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Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen

Oeter, Ferdinand

Abstract

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Oeter, Ferdinand Article Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Oeter, Ferdinand (1969) : Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen, Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, ISSN 0036-6234, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 89, Iss. 1, pp. 33-59, https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291182 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Problemstellung Die Frage, ob die Sorgepflicht für Kinder eine sozial relevante und von der Gesetzgebung in Form eines systematischen Familienlastenausgleichs (FLA) zu berücksichtigende Belastung darstellt, wird in der BRD noch immer uneinheitlich beantwortet. So warnen neoliberale Autoren hinsichtlich des Familienlastenausgleichs vor einer „Grenze, an der Hilfe korrumpiert"1. Demgegenüber bezeichnete Mackenroth in seinem wegweisenden Vortrag über „die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan" den FLA als „die sozialpolitische Großaufgabe des 20. Jahrhunderts", deren „Richtmaß nicht vergangener Verlust, sondern eine gegenwärtige Leistung" sei: „die Lasten für das Aufbringen der jungen Generation, ohne die kein Volk und keine Kultur ihre Werte erhalten und tradieren können, müssen gerecht verteilt werden, so daß das Volk nicht durch eine falsche Verteilung dieser Lasten seinen Bestand gefährdet"2. j Als Diskussionsbasis sollte diese Formel für alle akzeptabel sein, die Politik nicht nur als Vertretung einseitiger Gegenwartsinteressen ohne Rücksicht auf die Gesamtgesellschaft und die künftige Entwicklung dieser Gesellschaft betrachten. Die Entscheidung über gegebenenfalls erforderliche gesetzliche Maßnahmen engt sich dadurch auf folgende Fragestellungen ein: 1. Besteht eine falsche Verteilung von Lasten, die den Bestand der Gesellschaft gefährdet? 1 Hans Willgerodt: Der Familienlastenausgleich im Rahmen der Sozialreform. Ordo VIII (1956) S. 136. 2 Gerhard Mackenroth: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan. Schriften des Vereins für Socialpolitik. Neue Folge Band 4. Berlin 1952. Zitiert nach Wiederabdruck in: Erik Boettcher: Sozialpolitik und Sozialreform. Tübingen 1957. S. 61. 3 Schmollers Jahrbuch 89,1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 34 Ferdinand Oeter 2. Wenn ja, durch welche korrigierbaren Abläufe ist es dazu gekommen? 3. Welches sind die zweckmäßigsten Maßnahmen zur Korrektur dieser falschen Belastung? 4. Wie lassen sie sich am reibungslosesten in das geltende Abgabenund Leistungssystem der Gesellschaft einfügen? II* Das volkswirtschaftliche Regenerationsproblem 1. Altenlast und Familienlast Die sachgerechte Beantwortung dieser Fragen erfordert einige kurze historische Vorbemerkungen: Der Zerfall der Familie als Betriebsstätte und Produktionseinheit hatte gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland zu einer hochgradigen Verelendung der alten und kranken Arbeiter geführt, so daß sich der Gesetzgeber zum Aufbau von Versorgungseinrichtungen gezwungen sah. Ihr Charakter als „Versicherung" war — zumindest auf dem Teilgebiet der Altersrenten — von vornherein problematisch, weil es ganz aktuell darum ging, eine „alte Last" zu übernehmen und auch dort Rentenleistungen zu gewähren, wo keinerlei oder doch versicherungsmathematisch nur völlig unzureichende Vorleistungen eingebracht worden waren. Vor allem seit dem Ersten Weltkrieg hat sich das System auf immer weitere Bevölkerungskreise ausgedehnt und schließlich nach zweimaligem Verlust der Rücklagen so stabilisiert, daß die Beiträge der im Leistungsalter stehenden Versicherten jeweils immer wieder sofort an die Rentenberechtigten ausgezahlt werden. Dabei wird lediglich durch das sog. Abschnittsdeckungsverfahren immer nur ein gewisser Stabilisierungsfonds aufrecht erhalten. Im Gegensatz zur „Alterslast" wurde die „Familienlast" erst relativ spät als sozialpolitisches Problem erkannt, d.h. der Zusammenhang zwischen der Versorgung der (nicht mehr arbeitsfähigen) Alten und der (noch nicht arbeitsfähigen) Jungen ist erst ganz allmählich ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt. Offenbar wurde jedenfalls zunächst nicht erkannt, daß durch das Ausscheiden der Kinder und mehr und mehr auch der Jugendlichen aus dem ehedem mit der Familie integrierten Produktionsprozeß sowie durch den Aufund Ausbau des Schulund Ausbildungswesens eine ganz spezifische Belastung der Familie entstanden ist, wie es sie in diesem Umfang und in dieser Höhe in der Vergangenheit niemals gegeben hat. Nicht minder bedeutsam als die Entstehung eines primär unproduktiven Ausbildungswesens, das ähnlich der „Umwegproduktion" erst in OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen 35 einem sekundären Sektor der menschlichen Wohlfahrt dienende Güter erzeugen hilft, ist aber ein weiterer, der Öffentlichkeit bisher weitgehend verborgen gebliebener Vorgang: Die Regeneration der Bevölkerung (und damit des Produktionsmittels „Arbeit") verläuft äußerst unterschiedlich, denn zwei Drittel der das Fortpflanzungsalter durchlaufenden Erwachsenen ziehen nur bis zu zwei Kindern auf und regenerieren dabei ihre Ausgangszahl nur etwa zur Hälfte. Wenn gleichwohl die Bevölkerungszahl der Bundesrepublik gegenwärtig leicht zunimmt, so hat das — neben einer erheblichen Zuwanderung — seine Ursache darin, daß ein Drittel der Bevölkerung mit drei und mehr Kindern seinen zahlenmäßigen Bestand annähernd verdoppelt. Die individuelle „Familienlast66 differiert auf diese Weise zwischen dem Nullwert (bei Kinderlosen) und einem Wert, der die — je nach Verbrauchseinkommen bzw. sozialer Stellung — unterschiedlichen Lebenshaltungskosten des Elternpaares ganz erheblich überschreitet (Familien mit drei und mehr Kindern). Rein zahlenmäßig ist die gesamte „Familienlast" auf jeden Fall nicht kleiner als die gesamte „Alterslast"; denn einem Anteil der Alten von über 65 Jahren von 12,3 % (1967) stehen mit 22,9 % fast doppelt so viel Kinder unter 14 Jahren gegenüber. Dabei liegen die Lebenshaltungskosten nur bei den Säuglingen und Kleinkindern unter denen alter Menschen, während bei den größeren Kindern die Summe von Lebenshaltungskosten und Ausbildungskosten weit über dem Ausgabenbedarf alter Menschen liegen dürfte. Das gilt in verstärktem Maße für die in den vorstehenden Verhältniszahlen nicht enthaltenen Jugendlichen in weiterführender Ausbildung. 2. Die differenzierte Fortpflanzung und ihre soziokulturellen Folgen Über die aus den unterschiedlichen Kinderzahlen resultierenden Belastungsunterschiede gibt die Statistik vorerst nur sehr wenig Auskunft. Nach der Frauenenquete der Bundesregierung3 gab es am 6. Juni 1961 in der BRD rund 6,5 Mill. Mütter mit rund 11 Mill. Kintern unter 14 Jahren. Rund 54% dieser Mütter hatten nur 1 Kind unter 14 Jahren, rund 30% deren 2 und rund 16% 3 und mehr. Eine weitere Statistik der Frauenenquete, die alle noch in der elterlichen Familie lebenden Kinder einbezieht und rund 10,7 Mill. Mütter 9 Bericht der Bundesregierung über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Drucksache V/909, S. 322 und 323 (Frauenenquete). 3* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 36 Ferdinand Oeter und 19,4 Mill. Kinder umfaßt, kommt auf rund 50% Mütter mit 1 Kind, rund 31 °/o Mütter mit 2 Kindern und rund 19 % Mütter mit 3 und mehr Kindern4. Nach dieser Statistik versorgten die 19% Mütter mit 3 und mehr Kindern rund 38 % aller erfaßten Kinder. Gleichwohl gibt auch diese zweite Statistik ebenso wie die erste lediglich einen aktuellen Querschnitt, gewissermaßen eine Momentaufnahme. Sie gibt also keinerlei Auskunft darüber, wie lang der Lebensabschnitt ist, währenddessen die Mütter für Kinder sorgen müssen bzw. wie lange sie nicht in der Lage sind, die Erträge ihrer Arbeitskraft für ihre eigenen Bedürfnisse und für ihr eigenes Wohlergehen zu verwenden, und sie gibt somit auch keinerlei Auskunft darüber, wie es um die Gesamtlast steht, die die einzelnen Mütter zu tragen haben. Eine solche Aussage wird vielmehr erst möglich, wenn die Momentaufnahme der Querschnittsbetrachtung durch eine Längsschnittbetrachtung ergänzt wird. Derartige Längsschnittuntersuchungen fehlen bisher in der offiziellen Statistik. Auf meine Bitte untersuchte daher das spätere Mitglied der Sozialenquetekommission Karl Freudenberg bereits 1955 die Frauenjahrgänge von 1903 bis 1908 und kam dabei zu folgendem Ergebnis: 28°/o dieser Frauen blieben kinderlos auf 20% der Frauen mit 1 Kind entfielen weniger als 10% aller Kinder auf 21% der Frauen mit 2 Kindern entfielen weniger als 22% aller Kinder auf 13 % der Frauen mit 3 Kindern entfielen weniger als 21 % aller Kinder auf 8% der Frauen mit 4 Kindern entfielen weniger als 17% aller Kinder auf 10% der Frauen mit 5 Kindern und mehr entfielen mehr als 30% aller Kinder. Da diese Zahlen aus einem verhältnismäßig unzureichenden Material lediglich auf dem Wege der Extrapolation gewonnen werden konnten, hat Freudenberg auf ihre Veröffentlichung verzichtet. Er stellte aber dann auf Grund späterer, mit exakten Unterlagen gewonnener Zahlen fest, daß zwei Drittel der Kinder von nur einem Drittel der Mütter abstammen5. Dieses Ergebnis wurde erst neuerdings von der offiziellen Statistik bestätigt. Danach haben von den Ehen, in denen die Frau bei der Heirat noch keine 50 alt war, 64% höchstens zwei und 36% drei und mehr lebendgeborene Kinder, aber auf die Ehen mit bis zu zwei Kindern entfallen nur 39,7 %, auf die Ehen mit drei 4 Frauenenquete, a.a.O. S. 323. 5 Karl Freudenberg: Die quantitative Betrachtung des generativen Prozesses. In: Die ökonomischen Grundlagen der Familie. Ges. für Sozialen Fortschritt. Berlin 1960. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleidiung der sozialen Startbedingungen 37 und mehr Kindern dagegen 60,3 der Kinder6. Da die Statistik auf Ehen und nicht auf Mütter abstellt, bleibt unberücksichtigt, daß die gleichen Frauen möglicherweise in verschiedenen Ehen eine größere Zahl Kinder geboren haben, so daß sich das vorstehende Zahlenverhältnis noch in Richtung auf die stärkere Massierung der Kinder verschiebt. „Gäbe es keine Ehen mit drei und mehr Kindern, sondern hätten auch diese Ehen nur zwei lebendgeborene Kinder, so würden ... an der für die Bestandserhaltung der Bevölkerung erforderlichen Mindestzahl rund 16% fehlen. Gäbe es keine Ehen mit 4 und mehr Kindern, so würde die für die Bestandserhaltung der Bevölkerung erforderliche Mindestzahl gerade noch erreicht. Die Familien mit 4 und mehr Kindern bilden gegenwärtig die Voraussetzung für das leichte Bevölkerungswachstum7." Legt man die Gesamtzahl der Frauen einschließlich der kinderlosen zugrunde, so ergibt sich, daß zwei Drittel der physischen, psychischen und ökonomischen Leistungen, die mit dem Aufwachsen der Nachfolgegeneration zwangsläufig verbunden sind, auf nur 30% aller Frauen entfallen. Allein bei den von diesen Frauen lohnlos erbrachten Pflegeleistungen handelt es sich um Milliardenwerte. Die Leistungspflicht dieser Frauen beschränkt sich zudem nicht wie bei ein und zwei Kindern auf einen relativ kurzen Lebensabschnitt, sondern umfaßt den größten Teil ihrer gesamten Leistungsphase. Effektiv wird auf diese Weise jede sinnvolle Lebensplanung dieser Mütter in Frage gestellt. Das gilt vor allem hinsichtlich der in der Öffentlichkeit neuerdings immer nachdrücklicher erhobenen Forderung, daß eine Frau solange auf Erwerbsarbeit verzichten solle, wie ihre Zeit und Arbeitskraft durch die Pflege und Erziehung der Kinder beansprucht werde, und daß sie dafür später in den Beruf zurückkehren solle, wenn die Kinder das Haus verlassen haben. In Wirklichkeit hat sich demgegenüber die Zahl der in abhängiger Stellung erwerbstätigen Mütter mit noch zu versorgenden Kindern in den zwölf Jahren von 1950 bis 1962 mehr als verdreifacht8, während die Quote der abhängig beschäftigten Frauen mit ca. fünfzig Jahren sprunghaft absinkt9, d. h. gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kinder normalerweise das Haus verlassen haben und keine Arbeit mehr verursachen. Dieser Trend würde vermutlich noch deutlicher zum Ausdruck kommen, wenn die Statistik besser aufgeschlüsselt wäre und nicht nur nach 6 Bericht der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland. Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Drucksache V/2532, S. 40 (Familienbericht) . 7 Familienbericht, a.a.O. S. 40. 8 Familienbericht, a.a.O. S. 61. 9 Frauenenquete, a.a.O. S. 63, Texttabelle 9. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 38 Ferdinand Oeter den Gruppen ledig, verheiratet, sowie verwitwet und geschieden, sondern auch nach der unterschiedlichen Kinderzahl der Mütter differenzieren würde. Nicht minder bedeutsam für die Sozialstruktur der Gesellschaft ist, daß der Anteil der Kinder, die eine qualifizierte Ausbildung erhalten, mit der Geschwisterzahl erheblich absinkt. Nach einer Untersuchung von Jürgens steigt der Anteil der Volksschüler (Oberstufe) von 61% bei Familien mit 1 Kind auf 77% bei Familien mit 6 und mehr Kindern, während derjenige der Kinder, die eine Realschule besuchen, von 19 auf 11 und derjenigen, die das Gymnasium besuchen, von 20 auf 13 absinkt10. Da jedoch ein großer Teil der geschwisterreichen Kinder die Oberstufe der Volksschule überhaupt nicht erreicht, so daß sie in diesen Vergleichszahlen nicht enthalten sind, verschiebt sich das Chancenverhältnis für den Besuch einer weiterführenden Schule noch erheblich zu ungunsten der Kinder mit mehreren Geschwistern. Ganz allgemein gilt, daß auch die erfolgreichen Volksschüler eine relativ niedrige Geschwisterzahl haben, während die erfolglosen vorwiegend geschwisterreich sind. Damit ist weitgehend auch eine ganz erhebliche Chancenungleichheit für den späteren Berufserfolg gegeben. Besonders kraß sind die Unterschiede beim Besuch von Hochschulen. Eigene Untersuchungen anhand des vom Deutschen Studentenwerk herausgegebenen Zahlenmaterials ergaben, daß der prozentuale Anteil derjenigen, die ein Hochschulstudium absolvieren, bei Personen mit 4 und mehr Geschwistern nur etwa ein Zehntel desjenigen bei Personen ohne Geschwister beträgt. Die „Chance zu studieren" ist also für die Gesamtheit der Einzelkinder im Durchschnitt zehn mal größer als für die Gesamtheit der Kinder mit 4 und mehr Geschwistern11. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Bildungschancen der Kinder mit mehreren Geschwistern um so weniger beeinträchtigt werden, je höher die Sozialschicht ist, der die Kinder entstammen12. Hieraus ist vielfach vorschnell gefolgert worden, daß die Begabung in den unteren Sozialschichten nicht für eine qualifizierte Ausbildung ausreiche. Dem widerspricht jedoch bereits die Erfahrung, daß es zahlreichen Einzelkindern und immer wieder auch einmal einem oder mehreren Kindern aus einer kinderreichen Familie der unteren Sozialschicht gelingt, bis zu den höchsten Positionen in Wissenschaft, Kultur und Politik aufzusteigen. 10 H. "W. Jürgens: Familiengröße und Bildungsweg der Kinder. Zit. nach Familienbericht, a.a.O. S. 78. 11 Ferdinand Oeter: Wer studiert heute in der Bundesrepublik? Die Mitarbeit. Heft 7/1959. 12 Familienbericht, a.a.O. S. 78 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen 39 Offenbar wird also die Entfaltung von Begabung durch schichtenspezifische Einflüsse erheblich in positiver oder negativer Hinsicht beeinflußt. Auf diese Frage soll in anderem Zusammenhang noch einmal eingegangen werden. 3. Folgen der Frühehe Besondere Probleme erwachsen aus der seit längerer Zeit zu beobachtenden Vorverlegung des Heiratsalters und der häufig gerade in diesen Ehen besonders schnellen Geburtenfolge. Unterstellt man, daß Kinder, die später als sieben Monate nach der Eheschließung geboren werden, ehelich empfangen wurden, dann sind bereits 40% aller Erstgeborenen vorehelich gezeugt. Von den im ersten Ehejahr Geborenen sind es sogar rund 70 %13. Hieraus geht eindeutig hervor, daß ein ganz erheblicher Teil der Eheschließungen unter dem Druck einer bereits bestehenden Schwangerschaft erfolgt. Dabei fehlt es in sehr vielen Fällen an ausreichenden wirtschaftlichen Grundlagen. Werden nun in diesen Ehen in schneller Folge weitere Kinder geboren, so wirkt sich nicht nur der Mangel an ausreichendem Wohnraum, sondern in gleichem Maße auch das fehlende Verständnis und die fehlende Übung in der Wirtschaftsführung bald in katastrophaler Weise aus. Die Hauseigentümer oder Hauptmieter, bei denen die jungen Ehepaare in Untermiete wohnen, versuchen sich ihrer als Störelemente zu entledigen. Vielfach werden sie in Übergangsheime eingewiesen oder finden nur ähnliche, völlig unzureichende Notunterkünfte. Dabei gelangen sie nicht selten in ein ausgesprochen asoziales Milieu14. Viele der Mütter kapitulieren unter diesen Umständen schließlich vor den sich immer stärker auftürmenden Schwierigkeiten und lassen sich mehr oder minder von den Verhältnissen treiben. Die Wohnung verwahrlost. Nicht selten erhalten die Kinder nicht einmal ein warmes Mittagessen, sondern Backwaren und Süßigkeiten. Ein Teil der Mütter und zahlreiche dieser Väter verfallen dem Alkoholismus und dem unmäßigen Zigarettenkonsum. Gesundheitsstörungen der verschiedensten Art breiten sich aus. Dabei ist die finanzielle Lage dieser Familien nicht einmal besonders schlecht, denn die Ausgaben für die Wohnung sind minimal und das Arbeitseinkommen nicht selten überdurchschnittlich, es wird eben nur weniger rationell als in den geordneten Familien verwertet. 13 Hans Harmsen: Demographische Strukturprobleme in Europa. In: Richard Kepp und Helmut Koester (Hrsg.): Empfängnisverhütung aus Verantwortung. Stuttgart 1968. 14 Hans Harmsen: Soziale Leistungsschwäche erfordert aktive Familienplanung. Gesundheitsfürsorge, Heft 2/1967. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 40 Ferdinand Oeter Die Resozialisierung dieser Familien ist demzufolge auch erst in zweiter Linie ein finanzielles Problem. Entscheidend ist vielmehr neben der Umsetzung in geeignete Wohnungen eine systematische Umerziehung. Dabei ergeben sich nach Hans Harmsen, der sich u. a. auch auf englische Erfahrungsberichte stützt, besonders auf psychologischem Gebiet größte Schwierigkeiten14. Vor allem erweist sich immer wieder, daß die Frauen allen an sie herangetragenen Anregungen mit größtem Mißtrauen begegnen. Die Vertreter der Fürsorgeeinrichtungen werden von ihnen vielfach nur als „Schnüffler" betrachtet, die sich in ihre höchst privaten Einrichtungen einmischen und die angeblich nur daran interessiert sind, ihnen falsche Haushaltsführung nachzuweisen, um der Sozialbehörde Kosten zu sparen. Diese Vorstellung, daß es der Sozialbehörde gar nicht um echte Hilfeleistung gehe, ist nur äußerst schwer zu beseitigen. Am ehesten gelingt es noch einem Arzt, das Vertrauen dieser Frauen zu gewinnen. Wie Harmsen im einzelnen begründet, können Dauererfolge überhaupt nur durch systematische Teamarbeit erreicht werden. Sozialarbeiter, Psychologen und Ärzte müssen dabei Hand in Hand arbeiten. Entscheidend ist, daß es gelingt, den weiteren unerwünschten Kindersegen als die eigentliche Quelle des Elends abzustoppen. Grundsätzlich sollte man es aber gar nicht erst soweit kommen lassen. Das ist nur möglich, wenn es gelingt, diesen Notständen rechtzeitig prophylaktisch zu begegnen. Es muß also angestrebt werden, daß alle in ungünstigen sozialen Verhältnissen lebenden Ehepaare — und das gilt grundsätzlich für alle noch sehr jungen Paare ohne die erforderliche Lebensreife — spätestens nach der vorschnellen Geburt des zweiten Kindes systematisch ärztlich beraten und mit der Anwendung sicherer Methoden der Konzeptionsverhütung vertraut gemacht werden. Nach Möglichkeit sollte dabei eine laufende Betreuung erfolgen. Ein Problem von größter soziologischer und medizinischer Tragweite bilden die Kinder dieser Familien. Erstaunlicherweise machen sie, wenn sie nicht gerade krank sind, häufig einen harmonischen und geradezu glücklichen Eindruck. Das ist nur für den verwunderlich, der sich in der Psychologie des Kindes, vor allem des Kleinkindes, nicht auskennt. Diese Kinder empfinden nämlich noch nichts von ihrer sozialen Deklassierung und genießen ganz unkompliziert jene „Nestwärme", die ihnen in diesem Milieu schon durch das enge Beieinander zahlreicher Menschen oft viel unmittelbarer als unter gehobenen sozialen Verhältnissen zuteil wird. Bei näherer Beschäftigung mit diesen Kindern fällt allerdings bald auf, daß sie in ihrer geistigen Entwicklung stark retardiert sind und nur über einen ganz primitiven Sprachschatz verfügen. So finden sie schon im Vorschulalter kaum Anschluß an ihre besser gestellten AltersOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen 47 1. Neufestsetzung des Steuertarifs, der unter Verschärfung der Progression von einer linearen Zone (25%) bis zu einem Grenzwert von 60 % ansteigen soll. 2. Ausdehnung der linearen Tarifzone von bisher 8 009,— DM auf einen Betrag von 12 149,— DM für den Alleinstehenden. 3. Heraufsetzung des allgemeinen Freibetrages von bisher 1 680,— DM auf 3 000,— DM unter gleichzeitiger Streichung des Pauschbetrages für Sonderausgaben und des allgemeinen Werbungskostenpauschbetrages. 4. Reduzierung des Splittingfaktors für Ehepaare von 2,0 auf 1,8 und Einführung von „Kinderadditiven", die für Kinder bis zu 6 Jahren 0,3 bis zu 14 Jahren 0,6 und über 14 Jahre 0,9 betragen sollen. Durch Addition der einzelnen Elemente ergibt sich ein Gesamtdivisor. Durch diesen wird das steuerpflichtige Einkommen geteilt und der sich ergebende Betrag der Steuertabelle damit multipliziert, was zu einer wesentlichen Minderung der Steuerschuld bei mehrköpfigen Familien führt. Eine entsprechende Stufentabelle gestattet die unkomplizierte Berechnung, was vor allem für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung ist. Von einem „Überschußeinkommen von 9 150,— DM (Übergang von der Proportionalzur Progressionszone) für den Alleinstehenden ausgehend" sollen die Kinderadditive des Splittingfaktors in Stufen von von 250,— DM — erstmalig bei 9 400,— DM — um jeweils l°/00 abgebaut werden. Dieser Abbau wird damit begründet, daß „die mit wachsendem Einkommen steigende Sparfähigkeit in erster Linie als Sparfähigkeit des Einkommensbeziehers (bzw. des Ehepaares), nicht aber des Haushalts anzusehen66 sei. Der Splittingfaktor für Ehepaare soll deshalb von 2,0 auf 1,8 herabgesetzt werden, weil die gemeinsame Wirtschaftsführung des Ehepaares zu einer Haushaltsersparnis gegenüber Alleinstehenden führt. Eine solche Haushaltsersparnis wird im übrigen auch für die Familie mit mehreren Kindern unterstellt, was sicher insofern nicht zutrifft, als Kinder — im Gegensatz zur Ehefrau, die auch bei nur häuslicher Arbeit ökonomisch relevante Leistungen erbringt — keine zusätzlichen Erträge schaffen, sondern lediglich zu einer Belastung des Haushaltseinkommens führen. Insgesamt würden die Vorschläge des Beirates hinsichtlich der Familienbesteuerung zu folgenden Ergebnissen führen: Die erhöhten Freibeträge bewirken in den unteren Einkommensstufen eine absolute Verminderung der Steuerlast. Demgegenüber kommt es bereits als Folge des höheren Steuersatzes der Proportionalzone im Bereiche der höheren Masseneinkommen zu einer Erhöhung der SteuOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 48 Ferdinand Oeter erbeträge für Alleinstehende und kinderlos Verheiratete. Als Folge des steileren Anstieges im progressiven Bereich des Steuertarifs verschärft sich diese Tendenz noch weiter. Das gilt besonders für die hohen und höchsten Einkommen, zumal hier der Grenzsteuersatz von bisher 53 auf 60% erhöht werden soll. Durch das erweiterte Splitting (Familiensplitting) gelangen Familien mit Kindern in den Genuß von jeweils niedrigeren Steuersätzen. Dadurch wird den Bedürfnissen der Familien in weit höherem Maße Rechnung getragen als im bisherigen Steuerrecht. Das soll durch die nachstehenden Zahlenbeispiele verdeutlicht werden: Steuerbeträge nach geltendem Recht und nach Vorschlag Beirat BMF (in DM) Steuerpflicht. Alleinstehend Splitting Splitting -JKinder* Steuerpflicht. Steuerpflicht. Einkommen jetzt nach jetzt nach jetzt nach jetzt Beirat jetzt Beirat jetzt Beirat 3 000,— 245,— 0 0 0 0 0 6 000,— 815,— 750,— 490,— 149,— 0 0 9 000,— 1 392,— 1 500,— 1 060 — 900,— 0 0 12 150,— 2 109,— 2 287,— 1 664,— 1 687,— 432 — 0 15 000,— 2 873,— 3,051,— 2 200,— 2 399,— 968,— 599,— 21 000,— 4 783,— 4 964,— 3 432,— 3 899,— 2 108,— 2 100,— 30 000,— 8 210,— 8 393,— 5 746,— 6 380,— 4 026,— 4 410,— 39 000,— 12 011,— 12 194,— 8 542 — 9 356,— 6 468,-6 725,— 45 000,— 14 683,— 14 867,— 10 630,— 11 560,— 8 384,— 8 268,— 51 000,— 17 433,— 17 631,— 12 862,— 13 898,— 10 458,— 9 820,- 99 000,— 41 288,— 41 489,— 33 468,— 35 132,— 30 512,— 27 115,— 110 000,— 47 009,-47 210,— 38 656,— 40 438,— 35 596,— 32 045,— * 1 Kind unter 6 Jahren, 2 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, 1 Kind über 14 Jahre. Die Beispiele lassen das Ausmaß der vom Beirat für die unteren Einkommensstufen befürworteten Steuersenkung erkennen. Alleinstehende mit einem Einkommen unter 7 000,— DM und Ehepaare mit einem Einkommen unter 12 000,— DM hätten danach niedrigere Steuern als bisher zu zahlen. Oberhalb dieser Grenze würde der Steuerbetrag für Ehepaare ohne Kinder als Folge der Verkürzung des Splittingfaktors von 2,0 auf 1,8 erheblich stärker als für Alleinstehende ansteigen. In den höheren Einkommensstufen würde sich als Folge der Differenzierung der Kinderadditive nach dem Alter der Kinder auch der Steuerbetrag für Familien mit Kleinkindern erhöhen. Das gleiche gilt hier generell für Familien mit einem und — je nach Einkommenshöhe — auch mit zwei Kindern höherer Altersstufen. Demgegenüber würde sich die Steuerentlastung vor allem auf die Jahre verlagern, in OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleidiung der sozialen Startbedingungen 49 denen die Kinder erhöhte Kosten verursachen. Grundsätzlich würde sich überall der Abstand der Steuerbelastung (-entlastung) zwischen kinderlosen Ehepaaren und Ehepaaren mit unterschiedlicher Kinderzahl ganz wesentlich gegenüber dem geltenden Steuerrecht vergrößern. Der „Tatbestand Ehe" würde somit steuerlich geringer zu Buche schlagen als der „Tatbestand Kinder", was sowohl soziologisch, wie vor allem auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit voll gerechtfertigt wäre. Allerdings würde die Heraufsetzung des Freibetrages auch dazu führen, daß die Zahl der Unterhaltsverpflichteten, die weder für das erste, noch gar für weitere Kinder Steuerermäßigung erhalten, wieder etwas ansteigen würde. Dadurch würde die vom Familienministerium und den Familienverbänden erhobene Forderung nach Ausdehnung des Kindergeldes auf alle Zweitund möglicherweise auch auf Erstkinder erheblich an Gewicht gewinnen. Das verdient um so mehr hervorgehoben zu werden, als auch der wissenschaftliche Beirat beim BMF die Notwendigkeit ausreichender Kindergelder ausdrücklich bejaht. Da jedoch die Frage, wie diese zusätzlichen Kindergelder finanziert werden sollen, im Gutachten stillschweigend ausgeklammert wurde, soll hier geprüft werden, welche Ansatzpunkte für die Beschaffung der erforderlichen Finanzmittel im Gutachten enthalten sind. IV. Sozioökonomische Auswirkungen der Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirates beim BMF Die Vorschläge des wissenschaftlichen Beirates beim BMF zur Einführung des Familiensplittings sind mit einer Reihe weiterer Reformvorschläge gekoppelt, die gleichfalls einer gerechteren Verteilung der Steuerlast dienen sollen. Neben einer größeren Zahl kleinerer Posten geht es dabei vor allem um Fragen der Gewinnermittlung, um die Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft, um die Besteuerung von Renten und Pensionen und um die Sonderausgaben. Der Beirat rechnet hier insgesamt mit der Möglichkeit, Mehreinnahmen von über 4,5 Mrd. DM zu erzielen. Andererseits ergeben sich bei dem vorgeschlagenen Tarif fürs erste erhebliche Mindereinnahmen. Lediglich für die veranlagte Einkommensteuer werden Mehreinnahmen in Höhe von 600 Mill. DM veranschlagt, dazu kommen noch geringfügige Mehreinnahmen durch Änderungen der Erhebungstechnik und der Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen. Demgegenüber würde sich das Aufkommen aus der Lohnsteuer um 1,3 Mrd. DM und aus der auf die Einkommensteuerschuld anzurechnenden Lohnsteuer um 100 Mill. DM vermindern. Dazu kämen 4 Schmollers Jahrbuch 89,1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 50 Ferdinand Oeter noch Mindereinnahmen in Höhe von 1,7 Mrd. DM als Folge der Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages von 240 auf 720 DM und von 150 Mill. DM als Folge der Einführung eines Sonderfreibetrages für berufstätige Mütter mit (erziehungsberechtigten) Kindern in Höhe von 600 DM, insgesamt also Mindereinnahmen in Höhe von 3,25 Mrd. DM. Soweit die Vorschläge des Beirates Mehreinnahmen mit sich bringen, sind sie auf starken Widerstand der jeweiligen Interessengruppen gestoßen. Es steht also noch völlig offen, ob und in welchem Ausmaß diese Mehreinnahmen des Fiskus realisiert werden können. Sie könnten vielmehr bei der parlamentarischen Beratung einer entsprechenden Gesetzesvorlage noch erheblich zusammenschmelzen. Dadurch würden sich aber auch die Aussichten auf Einführung des vom Beirat für unerläßlich gehaltenen umfassenden Familienlastenausgleichs ganz erheblich verschlechtern. Das wiegt besonders schwer angesichts der Tatsache, daß infolge der Erhöhung der Freibeträge bei niedrigem Einkommen die Steuerermäßigungen reduziert werden oder völlig ausfallen, so daß als Äquivalent zumindest das Kindergeld für Zweitkinder wesentlich angehoben werden müßte, wenn sich die — immer nur im Vergleich zu kinderlosen Einkommensbeziehern richtig zu beurteilende — soziale Situation der Familie mit Kindern nicht beträchtlich verschlechtern soll. V. Harmonisierung von Steuern und Umlagen Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es dringend erforderlich, die Erhöhung der Freibeträge mit einer entsprechenden Anhebung des Kindergeldes zu koppeln. Gegebenenfalls müßte die Erhöhung der Freibeträge zunächst so begrenzt werden, daß gleichzeitig die erforderlichen Budgetmittel für den unter dem Aspekt einer konsequenten sozialen Strukturpolitik ohne jede Frage weit dringlicheren Familienlastenausgleich bereitgestellt werden können. Hierbei ist davon auszugehen, daß der Beirat selbst vorgeschlagen hat, bei späteren Erhöhungen des Freibetrages in Anpassung an das Wirtschaftswachstum unter der jeweiligen Zuwachsrate des realen Sozialproduktes zurückzubleiben, damit der sich ergebende Spielraum für eine Senkung der Verbrauchssteuern auf lebenswichtige Güter ausgenutzt werden könne. Das Vorziehen des Familienlastenausgleichs würde also nur einer veränderten Reihenfolge an sich gleicher Maßnahmen entsprechen. Würde unter diesen Prämissen der allgemeine Freibetrag im Familiensplitting zunächst nur auf 2 800,— anstatt 3 000,— DM und der Arbeitnehmerfreibetrag zunächst nicht verdreifacht, sondern lediglich OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen 51 von 240,— auf 480,— DM verdoppelt werden, so würde das zwar auf eine etwas geringere steuerliche Entlastung der unteren Einkommenssdiichten hinauslaufen und für die obersten Einkommensschichten eine um maximal 115,— DM höhere Jahressteuer ergeben. Gleichfalls würden sich die Steuerermäßigungen für Kinder in den unteren Einkommensstufen nur unwesentlich, nämlich von 225,— auf 210,— DM je 0,3 Additiv vermindern. Andererseits würde sich aber ein Steuermehraufkommen in Höhe von mindestens 1 750 Mrd. DM und damit die Voraussetzung für eine Vervollständigung des Familienlastenausgleichs ergeben. Hierbei würde die vordringliche Erhöhung des Kindergeldes für Zweitkinder von 25,— auf 40,— DM bei gleichzeitigem Wegfall der Einkommensgrenze etwa 1260 Mrd. DM erfordern. Aus dem Restbetrag von knapp 500 Mill. DM sollte zunächst ein Kindergeld für diejenigen Erstkinder finanziert werden, deren Unterhaltsverpflichtete weder den vollen Steuerermäßigungsbetrag ausschöpfen können, noch Kindergeld aus anderen Rechtstiteln erhalten. Dieses Kindergeld sollte analog zur Steuerermäßigung in der Proportionalzone auf monatlich 17,50 DM für Kinder bis zu 6 Jahren und auf 35,— DM für Kinder über 6 Jahre festgesetzt werden, wobei die Frage, wie ältere Kinder in verlängerter Schulausbildung dotiert werden müssen, hier zunächst ausgeklammert und in anderem Zusammenhang diskutiert werden soll, weil hier ohnehin ganz spezielle Förderungsmaßnahmen unumgänglich sind. Im Zuge der dargelegten Maßnahmen zur Ergänzung des Familienlastenausgleichs sollten ferner noch drei weitere Korrekturen erfolgen: 1. Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat einen unbegrenzten Abbau der Kinderadditive vorgeschlagen. Das würde bedeuten, daß oberhalb eines Überschuß-Einkommens von 250 000.— DM die Steuerlast nicht mehr nach der Kinderzahl differenziert werden würde, sondern für Steuerpflichtige mit und ohne Kinder völlig gleich wäre. Diese Regelung erscheint nicht vertretbar, wenn man zugrunde legt, daß der Familie in allen Sozialschichten eine prinzipielle Bedeutung als sozialem Ordnungsfaktor beigemessen werden muß. Aus diesem Grunde sollte der Abbau der Kinderadditive nur bis zu der Grenze weitergeführt werden, an der die relative Verminderung der Kinderermäßigungen in eine absolute Verminderung umschlägt. Diese Grenze liegt bei einem Überschußeinkommen von rund 120 000,— DM. 2. Die Zahlung von Kinderbeihilfen an Bezieher hoher Einkommen ist an sich nicht sinnvoll, andererseits ist jedoch die Grenzziehung für den Bezug von Kinderbeihilfen schwierig und mit unnötigem Verwaltungsaufwand verbunden. Deswegen würde es sich empfehlen, die Kinderbeihilfen in gleicher Weise, wie das bereits für diejenigen der BeOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 52 Ferdinand Oeter amten gilt, dem steuerpflichtigen Einkommen zuzurechnen. Dadurch würde mit steigendem Einkommen ein immer größerer Teil der Kinderbeihilfen wieder weggesteuert, d. h. das Gewicht der Kinderbeihilfen im Vergleich zu den Steuerermäßigungen noch weiter zurückgehen. 3. Gegen das unbegrenzte Ehegatten-Splitting, das bereits vor seiner Einführung im Jahre 1958 schwerwiegenden Bedenken begegnete, sind seitdem immer mehr Einwände erhoben worden24. So hat die am Zustandekommen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.1.57 als Berichterstatterin maßgeblich beteiligte Bundesverfassungsrichterin Erna Scheffler geltend gemacht, daß dem Bundesverfassungsgericht lediglich die Prüfung der Frage obgelegen habe, ob das Splitting mit Art. 6 I des Grundgesetzes vereinbar sei. Die durch das Ehegatten-Splitting bewirkte extreme Begünstigung des wohlhabenden Ehemannes der Nur-Hausfrau verstoße jedoch unstreitig gegen die Verfassungsbestimmung des Art. 3 I des Grundgesetzes25. Dieser Auffassung sind inzwischen auch andere Autoren beigetreten26. Auch unter familiensoziologischen Aspekten erscheint es unvertretbar, daß der — gegebenenfalls dauernd kinderlosen — Nur-Hausfrau ein Steuervorteil in der vielfachen Höhe einer Kinderermäßigung zufällt. Vor allem hat sich auch der ehemalige Familienminister Heck diese Kritik zu eigen gemacht und eine Limitierung des Ehegatten-Splittings auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 32 000,— DM gefordert27. Die hiergegen vom Institut „Finanzen und Steuern" vorgebrachten Argumente28 wurden vom Familienministerium mit gewichtigem Material zurückgewiesen29. Danach erscheint die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Begrenzung des Ehegatten-Splittings solange als gesichert, wie das bereits jetzt bestehende Wahlrecht der getrennten Veranlagung nicht angetastet wird. Durch eine Begrenzung des Ehegatten-Splittings auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 32 000,— DM würde die z. Z. im Höchstfall 11 281,— DM betragende Ermäßigung für die Ehefrau auf maximal 2 695,— DM reduziert werden. Einer mißbräudi24 Zusammenstellung in: Einschränkung des Ehegatten-Splitting? Informationen des Bundesministeriums für Familie und Jugend. August 1968. 25 Erna Scheffler: Ehe und Familie. In: Bettermann, Nipperdey, Scheuner (Hrsg.): Die Grundrechte. Berlin 1960. 26 Vgl. Informationen des Bundesministeriums für Familie und Jugend, a.a.O. 27 Überlegungen zur Verbesserung des steuerlichen Familienlastenausgleichs. Informationen des Bundesministeriums für Familie und Jugend. Sept. 1968. 28 Einschränkung des Ehegatten-Splitting? Institut für Finanzen und Steuern. Brief 109. 29 Vgl. Informationen des Bundesministeriums für Familie und Jugend, a.a.O. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen 53 liehen Inanspruchnahme der getrennten Veranlagung könnte dadurch vorgebeugt werden, daß sie an exakte Vermögensund einkommensrechtliche Voraussetzungen geknüpft wird. Unter dieser Voraussetzung könnte eine Begrenzung des Ehegatten-Splittings auch in das vom Beirat beim BMF vorgeschlagene System der Familienbesteuerung eingefügt werden. Weiterhin müßte dabei sichergestellt werden, daß Kinderfreibeträge jeweils nur einmal, d. h. entweder vom Ehemann oder der Ehefrau in Anspruch genommen werden können. Die Lücke der gegenwärtigen Gesetzgebung mit der Möglichkeit der Mehrfachanrechnung von Kinderfreibeträgen müßte also geschlossen werden. Anstelle der von Heck geforderten starren Begrenzung des Ehegatten-Splittings könnte auch ein fließender Abbau erfolgen. Dies ließe sich unschwer dadurch erreichen, daß der Ehegattenanteil des Splittingdivisors in analoger Weise wie die Kinderadditive abgebaut wird. Budgetmäßig würden sich die unter 1. und 2. erörterten Maßnahmen im großen ganzen kompensieren. Allenfalls wäre mit geringfügigen Mehreinnahmen des Fiskus zu rechnen. Demgegenüber würde die Begrenzung des Ehegatten-Splittings zu beträchtlichen Mehreinnahmen führen, die — je nach Art dieser Begrenzung — zwischen 500 und 750 Mill. DM liegen dürften. Dieser Betrag sollte vordringlich für Maßnahmen Verwendung finden, die geeignet sind, die Bildungsund Ausbildungschancen von Kindern aus den unteren Sozialschichten nachhaltig zu verbessern. VI. Angleichung der sozialen Startbedingungen Der Familienlastenausgleich zielt auf eine Beseitigung oder doch Verringerung der unterschiedlichen Belastung ab, die der aktiven Generation durch das Heranwachsen der Nachfolgegeneration auferlegt wird. Der zentrale Ansatzpunkt des Familienlastenausgleichs ist somit die soziale Leistungsfähigkeit der einzelnen Familie und des einzelnen Steuerpflichtigen. Steuerund Abgabengerechtigkeit als Grundprinzipien des sozialen Rechtsstaates sind nur in dem Maße realisierbar, wie der je nach der Kinderzahl unterschiedlichen sozialen Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Familie und jedes einzelnen Steuerpflichtigen Rechnung getragen wird. Da dies bei zahlreichen Steuern und Abgaben nicht der Fall ist, wobei zudem noch die nicht nach der Leistungsfähigkeit differenzierten Abgaben die unteren Einkommensschichten über Gebühr belasten, sind pauschalierte Rückerstattungen in Form von Ausgleichszahlungen (Kindergeld) unerläßlich. Auf diese Weise lassen sich aber noch keine gleichen Startchancen für Kinder gleichen Begabungsniveaus aus unterschiedlichen SozialOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 54 Ferdinand Oeter schichten schaffen, wie dies dem Auftrag des Art. 2 des Grundgesetzes entspricht; denn die derzeitige Chancenungleichheit hat neben ökonomischen auch zahlreiche außerökonomische Ursachen, die nur durch exakt gezielte Maßnahmen behoben werden können. Vorwiegend handelt es sich dabei um folgende Problemkreise: 1. Kindesvernachlässigung; und Kindesmißhandlung. 2. Mangel an Entwicklungsund Förderungsmöglichkeiten im Kleinkindesalter. 3. Unzureichende Förderungsmaßnahme im Grundund Volksschulalter. 4. Erschwerter Zugang zu weiterführenden Schulen und Hochschulen. 1. Ki n d e s v e r n a ch 1 ä 8 s i gu n g und Kindesmißhandlung In der BRD beträgt die Zahl der Mütter, die wegen Kindesmißhandlung und Kindestötung straffällig werden, ein Mehrfaches der Zahl der Sittlichkeitsverbrecher. Dabei muß in Rechnung gestellt werden, daß die Dunkelziffer hier besonders groß ist. Fast ausschließlich handelt es sich um kinderreiche Mütter. Nahezu alle diese Mütter behandeln ihre anderen Kinder liebevoll. Was veranlaßt sie also zu Brutalitätsakten gegenüber dem einen Kind? Nach Dietrich Oeter30 handelt es sich in nahezu allen Fällen um Kinder, die als Säuglinge oder Kleinkinder längere Zeit von ihren Müttern getrennt waren und in fremder Pflege gelebt hatten. Selbst wenn die Pflegemutter ihnen nur einen Bruchteil der Liebe und Zuwendung einer richtigen Mutter hatte geben können, so war sie doch in der entscheidenden Prägungsphase des Kindes zu seinem zentralen Beziehungsfaktor, d. h. zur „Mutterfigur" geworden. Ihr gegenüber war die leibliche Mutter, die vielleicht hin und wieder einmal am Horizont des Kindes aufgetaucht war, eine fremde Frau, die ihm seine eigentliche Mutter entrissen hat. Auf den Verlust dieser eigentlichen, wenn auch nicht leiblichen Mutter reagiert das Kleinkind mit tiefer Ratlosigkeit. Diese Ratlosigkeit äußert sich in einer Form, die von der leiblichen Mutter als Ungezogenheit und Boshaftigkeit mißdeutet und mit Strafe beantwortet wird. Je verzweifelter die Seelenlage des Kindes wird, um so härter wird die 30 Dietrich Oeter: Verhalten wir uns richtig zu den Kindern? Deutscher Kinderschutzbund. Sonderdruck der Schriftenreihe „Schutz dem Kinde". Heft 2/66. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 Familienlastenausgleich und Angleichung der sozialen Startbedingungen 55 Eskalation der Umerziehungsversuche. Schließlich kommt es zu einem dramatischen Schlußakt, der gerichtsnotorisch wird. Zu diesem Zeitpunkt hat aber auch das noch einmal mit dem Leben davongekommene Kind kaum noch wieder gut zu machende Entwicklungsschäden erlitten. Wird überdies die Mutter zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt, so droht nunmehr auch ihren anderen Kindern ein Schicksal, das sich nur graduell von dem des getöteten oder mißhandelten unterscheidet. Das soziale Fehlverhalten dieser Mütter und das daraus resultierende traurige Schicksal zahlloser Kinder kann nur dadurch verhindert werden, daß sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung bewußt wird und für Einrichtungen sorgt, die ein ungestörtes Zusammenleben alleinstehender oder noch nicht verheirateter Mütter mit ihren Kindern so lange ermöglichen, bis die weitere gedeihliche Entwicklung der Kinder entweder durch Eheschließung und Gründung eines eigenen Hausstandes oder durch Adoption sichergestellt ist. Dies wäre dadurch erreichbar, daß allen Entbindungsanstalten und größeren Krankenhäusern Heime angeschlossen werden, die Mütter und Kinder sofort nach der Entlassung aus der Entbindungsstation aufnehmen und den Müttern nach Ablauf der Schutzfrist geeignete Arbeitsplätze vermitteln. Vor allem würde sich dabei eine Beschäftigung der Mütter in den Krankenanstalten anbieten, ohne daß allerdings ein Zwang in dieser Hinsicht ausgeübt werden dürfte. Die spezifische Arbeitssituation der Krankenhäuser würde vor allem auch ein Eingehen auf die besondere Lage der Mütter in Form von Teilarbeitszeit gestatten. Außerdem würde eine Eingliederung der Frauen in unterschiedliche Aufgabengebiete je nach Eignung und Vorbildung möglich sein. Besonders wünschenswert erscheint ferner eine Weiterbildung der jungen Frauen in Hauswirtschaft und Gesundheitspflege, die teils analog zum Schwesternunterricht von Lehrkräften der Krankenhäuser, teils aber auch von Berufsschullehrerinnen durchgeführt werden sollte. Besonders wichtig ist die Auswahl der Heimleiterin. Sie müßte in ihrer Person Autorität mit psychologischem und organisatorischem Geschick vereinigen. Erstrebenswert wäre ein Höchstmaß an Selbstverwaltung der Heime, die auf diese Weise zu einer „Volksschule der Mitmenschlichkeit" werden könnten. Für die Rechnungsführung der Heime sollte entweder ein Krankenhausträger oder ein örtlicher Sozialhilfeträger die unmittelbare Verantwortung tragen, dessen Auslagen vom Bund im Rahmen des Mutterschutzgesetzes erstattet werden müßten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36 56 Ferdinand Oeter 2. Der Mangel an Entwicklungsund Förderungsmöglichkeiten im K1 e i n k i n d e s a 11 e r Bevor der motorisierte Verkehr die Straßen und Plätze der Städte und Dörfer usurpierte, waren diese ein ideales Spielund Übungsfeld der Jugend. Überall fanden sich Kinder, die Marmel und Reifen und die zahllosen anderen Spiele der verschiedenen Jahreszeiten spielten, die den Erwachsenen bei der Arbeit zuschauten und für sie Wege und Hilfsdienste ausführten. Dabei wuchsen sie selbst unvermerkt in immer weitere und schwierigere Wirkungskreise hinein. Heute hat sich demgegenüber der öffentliche Verkehrsraum zum schlimmsten Gefahrenherd der Jugend entwickelt, denn obwohl die Kinder den größten Teil des Tages in die engen vier Wände der Wohnung oder die Klassenzimmer der Schulen eingepfercht werden, obwohl die Eltern ihr größtes Augenmerk darauf richten, sie von der Straße fernzuhalten, werden bei den wenigen unerläßlichen Wegen, die Kinder überhaupt noch zurücklegen dürfen, jährlich viele hundert getötet und Tausende zu Krüppeln geschlagen. Vor allem aber wurde auf diese Weise die enge Etagenwohnung zu einem Ghetto der Kinder, das ihnen sowohl die für eine gedeihliche Entwicklung notwendige körperliche Betätigung, wie auch den nicht minder wichtigen spontanen Kontakt mit anderen Menschen der verschiedensten Altersstufen verwehrt. Besonders sind von dieser Entwicklung die Kinder im sog. Spielalter, d. h. die Dreibis Sechsjährigen betroffen. Wirksame Abhilfe kann nur durch Errichtung genügend zahlreicher Kindergärten geschaffen werden, die systematisch so über die Wohnbereiche verteilt sein müssen, daß sie nach Möglichkeit für jede Mutter bzw. jedes Kind in einem Fußweg von längstens zehn Minuten erreicht werden können. Das ist vor allem deshalb unerläßlich, weil die kleinsten dieser Kinder aus psychologischen Gründen zunächst längstens zwei Stunden von der Mutter getrennt werden dürfen, andererseits aber so bald wie möglich auch mit größeren Kindern zusammenkommen sollten. Soweit der Bund nicht selbst aus Art. 2 I des Grundgesetzes gewisse gesetzgeberische Kompetenzen zu beanspruchen vermag, sollte er zumindest durch Vergabe von Förderungsmitteln die Einrichtung geeigneter Kindergärten und die Ausbildung des Personals zu stimulieren versuchen. 3. Die unzureichenden Förderungsmaßnahmen im Grundund Volksschulalter Im Vordergrund steht hier die Misere der überfüllten Schulklassen. Dieser Übelstand wird nur durch den Einsatz weit größerer finanzieller Mittel behoben werden können. Außerdem muß der Beruf des LehOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.33 | Generated on 2023-04-04 11:43:36