus aber auch ihre rechtliche, poli
tische und wirtschaftliche Bedeutung beleuchtet.
Im folgenden soll zuerst versucht werden, die Geschichte der Kommis
sion zu skizzieren. In den anschließenden Kapiteln wollen wir die Kom
mission und ihre Tätigkeit be schreiben. In einem weiteren Kapitel
we rden wir auf die Motive und historischen Gründe für die Zusammen
arbeit der vier großen österr eichischen Spitzenverbände in der
Par itätischen Kommiss:on eingehen. Die wirtschaftspolitische Be deu
tung der Kommission als Or gan zur Kontrolle von Preisen und Löhnen
und als wirtschaftspolitisches Beratungsorgan soll zum Schluß unter
sucht werden.
1. Die Geschichte der Paritätischen Kommission für Prei s - und Lohnfragen
a) D i e V o r g e s c h ich t e
un d d ie En tstehung der Kommis sion
Die Geschichte der öster reichischen Paritätischen Kommission für
Preis- und Lohnfragen 4 8 ist eng mit der österreichischen Währungspoli
tik verknüpft und läßt sich wie diese in mehrere Abschnitte gliedern.
Die Anfänge der Paritätischen Kommission reichen in die zweite
Periode der öste rreichischen Nachkriegs-Währungspolitik zurück. Diese
Period e dauert e von 19 47 bis Ende 1951. In der vorangegangenen ersten
Periode war die Schillingwährung wiedereingeführt und die Inflation
mit den Mitteln der direkten Preis- und Mengenpolitik zurückgestaut
wor den. Die zweite Periode brachte nicht nur das Währungsschutzgesetz,
das den Geldüberhang vermindern sollte, sondern auch eine Zunahme
des Kreditvolumens auf mehr als das Fünffache, eine Geldentwertung
von durchschnittlich 35 vH im Jahr und - vor allem - die Steuerung
des inflatorischen Prozesses im Wege der sogenannten Preis-Lohn-Ab 
kommen.
Zwischen 1947 und 1951 gab es fünf solcher Abkommen. Ei n e praeter
legem tätig e „Wirtschaftskommi ssion" schloß si e ab. Diese „Wirtschafts
kommi ssion" muß als die Vorläuferin der Paritätischen Kommission
4 8 Im folgenden nur mehr kurz „Paritätische Kommission" genannt.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 67
angesehen werden, die zehn Jahre später errichtet wurde. Die „W irt
schaftskom mission" stand unter dem Patronat der Regierung. Ver
handlungspartner waren die mächtigsten der österreichischen
Interessenvertretungen : Die Bundeskammer der gewerblichen Wirt
schaft, die im Ö sterreichischen Arbeiterkammertag zusammengeschlos
senen Kammern für Arbeiter und Angestellte, der Ö sterreichische Ge
werkschaftsbund und die Landeslandwirtschaftskammern, die damals de
jure noch keinen Dachverband besaßen.
Die Preis-Lohn-Abkommen hatten einen doppelten Zweck. Sie sollten
die bestehenden Spannungen im Preis- und Lohngefüge beseitigen und
dem inflatorischen Prozeß, der immer wieder der behö rdlichen Kontrolle
zu entgleiten drohte, Zügel anlegen. Die Spannungen im Preis- und
Lohngefüge gingen zum Teil auf die tiefgreifenden Veränderungen der
Produktions- und Kostenstruktur seit 1938 zurück, teilweise waren sie
aber erst unter dem inflatorischen Druck entstanden, und zwa r des
wegen, weil Bewirtschaftung und Preiskontrolle beträchtliche Lücken
aufwiesen und der Preis- und Lohnstopp seit Anfang 1946 schrittweise
gelockert worden war 49 • Die Abkommen zielten dar auf ab, ein Preis
gefüge wiederherzustellen, das den wirtschaftlichen Gegebenheiten ent
sprach und als sozia l gerecht empfunden werden konnte. Der Inhalt der
Vereinbarungen, zu denen die „Wirtschaftskommission gelangte,
wurde regelmäßig von der Bundesregierung übernommen, in Form von
Regierungsvorlagen im Nationalrat eingebracht und vom Nationalrat
unverändert zum Gesetz erhoben.
Das erste Preis-Lohn-Abkomme n unterzeichneten die großen Interes
senvertretungen im Sommer 1947. Es ist „e ine der kühnsten wirtschafts
politischen Maßnahme n der Nachkriegszeit" 5 0 genannt worden. In dem
Abkommen einigte man sich nicht nur über die Neufestsetzung der wich
tigsten Preise, d. h. der Lebensmittel- und Kohlenpreise, der Mieten und
der Tarife der öffentlichen Versorgungsunternehmen, sondern auch über
di e Höhe der wichtigsten Löhne, wobei man von den Lebenshaltungs
kosten ausging. Außerdem kam man überein, einerseits während der
'" Ende 19 46 waren die amtlich genehmigten Großhandelspreise für ein
zeln e landwirtschaftliche Erzeugnisse (Wein, Kartoffeln, Zucker), für Kohle,
verschiedene Werkzeuge, Elektroartikel u. a. weit mehr als doppelt so hoch wie
19 37. Andere Preise wie z. B. die Preise für gewisse Eisenwaren und Drähte,
hatten noch nicht einmal den Stand von 1937 e rreicht. Dagegen waren die Preise
für nicht unmittelbar rationierte, aber doch vielfach lebenswichtige Güter des
täglichen Bedarfs im Einzelhandel berei ts beträchtlich gestiegen. ,,So ergab
eine Stichenquete des österreichischen Instituts für Wirtschaft�forschung im
Einzelhandel für zahlreiche Artikel Preiserhöhungen zwischen 200 und 600 vH,
im einzelnen sogar noch größere Steigerungen." (Vgl. F. Nemschak, Haupt
probleme der österreichischen Wirtschaftspolitik. österreichisches Institut für
Wirtschaftsforschung, Vorträge und Aufsätze, Heft 1, Wien 1947, S. 9.)
s o Vgl. F. Nemschak, Zehn Jahre österreichische Wirtschaft 19 45-1 955,
Wien 19 55, S. 71.
s•
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68 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
nä chsten drei Monate auf Lohnerhöhungen zu verzichten, andererseits
abe r auch dies e Preis e wichtiger Gebrauchsgüter zu kontrollieren und
festzulegen; dabei sollte streng auf die K osten geachtet werden.
Die währungspolitische Wirksamkeit des ersten Preis-Lohn-Abkom
mens hielt nicht lange vor, obwohl das Währungsschutzgesetz, das der
Nationalrat Ende 194 7 als zusätzliche anti-inflationspolitische Maß
nahme verabschiedet hatte, die Geldmenge zunächst um rund 40 vH
verminderte . Die angestrebte Stabilisierung des Geldwertes gelang
nicht. Die G eldmenge nahm sehr bald wieder laufend zu ; die Haupt
ursache daf ü r w ar die Kreditexpansion. In der Folge gerieten auch die
Preise und Löhne w ieder in Be w egung . N eue Verzerrungen un d Span
nungen i m Preis-Lohn- G ef ü ge entstanden .
Dem ersten Preis- L ohn-Ab k ommen folgte daher im O k tob er 1948 ein
z w eit es : Preise und L öhne mußten au f ein höheres Ni veau gehoben w er
den. Im Jun i 19 49, O k tober 19 50 und Juli 19 51 w urden w eitere Ab k om 
men not w endig . Der Hau p tz w eck je des dieser Ab k ommen w ar es, die
i mmer w ieder und mit zunehmender Schne ll ig k eit au f tretenden Dis p ari
täten z w ischen Produ k tionskosten und Preisen einerseits, L öhnen und
L ebensha l tungs k osten anderseits zu bese itigen. Es ging aber auch
darum, die Produ k tion der Gü ter des dringendsten Bedar f es - deren
Preise der behördl i chen Preisrege l ung unter w or f en w aren und, tei lw eise
tie f , unter dem Gl eichge w ichts p reis lagen - nicht absin k en zu lassen.
Und schließ l ich so ll ten die Ab k ommen auch dazu be itragen, Staatsaus
gaben und Staatseinnahmen mög l ichst im Gl eichge w icht zu ha l ten .
Die durch die Preis- L ohn-Ab k ommen gesteuerte Inflation hat aber
l etzten Endes den W iederau f bau der österreichischen W irtscha f t doch
sehr ge f ördert. Denn die sozialen und w irtscha f tlichen Folgen einer un
k ontro l lierten Inflat i on blieben w eitgehend aus, die stimu l ierende W ir
k ung des inflatorischen Prozesses k onnte sich aber sehr w oh l ent f a l ten :
die gesteuerte Inflation regte Produ k t i on und Investition an, er l eichterte
die Investitionsfinanzierung und erz w ang den Konsumau f schub, der
not w endig w ar, um die Investitionen real zu a l imentieren.
Mit dem ersten Preis- L ohn-Ab k ommen w urde nicht nur der erste
Schritt zur Ausbi l dung einer neuen, un k onventione ll en w ährungs p o l i 
tischen Methode - der institut i one ll en Inflationssteuerung - getan ; das
erste Preis- L ohn-Ab k ommen leitete vor al l em auch e ine Ent w icklung
ein, deren ver f assungsrecht l iche Prob l emati k sehr schne ll erkannt w urde,
deren p o l itische und grundsätz l ich w irtscha f ts p olitische Tragweite
aber vorerst noch von den existenzie ll en Prob l emen der N ach k riegs
zeit verdeckt blieb : es begr ü ndete eine neue Form der Zusammenarbeit
von Regierung und Verbänden in Ö sterreich. Zu den hervorstechend
sten Mer k ma l en der österreich i schen W irtscha f ts p o l iti k der N ach k riegs
ze i t gehört, daß es i mmer w i eder ge l ungen i st, die auseinanderstreben-
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 69
den Interessen der sozialen Gruppen nicht nur aufeinander abzustim
men, sondern auch weitgehend mit den Inventionen der Regierung in
Einklang zu bringen ; im Laufe der Zeit haben dabei freilich auch die
Einflüsse der Interessenvertretungen auf die Regierung zugenommen,
d. h. die Intentionen der Regierung sind in wachse ndem Ausmaß von
den Wünschen und Forderungen der Interessenvertretungen zumindest
mitbestimmt worden. Die Abstimmung der divergierenden Interessen
untereinander und mit den Absichten der Regierung fand in der „Wirt
schaftskommi ssi on", in der die Preis-Lohn-Abkommen zustande ka men,
ihre erste institutionelle Form.
Verfassungsrechtlich gesehen war en die Preis-Lohn-Abkommen und
die „Wirtschaftskommission" deshalb nicht unbedenklich, weil die öster
reichische Rechtsordnung den gesetzlichen Interessenvertretungen -
d. h. den best ehenden Kammern - und in neueren Gesetzen au ch dem
österreichischen Gewerkschaftsbund nur einzeln das Recht einräumt,
einschlägig e Gesetzentwürfe zu begutachten ; für die Beratung der Re 
gierung durch ein ständiges Kollegialorgan, dem Vertreter der Kammern
und des Gewerkschaftsbundes angehören, oder das nur aus Vertretern
dieser Organisationen zusammengesetzt ist, fehlt die gesetzliche, d. h.
in diesem Falle die notwendige verfassungsrechtlich e Grundlage.
Zur Verteidigung der „Wirtschaftskommi ssion" hat man u. a. vor 
gebracht, sie habe juristisch nicht den Charakter eines ständigen Kol
legialorganes gehabt, weil sie nur fallweise zusammengetreten ist.
Formalrechtlich läßt sich gegen diese Argumentation kaum etwas ein
wenden. Verfassungs jur isten weisen aber darauf hin, daß die Preis
Lohn-Abkommen mit Vorgängen verbunden war en, die dem beabsich
tigten Sinn der österr eichisch en Bundesverfassung widersprachen ; es
wurde nämlich „d ie entscheidende politische Willensbildung aus dem
Forum, dem sie allein vorbehalten bleiben sollte, in Wirklichkeit in ein
Gremium von Vertretern der wirtschaftlichen Interessen, das freilich
auch star k politisch bee influßt war, verlagert ... " 51 • Diese Feststellung
gilt, auch wenn es „a ußer Zweifel (steht), daß diese Vorgangsweise
vielen Differenzen vorgebeugt und Ö sterreich in den schweren Jahren
nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges vor sonst unausbleiblichen Er
schütterungen durch Wirtschaftskämpfe bewahrt hat" 52 •
Die problematische Tatsache, daß die „Wirtsch aftskommission" gesetz
lich nicht verankert war, führte im Frü hj ahr 1951, als die währungspoli
tische Periode der gesteuerten Inflation schon ihrem Ende zuging, zu
dem Versuch, ein „Wirtschaftsdirektorium der Bundesregierung" gesetz-
61 s. L. Adamovich - H. Spanner, Handbuch des österreichischen Verfas
sungsrechts , 5. Auflage Wien 1957, S. 124.
62 s. ebd.
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70 Univ. - Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
lieh einzuführen. Am 4. April 1951 (BGBl. Nr. 104 /1 951) beschloß der
Na tionalrat auch tatsächlich die Errichtung dieses Organs.
Das „Wirtschaftsdirektorium " bes tand aus dem Bundeskanzler, dem
Vizekanzler, den Bundesministern für Inneres, für Soziale Verwaltung,
für Finanzen, für Verkehr und versta atlichte Betriebe und für Auswär
tige Angelegenheiten. Ohne Sitz und Stimme, mit bloß be ratender
Funktion, gehörten dem „Wirtschaftsdirektorium " außerdem an : die
Präside nten der Ö sterrei chischen Nationalbank, der Bundeskammer der
gewerblichen Wirtschaft und des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes,
dazu je ein Vertreter der Landwirtschaftskammern und des Ö sterreichi
schen Arbeiterkam mertages.
Dieses „Wirtschaftsdirektorium" existierte nur kurze Zeit. Denn der
Verfassungsgerichtshof erkannte am 17. Juni 19 52 53 , das „Wirtschafts
direktorium der Bundesregierung" sei ein verfassungsrechtlich nicht vor
gesehenes Kollegialorgan ; eine Bindung der Minister an seine Be
schlü sse ließe sich nicht mit der Ministerverantwortlichkeit vereinb aren.
Das „G esetz über die Errichtung eines Wirtschaftsdirektoriums der
Bundesregierung" sei daher verfassungswidrig. Infolge dieses Erkennt
nisses trat das Gese tz am 30. Juni 19 54 wieder außer Kraft. Die „Wirt
schaftskommission" bestand aber formell weiter.
Die Vermutung liegt nahe, daß die Initiatoren des „Wirtschaftsdirek
toriu ms" unter anderem auch geleitet ware n von mehr oder weniger be
wußten Reminiszenzen an die ständisch-autoritäre Verfassung Ö ster
reichs von 1934; diese Verfassung kannte „vor be reitende Or gane ", zu
denen auch ein „B undeswirtschaft srat" gehörte.
Auch in der währungspolitischen Periode der Geldwertstabilisierung,
die auf die Periode der gesteuerten Inflation folgte, arbeiteten di e Inter
essenvertretungen mit der Regierung zusammen.
Zur Politik der Geldwertstabilisierung mußte sich die Regierung in der
zweiten Hälfte des Jahres 1951 entschließen. Damals zeigte sich, daß die
Preis-Lohn-Abkommen nicht mehr funktionierten. Nach dem fünften
Abkommen im Juli 1951 begannen die Preise gl eich wieder zu steigen,
weil die Ö ffentlichkeit nicht mehr auf eine weitere Wirksamkeit der Ab
kommen vertraute, bereits mit einem weiter en Abkommen rechnete und
die zu erwartenden neuen Preis- und Lohnerhöhungen spekulativ anti
zipierte.
Das war vor allem deswegen ein Alarmzeichen, weil gerade zu dieser
Zeit die Marshallplanhilfe für Ö sterreich zu versiegen begann, und
Ö sterreich sich daher gezwungen sah, in Zukunft den größten Teil seiner
Einfuhren selber zu be zahlen, d. h. seine laufende Zahlungsbilanz fast
5 3 Erk. Slg. 2323.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 7 1
ganz aus eigenen Kräften auszugleichen. Da es den meisten Außenhan
delspartnern bereits gelungen war, den Geldwert zu stabilisieren, stand
Ö sterreich vor der Alternative, entweder den weiteren inflatorischen
Preisauftrieb auf den Binnenmärkten zu stoppen, oder aber auf die Vor
teile einer Eingliederung der österreichischen Wirtschaft in den neu ent
stehenden internationalen Wirtschaftsverkehr zu verzichten.
Die ersten währungspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung des
Geldwertes in Ö sterreich war en Diskonterhöhun g en, die Begrenzung der
Rediskontmöglichkeiten und Liquiditätsvorschriften. Im Oktober 1951
trafen dann die Kreditinstitute mit der Nationalbank und im Einver
nehmen mit dem Finanzministerium ein „f reiwilliges Kreditabkommen ",
in dem sie sich verpflichteten, die Kreditausweitung quantitativ zu be
grenzen. Eine „harte" Budgetpolitik ergänzte die geld- und kreditpoli
tischen Maßnahmen : Die Ausgaben, vor allem für öffentliche Investi
tionen, wurden eingeschränkt, Steuern und Tarife erhöht. Im Jahre 19 52
gelang es, das Defizit des Staatshaushaltes unter den vorgesehenen Be
trag von 2 Milliarden Schilling herabzudrücken.
Von außen trug zum Erfolg der österreichischen Stabilisierungspolitik
bei, daß die Koreakonjunktur abflaute und im Zusammenhang damit
die Preise auf den Weltmärkten sanken. Als vorteilhaft erwies sich auch,
daß die ERP-Hilfe kleiner geworden war; denn infolgedessen flossen
sehr viel weniger Counterpartmittel neu zu. Damit war eine bis her recht
ergiebige Quelle der Geldmengenexpansion so gut wie verstopft.
Zu einem guten Teil ist der Erfolg der Stabilisierungsmaßnahmen
aber der Disz iplin und Zusammenar beit der Interessengruppen zu
zuschreiben. Schon im Her bst 1951 empfahlen die Bundeskammer der
gewerblichen Wirtschaft und die Vereinigung Ö sterreichischer Indu
strieller eine Preissenkungsakti on ; tatsächlich gingen kurz darauf
wichtige Preise um durchschnittlich 5 vH zurück. Die Gewerkschaften
unterstützten diese Aktion, indem sie zusagten, keine Lohnforderungen
zu stellen ; praktisch dauerte dieser Lohnforderungsstopp bis Ende 1953.
Hervorzuheben ist, daß dieses Verhalten der Interessenvertretungen
primär nur die psychologischen und politischen Be dingungen dafür
setzte, daß die geld-, kredit- und fiskalpolitischen Maßnahmen zur Sta
bilisier ung des Geldwertes wirksam werden konnten. Ohne die ener
gischen Restriktionsmaßnahmen von Notenbank und Regierung, die
verhinderten, daß der inflatorische Prozeß weiterhin monetär genährt
wurde, wäre die Stabilisierung des inneren Geldwertes sicher nicht
gelungen. Es ist - umgekehrt - allerdings auch sehr fraglich, ob eine
so konsequente und verhältnismäßig radikale Restriktionspolitik über
haupt möglich gewesen wäre, wenn die günstigen psychologischen und
politischen Voraussetzungen nicht bestanden hätten.
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72 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Infolge der Stabilisierungsmaßnahmen sanken 19 52 sowohl die Groß
handelsprei se als auch die Lebenshaltungskosten. Das Defizit der laufen
den Zahlungsbilanz verwandelte sich in einen Überschuß. 1953 stimmte
der Internationale Währungsfonds einem neuen Wertverhältnis zwi
schen Schilling und Dollar zu; noch im selben Jahr begann Ö sterreich
seinen Außenhandel zu liberalisieren.
Auch in den folgenden Jahren blieb der Geldwert im großen und gan
zen stabil. Von 1953 bis 19 57 stieg der Index der Verbraucherpreise Il 54
im jährlichen Durchschnitt nur um rund 2 ½ vH. In den einzelnen Jahren
nahmen die Lebenshaltungskosten allerdings unregelmäßig zu, sie er
höhte n sich einmal weniger, einmal mehr. Der kräftige und weit über
durchschnittlich e Preis- und Lohnauftrieb, den der konjunkturelle Auf
schwun g der Jahre 19 55 und 1956 mit sich brachte, wurde bereits als
bede nklich empfunden : D er Verbraucherpreisindex II gin g im Laufe
eines Jahres von 104 (Jahresdurchschnitt 19 55) auf 108 (Jahresdurchschnitt
19 56 ) hinauf, der Index der Arbeiternettotariflöhne im glei chen Zeitraum
von 10 9 auf 115 (1953 = 100 ).
Anfang 1957, als die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte schon
na chgelassen hatten, zeigte sich die Ö ffentlichkeit dadurch beson
ders beunruhigt, daß eine Anzahl von Preisen, auf die man vor allem
zu achten pflegt (,, optische Preise "), wie z. B. die Zeitungsprei se, der
Bier preis, verschiedene Tarife öffentlicher Versorgungsunternehmungen
(Bahn-, Straßenbahn-, Strom-, Gastarife) u. a. m., teilweise scho n gestie
gen waren, teilweise noch hinaufgesetzt werden sollten. Da zu kam, daß
die verstaatlichte Industrie ebenfalls ankündigte, sie werde ihre Preise
erhöhen. Man befürchtete daher eine neue Welle von Preis- und Lohn
steigerungen.
In dieser Situation beschloß die Ö sterreichische Bundesregierung in
der Ministerratssitzung vom 12. März 19 57, an die vier großen Spitzen
verbände (Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Präsidenten
konferenz der Landeslandwirtschaftskammern, Ö sterreichischer Arbei
terkammertag und Ö sterrei chischer Gewerkschaftsbund) ,,das dringende
Ersuchen zu richten, in ihrem Be reich alle Vorkehrungen zu treffen, um
im laufenden Jahr die Aufrechterhaltung eines stabilen P reisgefüges zu
gewährleisten ". Der Ministerrat faßte diesen Beschluß ausdrücklich „a uf
Grund eines Berichtes des in der Vorwoche von der Wirtschaftskommis
s ion eingesetzten Unterkomit ee s". In dem Beschluß hieß es weiter, ,,der
Ministerrat würde es begrüßen, wenn der bereits konstituierte Unteraus
schuß der Wirtschaftskommission dazu übergeht, die Notwendigkeit von
Preiserhöhungen vor ihrem allfälligen Wirksamwerden unter gesamt
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfe n" ; der Unterausschuß sollte
5 4 Auf d er Grundlage des Verbrauchs eines vierköpfigen städtischen Ar
beitnehmerhaushalts berechnet.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 73
darauf Bedacht nehmen, daß „Preiser höhungen nach Meinung des
Ministerrates nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn wesentliche
Kostenveränderungen eingetreten sind, die durch den Effekt von Ra
tionalisie rungsmaßnahmen, Produktivitäts steigerungen usw. nicht aus
geglichen werden können" 5 5 • Die Bundesregierung erklärte, sie sei
entschlossen, ,,bei Verletzung der geforderten freiwilligen Disziplin"
geeignete zoll-, handels- und sonstige wirtschaftspolitische Maßnahmen
zur „Aufrechterhaltung des Preisgefüges" zu ergreifen. Sie erwarte auch
von den Gewerkschaften, daß diese in Zukunft Lohn- und Gehaltsforde
rungen erst von einer paritätischen Kommission überprüfen und ge
nehmigen lassen, bevor sie mit den Arbeitgeberorganisationen darüber
verhandeln.
Mit diesem Ministerratsbeschluß sanktionierte die Bundesregierung
eine persönliche Absprache zwischen Bundeskanzler Raab und dem Prä
sidenten des Gewerkschaftsbundes, Böh m, di e s chon e in ige Monate zu
rücklag, und in der R aab und Böh m übereingekommen waren, eine
Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen einzurichten.
Präsident Böh m ist mit Recht der „geistige Vater" der Paritätischen
Kommission genannt worden. Denn Böh m schrieb schon am 14 . März
1956 an den Präsidenten der Bundeskammer der gewerblichen Wirt
schaf t und an den Vorsitzenden der Präsid entenkonferenz der Land
wirtschaftskammern einen Brief, in dem er verlangte - so wie es vorher
schon der dritte Bundeskongreß des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbun
des gefordert hatte - eine „gemeinsame Institution der Kammern und
des Gewerkschaftsbundes auf Landes- und Bundesebene zur Ausarbei
tung von Vorschlägen und Beratung der öffentlichen Körperschaften in
Wirtschaftsfragen" zu gründen. E:n zweiter Brief, der im Mai 19 56 folgte,
enthielt auch den „Entwurf des Ausbaues und der Arbeitsgebiete einer
Kommission für Wirtschafts- und Sozialfragen der Kammern und des
Ö sterreichischen Gewerkschaftsb undes ", den Fachreferenten des Gewerk
schaftsbundes ausgearbeitet hatten 56 •
In der Ö ffentlichkeit wurde der Plan, eine Kommission für Wirt
schafts- und Sozial fragen nach den Wünschen des Gewerkschaftsbundes
zu schaffen, rege diskutiert. Es kam dann zu der erwähnten Vereinba
rung zwischen Raab und Böh m, die dazu führte, daß am 16 . Oktober 1956
die „W irtschaf tskomm issi on", die seinerzeit die Preis-Lohn-Abk ommen
getroffen hatte, wieder zusammentrat. In dieser ·Sitzung vom 16. Okto
ber beschloß die „Wirtschaftskomm ission ", einen Unterausschuß ein
zusetzen, der die Ursachen der jüngsten Preiserhöhungen ermitteln und
herausfinden sollte, wie diese Preiserhöhungen praktisch wieder rück-
65 s. ,,Wiener Zeitung " vom 13. März 195 7.
56 Vgl. Oberste Wirtschaftskommission - Projekte und Probleme, in : Wirt
schaftspolitische Blätter, 7. Jg. Nr. 2, April 1960 (Wien), S. 129.
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74 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
gängig zu machen wären. Erst später erfuhr die Ö ffentlichkeit davon,
daß die „Wirtschaftskommission" auch den Text des Ministerrats
beschlusses vom 12 . März nicht nur vorbereitet, sondern sogar formuliert
hatte.
Eine Bekanntmachung vom 23. März 195 7 unterrichtete schließlich die
Ö ffentlichkeit davon, daß sich die Paritätische Kommission für Preis- und
Lohnfragen konstituiert hätte. In der Meldung hieß es, daß sich Bundes
kanzle r Raab und Präsident Böh m über di e Zusammensetzung der Pari
tätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen, die auf Grund eines
Ministerratsbeschlusses zu bilden war, geeinigt hätten ; die Kommission
bestehe aus dem Bundeskanzler, den Bundesministern für Inneres, für
Handel und Wiederaufbau und für Soziale Verwaltung und je zwei Ver
tretern der drei Wirtschaftsk ammern und des Ö sterreichischen Gewerk
schaftsbundes.
Die Paritätische Kommission, die zustande gekommen war, entsprach
nur annähernd dem Konzept einer Kommission für Wirtschafts- und
Sozialfragen, von dem Präsident Böhm ausgegangen war. Präsident
Bö hm hatte eine Wirtschaftskommission angestrebt, deren Aufgaben
bereich viel größer sein sollte als jener, den die Paritätische Kommission
zugeteilt erhielt. Die Paritätische Kommission war das Produkt eines
typisch österreichischen Kompro misses. Bö hms Konzept erwies sich nicht
nur aus gewichtigen verfassungsrechtlichen Gründen als undurchführ
bar; es konnte auch wegen des partei- und interessenpolitischen Macht
gleichgewichtes, das für Ö sterreich kennzeichnend ist - und das immer
wieder zum Kompromiß als der bewährten und konformen Lösung
drängt -, nicht verwirklicht werden.
Der Gewerkschaftsbund gab sich freilich mit dem, was erreicht worden
war, nicht zufrieden. Er ging von seinem Wunsch nach einer Kommission
für Wirtschafts- und Sozialfrag en nicht ab und forderte immer wieder,
die Paritätische Kommission in eine solche umfassende „Oberste Wirt
schaftskommission" zu verwandeln.
Unter dem Druck dieser gewerkschaftlichen Forderung, auf die Raab
mit bemerkenswert er Bereitwilligkeit einging, entwickelte sich die Pari
tätische Kommission weiter und näherte sich dabei mehr dem ursprüng
lichen Konzept des Gewerkschaftsbundes a n.
b) Die Um g es t a 1 tun g
und der Ausbau der Kom mission
Von der Entwicklung des Geldwertes her bot sich in der ersten Zeit
nach der Gründung der Paritätischen Kommission kein Anlaß, nach einer
Reform dieser neuen Institution zu rufen. Im Jahre 19 57 blieben die
Preisstei gerungen bescheiden. Der Verbraucherprei sindex stieg von 1956
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 75
bis 1957 nur von 108 auf 110 (Jahresdurchschnitte) . Die internationale
Konjunk turabschwächung, sinkende Weltmarktpreise und die gute Obst
und Gemüseernte im Inland trugen zweifellos zu dieser günstigen Ent
wicklung bei 57 • Aber auch 1958 und 1959 hielten sich die Erhöhungen der
Preisindices in engen Grenzen ; sie waren schwächer als in der Bundes
republik Deutschland und etwa gleich stark wie in Belgien und
Italien 58 •
Eine breitere öffentliche Diskussion über die Frage, ob man die Pari
tätische Kommission reformieren sollte, kam erst in Gang, als der
4. Bundeskongreß des Österreichischen Gewerkschaftsbundes im Sep
tember 1959 eine ihm vorgelegte „S tellungnahme zur Wirtschaftspolitik,
Sozialpolitik, Kulturpolitik" 59 zur „Richtschnur für die Handlungsweise
der Zukunft" erklärte. Diese „S tellungnahme" behandelte und begrün
dete auch den gewerkschaftlichen Wunsch, die Paritätische Kommission
auszubauen. ,,Die wichtigsten Aufgaben dieser Wirtschaftskommi ssio n",
heißt es in der „S tellungnahme", ,,wären die Vorberatung aller gesamt
wirtschaftlich wesentlichen Entscheidungen und die Ausarbeitung von
Empfehlungen an das Parlament und die Regierung""°.
Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft wandte sich sehr
energisch gegen die gewerkschaftlichen Wünsche ; sie lehnte es rigoros
ab, der Paritätischen Kommission mehr Kompetenzen als bisher zu er
teilen. Diese Haltung der Bundeskammer ging nicht zuletzt darauf zu
rück, daß sich die Landwirtschaftskammern dem gewerkschaftlichen
Vorschlag, eine Wirtschaftskommission einzurichten, geneigt gezeigt
hatten ; die Landwirtschaftskammern hofften nämlich, als Preis für ihre
Zustimmung die Billigung des geplanten Landwirtschaftsgesetzes ein
handeln zu können 61 •
Verschiedene Vorschläge zur Reform der Paritätischen Kommission
wurden in die Diskussion geworfen. Sie betrafen vorwiegend die
Arbeitsweise der Kommission, ihre Sanktionsmöglich keiten und - so
weit sie radikaler waren - auch ihren Aufgabenkreis.
Mitbestimmend für den weiteren Gang der Ereignisse war, daß sich
schon Ende 1959 die gesamtwi rtschaftliche Lage zu ändern begann und
57 V gl. W. Weber und K. Socher, Inflation und Inflationsbekämpfung in
Österreich seit 19 45, in: Stabile Preise in wachsender Wirtschaft. Das Inflations
problem. Festschrift für Erich Schneider. Herausgegeben von Gottfried Bom
bach. Tübingen 1960, S. 70 f.
5 8 Vgl. E. John, Zur Pre is-, Lohn- und Stabilisierungspolitik in der Ver
bandswirtschaft, in : Wiener Studien zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, Heft 4,
Wien 1961, S. 68. Der Verbraucherpreisindex stieg 19 58 um 1,6 vH, 1959 um
2,9 vH.
59 Erschienen im Verlag des österreichischen Gewerkschaftsbundes,
Wien 19 59.
n o s. a. a. 0., S. 30.
6 1 Vgl. Oberste Wirtschaftskommission - Projekte und Probleme, a. a. 0.
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76 Univ.-Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser
das Jahr 19 60 einen steilen konjunkturellen Aufschwung brachte. Die
Beschäftigung stieg auf eine bisher nicht erreichte Höhe und die Pro
duktion gelangte stellenweise an die Kapazitätsgrenzen. Das kommer
zielle Kreditvolumen nahm im Laufe des Jahres 19 60 um 7,7 Milliarden
Schilling zu, d. h. um mehr als 20 vH. Die Ausgaben des Bundes waren
um 2,8 Milliarden Schilling höher als die Einnahmen und die Zahlungs
bilanz wurde, wenn auch nur leicht, passiv. Der Preisauftrieb blieb, so
weit er sich in den Preisind ices niederschlug, noch verhältnismäßig
schwach und konzentrierte sich auf die ersten acht Monate des Jahres.
Die Löhne bewegten sich aber das ganze Jahr hindurch nach oben. Die
Arbeiternettotariflöhne gingen von Jänner bis Dezember zwar nur um
rd. 4,4 vH hinauf, der Index der Arbeiter-Netto-Wochenverdienste hob
sich aber im gleichen Zeitraum um rund 10,6 vH. Die Reallöhne waren
19 60 um 15 ,7 vH höher als 195 3.
Bereits im Januar 196 0 wiesen die „M itteilungen des Direktoriums
der Ö sterreichischen Nationalbank" darauf hin, daß „a uf dem Gebiete der
Preise und Löhne . . . ein konjunkturbedingt günstiges Klima für die
Durchsetzung verschiedener Wünsche der Sozialpartner nicht zu verken
nen" sei. ,,Diese Tendenz kommt zwar", heißt es dort weiter, ,, in den
maß geblichen Indices vorerst nur wenig zum Ausdruck, doch läßt die all
gemeine Entwicklung vom währungspolitischen Standpunkt aus eine
aufmerksame Beobachtung des Preis-Lo hngefüges geboten erscheinen" 02 •
Die Auftriebstendenze n verstärkte n sich dann im Februar, und im
Februarheft der „Mi tteilungen des Direktoriums der Ö sterreichischen
Nationalbank" fand sich der Vorwurf, die „z um Interessenausgleich
zwischen den Wünschen der Sozialpartner berufene Paritätische Kom
mission für Preis- und Lohnfragen" nehme „in der letzten Zeit eine
immer nachgiebigere Haltung ein ; ihre Tätigkeit" habe „sich mehr in
eine verzögernde als in eine prohibitive eingespielt, zum Teil werden
ihre Entscheidungen sogar ignoriert" 63 •
Zuerst versuchte man, der Lage mit milden wirtschaftspolitischen Mit
teln Herr zu werden : Maßgebliche Persönlichkeiten ermahnten die
Sozialpartner dazu, Disziplin zu halten. Dann ging man zu schärferen
Mitteln über : Die österreichische Nationalbank erhöhte am 17 . März
19 60 den Diskontsatz und die Mindesteinlagensätze.
Die Paritätische Kommission setzte ein Komitee ein, dem Vertreter
der drei Kammern und des Gewerkschaftsbundes angehörten ; es sollte
sich über die notwendigen Maßnahmen gegen den Preisauftrieb einigen.
Am 3. Juni beschloß dann die Paritätische Kommission nach langen Be-
62 s. Mitteilungen des Direktoriums der österreichischen Nationalbank,
Januar 196 0, S. 5.
63 s. Mitteilungen des Direktoriums der österreichischen Nationalbank, Fe
bruar 19 60, S. 66.
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Die verb andsmäßi ge Organisation de r österreichischen Wirtschaft 77
ratungen, die Preisentwicklung mit erhöhter Aufmerksamkeit zu ver
folgen und bei Anträgen auf Freigabe von Lohnverhandlungen vor
allem dann besonders zurückhaltend zu sein, wenn sich die gewünschten
Lohnerhöhungen nicht ohne nennenswerte Preissteigerungen ver
wirklichen ließen. Sie warnte d:e Unternehmer vor Verstößen gegen die
Preisdisziplin und drohte mit dem Preistreibereig esetz ; der Bundes
regierung aber empfahl sie , ,,zoll- und handelspolitische Maßnahmen
zu erwägen".
Die Regierung beschränkte sich jedoch vorläufig darauf, aus ihrer
Mitte ein „Wirtschaftliches Ministerkomitee" zu bilden, das ein Pro
gramm zur Bekämpfung der anhaltenden leichten Inflation entwerfen
sollte.
Die Maßnahmen der Nationalbank und der Paritätischen Kommission
zeigten sich wenig wirksam. Ende 1960 bewegte sich das Preisniveau
wieder stärker nach oben und 1961 hob es sich mehr als in irgendeinem
Jahr seit der Stabilisierung des Geldwertes im Jahr 19 51. Die monetäre
Grundlage dieser Entwicklung war die kräftige Geld- und Kreditaus
weitun g in den Jahren 1958 und 1959, die sich erst mit einem „lag" auf
die Nachfrage auswirk te ; sie ging ihrerseits au f die Zahlungsbilanzüber
sch üsse von 1957 bis 1959 zurück, hing aber auch mit den hohen Budget
defiziten der Jahre 1958 und 1959 zusammen.
Die Preisindices stiegen allerdings in einem nicht unbeträchtlichen
Ausmaß auch deswegen, weil einige bisher niedriggehaltene Tarife und
Festpreise erhöht wurden.
Erst jetzt, 1 961, versucht die Regierung, dem anhaltenden Preisauf
trieb vorerst mit budget- und zollpolitischen Mitteln entgegenzuwirken.
Geld- und kreditpolitische Maßnahmen blieben noch aus.
Der zunehmende Druck au f den Geldwert in den Jahren 1960 und 1961
brachte es mit sich, daß der Ruf nach einer Reform der Paritätischen
Kommiss:on lauter erscholl und auf geneigtere Ohren als bisher traf.
Das sollte nicht ohne Folgen bleiben.
In aller Stille kam Ende Dezember 1961 je ne Abmachung zustande,
die dann unter dem Namen „Raab-Olah-Abkommen" bekannt und in
der Öffentlichkeit lebhaft diskutiert wurde : Raab - der als Regierungs
chef abgetreten und wieder in seine alte Position als Präsident der
Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft eingerückt war - verein
barte mit dem Nachfolger des verstorbenen Präsidenten Böh m, Olah,
die Paritätische Kommission gesetzlich zu fundieren und auszubauen,
um ihr einen größeren Einfluß auf die Preise und Löhne zu verschaffen.
Die Initiative war von Präsident Olah ausgegangen, der kurz vorher,
während der Budgetverhandlungen, aus dem Koalitionsausschuß aus-
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78 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neu.hauser
getreten war und sein Nationalratsmandat - zusammen mit seiner
Stelle als Obmann des Klubs der sozialistischen Abgeordneten - zu
rückgelegt hatte.
Das Abkommen überraschte auch die Leitungen der Regierungspar
teien ; Raab und Ol ah hatten sie, trotz ihrer engen Parteibindungen, von
ihrem Vorhaben nicht unterrichtet.
Wie sich Olah eine Reform der Paritätischen Kommission vorstellte,
wußte man, seit er dem sogenannten „Sechs-Punkte-Programm" des
Gewerkschaftsbundes vom Sommer 1961 vier Punkte angefügt hatte,
von denen zwei die Aufgaben und die Arbeitsweise der Paritätischen
Kommission betrafen : Olah wollte die Paritätische Kommission zu einer
,,Koordinierungsstelle" ausgebaut sehen, in der alle wirtschaftspoli
tischen Maßnahmen vorberaten werden sollten; außerdem trat er dafür
ein, häufiger als bisher Kommissionssitzungen abzuhalten, damit die
Preis- und Lohngenehmigungen zeitlich mehr auseinandergezogen
werden könnten.
Im „Raab-Olah-Abkommen" kamen die Präsidenten da beid en gro
ße n Interessenvertretungen dann auch tatsächlich überein, die Organi
sation und die Arbeitsweise der Kommission zu verändern, ihr bessere
Sanktionsmöglichkeiten zu verleihen und sie zu einem wirtschaftspoli
tischen Beratungsorgan der Regierung zu erheben.
Das Abkommen sah vor allem vor, der Kommission außer dem schon
bestehenden Unterausschuß für Preisfragen auch einen solchen für
Lohnfragen anzugliedern, der ebenfalls regelmäßig zusammentreten
sollte. Dazu kamen Bestimmungen über eine Neuregelung des Verfah
rens bei der Behandlung von Anträgen auf Genehmigung von Preis
und Lohnerhöhungen. Das Abkommen enthielt aber auch eine verfas
sungsrechtlich und wirtschaftsordnungspolitisch sehr problematische
Vereinbarung darüber, wie in Zukunft vorgegangen werden sollte,
wenn ganze Wirtschaftszweige oder aber Unternehmungen oder Unter
nehmungsgruppen mit marktbeherrschendem Einfluß ohne Bewilligung
der Kommission Preise erhöhten : dann hätte der Innenminister die be
treffenden Preise - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen
- in die behördliche Preisregelung einzubeziehen.
SchließEch sollte die Paritätische Kommission nach dem Willen von
Raab und Ol ah in Zukunft der Regierung Vorschläge darüber unter
breiten, wie „durch den kombin:erten Einsatz der Budget-, Investitions-,
Kredit-, Handels-, Arbeitsmarkt-, Zoll- und Wettbewerbspolitik" die
Stabilität des Geldwertes „wirksam gesichert und eine gleichmäßige
Entwicklung der österreichischen Wirtschaft gewährleistet werden"
könnte.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 79
Über diese Vereinbarungen hinaus enthielt das Abkommen auch
einen Passus über die mehr tagespolitische Frage der Zulassung auslän
discher Arbeitskräfte. Das Zugeständnis, 47 000 Ausländer in Österreich
arbeiten zu lassen, war wohl der Preis, den Gewerkschaftsbundp räsi
dent Olah für die Bereitwilligkeit Raabs zahlen mußte, die alten
Wünsche des Gewerkschafts bundes zu unterstützen.
Das „Raab-Ol ah-Abkommen" war nur ein Forderungsprogramm; ob
und inwieweit dieses Programm erfüllt werden sollte , darüber mußten
die Paritätische Kommi ssion, die Regierung und das Parlament ent
scheiden.
Die Regierung und die Parteien reagierten auf das Abkommen zu
nächst merklich kühl. In der Öffentlichkeit sprach man vom „Allein
gang" und von den „einsamen Entschlüssen" der beiden Präsidenten
- d:e damals tatsächlich beide nicht im besten Einvernehmen mit ihren
Parteien standen; hie und da hörte man den Vorwurf, Altbundeskanz
ler Raab und Präsident Olah wollten nichts anderes als eine Neben
regierung bilden.
Die Diskussion über das Abkommen, die nun einsetzte, erwies sich
als sehr nützlich und aufschlußreich. Die Öffentlichkeit wurde s:ch viel
mehr als bisher der verfassungsrechtlichen und wirtschaftspolitischen
(insbesondere wirtschaftsordnungspolitischen) Problematik der Paritä
tischen Kommission bewußt. D:e Gründe und Hintergründe der Zusam
menarbeit von Interessenverbänden und Staat traten schärfer hervor.
Die Beziehungen zwischen Parteien und Verbänden, vor allem aber die
Grenzen der Verflechtungen und gegenseitigen Durchdringung von Par
teien und Verbänden wurden deutlicher sichtbar. Die Stellungnahmen
der Interessenvertretungen zu dem Abkommen, die nicht immer wider
spruchslos waren und sich teilweise sogar im Verlauf der Diskussion
wandelten, brac hten schließlich auch bisher verborgene Handlungs
motive und Verhaltensweisen der Verbände ans Licht.
In der Diskussion kamen auch andere Pläne und Vorschläge zur
Sprache, die von verschiedenen Seiten stammten und dem „Raab-Olah
Abkommen" entgegengehalten wurden. Sie wichen stark voneinander
ab. Vom Ausbau der Paritätischen Kommission zu einem „Verbände
rat" , der neben oder an die Stelle des Bundes-(Länder-)rates zu treten
hätte 64 , war ebenso die Rede wie von der Umwandlung der Kommis-
8 4 Das schlug R. Marcic vor, in einem Artikel : ,.zweite Kammer - Ver
bänderat ", der in den „Sa lzburger Nachrichten " vom 19. 1. 1962 erschien. Vgl.
auch die Stellungnahme von H. Klecatsky zu dieser Frage : Die kollektiven
Mächte im Arbeitsleben und die Bundesverfassung, in : H. Floretta, und
R. Strasser (Herausgeber), Die kollektiven Mächte im Arbeitsleben, Wien 1963,
insbesondere S. 38 ff., und den Diskussionsbeitrag von R. Marcic ebendort,
s. 41 ff.
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80 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
sion in ein Beratungsorgan, dem keine Regierungsmitglieder, dafür
aber Fachwissenschaftler angehören sollten.
Im Verlauf der Diskussion fiel wiederholt und auf verschiedenen
Seiten das Wort, man müsse auf je den Fall den „S trukturwandlungen
von Wirtschaft und Gesellschaft" dadurch „g erecht werden ", daß man
entsprechende Institutionen schaffe.
Unmittelbar nachdem Raab und Olah das Abkommen geschlossen
hatten, standen sie vor einer Font von Gegnern ; sie bestand aus Ver
fassungsjuristen, aus den Landeskammern und Fachgruppen der
Organisation der gewerblichen Wirtschaft, aus der Regierung und aus
starken Kräften innerhalb der Parteien. Ab er diese Front bröckelte sehr
schnell ab :
Innerhalb der Volkspartei hatte zwar der wenig marktwirtschaf tlich
liberale Geist des Abkommens vor allem im Wirtschaftsbund auch ideo
logische Bedenken ausge löst ; dennoch konnte sich Raab in der Sitzung
der Obmänner dieses Bundes 05 am 10. Januar 19 62 ohne große Schwie
rigkeiten durchsetzen. Der Bauernbund und mit ihm die Landwirt
schaftskammern fügten sich ebenf alls. D er dritte Bund der Volk spartei,
der Arbeiter- und Angestelltenbund, der weitgehend identisch mit der
Fraktion christlicher Gewerkschafter im Gewerkschaftsbund ist, hatte
sich - begreiflicherweise - von Anfang an nicht gegen das Abkommen
gestellt.
Der Parteivorstand der Sozialistischen Partei - in der ideolog isch e
Widerstände höchstens gegen eine Intensivierung der Zusammenarbeit
mit dem „K lassengeg ner" vorhanden sein konnten - bes chloß am
11. Januar 1962, ,,die Durchführung dieser Vereinbarung (d. h. des
,Raab-Olah-Abkommen s', d. Verf.) i n Regierung und Par lament voll zu
unterstüt ze n". Auch der Widerstand der Regierung schwand dahin .
Nur jener der Verfassungsjuristen blieb - und wirkte s:ch aus. Die
Paritätische Kommission stimmte schließlich dem Abkommen zu und
setzte es, soweit sie dafür zustä ndi g war, in die Tat um. Was aber Reg
gierung und Parlament darüber hinaus verwirklichten, das war nur ein
modifiziertes Rudiment der Reformen, die im „R aab-Ola h-Abkommen"
vorgesehen gewesen waren. Das Parlament novellierte im April 19 62
(BGBL 104 /196 2) das Preisregelungsgesetz, indem es die Bestimmung
einfügte, der Innenminister könne unter ganz bestimmten Vorausset
zungen auf gemeinsame Empfehlung der vier großen Interessenvertre
tungen hin auch die Preise solcher Sachgüter und Leistungen befristet
05 Vgl. die Ausführungen von Th. Pütz über die bündische Gliederung der
österreichischen Volks p artei im II. Teil dieses Ba ndes, S. 142 f.
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Die verbandsmäßige Or g anisation der österreichischen Wirtschaft 81
behördlich regeln, die nicht in der Anlage zum Preisreg elungsgesetz
vom 21. Mai 1957 (BGBL 15 1/1 957) taxativ aufgezählt sind 66 •
Die Kompetenzen - insbesondere die Sanktionsmöglichkeiten - der
Paritätischen Kommission so zu erweitern, wie Raab und Ola h es ver
einb art hatten, ließ, von anderen Gründen abgesehen, die österrei
chische Bundesverfassung nicht zu. Funktionen, die über die Ab gabe un
verbindlicher Empfehlungen hinausgehen, konnten der Paritätischen
Kommission nicht zuerkannt werden ; denn es wäre sonst vor allem -
wie schon im Fall des Wirtschaftsdirektoriums der Bundesreg ierung -
das verfassungsmäßige Recht der Minister auf freie Entscheidung, d. h.
das Prinzip der Ministe rverant wortlichkei t , verletzt wor den ° 7 •
Die Monate, die auf die „Refor m" der Kommission folgten, waren
nicht nur gekennzeichnet durch eine sinkende Wachstumsrate und ein
Neb eneinander von restriktiver Kreditpolitik und - im Effekt - expan
siver Budg etpolit ik ; es nahmen auch die Lebenshaltungskosten weiter
kräftig zu. Obwohl Raab und Ola h die Paritätische Kommission auch
in der Absicht umgeformt hatten, aus der Preis- und Lohnkontrolle der
Kommission ein wir ksameres anti-inflationspolitisches Instrument zu
ma chen, stieg das Preisniveau 19 62 sogar ebenso wie 1961 überdurch
schnittlich stark : der Verbraucherpreisindex II lag im Jahresdurch
schnitt 19 62 um annähernd 5 vH höher als 1961 ; das war zum Teil aller
dings durch schlechte Ernten verursacht 6 8 •
Die Paritätische Kommi ssion schaltete sich noch vor der Jahresmitte
ein. Sie bestellte ein Spezialkomitee, das vom Mai 19 62 ab laufend die
Obst- und Gemüsepreise beobachtete und Vorschläg e üb er Obst- und
Gemüseimporte machte. Im Juni empfahl die Paritätische Kommission
der Regierung währungs-, budget-, handels- und arbeitsmarktpolitische
Maßn ahmen und betonte ihre Auffassung, daß Lohnerhöhungen dem
Wirtschaftswachstum angepaßt sein müßten. Zu diesem Zeitpunkt war
schon deutlich sichtb ar, daß für das Jahr 1962 nur mit eine r geringen
Wachstumsrate und einem dementsp rechend kleinen Spielraum für Lohn
erhöhung en gerechnet werden konnte. Tatsächlich stellte sich am Ende
des Jahres heraus, daß das Brutto-Nationalprodukt 1962 real nur um
rund 1,5 vH zugenommen hatte.
66 G leichzeitig novellierte das Parlament auch das Preistreibereigesetz vom
31. März 1950 (BGBl. Nr. 92/1950), indem es eine 19 58 (BGBL 107/19 58) einge
führte Bestimmung über die Mitwirkung der Interessenvertretungen an der
Feststellung des Tatbestandes der Preistreiberei wieder aufhob. Vgl. auch die
Ausführungen über die beiden Novellen im übernächsten Kapitel (Die Rechts 
grundlagen und die Sanktionsmöglichkeiten ... ) diese s Beitrages.
67 Vgl. hierzu das Rechtsgutachten Nr. 24 der Sozialwissenschaftlichen
Arbeitsgemeinschaft : Der Plan zur Umgestaltung der Paritätischen Kommis 
sion für Preis- und Lohnfragen vom 27. Dezember 1961, Wien 19 62.
6 8 Vgl. hierzu und zum folgenden F. Nemschak, Probleme der österreichi 
schen Konjunkturpolitik im Herbst 19 62. österreichisches Institut für Wirt 
schaftsforschung, Vorträge und Aufsätze, Heft 19 , Wien 1962.
6 Sch riften d. Vereins f. Soclalpolit!k 39
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82 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
Die Entwicklung der Preise und der Produktion in der ersten Jahres
hälfte führte dazu, daß die in der Paritätischen Kommission vertretenen
Spitzenverbände im Sommer 19 62 miteinander ein „S tillhalteabkom
men" schlossen, das einem freiwilligen Preis- und Lohnstopp gleich
kam ; es sollte zunächst bis zum 30. September 1962 gelten, wurde
aber am 26. September auf unbestimmte Zeit verlängert.
In der zweiten Jahreshälfte erhöhte sich das Preisniveau weniger
stark als in der ersten. Es entstanden aber infolge des „S tillhalteabkom
mens" Spannungen im Preis- und Lohngefüge. Diese Spannungen
lösten sich später -A nfang 19 63 - in einer neuen Welle von Preis- und
Lohnsteigerungen.
Regierung und Nationalbank versuchten mit verschiedenen geld-,
kredit- und handelspolitischen Maßnahmen dem inflatorischen Preis
auftrieb beizukommen ; aber im Budgetvoranschlag für 1963 stand -
im Widerspruch dazu - das erhebliche Defizit von 3,35 Milliarden Schil
ling. In der Ö ffentlichkeit mehrten sich im Laufe des Jahres 196 2 die
Stimmen, die nach einer „k oor dinierten Wirtschaftspolitik" riefen 69 ;
trotz mancher skeptischen Äußerung festigte sich die Vorstellung, daß
die Paritätische Kommiss:on es übernehmen - oder daß sie mindestens
maßgeblich dazu beitragen - könnte, der österreichischen Wirtschafts
politik ein einheitlicheres Konzept zu geben und die wirtschaftspoli
tischen Maßnahmen besser als bisher aufein ander abzustimmen. ,,Es
wäre sehr schade ", schrieb im Herbst der Leiter des Ö sterreichischen
Instituts für Wirtschaftsforschung, wenn die Paritätische Kommission
,,in täglichen, wenig aussichtsreichen Kämpfen gegen Preis- und Lohn
erhöhungen diskreditiert würde. Sie sollte vielmehr auf höherer Ebene
die Wirtschaftspolitik der Sozialpartner koordinieren helfen und die
staatliche Wirtschaftspolitik ergänzen" 70 •
In der ersten Hälfte des Jahres 19 63 stiegen die Lebenshaltungskosten
zwar beträchtEch weniger als im Vorjahr und auch das Sozialprodukt
beg ann wieder kräftiger zu wachsen. Aber die Ö ffentlichkeit hörte nicht
auf, die punktuellen und zu wenig aufeinander abgestimmten Maßnah
men der staatlichen Wirtschaftspolitik zu bemängeln . Im Gegenteil -
das allgemeine Unbehagen nahm noch zu, vor allem weil sich auch n:cht
mehr verschweigen ließ, daß die Preis- und Lohnkontrolle der Paritäti
schen Kommission auf die Dauer gesehen nur ein unzulängliches „K urie
ren am Symptom" sein konnte .
0 9 Vgl. z. B. die Diskussion „M ehr Planung in der Wirtschaftspolitik? " , die
in den Wirtschaftspolitischen Blättern, 9. Jg., Nr. 6, Wien 1962, ausgetragen
wurde.
70 s. F. Nemschak, a. a. 0., S. 13.
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaf t 83
Dieses Unbehagen verdichtete sich schließlich zu dem schlagwortarti
gen Ruf nach einem neuen „S til" in der Wirtscha ftspolitik. Wie dieser
„n eue Stil" aber aussehen sollte, darüber gingen die Meinungen nicht
wenig auseinander.
In der Di skussion, die sich entspann, standen sich schließlich vor allem
drei grundsätzlich voneinander abweichende Auffassungen gegenüber 71 :
Die Vertreter der ersten Auffassung sprachen sich dafür aus, die Wirt
schaftspolitik auf ein längerfristig geltendes, grundsätzlich marktwirt
schaftliches Konzept auszurichten und insbesondere die Budgetpolitik
langfristig zu planen, jedoch auf zentrale wirtschaftliche Planung zu
verzichten und auch keine „Koordinationsbehörde" oder ähnliches ein
zurichten : es solle aber zur wirtschaftspolitischen Beratung der Regie
rung ein wissenschaftlicher Beirat gebildet werden, in den ausschließlich
unabhängige Fachleute zu berufen seien.
Andere Diskussionste ilnehmer - darunter von Anfang an die Bundes
kammer der gewerblichen Wirtschaft - gingen zwar von der gleichen
Auffassung aus wie die Verfechter der ersten Meinung, hielten es aber
für notwendig, eine Institution zur Koordination der wirtschaftspoliti
schen Maßnahmen zu schaffen ; in dieser Institution sollten - nach vor
herrschender Ü berzeugung - auch die Sozialpartner mitreden können.
Der Gewerkschaftsbund und der Arbeiterkammertag vertraten die
dritte Auffassung. Im Mai 1963 richteten sie eine gemeinsame Denk
schrift an das Wirtschaftliche Ministerkomitee, in der sie ihre Meinung
darüber äußerten, wie der Mangel an einer wirkungsvollen Koordina
tion in der österreichischen Wirtschaf tspolitik zu beheben sei. Die
beiden Arbeitnehm erorganisationen brachten in dieser Denkschrift vor,
es sei notwendig, langfristige Rahmenpläne aufzustellen und die priva
ten Investitionen nach Umfang und Richtung - wenn auch nicht detail
liert - zu lenken. Da her solle die Reg: er ung einen „P rog rammierungs
beirat" einsetzen, der aus Vertretern der vier großen Spitzenverbände,
der Nationalbank, der Kreditinstitute, der Wirtschaftsforschungsinstitute
und der Wirtschaftswissenschaft zu bestehen hätte; außerdem müßten
der Paritätischen Kommission „B ranchen kommissionen" angegliedert
werden, ,,d eren Aufgabe es wäre, Bra nchenuntersuchungen und gemein
same Beratungen durchzuführen, die sich mit Problemen der Struktur
verbesserung, der Investitionsplanung und Finanzierung befassen ".
Die gemeinsame Denkschrift des Gewerkschaftsbundes und des Arbei
terkammertages wurde, kaum bekanntgegeben, scharf kritisiert. Die
Vereinigung österreichischer Industrieller wandte ein, es gelte, die
71 Vgl. ,,Um einen neuen Stil in der Wirtschaftspolitik" , in : Creditanstalt 
Bankverein, Wien, Monatsberichte, 17. Jg. 1963, Nr. 171, S. 1 ff.
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84 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhau ser
Marktwirtschaft in Ö sterreich „zu stärken, nicht aber sie auszuhöh len" ;
die Denkschrift unterscheide nicht „z wischen Berat ung der Bundes
regierung, Programmierung, wirtschaftspolitischer Mitbestimmung und
berufsständischer Selbstverwaltung " 72 • Aber schon bald darauf zeigte
sich die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, an ihrer Spitze
Präsident Raab, kompromißbereit. Sie schlug vor - und veröffentlichte
diesen Vorschlag Ende August in einer Denkschrift - bei der Paritäti
schen Kommission einen dritten Unterausschuß einzurichten, der nach
dem Willen Raabs für allgemeine wirtschaftspolitische Fragen zuständig
sein sollte.
Die Regierung blieb untät ig; sie war durch eine Koalitionskrise ge
lähmt.
Die Entscheidung fiel, für die breitere Öffentlichkeit überraschend, am
7. Oktober 1963 : Präsident Raab, der neue Präsident des Gewerkschafts
bundes, Benya, - (O lah war Innenminister geworden) - und der Prä
sident des Arbeiterkammertages, Mais el, einigten sich darauf, als
dritten Unterausschuß der Paritätischen Kommission einen „Be irat für
Wirtschafts- und Sozialfragen " einzuset zen ; Aufgabe dieses Beirats
sollte es sein, wirtschaftspolitische Empfehlungen der Paritätischen
Kommission an die Regierung vorzubereiten und sich dabei an den wirt
schaftspolitischen Zielen „s tetiges Wirtschaftswachstum ", ,,S tabilität des
Geldwertes" und „Vollbeschäftigung" zu orientieren. Der Be irat sollte
aus je zwei Vertretern (Fachreferenten) der drei Wirtschaftskammern
und des Gewerkschaftsbundes beste hen und mit dem Institut für Wirt 
schaf tsforsch ung, der Nationalbank, dem Statistischen Zentralamt und
fallweise auch mit Wirtschaftstheoretikern und Wirtschaftspraktikern
zusammenarbeiten.
Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen konstituierte sich am
18. November 1963. Be reits auf dieser seiner ersten Sitzung lag ihm ein
umfangreiches erstes Arbeitsprogramm vor ; dieses Programm gab ihm
auf, ein Gutachten über die Lohn- und Preisentwicklung in den wich
tigsten Wirtschaftszweigen zu erstatten, verläßliche Grundlagen für eine
Wachstumsprognose und ein längerfristiges Budgetkonzept zu erarbei
ten, die Voraussetzungen für einen funktionierenden Kapitalmarkt zu
untersuchen und die Zusammenhänge zwischen Preis- und Lohnpolitik
einerseits und Geldwertstabilität anderseits zu analysieren. Zu diesen
Aufgaben kamen bald noch andere hinzu.
Der Beirat begann unverzüglich zu arbeiten. Da er sein Arbeitspro
gramm allein nicht bewältigen konnte, wurden Spezial-Arbeitsgruppen
gebildet und dazu - wie von Anfang an vorgesehen - Mitar beiter aus
Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspraxis herangezogen.
72 Vgl. ,,Die Marktwirtschaft stärken", in : Die Industrie, Nr. 22, Wien, 196 3,
s. 4.
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Die verbandsmäßi ge Or g anisation der österreichischen Wirtschaft 85
Die erste Arbeit, die der Beirat - Ende Februar 1964 - fertigstellte,
war eine Untersuchung über die Preis- und Einkommensentwicklung in
den wichtigsten Wirtschaftsbereiche n 73 • Kurz darauf lag der Paritäti
schen Kommission ein „Stabilisierun gsprogramm" 7 4 vor, in dem der
Beirat die wirtschaftspolitischen Folgerungen aus seiner Preis- und Ein
kommensuntersuchung zog. Nachdem dieses Programm mit der Natio
nalbank abgestimmt worden war, leitete es die Paritätische Kommission,
nur geringfügig verändert und ergänzt, als wirtschaftspolitische Emp
fehlung an die Bundesregierung weiter. Die Bundesregierung nahm die
Empfehlung an; sie erklärte das Programm zu ihrem eigenen.
Im Juni 1964 veröffentlichte der Beirat die Untersuchung über die
Möglichkeit einer Neugestaltung der Budgetpolitik 75 , einen Monat
später Vorschläge zur Kapitalmarktpolitik 76 • Im Herbst 1964 wurden
Vorschläge zur Koordinierung und Stabilisierung im Bauwesen und
ein zweites, ko n kreter gefaßtes Stabilisierungsprogramm ausgearbeitet 77 •
Bei den Budgetverhandlungen im Herbst 1964 berief sich der Finanz
minister - der, bevor er sein Amt übernahm, der erste Vorsitzende des
Beirats gewesen war - mit Erfolg auf die einschlägigen wirtschaftspoli
tischen Empfehlungen, die der Beirat ausgearbeitet und die Kommission
genehmigt hatte.
Mit der Gründung des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen war
der letzte Schritt getan, der de lege i n der Macht der vier großen Inter
essenvertretungen lag, um eine „Oberste Wirtschaftskommis sio n", ein
,,wirtschaftspolitisches Beratungs- und Koordinierungsorgan der Sozial
partner" zu verwirklichen.
Eine Befürchtung, die schon geäußert wurde, als die Diskussion um
einen dritten Unterausschuß der Paritätischen Kommission noch im
Gange war, erwies sich bisher als unbegründet. Die Tätigkeit des Bei
rates hat bis heute nicht dazu geführt, daß die Freiheit der Investitions
entscheidungen beschränkt und das marktwirtschaftliche Element in der
österreichischen Wirtschaft weiter geschwächt wurde. Eher ist das Gegen-
73 Vgl. Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Untersuchung über die
Preis - und Einkommensentwicklung in den wichtigsten Wirtschaftsbereichen,
Wien 19 64.
7 4 Vgl. ders., Stabilisierungsprogramm , Wien 19 64.
75 Vgl. ders. Vorschläge zur Neugestaltung der Budgetpolitik, Wien 196 4.
(Ausgearbeitet von der Arbeitsgruppe Budgetpolitik.)
76 Vgl. ders., Vorschläge zur Kapitalmark tpolitik, 1. Teil, Wien 19 64. (Aus
gearbeitet von der Arbeitsgruppe Kapitalmark t.)
1 1 Diese beiden Vorschläge, von denen der zuerst genannte von der
Arbeitsgruppe Bauwirtschaft ausgearbeitet wurde , sind bis zum Herbst 1965
nicht im Druck erschienen. 1965 publizierte der Beirat das Studienergebnis der
Arbeitsgruppe „Fragen des Arbeitskräftepotentials und seine Entwicklung".
(Vgl. Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Vorausschätzung des österrei
chischen Arbeitskräftepotentials bis 1980, Wien 1965 ).
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86 Univ. - Prof. Dr. Gertrud Neuhauser
teil eingetroffen, denn der Be irat hat sich ganz anders entwickelt, als ur
sprünglich bea bsichtigt war. Davon wird weiter unten noch ausführlicher
die Rede sein.
2 . Die Organisation u nd die Arbeitsweise der Paritätischen Kommission
Die Paritätische Kommission beste ht, wie schon erwähnt, aus dem
Bundeskanzler, den drei Bundesministern, deren Ministerien für die
meisten wirtschaftspolitischen Maßnahmen zuständig sind, - d. h. den
Ministern für Innere Angelegenheiten, für Handel und Wiederaufbau
und für Soziale Verwaltung -, den Präsidenten der drei Wirtschafts
kammern und des Gewerkschaftsbundes und je einem weiteren Ver
treter - oder auch mehreren weiteren Vertretern - dieser Spitzen
verbände. Dazu kommen nicht stimmberechtigte Sachberater. Den Vor
sitz in der Kommi ssion führt der Bundeskanzler oder der Innenminister.
Ein eigenes Sekretariat hat die Kommission nicht. Die Sitzungsproto
kolle führt das Bundeskanzleramt.
Die Paritätische Kommi ssion hat heute drei Untera usschü sse :
Den Unterausschuß für Preisfragen bilden ein Vertreter der Bundes
kammer der gewerblichen Wirtschaft, der den Vorsitz führt, je ein Ver
treter der Bundesministerien für Inneres und für Finanzen und je ein
Vertreter des Arbeiterkammertages, der Landwirtschaftskammern und
des Gewerkschaftsbundes. Als Geschäftsstelle fungiert prakti sch die wirt
schaftspolitisch e Abteilung der Bundeskammer der gewerblichen Wirt
schaft. Zu den Beratungen wird der je weils zuständige Fachverband
eingeladen, in Fällen, in denen es sich nicht um Branchenanträge han
delt, auf ihren Wunsch auch die Unternehmung, die Preis e erhöhen will
und um die Genehmigung dazu angesucht hat.
Der Unterausschuß für Lohnfragen ist nur aus Vertretern der vier gro
ßen Spitzenverbände zusammengesetzt und zwar aus je zwei Vertretern
der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und des Gewerkschafts
bundes und je einem Vertreter des Arbeiterkammertages und der Präsi
dentenkonferenz der Landwirtschaftskammern; wenn es erforderlich ist,
können aber zu den einzelnen Beratungen Vertreter der betroffenen
Fachgewerkschaften und der fachlichen Gliedverbände der Bundeskam
mer der gewerblichen Wirtschaft beigezogen werden. Vorsitzender ist
abwechselnd ein Vertreter der Bundeshandelskammer oder ein Vertreter
des Gewerkschaftsbundes. Geschäftsführung und Sekretariat sind in der
Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft untergebracht.
Der dritte Unterausschuß, der Be irat für Wirtschafts - und Sozialfragen
hat 14 Mitglieder. Vier davon sind Ersatzmitglieder. Aus je der der vier
großen Interessenvertretungen kommen zwei Mitglieder und ein Ersatz
mitglied. Die restlichen zwei sind die Geschäftsführer. Einen davon stellt
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Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 87
die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, den anderen der Arbei
terkammertag. Der Vorsitz geht insofern reihum , als alle sechs Monate
eine andere der vier beteiligten Interessenvertretungen den Vorsitzen
den zu bes timmen hat. Ein eigenes Büro hat der Be irat nicht ; das Büro
des je weiligen Vorsitzenden er ledig t mit nur zwei zusätzlichen An
gestellten alle anfallenden Arbeiten.
Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen beg ann gleich nach sei
n er Gründung damit, sich Arbeitsgruppen anzugliedern. Ende 19 64 waren
bereits sieben Arbeitsgruppen eingesetzt. Zwei davon, die „A rb eits
grupp e f ür vorausschauende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung" und
die Arbeitsgruppe für Integrationsangelegenheiten, unterstehen dem In
stitut für Wirtschaftsforschung. In den Arbeitsgruppen Budgetpolitik
und Integration f ühren derzeit be amtete Universitätsprofessoren den Vor
sitz, in der Arbeitsgrupp e Wettbewerbsfragen ein Universitätsprofessor,
der hauptberuflich wirtschaftspolitischer Referent einer Landeskammer
der gewerblichen Wirtschaft ist. D ie Arbeitsgruppe Kapitalmarkt leitet
der Generaldirektor-Stellvertreter der Österreichischen Nationalbank,
die Arbeitsgruppe Bauwirtschaft der Generaldirektor einer Hoch- und
Tiefbauunternehmung.
Einschließlich der Arbeitsgruppen hat der Beirat heute ungefähr
200 Mitgli eder. Da von sind die meisten Vertreter (Angestellte) von Inter
essenverbänden. Die anderen kommen hauptsächlich aus den Kredit
instituten, aus der Nationalbank, aus Behö rden (Ministerien), dem
Statistischen Zentralamt und dem Österreichischen Institut für Wirt
schaftsforschun g; eine der zahlen mäßig kleinsten Gruppen ist die
de r Universitätslehrer. Von wenigen Ausnahmen abgesehen leben und
arbeiten die Mitglieder des „ erweiterte n Beirats " in Wien.
Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist insofern
paritätisch zusammengesetzt, als ihr außer den vier Regi er ungsmitglie
dern vier Vertreter der Ar beitneh merorganisationen und vier Vertreter
der zwei größten Arbeit geber kammern angehören ; die Landwirt
schaftskammern können allerdings nur mit einer Einschränkung, auf
die wir gleich zurückkommen, als Arbeitgeberverband gelten.
Wie in allen anderen wirtschaftspolitisch wichtigen Gremien in Öster
reich - dem Koal itionsausschuß, dem wirtschaftlichen Ministerkomitee
und praktisch auch dem Generalrat der Österreichischen Nationalbank
- herrscht in der Parität ische n Kommission zudem der Koalitionspro
porz : Von den vier Regierungsmitgliedern stellt zwe i die Volkspartei,
zwei die Sozialistische Partei ; die Bundeskammer der gewerbliche n
Wirtschaft und die Präsidentenkonferen z der Landwirtschafts kammern
sind mit der Österreichischen Volkspartei verflochten, der Arbeiterkam
mertag und der Gewerkschaftsbund haben dagegen enge Beziehungen
zur Sozialistischen Partei.
OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/
DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21

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