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Steuerreform und Wirtschaftswachstum

Gottschalk, Wolf

Abstract

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Full text

Gottschalk, Wolf Article Steuerreform und Wirtschaftswachstum Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Gottschalk, Wolf (1970) : Steuerreform und Wirtschaftswachstum, Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, ISSN 0036-6234, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 90, Iss. 3, pp. 327-336, https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291219 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium habe die gleiche Zielvorstellung, betone darüber hinaus aber, daß die Struktur des Steueraufkommens nach bestimmten Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler und der steuerlichen Gerechtigkeit geändert werden solle. Schließlich gebe es noch den Stützelplan, nach dem bei gleichbleibender Steuerlastquote funktionale Gesichtspunkte berücksichtigt werden sollen. Beckmann und er haben geglaubt, daß auch die Frage nach dem Einfluß geprüft werden müsse, den das derzeitige Steuersystem und seine geplanten Reformen auf das Wachstum der Unternehmen und der Gesamtwirtschaft haben. Man solle auch das Problem der Steuergerechtigkeit unter dem Aspekt einer dynamischen Wirtschaft erörtern. Die Analyse dieser Probleme haben er und Beckmann in der Weise vorgenommen, daß Albach zunächst die Frage behandelt habe, wie das Wachstum eines einzelnen Unternehmens und dessen Investitionsmöglichkeiten durch Änderungen in den verschiedenen Steuerarten und -systemen beeinflußt werden und wie sich dann diese Partialaussagen in Beckmanns makroökonomische Analyse einfügen ließen. Zur angewandten Methode bemerkt Albach9 daß er davon ausgegangen sei, daß das Wachstum der Gesamtwirtschaft entscheidend von der Investitionstätigkeit der privaten Industrie getragen werde. Diese Tatsache habe er in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellt und dann untersucht, wie die Neigung der Unternehmen, zu investieren, durch Änderungen von Steuersätzen und Steuermodalitäten beeinflußt werde. Um diese Frage auch quantitativ beantworten zu können, habe OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55 328 Berichte er versucht, die Investitionsneigung der Unternehmen und das Investitionsverhalten zahlenmäßig zu erfassen und dazu eine bestimmte Methode der Investitionsrechnung, nämlich die sog. Kapitalwertmethode verwandt, die die Yorteilhaftigkeit eines Investitionsobjektes ausdrücke in dem Gegenwartswert aller zukünftigen Gewinne abzüglich der Investitionsausgaben. Der Referent geht dann auf Einzelheiten der Berechnungsmethode und des benutzten statistischen Materials ein und stellt fest, daß mit der Kapitalwertmethode das Investitionsverhalten der deutschen Wirtschaft sehr gut erklärt werde, und zwar besser als mit jeder anderen bisher bekannt gewordenen Überprüfung der Investitionsfunktion. Das gelte übrigens auch im Falle der Erbschaftssteuer und deren Einfluß auf die Investitionstätigkeit der Unternehmer. Albach behandelt nun im einzelnen Steueränderungswirkungen auf das Investitionsvolumen und auf die Investitionsstruktur, insbesondere auf den Anteil längerlebiger Investitionen an den gesamten Investitionen. Die Untersuchung der Investitionsfunktion zeige, daß das Investitionsvolumen von den erwarteten Gewinnen abhänge, die mit einer Investition erzielt werden können. Somit müsse jede Steuererhöhung das Investitionsvolumen senken, weil die Gewinnerwartungen sinken. Allerdings sei dieser Effekt bei den einzelnen Steuerarten sehr unterschiedlich. So könne man sehr deutlich feststellen, daß Ertragssteuersatzerhöhungen besonders stark auf die Investitionstätigkeit wirken, während eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes eine geringere Auswirkung auf die Investitionstätigkeit — jedenfalls bei unseren heutigen Ausgangssätzen — habe. Sehr aufschlußreich sei die Antwort auf die Frage, wie das Steuersystem auf die Struktur des Investitionsvolumens hinsichtlich der Nutzungsdauer der Investitionen und der Risikobereitschaft der Unternehmer wirke. Für das Wachstum der Wirtschaft sei ja entscheidend, ob die Unternehmer bereit und in der Lage seien, auch langfristig und auch in risikoreichen Märkten mit großen Zukunftschancen zu investieren. Die Untersuchung habe ergeben, daß hohe Ertragssteuersätze die Vorteilhaftigkeit längerlebiger Investitionsobjekte viel stärker als diejenigen kürzerlebiger Investitionsobjekte vermindern. Eine Erhöhung der Ertragssteuersätze treffe darüber hinaus auch Investitionsobjekte mit hohen Gewinnchancen und entsprechend hohen Risiken erheblich stärker als Investitionsobjekte mit geringen Risiken. Hohe Ertragssteuersätze verringerten somit die Investitionsneigung längerfristiger und risikoreicher Investitionen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Wirtschaftswachstum insgesamt. Interessanterweise gelte dies nicht für die Umsatzsteuer, deren Erhöhung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55 Berichte 329 risikoreiche Investitionen eher begünstige als beeinträchtige, wie die Ergebnisse der quantitativen Analyse zeigten. Der Referent untersucht schließlich den Zusammenhang von Investitionstätigkeit und Wirtschaftsbesteuerung, ein Thema, das in letzter Zeit besonders heftig diskutiert werde. Auf die Kapazitätseffekte der Erbschaftssteuer eingehend, stellt der Referent fest, daß diese Steuer entgegen der Absicht des Gesetzgebers weniger die Leistungsfähigkeit des Erben als vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit des Erblassers treffe und seine Investitionsneigung beeinträchtige. Ein verantwortungsvoller Unternehmer werde nämlich Vorsorge dafür treffen, daß im Falle seines Todes der Bestand des Unternehmens durch eine Erbschaftssteuer des Erben nicht gefährdet werde. Er werde daher also rechtzeitig eine Erbschaftssteuerversicherung abschließen, deren Prämie einen bedeutsamen Kostenfaktor für seinen Betrieb darstelle. Analoges gelte für alle Formen einer Selbstversicherung für den Erbfall. Es sei also durchaus möglich, daß der durch eine Erbschaftssteuererhöhung angestrebte Umverteilungseffekt durch Wachstumsverluste gefährdet werde. Dies sei ein Beweis für seine These, daß Steuerreformvorschläge nicht ohne Berücksichtigung der Wachstumsaspekte diskutiert werden dürfen, denn stetiges Wirtschaftswachstum sei schließlich eine notwendige Bedingung für eine bessere und auch gerechtere Güterversorgung der Bevölkerung in der Zukunft. Anschließend spricht Martin J. Beckmann über „Steuerreform und Wirtschaftswachstum aus makroökonomischer Sicht". Das Referat baut auf seinen Überlegungen zu einem Gutachten auf, das zusammen mit dem Gutachten Albachs in Kürze veröffentlicht werden wird und in dem versucht wird, die ökonomischen Auswirkungen von Steuersystemänderungen auf Sozialprodukt, Konsum, Investition, Gewinne, Export, Import und andere relevante Größen zu messen und zu erklären. Dabei sei es übrigens keineswegs ausgeschlossen, daß die makroökonomische Analyse zu Ergebnissen komme, die die Ergebnisse der Mikrountersuchung umstoßen können, weil sie u. U. quantitativ stärker seien als die in der Mikroanalyse gemessenen direkten Effekte. Im vorliegenden Falle seien allerdings die Ergebnisse der Mikroanalyse Albachs in der Makroanalyse bestätigt worden. Beckmann führt aus, daß er die Untersuchung des Problems zunächst an einem einfachen ökonomischen Kreislaufmodell und dann an einem ökonometrischen Modell durchgeführt habe. Das erste Gleichungssystem mit fünf Gleichungen sei notwendigerweise mit starken Vereinfachungen belastet, habe aber den Vorzug einer allgemeinen Verständlichkeit und leichten Überprüfbarkeit. Das ökonometrische Modell biete hingegen den Vorteil einer besseren Absicherung der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55 330 Beridite Analyse gegen den Einfluß unterdrückter Variabler, die Ermöglichung quantitativer Voraussagen und die Untersuchung von Übergangsphänomenen, also von Prozessen, die von einem Gleichgewichtszustand in den anderen führen. Der Nachteil eines ökonometrischen Modells sei natürlich der, daß bei falscher Spezifikation, also bei falschen Annahmen, das Modell anfälliger gegen Irrtum sei. Aus diesen Überlegungen heraus habe er daher zur Untersuchung der ökonomischen Wirkungen von Steuersystemänderungen sowohl die qualitative als auch die quantitative Analyse angewendet. Beckmann führt seinen Zuhörern nun zunächst das ökonomische Kreislaufmodell vor und erläutert daran die Auswirkungen von Steuersatzänderungen. Jede Steuererhöhung führe bei Konstanthalten aller übrigen exogenen Größen, insbesondere der Staatsausgaben, zu einer Verkleinerung des Sozialprodukts. Dabei sei die Verminderung des Sozialprodukts bei einer Erhöhung der direkten Steuern größer als bei einer gleichgroßen Erhöhung des Aufkommens an indirekten Steuern. Diese Verminderung sei am größten bei einer Erhöhung der Gewinnsteuern, sei mittelgroß bei der Erhöhung der indirekten Steuern und sei am geringsten bei einer Erhöhung der Lohnsteuer. Hier sei angemerkt, daß Beckmann lediglich diese drei Steuerarten als Instrumentvariable in seinem qualitativen Modell verwendet. Interessant sei übrigens das Ergebnis, daß das Sozialprodukt auch dann sinke, wenn die direkten Steuern erhöht und gleichzeitig die indirekten Steuern so gesenkt werden, daß das Steueraufkommen insgesamt gleich bleibe. Der Referent legt anschließend dem Kolloquium sein ökonometrisches Modell vor, das aus 29 Gleichungen mit 29 endogenen und 19 exogenen Variablen bestehe und zu einem wesentlichen Teil auf einem Modell des Niederländers van der Werf beruhe. Das Modell sei linear in den Wachstumsraten. Es werde zusammen mit dem obenerwähnten Gutachten in Kürze der Öffentlichkeit vorgeführt werden. Er wolle sich in dieser Gesprächsrunde weniger mit den methodischen Problemen des Modells als vielmehr mit einigen quantitativen Effekten einer Gewinnsteuererhöhung, einer Senkung der Umsatzsteuer und einer gleichzeitigen Durchführung beider Maßnahmen für eine Zeitperiode von fünf Jahren befassen. Als Ergebnis dieser Analyse könne festgehalten werden, daß bei Erhöhung der Gewinnsteuern um fünf Prozent nach fünf Jahren ein Rückgang der Investitionen um 6,8 Prozentpunkte, des Bruttosozialprodukts um 0,6, des Privaten Verbrauchs um 2,7 und der verfügbaren Gewinne um 5,9 Prozentpunkte festzustellen sei. Bei einer Senkung der Umsatzsteuer um zwei Prozentpunkte sei hingegen in diesem Zeitraum ein leichter Anstieg der genannten Größen zu beobachten. Bei OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55 Berichte 331 einer gleichzeitigen Erhöhung der Gewinnsteuern um fünf Prozentpunkte und kompensierender Senkung der Umsatzsteuer um ca. zwei Prozentpunkte schlage der negative Effekt der Gewinnsteuererhöhung stark durch, insbesondere auf Investitionen und Sozialprodukt. Die Diskussion wird von Konrad Littmann (Hamburg) geleitet, der zunächst sein Bedauern darüber ausdrückt, daß die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreiche, um das von Martin Beckmann vorgelegte ökonometrische Modell umfassend zu besprechen. Wenn man berücksichtige, wieviel Arbeit in diesem Modell stecke, dann sei der Zeitmangel besonders bedauerlich. Staatssekretär a. D. Paul Binder (Stuttgart) wendet gegen die Überlegungen Albachs ein, daß dieser in seinem Modell verschiedene psychologische Reaktionen der Unternehmer außer acht gelassen habe. Nehme man einmal an, daß die Gewinnsteuern erhöht würden und die Mehrwertsteuer gesenkt würde, so ließen sich mehrere Reaktionsweisen vorstellen. Ein Teil der Unternehmer werde jetzt erst recht investieren, weil sie sich infolge der Kaufkrafterhöhung in den Händen der Konsumenten eine Erweiterung der Geschäftsmöglichkeiten ausrechneten. Ein anderer Teil werde vielleicht versuchen, die Steuern auf die Konsumenten zu überwälzen. Das hänge natürlich von der Preiselastizität der Nachfrage der betreffenden Güter ab. Schließlich gebe es auch noch Unternehmer, für die eine derartige Steuersatzänderung der Zwang zur Rationalisierung wäre. Natürlich dürfe in allen genannten Fällen die Steuerschraube nicht „überdreht" werden, sonst könnten die Effekte sogar lähmend sein. Horst Albach meint dazu, daß man eine Steuerreform nicht auf Vermutungen aufbauen sollte. Mikroökonomische Verhaltensweisen bei einzelnen Unternehmern müßten sich durchaus nicht gesamtwirtschaftlich niederschlagen. Man habe makroökonomische Überlegungen zur Frage der Elastizität von Gewinnen und Investitionen in bezug auf eine Mehrwertsteueränderung und unter Berücksichtigung von Überwälzungsmöglichkeiten und erhöhter Kaufkraft geprüft. Dabei habe sieht gezeigt, daß diese Elastizität bei Mehrwertsteuersätzen bis 16 v.H. unter 1 und erst bei einem Mehrwertsteuersatz von 20 v.H. bei 1,25 liege. Dagegen liege die Elastizität der Investitionen in bezug auf eine Ertragssteuersatzänderung bei den heutigen Steuersätzen beträchtlich über 1. Diese Zahlenergebnisse seien statistisch gesichert und insofern mehr als Hoffnungen und Vermutungen. Auch Martin Beckmann ist der Auffassung, daß die These Binders, Gewinnsteuererhöhungen könnten Investitionen geradezu auslösen, durch das vorliegende statistische Material keineswegs bestätigt werden könne. Die Zeitreihen zeigten einen sehr klaren Zusammenhang zwischen den Investitionen eines Jahres und den Gewinnen des VorOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55 332 Berichte jahres. Natürlich könne hier und da die Investitionsneigung wachsen, aber Investitionsmöglichkeiten, also die Finanzierungsmöglichkeiten, würden geringer, wenn die Gewinne fielen. Zur Frage der verwandten Überwälzungshypothese, die von HansJürgen Krupp (Frankfurt a. M.) angeschnitten wird, bemerkt Beckmann , daß theoretische Überlegungen und statistisches Material gezeigt haben, daß eine Erhöhung der Gewinnsteuern in einer Periode auch im Zustand der Vollbeschäftigung zu einem Investitionsrückgang in der nächsten Periode führen werde. Dieser Prozeß sei völlig unabhängig von der Überwälzbarkeit. Es lasse sich mit Hilfe von Akzeleratorüberlegungen zeigen, daß — unter der Annahme vollkommener Überwälzbarkeit der Gewinnsteuern — das Investitionsvolumen in der nächsten Periode wegen des Zusammenhanges von steigenden Preisen und sinkendem Konsum und den hieraus resultierenden Akzeleratorwirkungen ebenfalls kleiner werden müsse. Heinz Haller (Zürich), Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, bemerkt, daß die von diesem Beirat angestrengten Überlegungen zur geplanten Steuerreform zu anderen Ergebnissen führten als die Untersuchungen Albachs und Beckmanns. Auf einen Einwurf Albachs , daß beiden Richtungen ja unterschiedliche Zielvorstellungen zugrunde gelegen hätten — der Beirat betone das Gerechtigkeitspostulat, Albach und Beckmann hingegen die Wachstumsaspekte einer Steuerreform — und daher u.U. auch zu anderen Ergebnissen kommen müßten, stellte Haller fest, daß es dankenswert sei, daß die hier vorgetragenen Untersuchungen durchgeführt worden seien, die in diesem Umfang und in der Gründlichkeit der Beirat aufgrund seiner Zusammensetzung und zeitlichen Möglichkeiten nicht hätte anfertigen können. Es sei aber doch vielleicht hier der Anschein erweckt worden, als sei der Beirat ein wenig leichtfertig verfahren und habe seine Vorschläge etwas unüberlegt vorgetragen. Dies sei aber durchaus nicht der Fall. Vielmehr sei der Beirat von der Grundeinstellung ausgegangen, daß die spezifisch wachstumsfördernden Maßnahmen, die lange Zeit — insbesondere in der Wiederaufbauphase — das deutsche Steuerwesen stark geprägt hätten, heute nicht mehr notwendig seien, sondern daß man heute das Gerechtigkeitspostulat stärker betonen müsse. Die Entscheidung der Frage, ob man mehr Wachstum oder mehr Gerechtigkeit wolle, impliziere ein Werturteil. Der Beirat habe sich für das Gerechtigkeitspostulat entschieden. Folgerichtig habe er dann Steuern und1 Begünstigungen untersucht und entsprechende Vorschläge über deren Beibehaltung, Abschaffung oder Anhebung gemacht. So habe er etwa für eine stärkere Progression bei der Direktbesteuerung plädiert, was zur Folge gehabt habe, daß er dann auch für eine leichte OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55 Berichte 333 Verringerung der indirekten Steuern sprechen mußte, wenn es ihm, dem Beirat, um eine Konstanthaltung der Steuerquote wirklich ernst sei. Freiherr von Bethmann (Frankfurt a. M.) beschäftigt sich mit dem Investitionsverhalten der Unternehmer und meint, es gelte die These, daß eine Erhöhung der direkten Steuern zu einer Verminderung der Investitionstätigkeit führen müsse, nur in der kurzfristigen Betrachtung. Vergleiche man einmal die niedrigen Einkommensteuersätze früherer Zeiten und die heutigen hohen Steuersätze mit den entsprechenden Investitionsneigungen, dann müsse man feststellen, daß heute die Investitionsbereitschaft durchaus nicht niedriger, sondern eher höher sei als früher. Er betrachte dies im übrigen als ein Zeichen dafür, daß die direkten Steuern doch stark überwälzt würden. Ferner glaube er, daß die Investitionsneigung des Unternehmers sehr stark von der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens abhänge. Bei einer hohen Fremdfinanzierung sei nach seinen Erfahrungen mit einer großen Investitionsbereitschaft zu rechnen, was bei Unternehmen mit großer Eigenkapitalausstattung nicht so stark zu beobachten sei. Diese These wird von Albach anhand seiner Überprüfung der von ihm aufgestellten Investitionsfunktion bestätigt, die er an griechischen Aktiengesellschaften getestet habe. Dort habe sich gezeigt, daß das Wachstum der Unternehmen bei wachsendem Verschuldungsgrad gestiegen sei. Allerdings müsse man sich hier vor einer Generalisierung dieser Beobachtung hüten; insbesondere schon deshalb, weil es sich bei den dort herangezogenen Krediten fast ausschließlich um Staatskredite gehandelt habe, deren Lenkung möglicherweise nach anderen als Renditeaspekten erfolgte. Einige Diskussionsteilnehmer bedauern lebhaft, daß Albach sein Modell aus Zeitgründen nicht genauer vorführen konnte. Dies sei insofern nachteilig, als die Diskussionsteilnehmer daher nicht darüber informiert seien, welche Annahmen in das Modell eingegangen seien. Gerade diese aber seien für die Beurteilung der Ergebnisse aus dem Modell dringend notwendig. Sonst nämlich sei das Modell ein Automat, von dem Außenstehende nicht wüßten, wie er konstruiert sei und wie wirklichkeitsnahe die Ergebnisse seien. Als Beispiel könne er nur die Annahmen zur Überwälzungsmöglichkeit der direkten Steuern anführen. Es gebe darüber zahlreiche, höchst unterschiedliche Theorien, und es sei schon notwendig zu wissen, welche dieser Theorien in dem Modell verwendet wurden. Ähnliches lasse sich zur Frage der Investitionsfunktion sagen. Zu den in den beiden Modellen verwendeten Investitionsfunktionen führt Beckmann aus, daß diese Funktionen makroökonomisch bestimmt seien. Die Ausrüstungsinvestitionen werden in seinem Modell von der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55 334 Berichte Veränderung des Bruttosozialprodukts, dem Diskontsatz und dem Gewinn der Vorperiode bestimmt. Lediglich der Koeffizient des Zinses sei dabei statistisch nicht gesichert. Die beiden anderen Koeffizienten seien statistisch gesichert und hätten das richtige Vorzeichen — übrigens ein Anhaltspunkt dafür, daß keine Multikollinearität vorliege. Aufgrund von Zeitreihenanalysen von Gewinnen und Investitionen habe man feststellen können, daß die Gewinne den Investitionen um eine Periode vorliefen. Zur Überwälzungsfrage meint Beckmann , daß er hier keine willkürlichen Annahmen gemacht habe, sondern daß das Modell das tatsächliche Überwälzungsverhalten in der Vergangenheit wiedergebe. Um das Argument von vornherein abzuwehren, daß es durch Änderungen des Steuersystems zu neuartigen Verhaltensweisen bei der Überwälzung kommen könnte, habe er auch den denkbar ungünstigsten Fall betrachtet, daß nämlich die Mehrwertsteuer nicht überwälzt, dagegen die Gewinnsteuern voll überwälzt würden. Selbst in diesem ungünstigsten Fall trete bei einer Senkung der Mehrwertsteuer und Erhöhung der Gewinnsteuern ein negativer Effekt auf die Investitionen ein. Horst Albach sagt zu den Annahmen, die er bezüglich der mikroökonomischen Überwälzungsmöglichkeiten gemacht habe, daß er sich an die Ergebnisse der makroökonomischen Forschung gehalten habe, da es eine allgemeine mikroökonomische Theorie darüber zur Zeit nicht gebe. Diese Frage sei ja gerade eines der Kernprobleme, um deretwillen er und Beckmann gemeinsam an dem gleichen Untersuchungsgegenstand gearbeitet hätten. Aufgrund dieser Zusammenarbeit mit dem MakroÖkonomen habe er dann angenommen, daß bei den Gewinnsteuern eine Überwälzung nicht möglich sei, daß hingegen bei der Mehrwertsteuer je nach Marktsituation eine mehr oder weniger starke Überwälzung zu erwarten sei. Damit habe er im letzteren Fall zwei Alternativen, nämlich keine Überwälzung und volle Überwälzung, zu prüfen gehabt. Dabei habe wieder die Unterscheidung in Vorwärtsund Rückwärtsüberwälzung gemacht werden müssen. Entsprechend den Kombinationsmöglichkeiten dieser Effekte habe er dann die Fälle einzeln durchgerechnet. Auf die von ihm verwandte Investitionsfunktion eingehend, betont Albach , daß er diese seit mehreren Jahren immer wieder geprüft habe. Er habe die Akzeleratorhypothese, die Umsatzinduzierung und den Gewinn geschätzt, wobei sich übrigens gezeigt habe, daß die Akzeleratorhypothese nicht so gesicherte Aussagen erlaube wie die Gewinnhypothese. Für seine Prüfung habe er das Zahlenmaterial von 100 deutschen Aktiengesellschaften aus dem Zeitraum von 1952 bis 1965 herangezogen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.90.3.327 | Generated on 2023-04-04 11:44:55