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Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung. Proceedings zum 4. FaRis & DAV-Symposium am 14. Juni 2013

Knobloch, Ralf,Thurnes, Ralf,Gohdes, Alfred

Abstract

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge eine der drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland. Ende 2012 beliefen sich die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland auf 500,7 Milliarden Euro. Im Zeitraum 2009 bis 2011 hatten ca. 60% aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung. Mit Pensionsplänen sind aus Sicht der Unternehmen Risiken verbunden, die es zu erkennen, zu bewerten und zu steuern gilt. Wie ist der aktuelle Stand des Risikomanagements in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland? Dieser Frage ging das 4. FaRis & DAV-Symposium anhand ausgewählter Aspekte nach. Die Vorträge des Symposiums sind in diesem Konferenzband zusammengefasst.

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 Forschung am IVW Köln, 9/2013 Institut für Versicherungswesen Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung Proceedings zum 4. FaRis & DAV-Symposium am 14. Juni 2013 Ralf Knobloch (Hrsg.)    Zusammenfassung Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge eine der drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland. Ende 2012 beliefen sich die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland auf 500,7 Milliarden Euro. Im Zeitraum 2009 bis 2011 hatten ca. 60% aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung. Mit Pensionsplänen sind aus Sicht der Unternehmen Risiken verbunden, die es zu erkennen, zu bewerten und zu steuern gilt. Wie ist der aktuelle Stand des Risikomanagements in der b etrieblichen Altersversorgung in Deutschland? Dieser Frage ging das 4. FaRis & DAV -Symposium anhand ausgewählter Aspekte nach. Die Vorträge des Symposiums sind in diesem Konferenzband zusammengefasst. Abstract Company pension plans constitute, together with legal and private oldage provisions, the three columns of provisions for the elderly in Germany. At the end of 2012, the actuarial reserves for company pension plans amounted to 500.7 Billion Euro. In the years from 2009 to 2011, approximately 60% of the p ersons being employed with social insurance payments were entitled to a company pension plan. In the view of a company, pension plans are risky. The risks have to be identified, quantified and controlled. What is the state of the art for risk management of company pensions plans in Germany? This question was discussed on the basis of selected aspects at the Fourth FaRis & DAV Symposium. The presentations of this symposium are subsumed in this conference volume. Autorenverzeichnis 1. Risikomanagement in der bAV - Einführung in die Thematik Ralf Knobloch 2. MaRisk VA für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Georg Thurnes 3. Ergebnisse der quantitativen Auswirkungsstudie zu Pensionseinrichtungen in Europa Alfred Gohdes 4. Bewertung von biometrischen Risiken in der bAV Ralf Knobloch 2 Inhaltsverzeichnis AUTORENVERZEICHNIS .................................................................................................................................... 1 INHALTSVERZEICHNIS ....................................................................................................................................... 2 1 RISIKOMANAGEMENT IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK .. 3 2 MARISK VA FÜR EINRICHTUNGEN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG ......................................... 7 3 ERGEBNISSE DER QUANTITATIVEN AUSWIRKUNGSSTUDIE ZU PENSIONSEINRICHTUNGEN IN EUROPA .... 9 4 BEWERTUNG VON BIOMETRISCHEN RISIKEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG .................. 22 4.1 BIOMETRISCHE RISIKEN IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG .................................................................... 22 4.2 DAS MODELL ............................................................................................................................................ 23 4.3 EXKURS RISIKOMAßE ................................................................................................................................... 25 4.4 EIN EINFACHES BEISPIEL ............................................................................................................................... 26 4.5 SCHLUSSBEMERKUNGEN .............................................................................................................................. 30 3 1 Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung - Einführung in die Thematik Ralf Knobloch Der Begriff „betriebliche Altersversorgung“ - kurz bAV – wird im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) in §1 Abs. 1 definiert. Diese Legaldefinition lautet: „Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditätsoder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), …“ 1 Somit ist die bAV dadurch charakterisiert, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Versorgung erhält. Die bAV ist neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Altersvorsorge. Als Durchführungswege haben sich in Deutschland • die Direktzusage, • die Pensionskasse, • die Unterstützungskasse, • die Direktversicherung und • der Pensionsfonds etabliert. Die Bedeutung der bAV in Deutschland unterstreichen ihr Verbreitungsgrad und die Höhe der vorhandenen Deckungsmittel. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatten in den Jahren 2009 bis 2011 ca. 60% aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst) eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung.2 Die Deckungsmittel beliefen sich Ende 2011 nach einer Aufstellung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) auf 500,7 Milliarden Euro. Davon entfielen über die Hälfte auf Direktzusagen und rund ein Viertel auf Pensionskassen. Der Rest verteilte sich auf Zusagen bei Unterstützungskassen (ca. 7%) und Pensionsfonds (ca. 5%) sowie auf Direktversicherungen (ca. 11%).3 Zum Vergleich: Die 1 http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html (10.09.2013). 2 Vgl. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb-429betriebliche-altersversorgung.pdf?__blob=publicationFile (10.09.2013). 3 Vgl. http://www.aba-online.de/news/28/a-prozentuale-aufteilung-der-deckungsmittel-in-der.html (10.09.2013). 4 Kapitalanlagen der Lebensversicherer beliefen sich Ende 2012 auf ca. 770 Milliarden Euro4, die Ausgaben des Bundeshaushalts 2012 auf ca. 312 Milliarden Euro5 und die Staatsverschuldung (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) Ende 2012 auf ca. 2.114 Milliarden Euro6. Betrachtet man den Ausfinanzierungsgrad für Leistungszusagen von deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich, so stellt man fest, dass bei Unternehmen im DAX der Durchschnitt ca. 60% beträgt, wohingegen er international ca. 75% beträgt.7 Welchen Risiken ist die betriebliche Altersversorgung aus Unternehmenssicht ausgesetzt? Einen ersten Eindruck erhält man, wenn man sich die Lageund Geschäftsberichte der Unternehmen anschaut. Als Bespiel betrachten wir hier die Bayer AG: Im Chancenund Risikobericht (Ziffer 17.1.4. des Konzernlageberichts) der Bayer AG 2012 wird über die bAV folgendes ausgeführt: „Der Bayer-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitern aus Pensionsund anderen pensionsähnlichen Leistungszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssatz, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich machen kann oder infolge der unmittelbar erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnenden versicherungsmathematischen Verluste zu einem niedrigeren Eigenkapital führen kann. Ein Großteil der Pensionsverpflichtungen ist durch das Planvermögen gedeckt, …“ 8 Dabei ist anzumerken, dass die Pensionsrückstellung in 2012 mit ca. 9,4 Milliarden Euro rund 18% der Bilanzsumme betrug und somit ein nicht unwichtiger Passivposten ist. Neben den Direktzusagen gibt es bei der Bayer AG noch eine Pensionskasse. Hier beträgt die Deckungsrückstellung mit ca. 7,3 Milliarden Euro rund 95% der Bilanzsumme. Die Bayer Pensionskasse führt in ihrem Geschäftsbericht 2011 aus: „Die Höhe der jährlich neu zu ermittelnden Deckungsrückstellung ist auch von der Höhe des zu Grunde gelegten Rechnungszinses sowie biometrischen Einflussfaktoren wie Sterblichkeitsund Invalidisierungswahrscheinlichkeiten abhängig. Veränderungen dieser 4 Vgl. http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/Kapitalanlagen/kapitalanlagen_node.html (10.09.2013). 5Vgl. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundes haushalt/Bundeshaushalt_2013/2012-08-15-finanzplan-2012-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (10.09.2013). 6 Vgl. http://www.staatsverschuldung.de/schuldenuhr (10.09.2013). 7 Vgl. http://www.towerswatson.com/de-DE/Press/2013/04/Aktualisiert-DAX-Pensionswerke-schlagenBenchmark (10.09.2013). 8 http://www.geschaeftsbericht2012.bayer.de/de/chancen--und-risikobericht.aspx (10.09.2013). 5 Faktoren können die Höhe der Deckungsrückstellung sowohl nach oben als auch nach unten verändern, so dass sich hieraus sowohl Chancen als auch Risiken ergeben können. …“ 9 Beiden Ausführungen kann entnommen werden, dass in der bAV Risiken bezogen auf den Rechnungszins, die Biometrie und die zukünftige Dynamik der Bezugsgrößen eine große Rolle spielen. Darüber hinaus gibt es je nach Durchführungsweg u.a. Risiken bei der Kapitalanlage, Risiken durch die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersleistung und Haftungsrisiken. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass mit allen Durchführungswegen der bAV Risiken verbunden sind, die es zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und zu steuern gilt. Aus Sicht der Betriebswirtschaftslehre gehört Risikomanagement bei Unternehmen zu einer wichtigen Standardaufgabe der Unternehmensführung. Die Literatur zu Risikomanagement ist vielfältig und umfangreich. Die im Folgenden dargestellten wichtigsten Begriffe und Sachverhalte dieses betriebswirtschaftlichen Konzepts sind dem Buch von Sartor und Bourauel „Risikomanagement kompakt“ entnommen.10 • Definition Risiko: Risiko bezeichnet die Möglichkeit der negativen Abweichung von geplanten Zielen (Risiko im engeren Sinne, wirkungsbezogene Definition). Chance bezeichnet eine mögliche positive Abweichung von geplanten Zielen. • Risikopolitik und Risikostrategie: Grundsätze und Rahmen für den Umgang mit Risiken. • Risikotragfähigkeit ergibt sich aus den Risiken, die ein Unternehmen tragen kann ohne die Existenz zu gefährden. • Definition Risikomanagement: Aufgabe der Unternehmensführung - Systematische und kontinuierliche Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risikopotentiale eines Unternehmens. • Ziele des Risikomanagements: Existenzsicherung, Erfolgssicherung, Minimierung der Risikokosten. • Definition Risikomanagementprozess: Risikoidentifikation, Risikorelevanz, Risikobewertung, Risikoaggregation, Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Risikokommunikation. • Rechtlicher Rahmen: KonTraG, BilReG, BilMoG, IDW 340, DRS 5, Basel II, Solvency II, MaRisk. 9 http://www.bayer-pensionskasse.de/fileadmin/user_upload/PDF/BayerPensionskasse_Geschaeftsbericht2011.pdf (10.09.2013). 10 Vgl. Sartor, Franz J.; Bourauel, Corina: Risikomanagement kompakt, Oldenbourg Verlag, München 2013. 6 Es stellt sich nun die Frage, wie das Risikomanagement in den unterschiedlichen Durchführungswegen der bAV ausgestaltet werden muss. Bei einer Direktzusage gibt es eine unmittelbare Verpflichtung des Unternehmens gegenüber den Arbeitnehmern. Daher unterliegt eine Direktzusage dem unternehmensspezifischen Risikomanagement. Ist z.B. ein Unternehmen aufgrund der Rechtsform verpflichtet, im Rahmen des Jahresabschlusses über Chancen und Risiken zu berichten, so gilt dies auch bezüglich der bAV-Risiken. Auch alle anderen Anforderungen an das Risikomanagement übertragen sich auf die Verpflichtungen aus der bAV. Bilanziert ein Unternehmen nach IFRS, so sind zukünftig im Bilanzanhang zusätzliche Angaben zu den Risiken von Pensionsplänen zu machen und diese z.B. anhand von Sensitivitätsanalysen zu wichtigen versicherungsmathematischen Parametern zu belegen.11 Für eine Unterstützungskasse gelten die gleichen Regeln wie für eine Direktzusage. Bei einer Direktversicherung wird die betriebliche Altersversorgung über ein Lebensversicherungsunternehmen abgewickelt, daher bedarf das Risikomanagement bei diesem Durchführungsweg keiner besonderen Betrachtung. Pensionskassen und Pensionsfonds werden zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) im Sinne der Aufsicht zusammengefasst. Für EbAV’s gelten die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA). Allerdings sind dabei die Besonderheiten von EbAV’s zu berücksichtigen. 11 Vgl. http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/aon_hewitt_aktuell_neufassung-von-ias-19.pdf (10.09.2013). 7 2 MaRisk VA für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Georg Thurnes Das Referat befasst sich mit dem Risikomanagement bei bestimmten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in Deutschland. EbAV umfassen begrifflich in Deutschland die dem Versicherungsaufsichtsrecht unterliegenden Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, die Pensionskasse (PK) und den Pensionsfonds (PF). Auch für EbAV finden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) grundsätzlich Anwendung. Allerdings kommt gerade bei der überwiegenden Anzahl der EbAV - ähnlich wie bei sehr kleinen Lebensversicherungsunternehmen - dem in den MaRisk VA verankerten Proportionalitätsgrundsatz besondere Bedeutung zu. Unter Proportionalität dürfte in diesem Zusammenhang weniger die rein mathematische Proportionalität, als eher die juristische Proportionalität gemeint sein, die im Sinne der Verhältnismäßigkeit zu interpretieren ist. Hierunter ist zu verstehen, dass Eingriffe in die Rechte eines Einzelnen, wie in die Handlungsfreiheit, zunächst einmal erforderlich sein müssen. Des Weiteren dürfen Eingriffe nur auf erlaubte Maßnahmen aufbauen, müssen minimal sein zur Erreichung des angestrebten Ziels und sollen ein grobes Missverhältnis zwischen angestrebtem Erfolg und erwartetem Schaden ausschließen. Die MaRisk VA spezifizieren die Proportionalität dahingehend, dass ihre Anforderungen stets vor dem Hintergrund der unternehmensindividuellen Risiken, unter Berücksichtigung von Art, Umfang, insbesondere Komplexität des Geschäftsmodells und auch nur für wesentliche Risiken, also solche, die nachhaltig negativ wirken können, auszulegen sind. Dies ist gerade für EbAV relevant, da sie sich in aller Regel in vielen wesentlichen Punkten von Unternehmen der Lebensversicherung unterscheiden. Hierzu zählen neben anderen folgende Besonderheiten: • eingeschränkter Unternehmenszweck (meist ausschließlich Gewährung von Versorgungsleistungen, wenige und oft einfache Leistungssysteme, kein eigenes Gewinnstreben) • meist ein arbeitsrechtlich kollektiver Bestandszugang (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung), was Selektionsrisiken ausschließt oder zumindest sehr überschaubar hält • bei regulierten PK müssen in den Aufsichtsgremien Arbeitnehmervertreter ihren Sitz haben • die versprochene Leistung steht immer im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis; der Arbeitgeber ist bei allen Durchführungsarten gem. § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG subsidiär verpflichtet • bei PF unterliegen die Leistungen auch der gesetzlichen Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV aG) 14 Der vorläufige Ergebnisbericht von EIOPA benennt klar und eindeutig die Einschränkungen und Vorbehalte, die bei der Interpretation der Ergebnisse beachtet werden sollten. Das ist einerseits ermutigend – weil die angeführten Gründe die recht massiven Schwächen der ganzen Studie erkennen lassen –, sollte andererseits aber auch nicht überbewertet werden, da nicht zuletzt im Zuge der Solvency-II-Auswirkungsstudien die Erkenntnis gereift ist, dass die Kommission trotz derartiger Schwächen unbeirrt ihren Weg fortsetzt. M.E. fasst diese Tabelle die grundlegenden Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern zusammen. Vergleicht man die geschätzten Erhöhungen der Technischen Reserven gegenüber dem Status quo vor Berechnung der BruttoSolvabilitätsanforderungen, so erkennt man, dass Irland mit ca. 70% Verpflichtungserhöhung am Schlechtesten abschneidet. UK (das Land mit bei weitem dem größten Volumen an Pensionsvermögen) und Deutschland liegen bei ca. 40% gefolgt von den Niederlanden und Belgien mit „nur“ ca. 25% Mehrbelastung. Addiert man allerdings die Effekte über alle Länder, ergibt sich eine Mehrbelastung von ca. 900 Mrd. Euro, was immerhin den Umfang des Rettungsschirmes unserer Gemeinschaftswährung (dem ESM) deutlich übersteigt. 15 Die Unterschiede in der durchschnittlichen Vermögensallokation sind m.E. ebenfalls interessant. Highlights sind für mich die maximale Gewichtung von Immobilien (die Niederlande mit 9%) sowie die maximale Gewichtung von Aktien bzw. Staatsanleihen (Irland mit 60% bzw. fast 40%). Interessant ist m.E. ferner, dass die europäischen Pensionsfonds durchschnittlich etwa 25% ihres Vermögens in Staatsanleihen investieren. Könnte man auf dieser Basis den Schluss ziehen, dass etwa ein Viertel der Verpflichtungen europäischer Pensionsfonds gesamtwirtschaftlich umlagefinanziert sind? 16 In diesem Schaubild werden die Veränderungen im Deckungsgrad aufgrund der Prämissen im Basisszenario der QIS gegenüber nach dem Status quo zusammengefasst. Gezeigt werden pro Land zwei Ergebnisse: die Überbzw. Unterdeckung vor und alternativ nach Berücksichtigung der erforderlichen Solvabilitätsanforderungen. Die Situation unter dem geltenden Recht wird dabei in blau, die unter der QIS in rot dargestellt. Betrachtet man die Situation nach Berücksichtigung der Solvabilitätsanforderungen, so ergibt sich zumindest nach dem derzeitigen Aufsichtsregime für die deutschen EbAV noch eine Überdeckung, während Irland, die Niederlande und UK selbst im Status quo schon eine Unterdeckung auszuweisen haben. Erwartungsgemäß wird die Situation durch die QIS generell verschlechtert, wobei Deutschland noch relativ gut davon kommt – mit einem Deckungsgrad von immerhin über 90%. Dagegen rutscht Irland ganz von der Grafik ab (also auf einen Deckungsgrad von unter 40%), die Niederlande auf einen Deckungsgrad von etwas über 70% und UK auf einen von etwas über 60%. Schweden gibt den „Musterschüler“: Die Ergebnisse nach der QIS sind sogar besser als die unter dem derzeitigen Aufsichtsregime. 17 Hier wird das Hauptproblem im QIS-Ansatz deutlich: der Rechnungszins oder vielmehr die Zinsstrukturkurve, die bei der Diskontierung der Verpflichtungen zugrunde gelegt werden soll. Bei einer durchschnittlichen Duration der Verpflichtungen von etwa 15 Jahren ergibt sich ein durchschnittlicher Rechnungszins von ca. 2,25%, der natürlich im Vergleich zu einem derzeit gültigen Durchschnittszins von ca. 3,5% zu einer erwartungsgemäß stark steigenden Deckungsrückstellung führt. Der Benchmarkzins (wie alle von dieser Zinsstrukturkurve abgeleiteten Kurven) hat aber darüber hinaus auch eine Reihe von theoretischen Unzulänglichkeiten: Die Bestimmung der „risikolosen Zinsstrukturkurve“ ist nämlich arbiträr und eben nicht „marktbasiert“, wie es das deklarierte Ziel der Kommission ist, weil kein Finanzmarkt einen risikolosen Zinssatz zur Verfügung stellt. Das Gleiche gilt für die „ultimate forward rate“ (UFR) in Höhe von 4,2% sowie für die unterstellt Konvergenzperiode, über die sich die fiktiven „vom Markt abgeleiteten“ Zinsen sich der fiktiven UFR angleichen sollen. 18 Die in den letzten 18 Monaten von der Kommission bzw. EIOPA schriftlich bzw. mündlich kommunizierten Informationen und Standpunkte lassen eine Reihe von Kritikpunkten zu, die in dieser Folie zusammengefasst werden. Feststellen kann man generell, dass die Kommission sich auch für sachlich fundierte Kritik unzugänglich zeigte und dass die von der Kommission selbst gesteckten Ziele überhaupt nicht mit ihrem Handeln in Deckung zu bringen sind. 19 Wenn man sich die Freiheit nimmt, zu kritisieren, sollte man auch konkrete Gegenvorschläge unterbreiten. Das haben wir auch seitens des IVS (Institut der versicherungsmathemathematischen Sachverständigen für Altersversorgung, einem Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung), der aba (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung) und anderer Institutionen getan. Dabei haben wir uns meist auf folgende drei Themenbereiche konzentriert: • den Rechnungszins, • die fachlichen (quantitative Berücksichtigung der Arbeitgeberhaftung, der PSVDeckung und der Risikomarge) und rechtlichen Themenbereichen (Klassifizierung von Leistungskategorien) sowie • den Prozess, der der QIS zugrunde lag. 20 Die aus meiner Sicht besonders bedeutsamen Vorschläge der Kommission bzw. der EIOPA habe ich in drei Kategorien untergliedert– in solche, die m.E. vermutlich bleiben werden, solche die unbedingt weiterentwickelt (und verbessert) werden sollten und solche, die (hoffentlich) als unbrauchbar erkannt werden. 21 22 4 Bewertung von biometrischen Risiken in der betrieblichen Altersversorgung Ralf Knobloch 4.1 Biometrische Risiken in der betrieblichen Altersversorgung Biometrische Risiken in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind Risiken, die mit dem Leben von Personen zusammenhängen, und ein Unternehmen finanziell belasten. Hat ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine bAV zugesagt, so sind dies z.B. das Langlebigkeitsrisiko, das Invaliditätsrisiko oder das Risiko, dass der Tod eines Mitarbeiters oder Betriebsrentners eine Hinterbliebenenversorgung auslöst. Die Betriebswirtschaftslehre definiert den Begriff „Risiko“ als die Möglichkeit der negativen Abweichung von geplanten Zielen. Man spricht dabei von „Risiko im engeren Sinne“ bzw. der „wirkungsbezogenen Definition“ des Risikobegriffs.13 Verwendet man in bAV - unabhängig von dem gewählten Durchführungsweg - als Zielgröße die Deckungsmittel, so kann die Abweichung von geplanten Zielen als Differenz von zukünftig benötigten und vorhandenen Deckungsmitteln definiert werden. Risiko im Sinne der Betriebswirtschaftslehre bedeutet dann, dass diese Abweichung positiv ist. Biometrische Risiken, d.h. die Möglichkeit positiver Abweichungen, werden z.B. verursacht durch eine falsche Einschätzung der zukünftigen biometrischen Verhältnisse. Abweichungen entstehen aber auch durch zufällige Schwankungen. D.h. obwohl die zukünftigen biometrischen Verhältnisse richtig eingeschätzt werden, können durch zufällige Schwankungen die benötigten Deckungsmittel, die vorhandenen Deckungsmittel übersteigen. Man kann biometrische Risiken vergangenheitsbezogen (retrospektiv) oder zukunftsbezogen (prospektiv) bewerten. Als retrospektiver Ansatz werden in der Praxis die tatsächlichen und die rechnungsmäßigen Häufigkeiten von biometrischen Ereignissen (Tod, Invalidität, …) über ein oder über mehrere Jahre verglichen. Dies entspricht einer Analyse der Kopfzahlen ohne Berücksichtigung des damit verbundenen finanziellen Aspekts. Daher wird in der Praxis oft anstelle der Kopfzahlen die tatsächlichen benötigten und rechnungsmäßigen vorhandenen Deckungsmittel für biometrische Ereignisse über ein oder über mehrere Jahre verglichen. Bei den prospektiven Ansätzen werden die biometrischen Risiken ausgehend von einem Verteilungsmodell mithilfe von Risikomaßen bewertet.14 Da aber bei der Bewertung von 13 Vgl. Sartor, Franz J.; Bourauel, Corina: Risikomanagement kompakt, Oldenbourg Verlag, München 2013, S.3ff. 14 Vgl. Hermann, Richard: Value-at-Risk, Tail Value-at-Risk und Schadenverteilung in der Personenversicherung, Blätter der DGVFM, Volume 27, S.629-S.645. 23 biometrischen Risiken in der bAV lange Zeiträume zugrunde liegen, sind die damit verbundenen Verteilungsmodelle oft schwer handhabbar. Deshalb bietet es sich an, eine Monte-Carlo-Simulation durchzuführen. Dazu wird das Schicksal eines vorgegebenen Personenbestands über einen längeren Zeitraum (z.B. 80 bis 100 Jahre) mithilfe eines Zufallsgenerators „ausgewürfelt“. Anhand der Bestandentwicklung kann z.B. der Cash-Flow und dessen Barwert abgeleitet werden. Da man zur Bewertung der biometrischen Risiken mit Risikomaßen eine Art „empirische Verteilung“ benötigt, sollte dieses „Auswürfeln des Bestandsschicksals“ hinreichend oft, z.B. 100 oder 500 mal erfolgen. 4.2 Das Modell Die folgende Grafik zeigt das in der bAV üblicherweise verwendete Bestandsmodell.15 Gegeben sei ein betriebliches Versorgungswerk (keine Vorgabe bezüglich des Durchführungswegs) mit n Personen. Der betrachtete Zeitraum sei T Jahre. Es wird die folgende Notation eingeführt: Zum Zeitpunkt 0t = vorhandene Deckungsmittel für die k -te Person: n,,2,1k , D k = . 15 Vgl. Neuburger, Edgar: Mathematik und Technik betrieblicher Pensionszusagen, Schriftenreihe Angewandte Versicherungsmathematik Heft 25, S.57. Biometrisches Modell der bAV: Aktiver Ausgeschiedener Arbeitnehmer Arbeitnehmer Invalidenrentner Altersrentner Hinterbliebenenrentner Ohne Anspruch 30 Wir betrachten nun den Bestand aus Beispiel 2. Die Rückstellung beträgt in diesem Beispiel 7.527.195€. Das Ziel ist es, das biometrische Risiko - verursacht durch die zufälligen Schwankungen und durch eine Fehleinschätzung über die zukünftige Biometrie - zu bewerten. Bei Fehleinschätzung wird davon ausgegangen, dass die zukünftigen Sterblichkeiten 10% unter dem Niveau der RT 2005 G liegen. Bewertet man dieses Risiko auf Basis der Simulation mit dem Value at Risk (5%), so ergibt sich: VaR4 + Erwarteter Barwert4(≈Rückstellung4) – Rückstellung2 = = 261.860 + 7.845.727 - 7.527.195 ≈ 580 Tsd. € ≈ 7,7% der Rückst. Bewertet man mit dem Expected Shortfall(5%), so erhält man: ES4 + Erwarteter Barwert4(≈Rückstellung4) – Rückstellung2 315.010 + 7.845.727 - 7.527.195 ≈ 634 Tsd. € ≈ 8,4% der Rückst. Das oben beschriebene biometrische Risiko kann somit im vorliegenden Beispiel mit 7,7% bzw. 8,4% der Rückstellung bewertet werden. 4.5 Schlussbemerkungen Abschließend kann festgehalten werden, dass biometrische Risiken (wie im Beispiel dargestellt) auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation mithilfe von Risikomaßen bewertet und analysiert werden können. Dies ist deshalb wichtig, da die betrachtete Zufallsgröße (z.B. die Abweichung) nicht immer als normalverteilt angenommen werden kann. Mit einer Monte-Carlo-Simulation kann man sich von der Normalverteilungsannahme lösen. Offen bleibt wie sich die Sachlage bei Personenbeständen mit aktiven Mitarbeitern darstellt. Die Ergebnisse werden dabei sicherlich vom gewählten Finanzierungsverfahren und der Definition der zukünftigen Einnahmen abhängen. Dabei ist auch zu beachten, dass Abschläge auf die Sterblichkeiten von aktiven Arbeitnehmern nicht immer zu Verlusten führen. Impressum Diese Veröffentlichung erscheint im Rahmen der Online-Publikationsreihe „Forschung am IVW Köln“ . A lle Veröffentlichungen dieser Reihe können unter www.ivw-koeln.de oder unter http://opus.bsz-bw.de/fhk/index.php?la=de abgerufen werden. Eine weitere Publikationsreihe ist die Schriftenreihe des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln . Herausgeber: Verein der Förderer des Instituts für Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln e. V. Die Schriftenreihe kann über den Verlag Versicherungswirtschaft bezogen werden (http://www.vvw.de/). Eine Übersicht aller Hefte der Schriftenreihe kann auch unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.f04.fh-koeln.de/fakultaet/institute/ivw/informationen/publikationen/00366/index.html Köln, Oktober 2013 Herausgeber der Schriftenreihe / Series Editorship: Prof. Dr. Reimers-Rawcliffe Prof. Dr. Peter Schimikowski Prof. Dr. Jürgen Strobel Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschaftsund Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Fachhochschule Köln / Cologne University of Applied Sciences Web www.ivw-koeln.de Schriftleitung / Contact editor’s office: Prof. Dr. Jürgen Strobel Tel. +49 221 8275-3270 Fax +49 221 8275-3277 Mail [email protected] Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschaftsund Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Fachhochschule Köln / Cologne University of Applied Sciences Gustav Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Kontakt Autor / Contact author: Prof. Dr. Ralf Knobloch Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften / Schmalenbach Institute of Business Administration Fakultät für Wirtschaftsund Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Fachhochschule Köln / Cologne University of Applied Sciences Gustav Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Tel. +49 221 8275 - 3425 Fax +49 221 8275 - 3135 Mail [email protected] ISSN (online) 2192-8479