Lietuvos Respublikos standartas „Terminologijos principai ir metodai“
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Litauen Der republikanische Standard "Grundsätze ir der Terminologie Methoden" Nuo 1990 m. Januar 1 d. Inkrafttreten Litauen Litauische Republik (Litauen) RST) 1115—90 Grundsätze und Methoden der ir Terminologie (Auflage 250 ex.), nach internationalem Standard erstellt ISO 704—87. Si Der Standard wurde entwickelt von Universität von Vilnius ir Mitarbeiter des Instituts für Litauische ir Sprache; genehmigt festgelegtes Datum des Inkrafttretens Qualitätsabteiluir ng für Normung. Die Norm besteht aus fünf Kapiteln vier ir Anhänge. Der erste Abschnitt beschreibt den Zweckbereich dieser ir Norm. Der zweite Abschnitt enthält internationale Dokumente, die für die Erstellung der ir Terminologie benötigt werden können. Im dritten Kapitel "Begriffe" erklärt, was ein Begriff ist, der Inhalt des Begriffs, der Umfang, die Systeme von Begriffen. Die Beziehungen der Konzepte werden diskutiert. In der Praxis je werden zwei Beziehungsformen unterschieden: hierarchisch und nicht hierarchisch. ir Hierarchische Beziehungen į sind in Verwandte unterteilt — die ir Artbeziehungen zwischen dem Ganzen und dem Teil. -- Nicht-hierarchische ir Beziehungen sind die Schnittstelle von Zeit und ir Raum oder die Beziehung von Ursache und Wirkung. Die Gesamtheit der Konzepte eines Bereichs bildet ein System, in dem jeder Begriff einen bestimmten Platz einnimmt. Gibt die Bedeutung des Begriffssystems für die Begriffsgestaltung an. Beispiele du für die grafische Darstellung von Konzeptsystemen werden gegeben. Begriffeklassifizieren nach Merkmalen, die helfen, ein Konzept in einem bestimmten Bereich von einem anderen zu unterscheiden. Zeichen können intern extern, ir wesentlich unwesentir lich sein. Im vierten Kapitel Der Abschnitt „Definitionen“ enthält eine mo allgemeine Definition des Geltungsbereichs. Die Zwecke der Definition werden aufgeführt. Die Definition ist die Grundlage für die ir Begriffsanalyse. In der Terminologie werden zwei Arten von Definitionen verwendet: Intentionale Extensionale Definitionen. ir Die Definitionen aller Begriffe, aus denen sich das System zusammensetzt, su müssen miteinander harmonisiert werden. Die Anforderungen, die bei der Definition zu erfüllen sind, werden erörtert. Sie sind wie folgt: |. Die Beschreibung muss die wesentlichen Merkmale des Begriffs widerspiegeln. 2. Angemessenheit der Definitionen. 3. Systematik der Definitionen. 4. Kürze der Definitionen. 99
Die Beschreibungen können mit Illustrationen (Fotos, Zeichnungen, ir Zeichnungen usw.) ergänzt werden. Kapitel 5 „Termine“ behandelt die folgenden Themen: I. Allgemeines Verständnis des Begriffs. 2. Die Struktur ir der Begriffe. 3. Begriffssysteme. 4. Die ir Beziehung des Begriffs. 5. Anforderungen an die ir Formulierung der Begriffsauswahl. 6. Abkürzungen ir der Abkürzung. 7. Transliteration der Begriffe ir Latinisierung. 8. Verwaltung der litauischen Begriffe. — Ein Begriff ist ein Wort oder eine Wortkombination, die verwendet wird, um einen Begriff zu bezeichnen. So besteht der ir Begriff, wie jedes Wort, aus folgenden Elementen: Wurzel, Affixe (Präfix, Suffix), Enden. Hier sind die wichtigsten Methoden zum Erstellen von Begriffen: I. Ändern des Werts. 2. Die syntaktische Art. 3. Syntaktische Kategorie ändern. 4. Morphologische Art der — Verbindung ir von Wurzelaffixen. 5. Erstellen von Abkürzungen. 6. Ausleihe von Begriffen. Die Beziehung ir des Begriffs wurde diskutiert. Für jede Frist gelten folgende Anforderungen: 1. Sprachliche Korrektheit. 2. Genauigkeit. 3. Kürze. 4. Einfache Bedienung. 5. Eindeutige Übereinstimir mung des Begriffskonzepts. In den Abschnitten „Begriffsbestimmungen“, „Definitionen“ ir Die Begriffe werden anhand von Beispielen erläutert. Wie bereits erwähnt, enthält dieser Standard vier Anhänge. Anhang 1 enthält die Definitionen der in der Norm verwendeten Schlüsselbegriffe, Anhang 2 die Abkürzungen der Begriffe. Der o dritte Anhang enthält ein Beispiel — für eine Termkarte, die für die Verwaltung litauischer Begriffe empfohlen wird. Die Anforderungen an die Ausstellung dieses Ausweises sind in Anhang IV erläutert. Adelheid NOREIKAITĖ 100
