Sudėtinių terminų vartosenos netikslumai
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Albina AUKSORIŪTĖ
UNGNAUE VERWENDUNG KOMPLEXER TERMINE
Komplexe Termini bestehen aus zwei, drei oder vier Wörtern; in seltenen Fällen setzt sich ein Termin aus noch mehr Wörtern zusammen. Sie bestehen aus einem Grundglied, das gewöhnlich ein Substantiv ist, und es bestimmenden Gliedern – Attributen. Als Attribute dienen meist Adjektive, Partizipien oder Substantive im Genitiv. In diesem kurzen Artikel werden einige Ungenauigkeiten bei der Verwendung von Gliedern komplexer Termini behandelt. Die Beispiele stammen überwiegend aus Entwürfen von Terminologienormen. Über Normtermini schrieb K. Gaivenis bereits in dem Artikel „Einige Gedanken zur Terminologienormung“ in der zweiten Ausgabe von „Terminologija“.
In komplexen Termini werden zur Bezeichnung der Art attributiv flektierte Formen von Adjektiven und Partizipien verwendet, z. B.: natürliches (= natürliche) Trocknen, heißes (= heiße) Trocknen, zurückgegebene (= zurückzugebende) Verpackung, zerlegbare (= zerlegbare) Verpackung, nicht zerlegbare (= nicht zerlegbare) Verpackung, faltbare (= faltbare) Verpackung, verschließbare (= zu verschließende) Verpackung, offene (= offene) Verpackung, maximaler (= maximaler) Holzschwund, maximaler (= maximaler) Holzquellwert und Ähnliches.
Wie bereits erwähnt, werden Attribute in komplexen Termini typischerweise nicht nur durch Adjektive und Partizipien, sondern auch durch den Genitiv eines Substantivs ausgedrückt. Mitunter werden fälschlicherweise statt des Genitivs andere Kasus verwendet. Der Dativ wird gebraucht, wenn die Zweckbestimmung eines Gegenstands hervorgehoben werden soll, während der Genitiv eher die Art bezeichnet. Daher eignet sich, wie K. Ulvydas schrieb, der Genitiv für Benennungen sehr gut, da er in solchen Fällen zumindest teilweise auch einen Zweckaspekt ausdrückt. In Termini ist der Dativ also durch den Genitiv zu ersetzen, z. B.: Rohling für Proben (= Probenrohling), Muster für Pfosten (= Pfostenmuster), Muster für Schwellen (= Schwellenmuster), Muster
1 U l v y d a s K. Žiūpsnelis farmacijos bei medicinos kalbos terminų ar šiaip pasakymų // Kalbos kultūra. 1971. Sąs. 21. P. 3.
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für Späne (= Spänemuster), Holz für Platten (= Plattenholz), Hackschnitzel für Brennstoff (= Brennhackschnitzel). In Termini ist auch der Lokativ zu vermeiden. Er wird ebenfalls durch den Genitiv ersetzt, z. B.: Blase in der Beschichtung (= Beschichtungsblase), Zwischenräume in der Teileverbindung (= Zwischenräume der Teileverbindung).
Viele Ungenauigkeiten entstehen, wenn in Termini der Instrumental verwendet wird. Wird damit ein Mittel bezeichnet, z. B.: Streichen mit dem Pinsel, Streichen mit der Walze, werden solche Termini nicht korrigiert. Der Instrumental sollte jedoch durch ein Adjektiv oder Partizip ersetzt werden, wenn er eine Art und Weise bezeichnet, z. B.: Streichen durch Eintauchen (= Tauchstreichen), Streichen durch Übergießen (= Gießstreichen), Streichen durch Bespritzen mit einem Strahl (= Strahlstreichen), Streichen durch elektrolytische Abscheidung (= elektrolytisches Abscheidestreichen), Streichen durch Airless-Spritzen (= Airless-Spritzstreichen).
An einen Termin werden zahlreiche Anforderungen gestellt. Wichtig ist, dass er nicht nur eindeutig, korrekt, präzise und morphologisch zweckmäßig, sondern auch kurz ist. Besonders wichtig ist, dass komplexe Termini möglichst klar und kurz sind. Eine wichtige Ungenauigkeit bei der Verwendung komplexer Termini sind beschreibende Wortverbindungen, die gekürzt und zu Termini verdichtet werden sollten. Partizipial-, Präpositional- und andere Konstruktionen, die in der Fachsprache verwendet werden, sind zu vermeiden, z. B.: Prüfung von Verpackungen durch Eintauchen in Wasser (= Tauchprüfung von Verpackungen), Verformungsgeschwindigkeit beim Prüfen von Holz (= Verformungsgeschwindigkeit der Holzprobe), Mehrwegverpackung (= Mehrwegverpackung), Möbel für Wartesäle von Verkehrsbetrieben (= Möbel für Bahnhofswartesäle).
Ein weiterer Mangel komplexer Termini ist eine nicht empfehlenswerte Wortstellung. Das Bezugswort muss auf das Attribut folgen, z. B.: Bruttomasse (= Masse brutto), Nettomasse (= Masse netto). Wenn ein Termin aus mehreren Wörtern besteht und mehrere Attribute enthält, steht zunächst das kongruierende Attribut, ausgedrückt durch ein Adjektiv oder Partizip, darauf folgt das nicht kongruierende Attribut, ausgedrückt durch den Genitiv eines Substantivs, und erst dann das Grundglied des komplexen Terminus, das durch die genannten Attribute bestimmt wird, z. B.: Holzquerschnitt (= Querschnitt des Holzes), Holzlängsschnitt (= Längsschnitt des Holzes), Holzstrahlenschnitt
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(= radialer Holzschnitt), absolute Holzfeuchte (= absolute Holzfeuchte), relative Holzfeuchte (= relative Holzfeuchte), mittlere Gleichgewichtsfeuchte des Holzes (= mittlere Gleichgewichtsfeuchte des Holzes), longitudinales Quellen des Holzes (= longitudinales Quellen des Holzes), Arbeitsteil der Probe (= Arbeitsteil der Probe).
Im Artikel wird nur ein Teil der Ungenauigkeiten und Mängel bei zusammengesetzten Termini behandelt. Bei der Verwendung zusammengesetzter Termini sind alle weiteren Anforderungen an Termini zu berücksichtigen.
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