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"Neue Finanzwissenschaft". Eine alternative Sicht

Blankart, Charles B.

Abstract

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Blankart, Charles B. Article "Neue Finanzwissenschaft". Eine alternative Sicht Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Blankart, Charles B. (1994) : "Neue Finanzwissenschaft". Eine alternative Sicht, Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 114, Iss. 2, pp. 245-254, https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291821 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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Sozialwissenschaften (ZWS) 114 (1994), S. 245 - 254 Duncker & Humblot, Berlin „Neue Finanzwissenschaft" Eine alternative Sicht Von Charles B. Blankart1 I. Finanzwissenschaft ohne Staat? In einem kürzlich in dieser Zeitschrift erschienenen Aufsatz haben RichterIWiegard 1993 einen Forschungsansatz vorgestellt, den sie „neue Finanzwissenschaft" nennen. Die Neuheit dieses Theoriegebäudes liegt ihres Erachtens in vier Elementen (S. 170 - 177): 1. der Argumentation in Modellen, 2. der entscheidungstheoretischen Fundierung, 3. der Berücksichtigung von unvollständiger Information, 4. der Beschränkung auf Allokation und Verteilung unter Außerachtlassung der Stabilisierung. Wer die rund 120 Seiten des Überblickaufsatzes von Richter/Wiegard liest, ist beeindruckt von der sorgfältigen Auswahl des weitverzweigten Stoffes und von der eleganten Argumentation. Die Darstellung ist äußerst eingängig, so daß die Lektüre richtig Spaß macht. Schließlich stellt der Aufsatz eine wahre Fundgrube für den interessierten Leser dar; er ist daher jedermann zu empfehlen. Doch sollte sich der Leser stets bewußt sein, daß eine ganz spezielle Sicht der Finanzwissenschaft präsentiert wird: Es werden zwar die öffentlichen Finanzen behandelt. Aber der Staat selbst, der die ganzen Mittel zusammenbringt, einteilt und verausgabt, tritt kaum in Erscheinung. Es ist eine Finanzwissenschaft ohne den Staat als Institution, ohne seine Politiker, Interessen, Ideologien und Gesetze. Indessen besteht kein Grund zu dieser Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes. Denn es gibt durchaus eine allgemeinere Finanzwissenschaft, die auch den Staat einschließt. Es ist dies - die Autoren deuten es an (S. 173) - die „Public-Choice-orientierte Finanzwissenschaft". Sie geht von den finanzpolitischen Entscheidungen in den gegei Der Autor dankt seinen Kollegen und Mitarbeitern Pio Baake, Albert Hart, Gebhard Kirchgäßner, Oliver Perschau, Werner W. Pommerehne, Friedrich Schwandt, Hannelore Weck-Hannemann und Mark Weder für wertvolle Hinweise. ZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17 246 Charles B. Blankart benen Institutionen des Staates aus und beurteilt diese im Vergleich zu alternativen staatlichen Institutionen. Dieser alternative Ansatz der Finanzwissenschaft kann hier nicht explizit dargestellt werden. Es sei auf die entsprechende Literatur verwiesen.2 Ich möchte jedoch Richters/ Wiegards „neue Finanzwissenschaft" aus der Sicht der Public-Choiceorientierten Finanzwissenschaft beleuchten. Mit dem Bezug auf Public Choice wird ein Referenzpunkt gewonnen, von dem aus auch der Nichtspezialist die „neue Finanzwissenschaft" von Richter/Wiegard beurteilen kann. Erst aus der Gegenüberstellung zweier Denkrichtungen wie dieser kann sich eine Diskussion ergeben, ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Finanzwissenschaften, der allein die Forschung voranbringt. Im folgenden II. Teil dieses Kommentars möchte ich zeigen, welche Nachteile mit dem Ansatz der „neuen Finanzwissenschaft" verbunden sind, und wie alternativ dazu eine Finanzwissenschaft mit Staat vorgehen würde. Im III. Teil wird sodann dargestellt, wie ausgewählte von Richter /Wieg ard behandelte Probleme aus der Sicht beider Finanzwissenschaften aussehen. Der IV. Teil weist auf einige weitere Schwachstellen der „neuen Finanzwissenschaft" im Sinne von Richter/Wieg ard hin. Der V. Teil gibt eine abschließende Beurteilung. II. Unrealistische Zielfunktionen „Neue Finanzwissenschaft" und Public-Choice-orientierte Finanzwissenschaft gehen zunächst beide von den gleichen entscheidungstheoretischen Grundlagen aus: Die Individuen handeln bei gegebenen Ausstattungen und Beschränkungen im Hinblick auf ein gegebenes Zielsystem (S. 173). Ebenso unterstellen beide Forschungsansätze Individuen, die in ihrem privaten Bereich ihren Nutzen maximieren. Auch hierin besteht kein Unterschied. Aber nur die Public-Choice-orientierte Finanzwissenschaft geht davon aus, daß es diese Verhaltensannahme auch im kollektiven Bereich der Politik gibt. Die „neue Finanzwissenschaft" spart demgegenüber das nutzenmaximierende Verhalten aus der Politik aus. Sie verfolgt, wie Richter/Wiegard schreiben, vor allem solche Ansätze, in denen der finanzpolitische Handlungsträger seine Entscheidungen am Pareto-Kriterium ausrichtet oder über die Maximierung einer sozialen Wohlfahrtsfunktion bestimmt." (S. 173f.) Die Public-Choice-orientierte Finanzwissenschaft lehnt diese Vorgehens weise ab, weil ihr eine gespaltene Verhaltensmotivation zugrundeliegt. Sie erachtet es als unreali2 Siehe u.a. die Monographien von Buchanan 1967, Wagner 1984, Peacock 1992, Blankart 1991. Eine überarbeitete und ergänzte Auflage des letztgenannten Buches ist in Vorbereitung. ZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17 ,Neue Finanzwissenschaft": Eine alternative Sicht 247 stisch, bei den Individuen unterschiedliche Zielsysteme zu unterstellen, je nachdem ob sie sich als Konsumenten bzw. Produzenten im privaten Bereich befinden oder ob sie als Politiker im öffentlichen Bereich auftreten. Modelle, die von solchen Annahmen ausgehen, dürften wohl weder für das Verständnis der Finanzpolitik (positive Theorie) noch für die praktische finanzpolitische Beratung (normative Theorie) viel taugen. Als positive Theorie ist die neue Finanzwissenschaft wenig hilfreich, weil sich mit den den Politikern suggerierten Zielsystemen keine verläßlichen Prognosen aufstellen lassen. So bewirken die vielfach vermuteten Effizienzvorteile der Konsumgegenüber der Einkommensteuer nicht schon per se den Übergang von der letzteren zur ersteren. Die politische Tendenz geht sogar eher in die umgekehrte Richtung. Die Einkommensteuererträge wachsen seit vielen Jahren rascher als die Konsumsteuererträge. Aber auch als normative Theorie bringt die „neue Finanzwissenschaft" nicht viel, weil die in der Regel eigennutzorientierten Politiker keinen Anreiz haben, Vorschläge umzusetzen, die ihren eigenen Interessen zuwider laufen. Die gutgemeinten Ratschläge der „neuen Finanzwissenschaft" hängen somit in der Luft. Sie haben keinen Adressaten. Selbst wenn ein Politiker uneigennützig wäre und eine Politik nach übergeordneten „vernünftigen" Zielen anstrebte, so drohte eine Beratung durch die „neue Finanzwissenschaft" ins Leere zu gehen. Denn darüber, was vernünftig ist, wird in der Regel Uneinigkeit bestehen. Es gibt keinen Anlaß zu vermuten, daß die übergeordnete Vernunft dieses Politikers mit der vom Finanzwissenschaftler vertretenen übergeordneten Vernunft übereinstimmt. Schließlich ist es fraglich, ob ein Politiker, der eine solche übergeordnete Vernunft vertritt, überhaupt gewählt würde. Dessen übergeordnete Wertvorstellungen brauchen nicht mit den von den Wählern geäußerten Werten übereinzustimmen. Eine Umsetzung der übergeordneten Ziele findet dann nicht statt. Aus beiden Gründen ziehen es Public-Choice-orientierte Finanzwissenschaftler vor, eine Finanzwissenschaft mit und nicht ohne Staat zu betreiben. Die politischen Akteure werden ernst genommen. Es wird untersucht, welche Finanzpolitik sich ergibt, wenn Politiker unter den gegebenen Beschränkungen, insbesondere der Demokratie, ihren Nutzen maximieren. Dadurch entsteht ein Verständnis für das politisch Mögliche. Die finanzwissenschaftliche Forschung wird im Bereich relevanter finanzpolitischer Probleme gehalten. Abgerückte finanzpolitische Fragestellungen wie etwa die, ob zusätzliche Staatsverschuldung die Volkswirtschaft auf den golden-rule-Pfad bringen könnte bzw. sollte, werden mit nicht so hoher Priorität behandelt wie z.B. Fragen des Staatsausgabenwachstums, des Föderalismus und Finanzausgleichs, der SteuerhinZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17 248 Charles B. Blankart terziehung, der Schattenwirtschaft und der Finanzverfassung. Die letztgenannten Themen werden von Richter/Wiegard jedoch weitgehend ausgespart, was mir im Hinblick auf eine effiziente Allokation knapper Forschungsressourcen nicht unproblematisch erscheint. III. Einige Themengebiete aus der Sicht beider Finanzwissenschaften Im folgenden sollen einige Themengebiete aus dem Aufsatz von Richter/Wiegard herausgegriffen werden, und es soll gezeigt werden, wie sich diese aus der Sicht einer Public-Choice-orientierten Finanzwissenschaft darstellen. 1. Marktversagen und Staatsaktivität In der „alten Finanz Wissenschaft" wird der Staat häufig durch die Konstruktion des allwissenden wohlwollenden Diktators repräsentiert. Wo immer der Markt versagt, da tritt dieser Diktator auf und beseitigt den Mangel. Daher kann nach der damaligen Sichtweise gesagt werden: Marktversagen rechtfertigt Staatsaktivität. Diese simplifizierende Theorie wird in der „neuen Finanzwissenschaft" von RichterI Wiegard zu recht verlassen. Die Autoren gehen nicht mehr von der Annahme aus, daß z.B. öffentliche Güter über den wohlwollenden Diktator in optimaler Menge einfach bereitgestellt werden. Vielmehr werden eine ganze Reihe von Verfahren zur Aufdeckung der Präferenzen für öffentliche Güter diskutiert, die als Vorschläge für die Organisation kollektiver Entscheidungen verstanden werden können. Der alte wohlwollende Diktator ist also in die Ferne gerückt. Doch ist er ganz verschwunden? Es stimmt zwar, daß jetzt die Individuen selbst über die von ihnen gewünschte Menge öffentlicher Güter beschließen. Doch die Entscheidung, ob ein Gut öffentlich ist, wird offenbar nach wie vor exogen gefällt. Es wird also implizit ein Staat aus zwei Abteilungen unterstellt: In der ersten Abteilung beurteilt eine Autorität (der Wissenschaftler?), ob ein Gut öffentlich ist oder nicht. Fällt die Antwort positiv aus, so wird die Vorlage an die zweite Abteilung übergeben, welche dann entsprechend den erwähnten Verfahren die Wertschätzung bestimmt. Doch in der realen Welt existiert diese Zweiteilung nicht. Die Feststellung von und die Entscheidung über öffentliche Güter erfolgt uno actu. Politiker wägen nur ab, ob die Politisierung einer Frage ihnen und ihrer Klientel nützt und setzen je nachdem den politischen Prozeß ingang oder nicht. Es wäre dann erst noch näher zu untersuchen, inwiefern ÖffentZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17 „Neue Finanzwissenschaft": Eine alternative Sicht 249 liche-Guts-Charakteristika die Politisierung einer Frage fördern. Solche Überlegungen klingen bei Richter/Wiegard im Rahmen der Behandlung des Coase Theorems sowie von spieltheoretischen Ansätzen etwas an. Aber eine eigentliche Auseinandersetzung damit wie z.B. bei Tullock 1969 oder bei Becker 1983 findet nicht statt. Damit bleibt die Marktversagenstheorie von Richter und Wiegard im wesentlichen eine normative Rechtfertigungslehre für Staatseingriffe. Angesprochen ist ein nicht näher genannter Adressat (vgl. S. 178 - 180). Marktversagen als Ausgangspunkt für eine positive Theorie des Staatshandelns wird kaum erwogen. 2. Optimale Besteuerung „Die Optimalsteuertheorie [wird] als Kernund Glanzstück der neuen Finanztheorie angesehen." Dieser Satz aus Richter/Wieg ard (S. 174) muß eigentlich erstaunen. Zu einer solchen Einschätzung kann nur kommen, wer wiederum nicht bereit ist, den Staat in seinen realen Institutionen zu betrachten. Diese Kritik ist leider gar nicht neu. Doch sie pflegt bei wohlfahrtsökonomisch orientierten Finanzwissenschaftlern in der Regel wie Regen an einer übergezogenen Plastikplane abzutropfen. Darunter bleibt alles beim alten. Wenn der Regen vorbei ist, so wird die Plane entfernt, und die alte Theorie ist wieder da. Nehmen wir das Beispiel der Güterbesteuerung. Bei dieser fordert die Optimalsteuertheorie hohe steuerliche Preisaufschläge bei preisunelastischen Gütern und geringe Preisaufschläge bei preiselastischen Gütern. Auf diese Weise wird die Überschußbelastung minimiert. Im einfachsten Fall müssen die Preisaufschläge umgekehrt proportional zur Preiselastizität der Nachfrage bemessen werden. D.h. der Staat muß sich bei der Besteuerung gleich verhalten wie ein (auf getrennten Märkten agierender) Mehrproduktmonopolist, der die Gewinne maximiert, indem er sich auf jedem Markt an die Amoroso-Robinson-Relation hält. Trotzdem besteht ein fundamentaler Unterschied: Die Optimalsteuertheorie beinhaltet eine Wohlfahrtsmaximierung, während die Anwendung der Amoroso-Robinson-Relation zu einer Steuerertragsmaximierung führt. In beiden Fällen herrscht bei gegebener Basis die gleiche Steuerstruktur vor. Ein außenstehender Beobachter, der nicht aus höherer Eingebung weiß, wie hoch das optimale Budget ist, wird aber - und dies ist entscheidend - einen wohlfahrtsmaximierenden nicht von einem steuerertragsmaximierenden Staat unterscheiden können. Als Politikvorgabe taugt die Optimalsteuerregel daher kaum. Sie käme einer Einladung zur Steuerertragsmaximierung gleich. Die Regel hätte einen kontraproduktiven Effekt. ZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17 250 Charles B. Blankart 3. Neutralität der Besteuerung Die Frage der Neutralität der Besteuerung nimmt bei Richter/Wiegard einen hohen Stellenwert ein. Behandelt wird insbesondere die Neutralität der Körperschaftsteuer. In der Tat hat die „neue Finanzwissenschaft" in den vergangenen Jahren beachtliche und weitgehend unumstrittene Ergebnisse auf diesem Gebiet hervorgebracht. Es ist erkannt worden, daß es für die Neutralität nicht so sehr auf die Integration der Körperschaftin die Einkommensteuer ankommt als auf die Wahl der geeigneten Basis. Doch Neutralität ist nur ein Aspekt der Körperschaftsteuer. Bei den langen Auseinandersetzungen um die Neutralität ist beispielsweise die Frage, warum es überhaupt eine Körperschaftsteuer gibt, weitgehend in den Hintergrund gedrängt worden. Es sieht so aus, als ob eine Körperschaftsteuer solange unproblematisch sei, als sie nur neutral, insbesondere investitionsneutral, konzipiert ist. Eine solche Ansicht kann nur in einer Finanzwissenschaft ohne Staat überzeugen. Um die Frage nach dem Warum der Körperschaftsteuer anzugehen, hätte sich die „neue Finanz Wissenschaft" einmal mehr mit dem Staat selbst auseinandersetzen müssen. Interessant wäre beispielsweise zu erforschen, welche Bedeutung fiskalische Ziele vermischt mit Steuerinzidenzillusion bei der ursprünglichen Einführung und späteren Ausgestaltung der Körperschaftsteuer gespielt haben. Sicherlich ist darüber noch wenig geschrieben worden. Doch ein Überblicksaufsatz könnte ja auch auf Forschungslücken hinweisen und so neue Akzente setzen. Richter /Wiegar d vermuten, daß sich die Körperschaftsteuer „über kurz oder lang" in Richtung einer Cash-flow-Steuer entwickeln wird (S. 358). Mag ja sein, aber warum? Ist es, weil die Finanzwissenschaftler die Politiker mit ihren Arbeiten überzeugt haben oder ist es, weil sich die Beschränkungen der Politiker, d.h. ihre institutionelle Umgebung, z.B. infolge einer gestiegenen Kapitalmobilität geändert haben? Gerade hier weist die von den Autoren hoch gehaltene entscheidungstheoretische Fundierung eine deutliche Lücke auf, wäre es doch interessant zu wissen, ob Politiker ihre Entscheidungen aufgrund von Überzeugungsarbeit seitens der Finanzwissenschaftler oder eher aufgrund ökonomischer Interessen fällen. Als Beratungswissenschaft könnte die Finanzwissenschaft, ja die ganze Ökonomie daraus viel lernen. 4. Staatsschuld Staatsschuld ist der letzte von den Autoren angegangene Themenkreis. Natürlich läßt sich auch die Staatsschuldproblematik aus wohlfahrtsökonomischer Sicht betrachten. Doch die Ergebnisse sind, wie die Autoren zugeben, nicht sehr ermutigend; sie schreiben: „Weder neoklassische ZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17 ,Neue Finanzwissenschaft": Eine alternative Sicht 251 noch Ricardianische Staatsschuldtheorien können also mit einer überzeugenden Erklärung einer langfristigen Staatsverschuldung dienen" (S. 383). Die Autoren greifen dann (mangels Besserem?) auf die von ihnen vorher so gemiedene Public Choice Theorie zurück. Dem Leser wird nun plötzlich ein ganz anderes Bild der Finanzwissenschaft vermittelt. Es tauchen Politiker auf, die mit Blick auf ihre Legislaturperiode taktieren und strategisch Kosten auf ihre Nachfolger abwälzen etc. Der Leser wird sich fragen, warum diese neue Sicht der Welt nur bei der Staatsverschuldung wichtig ist, nicht aber bei Staatsausgaben und Steuern. Natürlich ist es erfreulich, daß die Autoren die Tür zur Public Choice orientierten Finanzwissenschaft etwas (wenn auch nur zaghaft) öffnen. Ob die Autoren darin den Anfang eines wissenschaftlichen Prozesses sehen, mit der Zeit ihr ganzes Lehrgebäude umzuschreiben? Die Frage mag offen bleiben. Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf eine häufige, besonders in Lehrbüchern der Finanzwissenschaft zu beobachtende Inkonsistenz hinzuweisen. Vielfach bauen finanzwissenschaftliche Lehrbücher auf der wohlfahrtsökonomischen Theorie auf, können aber die Erkenntnisse der Public Choice Forschung doch nicht ignorieren, wenn sie den Stand des Wissens einigermaßen korrekt darstellen wollen. In ihrem Dilemma reichern sie dann die wohlfahrtsökonomische Lehre mit einem oder zwei Kapiteln über die Public Choice Theorie an. Dies führt unmittelbar zu einem methodischen Widerspruch. Entweder die Annahmen der Public Choice Theorie gelten oder nicht. Entweder die Politiker verhalten sich innerhalb der ihnen gesetzten Beschränkungen eigennützig oder sie tun es nicht - beides zugleich kann nicht zu einem konsistenten Ansatz führen. Deswegen muß sich der Wissenschaftler entscheiden. Entscheidet er sich für den wohlfahrtsökonomischen Ansatz, so bleibt noch zu begründen, warum die Politiker in ihrem Privatleben nach anderen Motiven handeln als im Staat. Akzeptieren sie den PublicChoice-Ansatz, so vermeiden sie diese Probleme, müssen dann aber auch den Rest ihrer Finanzwissenschaft neu überdenken. IV. Zu den Charakteristika der „neuen Finanzwissenschaft" Zum Schluß seien zwei Bemerkungen zu den eingangs erwähnten Charakteristika von Richter /Wiegar ds „neuer Finanz Wissenschaft" aufgeführt. Von den vier Besonderheiten ist die entscheidungstheoretische Fundierung (Nr. 3) schon ausführlich kommentiert worden. Die Berücksichtigung der unvollständigen Information (Nr. 2) ist in der Finanzwissenschaft weitgehend unumstritten. Es bleibt noch die Argumentation in ZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17 252 Charles B. Blankart Modellen (Nr. 1) und die Ausklammerung der Stabilisierung (Nr. 4). Zu diesen beiden ist noch kurz Stellung zu nehmen. 1. Die modelltheoretische Fundierung Sicherlich stellt die Argumentation in Modellen einen großen Fortschritt der modernen Finanzwissenschaft und der Ökonomie im allgemeinen dar. Darin gehe ich mit Richter/Wiegard einig. Aber es gibt auch einen abnehmenden Grenzertrag von Modellen. Dieser wird bei Richter! Wiegard z.B. bei der Behandlung von Unsicherheit und Risiko deutlich. Die Autoren argumentieren hier vor allem in der Rothschild-StiglitzTradition, in welcher von Modellen ausgiebig Gebrauch gemacht wird. So wird beispielsweise bei Arnot und Stiglitz untersucht, ob es bei moralischem Risiko und daher unvollkommenen Versicherungsmärkten vorteilhaft wäre, schadensverhütende Aktivitäten zu subventionieren (S. 191). Eine der Antworten lautet ja, wenn „die Nutzengewinne aus den erhöhten Schadensvermeidungsbemühungen größer sind als die durch die Verzerrung der relativen Güterpreise bedingten Wohlfahrtskosten" (S. 191), was nicht viel anderes bedeutet, als daß eine solche Subventionierung Vorund Nachteile aufweist. Modelle dieser Art verengen m.E. den Blickwinkel. Sie lenken von den politisch relevanten Fragen ab. Wenn es demgegenüber um praktische Probleme der Bewältigung von Unsicherheit und Risiko geht, wird verständlicherweise der enge Rahmen von Modellen häufig verlassen. Auch das vielzitierte Standardmodell von Rothschild/Stiglitz 1976 taugt für die Praxis in der Regel wenig. Fruchtbarer ist es z.B. zu fragen, wie die Unternehmen mit dem Problem von Unsicherheit und Risiko fertig werden. Für die Versicherungswirtschaft zeigen Eisen/Müller/Zweifel 1990, daß die Unternehmen eine ganze Reihe von Instrumenten einsetzen wie Produkt-Design, Risikoselektion, Risikoportfolios, statistische Schadensanalysen, Prognosen, experience rating, Reserveund Rückversicherungspolitik, Mitversicherung, Kulanz, Obliegenheiten, Vertragslaufzeiten usw. In einer solchen Analyse treten die Unternehmer wieder als handelnde Akteure (und nicht nur als neoklassische Anpasser) auf. Sie müssen die verschiedenen Instrumente kombinieren und sich dabei im Wettbewerb behaupten. Es läßt sich dann abschätzen, wo die Klippen des Marktmechanismus liegen und wo dieser allenfalls durch Staatseingriffe unterstützt werden kann. Dabei mag die erwähnte Subventionierung schadensvermeidender Aktivitäten auch noch am Rande irgendwo von Bedeutung sein. Aber es fragt sich an welcher Stelle. ZWS 114 (1994) 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.114.2.245 | Generated on 2023-04-04 12:19:17