Gesellschaftspolitik – Sozialpolitik – Volkswohlfahrtspolitik
Abstract
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Full text
Albrecht, Gerhard Article Gesellschaftspolitik – Sozialpolitik – Volkswohlfahrtspolitik Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Albrecht, Gerhard (1961) : Gesellschaftspolitik – Sozialpolitik – Volkswohlfahrtspolitik, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 81, Iss. 4, pp. 1-35, https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290972 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Gesellschaftspolitik Sozialpolitik — VolkswohKahrtspolitik* Von Gerhard AI brecht - Marburg/Lahn I Die Zeit liegt noch nicht lange zurück, in der in Wissenschaft und Praxis allgemeines Einverständnis darüber bestand, um was es sich handelte, wenn von Sozialpolitik die Rede war. Die Übereinkunft der Wissenschaft über das Erkenntnis objekt ihrer Teildisziplin „Sozialpolitik" hatte sich durchgesetzt. Man war sich einig darüber, daß Sozialpolitik in Zusammenhang mit der „sozialen Frage" und diese mit der jeweils bestehenden Wirtschaftsverfassung, der ihr entsprechenden Differenzierung der Wirtßchaftsgesellschaft und der durch sie bedingten sozialen Gruppenbildung steht. Bei allen Abweichungen im einzelnen waren die fast allen wissenschaftlichen Begriffsbestimmungien gemeinsamen Merkmale deß als Sozialpolitik bezeichneten Erscheinungsbereiches «die folgenden: Er umfaßt die Einrichtungen und Maßnahmen vornehmlich ider öffentlichen Hand zugunsten der durch ihre Stellung in fder Wirtschaft benachteiligten und gefährdeten Gruppen ider Wirtschaf tsgeisellßchaft; diese Einrichtungen und Maßnahmen stehen im Dienste des Ausgleiches der Interessenunterschiede und -gegensätze zwischen den Gruppen der Wirtschaftsgesellschaft; der Ausgleich hat die Wahrung und Förderung des Gesamtwohles der Gesellschaft zum Ziel, um deren möglichst vor Störungen, die ihren Ursprung in den Interessengegensätzen der Gruppen der Wir tschaftsgesellschaft haben, freie Entwicklung zu gewährleisten. Kein Mensch wäre auf den Gedanken gekommen, die staatlichen Versorgungsleistungen etwa zugunsten der Kriegsopfer oder zugunsten der Familien der zur Fahne Einberufenen oder die Leistungen der Armenpflege, der öffentlichen Fürsorge, der freien Wohlfahrtspflege als dem durch den Zusammenhang mit der beste- * Den Ausgangspunkt dieser Abhandlung bildet ein von ihrem Verfasser in der Arbeitssitzung des sozialpolitischen Ausschusses der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften in Frankfurt am 7. Oktober 1960 gehaltenes Referat. Es ist hier versucht worden, einige Folgerungen aus der an das Referat anschließenden, aber aus Zeitmangel nicht zu einem befriedigenden Abschluß gelangten Diskussion zu ziehen. 1 Schmollers Jahrbuch 81, 4 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
2 Gerhard Albrecht 386 henden Wirtschaftsverfassung und mit der ihr entsprechenden sozialen Gruppendifferenzierung abgegrenzten Aufgabenbereich der Sozialpolitik zugehörig anzusehen. Vielmehr wurde unter den sozialen Hilfeleistungen unter dem Gesichtspunkte der Herkunft sozialer Nöte und Mißstände, der Motive der Hilfeleistung und des mit ihr verfolgten Zweckes unterschieden zwischen 1. öffentlicher Versorgung (z. B. Kriegsopferversorgung), 2. öffentlicher (vornehmlich kommunaler) und privater Wohlfahrtspflege (im Sinne des nicht gesetzesgebundenen Wirkens der kommunalen Selbstverwaltung und der freien Wohlfahrtsverbände, wie der Inneren Mission und Caritas, des Roten Kreuzes und der Arbeiterwohlfahrt u. a.) sowie öffentlicher Fürsorge — nach der jüngsten Gesetzesterminologie ,, Sozialhilfe46 — (allgemeine Wirtschaftsfiirsorge oder Hilfe zum Lebensunterhalt — nach der neuen LegalterminoJogie zur Unterscheidung von der Hilfe in besonderen Lebenslagen, nämlich u. a. Mütterund Säuglingsfürsorge; Jugendfürsorge; Kriegsopferfiirsorge [im Unterschiede zur Kriegsopferversorgung]; Krüppel-, Taubstummen-, Blindenfürsorge) und 3. Sozialpolitik (z. B. Arbeit nehmerechutz, Sozialversicherung;, Tarifvertragswesen u. v. a.). Dieses Einverständnis ist seit einiger Zeit einer allgemeinen Tatbestandsund Begriffeverwirrung gewichen. In den Verlautbarungen der Regierungen unid Verwaltungen, «der Parteien und Interessenverbände, in den P.arlamentsdebatten und in «der Presse, aber auch in der wissenschaftlichen Literatur schillert der Begriff „Sozialpolitik"' in allen Farben; wo daß Wort auch fällt, wird mit ihm bald dies, bald das bezeichnet; es fehlt an einer klaren Konzeption, wie sie früher vorhanden gewesen ist, darüber, was Aufgabe und Ziel der Sozialpolitik und welcher Art ihre Mittel sinid. Es ist doch kennzeichnend, daß auf der Tagung ider „Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft" im Januar 1959, auf (der über „sinnvolle und sinnwidrige Sozialpolitik" verhandelt wurde, ein Tagungsteilnehmer, nachdem schon eine Reihe trefflicher Referate und Diskussionsreden gehalten worden waren, die nach deren Inhalt durchaus berechtigte Frage stellte, was denn hier eigentlich unter Sozialpolitik verstanden würde oder werden sollte1. In einem angesehenen Blatte war vor einiger Zeit zu lesen, die Sozialpolitik sollte, statt immer neue „versorgungsstaatliche" Maßnahmen zu treffen, sich «doch lieber der Lösung der Fragen der Waisservenschmutzung, der Luft Verpestung und des Dauerlärms annehmen, die offenbar von dem Verfasser der Notiz als passende Gegenstände sozialpolitischer Aktivität angesehen werden. 1 Tagungsprotokoll Nr. 12 der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft: Sinnvolle und sinnwidrige Sozialpolitik (Ludwigsburg 1959), S. 80. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
387 Gesellschaftspolitik 3 Der Ursprung solcher Sachund Begriffsverwirrung fällt in Deutschland mit der Errichtung der nationalsoizialißtischen Gewaltherrschaft zusammen. Mit der aus rein politischer Sicht dekretierten „Volksgemeinschaft" sollte das Erfordernis einer Politik hinfällig geworden sein, die dem Ausgleich von Intereßsenunterschie'den und -gegensätzen innerhalb der WirtschaftsgeseIischaft zu dienen bestimmt war, da es solche par ordre de mufti nicht mehr gab. Von Soziallpolitik im Sinne der vorausgegangenen Zeit zu sprechen, wurde als so etwas wie ein Verstoß gegen die Volksgemeinschaft verpönt und darum Sozialpolitik in Sozialverwaltung umgetauft, und so gab es bald auch im Bereiche der Wissenschaft anstelle der früher zu hohem Ansehen gelangten sozialwissenschaftli che n Teildisziplin ,^Soizialpoiiti|k" nur noch eine Lehre von der Sozialund Arbeitsverwaltung. Nach 1945 trat dann Gerhard Mackenroth mit seiner aus den Zeitverhältnissen nach dem Zusammenbruch geborenen Konzeption auf den Plan; ihren Ausgangspunkt bildete die Erkenntnis von den nach dem «weiten Weltkrieg und seinen Folgen eingetretenen Veränderungen des Gesamtbildes von Wirtschaft und Gesellschaft. Madienroth hat das, was er unter Sozialpolitik verstand, auf der Berliner Sondertagung des Vereins für Sozialpolitik 1952 in seinem auf ihr gehaltenen Referat über „Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan" dargelegt und einer weiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Grundanlieigen der Sozialpolitik ist hiernach „immer gewesen und ist es auch heute2, "das Elend, einfach -das nackte äußere Elend in der Welt auszurotten" (a.a.O. S. 56). Trifft das zu — es entspricht freilich durchaus nicht dem bis dahin von dier Wissenschaft vertretenen Begriffsinhalt der Sozialpolitik —, (dann besteht ihre Aufgabe nicht mehr in der Stützung einer „sozial ischwachen Arbeiterklasse" (S. 40), also einer einzelnen Gruppe der Wirtschaftßgesellschaft; es sind vielmehr inzwischen große Teile auch anderer Schichten notleidend geworden (Vertriebene und Flüchtlinge, Kriegsgeschädigte aller Art, Sozialrentner, außer den Arbeitern aber auch Handwerker und bäuerliche Landwirte u. a.). Die Aufgaben der Sozialpolitik sind daher nicht mehr „schichtenspezifisch"; sie sind vielmehr „qualitativ total" geworden. „Anstelle einer Klasse muß heute Objekt der Sozialpolitik die Familie werden, und zwar quer durch alle Klassen und Schichten, es gibt -da überhaupt keine Unterschiede mehr" (S. 52). Damit sind ihre Aufgaben auch quantitativ bedeutend angewachsen, und die Sozialpolitik ist zu einem integrierenden Bestandteil des volkswirtschaftlichen Kreislaufes geworden, sie hat aufgehört, diesem 2 Verhandlungen auf der Sondertagung in Berlin am 18. und 19. April 1952. Schriften des Vereins für Sozialpolitik — Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften — Neue Folge, Band 4. Berlin 1952. S. 39 ff. 1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
4 Gerhard Albrecht 388 gegenüber nur noch eine Randerscheinung zu sein (S. 40). Da nach Mackenroth die Elendsbekämpfung die Grundaufgabe der Sozialpolitik ist, ihr Grundmittel also die Einkommenßhilfen sind, handelt es sich für ihn bei ider Sozialpolitik im wesentlichen um den der EinkommensumVerteilung dienenden Aufwand, die budgetierungsfähigen „Sozialleistiungen" (S. 41, 43 und 46). Für eine so verstandene, der Einkoimmensumverteilung, vor allem in Gestalt des Familienlastenau&gleichis, der „sozialpolitischen Großaufgabe des 20. Jahrhundert", <defi „einzig sozial sinnvollen Lastenausgleichis" (S. 58/59), dienende Sozialpolitik, deren Aufgabe darin besteht, das auf unzureichender Verfügung irgend welcher Glieder der Gesellschaft über Existenzmittel beruhende Elend in der Welt auszurotten, versteht sich die Ignorierung der Unterschiede von Herkunft und Art der das Elend begründenden Schädigungen (S. 43/44) von selbst und ist demgemäß auch eine Differenzierung des Sozialaufwandes nach Geschädigtengruppen und eine Unterscheidung nach den Hilfeleistungsmethoden, etwa als Sozialversicherung, Sozialversorgung und Sozialfürsorge, unbegründet (S. 41). Das Neue der sozialpolitischen Konzeption Mackenroths, der Unterschied zwischen dem von ihm akzentuierten Heute und Gestern der Sozialpolitik liegt nicht darin, daß heute die Sozialpolitik mitten im volkswirtschaftlichen Kreislauf und im Ganzen des Aufbaues der Gesellschaft als deren integrierender Bestandteil steht und diese beiden mitbestimmt und mit ihnen durch vielseitige Wechselwirkungen verbunden ist; er liegt auch nicht in der Erkenntnis der Notwendigkeit, die Soizialpolitik auf die für ihre Funktionsfähigkeit erforderliche Intaktheit der Wirtschaft abzustimmen und mit ihr zu koordinieren (S. 40). Dies alles gilt immer und überall, wann und wo Sozial-, Versorgungsund Fürsorgepolitik betrieben wird, nur daß ihm heute aus Gründen ihrer umfangeund leistungsmäßigen Entfaltung größeres Gewicht als früher zukommt. Das Neue ist vielmehr die Einengung der Sozialpolitik auf die Aufgabe der Gewährung von Einkommenshilfen und zugleich ihre Erweiterung durch die ihr zugesprochene Erfüllung dieser Aufgabe ohne Rücksicht auf die Ursachen der Hilfsbedürftigkeit und damit auf beistimmt abgegrenzte Personenkreise im Wege der Einkommensumverteilung mit allen hieraus sich ergebenden, vor allem den personalen Wirkungsbereich der Sozialpolitik ausweitenden Folgerungen (die zum Teil auch sehr beachtenswerte Anregungen für bestimmte Teilaufgaben, die der Sozialpolitik nach ihrer früheren Begriffsbestimmung gestellt sind oder gestellt werden können, enthalten). Wie Mackenroth, so geht auch Achinger 3 scharf mit der Sozialpolitik früherer Konzeption (im folgenden der Kürze halber als 3 In seiner Schrift „Sozialpolitik als Gesellschaftspolitik", Hamburg (1958). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
389 Gesellschaftspolitik 5 „alt© Sozialpolitik" bezeichnet) in<s Gericht. Sie habe es nur mit einem Teilaspekt der Gesellschaft zu tun gehabt; sie habe sich in dieser zu beanstandenden Beschränkung mit dem Versuch begnügt, „in dem Gigantenkampf der Zeit, der Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit, den Sanitäter zu spielen"; sie sei „aus politischtaktischen Gründen ... ein schwankendes Gebilde" gewesen, „das seine Diaseinsberechtigung und seinen Sinn nur der jeweiligen Situation verdankt"; sie sei allein aus dem Kampfe gegen den Sozialismus4 hervorgegangen und habe kein anderes Ziel gehabt, als die gegebene Machtverteilung in Gesellschaft und Wirtschaft erhalten zu helfen; dann aber habe sie den Charakter eines Mittels „zur Veränderung, ja Auflösung der bestehenden Wirtschaftsordnung" angenommen, wobei ihre Zielrichtung allein der Fortschritt der Arbeiterklasse bestimmt habe (S. 58/59). Es läge nahe, diese die Motive, Ziele und Methoden der alten Sozialpolitik verzerrende und zum Teil sogar politisch eigensüchtiger Absichten verdächtigende und idamit zugleich diejenigen Vertreter der Wissenschaft von der ¡Sozialpolitik, deren Lehren an ihrem Aufbau und ihrer Entwicklung erheblichen Anteil gehabt haben, treffende Kritik — eine nach der Art ihrer Formulierungen der Wirkung auf weniger Unterrichtete sichere Kritik — einer Antikritik zu unterziehen. Darauf soll hier verzichtet werden. Ich habe in meiner Besprechung5 der Achingerschen Schrift in den „Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik" zu /zeigen versucht, daß sie auf einer 4 Gewiß ist, um ein besonders häufig herangezogenes Beispiel für die antisozialistische Richtung der Sozialpolitik anzuführen, Bismarcks Sozialpolitik zeitweise gegen die Träger der „sozialistischen Bewegung", die Sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften, gerichtet gewesen (Sozialistengesetz!). Aber ihre durchgehende Frontstellung gegen den Liberalismus seiner Zeit widerlegt die Behauptung, sie hätte ihm einseitig zur Bekämpfung des Sozialismus gedient. Als der preußische Handelsminister von Itzenplitz bestimmte Staatseingriffe zugunsten der wirtschaftlich Schwächeren als gleichbedeutend mit einem Siege des sozialistischen Prinzips erklärt hatte, hielt ihm Bismarck entgegen, ihm erscheine „die sozialpolitische Aktion der herrschenden Staatsgewalt als das einzige Mittel", der den bestehenden Staat negierenden „ sozialistischen Bewegung4 Halt zu gebieten und dieselbe insbesondere dadurch in heilsame Wege zu leiten, daß man realisiert, was in den sozialistischen Forderungen berechtigt erscheint und im Rahmen der gegenwärtigen Staatsund Gesellschaftsordnung verwirklicht werden kann . . .". Ein früherer Versuch dieser Art, der zeigt, daß Bismarck im Sozialismus auch positiv zu beurteilende Gedanken erkannt hatte, war die Förderung Lassalles zur Verwirklichung seiner produktivgenossenschaftlichen Pläne. Man wird Bismarcks Sozialpolitik — und das gilt auch für seine Nachfolger im Kanzleramt — nur gerecht, wenn man sie als einen Teil der Staatspolitik, als eine nach den Staatsnotwendigkeiten ausgerichtete, als eine Politik versteht, die „auf das Wohl der staatlich geeinten Gemeinschaft" zielt. — Siehe hierzu Hans Rothfels, Prinzipienfragen der Bismarckschen Sozialpolitik, wieder abgedruckt in: Bismarck, der Osten und das Reich (Darmstadt 1960), besonders SS. 174 und 168. 5 Bemerkungen zu einer neuen Theorie der Sozialpolitik, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Band 171, Heft 5—6 (1959), S. 23 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
6 Gerhard Albrecht 390 ihr tatsächliches Anliegen mißdeutenden Interpretation der alten Sozialpolitik beruht. Nur darauf muß hingewiesen werden, daß eine solche, -die wesentlichen Grundlagen der Sozialpolitik, wie sie im 19. Jahrhundert geübt und von »der Wissenschaft verstanden wurde, in Frage stellende Kritik von denen, an (die sie sich richtet (oder die sich von ihr angesprochen fühlen), nur als Ausgangspunkt für die Begründung einer von derjenigen der alten Sozialpolitik nicht nur in der Beurteilung einzelner ihrer Einrichtungen und Maßnahmen, sondern ihrer Motive, Ziele und Metholden abweichenden Auffassung darüber, was Sozialpolitik ist, welche Aufgabe ihr zufällt, verstanden werden kann. Und das scheint mir in den Grundzügen des Inhaltes der Achingerschen Schrift seine Bestätigung zu finden, wie im Nachfolgenden zu zeigen versucht werden soll, indem das die Achingersche von der alten Konzeption der Sozialpolitik Unterscheidende herausgearbeitet wird. Aus Adlingers kritischen Einwänden ergibt sich, daß er mit Mackenroth in der Ablehnung einer schichtenoder gruppenspezifisch bestimmten Sozialpolitik übereinstimmt; Sozialpolitik ißt nach ihm „ein umfassendes Einwirkungsgebiet innerhalb der Gesamtgesellschaft" (a.a.O. S. 58). Übereinstimmung mit Mackenroth besteht auch darin, daß Achinger der Unterscheidung der verschiedenen Arten der Hilfeleistung nach der Herkunft und Art der zu bekämpfenden Notstände keine Bedeutung beimißt; „der Unterschied der Träger und der gesetzlichen Motivationen der Leistungen spielt für den einzelnen (auf den nach der neuen Lehre die Sozialpolitik abgestellt ist) keine erhebliche Rolle" (S. 80). Dagegen weist Achinger der Sozialpolitik ein viel weiter gezogenes Feld der Wirksamkeit zu als Mackenroth, dessen Beschränkung auf die der EinkommensumVerteilung dienenden Sozialleistungen für ihn keine Gültigkeit hat. Achinger charakterisiert in seinem Buchtitel die von ihm vertretene Sozialpolitik als GeselLschaftspolitik in dem Sinne, daß sie es mit den Folgen des Proize&ses der Industrialisierung nicht für das Verhältnis der Gruppen der indußtriezeitalterlichen Wirtschaf tsgesellschaift, sondern für die Lebensformen der Bevölkerung zu tun hat. Die Folgen der Industrialisierung für die Lebensformen der Gesellschaft sind vor allem daß Ergebnis der durch Aufkommen und Ausbreitung des Fabrikwesens ausgelösten Wanderunigen, der der Industriewirtschaft eigenen neuartigen Arbeiteformen, der ihr entsprechenden Einkommensformen und der „damit einhergehenden Wandlungen der Familie und des generativen Verhaltens" (S. 23). Die einseitige Orientierung der Sozialpolitik an der Arbeiterfrage habe den Blick für diese die Gesamtgesellschaft ergreifenden, die Lebensformen der gesamten Bevölkerung verändernden Folgen der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
391 Gesellschaftspolitik 7 Industrialisierung verschleiert. Nur und erst mit der Zurückdrängung des Zusammenhanges ider Sozialpolitik mit der Arbeiterfrage (also ihrer gruppenmäßigen Ausrichtung) vermöge dieser umfassende und allgemeine Aspekt, die grundlegende Veränderung der Lebensformen in der Industriege/sellschaft, zum klaren Bewußtsein zu gelangen, und damit gewinne (dann auch die Sozialpolitik den ihr zukommenden Sinn und Auftrag, als „ein umfassendes Einwirkunigsgebiet innerhalb der Gesamtgesellschaft" (S. 58) an der Schaffung neuer Lebensformen mitzuwirken. II 1. Der am meisten in die Augen (Springende Bestandteil der gegenwärtig in so» reichem Maße ausgeteilten Sozialle iß tungen sind die aus den verschiedensten Anlässen, an 'die verschiedensten Personenkreise, in den verschiedensten Formen gewährten Einkommenshilfen. Auf sie, auf das durch sie aufgeworfene Problem der „zweiten Einkommensverteilung" und ihre Bedeutung für den Wirtschaftskreislauf, aber auch auf die Möglichkeiten von (und (zugleich Bedenken gegen) Überschneidungen und Kumulationen im Zuge des Prozesses der Einkommenisum,Verteilung nachdrücklichst hingewiesen zu haben, war eines der allgemein anerkannten (bis (zur Stunde in der Praxis aber leider ziemlich wirkungslos gebliebenen) Verdienste, die sich Macken« roth durch seine sozialwissenschaftlicben Veröffentlichungen erworben hat. Die praktisch so erhebliche Bedeutung der Einkommenshilfen und der Umstand, daß ihnen Achinger einen besonders breiten Raum in seiner Schrift zumißt, rechtfertigen es, auch hier die Bedeutung der mit der Industrialisierung verbundenen neuartigen Einkommensformien für die Lebensformen der Bevölkerung in den Vordergrund zu rüdcen. Den Ausgangspunkt der Achingers che n Überlegungen hierzu bildet die in Übereinstimmung mit Mackenroth6 getroffene Feststellung, daß das frühere (ider bäuerlich-handwerklichen Welt eigene) „Besitzdenken" von dem Einkommensdeniken abgelöst worden ist. „Heute dominiert der Einkommensbegriff in allen Schichten66 (vom Verfasser hervorgehoben); „für die Masse der Bevölkerung . .. hat sich der Übergang vom Besitzzum Einkommens denken ohne die bürgerliche Z wischen pha s e [vom „bäuerlich-handwerklichen Besitzdenken zum Lohndenken des ,Arbeiters4"] vollzogen" (S. 33). Hierauf beruhe „die Hartnäckigkeit, mit der die .Sozialpolitik den Arbeitnehmer als den schlechthin Schutzbedürftigen bezeichnet. Gleichzeitig wird die bequeme Vorstellung beibehalten, daß der Landbesitzer, der selbstän6 Siehe diesen, a.a.O., S. 40: „Besitz und Eigentum sichern nicht mehr die Soziallage einer Familie üher Generationen." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
8 Gerhard Albredit 392 dige Handwerker, der Gastwirt eo ipso nicht schutzbedürftig seiii könne ..." (S. 34). Während das frühere („automatisch ans der Produktivität des Besitzes" gesicherte) Einkommen Haushalts-, Familieneinkommen gewesen ist, ist das Lohneinkommen entsprechend den neuen Arbeitsformen der industriellen Gesellschaft „zurechenbares Individualeinkommen". Da der Arbeitsertrag nicht der Familie, sondern „«zunächst dem Individuum" zufällt, bleibt es „dann völlig offen, wie isich ein Familienverband .. . durch die Kombination von solchen Individualeinkommen wieder lebensfähig macht" (S. 34/35). Hier habe auch das Gefühl der wirtschaftlichen Unsicherheit seinen Grund, ihm „liegt das Faktum zugrunde, idaß die neue Einkommensform weit weniger als alle früheren geeignet ist, Individualeinkommen reibungslos in Haushaltseinkommen umzusetzen. Während die Gewohnheit, in Hautshalten zusammenzuleben und zu wirtschaften, beibehalten wird, werden damit zugleich Notlagen geschaffen, es werden Haushaltsmitgilieder von Unterhaltsmitteln entblößt, ganz unabhängig davon, daß die Summe aller Einkommen pro Kopf der Bevölkerung kräftig ansteigt" (S. 37). Dem so ausgeprägt individuellen Charakter des Arbeitseinkommens steht die Tatsache gegenüber, daß „alles Arbeitnehmereinkommen ... im höchsten Maße von Produktionsplänen abhängig ist, die weit oberhalb der Sphäre des einzelnen festgelegt werden und denen der Arbeiter völlig unterworfen ist" (S. 35). Aus dem Umstand aber, „daß jeder einzelne Erfolgsund Lohnanteil das Produkt einer fast unübersehbaren Kooperation sei", erklärt Adlinger einmal die „eigentümliche Form der Solidarität der Arbeiter", sodann aber auch „ihre verhältnismäßig igroße Bereitschaft, einer Umverteilung von Einkommen [durch Besteuerung und Beitragsleiistung] in ihrer Schicht zuzustimmen. Im Grunde ist das neue, ganz auf das freie Einzelindividuum zugespitzte Lohneinkommen gar nicht sakrosankt" (S. 36). Mit der Gegenüberstellung vom „Besitz" (Eigentum) und Einkommen zur Kennzeichnung des Unterschiedes der wesentlichen materiellen Existenzgrundlage in der voirindustriellen Zeit und im Zeitalter des Industrialismus mit seinen sozialen Folgen und den aus ihnen sich ergebenden Anforderungen an die der Förderung der Volkßwohlfahrt dienende Politik weist Achinger gewiß zutreffend auf eine für den Wandel der sozialen Verhältnisse unter dem Einflüsse der industriellen Entwicklung entscheidende Tatsache hin. Mit dem Satze aber: „Heute dominiert der Einkommensbegriff in allen Schichten" . verallgemeinert er einen Tatbestand, dessen nicht generelle, sondern nur oder doch vorwiegend spezifische Gültigkeit für Aufgabenstellung und Zielrichtung der modernen Sozialpolitik bestimmend gewesen ist. Die Dominanz des Einkommens ist für die mit dem Aufkommen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
399 Gesellschaftspolitik 15 Lebensformen der midustriezeitalterlichen Gesellschaft haben auf diesem Gebiet eine große Reihe ganz neuartiger Probleme aufgeworfen, die eine umfassende und allgemeine, also nicht auf die Bedürfnisse einer bestimmten Bevölkerungsgruppe abgestellte Lösung erfordern, die also auch nicht im Rahmen der mit gutem Bedacht für die Arbeitnehmerscbaft geschaffenen sozialen Krankenversicherung zu erfolgen vermochte. Andere Aufgaben, deren Erfüllung zur Behebung nachteiliger Folgen der Wirtschaftsentwicklung für die Gesellschaft sich als dringlich erwies, sind von gemeinnützigen, von ider freien Wohlfahrtspflege geschaffenen Organisationen und von 'der kommunalen Selbstverwaltung in Angriff genommen worden. Sie haben in manchen Bereichen sowohl dem Umfange als auch der Leistungsqualität nach eine Lösung gefunden, wie sie nur durch idie selbstlosen und opferbereiten Bemühungen von durch einengende Vorschriften und schematische Zumessungen nicht behinderten Trägern sozialer Hilfsarbeit, in der sich die erforderlichen materiellen Hilfen mit pflegerischen, vom Mensch zu Mensch wirkenden Bemühungen verbinden, erreichbar war. Vieles hiervon ist später in den Aufgabenbereich der öffentlichen Fürsorge übergegangen, zum nicht geringen Teil unter dem Einflüsse der vermögenvernichtenden Folgen des ersten Weltkrieges für die Träger der freien Wohlfahrtspflege, zum Teil aber auch unter dem Einfluß eines Wandels der Anschauungen in diesen Fragen, wonach der Rechtsanspruch auf Sozialhilfen unter bestimmten Bedingungen und strenge Leistungsregelung als zeitgemäßer Fortschritt galten, vielfach gefördert durch das Drängen und die Forderungen politisch einflußreich gewordener Verbände, in denen sich die soziale Bewegung ihr Aktionsinstrument geschaffen hatte. An Bemühungen, die Störungen, die mit dem Übergange zu von Grund auf veränderten Wirtschaftsverhältnissen für die Lebensformen der Gesellschaft verbunden waren, zu bekämpfen, die Bedingungen ihrer Anpassung an die neuen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten zu verbessern, und das heißt, die Aufgaben in Angriff zu nehmen, die nach Achinger den Kern der „entfalteten Sozialpolitik" des Industriezeitalters bilden, hat es also in Deutschland (wie in anderen Ländern) nicht gefehlt. Sie liefen neben den Maßnahmen her, die zugunsten der in besonderem Maße gefährdeten neuen Schicht der Lohnarbeiter im Interesse des wirtschaftsgesellschaftlichen Gruppenausgleichs ergriffen wurden; ihnen wurde in der Systematik der sozialen Aufgaben und Leistungen in der Praxis wie in der Wissenschaft eine Sonderstellung gegenüber den durch die Arbeiterfrage aufgeworfenen Problemen zugewiesen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
16 Gerhard Albrecht 400 III 1. Auch wenn Achinger 'die Frage, ob er mit der von ihm umrissenen „Soizialpolitik als Gesellschaftspolitik" die Notwendigkeit einer allgemeinen Neuorientierung der Sozialpolitik eine Auffassung, die sich, wie mir scheint, dem unbefangenen Leser seiner Schrift aufdrängen muß — hat begründen wollen, in den hierüber von Person zu Person geführten Erörterungen verneint hat, empfiehlt es sich doch, die (beiden — im Sinne der Achinigers eben Gedankengänge und der älteren Konzeption — der Sozialpolitik gestellten Aufgaben: Einwirkung auf die Gestaltung der Lebensformen der Bevölkerung im Industriezeitalter (der Kürze halber als neue Soizialpolitik bezeichnet) und Einwirkung im Sinne des wirtschaftsgesellschaftlichen Gruppenausgleichs (alte Sozialpolitik) einander antithetisch gegenüberzustellen und die Unterschiede der für ihre Erfüllung maßgebenden Ausgangspunkte (ihrer Motive), der ihnen gesetzten Ziele und der zu ihrer Erreichung angewandten Mittel umd Methoden aufzuweisen. Denn die Gewinnung möglichster Klarheit über die hier vorliegende Verschiedenheit der Aspekte, unter denen die (sozialen Probleme der Vergangenheit und Gegenwart gesehen werden, ist Voraussetzung für die Beantwortung der Frage, ob und wie sie sich gegenseitig als Teile einer der sozialen Wirklichkeit in umfassenderer Weise als bisher gerecht werdenden Betrachtung ergänzen. a) Die Kennzeichnung der Sozialpolitik als Gesiellschaftspoiitik im Titel der Achingerschen Schrift läßt den Unterschied seiner sozialpolitischen Konzeption gegenüber derjenigen ihrer früheren Vertreter nicht erkennen. Auch die alte Sozialpolitik war Gesellschaftspolitik. Sowohl die alte wie die neue Sozialpolitik hat es mit, wenn auch in verschiedener Weise, soziologisch relevanten Erscheinungen und Vorgängen zu tun. Wenn die Sozialpolitik Achingers, wie aus dem Titel seiner Schrift und ihrem Inhalt zu folgern ist, als Gesellschaftspolitik der alten Sozialpolitik gegenübergestellt erscheint, so soll damit offenbar zum Ausdrude gebracht werden, daß Objekt der Maßnahmen der Sozialpolitik nicht eine bestimmte Gesellschaftsgruppe, die Arbeitnehmerschaft — oder (allgemeiner und richtiger) überhaupt irgendwelche Einizelgruppen der nach bestimmten Positionsund Funktionsmerkmalen gegliederten Wirtschaftsgesellschaft — sind, sondern daß ihr Objekt die Gesamtheit der Einzelglieder der Gesellschaft unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen der Wirtschaftsgeseilschaft bildet. b) Die neue Sozialpolitik hat zum Ausgangspunkt , ihr sie verursachendes Moment ist die durch den Prozeß der Industrialisierung bewirkte Veränderung der Lebensformen der Bevölkerung. Was damit gemeint ist, wurde im Vorausgehenden zu zeigen versucht. Die alte OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
401 Gesellschaftspolitik 17 Sozialpolitik hat einen anderen Ausgangspunkt, nämlich das Verhältnis der Gruppen der Wirtschaftsgesellschaft untereinander, und zwar unter dem Gesichtspunkte der Bedeutung dieses Verhältnissies für Bestand und Entwicklung der Gesellschaft als Ganzem. (Es kann und soll hier unberücksichtigt bleiben, daß Achinger den Begriff der Sozialpolitik auf die Verhältnisse der industriezeitalterlichen Gesellschaft einschränkt, während die alte Lehre von der Sozialpolitik Gültigkeit für die Gesellschaft in ihrem historischen Wandel beansprucht, also den Fragen gilt, die sich aus dem Verhältnis der Gruppen der Wirtschaftsgeßellschaft ebenso in den alten Hochkulturen und in der Antike wie ¡in der vorindustriellen Zeit der nachantiken Welt und in deren Entwicklungsstadium des Industrialismus ergeben. Achinger beschränkt sich in seinen Überlegungen auf die von ihm so benannte „entfaltete Sozialpoilitik" (des Industriezeitalters), ihm geht es allein um die aktuellen Fragen der Gegenwart. Damit leistet er eine auch vom Standpunkte der Anliegen der alten Sozialpolitik fruchtbare Arbeit; denn auch unter ihrem Aspekt ist es notwendig, daß die in der Gegenwart sich stellenden Probleme nicht nach den Gegebenheiten der Anfänge des Industrialismus und seiner ersten Entwicklungsstadien gesehen werden, vielmehr die in Wirtschaft und Gesellschaft eingetretenen Änderungen volle Berücksichtigung finden. Die Beschränkung der Sicht aber auf die Gegenwart birgt die Gefahr in sich, daß mit der Ignorierung der Rolle, welche die soziale Frage im historischen Gesamtgeschehen spielt, der Blick für die geschichtsm ächtige Bedeutung verschleiert wird, die der sozialen Frage als dem Gegenstande der Sozialpolitik und damit ihrer Grundproblematik zukommt.) c) Aufgabe und Zweck der Sozialpolitik nach der neuen Konzeption ist es, auf die Gestaltung der Lebensformen der Bevölkerung, d. h. der Einzelglieder der Gesellschaft schlechthin, in dem Sinne einzuwirken, daß deren Wohlbefinden unter den durch den Prozeß der Industrialisierung geschaffenen Verhältnissen nach Möglichkeit gewährleistet wird. Aufgabe und Zweck der alten Sozialpolitik ist es, die zu allen Zeiten von der der jeweils bestehenden Wirtschaftsverfassung gemäßen Gruppengliederung der Wirtschaftsgesellschaft ausgehende, von den mit ihr notwendigerweise verbundenen Interessenunterschieden und -gegensätzen bestimmte soziale Dynamik in Bahnen zu lenken, deren Verfolgung es ermöglicht, die Gesellschaft als Ganzes, ihre Funktionsund Leistungsfähigkeit, damit zuletzt Volk und Staat vor Erschütterungen und tiefgreifenden Störungen zu bewahren. Für die Aufgabenund Zweckbestimmung der so verstandenen Sozialpolitik gilt die Kennzeichnung, die Rothfels7 für die Bismarcksche 7 Hans Rothfels, Bismarck und der Osten, in: Bismarck, der Osten und das Reich (Darmstadt 1960), S. 102. 2 Schmollers Jahrbuch 81, 4 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
18 Gerhard Albrechl 402 Sozialpolitik gegeben hat; ihr liegt der staatliche Ordnungsgedanke — Ordnung zwischen den Klassen (bzw. Gesellschaftsgruppen) — zugrunde; sie bezweckt Ordnung -der Gesellschaft im Staat. d) Die Mittel der neuen Sozialpolitik sind auf die Einzelglieder der Gesellschaft bzw. die letzte soziale Einheit der Gesellschaft, die Familie, im wirtschaftlichen Sinne den Familienhaushalt, gerichtet. Die Abwendung vom Unzuträglichkeiten in dieser individuellen bzw. Familiensphäre sind ihr Endzweck. Die Mittel der alten Sozialpolitik haben den Ausgleich zwischen den Gruppen der Wirtschaftsgesellschaft zum Ziel. Ihre Wirkung auf deren Einzelglieder ist nicht Endzweck, sondern nur wiederum Mittel zu dessen Erreichung, des Ausgleichs der Positionsund Interessenunterschiede der Gruppen der Wirtschaftsgesellschaft. Sie finden daher auf diejenigen Gruppen der Wirtschaftsgesellschiaft und ihrer Zugehörigen Anwendung, die infolge ihrer Stellung in ihr benachteiligt, u. U. in ihrer Existenz gefährdet sind. Soweit sie, wie etwa in .der Form der Sozialversicherung, als Einkommenshilfe zur Anwendung kommen, ist die materielle Besserung der Lage der Gruppenzugehörigen nicht Endzweck, sondern eines der Mittel, um gruppenausgleichend zu wirken und dadurch dem Wohle der Gesamtgeseilschaft zu dienen. Achingers Einwand (der eich mit demjenigen Mackenroths deckt), daß sehr viele Angehörige anderer Bevölkerungskreise in höherem Maße als die Arbeitnehmer, besonders auf Grund von Einwirkungen und Folgen des Krieges, schutzbedürftig sind (oder waren), verkennt, daß im Sinne der alten Sozialpolitik der individuell gewährte Schutz nicht Endzweck, sondern Mittel zum Zwecke der Förderung des Wohles der Gesellschaft als Ganzen ist. (So ist es auch ein Mißverständnis, daß nach Meinung der Vertreter der Sozialpolitik im überkommenen Sinne Handwerker und Bauern, oder wer immer es sei, nicht auch schutzfoedürftig sein könnten. Ihre Meinung war und ist es vielmehr, daß die ihnen gegebenenfalls selbstverständlich auch zukommende Hilfeleistung nach anderen Gesichtspunkten, mit anderen Mitteln zu gewähren sei, sofern es .sich um individuelle Nöte, und nicht solche der wirtschaftsgesellschaftlichen Gruppe, der sie angehören, handelt, als denen, die den Motiven und Zielen der Sozialpolitik als Institution des sozialen Gruppenausgleichs im Dienste der Gesamtgesellschaft entsprechen. In früheren Geschichtsperioden haben die Verhältnisse im Handwerk und vor allem in der Landwirtschaft die Sozialpolitik auf den Plan gerufen. Es spricht vieles dafür, daß die Sozialpolitik der Gegenwart und Zukunft angesichts der den wirtschaftlich selbständigen Mittelschichten drohenden und das wirtschaftsgesellschaftliche Gleichgewicht störenden Gefahren hier vor neuen Aufgaben steht.) Unter den Mitteln der alten Sozialpolitik tritt im Laufe der Zeit die Bedeutung der materiellen Existenzhilfen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
403 Gesellschaftspolitik 19 vor solchen Maßnahmen zurück, die der Menschenwürde der wirtschaftlich Unselbständigen Geltung verschaffen, dem begründeten Verlangen der in unselbständiger Stellung Wirtschiaftßtätigen Rechnung tragen, aktiv und als gleichberechtigte Glieder der Wirtschaftsgesellschaft an der Gestaltung ihres eigenen Schicksals teilzunehmen. 2. An die Vertreter der neuen Sozialpolitik ißt die Frage zu richten, ob sie der Meinung sind, daß die Probleme, an deren Lösung mitzuwirken das Anliegen der Sozialpolitik im überkommenen Sinne war, obsolet geworden sind oder an Dringlichkeit verloren haben, etwa als Ergebnis der Entwicklung in den jüngsten Phasen des IndustrialLsmus. Nach der sozialpolitischen Konzeption Mackenroths ist die Frage offenbar im bejahenden Sinne izu beantworten. Dem ist entgegenzuhalten: in einer nicht zentral dirigierten Wirtschaft ist ein Zustand im Verhältnis der wirtschaftsgesellschaftlichen Gruppen ohne einander widerstrebende und daher ausgleichßbediirftige Interessenstrebungen, die sich ohne geeignete Gegenwirkung leicht zu dem Gesamtwohl abträglichen Gegensätzen mit der Folge ihres kämpferischen Austrags entwickeln können, nicht denkbar. Das hiermit verbundene Risikofür den soizialen Frieden und die zur Sicherung hiergegen zu ergreifenden Maßnahmen sind und werden immer der Preis bleiben, den die Gesellschaft für die Bewahrung der Freiheit zu entrichten hat. In der Achinger sehen Schrift finden sich dagegen Hinweise, daß er den diesem gesellschaftlichen Sicherungserforderniß dienenden Auftrag ider Sozialpolitik auch für die Gegenwart als gültig anerkennt8. Die Ausschließung ¡aber der mit der Arbeiterfrage — und nicht mit ihr allein, sondern prinzipiell mit der Gruppengliederung der Wirtschaftsgesellschaft, die »auch nicht nur den Charakter der klassenmäßigen Gegensätzlichkeit zu tragen braucht — gestellten Probleme aus der Behandlung der Sozialpolitik9 läßt sich schlecht mit dem im Titel der Schrift „Sozialpolitik als Gesellschaftßpolitik" bezeichneten Anliegen in Einklang bringen; denn er bringt, wie hervorgehoben wurde (III, 1), auch das gesellschaftspolitische Anliegen der alten Sozialpolitik zum Ausdruck. So besteht Anlaß zu der Vermutung, daß nach Achingers Meinung die durch die Arbeiterfrage aufgeworfenen Probleme ihre Lösung auch durch die Maßnahmen der der Einwirkung auf die Gestaltung der Lebensformen der Bevölkerung dienenden Sozialpolitik zu finden vermögen, da diese — nach Madienroths For8 So sagt Achinger im Hinblick auf die Arbeiterfrage, es werde von ihm nicht behauptet, daß diese „als solche, etwa als Produkt der Klassengegensätze, in der Gegenwart nicht mehr existiere" (a.a.O., S. 13). 9 Mit den Worten: „Der Antagonismus der heutigen Klassen als offenes oder latentes wirtschaftliches Agens ist nicht unser Gegenstand", den vielmehr der „Bereich der Sozialpolitik, wie er sich in unserem Jahrhundert und insbesondere in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt hat", bildet (a.a.O., S. 13). 2* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
20 Gerhard Albrecht 404 mulierung — nicht schichtenspeizifischen, sondern totalen Charakter trägt, in ihren Wirkungsbereich daher auch diejenigen Tatbestände und Vorgänge einbezogen sind, die das Objeikt der Sozialpolitik alter Konzeption bilden. Wenn das die Meinung ist — wofür der von Achinger verschiedentlich hervorgehobene Umstand sprechen könnte, daß wichtige, der Einwirkung auf die Lebensformen der Bevölkerung dienende Maßnahmen aus -solchen hervorgegangen sind, die als Mittel der alten Sozialpolitik gedient haben —, so ist dem entgegenzuhalten: Die Zielklarheit des Handelns wie das Bewußtsein der ihm nach der Aufgabenstellung, die seine Richtschnur bildet, und nach den Umständen, unter denen es sich abspielt, gezogenen Grenzen müßte leiden, wenn nicht (zwischen den durch die soziale Frage, d.h. die wirtscbaftsverfassungsbedingten Spannungen zwischen den Gruppen der Wirtschaftsgesellschaft, und den durch Unzuträglichkeiten im individuellen Dasein und dessen materiellen Grundlagen aufgeworfenen sozialen Problemen unterschieden würde. Die soziale Frage, die durch sie ausgelöste soiziale Dynamik, wie sie sich auch in der Gegenwart deutlich genug in den Auseinandersetzungen der wirtschaftsgesellschaftliehen Gruppenorganisationen äußert, ist ein so schicksalhaftes Element des geschichtlichen Geschehens, daß aller Anlaß besteht, die zu ihrer Meisterung aus Gründen des Volksund Staatswohls erforderlichen Entscheidungen allein aus dieser Sicht zu treffen, auch — und ganz besonders — dann, wenn alte Parolen der sozialen Bewegung, wie die klassenkämpferischen, durch neue, wie etwa die Forderung einer „wirtschaftsdemokratisch" orientierten Umgestaltung der bestehenden Wirtschaftsverfa&sung mittels kollektiv gelenkter wirtschaftlicher Arbeitnehmer-Mitbestimmung10, abgelöst werden. Es handelt sich bei .dem, was dort und hier als Aufgabe und Ziel der Sozialpolitik vertreten wird, um grundverschiedene Dinge, i&o daß mit den dort empfohlenen Aktionen nicht die hier ins Auge gefaßten Probleme gelöst werden können. Dort geht es um das selbstverständlich immer zu erstrebende und erforderlichenfalls durch hierzu geeignete Maßnahmen zu fördernde Wohlbefinden der Bevölkerung, der Familien und der Einzelnen, hier dagegen um eine der Grundbedingungen, von denen die Sicherung der Existenz, die Leistungskraft, die Befähigung von Volk und Staat abhängt, den ihnen immer neu gestellten Aufgaben, deren Erfüllung immer neu von Gegenkräften im Innern wie von außen bedroht ist, gewachsen zu sein. 3. Es ist offensichtlich, daß alle Überlegungen, Aussprachen und Auseinandersetzungen über die dem in Deutschland bestehenden Wirtschaftssystem, der Marktwirtschaft, und der ihr gemäßen Wirt10 Von dieser „wirtschaftsordnungspolitischen" ist die „sozialpolitische" Mitbestimmungsforderung zu unterscheiden (wie ich in einer besonderen Studie darlegen zu können hoffe). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
405 Gesellschaftspolitik 21 schaftspolitik angemessene „sozialpolitische" Aktivität, die gegenwärtig in der Öffentlichkeit — in den Regierungsämtern, in den Parlamenten, in den Organisationen der Interessentengruppen, in der Presse — einen «so breiten Raum einnehmen, unter der weitverbreiteten Unklarheit über die Verschiedeniartigkeit der Anlässe zu sozialem Eingreifen und der mit ihm bezweckten Wirkungen leiden. Es ist — z. B. in den zu Beginn dieser Darlegungen erwähnten Verhandlungen der Aktionsigemeinschaft Soziale Marktwirtschaft über «sinnvolle und sinnwidrige Sozialpolitik11 — der Wissenschaft nicht zu Unrecht vorgeworfen worden, daß sie es verabsäume, Wegweiser für die Orientierung in den sozialen Fragen errichten zu helfen. Die der Wissenschaft zur Erfüllung dieser ihr unbezweifelbar obliegenden Aufgabe zur Verfügung stehenden Mittel sind die Analyse der Tatsachen und die Klärung der Begriffe. Für diese Begriffsklärung stellt es, wie ich meine, einen unerläßlichen Beitrag dar, in Erinnerung zu bringen, welcher Aufgabenbereich bisher mit dem Begriff ^Sozialpolitik" in Praxis und Wissenschaft seine Abgrenzung gefundein hatte. Hier und da begegnet man der Meinung, gerade das vermöge wenig zur Klärung beizutragen; denn mit dem Wandel der Gegebenheiten in der Wirklichkeit änderten sich auch die Begriffsinhalte. Es wird hier u. a. auf den Begriff „Sozialismus" hingewiesen; Sozialismus sei um die Mitte des zwanzigsten Jahrhunderte etwas anderes als etwa ein Jahrhundert zuvor. Wie bedenklich es jedoch ist, das Wort Sozialismus zur Kennzeichnung von Erscheinungen und Vorgängen oider auch von gedanklichen Konzeptionen unter historischen (materiellen und geistigen) Bedingungen zu verwenden, die sich grundlegend von denen zur Zeit seiner ursprünglichen Prägung unterscheiden, und das damit zu begründen, daß unter dem Einfluß geschichtlicher Wandlungen der in dem Wort „Sozialismus" sich ausdrückende Begriffsinhalt eine Änderung erfahren hat, wird durch den Hinweis auf Sinnverfälschungen deutlich, wie sie offenkundig etwa in der Kennzeichnung der Platonschen Lehre von der rechten Ordnung von Gesellschaft und Staat als Sozialismus oder aber in der jüngsten Zeit angehörenden Wortprägungen wie „Preußischer Sozialismus" (Oswald Spengler) oder giar wie „Nationalsozialismus" oder „Deutscher Sozialismus" (Werner Sombart12) ihren Ausdruck gefunden haben. Sozialismus meint nicht irgendeine Art der Gesellschaftsund Wirtschaftsgestaltung, sondern eine solche, die bestimmte, wenn auch auf verschiedenen Wegen und in unterschiedlichen Formen izu verwirklichende Grundelemente aufweist, die den Verkündern einer glücklicheren Zukunft der Menschheit — an11 a.a.O., u. a. S. 78. 12 Siehe hierzu des Verfassers Stellungnahme in den Jahrbüchern für Nat. und Stat., Band 140 (1934), S. 601 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
22 Gerhard Albrecht 406 gefangen von den Utopisten des ausgehenden Mittelalters über ihre Nachfahren im 17. und 18. Jahrhundert und die rationalistischen Gesellschaftsgestalter bis zu den Vertretern des wissenschaftlichen Sozialismus — gemeinsam sind: die Ersetzung der dezentralisierten durch eine irgendwie gestaltete zentrale Planung im Bereiche der Wirtschaft und die in irgendeiner Form durchgeführte Vergesellschaftung der Produktionsmittel. „Sozialdemokratie" als Leitbild für die Gestaltung der Wirtschafteund Gesellschaftsordnung ist, bedingt durch die Verschiedenheit der die erstrebte Gestaltung bestimmenden Grundelemente und damit der Begriffsmerkmale, etwas anderes als das durch die Vertreter des Sozialismus geprägte Leitbild. Der Begriff „Sozialpolitik" ist im 19. Jahrhundert zur Kennzeichnung bestimmter Maßnahmen geprägt worden, die als geeignet zur Überwindung wiederum bestimmter, durch die Industrialisierung hervorgerufener sozialer Störungen angesehen wurden; er ist dann in der wissenschaftlichen Literatur auch zur Kennzeichnung analoger (den wirtschaftlichen und sozialen Zeitverhältnissen gemäßer) Maßnahmen in der vorindustriellen Zeit und in früheren Geschichtsepochen verwandt worden. Er umfaßte keineswegs alles das, was sich im Bewußtsein der Menschen der Gegenwart mit den zahlreichen und überaus unterschiedlichen Arten und Formen der auf individuelle Wirkung gerichteten sozialen Hilfeleistung verbindet. Die Bezeichnung solcher Hilfeleistungen als „sozial64 bringt die Verantwortlichkeit der Mitmenschen und der für ihre Gewährung in Betracht kommenden überindividuellen Instanzen (freien Organisationen und öffentlichen Körperschaften) für die aus welchen Gründen immer Notleidenden und Geschädigten zum Ausdruck. Der Wortbestandteil „sozial" in dem von Praxis und Wissenschaft weithin anerkannt gewesenen Begriff „Sozialpolitik66 hat einen anderen Sinn; in ihm spricht sich die Verantwortlichkeit der im Staat politisch organisierten Gesellschaft für deren Wohl und Gedeihen (nicht nur für das Wohl ihrer Einzelglieder) aus. Die in diesem Sinne als sozial bezeichnete Politik bezweckt, die den Zugehörigen wirtscliaftsverfassungsbedingt benachteiligter Gruppen der Wirtschaftsgesellschaft erwachsenden Schäden und Gefahren zu beheben, um zu verhüten, daß sie zum Anlaß der Entstehung von Gefahrenherden für die Gesellschaft in ihrer Ganzheit werden. (Die Unterscheidung zwischen den primär der individuellen Wohlfahrt der Einizelglieder der Gesellschaft und den primär deren Gesamtheit dienenden sozialen Maßnahmen wird nicht dadurch hinfällig, daß der Erfolg der einen auch der Gesamtheit und der der anderen auch den Einzelnen zugute kommt. Der Erfolg im einen wie im anderen Falle hängt davon ab, daß die Entscheidungen über die zu ergreifenden Maßnahmen auf Grund voller Klarheit über Motiv und Ziel des Handelns getroffen werden.) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
407 Gesellsdiaftspolitik 23 Es kann wohl kaum ein Zweifel darüber bestehen, daß den Erscheinungen und Vorgängen, in denen nach aller geschichtlichen Erfahrung immer, wenn auch unter sich wandelnden Gestaltungen der Wirtschaftsverfassung und der ihnen jeweils entsprechenden wirtschiaftsgesellschaftlichen Gruppenbildung, die für das Schicksal der Völker und Staaten so bedeutungsvolle soziale Frage sich manifestiert, auch gegenwärtig und in Zukunft Bedeutung zukommt. Die in ständiger Veränderung begriffene Wirtschaftsgestaltung mit ihren Folgen für das Gefüge der Wirtschaftsgesellschaft, der Wandel des Gewichts und der Bedeutung des Beitrags ihrer Gruppenglieder für Leistung und Erfolg der Wirtschaft, die Entwicklung, die sich auf dem Felde der Politik vollzieht und ihren Niederschlag in Wandlungen der staatlich-politischen Willensbildung und des staatlichen Aufbaues, ferner in solchen der zwischenstaatlichen Beziehungen und in der Entstehung überstaatlicher Bildungen findet, alles dieses stellt auch die Sozialpolitik im überkommenen Sinn immer wieder vor eine Fülle neuer und neuartiger Probleme — nicht nur im Bereiche der einzelnen Länder, sondern auch im Weltmaßstäbe, z. B. auch im Hinblick auf die bedeutsame Aufgabe, die ganze Menschheit bedrohende soziale Erschütterungen durch sozial orientierte und die Eigenart der sozialen Verhältnisse in den in Betracht kommenden Gebieten berücksichtigende Hilfeleistungen der in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung fortgeschrittenen izugunsten der in alten, für die Versorgung ihrer Völker nicht mehr ausreichenden Methoden der Wirtschaftsführung und in unzulänglichen Formen ihrer gesellschaftlichen Ordnung steckengebliebenen Länder zu verhüten; ihre rechte Erfüllung erfordert außer dem gründlichen Studium der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und der sie bedingenden Kräfte in den der Hilfeleistung bedürftigen Gebieten die Besinnung auf die Grundlagen und -fragen der Sozialpolitik. Aus allen diesen Überlegungen wäre es gewiß zweckmäßig, den Begriff „Sozialpolitik" auch weiterhin in der gekennzeichneten Begrenzung ihrer Aufgabenstellung und Zweckbestimmung den Maßnahmen zur Meisterung der durch die soziale Frage aufgeworfenen Probleme vorzubehalten. Das würde sicherlich der Klarheit ihrer Durchdenkung und der Zielsicherheit des ihrer Lösung dienenden Handelns zugutekommen. Auf alle Fälle ist es ganz unabhängig von der Frage, ob und inwieweit damit auch in der Öffentlichkeit und dort, wo um die Gestaltung dessen, was hier zur Erörterung steht, gerungen wird, also im politischen Bereich durchzudringen ist, unerläßlich, die verschiedenen Arbeitsund Wirkungsibereiche klar voneinander zu unterscheiden. Der Praktiker der sozialen Arbeit und besonders der Politiker, für den das „Soziale" nicht nur Gegenstand seiner Mitwirkung an der Gestaltung, sondern auch immer wichtigei OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
24 Gerhard Albrecht 408 gewordenes Element seiner politischen Richtungsbestimmung und damit zugleich der Gewinnung politischen Anhangs ist, ist geneigt, solche Bemühungen etwas mitleidig als Ausgeburt unfruchtbaren theoretischen Systematisierungseiferis abzutun. Die sachlich in vollem Umfange beigründete Beschränkung des Begriffes „Sozialpolitik" auf die früher durch ihn abgegrenzt gewesene Problematik gegenüber der Inhältsausweitung, mit der das Wort „Sozialpolitik" in den öffentlichen Sprachgebrauch übergegangen ist, findet jedoch ihre Rechtfertigung in der Sorge um die sachgerechte Erfüllung der durch die höchst mannigfaltige Wirklichkeit des gesellschaftlichen Lebens gestellten sehr verschiedenartigen Aufgaben. Sie erfordert es, diese nach den so unterschiedlichen Motiven, die ihnen zugrunde liegen, und nach den Zielen, deren Erreichung sie zu dienen bestimmt sind, zu trennen. Es ist damit zu redinen, daß eine solche Trennung in Praxis und Politik sich nicht durchzusetzen vermag. Um so wichtiger ist es, die Einzelgebiete und Einzelmaßnahmen sozialer Wirksamkeit nach den ihnen ¡zugrunde liegenden Motiven und Zielen zu unterscheiden und zu gruppieren, wie es im folgenden geschieht. IV Nur in ganz kurzem Überblick werden im folgenden die wichtigsten Aufgaben mehr angedeutet als fest umrissen, die unter den gegenwärtig in der Deutschen Bundesrepublik bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten ihrer Erfüllung im Sinne des überkommenen Begriffes Sozialpolitik harren. Sodann werden einige kurze Hinweise auf diejenigen Aufgabengebiete s-oizialer Arbeit — abgesehen von der öffentlichen Fürsorge („Soizialhilfe") und der öffentlichen Versorgung13 — gegeben, deren nach ihren Motiven und Zielen besonders geartete Problematik es verbietet, sieden zuvor hervorgehobenen (im überkommenen Sinne) sozialpolitischen gleichzusetzen; 13 Die nach ihren Motiven und Zielen und dementsprechend auch nach den Methoden und Mitteln ihrer Aufgabenerfüllung von den unter den Begriffen „Sozialpolitik" und „Volkswohlfahrtspolitik" zusammengefaßten Zweigen sozialer Arbeit zu unterscheidende öffentliche Fürsorge oder nach neuester Terminologie „Soziale Nothilfe" (individuell wirksame Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen) und private Wohlfahrtspflege einerseits, die öffentliche Versorgung andererseits (Behebung oder Milderung solcher Notstände und Schäden, die ihren Ursprung in staatlicher Entscheidungsgewalt unterliegenden Vorgängen und Maßnahmen haben; hierzu gehören die Versorgung der Familien der zum Militäroder Kriegsdienst Einberufenen, der Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen, die Entschädigung derer, die — etwa durch Evakuierung, den Bombenkrieg und andere Kriegseinwirkungen — Leibesoder Vermögensschäden erlitten haben, ferner die Notund wirtschaftliche Eingliederungshilfe zugunsten der im Gefolge des Kriegsgeschehens aus ihrer Heimat Vertriebenen und der aus politischen Gründen aus abgetrennten Gebieten Geflüchteten) bleiben im folgenden unberücksichtigt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
415 Gesellsdiaftspolitik 31 daß so manche in der Vergangenheit dem sozialpolitischen Grundauftrag entsprungenen Maßnahmen und Einrichtungen in der Gegenwart, nachdem sie ihre sozialpolitische Mission erfüllt haben, im Dienst anderer Aufgaben eine wichtige und die Öffentlichkeit in besonders starkem Maße bewegende und in Anspruch nehmende Rolle spielen. Die Anforderungen z. B., die vom sozialpolitischen Standpunkt an die Regelung der Arbeitszeitfrage zu stellen sind, haben in den Industrieländern, so auch in Deutschland, durch die einschlägige Gesetzgebung und neuerdings besonders durch die in Selbstverantwortung der „Sozialpartner" getroffenen Vereinbarungen ihre — von besonders gelagerten Fällen ungewöhnlicher Kräftebeanspruchung abgesehen — angemessene Erfüllung gefunden; die in dieser Frage weiterhin zur Diskussion stehenden Anliegen vermögen ihre Begründung nicht mehr in der Schutzbedürftigkeit der Angehörigen einer wirtschaftsverfassungsbedingt benachteiligten Gruppe der Wirtschaftsgesellschaft zu finden; ihnen liegen Erwägungen und Bestrebungen anderer Art zugrunde, unter denen allerdings die — hier sozusagen im negativen Sinne — sozialpolitisch durchaus relevanten Machtansprüche der Organisationsträger der sozialen Bewegung neben anderen, etwa ethischen, erzieherischen oder auch s-olchen, die mit der rapide fortschreitenden Technisierung, z. T. Automatisierung der Produktion zusammenhängen, eine besonders wichtige Rolle spielen. Auch die aus einem echten sozialpolitischen Anliegen hervorgegangenen und in besonderem Maße als erfolgreich und wohltätig erwiesenen Maßnahmen der Sozialversicherung haben neuerdings ein ihrem Ursprung gegenüber verändertes Ansehen dadurch erhalten, daß sie zu einem den sozialpolitischen Zweck überhöhenden (ihn zum Teil einschließenden, zum Teil über ihn hinausgehenden) Werkzeug einer der Verwirklichung der „sozialen Sicherung" dienenden Politik allgemeiner Einkommensumverteilung geworden sind. Audi ein so wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung wie die Krankenversicherung hat immer mehr die Bedeutung nur noch eines Teilausschnittes der den Rahmen der der Sozialpolitik gestellten Aufgaben sprengenden allgemeinen Gesundheitspolitik angenommen. Fragen wie die der „sozialen Sicherung" und der VolksGesundheitspflege sind wie die des Wohnungsund Siedlungswesens und der Sorge für die Erhaltung und Festigung der Familie als des in sich gesunden Grundelementes der Gesellschaft Angelegenheiten der allgemeinen Volkswohlfahrt. Obwohl jede von ihnen ihre eigene Problematik aufweist, können doch die auf ihre Gestaltung abzielenden Maßnahmen als solche der Volkswohlfahrtspolitik zusammengefaßt werden. Diese (von dem stark politisch gefärbten Schlagwort „Wohlfahrtsstaat" und seiner Anwendung auf die Soizialleistungen) wohl zu unterscheidende Kennzeichnung wird hier für solche Maßnahmen und OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
32 Gerhard Albredit 416 Einrichtungen gewählt, die nicht den Bedürfnissen nur der Angehörigen bestimmter Gruppen der Wirtschaftsgesellschaft zu dienen bestimmt sind oder, soweit diese Beschränkung ihres Wirkungsbereichs in mehr oder minder scharfer Abgrenzung besteht oder noch aufrechterhalten ist, nicht den Ausgleich von Gruppenbenachteiligungen zum Ziele, sondern die Aufgabe haben, die wichtigsten Bedingungen der Wohlfahrt der unter den Verhältnissen der modernen Industriegesellechaft lebenden Menschen zu verbessern; darin ist wohl auch das Anliegen Achingers, die Einwirkung auf die Lebensformen der Bevölkerung nach den Erfordernissen der industriezeitalterlichen Gesellschaft, enthalten. Im Rahmen der Volkswohlfahrtspolitik nimmt die Frage der sozialen Sicherung mit ihrer umstrittenen Problematik einen besonders wichtigen Platz ein. Ihre Verweisung in den Bereich der hier als solche der Volkswohlfahrt bezeichneten sozialen Leistungen bedarf daher vor allem der Begründung. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß die durch die Sozialversicherung gemäß ihrer ursprünglichen Konzeption getroffenen Maßnahmen auch jetzt noch einen Teil ihrer sozialpolitischen Bedeutung (im überkommenen Sinne) besitzen. Das Programm der sozialen Sicherung und die Methoden seiner Durchführung, ganz zu schweigen von den von bestimmten politischen und gewerkschaftlichen Kreisen erhobenen Forderungen für seine immer umfassendere Erweiterung (bis zur Forderung der Gewährung einer bestimmten Mindestrente an alle Staatsbürger im Sinne der in einigen gepriesenen „sozialpolitischen Musterländern" verwirklichten allgemeinen Staatsbürgerversorgung) ist aber einmal hinsichtlich des betroffenen Persomenkreises viel umfassender als es je in der sozialpolitischen Konzeption der Sozialversicherung gelegen hatte; es beruht auch auf ganz anderen Motiven und Zielsetzungen als das sozialpolitische Programm der Sozialversicherung. Hierauf wurde bereits in anderem Zusammenhänge hingewiesen (s. o. II, 2.). Hervorzuheben bleibt aber sein sich immer stärker durchsetzender „wohlfahrtsstaatlicher" Charakter: die seit der Währungsneuordnung in Deutschland fast ohne Unterbrechung angewachsene Leistung der Wirtschaft ermöglicht es, Umfang und Maß der sozialen Leistungen, die aus immer größeren Teilen der Bevölkerung auferlegten Zwangsbeiträgen, aus auf dem Steuerwege aufgebrachten Mitteln der Allgemeinheit, aus unmittelbar von der Wirtschaft aufzubringenden Beträgen zu finanzieren sind, immer mehr auszudehnen; dementsprechend werden die Anforderungen an die sozialen Sicherungsleistungen immer mehr erhöht und vermögen sich auch (solange der Aufstieg der Wirtschaftsleistung anhält) leicht durchzusetzen. Sinn der sozialpolitischen (im überkommenen Sinn) Einrichtung der Sozialversicherung war es, bestehende Einkommensnachteile der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
417 Gesellschaftspolitik 33 Arbeitnehmer durch Hilfeleistung hei der Vorsorge für Notfälle auszugleichen. Inzwischen sind die früheren Einkommensnachteile für einen erheblichen und weiter zunehmenden Teil der in unselbständiger Stellung Wirt schaf tstätigen weitgehend behoben; die ihm zuzurechnenden Arbeitnehmer sind dadurch ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nach nicht mehr weiten Kreisen der bis vor kurzem dem Versicherungszwange nicht unterworfen gewesenen Angehörigen des wirtschaftlichen Mittelstandes unterlegen und wie diese in der Lage, aus eigener Kraft individuell oder im Wege solidarischer Selbsthilfe für den Notfallsbedarf Vorsorge zu treffen oder doch an seiner Deckung in anderer Weise und in stärkerem Maße als bisher beizutragen. Wenn statt dessen die Vorsorgezwangsregelung auch auf wichtige Teile des wirtschaftlichen Mittelstandes — Handwerk, bäuerlich© Landwirtschaft — ausgedehnt worden und auch auf die freien Berufe überzugreifen im Begriff ist und von einflußreicher Seite die Forderung nach Einführung einer allgemeinen „Staatsbürgerversorgung" erhoben wird, so unterliegt diese Entwicklung — deren Ursachen weiter oben gestreift wurden und deren gesellschaftspolitische Bedeutung hier nicht erörtert werden soll — von Grund auf anderen Triebkräften als denen, die für das sozialpolitische Handeln im Sinne des Bemühens um sozialen Gruppenausgleich zum Wohle der Gesamtgesellschaft bestimmend gewesen sind. Die bestehenden und von allen Seiten parteipolitisch und wahltaktisch ausgenutzten sozialen Machtverhältnisse lassen erwarten, daß die Forderung nach sozialer Sicherung zum unangreifbaren Bestände künftiger Soizialprogrammatik gehören wird, daß also der Auffassung die Zukunft gehört, daß aus der — zugleich in weit stärkerem Maße aLs früher gesicherten — beträchtlichen Anhebung des allgemeinen Wohlstandes nicht die Folgerung verstärktier individueller Selbstv^erantwortung und -Vorsorge gezogen wird, vielmehr der Grundsatz gilt, daß erhöhter Wohlstand „wohlfahrtsstaatlich" zu nutzen und in den Dienst weiterer Kollektivierung der sozialen Hilfsarbeit zu stellen ist. Dieser, wie es scheint, nicht aufzuhaltenden Entwicklung gegenüber, die nichts mit dem Grundauftrage der Sozialpolitik im überkommenen Sinne zu tun hat, wird es Aufgabe und Pflicht der dieser verpflichtet bleibenden Kräfte sein, sich mit allen geeigneten Mitteln darum zu bemühen, daß bei der Verwirklichung der Ausgestaltung der sozialen .Sicherung, in deren Rahmen ja auch die sozialpolitische Notfallsvorsorge für den ihrer weiterhin bedürftigen Teil der unselbständigen Wirtschaftstätigen fällt, die für sie maßgebenden Grundsätze ausgleichender Gesellschaftspolitik Berücksichtigung finden, und dadurch dazu beizutragen, daß sie im Dienste und zum Nutzen wohl verstandener Volkswohlfahrt und nicht im Sinne zügelloser Interessenpolitik erfolgt. 3 Schmollers Jahrbuch 81, 4 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
34 Gerhard Albrecht 418 3. Die nach der hier gewählten Terminologie der Volkswohlfahrtspolitik zugerechneten Aufgabengebiete stehen in mehrfacher Hinsicht in Beziehung zu den im überkommenen Sinne sozialpolitischen Aufgaben, die gemäß den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebeinheiten der Gegenwart und übersehbaren Zukunft ihrer Erfüllung harren. Die Mittel der Volkswohlfahrtspolitik sind zu einem Teile dem Instrumentarium der früheren Sozialpolitik entnommen oder aus ihm entwickelt worden. Zum Teil dienen volkswohlfahrtßpolitische Leistungen in dem umfassenderen Rahmen ihrer Empfänger für einen bestimmten abgegrenzten Teil von ihnen auch der Erfüllung sozialpolitischer Aufgaben im überkommenen Sinne. Vor allem aber (bereiten sie durch den Einfluß, den sie auf die Gestaltung der Lebensweise und der Lebensformen der unter den Bedingungen der modernen Wirtschaft lebenden Menschen ausüben, den Boden, auf dem eine Politik erst zu ihrer vollen Wirkung zu kommen verspricht, die auf den Ausgleich, der Gruppenintereesen im Rahmen der Wirtschaftsgesellschaft und auf deren gedeihliche Gesamtordnung gerichtet ist. Die dem wirtschaftsgesellschaftlichen Gruppenamsgleich und damit der Stärkung der Gesamtkraft der Gesellschaft und die der allgemeinen Hebung der Volkswohlfahrt dienernden Maßnahmen und Einrichtungen gehören also eng zusammen; zum Teil überschneiden sie sich, zum Teil bedingen sie einander. Sie bilden zusammen, ergänzt und gefördert durch -eine Wirtschaftsund Finanzpolitik, die neben der Erfüllung ihrer ureigenen und daher primären Aufgaben auch die Förderung -eines gesunden Baues der Gesellschaft verfolgt, ein Ganze«, für das sich die Kennzeichnung als Gesellschaftspolitik durchzusetzen beginnt. Es wäre freilich nichts oder nur wenig gewonnen, wenn damit nur der äußere Rahmen für eine Verbindung zweier Aufgabengebiete geschaffen wäre, die der inneren Begründung entbehrt. Diese kann nur dann gegeben sein, wenn die beiden, aus guten (hier immer wieder betonten) Gründen gesonderten Teilbereiche sozialer Wirksamkeit in der Gesellschaftspolitik die sie umschließende Einheit finden, von der her für eie beide die gleichen Grundsätze für ihre Aufgabenerfüllung gelten. Diese können sich in einer Gesellschaft, deren Angehörige sich in völlig freier politischer Willensäußerung für die Freiheit in der Gestaltung der Gesellschaftsund Wirtschafteordnung entschieden haben, nur von den für diese bestimmenden Prinzipien herleiten. Das bedeutet, daß in beiden auf die Gestaltung der sozialen Verhältnisse gerichteten Betätigungsbereichen die Bemühungen darauf gerichtet sein müssen, die Bedingungen dafür zu schaffen und immer mehr zu verbessern, daß alle Glieder der Gesellschaft, mögen sie nun an den Leistungen der Sozialpolitik (im OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31
419 Gesellschaftspolitik 35 überkommenen Sinne) otder an denen der allgemeinen Volkßwohlfahrtspolitik, also als Angehörige bestimmter Gruppen der Wirtschafts-gesellschaft oder als beliebige Glieder der Gesellschaft, teilhaben, in immer höherem Maße zur Eigengestaltung ihres Daseins, zur Unabhängigkeit von fremder Hilfe, zur Selbstveirantwortlichkeit in allen Fragen ihres Lebensschicksals, zur Freiheit von Zwangsregelungen und von Kollektivabhängigkeiten befähigt werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.81.4.1 | Generated on 2023-04-04 11:30:31