Die Industriepolitik in Ungarn und in Österreich und das Problem der ökonomischen Integration (1880-1914)
Abstract
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Full text
Paulinyi, Akos Article Die Industriepolitik in Ungarn und in Österreich und das Problem der ökonomischen Integration (1880-1914) Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Paulinyi, Akos (1977) : Die Industriepolitik in Ungarn und in Österreich und das Problem der ökonomischen Integration (1880-1914), Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 97, Iss. 2, pp. 131-166, https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291384 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Die Industriepolitik in Ungarn und in Österreich und das Problem der ökonomischen Integration (1880-1914)* Von Akos Paulinyi Die Industrieförderung in Ungarn. Indirekte und direkte Anreize, öffentliche Lieferungen. Subventionen. Industriepolitische Initiativen in Österreich. Industrieförderung und Integration. Die vorliegende Studie stellt sich als Aufgabe: a) die Darstellung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen Ungarns zur Förderung der Industrie zwischen etwa 1880 und 1913 und der an diese Maßnahmen geknüpften Erwartungen und ihrer Ergebnisse; b) die Untersuchung der Auswirkungen der ungarischen Maßnahmen auf einschlägige wirtschaftspolitische Überlegungen und Initiativen der österreichischen Gesetzgebung und der Behörden sowie der führenden Interessenverbände der Industrie Österreichs und c) die Feststellung der Auswirkungen der wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Industrieförderung in Ungarn auf den Integrationsprozeß der österreichisch-ungarischen Wirtschaft. Angesichts dieser Aufgabenstellung und des zur Verfügung stehenden Platzes muß auf eine eingehende Darstellung der Grundzüge der ökonomischen Entwicklung Österreich-Ungarns verzichtet werden. Die in jüngster Vergangenheit erschienenen Publikationen in deutscher und englischer Sprache gewährleisten eine schnelle Orientierung über die ökonomische Entwicklung nicht nur Österreichs (d. h. der österreichischen Reichshälfte, Zisleithanien), sondern auch Ungarns (d. h. der ungarischen Reichshälfte, Transleithanien)1. Die für die letzten zwei Jahrzehnte kennzeichnende zunehmende Konzentration auf das Quantitativ-Erfaßbare im Wirtschaftsprozeß zuerst in der ungarischen, dann in der amerikanischen und schließlich auch in der österreichischen * Diese Studie folgt im wesentlichen der Fassung des Vortrages im Wirtschaftshistorischen Ausschuß des Vereins für Socialpolitik in Berlin (April 1976). 1 Für Österreich hauptsächlich: Matis (1972) und (1973), Bachinger (1973), Rudolph (1973), Otruba (1975); für Ungarn die Monographien von Berend und Ränki Gy. (1974 a), 1974 b) und (1973). Diese mehr allgemeinen Darstellungen der wirtschaftlichen Entwicklung können allerdings die historische Darstellung der Industrialisierung (Sdndor 1954, Berend 1955, 1956) nicht ersetzen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
132 Akos Paulinyi Forschung zur Geschichte der Monarchie2 zeitigte auf jeden Fall, trotz der unterschiedlichen methodologischen Ansätze, eine Annäherung der Fragestellungen und hat die wirtschaftshistorische Forschung aus der Sackgasse gegenseitiger Beschuldigungen, die im Grunde genommen engstirnigen nationalistischen Auffassungen verhaftet waren, herausgeführt. Obwohl in diesen Forschungen immer wieder auf die Bedeutung wirtschaftspolitischer Maßnahmen hingewiesen wird, steht sowohl die Analyse einzelner wirtschaftspolitischer Probleme als auch die Tätigkeit der Interessenverbände der Wirtschaft noch immer weitgehend am Rande des Interesses. Dies trifft hauptsächlich für die ungarische Forschung zu, was um so erstaunlicher ist, als die große Rolle wirtschaftspolitischer Aktivitäten für die gesamte Wirtschaft und für die Industrialisierung auf Schritt und Tritt betont wird. Dennoch hat die moderne ungarische Wirtschaftsgeschichte auf diesem Gebiet, außer einer Monographie über die Finanzierungsmethoden der Banken (Szäsz 1961), weder nennenswerte Spezialforschungen noch allgemeine Darstellungen der ungarischen Wirtschaftspolitik zwischen 1867 und 1914 hervorgebracht. Sie schöpft bei der Behandlung dieser Fragen im Zusammenhang mit der Industrialisierung überwiegend aus der zeitgenössischen Publizistik, und diese Quellenbasis wurde nur selten, z. B. durch die Heranziehung der Akten des ungarischen Ministerrates (Sändor 1954), ergänzt. — In der österreichischen Forschung fehlt es nicht an allgemeinen Überblicken (Brusatti 1965; Matis 1973) bzw. an Studien zu einzelnen Gebieten der Wirtschaftspolitik (Karnitz 1949, Gr atz 1949, Werner 1949, Wysocki 1973, Wysocki 1975). Die für die Entwicklung der österreichischen Industrie so oft beklagte Steuerpolitik gegenüber den Aktiengesellschaften wartet jedoch noch immer auf eine gründliche Analyse, obwohl für diese Problematik schon seit 1904 eine hervorragende, über 800 Druckseiten umfassende Vorleistung vorliegt (Industrieund Landwirtschaftsrat 1904), die jedoch in den einschlägigen Arbeiten der Wirtschaftshistoriker selten herangezogen wurde3. Als Ausgangspunkt für die Untersuchung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Ungarn zur Förderung der Industrie muß festgehalten 2 Zu den ersten quantitativen Studien zählen die in ungarischer Sprache schon in den 1960er Jahren erschienenen, z. T. auf Fellner (1916) fußenden Studien von Berend-Ränki und Katus (deutsch, bzw. englisch: Berend 1970; Katus 1970); für Österreich jene von Gross (1966, 1968), z. T. Matis (1972, 1973), und schließlich Rudolph (1973, 1976), sowie Good (1974). 3 Diese Arbeit wurde zwar öfters als Fundgrube für Beispiele der Besteuerung benutzt (z. B. Matis 1973 a, S. 50, 1973 b, S. 216 f.), bislang aber nicht als Grundlage einer umfassenden Analyse der österreichischen Besteuerungspolitik der Aktiengesellschaften herangezogen. Sie wird meistens ungenau als Statistische Materialien usw., d. h. mit dem Untertitel zitiert, was die Auffindung des Werkes in österreichischen Bibliotheken erschwert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 133 werden, daß die Ausgleichsgesetze von 1867 die wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Österreich und in Ungarn auf allen Gebieten, die nicht unter den Begriff der „gemeinsamen Angelegenheiten" (auswärtige Angelegenheiten einschließlich der diplomatischen und kommerziellen Vertretung im Ausland; Kriegswesen einschließlich der Kriegsmarine und das Finanzwesen in Bezug auf diese gemeinsamen Angelegenheiten) und der „quasi gemeinsamen Angelegenheiten" (Handelspolitik, insbes. Zollgesetzgebung; Konsumsteuer für Bier, Zucker, Spiritus und ab 1882 für Petroleum; Währungssystem; Verfügungen über Eisenbahnlinien mit gemeinsamen Interessen; Wehrsystem) fielen, uneingeschränkt in die Kompetenz der unabhängigen zentralen Legislative und Exekutive der „im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder" und der „Länder der ungarischen Krone" gestellt haben (Paulinyi 1973, S. 568 - 573). In der ersten Phase der ökonomischen Entwicklung in der dualistischen Monarchie, zur Zeit des konjunkturellen Aufschwunges seit Ende der 60er Jahre, befriedigte das wichtigste Mittel der gemeinsamen Wirtschaftspolitik, die in Zollund Handelsbündnissen verankerte freihändlerische Zollpolitik, sowie die Aktivitäten des Staates auf dem Gebiet der infrastrukturellen Leistungen (hauptsächlich Eisenbahnbau) die Erwartungen der führenden Wirtschaftskräfte. Mit dem Ausbruch der Krise 1873 traten allerdings die bis dahin zurückgestellten Interessengegensätze zwischen den führenden Kräften der österreichischen und ungarischen Wirtschaft einerseits und innerhalb dieser beiden Gruppen andererseits in den Vordergrund. Der Ruf nach Schutzzöllen für die (österreichische) Industrie und die damit verbundene Forderung nach Kündigung der Handelsverträge stieß vorerst auf energischen Widerstand der auf Außenmärkten expandierenden ungarischen Agrarier, welcher erst durch den Übergang des Deutschen Reiches zur Schutzzollpolitik gebrochen wurde. Nach dem 1879/80 erfolgten Übergang zur Schutzzollpolitik, die auf die Wahrung der Interessen der österreichischen Industrie und der ungarischen Agrarproduktion bedacht war, ist die Bedeutung des gemeinsamen Marktes infolge der geschrumpften Ausweichmöglichkeiten auf ausländische Märkte gestiegen. Aus der Sicht des jeweils schwächeren Partners in den zwei Reichshälften — der Agrarproduzenten in Österreich und der Industriellen in Ungarn — war diese Entwicklung unerwünscht, beide befürchteten auf dem Österreich-ungarischen Binnenmarkt einen verschärften Wettbewerb, gegen den die gemeinsame Zollgrenze keinen Schutz bot. Deshalb „agitierten Österreichs Bauern, Großgrundund Mühlenbesitzer, die dem Preisdruck der ungarischen Konkurrenz ausgesetzt waren, ebenso wie der ungarische Landesindustrieverein, der eine nationale Industrie ausbauen wollte, für ein selbständiges Zollgebiet beider Reichsteile" (Matis 1972, S. 374). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
134 Akos Paulinyi Aussichten auf einen Erfolg hatte zwar diese Agitation weder in Österreich noch in Ungarn, hier war sie allerdings der Ausgangspunkt zu der ersten Initiative der ungarischen Regierung auf dem Gebiet der Industrieförderung. Nichts lag näher, als den Ruin von 1873 und die andauernde Depression4 dem fehlenden Zollschutz in die Schuhe zu schieben, und nicht zufällig startete in dieser Zeit der Landesindustrieverein (Iparegyesület) und namentlich sein Vorsitzender K. Mudrony seine Kampagne für staatliche Stützungsmaßnahmen bis hin zur Zolltrennung. Letzteres wurde zwar von maßgebenden wirtschaftlichen und politischen Kreisen nicht ernst genommen, doch kam es zu ernsthaften Überlegungen, den fehlenden Zollschutz durch andere wirtschaftspolitische Maßnahmen zu ersetzen (Futö 1944, S. 363 ff.). Nach einer Flut von Flugschriften in den 70er Jahren legte im Jahre 1880 eine Gruppe ungarischer Aristokraten, Großhändler, Industrieller und Bankiers der ungarischen Regierung ein Memorandum vor, das von dem Fortbestand des gemeinsamen österreichisch-ungarischen Zollgebietes ausging, ansonsten aber den Einsatz aller dem ungarischen Staat zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung der Industrie vorgeschlug. Gefordert wurden: Steuerermäßigungen für 20 Jahre (Erwerbsteuer bzw. Steuer der zur öffentlichen Abrechnung verpflichteten Unternehmen, Gemeindesteuer); zollfreie Einfuhr aller aus dem Ausland benötigten Maschinen und Maschinenbestandteile; Expropriationsrecht für Baugrundstücke industrieller Anlagen; unentgeltliche Überlassung staatlicher Grundstücke; Deckung aller Bedürfnisse des Staates, der Munizipien und der Gemeinden durch Lieferungen von einheimischen (ungarischen) Betrieben; staatliche Beteiligung an den Aktiengesellschaften (Matlekovits 1900, Bd. 2, S. 23 ff.; Sändor 1954, S. 311 f.). Mit anderen Worten: schon in diesem ersten Programm forderten die Unternehmer den Einsatz aller dem Staat zur Verfügung stehenden Anreizmittel der unmittelbaren (Kapitalhilfe durch Mitbeteiligung, Sachleistungen, Steuer-, Zollund Tarifbegünstigungen) und z. T. auch der mittelbaren Hilfe (Lenkung öffentlicher Aufträge). Das ungarische Handelsministerium als Sachbearbeiter hat sich dieses Programm noch zum großen Teil zu eigen gemacht, in den Beratungen des Ministerrates ist es aber beträchtlich gestrichen bzw. abgeändert worden (Sändor 1954, S. 312). In der Gesetzesvorlage „Über die der vaterländischen Industrie zu gewährenden Staatsbegünstigungen", die 1881 das Parlament völlig reibungslos passierte und als Gesetzartikel (im folgenden nur G.A.) 44 aus dem Jahre 1881 mit dem 1. Januar 1882 4 Der Begriff der „großen Depression" wurde in Anlehnung an H. Rosenberg sofort für die österreichische Entwicklung übernommen (Matis 1972), scheint jedoch als Bezeichnung einer wirtschaftshistorischen Epoche kaum zuzutreffen — vgl. Good 1974, insbes. S. 75 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 135 in Wirkung trat, war weder von Zolloder Tarifbegünstigungen noch von der Mitbeteiligung des Staates und schon überhaupt nicht von einer gesetzlichen Regelung der öffentlichen Aufträge die Rede, diese Forderungen lehnte die Regierung 1881 noch als unerfüllbar ab. Das Gesetz gewährte bis 1895 für eine Reihe neuer bzw. bestehender, aber neu einzurichtender Produktionszweige (vor allem Textil-, Metallund Maschinenbauindustrie, chemische Industrie und, um auch die Agrarier zu beruhigen, landwirtschaftliche Spiritusbrennereien) die Möglichkeit, Steuernachlässe sowie Gebührenund Stempelfreiheit zu erlangen. Die Entscheidungskompetenz über die eventuelle Erteilung der Begünstigungen lag beim Ministerium für Ackerbau, Handel und Gewerbe im Einverständnis mit dem Finanzminister. Die Vorlage und Annahme dieses ersten, in seinen ökonomischen Auswirkungen noch bescheidenen Industrieförderungsgesetzes durch eine Regierung und ein Parlament, die zweifelsohne primär die Interessen der Großagrarier und des Agrarexportes vertreten haben, ließ nur zu leicht die Erklärung in „Lostrennungstendenzen", in Unabhängigkeitsbestrebungen der Ungarn suchen. Diese Erklärung bleibt aber auf der Oberfläche und geht an grundlegenden ökonomischen Tatsachen vorbei. Der in der Kampagne der 70er Jahre laut gewordene Ruf nach einem Industrieschutz, auch um den Preis einer Zolltrennung, war der Ausdruck dessen, daß die in der Hochkonjunktur der 60er Jahre entstandene Industrie in Ungarn die „natürliche" Arbeitsteilung (agrarisches Ungarn — industrielles Österreich) keineswegs für eine zukunftsträchtige Lösung des Zusammenlebens in der dualistischen Monarchie hielt. Andererseits, und dies scheint wichtiger zu sein, öffneten sich in diesen Jahren die führenden wirtschaftlichen und politischen Kräfte Ungarns, die Großagrarier und die mit ihnen eng verbundenen bzw. auch persönlich identischen Vertreter des Großhandels und der Mühlenindustrie, unter dem Druck des vorerst nur drohenden und seit den 80er Jahren auch einsetzenden Rückgangs sowohl des Umfanges der Agrarexporte wie auch der Gewinnspanne (Zollpolitik, Preisverfall infolge steigender Importe aus Übersee) dem Gedanken der Industrieförderung in Ungarn. Es wurde nicht bezweifelt, daß eine Industrialisierung der Unterstützung des Staates bedurfte, aber ebensowenig wurde die Beibehaltung des nunmehr für die Agrar-, und das heißt auch für die Gesamtwirtschaft Ungarns noch lebenswichtigeren österreichisch-ungarischen Binnenmarktes in Frage gestellt. Eine eventuelle Förderung der Industrie sollte sich also nur solcher Mittel bedienen, die bei Beibehaltung des gemeinsamen Zollgebietes einen Anreiz zur Industriegründung boten, wobei man hauptsächlich mit einem breiteren Strom ausländischer Kapitalinvestitionen gerechnet hat. Die Zurückstellung der meisten Forderungen (Lenkung der öffentlichen Aufträge, Zollfreiheit für OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
136 Akos Paulinyi Maschinenimporte, Tarifbegünstigungen), die bei den österreichischen Industriellen großes Aufsehen erregten, hatte auch taktische Gründe und sollte den Anhängern der Zolltrennung von Österreich beweisen, „daß unter den bestehenden Verhältnissen, ohne an den bestehenden Zollverhältnissen zu rütteln, man vieles und bedeutungsvolles auf dem Gebiet der Industrie tun kann" (Orszäggyüles Nyomtatvänyai, Kepviselöhäz, 395. Sitzung 11.5.1881, S. 384, vgl. Sändor 1954, S. 315). Zu diesem Zeitpunkt sprachen für die Bescheidenheit der Begünstigungen auch staatshaushaltliche Überlegungen, forderten doch die Agrarier eine forcierte Verstaatlichung der Eisenbahnen als Grundvoraussetzung für die Einflußnahme auf die Tarifpolitik. Nur den Wechselwirkungen dieser Faktoren, die zu einer gewissen Annäherung zwischen den Agrarien und den Industriellen in Ungarn führten, war es zu verdanken, daß trotz der Bedenken, die Industrieförderung müsse die Interessen des Großgrundbesitzes schädigen, diese abgemagerte Gesetzesvorlage im Parlament ohne Schwierigkeiten, aber auch ohne Begeisterung der Vertreter des Großgrundbesitzes angenommen wurde. Die im Memorandum von 1880 geforderten und im Gesetz von 1881 verweigerten Mittel der (Industrieförderung (Kapitalhilfe, Tarifnachlässe, Lenkung öffentlicher Aufträge) wurden schon seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre im Wege von Regierungserlassen oder Ministerialverordnungen eingesetzt und in den weiteren Industrieförderungsgesetzen (in den Jahren 1890, 1899 und 1907) schließlich auch gesetzlich verankert. Kapitalhilfen aus Sonderfonds wurden punktuell, hauptsächlich zur Stützung konkursgefährdeter Unternehmungen seitens der Regierung mehrmals gewährt, z. B. an die Herender Porzellanfabrik A.G. {Sändor 1954, S. 351 f., 370). Tarifpolitische Mittel, für deren Einsatz die schnell voranschreitende Verstaatlichung vieler Eisenbahnlinien die Voraussetzung geschaffen hatte, kamen schon durch den neuen Gütertarif der ungarischen Staatseisenbahnen 1887 zur Anwendung. Im G.A. 13 aus dem Jahre 1890 wurde allen begünstigten Fabriken für den Transport von Baumaterial, Maschinen und Maschinenbestandteilen auf allen Linien der Staatseisenbahnen und der staatlich subventionierten Eisenbahnen eine Tarifermäßigung bis zum Selbstkostenpreis zugesagt. Das komplizierte System tarifpolitischer Förderungsmaßnahmen (Sondertarife, Tarifreduktion, Einstufung der Industrieprodukte nach dem Bestimmungsort, tarifpolitische Standortbegünstigung) erfuhr dann insbesondere durch den neuen Gütertarif von 1891 eine wesentliche Erweiterung (Havas 1916, S. 102 ff.). Angesichts des bedeutenden Anteils des Staates und der öffentlichen Haushalte überhaupt an infrastrukturellen Aufwendungen, hauptsächlich im Verkehrswesen, wie auch der unternehmerischen Tätigkeit des Staates (Eisenhüttenwesen, Maschinenbau) und der steigenden BauOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 137 tätigkeit der Städte und Gemeinden seit der Mitte der 80er Jahre ließen Unternehmerkreise und Interessenverbände in der Frage der Lenkung öffentlicher Aufträge (sog. Submissionswesen), trotz der Absage der Regierung an die Forderung nach gesetzlicher Regelung im Jahre 1881, nicht locker. Zu den öffentlichen Aufträgen im zivilen Sektor gesellte sich dann, hauptsächlich seit den 90er Jahren, das Problem der Aufträge für die gemeinsame Armee, eine etwas delikatere, weil zu den „gemeinsamen" zählende Angelegenheit. Auf dem zivilen Sektor hatte die Regierung schon 1886 zwecks Vorbereitung einschlägiger Maßnahmen eine durch Delegierte des Landesindustrie Vereins beschickte „Staatliche Kommission für die stärkere Beanspruchung der einheimischen Industrie seitens der Verkehrsunternehmungen und Staatsbetriebe" ins Leben gerufen (Sändor 1954, S. 351). Die Lösung erfolgte auf dem Verordnungswege, indem schon 1887 vom Finanzminister die Kontrolle aller Anschaffungen für Eisenbahnen, Schiffahrtsunternehmungen und staatliche Eisenwerke angeordnet wurde. Im Jahre 1891 wurden alle Behörden verpflichtet, ihre Bedürfnisse bei öffentlichen Ausschreibungen durch die einheimische Industrie bzw. das Kleingewerbe zu decken (Matlekovits 1900, S. 30). Angesichts des Materialaufwandes für die Instandhaltung des staatlichen Eisenbahnnetzes, der Inbetriebnahme von jährlich ca. 550 km neuer Eisenbahnstrecken in den 90er Jahren, der regen Bautätigkeit öffentlicher Haushalte sicherten diese Maßnahmen für die ungarländische Industrie (hauptsächlich für die Eisenwerke, den Maschinenbau, die Bauindustrie und das Baugewerbe) ein Auftragspolster, dessen Größenordnung in ungarischen Verhältnissen nicht zu unterschätzen ist. Mangels genauer Nachweise für das öffentliche Lieferungswesen kann die Größenordnung nur anhand des Bedarfs für Eisenbahnen sowie für die staatlichen Eisenwerke und Maschinenfabriken vermittelt werden (Matlekovits 1900, S. 31; Emlekirat 1909, S. 10). Dieser belief sich: 1887 auf 31,2 Millionen K., davon einheimische Lieferungen 83 °/o, 1896 auf 108,7 Millionen K., davon einheimische Lieferungen 88 Vo, 1897 auf 102,2 Millionen K., davon einheimische Lieferungen 90 °/o, 1904 auf 110,0 Millionen K. (nur Verkehrsanstalten). Für 1904 wurde vom Handelsministerium die Summe aller öffentlichen Aufträge für Industrieprodukte (incl. Heereslieferungen) auf 152 Mill. K. berechnet und die öffentlichen Aufträge für Bauten mit weiteren 48 Mill. K. veranschlagt (Orszäggyüles Nyomtatvänyai; 1906 Iromanyok, Bd. IX, Nr. 183, S. 15). Die Gesamtsumme von 200 Mill. K. repräsentiert etwa 13 °/o, die Aufträge für die Industrie etwa 10 °/o des OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
138 Akos Paulinyi Gesamtwertes der ungarischen Industrieproduktion von 18985. Es verwundert deshalb nicht, daß die Interessenverbände der Industrie auch weiterhin auf die gesetzliche Verankerung der Regelung der öffentlichen Lieferungen drängten, welche dann schließlich im II. Abschnitt des G.A. III aus 1907 erfolgte. Wie schon erwähnt, bildeten die Lieferungen für das gemeinsame k. u. k. Heer und die k. u. k. Marine ein besonderes Kapitel der öffentlichen Aufträge in Österreich-Ungarn. Dieses sog. militärische Submissionswesen gehörte in die Kompetenz des gemeinsamen k. u. k. Kriegsministeriums, den Verteilungsschlüssel der Aufträge bestimmte allerdings die sog. Quote, die die Beitragsleistung der zwei Reichshälften für den gemeinsamen Staatshaushalt aus ihren selbständigen Haushalten (unter Abzug der Nettozolleinnahmen) festlegte. D. h. der Anteil Österreichs und Ungarns an den Lieferungen für das Heer und die Marine sollte der Quote (1867 70 :30; ab 1873 68,6 :31,4; ab 1900 65,6 :34,4; ab 1908 63,6 :36,4) entsprechen (vgl. Paulinyi 1973, S. 573 ff.). Nun bildeten die Ausgaben des Kriegsministeriums von 1868 bis 1913 im Schnitt mindestens 95 °/o des gemeinsamen Haushaltes, und sie kletterten seit dem Anfang der 90er Jahre bis 1913 auf das 2,3fache, d. h. von 286 Millionen K. (im Durchschnitt der Jahre 1891 - 1895) auf 658 Millionen K. (im Durchschnitt der Jahre 1909 - 1913); im letzten Friedensjahr 1913 erreichten sie 910 Millionen K. (vgl. Paulinyi 1973, S. 574). Auf die Aufträge für Industrie entfiel von diesen Summen selbstverständlich nur ein Teil, der nach der Jahrhundertwende, im Zusammenhang mit verschiedenen Umrüstungsprogrammen des Heeres und mit dem Ausbau der Kriegsflotte, schätzungsweise kaum weniger als 25 °/o ausgemacht hat. Bis zur Jahrhundertwende herrschte um die Heereslieferungen Ruhe, um die Einhaltung der Quote bei der Verteilung der Aufträge kümmerten sich weder die österreichischen noch die ungarischen Delegationen. Die ungarische Industrie konnte bis zu diesem Zeitpunkt angesichts der strukturellen Einseitigkeit und/oder wegen mangelnder Kapazitäten viele Aufträge überhaupt nicht erfüllen. Dies betraf hauptsächlich Produkte der Textilindustrie, aber auch jene der Eisenund Stahlindustrie sowie spezialisierter Rüstungsbetriebe. Durch die Beschleunigung des Wachstums der Industrie seit den 90er Jahren hat sich zwar die Lage etwas gebessert, aber es ist kaum übertrieben zu behaupten, daß in Ungarn jeder Unternehmer auf dem Gebiet der Textilindustrie mit einem festen Auftrag für das Heer rechnen konnte, ß Berend - Ränki berechnen den Bruttowert der ungarischen Industrieproduktion (zu laufenden Preisen, ohne Bergbau auf ca. 1,4 Milliarden K in 1898 und 3,1 Milliarden K in 1913; vgl. Berend 1969, S. 147; zu konstanten Preisen: Berend 1974 b, S. 61). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 145 gegen österreichische Industrielle, auf den Zufluß eben dieses österreichischen Kapitals. Von den zwischen 1903 und 1906 subventionierten 84 Industrieunternehmern waren 38 (45%)) aus Österreich, je 3 aus Deutschland und Frankreich (7°/o) (Orszäggyüles Nyomtatvänyai, Naplö, 48. Sitzung, 23. 10. 1906, S. 102), wobei der Anteil des ausländischen Kapitals an den neugeschaffenen Arbeitsplätzen in Ungarn sicherlich noch viel höher lag. So gingen die Gründungen von modernen Großbetrieben in der Textilindustrie fast ausschließlich auf österreichische Großindustrielle zurück (vgl. Berend 1955, S. 235 ff.). Um den Kapitalfluß aus dem Ausland zu fördern, bemühten sich sowohl die Regierungsstellen als auch die Organisationen der Wirtschaft sowohl um persönliche Kontakte als auch um die Verbesserung des Informationsflusses über die Presse. Die persönliche Agitation war ein wichtiges Mittel hauptsächlich bei der Suche nach Unternehmern in der Textilindustrie. „Die großen österreichischen Textilfabriken", schrieb 1906 ein verbitterter Kritiker der ungarischen Industrieförderung, „wurden bereist und durch verlockende Anerbietungen ihr Interesse für die industrielle Kolonisation erweckt. Manche Fabrikanten in Österreich erhielten im Laufe einer Woche mehrere Besuche von Budapester Advokaten, von Agenten, von Handelskammerpräsidenten der ungarischen Provinz, die große Subventionen, Steuerbefreiungen, Gebührennachlässe und Tarifbegünstigungen in Aussicht stellen. Die Mehrzahl der führenden österreichischen Fabrikanten nahmen die Anerbietungen an ..." (Keller 1906, S. 98). Die deutschsprachigen Ausgaben ungarischer Gesetze und Verordnungen, statistischer Reihen und Jahrbücher bekamen eine wichtige Ergänzung durch die deutschsprachigen „Volkswirtschaftlichen Mitteilungen aus Ungarn", herausgegeben vom ungarischen Handelsministerium. Das Erscheinungsjahr des 1. Jahrganges (1906) war wohl nicht zufällig auch das Jahr des parlamentarischen Beschlusses des wichtigsten Industrieförderungsgesetzes in Ungarn. Zur reibungslosen Abwicklung der Industrieförderung wurde im ungarischen Handelsministerium eine dem Staatssekretär J. Szterenyi unterstellte Abteilung geschaffen, deren Beamte über einschlägige Fachkenntnisse verfügten und die einlaufenden Anträge mit einer Sachlichkeit und Schnelligkeit bearbeiteten, die auch den österreichischen Kritikern ein Wort der Anerkennung abgerungen haben (vgl. Keller 1906, S. 68). Obwohl also seit dem Anfang der Industrieförderung in Ungarn ein großer Teil der geförderten Betriebe Filialen oder Neugründungen österreichischer Unternehmer gewesen sind, stieß die ungarische Wirtschaftspolitik auch in diesem Punkt auf eine heftige Kritik zisleithanischer Industrieller. Die Leidenschaftlichkeit der Polemik, die diese Industrieförderung als eine der Wirtschaftsgemeinschaft überhaupt und den Interessen der österreichischen Industrie insbesondere schädliche 10• OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
146 Akos Paulinyi scharf verurteilte, ist nur auf dem Hintergrund der konfliktgeladenen politischen Situation in Österreich um die Jahrhundertwende und der angespannnten Lage der österreichischen Industrie — deren Ursachen wir hier nicht behandeln können — zu verstehen. Angesichts der enormen Steuerbelastung insbesondere der Aktiengesellschaften, der infolge progressiver Sozialpolitik steigenden sozialen Lasten, des Rückganges der Exportaufträge, der scheinbar antikapitalistischen Politik der österreichischen Gesetzgebung und Verwaltung schien für Österreichs Industrielle die „industriefreundliche" Wirtschaftspolitik in Ungarn eine Zumutung. Diese Polemik, deren Argumente in historischen Darstellungen ohne jegliche Überprüfung fortgeschrieben werden, interessiert hier nicht. Weniger Aufmerksamkeit erweckte bei den Historikern der in jener Polemik ebenso betonte Zusammenhang zwischen der ungarischen Industrieförderung und der Aktivierung der österreichischen Interessenverbände (1892 — Zentralverband der Industriellen Österreichs, Abk.: ZVIÖ; 1897 — Bund österreichischer Industrieller, Abk.: BÖI) und der Handelsund Gewerbekammern für die Ausarbeitung eines „Industrieprogrammes" und für die Einrichtung eines „Industrierates". Bis zu diesem Zeitpunkt, d. h. bis in die Mitte der 90er Jahre, beschränkten sich in Österreich wirtschaftspolitische Maßnahmen der Industrieförderung — wenn wir hier von den nicht beabsichtigten Nebenwirkungen der Zuckersteuer (vgl. Paulinyi 1973, S. 595), von Exportprämien und öffentlichen Aufträgen absehen — auf einige Initiativen der Zentralgewalt für das Gebiet von Triest und der Landesregierung für Galizien. Darüber später mehr. Die 1896 von der Handelsund Gewerbekammer Wien und dem Zentralverband der Industriellen Österreichs — als Repräsentant der Großindustrie spielte dieser eine größere Rolle als der Bund österreichischer Industrieller — geforderte und 1897 im Abgeordnetenhaus beantragte Gründung eines „Industriellen Beirates" wurde 1898 durch die Etablierung des Industrieund Landwirtschaftsrates mit zwei Sektionen: 1. Sektion für die Industrie, Gewerbe und Handel 2. Sektion für Landund Forstwirtschaft und Montanwesen beim Handelsbzw. Ackerbauministerium erfüllt. Die uns hier interessierende erste Sektion mit 75 und seit 1904 mit 100 Mitgliedern gewährte den von den Handelsund Gewerbekammern und den Industriellenvereinen und -fachverbänden gewählten eine Zweidrittelmehrheit gegenüber den vom Handelsminister ernannten Mitgliedern. Der persönlichen Zusammensetzung nach war dies in der Tat ein „Industriellenbeirat". Die Aufgabe des Industrierates war die Begutachtung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolilik in Ungarn und Österreich 147 und Antragstellung in allen einschlägigen Angelegenheiten7. Der ZVIÖ betrachtete die Gründung als „Errungenschaft von dauerndem Werte", machte sich aber keine großen Illusionen über die Wirksamkeit dieser Institution. Der Handelsminister jener Zeit, J. M. Baernreither, betrachtete den Industrierat als notwendiges Übel und gedachte, diese — wie er meinte — modische Schöpfung „mit eigener Initiative dominierend" zum fügsamen Werkzeug des Handelsministers zu gestalten (Baernreither 1939, S. 39). Die ersten Jahre der Tätigkeit des Industrierates waren diesen Ansichten angemessen, und der ZVIÖ klagte mit Recht, daß der Industrierat die Hoffnungen, die man in ihn setzte, nicht erfüllt habe (ZVIÖ Protokoll — 11, 1899, S. 27). Man muß allerdings unterstreichen, daß der Industrierat in den weiteren Jahren seiner Existenz eine sehr aktive Tätigkeit ausgeübt hat und an allen Reformen und Reformvorschlägen, die die Industrie betrafen, maßgebend beteiligt gewesen ist. Es lag sicher nicht nur an ihm, daß viele der schwerwiegenden Probleme und Lösungsvorschläge kein Gehör bei der Legislative fanden. Was nun die Industriepolitik betrifft, so müssen wir erstens betonen, daß wir uns im Falle der österreichischen weitgehend auf das Gebiet der Pläne, Anträge und Erwägungen begeben müssen. Zweitens muß man unterstreichen, daß das Ergreifen wirtschaftspolitischer Maßnahmen in Österreich sowohl aus der Sicht der politischen Struktur als auch wegen der in einzelnen Regionen schon vorhandenen leistungsfähigen Industrie ein unvergleichbar komplizierteres Problem darstellte, als dies in Ungarn der Fall gewesen ist (vgl. Gross 1973, S. 13). Das Problem der ökonomischen Bedürfnisse einzelner Regionen oder gar Nationalitäten wurde seitens der ungarischen Regierung nur dann wahrgenommen, wenn es galt, „staatszersetzende Einflüsse", wie z.B. jene der tschechischen Banken in Oberungarn, das heißt in der Slovakei, zu unterbinden8. Bei den Plänen der Industrieförderung in Ungarn mitzusprechen hatten nur die Industrie und die Regierung. In Österreich mußten alle Maßnahmen mindestens die keineswegs einheitlichen Interessen aller führenden Sparten in den führenden Ländern berücksich7 Außer Mischler-Ulbrich (1905), Bd. 1, S. 445 f., befaßte sich mit der Tätigkeit des Industrierates noch am meisten Hertz (1917), in anderen, auch wirtschaftspolitischen Abhandlungen (z. B. Werner 1949, S. 476, Bundesministerium 1961, Bd. 2, S. 46 f.) wurde seine Existenz erwähnt. Die beste Information über Gründung, Aufbau und Aktivitäten bietet die leider nicht veröffentlichte Dissertation von Pultar-Kratzl (1973). 8 Solche Fragestellungen interessieren die heutige ungarische Forschung weniger, um so mehr aber die slovakische. Über die mit großem Arbeitsaufwand seitens der ungarischen Staatsverwaltung geführten Recherchen über und Maßnahmen gegen die tschechischen Banken in der Slovakei (Oberungarn) vgl. Pisch (1960 a), S. 116 ff., über die Rolle dieser Banken für Unternehmen der slovakischen Bourgeoisie Pisch (1960 b) sowie Rudolph (1976), S. 150 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
148 Akos Paulinyi tigen bzw. eventuellen Begünstigungen der Industrie in „Rückstandsgebieten" mit den (vermeintlichen) Interessen der bestehenden Industrie in den „Fortschrittsgebieten" in Einklang bringen. Es stellt sich also in Österreich einerseits das Problem einer zentralen Industriepolitik, andererseits aber — auch infolge der Autonomie der Länder — das Problem regionalpolitischer Maßnahmen9. Angesichts der Entwicklungsstufe der Industrie einerseits, ihrer schweren Steuerbelastung, ihrer Absatzschwierigkeiten im Zollausland und der als schwer empfundenen sozialen Lasten andererseits verlangte die österreichische Industrie — soweit man die in ihren Verbänden und im Industrierat ausschlaggebenden Stimmen als maßgebend betrachtet, und das darf man wohl — hauptsächlich Maßnahmen auf dem Gebiet der Zollund Handelspolitik, der Steuerund Sozialpolitik, d. h. Maßnahmen, die für die gesamte Industrie die Hindernisse der Entfaltung aus dem Wege geräumt hätten. In diesem Sinne hat auch der ZVIÖ im Jahre 1897 die Ausarbeitung eines Industrieprogrammes angeregt (ZVIÖ Protokoll — 7, 1897, S. 27 f., 32 ff.). Im Brennpunkt der Interessen sowohl des Industrierates als auch des ZVIÖ und der Handelsund Gewerbekammern — wortführend waren in diesen Gremien zum Teil dieselben Personen und überwiegend dieselben Gruppen der Industrie — standen eben deshalb neben den laufenden Problemen der Wahrung der industriellen Interessen in der Zollund Handelspolitik Anstrengungen um die Reform der Steuerpolitik, insbesondere der Besteuerung der „der öffentlichen Rechnungslegung unterworfenen Unternehmungen", d. h. hauptsächlich der industriellen Aktiengesellschaften. Ohne diese Problematik eingehend behandeln zu können, möchte ich nur festhalten, daß dies ein Kernproblem der österreichischen Industrie gewesen ist. Die nicht nur infolge des an sich schon hohen Steuersatzes (10,5 °/o), sondern auch wegen der Doppelbesteuerung (Gesellschaft und Aktionär), der Einbeziehung der Negativzinsen in die Besteuerungsgrundlage, der hohen Länderund Gemeindeumlagen (d. h. der Zuschläge), der ungünstigen Bestimmungen für Abschreibungen hohe Steuerbelastung von 15 bis 40 °/o des Reingewinnes ® Die meisten Anregungen für die Bedeutung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Österreich brachte Hertz (1917) und Rothschild (1961) und schließlich K. Fink (1968), die insbesondere auf die Folgen des Fehlens einer Regionalpolitik in Österreich hingewiesen hat (Fink 1968, S. 56 f., 72 f.). Trotz vieler Bemerkungen bei Matis (1973) und bei Bachinger (1973) bleibt diese Problematik ein Stiefkind der österreichischen Forschung. In den wenigen Versuchen, die regionalen Strukturen aufgrund der statistischen Erfassungen, hauptsächlich der Betriebszählung von 1902 herauszuarbeiten (Otruba 1975), folgt man notgedrungen den Verwaltungsgebieten, wodurch Wirtschaftsregionen entstehen, weil sie Verwaltungseinheiten waren. Diese Grenzen sind nur durch die Verwertung auch anderer Quellen zu durchbrechen, wie dies die Ergebnisse der außerhalb der CSSR völlig unbeachteten Publikation von Bednär (1970) nachgewiesen haben. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 149 war ein wesentlicher Hemmschuh für die Bildung von Aktiengesellschaften. Angesichts des Kapitalbedarfs für die technische Umrüstung bestehender Betriebe oder für die Einführung neuer Verfahren, z. B. in der chemischen und elektrotechnischen Industrie, führte dies zwangsläufig zur Petrifizierung der Rückständigkeit. Seit der Jahrhundertwende bemühten sich die Industrieverbände, die Handelsund Gewerbekammern und nicht zuletzt der Industrierat wiederholt, die Finanzbehörden und das Parlament zu einer Reform der Besteuerung der Aktiengesellschaften zu bewegen, aber ohne jeglichen Erfolg. Als die schon erwähnte, vom Industrierat im Jahre 1904 herausgegebene, aufgrund amtlicher Unterlagen verfaßte Analyse des geltenden Steuersystems viel Unruhe hervorgerufen hatte, war die Reaktion der zuständigen Stellen eindeutig: Das Werk wurde aus dem Verkehr gezogen und in den offiziellen Publikationen des Industrierates für vergriffen deklariert10. Die aufgrund dieser eingehenden Analyse im Jahre 1907 verfaßten Beschlüsse des Industrierates (Bureau des Industrierates, Verhandlungen und Beschlüsse, 18. Heft) blieben ebenfalls wirkungslos, für die Industriellen nur ein Beweis mehr, daß weder von der Bürokratie noch von der Legislative etwas Positives zu erwarten sei, „daß der dem Industriekapital und der Arbeit des Unternehmers abholde Geist der überwiegenden Mehrheit der gesetzgebenden Körperschaften auch die Verwaltung beeinflußt" (ZVIÖ Protokoll — 21, 1908, S. 49). Der Anwendung von Mitteln der direkten Förderung, der punktuellen Maßnahmen der Steuer-, zolloder tarifpolitischen Begünstigungen einzelner Sparten oder Gebiete standen die Repräsentanten der Industrie im besten Falle reserviert, überwiegend aber offen feindlich gegenüber. „Industrieförderung im engeren Sinne des Wortes", — hieß es am Verbandstag des ZVIÖ im Jahre 1908, und dies waren keine neuen Töne — „welche mit Subventionen arbeitet, Steuerbegünstigungen gewährt, mit einem Wort auf den Bahnen merkantilistischer Wirtschaftspolitik sich bewegt, verlangt die österreichische Industrie nicht, braucht sie nicht und verträgt sie nicht". Durch eine solche Förderung nämlich könnten „die Voraussetzungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs bestehender industrieller Unternehmungen oder Industriezweige geradezu verrückt werden. Die österreichische Industrie verlangt im Grunde genommen überhaupt nicht positive Vorkehrungen, sondern die Ab10 Diese Begründung wiederholt sich in den offiziellen Publikationen des Industrierates (Bureau des Industrierates, Verhandlungen und Beschlüsse, Heft 18, S. 5). Im Umlauf blieben hauptsächlich die Darstellungen des Finanzministeriums (Mitteilungen des Finanzministeriums, XII. Jg., Heft 3, Wien 1907). Mit dem Werk wurde auch der verantwortliche Sektionsrat im Handelsministerium, F. Karminski, aus dem Umlauf gezogen, d. h. vorzeitig pensioniert (vgl. Karminski 1904, S. 7; den Hinweis verdanke ich Herrn Dr. A. Mosser, Wien). Nach Hertz (1917), S. 143 wurde die Publikation „auf höheren Druck" eingezogen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
150 Akos Paulinyi wehr schädlicher Einflüsse und jene Bewegungsfreiheit, derer jede Industrie bedarf, um zur vollen Höhe ihrer Leistungsfähigkeit gelangen zu können" (ZVIÖ Protokoll - 21, 1908, S. 48). Diesem Tenor der Stimmen der Industrie, sie überwogen auch im Industrierat, entsprach nicht nur die Ablehnung der ungarischen Industriepolitik, sondern auch die Beurteilung und Verurteilung aller einschlägigen Ansätze bzw. Maßnahmen der österreichischen Regierung bzw. der Länder. Die österreichische Wirtschaftspolitik im Zeitalter des Dualismus hat nur einmal den Versuch unternommen, die gesamte erbländische Industrie durch direkte Begünstigungen zu fördern. Die diesbezügliche Gesetzesvorlage war ein Bestandteil des sog. „Koerber-Planes" — soweit wir über einen solchen überhaupt sprechen können — und wurde im Abgeordnetenhaus als Regierungsvorlage im März 1900 eingebracht11. Es war sicher nichts Umwerfendes, im Prinzip ging es nur um die Ausdehnung der Gültigkeit der schon 10 Jahre für Triest eingeführten Steuerbegünstigungen für industrielle Neugründungen auf alle Kronländer. Die ZVIÖ, der BÖI und die Handelsund Gewerbekammern lehnten die Vorlage zwar nicht in toto ab, in den meisten Gutachten wurde sie im allgemeinen begrüßt, gleichzeitig wurden aber mehr oder weniger deutliche Bedenken gegen diese Art der Förderung und gegen die Erweiterung der Kompetenzen der Exekutive geäußert. Die Vorlage, im Sinne der übereinstimmenden Abänderungsvorschläge umgearbeitet und noch 1901 (dann 1907 und 1909) im Parlament eingebracht, wurde aber nicht einmal zum Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Das einzige Resultat dieser Initiative der Regierung war die Schaffung eines Fonds von 300 000 K. für die „Industrieund Exportförderung" im Budget des Handelsministeriums. Aus diesem Fonds wurden seit 1904 die Seidenspinnereien in Görz und Südtirol mit jährlich 100 bis 120 000 K. subventioniert. Zu weiteren Maßnahmen der Zentralverwaltung zugunsten der Industrie zählen noch die im Verordnungswege eingeleiteten Verfügungen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für gewerbliche Betriebsanlagen (1898, 1899, 1904) sowie die Verordnung über die Vergabe staatlicher Lieferungen aus dem Jahre 1909. 11 Das Industrieförderungs-Gesetz war nur ein Punkt des sog. KoerberPlanes, der u. a. die Verbesserung des Transportsystems vorsah, dazu Matis (1972), S. 27 f., 396, 433; Bundesministerium (1961), Bd. 1, S.413, Bd. 2, S.47. Was die Gesetzesvorlage zur Industrieförderung betrifft, beanspruchte die Vaterschaft R. Sieghardt (1932, S. 43, 56). Zu der Aussage von Matis (1972, S. 447), die Koerberschen Pläne seien hauptsächlich an dem Widerstand der Bürokratie gescheitert, muß man aufgrund der Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände (ZVIÖ, BÖI) und der Handelskammern hinzufügen, daß diese selbst eine Ablehnung durch die Bürokratie sehr erleichtert haben. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 151 War bei der Einbringung der Vorlage des Industrieförderungsgesetzes von 1900 die durch die Industrieverbände bezogene Position noch mehr oder weniger reserviert, so zeigten aber die Dachverbände und der Industrierat — mit einer Ausnahme: Triest — eine eindeutig negative, abweisende Stellungnahme gegenüber jenen Maßnahmen bzw. Vorschlägen, die im Rahmen der Kompetenz der Landesbehörden die Industrieförderung angestrebt haben. Ich begnüge mich hier nur mit einer stichwortartigen Aufzählung dieser Vorschläge bzw. Landesgesetze in chronologischer Folge: 1. Galizien — Landesgesetz 1886, verlängert 1883, 1903, 1906, dazu Verwaltungsmaßnahmen zur Gründung eines Industriefonds sowie einer Industriekommission. Darlehen für die Industrie 1887 bis 1907: 7,1 Mill. K. Gründung einer Bank zur Förderung der Industrie. 2. Bukowina — Landesgesetz 1891, verlängert 1900. 3. Triest — Reichsgesetz vom 8. 1. 1891 für 5 Jahre, verlängert 10. 8.1895 bis 31.12.1900 und dann im Wege der Verordnung bis zum 31. 12. 1901. Dazu gesellten sich Vorschläge: in Krain (1896, 1905), in Istrien (1907) — dieser war eigentlich der einzige Entwurf zur speziellen Förderung von Aktiengesellschaften —, in Schlesien (1906 bis 1910) und letztlich in Mähren, die zwar alle in den Landesparlamenten beraten und beschlossen wurden, nicht aber die Sanktionierung erlangt hatten12. Alle diese Landesgesetze bzw. Anträge zielten auf eine Förderung der Industrie im betreffenden Raum im Wege der Steuernachlässe, das heißt der Befreiung von Landesumlagen, und waren, wie in Galizien> Mähren und Schlesien, eindeutig durch die ungarischen Gesetze von 1881 bzw. 1900 - 1907, im Falle von Krain aber durch die Begünstigungen für Triest initiiert. Sie waren aber meines Erachten auch der Ausdruck dessen, daß man zu diesem Zeitpunkt in den einzelnen Ländern zur Erkenntnis der Notwendigkeit regionalpolitischer Maßnahmen gelangt war, bzw. die Ergreifung solcher Maßnahmen in einem Teilgebiet hat im angrenzenden Raum (z. B. Galizien auf Schlesien, Mähren) die Befürchtungen negativer Auswirkungen bei der Unterlassung ähnlicher Maßnahmen ausgelöst. In den Jahren 1910 bis 1911 behandelte der Industrierat diese Problematik und kam trotz widersprüch12 Eine inhaltliche Zusammenfassung aller Vorlagen in: Bureau des Industrierates, Verhandlungen und Beschlüsse, 26. Heft, Wien 1911, S. 6 - 30. Über die Beratungen im schlesischen und im mährischen Landtag vgl. Stenographische Berichte ... Schlesien, insbes. 43. und 44. Session (1906 - 1910) und Landtagsblatt Mähren, 11. Landtagsperiode, 3. und 4. Session (1910 - 1912). Auch in diesen Beratungen sperrten sich Industrielle, die im Industrierat bzw. im ZVIÖ wortführend waren, gegen die beantragten Begünstigungen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
152 Akos Paulinyi licher Meinungen zum eindeutigen Schluß, daß solche Maßnahmen den Interessen der Gesamtheit österreichischer Industrieller grundsätzlich schädlich seien. „Der Industrierat spricht sich gegen eine unmittelbare materielle Unterstützung der Industrie aus" — hieß es im Beschluß der XXI. Plenarversammlung des Industrierates vom 15. und 16. Dezember 1910 — „und perhorresziert auch ein Speziaireichsgesetz, durch welches etwa nach dem Muster des seinerzeit im Reichsrate eingebrachten Industrieförderungsgesetzentwurfes Begünstigungen für einzelne Industrieunternehmungen gewährt würden. Hingegen wird als wirksamste Industrieförderung die unmittelbare Förderung der Industrie durch eine entsprechende Reform der Steuergesetzgebung, durch eine entsprechende Gestaltung der Handelsund Tarifpolitik und der Exportförderung sowie schließlich durch eine die Interessen der Industrie berücksichtigende gesunde Sozialpolitik bezeichnet. Eine positive materielle Förderung der Industrie einzelner Länder im Wege der Landesgesetzgebung erscheint dem Industrierat nicht wünschenswert" (Bureau des Industrierates, Verhandlungen und Beschlüsse, 26. Heft, S. 112). Durch diesen Standpunkt verhinderten der Industrierat und die Industriellenverbände, das heißt die wortführenden Kreise der Industrie selbst, gestützt auf den Glauben an die Selbstregulierungsfähigkeit des Marktes, die Anwendung einer vorerst spontanen Regionalpolitik zur Förderung der Industrie. Nur wenige konnten sich über die Befürchtungen der — wie sie meinten — Gefahr der Zersplitterung der Absatzgebiete in der Monarchie hinweg zur Ansicht durchringen, daß die Steigerung der Kaufkraft am Binnenmarkt über die Industrialisierung rückständiger Gebiete zu fördern wäre. „Industrie schafft wieder Industrie, und Industrie schafft Bedürfnisse" — solche Stimmen hörte man nur selten. Anstatt die spontanen Initiativen der Länder für industriepolitische Maßnahmen zu koordinieren, verharrten die Industriellen selbst in einer Fehleinschätzung der Auswirkung der Industrialisierung außerhalb der traditionellen Standorte bzw. ihrer Förderung durch Anreize auf dem Standpunkt des Laissez-faire, der nur zur Verdichtung der vorhandenen Ballungsräume, nicht aber zu einem im Interesse der Festigung des durch das Zollgebiet gegebenen Wirtschaftsraumes erforderlichen Ausgleich des wirtschaftlichen Gefälles führen konnte. Zwar waren sich Zeitgenossen der Notwendigkeit regionalpolitischer Maßnahmen zur Überwindung der „unermeßlichen Gegensätze" der österreichischen Volkswirtschaft bewußt, aber die Betonung, „eine Industrieund Gewerbepolitik müßte sozusagen mit den Grundsätzen der verOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 153 schiedensten wirtschaftlichen Entwicklungsstufen parallel arbeiten, je nachdem es sich um diese oder jene Gegend handelt" (Baernreither 1939, S. 49), war eher das Alibi für die Unmöglichkeit solcher Maßnahmen als ein Anreiz für ihre Durchsetzung. Angesichts der Erfolglosigkeit aller wichtigen Projekte zur Förderung der Industrie in Österreich ist es nur verständlich, daß die ungarischen Maßnahmen auf diesem Gebiet nicht nur als eine Schädigung der österreichischen Interessen, sondern als gezielte Unterwanderung der Wirtschaftsunion seitens Ungarns betrachtet worden sind. Irritiert durch die unendlichen Streitigkeiten bei den „Ausgleichs"-Verhandlungen um die Jahrhundertwende und den lautstarken Forderungen nach einer Trennung von Österreich sprach man schon damals von dem Scheitern der wirtschaftlichen Einheit. Diese Behauptungen, deren Richtigkeit der Zerfall der Monarchie 1918 nachträglich scheinbar bewiesen hat, sind allerdings von den zeitgenössischen Auseinandersetzungen parteipolitischer und wirtschaftlicher Gruppierungen geprägt. In diesen Auseinandersetzungen wurde die Diskussion durch Tatsachen des Wirtschaftslebens und durch Forderungen auf verschiedenen Gebieten der Wirtschaftspolitik mächtig angeheizt, für das „Auseinanderleben" wurden anhand statistischer Daten viele „Beweise" ins Treffen geführt, die in dem historischen Schrifttum, teilweise noch bis heute, ein zähes Eigenleben führen. Das noch so oftmalige Wiederholen der Argumente von Zeitgenossen bedeutet aber meines Erachtens keineswegs, daß die These vom Auseinanderleben den Realitäten in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn gerecht wird. Das Übergewicht jener Stimmen in Österreich, die durch die ungarischen wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Förderung der Industrie die Zersetzung der Wirtschaftsunion bewiesen haben wollte, zeugt nur von der vorherrschenden Meinung in maßgebenden Kreisen der Politik und der Wirtschaft, ist aber noch kein Nachweis für die Richtigkeit dieser Behauptungen. Es fehlte in Österreich nicht an anderen Meinungen, die vom beschleunigten Wachstum der ungarischen Wirtschaft den Weg zu einer ausgewogenen Verflechtung beider Teile der Monarchie erhofften. So schrieb z.B. 1903 der Sekretär der Handelsund Gewerbekammer in Prag: „Die Industrialisierung Ungarns ist eben für uns sogar nützlich, weil sie Ungarn bereichert und infolgedessen seinen Konsum steigert, und zwar nicht nur den Gesamtkonsum unserer Industrieprodukte, sondern auch jenen ungarischer Wirtschafts- (d. h. Landwirtschafts-)Produkte. Je mehr die Industrialisierung Ungarns wachsen wird, um so kleiner wird der Export seiner Wirtschaftsprodukte zu uns, und deshalb bin ich ein entschiedener Gegner jener Theorie, die in Ungarn nur eine Kolonie sehen möchte." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
154 Akos Paulinyi Äußerungen dieser Art, die in der Industrieförderung in Ungarn ein Mittel zur Lösung der ökonomischen Gegensätze zwischen den beiden Reichshälften sahen, hatten Seltenheitswert, erfaßten jedoch die zu erwartenden langfristigen Auswirkungen der ungarischen Industriepolitik vielleicht tiefblickender als die offiziellen Stellungnahmen der Interessenverbände. Geht man nämlich von der Tatsache aus, daß a) österreich-Ungarn ein gemeinsamer Wirtschaftsraum war und b) in diesem Wirtschaftsraum Österreich das „Fortschrittsgebiet" und Ungarn das „Rückstandsgebiet" gewesen ist, dann mußte man der Industrieförderung in Ungarn auch zugestehen, daß sie ein Mittel zum Ausgleich wirtschaftlicher Leistungen, zur Annäherung der Produktionsbedingungen, d. h. der Egalisierung des Wirtschaftsgefälles gewesen ist. Diese Annäherung ist an sich eine Voraussetzung ökonomischer Integration, und die ungarische Industriepolitik wäre also als ein integrationsfördernder Faktor zu betrachten. In dieselbe Richtung weisen auch die erwähnten Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses, nach Borchardt ebenfalls ein wesentliches Merkmal der Integration (Borchardt 1965, S. 394). Dies selbstverständlich nur dann, wenn wir Integration nicht als Unterordnung eines Teiles unter einen anderen, sondern als Verschmelzung von Teilen zu einem übergeordneten Ganzen deuten13. Gehen wir, in Anlehnung an Predöhl, von dem Zweistufenmodell der funktionellen und der institutionellen Integration aus, dann liegt die Folgerung nahe, daß die Österreich-Ungarische Monarchie die Stufe der funktionellen Integration erreicht, aber nicht überwunden hat. Diese Stufe ist gekennzeichnet durch die Beseitigung der Handelshemmnisse, durch die Sicherstellung der Freizügigkeit von Arbeit und Kapital im gemeinsamen Wirtschaftsraum und die Steuerung des Integrationsprozesses über den Marktmechanismus. Für diese Anfangsstufe der Integration waren in Österreich-Ungarn die durch den Ausgleich von 1867 geschaffenen wirtschaftspolitischen Mittel im Rahmen der sog. „gemeinsamen und quasi gemeinsamen" Angelegenheiten noch ausreichend. Die zweite Stufe, die institutionelle Integration, setzt aber schon eine Koordination der ordnungsund prozeßpolitischen Maßnahmen voraus, d. h. sie ist nur durch ein gemeinsames Vorgehen der Beteiligten auf allen Gebieten der Wirtschaftspolitik realisierbar. Diese Stufe zu erreichen hat zur Voraussetzung die Preisgabe der wirtschaftspolitischen Autonomie auch Vgl. Predöhl (1961), S. 371 f. Für die Integration als historisches Problem grundlegend Borchardt (1965). In der ungarischen Forschung wurde das Problem hauptsächlich von Berend (1968), S. 308 ff. und P. Hanäk (Spira 1971, S. 210), sowie von Ausch (1968) aus historischer Sicht behandelt. Integration oder Desintegration in der Habsburger Monarchie war das Generalthema der 2. Marburger Osteuropa-Tagung in 1972, die Materialien sind jedoch unveröffentlicht geblieben. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 161 Tabelle 4 Der Anteil österreichischer Exporte nach Ungarn am Totalexport Österreichs und Totalimport Ungarns17 Warengruppe Basis jähr Anteil von 3: Exporte Österreichs nach Ungarn Warengruppe Basis jähr an 1: Exp östen (Zollai und Ui Menge Total •ort -eichs island igarn) Wert an 4: Imp Ung; (aus auslan Österi Menge Total >ort arns Zolld und reich) Wert Baumwolle a) 81 87 91 96 (roh, Garn, Fabrikate) b) 54 64 81 90 c) 80 88 92 97 d) 65 72 81 90 Wolle a) 49 59 86 94 (roh, Garn, Fabrikate) b) 52 58 84 89 c) 52 61 88 83 d) 54 61 95 89 Eisen a) 46 50 82 88 (Roh-, Halbund Fertig-b) 71 73 79 85 produkte) c) 64 62 83 89 d) 65 69 79 84 Maschinen, Apparate, deren a) 74 86 80 79 Bestandteile, incl. Elektro-b) 73 67 64 63 maschinen c) 76 83 78 77 d) 74 68 64 62 Holz, Kohle, Koks, Torf a) 9 9 62 64 Holz, Kohle, Koks, Torf b) 16 17 41 47 c) 10 10 61 62 d) 15 16 46 42 Maschinen für Eisenund Holzbearbeitung a) b) c) d) 88 15 82 20 89 23 85 27 65 36 71 43 66 42 71 48 Textilmaschinen a) b) c) d) 53 44 54 66 46 49 51 65 46 35 46 40 42 35 42 40 Basis jähre: a) 1900; b) 1913; c) Durchschnitt 1896/1900; d) Durchschnitt 1910/13. 11* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
162 Akos Paulinyi Zusammenfassung Die staatliche Industrieförderung in Ungarn mit allen Anreizmitteln der mittelbaren und unmittelbaren Hilfe war unter den gegebenen Umständen einer Wirtschaftsunion mit Österreich die einzige Möglichkeit, mittels einer beschleunigten Industrialisierung den Ausgleich wirtschaftlicher Leistungen zwischen den zwei Reichshälften anzustreben. In Österreich scheiterten fast alle einschlägige Initiativen der Zentralgewalt und der Länder an dem Widerstand der Wirtschaftsverbände (Industrieförderung über Steuernachlässe und Subventionen) und der Staatsverwaltung (Reform der AG-Besteuerung). Zwar hat die ungarische Industrieförderung auch so zur Intensivierung der ökonomischen Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn beigetragen, die Divergenz in den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen und Mitteln war jedoch auch ein Beitrag zur Verschärfung der politischen Spannungen in der Habsburger Monarchie. Summary Under the conditions of the existing custom-union state support for industry in Hungary, based on all possible incentives of direct and indirect aid can be considered the only possibility for achieving a certain amount of compensation in the diverging levels of economic activity between the two halfs of the Habsburg Monarchy. In Austria almost all attempts of the central government and provincial administration to support industry failed, the economic lobby and the fiscal administration opposing them. In spite of all that state support for industrialization in Hungary between 1880 and 1914 did intensify the economic ties between Austria and Hungary, but at the same time the growing gap in the orientation of economic policy and the means for its realization intensified political tension in the Monarchy. Gedruckte Quellen Auswärtiger Handel der Länder der ungarischen heiligen Krone in den Jahren 1882 - 1913, Budapest 1923 (Ungarische Statistische Mitteilungen N. S. Bd. 63). Statistisches Department im k. k. Handelsministerium (Hrsg.), Statistik des auswärtigen Handels des österreichisch-ungarischen Zollgebiets im Jahre 1900, Bd. 2 (Spezialhandel), Wien 1901. — Statistik des auswärtigen Handels des Vertragszollgebiets der beiden Staaten der österreichisch-ungarischen Monarchie im Jahre 1914, Bd. 1 (Spezialhandel), Wien 1916. Bureau des Industrierates im k. k. Handelsministerium (Hrsg.), Verhandlungen und Beschlüsse des Industrierates, 34 Hefte, Wien 1905 - 1914. — Berichte des Industrierates. Industrieund Landwirtschaftsrat. Sektion für Industrie, Gewerbe und Handel (Hrsg), Besteuerung und Entwicklung der Industrie-Aktiengesellschaften in Österreich. Statistische Materialien zur Frage einer bezüglichen Steuersowie Aktiengesetzreform, Wien 1904. Landtagsblatt über die Sitzungen des mährischen Landtages in der Zeit vom 28. 9. bis 10.11.1910, 11. Landtagsperiode, 3. und 4. Session (1910, 1912). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
Industriepolitik in Ungarn und Österreich 163 Országgyülés Nyomtatványai (Drucksachen des ungarischen Parlaments) a) Képviseloház naplója (Tagebuch des Abgeordnetenhauses); b) Képviseloház irományai (Schriftstücke des Abgeordnetenhauses). Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Schlesischen Landtages. 43. Session, 2. Fortsetzung der 43. Session, 44. Session (1907, 1908, 1910). Zentralverband der Industriellen Österreichs (Hrsg.), Protokolle des Verbandstages des Zentralverbandes der Industriellen Österreichs, 1.-21. Verbandstag (1893 - 1908). Literatur Ausch, S. (1968), 0nálló gazdasági fejlodés vagy tokés függés, Torténelmi Szemle 11 (1968), S. 313 - 322. Bachinger, K. (1973), Das Verkehrswesen, in: Brusatti, A. (Hrsg.), Die Habsburgermonarchie 18481918, Bd. 1: Die wirtschaftliche Entwicklung, Wien 1973. Bednar, K. (1970), Rozmisténi prümyslu v ceskych zemích na pocátku 20. stoleti, Praha 1970. Baernreither, J. M. (1939), Der Verfall des Habsburgerreiches und die Deutschen. Fragmente eines politischen Tagebuches 1897 - 1917. Hrsg. von Oskar Mitis, Wien 1939. Berend, I. und Gy. Ránki (1955), Magyarország gyáripara az imperializmus elsö világháború elötti idoszakában. 1900 - 1914. Budapest 1955. — (1956), A monopolkapitalizmus gazdasági alaptorvénye érvényesülésének néhány kérdése Magyarországon az elsö világháború elött, in: Pach, Zs. P. und P. Sándor (Hrsg.), Tanulmányok a kapitalizmus torténetéhez Magyarországon. 1867 - 1918. Budapest 1956. — (1961), Das Niveau der Industrie Ungarns zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Vergleich zu dem Europas, in: Sándor, V. und P. Hanák (Hrsg.), Studien zur Geschichte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, Budapest 1961 (Studia Histórica Academiae Scientiarum Hungaricae 51). Berend, T. I. (1968), A kozépés kelet-európai gazdasági integráció kérdéséhez, Kozgazdasági Szemle 15 (1968), S. 308 - 326. Berend, T. I. und Gy. Ránki (1969), Kozép-Kelet-Európa gazdasági fejlodése a 19. - 20. században, Budapest 1969. — (1970), Nationaleinkommen und Kapitalakkumulation in Ungarn. 1867 - 1914, in: Pamlényi, E. (Hrsg.), Social-Economic Researches on the History of East-Central Europe, Budapest 1970 (Studia Histórica Academice Scientiarum Hungaricae 62). — (1973), Ungarns wirtschaftliche Entwicklung 1849 - 1918, in: Brusatti, A. (Hrsg.), Die Habsburgermonarchie 1848 - 1918, Bd. 1: Die wirtschaftliche Entwicklung, Wien 1973. — (1974 a), Economic Development in East-Central Europe in the 19th and 20th Centuries, New York 1974. — (1974 b), Hungary. A Century of Economic Development, Newton Abbot 1974. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.97.2.131 | Generated on 2023-04-04 11:54:03
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