Interbankgeschäfte und Bankenliquidität
Abstract
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Full text
Henschel, Helmut Article Interbankgeschäfte und Bankenliquidität Kredit und Kapital Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Henschel, Helmut (1980) : Interbankgeschäfte und Bankenliquidität, Kredit und Kapital, ISSN 0023-4591, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 13, Iss. 1, pp. 38-65, https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/292860 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Kredit und Kapital H. 1 (1980) Verlag Duncker & Humblot, Berlin 41 Interbankgeschäfte und Bankenliquidität Von Helmut Henschel, Düsseldorf Seit Anfang der 70er Jahre wird in der geldund kreditpolitischen Diskussion des öfteren die Frage aufgeworfen, ob die Banken durch eine Intensivierung der Interbankgeschäfte Liquidität schaffen und sich dadurch der Kontrolle durch die Geldund Kreditpolitik der Bundesbank entziehen können. Dabei sind einige Autoren der Ansicht, daß durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte die (objektive) gesamtwirtschaftliche Liquidität des Bankensystems erhöht wird1. Andere vertreten die Ansicht, daß zumindest die (subjektive) einzelwirtschaftliche Liquidität durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte erhöht wird und die Kreditinstitute, einer Liquiditätsillusion unterliegend, sich verhalten als hätten sie mehr Liquidität als ihnen objektiv zur Verfügung steht2. In beiden Fällen würden die Kreditinstitute einer restriktiven Politik der Bundesbank nicht stark genug oder nicht schnell genug folgen. 1 Vgl. z. B. Vinzenz Timmermann, Interbankkredite und Geldpolitik, in: Kyklos, Bd. 29 (1976) S. 495 - 526, S. 497 f.; Otmar Issing, Zur Rolle der Interbankbeziehungen, in: Kredit und Kapital, 10. Jg. (1977) S. 526-539, S. 529 f. und S. 535. Siehe aber auch schon für den Hinweis auf die erhöhten Geldschöpfungsmöglichkeiten der einzelnen Bank bei Saldenannahmebereitschaft der anderen Banken; Rudolf Schilcher, Geldfunktionen und Buchgeldschöpfung, ein Beitrag zur Geldtheorie, 2. Aufl. Berlin 1973 (1. Aufl. 1958) S. 155. 2 Vgl. z. B. Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1971, S. 56 f.; Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, September 1972, S. 13 und Juli 1974 S. 14 f.; Otto Pfleiderer, Zur Reform des kreditpolitischen Instrumentariums, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 26. Jg. (1973) S. 53-58 und S. 88-92, S. 88-91; Irene Moesch und Diethard B. Simmert, Banken, Strukturen — Macht — Reformen, Köln 1976, S. 70 f.; Rüdiger Pohl, Geldkreislauf und Einkommenskreislauf, eine kreislaufanalytische Interpretation der Zentralbankpolitik, Berlin 1976, S. 145 ff.; Helmut Schlesinger, Neuere Erfahrungen mit der Geldpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in: Kredit und Kapital, 9. Jg. (1976) S. 433 - 454, S. 435 ff. Von Oberhauser wird ebenfalls die Unterscheidung zwischen (objektiver) gesamtwirtschaftlicher Liquidität und (subjektiver) einzelwirtschaftlicher Liquidität gesehen, doch sieht er nur die gesamtwirtschaftliche Liquidität als für die Geldpolitik relevant an. Siehe dazu Alois Oberhauser, Geldpolitik als Liquiditätspolitik, in: Kredit und Kapital, 5. Jg. (1972), S. 373 - 406, S. 378. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 39 Um zu klären, ob die Kreditinstitute durch Interbankgeschäfte Liquidität schaffen, mit der sie eine restriktive Politik der Bundesbank unterlaufen können, soll im folgenden geprüft werden: (1) was unter Bankenliquidität verstanden werden kann, (2) ob die (objektive) gesamtwirtschaftliche Liquidität durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte erhöht werden kann, oder (3) ob unabhängig von der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bankenliquidität die (subjektive) einzelwirtschaftliche Liquidität durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte erhöht werden kann. Im 4. Teil wird versucht, ein Resümee zu ziehen. I. Vier Maßstäbe zur Messung der Liquidität3 Wie liquide eine Bank ist, kann mit den verschiedensten Maßstäben gemessen werden und läßt sich kaum eindeutig festlegen. Erheblich leichter fällt dagegen das Urteil, ob eine Bank illiquide ist oder nicht. Es bietet sich daher an, die Liquidität als Abwesenheit der Illiquidität zu definieren. Aus dem Wirrwarr der sehr unterschiedlichen in der Diskussion auftretenden Liquiditätskonzepte lassen sich drei besonders wichtige Illiquiditätsbegrif f e herausfiltern: — Eine Bank ist illiquide, wenn sie die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Einlegern nicht mehr erfüllen kann. — Eine Bank ist illiquide, wenn sie wegen Mangel an Zentralbankgeld ihr Mindestreserve-Soll nicht erfüllen kann. — Eine Bank ist illiquide, wenn die KWG-Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute voll ausgenutzt sind und keine Kredite mehr gewährt werden können4. 3 Hier sollen lediglich vier kreditpolitische wichtige Abgrenzungen der Liquiditätssicherung einander gegenübergestellt werden. Für eine umfassende Diskussion der theoretischen Begründungen und faktischen Ausgestaltung siehe Hans-Jacob Krümmel, Liquiditätssicherung im Bankenwesen, in: Kredit und Kapital, 1. Jg. (1968) S. 247 - 307, 2. Jg. (1969) S. 60 - 110. Einen Überblick bietet auch Akira Uriu, Liquidität als Risikoproblematik der Banken, in:'österreichisches Bank-Archiv, 26. Jg. (1978), S. 311 - 321. 4 Die Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute werden vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Berlin, aufgestellt, das auch ihre Einhaltung überwacht. Die hier relevanten Grundsätze II und III OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
40 Helmut Henschel Alle drei Formen der Illiquidität versucht jede Bank zu vermeiden. Dabei ist die erste Form (Illiquidität gegenüber den Einlegern) sicherlich die wichtigste doch muß sie hier nicht weiter diskutiert werden. Schon bevor es zu einer solchen Entwicklung kommt, sind nämlich in der Regel die beiden anderen Formen der Illiquidität eingetreten: — Solange eine Bank überhaupt noch Guthaben bei der Bundesbank unterhält, ist sie (mit oder ohne Einverständnis der Bundesbank) ihren Einlegern gegenüber zahlungsfähig. Die Bundesbank kann eine Unterschreitung des Mindestreserve-Solls nicht verhindern, sondern nur im nachhinein Sanktionen aussprechen. — Es ist das Ziel der (im Anhang abgedruckten) KWG-Grundsätze II und III, die Zahlungsunfähigkeit gegenüber Einlegern zu verhindern. Entsprechend früh sind die Warnmarken gesetzt: Die grundsatzbelasteten Aktiva erreichen das Maximum von 100 °/o der entsprechenden Finanzierungsmittel lange bevor die Zahlungsfähigkeit des Instituts den Einlegern gegenüber von der Fristenstruktur der Bankbilanz her in Frage gestellt ist. Nur die beiden letzten Liquiditätsmaßstäbe sind also als relevant anzusehen. Die an der Verfügbarkeit von Zentralbankgeld oder an unausgenutzten Grundsatzfazilitäten definierte Bankenliquidität kann jeweils gesamtwirtschaftlich oder einzelwirtschaftlich gemessen werden. Damit ergeben sich insgesamt vier mögliche Maßstäbe zur Messung der Bankenliquidität. Sie sollen noch etwas erläutert werden: 1. Gesamtwirtschaftliche Liquidität Die gesamtwirtschaftliche Bankenliquidität besteht vor allem in der Fähigkeit der Gesamtheit aller Kreditinstitute, zusätzliche Mindestreserveverpflichtungen zu erfüllen, denn eher wird das MindestreserveSoll unterschritten, als daß ein Institut die Auszahlung von Einlagen verweigert. Strittig ist manchmal, inwiefern die als Mindestreserven bei der Bundesbank gebundenen Mittel als liquide anzusehen sind. Zweifellos können sie zu Zahlungen eingesetzt werden. Wenn dabei jedoch das Mindestreserve-Soll unterschritten wird, ist das betreffende Kreditinstitut der Bundesbank gegenüber als illiquide anzusehen. Die an der Erfüllung der Mindestreservepflicht gemessene Liquidität kann m. E. die werden in ihrer aktuellen Fassung (vom 30. 8. 1974) in einem Anhang wiedergegeben. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 41 dafür aufgewandten Mittel nicht mehr enthalten. Die Liquidität ist also nicht am Liquiditätssaldo, sondern an den freien Liquiditätsreserven zu messen. Das sind die Uberschußreserven der Kreditinstitute bei der Bundesbank und alle Aktiva, zu deren Ankauf die Bundesbank sich verpflichtet hat, und die daher jederzeit in Zentralbankgeld umgewandelt werden können. Die gesamtwirtschaftliche Bankenliquidität ist Null, wenn es keine freien Liquiditätsreserven mehr gibt, wenn also die Banken über kein potentielles Zentralbankgeld mehr verfügen und alles aktuelle Zentralbankgeld der Banken im Mindestreserve-Soll gebunden ist. Alternativ zu dieser Definition kann die gesamtwirtschaftliche Bankenliquidität als das Volumen unausgenutzter Grundsatzfazilitäten der Banken definiert werden. Das Bankensystem ist also liquide, solange weiter Kredite gewährt werden können, ohne daß damit gegen die Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute verstoßen wird. Uber die Höhe dieser Liquidität gibt es keine regelmäßigen statistischen Daten, obwohl das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen oder die Bundesbank zur Erstellung entsprechender Zeitreihen durchaus in der Lage sind. 2. Einzelwirtschaftliche Liquidität Auch bezogen auf das einzelne Kreditinstitut kann Liquidität als Verfügung über Zentralbankgeld z. B. zur Erfüllung der Mindestreserveverpflichtungen gegenüber der Bundesbank verstanden werden. Als liquide werden vom einzelnen Institut jedoch nicht nur Uberschußguthaben bei der Notenbank und die übrigen freien Liquiditätsreserven (Aktiva, die an die Bundesbank verkauft werden können) angesehen, sondern alle Aktiva, die verkauft werden können. Je nachdem wie schwierig bzw. teuer der Verkauf ist, gibt es Unterschiede im Liquiditätsgrad der einzelnen Aktiva. Sehr wenig liquide sind z. B. Grundstücke, Gebäude und Büroeinrichtungen; aber auch sie sind nicht völlig illiquide. Als besonders liquide gelten neben den freien Liquiditätsreserven — insbesondere Forderungen an Kreditinstitute mit Laufzeit bis zu 3 Monaten, aber auch — Forderungen an Kreditinstitute mit einer Laufzeit von 3 Monaten bis zu 4 Jahren — börsengängige festverzinsliche Wertpapiere. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
42 Helmut Henschel In den beiden ersten Fällen handelt es sich stets, im dritten Fall oft (soweit die Wertpapiere Bankschuldverschreibungen sind) um Interbankforderungen. Warum gelten diese als besonders liquide? Die Forderungen an Banken lassen sich durch Verkauf oder Beleihung normalerweise leichter und schneller zur Zentralbankgeldbeschaffung verwenden als die entsprechenden Forderungen an Nichtbanken. Dabei wird in der Diskussion oft bezug darauf genommen, daß diese liquiden Anlagen nicht oder nur geringfügig belastend in den Grundsätzen II bzw. III aufgeführt werden. Allerdings werden die Interbankforderungen nicht deshalb als liquide gelten, weil sie nicht als belastend bei den Grundsätzen aufgeführt werden. Sie werden im Gegenteil nicht als belastend aufgeführt, weil sie liquide sind. Die Behandlung bei den KWGGrundsätzen ist nicht Ursache, sondern Folge des liquiden Charakters der Interbankforderungen. Dieser Liquiditätscharakter wird durch die Behandlung bei den Grundsätzen lediglich noch verstärkt. So wie diese Aktiva einzelwirtschaftlich als mögliche Zentralbankgeldquelle betrachtet werden, müssen allerdings auch die entsprechenden Passiva als Ursachen möglicher Zentralbankgeldabflüsse berücksichtigt werden. Das wird noch eingehend erörtert. Als neben der eben diskutierten Verfügung über Zentralbankgeld zweite Möglichkeit zur Definition der Liquidität kann auch einzelwirtschaftlich der Spielraum bei der Ausnutzung der KWG-Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstintute angeführt werden5. Das einzelne Kreditinstitut kann nur Kredite gewähren, solange die Ausnutzung der Grundsätze II und III 100 % nicht überschreitet. Das Volumen beider Formen der einzelwirtschaftlichen Liquidität ist der einzelnen Bank stets bekannt. Die an der Verfügbarkeit von Zentralbankgeld gemessene Liquidität wird zuweilen als objektive, gesamtwirtschaftliche Liquidität der subjektiven, einzelwirtschaftlichen Liquidität gegenübergestellt, die von den Kreditinstituten anhand der unausgenutzten Grundsatzfazilitäten beurteilt würde. Diese Gegenüberstellung ist jedoch nicht zwingend. Sowohl die Verfügbarkeit von Zentralbankgeld als auch die unausgenutzten Grundsatzfazilitäten können gesamtwirtschaftlich und einzelwirt5 Köhler vertritt sogar die Auffassung, daß das Volumen nicht ausgenutzter Grundsatzfazilitäten für die Bestimmung der einzelwirtschaftlichen Liquidität generell bedeutsamer ist als die Verfügung über Zentralbankgeld. Vgl. dazu Claus Köhler, Probleme der Zentralbankgeldmengen Steuerung, Berlin 1976, S. 36 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 43 schaftlich betrachtet werden. Es sind also in der Tat nicht zwei, sondern vier Definitionen der Liquidität zu unterscheiden. Die Steuerung der monetären Expansion über eine Beeinflussung der Bankenliquidität durch die Bundesbank wird erschwert, — wenn die Bundesbank die gesamtwirtschaftliche Liquidität nicht kontrollieren kann (Teil 2) oder — wenn sich gesamtwirtschaftliche und einzelwirtschaftliche Liquidität nicht parallel entwickeln und die Kreditinstitute sich an der einzelwirtschaftlichen Liquidität orientieren (Teil 3). Im folgenden soll also geprüft werden, ob dies der Fall ist, und welche Rolle die Interbankgeschäfte dabei spielen. II. Interbankgeschäfte und (objektive) gesamtwirtschaftliche Bankenliquidität 1. Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Liquidität durch Verminderung des Bedarfs an Zentralbankgeld Kreditinstitute benötigen Zentralbankgeld um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, die in Zentralbankgeld zu erfüllen sind. Das sind im wesentlichen (1) die Barauszahlungen an Nichtbanken, (2) die Unterhaltung der Mindestreserveguthaben bei der Bundesbank, (3) der über Bundesbankkonten abgewickelte Teil der Uberweisungen an andere Kreditinstitute. (4) Darüber hinaus benötigen die Kreditinstitute Zentralbankgeld als Reserve für plötzlich auftretende Zahlungsverpflichtungen oder Einzahlungsausfälle. Es ist zu prüfen, ob dieser Zentralbankgeldbedarf, wie z. B. Timmermann meint, durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte reduziert werden kann6. Die Betonung liegt dabei auf Ausweitung der Interbankgeschäfte. Es kommt nicht darauf an, ob durch die Existenz von Interbankgeschäften Zentralbankgeld gespart wird. Für die Geldund Kreditpolitik ist nur wichtig, ob durch die Ausweitung der Interbankge8 Bei Timmermann, 1976, S. 498 wird z.B. die Parallele zum Lieferantenkredit gezogen: „Die Unternehmen sparen Bankengeld durch gegenseitige Kreditgewährung, die Banken sparen Zentralbankgeld." OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
44 Helmut Henschel schäfte der Zentralbankgeldbedarf weiter vermindert und damit eine restriktive Politik unterlaufen werden kann. 2. Reduzierung des Zentralbankgeldbedarfs für die Bargeldhaltung Die Höhe der Bargeldhaltung der Nichtbanken ist Ausdruck der Zahlungsgewohnheiten in einer Volkswirtschaft, die sich im allgemeinen nur sehr langsam ändern. Gleichwohl unterliegt die Bargeldhaltung kurzfristig erheblichen z. B. saisonalen (Feiertage, Ferien) Schwankungen. Die Banken können z. B. mit der Gestaltung von Uberweisungslaufzeiten und mit der Gebührenpolitik die Zahlungsgewohnheiten durchaus beeinflussen. Die Höhe der Interbankforderungen spielt für die Bargeldhaltung der Nichtbanken jedoch keine Rolle. Dies gilt mit zwei allerdings sehr unrealistischen Ausnahmen, auf die z. B. Issing (1977) hinweist7. Die Kreditinstitute könnten (1) Kredite eher an Kunden gewähren, die erfahrungsgemäß nur wenig Bargeld abziehen, oder (2) die freien Liquiditätsreserven des Bankensystems über den Geldmarkt an Institute verlagern, deren Kunden erfahrungsgemäß nur wenig Bargeld abziehen. Wenn sich die Kreditschöpfung so auf Kunden mit niedriger Bargeldabzugsquote konzentrierte, wäre die Ausweitung der Interbankbeziehungen ein Mittel, um den Zentralbankgeldbedarf der Kreditinstitute zu vermindern. Ein derartiges Verhalten der Kreditinstitute ist zwar nicht völlig auszuschließen, doch sind keine Mechanismen zu erkennen, die das für das einzelne Institut vorteilhaft erscheinen ließe. Relevant würde diese Möglichkeit der Zentralbankgeldersparnis wohl nur bei zentraler Lenkung und Willensbildung des Bankensystems oder wenn Kunden mit niedriger Bargeldabzugsquote erheblich höhere Kreditzinsen zahlen würden. 3. Reduzierung des Zentralbankgeldbedarfs zur Erfüllung des Mindestreserve-Solls Ebensowenig wie der Bargeldumlauf kann die Höhe des Mindestreserve-Solls der Banken direkt durch eine Variation der Interbankforderungen wesentlich verändert werden, da auf die Einlagen von inländischen Kreditinstituten keine Mindestreserven zu halten sind. Eine Reduzierung des Mindestreserve-Solls könnte aber erreicht werden, wenn, wie auch Issing (1977) aufzeigt, analog zu Forderungsabtretungen Einlagen an Kreditinstitute verlagert werden, die weniger Min7 Vgl. Issing, 1977, S. 530. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 45 destreserven zu unterhalten haben8. Das sind Verlagerungen von Kreditinstituten an Bankplätzen mit hohem Einlagenbestand an Institute an Nebenplätzen mit niedrigem Einlagenbestand. Die Bundesbank will solche Manipulationen zur Ausnutzung des Nebenplatzprivilegs (allerdings nur als Verlagerungen innerhalb eines Instituts) sogar schon beobachtet haben9. Mit der Einschränkung des Nebenplatzprivilegs und dem Ubergang zum Progressionsstaffelverfahren bei der Ermittlung der Reservesätze im März 1977 ist die Attraktivität solcher Manipulationen noch weiter zurückgegangen. Den — was die Beziehung zu den Kunden angeht — möglicherweise sehr schweren Nachteilen für das Einlagen abgebende Institut stehen nur lächerlich geringe Vorteile gegenüber. 4. Reduzierung des Zentralbankgeldbedarfs zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs Die Kreditinstitute benötigen Zentralbankgeld zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Giro-Netz der Bundesbank. Dieses Zentralbankgeld steht den Instituten ohnehin in Form der Mindestreserveguthaben bei der Bundesbank zur Verfügung, die einen administrativ festgesetzten Mindestbestand auf dem laufenden Konto der Kreditinstitute bei der Bundesbank darstellen. Das Zentralbankgeld dient hier gleichzeitig zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Erfüllung des Mindesreserve-Solls. Dabei kann man davon ausgehen, daß zur Bewältigung des Zahlungsverkehrs allein erheblich weniger Zentralbankgeld benötigt würde, als zur Erfüllung des Mindesreserve-Solls gehalten werden muß. Es kann nämlich beobachtet werden, daß bei einer Senkung der Mindesreservesätze die Zentralbankguthaben stets entsprechend reduziert werden, ohne daß dies eine Wirkung auf den Zahlungsverkehr hätte10. Durch eine Intensivierung der Interbankbeziehungen mit dem Ziel einer Abwicklung des Zahlungsverkehrs an der Bundesbank vorbei könnten die Kreditinstitute die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht 8 Vgl. dazu Issing, 1977, S. 530. 9 Vgl. Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, März 1977, S. 22 f. 10 Vgl. dazu Helmut Henschel, Die Versorgung der Volkswirtschaft mit Zentralbankgeld, WestLB Studien 2/1976, 2. Auflage Düsseldorf 1976, S. 27. Schon von Schaaf wird daher erkannt, daß die Zentralbankguthaben durch verminderte Salden im Verrechnungsverkehr zwischen den Kreditinstituten nur gesenkt werden können, „wenn die freiwilligen Transaktionsbestände über den gesetzlichen Reserven liegen, so daß ein Spielraum zur Senkung der Reserven besteht". Gerhard Schaaf, Zur Beurteilung des Bankengleichschritts im Mischgeldsystem, in: Schmollers Jahrbuch, Bd. 86 (1964), S, 33 - 54, S. 54. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
52 Helmut Henschel die Summe der Liquidität aller Institute objektiv gleich. Sie nimmt aber subjektiv zu, wenn die Möglichkeit, durch Abbau von Interbankforderungen an Zentralbankgeld zu kommen, höher eingeschätzt wird als die Möglichkeit, durch Abzug der entsprechenden Verbindlichkeiten Zentralbankgeld zu verlieren. In diesem Fall wäre die Summe der (subjektiven) einzelwirtschaftlichen Liquidität aller Kreditinstitute größer als die (objektive) gesamtwirtschaftliche Bankenliquidität. Man kann wohl davon ausgehen, daß dies regelmäßig der Fall ist, daß die Banken hier also einer Liquiditätsillusion unterliegen18. Das gleiche Argument gilt in abgeschwächter Form sogar für die Wertpapierbestände, soweit sich Absatz und Erwerb der Papiere zwischen Banken abspielen, denn hier gibt es häufig informelle Rücknahmeregelungen oder doch die Erfordernisse der Kurspflege. Würde jede Bank ihre einzelwirtschaftliche Liquidität auf ihre freien Liquiditätsreserven (im Durchschnitt ca. 1-3 °/o des Geschäftsvolumens) beschränkt ansehen, würde wohl kaum noch ein Kredit vergeben. Ebenso wie das Volumen der liquiden Mittel überschätzt die einzelne Bank nämlich auch den Umfang der im Rahmen der Geldund Kreditschöpfung notwendigen Liquiditätsvorsorge. Das einzelne Institut kann und darf sich nicht darauf verlassen, daß der Verlust an Uberschußreserven infolge einer Kreditgewährung sich nach der durchschnittlichen Bargeldabzugsquote und dem durchschnittlichen Reservesatz richtet, und daß die Uberweisungsabflüsse sich im System ausgleichen. Die Möglichkeiten der multiplen Geldund Kreditschöpfung gelten nur für das Bankensystem. Das Verhalten der einzelnen Kreditinstitute kann damit nicht erklärt werden. Durch die Ausweitung der Interbankgeschäfte kann zwar die (objektive) gesamtwirtschaftliche Liquidität des Bankensystems nicht nennenswert beeinflußt werden, doch wird durch die unsymmetrische Berücksichtigung von Interbankforderungen und -Verpflichtungen die (subjektive) einzelwirtschaftliche Liquidität dauerhaft erheblich höher angesetzt, als es den freien Liquiditätsreserven entspräche. Aber auch der subjektive Liquiditätsbedarf ist erheblich höher als der objektive. Das heißt aber, wie noch ausführlicher zu erörtern sein wird, daß durch diese Lücke zwischen gesamtwirtschaftlicher und einzelwirtschaftlicher 18 Zu Begriff und Konsequenzen der Liquiditätsillusion siehe z. B. Pohl, 1976, S. 152 f. Zur Unterscheidung zwischen (objektiver) gesamtwirtschaftlicher und (subjektiver) einzelwirtschaftlicher Liquidität siehe auch die in Anmerkung 2) zitierte Literatur. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 53 Liquidität nicht unbedingt eine Störung der Geldund Kreditpolitik der Bundesbank bewirkt wird. 2. Liquidität gemessen an den unausgenutzten Grundsatzfazilitäten Bei der an der Verfügungsgewalt über Zentralbankgeld gemessenen Liquidität kann eine Lücke zwischen einzelund gesamtwirtschaftlicher Liquidität entstehen, wenn die Institute subjektiv Aktiva für liquide halten, die es objektiv nicht sind, weil die Bundesbank dafür kein Zentralbankgeld bereitstellt. Die unausgenutzten Grundsatzfazilitäten sind dagegen eindeutig definiert. Hier kann es keine Diskrepanz zwischen einzelund gesamtwirtschaftlicher Liquidität und daher auch keine Liquiditätsillusion geben. IV. Wird die Geldund Kreditpolitik durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte behindert? Durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte läßt sich keine nennenswerte Erhöhung der objektiven, an der Verfügung über Zentralbankgeld gemessenen gesamtwirtschaftlichen Liquidität bewirken. Dagegen ist eine Erhöhung der Liquidität nach den drei anderen hier untersuchten Definitionen durchaus möglich. Im folgenden Abschnitt soll geprüft werden, ob die Geldund Kreditpolitik durch die Lücke zwischen einzelund gesamtwirtschaftlicher Liquidität (gemessen an der Verfügung über Zentralbankgeld) einerseits oder durch die Beeinflußbarkeit der Grundsatzfazilitäten andererseits behindert wird. Es erscheint zunächst einleuchtend, daß eine Beeinflussung des Verhaltens der Kreditinstitute mit Hilfe von Veränderungen der freien Liquiditätsreserven nur sehr schwer möglich ist, wenn die Kreditinstitute sich nicht an den freien Liquiditätsreserven orientieren, sondern (1) an ihrer einzel wirtschaftlichen Liquidität, gemessen an den individuellen (subjektiv beurteilten) Möglichkeiten der Zentralbankgeldbeschaffung zur Erfüllung des Mindestreserve-Solls oder (2) am Spielraum bei den Grundsätzen II und III. Der einzelne Sparkassendirektor, so wird oft gesagt, ist kein Volkswirt. Er kennt die freien Liquiditätsreserven des Bankensystems gar nicht. Die gesamtwirtschaftliche (objektive) Liquidität kann daher auf sein Verhalten keinen Einfluß haben. Das ist aber nur ein Scheinargument. Fast alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen wirken nur indirekt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
54 Helmut Henschel nur über einen Transmissionsmechanismus. Die Frage ist, ob durch Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Liquidität das Verhalten der einzelnen Kreditinstitute in der richtigen Richtung und im notwendigen Ausmaß beeinflußt wird. 1. Orientierung an der einzelwirtschaftlichen Verfügung über Zentralbankgeld statt an den freien Liquiditätsreserven Wenn die gesamtwirtschaftlichen freien Liquiditätsreserven reduziert werden und bisherige Geber am Geldmarkt zu Nehmern werden, steigen die Geldmarktzinsen. Dann aber wird auch einzelwirtschaftlich von den Akteuren am Geldund Kapitalmarkt die Gefahr des Mittelabflusses höher, die Möglichkeit der Mittelbeschaffung geringer eingeschätzt. Zwar bestehen wenig Zweifel an einer Diskrepanz zwischen den Niveaus der (objektiven) gesamtwirtschaftlichen Bankenliquidität und der (subjektiven) einzelwirtschaftlichen Bankenliquidität, doch werden sich normalerweise beide in dieselbe Richtung entwickeln. Mit einer Einschränkung der freien Liquiditätsreserven wird also auch die einzelwirtschaftliche Bankenliquidität abnehmen. Dem wird zuweilen entgegen gehalten, daß die Kreditinstitute durchaus ohne Rücksicht auf Mindestreserve-Verpflichtungen expandieren könnten, weil die Bundesbank, um den Kollaps einzelner Institute oder sogar des Systems zu verhindern, die notwendige Liquidität schon rechtzeitig bereitstellen würde (Schlepptautheorie)19. Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden. — Der geschäftspolitische Spielraum der Kreditinstitute ist auf kurze Sicht sehr eng, und die Bundesbank sollte keine Vorschriften erlassen, zu deren Erfüllung die Kreditinstitute technisch und rechtlich nicht in der Lage sind. Viele Entscheidungen müssen aber ein aufwendiges Beschlußund Kontrollsystem durchlaufen und an einer Vielzahl von Verzweigungspunkten organisatorisch bewältigt werden. Kreditzusagen sind rechtlich bindend. Dem hat die Bundesbank bisher auch stets Rechnung getragen. Insofern ist die Bundesbank kurzfristig tatsächlich im Schlepptau der Kreditinstitute. Allerdings nur in dem Sinne, daß ihr Spielraum für Maßnahmen zur Abschöpfung der Bankenliquidität durch die Gefahr einer allgemeinen und (das ist wich19 Vgl. dazu z. B. Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1971, S. 56 f. Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1973, S. 3 f.; Gutowski, 1974, S. 16. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 55 tig!) auch durch intensives Bemühen der Kreditinstitute nicht zu vermeidende Illiquidität des Bankensystems begrenzt ist. — Uber diese eher nach Tagen oder Wochen als nach Monaten zu berechnende Zeitspanne hinaus, muß die Bundesbank solche Rücksichten nicht nehmen20. Sie kann die Kreditinstitute mit dem augenblicklich vorhandenen Instrumentarium, das vom Strafzins für Mindestreserveunterschreitungen bis zur Schließung des Instituts reicht, zu jeder gewünschten Reduzierung oder sogar Umkehrung der monetären Expansion zwingen. Auf mittlere Sicht kann von Schlepptau keine Rede sein21. 2. Das Verhalten der Kreditinstitute in der Liquiditätskrise des Jahres 1973 Die eben aufgestellten Behauptungen sollen anhand einer Analyse der Vorgänge im Jahr 1973 noch einmal verdeutlicht werden, da gerade das Jahr 1973 als Beleg für eine Nichtbeachtung der freien Liquiditätsreserven durch die Kreditinstitute und damit für die Schlepptautheorie angeführt wird22. Tatsächlich war in diesem Jahr eine Kreditexpansion zu beobachten, obwohl die Banken teilweise noch nicht einmal ihre Mindestreserveverpflichtungen erfüllen konnten. Gleichzeitig stieg die Interbankverschuldung sehr stark an, so daß in der Tat der Verdacht naheliegt, die Kreditinstitute hätten auf Basis ihrer (subjektiven) einzelwirtschaftlichen Liquidität trotz schärfster Restriktionspolitik der Bundesbank die Kreditexpansion vorangetrieben und damit den gesamtwirtschaftlichen Belangen zuwider gehandelt. Es gibt aber auch eine andere, mehr technische Erklärung: — Die freien Liquiditätsreserven wurden 1973 sehr stark (z. B. von Februar auf März 1973 um über 80 Prozent) reduziert. Dies führte zu einem außerordentlich starken Anstieg der Geldmarktsätze. — Der starke Anstieg der Geldmarktzinsen bewirkte einen entsprechenden Anstieg der Termingeldzinsen und entsprechende Umbuchungen von Spareinlagen zu Termineinlagen. Entsprechend der unterschiedlichen Mindestreservesätze für Sparund Termineinlagen wurden die 20 Diese Unterscheidung des sehr kurzfristigen und des mittelfristigen Handlungsspielraums gibt es auch bei der Bundesbank selbst, vgl. Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1973, S. 4. Siehe auch Schlesinger, 1976, S. 449. 21 Vgl. dazu auch Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, September 1973, ß. 7 f. 22 Vgl. z. B. Moesch und Simmert, 1976, S. 70 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
56 Helmut Henschel freien Liquiditätsreserven so auch „marktbestimmt" weiter verringert. — Termineinlagen können nur zu zehn Prozent zur Entlastung im Grundsatz II herangezogen werden (Spareinlagen: 60 Prozent). Durch diese Umbuchungen wurde bei vielen Kreditinstituten der Grundsatz II zu mehr als 100 Prozent ausgelastet. Da häufig der Grundsatz III nur mit dem Überlauf (unausgenutzte Grundsatzfaszilität) von Grundsatz II erfüllt werden kann, gab es auch sehr wesentliche Probleme mit dem Grundsatz III. — Die Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Grundsatz II und III sind also weitgehend ohne Aktivität der Kreditinstitute nur infolge von Umbuchungen privater Einleger aufgetreten. Sie konnten unter Ausnutzung der Konstruktion dieser Grundsätze durch Ausweitung der Interbankverschuldung bewältigt werden. — Die Ausweitung der Interbankverschuldung ist also Reflex der unverschuldeten Grundsatzkalamitäten gewesen und nicht ein Trick zur Schaffung (subjektiver) Liquidität für weitere Kreditexpansion. — Die auch in dieser Liquiditätsklemme noch zu beobachtende Kreditexpansion ist keinesfalls die Folge einer hohen subjektiven Liquidität gewesen. Die Erklärung ist sehr viel einfacher: Es wurden einfach die rechtlich-verbindlichen Zusagen eingehalten. Die Zusagen selbst gingen dagegen, soweit wir darüber statistische Daten haben (Sparkassen, Realkreditinstitute), in der Tat drastisch zurück. Zur Beurteilung der Frage, ob durch das Verhalten der Kreditinstitute die Geldund Kreditpolitik der Bundesbank behindert wird, muß geprüft werden, welcher Zweck mit der Steuerung der monetären Expansion eigentlich verfolgt wird. Eine restriktive Geldund Kreditpolitik dämpft die monetäre Expansion mit dem Ziel, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit die Inflationsrate zu senken. Soweit nun aber, wie dies 1973 geschah, einzelne Kreditnehmer ihre in der Vergangenheit aufgebauten, mit festen Konditionen ausgestatteten Kreditlinien ausnutzten, um die damit erhaltenen Mittel bei anderen Banken zinsgünstiger (!) anzulegen, gibt es keinen Bezug zwischen Kreditexpansion einerseits und der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage andererseits. Die restriktive Konjunkturpolitik wird durch diese Form der Kreditexpansion eher gefördert als behindert. Die Wirkung der Bundesbankpolitik wird noch verschärft, weil mit solcher rein monetären Kreditexpansion eine Einlagenausweitung verbunden ist, für die ebenso wie infolge der UmbuOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 57 chung von Sparzu Termineinlagen erhöhte Mindestreserven anfallen. Die Maßnahmen der restriktiven Geldund Kreditpolitik können schwächer dosiert werden, soweit die dadurch bewirkten marktbestimmten Veränderungen des Nichtbankenverhaltens in dieselbe Richtung wirken. Die Banken haben 1973 nicht wegen einer zu hohen subjektiven Liquidität die restriktive Politik der Bundesbank behindert: — Sie sind nicht einer Liquiditätsillusion unterlegen, denn die zahlreichen Unterschreitungen des Mindestreserve-Solls haben auch einzelwirtschaftlich die Liquiditätskrise sehr deutlich werden lassen. — Sie haben sich nicht um eine weitere Kreditexpansion bemüht, sondern diese soweit wie möglich eingeschränkt. — Die restriktive Politik der Bundesbank wird überzeichnet, wenn man sie an den freien Liquiditätsreserven oder den unausgenutzten Grundsatzfazilitäten mißt, weil diese Wirkung durch gleichgerichtete marktbestimmte Verhaltensänderungen der Nichtbanken verstärkt wurde. — Die monetäre Expansion in der Liquiditätskrise war teilweise weder Ursache noch Wirkung güterwirtschaftlicher Nachfragesteigerungen, sondern teilweise lediglich Reflex von zinsinduzierten Umbuchungen in der Finanzsphäre. Eine derartige Expansion steht nicht im Konflikt zum Stabilitätsziel der Bundesbank. Insoweit wird also der „Mißerfolg" der restriktiven Geldund Kreditpolitik überzeichnet. Die Bundesbank ist — Interbankgeschäfte hin oder her — mit ihrem geldund kreditpolitischen Instrumentarium jederzeit in der Lage, die Bankenliquidität auf ein Volumen um Null oder auch unter Null zu reduzieren. Da der Zentralbankgeldbedarf der Kreditinstitute aber aufgrund der Markteinflüsse ständig schwankt und nicht genau vorhersehbar ist, wird es aber bei einem Volumen der freien Liquiditätsreserven „um Null" kurzfristig immer wieder zu Fehlbeträgen, zu negativer Bankenliquidität kommen. Die Bundesbank steht dann stets vor der Wahl, entweder erratische Schwankungen der Geldmarktzinsen mit einer Gefahr der Deroute des Kapitalmarktes hinzunehmen (1973) oder in hektischem Aktionismus ständig liquidisierend oder liquiditätsabschöpfend am Geldmarkt einzugreifen (1979). Es ist eben sehr problematisch, ein relativ grobes Instrument wie die quantitative Liquiditätsversorgung zur Feinsteuerung des Geldmarktes einzusetzen. Dafür wäre eine flexible Anpassung der Refinanzierungszinssätze (Diskontund LombardOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
58 Helmut Henschel satz) oder eine Offenmarktpolitik über die ganze Breite des Marktes sehr viel besser geeignet. 3. Orientierung an der Grundsatzauslastung statt an den freien Liquiditätsreserven Die Kontrolle der monetären Expansion durch das geldund kreditpolitische Instrumentarium der Bundesbank wird zweifach erschwert, wenn die Kreditinstitute Kredite gewähren solange sie liquide sind und sich bei der Beurteilung ihrer Liquidität an den unausgenutzten Grundsatzfazilitäten orientieren, denn — die Grundsätze sind fest vorgegebene Rechtsvorschriften, die nicht für die Erfordernisse der Geldund Kreditpolitik ständig variiert werden können und — durch Ausweitung der Interbankverschuldung können sich die Kreditinstitute, wie bereits erörtert wurde, Grundsatzfazilitäten selbst schaffen. Im folgenden soll geprüft werden, für welche Institute ein solches Verhalten möglich wäre, und ob dieses Verhalten in der Realität zu erwarten ist. Wenn sich die Kreditinstitute in der Tat an den unausgenutzten Grundsatzfazilitäten orientieren würden und nicht an der Verfügung über Zentralbankgeld, müßte entweder das Verhalten der Kreditinstitute geändert werden oder Zielrichtung, Ausgestaltung und Handhabung der Grundsätze müßten völlig geändert werden. Wenig Sorgen mit dem Zentralbankgeldbedarf z. B. zur Erfüllung des Mindestreserve-Solls haben z. B. passivlastige Kreditinstitute, denen mehr (Passiv-)Mittel zufließen als sie für die Kredite an Nichtbanken benötigen. Diese Institute sind traditionell Geber am Geldmarkt, haben also mehr Interbankforderungen als Interbankverpflichtungen. Für sie ist möglicherweise die ständige Beobachtung der freien Liquiditätsreserven nicht ganz so wichtig. Sie können sich jederzeit Zentralbankgeld beschaffen, indem sie ihre Ausleihungen am Geldmarkt einschränken. Es ist also zu prüfen, ob die Kreditexpansion dieser Institute von der Höhe der freien Liquiditätsreserven des Bankensystems unbeeinflußt bleibt. Eine Reduzierung der freien Liquiditätsreserven etwa durch eine Erhöhung des Mindestreservesatzes verursacht eine Verknappung der Mittel am Geldmarkt und damit einen Anstieg der Geldmarktzinsen. Dabei OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 59 ist hier nicht zu diskutieren, daß der Geldmarktzins bei unbeschränktem Zugang zum Lombardkredit nur ein unvollkommener Indikator der Knappheitsverhältnisse am Geldmarkt ist (fester Lombardsatz als Zinsobergrenze). Der Anstieg des Zinsniveaus wird aktivlastige Kreditinstitute tendenziell zu einer Einschränkung der Kreditgewährung bewegen, weil ja die Refinanzierungsbasis teurer und unsicherer geworden ist. Aber auch die passivlastigen Kreditinstitute werden nun nicht unter Ausnutzung ihrer vergleichsweise besseren Liquiditätslage mit einer Ausweitung des Kreditgeschäftes reagieren, — weil die Ertragsmöglichkeiten am Geldmarkt attraktiver geworden sind, — weil mit dem Zinsanstieg auch ihre Refinanzierungsbasis teurer wird und — weil die Wertpapierbestände bei steigenden Zinsen und sinkendem Kurs als weniger liquide angesehen werden. Die durch eine Senkung der freien Liquiditätsreserven ausgelöste Verhaltensänderung der Kreditinstitute geht also bei allen Instituten in die richtige Richtung. Auch passivlastige Institute, die keine Probleme mit der Zentralbankgeldbeschaffung haben, orientieren sich indirekt doch an der Entwicklung der freien Liquiditätsreserven und nicht nur an der Grundsatzauslastung. Es muß also nicht befürchtet werden, daß die Kreditinstitute ohne Rücksicht auf das Niveau der freien Liquiditätsreserven ihre Kreditexpansion fortsetzen, solange die Grundsatzfazilitäten noch nicht voll ausgenutzt sind. Aber noch aus einem weiteren Grund kann die Möglichkeit der Kreditinstitute, sich durch Ausweitung der Interbankverschuldung zusätzliche Grundsatzfazilitäten zu beschaffen, nicht als offene Flanke der Geldund Kreditpolitik angesehen werden. Die Zielsetzung der Grundsätze ist gewerbepolizeilicher Art. Sie dienen der Bankenaufsicht als betriebswirtschaftliche Strukturnormen zur Sicherung der Einleger. Die Benutzung der Grundsätze für die Geldund Kreditpolitik, etwa durch Variierung des Volumens der ungenutzten Grundsatzfazilitäten z.B. nach konjunkturpolitischen Erfordernissen, würde der eigentlichen Aufgabe der Grundsätze zuwiderlaufen23. Im Sinne des Einlegerschutzes ist es dagegen durchaus unproblematisch, daß durch Interbankverschuldung zusätzliche Grundsatzfazilitäten entstehen, denn ein Institut, daß sich 23 Vgl. dazu auch Krümmel, 1968, S. 276. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
60 Helmut Henschel am Geldund Kapitalmarkt refinanzieren kann, ist eben dem Einleger gegenüber nicht illiquide. 4. Fazit: Die restriktive Geldund Kreditpolitik kann nicht durch eine Ausweitung der Interbankgeschäfte unterlaufen werden Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß die Interbankgeschäfte keine Störung der Geldund Kreditpolitik verursachen24, denn — die (objektive) gesamtwirtschaftliche Liquidität, gemessen an den freien Liquiditätsreserven, wird nicht nennenswert beeinflußt, — die (subjektive) einzelwirtschaftliche Liquidität entwickelt sich in der gleichen Richtung wie die gesamtwirtschaftliche Liquidität und könnte sogar stärker im gewünschten Sinne reagieren als die freien Liquiditätsreserven, — die an den unausgenutzten Grundsatzfazilitäten gemessene Bankenliquidität kann zwar durch Interbankgeschäfte erhöht werden, doch sind die freien Grundsatzfazilitäten nicht ausschlaggebend für die Kreditexpansion durch die Kreditinstitute. Auch ist die Kontrolle der so definierten Liquidität zur ablaufspolitischen Steuerung der monetären Expansion nicht geeignet. 24 Auch Timmermann (1976, S. 519) kommt in seiner empirischen Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Interbankverschuldung und Geldpolitik zu dem Ergebnis, daß die Hypothese einer Störung der Geldpolitik nur in 10 von 28 Fällen nicht (!) den Beobachtungen widerspricht. Dieses Ergebnis ist besonders interessant, weil Timmermann das statistische Material mit dem Ziel der Nachweisung einer solchen Störung gründlich aufbereitet hat (S. 505 ff.). Das negative Ergebnis seiner Untersuchung hindert ihn allerdings nicht daran, die widerlegten Behauptungen in der Zusammenfassung erneut aufzustellen (S. 525). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53
Interbankgeschäfte und Bankenliquidität 61 Anhang 2. Bekanntmachung Nr. 1/69 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betreffend die Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute vom 20. Januar 1969 (Bundesanzeiger Nr. 17 vom 25. Januar 1969) in der Fassung der Bekanntmachung über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute vom 30. August 1974 (Bundesanzeiger Nr. 167 vom 7. September 1974) (1) Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 und § 11 Satz 3 des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (BGBl. I S. 881) — KWG — hiermit die im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Kreditinstitute aufgestellten Grundsätze bekannt, nach denen es für den Regelfall beurteilen wird, ob das Eigenkapital eines Kreditinstituts angemessen ist und ob die Liquidität eines Kreditinstituts ausreicht (§10 Abs. 1, § 11 KWG). (2) Überschreitet ein Kreditinstitut die in den Grundsätzen festgelegten Obergrenzen nicht nur geringfügig oder wiederholt, so ist in der Hegel die Vermutung begründet, daß das Kreditinstitut nicht über das erforderliche Eigenkapital verfügt (Grundsatz I und Grundsatz I a) oder daß seine Liquidität zu wünschen übrig läßt (Grundsätze II und III). Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Eigenkapitals und der Liquidität eines Kreditinstituts können Sonderverhältnisse berücksichtigt werden, die — je nach Sachlage — geringere oder höhere Anforderungen rechtfertigen. Grundsatz II Die Anlagen eines Kreditinstituts abzüglich der Wertberichtigungen in 1. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von vier Jahren oder länger, 2. nicht börsengängigen Wertpapieren, 3. Beteiligungen, 4. Anteilen an einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft, 5. Grundstücken und Gebäuden und 6. der Betriebsund Geschäftsausstattung sollen die Summe der nachstehenden langfristigen Finanzierungsmittel nicht übersteigen. Als langfristige Finanzierungsmittel sind anzusehen: 1. das Eigenkapital, 2. die Verbindlichkeiten (ohne Spareinlagen) gegenüber Kreditinstituten und aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von vier Jahren oder länger, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/ccm.13.1.38 | Generated on 2023-01-16 12:44:53