Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter – eine Problemanalyse
Abstract
EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.
Full text
Buttler, Friedrich Article Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter – eine Problemanalyse Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Buttler, Friedrich (1973) : Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter – eine Problemanalyse, Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 93, Iss. 2, pp. 129-146, https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291303 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter — eine Problemanalyse — * Von Friedrich Buttler, Göttingen I. Abraham Lincoln hat zur Begründung der Staatstätigkeit in einer demokratischen Gesellschaft festgestellt, was noch heute für die auf der neueren Wohlfahrtstheorie sich gründende Theorie der öffentlichen Güter Gültigkeit beansprucht: „Die Regierung hat für die Bevölkerung das zu besorgen, wonach die Leute ein Bedürfnis haben, was sie aber selbst überhaupt nicht tun können, oder doch, auf sich selbst gestellt, nicht ebenso gut tun können1" Die Bedürfnisse der Bürger sollen also nicht nur den Markt lenken, sondern auch da Orientierungsnorm sein, wo der Markt versagt und öffentliche Bereitstellung von Gütern erforderlich ist. Das Postulat, das auch als eine frühere Formulierung des später — insbesondere seit der Enzyklika „Quadragesimo anno" — als Subsidiaritätsprinzip bezeichneten Handlungsgrundsatzes angesehen werden kann, i$t nicht ohne jeden Widerspruch geblieben. Der Widerspruch ist nicht nur von solchen Finanzwissenschaftlern vorgebracht worden, die finanzwirtschaftliches Handeln des Staates aus der Sozialphilosophie des „Organismus"2 ableiten wollten, sondern auch von solchen, die eine individualistisch fundierte Wohlfahrtsethik vertreten, wonach als Orientierungsnorm für das staatliche Handeln der grundsätzliche Primat der individuellen Bedürfnisse als eine Grundlage freiheitlicher Wirtschaftsordnungen hervorgehoben wird. Auch nach letzteren gibt es Güter, die durchaus von Privaten bereitgestellt werden können und teilweise auch * Erweiterte Fassung eines Vortrags vor der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen am 30. Juni 1972. Allen Teilnehmern an der anschließenden Diskussion möchte der Verf. an dieser Stelle danken. 1 Vgl. Oswald v. Nell-Breuning: Art. Subsidiaritätsprinzip. In: Staatslexikon. Bd. 7. Freiburg 1962. Sp. 828. Hervorhebung vom Verf. 2 Zum Begriff vgl. Jürgen v. Kempski: Art. Sozialphilosophie. In: HdSW. Bd. 9. Göttingen 1956. Sp. 528 ff. — Zur entsprechenden finanztheoretischen Richtung vgl. z. B. Hans Ritsehl: Gemeinwirtschaft und kapitalistische Marktwirtschaft. Tübingen 1931. S. 38 ff. 9 Zeitschrift für Wirtschaftsu. Sozialwissenschaften 93,2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
130 Friedrich Buttler bereitgestellt werden, die aber als so bedeutend anzusehen sind, „ ... daß für ihre Befriedigung durch das öffentliche Budget über das hinaus Sorge getragen wird, was der Markt zur Verfügung stellt und was von privaten Käufern bezahlt wird"3. Derartige Güter werden auch als meritorische bezeichnet. Man kann noch weitergehen und auch manchen Gütern, die bereits aus anderen Gründen als öffentliche Güter gelten, eine meritorische Komponente zuschreiben, nämlich dann, wenn davon auszugehen ist, daß ihre Nützlichkeit für die einzelnen Bürger von denselben systematisch unterschätzt wird. Aus solcher Unterschätzung rührt z. B. für Galbraith und Downs der Umstand, daß in einer Demokratie der Staatshaushalt tendenziell „zu klein" ist. Während für Downs die These lautet: „rational ignorance among the citizenry leads governments to omit certain specific types of expenditures from their budgets which would be there if Citizens were not ignorant4", führt Galbraith die Unterschätzung öffentlicher Güter („soziales Ungleichgewicht") auf die Manipulation der Konsumenten durch einseitige Werbung zugunsten privater Güter in einer Uberflußgesellschaft („Abhängigkeitseffekt") zurück5. In beiden Fällen kann die Rechtfertigung einer von den bekundeten Präferenzen der Bürger abweichenden öffentlichen Güterbereitstellung darin gesehen werden, daß der Bürger — sei es in bezug auf private, sei es in bezug auf traditionell öffentliche Güter — teilweise nicht wisse, was „gut für ihn" ist. Insoweit bekommt das betreffende Gut also eine meritorische Komponente. Analog kann man die Einschränkung des Konsums sog. demeritorischer Güter zu begründen versuchen, Beispiele für meritorische Güter könnten Gesundheitsvorsorge, Eigenheime und Sozialwohnungen sein, für demeritorische Güter Drogen und Luxusgüter. Wer soll aber befugt sein dürfen, den Bürgern vorzuschreiben, was sie konsumieren sollen und was nicht? Mit welcher Begründung sollte das möglich sein und welche Kriterien sollen den jeweiligen Umfang des Konsums festlegen helfen? Diese Fragen beleuchten das Dilemma, vor das sich die Befürworter der Befriedigung meritorischer Bedürfnisse gestellt sehen. Deshalb erscheint es Autoren wie McLure geboten, die Berücksichtigung meritorischer Bedürfnisse als unvereinbar mit den individualistischen Grundannahmen der Theorie der öffentlichen Güter 3 Richard Musgrave: Finanztheorie. Tübingen 1966. S. 15. 4 Anthony Downs: Why the Government Budget Is Too Small in a Democracy. In: Edmund S. Phelps (Hrsg.): Private Wants and Public Needs. New York 1965. S. 79. 5 Vgl. Kenneth Galbraith: Gesellschaft im Überfluß. Neudruck München, Zürich 1972. S. 232 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter 131 zurückzuweisen6. Sie können sich dabei auf Baumol beziehen, der in Parteinahme für das Prinzip der Konsumentensouveränität gefordert hat: „Ich verlange dringend, vor jenen geschützt zu werden, die überzeugt sind, besser als ich zu wissen, was wirklich gut für mich ist, und ich wünsche anderen den gleichen Schutz" (Ubersetzung vom Verf.)7. Der Volkswirt, der seine Aufgabe in der Wirklichkeitserklärung sieht, wird allerdings nicht umhinkommen zu bestätigen, daß die Präferenzen der Bürger nicht einfach gegeben, sondern Ergebnis eines fortlaufenden gesellschaftlichen Wertbildungsprozesses sind. Das heißt auch, daß die individuellen Präferenzen wohl von kaum einer der faktisch an ihrer Herausbildung beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen als sakrosankt angesehen werden. Auch die Feststellung, daß die Ökonomen aus analytischen Gründen vielfach von der Gegebenheit der individuellen Präferenzen ausgehen, besagt nicht, daß sie sie notwendigerweise als exogene Größen behandeln müssen. Betriebswirtschaftliche Absatzlehre und volkswirtschaftliche Theorie des Konsumentenverhaltens z. B. beschäftigen sich ausdrücklich mit Änderungen der individuellen Präferenzen8. Die gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen beeinflussen auch das staatliche Handeln hinsichtlich der Bereitstellung öffentlicher Güter in unterschiedlichster Weise. Wenn darin für pluralistische Gesellschaften eine Funktionsbedingung repräsentativer (indirekter) Demokratie gesehen werden muß, dann erscheint es auch wenig sinnvoll, in der ökonomischen Theorie der öffentlichen Ausgaben von der Vorstellung eines neutralen, im Hinblick auf die geäußerten individuellen Präferenzen der Bürger nur passiv reagierenden Staates auszugehen. Vielmehr erscheint die Staatsgewalt als legitimes Herrschaftsmittel zur Durchsetzung der Interessen von Gruppen, auch gegen den Willen anderer Gruppen. Die Ökonomen können nicht die Augen vor solchen Tatsachen verschließen, Aufgabe der positiven (explikativen) ökonomischen Theorie wäre deshalb, sie zu erklären. Weiter könnte eine Aufgabe normativer Theorie darin bestehen, Stellung zu nehmen bzw. Stellungnahmen ideologiekritisch zu hinterfragen: „Sobald ... die Präferenzen der Öffentlichkeit durch wirtschaftliche Mittel und die wirtschaftliche Umwelt beeinflußt 6 Charles E. McLure, Jr.: Merit Wants: a Normatively Empty Box. Fin Arch., N. F. Bd. 27 (1968), S. 474 ff. 7 William Baumol: Diskussionsbeitrag zu Scitovsky (vgl. Fußn. 9). Am. Ec. Rev., Papers and Proceedings, Bd. 52 (1962). S. 289. 8 Assar Lindbeck wird man immerhin darin zustimmen können, daß die Ökonomen der Entstehung und gesellschaftlichen Bedingtheit der individuellen Präferenzen nicht die entsprechende Beachtung haben zukommen lassen. Vgl. Assar Lindbeck: The Political Economy of the New Left. New York 1971. S. 12 f. — Zur Illustration der diesbezüglichen „radikalen Kritik" vgl. Michael Zweig: A New Left Critique of Economics. In: David Mermelstein (Hrsg.): Economics, Mainstream Readings and Radical Critiques. New York 1970. S. 27. 9* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
132 Friedrich Buttler werden, lassen sich Werturteile darüber, ob ein solcher Einfluß gut oder schlecht sei, beschränkt werden sollte oder reformbedürftig sei, nicht vermeiden. Wenn sich der Wirtschaftswissenschaftler nicht berufen fühlt, solche Urteile selbst abzugeben, so sollte er doch wenigstens ihre Berechtigung anerkennen und die analytischen Instrumente entwickeln, mit deren Hilfe andere diese Urteile fällen können9." Damit ist dargelegt, warum es legitim und interessant ist, sich mit den Eigenschaften und der Bedeutung meritorischer Güter auseinanderzusetzen. Dabei ist Scitovsky, der oben zitiert wurde, darin zuzustimmen, daß die Beantwortung der aufgeworfenen und weiter zu präzisierenden Fragen nicht nur des Schweißes der Volkswirte wert ist. Die Aufgabe dieser Problemanalyse muß sich dagegen darauf beschränken, die Diskussionsbeiträge der Volkswirte zu diskutieren und in einem Ausblick weitere Fragen anzudeuten. II. Einige besondere Eigenschaften der meritorischen Güter werden sichtbar, wenn man sie mit Musgrave, der den Begriff geprägt hat, den idealtypischen Konstruktionen der rein privaten Güter einerseits, der spezifisch öffentlichen Güter andererseits gegenüberstellt. Spezifisch öffentliche Güter sind — wiederum nach Musgrave — solche, die von den Bürgern gewünscht werden, aber deshalb nicht durch den Markt bereitgestellt werden können, weil das Ausschlußprinzip nicht angewendet werden kann und/oder weil der Konsum des Gutes durch einen Bürger die irgendeinem anderen zur Verfügung stehende Konsummenge nicht verringert. Als klassisches Beispiel für ein spezifisch öffentliches Gut, bei dem alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sind, galt der Leuchtturm: Von seiner Nutzung könne niemand ausgeschlossen werden, es besteht keine Rivalität zwischen verschiedenen Benutzern, und die Benutzer bedürfen subjektiv seiner Dienste. Ein solches Gut wird vom Markt nicht bereitgestellt, denn jeder nutzenmaximierende Konsument wird darauf warten, daß ein anderer den Leuchtturm baut, um dann kostenlos in den Genuß zu kommen, von dem ihn der andere nicht ausschließen kann. Maximieren alle ihren individuellen Nutzen, dann wird das Gut überhaupt nicht von Privaten bereitgestellt. Man kann jetzt erstens ex negativo unter Anwendung des Ausschlußund Rivalitätskriteriums auf die Charakteristika der privaten Güter schließen und zweitens mit Musgrave die meritorischen Güter diesen 9 Tibor Scitovsky: Zum Prinzip der Konsumentensouveränität. Zit. nach der dt. Fassung in: Erich und Monika Streissler (Hrsg.): Konsum und Nachfrage. Köln, Berlin 1966. S. 493. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter 133 polaren Kategorien zuordnen. Danach haben die meritorischen Güter mit den privaten Gütern gemeinsam, daß das Ausschlußund Rivalitätsprinzip zumindest teilweise angewendet werden kann, mit den spezifisch öffentlichen, daß ihre Bereitstellung über den Markt allein nicht erfolgen kann. Letztgenannte Gemeinsamkeit ist eigentlich kein selbständiges Charakteristikum, sondern erst eine Konsequenz des folgenden, daß nämlich sich die meritorischen Güter von privaten wie spezifisch öffentlichen Gütern dadurch unterscheiden, daß die ausschließliche Maßgeblichkeit gegebener individueller Präferenzen für ihre Bereitstellung nicht akzeptiert wird. Hierin liegt ihr eigentliches Spezifikum10. Daraus folgt, daß es im Hinblick auf die Identifikation eines meritorischen oder demeritorischen Gutes zunächst unerheblich ist, ob das Ausschlußund/oder Rivalitätskriterium erfüllt ist. Dennoch hat in der Diskussion um die Eigenschaften der meritorischen Güter die Frage eine bedeutende Rolle gespielt, ob meritorische Güter häufig solche Güter sind, die auch aus anderen Gründen der Kategorie öffentlich bereitzustellender Güter zuzurechnen sind, oder aber eher solche, die, abgesehen von der meritorischen Eigenschaft, keine der sonstigen Charakteristika öffentlicher Güter haben. Musgraves Position ist in dieser Beziehung nicht eindeutig gewesen11. Head12 und Pulsipher13 neigen der ersten Alternative zu. Während Head auf den offensichtlichen Zusammenhang zwischen meritorischen und spezifisch öffentlichen bzw. gemischt spezifisch öffentlichen und privaten Gütern bei den von Musgrave genannten Beispielfällen abstellt, begründet Pulsipher sein Urteil aus den deflatorischen Eigenschaften rein privater Güter. Hierbei spielt wiederum das Ausschlußkriterium eine Rolle. Dieses kann, worauf neben Musgrave auch Andel14 hingewiesen hat, mit dem Fehlen externer Effekte in Verbindung gebracht werden. Rein private Güter, für die also das Ausschlußprinzip uneingeschränkt gilt, sind danach auch dadurch gekennzeichnet, daß mit ihrer Produktion und ihrem Konsum keine externen Effekte auftreten. Das heißt also auch, daß der entsprechende Konsum eines Bürgers (abgesehen von der durch das Rivalitätskriterium bezeichneten ,Marktausschließung') keinen anderen Bürger tangiert. Somit 10 Dieser Auffassung John Heads (vgl. Head: Merit Goods Revisited. Fin.Arch., N. F. Bd. 28 [1969], S. 214 f.) stimmen auch Pulsipher und Shoup zu (vgl. Allan Pulsipher: The Properties and Relevancy of Merit Goods. Fin.Arch., N.F. Bd. 30 [1971], S. 269 ff. und Carl Shoup: Public Finance. Chicago 1969. S. 97). 11 Vgl. Musgrave: Finanztheorie, S. 16 und 79. — Ders.: Provision for Social Goods. In: J. Margolis und H. Guitton (Hrsg.): Public Economics. London 1969. S. 143 f. 12 Vgl. John Head: Über meritorische Güter. In: Horst Claus Recktenwald (Hrsg.): Finanztheorie. Köln, Berlin 1966. S. 52f. 13 Vgl. Pulsipher: S. 273 ff. 14 Vgl. Norbert Andel: Zur Diskussion über Musgraves Begriff der „merit wants". Fin.Arch., N. F. Bd. 28 (1969), S. 213. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
134 Friedrich Rüttler bestehe keinerlei öffentliches Interesse an dem betreffenden Konsumakt bzw. an der Gestaltung der Produktion des Gutes. Zwar ließen sich „psychische Externalitäten" vorstellen, derart, daß auch bei rein privaten Gütern irgendwelche Bürger zu dem Schluß gelangten, der Konsum eines anderen Bürgers sei nicht gut für diesen. Pulsipher meint aber unter Berufung auf Samuelson, daß man allen Eingriffen bei nicht wenigstens gemischt spezifisch öffentlichen und privaten Gütern äußerst zurückhaltend gegenüberstehen sollte15. Dies scheint eine für liberale Ökonomen plausible Ansicht zu sein. Konkrete Handlungsanweisungen lassen sich daraus jedoch aus verschiedenen Gründen nicht ohne weiteres ableiten. a) Musgrave befindet sich offenbar in Ubereinstimmung mit Duesenberry16, wenn er feststellt, „ ... that in fact most goods which give rise to benefits also involve externalities in varying degrees and hence combine both social and private good characteristics"17. Danach schließt das von Pulsipher genannte Kriterium vielleicht nur eine irrelevant kleine Anzahl von Gütern aus der Gesamtmenge aus, deren größter Teil also nach wie vor Gegenstand meritorischer Eingriffe sein kann. Die auf Musgrave zurückgehende Definition gemischt spezifisch öffentlicher und privater Güter ist dafür die Ursache. Sie gibt keine zuverlässige Auskunft darüber, wann eine Externalität anfängt, ein öffentliches Problem zu werden. Dazu dürfte von der rein individualistisch fundierten Theorie der öffentlichen Güter auch keine Antwort zu erwarten sein. Milton Friedmans Kritik der Theorie der öffentlichen Güter zielt genau auf diese Schwachstelle: Begründungen öffentlicher Intervention aufgrund der bloßen Existenz von „Nebenwirkungen" würde er als Sophisterei18 bezeichnen. b) In konsequenter Anwendung der Prinzipien der subjektivistischen Wertlehre muß man weiter folgern, daß Nicht-Unabhängigkeit von Nutzenfunktionen nicht eine bestimmten Gütern objektiv anhaftende Eigenschaft ist, sondern von subjektiven Empfindungen abhängt. Demnach wird es schwerfallen, überhaupt Güter zu finden, deren Konsum durch ein Individuum kein anderes tangiert. Es scheint z. B. selbstverständlich zu sein, daß eine neue Waschmaschine, die Frau Jones hat, nicht deshalb ein gemischt spezifisch öffentliches und privates Gut wird, weil Frau Müller nebenan nun weniger Freude an ihrer bisherigen Maschine hat. Zweifellos liegt aber ein Fall von Nicht-Unabhängigkeit der Nutzenfunktionen vor. Rein private Güter „als solche" gibt es 15 Vgl. Pulsipher: S. 276. 16 Vgl. James Duesenberry: Income, Saving and the Theory of Consumer Behavior. Cambridge (Mass.) 1949. S. 47 ff. 17 Musgrave: Provision for Social Goods, S. 135. 18 Vgl. Milton Friedman: Kapitalismus und Freiheit. Stuttgart 1971. S. 56. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter 135 danach vielleicht gar nicht. Daß es sie unter jeweils genau zu definierenden Umständen häufig geben dürfte, läßt sich jedenfalls nur mit einer nicht rein individualistischen, d. h. auf die sozialen Bedingungen des Konsumentenverhaltens abhebenden Theorie erklären. c) Schließlich ist die Unabhängigkeit von Nutzenfunktionen untereinander in bezug auf ein bestimmtes Gut keine hinreichende Bedingung dafür, daß ein rein privates Gut in dem Sinne vorliegt, daß seine Bereitstellung nur die Individuen tangiert, die es konsumieren. Denn es kann sich z. B. so verhalten, daß externe Produktionseffekte auftreten, die auch die das Gut nicht konsumierenden Individuen beeinträchtigen. Das ist gewiß für die Ökonomen keine neue Erkenntnis, man denke nur an die sog. Umweltproblematik. Systematisch werden solche Fälle in der Theorie der externen Effekte behandelt bzw. zu behandeln versucht. Soweit der Verf. die Diskussion übersieht, ist aber bisher nicht gezeigt worden, daß gerade hier ein sehr wichtiger Ansatzpunkt für die Begründung ganz oder teilweise meritorischer Güter liegt. Danach wäre ein Gut deshalb als meritorisch zu bezeichnen oder würde sich durch eine meritorische Komponente auszeichnen, weil die Bürger zwar wissen, welchen Nutzen sie aus dem Gut ziehen, aber nicht, mit welchen Opportunitätskosten in bezug auf bisher noch freie Güter (z. B. Umweltqualität) seine Produktion erkauft ist. Sie können die letztgenannten Kosten deshalb nicht ins Kalkül einbeziehen, weil ihnen der Markt für Güter, die als „frei" gelten, keinen Preis signalisiert. Zusammenfassend kann gefolgert werden, daß die Diskussion um den eher öffentlichen oder aber eher privaten Charakter der für meritorische Eingriffe in Frage kommenden Güter mehr zutage gefördert hat als nur eine semantische Kritik der Auffassung Pulsiphers und Samuelsons. Deshalb wurde hier die Frage der Abgrenzung meritorischer Güter gegenüber rein privaten und nur aus nichtmeritorischen Gründen öffentlichen Gütern behandelt. Dabei wurden die Charakteristika öffentlicher Güter ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Allokation betrachtet. Der Vollständigkeit halber ist deshalb zu erwähnen, daß in den meisten Fällen der von Musgrave beispielhaft als meritorisch bezeichneten Güter für deren öffentliche Bereitstellung auch Umverteilungsargumente geltend gemacht werden können. Lehrmittelfreiheit, Schulspeisung, sozialer Wohnungsbau, freie ärztliche Versorgung wurden genannt. Der mögliche redistributive Effekt ihrer Bereitstellung ist evident. III. Die Begründung für absichtliche Abweichungen von den gegebenen individuellen Präferenzen bei der öffentlichen Güterbereitstellung kann nach Head im wesentlichen nur darauf zurückzuführen sein, daß die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
136 Friedrich Buttler individuellen Präferenzen in irgendeiner Form als verzerrt angesehen werden19. Head will offenbar mit dem Wort „verzerrten" einen Gegensatz zu „eigentlichen" Präferenzen i. S. eines „wohlverstandenen eigenen Interesses" implizit konstruieren. Er hält an der Idee der letztlichen Selbstbestimmung der „rationalen" Nutzenschätzung fest. Verzerrte Präferenzen können nach ihm eine Folge von Unkenntnis, also mangelnder Information, und Irrationalität sein. Beide Gesichtspunkte können miteinander verknüpft sein, wie die Beispiele zeigen. Es gilt sowohl das Argument der Unkenntnis, wonach sich die Skepsis des schlechtinformierten Bürgers gegenüber dem Nutzen einer guten Ausbildung oder dem der vorbeugenden Maßnahmen des staatlichen Gesundheitsdienstes in einer sozial unerwünschten Unterbewertung niederschlägt, als auch das Argument der Irrationalität, wonach Vorschulkinder auch bei vollständigem Informationsangebot den Wert der Ausbildung ebensowenig richtig einschätzen können, wie drogenabhängige Personen bereit sind, die Gefährlichkeit des Drogenmißbrauchs anzuerkennen. Im Zusammenhang mit Heads Interpretation ist besonders zweierlei diskutiert worden. Erstens, ob das Informationsargument öffentliche Güterbereitstellung oder aber nur öffentliche Informationstätigkeit rechtfertige. Und zweitens, ob im Falle der Güterbereitstellung notwendig von einem Eingriff in die Konsumentensouveränität gesprochen werden müsse. Bezüglich der ersten Frage hat sich McLure20 eindeutig gegen öffentliche Güterbereitstellung ausgesprochen. Gegen dieses Votum für ausschließliche öffentliche Informationstätigkeit im Falle als meritorisch anerkannter Güter sind mehrere Argumente vorgebracht worden. a) Auld und Bing21 haben darauf hingewiesen, daß McLure Information, wie jener selbst zugibt22, als freies Gut behandelt hat. Sie zeigen, daß Informationen über die charakteristischen Eigenschaften von Gütern möglicherweise mehr Ressourcen binden, als dies der Fall wäre, wenn der Staat über den Steuer/Subventionsmechanismus das betreffende Gut zusätzlich bereitstellte bzw. seine marktmäßige Bereitstellung einschränkte. Für öffentliche Informationstätigkeit spricht allerdings auch hier, daß ihre höheren Kosten als Preis der Nichteinschränkung der Freiheit der Konsumwahl hingenommen werden könnten. b) Head hat hervorgehoben, daß der Nutzen bestimmter Güter von den Bürgern erst erkannt werde, nachdem sie diese tatsächlich konsu19 Vgl. Head: Merit Goods Revisited, S. 215 ff. 20 Vgl. McLure: S. 477. 21 Vgl. D. A. L. Auld und P. C. Bing: Merit Wants: A Further Analysis. FinArch., N. F. Bd. 30 (1971), S. 261 ff. 22 McLure: S. 477 (Fußnote 2). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter 143 anderem als dem Postulat Max Webers, daß der Wissenschaftler den Politiker darauf hinzuweisen hat, was sein Handeln bedeutet, und damit, was er eigentlich will, wenn er eine bestimmte politische Entscheidung trifft. Es wird aber auch zu diskutieren sein, ob eine normative Theorie der meritorischen Güter möglich ist. Musgrave und Nath42 z. B. bejahen das. Der Verf. würde mit Head ebenfalls eine solche Version als einen der traditionellen individualistischen Wohlfahrtsökonomik potentiell gleichwertigen Erkenntnisgegenstand ansehen43. Einmal deshalb, weil die Wohlfahrtsökonomik unbestrittenermaßen selbst normative Ökonomik ist, zum anderen deshalb, weil die Auseinandersetzung mit ihr aus der Sicht der Theorie der meritorischen Güter gerade an dem Grundwerturteil ansetzt, das eingangs unter Berufung auf Lincoln zitiert wurde und das auch der aus der neueren Wohlfahrtsökonomik abgeleiteten Theorie der öffentlichen Güter zugrunde liegt. Dieses Grundwerturteil, welches für demokratische Gesellschaften eine ausschließlich individualistische Fundierung sozialer Wohlfahrtsfunktionen postuliert, ist von der Mehrheit der Wohlfahrtstheoretiker bisher unter Hinweis auf seine „weitgehende soziale Akzeptierbarkeit"44 als relativ bedeutungslose Einengung ihres Erkenntnisansatzes hingenommen worden. Dies hervorzuheben und einer kritischen Würdigung zu unterziehen, heißt für den Verf. nicht, nun zu denen zu gehören, die ein derartiges Urteil grundsätzlich ablehnen. Vielmehr ist zu fragen, ob der bisherige rein individualistische Rahmen der Wohlfahrtstheorie ausreicht, um die den Ökonomen betreffenden Gegenstände der Realität zu erfassen. Es wurde angedeutet, daß das zu verneinen sei. Weiter muß die Frage gestellt werden, ob es wirklich so zu sein hat, daß sich die Ökonomen nur mit Theoriesystemen beschäftigen, deren Wertprämissen allgemein akzeptiert zu sein scheinen. Diese Frage ist entschieden zu verneinen45. Denn eine solche Haltung der Ökonomen führt fast unausweichlich dazu, daß ihre Theorien in der gesellschaftlichen Wirkung konservativ sind oder, in den Worten Werner Hofmanns, daß die Wirtschaftswissenschaft zur Magd der herrschenden Interessen degradiert wird. Es wurde aber schon darauf hingewiesen, daß die Vertreter der auf der rein individualistischen Version der Wohlfahrtstheorie aufbauenden Theorie der öffentlichen Güter mit vollem Recht nach den Kriterien fragen, nach denen das Ob, Wie und Inwieweit der Befriedigung meritorischer Bedürfnisse in einer demokratischen Gesellschaft bestimmt werden 42 Vgl. S. K. Nath: A Reappraisal of Welfare Economics. London 1969. S. 177. 43 Vgl. Head: Über meritorische Güter, S. 49. 44 Vgl. Nath: S. 125 ff. 45 Vgl. Werner Hofmann: Gesellschaftslehre als Ordnungsmacht. Berlin 1961. S. 18. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
144 Friedrich Buttler könnte. Dies anzuerkennen, bedeutet aber nicht, auch denjenigen zuzustimmen, die daraus auf die Überlegenheit der traditionellen Theorie zurückschließen. Etwa indem sie auch unter Berücksichtigung eventuell weitgehend akzeptierbarer Eingriffe in die Konsumentensouveränität diese nicht zulassen wollen, weil dafür nicht ein derart streng definiertes Theoriesystem zur Verfügung steht, wie dies bei der traditionellen Theorie der Fall sei, weshalb dann, wenn einmal der Sündenfall der Befriedigung meritorischer Bedürfnisse geschehen sei, der Willkür Tür und Tor geöffnet sein würde. Die Diskussion unter den Ökonomen ist schon früher unter Anwendung solcher „Weg-in-die-Knechtschafts-Theoreme" geführt worden46. Es sei hier an einem für die Wohlfahrtstheorie nicht belanglosen Beispiel gezeigt, daß man es sich zu leicht macht, wenn man die Konkurrenz mit dem gedanklichen Ansatz der Theorie der meritorischen Güter plakativ auf einen Gegensatz zwischen ökonomischer Ratio und politischer Willkür hin zu stilisieren versucht. Betrachten wir das Pareto-Kriterium, das von vielen Ökonomen als ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung alternativer sozialer Umstände angesehen wird, und zwar mit der Begründung, daß es ein weitestgehend akzeptierbares Werturteil reflektiere. Danach ist ein sozialer Zustand einem anderen dann vorzuziehen, wenn in ihm wenigstens ein Individuum „besser" gestellt ist, ohne daß irgend ein anderes „schlechter" gestellt ist. Es ist an dieser Stelle nicht nötig, den implizierten Wertmaßstab für „besser" oder „schlechter", der aus der Annahme der Nicht-Sättigung abgeleitet ist, im Detail zu kritisieren. Es genügt, darauf hinzuweisen, daß in der heutigen Diskussion über Nutzen und Kosten des Wirtschaftswachstums im Gegensatz zur Annahme der NichtSättigung vielfach ein Argument des „weniger wäre mehr" vorgebracht wird. Vielmehr soll auf den Umstand hingewiesen werden, daß das Pareto-Kriterium auch von seinen Vertretern nur insoweit für unbedenklich gehalten wird, als es sich auf marginale, nicht sukzessiv denselben Individuen (Gruppen von Individuen) zugute kommende Anpassungsschritte bezieht, weil andernfalls die einseitigen Verteilungswirkungen nicht mehr zu übersehen wären. Das Fazit lautet: Ebensogut können Befürworter der öffentlichen Bereitstellung meritorischer Güter geltend machen, daß man zwar hin und wieder meritorische Güter zulassen könne, „doch dürfe das nicht über46 Zu bemerken ist, daß der Gegenbeweis derartiger Thesen im vorliegenden Fall noch nicht erbracht ist. So sagt Hayek — der mit Recht für demokratische Regierungen feststellt, daß nicht der Ursprung, sondern die Kontrolle ihrer Gewalt eine Willkürherrschaft verhindert —, daß eine Demokratie dann zur Willkürherrschaft ausarten müsse, „wenn sie sich zu einer Aufgabe entschließt, die notwendigerweise eine Anwendung der Staatsgewalt voraussetzt, die sich nicht an festen Normen orientieren kann" (Friedrich v. Hayek: Der Weg zur Knechtschaft. Erlenbach, Zürich o. J. S. 100). Hayeks Warnung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter 145 hand nehmen". Hier wie dort ist die Frage nach der exakten Grenzlinie unbeantwortet. Es ist wichtig zu erkennen, daß es sich in beiden Fällen um ein grundsätzliches Fehlen entsprechender Kriterien handelt, nicht, wie im Zusammenhang mit Problemen der Nutzen-Kosten-Analyse im Hinblick auf die praktische Anwendung der bisherigen Theorie der öffentlichen Güter, um den Mangel bisher nicht hinreichender Konkretisierbarkeit von im allgemeinen als richtig angesehenen Kriterien. Eine als unzureichend vermutete Theorie in Frage zu stellen, kann nicht uno actu die Bestätigung einer anderen Position bedeuten. Die Entwicklung einer solchen Position lag hier auch nicht in der Absicht des Verfassers, was allerdings ein Mangel ist. Von einer neuen Theorie darf füglich verlangt werden, daß sie der alten überlegen sein muß. Angesichts der bisherigen Versuche zu einer Theorie der meritorischen Güter ist ihren Kritikern, insbesondere den Vertretern der rein individualistisch fundierten Wohlfahrtsökonomik, zuzustimmen. Doch gereicht jenen die Kritik ebenfalls nicht zur Bestätigung ihrer eigenen Position, wenngleich zur intellektuellen Ehre. Erkennbar wird angesichts der genannten Forderung an eine neue Theorie jedoch, daß eine Kritik wie z.B. dieMcLures nicht überzeugen kann. Denn sie versucht, den Aussagewert einer Theorie der meritorischen Güter daran zu messen, ob sie sich in die traditionelle Theorie der öffentlichen Güter integrieren läßt, nicht, ob sie letzterer evtl. überlegen sein könnte oder sich mit ihr in einem umfassenderen theoretischen Gebäude verbinden lasse. An eine Theorie der meritorischen Güter wäre deshalb die Anforderung zu stellen, daß sie zu einer Reformulierung der Theorie der öffentlichen Güter überhaupt beiträgt*7. Nur so erklärte sie nicht nur Bekanntes anders, sondern auch Neues gleichzeitig nach einem gemeinsamen Prinzip. Letzteres ist noch nicht in die Diskussion eingebracht, wenngleich Heads und Pulsiphers Beiträge als richtungsweisende Versuche erscheinen. Insbesondere wird nach dem Eindruck des Verf. die Sozialbindung der Entstehung und Artikulation individueller Präferenzen von Bedeutung für diese Diskussion sein. Es wäre verfehlt anzunehmen, daß die Ökonomen dazu bisher nichts zu sagen gehabt hätten. Aber es wird erforderlich sein, in diesem Zusammenhang Fragen an die Nachbardisziplinen der Ökonomie zu stellen. Der Verf. teilt das Unbehagen an der bisherigen Theorie der meritorischen Güter. Angesichts der Fragestellungen, die sie eröffnet und die hier recht kursorisch behandelt wurden, hielte er es jedoch für falsch, die Diskussion über sie abzubrechen. muß allerdings nicht als Verbot einer normativen Theorie der meritorischen Güter aufgefaßt werden, sondern kann als Aufforderung zur Formulierung „fester Normen" im Rahmen einer solchen interpretiert werden. 47 Vgl. Schmidt: S. 22. 10 Zeitschrift für Wirtschaftsu. Sozialwissenschaften 93,2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
146 Friedrich Duttler Zusammenfassung / Summary Explikative und normative Theorie der meritorischen Güter Ohne die Theorie der meritorischen Güter würde sich ein bedeutender Bereich öffentlicher Allokationspolitik weder (positiv) erklären noch (normativ) begründen lassen. Die bisherige Diskussion ist insofern unbefriedigend, als sie zu wenig brauchbaren Kriterien für Art, Umfang und Begründung der Befriedigung meritorischer Bedürfnisse geführt hat und weil sie den gesellschaftspolitischen Kontext — Verhältnis Staat/Gesellschaft/Individuum — nur peripher verarbeitet hat. Im vorliegenden Beitrag wird zuerst die allgemeine Fragestellung erläutert (I). Einer Diskussion der besonderen Eigenschaften meritorischer Güter (II) folgt die Analyse bisheriger Begründungsversuche (III). Die abschließende Vertiefung der Fragestellung führt zu der Forderung, daß die Theorie der meritorischen Güter zur Reformulierung der rein individualistischen Theorie der öffentlichen Güter überhaupt beitragen sollte (IV). A Theory of Merit Goods An important part of public allocation-policy cannot be explained and normatively founded without any theory of merit goods. Recent discussion on the subject is disappointing because of the lack of concrete criteria for the satisfaction of merit wants and because it has failed to reveal sufficiently the broader socio-political context with the relationship between state, society, and individual. In the preceeding paper the author starts with a general introduction into the problem of provision for merit goods (I). After a discussion of their specific characteristics (II) he analyses the motivation of their provision (III). The last part is dedicated to the scope of a positive theory of merit goods and its normative foundation. The considerations lead to the conclusion that a revised public goods-theory is at all desirable (IV). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.93.2.129 | Generated on 2023-04-04 11:49:37
