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Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb

Mülhaupt, Ludwig,Küllmer, Hermann

Abstract

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Mülhaupt, Ludwig; Küllmer, Hermann Article Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb Kredit und Kapital Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Mülhaupt, Ludwig; Küllmer, Hermann (1971) : Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb, Kredit und Kapital, ISSN 0023-4591, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 4, Iss. 2, pp. 171-194, https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/292661 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Problemstellung Die Bankbetriebslehre, deren Entwicklungsstand im Vergleich zu anderen speziellen Betriebswirtschaftslehren lange Zeit unbefriedigend war, konnte in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte erzielen. Sie ist von der reinen Beschreibung der Kreditinstitute übergegangen zur Analyse der funktionalen Zusammenhänge im Bankbetrieb und hat sich damit zu einer theoretischen Disziplin entwickelt. Während früher vor allem die technische Abwicklung der Aktiv-, Passivund Dienstleistungsgeschäfte, aber auch die Organisation der Bank und die Struktur der gesamten Kreditwirtschaft im Mittelpunkt der Bankbetriebslehre standen, versucht heute die Theorie des Bankbetriebs Entscheidungsmodelle zu entwickeln, um dem Bankleiter die Wahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zu erleichtern. Dabei geht es einmal um die Lösung der unterschiedlichsten Wahlprobleme innerhalb der beiden Teilbereiche des Bankbetriebs. Im finanziellen Bereich stellen sich beispielsweise die Fragen nach der Optimierung der Mindestreservehaltung1, nach der Zusammensetzung des optimalen Wertpapierportefeuilles2 und der Kreditgewährungsentscheidung unter Berücksichtigung des Kreditrisikos3. Problemkreise im technisch-organisatorischen Bereich sind u. a. die Terminplanung im Massengeschäft4, 1 Greshake, K,y Planung der Mindestreserven durch den Gelddisponenten, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 17. Bd. (1964), S. 871. 2 Markowitz, H. M.y Portfolio-Selection — Efficient Diversification of Investments, New York 1959 sowie Sharpe, W. F., A Simplified Model for Portfolio Analysis, in: Management Science, Vol. IX (1963), S. 227. 3 Büschgen, Hans £., Entscheidungshilfen im Kreditgeschäft der Bank, in: Geld, Kapital und Kredit, Festschrift zum 70. Geburtstag von Heinrich Rittershausen, Hrsg. Hans E. Büschgen, Stuttgart 1968, S. 182. 4 Emmerich, G., Die Netzplantechnik als Instrument der Terminplanung in Kreditinstituten, in: Bank-Betrieb, 8. Jg. (1968), S. 281 und 9. Jg. (1969), S. 13. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 172 Ludwig Mülhaupt und Hermann Kiillmer die Vermeidung von Warteschlangen vor Bankschaltern5 und der optimale Standort von Zweigstellen6. Die Lösung dieser detaillierten Einzelfragen ist jedoch von geringerem Interesse als die Frage einer optimalen Gestaltung des gesamten Bankgeschäftes. Hierbei kommt wiederum der Planung des finanziellen Sektors das Schwergewicht zu, da der technisch-organisatorische Bereich der Bank lediglich den Hilfsapparat umfaßt, „der zur Bearbeitung und Abwicklung der finanziellen Transaktionen des eigentlichen Bankgeschäfts notwendig ist"7. So ist die Höhe der Aktiva und Passiva zu klären und zu entscheiden, wie sich die Aktiva auf Barreserve, Wertpapiere, Kredite und andere Vermögenswerte aufgliedern sollen, und wie das Verhältnis von Einlagen zum Eigenkapital der Bank sein soll8. Für diese vordringlichsten Probleme, die der Bankleiter entscheiden muß, gilt es Entscheidungshilfen zu entwickeln. Dabei ist zu beachten, daß jede Entscheidung auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet ist. Das Streben nach Rentabilität, die Beachtung der Sicherheit und die Aufrechterhaltung der Liquidität werden als die drei Ziele bankbetrieblicher Tätigkeit angesehen9. Werden nun mehrere Zielgrößen zugleich angestrebt, dann treten solange keine besonderen Probleme auf, wie sich die Verfolgung der einen Zielgröße positiv oder zumindest neutral auf den Erfüllungsgrad der anderen Ziele auswirkt. Das Zielsystem des Bankbetriebs ist jedoch gerade dadurch gekennzeichnet, daß es konkurrierende Zielgrößen enthält. Eine hohe Barreserve entspricht zwar dem Ziel der Liquidität, führt aber andererseits zu einem Gewinnentgang. Ein Kredit an einen Kunden zweifelhafter Bonität kann zwar eine hohe Rendite erbringen, jedoch nur, wenn der Kredit ordnungsgemäß getilgt und die vereinbarten Zinszahlungen geleistet werden. Da dies aber sehr zweifelhaft ist, widerspricht die Gewährung sehr risikabler Kredite dem Ziel der Sicherheit. Somit ist eine eindeutige Entscheidung erst dann möglich, wenn dieser Zielkonflikt gelöst ist. 5 Byerly, R. A., The Use of Mathematical Models in the Analysis and Improvement of Bank Operations, in: Analytical Methods in Banking, Hrsg. Cohen, K. J./Hammer, F. S., Homewood, III. 1966, S. 522. 6 Siepmann, /., Die Standortfrage bei Kreditinstituten, Berlin 1968. 7 Deppe, H.-D.y Bankbetriebliches Wachstum. Funktionalzusammenhänge und Operations Research in Kreditinstituten, Stuttgart 1969, S. 23. 8 Mülhaupt, LJDeppe, H.-D., Gedanken zu Problemen der Liquiditätsplanung von Kreditinstituten, in: Sparkasse, Jg. 80 (1963), S. 83, — Vgl. Cohen, K. ].¡Hammer, F. 5. (Hrsg.), Analytical Methods in Banking, a.a.O., S. 35. 9 Kalveram, W./Günther, H., Bankbetriebslehre, 3. völlig neu bearbeitete Auflage, Wiesbaden 1961, S. 115. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 173 Die Bankpraxis hat den aufgezeigten Zielkonflikt bisher dadurch „gelöst", daß sie dem Ziel der Liquidität mit der Goldenen Bankregel als allgemein anerkannter Richtschnur bankbetrieblicher Tätigkeit die Priorität einräumte. Dies scheint auf den ersten Blick durchaus gerechtfertigt zu sein, da mangelnde Rentabilität die Existenz der Bank erst auf längere Sicht gefährdet, während die Zahlungsfähigkeit in jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muß. Die offenkundige Bedeutung des Liquiditätsproblems gerade für Banken hat daher dazu geführt, die Forderung nach unbedingter Liquiditätssicherung in den Vordergrund der Bankbetriebspolitik zu stellen. Die bisher entwickelten bankbetrieblichen Dispositionsregeln sind daher nur partielle Entscheidungsregeln, da sie die anderen Zielgrößen im Zielsystem des Bankbetriebs in der Regel nicht berücksichtigen. Das schließt nicht aus, daß mit diesen Regeln bisweilen auch anlagepolitische Ziele verfolgt werden. Umfassende Entscheidungshilfen zu entwickeln, ist vor allem erst durch die Anwendung der Verfahren der Unternehmensforschung in den letzten Jahren möglich geworden10. Der relativ späte Einsatz wissenschaftlicher Planungsverfahren läßt sich im wesentlichen darauf zurückführen, daß die Probleme des Bankbetriebs sehr viel komplexer sind als die des Industriebetriebs. Während im Industriebetrieb die Methoden des Operations-Research auf physische Faktoren angewendet werden, zeichnet sich das bankbetriebliche Faktorsystem, soweit es den dominierenden finanziellen Bereich betrifft, durch den stofflosen Faktor Zentralbankgeld aus. Da dieser einer analytischen Erfassung nur schwer zugänglich ist11, wird die Erarbeitung von Entscheidungsbeihilfen für die Geschäftspolitik im finanziellen Bereich des Bankbetriebs erschwert. Es ist daher zu untersuchen, ob die neueren Verfahren der entscheidungsorientierten Bankbetriebslehre bessere Entscheidungshilfen liefern können als die herkömmlichen Dispositionsregeln der Bankpraxis. Dabei ist zu klären, ob die unter dem vorherrschenden Liquiditätsaspekt formulierte Goldene Bankregel das ihr gesetzte Ziel erfüllen kann und wie sie sich auf die anderen Zielgrößen auswirkt. Demgegenüber ist bei den Bankplanungsmodellen zu erörtern, wie eine adäquate Zuordnung der Zielgrößen zueinander erfolgen müßte und inwieweit die bisher entwikkelten Modelle dieser Forderung nahe kommen. 10 Cohen, K. ]JHammer, F. S.y Operations Research: A New Approach to Bank Decision Making, in: Cohen/Hammer, a.a.O., S. 4. 11 Ebenda, S. 8. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 174 Ludwig Miilhaupt und Hermann Küllmer II. Partielle Dispositionsregeln zur Liquiditätssicfaerung im Bankbetrieb 1. Die Goldene Bankregel in ihrer Entwicklung von Hübner über Wagner bis Knies Die Ansicht, wie der Bankleiter handeln soll, um jederzeit zahlungsfähig zu sein, hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt12. Die erste Dispositionsregel wurde von Otto Hübner im Jahre 1854 aufgestellt, der — unter dem Eindruck zahlreicher Bankzusammenbrüche — seine Anweisung an den Bankleiter in der Goldenen Bankregel derart eng formulierte: „Der Credit, den eine Bank geben kann, ohne Gefahr zu laufen, ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können, muß nicht nur im Betrage, sondern auch in der Qualität dem Credite entsprechen, welchen sie genießt"13. Aus dieser Forderung Hübners ergibt sich, „daß eine Bank keinen anderen Credit geben darf als sie empfängt. Sie kann daher mit Geldern, welche jeden Augenblick zurückgefordert werden können, nur solche Geschäfte machen, aus welchen sie das Geld ebenfalls jeden Augenblick wieder herauszuziehen vermag"14. Denn die Bank kann nach Ansicht Hübners, „wenn sie auf drei Monate Gelder deponiert erhält, ohne Gefahr dieselben nicht auf sechs Monate ausborgen"15. Der Goldenen Bankregel in der Fassung Hübners liegt also eine streng objektbezogene Betrachtungsweise zugrunde. Der Bankleiter muß hiernach jede einzelne Anlage im Aktivgeschäft der Bank mit der zugehörigen Kapitalbeschaffung im Passivgeschäft betragsund laufzeitkongruent abstimmen. Bereits 1857 hat Adolph Wagner diese streng objektbezogene Dispositionsregel Hübners korrigiert und ergänzt. Er stellt fest, daß zwar „stets fällige Verbindlichkeiten .,. jeden Augenblick müssen eingelöst werden können, ... es (aber) eine erfahrungsgemäß festgestellte Tatsache ... (ist), daß sie nicht alle gleichzeitig von den Gläubigern der Bank gekündigt werden"16. Der Bankleiter kann daher nach Ansicht Wagners bis zu einem gewissen, empirisch festzustellenden Ausmaß von der Forderung Hübners abweichen. Denn es sei zwar richtig zu sagen, „ein stets fälliges Deposit darf nicht zur längerfristigen Ausleihung verwendet werden, 12 Hagenmüller, K. F., Der Bankbetrieb, Bd. III, Rechnungswesen — Bänkpolitik, Wiesbaden 1964, S. 350. 13 Hübner, O., Die Banken, Leipzig 1854, S. 28. 14 Ebenda, S. 59. 15 Ebenda, S. 29. 16 Wagner, A., Beiträge zur Lehre von den Banken, Leipzig 1857, S. 167. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 175 aber es sei ganz unrichtig, daraus den Schluß zu ziehen, daß 1 000 stets fällige Depositen ebenfalls nicht verwendet werden dürfen"17. Im Gegensatz zu Hübner erkennt Wagner, daß formelle und materielle Fristigkeit der Einlagen voneinander abweichen. Indem die Einleger täglich fällige Guthaben unterhalten, haben sie sich zwar formell das Recht vorbehalten, jederzeit darüber verfügen zu können. Tatsächlich machen sie von diesem Recht aber nicht oder nur teilweise Gebrauch, weil die Einlagen aus den verschiedensten Motiven gehalten werden, wie aus Gründen des Zahlungsverkehrs, aus dem Sicherheitsstreben oder zu Spekulationszwecken. Auch werden abgezogene Einlagen durch neue substituiert. Auf diese Weise bilde sich ein Bodensatz an Einlagen, so daß infolge der großen Zahl der Prolongationen und Substitutionen der Einlagen eine Fristentransformation zulässig sei, ohne daß dadurch die Zahlungsfähigkeit der Bank gefährdet werde18. Aber auch die Bodensatztheorie hält daran fest, daß die zeitliche Spanne zwischen gegebenem und genommenem Kredit nicht zu groß werden darf19, denn Wagner stellt fest: „Das erste und wichtigste Gesetz des Bankwesens ist, die Art der Verbindlichkeit zum Regulator über Art und gegenseitiges Verhältnis der Bankaktiva, der Sicherheiten und des Barfonds zu machen"20. Gegenüber der engen objektbezogenen Betrachtungsweise Hübners wird die Goldene Bankregel nunmehr durch die gruppenbezogene Betrachtungsweise Wagners erweitert. Ihre entscheidende Ausweitung erfährt die Goldene Bankregel durch Katl Knies. Er erkennt die durch die Gründung der Reichsbank den Kreditinstituten gegebene Möglichkeit, Wechsel vor ihrer Fälligkeit zum Diskont bei der Notenbank einzureichen und sich dadurch Zentralbankgeld zu beschaffen. Für die Aufrechterhaltung der Liquidität fordert er daher in seinem 1879 erschienenen Buch „Der Credit", „daß der Termin für die fälligen Zahlungsverbindlichkeiten der Bank nicht diesseits des Termines für die Realisierung entsprechender Forderungen falle"21. Hier ist also nicht mehr von der Fristenkongruenz im Sinne Hübners 17 Ebenda, S. 167. 18 Scheidly K.y Zum Problem bankbetrieblicher Dispositionsregeln, in: Dienstleistungen in Theorie und Praxis, Hrsg. Linhardt, H./Penzkofer, P./Scherpf, P., Stuttgart 1970, S. 166. 19 Seeger, M., Die Bedeutung der Spareinlagen für die Kreditbanken, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, 21. Jg. (1969), S. 237. 20 Wagner, a.a.O., S. 167. 21 Knies, K., Geld und Credit, II. Abt., 2. Hälfte, Der Credit, Neudruck Leipzig 1931, S. 242. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 176 Ludwig Miilhaupt und Hermann Küllmer oder vom Bodensatz der Einlagen in der Version Wagners die Rede. Knies hält vielmehr Abweichungen zwischen den Fristen des Aktivund Passivgeschäfts für zulässig, weil die Bank ihre Liquidität dadurch sichern kann, daß sie Forderungen erwirbt, die sie vorzeitig auf dem Geldund Kapitalmarkt zu Geld machen kann, oder indem sie eine entsprechende Transaktionskasse hält und (oder) sich bei befreundeten Banken verschuldet. Er sieht ferner, daß in der Kasse der Bank jede Einzahlung, gleichgültig, woher sie stammt, ihre Identität verliert und sich lediglich als Erhöhung des Geldbestands auswirkt: „Wenn beispielsweise die Bank heute ein Darlehen von 1 000,— Mark auf zwei Monate erhält, so kann sie allerdings auch diese Summe auf zwei Monate ihrerseits ausleihen. Sie kann sie aber ebensowohl zur heute oder nach drei Tagen fälligen Bezahlung einer von einem Monat terminiert gewordenen Schuld verwenden; sie kann sie auf jede Frist diesseits der zwei Monate ausleihen, wenn darauf zu rechnen ist, daß nach zwei Monaten eine anderswoher vermittelte Deckung zur Verfügung stehen wird"22. Knies erkennt ferner bereits die Bedeutung der sog. internen Verrechnung; denn er schreibt, daß die Bank" die zwischen ihren Kunden zu vollziehenden Zahlungen durch „zuund abschreiben" besorgen (könne), wodurch sie befähigt werde, einen Teil des ihr durch stets fällige Forderungen zugeflossenen Geldes normal, d. h. in Form nicht stets fälliger Forderungen auszuleihen"22a. Es läßt sich somit feststellen, daß die Goldene Bankregel in ihrem Inhalt nicht starr geblieben ist, sondern im Laufe der Zeit eine Fortentwicklung erfahren hat, wobei ihr Inhalt von Hübner über Wagner zu Knies zunehmend weiter gefaßt wurde. Die gleichen Entwicklungsstufen sind auch im angelsächsischen Raum anzutreffen: So fordert die „Orthodox-Theory" — auch als „Commercial Loan-Theory" bezeichnet — eine Ubereinstimmung der Kreditfristen im Aktivgeschäft mit den Fristen der Einlagen der Bank23. Ebenso wird auch die Orthodox-Theory durch das Bodensatztheorem modifiziert, so daß der Bankleiter einen bestimmten Teil der Kredite mit einer längeren Fristigkeit gewähren kann, als die Einlagen aufweisen24. Im Gegensatz 22 Ebenda, S. 249. 22 a Ebenda. 23 Reed, E. W., Commercial Bank Management, New York, Evanston, London 1963, S. 180. 24 Crosse, H. D., Management Policies for Commercial Banks, Englewood Cliffs, N. J. 1963, S. 195. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 177 hierzu steht die „Shiftability-Theory". Ihre Anhänger gehen wie Knies davon aus, daß die Liquidität der Bank nicht von der Passivseite her determiniert ist, sondern durch solche Aktiva gewährleistet wird, die bei einem Auszahlungsüberschuß durch eine Übertragung auf Dritte monetisiert werden können25. Demzufolge hat der Bankleiter seine Anlageentscheidung unter dem liquiditätspolitischen Aspekt so zu treffen, daß eine vorzeitige Realisation der Aktiva möglich ist. 2. Die Liquiditätsnormen der deutschen und der amerikanischen Bankenaufsicht Während sich in Deutschland die modifizierte, die Bodensatztheorie berücksichtigende Goldene Bankregel zum allgemein anerkannten Leitsatz der bankbetrieblichen Tätigkeit entwickelt hat, setzte sich in den angelsächsischen Ländern die Shiftability-Theory durch. Dies findet seinen Niederschlag auch in den Liquiditätsnormen, die in Deutschland und in den USA von der Bankenaufsicht erlassen worden sind. In Deutschland hatte die Bankenkrise von 1931 zur Folge, daß alle Kreditinstitute einer allgemeinen staatlichen Aufsicht unterworfen wurden. So enthält bereits das Reichsgesetz über das Kreditwesen von 1934 Vorschriften über die Liquidität der Kreditinstitute. Hierbei handelte es sich jedoch nur um Rahmenvorschriften, die niemals ausgefüllt wurden. Erst die Kreditrichtsätze der Bank deutscher Länder von 1951, die nach Ansicht der Notenbank „an überlieferte Auffassungen über eine gesunde Bilanzstruktur"26 anknüpften, forderten im Richtsatz III: „Die liquiden Mittel sollen 20 v.H. der fremden Gelder nicht unterschreiten." Da es jedoch äußerst schwierig war zu bestimmen, welche Aktiva als liquide Mittel anzusehen sind, und die Banken ferner Manipulationen vornehmen konnten, ersetzten die Grundsätze von 1962 die direkte Bestimmung der Liquidität durch eine indirekte. Im Grundsatz II wird die Höhe der näher bezeichneten langfristigen Anlagen an die Höhe der als langfristig anerkannten Finanzierungsmittel im Passivgeschäft gebunden. Als langfristige Mittel gelten dabei auch 60 v.H. der Spareinlagen und 10 v.H. der Sichtund Termineinlagen von Nichtbanken. Das langfristige Bankgeschäft soll demnach grundsätzlich langfristig finanziert 25 Robinson, R. /., The Management of Bank Funds, 2. Aufl., New York, San Francisco, Toronto, London 1962, S. 328. 26 Die Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute gemäß §§ 10 und 11 des Gesetzes über das Kreditwesen, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 14. Jg. (März 1962), S. 3. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 178 Ludwig Mülhaupt und Hermann Külhner werden, wobei jedoch ein Teil der Einlagen zu den langfristigen Finanzierungsmitteln zählt. Der Grundsatz II stellt daher „für einen sehr bedeutsamen Teilbereich der bankgeschäftlichen Tätigkeit einen Finanzierungsleitsatz auf, der an der sog. „Goldenen Bankregel" in ihrer heutigen, die Transformationsfunktion der Banken berücksichtigenden Fassung orientiert ist"27. Die Strukturnorm des Federal Reserve Board (F. R. B.) beruht dagegen in erster Linie auf der Shiftability-Theory; daneben berücksichtigt sie aber auch den Bodensatz der Einlagen28. Die Strukturnorm lautet allgemein: A < K—E (D) Die Regel geht davon aus, daß bei einem Auszahlungsüberschuß Aktiva monetisiert werden, um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen. Bei der Realisation der Aktiva fallen unterschiedliche Vermögensverluste an, je nachdem, ob es sich um hochliquide Staatsschuldverschreibungen oder Kredite in nicht liquider Form handelt. Dieses Realisationsdisagio (Ä) muß vom Eigenkapital der Bank (K) aufgefangen werden können. Eine zweite Bedingung soll gewährleisten, daß das Verhältnis der Einlagen zum Eigenkapital der Bank einen bestimmten, als „gesund" angesehenen Wert nicht übersteigt. Dieser Wert hängt einmal von der Höhe der abrufbaren Einlagen (D), d. h. dem Nichtbodensatz ab, zum anderen auch von der Struktur der Aktiva, nämlich der Höhe der primärund sekundärliquiden Aktiva der Bank. Es wird daher ein Funktionswert E (D) berechnet, der sich danach bemißt, in welchem Umfang sich der Nichtbodensatz der Einlagen, also die als kurzfristig angesehenen Mittel, in nur schwer liquidisierbaren Aktiva niederschlägt. III. Die Maximalbelastungstheorie Stützeis Audi in der Solvenzoder Maximalbelastungstheorie Stützeis29 wird an däs Eigenkapital der Bank angeknüpft. Im Gegensatz zur F. R. B.-Regel wendet sich Stützel jedoch dagegen, einen Bodensatz der Einlagen 27 Ebenda, S. 9. 28 Chambers, D./Charnes, A.y Inter — Temporal Analysis and Optimization of Bank Portfolios, in: Cohen/Hammer, a.a.O., S. 67, vgl. auch Scheidt, a.a.O., S. 175. 20 Stützel, W.y Ist die „Goldene Bankregel" eine geeignete Richtschnur für die Geschäftspolitik der Kreditinstitute?, in: Vorträge für Sparkassenprüfer, Kiel 1959, S. 34. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 185 tend waren, haben im Laufe des Jahres 1967 in ihrer Geschäftspolitik einen erheblichen Wandel vollzogen. Zur Abrundung ihres Leistungsangebots sind sie recht stürmisch in das langfristige Kreditgeschäft eingedrungen, was „eine grundlegende Abkehr von ihrer traditionellen Liquiditätsund Anlagepolitik bedeutet"39. Während nämlich Anfang 1967 die langfristigen Anlagen nur etwa 6 v.H. der Spareinlagen ausmachten, sind diese derzeit auf über V3 der Spareinlagen angewachsen. Infolgedessen ist auch die Belegung des Grundsatzes II bei den Großbanken von ca. 30 v.H. Ende 1967 auf derzeit etwa 70 v.H. gestiegen und nimmt auch weiterhin zu, so daß die formelle Fristigkeit der Einlagen für die Anlagepolitik dieser Kreditinstitute nicht mehr die Bedeutung hat wie noch vor Jahren40. Auch klagen die Sparkassen darüber, daß sie durch den Grundsatz II zu sehr in ihrer Geschäftspolitik eingeengt werden und fordern, einen größeren Teil der Spareinlagen als bisher langfristig anlegen zu dürfen41. Aus dem rentabilitätspolitischen Aspekt heraus wird auch bei den amerikanischen Geschäftsbanken von der starren Zuordnung der Kredite zu den Einlagen immer mehr abgegangen42. Die starke Zunahme der höherverzinslichen Terminund Spareinlagen gegenüber täglich fälligen Geldern übte einen erheblichen Druck auf die Zinsspanne aus. Um diese zu erhalten, lösten sich einige Institute von der traditionellen Anlagepolitik und änderten die Zusammensetzung ihrer Aktiva zugunsten hochverzinslicher Anlagen. Auch im Bereich der Realkreditinstitute wird die Frage diskutiert, ob eine Auflockerung der streng fristenkongruenten Finanzierung des Aktivgeschäfts vorgenommen werden kann43. Infolge der Absatzschwierigkeiten auf dem Rentenmarkt gehen einige dieser Institute dazu über, Pfandbriefe und Kommunalobligationen, deren endgültige, langfristige Unterbringung zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht möglich ist, in Pen39 Derselbe, Die Entwicklung des langfristigen Kredits, in: Sparkasse, 86. Jg. (1969), S. 91. 40 Ebenda, S. 88. 41 Ostbues, //., Spareinlagen und Grundsatz II, in: Sparkasse, 82. Jg. (1965), S. 217. 42 Schütz, A.y Die Goldene Bankregel — eine „Heilige Kuh"?, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 16. Bd. (1963), S. 532; ferner Weidenhammer, R. M.y Das Bankund Börsenwesen in den USA, Frankfurt a. M. 1966, S. 31 f. und S. 37 f. 43 Werner, U.y Pfandbriefvorverkäufe und Pensionsgeschäfte bei Hypothekenbanken, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 21. Bd. (1968), S. 914. 13* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 186 Ludwig Mülhaupt und Hermann Küllmer sion zu geben. Durch die nur vorübergehende Plazierung wird aus dem nominell langfristigen Wertpapier für die Dauer des Pensionsgeschäftes ein mitteloder gar kurzfristiger Titel. Um die Rentabilität zu wahren, werden langfristige Kredite im Aktivgeschäft aufgrund von Geldern gewährt, deren Fristigkeit erheblich kürzer ist. Da somit die Beachtung der Goldenen Bankregel den geschäftspolitischen Spielraum der Banken unnötig einengt, ohne daß sie die Liquidität zu sichern vermag, ist ein Abgehen von dieser Dispositionsregel nicht nur zulässig, sondern sogar geboten, weil ihre Einhaltung dem Ziel der Rentabilität widerspricht. 3. Die mangelnde Beachtung der Sicherheit Auch die dritte Zielgröße im Zielsystem der Bank — das Streben nach Sicherheit — wird von der Goldenen Bankregel nicht hinreichend berücksichtigt. Zwar wird mit dieser Entscheidungsregel eine Begrenzung des Liquiditätsrisikos zumindest angestrebt. Andere Unsicherheiten im finanziellen Bereich finden jedoch nicht die Beachtung, die ihnen zukommt. So wird insbesondere dem Ertragsrisiko, vor allem im Kreditund Effekteneigengeschäft, in keiner Weise Rechnung getragen. Bei der Gewährung eines Kredits oder beim Kauf von Rentenwerten sowie beim Erwerb von Aktien oder Geldmarktpapieren steht der Bankleiter stets vor der Frage, ob er sich für mehr Gewinn bei hohem Risiko oder weniger Gewinn bei geringem Risiko entscheiden soll. Zwar kann der Bankleiter die Risiken einschränken, indem er eine bankübliche Risikopolitik verfolgt, d. h. das Risiko zu streuen, abzuwälzen oder zu kompensieren versucht. Das spezifische Unternehmensrisiko jedoch läßt sich nie ausschalten, es sei denn, man befolgt den Rat Wilhelm Riegers: „Man bleibt der Unternehmung fern und legt sein Kapital in Goldpfandbriefen an"44. Daß gerade bei der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb der Unsicherheit der Daten Rechnung getragen werden muß, erkannte bereits Edgeworth, indem er feststellte: „Probability is the foundation of banking"45. Da somit die unternehmerische Entscheidung immer mit einem Risiko behaftet bleibt, ist es notwendig, dieses bei der Entscheidungsfindung explizit zu berücksichtigen. Dem Erfordernis, neben Liquidität und Ren44 Rieger, WEinführung in die Privatwirtschaftslehre, Nürnberg 1928, S. 264. 40 Edgeworth, F. Y., The Mathematical Theory of Banking, in: Journal of the Royal Statistical Society, Vol. 51 (1888), S. 113. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 187 tabilität auch die Sicherheit hinreichend zu beachten, können partielle Entscheidungsregeln aber niemals gerecht werden. V. Ansätze zu einer Gesamtplanung des finanziellen Bereichs 1. Die erforderliche Struktur eines Gesamtplanungsmodells Die optimale Struktur der Aktiva und Passiva einer Bank kann demgemäß nur mit Hilfe einer Gesamtplanung gefunden werden, in die Rentabilitäts-, Liquiditätsund Sicherheitserwägungen eingehen. Dies setzt aber voraus, daß der zwischen den Zielgrößen bestehende Konflikt durch eine adäquate Zuordnung der Zielgrößen gelöst ist. Bei der Frage, wie eine derartige adäquate Zuordnung erfolgen kann, ist davon auszugehen, daß die Liquidität kein Ziel an sich ist. Denn der „Ehrgeiz einer Unternehmung hat sich nicht darauf zu erstrecken, liquide zu sein um jeden Preis, sondern sie hat das Ziel, rentabel zu sein .. ."46. Eine Liquiditätsvorsorge soll nur dazu dienen, die Zahlungsfähigkeit der Bank jederzeit zu gewährleisten. Es handelt sich daher bei dem Liquiditätsstreben um eine Mindestbedingung, die der Bankleiter bei der Verfolgung übergeordneter Ziele einhalten muß, und der in einem Gesamtplanungsmodell in Form einer Nebenbedingung Rechnung zu tragen ist. Da ein Gesamtplanungsmodell auch stets den Gesichtspunkt der Sicherheit berücksichtigen muß, ist in bezug auf die Liquiditätsnebenbedingung zu beachten, daß vollkommene Sicherheit hinsichtlich der Zahlungsströme nicht zu erreichen ist, vielmehr bestehen nur Wahrscheinlichkeitsvorstellungen über die Höhe und die zeitliche Verteilung der im Planungszeitraum zu erwartenden Einund Auszahlungen. Aus den sich aus diesen Vorstellungen ergebenden Wahrscheinlichkeitsverteilungen ist zu ermitteln, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Bank an einem bestimmten Zeitpunkt liquide ist. Diese Liquiditätswahrsciieinlichkeit läßt sich in das Entscheidungsmodell dadurch einführen, daß die Liquiditätsnebenbedingung mit einer subjektiv bestimmten Mindestwahrscheinlichkeit nicht unterschritten werden darf47. Dadurch werden alle Handlungsalternativen ausgeschieden, welche die Zahlungsfähigkeit z. B. nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 v.H. gewährleisten und damit das vom Bankleiter festgelegte Sicherheitsniveau von 95 v.H. nicht erreichen. 46 Rieger, a.a.O., S. 264. 47 Düchting, H.y Liquidität und unternehmerische Entscheidungsmodelle, Diss. München 1965, S. 134. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 188 Ludwig Mülhaupt und Hermann Küllmer Als zu koordinierende Zielgrößen bleiben nunmehr noch die Rentabilität und die Sicherheit. In der Mehrzahl der Planungsmodelle wird der Gewinn als übergeordnete Zielgröße angesehen, an der jede Entscheidung auszurichten ist. Dem Bankleiter wird die Anweisung gegeben: Handle so, daß bei ausreichender Liquidität der Gewinn maximal wird. Bei einer solchen Betrachtungsweise wird aber nicht beachtet, daß der tatsächliche Erfolg einer Handlungsalternative von dem erwarteten Erfolg in negativer Richtung abweichen kann. Dieses Risiko besteht deshalb, weil der Bankleiter nur eine Wahrscheinlichkeitsverteilung des erwarteten Gewinns einer Handlungsalternative kennt, nicht aber den Gewinn, der bei ihrer Verwirklichung tatsächlich erzielt wird. Die gesamte Wahrscheinlichkeitsverteilung kann auf repräsentative Parameter verdichtet werden, nämlich auf den Gewinnerwartungswert ¡x und auf ein Streuungsmaß, mit welchem das Risiko gemessen wird; dies ist üblicherweise die Standardabweichung g. Die Rentabilität und die Sicherheit einer jeden Handlungsmöglichkeit kann daher durch den Gewinnerwartungswert und das Risikomaß ausgedrückt werden. Der Konflikt zwischen den Zielen Rentabilität und Sicherheit bzw. Risiko wird nun in der modernen Theorie der Ungewißheit dadurch gelöst, daß beide Zielgrößen in eine übergeordnete Präferenzfunktion integriert werden48: (4) y> (u, o) = [i + a2 p2 4a>2 o2 Die Risikoneigung des Bankleiters kommt dabei in dem Wert zum Ausdruck, den er den Parametern beilegt. Damit wird die mehrwertige Zielvorstellung auf eine einwertige Zielgröße reduziert, so daß nunmehr eine eindeutige Entscheidung möglich ist. Die Entscheidungsregel lautet: Realisiere diejenige Handlungsalternative, die bei Einhaltung der Liquiditätsgrundbedingung und der Nichtüberschuldungsbedingung den höchsten Präferenzwert aufweist. 2. Lösungsversuche in Bankplanungsmodellen der Literatur Operationale Gesamtplanungsmodelle, welche die oben aufgezeigte Struktur der Zielfunktion und der beiden Nebenbedingungen aufweisen, liegen bisher nicht vor. Uberhaupt sind im wesentlichen nur vier Modelle 48 Schneeweiß, H.y Entscheidungskriterien bei Risiko, Berlin, Heidelberg, New York 1967, S. 96. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 189 bekannt, die die Planung des gesamten finanziellen Bereichs zum Ziel haben. Von diesen scheidet das Modell von DeLong49 von vornherein aus, weil es auf den traditionellen Bankregeln beruht, indem die Anlageentscheidung des Bankleiters im Aktivgeschäft von der Art der verfügbaren Mittel abhängig gemacht wird. Das Gesamtkapital der Bank wird nach der Umschlagsgeschwindigkeit in mehrere Teile gegliedert, denen dann Aktiva mit einer entsprechenden Umschlagshäufigkeit gegenübergestellt werden. Während z. B. das Eigenkapital allein in langfristigen Aktiva investiert wird, müssen Sichteinlagen zu einem erheblichen Teil in flüssigen Mitteln gehalten bzw. dürfen nur zu kurzfristigen Krediten verwendet werden. Ein solches Modell des „Earmarked-Funds-Approach", einer herkunftsorientierten Anlage des Bankkapitals50, vermag das Problem der optimalen Strukturierung der Aktiva und Passiva genauso wenig zu lösen wie die Regeln der Bankpraxis. Dagegen ist das Modell von Chambers und Charnes51 schon eher geeignet, diese offenen Fragen einer Lösung näherzubringen, weil es sich hierbei um ein Modell des „Pooled-Funds-Approach" handelt, also eine herkunftindifferente Anlage des Bankkapitals vorgenommen wird. Entscheidungsparameter dieses linearen Planungsmodells sind die Bestände an ertragbringenden Aktiva, die Staatsschuldverschreibungen, sonstigen Wertpapiere und Darlehen; es wird also nur die gewinnmaximale Struktur der Aktiva, nicht aber auch diejenige der Passiva ermittelt, denn letztere werden als gegeben betrachtet. Die Anzahl der Handlungsalternativen wird vor allem durch eine Liquiditätsnebenbedingung begrenzt. Dabei sind Chambers und Charnes der Ansicht, daß die oben erörterten Liquiditätsnormen der amerikanischen Bankenaufsicht geeignet sind, die Liquidität des Kreditinstituts sicherzustellen: „... it seems likely that a bank which satisfies these requirements will be in a good position to meet the contingencies of fluctuation in its deposits.. ."52. Wie gezeigt wurde, läßt sich das Liquiditätsproblem jedoch nicht durch die Anwendung derartiger Regeln lösen, sondern allein dadurch, daß nur solche Handlungsalternativen als zulässig in Betracht kommen, die der auf Zah49 DeLong, F. G., Liquidity Requirements and Employment of Funds, in: Cohen/Hammer, a.a.O., S. 39. 50 Siebely H. D., Die Bankbetriebslehre in den Vereinigten Staaten von Amerika, Diss. Marburg 1968, S. 161. 51 Chambers/Charnes, a.a.O., S. 67. 52 Ebenda, S. 68. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 190 Ludwig Mülhaupt und Hermann Küllmer lungsströmen aufbauenden Liquiditätsgrundbedingung genügen. Ferner wird die Ungewißheit der Daten und das sich daraus ergebende Streben nach Sicherheit überhaupt nicht berücksichtigt, denn Chambers und Charnes nehmen Gewißheit über sämtliche relevanten Größen an. Eine verbesserte Struktur weist das lineare Planungsmodell Deppes53 auf. Im Vergleich zu Chambers und Charnes sind die Entscheidungsparameter dieses Modells umfassender gewählt, da es sich sowohl um Handlungsalternativen im Aktivals auch im Passivgeschäft handelt; als Beispiele seien die zusätzliche Aufnahme von Lombardund Geldmarktkrediten sowie die Erhöhung des Eigenkapitals der Banken genannt. Im Deppe-Modell wird die Anzahl der Handlungsalternativen durch eine Vielzahl von Nebenbedingungen eingeschränkt, von denen besonders die Liquiditätsnormen der deutschen Bankenaufsicht hervorzuheben sind. Allerdings sieht Deppe diese Liquiditätsnormen, im Gegensatz zu Chambers-Charnes nicht als ausreichend an, um die Liquidität des Kreditinstituts zu gewährleisten. Sie werden nur deshalb in das Modell aufgenommen, weil ihre Nichtbeachtung einmal die Refinanzierung des Instituts bei der Notenbank ausschließt und weil zum anderen die Bankenaufsicht gemäß § 45 KWG in die Geschäftspolitik des Instituts eingreifen kann. Die tatsächliche Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Bank wird von Deppe dadurch erreicht, daß er die Liquiditätsgrundbedingung in Form einer Kassenhaltungsbedingung und Zentralbankgiralgeldbedingung erstmals in ein Planungsmodell einführt. Dabei berücksichtigt er das Risiko, daß die erwarteten Einzahlungen zu hoch und die Auszahlungen zu niedrig geschätzt werden dadurch, daß die Bankleitung einen Sicherheitsbestand an Kassenmitteln hält. Alle anderen bankbetrieblichen Risiken finden in seinem Modell jedoch keinen Ausdruck, da er im übrigen davon ausgeht, daß die Daten des Modells mit Gewißheit bekannt sind. Als ein geeigneter Lösungsansatz, um der Ungewißheit der Daten Rechnung zu tragen und eine rationale Entscheidung entsprechend der Präferenzfunktion zu treffen, wird das „chance-constrained programming" angesehen54. Dieses Verfahren trägt der Tatsache Rechnung, daß die Zahlungsströme und damit die verfügbaren Mittel ebenso ungewiß 53 Deppe, H.-D., Zur Rentabilitätsund Liquiditätsplanung von Kreditinstituten, a.a.O., S. 303. 54 Charnes y AJ Cooper, W. W., Chance-Constrained Programming, in: Management Science, Vol. 6 (1960), S. 73; ferner Näslund, B., A Model of Capital Budgeting under Risk, in: The Journal of Business, Vol. 39 (1966), S. 257. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 191 sind wie das Ausmaß, in dem eine Entscheidung die vorhandenen Mittel beansprucht, in welcher Höhe also z. B. eine Kreditgewährung zu einem Abfluß an Zentralbankgeld führt. Wird aber die Realität ungewisser Ausgangsgrößen anerkannt, dann ist es nicht möglich, die Nebenbedingung mit Sicherheit einzuhalten. Daher wird nach dem Verfahren des „chance-constrained programming" lediglich das Optimum unter hinreichend zulässigen Handlungsalternativen gesucht, unter solchen also, die mit einer als ausreichend angenommenen Wahrscheinlichkeit Nebenbedingungen nicht verletzen. Die Anwendung dieses Verfahrens auch in Bankplanungsmodellen schlägt Weingartner55 bereits 1967 in seiner Stellungnahme zu einem Modell von Cohen und Hammer vor, indem er fordert, die Liquiditätsnebenbedingungen als „chance-constraints" zu formulieren, so daß sie nicht mit Sicherheit, sondern nur mit einem zu spezifizierenden, allerdings sehr hohen Grad der Wahrscheinlichkeit eingehalten werden müssen. Dieser Gedanke wurde später in dem von Krümmel56 vorgeschlagenen Bankplanungsmodell verwirklicht. Als Zielfunktion hat Krümmel die genannte in der Theorie der Ungewißheit entwickelte Präferenzfunktion zur Bestimmung des im Hinblick auf Gewinn und Risiko optimalen Programms gewählt. In einer ersten Nebenbedingung, der Solvenzbedingung, wird mit einer für ausreichend gehaltenen Wahrscheinlichkeit eine Oberschuldung vermieden, die infolge eines Run auf die Bank eintreten kann. Die zweite Nebenbedingung, die Liquiditätsbedingung in der oben entwickelten Form, soll die laufende Zahlungsfähigkeit der Bank mit dem gewünschten Grad an Wahrscheinlichkeit sichern. Damit genügt das Modell den Anforderungen, die im Hinblick auf die Einhaltung aller bankbetrieblichen Zielgrößen — Liquidität, Rentabilität und Sicherheit — gestellt werden müssen. Allerdings sind kaum Algorithmen, d. h. Rechenverfahren vorhanden, die eine Lösung eines derartigen Modells ermöglichen, so daß auch das Modell Krümmels z. Z. noch nicht operational ist. So stellen Cohen und Hammer57 zum „chance-constrained programming" fest: „Unfortunately, this appears more a promise for the future than a present reality since solution procedures to such programs have been found extremely difficult to obtain in practical application." 55 Weingartner, H. M., Discussion zu: Cohen, K. J./Hammer, F. S., Linear Programming and Optimal Bank Asset Management Decisions, in: The Journal of Finance, Vol. XXII (1967), S. 167. 58 Krümmel, H.-J., Liquiditätssicherung im Bankwesen (II), in: Kredit und Kapital, 2. Jg. (1969), S. 60. 57 Cohen, K. J./Hammer, F. S., Editoral Comment, zu: Cheng, P., L., Optimum Bond Portfolio Selection, in: Cohen/Hammer, a.a.O., S. 395. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 192 Ludwig Mülhaupt und Hermann Küllmer Als ein Verfahren, die rechentechnischen Probleme bei der Lösung komplizierter Modelle zu umgehen, wird die Simulation vorgeschlagen58. Hierbei wird ein Modell nicht mehr mit analytischen Methoden zu lösen versucht, sondern das Modell wird mit einer großen Zahl alternativer Werte unter den möglichen Datensituationen durchgespielt. Als Ergebnis eines systematischen Probierens läßt sich eine Liste von Handlungsalternativen mit ihren zugehörigen Gewinnund Risikowerten aufstellen, unter denen dann die Entscheidung entsprechend der Präferenzfunktion gefällt werden kann. Als bedeutender Vorteil der Simulationsmodelle wird ihre Realitätsnähe bezeichnet. Denn bei der Modellformulierung braucht keine Rücksicht auf bestimmte Rechenverfahren genommen zu werden wie bei den analytischen Modellen. Simulationsmodelle scheinen daher geeignet zu sein, „optimale Entscheidungen für die Bankbetriebspolitik in ihrer Gesamtheit zu fixieren"59. Der Wert solcher Modelle ist jedoch noch zu sehr umstritten, als daß ein endgültiges Urteil gefällt werden könnte60. So ist auch Hodgman61 bei dem Versuch, ein Simulationsmodell für den gesamten finanziellen Bereich zu entwickeln, bisher nicht zu einer befriedigenden Lösung gelangt. Allerdings erscheinen das „chance-constrained programming" und die Simulation als erfolgversprechende Lösungsansätze, um die im Hinblick auf Liquidität, Rentabilität und Sicherheit optimale Struktur der Aktiva und Passiva des Bankbetriebs zu finden. VI. Zusammenfassung Dieses Ziel konnten die bisher in der Praxis üblichen Dispositionsregeln nicht erfüllen. Sie konnten weder die ihnen aufgegebene Liquiditätssicherung gewährleisten, noch den anderen Zielgrößen, der Rentabilität und Sicherheit, gerecht werden. Dies resultiert daraus, daß das Liqui58 Shubik, M., Simulation of the Industry and the Firm, in: The American Economic Review, Vol. 50 (1960), S. 908; ferner Koller, H., Simulation als Methode in der Betriebswirtschaft, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 36. Jg. (1966), S. 95. 59 Siebel, a.a.O., S. 262. 60 Zu den Problemen der Simulation vgl. z.B.: Conway, R. W., Some Tactical Problems in Digital Simulation, in: Management Science, Vol. 10 (1964), S. 47. — Conway, R. W.IJohnson, B. MJMaxwell, W. L.y Some Problems of Digital Systems Simulation, in: Management Science, Vol. 6 (1960), S. 92. <J1 Hodgman, D. RCommercial Bank Loan and Investment Policy, Champaign, III. (1963), S. 4. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 Probleme der Entscheidungsfindung im Bankbetrieb 193 ditätsproblem nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit der gesamten Aktivität einer Bank gesehen werden kann. Dazu bedarf es aber eines Gesamtplanungsmodells, in das alle konkurrierenden Zielgrößen eingehen. Dabei muß der Ungewißheit der Daten dadurch Rechnung getragen werden, daß die Präferenzfunktion, die Gewinnund Risikoaspekte enthält, als Zielfunktion gewählt und durch Nebenbedingungen die Liquidität gesichert wird. Allerdings kann auch die Aussage eines Planungsmodells dem Bankleiter die Entscheidung selbst nicht abnehmen. Das Modell dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung. Aber die Erarbeitung von Modellen zwingt dazu, die Zielsetzung klar zu formulieren, die möglichen Handlungsalternativen zu sammeln und die funktionalen Zusammenhänge im Bankbetrieb zu analysieren, um festzustellen, wie sich die einzelnen Handlungsmöglichkeiten im Aktivund Passivgeschäft auf das angestrebte Ziel auswirken. Von der Goldenen Bankregel in der engen, objektbezogenen Betrachtungsweise Hübners über die bereits durch das Bodensatztheorem erweiterte, gruppenbezogene Betrachtungsweise Wagners und die weiterführenden Gedanken von Knies und Stützel geht die Entwicklung von Entscheidungsregeln also dahin, umfassende Modelle zu formulieren, welche die Fragen nach der optimalen Gestaltung bankbetrieblicher Tätigkeit zu lösen vermögen. Summary Decision-making Problems in Banking The objective of an optimal structure of assets and liabilities in the banking business could not be obtained with the operating rules practised hitherto. They could not ensure the required liquidity safeguards, nor attainment of the other objectives, profitability and security. This is due to the fact that the liquidity problem cannot be considered in isolation, but only in the context of the entire activities of a bank. But for that an overall planning model is required, in which all competing objectives are included. To this end, allowance must be made for the uncertainty of the data by choosing the preference function, which contains the profit and risk aspects, as the objective function and ensuring liquidity by way of constraints. However, even the the information provided by a planning model cannot remove the burden of decision-making itself from the bank manager. The model serves merely as preparation for the decision. But the elaboration of models compels clear formulation of the objective, enumeration of the possible alternative courses of action and analysis of the functional relationships in the bank, in order to as certain what effects OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48 194 Ludwig Mülhaupt und Hermann Küllmer the possible courses of action in the lending and borrowing business will have on the desired objective. So from the golden rule of banking in the narrow, object-related sense of Hübnery via Wagner's group-related approach already extended by the inactive deposits theorem and the more advanced ideas of Knies and Stützel decisionmaking rules are developing in the direction of formulating models capable of solving questions as to optimal organization of banking activities. Résumé Problèmes du Choix des Decisions dans l'Entreprise Boncaire L'objectif d'une structure optimale des actifs et des passifs de l'entreprise bancaire n'a jusqu'à présent pas pu être réalisé dans la pratique par les règles usuelles de disposition. Celles-ci ne furent pas en mesure de remplir la tâche assignée, c. à. d. garantir la liquidité, et n'apportèrent aucune contribution aux autres objectifs, la rentabilité et la sécurité. L'explication réside dans le fait que le problème de la liquidité ne peut être résolu isolément, mais au contraire en rapport avec l'activité globale d'une banque. Il convient donc de disposer d'un modèle de programme global contenant tous les objectifs concurrents. Afin de tenir compte de l'incertitude des données, la fonction de préférence, qui englobe des aspects de bénéfices et de risques, sera choisie comme objectif fonctionnel et la liquidité sera garantie par des conditions accessoires. Les conclusions tirées d'un modèle de programme n'ôtent toutefois pas au banquier la responsabilité de prendre des décisions. Le modèle n'a d'autre but que de préparer les décisions. Mais l'élaboration de modèles contraint à formuler clairement les objectifs, à rassembler les alternatives possibles de négociation et à analyser les interrelations fonctionnelles dans l'entreprise bancaire, afin d'établir les répercussions sur l'objectif poursuivi des diverses possibilités de négociation dans les opérations actives et passives. De la « règle d'or du banquier » aux étroites considérations limitées à l'objet de Hühner, puis aux vues groupées de Wagner élargies par le théorème de la sédimentation et aux pensées plus avancées de Knies et Stützel, l'évolution des règles de décision s'oriente vers la formulation de modèles complets, qui devraient résoudre les problèmes de la combinaison optimale des activités bancaires. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.4.2.171 | Generated on 2023-01-16 13:23:48