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Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Pütz, Theodor (wissenschaftl. Ltg.): Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich

Predöhl, Andreas; Weippert, Georg

Abstract

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Full text

Predöhl, Andreas (Ed.); Weippert, Georg (Ed.) Book Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Pütz, Theodor (wissenschaftl. Ltg.): Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 39 Provided in Cooperation with: Verein für Socialpolitik / German Economic Association Suggested Citation: Predöhl, Andreas (Ed.); Weippert, Georg (Ed.) (1966) : Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik. Pütz, Theodor (wissenschaftl. Ltg.): Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 39, ISBN 978-3-428-41570-0, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/285441 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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Weippcrt VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1966 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich Wissenschaftliche Leitung U niv.- Prof. Dr. Theodor Pütz VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1966 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Alle Rechte vorbehalten © 1966 Duncker & Humblot, Berlin 41 Gedruckt 1966 bei Berliner Buchdruckerei Union GmbH., Berlin 61 Printed in Germany OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Geleitwort der Herausgeber Von einer kleinen Arbeitsgruppe innerhalb des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - Verein für Socialpolitik wurde unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Seraphim, dem damaligen Leiter dieses Ausschusses, die Frag e diskutiert, ob es nicht dringlich sei, die Interessenverbände der Wirtschaft hinsichtlich ihres Einflusses auf die Ö ffentliche Meinung, auf die politischen Parteien, auf Legislative un d Exekutive einer ge naueren Untersuchung zu unterziehen. Eine Reihe von Umständen hatte damals zu Veröffentlichungen geführt, in denen die Verbände ganz überwiegend als Störenfriede sowohl der Demokratie wie des wirtschaftspolitischen Konzepts der Bundesrepublik erschienen. Die Auffassung dieser Arbeitsgruppe ging dahin, daß der Versuch gema cht werden müsse, zu einem vorurteilslosen , keinesfalls aber un kritischen Bild von den Aufgaben un d Handlung en der Interessen verbände der Wirtschaft zu gelangen. Denn wenn auch nicht in Abrede zu stellen ist, daß die Aktivitäten dieser Verbänd e und zumal die von ihnen zum Einsatz gebrachten Methoden sowohl dem klassischen Bild der Demokratie wie insbesondere auch dem wirtschaftspolitischen Ordnungsbild unserer Bundesrepublik nicht selten kräftig widerstrei ten, so läßt sich andererseits doch zeigen, daß den Interessenverbänden d er Wirtschaft, zumal in ihrer Eigenschaft als Selbsthilfeorganisationen, höchst wi chtige, ja originäre Ordnungsfunktionen zukommen, die au s dem Wirtschaftsleben unserer Zeit, aber au ch aus unserem politischen Leben nicht mehr weggedacht werden können. Rasch zeigte sich, daß man sich vor einer mehrschichtigen Aufgabe befand, wollte man die mit den Interessenverbänden gegebene wirt schaftspolitische und gesamtpolitische Problematik in den Griff be kommen. Fest stan d auch, daß man es bei einer Entstehungsgeschichte der Verbände nicht bewenden l assen dürfe. Prinzipielles Angehen des Verhältnisses von Verbandshandeln und jeweiliger ordnungspolitischer Konzeption des Staates erschien als unumgänglich. Aber damit nich t genug. Sollte sich die Divergenz von faktischem Verbandshandeln und normiertem ordnungspolitischem System wirklich als unaufhebbar erweisen , so dürfte auch der Aufgabe nicht ausgewichen werden, das Leitbild der staatlichen Ordnungspolitik auf seinen Realitätscharakter hin zu überprüfen, also etwa auszumachen, ob es nicht ideologis che OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 VI Geleitwort de r Herausgeber Momente sind, zu deren Lasten jene Divergen z von Verbandshandeln und Ordnungspolitik geht. Damit aber stand man unvermeidbar vor dem Problem einer realistischen Theorie der Wirtschaftspolitik. Schon in den ersten Vorerörterungen war man sich aber im klaren, daß selbst bei tieferem Eindringen in die Probleme mit abschließenden Ergeb nissen nicht zu rechnen sei, doch durfte man die Hoffnung hegen, zur Klärung der Verbandsproblematik unter den verschiedensten Aspek ten einiges beizutragen. Die Vorschläge jener Arbeitsgrupp e wurden vom Wirtschaftspoli tischen Ausschuß der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissen schaften gebilligt und bildeten von 1960 ab, zunächst unter dem Vor sitz von Herrn Prof. Dr. H.-J. Seraphim, der dieses Vorhaben mit der ihm eigenen Initiative bis zu seinem tödlichen Unfall im August 1962 förderte, sodann unter dem Vorsitz des Linksunterzeichneten, mehrere Jahre hindurch das Arbeitsprogramm dieses Ausschusses. Im Namen der Verfasser der einzelnen Bände, aber auch in ihrem eigenen Namen danken die Herausgeber den Mitglie d ern dieses Ausschusses für die anregenden Diskussionen auf den einzelnen Arbeitstagungen anläßlich der Vorlage von Teilergebnissen in Referatform. Das Forschungsvorhaben, dessen Ergebnisse unter dem Obertitel „Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik" im Rahmen der Schriften des Vereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirts ch afts- und Sozial wissenschaften, Neue Folge, in einer Reihe von Einzelbänden vorgelegt werden, sah, wie schon angedeutet, von Anfang an verschiedene Unter suchungen vor, die unter der Leitung des jeweiligen Verfassers oder Herausgebers von einzelnen Arbeitsgruppen durchgeführt wurden. Di e Namen der wissenschaftlichen Mitarbeiter sind im Vorwort der Einzel bände aufgeführt. Die Frage na ch den gesellschaftlichen und ökonomischen Voraus setzungen der Entstehun g der Interessenverbände war ebenso zu stellen wie die Frage na ch den Erscheinungsweisen, dem strukturellen Aufbau u nd den Funktionen der einzelnen Verbände, wobei den „Außenfunktionen", die in dem Bilde, das sich die Ö ffentlichkeit von den Verbänden macht, in der Regel vorherrschen, ebenso d as Augen merk zu schenken war wie den „Innenfunktionen", die, wenigstens fallweise , also nach Zeit und Umständen, in der Verbandstätigkeit in den Vordergrund treten. Neben dieser sowohl historischen wie morphologisch-strukturellen, vor allem aber auch fo nktionsgeschichtlichen Betrachtungsweise, die bis in die Gegenwart reicht, durfte aber auch der Gesichtspunkt der Wirtschaftsverfassung nicht fehlen, s chon darum nicht, weil in der relativ kurzen Geschichte des modernen Verbändewesens - legt man OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Geleitwort der Herausgebe r VII deutsche Verhältnisse zugrunde - der Gestaltungswille und die Ak tivität der Verbände sich innerhalb recht verschiedener Wirtschafts ordnungen bekundete. Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen heraus erwies es sich als notwendig, die Zeit von 1933 bis 1945 gesondert zu untersuchen. In h öchst unterschiedlicher Weise w erden innerhalb dieses Zeitraumes bisher autonome , selbstbestimmte Verbände zu weitgehend oder gänzli ch fremdbestimmten Verbänden. Überdies blieben - wie in so vielen anderen Bereichen auch in dem des Verbändewesens ..:_ die Erfahrungen innerhalb des Nationalsozialismus n1cht ohne Bedeu tung für den Neuaufbau de r Verbände. Die Untersuchung des Verbändewesens wäre nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Gesellschaft für Wirtschafts und Sozialwissenschaften unvollständig gewesen, hätte man es unter lassen zu erkunden, wie die Verbände selbst ihre Rolle in der Wett bewerbswirtschaft und der Parteiendemokratie sehen. Daß die Ermitt lung dieses „Selbstbildes" auf die Methode des Interviews und des Fragebogens verwiesen war, liegt nahe. Die Zusammensetzung des volkswirtschaftspolitischen Ausschusses bot die Möglichkeit, das Forschungsvorhaben nicht auf die Verhält nisse in der Bundesrepublik beschränken zu müssen. Die „wirtschafts politische Mitbestimmung der Interessenverbände" (Th. Pütz) bei der wirtschaftspolitischen Willensbildung innerhalb der Republik Ös ter reich, mitsamt den mannigfachen Querverbindungen zwisch en den Interessenverbänden (einschließlich Kammern), den beiden Großpar teien und der Koalitionsregierung gewähren unter den verschiedensten Aspekten wesentliche Einblick e. Zudem tritt an dem ö sterreichischen Beispiel ein Phänomen des Verbandshandelns mit Deutlichkeit hervor - hier jedoch abweichend vom Regelfall in institutionalisierter Form -, das auch sonst das entfaltete Verbändewesen in hohem Maße charakterisiert: der organisierte Interessenausgleich. Aufgabe des Schlußberichtes wird es sein, die in den einzelnen Ergebnisberichten gewonnenen Einblicke aufzugreifen und nach Mög lichkeit unter mehreren Aspekten theoretisch weiterzuführen. Aus blicke auf eine Theorie des Interessenverbandes werden sich ebenso ergeben wie Ausblicke auf die Theorie der Volkswirtschaftspolitik wie auf die sozialökonomische Theorie überhaupt. Vorgesehe n sind folgende Bände, die in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden: 1. Georg Weippert, Entstehung, Struktur und Funktion der Ver bände. 2. Ingeborg Esenwein-Rothe, Die Wirtschaftsverbände von 1933 bis 1945. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 VIII Geleitwort der Heraus g ebe r 3. Günter Schmölders, Das Selbstbild der Verbände. 4. Theodor Pütz, Verbände und Wirtschaftspolitik in Ö sterreich. 5. Heinz König, Statistik der Verbände. 6. Georg Weippert, Schlußbericht, Wirtschaftsverbände und Wirt schaftspolitik. Eine Anzahl von Untersuchungen, die sich insbesondere mit der Ges chichte , der Struktur und der Funktion einzelner Verbände oder Verbandsarten befassen und vor allem den beiden erstgenannten Einzelbänden als Materialgrundlage dienen, erscheinen in zwangloser Folge in der neugeschaffenen Reihe „Untersuchungen über Gruppen und Verbände" des Verlages Duncker & Humblot. Zu da nken haben wir der Deuts chen Forschungsgemeinschaft, die durch ihre großzügige finanzielle Hilfe die Durchführung des umfang reichen Forschungsvorhabens ermöglichte und dem Verlag Duncker & Humblot, der die Drucklegung ohne Zuschüsse übernommen hat. Andreas Predöhl Georg W eippert OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Vorwort Das Vorwort soll nur die Aufgabe einer Danksagung haben. Als wissenschaftlicher Leiter möchte ich in erster Linie allen Mit arbeitern danken. Entscheidend für die Durchführung eines so umfang reichen Forschungsvorhabens war nicht nur der persönliche Einsatz jedes Mitarbeiters , sondern auch der hervorragende Team -Geis t, d er die rechte Einordnung der Teiluntersuchungen in das Gesamtwerk und die gegenseitige Förderung durch Dis k ussion und Kritik gewährleistete. Außer den im Inhaltsverzeichnis genannten Verfassern der Einzel darstellungen möchte ich auch jenen Mitarbeitern danken, die durch ihren Rat , ihre Anregungen und Kritik die Untersuchung gefördert haben; so vor allem Herrn Univ.-Prof. Dr. W. Weber , d em ich unter anderem reiche Anregungen für meine Darstellung der geschichtlichen Entwicklung und des politischen und gesellschaftlichen Hintergrundes des österreichischen Verbandswesens verdanke. Dank gilt meinen Assistenten Dr. Margarete Hawranek und Dr. Gustav Kucera, welche wertvolle Vorarbeiten für die systematische Gesamtdarstellung g leistet haben und die Mühsal des Korrektur-Lesens auf sich nahmen. Große Verdienste um die organisatorische Vo rbereitung und Durch führung d es Forschungsvorhabens haben meine frühere Assistentin Dr. Monika Ruppe-Streissler und meine jetzige Assistentin Dr. Mar garete Hawranek. Frau Dr. M. Ruppe-Streissler hat überdies eine umfangreiche komparative Studie über „Zielsetzungen und Verhaltens weisen der österreichischen Wirtschaftsverbände" verfaßt, die eine wissenschaftlich besonders wertvolle Vorarbeit für den I. und II. Teil der Gesamtuntersuchung darstellt. Mein größter Dank gilt Frau Univ.-Prof. Dr. G. Neuhauser, welche über den von ihr verfaßten „Systematischen Teil" hinaus entscheiden den Anteil an dem Entwurf und der Gestaltung des Konzepts und des Aufbaus des ganzen Werkes hat. In jedem Stadium der vielschichtigen und langfristigen Untersuchung war sie produktive Mitarbeiterin des wissenschaftlichen Leiters. Reiche Anregungen und fördernde Kritik fanden wir auf den zahl reichen Arbeitstagungen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, be sonders von den Professoren G. Schmölders , G. Weippert un d I. Esen wein - Rothe sowie deren Mitarbeiter. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 X Vorwort Eine der wichtigsten Voraussetzungen der Durchführung unserer Untersuchungen war die Bereitschaft der Verbände, d. h. ihrer Spitzen funktionäre, unser Forschungsvorhaben nicht nur durch Informationen un d Materialien zu unterstützen, sondern auch ihr Einverständnis dami t zu geben, da ß le itende Herren ihrer „wissenschaftlichen" oder „wirtschaftspolitischen" Abteilungen an unserem Forschungsvorhaben mitarbeiteten. Last no t least gilt großer Dank der Deutschen Forschungsgemein schaft, die es durch ihre großzügige finanzielle Hilfe ermöglicht hat, in da s Forschungsvorhaben „Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik" auch Ö sterreich einzubeziehen. Die „Verbände-Forschung" des Wirtschaftspolitischen Ausschusses wur de begonnen und auch schon weitgehend durchgeführt unter dem Ausschuß-Vorsitzenden Prof. Dr. H. J. Seraphim, der im September 1962 so tragisch aus dem Leben gerissen wurde. Seraphim hat in vielen Ausschuß-Sitzungen unsere Forschung inspiriert und unsere Zusam menarbeit koordiniert und darüber hinaus Unschätzbares getan in d er Pflege guter menschlicher und kollegialer Beziehungen unter den Mit glie d ern des Ausschusses. Für Ö sterreich und für seine österreichischen Kollegen hatte Seraphim eine besonders herzliche Zuneigung. Unser ,,opus" möge sein Andenken ehren. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirt schaft. Systematische Gesamtdarstellung Von Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 zweiter Teil: Die Bedeutung der Wirtschaftsverbände für die Gestaltung der österreichischen Wirtschaftspolitik Von Univ.-Prof. Dr. Theodor Pütz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Dritter Teil: Die österreichischen Wirtschaftsverbände in Einzeldar stellungen: 1. Kammern und freie Verbände in der Landwirtschaft Von Dr. Peter Meihsl ............................................ 237 II. Die Kammern fü r Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern ) Von Dr. Eduard März und Dr. E. Weissel .......................... 393 III. Der österreichische Gewerkschaftsbund Von Prof. Fritz Klenner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 IV. Die Handelskammerorganisation in Österreich· Von Dr. Max Mitic und DDDr. Alfred Klose ...................... 502 V. Freie Verbände in der Gewerblichen Wirtschaf t Von DDr. Karl Weng er und Prof. Dipl.-Kfm. Hans Seidel .......... 573 VI. Freie Verbände im Geld - und Kreditwesen Von Univ.-Prof. DDr. Adolf Nußbaumer .......................... 619 VII. Kammern und frei e Verbände der freien Berufe, die Verbände auf dem Gebie t der Wohnun g swirtschaft und die Familienverbände Von Dr. Herbert Zogelmann ...................................... 684 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Inhaltsverzeichnis Einleitun g: Gegenstand , Aufbau und Methode der Untersuchung ...... XXI Erster Te il Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft. Systematische Gesamtdarstellung Von Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Einleitun g: Definitionen und Untersuchun g saufg abe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1. Die Struktur der österreichischen Interessenvertretungen . . . . . . . . 8 1. Die Rechtsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2. Die Größenverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. Die Organisationsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 a) De r organisatorische Aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 b) Die institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit der Interessenvertretun g en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 II. Zielsetzungen und Verhaltensweisen der österreichischen Interes- senvertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1. Die Zielsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8 a) Die Arten de r Zielsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 b) Die Zielsetzungen auf den vier Aktionsfeldern . . . . . . . . . . . . . 46 2. Die wirtschaftspolitischen Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 3. Methoden und Wege der Einflußnahme auf die staatliche Wirt- schaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 III. Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Spitzenverbänden in der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen . . . . . . . . 6 5 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 1. Die Geschichte der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 a) Die Vorgeschichte und die Entstehung der Kommission . . . . . . 66 b) Die Umgestaltun g und der Ausbau der Kommission . . . . . . . . 74 2. Die Organisation und die Arbeitsweise der Paritätischen Kom- mission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 3. Die Rechtsgrundlagen und die Sanktionsmöglichkeiten der Pari tätischen Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 XIV Inhaltsverzeichnis 4. Die Motive und historischen Gründe für die Zusammenarbeit der großen S pitzenverbände in der Paritätischen Kommission .. 100 5. Die wirtschaftspolitische Bedeutung der Paritätischen Kommis - sion .... ... ........ .. .... .. .... . ..... .. ...... .. .. ............. 104 a) Die wirtschaftspolitische Bedeutung der „freiwilligen Selbst- kontrolle von Preisen und Löhnen" ........... ..... ..... ... 105 Cl:) Die wirtschaftspolitischen Kompetenzen der Paritätischen Kommission als Organ zur Kontrolle von Preisen und Löhnen .............. .... ........... ................... 105 ßl Die ordnung spolitische Problematik der Preis - und Lohn- kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 y) Die Preis - und Lohnkontrolle der Paritätischen Kommis  sion al s Mittel der Anti - Inflationspoliti k . . . . . . . . . . . . . . . . 114 b) Die wirtschaftspolitisc he Bedeutung de s Beirats für Wirt schafts - und S ozialfrag en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Zwei ter Teil Die Bedeutung der Wirtschaftsverbände für die Gestaltung der österreichischen Wirtschaftspolitik Von Univ. -Prof. Dr. Theodor Pütz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 I. Der politisch e und gesellschaftliche Hintergrund de s gegenwärtigen österreichischen Verbandswesens ................... ... .......... 135 II. Die Wirt schaftsverbände im geschic htlichen Wandel der Wirt - schaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 III. Die Bedeutung der Verbandstätigkei t für die Verteilung der wirt schaftspolitischen Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 IV. Die Auswirkungen der Verbandstätigkeit auf die wirtschaftspoli tische Willensbildun g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 V. Die Auswirkungen der Verbandstätigkeit auf die Zielsetzungen der staatlichen Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 VI. Die Auswirkungen der Verbandstätigkeit auf die Gestaltung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 1. Die Auswirkungen der Verbandstäti g keit auf die Gestaltun g der ordnungspolitischen Maßnahmen ....................... .. . 184 2. Die Auswirkun gen de r Verbandstätigkeit auf die Gestaltun g der ablaufspolitischen Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 VII. Die Bedeutung der Verbände für die Optimierung de r staatlichen Wirtschaftspolitik . . .. . . . .. . . .. . . . .. . . . . . . . . . . .. .. . . . . . .. . . . .. . . . 199 1. Zum Begriff der Optimierung der Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . 199 2. Orientierung der Wirtschaftspolitik an einem Konzep t . . . . . . . . 201 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Inhaltsverzeichnis XV 3. Pluralistische Interessen und wirtschaftspolitisches Zielbündel 210 a) Repräsentation der Interessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 b) Interessenausgleich und wirtschaftspolitische Zielsetzungen 213 c) Interessenpluralismus und Gemeinwohl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 4. Zweckmäßigkei t der wirtschaftspolitischen Maßnahmen . . . . . . 223 Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 Dritter Teil Die österreichischen Wirtschaftsverbände in Einzeldarstellungen I. Kammern und freie Verbände in der Landwirtschaft Von Dr. Peter Meihsl ........ ...... .................................... 237 Vorbemerkungen ................................................. ..... 23 7 1. Das Thema und seine Abgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 2. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Verbände .......... 245 3. Die rechtliche Zuständigkeit .................................. 257 a) Der Begriff der Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 b) Der örtliche Zuständigkeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 c) Der persönliche Zuständigkeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 d) Der sachliche Zuständigkeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 4. Organisation und Funktionsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 a) Die Präsidentenkonferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 b) Or g anisation und örtliche Gliederung der Kammern und Ve rbände ......... ................................. ....... 274 c) Die fachliche Gliederung .................................. 275 d) Rechte und Pflichten der Mitglieder ........................ 276 e) Organe und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 f) Die finanziellen Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 g) Die Wahlen .......................................... ..... 284 h) Die Willensbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 5. Allgemeine Zielsetzung und Verhaltensweisen ................ 289 a) Da s Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 b) Die Zielsetzung in ihrer historischen Entwicklung . . . . . . . . . . 29 1 c) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 6. Die Einwirkung auf die wirtschaftspolitische W illensbildung . . . 313 a) Der allgemeine Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313 b) Die Einwirkung im vorparlamentarischen Raum . . . . . . . . . . . 316 c) Die Einwirkung im parlamentarischen Raum . . . . . . . . . . . . . . 318 d) Die Einflußnahme in der Verwaltung ...................... 320 e) Die Einflußnahme in der Gerichtsbarkeit . ................. 327 f) Die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen .. 328 g) Die Einflußnahme im politischen Be reich .. ................. 332 h) Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung . . . . . . . . . . . . . . . . 335 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 XVI Inhaltsverzeichnis 7. Die Einwirkung auf die Marktverhältnisse .................... 341 a) Das Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 b) Die Wettbewerbspolitik .................................... 342 c) Einwirkung auf den Gütermarkt von der Produktionsseite . . 344 d) Einwirkung auf den Gütermarkt hinsichtlich Absatz ... ..... 345 e) Die Preisbeeinflussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 f) Sicherung der Marktordnung durch Außenhandelspolitik . . . 352 g) De r Kreditmarkt . . . . . . .. .. . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 357 h) Der Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 8. Die Einwirkung auf die Wirtschaftsordnungspolitik ............ 360 a) Lenkungspolitik und Marktordnung ......... ............... 360 b) Weitere gesetzliche Produktionsgrundlagen ................ 362 c) Die Struktur der Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 d) Die Investitionspolitik . . . . . . .. . . . . . . . .. . .. .. . . .. . . . . . . . . . . . 365 e) Innere Besitzfestigung ............................... ..... 368 f) Da s Sozialversicherungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369 9. Die Einwirkung auf die Wirtschaftsablaufspolitik . . . . . . . . . . . . . 371 10. Die Einwirkung auf die gesellschaftlichen Verhältnisse ........ 376 11. Das Verhältni s zum Staat, zu den politischen Parteien und anderen Verbänden .......................................... 381 a) Das Verhältnis zum Staat ........................ ....... .. 381 b) Das Verhältnis zu den politischen Parteien ................ 384 c) Das Verhältnis der landwirtschaftlichen Verbände zueinander 386 d) Das Verhältnis zu den Verbänden de r a nderen Wirtschafts- bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 II. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern) Von Dr. E. März und Dr. E. Wei ssel unter Mitarbeit von Dr. H. Reitha fer 393 I. Die Entstehung der Arbeiterkammern und ihre gesetzliche Grund- lage ...... ......... ......... .. .... ........................ ..... .. 393 II. Die Bedeutung und Entwicklung der Arbeiterkammern in der Ersten Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 III. Die Entwicklung in der Zweiten Republik .................. ...... 404 1. Die allgemeine Entwicklun g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 2. Die Entwicklung in den wichtigsten Bereichen ........ ........ 412 a) Ubersicht über den heutigen Stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 b) Der Ernährungssektor (Agrarsektor) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 c) Der Außenhandelssektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 d) Budgetpolitik, insbesonde re Steuerpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419 e) Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen . . . . 420 f) Verkehrs- und Ta rifpolitik ................................ 422 g) Wirtschaftsrecht .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . 423 h) Sozialpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. • . . 425 i) Rundfunk und Konsumentenberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 j) Publikationen . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Inhaltsverzeichnis XVII (X) ,,Arbeit und Wirtschaft" .... ... ........ . ................ 431 ß) ,,Das Recht der Arbeit" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 r) ,, Sozialrechtliche Mitteilungen " .... ..... ... ... .......... 433 k) Bild ungswesen und Studienbibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433 IV. Die Einflußsphäre der Arbeiterkammern (Systematische Skizze) . . 434 1. Die Einflußsphäre der Kamme r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434 2. Die Grundlagen des Einflusse s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 3. Die Impulse fü r das Tätigwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 III. Der österreichische Gewerkschaftsbund Von Prof. Fritz Klenner .. ...... .... .......... .. .... ....... ....... ..... 437 I. Rechtsgrundlagen und rechtliche Zuständigkeiten des ÖGB . . . . . . . 437 II. Organisation und Funktionsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440 1. Aufbau und innere Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440 2. Die parteipolitische Gliederung de s ÖGB ..................... 446 3. Die Organe und ihre Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 4. Die Mitglieder des ÖG B .... ..... .......... ..... ... ...... ..... 452 5. Die Leistungen des ÖG B an seine Mitglieder ... .. ..... .. ...... 455 a) Unterstützungslei stungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 b) Betreuung der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458 6. Da s Verhältni s zwischen Gewerkschaftsführung und Gewerk schaftsmitgliedern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460 7 . Die Willensbildung im ÖGB ... .. ... .... .... ...... ...... ...... 463 III. Allgemeine Zielsetzungen und Verhaltensweisen .... ..... .... .... 466 1. Aufgaben und wirtsc h aftspolitische Forderungen des ÖG B .... 466 2. Di e Einstellun g der Gewerkschaften zum demokratischen Staat 470 3 . Da s Streikproblem .. .......... ........ .... .... ..... .. .. .... .. 472 4. Das Problem des „geschlossenen Betriebes " ... ...... .. .... .... 474 5. Zukunftsaufgaben de s ÖG B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475 IV. Einwirkungen auf die wirtschaftspolitische Willensbildung im vor parlamentarischen , parlamentarischen und administrativen Raum 478 1. Die Einwirkung auf die Gesetzgebung .. ....... ... ...... ...... 478 2. Die Einwirkung auf die Verwaltung ...... ... .... ..... .. ...... 480 3. Die publizistische Einflußnahme auf die wirtschaftspolitische Willensbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482 V. Die Einwirkungen des ÖGB auf die Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . 484 1. Die wirtschaftlichen Ordnungsvorstellungen de s ÖGB . . . . . . . . 484 2. Einwirkungen auf die Sozialpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 3. Einwirkungen auf die Wirtschaftsablaufpolitik .......... ...... 490 4. Die Zusammenarbeit des ÖG B mit anderen Interessenverbänden 494 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 XVIII Inhaltsverzeichnis VI. Das Verhältnis des 0GB zur verstaatlichten Wirtschaft .......... 495 VII. Die Beziehungen des 0G B zu den politischen Parteien, zum Staat und zur Arbeiterkammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Literaturverzeichni s .................... ....... ................. ....... 500 IV. Die Handelskammerorganisation in Österreich Von Dr. Max Mitic und DDDr. Alfred Klose ................ ............ 502 I. Organisation und Funktionsweise der österreichischen Hande ls- kammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 1. Wesentliche Hauptmerkmale ( erster Überblick) .............. 502 2 . Interessenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 3. Aufbau der Handelskammerorganisation und interne Organi- sation ........................................................ 506 4. Funktionen der Organe und ihre Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 5. Fachlicher und territorialer Interessenausgleich ............... 513 6. Die Beziehungen der Fachorganisationen zu den Kammern . . . . 515 7. Das Verhältnis de r Kammern zu den Mitgliedern .... .......... 517 8. Einstellungen der Kammermitglieder zu ihrer Interessenver- tretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 II. Die rechtl ich e Zuständigkei t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 III. Al lgemeine Ziele und Verhaltensweisen ......................... 524 1. Freies Unternehmertum .. .............. ...................... 526 2. Privateigentum und Marktwirtschaf t .......................... 527 3. Mittelstandspolitik .. .. .. .. .. . .. . . . . .. . .. .. . . . . . .. . . . . . . . . . . .. 527 4. Das Selbstverwaltungsprinzip ................................ 528 5. Politische Ziele ........... . .................................. 530 IV. Einwirkungen der Handelskammern auf die wirtschaftspolitische Willensbildung im vorparlamentarischen, parlamentarischen und admini s trativen Raum ; Mitwirkung im Bereich der Gerichtsbarkeit 531 a) Vorparlamentarischer Raum ............................... 533 b) Parlamentarischer Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535 c) Administrativer Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536 d) Die Mitwirkung an der Gerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 V. Einwirkungen auf die Wirtschaftsordnungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . 540 VI. Einwirkungen der Handelskammern auf die Wirtschaftsablaufs- politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . 548 VII. Verhältnis zur verstaatlichten Wirtschaft ........................ 561 VIII. Die Beziehungen der Handelskammern zum Staat, zu den poli tischen Parteien und zu den anderen Wirtschaftsverbänden . . . . . . . 562 1. Die Bezieh u ngen zum Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Inhaltsverzeichnis XIX 2. Die Beziehungen zu den politischen Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564 3. Die Beziehungen ztl. anderen Wirtschaftsverbänden . . . . . . . . . . . . 565 4. Die internationalen Aufgaben der österreichischen Handels- kammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 567 IX. Kulturell e Aufgaben der Handelskammern .. .................... 568 V. Freie Verbände in der gewerblichen Wirtschaft Von DDr. Karl Wenger und Prof. Dipl.-Kfm. Hans Seidel 573 I. Allgemeine Charakteristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 1. Zahl und Größe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 2. Alter und Organisationsgrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 3. Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577 a) Sonderinteressen von Großunternehmungen . . . . . . . . . . . . . . 578 b) Sonderinteressen in einzelnen Branchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578 c) Marktbeeinflussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 d) Pflege internationaler Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580 e) Politische Erwägungen ..... ........... ..... ............... 581 f) Tr adition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 4 . Das Verhältnis zu den Kammern .. ........................... 582 5. Innenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 6. Einfluß auf die wirtschaftspolitische Willensbildung . . . . . . . . . . 585 II. Die Vereinigung österreichischer Industrieller .................... 588 1. Historische Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589 2. Zusammenarbeit mit Kammern und anderen freien Verbänden 591 3. Organisatorischer Aufbau .................................... 593 a) Mitgliederstruktur ... .......... ..... .. .... ... .............. 593 b) Verbandsgliederung ......... ...... ........... ... .' ...... ... 594 c) Verbandsorgane .. .............. ... ......... ..... ...... .... 59 5 d) Geschäftsführung .. . . . . . . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . .. . .. .. .. . . . .. . 596 e) Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596 4. Interessenpolitische Aktivität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597 a) Mitgliederbetreuung und verbandsinterner Interessenaus- gleich .......... .......... .... ............. ..... ........ .... 597 b) Public relation s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 9 8 c) Vertretung wirtschaftspolitischer Interessen .. ..... .... .... 599 III. Andere freie Verbände ..... ... ..... ... ... .. .... ... ... ... .... .... 604 1. Industrie und Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604 2. Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 3. Verkehr .... .......... ............... ..... ...... ............. 612 4. Fremdenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 3 IV. Ausblick ....................... .......... ....................... aJ's OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 XX Inhaltsverzeichnis VI. Freie Verbände im Geld- und Kreditwesen Von Univ.-Prof. DDr. Adolf Nu ßb aumer .............................. 619 I. Gemeinsame Kennzeichen der Verbände im Geld- und Kreditsektor 619 1. Art, Entstehung und allgemeine Zielsetzungen der Verbände ... 619 2. Verbandsorganisation ....... ............ ................... .. 624 3. Rechtliche Zuständigkeiten und tatsächliche Auf g aben . . . . . . . . 628 4. Einwirkungen auf die wirtschaftspolitische Willensbildung .... 631 5. Wirtschaftsordnungs- und Wirtschaftsablaufspolitik im ein- zelnen ............................ ............................ 636 6. Gestaltun g der Marktverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 7. Verhältnis zur verstaatlichten Wirtschaft .................... . 645 8. Einwirkungen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse ......... 647 9. Der Einfluß von Staat und politischen Parteien auf die Ver- bandstäti gkei t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650 II. Besondere Merkmale der einzelnen Verbände im Geld - und Kredit- sektor ................... ............................... ......... 651 1. Der Verband österreichische r Banken und Bankier s .......... 651 2. Der Hauptverband der österreichischen Sparkassen . . . . . . . . . . 657 3. Der österreichische Raiffeisenverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 4. Der österreichische Genossenschaftsverband . . . . . . . . . . . . . . . . . . 669 5. Der Verband der österreichischen Landes-Hypothekenanstalten 673 6. Bausparkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675 7. Der Verband der Versicherungsanstalten Osterreichs .......... 677 8. Die Wiener Börsekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 VII. Kammern und freie Verbände der freien Berufe, die Verbände auf dem Gebiet de r Wohnungswirtschaft und die Familienverbände Von Dr. Herb ert Zogelmann ............ ............................... 684 I. Kammern und freie Verbände der freien Berufe .... ............. 684 1. Zum Begriff de r freien Berufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684 2. Rechtsformen und Arten der Verbände der freien Berufe ...... 687 3. Rechtliche Zuständi g keit, Or g anisation und Funktionsweise .... 690 4. Zielsetzungen und Verhaltensweisen ......... ................. 694 a) Die Bes timmungsgründe der Zielsetzungen und Verhaltens- weisen ...................... ........... · . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 694 b) Zielsetzungen und Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 696 5. Einwirkungen auf die wirtschaftspolitische Willensbildung . . . . 700 6. Einwirkungen auf die Wirtschaftspolitik und auf die Marktver- hältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 703 II. Die Verbände der Hausbesitzer und der Mieter .................. 707 III. Die Familienverbände ............................ .............. : 711 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Einleitung Gegenstand, Aufbau und Methode der Untersuchung Im Rahmen des Forschungsvorhabens „ Wirtschaftsverbände und Wirtschaftspolitik" erschien es den Mitgliedern des Wirtschaftspoli tischen Au sschusses zweckmäßig, eine in sich geschlossene Sonderunter suchung für Ö sterreich vorzusehen, we il trotz vieler und wichtiger Gemeinsamkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deuts chland und Ö sterrei ch b edeutende Un terschiede in der Entwick lung, Struktur, Verhaltensweise und vor allem in der wirtschafts poli tischen Bed eutung d er Wirtschaftsverbände be ider Länder be stehen . Gera de die Kenntnis dieser Gemeinsamkeiten und Unterschiede wird v o n gro ßem Wer t sein für eine Be wältigung des „ Verbände-Pro blems " in der theoretis chen und praktischen Wirtschaftspolitik. Unsere Untersuchung „Wirts chaftsverbän de und Wirtschaftspolitik in Öst erreich" unterscheidet sich thematisch und methodis ch von den v on G. Weippert, I. Esenwein-Rothe und von G. Schmölders geleiteten Untersuchungen de r analogen Verhältnisse und Probleme in der Bun  desrepublik De utschl and. Das Hauptziel unserer Untersuchung i s t die Beantwortung der Frage nach der Bed eutun g der Verbände für die Gestalt ung der staatlichen Wirtschaftsp olitik. Da mit we rden manch e an sich wichtige Erscheinungen und Probleme des Verbandswesens aus der Untersuchung ausgeklammert oder nur sow ei t einbezogen als e s z ur Klärung des Hauptproblems notwendig erscheint. Einige Lücken der Untersuchung sind be dingt durch die natürlich erweise begrenzten bzw. spezialisierten Kenntnisse und Forschungsinteressen des wissen s chaftlichen Leiters un d seiner Mitarb eiter. Ein Wirtschaftsverband kann und wird in der Regel v erschiedene Ziele und Aktionsfelder haben : Zum Beispiel Förderung des beruf lichen Lei s tungsvermöge ns und der Einkommen serwerbsfähigkei t der Mitgl ieder ; Förderung des gesellschaftliche n Kontaktes und der kul turellen Interessen der Mitgl iede r ; Verst ärkung de r Marktstellung der Mitg lieder ; Vertretun g de r Mitgliederi nter esse n g ege nüb er dem Staat, d. h. Beeinflussung der wirtschaftlich und sozial relevanten Gesetz gebung und Verwa ltung im Interesse der Verbandsmitglieder. Unsere Untersuchung hat die im Hinblick auf die Wirtschaftsordnung und den Wirtschaftsablauf so wichtige „Mar ktfunk tion ", die von vielen Ver - OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 XXII Einleitung bänden ausgeübt wird 1 , und auch die „Förderungsfunktion ", die in d er jüngeren Entwicklung der Verbände eine zunehmende Bedeutung ge winnt, nicht bzw. nur am Rande behandelt. Eine Einbeziehung der kollektivvertraglichen Gestaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen und der verbandsmäßigen Beeinflussung der Wettbewerbsverhältnisse auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten hätte unsere Untersuchung uferlos werden lassen, abgesehen davon, daß es schon viele und auch wertvolle Untersuchungen dieser P robleme gibt. Die Konzentrierung unserer Untersuchung auf den Einfluß der W i rtschaftsverbände auf d i e staatl i che W i rtschaftspol i t i k führte dazu, daß d i e re lat i v wen i gen Sp i tzenorgan i sat i onen der „großen" Kammern und fre i en Verbände i n den Vordergrund der Darstellung gerieten; und zwar deshalb, we i l nur d i ese Sp i tzenverbände e i nen effe k t i ven un d bedeutenden E i nfluß auf d i e staatl i che W i rtschaftspol i t i k zu neh men verm ö gen. D i e themat i sche Schwerpun k tb i ldung war auch m i t dem Verz i cht auf e i ne systemat i sch -h i stor i sche Untersuchung der Entw i c k lung des Ver bandswesens, w i e s i e i n den unter der Le i tung von G. We i ppert und I. Esenwe i n- R othe entstandenen Arbe i ten durchgeführt worden ist, verbunden. D i e „E i nzeldarstellungen" unserer Gesamt-Untersuchung geben jewe i ls nur jene gesch i chtl i chen Daten der Verbandsentwicklung, d i e für das Verständn i s des gegenwärt i gen Standes notwend i g ersche i  nen. In d em von m i r selbst verfaßten Te i l II k ommt der h i stor i sche Aspe k t i n der We i se zur Geltung, daß d i e geschichtl i chen Wandlungen des Verbandswesens und der W i rtschaftspol i t i k i n i hrer gegense i t i gen Bed i ngthe i t herausgearbe i tet werden. F ür das Verständn i s des Verbandswesens i st zwe i fellos auch w i cht i g d i e Kenntn i s der verbands -internen W i llensb i ldungsprozesse, vor allem des Verhältnisses von Fun k t i onären und M i tgl i edern. D i e h i erm i t zu sammenhängenden F ragen wurden an e i n i gen Stellen der Unter suchung berührt, aber n i cht systemat i sch behandelt; und zwar deshalb , we i l es n i cht m ö gl i ch ersch i en, ausre i chende Informat i onen h i erüber zu erhalten, und we i l d i e verbands i nterne Willensb i ldung k e i ne un m i ttelbare B e deutung für unser Hauptuntersuchungsziel hat. Es bestand d i e Abs i cht, auch d i e Verbände des Genossenschaftswesens i n d i e Untersuchun g e i nzubez i ehen. Der Mitarbe i ter, der d i ese Aufgabe übernommen hatte, wurde durch „v i s major" geh i ndert, se i n Vor haben zu Ende zu führen. Es ist beabs i cht i gt, d i e so entstandene Lücke durch Sonderpubl i k at i onen auszufüllen. Der Aufbau der Untersuchung ergab s i ch aus der F ragestellung, aus der tatsächl i chen verbandsmä ß i gen Organ i sat i o n der ö sterre i ch i schen 1 So be sonders von Genossenschaften, Kartellen und Arbeitsmarktver bänden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Einleitung XXIII Wirtschaft und aus der personellen Zusammensetzung des Mitarbeiter teams. Die Vielzahl der Wirtschaftsverbände ließ sich nach Wirtschafts zweigen und Berufen in sieben Verbandsgruppen zusammenfassen und gliedern. Jede dieser sieben Verbandsgruppen wurde in einer in sich geschlossenen Arbeit untersucht. Diese Einzeldarstellungen, die den Inhalt des III. Hauptteils ausmachen , bilden die „e mpirische" Grund lage für die systematische Gesamtdarstellung der verbandsmäßigen Organisation der österreichischen Wirtschaf t (I. Hauptteil) . Über die komp arative Verarbeitung der Einzeldarstellungen hinaus enthält der I. Hauptteil noch ein e größ ere Teil - Untersuchung über die institutio nalisierte Zusammenarbeit von Verbänden in der Paritätischen Kom mission für Preis- un d Lohnfragen. Außer den Einzeldarstellungen wurden für die systematische Gesamtdarstellung mehrere ergänzende Spezialuntersuchungen, die als solche nicht veröffentlicht werden, ve r arbeitet. Die Darstellung der Paritätischen Kommission für Preis - und Lohnfragen stützte sich zum Teil auf Arbeiten, die im Heft 4 der Wiener Studien zur Wirtschafts- und Sozi alpolitik, Wien 1961 , erschienen sind 2 • Aus den sieben Einzeldarstellungen und der systematischen Gesamt darstellung werden im II. Hauptteil Schlußfolgerungen gezogen für die Beantwortung der Frage nach der Bedeutung der Wirtschaftsver bände für die Gestaltung der österreichischen Wirtschaftspolitik. Der II. Hauptteil enthält also das eigentliche „Er gebnis" der ganzen Unter suchung. Sein Inhalt geht aber nicht unwesentlich hinaus über eine Verarbeitung der Einzeldarstellungen und der systematischen Gesamt darstellung. Die im II. Hauptteil dargelegten Interpretationen und Thesen stützen sich nicht nur auf eigene Erfahrungen und Be obachtun g en und auf schon teilweise publizierte 3 Vorarbeiten des Verfassers, sondern auch auf zahlreiche Besprechungen und Diskussionen des Mit arbeiter teams. Die im Inhaltsverzeichnis gegebene Aufeinanderfolge der drei Haupt teile entspricht nicht dem oben dargelegten Werdegang und logischen Aufbau der Untersuchung. 2 E. John, Zur Preis-, Lohn- und Stabilisierungspolitik in der Verbands wirtschaft. E. März, Zur Problematik des chronischen Preisauftriebs in Öst erreich. K. Wenger , Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen. Ent stehung - Organisation - Prakti sch e Arbeitsweise. 3 Th. Pütz, Die wirtschaftspolitische Konzeption. In : Schriften des Vereins für Socialpolitik , NF, Bd. 18, Berlin 1960. Die ordnungspolitische Problematik der Interessenverbände. Jahrbuch für Sozialwissenschaft, Bd. 11, 196 0. Die wirtschaftspolitische Bedeutung der Interessenverbände. In : Die kol lektiven Mächte im Arbeitsleben. Herausgegeben von Strasse r-Floretta, Wien 19 63. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 XXIV Einleitung Im Hinblick auf die Lektüre des Werkes erschien es zweckmäßig, mit der systematischen Gesamtdarstell ung der verbandsmäßigen Organi sation der österreichischen Wirtschaft zu beginnen, und daran an s chließend das „Ergebnis" hinsichtlich der wirtschaftspolitischen Be deutung der Wirtschaftsverbände zu bringen. Leser, die „ins Detail" gehen wollen , d. h. sich für die Fakten und Probleme einzelner Ver bände interessieren, finden im III. Hauptteil die oben schon erwähnten ,, Einzeldarstellunge n" . Die Gesamtuntersuchung begann mit einer Sitzung aller Mitarbeiter im Herbst 196 1 und wurde im April 1965 abgeschlossen ; die Einzel darstellungen schon zu früheren Terminen, die zum Teil über ein Jahr zurückliegen. Zur Methode der Untersuchung erscheinen uns einige Vorbemer kungen notwendig zu sein. Die Untersuchung hat einen ausgesprochen empirischen Charakter. Sie hat nicht mit Fragebogen, Interviews und Hearings gearbeitet, - von einigen Ausnahmen abgesehen. Sie konnte sich auch nur in un bedeutendem Umfang auf fachliterarische Vorarbeiten stützen. Aus diesen Gründen enthalten besonders die Einzeldarstellungen fast keine Quellennachweise. Die Verfasser der Einzeldarstellungen stütze n sich teils auf eigene, in der Verbandstätigkeit gewonnene Erfahrungen und Kenntnisse und vor allem auf Materialien, die ihnen a ls Mitarbeitern von Verbandsleitungen zur Verfügung standen oder - sofern sie „von auße n" a n die Verbandsleitungen herantraten - zur Verfügung ge stellt wurden. Nur aufgrund enge r persönlicher Kontakte, vor allem zu den Spitzenverbänden, un d aufgrund des Vertrauens und der Be reitschaf t von S pitz enfunktionären der „große n" Interessenvertretun gen, unser wissenschaftliches Vorhaben zu unterstützen, konnten so vie le und so sachlich wertvolle Informationen gewonnen werden wie sie für eine genügend wirklichkeitsnahe Untersuchung erforderlich erscheinen. Eine empirische Untersuchung von der Breite und Differenziertheit, die schon dem ersten Blick in das „ausführliche Inhaltsverzeichnis" sichtbar wird, konnte nur von einer gr ö ßeren Grupp e von Mitarbeitern geleistet werden. Glücklicherweise fanden sich Mitarbeiter, die lang jährig in Spitzenverbänden tätig waren und zum Teil noch sind 4 • 4 Prof. Fritz Klen ner: 195 6-1959 stellvertretender Generalsekretär des österreichischen Gewerkschaftsbund es ; derzeit Generaldirektor der Ba nk für Arbeit und Wirtschaft. DDDr. Alfred Klose: Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung der Bun deskammer der gewerblichen Wirtschaft, Wien. Dkfm. D r. (P h. D. Harvard University) Eduard März: Leiter der wirtschafts wissenschaftlichen Abteilung der Kammer für Arbeiter und Angestellte, Wien. Dr. Max Mitic: Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Wien. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Page 27 could not be converted This page was skipped, but the rest of the document is available. 520 Server Error: <none> for url: https://convert.identific.com:2053/api/convert XXVI Einleitung hat - weitgehend unvermeidbar - den Nachteil, daß manche Wie derholungen auftreten; ein Nachteil, de n je ner · Lese r empfinden mag, der das g anze Werk durcharbeitet; ein Vorteil aber im Hinblick au f die Geschlossenheit und Vollständigkei t d er Einzeluntersuchungen und de r beiden „auswertenden" Hauptteile. Die Verfasser der Teile I und II ha ben sich bemüht, ihre Unter suchunge n systematisch und terminologisch ganz aufeinander abzu stimmen und dementsprechend auch die Einzeldarstellungen auszu  werten. Als Verfasser des Ergebnis '- Teils (,,D ie Bedeut ung d er Ver bände für die Gestaltung der österreichischen. Wirtschaftspolitik" ) bi n ich mir bewußt, daß meine Interpretationen, Schlußfolgerungen und Thesen, vor allem in den Au sführunge n über die Bedeutung der Ver bä nde für die. Op timierung der· Wirtschaftspolitik, durch die sieben empirischen Einzeluntersuchungen nicht immer genügend begründet sind. Weitere empirische Untersuchungen und die Kritik an unserer bisherigen Arbeit werden unsere Informationen, Interpretationen , Urteile und Schlußfolgerungen ergänzen, vertiefen und vor allem korrigieren. Der wissenschaftliche Leiter OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Erster Teil OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die ve rb ands mäßige Organisati on der ös terreichischen Wirtschaft. Systematisc h e Gesamtdarstellung Von Univ. Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Einleitung: Definitionen und Untersuchungsaufgabe In der Literatur zum Thema „V erbände" findet sich keine einheitliche Auffassung darüber, was unter „Ver band" zu verstehen ist. Der Gegen stand der empirischen Verbandsforschung wird daher verschieden be stimmt und abgegrenzt 1 • Dementsprechend fehlen auch einheitliche Kri terien zur Unterscheidung von Ver bandsar ten und -typ en. In der Regel werden aber die Verbände in vier große Kategorien eingeteilt - nämlich in politische Verbände, Glaubensgemeinschaften (relig iöse Ver bä nde) , Wirtschaftsverbände und gesellschaftliche (oder kulturelle) Verbände 2 • Die Definitionen und Be zeich nungen dieser Kategorien weichen aber bei den einzelnen Autoren wieder mehr oder weniger voneinander ab. Wegen dieser terminologischen und definitorischen Uneinheitlichkeit in der Literatur ist es not wendig, hier zuerst die Ausdrücke und Beg riffe zu erläutern, die in den systematischen Teilen unserer Publikation ge bra ucht werden sollen ; damit läßt sich auch gleichzeitig der Unter  suchungsgegenstand umreißen. Unsere Untersuchung steht unter einer wirtschaftspolitischen Frage stellun g; sie hat es daher nur mit der Kategorie der Wirtschaftsverbände zu tun. Wir be trachten die interessendifferenzierte österreichische Ge- 1 Vgl. z. B. R. Breitling, Artikel „Pressure Groups ", in : Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 8. Bd., Stuttgart-Tübingen-Göttingen, 1963 ; derselbe, Die Verbände in der Bundesrepublik, Ihre Arten und ihre politische Wirkungs weise, Meisenheim am Glan, 1955 ; F. H. Buchholz, Interessen - Gruppen - Interessengruppen, o. 0. 1964 ; J. Kaiser, Die Repräsentation der organisierten Interessen, Berlin 1956; 0. Stammer, Interessenverbände und Parteien, in : Köl ner Zeitschrift für Soziologie und Sozialphilosophie, 9. Jg. 19 57 ; R. Weiler, Wirtschaftliche Kooperation in der pluralistischen Gesellschaft, Wien, 1964; G. Weippert, Zum Verständnis der verbandsstrukturierten Gesellschaft, in : Methoden und Probleme der Wirtschaftspolitik, Gedächtnisschrift für H. J. Se raphim, hrsg. von H. Ohm, Berlin 1964; J. Werner, Die Wirtschaftsverbände in der Marktwirtschaft, Zürich und St. Gallen 1957 ; derselbe, Artikel „Wirtschafts verbände", Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 12. Bd., Stuttgart-Tü bingen-Göttingen, 1964. 2 Vgl. z. B. R. Breitling, Artikel „Pressure Grou ps", a. a. 0., S. 531 und G. Weippert, a. a. 0., S. 126. 1• OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 4 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser sellschaft unter einem Teilaspekt - dem der wirtschaftspolitischen Relevanz organisierter Interessen . Unsere Untersuchung behandelt da her nur einen Ausschnitt aus der verbandsmäßigen Organisation der österreichischen Gesellschaft. Politische, religiöse und gesellschaftliche Verbände werden von unserem Gesichtpunkt aus nicht erfaßt und blei ben außer Betracht. Darüber hinaus ist ab er auch ein Teil der Wirt schaftsverbände aus unserer Untersuchung ausgeschlossen 3 • Unter „Wirtschaftsver band" verstehen wir eine relativ dauerhafte organisatorische Verbindun g selbständig disponierender Unternehmun gen oder Personen z ur Verfolgung gemeinsamer ökonomischer oder sozialer Zwecke. Dies er so definierte Begriff „Wirtschaftsverband" um faßt Berufs- und Fachverbände, Arbeitsmarktverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) und Marktverbän de (Genossenschaften, Kartelle) 4 ; Zwangsverbände fallen ebenso darunter wie freie Verb ände, Personen verbände und Unternehmungsverbände gleich wie Verbände „h öherer Ordnu ng", d. h. Verbände von Verbänden. Bet rachtet man die Wirtschaftsverbände aus der Sicht unserer Frage stellung - d. h. u nter dem Aspekt der wirtschaftspolitischen Relevanz - dann heben sich die wirtschaftspolitisch orientie r ten Verbände 5 als eigene Art von Wirtschaftsverbänden heraus. Wir nennen sie - in An lehnung an die österreichische legistische Sprache - ,,Interessenvertre tung en" . Interessenvertretungen sind solche Wirtschaftsverbände, zu deren Hauptzwecken es gehört, die wirtschaftlichen und sozialen Inter esse n ihrer Mitglieder durch Einflußnahme auf die sta atliche Wirtschafts politik wahrzunehmen. Interessenvertretungen können daneben sehr wohl auch als Förderungs- und Markt-(Arbeitsmarkt-)verbände tätig werden. Förderungsverbände haben den Zweck, die Erwerbsfähigkeit ihrer Mitglieder zu ver bess ern; Markt-(Arbeitsmarkt-)verbände vertre ten die Interessen ihrer Mitglieder, indem sie als Träger von Marktmacht µnmittelbar in das Marktgeschehen eingreifen. Wirtschaftsverbände, deren Hauptzweck typischerweise nur die unmittelbare Selbsthilfe in einer dieser Formen oder auch in beiden zusammen ist - also vor allem Kartelle und Genossenschaften - zählen nicht zu den Interessenvertre tungen ; denn ihnen fehlt typischerweise das konstitutive Merkmal der Interessenvertretun g: die Repräsentation der im Verband organisierten Interessen gegenüber dem Staat - d. h. den Organen der Gesetzgebung 3 Ausg e nommen ist dabei das Kapitel „Die Verbände in der geschichtlichen Entwicklung der österreichischen Wirtschaft und Wirtschaftspolitik" im II. Teil di eser Publikation. 4 Da es u. E. kein Konsumenteninteress e als organisierbares partikuläres Interesse gibt, ke nnen wir, anders als Weippert u. a., auch keine Konsument verbände als eigene Art von Wirtschaftsverbänden. (Vgl. G. Weippert, a. a. 0., s. 125 f. ) . 5 Diesen T erminus verwendet J. Werner. (Vgl. Artikel „Wirts chaftsver  bände ", a. a. 0., S. 282). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 5 und Vollziehung - und den Parteien - und damit auch gegenüb er der Ö ffentlichkeit und allen anderen an der wirtschaftspolitischen Willensbil dung mitwirkenden Verbänden. Unsere Publikation handelt nur von den wirtschaftspolitisch orientier ten Verbänden in Ö sterreich - oder, anders ausgedrückt : Gegen stand unseres Be itrages zur empirischen Verbandsforschung sind die österrei chischen Interessenvert retungen im hier gemeinten Sinn des Wortes. Unser Be griff „I nteressenvertretung" deckt sich nicht mit dem Be griff „I nteressenver band ", der - auf verschiedene Weise definiert - in der vorhandenen Literatur zur Sprache kommt. Um Mißverständnissen vor zubeugen, soll daher in den folgenden Ausführungen die Bezeich nung „I nteressenver band" vermieden werden. Das Wort „Ver band" wird als Abkürzung für „I ntere ssen vertretung" nur dort benützt werden, wo eine Verwechslung ausgeschlossen ist ; außerdem soll „Ver band" an Stelle von „I nteressenvertretung" im Ausdruck „ver ba ndsmäßige Organisation der österr eichischen Wirtschaft" stehen. Man kann die österreichischen Interessenvertretungen als die öster reichische Form der „press ure group s" - soweit es sich dabei um Wirt schaftsverbände handelt - auffassen. Dabei ist allerdings zu be achten , daß nur ein Teil der in den Einzeldarstellungen dieser Publikation er faß ten Interessenvertretungen tatsächlich über „wir tschaftspolitische Macht" verfügt, d. h. an der wirtschaftspolitischen Willensbildung teilnimmt. Bei zahlreichen kleineren Interessenvertretungen bleibt es bei der Absicht, d. h. bei der Zi elsetzung, im wirtschaftlichen oder sozialen Interesse der Vertretenen auf die staatliche Wirtschaftspolitik Einfluß und nötigenfalls „D ruck" auszuüben. Nach J. Kaiser sind pres sure groups „O rganisationen des intermediären Bereichs zwischen Individuum und Staat, in denen sich ein best immtes Interesse verkörpert und politisch relevant wird" 6 • Zu den Interessenvertretungen in Ö sterreich zählen wir nicht nur die freien Ver bände in Industrie, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, die Ver bände der Kreditinstitute und Versicherungen, den Gewerkschaftsbund, die Familienver bände, die Mieterver bände und die Hausbesitzerver bände ; unter den Begr iff „I nteresse nvertretung" fallen auch die öffen lich-rechtlichen Kammern. Die Genoss enschaften haben zwar - wie die Ka rtelle - in unserer Untersuchung keinen Platz, weil sie keine Inter essenvertretungen sind : Verbände von Genosse nschaften, die - wie vor allem der „ö sterreichische Raiffeisenverb and" und der „ Ö sterreichische Genosse nschaftsve r band" - die Merkmale von Interessenvertretungen aufweisen, gehören aber sehr wohl zu unser em Untersuchungsgegen stand. 8 s. J. Kaiser, Artikel „Pressure groups ", i n : Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 19 55, S. 399 ; zum Begriff „pressure gr o up" vgl. auch F. H. Buchholz, a. a. 0., S. 230 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 6 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Mit der Wahl einer Definition von „Interessenvertret ung", die auch die Zwangsverbände - vor allem die Kammern - deckt, setzen wir uns bewußt in Gegensatz zu der Übung, die sich - wie es scheint: aus guten Gründen - in der Bundesrepublik Deutschland herausgebildet hat : Wis senschaft und Praxis pflegen dort die Kammern aus der Diskussion über das Verbandsproblem auszuklammern. Wenn wir, von dieser Regel abweichend, die „Interessenvertretun gen ", so wie wir sie definiert haben, zum Gegenstand unserer Betrach tungen machen, d. h. Kammern und - seltene - andere Zwangsver bände in unsere auf Ö sterreich beschränkte Verbandsuntersuchung einbeziehen, geschieht dies aber ebenfalls aus guten Gründen : erstens nehmen die österreichisc hen Kammern im Beziehungssystem der Ver bände - und insbesondere der Interessenvertretungen - eine andere Stellung ein als die deutschen Kammern ; und zweitens - das hängt eng mit dem ersten Grund zusammen - haben die Kammern in Ö sterreich und in der Bundesrepublik Deutschland nicht die gleiche wirtschaftspoli tische Bedeutung. Ihrem Rechtscharakter nach unterscheiden sich die österreichischen Kammern freilich nicht von den deutschen : die einen wie die anderen sind Einrich tungen der beruflichen Selbstverwaltung, haben den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften und sind mit bestimmten hoheit lichen Befugnissen ausgestattet. Hier wie dort sind die Kammern Zwangsorganisationen 7 • Auch der Aufgabenkreis ist im großen und ganzen ähnlich abgesteckt; aber während die Kammern in der Bundes republik de lege und de facto keine Funktionen auf dem Arbeitsmarkt haben, und das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der In dustrie- und Handelskammern" sogar ausdrücklich bestimmt, daß es nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört, sozial politi s che und arbeits rechtliche Interessen wahrzunehmen 8 , besitzen die österreichischen Kammern ohne Ausnahme kraft Gesetzes die Kollektiv (Tarif-)vertragsfähigkei t 9 • 7 In Österreich ausnahmslos, in der Bundesrepublik zumindest regelmäßig. In Österreich sind alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften Zwangsorganisa tionen, die Bundesrepublik Deutschland kennt dagegen auch Körperschaften öffentlichen Rechts, die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhen ; so gibt es z. B. bei den deutschen Handwerksinnungen keine Zwangszugehörigkeit. Darüber hinaus finden sich in der Bundesrepublik aber auch Kammern (insbesondere von Angehörigen freier Berufe), die Körperschaften privaten Rechts sind, denen der Staat einzelne hoheitliche Befugnisse übertragen hat. Der rechtliche Unterschied zwischen Kammern und freien Verbänden, auf den wir weiter unten noch zu sprechen kommen, ist hier verwischt, und die Problematik der Übung, die deutschen Kammern nicht als Verbände - d. h. als Interessenver  tretungen - gelten zu lassen, wird deutlich sichtbar. 8 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handels  kammern (Bundeskammergesetz) v. 18. 12. 1956 (BGBL I, 920) , § 1 Abs. 5. 9 Kollektivvertr ags-Ge setz v. 26. 2. 19 47 (BGBL 76/1947), § 3. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreich iscllen Wirtschaft 7 Das steht aber wieder in Beziehung zu der - für uns - entscheiden den Tatsache: in Ö sterreich gibt es ein geschlossenes, bundeseinheitliches Kammersystem, das praktisch alle im Wirtschaftsprozeß stehenden Staatsbürger erfaßt und dessen regionaler Aufbau der territorialen Gliederung des Staates folgt ; einige wenige, wirtschaftspolitisch einfluß reiche Organisationen bilden auf Bundesebene die Spitze. Aus historischen Gründen fehlt in der Bundesrepublik ein solches ge schlossenes Kammersystem. Nur ein Teil der Kammern unterliegt bun deseinheitlichen Regelungen. Die Kammern sind nicht lückenlos über das ganze Staatsgebiet verbreitet: in Baden-Württemberg und in Bayern gibt es z. B. keine Landwirtschaftskammern. Der regionale Aufbau ist unein heitlich; Zusammenschlüsse auf Landesebene sind nicht die Regel. Auf Bundesebene arbeiten nur einige Spitzenorganisationen - so vor allem der „Deutsche Industrie- und Handelsta g" , dem die 81 Industrie- und Handelskammern der Bundesrepublik angehören. Infolge dieser Unein heitlichkeit liegt der Schwerpunkt der Kammertätigkeit in der Bundes republik auf der Förderung der regionalen Wirtschaft, der Unterstützung der regionalen Behörden und der Repräsentation der jeweiligen Inter essen gegenüber lokalen und regionalen Instanzen; auf der Bundesebene tritt die wirtschaftspolitische Bedeutung der Kammern hinter jener der freien Verbände und gegebenenfalls der Arbeitsmarktverbände zurück. In Ö sterreich hingegen sind die Kammern - regelmäßig in enger und oft organisatorisch unterbauter Zusammenarbeit mit den freien Verbän den - maßgeblich daran beteiligt, die wirt schaftlichen und sozialen Interessen der gesellschaftlichen Gruppen auf Bundesebene - d. h. dort, wo fast alle wirtschaftspolitischen Kompetenzen liegen - gegenüber de m Staat zur Geltung zu bringen. Die Kammern können daher nicht nur, sondern müssen sogar in unsere Untersuchung über „Verbände und Wirtschaftspolitik in Österreich" her eingenommen werden. Es seien hier noch einige Bemerkungen über den Gegenstand des ersten Hauptteiles angefügt. Aufgabe der systematischen Gesamtdarstellung ist es, die verbands mäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft sozusagen nach Form und Inhalt zu charakterisieren. Mit der Form ist die äußere Er scheinung der österreichischen Interessenvertretungen gemeint, mit dem Inhalt ihre Tätigkeit - d. h. Richtung, Bestimmungsgründe und Art und Weise ihres Handelns. Es geht im ersten Hauptteil also darum, die Erscheinungsformen und das Handeln der österreichischen Interessen vertretungen von systematischen Gesichtspunkten aus zu untersuchen und vergleichend zu betrachten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 8 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhau ser Für die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft ist eine auf den ersten Blick verwirrende Vielfalt der Erscheinungsfor men kennzeichnend. Im er sten Abschnitt der systematischen Gesamtdar stellung soll daher versucht werden, die Erscheinungsformen zu syste matisieren, d. h. die Struktur der österreichischen Interessenvertretungen herauszuarbeiten. Unter der Struktur einer wirtschaftlichen oder sozialen Erscheinung versteht man im allgemeinen ihre Gliederung, ihre Zusam mensetzung, ihren Aufbau. Wir wollen hier die Rechtsformen der öster reichischen Interessenvertretungen, die Größenverhältnisse und das organisatori sche Gefüge aufzeigen. Im zweiten Abschnitt soll vergleichend dargestellt werden, welche konkreten Ziele die österreichischen Interessenvertretungen auf den verschiedenen Aktionsfeldern verfolgen und wie die Repräsentation der Interessen gegenüber den Repräsentationsadressaten, d. h. gegenüber dem Staa t und der Ö ffentlichkeit, vor sich geht. Der dritte Abschnitt behandelt die Paritätische Kommission für Preis und Lohnfragen. In dieser Institution hat die verbandsmäßige Organi sation der österreichischen Wirtschaft so etwas wie ihren Brennpunkt. Die Kommission verdient aber dar über hinaus noch deswegen Be ach tung, weil sie möglicherweise die Entwicklung neuer Formen der demo krat ischen Staatso rdnung vorbereitet und anzeigt. I. Die Struktur der österreichischen Interessenvertretungen I. Die Rechtsformen Ihrer Rechtsform nach sind die österreichischen Interessenvertretun gen entweder Kammern - d. h. Organe der beruflichen Selbstverwal tung, die den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften haben - oder Vereine - d. h. Körperschaften privaten Rechts. Die Kammern sind die gesetzlichen Interessenvertretungen. Die als Vereine konstituierten Interessenvertretungen wollen wir „f reie Interessenvertretungen" nennen. Träger der Interessen, die von Kammern und freien Interessenvertre tungen repräsentiert werden, sind Personen oder Unternehmungen oder jur istische Personen, die selber Verbände sind. Reine Unterneh mungsverbände kommen selten vor ; sie finden sich nur im Ber eich der Geld-, Kredit- und Versicherungswirtschaft. Zu den reinen Personenver bänd en gehören v or allem die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und die meisten Verbände Angehöriger freier Berufe. Gemischte Ver- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 9 bände sind unter den Or ganisationen der gewerblichen Wirtschaft 10 anzutreffen, fehlen aber auch in der Landwirtschaft nicht. Auß er Interessenvertretungen höherer Ordnung - d. h. Verbänden von Interessenvertretungen - kennt man in Ö sterreich auch Inter essenvertretungen „g emischter Ordnu ng" ; das sind Interessenvertretun gen, die Kollektivmitglieder (Interessenvertretungen niederer Ordnung) und Einzelmitgliede r (Unternehmungen, Personen) haben kön nen; sie sind selten, ein Be ispiel ist aber der Ö sterreichische Forstverein. Inter essenvertretungen, denen neben Einzelmitgliedern auch Genossenschaf ten ange hören, sind keine Interessenve rtretungen gemischter Ordnung, obwohl sie zu den Verbänden gemischter Ordnung - im weiteren Sinn des Wortes - zählen ; denn Genossenschafte n sind zwar Wirtschaftsver b ände, aber keine Interessenvertretungen. Erwähnt sei hier noch, daß sich in Ö sterreich auch solche Zusammen schlüsse von Interesse nvertretungen - meist auf Bundesebene - fin den, die formlos in dem Sinne sind, daß sie weder die Rechtsform einer Kammer noch die eines Vereines haben. Der sachliche, persönliche und örtliche Zustä n digkeitsbereich der Kam me rn ist gesetzlich umschrieben 11 ; das heißt vor allem : wer Kammer angehöriger ist, bestimmt je weils das Gesetz. Das System der Kammern best eht aus den Kammern der gewerblichen Wirtschaft, den Kammern für Arbeiter und Angestellte, den Landwirt schaftskammern und den Kammern der Angehör igen der freien Ber ufe. Es gibt neun Landeskammern und eine Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und ebensoviele Kammern für Arb eiter und Angestellte. Die Kam merorganisation der Landwirtschaftskammern setzt sich aus neun Landeslandwirtschaftskammern und fünf (Landes-)Landarbeiterkam mern zusamm en ; zwei der Landeslandwirtscha ftskammern (die Kam mern für Tirol und Vorarlberg) zerfallen in je zwei Sektionen mit eigener Rechtspersönlich ke it: in eine Dienstgeber- und eine Dienstneh mersektion. Eine Bundeslandwirtschaftskammer fehlt aus verfassungs rechtlichen Gründen. Die Kammern der Angehörigen freier Berufe sind : die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die Apothekerkammer, die Den tistenkammer, die Kammern der Ärzte und der Tierä rzte - je neun Län derkammern und eine Bundeskammer -, die Regionalkammern der Rechtsanwälte (sieben) , der Notare (sechs) und der Ingenieure (vier) . 1 0 Zur gewerblichen Wirtschaft gehören n ach österreichischem Sprach gebrauch: Industrie, Gel d-, Kredit- und Versicherungswirtschaft, Handel und Gewerbe mit Verkehrs- und Fremdenverkehrsgewerbe. 1 1 In der Regel durch ein Bundesgesetz ; nur für die Landwirtschaftskam mern sind die Länder zuständig. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 10 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Die Kammern nehmen eine Doppelstellung ein : sie sind einerseits ge setzliche Ber ufsorganisationen, anderseits aber auch Selbstverwaltungs körperschaften. Sie besitzen daher - wie alle Selbstverwaltungskörper - einen eigenen (selbständigen) und einen übertragenen Wirkungs bereich. Im eigenen Wirkungsbereich obliegt es den Kammern, die ge meinsamen wirtschaftlichen und sozialen Interessen (Berufs- und Stan desinteressen) der Kammerangehörigen insbesondere auch gegenüber dem Staat wahrzunehmen ; sie be schließen und verfügen hier - im Rah men des Gesetzes und unter behördlicher Aufsicht - nach freiem Er mes sen. Im übertragenen Wirkungsbereich erfüllen sie als weisungsgebun dene Hilfsorgane der staatlichen Verwaltung öffentliche Aufgaben. In der Praxis gehen die beiden Wirkungsbereiche ineinander uber 12 • Die Grenze zwischen ihnen ist ab er für das Verhältnis der Kammern zu ihren Aufsichtsbehörden von Be deutung 13 • Damit die Kammern ihre Aufgaben erfüllen können, hat sie der Ge setzgeber im eigenen Wirkungsbereich mit dem Recht ausgestattet, in allen Angelegenheiten, die mittelbar oder unmittelbar die Interessen der Kammerangehörigen be rühren, ihre Meinung zu äußern, d. h. über ein schlägige Ge setzes- und Verordnungsentwürfe Gutachten abzugeb en und mit Anträgen und Vorschlägen an die Organe der Gesetzgebung und Vollziehung heranzutreten. Das Recht zur Gesetzesinitiative steht ihnen aber nicht zu. In einzelnen bestimmten Verwaltungsangelegenheiten be sitzen die je weils zuständigen Kammern noch ein besonderes Mit spracherecht, das ihnen das Geset z fallweise eingeräumt hat. Die Kammern bes itzen das Recht, die Kosten ihrer Tätigkeit innerhalb best immter Grenzen auf die Kammerangehörigen umzulegen . Aus der rechtlichen Stellung der Kammern folgt die Pflicht zum inter nen Inte ressenausgleich und zur Rücksichtnahme auf das Allgemein interesse. Die Organe der Kammern werden von den Kammerangehörigen aus ihrer Mitte in direkter oder indirekter Wahl gewählt. Höchstes bes chlie ßendes und überwachendes Or gan ist in je der Kammer die Voll-(Plenar oder Haupt-)versammlung oder der Kammertag. Dieses Org an setzt sich bei den großen Kammern aus Delegierten zusammen ; bei den kleinen - d. h. bei den kleineren Kammern der Angehörigen freier Be rufe - be steht es aus allen aktiv wahlberechtigten Kammerangehörigen . An der 1 2 Das stellenweise Verschwimmen der Grenzen zwische n Verwaltung und Pressure Groups, das Breitling als typisch für die Beziehungen zwischen Ver waltung und Verbänden - besonders solchen mit Zwangsmitgliedschaft - hervorhebt, zeigt sich hier in einer spezifisch österreichischen Modifikation. (Vgl. R. Breitiing, Artikel „Pressure Grou ps", a. a. 0., S. 530). 1a Vgl. dazu vor allem den Beitrag von M. Mitic und A. Klose, Die Handels kammerorganisation in Österreich, in diesem Ba nd, S. 523 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichis chen Wirtschaft 11 Spitze jeder Kammer steht ein Präsident. Der oberste ernannte Funk tionär ist der Generalsekretär oder der Kammeramtsdirektor. Die Gliederung der Kammern folgt teilweise bestehenden gesetz lichen Vorschriften. Einige Glieder von Kammern besitzen eigene Rechtspersönlichkeit - wie z. B. die schon erwähnten Sektionen der Landwi rtschaftskammern für Tirol und für Vorarlberg; andere - wie z. B. die Sektionen der Kammern der gewerblichen Wirtschaft - sind nur organisatorische Einheiten. Die tatsächliche Stellung und der Ein fluß eines Gliedverbandes innerhalb einer Kammerorganisation hängt aber in der Praxis nicht von seiner rechtlichen Qualifikation ab. Da die freien Interessenvertretungen freiwilligere Zusammenschlüsse auf vereinsrechtlicher Basis sind, ist ihre Existenz und ihre Tätigkeit nicht gesetzlich begründet, sondern beruht auf privatre ch tlichen V er  einbarungen. Die p ersönliche, sachliche und örtliche Zuständigkeit ist je nach dem Vereinszweck abgegrenzt. D er Beitritt ist freiwillig. Den freien Interessenvertretungen fehlen die spezifischen Rechte und Pflichten der Kammern. Das bedeutet vor allem, daß sie kein gesetzlich verankertes Begutachtungsrecht haben und auch nicht anderweitig dazu herangezogen werden, bei der Erfüllun g staatlicher Aufgaben mitzuwir ken. Auf der anderen Seite sind sie aber auch nicht dazu verhalten, interne Interessengegensätze - sofern sie vorhanden sind - auszuglei chen und nicht verpflichtet, die Sonderinteressen ihrer Mitglieder nur so weit zu verfolgen, als das ohne Beeinträchtigung des Allgemeininteresses möglich erscheint. Diese Charakterisierung der freien Interessenvertretungen stimmt aber nur grundsätzlich. Das bedeutet : Stellenweise ist der Unterschied zwischen Kammern und freien Interessenvertretungen verwischt : Erstens kommt auch bei den freien Interessenvertretungen - freilich nur als seltene Ausnahme - Zwangsmitgliedschaft vor. Eine freie Inter essenvertretung mit obligatorischer Mitgliedschaft ist die Vereinigung der österreichischen Tabakpflanzer, der alle Tabakanbauer während der Zeit, i n der sie tatsächlich Tabak anbauen, angehören müssen. Das hängt damit zusammen, daß der Tabakanbau lizenzpflichtig ist und dem Mono polgesetz unterliegt 14 • Mit den freien Interessenvertretungen im Bereich des Geld- und Kre ditwesens, die auf Zwangsmitgliedschaft beruhen, hat es eine besondere Bewandt nis : Es handelt sich hier um freie Interessenvertretungen, die de facto auch die Funktionen von Glied-(Fach)verbänden der gesetzlichen Interessenvertretung (Kammer der gewerblichen Wirtschaft) oder von Revisionsverbänden oder von beiden ausüben. Sparkassen und Genos- 1 4 Vgl. den Beitrag von P. Me ihsi, Landwirtschaftskammern und Landwirt schaftsverbände in der Wirtschaftspolitik , in diesem Band, S. 261. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 12 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Ne uhauser senschaften (z. B. Rai ffeisenkassen) müssen kraft Gesetzes Revisions verbänden (z. B. dem österreichischen Raiff eisenverband) angeschlossen sein 1 5 • Zweitens verfügen heute auch freie Interessenvertretungen - wenn auch nur innerhalb enger Grenzen - über gewisse Beratungs- und sogar Mitbestimmungsrechte, die bisher grundsätzlich nur Kammern ein geräumt worden sind. Das gilt insbesondere für den Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund, dem es gelungen ist, die Front der Kammern zu durchbrechen und - wenn auch nur vereinzelt - ebenfalls ein gesetzlich begründetes Mitspracherecht in wirtschafts- und sozialpolitischen An gelegenheiten zu erwerben. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund ist z. B. gemeinsam mit den Kammerorganisationen der gewerblichen Wirt schaft, der Arbeiter und Angestellten und der Landwirtschaft in der Preisreg elungsgesetz-Novelle vom April 1962 genannt' 6 • In einer Reihe von Institutionen (Ausschüssen, Fonds usw.) arbeiten Delegierte des Ge werkschaftsbundes mit Kammervertretern zusammen und wirken an der Verwaltung mit. Vor allem aber ist der Gewerkschaftsbund auch in der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen vertreten, die zwar keine gesetzliche Grundlage hat, aber de facto Mit-Träger staatlicher Wirtschaftspolitik ist 17 • Schließlich wenden sich auch Ministerien in An gelegenheiten, in denen sie fachliche Gutachten brauchen, an den Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund. Die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller besitzt de jure kein Beratungs- oder gar Mitbestimmu ngsrecht; sie wird aber nicht nur häufig von Ministerien zur Mitarbeit aufgefordert und offiziell über alle sie be treffenden Angelegenheiten unterrichtet, sondern gehört auch einigen wenigen Kommissionen, Ausschüssen und dergleichen an. Analog verhält es sich bei den freien Verbänden im Geld- und Kredit wesen , die, ohne gesetzlich damit beauftragt zu sein, de facto dabei mit wirken, die s taatliche Geld- und Kreditpolitik durchzusetzen. Eine Reihe von freien Interessenvertretungen besitzt auch die Kollek tivvertragsfähigkeit, die den Kammern, wie erwähnt, kraft Gesetzes zukommt. Freie Interessenvertretungen sind laut Kollektivvertrags gesetz dann kollektiv (tarif-)vertrag sfähig, wenn das Obereinigungsamt ihre Kollektivver tragsfähigkeit gemäß § 3 Kollektivvertragsgesetz fest gestellt hat und wenn diese Entscheidung verlautbart wurde. Zu den kol lektivvertragsfähigen freien Interessenvertretungen zählen vor allem 15 Vgl. den Beitrag von A. Nußbaumer, Freie Verbände im Geld- und Kre ditwesen, in diesem Band, S. 624 f., 665 und 670. 1 6 Näheres über diese Novelle zum Preisregelungsgesetz siehe im 3. Ab  schnitt dieses Beitrages (Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Spitzen verbänden in der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen), s. 95 f. 1 1 Vgl. a. a. 0., S. 105 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaf t 13 der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund - nicht aber die Einzelgewerk sch aften, die ohne Rechtspersönlichkeit sind - und die Vereinigung Österreichischer Industriel ler; als weitere Be ispiele seien angeführt : auf der Arbeitnehmerseite der Pharmazeutische Reichsverband für Ö ster reich, auf der Arb eitgeberseite der Verband der Konzertlokal besitzer und aller Veranstalter Ö sterreichs. Hat eine als kollektivvertragsfähjg anerkannte freie Interessenvertretung einen Kollektivvertrag ab geschlossen, verliert die zuständige gesetzliche Interessenvertretung auf die Dauer der Geltung dieses Kollektivvertrages die Kollektivver tragsfähigkeit für die Mitglieder der betreffenden freien Interessenvertre tung 18 , d. h. sie kann während dieser Ze it in diesem Bereich nicht lohn politisch tätig werden. Der Unterschied zwischen Kammern und freien Interessenvertretun ge n wird schließlich drittens auch noch dadurch verwischt, daß Zusam menschlüsse von Kammern und freien Interessenvertretungen in ein und demselben Spitzenver band vorkommen : der Verband der österrei chischen Patentanwälte - eine freie Interessenvertretung, die den Kammerstatus anstrebt - ist gleich wie die Kammern der Angehörigen freier B erufe Mitglied der Bundeskonferenz der Kammern der freien Be rufe ; und der Präsidentenkonferenz der Landes landwirtschaftskam mern gehören nicht nur die Landeslandwirtschaftskammern an, sondern auch der Ö sterreichische Raiffeise nver band - der allerdings in seiner Eigenschaft als Revisionsverband eine Zwangsorganisation ist, wie oben schon ausgeführt. In beiden Fällen sind die Spitzenverbände - d. h. die Bundeskonf erenz der Kammern der freien Ber ufe und die Präsidenten konferenz der Landeslandwirtschaftskammern - keine Kammern, son dern freie Interessenvertretungen. Chara kteristisch für die verbandsmäßige Or ganisation der österreichi schen Wirtschaft ist es, daß die freien Interessenvertretungen nicht etwa nur dort vorhanden sind, wo allfällige Lücken im System der gesetz lichen Interessenvertretungen zu schließen wär en, sonder n daß neben dem praktisch geschlossenen Kammersystem ein nahezu ebenso ge schlossenes System von freien Interessenvertretungen ausgebildet ist; das hei ßt: die Quasig ruppen 1 9 der freien Interessenvertretungen - und teilweise auch ihre Mitgli eder - überdecken sich so gut wie vollständig mit den Quasigruppen der Kammern, die - wegen der Zwangsmit gliedschaft - mit den Kammerang ehörigen zusammenfallen. 1 8 Vgl. L. Ad amovi ch, Grundriß des österreichischen Verwaltungsrechts, 4., neubearbeitete Auflage, Wien 19 48, S. 442. 19 Di e Quasi-Gruppe in unserem Sinn umfaßt all e physischen und juristi schen Personen, die als potentielle Mitglieder eines Verbandes anzusehen sind, weil sie infolg e ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung und gegebenen falls ihrer politischen oder weltanschaulichen Auffassung gemeinsame Inter essen haben. Vgl. hierzu die Definition, die Th. Pütz im II. Teil dieser Unter suchung auf S. 174 gibt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 14 Univ.-Prof. Dr. G e rtrud Neuhause r Die freien Interessenvertretungen lassen sich wieder in zwei Gruppen einteilen: in die überparteilichen oder unpolitischen und weltanschau lich neutralen Interessenvertretungen, und in die Interessenvertretun gen, die parteipolitisch oder weltanschaulich orientiert sind. Wenn man das beachtet, zeigt es sich, daß die österreichische Wirtschaft nicht nur doppelt, sondern - mit gewissen Einschränkungen - sogar dreifach durchorganisiert ist : Es überlagern sich in weiten Bereichen der Wirt schaft das System der gesetzlichen Interessenvertretungen (Kammern) , ein System politisch-weltanschaulich ungebundener Interessenvertretun gen und ein System von Interessenvertretungen, die nicht nur sachlich mehr oder weniger spezialisiert, sondern zudem auch noch in enger Beziehung zu einer jeweils bestimmten politischen Partei, weltanschau lichen Gruppe oder religiösen Gemeinschaft stehen. Wie weiter unten noch zu zeigen sein wird, laufen diese drei Systeme nicht getrennt neben einander her, sondern berühren sich und sind vielfach sogar organisato risch miteinander verflochten. ,,Politische Interessenvertretungen" - wie wir sie kurz nennen wol len - reinster Form haben wir im Österreichischen Wirtschaftsbund, Ö sterreichischen Bauernbund und Österreichischen Arbeiter- und An  gestelltenbund vor uns. Diese Organisationen sind die Gliedverbände der Österreichischen Volkspartei und gehören als solche nicht zu den Wirtschaftsverbänden, sondern zu den politischen Verbänden; dennoch müssen sie den Interessenvertretungen zugezählt werden 20 • Andere poli tische Interessenvertretungen, wie z. B. die Interessenvertretungen der Mieter, oder der Arbeiterb auernbund, sind nur de facto Partei-Org anisa tionen. Der katholische Familienverband steht der katholischen Kirche nahe. Ohne sichtbare Anlehnung an einen politischen oder weltanschau lich religiösen Verband sind die sogenannten „blauen Verbände" in der gewerblichen Wirtschaft, über die wenig in Erfahrung zu bringen ist. Dieses Neben- und Miteinander verschiedener Arten von Interessen vertretungen läßt sich politisch, historisch und spezifisch interessen politisch erklären. Der politische Hintergrund der österreichischen Interessenvertretun gen wird im II. Teil behandelt 21 • Historisch ist die „Mehrgleisigkeit" der verbandsmäßigen Organisation durch die nicht nur politisch, sozial und wirtschaftlich, sondern teilweise auch regional bedingte Entwick lung und Entfaltung der österreichischen Interessenvertretungen be gründet. Alte, t raditionsr eiche Verbände haben sich über alle wirtschaft lichen und politischen Wandlungen hinweg behauptet, obwohl sie - 2 0 Vgl. hierzu die Ausführungen von Th. Pütz über den politischen und ge sellschaftlichen Hintergrund des gegenwärtigen österreichischen Verbands wesens im II. Teil dieser Untersuchung, S. 135 ff. 2 1 V gl. das in Fußnote 20 angeführte Kapitel. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßig,e Org anisation der österreichischen Wirtschaft 15 soweit ihre wirtschaftspolitische Bedeutung in Frage steht - von den gesetzlichen Interessenvertretungen längst überflügelt worden sind ; das - diese Bezeichnung sei erlaubt - vornehmste Beispiel ist der Ö ster reichische Gewerbeverein, der 1839 gegründet wurde und der älteste österreichische Unternehmerverband ist. Der spezifisch interessenpolitische Grund für die mehrfache verbands mäßige Durchorganisierung der österreichischen Wirtschaft ist die Dif ferenziertheit der Interessen, die zur Repräsentation drängen. Da die Kammern zum internen Interessenausgleich verpflichtet sind, d. h. nur allen Kammerangehörigen gemeinsame Interessen wahrnehmen dürfen und auch dem Allgemeininteresse verpflichtet sind, kommen Sonderinteressen in den Kammern häufig nicht zum Zuge. Je weniger homogen die in einer Kammer vereinigten Interessen sind, desto mehr Anlaß besteht für die Träger spezifischer Interessen, ihre Sonderinter essen über eine freie, entsprechend spez ialisierte Interessenvertretung gegenüber dem Staat zur Geltung zu bringen. Da her gibt es zahlreiche freie Interessenvertretungen mit mehr oder weniger umfassenden Quasi gruppen in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft, aber nur relativ wenige im Bereich der freien Berufe, wo Interessen gegensätze innerhalb der Kammern keine große Rolle spielen. Die Aufsplitterung in viele freie Interessenvertretungen, die sich in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft findet, hängt teil weise auch mit einem vorhandenen Interesse an besonderer betriebs wirtschaftlicher und technischer Hilfe oder wirtschaftspolitischer Infor mation zusammen. A ußerdem ist häufig - das gilt auch für die freien Berufe - ein berufsbedingtes Zusammengehörigkei tsgefühl der Grund für die Existenz einer freien Interessenvertretung. Schließlich sind freie Interessenvertretungen auch noch deshalb neben Kammern tätig, weil die freien Interessenvertretungen sich regelmäßig besser an Wandlungen der Interessen und des Interessengefüges anpas sen können als die starr institutionalisierten Kammern. 2. Die Größenverhältnisse In welchem Ausmaß die österreichische Wirtschaft verbandsmäßig organisiert ist, läßt sich nicht genau angeben. Denn es fehlt ein zentra les Vereinsregister, dem man entnehmen könnte, wie viele freie Inter essenvertretungen in Ö sterreich existieren und wie groß die Za hl ihrer Mitglieder ist. Es ist aber anzunehmen, daß es über die in den Einzel darstellungen erfaßten freien Interessenvertretungen hinaus keine Ver bände gibt, die tatsächlich auf die Wirtschaftspolitik Einfluß ausüben oder zumindest die Mittel dazu besäßen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 16 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Für die Zwecke unserer Untersuchung wurde das Vereinsregister von Wien durchgesehen. Nach dem Ergebnis dieser Durchsicht haben in Wien ungefähr 770 Vereine ihren Sitz , die als Wirtschaftsverbände angesehen werden können. zweifellos eignet aber nur einem Teil von ihnen der Charakter von Interessenvertretung en ; die meisten sind zu unbedeu tend, um tatsächlich wirtschaftliche und soziale Interessen insbesondere gegenüber Parlament, Parteien, Regierung und Verwaltung wahrnehmen zu können. 27 9 der festgestellten Wiener Vereine mit wirtsch aftlichem oder so  zialem Organisationszweck sind Organisationen der gewerblichen Wirt schaft; aber in gan z Ö sterreich lassen sich kaum viel mehr als 50 freie Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft finden, die als wirtschaftspolitisch relevant gelten können 22 • Auf die Landwirtschaft entfallen 427 der rund 770 Verbände; davon sind aber nur 60 land- und forstwirtschaftliche Organisationen im engeren Sinn des Worte s; beim großen Rest handelt es sich um Vereinigungen von Kleingärtnern, Sied lern und Kleintierzüchtern. Zusammenschlüsse von Angehörigen freier Berufe sind 30 Vereine. Von den insgesamt 15 Vereinen der Haus- und Grundbesitzer und der Mieter hat knapp die Hälfte wirtschaftspolitische Bedeutung. Schließlich gibt es noch 10 Familienverbände und einige klei nere Organisationen unselbständig Erwerbstätiger (Krankenschwestern, Physiko-Assistentinnen). Aus diesen Wiener Zahlen darf nicht der Schluß gezogen werden, daß - dem Verhältnis zwischen Wiener Bevölkerung und österreichischer Gesamtbevölkerung gemäß - in ganz Ö sterreich etwa viermal so viele Verbände registriert sind wie in Wien allein. Denn erstens scheinen im Wiener Vereinsregister auch alle Spitzenverbände auf und zweitens sind viele Verbände nur in der Haupt- und Verwaltungsstadt Wien und nicht auch in den Bundesländern tätig. Der Grad, in dem die österreichische Wirtschaft in freien Interessenvertretungen organisiert ist, läßt sich also durch Extrapolation der Wiener Zahlen auf ganz Ö sterreich nicht richtig ermitteln. Die Frage soll hier nicht weiter verfolgt werden. Die Zahl der Kammern, der Umfang und die Reichweite der Kammer organisationen ist bekannt; davon war oben schon die Rede. Will man, was im folgenden geschehen soll, die Größenverhältnisse, d. h. die Größenstruktur der österreichischen Interessenvertretungen darstellen, bieten sich drei Maßstäbe dafür an : die Mitgliederzahl der Interessenvertretungen, ihr Organisationsgrad und der Umfang des Ap parates, d. h. die Zahl der Funktionäre und Angestellten. 2 2 Vgl. den Beitrag von K. Wenger und H. Seidel, Die freien Verbände in der gewerblichen Wirtschaft, in diesem Band S. 573. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organi sation der österreichischen Wirtschaft 17 Die Mitgliederzahl eignet sich nicht gut als Kriterium, wenn man alle Interessenvertretungen größenmäßig miteinander vergleichen will ; denn physische und juristische Personen, Einzelmitglieder und Kollektivmit glieder sind nicht auf einen Nenner zu bringen. Ohne weiteres lassen sich nur die Mitgliedszahlen typischer Personenverbände miteinander vergleichen ; typische Personenverbän de sind die Arbeitnehmerorganisa tionen und regelmäßig auch die Zusammenschlüsse Angehöriger freier Berufe. In der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft wird di e Mitgliedszahl als Maßstab schon problematisch: die Mitglieder „w ie gen" häufig verschieden schwer. Be i den Unternehmungsverbänden tritt die Frage des wirtschaftlichen Gewicht s der Mitglieder in den Vorder grund. Es kann auf verschiedene Weis e gemessen werden. Praktisch ist meistens - je nach Art der zusammengeschlossenen Unternehmungen - die Beschäftigungszah l oder die Finanzkraf t (Kapitalhöhe) der Unter nehmungen der zweckmäßigste Vergleichsmaßstab ; denn Zahlen über Produktion und Umsatz· sind gewöhnlich nicht verfügbar. Besondere Schwierigkeiten tauchen auf, wenn man die Größe gemischter Verbände höherer Ordnung erfassen und vergleichen will. Da unsere Unterlagen für eine Gewichtung nicht ausreichen, haben die folgenden Zahlenangaben teilweise nur einen beschränkten Erkennt niswert. In Österreich gehören heute die meisten Erwerbstätigen und Unter nehmungen mehr als einer Interessenvertretung an. Häufig ist eine Per son oder eine Unternehmung sogar mehrfaches Mitglied ein und der selben regional und fachlich gegliederten Organisation; das kommt vor allem in der gewerblichen Wirtschaft, aber auch in der Landwirtschaft vor. Die Mitgliederzahlen der Kammerorgani sationen der gewerblichen Wirtschaft zeigen das deutli ch: alle Landeskammern zusammen weisen aufgerundet gegen 300 000 Mitglieder aus. Addiert man je doch die Mit gliederzahlen der Fachgruppen - das sind die untersten fachlichen Ein heiten der Landeskammern -, kommt man auf eine Zahl knapp an 450 000. Das bedeutet, daß durchschnittlich jedes zweite Mitglied zwei Fachgruppen untersteht. Dafür gibt es zwei Gründe : zahlreiche Unter nehmungen und Personen sind im sachlichen Zuständigkeitsbereich von zwe i oder mehreren Fachgruppen tätig - z. B. im Lebensmittelgroß und -einze lhandel ; und viele Kammerangehörige unterhalten Betriebe in mehreren Bundesländern - z. B. Filialbetriebe . Di e Landwirtschaftskammern haben zusammen über ¼ Millionen Mit glieder. Die größten Personenverbände sind die Kammern für Arbeiter und An gestellte und der Österreichische Gewerkschaftsbund. Den Kammern für Arbeit er und Angestellte gehören insgesamt kraft Gesetzes rund 2 Sc hriften d. Vereins f. Socialpolitik 39 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 18 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser 2¼ Millionen unselbständig Erwerbstätige an. Der Ö sterreichische Ge werkschaftsbund hatte im Jahre 196 2 etwas über 1½ Millionen Mitglie der - das ist mehr als 20 vH der ös terreichischen Bevölkerung, die 1961 etwas mehr als 7 Millionen Köpfe zählte. Mit den beiden großen Arbeitnehmerorganisationen verglichen er scheinen die Interessenvertretungen der Angehörigen freier Ber ufe sehr klein : rund 27 000 Personen sind in den Kammern der Angehörigen freier Berufe organisiert, davon ca. 13 000 in der weitaus größten unter ihnen, der Ärztekammer, und rund 500 (darunter rund 200 Notariatsanwärter) in der Nota:riatskammer, die größenordnungsmäßig an letzter Stelle steht. Unter den freien Interessenvertretungen verzeichnet der österrei chische Apothekerverband 15 00 Mitglieder, der Pharmazeutische Reichs verband, Organisation der angestellten Apotheker Ö sterreichs, 800 Mit glieder. Die freie Interessenvertretung der Patentanwälte hat nur 49 Mit glieder. Viel höhere Mitgliederzahlen finden sich unter den Mieter- und Familienverbänden. Der katholische Familienverband zählt rund 300 000 Mitglieder in ganz Ö sterrei ch. Die sozialistisch orientierte Mietervereinigun g Ö sterreichs ist mit rund 234 000 Mitglieder n im Ja hre 1961 nicht viel kleiner - nicht zuletzt deshalb, weil ihr alle Mieter der Wiener Gemeindebauten - das waren 19 60 etwas über 100 000 - prak tisch automatisch angehören 23 • 43 000 Mieter sind Mitglieder des Ö ster reichischen Mieter- und Siedlerbun des ; er steht der Ö sterreichischen Volkspartei nahe. Der an die Kommunistische Partei angelehnte Mieter schutzverband gibt für 1955 rund 18 000 Mitglieder an. Im Ö sterreichi sche n Haus- und Grundbesitzerbund, der politisch eher neutral ist , sind zehn Verbänd e zusammengefaßt, die nach Auskunft des Verbandes zu sammen 14 000 Mitglieder haben . Zu den mitgliede rs_ tärksten Personenverbänden unter den freien In teressenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft gehört der Ö sterrei chische Gewerbeverein, der die umfassendste Quasi-Gruppe hat 24 und rund 3300 Mitglieder verzeichnet. Die Ö sterreichische Industriellenver einigung hatte Ende 1961 dagegen nur 18 00 persönliche Mitglieder. Ein kleiner Personenverband ist - mit 200 Mitgliedern - der Verband Ö sterreichischer Autotaxiunternehmer. Relativ breit gestreut ist auch die Mitgliederzahl der Unterneh mungsverbände in der gewerblichen Wirtschaft. Zu den kleinsten dieser Verbände - der Mitgliederzahl, nicht der wirtschaftlichen Stärke nach 2 3 Vgl. H. Zogelmann, Kammern und freie Verbände der freien Berufe, die Verbände auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft und die Familienverbände, in diesem Band S. 710. 24 Unternehmer, Erwerbstätige in freien Berufen, Beamte. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation de r österreichischen Wirtschaft 19 - zählt der Verband der Ö sterreichischen Landeshypothekenanstalten, dem 10 öffentlich-rechtliche Kreditinstitute angehören. Im Hauptverband österreichischer Sparkassen sind dagegen 175 Institute zusammen geschlossen. Die Unternehmungsverbände in der gewerblichen Wirt schaft weisen, soweit feststellbar, üblicherweise 100 bis 200 Mitglieder auf. Als größte freie Interessenvertretung im Handel ist die seit 18 88 be stehende Reichsorganisation der Kaufleute Ö sterreichs zu nennen , die ein gemischter Verband ist und deren Mitgliederzahl mit ungefähr 2000 angegeben wird. D ie freien Interessenvertretungen der Landwirtschaft sind teils Per sonenverbände, teils gemischte Verbände. Der Ö sterreichische Imkerbund vereinigt gegen 37 000 Bienenzücht er; mehrere Ver bände haben 2000 bis 3000 Mitglieder. Als Beis piel eines nach der Mitgliederzahl kleinen Ver ba ndes sei die Vereinigung der Saatgutzüchter angeführt, die nur 40 ordentliche Mitglieder verzeichnet. Unter den politischen Interessenvertretungen nimmt der Ö sterreichi s che Bauernbun d die erste Stelle ein. Er ist mit über 400 000 Mitglie dern der zahlenmä ßig größte unter den Bünden der Ö sterreichischen Volkspartei und verfügt über einen großen politischen und wirtschafts politischen Einfluß. Der Ö sterreichische Arbeiter- und Angestelltenbund trägt der Ö sterreichischen Volkspartei dagegen nur 200 000 Mitglieder zu, der Wirtschaftsbund noch weniger : 100 000 25 • Der sozialistische Ar beitsbauernbund hat etwa 20 000 bis 25 000 Mitglieder 2 6 • Die Mitgliederzahl einer Interessenvertretung sagt im allgemeinen wenig über ihre tatsächliche wirtschaftspolitische Bedeutung aus. Es muß allerdings eingeräumt werden, daß die mitgliederstärksten öster reichischen Interessenvertretun gen : die Kammern für Arbeiter und An gestellte, der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund, die Kammern der ge werbliche n Wirtschaft und die Landwirtschaftskammern, auch die wirt schaftspolitisch einflußreichsten Ver bä nde sind. Die Frage, wovon die Größe der österreichischen Interessenvertre tungen, an der Mitgliederzahl gemessen, vor allem abhängt , läßt sich unschwer beantworten : die Mitgliederstärke ist hauptsächlich vom Umfang der Quasi-Gruppe bestimmt ; denn der Organisationsgrad ist mit wenigen Ausnahmen bemerkenswert hoch. Unter dem Or ganisationsgrad eines Verbandes versteht man das Verhältnis zwischen der Zahl der Mitglieder und der Größe der Quasi- 2 s Vgl. A. Vodopiv ec, Wer regiert in Österreich. Ein politisches Panorama. Wien o. D. (1961), S. 39, S. 44 und S. 51. 26 Die Angaben schwanken. 2• OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 20 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r Gruppe - also zwischen tatsächlichen und potentiellen Mitgliedern. Will man den Organisationsgrad von Unternehmungsverbänden oder von gemischten Verbänden konkret messen, ist es notwendig, das öko nomische Gewicht der Mitglieder - von dem oben die Rede war - zu beachten und gegebenenfalls mit dem ökonomischen Gewicht der nicht dem Verband angehörenden Mitglieder der Quasi-Gruppe zu verglei chen. Der Organisationsgrad eines Verbandes läßt sich nur dann feststellen, wenn außer der Mitgliederstärke des Verbandes auch der Umfang der Quasi-Gruppe bekannt ist. Bei den Kammern besteht zwischen Quasi-Gruppe und Kammerange hörigen kein Unterschied. Der Organisationsgrad aller Kammern be trägt daher 100 Prozent. Die Quasi-Gruppe überparteilicher oder politisch und weltanschau lich neutraler freier Interessenvertretungen läßt sich in der überwiegen den Zahl der Fälle unschwer übersehen ; häufig ist sie sogar genau zu ermitteln : wenn sie nur aus wenigen Mitgliedern besteht oder wenn sie sich mit der Quasi-Gruppe einer Kammer oder eines Kammer-Glied verbandes deckt - wie es z. B. bei mehreren freien Interessenvertre tungen in der Geld- und Kreditwirtschaft der Fall ist. Dagegen kö nnen die Quasi-Gr uppen der - fachlich meistens wenig spezialisierten - politischen Interessenvertretungen bestenfalls ge schätzt werden. Auf den Organisationsgrad der österreichischen poli tischen Interessenvertretungen soll daher hier nicht näher eingegangen werden ; wahrscheinlich ist er aber hoch. Unter den überparteilichen oder politisch und weltanschaulich neutra len freien Interessenvertretungen in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft, die in den Einzeldarstellungen behandelt werden, ist ein Organisationsgrad von 100 oder nahezu 100 vH nicht selten. Der durchschnittliche Organisationsgrad liegt schätzungsweise in der ge werblichen Wirtschaft etwas höher als in der Landwirtschaft, wo sich auch bedeutendere Verbände mit einem Organisationsgrad von nur 60 bis 70 vH finden - wie z. B. der Bundesverband der Erwerbsgärtner (60 vH) und der Ö sterreichische Forstverein (65 vH). Ein niedriger Organisationsgrad kommt unter den Interessenvertretungen der ge werblichen Wirtschaft nur ausnahmsweise vor ; der Organisationsgrad von 15 vH, den der Verband der Autotaxiun ternehmer aufweist, ist wahrscheinlich der Extremfall. Die großen und wichtigen freien Interessenvertretungen der Angehö rigen freier Berufe vereinigen jeweils fast alle potentiellen Mitglieder : der Verband der Ö sterreichischen Patentanwälte - der von Bedeutung ist, weil ihm keine Kammer gegenübersteht -, der Pharmazeutische OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 2 1 Reichsverband und der Ö sterreichische Apothekerverband - die beide kollektivvertragsfähig sind - besitzen einen Or ganisationsgrad von nahezu 100 vH. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund hat den international ge sehen sehr hohen Organisat ionsgrad von 67 vH. Berücksichtigt man, daß ein Teil der unselb ständig Erwerbstätigen - vor allem in Dienstlei stungsbetrieben, aber teilweise auch in der Landwirtschaft - praktisc h nicht organisierbar ist, kommt man zu einem noch höheren Wert. Es wird davon gesprochen , daß im Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund 80 vH der erfaßbaren Lohnempfänger zusammengeschlossen sind. Im allgemeinen kann man sagen : Der Or gani sationsgrad ist überall dort hoch, wo freie Interessenvertretungen fachlich eng begrenzte Son derinteressen wahrnehmen, die von der zuständigen gesetzlichen Inter essenvertretung - in der heterogene Sonderinteressen zusammentref fen - entweder gar nicht oder - nach Ansicht der Träger dieser Interessen - nur unbefriedigend verfolgt werden. Das zeigt sich deut lich in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft, teilweise aber auch bei den Interessenvertretungen der freien Berufe. Als Bei spiele seien nur der Ver band Ö sterreichischer Ziegelwerke (Organisa tionsgr ad: 90 vH) und der Verband kaufmännischer Betriebe Ö ster reichs (Organisationsgr ad : 80 vH) genannt. Einen hohen Organisationsgrad haben aber regelmäß ig auch die Inter essenvertretungen, die eng mit einer fachlich ähnlich abgegrenzten Kammerorganisation verbunden sind - d. h. mit ihr zusammenarbeiten oder sogar in Form einer Realunion mit ihr vereinigt sind ; da s gilt allerdings nicht für die Interessenvertretungen in der Landwirtschaft. Typische Fälle finden sich unter den freien Interessenvertretungen in der Geld- und Kreditwirtschaft, die - wie schon an anderer Stelle aus geführt - zum Teil sogar de facto Zwangsverbände si nd; ein Beis piel ist aber auch - neben anderen Industrieverbänden - die Vereinigung österreichischer Industrieller, deren Mitglieder die Arbeitgeber von etwa 85 vH aller in der österreichischen Privatindustrie beschäftigten Arbeitnehmer sind 27 • Manche Interessenvertretungen haben vielleicht auch deshalb einen hohen Organisationsgrad, weil die Quasi-Gruppe klein und leicht über schaub ar ist, die einzelnen Mitglieder der Quasi-Gruppe aber ökono misch nicht bede utend genug sind, um ihre Interessen ohne Verband verfolgen zu können. Der hohe Organisationsgrad des Ver bands der Ö sterreichischen Patentanwälte hängt wahrscheinlich damit zusammen, daß es für seine 2 7 V g l. K. Wenger und H. Seidel, a. a. O., S. 591. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 22 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhaus e r Quasigruppe keine gesetzliche Interessenvertretung gi bt; eine all gemeine Regel läßt sich ab er daraus kaum ableiten. Bei den Interessenvertretungen des Handels spielt ein traditionelles Element eine Rolle : es zeigt sich eine enge Beziehung zwischen dem Or ganisationsgrad und dem Alter der Verbände. Der Organisationsgrad ist bei allen nach 19 45 gegründeten Interessenvertretungen auffallend niedrig. Dagegen haben die alten, seit Anfang des Jahrhunderts tätigen Verbände des Handels - die kammerähnliche Funktionen ausübten , als es noch keine Kammern gab - einen Or ganisationsgrad von 100 vH oder wenig darunter - so z. B. der Verband der Baustoffhändler Ö sterreichs (100 vH) und der Verband der Tabakverleger Ö sterreichs (100 vH) . Die Zusammenarbeit mit ausländischen oder internationalen Or gani sationen scheint ebenfalls ein Grund für einen hohen Or ga nis ations grad zu sein. Schließlich tragen zu einem hohen Or ganisationsgrad auch noch bei : berufliches Zusammengehörigkeitsgefühl, Interesse an gesellschaft lichen, kulturellen und berufsfördernden Veranstaltungen, an wirt schaftspolitischen Informationen und an Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Form von Hilfe in technischen , be triebswirtschaftlichen, arbeits- und steuerrechtlichen Fragen. Eine Korrelation zwischen Organisationsgrad und wirtschaftspoliti scher Bedeutung läßt sich nicht nachweisen. Auch die Zahl der Funktionäre, der vom Verband besch äftigten Akademiker und der sonstigen Dienstnehmer steht offensichtlich in keiner Beziehung zur wirtschaftspolitischen Bedeutung einer Interessen vertretung. Als Funktionäre wollen wir alle Personen bezeichnen, die einen Verband nach außen vertreten, ganz gleich ob sie diese Funktion ehrenamtlich - d. h. als gewählte Funktionäre wie z. B. ein Kammer präsident oder ein Fachgruppenvorstand - oder hauptamtlich - d. h. als angestellte Funktionäre wie z. B. ein Kammeramtsdirektor - aus üben . Nur zwei der vier wirtschaftspolitisch einflußreichsten Spitzenver bände verfügen über einen umfangreichen Apparat von ehrenamt lichen und hauptamtlichen Funktionären und sonstigen Dienstnehmern : der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund und die Bundeskammer der ge werblichen Wirtschaft. Der Arbeiterkammertag hat überhaupt kein eigenes Büro ; seine Angelegenheiten werden von der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte erledigt. Der Aufgabenkreis des Ar beiterkammertages ist allerdings durch die Arbeitsteilung zwischen Ge werkschaftsbund und Arbeiterkammern - auf die wir noch zu sprechen ko mm en - relativ besch ränkt. Die Präsidentenkonferenz der Landwirt- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verband smäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 23 schaftskammern verfügt nur über einen kleinen eigenen Appa rat ; sie arbeitet jedoch eng mit dem Ö sterreichischen Ba uer nbund zusammen. Unter den freien Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft hat die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller den größten Appa rat ; sie beschäftigt rund 90 Angestellte. Relativ zahlreich ist auch der Angestelltenappa rat jener freien Interessenvertre t ungen in der Geld und Kreditwirtschaft, die Revisionsaufgaben zu erfüllen haben und gleichzeitig als Kammer-Fachverband fungieren. Die - vergleichsweise finanzschwachen - gesetzlichen und freien Interessenvertretungen der Angehörigen freier Berufe haben nur be scheidene Büros. Kleine Büros finden sich aber auch bei großen freien Interessenvertretungen der Landwirtschaft. Über die finanziellen Verhältnisse der österreichischen Interessenver tretungen - mit Ausnahme der Kammern - ist nichts Näheres bekannt; sie können daher nicht darg estellt werden. 3. Die Organisationsformen a) D e r o r g an i s a t o r i s c h e Au f b au Um den organisatorischen Aufbau der österreichischen Interessen vertretungen darzustellen, wollen wir die Verbände in gegliederte und ungegliederte einteilen und außerdem zwischen Bundesverbänden, regionalen Verbänden und Spitzenverbänden unterscheiden 28 • Gegliedert wollen wir einen Verband dann nennen, wenn er sich aus regionalen oder fachlich-beruflichen Unterorganisationen aufbaut. Da  bei ist es ohne Bedeutung, ob diese Unter-(Zweig-)Verbände rechtliche Einheiten sind oder nicht. Gegliederte Verbände sind z. B. der Ö sterrei chische Haus- und Grundbesitzerbund und der Ö sterreichische Gewerk schaftsbund ; während die Zweigverbände des Haus- und Grundbesitzer bundes juristische Personen sind, kommt den Fachgewerkschaften, die im Gewerkschaftsbund zusammengeschlossen sind, keine Rechtspersön lichkeit zu. Der Haus- und Grundbesitzerbund ist de iure ein Verband höherer Ordnung (Oberver band) ; denn seine Mitglieder sind Verbän de. Dagegen könnte man den Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund als „ge gliederten Einzel-(Grund-)Verband" bezeichnen; in ihm sind de ju re nur Personen organisiert. Kraft Gesetzes gegliederte Verbände sind einige Kammerorganisationen, so z. B. die Kammern der gewerblichen Wirt schaft, deren Unterorganisationen nur zum Teil ju ristische Personen sind. 28 Vgl. hierzu die Unterscheid ung von J. Werner (Die Wirtschaftsverbände in der Marktwirtschaft, a. a. 0., S. 49 f.), an die wir uns hier anlehnen, die wir aber nicht unerheblich modifizieren. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 24 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Ein gegliederter Verband weist zwei Kennzeichen auf : Erstens bes it zen seine Unterorganisationen - seien sie jur istische Personen oder nicht - eigene gewählte Or gane, die in allen Angelegenheiten, die satzungsgemäß der Unterorganisation vorbehalten sind , selb ständig be raten und beschließen ; zweitens bilden Delegierte der Unterorganisa tionen die gemeinsamen Vertretungskörper des Verbandes und be stel len - soweit das nicht direkt durch die Mitglie der oder durch Org ane der Unterorganisationen geschieht - die gemeinsamen vol lziehenden (leitenden) Or gane. Im Gegensatz zu einem gegliederten Ver band ist ein ungegliederter weder regional noch fachlich-beruflich verz weigt. Er ist ex definitione ein Einzel- (Grund-)Ver band, d. h. seine Mitglieder können nur Personen und Unternehmungen sein. Ein ungegliederter Verband hat eine homo gene Quasi-Gruppe und wird nach einem einheitlichen, zentral gebil deten Willen geleitet. Häufig besitzt er regional oder fachlich-beruflich spezi alisierte Ausführungsorgane, deren Leiter regelmäßig von einem bes chließenden Or gan des Verbandes bes tellt werden. Bundes verbände, regionale Verbände und Spitzenverbände sollen hier wie folgt gegeneinander abgegrenzt werden : Ein Bundesverband ist für ganz Ö sterreich zuständig, ein regionaler Verband nur für einen Teil des ös terreichischen Staatsgebiet es: ent weder für ein Bundesland oder für mehrere Bundesländer zusammen oder für kleinere regionale Einheiten - z. B. für Bezir ke oder Or t schaften. Unter einem Spitzenverband wollen wir einen gegliederten Verb and höchster Or ganisations stufe verstehen : er gehört seinerseits keinem Verband höherer Ordnung mehr an - es sei denn einem inter nationalen Ver band. Ein gegliederter Bundes verband kann zwar, muß aber nicht mit einem Spitzenverband zusammenfallen. Es gibt Bundesver bände, die ihrer seits noch einmal in einem Spit zenverband vereinigt sind. Da von ab gesehen kann auch ein regionaler Verband Spitzenverband sein - nämlich dann, wenn er selbst nicht wieder in einem Oberverband or ganisiert ist. Unter den österreichischen Interessenvertretungen gibt es gegliederte und ungegliederte Verbände, Bundesverbände und Spitzenverbände in vielen Spielar ten und Kombinat ionen. Die reichhaltige Skala der For men geht hinauf bis zum kompliziert aufgebauten, doppelt gegliederten Spitzenverband mit umfassender Quasi-Gr uppe. Trotz dieser Vielfalt der Formen kann man aber vielleicht sagen : die österreichische Interessen vertretun g ist typischerweis e ein nach föderalistischen Gesichtspunkten gegliederter - von Fall zu Fall auch noch fachlich-beruflich unterteilter - Bundesverband, der gleichzeitig die Stellung eines Spitzenverbandes OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßi-g.e Organisation der österreichischen Wirtschaf t 25 hat. Diese r typische organisatorische Aufbau ist damit zu erklären, da ß Ö sterreich zwar einerseits verfassungsrechtlich als Bundesstaat organi siert i st - wenn auch der Bund dabei das Übergewicht hat -, anderseits aber zentralistisch regiert wird. Will eine Interessengruppe die staat liche Wirtschaftspolitik beeinflussen, muß sie - da die wirtschaftspoli tischen Kompetenzen beim Bund konzentriert sind - in erster Linie auf Gese tzgebung und Vollziehung des Bundes einzuwirken versuchen ; d. h. sie br aucht - so streng föderalistisch ihre Mitglieder auch denken mögen - eine zentrale Interessenvertretung, bei der das Schwer gewicht der Verbandstätigkeit zu liegen hat - je denfalls soweit es um die Einflußnahme auf die Wirtschaftspolitik geht. Läßt man die typisierende Be trach tung beiseite, kann man die öster reichischen Interessenvertretungen ihrem organisatorischen Aufbau nach in fünf Gruppen einteilen : gegliederte regionale Interessenvertre tungen ohne zentrale Organisation, ungegliederte Bundesverbände, Bun desverbände mit fachlich-beruflicher, Bundesverbände mit regionaler und solche mit regionaler wie fachlich-beruflicher Gliederung. Gegliederte regionale Interessenvertretungen, die nicht in einem Bundesverband zusammengeschlossen sind, kommen in Ö sterreich nur ausnahms weise und auch nicht in reiner Form vo r; das gilt zumindest für die in den Einzeldarstellungen erfaßten Ver bände. Gegliederte regionale Interessenvertretungen ohne zentrale Organisation auf Bun desebene sind die Ingenieurkammern, die fachlich-beruflich in Se k tionen unterteilt sind. Die Präsidenten der Ingenieurkammern treffen sich nur unregelmäßig zu Bespr echung en ; eine Bundes-Ingenieurkam mer gibt es bisher nicht. Der Grund dafür ist nicht etwa das Fehlen regional differenzierter Interessen - wie man meinen möchte -, son dern im Gegenteil ein föde rali stischer Selbstbehauptungswille der auch fachlich-beruflich relativ unhomogenen Regionalkammern ; dieser Selbstbehauptungswille , den nur die für Wien, Niederösterreich und das Burgenland zuständige Kammer nicht teilt, wurzelt offensichtlich in regionalen Interessengegensätzen. Fo rmal gesehen ha ben die Ingenieurkammern allerdings doch einen Spitzenverba nd ; sie sind wie alle ander en Kammern der Angehörigen freier Berufe in der Bundes konferenz der Kammern der freien Be rufe Ö sterreichs vertreten. Die ser junge Spitzenverband hat praktisch noch kaum wirtschaftspolitische Be deutung erlangt. Verhältnismäßig viele österreichische Interessenvertretungen gehö ren zur Gruppe der ungegliederten Bundesver bände. Es handelt sich da bei regelmäßig um Interessenvertretungen, die ein se hr spezielles, un  differenziertes Interesse wahrneh men ; die Quasi-Gruppen dieser Interessenvertretungen sind meistens zahlenmäßig klein oder nicht üb er das ganze Bundesgebiet verstreut. Ein typisches Beis piel ist der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 26 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhause r schon an anderen Stellen erwähnte Verband der österreichischen Patent anwälte. Unter den Kammern ist die Dentistenkammer zu nennen, in der allerdings der föderalistische Staatsaufbau berücksichtigt wird : Im gewählten Organ, dem Vorstand, haben die Mitglieder jedes Bundes landes den Anteil der Sitze, der seinem Anteil an der Zahl der Kammer angehörigen entspricht. Die meisten ungegliederten Bundesverbände kommen unter den freien Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft vor ; sie haben dort der Za hl nach das Übergewicht. Ein typisches Be ispiel aus dem Bereich der Geld- und Kreditwirtschaft ist der Verband der Ö sterreichischen Landeshypothekenanstalten. Von den freien Interessenvertretungen in der Landwirtschaft zählen nur einige wenige - wie der Verband landwirtschaftlicher Gutsbetriebe und der Verband landwirtschaftlicher Spiritusbrennereien - zu den ungeglie derten Bundesverbänden. Der einzige ungegliederte Bundesverband, der eine relativ umfas sende, fachlich-beruflich wenig homogene Quasi-Gruppe hat, ist der Öst erreichische Gewerbeverein. E r war früher fachlich gegliedert; diese Gliederung ist de facto insofern erhalten geblieben, als der Verein heute mit den Verbänden, die aus seinen ehemaligen Gliedverbänden hervorgegangen sind, eng zusammenarbeitet 29 • Bundesverbände, die zwar eine fachlich-berufliche, aber keine regio n ale Gliederung haben, finden sich unter den österreichischen Inter essenvertretungen selten. Ein Beispie l ist der in mehrere Sektionen ge gliederte Verband der Versicherungsanstalten Ö sterrei chs. Von den Kammern lassen sich die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und die Apothekerkammer mit Einschränkungen in diese Gruppe einord nen : die Apothekerkammer ist lediglich in eine Abteilung für selbständige Apo theker und in eine Abteilung für angestellte Apotheker eingeteilt ; in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gibt es drei Berufsgruppen, die zwar im Vorstand vertreten sind, deren Organe - das sind die Ob männer und ihre Stellvertreter - aber nicht von den Angehörigen der je weiligen Berufsgruppe, sondern vom Vorstand der Kammer bestellt werden. Da zu kommt als weitere Einschränkung, daß be ide Kammern nicht konsequent zentralistisch organisiert sind. Das gilt besonders für die Apothekerkam mer : ihr Vorstand ist wie der Vorstand der Dentisten kammer nach dem föderalistischen Prinzip zusammengeset zt; außer dem müssen ihre Landesgeschäftsstellen jeweils von einem gewählten Vorstandsmitglied aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der betref fenden Landesgeschäf tsstelle geleitet werden. Die für Ö sterreich typischen regional gegliederten Bundesverbände herrschen in der Landwirtschaft vor. Sie sind dort ohne fachlich-beruf- 2 9 Vgl. K. Wenger und H. Seidel, a. a. 0., S. 604. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verb andsmäßig . e Organisation der österreichischen Wirtschaft 27 liehe Unterteilung, aber regional weit verzweigt; in vielen Fällen be stehen örtliche Organisat ionen in Form von Ortsverbänden oder -grup pen. Grundsätzlich ist auch der Spitzenverband der Landwirtschaftskam mern , die Präsidentenkonferenz, ein nur regional gegliederter Verband. Es ist allerdings zu beach ten, daß der Präsidentenkonferenz auch der Österreichische Raiffeisenverband angehört und daß in den Vollver sammlungen der meisten Landeslandwirtschaftskammern die Genossen  schaftsverbände vertreten sind ; deshalb könnte man also, wenn auch mit erheblichen Einschrä n kungen , von einer fachlich -beruflichen Gliede rung der Präsidentenkonferenz sprechen. Mittelbar besteht eine teil weise berufliche Gliederung insofern, als zwei Landeslandwirtschafts kammern in Dienstgeber- und Dienstnehmersektionen aufgespalten sind. Das grundsätzliche Fehlen einer fachlich-beruflichen Gliederung der Landwirtschaftskammern hängt damit zusammen, daß die landwirt schaftlichen Betriebe überwiegend Mischbetriebe sind. Auch außerhalb der Landwir tschaft gibt es Interessenvertretungen , die regional gegliederte Bundesverbände ohne fachlich-berufliche Unterteilung sind. Hier müssen vor allem die Vereinigung Ö sterrei chischer Industrieller 30 und die Reichsorganisation der Kaufleute Ö ster reichs genannt werden. Weiter gehören zur Gruppe der nur regional gegliederten Bundesverbände freie Interessenvertretungen in der Geld  und Kreditwirtschaft - wie z. B. der Hauptverband der Ö sterreichischen Sparkassen -, die Rechtsanwalts- und die Tierärztekammer und freie Interessenvertretungen Angehöriger freier Berufe - so insbesondere der Pharmazeutische Reichsverband und der Österreichische Apotheker verband. Die Familien- und Mieterverbände sind - soweit sie nicht unter die ungegliederten Bundesverbände fallen - ebenfalls nur regio  nal verzweigt. Schließlich ist auch der Ö sterreichische Haus- und Grundbesitzerverband infolge der Eigenart der Interessen, die er wahr nimmt, nur regional untergliedert. Ein Teil der nur regional gegliederten Interessenvertretungen besitzt Fach- oder Arbeitsausschüsse, so z. B. die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller, der Hauptverband der Ö sterreichischen Sparkassen und der Österreichische Forstverein. Diese Fach- oder Arbeitsausschüsse haben nichts mit einer fachlich-beruflichen Untergliederung zu tun; sie sind lediglich aus Gründen der Arbeitsteilung eingesetzt und gehören regelmäßig zu den in der Satzung vorgesehenen Verbandsorganen ; häu fig leisten sie Vorarbeit für die obersten Organe. In den Fach- oder Arbeitsausschüssen werden jeweils wichtige Fach- oder Berufsfragen, die regelmäßig alle Verbandsmitglieder angehen, behandelt oder vor beraten. Der Österreichische Forstverein hat z. B. derzeit acht Fachaus- 30 Die Satzung der Vereinigung ös terreichischer Indus tr ieller sieht zwar Fachsektionen vor, sie sind aber bisher nicht eingerichtet worden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 28 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser schüsse, darunter Ausschüsse für Betriebswirtschaft, Forstpolitik, Standortsfragen und Waldbewertung. Ähnliche Einrichtungen - auch Referate genannt - finden sich auch bei größeren Organisationen mit fachlich-beruflicher Gliederung - typisch bei den Kammern der gewerb lichen Wirtschaft und beim Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund. Landes-, Bezirks- und Ortsgeschäfts- oder -amtsstellen - oder wie immer sie heißen mögen - sind, worauf hier besonders hingewiesen werden soll, keine regionalen Unterorganisationen von Interessen vertretungen, sondern nur Verwaltungseinrichtungen; sie werden wie die Fachausschüsse oft von der Satzung unter den Organen des Ver ba ndes genannt. Die - nicht der Zahl aber der wirtschaftspolitischen Bedeutung nach - gewichtigste Gruppe der österreichischen Interessenvertretunge n ist die Gruppe der Bundesverbände mit regionaler und fachlich-beruflicher Gliederung. Zu dieser Gruppe gehören vor allem drei der wirtschafts politisch bedeutsamsten Spitzenver bände : Die Bundeskammer der ge werblichen Wirtschaft, der Ö sterreichische Arbeitskammertag und der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund. Dazu kommen freie Interessenver tretungen wie der Ö sterreichische Raiffeisenverband und der Bundes verband der Erwerbsgärtner. Von den Kammern der Angehörigen freier Be rufe fällt die österreichische Ärztekammer in diese Gruppe. Mit Ein schränkungen kann auch die Ö sterreichische Notariatskammer als regional und fachlich-beruflich gegliedert gelten ; denn die Notare und Notariatskandidaten sind in getrennten Gruppen zusammengefaßt. Wenn ein Verband regional und fachlich-beruflich gegliedert ist, kann entweder die regionale oder die fachlich-berufliche Gliederung domi nieren ; die Gewichte können aber auch gleichmäßig verteilt sein. Dem nach lassen sich also drei Spielarten von doppelt - d. h. regional und fachlich-beruflich - gegliederten Verbänden unterscheiden. Unter den österreichischen Interessenvertretungen, die doppelt gegliederte Bun desverbände sind, finden sich alle drei Spielarten in typischer Form. Vergleicht man den organisatorischen Aufbau der Kammern für Arbe i ter und Angestellte, des Ö sterreichische n Gewerkschaftsbundes und der Kammern der gewerblichen Wirtschaft, zeigt sich das deutli ch: Die Kammerorganisation der Arbeiter und Angestellten ist in erster Linie regional gegliedert. Die Landeskammern sind zwar fach lich-beruflich in eine Sektion für Arbeiter und eine Sektion für An gestellte untertei lt; aber die zentrale Interessenvertretung - der Arbeiterkammertag - besit zt unmittelbar nur regionale Unterorganisa tionen - nämlich die Landeskammern. Eine Gliederung in Bundessek tionen gibt es nicht. Dementsprechend ist der Vorstand des Arbeiter kammertages lediglich aus den Präsidenten der Landeskammern zusam mengesetzt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaf t 29 Umgekehrt verhält es sich beim Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund. Hier steht die fachlich-berufliche Gliederung im Vorder grund. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund ist unmittelbar aus 16 Fachgewerk schaften ohne Rechtspersönlichkeit, die fachlich-beruflich weiter unter teilt sind, a uf gebaut. Es gilt das Industriegrupp e nprinzip, das aber nicht konsequent eingehalten ist. Die Fachgewerkschaften sind sehr differenziert gegliedert. Sie haben in jedem Bundesland gewählte Lan  desleitungen. Im Gewerkschaftsbund selber kommt das föde ralistische Organisationsprinzip nur insofern zum Zuge, als in seinem obersten Organ, dem Bundekongreß, der aus Delegierten der Fachgewerkschaf ten bes teht, auch die Landesexekutiven mit ber atender Stimme vertre ten si nd ; die Landesexekutiven werden je weils mdirekt von den Mit gliedern der Landes-Fachgewerkschaften gewählt. Das Präsidium wird vom Bundeskongreß gewählt, die übrigen Mitglieder des Bundesvor standes werden von den Fachgewerkschaften entsandt. Im Aufbau der Kammerorganisation der gewerblichen Wirtschaft hal ten sich die regionale und die fachlich-berufliche Gliederung die Waage. Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat unmittelbar regio nale und fachlich-berufliche Unterorganis ationen : die Landeskammern und die - ihrerseits wieder in Bundesfachgruppen (Fachverbände) untergliederten - Bundes-Fachsektionen. Da auch die Landeskammern aus Sektionen und Fachgruppen be stehen und diese Landessektionen und -fachgruppen gleichzeitig die regionalen Unterorganisationen der Bundessektionen und Fachverbände sind, überkreuzen sich sozusagen die regionale und die fachlich-berufliche Gliederung. D ie durchgehende doppelte Gliederung spiegelt sich in der Zusammensetzung des Kam mertages, der das oberste be schließende Or gan der Bundeskammer ist : im Kammertag sind nicht nur die - fachlich-beruflich unterteilten - Landeskammern durch ihre Präsidien und durch Delegierte vertret en; dem Kammertag gehören auch die Präsidien der Sektionen und Dele gierte der Fachverbände mit Sitz und Stimme an. Eine parteipolitische Gliederung in Fraktionen be sitzt nur der Ö ster reichische Gewerkschaftsbund. Demen tsprechend sind im Bundesvor stand sozialistische, christli che, kommunistische und parteifreie Ge werkschafter vertreten. Die Fraktionen existieren ab er nur de facto, nicht de ju re ; die Satzung sie ht sie nicht vor. In den Kammern - vor allem in den drei großen Kammerorganisationen (Landwirtschafts kammern, Kammern für Arbeiter und Angestellte, Kammern der ge werblichen Wirtschaft) - treten zwar politische Parteien oder ihnen an geschlossene Organisationen bei den Kammerwahlen als wahlwer be nde Gruppen auf ; eine par teipolitis che Glieder ung ist ab er nicht vor handen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 30 Univ.-Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser b) Die inst itutio nalisierten Formen der Z usamme narbeit der Interessenvertretungen Die österreichischen Interessenvertretungen sind in einem dichten Netz von Beziehungen miteinander verflochten : sie arbeiten - teil weise eng - zusammen. Da bei ist zweierlei besonders bemerkenswert : Erstens ist die Zusammenarbeit weitgehend institutionalisiert. Zweitens gibt es diese Zusammenarbeit in institutionalisierten Formen nicht etwa nur unter Parallelverbänden - also unter Interessenvertretungen, die sozusagen auf dem gleichen Feld der Interessenwahrnehmung operie ren ; sie findet sich auch und vor allem unter Gegenverbänden - also unter Interessenvertretungen, die prinzipiell gegensätzliche Interessen repräsentieren. Wenn hier von institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit die Rede ist, so sind damit nicht nur gesetzlich begründete Formen der Zu sammenarbeit gemeint. Der Be griff „institutionalisiert" soll hier weiter gefaßt werden als es in der legistischen Sprache (in Ö sterreich) häufig geschieht. Unter einer institutionalisierten Form der Zusammenarbeit wollen wir eine längerfristige Zusammenarbeit verstehen, die den Charakter einer „s tehenden Einrichtung" hat, gleich ob sie durch Gesetz, Verbandssatzung oder informelle Abreden beg ründet ist. Bei den zusammenarbeitenden Parallelverbänden handelt es sich regelmäßig auf der einen Seite um eine Kammer, auf der anderen Seite entweder um fachlich-beruflich ausgerichtete freie Interessenvertretun gen oder um „politisch e Interessenvertretun ge n". Fast immer haben die mit einer Kammer zusammenarbeitenden freien Interessenvertretungen eine Quasi-Gruppe, die nur einen Teil der Kammerangehörigen umfa ßt; fachlich-beruflich ausgerichtete freie Interessenvertretungen der gewerbliche n Wirtschaft repräsentieren sogar oft ein noch spezialisier t eres Interesse als der Kammerfachverband, mit dem sie unmittelbar in Beziehung stehen. Die gewichtigste Ausnahme von der Regel ist die Zu sammenarbeit der Kammern für Arbeiter und Angestellte mit dem Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund, dessen Quasi-Gruppe sich prak tisch weitgehend mit dem vom Gesetz bestimmten Personenkreis der Kammerangehörigen deckt. In Ö sterreich lassen sich grundsätzlich drei institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit von Parallelverbänden unterscheiden : die organi satorische Verbindung, die personelle Verflechtung und die freie Zu sammenarbeit. In der Praxis sind die Grenzen zwischen diesen Formen nicht immer deutlich gezogen. Personelle Verflechtung und freie Zu sammenarbeit kommen oft miteinander kombiniert vor. Die organisatorische Verbindung von Kammern und fachlich-beruflich ausgerichteten freien Interessenvertretungen findet sich vor allem in OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 31 der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft. Sie tritt in ver schiedenen Arten auf. Meistens besteht sie darin, daß freie Interessen vertretungen auf die eine oder andere Weise einer Kammerorganisation einverleibt sind. In der gewerblichen Wirtschaft gibt es „Realunionen" von freien Interessenvertretungen und Kammerfachverbänden in dem Sinn, daß freie Interessenvertretungen de fac to gleichzeitig Kammer fachverbände sind. So erfüllt z. B. der Hauptverband der österreichi schen Sparkassen, der eine freie Interessenvertretung ist, auch die Auf gaben des Fachverbandes der Sparkassen in der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Analog verhält es sich bei anderen Interessen vertretungen in der Geld- und Kreditwirtschaft. Freie Interessenvertretungen der Landwirtschaft - oder genaue r: ihre regionalen Unterorganisationen - sind in einigen Bundesländern von der jeweiligen Landeslandwirtschaftskammer i m Einklang mit der Satzung als Fachverbände anerkannt und einer fachlichen Aufsicht durch die Kammer unterstellt. Von der Wiener Landwirtschaftskammer an erkannte freie Interessenver tretungen sind z. B. der Verband der Wein ba uer Wiens, der Landesverband für Bienenzucht und der Verband der Erwerbsgärtner Wiens. Die Präsidentenkonferenz der Landeslandwirt schaftskammern könnte sich ihrer Satzung nach ebenfalls freie Inter essenvertretungen als Fach-Unterorganisationen angliedern; sie hat das aber bisher nicht getan. Innerhalb der Tierärztekammern, die wie die Landwirtschaftskam mern ohne fachlich-berufliche Gliederung sind, nimmt der Verband der Freiberufstierärzte Österreichs de facto die Stellung einer Fachsektion ein ; dieser Verband vertritt die Interessen der freiberuflich tätigen (d. h. nicht ange stellten) Tierärzte, die in der Kammer die Minderheit bilden . Grundsätzlich anders geartet als alle bisher genannten Fälle ist die organisatorische Verbindung, die zwischen der Bundeskammer der ge werblichen Wirtschaft und dem Verein der Arbeitsgemeinschaft des Juwelen- und Uhrenfaches beste ht. Hier ist nicht die freie Interessen vertretung Teil der Kammerorganisation, sondern es gehören um gekehrt Kammerfachverbände der freien Interessenvertretung an : die Bundesinnung der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher und das Bundesgremium des Handels mit Gold- und Silberwaren, Juwe len und Uhren sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft. Eine organisatorische Verbindung be sonderer Art ist schließlich die Beziehung zwischen den beiden großen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, die durch die Fachausschüsse der Kammern für Arbeiter und Angestellte beg ründet wird. Diese Fachausschüsse sind zur beruf- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 32 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser liehen Fortbildung der Arbeitnehmer im Gewerbe eingerichtet und praktisch-organisatorisch mit den einschlägigen Fachunterorganisatio nen der Gewerkschaften identisch 31 • Die personelle Verflechtung, die von der zufälligen Personalunion unterschieden werden muß, ist unter den österreichischen Interessen vertretungen weiter verbreitet als die org anisatorische Verbindung. Spitzenfunktionäre von Kammern üben in vielen Fällen institutionell die Tätigkeit leitender Or gane von freien Interessenvertretungen aus ; d. h. die Inhaber bestimmter Positionen in Kammern sind sozusagen automatisch auch Spitzenfunktionäre in parallelen freien Interessenver tretungen und umgekehrt. Zahlreiche Beispiele für solche institutionalisierte Personalunionen finden sich in der Landwirtschaft. So ist z. B. der Vizepräsident der niederösterreic hischen Landeslandwirtschaftskammer auch Präsident des Bundesverbandes der Weinbautreibenden. Manchmal ist die perso nelle Verflechtung sogar von der Satzung vorgeschrie ben ; die Sat zung des Bundesverb andes der Erwerbsgärtner Österreichs bestimmt z. B., daß dem Hauptvorstand dieses Verbandes die Leiter der Ga rten bauabteilungen bzw. die Gartenbaureferenten der Landeslandwirt schaftskammern angehören. Es kommt auch vor, daß eine freie Inter essenvertretung der Landwirtschaft über Fachausschüsse personell mit den Kammern verflochten ist. Als Beispiel sei der Hauptverband der Wald- und Grundbesitzerverbände angeführt, der in verschiedenen Fachausschüssen der Präsidentenkonferenz der Landeslandwirtschafts kammern vertreten ist. Bes onder s ausgeprägt ist die personelle Verflechtung zwischen den Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der Vereinigung Ö sterrei chischer Industrieller. Der Obmann der Bundessektion Industrie der Kammern ist erster Vizepräsident der Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller und der Vizepräsident der Bundeskammer der gewerb lichen Wirtschaft ist Mitglied des Vorstands der Vereinigun g; darüber hinaus gehören auch die Vorsteher der Fachverbände der Bundessek tion Industrie dem Vorstand der Vereinigung an. Auch andere fachlich ausgerichtete freie Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft sind per sonell mit der Kammero rganis ation verflochten ; so sind z. B. die Organe der Vereinigung Ö sterreichischer Seidenweber großenteils mit Kammerfunktionären bese tzt. Personell eng miteinander verflochten sind auch der Gewerkschafts bund und die Kammerorganisation der Arbeiter und Angestellten. Die 31 Vgl. E. März und E. Weis sei , Die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern) , in diesem Band, S. 407. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 33 Spitzenfunktionäre der Kammern kommen regelm äßig aus dem Ge werkschaftsbund und nehmen dort leitende Stellungen ein. In den Bund esländern ist eine Tendenz zur Personalunion zwischen dem Präsi denten der Arbeiterkammer und dem Vorsitzenden der Landesexeku tive des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes zu beobach ten 32 • Die gegenseitige personelle Durch dringung von Kammern und fach lich-beruflich ausgerichteten freien Interessenvertretungen beschränkt sich nicht auf die leitenden Or gane und Fachaussch üsse ; auch die Ge schäftsführung wird nicht selten von den gleichen Personen beso rgt oder bestimmt. Angestellte der Landwirtschaftskammern erledigen häu fig die laufende Geschäftsführung freier Interessenvertretungen. Viele Dienst nehmer der Kammern für Arb eiter und Angestellte sind auch für den Gewerkschaftsbund besch äftigt. Eine große Rolle spielen persone lle Verflechtungen im Verhältnis zwischen Kammern und „po litischen Interessenvertretun ge n". Mitglie der und Funktionäre der „po litischen Interessenvertretungen" werden über die Kammerwahlen, bei denen die „p olitischen Interessenvertre tungen" als wahlwerbende Gruppen auftreten, in die Or gane der Kam mern entsandt. Der Präsident der Bundes kammer der gewerblichen Wirt schaft und andere Spitzenfunktionäre der Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind regelmäßig auch Spitzenfunktionäre des Ö sterreichi schen Wirtschaftsbundes. Den Or ganen des Ö sterreichischen Ba uern bundes gehören Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landesland wirtschaf tskammern an; das ist von der Satzung des Ba uernbundes sogar vorgeschrieben. Im kammerähnlichen Ö sterreichi schen Gewerkschaftsbund, in dem die soz ialistische Fraktion dominiert, wird die Fraktion der christlichen Gewerkschafter von Funktionären des Ö sterreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes vertreten. Personalunionen bes tehen auch zwischen der Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller und dem Ö sterreichi schen Wirtschaftsbund. Die freie Zusammenarbeit von Parallelverbänden geht z war oft mit der personellen Verflechtung einher , sie wird als Institution aber auch von Interessenvertretungen gepflegt, die nicht durch institutionalisierte Personalun ionen miteinander ver bunden sind. Einige freie Interessen vertretungen haben die freie Zus ammenarbeit mit der einschlägigen Kammer oder auch mit einer ande ren freien Interessenvertretung in ihrer Sa tzung verankert, so z. B. der Zentralverb and der Arbeitgeber in der Landwirtschaft und der Verband landwirtschaftlicher Guts betriebe. a 2 Vgl. A. Vodopivec, a. a. 0., S. 261. 3 Sch riften d. Vereins f. Soclalpolltlk 39 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 34 Univ.-Prof. Dr. Gertrud N euhauser Die institutionalisierte freie Zusammenarbeit kommt in verschiedenen Arten vor; sie ist teils locker, teils sehr eng. Die lockerste Art von freier Zusammenarbeit besteht darin, daß Paral lelverbände in allen oder in bestimmten Angelegenheiten der Inter essenvertretung gemeinsam vorgehen oder zumindest ihr Handeln koo rdinieren. Auf diese Weise ar bei ten in Ö sterreich mehrere Inter essenvertretungen mit ihrer Kammer zusammen. In vielen Fällen ist die freie Zusammenarbeit mit der Kammer aber enger. Za hlreiche freie Interessenvertretungen der Landwirtschaft, der gewerblichen Wirt schaft und der freien Ber ufe - bes onders kle inere, weniger einfluß reiche - handeln nicht selbständig, wenn es darum geht, die Interessen ihrer Mitgli eder gegenüber dem Staat wahrzunehmen ; sie versuchen vielmehr, über die je weilige Kammer oder Kammer-Unt erorganisation Einfluß auf die Wirtschaftspolitik zu gewinnen. Hier se i nur der Ver band der Baumwollspinner un d -weber Ö sterreichs als Be ispie l an gefü hrt ; er wird von der Kammer über alle ihm betreffenden An gelegenheiten unterrichtet und nimmt nur über die Kammer zu ein schlägigen wirtschafts- und sozi alpolitischen Fragen Stellung. Der höchste Grad von institutionalisierter freier Zus ammenarbeit ist di e Arbeitsteilung zwischen Parallelverbänden. Sie wird in Ö sterreich vor allem von Kammern und großen, einflußreichen freien Interessen vertretungen praktiziert, best immt ab er auch das funktionelle Verhält nis von Kammern und solchen freien Interessenvertretungen, die tradi tionsreich und regel mäßig älter als die je weils entsprechende Kammer sind. Die freie Zusammenarbeit auf dem Wege über die Arbeitsteilung geht oft so vor sich, daß freie Interessenvertretungen Vorarbeiten für die Kammer leisten, d. h. die Ar beit in den Fachausschüssen vorbereiten , die einschlägigen Stellungnahmen und Gutachten zu wirtschafts- und sozi alpolitischen Fragen entwerfen oder verfass en oder der Kammer in bestimmten anderen Angelegenheiten an die Hand gehen. So wird z. B. von den Landwirtschaftskammern keine Frage, die den Arbeits markt oder das Arbeitsrecht betrifft, ohne den Zent ralverband der Ar beitgeber erledigt. Neben diesen loseren Formen der Arbeitsteilung gibt es die strenge Trennung der Aufgabengebiete zwischen Kammer und freier Interessen vertretung. Sie kann darin best ehen, daß ein Verband es der zustän digen Kammer überläßt, die Interessen seiner Mitglieder nach außen - d. h. gegenüber dem Staat, der Ö ffentlichkeit und anderen Verbänd den - zu vertreten, und sich sel ber dara uf besch ränkt, seine Mitglieder fachlich zu betreuen, gesellschaftliche und kulturelle Aufgaben zu erfüllen und gegebenenfalls internationale Kontakte zu pflegen. Ver- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 35 bände, die diese Art von Arbeitsteilung praktizieren, können aber kaum mehr zu den Interessenvertretungen in unserem Sinn des Wortes gerechnet werden. Nur in wenigen Fällen ist die Trennung der Aufgabengebiete derart, daß die Kammer auf das ihr gesetzlich zustehende Rech t, Kollektivver träge abzuschließen, verzichtet, und eine kollektivvertragsfähige freie Interessenvertretung an ihrer Stelle auf dem Arbeitsmarkt tätig wird. Eine freie Interessenvertretung, die auf diese Weise als Kollektivver tragspartner auftritt, ist z. B. der Hauptverband der graphischen Unter nehmungen Ö sterrei chs. Weitere Bei spiele sind der Pharmazeutische Reichsverband für Ö sterreich, Organisation der angestellten Apotheker Ö sterreichs, und der österreichische Apothekerverb an d; diese beiden freien Interessenvertretungen schließen miteinander die Kollektivver träge ab, und zwar deshalb, weil die Apothekerkammer sowohl die In teressen der angestellten wie der selbständigen Apotheker vertritt und daher die Kollektivverträge mit sich selbst abschließen müßte. Das Hauptbeispiel für eine freie Interessenvertretung, die anstelle der zu ständigen Kammer die Kollektivvertragsverhandlungen führt und ab schließt, ist aber der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund. Die Arbeitsteilung zwischen dem Ö sterreichischen Gewerkschafts bund und den Kammern für Arbeiter und Angestellte ist so vollständig wie nur mög lich. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund vertritt pri mär die Interessen der Arbeitnehmer nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch gegenüber dem Staat. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte dag egen erfüllen - ungeachtet der ihnen ge setzlich ein geräumten Rechte - in erster Linie die wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Aufgaben, die mit der Interessenvertretung nach außen und auch mit der Innenarbeit verbunden sind ; man kann sie als den ,,b rain-trust" des Gewerkschaftsbundes bezeichnen. Ähnlich intensiv wie die Arbeitsteilung zwischen den beiden großen Arbeitnehmerorganisationen ist nur die Arbeitsteilung zwischen der Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller und den Kammern der ge werblichen Wirtschaft oder genauer : mit der Bundessektion Industrie und ihren fachlichen und regionalen Unterorganisationen. Die Vereini gung bringt die Interessen der gesamten Industrie gegenüber der staat lichen Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Geltung und ber eitet die Gut achten der Kammer vor, soweit sie Gesetze und Verordnungen betref fen , die Industrie-Interessen berühren ; auf dem Arbeitsmarkt operiert die Vereinigung nicht. Die Bundessektion Industrie nimmt die Interes sen der Industrie innerhalb der Kammern der gewerblichen Wirtschaft wahr. In allen Fachfragen unterstützen sich die Bundessektion Industrie und die Vereinigung gegenseitig. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 36 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Die Zusammenarbeit von Gegenverbänden spielt sich in Kommis sionen, Ausschüssen, Beiräten, Senaten und ähnlichen Institutionen ab, die zum Großteil gesetzlich begründet sind, und zwar meistens im Zu sammenhang mit dem gesetzlichen Recht der Kammern auf Mitwirkung an der Gesetzgebung und Vollziehung; nur ein kleinerer Teil dieser Institutionen geht auf übereinkommen zwischen Interessenvertretun gen zurück, darunter die Brotkommission und die wichtige Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen. Von den permamenten Kommis sionen, Ausschüssen usw. im Bereich der Verwaltung und der Gerichts barkeit sind die ad-hoc-Kommissionen zu unterscheiden, die bei Verwaltungsbehörden gebildet werden, wenn es im konkreten Fall zweckmäßi g oder geboten erscheint, vorhandene Interessengegensätze möglichst auszug leichen ; solche ad-hoc-Kommissionen werden auch zur Vorbereitung wichtiger Gesetze vom jeweils zuständigen Minister ein berufen. In Österreich gibt es mehrere Dutzend von permanenten Kommissio nen, in denen Interessenvertretungen untereinander und zum Teil auch mit Vertretern des Staates zusammenarbeiten 33 • Davon sind aber kaum mehr als eineinhalb bis zwei Dutzend von größerer wirtsch aftspoliti scher Bedeutung. Nur einem Teil der permanenten Kommissionen sind behördliche Auf gaben übertragen, so z. B. den Verwaltungskommissionen der Agrar fonds (d. s. der Getreideausgleichfonds, der Milchwirtschaftsfonds und der Viehverkehrsfonds). Viele andere haben lediglich den Status von Beratungsorganen, z. B. der Außenhandelsbeirat, der Zollbeirat und der Beirat für die Einfuhr von Obst und Gemüse. Einige der Kommissionen (Senate) sind gerichtliche oder gerichtsähnliche Organe - z. B. das Kar tellgericht (beim Oberlandesgericht Wien) und das Kartellobergericht (beim Obersten Gerich tshof) ; diesen Gerichten gehören Beisitzer an, die auf Vorschlag der drei großen Kammerorganisationen (Landwirtschafts kammern, Kammern für Arbeiter und Angestellte, Kammern der ge werblichen Wirtschaft) ernannt worden sind. Als ein weiteres Beispiel sei der arbeitsgerichtliche Senat des obersten Geri ch tshofes genannt, in dem ebenfalls die drei großen Kammern vertreten sind. Permanente Kommissionen sui generis sind schließlich der Generalrat de r Österreichische n Nationalbank und die Paritätische Kommission f ür Preis- und Lohnfragen. Die Österreichische Nationalbank, deren ober stes leitendes Organ der Generalrat ist, hat von Gesetzes wegen be hördliche Befugnisse (d. h. wirtschaftspolitische Kompetenze n) , obwohl sie als Körperschaft privaten Rechts eingeric htet ist 3 4 . Im Generalrat 33 E. März und E. Weis sei nennen gegen fünf Dutzend solcher Institutio nen, in denen die Kammern für Arbeiter und Angestellte vertreten sind. Vgl. a. a. 0., S. 412 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtsch aft 37 haben de facto Kammervertreter Sitz und Stimme. Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen be sitzt nur de facto, nicht aber de jure bestimmte preis- und lohnpolitische Kompetenzen ; sie wird im dritten Abschnitt der „sys tematischen Gesamtdarstellung" ausführlich behandelt werden. Nicht in allen permanenten Kommissionen arbeiten alle drei großen Kammerorganisationen zusammen. In manchen sind nur zwei von ihnen vertreten ; es kommt je weils darauf an, mit welchen Angelegenheiten sich die Kommissionen befassen und welche Interessen dabei be troffen sind. In den letzten Jahren hat der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund zu nehmend auch in gesetzlich fundierte Kommissionen Eingang gefunden. Er is t z. B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften im Mühlenkuratorium und im Beir at für die Renten- und Pensionsanpassung vertreten. In an deren Kommissionen hat er dadurch Sitz und Stimme, daß Funktionäre des Gewerkschaftsbundes das gesetzliche Mandat des Arbeiterkammer tages ausü ben ; das wird durch die personelle Verflechtung von Gewerk schaftsbund und Arbeiterkammertag ermöglicht. Vertreter des Gewerk schaftsbundes sind z. B. vom Arbeiterkammertag nicht nur in die Ver waltungskommissionen der drei Agrarfonds delegiert, sondern z. B. auch in die Kartellgerichte, in das Schiedsgericht der Sozialversicherung, in den Paritätischen Ausschuß für Kartellangelegenheiten, in den ar beitsgerichtlichen Senat des Obersten Gerichtshofes und in das Ober einigungsamt 35 . Die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller gehört zwar einigen permanenten Kommissionen an, in den meisten Fällen aber nur auf Grund von Personalunionen mit der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Die Vereinigung hat z. B. de facto Sitz und Stimme in den Senaten der Schiedsgerichte der Sozialversicherung und im Hauptver band der Sozialversicherungsträger; ihre Vertreter erscheinen aber dort als Delegierte der Kammer, die den gesetzlichen Auftrag hat, in diesen Kommissionen mitzuwirken. Auch andere freie Interessenvertretungen gehören gelegentlich sol chen Institutionen an, in denen de jure die entsprechende Kammer Sitz und Stimme hat. Als Beis piel sei der Hauptverband der Wald- und Grundbesitzerverbände genannt ; der Präsident dieser freien Inter essenvertretung ist Vizepräsident des Bundesholzwirtschaftsrates und Mitglied des Zollbeirates . s 4 Wie die Deutsche Bundesbank ist sie eine Aktiengesellschaft. Sie hat den rechtlichen Status einer „beliehenen Unternehm un g". Zum Begriff der „belie henen Unternehmung" vgl. L. Adamovich, a. a. 0., S. 38 f. 35 Die gesetzliche Grundlage des Obereinigungsamtes ist das Kollektivver  tragsgesetz (EGEL 76/19 47, in der Fassung der Novellen EGEL 92/1959 und 60 /196 2) . OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 38 U niv.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser II. Zielsetzungen und Verhaltensweisen der österreichischen Interessenvertretungen 1. Di e Zielsetzunge n a) D i e A r t e n d er Z i e 1 s e t zu n g e n Alle Wirtschaftsverbände und damit auch die Interessenvertretungen si nd Zweckver bände. Darunter versteht man „Zusa mmenschlüsse auf Grund rational gesetzter Zwecke" 36 , d. h. Verbände, die gegründet wor den sind, um je weils bestimmte, ausdrücklich vereinbarte Zwecke zu erfüllen 37 • In diesen Zwecken, den sogenannten Organisations- oder Verbandszwecken , kommen die gemeinsamen Sonderinteressen der Verbandsmitglieder zum Ausdruck. Die Aufgaben und die Zielsetzungen eines Verbandes leiten sich aus seinen Zwecken ab. Jeder einzelne Verbandszweck konkretisiert sich re gelmäßig in einer Anzahl von Zielen , die ihrerseits meistens wieder über ein System von Vorzielen verfolgt werden. Wir wollen hier die Zielsetzungen einer Interessenvertretung definie ren als die aus den Verbandszwecken folgenden konkreten Ziele und Vorziele, die sie sich für ihre eigene Tätigkeit im partikulären Inter esse ihrer Mitglieder setzt, d. h. die relativ längerfristig geltenden Ziele, die durch das Handeln der Verbandsleitung erreicht werden sollen. In diesem Kapitel sollen die Zielsetzungen der österreichischen Inter essenvertretungen dargestellt werden. Dabei ist folgendes zu beachten : 1. In der interessenpluralistischen Gesellschaft von heute entwickelt ein größerer, komplizierter aufgebauter Ver ba nd, der aus technisch organisatorischen Gründen einen „A pparat" hat, ein Eigenleben und damit ein Eigeninteresse. Der sozusagen auch zum Selbstzweck gewor dene Verband muß seine Existenz immer wieder vor sich selbst, vor dem Staat, der Ö ffentlichkeit und den Mitgliedern rechtfertigen. Die Tä tigkeit des Ver ba ndes, d. h. das Handeln der Funktionäre, wird daher nicht ausschließlich durch die Zielsetzungen bestimmten, die aus den Verbandszwecken, und somit aus den Interessen der Verbandsmitglieder folgen. Es kann sogar sein, daß Ziele, die sich der Verband im Eigen interesse setzt, nicht oder nur schwer mit den Mitgliederinteressen ver einbar sind ; das ist vor allem dann möglich, wenn der Verband auch politische Ziele verfolgt und üb er politische Macht und Einfluß verfügt. au s . J . Werner, a. a. 0., S. 33. a 1 „I n diesem Sinne ist ein Zweckverband immer gegründet und nicht ge worden". Siehe ebendort. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der ös terreichischen Wirtschaft 39 Der „Apparat" einer Interessenvertretung hat um so ausgeprägter eigene Interessen und Ziele, je selbständiger er ist, d. h. je mehr der Verbandswille von den Funktionären und ni cht von den Verbandsmit gliedern gebildet wird. Wenn große ös ter reichische Interessenvertretungen - wie z. B. der Gewerkschaftsbund und die Kammern für Arbeiter und Angestellte - Kurse veranstalten, in denen Funktionäre geschult werden, so geschieht das mindestens zum Teil im Eigeninteresse des Verbandes. Alle Kammern wollen erreichen, daß die berufliche Selbstverwaltung nicht nur erhalten sondern vom Staat sogar noch ausgebaut wir d ; auch dabei spielt sicher das Eigeninteresse des „Apparates" mit. Ähnlich verhält es sich mit dem Bestreben einiger freier Interessenvertretungen, den Kammerstatus oder wenigstens gewisse Rechte der Kammern zu erlangen. Konflikte zwischen Verbandsleitung und Mitg lieder n, d ie auch in Ö sterreich vorkommen, müssen nicht bedeuten, daß die Funktionäre dazu neigen, mehr im Eigeninteresse des Verbandes als im Interesse der Mit  glieder zu handeln. Solche Konflikte können darauf zurückgehen, daß die Verbandsfunktionäre besser als die Mitglieder wissen, welche Ziele unerreichbar sind ; oder die Konflikte entstehen, weil die Verbandsmit glieder nicht beurteilen können, was auf längere Sicht ihren Interessen förderlich ist. 2. Die von den Interessenvertretungen angegebenen Zielsetzungen müssen nicht mit den tatsächlich verfolgten Zielen übereinstimmen. In teressenvertretungen haben häufig die Tendenz, die wahren gruppen egoistischen Ziele ihres Handelns zu verschleiern. Dann kann man nur aus ihrem Verhalten gegenüber dem Staat, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit auf die tatsächlich gültigen Zielsetzungen schließ en. In Ös terreich ist diese Tendenz vermutlich nicht sehr ausgeprägt. Denn die österreichischen Interessenvertret ungen haben - anders als z. B. die Interes senvertretungen in der Bunde srepublik Deutschland - kein „Sch önfärben " nötig, um ihre Existenz zu verteidig en. Sie sind heute in der Öffentlichkeit anerka nnt ; daß sie an der wirts chaftspolitisc hen Wil lensbildung mitwirken, wird nicht nur hingenommen sondern häufi g sogar begrüßt. Davon wird ihr Verhalten maßgeblich mitbestimmt. Aber auch die öster reichischen Interessenvertretungen deklarieren die Ziele, die sie verfolgen, nicht immer offen, klar und vollständig; manchem Ziel wird bloßer Lippendienst geleistet. An Symptomen, die auf Diskrepanzen zwischen angegebenen und tatsächlichen Zielsetzungen hindeuten, fehlt es nicht. So kommt es z. B. vor, daß Funktionäre von Unterorganisationen ent gegen allen offiziellen Erklärungen der Verbandsleitung einen unge schminkt gruppenegoistischen Standpunkt vertreten. Di eser Standpunkt OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 40 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser muß sich zwar nicht völlig mit der wahren Meinung der Verbandsleitung decken - denn Unterorganisationen haben nicht immer die gleiche Mei nung wie die oft zum Interessenausgleich verpflichtete Verbandsspitz e; man wird aber in solchen Fällen doch meistens den Schluß ziehen können, daß die tatsächlichen Zielsetzungen auch der Verbandsspitze von den offiziell angegebenen abweichen. Andere Symptome sind widersprüchliche Äußerungen einer Inter essenvertretung über ihre Ziele. Nicht selten werden auch die Ziele so vage und schlagwortartig formuliert, daß sie verschieden interpretiert werden können. Bemerkenswert ist, daß die Interessenvertretungen der Landwirtschaft relativ wenig dazu neigen, ihre wahren gruppenegoistischen Zielsetzun gen zu verschweigen. Sie erheben offen Anspruch auf einen „g erechten Ant eil" am Volkseinkommen und machen auch kein Hehl aus ihrer wenig wettbewerbsfreundlichen Einstellung - die allerdings nur gilt, soweit die Märkte für landwirtschaftliche Produkte in Frage stehen. Dieses Ver halten läßt sich wahrscheinlich vor allem damit erklären, daß weite Kreise der Ö ffentlichkeit aus traditionellen Gründen den „Sch utz der Landwirt schaft" für richtig und notwendig ansehen. Im Gegensatz zu den Interessenvertretungen der Landwirtschaft ver suchen die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft, insbeson dere die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und die mit ihr eng verbundene Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller, zu bemän teln, daß sie eine Präferenz für Wettbewerbsbeschränkungen und für eine p rotektionistische Außenhandelspolitik haben. 3. Die Zielsetzungen von Interessenvertretungen sind nich t unverän derl ich; auch die Zielsetzungen der österreichischen Interessenvertretun gen haben sich im Laufe der Zeit und sogar innerhalb der letzten Jahre teilweise gewandelt. Das hat mehrere Gründe : Vor allem sind nicht wenige der Ziele, die sich die Interessenver tretungen steckten, nach und nach erreicht worden ; neue Zielsetzungen traten an ihre Stelle. Dar über hinaus sind manche Zielsetzungen weg gefallen oder durch andere abgelöst worden, weil die Situation, die ihnen zugrunde lag - z. B. die wirtschaftliche Mangellage nach dem Krieg - nicht aufrecht erhalten blieb. Dazu kommt, daß ideolog ische Zielsetzungen in den Hintergrund getreten sind. Ideologien haben - nich t nur in Ö sterreich - ihre Anziehungskraft verloren ; das Interesse am höheren Einkommen dominiert. Ein grundsätzlicher Zielwandel scheint sich bei den Interessenvertre tungen der Landwirtschaft anzubahnen. Langsam beginnt sich dort die Einsicht durchzusetzen, daß die Struktur der österreichischen Landwirt schaft verbessert und im Zusammenhang damit auch die Betriebsgrößen- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verba n dsmäßig ,e Organisation der österreichischen Wirtschaf t 41 struktur korrigiert werden muß. Vorläufig dominieren allerdings noch Zielsetzungen, die darauf hinauslaufen, den strukturellen Status qua zu erhalten. Wenn man die Zielsetzungen der österreichisc hen Interessenvertretun gen systematisieren will, ist es zweckmäßig, davon auszugehen, daß in der Literatur Einzwec k- und Mehrzweckverbände unterschieden werden. Reine, d. h. begrifflich strenge Einzweckverbände sind Verbände, die einen einzigen Hauptzweck und keine Nebenzwecke haben ; sie kommen unter den modernen Wirtschaftsverbänden nur sehr selten vor 38 • Inter essenvertretungen haben durchwegs den Charakter von Mehrzweckver bänden. Die österreichischen Interessenvertretungen sind in einem doppelten Sinn Mehrzweckver bände : Sie sind grundsätzlich, d. h. dem materiellen Inhalt der Interessen nach, die sie vertreten, Mehrzweckverbände, weil sie nicht nur den öko nomischen Zweck aller Wirtschaftsverbände haben, die Einkommenslage der Mitglieder zu verbessern, sondern regelmäßig auch außerökonomische, von Wertvorstellungen bestimmte Zwecke verfolgen : gesellschaftlich solidar istische, kulturelle, politisch-weltanschauliche. Dementsprechend haben sie neben den ökonomischen auch außerökonomisch begründete Zielsetzungen ; d. h. nich t alle ihre Zielsetzungen sind durch das Interesse der Mitglieder an einem höheren Einkommen zu erklären . So geht es z. B. den Interessenvertretungen der Landwirtschaft - ins besondere den Landwirtschaftskammern und dem Ö sterreichischen Bauernbund - nicht allein um die „Einkommensparität "; mindestens ebenso wichtig ist ihnen die nur außerökonomisch zu begründete „Er  haltung des Bauerntums unter be sonderer Berücksichtigung der Be rg bauer n". ,,Erhaltung des Bauerntums" bedeutet dabei zweierlei : die wirtschaftsstrukturelle Stellung der Landwirtschaft, d. h. ihre volkswirt schaftliche Bedeutung als Produktionszweig be wahren, und das Weiter bestehen der Ba uern als soziale Gruppe sichern. Da her finden sich bei den Interessenvertretungen der Landwirtschaft solche Zielsetzungen wie : Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe, Eindämmung der Landflucht, Erhaltung des land- und forstwirtschaftlich genutzten Grun des und Bod ens, Sicherung eines „a ngeme ssenen Einkommens" für lei stungsschwache bäuerliche Betriebe u. ä. m. Die Arbeitnehmerorganisationen bezeichnen es zwar als ihr Hauptziel, die wirtschaftliche und soziale Lage der Arbeitnehmer zu verbessern oder - wie es der Österreichische Gewerkschaftsbund ausdrückt - den Lebensstandard der Arbeitnehmer zu verbessern ; sie verfolgen daneben 3 8 Vgl. G. Weippert, a. a. 0., S. 143. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 42 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser aber auch außerökonomische Ziele. So will z. B. der Ö sterreichische Ge werkschaftsbund „d urch seinen Kampf um die m aterielle Besser stellung der Arbeiter und Angestellten und die Vermehrung der Freizeit die Vor aussetzung dafür schaffen, daß sie immer mehr Anteil an der Kultur nehmen können" 39 • Typisch außerökomonisch ist auch das Ziel der „Er haltung und För derung des Mittelstand es", das unter den Zielsetzungen der Kammern der gewerblichen Wirtschaft einen ersten Rang einnimmt. Mit „Er haltung und Förderung des Mittelstandes" ist der Sch utz der eingesessenen kleinen und mittleren Unternehmungen in Handel, Gewerbe und In dustrie gemeint, die den größten Teil der Kammerangehörigen stellen. Begründet wird dieses Ziel damit, daß der Mittelstand eine gesellschafts tragende Schicht, die „n atür liche Stütze einer auf Privateigentum und Wettbewerb beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung" sei. Da die Kammern der gewerblichen Wirtschaft überwiegend im Interesse des „M ittelstandes" tätig werden, können sie allerdings mit dieser Be gründung praktisch alle Ziele, die sie im ökonomischen Interesse der ge werblichen Wirtschaft verfolgen, als gesellschaftspolitisch vorteilhaft hinstellen. Da her liegt de r Verdacht nahe, daß das Zi el „S chutz des Mittel standes " in Wahrheit von den part ikulären ökonomis ch en Inter esse n der gewerblichen Wi rtschaft best immt wird. Mehrzweckverbände sind die österreichischen Interessenvertretungen ab er auch in einem pragmatischen Sinn. Sie sind nicht auf einen einzigen Tätigkeitsbereich beschränkt, sondern operieren im materiell-inhaltlich bestimmten Interesse ihrer Mitglieder auf mehreren Aktionsfeldern. Die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der staatlichen Wirtschaftspolitik zur Geltung zu bringen, ist zwar einer ihrer Hauptzwecke, ab er nicht ihr einz-iger Zweck. Das folgt schon aus unserer Definition von Interessen vertretung. Wir haben die Interessenvertretungen definiert als Wirt schaftsverbände, zu deren Hauptzwecken es gehört, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder durch Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik wahrzunehmen. Interessenvertretungen können die Interessen ihrer Mitglieder grund sätzlich auf vier Aktionsfeldern durchzusetzen versuchen : auf zwei ver bandsinternen Feldern - einem ökomomischen und einem außeröko nomischen -, auf dem Aktionsfeld Markt, das den Arbeitsmarkt ein schließt, und auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik. Das außerökonomische Innenfeld ist das Feld der sozia len Beziehun gen und der kulturellen, politischen und weltanschaulichen Interessen der Mitglieder. Auf dem ökonomischen Innenfeld geht es darum, das 39 Vgl. das „Aktionsprogramm des österreichischen Gewerkschaftsbu ndes ", das auf dem dritten Bundeskongreß am 22. Oktober 1955 beschlossen wurde. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßi g e Org anisation der österreichischen Wirtschaf t 4 3 berufliche Leistungsvermögen und die Einkommenserwerbsfähigkeit der Mitglieder zu verbessern. Dagegen sind die Aktionsfelder Mar kt und Wirt schaftspolitik sozusagen die äußeren Fronten 40 , an denen die Interessen der Verbandsmitglieder durchgesetzt werden sollen. Auf dem Aktions feld Markt soll das in d er Weise gescheh e n, daß die Stellung der Mit glieder als Käufer oder Verkäufer auf dem Markt verstär kt wird. Auf je dem Aktionsfeld stecken sich die Interessenvertretungen spezielle Ziele, die in vielen Fällen den Charakter von Vorzielen haben, d. h. den obersten Verbandszielen untergeordnet sind. Es muß allerdings nicht jed e Interessenvertretung außer auf dem begrifflich essentiellen Aktions feld „s taatliche Wirtschaftspolitik" auch auf allen drei akzidentiellen Aktionsfelder tätig werden. Für die österreichischen Interessenvertretun gen gilt, daß nicht selten eines oder sogar zwei di eser Aktionsfelder fehlen. Die Aktionsfelder sind nicht streng voneinander getrennt, sie hängen zusammen. Das zeigt sich auch bei den Aktionsfeldern der österreichi schen Interessenvertretungen. Ein und dass elbe übergeordnete Ziel wird häufig ü ber Vorziele auf mehreren Aktionsfeldern verfolgt. Ein Be ispiel ist z. B. das Ziel „Er haltung und Förderung der bäuerlichen Familien betriebe "; die Interessenvertretungen der Landwirtschaft versuchen es über ihre Tätigkeit auf den beiden verbandsinternen Feldern und auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik zu erreichen. Andere Beispiele sind die Ziele „F örderung der Selbstfinanzierung" und „Er haltung der inter nationalen Konkurrenzfähigkeit der Industr ie" ; diese Ziele werden auf dem ökonomischen Innenfeld und auf dem Aktionsfeld Wirtschafts politik über verschiedene Vorziele angesteuert. Die Parallelverbände unter den österreichischen Interessenvertretun gen haben meistens Zielsetzungen , die sich grundsätzlich nicht wider sprechen ; das gilt auch für die „p olitischen Interessenvertretungen ". Sieht man von der grundsätzlichen Widerspruchslosigkeit ab, findet man aber Unterschiede. In der Regel verfolgen Ka m mern auf den einzelnen Aktionsfeldern nich t genau die gleichen Ziele wie die ihnen fachlich-beruflich zugeord neten freien Interessenvertretungen. Ein Grund dafür liegt darin, daß freie Interessenvertretungen weder zum internen Interessenausgleich verpflichtet sind noch auf das Allgemeininteresse Rücksicht nehmen müs sen; sie brauchen gegebenenfalls die Interessen von Minderheiten nicht be achten und können, wenn sie wollen, auch radikale gruppenegoistische Ziele verfolgen. Dazu kommt, daß freie Interessenvertretungen in der überwiegenden Za hl der Fälle ein homogenes und enger begrenztes Interesse wahrnehmen als die zuständige Kammer ; die haben daher spe- 4 0 Vgl. J. Werner, a. a. 0. , S. 45. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 44 Univ.-Prof. Dr. Gertru d Neuhauser ziellere und oft auch der Zahl nach beschränktere Zielsetzungen. Schließ lich is t zu bedenken, daß eine freie Interessenvertretung grundsätzlich nur existieren kann, wenn sie ihren Mitgliedern andere Leistungen bietet als die Kammer. Die österreichischen Interessenvertretungen haben die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit verschieden auf die vier Aktionsfelder verteilt. Allgemein kann man sagen, daß sich die Kammern in erster Linie damit beschäftigen , die Interessen ihrer Mitglieder auf dem ökomomi schen Innenfeld und gegenüber der staatlichen Wirtschaftspolitik zu vertreten ; zu diesem Zweck sind sie auch gegründet worden. Auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik operieren aber regelmäßig nur die Bun deskammern und die anderen Dachorganisationen auf Bundesebene (wie z. B. die Präsidentenkonferenz der Landeslandwirtschaftskammern ) ; die Landeskammern konzentrieren sich darauf, das berufliche Leistungsver mögen und die Einkommenserwerbsfähigkeit der Kammerangehörigen zu verbessern. Auf dem Aktionsfeld Markt, ausgenommen den Arbeitsmarkt , hat die Tätigkeit der Kammern zwar nicht de facto aber de j ure enge Grenzen ; denn Branchenpreisabsprachen und ähnliche Absprachen zur Beschränkung des Wettbewerbs, die innerhalb eines Kammerfachver bandes oder einer Kammerfachgruppe getroffen werden können, fallen unter das Kartellgesetz und sind mit den gesetzlichen Aufgaben der Kammern unvereinbar. Für die Landwirtschaftskammern ist überdies das Aktionsfeld Markt auch praktisch ohne viel Bedeutung. Die Land wirtschaftskammern suchen es in erster Linie durch ihre Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik zu erreichen, daß der Wettbewerb auf den Märkten für landwirtschaftliche Produkte möglichst weitgehend ausgeschaltet bleibt. Nur ein Teil der Kammern nimmt auch die Interessen der Kammer angehörigen auf dem Arbeitsmarkt wahr ; die Kammern für Arbeiter und Angestellte, einige der Landeslandwirtschaftskam mern und die Apothe kerkammer werden auf dem Arbeitsmarkt nicht tätig. Im Gegensatz zu den Kammern steht bei den freien Interessenvertre tungen das Aktionsfeld Wirtschaftspolitik mehr im Hintergru nd ; das Schwergewicht liegt eher auf den beiden Innenfeldern. Das gilt min destens für die fachlich-beruflich eng spezialisierten Interessenvertretun gen - allerdings auch nur gru nds ätzlich ; denn es gibt freie Interessen vertretungen, deren Hauptzweck es ist, die speziellen Sonderinteressen ihrer Mitglieder, die von der zuständigen Kammer nicht wahrgenommen werden können, nach außen und insbesondere gegenüber der staatlichen Wirtschaftspolitik zur Geltung zu bringen. Zu diesen Ausnahmen gehört z. B. der Bundesverband der Weinbautreibenden, der sich vor allem OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 45 die Aufgabe gestellt hat, auf die Wirtschaftspolitik Einfluß zu nehmen ; mit den Fachfragen des Weinbaus und der Weinbereitung befassen sich nur seine Unterorganisationen. Andere spezialisierte freie Interessenver tretun g en, w ie z. B. der Zentralverband der Arbeitgeber in der Landwirt schaft und der Ö sterreichische Apothekerverb and, haben einen Schwer  punkt ihrer Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt und meistens einen zweiten auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik oder auf einem der be iden Innen felder. Es gibt auch freie Interessenvertretungen, vornehmlich in der gewerblichen Wirtschaft und hier wieder insbesondere in der Geld- und Kreditwirtschaft, die die Arbeit auf dem Aktionsfeld Markt (d. h. gegebenenfalls au f dem Kreditmarkt) zu ihren Hauptaufgaben zählen ; die freien Interessenvertretungen der Geld- und Kreditwirtschaft haben zudem noch besondere Beziehungen zur staatlichen Wirtschaftspol itik. Schließlich betätigen sich auch der Hauptverband der Hau s- und Grund besitzer , die Mieter- und die Familienverbände vorwiegend auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik; sie legen aber außerdem auch viel Ge  wicht auf die Innenarbeit. Das gleiche gilt für die „politischen Inter essenvertretungen" in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirt schaft. Für die beiden großen freien Interessenvertretungen, die umfassende Quasi-Gruppen haben, spielt das Aktionsfeld Wirtschaftspolitik eine ähnliche hervorragende Rolle wie regelmäßig für die Kammern : Die Hauptaufgaben des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes bestehen darin, die Interessen der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt und gegen über der staatlichen Wirtschaftspolitik wahrzunehmen ; deswegen haben auch die Arbeiterkammern das Schwergewicht ihrer Tätigkeit eher etwas zu den Innenfeldern hin verschoben. Die zweite der großen freien Inter essenvertretungen, die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller, wird in erster Linie auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik und auf dem ökonomischen Innenfeld tätig. Die Kammern der Angehörigen freier Berufe sind bisher nur in relativ geringem Umfang auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik tätig gewor den ; das hängt damit zusammen, daß sie nur die Interessen relativ kleiner und wirtschaftlich nicht sehr bed eutender Bevöl kerungsgruppen repräsentieren. Sie wollen aber in Zukunft mehr Einfluß auf die staat liche Wirtschaftspolitik gewinnen und haben sich deswegen vor einigen Jahren zur Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe Ö sterreichs zusammengeschl ossen. Gegenwärtig liegt das Schwergewicht ihrer Tätig keit mehr auf den verbandsinternen Aktionsfeldern, besonders auf dem außerökonomischen Innenfeld. Von dieser Reg el ausgenommen sind nur die Ärztekammern ; zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die Einkom mensinteressen ihrer Mitglieder gegenüber den Sozialversicherungsträ gern zu vertreten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 46 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser b) D ie Z i e 1 setz u n gen auf den vier Aktions f e 1 der n Im folgenden soll zuerst ein Überblick über die Zielsetzungen auf dem außerökonomischen und dem ökonomischen Innenfeld gegeben werden ; anschließend beschäftigen wir uns mit den Zielsetzungen auf den Aktions feldern Markt und staatliche Wirtschaftspolitik. Auf dem außerökonomischen Innenfeld werden so gut wie alle öster reichischen Interessenvertretungen tätig. Ihr Hauptziel auf diesem Ak tionsfeld ist es, das Gruppenbewußtsein ihrer Mitglieder zu festigen und das A n sehen der Gruppe in der Ö ffentlichkeit zu heben. Diesem Ziel liegt ausgesprochen oder unausgesprochen der Glaube an die soziale Funktion der jeweils eigenen Gruppe zugrunde. Es ist anzunehmen, daß es nicht nur um seiner selbst willen verfolgt wird . Denn wenn das Be wußtsein der Zusammengeh örigkeit innerhalb der Gruppe stark ist und die Gruppe in der Öffentlichkeit Ansehen genießt, kann der Verband sein ökonomisches Ziel, die Einkommenslage der Mitglieder zu verbes sern, leichter erreichen; d. h. je geschlossener eine Gruppe ist und je mehr sie in der Öffentlichkeit gilt, desto größer ist die Schlagkraft des Ver  bandes, wenn er die Interessen seiner Mitglieder nach außen, insbeson dere gegenüber der staatlichen Wirtschaftspolitik, durchzusetzen sucht. Die Interessenvertretungen der Landwirtschaft sprechen ausdrücklich vom Glauben an die soziale Funktion des Bauernstandes. Sie wollen darauf hinwirken, daß die Bauern zusammenhalten und die bäuerliche Jugend zu landwirtschaftlichem Verantwortungsbewußtsein erzogen wird. Die bäuerliche Jugend sei, so wird argumentiert, durch die Reize, die Stadt und Industrie ausüben, gefährdet und müsse durch soziale Erziehung von der Landflucht, d. h. von der Flucht aus dem Bauernstand, abgehalten werden. Das Standesbewußtsein und das Standesansehen zu wahren und zu mehren ist das Hauptziel der Interessenvertretungen der freien Berufe, insbesondere der Kammern der freien Berufe. Das läßt sich vor allem damit erklären, daß die Angehörigen der freien Berufe persönliche, hoch qualifizierte Dienste leisten und daß es von diesen Berufen fest geprägte Leitbilder gibt, die in höherem Grade als die Leitbilder anderer Berufe auch praktisch gültig geblieben sind. Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer lassen zwar das Wort „Klassenbewußtsein" kaum mehr hören ; aber die solidarische Haltung der Arbeitnehmer zu stärken ist bis heute eines ihrer erklärten Ziele geblieben - wenn auch nicht sehr viel davon die Rede ist. Die se Ziel setzung ist wahrscheinlich auch der Hauptgrund dafür, daß die Inter essenvertretungen der Arbeitnehmer den arbeitsrech tlichen Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt sehen wollen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 47 Das Standesbewußtsein und die Standesehre werden auch von den Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft gepflegt. Das gilt be sonders für die traditionsreichen älteren freien Interessenvertretungen. Viele von ihnen sind gesellschaftlich unterbaut und haben oft sozusagen Klub-Charakter. Die Interessenvertretungen der Haus- und Grundbesitzer und der Mieter sehen es als eine ihrer Hauptaufgaben an, das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit zu fördern. Den Famil ienverbänden schließlich ist es in erster Lini e darum zu tun , das Ansehen der Familie als Institution der Gesellschaft zu stärken. Die allgemein angewandten Mittel zu dem Zweck, das Gruppen bewußtsein und das Gruppenansehen zu heben, sind gesellschaftliche Veranstaltungen , Einrichtungen zur Pflege von Tradition und Brauchtum, Ausstellungen und dergleichen. Dazu kommen aber noch andere Mittel. An erster Stelle sind die aus Verbandsmitteln gespeisten Unterstützungs fonds zu nennen. Es gibt diese Einrichtungen zur gegenseitigen finan ziellen Hilfe der Verbandsmitglieder bei einer Reihe von Interessenver tretungen. Besonders ausgebildet sind sie beim Ö sterreichischen Gewerk schaftsbund und bei einigen Interessenvertretungen Angehöriger freier Berufe. Der interne Interessenausgleich, den Kammern und große freie Inter essenvertretungen, besonders aber die Kammern der gewerblichen Wirt schaft, vornehmen müssen, erfüllt zumindest nebenbei auch den außer ökonomischen Zweck, das Standesbewußtsein der Mitglieder zu fördern; denn durch den Inter essenausgleich wird das allen Mitgliedern gemein same Interesse, d. h. das Berufs- oder Standesinteresse, hervorgekehrt. Mittel zum Zweck, die Berufs- oder Standesehre zu wahren, sind die Disziplinar-, Schieds- und Ehrengerichte, die bei den Interessenvertre tungen der freien Berufe eine große Rolle spielen, aber auch bei anderen Interessenvertretungen zu finden sind. Nach Ansicht der meisten Interes senvertretungen der freien Berufe tragen auch Honorar- und Ge bührenordnungen sowie strenge Vorschriften über den Zugang zum Be ruf dazu bei, daß das Standesansehen gewahrt bleibt. Die kulturellen Zielsetzungen der österreichischen Interessenvertre tungen sind eng mit dem Ziel, Gruppenbewußtsein und Gruppenansehen zu fördern, verbunden. Vor allem die Interessenvertretungen der Arbeit nehmer und der Landwirtschaft betrachten es als ihre Aufgabe, das all gemeine Bildungsniveau ihrer Mitglieder zu heben. Größere Interessen vertretungen veranstalten allgemeinbildende Kurse, beschaffen ihren Mitgliedern Karten für kulturelle Veranstaltungen, unterhalten Büche reien oder sind, wie z. B. der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund, Kollek- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 48 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser tivmitglieder einer Büchergilde. Manche Interessenvertretungen arbeiten auch für ihre Mitglieder Urlaubsvorschläge aus oder verschaffen ihnen Urlaubsaufenthalte zu günstigen Preisen. Bei den österreichischen Interessenvertretungen finden sich auch poli tisch-weltanschauliche Ziele wie z. B. ,,Er haltung christlicher Volksart" oder „Festigung der Weltanschauun g", auf die hier aber nicht einge gangen werden soll. Die Zielsetzungen der österreichischen Interessenvertretungen auf dem zweiten verbandsinternen Feld, d. h. auf dem ök onomischen Innen feld sind daraufhin ausgerichtet, das fachlich-berufliche Wissen und Kön nen der Mitglieder zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, ein höheres Einkommen zu erwerben . An erster Stelle steht das Ziel, den Mitgliedern und dem Berufsnach wuchs eine gute fachlich-berufliche Ausbildung zu verschaffen und es ihnen darüber hinaus möglich zu machen, ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern oder sich fortzubilden. Die großen Interessenvertretungen haben zum Teil eigene Bildungsreferate oder -abteilungen eingerichtet. Viele Interessenvertretungen, insbesondere aber die großen Verbände, halten Vorträge, Lehrgänge und Berufswettbewerbe ab, unterstützen Schulen (z. B. Berufsschulen, Handelsschulen, Arbeitermittelschulen) und Lehrlingsheime, sind im Rundfunkprogrammbeirat vertreten, betreuen den Berufsnachwuchs, geben Fachpublikationen heraus und besitzen Fachbüchereien. Einige der großen Interessenvertretungen unterhalten sogar eigene Ausbildungsinstitute. So wird z. B. die Sozialakademie fachlich und organisatorisch von den Kammern für Arbeiter und Ange stellte geleitet; die Landwirtschaftskammern führen zum Teil eigene Landwirtschaftsschulen und haben die Absicht, Ausbildungszentren für Bauern und Bäuerinnen aufzubauen; bei den Kammern der gewerb lichen Wirtschaft sind Wirtschaftsförderungsinstitute eingerichtet, in denen sich die Mitglieder und der Berufsnachwuchs - also auch un selbständig Erwerbstätige - fachtechnische, juristische, betriebswirt schaftliche und volkswirtschaftliche Kenntnisse aneignen können. Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft unterstützen auch Hotelfachschu len. Die großen Interessenvertretungen vergeben Stipendien für Mittel und Hochschüler und sehen es als ihre Aufgabe an, auf die „Lehrpläne an den Schulen und Erziehungsanstalten aller Grade" Einfluß zu neh men'1. Vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer fordern vom Staat, daß er bessere Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten f ür alle, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft, schafft, den sogenannten zwei ten Bildungsweg ausbaut und die Einrichtungen zur Erwachsenenbildung vermehrt. 4 1 Vgl. Vereinigung österreichischer Industrieller , Jahresbericht 1963, Wien 196 4, s. 16 . OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisatio n der österreichischen Wirtschaft 49 Eine große Rolle spielt auf dem ökonomischen Innenfeld die Infor mationstätigkeit und die individuelle Beratung und Betreuung der Mit gli eder. Die Verbandsmitglieder werden - meistens laufend - über alle Vorgänge und Ereignisse unterrichtet, die ihre Interessen ber ühren und ihre wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflussen können - also insbesondere über wirtschafts- und sozialpolitische Maßn ahmen, ar beits-, sozial- und steuerrechtliche Vorschriften und Entscheidungen, Lohnfor derungen, Kollektivvertragsverhandlungen und fachtechnische Neuhei ten. Vor allem die fachlich-beruflich spezialisierten freien Interessen vertretungen beraten außerdem ihre Mitglieder individuell in betriebs wirtschaftlichen, kommerziellen, technischen und rechtlichen Fr agen und vertreten sie auch gegebenenfalls unentgeltlich vor Ämtern und Be hörden. Die fachlich-beruflich spezialisierten Interessenvertretungen können diese Aufgabe der individuellen Be ratung und Betreuung regel mäß:g besser erfüllen als die Kammern, weil der Kreis ihrer Mitglieder kleiner und homogener ist. Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft und der Land wirtschaft im beson deren verfolgen noch andere Ziele. Sie wollen ins be sondere dazu beitra gen, daß in den Be trieben ihrer Mitg lieder moderne, kostensparende - und in der Landwirtschaft vor allem auch arbeitsspa rende - Produktionsmethoden angewandt und die Betriebe rationell or ganisiert werden. Manche Interessenvertretungen richten ihre Tätig keit außerdem auf das Ziel aus, die Qualität der Produkte zu erhöhen ; so haben es sich z. B. die Vereinigung der Ö sterreichischen Saatgutzüchter, die Tierzuchtverbände und die Landwirtschaftskammern zum Zie l ge setzt, darauf hinzuwirken, daß die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ver besser t und die landwirtschaftliche Produktion darüber hinaus auch dem Wandel der Be da rfsstruktur angepaßt wird, der mit der Realeinkommenssteigerung einhergeht. Zu den Mitteln, die von Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft angewandt werden, um diese Z:ele zu erreichen, gehören Versuchs- und Forschungsarbeiten, die Unter suchung von Produktionsproblemen und Be triebsformen, die Förderung der technischen Forsc hung, die Pflege des innerverbandlichen Erfahrungs austausches, Typenbereinigung, Normung und Gütekennzeichnung. An dere Mittel sind z. B. Leistungskontrollen, internationale Vergleiche von Produktionsergebnissen, Betriebsgrößenvergleiche, statistische Erhebun gen und ihre Auswertung, die Veranstaltung von Studienreisen, die Zu sammenarbeit mit ausländischen Verbänden und die Mitarbeit in inter  nationalen Organisationen. Auch Kostenvergleiche und Preiskataloge sollen manchmal dazu beitragen, die Produktion zu rationalisieren ; meistens sind sie aber Mittel zum Zweck, den Wettbewerb zwischen den Verbandsmitgliedern zu beschr änken. 4 Schriften d. Vereins f. Soclalpolltlk 39 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 50 Univ.-Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser Die Interessenvertretungen der Landwirtschaft beschäftigen sich auch mit der Frage, wie sich ihre Mitglieder vor wirtschaftlichen Rückschlä gen schützen können. Sie arbeiten außerdem mit Genossenschaften , Kreditinstituten und Versicherungen zusammen, weil sie es ihren Mit gliedern ermöglichen wollen, zu günstigen Preisen und Bedingungen Produktionsmittel einzukaufen, Produkte zu verkaufen, Kredite aufzu nehmen und Versicherungen abzuschließen. Auch andere Interessen vertretungen - z. B. die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Ärztekammern und die Rechtsanwaltskammern - führen Kreditaktionen durch, um ihre Mitglieder mit billigen Krediten zu versorgen. Die Tätigkeit der österreichischen Interessenvertretungen auf dem Akt ionsfeld Markt umfaßt zweierlei ; sie besteht darin, die Wettbewerbs verhältnisse auf Waren-, Dienstleistungs- und Kreditmärkten zu beein flussen und die Ar beits- und Lohnbedingungen auf den Arbeitsmärkten kollektivvertraglich zu regeln . Oberstes Ziel dieser Tätigkeit ist es, die Einkommensverteilung zugunsten der je weils eigenen Gruppe zu beein flussen. Bei der Einflußnahme auf die Wettbewerbsverhältnisse gehen die österreichischen Interessenvertretungen verschiedene Wege. Eine Anzahl von ihnen verfolgt das konkrete Ziel, die Stellung der Verbandsmitglieder als Anbieter oder Nachfragende von Waren und Dienstleistungen dadurch zu stärken, daß der Wettbewerb zwischen ihnen besch ränkt oder ausgeschaltet wird ; auf diese Weise sollen die Pre:se und damit die Erlöse oder die Kosten der Verbandsmitglieder beeinflußt werden. In Ö sterreich finden sich verbandsmäßige Wettbewerbsbeschränkungen aller Grade. Bei freien Interessenvertretungen der gewerblichen Wirt schaft sind verbind liche und - nach dem Kartellgesetz ebenfalls an meldepflichtige - unverbindliche Preisabreden anzutreffen. Auch ein Teil der Kammerfachgruppen neigt dazu, Preisempfehlungen abzugeben oder andere kartellähnliche Praktiken zu pflegen, obwohl sich die Kammer leitungen offiziell dagegen aussprechen. Manch e freie Interessenvertre  tungen erledigen für das je wei lige Branchenkartell die Büroar beiten und besor gen ihm die notwendigen Informationen. Aufeinander abge stimmte Verhaltensweisen der Unternehmungen einer Br anche werden nicht selten dadurch erzielt, daß ihre Interessenvertretung Preiskataloge ausarbeitet oder Preis- oder Kostenvergleiche anstellt. Es kommt auch vor, daß Erzeugnisse zum Zweck der Wettbewerbsbeschränkung genormt oder Verbandsmarken geschaffen werden. Viele freie Interessenvertre tungen der gewerblichen Wirtschaft, darunter z. B. die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller, betreiben Gemeinschaftswerbung. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 51 Werbeaktionen von Interessenvertretungen können allerdings auch den Zweck haben, den Verbandsmitgliedern neue Märkte zu erschließen oder die Marktübersicht zu ihren Gunsten zu verbessern ; das gleiche gilt für Exportaktionen, internationale Preisvergleiche, Messen, Ausstel lungen und verbandseigene Versteigerungshallen, wie sie z. B. von einigen Tierzuchtverbänden betrieben werden. Mehrere Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft (z. B. der Verband Ö sterreichischer Eisenwaren- und Küchengerätehändler) und besonders der Landwirtschaft (z. B. der Verband landwirtschaftlicher Spiritusbrennereien und die Vereinigung der Tabakpflanzer) verabreden mit den Abnehmern (teilweise Staatsmonopole) oder Lieferanten ihrer Mitglieder oder mit den zuständigen Verbänden (z . B. auch Genossen schaften) die Lieferbedingungen, Absatzmengen und Prei se. Da durch ent stehen in mehreren Fällen dem bilateralen Monopol ähnliche Markt formen. Sonderfälle sind die verbandsmäßigen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Kredit- und Versicherungsmärkten. S:.e bestehen sozusagen auf zwei Ebenen. Die Verbände der Geld-, Kredit- und Versicherungswirt schaft schalten unter ihren Mitgliedern, d. h. unter den Angehörigen der je weils repräsentierten Institutsgruppe (z. B. Hypothekenanstalten oder Sparkassen) , die Konkurrenz weitgehend aus ; darüber hinaus be schrän ken sie aber durch Absprachen auch den Wettbewerb zwischen den Institutsgruppen. Die Abkommen über Soll- und Habenzinsen, über Ausmaß und Verteilung der zur Verfügung stehenden Kredite, über Konditionen und Versicherungsprämien werden vom Staat als volks wirtschaftlich erwünscht angesehen und teilweise sogar gesetzlich gefordert und sanktioniert 42 • Der Staat hat ein Intere sse daran, daß die Kreditmärkte nicht nur stabil, sondern auch einheitlich und von starken Verbänden kontrolliert sind ; denn dann lassen sie sich wirtschaftspoli  tisch leichter beeinflussen. Ein Einfluß auf die Wettbewerbsverhältnisse wird schließlich auch noch durch Konsumentenberatung und Konsumenteninformation ausgeübt. Konsumentenberatun g und Konsumenteninformation haben den Zweck, die Marktübersicht auf den Konsumgütermärkten zu verbessern und auf die Verbraucher dahingehend einzuwirken, daß s i e sich rational, d. h. als Nachfragekonkurrenten verhalten. Die individuelle Konsumenten beratun g haben sich die beiden großen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer zur Aufgab e gestellt. Im Verein für Konsumenteninfor mation, der seit Anfan g 1961 besteht und eine eigene Zeitschrift heraus gibt, sind außer den Kammern für Arbeiter und Angestellte und dem 42 Vgl. A. Nu ß baumer , Freie Verbände im Geld- und Kreditwesen , in die  sem Band, S. 630. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 52 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Ö sterreichischen Gewerkschaftsbund auch die Kammern der gewerb lichen Wirtschaft vertreten; der Verein soll das Sachwissen übe r Quali täten un d Qualitätsunterschiede fördern, Gütekennzeichen einführen und da zu beitragen, daß das Angebot von Konsumgütern billiger und besser wird. De r größte Arb eitsm arktverband auf der Seit e der Arbeitnehmer, der Ö sterreichische Gewerksch aftsbund, betonte noch 1959 in seiner offi ziellen „Stellungnahme zur Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Kultur polit ik" : ,,Die Lohnpolitik des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes will dem unselbständig Erwerbstätigen einen wachsenden Anteil am Volkseinkommen sicher n". In den letzten Jahren erklären aber Funk tionäre des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes immer häufiger, daß der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund grundsätzlich nur eine Erhöhung der Einkommen im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Produktivitäts steigerung anstrebe 4 3 • Sie meinen dabei allerdings jenes Maß an ge samtwirtschaftlicher Produktivitätssteigerung, das nach Ansicht des Ö sterreichischen Gewerksch aftsbundes erreichbar wäre, wenn geeignete wirtschaftspolitische Maßnahmen, vor allem zur Investitiunslenkung ergriffen würden. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund läßt sich als Arbeitsmarkt verband vom Grundsatz der „solidarischen Lohnpo litik" leiten. ,,Soli darische Lohnpolitik bedeutet", wie es in der „Stellungnahme zur Wirt schaftspolitik, Sozialpolitik, Kulturpolitik" heißt, ,,d aß die Kraft der organisatorisch und wirtschaftlich starken Gruppen (d. h. Einzelgewerk schaften, d. Verf.) für die Unterstützung der schwachen Gruppen einge  setzt wird" . Darüber hinaus werden als weitere Grundsätze genannt: Sicherung der Arbeitsplätze und strenge Selbstkontrolle hinsichtlich der Lohnforderungen. Soweit die Landwirtschaftskammern auf dem Arbeitsmarkt tätig wer den, befinden sie sich in einer Konfliktsituation. Einerseits setzen sie es sich zum Ziel, die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion möglichst niedrig zu halten. Andererseits vertreten sie die Interessen der gesam ten landwirtschaftlichen Bevölkerung und sehen es als ihre Aufgabe an, die Einkommenslage der selbständig wie der unselbständig Erwerbs tätigen in der Landwirtschaft zu verbessern; sie können daher nicht darauf hinarbeiten, die Landarbeiterlöhne zu drücken. Dieser Zwie spalt ist wahrscheinlich mit ein Grund dafür, daß die Landwirtschafts kammern in erster Linie versuchen, über ihre Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik ein günstigeres Verhältnis zwischen Kosten und Erlösen der landwirtschaftlichen Produktion zu erreichen. 4 3 Vgl. z. B. H. Kienzl, in : Solidarität, Zentral organ des österreichischen Gewerkschaftsbundes, Nr. 407 v. 9. 9. 1963. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 53 Die Interessen der Arbeitgeber in der Industrie werden ebenso wie die Interessen fast aller anderen Arbeitgeber in der gewerblichen Wirtschaft auf dem Arbeitsmarkt von den Kammern der gewerblichen Wirtschaft vertreten. Um die Tätigkeit der Kammern zu unterstützen und zu er gänzen, hat aber die Vereinig ung Öste rreichischer Industrieller ein „Grundsatzkomitee für Sozialpolitik" eingerichtet ; es hat vor allem die Aufgabe, die Solidarität der Arbeitgeber zu stärken, damit sich die Ar b eitgeberver t retungen auf dem Arbeitsmarkt den Gewerkschaften gegen über besser behaupten können. Grundsätzlich verfolgen Interessenvertretungen auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik genau so wie auf dem Aktionsfeld Markt das Ziel'4, den Anteil der je weils eigenen Gruppe am Sozialprodukt zu vergrößern. Diese Zielsetzung hat sich bei den Interessenvertretungen in letzter Zeit gewandelt. Die großen, wirtschaftspolitisch einflußreichen Ver bände sind mehr und mehr zu der Einsicht gelangt, daß die Real einkommensverhältnisse ihrer Mitglieder auf die Dauer nur verbessert werden können, wenn das Sozialprodukt wächst. Aus diesem Grunde ist ihre Tätigkeit auf dem Aktionsfeld Wirtschaftspolitik heute eher darauf ausgerichtet, den Verbandsmitgliedern einen gleichbleibenden Anteil an einem steigenden Sozialprodukt zu sichern ; nur bei den Interessenvertretungen der Landwirtschaft ist diese Tendenz noch relativ wenig entwickelt. Die österreichischen Interessenvertretungen haben sich auf dem Ak tionsfeld Wirtschaftspolitik ein doppeltes Ziel geset zt: erstens wollen sie auf die Wirtschaftspolitik, soweit sie für die Einkommensverteilung von Bedeutung ist, im je weiligen Sonderinteresse ihrer Mitglieder Einfluß nehmen ; darüber hinaus be zeichnen sie es aber auch als ihre Aufgab e, die wirtschaftlich und sozial relevante Ges etzgebung und Vollziehung so zu beeinflussen, daß die Voraussetzungen für ein kräftiges und gleich mäßiges Wirtschaftswachstum geschaffen werden. Die großen Interessenvertretungen haben zwar im einzelnen verschie dene Vorstellungen über die Mittel und Wege einer erfolgreichen Wachs tumspolitik. Sie treten aber offiziell und miteinander übereinstimmend für eine Wirtschaftspolitik ein, die auf die Zie le Wirtschaftswachstum, Geldwertstabilität und dauernd hoher Beschäftigungsgrad ausgerichtet ist und deren Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind. Allerdings handeln sie keineswegs immer dieser erklärten Einstellung entsprechend. 44 Wir sprechen ausdrücklich nicht von wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Interessenvertretungen; denn I nteressenvertretungen sind nicht Träger von Wirtschaftspolitik. Sie verfolgen keine wirtschaftspolitischen Ziele, son dern versuchen, durch Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik Ver bandsziele zu erreichen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 54 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Davon abgesehen liegen die genannten Ziele der staatlichen Wirtschafts politik teilweise auch im Sonderinteresse bestimmter Gruppen : das Ziel eines dauernd hohen Beschäftigungsgrades in allen Landesteilen liegt im unmittelbaren Einkommensinteresse der Arbeitnehmer, das Ziel der Geldwertstabilität im erwerbswirtschaftlichen Interesse der Kreditinsti tute. Die Interessenvertretungen der Geld- und Kreditwirtschaft unter stützen daher auch den Staat dabei, seine währungspolitischen Absichten auf den Kreditmärkten durchzusetzen - und zwar vor allem in der Weise, daß sie sich in Abkommen mit der Ö sterreichischen Nationalbank und dem Finanzministerium für ihre Mitglieder verpflichten, das Kredit volumen innerhalb je weils be stimmter Grenzen zu halten. Um zur Stabilisierung des Geldwertes und zur besser en Koordinie rung der Wirtschaftspolitik beizutragen, arbeiten die vier größten Inter essenvertretungen - nämlich die drei wirtschaftspolitisch einflußrei chen Kammern und der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund - unterein ander und mit der Regierung in der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen zusammen. Soweit es sich darum handelt, den Anteil der Verbandsmitglieder am Sozi alprodukt zu sichern, haben s:ch alle großen Interessenvertretungen die Aufgabe gestellt, auf die gesamte Wirtschafts- und Sozialpolitik Einfluß auszuü ben ; die fachlich-beruflich spezialisierten freien Interessen vertretungen nehmen dagegen die Sonderinteressen ihrer Mitglieder regelmäßig nur auf mehr oder weniger eng begrenzten Teilbereichen der Wirtschaftspolitik wahr. Für die Kammern der Angehörigen freier Berufe gilt, daß es ihnen bisher nicht gelungen ist, in anderen Angelegen he:ten als solchen, die je weils unmittelbar den Beruf betreffen - wie z. B. die Honorar- und Gebührenordnung oder die Regelung der Zu lassung zum Beruf - auf die wirtschaftlich und sozial relevante Gesetz gebung und Vollziehung Einfluß zu ge winnen. Allgemein kann man sagen : die Interessenvertretungen der Landwirt schaft und der gewerblichen Wirtschaft möchten durch ihre Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik - soweit sie für die Einkommens verteilung relevant ist - in erster Linie erreichen, daß die Verbands mitglieder ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Erlösen und Kosten erzielen können ; dagegen wollen d:e Interessenvertretungen der Arbeitnehmer vor allem dahin wirken, daß der arbeits- und sozial rechtliche Schutz der unselbständig Erwerbstätigen ständig weiter ver bessert wird. Um den Anteil der je weils eigenen Gruppe am Sozialprodukt zu sichern, sind d:e österreichischen Interessenvertretungen bestrebt, die Ordnung der Preis- und Lohnbildung, die Arbeitsmarktverfassung, die Ordnung des Kapitalmarktes und die Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechtes OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisatio n der österreichischen Wirtschaft 55 zu beeinflussen ; darüber hinaus versuchen sie insbesondere auch auf die Ordnun g des Verhältnisses zwischen Staat und Interessenvertretungen, auf die Steuerpolitik, die Geld- und Kreditpolitik, die Zollpolitik u nd die Preis-, Subventions- und Tarifpolitik einzuwirken. Die konkreten Z:ele, die sie sich dabei stecken, werden in ihren Forderungen an die staatliche Wirtschaftspolitik sicht bar. 2. Die wirtschaftspolitischen Forderungen Die Forderungen der österreichischen Interessenvertretungen an die staatliche Wirtschaftspolitik betreffen häufig sehr spezielle wirtschafts politische Maßnahm en ; oft wechseln sie mit den tagespolitischen Fragen. Wir beschränken uns in diesem Kapitel dar auf, einen Überblick üb er die wichtigsten grundsätzlichen Forderungen zu geben, die in der letzten Zeit von den österreichischen Interessenvertretungen an die staatliche Wirtschaftspolitik gestellt worden sind. Die großen Interessenvertretungen der Landwirtschaft - d. h. die Landwirtschaftskammern und der mit ihnen eng verbundene Ö sterrei chische Bauernbund - verlangen vor allem von der staatlichen Wirt schaftspolitik, daß die landwirtschaftliche Marktordnung nicht nur er halten, sondern noch weiter ausgebaut wird ; denn es ist ihr Ziel, den bäuerlichen Betrieben bei steigenden Produktionsmengen den Absatz zu „k ostendeckenden" Preisen zu sichern. Sie treten für ein umfassendes System von behördlich regulierten Preisen auf den Agrarmärkten, er gänzt durch Absatzgarantien und Subventi onen, ein - zumindest so lange Ö sterreich außerhalb der EWG verble :bt; daher fordern sie z. B. von der staatlichen Wirtschaftspolitik, daß auch Eier und Geflügel in die landwirtschaftliche Marktordnung einbezogen werden, ein Weinwirt schaftsfonds geschaffen wird und für Agrarprodukte, die nicht der Agrarpreisregelung unterl:egen, R: chtpreise bestimmt werden. Die In teressenvertretungen der Landwirtschaft wollen auch nicht, daß gewerb liche Betriebe wie z. B. Schweinemästereien oder Geflügelzuchtanstalten den landwirtschaftlichen, (d. h. den bäuerlichen) Betrieben Konkurrenz machen. Da rüber hinaus möchten sie die inländische Landwirtschaft vor ausländischer Konkurrenz geschützt sehen - und zwar vor allem durch Einfuhrbeschränkungen, weniger durch Zölle. Der Export land- und forst wirtschaftlicher Produkte soll dagegen nicht nur frei sein sondern auch noch gefördert werden, ebenso der Import von landwirtschaftlichen Pro duktionsmitteln, insbesondere von Futtermitteln und Kunstdünger. Auf den inländischen Märkten für landwirtschaftliche Produktionsmittel wol len die Interessenvertretungen der Landwirtschaft einen möglichst schar fen Wettbewerb oder aber durch preispolitische Maßnahmen niedrig ge haltene Prei se. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 56 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft, die wirt schaftspolitischen Einfluß haben, setzen sich zwar dafür ein, daß das freie Unternehmertum und die freie Marktpreisbildung erhalten bleiben. Sie sind ab er kartellfreundlich eingestellt. Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft verteidigen auch die geltende Gewerbeordnung, die viele Märkte schlie ßt; der Zutritt zum Unternehmerberuf soll im Interesse der eingesessenen kleinen und mittleren Unternehmungen nicht erleich tert werden. Daher wenden sich die Kammern der gewerblichen Wirt schaft auch in ihren Gutachten an die Gewerbebehörde immer dann gegen die Erteilung einer beantragten Gewerbekonzession, wenn von der zu ständigen Fachgruppe - d. h. von den schon bestehenden Unterneh mungen dieses Wirtschaftszweiges in einem Bundesland - festgestellt wird, daß kein „L okal bedarf" vorliegt. Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft sprechen sich weiter dafür aus, daß die in ländische gewerbliche Wirtschaft, d. h. insbesondere die Industrie, vor ausländischer Konkurrenz durch Zölle und Einfuhrbeschränkungen so weit als möglich geschützt und der Export inländischer Erzeugnisse er leichtert wird ; nur der Export wichtiger Rohstoffe, darunter z. B. auch Rohholz, soll unterbunden werden, damit sich die inländischen Verar beiter diese Rohstoffe billi g und in ausreichenden Mengen bes chaffen können. Die Kammern für Arb eiter und Angestellte und der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund treten im Interesse der Realeinkommensentwicklung ihrer Mitglieder dafür ein, daß die Preise für Grundnahrungsmittel be hördlich geregelt bleiben, die Märkte offen sind und Wettbewerbsbe schränkungen durch ein strenges Kartellgesetz weitgehend verhindert werden. Sie verlangen, daß ihr Mitspracherecht in allen Angelegenheiten des Kartell- und Gewerberechtes gesetzlich gesichert wird. Die bestehen den Importhemmungen möchten sie zwar beseitigt sehen, je doch nicht auf Kosten des inländischen Beschäftigungsgr ades ; deshalb pläd:ert der Ö ster reichische Gewerkschaftsbund für eine elastische Zollpolitik. Die Interessenvertretungen der Mieter verteidigen den Mieterschutz und die gesetzliche Mietenregelung (Mietenstopp) für Altwohnungen. Der Ö sterreichische Haus- und Grundbesitzerbund fordert dagegen vor allem, daß die niedrigen Altbaumieten nachgezogen werden. Auf dem Arbeitsmarkt möchten die Interessenvertretungen der ge werblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft alle Beschränkungen für die Beschäf tigung in- und ausländischer Arbeitskräfte beseitigt sehen. Umgekehrt wendet der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund seinen Ei n fluß dagegen auf, daß der Arbeitsmarkt liberalisiert und die Bes chäfti gung ausländischer Arbeitskräfte in größerem Ausmaß bewilligt wird. Er möchte sogar - um seine Stellung als Arbeitsmarktpartner zu stär- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 57 ken - erreichen, daß das Kollektivvertragsgesetz geändert wi rd : jeder einzelne Unternehmer soll kollektivvertragsfähig werden. Eine Reform des Kapitalmarktes, d. h. insbesondere den Abbau der bestehenden Diskriminierungen, fordern die Interessenvertretungen der gewerblichen Wi rtschaft. Auf der anderen Seite verlangen allerdings die Kammern der gewerblichen Wirtschaft selbst - so wie auch die Landwi rtschaftskammern für ihre Mitglieder - Sonderkreditaktionen für den „Mittelst and ". Die Interessenvertretungen der Geld- und Kreditwi rtschaft nehmen - obwohl sie auf dem Aktionsfeld Markt eng zusammenarbeiten, - auf die Wirtschaftspolitik Einfluß, um der jeweils eigenen Institutsgruppe auf den Kreditmärkten Wettbewerbsvorteile, wie z. B. den Zinsvoraus, zu verschaffen oder zu erhalten. Ihr gemeinsames Streben ist aber danach gerichtet, direkte kre ditpolitische Eingriffe des Staates zu verhindern; vor allem aus diesem Grund schließen sie die erwähnten freiwilligen Kreditabkommen ab und regeln unter sich die Deckung des staatlichen Kreditbedarfes. Zu den wichtigsten wirts chaftspolitischen Forderungen, die von den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer erhoben werden, gehört die Forderung nach einem Ausbau der Sozialversicherungseinrichtungen und nach weiteren Verbesserungen des Arbeiter- und Angestelltensch utzes. Das Endziel, das der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund einmal verwirk licht sehen möchte, ist die „soziale Sicherheit für alle Staatsbürg er". Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund hat auch schon wiederholt ver langt, das Recht auf Arbeit als persönliches Grundrecht verfassungsge setzlich zu verankern 45 • Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft begnügen sich regelmäßi g mi t einer sozusagen defensiven Einflußnahme auf das Arbeits- und Sozialrecht: sie stellen sich gegen arbeits- und sozialrecht liche Forderungen des „Sozi alpartners ", die ihnen zu weitgehend er scheinen. Bisher sind sie nur in Ausnahmefällen mit eigenen sozialrecht lichen Forderungen an den Staat herangetreten - so z. B. im Fall der Pensionsversicherung für Selbständige. Auch die Interessenvertretungen der Landwirtschaft versuchen, Ein fluß auf das Arbeits- und Sozialrecht auzuüben, doch ist das für sie eher nur eine Nebenaufgabe. Sie setzen sich vor allem dafür ein, daß die Zuständigkeit der Länder in den Angelegenheiten des Landarbeiterrechts - entgegen den Wünschen des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes erhalten bleibt. Die o bligatorisch e bäuerliche Krankenversicheru ng (Bau- ,s Diese Forderung ist im Aktionspro gramm von 1955 und in der „Stellung nahme zur Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Kulturpolitik " von 1959 enthalten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 58 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser ernkrankenkasse), die sie jahrelang gefordert haben, ist im Sommer 1965 gesetzlich begründet worden ; sie verlangen aber außerdem noch, daß im Rahmen der Zuschußrentenversicherun g eine Berufsunfähig keitsrente für Bedürftige und eine Ausgleichszulage für Rentner ohne angemessenes Ausgedinge eingeführt wird. Weiter wollen sie, daß die Bergbauernbetriebe von der Verpflichtun g befreit werden, Be iträg e zur Arbeitslosenversicherung zu bezahlen . Darüber hinaus möchten sie vor allem erreichen, daß die landwirtschaftlichen Wohnungsverhältnisse verbessert werden und die A rbeitslast der Bä uerin vermindert wird. Der Arbeitsbauernbund im besonderen strebt soziale Maßnahmen zum Schutze der Kleinbauern an. Auf das Sozialversicherungsrecht nimmt auch die Ö sterreichische Ärztekammer Einfl uß. Sozialrechtliche Forderungen stellen schließlich auch noch die Familienver bände ; sie wollen einen besser en Familien lastenausgleich durchsetzen. Alle Kammern möchten erreichen, daß ihre Selbstverwaltungsorgani sationen und der autonome Ber eich ihrer Tätigkeit nicht nur erhalten sondern noch erweitert wird. Einige freie Interessenvertretungen - ins bes ondere der Verband österreichischer Patentanwälte und der Ö ster reichische Haus- und Grundbesitzerbund - verlangen vom Staat den Kammerstatus. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund sieht es als eine seiner Haupt aufgaben an, daraufhin zu wirken, daß neben der betrieblichen auch die überbetriebEche Mitbestimmung erweitert wird ; d. h. er möchte sich ein umfangreiches wirtschaftspolitisches Mitspracherecht, ähnlich wie es die Kammern haben, sichern, dabei aber vom Staate unabhängig bleiben. Auch die Landwirtschaftskammern fordern ein umfassenderes wirt schaftspolitisches Mitspracherecht, als sie es bisher schon besitzen. Sie wollen in sbesondere Sitz und Stimme in allen Gremien verlangen, in denen die „So zialpartne r", d. h. die großen Arbeitnehmerverbände un d die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, vertreten sind. Die Bundeskonferenz der Kammern der freien Be rufe Ö sterreichs wünscht, daß eine im Bundeskanzleramt neu einzurichtende Sektion damit betraut wird, die Interessen der freien Berufe auf ministerieller Ebene gegenüber Regierung und Parlament wahrzunehmen. Diese Sektion sollte sich mit allen Problemen der freien Berufe befassen und eng mit den Kammern der freien Berufe zusammenarbeiten. Alle größeren österreichischen Interessenvertretungen stellen steuer rechtliche Forderungen und versuchen, diese Forderungen möglichst weit gehend durchzusetzen. Die Landwirtschaftskammern versuchen insbesondere, die Ausge staltung des Steuersystems und die Erhebungsmethoden zu beeinflussen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organis ation der österreichischen Wirtschaft 59 Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft wollen, daß die Kapitalbildung - und damit die Selbstfinanzierung - und die In vestitionstätigkeit steuerlich erleichtert werden ; sie verlangen vor allem ein unbefristet geltendes Investitionsbegünstigungsgesetz und Steuer vorteile für nicht entnommene Gewinne. Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer setzen sich nicht nur dafür ein, daß die Lohnsteuer er mäßigt wird ; sie möchten auch erreichen, daß Fiskalzölle und indirekte Steuern, soweit sie Güter des Massenkonsums belasten, gesenkt und die Umsatzsteuersätze nach der Bedeutung der besteuerten Güter für die Lebenshaltung gestaffelt werden. Die Umsatzsteuer steht auch im Mittel punkt der steuerpolitischen Forderungen, die von den Interessenvertre tungen der Angehörigen freier Berufe erhoben werden. Diese Inter essenvertretungen verlangen für die Angehörigen freier Berufe eine „a rteigene Beste ueru ng" ; sie möch ten vor allem durchsetzen, daß die pers önlichen Die nstlei stunge n ih rer selbständi g tätigen Mitgl ieder von der Umsatzsteuer befreit werden. Über die bisher besprochenen Hauptforderungen hinaus stellen die österreichischen Interessenvertretungen noch eine Reihe weiterer For derungen an die staatliche Wirtschaftspolitik. Die Interessenvertretungen der Landwirtschaft verlangen von der staatlichen Wirtschaftspolitik, daß sie dazu beiträgt, die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte zu verbessern und die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen. Der Staat soll Meliorationen, Kommass:e rungen, Grundaufstockungen, Besitzfestigungen und die überbetrieb liche Mechanisierung fördern und erleichtern, den Grundverkehr und das bä uerliche Erbrecht gesetzlich regeln, die Bergbauerngebiete dem Ver kehr erschließen und sie weiter elektrifizieren, Forstwege ba uen, Trans portkostenzuschüsse bezahlen und den Weg vom Erzeuger zum Verbrau cher landwirtschaftlicher Produkte rationalisieren. Außerdem soll er die landwirtschaftlichen Genossenschaften fördern, Vorratswirtschaft be trei ben, Mittel für die Beratungs- und Aufklärungsarbeit der Interessen vertretungen, vor allem der Kammern, bereitste llen , die Be r atungstätig keit intensivieren und das landwirtschaftliche Bildungswesen ausbauen . Die Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft fordern vom Staat, daß er den Sozialetat nicht im gleichen Umfang wie bis her aus dehnt, das „s oziale Dumping" wirksam verhindert, verstaatlichte Unter nehmungen reprivatisiert, das technische und ökonomische Wissen ver breitet und die Forschung unterstützt. Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft im besonderen verlangen regionale Entwicklungsmaßnahmen zum Ausgleich des inneren Wohlstandsgefälles. Der Staat soll in den abgelegenen Landesteilen die Infrastruktur verbessern, d. h. Kraftwerke und Straßen bauen und die Ansiedlung von Industriebetrieben för dern; darüber hinaus soll er diese Gebiete dem Fremdenverkehr erschließen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 60 Univ.- Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer wollen, daß der Staat eine „aktive Arbeitsmarktpolitik" betreibt, um die friktionale, sai  sonale und regionale Arbeitslosigkeit herabzusetzen; er soll insbeson dere die Mobilität der Arbeitskräfte erhöhen, indem er Übersiedlungs und Umschulungshilfen gibt, und in den Notstandsgebieten Dauer arbeitsplätze schaffen. Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer setzen sich auch dafür ein, daß auf den öffentlichen Verkehrsmitteln Sozialtarife eingeführt werden. Alle großen und viele der kleineren österreichischen Interessenver tretungen nehmen zur Frage der europäischen Integration Stellung. Sie fordern übereinstimmend vom Staat, daß er alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen trifft, die notwendig sind, um die österreichische Wirtschaft auf einen Anschluß an die EWG - ganz gleich in welcher rechtlichen Form er sich vollzieht - vorzubereiten. Die Interessenvertretungen ver langen vor allem investitionsfördernde Maßnahmen, damit die Konkur renzfähigkeit der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft Öster reichs erhöht wird und der Prozeß der Integration störungsfrei ablaufen kann - d. h. insbesondere ohne daß die Produktionsentwicklung und der B eschäftigungsgrad gefährdet werden. 3. Methoden und Wege der Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik Die österreichischen Interessenvertretungen beeinflussen die wirt schaftspolitische Willensbildung vor allem im vorparlamentarischen und im administrativen Raum; s:e wirken darüber hinaus auch in einem be grenzten Rahmen bei der Rechtsprechung mit. Die Einflußnahme auf den parlamentarischen Raum hat infolge der herrschenden politischen Verhältnisse eher nur formale Bedeutung. Viele österreichische Interes senvertretungen machen auch von der Möglichkeit Gebrauch, über eine gezielte Information der Ö ffentlichkeit und über die Beeinflussung der öffentlichen Meinung indirekt auf die Gesetzgebung und Vollziehung einzuwirken; nur die freien Interessenvertretungen der Geld- und Kre ditwirtschaft verzichten ausdrücklich auf je de Öffentlichkeitsarbeit. Grundsätzlich kann man in Österreich drei Wege der Einflußnahme auf die wirtschaftlich und sozial relevante Gesetzgebung und Vollziehung unterscheiden : 1. Die de lege institutiona lisierte, d. h. gesetzlich begründete Einfluß nahme auf die wirtschaftspolitische Willensbildung; 2. di e nur de facto institutionalisierte, also gesetzlich nicht vorge sehene Einwirkung auf die Organe der Gesetzgebung und Vollziehung, die in vielen Formen vorkommt - z. B. als institutionalisierte Personal- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verba n dsmäßige Organis ation der österreichischen Wirtschaf t 61 union, als regelmäßige Mitarbeit von sachverständigen Verbandsver tretern in Parlamentsausschüssen, als ständiger Kontakt mit den Behör den oder als regelmäßige Stellungnahme zu allen die Interessen der Ver bandsmitglieder betreffenden Fragen; 3. Die Beeinflussung wirtschaftspolitischer Entscheidungen über nicht institutionalisierte persönliche Verbindungen, d. h. über fallweise Inter ventionen be i Regierungsmitgliedern, Parteifunktionären, Abgeordne ten und Beamten. Den Kammern stehen alle drei Einflußwege offen. Die freien Inter essenve rtretungen dagegen haben regelmäßig kein gesetzlich begründe tes Mitspracherecht. Eine nennenswerte Ausnahme ist nur der öster reichische Gewerkschaftsbu nd ; seine Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik ist in einigen Fällen gesetzlich unterbaut 46 • Alle an deren freien Interessenvertretungen haben grundsätzlich zwei Möglich keiten zur Einflußnahme auf die wirtschaftspolitische Willensbildung: Sie können erstens versuchen, die Interessen ihrer Mitglieder innerhalb der zuständigen Kammer zur Geltung zu bringen; diesen Weg gehen vor allem die meisten fachlich-beruflich eng s p ezialisierten freien Inter esse nvertretungen der gewerblichen Wirtschaft und auch viele freie Interess envertretungen der Landwirtschaft. Der zweite mögliche Weg ist die direkte, gesetzlich nicht vorgesehene Einflußnahme auf die Organe der Gesetzgebung und Vollziehung; er wird seltener gewählt und kann auch nur von größeren Interessenvertretungen, die einen Informations und Kontaktapparat besitzen, erfolgreich beschritten werden. Alle Kammern nehmen das ihnen gesetzlich zustehende Recht in An spruch, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, welche die Interessen der Kammerangehörigen berühren, zu begutachten. Das Begutachtungsrecht ist für sie ein wichtiges Mittel zur Einflußnahme auf die wirtschaftlich und sozial relevante Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes und der Länder, obwohl die zuständigen Organe an die Gutachten nicht gebun den sind. Die Kammern nehmen auch stets die Möglichkeit wahr, durch ihre Mit arbeit in Kommissionen, Fonds, Senaten usw. , in denen sie von Ge setzes wegen Sitz und Stimme haben, auf die Verwaltung und d:e Ge richtsbarkeit Einfluß auszuüben. Das gilt analog auch für den Ö ster reichischen Gewerkschaftsbund. Die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller und weitgehend auch der Österreichische Ge werksch aftsbund sind de jure auf das gesetzlich nicht verankerte wirtschaftspolitische Mitspracherecht angewiesen, das ihnen staatliche Instanzen freiwillig eingeräumt haben, oder das ihnen gegebenenfalls durch ihre Mitarbeit in gesetzlich nicht begründeten 4 a Vgl die Ausf ü hrungen im ersten Kapitel des ersten Abschnittes , S. 12. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 62 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Kommissionen, wie vor allem der Paritätischen Kommission für Preis und Lohnfragen, zugefallen ist. De facto besitzen sie viel weiter reichende Möglichkeiten zur Einflußnahme auf die staatliche Wirtschaftspolitik. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund ist so eng mit den Kammern für Arbeiter und Angestellte verbunden, daß er praktisch die gleichen Ein flußmöglichkeiten hat wie sie. Auch die Vereinigung Ö sterrei chischer In dustrieller kann infolge ihrer Bezie hungen zu den Kammern der ge werblichen Wirtschaft faktisch die Einflußwege der Kammern benützen. Die Kammern haben ebenso wie die freien Interessenvertretungen kein Recht zur Gesetzes initiative. Wenn sie erreichen möchten, daß ein be stimmtes Gesetz erlassen wird, müssen sie ent weder einen entspre chenden Antrag an die zuständige Behörde - d. h. an das zuständige Resso rtministerium - stellen, oder sie müssen über Abgeordnete zum Nationalrat, die ihnen entweder nahestehen oder Kammerfunktionäre od er -angehörige sind, Gesetzesanträ ge im Parlament einbringen. Die Landwirtschaftskammern und d ie Kammern der gewerblichen Wirtschaft beschränken sich regelmäßig darauf, eine gewünschte Regierungsvor lage über einen Antrag an das zuständige Ressortministerium anzuregen. Da gegen gehen die Kammern für Arbeiter und Angestellte in den letzten Jahren zunehmend den Weg der mittelbaren Gesetze sinitiative über Ab geordnete zum Nationalrat. Sie arbeiten gemeinsam mit dem Österrei chischen Gewerkschaftsbund die Initiativanträge aus, die dann von Abgeordneten, die de facto Vertreter des Ö sterreichischen Gewerkschafts bundes sind, dem Nationalrat vorgelegt werden. Die Kammern und die großen freien Interessenvertretungen nehmen auf die wirtschaftlich und sozial relevante Gesetzgebung auch dadurch Einfluß, daß sie ent weder Sach verständige in die Nationalratsausschüsse, die wirtschaftliche und sozi ale Fragen be handeln, entsenden, oder in die sen Ausschüssen durch Ab geordnete vertreten sind, die sie als ihre eigenen be trachten können. Praktisch viel be deutender als die nach außen deutlich sichtbare Ein flußnahme der Kammern auf die Ges etzgebung und Vollziehung ist die institutionalisierte Zusammenar beit von Kammern und Parteien im vorpar lamentarischen Raum, die sich mehr im Hintergrund abspielt, und in die auch der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund und die Vereinigung Ö sterreich ischer Industrieller einbezogen s:nd. De facto ist es so, daß die Landwirtschaftskammern, die Kammern der gewerblichen Wirtschaft und die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller über die Ö sterreichi sche Volksp artei, die Kammern für Ar beiter und Angestellte und der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund über die Sozialistische Partei Ö ster reichs die Gese tzgebung und auch die Vollziehung be einflussen. Für die Interessenvertretungen, die über die Ö sterreichische Volkspartei operie ren, gilt : je größer die Hausmacht, über die der Verband innerhalb der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 63 Partei verfügt, desto besser kann er seinen Willen im innerparteilichen Interessenausgleich, der in dieser Sammelpartei notwendig ist, durch setzen. Der Einfluß der Landwirtschaftskammern, der Kammern der gewerb lichen Wirtschaft und der Vereinigung Ö sterreichischer In dustrieller auf die Ö sterreichische Volkspartei ist nicht zuletzt auch deswegen sehr groß, weil diese Partei - anders als die Sozialistische Partei Ö sterreichs, die Vermögen besitzt - finanziell weitgehend von den ihr nahestehenden Interessenvertretungen abhängig i st. Für die Möglichkeiten der drei großen Kammern, des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes und der Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller, auf die Entscheidungen von Gesetzgebung und Verwaltung einzuwirken, spielen die institutionalisierten Personalunionen zwischen Parteien, Regierung und Interessenvertretungen eine große Rolle. Die Spitzen funktionäre der Interessenvertretungen üben häufig auch Spitzenfunk tionen in den Parteien aus. Die Beziehungen zwischen dem Ö sterreichischen Ba uernbund, den Landwirtschaftskammern und dem Ministerium für Land - und Forst wirtschaft sind so eng, daß dieses Ministerium in dem Verdacht steht, bloßes Durchführungsorgan für die Besch lüsse des Ö sterreichischen Bauernbundes und der praktisch vom Bauernbund beherrschten Land wirtschaftskammern zu sein. Der Ö sterreichische Bauernbund ist ein Gliedverband der Ö sterreichischen Volkspartei, der innerhalb der Partei großes Gewicht hat. Bisher sind alle Landwirtschaftsminister der zwei ten Republik aus dem Ö sterreichischen Bauernbund gekommen. Das Ministerium für soziale Verwaltung ist eine Domäne der Kam mern für Arbeiter und Angestellte und des Ö sterreichischen Gewerk schaftsbundes. Der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund hat in den ver gangenen 20 Jahren alle Sozialminister gestellt 4 7 • Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft schließlich gelten als die Herren des Handelsministeriums. Seit 19 45 ist der Handelsminister stets ein Repräsentant des Wirtschaftsbundes gewesen, dem die überwiegende Mehrheit der Kammerfunktionäre angehört und der ebenfalls ein Gliedverband der Ö sterreichischen Volkspartei ist. D:e Beziehungen zwischen den Kammern und den ihnen je weils fachlich entsprechenden Ministerien sind auch deshalb eng, weil diese Ministerien die Staatsa ufsicht über die Kammern führen. Praktisch wird die Arbeit des Gesetzgebers tatsächlich in vielen Fällen von den Kammern geleis tet ; die Kammern bereiten die Entwürfe vor, prüfen und beraten sie. 4 7 Vgl. A. Vodopivec, a. a. 0., S. 191 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 64 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Die drei großen Kammern und der Ö sterreichische Gewerkschaftsbund - und mit den Kammern der gewerblichen Wirtschaft de facto auch die Vereinigung Ö sterreichischer Industrieller - nehmen über die Paritä tische Kommission für Preis- und Lohnfragen erheblichen Einfluß auf die Verwaltung. Bemerkenswert und wichtig ist auch, daß Vertreter der großen Ver bände dem Generalrat der Ö sterreichischen Nationalbank angehören und daher unmittelbar Einfluß auf die Geld- und Kreditpolitik ausüben können. Die drei großen Kammern haben in den Selbstverwaltungskörpern der Sozialversicherungseinrichtungen, soweit sie je weils für ihre Mit gli eder relevant sind, Sitz und Stim me; die Kammern für Ar beiter und Angestellte ernennen aber ihre Vertreter für diese Körperschaften auf Vorschlag des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes. Die Kammern und alle größeren freien Interessenvertretungen neh men auch noch dadurch auf die Verwaltung Einfluß, daß sie für ihre Mitgli eder Eingaben an Behörden richten, aufgefordert oder unauf gefordert Gutachten erstatten und Stellungnahmen abgeben. An der Ger ichtsbarkeit wirken die großen Kammern in der Weise mit, daß sie Be isitzer un d S a chve rständige in verschi edene Senate entsenden - die Kammern für Arbeiter und Angestellte z. B. in die steuerlichen Rechtsmittel- und Strafsenate, in den arbeitsgerichtlichen Senat des Obersten Gerichthofes und in das Kartellgericht, in dem sie - so wie andere Interessenvertretungen auch - überdies Parteistellung haben. Kleine Interessenvertretungen, die keine institutionalisierten Be zie hungen zu Parteien oder Or ganen der Gesetzgebung und Vollziehung haben, können praktisch kaum auf die wirtschaftspolitische Willensbil dung einwirken - es sei denn auf dem Umweg über die zuständige Kammer. Aus zwei Gründen ist die Beeinflussung wirtschaftspolitischer Entscheidungen über nichtinstitutionalis:erte persönliche Verbindungen wenig erfolgversprechend. Erstens pflegen Regierungsmitglieder, Partei funktionä re und einflußreiche Abgeordnete und Beamte vor allem die Meinung der großen Interessenvertretungen zu beach ten ; es ist wenig wahrscheinlich, daß sie bereit sind, sich für die Sonderinteressen klei ner, wirtschaftlich wenig bedeutsamer Bevölkerungsgruppen einzusetzen. Zweitens verlieren zufällige persönliche Kontakte und gelegentliche Interventionen um so mehr an Bedeutung, je sachlicher die Wirt schaftspolitik wird, d. h. je besser es gelingt, sie an einem einheitlichen und langfristigen Konzept auszurichten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmä ßig e Organisation der österre ichischen Wirtschaf t 65 III. Die institutionalisierte Zusammenarbeit von Spitzenverbänden in der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen Vorbemerkung Unter den zahlreichen Kommissionen, Be iräten, Ausschüssen, Fonds und Sen aten, in denen - wie im zweiten Abschnitt schon dargestellt wurde - die Zusammenarbeit der Verbände in Österreich institutionali siert ist, nimmt die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen eine Sonderste llung ein. Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist dadurch charakteri siert, daß sie zwar de facto von der Regierung mit wirtschafts politischen Aufgaben betraut worden ist und darüber hinaus die Regie rung in allgemeinen wirtschaftspolitischen Fragen ber ät, de jure aber nicht als wirtschaftspolitisches Ausführungs- und Beratungsorgan der Regierung konstituiert ist ; sie existiert und handelt praeter legem . Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist internatio nal einmal ig; sie wird daher auch im Ausland beach tet und diskutiert. Entfernte Gegenstücke der österreichischen Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen sind z. B. der französische Conseil Econo mique, der Niederländisch e Sozial-ökonomische Rat und der Schweize rische Stabilisierungsausschuß, der nur von Anfang 1948 bis Herbst 19 49 bestand und der Nachkriegs-Wirtschaftslenkung entsprang. Wegen ihrer Eigentümlichkeit und intern ationalen Einzigartigkeit soll die Paritätische Kommission in einem eigenen Abschnitt dieser Untersuchung ausführlich behandelt werden. Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist 1957 gegründet worden. Sie existiert und arbeitet also erst seit ein paar Jahren. In ein paar Jahren kann man auch in unserer schnel lebigen Zeit nicht v iele Erfahrungen über eine neue Institution sammeln. Die Paritätische Kommission hat sich zudem in den wenigen Jahren i hres Bestehens ständig weite r entwickelt und es läßt sich gar nicht absehen, ob dieser Entwicklungsprozeß schon abgeschlossen ist. Man muß daher die Frage stellen, ob es nicht noch zu früh ist für den hier unternomme nen Versuch, die Kommission und ihre Tätigkeit nicht nur zu beschrei ben, sondern au ch zu interpretieren und wirtschaftspolitisch zu be urteilen. Läuft man dabei nicht Gefahr, die Kommissio n lediglich in ihrer Bedeutung für tagespolitische Probleme zu sehen und zu wür digen? Zwei Umstände sprechen dagegen : Erstens ermöglicht es die Stabilität de r politischen Verhältniss e und der ökonomischen Entwicklung, die seit mehr als einem Jahrzehnt für Österreich kennzeichnend ist, das be wegte Leben der Kommission sozusagen auf einem ruhigen Hintergrund 5 Schriften d. Vereins f. socialpolitik 39 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 66 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser zu beobachten. Dazu kommt zweitens, daß auch die Informationen zur Verfügung stehen, die notwendig sind, um ein - vorläufiges - Bild dieser neuen Institution und ihrer wirtschaftspolitischen Be deutung zu zeichnen ; da die Kommission seit ihrer Gründung rege arbeitet und die Ö ffentlichkeit sich laufend mit ihr auseinandersetzt, hat sich schon viel Material angesammelt, das über die Entstehung und Entwicklung der Kommi ssion, über ihre Ar beitsweise, ihre Erfolge und ihr Selbstver ständnis Auskunft gibt, darü ber hinaus aber auch ihre rechtliche, poli tische und wirtschaftliche Bedeutung beleuchtet. Im folgenden soll zuerst versucht werden, die Geschichte der Kommis sion zu skizzieren. In den anschließenden Kapiteln wollen wir die Kom mission und ihre Tätigkeit be schreiben. In einem weiteren Kapitel we rden wir auf die Motive und historischen Gründe für die Zusammen arbeit der vier großen österr eichischen Spitzenverbände in der Par itätischen Kommiss:on eingehen. Die wirtschaftspolitische Be deu tung der Kommission als Or gan zur Kontrolle von Preisen und Löhnen und als wirtschaftspolitisches Beratungsorgan soll zum Schluß unter sucht werden. 1. Die Geschichte der Paritätischen Kommission für Prei s - und Lohnfragen a) D i e V o r g e s c h ich t e un d d ie En tstehung der Kommis sion Die Geschichte der öster reichischen Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen 4 8 ist eng mit der österreichischen Währungspoli tik verknüpft und läßt sich wie diese in mehrere Abschnitte gliedern. Die Anfänge der Paritätischen Kommission reichen in die zweite Periode der öste rreichischen Nachkriegs-Währungspolitik zurück. Diese Period e dauert e von 19 47 bis Ende 1951. In der vorangegangenen ersten Periode war die Schillingwährung wiedereingeführt und die Inflation mit den Mitteln der direkten Preis- und Mengenpolitik zurückgestaut wor den. Die zweite Periode brachte nicht nur das Währungsschutzgesetz, das den Geldüberhang vermindern sollte, sondern auch eine Zunahme des Kreditvolumens auf mehr als das Fünffache, eine Geldentwertung von durchschnittlich 35 vH im Jahr und - vor allem - die Steuerung des inflatorischen Prozesses im Wege der sogenannten Preis-Lohn-Ab  kommen. Zwischen 1947 und 1951 gab es fünf solcher Abkommen. Ei n e praeter legem tätig e „Wirtschaftskommi ssion" schloß si e ab. Diese „Wirtschafts kommi ssion" muß als die Vorläuferin der Paritätischen Kommission 4 8 Im folgenden nur mehr kurz „Paritätische Kommission" genannt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 67 angesehen werden, die zehn Jahre später errichtet wurde. Die „W irt schaftskom mission" stand unter dem Patronat der Regierung. Ver handlungspartner waren die mächtigsten der österreichischen Interessenvertretungen : Die Bundeskammer der gewerblichen Wirt schaft, die im Ö sterreichischen Arbeiterkammertag zusammengeschlos senen Kammern für Arbeiter und Angestellte, der Ö sterreichische Ge werkschaftsbund und die Landeslandwirtschaftskammern, die damals de jure noch keinen Dachverband besaßen. Die Preis-Lohn-Abkommen hatten einen doppelten Zweck. Sie sollten die bestehenden Spannungen im Preis- und Lohngefüge beseitigen und dem inflatorischen Prozeß, der immer wieder der behö rdlichen Kontrolle zu entgleiten drohte, Zügel anlegen. Die Spannungen im Preis- und Lohngefüge gingen zum Teil auf die tiefgreifenden Veränderungen der Produktions- und Kostenstruktur seit 1938 zurück, teilweise waren sie aber erst unter dem inflatorischen Druck entstanden, und zwa r des wegen, weil Bewirtschaftung und Preiskontrolle beträchtliche Lücken aufwiesen und der Preis- und Lohnstopp seit Anfang 1946 schrittweise gelockert worden war 49 • Die Abkommen zielten dar auf ab, ein Preis gefüge wiederherzustellen, das den wirtschaftlichen Gegebenheiten ent sprach und als sozia l gerecht empfunden werden konnte. Der Inhalt der Vereinbarungen, zu denen die „Wirtschaftskommission gelangte, wurde regelmäßig von der Bundesregierung übernommen, in Form von Regierungsvorlagen im Nationalrat eingebracht und vom Nationalrat unverändert zum Gesetz erhoben. Das erste Preis-Lohn-Abkomme n unterzeichneten die großen Interes senvertretungen im Sommer 1947. Es ist „e ine der kühnsten wirtschafts politischen Maßnahme n der Nachkriegszeit" 5 0 genannt worden. In dem Abkommen einigte man sich nicht nur über die Neufestsetzung der wich tigsten Preise, d. h. der Lebensmittel- und Kohlenpreise, der Mieten und der Tarife der öffentlichen Versorgungsunternehmen, sondern auch über di e Höhe der wichtigsten Löhne, wobei man von den Lebenshaltungs kosten ausging. Außerdem kam man überein, einerseits während der '" Ende 19 46 waren die amtlich genehmigten Großhandelspreise für ein zeln e landwirtschaftliche Erzeugnisse (Wein, Kartoffeln, Zucker), für Kohle, verschiedene Werkzeuge, Elektroartikel u. a. weit mehr als doppelt so hoch wie 19 37. Andere Preise wie z. B. die Preise für gewisse Eisenwaren und Drähte, hatten noch nicht einmal den Stand von 1937 e rreicht. Dagegen waren die Preise für nicht unmittelbar rationierte, aber doch vielfach lebenswichtige Güter des täglichen Bedarfs im Einzelhandel berei ts beträchtlich gestiegen. ,,So ergab eine Stichenquete des österreichischen Instituts für Wirtschaft�forschung im Einzelhandel für zahlreiche Artikel Preiserhöhungen zwischen 200 und 600 vH, im einzelnen sogar noch größere Steigerungen." (Vgl. F. Nemschak, Haupt probleme der österreichischen Wirtschaftspolitik. österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Vorträge und Aufsätze, Heft 1, Wien 1947, S. 9.) s o Vgl. F. Nemschak, Zehn Jahre österreichische Wirtschaft 19 45-1 955, Wien 19 55, S. 71. s• OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 68 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser nä chsten drei Monate auf Lohnerhöhungen zu verzichten, andererseits abe r auch dies e Preis e wichtiger Gebrauchsgüter zu kontrollieren und festzulegen; dabei sollte streng auf die K osten geachtet werden. Die währungspolitische Wirksamkeit des ersten Preis-Lohn-Abkom mens hielt nicht lange vor, obwohl das Währungsschutzgesetz, das der Nationalrat Ende 194 7 als zusätzliche anti-inflationspolitische Maß nahme verabschiedet hatte, die Geldmenge zunächst um rund 40 vH verminderte . Die angestrebte Stabilisierung des Geldwertes gelang nicht. Die G eldmenge nahm sehr bald wieder laufend zu ; die Haupt ursache daf ü r w ar die Kreditexpansion. In der Folge gerieten auch die Preise und Löhne w ieder in Be w egung . N eue Verzerrungen un d Span nungen i m Preis-Lohn- G ef ü ge entstanden . Dem ersten Preis- L ohn-Ab k ommen folgte daher im O k tob er 1948 ein z w eit es : Preise und L öhne mußten au f ein höheres Ni veau gehoben w er den. Im Jun i 19 49, O k tober 19 50 und Juli 19 51 w urden w eitere Ab k om  men not w endig . Der Hau p tz w eck je des dieser Ab k ommen w ar es, die i mmer w ieder und mit zunehmender Schne ll ig k eit au f tretenden Dis p ari täten z w ischen Produ k tionskosten und Preisen einerseits, L öhnen und L ebensha l tungs k osten anderseits zu bese itigen. Es ging aber auch darum, die Produ k tion der Gü ter des dringendsten Bedar f es - deren Preise der behördl i chen Preisrege l ung unter w or f en w aren und, tei lw eise tie f , unter dem Gl eichge w ichts p reis lagen - nicht absin k en zu lassen. Und schließ l ich so ll ten die Ab k ommen auch dazu be itragen, Staatsaus gaben und Staatseinnahmen mög l ichst im Gl eichge w icht zu ha l ten . Die durch die Preis- L ohn-Ab k ommen gesteuerte Inflation hat aber l etzten Endes den W iederau f bau der österreichischen W irtscha f t doch sehr ge f ördert. Denn die sozialen und w irtscha f tlichen Folgen einer un k ontro l lierten Inflat i on blieben w eitgehend aus, die stimu l ierende W ir k ung des inflatorischen Prozesses k onnte sich aber sehr w oh l ent f a l ten : die gesteuerte Inflation regte Produ k t i on und Investition an, er l eichterte die Investitionsfinanzierung und erz w ang den Konsumau f schub, der not w endig w ar, um die Investitionen real zu a l imentieren. Mit dem ersten Preis- L ohn-Ab k ommen w urde nicht nur der erste Schritt zur Ausbi l dung einer neuen, un k onventione ll en w ährungs p o l i  tischen Methode - der institut i one ll en Inflationssteuerung - getan ; das erste Preis- L ohn-Ab k ommen leitete vor al l em auch e ine Ent w icklung ein, deren ver f assungsrecht l iche Prob l emati k sehr schne ll erkannt w urde, deren p o l itische und grundsätz l ich w irtscha f ts p olitische Tragweite aber vorerst noch von den existenzie ll en Prob l emen der N ach k riegs zeit verdeckt blieb : es begr ü ndete eine neue Form der Zusammenarbeit von Regierung und Verbänden in Ö sterreich. Zu den hervorstechend sten Mer k ma l en der österreich i schen W irtscha f ts p o l iti k der N ach k riegs ze i t gehört, daß es i mmer w i eder ge l ungen i st, die auseinanderstreben- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 69 den Interessen der sozialen Gruppen nicht nur aufeinander abzustim men, sondern auch weitgehend mit den Inventionen der Regierung in Einklang zu bringen ; im Laufe der Zeit haben dabei freilich auch die Einflüsse der Interessenvertretungen auf die Regierung zugenommen, d. h. die Intentionen der Regierung sind in wachse ndem Ausmaß von den Wünschen und Forderungen der Interessenvertretungen zumindest mitbestimmt worden. Die Abstimmung der divergierenden Interessen untereinander und mit den Absichten der Regierung fand in der „Wirt schaftskommi ssi on", in der die Preis-Lohn-Abkommen zustande ka men, ihre erste institutionelle Form. Verfassungsrechtlich gesehen war en die Preis-Lohn-Abkommen und die „Wirtschaftskommission" deshalb nicht unbedenklich, weil die öster reichische Rechtsordnung den gesetzlichen Interessenvertretungen - d. h. den best ehenden Kammern - und in neueren Gesetzen au ch dem österreichischen Gewerkschaftsbund nur einzeln das Recht einräumt, einschlägig e Gesetzentwürfe zu begutachten ; für die Beratung der Re  gierung durch ein ständiges Kollegialorgan, dem Vertreter der Kammern und des Gewerkschaftsbundes angehören, oder das nur aus Vertretern dieser Organisationen zusammengesetzt ist, fehlt die gesetzliche, d. h. in diesem Falle die notwendige verfassungsrechtlich e Grundlage. Zur Verteidigung der „Wirtschaftskommi ssion" hat man u. a. vor  gebracht, sie habe juristisch nicht den Charakter eines ständigen Kol legialorganes gehabt, weil sie nur fallweise zusammengetreten ist. Formalrechtlich läßt sich gegen diese Argumentation kaum etwas ein wenden. Verfassungs jur isten weisen aber darauf hin, daß die Preis Lohn-Abkommen mit Vorgängen verbunden war en, die dem beabsich tigten Sinn der österr eichisch en Bundesverfassung widersprachen ; es wurde nämlich „d ie entscheidende politische Willensbildung aus dem Forum, dem sie allein vorbehalten bleiben sollte, in Wirklichkeit in ein Gremium von Vertretern der wirtschaftlichen Interessen, das freilich auch star k politisch bee influßt war, verlagert ... " 51 • Diese Feststellung gilt, auch wenn es „a ußer Zweifel (steht), daß diese Vorgangsweise vielen Differenzen vorgebeugt und Ö sterreich in den schweren Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges vor sonst unausbleiblichen Er schütterungen durch Wirtschaftskämpfe bewahrt hat" 52 • Die problematische Tatsache, daß die „Wirtsch aftskommission" gesetz lich nicht verankert war, führte im Frü hj ahr 1951, als die währungspoli tische Periode der gesteuerten Inflation schon ihrem Ende zuging, zu dem Versuch, ein „Wirtschaftsdirektorium der Bundesregierung" gesetz- 61 s. L. Adamovich - H. Spanner, Handbuch des österreichischen Verfas sungsrechts , 5. Auflage Wien 1957, S. 124. 62 s. ebd. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 70 Univ. - Prof. Dr. Gertrud Neuhauser lieh einzuführen. Am 4. April 1951 (BGBl. Nr. 104 /1 951) beschloß der Na tionalrat auch tatsächlich die Errichtung dieses Organs. Das „Wirtschaftsdirektorium " bes tand aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler, den Bundesministern für Inneres, für Soziale Verwaltung, für Finanzen, für Verkehr und versta atlichte Betriebe und für Auswär tige Angelegenheiten. Ohne Sitz und Stimme, mit bloß be ratender Funktion, gehörten dem „Wirtschaftsdirektorium " außerdem an : die Präside nten der Ö sterrei chischen Nationalbank, der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbundes, dazu je ein Vertreter der Landwirtschaftskammern und des Ö sterreichi schen Arbeiterkam mertages. Dieses „Wirtschaftsdirektorium" existierte nur kurze Zeit. Denn der Verfassungsgerichtshof erkannte am 17. Juni 19 52 53 , das „Wirtschafts direktorium der Bundesregierung" sei ein verfassungsrechtlich nicht vor gesehenes Kollegialorgan ; eine Bindung der Minister an seine Be schlü sse ließe sich nicht mit der Ministerverantwortlichkeit vereinb aren. Das „G esetz über die Errichtung eines Wirtschaftsdirektoriums der Bundesregierung" sei daher verfassungswidrig. Infolge dieses Erkennt nisses trat das Gese tz am 30. Juni 19 54 wieder außer Kraft. Die „Wirt schaftskommission" bestand aber formell weiter. Die Vermutung liegt nahe, daß die Initiatoren des „Wirtschaftsdirek toriu ms" unter anderem auch geleitet ware n von mehr oder weniger be wußten Reminiszenzen an die ständisch-autoritäre Verfassung Ö ster reichs von 1934; diese Verfassung kannte „vor be reitende Or gane ", zu denen auch ein „B undeswirtschaft srat" gehörte. Auch in der währungspolitischen Periode der Geldwertstabilisierung, die auf die Periode der gesteuerten Inflation folgte, arbeiteten di e Inter essenvertretungen mit der Regierung zusammen. Zur Politik der Geldwertstabilisierung mußte sich die Regierung in der zweiten Hälfte des Jahres 1951 entschließen. Damals zeigte sich, daß die Preis-Lohn-Abkommen nicht mehr funktionierten. Nach dem fünften Abkommen im Juli 1951 begannen die Preise gl eich wieder zu steigen, weil die Ö ffentlichkeit nicht mehr auf eine weitere Wirksamkeit der Ab kommen vertraute, bereits mit einem weiter en Abkommen rechnete und die zu erwartenden neuen Preis- und Lohnerhöhungen spekulativ anti zipierte. Das war vor allem deswegen ein Alarmzeichen, weil gerade zu dieser Zeit die Marshallplanhilfe für Ö sterreich zu versiegen begann, und Ö sterreich sich daher gezwungen sah, in Zukunft den größten Teil seiner Einfuhren selber zu be zahlen, d. h. seine laufende Zahlungsbilanz fast 5 3 Erk. Slg. 2323. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 7 1 ganz aus eigenen Kräften auszugleichen. Da es den meisten Außenhan delspartnern bereits gelungen war, den Geldwert zu stabilisieren, stand Ö sterreich vor der Alternative, entweder den weiteren inflatorischen Preisauftrieb auf den Binnenmärkten zu stoppen, oder aber auf die Vor teile einer Eingliederung der österreichischen Wirtschaft in den neu ent stehenden internationalen Wirtschaftsverkehr zu verzichten. Die ersten währungspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung des Geldwertes in Ö sterreich war en Diskonterhöhun g en, die Begrenzung der Rediskontmöglichkeiten und Liquiditätsvorschriften. Im Oktober 1951 trafen dann die Kreditinstitute mit der Nationalbank und im Einver nehmen mit dem Finanzministerium ein „f reiwilliges Kreditabkommen ", in dem sie sich verpflichteten, die Kreditausweitung quantitativ zu be grenzen. Eine „harte" Budgetpolitik ergänzte die geld- und kreditpoli tischen Maßnahmen : Die Ausgaben, vor allem für öffentliche Investi tionen, wurden eingeschränkt, Steuern und Tarife erhöht. Im Jahre 19 52 gelang es, das Defizit des Staatshaushaltes unter den vorgesehenen Be trag von 2 Milliarden Schilling herabzudrücken. Von außen trug zum Erfolg der österreichischen Stabilisierungspolitik bei, daß die Koreakonjunktur abflaute und im Zusammenhang damit die Preise auf den Weltmärkten sanken. Als vorteilhaft erwies sich auch, daß die ERP-Hilfe kleiner geworden war; denn infolgedessen flossen sehr viel weniger Counterpartmittel neu zu. Damit war eine bis her recht ergiebige Quelle der Geldmengenexpansion so gut wie verstopft. Zu einem guten Teil ist der Erfolg der Stabilisierungsmaßnahmen aber der Disz iplin und Zusammenar beit der Interessengruppen zu zuschreiben. Schon im Her bst 1951 empfahlen die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und die Vereinigung Ö sterreichischer Indu strieller eine Preissenkungsakti on ; tatsächlich gingen kurz darauf wichtige Preise um durchschnittlich 5 vH zurück. Die Gewerkschaften unterstützten diese Aktion, indem sie zusagten, keine Lohnforderungen zu stellen ; praktisch dauerte dieser Lohnforderungsstopp bis Ende 1953. Hervorzuheben ist, daß dieses Verhalten der Interessenvertretungen primär nur die psychologischen und politischen Be dingungen dafür setzte, daß die geld-, kredit- und fiskalpolitischen Maßnahmen zur Sta bilisier ung des Geldwertes wirksam werden konnten. Ohne die ener gischen Restriktionsmaßnahmen von Notenbank und Regierung, die verhinderten, daß der inflatorische Prozeß weiterhin monetär genährt wurde, wäre die Stabilisierung des inneren Geldwertes sicher nicht gelungen. Es ist - umgekehrt - allerdings auch sehr fraglich, ob eine so konsequente und verhältnismäßig radikale Restriktionspolitik über haupt möglich gewesen wäre, wenn die günstigen psychologischen und politischen Voraussetzungen nicht bestanden hätten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 72 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Infolge der Stabilisierungsmaßnahmen sanken 19 52 sowohl die Groß handelsprei se als auch die Lebenshaltungskosten. Das Defizit der laufen den Zahlungsbilanz verwandelte sich in einen Überschuß. 1953 stimmte der Internationale Währungsfonds einem neuen Wertverhältnis zwi schen Schilling und Dollar zu; noch im selben Jahr begann Ö sterreich seinen Außenhandel zu liberalisieren. Auch in den folgenden Jahren blieb der Geldwert im großen und gan zen stabil. Von 1953 bis 19 57 stieg der Index der Verbraucherpreise Il 54 im jährlichen Durchschnitt nur um rund 2 ½ vH. In den einzelnen Jahren nahmen die Lebenshaltungskosten allerdings unregelmäßig zu, sie er höhte n sich einmal weniger, einmal mehr. Der kräftige und weit über durchschnittlich e Preis- und Lohnauftrieb, den der konjunkturelle Auf schwun g der Jahre 19 55 und 1956 mit sich brachte, wurde bereits als bede nklich empfunden : D er Verbraucherpreisindex II gin g im Laufe eines Jahres von 104 (Jahresdurchschnitt 19 55) auf 108 (Jahresdurchschnitt 19 56 ) hinauf, der Index der Arbeiternettotariflöhne im glei chen Zeitraum von 10 9 auf 115 (1953 = 100 ). Anfang 1957, als die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte schon na chgelassen hatten, zeigte sich die Ö ffentlichkeit dadurch beson ders beunruhigt, daß eine Anzahl von Preisen, auf die man vor allem zu achten pflegt (,, optische Preise "), wie z. B. die Zeitungsprei se, der Bier preis, verschiedene Tarife öffentlicher Versorgungsunternehmungen (Bahn-, Straßenbahn-, Strom-, Gastarife) u. a. m., teilweise scho n gestie gen waren, teilweise noch hinaufgesetzt werden sollten. Da zu kam, daß die verstaatlichte Industrie ebenfalls ankündigte, sie werde ihre Preise erhöhen. Man befürchtete daher eine neue Welle von Preis- und Lohn steigerungen. In dieser Situation beschloß die Ö sterreichische Bundesregierung in der Ministerratssitzung vom 12. März 19 57, an die vier großen Spitzen verbände (Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Präsidenten konferenz der Landeslandwirtschaftskammern, Ö sterreichischer Arbei terkammertag und Ö sterrei chischer Gewerkschaftsbund) ,,das dringende Ersuchen zu richten, in ihrem Be reich alle Vorkehrungen zu treffen, um im laufenden Jahr die Aufrechterhaltung eines stabilen P reisgefüges zu gewährleisten ". Der Ministerrat faßte diesen Beschluß ausdrücklich „a uf Grund eines Berichtes des in der Vorwoche von der Wirtschaftskommis s ion eingesetzten Unterkomit ee s". In dem Beschluß hieß es weiter, ,,der Ministerrat würde es begrüßen, wenn der bereits konstituierte Unteraus schuß der Wirtschaftskommission dazu übergeht, die Notwendigkeit von Preiserhöhungen vor ihrem allfälligen Wirksamwerden unter gesamt wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfe n" ; der Unterausschuß sollte 5 4 Auf d er Grundlage des Verbrauchs eines vierköpfigen städtischen Ar beitnehmerhaushalts berechnet. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 73 darauf Bedacht nehmen, daß „Preiser höhungen nach Meinung des Ministerrates nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn wesentliche Kostenveränderungen eingetreten sind, die durch den Effekt von Ra tionalisie rungsmaßnahmen, Produktivitäts steigerungen usw. nicht aus geglichen werden können" 5 5 • Die Bundesregierung erklärte, sie sei entschlossen, ,,bei Verletzung der geforderten freiwilligen Disziplin" geeignete zoll-, handels- und sonstige wirtschaftspolitische Maßnahmen zur „Aufrechterhaltung des Preisgefüges" zu ergreifen. Sie erwarte auch von den Gewerkschaften, daß diese in Zukunft Lohn- und Gehaltsforde rungen erst von einer paritätischen Kommission überprüfen und ge nehmigen lassen, bevor sie mit den Arbeitgeberorganisationen darüber verhandeln. Mit diesem Ministerratsbeschluß sanktionierte die Bundesregierung eine persönliche Absprache zwischen Bundeskanzler Raab und dem Prä sidenten des Gewerkschaftsbundes, Böh m, di e s chon e in ige Monate zu rücklag, und in der R aab und Böh m übereingekommen waren, eine Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen einzurichten. Präsident Böh m ist mit Recht der „geistige Vater" der Paritätischen Kommission genannt worden. Denn Böh m schrieb schon am 14 . März 1956 an den Präsidenten der Bundeskammer der gewerblichen Wirt schaf t und an den Vorsitzenden der Präsid entenkonferenz der Land wirtschaftskammern einen Brief, in dem er verlangte - so wie es vorher schon der dritte Bundeskongreß des Ö sterreichischen Gewerkschaftsbun des gefordert hatte - eine „gemeinsame Institution der Kammern und des Gewerkschaftsbundes auf Landes- und Bundesebene zur Ausarbei tung von Vorschlägen und Beratung der öffentlichen Körperschaften in Wirtschaftsfragen" zu gründen. E:n zweiter Brief, der im Mai 19 56 folgte, enthielt auch den „Entwurf des Ausbaues und der Arbeitsgebiete einer Kommission für Wirtschafts- und Sozialfragen der Kammern und des Ö sterreichischen Gewerkschaftsb undes ", den Fachreferenten des Gewerk schaftsbundes ausgearbeitet hatten 56 • In der Ö ffentlichkeit wurde der Plan, eine Kommission für Wirt schafts- und Sozial fragen nach den Wünschen des Gewerkschaftsbundes zu schaffen, rege diskutiert. Es kam dann zu der erwähnten Vereinba rung zwischen Raab und Böh m, die dazu führte, daß am 16 . Oktober 1956 die „W irtschaf tskomm issi on", die seinerzeit die Preis-Lohn-Abk ommen getroffen hatte, wieder zusammentrat. In dieser ·Sitzung vom 16. Okto ber beschloß die „Wirtschaftskomm ission ", einen Unterausschuß ein zusetzen, der die Ursachen der jüngsten Preiserhöhungen ermitteln und herausfinden sollte, wie diese Preiserhöhungen praktisch wieder rück- 65 s. ,,Wiener Zeitung " vom 13. März 195 7. 56 Vgl. Oberste Wirtschaftskommission - Projekte und Probleme, in : Wirt schaftspolitische Blätter, 7. Jg. Nr. 2, April 1960 (Wien), S. 129. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 74 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser gängig zu machen wären. Erst später erfuhr die Ö ffentlichkeit davon, daß die „Wirtschaftskommission" auch den Text des Ministerrats beschlusses vom 12 . März nicht nur vorbereitet, sondern sogar formuliert hatte. Eine Bekanntmachung vom 23. März 195 7 unterrichtete schließlich die Ö ffentlichkeit davon, daß sich die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen konstituiert hätte. In der Meldung hieß es, daß sich Bundes kanzle r Raab und Präsident Böh m über di e Zusammensetzung der Pari tätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen, die auf Grund eines Ministerratsbeschlusses zu bilden war, geeinigt hätten ; die Kommission bestehe aus dem Bundeskanzler, den Bundesministern für Inneres, für Handel und Wiederaufbau und für Soziale Verwaltung und je zwei Ver tretern der drei Wirtschaftsk ammern und des Ö sterreichischen Gewerk schaftsbundes. Die Paritätische Kommission, die zustande gekommen war, entsprach nur annähernd dem Konzept einer Kommission für Wirtschafts- und Sozialfragen, von dem Präsident Böhm ausgegangen war. Präsident Bö hm hatte eine Wirtschaftskommission angestrebt, deren Aufgaben bereich viel größer sein sollte als jener, den die Paritätische Kommission zugeteilt erhielt. Die Paritätische Kommission war das Produkt eines typisch österreichischen Kompro misses. Bö hms Konzept erwies sich nicht nur aus gewichtigen verfassungsrechtlichen Gründen als undurchführ bar; es konnte auch wegen des partei- und interessenpolitischen Macht gleichgewichtes, das für Ö sterreich kennzeichnend ist - und das immer wieder zum Kompromiß als der bewährten und konformen Lösung drängt -, nicht verwirklicht werden. Der Gewerkschaftsbund gab sich freilich mit dem, was erreicht worden war, nicht zufrieden. Er ging von seinem Wunsch nach einer Kommission für Wirtschafts- und Sozialfrag en nicht ab und forderte immer wieder, die Paritätische Kommission in eine solche umfassende „Oberste Wirt schaftskommission" zu verwandeln. Unter dem Druck dieser gewerkschaftlichen Forderung, auf die Raab mit bemerkenswert er Bereitwilligkeit einging, entwickelte sich die Pari tätische Kommission weiter und näherte sich dabei mehr dem ursprüng lichen Konzept des Gewerkschaftsbundes a n. b) Die Um g es t a 1 tun g und der Ausbau der Kom mission Von der Entwicklung des Geldwertes her bot sich in der ersten Zeit nach der Gründung der Paritätischen Kommission kein Anlaß, nach einer Reform dieser neuen Institution zu rufen. Im Jahre 19 57 blieben die Preisstei gerungen bescheiden. Der Verbraucherprei sindex stieg von 1956 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 75 bis 1957 nur von 108 auf 110 (Jahresdurchschnitte) . Die internationale Konjunk turabschwächung, sinkende Weltmarktpreise und die gute Obst und Gemüseernte im Inland trugen zweifellos zu dieser günstigen Ent wicklung bei 57 • Aber auch 1958 und 1959 hielten sich die Erhöhungen der Preisindices in engen Grenzen ; sie waren schwächer als in der Bundes republik Deutschland und etwa gleich stark wie in Belgien und Italien 58 • Eine breitere öffentliche Diskussion über die Frage, ob man die Pari tätische Kommission reformieren sollte, kam erst in Gang, als der 4. Bundeskongreß des Österreichischen Gewerkschaftsbundes im Sep tember 1959 eine ihm vorgelegte „S tellungnahme zur Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Kulturpolitik" 59 zur „Richtschnur für die Handlungsweise der Zukunft" erklärte. Diese „S tellungnahme" behandelte und begrün dete auch den gewerkschaftlichen Wunsch, die Paritätische Kommission auszubauen. ,,Die wichtigsten Aufgaben dieser Wirtschaftskommi ssio n", heißt es in der „S tellungnahme", ,,wären die Vorberatung aller gesamt wirtschaftlich wesentlichen Entscheidungen und die Ausarbeitung von Empfehlungen an das Parlament und die Regierung""°. Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft wandte sich sehr energisch gegen die gewerkschaftlichen Wünsche ; sie lehnte es rigoros ab, der Paritätischen Kommission mehr Kompetenzen als bisher zu er teilen. Diese Haltung der Bundeskammer ging nicht zuletzt darauf zu rück, daß sich die Landwirtschaftskammern dem gewerkschaftlichen Vorschlag, eine Wirtschaftskommission einzurichten, geneigt gezeigt hatten ; die Landwirtschaftskammern hofften nämlich, als Preis für ihre Zustimmung die Billigung des geplanten Landwirtschaftsgesetzes ein handeln zu können 61 • Verschiedene Vorschläge zur Reform der Paritätischen Kommission wurden in die Diskussion geworfen. Sie betrafen vorwiegend die Arbeitsweise der Kommission, ihre Sanktionsmöglich keiten und - so weit sie radikaler waren - auch ihren Aufgabenkreis. Mitbestimmend für den weiteren Gang der Ereignisse war, daß sich schon Ende 1959 die gesamtwi rtschaftliche Lage zu ändern begann und 57 V gl. W. Weber und K. Socher, Inflation und Inflationsbekämpfung in Österreich seit 19 45, in: Stabile Preise in wachsender Wirtschaft. Das Inflations problem. Festschrift für Erich Schneider. Herausgegeben von Gottfried Bom bach. Tübingen 1960, S. 70 f. 5 8 Vgl. E. John, Zur Pre is-, Lohn- und Stabilisierungspolitik in der Ver bandswirtschaft, in : Wiener Studien zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, Heft 4, Wien 1961, S. 68. Der Verbraucherpreisindex stieg 19 58 um 1,6 vH, 1959 um 2,9 vH. 59 Erschienen im Verlag des österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien 19 59. n o s. a. a. 0., S. 30. 6 1 Vgl. Oberste Wirtschaftskommission - Projekte und Probleme, a. a. 0. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 76 Univ.-Prof. Dr. G€rtrud Neuhauser das Jahr 19 60 einen steilen konjunkturellen Aufschwung brachte. Die Beschäftigung stieg auf eine bisher nicht erreichte Höhe und die Pro duktion gelangte stellenweise an die Kapazitätsgrenzen. Das kommer zielle Kreditvolumen nahm im Laufe des Jahres 19 60 um 7,7 Milliarden Schilling zu, d. h. um mehr als 20 vH. Die Ausgaben des Bundes waren um 2,8 Milliarden Schilling höher als die Einnahmen und die Zahlungs bilanz wurde, wenn auch nur leicht, passiv. Der Preisauftrieb blieb, so weit er sich in den Preisind ices niederschlug, noch verhältnismäßig schwach und konzentrierte sich auf die ersten acht Monate des Jahres. Die Löhne bewegten sich aber das ganze Jahr hindurch nach oben. Die Arbeiternettotariflöhne gingen von Jänner bis Dezember zwar nur um rd. 4,4 vH hinauf, der Index der Arbeiter-Netto-Wochenverdienste hob sich aber im gleichen Zeitraum um rund 10,6 vH. Die Reallöhne waren 19 60 um 15 ,7 vH höher als 195 3. Bereits im Januar 196 0 wiesen die „M itteilungen des Direktoriums der Ö sterreichischen Nationalbank" darauf hin, daß „a uf dem Gebiete der Preise und Löhne . . . ein konjunkturbedingt günstiges Klima für die Durchsetzung verschiedener Wünsche der Sozialpartner nicht zu verken nen" sei. ,,Diese Tendenz kommt zwar", heißt es dort weiter, ,, in den maß geblichen Indices vorerst nur wenig zum Ausdruck, doch läßt die all gemeine Entwicklung vom währungspolitischen Standpunkt aus eine aufmerksame Beobachtung des Preis-Lo hngefüges geboten erscheinen" 02 • Die Auftriebstendenze n verstärkte n sich dann im Februar, und im Februarheft der „Mi tteilungen des Direktoriums der Ö sterreichischen Nationalbank" fand sich der Vorwurf, die „z um Interessenausgleich zwischen den Wünschen der Sozialpartner berufene Paritätische Kom mission für Preis- und Lohnfragen" nehme „in der letzten Zeit eine immer nachgiebigere Haltung ein ; ihre Tätigkeit" habe „sich mehr in eine verzögernde als in eine prohibitive eingespielt, zum Teil werden ihre Entscheidungen sogar ignoriert" 63 • Zuerst versuchte man, der Lage mit milden wirtschaftspolitischen Mit teln Herr zu werden : Maßgebliche Persönlichkeiten ermahnten die Sozialpartner dazu, Disziplin zu halten. Dann ging man zu schärferen Mitteln über : Die österreichische Nationalbank erhöhte am 17 . März 19 60 den Diskontsatz und die Mindesteinlagensätze. Die Paritätische Kommission setzte ein Komitee ein, dem Vertreter der drei Kammern und des Gewerkschaftsbundes angehörten ; es sollte sich über die notwendigen Maßnahmen gegen den Preisauftrieb einigen. Am 3. Juni beschloß dann die Paritätische Kommission nach langen Be- 62 s. Mitteilungen des Direktoriums der österreichischen Nationalbank, Januar 196 0, S. 5. 63 s. Mitteilungen des Direktoriums der österreichischen Nationalbank, Fe bruar 19 60, S. 66. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verb andsmäßi ge Organisation de r österreichischen Wirtschaft 77 ratungen, die Preisentwicklung mit erhöhter Aufmerksamkeit zu ver folgen und bei Anträgen auf Freigabe von Lohnverhandlungen vor allem dann besonders zurückhaltend zu sein, wenn sich die gewünschten Lohnerhöhungen nicht ohne nennenswerte Preissteigerungen ver wirklichen ließen. Sie warnte d:e Unternehmer vor Verstößen gegen die Preisdisziplin und drohte mit dem Preistreibereig esetz ; der Bundes regierung aber empfahl sie , ,,zoll- und handelspolitische Maßnahmen zu erwägen". Die Regierung beschränkte sich jedoch vorläufig darauf, aus ihrer Mitte ein „Wirtschaftliches Ministerkomitee" zu bilden, das ein Pro gramm zur Bekämpfung der anhaltenden leichten Inflation entwerfen sollte. Die Maßnahmen der Nationalbank und der Paritätischen Kommission zeigten sich wenig wirksam. Ende 1960 bewegte sich das Preisniveau wieder stärker nach oben und 1961 hob es sich mehr als in irgendeinem Jahr seit der Stabilisierung des Geldwertes im Jahr 19 51. Die monetäre Grundlage dieser Entwicklung war die kräftige Geld- und Kreditaus weitun g in den Jahren 1958 und 1959, die sich erst mit einem „lag" auf die Nachfrage auswirk te ; sie ging ihrerseits au f die Zahlungsbilanzüber sch üsse von 1957 bis 1959 zurück, hing aber auch mit den hohen Budget defiziten der Jahre 1958 und 1959 zusammen. Die Preisindices stiegen allerdings in einem nicht unbeträchtlichen Ausmaß auch deswegen, weil einige bisher niedriggehaltene Tarife und Festpreise erhöht wurden. Erst jetzt, 1 961, versucht die Regierung, dem anhaltenden Preisauf trieb vorerst mit budget- und zollpolitischen Mitteln entgegenzuwirken. Geld- und kreditpolitische Maßnahmen blieben noch aus. Der zunehmende Druck au f den Geldwert in den Jahren 1960 und 1961 brachte es mit sich, daß der Ruf nach einer Reform der Paritätischen Kommiss:on lauter erscholl und auf geneigtere Ohren als bisher traf. Das sollte nicht ohne Folgen bleiben. In aller Stille kam Ende Dezember 1961 je ne Abmachung zustande, die dann unter dem Namen „Raab-Olah-Abkommen" bekannt und in der Öffentlichkeit lebhaft diskutiert wurde : Raab - der als Regierungs chef abgetreten und wieder in seine alte Position als Präsident der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft eingerückt war - verein barte mit dem Nachfolger des verstorbenen Präsidenten Böh m, Olah, die Paritätische Kommission gesetzlich zu fundieren und auszubauen, um ihr einen größeren Einfluß auf die Preise und Löhne zu verschaffen. Die Initiative war von Präsident Olah ausgegangen, der kurz vorher, während der Budgetverhandlungen, aus dem Koalitionsausschuß aus- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 78 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neu.hauser getreten war und sein Nationalratsmandat - zusammen mit seiner Stelle als Obmann des Klubs der sozialistischen Abgeordneten - zu rückgelegt hatte. Das Abkommen überraschte auch die Leitungen der Regierungspar teien ; Raab und Ol ah hatten sie, trotz ihrer engen Parteibindungen, von ihrem Vorhaben nicht unterrichtet. Wie sich Olah eine Reform der Paritätischen Kommission vorstellte, wußte man, seit er dem sogenannten „Sechs-Punkte-Programm" des Gewerkschaftsbundes vom Sommer 1961 vier Punkte angefügt hatte, von denen zwei die Aufgaben und die Arbeitsweise der Paritätischen Kommission betrafen : Olah wollte die Paritätische Kommission zu einer ,,Koordinierungsstelle" ausgebaut sehen, in der alle wirtschaftspoli tischen Maßnahmen vorberaten werden sollten; außerdem trat er dafür ein, häufiger als bisher Kommissionssitzungen abzuhalten, damit die Preis- und Lohngenehmigungen zeitlich mehr auseinandergezogen werden könnten. Im „Raab-Olah-Abkommen" kamen die Präsidenten da beid en gro ße n Interessenvertretungen dann auch tatsächlich überein, die Organi sation und die Arbeitsweise der Kommission zu verändern, ihr bessere Sanktionsmöglichkeiten zu verleihen und sie zu einem wirtschaftspoli tischen Beratungsorgan der Regierung zu erheben. Das Abkommen sah vor allem vor, der Kommission außer dem schon bestehenden Unterausschuß für Preisfragen auch einen solchen für Lohnfragen anzugliedern, der ebenfalls regelmäßig zusammentreten sollte. Dazu kamen Bestimmungen über eine Neuregelung des Verfah rens bei der Behandlung von Anträgen auf Genehmigung von Preis und Lohnerhöhungen. Das Abkommen enthielt aber auch eine verfas sungsrechtlich und wirtschaftsordnungspolitisch sehr problematische Vereinbarung darüber, wie in Zukunft vorgegangen werden sollte, wenn ganze Wirtschaftszweige oder aber Unternehmungen oder Unter nehmungsgruppen mit marktbeherrschendem Einfluß ohne Bewilligung der Kommission Preise erhöhten : dann hätte der Innenminister die be treffenden Preise - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen - in die behördliche Preisregelung einzubeziehen. SchließEch sollte die Paritätische Kommission nach dem Willen von Raab und Ol ah in Zukunft der Regierung Vorschläge darüber unter breiten, wie „durch den kombin:erten Einsatz der Budget-, Investitions-, Kredit-, Handels-, Arbeitsmarkt-, Zoll- und Wettbewerbspolitik" die Stabilität des Geldwertes „wirksam gesichert und eine gleichmäßige Entwicklung der österreichischen Wirtschaft gewährleistet werden" könnte. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 79 Über diese Vereinbarungen hinaus enthielt das Abkommen auch einen Passus über die mehr tagespolitische Frage der Zulassung auslän discher Arbeitskräfte. Das Zugeständnis, 47 000 Ausländer in Österreich arbeiten zu lassen, war wohl der Preis, den Gewerkschaftsbundp räsi dent Olah für die Bereitwilligkeit Raabs zahlen mußte, die alten Wünsche des Gewerkschafts bundes zu unterstützen. Das „Raab-Ol ah-Abkommen" war nur ein Forderungsprogramm; ob und inwieweit dieses Programm erfüllt werden sollte , darüber mußten die Paritätische Kommi ssion, die Regierung und das Parlament ent scheiden. Die Regierung und die Parteien reagierten auf das Abkommen zu nächst merklich kühl. In der Öffentlichkeit sprach man vom „Allein gang" und von den „einsamen Entschlüssen" der beiden Präsidenten - d:e damals tatsächlich beide nicht im besten Einvernehmen mit ihren Parteien standen; hie und da hörte man den Vorwurf, Altbundeskanz ler Raab und Präsident Olah wollten nichts anderes als eine Neben regierung bilden. Die Diskussion über das Abkommen, die nun einsetzte, erwies sich als sehr nützlich und aufschlußreich. Die Öffentlichkeit wurde s:ch viel mehr als bisher der verfassungsrechtlichen und wirtschaftspolitischen (insbesondere wirtschaftsordnungspolitischen) Problematik der Paritä tischen Kommission bewußt. D:e Gründe und Hintergründe der Zusam menarbeit von Interessenverbänden und Staat traten schärfer hervor. Die Beziehungen zwischen Parteien und Verbänden, vor allem aber die Grenzen der Verflechtungen und gegenseitigen Durchdringung von Par teien und Verbänden wurden deutlicher sichtbar. Die Stellungnahmen der Interessenvertretungen zu dem Abkommen, die nicht immer wider spruchslos waren und sich teilweise sogar im Verlauf der Diskussion wandelten, brac hten schließlich auch bisher verborgene Handlungs motive und Verhaltensweisen der Verbände ans Licht. In der Diskussion kamen auch andere Pläne und Vorschläge zur Sprache, die von verschiedenen Seiten stammten und dem „Raab-Olah Abkommen" entgegengehalten wurden. Sie wichen stark voneinander ab. Vom Ausbau der Paritätischen Kommission zu einem „Verbände rat" , der neben oder an die Stelle des Bundes-(Länder-)rates zu treten hätte 64 , war ebenso die Rede wie von der Umwandlung der Kommis- 8 4 Das schlug R. Marcic vor, in einem Artikel : ,.zweite Kammer - Ver bänderat ", der in den „Sa lzburger Nachrichten " vom 19. 1. 1962 erschien. Vgl. auch die Stellungnahme von H. Klecatsky zu dieser Frage : Die kollektiven Mächte im Arbeitsleben und die Bundesverfassung, in : H. Floretta, und R. Strasser (Herausgeber), Die kollektiven Mächte im Arbeitsleben, Wien 1963, insbesondere S. 38 ff., und den Diskussionsbeitrag von R. Marcic ebendort, s. 41 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 80 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser sion in ein Beratungsorgan, dem keine Regierungsmitglieder, dafür aber Fachwissenschaftler angehören sollten. Im Verlauf der Diskussion fiel wiederholt und auf verschiedenen Seiten das Wort, man müsse auf je den Fall den „S trukturwandlungen von Wirtschaft und Gesellschaft" dadurch „g erecht werden ", daß man entsprechende Institutionen schaffe. Unmittelbar nachdem Raab und Olah das Abkommen geschlossen hatten, standen sie vor einer Font von Gegnern ; sie bestand aus Ver fassungsjuristen, aus den Landeskammern und Fachgruppen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, aus der Regierung und aus starken Kräften innerhalb der Parteien. Ab er diese Front bröckelte sehr schnell ab : Innerhalb der Volkspartei hatte zwar der wenig marktwirtschaf tlich liberale Geist des Abkommens vor allem im Wirtschaftsbund auch ideo logische Bedenken ausge löst ; dennoch konnte sich Raab in der Sitzung der Obmänner dieses Bundes 05 am 10. Januar 19 62 ohne große Schwie rigkeiten durchsetzen. Der Bauernbund und mit ihm die Landwirt schaftskammern fügten sich ebenf alls. D er dritte Bund der Volk spartei, der Arbeiter- und Angestelltenbund, der weitgehend identisch mit der Fraktion christlicher Gewerkschafter im Gewerkschaftsbund ist, hatte sich - begreiflicherweise - von Anfang an nicht gegen das Abkommen gestellt. Der Parteivorstand der Sozialistischen Partei - in der ideolog isch e Widerstände höchstens gegen eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem „K lassengeg ner" vorhanden sein konnten - bes chloß am 11. Januar 1962, ,,die Durchführung dieser Vereinbarung (d. h. des ,Raab-Olah-Abkommen s', d. Verf.) i n Regierung und Par lament voll zu unterstüt ze n". Auch der Widerstand der Regierung schwand dahin . Nur jener der Verfassungsjuristen blieb - und wirkte s:ch aus. Die Paritätische Kommission stimmte schließlich dem Abkommen zu und setzte es, soweit sie dafür zustä ndi g war, in die Tat um. Was aber Reg gierung und Parlament darüber hinaus verwirklichten, das war nur ein modifiziertes Rudiment der Reformen, die im „R aab-Ola h-Abkommen" vorgesehen gewesen waren. Das Parlament novellierte im April 19 62 (BGBL 104 /196 2) das Preisregelungsgesetz, indem es die Bestimmung einfügte, der Innenminister könne unter ganz bestimmten Vorausset zungen auf gemeinsame Empfehlung der vier großen Interessenvertre tungen hin auch die Preise solcher Sachgüter und Leistungen befristet 05 Vgl. die Ausführungen von Th. Pütz über die bündische Gliederung der österreichischen Volks p artei im II. Teil dieses Ba ndes, S. 142 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Or g anisation der österreichischen Wirtschaft 81 behördlich regeln, die nicht in der Anlage zum Preisreg elungsgesetz vom 21. Mai 1957 (BGBL 15 1/1 957) taxativ aufgezählt sind 66 • Die Kompetenzen - insbesondere die Sanktionsmöglichkeiten - der Paritätischen Kommission so zu erweitern, wie Raab und Ola h es ver einb art hatten, ließ, von anderen Gründen abgesehen, die österrei chische Bundesverfassung nicht zu. Funktionen, die über die Ab gabe un verbindlicher Empfehlungen hinausgehen, konnten der Paritätischen Kommission nicht zuerkannt werden ; denn es wäre sonst vor allem - wie schon im Fall des Wirtschaftsdirektoriums der Bundesreg ierung - das verfassungsmäßige Recht der Minister auf freie Entscheidung, d. h. das Prinzip der Ministe rverant wortlichkei t , verletzt wor den ° 7 • Die Monate, die auf die „Refor m" der Kommission folgten, waren nicht nur gekennzeichnet durch eine sinkende Wachstumsrate und ein Neb eneinander von restriktiver Kreditpolitik und - im Effekt - expan siver Budg etpolit ik ; es nahmen auch die Lebenshaltungskosten weiter kräftig zu. Obwohl Raab und Ola h die Paritätische Kommission auch in der Absicht umgeformt hatten, aus der Preis- und Lohnkontrolle der Kommission ein wir ksameres anti-inflationspolitisches Instrument zu ma chen, stieg das Preisniveau 19 62 sogar ebenso wie 1961 überdurch schnittlich stark : der Verbraucherpreisindex II lag im Jahresdurch schnitt 19 62 um annähernd 5 vH höher als 1961 ; das war zum Teil aller dings durch schlechte Ernten verursacht 6 8 • Die Paritätische Kommi ssion schaltete sich noch vor der Jahresmitte ein. Sie bestellte ein Spezialkomitee, das vom Mai 19 62 ab laufend die Obst- und Gemüsepreise beobachtete und Vorschläg e üb er Obst- und Gemüseimporte machte. Im Juni empfahl die Paritätische Kommission der Regierung währungs-, budget-, handels- und arbeitsmarktpolitische Maßn ahmen und betonte ihre Auffassung, daß Lohnerhöhungen dem Wirtschaftswachstum angepaßt sein müßten. Zu diesem Zeitpunkt war schon deutlich sichtb ar, daß für das Jahr 1962 nur mit eine r geringen Wachstumsrate und einem dementsp rechend kleinen Spielraum für Lohn erhöhung en gerechnet werden konnte. Tatsächlich stellte sich am Ende des Jahres heraus, daß das Brutto-Nationalprodukt 1962 real nur um rund 1,5 vH zugenommen hatte. 66 G leichzeitig novellierte das Parlament auch das Preistreibereigesetz vom 31. März 1950 (BGBl. Nr. 92/1950), indem es eine 19 58 (BGBL 107/19 58) einge führte Bestimmung über die Mitwirkung der Interessenvertretungen an der Feststellung des Tatbestandes der Preistreiberei wieder aufhob. Vgl. auch die Ausführungen über die beiden Novellen im übernächsten Kapitel (Die Rechts  grundlagen und die Sanktionsmöglichkeiten ... ) diese s Beitrages. 67 Vgl. hierzu das Rechtsgutachten Nr. 24 der Sozialwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft : Der Plan zur Umgestaltung der Paritätischen Kommis  sion für Preis- und Lohnfragen vom 27. Dezember 1961, Wien 19 62. 6 8 Vgl. hierzu und zum folgenden F. Nemschak, Probleme der österreichi  schen Konjunkturpolitik im Herbst 19 62. österreichisches Institut für Wirt  schaftsforschung, Vorträge und Aufsätze, Heft 19 , Wien 1962. 6 Sch riften d. Vereins f. Soclalpolit!k 39 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 82 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhauser Die Entwicklung der Preise und der Produktion in der ersten Jahres hälfte führte dazu, daß die in der Paritätischen Kommission vertretenen Spitzenverbände im Sommer 19 62 miteinander ein „S tillhalteabkom men" schlossen, das einem freiwilligen Preis- und Lohnstopp gleich kam ; es sollte zunächst bis zum 30. September 1962 gelten, wurde aber am 26. September auf unbestimmte Zeit verlängert. In der zweiten Jahreshälfte erhöhte sich das Preisniveau weniger stark als in der ersten. Es entstanden aber infolge des „S tillhalteabkom mens" Spannungen im Preis- und Lohngefüge. Diese Spannungen lösten sich später -A nfang 19 63 - in einer neuen Welle von Preis- und Lohnsteigerungen. Regierung und Nationalbank versuchten mit verschiedenen geld-, kredit- und handelspolitischen Maßnahmen dem inflatorischen Preis auftrieb beizukommen ; aber im Budgetvoranschlag für 1963 stand - im Widerspruch dazu - das erhebliche Defizit von 3,35 Milliarden Schil ling. In der Ö ffentlichkeit mehrten sich im Laufe des Jahres 196 2 die Stimmen, die nach einer „k oor dinierten Wirtschaftspolitik" riefen 69 ; trotz mancher skeptischen Äußerung festigte sich die Vorstellung, daß die Paritätische Kommiss:on es übernehmen - oder daß sie mindestens maßgeblich dazu beitragen - könnte, der österreichischen Wirtschafts politik ein einheitlicheres Konzept zu geben und die wirtschaftspoli tischen Maßnahmen besser als bisher aufein ander abzustimmen. ,,Es wäre sehr schade ", schrieb im Herbst der Leiter des Ö sterreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung, wenn die Paritätische Kommission ,,in täglichen, wenig aussichtsreichen Kämpfen gegen Preis- und Lohn erhöhungen diskreditiert würde. Sie sollte vielmehr auf höherer Ebene die Wirtschaftspolitik der Sozialpartner koordinieren helfen und die staatliche Wirtschaftspolitik ergänzen" 70 • In der ersten Hälfte des Jahres 19 63 stiegen die Lebenshaltungskosten zwar beträchtEch weniger als im Vorjahr und auch das Sozialprodukt beg ann wieder kräftiger zu wachsen. Aber die Ö ffentlichkeit hörte nicht auf, die punktuellen und zu wenig aufeinander abgestimmten Maßnah men der staatlichen Wirtschaftspolitik zu bemängeln . Im Gegenteil - das allgemeine Unbehagen nahm noch zu, vor allem weil sich auch n:cht mehr verschweigen ließ, daß die Preis- und Lohnkontrolle der Paritäti schen Kommission auf die Dauer gesehen nur ein unzulängliches „K urie ren am Symptom" sein konnte . 0 9 Vgl. z. B. die Diskussion „M ehr Planung in der Wirtschaftspolitik? " , die in den Wirtschaftspolitischen Blättern, 9. Jg., Nr. 6, Wien 1962, ausgetragen wurde. 70 s. F. Nemschak, a. a. 0., S. 13. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaf t 83 Dieses Unbehagen verdichtete sich schließlich zu dem schlagwortarti gen Ruf nach einem neuen „S til" in der Wirtscha ftspolitik. Wie dieser „n eue Stil" aber aussehen sollte, darüber gingen die Meinungen nicht wenig auseinander. In der Di skussion, die sich entspann, standen sich schließlich vor allem drei grundsätzlich voneinander abweichende Auffassungen gegenüber 71 : Die Vertreter der ersten Auffassung sprachen sich dafür aus, die Wirt schaftspolitik auf ein längerfristig geltendes, grundsätzlich marktwirt schaftliches Konzept auszurichten und insbesondere die Budgetpolitik langfristig zu planen, jedoch auf zentrale wirtschaftliche Planung zu verzichten und auch keine „Koordinationsbehörde" oder ähnliches ein zurichten : es solle aber zur wirtschaftspolitischen Beratung der Regie rung ein wissenschaftlicher Beirat gebildet werden, in den ausschließlich unabhängige Fachleute zu berufen seien. Andere Diskussionste ilnehmer - darunter von Anfang an die Bundes kammer der gewerblichen Wirtschaft - gingen zwar von der gleichen Auffassung aus wie die Verfechter der ersten Meinung, hielten es aber für notwendig, eine Institution zur Koordination der wirtschaftspoliti schen Maßnahmen zu schaffen ; in dieser Institution sollten - nach vor herrschender Ü berzeugung - auch die Sozialpartner mitreden können. Der Gewerkschaftsbund und der Arbeiterkammertag vertraten die dritte Auffassung. Im Mai 1963 richteten sie eine gemeinsame Denk schrift an das Wirtschaftliche Ministerkomitee, in der sie ihre Meinung darüber äußerten, wie der Mangel an einer wirkungsvollen Koordina tion in der österreichischen Wirtschaf tspolitik zu beheben sei. Die beiden Arbeitnehm erorganisationen brachten in dieser Denkschrift vor, es sei notwendig, langfristige Rahmenpläne aufzustellen und die priva ten Investitionen nach Umfang und Richtung - wenn auch nicht detail liert - zu lenken. Da her solle die Reg: er ung einen „P rog rammierungs beirat" einsetzen, der aus Vertretern der vier großen Spitzenverbände, der Nationalbank, der Kreditinstitute, der Wirtschaftsforschungsinstitute und der Wirtschaftswissenschaft zu bestehen hätte; außerdem müßten der Paritätischen Kommission „B ranchen kommissionen" angegliedert werden, ,,d eren Aufgabe es wäre, Bra nchenuntersuchungen und gemein same Beratungen durchzuführen, die sich mit Problemen der Struktur verbesserung, der Investitionsplanung und Finanzierung befassen ". Die gemeinsame Denkschrift des Gewerkschaftsbundes und des Arbei terkammertages wurde, kaum bekanntgegeben, scharf kritisiert. Die Vereinigung österreichischer Industrieller wandte ein, es gelte, die 71 Vgl. ,,Um einen neuen Stil in der Wirtschaftspolitik" , in : Creditanstalt  Bankverein, Wien, Monatsberichte, 17. Jg. 1963, Nr. 171, S. 1 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 84 Univ.-Prof. Dr. Gertrud Neuhau ser Marktwirtschaft in Ö sterreich „zu stärken, nicht aber sie auszuhöh len" ; die Denkschrift unterscheide nicht „z wischen Berat ung der Bundes regierung, Programmierung, wirtschaftspolitischer Mitbestimmung und berufsständischer Selbstverwaltung " 72 • Aber schon bald darauf zeigte sich die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, an ihrer Spitze Präsident Raab, kompromißbereit. Sie schlug vor - und veröffentlichte diesen Vorschlag Ende August in einer Denkschrift - bei der Paritäti schen Kommission einen dritten Unterausschuß einzurichten, der nach dem Willen Raabs für allgemeine wirtschaftspolitische Fragen zuständig sein sollte. Die Regierung blieb untät ig; sie war durch eine Koalitionskrise ge lähmt. Die Entscheidung fiel, für die breitere Öffentlichkeit überraschend, am 7. Oktober 1963 : Präsident Raab, der neue Präsident des Gewerkschafts bundes, Benya, - (O lah war Innenminister geworden) - und der Prä sident des Arbeiterkammertages, Mais el, einigten sich darauf, als dritten Unterausschuß der Paritätischen Kommission einen „Be irat für Wirtschafts- und Sozialfragen " einzuset zen ; Aufgabe dieses Beirats sollte es sein, wirtschaftspolitische Empfehlungen der Paritätischen Kommission an die Regierung vorzubereiten und sich dabei an den wirt schaftspolitischen Zielen „s tetiges Wirtschaftswachstum ", ,,S tabilität des Geldwertes" und „Vollbeschäftigung" zu orientieren. Der Be irat sollte aus je zwei Vertretern (Fachreferenten) der drei Wirtschaftskammern und des Gewerkschaftsbundes beste hen und mit dem Institut für Wirt  schaf tsforsch ung, der Nationalbank, dem Statistischen Zentralamt und fallweise auch mit Wirtschaftstheoretikern und Wirtschaftspraktikern zusammenarbeiten. Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen konstituierte sich am 18. November 1963. Be reits auf dieser seiner ersten Sitzung lag ihm ein umfangreiches erstes Arbeitsprogramm vor ; dieses Programm gab ihm auf, ein Gutachten über die Lohn- und Preisentwicklung in den wich tigsten Wirtschaftszweigen zu erstatten, verläßliche Grundlagen für eine Wachstumsprognose und ein längerfristiges Budgetkonzept zu erarbei ten, die Voraussetzungen für einen funktionierenden Kapitalmarkt zu untersuchen und die Zusammenhänge zwischen Preis- und Lohnpolitik einerseits und Geldwertstabilität anderseits zu analysieren. Zu diesen Aufgaben kamen bald noch andere hinzu. Der Beirat begann unverzüglich zu arbeiten. Da er sein Arbeitspro gramm allein nicht bewältigen konnte, wurden Spezial-Arbeitsgruppen gebildet und dazu - wie von Anfang an vorgesehen - Mitar beiter aus Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspraxis herangezogen. 72 Vgl. ,,Die Marktwirtschaft stärken", in : Die Industrie, Nr. 22, Wien, 196 3, s. 4. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßi ge Or g anisation der österreichischen Wirtschaft 85 Die erste Arbeit, die der Beirat - Ende Februar 1964 - fertigstellte, war eine Untersuchung über die Preis- und Einkommensentwicklung in den wichtigsten Wirtschaftsbereiche n 73 • Kurz darauf lag der Paritäti schen Kommission ein „Stabilisierun gsprogramm" 7 4 vor, in dem der Beirat die wirtschaftspolitischen Folgerungen aus seiner Preis- und Ein kommensuntersuchung zog. Nachdem dieses Programm mit der Natio nalbank abgestimmt worden war, leitete es die Paritätische Kommission, nur geringfügig verändert und ergänzt, als wirtschaftspolitische Emp fehlung an die Bundesregierung weiter. Die Bundesregierung nahm die Empfehlung an; sie erklärte das Programm zu ihrem eigenen. Im Juni 1964 veröffentlichte der Beirat die Untersuchung über die Möglichkeit einer Neugestaltung der Budgetpolitik 75 , einen Monat später Vorschläge zur Kapitalmarktpolitik 76 • Im Herbst 1964 wurden Vorschläge zur Koordinierung und Stabilisierung im Bauwesen und ein zweites, ko n kreter gefaßtes Stabilisierungsprogramm ausgearbeitet 77 • Bei den Budgetverhandlungen im Herbst 1964 berief sich der Finanz minister - der, bevor er sein Amt übernahm, der erste Vorsitzende des Beirats gewesen war - mit Erfolg auf die einschlägigen wirtschaftspoli tischen Empfehlungen, die der Beirat ausgearbeitet und die Kommission genehmigt hatte. Mit der Gründung des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen war der letzte Schritt getan, der de lege i n der Macht der vier großen Inter essenvertretungen lag, um eine „Oberste Wirtschaftskommis sio n", ein ,,wirtschaftspolitisches Beratungs- und Koordinierungsorgan der Sozial partner" zu verwirklichen. Eine Befürchtung, die schon geäußert wurde, als die Diskussion um einen dritten Unterausschuß der Paritätischen Kommission noch im Gange war, erwies sich bisher als unbegründet. Die Tätigkeit des Bei rates hat bis heute nicht dazu geführt, daß die Freiheit der Investitions entscheidungen beschränkt und das marktwirtschaftliche Element in der österreichischen Wirtschaft weiter geschwächt wurde. Eher ist das Gegen- 73 Vgl. Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Untersuchung über die Preis - und Einkommensentwicklung in den wichtigsten Wirtschaftsbereichen, Wien 19 64. 7 4 Vgl. ders., Stabilisierungsprogramm , Wien 19 64. 75 Vgl. ders. Vorschläge zur Neugestaltung der Budgetpolitik, Wien 196 4. (Ausgearbeitet von der Arbeitsgruppe Budgetpolitik.) 76 Vgl. ders., Vorschläge zur Kapitalmark tpolitik, 1. Teil, Wien 19 64. (Aus gearbeitet von der Arbeitsgruppe Kapitalmark t.) 1 1 Diese beiden Vorschläge, von denen der zuerst genannte von der Arbeitsgruppe Bauwirtschaft ausgearbeitet wurde , sind bis zum Herbst 1965 nicht im Druck erschienen. 1965 publizierte der Beirat das Studienergebnis der Arbeitsgruppe „Fragen des Arbeitskräftepotentials und seine Entwicklung". (Vgl. Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Vorausschätzung des österrei chischen Arbeitskräftepotentials bis 1980, Wien 1965 ). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 86 Univ. - Prof. Dr. Gertrud Neuhauser teil eingetroffen, denn der Be irat hat sich ganz anders entwickelt, als ur sprünglich bea bsichtigt war. Davon wird weiter unten noch ausführlicher die Rede sein. 2 . Die Organisation u nd die Arbeitsweise der Paritätischen Kommission Die Paritätische Kommission beste ht, wie schon erwähnt, aus dem Bundeskanzler, den drei Bundesministern, deren Ministerien für die meisten wirtschaftspolitischen Maßnahmen zuständig sind, - d. h. den Ministern für Innere Angelegenheiten, für Handel und Wiederaufbau und für Soziale Verwaltung -, den Präsidenten der drei Wirtschafts kammern und des Gewerkschaftsbundes und je einem weiteren Ver treter - oder auch mehreren weiteren Vertretern - dieser Spitzen verbände. Dazu kommen nicht stimmberechtigte Sachberater. Den Vor sitz in der Kommi ssion führt der Bundeskanzler oder der Innenminister. Ein eigenes Sekretariat hat die Kommission nicht. Die Sitzungsproto kolle führt das Bundeskanzleramt. Die Paritätische Kommi ssion hat heute drei Untera usschü sse : Den Unterausschuß für Preisfragen bilden ein Vertreter der Bundes kammer der gewerblichen Wirtschaft, der den Vorsitz führt, je ein Ver treter der Bundesministerien für Inneres und für Finanzen und je ein Vertreter des Arbeiterkammertages, der Landwirtschaftskammern und des Gewerkschaftsbundes. Als Geschäftsstelle fungiert prakti sch die wirt schaftspolitisch e Abteilung der Bundeskammer der gewerblichen Wirt schaft. Zu den Beratungen wird der je weils zuständige Fachverband eingeladen, in Fällen, in denen es sich nicht um Branchenanträge han delt, auf ihren Wunsch auch die Unternehmung, die Preis e erhöhen will und um die Genehmigung dazu angesucht hat. Der Unterausschuß für Lohnfragen ist nur aus Vertretern der vier gro ßen Spitzenverbände zusammengesetzt und zwar aus je zwei Vertretern der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und des Gewerkschafts bundes und je einem Vertreter des Arbeiterkammertages und der Präsi dentenkonferenz der Landwirtschaftskammern; wenn es erforderlich ist, können aber zu den einzelnen Beratungen Vertreter der betroffenen Fachgewerkschaften und der fachlichen Gliedverbände der Bundeskam mer der gewerblichen Wirtschaft beigezogen werden. Vorsitzender ist abwechselnd ein Vertreter der Bundeshandelskammer oder ein Vertreter des Gewerkschaftsbundes. Geschäftsführung und Sekretariat sind in der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft untergebracht. Der dritte Unterausschuß, der Be irat für Wirtschafts - und Sozialfragen hat 14 Mitglieder. Vier davon sind Ersatzmitglieder. Aus je der der vier großen Interessenvertretungen kommen zwei Mitglieder und ein Ersatz mitglied. Die restlichen zwei sind die Geschäftsführer. Einen davon stellt OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 Die verbandsmäßige Organisation der österreichischen Wirtschaft 87 die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, den anderen der Arbei terkammertag. Der Vorsitz geht insofern reihum , als alle sechs Monate eine andere der vier beteiligten Interessenvertretungen den Vorsitzen den zu bes timmen hat. Ein eigenes Büro hat der Be irat nicht ; das Büro des je weiligen Vorsitzenden er ledig t mit nur zwei zusätzlichen An gestellten alle anfallenden Arbeiten. Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen beg ann gleich nach sei n er Gründung damit, sich Arbeitsgruppen anzugliedern. Ende 19 64 waren bereits sieben Arbeitsgruppen eingesetzt. Zwei davon, die „A rb eits grupp e f ür vorausschauende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung" und die Arbeitsgruppe für Integrationsangelegenheiten, unterstehen dem In stitut für Wirtschaftsforschung. In den Arbeitsgruppen Budgetpolitik und Integration f ühren derzeit be amtete Universitätsprofessoren den Vor sitz, in der Arbeitsgrupp e Wettbewerbsfragen ein Universitätsprofessor, der hauptberuflich wirtschaftspolitischer Referent einer Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft ist. D ie Arbeitsgruppe Kapitalmarkt leitet der Generaldirektor-Stellvertreter der Österreichischen Nationalbank, die Arbeitsgruppe Bauwirtschaft der Generaldirektor einer Hoch- und Tiefbauunternehmung. Einschließlich der Arbeitsgruppen hat der Beirat heute ungefähr 200 Mitgli eder. Da von sind die meisten Vertreter (Angestellte) von Inter essenverbänden. Die anderen kommen hauptsächlich aus den Kredit instituten, aus der Nationalbank, aus Behö rden (Ministerien), dem Statistischen Zentralamt und dem Österreichischen Institut für Wirt schaftsforschun g; eine der zahlen mäßig kleinsten Gruppen ist die de r Universitätslehrer. Von wenigen Ausnahmen abgesehen leben und arbeiten die Mitglieder des „ erweiterte n Beirats " in Wien. Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen ist insofern paritätisch zusammengesetzt, als ihr außer den vier Regi er ungsmitglie dern vier Vertreter der Ar beitneh merorganisationen und vier Vertreter der zwei größten Arbeit geber kammern angehören ; die Landwirt schaftskammern können allerdings nur mit einer Einschränkung, auf die wir gleich zurückkommen, als Arbeitgeberverband gelten. Wie in allen anderen wirtschaftspolitisch wichtigen Gremien in Öster reich - dem Koal itionsausschuß, dem wirtschaftlichen Ministerkomitee und praktisch auch dem Generalrat der Österreichischen Nationalbank - herrscht in der Parität ische n Kommission zudem der Koalitionspro porz : Von den vier Regierungsmitgliedern stellt zwe i die Volkspartei, zwei die Sozialistische Partei ; die Bundeskammer der gewerbliche n Wirtschaft und die Präsidentenkonferen z der Landwirtschafts kammern sind mit der Österreichischen Volkspartei verflochten, der Arbeiterkam mertag und der Gewerkschaftsbund haben dagegen enge Beziehungen zur Sozialistischen Partei. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41570-0 | Generated on 2023-01-16 13:02:21 [Document text truncated for crawler view.]