Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen. Kritische Anmerkungen zu einem Beitrag von Ramb
Abstract
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Full text
Scherl, Hermann Article Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen. Kritische Anmerkungen zu einem Beitrag von Ramb Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Scherl, Hermann (1986) : Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen. Kritische Anmerkungen zu einem Beitrag von Ramb, Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 106, Iss. 2, pp. 167-180, https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291636 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Zeitschrift für Wirtschaftsu. Sozialwissenschaften (ZWS) 106 (1986), S. 167 - 180 Duncker & Humblot, Berlin 41 Diskussion Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen Kritische Anmerkungen zu einem Beitrag von Hamb Von Hermann Scherl Unter dem Titel ,Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen' analysierte Ramb (1985) in einem Beitrag in dieser Zeitschrift1 die Wirkungen von Beschäftigungszeitverkürzungen (vulgo: ,Arbeitszeitverkürzungen') auf das Arbeitsangebot und die Zufriedenheit der Arbeitnehmer im institutionellen Rahmen regulierter (,fixierter') Beschäftigungszeiten. Rambs Untersuchung baut auf der gängigen mikroökonomischen Analyse des Arbeitsangebots auf, zeichnet sich gegenüber dem Gängigen jedoch durch drei Besonderheiten aus. Erstens wird dabei ausdrücklich auch die Möglichkeit der Arbeit in der Schattenwirtschaft (im weitesten Sinne - d.h. inclusive Eigenproduktion und Haushaltsarbeit) in die Untersuchung einbezogen, weshalb Ramb nicht einfach von Arbeit und Arbeitszeiten spricht, sondern präziser von „Beschäftigung" und „Beschäftigungszeiten", wenn er nur Arbeit im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses meint. Zweitens geht Ramb ausdrücklich davon aus, daß die Beschäftigungszeiten institutionell reguliert, d.h. mengenmäßig fixiert, sind, daß Arbeitsanbieter somit lediglich die Wahl haben, eine Beschäftigungsofferte mit gegebener Beschäftigungszeit (h) und gegebenem Nominallohnsatz (W) zu akzeptieren oder abzulehnen; weitere Mengenvariationen beim Arbeitsangebot sind nur bei der Schattenarbeit möglich. Und drittens spezifiziert Ramb die für die Arbeitsangebotsentscheidung relevante Nutzenfunktion etwas näher als Nutzenfunktion vom Cobb-Douglas-Typ (linear-homogen), was eine tiefergehende algebraische Analyse erlaubt. 1 Alle nachfolgend durch Anführungszeichen kenntlich gemachten Zitate und mit arabischen Ziffern numerierten Gleichungen sind diesem Beitrag entnommen; eigene Gleichungen werden dagegen durch Numerierung mit römischen Ziffern kenntlich gemacht. Seitenangaben hinter Zitaten beziehen sich immer auf den Beitrag von Ramb (1985). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14
168 Hermann Scherl Die Fragestellung der Untersuchung und ihr besonderer Modellrahmen, in dem auch die Schattenarbeit berücksichtigt wird, lassen Ergebnisse erwarten, die nicht nur arbeitsmarkttheoretisch interessant sind, sondern vor allem auch für die aktuelle tarifpolitische Diskussion zum Thema ,Arbeitszeitverkürzung4 bedeutsam sein sollten. Gerade unter der letzteren Erwartung ist es bedauerlich, daß gegen diese Untersuchung einige Bedenken vorzubringen sind. 1. Cobb-Douglas-Nutzenfunktion als Modellgrundlage? Es ist zwar analytisch sehr reizvoll, für die konventionelle mikroökonomische Analyse des Arbeitsangebots eine linear-homogene Nutzenfunktion vom Cobb-Douglas-Typ zu unterstellen, wie sie Ramb in Gleichung (la) formuliert: (la) U = Xa • Z1~ a; 1 > a > 0 mit X = Realeinkommen und Z = Freizeit. Eine solche Nutzenfunktion hat den augenfälligen Vorteil, daß sich dabei alle interindividuellen Unterschiede in der Präferenzordnung für die Freizeit-Realeinkommens-Vektoren allein durch die Nutzenelastizität des Realeinkommens (a) zum Ausdruck bringen lassen, welche Ramb als „Einkommenspräferenz" bezeichnet (S. 35/36). Die geschickte analytische Auswertung dieses Vorteils kann man als den entscheidenden Kunstgriff von Rambs Untersuchung betrachten. Ramb kann nämlich zeigen, daß die Wirkung von Beschäftigungszeitund Reallohnsatzänderungen auf individuelle Beschäftigungsentscheidungen, Zufriedenheit und Nutzenniveau, davon abhängt, ob die individuelle Einkommenspräferenz über oder unter analytisch bestimmbaren Schwellenwerten liegt. Indem er dann für die Häufigkeitsverteilung der individuellen Einkommenspräferenz werte eine bestimmte Dichtefunktion unterstellt (S. 38f.), kann er auf algebraischem Weg Folgerungen herleiten, in welcher Richtung sich die Besetzung von arbeitsmarktpolitisch bedeutsamen Gruppen bei Beschäftigungszeitund Reallohnsatzänderungen verändert. Eine solche Nutzenfunktion hat jedoch eine Implikation, die sich nicht mit gängigen Hypothesen über die Lohnabhängigkeit des (kurzfristigen) individuellen Arbeitsangebotes bei variablen Arbeitszeiten in Einklang bringen läßt, was auch aus Rambs Analyse für die besondere Gruppe der unbeschäftigten Individuen (A) anhand seiner Gleichungen (3) bis (4 b) erkennbar wird: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14
Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen 169 (3) XA = s-(lZ) (4 a) UA = sa • (1 - Z)a-Z 1 - a ,a1 •Z"a-((l-a)-Z) für U = max! ergibt sich demnach: (4b) ZA = 1 — a , = s • a . In Gleichung (3) ist dabei das verfügbare Zeitbudget auf den Wert 1 normiert, so daß der Ausdruck (1 — Z) für die Arbeitszeit steht. Der von Ramb für die besondere Gruppe unbeschäftigter Individuen (A) als allein maßgeblich berücksichtigte Schattenarbeitsreallohnsatz (s) läßt sich dabei auch verallgemeinernd als Reallohnsatz für jegliche Art von Arbeit interpretieren. Bei einer solchen Verallgemeinerung besagt Gleichung (4 b), daß die nutzenmaximale Arbeitszeit lediglich von der Nutzenelastizität des Einkommens (a) abhängt, nicht aber vom Reallohnsatz (s). Demnach wäre das individuelle Arbeitsangebot bei variierbaren Arbeitszeiten vollkommen lohnunelastisch, die entsprechende Arbeitsangebotsfunktion wäre eine Parallele zur Ordinate. Zu einer Lohnabhängigkeit der individuell angebotenen Arbeitszeitmenge bei variablen Arbeitszeiten könnte man bei einer Cobb-DouglasNutzenfunktion zwar kommen, wenn man - anders als Ramb - ein gegebenes Nichtarbeitseinkommen (.Xu) unterstellt: (I) X = Xu + s • (1 - Z) (II) U= (Xu + s • (1 - Z))aZ1_a = {Xu + s • (1 - Z))a~ 1 • Z - ö • ((1 - a) • (Xu + s) - s ' Z) a1 dZ für U = max! ergibt sich: (lila) für Z ^ 1 . (Illb) 1 - Z = a • (1 - a) s Aus (Illb) ist deutlich ersichtlich, daß mit wachsendem Reallohnsatz (s) und/oder sinkendem Nichtarbeitseinkommen die Arbeitszeit (1 — Z) stetig OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14
170 Hermann Scherl zunimmt und sich für lim s —» <» oder lim Xu —» 0 dem Grenzwert a annähert. Zu einer analogen Lohnabhängigkeit der gesamten Arbeitszeit, bzw. der Freizeit, kommt dann auch Ramb bei der Analyse für die Gruppe der in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer (ß), weil dabei die Beschäftigungsreallohnsumme ((W/P) • h) das Pendant zu Xu bei einem um h verminderten disponiblen Zeitbudget (1 — h) darstellt. Rambs Folgerung (5b) für die Gruppe der Beschäftigten (ß), nämlich ausgehend von W (2) XB h + s • (1 — h — Z) für 1 - h - Z^O P und ' W (5a) UB=[—'h + s(l-h-Zf-Zl-a d dZ UB ( W V"1 / 1 - a / W \ \ 1 + a / W (5b) ZB = — • I — • h 4s (1 - h) ] für 1 — h — ZB = 0 W XB = a - \ --h + s(l - h) entspricht ganz der in (Illb) dargestellten Lohnabhängigkeit der variierbaren Arbeitszeit - bei Ramb: allein der Schattenarbeitszeit - was erkennbar wird, wenn man (5 b) umformuliert zu: W-h 1 (IV) (1 - Z - h) = r = a • (1 - h) (1 - a) für r ^ 0 . P s Anstelle von Xu in (III) tritt in (IV) der Ausdruck ((W/P) • h), anstelle des vollen Zeitbudgets mit dem Wert 1 tritt in (IV) der Ausdruck (1 — h) für ein um die Beschäftigungszeit h vermindertes disponibles Zeitbudget. Diese Art der Lohnabhängigkeit des Arbeitsangebots ist jedoch ebenfalls nicht mit gängigen Hypothesen in Einklang zu bringen, daß es beim individuellen (kurzfristigen) Arbeitsangebot und evtl. auch beim Marktangebot in den Bereichen sehr niedriger und auch sehr hoher Reallohnsätze , anormale4 Reaktionen auf Lohnsatzänderungen geben kann, d.h. daß bei steigenden Lohnsätzen die variierbare Arbeitszeit reduziert wird. Unterstellt man, daß OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14
Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen 171 die häufig vertretene Annahme anormaler Arbeitsangebotsreaktionen induktiv aus dem Erfahrungsschatz von Generationen von Arbeitsökonomen erwachsen ist und somit als ,quasi-empirisch' betrachtet werden kann, so erscheint es zumindest als sehr bedenklich, eine arbeitsangebotstheoretische Untersuchung auf eine Nutzenfunktion aufzubauen, die solche anormalen Arbeitsangebotsreaktionen generell ausschließt. Man kann hier fragen, ob der mit einer Cobb-Douglas-Nutzenfunktion erlangte Vorteil der Möglichkeit einer eleganten algebraischen Analyse es rechtfertigt, damit zugleich das Risiko einzugehen, daß der Realitätsbezug der Analyse zweifelhaft wird. Rambs Vorgehensweise erinnert etwas an den bekannten Witz von einem Mann, der nachts unter einer Straßenlaterne den Boden absucht und auf Befragen erklärt, daß er zwar nicht glaube, seinen Schlüssel gerade hier verloren zu haben, daß sich aber dafür im Schein der Laterne schöner suchen lasse als im Dunkeln. Dieser Witz geht allerdings nicht so weit, daß besagter Mann dann auch irgendein im Schein der Laterne glitzerndes Metallstück für seinen Schlüssel halten würde. Ein solcher Vergleich drängt sich auch bei der im nächsten Abschnitt kritisch in Frage zu stellenden Modellannahme von Rambs Untersuchung auf. 2. Die Fragwürdigkeit der Annahme konstanter Schattenreallohnsätze Ramb geht von arbeitszeitmengenunabhängigen konstanten Schattenarbeitsreallohnsätzen (s) aus - er bezeichnet sie als „Schattenproduktivität" - und sieht die Entscheidung, ob jemand ein Beschäftigungsverhältnis der ausschließlichen Arbeit in der Schattenwirtschaft vorzieht, allein davon bestimmt, ob die jeweilige individuelle Einkommenspräferenz (a) über oder unter der Untergrenze au liegt, wobei für au gilt: Implizit muß dabei jedoch unterstellt werden, daß der Schattenarbeitsreallohnsatz (s) nicht über dem Beschäftigungsreallohnsatz (W/P) liegt, da andernfalls immer Nichtbeschäftigung mit ausschließlicher Schattenarbeit im Ausmaß a einen höheren Nutzen als Beschäftigung mit ergänzender Schattenarbeit erbringen würde. In diesem anderen Fall (s > W/P) wäre die individuelle Einkommenspräferenz für die Beschäftigungsentscheidung gänzlich unerheblich. Die Einschränkung (s ^ W/P) fehlt allerdings bei Ramb. Glaubt Ramb vielleicht, daß diese Bedingung in der Realität immer erfüllt und deshalb als selbstverständlich zu betrachten sei? Angesichts der Häufigkeit freiwilliger Beschäftigung oder unfreiwilliger Beschäftigungslosigkeit könnte man zwar zunächst vermuten, daß die (9) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14
172 Hermann Scherl erzielbaren Schattenarbeitsreallohnsätze, insbesondere für bedarfswirtschaftliche Eigenproduktion im Haushalt, z.B. bei Hausfrauenarbeit, in der Regel tatsächlich unter den Beschäftigungsreallohnsätzen liegen. Die Lohnsätze für Schwarzarbeit liegen indes aber bekanntlicherweise meist über den Nettolohnsätzen, welche die Schwarzarbeiter in ihnen offenstehenden regulären Beschäftigungsverhältnissen erzielen können. Und denkt man etwa an die Ausgabenersparnisse, die sich erzielen lassen, wenn anstelle eines Restaurantbesuches eine Hausfrau selber für ihre Familie kocht, so ist auch hier anzunehmen, daß der dafür zu veranschlagende Zeitlohnsatz meistens über den erzielbaren Nettolohnsätzen aus einem Beschäftigungsverhältnis liegt. Daß es in der Realität offensichtlich viele Personen gibt, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder ein solches suchen und gleichwohl bei Schattenarbeit, etwa bei Schwarzarbeit, Do-it-Yourself-Tätigkeiten, Haushaltsarbeit, usw., höhere Reallohnsätze als bei Beschäftigung erzielen, müßte für Ramb rätselhaft sein. Unter Beibehaltung von Rambs Annahme arbeitszeitunabhängiger Reallohnsätze für Schattenarbeit ließen sich solche Sachverhalte allenfalls ad-hoc damit erklären, daß hier die Aufnahme einer Beschäftigung notwendige Vorbedingung für die Ausübung ergänzender Schattenarbeit ist, sei es, um mit einem regulären Beschäftigungsverhältnis ein hohes Risiko der Entdeckung von Schwarzarbeit zu vermeiden, oder um damit ein zum Naturaleinkommen aus Eigenproduktion komplementäres Geldeinkommen zu erzielen, insbesondere wenn keine sonstigen Geldeinkommensquellen vorhanden sind. Aber auch mit einer solchen ad-hoc-Erklärung würde schon die Folgerung aufgegeben, daß die Beschäftigungsentscheidung bei gegebenen Lohnsätzen und gegebener Beschäftigungszeit allein von der individuellen Einkommenspräferenz abhängt. Bedeutsamer erscheinen indes zwei alternative Erklärungen, die allerdings eine wesentliche Modifikation des von Ramb verwendeten Modells erfordern: Plausiblerweise kann es bei der Schattenarbeit Mengenbeschränkungen geben, etwa daß nur zeitlich begrenzte Gelegenheiten zu Schwarzarbeit verfügbar sind, und/oder die Schattenarbeitsreallöhne nehmen mit wachsender Schattenarbeitszeit ab. Beide Erklärungen lassen sich sinnvoll zu der Annahme abnehmender marginaler Schattenarbeitsreallöhne bei zunehmender Schattenarbeitszeit zusammenfassen, wie sie Gronau (1977) in seinem Modell der Zeitallokation speziell für Hausarbeit zugrundelegt2. Bezeichnet man die Schattenarbeitszeit mit r und die gesamten Schattenarbeitsrealeinkommen mit XA, so wäre anstelle von (3) zu setzen: (V) XA = XA (r) , mit X'A (r) > 0 und X"A (r) < 0 . 2 Eine Wiedergabe von Gronaus Modell findet sich auch bei Neumann (1982), 133 f. - eine auf den institutionellen Rahmen fixierter Beschäftigungszeiten angepaßte Variante dieses Modells wird bei Scherl (1986) verwendet. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14
Arbeitsangebotseffekte regulierter Beschäftigungszeitverkürzungen 173 Abnehmende marginale Schattenarbeitsreallöhne (.XA) sind dabei weniger auf abnehmende Grenzproduktivität bei einzelnen Arbeiten zurückzuführen, sondern vielmehr auf den üblichen Umstand, daß es für einzelne Arbeitsanbieter vielerlei verschiedene, aber jeweils zeitlich begrenzte Gelegenheiten zu lohnender Schattenarbeit mit jeweils unterschiedlichen Reallohnsätzen gibt. Ordnet man diese Gelegenheiten nach der Höhe der mit ihnen verbundenen Reallohnsätze so, daß zunächst mit dem höchsten Reallohnsatz begonnen wird und bei zeitlicher Ausschöpfung der jeweiligen Gelegenheit zur nächstbesten übergegangen wird, wie es ökonomisch sinnvoll ist, so läßt sich der sich daraus ergebende Zusammenhang von gesamter Schattenarbeitszeit und Schattenarbeitsreallohn vereinfachend stilisiert durch eine Funktion gemäß (V) wiedergeben. Dies gilt auch für einheitliche Schwarzarbeitsmarktlohnsätze, wenn einzelne Schwarzarbeitsgelegenheiten zeitlich begrenzt sind und für sie unterschiedliche Transaktionskosten, etwa Suchkosten, Wegekosten oder Entdeckungsund Bestrafungsrisiken, zu veranschlagen sind.3 Unter einer solchen - offenkundig realistischeren - Annahme (V) wäre die Entscheidung zwischen Beschränkung auf ausschließliche Schattenarbeit und der Aufnahme, bzw. Suche nach einer Beschäftigung nur dann vollkommen von der besonderen Gestalt der individuellen Präferenzordnung für Freizeit-Realeinkommens-Vektoren unabhängig, wenn gelten würde: XA(l)^(W/P)-h + XA(l-h). Diese Bedingung dürfte jedoch in der Realität offenkundig nur höchst selten erfüllt sein, selbst wenn die marginalen Schattenarbeitsreallohnsätze in weiten Arbeitszeitbereichen häufig über den jeweiligen Beschäftigungsreallohnsätzen liegen. Die realistischere Annahme abnehmender marginaler Schattenarbeitsreallohnsätze aufgrund von Mengenbeschränkungen bei heterogen zusammengesetzter Schattenarbeit hätte für Rambs Analyse allerdings den Nachteil, daß man dabei nun nicht mehr einfach von ,der' Schattenproduktivität sprechen kann. Bei Produktivitätssteigerungen für einzelne Arten der Schattenarbeit käme es zudem darauf an, ob sie das Schattenarbeitsrealeinkommen in der jeweiligen Ausgangslage (r) überhaupt verändern und ob dabei nur der Durchschnittslohnsatz (XA/r) oder auch der marginale Lohnsatz (XA) erhöht würde. Die Auswirkungen von Änderungen bei den Schattenarbeitsreallohnsätzen wären damit nicht mehr so einfach algebraisch zu erfassen. 3 Entsprechend wäre auch die Annahme arbeitszeitunabhängiger Schwarzarbeitslohnsätze bei Riebel (1984) zu kritisieren. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14
174 Hermann Scherl 3. Zufriedenheit mit der Beschäftigung Ramb untergliedert die Gruppe der Beschäftigten (ß) wiederum in zwei Untergruppen, nämlich in solche Individuen, für welche die Einschränkung in Gleichung (5 b) zutrifft, was gemäß (6) nur dann der Fall ist, wenn die individuelle Einkommenspräferenz oberhalb eines Wertes a0 liegt, mit (6) 1 - h - ZB ^ 0 o a ^ ao = W-h W-h + P-s(l-h) und solche, bei denen gilt: W (7) ZB = 1 - h , XB = • h für a0 > a> au. Die erstere Teilgruppe (B + ) bezeichnet Ramb als „zufriedene Beschäftigte", „da sie innerhalb des Regulierungssystems eine optimale Allokationsentscheidung treffen können, die ihre individuelle Einkommenspräferenz berücksichtigt". Die zweite Gruppe (B -) bezeichnet Ramb als „unzufrieden", mit der Begründung: „die individuelle Einkommenspräferenz geht nicht direkt in die Allokationsentscheidung ein, so daß eine suboptimale Beschäftigungssituation vorliegt" (S. 37). Der Unterschied zwischen den beiden Teilgruppen wird besonders augenfällig in der indifferenzkurvenanalytischen grafischen Veranschaulichung durch Figur 1, die in den hier wesentlichen Teilen von Ramb übernommen wurde. Die Gruppe B + zeichnet sich hier durch eine ,Tangentenlösung4 aus, bei der die Grenzrate der Substitution zwischen Realeinkommen und Freizeit dem marginalen Reallohnsatz - bei Ramb: dem Schattenarbeitsreallohnsatz (s) - entspricht, während die Gruppe B - durch ,Ecklösungen' mit Divergenz zwischen der Grenzrate der Substitution und dem (marginalen) Reallohnsatz gekennzeichnet ist. Bei der Einkommenspräferenz a0 würde die Grenzrate der Substitution am Punkt E gerade dem Wert s entsprechen, bei geringerer individueller Einkommenspräferenz läge sie dagegen darüber, so daß mit der bei E beginnenden Schattenarbeitsrealeinkommensgeraden keine Tangentenlösung möglich ist. Allerdings ist noch anzumerken, daß bei Annahme einer Schattenarbeitsreallohnkurve gemäß (V), mit abnehmenden, aber zunächst sehr hohen marginalen Reallohnsätzen, solche Ecklösungen - und damit „Unzufriedenheit" im Sinne von Ramb - recht selten würden. In der Tat lassen sich in der Realität wohl auch nur sehr wenige Beschäftigte finden, die keinerlei ergänzende produktive Tätigkeit in der Schattenwirtschaft im weitesten Sinne ausüben. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.106.2.167 | Generated on 2023-04-04 12:08:14