Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe
Abstract
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Full text
Kröller, Edgar Article Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Kröller, Edgar (1967) : Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 87, Iss. 5, pp. 539-566, https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291147 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe Von Edgar Kröller, Paris Der Begriff und die Problematik der Entwicklungshilfe haben sich seit Jahren einen festen Platz in der wissenschaftlichen Analyse, in Parlamentsdebatten sowie in der öffentlichen Meinung und ihren Medien gesichert. Zeitweise zum Modeartikel geworden, löste die Entwicklungshilfe zahlreiche Debatten und Auseinandersetzungen aus, die erst in letzter Zeit wieder einer mehr nüchternen Betrachtung gewichen sind. Ein Hauptgrund für viele Mißverständnisse und Fehlinterpretationen in diesen Auseinandersetzungen war und bleibt die Schwierigkeit, den gesamten Komplex der Entwicklungshilfe aus dem schwammigen Begriffswirrwarr, in den er durch die breite Diskussion geraten war, zu befreien und ihn durch eindeutige Definitionen meßbar und international vergleichbar zu machen. Dieses Problem der Quantifizierung der Entwicklungshilfe ist von Anfang an von dem Entwicklungshilfeausschuß (Development Assistance Committee — DAC) der OECD, dem alle Geberländer des Westens angehören, klar erkannt worden. In den Jahren seit seinem Bestehen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und anderen UN-Organisationen erhebliche Fortschritte auf diesem Gebiete gemacht, doch bleibt immer noch ein weiter Fragenkreis offen, wo um Konzeptionen, Definitionen und Interpretationen gerungen wird. Ein wichtiger Grund für die Schwierigkeit, international akzeptierte Normen festzulegen, ist die Tatsache, daß über das technische Problem der Quantifizierung hinaus handfeste politische und finanzielle Interessen der verschiedenen Länder durch eine Regelung in dem einen oder anderen Sinne berührt werden. I. Definitionen der Entwicklungshilfe1 1. Die OECD-Statistiken Die OECD ist die Stelle, die regelmäßig den vollständigsten Überblick über die finanziellen Leistungen der Entwicklungshilfegeber an 1 Vgl. OECD (Hrsg.): Finanzielle Leistungen an Entwicklungsländer 1961—65. Paris 1967. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
540 Edgar Kröller die unterentwickelten Länder gibt. Sie erhält ihre Daten durch ein Berichtssystem, aufgrund dessen alle westlichen Geberländer2 jährlich über Volumen, Art, Zweck und Bestimmung ihrer Entwicklungshilfe Aufschluß geben. Diese statistischen Berichte dienen außerdem als Basis für die jährliche Überprüfung (Annual Aid Review), der sich jedes Land unterwirft und deren Gesamtergebnis Gegenstand der jährlichen, häufig von den zuständigen Ministern besuchten Gipfelkonferenz (High Level Meeting) ist, bei der auch der Bericht des Vorsitzenden des DAC (Chairman's Report) vorgelegt wird. Bei der statistischen Erfassung des bilateralen Kapitalverkehrs verwendet die OECD im Prinzip dieselben Methoden und Definitionen wie der Internationale Währungsfonds bei seinen Zahlungsbilanzstatistiken. Als „langfristig" gilt eine Kapitaltransaktion, wenn sie keiner festen Rückzahlfrist unterliegt oder wenn diese ein Jahr übersteigt. „Finanzielle Leistungen" umfassen nicht nur Transaktionen in bar oder auf Kredit, sondern auch den geldlichen Gegenwert von Waren (vor allem Nahrungsmittellieferungen) und Dienstleistungen (vor allem Technische Hilfe). Die Zahlen beziehen sich auf laufende Preise. 2. Die Entwicklungsländer Als Entwicklungsländer gelten alle Länder, die weder entwickelt sind noch zum Ostblock gehören. Als entwickelt gelten alle OECDLänder (außer Griechenland, Spanien und der Türkei) sowie Australien, Neuseeland, Finnland und die Südafrikanische Union. 3. Zusagen und Auszahlungen Mit einer „Zusage" verpflichtet sich ein Geberland durch eine feste Vereinbarung (Vertrag) gegenüber einem Nehmerland, diesem Entwicklungshilfe in einem bestimmten Volumen zu bestimmten Bedingungen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung zu stellen. Angaben über Zusagen werden auf einer Bruttobasis ausgewiesen. Weniger feste Entwicklungshilfeversprechungen wie „Rahmenzusagen", allgemeine Budgetsätze oder Beträge, die noch Gegenstand von Verhand2 Dem Entwicklungshilfeausschuß gehören außer dem Nicht-OECD-Land Australien die folgenden OECD-Länder an: Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die USA. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe 541 lungen mit Entwicklungsländern sind, werden nicht als Zusagen ausgewiesen. Zusagen bedeuten einen potentiellen Kapitaltransfer und spiegeln die Entwicklungshilfepolitik des betreffenden Geberlandes wider. „Auszahlungen" betreffen den Kapitalfluß, der tatsächlich erfolgt ist. Ihre Höhe wird häufig durch technische Gegebenheiten bedingt, wie den Abschluß von Projektvorbereitungen, Prä-Investitionsstudien etc. öffentliche Auszahlungen während eines Berichtszeitraumes werden ausgewiesen als 1. Bruttosumme, 2. Netto-Leistung (unter Abzug von Rückzahlungen), 3. Netto-Transfer (unter Abzug von Rückzahlungen und Zinsen). Auszahlungen von Privatkapital werden grundsätzlich als Netto-Leistung ausgewiesen, d.h. Neuinvestitionen abzüglich Desinvestitionen (Kapitalrepatriierung) und neue Kredite abzüglich Rückzahlungen (Zinsen und Dividenden werden also nicht abgezogen). Die Angaben beziehen sich dabei auf die Forderungen der Geberländer gegenüber den Nehmerländern, während Veränderungen ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Nehmerländern (z.B. durch Kapitalflucht) unberücksichtigt bleiben. 4. öffentliche Leistungen öffentliche Leistungen umfassen die Mittel, die durch die Regierung oder öffentliche Stellen der Geberländer den unterentwickelten Ländern für wirtschaftliche (also nicht-militärisdie) Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Im einzelnen sind darin enthalten: 1. Bilaterale Geschenke (Zuschüsse) in bar, Waren (Nahrungsmittel) oder Dienstleistungen (Technische Hilfe) sowie geschenkartige (d.h. nicht in harter Währung rückzahlbare) Kredite. Sachleistungen, vor allem Nahrungsmittellieferungen der USA, werden dabei im allgemeinen zu Weltmarktpreisen, zum Teil aber auch zu den höheren inländischen Ankaufspreisen bewertet. Technische Hilfe wird aufgrund des — verschiedenen — Lohnniveaus in den jeweiligen Geberländern bewertet. 2. Bilaterale Kredite, die in harter Währung rückzahlbar sind: Neben Neuausleihungen enthält dieser Posten Konsolidierungskredite (d. h. die Verlängerung der Laufzeit eines öffentlichen Kredits) und Refinanzierungskredite (d. h. die Umwandlung eines Privatkredites in eine öffentliche Anleihe). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
542 Edgar Kröller 3. Multilaterale Leistungen: Zuschüsse an die verschiedenen UNOrganisationen, Beiträge an die Weltbank und ihre Filialen sowie an den Entwicklungshilfefonds der EWG, die Interamerikanische Entwicklungsbank, die Asiatische Entwicklungsbank etc. 5. Privatkap it al Die Hauptkategorien sind: 1. Direktinvestitionen, einschl. reinvestierter Gewinne, und der Erwerb von Beteiligungen an einem wirtschaftlichen Unternehmen in einem Entwicklungsland; 2. Wertpapierinvestitionen in Entwicklungsländern und multilateralen Finanzierungsinstituten; 3. Finanzierungskredite; 4. Exportkredite. Hier werden nur die Netto-Veränderungen der Exportkredite an Entwicklungsländer während des betreffenden Berichtszeitraumes ausgewiesen. 6. Technische Hilfe Sie umfaßt öffentliche (d. h. nicht private) Leistungen für in die Entwicklungsländer entsandte Fachkräfte und Entwicklungshelfer sowie für die Ausbildung von Studenten und Praktikanten aus Entwicklungsländern. Tabelle 1 a gibt eine Aufgliederung der wichtigsten Komponenten der Entwicklungshilfe für alle Geberländer insgesamt in den Jahren 1964 bis 1966. Tabelle 1 b zeigt für die Haupt-Geberländer öffentliche bilaterale Zusagen, Bruttoleistungen, Nettoleistungen und Nettotransfers im Jahre 1966. Tabelle 1 a Finanzielle Leistungen der DAC-Staaten 1964 — 1966 (Netto-Auszahlungen in Mrd. DM) 1964 1965 1966 öffentliche Leistungen, bilateral 22,0 23,0 23,7 öffentliche Leistungen, multilateral . .. 1,5 1,8 2,1 Private Investitionen und Kredite 9,3 13,4 9,2 Private Exportkredite 3,5 3,0 4,5 Insgesamt 36,3 41,2 39,5 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe 543 Tabelle 1 b Öffentliche bilaterale Leistungen 1966 (in Mrd. DM) Zusagen BruttoAuszahlungen NettoAuszahlungen NettoTransfer USA 17,8 15,6 14,2 13,2 Frankreich 3,9 3,1 2,8 2,6 Deutschland 1,9 2,2 1,8 1,5 England 1,8 2,1 1,8 1,5 Sonstige 5,9 4,0 3,1 2,9 Insgesamt 31,3 27,0 23,7 21,7 Quelle: OECD (Hrsg.): Entwicklungshilfe — Politik und Leistungen. Jahresprüfung 1967. Paris 1967. II. Bruttound Netto-Leistungen Die Geberländer des Westens haben sich verpflichtet, den Entwicklungsländern ein bestimmtes und steigendes Volumen an Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen. Soweit diese Hilfe in Form von Krediten vergeben wird, beschränkt sich ihr entwicklungsrelevanter Teil wie auch die wirtschaftliche Belastung des Geberlandes auf die Netto-Leistung, d. h. die in dem betreffenden Berichtszeitraum neu gewährten Kredite abzüglich Rückzahlungen früherer Kredite. Zur Berechnung des Netto-Transfers müßten außerdem noch die Zinserträge abgezogen werden. Obwohl die Tendenz in Richtung der Netto-Transfer-Definition geht, ist diese nicht unumstritten. Zunächst würden zahlungsbilanztechnisch laufende Transaktionen mit Kapitaltransaktionen vermengt. Genau genommen müßten außerdem auf der Seite des Empfängerlandes von den Zinszahlungen die Rentabilität des aufgenommenen Kredites abgezogen werden oder zumindest der Teil, der exportfördernd oder importsparend wirkt. Aus Gründen der Nicht-Quantifizierbarkeit sind solche Verfeinerungen des Netto-Transfers allerdings praktisch nicht möglich. Eines ist jedoch klar: Um eine bestimmte künftige Netto-Leistung zu erreichen, müssen die Geberländer später um so mehr Brutto-Hilfe geben, je härter die jetzigen Bedingungen ihrer Entwicklungshilfe sind. Anders ausgedrückt: Je kulanter ihre gegenwärtige Bedingungen, desto weniger braucht später das Bruttovolumen die Netto-Leistung zu überschreiten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
544 Edgar Kröller Wie sehr ein relativ harter Kredit — zu 6% und 15 Jahren — die Schere zwischen Brutto-Betrag, Netto-Leistung und Netto-Transfer zunehmend öffnet, zeigt Tabelle 2. Wenn jedes Jahr ein Brutto-Kredit von 1000 gegeben wird, so beträgt der Netto-Transfer nur im ersten Jahre 1000, da weder Zinsnodi Rückzahlungen anfallen. Der im zweiTabelle 2 Bruttokredit, Nettoleistung und Nettotransfer einer Anleihe zu 6% Zinsen mit 15 Jahren Rückzahlung Jahr BruttoKredit Ausstehende Schulden Rückzahlung Zinsen NettoLeistung NettoTransfer (1) (2) (3) (4) (5) = (1) —(3) (6) = (5)-(4) Bruttokredit von 1000 pro Jahr 5 1 000,0 4 333,0 266,8 216,0 733,2 517,2 10 1 000,0 6 998,5 600,3 395,9 399,7 3,8 15 1 000,0 7 996,5 933,8 475,8 66,2 - 409,6 20 1 000,0 7 994,0 1 000,5 379,7 — 0,5 - 480,2 25 1 000,0 7 991,5 1 000,5 479,5 -0,5 - 480,0 30 1 000,0 7 989,0 1 000,5 479,4 -0,5 - 479,9 40 1 000,0 7 984,0 1 000,5 479,1 -0,5 - 479,6 50 1 000,0 7 979,0 1 000,5 478,8 -0,5 - 479,3 60 1 000,0 7 974,5 1 000,5 478,5 -0,5 - 479,0 Nettotransfer von 1000 pro Jahr 5 1 583,3 5 637,1 320,8 262,5 1 262,5 1 000,0 10 2 670,8 13 180,7 981,3 689,5 1 689,5 1 000,0 15 4 336,6 23 275,8 2 075,7 1 260,9 2 260,9 1 000,0 20 6 505,2 36 785,3 3 479,6 2 025,6 3 025,6 1 000,0 25 9 399,9 54 864,0 5 351,0 3 048,9 4 048,0 1 000,0 30 13 300,0 79 057,3 7 881,7 4 418,3 5 418,3 1 000,0 40 25 460,1 154 760,3 15 756,7 8 703,4 9 703,4 1 000,0 50 47 247,8 290 332,9 29 870,5 16 377,3 17 377,3 1 000,0 60 86 267,5 533 122,9 55 147,3 30 120,2 31 120,2 1 000,0 Quelle: Dragoslav Avramovic and Associates: Economic Growth and External Debt. Johns Hopkins Press. 1964. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe 545 ten Jahr gegebene Bruttokredit von 1000 wird bereits durch die aufgrund des Kredits vom ersten Jahr entstehenden Zinszahlungen (60) und Rückzahlungen (66,7) vermindert. Der Nettotransfer beträgt somit nur noch 873,3. Im fünften Jahre sinkt er auf 517,2 und ab dem elften Jahre wird er negativ. Umgekehrt ausgedrückt: Um einen jährlichen Nettotransfer von 1000 zu erreichen, genügt nur im ersten Jahr ein Brutto-Kredit von 1000, da noch kein Schuldendienst anfällt. Im zweiten Jahr müßte der Brutto-Kredit bereits auf 1126,7 ansteigen, denn der Kredit vom ersten Jahr muß mit 60 für Zinsen und mit 66,7 für Rückzahlungen bedient werden. Im fünften Jahr müßte der Brutto-Kredit auf 1583 steigen, im zehnten Jahre auf 2671 usw. Daß leichtere Kreditbedingungen das Brutto-Netto-Verhältnis wesentlich beeinflussen, soll in Tabelle 3 illustriert werden. Um einen jährlichen Netto-Transfer von 1000 zu gewährleisten, müßte im Jahre 30 der Brutto-Kredit 13 300 sein, wenn er zu 6 % und 15 Jahren gegeben wird, dagegen nur 3907 bei 3 % Zinsen und 40jähriger Rückzahlfrist. Tabelle 3 Nötiger jährlicher Bruttokredit Dach 30 Jahren, um einen jährlichen Nettotransfer von 1000 zu gewährleisten — Verschiedene Anleihebedingungen Anleihebedingungen NettoTransfer BruttoKredit Ausstehende Schulden Rückzahlung Zinsen Zins (%>) Frist (Jahre) NettoTransfer BruttoKredit Ausstehende Schulden Rückzahlung Zinsen 6 15 1 000 13 300 79 058 7 882 4 418 6 40 1000 7 827 79 058 2 409 4418 3 15 1000 7 388 47 575 5 032 1 357 3 45 1 000 3 907 47 575 1551 1357 IDA-Bedingungena) 1000 1635 33 503 393 242 a) Die IDA, International Development Association (eine Filiale der Weltbank), gibt ihre Kredite zu 8/4®/o Zinsen. Die Rückzahlung erfolgt vom 11. zum 20. Jahr mit jährlich 1 °/o und vom 21. zum 50. Jahr mit jährlich 3°/o der Kreditsumme. Quelle: Dragoslav Avramovic and Associates: Economic Growth and External Debt. Johns Hopkins Press. 1964. III. Die Methoden des abgezinsten Gegenwartwertes Entwicklungshilfe wird in Gestalt von Zuschüssen und Krediten zu stark voneinander abweichenden Bedingungen hinsichtlich Zinssatz und Fristigkeit gegeben. Die Frage entsteht somit, wie man diese 35 Schmollers Jahrbuch 87,5 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
546 Edgar Kröller Elemente sinnvoll aggregieren kann. Im Prinzip haben sich zwei Methoden herausgebildet: die Netto-Methode und die Methode des abgezinsten Gegenwartswertes. Die Netto-Methode zählt für den betreffenden Zeitraum Zuschüsse und Brutto-Kredite zusammen, zieht vom Gesamtbetrag die im gleichen Zeitraum einlaufenden Rückzahlungen ab und erhält somit die Netto-Leistung. Ein weiterer Abzug der Zinszahlungen ergibt den Netto-Transfer. Somit berücksichtigt diese Methode die Kreditbedingungen der Vergangenheit. Im Gegensatz dazu berücksichtigt die Methode des abgezinsten Gegenwartswertes die Zukunft. Sie vergleicht den Gesamtstrom des aufgrund einer bestimmten Kreditvergabe fälligen Schuldendienstes mit der Kapitalsumme, die das gleiche Kreditvolumen, zu einem bestimmten, alternativen Zinssatz angelegt, erbracht hätte. Diesem Vergleich unterliegt die Überlegung, daß der als Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellte Kredit im Geberland eine höhere Rendite erbracht hätte, so daß der Geber ein um so größeres Opfer auf sich genommen hat, je mehr der alternative Zinssatz die tatsächlichen Kreditbedingungen übersteigt. Die Differenz zwischen dem Nominalwert des Kredits und dem zu dem alternativen Zinssatz abgezinsten Schuldendienst ist das „Zuschußelement" des Kredits und wird häufig als Prozentsatz des Kredits ausgedrückt. Man benutzt dabei folgende Formel3 für das Zuschußelement: * Ti + Zi Z = N — Z = 1 (l+Qf Der Vorteil der Methode4 liegt darin, daß sie mit einem einzigen Parameter (Z) die wesentlichen Kreditbedingungen ausdrückt und somit Kredite und Kreditprogramme verschiedener Ausstattung gut vergleichbar macht. Ein besonderes Problem liegt in der Wahl des Abzinsungssatzes, der der alternativen Verwendung des Kredits entspricht. Soll dafür ein einheitlicher Zinssatz für alle Länder gewählt werden, der die allgemeine Kapitalproduktivität ausdrückt und dessen Höhe bei etwa 10 % zu vermuten ist? Oder soll man für jedes Land den herrschenden Zinssatz für langfristiges öffentliches Kapital heranziehen? Dies sind 3 Hierbei bedeuten: Z = Zuschußelement, N = Nominalwert des Kredits, l = Laufzeit in Jahren, Ti, Zi = im Jahre i fällige Tilgungsund Zinszahlungen, q = alternativer Zinssatz (als Bruchteil von 1). 4 Vgl. Goran Ohlin: Foreign Aid Policies Reconsidered. Development Centre Studies, OECD. Paris 1966. — John A. Pincus: The Cost of Foreign Aid. Review of Economics and Statistics. XLV (1963). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe 553 Exportaufträge zurück. Schließlich liegt ein wesentliches Kriterium der volkswirtschaftlichen Belastung in dem Maße, zu dem einheimische Kapazitäten ausgenutzt sind oder brach liegen. Bei der Beurteilung der relativen Belastung ist die allgemeine Wirtschaftskraft des Geberlandes in die Überlegung einzubeziehen sowie sein Kapitalbedarf für Inlandsinvestitionen, die Unterstützung inländischer Notstandsgebiete sowie besondere nationale Gegebenheiten (z.B. Flüchtlingsproblem, außergewöhnliche Verteidigungslasten etc.). Hinzu kommen strukturelle Budgetund Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Die allgemeine Wirtschaftskraft eines Landes schlägt sich weitgehend im Pro-Kopf-Einkommen nieder. Es ist daher wiederholt vorgeschlagen worden, das Pro-Kopf-Einkommen zum Ausgangspunkt eines Systems zu machen, das die Vergabe von Entwicklungshilfe ähnlichen Regeln unterwirft, wie dies eine progressive Besteuerung tut. Hier bieten sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten an: die Anwendung eines progressiven Steuersatzes oder eines proportionalen Satzes nach Abzug eines Freibetrages für jedes Land. Als Freibetrag könnten beispielsweise DM 600,— gewählt werden, was dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen der unterentwickelten Länder entspricht. Auch andere Beträge ließen sich rechtfertigen. Der Abzug eines gleich hohen Freibetrages würde sich natürlich auf die einzelnen Geberländer verschieden auswirken. Während ein Abzug von DM 600,— das Pro-KopfEinkommen der USA nur um 5% vermindern würde, würde es bei Deutschland um 10%, bei Japan um 25% und bei Portugal um 40% sinken. Da das so verminderte Volkseinkommen dann als Basis für einen proportionalen Beitrag dienen würde, wären die Auswirkungen auf die Lastenverteilung der Entwicklungshilfe erheblich. Entscheidend wäre, wie hoch der Freibetrag gewählt wird. Zu einem gegenteiligen Ergebnis führt der Einwand, daß die Volkseinkommen der nicht-amerikanischen Länder durch die Umrechnung zu dem offiziellen Wechselkurs unterbewertet sind. Die Unterbewertung setzt sich somit auch in jedem Anteil des Volkseinkommens fort. Würde man dagegen Kaufkraftparitäten (die freilich wieder ihre eigene Problematik haben) zur Konversion heranziehen, so würde das Pro-Kopf-Einkommen — bewertet zu internen US-Preisen — bei den USA gleich bleiben, sich aber im Falle Deutschlands um ca. 40%, bei Japan um 75 % und bei Portugal um 160 % erhöhen. All diese Überlegungen haben bis jetzt noch zu keiner akzeptierten Formel geführt, die auf den internen Lastenausgleich anwendbar wäre. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
554 Edgar Kròller sa S » 1 a * I N O 2 ^ J3.S «3 tì^ 0 00 ti V .2 H3 »J S D 0) ^ o • fH J-I fi. s d « .s 63 rt ^ fl d B - 3 J N « « t € d . ® © SP •s d 1 «-» 3 £.2 u o « d £ ° V o « d .2 V o (OQlO^WNH^flOMOfOmHTÌ O ooooooooooooooo _ Oì O 2 l 5 S l oo oo (o^NO^cooHtsMiocomc lOcoiocococ^cnio^cocoTrc^corf © © o o o" ©~ o o~ o" ©~ ©~ o~ cT o" o" co IO I cn oo ro co io ^ io ^ h ^ O O) rf th ^ ©•^CMOt^COiOO^t^OO^t^O cocoiocococMOcoiococo^rc^cot^ c? cT ©~ o o" © © o o © © o o © o IO cT vo OS ui « Ph r-* vo ON b£ d d C3 bC d d T3 d d o PH b£ d d £ d H Q <0 hq O 3 Cy d 5 Si d d 'g te a ^ d d 3 ® S — t> .M na ^ VM .5 -M :0 O *g CD m S » <u ° « 6JD - p2 « m G y/ 2 « TS js 4-» 2 d ^ a aw s d v d co O s lOOtHlOhCOM V o Pi Oh W m* u U g 13 ® . 2 flT » S f sdì S S « o o ¿^ -s co t tcò CO 00 ^ CO CNJ t> O Oì O O »-N ** o OCO^^OCOOOO^ 00 hr^OOfO^tOCNN^ 00 ' pT ^ O H O H © 2 Q o § CM O l> co O io co io o> t^ rf Tt O IO 00 — G'tnOMOJOlOQ IOOIOIOCNO — ÌOIO • ^ ^ o 1 "" <-< 00 Q IO CO CM co -, IO IO ^ 1-H ^ N N Gì co d <D » B « a ^ a „ ¿2 o o — o o ^ k^ -S.S o oo v r v ® eL "o « d V o ^ w co ^ o o o o 10 T 7 7 7 t— c— i>- ^ M ro t 2 Q ooooooooooooooo rt LO O CN CO OOOOiO'-'t-'-.iO o 00 C^OOOt-COCOCOCOCOCOàO^COCOT-i H3 d -Q V o < ì s CD pfl e« & cn W S « « « £ Si -8 H3 d d o ¡z; tJD W Q d nS w - .s « s d iP "2 2 w ^ O H H» ^ W5 S 5 Oh ns £ ~ • PN 00 «S! 0) ^ bc Ò p Q OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe 555 Der einzige Schritt, zu dem sich das DAC durchgerungen hat, ist ein Vergleich der relativen Positionen der einzelnen Geberländer hinsichtlich ihres Pro-Kopf-Einkommens auf der einen Seite und des Anteils ihrer Entwicklungshilfe (unter alternativen Definitionen) am Volkseinkommen auf der anderen Seite. Dieser Vergleich beruht darauf, daß sich eine Progression in einem steigenden Anteil der Entwicklungshilfe am Volkseinkommen bei einem höheren Pro-Kopf-Einkommen niederschlagen müsse. Dieser Vergleich ist in Tabelle 6 dargestellt. Sie zeigt z.B., daß Frankreich mit seinem Pro-Kopf-Einkommen den 7.—10. Platz einnimmt, mit seiner Entwicklungshilfe aber an der Spitze liegt. Die USA, anderseits liegen mit dem Pro-Kopf-Einkommen an der ersten, mit der Entwicklungshilfe aber an der 4.—8. Stelle. Für Deutschland ist die relative Position unter beiden Gesichtspunkten etwa gleich. Im allgemeinen verändert sich die relative Position der einzelnen Länder unter alternativen Definitionen der Entwicklungshilfe wenig. Eine Ausnahme ist z. B. Portugal, dessen Netto-Transfer (durch hohe Zinserträge) wesentlich unter seiner Netto-Leistung liegt. Bei Österreich wird durch harte Bedingungen (staatliche Exportkredite) das Zuschußelement unverhältnismäßig stark verringert und seine relative Position unter dieser Definition entsprechend verschlechtert. maiumummiiimiui^'iu-r;^;:!:;' VI. Kurzfristige Angebotsbeschränkungen In der ersten Hälfte dieses Jahrzehntes ist das reale Sozialprodukt der Geberländer im Durchschnitt um 5 % pro Jahr gestiegen. Im Gegensatz zu diesem enormen wirtschaftlichen Aufschwung hat das Volumen ihrer Entwicklungshilfe während dieses Zeitraumes nicht annähernd so stark zugenommen. Als Hauptgründe dafür wurden vorwiegend Budgetund Zahlungsbilanzschwierigkeiten angeführt. Bei näherer Betrachtung scheint die wahre Ursache jedoch die niedrige Priorität gewesen zu sein, die der Entwicklungshilfe in der öffentlichen Ausgabenpolitik der Geberländer eingeräumt wurde. Da Entwicklungshilfe im allgemeinen nicht Teil einer längerfristigen Finanzplanung ist, wird sie bei Haushaltsund Zahlungsbilanzschwierigkeiten bevorzugt gekürzt, ohne anderseits von Budgetund Zahlungsbilanzüberschüssen entsprechend zu profitieren6. Hinzu kommt, daß die Geberländer im Zeichen der Vollbeschäftigung und der vollen Kapazitäts0 Die wichtigste Ausnahme ist wohl Deutschland, das 1961 für 840 Millionen DM Weltbankbonds kaufte. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
556 Edgar Kröller ausnutzung wenig Anlaß hatten, Entwicklungshilfe gezielt für die Nachfragesteigerung einzusetzen. Tabelle 7 zeigt, daß das Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe an den gesamten öffentlichen Ausgaben nur einen geringen Anteil hat: knapp 2 °/o im Durchschnitt bei allen Ländern in den Jahren 1961—65. Bei diesem Vergleich ist allerdings zu beachten, daß dieser Anteil nicht in allen Ländern mit der Budgetbelastung identisch ist. Während Australien, Belgien, Dänemark, Holland, Norwegen, Portugal und Schweden z. B. 1965 ihre gesamte öffentliche Entwicklungshilfe aus dem Haushalt finanzierten, war das bei Frankreich zu 90% der Fall, bei England zu 75%, bei Kanada zu 70%, bei Deutschland und den USA zu 60%, bei Italien und Japan zu einem Drittel und bei Österreich zu 15%. Der Rest kam vom Kapitalmarkt und von besonderen Finanzierungsinstituten (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau in Deutschland). Außerdem wird die wahre Budgetbelastung dadurch verschleiert, daß Rückzahlungen von Entwicklungshilfe nicht unter dem betreffenden Haushaltstitel, sondern als allgemeine staatliche Einnahmen verbucht werden. Dadurch muß jeweils immer wieder der Bruttobetrag genehmigt werden. Selbst wenn — als theoretischer Fall — die Entwicklungshilfe nur die Rückzahlungen finanzierte, die NettoLeistung also Null wäre, würde die Genehmigung des u. U. hohen Bruttobetrages ein Budgetproblem darstellen. Zur Berechnung der effektiven Budgetbelastung müßten außer Rückzahlungen auch Zinserträge aus früheren Entwicklungshilfekrediten abgezogen werden. Anderseits müßte man dann die Zinszahlungen hinzurechnen, die die Regierung durch die Aufnahme von Entwicklungshilfekapital auf dem einheimischen Kapitalmarkt aufbringen muß. In den Jahren 1961 bis 1965 ist der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe an den gesamten öffentlichen Ausgaben laufend gesunken — von 2,1 auf 1,8%. Von dem Zuwachs an staatlichen Ausgaben in diesem Zeitraum profitierte die Entwicklungshilfe nur zu 0,2%. Dies ergibt einen Elastizitätskoeffizienten von 0,1: Pro ein Prozent Zuwachs an öffentlichen Ausgaben wuchs die Entwicklungshilfe nur um 0,1 %. Dies zeigt, daß die Entwicklungshilfe mit anderen öffentlichen Ausgabekategorien, vor allem Verteidigungs-, Investitionsund Sozialausgaben, nicht erfolgreich konkurrieren konnte. Während für alle Geberländer im Durchschnitt in den Jahren 1961—1965 die Entwicklungshilfe pro Jahr nur um 0,8 % stieg, stiegen die Verteidigungsausgaben um 2,9%, die öffentliche Kapitalbildung um 8,7% und Subventionen und Transfers um 9,4%. Für einzelne Länder ist der Unterschied in den Wachstumsraten noch ausgeprägter. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe 557 £ 73 fl (m fl (8 8 Ol fl « pQ es CD n 9 fl « fl :0 fl 9 fl 73 0 N 0 CD fl * fl s <n •S OB * pfl 'S pfl :rt o ~ WD CO ß •tS § « ~ "ö WD - § S3 SD o l&S w § o-A-ij C .2 B8l « • a. ^ID^COOOCOCOOO^OIO 00 ~ CO o>* 00 ¡O 00 ^ <D~ 00 CN ci CO CO oT ooNq^rH^inooooh ~ ko in cn" ccT <o od cn" rf ^r CO 00 00 00 CO O 1 Oi 00 t^ CO C^ ld N ci 00 lO N 00 ^ cT cf cnT o o ** Ol cvf Tf i Tf» [>. ro ~ in cn" co ~ Tf TM Tf CO 00^ CD CD CD CD C0Ä m" cn cn oT co co oo" cd" cd" ~ CN H Ol ^ ^ 00 o lO 00 ^ CN Ol OD CD^ "¡t ci o co oT oo" « ci oo" t-" t^ m o oT Ol I> cn" CD 00 m^GMOOCOHiOO'-^m^O oo" oo" o" od d o ^ co od CTT t^-" oo" aT i>" o 00 ti ^ I—I fl «M I . I-H CO VO £ w>^< on UH fl :o H o 3 ^ ~ OD CN cn" CD CN O o" o" o" o lO o O CN H3 fl 2 a rL di S ü C PQ Q Q "ü 'S ä Ö fl ^ s SP « fl h 2 W fe Ä OD T3 fl tf £ g -S J a tD S 'S ® S SP 5 * £ ~ i < © w O "Q CD ^ O pH Cfi p OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
558 Edgar Kröller Audi Zahlungsbilanzschwierigkeiten durch die Vergabe von Entwicklungshilfe werden häufig wenig sachkundig dargestellt und dienen als Rechtfertigung für die weitverbreitete Lieferbindung7. Im Prinzip führt die Vergabe von Entwicklungshilfe entweder zu einem entsprechenden Export durch das Geberland oder ein anderes Land oder zu einer Erhöhung der Devisenreserven des Empfängerlandes. Selbst wenn die Entwicklungshilfe voll in einen entsprechenden Export durch den Geber umgesetzt wird, können für ihn Zahlungsbilanzsdiwierigkeiten entstehen: Das ausgeführte Gut hat gewöhnlich einen gewissen Importanteil, oder es hätte an das Entwicklungsland oder ein anderes Land zu normalen kommerziellen Bedingungen ausgeführt werden können. Für das einzelne Geberland ist allerdings nicht so sehr die durchschnittliche, sondern die marginale Belastung der Zahlungsbilanz durch eine Erhöhung seiner Entwiddungshilfe von Bedeutung. Studien haben ergeben, daß diese Marginalbelastung z. B. für England und Deutschland erheblich unter 50% liegt. Eine Studie für die USA über den Rückflußanteil (feedback ratio) nicht-liefergebundener Entwicklungshilfe ergab, daß sich Entwicklungshilfe nach Latein-Amerika zu 55%, nach dem Fernen Osten (außer Japan) zu 47 %, nach dem Nahen Osten und Südasien zu 31 % und nach Afrika zu 15 % in Exporten niederschlägt8. Diese Zusammenhänge lassen erhebliche Zweifel aufkommen hinsichtlich der Möglichkeit, Zahlungsbilanzschwierigkeiten durch Entwicklungshilfekürzungen wirksam zu begegnen. Hinzu kommt der zeitliche Phasenverzug zwischen Zusagen und Auszahlungen, der für die gesamte Entwicklungshilfe durchschnittlich etwa 1,5 Jahre und für Investitionsprojekte 3—4 Jahre beträgt und somit einer prompten Auswirkung von Einsparungen auf die Zahlungsbilanz im Wege steht. VII. Berechnung des Entwicklungshilfebedarfs Die Konzeption eines „Kapitalbedarfs" der Entwicklungsländer wurde auf der Genfer Welthandelskonferenz von 1964 schlagartig ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Die Geberländer wurden mit massivem propagandistischem Aufwand mit einer Berechnung konfrontiert, wonach die unterentwickelten Länder 1970 ein Zahlungsbilanz7 Andere Gründe dafür sind der Wunsch, mit dem finanzierten Projekt voll identifiziert zu werden, die Gewinnung von Exportmärkten und Rücksicht auf die öffentliche Meinung. 8 The United States Balance of Payments in 1968. The Brookings Institution. Washington. D. C. 1963. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierung8probleme der Entwicklungshilfe 559 defizit von 20 Mrd. Dollar aufweisen würden, wenn sie das Wachstumsziel des „U. N.-Entwicklungsdezenniums" von jährlich 5 % ihres Sozialproduktes erreichen wollen. Diese (nach dem Generalsekretär der Konferenz benannte) „Prebisch-Lücke" sollte sowohl durch ein höheres Volumen an Entwicklungshilfe als auch durch höhere Eigenleistungen der Entwicklungsländer gedeckt werden. Sie stiftete viel Verwirrung und war mehr durch ideologischen Schwung als durch Realismus geprägt und hat daher viel berechtigte Kritik gefunden. Seither sind Lücken-(gap-)Berechnungen stark in Mode geraten9. Ihre Haupttypen und Quantifizierungsprobleme sollen hier kurz skizziert werden. Grundsätzlich gibt es zwei Methoden, den Kapitalbedarf zu berechnen. Die eine Methode geht von einem bestimmten Entwicklungsziel aus — meist einer bestimmten Wachstums rate des Sozialprodukts —. berechnet den Irwe&titionsbzw. Importbedarf, schätzt die eigene Sparbzw. Exportleistung und erhält somit die Lücke, die zur Fremdfinamzierung übrig bleibt. Die andere Methode basiert auf der Kapitalaufnahmefähigkeit der Entwicklungsländer („absorptive capacity"). Bei der Berechnung, die auf einem bestimmten Entwicklungsziel aufbaut, stoßen wir selbst bei der von den Vereinten Nationen proklamierten Wachstumsrate von jährlich 5 % des Sozialprodukts der Entwicklungsländer auf Unklarheiten. Die Meinungen gehen auseinander, ob damit eine durchschnittliche Rate für alle Länder und den gesamten Zeitraum 1960—1970 gemeint ist oder eine jährliche Mindestrate für jedes Land; ferner ob diese Rate auf das jeweils gestiegene Sozialprodukt anzuwenden ist („Compound rate") oder erst am Ende der Periode erreicht werden soll („terminal rate"). Die Auswirkung der einen oder anderen Definition auf den Kapitalbedarf ist erheblich. Ist eine Wachstumsrate gewählt, gabelt sich die Methode: Entweder man berechnet den Investitionsbedarf durch Multiplikation der Wachstumsrate mit dem Kapitalkoeffizienten und zieht davon die geschätzte Sparleistung ab (Investitionslücke). Oder man schätzt den Importbedarf und zieht davon die projezierten Exporterlöse ab (Importlücke). Berechnungen der Investitionslücke haben einen optimistischen Trend, da die Grenzsparrate immer höher als die Durchschnittssparrate angenommen werden kann: Die Lücke wird kleiner. Berechnungen 9 Vgl. Edgar Kröller: Volumen und Verteilung der Entwicklungshilfe. Außenwirtschaft. März 1966. — OECD (Hrsg.): Quantitative Models as an Aid to Development Assistance Policy — A report by the expert group on the uses of analytical techniques. Paris 1967. Siehe audi die dort aufgeführte Literatur. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
560 Edgar Kröllcr der Importlücke dagegen haben eine pessimistische Tendenz, da die jährliche Zuwachsrate der nötigen Importe höher angenommen wird als die der (nachfragebedingten) Exporte: Die Lücke wird größer. Beides kann aber nicht wahr sein, denn ex post sind beide Lücken identisch. Der Anpassungsprozeß kann beispielsweise so verlaufen: Ein höheres ex-ante-Sparvolumen wird mangels Exportund damit Importmöglichkeiten „frustriert" und so lange in den Konsum abgedrängt, bis sich die niedrigere Investitionslücke auf die Importlücke erhöht. Oder beide Lücken konvergieren durch Importsubstitution in der Mitte. Die vielen — meist berechtigten — Einwände gegen die Lückenberechnungen sollen hier nicht wiederholt werden. Es genüge der Hinweis, daß erhebliche Quantifizierungsprobleme bei der Schätzung der kritischen Parameter entstehen — z. B. durch die intertemporale und intergeografische Variation des Kapitalkoeffizienten. Neben diesem Problem der Vorausschätzung technischer Relationen und ökonomischer Erwartungen müssen zur Bestimmung gewisser Parameter Werturteile gefällt werden: Welche Wachstumsrate soll den Entwicklungsländern zugestanden und welche Eigenleistungen, die sich in der Sparrate und im Kapitalkoeffizienten (Investitionseffizienz) niederschlagen würden, sollen ihnen abverlangt werden? Die Methode der Schätzung des Kapitalbedarfs der Entwicklungsländer aufgrund ihrer Kapitalaufnahmefähigkeit — ursprünglich von Max F. Millikan und Walt Whitman Rostow entwickelt und 1965 von der Weltbank wieder aufgegriffen — fordert, so viel Kapital zur Verfügung zu stellen, wie „produktiv" verwendet werden kann. Da jedoch die Kapitalaufnahmefähigkeit ab einem gewissen Investitionsvolumen eine Funktion sinkender Rentabilität ist, entsteht auch hier die Frage, welche Mindestrentabilitätsrate („cut-off rate of return") die Geberländer den einzelnen Entwicklungsländern zu konzedieren bereit sind. Hinzu tritt das äußerst schwierige Problem, die Rentabilität des eingesetzten Kapitals zu messen. Makro-ökonomisch ist das ohnehin kaum möglich, und auf der Projektebene entstehen andere Verzerrungen: Durch den Substitutionseffekt freigewordener einheimischer Mittel finanziert die Entwicklungshilfe häufig gar nicht das Projekt, an das sie nominell gebunden ist, sondern vielleicht ein Vorhaben, das die Geber nie in Betracht gezogen hätten. Außerdem sagt die Rentabilität eines Projektes noch nichts über die wirtschaftliche Verwendung seiner Erlöse aus. Hinzu treten Verzerrungen durch überhöhte Wechselkurse in vielen Entwicklungsländern, wodurch die Devisenkosten künstlich verringert werden. Diese Verzerrungen können allerdings durch die Verwendung von „shadow prices" teilweise vermieden werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
Quantifizierungsprobleme der Entwicklungshilfe 561 Ein Weg, der Elemente beider Methoden vereint, wurde von Rosenstein-Rodan10 beschritten. Er wählte für jedes Land die Wachstumsrate des Sozialprodukts, die einer vorgegebenen Kapitalproduktivität (Kapitalkoeffizient = 3:1) entsprach, und berechnete dann durch die Multiplikation der verschiedenen Wachstumsraten mit dem gleichen Kapitalkoeffizienten den Investitionsbedarf. Ein Abzug der geschätzten Sparleistung ergab dann die Investitionslücke. VIII. Die Selbsthilfe der Entwicklungsländer Entwicklungshilfe kann nur helfen. Die Hauptlast ihrer Entwicklung müssen die unterentwickelten Länder selbst tragen. Tatsächlich bringen sie etwa drei Viertel ihrer Investitionen durch eigene Sparleistungen auf. Die Eigenleistungen der Entwicklungsländer wirken sich jedoch nicht nur in dem Grad der Mobilisierung einheimischer Hilfsquellen — der Sparleistung — aus, sondern auch in der Wirksamkeit, das Investitionskapital in wirtschaftliche Entwicklung umzusetzen. Da es ein Entwicklungsziel gibt (5% Zuwachs pro Jahr des Sozialprodukts) sowie ein Entwicklungshilfeziel (1 % des Volkseinkommens der Geberländer), ist es etwas verwunderlich, daß das „magische Entwicklungsdreieck46 nicht durch ein Selbsthilfeziel geschlossen wird. Der Grund ist darin zu suchen, daß sich ein so schillernder Begriff wie „Selbsthilfe" der Quantifizierung weitgehend entzieht. Seit Jahren versucht man, durch ökonometrische Berechnungen selbsthilfe-relevante Variable zu isolieren und in einer einzigen Richtzahl sinnvoll zu kombinieren. Immer wieder kommt man aber zu dem Ergebnis, daß eine einzige Norm den differenzierten Komplex der Selbsthilfe der unterentwickelten Länder nicht zu erfassen vermag. Zunächst fließen viele qualitative Faktoren in die Eigenleistungen ein, z. B. die Überwindung des entwicklungshemmenden sozio-kulturellen Rahmens sowie archaischer Denkund Lebensformen, die Eindämmung der Korruption und der Verschwendung von Mitteln durch Kriege, ambitiöse außenpolitische Programme, Prestigeprojekte u. a., die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, die Schaffung eines günstigen Investitionsklimas, die Verhinderung von Kapitalflucht usw. Diese qualitativen Faktoren wirken sich natürlich auf quantitative Parameter aus, z. B. auf die Sparleistung (durchschnittlich und marginal), den Kapitalkoeffizienten, die Exportleistung und den Importbedarf. 10 Paul N. Rosenstein-Rodan: International Aid for Under-Developed Countries. The Review of Economics and Statistics. May 1961. 36 Schmollers Jahrbuch 87,5 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41
562 Edgar Kröller Um dem Ideal einer einzigen Selbsthilfenorm wenigstens nahe zu kommen, kann man versuchen, die erreichte Wachstumsrate des Sozialprodukts aufzuspalten in den Teil, der durch eigene Sparleistungen und den Teil, der durch Fremdkapital bedingt wurde. Man müßte dazu — eine gleiche Investitionseffizienz unterstellend — beide Komponenten durch den gleichen Kapitalkoeffizienten teilen — ein kühner Schritt11! Eine weitere Schwierigkeit ist, ob man die subjektive Bemühung oder den objektiven Erfolg der Eigenleistungen beurteilen soll. Ein Land kann durch das Fehlen von Bodenschätzen oder durch ein ungünstiges Klima trotz großer Anstrengungen nur einen begrenzten Erfolg haben. Einem anderen Land schenkt eine üppige Natur die Früchte ohne besondere Mühe. In diesem Dilemma zieht man sich häufig auf die Prüfung zurück, ob sich kritische Selbsthilfefaktoren im Zeitablauf verbessert haben — ohne Rücksicht auf ihren absoluten Standard. Wenn man den Versuch macht, den verschiedenen Entwicklungsländern einen Rang zuzuweisen, je nachdem wie sie unter dem einen oder anderen Selbsthilfekriterium abschneiden12, so sieht man, daß auch dieses Verfahren nicht zu schlüssigen Ergebnissen führt: Ein Land steht gewöhnlich unter dem einen Gesichtspunkt gut und gleichzeitig unter dem anderen weniger gut da. Außerdem sind manche der Kriterien korreliert, z. B. Zuwachsraiten von Exporten und Importen, aber auch die Investitions-(und Spar-)rate und der Kapitalkoeffizient (d.h. eine Investitionserweiterung wird mit sinkender Effizienz bezahlt). In letzter Zeit haben zwei Selbsthilfeaspekte der Entwicklungsländer immer stärkere Bedeutung gewonnen: die Verschuldung13 und das Bevölkerungswachstum. Die gegenwärtige Verschuldung der Entwicklungsländer beträgt ca. 170 Mrd. DM, ihr jährlicher Schuldendienst ca. 20 Mrd. DM. Dieser Schuldendienst — Rückzahlungen und Zinsen — ist ein starres Element in der Zahlungsbilanz dieser Länder und führt bei Exportschwierigkeiten, Mißernten, Inflation, Kapitalflucht oder manchmal nur beim Ausbleiben von einer neuen Kapitalzufuhr zu Zahlungsbilanzkrisen. Diese setzen die Gläubiger einer erpresserischen Situation aus, weil sie außer Umschuldungen praktisch keine Wahl haben (Beispiele sind Türkei, Brasilien, Ghana und Indonesien). Der Selbsthilfeaspekt liegt darin, daß das Schuldnerland nicht auf Warnzeichen geachtet und die 11 Vgl. Edgar Kröller: Growth, Aid and Performance. Intereconomics. November 1967. 12 Dies geschieht in OECD (Hrsg.): Quantitative Models as an Aid to Development Assistance Policy. Paris 1967. 13 Vgl. Edgar Kröller: Die Verschuldung der Entwicklungsländer. (Neue Zürcher Zeitung. 7. Nov. 1965). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.87.5.539 | Generated on 2023-04-04 11:39:41