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Das Kreditsystem der Planwirtschaften im Wandel

Zwass, Adam

Abstract

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Zwass, Adam Article Das Kreditsystem der Planwirtschaften im Wandel Kredit und Kapital Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Zwass, Adam (1976) : Das Kreditsystem der Planwirtschaften im Wandel, Kredit und Kapital, ISSN 0023-4591, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 9, Iss. 1, pp. 126-138, https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/292759 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. 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Die Sachzwänge des Gemeineigentums an Produktionsmitteln setzen auch heute eine grundlegende Homogenität der nationalen Lenkungssysteme und der Grundprinzipien des planwirtschaftlichen Kreditwesens voraus. Die Eigentumsverhältnisse stecken auch die Entwicklungsgrenzen des Kreditsystems ab. Jedoch sind die gegebenen Grenzen für verschiedenartige Lösungen genügend weit gezogen. Maßgebend für die Beurteilung der Lage und für die Vorausschau der künftigen Entwicklung scheinen daher nicht nur die „junktimierenden" Eigenschaften des herkömmlichen Kreditsystems zu sein — die man jedoch keinenfalls übersehen darf —, sondern vielmehr die sich differenzierenden Einzelaspekte des Steuerungsmodells und der synthetisierende Niederschlag, den sie im reformierten Geldund Kreditwesen einzelner RGW*-Staaten finden. I. Die systembedingte Einheitlichkeit Gemeinsam für alle Planwirtschaften des RGW-Raums ist das Fehlen eines Geldund Kapitalmarktes und eines natürlichen Spielraums für Kreditbeziehungen, die lediglich unter heterogenen Eigentumsbedingungen entstehen können. Dort, wo sowohl die Wirtschaftseinheiten als auch die Banken sich im Staatseigentum befinden, gibt es weder Voraussetzungen für entwickelte Geldund Kreditbeziehungen noch einen echten Preis für den Kredit. * Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55 Beridite 127 Die spezifische Funktion des Finanzund Kreditwesens in der Planwirtschaft, die gemäß dem ursprünglichen Leistungskonzept keine Geldbeziehungen entwickeln sollte, wurde Anfang der dreißiger Jahre nach der Profilierung des sowjetischen Wirtschaftsmodells durch die Kreditreform der Jahre 1930/1931 neu definiert. Und insofern die Grundstrategien der Wirtschaftsentwicklung und die Entscheidungsabfolge zentralistisch bestimmt werden, bewahrt auch das diesem Steuerungsmodell immanente Kreditwesen seine profilierenden Eigenschaften, aber nicht alle Einzelaspekte seiner Betätigungsweise. Der nunmehr auf Selbsterhaltung orientierte Staatsbetrieb sollte die gesellschaftlichen Kosten der Erzeugnisse und die zu seiner Verfügung bereitgestellten finanziellen Ressourcen wiederherstellen können und den von ihm erwirtschafteten Mehrwert (in der ersten Phase sogar gänzlich) dem Staat für allstaatliche Zwecke überweisen. Die Wirtschaftseinheit erhält im Rahmen festgesetzter Normen eine ursprüngliche Ausstattung mit Eigenfonds für Betriebsvorräte (Rohund Brennstoffe, Halbund Fertigwaren) in einem minimalen für eine kontinuierliche Produktionstätigkeit unentbehrlichen Ausmaß. Der Kredit wurde zur Funktion eines puren Lückenbüßers reduziert. Dieser enge Spielraum wurde jedoch bereits ein Jahr später nach dem Inkrafttreten der Kreditreform als Mißgeschick beurteilt. Nunmehr wurden für seine Anwendung viel breitere Grenzen gesetzt. Er sollte saisonbedingte Mehrbestände und Aufwände, die der Bank zum Inkasso präsentierten Verrechnungsdokumente und andere von Eigenfonds kaum erfaßbare Aktiva und Produktionsvorgänge sowie den Warenumsatz des Binnenhandels, aber keineswegs Betriebsinvestitionen finanzieren. Diese wurden der Makroebene vorbehalten, die auch die dafür erforderlichen Finanzierungsmittel bereitstellen sollte. Eine unüberbrückbare Demarkationslinie zwischen Produktionsund Investitionsfinanzierung wurde gesetzt. Das ursprüngliche Lenkungsmodell überließ dem Betrieb keine Entwicklungsbefugnisse und auch keine Finanzmittel für diesen Zweck. Der Kredit wurde nicht als Allokationsfaktor, sondern als ein Kontrollinstrument des Staates konzipiert. Der Bankenapparat wurde den Erfordernissen des Kreditwesens der Zentralverwaltungswirtschaft angepaßt. Es gibt hier kein marktübliches Zusammenspiel zwischen der Notenbank und den Geschäftsbanken, zwischen Geldeinlagen und KreditaktiOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55 128 Berichte vitäten. Ein in das Gewinnund Verlustsystem der Gesamtwirtschaft eingebauter Kreditapparat kommt hier nicht in Frage1. Die Staatsbank steuert die Geldversorgung des Landes und führt alle banküblichen Geschäfte aus. Im Zuge dieser Geschäfte überwacht sie die entsprechenden Aspekte der Betriebstätigkeit, so z. B.: bei Gewährung kurzfristiger Kredite die Angemessenheit der Betriebsvorräte, bei zwischenbetrieblichen Verrechnungen die Bewegung der Warenströme, bei Auszahlung der Löhne die Rechtmäßigkeit des Lohnaufwandes. Die Finanzierung von Investitionen sollte mit der Produktionstätigkeit in keine Berührung treten. Weder Selbstfinanzierung noch Bankenkredite kamen in dem früheren Steuerungskonzept in Frage. Der Staat selbst sollte für die Entwicklung sorgen und die Anlagen vom Staatsbudget finanzieren. Die Finanzierung wurde in der dem Finanzministerium direkt untergeordneten Investitionsbank durchgeführt. Der verstaatlichte Bankenapparat im Dienste der verstaatlichten Wirtschaft hatte kein bankübliches Instrumentarium zur Verfügung. Die Verwendungsart und die Höhe des Kredites sowie der Zinssatz wurden von der zentralen Stelle verfügt. Der Zins sollte nicht Preis des Geldes, nicht Steuerungsfaktor und nicht Betätigungsparameter sein, auch nicht ein Rentabilitätsfaktor des Bankenapparates. Der Zinsfuß — in der Regel 2 % p. a. bzw. 3 % für überfällige Kredite — sollte nur einen Zweck verfolgen: die Kosten der Bankentransaktion abdecken und zur rechtzeitigen Rückzahlung der aufgenommenen Kredite zwingen. Das fehlende ökonomische Instrumentarium versuchte man durch administrative, nicht immer wirksame Maßregeln zu ersetzen: Die Bank konnte die Kreditgewährung einstellen, bei Insolvenz einen besonderen Zahlungsmodus aufzwingen und sogar die Einstellung von Lieferungen an zahlungsunfähige Betriebe verfügen. Das seinerzeit einheitliche Kreditsystem konnte jedoch nur demjenigen Wirtschaftsmodell entsprechen, dessen Emanation es gewesen war, nämlich der absoluten Zentralverwaltungswirtschaft. Diese wurde aber bereits Mitte der fünfziger Jahre, wegen ihrer Ineffizienz teilweise gelockert. 1 "The state monopoly of banking and credit is implemented by one single bank — the State Bank ... Under the 'monobank system', there can be no secondary credit expansion, but the monobank has an unlimited capacity to create bank deposits", Vgl. George Garvey, "Policies and mechanics relating to money" in Banking, Money and Credit in Eastern Europe, NATO. Directorate of Economic Affairs, Brussels, Jan. 1973, S. 60. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55 Berichte 129 II. Differenzierungen im systembezogenen Rahmen Nirgends im RGW-Raum ist ein qualitativ neues Steuerungsmodell der Planwirtschaft zum tragen gekommen, das ein qualitativ neues Kreditsystem mit sich brachte. Die aus dem homogenen Eigentum an Produktionsmitteln und Banken resultierenden Sachzwänge bestimmen weiterhin die Grundprinzipien des planwirtschaftlichen Kreditwesens. Auch eine weit dezentralisierte Entscheidungskompetenz des einzelnen Betriebes und der einzelnen Bankenniederlassung kann keine Voraussetzungen für einen Geldund Kapitalmarkt schaffen, da sie immer im Rahmen der einheitlichen Staatsverwaltung eingeordnet ist. Weiterhin wird man daher über Kreditbeziehungen in der Planwirtschaft mit einem gewissen Vorbehalt sprechen müssen. Audi wenn der Preis des Kredites überall erheblich angehoben wird, wird er nicht als Steuerungsinstrument und Ausleseparameter gelten können. Im systembedingten Rahmen versucht man jedoch, mit unterschiedlichem Erfolg, die Universalität des zentralen Planes zu beschränken und parametrische Lenkungsinstrumente einzuführen. Mehr als andere Verwaltungsinstrumente spiegelt das reformierte Kreditwesen die sich differenzierenden nationalen Steuerungssysteme wider. Die effektive Entscheidungskompetenz kommt lediglich durch den Verfügungsgrad über den erwirtschafteten Gewinn, über die Betriebsfonds und -Vorräte sowie durch die Kreditgewährung für die in betrieblicher Regie getroffenen Entwicklungsentscheidungen zum Ausdruck. Nicht selten jedoch werden dem Betrieb Befugnisse zur Gestaltung seines internen Finanzgefüges zuerkannt, ohne seine Wirtschaftskompetenz entsprechend zu erweitern. Es gilt daher die technisch-organisatorischen Vervollkommnungen von den substantiellen Änderungen zu unterscheiden. Die nachfolgende Untersuchung der Entwicklung in einzelnen RGW-Staaten zeigt die Richtung, die das reformierte Kreditwesen genommen hat. III. Das reformierte Finanzund Kreditsystem der Sowjetunion 41 % der 1973 erwirtschafteten Gewinne wurden zur Verfügung der sowjetischen Industriebetriebe gestellt (1965 nur 29%), aber lediglich 12% wurden für Investitionen verwendet; für Förderung der Wirtschaftseffizienz durch finanzielle Anreize jedoch 16 % (1965 nur 6%). Verhältnismäßig gering ist das Ausmaß der von den Betrieben in Selbstregie durchgeführten und vom Bankkredit finanzierten Maßnahmen: zur 9 Kredit und Kapital 1/1976 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55 130 Berichte technischen Erneuerung (513 Mio. Rubel) und zur Ausweitung der Konsumgüterproduktion (2 155 Mio. Rubel), deren Anteil an den Gesamtinvestitionen der sowjetischen Industrie 1973 nur 7,6 °/o beträgt2. Der Nachdruck der Reformbestrebungen liegt daher vor allem auf der technisch-organisatorischen Seite des Finanzwesens und eben diese Tendenz läßt sich auch in der Reform des Kreditsystems erkennen. Die Einsatzmöglichkeiten der Kredite wurden bedeutend erweitert. Nicht nur saisonbedingte Vorräte, sondern auch die ohne Saisonschwankungen arbeitende Schwerindustrie sollte den Zutritt zum Bankenkredit erhalten, um auf diese Weise die Umlauffonds elastischer gestalten zu können aber auch gleichzeitig sich der „Kontrolle des Rubels" unterwerfen zu müssen. Wenn auch die Zuteilung von Eigenmitteln streng geregelt wird, so ist jedoch der Betrieb bevollmächtigt, die von oben zugeteilte Quote in eigener Regie auf Einzelkomponenten (Rohstoffe, Fertigwaren u. a. m.) aufteilen zu können. Der Kredit ist weiterhin limitiert, aber nicht überall und nicht dort, wo die Beschränkung der Vorräte keinen Sinn hat. Und die Bankenniederlassungen sind auch befugt, eine Umverteilung der Kreditlimite vorzunehmen. Der Bankenapparat wurde durch Fusion verschiedener Investitionsbanken besser an die Gegebenheiten der Investitionsfinanzierung angepaßt. Die Sparkassen, die sich auch auf Gewährung von Konsumentenkrediten umstellen, wurden direkt der Staatsbank untergeordnet. Ohne einschneidende Änderungen vorzunehmen, hat man das bestehende Kreditsystem elastischer und zweckbewußter gestaltet, von vielen bürokratischen Auswüchsen entlastet. Eindeutig ist man zum Schluß gekommen, daß keine künstlich errichtete Hürde den Sachzwang der verstaatlichten Wirtschaft — der Kredit muß immer in die Bresche springen, um eine unendliche Kette von Insolvenzen zu vermeiden — aufheben kann. Diese Schlußfolgerung bezieht sich auf wohlprosperierende Betriebe, denen auch „Vertrauenskredite" ohne Rücksicht auf die geltenden Beschränkungen gegeben werden. Für verlusttragende Betriebe gilt ein verschärftes Regime von Sanktionen bis zur Bekanntgabe ihrer Insolvenz. Dabei wird jedoch nicht vergessen, daß auch sie Staatsbetriebe sind. 2 Narodnoje Choziajstwo SSSR 1973, S. 764 - 784. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55 Berichte 131 IV. Das Kreditwesen bei einschneidenden Änderungen des Wirtschaftsmodells: Beispiel Ungarn In Ungarn ist die Wirtschaftsreform weiter als irgendwoanders im RGW-Raum fortgeschritten. Wenn auch die makroökonomischen Entscheidungen über die allgemeine Richtung der Wirtschaftsentwicklung des Landes von der zentralen Planstelle getroffen werden, so verfügt jedoch der Betrieb über Eigenkompetenzen, die ihm im vorgegebenen Entwicklungsrahmen eine Vielfalt von Verwirklichungsvarianten des Staatsplanes ermöglicht. Der Betrieb wird mit Grundund Umlauffonds vom Staat ausgestattet. Für die in Anspruch genommenen Fonds muß er jedoch dem Staatsbudget Zinsen entrichten, die seine Rentabilität belasten und zum sparsamen Vorgehen zwingen. Er entscheidet in eigener Regie über das Ausmaß des Umlauffonds. Seine Aufstockung bewirkt die Verminderung der Investitionsmöglichkeiten. Über das Ausmaß der erforderlichen Kredite verhandelt er mit der zuständigen Bankenniederlassung, die befugt ist, Entscheidungen in eigener Regie zu treffen. Der Betrieb verfügt selbst über den von ihm erwirtschafteten Gewinn. 6 % davon zahlt er der lokalen Staatsbehörde und vom Rest bildet er zwei Betriebsfonds: für Entwicklung des Unternehmens und für Anreize für die Belegschaft. Diese zwei Fonds werden unterschiedlich besteuert. Unter den in Ungarn vorherrschenden Bedingungen scheint sich die Funktion des Kredites als Kontrollinstrument des Staates abzuschwächen, die bankübliche Funktion zu stärken. Der relativ hoch verzinste Kredit verursacht zusätzliche Kosten. Da es keinen Zwang gibt, den Kredit in Anspruch zu nehmen, wird von den Betrieben scharf kalkuliert. Auf Kredit wird verzichtet, wenn es sich eher lohnt, Eigenmittel vom Entwicklungsfonds einzusetzen. Die statistischen Angaben — der Anteil der Kredite an Umlaufmitteln der Industriebetriebe verminderte sich von 45 % vor der Reform auf durchschnittlich 25 % in den letzten Jahren — bestätigen die bestehende Tendenz zur Selbstfinanzierung. Die Bank wird von einer eingehenden Kontrolle der von ihr kreditierten Betriebsvorräte entlastet. Der kurzfristige Kredit wird nicht mit einem konkreten Aktivenbestand des Betriebes verbunden. Seine Aufgabe besteht in der Überbrückung der vorübergehenden, durch Saisonschwankungen verursachten Zahlungsschwierigkeiten. Der Betrieb kann aber auch einen mittelfristigen Kredit zur Finanzierung der fehlenden, normalerweise von den Eigenmitteln abgedeckten Eigenfonds, in 9* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55 132 Berichte Anspruch nehmen. Er wird jedoch nur dann zum Bankenkredit zurückgreifen, wenn er den Entwicklungsfonds zur Investitionsfinanzierung verwenden will. Die Bank wird aber nur dann den erforderten Kredit vergeben, wenn der Industriebetrieb eine Gewinnrate3 von mindestens 15 % aufzeigen kann. Eine Ausnahme gilt nur für die Nahrungsmittelindustrie, wo man sich mit einer zehnprozentigen Gewinnrate zufriedengibt. Man verzichtete auf Kreditzuteilung und auf administrative Einwirkungsinstrumente. Der Zinssatz wird als Kalkulationskomponente eingesetzt, um die Wahl zwischen dem Einsatz von Eigenmitteln und Kredit sinnvoller zu machen. Dabei werden auch Geldeinlagen mit einem Zinssatz, abhängig von der Bindungsfrist, 3 % bis 7 °/o p. a. verzinst. Maßgebend für die Bewertung der ungarischen Kreditpolitik scheint die folgende Äußerung des Stellvertretenden Bankenpräsidenten, J. Fekete zu sein: "Credit will be granted to enterprises which are profitable, whose products are in demand and which regularly meet their obligations on maturity4." V. Rückschlag in der Tschechoslowakei Eine einschneidende Modifikation des herkömmlichen Kreditsystems hat die Wirtschaftsreform der Jahre 1966/1968 in der Tschechoslowakei in Aussicht gestellt. Dies vor allem in bezug auf Investitionskredite. Ein Wettbewerb sollte die Auslese der effizientesten Investitionsprojekte ermöglichen. Nur diejenigen Projekte konnten einen Anspruch auf Bankenfinanzierung erheben, die die höchste Gewinnrate, gesicherte Absatzmöglichkeiten und verhältnismäßig günstige RückZahlungsbedingungen gewährleisteten. Dem Betrieb wurde die Auswahl überlassen, die nichtgebundenen Gelder entweder in verzinsten Depositen oder in Bankenobligationen einzulegen. Auch zwischenbetriebliche Kreditbeziehungen, die durch die programmatische Kreditreform der Jahre 1930/1931 endgültig abgeschafft worden sind, sollten wieder zugelassen werden. Große Bedeutung wurde dem banküblichen Instrumentarium und vor allem den Zinsen beigemessen. Wenn auch diese vor allem als ein Förderungsbzw. Bestrafungsmittel konzipiert wurden — eine Ermäßigung 3 Relation des Gewinns zu Bruttoinvestitionen. 4 J. Fekete, "Monetary and Credit Policy in Hungary", Money and Plan, University of California Press 1968, S. 78. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55 Berichte 133 bzw. ein Zuschlag zum Normalsatz sollte günstige Betriebsergebnisse fördern und Mißerfolge strafen —, so wurde auch die parametrische Funktion der Zinsen als Allokationsfaktor in Aussicht gestellt. Ausschlaggebend für das reformierte Kreditsystem sollte jedoch vor allem die dezentralisierte Entscheidungskompetenz der Bankenniederlassungen sein, die die Finanzierung der von den Unternehmen in Eigenregie getroffenen Maßnahmen ermöglichen sollten. Doch die politischen Entwicklungen hatten einen erheblichen Einfluß auf die weitere Gestaltung des Kreditsystems der Tschechoslowakei genommen. Nur wenige Bestimmungen der Reform wurden abgeschafft. Ihre Substanz, nämlich die selbsttätigen Funktionen des Kredites als Bestandteil des dezentralisierten Steuerungsmodells, wurde aber bedeutend abgeschwächt5. Die Kreditpolitik wurde dem vorherrschenden Ziel, der Bekämpfung der Inflation — 1967 stieg der Geldumlauf um 13 % aber 1968 bereits um 24 %, 1968 wurden Investitionskredite in der Höhe von 16 Mrd. Kcs vergeben, d.h. 1,55 Mrd. Kcs mehr als in der Gesamtperiode 1960 bis 1967 — untergeordnet.6 Die stärkere Limitierung der Kredite bewirkte, daß sich der Kreditanteil an den Umlauffonds der Volkswirtschaft, der sich binnen des Jahres 1968 von 51,5 % auf 65,3 °/o erhöhte, in den Jahren 1971 bis 1973 zwischen 40,0 und 38,8 %7 stabilisierte. VI. Die gebremste Kreditreform in Polen Polen hat früher als andere Oststaaten die Reform des herkömmlichen Kreditsystems eingeleitet. Bereits Mitte der fünfziger Jahre wurde die schwerfällige und wenig effiziente Zuteilung der Umlaufmittel auf Grund von oben festgesetzten Normen für einzelne Lagervorräte abgeschafft, die Limitierung der Bankenkredite gelockert oder aufgehoben; 5 Der Finanzminister der CSSR, Ing. Leopold Ler äußerte sich über die Fehlleistungen der Reform 1966/1968 folgendermaßen: „Die Reform hat nicht nur die Rolle des Staatsbudgets, sondern auch die des Kredites überschätzt. Der Kredit sollte die Einkünfte korrigieren, die Mängel des Steuerungssystems nivellieren und bei Bekämpfung der inflatorischen Tendenzen die Funktion des Währungsregulators ausüben. Allzu viele Steuerungsaufgaben des Staatsplanes wurden dem Staatsbudget und dem Kredit übertragen, die sie in einer sozialistischen Wirtschaft nicht ausführen konnten." Vgl. Finance a uvir, 5/1975, S. 297. 6 Statisticka Roienka CSSR 1974, S. 197 und 194. 7 Ibidem, S. 194. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.9.1.126 | Generated on 2023-01-16 13:32:55