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Verlustabsorbierung durch latente Steuern nach Solvency II in der Schadenversicherung

Heep-Altiner, Maria

Abstract

Die Solvency II Standardformel erlaubt zusätzlich zum Ansatz einer Verlust- absorbierung durch Rückstellungen auch den Ansatz einer Verlustabsorbierung durch latente Steuern. Die Verlustabsorbierung durch latente Steuern hängt davon ab, wie werthaltig aktivierte latente Steuern in einer Marktwertbilanz für einen vordefinierten Verlustfall sind. Hier gibt die Standardformel keine klaren Vorgaben, sondern verlangt für den Ansatz einer Verlustabsorbierung und damit einhergehend einer Minderung des Solvenzkapitalbedarfs eine Einschätzung der Werthaltigkeit aktivierter latenter Steuern.

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 Forschung am IVW Köln, 11/2013 Institut für Versicherungswesen Verlustabsorbierung durch latente Steuern nach Solvency II in der Schadenversicherung Maria Heep-Altiner    Zusammenfassung Die Solvency II Standardformel erlaubt zusätzlich zum Ansatz einer Verlustabsorbierung durch Rückstellungen auch den Ansatz einer Verlustabsorbierung durch latente Steuern. Die Verlustabsorbierung durch latente Steuern hängt davon ab, wie werthaltig aktivierte latente Steuern in einer Marktwertbilanz für einen vordefinierten Verlustfall sind. Hier gibt die Standardformel keine klaren Vorgaben, sondern verlangt für den Ansatz einer Verlustabsorbierung und damit einhergehend einer Minderung des Solvenzkapitalbedarfs eine Einschätzung der Werthaltigkeit aktivierter latenter Steuern. Abstract The Solvency II Standard Formula provides the application of loss absorbency according to technical provisions as well as loss absorbency according to deferred tax. Loss absorbency according to deferred tax depends on the validity of active latent tax caused by a predefined loss in a market value balance sheet. In this case, the Standard Formula does not provide a well defined algorithm but requires an estimation of the validity of active latent tax in order to apply loss absorbency to decrease the Solvency Capital Requirements. Inhaltsverzeichnis 1VORBEMERKUNGEN ................................................................................................................................ 2 2SZENARIEN ZUR WERTHALTIGKEIT AKTIVIERTER LATENTER STEUERN ................................ 4 2.1MINDESTWERT IN POSITIVER HÖHE ....................................................................................................... 4 2.2MINDESTWERT IN HÖHE DES MCR ....................................................................................................... 5 2.3MINDESTWERT IN HÖHE DES SCR MIT ANPASSUNGEN ....................................................................... 5 2.4MINDESTWERT IN HÖHE DES SCR OHNE ANPASSUNGEN .................................................................... 6 2.5MINDESTWERT IN HÖHE DES MINDESTRATINGKAPITALS ..................................................................... 6 3MODELLIERUNG DER VERLUSTABSORBIERUNG ........................................................................... 7 3.1SCHWELLENWERT FÜR 0% VERLUSTABSORBIERUNG ........................................................................... 7 3.2MINDESTWERT FÜR 100% VERLUSTABSORBIERUNG ........................................................................... 8 3.3BEDECKUNGSGRADE VOR & NACH VERLUSTABSORBIERUNG ............................................................... 8 4ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................................................... 12 LITERATURVERZEICHNIS .............................................................................................................................. 13 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................................................... 14 - 2 - 1 Vorbemerkungen Die Solvency II Standardformel erlaubt zusätzlich zum Ansatz einer Verlustabsorbierung durch Rückstellungen auch den Ansatz einer Verlustabsorbierung durch latente Steuern. Die Verlustabsorbierung durch latente Steuern hängt davon ab, wie valide aktivierte latente Steuern in einer Marktwertbilanz für einen vordefinierten Verlustfall sind. Hier gibt die Standardformel keine klaren Vorgaben, sondern verlangt für den Ansatz einer Verlustabsorbierung und damit einhergehend einer Minderung des Solvenzkapitalbedarfs eine Einschätzung der Werthaltigkeit aktivierter latenter Steuern. In der technische Spezifikation zur QIS 5 (siehe [2]) sind die (SCR mindernden) Adjustments Adj definiert als Adj = AdjTP + AdjDT mit AdjTP = Adjustment for loss absorbency of technical provisions, ADjDT = Adjustment for loss absorbency of deferred taxes. Die Anpassungen AdjTP für Verlustabsorbierung durch Rückstellungen fallen eher in der Lebensversicherung an, wo es Rückstellungsanteile gibt, die den Versicherungsnehmern noch nicht rechtsverbindlich zugeteilt worden sind und die daher im Verlustfall Eigenkapitalcharakter aufweisen können. In der Schadenversicherung sollte dieser Aspekt eher keine Rolle spielen. Was die Anpassungen AdjDT für Verlustabsorbierung durch aufgeschobene Steuern betrifft, so ergeben sich diese aus der Tatsache, dass Verluste als Verlustvorträge in der GuV geführt werden können, so dass sich als Konsequenz in einer Marktwertbetrachtung aktivierte latente Steuern (= deferred taxes) ergeben können. Ein derartiger Aktivposten entspricht aber keiner echten Forderung gegenüber dem Finanzamt, d. h. diese Position ist nur dann werthaltig, wenn zukünftige Gewinne zu erwarten sind, gegen die der vorgetragene Verlust verrechnet werden kann. Sind solche zukünftigen Gewinne nicht mehr zu erwarten, müssen aktivierte latente Steuern in der Marktwertbilanz abgeschrieben werden. Die Berechnung der AdjDT umfasst somit keine klare Formel, sondern beinhaltet die Einschätzung, ob bei einem vordefinierten Verlust in der Höhe von SCR* = BSCR + AdjTP + SCROR die latente Steuer t · SCR* (t der unternehmensindividuelle Steuersatz) als Aktivposten in einer Marktwertbilanz werthaltig ist oder nicht. In der Schadenversicherung gilt dabei SCR* = BSCR + SCROR. Könnte man in diesem vordefinierten Verlustfall die latente Steuer zu 100% aktivieren, so würde ein Solvenzkapital in Höhe von SCR* · (1 – t) absolut ausreichen. Im Normalfall (d. h. ohne diesen vordefinierten Verlust) sähe die Marktwertbilanz dann wie folgt aus: - 3 - Aktivseite Passivseite Aktiva Own Funds = SCR* · (1 – t) Passiva Abbildung 1: Marktwertbilanz im Normalfall. Für den Verlustfall in Höhe von SCR* können wir bei der Darstellung ohne große Einschränkung von einer Drohverlustrückstellung ausgehen. In diesem Fall ergibt sich bei 100% Aktivierungsfähigkeit der latenten Steuern folgende Marktwertbilanz: Aktivseite Passivseite Aktiva Latente Steuer = t · SCR* Own Funds = 0 Passiva Drohverlust = SCR* Abbildung 2: Marktwertbilanz im Verlustfall Wenn also die latenten Steuern zu 100% aktivierbar wären, dann könnte (zumindest aus Sicht der Versicherungsnehmer) ein Verlust in Höhe von SCR* gerade noch so ausgehalten werden. Dann hätten die latenten Steuern 1 – 1 einen SCR Minderungseffekt, d. h. man würde nur ein Solvenzkapital in Höhe von SCR* · (1 – t) benötigen. Das Beispiel zeigt aber auch schon die ganze Problematik: In einer derart prekären Situation wird man wohl kaum das Unternehmen fortführen dürfen; insofern gibt es auch keine Aussicht auf zukünftige Gewinne und man wird die aktivierten Steuern vollständig abschreiben müssen. Verlustabsorbierung durch aufgeschobene Steuern kann es also nur geben, wenn man eine gewisse Überdeckung im Hinblick auf das Solvenzkapital hat, da dann auch bei einem Verlust in Höhe von SCR* u. U. eine Weiterführung des Geschäfts möglich ist. Dies zeigt einen besonderen Aspekt der Verlustabsorbierung durch aufgeschobene Steuern: Man kann überschüssiges Kapital nicht so einfach aus dem Unternehmen herausziehen, da sich dann dieser nichtlineare Effekt „auflöst“. Verlustabsorbierung verbessert eigentlich nur den Bedeckungsgrad zwischen Ist-Kapital und Soll-Kapital. Man kann durch einen solchen Effekt mit dem Ist-Kapital definitiv nicht unter einen Wert in Höhe von SCR* fallen. - 4 - 2 Szenarien zur Werthaltigkeit aktivierter latenter Steuern Im Folgenden soll für verschiedenen „Szenarien“ zur Erzielung zukünftiger Gewinne analysiert werden, welcher Verlustabsorbierungseffekt a (im Sinne einer prozentualen SCR Minderung) angesetzt werden kann, wobei dann immer 0 ≤ a ≤ t gelten muss und somit SCR = SCR*  (1 – a). Für alle weiteren Berechnungen soll dabei von folgender Notation ausgegangen werden: OF Own Funds zu Beginn. OF* = OF – SCR* Own Funds zum Ablauf (vor Steuer) nach einem vordefinierten Verlust in Höhe von SCR*. SW = s  OF Schwellenwert, so dass nach Unterschreitung keine Verlustabsorbierung angesetzt werden kann und die latenten Steuern zu 100% abgeschrieben werden müssen. In diesem Fall gilt also a = 0. MW = m  OF Mindestwert, so dass nach Überschreitung volle Verlustabsorbierung angesetzt werden kann und die latenten Steuern zu 100% berücksichtigt werden können. In diesem Fall gilt also a = t. Um den vollständigen Verlustabsorbierungseffekt ansetzen zu können, muss also die Beziehung OF* ≥ MW. gelten. Die Definition des „Schwellenwerts“ und des „Mindestwerts“ hängt vom Geschäftsmodell ab, so dass im Folgenden zunächst einmal einige Szenarien für den Mindestwert diskutiert werden sollen. 2.1 Mindestwert in positiver Höhe In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass für die volle Werthaltigkeit latenter Steuern der vordefinierte Verlust auch ohne Ansatz von Steuereffekten getragen werden kann, d. h. dass die Own Funds zum Ablauf nicht nur durch aktivierte Steuern bedeckt sein sollten. In diesem Fall ergibt sich eine Beziehung OF* = OF – SCR* ≥ 0 und somit Own Funds zu Beginn in Höhe von mindestens SCR*, wobei in diesem Fall nach Berücksichtigung der Absorbierungseffekte SCR = SCR*  (1 – t) - 5 - gilt. Dieses Szenario wurde im Prinzip schon im Abschnitt zuvor genauer erläutert und eher skeptisch betrachtet. In der hier skizzierten Form ergibt sich aber zumindest eine Modifikation dahingehend, dass Own Funds mindestens in Höhe von SCR* gefordert werden, wobei dies dann aber als „Überdeckungsniveau“ in Höhe von 1 / (1 – t) interpretiert wird. Die Forderung, dass die Own Funds nach dem vordefinierten Verlust nicht nur aus latenten Steuern bestehen sollten, ist somit eher eine logische Mindestforderung, die aber kaum die Fortführbarkeit des Unternehmens und somit eine potentielle Erzielbarkeit zukünftiger Gewinne beinhaltet. 2.2 Mindestwert in Höhe des MCR In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass für die volle Werthaltigkeit aktivierter latenter Steuern die Own Funds nach vordefiniertem Verlust mindestens dem MCR entsprechen sollten. Gemäß der technischen Spezifikationen kann der MCR einen Wert von 45% des SCR* nicht überschreiten. Um hier also auf der sicheren Seite zu sein, ergibt sich bei dieser Forderung eine Beziehung OF* = OF – SCR* ≥ 0,45 · SCR*. Volle Verlustabsorbierung ergibt sich also unter dieser Hypothese bei Own Funds zu Beginn in Höhe von SCR* · (1 + 0,45). Wenn immer noch zumindest das MCR vorhanden ist, kann zumindest potentiell von einer Fortführbarkeit des Unternehmens ausgegangen werden, was aber nicht unbedingt die Erzielbarkeit zukünftiger Gewinne beinhalten muss. 2.3 Mindestwert in Höhe des SCR mit Anpassungen In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass für die Werthaltigkeit latenter Steuern das Eigenkapital zum Ablauf mindestens dem Solvenzkapital unter Ansatz der latenten Steuern entsprechen sollte. Für diese doch schon relativ scharfe Forderung ergibt sich dann folgende Beziehung: OF* = OF – SCR* ≥ (1 – t) · SCR*. Volle Verlustabsorbierung ergibt sich also unter dieser Hypothese bei Own Funds zu Beginn in Höhe von SCR* · (1 + (1 – t)). Ganz auf der sicheren Seite ist man u. U. erst dann, wenn nach dem vordefinierten Verlust auch noch das Solvenzkapital ohne Absorbierung vorhanden ist. - 6 - 2.4 Mindestwert in Höhe des SCR ohne Anpassungen In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass für die Werthaltigkeit latenter Steuern das Eigenkapital zum Ablauf mindestens dem Solvenzkapital ohne Berücksichtigung der latenten Steuern entsprechen sollte. Dies ist unter reinen Solvenzgesichtspunkten die schärfste Forderung, da alle weiteren Forderungen (wie etwa die Berücksichtigung von Ratinganforderungen) bei Solvenzbetrachtungen keine Rolle mehr spielen. Es ergibt sich für diese Forderung dann folgende Beziehung: OF* = OF – SCR* ≥ SCR*. Volle Verlustabsorbierung ergibt sich also unter dieser Hypothese bei Own Funds zu Beginn in Höhe des doppelten SCR*. Je nach Geschäftsmodell könnte es im Prinzip auch vorkommen, dass selbst diese sehr scharfe Forderung noch nicht ausreicht, beispielsweise wenn das Geschäftsmodell nur bei einem Mindestrating funktioniert. 2.5 Mindestwert in Höhe des Mindestratingkapitals In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass für die Werthaltigkeit latenter Steuern das Eigenkapital zum Ablauf einem Mindestratingkapital entsprechen muss, weil sonst das Geschäftsmodell nicht friktionsfrei funktioniert. Dies ist endgültig die schärfste Forderung, zu der man rein rechtlich wohl kaum gezwungen werden kann, da sie über reine Solvenzanforderungen hinausgeht. Bei einer benötigten Zielüberdeckung von (1 + λ) erhält man folgende Beziehung: OF* = OF – SCR* ≥ (1 + Ȝ) · SCR*. Volle Verlustabsorbierung ergibt sich also unter dieser Hypothese bei Own Funds zu Beginn in Höhe von SCR* · (1 + (1 + Ȝ)). . - 7 - 3 Modellierung der Verlustabsorbierung In den vorherigen Abschnitten wurden einige Szenarien für die volle Verlustabsorbierung diskutiert, wobei einige Szenarien relativ unplausibel waren, da in diesen Szenarien kaum von der uneingeschränkten Fortführung des Geschäfts und somit der nachhaltigen Erzielbarkeit von Gewinnen ausgegangen werden kann. Somit stellt sich die Frage nach einer sinnvollen „Entscheidungsregel“ für die Modellierung der Verlustabsorbierung. Eine vernünftige Entscheidungsregel ist sicher darin begründet, dass man in Abhängigkeit des eigenen Geschäftsmodells zwei Werte SW = s  SCR* und MW = m  SCR* definiert, so dass bei x Unterschreitung von SW die latenten Steuern vollständig abgeschrieben werden müssen und bei x Überschreitung von MW die latenten Steuern vollständig berücksichtigt werden dürfen. Zu diesen beiden Schwellenwerten korrespondieren dann die folgenden Own Funds zu Beginn: OFSW = SCR*  (1 + s) OFMW = SCR*  (1 + m). Zwischen diesen beiden Werten kann dann linear interpoliert werden. Falls OF = (1 + ü*)  SCR* gilt, ergibt sich für den Absorbierungsgrad a die Beziehung a = t · MIN (MAX ((ü* – s) / (m – s); 0); 1). In den folgenden Abschnitten werden einige „Kandidaten“ für die beiden Werte diskutiert. 3.1 Schwellenwert für 0% Verlustabsorbierung Ein solcher Wert ist sinnvollerweise dahingehend definiert, dass bei Unterschreitung dieses Schwellenwertes die Fortführung des normalen Geschäftsbetriebes nicht mehr denkbar ist, auch nicht im Sinne einer langfristigen „Erholung“. Hier kommen folgende Schwellenwerte in Frage: x Own Funds nach vordefiniertem Verlust in positiver Höhe und x Own Funds nach vordefiniertem Verlust mindestens in Höhe des MCR, wobei eigentlich nur der zweite Wert wirklich sinnvoll ist. Wenn nach einem Verlust in Höhe von SCR* nur noch das MCR vorhanden ist, dann wird mit Sicherheit die Aufsichtsbehörde den Geschäftsbetrieb sehr stark regulieren oder gar übernehmen. Die Flexibilität - 14 - Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Marktwertbilanz im Normalfall. ........................................................................................... 3 Abbildung 2: Marktwertbilanz im Verlustfall ............................................................................................. 3 Abbildung 3: Überdeckungen für verschiedene Steuersätze (S = 150%, M = 250%). .............10 Abbildung 4: Überdeckungen für verschiedene Steuersätze (S = 100%, M = 200%). .............10 Impressum Diese Veröffentlichung erscheint im Rahmen der Online-Publikationsreihe „Forschung am IVW Köln“ . A lle Veröffentlichungen dieser Reihe können unter www.ivw-koeln.de oder unter http://opus.bsz-bw.de/fhk/index.php?la=de abgerufen werden. Eine weitere Publikationsreihe ist die Schriftenreihe des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln . Herausgeber: Verein der Förderer des Instituts für Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln e. V. Die Schriftenreihe kann über den Verlag Versicherungswirtschaft bezogen werden (http://www.vvw.de/). Eine Übersicht aller Hefte der Schriftenreihe kann auch unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.f04.fh-koeln.de/fakultaet/institute/ivw/informationen/publikationen/00366/index.html Köln, Dezember 2013 Herausgeber der Schriftenreihe / Series Editorship: Prof. Dr. Reimers-Rawcliffe Prof. Dr. Peter Schimikowski Prof. Dr. Jürgen Strobel Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschaftsund Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Fachhochschule Köln / Cologne University of Applied Sciences Web www.ivw-koeln.de Schriftleitung / Contact editor’s office: Prof. Dr. Jürgen Strobel Tel. +49 221 8275-3270 Fax +49 221 8275-3277 Mail [email protected] Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschaftsund Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Fachhochschule Köln / Cologne University of Applied Sciences Gustav Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Kontakt Autor / Contact author: Prof. Dr. Maria Heep-Altiner Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschaftsund Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Fachhochschule Köln / Cologne University of Applied Sciences Gustav Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Tel. +49 221 8275-3449 Fax +49 221 8275-3277 Mail [email protected] ISSN (online) 2192-8479