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Allgemeine Probleme bei der Behandlung des Sektors Staat in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

Stuhler, Elmar Arthold

Abstract

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Full text

Stuhler, Elmar Arthold Article Allgemeine Probleme bei der Behandlung des Sektors Staat in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Stuhler, Elmar Arthold (1968) : Allgemeine Probleme bei der Behandlung des Sektors Staat in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, ISSN 0036-6234, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 88, Iss. 5, pp. 525-540, https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291173 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Die Sonderstellung des Staates Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist die „makroökonomische Darstellung der am Ende einer Periode in einer Volkswirtschaft registrierten ökonomischen Transaktionen zwischen bestimmten Gruppen (Sektoren)"1. Der Sektor Staat nimmt in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine Sonderstellung ein. Diese ist durch: 1. die hergebrachten Methoden und Techniken der staatlichen Rechnungslegung bedingt, die mit dem Schema einer Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vielfach nicht harmonisieren; 2. durch die Tatsache, daß die staatlichen Dienstleistungen keinen Marktwert erzielen; und 3. durch die grundsätzlich verschiedene Finanzierungsart der Ausgaben des Staates gegenüber den Finanzierungsmethoden im privaten Bereich. Beim Staat spielen einseitige Transaktionen eine bedeutende Rolle. Beim Einbau des Sektors Staat in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung darf nicht eine vorteilhafte, formal buchungstechnische Lösung vorgezogen werden. Eine Eingliederung hat so zu erfolgen — wie überhaupt der Aufbau einer Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung —, daß die später vom Wirtschaftsanalytiker gestellten speziellen Fragen konkret beantwortet werden können (Haupttypen ökonomischer Analyse, die sich auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung stützen: die sog. Produktivitätsanalyse, Welfare-Betrachtung, Einkommensanalyse, Finanzierungsbetrachtung)2. — Im we1 Erich Schneider: Einführung in die Wirtschaftstheorie. 1. Teil. Tübingen 1961. S. 107. 2 Gottfried Bombach: Der Staatshaushalt und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Finanzarchiv N.F. Bd. 17 (1956/57). S. 345 f. — Ingvar Ohlsson: Treatment of Government Economic Activity in the National Accounts. In: Income and Wealth. International Association for Research in Income and Wealth. Series 3. Papers by Milton Gilbert , Shigeto Tsuru and Kazushi Ohkawa , Kjeld Bjerke, Richard Stone and Kurt Hansen , Tibor Barna, S. Herbert Frankel , Frederic Benhan , V. K. R. V. Rao, Daniel Creamer , Ingvar Ohlsson and others. Edited by OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 526 Elmar Arthold Stuhler sentlichen waren viele der hier auftretenden Probleme schon zwischen den beiden Weltkriegen sehr brennend3. Diese Probleme sind einmal buchungstechnischer, zum anderen grundsätzlicher Natur. Es ist unmöglich, eine exakte Trennungslinie zwischen beiden Problemkreisen zu ziehen. Zu den buchungstechnischen Problemen gehören: 1. Die Abgrenzungsfrage Was soll der Sektor Staat umfassen? Soll institutional oder funktional abgegrenzt werden, d. h. welche Transaktionen sollen erfaßt werden. Es entsteht auch die Frage, sollen die Kreislaufgrößen in Form der Güterund Leistungsströme oder der Finanzströme aufgezeichnet werden. In der Nationalbuchführung ist es üblich, die Finanzströme zu erfassen. Dies bringt aber Schwierigkeiten bei der Erfassung der Realtransfers, denen kein Geldstrom zugeordnet werden kann4. 2. Das Aggregationsproblem Die öffentlichen Institutionen führen getrennte Haushalte, die zum Zweck einer Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zusammengefaßt werden müssen. Dabei bereitet das Herauslösen der lntrasektorenströme — vertikaler und horizontaler Finanzausgleich — besondere Schwierigkeiten, da diese Ströme oft mit anderen Transaktionen verbunden sind. 3. Das Periodisierungsproblem Wie soll die zeitliche Zuordnung einer Transaktion erfolgen? Allgemein gilt der Zeitpunkt der Entstehung der Forderung bzw. Verbindlichkeit als Erfassungstermin (Ausnahme: direkte Steuern, bei denen der Zeitpunkt der Fälligkeit und nicht die Einkommensperiode, auf die sich die Steuer bezieht, entscheidend ist)°. In den folgenden Ausführungen wird versucht, die Probleme nach den genannten Gesichtspunkten zu gliedern. — Zu den Problemen, Milton Gilbert. Cambridge 1953. S. 259. — Ingvar Ohlsson: On National Accounting. Stockholm 1953. S. 25 f. 3 Paul Jostock: Von den ersten Volkseinkommensberechnungen bis zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Allgem. Statistisches Archiv. Bd. 36. 1952. S. 135 f. — Paul Jostock: Wieweit sind Volkseinkommen international vergleichbar. Weltwirtsch. Archiv. Bd. 49 (1939). S. 241. 4 Bombach: a.a.O. S. 350 f. — Hildegard Bartels: Probleme der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Wirtsch. u. Statistik. 3. Jg. (1951). N. F. H. 6. S. 225. — Hildegard Bartels: Das Kontensystem für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Bundesrepublik Deutschland. Wirtsch. u. Statistik. 12. Jg. (1960). S. 319. — Ohlsson: On National Accounting, a.a.O. S. 11 f. 5 OEEC (Hrsg.): Ein Standard-System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Paris 1952. S. 39. — Bombach: a.a.O. S. 347 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 Allgemeine Probleme bei der Behandlung des Sektors Staat 527 die überwiegend grundsätzlicher Art sind, gehören die Bewertung der Staatsleistungen und ihre Zurechnung („imputations") als Vorleistungen für die Produktion oder als Endverbrauch und die Abgrenzung der direkten und indirekten Steuern. II. Die Probleme 1. Begriffsbestimmung Was umfaßt der Sektor Staat? Bei funktionaler Abgrenzung werden diejenigen Bereiche staatlicher Tätigkeit einbezogen, die „1. als Grundvoraussetzung für das Bestehen und die Erhaltung eines Volkes und seiner Wirtschaft angesehen werden können; 2. wegen der Höhe ihres Finanzbedarfes im allgemeinen nur durch zwangsweise erhobene Abgaben finanziert werden können; 3. aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen den Wirtschaftssubjekten unentgeltlich oder nur gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung gestellt werden müssen; 4. zum Teil wenigstens den Staatsbürgern zur Inanspruchnahme vom Staat vorgeschrieben werden; 5. Leistungen vollbringen, die a) ihres Umfanges wegen kaum oder gar nicht von privater Seite erstellt werden können, b) von privaten Unternehmen nicht produziert werden können, da ihre Produktion größtenteils unrentabel wäre, c) privaten Unternehmern oder Gruppen von Unternehmern, falls von diesen erbracht, zu große politische und wirtschaftliche Macht in die Hände geben würden, die dann zum Schaden eines Volkes und seiner Wirtschaft ausgenützt werden könnten" (Schiele)6. Bei institutioneller Abgrenzung umfaßt der Sektor Staat: 1. die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden); 2. die öffentlichen Institutionen, wie Schulen, Krankenhäuser usw.; und 3. die Sozialversicherung. Die Abgrenzung des Sektors Staat von den öffentlichen Unternehmungen erfolgt im „OEEC-Standardsystem" durch das Kriterium der Kostendeckung („Der Sektor Unternehmungen umschließt sämtliche Unternehmungen, Organisationen und Einrichtungen, die Güter und Dienste für den Markt erzeugen und zu einem Preis anbieten, der wenigstens die Herstellungskosten decken soll")7. Der Begriff der staatlichen Dienstleistungen: Aus 1—5 läßt sich zusammenfassend feststellen, daß die Tätigkeit des Staates 1. die 6 Dietmar Schiele: Die Dienstleistungen des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. S ehm. Jb. Bd. 78 (1958). S. 175. — Vgl. Ohlsson: a.a.O. S. 17 f. 7 OEEC (Hrsg.) : Ein Standard-System. a.a.O. S. 27 f. — Hildegard Bartels: Das Einkommenskonto für den Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Wirtsch. u. Statistik. 7. Jg. N.F. (1955). S. 119 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 528 Elmar Arthold Stuhler eigentliche Staatstätigkeit umfaßt, d. h. diejenigen Leistungen, die zur Sicherung eines Volkes notwendig sind und von privater Seite nicht durchgeführt werden können; 2. die Tätigkeit des Staates als Unternehmer und 3. die Tätigkeit des Staates als Investor. Unter den staatlichen Dienstleistungen „verstehen wir generell gesagt die Dienste, die den Bedarf decken, der einmal aus dem Bedarf des Einzelnen heraus entstanden ist, aber dem allgemeinen Bedarf entspricht und der zum anderen aus dem Zusammenleben in einer Gemeinschaft hervorgegangen ist, wobei sowohl im ersten als auch zweiten Fall eine Deckung des Bedarfs schon wegen seines Umfanges nur durch die Allgemeinheit erfolgen kann" (Schiele)8. Die Dienstleistungen des Staates werden vielfach aufzugliedern versucht in solche, die dem Endverbrauch zuzurechnen sind, die produktionsfördernd wirken, und solche, die allen Bereichen zugute kommen, wie z. B. Verteidigung9 („general purpose services44 nach Shoup; „political services" nach Cohn). Diese Aufgliederung bestand in Deutschland vor dem Krieg. Heute ist es jedoch allgemein üblich — wenigstens theoretisch —, eine Zweiteilung der staatlichen Dienstleistungen vorzunehmen: 1. in den Endverbrauch gehende staatliche Dienstleistungen; 2. staatliche Dienstleistungen, die Zwischenprodukte oder Vorleistungen für den Sektor Unternehmungen sind. Sie sind intermediärer Verbrauch, genau wie der Verbrauch an Rohstoffen, Versicherungsleistungen usw. Die praktische Aufgliederung in 1 und 2 bringt große sachliche und technische Schwierigkeiten10. Die in den Endverbrauch gehenden Dienstleistungen des Staates werden in das Nettosozialprodukt einbezogen. Die Vorleistungen können nicht einbezogen werden, „weil ihre Nützlichkeit, soweit sie sich in eine Zunahme des wirtschaftlichen (Verbrauchs-) Güterstromes übersetzt, bereits in dem Wert dieser Gütervermehrung enthalten ist. Diese Zwischenprodukte oder Vorleistungen (Straßen, Brücken usw.) wirken kostensparend, damit preissenkend44. Colm nennt sie „Staatsausgaben zur Kostendeckung44 oder „wirtschaftsfördernde Ausgaben4411. 8 Schiele: a.a.O. S. 169 f. — Vgl. Ohlsson: a.a.O. S. 21. 9 Carl S. Shoup: Principles of National Income Analysis. Cambridge 1946. S. 235. Zitiert nach Arnold Hülden: Die Eingliederung der öffentlichen Verwaltung in die Volkseinkommensberechnung. Konjunkturpolitik 2. 1956. S. 333. — Vgl. Gerhard Colm: Public Revenue and Public Expenditure in National Income. In: Studies in Income and Wealth. Vol. 1. By the Conference on Research in National Income and Wealth. National Bureau of Economic Research. New York 1937. S. 212 f. 10 Bartels: Probleme, a.a.O. S. 223. 11 Gerhard Colm: Die öffentliche Finanzwirtschaft im Rahmen des Volkseinkommens. Allgemeines Statistisches Archiv. Bd. 35 (1951). S. 118. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 Allgemeine Probleme bei der Behandlung des Sektors Staat 529 Die Dienstleistungen des Staates umfassen die allgemeine Verwaltung, Verteidigung, Rechtspflege, Polizei usw., Gesundheitspflege, Spezielle Sozialfürsorge, Bildung, Straßen und andere Verkehrseinrichtungen und sonstige Tätigkeit des Staates (Sport, Feuerwehr usw.)12. Die Einteilung der staatlichen Dienstleistungen nach ihren Zwecken (Endverbrauch, Vorleistung) ist von größter Bedeutung für die Einordnung der staatlichen Dienstleistungen in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Die dabei entstehenden großen praktischen Schwierigkeiten sind die Ursache, daß über die Einordnung des Sektors Staat in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sehr verschiedene Auffassungen gegeben sind13. 2. Das Bewertungsproblem Selbst wenn das oben erwähnte Trennungsproblem zufriedenstellend gelöst, bleibt das große Problem der wertmäßigen Erfassung der öffentlichen Leistungen. Sie erscheinen nicht auf dem Markt. Eine Marktpreisbewertung ist daher ausgeschlossen (auch diese Bewertung ist anzuzweifeln, da die Preise monopolistische Züge tragen können und durch indirekte Steuern und Subventionen verfälscht sind, meint Ohlssony4. — Wie sollen z. B. die staatlichen Schulleistungen bewertet werden? Colin sagt, daß selbst dann keine entsprechende Bewertung möglich ist, wenn vergleichbare Leistungen im Privatbereich vorhanden sind, weil die Qualität der einzelnen Schulen verschieden ist. Die „hochdifferenzierte Qualität der Leistungen, die der moderne Staat erfüllt, läßt keinen Vergleichsmaßstab in der Marktwirtschaft finden4615. Die für gewisse Leistungen des Staates erhobenen Gebühren sind keine Marktpreise, da sie neben ihrem preisauch eineu steuerähnlichen Charakter tragen16. Die Klassiker vertraten die Ansicht, daß die Dienstleistungen des Staates überhaupt keine Produktion im volkswirtschaftlichen Sinne darstellen17. An der Wertschöpfung staatlicher Dienstleistungen besteht heute kein Zweifel mehr. Als Maßstab für den Bruttowert der öffentlichen Leistungen nimmt man: 1. den Gesamtwert der gezahlten Steuern, 2. die Gesamtsumme der von den Behörden verursachten Kosten. 32 OEEC (Hrsg.): Ein Standard-System, a.a.O. S. 54. 13 Schiele: a.a.O. S. 177. 14 Ohlsson: a.a.O. S. 14, 77, 80. 15 Hülden: a.a.O. S. 171. — Gerhard Colm: Volkswirtschaftstheorie der Staatsausgaben. Tübingen 1927. S. 38. 16 Anton Tautscher: Die öffentliche Wirtschaft. Berlin 1953. S. 216. 17 Colm: Die öffentliche Finanzwirtschaft, a.a.O. S. 115. 34 Schmollers Jahrbuch 88,5 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 530 Elmar Arthold Stulller Kuznets ist der wichtigste Vertreter der ersten Methode18. Er sieht die öffentliche Wirtschaft analog der Privatwirtschaft. Die als output erscheinenden Verwaltungsleistungen stellen eine Kombination von Sachaufwand und Arbeitskraft dar. Produziert wird in einem speziellen Bereich und mit eigenem Produktionsapparat (Verwaltungsgebäude usw.). Im Gegensatz zu den Unternehmungen gibt der Staat seine Dienstleistungen (Produkte) jedoch zum Selbstkostenpreis ab. Dabei werden die Steuern als Entgelt für die vom Staat geleisteten Dienste betrachtet. Die Gegner dieser Bewertungsmethode wenden ein, daß der Gesamtwert der aufgebrachten Steuern zu sehr von der Konjunktur abhängt, während die Leistungen des Staates, gemessen an der Beamtenzahl usw., eine sehr gleichmäßige Entwicklung zeigen. Berksen sagt: „Zur Aufrechterhaltung dieser Ansicht (Kuznets) ist es nötig, das Zwangsmäßige der Steuer zu verneinen und in irgendeiner Weise darzulegen, daß die Steuerzahler diesen Zahlungen freiwillig zustimmen (social consent)." Auch diese Theorie fand in Amerika wenig Anhänger19. — Die Steuern wurden in der Nationalbuchführung als Übertragungen an den Staat (Transfer) betrachtet. Ihnen fließen keine Güterströme entgegen. Sie erscheinen daher nicht auf dem Produktionskonto des Staates (verschiedene Gebühren und Beiträge nehmen möglicherweise eine Sonderstellung ein). Das Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit wurde in der Nationalen Buchführung jedoch stets abgelehnt. Bei der zweiten Methode erfolgt die Bewertung der Staatsdienste nach den Kosten, die sie verursachen. Die genaue Bestimmung der Kosten gibt allerdings zu einigen Meinungsverschiedenheiten Anlaß20. Bombach definiert die staatliche Wertschöpfung in Analogie zur Wertschöpfung des privaten Bereichs aus der Differenz von „Ertrag" und Vorleistungen: G = gesamter Staatsverbrauch M = Käufe von Unternehmungen L = Löhne, Gehälter D = Abschreibungen G = M + L + D G — M — D = L (Staatsverbrauch — Vorleistungen = Wertschöpfung des Staates). 18 Vgl. Simon Kuznets: National Income and Capital Formation, 1919—1935. Washington 1937. — Simon Kuznets: National Income and its Composition, 1919—1938. 2 Bde. New York 1941. 19 Johannes B. D. Derksen: Internationale Übersicht über die Methoden der Berechnung des Volkseinkommens. Weltwirtschaftl. Archiv. Bd. 54 (1941 II). S. 260 f. 20 Bombach: a.a.O. S. 354, 365 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 Allgemeine Probleme bei der Behandlung des Sektors Staat 531 „Das Kostenprinzip beruht auf der Fiktion, daß der Staat bei der Bereitstellung der Verwaltungsleistungen weder einen positiven noch einen negativen Gewinn erzielt. Die Größe der Wertschöptung ist unabhängig davon, ob man das Sozialprodukt zu Marktpreisen oder Faktorkosten bewertet." Die Marktpreisbewertung ist der geeignetere Maßstab, wenn das Sozialprodukt von der Verwendungsseite analysiert wird, die Faktorkostenbewertung, wenn sich die Bewertung auf die Entstehungsseite stützt. Der produktive Beitrag des Staates wird damit durch den Personalaufwand gegeben. Colm gibt zu bedenken, daß die Beamtengehälter nicht unbedingt den Leistungen der Beamten entsprechen müssen, da auch soziale Momente mitbestimmend wirken, wie Kinderzahl, Ortsklasse usw. Zusammenfassend kann gesagt werden: „So wie in der Erwerbswirtschaft Leistungen und Erlös als korrespondierend angenommen werden, so müssen bei der öffentlichen Wirtschaft Leistungen und Kosten als gleichwertig aufgefaßt werden." Colm unterstreicht die Berechtigung des Kostenprinzips damit: „In der öffentlichen Wirtschaft werden die Leistungen danach bewertet, was sie kosten. Erst wenn beim Bewerten von Leistungen und Kosten Übereinstimmung gegeben, wird das Parlament zustimmen21." Aus der Statistik der Personalausgaben von Bund und Ländern konnte ermittelt werden, daß der Personalaufwand wirklich die Produktionsleistung des Staates hinsichtlich seiner spezifischen Aufgaben wiedergibt22. Es muß erwähnt werden, daß in diesem Zusammenhang die Zinszahlungen des Staates auf Anleihen heftig umstritten sind. Sind sie Kostenbestandteil und damit auch Wertschöpfung des Sektors Staat23? Heute erfolgt die Feststellung der Wertschöplung des Sektors Staat meist nach dem Kostenprinzip. 3. Drei Methoden der Erfassung der staatlichen Dienstleistungen und der Behandlung der direkten und indirekten Steuern in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Der Staat als Produzent: Diese Methode entspricht im wesentlichen der schon erwähnten Auffassung von Kuznets, d. h. der Staat wird als Großunternehmung betrachtet. Aufgrund ihrer besonderen inneren Struktur muß diese Unternehmung Staat jedoch gesondert in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dargestellt werden. Wie die anderen Sektoren führt auch der Staat vier Konten. Das Produktions21 Colm: Volkswirtschaftstheorie. a.a.O. S. 74. 22 Schiele: a.a.O. S. 174, 176. 23 Hülden: a.a.O. S. 335. 34* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 532 Elmar Arthold Stuhler konto ist bei dieser Betrachtungsweise das wichtigste. Die Mittel zur Durchführung seiner Produktion verschafft sich der Staat durch Steuern, die hier ein pauschales Entgelt für die Leistungen des Staates sind. Dies widerspricht jedoch ihrem Wesen. — Bei dieser Methode sind folgende Möglichkeiten gegeben, die Dienstleistungen des Staates in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einzubezichen: 1. Man betrachtet alle staatlichen Leistungen als Vorleistungen (Zwischenprodukte, intermediären Verbrauch). 2. Alle staatlichen Leistungen werden als Endprodukte behandelt. 3. Ein Teil der staatlichen Leistungen gilt als Vorleistungen, der andere als Endprodukt. a) Der Wert der Vorleistungen wird dem Wert der indirekten Steuern gleichgesetzt, die als allgemeine Geschäftsunkosten angesehen werden können. Der Wert der Endprodukte entspricht den direkten Steuern, die aus Faktoreinkommen bezahlt werden. Übersteigt der Wert der öffentlichen Leistungen die direkten und indirekten Steuern, so geht die Differenz in die Kapitalbildung. Diese Aufgliederung hat keine logische Grundlage und stellt eine Durchbrechung des Prinzips der generellen Entgeltlichkeit dar („tax payment approach")24. b) Die Bewertung der Vorleistungen erfolgt wie bei a). Der durch die direkten Steuern wiedergegebene Teil der als Endprodukt angesehenen öffentlichen Leistungen wird hier direkt als Differenz der Vermögensbildung des Staates und seiner Schuldenveränderung gebildet. c) Durch eine ins einzelne gehende Analyse der Leistungen des Staates werden die Vorleistungen und Endprodukte bestimmt („specific approach"). Die Vertreter von 1 und 2 verneinen die Möglichkeit einer klaren Trennung zwischen Vorleistungen und Endprodukt. Alle Staatsleistungen werden als Beitrag zum Sozialprodukt geredinet. Man nimmt Doppelzählungen in Kauf und glaubt, daß sie einen kleineren Fehler bedeuten als eine willkürliche Trennung. — Fast alle Länder beschreiten heute diesen Weg. — Unter den Vertretern dieser Ansicht ist u. a. John R. Hicks zu nennen, der jedoch aufgrund späterer Studien seiner Frau Ursula Hicks zu der Ansicht kommt, daß eine Trennung doch nicht so schwierig sei2°. Kuznets meint, wenn einmal die Möglichkeit einer Trennung abgelehnt ist, spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit 1 oder 2 verwendet wird. Möglichkeit 3 strebt nach einer Trennung zwischen den Vorleistungen und Endprodukten, um eine genaue Feststellung der staatlichen Leistungen bei der Sozialproduktberechnung zu erreichen. In a) wird unterstellt, daß die staatlichen Leistungen, die in den Endverbrauch gehen, den direkten Steuern, die zum intermediären 24 Vgl. Simon Kuznets: Government Production and National Income. In: Income and Wealth. Serie I. S. 186 f. — Bombach: a.a.O. S. 368. 25 John R. Hicks: Public Finance in the National Income. The Review for Economic Studies. Vol. VI. No. 2 (1939). S. 150, und Economica 1948. S. 164. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 Allgemeine Probleme bei der Behandlung des Sektors Staat 539 1. Das Kriterium der Abzugsfähigkeit der indirekten Steuern als Kosten bei der Gewinnermittlung ist verschwommen und hat keine entsprechende theoretische Begründung. Die steuerrechtliche Ermittlung über die Abzugsfähigkeit einzelner Abgaben genügt nicht den ökonomischen Erfordernissen im Rahmen einer Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. 2. Als weiteres Abgrenzungskriterium wird darum die Wirkung der indirekten Steuern bezüglich der Inzidenz im theoretischen Sinne geltend gemacht. Die Möglichkeit der Überwälzung einer Steuer ist von vielen Faktoren abhängig (Marktform, Angebotsund Nachfrageelastizität usw.39). Das Kriterium der Inzidenz, so stellt Zeitel fest, ist für die praktischen Arbeiten im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung kaum verwendbar, noch weniger für internationale Vergleiche. 3. In bezug auf die genannten Kriterien schafft die folgende Argumentation auch nur Verwirrung. Um den Unterschied zwischen beiden Steuergruppen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu zeigen, knüpft man an ihren „unterschiedlichen Aussagezweck" an. Die Sozialproduktbewertung zu Faktorkosten soll dem Zweck dienen, zu zeigen, wie die Produktionskraft der Wirtschaft in den einzelnen Produktionsarten verwendet wurde. Danach werden zu den indirekten Steuern nur diejenigen gerechnet, die nicht einen bestimmten Produktionsfaktor belasten und keine Kosten für die Verwendung eines bestimmten Faktors sind40. 4. Dieses Kriterium — „Einwirkung der Steuer auf die relative Preisgestaltung" der Güter — ist wohlfahrtsökonomischer Art und geht davon aus, wie die Steuern die Individuen in ihren Wahlhandlungen beim Gütereinkauf beeinflussen. Es liefert ebenfalls keine klare Unterscheidungsmöglichkeit41. Damit muß festgestellt werden, daß kein klares Abgrenzungskriterium für die direkten und indirekten Steuern in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gegeben ist. Deshalb kann auch die Zurechnung der indirekten Steuern zum Sozialprodukt nicht befriedigen. Mit der Frage, ob es zweckmäßig ist, an der Unterscheidung zwischen 39 Vgl. Alan Richmond Prest: Statistical Calculations of Tax Burdens. Economica. Bd. 22 (1955). S. 234—245, insbes. 242, aus: Bombach: a.a.O. S. 366 (beweist Schwäche des Invarianzarguments). 40 „Indirect taxes do not fall on any specific factor of product and so cannot be considered part of the cost of hiring any specific factor." Richard Ruggles: An Introduction to National Income Analyses. 1949. S. 63. 41 Gerhard Zeitel: Zur Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Konjunkturpolitik. 1958. S. 337 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50 540 Elmar Arthold Stuhler direkten und indirekten Steuern festzuhalten, verbindet sich die Frage, ob es zweckmäßig ist, bei der Unterscheidung zwischen Volkseinkommen zu Marktpreisen und Faktorkosten zu bleiben42. Summary The Sector State in National Income Accounting — General Problems The special position of the sector state in National Income Accounting is a result of bookkeeping problems (distinction, aggregation, periodising) and basic problems (evaluation of the state's services and its imputation as prepayment for production of final consumption, distinction of direct and indirect taxes). Besides a clear separation between the functional and institutional aspects of the sector state, the division of its services into those which go into final consumption and those which are counted as prepayment for production is of utmost importance for its treatment in National Income Accounting. Moreover there is a problem involved in the fact that the state's services don't have a market price. To determine their gross value, it is assumed that the total of the state's services is equal to the total taxes (most important advocate in this direction is Kuznets). Another assumption is that the sum of the administrational costs is equal to the states services. The latter is mostly used today. Generally three methods of comprehension of the state's services and direct and indirect taxes are discussed: The state is seen as a big entrepreneur, considered as a producer, only whereby all of the state's services are counted as either prepayment or as final consumption or partly as prepayment and partly as final consumption. This method, in which the production account is in fo^us, is not suitable to the nature of the state. The contrasting viewpoint considers the state only from the consumption side, as a consumer. This conception is in accordance with the OEEC-system. It also takes into account the theoretical definition of taxes by acknowledging their compulsory nature. The third method, viewing the state as a producer and consumer comes closest to reality. Since no clear criterion separating direct and indirect taxes is present, imputation of the latter to the national product is questionable. 42 Es sei noch erwähnt, daß eine Reihe von Fragen, die in diesem Zusammenhang von Interesse wären, nicht behandelt wurden, so z. B. die Frage, ob es grundsätzlich berechtigt ist, die indirekten Steuern bei der Sozialproduktermittlung zu Marktpreisen zwecks Wohlfahrtsmessung zu berücksichtigen. Eine andere Frage wäre, ob die öffentlichen Erwerbseinkünfte als Steuern (Subventionen) zu betrachten sind und inwieweit. Vgl. hierzu Zeitel: a.a.O. S. 343, 336. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.88.5.525 | Generated on 2023-04-04 11:40:50