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Risiko und Resilienz. Proceedings zum 11. FaRis & DAV Symposium am 9. Dezember 2016 in Köln

Goecke, Oskar,Fekete, Alexander

Abstract

Resilienz bezeichnet die Fähigkeit eines Systems nach einem exogenen Schock wieder in den Normalzustand zurück zu kehren. Wenn beispielsweise durch eine Katastrophe die Wasserversorgung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist, so geht es nicht um die Frage, was die Wiederherstellung der Versorgung kostet, sondern mit welchen Maßnahmen die Wiederherstellung überhaupt möglich ist. Eine Versorgungsstruktur ist also so zu gestalten, dass im Vorfeld schon klar ist, wie sie im Katastrophenfall wieder hergestellt werden kann. Bezogen auf ein Wirtschaftsunternehmen ist die Frage nach der Resilienz eine Erweiterung des klassischen Risikomanagements. Das 11. FaRis & DAV-Symposium bot einen Einblick in die Resilienzanalyse beim Katastrophenschutz, zeigte wie ein Resilienz-Management für ein Wirtschaftsunternehmen aussehen kann und schließlich wurde das Resilienz-Konzept auf Fragen der Versicherungsaufsicht übertragen.

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Forschung am ivwKöln Band 6/2017 Risiko und Resilienz. Proceedings zum 11. FaRis & DAV Symposium am 9. Dezember 2016 in Köln Oskar Goecke (Hrsg.) Forschung am ivwKöln, Band 6/2017 Oskar Goecke (Hrsg.) Forschungsstelle FaRis Risiko und Resilienz. Proceedings zum 11. FaRis & DAV Symposium am 9. Dezember 2016 in Köln Zusammenfassung Resilienz bezeichnet die Fähigkeit eines Systems nach einem exogenen Schock wieder in den Normalzustand zurück zu kehren. Wenn beispielsweise durch eine Katastrophe die Wasserversorgung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist, so geht es nicht um die Frage, was die Wiederherstellung der Versorgung kostet, sondern mit welchen Maßnahmen die Wiederherstellung überhaupt möglich ist. Eine Versorgungsstruktur ist also so zu gestalten, dass im Vorfeld schon klar ist, wie sie im Katastrophenfall wieder hergest ellt werden kann. Bezogen auf ein Wirtschaftsunternehmen ist die Frage nach der Resilienz eine Erweiterung des klassischen Risikomanagements. Das 11. FaRis & DAV-Symposium bot einen Einblick in die Resilienzanalyse beim Katastrophenschutz, zeigt e wie ein Resilienz-Management für ein Wirtschaftsunternehmen aussehen kann und schließlich wurde das Resilienz-Konzept auf Fragen der Versicherungsaufsicht übertragen. Abstract Resilience is the ability of a system to return to normal after a severe exogenous shock. If for example after a catastrophe the water supply is disrupted, the first question is not “How much does the repair cost?” but “What measures have to be taken to restore water supply?” Supply structures must be designed in such a way that in case of a catastrophic event people know beforehand how to react and what to do . With respect to a business enterprise, the concept of resilience can be regarded as an extension of traditional risk management. The 11 th FaRis & DAV symposium gave insight into the analysis of resilience for civil disaster protection and showed an example of resilience management for private companies. One of the contributions explored how the concept of resilience could be ap plied to insurance regulation. - 1 - Autorenverzeichnis 1. Resilienz in der Risikoanalyse Alexander Fekete TH Köln 2. Die Anwendung des Resilienzkonzepts im Versicherungswesen Oskar Goecke TH Köln - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 RESILIENZ IN DER RISIKOANALYSE .......................................................................... 4 1.1 HINTERGRUND ............................................................................................................ 4 1.2 RESILIENZ UND RISIKOMANAGEMENT ........................................................................... 5 1.3 KOMPONENTEN DER RESILIENZ .................................................................................... 6 1.4 VERBINDUNG ZUR VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT............................................................ 7 1.5 AUSBLICK UND FORSCHUNGSBEDARF ............................................................................ 7 1.6 LITERATUR ................................................................................................................. 8 2 DIE ANWENDUNG DES RESILIENZKONZEPTS IM VERSICHERUNGSWESEN ............ 9 2.1 VERSICHERUNG UND RESILIENZ .................................................................................... 9 2.2 ALTERSSICHERUNG UND RESILIENZ .............................................................................14 2.3 RESILIENZ VERSUS SOLVABILITÄT ...............................................................................22 2.4 LITERATUR ................................................................................................................23 - 3 - Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Die InsuResilienceInitiative im Überblick, Quelle: [BMZ 2016] .............................11 Abbildung 2: Kooperation Deutscher Wetterdienst und Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft für das Projekt Risikokarte für Starkregen. ..............................................12 Abbildung 3: Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren ....................................................16 Abbildung 4: Individuelles Sparen (Fondssparplan) ....................................................................20 Abbildung 5: Kollektives Sparen mit Sicherheitspuffer ................................................................20 Abbildung 6: Vergleich der Umlaufrenditen Deutschland – Japan aus der Perspektive des Jahres 2008. .............................................................................................................................................22 - 4 - 1 Resilienz in der Risikoanalyse Professor Dr. Alexander Fekete (TH Köln) 1.1 Hintergrund Risikoanalysen innerhalb der Naturgefahren-Forschung haben eine spezielle Ausprägung, was die Verwendung von Begriffen, Formeln und Anwendungsgebiet angeht. Bei der Untersuchung von Hochwasser hat bereits 1945 Gilbert White in den USA in seiner Dissertation erkannt, dass trotz zunehmender Maßnahmen gegen Hochwasser, wie zum Beispiel dem Bau von Deichen die Hochwasserschäden dennoch weiter zunahmen. Er bezeichnet dies als den so genannten Deicheffekt (levee effect). Dieser beschreibt das Phänomen, dass nach dem Bau eines Flussdeichs in einem Stadtgebiet immer mehr Menschen hinter diesem Deich ansiedeln und sich sicher fühlen. Der Fluss und das Hochwasser sind für diese Neuansiedler nicht mehr so deutlich sichtbar und werden auch nicht mehr als mögliches Risiko wahrgenommen. Kommt es nun jedoch zu einem Hochwasser und tritt das Wasser über das Deichufer, werden sie davon überrascht. In den Jahren nach White hat sich seine Gruppe insbesondere damit beschäftigt, wie menschliche und natürliche Faktoren das Gesamtrisiko ergeben. In den 1990er Jahren haben einige prominente Wissenschaftler wie zum Beispiel Kenneth Hewitt (1983) eine Kritik an der bis dato vorherrschenden Wissenschaftsmeinung formuliert. Sie haben den Begriff Verwundbarkeit in diesem Zusammenhang geprägt, mit den Erfahrungen aus zum Beispiel Hochwasserschäden in Industrieländern, aber auch durch Erfahrungen von Kollegen in Ländern in Afrika im Umgang mit Dürren und anderen so genannten Naturkatastrophen (Blaikie et al. 1994). Zunehmend wurde der Begriff Naturgefahr oder Naturkatastrophe infrage gestellt. Denn er betont den Anteil der Natur an der Gefahr am eingetretenen Schaden, wohingegen es immer ein Zusammenspiel zwischen natürlichen und menschlichen Faktoren ist, das schließlich zu einem Risiko und einem Schaden für die Menschen führt. Auch die Vereinten Nationen haben in der so genannten Dekade zur Reduzierung von Naturkatastrophen in den 1990er Jahren erkannt und publik gemacht, dass ein Paradigmenwechsel stattfinden muss (UNISDR 2017). Die bis dahin vorherrschende Betrachtung der Gefahrenseite, ihre Ursachen und Entstehung und Messung ist zwar weiterhin relevant, wurde jedoch lange Zeit überbetont. Der Bedarf wuchs, verstärkt auch die menschliche Seite zu betrachten, oder die Auswirkungsseite von Gefahren, welche man auch Verwundbarkeit bezeichnet. Risiken werden nicht mehr nur als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß betrachtet und berechnet, sondern als Kombination aus Gefahr und Verwundbarkeit. Die Verwundbarkeit selbst wird meist in drei generelle Komponenten unterteilt, • die Exposition gegenüber einer Gefahr, • die Anfälligkeit • und die Bewältigung oder Anpassungsfähigkeiten im Umgang mit diesen Gefahren und verbundenen Risiken (Adger 2006). Im Prinzip wird der Verwundbarkeitsbegriff sowohl auf menschliche Handlungen und Eigenschaften bezogen, einige Wissenschaftler meinen sogar, es sei nur auf menschliche Eigenschaften zu beziehen. Andere Wissenschaftler aus anderen Disziplinen benutzen jedoch - 5 - den Begriff Verwundbarkeit auch zur Untersuchung von Expositionen, Anfälligkeit und Widerstandsfähigkeiten von technischen Systemen oder auch von Organisationen. 1.2 Resilienz und Risikomanagement Parallel zur Verwundbarkeitsforschung hat sich auch Forschung zum so genannten Begriff Resilienz in diesem Kontext etabliert. In der Ökosystemforschung hat insbesondere der Aufsatz von Buzz Holling (1973) das konzeptionelle Verständnis von Resilienz stark geprägt. Der Begriff Resilienz wurde von Holling und Kollegen immer stärker erweitert und benutzt viele Begriffe und Konzepte aus der Komplexität Forschung und Systemtheorie (Gunderson & Holling 2002). Es gibt auch andere Herkunftsbereiche des Resilienzbegriffs, zum Beispiel aus der Psychologie, Medizin usw. David Alexander hat einen sehr guten Aufsatz über die Etymologie des Begriffs geschrieben (2013). Resilienz wird als Begriff sehr unterschiedlich aufgefasst. Zum einen als Oberbegriff und zum anderen als Teil eines Risikos oder Gegenparts zur Verwundbarkeit. Mehrere Kollegen aus der Ökosystemund Nachhaltigkeitsforschung haben beispielsweise in einem weiteren viel beachteten Papier ein theoretisches Rahmenwerk für Nachhaltigkeit erstellt, in dem Resilienz die Eigenschaften von Bewältigung und Anpassungsfähigkeit umfasst. In jüngerer Zeit hat sich jedoch der Begriff Resilienz immer stärker weiterentwickelt und eine größere Verbreitung (auch im Vergleich zu Verwundbarkeit) gefunden, gerade in Strategiedokumenten der Vereinte Nationen im Umgang mit Natur Risiken und Katastrophen (United Nations 2015). Untersuchungen haben ergeben, dass zunehmend Verwundbarkeit vor allem im Zusammenhang mit Analyseverfahren innerhalb der Risikoforschung benutzt wird, wohingegen Resilienz als Oberbegriff häufiger Verwendung findet (Fekete & Hufschmidt 2014). So fand z.B. in den USA nach Hurricane Katrina 2005 ein Umdenken statt, das auch eine Umbenennung vieler etablierter Konzepte des Katastrophen Risiko-Management in Resilienzmanagement zur Folge hatte. Grund war, dass zuvor nach den Eindrücken des 11 Septembers 2001 ein verstärktes Maß an Aufmerksamkeit der Bekämpfung der Bedrohungen (threats) stattfand und Katrina zeigte, dass jedoch auch die Verwundbarkeit und Resilienz eine gewichtige Rolle spielten, was die Betroffenheit von ärmerem Bevölkerungsgruppen anging, und dass auch eine hochentwickelte Industrieland wie die USA nicht Gefahren verhindern kann und darauf allein den Fokus legen sollte. Am Begriff Resilienz und seiner starken Verbreitung hat sich jedoch auch rasch Kritik entzündet. Zum einen daran, das immer mehr Bereiche mit Resilienz bezeichnet werden, wohingegen jedoch eine einheitliche Begriffserklärungen oder gar Festlegung auf Definitionen fehlen. Manche Wissenschaftler monierten, dass bereits Verwundbarkeit als Begriff noch nicht genügend festgelegt sei und man nun schon mit den nächsten Modebegriff hantiere. Auch gab es gerade im deutschsprachigen Raum längeren Widerstand gegen die Einführung des Begriffs beziehungsweise eine spürbare Zeitverzögerung (Fekete, Norf, Grinda 2016). Während Resilienz bereits ab 2005 in englischsprachigen Ländern starken Einzug erhielt, waren Gründe der Zurückhaltung in Deutschland laut Untersuchungen im Bereich Bevölkerungsschutz darin begründet, dass der Begriff sich nicht leicht ins Deutsche übersetzen lässt. Vielfach wird Resilienz daher auch mit Synonymen wie Widerstandsfähigkeit erklärt oder gar gleichgesetzt. Zur Begriffsdefinitionen von Resilienz gibt es zahlreiche - 6 - Diskussionen die zum einen argumentieren, dass Resilienz weitaus mehr sei als die direkte Übersetzung Lateinischen erklären lasse („zurückspringen“). Und eine wünschenswerte Handlungsweise von Menschen im Umgang mit Naturgefahren sollte nicht nur einen Rückkehr zum Status Quo bedeuten. Zum Beispiel sollten bei Hochwasserschäden Häuser nicht wieder im Überflutungsgebiet aufgebaut werden. Stattdessen sollte über vernünftige Anpassungsoder gar Veränderungsmaßnahmen nachgedacht werden. Daher wird Resilienz im Kontext der Naturkatastrophenforschung oder der Anpassung an den Klimawandel und benachbarten Disziplinen häufig als vielfältiger Begriff betrachtet der sowohl Konzepte und Maßnahmen zur Widerstandsfähigkeit und Wiederherstellung aber auch zur Veränderungsfähigkeit oder Transformation beinhaltet. 1.3 Komponenten der Resilienz Aus Sicht eines Risikoanalysten kann jedoch der Umgang oder die Anwendung des ResilienzBegriffs einfacher erfolgen, wenn es nicht als Überbegriff sondern als konkrete Komponente genutzt wird; beispielsweise kann die Erholungsfähigkeit eines technischen Systems durch die Erfassung von Redundanzen analysiert werden. Bei einem Hochwasser werden Siedlungen und Infrastrukturelemente wie zum Beispiel Elemente der Stromversorgung überflutet. Sind dies seltene oder gar einzigartige Elemente, so ist das Risiko sehr hoch, dass die gesamte Versorgung in einem Gebiet (zum Beispiel einer Stadt) zusammenbricht. Sind jedoch viele Elemente dezentral im Stadtgebiet und darüber hinaus verteilt, so verringert sich nicht nur das Risiko des Gesamtoder Teilausfalls. Auch die Erholungsfähigkeit des gesamten Systems wird gestärkt wenn es sich nicht um einzelne Schwachpunkte mit starkem Schadensausmaßpotenzial handelt. Unter dem Oberbegriff Resilienz lassen sich in einer Risikoanalyse noch viele weitere Komponenten untersuchen, zum Beispiel die Fähigkeiten der Bevölkerung oder die Fähigkeiten der Stromversorger oder von Feuerwehren und Rettungsdiensten, für so einen Stromausfall vorzusorgen sich vorzubereiten, darauf reagieren zu können und sich davon zu erholen. Im Grunde vermischen sich bei solchen Untersuchungen sehr häufig die Grenzen zwischen dem, was unter Gefahren Risiko oder Resilienz verstanden wird. Diese Unschärfe ein weiterer Kritikpunkt im Umgang mit Resilienz. Wenn man also insgesamt eine Stadt oder Region, ein technisches System oder eine menschliche Gemeinschaft gegenüber bestimmten Risiken optimieren möchte, ist es inzwischen Konsens dass man ganzheitlicher oder integrativer an das Thema herantreten muss. Denn einzelne Maßnahmen wie bspw. ein Deichbau an einem Ort schützen zwar punktuell, führen aber auch zu einem Risikotransfer an weiter flussabwärts gelegene Unterlieger. Und eine starke Erhöhung der Sicherheit gegenüber einer bestimmten Gefahr durch Abwehrmaßnahmen kann sowohl zu einer verstärkten Passivität auf Seiten der potentiell Betroffenen führen Als auch zu einer Vernachlässigung anderer Risiken. Neben Passivität und Ignoranz treten jedoch auch noch Nebenwirkungen in Form von Sekundärgefahren auf. So kann ein Dammbau auch dazu führen, dass Rückstau auf der Rückseite des Dammes beim Hochwasser zum Beispiel durch Eintritt von Grundwasser zu neuen Problemen führt, die man ohne den Damm nicht gehabt hätte. Es ist anerkannt, dass man ein ganzheitlicheres Denken benötigt, aber ob der Oberbegriff dafür nun Resilienz, Risiko oder Nachhaltigkeit am besten ausdrückt, scheint eher beliebig zu sein. Bei einer Umfrage unter Forschern und Praktikern im Bereich Bevölkerungsschutz ergaben sich die Gründe zur Wahl des Begriffs Resilienz gegenüber früheren Begriffen (Fekete, Hufschmidt, Kruse 2014). - 7 - So wählten viele Teilnehmer den Begriff Resilienz, da es ein Trend ist, man Fördergelder dafür erhalten kann und auch teilweise, da es Neuerungen in der Entwicklung von Konzepten und Methoden verspricht. 1.4 Verbindung zur Versicherungswirtschaft Es haben sich einige pragmatische Umgangsweisen in dieser Richtung der Forschung ergeben. Zum einen ein überwiegender Konsens der Begrifflichkeit und Definition auf anerkannten Plattformen der Vereinten Nationen (UNISDR; unisdr.org/we/inform/terminology). Das aktuelle Rahmendokument für den weltweiten Umgang mit Naturgefahren und -Risiken, das Sendai Rahmenprogramm, nennt sowohl Begriffe als auch prioritäre Handlungsrichtungen für die Zukunft (United Nations 2015). Als Handlungsbedarf wird neben weiterem Wissen um Risiken und Risikoanalysen auch eine stärkere Beteiligung weiterer Akteure als bislang genannt; aus der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Explizit wird auch die Versicherungswirtschaft genannt, die durch ihre Kompetenzen und Expertise noch stärker als bisher eingebunden werden soll. Zwar sind bislang die großen Rückversicherer in diesem Bereich schon lange tätig, jedoch prägt sich das regional und national sehr stark unterschiedlich aus. So werden im englischsprachigen Bereich schon lange Konzepte und Portfolios auch mit dem Begriff Resilienz belegt, im deutschsprachigen Raum nennen häufig erst jüngste Publikationen den Begriff Resilienz, oft auch gleich mit Hinweis auf die Begriffsdebatte (Munich RE 2017). 1.5 Ausblick und Forschungsbedarf Resilienz bietet viele Möglichkeiten zur besseren Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen und mit der Praxis. Ein Hinderungsgrund ist häufig noch ein fehlendes Verständnis des Begriffs oder, wie man so etwas in einer Analyse angehen könnte. Für den Bereich Bevölkerungsschutz wurde eine erste Überblicksarbeit über bestehende Studien erstellt, die für Naturgefahren aber auch menschlich oder technische Gefahren und Risiken mit den Begriffen Verwundbarkeit und oder Resilienz arbeiten (Atlas der Verwundbarkeit und Resilienz, Fekete & Hufschmidt 2016). Dabei hat sich herausgestellt dass es auch häufig einfach eine Frage des Wissensmanagements und der Verfügbarkeit von Beispielsstudien ist, an der Mangel herrscht, gerade auch auf deutscher Sprache. Eine verstärkte Zusammenarbeit zum Beispiel des Versicherungsund Aktuarswesens mit der Sicherheitsund Risikoforschung würde viele Synergien ergeben. Zum einen ein Austausch über Methoden der Risikoanalyse und zum anderen über umfassende konzeptionelle Ansätze im Management. Versicherungen sind nicht nur eine wichtige Komponente der Bewältigungsfähigkeiten von Gesellschaften nach erfolgten Schadensereignissen oder Krisen, auch das Wissen das innerhalb des Versicherungswesens entstanden ist, wie man Risiken berechnet oder welche Effekte bei einem Risikotransfer erfolgen, bergen viele konzeptionelle Anreize auch für die Naturrisikooder Sicherheitsforschung im Umgang mit Risiken wie Arbeitsunfällen, Terrorangriffen oder Naturkatastrophen. - 14 - Gerade bei den sehr persönlichen Lebensrisiken fragt man sich natürlich, ob hier Versicherungen überhaupt helfen können. Ein Beispiel aus Kanada soll jedoch zeigen, dass Versicherungsschutz sehr weit gehen kann. Im Rahmen einer Gruppenlebensversicherung bietet das kanadische Lebensversicherungsunternehmen Manulife den Mitgliedern der Nova Scotia Lehrervereinigung ein umfassendes Resilienz-Programm an. Resilience® (Employee and Family Assistance Program) In addition to NSTU Counselling Services, Resilience® is an Employee and Family Assistance Program available to all permanent, probationary or term contract teachers.Counselling Services can be provided in-person, by phone or through a secure online service that can deal with such things as stress, psychological disorders, alcohol and drug abuse, anger management and conflict resolution. There are also plan smart and career smart services giving a member support in such things as childcare, eldercare, legal, financial, nutritional support and 12 weeks to wellness. It is available 24 hours/7 days a week, 365 days a year for both counselling services and plan smart and career smart services. Members also can access an online resource of healthcare related material through Health eLinks. It allows you to take part in an interactive health risk assessment and comprehensive library of medical information. The toll-free number is 1-877-955-NSTU (6788) or in French 1-514-875-0720. Online counselling is available at www.myresilience.com (for the contract code see page 61 of your Member Diary). (Auszug aus der Internetseite von Manulife)10 The Resilience® program offers unlimited access to short-term counselling to help employees, and their eligible family members, cope with a broad range of issues from psychological problems to addictions, or family and marital concerns. (Auszug aus einer Werbebroschüre von Manulife)11 2.2 Alterssicherung und Resilienz In diesem Abschnitt sollen folgende Fragen angerissen werden: • Was bedeutet Resilienz in Bezug auf ein Alterssicherungssystem? • Was sind die Risiken/ Störungen? • Wie resilient ist die umlagefinanzierte Alterssicherung? • Wie resilient ist die kapitalgedeckte Alterssicherung? • Wie sind Garantien aus der Perspektive der Resilienz zu bewerten? 10 [Manulife 2016a] 11 [Manulife 2016b] - 15 - Anders als die üblichen Versicherungsrisiken ist das Risiko der Alterssicherung nicht gekennzeichnet durch ein plötzliches Schadenereignis. Man wird nicht plötzlich alt, vielmehr ist die Alterssicherung ein planbarer Prozess. Dies gilt im Übrigen auch für das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“, das ja aus Sicht des Einzelnen das Risiko beschreibt, dass das Versorgungskapital für das Alter noch zu Lebzeiten aufgezehrt ist. Die individuelle kapitalgedeckte Alterssicherung ist ein dynamischer Prozess, denn der Versorgungsbedarf einerseits und die Fähigkeit vorzusorgen andererseits ändern sich im Laufe des Lebens. Die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Inflationserwartung und Zinserwartung haben ebenfalls erheblichen Einfluss auf den Prozess. Bei der Beurteilung der Resilienz eines Alterssicherungssystems muss stets berücksichtigt werden, dass Alterssicherungssysteme immer Teil der Ökonomie sind. Der deutsche Sozialwissenschaftler Gerhard Mackenroth12 hat bei einem Vortrag des Vereins für Socialpolitik im Jahre 1952 die nach ihm benannte Mackenrothsche These formuliert: „Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Fonds, keine Übertragung von Einkommensteilen von Periode zu Periode, kein Sparen im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand“13 Auch wenn die Mackenrothsche These gerne als Kampfthese gegen die kapitalgedeckte Alterssicherung verwendet wird, beinhaltet sie jedoch die (triviale) Aussage, dass die Versorgung der künftigen Rentnergenerationen aus dem dann zur Verfügung stehenden Sozialprodukt bestritten werden. Insofern ist die entscheidende Determinante der Alterssicherung das für die künftigen Rentnergenerationen verfügbare Sozialprodukt. Die beiden Finanzierungsverfahren, Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung, unterscheiden sich hauptsächlich darin, wie das künftige Sozialprodukt verteilt wird. Da Kapitalanlage international erfolgen können, ist man bei der Kapitaldeckung nicht vollständig vom heimischen Sozialprodukt abhängig. 12 1903-1955 13 [Mackenroth 1952], vgl. auch [Schmähl 1981]. - 16 - Abbildung 3: Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren Wenn wir die Umlagefinanzierung und das Kapitaldeckungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Resilienz beurteilen wollen, so müssen wir untersuchen, wie diese Systeme auf Schocks reagieren und inwieweit sie lernfähig sind. Ein konjunktureller Einbruch verbunden mit hoher Arbeitslosigkeit, stagnierenden oder sinkenden Löhnen wird unmittelbar vor allem ein umlagefinanziertes System treffen, denn bei einer Kopplung von Rentenleistungen an das Beitragsaufkommen aus Löhnen und Gehältern müssen entweder die Renten gekürzt oder die Umlage erhöht werden. Ein Zuschuss aus Steuermitteln (wie z.B. der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung) bedeutet letztlich eine indirekte Erhöhung der Umlage, wobei allerdings bei einem progressiven Steuertarif die Belastungswirkung anders ist. Ein konjunktureller Einbruch wird mittelbar auch die kapitalgedeckte Alterssicherung treffen, beispielsweise durch eine erhöhte Steuerbelastung zur Stützung der Umlagefinanzierung. Kapitalgedeckte Systeme sind direkt betroffen von Störungen auf dem Kapitalmarkt, z.B. ein Börsencrash, das Platzen einer Immobilienblase, Maßnahmen der Zentralbank zur Beeinflussung des Zinsniveaus usw. Ökonomische Schocks wirken temporär und sollten idealerweise keinen nachteiligen Effekt auf die Alterssicherung haben. An grundlegende strukturelle Veränderungen der ökonomischen Rahmenbedingungen muss sich aber ein resilientes System anpassen können. Umlagefinanzierung Die sogenannte Rentenformel des § 68 SGB VI ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dem Rentenreformgesetz 2001 vorausging.14 Die Rentenformel wurde dabei so gestaltet, dass sich die Rentenhöhe automatisch an veränderte Rahmenbedingungen anpasst. 14 Die Rentenformel nach § 68 SGB VI wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz vom 21.3.2001 (BGBl. I 2001, S. 403) neu gefasst. - 17 - Die Regel zur Fortschreibung des aktuellen Rentenwertes lautet: 11 1 1 22 2 96 1 0,25 1 96 tt t tt tt t BE RVB RQ AR AR BE RVB RQ −− − − −− −   − = ⋅ ⋅ ⋅− ⋅ −    −  . Man kann drei Anpassungsfaktoren identifizieren: • Der Faktor 1 2 t t BE BE − − (Verhältnis der Bruttolöhne und –gehälter der vergangenen und des vorvergangenen Jahres) sichert eine Beteiligung der Rentner an der allgemeinen Lohnentwicklung. • Der Faktor 1 2 96 96 t t RVB RVB − − − − berücksichtigt die Belastung der Arbeitnehmer durch den 4%- Altersvorsorgeanteil und die Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung. Steigt der Rentenversicherungsbeitrag (aufgrund der Vorschriften der §§ 157 ff SGB VI), so ist dieser Faktor kleiner als eins und führt somit zu einer Minderung des Rentenanstiegs aufgrund des ersten Faktors. • Der Faktor 1 2 1 0,25 1 t t RQ RQ − −   −⋅ −      , auch als Nachhaltigkeitsfaktor bezeichnet, bewirkt eine Minderung des Rentenanstiegs, wenn sich der Rentenquotient erhöht. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe 64,5 Mrd.€ 15 ist eine weitere wichtige Komponente zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Kapitalgedeckten Alterssicherung Die Risiken der kapitalgedeckten Alterssicherung sind u.a. : • Inflation • Zinsentwicklung/ Kapitalerträge • Lebenserwartung (idiosykratisch/ systematisch) • Kosten des Anbieters • Missmanagement seitens des Anbieters • rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. steuerliche Behandlung) Die klassische Rentenversicherung ist nur bedingt anpassungsfähig bzw. resilient in Bezug auf die oben genannten Faktoren. Bei dieser Form der Alterssicherung wird nach dem prospektiven Verfahren auf der Grundlage einer Zinsannahme und einer Sterbetafel bei gegebenem Beitrag eine Mindestrente garantiert. Entwickeln sich die tatsächlichen 15 Vorläufiger Wert für 2016 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de). - 18 - Verhältnisse hinsichtlich Zins und Sterblichkeit besser als erwartet, so hat der Versicherte Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Da sich die Rentengarantie auf einen Nominalwert bezieht, garantiert sie nicht notwendigerweise einen Inflationsschutz. Die fehlende Anpassungsmöglichkeit nach unten kann zu einer asymmetrischen Lastenverteilung zwischen Versicherungsbeständen mit hohen Garantien (z.B. 4 % für die Tarifgenerationen ab 1.7.1994 bis 30.6.2000) und solchen mit niedrigen Garantien (0,9% ab 1.1.2017) führen. Im System der klassischen Lebensversicherung profitieren die neuen Verträge mit den niedrigen Zinsgarantien zwar von den Kapitalanlagen der alten Verträge mit hohen Zinsgarantien, aber künftige Kapitalerträge fließen vorrangig in die alten Verträge. Der vorliegende Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz16 sieht eine neue Form der betrieblichen Altersversorgung vor, nämlich die reine Beitragszusage. Bei der reinen Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich einen Beitrag zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu zahlen; die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG soll für diese Zusageform entfallen. Hiermit verbunden ist ein Garantieverbot der durchführenden Einrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung). Der Verzicht auf eine (Mindest-) Rentengarantie erfordert einen retrospektiven Ansatz bei der Festlegung der Rente. Dies führt dazu, dass das gesamte Versorgungsvermögen stets mit der Gesamtdeckungsrückstellung übereinstimmt. Dies bedeutet, dass die Versorgungseinrichtung selbstfinanzierend ist, dass kein Externer am Versorgungsvermögen partizipiert und auch keine externer Garantiegeber für Verluste bei den Kapitalanlagen eintritt. Dies kommt im § 22 BetrAVG-E17 zum Ausdruck: § 22 Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung (1) Bei einer reinen Beitragszusage hat der Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung dem Versorgungsempfänger auf der Grundlage des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapitals laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen. (2) Die auf den gezahlten Beiträgen beruhende Anwartschaft auf Altersrente ist sofort unverfallbar. Die Erträge der Versorgungseinrichtung müssen auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommen. In den ergänzenden Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist zudem ausdrücklich geregelt, dass im Rahmen der reinen Beitragszusage die Versorgungseinrichtungen (Pensionsfonds, Pensionskassen und Lebensversicherer im Rahmen der Direktversicherung) „… keine Verpflichtungen eingehen (dürfen), die garantierte Leistungen vorsehen.“18 16 [BMAS 2016]; mittlerweile liegt ein geänderter Gesetzentwurf der Bundesregierung vor - vgl. BT-Drs. 18/11286. 17 Die folgenden Zitate aus dem Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11286) entnommen. 18 § 244b Absatz 1 Ziffer 1 VAG-E (BT-Drs. 18/11286). - 19 - Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass keine Garantiekosten anfallen, weder direkte Garantiekosten in Gestalt von Dividenden an den Kapitalgeber noch indirekte Garantiekosten durch Einschränkungen bei der Kapitalanlage. Statt einer Garantierente sieht die reine Beitragszusage eine Zielrente vor. Die Zielrente ergibt sich hierbei als eine nach vernünftigen Annahmen erreichbare Rente. Bei der retrospektiven Bewertung der Versorgungsansprüche besteht also definitionsgemäß zu jedem Zeitpunkt eine Identität zwischen dem Vermögen und der Deckungsrückstellung: § 35 Deckungsrückstellung (1) In der Ansparphase ist die Deckungsrückstellung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge und der daraus erzielten Erträge. (2) In der Rentenbezugszeit ist die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode zu bilden, wobei die Deckungsrückstellung bei Rentenbeginn dem vorhandenen Versorgungskapital des Versorgungsanwärters entspricht.19 In einem geschlossenen System, in dem die Versorgungsansprüche stets deckungsgleich mit dem vorhandenen Vermögen ist, kann es keine Garantien für alle geben, sondern allenfalls Garantien für Teilgruppen, denn es muss immer jemanden geben, der für die Garantien aufkommt. Will man beispielsweise bei einem selbstfinanzierenden Pensionsfonds garantieren, dass die Rentenleistungen niemals gekürzt werden dürfen, so müssen die Anwärter im Zweifelsfalle dafür aufkommen. In einem Stressszenario (massiver Wertverlust, starker Anstieg der Lebenserwartung) wird dies zu einer unfairen Lastenverteilung zwischen den Rentner und Anwärtern führen. In einem System mit Neuzugang können Garantien auch dazu führen, dass die Lasten auf künftige Generationen, die dem System erst in Zukunft beitreten, abgewälzt werden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass (starre) Garantien immer dann zu einer unfairen Lastenverteilung (in der Regel zu Lasten der Jungen) führen. Die Generation der Jungen, die dann für die Garantien der Alten aufkommt, wird somit nicht mehr die gleichen Garantien erhalten wie bisher. Unter dem Gesichtspunkt der Resilienz ist also festzuhalten, dass Garantien die Resilienz schwächen oder sogar verhindern. Im Folgenden soll skizziert werden, wie ein selbstfinanzierender Pensionsfonds auf Basis eines retrospektiven Ansatzes resilient gestaltet werden kann. Wir betrachten zunächst nur die Anwartschaftsphase und beschränken uns auf ein reines Ansparmodell ohne die Absicherung biometrischer Risiken. 19 § 35 PFAV-E (BT-Drs. 18/11286). - 20 - Das einfachste Modell mit retrospektiver Fortschreibung der Ansprüche entspricht einem Fondsparplan. Abbildung 4: Individuelles Sparen (Fondssparplan) Beim Fondssparen ist das gesamte Vermögen (Pt) zu jedem Zeitpunkt vollständig auf die Sparer verteilt (Abb. 4). Der Anteil des einzelnen Sparers wird entsprechend den eigenen Beiträgen und der Wertentwicklung des Fonds fortgeschrieben. Der Wertzuwachs des Fonds, aber auch die Wertverlust wirken unmittelbar auf die Höhe der Einzelguthaben. Das individuelle Sparmodell ist fair, da der Einzelne unmittelbar an der Wertentwicklung partizipiert. Das System ist resilient, denn Störungen von außen führen nicht zu Ungleichgewichten. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz lässt aber auch ein kollektives Sparmodell zu. Hierbei wird der Pensionsfonds mit einem Sicherheitspuffer ausgestattet.20 Der Sicherheitspuffer kann nun verwendet werden, um die Wertschwankungen auf der Kapitalanlageseite auszugleichen – vgl. Abb. 5. Die Funktionsweise des Sicherheitspuffers gleich der einer Talsperre: In Zeiten mit starken Niederschlägen steigt der Pegel der Talsperre und in Dürrephase wird der Talsperre Wasser zur Versorgung der Bevölkerung entnommen. Der Sicherheitspuffer wird immer dann aufgestockt, wenn die Wertzuwächse des Versorgungsvermögens überdurchschnittlich sind. Kommt es zu Verlust im Versorgungsvermögen, so können durch Entnahmen aus dem Sicherheitspuffer Wertverlust bei den Sparkonten (individuelles Sparkapital) verhindert werden. Abbildung 5: Kollektives Sparen mit Sicherheitspuffer 20 § 23 BetrAVG-E sieht einen Sicherheitsbeitrag des Arbeitgebers vor; der Sicherheitsbeitrag soll aus Arbeitnehmersicht die fortfallenden Arbeitgeberhaftung kompensieren. - 21 - In der Rentenphase ist neben dem Kapitalanlagerisiko auch das Sterblichkeitsrisiko relevant. Zum Verständnis der retrospektiven Fortschreibung bei einem Rentnerbestand bedarf es einer formalen Darstellung. Wir wollen unterstellen, dass zu einem Zeitpunkt t der Barwert aller Renten genau dem Portfoliowert entspricht, also , : () ( ,) t t jt j j Rentner t P V R ax t = = ∑ . Hierbei ist ä(x,t) der best estimate Barwert der Rente für eine zum Zeitpunkt t x-jährige Person und Rj,t die zum Zeitpunkt t fällige Rente für den Rentner j. Bezeichnet nun Pt+1 das zum Zeitpunkt t + 1 vorhandene Vermögen unter Berücksichtigung der Einmalzahlungen der Neurentner und der ausgezahlten Renten Rj,t , so ist die Rentenanpassung r so festzulegen, dass 1 1 ,1 , : ( 1) : ( 1) ( , 1) (1 ) ( 1, 1) t t jt jt j j Neurentner t j Rentner t P V R azt r R ax t ++ + ++ = = +++ + + ∑∑   . Hierbei ist zu beachten, dass die Renten für die Neurentner in t+1 so festgelegt werden, dass ,1 : ( 1) : ( 1) ( , 1) j jt j Neurentner t j Neurentner t Einmalprämie R a z t + ++ = + ∑∑  . Die obige Bestimmungsgleichung für die Rentenanpassung r stellt sicher, dass der Barwert der Renten jeweils genau dem Vermögen entspricht. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem rechnungsmäßigen Verlauf (Portfolioverzinsung = Rechnungszins und erwartete Sterblichkeit = beobachtete Sterblichkeit) sich r = 0 ergibt. Ist die beobachtete Sterblichkeit und/ oder die Portfolioverzinsung höher als erwartet, so können die Renten entsprechend stärker angepasst werden. Bei niedrigerer Sterblichkeit und Portfolioverzinsung kommt es zwangsläufig zu einer Rentenkürzung. Um Rentenkürzungen zu vermeiden, sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor, dass die anfänglichen Renten mit einem niedrigerem Rechnungszins kalkuliert werden. Auf diese Weise entsteht ein impliziter Sicherheitspuffer, so dass die Rentenanpassung nicht unmittelbar von der Sterblichkeitsentwicklung und der Kapitalanlage-Performance abhängt. Bei der Steuerung des kollektive Sparmodells und der Rentenanpassung mit implizitem Sicherheitspuffer stellt sich grundsätzlich die Frage nach der Generationengerechtigkeit: “As a general principle, IORPs shall, where relevant, have regard to the aim of having an equitable spread of risks and benefits between generations in their activities.” IORP II Directive, Artikel 7 Absatz 321 Die Regeln zur Steuerung müssen so gestaltet sein, dass kurzfristige Störungen abgefedert warden können und dass langfristige Trends und Strukturbrüche zu einer Anpassung des Systems führen. 21 [EU 2016], IORP = Institutions for Occupational Retirement Provision. - 22 - 2.3 Resilienz versus Solvabilität Blickt man auf die Zeit unmittelbar vor Eintritt der Finanzkrise, wo war damals schon absehbar, dass das deutsche System der kapitalgedeckten Alterssicherung mit Zinsgarantien nicht resilient ist. Es zeigte sich, dass die Stressszenarien nicht ansatzweise das tatsächliche Zinsrisiko abgebildet haben. Die Quantitative Impact Study 4 (QIS4) sah Stressszenarien vor, die aus heutiger Sicht geradezu naiv wirken – vgl. Abb. 6. Abbildung 6: Vergleich der Umlaufrenditen Deutschland – Japan aus der Perspektive des Jahres 2008.22 Dies offenbart ein Kernproblem des Solvabilitätskonzepts, nämlich die Annahme, man könnte Versorgungsverpflichtungen, die erst in Jahrzehnten fällig werden marktkonsistent bewerten. Unter anderem wird hierzu eine Zinsstrukturkurve verwendet, mit deren Hilfe Verpflichtungen, die in 100 Jahren fällig werden, bewertet werden sollen.23 Ebenso unmöglich ist eine marktkonsistente Bewertung des Langlebigkeitsrisikos. Das Kernproblem sind allerdings die langfristigen Garantien der Lebensversicherer insbesondere in Deutschland. Diese Garantien können nur dann auch erfüllt werden, wenn die ökonomischen und sonstigen Rahmenbedingungen dies zulassen. Wenn aber die ökonomischen Rahmenbedingungen nicht mehr den Erwartungen entsprechen, so werden Garantien zur Last. In Japan gerieten viele Lebensversicherer aufgrund ihrer überhöhten Zinsgarantien in eine Schieflage, so dass schließlich der Gesetzgeber in die Garantieversprechen eingreifen musste. Für die Beurteilung von langfristigen Garantie (insb. Zinsgarantien und Rentengarantien) ist das Solvabilitätskonzept ungeeignet, da es ausschließlich um die finanzielle Bewertung der Risiken geht. Ein „Resilienzkonzept“ zur Beurteilung der Stabilität eines Versicherers würde 22 [Goecke 2008] 23 Die von EIOPA veröffentlichte Zinsstrukturkurve erfasst Laufzeiten bis 150 Jahren. - 23 - über die finanzielle Bewertung von Risiken hinausgehen und zusätzlich untersuchen, wie der Versicherer (im Sinne der Resilienz) externe Schocks absorbieren kann und sich auf strukturelle Änderungen einstellen kann. 2.4 Literatur [BMAS 2016] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze, Stand 4.11.2016, http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Rente/entwurf-gesetzstaerkunng-betriebliche-altersversorgung.pdf. [BMZ 2016] Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; http://www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/Klimarisikomanagement/g7_initiative_ klimarisikoversicherung/index.html. [Clarke/ Hill 2013] Clarke, Daniel J.; Hill, Ruth Vargas: Cost-Benefit Analysis of the African Risk Capacity Facility, International Food Policy Research Institute (IFPRI) Discussion Paper 01292, September 2013. Online copy avaible via Google Books (https://books.google.de/) [EU 2016] Richtlinie (EU) 2016/2341 des europäischen Parlaments und Rates vom 14. Dezember 2016, Artikel 7. [GDV 2016] Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (Hrsg.): Naturgefahrenreport 2016, S. 21. http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2016/10/Naturgefahrenreport-2016.pdf. [Goecke 2008] Goecke, Oskar: Rote Karte für die RfB durch Solvency II ?, Vortrag gehalten am 14.11.2008 anlässlich des 13. Kölner Versicherungs-Symposium des Instituts für Versicherungswesen der TH Köln. [Manulife 2016a] Informationen zu Resilience ® (Employee and Family Assistance Program) http://www.nstu.ca/nstu-members/group-insurance/programs/resilience-employee-andfamily-assistance-program/ [Manulife 2016b] Werbebroschüre zu Resilience® http://groupbenefits.manulife.com/canada/gb_v2.nsf/LookupFiles/DownloadableFileGC2256 E-Resilienceexpands/$File/GC2256E_resilience_expands.pdf [Mackenroth 1952] Mackenroth, Gerhard: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan, Vortrag gehalten am 19.4.1952 in Berlin vor Mitgliedern des Vereins für Socialpolitik, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., Band 4, Berlin 1952, S. 3976. [Schmähl 1981] Schmähl, Winfried: Über den Satz „Aller Sozialaufwand muß immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden“, Hamburger Jahrbuch für Wirtschaftsund Gesellschaftspolitik 26 (1981), S. 160-163. Ebenso erschienen in: Schmähl, Winfried: Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, verfügbar unter: