Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II
Abstract
Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei eine nicht unerhebliche Her-ausforderung in diesem Zusammenhang – auch im Hinblick auf die flankierenden Prozesse – die doch sehr extensiven Berichtsanforderungen aus der dritten Säule von Solvency II darstellen, die sich in einen quantitativen Teil mit einer Fülle von Tabellen und in einen qualitativen Teil mit mehreren narrativen Berichten aufteilen.
Full text
Forschung am ivwKöln Band 6/2016 Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II Maria Heep-Altiner, Torsten Rohlfs, Yasemin Dağoğlu, Jana Garcia Pulido, Charlotte Venter
Forschung am ivwKöln, Band 6/2016 Maria Heep-Altiner, Torsten Rohlfs, Yasemin Dağoğlu, Jana Garcia Pulido, Charlotte Venter Forschungsstelle FaRis Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II Zusammenfassung Nach einer langen Prozessund Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EUeinheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei eine nicht unerhebliche Her - ausforderung in diesem Zusammenhang – auch im Hinblick auf die flankierenden Prozesse – die doch sehr extensiven Berichtsanforderungen aus der dritten Säule von Solvency II darstellen, die sich in einen quantitativen Teil mit einer Fülle von Tabellen und in einen qualitativen Teil mit mehreren narrativen Berichten aufteil en. Abstract After a long process and development phase, Solvency II has been introduced as an EU standard solvency regulation starting from 1st of January 2016. An intense challenge – especially with respect to the corresponding processes – are the reporting obligations based on the third pillar of Solvency II that cover quantitative as well as qualitative reporting obligations. Schlagwörter Solvency II, dritte Säule, Berichtspflichten, Prozesse
- 1 - Inhaltsverzeichnis ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ....................................................................................................................... 3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................................................ 5 1 VORBEMERKUNGEN ............................................................................................................................. 6 2 KURZÜBERBLICK SOLVENCY II .......................................................................................................... 7 2.1 KERNELEMENTE DER ERSTEN SÄULE .................................................................................................... 7 2.1.1 Fair Value Bewertung & Solvabilitätsübersicht ........................................................... 8 2.1.2 Solvenzkapitalanforderungen & Eigenmittelkonzept .............................................. 9 2.1.3 Besonderheiten für Gruppen .......................................................................................... 10 2.2 KERNELEMENTE DER ZWEITEN SÄULE ................................................................................................ 10 2.2.1 Governance, ORSA & aufsichtsrechtliche Überprüfung ......................................... 11 2.2.2 Risikomanagement, Unternehmenssteuerung & Use Test ................................... 11 2.2.3 Besonderheiten für Gruppen .......................................................................................... 12 2.3 KERNELEMENTE DER DRITTEN SÄULE & PROZESSANFORDERUNGEN ................................................ 12 2.3.1 Berichtspflichten ................................................................................................................. 13 2.3.2 Prozessanforderungen ...................................................................................................... 13 2.3.3 Besonderheiten für Gruppen .......................................................................................... 14 3 BERICHTERSTATTUNG ....................................................................................................................... 15 3.1 QUANTITATIVE REPORTING TEMPLATES ........................................................................................... 16 3.1.1 Themengebiete ................................................................................................................... 17 3.1.2 Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) .................................................................. 18 3.2 SOLVENCY FINANCIAL CONDITIONS REPORT .................................................................................... 19 3.2.1 Themengebiete ................................................................................................................... 20 3.2.2 Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) .................................................................. 21 3.3 REGULAR SUPERVISORY REPORTING ................................................................................................. 22 3.3.1 Themengebiete ................................................................................................................... 22 3.3.2 Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) .................................................................. 23 3.4 ORSA AUFSICHTSBRICHT ................................................................................................................. 24 3.4.1 Themengebiete ................................................................................................................... 25 3.4.2 Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) .................................................................. 27
- 2 - 4 ANFORDERUNGEN AN PROZESSE UND IT-STRUKTUR ............................................................ 28 4.1 DATENBEREITSTELLUNG & IT-STRUKTUR .......................................................................................... 28 4.1.1 Datenqualität ........................................................................................................................ 28 4.1.2 IT-Struktur .............................................................................................................................. 30 4.2 PROZESSE INNERHALB DES UNTERNEHMENS .................................................................................... 31 4.2.1 Prozess der Datensammlung .......................................................................................... 31 4.2.2 Kerngeschäftsprozesse ..................................................................................................... 31 4.2.3 Unterstützende Geschäftsprozesse .............................................................................. 33 5 ZUSAMMENFASSUNG & FAZIT ....................................................................................................... 34 ANHANG: KONVENTIONEN UND SYMBOLE ....................................................................................... 36 LITERATURVERZEICHNIS ........................................................................................................................... 37
- 3 - Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BOF Basic Own Funds BoS Board of Supervisors BS Balance Sheet bzw. Beziehungsweise CEIOPS Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors D&A Depreciation & Amortization d. h. Das heißt DVO Delegierte Verordnung EG Europäische Gemeinschaft EIOPA European Insurance and Occupational Pensions Authority EK Eigenkapital et al Et alii (= und andere) Etc. Et cetera EU Europäische Union f Folgende ff Fortfolgende FV Fair Value GAAP Generally Accepted Accounting Principles Ggf. Gegebenenfalls HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i. d. R. In der Regel IFRS International Financial Reporting Standards IGT Intra-Group Transactions IT Informationstechnologie ITS Implementing Technical Standards MCR Minimum Capital requirement
- 4 - OF Own Funds ORSA Own Risk and Solvency Assessment QRT Quantitative Reporting Templates RL Rahmenrichtlinie RM Risikomanagement RSR Regular Supervisory Reporting S. Seite SCR Solvency Capital Requirement SFCR Solvency Financial Conditions Report u. U. Unter Umständen US GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles usw. Und so weiter VAG Versicherungsaufsichtsgesetz vgl. Vergleiche vs. Versus VT Versicherungstechnik, versicherungstechnisch z. B. Zum Beispiel zugl. zugleich
- 5 - Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gesamtprozess Solvency II – vereinfachte Darstellung....................................... 14 Abbildung 2: Berichterstattung nach Solvency II............................................................................. 16 Abbildung 3: Aufbau des SFCR ............................................................................................................... 20 Abbildung 4: Ergänzungen für Gruppenberichte im RSR. ............................................................ 23 Abbildung 5: Inhalte des ORSA-Aufsichtsberichts ........................................................................... 26 Abbildung 6: Konventionen und Symbole für die Prozessmodellierung. ............................... 36
- 6 - 1 Vorbemerkungen Nach einer langen Prozessund Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei mit der Solvency II Rahmenrichtlinie (RL) das Basis-Regelwerk bereits seit 2009 vorliegt. Basierend auf dem Drei-Säulen-Konzept stellt Solvency II Alles in Allem ein abgerundetes System dar, das allerdings im Unterschied zum Vorgängersystem Solvency I die Unternehmen im Hinblick auf seine Umsetzung vor große Herausforderungen in der Vergangenheit gestellt hat und auch in der weiteren Zukunft voraussichtlich noch stellen wird. Eine nicht unerhebliche Herausforderung in diesem Zusammenhang – auch im Hinblick auf die flankierenden Prozesse – sind die doch sehr extensiven Berichtsanforderungen aus der dritten Säule von Solvency II, die sich in einen quantitativen Teil mit einer Fülle von Tabellen und in einen qualitativen Teil mit mehreren narrativen Berichten aufteilen. Die Solvency II Anforderungen an Transparenz und Offenlegung gehen weit über die Anforderungen des Vorgängersystems Solvency I hinaus, weswegen an dieser Stelle die sich aus der dritten Säule ergebenden Berichtspflichten und die daraus einhergehenden Prozessanforderungen zusammengefasst dargestellt werden sollen. Die dritte Säule von Solvency II kann aber nicht losgelöst von den anderen Säulen dargestellt werden, da alle Anforderungen aus den vorherigen beiden Säulen dort zusammenkommen. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle dem Teil zu den Berichtspflichten und Prozessanforderungen ein Kurzüberblick zu Solvency II vorangestellt, in dem alle Bestandteile der jetzt geltenden Solvabilitätsanforderungen in den Beziehungen zueinander skizziert werden. Eine derartige Darstellung als „Kurzüberblick“ kann aber nur durch eine starke Reduzierung des Gesamtumfangs erfolgen, so dass an dieser Stelle kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann, sondern nur einige prägnante Kernelemente skizziert werden sollen. Die Auswahl der „prägnanten Kernelemente“ ist dabei ggf. natürlich subjektiv. Aus diesem Grund sind im Literaturverzeichnis weitere Quellen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Materie angegeben, wobei die Schwerpunktsetzung sich in den einzelnen Quellen unterscheidet.
- 7 - 2 Kurzüberblick Solvency II Das seit dem 1. Januar 2016 EU weit geltende Solvency II Regelungswerk basiert auf dem sogenannten „Lamfalussy“1-Verfahren für EU Finanzgesetze mit den folgenden vier Stufen: Level 1: Erlass von Richtlinien durch das EU Parlament, Level 2: Erlass von Durchführungsverordnungen durch die EU Kommission, Level 3: Empfehlungen und Richtlinien durch EIOPA sowie Level 4: Umsetzung in die nationale Gesetzgebung. Von der Grundkonzeption ist Solvency II analog zum Solvenzsystem Basel II (bzw. aktuell Basel III) für Banken auf drei Säulen aufgebaut, die folgende Themengebiete umfassen: Säule 1: Quantitative Anforderungen – insbesondere • Bewertung des verfügbaren Ist-Kapitals sowie • Ermittlung des benötigten Soll-Kapitals, Säule 2: Qualitative Anforderungen – insbesondere • Einbeziehung in das Risikomanagement sowie • Aufsichtsregeln zur Handhabung des Systems, Säule 3: Offenlegung & Transparenz – insbesondere • quantitative Berichtspflichten sowie • qualitative Berichtspflichten. Im Folgenden wird eine kurze Übersicht über die wichtigsten Kernelemente der einzelnen Säulen gegeben, insbesondere auch als Grundlagen für die dritte Säule, die das Schwerpunktthema des hier vorliegenden Beitrags ist. 2.1 Kernelemente der ersten Säule Bei der Bewertung des verfügbaren Ist-Kapitals stellt Solvency II konsequent auf die sogenannte Fair Value Bewertung ab, d. h. auf eine an Marktpreisen orientierte Bewertung.2 In dieser Hinsicht ist Solvency II deutlich konsequenter als beispielsweise IFRS, wo mit dem „True and Fair View“ Prinzip zwar auf eine realistische Sichtweise (im Unterschied zu einer sehr sicherheitsorientierten Sichtweise in HGB) abgestellt wird, diese aber nicht in jedem Fall streng marktbezogen sein muss. 1 Das Verfahren ist nach dem Vorsitzenden eines Ausschusses benannt, der die Vereinfachung der EU Finanzgesetzgebungsverfahren zum Thema hatte. 2 Siehe Art. 75 der RL.
- 14 - Abbildung 1: Gesamtprozess Solvency II – vereinfachte Darstellung.11 Für den Gesamtablauf müssen die Prozesse und Abläufe aller drei Säulen aufeinander abgestimmt werden, wobei zur Erfüllung der Anforderungen aus der ersten Säule (und auch der beiden anderen Säulen) verschiedene Datenbereitstellungsprozesse (Z. B. Basis-, Bilanzund Planungsdaten) vorab durchgeführt werden müssen. Die Ergebnisse einer jeden Säule fließen dabei sowohl in die nachfolgenden Säulen als auch in nachgelagerte Unternehmensprozesse ein. 2.3.3 Besonderheiten für Gruppen Für Gruppen ist es von besonderer Bedeutung, dass für alle Einzel-Unternehmen die Erfassung, Speicherung und Validierung von Daten konsistent und Solvency II-konform umgesetzt wird. Treten in der Sammlung von Informationen auf der Solo-Ebene Fehler auf, so beeinflussen diese alle weiteren Berechnungen für die Gruppe. Dies erfordert somit nicht nur Anpassungen der IT-Struktur auf der Ebene der Einzel-Unternehmen, sondern auch auf der Gruppenebene. Auf Gruppenebene existieren Prozesse wie Bestandsverwaltung, Akquisition etc. nicht, so dass hier keine Anpassungen nötig sind. Es müssen allerdings auf allen darunter liegenden Unternehmensebenen die Prozesse Solvency II-konform ablaufen, da auf der Gruppenebene alle Ergebnisse (besonders Ergebnisse zur Berechnung des Risikokapitals) aggregiert und anschließend beispielsweise zur Erstellung neuer Gruppenberichte verwendet werden. 11 Eigene Darstellung, wobei die gewählten Symbole im Anhang separat erläutert sind.
- 15 - 3 Berichterstattung Die Solvency II Berichterstattung umfasst einerseits quantitative und qualitative Berichtspflichten und anderseits Offenlegungspflichten gegenüber der Aufsicht sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Die quantitative Berichterstattung erfolgt hier über die sogenannten „Quantitative Reporting Templates“ (QRT). Die qualitative Berichterstattung gemäß der Berichtspflichten aus der Säule 3 umfasst insbesondere den „Solvency Financial Conditions Report“ (SFCR), der für die Öffentlichkeit bestimmt ist, das „Regular Supervisory Reporting“ (RSR) und den Bericht zum „Own Risk and Solvency Assessment“ (ORSA). Diese Berichte geben Auskunft zur aktuellen Entwicklung der Finanzund Vermögenslage eines Unternehmens oder einer Gruppe. Im Ergebnis sollen die neuen Offenlegungspflichten nach Solvency II die Marktdisziplin und Transparenz fördern, die Berichterstattungen harmonisieren und somit die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen und Gruppen steigern und zudem in der makroökonomischen Sicht die Finanzstabilität wahren. Die Regelungen nach Solvency II ergänzen hierbei das nationale Recht, d. h. die zum VAG erlassenen Verordnungen und Rundschreiben, um europäische Grundsätze. Diese neuen europäischen Berichtspflichten werden in der Delegierten Verordnung (DVO) Nr. 35/2015 und in den technischen Durchführungsstandards (ITS) konkretisiert. Zudem sind insbesondere folgende fünf Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) relevant: 1. Leitlinien zum Berichtswesen und zu den Offenlegungspflichten (EIOPA-BoS-15109), 2. Leitlinien über Methoden zur Bestimmung der Marktanteile betreffend das aufsichtliche Berichtswesen (EIOPA-BoS-15-106), 3. Leitlinie „Implementing Technical standards with regard to the templates for the submission of information to the supervisory authorities“ (EIOPA-BoS-15-115), 4. Leitlinie “Implementing Technical standards with regard to the procedures, formats and templates for the disclosure of the solvency and financial condition report” (EIOPA-BoS-15-118) sowie 5. Leitlinien zur Berichterstattung zum Zwecke der finanziellen Stabilität (EIOPA-BoS15-107). Hierbei bezieht sich die fünfte aufgeführte EIOPA-Leitlinie auf die makroökonomischen Zwecke der Solvency II Richtlinie, d. h. auf die Finanzstabilität, und ist somit nur für bestimmte Unternehmen und Gruppen maßgeblich. In der nachfolgenden Graphik sind die Komponenten der Berichterstattung nach Solvency II zusammengefasst:12 12 Vgl. Art. 314 und Art. 375 DVO.
- 16 - Abbildung 2: Berichterstattung nach Solvency II13 Die quantitativen Berichtspflichten an die Aufsicht und an die Öffentlichkeit werden vollständig durch die QRT abgedeckt. Sie beinhalten Informationen zur Bilanz, zur Versicherungstechnik und zu den Eigenmitteln. QRT müssen meist jährlich, teilweise sogar vierteljährlich erstellt werden. Sie finden sich in den Berichten des SFCR und im RSR wieder. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR), der RSR und der ORSA-Bericht spiegeln die qualitativen Berichtspflichten nach Solvency II wider. Sie geben Auskunft zur Lage des Unternehmens und zu internen Entwicklungen wie beispielsweise personellen Veränderungen oder zum Kapitalanlagemanagement. Mit dem SFCR und den dazugehörigen QRT sind die qualitative und quantitative Beurteilung der Risikolage des Versicherungsunternehmens oder der Gruppe durch Solvency II erstmals auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Alle Berichte hängen stark voneinander ab. So baut der RSR auf den SFCR auf, indem er ihn um gewisse Details wie Angaben zur Strategie und Zielen erweitert. Allerdings muss der RSR nicht wie der SFCR zwingend jährlich erstellt werden. Der Turnus wird beim RSR unternehmensindividuell von der Aufsicht festgelegt. So kann der RSR alle ein oder zwei Jahre, in jedem Fall aber mindestens alle drei Jahre fällig werden. Der ORSA Supervisory Report wird bereits im Rahmen der zweiten Säule nach Solvency II erstellt. Er beinhaltet die unternehmenseigene Risikound Solvabilitätsbeurteilung in Form von Risikoprofilen, Risikotoleranzlimiten und Geschäftsstrategien eines Unternehmens bzw. einer Gruppe. 3.1 Quantitative Reporting Templates Die Quantitative Reporting Templates sind eine Bündelung quantitativer Angaben der Berichte an Aufsicht und Öffentlichkeit. Sie sind im technischen Durchführungsstandard „Implementing Technical standards with regard to the templates for the submission of information to be supervisory authorities“ (EIOPA-BoS-15-115) geregelt. Die hier aufgeführten QRT müssen entweder jährlich gemeinsam mit dem SFCR oder sogar quartalsweise ohne zusätzlichen qualitativen Bericht veröffentlicht werden. 13 Eigene Darstellung.
- 17 - Die QRT werden im Folgenden im Hinblick auf ihre Themengebiete und ihre Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) gegliedert. 3.1.1 Themengebiete Die unterschiedlichen Themengebiete, die durch die einzelnen QRT abgedeckt werden, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet: 14 Themengebiet Inhalt Balance Sheet • Basic information • Balance Sheet • Off-Balance Sheet items • Assets and liabilities by currency Country, Cover • Activity by country • Premium, claims & expenses (annual) Assets, Investments • Investment data • Structured products data • Derivatives data • Return on investment assets • Investment funds • Securities lending on repos • Assets held as collateral SCR, MCR, Own funds • SCR calculation (for using the standard model, internal model or partial internal models) • MCR calculation • Own funds Technical Provisions • Technical provisions • Projection of future cash flows • Life obligation analysis • Annuities • Claims • Loss distribution profile • Underwriting risk Variation Analysis • Analysis of changes in BOF (basic own funds) Reinsurance • Facultative covers • Outgoing reinsurance programs • Share of reinsurers • Special Purpose Insurance Vehicles 14 Eigene Darstellung, Quelle der Inhalte EIOPA-BoS-15-115.
- 18 - Somit müssen Versicherungsunternehmen also insbesondere zu ihren Bilanzen, Eigenmitteln, MCR und SCR-Berechnungen, Vermögenswerten, versicherungstechnische Rückstellungen, Rückversicherung sowie Eigenmittelveränderungen in den QRT berichten. Zusätzlich zu oben genannten Inhalten müssen Erstund Rückversicherungsunternehmen, die unter den Anwendungsbereich der Leitlinie über die Berichterstattung zum Zwecke der finanziellen Stabilität fallen, weiterführende QRT befüllen. Auch die Frequenz der Erstellungspflicht vieler QRT ist für die betroffenen Erstund Rückversicherungsunternehmen höher. Ob ein Versicherungsunternehmen hiervon betroffen ist, bemisst sich nach folgenden Kriterien: 15 a) Versicherungsoder Rückversicherungsgruppen mit Vermögenswerten von insgesamt mehr als 12 Mrd. EUR oder dem Gegenwert in der nationalen Währung in der Solvabilität II-Bilanz bzw. b) einzelne Versicherungsund Rückversicherungsunternehmen mit Vermögenswerten von insgesamt mehr als 12 Mrd. EUR oder dem Gegenwert in der nationalen Währung in der Solvabilität II-Bilanz, die nicht zu einer Gruppe gehören, die gemäß dem vorherigen Unterabsatz Bericht erstattet. Diese Leitlinie findet also keine Anwendung, sofern das Erstoder Rückversicherungsunternehmen Teil einer Gruppe ist. Welche weiteren Unterschiede bei den zu erstellenden QRT auf Solound auf Gruppenebene vorliegen, wird im Folgenden erläutert. 3.1.2 Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) Viele der oben genannten QRT sind im gleichen Umfang (d. h. auch mit identischer Frequenz) sowohl auf Soloals auch auf Gruppenebene verpflichtend, insbesondere die QRT zu • den Bilanzen, • den „Own Funds“, • den SCR-Berechnungen und • den Vermögensgegenständen. Allerdings betrifft dies nicht alle QRT. Einige QRT müssen nicht auf Gruppenebene, sondern nur auf Soloebene erstellt werden, insbesondere QRT • zur „Analysis of Changes in Basic Own Funds” (BOF), • zum SCR für „Non-life Catastrophe Risk” und „Operational Risk”, 15 EIOPA-BoS-15-107, Leitlinie 2, 1.18.
- 19 - • zum MCR, • zur „Activity By Country”, • zu den „Technical Provisions“, • zu „Facultative Covers“ und • zu „Outgoing Reinsurance Programs”. Zusätzlich zu den bereits genannten QRT, welche sowohl für die Soloals auch für die Gruppenberichte relevant sind, müssen Gruppen noch weitere Gruppen-QRT berücksichtigen: • Entities in the scope of the group (zu veröffentlichen), • (Re)insurance Solo requirements, • Non-(re)insurance Solo requirements, • Contribution to group Technical Provisions, • Contribution to group SCR with D&A, • IGT – Equity-type transactions, debt and asset transfer, • IGT – Derivatives, • IGT – Internal Reinsurance, • IGT – Cost sharing, contingent liabilities, off BS items and other IGT sowie • Risk concentration – general (zu veröffentlichen). Diese zehn Gruppen-QRT müssen zusätzlich jährlich an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden. Das erste und das letzte aufgeführte Gruppen-Template muss darüber hinaus jährlich veröffentlicht werden. Die quantitativen Reporting Templates bilden die quantitative Basis für die qualitativen Berichte, die nachfolgend erläutert werden. 3.2 Solvency Financial Conditions Report Der Solvency and Financial Condition Report (SFCR) hat zum Ziel, einen umfassenden Überblick über das Unternehmen und seine konkrete Organisation zu geben. Dies soll mit einer Darstellung der Risikosituation, Solvenzbilanz und des Kapitalanlagemanagements geschehen. Hierfür werden die Zahlen und Daten aus ausgewählten QRT herangezogen und erläutert, sodass der Adressatenkreis des Solvabilitätsund Finanzberichtes die quantitativen Berichte besser nachvollziehen kann. In erster Linie besteht dieser Adressatenkreis aus Vertretern der Öffentlichkeit, so z. B. andere Versicherungsunternehmen, Rating-Agenturen, Investoren oder Versicherungsnehmer. Aber auch die Aufsicht ist ein wichtiger Adressat des SFCR. Denn der Solvenzund Finanzbericht muss einmal jährlich nicht nur veröffentlicht, sondern auch an die Aufsicht übermittelt werden.
- 20 - Gesetzliche Verankerung fand der SFCR mit der Überarbeitung des VAG. Die Paragraphen 40 ff. im Versicherungsaufsichtsgesetz behandeln den Solvabilitätsund Finanzbericht. Demnach darf von den im VAG und in der DVO beschriebenen Inhalten nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde abgewichen werden.16 Der Aufbau des SFCR ist vorgegeben und dient dazu, die in Art. 292 bis Art. 298 DVO genannten Inhalte zu strukturieren und zu vereinheitlichen. Abbildung 3: Aufbau des SFCR17 Auch im Hinblick auf den SFCR kann zwischen den unterschiedlichen Themenbereichen und den Anwendungsbereichen (Solo vs. Gruppen) unterschieden werden. 3.2.1 Themengebiete Dem SFCR ist eine Zusammenfassung zu allen wesentlichen Veränderungen seit der letzten Bilanzperiode voranzustellen.18 Danach folgen detaillierte Informationen zur Gesellschaft 16 Vgl. § 40 Abs. 1 und § 40 Abs. 2 VAG. 17 Eigene Darstellung. 18 Vgl. Art. 292 DVO.
- 21 - und ihren Leistungen, d. h. Unternehmensstruktur, Geschäftsfelder sowie Ergebnisse der Versicherungstechnik und der Kapitalanlagen. Anschließend sieht der Bericht einen Abschnitt zum Governance-System des Unternehmens vor, welcher Angaben zu den „Fit and Proper“-Anforderungen, sowie zum Risikomanagement und zum internen Kontrollsystem beinhaltet. In Abschnitt C werden alle wesentlichen Risiken wie beispielsweise versicherungstechnisches oder Marktrisiko aufgeführt. Abschnitt D erläutert die quantitativen und qualitativen Informationen zur Solvenzbilanz. Schließlich wird im letzten Abschnitt der Fokus auf die Eigenmittel, die SCRund MCR-Berechnungen und die Berechnungen zum Standardmodell oder zum internen Modell gelegt. Im Anhang finden sich die QRT als quantitative Elemente des SFCR wieder. Zusätzlich zum regelmäßigen SFCR-Bericht, der einmal im Jahr erstellt und veröffentlicht wird, können unterjährige Ad Hoc-Meldungen notwendig werden. Dies ist der Fall, wenn eine Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderungen oder eine wesentliche Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderungen festgestellt wird. 19 3.2.2 Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) Gemäß § 277 VAG hat auch das oberste Mutterunternehmen einer Gruppe einen Solvabilitätsund Finanzbericht auf Gruppenebene zu veröffentlichen. Aufgrund des erhöhten Komplexitätsgrades eines Gruppen-SFCR wurden diesbezüglich allerdings mögliche Vereinfachungen und Ausnahmen im Gesetz verankert. 1. So ist es mit Genehmigung der Gruppenaufsicht möglich, nur einen Gruppen-SFCR jährlich anzufertigen, der sowohl die Gruppen-Inhalte, als auch die Inhalte aller Tochterunternehmen abdeckt.20 In diesem Fall müssen keine einzelnen SFCR-Berichte je Tochterunternehmen in der Gruppe angefertigt werden. 2. Eine weitere Erleichterung kann durch § 282 VAG erreicht werden. Demnach kann die Gruppenaufsicht bei unterjährigen Berichtspflichten die Berichtspflicht auf Gruppenebene begrenzen, sofern alle Versicherungsunternehmen der Gruppe hiervon profitieren. 3. Anzahl und Auswahl der im Gruppen-SFCR enthaltenen QRT unterscheiden sich auch von der des Solo-SFCR. Auf Solo-Ebene werden im SFCR jährlich acht QRT veröffentlicht, auf Gruppenebene sind es hingegen nur noch fünf QRT.21 4. Um den erhöhten Aufwand auf Gruppenebne gerecht zu werden, verlängern sich die Fristen für die qualitativen und quantitativen Berichtspflichten im SFCR um jeweils sechs Wochen.22 19 Vgl. § 42 VAG. 20 Vgl. § 277 Abs. 2 VAG. 21 Vgl. Abbildung 2. 22 Vgl. § 40 Abs. 1 Satz 2 VAG.
- 22 - Grundsätzlich muss für die Berichterstattung auf Gruppenebene jedoch die gleiche oben beschriebene SFCR-Struktur eingehalten werden.23 3.3 Regular Supervisory Reporting Der reguläre Aufsichtsbericht / Regular Supervisory Reporting (RSR) ist Teil der qualitativen Berichterstattung an die Aufsicht. In diesem Bericht soll das Unternehmen detaillierte qualitative und quantitative Information sowohl rückblickend auf das Geschäftsjahr, als auch prospektiv darstellen. Die Gliederung des RSR entspricht dem formalen Aufbau des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR). Durch den identischen Aufbau soll gewährleistet werden, dass Öffentlichkeit und Aufsicht die gleiche transparente Einsicht in entsprechende Themengebiete mit Hilfe der Berichte erhalten. Gewisse Grundlagen an Vorwissen und Sachkunde der Aufsichtsbehörde können bei Erstellung des RSR angenommen werden. Allgemeine Erläuterungen wie beim SFCR sind nicht notwendig. Neben den unterschiedlichen Adressaten unterscheidet sich der RSR auch in der Detailierung vom SFCR. Entsprechend den Pflichten der Aufsichtsbehörde nach § 294 Abs. 1 VAG benötigt die Aufsichtsbehörde genauere Informationen als die im SFCR anzugebenden. Der Bericht soll für die Aufsichtsbehörde als Grundlage für das Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Process) erstellt werden. Die Vorlage des RSR muss mindestens alle drei Jahre erfolgen. Die Einreichung des Berichtes muss dabei bis 14 Wochen nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen.24 Eine Frequenz von ein-, zwei-, oder dreijährlicher Einreichung des RSR ist demzufolge möglich. Für die Unternehmen wird die für sie gültige Frequenz von der Aufsichtsbehörde festgelegt. Im Jahr 2017 muss die erste Einreichung des RSR von allen Unternehmen erfolgen. Wird für ein Unternehmen keine jährliche Frequenz festgelegt, hat das Unternehmen in den Jahren, in denen kein RSR erstellt wird, einen Änderungsbericht vorzulegen. Im Änderungsbericht müssen wesentliche Änderungen zu den Abschnitten der Struktur des RSR25, die Ursachen und die Auswirkungen der Änderungen enthalten sein. Die 14-Wochenfrist ist entsprechend für den Änderungsbericht anzuwenden. 3.3.1 Themengebiete Die Struktur von SFCR und RSR unterscheiden sich nur hinsichtlich der zu berichtenden Informationen26. Der RSR enthält wie der SFCR 23 Vgl. Art. 359 DVO. 24 Vgl. Art. 312 Abs. 1(a) DVO. 25 Entspricht der Struktur des SFCR, siehe hierzu Abbildung 3: Aufbau des SFCR. 26 Vgl. Art. 304 Abs. 1(b) DVO. Siehe hierzu auch Abbildung 3: Aufbau des SFCR.
- 23 - • Informationen zur Geschäftstätigkeit und Leistung,27 • Informationen zum Governance-System des Versicherungsunternehmens,28 • Angaben zum Risikoprofil,29 • Information zur Bewertung für Solvabilitätszwecke30 sowie • Informationen zum Kapitalmanagement.31 Die Änderungen, die in diesen Bereichen eingetreten sind, sind in der Zusammenfassung vor dem RSR darzustellen. 3.3.2 Anwendungsbereiche (Solo vs. Gruppen) Die Struktur des RSR ist sowohl für Unternehmen als auch für Gruppen zu verwenden. Für Gruppen sind Ergänzungen zu der Struktur anzugeben, die in Artikel 372 Abs. 2 DVO aufgezählt und erläutert werden: Abbildung 4: Ergänzungen für Gruppenberichte im RSR.32 27 Art. 307 DVO. 28 Art. 308 DVO. 29 Art. 309 DVO. 30 Art. 310 DVO. 31 Art. 311 DVO. 32 Eigene Darstellung nach Artikel 372 Abs. 2 DVO.
- 30 - Die verwendeten Informationen werden transparent und strukturiert erfasst, verarbeitet und anschließend angewendet. Dies soll immer im Rahmen eines dokumentierten Prozesses47 erfolgen, der folgende Charakteristika berücksichtigt: 48 • Datenqualität und Bewertung der Datenqualität sowie qualitative und quantitative Standards für Datensätze werden anhand von festgelegten Kriterien überprüft, • Datenerhebung, -verwendung und -verarbeitung werden mithilfe von festgelegten Annahmen durchgeführt und • es existieren effektive Verfahren zur Datenaktualisierung. Werden die eben dargestellten Anforderungen nicht erfüllt, so müssen diese Unzulänglichkeiten dokumentiert werden. Außerdem sollte dokumentiert werden, wie und mit welchen Maßnahmen diesen Lücken begegnet wird.49 4.1.2 IT-Struktur Um eine Solvency-II-konforme IT-Gesamtarchitektur sicherstellen zu können, ergeben sich verschiedene Handlungsfelder. Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, eine standardisierte und regelmäßige Aufbereitung aller unternehmensrelevanten Kennzahlen für Aufsichtsbehörden und alle anderen Entscheidungsträger bereitstellen zu können. Es muss sichergestellt werden, dass (wie zuvor schon dargestellt) eine einheitliche Datenbasis geschaffen wird. Diese ermöglicht eine Belieferung verschiedener Stakeholder mit konsistenten Daten. Dazu ist jedoch eine Datenaufbereitung notwendig, da nicht alle bisher verwendeten Liefersysteme in Verbindung mit Solvency II stehen. Verschiedenen Abteilungen und Konzernunternehmen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, durch eine zentrale Vorhaltung der Datenquellen sowie der Zwischenund Endergebnisse direkt und ohne Umwege auf ihre jeweiligen Daten zugreifen zu können. Durch eine einheitliche Datenbasis werden ad hoc-Analysen zu Kennzahlen, Verhältnisquoten oder Ähnlichem einfach möglich, da alle gesammelten Daten weitestgehend im gleichen Format und direkt zur Verfügung stehen. Um eine Solvency II-konforme IT-Gesamtarchitektur sicherzustellen, sollten des Weiteren automatische Prüfmechanismen und -routinen eingebaut werden. Diese regelmäßigen Prüfungen können einfach in die Systeme implementiert und daraus ein Standardreporting generiert werden. 47 Vgl. Art. 19 Abs. 2 ff. DVO. 48 Vgl. Art 19 DVO. 49 Vgl. Art. 20 DVO.
- 31 - 4.2 Prozesse innerhalb des Unternehmens Aufgrund der Einführung von Solvency II ergeben sich diverse Anforderungen sowohl an Prozesse der Datensammlung als auch an Kerngeschäftsprozesse wie Produktentwicklung, Akquisition / Underwriting sowie Bestandsverwaltung und an unterstützende Geschäftsprozesse wie Unternehmensführung und -steuerung, Personalwesen sowie Finanzund Rechnungswesen. 4.2.1 Prozess der Datensammlung Zur Sicherstellung einer zufriedenstellenden Qualität der Informationen, die verwendet werden sollen, sollte das Versicherungsunternehmen interne Systeme und Prozesse implementieren, die die folgenden Bereiche abdecken50: • Datenqualitätsmanagement sowie • interne Prozesse zur Identifikation, Sammlung und Verarbeitung von Informationen. Das Datenqualitätsmanagement sollte ein permanent laufender Prozess sein. Dazu wird eine ausführliche Beschreibung der zu sammelnden Informationen und Zusammenhänge benötigt. Eine Überprüfung der Qualität der zur Verfügung stehenden Informationen sollte immer mit der Verifizierung der Kernanforderungen und mit Bezug auf Qualität und Performance der zur Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung genutzten Kanäle einhergehen. Werden Defizite in den Abläufen identifiziert, so sollten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens Maßnahmen zur Minimierung bzw. Behebung ergriffen werden. Diese Maßnahmen sollen dann dazu beitragen, alle internen Prozesse zur Informationssammlung und -speicherung langfristig zu verbessern. Eine wichtige Maßnahme sollte es sein, dass die Qualität der Daten regelmäßig überprüft wird. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der Performance aller relevanten genutzten IT-Systeme sowie aller Quellen, die zur Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung verwendet werden.51 Alle Prozesse und Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Sammlung von Daten sollten transparent und nachvollziehbar sein. Zudem ist es in besonderen Fällen wie bei der Berechnung von Rückstellungen von Vorteil, historische Daten zu speichern und stets verfügbar zu machen. Änderungen sowie Fehler und deren Gründe müssen dokumentiert werden und es sollte eine regelmäßige Überprüfung davon stattfinden. 4.2.2 Kerngeschäftsprozesse Grundsätzlich können Prozesse innerhalb des Versicherungsunternehmens in Kerngeschäftsprozesse und unterstützende Prozesse unterteilt werden. Zu Kerngeschäftsprozessen werden insbesondere Produktentwicklung, Akquisition / Underwriting, Bestandsverwaltung, Assetund Schadenmanagement gezählt. 50 Vgl. CEIOPS‘ Advice for Level 2 Implementing Measures on Solvency II : Technical Provisions – Article 86 f Standards for Date Quality Abs. 3.32. 51 Vgl. Ebenda, Technical Provisions – Article 86 f Standards for Date Quality Abs. 3.34 ff.
- 32 - Produktentwicklung und Akquisition / Underwritung Zur Steuerung des versicherungstechnischen Risikos kann das Versicherungsunternehmen neben einer Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen seinen Versicherungsbestand optimieren.52 Dabei sollte unter Berücksichtigung aller Risikound Ertragskomponenten auch die Volatilität des Bestandes gesteuert werden. Daher verändert sich dann auch der Selektionsprozess der gezeichneten Risiken. Dieser beschränkt sich dann nicht mehr nur auf die Versicherungsart, sondern berücksichtig auch die Gesamtportfoliozusammensetzung. Es bedarf einer adäquaten Abbildung aller versicherungstechnischer Risiken, welche zusätzliche detaillierte Informationen wie z.B. über Volatilitäten, Elementarschadensensitivitäten oder Großschadensensitivitäten liefern.53 Zusätzliche Anforderungen an die IT-Struktur eines Versicherungsunternehmens ergeben sich daraus, dass zukünftig alle Informationen nicht nur auf Sparten-, sondern auch auf der jeweiligen Produktebene vorliegen müssen. Bestandsverwaltung Aufgrund des Anpassungsbedarfs der Geschäftsprozesse „Produktenwicklung“ sowie „Akquisition / Underwriting“ ist es auch erforderlich, eine Anpassung der Bestandsverwaltung sowie der dazu verwendeten Systeme vorzunehmen. Es wird auch aufgrund der zu erstellenden Berichte eine aufwändigere Datenerfassung und -verarbeitung betrieben werden müssen. Dies kann unter Umständen dann mit einem zusätzlichen Personalbedarf in Zusammenhang stehen.54 Assetmanagement „Im Rahmen des Assetmanagements wird unter Solvency II zunehmend eine Abstimmung der Kapitalanlagepolitik auf die Versicherungstechnik notwendig sein.“55 Da Solvency II besondere Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens stellt, könnte eine Implementierung eines Asset Liability Management die Einhaltung der gestellten Anforderungen unterstützen. Kernaufgabe dieser Einheit sollte es dann sein, eine risikobewusste Gestaltung der Kapitalanlagen unter Beachtung der eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen. Auch hier werden regelmäßige Berichte zur Anlageaktivität sowie der Zusammensetzung des Kapitalanlageportfolios als Standardprozesse implementiert werden.56 Gegebenenfalls müssen Controllingprozesse sowie Organisationsstrukturen angepasst werden. Schadenmanagement Um im Bereich des Schadenmanagements die Anforderungen aus Solvency II erfüllen zu können, müssen Versicherungsunternehmen angemessene Methoden zur Bewertung der 52 Weiler, Welter,2005 Wiesbaden, in Solvency II & Risikomanagement „Auswirkungen auf Geschäftsprozesse und Informationstechnologie“, S. 500. 53 Ebenda, S. 500. 54 Ebenda, S. 501. 55 Ebenda, S. 502. 56 Ebenda, S. 502.
- 33 - versicherungstechnischen Rückstellungen (Fair-Value-Methode) entwickeln. Zudem müssen bei Bedarf aufgrund geänderter Anforderungen Wertansätze angepasst werden.57 Denn „eine adäquate Aufbereitung der Schadenhistorie […] bringt einen Informationsgewinn hinsichtlich der Schadenverläufe.“58 4.2.3 Unterstützende Geschäftsprozesse Zur Gruppe der unterstützenden Geschäftsprozesse zählen Unternehmensführung und - steuerung, Controlling, Finanzund Rechnungswesen, Personalwesen und Informationstechnologie. Auch diese Prozesse müssen zur Einhaltung aller Anforderungen aus Solvency II ggf. angepasst werden. Unternehmensführung und -steuerung, Controlling Im Zuge der verbindlichen Einführung von Solvency II wird eine Performancemessung als Instrument immer mehr in der Vordergrund treten. Dabei muss insbesondere die Rentabilität von Produkten und Segmenten bestimmt werden.59 Zur besseren Risikosteuerung und - überwachung des Versicherungskonzerns wird besonders in Bezug auf die Bestimmung des Risikokapitals eine Anpassung der Prozessabläufe erforderlich. Finanzund Rechnungswesen Solvency II erfordert umfangreichere Angaben im Vergleich zum bisherigen Jahresabschluss. Ziel dieser Forderungen ist es, dass alle Interessengruppen ein einheitliches Verständnis der Abschüsse erhalten können und dass Marktdisziplin und -transparenz gefördert wird.60 Daher sollten auch in Bezug auf diesen Bereich Versicherungsunternehmen ihre Prozesse zur Erstellung der Jahresabschlüsse anpassen bzw. sich auf diese umfangreichen Informationspflichten vorbereiten. Personalwesen Es ist zu erkennen, dass alle notwendigen Anpassungen der Prozesse und Abläufe zusätzliches „Know-how des Personals erforderlich ist.“61 Es muss also von Seiten des Unternehmens sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter durch interne Schulungen die Möglichkeit hat, sein Wissen und seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Zudem kann es aufgrund der Nutzung von finanzmathematischen und aktuariellen Methoden zu einem erhöhten Personalbedarf kommen. 57 Ebenda, S. 503. 58 Ebenda, S. 503. 59 Ebenda, S. 504. 60 Vgl. ebenda, S. 506. 61 Ebenda, S. 507.
- 34 - 5 Zusammenfassung & Fazit Durch die Verpflichtung zur Offenlegung von Berichten nach Solvency II an Öffentlichkeit und Aufsicht soll Transparenz über die Solvenzlage von Unternehmen und Marktdisziplin geschaffen werden. Mit den QRT und dem SFCR soll dabei insbesondere auch die Öffentlichkeit informiert werden. Das RSR und der ORSA-Bericht hingegen sind nur für die Aufsicht bestimmt. Von besonderer Relevanz ist dabei, dass der Adressatenkreis bei der Berichterstattung berücksichtigt und mögliches Vorwissen bedacht wird. Der Aufbau von RSR und SFCR ist identisch. Beide Berichte umfassen die gleichen Themenpunkte. Bei allen Berichten ist erkennbar, dass es von Struktur und Anforderungen an den Inhalt zu Überschneidungen kommt. Für Unternehmen ergibt sich aber daraus nicht die Konsequenz, dass Themenbereiche ausgelassen werden dürfen. Die Vorgaben der Struktur sollten demnach stark auf das Thema des jeweiligen Berichts bezogen dargestellt werden. Wiederholungen können so und durch Berücksichtigung des Adressatenkreises vermieden werden. Trotz der Einteilung in qualitative und quantitative Berichterstattung sind auch in den qualitativen Berichten (SFCR, RSR und ORSA-Bericht) quantitative Informationen enthalten. Dies ist ebenfalls aufgrund der Orientierung am Adressaten für die jeweiligen Berichte notwendig. In allen Berichten ergeben sich für Gruppen spezielle Anforderungen an die Berichterstattung. Auf Gruppenebene sind die Strukturen der jeweiligen Berichte immer einzuhalten und um ergänzende Vorgaben zu erweitern. Für die QRT ergeben sich auf Gruppenebne weniger Veröffentlichungen als auf Solo-Ebene (z. B. Erstellung von fünf jährlichen QRT für Gruppen statt acht jährlichen QRT bei Einzelunternehmen für die Öffentlichkeit) trotz der ergänzenden Anforderungen. Auf die Komplexität von Gruppen, wird bei der Berichterstattung Rücksicht genommen. So besteht die Möglichkeit beim SFCR und ORSA Bericht nicht zwingend Einzelund Gruppenberichte zu erstellen, sondern einen Gesamtgruppenbericht für die jeweilige Kategorie einzureichen. Für den RSR ergeben sich Erleichterungen für Gruppen durch Verlängerung der Fristen im Vergleich zu Einzelunternehmen. Um die Vorgaben und Richtlinien nach Solvency II einhalten und die Berichte erstellen zu können, ist eine Abstimmung und ggf. Anpassung von Prozessen sowie eine gut entwickelte IT-Landschaft von primärer Bedeutung. Die Verfügbarkeit von Daten und Informationen ist Grundlage für die Berichterstellung und -erstattung. Dafür sind eine gute Datenqualität und eine gut entwickelte IT-Landschaft notwendig. Nur so kann die Verfügbarkeit, Nachweisbarkeit, Nachverfolgbarkeit und Beständigkeit der notwendigen Daten gewährleistet werden. Die Anforderungen, die sich für Unternehmen ergeben, richten sich auch an Kernbereiche von Versicherungsunternehmen. Die Abstimmung der Teilbereiche durch die Optimierung von Geschäftsprozessen ist von wichtiger Bedeutung, um die Anforderungen von Solvency II erfüllen zu können. Die Umsetzung der Anforderungen und Entwicklung von Standards
- 35 - für alle Einzelunternehmen einer Gruppe ist wichtig, um die Erstellung von Berichten auf Gesellschaftsebene umsetzen und die Daten der Einzelunternehmen verwerten zu können. Es zeigt sich, dass die speziellen Anforderungen von Solvency II für Gruppen eine besondere Herausforderung darstellen. Nur durch die Optimierung von Prozessen und einer guten Datenqualität und -verfügbarkeit, ist es Gruppen möglich, die Vorgaben und Berichtspflichten unter Solvency II einzuhalten. Da es seit dem Start von Solvency II am 01.01.2016 nur wenige Übergangsregelungen gibt, ist die Prozessoptimierung und Datenaufbereitung für Unternehmen von akutem Stellenwert und bedeutet eine große Herausforderung für alle Versicherungsunternehmen und -gruppen, die nach Solvency II berichten müssen.
- 36 - Anhang: Konventionen und Symbole In der nachfolgenden Abbildung sind alle Symbole und Darstellungskonventionen erläutert, die bei der Darstellung des Prozessablaufschemas des Solvency II Gesamtprozesses verwendet wurden. Es handelt es sich hierbei um gängige Konventionen für die Modellierung solcher Ablaufschemata. Abbildung 6: Konventionen und Symbole für die Prozessmodellierung.
- 37 - Literaturverzeichnis Bennemann, Christoph et al (Hrsg.): Handbuch Solvency II. Von der Standardformel zum internen Modell, vom Governance System zu den MaRisk VA. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2011. Gründl, Helmut (Hrsg.) u. a.: Solvency II eine Einführung – Grundlagen der neuen Versicherungsaufsicht. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 2015. Gründl, Helmut; Perlet, Helmut (Hrsg.): Solvency II & Risikomanagement - Umbruch in der Versicherungswirtschaft, 1. Auflage, Wiesbaden: Gabler Verlag, 2005. Heukamp, Wessel: Das neue Versicherungsaufsichtsrecht nach Solvency II – Eine Einführung für die Praxis. Beck Verlag, München, 2016. Möbius, Christian; Pallenberg, Catherine: Risikomanagement in Versicherungsunternehmen. 2. Auflage, Springer Verlag, Heidelberg, 2013. Rittmann, Marion: Neuausrichtung der Versicherungsaufsicht im Rahmen von Solvency II. Implikationen und Ansatzpunkte für die Gestaltung des Risikomanagements in Versicherungsunternehmen. Gabler Verlag / Springer Fachmedien, Wiesbaden, 2009. (Zugl. Dissertation an der Universität München, 2009). Weiler, Peter; Welter, Jörg Auswirkungen auf Geschäftsprozesse und Informationstechnologie. In: Gründl, Helmut; Perlet, Helmut (Hrsg.): Solvency II & Risikomanagement - Umbruch in der Versicherungswirtschaft, 1. Auflage, Wiesbaden: Gabler Verlag, 2005, S. 493 - 516. Ziegler, Maximilian Alexander: Die künftigen Eigenkapitalvorgaben für Versicherungsunternehmen – Die Solvency II Richtlinie und ihre geplante Umsetzung im deutschen VAG. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 2014 (zugl. Dissertation an der Universität Köln, 2014). Wolf, Klaus; Runzheimer, Bodo: Risikomanagement und KonTraG – Konzeption und Implementierung. 5. Auflage, GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden, 2009.
Impressum Diese Veröffentlichung erscheint im Rahmen der Online-Publikationsreihe „Forschung am ivwKöln“. Eine vollständige Übersicht aller bisher erschienenen Publikationen findet sich am Ende dieser Publikation und kann hier abgerufen werden. Forschung am ivw Köln, 6/2016 ISSN (online) 2192 -8479 Maria Heep -Altiner, Torsten Rohlfs, Yasemin Dağoğlu, Jana Garcia Pulido, Charlotte Venter: Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II Köln, März 2016 Schriftleitung / editor’s office: Prof. Dr. Jürgen Strobel Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschafts - und Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Technische Hochschule Köln / University of Applied Sciences Gustav Heinemann -Ufer 54 50968 Köln Tel. +49 221 8275-3270 Fax +49 221 8275 -3277 Mail [email protected] Web www.th -koeln.de Herausgeber der Schriftenreihe / Series Editorship: Prof. Dr. Lutz Reimers -Rawcliffe Prof. Dr. Peter Schimikowski Prof. Dr. Jürgen Strobel Kontakt Autor / Contact author: Prof. Dr. Maria Heep-Altiner Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschafts - und Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Technische Hochschule Köln / University of Applied Sciences Gustav Heinemann -Ufer 54 50968 Köln Tel. +49 221 8275-3449 Fax +49 221 8275-3277 Mail maria.heep [email protected] Web www.ivw -koeln.de Kontakt Autor / Contact author: Prof. Dr. Torsten Rohlfs Institut für Versicherungswesen / Institute for Insurance Studies Fakultät für Wirtschafts - und Rechtswissenschaften / Faculty of Business, Economics and Law Technische Hochschule Köln / University of Applied Sciences Gustav Heinemann -Ufer 54 50968 Köln Tel. +49 221 8275-3803 Fax +49 221 8275-3277 Mail torsten.rohlfs @th-koeln.de Web www.ivw -koeln.de
Publikationsreihe „Forschung am ivwKöln“ Kostenlos abrufbar unter www.ivw-koeln.de. Mehrheitlich sind diese Online-Publikationen auch über den Schriftenserver Cologne Open Science verfügbar. 2016 6/2016 Heep-Altiner, Rohlfs, Dağoğlu, Pulido, Venter: Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II 5/2016 Goecke: Collective Defined Contribution Plans - Backtesting based on German capital market data 1955 - 2015 4/2016 Knobloch: Bewertete inhomogene Markov-Ketten - Spezielle unterjährliche und zeitstetige Modelle 3/2016 Völler (Hrsg.): Sozialisiert durch Google, Apple, Amazon, Facebook und Co. – Kundenerwartungen und –erfahrungen in der Assekuranz. Proceedings zum 20. Kölner Versicherungssymposium am 5. November 2015 in Köln 2/2016 Materne (Hrsg.): Jahresbericht 2015 des Forschungsschwerpunkts Rückversicherung 1/2016 Institut für Versicherungswesen: Forschungsbericht für das Jahr 2015 2015 11/2015 Goecke (Hrsg.): Kapitalanlagerisiken: Economic Scenario Generator und Liquiditätsmanagement. Proceedings zum 8. FaRis & DAV Symposium am 12. Juni 2015 in Köln 10/2015 Heep-Altiner, Rohlfs: Standardformel und weitere Anwendungen am Beispiel des durchgängigen Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 2 9/2015 Goecke: Asset Liability Management in einem selbstfinanzierenden Pensionsfonds 8/2015 Strobel (Hrsg.): Management des Langlebigkeitsrisikos. Proceedings zum 7. FaRis & DAV Symposium am 5.12.2014 in Köln 7/2015 Völler, Wunder: Enterprise 2.0: Konzeption eines Wikis im Sinne des prozessorientierten Wissensmanagements 6/2015 Heep-Altiner, Rohlfs: Standardformel und weitere Anwendungen am Beispiel des durchgängigen Datenmodells der „IVW Privat AG‘‘ 5/2015 Knobloch: Momente und charakteristische Funktion des Barwerts einer bewerteten inhomogenen Markov-Kette. Anwendung bei risikobehafteten Zahlungsströmen 4/2015 Heep-Altiner, Rohlfs, Beier: Erneuerbare Energien und ALM eines Versicherungsunternehmens 3/2015 Dolgov: Calibration of Heston's stochastic volatility model to an empirical density using a genetic algorithm 2/2015 Heep-Altiner, Berg: Mikroökonomisches Produktionsmodell für Versicherungen 1/2015 Institut für Versicherungswesen: Forschungsbericht für das Jahr 2014