Terminologija / Terminology
2025, vol. 32, pp. 1–21
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ISSN 2669–2198 (online / elektroninis)
STATUS UND TERMINOLOGIE DER UNGARISCHEN RECHTS- UND VERWALTUNGSSPRACHE1
Status und Terminologie der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache
ÁGOTA FÓRIS
Károli-Gáspár-Universität der Reformierten Kirche in Ungarn, Ungarn
E-Mail:
[email protected]
ORCID-ID: https://orcid.org/0000-0002-7599-0323
Forschungsgebiete: Angewandte Linguistik, Terminologie, Fachkommunikation.
ÁDÁM RIXER
Károli-Gáspár-Universität der Reformierten Kirche in Ungarn, Ungarn
E-Mail:
[email protected]
ORCID-ID: https://orcid.org/0000-0002-6945-0312
Forschungsgebiete: Rechtswissenschaft, Verwaltungsrecht.
https://doi.org/10.35321/term32-03
ZUSAMMENFASSUNG
Ziel des Artikels ist es, einen Überblick über die ungarische Rechts- und Verwaltungssprache sowie deren Terminologie zu geben, einschließlich der Sprache wissenschaftlicher Veröffentlichungen, des Hochschulwesens und der Gesetzgebung. Darüber hinaus skizziert der Artikel die geplante ungarische Terminologiestrategie sowie den Status und den Zustand der Terminologie der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache. Die Forschungsmethode besteht in einer auf veröffentlichten Artikeln und Diskussionen im Rahmen des Projekts beruhenden Bestandsaufnahme und Bewertung. Wir schlagen vor, Terminologie gemäß technischen Normen und terminologischen Empfehlungen in offenen Terminologiedatenbanken zu veröffentlichen, da Terminologiedatenbanken wichtige Instrumente zur Förderung der nationalen Harmonisierung der Terminologie sind. Vor allem wäre es wichtig, die Terminologiestrategie für Recht und Verwaltung mit der allgemeinen ungarischen Terminologiestrategie zu verknüpfen. Da die Sprache der
1Diese Forschung wurde von 2022 bis 2024 durch das von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Károli-Gáspár-Universität der Reformierten Kirche in Ungarn durchgeführte Projekt mit dem Titel „Is there a need for legal and administrative language reform in Hungary? Developing a terminology strategy for legal and administrative language“ unterstützt.
Copyright © 2025 Ágota Fóris und Ádám Rixer. Herausgegeben vom Institut für litauische Sprache. Dieser Open-Access-Artikel wird gemäß den Bedingungen der Creative-Commons-Namensnennung-Lizenz verbreitet, die die uneingeschränkte Nutzung, Verbreitung und Vervielfältigung in jedem Medium gestattet, sofern die ursprünglichen Autorinnen und Autoren sowie die Quelle angegeben werden. // Išleido Lietuvių kalbos institutas. Šis straipsnis yra atviros prieigos, platinamas pagal „Creative Commons“ priskyrimo licencijos sąlygas, leidžiančias neribotai naudoti, platinti ir atkurti turinį bet kokioje laikmenoje, nurodant autorių ir šaltinį.
Eingegangen: / Gauta: 2025-09-19. Angenommen: / Priimta: 2025-10-14.
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Wissenschaft in Ungarn zweisprachig ist – auf Ungarisch und Englisch –, schlagen wir vor, für rechts- und verwaltungswissenschaftliche Fakultäten und Universitäten eine beide Sprachen umfassende Terminologiestrategie zu erarbeiten und zu einer additiven Zweisprachigkeit überzugehen.
SCHLÜSSELWÖRTER: Sprachpolitik und Sprachplanung, Terminologiestrategie, ungarische Terminologiestrategie, Rechts- und Verwaltungssprache, klare Kommunikation.
ZUSAMMENFASSUNG
Ziel dieses Artikels ist es, die ungarische Rechts- und Verwaltungssprache sowie deren Terminologie zu überblicken, einschließlich der Sprache wissenschaftlicher Veröffentlichungen, des Hochschulwesens und der Rechtsvorschriften. Darüber hinaus werden im Artikel die Grundzüge der geplanten ungarischen Terminologiestrategie sowie der Status und der Zustand der Terminologie der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache vorgestellt.
Die Forschungsmethode ist eine auf veröffentlichten Artikeln und Diskussionen im Projektkontext beruhende Bestandsaufnahme und Bewertung. Auf der Grundlage technischer Normen und terminologischer Empfehlungen wird vorgeschlagen, die Terminologie in offenen Terminologiedatenbanken zu veröffentlichen, da diese Datenbanken ein wichtiges Instrument zur Förderung der nationalen Harmonisierung der Terminologie sind. Besonders wichtig ist es, die Terminologiestrategie für Recht und Verwaltung mit der allgemeinen ungarischen Terminologiestrategie zu verknüpfen. Da die Wissenschaftssprache in Ungarn zweisprachig ist – Ungarisch und Englisch –, wird vorgeschlagen, für rechts- und verwaltungswissenschaftliche Fakultäten und Universitäten eine beide Sprachen umfassende Terminologiestrategie zu erarbeiten und zum Modell der additiven Zweisprachigkeit überzugehen.
SCHLÜSSELWÖRTER: Sprachpolitik und Sprachplanung, Terminologiestrategie, ungarische Terminologiestrategie, Rechts- und Verwaltungssprache, klare Kommunikation.
EINLEITUNG
Zwischen 2022 und 2024 wurde ein zweijähriges Forschungsprojekt durchgeführt, um die Merkmale zu untersuchen und zu bestimmen, die mit dem Status und dem Korpus der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache sowie ihrer Terminologie zusammenhängen (Rixer 2023). Dieser Artikel stellt zunächst die Terminologiepolitik auf der Grundlage der einschlägigen Leitlinien sowie den Hintergrund für die Entwicklung einer ungarischen Terminologiestrategie vor. Anschließend erläutern wir Zielsetzung und Methodik des Artikels. Der Abschnitt mit den Ergebnissen behandelt den Status der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache und untersucht deren Verwendung in der Hochschulbildung, der Forschung und der Gesetzgebung. Im folgenden Kapitel betrachten wir, wie eine verständliche Sprache und eine bessere Kommunikation gefördert wurden; anschließend stellen wir die Schritte vor, die unternommen wurden, um die Rechts- und Verwaltungsterminologie besser zugänglich zu machen.
LANGUAGE POLICY AND PLANNING, AND TERMINOLOGY POLICY
The term language planning was introduced by Haugen (1959). Later, Kloss (1969) distinguished between status planning and corpus planning as hyponyms of language planning. Status planning refers to the social and legal status of a language and its functions, whereas corpus planning is concerned with the formal changes in a language (lexis, spelling, etc.). Planning involves first of all an assessment of the communication problems that require corpus planning, the strategies to overcome these difficulties and the tasks that need to be solved at the national or international level. According to Tolcsvai Nagy (2005: 233), although the development of language planning itself came from several directions, its principles have always included both status and corpus planning. The different language planning trends have built on different historical traditions and methodologies, including the practice of traditional language cultivation (see Nekvapil 2008) and the codification
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Aktivitäten des 19. Jahrhunderts. Gazzola et al. weisen darauf hin, dass es viele verschiedene Formen der Sprachpolitik und Sprachplanung (LPP) gibt und dass LPP zugleich ein Prozess und ein Ergebnis ist. Die Phasen des Politikzyklus sind „(1) das Auftreten eines sprachlichen Problems, (2) die Festlegung der Tagesordnung, (3) die Formulierung und Verabschiedung von Maßnahmen, (4) deren Umsetzung und (5) die Bewertung des Erreichten und der erzielten Ergebnisse“ (Gazzola et al. 2024: 4).
Allgemeine Fragen der Sprachplanung wurden auf die Fachsprache (language for special purposes, LSP) und die Terminologie in der Muttersprache ausgeweitet. Die von der UNESCO herausgegebenen Leitlinien für die Terminologiepolitik (Infoterm 2005) unterscheiden zwischen allgemeiner Sprachplanung und spezifischer Sprachplanung. Die Leitlinien zur Terminologiepolitik bekräftigen, dass Sprache eine wichtige Rolle bei der Schaffung und Erhaltung einer wissensbasierten Gesellschaft sowie bei der Überwindung der digitalen Kluft spielt. Die digitale Kluft geht „mit einem ungleichen Zugang zu Information und Wissen einher, der wiederum mit einem ungleichen sprachlichen Zugang verbunden ist“ (Infoterm 2005: V); und „Unzureichende Terminologie ist ein wesentlicher Faktor für den ungleichen sprachlichen Zugang und führt im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen und der Computernutzung zu ‚funktionalem Analphabetismus‘“ (Infoterm 2005: V).
HINTERGRUND – ENTWICKLUNG EINER UNGARISCHEN TERMINOLOGIESTRATEGIE
Seit Jahrzehnten haben mehrere internationale Dokumente die Bedeutung der Terminologie für die Mehrsprachigkeit, die Bewahrung der kulturellen Vielfalt sowie den universellen Zugang zu Information und Wissen hervorgehoben. Allgemeine Grundsätze für eine Terminologiestrategie wurden erstmals in den 2000er-Jahren in internationalen Dokumenten veröffentlicht. Auf der Grundlage der UNESCO-Leitlinien (Infoterm 2005) ist Terminologiepolitik ein Bündel formalisierter Strategien zur Koordinierung von Entscheidungen und Zielen und/oder der Terminologie einer bestimmten sozialen Gruppe (z. B. einer bestimmten Sprachgemeinschaft) oder eines Staates.
„Eine nationale Terminologiepolitik ist eine öffentliche Strategie, die auf der Ebene der politischen Entscheidungsfindung in einem Land oder in einer mehr oder weniger autonomen Sprachgemeinschaft formuliert wird <...> mit dem Ziel, sich entwickelnde und bestehende Terminologien für eine Reihe von Zwecken zu entwickeln oder zu regulieren“ (Infoterm 2005: 4).
Gemäß der einschlägigen Norm ist Terminologiepolitik ein „Bündel von Grundsätzen und Strategien, die als Grundlage für die Entwicklung und Regulierung der Terminologie für eine bestimmte Sprache bzw. bestimmte Sprachen oder Fachgebiete dienen“ (ISO 29383:2020).
Als Ausgangspunkt für die Entwicklung einer allgemeinen ungarischen Terminologiestrategie dienten die UNESCO-Leitlinien (Infoterm 2005) sowie die ISO-Norm ISO 29383:2020 Terminologiepolitik – Entwicklung und Umsetzung. Die Norm bietet eine allgemeine Orientierung, weist jedoch in ihrer Präambel darauf hin, dass in der Praxis keine zwei Situationen genau gleich sind und die Terminologiestrategie jeder Nation oder Organisation zwangsläufig einzigartig ist. Auf nationaler Ebene hat eine Terminologiepolitik üblicherweise die Form eines Rechtsdokuments oder
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Informationsstrategie; in kleineren Organisationen liegt sie gewöhnlich in Form von Richtlinien für Arbeitsabläufe und den Einsatz unterstützender Technologien vor, oft ohne das Wort Terminologie. Auf der Grundlage der UNESCO-Leitlinien und verschiedener nationaler Praktiken wurde 2018 die Ausarbeitung einer ungarischen nationalen Terminologiestrategie vorgeschlagen. Vertreter wissenschaftlicher Institute und Organisationen aus Ungarn und dem Ausland nahmen als eingeladene Redner an der Konferenz teil, die den Grundstein dafür legen sollte. Gemeinsam bemühten sich die Konferenzorganisatoren und die Redner um Zusammenarbeit, die Entwicklung einer Strategie und die Einigung auf Grundsätze, die zur Ausarbeitung einer ungarischen Terminologiestrategie und ihrer Veröffentlichung führen sollten (Fóris, Bölcskei 2019b). Die Empfehlungen für die Entwicklung einer ungarischen Terminologiestrategie wurden in diesem Band von den Herausgebern formuliert. Sie lauten:
– „Veröffentlichung eines mittelfristigen strategischen Plans (4 bis 10 Jahre), eines sogenannten ‚Grünbuchs‘, das die Debatte anstoßen kann, um ein Dokument zu den Plänen für die Terminologiestrategie vorzubereiten. Gemäß § 38 der Regierungsverordnung 38/2012. (III. 12.) über die strategische Regierungsverwaltung lenkt das Grünbuch die Aufmerksamkeit auf die wichtigsten ungelösten Fragen der Terminologie als Politikbereich und regt die zuständigen Stellen dazu an, die Fragen im Rahmen der strategischen Steuerung der Regierung zu behandeln.
– Ausarbeitung eines sogenannten Entwurfsplans für eine Terminologiestrategie.
– Einrichtung eines Beirats für die Terminologiestrategie.
– Auf der Grundlage der Rückmeldungen zur Ausarbeitung und Veröffentlichung des Entwurfsplans für die Terminologiestrategie: Fertigstellung eines detaillierten Plans und Programms für die Terminologiestrategie.
– Einrichtung des Ungarischen Nationalen Terminologieportals.
– Konzeption der Ungarischen Nationalen Terminologiedatenbank sowie Erstellung ihres Kostenplans und Festlegung der sachlichen und personellen Voraussetzungen“ (Fóris, Bölcskei 2019a: 18).
Einige Jahre später erhielt das HUN-REN Ungarische Forschungszentrum für Linguistik im Anschluss an diese Empfehlungen bereits zwei Förderungen in diesem Bereich und veröffentlichte ein Grünbuch (Prószéky et al. 2023; www.nytud.hu) mit strategischen Terminologiestudien ungarischer Terminologen. Das Grünbuch besteht aus vier Teilen: 1. Allgemeine Fragen der Terminologiestrategie; 2. Spezifische Fragen der Terminologiestrategie; 3. Normen und Rechtschreibung; 4. Bibliografie. In Teil IV, am Ende des Buches, wurde eine ausgewählte Bibliografie zur Terminologiestrategie veröffentlicht, eine Sammlung von Literatur, die sich auf die allgemeinen Grundsätze und Methoden der Terminologiestrategie konzentriert und nach den folgenden vier Themen geordnet ist: Grundsätze der Terminologiestrategie; Gestaltung von Terminologiedatenbanken; nationale öffentliche Terminologiedatenbanken und -portale in Europa sowie große internationale Terminologiedatenbanken; öffentlich zugängliche Sprachdatenbanken mit ungarischen Termini –2
2 Ab dem 1. August 2025: ELTE Forschungszentrum für Linguistik.
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Verfügbarkeitsdaten, Merkmale (Fóris et al. 2023; zu den ungarischen Sprachkorpora und Datenbanken sowie nationalen und europäischen Projekten siehe das Buch, das die unter der Leitung von Tamás Váradi erzielten Ergebnisse zusammenfasst (Dodé, Ludányi 2021)).
Although Gazzola et al. (2024: 1) locate “language policy and planning first and foremost as a responsibility of governments (at the national, regional, local, and potentially international level) and relevant bodies across all areas of public policy”, in Hungary, a comprehensive, explicit language policy prepared by the government does not exist yet. However, in our view, a public body such as the Hungarian Academy of Sciences (www.mta.hu) – in continuous cooperation with the relevant sectors, universities and terminology organizations3 – could be suitable to manage it.
Die übrigen Empfehlungen, etwa die Einrichtung einer nationalen Terminologiedatenbank und eines Terminologieportals, wurden im Rahmen der ungarischen nationalen Terminologiestrategie umgesetzt, die auf die Schaffung der Ungarischen Nationalen Terminologiedatenbank und eines Terminologieportals abzielte (Fóris 2024a; Veröffentlichungen zu diesem Thema aus dem Vorjahr wurden in einem Buch zusammengestellt: Fóris 2025).
ZIELSETZUNG UND METHODIK
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die ungarische Rechts- und Verwaltungssprache sowie deren Terminologie, einschließlich der in wissenschaftlichen Publikationen, im Hochschulwesen und in der Gesetzgebung verwendeten Sprache. Dieser Überblick stützt sich auf die Ergebnisse eines zweijährigen Forschungsprojekts, das zwischen 2022 und 2024 durchgeführt wurde.
Die Untersuchung verwendet eine Fallstudienmethodik, um eine eingehende Inhaltsanalyse des Gegenstands in seinem realen Kontext vorzunehmen. Die Sichtung und Zusammenfassung der Ergebnisse umfasst die umfassende Darstellung der aus mehreren Quellen erhobenen Daten, deren Analyse zur Ermittlung zentraler Themen und Muster sowie die Synthese dieser Erkenntnisse zu einer detaillierten Beschreibung. Die Analyse stützt sich auf veröffentlichte Artikel und Diskussionen im Rahmen des Projekts sowie auf Fachliteratur zur Rechts- und Verwaltungssprache und ihrer Terminologie, auf akademische und berufliche Websites und auf Monografien (Synthese und Analyse früherer Forschung).
STATUS DER UNGARISCHEN RECHTS- UND VERWALTUNGSSPRACHE
Die Rechts- und Verwaltungssprache im Hochschulwesen
Obwohl weithin anerkannt ist, dass Recht und Sprache miteinander verflochten sind (z. B. Karpen, Xanthaki 2017; Tiersma, Solan 2021; Biel, Kockaert 2023; Engberg 2023; Drinóczi et al. 2025), wobei Recht durch Sprache umgesetzt werden kann, ist bemerkenswert, dass Ungarisch
3 Zum Beispiel der Rat für ungarische Terminologie, MaTT, www.matt.hu.
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Universitäten bieten nur selten Kurse an, die der Rechtssprache oder der Kommunikation gewidmet sind. Der folgende Abschnitt untersucht einige Merkmale der juristischen Ausbildung.
Ungarisch ist die Unterrichtssprache an den acht rechtswissenschaftlichen Fakultäten und an der Ludovika-Universität für den öffentlichen Dienst im ungarischen Hochschulwesen. Einerseits begann man, das Thema Sprache und Recht an den Hochschulen zu erörtern; Bücher über Recht und Literatur wurden veröffentlicht, und an allen rechtswissenschaftlichen Fakultäten wurden Kurse auf Ungarisch eingeführt (Rixer 2012): So gibt es beispielsweise seit 2017 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Eötvös-Loránd-Universität Budapest (ELTE) einen Kurs „Recht und Literatur“ und seit 2019 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Károli-Gáspár-Universität (KRE) (siehe Fekete 2018). Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der ELTE sendet außerdem seit mehreren Jahren einen Podcast mit dem Titel „Recht und Literatur“ im Universitätsradio. Die Zahl der Moot-Court-Wettbewerbe für Studierende nimmt sowohl auf Ungarisch als auch auf Englisch zu (Rixer 2024), und diese Wettbewerbe sind bei den Studierenden rasch populär geworden.
Andererseits bieten nur vier der acht ungarischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten Rhetorik- oder Rechtskommunikationskurse an, die in den Lehrplan integriert sind. So ist beispielsweise „Juristische Argumentation und Kommunikation“ ein Pflichtkurs an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Miskolc; ebenso sind „Juristische Argumentation und Rechtsrhetorik“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Pázmány-Péter-Katholischen Universität und „Rechtskommunikation“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pécs Pflichtkurse. An den rechtswissenschaftlichen Fakultäten gibt es keine speziellen Kurse zu Linguistik oder Terminologie, obwohl die linguistische Analyse zu den grundlegenden Kompetenzen für die juristische Arbeit gehört. Ein wesentliches Element der Beziehung zwischen Recht und Sprache (abgesehen davon, dass alle Rechtsinstrumente sprachlich ausgedrückt werden) besteht darin, dass der erste Schritt bei der Auslegung von Rechtsvorschriften und Einzelentscheidungen stets die sogenannte grammatische Auslegung ist. Sie bedeutet, die Wörter, Ausdrücke, Begriffe und Formulierungen in Rechtsvorschriften und Einzelentscheidungen anhand grammatischer Regeln und der Semantik zu analysieren und sie mit den historischen Tatsachen des zu beurteilenden konkreten Falles zu vergleichen. Es stellt sich die Frage, ob es angesichts dessen, dass die linguistische Analyse und die Rechtsterminologie einen so zentralen Bestandteil des juristischen Berufs bilden, nicht gerechtfertigt wäre, Rechtssprache und Verwaltungssprache als Fachsprache (LSP) oder Rechtsterminologie auf universitärer Ebene der juristischen Ausbildung als eigenständiges Fach zu lehren. In Ungarn sind uns dafür keine Beispiele bekannt: Das einschlägige Wissen ist traditionell auf verschiedene Fächer verteilt (Einführung in die Rechtswissenschaft, Rechtsgeschichte, Rechtskommunikation, Gesetzgebungslehre und dogmatische Kenntnisse der verschiedenen Rechtsgebiete) (z. B. Drinóczi, Novák 2015). Eine klare und verständliche Kommunikation wird von mehreren Autoren jedoch als ethische Anforderung betrachtet und in die Lehrpläne der Ethikkurse der juristischen Ausbildung aufgenommen (Tóth 2017; Németh 2022).
Gesetzgebungslehre wird an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten Ungarns üblicherweise als Teil der juristischen Grundlagenfächer (z. B. Einführung in die Rechtswissenschaft, Verfassungsrecht) gelehrt; sie ist jedoch nur eines von vielen Themen dieser Kurse, und der sprachliche Kontext wird ebenfalls nur sehr begrenzt behandelt. In Anbetracht dessen bieten die meisten Einrichtungen Kurse in Gesetzgebungslehre (Jogalkotástan, z. B. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der KRE) oder Gesetzgebungstheorie (Törvényhozástan, z. B. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität
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Pécs) als Pflicht- oder Wahlfächer an, in denen sprachliche Fragen und Zusammenhänge ebenfalls umfassender behandelt werden. Vertiefende Kurse werden in Form von postgradualen Weiterbildungsprogrammen für Personen mit einem rechtswissenschaftlichen Abschluss angeboten (szakjogász szakirányú továbbképzés): Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Pázmány-Péter-Katholischen Universität bietet eine Weiterbildung in Regulierung und Kodifizierung im öffentlichen Dienst auf Ungarisch an (közszolgálati szabályozási és kodifikációs szakjogász szakirányú továbbképzés), und 2024 startete die Széchenyi-István-Universität in Győr ein postgraduales Weiterbildungsprogramm in Recht und Governance auf Englisch. Unter den akkreditierten postgradualen Weiterbildungsprogrammen gab es früher eine spezialisierte Weiterbildung in der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf lokaler Ebene auf Ungarisch (helyi jogszabály-szerkesztő szakjogász szakirányú továbbképzés), die seit einiger Zeit nicht mehr angeboten wird.
In der Hochschulausbildung im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Ludovika-Universität für den öffentlichen Dienst, Fakultät für öffentliche Governance) werden Fragen der Gesetzgebung in einem verpflichtenden Kernfach betont (Szabályozás és kodifikáció, auf Englisch: Regulierung und Kodifizierung); doch selbst darin spielt der sprachliche Abschnitt nur eine untergeordnete Rolle.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Vermittlung der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache in der Ausbildung von Juristinnen und Juristen sowie von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in Ungarn keine Priorität hat. Die Situation der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache wird natürlich auch wesentlich dadurch beeinflusst, dass das Angebot englischsprachiger Kurse an rechtswissenschaftlichen und verwaltungswissenschaftlichen Fakultäten zunimmt (seltener auch deutsch- und französischsprachiger Kurse), teils aufgrund von ERASMUS-Kooperationen und Stipendium-Hungaricum-Stipendien, teils aufgrund der impliziten Sprachstrategie der Regierung und der Hochschulen; auch die Zahl der englischsprachigen postgradualen Weiterbildungsprogramme und der englischsprachigen Promotionskurse ist im letzten Jahrzehnt deutlich gestiegen. Neun ungarische Universitäten verfügen über rechtswissenschaftliche Doktorandenschulen und eine Universität über eine Doktorandenschule für öffentliche Verwaltung (www.doktori.hu). In den meisten davon ist Ungarisch offiziell die Unterrichtssprache; von Promovierenden wird jedoch allgemein erwartet, dass sie auf Englisch publizieren können, und es besteht die Möglichkeit (und Praxis), Dissertationen auf Englisch zu verfassen und Lehrveranstaltungen auf Englisch zu besuchen. (Eine dieser Universitäten ist die Andrássy-Universität Budapest, an der Deutsch Unterrichtssprache ist.) Daher ist neben Ungarisch auch Englisch für das wissenschaftliche Schreiben und die Gesetzgebung wichtig geworden. Zudem wird Englisch an vielen ungarischen Universitäten als Unterrichtssprache verwendet, und zwar im Rahmen des englischsprachigen Fachunterrichts (English Medium Instruction, EMI).
Die Rechts- und Verwaltungssprache in Forschung und Publikationen
In jüngster Zeit hat es bedeutende Veränderungen in der akademischen Forschung gegeben, die den Status und den Gebrauch der Rechtssprache beeinflussen. Vor einem Jahrzehnt ließ sich leicht eine Liste von Studien und Monografien erstellen, die von ungarischen Autorinnen und Autoren in Fremdsprachen zu bestimmten Rechtsgebieten und Themen verfasst worden waren (Rixer 2013). Heute sind Veröffentlichungen auf Englisch und internationale Forschungskooperationen alltäglich geworden. Mehrere Handbücher sind auf Englisch erschienen; eines davon befasst sich mit der Reform der ungarischen öffentlichen Verwaltung ab 2010 im Rahmen des Magyary
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Zoltán Public Administration Development Program (Patyi, Rixer 2014). In the case of publications written in a foreign language, even basic terms and concepts (e.g. the use of the term közigazgatási eljárásjogi ügyfél, ‘party to an administrative authority procedure’) require a special explanation.
Englischsprachige Veröffentlichungen können eine wichtige Rolle dabei spielen, den Gebrauch des Englischen im ungarischen akademischen Bereich stärker zu vereinheitlichen und die Terminologie sowie das Begriffssystem der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache auf Englisch zu beschreiben. Rixer (2013: 7) stellte bereits vor einem Jahrzehnt fest, dass das Englische die Rolle übernommen hat, die zuvor Latein, Deutsch und Russisch als Vermittlungssprache in Ungarn innehatten – nicht nur, um die Nachbarvölker zu verstehen, sondern auch in einem breiten Spektrum von Wissenschaften und akademischen Disziplinen, einschließlich Recht und öffentlicher Verwaltung (wenngleich es selbstverständlich noch nicht ausschließlich verwendet wird). Er wies außerdem darauf hin, dass es bei englischsprachigen Veröffentlichungen häufig an terminologischer und begrifflicher Einheitlichkeit fehlt und ein ungarisch-englisches Wörterbuch des öffentlichen Rechts und der Verwaltung erforderlich wäre. Er machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, die ungarische Verwaltungsrechtslehre weiterzuentwickeln, da ein kohärenter, klarer und transparenter Gebrauch der (rechtlichen) Verwaltungsterminologie eine Voraussetzung für eine stärkere Beteiligung an der internationalen Governance-Literatur ist (Rixer 2013: 21–22). Im zeitgenössischen Diskurs wurde die Notwendigkeit einer Rechtsdatenbank für Terminologie hervorgehoben, die ein Wörterbuch überflüssig macht.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Terminologiestrategie und in Übereinstimmung mit der Auffassung von Drinóczi und Novák (2015) kommen wir heute zu dem Schluss, dass eine terminologische und begriffliche Harmonisierung des Verwaltungsrechts erforderlich ist. Zunächst gilt es, eine Terminologiedatenbank aufzubauen und die ungarischen Begriffe und Konzepte sowie das Begriffsnetz des Verwaltungsrechts mit englischen Äquivalenten zu veröffentlichen. Terminologiedatenbanken sind wichtige Instrumente zur Förderung der nationalen Terminologieharmonisierung und zur raschen und einheitlichen Veröffentlichung neu angenommener Termini.
Heutzutage betrachten die Ungarische Akademie der Wissenschaften und die ungarischen Universitäten Veröffentlichungen auf Englisch als besonders wichtig; bei den verschiedenen Anforderungen an eine akademische Laufbahn haben englischsprachige Veröffentlichungen und Zitationen einen höheren Stellenwert als ungarischsprachige. Die Frage ist: Welche Auswirkungen wird diese Veränderung auf den Gebrauch der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache haben, trotz der beruflichen Vorteile und des internationalen Nutzens, die sie mit sich bringt? Gegenwärtig scheint sich der Gebrauch der Rechts- und Verwaltungssprache auf akademischer Ebene bereits zweisprachig entwickelt zu haben: auf Ungarisch und Englisch. Doch stellt sich die Frage, ob Gesetzgebung, Verwaltung und Governance ebenfalls bereits zweisprachig auf Ungarisch und Englisch erfolgen.
Auch die Ungarische Akademie der Wissenschaften hat diese Situation anerkannt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1825 gehört die Förderung des Gebrauchs der ungarischen Sprache zu ihren zentralen Aufgaben. 2023 eröffnete die Akademie ein öffentliches Online-Diskussionsforum zum Ungarischen als Wissenschaftssprache. Die wichtigsten Schlussfolgerungen des Diskussionsforums wurden auf der Website der Akademie veröffentlicht: Die Akademie betrachtet die ungarische Sprache weiterhin als eine Angelegenheit von nationaler strategischer Bedeutung und
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unterstützt den zweisprachigen Gebrauch von Ungarisch und Englisch in der Wissenschaft, das heißt wissenschaftliche Zweisprachigkeit; sie befürwortet es, die ungarische Sprache vor allem durch digitale Unterstützung zu fördern; zugleich betont sie die Bedeutung des Englischen in den Wissenschaften (MTAMN). Einige ungarische Linguistinnen und Linguisten vertreten jedoch die Auffassung, dass die Akademie tatsächlich wenig dafür tut, den Gebrauch des Ungarischen als wissenschaftliche und akademische Sprache zu unterstützen (Ferenc 2018; Kontra 2025). Mit anderen Worten scheint der Übergang zur Zweisprachigkeit eher eine additive als eine subtraktive Zweisprachigkeit zu begünstigen, obwohl erstere angemessener wäre (siehe Lambert 1981; Phillipson 2003; Kontra 2025).
Die Rechts- und Verwaltungssprache in der Gesetzgebung
Die sich wandelnden Rahmenbedingungen verstärken die Durchsetzung des Gebots der Normenklarheit in der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache und machen sie sogar unvermeidlich. Gemeint ist die Forderung, normative und spezifische Rechtsakte so verständlich, einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
Die wachsenden Forderungen und Erwartungen in dieser Hinsicht hängen möglicherweise damit zusammen, dass die mangelnde Klarheit von Rechtsnormen nicht mehr nur eine Quelle von Unannehmlichkeiten, sondern auch ein Hemmnis und eine Bedrohung für moderne Marktwirtschaften und partizipative Massendemokratien darstellt. Die tatsächliche Zugänglichkeit von Rechtstexten ist eine (Vor-)Bedingung für die Ausübung vieler Grundrechte; auch die Zugänglichkeit von Rechtsquellen ist verfassungsrechtlich geboten. Es besteht jedoch kein Konsens darüber, wie Zugänglichkeit vorgeschrieben beziehungsweise geregelt, gemessen und durchgesetzt werden soll, um den Zugang zu Texten zu verbessern.
Das Dekret 61/2009. (XII. 14.) des Ministers für Justiz und Strafverfolgung über die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in Ungarn bestimmt, dass Entwürfe von Rechtsvorschriften gemäß den Regeln der ungarischen Sprache klar, verständlich und einheitlich zu formulieren sind (Abschnitt 2). In ihrer Forschung zeigt Judit Tóth, dass die Forderung nach Klarheit in insgesamt 270 Rechtsquellen des ungarischen Rechtssystems als Erwartung formuliert wird, ihr Inhalt – was damit gemeint ist – in den untersuchten Rechtstexten jedoch völlig unbestimmt bleibt (Tóth 2023: 157). Wichtig ist auch, dass die immer wiederkehrenden Deregulierungswellen (in Ungarn durchschnittlich alle 4–5 Jahre) gewöhnlich keine ausdrücklichen sprachlichen Ziele enthalten.
Im letzten Jahrzehnt gab es mehrere erfolglose Regierungsprogramme, die auf die Vereinfachung, Vereinheitlichung und Modernisierung der ungarischen Rechts- und Verwaltungssprache abzielten:
– Das sprachliche Teilprogramm des Magyary-Zoltán-Programms zur Entwicklung der öffentlichen Verwaltung war eines davon. Darin versuchte man, die Sprache von Rechtsvorschriften (insbesondere von 11 Regierungsdekreten) zu vereinfachen, blieb jedoch erfolglos, weil die interne Komplexität des Rechtssystems sprachliche Eingriffe an einer isolierten Stelle des Systems sehr erschwert (Nagy 2014).
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In einem anderen Versuch wurden Linguisten, sogenannte „Sprachwächter“ (nyelvőrök), in Ministerien eingesetzt [zuerst 2012 im Ministerium für öffentliche Verwaltung und Justiz (KIM)], um ihre sprachlichen Einschätzungen zu Gesetzentwürfen abzugeben. Doch auch dieses Programm wurde rasch eingestellt, weil es das Gesetzgebungsverfahren verlangsamte.
Moreover, since the 2010s, the Hungarian legal and administrative vocabulary has started to be “replenished” with words that had previously been removed from legal terminology. The phenomenon is not entirely new in the history of the Hungarian legal language either, as the first language innovators (dictionary editors, linguists, experts) in the 19th century often resorted to the old language, the vernacular – along with other patterns and sources – in the development of the legal terminology. This is now widely considered to be an anachronism: the mere reintroduction of certain old terms that sound strange to the Hungarian ear into the legal and administrative language – as an isolated attempt, in the absence of a general strategy – may not be suitable either for the renewal of vocabulary or for serving other indirect goals. Here are some specific examples (legal explanations are given in footnotes):
– Einer stets bestehenden Rechtsinstitution wird ihr früherer Name zurückgegeben, der eine im Wesentlichen identische (ähnliche) Institution bezeichnete: zum Beispiel vármegye4 statt megye („Komitat“) und főispán5 statt kormánymegbízott („Regierungskommissar“). In diesen Fällen ändert sich lediglich die Bezeichnung; die zugrunde liegende Institution blieb unverändert.
– Eine Rechtsinstitution, die früher bestand, dann nicht mehr ausgeübt wurde und nun in das Rechtssystem zurückkehrt, deren Inhalt oder Stellung im Rechtssystem sich jedoch teilweise von der früheren Rechtsinstitution gleichen Namens unterscheidet: zum Beispiel sommás eljárás6 („summarisches Verfahren“).
– Eine Rechtsinstitution, die früher bestand, dann nicht mehr ausgeübt wurde und nun mit annähernd demselben Inhalt in das Rechtssystem zurückgekehrt ist: z. B. kártalanító
4 Siehe Artikel F) (2) des Grundgesetzes Ungarns – geändert durch Artikel 4 der Elften Änderung des Grundgesetzes Ungarns.
5 Der főispán („Obergespan“, in der offiziellen englischen Übersetzung „Capital and County Government Commissioner“) war zwischen 1526 und 1950 der Vertreter des Königs in den Komitaten. Zwischen 1950 und dem 28. Juni 2022 hieß die entsprechende Funktion kormánymegbízott (Regierungskommissar). főispán ist nun erneut die Bezeichnung für den örtlichen Vertreter der Regierung in Ungarn. Sie wurde durch Gesetz XXIV von 2022 über die Feststellung des zentralen Haushalts Ungarns für 2023, Kapitel 58, wieder eingeführt. Laut der Begründung ist dies notwendig, weil „die Wiedereinführung des Begriffs főispán in das ungarische Rechtssystem der heutigen ungarischen öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, enger an den Begriffsbestand der ungarischen Staatsverwaltung vor dem Kommunismus anzuknüpfen und so die Verfassungstraditionen der tausendjährigen ungarischen Staatlichkeit in dieser Form fortzuführen“.
6 § 41 des Gesetzes CL von 2016 über das Gesetzbuch des allgemeinen Verwaltungsverfahrens [summarisches Verfahren]. Zuvor war das summarische Verfahren durch Gesetz XVIII von 1893 über das summarische Verfahren als besondere Form des Zivilverfahrens geregelt; derzeit ist diese Rechtsinstitution jedoch nicht Bestandteil des Zivilverfahrens in Ungarn.
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kezesség7 („Bürgschaft für uneinbringliche Forderungen“), építményi jog8 („Baurecht“).
– Wörter oder Ausdrücke (Termini), die früher existierten, aber lange Zeit von der Dogmatik kaum verwendet wurden, werden wieder in die Dogmatik und den alltäglichen Gebrauch aufgenommen: zum Beispiel magánjogi hatalmasság („Mächtigkeit“, bezogen auf die Mächtigkeit im Privatrecht9), osztott perszerkezet (bezogen auf die Möglichkeit, dass Zivilprozesse in mehrere Verfahrensabschnitte unterteilt werden), bírálat (bezeichnet eine bestimmte Form des Besitzes).
– Ein Begriff, der früher existierte, aber lange Zeit von der Dogmatik kaum verwendet wurde, kehrt sowohl im Rechtssystem als auch in der Dogmatik wieder: zum Beispiel der Begriff szállomány10.
In Ungarn gibt es jedoch Anzeichen für Fortschritte. Eine sichtbare digitale Transformation hat begonnen. Digitale Entwicklungen beeinflussen bereits in vielen Bereichen grundlegend das Verhältnis zwischen Recht und Sprache. Dies zeigt sich in der Rechtsübersetzung sowie bei Softwareentwicklungsprojekten, die durch automatische Verständlichkeitsvorschläge eine klarere Abfassung von Rechtsvorschriften und Entscheidungen unterstützen sollen (Kántor 2023). In Ungarn wurde 2017 im Parlament ParLex, das erste digitalisierte Gesetzgebungssystem, eingeführt. 2021 folgte das Integrierte Gesetzgebungssystem (Integrált Jogalkotási Rendszer, IJR), das den Gesetzgebungsprozess von der Vorbereitung der Rechtsvorschriften bis zu ihrer Verkündung elektronisch optimierte und auf den gesamten Verordnungsgebungsprozess ausweitete.
Ein erheblicher Teil der jüngsten Forschung und des fachlichen Austauschs befasste sich mit der Untersuchung weiterer Einsatzmöglichkeiten von ChatGPT und anderen großen Sprachmodellen (LLM) im Zusammenhang mit bestimmten juristischen Berufen (Vadász, Görög 2022). All diese Veränderungen machen die Rechts- und Verwaltungssprache und ihre Ergebnisse sowie sämtliche Dimensionen des technologischen Wandels des Rechts zwangsläufig zu einem der am häufigsten diskutierten Themen in der Kommunikationswissenschaft und der linguistischen Forschung (Török, Zódi 2021; Németh 2023).
7 6:421. § des Gesetzes V von 2013 über das Zivilgesetzbuch.
8 5:159/A. – F. § des Gesetzes V von 2013 über das Zivilgesetzbuch. Mit Wirkung vom 24. Juni 2023 wurde das ungarische Zivilgesetzbuch geändert und eine neue Rechtsinstitution eingeführt, das sogenannte Baurecht (auf Ungarisch építményi jog). Das Konzept des Baurechts ist im ungarischen Rechtssystem nicht unbekannt, da es Anfang des 20. Jahrhunderts bereits in mehreren ungarischen Gesetzen geregelt war. Das erste ungarische Zivilgesetzbuch von 1959 regelte das Baurecht jedoch nicht mehr.
9 Hatalmasság (EN „mightiness“) bezeichnet das Recht, Rechte zu begründen, zu ändern oder aufzuheben, also das Recht, ein Rechtsverhältnis einseitig zu verändern – auch Gestaltungsrecht genannt. Der Begriff wurde 1912 vom Rechtswissenschaftler Gusztáv Szászy-Schwarz eingeführt.
10 Ein 1836 geprägtes Wort zur Bezeichnung der Eigentumsübertragung. Siehe Szily (1902: 294). Es war Bestandteil des Rechtssystems, wurde jedoch lange Zeit in keiner neuen Rechtsvorschrift verwendet und tauchte erst wieder im Gesetz XIX von 2024 zur Änderung bestimmter landwirtschaftlicher Gesetze auf [28/A. § (2) und § 28/B. § (1)].
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ENTWICKLUNG EINER TERMINOLOGIESTRATEGIE FÜR DIE UNGARISCHE RECHTS- UND VERWALTUNGSSPRACHE
Einfache Sprache, verständliche Kommunikation
According to both Drinóczi (2010, 2015) and Xanthaki (2011), comprehensibility is an important factor and accessibility of legislation is part of its quality. In order to achieve clear, comprehensible communication, it is necessary to guarantee the comprehensibility of legal and other documents, which is both an ethical, communicative, and financial issue (Tóth 2017; 2022; 2023; Németh 2022). Clear communication is accessible communication, and therefore the comprehensibility of documentation (legislation, technical documents, patient information leaflets, etc.) is the basis for effective official communication.
Die Verständlichkeit von Texten hängt nicht nur von den darin verwendeten Termini, also nicht allein von der lexikalischen Ebene, sondern auch von anderen sprachlichen Ebenen wie Satz- und Textebene (z. B. der Struktur) ab. Bei der Erörterung der Kriterien für die Verständlichkeit von Texten muss auch der Kontext berücksichtigt werden. Tatsächlich liefern Untersuchungen zur Klarheit hauptsächlich Erkenntnisse und Leitlinien zur Textgliederung, Satzlänge, Komplexität und Struktur, Wortstellung, zu unpersönlichen Konstruktionen und zur Rechtschreibung; Vorschläge zum Ersatz von Termini finden sich dagegen viel seltener. Dazu gibt es eher stilistische Empfehlungen, etwa Synonyme zu vermeiden. Leitfäden für klare Sprache sollten die Zielgruppe (z. B. juristische Fachleute oder Laien) der Rechtsvorschriften sowie die Textsorte des Dokuments berücksichtigen.
Die Plain Language Movement in den USA (siehe Adler 2012; Biel 2023; PLM), die infolge gesellschaftlichen Drucks und der wachsenden Bedeutung des Verbraucherschutzes entstand und an Einfluss gewann, begann als Bürgerinitiative und wurde später von der Regierung und der öffentlichen Verwaltung aufgegriffen und in Rechtsvorschriften umgesetzt. Die Kampagne der Europäischen Kommission Clear writing for Europe entstand 2010 mit dem Ziel, Klarheit zu fördern, im Einklang mit dem Bestreben, die EU-Bürgerinnen und -Bürger der Gesetzgebung näherzubringen und sicherzustellen, dass Rechtsvorschriften in einer Sprache verfasst werden, die der Durchschnittsbürger verstehen kann. Hier sind einige ihrer Regeln für den Wortgebrauch:
– „Verwenden Sie einfache Wörter und Wendungen. Wenn Sie Wörter auswählen, bevorzugen Sie vertraute oder allgemein gebräuchliche Wörter gegenüber ungewöhnlichen oder unverständlichen. Es gibt zahlreiche Listen mit komplexen Wörtern und vorgeschlagenen Alternativen <...>“ (PLM).
– Verwenden Sie durchgehend dieselben Termini.
In der Praxis gibt es zwei Möglichkeiten (oder eine Kombination davon), um die Verständlichkeit der Terminologie sicherzustellen. Eine besteht darin, in Texten schwer verständliche oder den Adressaten unbekannte LSP-Termini durch vertrautere (möglicherweise umgangssprachliche) Ausdrücke zu ersetzen – dies wird als intralinguale Übersetzung durch einen Registerwechsel von der Rechtsterminologie zur Laiensprache bezeichnet (Dobos 2023). Die andere Lösung besteht gemäß technischen Normen (z. B. IEC/IEEE 82079-1:2019) und Terminologieempfehlungen darin, technische Texte sowohl für Juristen und andere Fachleute als auch für Laien verständlicher zu machen, indem
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die Definitionen der Termini und ihre Verortung im Begriffssystem in einer Datenbank veröffentlicht werden. Die Erstellung von Terminologiedatenbanken ist ein zentrales Element bei der Umsetzung dieser letztgenannten Empfehlung (Fóris 2023).
Rechtliche und administrative Terminologie und Strategie
Neben der Erörterung allgemeiner Fragen der Terminologiestrategie in Ungarn wird häufig darauf hingewiesen, dass die Entwicklung einer Terminologiestrategie für verschiedene Fachsprachen (LSPs) und/oder Domänen (Fachgebiete) notwendig und sinnvoll sein kann. Zu den bedeutendsten Bereichen zählen die Rechtsterminologie und die juristische Dokumentation. Sie betreffen nicht nur Fachleute, die in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sind, sondern auch Laien, deren Alltag und Arbeit durch Rechtsdokumente und andere amtliche Dokumente geregelt werden. Insbesondere kann es wichtig sein, eine Strategie für die Rechts- und Verwaltungsterminologie in den Bereichen der Staatsführung zu entwickeln, bereits in bestimmten Rechtsgebieten angewandte Strategien vorzustellen sowie Informationen und bewährte Verfahren zu veröffentlichen.
Von den drei Staatsgewalten – Legislative, Judikative und Exekutive (öffentliche Verwaltung) – sind alle drei in die Staatsführung einbezogen; die öffentliche Verwaltung umfasst die Kommunalverwaltung und die staatliche Verwaltung. Im Rechts- und Verwaltungsbereich wird zunehmend auf digitalen Plattformen gearbeitet, auf denen die Kommunikation nicht nur einseitig, sondern wechselseitig verläuft und Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen E-Government nutzen können (Majzikné Bausz 2008). Seit fast zwei Jahrzehnten wird an der Entwicklung, dem Betrieb und der Verbesserung von E-Government-Schnittstellen sowie an der Online-Bereitstellung staatlicher Informationen und Dienstleistungen über das Internet oder andere digitale Medien gearbeitet. Terminologie spielt dabei eine Schlüsselrolle.
Im Rechtsbereich wird der Begriff Terminologiestrategie in amtlichen Dokumenten selten erwähnt. Fragen der linguistischen Terminologie werden in Veröffentlichungen am häufigsten im Zusammenhang mit Zugänglichkeit, verständlicher Sprache, einfacher Sprache und barrierefreier rechtlicher Kommunikation behandelt und mit Effizienz- und ethischen Fragen verknüpft. Im Rechtsbereich ist die Frage der Zugänglichkeit vor allem bei der Ausarbeitung und Übersetzung von Rechtsvorschriften relevant, im Verwaltungsbereich hingegen hauptsächlich in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, überwiegend Laien, sowie bei der Abfassung amtlicher Dokumente (siehe Fóris 2024b).
Sicher sagen lässt sich, dass terminologische Daten gesammelt, aus terminologischer (sprachlicher und fachlicher) Sicht bearbeitet und in mehrsprachigen Terminologiedatenbanken (auf Ungarisch und Englisch und/oder in anderen Fremdsprachen) veröffentlicht werden müssen. Neue Begriffe müssen nur dann gebildet werden, wenn im bestehenden System eine Lücke oder Mehrdeutigkeit festgestellt wird. Was tatsächlich benötigt wird, insbesondere im Bereich der Rechtsterminologie, ist eine Harmonisierung der Terminologie. (Öffentliche) Terminologiedatenbanken sind ein wichtiges Instrument zur Terminologieharmonisierung. Die Erfassung und Rückverfolgbarkeit terminologischer Daten erleichtert die Harmonisierung der Terminologie und gegebenenfalls deren Erneuerung und Normung. Ein bemerkenswertes Beispiel hierfür ist die terminologische Arbeit der EU-Verwaltung und die Veröffentlichung terminologischer Daten in einer Datenbank (IATE; Lesznyák
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2010; Láncos 2014). Weitere Beispiele sind die nationalen Terminologiedatenbanken einiger Länder (z. B. die litauische Datenbank [LRTB], siehe Umbrasas 2023).
Hinter dem System der Rechts- und Verwaltungsterminologie steht ein komplexes Geflecht institutioneller Systeme (siehe Peruzzo 2023). Davon heben wir einige hervor, die für die Rechtsterminologie entscheidend sind: juristische Fakultäten und Fachbereiche an Universitäten, das Justizministerium und die Ungarische Akademie der Wissenschaften. Die Übersetzung von Rechts- und Verwaltungsdokumenten umfasst sowohl die Übersetzung fremdsprachiger Dokumente ins Ungarische als auch die Übersetzung ungarischer Dokumente in Fremdsprachen. An dieser Arbeit sind mehrere institutionelle (staatlich finanzierte) Akteure beteiligt11, unter der Aufsicht des Justizministeriums, ebenso wie der Übersetzungsdienst der Europäischen Union (Europäische Kommission, Generaldirektion Übersetzung, Ungarische Übersetzungsabteilung; IATE-Datenbank).
Since Hungary’s accession to the EU in 2004, the Hungarian terminology has been added to the IATE database. In 2017, the Ministry of Justice launched a comprehensive program for translating Hungarian legislation into English. The English translations of Hungarian legislation have been published in a national repository and the terms generated during the translation are recorded in the Termin database (https://termin.im.gov.hu/). A guide to the translation of legislation was also published, it contains general guidelines on form, methodology, spelling, punctuation, and layout (Gáspár, Somssich 2019). Terminology is developed, stored and managed by various institutions, and their relationship to each other determines the possibilities and tasks of terminology management (for details, see also Fóris 2024b).
Eine Bestandsaufnahme der Situation, die einschlägige Literatur zur Rechts- und Verwaltungssprache und -terminologie sowie Gespräche und Bewertungen mit Interessengruppen halfen der Forschungsgruppe, die Lage zu verstehen und Empfehlungen für eine Strategie zur Rechts- und Verwaltungsterminologie zu formulieren. Es ist klar, dass die vom Justizministerium eingerichteten Datenbanken maßgeblich zur Veröffentlichung und Harmonisierung der ungarischen und englischen Terminologie beigetragen haben. Zugleich ist offensichtlich, dass weitere Arbeit erforderlich ist. Dazu gehört auch, juristische Fakultäten, die eine Internationalisierung der Hochschulbildung anstreben, zur Entwicklung eigener Terminologiedatenbanken für den Rechtsbereich zu ermutigen.
SCHLUSSFOLGERUNG
In diesem Artikel haben wir einen allgemeinen Überblick über die ungarische Rechts- und Verwaltungssprache und -terminologie gegeben, einschließlich der Sprache wissenschaftlicher Publikationen, der Hochschulbildung und der Gesetzgebung.
Aus der Forschung gingen drei eng miteinander verknüpfte Schlüsselkonzepte hervor: die Bedeutung der Entwicklung einer gemeinsamen nationalen und sektorspezifischen Terminologiepolitik; die Anforderung der Verständlichkeit von Rechts- und Verwaltungsdokumenten; sowie die Präsenz des Ungarischen
11Zum Beispiel die Ungarische Amtsblatt-Verlags- und Rechtsübersetzungsstelle GmbH (MKIFK), die seit 2024 Rechtsnachfolgerin der OFFI Zrt. ist.
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und der englischen Zweisprachigkeit in der juristischen und verwaltungswissenschaftlichen Fachsprache. Im Rechtsbereich wird der Begriff Terminologiepolitik in offiziellen Dokumenten selten verwendet. Fragen der sprachlichen Terminologie werden jedoch häufig in Publikationen zu Zugänglichkeit, klarer Sprache, einfacher Sprache und barrierefreier Rechtskommunikation behandelt (z. B. Biel, Kockaert 2023) und mit Fragen der Effizienz und Ethik verknüpft. Im Rechtsbereich ist die Zugänglichkeit vor allem bei der Ausarbeitung und Übersetzung von Rechtsvorschriften relevant, während sie im Verwaltungsbereich in erster Linie bei der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern (meist Laien) sowie bei der Erstellung offizieller Dokumente eine Rolle spielt.
Wir haben gezeigt, dass die Sprache der Publikationen und der Hochschulbildung bereits zweisprachig geworden ist (Ungarisch und Englisch) und dass bestimmte Gesetzgebungsdokumente unbedingt ins Englische übersetzt werden müssen. Dieser Artikel schlägt vor, dass die Fakultäten für Rechts- und Verwaltungswissenschaften Terminologiestrategiedokumente erarbeiten. Diese würden nicht nur Argumente für eine Erhöhung der Zahl englischsprachiger Lehrveranstaltungen enthalten, sondern könnten auch das Sprachbewusstsein in allen Lehrveranstaltungen stärken. Solche Dokumente würden auf die Bedeutung der Pflege und Weiterentwicklung der ungarischen Terminologie sowie auf ihre Rolle als Forschungsgegenstand aufmerksam machen. Wir sind fest davon überzeugt, dass beim Übergang zur Zweisprachigkeit additive Zweisprachigkeit Vorrang vor subtraktiver Zweisprachigkeit haben sollte.
Es besteht eindeutig Bedarf an einem Diskurs und einer Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zu diesem Thema. Obwohl sich Rechtsterminologie von Land zu Land stark unterscheidet, stellen die globalen Einflüsse (der Einfluss des Englischen, die Digitalisierung, LLMs usw.) sehr ähnliche Herausforderungen dar, und die Reaktionen der verschiedenen Länder können teilweise übereinstimmen.
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