Kaip tampa kebli iš pažiūros paprasta simbolinių pavadinimų rašymo taisyklė
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RAMUNĖ VASKELAITĖ
WIE EINE AUF DEN ERSTEN BLICK EINFACHE REGEL ZUR SCHREIBUNG VON SYMBOLISCHEN BEZEICHNUNGEN KOMPLIZIERT WIRD
SCHLÜSSELWÖRTER: symbolische Bezeichnung, Gebrauch, Norm, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Regeln zur Bildung von Bezeichnungen, Großschreibung, Anführungszeichen.
EINLEITUNG
Die Regel zur Schreibung symbolischer Bezeichnungen scheint auf den ersten Blick so einfach, dass es nichts zu erörtern gibt – diese Bezeichnungen sind mit einem großen Anfangsbuchstaben und in Anführungszeichen zu schreiben. Entweder wegen dieser Einfachheit oder wegen des Mangels an wissenschaftlichen Artikeln zum Thema Rechtschreibung und Zeichensetzung gibt es keine wissenschaftliche Analyse, die den Besonderheiten der Schreibung dieser Art von Bezeichnungen gewidmet wäre. Die in Lietuvių kalbos rašyboje ir skyryboje (im Folgenden LKRS) formulierte Regel wurde vermutlich als unproblematisch angesehen und gelangte daher, als einige Aspekte der Rechtschreibung und Zeichensetzung durch Beschlüsse der Staatlichen Kommission für die litauische Sprache (im Folgenden VLKK) geändert wurden (VŽ 1997a, 2006a, b), nicht unter die geänderten Fälle und wurde nicht Gegenstand der durch diese Änderungen ausgelösten Diskussionen.
Was Sprachspezialisten einfach erscheint, ist jedoch für Nutzerinnen und Nutzer, die keine sprachwissenschaftliche Ausbildung absolviert haben, nicht immer selbstverständlich, zumal sich unter ihnen auch Personen befinden, die die Sekundarschule nicht abgeschlossen haben; und auch Hochschulabsolventen haben die Sprachregeln nicht alle gleichermaßen gelernt. Dieser Umstand, der durch den Sprachgebrauch im Internet besonders deutlich zutage tritt, wird häufig übersehen, ist aber gerade ein häufiger Faktor, der Norm und tatsächlichen Gebrauch auseinanderfallen lässt. Die Diskrepanz zwischen dem idealen und dem tatsächlichen Sprachverwender trat auch mit der Verbreitung symbolischer Bezeichnungen zutage. Als sich vor etwa zwei Jahrzehnten nach dem gesellschaftlichen Wandel die Gründung privater Unternehmen verbreitete, zeigte sich, dass es für viele Gründer eine kaum zu bewältigende Aufgabe war, einen korrekten Namen für die zu gründende Einheit zu finden. Als Bezeichnungen, die Fehler auf verschiedenen Sprachebenen enthielten, darunter auch auf der elementaren Ebene von Rechtschreibung und Zeichensetzung, im öffentlichen Sprachgebrauch zunehmend verbreitet waren, wurde es notwendig, Regeln für ihre Urheber auszuarbeiten und zugleich diese Bezeichnungsgruppe eingehend zu untersuchen. So führte die von der Wirklichkeit aufgeworfene aktuelle Frage dazu, dass sich gewissermaßen sogar ein eigenständiger Bereich der Sprachpflege und -forschung herausbildete: die Bezeichnungen juristischer Personen, die verallgemeinernd auch Firmennamen genannt werden¹.
Bei der sprachlichen Pflege und Untersuchung der gesamten Gruppe von Bezeichnungen für Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen musste selbstverständlich auch ihre Untergruppe einbezogen werden – Wörter oder Wortverbindungen in übertragener Bedeutung, die schon seit Langem
1 Es scheint, dass sich das Wort firma im Sprachgebrauch nicht besonders stark durchsetzt; mit verallgemeinernder Bedeutung werden auch įmonės, bendrovės verwendet. Auch in sprachwissenschaftlichen Arbeiten wird in jüngerer Zeit als Oberbegriff eher das Wort įmonės oder die Wortverbindung juridiniai asmenys verwendet. Dieser Tendenz wird auch im vorliegenden Artikel gefolgt.
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die gewöhnlichen als symbolische Namen oder symbolische Bezeichnungen zu bezeichnen2. Daher erregten gerade die symbolischen Bezeichnungen juristischer Personen die größte Aufmerksamkeit der Sprachexperten unter allen symbolischen Bezeichnungen. Noch vor der Ausarbeitung der ersten Regeln wurden fachliche und methodische Hinweise für die Verfasser und Bearbeiter von Bezeichnungen erarbeitet (Kniūkšta 1992a), auf deren Grundlage Regeln entstanden. Die ersten, Firmų vardų vartojimas, wurden 1992 durch einen Beschluss der VLKK angenommen (LKKN 1998: 12–15); später wurden sie präzisiert oder geändert (VŽ 1997b, 2002b). Derzeit gelten die 2004 festgelegten Regeln zur Bildung symbolischer Bezeichnungen von Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen (VŽ 2004); lediglich zwei ihrer Punkte wurden 2013 gestrichen (VŽ 2013). Außerdem wurde eine Anlage zu den Regeln erstellt, die die mit dem symbolischen Bestandteil einer Bezeichnung verwendeten Gattungswörter umfasst, die im Bereich der Bezeichnungen juristischer Personen meist als Gattungswörter bezeichnet werden (VŽ 1995, 1997c)3. Die Anforderung, dass die Bezeichnung einer zu gründenden juristischen Person korrekt sein muss, ist im Zivilgesetzbuch der Republik Litauen formuliert (VŽ 2000). Als schließlich klar wurde, dass weder diese rechtliche Schutzvorkehrung noch die klar dargelegten Regeln ausreichen, um die Korrektheit in diesem Bereich sicherzustellen, begann die VLKK, das staatliche Unternehmen Registrų centras bei jeder zur Eintragung vorgesehenen Bezeichnung einer juristischen Person zu konsultieren4. Die auf der Website der VLKK veröffentlichten Informationen zeigen, dass viele Bezeichnungen abgelehnt werden; zugleich überrascht aber auch das Ausmaß der Unternehmensgründungen – jeden Monat werden mehr als anderthalb- bis zweitausend Bezeichnungen zur Prüfung eingereicht5. Diese Zahlen allein genügen, um zu erkennen, welch beträchtlichen Anteil des alltäglichen Sprachgebrauchs sie ausmachen; da sie im öffentlichen Sprachgebrauch zahlreich vertreten sind, haben sie einen enormen Einfluss auf das Niveau der Standardsprache6.
Bei der Untersuchung symbolischer Bezeichnungen juristischer Personen und ebenso bei der Entwicklung von Grundsätzen zu ihrer Normierung gebührt das größte Verdienst dem langjährigen verantwortlichen Redakteur der Zeitschrift Kalbos kultūros, Dr. P. Kniūkšta. Schon die in Kalbos kultūroje veröffentlichten Artikel zeigen, mit welcher Weitsicht diese Fragen erörtert wurden und wie viel erreicht wurde, obwohl es nahezu keine Tradition gab, Bezeichnungen juristischer Personen unter sprachlichen Gesichtspunkten zu untersuchen. Außerdem wurde und wird viel für ein breiteres Publikum geschrieben7; für die Verfasser von Bezeichnungen wurden die erwähnten methodischen und fachlichen Hinweise und später die Regeln Firmų vardų vartojimas (LKKN 1998: 12–15) erarbeitet – die Grundlage aller späteren Regeln zur Bildung von Bezeichnungen. Auch eigenständige Publikationen wurden veröffentlicht: Įstaigų, įmonių ir organizacijų pavadinimai (Kniūkšta 2004), Viešieji užrašai. Po dokumentus ir Vilniaus gatves pasižvalgius (Kniūkšta 2006b), des Spezialisten für Verwaltungssprache ……………………
2 Pranas Kniūkšta (2004: 20–21) yra atkreipęs dėmesį į šių terminų vartoseną: pirmosiose taisyklėse pavadinimų sudarytojams vartotas terminas simbolinis vardas, apimantis ir gimininius žodžius, tačiau 2004 m. priimtose liko tik simbolinis pavadinimas, apimantis simboliškai vartojamus žodžius. Šiame straipsnyje irgi bus paisoma tos terminijos raidos krypties: visas pavadinimas, įskaitant ir gimininius žodžius, bus vadinamas juridinio asmens (įmonės) pavadinimu, o jo simbolinė dalis – simboliniu pavadinimu arba simboline dalimi.
3 Die Anlage ist derzeit nicht mehr gültig; siehe auf der Website der VLKK, online abrufbar unter: http://www.vlkk.lt/lit/nutarimai/imoniu-pavadinimai/simboliniai.htm.
4 Die Beratung wurde durch den Regierungsbeschluss Nr. 1452 vom 5. Dezember 2012 gesetzlich verankert, mit dem die Bestimmungen des Registers juristischer Personen geändert wurden (VŽ 2012). Der Registerverwalter ist verpflichtet, bei der VLKK eine Beratung dazu einzuholen, ob die Bezeichnung einer juristischen Person den Normen der litauischen Standardsprache entspricht, und innerhalb von 6 Arbeitsstunden eine Antwort mitzuteilen.
5 Diese Informationen werden auf der Website der VLKK bereitgestellt, online abrufbar unter: http://www.vlkk.lt/lit/naujienos/bendrosios.html.
6 Übrigens werden nicht ausschließlich fehlerhafte symbolische Bezeichnungen gebildet. Der von der staatlichen Sprachinspektion veranstaltete Wettbewerb um die schönsten litauischen Unternehmensbezeichnungen bringt auch Fälle eines außergewöhnlichen Sprachgefühls ans Licht und widerlegt damit die verbreitete, unbegründete Ansicht, der Reichtum an Substantiven der litauischen Sprache sei bei der Bildung von Unternehmensbezeichnungen bereits ausgeschöpft – schließlich sind die Möglichkeiten, nominale Wortgruppen oder andere Kombinationen zu bilden, unerschöpflich. So gehören zu den Gewinnern des Wettbewerbs von 2014 Unternehmen, die 2013 unter wohlklingenden Namen wie „Akacijų užuovėja“, „Džiaugsmo blykstė“, „Genio uoksas“, „Lėti vėjai“, „Namo akys“, „Sapnų namai“, „Saldi prabanga“, „Siūlo galas“, „Skaičių miškas“ und anderen eingetragen wurden.
7 Die meisten Artikel (einige überarbeitet oder gekürzt) wurden in die Monografie Kalbos vartosena ir tvarkyba (Kniūkšta 2001: 339–406) aufgenommen.
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Unter sprachlichem Gesichtspunkt werden Bezeichnungen juristischer Personen, darunter auch symbolische, im Buch Administracinė kalba ir jos vartosena (Kniūkšta 2005) behandelt. Auch der Begriff simboliniai pavadinimai, der mit sąlyginiais pavadinimais, sutartiniais ženklais konkurrierte, setzte sich wahrscheinlich dank P. Kniūkšta durch (Kniūkšta 2001: 339–341). Symbolische Bezeichnungen von Unternehmen, Einrichtungen oder Organisationen wurden gesondert kaum von jemandem untersucht; sie werden zusammen mit allen symbolischen Bezeichnungen erwähnt. Doch auch solche Bezeichnungen insgesamt sind nur selten Gegenstand von Untersuchungen und kommen lediglich in einigen wenigen Artikeln vor (Valeckienė 1965; Drazdauskienė 1975; Sližienė 1979; Vaicekauskienė 1997; Kvašytė 2005; Jocaitė, Kvašytė 2006).
Zwar werden symbolische Bezeichnungen als Satzglieder oder Bestandteile von Wortverbindungen in Grammatiken behandelt (LKG₃ 1976: 429–430; DLKG 1997: 557), jedoch nur unter dem allgemeinsten und unproblematischen Gesichtspunkt. Erwähnt werden sie auch in Sprachpflege- und anderen Lehrbüchern (Brūzگienė ir kt. 2013; Linkevičienė 2013). In Grammatiken werden naturgemäß syntaktische und morphologische Ebenen behandelt, genauer gesagt Fragen der Deklination von Bezeichnungen sowie ihrer Verwendung im Genitiv oder Nominativ; diese gehören zu den aktuellsten Themen auch in Artikeln und anderen Publikationen (LKŽin 1998: 338; Pupkis 2005: 287–289). Artikel befassen sich auch mit Lexik und Wortbildung, während die elementare Ebene der Rechtschreibung und Zeichensetzung offenbar durchweg außer Acht gelassen wird, vermutlich weil sie als selbstverständlich gilt. Der heutige Sprachgebrauch zeigt jedoch, dass gerade diese Ebene inzwischen wohl die schwierigste geworden ist; die Schwierigkeiten könnten zum Teil auch durch die mangelnde Aufmerksamkeit für diesen Bereich entstanden sein.
Mit diesem Artikel soll die entstandene Lücke verkleinert werden. Erörtert werden daher Probleme der Rechtschreibung und Zeichensetzung bei symbolischen Bezeichnungen. Konkret lässt sich der Untersuchungsgegenstand als die bestehenden oder sich herausbildenden Schreibweisen symbolischer Bezeichnungen juristischer Personen und die sie bestimmenden Faktoren benennen. Eine solche Analyse, die auch mögliche Lösungswege für das Problem aufzeigt, dürfte vor allem für Sprachregler und Sprachpfleger von Interesse sein; da es jedoch in Sprachpublikationen an manchen Formulierungen oder an deren Klarheit mangelt, wird sie auch den Verwendern und Verfassern von Bezeichnungen nützlich sein. Ihnen sollte dadurch klarer werden, welche Schreibweisen symbolischer Bezeichnungen tatsächlich nicht mit der Norm vereinbar sind und worin der Widerspruch besteht.
1. DAS PROBLEM DER GROSSSCHREIBUNG
1.1. Widerspiegelungen des Begriffs der Möglichkeiten im Register juristischer Personen
Die Regel für die Schreibung symbolischer Namen wird im LKRS wie folgt formuliert: „Verschiedene symbolische Namen (bei denen die Wörter, aus denen sich der Name zusammensetzt, in übertragener Bedeutung verwendet werden) werden mit einem Großbuchstaben geschrieben und in Anführungszeichen gesetzt (ohne Anführungszeichen würden sie einen anderen Gegenstand bezeichnen).“ (LKRS 1992: 70). Da solche Namen auch aus mehreren Wörtern bestehen können, wird unmittelbar hinzugefügt: „Besteht ein Name aus zwei oder mehr Wörtern, wird nur das erste Wort großgeschrieben; Eigennamen, die Bestandteil des Namens sind, werden ebenfalls großgeschrieben.“ Diese Regel wird auch in Lehrbüchern und Nachschlagewerken wiederholt, z. B.: „Zusammengesetzte symbolische Namen werden in Anführungszeichen gesetzt; darin wird das erste Wort großgeschrieben, Eigennamen werden großgeschrieben, z. B.: geschlossene Aktiengesellschaft (abgekürzt UAB) „Interneto vizija“, die Zeitschrift „Socialinių mokslų studijos“, öffentliche Einrichtung (VšĮ) „Europos vartotojų centras“, Aktiengesellschaft (AB) „Grįžulo Ratai“, staatliches Unternehmen (VĮ) „Regitra.“ (Brūzգienė ir kt. 2013: 48). Wozu-
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welchem Zweck in diesen Fällen die Großbuchstaben und Anführungszeichen dienen, wird nirgends angegeben; die Schreibregel selbst ist jedoch einfach, und ausführlichere Erläuterungen scheinen tatsächlich nicht erforderlich.
Vielleicht wird sie gerade wegen ihrer Einfachheit in den Grammatiken nicht formuliert; die Schreibung in Anführungszeichen und mit großem Anfangsbuchstaben ist nur aus den Beispielen ersichtlich (LKG3 1976: 429–430; DLKG 1997: 557). Eine solche Formulierung findet sich auch nicht in den ersten Regeln für Namensgeber, was sich mit deren Zweck rechtfertigen lässt – schließlich handelt es sich um Regeln zur Namensbildung und nicht zur Schreibung. Eine Formulierung zur Rechtschreibung taucht 1997 auf; sie findet sich auch in den 2004 verabschiedeten Regeln zur Bildung symbolischer Namen von Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen. Alle übrigen Bestimmungen der Regeln regeln jedoch nur Namen, die gerade gebildet werden, also noch nicht eingetragen sind. Somit wurde die Regel zur Schreibung wohl auch auf Namen angewandt, die gerade gebildet wurden.
Würden die Namensgeber sich an diese Regel halten, wenn sie bei der obligatorischen Registrierung eines zu gründenden Unternehmens im Register juristischer Personen den Namen eintragen lassen, gäbe es keinerlei Probleme. Leider zeigt die von der staatlichen Einrichtung Registrų centras verwaltete Datenbank8, dass nur ein Teil der Einträge der Regel entspricht, z. B.: Verband „Taika per kultūrą“, Verein „Sniego gniūžtė“, kleine Gesellschaft „Laumės skrynia“, Gartenbauverein „Mūsų Londonas“, Tierschutzklub „Draugo letena“, Kreditgenossenschaft „Giminėlė“, Gemeindezentrum des Dorfes Tabariškės „Tabariškės kaip nutapytos“, Aktiengesellschaft „Snaigė“, geschlossene Aktiengesellschaft „Kita kryptis“, geschlossene Aktiengesellschaft für Versicherungsmakler „Destinija“, Wohnungsbaugenossenschaft „Rytinis krantas“. Andere Einträge, genauer gesagt ihr symbolischer Teil, sind im Register vollständig in Großbuchstaben eingetragen, z. B.: Klub ARBATA SU CITRINA, Klub ŠA-MANAI, Verband VERSLAS STUDENTAMS, Verband TAVO DRUGYS, Verband der Musikurheberrechte NATA, öffentliche Einrichtung MANO MIESTAS, öffentliche Einrichtung NAUJASIS VARGONŲ FORUMAS, gesellschaftliche Organisation NAUJA KRYPTIS, geschlossene Aktiengesellschaft BINGELIS IR SŪNUS, Landwirtschaftsbetrieb LIETA. Weder im LKRS noch in den Regeln zur Namensbildung wird die Möglichkeit der Schreibung in Großbuchstaben formuliert. Im LKRS, dem normativen Werk, in dem die Rechtschreibung der litauischen Sprache am ausführlichsten behandelt wird, wird diese Schreibweise nicht erwähnt. Wie im LKRS vorgesehen, sind mehrere aufeinanderfolgende Großbuchstaben nur bei der Bildung einer Abkürzung zulässig (LKRS 1992: 73–74). Somit stellt sich zu Recht die Frage, wie diese Möglichkeit bei der Registrierung von Unternehmen und anderen privaten sowie öffentlichen juristischen Personen entstanden ist.
Fälle durchgängiger Großschreibung werden gesondert nur in Dana Vainauskienės Artikel „Dėl ištisinio rašymo didžiosiomis raidėmis“ behandelt. Zu symbolischen Namen heißt es, dass sie nach den Rechtschreibregeln der litauischen Sprache in Anführungszeichen geschrieben werden, „in bestimmten Fällen (zum Beispiel auf Schildern, Etiketten und in der Werbung) können sie jedoch durch eine andere Schriftart oder andere Schriftzeichen, d. h. Großbuchstaben, hervorgehoben werden, z. B.: Laden UOSINGIS, Hotel AUKŠTAITĖJA, geschlossene Aktiengesellschaft KILIMAI <...>.“ (Vainauskienė 1996: 71–72). Schon früher wurde diese Schreibweise in den genannten methodischen und sachbezogenen Empfehlungen erwähnt. Nachdem gesagt wird, dass Namen in Anführungszeichen zu schreiben sind, wird hinzugefügt: „Ist ein symbolischer Name grafisch hervorgehoben (steht er in einer neuen Zeile oder in größerer Schrift), kann er auch ohne Anführungszeichen, aber ausschließlich in Großbuchstaben geschrieben werden (in Anzeigen und Ähnlichem), z. B.: Konzert des Ensembles LIETUVA.“ (Kniūkšta 2001: 379–380). In der Publikation Įstaigų, įmonių ir organizacijų pavadinimai werden Schilder gesondert behandelt: „Die symbolischen Namen selbst werden in Anführungszeichen geschrieben und mit einem Großbuchstaben begonnen. <...> Anführungszeichen können durch eine andere Schriftart oder durch Großbuchstaben ersetzt werden: Aktiengesellschaft Tauras, Laden SAULUTĖ. Namen werden gewöhnlich auf Schildern ohne Anführungszeichen geschrieben: SAULUTĖ, LIETUVOS SPAUDA.“ (Kniūkšta 2004: 28). Die Aussage wird im Buch Administracinė kalba ir jos vartosena wiederholt (Kniūkšta 2005: 116).
8 Das Register juristischer Personen wird auf der Website des Registrų centras bereitgestellt, online abrufbar unter: http://www.registru-centras.lt/jar.
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Im Konsultationsportal der VLKK werden solche Schreibbereiche als Design zusammengefasst: „Eine Variante mit Großbuchstaben oder einer anderen Schriftart kann zu Designzwecken verwendet werden, z. B. in der Werbung, auf Schildern o. Ä.“9 Allerdings wird die Möglichkeit, Anführungszeichen durch etwas anderes zu ersetzen, auch im LKRS (in einer Fußnote) erwähnt, jedoch nicht als Verwendung von Großbuchstaben bezeichnet, sondern als Schreiben in einer anderen Schriftart oder in einer neuen Zeile: „Symbolische Namen, die ohne Text verwendet werden (auf Schildern, Etiketten, Buchumschlägen usw.), werden nicht in Anführungszeichen gesetzt. Nur wenn sie zusammen mit einem Gattungsbegriff stehen und nicht durch eine andere Schriftart oder eine neue Zeile hervorgehoben sind, können sie in Anführungszeichen gesetzt werden, vgl.: / Kino Neris; Kino „Neris.“ (LKRS 1992: 70).
Aus der Gesamtheit der Aussagen ließe sich schließen, dass die Schreibung in Großbuchstaben in nicht zusammenhängenden und/oder werblichen Texten als Ersatz für Anführungszeichen dient. Die Bereiche werden jedoch recht abstrakt beschrieben, und die Formulierungen sind nicht streng. Ausführlicher werden diese Bereiche in einer späteren Arbeit erläutert (Kniūkšta 2005: 120–123), doch daraus geht hervor, dass es sogar zwischen Schildern und Werbeaufschriften Unterschiede in der Schreibweise geben kann. Hier wird auch der Begriff öffentliche Werbeaufschriften verwendet; mit der Aussage, dass Namensaufschriften „ziemlich häufig auf besondere Weise geschrieben werden und ein Firmenzeichen darstellen, anders gesagt, das Firmenzeichen als Werbename verwendet wird“ (Kniūkšta 2005: 121), werden symbolische Namen auch mit einem weiteren Bereich verknüpft – den Marken10. Gerade in all diesen Bereichen ist die Schreibweise in Großbuchstaben am gebräuchlichsten; folglich könnte diese Schreibweise nach dem Analogieverfahren von dort auch in das Register übernommen worden sein. Die für die Namensbildung vorgesehenen Regeln wurden nicht herangezogen, da die Formulierung zur Rechtschreibung darin erst später erscheint und lediglich die Schreibung mit großem Anfangsbuchstaben vorsieht. Allerdings wird im Anhang der Regeln, und zwar in Punkt 3, eine weitere Möglichkeit erwähnt, doch ist dort nicht von Großbuchstaben, sondern von einer anderen Schriftart die Rede: „Gattungswörter, die den Tätigkeitsbereich oder die Art der Tätigkeit bezeichnen und zusammen mit symbolischen Namen verwendet werden, verschmelzen nicht mit diesen, sondern bilden einen Nebenbestandteil des Eigennamens, der auch grafisch davon abgesetzt ist: Der symbolische Name wird in Anführungszeichen gesetzt (die Anführungszeichen des symbolischen Namens können durch eine andere Schriftart ersetzt werden), die Gattungswörter werden in gewöhnlicher Schrift geschrieben.“ (VŽ 1995, 1997c). Andere Schriftarten wurden im Register nicht angewandt. Zudem lässt die Bezeichnung des Anhangs „Verwendung und Schreibung von Gattungswörtern in Namen“ darauf schließen, dass er offenbar nicht für die Namensbildner bestimmt ist, sondern die Schreibweise bereits gebildeter und eingetragener Namen im Text beschreibt.
Unabhängig davon, aus welchem Grund Einträge in Großbuchstaben im Register entstanden sind: Dem Prinzip des Ersatzes von Anführungszeichen würden sie entsprechen, wenn das gesamte Register nach diesem Prinzip erstellt worden wäre. Leider wurden bei der Eintragung juristischer Personen auch viele andere Möglichkeiten genutzt, etwa die Schreibung von Wörtern, die die Rechtsform angeben, in Großbuchstaben: AKCINĖ BENDROVĖ „UKMERGĖS ŠILAS“, UŽDAROJI AKCINĖ BENDROVĖ „LAKŠTAS“, UŽDAROJI AKCINĖ BENDROVĖ FINANSŲ MAKLERIO ĮMONĖ „KAPITALO SRAUTAI“, ASOCIACIJA „ŽINIŲ EKONOMIKOS FORUMAS“, KLUBAS „VIJA PINAVIJA“, VIEŠOJI ĮSTAIGA „UGNIES ANGELAI“, RIEŠĖS TENISO KLUBAS „PUOLANČIOJI ŽVAKĖ“, LABDAROS FONDAS „MŪSŲ KRANTAS“, METAFIZIKOS STUDIJA „GYVA ERDVĖ“, PROTESTANTŲ BAŽNYČIA „NAUJOJI KARTA“, SODININKŲ BENDRIJA „PUOŠMENA“. Bei der Verwendung von Anführungszeichen in solchen Fällen waren die Namensbildner uneins – im Register finden sich auch Einträge wie ASOCIACIJA SAVAS PASAULIS VISUR, MAŽOJI BENDRIJA SAULĖS VAIKAS, VILNIAUS VAIKŲ IR JAUNIMO DIABETO KLUBAS DIABITĖ PLUS. Im erwähnten Aufsatz von D. Vainauskienė heißt es, dass bei durchgängiger Schreibung in Großbuchstaben der symbolische Bestandteil in Anführungszeichen gesetzt werden muss: „Der symbolische Name …………………………
9 Siehe den Eintrag im Konsultationsportal, online abrufbar unter: http://www.vlkk.lt/lit/10401.
10 Das Verhältnis von Namen zu Marken wird ausführlicher in einem gesonderten Aufsatz behandelt (Kniūkšta 2006a), das Verhältnis öffentlicher Aufschriften zu Werbung, Schildern und Marken sowie die Verwendung von Firmennamen in diesen Bereichen in einer gesonderten Publikation (Kniūkšta 2006b).
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muss in Anführungszeichen gesetzt oder durch eine andere Schriftart hervorgehoben werden, wenn sowohl der symbolische Name als auch die Angaben zum Unternehmensstatus ausschließlich in Großbuchstaben geschrieben werden.“ (Vinauskienė 1996: 72). Der Bereich, in dem diese Schreibweise anzuwenden ist, wird jedoch nicht näher bestimmt, obwohl die Formulierung vermutlich ebenfalls auf Bereichen beruht und dort angewandt wurde, die sich von zusammenhängendem Text unterscheiden. Es gibt keinen Grund zu behaupten, dass sich die Unternehmensgründer gerade an dieser Formulierung orientierten; vielmehr dürfte auch hier das Analogieverfahren gewirkt haben, indem sie öffentliche Aufschriften, Schilder oder Werbetexte vor Augen hatten. Diese Schreibweise könnte auch im Register angewandt werden, wenn die Namen aller Unternehmen in Großbuchstaben geschrieben und durch Anführungszeichen von der Angabe der Rechtsform getrennt würden. Bei durchgängiger Schreibung in Großbuchstaben hätten die Anführungszeichen eine abgrenzende Funktion, das heißt, sie würden den symbolischen Bestandteil kennzeichnen. Stehen solche Einträge jedoch neben Namen, bei denen Großbuchstaben die Anführungszeichen ersetzen, wie etwa klubas ARBATA SU CITRINA, entstehen Unklarheiten sowohl hinsichtlich der Anführungszeichen als auch hinsichtlich der Funktion der Großbuchstaben. Die Schreibung in Großbuchstaben ist dann nicht mehr bloß ein Ersatz für Anführungszeichen, denn Ersatzformen könnten nicht beide zugleich verwendet werden.
Anführungszeichen kommen auch in einem anderen Fall aufgrund der Schreibung in Großbuchstaben hinzu – wenn die zusammen mit einem symbolischen Namen stehende Angabe der Rechtsform abgekürzt wird. Die Möglichkeit, sie abzukürzen, wird im Anhang der Regeln erwähnt, und zwar in Punkt 5.2. Der Anhang richtet sich jedoch nicht nur an Namensbildner; daher könnte diese Alternative als Möglichkeit vorgesehen gewesen sein, einen bereits gebildeten Namen im Text zu schreiben. Sie wurde jedoch von den Unternehmensgründern aufgegriffen. Seit dem 1. Januar 2004 lag die Namensgebung allein in ihrer Zuständigkeit11, sodass sie nicht nur den Namen, sondern auch die Schreibweise oder die Art der Angabe der Rechtsform frei wählen konnten. Und wie das Register zeigt, wählten (und wählen bis heute) sie nicht nur öffentliche Einrichtung, Einzelunternehmen, kleine Gesellschaft, landwirtschaftliche Gesellschaft, geschlossene Aktiengesellschaft, geschlossene Aktiengesellschaft für Versicherungsmakler, Wohnungseigentümergemeinschaft, Gemeinschaft der Eigentümer von Einfamilienhäusern, sondern auch VšĮ, IĮ, MB, ŽŪB, UAB, UADBB, DNSB, IGNSB usw., zum Beispiel: VšĮ „Taip kaip“, VšĮ „Bet kas zyžia“, IĮ „Virgis“, IĮ „Bijai vilko, neik į mišką“, MB „Ratai visiems“, MB „Spalvos mintims“, UAB „Maljorka“, UAB „Kodėl gi ne?“, UAB „Tikrai geras verslas“, ŽŪB „Tikri dalykai“, ŽŪB „Žibučių ūkis“, UADBB „Draudima“, UADBB „Hokena“, DNSB „Versmės spalvos“, DNSB „Šiluvos svaja“, IGNSB „Kalotės kalnas“, IGNSB „Purmaliė“. Wird zusätzlich der symbolische Bestandteil in Großbuchstaben geschrieben, entsteht eine Häufung von Großbuchstaben, die eine Unterscheidung zwischen übertragener und wörtlicher Bedeutung verhindert; dann bleibt nichts anderes übrig, als Anführungszeichen zu verwenden. Auch in solchen Fällen gab es erhebliche Schwankungen: Im Register finden sich Einträge wie IĮ „FINANSŲ SRAUTAS“, IĮ „GERAS GARAS“, IĮ „ŠIAUDAIS KŪRENAM – GERAI GYVENAM...“, VšĮ „IŠ ŠIRDIES Į ŠIRDĮ“, VšĮ „ŠIAULIŲ ŠAULYS“, UAB „LOTOSŲ JŪRA“, UAB „SIMO RATAI“, ŽŪB „ŠOVENIS“, UADBB „SANDĖJAS“, UADBB „RYTOJAUS GARANTAS“, UADBB „APSIDRAUSKIME“, DNSB „BURBIŠKIŲ KALVA“, DNSB „LIEPKALNIJA“, aber auch Einträge wie MB IDEALUS VERSLAS, MB LAIMĖS PIEVA, MB RAMI ŠIRŠĖ, IĮ AKMENS TVORA, IĮ PROTINGA VARNA, VšĮ TIESIOG TEATRAS, VšĮ SPORTAS GYVAI, UAB ŠVIESKI MAN VĖL, UAB TECHNOLOGINĖ LINIJA, UAB KAUNO RATAI, UAB SAULĖS ŽEMĖ. Im Aufsatz von D. Vinauskienė (1996: 72) heißt es, dass auch in diesen Fällen der symbolische Bestandteil in Anführungszeichen zu setzen ist; der Bereich, in dem diese Schreibweise anzuwenden wäre, wird jedoch nicht angegeben. Im Register angewandt ist sie ebenfalls vor allem deshalb problematisch, weil die Einträge uneinheitlich sind. Bei Namen wie MB IDEALUS VERSLAS könnte man die Schreibung in Großbuchstaben als Ersatz für Anführungszeichen verstehen; wenn jedoch gleichzeitig auch Anführungszeichen verwendet werden (z. B. IĮ „FINANSŲ SRAUTAS“), wird sowohl die Funktion der Großschreibung als auch die der Anführungszeichen unklar.
11 Siehe auf der Website der VLKK, online abrufbar unter: http://vlkk.lt/lit/103421 (abgerufen am 04.11.2014).
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Die Neigung, einen Firmennamen vollständig in Großbuchstaben eintragen zu lassen, ließe sich durch das Kopieren öffentlicher Beschriftungen erklären, vielleicht auch durch bestimmte Aspekte der Dokumentenerstellung12. Andere Arten, Namen im Register zu schreiben, hängen jedoch offenkundig mit den Tendenzen und Regeln zusammen, die für zusammenhängende Texte gelten. Dazu zählen die bereits erwähnten Fälle, in denen nur das erste Wort des symbolischen Namens großgeschrieben wird, einschließlich der Fälle, in denen die Angabe der Rechtsform des Unternehmens abgekürzt wird. Die Schreibung mit großem Anfangsbuchstaben ist gerade in der Regel des LKRS festgelegt; angesichts der unterschiedlichen Eintragungen im Register wird aber auch diese Schreibweise problematisch: Unter anderem entsteht der Eindruck, dass wichtigere Namen durch Großbuchstaben hervorgehoben werden. Zumal diese Hervorhebungsfunktion in sprachwissenschaftlichen Publikationen tatsächlich vorgesehen ist.
Nachdem D. Vainauskienė in ihrem Artikel alle Fälle der durchgehenden Großschreibung erörtert und als ersten Fall die Schreibung symbolischer Namen genannt hat, fasst sie zusammen: „Der Gebrauch von Großbuchstaben bedeutet den Wunsch des Autors, das besonders Wichtige hervorzuheben“ (Vainauskienė 1996: 74). Diese Schreibweise wird als Hervorhebung bezeichnet, während andere Hervorhebungsmöglichkeiten durch die computergestützte Textverarbeitung gegeben sind (eine andere Schriftart, verschiedene Schrift- oder Symbolgrößen, fett oder gesperrt gesetzte Buchstaben). Eine Hervorhebungsfunktion wird auch in Nijolė Linkevičienės Redagavimo pradmenyse vorgesehen, allerdings nicht für Großschreibung, sondern für Schriftstile: „<...> Der Stil der gewählten Schrift kann geändert werden, wenn etwas hervorgehoben, besonders betont oder die Aufmerksamkeit des Lesers darauf gelenkt werden soll. Es werden vier Schriftstile unterschieden: normal, halbfett, kursiv (schräg), halbfett kursiv (schräg).“ (Linkevičienė 2013: 55). In dieser Arbeit scheint die grafische Hervorhebung vom Schriftstil unterschieden zu werden, denn sie wird nur im Zusammenhang mit Zitaten erwähnt: „Zitate im Text werden durch Anführungszeichen hervorgehoben (bei Hervorhebung durch eine andere Schriftart oder auf andere grafische Weise können die Anführungszeichen entfallen).“ (Linkevičienė 2013: 57). Demnach wäre die grafische Hervorhebung nur mit einem Satzzeichen verknüpft. Auch in der jüngsten Arbeit zum Bereich Rechtschreibung und Zeichensetzung – Europos Sąjungos institucijų vertimo į lietuvių kalbą vadove (im Folgenden ESIV) – wird sie nur mit Anführungszeichen in Verbindung gebracht. Daraus geht jedoch hervor, dass es keinen Unterschied zwischen der Hervorhebung durch Schrift und der grafischen Hervorhebung gibt: Der Abschnitt trägt die Überschrift Grafiniu skyrimu, und darin werden Schriftarten genannt, darunter auch Großbuchstaben: „Anstelle von Anführungszeichen können Zitate, Silbenabkürzungen, symbolische oder nichtlitauische Namen usw. durch Schrift (Kursivschrift, Fettschrift, Schriftfarbe, Großbuchstaben u. Ä.) hervorgehoben werden.“ (ESIV 2014: 38). Zwar scheint im Vergleich zu den Redagavimo pradmenimis hier der Funktion der Großschreibung ein etwas weiterer Anwendungsbereich zugeschrieben zu werden; gemäß LKRS sollten jedoch auch die Namen zitierter Organisationen, Werke und Publikationen als Zitate gelten (LKRS 1992: 227). Die grafische Hervorhebung als Entsprechung eines Satzzeichens wird auch in Punkt 13.1 der 2006 aktualisierten litauischen Zeichensetzungsregeln erwähnt: Zitate seien in Anführungszeichen zu setzen; bei Hervorhebung durch eine andere Schriftart oder auf andere grafische Weise könnten die Anführungszeichen jedoch entfallen (VŽ 2006a).
In Arbeiten, die die grafische Hervorhebung erwähnen, finden sich einige Unstimmigkeiten; aus ihrer Gesamtheit ließe sich jedoch schließen, dass die Großschreibung eine Doppelfunktion erfüllen kann – die Hervorhebung bestimmter Textelemente und die eines Satzzeichens. Wenn Anführungszeichen die Satzzeichenfunktion erfüllen und Großbuchstaben zur Hervorhebung wichtiger Inhalte verwendet werden, könnten im Text auch Fälle vorkommen, in denen zugleich Großbuchstaben und Anführungszeichen verwendet werden. Diese Regel der zweifachen Hervorhebung wird nirgends formuliert; dass sie aber möglich ist, zeigt auch das LKRS: In den Beispielen stehen symbolische Namen sowohl in Anführungszeichen als auch in gesperrter Schrift, da im gesamten Werk die erörterten Beispielwörter dadurch hervorgehoben werden, z. B.: saldainiai „Burtininkė“; cigaretės „Jūratė“; romanas „Sukilėliai“ (LKRS 1992: 71). Gerade aus zusammenhängenden Texten könnte eine solche Hervorhebung, bei der die Unterschiede zwischen Schreibweisen in verschiedenen Bereichen nicht erkannt werden, auch ins Register übernommen worden sein. Im Register gibt es zahlreiche Namen, die sowohl in Großbuchstaben als auch in Anführungszeichen geschrieben werden, z. B.: individuali įmonė „SPALVOS“; E. Mizgerienės firma „SIDABRINĖ
12 So wird etwa in den Regeln zur Dokumentenerstellung verlangt, den Namen des Dokumentenerstellers in fetten Großbuchstaben zu schreiben (VŽ 2001).
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GARBANA“; Übersetzungsbüro von G. Smalinskienė „GERAS STILIUS“; Salon von K. Simanavičius „PAS MARIJĄ“; öffentliche Einrichtung „AUKSO ŠVIESA“; kleine Gesellschaft „ATARAS“; gesellschaftliche Organisation „PER BRASTĄ“; Jägerverein „SENASIS VILKAS“; Literatenklub des Rajons Radviliškis „JONVABALIS“; Aktiengesellschaft „KLAIPĖDOS RYTAS“; geschlossene Aktiengesellschaft „AKUMULIATORIŲ SPEKTRAS“; geschlossene Aktiengesellschaft für Versicherungsmakler „KOMPENSA“; geschlossene Aktiengesellschaft, Finanzmaklerunternehmen „FINVESTA“; Kreditgenossenschaft „JONAVOS ŽEMĖ“; Zumindest den in sprachwissenschaftlichen Publikationen verwendeten Formulierungen nach zu urteilen, wäre die Hervorhebungsfunktion nur in zusammenhängenden Texten gerechtfertigt; die Besonderheiten nicht zusammenhängender Texte werden in sprachwissenschaftlichen Publikationen jedoch nicht erörtert, und Regeln dazu werden kaum formuliert. Bei Anwendung im Register würde diese Schreibweise ebenfalls keine Probleme verursachen, wenn die symbolischen Bestandteile aller Namen durch Großbuchstaben hervorgehoben würden. Neben Eintragungen, die der LKRS-Regel entsprechen, wie MB „Duok penkis“, erklärt sie jedoch die Funktion der Großschreibung überhaupt nicht mehr – es sei denn, sie erweckt tatsächlich den Eindruck, dass wichtigere Namen durch Großbuchstaben hervorgehoben werden. Neben Namen wie klubas ŠAMANAi stört sie die Funktion der Anführungszeichen: Da sich die Schreibweisen der Namen nur durch die Anführungszeichen unterscheiden, kann es scheinen, als seien letztere keine symbolischen Namen oder als sei die Verwendung von Anführungszeichen bei der Schreibung symbolischer Namen fakultativ.
Auch eine weitere Möglichkeit, die von den Namensgebern genutzt wurde und ansonsten für zusammenhängende Texte typisch ist, beeinträchtigt die Funktion und das Verhältnis von Großschreibung und Anführungszeichen. Sie könnte auf eigene Weise aus einem Anhang zu den Regeln abgeleitet worden sein, in dem es heißt: „Offizielle Namen können umgestellt werden, sodass der symbolische Name an den Anfang tritt und die Statusangaben oder ihre Buchstabenabkürzungen ans Ende rücken. In diesem Fall werden sie durch ein Komma vom symbolischen Namen getrennt, z. B.: uždaroji akcinė bendrovė „Beržas“ / UAB „Beržas“ / „Beržas“, uždaroji akcinė bendrovė / „Beržas“, UAB.“ (VŽ 1995). Die Formulierung „offizielle Namen können umgestellt werden“ deutet eindeutig darauf hin, dass auch diese Alternative wohl nicht für die Namensgeber bestimmt war. Bei ihrer Anwendung durch diese kamen zur gesamten Vielfalt der Registereinträge noch Fälle hinzu wie „Robotų technologijos“; MB; „Perkūno investicijos“; MB; „Žemuogėlių pieva“; VšĮ; „Dievo dovana“; ŽŪB; „Reklama ant transporto“; UAB; „Vabalo kompanija“; UAB; „Ūko medis“; UAB; „Logistikos zona“; UAB; „Kitoks miestas“; UAB; „Sraunioji Ratnyčia“; DNSB. Da, wie bereits erörtert, auch die Möglichkeit, einen Namen in Großbuchstaben zu schreiben, als wählbare Option aufgefasst wurde, entstanden entsprechend auch Eintragungen mit dieser Schreibweise, z. B.: „VILKVEDIS“ ŽŪB; „RINKA PLIUS“ UAB; „BALTIJOS TURTO GRUPĖ“ UAB; „KAIMYNŲ PARKAS“; VIEŠOJI ĮSTAIGA. Doch auch diese sind noch nicht die ganze Vielfalt der Schreibweisen. Denn bei Verwendung einer nachgestellten Abkürzung der Rechtsform werden die symbolischen Bestandteile tendenziell nicht in Anführungszeichen gesetzt, z. B.: Ginto miškas, MB; Gardas, MB; Žibartonių mėsa, MB; Idėjų alėja, UAB; Mano apdaila, UAB; Kompiuterinis langas, UAB; Naujoji rinka, UAB; Darbas Europoje, UAB; Imbiero debesys, UAB; Draudūna, UADBB. Entsprechend wird auch der symbolische Bestandteil von Namen, die in Großbuchstaben geschrieben sind, nicht hervorgehoben, z. B.: GAMA, UAB; AMATAS, UAB; AKMAS, UAB; BALTIJOS MONETOS, UAB; DERLINGA ŽEMĖ, UAB; ŠVAROS MISIJA, UAB; VILNIAUS NEKILNOJAMOJO TURTO IDĖJOS, UAB; VERSLO BANKAS, UAB; EDRAUDA, UADBB; SVEIKATOS METAI, VIEŠOJI ĮSTAIGA.
Es gibt keine Regel, die die Möglichkeit vorsieht, den vor der Angabe der Rechtsform stehenden symbolischen Bestandteil nicht in Anführungszeichen zu setzen; eine solche Tendenz lässt sich jedoch mit Texten nicht zusammenhängender Art in Verbindung bringen. In verschiedenen Listen, Katalogen, Tabellen oder Grafiken ist es in solchen Fällen üblich und völlig gerechtfertigt, keine Anführungszeichen zu verwenden, sofern die gesamte Liste, der Katalog, die Tabelle oder die Grafik einheitlich gestaltet ist. Anführungszeichen wären überflüssig, insbesondere wenn der symbolische Bestandteil in Großbuchstaben geschrieben wird. Wie bereits erwähnt, werden die Besonderheiten der Rechtschreibung und Zeichensetzung in Texten nicht zusammenhängender Art in sprachwissenschaftlichen Publikationen
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werden nicht behandelt. Lediglich in einer Fußnote der LKRS wird darauf hingewiesen, dass ohne begleitenden Text verwendete symbolische Namen nicht in Anführungszeichen zu setzen sind. Über Namen, die mit einem Gattungswort verwendet werden, heißt es allerdings, dass der symbolische Teil in Anführungszeichen gesetzt werden kann; es wird also lediglich eine Möglichkeit formuliert. Die Tendenz, ohne Anführungszeichen zu schreiben, wird wahrscheinlich auch dadurch beeinflusst, dass bereits ein Satzzeichen verwendet wird – das Komma. Dieses Schreibprinzip könnte auch im Register angewandt werden, allerdings nur unter Beachtung des Grundsatzes einheitlicher Einträge. Wird es zusammen mit anderen Einträgen angewandt, etwa „Swedbank“, AB, verstärkt dies den Eindruck, dass Anführungszeichen ein fakultatives Satzzeichen sind. Zusammen angewandt machen all diese unterschiedlichen Schreibweisen jedoch sowohl die Funktionen der Anführungszeichen als auch der Großschreibung und deren Verhältnis zueinander unklar. Schließlich könnten die Urheber von Namen den Eindruck gewinnen, man könne schreiben, wie es einem gefällt. Im Register finden sich beispielsweise Fälle, die diese Annahme bestätigen und sich keiner Formulierung oder Regelmäßigkeit zuordnen lassen: UAB PERKŪNKIEMIS plius, asociacija „VISAS PASAULIS manyje“, viešoji įstaiga KAČIŲ MYLĖTOJŲ KLUBAS „PONAS KATINAS“, investavimo klubas „RIZIKA plius“, UAB „Figūra PLIUS“, uždaroji akcinė bendrovė „SAVAS TAKAS“ IR KO, uždaroji akcinė bendrovė PREKYBOS NAMAI „KAMANĖ“, viešoji įstaiga MOKYMO CENTRAS „TOBULAS VERSLAS“, uždaroji akcinė bendrovė KLAIPĖDOS JŪRŲ KROVINIŲ KOMPANIJA „BEGA“, visuomeninė organizacija VILNIAUS MIESTO SPORTO KLUBAS „TEMPAS“.
Nach einer Durchsicht der litauischen Registereinträge lässt sich deren Gesamtheit als ein Gemisch von Schreibmerkmalen bewerten, die für unterschiedliche Funktionsbereiche der Namen juristischer Personen charakteristisch sind. Die Merkmale wurden sowohl aus öffentlichen Beschriftungen, Schildern, Werbetexten und Dokumenten als auch aus zusammenhängenden Texten übernommen, ohne zwischen den Bereichen zu unterscheiden. Andererseits wird der Unterschied in Sprachpublikationen nicht sonderlich hervorgehoben; Besonderheiten des Schreibens in verschiedenen Bereichen werden nicht untersucht, da man sich in erster Linie an der Orthografie und Interpunktion zusammenhängender Texte orientiert. Da Namen dieser Art jedoch in engem Kontakt mit verschiedenen Bereichen stehen, die nicht von zusammenhängenden Texten erfasst werden, aber in der einen oder anderen Weise mit Sprache zu tun haben, muss auf andere Möglichkeiten hingewiesen werden. Wie sich also zeigt, ist der Hauptfaktor für die Entstehung der schwierigen Lage im Register die Vielschichtigkeit der Namen juristischer Personen als Phänomen sowie ihre Verwendung in Bereichen mit vielfältigen grafischen Ausdrucksmitteln. Da die Namensbildung vollständig den Unternehmensgründern überlassen wurde und diese die Unterschiede zwischen den Bereichen nicht berücksichtigten, wurden im Register unterschiedliche Möglichkeiten angewandt. Auch das Register erfüllte nicht die Funktion eines Mechanismus zur Vereinheitlichung der formalen Darstellung der Einträge. Es ist jedoch ein weiterer spezifischer Bereich der Verwendung von Namen.
Im Wörterbuch der litauischen Sprache wird das Wort registras als „Verzeichnis, Register; Buch zur Erfassung eingehender und ausgehender Schriftstücke“ erläutert (LKŽe 2005). Für ein Verzeichnis oder Buch ist es grundsätzlich üblich, die Prinzipien der Einheitlichkeit der Form und der Systematik anzuwenden; in Sprachpublikationen werden sie jedoch ebenfalls gewöhnlich nicht ausdrücklich formuliert und gelten vermutlich als Ermessenssache der Herausgeber von Verzeichnissen oder Publikationen. Selbst wenn die Möglichkeit, Elemente zusammenhängender Texte grafisch voneinander abzugrenzen, formuliert wird, wird nicht betont, dass dieses Prinzip auf alle gleichartigen Elemente eines Textes anzuwenden ist. Aus den Bestimmungen des Registers juristischer Personen geht jedoch hervor, dass dem Wort registras noch eine andere Bedeutung zugeschrieben wird: „Der Zweck des Registers besteht darin, die Registerobjekte zu registrieren sowie Daten, Informationen und Dokumente über sie zu erheben, zu sammeln, zu verarbeiten, zu systematisieren, aufzubewahren und bereitzustellen.“ (VŽ 2012). Demnach wird das Register als eine bestimmte Ansammlung von Daten, als Datenbank oder als Mechanismus zur Erfassung von Fakten verstanden. Die Unternehmensgründer, denen die Namensbildung anvertraut wurde, konnten natürlich keinen Anreiz haben, die grafische Gestaltung eines Namens an die übrigen Registereinträge anzupassen. So setzte sich die Vielfalt der Einträge durch, und diese Vielfalt führte ihrerseits zu unvorhergesehenen Problemen, vor allem wegen des besonderen Status, den das Register innehat.
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1.2. Rechtliche Aspekte des Problems
Die besprochene Vielfalt in der Schreibweise symbolischer Namen ließe sich leicht als Fehler in einem Text einstufen; das Register ist jedoch weder ein zusammenhängender Text noch einfach einer unter vielen Texten. Von dem Tag an, an dem beim Registerzentrum der Antrag auf Eintragung einer juristischen Person eingereicht wird, ist ihr Name gesetzlich geschützt. Er ist Eigentum der juristischen Person. Dies ist in Artikel 2.39 des Zivilgesetzbuchs festgelegt; Artikel 1.114 besagt ebenfalls, dass das Zivilrecht neben anderen Gegenständen auch „den Namen einer juristischen Person, Waren- (Dienstleistungs-)zeichen und andere Werte schützt, mit denen die Gesetze den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen verbinden“ (VŽ 2000).
Artikel 2.40 des Zivilgesetzbuchs legt außerdem fest, dass der Name einer juristischen Person unter Einhaltung der Normen der litauischen Standardsprache gebildet werden muss; dennoch wurden juristische Personen auch mit Namen eingetragen, die diesen Normen nicht entsprechen. Dafür gab es verschiedene Gründe: Erstens wurden die Namen von Menschen gebildet, die mit den Fragen der Wortbildung und der Sprache nicht ausreichend vertraut waren (Kniūkšta 1992a: 12); zweitens waren sie durch „formalistische und bürokratische Anforderungen eingeschränkt, die sich nur schwer mit den Sprachnormen und -tendenzen vereinbaren ließen“ (Kniūkšta 1992a: 12); drittens wurden die Regeln erst später ausgearbeitet, als bereits zahlreiche Namen geschaffen worden waren (Kniūkšta 1992b); viertens ließen sich selbst in den ausgearbeiteten Regeln nicht von Anfang an alle Fälle vorhersehen (Kniūkšta 2011: 388–392); fünftens gibt es Fälle bewussten Missbrauchs (Kniūkšta 2011: 388), die, wie aus Artikeln in Online-Medien hervorgehen könnte (Narvydaitė 2012; Martišiūtė 2013; Milius 2013; Migonytė 2014), meist mit dem Bestreben zusammenhängen, ein Unternehmen nichtlitauisch zu benennen. Fehlerhafte Namen müssen auch in Texten wiedergegeben werden, wenn die Unternehmen bereits unter diesen Namen eingetragen sind, beispielsweise indem Syntaxfehler abgeschrieben werden (
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kaltina kitas įmones dėl pavadinimo tapatumo ar klaidinamo panašumo (pvz., LAT 2005, 2006a, b, 2009a, b)14.
Wenn man von Gerichtsverfahren hört, besteht die Sorge, dass durch eine Korrektur nicht nur eines Rechtschreibfehlers, sondern auch der Gestalt eines Buchstabens die Identität des Namens infrage gestellt wird. Aus diesen Verfahren geht allerdings hervor, dass die Gestalt eines Buchstabens oder ein Satzzeichen gewöhnlich nicht die Grundlage der Klagen bildet – vielmehr geht es zumindest um einen Buchstaben oder eine Buchstabenfolge, ein Wort oder eine Wortverbindung; die Namen müssen als verwechselbar ähnlich anerkannt werden. Dennoch ist es sicherer, die Buchstabengestalt so wiederzugeben, wie sie im Register eingetragen ist, zumal auch die Möglichkeit von Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen wird durch die allgemeine Schreibregel für symbolische Namen, deren Anwendung die VLKK empfiehlt. Nachdem die Beratungsstelle auf die Frage geantwortet hat, dass ein in Großbuchstaben eingetragener symbolischer Name nicht zwingend in Großbuchstaben verwendet werden muss, fügt sie hinzu: „Leider kommt es vor, dass eine juristische Person ihren Namen bei der Eintragung in Großbuchstaben einträgt, was später sowohl für sie selbst als auch für die Nutzer Unannehmlichkeiten verursacht.“15
Um festzustellen, ob die Änderung der Buchstabengestalt das Identitätskriterium verletzen kann, müsste man die Registereinträge, Bestimmungen oder Regeln untersuchen; dies ist jedoch nicht die Pflicht von Sprachredakteuren oder Autoren, die Namen lediglich wiedergeben. Eine Untersuchung der Einträge würde zeigen, dass sich die Namen zwar durch Buchstaben unterscheiden, offenbar aber nicht durch die Gestalt der Buchstaben – mit Ausnahme der Namen von Wohnungseigentümer- oder Gartenbauvereinen, die sogar dieselbe Buchstabenform haben können; diese juristischen Personen werden jedoch durch ihre Adressen unterschieden. Dass die Buchstabengestalt oder Anführungszeichen kein unterscheidendes Merkmal von Namen sind, würden auch die Regeln zur Führung des Registers juristischer Personen bestätigen: Bei der Prüfung, ob der eingereichte Name mit bereits eingetragenen oder vorübergehend ins Register aufgenommenen Namen, mit in der Republik Litauen oder in der Europäischen Gemeinschaft eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen, mit internationalen Warenzeichen, deren Registrierung auf Litauen erstreckt wurde, sowie mit Namen in zuvor eingereichten Anträgen identisch ist, betrachtet das staatliche Unternehmen Registrų centras einen Namen als nicht identisch, „wenn mindestens ein Buchstabe oder eine Ziffer abweicht“; außerdem werden „bei der Prüfung der Identität eines Namens die Wörter zur Bezeichnung der Rechtsform einer juristischen Person oder deren Abkürzungen nicht berücksichtigt“ (Įsakymas 2013). Der Begriff „Buchstabe“ wird in diesen Regeln jedoch nicht erläutert.
Wenn der Begriff in seiner üblichen Bedeutung verstanden wird, das heißt so, wie er in Werken zur litauischen Rechtschreibung und Interpunktion verwendet wird, dürfte die Groß- oder Kleinschreibung tatsächlich kein unterscheidendes Kriterium sein. In diesen Werken wird der Buchstabe jedoch ebenfalls nicht definiert; es heißt lediglich, dass Sprachlaute durch Buchstaben wiedergegeben werden (LKRS 1992: 7), und erst recht werden die Begriffe Großbuchstabe, Kleinbuchstabe nicht definiert. Unter den gängigen Sprachpublikationen bietet möglicherweise nur das Handbuch der litauischen Sprache eine gewisse Erläuterung: Dort heißt es, Buchstaben hätten vier Formen: Es gebe Groß- und Kleinbuchstaben sowie Druck- und Schreibschriftbuchstaben (LKŽin 1998: 305). Damit wird deutlich, dass der Großbuchstabe eine Buchstabenform ist; welche Funktion diese Form jedoch auf sprachlicher Ebene erfüllt, müsste man wohl anhand der Gesamtheit der Rechtschreibregeln klären. Daraus geht hervor, dass die Form auf sprachlicher Ebene von Bedeutung ist – der Großbuchstabe unterscheidet Eigennamen von Gattungsnamen (LKRS 1992: 60–64). Daraus würde folgen, dass ein Eigenname durch Ersetzung eines Großbuchstabens durch einen Kleinbuchstaben zu einem Gattungsnamen werden kann. Aus den Regeln zur Interpunktion oder zur Schreibweise von Namen geht hervor, dass auch Anführungszeichen eine abgrenzende Funktion erfüllen: Bei der Schreibweise symbolischer Namen zeigen sie an, dass der Name nicht
14 Die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, ist im Zivilgesetzbuch vorgesehen, und zwar in Artikel 2.42: „Eine juristische Person, deren Recht auf einen Namen dadurch verletzt wurde, dass eine andere Person den Namen der Ersteren unrechtmäßig verwendet oder einen Namen besitzt oder verwendet, der den Anforderungen des Artikels 2.39 dieses Gesetzbuchs nicht entspricht, ist berechtigt, vor Gericht zu gehen und zu verlangen, dass das Gericht die juristische Person verpflichtet, die rechtswidrigen Handlungen einzustellen oder den Namen zu ändern und den durch diese Handlungen verursachten materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen; wurde Absatz 1 dieses Artikels verletzt, kann sie außerdem verlangen, dass die Person alles herausgibt, was sie unter Vortäuschung oder Verwendung des Namens ohne Zustimmung seines Eigentümers erlangt hat.“ (VŽ 2000).
15 Dies wird auf der Website der VLKK angegeben, online abrufbar unter: http://vlkk.lt/lit/nutarimai/imoniu-pavadinimai.html (abgerufen am 04.11.2014).
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tiesioginės, o perkeltinės reikšmės (LKRS 1992: 64–71). Kita vertus, jei pavadinimų yra įregistruota šių skiriamųjų funkcijų nepaisant, jie turėtų būti vertinami kaip kalbos klaidos ir taisomi. Tačiau įregistruota įmonė turi juridinį statusą, jos pavadinimą saugo įstatymai. Abejonių, kiek su statusu yra susijęs rašymas didžiosiomis raidėmis, irgi gali kilti, bet taip registre rašomus pavadinimus perteikti pagal LKRS formuluojamą taisyklę dar kebliau, nes rašymą didžiosiomis raidėmis dar ir sunku vertinti kaip kalbos klaidą. Nors LKRS jis tarp rašybos ar skyrybos atvejų neminimas, vis dėlto, kaip aiškėja, galimybė taip rašyti neatmestina net ir rišliuose tekstuose. Be to, didžiosios raidės ir rašymo didžiosiomis raidėmis funkcijos aiškiai neapibrėžiant ir jų santykio neįvardijant, kalbos vartotojai paprasčiausiai tarp rašymo didžiosiomis raidėmis ir didžiosios raidės gali nedaryti skirtumo. Kadangi didžioji raidė skiriamąją funkciją atlieka, tokia funkcija gali būti teikiama ir rašymui visomis didžiosiomis raidėmis, o tai irgi gali būti paskata rišliame tekste perteikti įregistruotąjį raidžių pavidalą.
Zu all diesen Unklarheiten kommt noch das Verhältnis zwischen den Namen juristischer Personen und Marken hinzu. Ein Name kann als Marke gewählt werden, und als Element einer grafischen Darstellung erfüllen Großbuchstaben – anders als Wortmarken – tatsächlich eine Unterscheidungsfunktion. P. Kniūkšta hat die Unterschiede zwischen Marke und Name folgendermaßen beschrieben: „Marken zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine festgelegte Gestalt und weitere unterscheidende Merkmale aufweisen – Schriftart, Farbe, Komposition. In vielen Fällen setzt sich eine Marke aus Wort- und Bildelementen zusammen. So wird die Marke OMNITEL in Großbuchstaben geschrieben, die drei letzten Buchstaben stehen in einem blauen länglichen Oval <...> Selbst Marken, die ausschließlich aus Wortmarken bestehen, haben ihre unterscheidenden Merkmale und ihre eigene grafische Gestalt – darin unterscheiden sie sich von Namen. Ein Name kann in verschiedenen Schriftarten und mit verschiedenen Buchstaben geschrieben werden; wie auch immer er geschrieben ist, bleibt er ein Name. Eine Marke wird notwendigerweise in ihrer eigenen grafischen Form dargestellt – so, wie sie eingetragen wurde.“ (Kniūkšta 2006a: 35). Diese Erläuterung des Unterschieds macht zugleich deutlich, dass eine Veränderung der Buchstabenform den Namen nicht verändert; der Sprachgebrauch gerät dadurch jedoch erheblich ins Schwanken.
1.3. Widerspiegelungen des Problems im Sprachgebrauch
Es ist verständlich, dass die im Register entstandene Situation vor allem die Urheber der Namen beeinflusst. Denn bevor sie einen Namen beim Registerzentrum einreichen, nutzen sie diese Datenbank und prüfen, ob ein Unternehmen mit diesem Namen bereits eingetragen ist. Die vorherrschende Vielfalt der Schreibweisen verunsichert die Namensgeber bis heute, wie auch die von der VLKK durchgeführte Prüfung zeigt: Zur Begutachtung eingereichte Namen werden in Großbuchstaben geschrieben, symbolische Namen ohne Anführungszeichen, solche mit indirekter Bedeutung dagegen in Anführungszeichen16.
Die Auswirkungen betreffen jedoch nicht nur die Namensgeber, sondern auch die Nutzer bereits gebildeter Namen. Bei der Erstellung verschiedener Unternehmenslisten und -kataloge orientiert man sich häufig am Grundsatz, den Registereintrag zu übernehmen. So werden etwa bei der Auflistung der stärksten Unternehmen des Landes die Namen der mit Großbuchstaben eingetragenen Unternehmen auch genau so geschrieben: „ADMINSTA“, „AISANA“, „AJAGA“, „GEVALDA“, „KONVITA“, „TIEKUVA“, „LONIUKAS“, „MELGOS RATAI“, „VILNIAUS KELIAI“ usw.; diejenigen dagegen, die nach der von LKRS formulierten Regel eingetragen wurden, schreibt man gemäß dieser Regel, z. B.: UAB „Technikos
16 Die monatlichen Einreichungen von Namen werden auf der Website der VLKK unter der Rubrik Naujienos vorgestellt, online abrufbar unter: http://www.vlkk.lt/lit.
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centras“; UAB „Techninis projektas“; UAB „Transeka“; UAB „Stogyga“; UAB „Šildukai“17. Symbolische Namen, die ohne Anführungszeichen eingetragen wurden, schreibt man ohne diese, z. B.: UAB Gansta, UAB PROTINGI BALDAI, UAB AUTOKATA, UAB ELVAPA, UAB LAISKA. Man bemüht sich, sogar die Schreibweise des Hinweises auf die Rechtsform wiederzugeben, z. B.: uždaroji akcinė bendrovė „Vetagra“, UŽDAROJI AKCINĖ BENDROVĖ „VIBALTPEGA“; UŽDAROJI AKCINĖ BENDROVĖ „EKOLOGINĖ SFERA“; uždaroji akcinė bendrovė „VĖJO VATAS“; UAB „VĖJO GŪSIS“; UAB „Veržą“; UAB „Verslo balansas“. Auch die im Register angegebene Position wird berücksichtigt, z. B.: UAB „Sangina“; UAB „Prodentas“; bet Inspecta, UAB; LINDETA, UAB. Nach diesem Prinzip werden auch andere Listen zusammengestellt18; auch in zahlreichen Unternehmensverzeichnissen verfährt man so19, wobei Fehler nicht ausbleiben. So entsteht bei den Namensgebern ihrerseits der Eindruck, die Schreibweise symbolischer Namen sei eine Frage der freien Wahl.
Symbolische Namen werden auch auf den Websites der Unternehmen in der im Register eingetragenen Form wiedergegeben, z. B.: UAB „MANO KREDITAS“ hat geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Offenlegung, Veränderung sowie jeder sonstigen unrechtmäßigen Verarbeitung getroffen20; UABDB „EFEKTYVUS SPRENDIMAS“ bietet seit dem 23. Juni 2003 Versicherungsdienstleistungen an21; UAB „ARTELAS“ bemüht sich, bei seinen Kunden und Partnern nicht nur durch die Qualität seiner Dienstleistungen, sondern auch durch flexible Preise als bester Anbieter zu gelten22; „SAUGOS SPEKTRAS“ ist ein schnell wachsendes, dynamisches und flexibles Unternehmen, dessen Haupttätigkeit in der Montage zuverlässiger und zertifizierter Fahrzeugsicherheitssysteme sowie hochwertiger Audioanlagen besteht23; Wir sind das Unternehmen ŠVAROS MISIJA, UAB, gegründet 199724; In den acht Jahren ihres Bestehens hat UAB MIGLIUKAS bei mehr als tausend Kunden Fenster und Türen ausgetauscht25; UAB DAIVIDA ist ein Unternehmen der Fleischherstellung und -verarbeitung26. Allerdings halten sich nicht alle Unternehmen an die eingetragene Form. So schreibt „Finasta“, eingetragen als AB bankas „FINASTA“, seinen Namen nach der von LKRS formulierten Regel, z. B.: Wenn Sie ein Konto bei der Bank „Finasta“ haben, können Sie Ihre Gelder sicher aufbewahren und Ihre Finanzangelegenheiten bequem verwalten. Die AB bankas „Finasta“ bietet Dienstleistungen zum Umtausch von Fremdwährungen in bar und bargeldlos sowie Devisentermingeschäfte an27. Gemäß der Regel für zusammenhängende Texte schreiben auch andere Unternehmen ihre Namen auf ihren Websites um, z. B.: UAB „Vilniaus keliai“ nutzt und implementiert modernste Technologien des Straßenbaus und der Straßeninstandhaltung28;
17 Liste „Stärkste in Litauen“, online abrufbar unter: http://www.creditinfo.lt/sistema-imones/stipriausi-lietuvoje (abgerufen am 25.10.2014).
18 Liste der Unternehmen, deren Verwaltung Insolvenzverwaltern angeboten wird, online abrufbar unter: https://www.vmi.lt/cms/bankroto-administratoriams-siulomu-administruoti-imoniu-sarasai; Die Steuerpflichtigen mit den höchsten Einzahlungen auf das Konto der VMI, online abrufbar unter: https://www.vmi.lt/cms/daugiausiai-i-vmi-saskaita-sumokantys-mokesciu-moketojai; Liste der Sozialunternehmen, online abrufbar unter: http://www.ldb.lt/Informacija/PaslaugosDarbdaviams/Puslapiai/soc_imones_sarasas.aspx (abgerufen am 25.10.2014).
19 Rekvizitai.lt, online abrufbar unter: http://rekvizitai.vz.lt; „Kur surasti“, online abrufbar unter: http://www.kursurasti.lt/lt/katalogas; ikontaktai, online abrufbar unter: http://ikontaktai.lt; 1588, online abrufbar unter: http://www.1588.lt/veikla/medicinos-istaigos-ir-paslaugos/vilniuje (abgerufen am 25.10.2014).
20 Mano kreditas.lt, online abrufbar unter: https://www.manokreditas.lt (abgerufen am 25.10.2014).
21 Efektyvus sprendimas, online abrufbar unter: http://www.esprendimas.lt (abgerufen am 25.10.2014).
22 Artelas, online abrufbar unter: http://www.artelas.lt (abgerufen am 25.10.2014).
23 Saugos spektras, online abrufbar unter: http://www.saugosspektr as.lt (abgerufen am 25.10.2014).
24 Švaros misija, online abrufbar unter: http://www.svarosmisija.lt (abgerufen am 25.10.2014).
25 Migliukas, online abrufbar unter: http://www.migliukas.lt (abgerufen am 25.10.2014).
26 Daivida, online verfügbar unter: http://www.daivida.lt (abgerufen am 25.10.2014).
27 Finasta, online verfügbar unter: http://www.finasta.com (abgerufen am 25.10.2014).
28 Vilniaus keliai, online verfügbar unter: http://www.vkeliai.lt (abgerufen am 25.10.2014).
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UAB „Adminsta“ Haupttätigkeitsbereich ist die Verwaltung und Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern29; „Sandėjas“ ist ein kundenorientiertes, rationales und kompetentes Versicherungsmaklerunternehmen, das 1999 gegründet wurde30; „Kultūros paveldo išsaugojimo pajėgos“ ist eine gemeinnützige Organisation31; UAB FMĮ „Kapitalo srautai“ ist seit 1996 am Wertpapiermarkt tätig32; der litauische nationale Verband der Straßentransportunternehmen „Linava“ wurde am 4. Oktober 1991 gegründet33
Manchmal wird jedoch auch ein nach den Regeln für zusammenhängende Texte eingetragener Name in Großbuchstaben geschrieben, z. B.: UAB SIGNETAS – ein modernes Studio für die Produktion von Content-Werbung34; RIZIKOS CESIJA füllt ordnungsgemäß alle von den Versicherungsgesellschaften verlangten Formulare aus, reicht die erforderlichen Unterlagen ein und kommuniziert mit den Vertretern der Versicherungsgesellschaften35. Die Haupttätigkeit von UAB „KAGNETA“ ist die Metallbearbeitung, das Metalldrehen, Fräsen, Gewindeschneiden, Bohren, Stanzen und die Herstellung von Metallprodukten sowie alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Metallverarbeitung36; Dienstleistungen höchster Qualität sind die Hauptaufgabe und der Wert von „PARKŲ TECHNIKOS“37; UAB „LAILĖNAS“ hat in Zusammenarbeit mit renommierten ausländischen Partnern die einzigartige Möglichkeit, als eine der Ersten auf dem Markt zahlreiche Neuheiten vorzustellen38; UAB „APSKAITOS EKSPERTAI“ – ein Buchhaltungsdienstleistungsunternehmen mit qualifizierten Fachkräften <...>39. Wie die angeführten Beispiele zeigen, wird der namensbildende Teil mancher Unternehmen nur durch Anführungszeichen hervorgehoben, bei anderen zusätzlich durch Großbuchstaben; Letztere gelten somit sowohl als Ersatz für Anführungszeichen als auch nicht als solcher. Demnach entstehen Unklarheiten in zusammenhängenden Texten. Dennoch wäre es schwierig, Fälle des zweiten Typs genauso wie im Register zu beurteilen, denn in Texten, in denen nur der Name des betreffenden Unternehmens genannt wird, kann die Schreibweise sowohl in Großbuchstaben als auch in Anführungszeichen durchaus gerechtfertigt sein: Die Anführungszeichen grenzen den namensbildenden Teil ab, während die Großschreibung die bereits erläuterte Hervorhebungsfunktion erfüllt, also das wichtigste Textelement hervorhebt.
Nežinia, kiek motyvuota pabrėžimo funkcija yra kitoje juridinių asmenų pavadinimų vartojimo srityje – jų steigimo įstatuose, tačiau didžiosiomis raidėmis rašyti steigiamo juridinio vieneto pavadinimą šiuose dokumentuose linktama (tiek jį skiriant, tiek neskiriant kabutėmis). Kituose įstatuose įmonių pavadinimai įrašomi tik pirma didžiąja raide. Labai įvairuoja ne tik simbolinės dalies užrašymo, bet ir teisinės formos nuorodos pateikimo būdas bei pozicija, pvz.: Uždaroji akcinė bendrovė „Utenos vandenys“, toliau šiuose įstatuose vadinama bendrove, yra įmonė, kurios įstatinis kapitalas padalintas į dalis, vadinamas akcijomis40. Lietuvos nacionalinės ekspeditorių ir logistų asociacijos „LINEKA“ teisinė forma – asociacija41; AB bankas „FINASTA“ (toliau – Bankas) yra ribotos civilinės atsakomybės privatusis juridinis asmuo,..........
29 Adminsta, online verfügbar unter: http://www.adminsta.lt (abgerufen am 25.10.2014).
30 Sandėjas, online verfügbar unter: http://www.sandejas.lt (abgerufen am 25.10.2014).
31 Kultūros paveldo išsaugojimo pajėgos, online verfügbar unter: http://www.kpip.lt (abgerufen am 25.10.2014).
32 Kapitalo srautai, online verfügbar unter: http://www.kapitalosrautai.lt (abgerufen am 25.10.2014).
33 Linava, online verfügbar unter: http://www.linava.lt (abgerufen am 25.10.2014).
34 Signetas, online verfügbar unter: http://signetas.lt (abgerufen am 25.10.2014).
35 Rizikos cesija, online verfügbar unter: http://www.rizika.lt (abgerufen am 25.10.2014).
36 Kagneta, online verfügbar unter: http://www.kagneta.lt (abgerufen am 25.10.2014).
37 Parkų technika, online verfügbar unter: http://www.parkutechnika.lt (abgerufen am 25.10.2014).
38 Švenčių miestas, online verfügbar unter: http://www.svenciumiestas.lt (abgerufen am 25.10.2014).
39 Apskaitos ekspertai, online verfügbar unter: http://www.apskaitos-ekspertai.lt (abgerufen am 25.10.2014).
40 Satzung der geschlossenen Aktiengesellschaft „Utenos vandenys“, online verfügbar unter: http://www.utenosvandenys.lt/imones-istatai.html (abgerufen am 25.10.2014).
41 Satzung des Litauischen Nationalverbands der Spediteure und Logistiker „LINEKA“, online verfügbar unter: http://www.lineka.lt/lt/istatai (abgerufen am 25.10.2014).
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über wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Selbstständigkeit verfügend42; Aktiengesellschaft „ROKIŠKIO SŪRIS“ (im Folgenden als Gesellschaft bezeichnet) ist eine in der Republik Litauen eingetragene Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist43; ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG „SPORTAS IR POILSIS“ (im Folgenden als Einrichtung bezeichnet) ist eine gemeinnützige juristische Person des öffentlichen Rechts mit beschränkter zivilrechtlicher Haftung, die zur Förderung öffentlicher Interessen im Bereich Körperkultur und Sport gegründet wurde44; AVEVERA UAB (im Folgenden als Gesellschaft bezeichnet) ist eine private juristische Person mit beschränkter zivilrechtlicher Haftung <...>45; Musikurheberrechtsverband NATA, im Folgenden Verband genannt, ist ein Verband zur kollektiven Wahrnehmung der Rechte von Urhebern musikalischer Werke (Komponisten, Arrangeure und Liedtexter) (im Folgenden Urheber) <...>46. Symbolische Namen werden in den Satzungen von Unternehmen, Gesellschaften und ähnlichen Gebilden anders geschrieben als auf ihren Websites; in den Satzungen stimmen sie vollständig mit den Registereinträgen überein. Eine solche Übereinstimmung kann jedoch nicht als direkte Übernahme der Registereinträge in diese Texte gelten, da die Satzungen erstellt und genehmigt werden müssen, bevor das Unternehmen im Register eingetragen wird (VŽ 2003). Der Prozess verläuft also umgekehrt: Die Schreibweise in den Satzungen bestimmt den Registereintrag. Die Vielfalt der Registereinträge kann ihrerseits jedoch dazu beitragen, dass in Satzungen nicht die allgemeine, für zusammenhängende Texte übliche Regel zur Schreibweise symbolischer Namen angewandt wird, sondern andere Schreibweisen. Es ist schwer festzustellen, was – der Eintrag in der Satzung oder im Register – größeren Einfluss hat; Namen werden jedoch oft auch in dieser Form in anderen Dokumenten wiedergegeben (wobei Fehler nicht ausgeschlossen sind), beispielsweise in Prüfberichten über die Tätigkeit von Unternehmen und in Prüfungsvermerken: Die Mitglieder der Prüfungskommission A. M. und A. M. führten gemäß den Satzungen der LNVAA „LINAVA“ (im Folgenden Verband) und der Geschäftsordnung der Prüfungskommission eine Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeit des Verbands LINAVA durchgeführt <...>47; Wir haben die Prüfung des nachstehend dargestellten Abschlusses der geschlossenen Aktiengesellschaft „PANEVĖŽIO BŪSTAS“ <...> durchgeführt48; Wir haben die Prüfung der geschlossenen Aktiengesellschaft „PANEVĖŽIO BŪSTAS“ des nachstehend dargestellten Abschlusses <...> durchgeführt49; Wir haben die Prüfung der Aktiengesellschaft AB „PANEVĖŽIO ENERGIJA“(im Folgenden Unternehmen) des nachstehend dargestellten Abschlusses <...>durchgeführt50.
Apskritai simbolinių pavadinimų rašymas rodytų tokį polinkį: kuo oficialesnė vartosena, tuo įregistruotojo pavadinimo raidžių pavidalo, taip pat ir teisinės formos nuorodos užrašymo būdo bei pozicijos paisoma labiau. Teismo nutartyse, sprendimuose pavadinimai paprastai rašomi tik įregistruotąja forma, pvz.: Tokie UAB „ASTRA-WAM“ veiksmai kenkia ABMG „Astra“ galimybėms konkuruoti, o potencialūs ABMG „Astra“ klientai, painiodami ieškovo ir............................
42 Satzung der AB-Bank „FINASTA“, online verfügbar unter: http://www.finasta.com/files/Teisniai%20dokumentai/FB_ista-tai_redakcija_29-02-2012.pdf (abgerufen am 25.10.2014).
43 Satzung der Aktiengesellschaft „ROKIŠKIO SŪRIS“, online verfügbar unter: http://www.rokiskio.com/uploads/Istatai/istatai_LT.pdf (abgerufen am 25.10.2014).
44 Satzung der öffentlichen Einrichtung „SPORTAS IR POILSIS“, online verfügbar unter: http://www.sportima.lt/wp-content/uploads/2014/02/Istatai_www.pdf (abgerufen am 25.10.2014).
45 Satzung von AVEVERA UAB, online verfügbar unter: http://www.aikos.smm.lt/instnuost/Istatai%20AVEVERA%20UAB.pdf (abgerufen am 25.10.2014).
46 Musikurheberrechtsverband NATA. Satzung, online verfügbar unter: http://www.asociacij anata.lt/wp-content/uploads/2012/03/NATA-istatai2014-page-001.jpg (abgerufen am 25.10.2014).
47 Bericht über die Prüfung der finanziellen Tätigkeit im ersten Halbjahr 2014 durch die Revisionskommission von LNVAA „Linava“, online verfügbar unter: http://www.linava.lt/wp-content/uploads/2014/09/Linava-2014m.I-pusme%C4%8Dio-revizijos-ataskaita.pdf (abgerufen am 25.10.2014).
48 Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers, online verfügbar unter: http://www.panbustas.lt/dokumentai/Metine%20ataskai-ta-2013.pdf (abgerufen am 25.10.2014).
49 Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers, online verfügbar unter: http://www.panbustas.lt/dokumentai/Metine%20ataskai-ta-2013.pdf (abgerufen am 25.10.2014).
50 Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers für 2013, online verfügbar unter: http://www.pe.lt/repository/veikla/finans_ataskaitos (abgerufen am 25.10.2014).
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der Unternehmen des Beklagten, anstelle von ABMG „Astra“ kann wählen UAB „ASTRA-WAM“; dem Beklagten wurde das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Bezeichnung „DVARO“ ausschließlich AB „GUBERNIJA“ zur Kennzeichnung des hergestellten Bier- und Kwasgetränks (Cocktails) zu verwenden, wobei die Bezeichnung nur in der Wortverbindung „DVARO MIŠAS“ bis zum 09.07.2012 verwendet werden durfte; der Kläger gab an, am 30. Dezember 2010 beim Vilniuser Zweig der staatlichen Registerzentrale den Antrag gestellt zu haben, den Namen Astra, AB vorläufig in das Register juristischer Personen einzutragen; der Beklagte betonte, dass zur Begründung der Verwechslungsgefahr zwischen den Namen juristischer Personen .A.S.A. Vilnius, UAB und UAB „VSA Vilnius“ sei die Möglichkeit einer Verwechslung bei den unmittelbaren .A.S.A. Vilnius, UAB und UAB „VSA Vilnius“ Kunden und nicht bei mittelbaren Kunden festzustellen51. Die dem freien Stil zugewandten Online-Medien – VZ.LT, lrytas.lt, DELFI, lzinios.lt, respublika.lt, 15min.lt und andere – wenden jedoch bei der Schreibweise symbolischer Unternehmensnamen tendenziell die allgemeine Regel für zusammenhängende Texte an, zum Beispiel: „Finastos“Die Gruppe besteht aus der Bank „Finasta“, dem Wertpapiermaklerunternehmen „Finasta“ und den in Litauen und Lettland tätigen Vermögensverwaltungsgesellschaften „Finasta Asset Management“52; seiner Ansicht nach bestätigt die Intransparenz des Vorgehens von „Lesto“ bei dieser Beschaffung die Befürchtungen von „Vilniaus energija“, dass „Lesto“ für die Rolle bei der Zuteilung von Stromerzeugungsquoten ungeeignet ist53; zur Gruppe „Rokiškio sūris“ gehört „Utenos pienas“54.; Auf dem Kongress mit Berichts- und Neuwahlen der litauischen nationalen Speditions- und Logistikvereinigung „Lineka“ wurde T. S., Generaldirektor von UAB TEF „Vilteda“, für eine dreijährige Amtszeit erneut zum Präsidenten gewählt55; „Linava“ ist nicht nur eine Organisation, die über ein Budget von mehreren zehn Millionen Litas verfügt, sondern auch eine ernsthafte Konkurrentin für die Transportunternehmen der Nachbarländer56; „Vilniaus degtinė“ plant keine Dividendenausschüttung an die Aktionäre57. Wie zu sehen ist, wird beim Umschreiben von Namen in solchen Texten weder der Verweis auf die eingetragene Rechtsform noch deren Position beachtet – sie werden wesentlich freier verwendet.
Für zusammenhängende Texte sowohl des offiziellen als auch des freien Stils gilt jedoch die einheitliche Rechtschreibnorm des LKRS. Aufgrund der bei der Eintragung von Unternehmen entstandenen Situation bildet sich in einigen Gebrauchsbereichen eine neue Norm heraus: den Namen einer juristischen Person so zu schreiben, wie er eingetragen ist, obwohl nicht nur im LKRS, sondern auch in anderen normativen Werken bislang keinerlei Rechtschreib- oder Zeichensetzungsregeln für zusammenhängende Texte formuliert wurden, die nach funktionalem Stil differenzieren – sie sind für alle funktionalen Stile gleich. Schon unter diesem Gesichtspunkt unterscheiden sich Sprachgebrauch und Norm. Wird jedoch die Vielfalt der Schreibweisen juristischer Personennamen in einen einzigen Text übertragen, wird die Möglichkeit jeglicher Rechtschreib- oder Zeichensetzungsregel und damit einer Norm grundsätzlich aufgehoben: Wenn nahezu jeder symbolische Name anders geschrieben wird, gibt es kein orthografisches Muster, kein allgemeines Prinzip und keine Ordnung, also nichts von dem, was die Grundlage einer Regel bildet. Bei einer solchen Schreibweise verlieren Anführungszeichen, Großschreibung und Versalschrift ihre klar umrissene Funktion. Die Unbestimmtheit der Funktion beeinträchtigt ihrerseits den Sprachgebrauch und ist letztlich auch ein störender Faktor auf der Ebene der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
51 LITEKO, online verfügbar: http://liteko.teismai.lt/viesasprendimupaieska (abgerufen am 25.10.2014).
52 Es wurde ausgewählt, an wen „Finasta“ verkauft werden soll, online verfügbar: http://www.delfi.lt/verslas/verslas/issirinko-kam-parduoti-finasta.d?id=66206630 (abgerufen am 25.10.2014).
53 „Vilniaus energija“: „Lesto“ ist für die Quotenverteilung ungeeignet, online verfügbar: http://www.lrytas.lt/verslas/energetika/vilniaus-energija-lesto-yra-netinkama-kvotu-skirstymui.htm (abgerufen am 25.10.2014).
54 „Rokiškio sūris“, AB-Gruppe, online verfügbar: http://www.15min.lt/zyme/rokiskio-suris-ab-grupe (abgerufen am 25.10.2014).
55 „Lineka“ wählte seinen Vorsitzenden erneut und wird sich auf die Nutzung der Infrastruktur konzentrieren, online verfügbar: http://vz.lt/article/2014/5/16/lineka-perrinko-vadova-koncentruosis-i-infrastrukturos-isnaudojima (abgerufen am 25.10.2014).
56 Die Opposition von „Linava“ zieht die Transportunternehmen vor Gericht in den Morast, online verfügbar: http://www.respublika.lt/lt/naujienos/lietuva/verslas/linavos_opozicija_murkdo_vezejus_teismuose (abgerufen am 25.10.2014).
57 „Vilniaus degtinė“ hofft, den Umsatz um ein Fünftel zu steigern, online verfügbar: http://www.delfi.lt/verslas/verslas/vilniaus-degtine-pardavimus-tikisi-padidinti-penktadaliu.d?id=9181324 (abgerufen am 25.10.2014).
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1.4. Bestehende und aus dem Sprachgebrauch abgeleitete Lösungen
Wenn das Hauptproblem für den Sprachgebrauch, die Norm und deren Einheitlichkeit in der Vielfalt der Schreibweisen bei der Registrierung juristischer Personen liegt, sollte zunächst die Art und Weise vereinheitlicht werden, in der Namen in das Register der juristischen Personen eingetragen werden. Zu dieser Schlussfolgerung ist man unlängst tatsächlich gelangt: Aus den auf der Website der VLKK in der Rubrik Naujienų veröffentlichten Informationen geht hervor, dass die VLKK seit dem 1. Mai 2013 bei der Prüfung der Namen juristischer Personen, die zur Eintragung angemeldet werden, nicht nur Fehler in Syntax, Lexik oder Wortbildung, sondern auch die Einhaltung der Rechtschreibregeln beurteilt und Namen, deren symbolischer Bestandteil vollständig in Großbuchstaben geschrieben ist, als fehlerhaft zurückweist. Bei der Übersicht über die häufigsten Fehler wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Namen UAB „KONIG-LITA“ (richtig: UAB „Koniglita“), AB „STATMETRA“ (richtig: UAB „Statmetra“) und ähnliche fehlerhaft sind.58 Dennoch wird aus dieser Analyse deutlich, dass es neben der im LKRS erwähnten noch weitere Schreibweisen für symbolische Namen gibt. Das Register der juristischen Personen, verstanden als eine Art Liste oder Verzeichnis, könnte auch ein Bereich sein, in dem in Großbuchstaben geschrieben wird – allerdings natürlich nur, wenn dabei der Grundsatz einheitlicher Einträge eingehalten wird. Da dieses Verzeichnis jedoch einen Sonderstatus hat, wären vermutlich auch rechtliche Bestimmungen erforderlich, die sicherstellen, dass die Umschreibung eines in Großbuchstaben eingetragenen Namens nach den für zusammenhängende Texte geltenden Regeln den Namen nicht verändert. Wahrscheinlich hat sich die VLKK deshalb dafür entschieden, die Registereinträge so zu vereinheitlichen, wie Namen üblicherweise in zusammenhängenden Texten geschrieben werden.
Natürlich ist die Legalisierung von Namen in korrekter Rechtschreibung und Zeichensetzung die wichtigste Voraussetzung dafür, dass ihr Gebrauch der Norm entspricht. Dennoch ist diese Lösung des Problems nur einer von mehreren Faktoren, die den Sprachgebrauch erleichtern und seine Normkonformität verbessern. Vor allem wäre die Prüfung durch die VLKK erheblich wirksamer, wenn für die Urheber und Nutzer von Namen Schreibregeln ausgearbeitet würden. Wie sich zeigt, würde es bei ihrer Ausarbeitung nicht mehr genügen, die elementare Formulierung anzugeben, auch wenn es keinen Grund gibt, sie zu ändern. Vielmehr müssten auch Alternativen vorgesehen werden, die je nach Verwendungsbereich des Namens gelten, und die Möglichkeiten des Gebrauchs von Anführungszeichen und Großbuchstaben müssten ausführlich erörtert werden. Da auch die Schreibweise und Position der Hinweise auf die Rechtsform gewisse Unklarheiten hervorrufen, müssten die Regeln zudem die möglichen Varianten hierfür festlegen.
Diese Analyse macht jedoch auch deutlich, dass sich Rechtschreibregeln nur schwer ausarbeiten ließen, ohne zuvor bestimmte kodifikatorische Entscheidungen zu treffen. Die Normen für Rechtschreibung und Zeichensetzung bei symbolischen Namen sind nicht hinreichend klar und eindeutig. Die kodifizierte Regel stellt in Wirklichkeit nur eine Normvariante dar, die für zusammenhängende Texte am gebräuchlichsten ist. Sie ist zwar auch in Texten ohne zusammenhängenden Fließtext nicht auszuschließen, etwa auf Schildern, in öffentlichen Beschriftungen, in der Werbung, in Listen, Katalogen, Verzeichnissen, Tabellen, Diagrammen und Ähnlichem; in diesen Bereichen wären jedoch eher andere Schreibweisen die Norm – in Großbuchstaben ohne Anführungszeichen oder in Großbuchstaben mit Anführungszeichen. Andererseits sind solche Schreibvarianten auch in zusammenhängenden Texten möglich, nur sind sie als Norm nicht hinreichend klar kodifiziert. Da sowohl diese Unklarheiten als auch das Fehlen einer Formulierung des Einheitsgrundsatzes wesentlich dazu beigetragen haben, dass sich eine Vielfalt von Schreibweisen symbolischer Namen herausgebildet hat, die die Ebenen von Rechtschreibung und Zeichensetzung beeinträchtigt, besteht die Notwendigkeit, die Kodifizierung der Schreibweise symbolischer Namen zu präzisieren.
Die durchgeführte Analyse macht auch deutlich, dass Sprachpublikationen dem Schreiben in Texten ohne zusammenhängenden Fließtext mehr Aufmerksamkeit widmen sollten. Wie sich zeigt, können solche Texte sehr unterschiedlich beschaffen sein; daher bedarf es einer Klassifikation der Textsorten und einer eingehenderen Analyse ihrer einzelnen Kategorien. Werden Texte ohne zusammenhängenden Fließtext als nicht durch Sprachregeln zu regelnde Gegenstände betrachtet, können Umstände entstehen,
58 Diese Information wird auf der Website der VLKK bereitgestellt; online abrufbar unter: http://www.vlkk.lt/lit/nutarimai/imoniu-pavadi-nimai/klaidos.htm (abgerufen am 04.11.2014).
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die auch die Rechtschreibung und Zeichensetzung in zusammenhängenden Texten beeinträchtigen. Treten solche Umstände tatsächlich ein, ergibt sich eine weitere kodifikatorische Aufgabe: In den normsetzenden Werken müssen die Funktionen und Beziehungen von Rechtschreib- und Satzzeichen klarer benannt werden. Nicht nur die durch das Schreiben am Computer eröffneten Möglichkeiten der Schriftgestaltung, sondern auch die enge Verflechtung der Namen juristischer Personen mit den Bereichen der visuellen Grafik machen es erforderlich, die Grenze zwischen den in der Schriftgrafik und in der Nichtschriftgrafik verwendeten Zeichen deutlicher zu ziehen, die Großschreibung als Element der Schriftgrafik anzuerkennen oder abzulehnen und ihr Verhältnis zu den Ebenen der Rechtschreibung und Zeichensetzung zu bestimmen. Die in zusammenhängenden Texten recht häufige Großschreibung hat auch die Funktion der Anführungszeichen erheblich beeinträchtigt; daher gilt es, auch diese Funktion klarer zu benennen. Die folgende Analyse des Gebrauchs nichtlitauischer symbolischer Namen wird zeigen, dass die Funktion der Anführungszeichen ohnehin nie sehr klar war.
2. NICHTLITAUISCHE SYMBOLISCHE NAMEN ALS STÖRFAKTOR FÜR DIE SCHREIBWEISE LITAUISCHER NAMEN
2.1. Die Unangemessenheit der Umschriftregel
Die Fragen der Rechtschreibung und Zeichensetzung nichtlitauischer symbolischer Bezeichnungen könnte man in diesem Artikel als eigenständiges Thema betrachten und unerörtert lassen. Die sich abzeichnenden Gebrauchstendenzen zeigen jedoch, dass die Gewohnheit, diese Themen nicht anzurühren – genauer gesagt, Probleme der Rechtschreibung und Zeichensetzung nichtlitauischer Bezeichnungen überhaupt nicht zu behandeln –, ebenfalls ein Faktor ist, der den Gebrauch symbolischer Bezeichnungen, ihre Schreibnorm sowie das Zusammenspiel von Norm und Gebrauch beeinträchtigt. Die Schreibweisen litauischer und nichtlitauischer Bezeichnungen und die sie beeinflussenden Faktoren hängen zusammen und stützen und verstärken einander.
Natürlich ist es nicht so, dass über nichtlitauische symbolische Bezeichnungen überhaupt nicht geschrieben worden wäre. Als Unternehmensgründer begannen, in Litauen gegründete Unternehmen mit englischen Namen zu versehen, konnten Sprachfachleute weder dieses Vorgehen noch die dadurch entstehende Gefahr unbeachtet lassen. Über den Zustrom dieser Art von Fremdwörtern ist also geschrieben worden, vor allem ebenfalls vom geschätzten Kniūkšta (1991a, b, 1992a, 1997, 2004, 2005, 2006b). Dabei wurden jedoch hauptsächlich die morphologischen und strukturellen Merkmale nichtlitauischer Bezeichnungen sowie deren Einfluss auf die Struktur litauischer Bezeichnungen bewertet; in einigen Artikeln wurden syntaktische Aspekte behandelt (Kniūkšta 1997; Vaicekauskienė 1997; Vaskelaitė 2001). Fragen der Rechtschreibung und Zeichensetzung hingegen blieben – wie auch bei litauischen Bezeichnungen – nahezu unberücksichtigt, abgesehen von einigen Artikeln über lettische symbolische Bezeichnungen (Kvašytė 2005; Jocaitė, Kvašytė 2006).
Auch in den für die Verfasser von Rechtspersonennamen bestimmten Regeln kam die Frage der Schreibweise nichtlitauischer symbolischer Bezeichnungen nicht auf. Die Regeln zeigen, dass man sich von solchen Bezeichnungen grundsätzlich abzugrenzen suchte. Schon in der ersten Fassung hieß es, ein symbolischer Name „dürfe nicht aus Wörtern anderer Sprachen gebildet werden, die keine litauische morphologische Form haben und in der litauischen Gemeinsprache nicht verwendet werden“ (LKKN 1998: 15). In den Regeln von 2004 entfiel dieser Punkt, doch blieben die Bestimmungen bestehen, wonach als symbolische Namen in der litauischen Gemeinsprache gebräuchliche Wörter und bestimmte Wortverbindungen verwendet werden können (Punkt 4) und wonach sie weder aus nichtnormgerechten Wörtern (oder zusammen mit solchen) noch durch nichtnormgerechte Wortbildung gebildet werden dürfen (Punkt 11). Durch den Beschluss von 2013 wurden die Punkte 9 und 10 aus den Regeln gestrichen; damit entfiel das Verbot, symbolische Namen aus nichtnormgerechten Wörtern (oder zusammen mit solchen), durch nichtnormgerechte Wortbildung, aus endungslosen Kunstwörtern sowie aus grammatisch nicht-
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miteinander verbundenen Wörtern zu bilden. Punkt 4 blieb jedoch bestehen und besagt, dass als solche nur in der litauischen Gemeinsprache gebräuchliche Wörter und bestimmte Wortverbindungen verwendet werden dürfen. Wie sich aus der von der VLKK durchgeführten Prüfung schließen lässt, umfasst dieser Punkt auch die gestrichenen Fälle, denn die VLKK bewertet Bezeichnungen als nicht korrekt, wenn sie ausschließlich aus Wörtern anderer Sprachen oder aus Wörtern anderer Sprachen zusammen mit litauischen Wörtern bestehen, zum Beispiel: MB „If we do“, UAB „Wind“, „Vilnius transport“, „Giliara solutions“59.
Dennoch sehen auch die Regeln eine gewisse Ausnahme vor. In Punkt 4.3 der 1992 angenommenen Regeln hieß es, dass Namen gemeinsamer Unternehmen Litauens und anderer Länder aus nichtlitauischen Wörtern oder zusammen mit solchen gebildet werden dürfen (LKNN 1998: 14); dies wurde auch in den 1997 geänderten Regeln wiederholt (VŽ 1997b). In beiden wurde zudem erwähnt, dass in Litauen tätige ausländische Unternehmen mit Wörtern anderer Sprachen bezeichnet werden können. Die Formulierung einer Regel zur Schreibweise nichtlitauischer symbolischer Bezeichnungen fehlt demnach wahrscheinlich nicht deshalb, weil man ihre Schreibweise für die litauische Sprache als irrelevant betrachtete, sondern weil man sie nicht als Gegenstand litauischer Sprachregeln ansah. In den 2004 angenommenen und heute geltenden Regeln wird die Ausnahme für nichtlitauische Bezeichnungen überhaupt nicht mehr erwähnt. Dennoch gelangen solche Bezeichnungen ins Register, denn auch im Zivilgesetzbuch ist festgelegt, dass Unternehmen nach einer ausländischen juristischen Person oder einer anderen Organisation benannt werden dürfen60; auch die VLKK prüft diese Bezeichnungen nicht. Wie sich aus der Internetpresse ergibt, ist der wichtigste Kanal für den Zustrom nichtlitauischer Bezeichnungen jedoch vermutlich illegal: Auf verschiedene Weise wird versucht, die Regeln zu umgehen, wobei dieses Vorgehen vor allem mit Geschäftsinteressen begründet wird61. Namen, die nicht in litauischer Sprache gebildet sind, müssen dennoch geschrieben werden, denn die Bezeichnungen im Ausland gegründeter Unternehmen oder anderer ausländischer Rechtssubjekte und Objekte müssen zwangsläufig erwähnt werden – insbesondere in Zeiten intensiver internationaler Beziehungen. Folglich sollte eine Regel für ihre Schreibweise festgelegt werden.
Die LKRS erwähnt die Schreibweise nichtlitauischer symbolischer Unternehmensnamen nicht, obwohl ein ganzes Kapitel der Schreibweise nichtlitauischer Eigennamen gewidmet ist (LKRS 1992: 81–89). Eine Regel wird in einem gesonderten Beschluss der VLKK formuliert (VŽ 1997a). Auf den ersten Blick ist sie ebenfalls sehr einfach: Nichtlitauische symbolische Bezeichnungen sind in der Originalschreibweise zu schreiben62 (Zeitungen und Zeitschriften „Karogs“, „Time“, „Novyj mir““, Unternehmen, Organisationen, Kollektive „Cameron“, „General Motors“, „Chrysler Corporation“, „Los Angeles Lakers“, „Milan AC“, „Miami Heat““, Markenprodukte „Renault“, „Mercedes Benz“, „Braun“, „Hyundai“, „Sony“, „Audi 100““); bei einigen verbreiteten einsilbigen Namen, insbesondere solchen, für die es Entsprechungen in der Gemeinsprache gibt, können litauische Endungen angefügt werden („Internetas“, „Kosmosas“, „Zenitas“, „Spartakas“). In einer Anmerkung wird außerdem darauf hingewiesen, dass verbreitete nichtlitauische Bezeichnungen, die zu Gattungswörtern geworden sind, angepasst und ohne Anführungszeichen sowie kleingeschrieben werden, also žiguliai, mersedesas, feraris, tojota, boინგas, brauningas. Demnach scheint ein zweistufiges Anpassungssystem vorgesehen zu sein; aus früheren Beschlüssen der VLKK geht jedoch hervor, dass man zunächst dazu neigte, die Anpassung nur für informellere Stilformen vorzuschlagen. So wurde im Beschluss von 1990 empfohlen, Endungen nur in der Umgangssprache und in populären Publikationen und nur an einige verbreitete einsilbige nicht-
59 Siehe Informationen der VLKK, im Internet abrufbar unter: http://www.vlkk.lt/lit/nutarimai/imoniu-pavadinimai/klaidos.htm.
60 In Artikel 2.40 des Zivilgesetzbuchs heißt es: „Der Name einer juristischen Person, die mit einer ausländischen juristischen Person oder einer anderen Organisation verbunden ist, kann so gebildet werden, dass er mit dem Namen der ausländischen juristischen Person oder der anderen Organisation identisch ist oder diesem ähnelt, sofern deren Zustimmung zur Verwendung des Namens vorliegt.“ (VŽ 2000).
61 Da weder Geschäftsinteressen noch ihr Verhältnis zu den Interessen der Sprache oder der nationalen Kultur Gegenstand dieses Artikels sind, werden sie hier nicht behandelt. Vielmehr soll auf zwei einfache Aussagen hingewiesen werden, die in den Diskussionen zwischen den Verfechtern von Geschäftsinteressen und denen von Sprachinteressen häufig vermisst werden: 1) Unternehmensnamen sind Bestandteil der Sprache (wie sich zeigt, ein besonders wichtiger), und die Amtssprache in Litauen ist zumindest vorläufig nicht Englisch, sondern Litauisch; 2) das Argument, es sei für Ausländer schwierig, einen litauischen Namen auszusprechen, ist unbegründet, sofern ein Unternehmen nicht gänzlich darauf verzichten will, Litauern Dienstleistungen anzubieten: Für Litauer ist es wahrlich nicht leichter, englische Laute phonetisch korrekt wiederzugeben, als es für Ausländer ist, litauische Laute auszusprechen.
62 Noch 1979 war das Prinzip der Originalschreibweise keineswegs selbstverständlich. Nijolė Slėžienė (1979) schlug vor, es anzuwenden, und berücksichtigte dabei die in der Presse anderer Sprachen übliche Praxis sowie die damals in der litauischen Presse verbreiteten Uneinheitlichkeiten.
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lietuviškų pavadinimų, ypač tų, kurie bendrinėje kalboje turi atitikmenų (KK 1991). Dar ankstesniame nutarime (1988 m.) apie galūnių dėjimą iš viso neužsiminta (KK 1990). Galbūt todėl begalūnis nelietuviškų simbolinių pavadinimų rašymas įsigalėjo ir, 2007 m. jau nusprendus skatinti nediferencijuojamą pagal funkcinį stilių adaptavimo polinkį, t. y. VLKK nutarimu rekomendavus be gimininio žodžio arba prieš jį einančio nelietuviško pavadinimo simbolinę dalį linksniuoti, jei ją įmanoma priderinti prie kurios nors lietuvių kalbos linksniuotes (VŽ 2007), tokia rekomendacija oficialiuosiuose stiliuose atgarsio neberado. 2005 m. išleistame leidinyje teigiama, kad periodinės spaudos kompresija jį linkusi atmesti ir žiniasklaidoje – svetimų pavadinimų begalūnis rašymas įsigalėjęs ir joje (Pupkis 2005: 288). Šiaip ar taip, nerišlaus pobūdžio tekstui, tokiam kaip Juridinių asmenų registras, morfologinio adaptavimo principas nė negalėjo būti aktualus.
Die im Beschluss der VLKK von 1997 formulierte Regel auf das Register anzuwenden, ist aus anderen Gründen problematisch als aus diesem. Erstens ist der obligatorische Bestandteil des Namens eines einzutragenden Unternehmens die Angabe der Tätigkeitsart oder der Rechtsform, doch wird nichts über deren Schreibweise gesagt – weder darüber, wie und an welcher Stelle diese Angabe erfolgen soll, noch darüber, ob sie litauisch oder nichtlitauisch sein soll. Auch die Abgrenzung des symbolischen Bestandteils ist unklar. Nur aus den Beispielen, die die Regel veranschaulichen, lässt sich schließen, dass er in Anführungszeichen zu setzen ist; doch selbst die Beispiele klären nicht, wie der symbolische Bestandteil abzugrenzen ist, wenn er vor der Angabe der Rechtsform steht. In den angeführten Beispielen werden litauische Anführungszeichen verwendet; daraus allein lässt sich schließen, dass beim Schreiben nichtlitauischer symbolischer Namen das Prinzip der Rechtschreibung in der Originalsprache und der Zeichensetzung im Litauischen gilt. Doch nicht jeder Sprachbenutzer wird diesen Schluss ziehen, zumal die Grenze zwischen Zeichensetzung und Rechtschreibung auch in der LKRS unklar ist. Dort werden Fälle der Großschreibung sowohl im Abschnitt zur Rechtschreibung (LKRS 1992: 60–72) als auch im Abschnitt zur Zeichensetzung (LKRS 1992: 134) behandelt. Symbolische Namen werden unter Rašyboje (LKRS 1992: 70–72) behandelt, doch die Regel betrifft nicht nur die Großschreibung, sondern auch die Verwendung von Anführungszeichen. Nur aus Beispielen, die die Regel zur Rechtschreibung im Original veranschaulichen, lässt sich schließen, dass das Prinzip der Originalschreibweise auch das für das Englische typische Prinzip umfassen sollte, jedes Wort eines Namens großzuschreiben. Artikel über die Schreibweise lettischer symbolischer Namen (Kvašytė 2005; Jocaitė, Kvašytė 2006) zeigen, dass auch diakritische Zeichen wiedergegeben werden sollten; diese Schlussfolgerung wird jedoch nur in diesen Artikeln gezogen. Auch der Begriff Originalschreibweise erhält, auf neu gebildete Namen angewandt, eine andere Bedeutung. Einen neu geschaffenen Namen kann man nicht mit einem Original vergleichen; daher lässt sich dieses Prinzip allenfalls als korrekter Gebrauch des Englischen oder einer anderen Sprache verstehen. Bei der Bildung nichtlitauischer Unternehmensnamen orientiert man sich vermutlich an den eigenen Sprachkenntnissen, doch es gibt auch viel Unsicherheit.
Bei der Durchsicht nichtlitauischer Einträge im Register juristischer Personen, deren überwiegender Teil in der zunehmend internationalen Sprache Englisch verfasst ist, kann der Eindruck entstehen, dass auf sie überhaupt keine Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln angewandt werden. Zur Vielfalt, die der zuvor erörterten Verwirrung bei litauischen Einträgen hinsichtlich der Verwendung von Großbuchstaben entspricht (UAB „Accounting express“; UAB „PLUS Windows“; UAB „Business MARKET“; URBAN Market UAB; VŠĮ COUNT PLUS; MB A DOG LEADER; UAB „COMPANY EXPRESS“; FINANCE 4 YOU, UAB; „AMBER REALTY INVESTMENTS“; UAB), kommt noch hinzu, dass im symbolischen Bestandteil jedes Wort mit einem Großbuchstaben beginnt (MB „Express Delivery“; UAB „Baltic Logistics Group“; UAB Press Express, UAB Payment Solutions, asociacija „Amber Rally Team“), obwohl dies nicht durchgängig so gehandhabt wird (ĮĮ „Baltic amber“; MB „Balticum infinitum“; MB „Energy business partners“; UAB Amber oak). Zur wechselnden Position der abgekürzten Rechtsformangabe (UAB „4finance“; UAB „Financing accounting and consulting“; ĮĮ „Consulting plus“ und „Swedbank“; AB; „Print City“; UAB; Amber Food, UAB;
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EXPRESS GROUP, UAB; „LIGHT CONSULTING GROUP“; UAB) kommt hinzu, dass die nach dem symbolischen Bestandteil stehende Abkürzung nicht durch ein Komma abgetrennt wird (Everyday Finance UAB, Dim Electro UAB, Layala Balti Real Estate KŪB, Business Investment Group MB, AUTO EXPRESS UAB), obwohl sie in anderen Fällen abgetrennt wird (Business, UAB; Business service, UAB; BUSINESS UNION, UAB). Die Wortverbindung, die die Rechtsform des Unternehmens bezeichnet, wird nicht unbedingt abgekürzt, zum Beispiel: KREDITO UNIJA AMBER, uždaroji akcinė bendrovė „AMBER“; viešoji įstaiga „AMBER PROJECTS“; kooperatinė bendrovė „AMBER LOG“. Wie bei litauischen Namen besteht die Tendenz, den vor der Abkürzung stehenden symbolischen Bestandteil nicht in Anführungszeichen zu setzen (Market in, MB; Express sale, MB; Credit Law, UAB; Alternative Payment Services, UAB; BALTIC BUSINESS INDUSTRY, UAB; MARKET-STOCK UAB; EXPRESS GROUP, UAB), doch kann er auch in Anführungszeichen stehen („Baltics Express“, UAB; „City Market“, UAB; „Building business“, UAB; „Rides and more“, UAB). Häufig wird auch der nach der Rechtsformangabe stehende symbolische Bestandteil nicht in Anführungszeichen gesetzt (MB Amber Dreams, MB Septem Spedition Group, UAB Business Team, UAB Day and Night, UAB Asia express, UAB Autobela market, UAB Clic2Sell, VšĮ Business training center, ĮĮ SKY GROUP, VšĮ COUNT PLUS). Eine solche Vielfalt könnten nicht einmal die Regeln der englischen Sprache vorhersehen.
Im Englischen gibt es Regeln für die Schreibweise von Namen. Demnach wird jedes Wort eines Eigennamens großgeschrieben, ohne zwischen symbolischen und Namen mit unmittelbarer Bedeutung zu unterscheiden. Die übliche Schreibweise des symbolischen Bestandteils wäre also Motorola Solutions, Pine Indemnity, Accomplish Financial, American Electric Technologies, Global Development Group, Standard Life International, General Electric International, Active Wealth Management, Abacus Investment Solutions, Bain & Company und so weiter. Nichtlitauische Namen werden jedoch in ausländischen Registern eingetragen und meist nicht allein, sondern zusammen mit Angaben zur Rechtsform verwendet. Es gibt verschiedene solche Angaben, abgekürzte und ausgeschriebene; zudem hängen die Abkürzungsformen vom Land ab, in dem das Unternehmen eingetragen ist. Bei Namen von US-amerikanischen Unternehmen wird häufig LLC (Limited Liability Company) verwendet; dies bedeutet, dass die juristische Person beschränkt haftet. Bei Namen von Unternehmen im Vereinigten Königreich oder dort eingetragenen Unternehmen werden Plc, plc, PLC (Private Limited Company), Ltd (Public Limited Company) verwendet; bei Unternehmen anderer Länder sind häufig S.A. (span. Sociedad Anónima, frz. Société anonyme), S.E. (span. Sociedad del Estado), S.C.S. (span. Sociedad en Comandita Simple), S.C.p.A. (span. Sociedad en Comandita por Acciones), S.p.a. (ital. Società per azioni), GmbH (dt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AB (schwed. Aktiebolag), A/S (dän. Aktieselskab), ASA (norw. Allmennaksjeselskap). Werden englische Namen in englischsprachigen Texten geschrieben, steht der symbolische Bestandteil gewöhnlich nicht in Anführungszeichen (in zusammenhängendem Text werden üblicherweise nur Titel von Kunstwerken in Anführungszeichen gesetzt), erst recht nicht, wenn der Name ohne Fließtext erscheint. Vorherrschend ist die nachgestellte Position der Rechtsformbezeichnung, und diese wird gewöhnlich nicht durch ein Komma vom symbolischen Bestandteil abgetrennt, zum Beispiel: Direct Pay Limited, Currencies Direct Financial Markets Limited, Amin Exchange Ltd, Clear Currency Foreign Exchange Risk Management LLP, Centurion Portfolio Managers Ltd, Domestic & General Insurance plc, St Andrew’s Life Assurance Plc, Orkla Finans Kapitalforvaltning ASA, Aberdeen Property Investors Corporate ASA, Inpay A/S, General Capital Financial Services S.A., Trustly Group AB, Evo Payment International GmbH. Ein Komma kann jedoch gesetzt werden, insbesondere bei Namen US-amerikanischer Unternehmen, zum Beispiel: Write Word, LLC; Ormantine, USA, Ltd.; Feedworks USA, Ltd; Guangzhou Comma Car Care Accessories Co., Ltd. Die Regeln zur Bildung nichtlitauischer Namen verbieten die Verwendung von Abkürzungen im Allgemeinen nicht; sie werden häufig verwendet, und die Abkürzungsverfahren sind vielfältiger als in den litauischen Sprachregeln festgelegt, zum Beispiel: AA Advisers LLP, A.J.K. Wealth Management Limited, K.J.W. Krisworld Development Ltd, Corporate FX+ Limited, e-MID S.I.M. S.p.A., eToro (UK)
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Ltd, GR-NEAM Limited, IND-X Securities Limited, ING AM Insurance Companies B.V., J M Finn & Co Ltd, J Stern & Co. LLP, J&E Davy t/a Davy, NASDAQ OMX NLX Limited, St Helen’s Capital Plc.
Bei der Eintragung von Unternehmen mit nichtlitauischen Namen in das litauische Register versucht man, all diese Regeln anzuwenden; wie die oben angeführten Einträge zeigen, wird jedoch auch eine offensichtlich fehlende Regel für die Schreibung nichtlitauischer symbolischer Namen im Litauischen angewandt. Welches Prinzip im Register maßgeblich sein soll, ist nirgends angegeben, weshalb man den Urhebern der Namen nicht vorwerfen kann, die Regel nicht zu kennen. Eine solche Regel festzulegen, wäre jedoch ebenfalls schwierig. Denn nichtlitauische Namen werden meist mit Blick auf ausländische Kunden gebildet und sollen außerhalb Litauens funktionieren; daher sind für sie litauische Rechtschreibung und Zeichensetzung nicht besonders relevant. Andererseits ist das Register juristischer Personen eine Datenbank der Republik Litauen und sollte folglich auf Litauisch geführt werden. Bei der Frage, welche Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln bei der Eintragung nichtlitauischer Namen anzuwenden sind, sollte selbstverständlich auch berücksichtigt werden, dass das Register kein zusammenhängender Text ist. Solange keine klaren Regeln formuliert sind, herrscht in Litauen weiterhin Vielfalt bei der Schreibung nichtlitauischer Namen.
2.2. Auswirkungen auf die Schreibung litauischer Namen
Aus den nichtlitauischen Registereinträgen geht hervor, dass die Schreibung dieser Namen nicht nur durch Mängel der Transkriptionsregeln oder das Fehlen einer speziell für das Register geltenden Regel beeinflusst wird, sondern auch durch litauische Tendenzen bei der Bildung und Verwendung symbolischer Namen. Aus Sicht der litauischen Sprachnormen ist jedoch das umgekehrte Phänomen weit relevanter: der Einfluss nichtlitauischer Rechtschreibung und Zeichensetzung auf die litauische. Dieser Einfluss ist sehr deutlich, wie dieselben Registereinträge zeigen.
Die englische Namensschreibung wird unmittelbar kopiert, wenn jedes Wort des symbolischen Bestandteils mit einem Großbuchstaben beginnt, z. B.: ĮĮ „Pirk Kitaip“; VšĮ „Namas Plius“; MB „Miesto Batai“; UAB „Geras Medis“; UAB „Saulės Elektrinių Parkas“; UAB „Techno Projektų Grupė“; VšĮ „Gero Laiko Zona“; „Sveikatos Sodas“; UAB. Die Tendenz, den symbolischen Bestandteil, der der Angabe der Rechtsform vorausgeht, nicht in Anführungszeichen zu setzen, lässt sich auch mit den zuvor genannten Faktoren in Verbindung bringen; dass er jedoch nicht durch ein Komma abgetrennt wird (Vertimų pasaulis MB, Baltas miestas UAB, Pasaulio saulės energija MB, Neptūno investicijos UAB, SOLAR investicijos UAB, AVEVERA UAB), kann nur mit den soeben erörterten Zeichensetzungsbesonderheiten nichtlitauischer Namen zusammenhängen. Auch die Neigung, für das Litauische untypische Abkürzungen zu verwenden (UAB „D Investicijų Valdymas“, UAB „BT mediena“, UAB „LNT PLUS“, viešoji įstaiga „LT plius“, UAB „NOR Mediena“, VšĮ FK VYTIS, N Technologijos, UAB), ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen; die Tendenz, nichtlitauische Abkürzungen zu verwenden (UAB „IDW metalas ir mediena“, UAB „J. P. K. investicijos“, UAB „P&P investicijos“, UAB), ist mit Sicherheit eine Folge dieses Einflusses. In die Register aufgenommenen nichtlitauischen Namen mit einer litauischen Angabe der Rechtsform enthalten besonders häufig verschiedene Abkürzungen, z. B.: UAB „F and B“; UAB „SOGA Baltic Oil“; UAB „PCD Group“; „REF Express“; UAB „ABFC Finance“; ĮĮ „WMI plus“; ĮĮ „Express A ir LT“; VšĮ „A and RS group LT“; MB QR Market, MB „QSP FINANCE“; UAB „D&J Group“; UAB S&A EXPRESS, MCB Finance, UAB, „LRQA Lietuva“; UAB, uždaroji akcinė bendrovė G-Networks, uždaroji akcinė bendrovė „PS and S“, steponkus&co FM AB, UAB iTree Finance, M-Finance UAB, UAB „1A.LT“; UAB 4SUN GROUP, UAB „2M plus“, 4it, UAB. Solche Kürzungsweisen kommen auch im litauischen symbolischen Bestandteil vor, z. B.: UAB J9 investicijos, UAB „4T Klaipėda“; UAB E-biznis, P-Parkas, UAB, klubas „ČIA & DABAR“; ĮĮ Pbc Plus. Da die Regeln für die Schreibung englisch-
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sprachiger Namen weder die Verwendung von Wortabkürzungen noch die Schreibung im Kürzungsverfahren gebildeter Namen mit wechselnder Groß- und Kleinschreibung verbieten, werden solche Namen auch bei litauischen Bezeichnungen gebildet und geschrieben, z. B.: ĮĮ „SerVal plus“, viešoji įstaiga „VelKIMe drauge“; IPOKRaTES Lietuva fondas, GraniRa, UAB.
Ein solcher Einfluss ist das offenkundige Ergebnis der Anwendung englischer Regeln. Problematisch ist jedoch, dass er durch die erörterten Unklarheiten im Zusammenhang mit der Eintragung litauischer Namen verstärkt wird oder ein günstiges Umfeld erhält. So fördert es vermutlich die englische Schreibung von Eigennamen, wenn ein Name mit offensichtlich übertragener Bedeutung nicht in Anführungszeichen gesetzt wird, insbesondere wenn er auf die Angabe der Rechtsform folgt (VšĮ Mažas dangus, MB Laimės paukštė, MB Genio uok esas, MB Mano Spinta, MB Tavo Buhalterė, UAB Kmynas, UAB Spinoza, UAB Pabalnotas vėjas, UAB Perkūno nafta, UAB Greitas šuo, UAB Saulės Guru, UAB Saulės Zona, UAB Saulės Industrija); diese Anreize werden jedoch auch durch die sich im Register etablierende Tendenz begünstigt, litauische Namen ohne Anführungszeichen um den symbolischen Bestandteil zu schreiben, wenn dieser der Angabe der Rechtsform vorausgeht. Die aufgrund der bereits erörterten Umstände entstandene Tendenz, litauische Namen in Großbuchstaben einzutragen, wird dadurch erheblich verstärkt, dass auch in ausländischen Registern Namen in Versalien eingetragen werden. Einen Anreiz oder begünstigenden Faktor dürften zudem die häufigen Abkürzungen in nichtlitauischen Namen darstellen, darunter silbische Abkürzungen in Großbuchstaben. Außerdem ist die Gestalt der Buchstaben in englischen Namen wichtiger als in litauischen. Beispielsweise kann der Bestandteil IndEx im Firmennamen „Oil IndEx“ eine Bildung aus dem Wortanfang und dem Bestandteil ex (ehemalig) sein; so verstanden unterscheidet er sich vom Wort Index (Index, Verzeichnis). Schreibt man dieses Wort nur mit einem großen Anfangsbuchstaben, besteht die Gefahr, die beiden Namen gleichzusetzen. Solche Namen fördern auch bei litauischen Wörtern die Schreibung mit Großbuchstaben mitten im Wort und verstärken zugleich den Eindruck, die eingetragene Buchstabengestalt dürfe nicht geändert werden. Ein weiterer begünstigender Faktor könnte sein, dass die Regeln für die Schreibung englischer Eigennamen teilweise mit den litauischen Regeln übereinstimmen, nach denen jedes Wort in den Namen der höchsten staatlichen Regierungs- und Justizbehörden (Lietuvos Respublikos Vyriausybė, Lietuvos Respublikos Aukščiausiasis Teismas, Vengrijos Valstybės Susirinkimas u. a.) großgeschrieben werden muss (LKRS 1992: 66; VŽ 1997a). Außerdem sehen die litauischen Sprachregeln eine stilistische Verwendung von Großbuchstaben vor – bei höflicher Anrede einer anderen Person (Jūs, Tamsta, Pone) oder zur Hervorhebung von Begriffen, die durch Wörter bezeichnet werden (Tėvynė, Tauta, Nepriklausomybė), sowie von historischen Ereignissen, Dokumenten und auch Organisationen (Lietuvos Vyskupų Konferencija, Didysis Vilniaus Seimas, Baltijos Asamblėja), denen besondere Bedeutung beigemessen wird (LKRS 1992: 72–71). Diese Ähnlichkeiten können Sprachverwender verwirren.
Einem gewissen Einfluss nichtlitauischer Rechtschreibung und Zeichensetzung auf die litauische wirken Regeln für die Namensbildung entgegen. Die bereits 1997 verabschiedeten Regeln legen fest, dass bei einer im Kürzungsverfahren gebildeten Bezeichnung kein Großbuchstabe mitten im Wort stehen darf; ungeeignet sind zum Beispiel SeKoMa, MeBetA (VŽ 1997a). Symbolische Namen aus Abkürzungen und Ziffern sowie deren Kombinationen wurden erst 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung von Artikel 2 und zur Änderung von Artikel 4 des Gesetzes über Firmennamen zugelassen (VŽ 2002b); in den Regeln von 2004 wurde diese Ausnahme jedoch wieder gestrichen. Im Zivilgesetzbuch (Art. 2.40) gilt allerdings weiterhin die Bestimmung, dass der Name einer juristischen Person „aus Buchstaben, die nicht als Wörter verstanden werden können, und aus Ziffern oder deren Kombinationen nur dann gebildet werden kann, wenn sich ein solcher Name in der Gesellschaft etabliert hat“ (VŽ 2000). Wortähnliche Abkürzungen sowie künstlich gebildete symbolische Namen, deren Endung einer litauischen Endung auf –a, –ė, –as, –is, –ys oder –us entspricht und die flektiert werden können, etwa „Eksma“; „Lista“; „Sodra“; „Sekoma“, dürfen bis heute als Namen gebildet werden und gehören bei der Eintragung juristischer Personen zu den beliebtesten, z. B.: uždaroji akcinė bendrovė „TOKSIKA“; uždaroji akcinė bendrovė „REKIJA“; AB „Gindera“; UAB „Kedera“; UAB „Revaka“; UAB „Rimsauga“; UAB „Stevija“;
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UAB „Taurenta“; UAB „Telfida“; UAB „Telija“; UAB „Vilmista“; UAB „Ervila“; UAB „ADMI-TA“; UAB „ELDIKA“; UAB „ELTELA“; UAB „IMRENA“; UAB „LEOLA“; UAB „LINKARA“; UAB „TOPARA“; UAB „DENSANAS“; GESPANA, UAB. Allerdings wird derzeit auch die Prüfung durch die VLKK einer Schreibweise solcher Namen entgegengehalten, bei der nur der erste Buchstabe großgeschrieben wird, etwa UAB „EDGarmas“; UAM „MoVakas“; MB SaulMina; ĮĮ „INveska“63. Diese Prüfung wirkt auch einem anderen Einfluss des Englischen entgegen, nämlich der Großschreibung eines Wortes, das nicht am Anfang steht, zum Beispiel UAB „Elektros Vizija“; ebenso der Schreibweise symbolischer Namen ohne Anführungszeichen, etwa MB Giria, ĮĮ Montavimas, UAB Gudri žirafa, UAB Garantuotai64.
Dennoch lässt sich nicht behaupten, dass dem Einfluss englischer Rechtschreibung und Zeichensetzung auf symbolische Namen vollständig Einhalt geboten wäre. Erstens sind bereits Unternehmen mit solchen Namen registriert worden, und deren Verwendung fördert die Anwendung des Analogieprinzips. Zweitens ist völlig unklar, wie nichtlitauische Namen, die nach unterschiedlichen Regeln registriert wurden, in zusammenhängenden oder nicht zusammenhängenden Texten wiederzugeben sind. Den Registereinträgen lässt sich entnehmen, dass es offenbar keine Namen gibt, die sich nur durch die Buchstabenform oder Anführungszeichen unterscheiden; Identitätsprobleme sollten daher nicht auftreten. Doch wie bei der Verwendung registrierter litauischer Namen stellt sich die Frage, inwieweit die Form des Namens eines Rechtsträgers zu verändern ist. Wird ein ohne Anführungszeichen eingetragener Name in Anführungszeichen geschrieben, besteht die Gefahr, einen Namen mit wörtlicher Bedeutung in einen symbolischen Namen umzuwandeln, insbesondere wenn man kein Englisch beherrscht und sich anhand der Wortbedeutungen nur schwer feststellen lässt, ob der Name tatsächlich übertragene Bedeutung hat. Auch die festgelegte Schreibregel, die die Originalschreibweise in den Vordergrund stellt, kann als Aufforderung verstanden werden, den Namen so wiederzugeben, wie er auf Englisch geschrieben würde, das heißt, nur jedes Wort mit einem Großbuchstaben zu beginnen und keine Anführungszeichen zu setzen. Eine solche Annahme ließen die Tendenzen bei der Schreibung von Namen zu, die nicht in das litauische Register aufgenommen wurden, zum Beispiel: In der Nähe der Küste gelegen, liegt das Hotel Amber Palace in der Stadt Palanga; zu den Sehenswürdigkeiten der Region zählen der Strand von Palanga und der Pier von Palanga65, DNV GL-Business Assurance ist einer der weltweit führenden Anbieter akkreditierter Zertifizierungsdienstleistungen für Managementsysteme66; der offizielle MAN-Vertreter in Litauen, UAB Adampolis, gründete 2010 die Sparte Adampolis Finance, die jedem Kunden schnelle, optimale und flexible Finanzierungslösungen für den Erwerb neuer und gebrauchter Lastwagen und Busse bietet67; Altum Finance ist ein Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Vilnius, das mit Kunden in ganz Litauen arbeitet68; derzeit steht das Unternehmen Michelin gemeinsam mit Bridgestone beim Reifenproduktionsvolumen weltweit an erster Stelle; Continental ist einer der weltweit führenden Zulieferer der Automobilindustrie69. Andererseits kann die Regel zur Beibehaltung der Originalschreibweise auch als Grundsatz verstanden werden, dem Registereintrag zu folgen, insbesondere wenn dies bei der Verwendung litauischer Namen getan wird.
Allerdings kann die Neigung, Anführungszeichen nicht zu verwenden, auch tiefere Gründe haben, die mit der Mehrfunktionalität der Anführungszeichen und zugleich mit der Unbestimmtheit ihrer Funktion zusammenhängen. Wie aus der Anmerkung im LKRS hervorgeht, dass ein Name ohne Anführungszeichen einen anderen Gegenstand bezeichnen würde (LKRS 1992: 70), scheint den Anführungszeichen bei der Schreibung symbolischer Namen die Funktion zuzukommen, eine übertragene Bedeutung zu markieren; im selben LKRS gelten Anführungszeichen jedoch als primäres Zitatzeichen (LKRS 1992: 224–228). Dennoch ist der Widerspruch
63 Siehe die Informationen auf der Website der VLKK, online verfügbar unter: http://www.vlkk.lt/lit/nutarimai/imoniu-pavadinimai/klaidos.htm (abgerufen am 04.11.2014).
64 Ebenda.
65 Hotels.com, online verfügbar unter: http://lt.hotels.com (abgerufen am 27.10.2014).
66 DNV GL, online verfügbar unter: http://www.dnvba.com/lt (abgerufen am 27.10.2014).
67 Adampolis, online verfügbar unter: http://www.adampolis.lt (abgerufen am 27.10.2014).
68 Altum Finance, online verfügbar unter: http://altumfinance.lt (abgerufen am 27.10.2014).
69 Padangos123.lt, online verfügbar unter: http://padangos123.lt/e/michelin (abgerufen am 27.10.2014).
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hier fehlt es nicht, denn LKRS zählt zu den Zitaten auch übertragene Bezeichnungen von Personen oder Dingen, spezifische Äußerungen in übertragener Bedeutung sowie Titel von Werken und Publikationen und Namen zitierter Organisationen (LKRS 1992: 224–228). Allerdings lässt sich die übertragene Bedeutung von Wörtern oder Äußerungen nur schwer mit der vorgelegten Beschreibung eines Zitats vereinbaren: „Dies ist eine wörtliche Rede oder Schriftsprache, die bei anderer Gelegenheit von einer anderen Person geäußert und in die Rede des Autors oder einer Figur eingefügt wurde“ (LKRS 1992: 224). Tatsächlich wird in sprachwissenschaftlichen Arbeiten auf den allzu weit gefassten Zitatenbegriff hingewiesen und versucht, die Funktionen der Anführungszeichen zu differenzieren. So erörtert Juozas Abaravičius die Kennzeichnung spezifischer Wörter in übertragener Bedeutung durch Anführungszeichen als fakultative, von der obligatorischen abweichende Verwendung von Anführungszeichen (Abaravičius 2002: 202–221), Rūta Marcinkevičienė hingegen als unzureichend begründete Fälle (Marcinkevičienė 2006). Bei der Erörterung fakultativer oder unzureichend begründeter Verwendungen werden auch Fremdwörter und Einfügungen aus anderen Sprachen als Mittel genannt, mit denen der Autor sich von den Randbereichen der Standardsprache distanziert (Abaravičius 2002: 214–221; Rudzevičius 2005; Marcinkevičienė 2006: 211), obwohl die Verwendung von Anführungszeichen bei Fremdwörtern auch positiver bewertet wird – als Hinweis an den Adressaten auf ein nicht ganz typisches Textelement (Girčienė 2005). Wie auch immer diese Verwendung bezeichnet wird, sie zeigt, dass Anführungszeichen nicht nur authentische Zitate oder symbolische Namen kennzeichnen sollen, sondern auch sprachfremde Elemente. Nichtlitauische symbolische Namen sind genau solche Elemente und zugleich Wörter in übertragener Bedeutung. Daher stellt sich die Frage, welche Funktion Anführungszeichen erfüllen, wenn sie bei nichtlitauischen symbolischen Namen verwendet werden. Da die Rechtschreibregel für nichtlitauische Namen Anführungszeichen überhaupt nicht erwähnt, wird auch deren Funktion nicht benannt.
Funkcijos įvardijimo klausimas gal ir nebūtų aktualus, jei nelietuviškų pavadinimų nebūtų vartojama su nelietuviškomis teisinės formos nuorodomis. Jei tokių pavadinimų simbolinė dalis skirtina kaip perkeltinės reikšmės žodis ar junginys, tai išeitų, kad nelietuviška teisinės formos nuoroda į kabučių aprėptį neturėtų patekti. O jei nelietuviški pavadinimai skirtini kaip svetimžodžiai ar kitų kalbų intarpai, tai turėtų būti skiriamas ir visas pavadinimas, įskaitant ir teisinės formos nuorodą. Nesant taisyklės dėl tokių atvejų, registre neretai pasirenkama skirti tik visą pavadinimą, pvz.: „Advanced Business Migration Ltd.“ atstovybė, ADIDAS-SALOMON INTERNATIONAL SOURCING LIMITED atstovybė, Airijos akcinės bendrovės „MALS OIL TRADING LIMITED“ atstovybė, Airijos asociacijos WOOLTSON LTD filialas, „ASIA FLY CARGO LTD“ atstovybė, BEIJING FLY WORLD CARGO CONSULTING SERVICE COMPANY LTD atstovybė, JAV įmonės „Lithuanian Catholic Religious Aid. Incorporated“ atstovybė, MILFORD DEVELOPMENT INCORPORATED atstovybė, JAV ribotos atsakomybės kompanijos „LAVA TRADE LLC“ atstovybė. Tokie skyrybos polinkiai ryškėja ir rišliuose tekstuose, pvz.: Pasak S. U., „Fresh Market“ generalinio direktoriaus, „Aletrad 2001 Trading Limited“ priklauso tiems patiems akcininkams kaip ir „Ipsun Holding Limited“, tačiau neatskleidžiama, kas yra investavę į šias Kipre registruotas bendroves70; „Group Menatap Limited“ įvertino patirtus nuostolius 114 mlrd. JAV dolerių suma71; BNS žiniomis, nuo 2004 iki 2007 metų sklypą ir pastatą buvo įsigijusi ir valdė greičiausiai ne Lietuvoje registruota ribotos atsakomybės bendrovė „Elite L.L.C.“72; JAV bankas „JPMorgan Chase“ akcijų rinkoms ketina pasiūlyti pirmuosius....................
70 „Fresh market“ wurde an ein anderes, in Zypern registriertes Unternehmen übertragen, online verfügbar: http://vz.lt/article/2014/5/7/fresh-market-perleista-kitai-kipre-registruotai-bendrovei (abgerufen am 27.10.2014).
71 Russland verlor einen Prozess um 128 Mrd. Lt, online verfügbar: http://www.delfi.lt/verslas/energetika/rusija-pralaimejo-128-mlrd-lt-byla.d?id=65402464 (abgerufen am 27.10.2014).
72 Ehemalige VSD-Chefs zu Informationen über CIA-Gefängnisse zucken mit den Schultern, online verfügbar: http://www.delfi.lt/news/daily/lithuania/buve-vsd-vadovai-del-informacijos-apie-czv-kalejimus-guzcioja-peciais.d?id=25001215.
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Automobilherstellerin „Chrysler Group LLC“ Wertpapiere73. Natürlich können sich diese Tendenzen auch herausbilden, um doppelte Anführungszeichen zu vermeiden, zumal dies gefördert wird74. Dadurch verlieren die Anführungszeichen jedoch ihre Funktion als Kennzeichnung des symbolischen Bestandteils, was ebenfalls dazu beitragen kann, dass sie bei der Schreibung beliebiger symbolischer Namen vermieden werden.
Genau deshalb sollte die Funktion der Anführungszeichen definiert werden. Eine weitere sich abzeichnende Schreibgewohnheit – jedes Wort mit Großbuchstaben zu beginnen – würde darauf hindeuten, dass auch die Funktion des Großbuchstabens definiert werden muss. Aus den Gebrauchstendenzen wird zudem deutlich, dass die Norm für die Schreibung nichtlitauischer symbolischer Namen ebenfalls offensichtlich unzureichend ist, und zwar nicht nur deshalb, weil keine Varianten vorgesehen sind, die sich nach dem Anwendungsbereich des Namens richten. Ein Mangel der Norm besteht darin, dass die einzige Regel das Prinzip der Originalschreibung hervorhebt und das Prinzip der Zeichensetzung völlig außer Acht lässt, was den Gebrauch erheblich erschwert. Es gibt noch weitere Mängel; vor allem berücksichtigt die Rechtschreibregel die Besonderheiten juristischer Personenbezeichnungen als einer Art symbolischer Namen überhaupt nicht. Im Grunde ist die Schreibnorm für diese Art nichtlitauischer symbolischer Namen, die sich von anderen durch den zwingenden Rechtsformzusatz unterscheiden, nicht kodifiziert, erst recht nicht für ihre Schreibung in zusammenhängenden Texten. Die Analyse der Registereinträge offenbart sowohl den offensichtlichen Mangel einer Regel, die für einen spezifischen Anwendungsbereich – nämlich das Register juristischer Personen – gelten soll, als auch den Bedarf an einer solchen Regel.
Für die Urheber und Verwender nichtlitauischer Namen wären klar formulierte Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln erforderlich. Fehlen solche Regeln, entwickeln sich Schreibung und Zeichensetzung bei dieser Art von Namen ungesteuert, was sich auf die Schreibung litauischer symbolischer Namen auswirkt. Zwar wird der Einfluss auf litauische Namen durch die Prüfung der VLKK eingedämmt, jedoch nur bei der Bildung der Namen. Bei ihrer Verwendung treten alle erörterten Auswirkungen deutlich hervor. Selbst Namen, die nach der LKRS-Regel eingetragen wurden, werden nach englischem Vorbild mit einem Großbuchstaben am Anfang jedes Wortes geschrieben, z. B.: „Idėjų Slėnis“ – Spezialisten für Internet- und Informationstechnologien75; UAB „Lanksti Linija“ – ein effizient arbeitendes modernes Metallverarbeitungsunternehmen76; „Gera Virtuvė“ stellt Möbel aus natürlichen, ökologischen Materialien her77; AB „Kauno Grūdai“ verfügt über Produktionsstätten in ganz Litauen und im Ausland78; „Savi Medžio Sprendimai“ führt auch Restaurierungsarbeiten an Möbeln und anderen Holzprodukten durch79. So schreiben auch Unternehmen, deren Namen in Großbuchstaben eingetragen sind, z. B.: Wir – UAB „Apskaita ir Turtas“ sind eine in Vilnius ansässige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Prüfungs- und Buchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen in ganz Litauen erbringt80; „Jungtinės Transporto Pajėgos“ löst Probleme im internationalen Transportgeschäft zügig und professionell81. Beispiele für diese Schreibweise finden sich sogar in Unternehmensverzeichnissen, die sich am Prinzip orientieren, Einträge im Register zu deklinieren, z. B.: Skuodo Anglis, Akmens Uola, Baltijos Anglis, Kauno Kuras, Verkiantis Gluosnis, Zatyšių Karjeras, Gelmių Tyrimai, J. Kličiaus ĮI, Geologai ir Partneriai, Kietasis Biokuras, Vandens Filtrų Servisas, Socialiniai Sprendimai, Joniškio Grūdai, Minijos Lanka, Kooperatinė Bendrovė, Investavimo Klubas „Rizika Plius“82. Die Schreibung von Namen
73 Die an der Börse angebotenen Chrysler-Aktien könnten die derzeitigen Eigentümer entzweien, online verfügbar: http://auto.lrytas.lt/naujienos/birzoje-pasiulytos-chrysler-akcijos-gali-sukirsinti-dabartinius-savininkus.htm (abgerufen am 27.10.2014).
74 Apie tai plačiau rašo Ona Laima Gudzinevičiūtė (2012: 123–124).
75 Idėjų slėnis, online verfügbar: http://www.idejuslenis.lt (abgerufen am 27.10.2014).
76 Lanksti linija, online verfügbar: http://www.lankstilinija.lt (abgerufen am 27.10.2014).
77 Gera virtuvė, online verfügbar: http://www.geravirtuve.lt (abgerufen am 27.10.2014).
78 Kauno grūdai, online verfügbar: http://www.kauno-grudai.lt (abgerufen am 27.10.2014).
79 Savi medžio sprendimai, online verfügbar: http://www.savimedziosprendimai.lt (abgerufen am 27.10.2014).
80 Apskaita ir turtas, online verfügbar: http://www.apskaitairturtas.lt (abgerufen am 27.10.2014).
81 TG group, online verfügbar: http://www.itp.lt (abgerufen am 27.10.2014).
82 Rekvizitai.lt, online verfügbar: http://rekvizitai.vz.lt/imones (abgerufen am 27.10.2014).
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… verbreitet sich nach der englischen Sprachregel im Internet sehr schnell. Auf den Websites von Unternehmen werden so auch Überschriften von Wortverbindungen geschrieben, z. B.: Über uns, Dienstleistungen und Produkte83, Zur Startseite, Versicherungsdienstleistungen, Versicherungsgesellschaften, Informationen für Kunden, Mein Broker – Mein eigener Versicherungsmakler84, Kaufbedingungen, Datenschutzrichtlinie85, Vision und Mission, So finden Sie uns86. Da sie im Englischen so geschrieben werden, wird die für alle Eigennamen geltende englische Regel einfach übernommen.
3. NAMEN ALS ERGEBNIS SPRACHLICHER INTERAKTION
Obwohl bereits in den ersten Regeln zur Namensbildung eine Ausnahme vorgesehen war, nach der gemeinsame Unternehmen Litauens und anderer Länder nichtlitauische Namen tragen durften, und auch heute für Unternehmen mit Verbindungen zu ausländischen juristischen Personen eine Ausnahme vorgesehen ist, fehlen dennoch Regeln für die Benennung solcher Gemeinschaftsunternehmen, geschweige denn Grundsätze für die Schreibweise ihrer Namen. Wenn gemeinsame Unternehmen gegründet werden können, muss es zwangsläufig auch Möglichkeiten geben, diese Interaktion in der Sprache widerzuspiegeln; folglich stellt sich früher oder später auch die Frage, wie sie formal zum Ausdruck gebracht werden soll. Mehrsprachige Namen sind tatsächlich entstanden, und da keine Schreibprinzipien festgelegt wurden, könnte die Analyse der Registereinträge einen gewissen Ausgangspunkt bieten.
Aus dem Register gehen drei Haupttypen von Namen hervor, die durch Kontakte zwischen Ländern und ihren Sprachen entstanden sind. Den ersten Typ bilden Namen, in denen ein litauisches Element verwendet wird, meist ein Eigenname Lietuva oder Europa, zum Beispiel: UAB „Clear Channel Lietuva“; UAB „Eden Springs Lietuva“; UAB „CAT Cargo Logistics Lietuva“; UAB „Airo Catering Services Lietuva“; Credit Index Lietuva, UAB; „New Yorker Lietuva“; UAB; akcinė bendrovė „KRAFT FOODS LIETUVA“; UAB „Isbre Water Europa“; UAB „IKC Yoneed Europa“; UAB „Isbre Water Europa“; UAB „GROUP EUROPA INVESTMENT“; Nicht selten wird in den namensgebenden Teil ein Wort eingefügt, das eine litauische Stadt bezeichnet, z. B.: UAB „Palanga Development Group“; UAB „SKI PARK DRUSKININKAI“; asociacija „Šiauliai Extreme Sports Association“; UAB „Nordic Development Group Panevėžys“; BALTIC GROUP INTERNATIONAL KLAIPĖDA, UAB, am häufigsten Vilnius oder Kaunas, z. B.: UAB „Vilnius Investment Partners“; UAB „VL Investment Vilnius“; UAB „Kaunas Group Trade“; UAB „Kaunas Investment Partners“; Sana Beauty Kaunas, UAB; TRAVEL KAUNAS, UAB. Gelegentlich kommt auch eine andere Stadt vor, z. B.: AB „Linas Agro Group“; UAB VYTIS INVEST; UAB „RYTAS CAPITAL“. In den namensgebenden Teilen all dieser Namen dominiert offensichtlich die englische Syntax, insbesondere die Tendenz, den Ortsnamen ohne Präposition anzufügen. Nur in einem Fall steht er im Genitiv (z. B. UAB „Palanga Development Group“); in einem anderen lässt sich sein Kasus nur schwer bestimmen (z. B. UAB „Clear Channel Lietuva“).
Auf diese letztgenannten Fälle hat P. Kniūkšta hingewiesen. Noch 1997 wurden sie als ein neues, aus anderen Sprachen übernommenes Sprachphänomen bewertet und den Namen von Niederlassungen zugeordnet; genauer wurde diese Gruppe als verkürzte Niederlassungsnamen bezeichnet, d. h. als Wortverbindungen aus dem Namen des Hauptunternehmens und einem Ortsnamen, der den aktuellen Standort der Niederlassung angibt (Kniūkšta 1997a: 10–11). Es wurde erörtert, welcher litauische Kasus in solchen Fällen verwendet werden sollte, und behauptet,
83 Creditinfo, online verfügbar unter: http://www.creditinfo.lt (abgerufen am 27.10.2014).
84 Risikoabtretung, online verfügbar unter: http://www.rizika.lt (abgerufen am 27.10.2014).
85 Rūta, online verfügbar unter: http://www.eruta.ruta.lt (abgerufen am 27.10.2014).
86 Chinesische Schenke, online verfügbar unter: http://www.kinusmukle.lt (abgerufen am 27.10.2014).
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sodass nichts anderes übrig bleibt, als den Inessiv zu verwenden, zum Beispiel „Phillips Lietuvoje“; „Shell Baltupiuose“ (Kniūkšta 1997a: 12). Dennoch ist fraglich, ob in diesen Fällen die Frage nach einem litauischen morphologischen Äquivalent überhaupt gestellt werden sollte. Schließlich sind diese Namen englisch und werden bewusst nach den spezifischen syntaktischen Regeln englischer Namen gebildet, die es ermöglichen, ein bestimmtes Wort anzuschließen, ohne die Verbindung morphologisch zu kennzeichnen. Rein englische Entsprechungen dieser Namen wären etwa: Adform Lithuania, UAB; Amber Bridge Lithuania, UAB; Ansell Protective Solutions Lithuania, UAB; „Elme Metall Lithuania“; UAB; Ansell Protective Solutions Lithuania, UAB usw. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Ortsname nicht auf Englisch, sondern auf Litauisch verwendet wird, d. h. Lietuva, Europa (engl. Lithuania, Europe), und auch das nicht immer, denn Städtenamen würden im Englischen genauso geschrieben. Auch das litauische Element wird nach der englischen Regel hinzugefügt, ohne es durch Anführungszeichen oder andere Mittel abzugrenzen. Bei der Suche nach einem litauischen Äquivalent für diese Namen müsste man wohl eher nach einer anderen Konstruktion als nach einem Kasus suchen, zum Beispiel „Phillips“ skyrius (filialas, padalinys, atstovybė) Lietuvoje; „Phillips“(,) Lietuvos skyrius (filialas, padalinys, atstovybė) oder Ähnliches. Der tatsächliche Sprachgebrauch scheint diese Suchrichtung zu bestätigen; so wird NASDAQ OMX Vilnius in zusammenhängenden Texten als „Nasdaq OMX“ Vilniaus birža oder Ähnliches wiedergegeben: Die Aktien des Unternehmens sind im „Nasdaq Omx“ Vilniaus biržos Oficialiajame prekybos sąraše87 notiert; die Aktien von LESTO sind im „Nasdaq Omx“ Vilniaus vertybinių popierių biržos Oficialiajame sąraše88 notiert. Diese Suchrichtung zeigt sich jedoch nur in Texten mit freierer Stilistik. In offiziellen Texten wird, wie auch in anderen Fällen, eher der im Register eingetragenen oder der Originalschreibweise gefolgt; daher schreibt man AB NASDAQ OMX Vilnius, z. B.: Wir informieren Sie, dass AB NASDAQ OMX Vilnius Vorstand am 8. November dieses Jahres die mit der Wertpapierkommission abgestimmten geänderten und ergänzten AB NASDAQ OMX Vilnius Mitgliedschafts- und Handelsregeln genehmigt hat, nach denen ab dem 22. November dieses Jahres die Handels- und Abrechnungswährung des von AB NASDAQ OMX Vilnius verwalteten regulierten Marktes vom Litas auf den Euro umgestellt wird89. Bei solchen Gebrauchstendenzen ist besonders relevant, welche Sprachregel angewandt werden sollte, wenn nichtlitauische Namen in ein litauisches Register eingetragen werden. Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt werden, dass diese symbolischen Namen mit einer litauischen Angabe der Rechtsform verwendet werden, die häufig nicht einmal abgekürzt wird, z. B.: uždaroji akcinė bendrovė „SWEDISH MATCH LIETUVA“; uždaroji akcinė bendrovė „TALLINN PANK LEASING VILNIUS“; uždaroji akcinė bendrovė „PEPSI-COLA GENERAL BOTTLERS LIETUVA“; Lietuvos ir Vokietijos uždaroji akcinė bendrovė „BUILDING INDUSTRY PRODUCTS VILNIUS“. Sich an den Tendenzen der englischen Namensgestaltung zu orientieren, ist daher kaum angemessen.
Solche mutmaßlichen litauischen Entsprechungen gibt es tatsächlich im Register, z. B.: firmos „INKASSO BUERGER“ filialas Vilniuje, firmos „POPCORN COMPANY KG“ filialas Lietuvoje, „BALTIC ATLANT SHIPPING, S.L.“ atstovybė Lietuvoje, uždarosios akcinės bendrovės „Vezo“ agentūra Vilniuje; Lietuvos ir Vokietijos uždarosios akcinės bendrovės „BALTIC DECOR“ filialas Kaune, UAB „Frans Maas Lietuva“ Kauno filialas. Dies ist der zweite Typ zweisprachiger Namen im Register. Ihre Syntax ist litauisch: Es handelt sich um Genitiv-Wortverbindungen, wobei in einem Fall der Name in seiner unmittelbaren Bedeutung im Genitiv steht, zum Beispiel in der Verbindung firmos „INKASSO BUER
87 „City Service“ sucht neue Eigentümer, online verfügbar unter: http://zebra.15min.lt/lt/naujienos/verslas/city-service-iesko-nauju-savininku-250630.html (abgerufen am 201 10 27).
88 In der langfristigen Strategie von LESTO: Ziel ist es, die Zuverlässigkeit des Netzes um fast ein Zehntel zu verbessern, online verfügbar unter: http://www.lesto.lt/lt/naujienos/pranesimai-spaudai/ilgalaikeje-lesto-strategijoje-s9pc.html (abgerufen am 2014 10 27).
89 Zur Änderung der Handels- und Abrechnungswährung des regulierten Marktes von NASDAQ OMX Vilnius, online verfügbar unter: https://www.dnb.lt/lt/apie-banka/pranesimai/skelbimu-archyvas/2010/del-nasdaq-omx-vilnius-reguliuojamos-rinkos-prekybines (abgerufen am 2014 10 27).
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GER“ filialas Vilniuje das Wort firma, während im anderen Fall, wenn ein Wort mit konkretisierender Bedeutung fehlt, dessen Stelle der symbolische Name einnimmt, zum Beispiel in der Verbindung „BALTIC ATLANT SHIPPING, S.L.“ atstovybė Lietuvoje – „BALTIC ATLANT SHIPPING, S.L.“. Viele Namen dieser Art werden ins Register eingetragen, ohne den symbolischen Bestandteil hervorzuheben, z. B.: Nordea Bank AB Lietuvos skyrius; Finland Ltd Lietuvos filialas; Danske Bank A/S Lietuvos filialas; Nordea Bank AB Lietuvos skyrius; Swedbank P&C Insurance AS Lietuvos filialas; Pohjola Bank plc Lietuvos filialas; Compensa Life Vienna Insurance Group SE Lietuvos filialas; Swedbank Life Insurance SE Lietuvos filialas; C & E Corporation Limited atstovybė; ORACLE EAST CENTRAL EUROPE LIMITED FILIALAS. Ausschlaggebend für diese Schreibweise können nicht nur fehlende Normen, sondern auch die erörterten Unklarheiten hinsichtlich der Funktion der Anführungszeichen sein. Wird jedoch der gesamte Name als litauisch behandelt, müsste das nichtlitauische Element oder zumindest der symbolische Bestandteil des Namens irgendwie hervorgehoben werden. Vielleicht war eine Überprüfung durch die VLKK ausschlaggebend; jedenfalls sind im Register tatsächlich Namen mit solcher Hervorhebung zu finden, z. B. AS „Meridian Trade Bank“ Lietuvos filialas, AB „Citadele“ banko Alytaus filialas, AB „Citadele“ banko Kauno filialas, akcinės bendrovės banko „NORD/LB Lietuva“ Alytaus skyrius. Beje, tokių įregistruojama ir visiškai lietuviškų pavadinimų, pvz.: akcinės bendrovės „Lietuvos spauda“ Biržų skyrius, akcinės bendrovės „Lietuvos geležinkeliai“ krovinių vežimo valdybos Šiaulių regiono stočių skyrius, AB „Detonas“ Akmenės padalinys, und sie sind ausgezeichnete Beispiele litauischer Namenssyntax. So lassen sich auch Namen leicht schreiben, bei denen eine Zweigstelle durch eine Verbindung in übertragener Bedeutung bezeichnet wird, z. B.: „Jaunosios Lietuvos“ ir naujųjų tautininkų sąjungos skyrius „Lietuvių tautinio jaunimo sąjunga „Jaunoji Lietuva“, klubo „Aista“ skyrius „Senasis Kaunas“ individuali įmonė „Senasis Kaunas“, Vokietijos įmonės „Lacufa AG Lacke und Farben“ atstovybė „Lacufa AG Buro Vilnius“.
Der dritte Typ von Namen, der aus dem Zusammenwirken von Sprachen hervorgegangen ist, wäre dem ersten entgegengesetzt. Es handelt sich um symbolische Namen, in denen die litauische Syntax vorherrscht und lediglich ein nichtlitauisches Element eingefügt ist, z. B.: UAB „Citadele investicijų valdymas“; UAB „Citadele faktoringas ir lizingas“; „Swedbank investicijų valdymas“; UAB; „Swedbank draudimo brokeris“, UADBB. Wie zu sehen ist, ist das eingefügte Element außerdem ein Wort in übertragener Bedeutung. Solche Schreibweisen werden weder in der Regel für litauische noch in derjenigen für nichtlitauische symbolische Namen behandelt. Die Regel zur Schreibung litauischer symbolischer Namen legt jedoch fest, dass die Kennzeichnung eines Namens in unmittelbarer Bedeutung, der Bestandteil des symbolischen Namens ist, nämlich der erste Großbuchstabe, erhalten bleiben muss. Folgt man dieser Analogie, müssten offenbar auch die Kennzeichnungen des symbolischen Namens, der Bestandteil des symbolischen Namens ist – der erste Großbuchstabe und die Anführungszeichen –, erhalten bleiben. Mangels einer Regel wird der im Register eingetragene Name gewöhnlich in keiner Weise hervorgehoben, z. B.: UAB Danske Capital investicijų valdymas, UAB Danske lizingas, UAB „PZU LIETUVA GYVYBĖS DRAUDIMAS“; AB „SEESAM LIETUVA GYVYBĖS DRAUDIMAS“; UAB „NORTHWAY TURTO VALDYMAS“. In dieser Schreibweise werden die Namen auch in zusammenhängende Texte übernommen, z. B.: Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Kunden von „Danske Capital investicijų valdymas“ um 15 Prozent90. Diese Angaben umfassen auch die von der Tochtergesellschaft der Bank, UAB „Danske lizingas“ erbrachten Leasingdienstleistungen91. „Seesam Lietuva gyvybės draudimas“ baut ein Portfolio an Lebensversicherungsdienstleistungen auf und entwickelt ein Beraternetzwerk92; UAB „Investicijų ir verslo garantijos“ (INVEGA) gewährte einem Unternehmen die erste Leasinggarantie……
90 Die Kundenzahl von „Danske Capital investicijų valdymas“ stieg um 15 Prozent, online verfügbar unter: https://www.danskebank.lt/index.php/apie-banka/naujienos/pranesimai-spaudai/16887 (abgerufen am 2014 10 27).
91 „Danske bankas“ verdoppelte seinen Gewinn, online verfügbar unter: http://www.lrytas.lt/verslas/rinkos-pulsas/danske-bankas-dvigubai-didino-pelna.htm (abgerufen am 2014 10 27).
92 „Seesam Lietuva gyvybės draudimas“ baut ein Portfolio an Lebensversicherungsdienstleistungen auf und entwickelt ein Beraternetzwerk, online verfügbar unter: http://www.verslobanga.lt/lt/spaudai.full/3cad932a34045 (abgerufen am 2014 10 27).
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„Citadele faktoringas ir lizingas“ für das von der UAB „Girios tyla“ im Wege des Leasings erworbene, zur Entwicklung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten benötigte Vermögen93; „Swedbank“ ist in Lietuvoje gemeinsam mit Tochterunternehmen tätig: „Swedbank lizingas“, UAB, „Swedbank autoparko valdymas“, der litauischen Zweigstelle von „Swedbank Life Insurance SE“, der litauischen Zweigstelle von „Swedbank P&C Insurance AS“, „Swedbank investicijų valdymas“ UAB sowie „Swedbank valda“, UAB94. Zur Anpassung von attributiven Bezeichnungen besteht man vermutlich deshalb wenig Neigung, weil es eine allgemeine Tendenz gibt, symbolische Bezeichnungen nicht anzupassen. Die Sprache selbst versucht jedoch, nicht angepasste Fremdwörter irgendwie in den Text einzufügen; so werden beispielsweise metalinguistische Kommentare herangezogen (Girčienė 2005), und symbolische Bezeichnungen werden mithilfe von Gattungswörtern eingefügt (Vaskelaitė 2001). Werden sie nicht auf solche Weise eingefügt, setzt man sie in Anführungszeichen oder in Kursivschrift (Girčienė 2005; Marcinkevičienė 2006). Ein Anreiz, in diesen Fällen Anführungszeichen zu vermeiden, könnte natürlich deren mögliche Überfülle sein. Wahrscheinlich tragen auch die Unbestimmtheit der Regeln für die Schreibung nichtlitauischer symbolischer Bezeichnungen oder eine allgemeine Tendenz, keine Anführungszeichen zu verwenden, dazu bei. Der wohl wichtigste Faktor ist jedoch vermutlich die Analogie zu englischen Bezeichnungen. Denn bei diesen wird die attributive Bezeichnung in keiner Weise gekennzeichnet – weder als Fremdwort noch als symbolische Bezeichnung, z. B.: Swedbank Life Insurance (vgl. Swedbank gyvybės draudimas), Finasta Asset Management (vgl. Finasta turto valdymas).
Die Möglichkeit, in solchen Fällen eine andere Schriftart zu verwenden, wird vermutlich durch die allgemeine Tendenz eingeschränkt, den Registereintrag zu beachten (im Register wird keine besondere Schriftart verwendet); außerdem gilt in normativen Werken überwiegend die Auffassung, dass Schriftart und Anführungszeichen einander entsprechen95. Der Sprachgebrauch zeigt jedoch auch Fälle, in denen Anführungszeichen und Schriftart differenziert verwendet werden: So werden Zitate in Anführungszeichen gesetzt, nichtlitauische Wörter, Wendungen oder Bezeichnungen dagegen kursiv geschrieben. Diese Möglichkeit wird auch in einigen Arbeiten zur Rechtschreibung und Zeichensetzung formuliert. So wird in einer Arbeit darauf hingewiesen, dass Anführungszeichen entfallen, wenn Zitate durch Schriftart oder auf andere grafische Weise hervorgehoben werden (Linkevičienė 2013: 58); die Hervorhebung durch Schriftart wird jedoch getrennt von Zitaten behandelt, wobei unter anderem die Funktion der Kursivschrift erwähnt wird, nichtlitauische Wörter zu kennzeichnen (Linkevičienė 2013: 57). Daraus folgt, dass nichtlitauische Wörter nicht als Zitate gelten. In ESIV wird die Schriftart als Entsprechung der Anführungszeichen betrachtet; aus der Aussage, dass damit Zitate, Silbenabkürzungen, symbolische oder nichtlitauische Bezeichnungen usw. hervorgehoben werden können (ESIV 2014: 38), geht jedoch hervor, dass nichtlitauische Bezeichnungen von symbolischen unterschieden werden und beide wiederum von Zitaten. Somit zeigen die Tendenzen des Sprachgebrauchs sowie die Aussagen in den Arbeiten, die ihn prägen, dass eine weiter gefasste Auffassung des Zitats aufgeschlüsselt werden muss. Die Kennzeichnung eines Fremdworts durch Kursivschrift in den Bezeichnungen der behandelten Gruppe würde dieser Tendenz offenbar entsprechen: Die gesamte symbolische Bezeichnung würde als Zitat oder als Bezeichnung in übertragener Bedeutung gekennzeichnet, das attributive Element dagegen als Fremdwort. Natürlich entstünde in einem solchen Fall auch die Frage, wie andere nichtlitauische Bezeichnungen im selben Text zu kennzeichnen wären. Wie dem auch sei: Wird ein nicht angepasstes Fremdwort in einer litauischen Wortverbindung nicht gekennzeichnet, widerspricht das der allgemeinen Tendenz der litauischen Sprache und der normativen Ausrichtung, nicht angepasste Fremdwörter zu vermeiden und verwendete Fremdwörter im weiteren Sinne als Zitate zu kennzeichnen. Wortverbindungen wie asset valdymas (Vermögensverwaltung), amber tiltas (Bernsteinbrücke), dream miestas (Traumstadt) oder der Satz Dog pagavo cat96 würden als Fehler im Litauischen oder überhaupt nicht als litauische Sprache gelten. Somit ist eingehend zu erwägen, inwieweit die Ausnahme nur für Eigennamen gilt
93 Die Leasing-Tochtergesellschaft der AB „Citadele“ bank nahm Leasingdienstleistungen mit INVEGA-Garantien auf; online verfügbar unter: https://www.citadele.lt/naujienos/spaudai/2856/ (abgerufen am 27.10.2014).
94 Tochterunternehmen, online verfügbar unter: https://www.swedbank.lt/lt/pages/357 (abgerufen am 27.10.2014).
95 Im Beschluss der VLKK heißt es, dass bei der Hervorhebung von Zitaten durch Schriftart oder auf andere grafische Weise die Anführungszeichen entfallen können (VŽ 1997a).
96 Der Hund fing die Katze.
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dem Bereich der Namen. Bei der Entscheidung über die Schreibung der Bezeichnungen dieser Gruppe ist außerdem zu berücksichtigen, dass ihre Struktur im Wesentlichen dem Englischen aufgezwungen ist. Bezeichnungen, die nicht durch Nachahmung der englischen Syntax entstanden sind, sondern sich aus den Regeln der litauischen Namensbildung ergeben, würden vermutlich lauten: „Swedbank“ įmonė „Investicijų valdymas“ oder „Swedbank“ investicijų valdymo įmonė.
Wie ersichtlich, ist die Schreibnorm für Bezeichnungen, die aus dem Zusammenwirken mehrerer Sprachen hervorgegangen sind, nicht festgelegt. Anhand des Kriteriums der vorherrschenden Syntax ließe sie sich jedoch leicht bestimmen: Von den drei besprochenen Gruppen ist eine als englische Bezeichnungen mit einem hinzugefügten litauischen Element zu betrachten, die beiden anderen als litauische Bezeichnungen, in denen ein Wort oder eine Wortverbindung zitiert wird. Entsprechend den in der litauischen Sprache vorherrschenden Tendenzen zur Gestaltung von Zitaten sollte das zitierte Element irgendwie gekennzeichnet werden. Der Sprachgebrauch der besprochenen Bezeichnungen, der die Uneinheitlichkeit des Begriffs der symbolischen Bezeichnung verdeutlicht, wirft neben den bereits genannten theoretischen Aufgaben weitere Fragen auf: Es gilt, das Verhältnis sowohl der litauischen als auch der nichtlitauischen symbolischen Bezeichnung zum Zitat klarer zu benennen, den Begriff des Zitats zu präzisieren und die Funktionen seiner Kennzeichnungsmittel sowie das Verhältnis zwischen Anführungszeichen und Schriftarten und zwischen Schriftart und den Ebenen der Rechtschreibung und Zeichensetzung klarer zu definieren.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Obwohl die syntaktischen, morphologischen, lexikalischen und wortbildungsmorphologischen Aspekte symbolischer Bezeichnungen recht umfassend untersucht worden sind, wird ihrer Rechtschreibung und Zeichensetzung in Sprachpublikationen nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Die Schreibregel für litauische wie auch nichtlitauische symbolische Bezeichnungen ist zwar formuliert, gilt jedoch nur für zusammenhängende Texte.
Die von der Realität aufgeworfene aktuelle Frage – die zahlreich erfolgenden Gründungen von Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen – hat dazu geführt, dass symbolische Bezeichnungen vor allem als Namen juristischer Personen untersucht wurden. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nur in zusammenhängenden Texten verwendet werden. Als öffentliche Aufschriften, Warenzeichen und Werbeobjekte sowie in Listen und anderen Texten ohne zusammenhängenden Charakter weisen sie andere Schreibneigungen auf, die nur teilweise mit der Schreibweise symbolischer Bezeichnungen in zusammenhängenden Texten übereinstimmen. Daher kann eine Regel, die allein die Schreibweise in zusammenhängenden Texten festlegt, zumindest für diese Gruppe symbolischer Bezeichnungen nicht ausreichen. Bei der Erörterung symbolischer Bezeichnungen juristischer Personen müssen zwangsläufig auch andere Schreibmöglichkeiten erwähnt werden. In Sprachpublikationen werden diese jedoch weder ausführlich untersucht noch definiert; mangels Klarheit ist im Sprachgebrauch eine gewisse Verwirrung entstanden. Verschiedene Schreibweisen wurden von den Namensgebern in einem spezifischen Bereich angewandt – dem rechtlichen Status besitzenden Register juristischer Personen –, und die Vermischung dieser Schreibweisen wurde zu einem Hindernis auf der Ebene der Schreibung symbolischer Bezeichnungen und überhaupt der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Dieses Hindernis wird allmählich beseitigt, doch der Sprachgebrauch zeigt, dass die störende Ursache nicht allein die im Register etablierte Vielfalt an Schreibweisen ist.
Da die Funktionen von Großbuchstaben und Anführungszeichen infolge der entstandenen Situation erheblich ins Wanken geraten sind, entstand ein hervorragender Nährboden für die Übernahme englischsprachiger Schreibgewohnheiten bei Bezeichnungen. Die Registereinträge, an denen der Einfluss des Englischen deutlich erkennbar ist, zeigen zudem weitere Faktoren auf, die fremde Schreibweisen begünstigen: Mängel der Schreibregel für nichtlitauische symbolische Bezeichnungen, eine nicht hinreichend klar gezogene Grenze zwischen den Ebenen der Rechtschreibung und der Zeichensetzung, das Fehlen einer Norm für die Schreibweise von Bezeichnungen in Texten ohne zusammenhängenden Charakter, einschließlich eines so spezifischen Bereichs wie des Registers juristischer Personen, sowie einen Mangel an Regeln für die Schreibweise symbolischer Bezeichnungen für Sprachbenutzer
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n. Aufgrund dieser Mängel gerät die Rechtschreibung und Zeichensetzung von Namen juristischer Personen nicht nur im Register juristischer Personen ins Stocken.
Der Sprachgebrauch macht auch Erscheinungen sichtbar, die in sprachregelnden Arbeiten überhaupt nicht behandelt werden. Dazu gehören Bezeichnungen, die infolge des Sprachkontakts entstanden sind. Zwar ist für ihre Schreibweise keine Norm formuliert, doch könnten die Einträge im Register juristischer Personen als Ausgangspunkt für deren Festlegung dienen. Dieser Bereich des Sprachgebrauchs bietet ein Kriterium zur Beurteilung solcher Bezeichnungen, nämlich den Vorrang der Syntax, und zeigt, dass solche Gebilde nach dem Zitatprinzip entstehen: Im einen Fall wird ein litauisches Element in eine nichtlitauische Wortverbindung aufgenommen, im anderen umgekehrt ein nichtlitauisches Glied – gewöhnlich eine symbolische Bezeichnung – in eine auf litauischer Syntax beruhende Wortverbindung eingefügt. Mangels einer Regel wird eine weitere symbolische Bezeichnung, die Bestandteil einer symbolischen Bezeichnung ist, tendenziell weder als symbolische Bezeichnung noch als der litauischen Sprache fremdes Element gekennzeichnet. Dass sie phonetisch oder morphologisch nicht angepasst wird, ist auf die Tendenzen des funktionalen Stils (der offiziellen Fachsprache) zurückzuführen, die auch durch nichtlitauische Regeln zur Verwendung symbolischer Bezeichnungen im Litauischen geprägt wurden; nicht angepasste Elemente werden im Litauischen jedoch durch Anführungszeichen oder Schriftarten hervorgehoben. Werden sie nicht gekennzeichnet, verstößt dies gegen die allgemeine Tendenz des Litauischen und dessen Normierungsprinzip, nicht angepasste Fremdwörter zu vermeiden und sie, wenn sie in der Schriftsprache verwendet werden, als Zitate im weiteren Sinne zu behandeln. Es ist eingehend zu erwägen, inwieweit ein solcher Verstoß allein durch den Bereich der Verwendung von Eigennamen gerechtfertigt werden kann.
Insgesamt zeigt die Analyse des Gebrauchs symbolischer Bezeichnungen den Bedarf sowohl an praktischen Regeln als auch an kodifikatorischen Entscheidungen. Erforderlich sind Entscheidungen zu einzelnen Fällen, etwa zur Frage der Gestaltung mehrsprachiger Bezeichnungen, ebenso wie umfassende Entscheidungen, etwa eine klarere Bestimmung der Funktionen bestimmter Zeichen (Großbuchstaben, durchgehende Großschreibung, Anführungszeichen, Schriftart), ihres gegenseitigen Verhältnisses und ihres Verhältnisses zu den Ebenen der Rechtschreibung und Zeichensetzung, die Festlegung einer Norm für die Schreibweise symbolischer Bezeichnungen in Texten ohne zusammenhängenden Charakter sowie die Präzisierung der Norm für ihre Schreibweise in zusammenhängenden Texten. Der Sprachgebrauch macht ferner deutlich, dass auch der Begriff der symbolischen Bezeichnung und das Verhältnis zwischen symbolischer Bezeichnung und Zitat nicht hinreichend bestimmt sind.
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Gauta 2014 11 07
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HOW A SEEMINGLY SIMPLE RULE FOR WRITING SYMBOLIC NAMES BECOMES DIFFICULT
S u m m a r y
Linguistic publications pay insufficient attention to orthography and punctuation of symbolic names. They have mostly been analysed as names of legal persons, which are unique in that they tend to function not only in coherent texts. Functioning as public signs, trademarks, advertising objects, in lists and similar texts they are characterised by different writing tendencies only partly coinciding with the writing of symbolic names in a coherent text. Thus, a rule regulating only writing in a coherent text cannot be sufficient at least for this group of symbolic names. In discussion of symbolic names of legal persons it is necessary to mention other possibilities of writing. However, these are not analysed and defined in detail in linguistic publications; thus, due to lack of clarity, some confusion in usage has arisen.
As the functions of capitalisation and quotation marks have become unstable, a favourable medium has emerged for applying the tendencies of writing names characteristic to the English language. The records of the Register of Legal Entities, which clearly show the impact of the English language, demonstrate more factors contributing to foreign orthography: shortcomings of the rule on writing non-Lithuanian symbolic names; insufficient clarity in drawing the line between levels of orthography and punctuation and in writing names in non-coherent texts, including areas as specific as the Register of Legal Entities; absence of the norm and lack of rules for language users on writing symbolic names.
Usage also unveils phenomena that are not considered at all in language standardisation works. These are names emerging out of interaction of languages. Even though there is no norm formulated for writing them, it could be established by using the records of the Register of Legal Entities as a reference point. Such constructs are made based on the principle of quotation: in some cases, a Lithuanian element is included in a non-Lithuanian combination; in other cases, on the contrary, a non-Lithuanian component, usually a symbolic name, is included in a combination constructed on the basis of Lithuanian syntax. Since the rule is missing, there is a tendency not to distinguish the symbolic name comprising another symbolic name neither as a symbolic name nor as an element foreign to the Lithuanian language. This is against the general tendency of the Lithuanian language and its standardisation principle not to use unadapted foreign words and to treat those used in the written language as quotations in a broad sense. It is negotiable to what extent such a violation can be justified by the field of using proper names.
In general, the analysis of the use of symbolic names shows the need both for practical rules and decisions related to codification. Solutions are needed in individual cases, such as formalising multilingual names, as well as in the complex ones, such as clearer formulation of the functions of certain signs (capitals, writing in uppercase letters, quotation marks, prints), their interaction and relation to the levels of orthography and punctuation, constitution of the norm for writing symbolic names in non-coherent texts, and also adjusting the norm for their writing in coherent texts. In addition, usage demonstrates insufficient definition of the concept of a symbolic name and the relation between a symbolic name and a quotation.
KEYWORDS: symbolic name, usage, norm, language regulation, writing and punctuation, name formation rules, capitalisation, quotation marks.
RAMUNĖ VASKELAITĖ
Lietuvos bankas
Gedimino pr. 6, LT-01103 Vilnius
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