Der Ausgleich der Familienlasten
Abstract
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Full text
Oeter, Ferdinand Article Der Ausgleich der Familienlasten Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Oeter, Ferdinand (1958) : Der Ausgleich der Familienlasten, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 78, Iss. 2, pp. 71-98, https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290897 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
199] 71 Der Ausgleich der Familienlasten Von Ferdinand Oeter-Köln Inhaltsverzeichnis: 1. Da9 Problem S. 71 — 2. Die menschlichen und sachlichen Daten S. 74 — 3. Die historisch-soziologischen Grundlagen S. 77 — 4. Die Aufgabe: a) Einkommensgestaltung S. 80 — b) Die Neugestaltung der Eigentumsverhältnisse S. 87 — c) Kleine soziale Korrekturen S. 92 — 5. Schlußbetrachtungen S. 95 1. Das Problem Sachlich zutreffende und exakte Vorstellungen vom Vorgang des Generationenwechsels sowie vom Wesen der Familie und ihren Funktionen innerhalb der Gesamtgesellschaft sind die unerläßlichen Voraussetzungen für eine sachgerechte Beurteilung der Probleme des Familienlastenausgleiches (1). Die Außerachtlassung dieser Gesichtspunkte hat zu einer unvorstellbaren Verwirrung der Anschauungen geführt, wobei an Stelle sachlich-wissenschaftlicher Argumente Mutmaßungen und Emotionen das Feld beherrschen. Bei der komplexen Zusammensetzung der Bevölkerungsbewegung reicht das dürftige statistische Material nicht aus, um den Generationenwechsel in allen Einzelheiten überschaubar zu machen. Es bedarf daher einiger theoretischer Überlegungen, die aber zur Entkräftung der Behauptung ausreichen, daß dem Familienlastenausgleich lediglich eine Pseudoethik zugrunde liege, die gebiete, „aus der eigenen Haltung hervorgehende Belastungen auf andere Schultern abzuwälzen66 (2). Die Ablösung der Elterngeneration durch die Kindergeneration führt aus inneren Zwangsläufigkeiten in jedem Falle, d. h. auch bei vollständig rationalem Verhalten und Einbeziehung der Zeugung oder Nichtzeugung von Kindern in einen ökonomischen Lebensplan zu einer hochgradigen Bevölkerungsverschiebung, weil rund 10 vH aller Ehen aus endogenen oder exogenen (umweltbedingten) Ursachen steril sind (1) Ferdinand 0 e t e r, Familie und Gesellschaft unter dem Einfluß des Industriekapitalismus. Schmollers Jahrbuch, 77. Jahrg., Fünftes Heft 1957, S. 513 ff. (2) Hans Willgerodt, Familienlastenausgleich und Sozialreform, ORDOJahrbuch 1956, S. 27. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
72 Ferdinand Oeter [200 und weil, wenn auch in wesentlich geringerem Maße, Frauen nach der ersten und möglicherweise auch noch nach einer späteren Geburt steril werden können. Rechnet man dazu noch die Sterbefälle in den ersten zwei bis drei Lebensjahrzehnten, so ergibt sich, daß, sehr vorsichtig gerechnet, rund ein Fünftel jedes Geburtenjahrganges für die weitere Bevölkerungsentwicklung ausfällt. Bei strikter Innehaltung des Zwei-Kinder-Systems müßte dieser in jeder Generation auftretende Verlust in etwa zwei Jahrhunderten zum faktischen Aussterben der betreffenden Bevölkerung führen. Seine Kompensation durch kinderreiche Familien ist also eine reine Lebensfrage der Gesellschaft, insbesondere weil es aus irgendwelchen Gründen, deren Abstellung ebenso unmöglich wie die der Sterilität sein dürfte, auch immer Ein-Kind-Ehen geben wird, für deren Einwirkung auf die Bevölkerungsentwicklung mit Einschränkung ähnliches wie für die sterilen Ehen gilt. Weiterhin hat die moderne Zivilisation trotz der vervielfachten äußeren Kontaktmöglichkeiten der Geschlechter für bestimmte Menschentypen die Partnerfindung eher erschwert als erleichtert, so daß außer jenem Rest, der sich aus der ungleichen Zahl von Männern und Frauen ergibt, stets auch noch ein weiterer mehr oder minder hoher Prozentsatz unverehelicht bleibt, und schließlich gibt es Menschen, die aus mannigfachen angeborenen oder erworbenen Ursachen als nicht ehefähig oder nicht mehr ehefähig angesehen werden können und die, wenn sie dennoch heiraten sollten, lediglich die bereits heute erschreckend hohe Zahl gescheiterter Ehen vermehren würden. Wenn also Freudenberg feststellt, daß heute rd. drei Viertel der Ehen höchstens zwei Kinder und ein Viertel drei und mehr Kinder hat, daß aber in diesem letzten Viertel mehr als die Hälfte aller Kinder aufwachsen (3), so handelt es sich hierbei um ein soziologisches Datum von höchstem Gewicht. Eine exakte weitere Aufschlüsselung dieses Datums wäre außerordentlich wünschenswert, sie wird aber nur möglich sein, nachdem die Bevölkerungsstatistik ad hoc besondere Erhebungen angestellt bzw. ihr Erhebungssystem entsprechend erweitert und umgestellt hat. Wenn nunmehr kurz auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Funktionen eingegangen werden soll, die die Familie ausübt, so soll damit die hierzu vorhandene umfangreiche Literatur nicht vermehrt, sondern nur das für unsere Überlegungen Unumgängliche kurz ins Gedächtnis zurückgerufen werden. Wir setzen als selbstverständlich voraus, daß die Familie für gesunde und ausreichende Ernährung und zweckmäßige und gesunde (3) Karl Freudenberg, Quantitative Betrachtungen des generativen Prozesses, unveröffentlichtes Manuskript. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
201] Der Ausgleich der Familienlasten 73 Bekleidung und Schlafgelegenheit der Kinder sorgt, daß sie ihnen Gelegenheit zur Entfaltung ihrer körperlichen, geistigen und charakterlichen Anlagen bietet (vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik) und daß die Eltern, vor allem die Mütter, der Pflege, Umsorgung und Erziehung ihrer Kinder genügend Zeit und Aufmerksamkeit widmen und das erforderliche Verständnis entgegenbringen; denn nur, wenn diese Voraussetzungen voll erfüllt werden, ist Gewähr dafür gegeben, daß auch die in die Welt der Erwachsenen nachrückenden Jugendlichen für die sie hier erwartenden Aufgaben gerüstet sind. Damit dürfte nach heutigen Auffassungen die Aufzählung der gesellschaftlich relevanten Leistungen der Familie für die nachwachsende Generation erschöpft sein. Dabei wird aber eine Funktion vergessen, die von schicksalhafter Bedeutung für die Entwicklung unserer Gesamtkultur ist: Die Aufrechterhaltung einer gesunden Eigentumsstruktur innerhalb der Gesamtgesellschaft. Wir haben an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß bis in die jüngere und jüngste Vergangenheit hinein auch beim Kinderlosen mit dem Vorhandensein .,von Interessen perennierender Personen" (4) gerechnet werden konnte, weil „das Interesse des einzelnen über seinen Tod nicht nur faktisch" (4) oft hinausreichte, „sondern auch als darüber hinausreichend ein für allemal" (4) gelten konnte und haben dann ausführlich begründet, weswegen diese Voraussetzungen heute nicht mehr zutreffen; denn, „daß der einzelne die Interessen seiner Erben in Betracht zieht, ist keine rein ökonomische Begebenheit mehr" (4) und wird es auch dadurch nicht, daß den lebendigen Menschen Interessen substituiert werden, „welche Kapital in Betrieben verwerten und um dieser Betriebe willen existieren" (4). Infolgedessen ist es heute dazu gekommen, daß die Sparund Besitztriebe von der industriellen Produktion selbst in immer kurzfristigere und sich steigernde Genußund Konsumbedürfnisse umgewandelt und überall dort geradezu abgetötet werden, wo sie nicht in der Sorge für leibliche Nachkommen einen festen und unerschütterlichen Halt finden (5). Die hierdurch der Kinderfamilie zuwachsenden Aufgaben müssen also im Zusammenhang mit den sich aus der Sorge um das personelle Wohlergehen der Kinder herleitenden ökonomischen Lasten betrachtet werden. Das gleiche gilt schließlich auch noch für die ererbten Vermögenswerte kinderloser Personen, die von diesen im Laufe ihres Lebens aufgelöst werden. Auch diese müssen irgendwie von Familien (4) Max Weher, Der Sinn der „Wertfreiheit" der Sozialwissenschaften, in: Max Weher, Soziologie, Weltgeschichtliche Analysen, Politik. Stuttgart 1956. S. 154. (5) Helmut Schelsky, Wandlungen der deutschen Familie in der Gegenwart, 2. Aufl., Stuttgart 1954, S. 154. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
74 Ferdinand Oeter [202 mit Kindern erworben oder übernommen werden, wenn die Eigentumsstruktur der Gesellschaft nicht zerstört bzw. der Anteil des personellen Eigentums nicht zugunsten ständig steigender kollektiver Vermögensbildung gemindert werden soll. Alle diese Probleme haben nichts oder doch nur wenig mit den sozialen Ansprüchen kinderreicher Familien zu tun. Sie sind eine Lebensund Schicksalsfrage unserer freien, auf dem Privateigentum aufgebauten Sozialordnung, an der sich diese bewähren muß, wenn sie nicht zugrunde gehen will. 2. Die menschlichen und sachlichen Daten Die Probleme des Ausgleiches der Familienlasten wären leichter zu lösen, wenn eine irgendwie ins Gewicht fallende positive Korrelation zwischen Besitz und Einkommen auf der einen und Kinderzahl auf der anderen Seite bestünde. In Wirklichkeit hat aber die historische Interferenz von „alter" und neuer" Bevölkerungsweise und dem durch die Fortschritte von Medizin und Hygiene erzielten Rückgang der Sterblichkeit während der ganzen zweiten Hälfte des 19. und auf jeden Fall auch im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts zu einer eindeutig negativen Korrelation geführt (6). Das rührte daher, daß die geistig beweglicheren Schichten der Bevölkerung verhältnismäßig schnell mit einer Einschränkung der Kinderzahl reagierten, während die minder beweglichen relativ lange damit zögerten. Einsichtige und weit.schauende Eugeniker haben daher schon lange die Forderung nach bewußter Umgestaltung der sozialen Lebensbedingungen erhoben. Diese sollten nach ihrer Ansicht so beschaffen sein, daß dem überdurchschnittlich Tüchtigen und Strebsamen eine größere Kinderzahl PIS Lebenserfüllung wünschenswert gemacht und dem minder Begabten die Kleinhaltung; der Familie erleichtert wird (7). Politischer Mißbrauch hat diese Ideen leider weitgehend diskreditiert, obwohl sie von höchstem sittlichem Verantwortungsbewußtsein diktiert waren und auch vom philantrophischen Standpunkt aus zu billigen sind (8). Wenn nun neuerdings behauptet wird, daß sich spontan eine positive Korrelation zwischen Einkommen und Kinderzahl anbahne, so muß dem entgegengehalten werden, daß das spärliche Untersuchungs- (6) Fritz Lenz, Menschliche Auslese und Rassenhygiene, München 1932, S. 91 ff., S. 110 und 136 ff. (7) Francis G a 11 o n, The possible improvement of the human breed under the existing conditions of law and sentiment. The Nature 1901. Zit. nach Lenz, a.a.O., S. 323. Alfred Grotjahn, Soziale Pathologie 1911, Geburtenrückgang und Geburtenregelung im Lichte der individuellen und sozialen Hygiene, 1914, Fritz Lenz, a.a.O., S. 317 ff. (8) Hans Willgero dt, a.a.O., S. 134 und 138. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
230] Der Ausgleich der Familienlasten 75 material (9), auf das sich diese Behauptung stützt, in keiner Weise zu derart weitreichenden Schlußfolgerungen berechtigt. Überhaupt scheinen sehr große Unterschiede der Kinderzahl von Beruf zu Beruf zu bestehen. Während beispielsweise die Kinderzahlen der Ärzte weit über dem Durchschnitt liegen, ist diejenige der Zahnärzte, der Rechtsanwälte und anderer Angehöriger freier Berufe unterdurchschnittlich (10). Die überdurchschnittlichen Kinderzahlen der mittleren und höheren Beamten (11) lassen eine Beziehung zu den an anderen Berufen gemessen relativ hohen Familienzulagen vermuten. Auf jeden Fall liegen hier noch zahlreiche Probleme im Dunkeln und bedürfen ihrer wissenschaftlichen Klärung. Keinesfalls wird man sich sehr weit von der Wahrheit entfernen, wenn man von der Annahme ausgeht, daß im groben Durchschnitt heute zwischen Kinderzahl einerseits, Besitz und Einkommen andererseits keinerlei wesentliche Korrelationen bestehen. Man wird also annehmen können, daß auf jedes der durch ihre Kinderzahl unterschiedenen vier Viertel der Bevölkerung ein ungefähr gleich großer Teil des Volkseinkommens entfällt. Da für das Jahr 1954 eine umfangreiche Untersuchung über den Aufwand für Kinder in der Bundesrepublik vorliegt (12), sollen die Probleme, die sich aus einem Ausgleich der Familienlasten ergeben, am statistischen Unterlagenmaterial dieses Jahres dargestellt werden. Das Volkseinkommen 1954 betrug 112,510 Mrd. DM (12 a). Wenn wir für die zahlenmäßige Besetzung der Elterngeneration in grober Abrundung annehmen, daß je 25 vH auf Kinderlose, Einkindeltern, Zweikindeltern und Eltern von drei und mehr Kindern entfallen, so würde jedem dieser vier Viertel ein Einkommen von je 28,127 Mrd. DM zuzurechnen sein. Für die zahlenmäßige Besetzung (9) H. Achinger, S. Archinal, W. Bangert, Reicht der Lohn für Kinder? Frankfurt 1952, S. 61. Demgegenüber kommt K. V. Müller in einer erst nach Abschluß dieser Arbeit erschienenen Untersuchung zu folgendem Ergebnis: „Abgesehen von der zahlenmäßig schmalen Oberschicht (= 3,7 °/o), die eine bemerkenswert erfreuliche Nachwuchsstärke zeigt, ist die Nachwuchsintensität indirekt proportional der Höhe der Sozialschicht." Prof. Dr. K. Val. Müller, Soziale Unterschiede der Aufwuchsrate in Deutschland, in der Festschrift für Prof. Dr. Corrado Gini. Rom, hrsg. von Vittorio Castellano. (10) Jahresbericht der Familienausgleichskassen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. (11) Die ehelich Geborenen in Bayern nach dem Beruf des Vaters. Bayern in Zahlen, 1952. Repräsentativerhebung des Hessischen Statistischen Landesamtes über die beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, 1950. (12) Arnd Jessen, Der Aufwand für Kinder in der Bundesrepublik im Jahre 1954. Familie und Sozialreform, Schriften der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, Band 4, S. 83 ff. (12a) Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 1956. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
76 Ferdinand Oeter [204 der Kindergeneration ergibt sich, daß 16 vH Einzelkinder, 32 vH Zuzweitgeschwister und 52 vH Personen mit mehreren Geschwistern sind, die also jeweils einem Viertel der Erwachsenenbevölkerung zuzurechnen sind. Der Aufwand für Kinder in der Bundesrepublik Deutschland ist von Jessen (12) für das Jahr 1954 mit 19,4 Mrd. DM beziffert worden. Nach seinen Berechnungen betrug die Zahl der Kinder und der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen rd. 13 Mill. Fast ein Viertel davon, nämlich 3,5 Mill. Kinder, lebten ausschließlich oder vorwiegend von der öffentlichen Hand, die hierfür 1,4 Mrd. DM aufwendete; außerdem leistete die öffentliche Hand 2,3 Mrd. DM Zuschüsse für das Schulwesen und 0,3 Mrd. DM für Jugendpflege. Schließlich wurden von hier 0,6 Mrd. DM an Kinderzulagen gezahlt und 0,8 Mrd. DM Steuerermäßigungen gegeben, so daß sich die öffentliche Hand mit insgesamt 5,4 Mrd. DM an den Aufwendungen für die nachwachsende Generation beteiligte. Jedes der oben genannten vier Viertel der erwachsenen Bevölkerung leistete also einen Beitrag von rund 1,35 Milliarden DM. Den 5,4 Mrd. DM Aufwendungen der öffentlichen Hand stehen nach Jessen 14 Mrd. DM Leistungen der verdienenden Ernährer gegenüber. Diese gliedern sich in 4 Mrd. DM Nettoausgaben und rd. 10 Mrd. DM Gegenwert der unbezahlten Mütterarbeit auf. Da Jessen den schichtenspezifisch höheren Lebensaufwand unberücksichtigt gelassen und auch für die höheren Gesellschaftsschichten nur Pauschalbeträge zugrunde gelegt hat, die aus Haushaltsrechnungen bei relativ niedrigem Einkommen gewonnen wurden, ist anzunehmen, daß der für Nettoausgaben angegebene Betrag von 4 Mrd. DM bei weitem nicht ausreicht. Das geht schon daraus hervor, daß die Kinder und die in Ausbildung befindlichen Jugendlichen über ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen. Wenn Jessen die unbezahlte Arbeit der Mütter mit 10 Mrd. DM ansetzt, so liegt hier der Einwand des Ökonomismus nahe. Dem ist entgegen zu halten, daß Jessen bei der Berechnung des Wertes der Mütterarbeit sehr vorsichtig verfahren ist und sowohl was die Zeit, wie auch was die Höhe des fiktiven Lohnsatzes anbelangt, Minimalgrößen zugrunde gelegt hat. Infolgedessen kann er mit Recht geltend machen, daß Frauen, die nicht durch Mütterpflichten gebunden sind, heute ihre Arbeitskraft in der Regel wirtschaftlich zu nutzen pflegen und mit vergleichbaren Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Mehrfaches der Summe verdienen, die als Wert der unbezahlten Mütterarbeit in Ansatz gebracht wurde. Der Unterschied zur Mütterarbeit besteht lediglich darin, daß den auf dem Arbeitsmarkt erbrachten Leistungen Ansprüche auf entsprechende Teile des SozialOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
205] Der Ausgleich der Familienlasten 77 Produktes gegenüber stehen, während der Mütterarbeit ein materieller Lohn versagt bleibt. Eine Aufgliederung der mit 14 Mrd. DM also sicher weitaus zu niedrig bezifferten Leistung der verdienenden Ernährer auf die vier Bevölkerungsviertel ergibt für das Viertel der Einkindehen, in denen nur etwa 16 vH aller Kinder aufwachsen, 2,24 Mrd. DM, für das der Familien mit zwei Kindern 4,48 Mrd. DM und für das mit drei und mehr Kindern 7,28 Mrd. DM. In etwa gleicher Weise müßten sich, wenn die personale Eigentumsstruktur der Gesamtgesellschaft nicht zerstört werden soll, nun aber auch die Investitionen und die von kinderlosen Personen aufgelösten ererbten Vermögenswerte auf jene drei Viertel der Bevölkerung verteilen. Der Gesamtwert der Investitionen belief sich im Jahre 1954 auf 24,477 Mrd. DM (12 a), von denen also rd. 3,916 Mrd. DM in den Besitz der Ein-Kind-Familien, 7,832 Mrd. DM in den der Zwei-KinderFamilien und 12,728 Mrd. DM in den der Familien mit drei und mehr Kindern hätten übergehen müssen. Auf eine zahlenmäßige Aufgliederung der aus Vermögensauflösungen kinderloser Personen resultierenden Bewegungen kann um so eher verzichtet werden, als wir uns jetzt bereits stark im Hypothetischen bewegen, womit allerdings weniger das Problem des Ausgleichs der Familienlasten gemeint sein kann, als vielmehr die Grundlagen unseres Wirtschaftssystems, das auf der stillschweigenden Voraussetzung beruht, daß alle die hier genannten Vorgänge spontan abliefen und sich zu einem harmonischen Gesamtergebnis vereinigten. 3. Die historisch-soziologischen Grundlagen Historisch läßt sich der Ausgleich der Familienlasten als ein Instrument zur Wiederherstellung jener verlorengegangenen Integration von Wirtschaftsund Bevölkerungsweise betrachten, auf der das Gebäude unserer Gesamtkultur errichtet wurde. Unter diesem Gesichtspunkt könnte man geradezu die besondere Art, in der in unserer Kultur bis zum Beginn des modernen Industrialismus Wirtschaftsund Bevölkerungsweise miteinander verzahnt waren (13), als eine spezifische Form des Ausgleiches der Familienlasten bezeichnen. Sie gründete darauf, daß „Hausvater" und „Hausmutter46 gegenüber der gesamten übrigen Bevölkerung privilegiert waren; denn das wesentlichste Merkmal unseres vorindustriellen Sozialsystems bestand darin, daß, (13) Gerhard Mackenroth, Bevölkerungslehre, Berlin-Göttingen-Heidelberg 1953, S. 424 ff.; Werner Sombart, Die deutsche Volkswirtschaft im 19. Jahrhundert. 7. Aufl., 1927, S. 44 ff.; Otto Brunner, Neue Wege der Sozialgeschichte, Göttingen, 1956, S. 33 ff. und 62 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
78 Ferdinand Oeter [206 gleich auf welcher Stufe der sozialen Pyramide einer stand, immer nur der Besitz oder der Erwerb einer sog. Stelle zur selbständigen Berufsausübung und damit auch zur Eheschließung berechtigte und daß die Zahl dieser Stellen begrenzt war. Auf diese Weise blieb immer ein mehr oder minder großer Teil der Bevölkerung unselbständig, mußte „seine Füße unter einen fremden Tisch stecken" und „fremdes Brot essen" und war gleichzeitig zur Ehelosigkeit verurteilt. Er konnte weder über eigenen Besitz verfügen noch die damit verbundenen Rechte ausüben und war bei den relativ strengen Sitten der Vergangenheit im allgemeinen auch zu sexueller Enthaltsamkeit verurteilt. Wer heute rückblickend glaubt, diesen Zustand als Zeichen feudaler Ungerechtfertigkeit verurteilen zu müssen, wie das selbst in wissenschaftlichen Veröffentlichungen geschieht (14), vergißt, daß zur gleichen Zeit in anderen Kulturen wesentlich härtere Formen des sozialen Zwanges und des Zwangszölibates bestanden haben, wobei es vielfach üblich war, daß die Machthaber über einen großen Teil der Frauen wie über Sachgüter verfügten. Dieser allgemeinen Form des Feudalismus gegenüber muß die bereits in vorkarolingischer Zeit im fränkischen Kernraum zwischen Rhein und Loire ausgebildete Sonderform (15), die den Heiratskonsens vom Nachweis einer „Nahrung" abhängig machte, im übrigen aber auch der Frau weitgehend personale Rechte einräumte, als außerordentlich human und fortschrittlich bezeichnet werden. Sie breitete sich im Laufe der nächsten Jahrhunderte über den ganzen Bereich des deutschen Siedlungsraumes aus und prägte nicht nur das mittelalterliche Bauerntum, sondern auch Wesen und Sozialverfassung der Städte (15). Mit unwesentlichen Abweichungen hielt sie sich bis zu den Wirren der französischen Revolution. Erst seit dieser Zeit wurden die Sonderrechte der Familie Schritt für Schritt abgebaut und schließlich unter dem Druck der neuen politischen Ideen einem allgemeinen Fortschrittsglauben geopfert. Es gehört zu den Paradoxien der Geschichte, daß gerade unter den Parolen der Freiheit, Gleichheit und der Brüderlichkeit Schleusen geöffnet wurden, die bis dahin der Verbreitung des Massenelends wirksam Einhalt geboten hatten. Die Folgen zeigten sich bald, wurden aber in ihrem Zusammenhang nicht erkannt. Vielmehr bemühte man sich, die neu entstandene soziale Frage ein volles Jahrhundert lang mit Maßnahmen anzugehen, die vorwiegend am individuellen Notstand orientiert waren. Geradezu typisch hierfür ist die ursprüngliche Konstruktion der deutschen (14) Hans W i 11 g e r o d t, a.a.O., Fußnote 35, S. 145. (15) Otto Brunner, a.a.O., S. 64 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
213] Der Ausgleich der Familienlasten 85 Die Steuersenkung der kinderlosen Ehepaare erfolgt ausschließlich zu Lasten der Ehepaare mit Kindern; denn der Abstand in der tariflichen Belastung zwischen Ledigen und Verheirateten würde zunehmen, zwischen Verheirateten ohne Kinder und solchen mit Kindern dagegen in entsprechendem Maße abnehmen. Selbst in hohen Einkommensstufen würden die Kinderermäßigungen auf Jahresbeträge von wenigen hundert D-Mark schrumpfen. Das Splitting begünstigt also in erster Linie die kinderlosen Ehepaare, und zwar vor allem solche in hohen und sehr hohen Einkommensstufen. Dabei wird auch der Abstand der kinderlos Verheirateten gegenüber den Unverheirateten teilweise so stark, daß diese Begünstigung nach Ansicht Pehls und des Wirtschaftswissenschaftlichen Institutes der Gewerkschaften gegen das Gleichheitsprinzip des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt (26). Derartige Ungleichheiten müßten sich noch verstärken, wenn, wie vonseiten des Bundesfinanzministeriums und der Länderfinanzministerien vorgeschlagen wird, dem progressiven Tarif eine breite proportionale Eingangsstufe vorgeschaltet und der progressive Teil des Tarifes dadurch noch enger zusammengedrängt werden würde. Die Vorschaltung einer breiten proportionalen Eingangsstufe vor den Progressivtarif wird vor allem mit verwaltungsmäßigen Gesichtspunkten begründet. Es heißt, daß bei progressiver Tarifgestaltung und Splitting prinzipiell veranlagt werden müsse, wenn lohnsteuerpflichtige Ehegatten getrennt besteuert werden. Ein Progressivtarif für die unteren und mittleren Einkommensstufen müsse also zu einer ungeheuren Verwaltungsaufblähung führen, die nur durch eine breite proportionale Eingangsstufe vermieden werden könne, denn für alle in diese Eingangsstufe fallenden Einkommen erübrigt sich dann die Veranlagung. Ein nahezu gleicher Effekt, nur ohne die mit dem Proportionaltarif verbundenen Härten und sozialen Ungerechtigkeiten läßt sich aber auch erzielen, wenn die Eingangsstufe nicht proportional, sondern besonders scharf progressiv verläuft und dabei von vornherein wahlweise das Einkommen des einen Ehegatten gesplittet, das des zweiten nach Ledigentarif versteuert wird. Der Tarif muß, um den an ihn zu stellenden Anforderungen zu entsprechen, eine einwandfrei gleichförmig verzögerte Progression gewährleisten, wie dies von Wolkersdorf und Pehl (27) vorgeschlagen worden ist, gegebenenfalls müßte durch Variation der von beiden Autoren entwickelten Formel der Anstieg der Eingangsstufe noch etwas verschärft werden. Dadurch würde sich erreichen lassen, daß bei Zusammenveranlagung in der Regel Steuersätze wirksam werden, die zu einer höheren Steuerlast (27) Lorenz Wolkersdorf und Günther Pehl, Ein Tarifvorschlag des WWI, WWI Mitteilungen 6, Juni 1954, S. 131 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
86 Ferdinand Oeter [214 als bei getrennter Besteuerung führen. Dadurch würde sich der Kreis derjenigen, die an Zusammenveranlagung interessiert sein könnten, ganz erheblich verkleinern. Angesichts der schwerwiegenden sozialen Nachteile des Proportionaltarifs, insbesondere der damit verbundenen ungleichmäßigen Belastung, die, wie bereits erwähnt, auch verfassungsmäßig nicht unbedenklich ist, müßten aber gegebenenfalls selbst gewisse Verwaltungserschwerungen in Kauf genommen werden. Bei einem dem Vorschlag entsprechenden Tarif wird auch die Erhöhung der Freibeträge für Steuerpflichtige und Ehegatten überflüssig. Während nämlich beim Proportionaltarif allein durch eine kräftige Anhebung der Freibeträge die notwendige steuerliche Schonung der unteren Einkommensschichten erreicht werden kann, erfolgt das im Progressionstarif bereits durch einen entsprechend niedrigen Tarifbeginn. Außerdem wird dadurch vermieden, daß die ungerechtfertigten steuerlichen Vorteile der kinderlos Verheirateten außer durch Splitting auch noch durch die Freibeträge weiterhin vergrößert werden. Vor allem aber gelingt es dadurch zu verhindern, daß der Spielraum für Steuerermäßigung für Kinder noch weiter eingeengt wird. Ein Absinken der realen Ermäßigungsbeträge für Kinder läßt sich allerdings bei Beibehaltung des Systems der Freibeträge auch dann nur dadurch erreichen, daß die Freibeträge für Kinder weiter kräftig angehoben werden. Man wird hierbei davon ausgehen müssen, daß die Freibeträge für Steuerpflichtige und Ehefrauen einerseits und die für Kinder andererseits nicht miteinander vergleichbar sind. Die ersteren beziehen sich auf Personen, die für sich selbst sorgen bzw. in Arbeitsgemeinschaft miteinander leben, die letzteren auf solche, die von Dritten und auf Kosten Dritter unterhalten werden. Die Freibeträge der ersteren beziehen sich also auf verfügbares Einkommen, von dem ein entsprechender Teil steuerfrei bleibt, die der letzteren bewirken lediglich, daß ein Steuerpflichtiger mit Kindern im Vergleich mit einem Steuerpflichtigen ohne Kinder um gewisse Prozentsätze der Freibeträge steuerlich entlastet wird. Selbst wenn ein solcher Freibetrag in dem Teil des Einkommens wirksam wird, der steuerlich sehr hoch, beispielsweise mit 50 vH belastet ist, mindert sich der Verfügungsbetrag des Steuerpflichtigen mit Kindern erheblich gegenüber dem, der nicht für Kinder bzw. für weniger Kinder zu sorgen hat. Ganz besonders aber ist das dann der Fall, wenn der Freibetrag nur in niedrigen Progressionsstufen bzw. nur teilweise zur Geltung kommt. In diesem Fall ergeben sich bei der derzeitigen Regelung minimale Steuernachlässe für Kinder, häufig nur im Betrage von wenigen D-Mark oder gar Pfennigen. Das bedeutet aber, daß nahezu der gesamte oder gar der gesamte Unterhalt der Kinder vom SteuerpflichOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
215] Der Ausgleich der Familienlasten 87 tigen allein getragen werden muß. Die begriffliche Gleichsetzung der Freibeträge für Kinder und für Steuerpflichtige bzw. Ehegatten führt also zu einer völlig unterschiedlichen Bewertung, weil sie auf einer wirklichkeitsfremden Auslegung des Begriffes der steuerlichen Leistungsfähigkeit beruht. Es sollte daher mit aller Gewissenhaftigkeit geprüft werden, ob es sich nicht empfiehlt, die 1945 durch Kontrollratsbeschluß erzwungene Regelung der Kinderermäßigung über Freibeträge zu verlassen und wieder zu der altbewährten Methode des deutschen Steuersystems zurückzukehren. Bei dieser wurden die Kinderermäßigungen nicht durch Anrechnung von Freibeträgen auf das Einkommen indirekt, und das heißt mit vagem und wechselndem Ergebnis, bewirkt, sondern getrennt berechnet und unmittelbar von der Steuer abgezogen. Das gestattete eine wesentlich stärkere Berücksichtigung der Kinder. Zwar wird es bei der verschlechterten Stellung der Personensteuern im jetzigen deutschen Steuerrecht — ihr Anteil ist von 60 vH auf 40 vH des Gesamtsteueraufkommens zurückgegangen — nicht möglich sein, sofort ausreichende Kinderermäßigungen einzuführen. Immerhin könnten ohne Schwierigkeiten die Ermäßigungssätze je Kind auf etwa 6—8 vH des nach Abzug der Einkommenbzw. Lohnsteuer verbleibenden Nettoeinkommens gebracht werden, wodurch sich auch in den unteren Einkommensstufen ein nahtloser Anschluß an die Kindergelder erreichen ließe. Auf diese Weise könnte die Steuerpolitik wesentlich mehr als bisher dazu beitragen, für die Kinderfamilie soziale Voraussetzungen zu schaffen, die es ihr gestatten, nicht nur ihre Pflichten für das leibliche Wohl der Kinder zu erfüllen, sondern ihnen auch eine Teilnahme am kulturellen Leben der Nation zu ermöglichen. Wesentlich mehr wird sich durch die hier vorgeschlagenen Maßnahmen vorderhand nicht erzielen lassen. Die Aufgabe, der Kinderfamilie in der Eigentumspolitik den ihr gebührenden Rang zuzuweisen, bedarf daher besonderer Maßnahmen. b) Die Neugestaltung der Eigentumsverhältnisse Die ungünstige Eigentumsschichtung unserer Gesellschaft — riesige ererbte Vermögen in den Händen weniger sog. „alter Familien", nicht minder umfangreiche anonyme Besitztitel zur Verfügung einer kleinen, in Industrie und Handel führenden Schicht und eine verhältnismäßig schmale Schicht mittelständischen Bürgerund Bauerntums, denen der überwiegende Teil des Volkes als besitzlose oder doch nahezu besitzlose Masse gegenübersteht — wird von namhaften Gelehrten als Restbestand historischer Verhältnisse gedeutet (28). Da- (28) Erich P r e i 8 e r , Die Zukunft unserer Wirtschaftsordnung, Göttingen 1955, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
88 Ferdinand Oeter [216 nach sollen die ungleichen Eigentumsverhältnisse der Gegenwart noch Nachwirkungen feudaler Herrschaftsund Rechtszustände sein, die in dem großen Emanzipationsprozeß zu Anfang des 19. Jahrhunderts nicht beseitigt, sondern nur in eine andere Form überführt wurden. Das heutige Besitzeinkommen habe demzufolge überwiegend den Charakter einer Feudalrente, der Besitz selbst den Charakter einer Machtposition, und das Prinzip der Einkommensverteilung laute deswegen nicht: „Jedem nach seiner Leistung", sondern: „Jedem nach seiner Machtposition" (29). Dabei sei das entscheidende Problem nicht das Besitzeinkommen als solches, sondern seine Verteilung bzw. die Verteilung des Eigentums in der Gesellschaft nach dem Charakter eines Quasi-Monopols. Das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit verlangt nach dieser Auffassung kategorisch die Aufhebung der klassenbildenden Scheidung von Besitz und Nichtbesitz (30). Dazu müssen die Monopole beseitigt und die Quasi-Monopole durch breite Bildung eines allen strebsamen Menschen zugänglichen Kleinund Mittelbesitzes durchbrochen werden. Der Erwerb von Besitz in diesem Sinne „meint materiellen Rückhalt schlechthin, vor allem die Verfügung über ein Objekt persönlicher Herrschaft, das eine ein wirtschaftlicher, das andere ein psychologischer Faktor der Freiheit" (31). Die historische Erklärung der Besitzungleichheit, die These „die Marktwirtschaft hat eine in Besitzklassen geschiedene Gesellschaft vorgefunden, nicht geschaffen" (32), führt also zu der rückwärts gerichteten Forderung, aus der Vergangenheit überkommenes Unrecht wieder gut zu machen. Sicher ist an dieser These etwas Wahres, aber sie erschöpft nicht den Sachverhalt in seiner ganzen Tiefe; denn nach den statistischen Daten über den Zusammenhang von Wirtschaftsweise und Generationsweise (33) kann nicht mehr zweifelhaft sein, daß die Marktwirtschaft auf einem Wege, der nichts mit persönlicher Leistung zu tun hat, die Besitzungleichheit nicht nur aufrecht erhält, sondern noch ständig weiter verschärft. Auf der anderen Seite hat aber erst die Marktwirtschaft Chancen für eine Überwindung des unheilvollen Zustandes der Armut geschaffen, die nur bisher nicht genutzt wurden. Es bedarf dazu, wie wir sehen werden, einer entschlossenen Abwendung S. 17 ff.; S. 27 ff.; S.36ff.; Wilhelm Röpke, Die Gesellschaftskrise der Gegenwart, 5. Aufl., Erlenbach-Zürich 1948, S. 182 ff.; Georg Weisser, Handbuch der Soziologie, hrsg. v. Werner Ziegenfuß, a.a.O., S. 1065 ff. (29) Erich Preiser, a.a.O., S. 22. (30) Desgl., S. 23. (31) Desgl., S. 32. (32) Desgl., S. 13. (33) Karl Freudenberg, a.a.O., S. 31. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
217] Der Ausgleich der Familienlasten 89 von der Vergangenheit und einer Konzentration der Kräfte auf die Gestaltung der künftigen Entwicklung. Ausgangspunkt hierfür muß folgende Überlegung sein: Im gegenwärtigen Zeitpunkt weisen alle Anzeichen darauf hin, daß der Mensch nicht mehr fähig ist, die von der Marktwirtschaft entbundenen gewaltigen technischen Energien und Wirkmöglichkeiten ökonomisch zu bewältigen. Die gleiche Desintegration, die wir im Verhältnis von ökonomischem System und biologisch-generativem Verhalten, von Wirtschaftsund Bevölkerungsweise feststellen mußten, besteht auch zwischen Technik und Ökonomik. Die Technik erobert in gewaltigem Zugriff ein Gebiet nach dem anderen und überflutet die Volkswirtschaft mit ständig neuen und vollkommeneren Gütern, obwohl die gleiche Volkswirtschaft nicht in der Lage ist, durch einen systematischen und geordneten Sparprozeß das notwendige „Kapital" aufzubringen, das sie als konkrete Geldsumme und Rechengröße für die Assimilation der den Güterstrom hervorbringenden Produktionsmittel benötigt. Alle Versuche, die Geldmenge mit der Gesamtgütermenge — d. h. also Konsumgütern und Produktionsmitteln — in Einklang zu bringen, führten bisher immer nur zu einer erhöhten Nachfrage nach Konsumgütern, während die dringend notwendige Erhöhung der Sparquote und des Kapitalangebotes weit hinter dem Erforderlichen zurückblieb. Die unentbehrliche automatische Bildung neuen „Kapitals" mußte also zwangsläufig über erhöhte Konsumgüterpreise auf dem Wege der Selbstfinanzierung der Unternehmungen erfolgen. Das hat zur Folge, daß die Reichen noch reicher, die Armen noch ärmer werden, ein Zustand, der durch großzügige Abschreibungen auch heute nur notdürftig verschleiert wird. Denselben Effekt hat die produktive Kapitalschöpfung als Vorfinanzierung künftiger Ertragschancen. Die öffentliche Hand hat es nicht an Versuchen fehlen lassen, über steuerbegünstigtes Sparen, Wertpapier sparen und Sonderausgaben die Kapitalbildung außerhalb der Unternehmungen tatkräftig zu fördern. Jährlich werden Milliardenbeträge für dieses Ziel ausgeworfen, aber der Erfolg ist mehr als dürftig. Er muß dürftig bleiben, solange kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Sparen als Konsumverzicht der verdienenden Generation zugunsten der nachfolgenden Generation und Sparen als Konsumaufschub innerhalb des individuellen Lebensablaufes gemacht wird. Der weitaus größte Teil der genannten Maßnahmen diente aber bisher der zweiten Aufgabe. Dadurch konnte es überhaupt nicht zu einer echten Förderung der Kapitalund Eigentumsbildung kommen; denn solange die ausgeworfenen Geldmittel vorwiegend dazu dienen, Konsumausgaben lediglich um einige Jahre aufzuschieben, damit sie dann mit erheblichem individuellen Gewinn nachOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
90 Ferdinand Oeter [218 geholt werden können, besteht der Erfolg auch lediglich darin, daß man in ein Faß ohne Boden schöpft. Es handelt sich dabei um einen echten Circulus vitiosus, der nur durch einen kühnen Griff durchbrochen werden kann. Die Maßnahmen zur Kapitalund Eigentumsbildung müssen dort angesetzt werden, wo sie nicht immer wieder durch entgegengesetzte Tendenzen unterlaufen werden können. Das aber ist nur dann möglich, wenn sie auf die Zukunft gerichtet werden und als „Kindersparen" gleichzeitig dem Aufbau produktiver Vermögen für die nachfolgende Generation dienen. Hierfür gilt in besonderem Maße, daß, wie erst unlängst von neoliberaler Seite ausführlich begründet wurde, eine Verbesserung der Vermögensstruktur ohne „Subventionen bei dem Erstaufbau eines Minimalvermögens" nicht denkbar ist (34). Vermutlich wird man auf diese Weise mit einem Bruchteil der bisherigen Aufwendungen auskommen und ein Vielfaches an Effekt erzielen. Der Grundstock des Kindersparens muß durch eine Einzahlung des Bundes auf ein Konto gebildet werden, das bei der Geburt eines jeden Kindes mit Sperrfrist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr angelegt wird. Bei einer Höhe der Einzahlung von 1000 DM beträgt der jährliche Finanzbedarf nur etwa 750 Mill. DM. Auf dieses Konto sollten ferner für alle Kinder bis zu 18 Jahren, die wenigstens ein Geschwister haben, jährlich' Gutschriften aus der elterlichen Einkommenbzw. Lohnsteuer erfolgen, wobei für Kinder mit einem Geschwister je 10 vH, mit zwei Geschwistern je 12,5 vH, mit drei und mehr Geschwistern je 15 vH angemessen wären. Dabei muß ein Mindestbetrag, der auch bei Steuerfreiheit der Eltern geleistet wird, und ein Höchstbetrag, der nicht zu niedrig bemessen werden dürfte, gelten. Um auch ausreichende Anreize für freiwillige Einzahlungen der Eltern usw. auf das Sperrkonto zu schaffen, müßten der bedeutend längeren Blockierung als bei anderen steuerbegünstigten Sparverträgen entsprechend höhere Steuerbegünstigungen bzw. Sparprämien gewährt werden. Gegegebenenfalls müßten derartige Vergünstigungen nach Ablauf der Frist, die für die Blockierung anderer steuerbegünstigter oder prämiengeförderter Ersparnisse gilt, für die persönlichen Ersparnisse der Kindersparkonten erneut gegeben und das so oft wiederholt werden, wie das Konto besteht. Bei vorzeitigem Tod des Kindes sollte der Grundstock zugunsten der Elli-Heuss-Knapp-Stiftung (Müttererholungswerk) verfallen, wäh- (34) Norbert K 1 o t e n , Finanzpolitik, Eigentumspolitik und Vermögensbildung, ORDO-Jahrbuch 1957, S. 199 ff., insbes. S. 210. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
219] Der Ausgleich der Familienlasten 91 rend der übrige Bestand mit Sperrfrist bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind 21 Jahre alt geworden wäre, an die Erben fällt. Die Freigabe bei Vollendung des 21. Lebensjahres sollte an bestimmte Verwendungszwecke, wie Beschaffung von Heiratsgut, Existenzgründung, Studienfinanzierung, Eigenheimbau und dgl. gebunden werden. Eine bindungslose Freigabe sollte erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgen. Bis dahin bzw. bis zur vorherigen Inanspruchnahme hätten die Grundsätze des steuerbegünstigten bzw. Prämiensparens weiter zu gelten. Mit Ausnahme der Grundstockstiftung sollten alle anderen Bedingungen sofort für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anwendung finden. Bei einem Mindestbetrag von jährlich 50 DM für alle Konten des Kindersparens und einem Höchstbetrag in zehnfacher Höhe im Falle der Gutschrift elterlicher Einkommen» bzw. Lohnsteuern würde es sich dabei maximal um einen Finanzierungsaufwand von jährlich 750 Mill. DM handeln. Alle Sparkassen, unter Umständen auch private Lebensversicherungen, müßten zur Einrichtung der Konten des Kindersparens berechtigt sein. Den Sparkassen und Lebensversicherungen würde durch das Kindersparen im Laufe der nächsten beiden Jahrzehnte ein langfristig verfügbares Sparkapital zuwachsen, das auf mindestens 45 Mrd. DM geschätzt werden kann. Diese Institute wären damit ohne weiteres in der Lage, die Lücke auszufüllen, die seit der Reform der Rentenversicherung mit dem Ausfall der Rentenversicherungsträger als Kapitalsammelstellen aufgerissen ist. Da die Summe von 45 Mrd. DM die Reservebildung der Rentenversicherungsträger bei weitem übersteigt, könnte damit ganz grundsätzlich ein Kristallisationspunkt für die Sanierung des langfristigen Kapitalmarktes geschaffen werden. Dazu kommt als weiteres Positivum, daß Kapitaleigner nicht mehr Verwaltungsgremien einiger weniger anonymer Rieseninstitute sind, sondern die Gesamtheit der vor dem Eintritt ins Berufsleben stehenden jungen Generation, während die Verfügung durch das große Netz der Sparkassen in denkbar hohem Maße differenziert und unterteilt ist. Das wesentlich Neue aber besteht darin, daß dieses Sparkapital nicht dazu dient, in der unproduktiven Phase des Lebensabends aufgezehrt zu werden, sondern daß es der aktiven jungen Generation jenen materiellen Rückhalt geben wird, den sie als „wirtschaftlichen und psychologischen Faktor der Freiheit" (35) benötigt. Selbst wenn ein Teil der jungen Menschen trotz des Einbaues von Sicherungen, wie sie oben angedeutet wurden, versucht sein sollte, die Ersparnisse leichtfertig zu verschleudern, was vor allem unter dem (35) Erich Preiser, a.a.O., S. 32. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
92 Ferdinand Oeter [220 Einfluß unvernünftiger Eltern möglich sein könnte, so würde dadurch der Gesamterfolg kaum beeinträchtigt werden können; denn bei der Mehrzahl sind auch heute noch die in der Sorge um die Familie wurzelnden Sparund Besitztriebe ausreichend entwickelt und bedürfen nur der Ausrichtung auf ein sinnvolles Ziel. Allerdings wäre erforderlich, daß die ganze Aktion von einer systematischen Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit durch Staat und Sparinstitute begleitet wird. Dem Kinde und noch mehr dem Jugendlichen muß immer wieder ins Bewußtsein gerückt werden, daß er nie ein besitzloser Proletarier und nie ganz abhängig von seinem jeweiligen Tagesverdienst sein wird, wenn er einigermaßen die ihm gebotenen Chancen wahrnimmt. Das Risiko des Staates ist bei der gesamten Aktion wesentlich kleiner als bei allen bisherigen Methoden zur Förderung der Kapitalbildung. Zum ersten Male wäre der Staat auch völlig gegen den Vorwurf gesichert, daß er lediglich einseitige Begünstigungsmaßnahmen für eine Minderheit betreibe. Die bisherige Umkehr des Prinzips „Jeder nach seiner Leistung" in das Gegenprinzip „Jeder nach seiner Machtposition" hätte ein für allemal ein Ende. c) Kleine soziale Korrekturen Einkommensgestaltung und Eigentumsbildung sind die wichtigsten Elemente eines Ausgleiches der Familienlasten. Aber das Problem ist damit nicht erschöpft. Es ist vielmehr dringend notwendig, auch eine Reihe kleinerer Korrekturen dort vorzunehmen, wo die Kinderfamilie heute in vielfacher Beziehung schwer benachteiligt und dadurch an der Entfaltung ihrer Kräfte und der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert ist. Da sind beispielsweise die Sonderausgaben im Einkommen-Steuerrecht. Durch erhöhte Sonderausgaben soll der Familie Gelegenheit gegeben werden, höhere Ersparnisse als Alleinstehende und Kinderlose steuerrechtlich geltend zu machen. Aber der größte Teil der Familien ist nicht einmal in der Lage, kleinere Ersparnisse zurückzulegen, weil die Sorge für die Kinder ihre ganze Wirtschaftskraft in Anspruch nimmt. Vielfach könnten jedoch größere Ersparnisse dann gemacht werden, wenn die Sorgepflicht für die Kinder beendet ist. Dann gelten aber wiederum die erhöhten Sätze für die Sonderausgaben nicht mehr. Die formale Gleichberechtigung in bezug auf die Sonderausgaben für Kinderlose, Kinderarme und Kinderreiche führt also zu einer eklatanten Rechtsungleichheit, die nur dadurch behoben werden kann, daß die Sonderausgabensätze für Kinder über die Zeit der Sorgepflicht für die Kinder ausgedehnt werden, am besten lebenslänglich bestehen bleiben. Erst dann würde aus der formalen eine echte Gleichberechtigung und eine Möglichkeit der Vermögensbildung werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
221] Der Ausgleich der Familienlasten 93 Besonders wichtig sind ausgleichende Maßnahmen zur Herstellung echter Startgleichheit zwischen Kindern mit Geschwistern und Einzelkindern in der Berufsausbildung. Das Beispiel der Frankfurter Universität, wo zweieinhalbmal soviel Einzelkinder studieren, als der statistischen Wahrscheinlichkeit entsprechen würde, aber nur ein Viertel der Kinder mit vier und mehr Geschwistern (36), gibt in dieser Hinsicht außerordentlich zu denken. Eingehendere Erhebungen über diese Frage, auch an höheren Schulen, erscheinen dringend nötig. Ein echtes Problem des Lastenausgleiches im ureigensten Wortsinne stellt sich bei der mütterlichen Arbeitsleistung dar (37). Es ist wahrscheinlich überhaupt nur teilweise durch Einkommensausgleich zu lösen. Sicher wird die Mutter im einfachen Arbeitnehmerhaushalt auch bei mehreren Kindern in der Regel ihre gesamte Arbeit selbst leisten können, wenn sie nicht mehr wie heute zum Mitverdienen gezwungen sein wird. Vielfach wird sie aber auch dann noch durch irgendwelche Zwischenfälle in Situationen kommen können, wo sie dringend der Hilfe bedarf. Ganz grundsätzlich reichen aber in Haushalten mit mehreren Kindern, die einem höheren kulturellen Niveau Rechnung tragen müssen oder wollen, die Kräfte einer einzelnen Frau bei weitem nicht für die anfallenden notwendigen Arbeiten aus. Die Verarmung des Haushaltes an Arbeitskräften läßt sich auch durch Technisierung nicht wettmachen. Dienstleistungen von Mensch zu Mensch sind nur in sehr begrenztem Maße durch Apparate ersetzbar. Die Hausfrau und Mutter kann also ihre Leistungsfähigkeit nicht in derselben Weise vergrößern und vervielfachen, wie das bei technischen Arbeiten der Fall ist. Solange die Beziehungen zwischen Hausfrau und Gesinde natural-wirtschaftlich und auf einem echten Fürsorge-TreueVerhältnis aufgebaut waren, kamen beide Teile auch bei nichtmarktwirtschaftlich orientierten Löhnen zu ihrem Recht. Seitdem jedoch die Dienstleistungen im Privathaushalt nach vorwiegend erwerbswirtschaftlichen, rationalen Aspekten gewertet werden, sind sie so teuer geworden, daß sie von der durchschnittlichen Mehrkinderfamilie nicht mehr bezahlt werden können. Die Folge ist nicht nur eine kulturelle Verarmung des Familienlebens, sondern auch ein erschreckendes Nachlassen der erzieherischen Kraft der Familie. Weiterhin mangelt es aber auch den heranwachsenden jungen Mädchen an Gelegenheit, sich auf ihre späteren hausmütterlichen Pflichten vorzubereiten und sich in sie einzuarbeiten. Diese Verhältnisse sind also in jeder Beziehung höchst beklagenswert. Viele Mütter versuchen unter Einsatz ihrer ganzen Person der (36) Ferdinand 0 e t e r, Familie und Gesellschaft, a.a.O., S. 533 f. (37) Ferdinand 0 e t e r, Die Erwerbstätigkeit der Frau als soziologisches und gesundheitspolitisches Problem, Ärztliche Mitteilungen, Heft 26/1957. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51
94 Ferdinand Oeter [222 Notlage Herr zu werden. Der Erfolg ist in der Regel nur der, daß sie mit ihren Kräften Raubbau treiben und vorzeitig altern (38). Häufig brechen sie sogar unter der Überlast bereits zu einem Zeitpunkt zusammen, wo von ihnen noch hohe Leistungsfähigkeit erwartet werden müßte. Auch hier nützt es nichts, in romantische Träumereien zu verfallen und Verlorenem nachzutrauern. Der Zeitgeist ist nicht nach einer Erneuerung alter patriarchalischer Treueverhältnisse angetan. Das junge Mädchen will sich nicht mehr einer fremden Frau persönlich unterordnen, obwohl es zu einer sachlichen Unterordnung unter die Bedingungen des modernen Arbeitslebens in Betrieb und Büro durchaus bereit ist. Wahrscheinlich wird aber ein großer Teil der jungen Mädchen ebenso bereit sein, ein bis zwei Jahre für das Ziel einer sorgfältigen und gewissenhaften Ausbildung zu opfern, um später für ihre eigenen Hausfrauenund Mutterpflichten gerüstet zu sein. Es erscheint daher notwendig, unter sachkundiger und verantwortlicher Leitung älterer und erfahrener Mütter Internate für junge Mädchen einzurichten, in denen diese systematisch für den Hausfrauenund Mutterberuf vorgebildet werden, wobei ein Teil der Ausbildung darin besteht, daß sie in Haushaltungen mit Kindern oder bei hilfsbedürftigen oder kranken Menschen Hauspflegedienste leisten. Audi diese Tätigkeit außerhalb des Internates müßte sehr sorgfältig gesteuert und überwacht werden, ohne daß es dabei zu einer Bürokratisierung kommen darf. Die schwierigste Aufgabe liegt wahrscheinlich darin, entsprechend qualifizierte und erfahrene Frauen als Leiterinnen zu gewinnen, denen das erforderliche Maß Freiheit in der Einzelgestaltung gegeben werden kann. Auf jeden Fall wären vor Einleitung größerer Aktionen systematische Modellversuche erforderlich, die nur unter erheblicher finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand erfolgversprechend durchgeführt werden können. Man muß einsehen, daß es hier um eine ganz bedeutende Aufgabe geht. Es gilt, wieder Verständnis dafür zu erwecken, daß sich das Leben nicht im bloßen Verdienen und Ausgeben von Geld erschöpft, daß es vielmehr einen wirklichen Sinn erst dann gewinnt, wenn die Menschen wieder bereit sein werden, sich gegenseitig zu dienen und Beschwernisse aus dem Wege zu räumen, wie es der Lehre Christi entspricht. Wenn diese Einsicht, die unter dem Einfluß des Industriekapitalismus immer mehr dahingeschwunden ist, nicht wiedergewonnen wird, dann wird es selbst unter der Voraussetzung, daß alle tech- (38) Otto Speck, Kinder erwerbstätiger Mütter, München 1956; "Wolfgang Metzger, Die Grundmauern zu Froebels Haus. Blätter des PestalozziFroebels-Verbandes, Jahrg. 4 (1953), Heft 2, S. 34 ff. Ferdinand Oeter, Überlastete Mütter. Zeitwende/Die neue Furche, 25. Jahrgang, Heft 7, S. 441 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.78.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:26:51