Besprechungen
Abstract
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Full text
Montaner, Antonio Article Besprechungen Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Montaner, Antonio (1955) : Besprechungen, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 75, Iss. 3, pp. 93-128, https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290826 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
349] 93 Besprechungen Ritschi, Hans: Die Grundlagen der Wirtschaftsordnung. Gesammelte Aufsätze zur Lehre von der Wirtschaftsordnung. (Veröffentlichungen der Akademie für Gemeinwirtschaft, Hamburg.) Tübingen 1954. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). X und 174 S. Was Hans Ritsehl zum Problem der Wirtschaftsordnung neben seinen Büchern „Gemeinwirtschaft und kapitalistische Marktwirtschaft" (Tübingen 1931) und „Theoretische Volkswirtschaftslehre" (namentlich Band I, Tübingen 1947) an Abhandlungen und Reden erarbeitet hat, vereinigt diese Sammlung in einer thematisch geschlossenen Auswahl: Das Selbstbildnis des Menschen in seiner Bedeutung für die soziale Ordnung. — Das Eigentum* — Wahl oder Wandlung der Wirtschaftsordnung. — Die Krise des Kapitalismus. — Idee und Gestalt des Sozialismus. — Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik. Es ist ausgeschlossen, den ganzen Reichtum des Buches an theoretisch tiefgründigen und historisch weit ausholenden Gedanken in wenigen Sätzen zu umschreiben. Ritschis Argumentationen steuern von philosophischen, institutionalistischen und ordnungspolitischen Fragestellungen her konzentrisch auf die allen seinen Systembildern und Wertungen zugrunde liegende These zu, daß das Wirtschaftsleben stets in einer gesellschaftlichen Ordnung abläuft, die weitgehend als Rechtsordnung gesichert und historisch veränderlich ist, woraus „sich zwei Fragen erheben, erstens die wissenschaftliche: Wie sind diese Ordnungen geworden, welche Strukturprinzipien bestimmen ihren Aufbau, wie und aus welchen Gründen haben sie sich verändert, welche Tendenzen einer weiteren Veränderung können wir beobachten? — und zweitens die politische Frage: Können wir diese Ordnung willentlich verändern und verbessern?" (S. 105 f.) Wissenschaft und Politik greifen mannigfaltig ineinander, beide stehen vor dem dualistischen Grundverhältnis von Individuum und Gesellschaft (das in allen kulturellen Lebensformen nur als Verhältnis von Persönlichkeit und Gemeinschaft vollziehbar ist, S. 11), hier um zu erkennen und zu verstehen,' dort um zu handeln und zu versöhnen. Wie jede gesellschaftliche Ordnung den ethischen Normen der Sitte und des Rechts unterworfen ist, so ist auch die Wirtschaftsordnung — etwa aus dem Bereich der ökonomisch-technischen Produktionsbedingungen — im voraus nicht eindeutig determiniert (S. 56). Ritsehl wahrt die Tradition deutscher Sozialwissenschaft, Theorie und Geschichtsbefragung wie Analyse und Kritik zu verbinden, und er bleibt sich OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
94 Bespr.: Georg Dralieim, Die Genossenschaft als Unternehmungstyp [350 dabei ständig seiner eigenen Axiomatik bewußt, die auf die Koordination aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen in einer einheitlichen, den gemeinwirtschaftlichen und den marktwirtschaftlichen Bereich umfassenden Rahmenplanung hinführt (S. 166). Doch halten sich diese pragmatischen Leitmotive und Maßstäbe seines Denkens fern von den Interessentenmeinungen und Schlagworten der Tagespolitik; sie entspringen der historischen Erfahrung mit der liberalen Lehre und Praxis, finden ihn aber andererseits auch nicht bereit, Lehre und Praxis des historischen und wissenschaftlichen Sozialismus bedenkenlos zu akzeptieren. Wo er Kompromisse zu schließen sucht, geht es ihm nicht um den bequemen goldenen Mittelweg; für ihn als Historiker sind ethische (außerund überwirtschaftliche) Normen des Individualund Sozialgeschehens ebenso gewachsene Realitäten wie kapitalistische und sozialistische Wirtschaftsstrukturen und Glaubensbekenntnisse, mit denen die Wirtschaftspolitik zu rechnen hat und die jederzeit einer unbefangenen Läuterung unterzogen werden müssen, weil wir zum Handeln berufen und vor die Notwendigkeit gestellt sind, uns vor den noch „offenen Möglichkeiten" (Jaspers) zu entscheiden. „Darin aber unterscheiden sich alle sozialistischen Systeme vom liberalen Individualismus, daß sie nach allen Erfahrungen die Harmonie im sozialen Leben nicht mehr erwarten aus einem mechanistischen und naturalistischen System, aus einem freien Spiel der Kräfte, sondern daß sie diese Harmonie zu gestalten als Aufgabe erkennen" (S. 56 f., 59). Der Verfasser beläßt es nicht bei derart allgemeinen Formulierungen, sondern versucht, seine Überzeugungen und die Konsequenzen hieraus auch an den Bauteilen und Funktionsabläufen der Wirtschaft sichtbar zu machen. Abschließend entwickelt er die Grundzüge seiner „strukturanalytischen Theorie der Wirtschaftsordnung". Sicherlich bedeutet dies alles eine schwierigere und dem Augenschein nach undankbarere Aufgabe als die Perfektion abstrakt-theoretischer Systeme. Aber die Prinzipien, die in der Gesellschaft, in der Wirtschaft und in der Technik herrschen, werden nicht erfunden, sondern aufgedeckt (S. 147, 151). Liegen auch demgegenüber die konstitutiven Elemente des formalen Systems erst wesentlich im Denken beschlossen (H. Wagenführ), so sind sie letzten Endes dennoch reflektierte Wirklichkeit. AntonioMoiitaner - Mainz Draheim, Georg: Die Genossenschaft als Unternehmungstyp. Göttingen 1952. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht. 250 S. Draheim hat es im vorliegenden Buch nicht auf normative, sondern auf seinswissenschaftliche Erörterungen genossenschaftlicher Probleme abgesehen. In einer Zeit, in welcher die von pragmatischen Gesichtspunkten diktierte Literatur nach einer kürzeren Periode der Förderung theoretischer Abhandlungen wieder zunimmt, schreibt der Verfasser, der seit langem dem Genossenschaftswesen in leitenden Positionen praktisch verbunden ist, eine theoretische Arbeit, wie sie sich im Inund Ausland trotz vieler beachtlicher Werke kaum in ähnOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
351] Bespr.: Georg Draheim, Die Genossenschaft als tjnternehmuiigstyp 95 lieh tiefschürfender und vollendeter Weise wiederfindet. Er ist ganz offenbar der Auffassung, daß seinswissenschaftlich die entscheidenden Erkenntnisse trotz vieler wesentlicher Ansätze und wichtiger Feststellungen noch nicht gefunden oder doch noch nicht endgültig formuliert wurden. Man kann das seinen Worten entnehmen, daß er mit diesem Buche „eine grundsätzliche Auseinandersetzung über den Unternehmungstyp Genossenschaft einzuleiten" beabsichtige (S. 5). Aus diesen Worten geht nun übrigens nicht nur die Frage nach dem „was ist64 ganz allgemein hervor, sondern es wird zugleich die besondere Stellung dieser Frage, die eine besondere Art der wissenschaftlichen Behandlung mittels ganz bestimmter Methoden verlangt, bezeichnet. Typische Zusammenhänge und Entwicklungstendenzen, nicht jedoch jeder denkbare oder auch wirkliche Einzelfall der Genossenschaft sind Draheim interessant. Es sollen auch nicht in der bisherigen Art der Genossenschaftstheorie die ökonomischen, soziologischen, juristischen usw. Aspekte der Genossenschaften für sich erörtert werden, wie es z. B. noch in der im Jahre 1951 erschienenen beachtlichen Arbeit „Vom Wesen der Genossenschaften und ihre steuerliche Behandlung" (Neuwied 1951) durch Professoren und andere wissenschaftliche Mitarbeiter des Genossenschaftsinstituts Münster geschieht. Draheim hat, wie er ausführt, in seinem Buch ein morphologisches Anliegen. Dies hat er übrigens vor kurzem in einer weiteren Veröffentlichung noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht (Zeitschr. f. d. ges. Genossenschaftswesen, Band 4, Heft 2, S. 134). Er will die Genossenschaften als Ganzes und Typisches erfassen und analysieren. Unmißverständlich handelt es sich für ihn dabei zugleich darum, ihr Wesen, d. h. ihre Realität zu treffen. Es sollen nicht etwa bloße Begriffserklärungen bzw. Modelle als im logischen Raum des bloß Denkmöglichen verbleibende definitorische Bestimmungen der Gebilde und des Verhaltens ihrer Gestalter gegeben werden. In einigen Besprechungen des Werkes sind diese zentralen Gesichtspunkte des Verfassers nicht genügend hervorgehoben, ja z. T. sogar verkannt worden. Die Kritik Ohms (Zeitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft, 109. Band, 2. Heft) verfehlt Draheims Gedankengänge fast ganz, indem sie vorzugsweise über Definitionsfragen — ob die Genossenschaft Unternehmen oder Hilfswirtschaft sei — und nicht wie bei Draheim über die in besonderer Weise strukturierte Genossenschaft als Erfahrungstatsache handelt. Draheim interessieren — um es zu wiederholen — nicht in erster Linie theoretische Modelle oder die diesen verwandten reinen Typen der Unternehmen, der Betriebe und des Verhaltens der Wirtschafter. Bei den Modellen und den reinen Typen handelt es sich letztlich immer um Fragen der so oder so zu treffenden Sprachregelung (vgl. dazu z. B. Hutchison, T. W., Theoretische Ökonomie als Sprachsystem, Zeitschr. f. Nationalökonomie, Band VIII). Draheim hingegen will in morphologischer Sicht Realhypothesen über die wirklichen Genossenschaften gewinnen. Er spricht — besonders in der genannten Arbeit in der „Zeitschrift für das geOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
96 Bespr.: Georg Dr aheim, Die Genossenschaft als Unternehmuiigstyp [352 samte Genossenschaftswesen" — von Realtypen bzw. Typen fließender Übergänge, um die es ihm zu tun ist. Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse werden, soweit sie als systembezogene Tatbestände im Sinne E. Gutenbergs von solchen über die Erwerbsunternehmen abweichen, naturgemäß besonders bezeichnet. Die so entstehenden neuen Begriffe, gegen die außer Ohm auch Henzler (in Zeitschr. f. d. ges. Genossenschaftswesen, Band 3, S. 212) als „nicht für den praktischen Gebrauch zweckmäßig" am Rande polemisiert, entsprechen durchaus den Forschungsergebnissen des Verfassers, der lediglich das Sein zu erforschen, es auf typologische Tatbestände hin zu analysieren, es in falsifizierbaren Hypothesen zu formulieren strebte. Sie sind zur Benennung der vorgefundenen Tatbestände zweckmäßig. Aus der Vielgestaltigkeit des empirischen Untersuchungsgegenstandes wird zunächst die „doppelte Natur" der Genossenschaft herausgearbeitet. Sie wird als Nebeneinander von Gruppe im soziologischen Sinne (Sozialgebilde, Personenvereinigung im Sinne des Rechts) und ökonomisch-technischem Gemeinschaftsbetrieb (Wirtschaftsgebilde, Geschäftsbetrieb im Sinne des Rechts) ausgezeichnet erfaßt. Diese Grunderkenntnis von der Doppelnatur des genossenschaftlichen Gebildes hat für die weiteren Ausführungen die Bedeutung eines roten Fadens. Zunächst werden alle wesentlichen Probleme des tatsächlichen genossenschaftlichen Gruppenlebens behandelt. U. a. werden dabei eingehend die individuellen Motivationen der Genossenschafter, die allgemeine Neigung zur Bildung genossenschaftlicher Gruppen (Kooperativneigung), die Größe, Stärke, Willensbildung, innere Gliederung und die Phänomene des Gruppengeistes analysiert. Dann widmet sich der Verfasser ähnlich gründlichen Untersuchungen über den Gemeinschaftsbetrieb. Hier sind im besonderen die Ausführungen über die Bedürfnisse der Mitgliederwirtschaften als Grundlage des genossenschaftlichen Gemeinschaftsbetriebs wichtig. Bedeutsam sind auch die Darlegungen über das Ausmaß der funktionalen Verbindung zwischen der Genossenschaft und den Mitgliederwirtschaften (Kooperativnexus) und über die durch den Gemeinschaftsbetrieb erreichbaren Wirkungen (Kooperativeffekte). Nachdem auf diese Weise die Genossenschaft als Gruppe und als Gemeinschaftsbetrieb profiliert ist, gelangt der Autor zu den Problemen, die die Genossenschaft als gefügtes und gewachsenes Ganzes, d. h. als Unternehmenstyp, betreffen. Dabei werden u. a. detailliert behandelt: Die Wechselwirkungen zwischen dem Gruppenleben in der Genossenschaft und dem Gemeinschaftsbetrieb sowie das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Zentren genossenschaftlichen Lebens; die Verhaltensmöglichkeiten der Mitgliederwirtschaften und der Genossenschaft zueinander; Fragen der Eigenkapitalbeschaffung, der Geschäftsführung, der betriebswirtschaftlich und soziologisch verstandenen Größe des Gebildes, der Mitgliederverbundenheit, der Fremdgeschäftsrisiken, der tatsächlichen Inanspruchnahme des Gemeinschaftsbetriebe6 durch die Mitglieder (Frequenz) sowie des Überschusses und der VerOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
353] Bespr.: Georg Draheim, Die Genossenschaft als Unternehmungstyp 97 teilung desselben. Besonders verdienstvoll, weil Lücken der bisherigen Genossenschaftstheorie schließend, sind die Ausführungen über die Zentralgenossenschaften (und andere genossenschaftliche Zentraleinrichtungen) sowie über die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung des Unternehmenstyps. Wie schon diese kurze Aufzählung zu bestätigen vermag, beachtet der Verfasser immer zugleich die betriebswirtschaftlichen und die soziologischen Probleme des Gebildes Genossenschaft. Aber auch die volkswirtschaftliche „Seite" des genossenschaftlichen Wirkens, die Wechselwirkung zwischen Genossenschaften als einzelwirtschaftlichen Gebilden und der Gesamtwirtschaft (in ihren verschiedenen Gestaltungen) kommt nicht zu kurz. Nachdem nämlich die Untersuchungen über den Unternehmenstyp als solchen zum Abschluß gebracht sind, stellt Draheim die sehr aktuelle Frage nach dem Verhalten des Staates und der Wirtschaftsordnung gegenüber den Genossenschaften. Er arbeitet die verschiedenen historisch bereits einmal verwirklichten Einwirkungsgrade systematisch und sehr einprägsam heraus. Am Ende des Werkes werden einige, wenn auch nicht alle wichtigen Entwicklungstendenzen innerhalb des Sektors der Genossenschaften knapp aufgezeigt. In der Sprache Weissers bzw. Hallers (vgl. die Würdigung von Band 1 des Werkes von G. Weisser „Form und Wesen der Einzelwirtschaften") handelt es sich bei Draheims Werk um eine gelungene Darstellung des Stil-(Total-)typs „moderne Genossenschaft44. Die für dieses besondere Gebilde tatsächlich kennzeichnenden Merkmale werden herausgestellt, die wirksamen Gesetzmäßigkeiten abgeleitet und gut verdeutlicht. Der Verfasser hat darüber hinaus zweifellos aber auch einen Blick für das nicht in rationaler Weise erfaßbare historisch Einmalige dieser Unternehmen sui generis. Ein Vergleich mit dem genannten Werk von Weisser führt zu der Feststellung, daß beide Untersuchungen durch das morphologische Anliegen verwandt sind und sich ausgezeichnet ergänzen. Weisser ist bestrebt, ein System der Morphologie aller einzelwirtschaftlichen Gebilde zu bieten (wenngleich die Genossenschaften •— sei es grundsätzlich, sei es zur Illustration — im Gedankengang immer eine bedeutende Rolle spielen). Zu diesem Zweck legt er zunächst das Schwergewicht seiner Bemühungen auf logische Exaktheit des Instrumentariums. Er beginnt mit der Herausarbeitung und Erörterung möglicher einzelner Merkmale und Partialtypen der Einzelwirtschaften, bevor Merkmalskombinationen vorgenommen werden und dann zur unmittelbaren Erkenntnis der Wirklichkeit mittels Stil-(Total-) typen sowie anschaulicher Betrachtungen der Erfahrungsgegenstände übergegangen wird. Naturgemäß sind die für wesentlich gehaltenen Merkmale ßo gewählt, daß sie gegebenenfalls einen Aussagewert für alle oder doch viele Einzelwirtschaften besitzen. Es sind nicht sehr viele Merkmale, die genannt werden. Diese genügen kaum, ein bestimmtes, Schmollers Jahrbuch LXXV, 3 7 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
98 Bespr.: Georg Draheim, Die Genossenschaft als Unternehmungstyp [354 in der Erfahrung gegebenes Unternehmen schon hinreichend genau zu kennzeichnen. Die erstrebten Zustandsgesetze sollen immer vorkommende Eigenschaften und Beziehungen i n den Einzelwirtschaften erfassen. Draheim setzt in seinen Untersuchungen — vom systematischen Ganzen einer vollständigen Unternehmenslehre aus gesehen — wesentlich später an. Er stellt weniger auf isolierte Merkmale und deren vorläufige Kombination in Partialtypen als von vornherein auf den einen genossenschaftlichen Totaltyp ab, den er durch eine Fülle von Merkmalen zu kennzeichnen sucht. Hier sind nicht Zustandsgesetze über Stilverwandtschaften zwischen verschiedenartigen Unternehmen gewollt, sondern lediglich Zustandsgesetze, welche die Eigenschaften, Beziehungen und Gesetzmäßigkeiten des einen Stiltyps betreffen. Draheim beabsichtigt allerdings mit dieser Analyse zugleich einen Beitrag zur allgemeinen Lehre von den Unternehmen, wie er ausdrücklich und mit Recht für sich in Anspruch nimmt (S. 5). Doch bringt es eben die spezielle Problemstellung und die derselben adäquate Behandlung mit sich, daß der Autor mit dem durch eine Fülle von Merkmalen und Merkmalskombinationen angereicherten speziellen Werk über die Genossenschaft eine im Hinblick auf die allgemeine Lehre der Unternehmen weniger allgemeingültige Arbeit konzipiert. Dies bedeutet nicht, daß diese im Sinne der Totaltypenbildung verdichtete Darstellung nicht gerade auch von großem Wert für die Weiterbildung der allgemeinen Lehre zu sein vermöchte. Ganz im Gegenteil, es wird hier die Auffassung vertreten, daß Draheim — der auch akademischer Lehrer für Betriebswirtschaftslehre ist — mit diesem Buche nicht nur die Genossenschaftstheorie entscheidend fortführt, sondern zugleich in Richtung einer wünschenswerten Weiterentwicklung der betriebswirtschaftlichen Disziplin wirkt. In der Besprechung des Buches von Weisser wurde diese Richtung näher charakterisiert. Die gelungene gleichzeitige Bearbeitung betriebswirtschaftlicher, soziologischer und sozialpsychologischer Tatbestände — das Gelingen dürfte vor allem auf die wie eine Klammer wirkende morphologische Verfahrensweise zurückzuführen sein — hat sicher Zukunft auch für die vollständige Erfassung anderer Unternehmenstypen und deren gesamter Problematik. Für die allgemeine Lehre der Unternehmenstypen könnten in diesem Sinne — um nur einige Möglichkeiten hervorzuheben — die Erörterungen über das Merkmal der Freiwilligkeit (bzw. des Zwangs) im Zusammenhang des Unternehmensaufbaus, über die Motivationen und Milieubedingungen der Neigung zu unternehmerischer Wirtschaft und über die unternehmensbezogenen — im Sinne Gutenbergs wiederum systembezogenen — EigenkapitalsbeschaffungsundVerzinsungsfragen Bedeutung besitzen. Die Merkmale würden über ihre unmittelbare Bedeutung zur Erkenntnis der gesetzmäßigen und individuell-historischen Genossenschaftsphänomene hinaus damit als kombinationsfähige Eigenschaften aller Unternehmen angesehen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
355] Besprechung: Gestaltwandel der Unternehmung 99 Für die allgemeine Lehre von den Unternehmen und den gesamten Bereich der Betriebswirtschaftslehre könnte auch eine ganz allgemeine Verfahrensregel Draheims bedeutsam sein. Er lehnt nicht nur — wie schon ausgeführt — Aspektbetrachtungen genossenschaftlicher Fragen und Modellanalysen für seine eigene Erörterung ab, sondern will auch morphologische Untersuchungen erst dann durchgeführt wissen, wenn genügend empirisches Tatsachenmaterial in systematisierter Form vorliegt. In äußerster Selbstkritik ist der Verfasser der Auffassung, daß auch eine umfassende morphologische Theorie der Genossenschaften aus Mangel an systematisierten vergleichenden Betrachtungen der wirklichen Genossenschaften noch nicht geboten werden kann. Doch beweist wohl sein vorliegendes eigenes Buch, daß auch ein mehr intuitiv deduzierender Empiriker zum Ziele zu gelangen vermag, wenn er nur die Ganzheit des Erfahrungsobjektes berücksichtigt. Hat demnach für ihn die systematisierte Tatsachenforschung — gelegentlich wird in der Literatur in diesem Zusammenhang von induktiver Theorie gesprochen — nur die Funktion der Ermöglichung von Ergänzungen und Vervollständigungen des schon bekannten Wissens, so besitzt der Hinweis für den Modellbetrachtungen anstellenden Teil der Betriebswirtschaftslehre und auch für eine lediglich Partialtypen erörternde formale allgemeine Unternehmensmorphologie eine gewisse Bedeutung. Forscher dieser Richtungen werden wohl vielfach erst dann zu fruchtbaren wissenschaftlichen Ergebnissen gelangen, wenn sie im Sinne dieses methodologischen Postulats zunächst umfangreiche deskripive Untersuchungen anstellen bzw. solche bereits vorliegenden Untersuchungen systematisch verarbeiten. Daß auch die morphologische Totaltypenforschung auf diese Weise beträchtlich gefördert werden kann, sei gleichfalls betont. Gute Arbeiten, die sich wie die vorliegende durch' intuitive genaue Erfassung der Empirie auszeichnen, werden wohl niemals allzu häufig sein. Werner Engelhardt - Köln Gestaltwandel der Unternehmung. Nürnberger Hochschulwoche vom 16. bis 20. September 1953. (Nürnberger Abhandlungen zu den Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, herausgegeben von Hans Proesler in Verbindung mit M. R. Lehmann und Walter Weddigen, Heft 4.) Berlin 1954. Duncker & Humblot. 282 S. Die Schrift gibt den vollständigen, durch zahlreiche Literaturverweisungen ergänzten Wortlaut der Vorträge wieder, die im Rahmen der Tagung der Nürnberger Hochschule für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften im September 1953 zum Problemkreis „Gestaltwandel der Unternehmung" gehalten worden sind. Die Redner und ihre Themen waren: Ludwig Erhard, Freies Unternehmertum und Kartellgesetzgebung; Walter Weddigen, Der Unternehmer in der Volkswirtschaft; Hermann Eichler, Die privatrechtliche Lage des Unternehmens; Kurt Ballerstedt, Grundrechte und Grundpflichten des Unternehmers; Konrad Pöhner, Der moderne Unternehmer von der 7' OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
100 Besprechung: Die Gestaltung der Unternehmensformen Praxis her gesehen; Victor Jungfer, Wandlungen des Unternehmerbegriffs im 20. Jahrhundert; Hans Proesler, Sozialund wirtschaftsgeschichtliche Entwicklungstendenzen seit Beginn des Indus trialismus; Eugen Sasse, Die Unternehmung im Banne der Technik; Friedrich Zietsch, Unternehmung und öffentlicher Betrieb; Hans Linhardt, Die Unternehmung im Wandel von Geld und Währung; Karl Hax, Wandlungen der Gewinnvorstellungen; Alfred Isaac, Der Wandel in der Finanzierung der Unternehmung; Hubert Fiedler, Unternehmung und Steuer; Erich Schäfer, Wandlungen im Binnenabsatz und in der Exportorganisation; H. H. Kunze, Wissenschaftliche (nicht wie im Inhaltsverzeichnis „wirtschaftliche") Betriebsführung — gestern und heute. Den Inhalt der einzelnen Vorträge auch nur anzudeuten, läßt der enge Raum einer Besprechung nicht zu. Sie haben wie das ihnen zugrunde liegende Tagungsprogramm ihr Generalthema unter allen wesentlichen fachlichen und historischen Aspekten angepackt und durchweg mit einer namentlich auch der Wirtschaftspraxis dienlichen Anschaulichkeit und Zeitnähe eine Vielfalt sozialwissenschaftlicher und technologischer Einsichten verknüpft und daraus neue zu Tage gefördert. Die in sämtlichen Beiträgen bestätigte prinzipielle Wandlung des Unternehmertums hat Pöhner S. 91 zutreffend auf die Formel gebracht: „Das rein privatwirtschaftliche Denken vom Betrieb, wie es früher üblich war, ist mehr und mehr im Rückgang begriffen; an seine Stelle tritt eine neue Auffassung, nämlich die Auffassung vom Betrieb als Institution, von der Unternehmung als Teilstück des öffentlichen Lebens." . ,, . Antonio Montaner - Mainz Die Gestaltung der Unternehmens formen unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftsund Sozialverfassung, Referate von R. R e i n - hardt, A. Nikisch, L. Raiser. (Verhandlungen des 39. Deutschen Juristentages, Wirtschaftsund Sozialrechtliche Abteilung.) Tübingen 1952. Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 138 S. Das Thema der in dieser Veröffentlichung zusammengefaßten Referate einschließlich der dazugehörenden Diskussionsbeiträge, Thesen und Beschlüsse umschließt die rechtlichen Fragen der Gestaltung der modernen Unternehmung, insbesondere die Frage: In welcher rechtlichen Form ist eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Kapital und am Gewinn, sowie die Mitbestimmung möglich? Der Beschluß des 39. Deutschen Juristentages (Stuttgart 1951) hat es für erforderlich gehalten, die heute bestehenden Unternehmensformen darauf zu untersuchen, ob sie den sozialen und wirtschaftsverfassungsrechtlichen Gegebenheiten genügend Rechnung tragen. Es sei eine der hervorragendsten Aufgaben der deutschen Juristen, beizutragen zu einer Lösung der akuten sozialen Probleme. Friedrich Bülow - Berlin OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
368] Besprechung: Wörterbuch der Wirtschaft 107 hinausgehenden wirtschaftlichen, wirtschaftsrechtlichen und wirtschaftssoziologischen Zusammenhang zu erfassen. Den Praktiker wie auch den Studierenden wird es freuen, daß er sich schnell und gründlich über wichtige wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Dinge orientieren kann. Aus diesem Grunde sei dies Nachschlagewerk besonders empfohlen. Der Industrielle oder Geschäftsmann hat meistens gar nicht die Zeit, sich über gewisse Probleme, die ihm die Praxis aufdrängt oder die im Handelsteil der Tageszeitungen erörtert werden, sich aus Lehrbüchern oder Einzeldarstellungen einen Begriff zu bilden, der nicht durch die Tagespolitik verzerrt wird. Der Studierende möchte sich manchmal schon im ersten Semester kurz über Fragen der Wirtschaft und Wirtschaftspolitik klarwerden, die an sich erst in späteren Semestern in Vorlesungen oder Übungen erörtert werden. In diesem Fall gibt ihm das „Wörterbuch der Wirtschaft" beste Auskunft. Wer andererseits am Ende seines Studiums noch einmal eine präzise Definition seltener Fachausdrücke sucht, erhält auch dann sichere Auskunft. Den Fachmann freut die so wohl gelungene, in kürzeste Form gebrachte, wissenschaftlich fundierte Erläuterung aller wesentlichen betriebsund volkswirtschaftlichen, statistischen, steuerlichen, wirtschaftsrechtlichen, wirtschaftssoziologischen Begriffe. Die Artikel über Aktie und Aktiengesellschaft, Betriebsplanung, Betriebsverfassung, Bilanz und Bilanztheorien, Kalkulation und die damit zusammenhängenden Fragen, Kostenrechnung, Plankostenrechnung, Rationalisierung, Sparen und Investieren, Verbrauch, Produktivität, Vollbeschäftigung usw. sind ausgezeichnet gelungene, kurze und präzise Darstellungen. Es ist eine Kunst, mit wenigen Worten das Wesentlichste zu sagen. Immer wieder wird der Fachmann dieser Kunst uneingeschränkten Beifall zollen. Selbstverständlich wird er mit dem Verfasser in der Beurteilung jedes wirtschaftstheoretischen oder wirtschaftspolitischen Problems nicht immer übereinstimmen. Meinungsverschiedenheiten liegen in der wissenschaftlichen Begriffsbildung begründet. Auch eine objektive Behandlung, eine den Gegenstand selbst ergreifende und umgreifende Darstellung ist ohne einen vorausgesetzten Standpunkt, d. h. ohne den Willen, die Dinge so und nicht anders zu betrachten, nicht denkbar. Damit aber verbindet sich der Wille zur Wissenschaftlichkeit, d. h. — bei aller nicht auszuschließenden Subjektivität — der Wille, den Gegenstand in seiner Art und seinem: Zusammenhang mit anderen Gegenständen zu begreifen. So vollzieht sich wissenschaftliche Arbeit notwendig in einer dialektischen Spannung. Der Leser findet in den wichtigsten Artikeln das Ergebnis einer gründlichen und gediegenen wissenschaftlichen Arbeit. Das Werk zeugt von dem redlichen Bemühen um einen möglichst objektiven Begriff des jeweils in Frage stehenden Gegenstandes. Herbert SchackBerlin OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
108 Besprechung: Werner Bosch, Die Saarfrage [364 Bosch, Werner: Die Saarfrage . Eine wirtschaftliche Analyse. (Veröffentlichungen des Forschungsinstitutes für Wirtschaftspolitik an der Universität Mainz, herausgegeben von E. Welter, Band 4.) Heidelberg 1954. Verlag Quelle & Meyer. 174 S. Als Général Serrigny (Le retour au bon sens, Paris 1946, S. 145 f.) wegen des französischen Kohlenmangels und der fiir Zukaufe fehlenden Devisen „le rattachement" der Saar erhoffte, war seine Logik allem Anschein nach in ökonomischen Aspirationen verfangen, die denen vom Jahre 1919 ähnelten, wo sich Saarkohle und lothringische Minette noch ergänzten. Wenn Frankreich aber auch in späterer Zeit den wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes, der ja in keinem Abkommen der Alliierten niedergelegt, auf der Moskauer Konferenz 1947 allerdings von den Vereinigten Staaten und Großbritannien gebilligt worden ist (vgl. hierzu K. Mommer, Eine Saarlösung mit dem Risiko der Freiheit, Stuttgarter Zeitung Nr. 236 vom 9. Oktober 1954), immer wieder mit der Beteuerung beschönigte, die Wirtschaftsunion sei beiden Ländern dienlich, so wurde die Expansion der französischen Schwerindustrie und insbesondere der Lothringens glatt ignoriert. Dabei ist es doch kein Geheimnis, daß sich der erste Monnet-Plan das Ziel gesteckt hatte, neben der Steinkohlenförderung die Montanindustrie durch Erweiterung der Kokereien, Modernisierung der Apparatur in der Eisenerzeugung und Verfeinerung der Stahlprodukte bis zur optimal möglichen Verselbständigung vorwärts zu treiben (vgl. F. Haussmann, Der Schuman-Plan, München-Berlin 1952, S. 169 ff.). Und nachdem diese Ambitionen eben vorzugsweise in Lothringen in die Tat umgesetzt wurden, muß sich eigentlich auch, verglichen mit früher, das Volumen der Beziehungen zum Saargebiet, sofern empirisch nichts trügt, automatisch in einer Größenordnung verkleinert haben, die den lothringischen Fortschritten ungefähr adäquat ist. Umfang und Tragweite des Handicaps, das den saarländischen Haupterwerbszweig und hiermit zugleich den übrigen Wirtschaftskörper traf, ökonomisch objektiv und ohne politischen Beigeschmack zu eruieren, war natürlich deutscherseits höchst erwünscht. Bosch hat nun gerade rechtzeitig diese nicht leichte Aufgabe vorbildlich bewältigt, indem er zunächst Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsstruktur des Saarlandes mit Seitenblick auf die nachbarlichen Gegebenheiten schildert und. alsdann, was für das politische Schicksal der Saar von elementarer Bedeutung ist, die positiven und negativen Vorzeichen der wirtschaftlichen Verflechtung mit Frankreich sowie mit Deutschland herausschält. Komplettiert wird die Schrift durch einen mit mancherlei Zahlen ausgefüllten Anhang. W!ohl befinde sich die saarländische Industrie im Zeichen der Vollbeschäftigung, die Entwicklung des Kohlenbergbaues und der Eisenindustrie sei jedoch gegenüber Frankreich bzw. Lothringen zurückgeblieben, und die Anomalie habe ihre Ursache einzig in der unterschiedlichen Kapitalinvestierung. So belaufe sich von 1946 bis 1951 die Investition in der französischen Eisenindustrie auf mehr als OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
365] Besprechung: Werner Bosch, Die Saarfrage 109 das Achtfache der Summe, die in den Saarhütten investiert worden sei. Bezeichnender ist indessen noch die Ermittlung des Verfassers, wonach der Saarbergbau von den Geldmitteln, die aus dem MarshallPlan zur Investierung im französischen Kohlensektor beigesteuert worden seien, lediglich einen seiner an Frankreichs Bergbau gemessenen Produktionskapazität nicht im geringsten entsprechenden Betrag empfangen habe und davon obendrein den allergrößten Teil in Gestalt von Bankund Staatskrediten, weshalb der französische Staat und französische Banken als unmittelbare Gläubiger figurieren und nicht die Behörde des Marshall-Planes. Da das saarländische Kreditwesen sowieso völlig in das französische System eingegliedert worden sei, bestimme demnach Frankreich das wirtschaftliche Gedeihen des Saargebietes und habe es allein zu verantworten, daß das lothringische Revier statt zu einem Kombinat mit dem Nachbarrevier zum mächtigen Konkurrenten geworden sei, der die Saar nicht bloß in der Eisenherstellung überrage und in der Stahlfertigung einzuholen im Begriffe sei — die Verhandlungen über den Verkauf der Röchlingschen Eisenund Stahlwerke an die französische Firma Schneider & Cie. oder wenigstens über eine Kapitalbeteiligung dieses Unternehmens mit 52 v.H. brauchen nur zum Abschluß zu kommen —, sondern auch in der Kohlengewinnung ausstechen werde, sobald der Bergbau Lothringens weiter in die ausgiebigste saarländische Kohlenreserve, das Warndtfeld, vorstoße; eine Eventualität, die jedenfalls infolge der — wie die „Neue Zürcher Zeitung46 (Das französisch-deutsche Abkommen über die Saar, Fernausgabe Nr. 295 vom 27. Oktober 1954) kommentiert — „ziemlich farblosen" Vorschrift des neuen Saarstatuts über die verwaltungsmäßige Kompetenz der Saarbrücker Regierung hinsichtlich der Kohlenvorkommen keineswegs abgewendet zu sein scheint. Obgleich also Frankreich, das an den aus der „Régie des Mines44 hervorgegangenen „Saar-Bergwerken44 immerhin noch mit 50 v. H. beteiligt ist und in kleineren Montanbetrieben bereits einen Mehrheitseinfluß besitzt, reichlich saturiert sein dürfte, klammerte es sich bei dem Feilschen in Paris im Oktober 1954 an die Fortdauer der Wirtschaftsunion mit dem Saarland und dies trotz des Druckes, den die Kapitalschwäche der Saarwirtschaft bereitete. Zu der entschlossenen Haltung konnten deshalb an sich lediglich die beiden Gründe bewogen haben, die schon Bosch folgendermaßen verdolmetscht: Erstens sei das Saargebiet an das Lizenzierungssystem des französischen Außenhandels gebunden mit dem Erfolg, daß Frankreich den saarländischen Warenbedarf nahezu decke, während es selbst von seinen geringeren Bezügen von der Saar wieder rund 40 v. H. exportiere und dafür Devisen einnehme, m. a. W. „das Saarland ist ein Aktivposten in der französischen Handelsbilanz44 (S. 118). Zweitens befürchte Frankreich im, Falle einer Rückgliederung der Saar „ein wirtschaftliches Übergewicht44 Deutschlands (S. 124). Weil freilich die Saarwirtschaft dadurch, daß vor allem ihre Schwerindustrie keinen beOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
110 Bespr.: Heinr. Klaus, Strukturwandlungen der Wirtschaft Spaniens [366 friedigenden Absatz mehr in Frankreich finde, für Krisen anfälliger geworden sei (vgl. hierzu G. Eilers, Saar-Premier Johannes Hoffmann, Die Weltwoche Nr. 1094 vom 29. Oktober 1954) — so daß von Saarbrücken vor der Pariser Konferenz außer namhaften Investierungskrediten (vgl. hierzu Saarwirtschaft braucht Geld, Die Gegenwart, 9. Jahrg. 1954, S. 738 f.) wiederholt eine Erleichterung des Warenverkehrs mit der Bundesrepublik gefordert wurde —, folgert der Verfasser gerade hieraus, die gegenwärtige Wirtschaftsstruktur der Saar weise rundum auf die Wiederanknüpfung eines regeren Güteraustausches mit Deutschland. Der steigende Trend westdeutscher Importe saarländischer Provenienz im Jahre 1954 hat auch die der Prämisse gemäß von den realen Notwendigkeiten des Saargebietes und nicht von der Politik durchdrungene Argumentation zweifellos noch erhärtet. Doch die wirtschaftliche ratio konnte bei dem politischen Klima, das letztens während der Endphase der Konferenz von Paris vorherrschte, nicht voll zum Zuge kommen. Schon mit der Aufrechterhaltung der Wirtschaftsunion ist die geltende einseitige Bindung des Saargebietes an Frankreich besiegelt worden, und inwieweit die der Saar provisorisch eingeräumte Autonomie vorläufig eingeschränkt bleiben soll (vgl. hierzu W. Bosch, Das Saarabkommen, Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 257 vom 4. November 1954), äußert sich am sinnfälligsten in der Verklausulierung der künftigen Geschäftstätigkeit mit der Bundesrepublik. Mithin wird abgewartet werden müssen, in welchem Maße die proklamierte deutsch-französische Kooperation auf die Durchführung des Saarstatuts und speziell auf die von den zwei Vertragskontrahenten vorgesehenen Abmachungen mit dem Saarland einzuwirken vermag. ArthurDissinger - Ravensburg Klaus,Hein rieh: Strukturwandlungen und Nachkriegsprobleme der Wirtschaft Spaniens. (Kieler Studien, Forschungsberichte des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität KieJ, herausgegeben von Prof. Dr. Fritz Baade, Nr. 28.) Kiel 1954. 139 S. Verfasser behandelt die spanische Wirtschaftsstruktur sehr gründlich und bringt in einem besonderen Anhang statistisches Material, um seine Thesen zu belegen. Bekanntlich ist es sehr schwierig, Statistiken zu bekommen, die bis in die Gegenwart reichen; doch hätte eine stärkere Heranziehung der Wirtschaftszeitschriften eine Ergänzung der meisten Zahlen bis 1953 erlaubt, was einem nicht im Lande ansässigen Forscher natürlich nicht immer möglich ist. Es wäre, bei Benutzung neuesten Materials, möglich gewesen, noch weitergehende Strukturwandlungen aufzuzeigen, die sich gerade in den letzten zwei Jahren eingestellt, z. B. die Industrialisierung von Madrid, das 1954 zum ersten Male als zweitgrößte Industriestadt mit rund 15 000 Betrieben auftrat. Die sehr sorgfältige Berücksichtigung aller natürlichen, sozialen, psychologischen, außenund innenpolitischen Faktoren erlaubt eine sehr komplette Betrachtung, und die aus der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
367] Be9pr.: Heinr. Klaus, Struktur-Wandlungen der Wirtschaft Spaniens Hl Beobachtung dieser Faktoren gezogenen Schlüsse können als durchaus zutreffend bezeichnet werden, besonders was die Entwicklung der Finanzen, Preise, Löhne betrifft. Audi das Ungleichgewicht innerhalb der spanischen Landwirtschaftsund Industrieproduktion ist ebenso treffend geschildert wie die Außenhandelsverflechtung als ein weiteres Gefahrenelement für die Entwicklung der spanischen Wirtschaft. Es ist schade, daß die „Boom"-Periode von 1945 bis 1947, bei aller ihrer Begrenzung doch sehr wichtig, nicht eine Sonderbetrachtung erfuhr. Die Entwicklung nach 1948 bis 1953 mit ihrer krisenhaften Produktionskontraktion hätte dann noch stärkere Beachtung gefunden. Die Indices der Aktienkurse an der Börse sind zwar auf S. 139 verzeichnet, doch ist der Sturz von 320,9 (1947) auf 192,2 (1950) nicht erläutert worden, und gerade der Umbruch von 1948 ist ja einer der entscheidenden Momente der Strukturwandlung gewesen. Ebenso wäre eine, wenn auch gedrängte Analyse der Wirtschaftsstruktur vor 1931 angebracht gewesen, um den Unterschied zwischen spanischer und zentraleuropäischer Wirtschaftsentwicklung noch mehr herauszustellen. Ein etwas zu summarischer Schluß ist Verfasser unterlaufen, als er 1943 bis 1950 als eine „andauernde Dürreperiode" bezeichnet (S. 17) und den Produktionsrückgang darauf zurückführt und auf S. 33 erwähnt, daß die Rückgänge bei überwiegend auf „regadio" angebauten Erzeugnissen geringer waren als bei den „secano"-Kulturen. Einmal waren 1943 bis 1950 nicht ausschließlich Dürrejahre. 1943 und 1944 waren heiße trockne Sommer, doch 1946 und 1947 fast normale, 1948 und 1949 waren sehr trockne Sommer, 1950 normal, 1951 und 1952 sehr regenreich, 1953 wieder sehr dürr. Der Rückgang der „secano"-Kulturen, darunter vor allem des Getreideertrags, ist natürlich davon beeinflußt worden, doch waren auch der Düngemittelmangel und die Transportschwierigkeiten mit daran beteiligt. Entscheidend aber war damals der Ablieferungszwrang für Getreide bei festgesetzten Preisen, die als zu niedrig gegenüber den Gestehungskosten angesetzt waren, so daß die Produzenten, um hohe Strafen bei Nichterfüllung des Ablieferungssolls zu vermeiden, auf Anbau verzichteten und die Getreideanbaufläche von 1946 bis 1949 abermals unter Vorkriegsniveau sank. Ein Vergleich der Anbauflächen hätte der Ertragsstatistik (S. 32) angefügt werden müssen. Das Fehlen von landwirtschaftlichen Maschinen endlich ist ein weiterer Erklärungsfaktor. Was nun die Produktionsschwankungen im „regadio", dem Bewässerungsland, angeht, das nur 1 mill ha gegenüber 41 mill ha sonstiger landwirtschaftlicher Nutzfläche ausmacht, so können sie nach ihrer Natur nicht groß sein, da die strenge Regelung der Wasserbewirtschaftung in Dürrezeiten die Priorität der wichtigsten Kulturen schützt. Leider ist die hochinteressante Wassergesetzgebung, einer der ältesten Wirtschaftsregulierungsfaktoren in Spanien, nicht erwähnt worden, obwohl ihre praktische Anwendung seit Jahrhunderten reibungslos OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
112 Bespr.: Wilhelm Hill, Die Industrialisierung der Agrarstaaten [368 funktioniert hat und interessante Vergleichsmöglichkeiten mit heutigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen bieten würde. Bei der richtig erkannten Differenzierung der spanischen Regionen ist natürlich eine erschöpfende Darstellung aller Faktoren des Wirtschaftslebens in Spanien praktisch fast unmöglich, vor allem für solche Wirtschafter, die das Land nicht aus eigener Anschauung vor dem Kriege kannten und die sich heute einer Fülle von Problemen gegenübersehen, die nur auf Grund der Vorentwicklung zu verstehen sind. Es ist daher das große Verdienst des Verfassers, vorurteilslos an die Fragen herangegangen zu sein und ihre Zusammenhänge aufgezeigt zu haben, wobei er zu den sehr gut gelungenen Schlüssen, die er aus der Entwicklung der letzten Jahre zog, mit Recht beglückwünscht werden kann. Das Buch vermittelt dem nicht mit Spanien bekannten Wirtschafter einen plastischen Eindruck der heutigen Probleme und der Wirtschaftsverflechtung mit bzw. Isolierung von der übrigen Welt. Irmgard de Arlandis - Madrid Hill, Wilhelm: Die Industrialisierung der Agrarstaaten und ihre Rückwirkung auf die europäische Textilindustrie. (Veröffentlichungen der Handels-Hochschule St. Gallen, Reihe A, Heft 34.) Zürich und St. Gallen 1953. Polygraphischer Verlag A.G. XIII, 349 S. Der allerdings noch vor dem koreanischen Rüstungsfieber angestellten Wertung des Güterverkehres mit Agrarländern hat A. Predöhl (Außenwirtschaft, Göttingen 1949, S. 82) wohlweislich den für Europas Außenhandel existentiell ziemlich lichtvollen Überschlag vorausgeschickt, die Industrialisierung der Agrarstaaten sei relativ nur mäßig fortgeschritten. Trotzdem ließ man sich in den alten europäischen Industriezentren nicht davon abhalten, gelegentlich des Wiedererscheinens japanischer Fabrikate auf dem internationalen Markte die herkömmlichen Jeremiaden über den Strukturwandel der Wirtschaft anzustimmen. Ja, als die Konjunktur in den Vereinigten Staaten nachließ bzw. sich quasi zu normalisieren begann, wurde immer dringlicher eine Vertiefung des Ost-West-Handels verlangt — ähnlich wie vor über 25 Jahren, wo gleichfalls das Rußlandgeschäft in aller Munde war —, zumal sich die Sowjetunion und der Ostblock auch gegenüber der Einfuhr von Konsumwaren plötzlich aufgeschlossener zeigten als bislang (vgl. Der Ost-West-Handel, Die Gegenwart, 8. Jahrg., 1953, S. 777 f.; Sowjetische Handelsoffensive, ebenda, S. 810 f.). Die Chancen eines laufenden Austausches mit Ländern, deren Außenhandel einer integralen Staatskontrolle unterworfen ist, dürften zwar voraussichtlich kaum sehr hoch anzusetzen sein, selbst wenn die amerikanische Embargo-Politik im Sinne des Randall-Reports gelockert werden sollte. Scheinbar ist jedoch ebensowenig ermessen worden, daß von 1948 bis 1952 Europa nach Asien weidlich mehr exportiert als von dort importiert hat (vgl. hierzu UN, A Study OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
369] Bespr.: Wilhelm Hill, Die Industrialisierung der Agrarstaaten H3 of Trade between Asia and Europe, Genf 1954). Jede Erkundung des Industrialisierungsprozesses in Japan, China, Indien und Südamerika bis in die Nachkriegsjahre wird infolgedessen bereitwilliges Gehör finden, und trachtet hierbei das Hauptanliegen nach detaillierter Erfassung der Textilindustrie samt ihrer Ausstrahlung auf Europa, so muß, sollte man wenigstens meinen, der Anklang eher noch überwiegen, nachdem einerseits in den Agrarregionen der Grundstock für die Umstellung meistens mit Errichtung von Textilfabriken gelegt wurde und andererseits gerade Textilien früher zur hervorragendsten Kategorie des Güterstromes nach Agrarstaaten rechneten. Die vorliegende Schrift, in der mit löblichem Fleiß Grund und Wechselwirkung der strukturellen Neuformung nachgezeichnet werden, handelt sodann im letzten Teil von der Notwendigkeit und Möglichkeit einer Anpassung an die veränderten Gegebenheiten. Der Einfluß überseeischer Industrialisierung auf die europäische Wirtschaft wird regelmäßig mit der Konkurrenz dokumentiert, die der britischen Baumwollindustrie durch Indien, China und Japan erwuchs; nicht geläufig ist hingegen wohl der von dem Verfasser belegte Vorgang, wonach Indien, dessen Export von Baumwollgarnen ] 913/14 den Großbritanniens übertraf, in den dreißiger Jahren von seinem ehemaligen Abnehmer China grobe Garne zu Preisen einführte, die sogar Japan nicht unterbieten konnte, und insoweit also selbst ein „Opfer" seines industriellen Strebens geworden ist (S. 144 ff.), währenddessen beim indischen Import von Baumwollgeweben, der zwischen 1913/14 und 1936/38 dank der heimischen Erzeugung auf ein „Fünftel" absank, in der gleichen Zeitspanne Japan mit einem von 0,3 auf 51,5 vH gesteigerten Anteil den einstigen Großlieferanten England zurückgedrängt hat (S. 147 f. und 86 f.). Dem Produktionsvolumen nach wurde der japanische Vormarsch auf dem Textilsektor aber vollends weltberühmt durch die Kunstseidenindustrie, denn in dieser Sparte wiesen bereits 1935 nur noch die Vereinigten Staaten eine höhere Ziffer auf. Hinkten auch Deutschland und Italien zu der Periode hinterher (S. 64, 78 und 170 f.), so hat sich nichtsdestoweniger die italienische Ausfuhr von Kunstseide nach den Agrarländern analog der japanischen so sehr entfalten können, daß daraus Hill als Ausnahme von dem gewohnten Strukturschema ableitet, in Italien habe „eine gewisse verspätete Industrialisierung stattgefunden", die, ohne durch Japan behelligt zu werden, ausschließlich die europäischen Mitbewerber benachteiligte (S. 284 und 286). Ab 1950 bis 1952 vermochte sich Japan in der Herstellung von Chemiefasern trotz Kriegsschäden und Kapitalknappheit wieder nach den Vereinigten Staaten auf den zweiten Platz emporzuarbeiten — Kunstseidengarn allein wurde noch 1948 erst über ein Achtel von 1939 erzeugt (S. 78) — und Westdeutschland auf den dritten. Aus der Aufnahme Japans als korrespondierendes Mitglied in das GATT, wodurch das „come back" offiziell sanktioniert worden ist, die KonSchmollers Jahrbuch LXXV, 3 8 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
114 Bespr.: Wilhelm Hill, Die Industrialisierung der Agrarstaaten [370 Sequenzen zu ziehen, dazu konnten sich indessen vorerst einige Commonwealth-Länder, Indonesien und Frankreich nicht entschließen. Der vor Jahren vom Blickfeld rationaler Arbeitsteilung angeregte Behelf, dem Angebot billiger japanischer Produkte einen schrankenlosen Abfluß in die europäischen Kolonien zuzugestehen (W. Röpke, Internationale Ordnung, Erlenbach-Zürich 1945, S. 216), wurde somit in den Wind geschlagen, obgleich verbürgt ist, daß lediglich mit der Unzugänglichkeit der südostasiatischen und afrikanischen Märkte motiviert werden kann, wenn der japanische Außenhandel mit dem Sterlinggebiet 1953 in ein Defizit geriet und wenn sich Japan neuerdings wieder breiteren Absatz in China zu verschaffen versucht. Wohl angesichts der günstigen Entwicklung japanischer Bezüge von Sterlingwaren, ferner vermutlich wegen der verhältnismäßig beträchtlicheren Vermehrung amerikanischer Exporte nach Asien, d. h. dem klassischen Raum des Commonwealth, hat nun Anfang 1954 Großbritannien für den Sterlingbereich einen neuen Zahlungsund Handelsvertrag mit Japan vereinbart, der allerdings, da er auch die britischen Kolonien einbezieht und Japan u. a. zu einer zwar begrenzten Einfuhr von rohen Baumwollund Kunstseidenstoffen in England ermächtigt, vor allem von der Textilindustrie in Lancashire unter Berufung auf die ehedem berüchtigten japanischen Praktiken attackiert worden ist. Nach Examinierung der seitens Japans übernommenen Verpflichtung, die Importquoten für Wollgarn, Wollwaren usw. aufrechtzuerhalten, will es freilich schon vom Postulat des weltwirtschaftlichen Gleichgewichts her scheinen, als ob die das britische Dogma auf der GATT-Konferenz 1953 entschieden desavouierende Begründung der Londoner Behörden, eine weitere Diskriminierung Japans würde dem Commonwealth nur zum Schaden gereichen, am Ende alles für sich hat (vgl. hierzu The Economist, Vol. 170, 1954, S. 376, 407 f. und 455). Dieser Widerstreit von einzelund gesamtwirtschaftlichen Interessen illustriert immerhin beispielhaft die im Gefolge der Industrialisierung zwangsläufig einhergehende Gewichtsverschiebung innerhalb des ausfuhrfähigen Gütersortimentes. So war es auch bereits für W. Hoffmann (Die Integration Europas als Problem der Industrialisierung, Die Wirtschaftsunionen usw., Münster-Berlin-Bad Godesberg 1950, S. 117 f.) ein Axiom, daß zur Finanzierung der europäischen Einfuhren vornweg allein noch Produktionsmittel und spezielle Konsumprodukte in Betracht kommen. Und was den Export der Textilindustrie im besonderen betrifft, steht Hill (S. 334 ff. und 341 ff.) zufolge, nachdem eben in den industrialisierten Agrarstaaten die Verkaufsaussichten in Stapelartikeln minimal, wenn nicht gleich Null geworden sind, als einzig gangbar die Ausflucht offen, entweder Fabrikationsfilialen im Auslande aufzuziehen, was eine reibungslose Transferierung der Kapitalerträgnisse voraussetzt, oder Preisabschläge vorzunehmen, die indessen im Hinblick auf das Lohngefälle — ganz OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
371] Besprechung: Hilde Wander, Berufsausbildung und Produktivität H5 zu schweigen von der Labilität der Wechselkurse — höchst selten zum Ziele führen, oder aber qualitativ hochwertige Gewebe sowie der Modelaune ausgesetzte Erzeugnisse anzufertigen. Das Beschreiten des letzten Weges ist augenscheinlich für Handelsbilanz und Arbeitsmarkt am fruchtbarsten, sofern die Ausfuhr nicht durch Importrestriktionen gehemmt wird; mit Hilfe von Kapitalexport, über dessen Einsatz und stimulierenden Potenzen sich der Verfasser eigentümlicherweise in dem Zusammenhang ausschweigt, können jedoch derartige Hindernisse unter Umständen geglättet werden. Arthur Dissinger - Ravensburg Wander, Hilde: Berufsausbildung und Produktivität. Westdeutsche Nachwuchsprobleme im Zusammenhang inund ausländischer Entwicklungen. (Kieler Studien, Forschungsberichte des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, herausgegeben von Fritz Baade, Band 26.) Kiel 1953. VI, 157 S. und 7 Schaubilder. Die Verfasserin weist nachdrücklich auf die Reformbedürftigkeit des Berufsausbildungswesens als ein in der Tat sehr ernst zu nehmendes Nachkriegsproblem der deutschen Wirtschaft hin, denn die tiefgreifenden Wandlungen im Bevölkerungsaufbau haben die Pflege und Förderung der menschlichen Arbeitsleistung unstreitig zum wichtigsten Hebel gesamtwirtschaftlicher Wohlstandsmehrung und gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit gemacht. Im einleitenden historischen Abriß der Berufsausbildung werden Entwicklung und Bedeutung sowohl schulischer und betrieblicher Nachwuchserziehung als auch handwerklicher und industrieller Lehre gegenübergestellt. Alsdann würdigt die Verfasserin die Rolle der Berufsausbildung in der modernen Wirtschaft unter demographischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten und zeigt, wie die heute und künftig anstehenden entscheidenden Fragen des Arbeitsund Berufseinsatzes in der Bundesrepublik, vor allem die Berufsprobleme der Jugendlichen, gelöst werden können. Die Untersuchung fördert eine ganze Anzahl bemerkenswerter Feststellungen zutage, wie z. B. jene, daß der technische Fortschritt nicht zu verminderten, sondern ständig wachsenden Ansprüchen an die Ausbildung führte oder daß das Berufsausbildungswesen in Deutschland zu unelastisch und zu exklusiv ist und den Bedürfnissen einer vorwiegend industriellen Wirtschaft nicht gerecht wird. Durch systematisches Vergleichen der Ausbildungswege in Deutschland, Westeuropa und den Vereinigten Staaten gelangt die Verfasserin zu einer Liste von Reformvorschlägen, die der weiteren Erörterung von Berufsvorbereitung, Berufsberatung und Berufsausbildung sicherlich als nützliche Anregungen dienen können. Eine mustergültige Studie, die sich den methodischen Schwierigkeiten der Erfassung und Wägung des Arbeitsfaktors auch angesichts der Kriegsund Nachkriegsveränderungen in Bevölkerungsaufbau und 8• OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
116 Besprechung: Werner Schlote, British Overseas Trade [372 -entwicklung vollauf gewachsen zeigt und in Wissenschaft wie Politik weiteste Beachtung verdient. Zum Geschichtlichen wäre nachzutragen, daß die deutschen Handelskammern die kaufmännische und industrielle Berufsausbildung wesentlich gefördert haben und sich, wie Otto Most (Handelskammern und Mitbestimmungsrecht, Stuttgart 1950, S. 28) mit Recht hervorgehoben hat, rühmen dürfen, am Aufbau des Berufsschulwesens maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Antonio Montaner - Mainz Schlote, Werner: British Overseas Trade. From 1700 to the 1930s. Translated by W. 0. Henderson and W. H. Chaloner. Oxford, 1952. Basil Blackwell, 181 S. Schlotes bekanntes Werk „Entwicklung und Strukturwandlungen des englischen Außenhandels von 1700 bis zur Gegenwart66 (Jena 1938) liegt jetzt in einer Übersetzung ins Englische vor. Die ansprechende und äußerst gewissenhafte Übertragung erfolgte in der wirtschaftsgeschichtlichen Abteilung der Universität Manchester; Zweifelsfragen wurden mit dem am Hamburger Weltwirtschaftsarchiv tätigen Autor abgesprochen. Abgesehen von einer kurzen Einleitung, einigen wenigen ergänzenden Anmerkungen und einer kurzen Übersicht über neuere Veröffentlichungen zum gleichen Thema handelt es sich um eine wörtliche Übertragung aus dem Deutschen. Allein die Tatsache einer wörtlichen Übersetzung 14 Jahre nach der ersten Veröffentlichung zeigt bereits, daß dieses sich auf eine Erörterung der angewandten Methode und einer rein quantitativen Darstellung beschränkende Buch eine hervorragende Forscherund Institutsleistung enthält. Es zeigt, daß auch im Jahre 1938 am Institut für Weltwirtschaft in Kiel sachliche Arbeit von bleibendem Wert geleistet wurde. Die seinerzeit in diesem Jahrbuch erschienene kurze Besprechung (63. Jg. I. Hb., S. 367/368) wird in keiner Weise dem Gehalt der Veröffentlichung gerecht. Dennoch verzichten wir hier auf eine Besprechung des Inhaltes. Burkhardt Röper - Aachen Klösges, E.: Die Steuerlawine. Mit einem Geleitwort von G. Schmölders. (Finanzwissenschafliche Forschungsarbeiten. Neue Folge, Heft 1.) Berlin 1953. Verlag Duncker & Humblot. 88 S. Diese neue Veröffentlichung des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln versucht den Einfluß der deutschen Unternehmungssteuern, und zwar nicht nur der betriebswirtschaftlich als Kostensteuern angesehenen, sondern auch der Gewinnsteuern, insbesondere der Einkommenund Körperschaftsteuer mit ihren Anhängseln, auf die Preisbildung zu bestimmen, und stützt sich dabei auf eine Untersuchung der Verhältnisse in den Jahren 1950/51 bei Firmen der Weberei, über deren Zahl und Auswahl keine Angaben gemacht werden. Tendenzen der Preiserhöhung werden als indirekte OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
379] Besprechung: Statistik — Aufgaben und Anwendung in der Gegenwart 123 Betriebsstatistik, der Agrar-, Gewerbe-, Verkehrsund Handelsstatistik sowie aus dem Gebiet der volkswirtschaftlichen Bilanzen behandelt.. Weitere Sonderbeiträge befassen sich mit den Aufgabenbereichen der Raumforschung und mit Fragen der Kriegsfolgenstatistik, insonderheit mit den statistischen Ergebnissen der Suchstellen zur Erforschung des Schicksals von Wehrmachtund Zivilvermißten sowie mit der statistischen Erfassung der Kriegsschäden. Ein besonderer Vorzug der Beitragsfolge liegt darin, daß sie sich nicht in materieller Sammelarbeit zersplittert, sondern unter Beschränkung auf knappe Methodenbeschreibung und illustrative Texttabellen dem Leser elementare Unterweisung in der statistischen Verfahrenspraxis und Forschungsmethodik erteilt. Es ist nicht der landläufige Leitfaden zum systematischen Studium der angewandten Sozialstatistik. Der informationsbedürftige Leser, der den Band als Nachschlagewerk, und der Studierende, der ihn als Examenskompendium auszubeuten sich müht, wird darin manchen Baustein im Monumentalbau der statistischen Gesellschaftslehre vermissen, wie z. B. Beiträge zur Statistik des Verbrauchs, der Lebenshaltung, des Reallohnes, der Preisbildung u. ä. m. Dagegen wird der Wirtschaftspolitiker und Sozialforscher neben bekannten Leitregeln und Ermittlungsergebnissen der angewandten Statistik darin mannigfache Anregungen zu spezieller Forschungsarbeit finden. Besondere Beachtung verdienen hier vor allem die Erörterungen über die Bedeutung der Statistik für die geldtheoretische Forschung, für die Ermittlung des Volkseinkommens und zur Ergründung steuerwirtschaftlicher Zusammenhänge. So zeigt Rittershausen am Phänomen des Geldmengenbegriffes, wie statistische Erfassung und theoretische Begriffsbildung in wechselseitiger Verknüpfung am Bedeutungswandel des Geldbegriffs mitgewirkt haben und welche Möglichkeiten sich in statistischer Sicht für eine Fundamentierung der monetären Nachfragetheorie ergeben. Auch in der statistischen Behandlung des Volkseinkommensproblems von H u h 1 e erhält der Leser in gedrängter Überschau der gegenwärtigen Auffassungen des inund ausländischen Schrifttums Einblick in den sehr verwickelten statistisch-theoretischen Begriffskomplex und damit eine Vorstellung von den mannigfaltigen Möglichkeiten begriffsbedingter Verfahrenstechnik. Schließlich wird auch die moderne Finanzforschung von Schmölders mit eindringlichen Argumenten in seinem Beitrag über „Die statistische Erfassung von Steuerwirkungen" von der Notwendigkeit überzeugt, die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Steuertarif und Wirtschaftsverhälten (des Verbrauchsund Marktsektors) im Erkenntnisfeld statistischer Untersuchungen sichtbar zu machen. Gerade hierdurch erst wird eine begriffstheoretische Klärung bestimmter Vorgänge der Überwälzung und des Konjunkturablaufs, auch vom Standpunkt steuerpolitischer Erfolgsstatistik, gesichert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
124 Besprechung: Das Angestelltenversicherungsgesetz So bietet die Festschrift, auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit im didaktischen Sinne erheben zu wollen, nicht nur als Verbindung von spezieller Methodenbeschreibung und materieller Stoffauslese, sondern auch als Anleitung zum problembewußten Denken und begriffsklaren Methodenansatz dem Praktiker und Wissenschaftler eine Quelle mannigfacher Belehrung und Hinweise für kausalstatistische Untersuchungsarbeit. Charlotte Lorenz - Göttingen Das Angestelltenversicherungsgesetz. Kommentar von Hugo Koch und Otto K. Hartmann, 2. Aufl. bearbeitet u. hrsg. von A. v. A 11 r o c k u. P. F ü r s t. Bd. I: XIV, 868 S., Bd. II: S. 869 bis 1289 u. 103 S. Register. Stand vom Oktober 1953 (6. Erg.- Lieferung). Berlin SW 11, Engel-Verlag. Die erste Auflage des bekannten „Koch-Hartmann" (aus der Feder zweier hervorragender Abteilungsleiter der RfA) erschien 1938, nachdem der seit 1925 weit verbreitete Kommentar Schulz-Hartmann längst vergriffen war. Für die neue Auflage — von 1952 ab, in Form einer Loseblattsammlung — handelt es sich vor allem darum, den Kommentar wieder an den heutigen Stand der Gesetzgebung und an die tatsächlichen Verhältnisse der Gegenwart heranzuführen. Dabei erwies es sich als unumgänglich, an das frühere Recht anzuknüpfen, da gerade in der Rentenversicherung (hier derjenigen der Angestellten) vergangene Rechtsabschnitte noch Jahrzehnte lang nachwirken. Die Gesamtdarstellung gliedert sich in vier Teile: Teil I gibt einen Überblick über die Angestelltenversicherung (AV), und zwar die geschichtliche Entwicklung und die systematische Darstellung der heutigen AV, Teil II den Wortlaut des AVG mit der Kommentierung von S. 71 bis zum Schluß des I. Bandes, Teil III enthält die Reichsund Bundesgesetze, -Verordnungen und -Bekanntmachungen zur AV, Teil IV endlich das gesamte Register zu den anderen Teilen. Auf die Unterschiede in den einzelnen Zonen — Abweidlungen zwischen der amerikanischen und der französischen Zone einerseits und der britischen Zone andrerseits — und im Lande Berlin wird in jedem einzelnen Falle eingegangen. In dem eigentlichen Kommentar (Teil II) werden vor allem die Rechtssätze auf der Grundlage der gesamten Rechtsprechung (bis 1945 des früheren Reichsversicherungsamts, seitdem der Landesund Oberversicherungsämter) erläutert, dabei (seit 1924) die grundsätzlichen Entscheidungen des RVA im Originalwortlaut angeführt. Audi die maßgebende Literatur (in Zeitschriften usw.) ist zu jedem Rechtsgebiet aufgeführt. Ausführungen, die ausländische Gebiete angehen — z. B. seit 1938 vorübergehend in das Deutsche Reich eingegliederte oder besetzt gewesene Gebiete, oder zwischenstaatliches Versicherungs* recht — sind durch andersfarbiges Druckpapier (gelb, blau) gekenn« zeichnet. Aus der Fülle der Einzelheiten sei als für alle jemals in der RfA versichert gewesenen Angestellten interessant hervorgehoben, daß fast OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
381] Bespr.: Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung 125 alle Beitragskonten wie auch die aufgerechneten grünen Versicherungskarten über den Krieg hinübergerettet worden sind; vernichtet sind lediglich 1500 von insgesamt etwa 9,5 Mill. Konten (also nur ein Bruchteil von einem Promille). Der III. Teil beginnt mit einem Auszug aus der bekannten Kaiserlichen Botschaft von 1881, enthält u. a. auch das Gesetz über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk vom 21. Dezember 1938, das Sozialversicherungsanpassungsgesetz vom 17. Juni 1949, die Bekanntmachung vom 16. August 1951 zum Schweiz-Vertrag, vom 27. Februar 1952 zum Frankreich-Vertrag, vom 12. Dezember 1952 zum Vertrag mit den Niederlanden und vom 30. Dezember 1952 zum Österreich-Vertrag, ferner das Fremdrentengesetz vom 7. August 1953 und das Sozialgerichtsgesetz vom 3. September 1953. Peter Quante - Kiel Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Einführung und Anmerkungen zum Gesetz von W. Henkelmann. Köln 1952. Bund-Verlag GmbH. 107 S. Nachdem die durch das Gesetz vom 16. Juni 1927 (AVAVG) geschaffene „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" durch die Kriegsund Nachkriegsereignisse als Zentralstelle ausgefallen war, erhielten die Landesarbeitsämter eine gewisse Selbständigkeit und wurden in den neugebildeten Ländern als „Sonderbehörden44 der Regierung dieser Länder unterstellt. Gegenüber diesem für eine einheitliche Behandlung der einschlägigen Fragen unzuträglichen Zustand forderten die Sozialpartner, vor allem der Deutsche Gewerkschaftsbund (besonders auf seinem Gründungskongreß vom 12. bis 14. Oktober 1949) die erneute Schaffung einer Bundesanstalt mit weitgehenden Selbstverwaltungsrechten. Maßgebend wurden dabei die „Hattenheimer Grundsätze44 vom Frühjahr 1950, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt hatten. Im Frühjahr 1951 legte dann die Bundesregierung dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der am 10. Juni 1951 angenommen wurde, aber nicht die Zustimmung des Bundesrates fand, so daß nach längeren Verhandlungen im Herbst 1951 schließlich dem Bundestag ein neuer Entwurf vorgelegt wurde. Dieser zweite Entwurf wurde am 23. Januar 1952 angenommen, erhielt aber wieder nicht die Zustimmung des Bundesrates, der den Vermittlungsausschuß anrief. Schließlich einigte man sich auf ein Kompromiß, das am 28. Februar 1952 die endgültige Zustimmung des Bundestages und einen Tag später die des Bundesrates fand. Verkündet wurde das Gesetz am 10. März 1952 im Bundesgesetzblatt I S. 123. Bemängelt wurden während der Beratungen in den verschiedenen Körperschaften und bemängelt werden auch heute noch die Bestimmungen des Gesetzes, die das Problem des Einflusses der Sozialpartner in Form einer „Selbstverwaltung44 angehen. Die dem Kommentar vorhergehende „Einführung44 (S. 28 ff.) gibt dem Bedauern OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
126 Bespr.: Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder [382 vor allem des DGB Ausdruck, „daß weder die Sozialpartner die Selbstverwaltung ausüben noch die staatliche Bevormundung ausgeschaltet wurde". Das Gesetz selbst regelt in den §§ 1 bis 34 den organisatorischen Aufbau der Bundesanstalt — die nach dem Bundesgesetz vom 29. November 1951 ihren Sitz in Nürnberg hat — als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Hauptstelle, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern, wobei der Bundesminister für Arbeit die Aufsicht über die Anstalt ausübt. Die §§ 35 bis 53 enthalten Übergangsund Schlußbestimmungen, die sich auf die Übernahme der vorhandenen Beamten, Angestellten und Arbeiter, das Vermögen („Reichsstock für Arbeitseinsatz" usw.) und die Tätigkeit der Spruchbehörden beziehen. Peter Quante - Kiel Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Kommentar von Hans 111 g e n. München u. Berlin 1952. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. XII, 195 S. Am 26. Februar 1929 haben das Deutsche Reich und das Land Preußen durch gemeinsamen Akt die „Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder" als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, um den Arbeitern und Angestellten der Reichsund Länderverwaltungen — wozu auch noch Gemeinden, sonstige Arbeitgeber wie Reichsbank, Reichsnährstand usw. und Träger der Reichsversicherung hinzukamen — neben den Leistungen der allgemeinen Sozialversicherung (aber unabhängig von dem Bestehen eines derartigen Versicherungsverhältnisses) Ruhegeld, Hinterbliebenenrenten und Sterbegeld zu gewähren. Wie der Verfasser, der selbst Präsident der Versorgungsanstalt ist, in der Einleitung schildert, hat diese Zusatzversorgungsanstalt durch den Zusammenbruch des Jahres 1945 zwar den größten Teil ihrer Versicherten und rd. 1 Mrd. RM an Vermögen verloren, trotzdem aber nach dem Wiederaufbau in den drei Westzonen den Versicherungsbestand neu erfassen und ihre Leistungsfähigkeit erhalten können. Der Versichertenbestand umfaßte 1952 rund 330 000 Angestellte und Arbeiter aus den verschiedenen Zweigen der öffentlichen Verwaltung einschl. zahlreicher Gemeinden in den Ländern der britischen Zone, der Träger der Sozialversicherung und einer größeren Zahl gemischtwirtschaftlicher Unternehmen und Betriebe. Maßgebend für die jetzige Regelung sind die Tarifvereinbarungen vom 19. Juni 1951 (für den Bund) und vom 10. Juni 1952 (für die Länder). Die Satzung selbst ist enthalten im Bundesanzeiger vom 19. September 1952. Im Hinblick auf die „Konkurrenz" der Höherversicherung der Rentenversicherungen (Bundesges. vom 14. März 1951) stellt der Verfasser fest, „es wird eingehender Aufklärungsarbeit bedürfen, um den in Frage kommenden Personenkreis davon zu überzeugen, daß einer Versicherung bei der Versorgungsanstalt auch gegenüber den neuen Bedingungen für die Höherversicherung im allgemeinen der Vorzug zu geben ist" (S. 7); er belegt diese FestOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
383] Besprechung: Vorläufige Landarbeitsordnung 127 Stellung durch die Gegenüberstellung von Beiträgen und Leistungen der Versorgungsanstalt und der „Höherversicherung44 (S. 138 ff.). In dem Kommentar selbst sind von besonderer Bedeutung die Abschnitte über die Versicherten, die Beiträge und die Anstaltsleistungen, in denen für Vergangenheit und Gegenwart ausführlich die» maßgebenden Vorschriften (auch nach den verschiedenen Gebieten) unter Hinweis auf entsprechende Regelungen der Sozialversicherung aufgeführt und erläutert werden. Zahlreiche Beispiele vor allem bei der Berechnung der Leistungen erleichtern das Eindringen in die reichlich schwierige Materie. Gut die Hälfte des Ganzen nimmt der für die praktische Verwendung besonders wichtige „Anhang44 ein, der außer den Ausführungsbestimmungen und den Geschäftsordnungen u. a. die einschlägigen Tarifverträge (z. B. der Ortskrankenkassen, der Länder), Auszüge aus den Lohnsteuerrichtlinien, Beitragstabellen und Formblätter enthält. Peter Quante - Kiel Vorläufige Landarbeitsordnung . Kommentar von Erich M o 1 i t o r. (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht, Bd. VIII). 2. umgearb. Aufl. München und Berlin 1952. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. XI, 84 S. So erstaunlich es zunächst erscheinen mag, ist die „Vorläufige Landarbeitsordnung44 vom 24. Januar 1919 — also aus der Zeit des „Rates der Volksbeauftragten44 — noch immer in Kraft und nicht durch ein endgültiges Gesetz abgelöst worden. Der Verfasser des vorliegenden Kommentars erklärt diese Tatsache damit, daß die Landarbeitsordnung „trotz der übereilten Entstehung kein schlechtes Gesetz (ist) und sich in der Praxis bewährt44 hat. Man erinnere sich, daß die Landarbeitsordnung (nach einem Entwurf von Asmis) notwendig wurde durch die Aufhebung der Gesindeordnungen und die Einführung des Acht-Stunden-Tages, der für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht paßte. Vor der eingehenden Kommentierung der 20 Paragraphen der Landarbeitsordnung, die auch auf den durch das Arbeitsordnungsgesetz des III. Reiches aufgehobenen und noch nicht wieder ersetzten § 13 über die „Arbeitsordnung44 eingeht, gibt der Verfasser eine Einführung, die die Entstehung der Vorläufigen Landarbeitsordnung selbst und die Bestrebungen nach einer Neuregelung schildert, sich auch mit der Entwicklung des älteren Landarbeitsrechts (anknüpfend an die Bauernbefreiung) und vor allem mit den „Besonderheiten der landwirtschaftlichen Arbeit44 befaßt. Dabei müssen allerdings zu einigen Feststellungen Bedenken geäußert werden, so wenn er recht allgemein die „schlechte wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft44 dafür verantwortlich macht, daß „die Lohnund Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft im Verhältnis zur Industrie verhältnismäßig schlecht sind44, wenn er weiter wieder sehr allgemein von einer „in der ganzen Welt sich bemerkbar machenden Knappheit und damit OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42
128 Besprechung: Jugendwohlfahrtsrecht [384 Preissteigerung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse" spricht und (allgemein) die Rentabilität der Landwirtschaft „trotz weitgehenden Ersatzes der menschlichen und tierischen Arbeitskraft durch Motoren" als so gering ansieht, „daß eine wesentliche Verbesserung der Lohnund Arbeitsbedingungen noch nicht in einem solchen Maße erreicht werden kann wie in der gewerblichen Wirtschaft". Gegenüber solchen allgemeinen Feststellungen ist wohl eher Bedacht darauf zu nehmen, die Gebiete mit unleugbar gesunden und wirtschaftlich gut fundierten landwirtschaftlichen Betriebsverhältnissen von solchen zu unterscheiden, in denen allgemein durch Freiteilbarkeit, Bodenzersplitterung usw. Verhältnisse herbeigeführt worden sind, die durch keine noch so gut gemeinte Landarbeitsordnung zurecht gerückt werden können. Für den Kommentar als solchen sind allerdings diese Bedenken nicht wesentlich, vielmehr ist hervorzuheben, in wie umfassender und eindringlicher Weise der Verfasser überall den Besonderheiten der landwirtschaftlichen Verhältnisse für das Arbeitsrecht überhaupt gerecht wird. Peter Quante - Kiel Jugendwohlfahrtsrecht . Textausgabe mit Verweisungen und Sachregister von Dr. Hermann Riedel. München und Berlin 1951. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. XI, 216 S. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) wurde am 9. Juli 1922 erlassen, also verhältnismäßig bald nach Beendigung des ersten Weltkrieges, und hat bestimmt zu seinem Teil dazu beigetragen, den besonderen Schwierigkeiten abzuhelfen, denen sich alle für Erziehung und Gedeihen der deutschen Jugend verantwortlichen Kreise in den Nachkriegsjahren mit ihrer wirtschaftlichen, sozialen und sittlichen Not gegenübergestellt sahen. Diese Schwierigkeiten haben sich nach dem zweiten Weltkrieg erneuert und vervielfacht, vor allem durch eine Häufung heimatloser Jugend. Der Verfasser (Landgerichtsrat am Landgericht München I) will mit seiner Textausgabe gerade auch den Bedürfnissen interessierter Nichtjuristen Rechnung tragen, wozu ich auch die vielen Tausende Wohlfahrtspfleger und -pflegerinnen rechnen möchte, die besonders auf dem Gebiete der Jugendarbeit tätig sind und deren Interesse an einer angemessenen Darstellung der Gesetzesmaterie ich aus jahrelanger Tätigkeit an Wohlfahrtsschulen kenne. Wichtige Beigaben sind die Landesgesetze zum JWG — im allgemeinen aus der Zeit bis 1939, teilweise auch nach 1945 —, das Vormundschaftsrecht des BGB (§§ 1773 ff.), das Jugendgerichtsgesetz (auszugsweise), vor allem das Gesetz zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt vom 8. August 3950 und die landesrechtlichen Bestimmungen der letzten Zeit zum Schutze heimatloser Jugend (Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Baden), Peter QuanteKiel OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.75.3.93 | Generated on 2023-04-04 11:11:42