Zur optimalen Besteuerung
Abstract
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Full text
Pohmer, Dieter (Ed.) Book Zur optimalen Besteuerung Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 128 Provided in Cooperation with: Verein für Socialpolitik / German Economic Association Suggested Citation: Pohmer, Dieter (Ed.) (1983) : Zur optimalen Besteuerung, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 128, ISBN 978-3-428-45256-9, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/285552 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de
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Schriften des Vereins für Socialpolitik Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Neue Folge Band 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
SCHRIFTEN DES VEREINS FtJR SOCIALPOLITIK GeselIschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Neue Folge Band 128 Zur optimalen Besteuerung DUNCKER & HUMBLOT BERLIN OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Besteuerung Von Johannes Hackmann, Manfred Rose, Christian Seidl, Wolfgang Wiegard Herausgegeben von Dieter Pohmer DUNCKER & HUMBLOT I BERLIN OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der photomechanischen Wiedergabe und der 'übersetzung, für sämUiche Beiträge vorbehalten © 1983 Duncker & Humblot, Berlin 41 Gedruckt 1983 bei Berliner Buchdruckerei Union GmbH., Berlin 61 Printed in Germany ISBN 3 428 05256 0 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Vorwort Der Finanzwissenschaftliche Ausschuß beendete auf seiner Tagung 1981 in Karlsruhe den im Vorjahr in Gießen begonnenen Themenkreis über die optimale Budgetstruktur. Dieses Mal standen Probleme der Verteilungsgerechtigkeit sowie des Konflikts zwischen Effizienz und Verteilung im Vordergrund. In der ersten der vorliegenden Abhandlungen geben Manfred Rose und Wolf gang Wiegard einen Überblick über die Theorie der optimalen Besteuerung, der insbesondere deshalb notwendig erschien, weil die optimal-taxation-Literatur in der deutschen Finanzwissenschaft lange Zeit nahezu keinen Niederschlag gefunden hatte. Das erklärte Ziel der beiden Autoren ist es, die Ergebnisse und Kriterien herauszustellen, die in der Literatur zur optimalen Besteuerung für ein rationales Steuersystem abgeleitet worden sind, um auf deren Grundlage die traditionellen Besteuerungsgrundsätze (insbesondere von Haller und Neumark) sowie weithin anerkannte Wirkungszusammenhänge kritisch betrachten zu können. Im ersten Teil der Arbeit werden keine Investitionen und Ersparnisse berücksichtigt, so daß Einkommen und Konsumausgaben in jeder Periode übereinstimmen. Die staatlichen Einnahmen sollen lediglich in Steuern bestehen. Diese Abstraktionen werden im zweiten Teil dadurch abgebaut, daß ein öffentlicher und ein privater Kapitalstock existieren, durch die Bildung von Ersparnissen Kaufkraft auf künftige Perioden übertragen werden kann und die staatliche Verschuldung als einnahmepolitisches staatliches Instrument eingeführt wird. Auf der Grundlage dieser restriktiven Modellbetrachtungen werden insbesondere die Diskussionen um den Platz der direkten und der indirekten Besteuerung im Steuersystem, um die Besteuerung der Zinseinkünfte und um die Staatsverschuldung hinsichtlich ihrer finanzpolitischen Rationalität aufgegriffen. Christian Seidl befaßt sich im folgenden Beitrag mit der grundsätzlichen Frage, welche Möglichkeiten der wohlfahrtstheoretische Ansatz bietet, um Gerechtigkeitsprobleme und Optimalitätszielsetzungen behandeln zu können. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor dabei zunächst der Annahme der Vergleichbarkeit individueller Nutzen im Rahmen des Leistungsfähigkeitsprinzips und betont, daß auch die Arbeit mit sozialen Wohlfahrts funktionen diese Annahme erfordere. Sodann legt er dar, daß sich die Gerechtigkeitszielsetzung nicht in einer Einschränkung des Definitionsbereichs der Optimierung, sondern in einer Einschränkung der Zulässigkeit von Wohlfahrtsfunktionen als OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
6 Vorwort Optimalitätskriterium niederschlagen müsse. Es wird gezeigt, daß bestimmte Zuordnungen von Optimalitätskriterien und Opfergleichheitsprinzipien gegeben sind. Der entscheidende Einwand, daß diese Modelle die incentive-Problematik vernachlässigten, sei von der Optimalsteuertheorie aufgegriffen worden. Die Optimalsteuertheorie stelle sich dann als ein spezielles Problem des second best dar. Sie wird unter diesem Blickwinkel im folgenden Teil der Arbeit behandelt. Schließlich geht der Autor auf optimale lineare und nichtlineare Steuern unter besonderer Berücksichtigung der Einkommensteuer ein. Außerdem folgt aus den Darlegungen, daß die Kontroverse um die Bedeutung der direkten im Vergleich zur indirekten Besteuerung lediglich ein theoretisches Scheinproblem sei, das nur durch die Empirie entschieden werden könne. Prinzipielle überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit leiten den Aufsatz von Johannes Hackmann ein. Die Verteilungsgerechtigkeit umfasse eine horizontalund vertikal-distributive Verteilungszielsetzung. Die erstere finde ihren Ausdruck im Gleichbehandlungsgebot. Als Gleichheitsmaßstab wird jedem Individuum eine Leistungsfähigkeitsgröße konzeptionell zugeordnet. Für eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit müßten das Gleichbehandlungsziel und das vertikale Verteilungsziel auf der Grundlage einer (wegen bestehender Rechtsund Eigentumstitel zu respektierenden) gegebenen Primärverteilung definiert werden. Weil eine horizontal vollständig befriedigende Steuerlastverteilung nicht realisiert werden könne, wird ein volkswirtschaftliches Maß steuerlicher Ungleichbehandlung abgeleitet, das zur Beurteilung unterschiedlicher Möglichkeiten der Steuerlastverteilung dienen soll. Anschließend werden zur Analyse der indirekten Besteuerung vier Besteuerungsarten vorgestellt, die auf vier unterschiedlich gearteten indirekten Beziehungen zwischen den Bemessungsgrundlagen der Besteuerung und der Leistungsfähigkeit beruhen. Sie werden insbesondere in bezug auf das horizontal-distributive Ziel, aber auch in bezug auf das vertikal-distributive Ziel und das Allokationsziel behandelt. Die in Karlsruhe vorgelegten Referate wurden auf der Grundlage der ausführlichen Diskussion im Ausschuß für die Drucklegung überarbeitet. Bei der Vorbereitung und der Durchführung der Ausschußsitzung hat mich meine Assistentin, Frau Dr. Gisela Jurke, tatkräftig unterstützt. Sie hat auch das Tagungsprotokoll angefertigt. Außerdem lag die redaktionelle Betreuung der hier vorgelegten Veröffentlichung in ihren Händen. Für ihre große Hilfe möchte ich ihr auch an dieser Stelle herzlich danken. Tübingen, den 10. 3. 1982 Dieter Pohmer OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Inhaltsverzeichnis Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen unter Effizienzund Distri bu tionsaspekten Von Professor Dr. Manfred Rose und Dr. Wolfgang Wiegard, Heidelberg . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . . 9 Gerechtigkeit und Besteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Optimalsteuertheorie Von Professor Dr. Christian Seidl, Graz ............................ 163 Zu einer verteilungspolitisch ausgerichteten Theorie einer indirekten Besteuerung der Leistungsfähigkeit Von Professor Dr. Johannes I-Iackmann, Hamburg .................. 261 Contents On Optimal Structure of Public Revenue with Regard to Efficiency and Distribution By Professor Dr. Manfred Rose and Dr. Wolfgang Wiegard, Heidelberg ................................. 9 Justice and Taxation with Special Emphasis on the Theory of Optimal Taxation By Professor Dr. Christian Seidl, Graz .............................. 163 Towards a Distribution-oriented Theory of Indirect Taxation By Professor Dr. Johannes Hackmann, Hamburg .................... 261 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
14 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard behandelt werden. Mit einer effizienten Übertragung der erforderlichen Ressourcen in den öffentlichen Sektor ist unter dieser Annahme gleichzeitig sichergestellt, daß die Realisierung eines vorgegebenen staatlichen Güterziels bei einem möglichst hohen Niveau an Bedürfnisbefriedigung erreicht wird. Damit ist das Grundproblem eines Teils der Literatur zur optimalen Besteuerung skizziert: Gesucht werden Entsch.eidungshilfen für den Einsatz bestimmter Steuern derart, daß ein vorgegebenes staatliches Güterziel bei einem höchstmöglichen Niveau an Bedürfnisbefriedigung erreicht wird. Was nun die wählbaren Steuerarten betrifft, so ist für die Theorie optimaler Besteuerung charakteristisch, daß Lump-sum-Steuern, die definitions gemäß keine Effizienzverluste verursachen, auf Grund zu hoher Erhebungskosten nicht zur Disposition stehen. Der Fiskus muß deshalb auf die erhebungstechnisch billigere Besteuerung beobachtbarer ökonomischer Größen wie Einkommen, Konsumausgaben, Vermögen usw. zurückgreifen. Die entsprechende Steuerbemessungsgrundlage unterliegt aber im allgemeinen der Kontrolle des Steuerzahlers, der auf die Besteuerung mit Änderungen seines Nachfrageund Angebotsverhaltens reagieren wird. Die dabei auftretenden Substitutionseffekte verursachen einen Verlust an allokativer Effizienz, der möglichst gering zu halten ist. Die Annahme eines gegebenen staatlichen Güterziels trägt natürlich nur einer der möglichen Zielkonkretisierungen im Bereich der staatlichen Leistungsabgaben Rechnung. Tatsächlich ist die bereitzustellende Menge an öffentlichen Gütern oft variabel und der endgültig zu realisierende Ziel wert erst noch zu ermitteln. Es mag einleuchten, daß sich dieser Zielwert im allgemeinen mit den Einsatzmöglichkeiten des einnahmenpolitischen Instrumentariums ändern wird. Die Ermittlung der Zielwerte und der zu ihrer Realisierung erforderlichen Instrumenteinsätze haben in diesem Fall simultan zu erfolgen. Problematisch ist weiterhin die Annahme identischer Konsumenten. Ihr Wert besteht insbesondere darin, daß sie die Ableitung von Besteuerungsgrundsätzen unter isolierter Anwendung des Effizienzkriteriums erlaubt. Die Effizienzaspekte des Steuersystems sind so bei Berücksichtigung von Distributionseffekten leichter zu identifizieren. Zu prüfen ist dann nachfolgend selbstverständlich, wie die Ergebnisse variieren, wenn sich die Konsumenten bezüglich ihrer Präferenzordnungen und/oder der ihnen zur Verfügung stehenden Konsumfonds unterscheiden. Zu ermitteln ist schließlich jenes steuerpolitische Instrumentarium, das die Ungleichheit der Verteilung von Einkommen oder Gütern reduziert und gleichzeitig die für die Erfüllung der staatlichen Allokationsaufgabe -die Bereitstellung von öffentlichen Gütern - erOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 15 forderlichen Ressourcen in den öffentlichen Sektor transferiert. Dabei sind die mit der Besteuerung verbundenen Effizienzverluste möglichst gering zu halten. Ein allen Zielen der Finanzpolitik entsprechendes Steuersystem liegt damit natürlich noch immer nicht vor. Zu berücksichtigen ist - was in der Theorie optimaler Besteuerung in der Regel vernachlässigt wurde -u. a. noch eine den Beschäftigungs-, Wachstumsund Geldwertzielen Rechnung tragende Besteuerung. Darüber hinaus erscheint es uns wichtig, auf den (begrenzten) grundsätzlichen Erkenntnisanspruch der Theorie optimaler Besteuerung und ihren Anwendungswert für die praktische Finanzpolitik hinzuweisen. Das Untersuchungsziel liegt nicht in der Ableitung eines numerischkonkreten Steuersystems mit gen au spezifizierten Steuertarifen. Vielmehr geht es um die Herausarbeitung jener ökonomischen Zusammenhänge, die bei der Festlegung der qualitativen Struktur eines zielentsprechenden (rationalen, optimalen) Steuersystems zu berücksichtigen sind. In diesem Sinne verstehen auch Haller und Neumark ihre Konzeptionen eines rationalen Steuersystems. In unserer Arbeit zur Theorie einer optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen wird nicht nur eine staatliche Kaufkraftabschöpfung über Steuern berücksichtigt, sondern auch die Möglichkeit eines Kaufkraftentzugs via Kreditaufnahme des Staates bei den Privaten einbezogen. Im einzelnen gehen wir wie folgt vor: In Teil I legen wir die Annahme zugrunde, daß lediglich Konsumgüter existieren und Einkommen und Konsumausgaben eines Haushalts in jeder Periode übereinstimmen; abstrahiert wird also von der Existenz öffentlicher und privater Kapitalgüter. Das einnahmenpolitische staatliche Instrumentarium besteht ausschließlich aus Steuern. Unter jeweils genau spezifizierten Bedingungen versuchen wir u. a., die folgenden Fragen zu analysieren: Sollte aus Effizienzgründen (aus Gründen der Wettbewerbsneutralität; zwecks Vermeidung einer "Zusatzlast") eine Verbrauchsbesteuerung alle Güter gleichmäßig belasten? Falls nein: Warum nicht, und nach welchen Kriterien sollte eine differenzierende Besteuerung erfolgen? -Wie kann durch (kleine) Änderungen des historisch gewachsenen aktuellen Steuersystems eine schrittweise Verbesserung (im Sinne der Erzielung eines Effizienzgewinns) und damit eine Verringerung des Abstandes zum Optimalzustand erreicht werden? -Wie lassen sich Vorstellungen über ein vertikal gerechtes Steuersystem präzisieren, und in welchem Zusammenhang stehen die in OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
16 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard der Theorie optimaler Steuern abgeleiteten Besteuerungsgrundsätze z. B. zum Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung? -Welchen Einfluß haben alternative Verteilungsziele auf den Tarif einer (progressiven) Einkommensteuer, und wie läßt sich der Konflikt zwischen Effizienz und Verteilungsgerechtigkeit erfassen? Können direkte Steuern der Realisierung des Umverteilungsziels und indirekte Steuern der effizienten Verwirklichung der AUokationsaufgabe zugeordnet werden? In Teil II berücksichtigen wir die Existenz eines öffentlichen und privaten Kapitalstocks sowie den Sachverhalt, daß die Konsumenten durch Bildung von Ersparnissen Kaufkraft in zukünftige Perioden transferieren können. Als zusätzliches einnahmenpolitisches Instrument beziehen wir die staatliche Verschuldung in unsere Analyse ein. U. a. beschäftigen wir uns mit den folgenden Fragen: - Hat eine allgemeine Konsumsteuer allokative Vorteile gegenüber einer allgemeinen Einkommensteuer? Von welchen Bestimmungsgründen hängt die Wahl der "richtigen" Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen vs. Konsum) ab? Sollten gleiche Einkommen auch gleich besteuert werden, unabhängig von der Art der Einkünfte (Lohneinkommen, Kapitaleinkommen)? -Welche Funktion kommt der Staatsverschuldung im Rahmen eines optimalen öffentlichen Einnahmensystems zu? - Führt eine Freistellung der Zinseinkünfte von der Besteuerung zu einer Begünstigung des Sparens und des wirtschaftlichen Wachstums? -Nach welchen Kriterien sollte die Wahl des öffentlichen Kapitalstocks erfolgen? Bei der Behandlung dieser Probleme werden wir die Modellstruktur jeweils gerade so wählen, daß die zu analysierende Frage auf möglichst einfache, aber gerade noch zulässige Art und Weise beantwortet werden kann. Mit möglichst wenig Mathematik, aber ausführlichen ökonomischen Begründungen und Interpretationen sollen die wichtigsten Ergebnisse der "Optimal-taxation"-Literatur verdeutlicht werden. Durch den fortwährenden Bezug auf die jeweils entsprechenden Problemanalysen in einigen der wichtigsten deutschsprachigen steuertheoretischen Arbeiten versuchen wir letztlich zu begründen, daß die Theorie optimaler Steuern bei der Konzeption rationaler Steuersysteme stärker als bisher berücksichtigt werden sollte. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 17 Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden mathematische Ableitungen und Beweise, die ökonomisch nicht interpretiert werden, in separaten Anhängen wiedergegeben. In den Schlußbemerkungen versuchen wir, mögliche Verbindungen zwischen unserer Analyse und den Standardwerken von Haller und Neumark aufzuzeigen und den Wert der aus theoretischen Modellen abgeleiteten Ergebnisse für die praktische Finanzpolitik anzudeuten. Teil I Staatliche Einnahmensysteme für eine Konsumgüter-Ökonomie 1. Problemstellung Die tarifliche Ausgestaltung von Einkommenund Verbrauchsteuersystem sowie das Verhältnis von direkten zu indirekten Steuern gehören ohne Zweifel zu den umstrittensten Grundproblemen der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre. Im Rahmen einer Ökonomie, in der nur Konsumgüter existieren, versuchen wir aufzuzeigen, daß die Theorie optimaler Steuern diese Probleme zwar nicht endgültig lösen kann, aber doch auf vielfältige Weise zu einem besseren Verständnis der Grundzusammenhänge beizutragen vermag. Im wesentlichen behandeln wir die folgenden Fragenkomplexe: Muß tatsächlich - wie Haller (1971, 342) vermutet - der Steuersatz der allgemeinen Verbrauchsteuer einheitlich sein, weil nur dann die Entstehung einer ,excess burden' vermieden werden kann? Falls sich diese Schlußfolgerung als nicht richtig oder als nur unter bestimmten Bedingungen gültig erweist: Nach welchen Kriterien sollte eine Differenzierung der Verbrauchsteuer erfolgen? Von welchen Bestimmungsgründen hängt die Antwort auf die Frage: einheitliche versus differenzierende Verbrauchsbesteuerung im einzelnen ab? Die Diskussion um das Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung wurde vor allem in der deutschsprachigen Literatur ausführlich und heftig geführt, ohne daß über die Bedeutung dieses Prinzips und seiner Implikationen Übereinstimmung erzielt wurde. Zu prüfen ist, ob die jüngere Entwicklung der theoretischen Finanzwissenschaft qualitativ neue Gesichtspunkte in diese Debatte einbringen kann. In welchem Zusammenhang stehen Leistungsfähigkeitsprinzip und die in der Maximierung einer Sozialen Wohlfahrts funktion zum Ausdruck kommende (und noch zu konkretisierende) Verteilungszielsetzung? Welchen Einfluß haben alternative Verteilungsziele auf den Tarif einer (progressiven) 2 Schriften d. Vereins f. Soclalpolitik 126 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
18 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Einkommensteuer, und wie läßt sich der Konflikt zwischen Effizienz und Verteilungsgerechtigkeit erfassen? Kontrovers und mit prominenter Beteiligung verlief auch die Diskussion um die Frage: direkte versus indirekte Steuern. Uneinigkeit besteht hier schon bei der Wahl ökonomisch sinnvoller Definitionen, erst recht natürlich über das "richtige" Verhältnis dieser Steuern im Rahmen eines rationalen Steuersystems und über die damit eng zusammenhängende Frage nach der auf das Effizienzund Verteilungsziel bezogenen Zielorientierung von Einkommenund Verbrauchsteuern. Sollten - wie Wittmann fordert - Einkommensteuern für die Distribution reserviert sein, die Mehrwertsteuer dagegen "als Zwecksteuer zur Finanzierung von Staatsausgaben zugunsten reiner öffentlicher Güter" eingesetzt werden (1980, 23)? Und wie ist Wittmanns Behauptung zu beurteilen, daß mit einer solchen Zweckbindung "sowohl die Allokation wie auch die Distribution effizienter gestaltet wird" (1980, 3D)? Eine ähnliche Position findet sich auch bei Littmann, der allgemein fordert: "Steuerliche Aktionsparameter sind als Instrumentvariablen zu verstehen, die Zielvariablen zugeordnet werden" (1970, 132). Bezüglich des Verhältnisses von Einkommenund Verbrauchsteuern ist zu fragen, wie die Schlußfolgerung z. B. von Neumark zu beurteilen ist, daß die Umsatzsteuer aufkommensmäßig hinter der Einkommensbesteuerung zurückstehen sollte (1970, 394), oder noch konkreter: daß der Anteil der Umsatzsteuer am Gesamtsteueraufkommen "nicht weniger als ein Drittel, aber nicht mehr als 40 0/0" ausmachen solle (1970, 393). Die Theorie optimaler Steuern kann selbstverständlich auch hier keine endgültigen Antworten geben, durch Präzisierung der Begriffe, Ziele und funktionalen Wirkungszusammenhänge aber doch aufschlußreiche Einsichten in die Natur des Problems vermitteln. Mit der Behandlung der genannten Problemkreise werden einige Eigenschaften eines unter Effizienzund Verteilungs gesichtspunkten optimalen Steuersystems beschrieben, unabhängig von den zahlreichen politischen und institutionellen Hindernissen und Schwierigkeiten, die einer Transformation des aktuellen Steuersystems in sein "Ideal" entgegenstehen. Dies hat der normativen Theorie wiederholt den Vorwurf eingebracht, "in die Utopie einer heilen ökonomischen Welt (zu desertieren), ohne allerdings die Fähigkeit zu besitzen, den Weg zum angestrebten Zustand zu markieren" (Littmann, 1975, 104). Tatsächlich sollte sich die Konzeption einer ökonomisch rationalen Steuerpolitik nicht auf die Ableitung von Bedingungen beschränken, denen ein optimales Steuersystem genügen muß. Gleichermaßen wichtig und unter finanzpolitischen Aspekten vielleicht von größerem Interesse erscheint uns die Herausarbeitung von Kriterien und Aussagen, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 19 wie durch (kleine) Änderungen des historisch gewachsenen, aktuellen Steuersystems eine schrittweise Verbesserung und damit eine Verringerung des Abstandes zum Optimalzustand erreicht werden kann. Es überrascht wohl kaum, daß die finanzpolitisch interessantere Fragestellung unter analytischen Aspekten die anspruchsvollere ist. Das erklärt möglicherweise auch, warum die Literatur zur theoretischen Analyse von Steuerreformen erst relativ jüngeren Datums isV. Nicht nur aus Raumgründen, sondern auch wegen fehlender theoretischer Einsichten und mangels ausreichender Möglichkeiten einer leicht zugänglichen Modellpräsentation sehen wir uns allerdings außerstande, alle aufgelisteten Teilprobleme einer rationalen Einnahmenpolitik auch unter dem Steuerreformaspekt zu behandeln. Wir werden uns deshalb darauf beschränken, das grundsätzliche Vorgehen in einem ersten und gleichzeitig einfachsten gesamtwirtschaftlichen Modell exemplarisch zu verdeutlichen. Interessant ist, daß dabei die Bedingungen, denen ein optimales Steuersystem genügen muß, quasi als Endpunkt eines Steuerreformprozesses abgeleitet werden können. Im folgenden Kapitel 2 skizzieren wir zunächst die für Teil I relevanten Modellgrundlagen. Im Anschluß daran (Kapitel 3) entwickeln wir Kriterien für gesamtwirtschaftlich vorteilhafte Reformen und für die optimale Struktur eines Systems von Verbrauchund Einkommensteuern unter Effizienzaspekten. In Kapitel 4 werden Verteilungsziele in das Modell einbezogen. Ermöglicht wird damit u. a. die Offenlegung der Beziehungen zwischen einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und den aus der Maximierung einer sozialen Wohlfahrtsfunktion abgeleiteten Besteuerungsgrundsätzen; abgeleitet und interpretiert werden außerdem die Bedingungen für eine verteilungsneutrale Besteuerung im Kontext der Realisierung staatlicher Allokationsziele. In Kapitel 5 schließlich versuchen wir, den Erkenntniswert unserer Ergebnisse für die praktische Politik zu verdeutlichen. 2. Entwicklung der Modellgrundlagen 2.1 Die privaten Haushalte In unserer Modellökonomie gebe es H Haushalte 5• Der h-te Haushalt (h = 1, ... , H) bietet den Faktor Arbeit in der Menge L" an und fragt das Konsumgüterbündel (x~, •.. , x~) nach. Außerdem konsumiert er 4 Vgl. z. B. die Arbeiten von Guesnerie (1977); Diewert (1978); Weymark (1978), (1979), (1980); Wiegard (1980); Rose!Wenzel/Wiegard (1981, 6. Kapitel); hervorhebenswert ist die frühe Arbeit von CorlettlHague (1953 -54). 5 Wir verwenden die Termini "Haushalt" und "Individuum" synonym, vernachlässigen also die ökonomische Unterschiede. Einige wichtige Probleme der Besteuerungstheorie können damit im Rahmen unseres Modells nicht untersucht werden, z. B. Probleme der Ehegattenbesteuerung oder der Gewährung von Kinderfreibeträgen. 2' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
20 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard ein vom Staat mit der für alle Haushalte gleichen Menge z bereitgestelltes Gut. Es handelt sich also um ein reines Kollektivgut bzw. um ein vollständig nichtrivales Gut im Musgraveschen Sin:1e. Wir nehmen an, daß die Präferenzordnung jedes Haushalts durch eine Nutzenfunktion (1) U "-U"(L" h /.) -, xl' ... , Xn, Z dargestellt werden kann 6• Die Budgetrestriktion ist durch die Beziehung (2) gegeben. Dabei ist Pi der beim Erwerb einer Einheit des Gutes i (i = 1, ... , n) von jedem Konsumenten zu zahlende Preis, w" L" das vom h-ten Haushalt erzielte Bruttoarbeitseinkommen, G" ein noch zu erklärender Einkommensbestandteil und i:~ der individuelle Grenzsteuersatz einer Lohn( = Einkommen)steuer. Unterschiedliche (Brutto-)Lohnsätze w" sind ggf. darauf zurückzuführen, daß sich die Haushalte bezüglich ihrer Fähigkeiten bzw. Arbeitsproduktivitäten unterscheiden 7• Die Finanzierungsbeschränkung (2) bringt zum Ausdruck, daß der Haushalt sein verfügbares Einkommen (w" V, (1 - i~v) + G") vollständig für Konsumausgaben verwendet. Gemäß unserer Annahme einer reinen Konsumgüter-Ökonomie ist eine Vermögensbildung durch Sparen damit ausgeschlossen. (Die steuerliche Behandlung des Sparens wird in Teil II erörtert.) Aus der Maximierung von (1) bei gegebener Budgetrestriktion (2) erhält man über die Marginalbedingungen für ein Haushaltsgleichgewicht8: (3) 8 U" 1 8 U" -- = - J."w"(1- 'f')' -~ = J}'Pi 8 L" IV • 0 Xi i = 1, ... , n h = 1, ... , H die Nachfragefunktionen 6 Jede Funktion U" (.) soll streng quasi-konkav und zweimal stetig differenzierbar sein mit positiven partiellen Ableitungen 8 U"/8 X~ sowie a U" /8 z > 0, a u"/8 L" < O. Die Indifferenzkurven sind dann (streng) konvex. 7 Z. B. auf Grund unterschiedlicher Berufsausbildungen; allerdings wird die Ausbildungszeit nicht explizit in unserem Modell berücksichtigt. 8 Dabei ist:i" der Lagrange-Multiplikator des entsprechenden Optimierungsproblems, der als Grenznutzen des Einkommens interpretiert werden kann. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 21 (4) h _ h ( h (1 ,.) G" ) xi -- Xi Pi' ... , Pn,W -Tw' ,z i = 1, ... , n h = 1, ... , H sowie die Arbeitsangebotsfunktionen (5) h = 1, ... , H. In den meisten Kapiteln dieses Teils erweist es sich als vorteilhaft, die indirekten Nutzenfunktionen 9 (6) Vh = VI! (Pi' ... , P", wh (1 - T::J, Gh, z) zu verwenden, die man erhält, wenn (4) und (5) in (1) eingesetzt werden. Im Anhang I/A zeigen wir die Gültigkeit der folgenden Gleichungen: (7) Cl Vh - __ .1. Cl Gh - ,. a V" a wh (1 - r") w = }/'L" Cl Vh -- = - J/'X'~ Cl Pj , a Vh --h- = - ).hwhLh . a Tw 2.2 Der private Unternehmenssektor Wir unterstellen, daß die von den Haushalten angebotenen Arbeitsmengen von den privaten Produktionseinheiten aufgenommen werden, so daß stets Vollbeschäftigung herrscht. Unter Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit werden die Konsumgütermengen Yi, ... , y" für die privaten Haushalte und die Gütermenge z für den Staat bei konstanten Skalenerträgen und linearer Produktionstechnologie so produziert, daß ein Gewinnmaximum vorliegt. Die von den Produzenten erzielten Nettoerlöse je Produkteinheit (Produzentenpreis) qz bzw. qj (j = 1, ... , n) sind dann konstant. Im Gleichgewicht verschwinden die Gewinne, und die Finanzierungsbeschränkung des Unternehmenssektors ist durch " (8) L. wh Lh = q z + L. q. y. h z i~l 1 J gegeben. Die Annahme einer linearen Technologie, d. h. konstanter Pro duzentenpreise, könnte aufgegeben werden, ohne daß sich die Ergebnisse wesentlich ändern. Das gilt auch, wenn von abnehmenden statt von konstanten Skalenerträgen ausgegangen würde, vorausgesetzt, die anfallenden Profite werden vollständig weggesteuert. Zu den sich andernfalls ergebenden Modifikationen vgl. Munk (1978). 9 Zur indirekten Nutzenfunktion und ihren Eigenschaften vgl. etwa das Lehrbuch von Varian (1978, 85 sowie 89 ff.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
22 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard 2.3 Die Marktgleichgewichtsbedingungen Zu berücksichtigen sind ferner die Gleichgewichtsbedingungen auf den Märkten für die n Konsumgüter (9) H h L x· = Yj h=l 1 j = 1, ... , n . Da angenommen wurde, daß die von den Haushalten angebotenen Arbeitsmengen im Unternehmenssektor eingesetzt werden, analysieren wir ausschließlich Gleichgewichtszustände bei Vollbeschäftigung. 2.4 Der staatliche Sektor Zur Vereinfachung sei davon ausgegangen, daß der finanzpolitische Entscheidungsträger die gegebene Menge (10) z = z* des Kollektivgutes bereitstellen will (staatliches Güterziel). Die staatliche Beschaffungsstelle erwirbt z* bei gegebenem Preis qz von den privaten Unternehmen und stellt diese Menge C!.Ilen Haushalten unentgeltlich zur Verfügung. Aus Vereinfachungsgründen vernachlässigen wir eine staatliche Produktwertschöpfung, z. B. durch Arbeitsleistungen von Staatsbediensteten. Ein öffentlicher Kapitalstock existiert in unserer reinen Konsumgüter-Ökonomie nicht, so daß sowohl eine positive Vermögensbildung des Staatssektors durch Thesaurierung von Steuern als auch eine negative Vermögensbildung durch öffentliche Krediteinnahmen unterbleibt. Das einnahmenpolitische Instrumentarium besteht also in Teil I nur aus Steuern. Im einzelnen analysieren wir: -Pauschsteuern ("lump-sum taxes"). Diese sind dadurch charakterisiert, daß eine Steuervermeidung ausgeschlossen ist. Sie verursachen zwar einen Einkommens-, aber keinen Substitutionseffekt. Steuerobjekte sind in diesem Fall nichtökonomische Tatbestände wie Geschlecht oder Alter einer Person. Sie sind zwar auf ein Steuersubjekt bezogen, liegen aber nicht in seinem Einflußbereich. Im Prinzip können solche Steuern von Individuum zu Individuum variieren. Die in den Budgetbeschränkungen des Haushalts (2) aufgeführten Variablen G" lassen sich z. B. als Pauschsteuern (GI! < 0) oder Pauschtransfers (GI! > 0) interpretieren. In der finanz wissenschaftlichen Literatur besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß Pauschsteuern für die steuerpolitische Praxis keine oder fast keine Relevanz haben; trotzdem ist ihre Berücksichtigung zur Herausarbeitung einer gedanklichen RefeOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 23 renzsituation oftmals sinnvoll. Man beachte, daß eine Einkommensteuer dann wie eine Pauschsteuer wirkt, wenn der Lohnsatz für den Haushalt gegeben und das Arbeitsangebot vollkommen unelastisch ist. Pauschsteuern, die für alle Haushalte identisch sind, bezeichnet man als Kopfsteuern ("poll taxes"). -Verbrauchbzw. Umsatzsteuern. Steuerobjekte sind die Konsumgüter 1, ... , n; als Steuerbemessungsgrundlage wählen wir die auf ein bestimmtes Gut j bezogenen Umsätze unter Ausschluß der Steuern. Da wir annehmen (vgl. unten), daß alle produzierten Gütermengen auch von den Haushalten erworben werden, und da wir Steuererhebungskosten vernachlässigen, ist es gleichgültig, ob der Konsum oder die Produktion dieser Güter als Steuerverpflichtungsgrund genommen wird oder ob der Fiskus die Steuern bei den Unternehmen oder bei den Haushalten erhebt. Wenn Ti den jeweiligen Steuersatz bezeichnet, ist das gesamte Verbrauchsteueraufkommen durch gegeben10• Konsumentenund Produzentenpreise sind dann durch die Beziehung (11) verbunden. -Einkommensteuern. In unserer Untersuchung berücksichtigen wir proportionale und progressive Einkommensteuern, wobei die Progressionseigenschaft des Tarifs dadurch definiert sein soll, daß der Durchschnittssteuersatz mit der Steuerbemessungsgrundlage zunimmt. Wenn Tu> den marginalen (und durchschnittlichen) Steuersatz einer proportionalen Lohnsteuer bezeichnet, ist die Einkommen( = Lohn)steuerschuld des h-ten Haushalts durch Tw = TwwhLh 0< Tw < 1 gegeben. Zur Untersuchung dieses Tariftyps setzen wir in GI. (2) lediglich T: = Tw und G" = 0 für h = 1, ... , H. Eine indirekte Progression erhalten wir, wenn der konstante Marginalsatz mit einem in den Tarif eingearbeiteten Grundfreibetrag F kombiniert wird 11 : Tu> = Tu> (wh L" - F) 10 Definiert man Ti = tJqj mit tj als Steuerbetrag pro Besteuerungseinheit, könnte an Stelle des hier unterstellten Steuersatztarifs genausogut ein Steuerbetragstarif angenommen werden. 11 Wir nehmen an, daß der Freibetrag für alle Haushalte identisch ist. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
30 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard äquivalenten Variation ermöglicht die Konstruktion eines für unsere Zwecke sinnvollen und zugleich anschaulich interpretierbaren Maßstabes 17 • Zweck dieses Wohlfahrtsmaßes ist es, die z. B. durch eine steuerlich bedingte Preisänderung bewirkte Variation an Bedürfnisbefriedigung in ein meßbares Einkommensäquivalent zu überführen. In Anlehnung an Abb.1 bezeichne Kl das vor der steuerlich bedingten Preisänderung gewählte Güterbündel. Die äquivalente Variation gibt dann denjenigen Einkommensbetrag an, um den das zur Realisierung des Güterbündels Kl erforderliche Einkommen zu verändern ist, damit der Konsument zu den Preisen der Ausgangssituation einen dem Güterbündel K3 äquivalenten Warenkorb konsumieren kann. Wir wollen diese Definition an Hand von Abb. 1 verdeutlichen und zugleich formalisieren. In der Graphik stellt 0 Al das in Einheiten des Gutes Freizeit ausgedrückte Einkommen 18 dar, das zum "Erwerb" der durch Kl bestimmten Kombination von Freizeit und Konsumgut bei gegebenem Preisverhältnis 19 q erforderlich ist. Bei streng konvexem Verlauf der Indifferenzkurven ist dieses Einkommen für einen vorgegebenen Preis Cl und für ein festes Nutzenniveau Ü eindeutig bestimmt. Wir bezeichnen es mit E (q, Ü)20. Der Punkt K3 steht für die Kombination von Freizeit und Konsumgut, die der Konsument beim neuen Preisverhältnis q (1 + 1") wählen würde. K4 schließlich ist das Güterbündel, das K3 nutzenmäßig äquivalent ist und das der Konsument bei dem in der Ausgangssituation geltenden Preis q erwerben würde, wenn er das Ein- ~ kommen 0 Cl zur Verfügung hätte. Dieser Betrag ist durch E (q, U) eindeutig festgelegt. Die äquivalente Variation ist damit durch die Strecke Cl Al = 0 Al -0 Cl in Abb. 1 bzw. durch die Differenz E (q, U) -E (q, [1) 17 Entgegen der Behauptung von MusgravejMusgrave/Kullmer (1977, Bd.3, 120 u. 132) kann die Quantifizierung der ,excess burden' sehr wohl an Hand der Indifferenzkurvenanalyse in Abb. 1 erfolgen. Man kann sogar zeigen, daß eine eindeutige Beziehung zwischen ihrer traditionellen Darstellung der Konsumentenrente als Fläche unter der (kompensierten) Nachfragekurve und über der Preislinie und der äquivalenten (bzw. kompensierenden) Variation besteht. Eine einfache, aber recht anschauliche Darstellung findet sich bei Boadway (1979, Kapitel 3). 18 Mit "Einkommen" ist hier nicht das Arbeitseinkommen wL gemeint, sondern die mit dem Lohnsatz w bewertete maximal mögliche Arbeitszeit L. Die Strecke OA I entspricht also dem Produkt wL. Dieser Einkommensbegriff (und nicht das Arbeitseinkommen) ist relevant für die in Abb. 1 verdeutlichte Wahl zwischen dem Konsumgut und dem "Konsumgut" Freizeit. 19 Wir nehmen an, daß der Preis des Numeraire-Gutes gleich Eins gesetzt wurde (w = 1). 20 Der mit der modernen Mikroökonomie vertraute Leser wird bemerken, daß es sich hier gerade um die sog. Ausgabenfunktion (,expenditure function') handelt; vgl. dazu etwa Varian (1979, 89 ff.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 31 gegeben. Subtrahiert man von Cl Al die dem Steueraufkommen entsprechende ~trecke Bz Al, verbleibt mit Cl Bz eine die Nutzendifferenz von 11 und 11 repräsentierende Restgröße, die als Maßstab M für die Mehrbelastung interpretiert werden kann. Entsprechend mißt man die ,excess burden' durch die Differenz von äquivalenter Variation und Steueraufkommen T. Es gilt also M = E (q, U) -E (q, Ü) -T (r) Im allgemeinen (n + l)-Güter-Fall hängen die Einkommen E (.) und das Steueraufkommen von den Preisen aller Güter ab, so daß die Mehrbelastung durch gegeben ist 21 • Bei anderen Steuersätzen, z. B. bei ri, 'i, ... , r~" realisiert "'" der Konsument ein Nutzenniveau U'~, das in der Regel von U abweichen wird. Die entsprechende Mehrbelastung ist dann durch M* = E (w, ql' ... , qm U) -E (w, ql' . .. , qll' U") -T (1:i ' ~2 ... , r :.) bestimmt. Werden die Steuersätze so gewählt, daß das Steueraufkommen in beiden Situationen übereinstimmt, also T (Tl, 1';2, ... , Tn) = T (Ti, 1"2 ' ... ,1':) gilt, unterscheiden sich die nutzenmäßigen Mehrbelastungen in den beiden Gleichgewichten durch LI M = M* - M = E (w, qv ... , q", iJ) -E (w, qv •. ·, qn> U*) u.nd die Nutzenniveaus durch die Differenz LI U = U* - fj . Nun dürfte anschaulich klar sein, daß zur Realisierung eines höheren Niveaus an Bedürfnisbefriedigung bei unveränderten Preisen w, q1, ... , qn ein höheres Einkommen E (.) erforderlich ist. Ist also U* > U, so gilt auch E (w, ql, ... , qn, U*) > E (w, ql, ... , qll, U), so daß L1 U und L1 M unterschiedliche Vorzeichen haben. Eine aufkommensneutrale Änderung der Steuersätze, die zu einer Erhöhung des Nutzenniveaus führt, hat gleichzeitig eine Verminderung der Mehrbelastung M zur Folge. Der Finanzpolitiker will nun natürlich wissen, welche Steuersatzänderungen allokationspolitisch vorteilhaft sind. Dieser Steuerreform21 Mit der Schreibweise T (1:1> '!:l' ... , 'r) ist impliziert, daß das Preis system so normiert wurde, daß das Gut Freizeit (bzw. Arbeit) unbesteuert bleibt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
32 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard problematik wenden wir uns im nächsten Abschnitt zu. Offenbar ist es dabei gleichgültig, ob schrittweise ("kleine") Änderungen des Steuersystems unter dem Gesichtspunkt der nutzenmäßigen Besserstellung des Konsumenten erfolgen oder unter dem Aspekt einer Verminderung der Mehrbelastung -vorausgesetzt, diese wird durch die Größe M gemessen. Wir haben uns für das zuerst genannte Kriterium entschieden. Die entgegengesetzten Vorzeichen von L1 U und L1 M implizieren auch, daß ein nutzenmaximales Steuersystem zugleich die Mehrbelastung M minimiert. Auch bei der Analyse des optimalen Steuersystems in den Abschnitten 3 und 4 dieses Kapitels gehen wir von der Maximierung des Nutzens aus. Die Auseinandersetzung mit der Diskussion um die Mehrbelastung im Sinne von zusätzlichen Nutzeneinbußen hat u. a. die wichtige Erkenntnis vermittelt, daß die durch die Besteuerung hervorgerufenen Substitutionseffekte konstitutiver Bestimmungsgrund für die Optimalität eines Steuersystems darstellen, wenn die Erhebung von Lump-sumSteuern ausgeschlossen ist. Wir werden sehen, in welcher Weise aus diesen Substitutionseffekten steuerpolitische Empfehlungen abgeleitet werden können. Zum Schluß dieses Abschnitts sei darauf hingewiesen, daß die Äquivalenz von Nutzenmaximierung und Minimierung der ,excess burden' nur für den speziellen Fall gezeigt wurde, daß die Mehrbelastung durch die Meßgröße M quantifiziert wird, die unter Verwendung der äquivalenten Variation konstruiert wurde. Würde man, wie z. B. DiamondlMcFadden (1974), die Mehrbelastung unter Hinzuziehung der kompensierenden Variation messen, kann ein nutzenerhöhendes Steuerprogramm zu einer Erhöhung der Mehrbelastung führen. Den graphischen und formalen Beweis für diese Behauptung liefert Kay (1980), dessen Ausführungen wir nicht wiederholen wollen (vgl. auch PaznerlSadka (1980)). 3.2 Effiziente Steuerrejormprogramme: Der Weg zum optimalen Steuersystem Die grundlegende Fragestellung dieses Abschnitts wurde schon oben skizziert: Welche "kleinen" Struktur änderungen des Steuersystems sind effizient in dem Sinne, daß sie zu einer nutzenmäßigen Besserstellung des repräsentativen Konsumenten beitragen? Aus Vereinfachungsgründen reduzieren wir die im zweiten Kapitel angegebenen Modellgrundlagen so weit, daß das zu analysierende Problem gerade noch auf sinnOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 33 volle Art untersucht werden kann. So sollen neben dem Faktor Arbeit nur zwei (variable) Konsumgüter existieren, die Güter 1 und 2. Nach Abschnitt 6 des vorigen Kapitels können die Steuersätze ohne Einschränkung der Allgemeinheit normiert werden, wobei entweder das Lohneinkommen oder eines der Konsumgüter unbesteuert bleibt. Im folgenden bleibe Gut 1 unbesteuert, so daß als steuerpolitische Instrumente die Sätze Tw, T2 und der Abzugsbetrag G zur Verfügung stehen. Die von uns analysierten Problemstellungen lauten dann: Welche Bedeutung kommt einem Freibzw. Abzugsbetrag in einem effizienzorientierten System von Einkommenund Verbrauchsteuern zu? Kann der Übergang von einer einheitlichen Verbrauchsteuer zu differenzierenden Verbrauchsteuersätzen zu einer besseren Bedürfnisbefriedigung führen?22 Nach welchen Kriterien sollten Änderungen der Steuersystemstruktur erfolgen? Der Übersichtlichkeit halber geben wir die relevanten Ausgangsgleichungen unseres vereinfachten Grundmodells noch einmal an. Die Nachfrageseite der Volkswirtschaft wird durch die Funktionen (4') (5') Xi = Xi (T2, 't'w' G)23 L = L ('t'2, 't'w' G) beschrieben, die Angebotsseite durch die Beziehung (8') i = 1,2 Zu berücksichtigen sind schließlich die Marktgleichgewichtsbedingungen (11') i = 1,2. Setzt man (11') in (8') ein, so kann statt der entsprechend modifizierten Gewinngleichung ebensogut von der Budgetbeschränkung des Staates (12') ausgegangen werden (vgl. Abschnitt 5 oben). Für unsere Zwecke erweist sich (12') als geeigneter, da die steuerpolitischen Parameter explizit in diese Gleichung eingehen. Beachtet man die durch (4'), (5') gegebenen funktionalen Beziehungen in (12'), läßt sich unsere Modellökonomie zusammengefaßt durch die Beziehung (15) darstellen. 22 Eine einheitliche Verbrauchsteuer würde mit der hier vorgenommenen Normierung bei Tw> 0, T2 = 0 vorliegen, differenzierende Verbrauchsteuern bei Tw> O. 't'2' > o. Vgl. dazu unsere Ausführungen unter 2.6. 23 Die konstanten Größen Pi = Qi. Q2' W, z* werden zur Vereinfachung nicht mehr als Argumente der jeweiligen Funktionen aufgeführt. 3 Schriften d. Vereins f. Socialpol!til~ 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
34 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Änderungen der finanzpolitischen Instrumentvariablen müssen stets so erfolgen, daß ein neues Systemgleichgewicht bei Vollbeschäftigung erreicht wird. Äquivalent damit ist die Forderung, daß auch im neuen Systemzustand die Gleichung (15) erfüllt ist. Für "kleine" Änderungen d iw, d i2, dG muß also gelten 24 (16) Die Koeffizienten von d i2, d iw und dG geben die partielle Reaktion des Steueraufkommens auf Änderungen der entsprechenden Parameter an. Wir nehmen an, daß eine Steuersatzerhöhung zu einer Zunahme des Steueraufkommens führt, daß also gilt 26 (17a) (17b) o T/o. 2 > 0, 0 T/o T 10 > 0 o T/o G < 0 • Wie schon erläutert, wird der finanzpolitische Entscheidungsträger aus den zulässigen, d. h. die Gleichung (16) erfüllenden Parameteränderungen nur solche auswählen, die eine verbesserte Bedürfnisbefriedigung garantieren. Entscheidungskriterium des Finanzpolitikers ist also die Änderung des Nutzenniveaus des repräsentativen Konsumenten. Verwendet man bequemerweise die indirekte Nutzenfunktion (6), werden nur diejenigen (d 7: 10, d 7:2, dG)-Kombinationen Berücksichtigung finden, die die Ungleichung26 24 Dabei berücksichtigen wir P2 = q2 (1 + T2) und differenzieren partiell nach i2. 25 Damit ist der von Corlett/Hague (1953/54, 21) als "crazy" bezeichnete Fall ausgeschlossen. Die Annahme (17a) dürfte dann erfüllt sein, wenn die Steuersätze nicht allzu hoch sind. Mit der Ungleichung (17b) wird unterstellt, daß das Steueraufkommen sinkt, wenn der Freibetrag erhöht wird. Dies gilt ganz sicher dann, wenn kein Gut inferior ist. Differenziert man nämlich die Budgetgleichung des Haushalts partiell nach G, erhält man ( 0 T) 0 x2 0 L (0 Xl 0 x2 0 L ) -0 G- = f2 q2 0 G + Tw W 0 G - 1 = - ql 0 G + q2 0 G - W 0 G • Die rechte Seite ist aber unter der genannten Voraussetzung kleiner als Null. Zu den Annahmen (17a) und (17b) sowie ihrer ökonomischen Begründung vgl. auch Green (1975, 359/360). 26 In (18) wurden die Gleichungen (7) berücksichtigt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
(18) Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen dV dU==-;.- == dG - q2~dT2 - wLdT w >0 35 erfüllen. Die Division durch den Grenznutzen des Einkommens, ;., hat die Nutzengröße dV in eine monetäre Größe überführt 27: Die durch die erste Zeile von (18) definierte Variable dU kann - marginal betrachtet -als Einkommensäquivalent der Nutzenänderung interpretiert werden. Aus den Beziehungen (16) und (18) können die zulässigen und gleichzeitig wohlfahrtserhöhenden Steuerprogramme ermittelt werden. Gesucht sind Kriterien qualitativer Art, die eine Entscheidung darüber erlauben, welche Steuersätze zu senken und welche zu erhöhen sind. Allerdings handelt es sich hierbei bereits um finanzpolitisch höchst bedeutsame Informationen, wie sich bei der Diskussion einiger exemplarisch zu verstehender Steuerreformprogramme zeigen wird. Steuerreformprogramm 1: Proportionale Senkung aller Steuersätze und Kompensation des Steuerausfalls durch Verringerung des Freibetrags einer linearen Einkommensteuer (bzw. der Pro-Kopf-Transferausgaben). Zur Überprüfung der Frage, ob diese Änderung des Steuersystems zu einem Effizienzgewinn führt, eliminieren wir dG aus (18), so daß das Vorzeichen von dU nur noch von den Änderungen der Steuersätze abhängt. Werden diese so gewählt, daß dU> 0 ist, kann aus Gleichung (16) die zur Realisierung des Güterziels erforderliche Variation von dG ermittelt werden. Bei einer Senkung von <w und <2 um einen Faktor (X (0 < (X< 1), d. h. für erhält man aus der im Anhang I/D abgeleiteten Gleichung I/4 die Beziehung Die Terme S22, S2L, SLL sind dabei die Substitutionseffekte der Slutsky-Gleichung. Die Abhängigkeit des Wohlfahrtskonditionals dU von diesen Substitutionseffekten leuchtet nach den Ausführungen des vorigen Abschnitts unmittelbar ein: Die durch die Besteuerung von 27 dU hat nämlich die Dimension Nutzeneinheiten/(Nutzeneinheiten/Geldeinheiten) = Geldeinheiten. 3' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
36 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Einkommen und Verbrauch bewirkte Mehrbelastung bzw. Änderung der Mehrbelastung ist ausschließlich auf die induzierten Substitutionsprozesse zurückzuführen. Im Anhang I1E zeigen wir, daß der Klammerausdruck in (19) unter den getroffenen Annahmen eindeutig negativ ist, so daß dU > 0 folgt. Damit gilt die folgende Steuerreformempfehlung: Senkt man alle Steuersätze proportional und reduziert den staatlichen Pro-Kopf-Transfer (bzw. den Freibetrag einer linearen Einkommensteuer) derart, daß das staatliche Güterziel weiterhin realisiert werden kann, so ergibt sich ein Effizienzgewinn. Die folgende überlegung verdeutlicht den ökonomischen Hintergrund dieser Empfehlung: Die Senkung des Freibetrags verursacht einen negativen, die proportionale Reduktion der Steuersätze einen positiven Einkommenseffekt. Betragsmäßig sind diese Effekte gleich groß, da die Substitution annahmegemäß aufkommensneutral erfolgt. Mit der gleichen relativen Senkung aller Steuersätze ist aber darüber hinaus ein Rückgang der durch die Besteuerung bewirkten Substitutionsprozesse, und das bedeutet: eine Verringerung der ,excess burden', verbunden. Vom Effizienzstandpunkt aus ist also nicht nur ein Verzicht auf Freioder Abzugsbeträge empfehlenswert; vielmehr sollten negative Abzugsbeträge zugelassen werden, die dann so lange zu erhöhen wären, bis sie den gesamten Ausgabenbedarf decken. Da ein negativer Freibetrag als Lump-sum-Steuer interpretiert werden kann, ist damit noch einmal die allokative überlegenheit von Lump-sum-Steuern über Einkommenund Verbrauchsteuern gezeigt. Zwei Aspekte erscheinen uns in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Erstens: Nahezu alle existierenden Einkommensteuersysteme enthalten in irgend einer Form eine Art Freibetrag und damit ein Lumpsum-Transferelement. Nicht einzusehen ist dann aber, warum nicht auch ein negativer Freibetrag, d. h. eine Lump-sum-Steuerkomponente, unter Verwaltungsund Veranlagungsgesichtspunkten praktikabel sein sollte. Vom Standpunkt der ökonomischen Effizienz wäre diese Maßnahme jedenfalls zu begrüßen. Mögliche Einwände könnten in erster Linie verteilungspolitisch motiviert sein. Ob und inwieweit solche Bedenken stichhaltig sind, werden wir im vierten Kapitel dieses Teils untersuchen. Zweitens: Wir wissen, daß es effizienter ist, ein gegebenes Staatsausgabenprogramm durch Lump-sum-Steuern durchzusetzen als durch Einkommenoder Verbrauchsteuern. Und die obige Steuerreformempfehlung gibt uns einen Weg an, wie durch schrittweise Reduktion nichtOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 37 effizienzneutraler Steuern bei kompensatorischer Veränderung des Freibetrags eine immer effizientere Form der Besteuerung realisiert werden kann. Bemerkenswert ist aber, daß der schrittweise Ersatz von Steuern auf das Einkommen und/oder den Verbrauch durch eine effizienzneutrale Finanzierungsform keineswegs immer, d. h. für beliebige Steuersatzänderungen d Tu;, d T2, zu einer Wohlfahrtserhöhung führt. Es sind durchaus Kombinationen der Variablenwerte auf der rechten Seite von (I - 4) denkbar, die trotz Steuersatzsenkungen zu einem dU< 0 führen. Natürlich existieren andere Steuerreformwege als der im Theorem angegebene. Wir verzichten an dieser Stelle auf die Ableitung und Begründung weiterer Theoreme, die auf der Annahme variabler Freibeträge beruhen. Steuerreformprogramm 2: Ergänzung einer Einkommensteuer durch eine spezielle Verbrauchsteuer. Zur Analyse unseres zweiten Steuerreformprogramms nehmen wir an, daß der finanzpolitische Entscheidungsträger den Freibetrag auf effiziente Weise vollständig abgebaut hat (G = 0) und daß die Realisierung eines negativen Freioder Abzugsbetrags ausgeschlossen ist 28• In den Beziehungen (16) und (18) ist also jeweils von dG = 0 auszugehen. Unterstellt wird außerdem, daß im Ausgangsgleichgewicht nur eine proportionale Einkommensteuer erhoben wird. Zu prüfen ist dann, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine Besteuerung des Gutes 2 in Verbindung mit einer zur Wahrung des Systemgleichgewichts vorzunehmenden Änderung des Einkommensteuersatzes zu einer Wohlfahrtsverbesserung führt. Wie im Abschnitt 6 des vorigen Kapitels gezeigt, ist eine proportionale Einkommensteuer ökonomisch einer einheitlichen Verbrauchsbesteuerung äquivalent. Der erwähnten Problemstellung entspricht dann die Frage, ob durch Übergang zu einem System differenzierender Verbrauchsteuersätze eine Effizienzsteigerung möglich ist. Formal lassen sich Annahmen und Problemstellung folgendermaßen konkretisieren: In der Anfangssituation gelte Tw =l= 0, T2 = O. Zu prüfen ist, ob bzw. unter welchen Bedingungen dU -->0 d7:2 ist, wobei die erforderliche Variation des Einkommensteuersatzes, d Tw, durch die (modifizierte) Gleichung (16) bestimmt ist. 28 Ohne die zuletzt genannte Annahme wäre eine weitere Problemanalyse überflüssig, da die Lösung bekannt wäre: Alle Ausgaben wären über negative Freibeträge zu decken. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
38 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Im Anhang I/F zeigen wir, daß unter den genannten Voraussetzungen gi1t29 (20) dU -d-- > 0 genau dann, wenn olL> (J.2L • 1'2 Dabei ist OiL (i = 1,2) als einkommenskompensierte Elastizität der Nachfrage nach Gut i in bezug auf den Konsumentenpreis des Faktors Arbeit definiert. Bei OiL> «) 0 wäre dann Gut i substitutiv (komplementär) zur Freizeit. Ausgehend von einem Gleichgewicht, in dem nur das Arbeitseinkommen besteuert wird, führt eine Besteuerung des Gutes 2 bei gleichzeitiger Senkung des Einkommensteuersatzes dann zu einer Wohlfahrtserhöhung, wenn die kompensierte Lohnelastizität des unbesteuerten Gutes größer ist als die des zu besteuernden Gutes. Diese Schlußfolgerung ist der Aussage äquivalent, daß bei ungleichen kompensierten Nachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz ein Verbrauchsteuersystem mit differenzierenden Steuersätzen -also 1'1 =1= T2 - einem System mit einheitlichem Verbrauchssteuersatz überlegen ist. Die Beziehung (20) gibt darüber hinaus an, nach welchen Kriterien und in welche Richtung eine Reform der Verbrauchsteuern erfolgen sollte. Wir formulieren die entsprechende Empfehlung gleich für den MehrGüter-Fall: Bei einer allgemeinen Verbrauchsteuer (= proportionale Einkommensteuer) im Ausgangsgleichgewicht gilt: Eine das Systemgleichgewicht bei Vollbeschäftigung wahrende und damit das Steueraufkommen bei fixem staatlichem Güterziel nicht verändernde Variation der Verbrauchsteuersätze führt dann zu einem Effizienzgewinn, wenn die Konsumgüter, deren Steuersätze (bzw. Steuerbeträge) gesenkt werden, eine größere einkommenskompensierte Lohnelastizität der Nachfrage haben als diejenigen Konsumgüter, deren Steuersätze (bzw. Steuerbeträge) erhöht werden. Die Gültigkeit dieses Theorems kann man sich ohne den formalen Beweis des Anhangs I/F allein durch ökonomische überlegungen klarmachen. Dazu schreiben wir die Budgetgleichung des Haushalts so um, daß sie statt des Faktors Arbeit die Variable Freizeit 30 (L - L) enthält: 29 In Rose/Wenzel/Wiegard (1981) leiten wir die Äquivalenzbeziehung (20) aus einem Modell ab, in dem das Preissystem so normiert wurde, daß alle Konsumgüter, nicht aber der Faktor Arbeit besteuert wird. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 39 Pi Xi + P2 Xi) + w (L - L) = wL . Unter Effizienzgesichtspunkten wäre offensichtlich eine Besteuerung von wL "ideal", da diese Besteuerungsform einer Lump-sum-Steuer entsprechen würde. Äquivalent damit ist aber eine Besteuerung aller Güter (unter Einbeziehung der Freizeit) mit einheitlichem Satz. Nun ist annahmegemäß eine Besteuerung der Freizeit ausgeschlossen. Der gewünschte Effekt kann allerdings auf indirektem Wege erreicht werden, wenn statt der Freizeit die zu ihr komplementären Güter besonders stark besteuert werden. Und genau das ist der Inhalt der letzten Steuerreformempfehlung. Bei aiL> O2L kann man sagen, daß Gut 2 zur Freizeit in einem stärkeren Komplementaritätsverhältnis steht als das Gut 1. Gut 2 ist mit einem höheren Satz zu besteuern als Gut 1, weil man auf diese Weise der "idealen" Besteuerungsform näherkommt. Die praktische Anwendung des Theorems erfordert (bei Erweiterung auf eine realistischere Zahl von Gütern oder Gütergruppen) die Kenntnis der kompensierten Elastizitäten aiL für alle Güter i. Tatsächlich scheinen aber gerade diese Elastizitäten in empirischen Untersuchungen vernachlässigt zu werden. Neben den aus (20) abgeleiteten qualitativen Erkenntnissen besteht die Bedeutung dieser Beziehung darin, den empirischen Informationsbedarf zu konkretisieren, der für eine sinnvolle quantitative Finanzpolitik in diesem Problembereich erforderlich ist. Würde der Finanzpolitiker über die Kenntnis bestimmter Eigenschaften von Nutzenoder Nachfragefunktionen verfügen, könnte der erforderliche Bedarf an Informationen in vielen Fällen drastisch reduziert werden. Wir wollen dies an zwei Beispielen verdeutlichen. So sei als erstes angenommen, daß die Präferenzordnung des repräsentativen Konsumenten additiv ist. Bezogen auf die Nutzenfunktion (1) heißt das, daß es eine monotone Transformation derart gibt, daß der Grenznutzen eines Gutes unabhängig von allen anderen Gütern ist. In der Literatur wird nun gezeigt, daß die Annahme einer additiven Präferenzordnung die Eigenschaft (21) aiL = <I> ~L CL ci mit <I> < 0, i = 1,2 impliziert 31• Dabei bezeichnen EL die Angebotselastizität des Faktors Arbeit in bezug auf das Nicht-Arbeitseinkommen, Ei die Einkommenselastizität der Nachfrage nach Gut i und OtL den Anteil des Lohnein30 Wie oben, ist L auch hier die maximal zur Verfügung stehende Arbeitszeit. 31 Vgl. z. B. Deaton/Muellbauer (1980, 138) oder Phlips (1974, 63). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
46 (35) Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Tl ql 8 11 + T2 q282l = - (1 - 8) xl Tl ql 8 12 + T2 q2 8 22 = - (1 - 8) x2 erhalten kann. Im allgemeinen n-Güter-Fall gilt entsprechend (36) n 2: Ti qi 8 ik = - (1 - 8) xk i =1 k = 1, ... , n . Wie dargelegt, erhält man diese Bedingungen entweder als Endpunkt eines Steuerreformprozesses oder aus einem dem gesellschaftlichen Optimierungsproblem entsprechenden Lagrange-Ansatz n (37) ~. (Tl' ... , Tn) = V (Tl' ... , Tn) + f.l [qz z* - 2: Ti qi Xi (Tl, .•• , Tn)l \=1 Exkurs: Marginale ,excess burden' optimaler Verbrauchsteuern Bevor wir aus (36) einige charakteristische Merkmale des optimalen Steuersystems herausarbeiten, soll der Proportionalitätsfaktor (1 - 8) näher untersucht werden. Wir werden zeigen, daß - (1 - 8) gerade als eine Art marginaler ,excess burden' interpretiert werden kann, die entsteht, wenn eine Einheit (zusätzliches) Steueraufkommen durch optimale Verbrauchsteuern statt durch Lump-sum-Steuern erhoben wird. Wir beweisen zuerst, daß (1 - 8) positiv ist. Dazu multipliziert man die k-te Gleichung von (36) auf beiden Seiten mit lk qk und summiert anschließend über alle k = 1, ... , n: n n n 2: ,2: Ti qi 8 ik Tk qk = - (1 - 8) 2: Tk qk Xk hl ,~ ~l (38) = - (1 - 8) qz z~ . Die quadratische Form auf der linken Seite dieser Gleichung ist unter unseren Annahmen negativ definit, so daß unsere erste Behauptung (1 - 8) > 0 folgt. Wir unterstellen jetzt als letztes Steuerreformprogramm, daß der Fiskus die Möglichkeit hat, eine Einheit des Verbrauchsteueraufkommens durch eine Lump·sum-Steuer zu ersetzen. Die Erhebung einer Lump-sum-Steuer kann in unserem Modell durch eine Senkung des Freibzw. Abzugsbetrages G ausgedrückt werden. Dazu ist G explizit in Optimierungsansatz (37) zu berücksichtigen: 40 Vgl. z. B. 8andmo (1976, 42) (dt. übersetzung in Rose/WenzeZ!Wiegard (1981 Kapitel 4» oder Pollak (1980, 203). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen (39) 2 ('1' ... , 'n' G) = V ('1' ... , 'n' G) + 1/ [q, z* n - ~ 'i qi xi ('1' ... , T", G) + G] i~l Differenziert man nach G, folgt unter Berücksichtigung von (7) (40) ( ~ n 8 x· ) =ft ....::.. + 1- ~ r·q·--' /-t '~l ' I 8 G = fA. (1 -(9) <0 wegen (1 -(9) > 0 und !-l < 0 (vgl. Fn. auf S. 44). 47 Die Veränderung des Wertes der Zielfunktion ß bei Variation aller steuerpolitischer Parameter ist gegeben durch (41) n 82 8B dE=.~ ~d'i+~G dG ,~l 0" 0 8G = alfiG, wenn die Verbrauchsteuersätze optimal gewählt werden 41• Da wir von einem gegebenen Steueraufkommen ausgehen, gilt außerdem (42) dE = dV . Aus (40) bis (42) folgt demnach (43) dV = fA. (1 -(9) dG . Offensichtlich gibt fA. (1 -(9) gerade die Zunahme an Bedürfnisbefriedigung an, die aus der Erhöhung einer Lump-sum-Steuer um dG « 0) als Ersatz für die optimalen Verbrauchsteuern resultiert. Durch Division durch fA. = dV/dT wird die Nutzengröße dV in eine monetäre, in Einheiten des Steueraufkommens ausgedrückte Größe transformiert. Der Ausdruck (1 -(9) gibt also den in monetären Einheiten ausgedrückten Wohlfahrtsgewinn der erwähnten Steuersubstitution an. Umgekehrt ist - (1 -(9) der monetär bewertete Wohlfahrtsverlust, wenn Lumpsum-Steuern durch optimale Verbrauchsteuern ersetzt werden; in diesem Sinne kann - (1 -(9) auch als marginale ,excess burden' optimaler Verbrauchsteuern interpretiert werden. 41 Die optimalen Verbrauchsteuersätze bestimmen sich gerade durch die Bedingungen 8 Lla 'i = 0 für i = 1, ... , n . OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
48 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard 3.4 Charakteristische Merkmale eines optimalen (effizienten) Steuersystems Im folgenden leiten wir einige charakteristische Merkmale eines unter Effizienzaspekten optimalen Steuersystems ab. Zwar finden sich einige der Ergebnisse sogar schon in neueren Lehrbüchern oder überblicksartikeln 42, aus Vollständigkeitsgründen erscheint ihre Wiedergabe an dieser Stelle dennoch gerechtfertigt. Für den Finanzpolitiker ist es sicherlich interessant zu wissen, ob das Steuersystem nach einer Reihe "kleinerer" Reformen optimal ist oder nicht. Eine auf Ramsey (1927) zurückgehende Regel liefert ein vergleichsweise einfaches Kriterium zur Beantwortung dieser Frage. Und zwar gilt im Optimum: Regel 1: Erhöht (senkt) man alle Steuersätze um den gleichen Prozentsatz, sinken (erhöhen sich) die einkommenskompensierten Nachfragemengen aller Güter um einen einheitlichen Prozentsatz. Zur überprüfung der Frage, ob die aktuellen Steuersätze mit den optimalen übereinstimmen, ist also eine - gewissermaßen fiktive - Änderung der Steuersätze derart vorzunehmen, daß i = 1, ... , n. gilt für einen Proportionalitätsfaktor x> O. Die daraus resultierenden Änderungen der einkommenskompensierten Nachfragemengen erhält man aus dem totalen Differential der (kompensierten) Nachfragefunktion x" (Tl, ... , Tn, Ü): (44) n dx" lu = .~ Ski qid'Ci ,=1 n = x ~ Sik qi 'Ci . i=l Im Optimum gilt aber (36), woraus zusammen mit (44) unsere Behauptung dx k I ü = _ x (1 _ GI) Xk k = 1, ... , n 42 Vgl. z. B. im deutschsprachigen Raum RosejWenzeZlWiegard (1981, Teil III), Krause-Junk (1977), Pollak (1980). 43 Man kann zeigen, daß ein entsprechender Ausdruck auch für den Faktor Arbeit gilt; vgl. z. B. Wiegard (1976, 205). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 49 Zwar sagt die Ramsey-Regel nichts darüber aus, ob eine einheitliche oder differenzierende Verbrauchsbesteuerung optimal ist; die Möglichkeit, ein aktuelles Steuersystem auf seine Optimalität hin überprüfen zu können, ist aber von nicht unerheblichem finanzpolitischem Interesse. Die dazu erforderlichen empirischen Informationen, die Steigungen der einkommenskompensierten Nachfragefunktionen in einer Umgebung des Gleichgewichts, sind prinzipiell ermittelbar (vgl. unten). Zu den umstrittensten Problemen einer rationalen Verbrauchsbe~ steuerung gehört sicherlich die Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen eine gleichmäßige Besteuerung aller Konsumgüter mit einem einheitlichen Wertsteuersatz zu empfehlen ist. Im Abschnitt 2 dieses Kapitels wurde schon gezeigt, daß nach Gütern differenzierende Steuersätze einem einheitlichen Satz vorzuziehen sind, wenn die kompensierten Nachfrageelastizitäten der Konsumgüter in bezug auf den Lohnsatz voneinander abweichen. Entsprechend gilt der Satz: Regel 2: Unter Effizienzaspekten ist eine allgemeine Verbrauchsteuer dann, und nur dann, optimal 44, wenn die kompensierten Nachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz für alle Konsumgüter übereinstimmen, d. h., wenn gilt OlL = 02L = ... = 0nL • Wir beweisen dieses Theorem im Anhang I/I. Die ökonomische Begründung des Satzes ergibt sich aus unseren Ausführungen im Anschluß an die Steuerreformempfehlung auf S. 38: Vom Standpunkt der ökonomischen Effizienz wäre es ideal, alle Güter, also auch die Freizeit, mit einheitlichem Satz zu besteuern. Da es schwierig ist, die Freizeit in direktem Zugriff zu besteuern, kann dies indirekt geschehen, wenn die zur Freizeit in einer stärkeren Komplementaritätsbeziehung stehenden Güter mit einem vergleichsweise höheren Satz besteuert werden. Wenn jedoch, wie im obigen Satz, das Komplementaritätsbzw. Substitutions-"Maß" GiL für alle Konsumgüter gleich ist, kann nur durch eine einheitliche Verbrauchsteuer eine indirekte steuerliche Belastung der Freizeit bewirkt werden. Gleiche kompensierte Nachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz dürften in der Realität wohl eher die Ausnahme als die Regel sein. Zwar sind uns ökonometrische Untersuchungen zur Bestimmung aller 44 Exakter müßte es heißen: Eine allgemeine Verbrauchsteuer ist dann, und nur dann, eine stationäre Lösung des dem Lagrange-Ansatz (37) zugrunde liegenden Maximierungsproblems, wenn ... 4 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
50 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard OlL nicht bekannt; die theoretische Analyse vermag jedoch zu zeigen, daß die Nutzenund/oder Nachfragefunktionen, die gleiche OiL implizieren, empirisch kaum relevante Eigenschaften aufweisen. Dazu und für spätere Zwecke ist der folgende Satz hilfreich: Regel 3: Hinreichende Bedingung für die Optimalität einer allgemeinen Verbrauchsteuer (und damit für OlL = 02L = ... = OnL) ist, daß die Nutzenfunktion des repräsentativen Konsumenten schwach separabel zwischen Arbeit und den besteuerbaren Konsumgütern und homothetisch bezüglich der letzteren ist. Ein Beweis dieser Behauptung findet sich bei Sandmo (1974), der die Eigenschaften der entsprechenden Nach;jragefunktionen ausnutzt, oder bei Wiegard (1976), der direkt von den Nutzenfunktionen ausgeht. Eine in den Konsumgütern homothetische Nutzenfunktion impliziert, daß die Einkommenselastizitäten aller Konsumgüter übereinstimmen (d. h. 1>1 = e2 = ... = en). Eine prozentuale Einkommenserhöhung führt also zu einer für alle Konsumgüter gleichen relativen Zunahme der Nachfrage. Ein solches Verhalten stimmt mit unseren empirischen Beobachtungen aber nicht überein. Die bekannteste Nutzenfunktion mit den oben genannten Eigenschaften dürfte die vom Cobb-Douglas-Typ sein: 11 11 (45) U (L, Xl, ... , Xn ,) = ßO log (r - L) + .~ ßi log Xi mit ~ ßi = 1 ~~1 i~O Man weiß oder berechnet leicht, daß in diesem Fall alle Einkommenselastizitäten den Wert Eins annehmen - eine mit der Empirie sicher nicht zu vereinbarende Implikation. Wir weisen darauf hin, daß die Annahme der schwachen Separabilität zwischen Arbeit und den besteuerbaren Gütern allein weder notwendig noch hinreichend für die Optimalität einer allgemeinen Verbrauchsteuer ist. Auerbach (1979) verdeutlicht dies durch Beispiele. Diese Ausführungen mögen zur Erläuterung unserer Behauptung genügen, daß die Bedingungen für eine unter Effizienzaspekten optimale Verbrauchsbesteuerung mit einheitlichem Satz in der Realität kaum erfüllt sein dürften. Zu fragen ist dann natürlich, durch welche positiven Aussagen das optimale Steuersystem charakterisiert werden kann. Von besonderer finanzpolitischer Bedeutung wäre dabei, wenn Gleichung (36) bzw. die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 51 im Anhang VI daraus abgeleitete Beziehung (1-17) eine numerische Berechnung der effizienten Steuersätze zuließe. Invertiert man (1-17): (46) _7:_1_ 1 + 7:1 -1 1e 1e so könnten die optimalen Steuersätze bei zusätzlicher Berücksichtigung der staatlichen Budgetgleichung berechnet werden, wenn alle aik (i, k = 1, ... , n) bekannt wären. Man beachte, daß die aik in der Regel von den Steuersätzen abhängen. In einer 1980 vorgelegten Studie hat Hasenkamp unter alternativer Verwendung von Daten aus der Einkommensund Verbrauchsstichprobe und aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gezeigt, daß und wie sich die kompensierten Nachfrageelastizitäten empirisch schätzen lassen. Hasenkamps Interesse lag allerdings nicht in der Ermittlung eines optimalen Steuersystems, und vor allem aus zwei Gründen sind seine Ergebnisse für unsere Zwecke nicht brauchbar. Zum einen wird ein vollkommen unelastisches Arbeitsangebot unterstellt, und wir wissen, daß dann ein einheitlicher Steuersatz auf alle Konsumgüter optimal ist, da die allgemeine Verbrauchsteuer im Rahmen unseres Modells in ihren ökonomischen Wirkungen einer Lump-sum-Steuer entspricht. Zum anderen dürfen die Nutzenfunktionen zur Ermittlung des optimalen Steuersystems nicht apriori vorgegeben werden - Hasenkamp unterstellt eine modifizierte Form unserer Stone-Geary-Nutzenfunktion (23) -, da damit implizit schon die Struktur der optimalen Steuersätze festgelegt ist und dementsprechend nicht Ergebnis der Analyse sein kann. Darauf hat insbesondere Deaton (1980) hingewiesen 45• Die empirische Ermittlung optimaler Steuersätze ist also mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden, und es wird sicher noch einige 45 Vgl. Deaton (1980, S. 1/2): "In consequence, nothing can be learnt about commodity taxes from consumer demand studies in which commodity demands are explained conditionally on total expenditure and commodity prices and which assurne linear Engel curves. - ... it is likely that empirically calculated tax rates, based on econometric estimates of parameters, will be determined in structure, not by the measurements actually made, but by arbitrary, untested (and even unconscious) hypotheses chosen by the econometrician for practical convenience." Vgl. auch AtkinsonJStern/Gomulka (1980). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
52 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Zeit dauern, bis befriedigende Problemlösungen vorliegen. Erste Berechnungen finden sich u. a. bei Deaton (1977), Harris/MacKinnon (1979), Atkinson/Stern/Gomulka (1980). Die Beschreibung eines unter Effizienzaspekten optimalen Steuersystems muß sich also vorerst auf qualitative Schlußfolgerungen beschränken. Die wichtigste Erkenntnis besteht dabei u. E. darin, daß die Steuersätze für diejenigen Güter am höchsten sein sollten, die das stärkste Komplementaritätsverhältnis zur Freizeit aufweisen. Der ökonomische Hintergrund dieser Empfehlung wurde schon mehrfach erläutert 46• Unter speziellen vereinfachenden Annahmen können auch hier wieder Besteuerungsregeln mit entsprechend reduziertem Informationsbedarf abgeleitet werden. Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang sicherlich die inverse Elastizitätsregel 47 : Regel 4: Sind die Kreuzpreiseffekte der besteuerbaren Güter gleich Null, sind die Güter mit den höchsten Sätzen zu besteuern, die die niedrigsten Preiselastizitäten der Nachfrage haben. Unter Zugrundelegung einer (additiven) Nutzenfunktion vom StoneGeary-Typ finden sich bei Atkinson/Stiglitz einige illustrative Berechnungen (1972, 116) und Zahlenbeispiele (1980, 381), die zeigen, daß für Güter mit einer höheren Einkommenselastizität der Nachfrage ein niedrigerer Steuersatz festzulegen ist. Dies entspricht der schon bei der Analyse einer Reform der Verbrauchsteuern erwähnten Schlußfolgerung. Allgemein gilt bei additiven Nutzenfunktionen wieder die in (21) angegebene Beziehung zwischen der kompensierten Nachfrageelastizität 0iL und der Einkommenselastizität ei, so daß das Optimum durch die folgende Bedingung charakterisiert ist. 46 Zu beachten ist allerdings, daß im n-Güter-Fall (n > 3) die Komplementaritätsoder Substitutions eigenschaft von einem Konsumgut zur Freizeit sinnvollerweise über die Elemente der sog. Antonelli-Matrix, der Inversen zur Slutsky-Matrix, definiert wird. Sie entsprechen den Hicksschen "qcomplements" bzw. "q-substitutes"; vgl. Hicks (1956, Kapitel XVI). Unsere Ergebnisse in Abschnitt 2 bleiben davon unberührt, da diese Definition im dort behandelten Drei-Güter-Fall mit der gebräuchlicheren Definition (über die Substitutionseffekte S;j) übereinstimmt. Wir verzichten an dieser Stelle auf eine Ausarbeitung dieser Zusammenhänge, da der für unsere Zwecke zusätzliche Erkenntniswert in keinem Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht. Der interessierte Leser sei auf die Arbeiten von Deaton (1979), (1980) verwiesen. 41 Vgl. Z. B. die deutsche übersetzung von Sandmo (1976) in Rose/Wenzel! Wiegard (1981, Kapitel 4) oder PoZlak (1980, 204). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 53 Regel 5: Bei additiven Nutzenfunktionen sind solche Güter (oder Gütergruppen) unter Effizienzaspekten mit einem höheren Satz zu besteuern, die eine niedrigere Einkommenselastizität der Nachfrage aufweisen. Im nächsten Kapitel werden wir prüfen, inwieweit diese Ergebnisse bei Berücksichtigung von Distributionsaspekten zu modifizieren sind. 4. Der zielorientierte Einsatz von Verbrauchund Einkommensteuern unter Effizienzund Distributionsaspekten Die Annahme eines repräsentativen Konsumenten bzw. identischer Individuen ermöglichte die isolierte Betrachtung einer unter Effizienzaspekten optimalen Besteuerung. Realiter unterscheiden sich die Konsumenten aber in der Regel sowohl in bezug auf ihr Einkommen als auch bezüglich ihrer Präferenzordnungen. Bei Berücksichtigung dieses Sachverhalts dürfte eine ausschließlich am Kriterium der ökonomischen Effizienz orientierte Besteuerung aus verschiedenen Gründen auf erheblichen Widerstand stoßen. So wurde im vorigen Kapitel gezeigt, daß es unter bestimmten Bedingungen effizient ist, lebensnotwendige Güter mit einem höheren Satz zu besteuern als Luxusgüter. Da letztere überwiegend VOn Beziehern höherer Einkommen konsumiert werden, wird eine derartige steuerpolitische Empfehlung wohl weithin als "ungerecht" empfunden werden. Und nach übereinstimmender Auffassung muß das Steuersystem "gerecht" sein. Tatsächlich wurde diesem Aspekt der Besteuerungstheorie in der finanzwissenschaftlichen Literatur eine größere Bedeutung zugemessen als dem Effizienzaspekt. Über den gen auen Inhalt Und eine präzise Fassung des Gerechtigkeitsbegriffs konnte allerdings - erwartungsgemäß - keine Einigung erzielt werden. Wir wollen in diesem Kapitel zuerst kurz die Verbindungen zwischen einem wohlfahrtsmaximierenden und einem gerechten Steuersystem aufzeigen. Zur Vereinfachung nehmen wir dabei erst einmal an, daß die eingesetzten Steuern keine Substitutionseffekte, und das heißt: keine Effizienzverluste verursachen. Diese Annahme ist in den meisten der dem folgenden Abschnitt zugrunde liegenden Literaturbeiträgen zum Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung durchaus üblich48• Wir werden zeigen, daß die dort diskutierten Konzepte eines gleichen absoluten, proportionalen und marginalen Opfers als Spezialfälle im umfassenderen Konzept einer sozialen Wohlfahrtsfunktion enthalten sind. 48 Die Berücksichtigung von "Incentive"-Wirkungen der Besteuerung findet sich in diesem Zusammenhang u. W. zum erstenmal bei Pohmer (1970). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
54 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Berücksichtigt man die Substitutionseffekte der Besteuerung, ergeben sich weitreichende Folgen für die Interpretation der Opferkonzepte. Wir verdeutlichen dies in einem einfachen Modell mit einer linearen Einkommensteuer und arbeiten den Konflikt zwischen Effizienzund Distributionsaspekten bei der Bestimmung des optimalen Einkommensteuersatzes heraus. In den beiden folgenden Abschnitten behandeln wir die anderen der im ersten Kapitel genannten Problemstellungen. Zuerst wird diskutiert, wie die Einbeziehung von Verteilungsüberlegungen die erwähnte Effizienzregel modifiziert, daß lebensnotwendige Güter mit einem höheren Satz zu besteuern sind als Luxusgüter. Im gleichen Abschnitt führen wir aus, daß die Antwort auf die Frage: einheitliche versus differenzierende Verbrauchsbesteuerung im wesentlichen vom Verlauf der individuellen Nutzenfunktionen und der Art des zur Verfügung stehenden steuerpolitischen Instrumentariums abhängt. Der anschließende Abschnitt greift dann das Problem: direkte versus indirekte Steuern auf. Als Unterscheidungsmerkmal verwenden wir das auch in der Literatur genannte Kriterium der Personalbezogenheit einer Steuer. Als wesentliches Ergebnis wird abgeleitet, daß eine eindeutige Zuordnung der direkten Steuern zur Verfolgung des Distributionsziels und von indirekten Steuern zwecks Realisierung des Allokationsziels nicht möglich ist. Der Beitrag von direkten und indirekten Steuern zur Verwirklichung einzelner Ziele ist vielmehr nur über die Einführung von Interpretationskonventionen identifizierbar und auch dann noch von speziellen Annahmen abhängig. 4.1 Vertikale Gerechtigkeit und optimale (wohlfahrtsmaximierende) Einkommensteuern a) Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und Operationalisierung der Opferkonzepte In der finanzwissenschaftlichen Literatur werden überlegungen zur Gerechtigkeit vor allem im Zusammenhang mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Äquivalenzprinzip der Besteuerung behandelt. Das Äquivalenzprinzip wird im folgenden vernachlässigt. Die Grundidee des Leistungsfähigkeitsprinzips ist gleichermaßen überzeugend wie einfach: "Pflichtige in gleichen Positionen müssen gleich besteuert werden (horizontale Gleichbehandlung), Pflichtige in unterschiedlichen Positionen müssen unterschiedlich besteuert werden (vertikale Gleichbehandlung)." (Schmidt (1980, 142)). Offenbleiben OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 55 dabei allerdings sowohl die Frage, wann Individuen 49 in gleicher wirtschaftlicher Lage sind und welche ökonomische Variable als Indikator der Leistungsfähigkeit zu wählen ist, als auch das Problem der Verteilung der Steuerlasten auf Personen in unterschiedlicher wirtschaftlicher Lage. Musgrave (1976, 4) hat die relevanten Begriffe zu konkretisieren versucht. Danach befinden sich zwei Personen gen au dann in gleicher ökonomischer Lage, wenn sie das gleiche Niveau an Bedürfnisbefriedigung realisieren; und von einer "gleichen Besteuerung" könne nur dann gesprochen werden, wenn sich Individuen mit gleichem Befriedigungsniveau vor Steuererhebung auch nach der Besteuerung in gleicher wirtschaftlicher Lage befänden 50 • Verallgemeinernd kann man sagen, daß eine gerechte Besteuerung die nach dem Bedürfnisbefriedigungsniveau gebildete Rangfolge der Individuen nicht ändern darf. Aber auch diese Präzisierungen sind für die steuerpolitische Praxis wenig hilfreich, solange der Nutzen nicht kardinal gemessen werden kann. Benötigt wird ein operationaler Indikator für die wirtschaftliche Lage, der dann auch als Steuerobjekt gewählt werden kann. Wir wollen uns an dieser Stelle nicht mit der Diskussion auseinandersetzen, ob Einkommen, Konsum, Vermögen oder eine geeignete Kombination dieser Größen als Indikatoren der Leistungsfähigkeit zu wählen sind. Wesentlich erscheint uns der Hinweis, daß die Wahl jeder dieser Variablen mit der oben angegebenen Definition von horizontaler Gleichbehandlung konfligieren kann, wenn die Präferenzordnungen der einzelnen Individuen unterschiedlich sind. Musgrave (1976) hat dies anschaulich graphisch klargemacht, und es besteht keine Notwendigkeit, seine Argumentation hier zu wiederholen. Wir beschränken unsere Analyse auf den Aspekt der vertikalen Gerechtigkeit und nehmen dazu an, daß Unterschiede der Präferenzordnungen vernachlässigt werden können. Auch mit dieser sicherlich unrealistischen Annahme können wir die Zielsetzung unseres Referats verdeutlichen und zeigen, daß die Theorie optimaler Besteuerung in sinnvoller Weise zu einer Klärung und Ergänzung bekannter Standpunkte beitragen kann. Zur Konkretisierung unserer Argumentation sei angenommen, daß es H Individuen gebe, die sich bezüglich ihrer Fähigkeiten und Arbeits49 Die Begriffe "Individuum" und "Haushalt" werden im folgenden synonym gebraucht; Probleme der Haushaltsbesteuerung, wie Ehegatten-Splitting, also vernachlässigt. 50 Ähnlich fordert Feldstein (1976, 83): "If two individuals would be equally weIl off (have the same utility level) in the absence of taxation, they should also be equally weIl off if there is a tax." Bezogen auf Steueränderungen, gilt entsprechend: "If two individuals would have the same utility level if the tax remained unchanged, they should also have the same utility level if the tax is changed" (1976, 95). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
62 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Abb.4 -p w 1 ~ __________________________________ ~ __ u gegeben. Das dieser Funktion (im Zwei-Personen-Fall) entsprechende Optimum wurde in Abb.4 mit nß bezeichnet. Die entsprechenden Indifferenzkurven sind symmetrisch bezüglich der eingezeichneten 45 0Linie, so daß das Optimum zwischen der Nutzengleichverteilung nß und n.P liegen muß. Den Punkt nR schließlich würde man zu realisieren wünschen, wenn die in letzter Zeit intensiv diskutierte, auf Rawls (1971) (1974) zurückgehende Entscheidungsfunktion WR = min (Ul, U2, ... , UH) zugrunde gelegt würde, wonach nur das Wohlergehen des am schlechtestgestellten Individuums für die steuerpolitischen Entscheidungen ausschlaggebend ist. Natürlich impliziert die alternative Realisierung der Punkte nP, nH, nR (und damit die Zugrundelegung unterschiedlicher Wohlfahrtsfunktionen) einen unterschiedlichen Einsatz des steuerpolitischen Instrumentariums. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 63 Die endgültige Wahl einer speziellen sozialen Wohlfahrts funktion liegt ausschließlich im Ermessensbereich des Finanzpolitikers, der entsprechend seinen Gerechtigkeitsvorstellungen bezüglich der Nutzenund/oder Einkommensverteilung entscheidet. Es erscheint allerdings naheliegend, zu fordern, bei der Besteuerung zu Umverteilungszwecken das gleiche Gerechtigkeitsprinzip zugrunde zu legen wie bei der Besteuerung zu Allokationszwecken (z. B. zwecks Bereitstellung eines öffentlichen Güterprogramms). Andernfalls würden zwei unterschiedliche Werturteile über vertikale Gerechtigkeit zugrunde gelegt, was kaum rational sein kann. Wenn Haller also fordert, die Steuererhebung zur Erfüllung der Allokationsaufgabe nach der Vorschrift eines gleichen relativen Opfers vorzunehmen, so ist doch zu fragen, warum nicht auch die Umverteilung der Einkommen bis zu dem Punkt erfolgen sollte, an dem der relative Nutzengewinn der von der Umverteilung begünstigten Personen dem relativen Nutzenverlust der Individuen entspricht, deren Einkommen gekürzt wird. Das Konzept der sozialen Wohlfahrtsfunktion erfüllt diese Konsistenzbedingung. Die Besteuerungsregeln sind aus den Bedingungen für ein (beschränktes) Maximum der Wohlfahrtsfunktion (54) ableitbar, die in ihrer allgemeinen Form unabhängig davon sind, ob die Besteuerung nur Umverteilungszwecken dient oder gleichzeitig auch zur Realisierung des Allokationsziels eingesetzt wird. Im zuerst genannten Fall wäre als Nebenbedingung die Gleichung (58) H L T"=O h=l zu berücksichtigen, im zuletzt genannten die Beziehung H (59) ~ T" = qzz* h-l (wobei qz z':' die vorgegebenen Güterausgaben bezeichnet). In beiden Fällen führt die Maximierung von W (V t, ... , VB) unter Beachtung der jeweiligen Beschränkung zur Optimalbedingung (60) für alle h = 1, ... , H. wobei fl, der entsprechende Lagrange-Multiplikator ist. Der Ausdruck yh J,.h gibt an, wie die durch eine Transferzahlung an den h-ten Konsumenten bewirkte Erhöhung der individuellen Bedürfnisbefriedigung gesellschaftlich, d. h. vom Finanzpolitiker bewertet wird. Wir bezeichnen y" J,." als sozialen Grenznutzen des Einkommens. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
64 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Die Bedingung (60) besagt dann, daß der Einsatz eines effizienzneutralen Steuersystems so erfolgen sollte, daß der soziale Grenznutzen des Einkommens für alle Individuen gleich ist. Konkrete Aussagen über die Struktur des Steuersystems erhält man, wenn spezielle individuelle Nutzenfunktionen VII und eine konkrete soziale Wohlfahrtsfunktion W angenommen werden. Wir verdeutlichen das unten an Hand einiger Beispiele. Die von Haller (1971) vorgenommene gedankliche Trennung einer Besteuerung zu Umverteilungszwecken einerseits, zu Allokationszwecken andererseits, würde dann zu folgenden Besteuerungsregeln führen: Die Einkommensverteilung ist so lange zu ändern, bis der durch eine weitere Umverteilung von einer DM bewirkte Nutzenverlust bei dem einen Individuum vom Finanzpolitiker ebenso bewertet wird wie die damit einhergehende Erhöhung des Nutzens bei einem solchen Individuum, dessen verfügbares Einkommen zunimmt. Danach erfolgt die Steuererhebung zur Realisierung des Güterziels z* so, daß die Gleichheit der sozialen Grenznutzen des Einkommens gewahrt bleibt. Man könnte dies auch als verteilungsneutrale Kaufkraftabschöpfung für staatliche Allokationszwecke auffasserr57• Wenn die partiellen Ableitungen der sozialen Wohlfahrtsfunktion, d. h. die den einzelnen Individuen vom Finanzpolitiker zugeordneten sozialen Gewichte r ll , schon im Ausgangsgleichgewicht umgekehrt proportional zu den jeweiligen Grenznutzen des Einkommens sind, impliziert das natürlich, daß eine Besteuerung zu Umverteilungszwecken unterbleiben sollte. Die staatlichen Entscheidungsträger akzeptieren die marktmäßige Einkommensund Güterverteilung. Nimmt der Grenznutzen des Einkommens J..II im Optimum mit zunehmendem w ll ab, bedeutet das auch, daß Personen mit höherem Einkommen ein höheres Wohlfahrtsgewicht beigemessen wird, d. h. gesellschaft "mehr wert" sind als Individuen mit niedrigem Einkommen. Zu prüfen ist jetzt, inwieweit eine Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip mit einer wohlfahrtsmaximierenden Besteuerung vereinbar ist. c) Leistungsfähigkeitsprinzip und wohlfahrtsmaximierende (effizienzneutrale) Besteuerung Wir werden in diesem Abschnitt zeigen, daß ein wohlfahrtsmaximierendes Steuersystem bei jeweils geeigneter Wahl der sozialen Wohlfahrtsfunktion die Bedingungen eines gleichen absoluten, relativen und ·57 Vgl. auch Wildasin (1977), der gleiche .r ll All als eine mögliche Formalisierung der Idee von distributiver Neutralität interpretiert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 65 marginalen Opfers erfüllt und damit als umfassenderer Ansatz für die Entwicklung von Besteuerungsprinzipien anzusehen ist. Keiner ausführlicheren Begründung bedarf das im Fall des gleichen marginalen Opfers. Diese Bedingung läßt sich aus der Maximierung der in Glei·· chung (56) angegebenen additiven sozialen Wohlfahrtsfunktion H WP = ~ Vh h=1 ableiten. Wegen Ah = 1 folgt aus den Optimalbedingungen (60) unmittelbar die Gleichheit des marginalen Opfers 58 ').h = const. für alle h = 1, ... , H . Bei Cl Ah/Cl Wh< 0 sind Personen mit höherem wh stärker zu besteuern. Aus Abb. 4 ist ersichtlich, daß unter Zugrundelegung der individuellen Nutzenfunktion (52) ein Zustand angestrebt wird, in dem das erste Individuum ein wesentlich höheres Nutzenniveau realisiert als das zweite. Das erklärt sich dadurch, daß Individuum 2 zur Realisierung eines gleichen Konsumniveaus xl = x2 wegen der höheren Besteuerung (wir hatten w2> wl vorausgesetzt) mehr arbeiten muß als Individuum 1. Legt der Finanzpolitiker seinen Entscheidungen eine Wohlfahrtsfunktion der Form (61) H WH = ~ ß"logVh h=1 zugrunde, wird die Optimalbedingung (60) zu A h ßh -h- = const. V (62) für alle h = 1, ... , H . Für eine ganz spezielle Wahl der ßh (formal muß ßh = Th gelten) ist mit der Maximierung der Entscheidungsfunktion (61) zugleich Hallers Forderung nach einem gleichen relativen Opfer in der in der zweiten Spalte von Tabelle 1 gegebenen Fassung erfüllt. Ein konkretes Beispiel soll diesen Sachverhalt verdeutlichen. Haller hat gezeigt (1971, 80 f.), (1959/60), daß unter Zugrundelegung einer individuellen Nutzenfunktion vom Typ (63) Uh=C~ 58 Schon Pohmer (1970) hat gezeigt, daß das Prinzip des gleichen marginalen Opfers als Spezialfall eines umfassenderen WohlfahrtsmaximierungsModells abgeleitet werden kann. Wie aus unserer Analyse hervorgeht, ist allerdings die von ihm genannte Annahme konstanter Einkommen zur Ableitung dieses Ergebnisses keineswegs erforderlich. Wesentlich ist nur, daß die Besteuerung effizienzneutral erfolgt, also Lump-sum-Charakter hat. 5 Schriften d. Vereins f. Socialpoli tik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
66 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard (wobei Y: das verfügbare Einkommen und c eine Konstante ist) "eine proportionale Besteuerung (erforderlich ist), wenn ein gleiches relatives Opfer zustande kommen soll" (1971, 81). Diese Nutzenfunktion stimmt gerade mit der von uns in Gleichung (52) unterstellten Präferenzordnung überein, wenn man dort annimmt, daß das individuelle Arbeitsangebot konstant und für alle Personen gleich ist, wenn cx den Wert 1/2 hat und wenn der für alle Individuen gleich große Ausdruck (1 -Lh)l-o: gleich c gesetzt wird. (Da das gesamte verfügbare Einkommen für den Erwerb des Konsumgutes ausgegeben wird, kann statt Y~:genausogut der Konsum xh als Argument der Nutzenfunktion aufgeführt werden.) Unser Problem besteht nun darin, zu zeigen, daß bei geeigneter Wahl der ßh eine proportionale Besteuerung der Einkommen optimal ist, wenn der Finanzpolitiker die spezielle Wohlfahrtsfunktion H - W = ~ ßhlogc VY~ h=1 wählt. Haller hat ja gezeigt, daß dann das relative Opfer für alle Individuen gleich ist. Es sei .~ der individuelle Einkommensteuersatz, so daß definitionsgemäß Y~ = yh (1- -r~) gilt. Zu zeigen ist demnach, daß die Maximierung von W bei gegebenem staatlichem Ausgabenprogramm und für 'spezielle ßh zu einem einheitlichen Steuersatz führt. Wir leiten die Lagrange-Funktion H H .2= ~ ßhIOgCVYh(I--r~)+i),[qzZ"- ~ -r~Yh] ~1 ~1 nach.} ab und erhalten als notwendige Bedingung für ein Maximum bzw. 8.2 h --h-= 0 = - ~ph. yh(Yh(lTy))-l - f.l yh 8-ry pli f.l = - § -----'----,-- Yh(l-T~) Bestimmt man die marginalen Wohlfahrts gewichte durch OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 67 erhält man für alle h = 1, ... , H, was nur bei gleichen Steuersätzen h 'fy ='fy erfüllt sein kann. Damit ist unsere Behauptung bewiesen. Würde der Finanzpolitiker also den Empfehlungen Hallers oder dem Vorschlag der Steuerreformkommission (1971, 30) folgen und eine Besteuerung mit dem Ziel des relativ gleichen Opfers anstreben, so wüßten wir, daß damit implizit eine soziale Wohlfahrtsfunktion vom Typ (61) zugrunde gelegt wird. Geprüft werden kann dann z. B., ob andere finanzpolitische Handlungen, wie die Bereitstellung von öffentlichen Gütern, mit der Maximierung dieser speziellen sozialen Wohlfahrtsfunktion vereinbar sind. Und der Finanzpolitiker kann sich vor allem fragen, ob er die ökonomische Lage der einzelnen Individuen tatsächlich so beurteilen und gewichten will, wie das in (61) zum Ausdruck kommt. Immerhin ergibt sich im obigen Beispiel, daß Individuen mit hohem Einkommen tendenziell begünstigt werden, da die Faktoren ß" = l't Y" mit zunehmenden Einkommen ebenfalls zunehmen. Wählt man schließlich die soziale Wohlfahrtsfunktion (64) H WA = ~ ~"Vh , h=l ergibt sich als Optimalbedingung (65) ~h )'.1' = const. für alle h = 1, ... , H. Ein Vergleich mit der Tabelle 1 zeigt, daß bei spezieller Wahl der ~" (formal: ~,,= T") die Besteuerungsregeln dem Prinzip des gleichen absoluten Opfers entsprechen. Die gesellschaftlichen Indifferenzkurven würden linear und (im Zwei-Personen-Fall) mit der Steigung - ~1/~2 verlaufen. Aus Abb. 4 wird deutlich, daß dabei das Problem einer nichteindeutigen Lösung auftreten kann, wenn die Steigung der Indifferenzkurve derjenigen des linearen Teils der sozialen Wohlfahrtsfunktion entspricht. Als Ergebnis dieses Abschnitts können wir festhalten: 5· Die Besteuerungsprinzipien nach den verschiedenen Varianten der Opfertheorie sind als Spezialfall in den Grundsätzen eines wohlfahrtsmaximalen Steuersystems erhalten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
68 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Im folgenden werden wir deshalb -wie Pohmer (1970), (1980 b) - von dem umfassenderen Konzept einer sozialen Wohlfahrtsfunktion ausgehen. Allerdings sei darauf hingewiesen, daß eine wohlfahrtsmaximierende Besteuerung selbst unter der Voraussetzung identischer Nutzenfunktionen mit dem Prinzip der horizontalen Gerechtigkeit konfligieren kann. Darauf hat insbesondere Stiglitz (1976 a) hingewiesen, der daraus die Schlußfolgerung zieht, "that the principle of horizontal equity is suspect and ought only be invoked with caution" (1976 a, 2). Beispielhafte Verdeutlichungen dieses Konflikts finden sich bei Atkinson (1980) und Atkinson/Stiglitz (1976, 70 ff.), (1980, 354 ff.). Analysen des Steuersystems unter dem Aspekt der horizontalen Gleichbehandlung stehen zur Zeit noch ganz am Anfang (vgl. aber die Arbeit von Hettich (1979)). Eine befriedigende Entwicklung von diesbezüglichen Besteuerungsprinzipien erscheint uns als ein so umfassendes (und schwieriges) Problem, daß es einer gesonderten Arbeit vorbehalten sei. Wir wollen diesen Abschnitt mit zwei Bemerkungen abschließen: Betont sei noch einmal, daß Hallers Forderung einer Steuererhebung für Allokationszwecke nach dem gleichen relativen Opfer zwei normative Elemente enthält. Zum einen wird als Konvention festgelegt, was unter verteilungsneutraler Besteuerung zu verstehen ist; zum anderen wird damit aber implizit auch eine bestimmte soziale Wohlfahrtsfunktion und damit ein ganz konkretes Umverteilungsziel festgelegt. Die Vorstellung von Haller (1971, 97 ff.), daß die Besteuerung nach dem gleichen relativen Opfer und die Konzeption einer Redistributivsteuer voneinander unabhängig sind, beinhaltet, daß dem endgültig gewählten Progressionsverlauf zwei unterschiedliche Werturteile über vertikale Gerechtigkeit zugrunde liegen, was kaum rational sein kann. Im Verlauf der in der deutschen finanzwissenschaftlichen Literatur geführten Diskussion um die Bedeutung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sind mannigfaltige Positionen akzentuiert worden, auf die einzugehen uns hier nicht möglich ist. Hingewiesen sei lediglich auf die Arbeit von Littmann (1970), der die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht für operational hält und statt dessen vorschlägt, die Besteuerung nach dem insbesondere von Tinbergen (1952) und Hansen (1958) vertretenen Konzept einer Theorie der Wirtschaftspolitik festzulegen. Diese Vorstellung stimmt mit unseren Analysen dann überein, wenn die zu realisierenden Zielwerte nicht apriori vorgegeben werden (fixierte Ziele), sondern Ergebnis eines gesellschaftlichen Optimierungskalküls sind (flexible Ziele)59. Unsere Modellanalysen und -interpreta59 Vgl. dazu auch Rose/WenzeUWiegard (1981). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 69 tionen können also als Versuch angesehen werden, Littmanns programmatische Ausführungen inhaltlich aufzufüllen. d) Der Konflikt zwischen Effizienz und Verteilung am Beispiel der linearen Einkommensteuer Die Analysen der vorhergehenden Abschnitte unterliegen insbesondere einer ganz wesentlichen Einschränkung: Das steuerpolitische Instrumentarium durfte annahmegemäß keine Substitutionseffekte verursachen und entsprach damit in seinen ökonomischen Wirkungen einer Lump-sum-Steuer. Allerdings findet sich die Annahme, daß Steuern nur Einkommenseffekte hervorrufen, in den meisten Literaturbeiträgen zum Leistungsfähigkeitsprinzip. Haller (1972, 480) ist zwar der Meinung, daß "das Auftreten von Substitutionseffekten eine Besteuerung nach Opfervorstellungen nicht grundsätzlich in Frage stellt" , der genaue Zusammenhang zwischen Effizienzund Verteilungs aspekten der Besteuerung wird allerdings nicht herausgearbeitet. Littmann schrieb sogar noch 1970: "Bei dem heutigen Stand der Forschung sind die incentives allerdings wahrlich nur als die großen Unbekannten der Ökonomie zu apostrophieren" (1970, 118). Zu prüfen ist, inwieweit diese Behauptung heute noch angesichts der seitdem erschienenen Arbeiten zur optimalen Besteuerung aufrechterhalten werden kann. So setzen wir uns in diesem Abschnitt die Aufgabe, am Beispiel der einfachsten Form einer progressiven Steuer, der linearen Einkommensteuer, aufzuzeigen, wie der Konflikt zwischen Effizienz und Verteilung die Wahl der steuerlichen Parameter beeinflußt. Gleichzeitig prüfen wir, ob Haller mit seiner Vermutung recht hat, daß der grundlegende Inhalt der Opfertheorien bei Berücksichtigung von Effizienzwirkungen unverändert bleibt. Allerdings gilt es auch hier, allzu hoch geschraubte Erwartungen gleich zu Anfang zu dämpfen. Die Einbeziehung von Effizienzaspekten der Besteuerung, z. B. in Form verminderter Leistungsanreize, hat zur Folge, daß die Analyse ziemlich komplex und der mathematische Aufwand beträchtlich wird. Wir müssen uns also entscheiden zwischen vergleichsweise einfachen Modellen, die allgemeine theoretische Einsichten ermöglichen, und realistischen Modellen, die nur noch numerisch gelöst werden können. Für den finanzpolitischen Praktiker dürften letztere zwar interessanter sein; uns erscheint es im Moment jedoch sinnvoller, zuerst einmal die theoretischen Grundlagen und Wirkungszusammenhänge zu verdeutlichen. Ansonsten besteht u. E. die Gefahr, daß numerische Lösungen ermittelt und darauf aufbauend praktische Steuerpolitik betrieben wird, ohne die ökonomischen Grundzusammenhänge OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
70 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard richtig verstanden zu haben. Unser Hauptaugenmerk richtet sich also auf das ökonomische Verständnis, nicht auf spezifische Anweisungen für den Steuerpolitiker.Wir glauben trotzdem, daß unsere Ergebnisse von Bedeutung und Interesse sind 80• Anzumerken ist, daß Pohmer die "Incentive"-Wirkungen der Besteuerung sowie den Konflikt zwischen Effizienz und Verteilung schon in seinem 1970 veröffentlichten Beitrag berücksichtigte und die oben angeführten Behauptungen Hallers und Littmanns somit schon damals falsifizierte. Bezüglich der Ableitung und Interpretation des einem Wohlfahrtsmaximum entsprechenden Steuertarifs gehen unsere Ausführungen allerdings über Pohmer (1970), (1980) hinaus. Bei Existenz einer linearen Einkommensteuer wird die Budgetgleichung des h-ten Haushalts in unserem Modell zu p xh = wh Lh (1 - 'f w) + G . I-Iierbei stellt Tw den marginalen Lohn(Einkommen)steuersatz dar; G kann als Abzugsbetrag interpretiert werden. Die indirekte Nutzenfunktion hat die allgemeine Form (66) Vh = V (p, wh (1- 't w)' G) . Die Budgetgleichung des Staates schließlich wird zu H (67) h~1 't w wh L" - HG = qz z" =T. Die Optimierungsaufgabe des Finanzpolitikers besteht in der Maximierung der Lagrange-Funktion (68) 2 ('t w' G) = W (Vi, ... , VB) + 11- (qz z* - ~ 't w wh Lh + HG) . h=1 Die stationären Lösungsbedingungen lauten (69) 82 H (H 8Lh ) -- = 0 = ~ "I" A" -fI ~ 't w w" -- -H 8 G h=1 11=1 8 G (70) 8 2 H ( H H h 8 Lh ) -- = 0 = - ~ rh A" wh L" - f.l ~ w" Lh + 't w ~ W -- . 8 'tu) h=1 11=1 h=1 8 'f w Nach Berücksichtigung der Slutsky-Gleichung und der im Anhang I/K angegebenen Umformungen erhält man daraus die Optimalbedingungen 80 Littmann scheint da anderer Ansicht zu sein: "Eine normative Theorie, die materielle Anweisungen liefern will, aber keine spezifischen Aussagen hervorbringt, ist weniger als einen Pfiff('rling wert" (1970, 124). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
(71) (72) Dabei gilt (73) und (74) Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen (1 - 6)) = 0 H h H "tw ~ (W h )2 S LL = ~ (1 - eh) wh Lh . h=l h=l _ 1 H e=- ~ eh H h=l yh JJI Cl Lh eh= ---+r wh -- p. W ClG' analog zur Definition auf S. 45. 71 In Anlehnung an die Literatur 61 bezeichnen wir eh als sozialen NettoGrenznutzen des vom h-ten Individuum bezogenen (zusätzlichen) Einkommens und entsprechend (9 als durchschnittlichen sozialen NettoGrenznutzen des Einkommens. Die Variable eh gibt an, wie der Finanzpolitiker einen Transfer von einer DM an das h-te Individuum bewertet, und ist aus zwei Komponenten zusammengesetzt: zum einen aus dem (in Einheiten des Steueraufkommens ausgedrückten) sozialen Grenznutzen des Einkommens von Individuum h, zum anderen aus der durch den Einkommenstransfer bewirkten zusätzlichen Steuerzahlung des Individuums. Daß der finanzpolitische Entscheidungsträger den zuletzt genannten Effekt bei seiner Bewertung des Einkommenstransfers berücksichtigt (oder berücksichtigen sollte), erscheint plausibel. Analog zum Vorgehen auf den Seiten 46 - 47 könnte man hier zeigen, daß (1 - (9) den zusätzlich realisierbaren Wohlfahrtsgewinn ausdrückt, wenn der optimale Einkommensteuersatz 'l'w marginal gegen eine aufkommensneutrale Änderung des Freioder Abzugsbetrags substituiert werden kann. Die Bedingung (71) besagt dann, daß G so lange zu variieren ist, bis die Steuersubstitution keinen zusätzlichen Wohlfahrtsgewinn mehr bringt. Ebensogut könnte man (71) als Bestimmungsgleichung für G auch dahingehend interpretieren, daß der durch eine weitere Erhöhung des Abzugsbetrags um eine DM bewirkte durchschnittliche soziale Netto-Grenznutzen den zusätzlichen Kosten (nämlich einer DM) entspricht. Nicht auszuschließen ist in unserem Modell, daß das optimale G negativ wird. Der durchschnittliche Steuersatz nimmt dann mit dem Einkommen ab, das optimale Steuersystem wäre regressiv. Auf dieses Problem wird noch eingegangen. Den optimalen marginalen Einkommensteuersatz erhält man aus Gleichung (72). Diese Beziehung stellt für den Mehr-Personen-Fall das 61 Vgl. z. B. Diamond (1975, 338) oder Atkinson (1977, 596). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
78 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard diese Beschränkung bei der Formulierung des gesellschaftlichen Optimierungsproblems auf S. 70 berücksichtigt werden. Fordert man also explizit G ~ 0, so wäre die Optimal bedingung (69) durch die beiden Beziehungen (79a) H (H 3L) l: yh).h -ft l: 'r w wh -- -H :s; 0 h-l h-l 3G (79b) G l ~ y").h -ft (~ 'r w wh -~ - H)] = 0 h-l h-l 3 G zu ersetzen (vgl. z. B. Panik (1976, 232». Bei G> 0 gilt in (79a) das Gleichheitszeichen und unsere obigen Analysen und Schlußfolgerungen sind unverändert gültig. Bei G = 0 dagegen wäre im Endergebnis auf der rechten Seite von (77) ein zusätzlicher positiver Summand zu berücksichtigen. Damit ist auch formal bewiesen, daß das gesamte Aufkommen T = q. z* bei G = 0 über eine proportionale Einkommensteuer zu erheben ist. 4.2 Die Struktur eines optimalen Verbrauchsteuersystems unter Effizienzund Distributionsaspekten In diesem Abschnitt wollen wir prüfen, wie die optimale Struktur eines Systems von Verbrauchsteuern beschaffen sein soll, wenn nicht nur Effizienz-, sondern auch Verteilungsüberlegungen relevant sind. Neben der Entwicklung einer modifizierten inversen Elastizitätsregel zeigen wir, daß die Frage einheitliche versus differenzierende Verbrauchsbesteuerung vor allem von zwei Faktoren abhängt: erstens von den Eigenschaften der individuellen Nutzenfunktionen und zweitens von dem insgesamt (außer den Verbrauchsteuern) zur Verfügung stehenden steuerpolitischen Instrumentarium. Die (notwendigen) Bedingungen für ein optimales Verbrauchsteuersystem im Mehr-Personen-Fall ergeben sich als offensichtliche Erweiterung der Optimalbedingungen (36) des Eine-Person-Modells70: (80) H n H l: l: 'r' q. s\ = - l: (1 - eh) xZ h=1 i =1 ' 'I h=1 k = I, ... , n Eine erneute Erläuterung der Symbolbezeichnungen erübrigt sich wohl. Natürlich kann man die Gleichungen (80) auch unschwer als stationäre Lösungsbedingungen des Optimierungsproblems 70 Die Annahme identischer Nutzenfunktionen ist zur Ableitung von Gleichung (80) nicht erforderlich. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen MaxE('-l' ... , '-n)=W(V1, ... , VJi)+fA-[qzz"- ~ i; .-.q.x:'] 11=1 i =1 ' , 79 ableiten, wobei die Funktionen V" und x7 von den Steuersätzen Tl, ••. , Tn abhängen. Wie im vorigen Abschnitt ist es auch hier sinnvoll, die Gleichungen (80) so umzuformen, daß der Einfluß von Effizienzund Distributionsaspekten deutlich wird. Analog zum Verteilungsmaß rJ>L oben definieren wir hier (81) cov (eh, xZ) Pk = - - - eXk als normierte Kovarianz zwischen den sozialen Netto-Grenznutzen des Einkommens und den individuell nachgefragten Mengen des Gutes k. H (Dabei ist Xk = ~ ~ x~.) Nach unseren Ausführungen auf den SeiH h=1 ten 73 ff. sowie im Anhang I/L leuchtet ein, daß rJ>k als Charakteristikum der Güterverteilung (bezogen auf Gut k) interpretiert werden kann. Mit den im Anhang I/M angegebenen Umformungen kann (80) unter Verwendung von (81) in die Form (82) k = 1, ... , n überführt werden, mit Xk = HXk. Die durch rJ>Jc repräsentierten Distributionsaspekte sind tendenziell stärker zu bewerten, wenn e> 1 ist. Das ist der Fall, wenn der (in Einheiten des Steueraufkommens ausgedrückte) durchschnittliche soziale Netto-Grenznutzen eines 1-DM-Transfers vom Staat zu den Haushalten seine Kosten (in Form der Verminderung des Steueraufkommens) übersteigt, wenn also eine solche einheitliche Transferzahlung finanzpolitisch wünschenswert ist. Der Einfluß von Verteilungsüberlegungen für die Wahl der Verbrauchsteuersätze kann anschaulich an Hand einer verallgemeinerten inversen Elastizitätsregel verdeutlicht werden. Nimmt man dazu an, daß die einkommenskompensierten Kreuzpreiseffekte gleich Null sind, folgt aus (82) nach einigen Umformungen '-k «9 -1) + ep Tc 1 +'-Tc a~k (83) mit ar.k als kompensierter Preiselastizität der Gesamtnachfrage nach Gut k. Sind Verteilungsüberlegungen irrelevant, z. B. weil die Haushalte in allen ökonomisch relevanten Merkmalen übereinstimmen, ist OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
80 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard IPk = 0 und (83) reduziert sich auf die bekannte inverse Elastizitätsregel. Wir wissen, daß Luxusgüter dann tendenziell niedriger besteuert werden sollten als Güter des Grundbedarfs. Diese Schlußfolgerung ist zu modifizieren, wenn Verteilungsziele berücksichtigt werden. Dazu sei angenommen, daß eh mit wh fällt. Ein Luxusgut wird nun in größerer Menge von Individuen mit höherem Einkommen bzw. größerem wh und damit aber niedrigerem e" konsumiert. Wenn Gut k also ein Luxusgut ist, nimmt x~ mit e" ab. Die Kovarianz cov (eh, xZ) ist dann negativ und IPk positiv. Gleichung (83) zeigt dann, daß die Einbeziehung von Verteilungseffekten in die Richtung einer stärkeren Besteuerung solcher Güter wirkt, die von Individuen mit überdurchschnittlichen Einkommen auch in überdurchschnittlichen Mengen konsumiert werden. Ganz analog ergibt sich, daß bei Gütern des täglichen Grundbedarfs die nachgefragte Menge x~ mit e" zunimmt, so daß IPk negativ ist. Die Beachtung von Verteilungszielen hat also gemäß (83) in diesem Fall zur Folge, daß der entsprechende Verbrauchsteuersatz tendenziell niedriger zu wählen ist. Der Konflikt zwischen Effizienzund Distributionsaspekten bei der Wahl der Verbrauchsteuersätze ist damit zumindest auf theoretischer Ebene konkretisiert worden. Welcher Effekt im einzelnen überwiegt, hängt wieder von speziellen Annahmen über die Form der sozialen Wohlfahrtsfunktion, der individuellen Nutzenfunktionen und der Verteilung der Fähigkeiten wh ab. Hebt man die der Gleichung (83) zugrunde liegenden Annahmen auf, sind ähnlich klare Aussagen über die Wirkung von Effizienzund Verteilungsgesichtspunkten nicht mehr ohne weiteres ableitbar. In diesem Fall müssen für spezielle Funktionsverläufe numerische Lösungen ermittelt werden, die allerdings - darauf wurde schon hingewiesen - einen beträchtlichen mathematischen und rechentechnischen Aufwand erfordern. Man vergleiche nur die entsprechenden Arbeiten von Deaton (1977), Rarris/MacKinnon (1979) und Ready/Mitra (1980). Wir wenden uns nun der Frage zu, unter welchen Bedingungen ein für alle Güter einheitlicher Verbrauchsteuersatz optimal ist. Für eine Eine-Person-Ökonomie hatten wir bewiesen, daß das genau dann der Fall ist, wenn die einkommenskompensierten Elastizitäten der besteuerbaren Güter in bezug auf den Lohnsatz übereinstimmen. Hinreichende Bedingung dafür ist z. B., daß die Nutzenfunktion des repräsentativen Konsumenten schwach separabel ist zwischen Arbeit und den besteuerbaren Gütern sowie homothetisch in den letzteren. Unter Beachtung von Verteilungsgesichtspunkten ist ein einheitlicher Steuersatz allerdings auch dann nicht optimal, wenn alle Nutzenfunktionen diese OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 81 Eigenschaft aufweisen. Lediglich für den Fall, daß die Nutzenfunktionen aller Individuen identisch und vom Cobb-Douglas-Typ sind, (84) n h U" = IXL log (1 -LI') + L lXi log xi , i=1 kann die Optimalität einer allgemeinen Verbrauchsteuer ohne Probleme nachgewiesen werden: Die individuelle Nachfragefunktion nach dem k-ten Gut lautet und die normierte Kovarianz ( ~ IXk ~ )-1 l H - ( IXk IXk • )] Pk= - He-w L (8"- 8) -w"--w Pk 11=1 Pk Pk =-(HeW)-l[~ (8 lt -e)(W lt -w)] 1>=1 ""p ist unabhängig vom Güterindex k. Nach Division durch Xk ist die rechte Seite von Gleichung (82) unabhängig von k. Da außerdem im CobbDouglas-Fall die kompensierten Gesamtnachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz für alle Güter gleich sind, d. h. zeigt man wie im Anhang VI, daß im Optimum gilt. Ökonomisch erklärt sich das dadurch, daß die Verteilungscharakteristika (h im Cobb-Douglas-Fall für alle Güter gleich sind. Es gibt weder Luxusgüter noch lebensnotwendige Güter, da alle Güter eine Einkommenselastizität der Nachfrage von Eins aufweisen. Es gibt also unter Verteilungsgesichtspunkten keinen Grund, eine differenzierende Besteuerung vorzunehmen, und unter Effizienzaspekten ist ein einheitlicher Steuersatz optimal. Homothetische Nutzenfunktionen wie (84) implizieren lineare Engel-Kurven, die durch den Ursprung verlaufen. Das ist in höchstem Grade unrealistisch. Somit kann vorläufig festgehalten werden, daß ein einheitlicher Verbrauchsteuersatz bei Berücksichtigung von Effizienzund Distributionsaspekten nur unter ganz extremen Bedingungen optimal ist - vorausgesetzt, es stehen keine anderen steuerpolitischen Instrumente zur Verfügung. 6 Schriften d. Vereins f. SocialpoLitik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
82 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Kann der finanzpolitische Entscheidungsträger dagegen neben den Verbrauchsteuern auch noch eine lineare Einkommensteuer einsetzen, ist diese Schlußfolgerung zu modifizieren. Deaton (1979 b) hat gezeigt, daß in diesem Fall ein einheitlicher Verbrauchsteuersatz optimal ist, wenn alle Nutzenfunktionen schwach separabel sind zwischen Arbeit (bzw. Freizeit) und den besteuerbaren Gütern und quasi-homothetisch 71 in den letzteren. Die Annahme identischer Nutzenfunktionen ist zur Herleitung dieses Ergebnisses nicht erforderlich. Quasi-homothetische Nutzenfunktionen in den Gütern 1, ... , nimplizieren lineare EngelKurven, die aber nicht mehr durch den Ursprung verlaufen müssen. Dies stellt eine wesentlich schwächere Restriktion dar, da die Einkommenselastizitäten der besteuerbaren Güter voneinander abweichen können. Die auf der Seite 41 angegebene Stone-Geary-Nutzenfunktion erfüllt die von Deaton geforderten Bedingungen. Und wir haben schon darauf hingewiesen, daß Nutzenfunktionen dieses Typs häufig in empirischen Nachfrageanalysen unterstellt werden. Die Bedingungen für die Optimalität einer allgemeinen Verbrauchsteuer können weiter abgeschwächt werden, wenn man davon ausgeht, daß eine optimale Einkommensteuer mit variablem Grenzsteuersatz als steuerpolitisches Instrument eingesetzt werden kann. Atkinson/Stiglitz (1976, 67 f.), (1980, 435 ff.) haben bewiesen, daß in diesem Fall die Annahme der schwachen Separabilität zwischen Freizeit und den Konsumgütern ausreicht, um im Optimum einen einheitlichen Verbrauchsteuersatz zu erhalten. Diese Ergebnisse sind sicherlich bemerkenswert. Ihrer ökonomischen Begründung und Interpretation wenden wir uns (u. a.) im nächsten Abschnitt zu. 4.3 Zur Kontroverse: direkte versus indirekte Steuern 72 Die Frage nach dem optimalen Verhältnis von Staatseinnahmen aus direkter Besteuerung zu Staatseinnahmen aus indirekter Besteuerung gehört mit zu den ältesten Problemstellungen der Finanzwissenschaft und ist sicherlich auch heute noch höchst aktuell. So hat die Bundesregierung z. B. im Finanzbericht 1980 ihre Absicht dokumentiert, das deutsche Steuersystem in langer Sicht so umzugestalten, daß die indirekten Steuern ein stärkeres Gewicht erhalten 73• 71 Zur genauen Definition von quasi-homothetischen Nutzenfunktionen vgl. DeatoniMuellbauer (1980, 144 f.) oder Gorman (1976, 228 ff.). 72 Vgl. zu diesem Abschnitt insbesondere Atkinson (1977); deutsche (erweiterte) übersetzung in RoselWenzeZlWiegard (1980, Kapitel 5). 73 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (1980, 151). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 83 Wie sind solche Maßnahmen zu beurteilen? Von welchen Bestimmungsgründen hängt das ökonomisch "richtige" Verhältnis von direkten zu indirekten Steuern ab? Die Beantwortung dieser und anderer Fragen erfordert zunächst einmal eine präzise terminologische Grundlage. a) Terminologische Abgrenzung der Steuerarten Auffallend ist, daß in der finanzwissenschaftlichen Literatur keine einheitliche terminologische Präzisierung der beiden Besteuerungstypen zu finden ist. Es erscheint uns jedoch an dieser Stelle wenig lohnend, die verschiedenen Abgrenzungskriterien eingehend zu diskutieren. Es ließe sich z. B. unschwer nachweisen, daß weder die administrative Klassifikation nach der Art des Steuererhebungsverfahrens noch die ökonomische Abgrenzung nach dem Ausmaß der Inzidenz eindeutige Zuordnungen ermöglichen. Für vertretbar halten wir dagegen das in der Literatur ebenfalls vorgeschlagene Kriterium der personalbezogenen Ausgestaltung einer Steuer (z. B. Atkinson (1977)). Direkte Steuern nehmen hiernach auf persönliche Charakteristika des Steuerzahlers Bezug. Indirekte Steuern sind dagegen dadurch typisiert, daß jegliches personale Merkmal bei der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuertarifs fehlt. Damit könnte man die direkten Steuern den Personalsteuern und die indirekten Steuern den Objektsteuern gleichsetzen". Allerdings führt auch ein solches Klassifikationskriterium nicht immer zu einer zweifelsfreien Gruppierung. Zunächst einmal kann man eine nach einzelnen Gütern bzw. Gütergruppen differenzierende Verbrauchsteuer (Umsatzsteuer) als klassischen Prototyp einer indirekten Steuer bezeichnen. Gleiches trifft für eine analytisch strukturierte Faktoreinkommensteuer zu. Auf der Grenze zwischen direkter und indirekter Steuer liegt hingegen eine einheitliche Verbrauchsteuer, weil sie mit einer proportionalen Besteuerung der Konsumausgaben eines Haushalts identisch ist. Fehlt jedoch bei einer einheitlichen, von Haushalten zu entrichtenden Konsumausgabensteuer das Moment der personalen Differenzierung, und gibt es keine weitere direkte Steuer, so sei auch in diesem Fall von einer indirekten Steuer gesprochen. Die einfachste Form einer direkten Steuer ist gegeben, wenn jeder Steuerpflichtige einen individuellen Pauschbetrag G" < 0 an den Fiskus zu entrichten hat. Wird die Steuer tariflich fixiert, so liegt die einfachste Form einer direkten Steuer bereits vor, wenn sich die von 74 Zur Unterscheidung von Personalund Objektsteuern und für einen überblick über die Personal steuern vgl. Neumark (1980). 6' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
84 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard einem Steuerpflichtigen h zu entrichtende Steuerschuld bei konstantem Grenzsteuersatz Tw und gegebenem persönlichem Freibetrag F gemäß Th = Tw [Mh - F] ergibt. Hiernach steigt der Durchschnittssteuersatz TI, TwF --=T --- Mh w Mit mit steigender individuell abgrenzbarer Steuerbemessungsgrundlage (= Besteuerungsmenge Mh). Vollständig personalisiert und damit als tariflich strukturierter Idealtyp zu bezeichnen ist eine Steuer, bei der noch der Grenzsteuersatz mit der persönlichen Bemessungsgrundlage Mh variiert. b) Grundlegende Ansichten zum Problem "direkte versus indirekte Steuern" Zur Frage des Verhältnisses von direkten zu indirekten Steuern lassen sich in der finanzwissenschaftlichen Literatur und in der finanzpolitischen Praxis verschiedene Grundpositionen abgrenzen. Position A: Unterschiedliche finanzpolitische Ziele sind durch unterschiedliche, jeweils einem Ziel zugeordnete steuerpolitische Instrumente zu realisieren. Die zu Anfang zitierte Forderung Littmanns, wonach steuerliche Instrumentvariablen einzelnen Zielvariablen zuzuordnen sind (1970, 132), stimmt mit dieser Position A genau überein. Als mögliche Begründung könnte im Sinne von Tinbergen (1952) und Hansen (1958) angeführt werden, daß für jedes fixierte Ziel ein Instrument verfügbar sein muß. Direkte und indirekte Steuern könnten demnach zur Realisierung zweier finanzpolitischer Ziele eingesetzt werden. Naheliegend erscheint dann die von Wittmann (1980) und anderen gezogene Schlußfolgerung, die auf personale Merkmale Bezug nehmende direkte Steuer für verteilungspolitische Ziele einzusetzen und die unpersönliche indirekte Steuer zwecks effizienter Erreichung des allokativen Ziels der Bereitstellung einer bestimmten Menge öffentlicher Güter. Das Verhältnis von direktem zu indirektem Steueraufkommen hinge dann vom Budgetumfang der staatlichen Distributionsund Allokationsabteilung im Musgraveschen Sinne ab. An Hand der Budgetrestriktion eines Haushalts in einer Ökonomie ohne Gewinnund Zinseinkommen wollen wir kurz die formale Struktur eines aus direkten und indirekten Steuern bestehenden SteuerOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 85 systems skizzieren. Bei differenzierten Verbrauchsteuersätzen Ti (i = 1, ... , n) und linearer Einkommensteuer mit konstantem Grenzsteuersatz Tw sowie einem von jedem Individuum beanspruchbaren Freibetrag F gilt nach unseren Ausführungen im zweiten Kapitel die Budgetgleichung Bei einer Normierung über Division durch (1 - Tw) ergibt sich dann (85) n .~ qi (1 + T;)X~ = wh Lh + G 1~1 mit Ti + Tw Tw T'· = - ._und G = F . , 1 - Tw 1 - Tw Der als individuelles Pauscheinkommen zu interpretierende Betrag G charakterisiert das direkte, die Steuersätze Ti charakterisieren das indirekte Element des Steuersystems. Position B: überlegenheit der direkten Steuer unter distributiven und allokativen Aspekten In dogmenhistorischer Sicht kommt den direkten Steuern, insbesondere einer progressiven Einkommensteuer, eine dominierende Bedeutung im Rahmen eines rationalen Steuersystems zu. Lampe (1934) wollte die Einkommensteuer zur "Zentralsonne" des Steuersystems ausbauen 75 , Popitz (1926) bezeichnete sie als "Königin der Steuern"76. Aber auch in neuerer Zeit wird die überlegenheit von direkten Steuern sowohl im Hinblick auf die Realisierung des Effizienzziels als auch in bezug auf das Distributionsziel betont. Besonders deutlich findet sich diese Ansicht bei Fromm/Taubmann (1973, 139)17; auch Neumark (1970) und Andel (1980, 399 f.) scheinen dieser Position nahezustehen. Nach Andel (1980, 399) z. B. ist eine Einkommensteuer "in dem Sinne als allokationspolitisch günstig anzusehen, daß mit ihrer Erhebung - etwa im Vergleich zu differenzierten Verbrauchsteuern - weniger effizienzmindernde Substitutionseffekte verbunden sind"78. 75 Zitiert nach SchmölderslHansmeyer (1980, 234). 76 Zitiert nach Pohmer (1980 a, 655). 77 Vgl. z. B. ihre Schlußfolgerung: "Direct taxes are judged to meet the equity, efficiency and administrative cost criteria better than indirect taxes. Hence a direct tax system is ,better' from an economic viewpoint." 78 Die von Andel angeführte Einschränkung für den Fall, daß Differenzierungen z. B. nach der Quelle der Einkünfte vorliegen, ist für unsere Belange, d. h. in unserem Modellrahmen, bedeutungslos. Bezüglich des Distributionsziels schreibt Andel (1980, 400): "Wie kaum eine andere Abgabe scheint die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
86 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Unter Berücksichtigung von Steuererhebungskosten und "Steuerwiderständen" kann es allerdings von Vorteil sein, neben den personenbezogenen Haushaltssteuern auch eine von Unternehmen zu entrichtende proportionale Umsatzsteuer zu erheben 79 , die in unserem Modell mit einer Konsumausgabensteuer äquivalent ist. Man zeigt sofort, daß ein Steuersystem mit einheitlichem Verbrauchsteuersatz und linearer Einkommensteuer einem direkten Steuersystem entspricht. Die Budgetrestriktion des h-ten Haushalts ist in diesem Fall gegeben durch n 1 i~1 qj (1 + T) xi' = (1 -Tw) w" L" + Tw F . Durch Normierung erhält man daraus (86) n "" q.x~ = (1 - T') w"L" + G' '-=1 • t w mit t + T '1:' =_w __ und w 1 + T Das angesprochene Steuersystem entspricht also einer linearen Einkommensteuer mit konstantem Grenzsteuersatz .;" und Abzugsbetrag G'. Position C: Überlegenheit indirekter Steuern unter fiskalischen Aspekten Eine dritte Auffassung zur Kontroverse: direkte versus indirekte Steuern sehen wir in dem durch eine zentrale Orientierung am fiskalischen Ziel der Einnahmengewinnung ausgerichteten Verhalten von Finanzministern, den Anteil indirekter Steuern zu erhöhen. Bei der vorliegenden allgemeinen Aversion gegen eine staatliche Neuverschuldung und der Auffassung, die zu hohe Einkommensbesteuerung sei mitverantwortlich für die Stagflation bei zunehmender Arbeitslosigkeit, mag verständlich erscheinen, daß Finanzminister nach der relativ Einkommensteuer geeignet zu sein, einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit bzw. einer darüber hinausgehenden Umverteilungspolitik zu dienen." -Ähnlich argumentiert Neumark (1970, 391), daß differenzierte "Verbrauchsabgaben unter allokationspolitischen Aspekten nachteilig und unter resdistributionspolitischen überflüssig sind, sofern, wie hier vorausgesetzt, eine wirklich allgemeine Verbrauch(Umsatz)steuer in Kombination mit einer ebenfalls allgemeinen und ausgeprägt progressiven Einkommensteuer einerseits, einer -gerade auch Spezialabgaben auf ,aufwendige' Gebrauchsgüter überflüssig machenden -allgemeinen Vermögensteuer andererseits erhoben wird". 79 In ähnlicher Weise begründet z. B. Haller (1971, 192 ff.) die zusätzliche Erhebung einer allgemeinen Verbrauchsteuer. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 87 bequemen Einnahmenbeschaffung über eine Erhöhung der Verbrauchsteuersätze greifen. Die finanzpolitische Rationalität des fiskalischen Ziels der Besteuerung wurde schon oben in Abrede gestellt. Wir wollen in diesem Abschnitt nun prüfen, inwieweit die mit der Theorie optimaler Steuern gewonnenen Erkenntnisse zu einer Klärung der verschiedenen Standpunkte beizutragen vermögen. Gezeigt wird, daß das Verhältnis von direkten zu indirekten Steuern und die Zuordnung dieser Steuern zu bestimmten finanzpolitischen Zielen modellendogen zu bestimmen sind und insbesondere von der tariflichen Ausgestaltung der Einkommensteuer und der Struktur der individuellen Nutzenfunktionen abhängen. Man könnte dieses Ergebnis auch bezeichnen als Position D: Unvoreingenommene (Ex-ante-)Gleichwertigkeit der Steuertypen als Instrumente der Wohlfahrtsmaximierung Zur Erläuterung wählen wir zuerst ein Steuersystem, das aus einer linearen Einkommensteuer und einer nach Gütern differenzierenden Verbrauchsbesteuerung besteht. Gemäß unseren Ausführungen zur Position A können die Steuern so normiert werden, daß das direkte Element des Steuersystems allein durch den Abzugsbetrag G dargestellt wird und das indirekte Element durch die (normierten) Verbrauchsteuersätze Ti. Die Budgetbeschränkung des Staates ist dann durch H n 1 qz z* = ~ ~ Ti qi X/ - HG 1.=1 i=1 gegeben und das gesellschaftliche Optimierungsproblem durch [ H nil Max,2 h, ... , Tn, G) = W (Vl, ... , VB) + p, qz z" - ~ ~ Ti qi xi + HG h=1 ;=1 Als notwendige Bedingung für die optimalen Verbrauchsteuersätze erhält man die Beziehungen H n 1 _ (87) ~.~ Ti qi stk = - Xk [(1 - f)) - eP k] k = 1, ... , n , h=1 ,= 1 die mit den oben abgeleiteten Gleichungen (82) identisch sind. Der optimale Einsatz des Abzugsbetrags G ist wie bei der isolierten Analyse einer linearen Einkommensteuer durch die Bedingung (88) (1 - 19) = 0 charakterisiert (vgl. S. 71). Die Gleichungen (87) und (88) wmden in anderem Zusammenhang oben jeweils getrennt interpretiert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
94 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard der Arbeitsund Zinseinkommen zum gleichen Satz erfordert. Diese Fragen werden in einem ganz einfachen, aber die wesentlichen Probleme wohl erfassenden Lebenszyklus-Modell erörtert. Im Rahmen dieses Modells wird außerdem auf die Funktion der Staatsverschuldung als Bestandteil eines rationalen oder optimalen Systems öffentlicher Einnahmen eingegangen. Die Resultate sind u. E. auch in dieser Hinsicht von Interesse. Mit der simultanen Bestimmung eines sozialen Diskontsatzes werden schließlich Kriterien für die Ermittlung eines optimalen öffentlichen Kapitalstocks aufgezeigt. Das zugrunde gelegte Modell nimmt Bezug auf die jüngeren und älteren Teile einer Generation. Dies bedeutet, daß in jeder Modellperiode t jüngere (j) und ältere (a) Mitglieder verschiedener Generationen leben. Ein unter Effizienzaspekten optimales staatliches Einnahmensystem ist dann gleichzeitig auch optimal bezüglich der Verteilung des Konsums zwischen den Jüngeren (Arbeitern) und Älteren (Rentnern) einer Gesellschaft. Das intergenerationelle Verteilungssystem -das hier der Frage nach einem effizienzoptimalen staatlichen Einnahmensystem entspricht - steht im Mittelpunkt der folgenden Analysen. Intragenerationelle Verteilungsprobleme, die bei Annahme unterschiedlicher Einkommen und/oder Nutzenfunktionen der in einer bestimmten Periode lebenden Personen einer Gesellschaft auftreten. werden im folgenden nicht untersucht. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und eine kritische Würdigung im Hinblick auf ihre finanzpolitische Relevanz findet sich in den Schlußbemerkungen. Wie zuvor werden mathematische Ableitungen und Beweise, die ökonomisch nicht interpretiert werden, in einem separaten Anhang durchgeführt. Neben den an einzelnen Stellen angegebenen Literaturquellen stützen sich unsere Ausführungen in diesem Teil vor allem auf die Arbeiten von Diamond (1973), Pestieau (1974), Atkinson/Stiglitz (1980), Atkinsonl Sandmo (1980) und King (1980)87. 6. Entwicklung der Modellgrundlagen 6.1 Die privaten Haushalte Um das theoretische Modell möglichst einfach und überschaubar zu halten, gehen wir von folgenden Annahmen aus: Der Lebensund Planungshorizont eines Individuums erstrecke sich auf zwei Lebens87 Man beachte auch die Artikel von Feldstein (1978) und Bradjord (1980 a), (1980 b). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 95 abschnitte, die Perioden t und t + 1. Zu Beginn der ersten Periode (t) bietet das Individuum auf dem Beschäftigungsmarkt seine Arbeitskraft an und erwirbt aus dem erzielten Arbeitseinkommen eine bestimmte Menge an Konsumgütern. In der zweiten Periode (t + 1) zieht es sich aus dem Erwerbsleben zurück und verwendet die in der ersten Periode gebildeten und in Wertpapieren angelegten Ersparnisse sowie die Einkünfte aus der Verzinsung dieser Ersparnisse zum Kauf von Konsumgütern. Von Vermögensbeständen am Lebensanfang und Lebensende wird abgesehen. Ersparnisse werden lediglich gebildet, um zukünftige Konsumbedürfnisse zu befriedigen; sie können deshalb als gegenwärtige Ausgaben für zukünftigen Konsum (zu einem noch zu bestimmenden Preis) interpretiert werden. Um das Ziel der ökonomischen Effizienz wieder isoliert, d. h. unabhängig von intragenerativen Verteilungsproblemen, analysieren zu können, unterstellen wir, daß alle Mitglieder der am Anfang der Periode t geborenen Generation - wir sprechen im folgenden einfach von der Generation t - identisch sind und identisch behandelt werden. Wie im dritten Kapitel des ersten Teils gehen wir von der Fiktion eines repräsentativen Konsumenten der Generation taus. In jeder Periode leben dann zwei Generationen, nämlich die in dieser Periode geborenen, jetzt jungen, und die in der Vorperiode t - 1 geborenen und in t schon alten Individuen. Dementsprechend bezeichnet C; den mengenmäßigen Konsum der in der Periode t lebenden jungen Generation, C! den Konsum der in t lebenden (und in t - 1 geborenen) alten Generation. Analog ist C~+l z. B. der Konsum des in Periode t + 1 lebenden Teils der in t geborenen Generation. Es soll LI das Arbeitsangebot der Generation t in der Periode t ausdrücken und (90) ut -U (C~ ct+l LI) - 1 Ja' die mit den üblichen Eigenschaften der Haushaltstheorie ausgestattete intertemporale Nutzenfunktion des repräsentativen Konsumenten der Generation t. Um alle unnötigen Komplikationen zu vermeiden, treffen wir die nicht einmal so unrealistische Annahme, daß die Anzahl der Mitglieder jeder Generation gleichbleibt, also kein Bevölkerungswachstum vorliegt. Mit der Maximierung von (90) unter Berücksichtigung eines gegebenen Budgets trifft jede Generation t zu Beginn ihres Planungszeitraums die Arbeit-Konsum-Ersparnis-Entscheidung. Das verfügbare Einkommen in der ersten Lebensperiode, der Periode t, wird zum Kauf von Konsumgütern und Wertpapieren verwendet: (91a) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
96 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Dabei bezeichnen wt den in Konsumgütereinheiten ausgedrückten 88 Bruttolohnsatz, r~ bzw. r~ die in Periode t geltenden Sätze einer proportionalen Lohnsteuer bzw. einer proportionalen Konsumsteuer, Bt die in Wertpapieren (einperiodische Bonds mit festem Kurs und variablem Zins) angelegten Ersparnisse der Generation t und GJ ein vom Staat empfangenes Pauschtransfereinkommen, falls GJ > 0, bzw. eine an den Fiskus abzuführende Lump-sum-Steuer, falls GJ < O. Das zu Beginn der Periode t + 1 bestehende Vermögen der Generation t - in unserem Modell identisch mit dem Wertpapierbestand Bt - wird nach Zahlung einer Vermögensteuer ebenso zum Erwerb von Konsumgütern verwendet wie die aus der Ersparnisbildung resultierenden Zinseinkommen, die einer Besteuerung zum Satz r~+1 unterliegen sollen. Bei zusätzlicher Berücksichtigung eines von Generation t in Periode t + 1 empfangenen Pauscheinkommens bzw. zu zahlender Pauschsteuern (je nachdem, ob G~+l positiv oder negativ ist) sind die Konsummöglichkeiten in t + 1 dann durch die Gleichung beschränkt. Dabei ist Tt der sich in Periode t auf dem Wertpapiermarkt bildende Zinssatz. Das Zinseinkommen Tt Bt wird also mit einperiodischer Verzögerung zu Beginn der Periode t + 1 von Unternehmen und/oder vom Staat an Haushalte ausgezahlt. Weiterhin ist r~+1 der Satz der in t + 1 zu zahlenden Vermögensteuer. Wir unterstellen, daß die privaten Konsumausgaben der Generation t in beiden Perioden zum gleichen Satz r~ besteuert werden. Durch Eliminierung von Bt erhält man die konsolidierte Budgetbeschränkung über den Lebenszyklus der Generation t (92) Zur Vereinfachung der Schreibweise definieren wir 1 (93) pt = ---------;----;-----:-::- 1 + Tt (1 - 'l~+1) - 'r~+l Bezogen auf die Periode t, kann pt als der von der Generation t zu zahlende Gegenwartspreis für den Erwerb zukünftiger Konsumgüter interpretiert werden 89• 88 Das Konsumgut dient also als Numeraire, und sein Preis (vor Steuer) wird gleich Eins gesetzt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 97 Ferner sei (94) der Gegenwartswert des von Generation t empfangenen Lump-sumEinkommens (bzw. der von ihr zu leistenden Lump-sum-Steuern). Aus der Maximierung der intertemporalen Nutzenfunktion (90) bei gegebener Budgetrestriktion (95) erhält man die Angebotsbzw. Nachfragefunktionen (96a) Lt = Lt (1 + T~, (1 - T~) wt, pt, Gt) (96b) CI ct t (1 I, ) t t Gt) i = j(l + Tc, -Tw W, P , (96c) C~+1 = C~+1 (1 + T~ , (1 - T~) wt, pt, Gt) , die in den Argumenten (1 + 't'~), (1 - 't':v) wt, Gt homogen vom Grade Null sind 90 • Setzt man diese in (90) ein, folgt wieder die indirekte Nutzenfunktion vt = V (1 + T~ , (1 - T~) wt, pt, Gt) mit 91 (97) (3 vt (3 vt ~ _ 't t) t+1 --- = At . = At Lt; a pt - - A (1 + Tc C" (3 Gt ' (3 (1 - T~) wt wobei A.t der Grenznutzen des Nichtlohneinkommens des repräsentativen Konsumenten der Generation t ist. 89 ••• unter Ausschluß der zu zahlenden Konsumsteuer. 90 Eine proportionale Erhöhung dieser Variablen läßt also die nachgefragten Mengen unbeeinflußt. Das leuchtet auch ohne formalen Beweis ein, da sich die Budgetbeschränkung (95) in diesem Fall nicht ändert. 91 Wie in Teil I beweist man diese Beziehungen z. B. wieder wie folgt: (3 vt (3 Vt (3 Lt (3 vt (3 C~ (3 Vt (3 C~+1 --=----+----+-- (3 pt (3 Lt (3 pt (3 C~ (3 pt (3 C t+l (3 pt J a (3 t (3 d (3 ct+l = _ At (1 - T:)W t _L_ + At (1 + T!) ~ + At (1 + T~)pt __ a_ (3~ o~ (3~ = - At (1 + T!) C~+1 • Dabei wurden die Bedingungen erster Ordnung aus dem individuellen Optimierungsproblem und die nach pt differenzierte Gleichung (95) berücksichtigt. 7 Schrüten d. Vereiins f. Socialpolitik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
9S Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Mit C; ist nun erst ein Teil der gesamten privaten Konsumnachfrage einer Periode t determiniert. Zu berücksichtigen ist nämlich noch die Konsumnachfrage C~ der älteren Gesellschaftsmitglieder. Aus c~ = c~ (1 + .~-1, (1 _ .:;1) wt-1, pt-1, Gt-1) (mit T~-l = T~) ist ersichtlich, daß die Konsumnachfrage der "Alten" entscheidungsmäßig bereits in der Vorperiode t - 1 determiniert worden ist. 6.2 Die privaten Unternehmen In jeder Periode t produzieren die privaten Unternehmen den gesamtwirtschaftlichen (homogenen) Güteroutput yt unter Einsatz der von Generation t angebotenen Arbeitskraft V und des privaten sowie öffentlichen Kapitalstacks, K~T bzw. K~I' deren Lebensdauer jeweils eine Periode betrage (vollständige Abschreibung). Die Produktionsbeziehungen sollen durch die zeitinvariante Produktionsfunktion (9S) ausgedrückt werden. Wir nehmen an, daß die Funktion F konkav, zweimal stetig differenzierbar und linear homogen bezüglich aller Argumente ist (konstante Skalenerträge). Nach dem Euler-Theorem gilt dann (99) aF aF t aF t yt=--Ll+ --K. + --K s /' a LI a Kt pr a Kt pT st wobei die partiellen Ableitungen 8 F/8 V usw. eine Funktion der Variablen V, K~ .. , K!t sind. Die privaten Unternehmen setzen die Produktions faktoren Arbeit und (privates sowie öffentliches) Kapital zur Maximierung ihrer Gewinne ein. Dabei werden die Faktorpreise und der auf Eins normierte Produzentenpreis des Konsumgutes als vorgegeben betrachtet. In der Periode t ist allerdings der in der Vorperiode t - 1 gebildete und in t produktionswirksame private Kapitalstock K~r keine Entscheidungsvariable des Unternehmens mehr. Zur Gewinngestaltung einsetzbar ist allein die Arbeitsmenge V. Im Gewinnmaximum gilt dann die Grenzproduktivitätsregel (100a) aF t t av (LI, K pr ' K,/) = wt . Mit dem bis zum Ende der Periode t gebildeten und in t + 1 einsetzOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 99 baren Kapitalstock Kp~l beabsichtigen die privaten Unternehmen, den Gewinn der Periode t + 1 zu maximieren. Hierbei mögen die unternehmerischen Entscheidungseinheiten davon ausgehen, daß Lohnund Zinssatz der Periode t auch in t + 1 gelten. Der (langfristig) gewinnmaximale Kapitalstock bestimmt sich dann über die Grenzproduktivitätsregel (lOOb) Hierin stellt I}+l die in t für t + 1 als gewinnmaximal betrachtete Arbeitsmenge dar. Grundsätzlich muß nun im dynamischen Ablauf - insbesondere nach einer Störung des Systemgleichgewichts - mit Lt+l=l=U+l gerechnet werden, z.B., weil sich di,e Bruttolohnsätze in der Zeit ändern. In diesem Fall fallen in t + 1 ungeplante Gewinne oder Verluste an. Zur Vereinfachung wollen wir im folgenden annehmen, daß die Unternehmen die für t + 1 gewinnmaximale Arbeitsmenge richtig einschätzen, so daß die Bestimmungsgleichung für den optimalen Kapitalstock durch aF --- (V+I Kt+1 Kt +1) = 1 + rt a Kt+1 'pr' sf. ~,r (100e) gegeben ist. Da der öffentliche Kapitalstock unentgeltlich genutzt werden kann, ist der Bruttogewinn Qt durch Qt = yt - wt V - (1 + rt-I) K~r gegeben 92• In Verbindung mit (99), (100a) und (lODe) erhält man a F t Qt=--K t aKt s st (101) Der erwirtschaftete Gewinn besteht unter unseren Annahmen also allein aus dem Produktionsbeitrag des öffentlichen Kapitalstocks. Zur Vermeidung unnötiger Komplikationen sei angenommen, daß der Fiskus die Gewinne durch eine 100 % ige Gewinnsteuer vollständig wegsteuert. 92 In dieser Gewinngleichung stecken einige Annahmen, die schon an anderer Stelle erwähnt wurden. Zum einen setzen die Unternehmen das Arbeitsangebot der Haushalte vollständig zur Produktion von yt ein. Dies impliziert wiederum Arbeitsmarktgleichgewicht und keine Beschäftigung im öffentlichen Sektor. Weiterhin wird deutlich, daß die Zinsen auf private Wertpapiere mit einperiodischer Verzögerung ausgezahlt und erst dann als Gewinnkomponente -auch unter steuerlichen Aspekten -betrachtet werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
100 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard 6.3 Der Staat Auf die vom finanzpolitischen Entscheidungsträger angestrebten Ziele gehen wir ausführlich weiter unten ein. Hier interessiert uns lediglich die staatliche Budgetgleichung in einer Perode t. Aufzudecken sind also die finanziellen Konsequenzen des Einsatzes finanzwirtschaftlicher Instrumente für den Staat selbst. Auf der Ausgabenseite berücksichtigen wir in jeder Periode t die für den Erwerb einer vorgegebenen und in allen Perioden gleichen Menge an öffentlichen Konsumgütern erforderlichen Ausgaben: z* 93; -öffentliche Investitionsausgaben, die unter den getroffenen Annahmen mit dem staatlichen Kapitalstock der Periode t + 1 übereint· KI+I s Immen: si ; - Transferzahlungen an die in Periode t lebenden Teile der Generationen t und t - 1: G;, G~ (> 0); -die auf die Staatsverschuldung der Vorperiode zu leistenden Zinszahlungen: rt -I B!i l ; -die zu tilgende Verschuldung der Vorperiode: B~tl . Einnahmen erzielt der Staat in jeder Periode t aus der Besteuerung - der Konsumausgaben der in t lebenden jungen und alten Generation: 7:~ (C; + C~); der Lohneinkommen der in t arbeitenden Generation: 7::" wt Li; - der Zinseinkommen der in t lebenden alten Personen: 7:~ rt -1 Bt -1; -des zu Anfang von t gehaltenen Vermögens der Generation t - 1: 7:~ Bt-I; - der Profite: Qt sowie aus Lump-sum-Steuern (falls Gj und/oder G~ < 0) und dem Verkauf einperiodischer Bonds auf dem Kapitalmarkt, d. h. über eine Verschuldung B!t . 93 Die öffentlichen Konsumgüter werden den Konsumenten kostenlos zur Verfügung gestellt. Wie in Teil I werden sie nicht explizit als Argument der Nutzenfunktion aufgeführt. Da wir in dem Modell des Teils 11 keine Preisunterschiede zwischen Konsumund Investitionsgütern sowie zwischen privaten und öffentlichen Gütern berücksichtigen, haben z und K~;l einen Preis von Eins. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 101 Die Budgetgleichung des Staates ist damit gegeben durch (102) z* + K~;l + G; + G~ + (1 + Te-i) B.~tl = -r! (C~ + cj) + ":0 wt LI + .. ~rt-lBt-l + .. ~Bt-l + Qt + B!t . 6.4 Die Marktgleichgewichtsbedingungen Ein Periodengleichgewicht auf dem Gütermarkt liegt vor, wenn die von den privaten Unternehmen angebotenen Gütermengen mit der geplanten Gesamtnachfrage übereinstimmen. Diese setzt sich zusammen aus der Konsumnachfrage der in t lebenden jungen und der in t lebenden alten Generation, der staatlichen Konsumgüternachfrage sowie der öffentlichen und privaten Nachfrage nach Kapitalgütern für die Produktion der nächsten Periode. Unter Berücksichtigung von (98) lautet die Bedingung für ein Gütermarktgleichgewicht also Auf dem Wertpapiermarkt herrscht Gleichgewicht, wenn die den Ersparnissen von Haushalten der jungen Generation entsprechende Wert·· papiernachfrage Bt t t t) t Bt = (1 - "w) wt LI + Gi- (1 + 'lc Ci mit dem Wertpapierangebot B~, der Unternehmen und B!t des Staates übereinstimmt Da die Unternehmen in keiner Periode Selbstfinanzierungsmöglichkeiten besitzen und der Erlösgegenwert für die Abschreibung des Kapitalstocks K~r zur Tilgung der Vorperiodenverschuldung B~-;.l verwendet wird, entspricht ihre Bruttoneuverschuldung B~r ihrem in t zu bildenden Kapitalstock K~~l , d. h. t Kt+1 Bp, = pr' Für den Staat existiert eine derartige Finanzierungsrestriktion nicht. In jeder Periode ist somit eine staatliche Ersparnisbildung möglich, d. h., die Differenz zwischen Steuereinnahmen und staatlichen Konsumgüterkäufen sowie Transferund Zinszahlungen ist potentiell von Null verschieden. Als Gleichgewichtsbedingung auf dem Wertpapiermarkt gilt also (104) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
102 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Gleichgewicht auf dem Beschäftigungsmarkt wurde implizit schon dadurch berücksichtigt, daß für Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage das gleiche Symbol V verwendet wurde. 6.5 Funktionsweise der Modelläkonomie Das theoretische Modell, das die für unsere Zwecke wesentlichen Aspekte der ökonomischen Realität enthält, ist mit den obigen Ausführungen klar beschrieben. Zur Bestimmung der Gleichgewichtswerte d 10 V . bl Lt Cl yt Qt K/+1 Kt+I Ct t t t t h . . d er ana en , j' , , p'" st, ,p , r, w seen In Je er Periode t die 11 Gleichungen (93), (94), (96a), (96b), (98), (100a), (lODe), (101) bis (104) zur Verfügung. Zu beachten ist allerdings, daß diese Gleichungen nicht unabhängig voneinander sind. Über das schon oben behandelte Walras-Gesetz ist vielmehr gesichert, daß z. B. die Budgetgleichung des Staates automatisch erfüllt ist, wenn alle Märkte im Gleichgewicht sind und alle übrigen Wirtschaftseinheiten auf der Basis ihrer Budgetbeschränkungen planen. Im Anhang lIlA beweisen wir formal, daß Gleichung (102) implizit in den übrigen Gleichungen des Modells enthalten ist und damit außer acht gelassen werden kann. Die genaue Gleichgewichtslösung hängt dann von den Aktionsparametern des St t . d P . d t b I d V 'bl I" 1+1 1+1 Cl CI +1 aa es In er eno·e a, a so von en an en 't"c.'t"w,'t"r • 't"v ' j' a und B!". Die im privaten Sektor gebildeten Größen K~r' rt-l, Bt-l wurden bereits in der Vorperiode t - 1 determiniert, ebenso die Werte der finanzwirtschaftlichen Instrumentvariablen 7:~, 7:~, B~tl, C~, K~t. Die öffentliche Konsumgüternachfrage z* ist annahme gemäß periodenunabhängig. Mit der Entscheidung über C; und V wird in Periode t gleichzeitig auch die in Periode t + 1 wirksame Konsumnachfrage C~+l festgelegt. Ähnlich wird der in t determinierte private Kapitalstock K~;l erst in der Folgeperiode t + 1 produktionswirksam. Diese Zusammenhänge sind konstitutiv für den dynamischen Charakter unseres Modells. Zusammenfassend wollen wir die ökonomischen Wirkungszusammenhänge und Handlungsabläufe noch einmal verbal erläutern, und zwar zuerst unter der vereinfachenden Annahme, daß es keine finanzwirtschaftlichen Staatsaktivitäten gibt. Die in Periode t geborene Generation entscheidet zu Beginn ihres Zwei-Perioden-Planungshorizonts bei gegebenen (und ihr bekannten) Lohnund Zinssätzen über die in der ersten Lebensperiode anzubietende Anzahl von Arbeitsstunden sowie über die Verteilung des damit erzielten Einkommens auf gegenwärtigen und zukünftigen Erwerb von Konsumgütern. Diese Entscheidung erfolgt dabei so, daß ein möglichst hohes Niveau an Bedürfnisbefriedigung realisiert wird. Annahmegemäß arbeitet jede Generation OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 103 nur im ersten Lebensabschnitt, so daß in dieser Periode notwendigerweise Ersparnisse gebildet werden müssen, um nach Rückzug aus dem Erwerbsleben konsumieren zu können. Mit der Wahl eines Güterbündels (V, Ci, C!+l) durch Generation t ist also jeweils die Angebotsseite von Beschäftigungsund Kapitalmarkt determiniert. Die privaten profitmaximierenden Unternehmen fragen zum einen die Arbeitskraft der Generation t für die Produktion in der Periode t nach, wobei der gleichgewichtige Lohnsatz dem (Wert-)Grenzprodukt der Arbeit entspricht (w t = Cl F/Cl V) und zum anderen die Ersparnisse dieser Generation t für die Finanzierung des in der Periode t + 1 einzusetzenden Kapitalstocks, wobei auch hier der Gleichgewichtszins (unter Berücksichtigung der vollständigen Abschreibung) mit dem (Wert-)Grenzprodukt des Kapitals übereinstimmt (1 + rt) = Cl F/Cl K~:l . Die in der Produktion einer Periode t eingesetzte Arbeitskraft stammt also von der in t lebenden und in ihr geborenen jungen Generation, während der eingesetzte Kapitalstock aus den Ersparnissen der in t lebenden alten, d. h. in t - 1 geborenen Generation finanziert wird. Das in einer Periode unter Einsatz der Faktoren Arbeit und Kapital produzierte gesamtwirtschaftliche Gütervolumen wird von den in dieser Periode lebenden Generationen für Konsumzwecke und von den Unternehmen mit den auf dem Kapitalmarkt beschafften Mitteln für Investi tionszwecke nachgefragt. Berücksichtigt man den Staatssektor, so tritt auf dem Gütermarkt der Periode t zusätzlich die staatliche Nachfrage nach öffentlichen Konsumund Kapitalgütern auf, wobei erstere den in t lebenden Generationen, letztere den in t + 1 produzierenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die durch die staatliche Inanspruchnahme eines Teils des gesamtwirtschaftlichen Gütervolumens bedingte Zurückdrängung privater Nachfrage wird durch die Besteuerung von Konsum, Einkommen und Vermögen sowie durch die staatliche Verschuldung bewirkt. Man beachte, daß der private Nachfragerückgang auf dem Gütermarkt seine Entsprechung in einer Änderung der Gleichgewichtslagen auf dem Beschäftigungsund Kapitalmarkt finden muß. 6.6 Interpretationen und Vereinfachungen des Modells durch Äquivalenzbeziehungen a) Lump-sum-Steuern/Transfers und Staatsverschuldung Wir zeigen im folgenden, daß die öffentliche Verschuldung in ihren ökonomischen Wirkungen einem geeigneten Einsatz von Lump-sumSteuern/Transfers äquivalent ist. Und zwar gilt in unserem Modell die folgende Äquivalenzbeziehung: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
110 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard bung einer Konsumsteuer in der Periode t um den Betrag Tc pC a verschulden. Neben der Tilgung sind in Periode t + 1 außerdem Zinsdienste in Höhe T Tc pC a zu erbringen. Diese Zinszahlungen entsprechen aber gerade dem in t + 1 erzielten Überschuß Tc (1 -p) Ca l00. Ferner gilt, daß der Gegenwartswert der bei einer Konsumsteuer ab der Periode t + 1 anfallenden höheren Steueraufkommen (im Vergleich zur Lohnsteuer) gerade der in t aufgenommenen Staatsschuld entspricht. Der auf Periode t = 1 bezogene Gegenwartswert der in Periode n erzielten höheren Steuereinnahmen ist durch pn-1'r c (1 -p) Ca gegeben, so daß für den Gegenwartswert aller Überschüsse ab Periode 2 gilt 101 00 00 L pn1'rc (l-p)C a= L pn'c(l-p)C a 11=2 n=l Damit ist gezeigt, daß der Staat sein gegebenes öffentliches Güterprogramm realisieren kann, wenn die Steuererhebung in geeigneter Weise erfolgt und die Staatsverschuldung zur Kompensation der (im Vergleich zur Erhebung einer Lohnsteuer) anfallenden Steuerausfälle bzw. -überschüsse variiert wird. Aus Gleichung (104) ist ferner ersichtlich, daß der private Kapitalstock in beiden Fällen der gleiche ist: Bei einer Konsumsteuer nach Tabelle 4 sind die privaten Ersparnisse um den Betrag Tc pC a höher als bei einer Lohnsteuer; da diese höheren Ersparnisse in staatlichen Schuldtiteln angelegt werden, ändert sich K~~.1 nicht. Klar ist, daß dann auch das Gütermarktgleichgewicht nach Gleichung (103) unverändert bleibt. Demnach ist die oben aufgezeigte Äquivalenzbeziehung bewiesen. Im Rahmen unseres Modells ist es dann nicht erforderlich, gleichzeitig und nebeneinander von einer proportionalen Konsumsteuer und einer proportionalen Lohnsteuer auszugehen. Jede Konsumbesteuerung zum Satz Tc kann nach (106) in eine entsprechende Besteuerung der Lohneinkommen umgerechnet werden, ohne daß sich die Gleichgewichtswerte der relevanten Variablen ändern. Wir wollen im folgenden annehmen, daß dies geschehen ist, und 'setzen im weiteren T~ = O. Darauf 100 Es gilt nämlich 'rc (1 -p) Ca = 'r c (1 -1 ~ T )C a = r'cPC a . 101 Wegen Ipl < 1 konvergiert die in der folgenden Gleichung angegebene unendliche geometrische Reihe, und zwar gilt 00 p LP"=-- . .. =1 1 - P OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 111 hingewiesen sei, daß die proportionale Konsumsteuer damit nicht aus unserem Modell eliminiert wurde; durch Änderung der Bemessungsgrundlage wurde sie lediglich in eine proportionale Lohnsteuer umgerechnet. Wesentlich für die ökonomische Äquivalenz von proportionaler Konsumund proportionaler Lohnsteuer ist nach unseren Ausführungen, daß sich der Staat in erforderlichem Umfang verschulden kann. Ist das nicht der Fall, bleiben zwar die intertemporalen Arbeit-Konsum-Entscheidungen eines repräsentativen Konsumenten unverändert, nicht aber die Menge der öffentlich bereitgestellten Güter und des privaten Kapitalstocks. Letzteres wird aus Gleichung (l04) deutlich: Ist B!t konstant, muß die Änderung der privaten Ersparnis zu einer entsprechenden Variation des privaten Kapitalstocks führen. Modifikationen der angegebenen Äquivalenzbeziehung sind auch erforderlich, wenn progressive Steuertarife berücksichtigt werden. c) Vermögensteuern und Besteuerung der Zinseinkünfte Eine weitere Vereinfachung unseres theoretischen Modells ergibt sich aus der folgenden Behauptung: Die ökonomischen Wirkungen einer proportionalen Vermögensteuer und einer proportionalen Besteuerung der Zinseinkünfte sind bei geeigneter Wahl der Steuersätze identisch. Bezüglich unseres Modells bedeutet das, daß auf die getrennte Analyse einer Vermögensteuer verzichtet werden kann, wenn eine Kapitaleinkommensteuer berücksichtigt wird. Der formale Beweis ist einfach, da die Sätze beider Steuern nur in den Gegenwartspreis pt des zukünftigen Konsums eingehen. Gilt (108) so ist die intertemporale Arbeit-Konsum-Entscheidung (V, Cf, C~+1) einer Generation t unabhängig davon, ob ein gegebenes Steueraufkommen 102 durch eine Besteuerung des Vermögens oder eine Besteuerung des Zinseinkommens aufgebracht wird 103• 10"2 Aus (108) folgt unmittelbar, daß die jeweiligen Steueraufkommen, 1'1+1 v Bt bzw. Tt 1'~+1 Bt, gleich sind. 103 Im einen Fall ist pt = (1 + Tt - 1'~+1 )-1, im anderen pt = (1 + Tt (1 _ 1'~+1))-1 • OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
112 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Da die Steuerschuld bei beiden Steuern in der gleichen Periode anfällt, bleibt die Höhe des Steueraufkommens in einer Periode und damit die Realisierungsmöglichkeit gegebener Güterziele von der Steuersubstitution unberührt. Bei unveränderter privater Ersparnis und gegebener Staatsschuld gilt das gleiche für den privaten Kapitalstock. Nachdem das Vermögen einer Periode in unserem Modell den in der Vorperiode gebildeten Ersparnissen entspricht, ist mit der obigen Behauptung gleichzeitig die ökonomische Äquivalenz einer Besteuerung der Ersparnisse und einer Besteuerung der aus den Ersparnissen resultierenden Zinseinkünfte deutlich geworden. Für unser Modell hat die aufgezeigte Äquivalenzbeziehung die praktische Bedeutung, daß ohne Einschränkung der Allgemeinheit auf die separate Analyse einer Vermögensteuer verzichtet werden kann. Wir berücksichtigen dieses Ergebnis, indem wir im theoretischen Modell -r;~ = 0 setzen. d) Die vereinfachte Form des theoretischen Modells Wir wollen die Ergebnisse dieses Kapitels zusammenfassen und die endgültige Form des intertemporalen Gleichgewichtsmodells präsentieren. Wir wie gesehen haben, können die proportionale Konsumsteuer und die Vermögensteuer durch die mit (106) bzw. (108) angegebene Normierung der Steuersätze in eine Lohnbzw. Kapitaleinkommensteuer umgerechnet werden, ohne daß sich die Gleichgewichtswerte der relevanten Systemvariablen ändern. Für die ökonomische Äquivalenz von Konsumund Lohnsteuer ist allerdings die Annahme erforderlich, daß das ursprüngliche Gleichgewicht auf dem Kapitalmarkt und das angestrebte öffentliche Güterziel durch eine entsprechende Variation der Staatsverschuldung sichergestellt werden können. Um die mit der Normierung der Lohnund Zinseinkommensteuersätze erforderliche Änderung der entsprechenden Symbole zu vermeiden, setzen wir einfach -r: = -r~+1 = O. Weiterhin soll ja G; = 0 gelten. In Gleichungsform besteht das theoretische Modell dann aus den folgenden Beziehungen: Nachfragefunktionen 104 (109a) LI = LI ((1 - 't~ ) wt, pt, GI) 104 LI (.) ist zwar die Arbeitsangebotsfunktion; sie kann jedoch auch als Freizeitnachfragefunktion interpretiert werden, so daß wir im folgenden einfach nur noch von Nachfragefunktionen sprechen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
(10gb) (lOge) mit Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen ci = C; «1 - r~,) wt, pt, Gt) C~+l = C~+1 «1 _ r~) wt, pt, GI) 113 Gewinnmaximierungsbedingungen im privaten Unternehmenssektor (110a) a F (Lt Kt KI ) t aLt ' pr' sI =W (110b) a F (Lt+l Kt+l K'+1) = 1 + rt '" t+1 'pr' st <CI Kpr Gleichgewichtsbedingung für den Gütermarkt (111) F (Lt, K~r' K~t) = C~ + C; + z* + K~~1+ K~;1 ; Gleichgewichtsbedingung für den Wertpapiermarkt (112) K~~1 + B~l = (1 - T~) wt Lt - c; . Die (modifizierte) Budgetrestriktion des Staates ist implizit in diesen Gleichungen enthalten und muß nicht gesondert aufgeführt werden. 7. Kriterien für ein unter Effizienzaspekten optimales staatliches Ausgabenund Einnahmensystem 7.1 Das Optimierungsmodell: Finanzpolitische Ziele und Instrumente In diesem dritten Kapitel wollen wir auf der Basis des zuvor entwickelten Modells Kriterien für den im Sinne des Paretianischen Effizienzkriteriums optimalen Einsatz der vom Finanzpolitiker steuerbaren Variablen ableiten. Finanzpolitische Zielvariablen sind das öffentliche Konsumgütervolumen und der öffentliche Kapitalstock, finanzpolitische Instrumentvariablen im vereinfachten Modell (109) bis (112) die Sätze der Steuern auf Lohnund Zinseinkommen, die Höhe der staatlichen Neuverschuldung sowie ggf. eine Lump-sum-Steuer. Wie mehrfach erwähnt, gehen wir wie in Teil I auch hier davon aus, daß das angestrebte Niveau an öffentlichen Konsumgütern mit z'~ exogen vorgegeben ist; es liegt also ein fixiertes Ziel vor. Die Höhe des öffentlichen Kapitalstocks dagegen ist variabel, und zur Bestimmung des zu realisierenden Zielwertes ist die Konkretisierung einer gesellschaftlichen Zielfunktion erforderlich, die die Präferenzen des entscheidenden Finanzpolitikers 8 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
114 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard wiedergibt. Simultan mit dem optimalen öffentlichen Kapitalstock erhält man über die Maximierung (oder Minimierung) dieser Präferenzfunktion die optimalen Werte der finanzpolitischen Instrumentvariablen, die die Realisierung der Ziele sicherstellen. Diese Interdependenz von Zielen und Instrumenten gilt jedenfalls in den für die aktuelle Finanzpolitik allein bedeutsamen Second-best-Modellen. Im Gegensatz zu Teil I erscheint es wenig sinnvoll, auch hier die Nutzenfunktion des repräsentativen Konsumenten einer einzelnen Generation t als gesellschaftliches Zielfunktional zu wählen. Da mit der Entscheidung für einen bestimmten öffentlichen Kapitalstock die Konsummöglichkeiten zukünftiger Generationen tangiert werden, erscheint die Annahme sinnvoll, daß der Finanzpolitiker deren Wohlfahrtsniveau durch Konkretisierung eines intergenerationellen Verteilungsurteils in seine Überlegungen einbezieht. Als naheliegende Verallgemeinerung der gesellschaftlichen Prä fe ren funktion aus Teil I soll hier angenommen werden, daß der Finanzpolitiker die Summe der Nutzenniveaus gegenwärtiger und zukünftiger Generationen bzw. ihrer repräsentativen Konsumenten 105 maximiert. Ohne nähere Begründung unterstellen wir allerdings, daß das Wohlergehen zukünftiger Generationen dem in der Gegenwart entscheidenden Politiker weniger wichtig ist als das der jetzt lebenden (und den Politiker wählenden) Generation. Formal soll diese Annahme dadurch berücksichtigt werden, daß die Nutzenniveaus zukünftiger Generationen mit einem positiven (und konstanten) Satz auf die Gegenwart abdiskontiert werden. Wenn der Planungszeitraum mit der Generation t = 1 beginnt, kann die soziale Zielfunktion durch (113) ~ ut (V, ci. c~+1) (1 + b) -t t=1 ausgedrückt werden. Dem Wohlergehen aufeinanderfolgender Generationen wird also bei den gegenwärtigen Entscheidungen eine immer geringer werdende Bedeutung beigemessen. Den Diskontierungsfaktor bezeichnen wir im folgenden als soziale Zeitpräferenzrate. Das gesellschaftliche Optimierungsproblem besteht dann in der Maximierung von (113) unter Beachtung des durch (109) bis (112) gegebenen Modells. Die formale Struktur dieser Optimierungsaufgabe kann vereinfacht werden, wenn man die Nachfragefunktionen (109) im Argumentbereich der Nutzenfunktion Ut in (113) berücksichtigt und aus (111) und (112) den privaten Kapitalstock eliminiert. Unsere Aufgabe lautet dann: 105 Damit werden intragenerationelle Verteilungsprobleme aus unserer Untersuchung ausgeklammert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Maximiere Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen f; vt (pt (1 - r~) wt, Gt) (1 + <5) -t t ~l unter der Nebenbedingung 106 (114) F (LI, pt-l c~ - B~tl - Gt-l, K!t) = C~ + (1 - r~) wt LI -B .;1 + K~;l + z* , wobei auch in (114) die Nachfragefunktionen (109) zu beachten sind. 115 Die Variablen pt und Gt können über T~+l und G~:l indirekt kontrolliert werden. Sie erlangen damit quasi Instrumentcharakter. Direkt beeinflußbar ist die öffentliche Neuverschuldung. Auf diesen Grundlagen beabsichtigen wir, in diesem Kapitel die folgenden Fragen zu diskutieren. - Ist die Behauptung richtig, daß eine proportionale Konsumsteuer einer proportionalen Einkommensteuer unter Effizienzgesichtspunkten vorzuziehen ist? Von welchen Bestimmungsgründen hängt die Wahl der "richtigen" Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen versus Konsum) ab? Dazu prüfen wir, ob bzw. unter welchen Bedingungen im Rahmen eines optimalen Steuersystems eine Besteuerung der Zinseinkommen erfolgen sollte. Nur im Fall Tr = 0 ist eine proportionale Konsumsteuer einer proportionalen Einkommensteuer vorzuziehen. - Kann mit dem Kriterium der ökonomischen Effizienz eine Aussage zugunsten einer analytischen oder einer synthetischen Einkommensbesteuerung abgeleitet werden? -Nach welchen Kriterien sollte die Wahl des öffentlichen Kapitalstocks erfolgen? -Welche Funktion kommt der Staatsverschuldung im Rahmen eines optimalen Systems öffentlicher Einnahmen zu? - Führt die Freistellung der Zinseinkünfte (und Ersparnisse) von der Besteuerung immer zu einer Erhöhung der geplanten privaten Ersparnisse? 106 Zur Eliminierung von K~r aus dem Argumentbereich von F (.) kann die (modifizierte) Gleichung (91b): Bt-l = pt-l C~ - Gt-l verwendet werden, wenn dort Bt -1 = K~r + B!t 1 berücksichtigt wird. S' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
116 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Antworten auf diese Fragen leiten wir aus den Bedingungen erster Ordnung des gesellschaftlichen Optimierungsproblems her. Zur Lösung dieser mehrstufigen Maximierungsaufgabe wird auf die Methode der dynamischen Programmierung zurückgegriffen. Eine kurze Charakterisierung dieser Technik und die Herleitung und Umformung der Optimal bedingungen finden sich im Anhang II/E. Im Text geben wir nur die Gleichungen an, die wir für unsere Argumentation benötigen. 7.2 Das optimale System öffentlicher Einnahmen und Ausgaben . .. a) ... bei variabler Staatsverschuldung und variablen Lump-sum-Steuern In diesem Abschnitt nehmen wir an, daß der Finanzpolitiker neben den Steuern auf Lohnund Zinseinkommen auch Lump-sum-Steuern erheben kann und daß die staatliche Verschuldungspolitik keinerlei Beschränkungen unterliegt. Die im Anhang abgeleitete Gleichung (11-10) erlaubt dann eine nähere Charakterisierung des staatlichen Güterziels. Entscheidungskriterium für die Höhe der staatlichen Investitionsausgaben ist danach, daß die Grenzproduktivität des öffentlichen Kapitalstocks (unter Berücksichtigung der Abschreibungen) der sozialen Zeitpräferenzrate entspricht. Diese Regel leuchtet intuitiv ein: Eine zusätzliche Einheit öffentlicher Investitionen bringt in der nächsten Periode einen in Konsumgütereinheiten ausgedrückten Ertrag von Cl FICl Kst; die soziale Zeitpräferenzrate (1 + b) gibt den gesellschaftlichen Wert einer in die nächste Periode transferierten Konsumgütereinheit an. Vom gesellschaftlichen Standpunkt sind zusätzliche öffentliche Investitionen lohnenswert, solange Cl F/Cl K st > (1 + b) gilt. Die optimale Höhe des öffentlichen Kapitalstocks ist dann bei Cl F/Cl Kst = (1 + b) gefunden. Eine höhere soziale Zeitpräferenz, d. h. eine geringere Gewichtung zukünftiger Generationen, hat einen niedrigeren öffentlichen Kapitalstock zur Folge. Gleichung (II-lI) des Anhangs zeigt im übrigen, daß die Grenzproduktivität des privaten Kapitalstocks mit der des öffentlichen Kapitalstocks übereinstimmen sollte. Als sozialer Diskontsatz bei der Wahl öffentlicher Investitionsprojekte ist unter den angegebenen Bedingungen also der Marktzinssatz (vor Steuern) zu wählen. Im Anhang wird außerdem abgeleitet, daß unter den genannten Annahmen 't w = 't T = 0 optimal ist; die staatliche Budgetbeschränkung (102) reduziert sich in diesem Fall auf OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 117 Bei der Realisierung des öffentlichen Konsumund Kapitalgüterziels sind also ausschließlich Lump-sum-Steuern (Ga< 0) und die staatliche Neuverschuldung einzusetzen. Das überrascht nicht, da mit beiden Einnahmeninstrumenten keinerlei Substitutionseffekte und damit keine Effizienzverluste verbunden sind. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß die öffentliche Verschuldung nicht zur Finanzierung der öffentlichen Investitionen herangezogen werden muß, da schon die Einnahmen aus der wie eine Lumpsum-Steuer wirkenden Gewinnsteuer im ,steady state' die öffentlichen Investitionsausgaben übersteigen, d. h. ClF Q = Cl K Kst = (1 + r) Kst > Kst . st Die Staatsverschuldung hat in unserem Modell ausschließlich die Funktion, durch Intervention auf dem Kapitalmarkt für die gesellschaftlich erwünschte Höhe des privaten Kapitalstocks zu sorgen. Wie schon erwähnt, ist diese dadurch bestimmt, daß die Grenzproduktivitäten von öffentlichem und privatem Kapitalstock gleich sind und mit der sozialen Zeitpräferenzrate übereinstimmen. Dem bei optimalem Einsatz der finanzpolitischen Instrumente realisierten Pareto-Optimum kommt zwar als normativem Referenzrahmen einige Bedeutung zu, nicht aber als Handlungsanweisung für die praktische Finanzpolitik. Dazu ist der Realitätsgehalt der zugrunde liegenden Annahmen einfach zu gering. Die aktuelle Steuerpolitik kann nicht oder nur in beschränktem Maße auf Lump-sum-Steuern zurückgreifen, und die öffentliche Neuverschuldung unterliegt in der Regel bestimmten Beschränkungen. Diese Einwände werden im folgenden sukzessive berücksichtigt. b) ... bei variabler Staatsverschuldung, aber Ausschluß von Lump-sum-Steuern Wir untersuchen jetzt, wie die Ergebnisse des vorigen Abschnitts zu modifizieren sind, wenn Lump-sum-Steuern als finanzpolitische Instrumentvariablen ausgeschlossen werden. Im formalen Optimierungskalkül des Anhangs IIIB kann diese Restriktion einfach dadurch berücksichtigt werden, daß die Gleichungen (11-3) und (II-8) außer acht bleiben. Die Ergebnisse ändern sich dann nur insofern, als Gleichung (11-15) entfällt. Die qualitative Bestimmung des staatlichen Güterziels dagegen bleibt unverändert (Gleichung (11-10)). Nach wie vor sind die öffentlichen Investitionsausgaben bis zu dem Punkt auszudehnen, an dem die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
118 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Grenzproduktivität des öffentlichen Kapitalstocks mit der sozialen Zeitpräferenzrate übereinstimmt. Und die Allokation der für Investitionen zur Verfügung stehenden Ressourcen ist in dem Sinne effizient, daß die Grenzproduktivität des öffentlichen Kapitalstocks gleich der des privaten ist. Im vorigen Abschnitt wurde erläutert, daß diese übereinstimmung der Grenzprodukte durch entsprechenden Einsatz der Staatsverschuldung auf dem Kapitalmarkt bewirkt wird. Der zur Realisierung der staatlichen Güterziele erforderliche steuerpolitische Instrumenteinsatz bestimmt sich jetzt aus den Gleichungen (II-13) des Anhangs. Definiert man die kompensierten Nachfrageelastizitäten durch so wird (II-13) nach Eliminierung von (f-l - 1) ZU 107 p aaa = cSaa , a (115) T 10 T (1 _ Tw) (aLL -aaL) = T, 00) (aLa - O"aa) Im Kapitel 6, Abschnitt 6 b, haben wir ausführlich aufgezeigt, daß eine proportionale Besteuerung des Lohneinkommens einer proportionalen Konsumausgabensteuer ökonomisch äquivalent isti°8• Gleichung (111) ermöglicht dann eine überprüfung der in der Literatur häufig zu findenden Behauptung 109, daß eine Besteuerung des Konsums vom effizienztheoretischen Standpunkt einer Besteuerung des Einkommens vorzuziehen ist. Offensichtlich muß dann 7:r = 0 sein. Bei endlichen (kompensierten) Nachfrageelastizitäten ist das nach (115) genau dann der Fall, wenn (116) ist. Im Anhang II/e zeigen wir, daß (116) wiederum äquivalent ist mit der Bedingung (117) Als Ergebnis kann damit festgehalten werden: Unter der Voraussetzung, daß sich der Staat im erforderlichen Umfang verschulden kann, gilt: Eine ausschließliche Besteuerung der 107 Dabei wurde SLa = - SaL aus (II-14) berücksichtigt. 108 ••• unter der Voraussetzung, daß die öffentliche Verschuldungspolitik keinen Beschränkungen unterliegt. 109 Vgl. z. B. die Literaturhinweise in Kapitel 5. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 119 Konsumausgaben ist gen au dann optimal, wenn die kompensierten Nachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz für die in den beiden Lebensabschnitten einer Generation konsumierten Güter gleich sind. Diese Schlußfolgerung stimmt mit dem in Teil I auf S. 49 angegebenen Satz überein. Genau wie dort gilt hier, daß die genannte Bedingung erfüllt ist, wenn die Nutzenfunktion schwach separabel ist zwischen Arbeit und den in den beiden Lebensabschnitten konsumierten Gütermengen sowie homothetisch in den letzteren. Das Standardbeispiel für Nutzenfunktionen dieser Art ist die Funktion (118) U = (Xl log Ci + a2log Ca + (XSlog (L - L) mit ~ (Xi = 1 . , Auch die weiteren Ausführungen in Teil I gelten hier analog, so daß auf eine Wiederholung verzichtet werden kann. Zusätzlich soll allerdings auf die folgenden Punkte hingewiesen werden: 1. Einige Autoren, z. B. Bradford/Rosen (1976, 96) und Feldstein (1978, 33), leiten die Bedingungen für die effizienztheoretische überlegenheit aus den Optimalbedingungen des statischen Modells ab, indem sie die Güter 1 und 2 einfach als Konsum des gleichen Gutes in unterschiedlichen Perioden interpretieren. Bei diesem Vorgehen übersieht man allzu leicht, daß dieses Ergebnis ganz wesentlich von der Annahme einer variablen Staatsverschuldung abhängt. Erst durch die explizite Formulierung eines intertemporalen Modells wird klar, daß die übereinstimmung der kompensierten Nachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz nur dann die Optimalität einer Konsumsteuer begründet, wenn gleichzeitig angenommen wird, daß mit dem Einsatz der staatlichen Verschuldungspolitik eine effiziente Allokation zwischen öffentlichen und privaten Investitionen sichergestellt wird. Im nächsten Abschnitt werden wir die Struktur des optimalen Steuersystems untersuchen, unter der Annahme, daß die öffentliche Neuverschuldung bestimmten Beschränkungen unterliegt. 2. Nutzenfunktionen vom Cobb-Douglas-Typ (118) werden oft in empirischen Untersuchungen über die aus Lebenszyklusmodellen abgeleitete Konsumfunktion unterstellt, da sie einen konstanten Anteil des Gegenwartskonsums am Lebenseinkommen implizieren. Damit werden Bedingungen wie (116) oder (117) aber quasi als Annahme eingeführt und können nicht - wie erforderlich - anhand des empirischen Materials auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden. Ökonometrische Untersuchungen zur Ermittlung der das optimale OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
126 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Wert der aus den theoretischen Modellen abgeleiteten Ergebnisse für die praktische Finanzpolitik angedeutet werden. Die modelltheoretische Grundlage der vorangegangenen Analysen bildete jeweils ein allgemeines Gleichgewichtsmodell, das die als relevant erachteten ökonomischen Grundzusammenhänge erfassen soll. Die Werte der zu erklärenden oder endogenen Variablen hängen dabei insbesondere von den Werten der finanzpolitischen Instrumente ab. Diese sind so zu wählen, daß einerseits die vom Finanzpolitiker gewünschte Verteilung der verfügbaren Einkommen oder Güter soweit wie möglich sichergestellt wird, andererseits aber die Verluste an allokativer Effizienz möglichst gering gehalten werden. Beide Zielkategorien lassen sich durch Vorgabe einer gesellschaftlichen Präferenzfunktion erfassen, die es unter Beachtung der die Struktur der Ökonomie beschreibenden Gleichungen zu maximieren gilt. Aus den Bedingungen erster Ordnung des gesellschaftlichen Optimierungsproblems werden dann in erster Linie qualitative Entscheidungsregeln für den zieladäquaten Einsatz der finanzpolitischen Instrumente abzuleiten versucht. Konstitutiv für die Theorie optimaler Besteuerung ist dabei die Grundvoraussetzung, daß eine auf die individuelle Leistungsfähigkeit Bezug nehmende (effizienzneutrale) Pauschbesteuerung finanzpolitisch nicht praktikabel ist, z. B. weil Informationen über eine geeignete Steuerbemessungsgrundlage fehlen und in der Regel die Steuererhebungskosten zu hoch sind. Der Fiskus muß deshalb zur Durchsetzung seiner Ziele auf die Besteuerung von leicht beobachtbaren Größen, wie Einkommen oder Konsum, zurückgreifen. Die entsprechende Bemessungsgrundlage unterliegt aber im allgemeinen der Kontrolle des Steuerzahlers, der auf die Besteuerung mit Änderungen seines Nachfrageund Angebotsverhaltens reagieren wird. Die dabei auftretenden Substitutionseffekte verursachen einen Verlust an allokativer Effizienz, der unter Beachtung der Verteilungszielsetzung möglichst gering zu halten ist. Damit bewegen wir uns quasi per Annahme im Bereich der sogenannten Theorie des Zweitbesten ("second best"), die gerade dadurch charakterisiert ist, daß über die technologischen Restriktionen und Marktgleichgewichtsbedingungen hinaus politisch und/oder institutionell begründete und vermeintlich unabänderbare Nebenbedingungen existieren, die die vollständige Realisierung der paretianischen Optimalbedingungen ausschließen. In unserem Zusammenhang ist damit insbesondere die Beschränkung gemeint, daß Lump-sum-Steuern bzw. unter bestimmten Annahmen äquivalent damit: die staatliche Neuverschuldung als staatliche Instrumentvariable nicht zur Verfügung stehen. Die Theorie optimaler öffentlicher Einnahmen macht sich dann die grundlegende OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 127 Erkenntnis der Ökonomie des Zweitbesten zunutze, die wie folgt lautet: Kann in einem oder mehreren Bereichen der Volkswirtschaft die optimale Politik, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchgeführt werden, so ist es in der Regel sinnvoll, auch in anderen Sektoren der Ökonomie von den ein Pareto-Optimum charakterisierenden Optimalbedingungen abzuweichen. Würde also z. B. die dem steuerpolitischen Ideal entsprechende Besteuerung der individuellen natürlichen Fähigkeiten durch eine in bezug auf ihre Effizienzwirkungen unvollkommene Einkommensteuer approximiert, kann und wird es im allgemeinen sinnvoll sein, auch auf den Gütermärkten von einer Realisierung der paretianischen Optimal bedingungen abzusehen. Das bedeutet aber gerade, daß eine Besteuerung von Gütern finanzpolitisch rational ist. Der wesentliche Grund für diese Maßnahme ist darin zu sehen, daß auf diese Weise die mit der Erhebung einer Einkommensteuer verbundenen Unvollkommenheiten teilweise kompensiert werden können. In der Beantwortung der Frage, wie diese kompensierenden Störungen finanzpolitisch zu gestalten sind, d. h. nach welchen Kriterien und Bestimmungsgründen die Steuern zieladäquat eingesetzt werden sollten, ist der eigentliche Inhalt der Theorie optimaler öffentlicher Einnahmen zu sehen. Im deutschsprachigen Raum wird dieser Theorie allerdings erhebliche Skepsis entgegengebracht. So bemängelt etwa Schmidt (1980, 156) an der "Optimal-taxation"-Literatur die "Kompliziertheit der Analyse und den esoterischen Anstrich der Literaturbeiträge"; Albers (1977, 126) sieht in den zugrunde liegenden Optimierungsansätzen schlichtweg "Irrwege" der Volkswirtschaftslehre, und Littmann läßt in seiner Abhandlung über "Problemstellung und Methoden der heutigen Finanzwissenschaft" die gesamte Allokationstheorie "zu einer esoterischen oder gar sterilen Konstruktion verkümmern" (1977, 104). Diese Kritik muß erstaunen angesichts der zu Anfang erwähnten Tatsache, daß in den Monographien z. B. von Haller (1971) und Neumark (1970) einerseits, den Theorien zur optimalen Besteuerung andererseits, in bestimmten Teilbereichen durchaus eine Übereinstimmung von Problemstellung, theoretischem Bezugsrahmen und, wie noch zu zeigen sein wird, von Ergebnissen festzustellen ist. So findet sich das Grundproblem des sich auf die Analyse von Effizienzaspekten beschränkenden Teils der Literatur zur optimalen Besteuerung in grundsätzlich ähnlicher Weise auch in den Arbeiten Hallers und Neumarks. Haller behandelt diese Fragestellung unter der Überschrift: "Ziel der optimalen Verwendung der Produktionsmittel" (1971, 214 ff.), Neumark im Abschnitt: "Der Grundsatz der Vermeidung ungewollter Folgen steuerlicher Beeinträchtigungen des Wettbewerbs" (1970, 261 ff.). In Kapitel 4, Ab- '3chnitt 4.1, wurde außerdem gezeigt, daß auch bei Berücksichtigung des OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
128 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Distributionsaspekts eine enge Beziehung zu den Arbeiten von Haller und Neumark feststellbar ist. Zu fragen ist dann aber doch, wodurch die Vorbehalte gegen die neueren angelsächsischen Entwicklungen der Steuertheorie begründet sein könnten. Die Tatsache, daß die Theorie optimaler Besteuerung als ökonomischen Bezugsrahmen in der Regel ein marktwirtschaftliches Konkurrenzmodell unterstellt, dürfte auf keine allzu großen Einwände stoßen. Den rationalen Steuersystemen von Haller und Neumark liegt in den relevanten Abschnitten ebenfalls ein marktwirtschaftliches System bei vollkommener Konkurrenz zugrunde, und auch Albers geht z. B. bei der Herleitung der "Ziele und Bestimmungsgründe der Finanzpolitik" von einem marktwirtschaftlichen Konkurrenzgleichgewicht aus (1977, 131 ff.). Die Vermutung ist vielleicht nicht unbegründet, daß die vehemente Kritik an der Allokationstheorie allgemein und der Theorie optimaler Besteuerung insbesondere auf die dort vorgenommene Transformation der ökonomischen Problemstellung in ein formalmathematisches Optimierungsproblem zurückzuführen ist, das mit zum Teil recht anspruchsvollen analytischen Methoden gelöst wird. Nun ist über den Wert und die Gefahren der Verwendung mathematischer Methoden in den Wirtschaftswissenschaften viel geschrieben worden, und es erscheint müßig, die Diskussion hier noch einmal aufzurollen. Wir meinen, daß die Mathematik ein nützliches Hilfsmittel bei der Analyse ökonomischer Probleme sein kann und unvoreingenommen dort verwendet werden sollte, wo ihr Einsatz eine schnellere und leichtere Durchdringung komplexer ökonomischer Probleme erlaubt als eine rein verbale oder graphische Argumentation. Beurteilungskriterium für den Wert einer wissenschaftlichen Untersuchung sollte weniger das verwendete methodische Instrumentarium als vielmehr der in ihr erzielte Erkenntnisfortschritt sein. Lange vor der jüngsten US "An gebotswoge" (Schmidt (1974, 31)) finanzwissenschaftlicher Publikationen zur Theorie optimaler Besteuerung hat Samuelson die Verwendung mathematischer Methoden drastisch, aber u. E. so zutreffend charakterisiert, daß ein längeres Zitat angemessen erscheint: "To get to some destinations it matters a great deal whether you go afoot or ride by a train. No wise man studying the motion of a top would voluntary confine hirns elf to words, forswearing all symbols. 11-5 Man beachte, daß Ramsey schon 1927 einen fundamentalen und auch heute noch lesenswerten Beitrag zur Theorie optimaler Besteuerung veröffentlicht hat (Ramsey (1927)). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 129 Similarly, no sensible person who had at his command both the techniques of literary argumentation and mathematical manipulation would tackle by words alone a problem like the fo11owing: Given that you must confine a11 taxes to excises on goods or factors, what pattern of excises is optimal for a Robinson Crusoe or for a community subject to prescribe norms?" (Samuelson (1952, 64)). Wir werden auf diese Frage noch zurückkommen und beispielhaft verdeutlichen, daß die von uns verwendeten mathematischen Verfahren von den erzielten Ergebnissen her gerechtfertigt sind. Bevor wir zu einer finanzwissenschaftlichen Würdigung der herausgearbeiteten Ergebnisse kommen, muß kurz auf den Erkenntnisanspruch der Theorie eingegangen werden, da dieser bei der Beurteilung der Ergebnisse nicht außer acht gelassen werden sollte. Zumindest beim gegenwärtigen Forschungsstand wäre es sicherlich ein Mißverständnis, wenn man von der Optimal-taxation-Literatur Aussagen erwarten würde, wie: "Der optimale Grenzsteuersatz einer linearen Einkommensteuer (mit Freibeträgen) beträgt 58,6 Prozent" 116. Nach dem Selbstverständnis der meisten Autoren beansprucht die Theorie in erster Linie, Argumentationshilfen bei der Diskussion steuerpolitischer Grundsatzfragen zu liefern und die Faktoren und Wirkungszusammenhänge zu erhellen, die bei der Konzeption eines "rationalen" oder "optimalen" Steuersystems zu berücksichtigen sind. Auf der Herausarbeitung qualitativer Erkenntnisse über die Zieladäquanz steuerpolitischer Maßnahmen sowie über die Abhängigkeit des Instrumenteinsatzes von vorgegebenen Zielen lag auch der Schwerpunkt unseres Interesses, nicht etwa auf einer finanztheoretischen Beurteilung einzelner Vorschriften im geltenden Steuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ergebnisse unserer Arbeit lassen sich nun in solche mit positivem und solche mit negativem Aussagegehalt unterteilen. Der positive Aussagegehalt besteht im allgemeinen darin, daß die Theorie unter bestimmten Annahmen eine nähere Charakterisierung der optimalen Steuersystemstruktur vermittelt, eine genauere Erfassung des Konflikts bzw. Zusammenspiels von Effizienzund Distributionsaspekten bei der Wahl eines Steuertarifs ermöglicht und eine Konkretisierung des Informationsbedarfs erlaubt, der für die praktische Reform des aktuellen Steuersystems erforderlich ist. 116 Mit dieser Erkenntnis leitet Broome (1975) seinen (ironischen) Beitrag "An Important Theorem on Income Tax" ein. Auch Praktikabilitätsgesichtspunkte werden von Broome hinreichend bedacht: "A tax rate of 2/3 is more convenient to administer, and probably more attractive to politicans, than 2 - 12." (1975, 651) 9 Schriften d. Vereins f. Socialpolltik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
130 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß nicht nur bezüglich des methodischen Vorgehens eine weitgehende übereinstimmung zwischen der Theorie optimaler Besteuerung und z. B. Hallers Konzeption eines rationalen Steuersystems (1980, 176) vorliegt, sondern daß darüber hinaus eine überraschende Ähnlichkeit auch in einigen Ergebnissen der Studien von Haller (1971) und Neumark (1970) einerseits, der optimalen SteuertheoTie andererseits, festgestellt werden kann. So stimmt die von Neumark (1970, 391) gezogene Schlußfolgerung, daß differenzierende Verbrauchsteuern unter allokationsund redistributionspolitischen Aspekten überflüssig sind, sofern eine allgemeine Umsatzsteuer in Kombination mit einer (ausgeprägt) progressiven Einkommensteuer erhoben wird, durchaus mit den Ergebnissen unserer Analyse überein - zumal die allgemeine Umsatzsteuer z. B. von Haller (1971, 197 ff.), aber auch von Neumark (1970) mit dem Hinweis auf "Steuerwiderstände" begründet wird. Nur die theoretische Analyse zeigt die genauen Bedingungen auf, unter denen dieses Ergebnis richtig ist: zum einen muß der Tarif der Einkommensteuer optimal ausgestaltet sein, zum anderen ist die schwache Separabilität aller Nutzenfunktionen zwischen Freizeit und den besteuerbaren Konsumgütern erforderlich. Konkretisiert wird durch das formale Modell auch die Abhängigkeit solcher Aussagen von den finanzpolitischen Instrumenten. Ist die optimale Einkommensteuer indirekt progressiv, sind die angegebenen Behauptungen Hallers und Neumarks nur gültig, wenn neben der schwachen Separabilität auch gefordert wird, daß die Präferenzordnungen bezüglich der Konsumgüter quasi-homothetisch sind. Es ist schwer vorstellbar, wie diese Zusammenhänge ohne die Verwendung eines exakten mathematischen Modells hätten aufgedeckt werden können. Das gleiche gilt für die aus nahezu allen Ergebnissen deutlich werdende Tatsache, daß die Effizienzaspekte eines optimalen Steuersystems maßgeblich durch die jeweiligen kompensierten Nachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz bestimmt werden. Ökonomisch ist dies dadurch zu erklären, daß steuerlich bedingte Effizienzverluste in den Substitutionseffekten der Slutsky-Gleichung zum Ausdruck kommen. Bedauerlicherweise scheinen für den deutschsprachigen Raum bislang keine empirischen Untersuchungen zur Berechnung der relevanten Elastizitäten vorzuliegen. Obwohl häufig vermutet, dürfte dies nicht auf konzeptionelle Schwierigkeiten bei der Ermittlung von einkommenskompensierten Nachfrageelastizitäten zurückzuführen sein. Sind nämlich die "normalen" Preisund Einkommenselastizitäten bekannt, können die kompensierten Elastizitäten ohne Schwierigkeiten berechnet werden (vgl. etwa Hasenkamp (1980, 29)). Der eigentliche Grund für das Fehlen entsprechender ökonometrischer Schätzungen ist u. E. darin zu OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 131 sehen, daß erst die neuere Literatur zur Theorie optimaler Besteuerung auf die enorme Bedeutung und die zentrale Stellung der kompensierten Nachfrageelastizitäten in bezug auf den Lohnsatz aufmerksam gemacht hat. Und es wird sicherlich noch einige Zeit dauern, bis die Forschungsinteressen von Finanzwissenschaftlern und Ökonometrikern in diesem Punkt übereinstimmen. Die bislang vorliegenden empirischen Arbeiten von Harris/MacKinnon (1979) und Atkinson/Stern/Gomulka (1980) lassen vermuten, daß ein Fortschritt auf diesem Gebiet vor allem durch die enge Zusammenarbeit von theoretisch orientierten Finanzwissenschaftlern und finanzwissenschaftlich interessierten Ökonometrikern zu erreichen ist 117• Auch ohne genaue empirische Informationen konnten einige recht bemerkenswerte qualitative Ergebnisse abgeleitet werden. Immerhin sind uns jetzt die genauen Bedingungen bekannt, unter denen eine Besteuerung der Zinseinkommen unter Effizienzaspekten sinnvoll ist; die Funktionen von Verbrauchund Einkommensteuern in einem rationalen Steuersystem wurden deutlich; wir kennen die grundlegenden qualitativen Bestimmungsgründe für eine wohlfahrtserhöhende Reform des Steuersystems, und wir wissen genaueres über die Abhängigkeit von Konzeptionen rationaler Steuersysteme von den zur Verfügung stehenden finanzpolitischen Instrumenten sowie der Struktur der individuellen Nutzenfunktionen. Und unsere Analyse zeigt auch, daß die Absicht der Bundesregierung, die Struktur des deutschen Steuersystems langfristig auf ein stärkeres Gewicht der indirekten Steuern hin zu ändern, bei relativ schwachen Annahmen weder unter Effizienznoch Verteilungs aspekten gerechtfertigt ist. Ergebnisse mit negativem Aussagegehalt sind beispielsweise dadurch charakterisiert, daß sie einige weithin akzeptierte Schlußfolgerungen über eine effiziente und/oder gerechte Besteuerung in Frage stellen oder aufzeigen, daß bestimmte traditionelle Besteuerungsgrundsätze und Steuerreformempfehlungen nur unter ganz bestimmten Bedingungen gültig sind. Interessant und keineswegs selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang die unter Voraussetzung bestimmter InterpretationskonvenHonen aufgedeckte Ziel-Instrument-Zuordnung: Verbrauchsteuern werden unter bestimmten Bedingungen zur Erreichung des Verteilungsziels eingesetzt, Einkommensteuern zur effizienten Erfüllung der Allokationsaufgabe. Damit wird die in der Literatur - z. B. bei Wittmann (1980) - zu findende Ziel-Instrument-Zuordnung ins gen aue Gegenteil verkehrt. 111 Vgl. aber auch die Arbeit von Deaton (1977), der als exzellenter Ökonometriker u. a. die Finanzwissenschaft als Anwendungsgebiet gewählt hat. 9+ OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
132 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Erwähnenswert scheint ferner der aufgedeckte Zusammenhang zwischen wohlfahrtsmaximierenden Besteuerungsprinzipien und der insbesondere von Haller (1971), (1972 - 73) vertretenen Steuererhebung nach der Vorschrift eines gleichen relativen Opfers. Gezeigt und an Hand einer von Haller selbst gewählten Nutzenfunktion verdeutlicht wird, daß eine Besteuerung nach dem gleichen relativen Opfer bei Zugrundelegung einer logarithmischen sozialen Wohlfahrtsfunktion realisiert wird, wenn die Nutzenniveaus von Haushalten mit hohem Einkommen vom Finanzpolitiker höher gewichtet werden als diejenigen von "armen" Haushalten. Ob diese Implikation bewußt und/oder erwünscht ist, sei dahingestellt. Hallers Forderung nach einer Steuererhebung für Allokationszwecke gemäß einem gleichen relativen Opfer enthält also zwei normative Elemente. Zum einen wird als Konvention festgelegt, was unter verteilungsneutraler Besteuerung zu verstehen ist; zum anderen wird damit aber implizit auch eine bestimmte soziale Wohlfahrtsfunktion, also ein ganz konkretes Umverteilungsziel festgelegt. Die Vorstellung von Haller (1971, 97 ff.), daß die Besteuerung nach dem gleichen relativen Opfer und die Konzeption einer Redistributivsteuer voneinander unabhängig sind, beinhaltet, daß dem endgültig gewählten Progressionsverlauf zwei unterschiedliche Werturteile über vertikale Gerechtigkeit zugrunde liegen, was kaum rational sein kann. Auch in Teil 11 unserer Untersuchung konnten einige häufig vorgebrachte Begründungszusammenhänge als revisionsbedürftig ausgewiesen werden. So die Behauptung, daß eine allgemeine Konsumsteuer unter allokativen Aspekten vorteilhafter sei als eine allgemeine Einkommensteuer, weil diese das Sparen diskriminiere (Krause-Junk (1977, 341), Musgrave/Musgrave/Kullmer (1977, Bd. 2, 32)). Im Rahmen eines theoretischen Modells präzisieren wir die Bedingungen, unter denen diese Schlußfolgerung richtig ist. Deutlich wird, daß sie sowohl von der Struktur der Nutzenbzw. Nachfragefunktionen abhängt als auch von der Verfügbarkeit anderer finanzpolitischer Instrumente. Insgesamt dürfte ihr Gültigkeitsbereich nur recht gering sein. Im gleichen Zusammenhang wird eine Freistellung der Zinseinkünfte von der Besteuerung mit dem Argument begründet, daß dadurch das private Sparen zunehme und das wirtschaftliche Wachstum gefördert werde (Timm (1981, 199 und 214 f.); Schmidt (1980, 144)). Unter Zugrundelegung einer konkreten Nutzenund Produktions funktion zeigen wir, daß das genaue Gegenteil richtig sein kann, eine Nicht-Besteuerung der Zinseinkünfte (und Ersparnisse) die geplanten privaten Ersparnisse und damit den privaten Kapitalstock also reduzieren würde. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 133 Hingewiesen sei schließlich auf die Implikationen des Ergebnisses, daß die staatliche Neuverschuldung im Rahmen eines Life-cycle-Modells einem bestimmten Einsatz von Lump-sum-Steuern/Transfers ökonomisch äquivalent ist. Diese Äquivalenz ist vor allem im Zusammenhang mit der Diskussion um die "Lastverschiebung" durch öffentliche Verschuldung interessant. Bekanntlich wird dort untersucht, ob mit der Finanzierung eines gegebenen staatlichen Ausgabenprogramms durch Neuverschuldung statt durch Steuererhebung eine Einbuße (Last) an privaten Konsumgütern verbunden ist. Eine solche Behauptung findet sich z. B. bei den Vertretern des sog. "Wachstumsansatzes" mit der Begründung, daß die Kreditalternative eine Verringerung der privaten Produktionskapazität und damit langfristig ein ständig geringeres Sozialprodukt zur Folge hat, während die Steueralternative überwiegend eine Verdrängung des privaten Konsums bewirkt. In unserem Referat wird jedoch verdeutlicht, daß diese Schlußfolgerung im allgemeinen nicht gültig ist. Eine gesamtwirtschaftlich relevante "Last" aus der Verdrängung privater Investitionen kann in unserem Modell überhaupt erst auftreten, wenn die Einsatzmöglichkeiten des steuerpolitischen Instrumentariums irgendwelchen Beschränkungen unterworfen sind, insbesondere der Einschränkung, daß Lump-sum-Steuern nicht im erforderlichen Ausmaß eingesetzt bzw. variiert werden können. Insofern erscheint es wenig sinnvoll, von einer "Zusatzlast" der Staatsverschuldung zu sprechen; erst im Zusammenhang mit den Beschränkungen, denen die als Alternative betrachtete Steuerpolitik unterliegt, treten ökonomische Differentialwirkungen und damit eine mögliche "Zusatzlast" auf. Diese Schlußfolgerung relativiert jedenfalls die in der Literatur zu findende Behauptung (z. B. Gandenberger (1980, 28)), daß der "Kern der Analyse" davon unberührt bleibt, welche Steuer als Alternative zur Kreditfinanzierung betrachtet wird. Zu prinzipiell gleichen Ergebnissen würden wir im übrigen auch dann kommen, wenn "Last" nicht als Wachstumseinbuße, sondern im Sinne Buchanans als Nutzeneinbuße definiert würde. Ja, es wäre dann sogar eine - gegenüber der traditionellen Ansicht - paradoxe Lastthese ableitbar. Nicht die wie Lump-sum-Einnahmen wirkenden Krediteinnahmen, sondern die verzerrenden Produktund Faktorsteuern implizieren beim Vergleich Steuerversus Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben eine ,excess burden'. Erwähnenswert erscheint eine zweite Implikation der angegebenen Äquivalenzbeziehung. Vor allem in der tagespolitischen Diskussion, aber auch in einigen finanzwissenschaftlichen Veröffentlichungen wird die öffentliche Neuverschuldung immer noch als sich kreislaufmäßig ergebende Restgröße dargestellt, auf die nur dann zurückgegriffen werden sollte, wenn die Steuereinnahmen nicht "ausreichen". Die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
134 Manfred Rose und Wolf gang Wiegard Aquivalenz mit der Erhebung von bestimmten Lump-sum-Steuern/ Transfers führt diese Sichtweise ad absurdum. Zwar wird die steuerpolitische Relevanz einer Lump-sum-Steuer bestritten, nicht aber ihre "wohlfahrtsökonomische Überlegenheit" (Neumark (1971, 26, Fn. 38)). Da die ökonomischen Wirkungen der staatlichen Neuverschuldung denen von Lump-sum-Steuern entsprechen, trifft die "wohlfahrtsökonomische Überlegenheit" auch für die Staatsverschuldung zu. Sie sollte endlich unvoreingenommen als den Steuern gleichwertiges und bei der Realisierung bestimmter Ziele sogar überlegenes einnahmenpolitisches Instrument angesehen werden. Diese beispielhafte Aufzählung möge genügen, um den Wert der Theorie optimaler öffentlicher Einnahmen für die Konzeption rationaler Steuersysteme klarzumachen. Das breite Anwendungsspektrum und die Fülle an neuen Erkenntnissen dürften nur die FinanzwissenschaftIer enttäuschen, die von der Theorie optimaler Besteuerung die endgültige Lösung aller steuertheoretischen Probleme erwartet haben, nicht aber diejenigen, die der Optimal-taxation-Literatur mit realistischen Erwartungen gegenüberstehen und die Ergebnisse unvoreingenommen mit unserem bisherigen Erkenntnisstand vergleichen. Summary In a general equilibrium context we try to throw some light on the structure or direction of optimal taxes and bring out some of the information al requirements needed for actual tax reform. The main results of the optimal taxation literature are confronted with conventi on al wisdom as contained for example in the works of Haller (1971) and Neumark (1970). On the basis of a closed economy with consumption goods only the following kind of questions will be dealt with in Part I: - From an efficiency point of view, is there any reason for an uniform rate structure of commodity taxes? And if not, what are the reasons for taxing goods at different rates? -Is it possible to identify changes in tax rates that represent a partial welf are improvement in that, although falling short of the optimum, they represent a step in the right direction? - Wh at is a proper interpretation of the principle of vertical equity and how is it related to the ability to pay tradition? - Can we assign direct taxation to achieving equity and indirect taxation to efficiency or are direct taxes superior on both equity and efficiency grounds? OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 135 In Part 11 we formulate an explicit intertemporal model with over lapping generations and life-cycle savings. In addition to taxes we allow for the possibility of debt policy. The following questions are of special interest: - Wh at is the proper tax treatment of savings (consumption versus income taxes)? - Should income from different sources be taxed at different rates? - What are the principles for an optimal public debt policy? Can we expect a stimulation of savings and economic growth if interest income is set tax free? The aim of our analysis is not to yield definite policy recommendations; rather it seeks to provide insights into the way of thinking about public policy. Mathematischer Anhang zu Teil I Anhang IIA Durch Differentiation von (der Index h wird zur Vereinfachung der Schreibweise weggelassen) V (PI' ... , Pn, W (1 - 1"10)' G, z) = U (L (PI' ... , Pn• W (1 -1"w)' G, Z), xl (.) • • ••• X" (.)) nach den Variablen G, Pj' W (1 -rw) erhält man ~~=_a~~+~~~ aGa LaG i ~l a xi a G _Cl~=~~+~~~ a Pi a L Cl Pi i ~1 a xi a Pi av au ClL n au Cl Xi ~------- + L ----~--~--~ a W (1 -1"w) aL Cl W (1 -1"w) i~l a xi a W (1 -1"w) Setzt man in diese Gleichungen die Bedingungen erster Ordnung (3) ein und berücksichtigt die aus der Budgetgleichung des Haushalts ableitbaren Beziehungen n aXi aL i~l Pi -----aG = W (1 -rw) -----aG + 1 n a~ aL .L Pi -~--- + Xi = W (1 - r",) -~--- '~l <;J Pj <;I Pj n a x· aL L Pi ~ , = W (1 -rw) " W (1 _ ~w) + L • i~l <;I W (1 - r",) 0, erhält man OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
142 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard 1. Unter Berücksichtigung der Symmetrie der Substitutions effekte (Sik = Ski) wird das Gleichungssystem (36) in ausführlicher Schreibweise zu Tl q1 S11 + T2 q2 Sl!2 + ... + T" qn Sln = - (1 - e) xl Tl ql Snl + T2 q2 Snl + ... + Tn qn Sn" = - (1 - e) Xn . Dividiert man die k-te Gleichung durch xk und erweitert den i-ten Summanden auf der linken Seite mit (1 + Ti), erhält man mit der Definition in Matrixschreibweise: 1e (1-17) an1 •.• an" __ 1 + Tn _ 1e Die Systemmatrix ist regulär, so daß nach der eramer-Regel aufgelöst werden kann: i-te Spalte ian - (1 - e) ... 01" (1-18) T 0,,1 - (1 - e) ... an" ~=----------------------- 1 + 'l:i 011 .•• anl ... (Jui ... Aus den schon mehrmals angegebenen Gleichungen .. . 2: Pi Sik - 10 SL1' = 0 .=1 erhält man durch geeignete Umformung die Gleichungen (1-19) " 2: akt = - akL . ;=1 k = 1, ... , n Annahmegemäß haben alle (JkL den gleichen Wert. Wir wollen ihn mit aL bezeichnen. Der Wert der Determinante im Nenner bleibt unverändert, wenn zur i-ten Spalte alle anderen Spalten addiert werden (vgl. z. B. Hadley (1961, 40». Die Elemente der i-ten Spalte sind dann wegen (1-19) gerade gleich - °L' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 143 Multipliziert man nun noch jedes Element der i-ten Spalte der Zählerdeterminante mit 0d(l - 61) und die Determinante selbst mit (1 - e)!oL 120 , stimmen die (umgeformten) Determinanten in Zähler und Nenner überein und man erhält 161 2. Vorausgesetzt wird jetzt (1-16) bzw. _T_l __ 1 + Tl -1 + T" für alle k = 1, ... , n . T' Wir setzen im folgenden T = --'- für alle i = 1, ... , n. 1 + Ti Die k-te Zeile von(I-17) wird dann zu n T .~ 0ki = - (1 - 61) 1=1 Wegen (1-19) folgt daraus aber (1 - 61) und damit unsere Behauptung. Anhang I1K Gleichung (69) kann man umformen zu H (yh ).1' Cl V! ) o = ~ --- - T,oW h --- + 1 /I=I.U Cl G H = ~ (1 - eh) h=1 bei Beachtung der Definitionen (73) und (74). für alle k = 1, ... , n a Lh 3 Lit In (70) berücksichtigen wir -",-- = - W" I (1 ) sowie die in (1-3) o Tw W' -Tw angegebene Slutsky-Gleichung und erhalten nach Auflösung fIT,. ~ (wh)2 S~L = ~ lYh).h - fl (T w wh ~ -1) 1 wh Lit h=1 h=1 Cl G H ( y'l i/I a L ) = ~ --- - TwWh-- + 1 whLh h=1 fl aG H = fl ~ (1 - eh) wh L" . h=1 120 Der Wert des Zählers in (1-18) ändert sich dann nicht; vgl. Hadley (1961,89). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
144 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Anhang I/L Zur Vereinfachung nehmen wir erst einmal an, daß die soziale Wohlfahrtsfunktion die Form H wP = L Uh h=1 hat und daß das individuelle Arbeitsangebot konstant ist. Die indirekte Nutzenfunktion kann dann als Funktion des Einkommens wh Lh dargestellt werden; die partielle Ableitung a Vh/a (wh Lh) ist gleich dem Grenznutzen des Einkommens J.h und gibt an, wie das h-te Individuum eine zusätzliche Einkommenseinheit bewertet. Nun werden alle EinH kommen um einen festen Prozentsatz <X gekürzt und die Summe IX L wh Lli h=1 in absolut gleichen Beiträgen auf die Haushalte verteilt. Die Änderung des h-ten Einkommens, LI wl, L", beträgt dann 1 H LI wh Lh = - IX wh L" + - L IX w" L" H h=1 _ 1 H mit wL = - L w" L" . H h=1 Die durch diese Einkommensumverteilung bewirkte Nutzenänderung beträgt beim h-ten Individuum also av" LI Vh = LI wh Lh 8 Wh LI' = ).1 1 IX (wI. - wh LI') und für alle Individuen zusammen H H_ L 1 V" = IX L }/' (wL -wh LlI) 11=1 h=1 Wir wollen annehmen, daß die (marginale) Einkommensumverteilung die Gesellschaft insgesamt besserstellt, die Nutzengewinne die Nutzenverluste also übersteigen: H L LI V" > 0 h=1 H Man könnte nun nicht den gesamten Betrag IX L w" Lh, sondern nur einen h=1 H um den Prozentsatz c[>L verminderten Teil, also IX L (1 - c[>L) wh LI. gleich1&=1 mäßig verteilen und evtl. immer noch insgesamt einen Wohlfahrtsgewinn erzielen. Offensichtlich kann man c[>L auch gerade so wählen, daß gilt H H _ L LI Vh = 0 = L 1/' IX [(1 - c[>L) wL -wh Lh] h=1 h=1 H _ = L ),h [(1 - c[>L) wL -wl, Lh] . h=1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen Löst man auf nach (1-20) definiert und addiert _ H H _ CPL wL L )/! = - L )J. (wh Lh - wL) , k~1 h~1 H _ _ L ). (wh L" - wL) (= 0) h~1 145 zur rechten Seite von (1-20), folgt gerade (nach Division beider Seiten durch w'LiH) (1-21) 1 1 H A _ CPL = - ~. -L (JJI - ).) (w ll U' - wL) ;. wL H h=1 1 = - ~cov(2",whL") . ).wL Würde man nun erstens die allgemeinere Form W(V1, ... , VH) der sozialen Wohlfahrtsfunktion berücksichtigen, so wäre 2h in (1-21) durch rhJ.." zu ersetzen. Läßt man außerdem ein variables Arbeitsangebot zu, würde der Finanzpolitiker zusätzlich zu r").11 noch berücksichtigen, daß sich mit der (marginalen) Einkommensumverteilung auch die individuelle Steuerschuld um den Betrag 7: w wh 8 Lh/8 G ändert. Drückt man den sozialen NettoGrenznutzen eines Einkommenstransfers wieder in Einheiten des Steueraufkommens aus, erhält man als relevante Bewertungsgröße gerade eh. Ersetzt man aber in Gleichung (1-21) 2" durch eh (und i durch e), ist die im Text angegebene Gleichung (76) abgeleitet. Es gilt Anhang VM = - Xk + ~ehx~ + eX k - eX k - ~(eh - e)~k = - Xd1 - e) + L (x h -Xk) (eh - 8) h k - Xkb h = - Xk (1 - e) + - _-Acov (eh, xk) xk b = - Xk [(1 - e) - gCPk] 10 Schriften d. Vereins f. Socialpolitik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
146 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Mathematischer Anhang zu Teil 11 Anhang lIlA Zu zeigen ist, daß die Budgetgleichung des Staates automatisch erfüllt ist, wenn alle Märkte im Gleichgewicht sind und alle übrigen Wirtschaftseinheiten auf der Basis ihrer Budgetbeschränkungen planen. Dazu summiert man die in Periode t geltenden Budgetgleichungen der in t lebenden jungen und alten Generation. (1 + r!) (cj + c~) + Bt = (1 - 1:~vl wt LI + G~ + (1 + rt-1) Bt-l - rt-l1:~Bt-l-1:~Bt-l + G~. Durch Zusammenfassung der Gleichungen (98), (99), (101), (103) erhält man unter Berücksichtigung der Bedingungen erster Ordnung für ein Gewinnmaximum und wegen die Gleichung c; + c~ + z" + K!;l + Bt -B!t = wl LI + (1 + rt-I) Bt-I - (1 + rt-I) B: 11 + Qt . Subtraktion der angegebenen Gleichungen ergibt 1: c (c:i + c~) - z* - K!i l + B!t = -1:~ wt LI + G~ _1:~rt-IBt-1 + (1 + rt-1) B~tl - 'l~ Bt-I + G~ - Qt . Nach Umordnung folgt daraus gerade die im Text angegebene Gleichung (102). Anhang IItB (Zur hier angewandten Optimierungsmethode der dynamischen Programmierung vgl. auch Pestieau (1974, 224 ff.)) Die Zustandsfunktion lautet J(pt-I (1_/-I)wt-1 Gt-l BI-tl K1) , w , 's' sc = {Vt (pt, (1 - T~) wt, GI) + (1 + ß) -1 J (pt, (1 + 'l~.) wt, Gt, B~I ' K~il)} , Max {pt, (1 - 1:~) wt, Gt, B!t} wobei K~il durch die nach dieser Variablen aufgelösten Gleichung (114) gegeben ist, d. h. K 1+1= F (LI pt -1 c' -Bt-l - Gt -1 Kt) -cl - (1 - 1: 1 ) wt LI + BI -z" st ' tl st 'st a 1V ~t Differentiation der Rekursionsgleichung nach den Parametern OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 147 (pt -1, (1 - 'r~I) Wt -1, Gt -1, B~tl ,K!t) liefert die Differenzengleichungen 21 J 21 J {a C,~ ( 21 F) t 21 F } (lI-I) -- = - (1 + <5)-1-- -- 1 _ pt-l-- -Ca -- 21 pt-l 21 KI+1 21 pt-l 21 Kt 21 K1 sI pr pr _ (1 + <5)_I_a_J ____ a---,---C,---~ __ (lPt_l_ a_F _ I) 21 K~;1 21 (1 - 'r~1) wt-l \ 21 Kp, (II-3) 21 J 21 J {a C~ ( 21 F) 21 F } ---=-(1+<5)-1-- -_ 1-pt-I __ +-- 21 Gt-l aK~il aGt-l aK~r aK;, aJ aJ aF (II-4) -- = - (1 + <5)-1---- 21 BH 21 KI+1 21 KI si sI pr aJ aJ aF (11-5) -- = (1 + <5)-1 ---- a K!I 21 K!71 21 K!, . Die Bedingungen erster Ordnung für ein Maximum erhält man durch Nullsetzen der ersten partiellen Ableitungen des Maximanden: 21 VI { 21 J 21 J (21 F I) 21 V } (II-6) 0 = -- + (1 + <5) -1 -- + -- -- - (1 -'rw) wt -- apl apt aK~71 av apt 21 Vt {a J 21 J [( 21 F (II-7) 0 = + (1 + <5)-1 + -- -- 21 (1 - 'r~) wt 21 (1 - 'r~) wt 21 K!71 21 V I ) 21 V ]} - (1 -'rw) wl I - V 21 (1 -'rw) wt 21 Vt { 21 J 21 J (21 F ,) a LI } (II-8) 0 = -- + (1 + <5) -1 -- + -- -- - (1 -'rw) wt -- 21 GI 21 GI 21 K~71 21 V 21 Gt 21 J 21 J (II-9) 0 = -- + -- 21 B~t Cl K~:1 Wir nehmen an, daß eine (eindeutige) Optimallösung existiert und daß die Entwicklung der Volkswirtschaft im dynamischen Ablauf gegen einen ,steady state'-Pfad konvergiert. In bezug auf das Grenzprodukt des öffentlichen Kapitalstocks gilt dann nach (II-5) Cl F 21 J/a K~t lim --1- = (1 + <5) lim = 1 + <5 . 1-+00 aK st 1-+00 aJ/aK~;1 10· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
148 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard Aus (lI-9) und (lI-4) erhält man a F a Jla K~r lim --t- = (1 + b) lim t 1 = 1 + b . t-->oo aK pr 1-->00 aJlaK,,~ Läßt man zur Kenzeichnung der ,steady state'-Werte der relevanten Variablen den Zeitindex weg, folgt also (lI-10) und (11-11) aF --=l+b a K st aF aF a K 1J1 o : a Kst- • Kriterien für den optimalen Einsatz der Instrumente 7: w und 7: r erhält man aus (lI-6), (lI-7) im Zusammenhang mit (lI-I), (lI-2). Zu berücksichtigen sind dabei die Beziehungen av aV a (1 _ 7: w) W =,1. L; ap = - ,1. Ca nach Gleichung (97) sowie die Slutsky-Gleichungen 121 a Ca a Ca a Ca a Ca ap = Saa - Ca aG; a (1 _ 7: w) W = SaL + LaG aL aL aL aL 8(1-7: w )w =SLL+L aG ; ap=SLa-CaaG' ac \ wobei Saa = ~ U t t usw. die Substitutionseffekte bezeichnen. CI p = cons an Beachtet man ferner die Beziehungen aF ~- (17: w )w = 7: wW und (wegen (11-10), (lI-11) und der Bedingung a F/a K pr = 1 + T im Gewinnmaximum) 8F 1P -aK= -PTrT, pr so folgt aus (lI-6) und (lI-I) bzw. (11-7) und (lI-12) 121 Wir erinnern daran, daß Tc ohne Einschränkung der Allgemeinheit gleich Null gesetzt werden konnte. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 149 -}.(l+t5)L88:' t [TWW(SLL+L ~~ )-L] 8 J P T,. T ( 8 Ca ) = 8 K st 1~ saL + L -----aG Mit der Definition (II-12) vereinfachen sich die obigen Gleichungen zu (II-13) PT r T -T", WSLL - ~SaL = (p. - 1) L . Man kann zeigen, daß gilt Saa < 0; SLL> 0, SLa = - SaL (II-14) (SLa)2 - Saa SLL > 0 . Das optimale Niveau der Lump-sum-Größe G ergibt sich aus (II-B) und (II-3) Mit (II-12) wird daraus (II-15) .u = 1 . Berücksichtigt man (II-15) in (II-13), so verbleibt das homogene Gleichungssystem 'P Tw W SLL + Tr T 1 + t5 SaL = 0 mit der eindeutigen Lösung TW = T, = 0 . Anhang IIIC Zu beweisen ist, daß (116) und (117) äquivalent sind. Ausgangspunkt ist die aus der Haushaltstheorie bekannte und schon in Teil I verwendete Beziehung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
150 Manfred Rose und Wolfgang Wiegard (Il-16) Wir zeigen zuerst, daß (117) aus (116) folgt. Durch geeignete Erweiterung von (Il-16) erhält man a Ca o = SjL + P a (1 _ Tw) W (Jal. -L (JLL = (1 -Tw) w SjL + [pC a - (1 -Tw) wLl 0aL = Cj (Jn + [pC a - (1 -Tw) wLl (JaL wegen (116) aus der intertemporalen Budgetgleichung des repräsentativen Haushalts. Ganz analog läßt sich zeigen, daß (116) aus (117) folgt. Anhang IIID Aus dem Gleichungssystem (lI-I) bis (Il-9) entfallen jetzt die Gleichungen (Il-3), (Il-4), (Il-8), (II-9). Aus (Il-5) folgt wieder (11-10). Das optimale Steuersystem ermittelt man analog zum Anhang II/G aus den Gleichungen (11-1), (11-6) sowie (11-2), (11-7), wenn (1 - Paa~r )= - pTrr berücksichtigt wird. Es gilt - J. (1 + 0) L - ~ [T w w (SLL + L~) - L] a K st aG _ a J 1 + r P Tr r ( a Ca ) -- a K st 1 + 15 1 + r SaL + L a-G . Unter Beachtung von (11-12) und nach Erweiterung erhält man daraus (Il-17) P Tr r [ ( 1 + r )1 Tw W SLa + 1 + 15 Saa = (p - 1) - ~ - 1 ,Ca pTrr - Tw W SLL - --~-SaL = (p - 1) L . l+u Nach Berücksichtigung der entsprechenden Elastizitäten und Eliminierung von (p - 1) folgt die im Text angegebene Gleichung (119). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zur optimalen Struktur öffentlicher Einnahmen 151 Anhang II/E Zur Ermittlung des gleichgewichtigen (steady state) Zinssatzes benötigt man die Kapitalangebotsund die Kapitalnachfragefunktion. Erstere erhält man über die aus den Haushaltsgleichgewichtsbedingungen abgeleiteten Nachfragekurven aus der Gleichung B = (1 -Tw) wL -Cj • Setzt man für L und Cj ein, ist die Kapitalangebotsfunktion gegeben durch (II-18) Für die spezielle Nutzenfunktion (118) sind die Ersparnisse also unabhängig vom Zinssatz. Die Kapitalnachfragefunktion ermittelt man aus der (notwendigen) Bedingung für ein Gewinnmaximum (II-19) l+T=r(K t) ( KpT )P-l =ßL Im ,steady state' liegt ein Gleichgewicht auf dem Kapitalmarkt vor, wenn B = K pT ist. Setzt man (II-18) in (II-19) ein, folgt (w (1 - T,,) a2 )p-l l+T=ß . 01:1 +01:2 (II-20) Zu beachten ist, daß w auf der rechten Seite dieser Gleichung über die Faktorpreisgrenze 122 eine Funktion vor T ist: Aus der Produktions theorie ist bekannt, daß gilt (II-21) (Ktr--ß(Ktr = (1 - ß) ( rzr y P P = (1ß) [(1 + T)ß-l'ßP=1] ---'_ _L = (1 - fJ) ß P -1 (1 + T)P -1 • wegen (II-19) Setzt man diese Gleichung in (II-20) ein und löst nach (1 + T) auf, so erhält man für den Zustand ohne finanzpolitische Aktivität (T w = TT = 0) 122 Vgl. dazu z. B. Hesse/Linde (1976, 174 ff.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
254 Christi an Seidl Breyer, F. (1978): Das Liberale Paradoxon. Eine wohlfahrtsund spieltheoretische Untersuchung. Meisenheim am Glan. Cohen-Stuart, A. J. (1958): On Progressive Taxation. In: MusgravelPeacock (1958, 48 - 71). (Wiederabdruck; Erstveröffentlichung 1889.) Dasgupta, P.!Hammond, P. (1980): Fully Progressive Taxation. Journal of Public Economics. 13. 141 -154. D'Aspremont, C.!Gevers, L. (1977): Equity and the Informational Basis of Collective Choice. The Review of Economic Studies. 44. 199 -209. Deaton, A. S. (1979): Optimally Uniform Commodity Taxes. Economics Letters. 2. 357 -361. -(1974): A Reconsideration of the Empirical Implications of Additive Preferences. The Economic Journal. 84. 338 -348. DeMeyer, F.!Plott, Ch. R. (1971): A Welf are Function Using "Relative Intensity" of Preference. The Quarterly Journal of Economics. 85. 179 -186. Deschamps, R.!Gevers, L. (1978): Leximin and Utilitarian Rules: A Joint Characterization. Journal of Economic Theory. 17. 143 -163. - - (1977): Separability, Risk-Bearing and Social Welfare Judgements. European Economic Review. 10. 77 - 94. Diamond, P. A. (1980): Income Taxation with Fixed Hours of Work. Journal of Public Economics. 13. 101 -110. Diamond, P. A.!Helms, L. J.jMirrlees, J. A. (1980): Optimal Taxation in a Stochastic Economy, A Cobb-Douglas Example. Journal of Public Economics. 14. 1 - 29. Diamond, P. A.!Mirrlees, J. A. (1971): Optimal Taxation and Public Production I: Production Efficiency. The American Economic Review. 61. 8 - 27. - - (1971): Optimal Taxation and Public Production 11: Tax Rules. The American Economic Review. 61. 261 -278. Dixit, A. K. (1970): On the Optimum Structure of Commodity Taxes. The American Economic Review. 60. 295 -301. Dreyfus, St. E. (1965): Dynamic Programming and the Calculus of Variations. New York-London. Dutta, B. (1980): Restricted Preferences and Strategyproofness of Singlevalued Social Decision Functions. Mathematical Social Sciences. 1. 39 - 49. Eaton, J./Rosen, H. S. (1980): Labor Supply, Uncertainty, and Efficient Taxation. Journal of Public Economics. 14. 365 -374. Edgeworth, F. Y. (1958): The Pure Theory of Taxation. In: MusgravelPeacock. (Wiederabdruck; Erstveröffentlichung Economic Journal 1897.) 119 -136. Fair, R. C. (1971): The Optimal Distribution of Income. The Quarterly Journal of Economics. 85. 551 -579. Feldstein, M. (1973): On the Optimal Progressivity of the Income Tax. Journal of Public Economics. 2. 357 -376. Fine, B. (1975): A Note on "Interpersonal Aggregation and Partial Comparability". Econometrica. 43. 169 -172. Fishburn, P. C. (1973): The Theory of Social Choice. Princeton. Flemming, J. S. (1977): Optimal Payroll Taxes and Social Security Funding. Journal of Public Economics. 7. 329 -349. Fleming, M. (1952): A Cardinal Concept of Welfare. The Quarterly Journal of Economics. 66. 366 -384. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Gerechtigkeit und Besteuerung 255 Genser, B. (1980): Lorenzgerechte Besteuerung. Wien. Goedhart, T./Halberstadt, V.jKapteyn, AJvan Praag, B. (1977): The Poverty Line: Coneept and Measurement. The Journal of Human Resourees. 12. 503 -520. Graatt, J. de V. (1957): Theoretical Welfare Eeonomies. Cambridge. Hahn, F. H. (1973): On Optimum Taxation. Journal of Eeonomie Theory. 6. 96 -106. Haller, H. (1972/73): Zur Diskussion über das Leistungsfähigkeitsprinzip. Finanzarchiv. 31. 461 -494. -(1970): Probleme der progressiven Besteuerung. Tübingen. -(1964): Die Steuern, Grundlinien eines rationalen Systems öffentlicher Abgaben. Tübingen. Haller, H./Kullmer, L.jShoup, C. SJTimm, H. (Hrsg.) (1970): Theorie und Praxis des finanzpolitischen Interventionismus, Fritz Neumark zum 70. Geburtstag. Tübingen. Hammond, P. J. (1977): DualInterpersonal Comparisons of Utility and the Welfare Eeonomies of Ineome Distribution. Journal of Publie Eeonomies. 7. 51 -71. -(1976 a): Equity, Arrow's Conditions, and Rawls' Differenee Principle. Eeonometriea. 44. 793 -804. -(1976 b): Why Ethieal Measures of Inequality Need Interpersonal Comparisons. Theory and Deeision. 7. 263 -274. Harns, R. G. (1979): Efficient Commodity Taxation. Journal of Publie Eeonomies. 12. 27 -39. Harsanyi, J. C. (1977): Rational Behavior and Bargaining Equilibrium in Games and Social Situations. Cambridge-London-New York-Melbourne. -(1955): Cardinal Welfare, Individualistie Ethics and Interpersonal Comparisons of Utility. Journal of Political Eeonomy. 63. 309 -321. Häuser, K. (1963): Theorie der Staatswirtschaft und gerechte Besteuerung. Weltwirtschaftliches Archiv. 91. 11 -16. Heller, W. P'/Shell, K. (1974): On Optimal Taxation with Costly Administration. The Ameriean Eeonomic Review. PP. 64. 338 -345. Helpman, E./Sadka, E. (1978): The Optimal Ineome Tax, Some Comparative Staties Results. Journal of Publie Eeonomics. 9. 383 -393. van Herwaarden, F. G./Kapteyn, A. (1979): Empirieal Comparison of the Shape of Welfare Funetions. Eeonomies Letters. 3. 71 - 76. Hessler, H. D. (1973): Die Fundamentalprinzipien der Besteuerung (11). WISU - Das Wirtschaftsstudium. 2. 227 -231. Jaekson, A. G. (1980): Diseontinous Tax Schedules. Vervielfältigt. Coneordia University. Montreal. Kapteyn, AJvan Herwaarden, F. G. (1980): Interdependent Welfare Funetions and Optimal Ineome Distribution. Journal of Publie Eeonomies. 14. 375 -397. Kelly, J. S. (1978): Arrow Impossibility Theorems. New York-San FraneiseoLondon. Kemp, M. C./Ng, Y.-K. (1977): More on Social Welfare Funetions: The Ineompatibility of Individualism and Ordinalism. Eeonomiea. 44. 89 -90. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
256 Christian Seidl - - (1976): On the Existence of Social Welfare Functions, Social Orderings and Social Decision Functions. Economica. 43. 59 - 66. Kleinberg, N. L. (1980): Fair Allocations and Equal Incomes. Journal of Economic Theory. 23. 189 -200. Koller, P. (1980): Neue Theorien der sozialen Gerechtigkeit. Retzhof Schriften. Leibnitz. Lancaster, K. (1968): Mathematical Economics. London. Lerner, A. P. (1970): On Optimal Taxes With an Untaxable Sector. The American Economic Review. 60. 284 -294. Littmann, K. (1970): Ein Valet dem Leistungsfähigkeitsprinzip. In: Hallerl KUllmerlShouplTimm. 113 -134. -(1968): Kritische Marginalien zur Kontroverse "Individuelle Veranlagung oder Haushaltsbesteuerung". Finanzarchiv. 27. 174 -186. Maskin, E. (1980): On First-Best Taxation. In: D. Collard, R. Lecomber und M. Slater (Hrsg.): Income Distribution: the Limits to Redistribution, Proceedings of the Thirty-first Symposium of the Colston Research Society. Bristol. 9 - 22. -(1978): A Theorem on Utilitarianism. The Review of Economic Studies. 45.93 -96. Mintz, J. M. (1980): Optimal Profit Taxation and Risk Taking. Vervielfältigt. Kingston (Ontario). Mirrlees, J. A. (1977): The Theory of Optimal Taxation. Vervielfältigt. Oxford [erscheint in: K. J. Arrow und M. Intriligator (Hrsg.): Handbook of Mathematical Economics]. -(1976): Optimal Tax Theory. A Synthesis. Journal of Public Economics. 6. 327 -358. -(1975): The Theory of Moral Hazard and Unobservable Behaviour. Vervielfältigt. Oxford. - (1972 a): On Producer Taxation. The Review of Economic Studies. 39. 105 -111. - (1972 b): Population Policy and the Taxation of Family Size. Journal of Public Economics. 1. 169 -198. -(1971): An Exploration in the Theory of Optimum Income Taxation. The Review of Economic Studies. 38. 175 -208. Musgrave, R. A. (1959): The Theory of Public Finance. A Study in Public Economy. New York-Toronto-London. Musgrave, R. A./Peacock, A. T. (Hrsg.) (1958): Classics in the Theory of Public Finance. London-New York. Nash, J. F. (1950): The Bargaining Problem. Econometrica. 18. 155 -162. Neumark, F. (1961): Zum Problem der Klassifikation der Steuerformen. In: F. Neumark: Wirtschaftsund Finanzprobleme des Interventionsstaates. Tübingen. 349 -368. (Wiederabdruck: aus der Gerloff-Festschrift, Tübingen 1951.) Ng, Y.-K. (1975): Bentham or Bergson? Finite Sensibility, Utility Functions and Social Welfare Functions. The Review of Economic Studies. 42. 545 -569. -(1971): The Possibility of a Paretian Liberal: Impossibility Theorems and Cardinal Utility. Journal of Political Economy. 79. 1397 -1402. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Gerechtigkeit und Besteuerung 257 Ogura, S. (1977): More an Rawlsian Optimal Income Taxation: A Complementary Note on E. S. Phelp's "Taxation of Wage Income for Economic Justice". The Quarterly Journal of Economics. 9l. 337 -344. Ordover, J. A'/Phelps, E. S. (1979): The Concept of Optimal Taxation in the Overlapping-Generations Model of Capital and Wealth. Journal of Public Economics. 12. 1 - 26. - - (1975): Linear Taxation of Wealth and Wages for Intergenerational Lifetime Justice: Some Steady-State Cases. The American Economic Review. 65. 660 -673. Pahlke, J. (1969): Steuerpolitische Grundsatzfragen. Finanzarchiv. 28. 42 -54. Pareto, V. (1971): Manual of Political Economy. Engl. übers. LondonBasingstoke. (übersetzt nach der französischen Auflage, Genf 1927.) Parks, R. P. (1976): An Impossibility Theorem for Fixed Preferences: A Dictatorial Bergson-Samuelson Welfare Function. The Review of Economic Studies. 43. 447 -450. Pattanaik, P. K. (1971): Voting and Collective Choice. Cambridge. Perry, M. (1980): Optimal Linear Income Taxation with Partial Information. Economics Letters. 5. 257 -263. Pfähler, W. (1978): Normative Theorie der fiskalischen Besteuerung. Frankfurt/Main. Pfanzagl, J. (1971): Theory of Measurement. 2. Aufl. Würzburg-Wien. Phelps, E. S. (1973): Taxation of Wage Income for Economic Justice. The Quarterly Journal of Economics. 87. 331 -354. Pigou, A. C. (1962): A Study in Public Finance. 3. Aufl. London-New York. Pohmer, D. (1980): Artikel Finanzwissenschaft III: Politik. In: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. 26./27. Lieferung. Stuttgart-New YorkTübingen-Göttingen-Zürich. 261 -286. -(1970): Leistungsfähigkeitsprinzip und Einkommensumverteilung. In: Haller/Kullmer/Shoup/Timm. 135 -167. van Praag, B. M. S. (1968): Individual Welfare Functions and Consumer Behavior, A Theory of Rational Irrationality. Amsterdam. Ramsey, F. P. (1927): A Contribution to the Theory of Taxation. The Economic Journal. 37. 47 - 6l. Rawls, J. (1975): Eine Theorie der Gerechtigkeit. Dt. Übers. Frankfurt/Main. Richter, W. F. (1981): From Ability to Pay to Concepts of Equal Sacrifice. Working Paper Nr. 108. Institute of Mathematical Economics. Universität Bielefeld. Bielefeld. -(1980): Taxation According to Ability to Pay. Working Paper Nr. 94. Institute of Mathematical Economics. Universität Bielefeld. Bielefeld. Richter, W. F./Hampe, J. F. (1980): On Income Tax Functions. Working Paper Nr. 102. Institute of Mathematical Economics. Universität Bielefeld. Bielefeld. Roberts, K. W. S. (1980 a): Interpersonal Comparability and Social Choice Theory. The Review of Economic Studies. 47. 421 -439. -(1980 b): Possibility Theorems with Interpersonally Comparable Welfare Levels. The Review of Economic Studies. 47. 409 -420. Sadka, E. (1976); On Income Distribution, Incentive Effects and Optimal Taxation. The Review of Economic Studies. 43. 261 -267. 17 Schriften d. Vereins f. Soclalpolltlk 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
258 Christi an Seidl Samuelson, P. A. (1977): Reaffirming the Existence of "Reasonable" BergsonSamuelson Social Welfare Functions. Economica. 44". 81 -88. -(1948): Foundations of Economic Analysis. Cambridge (Mass.). Sandmo, A. (1976): Optimal Taxation, An Introduction to the Literature. Journal of Public Economics. 6. 37 -54. -(1974): A Note on the Structure of Optimal Taxation. The American Economic Review. 64. 701 -706. Schmidt, K. (1971172): Renaissance der Opfertheorien? Finanzarchiv. 30. 193 -211. -(1967): Das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Theorie vom proportionalen Opfer. Finanzarchiv. 26. 385 -404. -(1960): Die Steuerprogression. Tübingen. Seade, J. (1979): On the Theory of Optimal Nonlinear Taxation. Unveröff. Diss. Oxford. -(1977): On the Shape of Optimal Tax Schedules. Journal of Public Economies. 7. 203 -235. Seidl, Ch. (1981): Nutzenordinalität versus Nutzenkardinalität - Eine wohlfahrtsökonomische Betrachtung. WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium. 10. 14 -19. Sen, A. K. (1979): Interpersonal Comparisons of Welfare. In: M. J. Boskin (Hrsg.): Economics and Human Welfare. Essays in Honor of Tibor Scitovsky. New York-London-Toronto-Sydney-San Francisco. 183 -201. -(1977): On Weights and Measures: Informational Constraints in Social Welfare Analysis. Econometrica. 45. 1539 -1572. -(1973): On Economic Inequality. Oxford. -(1970): Collective Choice and Social Welfare. San Francisco-CambridgeLondon-Amsterdam-Edinburgh. Sheshinski, E. (1972): The Optimal Linear Income-tax. The Review of Economic Studies. 39. 297 -302. Silberberg, E. (1978): The Structure of Economics. A Mathematical Analysis New York etc. Simon, J. L. (1974): Interpersonal Welfare Comparisons Can Be Made - and Used for Redistribution Decisions. Kyklos. 27. 63 -98. Stern, N. H. (1976): On the Specification of Models of Optimum Income Taxation. Journal of Public Economics. 6. 123 -162. Stiglitz, J. (1981): Self-Selection and Pareto Efficient Taxation, Working Paper Nr. 632. National Bureau of Economic Research. Cambridge (Mass.). Tinbergen, J. (1978): Equitable Distribution: Definition, Measurement, Feasibility. In: W. Krelle und A. F. Shorrocks (Hrsg.): Personal Income Distribution. Amsterdam-New York-Oxford. 35 -57. -(1975): Income Distribution, Analysis and Policies. Amsterdam-OxfordNew York. Varian, H. R. (1980): Redistributive Taxation as Social Insurance. Journal of Public Economics. 14.49 -68. Waldner, I. (1974): Bare Preference and Interpersonal Utility Comparisons. Theory and Decision. 5. 313 -328. -(1972): The Empirical Meaningfulness of Interpersonal Utility Comparisons. The Journal of Philosophy. 69. 87 -103. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Gerechtigkeit und Besteuerung 259 Walker, D. (1955): The direct/indirect Tax Problem: Fifteen Years of Controversy. Public Finance/Finances Publiques. 10. 153 - 176. Wiegard, W. (1976/77): Zur Theorie optimaler indirekter Steuern. Finanzarchiv. 35. 195 -217. Wilson, J. D. (1980): The Effect of Potential Emigration on the Optimal Linear Income Tax. Journal of Public Economics. 14.339 -353. Wittmann, W. (1975): Einführung in die Finanzwissenschaft, 11. Teil: Die öffentlichen Einnahmen. 2. Auf!. Stuttgart. Zimmermann, H.IHenke, K.-D. (1978): Finanzwissenschaft. Eine Einführung in die Lehre von der öffentlichen Finanzwirtschaft. 2. Auf!. München. 17" OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
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Zu einer verteilungspolitisch ausgerichteten Theorie der indirekten Besteuerung* Von Johannes Hackmann, Hamburg Inhaltsverzeichnis I. Einführung .............................................. . ........ 262 1. Zur verteilungspolitischen Ausrichtung ......................... 262 2. Zum Begriff der indirekten Besteuerung ........................ 264 3. Ausgangslage und Fragestellung ................................ 266 11. Möglichkeiten der Verringerung steuerlicher Ungleichbehandlung .. 268 1. Das Gleichbehandlungsziel ..................................... 268 a) Konzeptionelle Erwägungen ................................. 268 b) Maße steuerlicher Ungleichbehandlung ...................... 270 2. Besteuerung von Indikatorgrößen der direkt nicht erfaßbaren Leistungsfähigkeit ............................................. 273 a) Direkt nur teilweise faßbare Leistungsfähigkeit .............. 273 b) Direkt gar nicht faßbare Leistungsfähigkeit .................. 277 3. Besteuerung von Indikatorgrößen der Gesamtleistungsfähigkeit .. 279 a) Ausschließlich direkte oder ausschließlich indirekte Besteuerung 280 b) Nebeneinander von direkter und indirekter Besteuerung ..... 285 4. Berücksichtigung derVariierbarkeit steuerlicher Erfassungslücken 290 5. Berücksichtigung von Steuerausweichund überwälzungsmöglichkeiten ...................................................... 292 111. Möglichkeiten der Verbesserung der vertikalen Verteilung ......... 295 1. Vorbemerkungen .............................................. 295 2. Bedingungen für eine vertikal-distributive überlegenheit einer ausschließlich indirekten Besteuerung .......................... 297 3. Bedingungen für eine vertikal-distributive überlegenheit einer Kombination von direkter und indirekter Besteuerung .......... 299 4. Zur Formulierung von Bedingungen für eine vertikal-distributiv unschädliche Nichterfassung von Leistungsfähigkeit ......... 302 IV. Berücksichtigung von Allokationswirkungen ....................... 303 1. Vorbemerkungen .............................................. 303 2. Allokationsverbesserungen über eine indirekte Besteuerung vom Typ (1) ........................................................ 305 .. Das in Karlsruhe vorgelegete Referat trug den Titel "Der Platz der indirekten Besteuerung bei einer verteilungspolitisch ausgerichteten Steuerlastverteilungskonzeption" . OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
262 Inhaltsverzeichnis 3. Allokationsverbesserungen über eine Besteuerung von "Komplementärgrößen" direkt nicht erfaßter Leistungsfähigkeit ......... 312 4. Allokationsverbesserungen über eine Besteuerung von "Komplementärgrößen" direkt faßbarer und direkt nicht faßbarer Leistungsfähigkeit ................................................ 316 a) Allokative überlegenheit einer indirekten Besteuerung mit der Konsequenz einer im Vergleich zur direkten Besteuerung erfolgenden umfassenderen Belastung von Leistungsfähigkeit 316 b) Allokative Attraktivität einer indirekten Besteuerung mit der Konsequenz einer ergänzenden Belastung von Leistungsfähigkeit ........................................................ 320 c) Berücksichtigung distributiver Zielaspekte .................. 324 Summary 326 Literaturverzeichnis 327 I. Einführung 1. Zur verteilungspolitischen Ausrichtung Aufgabe einer normativen Theorie der indirekten Besteuerung ist es zu bestimmen, mit welchem Gewicht und mit welchen Formen in einem "rationalen", "idealen" oder "optimalen Steuersystem" eine indirekte Besteuerung erfolgen soll. Bekanntlich läßt sich diese Frage nur in einem Rückgriff auf - Wertvorstellungen artikulierende - Besteuerungsziele beantworten. Die vorliegende Abhandlung soll zur Entwicklung einer verteilungspolitisch ausgerichteten Theorie der indirekten Besteuerung beitragen. Die Verteilung der Steuerlasten auf direkte und indirekte Steuern wird auch als Instrument einer auf Verteilungsgerechtigkeit zielenden Verteilungspolitik begriffen. über die Steuerlastverteilung soll die Verteilung beeinflußt werden. Wird unter "Beeinflussung der Verteilung" auch ihre Nichtveränderung gegegenüber einer Situation ohne oder vor Steuern subsumiert, schließt eine solche verteilungspolitisch ausgerichtete Steuerlastverteilungskonzeption mithin die Verteilung der Steuern nach der Leistungsfähigkeit ein, allerdings ohne sich auf Leistungsfähigkeitsprinzipien der Steuerlastverteilung zu beschränken l. Die Orientierung an einer verteilungspolitisch ausgerichteten Steuerlastverteilungskonzeption impliziert noch keine Festlegung auf bestimmte Inhalte von Verteilungsgerechtigkeit. Soweit im Laufe der 1 Auf diese Weise werden die konzeptionellen Schwierigkeiten vermieden, die mit einem Nebeneinander von Leistungsfähigkeitsund Umverteilungsprinzip verbunden sind. Vgl. dazu Krause-Junk (1977, 345). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 263 Arbeit inhaltlich Konkretisierungen vorgenommen werden, beziehen sie sich vornehmlich auf Ansichten, die für eine "wide class of ethical judgements" Gültigkeit haben dürften. Auch wenn von eher kontroversen Auffassungen von Verteilungsgerechtigkeit -ausgegangen wird, geht es im folgenden nicht darum, ob diese oder andere akzeptiert werden können. Im Vordergrund des Erkenntnisinteresses steht vielmehr die Frage, welche Konsequenzen sich aus gegebenenfal1:s widersprüchlichen normativen Vorstellungen für die Bestimmung des Platzes der indirekten Besteuerung ergeben. Eine verteilungspolitisch ausgerichtete Steuerlastverteilungskonzeption setzt die Existenz eines {oder mehrerer) Verteilungsobjekts(e) voraus, dessen (deren) Verteilung es im Blick auf das Ziel der Verteilungsgerechtigkeit zu beeinflussen gilt. Was das unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten richtige Verteilungsobjekt ist, ist eine normative Frage. Im Sinne der vorstehenden Bemerkungen erfolgt hier keine Festlegung auf ein bestimmtes Verteilungsobjekt. Es wird unterstellt, daß sich konzeptionell eine geeignete Größe als Verteilungsobjekt definieren läßt. Soweit für die Beurteilung von Verteilungsgerechtigkeit Verteilungsergebnisse wichtig sind, mögen sie sich mit Bezug auf ein solches Verteilungsobjektbeschreiben lassen. Das Verteilungsobjekt eigne sich mithin als "Gleichheitsmaßstab" für eine Untersuchung von Verteilungsergebnissen unter den beiden distributiven Zielaspekten der horizontalen Gleichbehandlung und der vertikalen Verteilung. Der Begriff der Verteilungsgerechtigkeit reiche grundsätzlich allerdings über eine -ausschließliche Berücksichtigung dieser Zielaspekte hinaus, indem er auch die Umstände, unter denen es zu ,bestimmten Verteilungsergebnissen kommt, mit einbezieht. Unter Bezug auf traditionelle finanzwissenschaftliche Steuerlastverteilungslehren werde das Verteilungsobjekt begrifflich mit der Leistungsfähigkeit der Individuen identifiziert2• Grundsätzlich werde zwischen der vor und nach Besteuerung bestehenden Leistungsfähigkeit unterschieden. Wie schon zum Ausdruck gebracht, bleibe regelmäßig offen, was individuelle Leistungsfähigkeit ist. Sie stimmt begrifflich mithin nicht notwendig mit dem individuellen Bedürfnisbefriegigungsniveau oder mit dem individuellen Zuwachs an ökonomischer Verfügungsmacht überein, obwohl diese - alternativ in Frage kommenden 2 Diese Art der Orientierung an steuerlicher Leistungsfähigkeit bringt noch keine Akzeptanz irgendeiner der Versionen des Leistungsfähigkeitsprinzips zum Ausdruck. Sie impliziert nur, daß die steuerliche Leistungsfähigkeit ein wichtiger oder der zentrale Verteilungsmaßstab sei. - Zu einigen der mit der Gleichsetzung von Leistungsfähigkeit und verteilungspolitisch relevantem Verteilungsobjekt verbundenen Vorstellungen vgl. im übrigen Hackmann (1979, 18 ff.) und die dortigen Hinweise. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
270 J ohannes Hackmann zu akzeptierende Primärverteilung regelmäßig nicht Ausdruck höchster Gerechtigkeit ist, dürften sich im übrigen Gerechtigkeitsargumente dafür herleiten lassen, durch die Steuerlastverteilung die Verteilung in Richtung auf eine größere Verteilungsgleichmäßigkeit zu beeinflussen. b) Maße steuerlicher Ungleichbehandlung Eine horizontal vollständig befriedigende Steuerlastverteilung läßt sich nicht realisieren. Eine Bewertung unterschiedlicher Möglichkeiten der Steuerlastverteilung erfordert deshalb ein volkswirtschaftliches Maß steuerlicher Ungleichbehandlung. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte sich ein solches Ungleichbehandlungsmaß aus Maßen individueller Ungleichbehandlungen zusammensetzen. Die individuell erfolgende steuerliche Ungleichbehandlung wird naheliegenderweise als Differenz zwischen tatsächlicher (T!) und "horizontal gebotener" (T!) Steuerbelastung definiert. Während der Begriff der tatsächlichen Steuerbelastung (T~), wird von der Inzidenzproblematik abgesehen, nicht erläutert zu werden braucht, sind bezüglich des Begriffs der horizontal gebotenen Steuerbelastung einige Anmerkungen erforderlich. Was die für ein einzelnes Individuum horizontal gebotene Steuerbelastung ist, ist nämlich nicht eindeutig bestimmt. Die eindeutige Bestimmbarkeit setzt eine vertikal vorgegebene Steuerlastverteilung voraus. Eine Möglichkeit wäre es, als "horizontal geboten" die Steuerbelastung zu begreifen l 4, die ein Individum bei vorgegebenem Steuertarif tragen sollte. Bei einer solchen Definition hängt das Ausmaß individueller steuerlicher Ungleichbehandlung mithin davon ab, welche - auf die gesamte Leistungsfähigkeit bezogene - vertikale Steuerbelastungsnorm vorgegeben wird. Schon aus analytischen Gründen ist eine solche Verquikkung von horizontalund vertikal-distributiver Zielsetzung wenig sinnvoll; hinzu kommt, daß ein präzis formuliertes vertikal-distributives Ziel kaum konsens fähig sein dürfte und diese fehlende Konsensfähigkeit in dem Maß steuerlicher Ungleichbehandlung unnötigerweise ihren Ausdruck fände. Aus diesen Gründen werde hier die horizontal gebotene Steuerbelastung als die Belastung definiert, die die gleichsituierten Individuen im Durchschnitt tragen. Aus den individuellen Ungleichbehandlungsmaßen ist ein Maß der in einer Volkswirtschaft insgesamt erfolgenden steuerlichen Ungleichbehandlung herzuleiten. Dieses volkswirtschaftliche Maß sollte einigen -als unstrittig vermuteten - Anforderungen genügen. Aus "technischen" Gründen sollte es so normiert sein, daß es bei einer der horizontalen Verteilungszielsetzung voll genügenden Steuerlastver14 In diesem Sinne Hettich (1979). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 271 teilung einen Wert von Null anzeigt. Als Ausfluß der Wertvorstellung von der grundsätzlichen Gleichheit aller Menschen sollte es jedes Individuum symmetrisch berücksichtigen bzw. bezüglich der Berücksichtigung einzelner Individuen anonym sein. Schließlich - auch das sei al~ allgemein akzeptierbar vermutet 15 - sollte das Maß auf jede Ceterisparibus-Änderung individueller Ungleichbehandlungen reagieren. Die Summe der absolut genommenen Differenzen zwischen den tatsächlichen und den horizontal gebotenen Steuerzahlungen für alle Indi'V'~duen Ci = 1 ... m) einer Volkswirtschaft 16 genügt diesen Bedingungen. Dennoch dürften diese absoluten Abweichungen Cu!) kein generell befriedigendes Maß steuerlicher Ungleichbehandlung seini? Schließlich macht es - eine wohl generell akzeptierbare Wertung - einen Unterschied, ob sich ein bestimmter volkswirtschaftlicher Abweichungsbetrag zwischen den tatsächlichen und den horizontal gebotenen Steuerzahlungen in kleinen Beträgen auf viele oder in großen Beträgen auf wenige Individuen aufteilt. Die quadratische Abweichung dürfte deshalb besser geeignet sein. Ob die mit diesem Maß verbundene stärkere Gewichtung größerer Abweichungen angemessen ist oder nicht, kann vermutlich nur auf der Basis von Wertvorstellungen entschieden werden, die so differenziert sind, daß mit ihrer allgemeinen Konsensfähigkeit nicht mehr zu rechnen ist. Sollte die mit der quadratischen hbweichung erfolgende unterschiedliche Gewichtung geringerer und größerer Abweichungen nicht ausreichen, wären die absoluten Differenzbeträge vor der Summierung mit höheren Exponenten zu gewichten CUngleichbehandlungsmaß U~18). Auch die bisher in Aussicht genommenen Maße artikulieren das Ausmaß der steuerlichen Ungleichbehandlung in einer Volkswirtschaft vermutlich nicht korrekt. Bei den bisher erörterten Maßen haben gleiche absolute Abweichungsbeträge von der horizontal gebotenen 15 Und zwar obwohl die in jüngerer Zeit von ökonomischer Seite viel beachtete Rawlsche Konzeption der Gerechtigkeit mit dem Postulat, nur die Position der schlechtest gestellten Gruppe zu beachten, dagegen verstößt. 11/. • • 16 Also: ul = ~IT~ -T~I , 17 Ähnliche Modifikationen, wie sie nachfolgend vorgenommen werden, werden auch von Brennan (1971) erörtert. Der Ansatz von Brennan unterscheidet sich von dem hier gewählten Ansatz dadurch, daß Brennan keine horizontal gebotene Steuerbelastung definiert, sondern unmittelbar individuelle Steuerbelastungsunterschiede zum Ausgangspunkt seiner Maße der steuerlichen Ungleichbehandlung nimmt. m . . 18 Also: u2 = ~ I T: - T;i w mit tL' > 1 als einem Parameter, der eine unter- , schiedliche Gewichtung größerer und kleinerer Ungleichbehandlungen bewirkt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
272 Johannes Hackmann Steuerbelastung unabhängig davon ein gleiches Gewicht, ob die gebotene Steuerbelastung hoch oder niedrig ist. Diesbezügliche Einwendungen lassen sich berücksichtigen, indem daß Maß für die volkswirtschaftliche Ungleichbehandlung (U3) statt auf die absoluten individuellen Differenzbzw. Ungleichbehandlungsbeträge auf die individuellen rerativen Abweichungen abstellV9• Da die Reduzierung der Bedeutung großer absoluter aber kleiner relativer Ungleichbehandlungen sich nur aus Vorstellungen von vertikaler Verteilungsgerechtigkeit rechtfertigen läßt, erfolgt mit diesen Ungleichbehandlungsmaßen (wie ua) eine gewisse Verquickung von auf horizontale und vertikale Gerechtigkeit ausgerichteten Vorstellungen, die hier allerdings den Vorteil hat, daß ;bei einer Veränderung des Ausmaßes der in einer Volkswirtschaft erfolgenden Ungleichbehandlung nicht mehr gefragt werden muß, wer davon betroffen ist 20 • Auch die Ungleichbehandlungsmaße des zuletzt vorgeschlagenen Typs sind einer weiteren Verfeinerung zugänglich, indem sie je nach der Fragestellung auf die gesamten nichtäquivalen~mäßig erhobenen Steuern oder auf die Anzahl der Individuen bezogen werden. Eine solche Verfeinerung bietet sich aus Gründen größerer Anschaulichkeit an, ist aber auch geboten, wenn intertemporale oder interregionale Vergleiche angestellt werden sollen. Für diese Arbeit kann davon jedoch abgesehen werden, da es hier nur um den Vergleich verschiedener gedachter Situationen einund derselben Volkswirtschaft unter der zusätzlichen Bedingung eines vorgegebenen Steueraufkommens geht. Trotz der grundsätzlich größeren Attraktivität der Maße U2 und U3 wird bei den folgenden Ausführungen zumeist auf die anderen Maße Bezug genommen. Z. T. geschieht dies aus rechnerischen Vereinfachungsgründen, z. T. aber auch, um Festlegungen auf Detailnormen 19 Also etwa L a. g '" I Ti - Ti I'" ; T~ Durch den Bezug auf die tatsächlichen (oder auch die horizontal gebotenen) Steuerzahlungen erhalten die Ungleichbehandlungen bei den Individuen mit geringeren Steuerzahlungen allerdings ein wohl zu starkes Gewicht. Es dürfte deshalb angemessener sein, die individuellen Abweichungsbeträge auf die Nettoleistungsfähigkeit (Li - T!> zu beziehen, also: ll. = L _'!.--~- ml Ti - Ti I'"~ v i Lt _ T! 20 Bei dieser Argumentation wird unterstellt, daß die individuellen relativen Abweichungen das unterschiedliche Betroffensein von Indviduen mit gleichen absoluten Ungleichbehandlungen, aber unterschiedlich hoher Leistungsfähigkeit korrekt beschreiben. Das ist -zumal da es sich um eine letztlich nur normativentscheidbare Frage handelt -sicherlich nicht selbstverständlich; dennoch soll hier von einer diesbezüglich weiteren Problematisierung des obigen Maßes der Ungleichbehandlung (u3) abgesehen werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 273 zu vermeiden, die vermutlich keine einmütige Billigung finden. Eine solche Vorgehensweise ist bezüglich der mit dem Maß U3 vorgenommenen Modifizierung dann unbedenklich, wenn nur eine Gruppe Gleichsituierter betrachtet wird. Im übrigen wird versucht, die Bedeutung der zwischen den Maßen bestehenden Unterschiede für die Beispielsrechnungen durch die Wahl solcher Bedingungskonstellationen zu mindern, daß die Maße "vernünftigerweise" zu den gleichen Schlußfolgerungen führen. Die skizzierten Maße steuerlicher Ungleichbehandlung sind zunächst konzeptioneller Natur. Ihre empirische Nutzung wird nicht nur aus normativen Gründen mit gewichtigen Schwierigkeiten verbunden sein. Eine solche Nutzung würde es erfordern, in der Realität die steuerlich gleichsituierten Individuen zu identifizieren und deren tatsächliche individuelle Steuerbelastungen festzustellen. Das eine wie das andere wird sich - z. T. aus den gleichen Gründen, deretwegen es eine vollkommen gerechte Steuer nicht geben kann -höchstens sehr fehlerhaft verwirklichen lassen. Auch wenn es schon aus konzeptionellen Gründen schwierig sein dürfte, 'alle Individuen (etwa aus einer Stichprobe) unter dem Gesichtspunkt ihrer Gleichsituiertheit eindeutig zu identifizieren, sollte es jedoch möglich sein, (unstrittige) Gruppen von angenähert gleichsituierten Individuen zu bilden, ihnen -evtl. auf der Basis unterschiedlicher Hypothesen - ihre Steuerbelastungen zuzurechnen und auf diese Weise grobe Anhaltspunkte für das Ausmaß steuerlicher Ungleichbehandlung in einer Volkswirtschaft zu gewinnen. Für den Rahmen dieser kbhandlung muß von entsprechenden empirischen Untersuchungen abgesehen werden; im folgenden geht es nur darum, wie auf der Basis vorhandener empirischer Anhaltspunkte über das Ausmaß steuerlicher Ungleich:behandlungen der Platz der indirekten Besteuerung unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten zu bestimmen wäre. 2. Besteuerung von Indikatorgrößen der direkt nicht erfaßbaren Leistungsfähigkeit a) Direkt nur teilweise faßbare Leistungsfähigkeit Der einfacheren Argumentation wegen wird für die folgenden Ausführungen zunächst (unter II 2 und II 3) davon ausgegangen, der Umfang der direkt faßbaren Leistungsfähigkeit lasse sich durch steuerrechtliche oder durch sonstige verfahrensmäßige Maßnahmen nicht beeinflussen. Die mit einer direkten Besteuerung verbundenen Steuerschlupflöcher bzw. Erfassungslücken seien fest vorgegeben. Obendrein werde gedanklich von einer Situation ausgegangen, in der ausschließ18 Schriften d. Vereins f. Sucialpclltik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
274 J ohannes Hackmann lich eine direkte Besteuerung erfolgt. Als erstes ist dann zu fragen, ob die steuerliche Nichterfassung des durch die Schlupflöcher entzogenen Teils der Leistungsfähigkeit unbedingt gleichbehandlungsschädlich ist und - soweit das der Fall ist -ob, wie und unter welchen Bedingungen das Ausmaß steuerlicher Ungleichbehandlung durch einen indirekten Zugriff 'auf die Leistungsfähigkeit verringert werden kann. Die Frage, ob existierende Steuerschlupflöcher der direkten Besteuerung unbedingt gleichbehandlungsschädlich sind, kann schnell beantwortet werden. Das unmittelbare Entschlüpfen von Leistungsfähigkeit ist nur dann (und in dem Ausmaß) gleichbehandlungsschädlich, wenn die Leistungsfähigkeit bei Gleichsituierten in unterschiedlichem Ausmaß nicht erfaßt wird 21 • Im folgenden werde unterstellt, die Nichterf.assung von Teilen der Leistungsfähigkeit sei gleichbehandlungsschädlich 22• Wie läßt sich dann über eine (partielle oder auch vollständige) Ersetzung der in einer Ausgangssituation erfolgenden ausschließlichen direkten Besteuerung durch eine indirekte Besteuerung eine Verringerung des Ausmaßes an Ungleichbehandlung erreichen? Wie kann die sich durch die Schlupflöcher dem unmittelbaren steuerlichen Zugriff entziehende Leistungsfähigkeit doch noch belastet werden? Auf der rein theoretischen Bbene bietet es sich als erstes an, nach steuerlich greifbaren Ersatzoder "Indikatorgrößen" zu suchen, die in einer engen Komplementaritätsbeziehung speziell zu den nicht faßbaren Teilen steuerlicher Leistungsfähigkeit stehen 23• Beispielsweise könnte erwogen werden, über eine spezielle Besteuerung des Konsumvermögens die Nutzungen dauerhafter Konsumgüter oder über eine Besteuerung des Gesamtvermögens Wertzuwächse steuerlich indirekt 21 Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten kann mithin -siehe dazu auch die späteren Ausführungen -nicht generell empfohlen werden, die steuerlichen Erfassungslücken möglichst weitgehend zu schließen. -Diese Schlußfolgerung steht in einem Widerspruch zu dem Ergebnis Brennans (1971, 455): " ... any reduction in the degree of evasion (or avoidance) will reduce the amount of horizontal inequity in money value terms, ... ". Die Gültigkeit dieser Aussage erfordert (zumindest), daß es einzelne oder Gruppen von Steuerzahlern ohne "evasion or avoidance" gibt. 22 Für die folgenden Ausführungen kommt es nur auf die Teile der steuerlichen Leistungsfähigkeit an, deren Nichterfassung gleichbehandlungsschädlich ist. Sollen diese indirekt belastet werden, so stört es nicht, wenn auch gleichbehandlungsunschädlich nicht erfaßte Leistungsfähigkeit steuerlich (gleich) belastet wird. 23 Schon hier zeigt sich, daß Zusammenhänge zwischen einer die Gleichbehandlung fördernden und einer auf die Realisierung des Allokationsziels gerichteten Verbrauchsbesteuerung bestehen. Die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede in den Schlußfolgerungen einer auf Gleichbehandlung und einer zum anderen auf allokative Effizienz ausgerichteten indirekten Besteuerung werden noch an späterer Stelle angesprochen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 275 zu belasten. Existiert eine für jeden Steuerpflichtigen eindeutige und für alle Individuen einheitliche Beziehung zwischen der direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit und solchen Indikatoren, läßt sich über eine steuerliche Belastung dieser Indikatoren die steuerliche Gleichbehandlung verbessern. Diese Zusammenhänge seien im folgenden etwas genauer beschrieben. Zusätzlich zu den schon getroffenen Annahmen werde anfangs unterstellt, es bestünde eine proportionale Beziehung zwischen der steuerlich faßbaren Indikatorgröße (G) und der -gleichbehandlungsschädlich - steuerlich direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit (Ln) : G = k . Ln. Unter dieser Bedingung läßt sich offensichtlich eine perfekte Gleichbehandlung durch eine Umstrukturierung von der direkten zur indirekten Besteuerung erreichen, wenn die direkt faßbare Leistungsfähigkeit proportional belastet ist. Eine horizontal vollkommen befriedigende Steuerbelastung wird unter den beschriebenen Umständen erreicht, wenn der (proportionale) Steuersatz (s) auf die Größe G einen Wert in Höhe von t· ~ annimmt, wobei t den durchschnittlichen (hier: proportionalen) Steuersatz bezeichnet, dem die direkt erfaßte steuerliche Leistungsfähigkeit (L,) nach der Einführung der indirekten Steuer unterworfen ist (t = T ~~,)) . Auch wenn die direkt erfaßte steuerliche Leistungsfähigkeit nicht proportional belastet wird, ist eine Verringerung der steuerlichen Ungleichbehandlung möglich. Besteht kein Zusammenhang zwischen der Höhe der Leistungsfähigkeit (L) insgesamt und den durchschnittlich nicht faßbaren Teilen, wird die Ungleichbehandlung auch bei progressiver Besteuerung minimiert, wenn für den Steuersatz (s) auf G und den durchschnittlichen Steuersatz (t) die zuvor aufgeführte Beziehung gilt. Besteht ein Zusammenhang zwischen der gesamten und der direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit, wäre für s - würde das Ungleichbehandlungsmaß Ul zugrunde gelegt - unter der Bedingung eines positiven Zusammenhangs (~? > 0) ein höherer Wert anzusetzen und entsprechend ein niedrigerer Wert, wenn die direkt nicht faßbare Leistungsfähigkeit mit wachsender Gesamtleistungsfähigkeit abnimmt. Beim Maß U3 (mit einem Wert w = 1) ergibt sich für s ein höherer oder niedrigerer Wert, je nachdem, ob der Anteil der nicht faßbaren Leistungsfähigkeit mit wachsender Gesamtleistungsfähigkeit zuoder abnimmt. Ist w> 1, sind zwecks Gewinnung von Aussagen weitere Spezifi~ationen erforderlich, die hier jedoch nicht vorgenommen werden sollen. Auch wenn keine für alle Individuen einheitliche Beziehung zwischen der direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit und den steuerlich direkt OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
276 J ohannes Hackmann erfaßten Größen besteht, läßt sich die steuerliche Ungleichbehandlung durch eine Besteuerung von Indikatorgrößen der direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit verringern 24• Unter den getroffenen Annahmen der Gleichbehandlungsschädlichkeit der bestehenden Erfassungslücken ist dies offenkundig der Fall, wenn der Steuersatz auf die Indikatorgröße so festgesetzt wird, daß die zuvor beschriebenen Bedingungen gerade für den Steuerpflichtigen gelten, für den die Indikatorgröße relativ zur direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit das größte Gewicht hat - für den also "k" besonders hoch ist. Wird ein höherer Steuersatz gewählt, so führt die indirekte Steuer bei diesem Steuerpflichtigen tendenziell zu einer zu hohen Belastung, bei anderen Steuerpflichtigen wird dadurch hingegen die zu niedrige Belastung erhöht. Welcher Satz die steuerliche UngleicbJbehandlung minimiert, hängt dabei von der im volkswirtschaftlichen Durchschnitt bestehenden Beziehung zwischen der Indikatorgröße und der direkt nicht belastbaren Leistungsfähigkeit ab; wird das Ungleichbehandlungsmaß U2 zugrunde gelegt, ist obendrein das Ausmaß der individuellen Abweichungen vom volkswirtschaftlichen Durchschnitt zu berücksichtigen. Modifikationen werden schließlich auch erforderlich, wenn die individuellen Unterschiede in diesen Beziehungen vom Leistungsfähigkeitsniveau abhängen. Hängen die Beziehungen zwischen der direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit und den steuerlich direkt faßbaren Größen auch von anderen Umständen als der Leistungsfähigkeit insgesamt ab, so führt das zu einer weiteren Komplizierung. Es ist dann damit zu rechnen. daß über die indirekte Steuer auch Personen belastet werden, die im Rahmen einer ausschließlich direkten Besteuerung überdurchschnittlich belastet sind. Ob und in welchem Ausmaß eine indirekte Besteuerung die steuerliche Ungleichbehandlung verringert, wird unter diesen Umständen u. a. auch dadurch bestimmt, wie gut die direkt nicht faßbare Leistungsfähigkeit durch die Indikatorgröße erklärt wird. Zu fragen ist schließlich noch nach den Konsequenzen, wenn mehrere steuerlich faßbare (Ersatz-)Größen in einer Beziehung zur direkt nicht erfaßten Leistungsfähigkeit stehen. Sind dann mehrere indirekte Steu24 Die Gleichbehandlungszielsetzung würde es prinzipiell gebieten, für die Individuen mit unterschiedlichen Beziehungen zwischen der direkt nicht erfaßten Leistungsfähigkeit und den hilfsweise belastbaren Indikatorgrößen nach Maßgabe der zuvor behandelten Gesichtspunkte unterschiedliche Steuersätze festzusetzen. Vgl. für eine solche Sichtweise auch AtkinsonlStiglitz (1976, 72 f.). Von einer näheren Befassung mit diesen Konsequenzen kann hier abgesehen werden, da die Steuerpraxis solche unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten prinzipiell gebotenen Differenzierungen nicht zulassen dürfte. Obendrein: Wäre sie mit Bezug auf jeden Steuerpflichtigen zu solchen Differenzierungen in der Lage, müßten sich auch die Erfassl.lngslücken im Rahmen der direkten Besteuerung schließen lassen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 277 ern nebeneinander zu erheben bzw. welche Ersatzgröße ist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten auszuwählen? Bestehen zwischen mehreren Größen und der direkt nicht faßbaren Leistungsfähigkeit einheitliche und eindeutige Beziehungen, ist grundsätzlich jede Ersatzgröße unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gleich gut geeignet. Sind die Beziehungen nicht einheitlich und eindeutig, ist zu überprüfen, ob sich die direkt nicht faßbare Leistungsfähigkeit in Komponenten mit engeren Beziehungen zu unterschiedlichen direkt faßbaren Größen zerlegen und ob sich auf diese Weise insgesamt ein besseres Resultat erzielen läßt. Aus der Gleichbehandlungsperspektive ist grundsätzlich die Ersatzgröße bzw. die Kombination von Ersatzgrößen zu wählen, die mit der gleichbehandlungsschädlich direkt nicht erfaßten Leistungsfähigkeit am engsten korreliert ist. Ein Nebeneinander verschiedener indirekter Steuern läßt sich auf der theoretischen Ebene schließlich auch begründen, wenn unterschiedliche direkt faßbare Größen für unterschiedHche Gruppen Gleichsituierter spezifisch sind (schichtspezifische Gewohnheiten) und innerhalb dieser Gruppen zugleich die gleichbehandlungsschädlich direkt nicht faßbare Leistungsfähigkeit gut indizieren. b) Direkt gar nicht faßbare Leistungsfähigkeit Bislang wurde angenommen, die relevante Leistungsfähigkeitsgröße würde wenigstens teilweise direkt erfaßt. Im Prinzip ergeben sich keine wesentlich 'anderen Resultate, wenn sich die relevante Leistungsfähigkeitsgröße überhaupt nicht direkt fassen läßt. Da der Nutzen eine solche direkt nicht faßbare Leistungsfähigkeitsgröße ist und da diese Leistungsfähigkeitsgröße in der Finanzwissenschaft eine besondere Beachtung findet, soll der Fall, daß sich die Leistungsfähigkeitsgröße direkt gar nicht fassen läßt, dennoch gesondert behandelt werden. Im Unterschied 'zu den bisherigen Ausführungen erscheint es dabei sinnvoll, die Argumentation auch inhaltlich auf den Nutzen zu beziehen und zugleich zu fragen, was sich an einzelnen Schlußfolgerungen ändert, wenn statt Nutzen das Einkommen die relevante Leistungsfähigkeitsgröße ist. (Im übrigen ,sollen die in diesem Zusammenhang zu erörternden Fragen hier möglichst skizzenhaft behandelt werden, da es nach vorherrschendem Verständnis dabei um Probleme einer direkten Besteuerung geht.) Ist der Nutzen (das Bedürfnisbefriedigungsergebnis) der relevante Gleichheitsmaßstab, ist wegen Meßbzw. Ermittlungsproblemen nur ein indirekter Zugriff auf die Leistungsfähigkeit möglich. Eine auf Gleichbehandlung zielende Besteuerung kann nur an "Indi'katoren der steuerlichen Leistungsfähigkeit"ansetzen. Bei einheitlichen und eindeu·· tigen Einkommen-Nutzen-Beziehungen läßt sich, ähnlich wie zuvor be·· schrieben, auf indirekte Weise eine horizontal vollkommen befrie·· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
278 J ohannes Hackmann digende Besteuerung konzeptionell über eine - allerdings perfekte _. Einkommensbesteuerung durchführen. Weil der Nutzen direkt gar nicht belastet wird, wäre für eine der horizontalen Verteilungszielsetzung voll genügende Besteuerung nicht einmal - wie zuvor als notwendig herausgestellt - eine lineare Beziehung zwischen Einkommen und Nutzen und/oder proportionale Belastung des Nutzens erforderlich. Es werde angenommen, Vorstellungen über vertikale Gerechtigkeit würden eine proportionale Belastung des Nutzens in der Form des gleichen relativen Opfers gebieten. Unter den von der Diskussion um die Opferprinzipien der Besteuerung her bekannten Bedingungen ist dann eine prDgressive Besteuerung des Einkommens geboten. Die opfertheoretische Konzeption der Einkommensbesteuerung läßt sich somit auch als Spezialfall einer indirekten Besteuerung begreifen. Sind die individuellen Einkommen-Nutzen-Beziehungen uneinheitlich, ist -auf dem Wege einer über die Einkommensteuer erfolgenden indirekten Besteuerung des Nutzens -eine horizontal vollkommen befriedigende Belastung nicht möglich. Minimiert wird die am Maß Ul gemessene Ungleichbehandlung, wenn für die 'Bestimmung des Einkommensteuel'tarifs eine volkswirtschaftlich durchschnittliche ("normale") Beziehung zwischen Einkommen und Nutzen zugrunde gelegt wird. Die Forderung, für die Bestimmung des Einkommensteuertarifs von einer (im Sinne eines empirischen Durchschnitts verstandenen 25) normalen Nutzenfunktion auszugehen, läßt sich somit als eine aus der Gleichbehandlungszielsetzung herleitbare Second-best-Strategie verstehen. Schwierigere Probleme ergeben sich, wenn über spezielle steuerliche Regelungen berücksichtigt werden soll, daß der Nutzen von weiteren Größen als vom Einkommen abhängt. Die sich dann ergebenden Fragen sollen hier nicht detaillierter erörtert werden. Auch im Blick auf die späteren Ausführungen sei jedoch kurz auf die Probleme hingewiesen, die mit einer Erfassung des aus der Freizeit resultierenden Nutzens verbund€n sind. Aus den obigen Ausführungen zur Gleichbehandlungsschädlichkeit einer Nichtel'fassung steuerlicher Leistungsfähigkeit ergibt sich zunächst, daß der Freizeitnutzen aus Gleichbehandlungsgründen insoweit unberücksichtigt bleiben kann, wie alle gleichermaßen aus der Freizeit Nutzen ziehen. Gleichbehandlungsschädlich ist nur die 25 Die Bestimmung eines solchen Durchschnitts setzt interpersonell vergleichbare kardinale individuelle Nutzenmaße voraus. Wenngleich -vgl. dazu auch Hackmann (1972, 102 ff.) -die von ökonomischer Seite angebotenen Versuche der kardinalen Nutzenmessung konzeptionell wenig befriedigen, kann von vornherein doch nicht ausgeschlossen werden, daß der "Fortschritt" der Medizin oder der Psychologie zur Entwicklung von "Hedonimetern" führt, die das kardinal zu messen gestatten, was nach der utilitaristischen Tradition als "Nutzen" zu begreifen ist. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 279 steuerliche Nichterfassung von individuellen Unterschieden in der Höhe des Freizeitnutzens. Ließe sich der (realisierte rund entgehende) Freizeitnutzen angenähert anhand fingierter Arbeitseinkommen berechnen, wäre der Gleichbehandlungszielsetzung hinsichtlich der Berücksichtigung des Freizeitnutzens hinreichend Rechnung getragen, würde (etwa) von einer normalen Arbeitszeit ausgegangen und würden bei geringerer Arbeitszeit entsprechende Freizeitzuschläge vorgenommen rund blieben die Entgelte für Überstundenarbeit steuerlich unberücksichtigt. Auch diese Konsequenzen werden von Haller gezogen 26 wie schließlich auch die nach der hier vorgetragenen Konzeption naheliegende Konsequenz einer indirekten Belastung des Freizeitnutzens über eine Vermögensteuer, wenn zwischen der Höhe des Vermögens und der Höhe des Freizeitnutzens eine enge Beziehung besteht 27 • Die Skizzierung von Problemen, wie sie sich aus der Gleichbehandlungszielsetzung hinsichtlich des Einbezugs des Freizeitnutzens stellen, wenn der Nutzen die relevante Leistungsfähigkeitsgröße ist, legt es nahe, nach den Konsequenzen zu 'fragen, wenn statt ·am Nutzen eine (unmittelbare) Orientierung am Einkommen erfolgt. In diesem Fall ergeben sich aus derselben (abstrakten) Gleichbehandlungskonzeptiol1 konträre Schlußfolgerungen für die steuerliche Berücksichtigung von Freizeit. Eine steuerliche Belastung von Freizeitunterschieden 2B verstößt dann gegen die Gleichbehandlung (wie etwa nach 'allgemeiner Auffassung eine unterschiedliche steuerliche Belastung nach der Körpergröße). Aus dieser Perspektive ist - wie noch zu erörtern -die Freizeitproblematik nur noch eine aus allokativen Gründen relevante Besteuerungsproblematik. 3. Besteuerung von Indikatorgrößen der Gesamtleistungsfähigkeit Gegen die 'betrachtete Methode, anstelle der steuerlich nicht erfaßten Leistungsfähigkeit Größen zu belasten, die in einer engen Beziehung 26 S. Haller (1971, 47). Der hier gewählte Zugang legt noch eine weitergehende Schlußfolgerung nahe. Sofern Gleichsituierte einen gleichen Freizeitnutzen haben - Unterschiede im Freizeitnutzen gäbe es nur zwischen Individuen unterschiedlicher Gesamtleistungsfähigkeit - könnte diesen Unterschieden zwecks steuerlicher Gleichbehandlung auch über eine entsprechende (vertikale) Ausgestaltung des Steuertarifs Rechnung getragen werden. 27 Vgl. Haller (1971, 49 und 346 ff.). In jüngerer Zeit hat Haller seine diesbezüglichen Ansichten allerdings modifiziert. (Vgl. auch Haller (1977/78, 222 -248». Von einer Berücksichtigung dieser Auffassungen werde hier jedoch abgesehen, zumal da sich in dieser Arbeit ein Wandel der Auffassungen Hallers von einer am Bedürfnisbefriedigungsergebnis zu einer am Bedürfnisbefriedigungspotential orientierten Besteuerung abzeichnet. 2B Zur Freizeit zählen dabei nicht solche Zeiten, die - im landläufigen Sinne arbeitsfrei - von den Individuen zu einer Verbesserung ihrer ökonomischen Position genutzt werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
286 Johannes Hackmann Tabelle 3 Gleichbehandlungsüberlegenheit einer Kombination von direkter und indirekter Besteuerung (l)a) 1 2 3 4 L 100 100 100 100 L, 100 95 90 75 G 38 48 52 54 Tg 40 40 40 40 ausschließlich } T dir 44 42 40 33 direkte I T dir -Tg I (+) 4 (+) 2 (-) 7 Besteuerung 0 ausschließlich } Tind 31 40 43 45 indirekte I T ind -Tg I (-) 8 0 (+) 3 (+) 5 Besteuerung T dir 27 25 24 20 T dir : T ind T ind 13 16 17 18 = 6:4 T 39 41 41 38 IT -Tgl (-) 1 (+) 1 (+) 1 (-) 2 a) Abweichungen durch Runden. l: 400 360 192 160 160 13 160 16 96 64 160 5 punkten ein Nebeneinander von direkter und indirekter Besteuerung gebieten. Ein erstes Argument für ein Nebeneinander kann sich auf die schon hergeleiteten Ergebnisse beziehen. Wenn es ,als Folge mangelnder empirischer Kenntnisse nicht bekannt ist, ob eine direkte oder eine indirekte Besteuerung den Vorzug verdient, könnte - da prinzipiell beide Arten der Besteuerung in Frage kommen -eine Strategie der Verringerung von Gleichbehandlungsrisiken darin bestehen, von beiden Möglichkeiten der Besteuerung Gebrauch zu machen. Ein zweites Argument sei unter Bezug auf die Tabelle 3 entwickelt. Der Vergleich zwischen einer ausschließlich direkten und ausschließlich indirekten Besteuerung fällt in der Tabelle 3 zugunsten der direkten Besteuerung aus: Die relativen Steuerbelastungsunterschiede sind bei der (proportionalen) direkten Steuer niedriger als bei der indirekten. Dennoch verringert, ausgehend von einer ausschließlich direkten Besteuerung, eine marginale Ersetzung der direkten Steuer durch die indirekte Steuer die Ungleichbehandlung. Bei einem Anteil der direkten Besteuerung in Höhe von ungefähr 60 % wird die steuerliche UngleichOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 287 behandlung minimiert. Eine (weitere) Verringerung des Anteils auf z. B. 50 '0/ 0 würde die Ungleichbehandlung wieder erhöhen. Die Ergebnisse der Tabelle 3 demonstrieren, daß es für eine unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten erfolgende Wahl zwischen direkter und indirekter Besteuerung nicht ausreicht, auf die bei der einen oder anderen Form sich isoliert ergebenden relativen Steuerbelastungsunterschiede zu achten. Ein weiterer Umstand ist zu berücksichtigen. Ein Vergleich von Tabelle 1 und Tabelle 3 verdeutlicht, daß zusätzlich zu den relativen Belastungsunterschieden es lauch wichtig ist, ob Individuen mit einer überdurchschnittlichen Belastung bei einer 'ausschließlich direkten 'Besteuerung 'bei der indirekten Besteuerung unterdurchschnittlich belastet sind und umgekehrt. Bei in diesem Sinne entgegengerichteten individuellen Belastungseffekten unterschiedlicher Steuern kann ein Nebeneinander verschiedener Steuern, auch wenn sie sich einzeln betrachtet hinsichtlich ihrer isolierten relativen Belastungsunterschiede nicht unterscheiden, zu einer Verringerung der steuerlichen Ungleichbehandlung führen 3G • Sind beide Steuern in isolierter Betrachtung gleichwertig, sollten beide Steuern mithin ein gleich starkes Gewicht erhalten. Ist die eine Steuer gleichbehandlungsunterlegen, ist ihr gleichbehandlungsoptimaler Anteil (bzw. ihr Steuersatz) so zu bestimmen, daß der marginale Gleichbehandlungsvorteil als Folge der Verknüpfung von indirekter und direkter Steuer durch die mit ihr in isolierter Sicht verbundene größere Ungleichmäßigkeit in der Steuerbelastung aufgewogen wird. Das Resultat, das sich durch eine Verknüpfung von Steuern mit "entgegengerichteten individuellen Belastungseffekten" die Gleichbehandlung verbessern läßt, leuchtet unmittelbar ein. Weniger offenkundig dürfte allerdings das folgende Ergebnis sein: Für einen günstigen volkswirtschaftlichen Gleich!behandlungseffekt genügt es nicht 37 , daß ein bei der gleichbehandlungsüberlegenen Steuer besonders Begünstigter bei der gleichbehandlungsunterlegenen Steuer stärker belastet wird. Eine Verknüpfung beider Steuern kann (am Maß Ul gemessen) erst dann zu Gleichbehandlungsvorteilen führen, wenn der unterdurchschnittlichen Belastung im einen Fall eine überdurchschnittliche im anderen Fall gegenübersteht. 36 Für eine solche Schlußfolgerung siehe auch Brennan (1971, 448): "The general proposition is then that for any two taxes which do not have substantially similar incidence patterns, it will normally be in the interests of horizontal equity to impose them together, rather than one on its own, even if one is, by itself, rather less equitable than the other." 37 Vgl. in der Tabelle 1 die für die Person 4 sich bei direkter und indirekter Besteuerung ergebenden Belastungen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
ausschließlich direkte Besteuerung ausschließlich indirekte Besteuerung Q) .... ,.\<: ~bJ) ~'I"""I r:= J.< '0 ::l 'S·S ~ '.-4~ ~ ,o,.\<:Q) a~ti 0.,-4 cu "\<:'O/Il Tabelle 4: Gleichbehandlungsüberlegenheit einer kombiniert direkt-indirekten Besteuerung (2) a. Gruppe b. Gruppe 6 Gleichsituierter Gleichsituierter ~ 1 2 3 }; 4 5 6 }; 1 L 100 100 100 300 40 40 40 120 420 L, 82 80 78 240 10 40 10 60 300 G 60 40 50 150 30 29 31 90 240 T dir t = 0,4 32,8 32 31,2 96 4 16 4 24 120 Tu, dir 32 32 32 96 8 8 8 24 120 I T dir - Tgl 0,8 0 0,2 1 4 8 4 16 17 T ind 5 = 0,5 30 20 25 75 15 14,5 15,5 45 120 Tg,ind 25 25 25 75 15 15 15 45 120 I T ind -Tu I 5 5 0 10 0 0,5 0,5 1 11 T dir 0,5 (y -40) 21 20 19 60 0 0 0 0 60 T ind 5 = 0,25 15 10 12,5 37,5 7,5 7,25 7,75 22,5 60 };T 36 30 31,5 97,5 7,5 7,25 7,75 22,5 120 Tu 32,5 32,5 32,5 97,5 7,5 7,5 7,5 22,5 120 IT - Tgl 3,5 2,5 1 7 0 0,25 0,25 0,5 7,5 -- --- flT-Tgl 1 L - T 0,57 0,18 0,12 N 00 00 .... o ::r po ::l ::l ro '" :r: po § g OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 289 Ein drittes Argument für ein Nebeneinander von direkter und indirekter Besteuerung gründet darauf, daß für unterschiedliche Gruppen Gleichsituierter jeweils unterschiedliche Steuern gleichlbehandlungsüberlegen sind. Dieser Bedingung entsprechend werden in der Tabelle 4 zwei Gruppen jeweils gleichsituierter Steuerpflichtiger betrachtet. Bei der einen - der Gruppe mit der höheren Leistungsfähigkeit -lasse sich die Leistungsfähigkeitsgröße auf direktem Wege weitgehend gleichbehandlungsunschädlich belasten; bei der anderen auf indirektem Wege. Die Ergebnisse von Tabelle 4 zeigen nun, daß sowohl eine proportionale direkte Besteuerung als auch eine proportionale indirekte Besteuerung unter der Gleichbehandlungszielsetzung schlechter abschneiden als eine Kombination aus progressiver direkter und proportionaler indirekter Besteuerung 38• Das anhand der Tabelle 4 gezeigte Ergebnis ist 'auch unmittelbar einsichtig: Die Korn!bination von progressiver direkter und proportionaler indirekter Besteuerung gestattet es, die Masse der Steuerzahlungen bei einer jeden Gruppe weitgehend gleichbehandlungsunschädlich zu erheben. Eine vierte Begründung für ein Nebeneinander von direkter und indirekter Besteuerung ergibt sicht, wenn - wie bis}ang zumeist der Fall -die volkswirtschaftliche Ungleichbehandlung nicht am Maß Ul, sondern 'am Maß U2 oder Ua gemessen wird (und w größer als 1 ist). Bei hinreichend hohen Werten für w (im Extremfall w -+ 00) ist ein Nebeinander von direkter und indirekter Besteuerung nur dann nicht geboten, wenn es zusätzlich zu den betrachteten Bedingungen durch eine Kombination von direkter und indirekter Steuer nicht möglich ist, die bei einer ausschließlichen Besteuerung sich zeigenden besonders hohen (individuellen) Ungleich:behandlungswerte zu verringern S9• Von Interesse ist es schließlich noch, ob sich auch bei den unter diesem Gliederungspunkt vorausgesetzten Annahmen ein Nebeneinander mehrerer indirekter Steuern aus der Gleichbehandlungszielsetzung begründen läßt. Die Antwort fällt im Prinzip ähnlich aus, wie sie auf die gleiche Frage an früherer Stelle gegeben wul'de. Sofern sich gleichsituierte Gruppen von Individuen mit spezifischen relativ einheitlichen 38 Eine Umstellung von der ausschließlich direkten auf eine indirekte Besteuerung ist (regelmäßig) mit vertikalen Verteilungseffekten verbunden; das Beispiel zeigt, daß die als Folge der Kombination von indirekter und progressiver direkter Besteuerung verbesserte Gleichbehandlung nicht zu Lasten der vertikal-distributiven Zielsetzung gehen muß: Die Gruppe mit der geringeren Leistungsfähigkeit ist mit kombiniert direkt-indirekter Besteuerung besser gestellt als bei ausschließlich indirekter oder ausschließlich direkter Besteuerung. 39 Wie ein Blick in die Tabelle 1 erkennen läßt, kann bei entsprechend hoher Aversion gegen hohe individuelle Ungleichbehandlung auch unter den dort zugrunde gelegten Bedingungen ein Nebeneinander von direkter und indirekter Besteuerung geboten sein. 19 Schrüten d. Vereins t. Socialpolltik 128 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
290 Johannes Hackmann Gewohnheiten abgrenzen lassen, kann eine auf diese Gewohnheit Bezug nehmende indirekte Besteuerung unter Bedingungen, die hier nicht näher entfaltet werden sollen, dem Ziel der Gleichbehandlung dienen. 4. Berücksichtigung der Variierbarkeit steuerlicher Erfassungslücken Bislang wurden fest vorgegebene Steuerschlupflöcher vorausgesetzt. Für die steuerpolitische Wirklichkeit gilt nun jedoch, daß sich das Ausmaß, in dem Erfassungslücken bestehen, verändern läßt. Zum einen kann absichtsvoll, wie mit einer Entscheidung für eine ausschließlich indirekte Besteuerung 'beschrieben, auf eine unmittelbare Belastung direkt faßbarer Leistungsfähigkeit verzichtet werden. Zum anderen sind auch die Grenzen der direkten Faßbarkeit nicht eindeutig bestimmt. Durch einen erhöhten Verwaltungs aufwand lassen sich diese Grenzen mehr oder weniger weit hinausschieben. Auf dem Hintergrund dieser Möglichkeit ist nun zu fragen, wann unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten versucht werden sollte, bestehende Schlupflöcher zu stopfen, wann neue Schlupfmöglichkeiten zugelassen werden sollten und speziell wie sich dieses Verstopfen und Zulassen von Schlupflöchern auf die Entscheidung zwischen indirekter und direkter Besteuerung unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten auswirkt. Kann das Ausmaß, in dem Leistungsfähigkeit direkt erfaßt wird, variiert werden, so hat die Variation offenkundig so zu erfolgen, daß die Unterschiede in der Erfassung steuerlicher Leistungsfähigkeit verringert werden. Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten kommt es mithin nicht darauf an, die Leistungsfähigkeit möglichst vollständig zu erfassen. Im Beispiel: Besteht zwischen dem Nutzungswert einer eigenen Wohnung und der Leistungsfähigkeit insgesamt für alle Individuen eine tendenziell einheitliche Beziehung, erübrigt sich unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten seine steuerliche Erfassung. In einem Staat mit weit verbreitetem Eigentum an eigenen Wohnungen (USA) ist - bei entsprechender Definition der Leistungsfähigkeitsgröße - ein Einbezug des Wertes der Wohnungsnutzungen in die Bemessungsgrundlage der direkten Steuern weniger dringlich als in einem Staat mit einer weniger gleichmäßigen Verteilung des Wohnungseigentums (BR Deutschland). Unter der Bedingung, daß tbei Individuen mit hoher - im Unterschied zu solchen mit geringer und mittlerer -Leistungsfähigkeit regelmäßig eine sehr enge Beziehung zwischen dem Wert einer eigengenutzten Wohnung und der Leistungsfähigkeit insgesamt besteht, führen diese Gleichbehandlungsüberlegungen sogar zu der Schlußfolgerung, daß bei Individuen mit hoher Leistungsfähigkeit auf eine Erfassung dieser Teile der Leistungsfähigkeit verzichtet werden kann, während eine Erfassung im mittleren und unteren Bereich beOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 291 sonders geboten erscheint. (In gleicher Weise wirkt sich im übrigen auch ein 'Bezug auf das Maß U3 der Ungleichbehandlung aus, nach dem absolut gleiche Ungleichbehandlungen bei Individuen mit hoher Leistungsfähigkeit volkswirtschaftlich weniger zu gewichten sind als bei Individuen mit geringerer Leistungsfähigkeit 40 .) Durch eine (rechtlich abgesicherte) Konzentration der direkten Erfassung bestimmter Teile der Leistungsfähigkeit auf bestimmte Gruppen Gleichsituierter läßt sich die mit einer direkten Besteuerung verbundene Ungleichbehandlung verringern. Für die Entscheidung zwischen direkter und indirekter Besteuerung ist das mit einer größeren Attraktivität der direkten Besteuerung verbunden. Die Gleichbehandlungsgesichtspunkte legen unter entsprechenden Bedingungen einenabsichtsvollen Verzicht auf eine steuerliche Erfassung auch von direkt unschwer faßbarer Leistungsfähigkeit nahe. Aus aktuellem Anlaß sei in diesem Zusammenhang auf eine weitere mögliche sich aus der Gleichbehandlungszielsetzung ergebende Konsequenz hingewiesen. Es wäre vorstellbar, speziell für die Individuen, bei denen es Anhaltspunkte für besonders starke Ungleichbehandlungen gibt, steuerliche Sonderregelungen vorzusehen. Die mit Beginn des diesjährigen Veranlagungszeitraums außer Kraft gesetzte Möglichkeit einer Besteuerung nach dem Verbrauch (§ 48 EStG) könnte in dieser Perspektive eine Rechtfertigung finden 41 : Es müßte nur Anhaltspunkte dafür geben, daß bei einem - im Vergleich zum nach dem Gesetz zu versteuernden Einkommen - hohen Konsum in besonders starkem Maße die vorhandene und eigentlich zu fassende Leistungsfähigkeit dem steuerlichen Zugriff - durchaus legal - entschlüpft und daß die an dieser Leistungsfähigkeit gemessene Ungleichbehandlung bei einer steuerlichen Belastung des Konsums geringer wird. Wenn die Regelung des § 48 von juristischer Seite42 ohne einen Bezug auf die konkreten historischen Umstände abstrakt als gegen den Gleichheitssatz der Ver40 Einem steuerrechtlich am Gleichheitssatz der Verfassung orientierten Denken werden diese Schlußfolgerungen absurd erscheinen. M. E. verdienen sie dennoch eine ernsthafte überprüfung. Immerhin ist es vorstellbar, über eine entsprechende Tarifgestaltung die mit einer solchen Praxis scheinbar verbundenen negativen vertikalen Effekte zu kompensieren, so daß nur noch die (horizontalen) Gleichbehandlungsvorteile zum Tragen kommen. (Vgl. dazu auch die späteren Ausführungen). 41 Selbst wenn zur Zeit ihre Einführung (Vorläufer dieser Regelung gibt es im deutschen Bereich seit 1908 bzw. seit 1923) solche Rechtfertigungsgründe für den § 48 Gültigkeit besessen haben, muß das als Folge wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen heute nicht der Fall sein. 42 Vgl. Tipke (1978, 249). Bei der obigen Gegenkritik wird unterstellt, daß sich die Kritik an der Besteuerung nach dem Verbrauch nicht (primär) darauf stützt, daß die Bedingungen, wann eine solche Besteuerung zu erfolgen hat, mit dem § 48 nicht hinreichend konkret gefaßt seien. 19' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
292 J ohannes Hackmann fassung verstoßend kritisiert wird, so ist diese Kritik aus der hier vorgestellten finanzwissenschaftlichen Gleichbehandlungskonzeption als nicht begründet zurückzuweisen. 5. Berücksichtigung von steuerausweichund tJberwälzungsmöglichkeiten Der bisherigen Untersuchung lagen aus finanzwissenschaftIicher Sicht willkürliche Vorstellungen über die Inzidenz von Steuern zugrunde. Eine detaillierte Erörterung der Fragen der Steuerbelastungswirkungen muß hier unterbleiben; unter Bezug auf die vorangegangenen Ausführungen seien dennoch einige allgemeine Bemerkungen gemacht. Als erstes ist die Frage zu stellen, welche Konsequenzen es in dem betrachteten Zusammenhang hat, wenn Individuen der Besteuerung dadurch 'ausweichen, daß sie die Größen, an denen der steuerliche Zugriff unmittelbar ansetzt, als Folge des steuerlichen Zugriffs weniger "realisieren" als es ohne steuerlichen Zugriff der Fall gewesen wäre. Die Erörterung dieser Frage muß danach unterscheiden, ob der steuerliche Zugriff bei der relevanten Leistungsfähigkeitsgröße direkt oder indirekt bei Ersatzgrößen erfolgt. Ist die gesamte Leistungsfähigkeit eines Individuums Bemessungsgrundlage für die direkte Steuer und reagiert das Inviduum darauf mit einer Verringerung oder Erhöhung seiner Leistungsfähigkeit vor Steuern 43, so sei diese Steuerausweichung - davon soll hier ausgegangen werden -gleichbehandlungsunschädlich. Unter den beschriebenen Bedingungen sei die mit Steuern realisierte Gesamtleistungsfähigkeit (vor Steuern) der relevante Gleichheitsmaßstab. Von einer inhaltlichen Begründung dieser Position44 werde hier abgesehen. Wird nur ein Teil der Leistungsfähigkeit direkt belastet, und wird als Folge der Besteuerung die Zusammensetzung von direkt erfaßter und direkt nicht faßbarer Leistungsfähigkeit bei unveränderter gesamter Leistungsfähigkeit geändert, so ist das offensichtlich von Bedeutung für die steuerliche Gleichbehandlung, wenn verschiedene - grundsätzlich gleichsituierte - Individuen darauf mit unterschiedlichen Anpassungen reagieren. Auch Steuerausweichungen dieser Art müssen hier nicht explizit berücksichtigt werden, da sie in den an früherer Stelle zugrundegelegten Maßen der Ungleichbehandlung m. E. ihren angemessenen Ausdruck finden. 43 Ist der Nutzen die relevante Leistungsfähigkeitsgröße und sind alle Individuen rationale Nutzenmaximierer, ist allerdings nicht zu sehen, daß ein Individuum überhaupt eine solche Reaktionsmöglichkeit hat. 44 Diese -wie auch etwa eine gegenteilige -Ansicht läßt sich nur normativ begründen. Für rechtfertigende Gesichtspunkte zu einer solchen Auffassung vgl. Krause-Junk (1981, 307 und 309) sowie Hackmann (1979, 34 f.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 293 Werden statt der Leistungsfähigkeit Indikatorgrößen der Leistungsfähigkeit belastet, so zeigt eine über einen "Einkommenseffekt" hinausgehende Ausweichreaktion an, daß zwischen Leistungsfähigkeitshöhe und der betreffenden Indiktorgröße keine eindeutige Beziehung besteht. Ein steuerlicher Zugriff bei der Indikatorgröße ist als Instrument der Verbesserung der Gleichbehandlung nur bedingt tauglich. Je stärker die über den Einkommenseffekt hinausgehenden Ausweichreaktionen, desto weniger kommt also eine aus der Gleichbehandlungszielsetzung bei diesen Größen ansetzende indirekte Besteuerung in Frage 45• Es zeigt sich also, daß die Möglichkeiten einer Steuerausweichung bei den obigen Herleitungen implizit schon berücksichtigt sind. Sofern es akzeptiert werden kann, daß es für die Steuerlastverteilung (!) grundsätzlich unerheblich sein soll, woher die Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen stammt46, interessiert unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Frage, ob Steuern überwälzt werden, dann nicht, wenn die direkte Steuer die gesamte Leistungsfähigkeit zur Bemessungsgrundlage hat. Überwälzt ein Steuerpflichtiger die direkte Steuer dann in dem Sinne, daß er unter gleichen realen Bedingungen als Folge der Besteuerung eine höhere Bruttoleistungsfähigkeit hat, so ist er wegen dieser Überwälzung mit einem ohne Besteuerung Gleichsituierten, der -aus welchem Grund auch immer -nicht überwälzt, nicht mehr gleichgestellt. Für die Beurteilung, ob er gleichbehandelt wird oder nicht, ist auf seine jetzt höhere Leistungsfähigkeit Bezug zu nehmen. Wird die Leistungsfähigkeit direkt nur teilweise belastet und wird diese Belastung in dem zuvor erläuterten Sinne überwälzt, ergeben sich schwieriger zu lösende Fragen. Am Leistungsfähigkeitsmaßstab gemessen, erfolgt jetzt eine diskriminierende Besteuerung, die nicht ihren adäquaten Ausdruck in den bislang berücksichtigten Ungleichbehandlungsmaßen findet. Dies ist daran zu erkennen, daß es für den einzelnen Steuerpflichtigen einen Unterschied macht, welche Teile der Leistungsfähigkeit belastet werden, wenn die Belastung unterschiedlicher Teile mit unterschiedlichen Überwälzungschancen ver45 Eine allein (1) aus Anlaß der indirekten Besteuerung erfolgende Ausweichreaktion stört hier strenggenommen gar nicht. Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten genügt es, daß bei gegebenen Steuersätzen zwischen der (relevanten) Leistungsfähigkeit und der ersatzweise zu besteuernden Größe eine eindeutige Beziehung besteht. Bei der Bestimmung des Steuersatzes wäre diese Ausweichreaktion -gegebenenfalls über "Versuch und Irrtum" - entsprechend zu berücksichtigen. 46 Eine qualitative Differentiation nach solchen Entstehungsgründen von Leistungsfähigkeit ginge über eine steuerliche Differenzierung fundierter und nicht-fundierter Einkommen hinaus und dürfte sich unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten wesentlich schwieriger rechtfertigen lassen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
294 J ohannes Hackmann bunden sind. Nur wenn diesbezüglich keine Unterschiede bei einem steuerlichen Zugriff an unterschiedlichen Teilen der Leistungsfähigkeit bestehen, kann die Frage, ob überwälzt wird oder nicht bei einer Analyse unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten konzeptionell unberücksichtigt bleiben. Ist das nicht der Fall, kommt es zu Ungleichbehandlungen, die im obigen Ansatz nicht berücksichtigt sind. Die Möglichkeit einer solchen Art von Ungleichbehandlung schränkt die theoretische Relevanz der hergeleiteten Ergebnisse offenkundig ein. Es könnte nun gefragt werden, wie den damit verbundenen Problemen Rechnung getragen werden kann. Es wird hier vermutet, daß sich eine einfache Lösung nicht finden läßt. Dies sei zum Anlaß genommen, die beschriebene Problematik hier nicht intensiver zu erörtern. Dafür spricht ooch, daß der beschriebenen Art von Ungleichbehandlung in manchen Fällen nur eine vorübergehende Bedeutung zukommt. Unter der Annahme, daß das Ziel der Erhöhung von Leistungsfähigkeit längerfristig hinreichend viele Individuen in ihrer Entscheidung über die von ihnen zu ergreifenden Aktivitäten bestimmt und daß hinreichend vielen Individuen bezüglich dieser Entscheidungen Wahlmöglichkeiten offenstehen, werden die "Kräfte des Marktes" die Ungleichbehandlungen ausgleichen, zu denen es als Folge einer diskriminierenden Belastung unterschiedlicher Teile von Leistungsfähigkeit kommt. Unter den für einen funktionierenden Marktmechanismus geltenden Bedingungen gibt es in den überwälzungsmöglichkeiten der Belastung unterschiedlicher Teile von Leistungsfähigkeit "langfristig" betrachtet keine Unterschiede47• Als hinreichend für eine unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten pontentielle Attraktivität einer indirekten Besteuerung wurde bislang das Bestehen einer engen Beziehung zwischer einer steuerlich belastbaren Größe und der direkt nicht faßbaren oder der gesamten Leistungsfähigkeit herausgestellt. Das Bestehen solcher engen Beziehungen genügt jedoch nicht, da damit noch nicht gewährleistet ist, daß der zu Belastende steuerlich auch belastet wird 48• Wird Belastung analog verstanden, wie im Zusammenhang einer direkten Besteuerung von Leistungsfähigkeit Belastung begriffen wurde, bereitet es konzeptionell einige Schwierigkeiten, den Belastungsbegriff im Blick auf die indirekte Besteuerung präzise zu defi47 Vgl. Feldstein (1976, 994 ff.) und Goeiz (1978, 798 ff.). 48 Beispielsweise mag eine enge Beziehung zwischen der gesamten Leistungssähigkeit von Steuerpflichtigen und dem von ihnen getätigten Nettoumsatz oder dem von ihnen gehaltenen Produktivvermögen bestehen. Eine Steuer auf diese Ersatzgrößen führt aber nicht notwendig zu einer steuerlichen Belastung auch dieser Steuerpflichtigen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
Zu einer Theorie der indirekten Besteuerung 295 nieren. Die Belastung dürfte sich generell weder durch einen Vergleich der Leistungsfähigkeit vor und nach indirekter Besteuerung zutreffend beschreiben lassen noch generell durch einen Vergleich der Leistungsfähigkeit ohne und mit indirekter Besteuerung. Der erste VergleichsmaßstaJb ist u. a. deshalb untauglich, weil er allein keinen Hinweis darauf gibt, wessen LeistungsfähigJceit überhaupt als belastet gelten kann 49• Der zweite Vergleichsmaßstab befriedigt nicht, weil er mögliche Anpassungen in der Höhe der Gesamtleistungsfähigkeit als Folge der indirekten Besteuerung nach dem zuvor (S. 293) zugrunde gelegten Maßstab nicht adäquat berücksichtigt. Als Ausweg aus dieser Dilemmasituation werde hier die These vertreten, daß es zu einer Belastung in dem hier relevanten Sinne nur dann kommt, wenn die indirekte Steuer an (nicht substitutionsfähigen) individuellen Eigenheiten des zu Belastenden oder an Größen ansetzt, die für den zu Belastenden den Charakter von (nach ihrer Zielbedeutung gewichteten) Zielgrößen haben, die er durch den Einsatz eigener ökonomischer Mittel zu realisieren versucht 50• Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten kämen mithin primär diesen Bedingungen genügende Größen als Zugriffsgrößen für eine indirekte Besteuerung in Frage. Existiert ein funktionierender Marktmechanismus, ist es "langfristig" dabei im übrigen gleichgültig, ob der zu Belastende selbst oder ob ein anderer die ,Steuer entrichtet, wenn der zu Belastende mit diesem anderen in entsprechenden marktmäßigen Beziehungen steht. III. Möglichkeiten der Verbesserung der vertikalen Verteilung 1. Vorbemerkungen Die Beurteilung der indirekten Besteuerung unter vertikal~distribu tiven Gesichtspunkten setzt prinzipiell eine gewisse Kenntnis darüber voraus, wie die Besteuerung vertikal wirkt und wie sich der Grad der Realisierung der vertikalen Verteilungszielsetzung messen läßt. Hinsichtlich der Kenntnis der Verteilungswirkungen wird von der Annahme ausgegangen, die Wirkung lasse sich als der Unterschied in der Verteilung vor und nach Besteuerung messen. überwälzungsfragen brauchen hier dann nicht gesondert berücksichtigt zu werden. Von einer Erörterung der Frage, wie sich der Grad der Realisierung VOn 49 Die Leistungsfähigkeit des Herstellers von Zigaretten oder die des Rauchers bei einer Tabaksteuer. 50 Für die Größe Konsum und Konsumvermögen dürfte das mithin eher zutreffen als für die Größe Wertschöpfung und Produktivvermögen. Die obige Konsequenz stimmt mithin mit der Forderung von Kay und King überein: "There should be no taxes on intermediate goods" (s. Kay/King (1978, 132». OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
302 J ohannes Hackmann niedriger sei, als die auf die Leistungsfähigkeit bezogene Steueraufkommenselastizität. Eine nähere Überlegung zeigt nun jedoch, daß diese Schlußfolgerung nicht stimmt. Soweit es als Folge der in bestimmten Bereichen sich positiv auswirkenden indirekten Besteuerung für Steuerpflichtige in anderen Bereichen zu vertikal überhöhten Belastungen kommt, kann das prinzipiell durch Grenzsteuersatzsenkungen ausgeglichen werden (im Beispiel für die Person 5). Trotz der bei einer ausschließlich direkten Besteuerung erreichten Obergrenzen für die Grenzsteuersätze läßt sich auch eine reduzierte Belastung (wie im Beispiel für die Person 6) durch Grenzsteuersatzanhebungen ausgleichen. Die partielle aufkommensgleiche Ersetzung direkter durch indirekte Steuern ist bei einer auf die Leistungsfähigkeit bezogenen positiven Grenzbelastung mit indirekten Steuern nämlich mit einer Verringerung des Niveaus der Grenzsteuersätze im Rahmen der direkten Steuer verbunden 57 • Dies bedeutet, daß die indirekte Steuer eine bessere Erfassung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der direkten Steuer gestattet 58 bzw. "technisch" eine verstärkt progressive Belastung ermöglicht. Bestehen "steuertechnisch" Grenzen der progressiven Belastung, ist eine indirekte Besteuerung entgegen vorherrschender Ansicht unter vertikal-distributiven Gesichtspunkten mithin nicht erst attraktiv, wenn die entsprechende (auf die Leistungsfähigkeitsgröße bezogene) Aufkommenselastizität größer als 1 ist; vielmehr ist eine solche Attraktivität generell schon für den Fall positiver Aufkommenselastizität (bzw. bei einer proportionalen steuerlichen Belastung von Gütern bei positiven Nachfrageelastizitäten) zu konstatieren. 4. Zur Formulierung von Bedingungen für eine vertikal-distributiv unschädliche Nichterfassung von Leistungsfähigkeit Bei der Erörterung der Gleichbehandlungszielsetzung wurde die Möglichkeit einer gleichbehandlungsunschädlichen Nichterfassung steuerlicher Leistungsfähigkeit betont. Ob es auch möglich ist, von einer 57 Für eine weitergehende Befassung mit den hier relevanten Zusammenhängen vgl. auch die nachfolgenden Ausführungen unter IV 2. 58 Auf den ersten Blick mag die Annahme unproblematisch erscheinen, daß die Erfassungsquoten im Rahmen der direkten Steuer nicht von der Höhe der indirekten Steuersätze abhängen. Bei näherem Hinsehen ist sie es jedoch nicht. Dies zeigt die beispielhafte überlegung, daß hohe indirekte Steuersätze den Anlaß zu einer (nicht-besteuerten) Selbsterzeugung von hoch besteuerten Gütern geben können. Trotzdem wird jedoch - und das genügt für die obige Argumentation - davon ausgegangen werden können, daß die Erfassungsquoten im Rahmen der direkten Steuer von den Sätzen dieser Steuer stärker als von denen der indirekten Steuer abhängen. Für eine Begründung dieser Ansicht vgl. auch die nachfolgenden Ausführungen unter IV 4. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-45256-9 | Generated on 2023-01-16 12:51:34
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