Zur Theorie der Devisenbewirtschaftung
Abstract
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Full text
Kerschagl, Richard Article Zur Theorie der Devisenbewirtschaftung Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Kerschagl, Richard (1959) : Zur Theorie der Devisenbewirtschaftung, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 79, Iss. 3, pp. 29-41, https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290924 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
285] 29 Zur Theorie der Devisenbewirtschaftung Von Richard Kerschagl -Wien I. Wenn wir uns mit den allgemeinen Ausgangspunkten einer Devisenbewirtschaftung befassen, können wir als solchen allgemeinen Ausgangspunkt ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Devisen feststellen1. Dieses Ungleichgewicht ist durchaus nicht verschieden von anderen Preisungleichgewichten in der Wirtschaft. Wie bei jedem anderen Ungleichgewicht wäre ein normaler Ausgleich dieses Ungleichgewichtes durchaus möglich und würde technisch keine Schwierigkeiten bieten. Für einen solchen Ausgleich kommt in erster Linie die Bildung natürlicher Preise für die Devisen in Betracht, wobei durch Preissteigerungen, also durch steigende Kurse der ausländischen Devisen das Gleichgewicht wieder hergestellt wird. Durch diese Preissteigerung wird eine Ausschaltung von Grenzkäuferschichten und dadurch eine Verringerung der Nachfrage bewirkt. Die zweite Lösung ist nicht mehr rein marktpolitischer Natur. Sobald durch verstärkte Ausfuhr und verminderte Einfuhr eine Erhöhung des Einstromes von Devisen und eine Verminderung des Ausstromes derselben erfolgt, würde ebenfalls durch Verminderung der Nachfrage und Verstärkung des Angebotes sich ein solcher Ausgleich ergeben. Allerdings besteht insofern ein Gegensatz zur erstgenannten Lösung, als es sich hier speziell bei der Verstärkung der Ausfuhr um einen Faktor handelt, dessen Einsatz keineswegs im Belieben des betreffenden Staates steht, sondern von einer Reihe von Inponderabilien abhängig erscheint, die nicht einmal alle ausschließlich ökonomischer Natur sein müssen. 1 Vergleiche hierzu sowie zum Folgenden besonders: Kerschagl, Richard, Devisenbewirtschaftung — Ein Abriß ihrer ökonomischen Probleme. Berlin 1932. — Derselbe, Grundfragen und Erfahrungstatsachen der Devisenbewirtschaftung. Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 94. Band, Drittes Heft, Tübingen 1933. — Prutscher, Pius Michael, Devisenbewirtschaftung und Organisation der Wirtschaft. Berlin-Wien-Zürich 1939. — Rittershausen, Heinrich, Internationale Handelsund Devisenpolitik, Frankfurt a. M., ohne Jahreszahl. — Luckas, Hans, Theorie der Devisenzwangswirtschaft, Jena 1940. — Ei n z i g, Paul, Exchange Control, London 1934. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
30 Richard Kerschagl [286 An Stelle dieser beiden natürlichen Lösungen wählte die Devisenbewirtschaftung den gleichen verfehlten Weg wie etwa im Jahre 1871 die „Communards" während der Belagerung von Paris. Als das Stadtparlament von Paris Klage darüber führte, daß nunmehr ein Huhn 20 frs koste, und daß sich daher die ärmeren und mittleren Schichten keines mehr leisten könnten, schlugen die beiden Gruppen der Stadtverwaltung zwei Alternativlösungen vor: entweder den Preis eines Huhnes gesetzlich von 20 frs auf 2 frs herabzusetzen und Dawiderhandelnde mit dem Tode zu bestrafen, oder aber jedem aus öffentlichen Mitteln zweimal in der Woche 20 frs zu geben, damit er sich ein Huhn kaufen könne. Beide Maßnahmen trugen bekanntlich weder zur Vermehrung der disponiblen Zahlen der Hühner bei, noch vermochten sie das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen. Beide Wege führen ökonomisch gesehen unverweigerlich nicht zu einer Verbesserung, sondern einer Verschlechterung der tatsächlichen Situation. Beide Maßnahmen — dies gilt auch für die Devisenbewirtschaftung — ziehen einen Schleier über die wahren ökonomischen Tatbestände und tragen nicht zur Behebung der Mängel, sondern zu einer Verhüllung derselben bei2. Es gelten bei der Einführung jeder Devisenbewirtschaftung vier grundlegende Tatsachen: Erstens: Echte Kurse machen die Devisenbewirtschaftung überflüssig3. Zweitens: Voraussetzung hierbei ist allerdings, daß nicht inflationiert und damit immer wieder ein neues Ungleichgewicht geschaffen wird. Drittens: Echte Kurse müssen letzten Endes gerade bei Papierwährungen um die Kaufkraftparitäten pendeln. Durch das Ingangsetzen der Preis-LohnSpirale werden sie daher immer wieder aufs Neue erschüttert, ebenso wie durch inflatorischen Notendruck zur Deckung des Budget-Defizits. Viertens: Es ist daher ein Irrglaube, wenngleich ein weit verbreiteter Irrglaube, anzunehmen, daß die Devisenbewirtschaftung es ermögliche, womöglich noch ergänzt durch Preistaxen im Inland, die dem Preisund Kostengesetz nicht entsprechen, bei stabilem Außenkurs ungestraft inflationieren zu können. 2 Vergleiche hierzu: Kerschagl, Richard, Das Geld von heute. Wien 1949. Kapitel 11 und 14, S. 60 ff., S. 91 ff. 8 Kerschagl, Richard, a. o. Kapitel 7, S. 36 ff. — Obst-Hintner, Geld-, Bankund Börsewesen. Stuttgart 1951. 33. Auflage, S. 16 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
287] Zur Theorie der Devisenbewirtschaftung 31 II. Wenden wir uns nunmehr der Technik der Devisenbewirtschaftung zu4. Sie geht darauf aus, einen künstlichen Kurs oder gar mehrere differenzierte Kurse zu proklamieren, die natürlich ebenso unechte Kurse sind. Um diese Kurse aufrecht zu halten, erfolgt die Anforderung und Zuteilung von Devisen zu diesen unechten Kursen. Hierbei steht einer Ablieferungspflicht der Devisenbesitzer zwar ein Anforderungsrecht der Devisenkäufer, aber kein Recht auf Zuteilung von Devisen gegenüber5. Es soll noch später darauf hingewiesen werden, daß diese Situation, bei welcher die abgelieferte Menge der angeforderten Menge natürlich keineswegs entspricht, eben noch durch die unechten Kurse verschärft wird, weil sie für den Devisenverkäufer eine Benachteiligung, für den Devisenkäufer ein Geschenk bedeutet. Eine weitere technische Maßnahme besteht in der Verringerung der Devisenzuteilung und der Devisenbewirtschaftung im engeren Sinn überhaupt durch Herausnahme sogenannter selbstausgleichender Geschäfte16. Solche selbstausgleichende Geschäfte sind vor allem die Kompensationsgeschäfte, und zwar sowohl solche bilateraler als auch multilateraler Natur, als auch die verschiedenen Arten von Clearings. Über beide soll noch später gesprochen werden; hier sei nur festgestellt, daß beide Arten von Geschäften von dem Gedanken einer Art natürlichen Ausgleichs getragen sind und dazu dienen sollen, 1. die Notwendigkeit von Devisenzuteilungen und Devisenanforderungen rein quantenmäßig zu vermindern, 2. eine Art von Selbstausgleich zwischen Devisennachfrage und Devisenangebot wenigstens auf einzelnen Sektoren zu schaffen, 3. in ganz unhaltbaren Fällen, insbesondere auf dem Weg über die Preiserstellung bei Kompensationsgeschäften, eine wenigstens indirekte Lockerung eines vollkommen illusorisch gewordenen Zwangskurses vorzunehmen. Diese technischen Maßnahmen überwiegend monetären Charakters finden sehr häufig eine Ergänzung, ja manchmal sogar einen Ersatz in bestimmten handelspolitischen und kreditpolitischen Maßnahmen7. Hierbei kommen in erster 4 Vergleiche hierzu: Kerschagl, Richard, Das Geld von heute. Wien 1949. Kapitel 6 und 7, S. 31 ff., S. 36 ff. 6 Engel, Fritz, Die devisenrechtliche Anbletungspflicht als Mittel der Devisenerfassung. Hildburghausen 1937, Dissertation. 6 Schadeberg, Ernst, Die private Verrechnung im Rahmen der Devisenbewirtschaftung. Emsdetten 1938, Dissertation. 7 Vergleiche hierzu: G o e t z , Friedrich, Devisenbewirtschaftung und ExportOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
32 Richard Kerschagl [288 Linie in Betracht: handelspolitische Kompensationsund Kontingentverträge verschiedener Art, welche Devisenzahlungen vermeiden und ein Gleichgewicht der Abrechnungsposten herbeiführen sollen. Von besonderer Bedeutung ist eine zweite Maßnahme, nämlich die Errichtung einer sogenannten Genehmigungsbarriere durch ein System von Einfuhrerlaubnissen und -verboten neben der eigentlichen devisenpolitischen Barriere, die in der mangelnden Zuteilung gelegen ist. Hierher gehört drittens die Unterbindung oder Einschränkung des sogenannten direkten oder indirekten Kapitaltransfers, mag sie nun legalen Zwecken oder einfach der Kapitalflucht dienen. Schließlich wäre noch eine Reihe von Maßnahmen zu erwähnen, die man als die Sterilisierung der potentiellen Nachfrage8 nach Devisen bezeichnen kann. Bekanntlich setzt eine wirksame Nachfrage nach Devisen voraus, daß die Betreffenden über einen ausreichenden Betrag in Inlandswährung verfügen, um dieselben bezahlen zu können. Ist dies nicht der Fall, so gleicht der Betreffende dem bekannten Beispiel von Schumpeter, wo nicht diejenigen den Preis einer Ware bestimmen, welche sich die Nase am Schaufenster plattdrücken, sondern diejenigen, welche die Geldbörse ziehen, in den Laden eintreten und dort tatsächlich einkaufen können. Dieser Sterilisierung der potentiellen und noch mehr der virtuellen Nachfrage dienst zum Beispiel die Stillegung von Einkommensteilen durch das sogenannte „eiserne Sparen", die Schaffung von Kontensperren aller Art und die Verwendungsbeschränkung von Konten. Es erübrigt sich vielleicht, noch zu sagen, daß jede Inflation die Devisenbewirtschaftung zu immer schärferen Maßnahmen zu veranlassen pflegt, weil durch sie das Gewicht angebotsmäßig ungedeckter Nachfrage sich auch auf den Devisenmärkten immer stärker zur Geltung bringt. III. Wenden wir uns nunmehr den einzelnen Auswirkungen dieser Technik der Devisenbewirtschaftung zu9. Bei echten Kursen, bzw. beim Übergang zu solchen, ergibt sich meist eine Art automatischer Ausgleich, bei unechten Kursen entfernt man sich von einer automatischen Regelung immer weiter. Ein endgültiger und wirklich echter Kurs muß allerdings immer wieder aufs neue erkämpft und regelmäßig den tatsächlichen Kaufkraftparitäten angepaßt werförderung durch Zusatzausfuhr. Gelnhausen 1936 (Dissertation). — Bartels, Wilhelm, Über Form, Wirkungen und Möglichkeiten der Devisenzwangswirtschaft. Bottrop i. W. (Dissertation). — Veit, Otto, Die veränderte Währungspolitik und ihre Folgen. Frankfurt 1957. 8 Vergleiche hierzu: Anmerkung 7. 9 Kerschagl, Richard, Das österreichische Devisenrecht. Wien 1952. S. 8 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
289] Zur Theorie der Devisenbewirtschaftung 33 den. Sehr oft wird daher bei einem stark dynamischen Charakter der Wirtschaft kein rigider, sondern ein flexibler Kurs zumindest für eine gewisse Übergangszeit erforderlich sein. Es ist daher eine Abstimmung von Währungsund Wirtschaftspolitik aufeinander absolut notwendig, wobei es sogar bei flexiblen Kursen notwendig erscheint, das Primat der Währungspolitik bedingungslos anzuerkennen, wenn man nicht ein heilloses Durcheinander anrichten will. Was nun die Technik und die Anwendung der Kurse anbetrifft, so ist es notwendig, sich über die unvermeidlichen Konsequenzen einzelner Maßnahmen vollkommen im klaren zu sein. Jeder unechte, das heißt zu niedrige Einheitskurs führt seinerseits zu Exportbeschränkungen und Importankurbelungen, also genau zum gegenteiligen Effekt, der angestrebt werden sollte, um wieder zu einem natürlichen Gleichgewichtszustand zu gelangen. Da die Ablieferungspflicht zu unechten Kursen praktisch eine Benachteiligung, ja Beraubung der Exporteure und eine Zuteilung von Devisen zu unechten Kursen eine Prämiierung des Importeurs bedeutet, steigert man damit auf der einen Seite künstlich die Abneigung gegen ehrliche Ablieferung, während auf der anderen Seite die Geschenkideologie den Wunsch nach der Erlangung halb geschenkter, weil zu billiger Devisen immer stärker werden läßt10. Diesem Umstand betrachtet man vielfach durch differenzierte Kurse zu begegnen. Solche differenzierte Kurse werden sowohl auf der Ablieferungsseite als auch auf der Zuteilungsseite der Devisen angewendet. Ihre Höhe wird sich im wesentlichen bei Importen nach der Lebenswichtigkeit des Importes und bei Exporten nach der Schwierigkeit des Exportes richten. Die Differenzierung bedeutet daher praktisch eine Art variierender Finanzzölle bei der Einfuhr und eine Art variierender Exportprämien bei der Ausfuhr. Ein ähnlicher Effekt kann erzielt werden durch Selbstbelassung des Exporterlöses zur mehr oder minder freien Verwendung desselben, sei es zum Eigenbedarf, sei es zum Verkauf. Hierbei kann es sich entweder um völlig freien Verkauf oder um beschränkte Verkaufsmöglichkeiten handeln. In beiden Fällen wird jedoch die Bildung ziemlich freier Kurse möglich sein. An sich ist die Verquickung handelspolitischer und devisenpolitischer Maßnahmen unerwünscht und kompliziert, ganz abgesehen von ihrer Unübersichtlichkeit11. Das gleiche gilt noch in erhöhtem Ausmaß für differenzierte Kurse. 10 Vergleiche hierzu auch: Stucken, Rudolf, Geld und Kredit. 2. Auflage. Tübingen 1957. S. 148 ff. 11 A m o n n , Alfred, Wirtschaftspolitik auf Irrwegen. Frankfurt a. M. 1958, S. 48 ff. Schmollen Jahrbuch 79, 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
34 Richard Kerschagl [290 Schließlich aber besteht durchaus die Möglichkeit, auf diesem Weg die Annäherung an echte Kurse zu ermöglichen. Eine besondere Bedeutung kommt der Art der Durchführung der sogenannten Ablieferungspflicht zu. Wir kennen die verschiedensten Systeme, beginnend bei der bloßen Ablieferungspflicht für Devisen, Valuten und bestimmte Wertpapiere sowie Gold, bis zur Erstreckung derselben nicht nur auf alle Edelmetalle, sondern sogar auf die verschiedensten Arten von Auslandsbesitz überhaupt. Je umfangreicher allerdings eine solche Ablieferungspflicht ausgebaut wird, desto schwieriger wird ihre praktische Durchführung. Sie ist bereits bei Wertpapierbesitz nicht leicht, bei Schmuck-, Gemäldeoder Realitätenbesitz im Ausland nicht ohne weiteres möglich, wenn nicht ein Heer von bezahlten und prämiierten Denunzianten geschaffen werden soll12. Hier besteht auch eine besonders enge Verknüpfung mit den Fragen der Steuerflucht und der Kapitalflucht. Alle diese Maßnahmen, ganz unabhängig von der Frage ihrer moralischen Vertretbarkeit, über die, da es sich hier um Normensysteme handelt, über das rein Formale hinaus sehr verschiedene Ansichten bestehen können, werden zweifellos schon hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit ein Unding, sobald ein allzu großes zahlenmäßiges Mißverhältnis zwischen kontrollierten und kontrollierenden Personen eintritt. Ein Sonderproblem bildet der beim Clearing zur Anwendung gelangende Kur s13. Unechte Kurse führen natürlich sehr leicht dazu, bei zu hohen Kursen für den Importeur das Clearing zu umgehen und bei zu niedrigen Kursen das Clearing übermäßig auszunützen. Dies kann bei nicht-exklusiven Clearings auf legale, bei exklusiven Clearings nur auf illegale Weise geschehen. Allerdings besteht fast immer die Möglichkeit, über Drittländer zu liefern oder mindestens zu fakturieren, um ein Zwangsclearing zu umgehen. Ein typisches Beispiel wären etwa die Clearings zwischen Italien und verschiedenen anderen Staaten, solange als Triest ein selbständiges Stadtund Währungsgebiet darstellte. Hier war es durchaus nicht schwierig, über Triest zu liefern oder zu beziehen, wo kein Clearing bestand. Allerdings gibt es ein noch einfacheres Mittel, das allerdings aus anderen Gründen Schwierigkeiten hervorruft: die Tatsache, daß der Schlußpreis einer Ware sich aus Kurs mal Preis zusammensetzt, führt zu der Möglichkeit, einen unechten Kurs im Preis zu korrigieren. Allerdings führen dann unechte Kurse außerdem noch zu unechten Preisen. Dies kann natürlich aus anderen Gründen unerwünscht sein, zum Beispiel aus Gründen der Verzollung oder der Steuerrückvergütung. 12 Vergleiche hierzu: Kerschagl, Richard, Das österreichische Devisenrecht. Wien 1952. S. 23 ff. und S. 30 ff. 13 Kerschagl, Richard, Handelspolitik. Wien 1947. S. 114 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
291] Zur Theorie der Devisenbewirtschaftung 35 Wenden wir uns nun den verschiedenen Arten der Clearings zu. Man hat zunächst zu unterscheiden zwischen exklusiven und nichtexklusiven Clearings, das heißt solchen Clearings, über welche ausschließlich die betreffenden zwischenstaatlichen Zahlungen abgewickelt werden müssen, und solchen, über die zwischenstaatliche Zahlungen nur abgerechnet werden können. Man hat weiter zu unterscheiden zwischen Clearings mit festem Kurs und solchen, in denen nur rein rechnungsmäßig zu beliebigen Kursen abgerechnet werden kann. Man hat weiter zu unterscheiden zwischen dem sogenannten echten Clearing und einem adressierten Clearing. Während bei ersterem die Befriedigung der Forderungsberechtigten je nach dem jeweiligen Gesamtguthabenstand des Clearings erfolgt und keine unmittelbare Bindung zwischen Importeur und Exporteur besteht, bleibt beim adressierten Clearing diese Bindung aufrecht und der Empfangsberechtigte erhält sein Geld nicht nach dem jeweiligen Stand des Clearings, sondern nach Stand und Datum der jeweils zu seinen Gunsten erfolgten individuellen Einzahlungen. Schließlich wäre zu unterscheiden zwischen bilateralem und multilateralem Clearing. An sich wäre ein multilaterales Clearing schon aus dem Grunde besonders vorteilhaft, weil Saldi aus einem Clearing mit solchen aus einem anderen Clearing kompensiert werden können und damit gewissermaßen ein „Clearing über dem Clearing" möglich ist. Dies setzt aber natürlich voraus, daß es sich um eine einheitliche Abrechnungseinheit handelt, und daß die tatsächlich in nationaler Währung geleisteten Zahlungen einen hohen Grad von Gleichwertigkeit aufweisen. Mit anderen Worten: sogenannte weiche und sogenannte harte Währungen wird man kaum zusammen ohne weiteres in einem multilateralem Clearing abrechnen können. Typisch hierfür ist etwa die Europäische Zahlungsunion, wo nicht nur die Festsetzung einer Abrechnungseinheit in Gold technisch notwendig war, sondern wo sich die Schwankungen in der Abrechnung zum Teil aus dem Grund ergaben, daß einige der geleisteten Einzahlungen in Inlandswährung gewisse valutarische Schwächemomente aufwiesen. Mit dieser Frage und den vorhergehend besprochenen Fragen haben wir aber schon drei der wichtigsten Probleme der Clearings behandelt: das Problem der Wahl der Clearingseinheit, das Problem der Wahl des richtigen Kurses und schließlich das Problem der Abrechnung der ungleich „harten" Währungen im selben Clearing. Ein viertes Problem von entscheidender Bedeutung bleibt jedoch selbstverständlich das Problem der Saldobereinigung. Aus dem vorher Gesagtem ergibt sich, daß diese Bereinigung bei einem adressierten Clearing naturgemäß keine Rolle spielt. Bei 3* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
36 Richard Kcrschagl [292 einem normalen Clearing jedoch bringt das Entstehen hoher Saldi notwendigerweise schließlich das ganze Clearing zum Erliegen. Es gibt im wesentlichen vier Möglichkeiten, um einer solchen Gefahr zu begegnen. Die erste Möglichkeit ist die regelmäßige und nicht zu langfristige Abrechnung, mit der Verpflichtung zur raschen Abdeckung solcher Saldi in harter Valuta, ähnlich wie dies bereits bei der Lateinischen Münzunion der Fall war14. Die zweite Möglichkeit besteht in der multilateralen Verwendung solcher Saldi, das heißt, der Verwendung der in einem bilateralem Clearing sich ergebenden Aktivund Passivsaldi in anderen Clearings, welche jeweils die entgegengesetzte Tendenz aufweisen. Die dritte Möglichkeit ist die eines Clearingstops, das heißt der Untersagung weiterer Einzahlungen zur Verhinderung weiterer Verschiebungen auf jener Seite, welche einen Überhang aufweist. Als vierte Möglichkeit, aber schon als äußerstes Mittel, kommt die Konsolidierung von Clearingsaldis durch die Umwandlung langfristiger Verpflichtungen bei gleichzeitiger Herausnahme aus dem Clearing in Betracht. Dies setzt allerdings voraus, daß der jeweilige ClearingGläubiger gewillt und in der Lage ist, einer solchen Konversion zuzustimmen15. Viele Staaten, wie zum Beispiel die skandinavischen, haben auf eine Devisenbewirtschaftung im eigentlichen Sinn, das heißt innerhalb der monetären Sparte, bewußt verzichtet und sich mit handelspolitischen Maßnahmen begnügt16. Eine solche Operation läßt sich verhältnismäßig leicht durchführen, wenn systematisch von den drei Barrieren des Handels, nämlich von der Zollbarriere, der Einfuhrund Ausfuhrbarriere und von der durch Saldobildung in Clearings und Kontingentverträgen gegebenen Barriere entsprechend Gebrauch gemacht wird. Die sogenannte Liberalisierung im Rahmen der OEEC und des GATT beruht im wesentlichen darauf, die Genehmigungsbarriere und die Clearingoder Devisenzuteilungsbarriere zu beseitigen und nur die Zollbarriere zu belassen. Praktisch hat dies allerdings vielfach dazu geführt, daß nunmehr die Zollbarriere erst recht erhöht wurde, auf die bei Bestehen der beiden anderen Barrieren kein besonderer Wert gelegt wurde oder werden mußte17. Duch die Vernachlässigung der Zollbarriere und ihren Ersatz 14 Vergleiche hierzu: Kerschagl, Richard, Das Geld von heute. Wien 1949. Kapitel 14. 15 Solche Maßnahmen waren zum Beispiel in der Europäischen Zahlungsunion im Verhältnis Westdeutschlands zu England wiederholt erforderlich. 16 Vergleiche hierzu insbesonders: Philipson, Ivar, Das Devisenrecht Schwedens. Basel 1943. — Bank für internationalen Zahlungsausgleich: Die Devisenbestimmungen in Schweden. Basel 1941. 17 Dies war zum Beispiel bei Österreich der Fall, das eine Regulierung seines bereits vollkommen gegenstandslos gewordenen Zolltarifs bis zum Inkrafttreten OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.79.3.29 | Generated on 2023-04-04 11:27:33
