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Gefördert mit 24.07.2025 IN-FDM-BB Report R 2.2.1 Bericht zur Umsetzung eines First-LevelSupports für rechtliche und ethische Fragen im Forschungsdatenmanagement als Digitaler Kontaktpunkt mit Qualifizierungsprogramm an den brandenburgischen Hochschulen
IN-FDM-BB 2/22 IN-FDM-BB Institutionalisiertes und nachhaltiges Forschungsdatenmanagement in Brandenburg R 2.2.1 Bericht zur Umsetzung eines First-Level-Supports für rechtliche und ethische Fragen im Forschungsdatenmanagement als Digitaler Kontaktpunkt mit Qualifizierungsprogramm an den brandenburgischen Hochschulen Berichtsbezeichnung: Verbreitung: Abgabetermin: Status: Autor*innen: Weitere Beteiligte: R 2.2.1 Öffentlich 24.07.2025 Finale Version Jule Nowoitnick Christine Burkart
IN-FDM-BB 3/22 Empfohlene Zitierweise: Jule Nowoitnick. „IN-FDM-BB Report: R 2.2.1 Bericht zur Umsetzung eines First-LevelSupports für rechtliche und ethische Fragen im Forschungsdatenmanagement als Digitaler Kontaktpunkt mit Qualifizierungsprogramm an den brandenburgischen Hochschulen“. FDMBB, 24.07.2025. https://zenodo.org/doi/10.5281/zenodo.17238031. Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by/4.0.
IN-FDM-BB 4/22 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................................................ 5 2. Konzept für einen First-Level-Support für rechtliche und ethische Fragen im FDM ........ 6 3. Digitaler Kontaktpunkt für Recht und Ethik im FDM .......................................................... 7 3.1 Zielsetzung und Zielgruppen .................................................................................. 7 3.2 Konzept des Digitalen Kontaktpunkts .................................................................... 8 3.3 Umsetzung des Digitalen Kontaktpunkts ............................................................... 9 3.4 Ausblick ................................................................................................................. 11 4. Qualifizierungssprogramm für Recht und Ethik im FDM ................................................. 11 4.1 Zielsetzung und Zielgruppen ................................................................................ 11 4.2 Konzept des Qualifizierungsprogramms .............................................................. 12 4.3 Umsetzung des Pilotprogramms .......................................................................... 13 4.4 Evaluation des Pilotprogramms ............................................................................ 14 4.4.1 Informationsveranstaltungen ....................................................................................... 14 4.4.2 Praxis-Workshop ........................................................................................................... 15 4.5 Ausblick ................................................................................................................. 16 5. Fazit ................................................................................................................................... 17 Literaturund Quellenverzeichnis ........................................................................................... 19 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 19 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................. 19 Anhang ..................................................................................................................................... 20 A.1 Programmankündigung des Qualifizierungsprogramms 2025 ......................................... 20 A.2 Feedbackfragen für die Informationsveranstaltungen ..................................................... 21 A.3 Feedbackfragen für den Praxis-Workshop........................................................................ 22
IN-FDM-BB 5/22 1. Einleitung Der verantwortungsvolle Umgang mit Forschungsdaten gehört zu den zentralen Aufgaben für Wissenschaftler*innen. Dabei spielen rechtliche und ethische Fragen des Forschungsdatenmanagements (FDM) eine entscheidende Rolle. Diesen Fragen und dem sich daraus ergebenden Bedarf für ein qualifiziertes Informationsund Beratungsangebot hat sich die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) im Rahmen des Verbundprojekts „INFDM-BB: Institutionalisiertes und nachhaltiges Forschungsdatenmanagement in Brandenburg“1 gewidmet. In diesem von 2023–2025 laufenden Verbundprojekt, das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg gefördert wird, setzen die acht brandenburgischen Hochschulen die gemeinsame Arbeit fort, die sie 2019 in der Landesinitiative Forschungsdatenmanagement Brandenburg (FDM-BB) begonnen haben. Ziele sind der lokale Kompetenzaufbau und die Institutionalisierung von Forschungsdatenmanagement an den brandenburgischen Hochschulen sowie der Aufbau von landesweiten Diensten und Dienstleistungen. Im Rahmen von IN-FDM-BB hat die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) einen FirstLevel-Support zur Beratung von Wissenschaftler*innen zu rechtlichen und ethischen Fragen im FDM durch das FDM-Personal der beteiligten Hochschulen entwickelt2 und als landesweiten Dienst zur Verfügung gestellt. Der First-Level-Support für rechtliche und ethische Fragen im FDM besteht aus zwei Säulen: Als zentrale Wissensbasis wurde ein Digitaler Kontaktpunkt für Recht und Ethik im FDM in Form einer Website implementiert (vgl. Kapitel 3), der sich an Wissenschaftler*innen, FDMPersonal und wissenschaftsunterstützendes Personal richtet. Im öffentlichen Bereich der Website werden grundlegende Informationen und Materialien zu rechtlichen und ethischen Fragen im Forschungsdatenmanagement, aktuelle Ankündigungen sowie die Kontaktdaten der zum FDM beratenden Mitarbeiter*innen an den brandenburgischen Hochschulen zur Verfügung gestellt. In einem geschützten Bereich der Website finden die FDMMitarbeiter*innen der Hochschulen spezifische Informationsund Beratungsmaterialien und können sich mit den Kolleg*innen anderer Hochschulen austauschen. Die zweite Säule stellt ein integriertes Qualifizierungsprogramm für Recht und Ethik im FDM dar (vgl. Kapitel 4). Das Programm richtet sich an Mitarbeiter*innen im FDM, an Wissenschaftler*innen und wissenschaftsunterstützendes Personal. Der Fokus liegt auf den FDM-Mitarbeiter*innen der brandenburgischen Hochschulen mit dem Ziel, sie mit den grundlegenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen, Vorgaben und Regelungen vertraut zu machen und gezielt für eine Beratung im First-Level-Support zu qualifizieren. Die Verantwortung für die Entwicklung und Implementierung des First-Level-Supports liegt bei der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Als externer Dienstleister unterstützte der Think Tank iRights.Lab die Viadrina bei der Konzeptionierung und Implementierung und übernahm die initiale Durchführung des Qualifizierungsprogramms (vgl. Kapitel 4.3). Der Digitale Kontaktpunkt und das Qualifizierungsprogramm werden von der Viadrina nach Projektende weiter fortgeführt, so dass der First-Level-Support für rechtliche und ethische Fragen im FDM den brandenburgischen Hochschulen nachhaltig als landesweiter Dienst zur Verfügung steht. 1 Website des Verbundprojekts IN-FDM-BB: https://fdm-bb.de/ueber-das-projekt-2/ (letzter Zugriff am 16.07.2025). 2 Mariel Sousa u. a., IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 2.2.2 Konzept für einen rechtlichen und ethischen FirstLevel-Support zum Forschungsdatenmanagement an den staatlich geförderten Hochschulen in Brandenburg, W 2.2.2 (FDM-BB, 2025), https://doi.org/10.5281/zenodo.14965338.
IN-FDM-BB 6/22 2. Konzept für einen First-Level-Support für rechtliche und ethische Fragen im FDM Eine 2023 im Rahmen von IN-FDM-BB durchgeführte Bedarfsanalyse3 unter den Forschenden der acht brandenburgischen Hochschulen hat bestätigt, dass im Hinblick auf rechtliche und ethische Richtlinien und Prinzipien an den Hochschulen ein großer Informationsund Unterstützungsbedarf besteht. Das von der Viadrina entwickelte Konzept für einen First-LevelSupport für rechtliche und ethische Fragen im FDM nimmt diese Bedarfe auf und setzt sie in Form des Digitalen Kontaktpunkts und eines integrierten Qualifizierungsprogramms um. Unter First-Level-Support wird die Beratung von Wissenschaftler*innen zu grundlegenden rechtlichen und ethischen Fragen entlang des kompletten Datenlebenszyklus durch nicht juristisch ausgebildetes FDM-Personal verstanden. Im Rahmen des First-Level-Supports erfolgt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls. Anhand der im Digitalen Kontaktpunkt zur Verfügung gestellten Informations-, Beratungsund Verfahrensmaterialien vermitteln die FDM-Mitarbeiter*innen den Wissenschaftler*innen die zur Lösung einer Frage relevanten Informationen. Der First-Level-Support bietet somit keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.4 Komplexere Anfragen, die eine individuelle Beratung bzw. dezidierte Rechtsdienstleistungen benötigen, werden kategorisiert und priorisiert an den Second-Level-Support weitergeleitet, der nur durch juristisches Personal erfolgen kann (bspw. Justiziariat, Datenschutzbeauftragte, Ethikkommission; vgl. Abbildung 1 und Kapitel 5). Der Großteil der Anfragen wird jedoch im First-Level-Support bearbeitet. Das mit der Unterstützung von iRights.Lab und im engen Austausch mit den Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in IN-FDM-BB entwickelte5 Konzept für den First-LevelSupport der Viadrina ist darauf ausgerichtet, die im First-Level-Support beteiligten Zielgruppen bestmöglich zu unterstützen. Konkret zielt es darauf ab, (1) den ratsuchenden Forschenden und dem ratgebenden FDM-Personal grundlegende Informationen zu rechtlichen und ethischen Dimensionen des FDM online frei zur Verfügung zu stellen, (2) alle Zielgruppen 3 Claudia Haase u. a., IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 1.2.2 Auswertung Bedarfserhebung mit daraus folgenden Aktivitäten, Version v2, Zenodo, 30. Mai 2024, https://doi.org/10.5281/ZENODO.11371695. 4 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) (2008), https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html. 5 Vgl. Sousa u. a., IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 2.2.2, Kap. 3. Abbildung 1: Darstellung des Beratungsverlaufs im First-Level-Support mit Übergabe zum Second-LevelSupport (Darstellung: Viadrina)
IN-FDM-BB 7/22 durch spezifische Veranstaltungsformate (weiter) zu qualifizieren, (3) die Kontaktaufnahme der Forschenden zum FDM-Personal ihrer Hochschulen zu erleichtern sowie (4) insbesondere die FDM-Mitarbeiter*innen durch spezifische Informations-, Beratungsund Verfahrensunterlagen und Qualifizierungsveranstaltungen für die Beratung im First-Level-Support zu qualifizieren und (5) das FDM-Personal der brandenburgischen Hochschulen untereinander noch besser zu vernetzen. Der Digitale Kontaktpunkt für Recht und Ethik im FDM setzt diese Ziele um (vgl. Kapitel 3): Über die öffentlich zugängliche Website können sich alle Besucher*innen der Seite zu rechtlichen und ethischen Fragen im FDM informieren, Arbeitsmaterialien nutzen und für eine individuelle Beratung Kontakt zum FDM-Personal an den brandenburgischen Hochschulen aufnehmen. Die zum FDM beratenden Mitarbeiter*innen der Hochschulen finden in einem geschützten Bereich des Kontaktpunkts eine dynamische Materialsammlung als Grundlage für ihre Beratung. Das integrierte Qualifizierungsprogramm (vgl. Kapitel 4) versetzt die beratenden Mitarbeiter*innen in die Lage, anhand der ihnen im Kontaktpunkt zur Verfügung stehenden Informations-, Beratungsund Verfahrensmaterialien unmittelbar und niederschwellig zu rechtlichen und ethischen Anforderungen an Forschungsdaten zu beraten. Darüber hinaus enthält das Programm Veranstaltungen für Wissenschaftler*innen sowie gemeinsame Angebote für FDM-Personal, Forschende und Mitarbeiter*innen in weiteren wissenschaftsunterstützenden Bereichen. 3. Digitaler Kontaktpunkt für Recht und Ethik im FDM Der Digitale Kontaktpunkt stellt die erste Säule des von der Viadrina erarbeiteten und umgesetzten First-Level-Supports für rechtliche und ethische Fragen im FDM dar.6 Er wird ergänzt durch das integrierte Qualifizierungsprogramm (vgl. Kapitel 4). 3.1 Zielsetzung und Zielgruppen Als landesweiter Dienst leistet der Digitale Kontaktpunkt einen zentralen Beitrag zum lokalen Kompetenzaufbau durch die Implementierung einer zentralen Wissensbasis sowie die Etablierung einheitlicher und nachhaltiger Beratungskompetenzen an den brandenburgischen Hochschulen. Gemeinsam mit dem Qualifizierungsprogramm (vgl. Kapitel 4) bietet er allen Zielgruppen grundlegende Informationen zu rechtlichen und ethischen Aspekten des FDM und entsprechende Qualifizierungsangebote. Der Digitale Kontaktpunkt richtet sich an alle Zielgruppen, die sich mit rechtlichen und ethischen Fragen im FDM befassen, d.h. an FDM-Mitarbeiter*innen und Wissenschaftler*innen (in der Regel Promovierte [R2–R4], ggf. Promovierende [R1]) sowie Mitarbeiter*innen in weiteren wissenschaftsunterstützenden Bereichen. Sie finden im öffentlich zugänglichen Bereich der Website grundlegende Informationen, Checklisten, Leitlinien und Rechtstexte zu allen rechtlichen und ethischen Dimensionen des FDM sowie Angebote im Qualifizierungsprogramm und die Kontaktdaten des FDM-Personals ihrer Hochschulen. Die primäre Zielgruppe des Kontaktpunkts sind die zum FDM beratenden Mitarbeiter*innen der brandenburgischen Hochschulen. Im geschützten Bereich des Kontaktpunkts finden sie spezifische Informations-, Beratungsund Verfahrensunterlagen. Mithilfe dieser Materialien und des flankierenden Qualifizierungsprogramms werden ihnen die rechtlichen und ethischen Anforderungen an Forschungsdaten vermittelt, die für die Beratung von Wissenschaftler*innen im First-Level-Support grundlegend sind. 6 Vgl. für die folgenden Abschnitte Zielsetzung und Konzept: Sousa u. a., IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 2.2.2.
IN-FDM-BB 8/22 3.2 Konzept des Digitalen Kontaktpunkts Ausgehend von der Bedarfserhebung an den brandenburgischen Hochschulen7, wurde das Konzept für den Digitalen Kontaktpunkt für Recht und Ethik im FDM – als erste Säule des Konzepts für den First-Level-Support – von der Viadrina mit Unterstützung von iRights.Lab und im engen Austausch mit den Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in IN-FDM-BB8 erarbeitet. Auf der Grundlage einer intensiven Literaturanalyse von iRights.Lab und im Abgleich mit den Beratungserfahrungen der am Projekt IN-FDM-BB Beteiligten wurde festgelegt, welche Inhalte der Digitale Kontaktpunkt abdecken muss. Als zentrale rechtliche Themenbereiche wurden das Urheberrecht, Nutzungsund Lizenzrechte, das Datenschutzrecht sowie die Entwicklungen im Bereich des öffentlichen Datennutzungsrechts (Data Act) für nicht-personenbezogene Daten und im KI-Recht identifiziert. Als zentrale ethische Themenbereiche wurden insbesondere Aspekte der Forschungsethik wie Antidiskriminierung und Fairness, Autonomie und Selbstbestimmung sowie Gute Wissenschaftliche Praxis und die FAIR-Prinzipien identifiziert. Miteinbezogen wurden zudem Fragen zur Rolle von Ethikkommissionen und Ethikvoten im FDM. Ebenfalls im Austausch mit den Zielgruppen wurde die Form des Digitalen Kontaktpunkts, d.h. die Struktur der Website und die präferierten Formate erarbeitet. Der Digitale Kontaktpunkt ist als Website mit einem öffentlich zugänglichen Bereich und einem internen, passwortgeschützten Bereich konzipiert. Im öffentlichen Bereich sind grundlegende Informationen zu rechtlichen und ethischen Aspekten des FDM, Leitlinien, Checklisten und relevante Rechtstexte für jede*n Besucher*in der Website verfügbar. Webtexte, Leitlinien und Rechtstexte können als PDF-Dateien heruntergeladen werden; Leitlinien und Rechtstexte sind zudem verlinkt. Checklisten können als Textdateien heruntergeladen werden, so dass sie für die Praxis individuell angepasst und bearbeitet werden können. Zusätzlich zu diesen Materialien finden sich im öffentlichen Bereich die Veranstaltungsankündigungen für das Qualifizierungsprogramm (vgl. Kapitel 4) und die Kontaktdaten der zum FDM beratenden Mitarbeiter*innen der brandenburgischen Hochschulen (Name, Hochschule, Einrichtung, Website, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Für eine individuelle Beratung können die Forschenden so gezielt das FDM-Personal ihrer jeweiligen Hochschule kontaktieren und dezentral einen Beratungstermin vereinbaren. Der interne, passwortgeschützte Bereich des Digitalen Kontaktpunkts ist den Mitarbeiter*innen, die an den Hochschulen zum FDM beraten, vorbehalten und an ihren Bedarfen ausgerichtet. Der Bereich dient sowohl dem Austausch zwischen den Mitarbeiter*innen der brandenburgischen Hochschulen als auch als zentrale Wissensbasis. Diese beinhaltet die Materialien der öffentlichen Website als herunterladbare und frei editierbare Textdateien sowie spezifische Informations-, Beratungsund Verfahrensunterlagen. Das zentrale Dokument stellt eine umfangreiche Textdatei mit „Fragen und Antworten zu Recht und Ethik im FDM“ dar, diese bietet grundlegende Informationen zu allen relevanten rechtlichen und ethischen Bereichen, bereitet konkrete Fragestellungen und Hinweise für die Beratung auf und enthält Links zu empfohlenen Vorlagen und weiterführender Literatur. Zudem kann das FDM-Personal auf Empfehlungen für die Durchführung und Dokumentation von Beratungen zu rechtlichen und ethischen Aspekten des FDM sowie auf eine Checkliste zur Unterscheidung von Firstund Second-Level-Support anhand eines entsprechenden Kriterienkatalogs zugreifen. Die Datei „Fragen und Antworten zu Recht und 7 Haase u. a., IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 1.2.2. 8 Vgl. Kapitel 3 in Sousa u. a., IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 2.2.2.
IN-FDM-BB 9/22 Ethik im FDM“ wird als geschützte Masterdatei zum gemeinsamen Gebrauch sowie – wie alle anderen Dokumente – als herunterladbare und editierbare Textdatei hinterlegt. Der Digitale Kontaktpunkt wird von der Viadrina als landesweiter Dienst entwickelt und bereitgestellt sowie redaktionell betreut. Jede Hochschule erhält über einen Funktionsaccount einen Zugang zum internen Bereich mit Bearbeitungsrechten für mindestens zwei, höchstens vier Mitarbeiter*innen. Bei Bedarf wird geprüft, ob weitere Mitarbeiter*innen einen auf Leserechte beschränkten Zugang erhalten können. Die initialen Informationen und Materialien werden von iRights.Lab zur Verfügung gestellt; die Endredaktion liegt bei der Viadrina. An der fortlaufenden Weiterentwicklung der Materialien sowie der Entwicklung neuer Materialien sind alle brandenburgischen Hochschulen beteiligt. 3.3 Umsetzung des Digitalen Kontaktpunkts Der Digitale Kontaktpunkt für Recht und Ethik im FDM wird als Website über die Webpräsenz der Landesinitiative FDM-BB zur Verfügung gestellt9 und kann über die obere Menüleiste aufgerufen werden: Es öffnet sich die Startseite des Kontaktpunkts (vgl. Abbildung 2). Im Willkommenstext erhalten die Besucher*innen dieser Seite anhand des Datenlebenszyklus einen Überblick über die relevanten rechtlichen und ethischen Themenbereiche im FDM und werden in das Konzept und die Struktur des Digitalen Kontaktpunkts eingeführt. 9 Die Website des Digitalen Kontaktpunkts für Recht und Ethik im FDM wird mit Freischaltung auf der Seite der Landesinitiative FDM-BB sichtbar und über den entsprechenden Menüpunkt aufrufbar sein: https://fdm-bb.de/. Abbildung 2: Screenshots der Startseite des Digitalen Kontaktpunkts; Stand Juli 2025.
IN-FDM-BB 16/22 Tabelle 3: Aggregierte Bewertungen des Praxis-Workshops im Pilotprogramm (Skala: 1 bis max. 5 Sterne) Veranstaltung Rücklauf/TN Beitrag zur Weiterqualifizierung Übertragbarkeit in Praxis Bewertung insg. Praxis-Workshop 6/8 4,4 4 4,5 Der Beitrag des Workshops zur individuellen Weiterqualifikation (Frage 1 „Hat der PraxisWorkshop zu Ihrer Weiterqualifizierung in der FDM-Beratung von Forschenden beigetragen?“) wurde als gut bis sehr gut, die Übertragbarkeit in die Beratungspraxis (Frage 4 „Inwiefern stimmen Sie der Aussage zu: Die besprochenen Beratungsanfragen können gut auf die Praxis in der FDM-Beratung übertragen werden?“) als gut bewertet (vgl. Tabelle 3). In den Antworten auf Frage 2 „Welche Aspekte und Inhalte des Workshops fanden Sie besonders hilfreich?“ und Frage 5 „Was hat Ihnen am Workshop am besten gefallen?“ wurde übereinstimmend die gemeinsame Diskussion der fiktiven, von iRights.Lab als Hausaufgabe formulierten Fallbeispiele hervorgehoben, aus der sich ein Austausch über eigene Fälle und konkrete Prozesse in der Beratungspraxis aus den unterschiedlichen Perspektiven der Teilnehmenden ergab. Auch hier zeigten sich Unterschiede im Vorwissen und in der Beratungserfahrung, die jedoch für den kollegialen Austausch als bereichernd empfunden wurden. Als sehr hilfreich wurden zudem die vorab versandten Beratungsund Verfahrensunterlagen für die Beratungspraxis eingeschätzt. Als Verbesserungsvorschläge (Frage 6 „Welche Verbesserungsvorschläge haben Sie ggf. für zukünftige Workshops oder Qualifizierungsveranstaltungen im Bereich ethische und juristische FDM-Beratung?“) wurden insbesondere die Arbeit in Kleingruppen, die noch intensivere Arbeit mit den zur Verfügung gestellten Checklisten und Materialien und die noch stärkere Differenzierung der Fallbeispiele nach dem Fächerund Anwendungsspektrum aller acht brandenburgischen Hochschulen formuliert. In einem Feedbackgespräch zwischen der Mitarbeiterin der Viadrina und den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in IN-FDM-BB am 7. Juli 2025 wurden die Rückmeldungen aus den Feedback-Fragebögen bestätigt. Von allen Anwesenden geteilt wurde der Wunsch nach längeren Informationsveranstaltungen von 90–120 Minuten, um bereits hier einen stärkeren Praxisbezug herstellen und intensiver auf die jeweiligen Themen eingehen zu können. Thematisiert wurde zudem die Heterogenität der Teilnehmer*innen und ihres Vorwissens, die künftig im Qualifizierungsprogramm besser berücksichtigt werden soll (vgl. Kapitel 4.5). Grundsätzlich wurde der spezifische Zuschnitt des Pilotprogramms auf das FDM-Personal als sehr positiv bewertet. Zugleich wurde die genuine Konzeption des Programms, alle Zielgruppen, insbesondere auch Forschende einzubeziehen, begrüßt. Die FDMMitarbeiter*innen erwarten sich von gemeinsamen Veranstaltungen, die Beratende (FDMPersonal) und Ratsuchende (Forschende und wissenschaftsunterstützendes Personal) zusammenbringen und im intensiven Austausch miteinander weiterqualifizieren, einen hohen Mehrwert. 4.5 Ausblick Die Viadrina wird das Qualifizierungsprogramm für Recht und Ethik im FDM nach Projektende weiter fortführen und mindestens einmal pro Jahr anbieten. Die Inhalte werden dynamisch an die Entwicklungen rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen im FDM angepasst. So soll etwa das Thema „Künstliche Intelligenz und Forschungsdaten“ zukünftig verstärkt behandelt werden. Um den Mitgliedern aller brandenburgischen Hochschulen auch weiterhin eine niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen, wird das bewährte Online-Format beibehalten. Teilnehmende sollen zukünftig eine Teilnahmebestätigung erhalten.
IN-FDM-BB 17/22 Im engen Austausch mit der Koordination des in IN-FDM-BB entwickelten Zertifikatskurses „Forschungsdatenmanagement für Forschende und FDM-Verantwortliche“ an der BTU Cottbus (vgl. Kapitel 4.2) wird sichergestellt, dass sich die Inhalte nicht doppeln, sondern dass sich die beiden Programme sinnvoll ergänzen und Synergien schaffen. Aufgrund des Feedbacks der Teilnehmer*innen am Pilotprogramm werden die Informationsveranstaltungen künftig auf 90 Minuten erweitert, um mehr Zeit für die Vertiefung der Themenbereiche und den Bezug zur Beratungspraxis zu geben. Zudem werden die Veranstaltungen für die Bedarfe der Zielgruppen differenziert. Nach dem Vorbild des Pilotprogramms wird es auch zukünftig Veranstaltungen geben, die auf den Kreis der im FDM tätigen Mitarbeiter*innen beschränkt bleiben, um die (Weiter-)Qualifizierung des FDM-Personals der brandenburgischen Hochschulen für den First-Level-Support zu rechtlichen und ethischen Fragen im FDM zu gewährleisten. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltungen wird somit auf der Übertragung des in den Veranstaltungen vertieften fachlichen Wissens in die Beratungspraxis liegen. Hierzu gehört sowohl die Anwendung der im Digitalen Kontaktpunkt zur Verfügung gestellten Informations-, Beratungsund Verfahrensunterlagen als auch Zeit für den kollegialen Austausch zwischen den Hochschulen. Darüber hinaus wird es Veranstaltungen geben, die sich nur an Forschende richten sowie gemeinsame Veranstaltungen für Forschende, FDM-Personal und weiteres wissenschaftsunterstützendes Personal. Diese Veranstaltungen sollen nicht nur dazu dienen, alle mit rechtlichen und ethischen Aspekten im FDM befassten Zielgruppen zu qualifizieren. Sie sollen zudem den Austausch zwischen den Gruppen befördern. Um mit der Heterogenität der Zielgruppen und Teilnehmenden besser umzugehen und diese produktiv nutzen zu können, werden künftig vor Veranstaltungsbeginn der Kenntnisstand und die Erwartung der Teilnehmenden in einem anonymen Fragebogen abgefragt. 5. Fazit Die Etablierung des Digitalen Kontaktpunkts für Recht und Ethik im FDM und die Pilotdurchführung des integrierten Qualifizierungsprogramms markieren die erfolgreiche Implementierung des von der Viadrina erarbeiteten Konzepts für einen First-Level-Support zur Beratung von Forschenden zu rechtlichen und ethischen Fragen im FDM durch das FDMPersonal ihrer jeweiligen Hochschulen. Beide Angebote können durch die Viadrina als landesweiter Dienst für die brandenburgischen Hochschulen nachhaltig zur Verfügung gestellt werden. Die Website des Digitalen Kontaktpunkts wird dauerhaft auf der Webpräsenz der Landesinitiative FDM-BB verankert und von der Viadrina redaktionell betreut. Auch das Qualifizierungsprogramm wird die Viadrina über das Ende der Projektlaufzeit von IN-FDM-BB hinaus anbieten. Die Kombination einer digitalen Wissensbasis und eines integrierten Qualifizierungsprogramms sowie die Ansprache aller mit rechtlichen und ethischen Aspekten im FDM befassten Zielgruppen – FDM-Personal, Forschende und weiteres wissenschaftsunterstützendes Personal – ist als Unterstützungsangebot einmalig. Die damit erreichte Standardisierung von Qualifizierung und Beratung im First-Level-Support für rechtliche und ethische Fragen im FDM an allen brandenburgischen Hochschulen trägt grundlegend zum lokalen Kompetenzaufbau an den einzelnen Hochschulen bei; der kollegiale Austausch befördert die nachhaltige Vernetzung der Hochschulen. Als Desiderat bestehen bleibt die Verknüpfung dieser erfolgreich implementierten Struktur eines First-Level-Supports für Recht und Ethik im FDM mit einem entsprechenden SecondLevel-Support durch juristisch ausgebildetes Personal. Derzeit gehen die Hochschulen hier noch sehr unterschiedlich vor. Es ist zu hoffen, dass durch die Kompetenzstelle IT-Recht, die zum 1. Januar 2026 vom Zentrum der Brandenburgischen Hochschulen für Digitale Transformation eingerichtet und an der Universität Potsdam verankert wird, auch die
IN-FDM-BB 18/22 Entwicklungen im Bereich von Recht und Ethik im FDM weiter vorangetrieben und mit entsprechenden Strukturen für einen rechtlichen und ethischen Firstund Second-LevelSupport unterlegt werden können.
IN-FDM-BB 19/22 Literaturund Quellenverzeichnis Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) (2008). https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html. Haase, Claudia, Petra Kuhnau, Daniela Mertzen, Myriam Musolff, Michael Panitz, Carina Schiller, Stefanie Schreiber, Claus Spiecker, und Ian Wolff. IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 1.2.2 Auswertung Bedarfserhebung mit daraus folgenden Aktivitäten. Version v2. Zenodo, 30. Mai 2024. https://doi.org/10.5281/ZENODO.11371695. Haase, Claudia, Carsten Schneemann, Stefanie Schreiber, und Daniela Mertzen. IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 2.1.4 Konzeptionierung FDM-Zertifikatskurse (OER) gemeinsam mit der Landesinitiative fdm.nrw inklusive Entwicklung eines FDM-Kanons. W 2.1.4. FDM-BB, 2024. https://doi.org/10.5281/zenodo.10889810. Haase, Claudia, Stefanie Schreiber, Jens Mittelbach, Maria Büttner, Blanka Goßner, Sophia Hörmannsdorfer, Boris Jacob, u. a. „Zertifikatskurs ‚Forschungsdatenmanagement für Forschende und FDM-Verantwortliche‘ 2024 der Landesinitiative Forschungsdatenmanagement in Brandenburg“. Version 2024. Herausgegeben von FDM-BB. With Christine Burkart. Zenodo, 20. Mai 2025. https://zenodo.org/doi/10.5281/zenodo.15462514. Sousa, Mariel, Matthieu Binder, Nikolai Horn, und Katja Berg. IN-FDM-BB Werkstattbericht: W 2.2.2 Konzept für einen rechtlichen und ethischen First-Level-Support zum Forschungsdatenmanagement an den staatlich geförderten Hochschulen in Brandenburg. W 2.2.2. FDM-BB, 2025. https://doi.org/10.5281/zenodo.14965338. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Darstellung des Beratungsverlaufs im First-Level-Support mit Übergabe zum Second-Level-Support (Darstellung: Viadrina) .................................................................................................................................................... 6 Abbildung 2: Screenshots der Startseite des Digitalen Kontaktpunkts; Stand Juli 2025. ......................................... 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Teilnehmende (TN) des Pilotprogramms .................................................................................................. 14 Tabelle 2: Aggregierte Bewertungen der Informationsveranstaltungen im Pilotprogramm (Skala: 1 bis max. 5 Sterne) ........................................................................................................................................................................... 14 Tabelle 3: Aggregierte Bewertungen des Praxis-Workshops im Pilotprogramm (Skala: 1 bis max. 5 Sterne) ...... 16
IN-FDM-BB 20/22 Anhang A.1 Programmankündigung des Qualifizierungsprogramms 2025 Qualifizierungsprogramm „Recht und Ethik im Forschungsdatenmanagement“ 10.04. – 19.05.2025, Zoom 1. Info-Veranstaltung: Forschungsdatenmanagement und Urheberrecht Datum: Donnerstag, 10. April 2025 | 10:00 – 11:00 Uhr | Online Kursleitung: Solvejg Gunkel (iRights.Lab) In dieser Qualifizierungsveranstaltung erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in die Grundlagen des Urheberrechts im Kontext von Forschungsdaten. Wir gehen u.a. auf die Fragen ein, wann Forschungsdaten urheberrechtlichen Schutz genießen, wer Inhaber*in dieser Rechte ist und wann das Urheberrecht im Zusammenhang mit Forschungsdaten nicht gilt. Zudem wird thematisiert, wie eigene und fremde Forschungsdaten nutzbar gemacht werden können bzw. genutzt werden dürfen. 2. Info-Veranstaltung: Forschungsdatenmanagement und Datenschutz Datum: Donnerstag, 17. April 2025 | 13:00 – 14:00 Uhr | Online Kursleitung: Dr. Matthieu Binder (iRights.Lab) Die Veranstaltung vermittelt eine Übersicht zu für Forschungsdaten und das Forschungsdatenmanagement besonders wichtigen Fragen aus dem Bereich Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten. Nach einer kurzen Erinnerung zu den wichtigsten datenschutzrechtlichen Pflichten und Prinzipien werden Schwerpunkte gesetzt u.a. auf die Fragen der Rechtmäßigkeit, des Einwilligungsmanagements und der Datensicherung. Die Veranstaltung begleitet zudem stets die Leitfrage: Wo ist die Grenze des First Level-Supports? 3. Info-Veranstaltung: Forschungsdatenmanagement und Gute Wissenschaftliche Praxis Datum: Mittwoch, 07. Mai 2025 | 13:00 – 14:00 Uhr | Online Kursleitung: Dr. Nikolai Horn (iRights.Lab) In der Veranstaltung geht es um die Grundlagen Guter Wissenschaftlicher Praxis (GWP) im Kontext von Forschungsdaten. Die Teilnehmenden erhalten eine Einführung in Forschungsethik und lernen zentrale Rahmenvorgaben wie den DFG-Kodex kennen. Im Fokus stehen unter anderem Fragen der Qualitätssicherung, der transparenten Dokumentation von Datenherkunft und Autor*innenschaft sowie der langfristigen Archivierung. Zudem wird aufgezeigt, wie die FAIR-Prinzipien dazu beitragen, Forschungsdaten strukturiert, zugänglich und wiederverwendbar zu machen – für Menschen und Maschinen gleichermaßen. 4. Info-Veranstaltung: Forschungsdatenmanagement und vulnerable Zielgruppen Datum: Montag, 12. Mai 2025 | 13:00 – 14:00 Uhr | Online Kursleitung: Dr. Nikolai Horn (iRights.Lab) In der Veranstaltung geht es um diskriminierungssensibles Forschungsdatenmanagement. Gemeinsam beleuchten wir, wie Prinzipien wie Fairness, Antidiskriminierung und der Schutz vulnerabler Gruppen konkret im Umgang mit Forschungsdaten umgesetzt werden können. Dabei stehen potenzielle Risiken wie Bias oder der Ausschluss bestimmter Gruppen im Fokus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der reflektierten Betrachtung zentraler Diskriminierungs-
IN-FDM-BB 21/22 dimensionen, bspw. Geschlecht und Gender, Alter, ethnische Herkunft sowie intersektionale Risiken. Anhand konkreter Reflexionsfragen analysieren wir gemeinsam, wie FDM in diesen Bereichen diskriminierungsfrei und inklusiv gestaltet werden kann – von der Datenerhebung bis zur Veröffentlichung. Ziel ist es, Forschungsprozesse gerechter, zugänglicher und sensibler gegenüber struktureller Benachteiligung zu gestalten. Praxis-Workshop: Beratung zu rechtlichen und ethischen Aspekten im FDM Datum: Montag, 19. Mai 2025 | 13:00 – 15:00 Uhr | Online Kursleitung: Solvejg Gunkel und Dr. Matthieu Binder (iRights.Lab) Wie könnte der Beratungsalltag zu Forschungsdatenmanagement in Zukunft aussehen? In einem stark anwendungsorientierten Präsenzworkshop präsentieren wir die erarbeiteten Leitlinien und Materialien, mit welchen den Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im First Level Support Hilfe und Unterstützung angeboten werden soll. Anhand von Rollenspielen und Fallbeispielen simulieren wir den Ablauf von Beratungsgesprächen, die Heranziehung der einzelnen Materialien sowie die mögliche Ergänzung derselben. Die Teilnehmer*innen erhalten auf diese Weise einen Einblick in die erstellten Unterlagen, können sich untereinander zu Beratungsabläufen austauschen, und diskutieren anhand von Beispielen die zentrale Frage: Wo und wann beginnt die Einzelfallberatung – und wo und wann endet daher auch der First-Level-Support? A.2 Feedbackfragen für die Informationsveranstaltungen 1. Welche Erwartungen hatten Sie an die Veranstaltung? Freies Textfeld 2. Wurden Ihre Erwartungen erfüllt? Vergabe von (max. fünf) Sternen 3. Hat die Veranstaltung zu Ihrer Weiterqualifizierung für die Beratung von Forschenden im Bereich [Thema der Informationsveranstaltung] / Forschungsdatenmanagement beigetragen? Vergabe von (max. fünf) Sternen 4. Falls ja, inwiefern hat die Veranstaltung zu Ihrer Weiterqualifizierung beigetragen? Freies Textfeld 5. Von welchen Inhalten der Veranstaltung versprechen Sie sich einen besonderen Nutzen? Freies Textfeld 6. Welche Inhalte haben Ihnen gefehlt? Freies Textfeld 7. Wie hat Ihnen die Veranstaltung insgesamt gefallen? Vergabe von (max. fünf) Sternen
IN-FDM-BB 22/22 A.3 Feedbackfragen für den Praxis-Workshop 1. Hat der Praxis-Workshop zu Ihrer Weiterqualifizierung in der FDM-Beratung von Forschenden beigetragen? Vergabe von (max. fünf) Sternen 2. Welche Aspekte und Inhalte des Workshops fanden Sie besonders hilfreich? Freies Textfeld 3. Gab es Themen oder Fragestellungen, die Ihrer Meinung nach vertiefter behandelt werden sollten? Falls ja, erläutern Sie diese bitte kurz. Freies Textfeld 4. Inwiefern stimmen Sie der Aussage zu: Die besprochenen Beratungsanfragen können gut auf die Praxis in der FDM-Beratung übertragen werden? (Bewertungsskala: ein Stern = stimme überhaupt nicht zu; fünf Sterne = stimme voll und ganz zu) Vergabe von (max. fünf) Sternen 5. Was hat Ihnen am Workshop am besten gefallen? Freies Textfeld 6. Welche Verbesserungsvorschläge haben Sie ggf. für zukünftige Workshops oder Qualifizierungsveranstaltungen im Bereich ethische und juristische FDM-Beratung? Freies Textfeld 7. Wie bewerten die den Praxis-Workshop insgesamt? Vergabe von (max. fünf) Sternen