Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart
Abstract
EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.
Full text
Ungern-Sternberg, Roderich von Article Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Ungern-Sternberg, Roderich von (1957) : Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 77, Iss. 4, pp. 77-96, https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290880 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
461] 77 Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart Von Roderich v. Ungern-Sternberg, Kirchzarten (Schwarzw.) Inhaltsverzeichnis: I. Einleitung S. 77. — II. Die Familie im Mittelalter S. 79. — III. Die Renaissance S. 80. — IV. Calvinismus, Puritanisznus, Pietismus S. 82. — V. Das Rokoko S. 83. — VI. Die moderne Zeit S. 85. I. Einleitung Familiales Zusammenleben ist eine Erscheinung, die unter allen höher organisierten Lebewesen zu beobachten ist. Die Familie ist eine vormenschliche, kreatürliche Lebensgemeinschaft. Alle höher organisierten Tierarten entspringen einer Vereinigung von zwei verschiedengeschlechtlichen, artgleichen Wesen. Diese Vereinigung geht, ihrer Zeitspanne nach, weit über die sexuelle Kopulation hinaus. Sie umfaßt die Brutpflege, d. h. die Zeit, in welcher die Sprößlinge auf die Ernährung durch die Eltern angewiesen sind und ihre Existenz davon abhängt, daß sie gegen die mancherlei Unbilden der Umwelt geschützt werden, sowie auch noch eine Zeitspanne, die erforderlich ist, um die Jungen darin zu belehren, wie sie sich selbst ihre Nahrung zu beschaffen haben und drohenden Gefahren begegnen können1. Die menschliche Familie beruht vorwiegend auf der lebenslänglichen Einehe als Leitbild, das allerdings sehr viele Abweichungen und Variationen zuläßt, und auf der Sorge für die Ertüchtigung der Kinder. Die Familie ist viel ursprünglicher in der Geschichte der Menschheit und älter als alle sonstigen gesellschaftlichen Bildungen; mithin viel ehrwürdiger als z. B. der Staat. Vielleicht wird der Staat einstmals verschwinden. Die Familie wird Bestand haben, solange die psycho-physischen Kräfte im Menschen und im höheren Tierreich wirksam bleiben, die den Familiensinn wach erhalten. Dieser Sinn kann zeitweilig verkümmern, wie in der Sowjetunion nach dem ersten 1 Aus der Literatur: J. Leclercq u. J. David: „Die Familie" 1956, R. Thurnwald: „Lehrbuch der Völkerkunde" 1939, W. Schmidt: „Familie" in „Handbuch der Staatswissenschaften", £. A. Westermarck: „The Future of Marriage in Western Civilization, H. F. G. Günther: „Formen und Urgeschichte der Ehe" 1940, W, Koppers: „Ehe und Familie" im „Handb. der Soziologie", F. Tonnies: „Die moderne Familie", daselbst. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
78 Roderich v. Ungern-Sternberg [462 Weltkrieg2, aber er erwacht immer wieder in alter Kraft, und der Staat sieht sich gezwungen, der Familie seine Protektion zu gewähren. Die grundlegende sozialbiologische Bedeutung dieses urwüchsigen Verbandes ist schon durch die Gattenwahl, die Erbanlagen der Paare und die Leitbilder, die ihre eheliche Gemeinschaft bestimmen, gegeben. Die Familie oder das Haus (Luther übersetzt „Ich und mein Haus ") — das Wort Familia hat sich erst im 16. Jahrhundert eingebürgert; vorher sprach man von Weib und Kind, von Kind und Kegel — besteht normalerweise aus der Ehefrau, dem Ehemann, den Kindern und ausnahmsweise, bei der Großfamilie, aus den Kindeskindern. Sie bildet eine Schutz-, Arbeitsund Ernährungsgemeinschaft, mithin eine Schicksalsgemeinschaft schlechthin. Ihr Prinzip ist die Liebe. Ihr biologischer Ursprung liegt in der Blutsverwandtschaft, die ihren intimsten Ausdruck in der Mutterschaft und in deren Pflegetrieb, der schon im Mutterschoß beginnt, findet. Der Mutterliebe und dem Schutz von Mutter und Kind durch den Vater (das väterliche Tier) verdanken alle Geschöpfe, die nicht gleich nach der Geburt fähig sind, sich selbst am Leben zu erhalten, ihre Existenz. Dies gilt vor allem in bezug auf das menschliche Leben, das ohne den zu jedem Opfer bereiten mütterlichen Pflegetrieb keinen Bestand haben würde. Im Vergleich zu dem zwischen Mutter und Kind bestehenden Liebesband, welches normalerweise während der ganzen Lebenszeit der Mutter fortbesteht, hat das Verhältnis des Vaters zum Kinde längst nicht diese stets sich aufopfernde Stärke. Je niedriger die persönliche Differenzierung des Menschen, um so intensiver ist er in der Familie verwurzelt. Der familiale Zusammenhalt war entscheidend dafür, daß die Species „Mensch" sich fähig erwiesen hat, im Zuge seines Werdeganges gegen die sonstigen ihm feindlichen Lebewesen und äußeren Bedrohungen sich zu behaupten und kulturell aufzusteigen, die Stellung zu erringen, zu der er, kraft seiner Geistesgaben, befähigt ist. Es blieb einer späten Entwicklungsstufe vorbehalten, das Einzelindividuum aus dem familialen, religiös umfriedeten Schutzverband der Familie zu lösen. Ausgesprochenermaßen ist das, im europäischen Kulturkreis der christlichen Zeit, erst im Zuge der Renaissance, der Reformation, der Aufklärung, der individualistisch-liberalen Epoche und in der sog. modernen Zeit geschehen. Dieses starke familiale Wirbewußtsein kann aber für die höhere Lebensgemeinschaft, das Volk und den Staat, auch eine bedrohliche Wirkung haben: Geschlechteregoismus, hybrider Familienstolz sind häufig dem höheren Gemeinwesen sehr abträglich geworden, wenn 2 Hierüber: dieses Jahrbuch H. 5, 73. Jahrg., S. 71 u. ff. Fr. Alverdes, „Tierpsychologie", Bd. 1, der Forsch, aus Völkerpsychologie u. Soziologie, 1925. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
463] Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart 79 die Familien verfeindet aneinander gerieten und das Staatswesen dadurch lähmten (z.B. Magnatenwirtschaft in Polen!). Außerdem ist der Familientraditionalismus häufig dazu angetan, die Entfaltungsmöglichkeit der Persönlichkeit nachhaltig zu hemmen, wenn die Tradition allzu autoritär auftritt. So führt beispielsweise der Familiendünkel häufig zu schweren Konflikten zwischen Eltern und Kindern, z. B. wenn letztere „unter ihrem Stande heiraten" wollen, oder wegen einer Berufswahl, die „nicht standesgemäß" oder aus Anlaß von „Studien, die nicht für ein Mädchen aus guter Familie" passen usw. Selbständige Charaktere entfremden häufig der Familie, weil sie die Beschränkungen, die ihnen Familientradition und väterliche patriarchalische Autorität auferlegen, nicht ertragen wollen. Söhne oder Töchter geraten, unter dem Einfluß des Wunsches, ihr Leben selbständig zu gestalten, oft in schwere Konflikte mit den Eltern und dem weiteren Familienverband, werden gemieden oder zu Handlungen gezwungen, die ihnen schwere Entsagungen auferlegen3. Im Zuge der kulturellen Entwicklung des menschlichen Lebens erfährt das Urphänomen „Familie" Wandlungen infolge der ausschließlich dem Menschen eigenen Fähigkeit, kraft seiner Geisteskräfte kulturell aufzusteigen und sich zu differenzieren. Deshalb unterliegen Ehe und Familie der Beeinflussung durch die jeweils vorherrschenden weltanschaulichen Glaubenswahrheiten, wenngleich der innere Wesenskern der Familie von diesen Wandlungen der weltund lebensanschaulichen Überzeugungen nicht berührt werden kann. II. Die Familie im Mittelalter Wenn wir den europäischen Kulturkreis nach der Völkerwanderung, wie er sich aus römischer Tradition unter dem Einfluß des Christentums geformt hat, daraufhin betrachten, so kann man für das Mittelalter folgende Wesenszüge in der Wertung von Ehe und Familie hervorheben. Unter dem überragenden Einfluß der Kirche steht als Leitbild für Ehe und Familie das Ideal der Keuschheit, d. h. der Disziplinierung des Geschlechtstriebs im Vordergrund, ein Ideal, das den Sexualverkehr wohl bejaht, ihn aber der Erhebung des Christen zu einer höheren Vollkommenheit entgegensetzt. Als gottgewollte Lebensform werden Ehe und Familie von der mittelalterlichen Kirche als ein Sakrament geheiligt. Aber der mittelalterliche Mensch hatte in Sachen der Geschlechtsliebe doch eine geknickte, von Zweifeln belastete Seele, was die bäuerlichen Menschen allerdings nicht hinderte, eine derbe Sinnlichkeit zu be9 Klassisches Beispiel: Bismarcks Konflikt mit seinem Sohn Herbert aus Anlafi der beabsichtigten Heirat des Sohnes. Hierüber bei Erich E y c k: „Bismarck" IH. Bd. S. 389 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
80 Roderich v. Ungern-Sternberg [464 tätigen. Naive Zeugung war unbedingt vorherrschend, gemäß der alttestamentarischen Losung: „Kinder sind ein Segen Gottes, seid fruchtbar und mehret euch und erfüllet die Erde." Der eheliche Akt ist nach dem Urteil Gregor des Großen (gest. i. J. 604) „in sich selbst erlaubt und keusch, aber in der Praxis sind die Gatten weit davon entfernt, in vollkommener Weise die heitere Schönheit dieses Aktes zu respektieren. Sie betrachten nicht das überaus hohe Ziel, sondern mischen darein allzuoft die Begierlidikeit und den Wunsch, ihre Genußsucht völlig zu befriedigen; sie machen von ihm Gebrauch ohne Mäßigung und beschränken sich nicht auf das, was der göttliche Wille verlangt. Darum ist der eheliche Akt immer befleckt von einem leichten Fehler"4. Die Auffassung des Thomismus sieht im ehelichen Akt, sofern er sich sündenfrei vollzieht, als Ziel die Zeugung, oder falls er lediglich dem Verlangen des anderen Gatten Genüge tut; man könne ihn aber nicht um des Genusses allein, ohne wenigstens eine läßliche Sünde zu begehen, verlangen. Es war einer sehr viel späteren päpstlichen Enzyklika „Casti connubii" (31. Dezember 1930) vorbehalten, den ehelichen Akt zu sanktionieren. Indessen erwies sich schon im Mittelalter, daß eine weltanschauliche Überzeugung im europäischen Kulturkreis niemals alleinherrschend ist, daß selbst unter den berufensten Repräsentanten des jeweiligen Zeitgeistes sich Vertreter einer der vorherrschenden entgegengesetzten Moral befinden. Beispiel: Abaelardus und H e - 1 o i s e, deren Liebesverhältnis allerdings mit der Entmannung Abaelars endete (gest. 1142). Trotzdem werden sie im 12. Jahrhundert nicht das einzige Paar gewesen sein, das sich gegen den mittelalterlichen Moralkodex aufgelehnt hat. III. Die Renaissance Ein Rückschlag gegen diese Zurückdrängung, ja Abtötung des erotischen Triebes, der luxuria, kündigte sich schon frühzeitig in der Poesie der Troubadours, der Minnesänger und, in derber Form, in den Fabliaux's an. Zum Durchbruch gelangte aber eine weltoffene, lebensfreudige, frohgenossene Welt und frivole Weltanschauung im Zuge der Renaissance, die in bezug auf die freie Liebe und damit auch hinsichtlich der Ehe und Familie unter der Losung stand: „Erlaubt ist, was gefällt!" Galanterie, Liebesabenteuer, Kampf um das Weib, Einbrüche in die Ehe anderer, werden in den Kreisen der Renaissancemenschen, der Kavaliere, zur Ehrensache. Diese Männerwelt „mit ihrer leidenschaftlichen Lust am Leben, mit starken Sin4 Zitiert bei Leclercq-David: Die Familie S. 146. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
465] Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart 81 nen für Pracht und Luxus und doch imstande, monatelang die Entbehrungen einer Seefahrt ins Ungewisse hinein auf sich zu nehmen"5, diese Francesco Sforzas, Walter Raleighs und François Rablais (gest. 1553) hatten für Ehe und Familie keinen Sinn und auch keine Zeit; und doch waren sie tonangebend und beispielhaft für die damalige Männerwelt, insbesondere die Jugend der blühenden Stadtrepubliken Mittelund Norditaliens, des Frankreichs Franz I., des „königlichen Rittters", des Englands der Königin Elisabeth. Don Juan, der sich an der Liebe verschwendet, macht Schule. Und die Frauen? — Waren sie noch „das Gefäß der Sünde"? Ja, aber die Sünde hatte, samt dem Fegefeuer und der Hölle, ihre Schrecken verloren. Die Kurtisane, die puttana onesta, die galante Maitresse, das der neuzeitlichen Bildung zugetane Lustweib, wurden allenthalben nachgeahmt, auch von den Frauen der Gesellschaft, des grand monde. In Florenz, Mailand, Venedig, in anderen italienischen Hauptstädten und in Paris, herrschte ein karnevalistisches Liebestreiben. In der französischen Metropole waren schon damals Bacchanalien im Schwange, die in den folgenden Jahrhunderten zu immer prächtigerer Ausbildung einer auf Genuß gerichteten ars amandi geführt haben. Ergreifend ist es zu lesen, wie in der Gestalt des Dominikanerpriors Gerolamo Savonarola die mittelalterlichen Ideale von diesem fanatischen Mönch verfochten werden und er schließlich, nach erfolterter Selbstanschuldigung, in Florenz gehenkt und verbrannt wird, weil er den Befehlen und der Autorität des Papstes, Alexander VI. (gest. 1503), dieses extremen Vertreters zügellosester Sinnlichkeit, Machtund Habgier, sich nicht gefügt hatte, von seinen ehemaligen begeisterten Bewunderern verlassen. Wir müssen indessen im Auge behalten, daß die jeweils vorherrschenden Einflüsse geistiger Strömungen für die große Mehrheit des Volkes von sehr geringer Bedeutung waren. Der Bauer und der Handwerker blieben bis in die Jahre der Industrialisierung, also bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Westeuropa hinsichtlich ihrer Eheund Familienmoral den Geboten der Kirche verpflichtet. Des Bauern Verbundenheit mit der Mutter Erde und die Tatsache, daß er auf sein Ehegespons, die Bäuerin, sowie auf die Mitarbeit seiner Kinder angewiesen ist, schirmten ihn ab gegen geistige Einflüsse, die dieser traditionellen patriarchalischen Familienverfassung entgegenwirkten; der Bauer und der Handwerker blieben ihnen gegenüber im wesentlichen immun. Der obsiegende Geist der Renaissance war selbstverständlich der Einehe und der familienhaften Lebensweise abhold. Uberall, wo die5 Sombart „Der Bourgeois", S. 95. Schmollen Jahrbuch LXXVD, 4 6 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
82 Roderich v. Ungern-Sternberg [466 ser Geist sich durchsetzt, beginnt ein Prozeß der Lockerung der Eheund Familienbande. Der Individualismus setzt sich auch in dieser Lebenssphäre durch. Was die Troubadours und die Minnesänger eingeleitet hatten, wird in der Dichtung des 14., 15. und 16. Jahrhunderts fortgesetzt und ausgebildet, beginnend mit dem Decamerone Boccaccios (t 1375). IV. Calvinismus, Puritanismus, Pietismus Gegen den Geist der Renaissance erwächst im Calvinismus, im Puritanismus und im Pietismus eine auf Mäßigkeit und Nüchternheit gerichtete Geisteshaltung, eine schroffe Abneigung gegen die lustbetonte genußsüchtige Welt sich wendende Gegenbewegung, eine geistige Strömung, die in der Ehe und Familie wieder eine strenge „puritanische46 Auffassung durchsetzt, in Verbindung mit einem nüchternen Arbeitsethos: orare et laborare! Die Vernünftigkeit, der Rationalismus, der im Thomismus bereits vorgebildet war, wendet sich gegen die nunmehr verabscheuungswürdige Sünde der geschlechtlichen Begehrlichkeit, die in den Augen eines Puritaners und eines Pietisten einem mit Stumpf und Stiel auszurottendem Lebensstil entstammt. Der Geschlechtstrieb soll jetzt wieder diszipliniert werden, er darf nur in der Ehe eine maßvolle Befriedigung suchen. Als typischer Vertreter dieses aufkommenden bürgerlichen Menschentyps kann Benjamin Franklin (t 1790) gelten, der die bürgerliche Ehrbarkeit mit ihrem Keuschheitsund Tugendgebot verkörpert. In seinen „Nachgelassenen Schriften" zählt er 13 Tugenden auf, die er sich anzueignen bestrebt ist. Diese Tugenden sind Mäßigkeit, Schweigen, Ordnung, Entschlossenheit, Genügsamkeit, Fleiß, Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit, Mäßigung, Reinlichkeit, Gemütsruhe, Keuschheit und Demut. Über die Keuschheit heiß es: „Übe geschlechtlichen Umgang selten, nur um der Gesundheit und der Nachkommenschaft willen, niemals bis zur Stumpfheit und Schwäche oder zur Schädigung deines eigenen oder fremden Seelenfriedens oder guten Rufes." Und die Lehre der Pietisten, bzw. ihres Zweiges, der Herrenhuter, lautet in bezug auf die Ehe dahin, daß die Eheleute in ihrem Verkehr in keiner Weise sich von den „fleischlichen Lüsten" leiten lassen dürften und in der Brüdergemeinde Kinder nicht anders gezeugt werden als dem Herrn und vor dem Herrn. Die evangelisch-lutherische Richtung hat, entsprechend der lebensbejahenden Natur Martin Luthers, wohl auch das Familienleben auf das Entschiedenste geschätzt und hoch gewertet. Aber der Reformator nahm doch zu den Fragen des Eheund Familienlebens eine viel realistischere, derbere, sinnenfreudigere Stellung ein als der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
467] Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart 83 Pietismus und das Herrenhutertum. Luther wetterte bekanntlich gegen die „Nonnerey" und „Muncherey" und das angebliche „Keuschen". Er war auch sehr einsichtig und entgegenkommend, wenn es galt, die Sexualnot, wie wir heute sagen würden, zu beheben. Im Fall des Landgrafen Philipp von Hessen, der sich bei Luther darüber beklagte, daß er zu seiner Frau keine Neigung fassen könne, dagegen zu dem Hoffräulein Margarete von der Sale eine unüberwindliche Zuneigung empfinde, das Fräulein ihm aber standhaft ein freies Liebesverhältnis verweigere, und der Luther um Rat anging, hat dieser, wie auch sonst wiederholt, geraten, keinen Ehebruch zu treiben, aber mit der Margarete eine zweite geheime Ehe einzugehen. Ferner sah Luther die Ehescheidung als geboten, „wenn man odder weyb untüchtig tzur Ehe ist", d. h. in allen Fällen von Impotenz oder des absichtlichen Versagen» der Frau. Ist der Mann also nicht imstande, einer jungen Frau zu genügen, hat er sie durch Verschweigen seiner Impotenz „betrogen", so ist er verpflichtet, sich von ihr betrügen zu lassen, d. h. die heimliche Ehe der Frau zu dulden. Desgleichen darf, nach Luther, der Mann, „wenn er eyn halsstarrig weyb, das seynen Kopff aufsetzt", hat, das sich ihm versagt, sich an die Obrigkeit wenden, und wenn das nicht hilft, „nach eyner andern trachten", und er muß dabei denken, „seyn weyb sey yhm genommen von reubern und umbracht"6. Gegen die seignieuriale, frivole Lebensführung der Renaissance und des Rokoko des 18. Jahrhunderts gewinnt der biedere Bürgergeist an Einfluß und eine ausgesprochene Solidität der ehelichen und familialen Verhältnisse wird vorherrschend, besonders in allen Ländern, die von der Protestantisierung erfaßt worden sind. Die ersten Anfänge einer Lebensführung, in der die Arbeit als segenspendend in den Mittelpunkt rückt und die Liebe, vor allem natürlich die freie Liebe, zur Nichtigkeit herabgewürdigt, ja verpönt wird, treten deutlich in Erscheinung. Der Typ des Wirtschaftsmenschen, des heutigen Manager, ist im Entstehen begriffen. Die Art, wie die Männerwelt in dieser allmählich verbürgerlichenden Welt geschlechtlich verkehrt, gewinnt stark an nüchterner Verstandesnähe, büßt aber an Zartgefühl sehr stark ein. Man tritt auch in der Liebe, ganz geschäftsmäßig, „umgehend" in medias res, um keine Zeit zu verlieren7. V. Das Rokoko Diese puritanische Ethik fand indessen in den romanischen Ländern, vor allem in Frankreich, keinen Anklang. Hier war während 6 Nach E. Seeberg: Luthers Ehe S. 15. 7R. v. Ungern-Sternberg: „Die Ursachen des Geburtenrückgangs im europäischen Kulturkreis" 1932 in: Veröffentl. aus d. Gebiet der Medizinalverwaltung. 6* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
84 Roderich y. Ungern-Sternberg [468 des 17. und 18. Jahrhunderts die Libertinage — Vive la joie! — im Bereich des Lebensstils des Rokoko vorherrschend, und die luxuria der Renaissance hat wohl nirgends eine in dem Maße ausgebildete Vervollkommnung erreicht wie im Frankreich des 18. Jahrhunderts. Weit über die Lebenssphäre von Versailles fand dieser Lebensstil fast an allen europäischen Fürstenhöfen und bei deren Gefolgschaft und Gesinde Nachahmung. Einehe und eheliche Treue verfielen in dieser heiter-schwelgerischen Atmosphäre schließlich der Lächerlichkeit. Das gesunde schlichte Familienleben flüchtete sich auf das Land, in die Provinz. Diese frivole Auffassung von Ehe und Familie fand im Zuge der großen französischen Revolution eine Ausbreitung in sozial nachgeordneten Volksschichten, bestimmte bis zur Restauration (1816), während der ganzen napoleonischen Zeit die Auffassung über Ehe und Familie und trug viel bei zur Schwächung des Familiensinnes. Die zur Macht gelangte, an Reichtum zunehmende Bourgeoisie hatte schon vor der Revolution den Sitten des höfischen Adels geflissentlich nachgeeifert. Jetzt fingen die Familien an, ihrem Bestände nach zu schrumpfen. Der praeventive Geschlechtsverkehr fand verstärkten Eingang in den mittelständischen bürgerlichen Kreisen. Die gerichtliche Ehescheidung kam auf, fand Verbreitung, sehr begünstigt durch den Code Civil (auch Code Napoléon genannt), der am 1. Januar 1811 in Geltung gekommen ist. Das bürgerliche Recht des ancien régime beruhte auf der Familie, die Ideologien der Revolution dagegen ganz auf dem Recht der Einzelperson. Infolgedessen wurde unter dem Einfluß der Ideen von 1789 die Bedeutung der Familie im bürgerlichen Recht der Napoleonischen Gesetze zurückgedrängt und geschmälert zugunsten des einzelnen Individuums, der Idee der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts des Individuums geopfert. Infolgedessen hat der Code Civil wesentlich dazu beigetragen, daß der Familienzusammenhalt gelockert wurde und eine fortschreitende Emanzipation des einzelnen Individuums von den Pflichten der Familie erfolgt ist. Am deutlichsten kam das im Familienrecht des Code Civil zum Ausdruck. Eine ganze Reihe von Institutionen, wie die Zivilehe, das Recht der Ehescheidung, die rechtliche Gleichstellung des adoptierten Kindes mit dem ehelich gezeugten, die Schmälerung der elterlichen Gewalt usw. sind, wenn auch zum Teil abgemildert, aus der revolutionären Gesetzgebung in den Code übernommen worden. Dieser Code gilt in Frankreich und in den französischen Kolonien, mit einigen Abänderungen bis auf den heutigen Tag. Ihm kommt große familienrechtliche Bedeutung für eine Reihe europäischer Staaten zu, die seine Bestimmungen im Laufe des 19. Jahrhunderts im wesentlichen übernommen haben. Noch heute gelten sie, mit AbOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
475] Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart 91 „schaffen", denn es besteht in der Stadt heutzutage ein fieberhafter Drang zu „verdienen". Dieser Drang ist so groß, daß alle sonstigen Lebensbereiche, sogar das Vergnügen, vernachlässigt und zurückgestellt werden. Dem Vergnügen frönt man stoßweise, dafür um so gieriger, entsprechend dem allgemeinen hasterfüllten Lebensrhythmus, und zwar fast ausschließlich außerhalb der eigenen Wohnung. In Arbeiterund Angestelltenfamilien sind tagsüber nur die Kleinkinder, entweder allein oder unter der Obhut einer Großmutter, Tante usw. zu Hause anzutreffen. Und wenn die sonstigen Insassen der Wohnung spät abends heimkehren, so zeigt meistens jedes Neigung, seinen besonderen persönlichen Liebhabereien außerhalb des Hauses nachzugehen. Die Familienmutter ist meist überlastet dadurch, daß sie zugleich berufstätig ist und fast allein die Hausarbeiten zu erledigen hat. Selbst an Sonnund Feiertagen findet sie kaum Zeit, sich der Familie zu widmen, worauf die Angehörigen meist auch keinen großen Wert legen. Dieser disparate Verlauf der beruflichen Tätigkeit und der Freizeit der Familienangehörigen führt zu einer Versachlichung und seelischen Entfremdung zwischen Eltern und Kindern und der Kinder untereinander. Hinzu kommt, daß an die Stelle der häuslichen Pflege von Wöchnerinnen, Siechen und Kranken die zweifellos medizinisch wirksamere Betreuung in einer Anstalt getreten ist. Die allgemeine Hebung der Volksgesundheit ist gewiß in beträchtlichem Umfang dieser Absonderung und damit der Beseitigung von Ansteckungsgefahr zuzuschreiben. Jedoch' hat dieser Fortschritt auf die Familiengemeinschaft zweifellos nachteilige Wirkungen: die Angehörigen, besonders die Kinder, berührt die Krankheit von Mutter, Vater oder Geschwistern heutzutage sehr viel weniger als wenn sie, wie ehedem, Krankenlager, Geburt und Tod in nächster Nähe miterlebten. Audi hinsichtlich der Kindererziehung übernimmt heute der Kindergarten, der Kinderhorst, die Schule, das Jugendamt und sonstige außerhäuslichen „Stellen" einen guten Teil dessen, was früher fast ausschließlich die Familie leistete. Daraus ergibt sich notwendigerweise eine Schrumpfung ihrer Stellung und Bedeutung innerhalb des Lebens der heranwachsenden Generation. Das Verhalten der weiteren Zugehörigen einer Familie zueinander ist in Arbeiterkreisen häufig durch große Gleichgültigkeit gekennzeichnet. Der typische Arbeiter weiß in den meisten Fällen nichts Genaueres über seine Großeltern. Auch, zu den Geschwistern besteht in der Regel fast keine oder nur eine sehr oberflächliche Verbindung. Verstreut in verschiedenen Landesteilen und Städten, schreibt man sich sehr selten oder überhaupt nicht und weiß meist nichts Genaueres über das Ergehen von Geschwistern und nahen Verwandten. Die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
92 Roderich v. Ungern-Sternberg [476 weitere Verwandschaft: Vettern, Basen usw. sind in der Regel genauer nicht bekannt. Sie stehen sich fast ebenso fremd gegenüber wie beliebige andere Menschen, so daß auch jede Art von wechselseitiger Förderung fortfällt. Man kommt allenfalls zusammen, wenn die Aussicht einer Erbschaft eine Fühlungnahme als geboten erscheinen läßt. Gewöhnlich heißt es: im Falle der Not ist auf Verwandte weniger Verlaß als auf die Darlehenskasse, die Werkleitung oder auf fremde Leute. Von genealogischen Zusammenhängen hat der Arbeiter keine Ahnung, interessiert ihn auch nicht im mindesten. Durch diesen Verfall des Familienzusammenhangs sind auch Gefühle, wie der Respekt vor einem betagten Familienhaupt, vor der Autorität des Vaters und die Pietät den Großeltern gegenüber, so gut wie völlig geschwunden. An ihre Stelle ist ein auf Nützlichkeitserwägungen beruhendes Verhältnis getreten, das allenfalls noch der Mutter gegenüber durch einen Zug von Zärtlichkeit und liebevoller Anhänglichkeit gemildert wird. Bei alledem kommen allerdings nach einzelnen landschaftlichen Gebieten charakterliche Eigenschaften zur Geltung. 4. Ferner: Die Frage der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Dient diese Gleichberechtigung, wie sie seit dem 1. April 1954 rechtswirksam geworden ist, der Stärkung des häuslichen Friedens und damit der Familiengesinnung? In Deutschland hat sie keine nennenswerte Änderung in den ehelichen Beziehungen bewirkt. Theoretisch sind die meisten Männer und Frauen für die Gleichberechtigung. Tatsächlich kann man jedoch beobachten, daß zwischen dem, was auf Befragung gesagt wird, und dem, was geschieht, keine Übereinstimmung besteht. Die Gleichberechtigung wird in den meisten Fällen doch nur als ein Mit sp radiere cht der Frau aufgefaßt; die endgültige Entscheidung liegt, nach wie vor, beim Ehemann, und die Frau hält das für normal und richtig. Eine aufgezwungene, durch Gesetz verordnete Gleichberechtigung, ist eher geeignet, die Zahl der Konflikte in der Ehe und Familie zu vermehren. Allenfalls kann man die Gleichberechtigung heute darin erblicken, daß Sie „sich nicht mehr alles gefallen läßt", d. h. daß die Frau nicht mehr so gefügig ist, wie das ehedem der Fall war. Darin haben die Kriegsjahre, die zweifellos zeitweilig eine große Verselbständigung der Ehefrau gebracht haben, aber wesentliches in Deutschland doch nicht geändert. 5. Geradezu hoffnungslos gestaltet sich für eine kinderreiche Familie häufig die Wohnungsfrage. Eine solche Familie benötigt ein Heim, d. h. ausreichend Raum: ein Wohnzimmer oder eine Wohnküche und Schlafstuben. Aber gerade die Kinderreichen können infolge ihres Kinderreichtums und der dadurch bedingten starken Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel für die Erziehung der Kinder OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
477] Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart 93 sich meist keine ausreichend große Wohnung leisten. Tun sie das trotzdem, so leidet die Befriedigung sonstiger wichtiger Bedürfnisse, und das gibt Anlaß zu Mißhelligkeiten innerhalb der Familie. Ist aber die kinderreiche Familie gezwungen, sich mit einer mangelhaften Wohnung zu begnügen, so fühlt sie diesen Mangel nicht nur aus Gründen der Gesundheitspflege und der Moral, sie empfindet obendrein diesen Zustand den Kinderarmen gegenüber als eine Deklassierung — und nichts berührt den Durchschnittsmenschen schmerzlicher als eine Deklassierung gegenüber seinen Mitmenschen der gleichen sozialen Stufe10. 6. Wie aus unserem geschichtlichen Rückblick hervorgeht, sind sexuelle Libertinage, familiale Zerwürfnisse infolge der Raumenge in den Wohnungen usw. keine der Gegenwart ausschließlich eigentümlichen Übel. Vergangene Zeiten haben sie auch gekannt. Dagegen ist die Schrumpfung des Bestandes der Familie infolge der Geburteneinschränkung eine Erscheinung, die erst seit rund 50 Jahren im westeuropäischen Kulturkreis als Massenerscheinung zu beobachten ist. Gegen diesen in der seelisch-geistigen Sphäre der Gegenwart verwurzelten Vorgang ist, wie die bisherige Erfahrung lehrt, sehr schwer Abhilfe zu schaffen. Die materialistisch-streberische Gesinnung bewirkt, daß die Einschränkung der Kinderzahl bis auf ein oder zwei im Urteil der Mehrheit als unbedingt richtig begrüßt wird. Es ist jedoch ein zwar weitverbreiteter, aber trotzdem irriger Glaube, zwei Kinder genügten zur Aufrechterhaltung des Familienbestandes. Dagegen ist zu betonen, daß Familien mit ein bis zwei Kindern doch als eine Kümmerform der Normalfamilie anzusehen sind11. Irrig ist die erwähnte Ansicht, weil doch ungewiß bleibt, ob die zwei Kinder das fortpflanzungsfähige Alter erreichen, ob sie sich tatsächlich fortpflanzen, d. h. heiraten und Kinder haben. Drei Kinder im fortpflanzungsfähigen Alter sind die Mindestnorm der Bestanderhaltung. Mit materiellen Beihilfen allein, wie sie gegenwärtig in verschiedenster Form in allen Ländern westeuropäischer Kultur gewährt werden, ist dem Problem nicht beizukommen, weil es eben zutiefst sich um eine Frage der Weltanschauung handelt und nicht um eine wirtschaftliche Angelegenheit. Trotz des Wirtschaftswunders in der Bundesrepublik und der anhaltend guten Wirtschaftskonjunktur in allen westeuropäischen Ländern, verharrt die Geburtenhäufigkeit auf einem sehr niedrigen Stand, wie aus der folgenden Übersicht für die volkreichsten westeuropäischen Länder ersichtlich ist. . 10 Siehe über die Bedeutung der sonstigen, die Ehe und Familie gefährdenden Erscheinungen wie: Berufstätigkeit der Ehefrauen, der Frauenüberschuß, die veränderte Beurteilung außerehelicher Schwangerschaften, die Zunahme der Frühehen, meine Abhandlung in H. 5, 1953 dieses Jahrbuchs. 11 Über die allgemeinen und persönlichen Folgen der Kinderarmut siehe meine Abhandlung in „Stimmen der Zeit" H. 5/1957, S. 345 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
94 Roderich v. Ungern-Sternberg [478 Die Ergebnisse der natürlichen Bevölkerungsbewegung (je 1000 Einwohner berechnet) 1921/ 1925 1952 1953 1954 1955 In Großbritannien Geburtenhäufigkeit 20,4 15,7 15,9 15,6 15,4 Sterblichkeit 12,4 11,4 11,4 11,4 11,7 Geburtenüberschuß 8,0 4,3 4,5 4,2 3,7 In Frankreich Geburtenhäufigkeit 19,3 19,3 18,8 18,8 18,4 Sterblichkeit 17,2 12,3 13,0 12,0 12,0 Geburtenü bersch uß 2,1 7,0 5,8 6,8 6,4 In Italien Geburtenhäufigkeit 29,7 17,8 17,5 18,0 17,7 Sterblichkeit 17,3 10,0 9,9 9,1 9,2 Geburtenüberschuß 12,4 7,8 7,6 8,9 8,5 In d. Bundesrepublik Geburtenhäufigkeit 22,1 15,7 15,5 15,7 15,7 Deutschland Sterblichkeit 13,3 10,5 11,0 10,4 10,8 Geburtenüberschuß 8,8 5,2 4,5 5,3 4,9 Trotz der sinkenden Sterblichkeit schrumpft der Geburten Überschuß fortlaufend ein infolge der sinkenden Geburtenfrequenz. Dieser Rückgang der Geburtenhäufigkeit und der Kinderzahl hat auf die Familie schädlichen Einfluß, aus den oben dargelegten Gründen. Alle Bevölkerungspolitik ist zugleich Familienund Ehepolitik. Die Bevölkerungspolitik beinhaltet, beiläufig bemerkt, ein ungelöstes Problem: der Staat gewährt den Kinderreichen nicht unbedeutende materielle Beihilfen, nicht zuletzt um zu einer stärkeren Bevölkerungsvermehrung anzuregen oder mindestens den Bevölkerungsstand aufrecht zu erhalten. Diese Beihilfen werden aber unterschiedslos allen, auch den zweifellos Asozialen, den Vorbestraften, vom Bettel lebenden und möglicherweise Prostitution treibenden sowie solchen Familien, die mit asozialen Erbanlagen behaftet sind, gewährt. Das sind Familien, deren Fortpflanzung in hohem Grade unerwünscht ist. Wie dem abzuhelfen wäre, steht hier nicht zur Erörterung. Es war bloß angezeigt, auf diesen ungesunden Zustand kurz hinzuweisen. Zu bemängeln ist ferner, daß die Höhe des Einkommens meist nicht berücksichtigt wird. Nur in Dänemark, z. T. in Finnland, Österreich, Schweden und Uruguay wird den Einkommensverhältnissen der Eltern Rechnung getragen12. Nach der Berufszugehörigkeit gesondert haben bekanntlich die Beamten, also ein materiell doch gesicherter Stand, die geringste Kinderzahl. Die Ursachen dieser befremdenden Erscheinung sind genügend geklärt: Der Wunsch, den Kindern oder dem Kind mindestens eine Ausbildung zu geben, die die Laufbahn eines höheren Beamten 12 Siehe „Ehe und Familie, Grundsätze, Bestand und fördernde Maßnahmen*4, herausgegeben von A. u. R. S c h e r e r und J. Dorneich. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
479] Die Familie in Vergangenheit und Gegenwart 95 ermöglicht, gilt in Beamtenfamilien aller Stufen als selbstverständliches Leitbild. Ferner will man gesellschaftlich standesgemäß auftreten und den Kindern einen entsprechenden Aufwand gewährleisten, kurz, eine gesellschaftliche Stellung behaupten, die der Beamteneigenschaft im Urteil der großen Mehrheit zukommt. Neben den Beamten ist das große Heer der Angestellten in bezug auf die Procreation ebenso unergiebig. Aber während das soziologische Wiesen des Beamten als geklärt gelten kann, läßt sich das von dem Angestellten nicht behaupten. Vielmehr wird die Frage: wer ist Angestellter? seit Jahren diskutiert. Dieser sogenannte neue Mittelstand kaufmännischer und technischer Funktionäre bildet eine Schicht von Arbeitnehmern, die in der Oberschicht leitende, konstruktive, verwaltende, disponierende und in den unteren Rängen größtenteils medianische, rechnerische und kalkulatorische Arbeiten verrichten, und zwar, wie F. C r o n e13 richtig bemerkt, diese Funktionen ausüben als Beauftragte, als „Delegation von ursprünglichen Unternehmeraufgaben". Dieser Gedanke der Delegation ist für das Verständnis der Ambitionen und der daraus folgenden Einstellung weiter Kreise der Angestelltenschaft zur Familie durchaus sinnvoll und aufschlußreich. Wenn auch nicht jeder Angestellte den Marschallstab eines selbständigen Unternehmers in seiner Aktentasche trägt, so wünscht er doch, wenigstens in jungen Jahren, ein „Direktor", „Generaldirektor", ein „Chef", ein „Manager" zu werden. Erfüllt von solchen Wunschträumen und den Lebensgewohnheiten der Vorgesetzten nahestehend, sie meist nachahmend, als deren „Mitarbeiter" geltend, will der aufstrebende Angestellte keinerlei den sozialen Aufstieg hemmenden Ballast, in Gestalt von Kindern, mitführen. Was „nützen" ihm eine Mehrzahl von Kindern? — Hinzu kommt noch, daß seine berufliche Tätigkeit im Zeichen rationalisierter Methoden steht. Das trägt auch dazu bei, daß der „Stehkragenproletarier", mit seinem Whith-Collar-Komplex, auch sein sexuelles Verhalten in der Ehe rationalisiert und kontrolliert. Daher ist er ein typischer Vertreter der sogenannten Geburtenkontrolle, die dazu führt, daß in den Stadtteilen, die vorwiegend von Angestellten und Beamten bewohnt werden, die Sterblichkeitsrate höher ist als die Geburtenrate, so daß die ganzen Angestellten in diesen Stadtbezirken längst ausgestorben wären, wenn sie nicht beständig Zuzug vom flachen Lande und aus Kleinstädten erhielten14. Sehr nachteilig für die Zukunft der meisten westeuropäischen Familien und Völker ist die bei der Fortpflanzung vor sich gehende 13 Die Angestellten und die moderne Industrie in „Gewerkschaft. Monatshefte" Nr. 4/1954. 14 Siehe z. B. das Statist. Jahrb. f. Hamburg. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43
96 Roderich v. Ungern-Sternberg [480 Gegenauslese, derzufolge die Familien, die sozial aufgerückt sind, die zur Elite gehören, also den Beweis erbracht haben, daß sie überdurchschnittlich gute Anlagen vererben könnten, im Durchschnitt erheblich weniger Nachkommenschaft haben als die Familien, die, trotz der jahrhundertalten Volksbildung, in den sozial nachgeordneten Schichten verharren. Diese Gegenauslese führt unvermeidlich auf die Dauer zu einer Senkung der Leistungsfähigkeit eines Yolkskörpers. Die allgemeine unentgeltliche Schulbildung ist kein Mittel gegen diese Gegenauslese, denn bilden und entwickeln läßt sich nur, was in den ererbten Anlagen potentiell wirksam werden kann15. Es ist vom Standpunkt einer Volksgemeinschaft, die auf die Erhaltung und Stärkung seiner Eliteschicht bedacht sein muß, nicht gleichgültig, ob Familien mit kulturell wertvollen Erbstämmen sich stark oder schwach fortpflanzen. Dies gilt gleichermaßen von bäuerlichen, patrizischen und adligen Geschlechtern und auch von solchen Familien, die im Zuge der Industrialisierung zu Industriearbeitern und Angestellten geworden sind. Wie die Ahnen eines Menschen veranlagt waren, ist keine sozialbiologisch gleichgültige Angelegenheit. Ahnen sind für den nur Nullen, Der als Null zu ihnen tritt, Stell als Eins dich an die Spitze Und die Ahnen zählen mit. Hamilkar von Foelkersam. 15 Siehe hierzu meine Abhandlung in diesem Jahrb. H. 5/1953, S. 97 u. ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.77.4.77 | Generated on 2023-04-04 11:24:43