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Was heißt Vertrauen im Datentreuhandkontext?

Seidemann, Till

Abstract

DaTNet-Paper 01

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Was heißt Vertrauen im Datentreuhandkontext? Till Seidemann Technische Universität Darmstadt DaTNet-Paper 01 DOI: 10.82115/phhw-hn43 Veröffentlichungsdatum: September 2025 Was heißt Vertrauen im Datentreuhandkontext? Vertrauen ist einer der Schlüsselbegriffe deutscher Digitalpolitik, und dies wohl auch zu Recht. Staatliche wie nichtstaatliche Organisationen, die mittels digitaler Technologien neue Formen des Datenteilens in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ermöglichen wollen, werden nur dann Erfolg haben, wenn die Bürger:innen und auch Unternehmen diesen neuen Wegen der Datenvermittlung vertrauen. Datentreuhändern kommt hier eine Schlüsselrolle zu. Sie sollen einen vertrauenswürdigen Datenaustausch über Organisationsund Sektorengrenzen hinweg ermöglichen und dabei einen fairen Interessensausgleich unter den beteiligten Akteur:innen schaffen. Dadurch sollen bisher unausgeschöpfte Innovationspotenziale, auch im Zusammenhang mit Big Data, für Individuen und Gesellschaft erschlossen werden. „Mit den neuen Mittlern“, so Petra Gehring, „sollen datenpolitische Vertrauensinstanzen entstehen – vielleicht sogar mit der Zeit eine ganze Vertrauenslandschaft.“ 1 Es ist darum wenig verwunderlich, dass die Frage, wie ein Datentreuhandmodell (DTM) Vertrauen in seine Dienste generieren kann , den Diskurs seit Anbeginn prägt und für den Erfolg solcher Modelle von konstitutiver Bedeutung ist. So kommt die BMBFBegleitforschung zum Thema DTM zu dem Ergebnis, dass einer der wichtigsten Treiber für deren Erfolg das „Vertrauen in die Sicherheit des DT und den Umgang mit den geteilten Daten“ 2 sein dürfte. Jedoch bleibe „oftmals unklar, worauf sich das fehlende Vertrauen der Datenteilenden bezieht bzw. welches Vertrauen ein DT bei den Datenteilenden herstellen oder absichern soll.“ 3 Diese Unklarheit gibt Anlass, den Vertrauensbegriff und die mit ihm verbundenen Implikationen für die organisatorische, rechtliche und technische Ausgestaltung von DTM genauer in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, den vielfältigen Datentreuhandprojekten 1 Petra Gehring. 2024. Datentreuhänder – Dauern Wunder etwas länger? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.03.2024. 2 Stephan Kreutzer et al. 2024. Wissenschaftliche Begleitung und Vernetzung der Projekte zur Entwicklung und praktischen Erprobung von Datentreuhandmodellen in den Bereichen Forschung und Wirtschaft. Bericht zu Arbeitspaket 1.2: Anforderungen und Umsetzungshemmnisse für Datentreuhandmodelle. Technopolis Group, S. 1. https://www.technopolis-group.com/wpcontent/uploads/2024/04/BMBF-Datentreuhandmodelle-Begleitforschung-Umsetzungshemmnisse1.pdf [6.5.2025]. 3 Ebd., S. 18. Möglichkeiten zu geben, in Sachen Vertrauen Prioritäten zu setzen und die eigene Umsetzungspraxis auf neue Weise zu reflektieren und damit zu optimieren. I. Vertrauen – eine Begriffsanalyse Vertrauen wird meist, gerade wenn es um Kund:innen oder Nutzende geht, als ein psychologisches Phänomen angesehen. Es beruht dann auf der individuellen Überzeugung, dass eine andere Person einem hilfreich sein oder zumindest nicht schaden werde, man das eigene Wohlergehen also trotz unvollständiger Einsicht in den situativen Gesamtzusammenhang vom Handeln dieser Person abhängig machen könne. Auf Grund der nur unvollständigen Einsicht in die Gesamtsituation birgt Vertrauen freilich immer auch Risiken – es kann enttäuscht werden. Entscheidend ist jedoch, dass derjenige, der wirklich vertraut, gerade keine Enttäuschung erwartet und sich so verhält, als ob es kein Risiko gäbe. Dadurch ermöglicht Vertrauen Kooperation trotz Nichtwissens und erweitert die eigenen Handlungsmöglichkeiten. In der Soziologie wird insbesondere die gesellschaftliche Funktion von Vertrauen hervorgehoben. Aufgrund der Ausdifferenzierung einer Gesellschaft und dem dadurch zunehmenden Nichtwissen über andere Akteur:innen wird situationsbasiertes Vertrauen zur Voraussetzung für das Funktionieren objektivierter Sozialbeziehungen. Der Soziologe Georg Simmel hat Vertrauen als „Hypothese künftigen Verhaltens“ beschrieben, „die sicher genug ist, um praktisches Handeln darauf zu gründen.“ 4 Als Hypothese sei Vertrauen ein „mittlerer Zustand zwischen Wissen und Nichtwissen.“ 5 Damit entdeckt Simmel die über die rein zwischenmenschliche Beziehung hinausgehende sozialkonstitutive Funktion von Vertrauen für moderne Gesellschaften. Niklas Luhmann, Soziologe und Jurist, beschreibt Vertrauen als einen Mechanismus zur Reduktion sozialer Komplexität. Aus der Komplexität der Sozialordnung ergebe sich „ein gesteigerter Koordinationsbedarf und damit ein Bedarf für Festlegung der Zukunft, also ein Bedarf für Vertrauen, das nun immer weniger durch Vertrautheit gestützt sein kann.“ 6 Vertrauen und Vertrautheit stehen somit in einem komplementären Wechselverhältnis. Vollständige Vertrautheit, d.h. vollständiges Wissen über eine Situation oder einen Vorgang, benötigt kein Vertrauen. Fehlt jedoch jede Art der Vertrautheit, wird Vertrauen unmöglich, denn es bedarf eines gewissen Grades an Vertrautheit als Grundlage für den Vertrauensvorschuss und das dran geknüpfte praktische Handeln. 4 Georg Simmel. 1992. Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Gesamtausgabe, Bd. 11. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 393. 5 Ebd. 6 Niklas Luhmann. 2000. Vertrauen. Ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität. Stuttgart: UTB, S. 24. Hieraus lassen sich erste Schlüsse für den Datentreuhandkontext ziehen: Die organisatorische, rechtliche und technische Ausgestaltung von Datentreuhandmodellen, weist notwendig ein derart hohes Komplexitätsniveau auf, sodass von Datengebenden und - nutzenden nicht erwartet werden kann, die Inanspruchnahme treuhänderischer Leistungen auf vollständiges Wissen zu stützen. Vielmehr müssen sie dem Datentreuhänder vertrauen können. II. Wie können DTM Vertrauen schaffen? Eine zentrale Funktion von DTM besteht darin, Vertrauen gegenüber dem eigenen Datenökosystem sowie zwischen Datengebenden und -nutzenden herzustellen, um so eine durch den Datentreuhänder vermittelte Transaktionsbeziehung zu ermöglichen. Vertrauensgründe, die in der Forschungsliteratur ebenso aber auch von bestehenden Datentreuhandprojekten regelmäßig genannt werden, sind Neutralität, Transparenz, Kontrolle und Kompetenz. 7 8 7 Vgl. Maximilian Lindner/Sebastian Straub. 2020. Datentreuhänderschaft. Status Quo und Entwicklungsperspektiven. VDI / VDE Innovation + Technik GmbH, S. 14ff. https://vdivdeit.de/sites/default/files/document/datentreuhaenderschaft.pdf [6.5.2025]. 8 Die Zitate stammen aus Interviews mit Datentreuhandprojekten, die von dem Projekt ReFo_DaT – Rechtsformen für Datentreuhänder geführt wurden. https://zevedi.de/themen/refo-dat/ [21.5.2025]. A. Neutralität Der Begriff Neutralität meint im Allgemeinen eine Haltung der Unparteilichkeit und Objektivität. So betont das Staatsrecht in mehrfacher Hinsicht die staatliche Verpflichtung zur Unparteilichkeit bei Konflikten nichtstaatlicher Rechtssubjekte, wobei dies staatliche Institutionen wie auch das Agieren von Beamten betrifft. 9 Darüber hinaus spielt der Begriff im Wissenschaftssystem, insbesondere in der wissenschaftstheoretischen Grundlagenreflexion der Soziologie, eine bedeutende Rolle. Max Weber hat die grundsätzliche Forderung der Wertneutralität an die Wissenschaften gerichtet, um diese gegenüber Versuchen politischer Einflussnahme zu schützen. 10 Die Aufgabe der Wissenschaft besteht nach Weber allein darin, Tatsachen unabhängig von Werturteilen, also wertneutral, zu beschreiben. Auch wenn der Grundsatz der Wertneutralität wiederholt in Frage gestellt wurde – etwa mit dem Hinweis, dass Wissenschaften samt ihrer Methoden nicht frei von Werturteilen seien, allein weil sie in einem von Werturteilen durchdrungenen kulturellen Kontext entstehen –, wird der Wissenschaft im öffentlichen Bewusstsein ein gegenüber anderen Akteuren vergleichsweise hohes Maß an Neutralität zugeschrieben. 11 9 https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Neutralit%C3%A4t [21.05.2025]. 10 Max Weber. 1988. Die „Objektivität“ sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis. In: Johannes Winkelmann (Hrsg.). Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen: Mohr Siebeck, S. 146–214. 11 Das Zitat stammt aus einem Interview mit einem Datentreuhandprojekt, das von dem Projekt ReFo_DaT – Rechtsformen für Datentreuhänder geführt wurden. https://zevedi.de/themen/refo-dat/ [21.5.2025]. Der Begriff der Neutralität ist innerhalb des Datentreuhanddiskurs von besonderer Bedeutung. So spricht der Data Governance Act (DGA), ein im Juni 2022 in Kraft getretener EU-Rechtsakt, explizit von „neutrale[n] Vermittler[n] im Wirtschaftszweig der personenbezogenen Daten“. 12 Nimmt man den DGA als Leitlinie, folgt daraus, dass DTM als neutrale Instanzen zu verstehen sind, die weisungsfrei agieren und zwischen mindestens zwei Parteien eine Vermittlungsleistung im Interesse beider Parteien (oder Partner:innen), d.h. unparteiisch erbringen. Eben diese Unparteilichkeit soll Vertrauen stiften. Die Frage, ob ein Datentreuhandmodell ein Datenvermittlungsdienst im Sinne des DGA ist und dadurch eine entsprechende Zertifizierung erhalten kann, ist für die Generierung von Vertrauen also durchaus relevant. Darüber hinaus schlagen Buchheim, Augsberg und Gehring eine kontextbezogene Konkretisierung der Neutralitätsmetapher vor. 13 Neutralität als Äquidistanz bedeutet, dass sich der Treuhänder keinesfalls mit einer der Parteien und deren Interessen gemein machen darf. Dies kann durch unterschiedliche organisatorische Ausgestaltungsformen sichergestellt werden (z.B. Rechtsform, Mitgliederstruktur, Governance-Regelungen, institutionalisierte Mechanismen zur Streitbeilegung). Datenbezogene Neutralität meint das fehlende Eigeninteresse des Treuhänders an den vermittelten Daten und den durch ihn verknüpften und bereitgestellten Datenbeständen. Neben organisatorischen Maßnahmen lässt sich dies insbesondere durch die Wahl spezifischer technischer Arrangements gewährleisten (z.B. dezentrale Datenhaltung, Open-Source, Orientierung an etablierten technischen Referenzrahmen und Standards). Manche DTM gehen so weit, eine langfristige Speicherung oder gar Archivierung von Daten überhaupt zu vermeiden (sog. „transaktionsbasierte Datentreuhand“). Stattdessen darf der nutzungsrelevante Datensatz in diesem Fall lediglich für jede vorzunehmende Vermittlung und d.h. kurzzeitig gebildet werden. Darüber hinaus kann die „Blindheit“ des Treuhänders gegenüber den geteilten Daten vertraglich und technisch abgesichert werden (z.B. durch Datenkapselung), sodass während der Datenverarbeitung keinerlei Einsicht in die Primärdaten möglich ist. Datennutzungsbezogene Neutralität meint eine funktionale Ausdifferenzierung in der Art, dass die eigentliche treuhänderische Leistung von anderen, auf dem DTM aufbauenden Dienstleistungen abgespalten wird. Neutralität durch Forcierung von Pluralität bedeutet schließlich, dass der Treuhänder eine Pluralisierung der Marktsituation fördert, indem er allen Akteur:innen unter gleichen Voraussetzungen einen niedrigschwelligen Zugang zu seinen Diensten ermöglicht. Dadurch kann die Gefahr von Monopolbildungen, wie sie im Bereich der großen Plattform-Ökonomien anzutreffen sind, verhindert werden. 12 Europäische Kommission. 2020. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Eine europäische Datenstrategie, S. 12. https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0066 [22.01.2025]. 13 Johannes Buchheim/Steffen Augsberg/Petra Gehring. 2022. Transaktionsbasierte Datentreuhand. Nutzungsszenarien, Kennzeichen und spezifische Leistungen eines neuen Modells gemeinsamer Datennutzung. In: Juristen Zeitung, 77. Jhg. Tübingen: Mohr Siebeck, S. 1139–1147. B. Transparenz Alltagssprachlich wird unter Transparenz meist Durchschaubarkeit und Nachvollziehbarkeit verstanden, sodass Forderungen nach Transparenz im Allgemeinen als Forderungen nach Offenlegungen aufgefasst werden können. Im Zusammenhang mit neuartigen digitalen Technologien und Diensten meint Transparenz zudem Verständlichkeit und Erklärbarkeit (z. B. der angewandten Anonymisierungund Pseudonymisierungsverfahren oder der Funktionsweise von Algorithmen). Wie Lindner und Staub herausstellen, sind beide Bedeutungen für DTM relevant: „Einerseits soll der Datentreuhänder Transparenz und Nachvollziehbarkeit über die Nutzung der bereitgestellten Datenbestände sicherstellen, während an anderer Stelle verstärkt auf das Erfordernis der transparenten Darstellung der Aktivitäten des Datentreuhänders und dessen Umgang mit den Daten bzw. dessen genaue Rolle im Ökosystem aufgeführt wird.“ 14 Auch hinsichtlich der Forderung nach Transparenz als Vertrauensgrund ist der DGA von Bedeutung, da die Vertrauensfunktion der darin beschriebenen Datenvermittlungsdienste unmittelbar an eine transparente Datennutzung geknüpft wird. In den Erwägungsgründen zum DGA heißt es: „Insbesondere kann durch mehr Transparenz hinsichtlich des Zwecks der Datennutzung und der Bedingungen, unter denen Unternehmen Daten speichern, zur Verbesserung des Vertrauens bei [ge]tragen werden.“ 15 Das bedeutet, dass Transparenz nicht nur hinsichtlich der Datenverarbeitung und der Datennutzung, sondern ebenfalls hinsichtlich der Generierung von Daten gefordert werden kann. Der Datentreuhänder hat Auskunft über die Datenprovenienz ebenso wie über mögliche Abflüsse von Datenspuren („Tracking“) zu geben. Außerdem prüft er die an der Transaktion teilnehmenden Akteur:innen, die entweder Daten bereitstellen oder weiterverarbeiten, auf Seriosität. Hierfür können z.B. einsehbare Bewertungssysteme bereitgestellt werden, die Transparenz schaffen. C. Kompetenz Die Förderung von Kompetenz auf Seiten der Datengebenden und -nutzenden ist eine weitere zentrale Funktion von DTM – und auch die Zuschreibung von Kompetenz gegenüber dem DTM kann den Absicherungsbedarf von Kund:innen oder Nutzenden verringern: Man verlässt sich dann pauschal auf ein Team, auf ein komplexes technologisches Arrangement etc., weil es kompetent ist. So kann die Vertrautheit mit den organisatorischen, rechtlichen und technischen Grundlagen der treuhänderischen Leistungen gesteigert und dadurch wiederum Vertrauen generiert werden. Zugleich fördert eine niederschwellige Bereitstellung von Kompetenz und Expertise den Abbau von Informationsasymmetrien und hilft 14 Lindner/Straub. 2020. S. 14. 15 Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (DatenGovernance-Rechtsakt). opportunistisches Verhalten zu verhindern. Wichtig ist dabei wiederum die bereits angesprochene transparente und nachvollziehbare Darstellung der relevanten Inhalte. Konkret kann dies bedeuten, dass DTM neben der reinen Datenvermittlung ein Angebot verschiedener Zusatzdienste bereitstellen und so die Datengebendenund nutzenden beim Kompetenzaufbau unterstützen und zeitlich sowie finanziell entlasten. Solche Zusatzleistungen sind z.B. rechtliche Beratung, Unterstützung bei der Daten-Compliance sowie Hilfe bei der Datenauswertung. Die BMBF-Begleitforschung kommt zu dem Ergebnis, dass solche „zusätzliche[n] Dienstleistungen die Akzeptanz des DT bei Nutzenden steigern würden.“ 16 D. Kontrolle Ein wichtiger Vertrauensgrund für Datennutzendeund gebende besteht schließlich in der Kontrollfunktion des DTM. Sie besteht in der Unterbindung von Fehlerverhalten und der Sicherstellung der Vertrauenswürdigkeit der beteiligten Aktuer:innen. Hierfür kann sich der Treuhänder einer Reihe von Kontrollmaßnahmen bedienen, die Christian Person differenziert beschrieben hat. Dazu gehören zunächst die aktive Auswahl, Akquise und Pflege des eigenen Kundenstamms in Hinblick auf Seriosität und Tauglichkeit. Zudem muss der Treuhänder die Einhaltung von Zertifizierungserfordernissen kontrollieren und ein Beschwerdemanagement sowie institutionalisierte Streitbeilegungsmechanismen implementieren. Unzuverlässige Akteure müssen identifiziert und gegebenenfalls im Sinne eines blaming and shaming markiert und in zugespitzten Fällen von der Nutzung des Intermediärs ausgeschlossen werden können. Dies kann beim Registrierungsprozess oder im laufenden Betrieb erfolgen. Um nachvertragliches Fehlverhalten zu unterbinden, können DTM neben vertraglichen Regelungen auch technische Sicherungsmaßnahmen durchsetzen, z.B. die Kontrolle der Datennutzung durch API (Application Programming Interface) oder die Protokollierung von Datenzugriffen und -verarbeitungen sowie Compliance-sichernde Prüfpflichten. Ebenfalls hat der Treuhänder die wechselseitigen Spezifikationen für die Teilnahme an einer Datentransaktion zu überprüfen, etwa die Bedingungen der Datenbereitstellung und - nutzung sowie die Anforderungen an das Datenprodukt. Indem der Datentreuhänder die Richtigkeit dieser Übereinstimmungserklärungen kontrolliert, übernimmt er Verantwortung für eine erfolgreiche Transaktion und damit für den Interessensausgleich der beteiligten Akteur:innen. 17 „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“: dieser Spruch verdeutlicht, dass Kontrolle eigentlich kein Vertrauensgrund ist, sondern eine Alternative zu Vertrauen. Die beschriebene 16 Kreutzer et al. 2024. S. 47. 17 Christian Person. 2005. Gaia-X als informationsund dateninfrastruktureller Rahmen für Datentreuhänder – ein Beitrag zur Überwindung genereller Hürden des Datenteilens? In: Johannes Buchheim/Florian Möslein/Sebastian Omlor (Hrsg.). Datentreuhand und Recht. München: C.H. Beck 2025. Kontrollfunktion dient insofern nur indirekt zur Generierung einer positiven Einstellung gegenüber dem Datenökosystem des DTM wie zwischen Datengebendemund nutzendem. III. Vertrauen in Spannungsfeldern Es gilt zu betonen, dass die verschiedenen Vertrauensfunktionen von DTM und die komplexen organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen, die sich aus diesen Funktionen ergeben, immer auch in Spannungsfeldern stehen. Diese Spannungsfelder gilt es zu beschreiben und zu analysieren, um die darin verborgenen Zielkonflikte zu erkennen und schließlich in Sachen Vertrauen wohlüberlegte Priorisierungen vornehmen zu können. In der folgenden Grafik sind einige solcher Spannungsfelder aufgeführt: So zeigt sich etwa, dass die Neutralitätsmetapher in bestimmten Kontexten an ihre Grenzen stößt, denn indem DTM den Kompetenzaufbau auf Seiten der Datengebenden und -nutzenden fördern, um so durch den Treuhänder vermittelte Transaktionsbeziehungen zu ermöglichen, verhalten sie sich in wirtschaftspolitischer Hinsicht nicht neutral. Vor dem Hintergrund des DGA und den darin formulierten Forderungen an Datenvermittlungsdienste ist dieses Spannungsfeld von großer Relevanz, denn der DGA setzt solchen Dienstleistungen, die über die reine Datenvermittlung und -aufbereitung hinausgehen, klare Grenzen. Die Bereitstellung