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EMPFEHLUNG DES RATES Empfehlung zur Gestaltung des 10. Forschungsrahmenprogramms (FP 10) der Europäischen Union vom 1. Juli 2024 FORWIT Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung Pestalozzigasse 4 / D1, 1010 Wien T +43 1 713 14 14 - 0 F +43 1 713 14 14 - 99 E [email protected] forwit.at
Seite 2 Empfehlung zur Gestaltung des 10. Forschungsrahmenprogramms (FP 10) der Europäischen Union Vorwort Der nächste mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union tritt mit 1. Jänner 2028 in Kraft– bereits jetzt haben die Gespräche dazu begonnen. Für das FTI-Ökosystem von spezifischer Bedeutung ist das Forschungsrahmenprogramm (Research and Innovation Framework Programme, FP), das 2028 in 10. Auflage starten soll (im Folgenden: FP 10). Das Rahmenprogramm ist nicht nur aufgrund seiner Fördermöglichkeiten und der transnationalen Forschungskooperationen relevant, sondern es wirkt auch unmittelbar auf die Gestaltung nationaler Politiken zu Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung. Daher hat sich der FORWIT intensiv mit der Frage beschäftigt, nach welchen Kriterien eine zukunftsorientierte Ausgestaltung des FP 10 sichergestellt werden kann. In dieser Empfehlung hat sich der FORWIT fünf wesentliche Themenblöcke herausgegriffen, die aus seiner Sicht von besonderer Bedeutung sind: 1. Grundlagenforschung 2. Transformationsprozesse 3. Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit 4. Verteidigungsforschung 5. Entwicklung der kollaborativen Forschung, Ko-Finanzierung und ERA Die nachfolgenden Einzelempfehlungen sollen der österreichischen Bundesregierung sowie den FTI-Ressorts als Richtschnur in den anstehenden Verhandlungen zum FP 10 dienen. Empfehlung Der FORWIT unterstützt die Forderung nach Erhöhung des FP 10-Budgets auf € 200 Milliarden. Nur auf diese Weise kann die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber den USA und China in Zukunft gewährleistet werden. Das Budget muss für die gesamte Dauer des mehrjährigen Finanzrahmens ausschließlich für die im FP 10 festgelegten Ziele gesichert werden und darf nicht für andere Prioritäten verwendet werden. Um auf Krisensituationen angemessen reagieren zu können, ist ein entsprechend dotierter Sonderposten außerhalb des FP 10 vorzusehen. Im FP 10 sollte durch geeignete Instrumente für eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Teilbereichen („Säulen“) gesorgt werden, damit diese nicht abgeschottet für sich existieren. Ziel sollte sein, Synergien zwischen den Teilbereichen und den einzelnen Forschungsprogrammen zu ermöglichen. Die Auslagerung der operativen Verfahren in Exekutivagenturen hat nicht immer zur gewünschten Steigerung strategischer Kapazitäten innerhalb der Europäischen Kommission geführt. Die Zunahme der Anforderungen, etwa durch vermehrte Aufgaben und Regulierungen, erschwert die Umsetzung der Ziele des Rahmenprogramms, da der dadurch notwendige erweiterte Aufwand in den Verwaltungen – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – den Bedarf an finanziellen
Seite 3 und personellen Ressourcen erhöht. Um etwa den mit Anträgen verbundenen administrativen Aufwand zu reduzieren, soll die Möglichkeit zu längeren Projektlaufzeiten gegeben werden. Dabei ist die Berücksichtigung der Inflation notwendig. Der Erfolg des FP 10 wird wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, die erforderlichen Kapazitäten für eine sinnvolle und wirkungsmächtige Umsetzung sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedsstaaten aufzubauen. Dabei sind zudem erweiterte Anforderungen frühzeitig zu beachten, etwa hinsichtlich der erwünschten Komplementarität der Instrumente sowie der verstärkten Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Weiters empfehlen wir, den bisherigen Namen Horizon Europe für das Rahmenprogramm beizubehalten. 1. Grundlagenforschung Durch die vorausgegangenen Rahmenprogramme konnte die europäische Grundlagenforschung im internationalen Vergleich einen sehr guten Platz einnehmen. Diesen gilt es auch in Zukunft zu erhalten und weiter auszubauen. In Zeiten von Polykrisen und wachsender Ungewissheit ist die Grundlagenforschung der Garant dafür, dass auch in Zukunft das benötigte neue Wissen produziert und für verschiedene, einschließlich emergenter Anwendungsgebiete zur Verfügung stehen wird. Dafür ist eine langfristige Finanzierungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen die Bestrebungen verstärkt werden, die Durchlässigkeit zur Anwendung zu erhöhen. →Der FORWIT befürwortet eine erhöhte Dotierung der Grundlagenforschungsinstrumente, allen voran des European Research Council (ERC) und der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA). Es ist sicherzustellen, dass die strategische Unabhängigkeit des ERC gewahrt bleibt, da diese einen wesentlichen Faktor für den bisherigen Erfolg darstellt. →Interdisziplinarität, kooperative und translationale wissenschaftliche Arbeit soll überall dort ermutigt und ermöglicht werden, wo sie angemessen und notwendig ist, einschließlich der Einbindung von Forscher:innen aus der Industrie. →Verstärktes Augenmerk muss die Unterstützung der Karrierechancen von Forscher:innen erhalten. Die intersektorale und die internationale Durchlässigkeit sind zu erleichtern und zu unterstützen. Die Arbeitsund Lebensbedingungen von Forscher:innen, eingedenk EU-weiter Pensionsansprüche, müssen im gesamten Europäischen Forschungsraum (ERA) verbessert werden, um die internationale Attraktivität Europas als Forschungsstandort im Sinn einer brain circulation zu erhalten und zu steigern. 2. Transformationsprozesse Klimaschutz, Digitalisierung und die Stärkung systemischer Resilienz sind ins Zentrum der gesellschaftspolitischen Aufmerksamkeit gerückt. Zur Erreichung dieser Ziele gilt es, unterschiedlichste Gesellschaftsbereiche wie Mobilität, Energieversorgung und Ernährung zu transformieren. Forschung und Innovation spielen dabei eine tragende Rolle. Um eine nachhaltige, ressourcenschonende und zugleich Wachstum sichernde Transformation zu erreichen, ist das FP 10 gefordert, entsprechende Programme anzubieten. →Um diese Transformationsprozesse erfolgreich zu gestalten, bedarf es einer engen Verschränkung zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedsstaaten sowie eines stringenten Portfolio-Managements – und zwar sowohl innerhalb von als auch zwischen Programmlinien.
Seite 4 →Zur Gestaltung der Transformationsprozesse sind von Anbeginn die spezifischen Bedürfnisse und Erkenntnisse von Forschung und Innovation zu berücksichtigen. Zugleich gehen diese Prozesse weit über Forschung und Innovation hinaus. Daher wäre gerechtfertigt, die Mittel, wie sie beispielsweise für die EU-Missionen zur Verfügung gestellt werden, vor allem auch aus Budgetlinien außerhalb des FP 10 zur Verfügung zu stellen. Ressourcen, Strukturen und Prozesse sind dafür vorzuhalten, diese anderen Bereiche untereinander und mit den entsprechenden Aktivitäten innerhalb des FP 10 sinnstiftend zu verzahnen. →Die Geistes-, Sozialund Kulturwissenschaften bringen Wissen ein, das für eine erfolgreiche Umsetzung transformativer Agenden essentiell ist. Sie sollten daher weiterhin auf allen Ebenen des Rahmenprogramms eingebunden werden. 3. Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Der Letta-Bericht hat programmatisch vorgeschlagen, Forschung und Innovation als die „fünfte Freiheit“ des europäischen Binnenmarktes zu verstehen. Das bringt zum Ausdruck, wie wichtig das Zusammenwirken von Wissenschaft und Wirtschaft ist, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas sicherzustellen. →Im Hinblick auf die europäische Souveränität und Resilienz strategisch besonders relevante Wertschöpfungsketten sind zu stärken. Dies bedeutet u.a. auch, dass entsprechende Begleitforschung dabei hilft, diese Wertschöpfungsketten zu identifizieren und analysieren. Große EU-weite Kooperationsvorhaben, insbesondere Important Projects of Common European Interest (IPCEI), sind in kritischen Technologiefeldern verstärkt einzurichten, wobei interdisziplinärer Forschung und Innovation ein hoher Stellenwert zukommt. →Die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft muss auf allen Ebenen (regional, national und auf EU-Ebene) verstärkt werden. Regionale oder interregionale Technologieund Forschungscluster und die dazu gehörige Forschungsinfrastruktur sowie Technologietransferzentren sind weiter auszubauen, um strategische Technologien und deren Beforschung und Entwicklung in der EU zu stärken – dabei ist auch auf die Einbindung von KMUs zu achten. Darüber hinaus sollte die vorwettbewerbliche Forschung an sich gestärkt werden, um die Beteiligung der Industrie im FP 10 zu erhöhen, wobei speziell die Forschung im Bereich der Schlüsseltechnologien inkl. Standardisierungsaktivitäten unterstützt werden sollte. →Der European Innovation Council (EIC) ist für die Übersetzung von Forschungsergebnissen in marktreife Innovationen ein wertvolles Instrument. Europa leidet aber dennoch an einer vergleichsweise geringen Verfügbarkeit von Risikokapital und es bedarf neuer Initiativen, um diesen Mangel zu beheben – der EIC allein kann diese Behebung nicht leisten. Maßnahmen, die europäische Akteur:innen dabei unterstützen, in aufstrebenden Technologiefeldern mit dem internationalen Wettbewerb mithalten zu können, sollten etabliert und eingesetzt werden. Um Start-ups in der Skalierungsphase nicht zu bremsen, sind im Hinblick auf den gemeinsamen Wirtschaftsraum nationalstaatliche Hürden abzubauen sowie Harmonisierungen, etwa in Bezug auf Unternehmensrechtsformen, anzustreben. →Die Bemühungen zum Ausbau der European Universities als attraktive Ausbildungsund Forschungsstätten sind zu unterstützen. Dies bedarf auch einer Stärkung der Forschungsaktivitäten im Rahmen einer solchen Allianz.
Seite 5 4. Verteidigungsforschung Die geopolitischen Spannungen der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass die Europäische Union auch eine proaktive Sicherheitspolitik benötigt. Innerhalb wie außerhalb des Rahmenprogramms ist Verteidigungsforschung stärker in Betracht zu ziehen, dabei ist eine enge Abstimmung zwischen ziviler Forschung und Verteidigungsforschung notwendig. →Der Begriff dual use bedarf speziell im Forschungsbereich einer klaren Definition und Kommunikation. Zu empfehlen ist eine Trennung nach technology readiness level (TRL): Forschungsvorhaben mit niedrigem TRL sollten exklusiv innerhalb des FP 10 gefördert werden. Da die Grundlagenforschung zu weit von der Anwendung entfernt ist und Restriktionen innovationshemmend wirken, sollte auf die Zuschreibung potential dual use in diesem Kontext generell verzichtet werden. →Im FP 10 sollten Forschungsvorhaben mit hohem TRL weiterhin ausschließlich für zivile Anwendungen gefördert werden, während für die Verteidigungsforschung separate Instrumente einzurichten oder auszubauen sind, bei denen auch die erforderlichen Sicherheitsregeln angelegt werden müssen. →Das notwendige Budget für die Verteidigungsforschung sollte sich keinesfalls negativ auf das Budget des FP 10 auswirken, schließlich ist – wie das Beispiel der USA zeigt – Grundlagenforschung ein zentrales Element für die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten und damit ein Eckpfeiler für die nationale und europäische Sicherheit. 5. Entwicklung der kollaborativen Forschung, Ko-Finanzierung und ERA Transnationale, kollaborative Forschung sollte für die gedeihliche Entwicklung des europäischen Forschungsraums (ERA) im FP 10 gestärkt werden. Darunter fallen auch Partnerschaften, bei denen es genauer Prüfung und Klarstellung der zu erzielenden Komplementarität bedarf, um Wildwuchs an Instrumenten zu verhindern. Es sind weiters genaue Abläufe zu entwickeln, wie sich Synergien zwischen ko-finanzierten Programmen untereinander sowie mit weiteren Finanzierungsinstrumenten, etwa Programmlinien des FP 10, herstellen lassen. In den Mitgliedsstaaten ist sicherzustellen, dass geeignete Koordinationsmechanismen zwischen den beteiligten Ressorts existieren, einschließlich der jeweiligen Finanzierung, um ein möglichst effizientes und effektives Zusammenwirken der europäischen und der nationalen Ebenen zu befördern. Hintergrund Die vorliegende Empfehlung wurde vom FORWIT unter Federführung einer internen Arbeitsgruppe in den Monaten Februar bis Juli 2024 erarbeitet. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Helga Nowotny (Leitung), Johanna Pirker, Monika Ritsch-Marte und Georg Kopetz, unterstützt von Bernhard Wally von der Geschäftsstelle. In einem breit angelegten Prozess wurden die folgenden 23 Organisationen aus Österreich eingeladen, ihre Positionen und Empfehlungen zum FP 10 entlang eines ausführlichen Fragenkatalogs an den FORWIT zu übermitteln:
Seite 6 AIT Austrian Institute of Technology GmbH Austria Wirtschaftsservice GmbH Bundesarbeitskammer Bundeskanzleramt Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Bundesministerium für Finanzen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Bundesministerium für Landesverteidigung Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Christian Doppler Forschungsgesellschaft Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung GeoSphere Austria Institute of Science and Technology Austria Ludwig Boltzmann Gesellschaft OeAD-GmbH Österreichische Akademie der Wissenschaften Österreichische Fachhochschul-Konferenz Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Österreichische Universitätenkonferenz Silicon Austria Labs GmbH Vereinigung der Österreichischen Industrie Wirtschaftskammer Österreich Die Rückmeldungen wurden mit Vertreter:innen dieser Organisationen am 22. April 2024 in einem Workshop diskutiert, danach in einen Textentwurf zusammengeführt und von der Ratsversammlung beschlossen. Wir danken allen, die sich am Stakeholder-Prozess beteiligt haben; besonderer Dank gilt Christian Naczinsky, Georg Panholzer, Martin Schmid, Marlene Schoder-Kienbeck und Brigitte Weiß für ihre Unterstützung.