Die Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Abstract
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Full text
Schiele, Dietmar Article Die Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Schiele, Dietmar (1958) : Die Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 78, Iss. 2, pp. 39-69, https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290896 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
167] 39 Die Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Von Dietmar Schiele - Berlin Inhaltsverzeichnis: I. Die Problematik der Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung S. 39 — II. Der Begriff der staatlichen Dienstleistungen S. 40 — III. Das Bewertungsproblem S. 41 — IV. Die drei Methoden der Erfassung der staatlichen Dienstleistungen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: 1. Der Staat als Produzent S. 46 — 2. Der Staat als Verbraucher S. 54 — 3. Der Staat als Produzent und Verbraucher S. 63 I. Die Problematik der Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Der Anteil des staatlichen Sektors am Netto-Sozialprodukt zu Faktorkosten betrug im Jahre 1955 9,9 ^o1. Wenn auch dieser Bereich damit weit hinter der Industrie zurückbleibt, so nimmt er doch vor allem seinen Funktionen nach einen bedeutenden Platz im Wirtschaftsleben^ ein. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn im Zuge der Entwicklung von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung ein immer dringenderes Bedürfnis entstand, nicht nur die Güterproduktion, sondern auch die Dienstleistungen zu erfassen. Die Statistiken über die materielle Güterproduktion, wie z. B. die Auftragseingangsstatistik, die Umsatzstatistik, die Einund Ausfuhrstatistik usw. sind im Verhältnis zu den Statistiken über die Dienstleistungen relativ einfach zu erstellen. Die Erfassung der Dienstleistungen des Staates dagegen bereitet große Schwierigkeiten, da sie nicht wie die Güter auf dem Markt gehandelt werden und einen Preis erzielen. Die Schwierigkeiten liegen 1. in der Bewertung, 2. in der Zurechnung entweder zu den Vorleistungen oder zu der Wertschöpfung und 3. in der Beschaffung hinreichender Unterlagen. ad 1. Das Problem der Bewertung liegt darin, an Stelle des Marktpreises, den andere Dienstleistungen und die Güter erzielen, einen Wert für die hier besprochenen Dienstleistungen zu finden, mit dem 1 Die Zahlenangabe ist dem Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1956 entnommen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
40 Dietmar Schiele [168 sie in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einbezogen werden können, ohne dadurch ein rechnungsmäßig völlig falsches Bild von der Wirtschaft zu erhalten. Folgende Möglichkeiten sind gegeben: 1. Die Bewertung erfolgt nach den Kosten. 2. Die Bewertung geschieht mittels unterstellter Dienstleistungsgebühren. 3. Die Bewertung ist analog den Marktpreisen durchzuführen, die für gleiche, aber von privatwirtschaftlicher Seite erstellte Dienstleistungen gezahlt werden. 4. Die Bewertung erfolgt nach dem Nutzen der Leistungen. Da eine statistische Bestimmung des Nutzens jedoch nicht möglich ist. scheidet diese Methode aus2. ad 2. Das Problem der Zurechnung liegt in der Entscheidung, ob eine Leistung der Wertschöpfung des betrachteten Wirtschaftsbereichs zugerechnet werden soll oder ob sie als Vorleistung für einen anderen Wirtschiaftsbereich angesehen werden muß. Ist das letztere der Fall, so ergibt sich als weiteres Problem, welchen Wirtschaftsbereichen und in welcher .Höhe die Leistung zugerechnet werden soll. ad 3. Das dritte Problem besteht in der Beschaffung geeigneter statistischer Unterlagen. In unserem Zusammenhang kommt hierfür das Material der Finanzstatistik und der kameralistischen Buchführung in Betracht. Die Schwierigkeiten liegen in der Ordnung dieser Unterlagen nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten. II. Der Begriff der staatlichen Dienstleistungen Der Bereich, innerhalb dessen sich heute das Leben des einzelnen Menschen oder von Gruppen von Menschen vollzieht, ist durch den Willen und) die Tätigkeit des Staates mitbestimmt. Dies trifft durchaus nicht nur auf den Menschen jenseits des „Eisernen Vorhanges" zu, sondern gilt auch für den, der in der westlichen Hemisphäre lebt. Überall und während der verschiedenen Stationen seines Lebens und im täglichen Geschehen begegnet er dem Staat, sei es durch die Schulpflicht, die Wehrpflicht, die Pflicht zur polizeilichen Anmeldung, die Paßkontrolle beim Grenzübertritt, die Verbotsschilder in einem staatlichen Forst usw. Diese Ausweitung der staatlichen Tätigkeit und des staatlichen Einflusses ist nicht nur eine Erscheinung der jüngsten Zeit und geschah nicht abrupt, sondern vollzog sich seit dem Entstehen der Nationalstaaten im 17. Jahrhundert ständig, teilweise durch Kriege begünstigt, sprunghaft. Bemerkenswert dabei ist, daß dies auf die Entwicklung in allen Ländern zutrifft, ganz gleich welche Staatsform 2 Vgl. hierzu den Versuch William Stanley J e v o n s 4 in seinem Werk „Die Theorie der Politischen Ökonomie", den Nutzen indirekt quantitativ zu bestimmen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
159] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 41 Kill: oder Staatsformen ihrem Leben und Wirtschaften das Gepräge gaben. Der Grund liegt darin, daß das Anwachsen des staatlichen Bereichs nicht allein politischer Natur ist. Es liegt vielmehr auch in der dem sozialen und wirtschaftlichen Geschehen innewohnenden Dynamik, die den Staat immer wieder vor neue Aufgaben stellte, die wegen ihres Umfanges und teilweise auch wegen der für ihre Durchführung benötigten Macht nicht auf privater oder privatwirtschaftlicher Ebene bewältigt werden konnten. Der Staat ist grundsätzlich ein wichtiger mitgestaltender Faktor des Wirtschaftslebens geworden. Welcher Art ist nun, konkret gesprochen, die gestaltende und ordnende Tätigkeit des Staates? Zusammengefaßt ergibt sich: 1. Die eigentliche Staatstätigkeit, d. h. die zur Erhaltung und Sicherung eines Volkes notwendigen kollektiven Dienste, die im allgemeinen ohne ein spezielles Entgelt geleistet werden und die normalerweise nicht von privater Seite aus durchgeführt werden können. 2. Die Tätigkeit des Staates als Unternehmer (eigene Produktionsstätten und Handelsunternehmen). 3. Die Tätigkeit des Staates* als Investor (besonders z. B. im Wohnungsbau). Der erste Punkt, und nur er interessiert in diesem Zusammenhang, umfaßt die staatlichen Dienstleistungen. Hierunter verstehen wir, generell gesagt, die staatlichen Dienste, die den Bedarf decken, der einmal aus dem Bedarf des Einzelnen heraus entstanden ist, aber dem allgemeinen Bedarf entspricht und der zum anderen aus dem Zusammenleben in einer Gemeinschaft hervorgegangen ist, wobei sowohl im ersten wie im zweiten Falle eine Deckung des Bedarfs schon wegen seines Umfanges nur durch die Allgemeinheit erfolgen kann. Hinzu kommt, daß eine Besorgung dieser Dienstleistungen durch private Organisationen nicht ¡möglich ist, da nach Gerhard Colm auch die Personen in ihren Genuß gelangen würden, ohne daß man es unterbinden könnte, die keinen Beitrag zu den dabei entstehenden Gesamtkosten geleistet haben3. Zur näheren Erläuterung sei als Beispiel auf folgende zwei Bereiche staatlicher Dienstleistungen gesondert hingewiesen: 1. Das Bedürfnis des Menschen nach Sicherheit und Ordnung wird heute durch den Staat befriedigt. Zwar kann diese oder jene Privatperson vielleicht im gewissen Umfange für ihre eigene Sicherheit sorgen, doch schon im Kriegsfall z. B. wäre sie machtlos. So ist der Dienst des Soldaten, wenn er auch nicht direkt auf den Einzelnen bezogen ausgeführt wird, eine Leistung, die 3 Vgl. Gerhard Colm, Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben, 1927, Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
42 Dietmar Schiele [170 sowohl für die Gemeinschaft wie für den Einzelnen notwendig ist. 2. Denken wir an andere Bereiche, wie z. B. das Sozialwesen und die Gesundheitspflege, so ergibt sich das gleiche Bild. Auch hier könnte manches von privater Seite getan werden, doch bliebe es Stückwerk und würde den Anforderungen nicht gewachsen sein. Außerdem würde es darüber hinaus dem sozialen Empfinden der heutigen Zeit widersprechen, das nicht nur durch die Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft, sondern auch durch die Umkehrung dessen gekennzeichnet ist. Im einzelnen läßt sich nun für die staatlichen Dienstleistungen folgende Gliederung entsprechend ihren Funktionen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Raum durchführen4: 1. Allgemeine Verwaltung (oberste Staatsorgane, Auswärtiger Dienst, Finanzverwaltung usw.). 2. Verteidigung (einschl. ziviler Verteidigung; ausschl. halbmilitärischer Dienststellen, wie z. B. meteorologische Stationen usw., diese unter 8.). 3. Rechtspflege, Polizei (Gerichte, Gefängnisse usw.). 4. Gesundheitspflege (Krankenhäuser, staatlich angestellte Ärzte usw.). 5. Spezielle Sozialfürsorge (Irrenanstalten, Blindenfürsorge, Kinderfürsorge u. a. m.). 6. Bildung (Volks-, Mittelund Oberschulen, Berufsund Fachschulen, Universitäten, Büchereien, Museen). 7. Straßen und andere Verkehrseinrichtungen (z. B. Leuchttürme, Flugsicherungsstellen usw.). 8. Sonstige Tätigkeit des Staates (öffentliche Parks, Feuerwehr, Theater usw.). III. Das Bewertungsproblem Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung dient der wertmäßigen Darstellung des Wirtschaftskreislaufes mit all seinen Güterund Dienstleistungsströmen. Das ist grundsätzlich zunächst nur unter der Bedingung einer einheitlichen Bewertung der verschiedenen Tatbestände durchzuführen. Ein Erfordernis, das sich einmal aus dem Zusammenfassen einzelner Positionen ergibt und andererseits aus der beabsichtigten Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Bei den Gütern und Dienstleistungen, für die sich auf dem Markt als Folge von Angebot und Nachfrage ein Preis bildet, ist eine Bewertung1 nach dem so entstandenen Marktpreis die angemessenste Bewertung. Allerdings ist 4 Entnommen: Ein Standard-System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, herausg. von der OEEC Paris 1952, Deutscher Bundesverlag G.m.b.H. Bonn, S. 54. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
171] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 43 dabei zu beachten, daß es auch hier Güter und Dienstleistungen gibt, deren Bewertung Schwierigkeiten bereitet, insofern als sich zwar für sie ein Marktpreis gebildet hat, aber gewisse Mengen von ihnen gar nicht oder aber auf einem anderen als dem üblichen Weg den Markt passieren. Man denke nur an den Eigenverbrauch in der Landwirtschaft und den Konsum in den Gaststätten. Ein besonderes Problem bildet jedoch die Bewertung der staatlichen Dienstleistungen, da sich für sie, weil sie nicht auf dem Markt ausgehandelt werden, kein Marktpreis bildet5. Selbst in den Fällen, in denen sowohl von staatlicher wie von privater Seite Dienstleistungen geboten werden, so z. B. im Schulwesen, kann leider keine analoge Bewertung vorgenommen werden in dem Sinne, daß die von staatlicher Seite erstellte Leistung nach dem Preis bewertet wird, der für dieselbe, aber von privater Seite gebotene Leistung gezahlt wird. Erstens ist, wie Gerhard Golm bemerkt, die Qualität der einzelnen Schulen nicht gleich6, zweitens deckt nach J. B. D. Derksen der Ertrag im allgemeinen nicht die Kosten7 und drittens ist auch' bei den Privatschulen in dem Schulgeld kein Marktpreis zu sehen, da es kein Austauschverhältnis auf dem Markt widerspiegelt, sondern nach anderen Gesichtspunkten festgelegt wird. Auch die für die staatlichen Dienstleistungen erhobenen Gebühren stellen keinen Marktpreis dar, denn sie haben sowohl einen preiswie auch einen steuerähnlichen Charakter8. Dieser ergibt sich daraus, daß für die Gebühren eine spezielle Leistung geboten wird, die von dem Zahlenden erst verursacht sein muß, also in etwa ein Tauschverhältnis vorliegt, während das letztere sich aus dem Zwangsmäßigen der Gebühren ergibt, d. h., daß ihre Entrichtung vom Staat vorgeschrieben wird. Vorausgesetzt man hätte das Einbeziehen der staatlichen Dienstleistungen in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nur für die erwogen, für die Gebühren bezahlt werden müssen, sollte man daher auf Grund dieses preisund steuerähnlichen Charakters der Gebühren überhaupt auf eine Einbeziehung der staatlichen Dienstleistungen verzichten. Würde man es dennoch tun, wäre es. insofern inkonsequent, 5 In diesem Zusammenhang sei auf E. Ronald Walker hingewiesen, der in seinem Werk „Von der Wirtschaftstheorie zur Wirtschaftspolitik" (Metopen-Verlag G.m.b.H. — Wiesbaden, 1951) nachdrücklich auf die Vorgänge jenseits des Marktes eingeht und diese „Außermarkt-Operationen", wie er sie nennt, unbedingt als wichtige Phänomene des gesellschaftlichen Lebens in die Wirtschaftstheorie einbezogen wissen will. Jedoch bietet er keine Anhaltspunkte dafür, wie man diese „Außermarkt-Operationen" praktisch-statistisch bewerten soll. 6 Vgl. Gerhard C o 1 m , Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben, S. 38. 7 Vgl. J. B. D. Derksen, Internationale Übersicht über die Methoden der Berechnung des Volkseinkommens, in: Weltwirtschaftliches Archiv, Jena 1941, Bd. 54, Verlag Gustav Fischer/Jena, S. 259. 8 Anton Tautscher, Die öffentliche Wirtschaft, Berlin 1953, Verlag Duncker & Humblot/Berlin, S. 216. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
44 Dietmar Schiele [172 als man dann bei der Bewertung doch zwei verschiedene Wertmaßstäbe hätte, nämlich einerseits einen Marktpreis und andererseits eine zwar auch auf tauschwirtschaftlichen, aber darüber hinaus auch auf zwangsmäßigen Elementen beruhende Gebühr. Ganz abgesehen davon, daß auf diese Weise nur ein geringer Teil der staatlichen Dienstleistungen ausgewiesen würde, da im Gegensatz zu der Fülle der staatlichen Leistungen nur bei wenigen eine Gebühr erhoben wird. Wie soll nun aber ihre Bewertung erfolgen, da sie weder einen Marktpreis erzielen noch sich ihre Erfassung nur auf die beschränken soll, für die Gebühren erhoben werden? Bei der Beantwortung dieser Frage stehen sich zwei Auffassungen gegenüber. Einerseits, meinte man. den Bruttowert der öffentlichen Leistungen dem Betrag der gesamten bezahlten Steuern gleichsetzen zu können, und andererseits vertrat man die Ansicht, die öffentlichen Leistungen nach ihren Kosten bewerten zu müssen. Eine beliebige Verwendung bald der einen, bald der anderen Methode bei der Berechnung der Sozialproduktgrößen ist nicht möglich, da die beiden auf verschiedene Weise errechneten Ergebnisse nicht unbedingt übereinstimmen müssen. Zurückzuführen ist dies auf die Abhängigkeit der Steuereinnahmen von den Konjunkturschwankungen und auf die im Gegensatz dazu immer relativ gleichbleibende wertmäßige Höhe der durch die öffentlichen Leistungen hervorgerufenen Kosten. Die erste Methode wurde von Simon Kuznets vertreten, aber inzwischen ist sie auch von ihm selbst verworfen worden. Sie ging dahin, den Staat als ein einziges Unternehmen aufzufassen, bei dem das einzelne Wirtschaftssubjekt sich die entsprechenden Leistungen gegen Bezahlung eines Entgeltes, also in diesem Falle der Steuern und Gebühren, kaufte. Das war schon rein finanzwissenschaftlich eine gewagte Version, da es dem Begriff der Steuer keineswegs entsprach. Sie verneinte das Zwangsmäßige der Steuer und das Fehlen einer spezifischen Gegenleistung seitens des Staates. Ferner spricht gegen diese Methode die schon behandelte Abhängigkeit der Steuereinnahmen von den Konjunkturschwankungen. Die andere Methode berechnet, wie oben gesagt, den Anteil der staatlichen Dienstleistungen nach den durch sie entstandenen Kosten, und zwar den Personalkosten, und entspricht somit der Auffassung, daß alle Kosten verursachenden Güter und Dienstleistungen in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mit-einbezogen werden sollen9. Der Personalaufwand gibt den produktiven Beitrag des Staates an, weil er durch seinen Verbrauch an Arbeitskräften den Wert widerspiegelt, der in die Produktion der staatlichen Leistungen eingegangen 9 Fritz Mertsch, Die Aufgaben der Statistik in den verschiedenen Wirtschaftsordnungen, Berlin 1954, Verlag Duncker & Humblot/Berlin, Wirtschaftswissenschaftliche Abhandlungen, Heft 4, S. 141. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
173] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 45 ist10. Durch Gerhard Colm wird diese Aussage gestützt, indem er ausführt: „So wie in der Erwerbswirtschaft Leistungen und Erlös als korrespondierend angenommen werden, so müssen bei der öffentlichen Wirtschaft Leistungen und Kosten als gleichwertig aufgefaßt werden11." Des weiteren bemerkt er hierzu, daß „die Bewertung privatwirtschaftlicher Leistungen nach ihrem Preise tatsächlich dem allgemeinen Bedarfssystem entspricht", während die öffentlichen Leistungen „danach abgewogen" werden, „was sie kosten", d. h., daß man unterstellen kann, daß „die Bewertung der Leistung mit den Kosten in Übereinstimmung steht", da „das Parlament z. B. Kosten für eine bestimmte Aufgabe nur dann bewilligt, wenn ihm die Erfüllung der betreffenden Aufgabe entsprechend wertvoll erscheint"12. Auch aus der Statistik der Personalausgaben bei Bund, Ländern und Gemeinden läßt sich herleiten, daß der Personalaufwand tatsächlich die Produktionsleistung des Staates bezüglich seiner spezifischen Aufgaben wiedergibt. So entfallen von den 10 Mrd. DM, die im Rechnungsjahr 1953 in der Bundesrepublik vom Staat für Personalausgaben aufgewandt wurden, 6,2 Mrd. DM auf Lehrpersonal aller Art, Richter, Polizeibeamte, Ärzte, Feuerwehr, Straßenreinigung, Müllabfuhr usw. Hieraus ist zu ersehen, daß demnach über 60 vH der Personalkosten die Kosten darstellen, die als direkte Produktionskosten anzusehen sind, im Gegensatz zu den reinen Verwaltungskosten, die man im betriebswirtschaftlichen Sinne als „Gemeinkosten" bezeichnen würde. Es versteht sich, daß auf gebietskörperschaftlicher Ebene die Anteile der verschiedenen Ressorts an den gesamten Personalausgaben variieren13. Abschließend bleibt somit festzustellen, daß die Bewertung nach den Personalkosten, die durch die öffentlichen Leistungen entstehen, vorzunehmen ist, selbst wenn dadurch im Vergleich zu den nach Marktpreisen bewerteten Gütern und Dienstleistungen eine andere Bewertungsgrundlage genommen wird. Es sei jedoch in diesem Zu10 Es ist hierbei jedoch zu bedenken, daß diese Aussage nicht ohne Einschränkungen getroffen werden kann, d. h. man muß sich bewußt sein, daß die Bemessungsgrundlage der Beamtengehälter nicht allein die Leistung der Beamten bildet, sondern daß die Beamtengehälter auch durch andere Faktoren bestimmt werden. Neben der Leistung sind noch soziale Momente entscheidend wie Familienstand, Zahl der Kinder und die Größe des Wohnortes (Ortsklassen); ferner wirken traditionelle Gründe mit. Von besonderer Bedeutung aber sind die dem Fiskus zur Verfügung stehenden Mittel, was z. B. seinen Ausdruck findet in der unterschiedlichen Besoldung der Beamten in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik. Man kann in diesem Zusammenhang vielleicht von einem „Lohnfonds'4 sprechen, der die Höhe der Beamtengehälter nach oben begrenzt. 11 Gerhard Colm, Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben, S. 74. 12 Gerhard Colm, Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben, S. 74. 13 Vgl.: Personalausgaben bei Bund, Ländern und Gemeinden in den Rechnungsjahren 1950 bis 1954, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 5, NF., Mai 1955. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
46 Dietmar Schiele [174 sammenhang noch darauf hingewiesen, daß es sich auch bei den Marktpreisen nicht immer ausschließlich um Preise handelt, die sich auf Grund von Angebot und Nachfrage bilden, sondern daß auch unter anderen Bedingungen Preise entstehen, z. B. die Monopolpreise, die, obwohl sie keine echten Marktpreise darstellen, ohne weiteres als Bewertungsgrundlage bei den entsprechenden Leistungen genommen werden. IV. Die drei Methoden der Erfassung der staatlichen Dienstleistungen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Der erste Abschnitt wird die Einbeziehung des Staates in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung allein als Produzent behandeln. Im wesentlichen bringt er damit die frühere Auffassung von Simon Kuznets. Der zweite Abschnitt wird sich mit der Einbeziehung des Staates als Verbraucher befassen, was der z. Z. üblichen Methode der amtlichen Statistik entspricht, und im dritten Abschnitt schließlich wird versucht werden, den Staat sowohl als Produzent wie auch als Verbraucher in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einzuordnen. 1. Der Staat als Produzent Den Staat als Produzenten in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einzubeziehen, bedeutet, ihn wie ein einziges großes Unternehmen zu behandeln, nur mit dem Unterschied, daß er seines inneren Gefüges und seiner Bedeutung wegen eine gesonderte Darstellung verlangt. Dabei läßt die Mannigfaltigkeit seiner Betätigung die Frage auftauchen, was überhaupt zum Sektor „Staat" gerechnet werden soll14, produziert doch der Staat neben den eigentlichen staatlichen Leistungen wie „Allgemeine Verwaltung", Justiz, Sozialwesen usw. auch noch andere Güter und Dienstleistungen als Unternehmer in der privaten Wirtschaft entweder in Konkurrenz mit anderen privaten Unternehmen oder als Monopolist. Es widerspräche dem Sinn seiner gesonderten Darstellung, die zuletzt genannte Tätigkeit des Staates zusammen mit den eigentlichen Staatsaufgaben zu berechnen, denn sie ist genau wie die Produktion der privaten Unternehmer ein sich nach marktwirtschaftlichen Regeln vollziehender Vorgang. Im einzelnen handelt es sich hierbei vornehmlich um Unternehmen der Versorgungswirtschaft (z. B. Elektrizitätsund Gaswerke), des Verkehrsund Nachrichtenwesens, des Geldwesens, des Wohnungswesens und sonstige Dienstleistungsbereiche wie Theater und staatliche Lotterien. Somit sind vom staatlichen Sektor alle öffentlichen Unternehmen und In14 Er führt ebenso wie die anderen Sektoren der Volkswirtschaft vier Konten. Von diesen ist das Produktionskonto, wie später zu zeigen sein wird, bei der vorliegenden Methode das wichtigste. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
181] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 53 folgt, daß die Steuern, die der Bestreitung der Kosten dienen, die dem Staat aus der Produktion seiner als Zwischenprodukte anzusehenden Leistungen erwachsen, nicht in das Volkseinkommen einzubeziehen sind, wohl aber dagegen die Steuern, die zur Deckung der Kosten verwendet werden, die dem Staat bei seiner Produktion der als Endprodukte anzusehenden Leistungen entstehen. Dabei handelt es sich nach Simon Kuznets nicht um die Frage, ob die indirekten Steuern, die direkten Geschäftssteuern oder die direkten Personalsteuern in das Volkseinkommen einbezogen werden müssen, sondern in welcher Höhe diese Steuern oder Teile dieser Steuern zur Kostendeckung der Produktion der Zwischenbzw. Endprodukte verwendet werden22. Eine Bestimmung der Endprodukte nach den Steuern, aus denen sie finanziert werden, ist aber bei verschiedenen staatlichen Leistungen nicht möglich, da nicht für jede staatliche Leistungsart ein besonderer, aus bestimmten Steuerarten gespeister Fonds vorhanden ist, aus dem ihre finanzielle Deckung erfolgt. Kuznets schlägt daher vor, bei der Berechnung des Volkseinkommens die Summe aller Einkommen um die Kosten der Produktion der staatlichen Leistungen zu vermehren, die als Endprodukte anzusehen sind23. Somit ist dann das Volkseinkommen hier als Netto-Sozialprodukt zu Faktorkosten zu verstehen, enthält es doch nur die Einkommen der Produktionsfaktoren. Die Dienstleistungen des Staates werden auf der Kredit-Seite des Produktionskontos des Sektors „Staat" ausgewiesen. Dies geschieht in der Weise, daß der Teil der Steuern, der zur Produktion der als Zwischenprodukte anzusehenden staatlichen Leistungen verwendet wird, gemessen an den Kosten dieser Produktion, die staatlichen Dienstleistungen enthält, die auf der Debet-Seite des Produktionskontos des Sektors „Unternehmen" in die Vorleistungen eingehen, d. h., vom Sektor „Staat" an den Sektor „Unternehmen" gegen Steuern „verkauft" werden; während der Teil der Steuern, der zur Produktion der als Endprodukte anzusehenden staatlichen Leistungen verwendet wird, gemessen an den Kosten der Produktion, die staatlichen Dienstleistungen enthält, die auf der Debet-Seite des Einkommenskontos des Sektors „Private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter" in den privaten Konsum eingehen, d. h., vom Sektor „Staat" an die „Privaten Haushalte usw." „verkauft" werden. Die Methode, den Staat ausschließlich als Produzenten in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einzubeziehen, ist angesichts der mannigfaltigen Funktionen des Staates im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Raum ebenso extrem wie die nächstfolgende, die den 22 Vgl. Simon Kuznets, Government Product and National Income. 23 Simon Kuznets, Government Product and National Income, S. 215. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
54 Dietmar Schiele [182 Staat nur als Verbraucher sieht. Einerseits muß ein Teil der staatlichen Leistungen zwar als „Produktionsfaktor höherer Ordnung" angesehen werden, andererseits aber entzieht der Staat der Volkswirtschaft Mittel, die er, vor allem als sozial ausgleichender Faktor, dem letzten Verbrauch zuführt. 2. Der Staat als Verbraucher Im folgenden soll nun die Methode abgehandelt werden, die den Staat als Verbraucher darstellt, und zwar wird dabei im wesentlichen das OEEC-Standard-System zugrunde gelegt werden. Zunächst jedoch einige allgemeine Bemerkungen zu der Eingliederung des Sektors „Staat" in das System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in seiner Fassung als Verbraucher. Ebenso wie bei der vorhergehenden Methode umfaßt auch bei dieser der Sektor „Staat" folgende Institutionen: 1. Die Gebietskörperschaften. 2. Die öffentlichen Institutionen, soweit sie nicht auf einen Erwerb ausgerichtet sind, z. B. Schulen und Krankenhäuser. Allerdings erfolgt hierbei die Abgrenzung nach dem OEEC-StandardSystem gegenüber dem Sektor „Unternehmen" zum Teil wenigstens ziemlich willkürlich durch Aufzählung. So sollen z. B. öffentliche Sportplätze, öffentliche Schwimmund Badeanstalten sowie öffentliche Friedhöfe als Unternehmen dem Sektor „Unternehmen" zugeteilt werden. Dies erscheint gewagt, wie schon im vorhergehenden Kapitel abgehandelt, da hier, wenn auch die Kosten einzelner dieser Institutionen durch Gebühren gedeckt werden sollten, sozialpolitische und nicht erwerbsmäßige Momente im Vordergrund stehen. Eine Einbeziehung solcher Dienstleistungsbereiche in den Sektor „Staat" dürfte daher eher angebracht sein. 3. Die Sozialversicherung, „sofern sie als Instrument der staatlichen Sozialpolitik anzusehen ist"24. Grundsätzlich umfaßt der Sektor „Staat" auch bei dieser Methode vier Konten: 1. Das Produktionskonto. 2. Das Einkommenskonto. 3. Das Vermögensveränderungskonto. 4. Das Außenkonto. Jedoch ist das wichtigste Konto hier nicht mehr das Produktionskonto des Sektors „Staat", sondern sein Einkommenskonto, da das Gewicht dieses Sektors jetzt nicht mehr auf der Produktionsseite der Volkswirtschaft, sondern auf ihrer Konsumtionsseite liegt. Der Blick 24 Ein Standard-System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, S. 30. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
183] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 55 richtet sich eigentlich nicht mehr so auf die vom Staat erbrachten Leistungen, als vielmehr auf die für ihre Durchführung notwendigen Aufwendungen. Der Staat ist nicht mehr im wesentlichen Produzent, sondern Verbraucher. Hierin liegt meines Erachtens, abgesehen einmal von den wirtschaftlichen Einwendungen, vom Soziologischen her betrachtet eine gewisse Gefahr für das Verhältnis des Staatsbürgers zum Staat, weil dadurch in der breiten Öffentlichkeit auf Grund der veröffentlichten Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Staat allzusehr als der Nehmende denn als der Gebende erscheint; zumal detailliertere Angaben seltener den Weg in die Tagespresse finden25. Näher kann hierauf im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht eingegangen werden. Nur noch die Güter und Dienstleistungen, für die der Staat eine direkte Bezahlung verlangt, werden als Produktion angesehen26. Somit verliert das Produktionskonto des Staates bei der jetzigen Methode die Bedeutung, die ihm bei der vorhergehenden zukam. Dies findet auch seinen Ausdruck darin, wie die Zusammenfassung der gleichartigen Konten der verschiedenen Sektoren vorgenommen wird. Die Produktionskonten der drei Sektoren „Unternehmen", „Staat" und „Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbscharakter" werden zu einem Sozialproduktkonto zusammengefaßt, das somit im wesentlichen das Produktionskonto der gesamten Volkswirtschaft darstellt. Es enthält die Dienstleistungen des Staates, die gegen Bezahlung den privaten Haushalten zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu diesem Sozialproduktskonto ist das Volkseinkommenskonto nicht ein der gesamten Volkswirtschaft gemeinsames Einkommenskonto, sondern die mit den Einkommensvorgängen zusammenhängenden und sich aus ihnen ergebenden Transaktionen einer Volkswirtschaft werden auf drei Konten dargestellt, um so einen genauen Einblick in die Einkommensentstehung, -Verteilung und -Verwendung zu erhalten. Im Prinzip jedoch könnten die drei Konten zu einem für die Volkswirtschaft gemeinsamen Volkseinkommenskonto zusammengefaßt werden. Die drei Konten sind: 1. Das „Volkseinkommenskonto", das die Verteilung des Volkseinkommens nach Einkommensarten aufzeigt. 25 Es wird bei solchen Gedankengängen übersehen, daß der Begriff des Verbrauchs nicht nur auf die Bedürfnisbefriedigung abzustellen ist und damit in einen scharfen Gegensatz zum Begriff der Produktion gebracht wird, so wie es bei den Klassikern geschieht, sondern der Verbrauch ist sowohl konsumtiv wie auch produktiv zu fassen. Besonders deutlich wird dies durch die Auffassung, den Verbrauch als Reproduktion menschlicher Arbeitskraft zu kennzeichnen. Produktion und Konsumtion werden somit in einem engeren Zusammenhang und Wechselspiel gesehen. Der Verbrauch stellt nicht mehr den Abschluß des Wirtschaftens dar, sondern durch die Auffassung, den Verbrauch auch produktiv und die Produktion auch konsumtiv zu sehen, ergibt sich ein deutliches Bild von dem Ineinandergreifen von Produktion und Verbrauch. 26 Jedoch auch nicht ausschließlich, wie noch zu zeigen sein wird. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
56 Dietmar Schiele [184 2. Das „Zusammengefaßte Einkommenskonto für den Staat"27, das die Einnahmen und Ausgaben des Staates gegenüberstellt und das als das einzige der vier Konten des staatlichen Sektors eine besondere Darstellung erfährt. Der Grund dafür ist die Funktion des Verbrauchers, die der Staat hier im wesentlichen im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung innehat. Unter „zusammengefaßt" wird verstanden, daß das Konto keine Transaktionen wiedergibt, die sich innerhalb der einzelnen Einkommenskonten des Staates vollziehen (z. B. der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern), sondern nur die Transaktionen mit anderen Sektoren und Konten. 3. Das „Zusammengefaßte Einkommenskonto für die Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter", das die Einkommen und Ausgaben der Haushalte gegenüberstellt. Die beiden letzten Konten des staatlichen Sektors, das Vermögensveränderungskonto und Außenkonto werden jeweils mit den ihnen gleichartigen Konten der beiden anderen Sektoren vereinigt. Im ersten Falle zu dem ,,Zusammengefaßten Vermögensveränderungskonto", das die Kapitaltransaktionen einer Volkswirtschaft wiedergibt und im zweiten Falle zu dem „Zusammengefaßten Konto für das Ausland", das die Trankaktionen zwischen Inland und Ausland zeigt. Da der Staat hier als Verbraucher angesehen wird, ergibt sich in bezug auf die Steuern, daß sie nicht als spezielles Entgelt für die staatlichen Leistungen zu betrachten sind, sondern als allgemeine laufende Übertragungen28 der anderen Sektoren an den Sektor „Staat". So stellen die indirekten Steuern eine laufende Übertragung des Sektors „Unternehmen" an den Sektor „Staat" dar und1 werden von der Debet-Seite des Sozialproduktkontos auf die Kredit-Seite de« Einkommenskontos des Staates überwiesen. Sie sind zwangsmäßig erhobene Abgaben auf Güter und Dienstleistungen und werden nicht in das Volkseinkommen im Sinne des Nettosozialprodukts zu Faktorkosten einbezogen. Die direkten Steuern, sowohl die direkten Geschäfts» wie Personalsteuern, sind laufende Übertragungen des Sektors „Private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter" an den Sektor ..Staat" und werden von der Debet-Seite des Einkommenskontos des Sektors „Private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter" auf die Kredit-Seite des Einkommenskontos des Staates übertragen. Sie sind zwangsmäßig erhobene Abgaben des Staates auf die Einkommen und Vermögen29 und werden in das Volks27 Weiterhin nur als „Einkommenskonto des Staates" bezeichnet. 28 Übertragungen sind Geldoder Sachleistungen, für die keine spezielle Gegenleistung vom Empfänger erbracht wird. 29 Ausschließlich der einmaligen Vermögensabgaben, die als Vermögensiibertragungen an das „Zusammengefaßte Vermögensveränderungskonto" angesehen werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
185] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 57 einkommen einbezogen. Fassen wir zusammen, so können wir sagen, daß bei dieser Methode der theoretischen Definition der Steuern Rechnung getragen wird, indem sie als zwangsmäßige und daher nicht als Entgelt anzusehende Abgaben an den Staat zur finanziellen Deickung der mit seinen Leistungen verbundenen Ausgaben verbucht werden. Die Einbeziehung der staatlichen Dienstleistungen, dies gegen Gebühren zur Verfügung gestellt werden, ist dagegen im OEEC-StandardSystem ziemlich kompliziert und unübersichtlich geregelt. Die Gebühren werden nach verschiedenen Gesichtspunkten in drei Gruppen zusammengefaßt und dann jeweils verschiedenen Strömen des Wirtschaftskreislaufes zugeordnet. Die erste Gruppe der Gebühren umfaßt die Leistungen des Staates, die von den privaten Haushalten auf Grund ihres freien Entschlusses gekauft werden. Es handelt sich hierbei z. B. um Programme, Kataloge und Postkarten von Museen, Stadtpläne, Eintrittsgeld für Ausstellungen usw. Diese Gebühren und Zahlungen werden in den privaten Konsum einbezogen. Die zweite Gruppe umfaßt die Gebühren, die für speziellere staatliche Dienste zu entrichten sind. Es sind dies insbesondere die staatlichen Dienstleistungen, die mit der eigentlichen Staatstätigkeit zusammenhängen und zu deren Inanspruchnahme man zum Teil gezwungen ist. Im einzelnen handelt es sich dabei z. B. um Gebühren für Pässe, Standesaimtgebühren, Justizgebühren usw. Sie erscheinen nach dem OEEC-Standard-System nicht im privaten Konsum, sondern als negativer Posten in der Position „Laufende Übertragungen an Haushalte" auf dem Einkommenskonto des Staates. Die dritte Gruppe umfaßt die Zahlungen an den Staat, die ohne eine spezielle Gegenleistung zu erfolgen haben, d. h., es sind zwingend vorgeschriebene allgemeine Zahlungen an den Staat, wie z. B. die Kraftfahrzeugsteuer für privat gehaltene Kraftfahrzeuge und die Hundesteuer. Mithin handelt es sich um Aufwandssteuern, die aus dem Einkommen der privaten Haushalte' gezahlt werden müssen und nicht überwälzt werden können. Ihre Verbuchung erfolgt, indem sie den privaten Konsumausgaben zugerechnet und dann als indirekte Steuern der Unternehmen an den Staat nachgewiesen werden. Wenden wir uns nun der Position des Einkommenskontos des Sektors „Staat" zu, die die Sachund Dienstleistungen des Staates enthält. Es handelt sich hierbei um die Position „Laufende Käufe des Staates von Gütern und Diensten" auf der Debet-Seite des Einkommenskontos. Sie weist die Sachund Dienstleistungen des Staates aus, die der Allgemeinheit und den Einzelnen unentgeltlich zugute kommen. Damit ist schon gesagt, daß sie die Leistungen nicht umfaßt, die den Unternehmen und privaten Haushalten verkauft oder gegen Gebühren zur Verfügung gestellt werden. Deren Behandlung ist bereits beschrieben worden, so daß nicht noch einmal darauf einOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
58 Dietmar Schiele [186 gegangen zu werden braucht. Die Position „Laufende Käufe des Staates von Gütern und Diensten" ist sowohl für das Einkommenskonto des Staates wie speziell für die vorliegende Arbeit die bedeutendste. Bringt doch gerade sie die Stellung des Staates innerhalb der Volkswirtschaft an Hand seines Konsums zum Ausdruck, entsprechend dem hier zugrunde liegenden Verfahren, ihn in erster Linie als Verbraucher anzusehen. Alle sich aus den eigentlichen Staatsaufgaben ergebenden Leistungen werden hier ausgewiesen, ganz gleich ob sie im einzelnen direkt eine1 produktive Wirkung erzielen oder ob sie erst im Gesamtzusammenhang der Volkswirtschaft als produktiv zu kennzeichnen sind oder ob sie überhaupt einen rein konsumtiven Charakter tragen. Der Beitrag des Staates zum Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen wird demnach mit Hilfe seines Sachund Personalaufwandes festgestellt. Um diesen Betrag im einzelnen näher klarzulegen, wird der gesamte Staatsaufwand, nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert, noch in besonderen Tabellen nachgewiesen30. Dieses Erfordernis ergibt sich, weil die Position „Laufende Käufe des Staates von Gütern und Diensten" zu global ist, um daraus die Stellung des Staates in der Volkswirtschaft in ihrer vollen Bedeutung eindeutig zur Darstellung zu bringen. Bevor jedoch im einzelnen auf diese Gliederung eingegangen werden kann, müssen noch allgemeine Fragen der Abgrenzung der laufenden Käufe des Staates von Gütern und Diensten gegenüber dem privaten Konsum und den Investitionen im Inland geklärt werden. Die Abgrenzung des öffentlichen Konsums gegenüber dem privaten Konsum erfolgt nach dem Grundsatz, daß ein Kauf nicht dem Sektor zugerechnet werden soll, dem dieser Kauf zugute kommt, sondern dem Sektor, der letztlich „über Art und Höhe des Kaufes entscheidet"31. Als Beispiel hierzu führt das OEEC-Standard-System die Verbuchung der Kosten für den Kauf von Medizin an, und zwar einmal in einer Volkswirtschaft ohne nationalen Gesundheitsdienst und ein andermal in einer Volkswirtschaft mit nationalem Gesundheitsdienst. Im ersten Falle müssen nach diesem Grundsatz solche Kosten in den privaten Konsum einbezogen werden, selbst wenn der Staat für ärmere Schichten der Bevölkerung Arzneimittel zur Verfügung stellt. Diese sind dann den „Laufenden Übertragungen des Staates an die Haushalte" zuzurechnen. Im zweiten Falle aber müssen die Arzneikosten bei den Käufen des Staates verbucht werden und, falls ein Teil dieser Kosten von den privaten Haushalten zugesteuert wird, müßte dieser Teil dann bei den „Laufenden Übertragungen der privaten Haushalte an den Staat" ausgewiesen werden. Die Abgrenzung der „Laufenden Käufe des Staates von Gütern und Diensten" gegenüber den Investitionen im Inland ist nach dem 30 Vgl. Ein Standard-System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, S. 19. 31 Ein Standard-System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, S. 47. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
187] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 59 Standard-System ziemlich willkürlich geregelt und widerspricht in manchem der Handhabung bei den Unternehmen und bei der Finanzslatistik. Im wesentlichen beruht das auf der anfechtbaren Anschauung, den Staat in erster Linie als Verbraucher zu kennzeichnen. Als Investitionen werden nur die Ausgaben des Staates für zivile Bauten und Anlagen angesehen. Sämtliche Verteidigungsausgaben, auch wenn es sich um Kasernen, Flugplätze usw. handelt, werden den laufenden Konsumausgaben des Staates zugerechnet. Ebenso verhält es sich mit dem sogenannten beweglichen Sachvermögen des Staates, das auch nicht zu den Investitionen, sondern zum Verbrauch gezählt wird. Hierunter fallen z. B. Kraftfahrzeuge, Betriebsanlagen, die nicht Teile von Bauten sind, Büroeinrichtungen usw. Befassen wir uns nun näher mit der Position „Laufende Käufe des Staates von Gütern und Diensten", indem wir zuerst ihre Zusammensetzung nach Güterarten und Diensten untersuchen. Wir können drei größere Komplexe von Gütern und Diensten unterscheiden: 1. Die Löhne und Gehälter in naturaler wie Geldform aller fest und regelmäßig im öffentlichen Dienst stehenden Personen einschließlich der Angehörigen der Streitkräfte und ausschließlich der in öffentlichen Unternehmen Beschäftigten und der nicht regelmäßig verwandten Sachverständigen. Bei den Zahlungen an die Angehörigen der Streitkräfte sind freie Verpflegung und Kleidung (Uniformen) einbegriffen, da man von dem Standpunkt ausgeht, daß diese hierdurch einen Vorteil gegenüber den in anderen Berufen arbeitenden Personen besitzen. Die Verpflegung und Kleidung erscheint dann außerdem als Ausgabe im privaten Konsum. Ferner sind die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge an öffentliche Pensionskassen „(oder statt dessen die tatsächlichen Pensionen)"32 einbezogen. 2. Die unterstellten Brutto-Mieten für die eigenen zur Durchführung der Staatsaufgaben notwendigen Gebäude, wie Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser usw. Ausgeschlossen sind historische Bauten, Museen und sonstige Bauten wie Straßen und andere Verkehrsanlagen, Die Brutto-Mieten der öffentlichen Gebäude werden analog den Mieten für gewerbliche Räume in der privaten Wirtschaft festgesetzt. Als Gegenposten zu den Brutto-Mieten müssen auf der Kredit-Seite des Einkommenskontos des Staates unterstellte Netto-Mieten für staatliche Gebäude eingeführt werden, die dann in dem Posten „Vermögensund Unternehmereinkommen cles Staates" verbucht werden. Zu diesen Netto-Mieten gelangt man durch Abzug der Abschreibungen, Reparaturkosten und Kosten der 32 Ein Standard-System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, S. 53. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
60 Dietmar Schiele [188 laufenden Unterhaltung, sowie sonstige Kosten (z. B. Versicherungsprämien, Straßenreinigung und Wassergeld). Beachtet werden muß ferner, daß die in den Brutto-Mieten enthaltenen Löhne für die mit der Instandhaltung beschäftigten Arbeiter von den unter 1. angeführten Löhnen und Gehältern abgezogen werden müssen; ebenso wie die Gebühren und Sachausgaben, die sich bei der Verwaltung und Instandhaltung der öffentlichen Gebäude ergeben, unter 3. abgesetzt werden müssen. In beiden Fällen würden sich sonst Doppelzählungen ergeben. 3. Die Käufe des Staates von Unternehmen und vom Ausland abzüglich der Verkäufe des Staates von Gütern und Diensten an Haushalte und Unternehmungen. Dieser Komplex umfaßt: a) Die Aufwendungen des Staates für seine militärischen Anlagen und seine militärische Ausrüstung unter Ausschluß der schon unter 1. enthaltenen Ausgaben. Diese Aufwendungen bestehen in dem Bau von Kasernen, Flugplätzen und Truppenübungsplätzen und in dem Kauf von Schiffen, Flugzeugen, Panzern, Waffen und Munition. b) Die Käufe des Staates für zivile Zwecke außer Löhnen und Gehältern, den unterstellten Brutto-Mieten und den Investitionen für zivile öffentliche Gebäude. Im einzelnen bedeutet das: Büroeinrichtungen, Lehrmittel, Laboratoriumsbedarf, ärztliche Instrumente, Postgebühren, Transportkosten, Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige, unterstellte Bankgebühren usw. Von diesen Käufen des Staates werden als Gesamtposten die Verkäufe des Staates an die Unternehmen und privaten Haushalte abgezogen. Hierbei handelt es sich nicht um Verkäufe aus dem eigentlichen staatlichen Aufgabenbereich. Im wesentlichen sind es die Leistungen des Staates, die oben bei der Besprechung der Gebühren erwähnt wurden und die, wie schon ausgeführt, bei anderen Posten einbezogen werden. Der zweite Gesichtspunkt, unter dem die Käufe des Staates von Gütern und Diensten gegliedert werden, ist der nach Verwendungsarten, d. h. nach den Aufgabenbereichen der öffentlichen Verwaltung. Das Standard-System unterscheidet dabei acht Verwaltungszweige33: 1. Allgemeine Verwaltung (Zentralverwaltung, Auswärtiger Dienst, Finanzverwaltung usw.). 2. Verteidigung. 3. Rechtspflege, Polizei usw. 4. Gesundheitspflege. 5. Spezielle Sozialfürsorge (Blindenanstalten, Irrenanstalten, Kinderfürsorge usw.). 6. Bildung. 33 Ein Standard-System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, S. 54. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
189] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 61 7. Sonstige Tätigkeit des Staates (Sportpflege, Feuerwehr, religiöse, kulturelle und wissenschaftliche Ausgaben usw.). 8. Straßenund andere Verkehrseinrichtungen. Indem die Staatsausgaben so in die sie verausgabenden Ressorts aufgeteilt werden, soll auf Grund der Ausgaben der einzelnen Ressorts ein Überblick über die wirtschaftliche Struktur und Bedeutung des Staatsapparates und seiner Teilbereiche gewonnen werden, und zwar besonders im Hinblick auf den Anteil des Staates am Sozialprodukt. Jedoch ergeben sich einige Schwierigkeiten bei der Erfassung der Staatsausgaben nach Verwendungszwecken, da die öffentliche Verwaltung, ihre Rechnungslegung, ihre Statistik nicht nach volkswirtschaftlichen, sondern nach staatsund verwaltungsrechtlichen und fiskalischen Gesichtspunkten aufgebaut ist, so wie es sich aus der Aufgabenerweiterung der staatlichen Tätigkeit entwickelt hat. Hildegard Bartels schreibt hierzu: „Die Schwierigkeit einer solchen Gliederung liegt darin, daß hier die betreffenden Staatskäufe weitgehend u n - abhängig von dem bestehenden (oft unterschiedlichen) Behördenaufbau zu Verwendungszwecken (Aufgabengebieten) zusammengefaßt werden müssen. Es ist bereits an anderer Stelle erwähnt worden, daß häufig verschiedene Aufgaben in ein und derselben Behörde vereinigt sind, während andererseits verschiedene Behörden und öffentliche Einrichtungen zur Erfüllung ein und derselben Aufgabe beitragen. Auch ist der Behördenaufbau im Bund, in den Ländern und den Gemeinden uneinheitlich34/6 Ein Weg dazu, diese Schwierigkeiten zu überwinden, liegt in den in neuerer Zeit unternommenen Versuchen, eine Neuordnung der öffentlichen Haushalte herbeizuführen. Man denke an den Hamburger Entwurf von Herbert Weichmann und Curt Wawrczeck im Auftrage des Hamburger Senats35. Dieser geht von der Notwendigkeit einer volkswirtschaftlichen Zielsetzung der „Neuordnung aus und leitet daraus den staatswirtschaftlichen Aufbau und die betriebswirtschaftlichen Methoden her, die den öffentlichen Haushalten und ihrer Planung und Rechnung heute zugrunde gelegt werden müssen"36. Sollten diese Gedanken einer Neuordnung der öffentlichen Haushalte einmal Wirklichkeit werden, dürften sie für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eine große Bedeutung erlangen, gerade auch in bezug auf die Feststellung des Anteils der staatlichen Dienstleistungen. 84 Hildegard Bartels, Das Einkommenskonto für den Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, in: Wirtschaft und Statistik, März 1955, Heft 3, W. Kohlhammer-Verlag Stuttgart, S. 128. 35 Vgl. Herbert Weichmann und Curt Wawrczeck, Neuordnung der öffentlichen Haushalte, Verlag Weltarchiv Gm.b.H. Hamburg 1952, Schriften des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs, Nr. 3. 86 Curt Wawrczeck, Neuordnung der öffentlichen Haushalte, in: Finanzarchiv, Bd. 14, Tübingen 1953, Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, S. 495. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
62 Dietmar Schiele [190 Eine dritte Gliederungsmöglichkeit der staatlichen Ausgaben besteht darin, die Verteilung dieser Ausgaben auf die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden), die Zweckverbände und die Sozialversicherung nachzuweisen. Fassen wir die Ausführungen zur Position „Laufende Käufe des Staates von Gütern und Diensten" zusammen, so läßt sich sagen, daß diese Position durch den Ausweis aller Aufwendungen des Staates die bedeutendste und in ihren verschiedenen Aufgliederungen aufschlußreichste des Einkommenskontos des Staates ist. Inwieweit sie innerhalb eines Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen die staatlichen Dientleistungen im wirtschaftlichen Leistungszusammenhang entsprechend den realen wirtschaftlichen Vorgängen zutreffend einordnen kann oder nicht und welche Wirkungen sich hieraus für die Berechnung der einzelnen Sozialproduktgrößen ergeben, wird im folgenden zu untersuchen sein. Es darf nicht vergessen werden, daß durch sie die Leistungen des Staates nur von der Verwendungsseite her erfaßt werden. M. a. W. die Aufwendungen des Staates, um seine Leistungen zu vollbringen, werden hier nur als letzter Verbrauch angesehen, obwohl diese Position Aufwendungen enthält, die zweifellos für produktive staatliche Leistungen gemacht werden und somit nicht als letzter Verbrauch im Staatssektor erscheinen dürfen, sondern als Voroder Endprodukte bei den Sektoren „Unternehmen" oder „Private Haushalte usw.". Die staatlichen Dienstleistungen in den Wirtschaftskreislauf ausschließlich als letzten Verbrauch in die Position „Laufende Käufe des Staates von Gütern und Diensten" einzubeziehen, bedeutet letztlich ein Verdecken wirtschaftlicher Vorgänge durch zu globale Betrachtung. Gehen sie doch, wie schon gesagt, entweder als Vorleistung in die Produktion anderer Güter ein oder werden unmittelbar, z. B. gegen Gebühren, den privaten Haushalten zur Verfügung gestellt oder sie bilden den öffentlichen Verbrauch, der auf Grund der Entscheidungen des Staates letztlich wiederum den privaten Haushalten zugute kommt. Hält man sich diese drei Möglichkeiten vor Augen, die staatlichen Dienstleistungen in den Wirtschaftskreislauf einzuordnen, so erkennt man, daß die OEEC-Methode, den Staat nur als letzten Verbraucher anzusehen, ungenügend ist, da sie weder den realen wirtschaftlichen Vorgängen entspricht, noch dem Begriff des Bruttosozialproduktes zu Marktpreisen, das sich als Summe auf dem Sozialproduktkonto ergibt und das nur die in den letzten Verbrauch gehenden Güter und Dienste umfaßt. Das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen wird hier zu hoch ausgewiesen. Die als Vorleistungen in die Produktion anderer Güter eingehenden staatlichen Dienstleistungen müssen herausgelassen werden. Diese Regelung würde auch die Inkonsequenz des OEEC-Standard-Systems beseitigen, im Volkseinkommen die Löhne und Gehälter der im öffentlichen Dienst OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49
197] Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 59 „Käufe von Gütern und Diensten vom Sektor ,Unternehmen' " auf der Debet-Seite des Einkommenskontos des Staates enthalten und andererseits als Gegenposten dazu auf der Kredit-Seite des Produktionskontos des Staates in dem Posten „Verkäufe des Sektors ,Unternehmen6 von Gütern und Diensten an den Staat". Ihre Einbeziehung in das Volkseinkommenskonto erfolgt dadurch, daß sie durch direkte Steuern, vermehrt um indirekte Steuern oder ohne sie in Höhe ihrer Kosten in der Wertschöpfung des Produktionskontos des Sektors „Unternehmen" enthalten sind und somit auch auf der Kredit-Seite des Volkseinkommenskontos ihren wertmäßigen Niederschlag finden. Zu der hier vorgeschlagenen Methode muß gesagt werden, daß auch sie nur der Versuch sein kann, die staatliche Tätigkeit innerhalb des Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ihren verschiedenen Funktionen gemäß in den Griff zu bekommen und besonders dabei das Volkseinkommen genauer zu bestimmen. Abschließend ist zu der Einbeziehung der staatlichen Dienstleistungen in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung noch einmal auf Fritz Mertsch zu verweisen, der bemerkt, daß sie grundsätzlich nicht ohne ein gewisses Maß an Willkür vorgenommen werden kann38. Dennoch aber sollte immer wieder versucht werden, ihre Einbeziehung in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu verfeinern, um ihre Bedeutung und Funktionen für die Volkswirtschaft mit der Zeit immer klarer herausstellen zu können. 38 Vgl. Fritz Mertsch, Die Aufgaben der Statistik in den verschiedenen Wirtschaftsordnungen, S. 157. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.39 | Generated on 2023-04-04 11:26:49