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DOI 10.5281/zenodo.17500631 veröffentlicht und aktuelle Version auf Zenodo Umsetzung eines vollständigen Klimageldes – verwaltungstechnische Umsetzung und Finanzierung – Für einen Paradigmenwechsel in der Klimapolitik: Wirksame CO2-Preise plus vollständiges Klimageld Stand: 01.11.2025 Dipl.-Volkswirt Andreas Wolfsteiner www.klima-retten.info ● klima-re[email protected]e ● Newsticker auf Facebook Tool zum Paper: http://ktf-klimageld.klima-retten.info
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 2 von 28 Inhalt Verzeichnis Abbildungen und Tabellen .......................................................................................................... 3 1 Ausgangslage .......................................................................................................................................... 4 2 Zukünftiger Frame für das Klimageld (Paradigmenwechsel Klimapolitik) ............................................. 5 2.1 Um welche CO2-Preise sollte es künftig gehen? ............................................................................ 5 2.2 Welcher Anteil der Einnahmen sollte pro Kopf ausgeschüttet werden? ....................................... 6 3 Verwaltungstechnische Umsetzung Klimageld ...................................................................................... 8 3.1 Umsetzungsvorschlag Klimageld .................................................................................................... 8 3.2 Umsetzung durch die Bundesregierung ....................................................................................... 10 4 Finanzierung eines vollständigen Klimageldes ..................................................................................... 11 4.1 Struktur des Klimaund Transformationsfonds (KTF) .................................................................. 11 4.2 Neuausrichtung des KTF ............................................................................................................... 14 4.2.1 Ansatzpunkte für eine Neuausrichtung des KTF ................................................................ 14 4.2.1.1 Ausgaben zurückfahren ................................................................................................. 14 4.2.1.2 Ausgaben aus dem KTF herausnehmen und anders finanzieren ................................... 14 4.2.1.3 Ansatzpunkte zukünftige Finanzierung KTF ................................................................... 14 4.2.2 Eine mögliche Konkretisierung der Neuausrichtung des KTF ............................................ 15 4.2.2.1 Ausgaben reduzieren bei der energetischen Gebäudesanierung.................................. 15 4.2.2.1.1 Unterstützung Heizungstausch nur noch bei Bedürftigkeit ...................................... 15 4.2.2.2 Ausgaben aus dem KTF herausnehmen ......................................................................... 16 4.2.2.2.1 Chip-Fabriken ............................................................................................................ 16 4.2.2.2.2 Fossile Subventionen aus dem KTF herausnehmen.................................................. 16 4.2.2.3 Finanzierung Bundeszuschuss KTF ................................................................................. 16 4.2.2.3.1 Ausgabenkürzung: Beispiel Bundeszuschuss Gesetzliche Rentenversicherung ....... 16 4.2.2.3.2 Einnahmeverbesserung: Abbau von Subventionen .................................................. 17 4.2.2.3.2.1 Abbau umweltschädlicher Subventionen .......................................................... 17 4.2.2.3.2.2 Abbau sonstiger Subventionen .......................................................................... 18 4.2.2.3.3 EEG-Soli zur Finanzierung der EEG-Differenzkosten ................................................. 18 4.2.2.3.4 Entscheidend ist der politische Wille ........................................................................ 19 4.3 Die Lage nach dem schwarz-roten Koalitionsvertrag ................................................................... 19 4.4 Ein vollständiges Klimageld unter den Regeln des EU-ETS 2 ........................................................ 20 5 Was sollte wann umgesetzt werden? .................................................................................................. 22 Literaturverzeichnis ...................................................................................................................................... 24 Anhang: Wer braucht welche staatliche Hilfe in der Transformation? ........................................................ 26
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 3 von 28 Verzeichnis Abbildungen und Tabellen Abbildungen Abbildung 1: Dreieck „Neuer Gesellschaftsvertrag CO2-Wende“ .................................................................. 7 Abbildung 2: Geplante Ausgaben KTF 2025 (2. Entwurf Bundeshaushalt 2025) ......................................... 11 Tabellen Tabelle 1: Derzeitiger Stand Einnahmen/Ausgaben KTF 2024 – 2029 ......................................................... 12 Tabelle 2: Veränderung Ausgaben KTF ......................................................................................................... 13 Tabelle 3: Zahlenbeispiel Finanzierung vollständiges Klimageld unter den Regeln des EU-ETS 2 ............... 21
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 4 von 28 1 Ausgangslage Durch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Klimapolitik weg von Förderungen/Auflagen als Leitinstrumente hin zu Whatever-it-takes-CO2-Preisen böte sich die Chance, dass wir unsere CO2-Ziele kosteneffizient und mit innovativen / individuell passenden Lösungen (zeitlich, technologisch und beim Lebensstil) sicher einhalten. These: Whatever-it-takes-CO2-Preise sind allerdings nur mit einem vollständigen Klimageld / einer vollständigen Klimadividende politisch denkbar (siehe Kapitel 2). Im Ampel-Koalitionsvertrag wurde die Einführung eines Klimageldes vereinbart; aber nicht umgesetzt (vgl. Wolfsteiner, 2022). Union, SPD, Grüne und FDP stellten in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025 mehr oder weniger auch eine Art Klimageld in Aussicht; im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist davon nicht mehr die Rede (vgl. Wolfsteiner, 2025d). Merz betont, dass im Moment die Senkung der Stromkosten Priorität hätte; schließt aber zu einem späteren Zeitpunkt ein Klimageld nicht aus. Wir leben in sehr herausfordernden Zeiten, in denen sich die Einsicht darüber, was notwendig ist und damit auch möglich sein muss, auch sehr schnell ändern kann (siehe Änderungen bei der Schuldenbremse und neues Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität). In der Sicherheitspolitik gilt jetzt „whatever it takes“. Auch in der Klimapolitik müssen wir zu der Einsicht gelangen, dass das getan werden muss, was notwendig ist, um unsere CO2-Ziele einzuhalten. Hier werden Vorschläge unterbreitet, wie die gesamten Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 als Klimageld ausgeschüttet werden können, die bisher anders verplant sind (siehe Kapitel 4). Wir brauchen die strategische Grundsatzentscheidung, dass die Einnahmen zu 100% in die Akzeptanz wirksamer CO2-Preise investiert wird. These: All das, was in der Zukunft über die Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 finanziert werden soll und auch mit Whatever-it-takes-CO2-Preisen weiterhin notwendig ist, lässt sich auch anders finanzieren. Außerdem werden Vorschläge zur verwaltungstechnischen Umsetzung des Klimageldes unterbreitet, die darauf abzielen, dieses so sichtbar und die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen (siehe Kapitel 3). 1 1 Als Vorlektüre und Einführung zum Thema wird ein Papier im Rahmen des Ariadne-Projekts empfohlen: (Kopernikus-Projekt Ariadne, 2022). Dort werden die bisherigen Vorschläge (s.a. Literaturverzeichnis) reflektiert und das Konzept „Direktzahlungen“ vorgestellt, das von Konopka hier weiter konkretisiert wurde (Konopka, 2022).
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 5 von 28 2 Zukünftiger Frame für das Klimageld (Paradigmenwechsel Klimapolitik) 2.1 Um welche CO2-Preise sollte es künftig gehen? ► Whatever-it-takes-CO2-Preise Es wäre äußerst hilfreich, wenn wir uns gesellschaftlich für die Zukunft auf CO2-Preise in der Höhe verständigen könnten, sodass wir unsere Reduktionsziele einhalten (vgl. Wolfsteiner, 2025f). 2 Dies bedeutet konkret: • Ein hartes Cap (harte Emissionsobergrenze) im EU-ETS 2 3 (keine Preisgrenze). 4 • Im nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr (nEHS) hätte sich eine frühere Versteigerung der Zertifikate ohne eine Preisobergrenze angeboten. Diese Chance wurde leider nicht ergriffen. 5 • Jetzt brauchen wir eine Lösung für eine nationale CO2-Bepreisung spätestens ab Einführung des EU-ETS 2, die möglichst sicher stellt, dass wir unsere nationalen Ziele im Rahmen der EU-Lastenteilung (Effort Sharing Regulation, ESR) einhalten. 6 Dazu gibt es grundsätzlich folgende Optionen (vgl. Wolfsteiner, 2025f): (1) Ein nationaler Mindestpreis im EU-ETS 2, dessen Höhe sich an der Einhaltung unserer nationalen Ziele orientiert. (2) Beibehaltung des nEHS mit Versteigerung der Zertifikate ohne Preisobergrenze, wobei der sich dort ergebende Zertifikatepreis im EU-ETS 2 wie ein Mindestpreis wirkt. (3) Sektorübergreifender nationaler Emissionshandel für alle CO2-Emissionen mit Versteigerung der Zertifikate ohne Preisobergrenze, wobei der sich dort ergebende Zertifikatepreis im EU-ETS 1 und 2 jeweils wie ein Mindestpreis wirkt. 2 Zudem würde dann auch der befürchtete Einkommenseffekt durch das Klimageld im Ergebnis keine Rolle mehr spielen (vgl. Kopernikus-Projekt Ariadne, 2022, p. 14). 3 EU-Emissionshandel für Wärme und Verkehr (EU-ETS 2), der voraussichtlich 2027 eingeführt wird. 4 Die Politik hat leider widersprüchliche Beschlüsse zum EU-ETS 2 gefasst. Einerseits wurde ein relativ hartes Cap beschlossen. Andererseits wurde eine Preisgrenze von 45 € (Preisstand 2020) in den Raum gestellt. In einem Emissionshandel kann aber nicht gleichzeitig die Menge und der Preis begrenzt werden. Wenn die Politik sich nicht jetzt eindeutig dazu bekennt, dass das Cap über die bereits beschlossenen Regularien hinaus nicht weiter aufgeweicht wird, um 45 € einzuhalten, dann wird die Politik, wenn sich dann höhere CO2-Preise ergeben, einknicken und das Cap weiter aufweichen. Jetzt besteht die Chance, alle Akteure auf die CO2-Preise vorzubereiten, die notwendig sind, um das beschlossene Cap im ETS 2 einzuhalten. Die Akteure brauchen jetzt Planungssicherheit, dass wir unsere CO2-Ziele in der Zukunft einhalten. Am besten wäre es, wir hätten die politische Kraft, auf die Preisgrenze von 45 € ganz zu verzichten. 5 Es ist schon erstaunlich, dass das Scharfstellen des nEHS nicht schon seit 2019 mit der Verabschiedung des damaligen Klimapaktes eine Forderung der Klimabewegung war. Damit hätten wir unsere Ziele laut Klimaschutzgesetz in Summe bei Wärme und Verkehr ab 2021 schlicht und ergreifend eingehalten. 6 Im Rahmen der EU-Lastenteilung wurden die EU-Ziele grundsätzlich auf der Basis des Pro-Kopf-Einkommens auf die EU-Mitgliedsländer herunter gebrochen. Daher hat Deutschland ambitionierte verbindliche Ziele als die EU als Ganzes. Die EU-Lastenteilung stellt damit einen Solidaritätsmechanismus innerhalb der EU dar. Es wäre auch denkbar, die nationalen Ziele aufzugeben und statt dessen in einer EU-Klimadividende einen Solidaritätsmechanismus einzubauen (hier ein Tool dazu: http://eu-climate-dividend.save-the-climate.info). Dies würde die Kosteneffizienz der EU-Klimapolitik deutlich erhöhen. Die Aufgabe verbindlicher nationaler Ziele ist aber auch mit politischen Risiken verknüpft (vgl. Wolfsteiner, 2025f).
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 6 von 28 2.2 Welcher Anteil der Einnahmen sollte pro Kopf ausgeschüttet werden? ► 100% der Einnahmen • Nur wenn die gesamten Einnahmen pro Kopf ausgeschüttet werden, wird der Durchschnittsbürger 7 durch den CO2-Preis an sich nicht belastet (was sich auch einfach kommunizieren lässt) und nur dann besteht ein effektiver automatischer sozialer Ausgleich für einkommensschwache Haushalte. 8 Es sollten daher die gesamten Einnahmen aus einer Bepreisung von CO2 (ob nun auf nationaler oder EU-Ebene) pro Kopf ausgeschüttet werden. • Nur eine Pro-Kopf-Ausschüttung der gesamten Einnahmen macht CO2-Preise in einer Höhe politisch möglich, sodass wir unsere Reduktionsziele einhalten (wie hoch sie dafür auch immer jeweils sein müssen; frei nach Mario Draghi: „whatever it takes“). Dafür muss diese sehr sichtbar, transparent und nachvollziehbar umgesetzt werden. Dies kann nur eine Direktüberweisung auf das Bankkonto der Bürger leisten. 9 • Insbesondere in Emissionshandelssystemen ist die Höhe der Einnahmen hoch volatil (vgl. MCC, 2024). Bei der Verwendung für eine Pro-Kopf-Ausschüttung ist dies kein Problem, da Beund Entlastung parallel laufen. Bei der Verwendung für andere Zwecke ist dies zwangsläufig ein Problem. In diesem Frame würde die Pro-Kopf-Ausschüttung der gesamten Einnahmen aus der wirksamen Bepreisung von CO2 eine zentrale Rolle spielen für • eine breite Akzeptanz einer solch ambitionierten/wirksamen Klimapolitik und • einen effektiven automatischen sozialen Ausgleich. Mit der Pro-Kopf-Ausschüttung der gesamten Einnahmen würde das Instrument wirksamer CO2-Preis von einem potenziellen sozialen/gesellschaftlichen Sprengstoff zu einem wichtigen sozialen und gesellschaftlichen Kitt in der gewaltigen Transformation, vor der wir jetzt stehen. 10 Für eine erfolgversprechende Kommunikation ist Einfachheit und Schlüssigkeit des Konzepts ausschlaggebend. Es geht nicht darum, auf komplexe Probleme zu einfache Antworten geben zu wollen. Dies wäre dumpfer Populismus. Es geht darum, nicht notwendige Komplexität zu vermeiden. Nur so werden wir die Bürger in der Transformation nicht verlieren. Das Konzept ist aber kein kommunikativer Selbstläufer. Zu viele Bürger verstehen noch nicht, wie ein CO2Preis funktioniert (darüber wird auch von keiner Seite offensiv gesprochen) und welche Vorteile er hat. Ein Schlüssel, um dies zu ändern, könnte - neben einem vollständigen Klimageld - die direkte Verknüpfung der 7 Bürger mit durchschnittlichen Pro-Kopf-CO2-Emissionen. 8 S.a. Anhang: Wer braucht welche staatliche Hilfe in der Transformation? 9 Siehe zu anderen Vorschlägen z.B.: „Krankenkassenbeiträge“ (DIW, 2020) und „Huckepackverfahren“ (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2022), bei denen diese Kriterien nicht erfüllt sind. Sobald das Klimageld mit anderen Steuern oder Abgaben in Verbindung gebracht bzw. sogar verrechnet würde, hätte man in der Kommunikation über das Klimageld schon verloren. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass diese Vorschläge nicht weiter verfolgt wurden. 10 Ein vollständiges Klimageld wäre bereits eine massive Umverteilung von oben nach unten. Trotzdem könnte in der öffentlichen Meinung sich das Narrativ breitmachen, dass Millionäre doch kein Klimageld brauchen (was ja auch stimmt). Es könnte daher sinnvoll sein, dass das Klimageld einkommensteuerpflichtig ist und bei sehr hohen Einkommen über die Einkommenssteuererklärung auch wieder vollständig einkassiert wird. Die Mehreinnahmen könnten z.B. zum Abfangen der wenigen verbleibenden sozialen Härtefälle mit sehr zielgenauen Instrumenten (s.a. Anhang: Wer braucht welche staatliche Hilfe in der Transformation?) verwendet werden. Der Nachteil wäre jedoch, dass damit die Maßgabe, dass die gesamten Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 wieder zurückgegeben werden, nicht mehr so einfach dargestellt werden kann.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 7 von 28 Höhe des CO2-Preises mit unseren CO2-Reduktionszielen sein (whatever it takes). 11 Darauf aufbauend, könnte der Wirkmechanismus eines CO2-Preises auch leichter erklärt werden [siehe erstes Kapitel in: (Wolfsteiner, 2025f)]. Als dritte Komponente könnte mehr herausgearbeitet werden, dass mit wirksamen CO2-Preisen und einem vollständigen Klimageld die Einflussnahme auf individuelle Entscheidungen deutlich zurückgefahren werden kann. Überbordende Bürokratie und unnötige Gängelung können vermieden werden. Wir sollten daher einen „Neuer Gesellschaftsvertrag CO2-Wende“ anstreben mit den drei Komponenten (vgl. Wolfsteiner, 2025e): (1) CO2-Ziele sicher einhalten, (2) volle Solidarität in der Transformation und (3) Freiheit in Verantwortung. Abbildung 1: Dreieck „Neuer Gesellschaftsvertrag CO2-Wende“ Es gehört sicher beträchtlicher politischer Mut dazu, das Thema CO2-Preis so offensiv anzusprechen (der bisher auf allen Seiten weitgehend fehlt). Aber glauben wir wirklich, dass wir die Transformation ohne entsprechenden politischen Mut auf eine gute Weise schaffen können? 11 Dafür wäre es sehr hilfreich, wenn die CO2-Ziele nachvollziehbar vom global Notwendigen abgeleitet würden [vgl. Box „Gesellschaftlicher Konsens CO2-Ziele“ in (Wolfsteiner, 2025f), (Sargl, et al., 2025) und (Wolfsteiner, 2025a).
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 8 von 28 3 Verwaltungstechnische Umsetzung Klimageld 3.1 Umsetzungsvorschlag Klimageld Zusammenfassung Für minderjährige Kinder sollten die Familienkassen das Klimageld auszahlen. Erwachsene sollten aktiv dem Staat ihre Kontoverbindung mitteilen müssen, um das Klimageld zu erhalten. Ausgestaltung • Die Familienkassen zahlen auf jeden Fall das Klimageld für minderjährige Kinder aus. Die Familienkassen haben bereits alle Daten und die Infrastruktur, die sie dafür benötigen. • Alle erwachsenen Bürger 12 müssen ihre Kontoverbindung zur Verfügung stellen, um das Klimageld zu erhalten. Die Beibringung der Kontoverbindung ist eine Bringschuld aller volljährigen Bürger. o Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Datenbank basierend auf der SteuerID aufgebaut, in der die beigebrachte Konterverbindung hinterlegt wird (ist bereits so in Umsetzung; siehe Kapitel 3.2). o Die Bürger können die Kontoverbindung hinterlegen, indem sie 1. zum Einwohnermeldeamt gehen (Eintragung/Änderung kostet eine kleine Gebühr), 2. ein Online-Portal nutzen 13 oder 3. ihre Bank beauftragen, ihre Kontoverbindung an das BZSt zu melden. Die Punkte 2 und 3 sind bereits so in Umsetzung (siehe Kapitel 3.2). • Entscheidend für einen geringen Verwaltungsaufwand ist, dass es keinen individuellen Briefverkehr zwischen Bürgern und Behörden gibt. • Die technische Abwicklung der Überweisungen könnte auch für Erwachsene auf die Familienkassen übertragen werden, die bereits eine entsprechende IT-Infrastruktur haben (vgl. Konopka, 2022). Die letzte Bundesregierung hat wohl beschlossen, dass das Bundeszentralamt für Steuern auch für die technische Umsetzung und Ausführung der Überweisungen zuständig sein soll (siehe Kapitel 3.2). • Das Klimageld wird über monatliche Abschlagszahlungen ausbezahlt. 14 Die Abschlagszahlungen werden kurzfristig angepasst, wenn der CO2-Preis stark schwankt. In einer Jahresabrechnung wird dann überprüft, ob insgesamt zu viel oder zu wenig ausbezahlt wurde in Bezug auf die Einnahmen 12 Ausschlaggebend für die Bezugsberechtigung des Klimageldes wäre, dass der Bürger seinen Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) in Deutschland hat. 13 Auf dem Online-Portal kann sich der Bürger z.B. durch ein Elster-Zertifikat oder durch die Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises identifizieren. Verhinderung von Fehleingaben Die Hinterlegung der Kontoverbindung könnte mit der Überweisung von 1 ct in Echtzeit quittiert werden, wobei die Überweisung im Verwendungszweck eine Prüfnummer enthält, die der Bürger im Online-Portal für die Erfassung der Kontoverbindung eingeben muss, um das Konto zu bestätigen. 14 Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn das Klimageld eine gewisse Höhe hat, was bei der vollständigen Ausschüttung der CO2-Preiseinnahmen der Fall wäre. In 2024 hätte es rund 220 € pro Kopf betragen.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 9 von 28 aus der CO2-Bepreisung eines Jahres. Die Differenz wird bei zukünftigen Abschlagszahlungen berücksichtigt. • Sobald die Kontoverbindung durch den Bürger hinterlegt wurde, kann die Auszahlung von monatlichen Abschlagszahlungen beginnen. Wird keine Kontoverbindung hinterlegt, wird auch kein Klimageld ausbezahlt. Es gibt auch keine Nachzahlungen. • Es gibt keine Barauszahlung. Es kann als Anachronismus bezeichnet werden, wenn wir heute bei einer Einführung einer neuen staatlichen Leistung noch eine Barauszahlung vorsehen. Warum die Beibringung der Kontoverbindung als Bringschuld? • Unter dem Strich wird dadurch der administrative Aufwand deutlich verringert, wenn vollkommen klar ist, dass erwachsene Bürger selbst aktiv werden müssen, um das Klimageld zu erhalten. Teilweise aus anderen Datenbanken schon bekannte Kontoverbindungen zusammen zu suchen (vgl. Kopernikus-Projekt Ariadne, 2022), könnte dagegen beträchtliche Verwirrung stiften, das Klimageld könnte auf falschen Konten landen (z.B. bei Scheidungsfällen), verursacht potenzielle Datenschutzprobleme und macht einen aufwendigen individuellen Briefverkehr notwendig (Bürger müssten z.B. über das automatisch hinterlegte Konto informiert werden). • Das selbst aktiv werden müssen, würde die Sichtbarkeit des Klimageldes weiter erhöhen. • Es könnte sehr klar kommuniziert werden, dass alle Erwachsene selbst aktiv werden müssen, um das Klimageld zu erhalten. • Als Gegenargument wird eine mangelnde Reichweite genannt. o Dass gerade einkommensschwache Haushalte nicht selbst aktiv werden, um ihre Kontoverbindung zu hinterlegen, ist bei einem niederschwelligen Verfahren unwahrscheinlich, das eben kein Antragsverfahren ist. Man könnte sich darauf verlassen, dass über eine breite Berichterstattung in allen Medien (nicht nur bei arte) und Mund-zu-Mundpropaganda die Existenz des Klimageldes und die Einfachheit, es zu bekommen, sich in allen Bevölkerungsschichten herumsprechen würde. Das 9-€-Ticket kann hierfür als ein Beispiel dienen. Als Gegenbeispiel wird oft ins Feld geführt, dass bis zu 70% der Familien ihnen zustehende Leistungen für Kinder nicht in Anspruch nehmen. Der Vergleich hinkt jedoch, da es sich beim Klimageld eben nicht um ein kompliziertes Antragsverfahren handelt, sondern nur die Kontoverbindung zur Verfügung gestellt werden muss. Zugunsten der Einfachheit des Verfahrens sollte in Kauf genommen werden, dass u.U. nicht 100% der Bürger erreicht werden. Aber man könnte sich darauf verlassen, dass nahezu 100% der Bürger sich für das Klimageld registrieren werden. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand, um von vlt. 98% auf 100% Reichweite zu kommen, dürfte nicht verhältnismäßig sein. o Der Zugang zu einem Basisbankkonto für alle Bürger sollte weiter erleichtert werden. Dadurch, dass es bereits ein Recht auf ein Basiskonto gibt, kann jeder, der Anspruch auf das Klimageld hat, auch ein Bankkonto eröffnen. Das Klimageld ermöglicht es auch, anfallende Kontoführungsgebühren tragen zu können. Ein Bankkonto zu haben, ist in einem Land wie Deutschland Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der Fokus des hier gemachten Vorschlages ist, dass das Klimageld breite Akzeptanz für hohe CO2-Preise bis weit in die Mittelschicht hinein schafft. Ein zu hoher Verwaltungsaufwand, der damit verbunden wäre, 100% der Bürger erreichen zu wollen, könnte diese Akzeptanzwirkung konterkarieren.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 16 von 28 Dieses Modell würde inhärent dafür sorgen, dass sozial Schwächere nie überfordert werden und die, die keine staatliche Unterstützung (mehr) brauchen, nicht darauf zurückgreifen bzw. den Kredit zu marktüblichen Konditionen bedienen. Hier eine detaillierte Beschreibung des Modells (Wolfsteiner, 2025b) und hier eine Web-App, mit der das Modell mit unterschiedlichen Parametern berechnet werden kann: http://kredit.klima-retten.info. Die Umstellung von Zuschüssen auf Kredite hätte den weiteren Vorteil für den Steuerzahler, dass langfristig ein Rückfluss der Mittel stattfinden würde. 4.2.2.2 Ausgaben aus dem KTF herausnehmen 4.2.2.2.1 Chip-Fabriken Es war ein grundlegender Fehler, die Zielrichtung des KTF nicht auf die Klimatransformation im engeren Sinne zu beschränken. Damit ist ein Legitimationsproblem des KTF eingetreten. Förderung von strategischen Ansiedlungen wie z.B. in der Mikroelektronik (siehe Abbildung 2), sollten anderweitig finanziert werden. Durch den Rückzug von Investoren sind diese Mittel derzeit wieder größtenteils frei geworden. Für solche Zwecke (Industriepolitik), wenn sie für notwendig erachtet werden, würde sich ein Sondervermögen analog zur Bundeswehr anbieten. Diese Förderungen werden als strategische Investitionen in die Zukunft begründet, die wohl nur schwerlich aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können. 4.2.2.2.2 Fossile Subventionen aus dem KTF herausnehmen Der drittgrößte Posten im KTF in 2025 ist die Strompreiskompensation (siehe Tool). Diese soll stromintensive Produktionsprozesse, die in einem scharfen internationalen Wettbewerb stehen, vor Carbon Leakage durch die CO2-Bepreisung im EU-ETS 1 schützen. Die gleiche Funktion hat die Kompensation nach § 11 BEHG im nEHS. Da die Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 derzeit in den KTF fließen, können diese beiden Positionen als Korrekturposten verstanden werden, da durch diese Kompensationen de facto die CO2-Bepreisung geringer ausfällt. Bei einer Ausschüttung der gesamten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Klimageld könnte es auch sinnvoll sein, nur die Nettoeinnahmen auszuschütten. Die Gasspeicherumlage soll sicher stellen, dass die Gasspeicher für den Winter ausreichend gefüllt sind. Diese hat nun gar nichts mit der Transformation hin zur Klimaneutralität zu tun. Es ist ein Sündenfall der schwarz-roten Regierung, diese aus dem KTF zu finanzieren. Das gleiche gilt für den Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber in 2026 in Höhe von 6,5 Mrd. €, der ebenfalls aus dem KTF finanziert werden soll. Hoffentlich kommt niemand auf die Idee, auch den geplanten Industriestrompreis aus dem KTF zu finanzieren. Es geht hier nicht um die Frage, ob die Gasspeicherumlage, der Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber oder ein Industriestrompreis sinnvoll sind. Es geht darum, dass die CO2-Bepreisung diskreditiert wird, wenn die Einnahmen zweckentfremdet werden. 4.2.2.3 Finanzierung Bundeszuschuss KTF 4.2.2.3.1 Ausgabenkürzung: Beispiel Bundeszuschuss Gesetzliche Rentenversicherung Wenn es um Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt geht, dann kommt man am größten Posten, den Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung, eigentlich nicht vorbei. Er beträgt 2024 über 100 Mrd. € und macht damit über 20% des Bundeshaushalts aus. Ungefähr die Hälfte davon ist ein allgemeiner Zuschuss. Der Rest soll versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung abdecken.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 17 von 28 Nun gibt es in Deutschland eine beträchtliche wachsende Altersarmut durch gebrochene Erwerbsbiografien in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit, geringe Beschäftigungsquoten bei Frauen oder durch den Niedriglohnsektor. Hier sind natürlich keine Kürzungen möglich. Aber es gibt auch viele Rentner, denen es sehr gut geht. Die Höchstrente liegt derzeit bei ca. 3 T€ im Monat. Besonders in den Fokus nehmen könnte man z.B. Double-Income-no-Kids, die immer gut verdient haben. Konnten diese wirklich darauf vertrauen, dass die Gesellschaft auf Dauer bereit und in der Lage sein wird, deren hohe Renten zu finanzieren? Diese hohen Renten könnten gekappt oder der zu versteuernde Anteil schneller erhöht werden. Das ist ohne Frage politisch ein sehr vermintes Terrain. Aber sollte die Generation, die von der Unterfinanzierung unserer Infrastruktur, der mangelnden Vorbereitung auf die demografische Entwicklung 23 und der unterbliebenen Klimaschutzmaßnahmen durch eine geringere Abgabenlast und mehr Konsum profitiert hat, nicht auch einen gerechten Beitrag zudem leisten, was jetzt nachgeholt werden muss? Allerdings wir die Rentenkasse spätestens in den 30er-Jahren so unter Druck geraten, dass dann Leistungskürzungen für Einsparungen im System benötigt werden. 4.2.2.3.2 Einnahmeverbesserung: Abbau von Subventionen 4.2.2.3.2.1 Abbau umweltschädlicher Subventionen 24 Leider muss man bei den vom Umweltbundesamt geschätzten 65 Mrd. € umweltschädlicher Subventionen im Jahr sofort Wasser in den Wein gießen (vgl. UBA, 2021). Allein 25 Mrd. € betreffen Begünstigen von Unternehmen, die in einem scharfen internationalen Wettbewerb stehen. Man kann sich sicher überlegen, wie dort Vergünstigungen gestaltet werden können, sodass sie unseren Klimazielen nicht zuwiderlaufen. Aber es dürfte schwierig sein, hier mehr Einnahmen unter dem Strich zu generieren. 25 Die Politik muss den Mut haben, den Menschen zu sagen, dass umweltschädliche Subventionen am leichtesten dort abgebaut werden können, wo kein internationaler Wettbewerb vorliegt, und das ist bei uns Bürgern. Bei den folgenden Vorschlägen ist grundsätzlich zu beachten, dass der Abbau der umweltschädlichen Subvention in der Regel nicht auf einen Schlag möglich sein wird, sondern nur stufenweise erfolgen kann. 4.2.2.3.2.1.1 Dienstwagenprivileg Warum kauft ein Arbeitgeber einen Pkw, den er dann seinem Arbeitnehmer zur überwiegenden privaten Nutzung überlässt? Ganz einfach: Es ist ein Deal zulasten Dritter. Damit kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vorteil zukommen lassen (den er beim Gehalt einsparen kann), der nicht voll versteuert wird und nicht sozialversicherungspflichtig ist. Der Arbeitgeber muss für den gleichen Effekt also weniger ausgeben. Die Dummen sind dabei die Steuerund Beitragszahler, die diese Möglichkeit nicht haben. Diese haben dadurch eine höhere Steuerund Abgabenlast. 23 Es hätte bereits in den 80er-Jahren z.B. eine zusätzliche Kapitaldeckung aufgebaut werden müssen, die natürlich das verfügbare Einkommen verringert hätte. 24 S.a. eine aktuelle Veröffentlichung (Plötz, et al., 2024), die auch versucht, die Treibhausgaswirkung von Begünstigungen zu quantifizieren. 25 Anmerkungen zu den Bauernprotesten Januar 2024: Insoweit die Begünstigungen beim Agrardiesel oder der KfzSteuer für Bauern darin begründet sind, dass es diese Vergünstigungen in anderen Ländern auch gibt oder damit höhere Standards bei uns ausgeglichen werden sollen, ist es aus klimapolitischer Sicht trotzdem sinnvoll, diese Vergünstigungen abzubauen. Aber das Geld hätte dann unter dem Strich im Landwirtschaftssektor verbleiben müssen. Wenn das Geld nicht erforderlich ist, um die Landwirtschaft bei uns wettbewerbsfähig zu halten, dann hätte man sich kommunikativ und argumentativ deutlich besser auf den absehbaren Widerstand vorbereiten müssen.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 18 von 28 Nun gibt es auch Einzelfälle, bei denen es Sinn macht, dass der Arbeitnehmer ein Fahrzeug mit nach Hause nehmen kann, z.B. bei einer Außendiensttätigkeit. Für diese Einzelfälle muss es sicher weiterhin eine handhabbare Möglichkeit geben. Das Umweltbundesamt schätzt den Steuerausfall durch die derzeitige pauschale Besteuerung (1% des Bruttolistenpreises) privat genutzter Dienstwagen auf rund 3 Mrd. € jährlich. 4.2.2.3.2.1.2 Entfernungspauschale Das Umweltbundesamt schätzt den Steuerausfall durch die Entfernungspauschale auf 6 Mrd. € im Jahr. Besonders problematisch an der Entfernungspauschale ist (neben den klimapolitischen Fehlanreizen), dass davon in erster Linie Gutverdiener profitieren. Für geringverdienende Berufspendler wurde zwar mit dem Klimapaket 2019 die Mobilitätsprämie eingeführt, die als Zuschuss ausbezahlt wird, diese ist aber u.a. viel zu kompliziert. Mit einer Absenkung der Entfernungspauschale sollte die Mobilitätsprämie vereinfacht und ausgebaut werden, sodass wirklich geringverdienende Berufspendler profitieren. Langfristig sollte der Weg zur Arbeit grundsätzlich nicht mehr auf Dauer steuerlich geltend gemacht werden können, sondern eine private Entscheidung sein. Eine Unterstützung sollte es nur bei Bedürftigkeit geben. 4.2.2.3.2.1.3 Abbau Dieselprivileg Das Umweltbundesamt schätzt den Steuerausfall auf gut 8 Mrd. € im Jahr. Als Grund für die geringere Besteuerung von Diesel wird der Schutz der gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen im internationalen Wettbewerb genannt. In der Praxis hat die geringere Besteuerung dazu geführt, dass in der Vergangenheit der Anteil an privaten Diesel-Pkws am Fahrzeugbestand deutlich angestiegen ist. Wenn der Schutz der gewerblichen Wirtschaft über eine geringere Dieselbesteuerung als nicht mehr erforderlich angesehen wird oder dies auf einer andere Weise sicher gestellt werden kann, sollte die Energiesteuer auf Diesel und Benzin auf Grundlage des Energiegehalts schrittweise angeglichen werden. Im Gegenzug müsste auch die Kfz-Steuer angeglichen werden. 4.2.2.3.2.2 Abbau sonstiger Subventionen Laut Subventionsbericht der Bundesregierung belaufen sich die Subventionen des Bundes in 2024 auf über 67 Mrd. €. 26 Da gäbe es sicher einiges zu hinterfragen. Ist es z.B. heute noch sinnvoll, dass Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können? Dies wurde in Zeiten eingeführt, in denen es dem Handwerk schlecht ging. Auch die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen könnte z.B. auf den Prüfstand, wenn die Zurückdrängung der Schwarzarbeit anders gewährleistet werden kann. Mit Whatever-it-takes-CO2-Preisen wäre eine Befreiung von E-Fahrzeugen von der Kfz-Steuer und die größeren Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge nicht mehr notwendig. 4.2.2.3.3 EEG-Soli zur Finanzierung der EEG-Differenzkosten Es war ein sehr sinnvoller Schritt, die EEG-Differenzkosten 27 nun aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. 28 EEG-Differenzkosten und Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 beliefen sich 2024 auf 18,5 Mrd. €. Dies 26 Auf die inhaltliche Abgrenzung der Zahlen vom Umweltbundesamt und des Subventionsberichtes der Bundesregierung wird hier nicht eingegangen. 27 EEG-Differenzkosten (vereinfacht): Differenz zwischen EEG-Einspeisevergütungen und erzielten Erlösen aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse. 28 Diskussionsstand Finanzierung EEG-Differenzkosten (8/24): Die EEG-Differenzkosten wurden in der Vergangenheit über die EEG-Umlage auf den Stromverbrauch finanziert. Seit Mitte 2022 wurden sie aus dem KTF finanziert. Der Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 (Stand August 2024) sieht
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 19 von 28 bedeutet, dass wenn eine alternative Finanzierung der EEG-Differenzkosten gefunden werden könnte, dann wäre aus der Sicht des Gesamthaushaltes das Geld frei für eine vollständige Klimadividende. Daher sollte geprüft werden, ob ein EEG-Soli (Ergänzungsabgabe) auf die Einkommensund Körperschaftssteuer sinnvoll wäre. 29 In 2024 hätte dieser rd. 5% betragen. Bei einem Durchschnittssteuersatz von z.B. 25% würde sich dieser einschließlich EEG-Soli dann auf 26,2% erhöhen. Hier ein Tool zur Abschätzung des EEG-Solis in 2024 (Wolfsteiner, 2025c): http://ktf-klimageld.klima-retten.info. Damit hätten wir einen in sich geschlossenen Kreislauf: Den EEG-Soli gäbe es, solange es EEG-Differenzkosten gibt. 30 4.2.2.3.4 Entscheidend ist der politische Wille Die Realität zeigt, dass wenn der politische Wille da ist, dass sich dann das Finanzvolumen, das für eine vollständige Klimadividende notwendig ist, durchaus mobilisieren lässt. Beispiele sind die Mütterrente, Senkung der Umsatzsteuer für das Gastgewerbe, Investitionsbooster (30% Abschreibungen), Senkung der Körperschaftssteuer, Erhöhung der Verteidigungsausgaben etc. Wir müssen lernen, dass die Schaffung der Akzeptanz für Whatever-it-takes-CO2-Preise eine genauso hohe Priorität haben muss. 4.3 Die Lage nach dem schwarz-roten Koalitionsvertrag «Schwarz-Rot will den (…) KTF jährlich mit rund zehn Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur bezuschussen. Für Förderprogramme könnte dennoch weniger Geld übrig bleiben als zuvor. (…) Verbrauchende sollen bei den Strompreisen deutlich entlastet werden, die Kraftwerksstrategie will Schwarz-Rot auf 20 Gigawatt ausweiten. Mehr Geld soll es für den Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur geben. Alles Projekte, die finanziert werden müssen – zumindest ein Teil der Miel dafür wird aus dem (…) KTF stammen. Für die übrigen KlimaProgramme könnte also weniger Geld bleiben. eine Finanzierung aus dem Kernhaushalt vor: „Ab dem Jahr 2025 werden die Zahlungen für die EEG-Finanzierung nicht mehr im KTF, sondern im Kernhaushalt etatisiert. (…) Als Ausgleich für diese zusätzlichen Lasten des Kernhaushaltes (15,9 Mrd. € in 2025, 15 Mrd. € in 2027, 14 Mrd. € in 2027 und 13 Mrd. € in 2028) erfolgen zum einen keine Zuweisungen des Kernhaushaltes an den KTF. Zum anderen ist vereinbart, dass ab dem Jahr 2027 Handlungsbedarfe zur Finanzierung eines Teils dieser Mehrbelastungen des Kernhaushalts - auch unter Nutzung der Kapazitäten des KTF - gedeckt werden. Bis zur Aufstellung des Bundeshaushaltes 2027 werden dazu folgende Möglichkeiten geprüft: i) Übernahme von Programmtiteln aus dem Haushalt in den KTF, ii) Auflösung des KTF und Überführung der KTF-Titel in den Kernhaushalt und iii) Überführung und zweckgebundene Verwendung eines Teils der Einnahmen des KTF in den Kernhaushalt. Im Einzelplan 60 wird dies durch KTF-bezogene Globale Mehreinnahmen in Höhe von 6,4 Mrd. € im Finanzplanjahr 2027 bzw. 6,8 Mrd. € im Finanzplanjahr 2028 abgebildet. Im KTF sind die korrespondierenden Globalen Mehrausgaben für die Jahre 2027 und 2028 ausgebracht“ (Bundesministerium der Finanzen, 2024b, p. 4). 29 Die neue schwarz-rote Regierung hat eine schrittweise Absenkung der Körperschaftssteuer beschlossen, um Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu entlasten. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob der EEG-Soli auch auf Unternehmensgewinne erhoben werden sollte. 30 Durch einen steigenden CO2-Preis steigt tendenziell der Börsenstrompreis. Damit sinken die EEG-Differenzkosten. Erstens, weil dadurch die Differenz zwischen Börsenstrompreis und EEG-Einspeisevergütungen sinkt (siehe Fußnote 27) und zweitens, weil durch einen wirksamen CO2-Preis sukzessive EEG-Einspeisevergütungen nicht mehr notwendig sind, da sich EE-Strom aus eigener Kraft betriebswirtschaftlich rechnet. Einschränkung: Im EU-ETS 1 ergibt sich der CO2-Preis, der notwendig ist, um die EU-Ziele einzuhalten. Für ambitioniertere nationale Ziele sind zusätzliche nationale Maßnahmen erforderlich (vgl. Wolfsteiner, 2025f). Durch einen steigenden Anteil von EEG-Strom steigen tendenziell die EEG-Differenzkosten, da der EEG-Strom zu jedem Preis an der Börse verkauft wird. Dies wirkt senkend auf den Börsenstrompreis.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 20 von 28 Der Grund: Einen Großteil der derzeitigen Einnahmen des KTF aus den Erlösen der CO2-Bepreisung wird die neue Bundesregierung wahrscheinlich für die Entlastungen beim Strompreis benötigen. Allein für die geplante Reduzierung der Elektrizitätskosten um fünf Cent pro Kilowattstunde veranschlagen die Koalitionäre in spe für 2025 rund zehn Milliarden Euro – Tendenz in den Folgejahren steigend (…). (…) Zwar will Schwarz-Rot zum KTF jährlich zehn Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur zuschießen – angesichts der milliardenschweren Entlastungspläne wird das aber wohl nicht ausreichen, um die bisherigen Programme zu finanzieren. Das wissen offenbar auch Union und SPD und haben bereits Kürzungen im KTF angekündigt (…).» Zitat aus: (Tagesspiegel Background, 2025). Mit dem neuen im Grundgesetz verankerten Sondervermögen Infrastruktur hätte die Chance bestanden, die CO2-Preiseinnahmen endlich freizugeben für ein vollständiges Klimageld. Leider konnte die Politik wieder nicht widerstehen, für ein Projekt wie die Senkung der Stromkosten auf die CO2-Preiseinnahmen zurückzugreifen. Leider wird damit wieder die Chance verspielt, für eine wirksame und kosteneffiziente Klimapolitik über ein vollständiges Klimageld eine breite Akzeptanz bei uns Bürgern zu erlangen. Wir leben jedoch in herausfordernden Zeiten, in denen die Einsicht darüber, was notwendig ist und was politisch möglich ist, sich auch schnell tiefgreifend ändern kann. 4.4 Ein vollständiges Klimageld unter den Regeln des EU-ETS 2 Die Regeln des zweiten Emissionshandels auf EU-Ebene für die Bereiche Wärme und Verkehr (EU-ETS 2), der 2027 eingeführt wird und den nationalen Emissionshandel in der bisherigen Form ablösen wird, machen es auf den ersten Blick nicht möglich, die gesamten Einnahmen aus der Versteigerung der Zertifikate als Klimageld auszuschütten (vgl. Wolfsteiner, 2025f). 31 So fließt ein Teil der Einnahmen in den Klimasozialfonds (KSF), aus dem nur vulnerable Haushalte unterstützt werden dürfen. Bei dem Teil, der den EUMitgliedern direkt zufließt (Basis Emissionen), gibt es die Auflage, dass diese Mittel für den Klimaschutz eingesetzt werden sollen. Hier ist noch unklar, ob diese Mittel für ein Klimageld verwendet werden dürften. Um trotzdem ein vollständiges Klimageld umsetzen zu können, gibt es zwei Ansätze: 1. Die EU-Regeln werden um eine zusätzliche Option ergänzt: Wenn ein EU-Mitglied die gesamten Einnahmen aus der Versteigerung der Zertifikate, die sich aus den territorialen Emissionen ergeben, als Pro-Kopf-Pauschale an seine Bürger ausschüttet, dann gelten die Regeln zur Einnahmeverwendung der Einnahmen aus dem EU-ETS 2 auch als erfüllt. Da bei Ländern mit höherem Pro-KopfEinkommen nicht die gesamten Einnahmen über den KSF zurückfließen, müssten diese Länder die Differenz aus ihrem Staatshaushalt ausgleichen. 2. Jedes EU-Mitglied kann politisch entscheiden, dass es die Einnahmen, die sich aus der Versteigerung der Zertifikate, die sich aus seinen territorialen Emissionen ergeben, als Pro-Kopf-Pauschale (Klimageld, Klimadividende) an seine Bürger ausschüttet. Dies würde bedeuten, dass die Differenz, die sich aus einer anderen Verwendung der Einnahmen laut der bestehenden EU-Regeln ergibt, aus dem Staatshaushalt finanziert werden müsste (siehe Tabelle 3). Dies kann auch so interpretiert werden, dass Maßnahmen im Rahmen des KSF dann de facto nicht über die CO2-Preiseinnahmen, sondern über den Staatshaushalt finanziert werden (was als durchaus sinnvoll erachtet werden kann). 31 Hier ein Tool zur Berechnung einer EU-Klimadividende: http://eu-klimadividende.klima-retten.info.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 21 von 28 Wenn auch die direkten Rückflüsse nicht als Klimageld ausgeschüttet werden dürfen, dann müssten diesen Einnahmen formal bestehenden staatlichen Maßnahmen für den Klimaschutz gegengebucht werden. Reichen bestehende Maßnahmen nicht aus, müsste die Differenz zu einem vollständigen Klimageld de facto auch aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Auch wenn dies etwas kompliziert klingt, bliebe die einfache Botschaft an die Bürger erhalten, dass die gesamten Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 als Pro-Kopf-Pauschale wieder an sie zurückfließen. Einnahmen Versteigerung Zertifikate auf der Basis der territorialen CO2-Emissionen des Landes A 100 Davon fließen in den KSF 20 Davon fließt an das Land A direkt zurück 80 Über den KSF fließt an das Land A 15 Einnahmen Land A aus dem EU-ETS 2 80 + 15 = 95 Ausschüttung Land A als Klimageld 100 Finanzierung des Klimageldes 80 20 direkte Einnahmen aus dem EU-ETS 2 aus dem Staatshaushalt Situation Staatshaushalt Land A (KSF-Gelder dürfen nicht als Klimageld ausgeschüttet werden) -100 80 15 -15 Klimageld direkte Einnahmen EU-ETS 2 Rückfluss aus dem KSF an Land A Maßnahmen im Rahmend des KSF -20 -15 zu finanzierendes Defizit davon Maßnahmen KSF Situation Staatshaushalt Land A (die gesamten Einnahmen ETS 2 dürfen formal nicht als Klimageld ausgeschüttet werden) -100 80 -10 15 -15 Klimageld direkte Einnahmen EU-ETS 2 neue Maßnahmen direkte Einnahmen ETS 2 Rückfluss aus dem KSF an Land A (neue) Maßnahmen im Rahmend des KSF -30 15 10 zu finanzierendes Defizit davon (neue) Maßnahmen KSF davon neue Maßnahmen direkte Einnahmen ETS 2 Tabelle 3: Zahlenbeispiel Finanzierung vollständiges Klimageld unter den Regeln des EU-ETS 2
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 22 von 28 5 Was sollte wann umgesetzt werden? Klimageld bzw. Klimadividende Spätestens mit dem EU-ETS 2 2027 muss es ein spürbares Klimageld geben, sonst wird das Instrument „CO2-Bepreisung“ gegen die Wand gefahren bzw. das Cap im ETS 2 wird ansonsten so weit ausgehöhlt werden, dass seine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Ein vollständiges Klimageld muss spätestens zeitgleich mit scharf gestellten CO2-Preisen (Whatever-ittakes-CO2-Preisen) eingeführt werden. Whatever-it-takes-CO2-Preise 32 Die Chance für ein Scharfstellen des nEHS wurde leider verpasst. Jetzt muss es darum gehen, sich auf den EU-ETS 2 mit folgenden Optionen vorzubereiten: (1) Nationaler Mindestpreis im EU-ETS 2, dessen Höhe sich an der Einhaltung unserer nationalen Ziele orientiert Wird diese Option gewählt, könnte eine Kommission eingerichtet werden, die jährlich z.B. für die nächsten fünf Jahr prognostiziert, welcher CO2-Preispfad notwendig ist, um die nationalen Ziele einzuhalten. Auf dieser Basis könnte die Bundesregierung ebenfalls jährlich einen Preispfad für die nächsten fünf Jahre festlegen. 33 Wirklich fest wäre der CO2-Preis damit also immer nur für das nächste Jahr. Die weiteren vier Jahre dienen als Orientierung. (2) Beibehaltung des nEHS mit Versteigerung der Zertifikate ohne Preisobergrenze, wobei der sich dort ergebende Zertifikatepreis im EU-ETS 2 wie ein Mindestpreis wirkt Bei dieser Option sollte die Versteigerung der Zertifikate ab 2026 beginnen, wie dies auch vor der Einführung des EU-ETS 2 geplant war; allerdings ohne Preisobergrenze. 34 (3) Sektorübergreifender nationaler Emissionshandel für alle CO2-Emissionen mit Versteigerung der Zertifikate ohne Preisobergrenze, wobei der sich dort ergebende Zertifikatepreis im EU-ETS 1 und 2 wie ein Mindestpreis wirkt Auch hier könnte die Versteigerung der Zertifikate ab 2026 beginnen. Bei dieser Option würden wir die maximalen nationalen Kosteneffizienzpotenziale heben. (4) Aufhebung der nationalen Ziele in der EU im Rahmen der Effort Sharing Regulation (ESR) und statt dessen eine vollständige EU-Klimadividende mit Solidaritätsmechanismus Bei dieser Option würden wir die maximalen Kosteneffizienzpotenziale in der EU heben. Hier ein Tool dazu: http://eu-klimadividende.klima-retten.info. 32 Wichtig, wie hoch der CO2-Preis zur Einhaltung der CO2-Ziele sein muss, hängt auch vom weiteren Instrumentenmix ab. Je besser dieser aufgestellt ist, desto weniger hoch muss der CO2-Preis steigen. 33 Die Bundesregierung ist dabei natürlich nicht an das Votum der Kommission gebunden. In der Praxis wird sie dann wohl weitere politische Aspekte miteinbeziehen und eher unter dem empfohlenen Preispfad bleiben; auch weil eine sichere Prognose, welcher CO2-Preis notwendig sein wird, nicht möglich ist. Ein Emissionshandel löst dieses Prognoseproblem. 34 Dies ist organisatorisch ohne Probleme möglich. Die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt hat aufgrund des EU-Emissionshandels langjährige Erfahrung und die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe im Rahmen des bestehenden nationalen Emissionshandels (nEHS, BEHG) sind seit 2021 registriert und kaufen dort bereits Emissionszertifikate zu Festpreisen.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 23 von 28 Dies wäre schon ein gewaltiger Paradigmenwechsel in der EU-Klimapolitik, der nur innerhalb eines politischen Möglichkeitsfensters stattfinden könnte, das derzeit nicht absehbar ist. Auf der anderen Seite leben wir heute in sehr herausfordernden Zeiten, in denen sich die Einsicht darüber, was notwendig und möglich sein muss, auch sehr schnell ändern kann. Politisch machbar? Das größte Problem dürfte sein, dass die Bürger auf Whatever-it-takes-CO2-Preise noch nicht vorbereitet sind. Leider haben es weder die Politik noch die Zivilgesellschaft oder die Wissenschaft aus unterschiedlichen Gründen bisher vermocht, die Bürger von der Option überhaupt in Kenntnis zu setzen, dass wir mit harten Emissionsobergrenzen (harte Caps) in Emissionshandelssystemen unsere CO2-Reduktionsziele schlicht und ergreifend einhalten können und dies auch noch ökonomisch sinnvoll (Stichwort: Kosteneffizienz) und mit innovativen / individuell passenden Lösungen. Vor einem solch weitreichenden Schritt muss jedoch eine ausreichende Mehrheit der Bürger dieses Projekt grundsätzlich mittragen. Dafür muss ein breiter gesellschaftlicher Dialog in Gang kommen, mit welchen Klimaschutzinstrumenten wir den Dekarbonisierungsprozess am besten gestalten und die Einhaltung unserer CO2-Reduktionsziele sicher stellen können (vgl. Wolfsteiner, 2025f). Nur eine knappe Mehrheit für diesen Schritt dürfte nicht ausreichend sein. Hier ein möglicher „Neuer Gesellschaftsvertrag CO2-Wende“ (Wolfsteiner, 2025e). Wenn es die Forderung zu einem Scharfstellen des nationalen Emissionshandels schon seit der Verabschiedung des Klimapaketes 2019 gegeben hätte, dann hätte dies einen solchen Diskurs in Gang bringen können. Die jährlich festgestellte Zielverfehlung in den Sektoren Gebäude und Verkehr, das Urteil des BVerfG zum KTF oder der Eklat zum Heizungsgesetz, der neue schwarz-rote Koalitionsvertrag hätten dann Anlässe für einen Paradigmenwechsel sein können. Es ist sehr bedauerlich, dass harte Caps bisher keine Kernforderung der Klimabewegung ist. Für einen Paradigmenwechsel im Zusammenhang mit der Einführung des EU-ETS 2 müsste jetzt sehr bald der entsprechende gesellschaftliche Dialog in Gang kommen, damit nicht auch diese historische Chance vertan wird.
Ein vollständiges Klimageld ist möglich und notwendig Seite 24 von 28 Literaturverzeichnis Agora Verkehrswende und Zukunft KlimaSozial, 2025. Bezahlbare Elektroautos in die Breite bringen. Optionen für ein industrie-, klimaund sozialpolitisch ausgewogenes Förderprogramm für den Privatwagenmarkt in Deutschland. [Online] Available at: https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/bezahlbare-elektroautos-in-diebreite-bringen Bundesministerium der Finanzen, 2022. Jahressteuergesetz 2022. [Online] Available at: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteil ungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/0-Gesetz.html Bundesministerium der Finanzen, 2024a. 13. KTF-Bericht. [Online] Available at: https://table.media/wp-content/uploads/2024/04/04175233/240401__BMF_13._KTFBericht_Wasser.pdf Bundesministerium der Finanzen, 2024b. Kabinettsvorlage Entwurf Witschaftsplan KTF. [Online] Available at: https://derefweb.de/mail/client/snaRXyVrxRs/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.klimareporter.de%2Fim ages%2Fdokumente%2F2024%2F08%2F20240816-kabinettsvorlage-hh-2025.pdf Bürgerlobby Klimaschutz, 2022. Wie sich ein CO2-Preis mit Klimadividende umsetzen lässt. [Online] Available at: https://www.ccl-d.org/static/files/2022_Handout_Umsetzung_Klimadividende.pdf CCL/FÖS, 2025. Verteilungswirkungen eines umfassenden Klimagelds. [Online] Available at: https://www.ccl-d.org/news/f%C3%B6s-factsheet-vollst%C3%A4ndiges-klimageld/ Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2022. Rechtliche und verwaltungsorganisatorische Möglichkeiten der Umsetzung einer Klimaprämie. [Online] Available at: https://www.klima-allianz.de/publikationen/publikation/machbarkeitsstudie-klimapraemie DIW, 2020. Optionen zur Auszahlung einer Pro-Kopf-Klimaprämie für einen sozialverträglichen CO2-Preis. [Online] Available at: https://www.diw.de/de/diw_01.c.799701.de/publikationen/politikberatung_kompakt/2020_0155/option en_zur_auszahlung_einer_pro-kopfklimapraemie_fuer_ein___ekt_im_auftrag_des_bundesministeriums_der_finanzen__fe_3/19.html FÖS, 2024. Analyse zum Klimaund Transformationsfonds - Planen ist Silber, Ausgeben ist Gold: Warum weniger Geld für Klimaschutz fließt, als wir denken. [Online] Available at: https://foes.de/publikationen/2024/FOES_2024_KTF_Soll-Ist_Analyse.pdf IMK, 2023. Verteilungswirkung der CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme mit Pro-Kopf Klimageld. [Online] Available at: https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008757 Konopka, B., 2022. Familienkasse zahlt Klimageld aus. [Online] Available at: https://klimablog.org/2022/09/19/familienkasse-zahlt-klimageld-aus/ [Zugriff am 19 10 2023]. Kopernikus-Projekt Ariadne, 2022. Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage. [Online] Available at: https://ariadneprojekt.de/news/wie-ein-klimageld-einfach-und-spuerbar-bei-denmenschen-ankommen-kann/
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