Empfehlung zur Verwendung der Mittel des Fonds Zukunft Österreich für 2024
Abstract
Gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 des FTE-Nationalstiftungsgesetzes unternimmt der FORWIT eine inhaltliche Bewertung der Anträge und gibt eine Empfehlung über die Verwendung der Fördermittel des Fonds Zukunft Österreich für 2024 ab.
Full text
EMPFEHLUNG DES RATES Empfehlung zur Verwendung der Mittel des Fonds Zukunft Österreich für 2024 vom 28. Mai 2024 FORWIT Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung Pestalozzigasse 4 / D1, 1010 Wien T +43 1 713 14 14 - 0 F +43 1 713 14 14 - 99 E [email protected]
Seite 2 Empfehlung zur Verwendung der Mittel des Fonds Zukunft Österreich für 2024 Präambel Der Stiftungsrat der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Nationalstiftung-FTE) lud den Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (FORWIT) am 25. April 2024 ein, eine Empfehlung über die Verwendung der Fördermittel des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ) für 2024 abzugeben. Die Anträge der Begünstigten wurden zur Begutachtung an die Geschäftsstelle des Rates übermittelt. Eine Prüfung der formalen Kriterien der eingereichten Förderanträge erfolgte gemeinsam durch die Geschäftsstellen der Nationalstiftung-FTE und des FORWIT. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 des FTE-Nationalstiftungsgesetzes unternimmt der FORWIT eine inhaltliche Bewertung der Anträge und gibt eine Empfehlung über die Verwendung der Fördermittel des Fonds Zukunft Österreich für 2024 ab. Mit der Errichtung des FZÖ ist eine zentrale Maßnahme des Regierungsprogramms 2020 bis 20241 zur Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation eingesetzt und für die Jahre 2022 bis 2025 zugesichert worden. Die Stiftung ist damit ermächtigt, für das Jahr 2024 eine Ausschüttung von Fördermitteln in der Höhe von € 140 Mio. zu tätigen. Die Zielsetzungen für den Einsatz der Fördermittel wurden im FTE-Nationalstiftungsgesetz festgelegt.2 Entlang der Ziele der FTI-Strategie 2030 wurden für 2024 folgende sechzehn Schwerpunkte (SP) durch die Bundesregierung abgeleitet und definiert: →FTI-Strategie 2030 – Ziel 1: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTIStandort Österreich stärken 1 Forschungsund Technologieinfrastruktur ausbauen und Zugänglichkeit sichern SP 1.1 Aufund Ausbau von leistungsfähigen Forschungsund Technologieinfrastrukturen 2 Europa für Österreich nutzen und weiterentwickeln: Beteiligungen an EU-Missionen, EU-Partnerschaften und Leuchttürmen steigern SP 2.1 Leuchtturmvorhaben zur Erreichung der EU-Missionen in Österreich SP 2.2 Beteiligung an den EU-Partnerschaften SP 2.3 Leuchtturminitiativen für den digitalen Wandel →FTI-Strategie 2030 – Ziel 2: Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren 3 Exzellente Grundlagenforschung fördern SP 3.1 Bildung von Exzellenzbereichen in der Grundlagenforschung SP 3.2 Anwendungsorientierte Grundlagenforschung SP 3.3 Klinische Forschung 1 Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020-2024. S. 216. (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/ dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf). 2 Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTEG), §2.(2).
Seite 3 4 Forschung und deren Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen SP 4.1 Initiativen für das Innovationsökosystem/Prototypen SP 4.2 Risikokapital für Fonds zur Unterstützung der Spin-offs in der Frühphase SP 4.3 Unterstützung von Gründungen/Spin-off Vorhaben SP 4.4 Industrielle Umsetzung und wirtschaftliche Verwertung von Quantentechnologien SP 4.5 Unterstützung bahnbrechender Innovationen SP 4.6 Stärkung des Netzwerkprojekts MINT-Regionen →FTI-Strategie 2030 – Ziel 3: Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen 5 Humanressourcen entwickeln und fördern SP 5.1 Ausbildung von Doktorand:innen und Postdocs SP 5.2 Deckung der Personalkosten für Doktorand:innen SP 5.3 Förderung von Chancengerechtigkeit Beides, die Zielsetzungen und die Schwerpunktsetzung der Bundesregierung, bildet eine Basis für die Beratung und Erarbeitung der Empfehlung zur Vergabe der Fördermittel des Fonds Zukunft Österreich durch den FORWIT. Es wird hier darauf hingewiesen, dass der FORWIT in seiner Stellungnahme „Gestaltung und Dotation des Fonds Zukunft Österreich“ zu aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen Position bezieht und Maßnahmen zur künftigen Gestaltung der Prozesse vorschlägt. Zudem sollen folgende Anmerkungen eine Begutachtung der eingereichten Vorhaben der Agenturen durch den Rat in den kommenden Jahren unterstützen und qualitative Verbesserungen bewirken: Fokus auf „risikomutige Forschung“ verstärken Über den FZÖ finanzierte Förderprogramme sollen insbesondere die Förderung von Projekten mit außergewöhnlichen und Forschungsfragen mit Mut zum Risiko bzw. hohen Innovationsrisiken stimulieren. Innovationsfördernde Instrumente weiterentwickeln Die Unterstützung transformativer Prozesse erfordert die Entwicklung und den Einsatz neuer Instrumente und Methoden. Dazu müssen neue Wege gegangen werden, die sich nach den gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft richten. Um dies zu erreichen, müssen kontrolliert Risiken eingegangen werden. Es sollen daher zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, wie Programme agil auf Gelerntes reagieren können, um die Erreichung eines a priori definierten Programmziels nicht zu gefährden Evaluierungskriterien schärfen Die Definition konkreter critical success factors soll das Erreichen von übergeordneten Zielen fördern und messbar machen sowie klarstellen, welche Ziele in welchem Umfang möglich sind. Impact Measurement Ex-ante-, prozessbegleitende und ex-post-Evaluierungen sind integraler Bestandteil der eingereichten Vorhaben. Eine präzise Darstellung der Ergebnisse bzw. eine weitergehende Wirkungsanalyse, würde aus Sicht des Rates eine wertvolle Ergänzung bieten. Ebenfalls könnten dort, wo sinnvoll und möglich, internationale Benchmarks einbezogen werden.
Seite 4 Empfehlung Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Anträge der Begünstigten3 intensiv diskutiert und spricht folgende Empfehlung zur Vergabe der Mittel des Fonds Zukunft Österreich in den gesetzten Forschungsschwerpunkten für 2024 aus. Zur Förderung der Anträge – es wurden von den begünstigten Organisationen insgesamt 23 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen von € 201,05 Mio. eingereicht – stehen für die Vergabe im Jahr 2024 Mittel in der Höhe von insgesamt € 140 Mio. zur Verfügung, was eine nicht vollumfängliche Empfehlung der beantragten Mittel bzw. eine negative Förderempfehlung einzelner Förderanträge bedingt. FTI-Strategie 2030: Ziel 1 – Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken SP 1.1 Aufund Ausbau von leistungsfähigen Forschungsund Technologieinfrastrukturen Antrag „F&E-Infrastrukturförderung“, FFG Forschungsinfrastrukturen sind eine essenzielle Komponente zur Teilhabe an der internationalen Forschungsspitze. Die Mittel der Nationalstiftung bzw. des FZÖ können dazu einen Beitrag leisten. Das eingereichte Vorhaben soll die Durchführung einer weiteren Ausschreibung der F&E-Infrastrukturförderung der FFG ermöglichen. Gefördert werden mittelgroße F&E-Infrastrukturen im Umfang von min. € 500.000 bis max. € 2,5 Mio. Förderung je Infrastrukturprojekt. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Der Rat empfiehlt, eine weitere Ausschreibung der F&E-Infrastrukturförderung der FFG in der Höhe von € 11,5 Mio. zu fördern. Der Rat empfiehlt zudem, bei der Auswahl von Förderprojekten insbesondere auf die Darstellung bzw. Validität kooperativer, langfristiger Nutzungskonzepte für die beantragten Infrastrukturen zu achten bzw. diese einzufordern. SP 2.1 Leuchtturmvorhaben zur Erreichung der EU-Missionen in Österreich In diesem Schwerpunkt sollen Mittel des FZÖ die Finanzierung von Leuchtturmvorhaben ermöglichen, die zur Erreichung der EU-Missionen (Cancer, Adaption to Climate Change, Climate-Neutral and Smart Cities, A Soil Deal for Europe und Restore our Ocean and Waters) in Österreich beitragen. Insgesamt sind in diesem Schwerpunkt Programmeinreichungen von vier Förderorganisationen erfolgt. Die Einreichungen des Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) und der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sprechen alle fünf EU-Missionen an, der Antrag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) fokussiert auf die Missionen Adaption to Climate Change, Restore our Ocean and Waters und Climate-Neutral and Smart Cities. Die drei genannten Anträge firmieren unter dem gemeinsamen Dachnamen „Implementing EU-Missions – Austria“ (IMPA), die vorgeschlagenen Programme sind unabhängig gestaltet. Mit dem Vorhaben „CANCER Mission Lab“ wird von der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) ein Folgeantrag eingereicht, der die Förderung und Begleitung von Forschungsinstitutionen in ihren Forschungsund Innovationsaktivitäten in diesem Forschungsfeld umfasst. 3 Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTEG), §3.
Seite 5 Der Rat sieht die vorgeschlagenen nationalen Vorhaben zur Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen, adressiert in den EU-Missionen, als wichtigen Beitrag. Mit den EU-Missionen verbundene Problemstellungen werden richtigerweise auch in anderen Vorhaben angesprochen. Eine vollumfängliche Förderung der beantragten Programme im Schwerpunkt Beteiligung an EUMissionen ist aufgrund der verfügbaren Mittel nicht möglich. Antrag „IMPA – Implementing EU Missions Austria“, FWF Der Rat empfiehlt, das Programm „IMPA – Implementing EU Missions Austria“ des FWF in der Höhe von € 4 Mio. zu fördern und damit die Initiierung und Umsetzung von kooperativen Forschungsvorhaben in transdisziplinären Teams durch das Instrument #ConnectingMinds-Programm (#CM) zu ermöglichen. Antrag „IMPA – Implementing EU Missions Austria“, FFG Der Rat empfiehlt, das Programm „IMPA – Implementing EU Missions Austria“ der FFG in der Höhe von € 2 Mio. zu fördern. Der Rat unterstützt mit seiner Empfehlung insbesondere Maßnahmen, die für die Ausund Weiterbildung von Data Stewards entwickelt und eingesetzt werden. Der im Vorhaben adressierte Ausbau von Forschungsdateninfrastrukturen insbesondere im Bereich der Mission Cancer kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nur eingeschränkt befürwortet werden. Antrag „IMPA: Research for EU Missions“, ÖAW Der Rat empfiehlt, den Antrag „IMPA: Research for EU Missions“ der ÖAW nicht zu fördern. Mit der Einbettung der Grundlagenforschung in das Konzept von IMPA ist zwar grundsätzlich eine wichtige Komponente zur Bewältigung der missionsorientierten Herausforderungen angesprochen, aufgrund der limitierten Mittel wird das Vorhaben jedoch nicht zur Förderung empfohlen. Antrag „CANCER Mission Lab“, LBG Der Rat empfiehlt, den Antrag „CANCER Mission Lab“ der LBG in diesem Jahr nicht zu fördern. Im bereits laufenden Programm „CANCER Mission Lab“, eingereicht und zur Förderung empfohlen im Vorjahr, wird das Vorhaben insgesamt über vier Jahre finanziert. Eine Erweiterung des Vorhabens wird aufgrund der limitierten Mittel nicht empfohlen. SP 2.2 Beteiligung an EU-Partnerschaften Im Schwerpunkt Europäische Partnerschaften werden Mittel zur Beteiligung österreichischer Wissenschafter:innen an den 2024–2027 geplanten Ausschreibungen für transnationale Forschungsprojekte der Europäischen Partnerschaften Future Food Systems, ERA4Health, Biodiversa+, Rare Diseases und Water4All, und damit vertiefte Integration in langfristige europäische Forschungsnetzwerke in Themengebieten, die den nationalen Prioritäten Österreichs entsprechen und zur Lösung gesellschaftlich bedeutsamer Fragestellungen beitragen, beantragt. Antrag „Ko-Finanzierung der österreichischen Beteiligungen an den Europäischen Partnerschaften Future Food Systems, ERA4Health, Biodiversa+, Rare Diseases und Water4All“, FWF Der Rat empfiehlt, zur Förderung einer langfristigen Orientierung an Europäischen Partnerschaften und zur Stärkung des österreichischen Wissenschaftsstandorts durch die Integration in europäische Initiativen den Programmantrag „Ko-Finanzierung der österreichischen Beteiligungen an den Europäischen Partnerschaften Future Food Systems, ERA4Health, Biodiversa+, Rare Diseases und Water4All“ in der Höhe von € 5,5 Mio. zu fördern. Die Abwicklung erfolgt über den FWF.
Seite 6 SP 2.3 Leuchtturminitiativen für den digitalen Wandel Antrag „Ko-Finanzierung im ‚DIGITAL Europe Programme‘ und europäischer Quantentechnologie“, FFG In diesem Schwerpunkt werden Mittel zur Ko-Finanzierung österreichischer Akteur:innen am DIGITAL Europe Programme beantragt. Der Ko-Finanzierungsanteil beträgt bis zu 50 %. DIGITAL Europe ist in eine komplexe und umfassende europäische Förderlandschaft eingebettet und ermöglicht sowohl europäische als auch nationale Programmsynergien. Konkret sollen mit den Fördermitteln Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten ko-finanziert und damit umgesetzt werden: Cloud, Data and Artifical Intelligence, Cybersecurity, Advanced Digital Skills und Accelerating the Best Use of Technologies. Der Rat empfiehlt, das Vorhaben „Ko-Finanzierung im DIGITAL Europe Programme“ – und damit die Möglichkeit der Beteiligung österreichischer Akteure – mit €12Mio. zu fördern. Die Abwicklung erfolgt über die FFG. FTI-Strategie 2030: Ziel 2 – Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren: Exzellente Grundlagenforschung fördern SP 3.1 Bildung von Exzellenzbereichen in der Grundlagenforschung Antrag „Spezialforschungsbereiche (SFB) und Forschungsgruppen (FG)“, FWF SFB und FG stellen zwei zentrale Initiativen zur Bildung von Exzellenzbereichen in der Grundlagenforschung dar. Zudem können SFB-Projekte und deren Ergebnisse einen Nukleus für Zentren der angewandten Forschung bilden (CD-Labore, COMET-Zentren). Beide Programme unterstützen gezielt Profilund Schwerpunktbildungen, die internationale Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Österreich und stärken damit das österreichische Innovationssystem. Beide Programme erhöhen die internationale Sichtbarkeit und fördern Strukturbildungsprozesse (Humankapital, Infrastruktur). Der Rat empfiehlt, diese wichtige Säule der wettbewerblichen Forschungsförderung in der Höhe von € 15 Mio. zu finanzieren. Antrag „FWF-Matching-Funds-Initiative“, FWF Die FWF-Matching-Funds-Initiative ermöglicht eine bund-/bundesländerübergreifende Förderabwicklung, die das Instrumentarium des FWF zu Begutachtung und Abwicklung nutzt. Mit diesem Förderinstrument eröffnet sich für die Bundesländer eine einfache und effiziente Möglichkeit, auf qualitätsgesicherter Basis der FWF-Verfahren, exzellente Forschung im regionalen Kontext zu unterstützen und eigene Schwerpunkte zu setzen. Der Rat empfiehlt, das Förderprogramm „Matching-Funds-Initiative“ in der Höhe von € 3 Mio. aus den Mitteln der Stiftung zu finanzieren. Antrag „Heritage Science Austria 2.0“, ÖAW Das Programm wurde erstmalig 2019/20 ausgeschrieben. Mit den Mitteln des FZÖ soll eine weitere Ausschreibung ermöglicht werden. Heritage Science Austria 2.0 fördert objektbezogene Forschung, an der mehrere Institutionen und wissenschaftliche Einrichtungen zu einer konkreten Fragestellung Lösungen finden. Es umfasst alle wissenschaftlichen Aspekte zur Erforschung des kulturellen Erbes und Naturerbes. Es beteiligen sich Museen, Galerien, Bibliotheken und Archive, aber auch Monumente und Ausgrabungsstätten aller historischen Epochen bewahren Objekte einzigartiger Natur
Seite 7 und/oder Geschichte, und nutzen für Studium, Interpretation und Bewahrung dieser Objekte ein multiund interdisziplinäres Methodeninventar, das mit Heritage Science ermöglicht wird. Der Rat empfiehlt, das Programm „Heritage Science 2.0“ der ÖAW in der Höhe von € 4 Mio. zu fördern. SP 3.2 Anwendungsorientierte Grundlagenforschung Antrag „Anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den Bereichen Life Sciences und Digitalisierung in ausgewählten Christian Doppler Labors (CDL)“, CDG Die Christian Doppler Gesellschaft (CDG) betreibt mit den Christian Doppler Laboren (CDL) ein sehr erfolgreiches Modell zur Überleitung von Forschungsergebnissen aus der Grundlagenforschung in den anwendungsorientierten Forschungssektor der Unternehmensforschung. Mit den CDL werden wirtschafts-, wissenschaftsund gesellschaftspolitische Ziele verfolgt und explizit das Ziel 2 der FTI-Strategie 2030 („Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren“) adressiert. Hervorzuheben ist weiter, dass ein CDL für Forscher:innen die Möglichkeit bietet, ihre Dissertationsvorhaben mit der nötigen Zeitsicherheit in einem universitären Anstellungsverhältnis abzuschließen. Zudem bietet ein CDL die Möglichkeit – (zumeist) für die Antragsteller:innen –, eine akademische Karrierestelle zu erlangen. Gleichfalls ist durch die Forschungsarbeit eine hohe Patentanmeldungsaktivität der beteiligten Unternehmen sichtbar. Die Nationalstiftung-FTE trägt seit 2022 mit den Mitteln des FZÖ in der Höhe von rund € 14 Mio. einen signifikanten Teil zum Gesamtbudget der CDG von rund €35Mio. (Forschungsbudget) bei. Mit diesem hohen Förderanteil ist eine inhärente Finanzierungsunsicherheit verbunden. Ein Ausfall der Förderung durch die Nationalstiftung-FTE hätte gravierende Folgen für bestehende Kooperationen und könnte darüber hinaus zukünftige Kooperationsvereinbarungen deutlich reduzieren. Aus Sicht des Rates ist es daher dringend, Planungssicherheit für die CDG herzustellen, um einen Reputationsverlust zu vermeiden und dieses Format erfolgreich weiterzuführen. Um die Finanzierung der CDG bzw. laufender und bereits in Planung befindlicher und neu zu gründender CDL für 2025 nicht zu gefährden, empfiehlt der Rat, den Antrag der CDG in der Höhe von €12 Mio. zu fördern. SP 3.3 Klinische Forschung Antrag „Einrichtung einer klinischen Forschungsgruppe“, LBG In diesem Schwerpunkt wurde für das Vorhaben „Einrichtung einer klinischen Forschungsgruppe“ (KFG) der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) erneut ein Antrag auf Förderung über Mittel des FZÖ gestellt. Damit soll die Einrichtung einer kritischen Anzahl an klinischen Forschungsgruppen, zusätzlich zu den Mitteln des BMBWF4, rascher ermöglicht werden. Das Programm zur Förderung der Klinischen Forschung schließt damit seit 2022 eine Förderlücke zur Verbindung von klinischer und wissenschaftlicher Forschung. Die Initiative zielt auf die Förderung junger Nachwuchswissenschafter:innen ab. Das Förderkonzept der KFG geht über die Einzelprojektförderung hinaus. Es widmet sich der krankheitsund/oder patient:innenorientierten klinischen Forschung mit Fokus auf akademischen Fragestellungen– also auf „Investigator Driven Clinical Studies“. Das Förderprogramm KFG nimmt damit eine bedeutsame Rolle in der Förderlandschaft der nicht-kommerziellen klinischen Forschung in Österreich ein. 4 LBG-Leistungsvereinbarung. URL: https://lbg.ac.at/wp-content/uploads/2022/07/220707_LBG-Leistungsvereinbarung-1.pdf
Seite 8 Der Rat empfiehlt, den Antrag der LBG zur Einrichtung einer weiteren klinischen Forschungsgruppe in der Höhe von € 8 Mio. zu fördern. FTI-Strategie 2030: Ziel 2 – Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren: Forschung und deren Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen SP 4.1 Initiativen für das Innovationsökosystem/Prototypen Antrag „aws Prototypenförderung (Proof of Concept)“, aws Mit der Initiative „aws Prototypenförderung (Proof of Concept)“ wird aus Sicht des Rates eine Fördermaßnahme vorgeschlagen, die dazu beitragen kann, die Phase der Überleitung von Forschungsergebnissen in eine wirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Nutzung zu unterstützen. Die Initiative kann das Potenzial für eine wirtschaftliche Umsetzung von akademischen Erfindungen an öffentlichen Forschungseinrichtungen in der frühen Phase stärken. Kooperationen mit Unternehmen können angestoßen und Technologien gemeinsam weiterentwickelt werden. Mit der Wahl der Zielgruppe – angesprochen werden öffentliche Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen) in Österreich – werden insbesondere akademische Ausgründungen unterstützt, wodurch eine maßgebliche Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit erwarten werden kann und damit der bestehende Nachholbedarf in Bezug auf die Start-up-Dichte verringert wird. Der Rat empfiehlt, das Programm „Prototypenförderung (Proof of Concept)“ der aws in der Höhe von € 4 Mio. zu fördern. SP 4.2 Risikokapital für Fonds zur Unterstützung der Spin-offs in der Frühphase Antrag „Spin-off-Initiative“, aws Die Risikokapitalintensität gemessen an investierten Summen inund ausländischer Fonds ist in Österreich unterdurchschnittlich und verbessert sich nur zaghaft.5 Mit der Spin-off-Initiative der aws werden neue (bspw. Prototypenförderung) und bestehende Förderprogramme und Maßnahmen ergänzt, indem ein für Investor:innen attraktives Ökosystem für akademische Spin-offs in Österreich ausgebaut werden soll. Die Initiative fördert eine verstärkte Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen, indem Gründungen akademischer Spin-offs und Spin-ins forciert und damit eine verbesserte Verbindung zwischen akademischer Forschung und der Wirtschaft und eine Stärkung des Innovationspotenzials in Österreich unterstützt werden. Der Rat empfiehlt, das Programm Spin-off Initiative der aws in der Höhe von € 8,5 Mio. zu fördern. SP 4.3 Unterstützung von Gründungen/Spin-off-Vorhaben Antrag „Transfer.Science 2 Spin-off (Transfer.S2S) “, CDG Die CDG setzt mit dem Programmantrag „Transfer.Science to Spin-off (Transfer.S2S)“ eine neue Initiative, die ebenfalls den Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagenforschung in kommerzielle Innovationen zu unterstützen versucht. Die CDG erschließt damit ihre Kompetenz, an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Forschung und unternehmerische Anwendung, besonders in der Gründungsphase erfolgreicher akademischer Spin-offs, einzubringen. Das vorliegende Konzept 5 FORWIT, FTI-Monitor: B.4 Gründungen. URL: https://fti-monitor.forwit.at/B/B.4.
Seite 9 umspannt den Bogen von der Idee zur innovativen Anwendung von Forschungsergebnissen bis zur Marktumsetzung und setzt damit in einer frühen Phase des Innovationsprozesses an. Das Programm wird dabei durch ein begleitendes Business Mentoring ergänzt. Der Rat empfiehlt, „Transfer.Science to Spin-off (Transfer.S2S)“ in der Höhe von € 3 Mio. zu fördern. SP 4.4 Industrielle Umsetzung/Verwertung von Quantentechnologien Anträge „Qu2M – Quantum to Market“, FFG/aws In diesem Schwerpunkt wurden komplementäre Programmanträge der FFG und der aws eingereicht. Mit „Quantum to Market (Qu2M)“ soll eine industrielle Umsetzung und wirtschaftliche Verwertung von Quantentechnologien in Österreich unterstützt werden. Durch gezielte Unterstützung von Pilotanlagen, kooperativen Projekten, F&E-Infrastrukturen und quantentechnologischen Produkten und Verfahren soll die Verbreitung und Kommerzialisierung von Quantentechnologien ermöglicht, umgesetzt und skaliert werden. Der Rat empfiehlt, die Programmanträge der FFG und der aws jeweils in der Höhe von € 4 Mio. zu fördern. SP 4.5 Unterstützung bahnbrechender Technologien Antrag „Expedition Zukunft – Expeditions-Guides“, FFG Das vorliegende Konzept der „Expeditions-Guides“ baut auf der Initiative „Expedition Zukunft“ auf. Im Rahmen des vorliegenden Vorhabens sollen die bisher pilotierten Ansätze zur aktiven Unterstützung von bahnbrechenden Innovationen im Rahmen der Säule „Explore“ weiterentwickelt und breiter ausgerollt werden. Seit Q1/2024 werden die ersten neun Innovator:innen und Teams, von Forschungseinrichtungen bis hin zu Start-ups, begleitet. Dafür werden ein eigens dafür geschultes FFG-Team und zentrale Ansprechpartner:innen eingesetzt. Die Weiterentwicklung von Instrumenten und Maßnahmen zur Unterstützung transformativer Forschung setzt aus Sicht des Rates auch eine transformative Förderkultur voraus, die dieses Vorhaben unterstützen kann. Der Rat empfiehlt, das Programms „Expedition Zukunft – Expeditions-Guides“ der FFG in der Höhe von € 2 Mio. zu fördern. SP 4.6 Stärkung des Netzwerkprojekts MINT-Regionen Antrag „MINT-Förderung – Zuschuss für MINT-Projekte in MINT-Regionen“, aws Mit dem Vorhaben „MINT-Förderung – Zuschuss für MINT-Projekte in MINT-Regionen“ sollen Kinder und Jugendliche für die MINT-Disziplinen begeistert werden. Dabei steht die Chancengleichheit im Fokus: Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen, Fähigkeiten und Startvoraussetzungen sollen mit gezielten und individuellen Maßnahmen für MINT motiviert werden. In zertifizierten MINT-Regionen können konkrete Projekte im schulischen oder außerschulischen Bereich, organisiert von Vereinen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Gemeinden, unterstützt werden. Insbesondere soll der Fokus, Mädchen und Frauen in MINT zu stärken und die Chancengleichheit in diesen Bereich zu fördern, bestehen. Grundsätzlich sind Anstrengungen, die der Förderung von MINT-Bildung dienen, notwendig und begrüßenswert. Es ist jedoch auch anzumerken, dass MINT-Initiativen bereits mit weiteren Instru-