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Vermögensbildung im Wirtschaftswachstum

Küster, Georg H.

Abstract

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Full text

Küster, Georg H. Article Vermögensbildung im Wirtschaftswachstum Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Küster, Georg H. (1966) : Vermögensbildung im Wirtschaftswachstum, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 86, Iss. 2, pp. 217-223, https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291107 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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November 1965 fand in Frankfurt eine Arbeitstagung der Adolf-Weber-Stiftung über „Vermögensbildung im Wirtschaftswachstum" statt, auf der Carl Föhl, Berlin, Erwin Scheele, Karlsruhe, und Herbert Ehrenberg (IG Bau-Steine-Erden), Frankfurt, referierten. An die drei Vorträge schloß sich eine unter der Leitung von Wilhelm Krelle, Bonn, stehende Diskussion an. Nachträglich könnte man dieser Tagung den von Fohl zitierten Ausspruch George Bernard Shaws als Motto voranstellen, daß er nicht Sozialist geworden sei, um die Reichen ärmer, sondern um die Armen reicher zu machen. Als theoretischen Ausgangspunkt seines Referates über „Verteilungspolitische Konsequenzen der Vermögensbildung im Wirtschaftswachstum" benutzte Carl Föhl sein bekanntes Gleichgewichtsmodell, in dem dann ein Gleichgewichtszustand vorliegt, wenn die Nachfrage der Unternehmer nach Arbeitskräften dem Arbeitsangebot entspricht, d. h. wenin weder Arbeitslosigkeit noch Preisniveausteigerungen auftreten. Bei gegebenem Arbeitsangebot ist die unternehmerische Nachfrage eine Funktion des sich aus Kostendifferenzund Knappheitsgewinnen zusammensetzenden gesamtwirtschaftlichen Gewinns, d. h. unter strukturellem Aspekt der Differenz zwischen dem gesamtwirtschaftlichen Erlösund Kostengefälle pro Arbeitsstunde. Mit Hilfe dieses theoretischen Instruments analysierte Föhl die gesamtwirtschaftlichen Verteilungsund Wachstumswirkungen der Vermögenspolitik, wobei er von drei Formen ausging: den am Lohn ansetzenden Maßnahmen (Nominallohn, Investivlohn), den gewinnorientierten Eingriffen (Gewinnbeteiligung, Gewinnbesteuerung) und den Möglichkeiten, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zu Lasten des Staates vorzunehmen. Hinsichtlich der lohnorientierten Ansätze der Vermögenspolitik kam Föhl zu dem Ergebnis, daß sowohl die Steigerung der Nominallöhne als auch die Einführung von Investivlöhnen verteilungspolitisch inOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 | Generated on 2023-04-04 11:38:46 218 Berichte diskutabel seien, da sie die beabsichtigten Verteilungsänderungen nicht erreichten. Nominallohnerhöhungen führten bei konsumtiver Verwendung durch die Arbeitnehmer lediglich zu Preisniveausteigerungen, die gesamtwirtschaftliche KostenJErlös-Relation bleibe ebenso wie der Gesamtgewinn und der Reallohn unverändert. Würden die Nominallohnerhöhungen gespart oder Investivlöhne eingeführt, so erhöhe sich bei konstantem Erlösgefälle die gesamtwirtschaftliche Kostenstruktur. Bei gleichbleibendem Investitionsvolumen sei Unterbeschäftigung die zwangsläufige Folge. Ergreife die staatliche Wirtschaftspolitik auf Grund der Vollbeschäftigungsmaxime investitionsfördernde Maßnahmen, so nehme bei gleichem Realprodukt die monetäre Nachfrage zu, Erlösgefälle und Preisniveau stiegen, der anfangs erhöhte Realkonsum sinke auf das Ausgangsniveau zurück und die Verteilung bleibe unverändert. Der Referent betonte, daß damit der Investivlohn auf das Gleiche herauskomme wie die Vorschläge der Unternehmerverbände: Es ergebe sich keine Umverteilung, die reale Lohnquote bleibe konstant. Als sachgerechten Ansatzpunkt vermögenspolitischer Maßnahmen bezeichnet Föhl den Gewinn. Wirksame Verteilungspolitik sei in Form überbetrieblicher Gewinnbeteiligungen und der Gewinnbesteuerung möglich. Die betriebsgebundene Gewinnbeteiligung scheide jedoch auf Grund der in ihr enthaltenen Zufallskomponente aus. Dler Vorteil der am Gewinn ansetzenden Maßnahmen liegt nach Ansicht Föhls in dem Fehlen negativer Beschäftigungseffekte, da die Grenzproduzenten durch diese Form der Vermögenspolitik nicht tangiert würden. Die Probleme der überbetrieblichen Gewinnbeteiligung und der Gewinnbesteuerung bestünden jedoch in der Überwälzungsmöglichkeit und den Unternehmerreaktionen. Der Referent gab seiner Überzeugung Ausdruck, daß heute verteilungsund steuerpolitische Belastungen meist abgewälzt würden. Er betonte jedoch, daß die Überwälzung durch steuerpolitische Maßnahmen verhindert werden könne. Als Reaktion der Unternehmer auf die Nicht-Überwälzbarkeit verteilungspolitischer Belastungen nannte der Referent vor allem die Kapitalflucht. Er warnte davor, in einem System konvertibler Währungen verteilungspolitisch aus der Reihe zu tanzen: Eine Verständigung zwischen den westlichen Nationen sei Vorbedingung für eine wirksame Verteilungspolitik. Anschließend stellte Föhl die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, die Vermögenspolitik der Arbeitnehmer durch Umwandlung des Staatsvermögens zu fördern. So könne man beispielsweise die öffentlichen Investitionen und den Wohnungsbau durch Arbeitnehmerersparnisse OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 | Generated on 2023-04-04 11:38:46 Berichte 219 finanzieren, die durch eine kräftige Sparförderung zu beschaffen wären. Föhl wies mit Nachdruck darauf hin, daß das Problem der Vermögenspolitik nicht nur in der Sparförderung bestehe, sondern es gelte auch Anreize zur langfristigen Vermögenshaltung zu schaffen. Die Sperrfrist bewertete er diesbezüglich negativ, da nach ihrem Ablauf ein Konsumstoß eintreten könne. Als eine Möglichkeit, dies zu verhindern, nannte er einen teil weisen Abzug der gesparten Beträge von der Steuerschuld. Eine Umstellung des Steuersystems auf die Zwecke der Sparförderung und Vermögenshaltung solle auf Grund der Regressionswirkungen der indirekten Steuern jedoch möglichst über die direkten Steuern erreicht werden. Abschließend betonte Föhl, das A und 0 aller Vermögenspläne bestehe darin, die Sparförderungsmaßnahmen nicht zu Lasten des gesamtwirtschaftlichen Konsums zu verwirklichen. Der Konsum müsse im Ausmaß des realen Wachstums zunehmen, da sonst wachstumshemmende Effekte zu erwarten seien. iDer Arbeitnehmer solle Vermögen aus dem zusätzlichen Einkommen bilden, das ihm zum Zwecke der Vermögensbildung zur Verfügung gestellt worden sei, d. h. er solle an Stelle derjenigen Vermögen akkumulieren, die bisher Vermögen gebildet hätten. Föhl brachte seine Überlegungen auf die folgende Sparformel: Erreicht werden sollte, daß der Arbeitnehmer aus seinem bisherigen Einkommen nicht mehr spart als bisher, daß er aber tunlichst das zusätzliche Einkommen, das man ihm zukommen läßt, zu 100 %> spart. Als zweiter Referent sprach Erwin Scheele über „Lohnpolitische Konsequenzen der Vermögensbildung im Wirtschaftswachstum". Ausgangspunkt seiner Analyse war ein Trendmodell, in dem der langfristige Gleichgewichtszustand als Übereinstimmung von unternehmerisch kalkuliertem -und tatsächlichem Preisniveau definiert wurde. Das kalkulierte Preisniveau wird durch die auf der Zuschlagskalkulation basierte Preispolitik der Unternehmer bestimmt, das tatsächliche Preisniveau durch die gesamte monetäre Nachfrage. Kommt es zu Abweichungen zwischen beiden Niveaugrößen, so fungiert der Kapitalstock als langfristiger Ausgleichsmechanismus, dessen Einfluß auf die zwei Preisniveaus von unterschiedlicher Intensität ist. Die Höhe des Kapitalstocks bestimmt in dem Modell bei gegebenem Geldlohnniveau und Zuschlagssatz das Niveau der kalkulierten Preise. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit das tatsächliche Preisniveau beeinflußt der Kapitalstock jedoch nur via Konsum aus Lohneinkommen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 | Generated on 2023-04-04 11:38:46 220 Beridite Aus diesen Zusammenhängen leitete Scheele ab, daß eine Steigerung des Kapitalstocks eine proportionale Realeinkommenserhöhung und eine unterproportionale Nachfragesteigerung bewirke. Die Konsequenz sei ein« Senkung des tatsächlichen Preisniveaus, eine Vergrößerung des Kapitalstocks passe das tatsächliche an das kalkulierte Preisniveau an. Scheele wies darauf hin, daß in seinem System die gesamte Lohnsumme proportional zum Volkseinkommen variiere, solange der durchschnittliche Zuschlagssatz konstant sei. Die Einkommensverteilung werde also durch die Höhe des durchschnittlichen Gewinnzuschlagssatzes determiniert. Um zu wachstumstheoretischen Aussagen zu kommen, bezog Scheele die gesamtwirtschaftliche Gewinnquote, den Kapitalkoeffizienten und die Ausschüttungspraxis der Kapitalgesellschaften ein. Sind alle drei Größen in der Zeit konstant, dann ergibt sich in seinem Modell eine Zunahme von Kapitalstock und Produktion mit unveränderter Rate.* Unter den Annahmen seines Modells kam Scheele zu folgenden Ergebnissen: Bezüglich der Wirkungen lohnpolitischer Maßnahmen auf Lohnquote und Reallohnsiumme stellte er fest, daß eine Steigerung der Bruttolohnsätze durch eine Erhöhung der Produktpreise neutralisiert werde. Kurzfristig könne die Lohnquote jedoch erhöht werden, wenn die Unternehmer den Beschäftigungsgrad nicht reduzieren und die Höhe der monetären Nachfrage die Realisierung der kalkulierten Preise nicht zuläßt. Langfristig bleibe die Lohnquote aber konstant, das Realeinkommen sei auf Grund der kapazitiven Anpassung geringer als ohne lohnpolitische Maßnahmen. Nach Scheeles Ansicht können also die Unternehmen langfristig ihre kalkulierten Preise via Variation des Kapitalstocks auf jeden Fall durchsetzen, d. h. in the long run ist die Lohnquote durch lohnpolitische Maßnahmen nicht zu manipulieren. Das zweite Ergebnis des Referenten betraf die Wirkungen einer Steigerung des Arbeitnehmersparens. Er stellte fest, daß das Vermögen der Arbeitnehmer bei sinkendem Reallohn steigt, da die Unternehmen ihre Angebotspreise durch Unterlassung von kapazitätserweiternden Investitionen verwirklichen. Das Vermögen der Arbeitnehmer werde also nicht absolut, sondern nur relativ erhöht. Hinsichtlich der Wachstumswirkungen lohnpolitischer Maßnahmen kam Scheele zu dem Resultat, daß die Wachstumsrate direkt nicht tangiert werdtda auf Grund der Zuschlagskalkulation die Gewinnquote und bei gleichbleibender Ausschüttungspraxis die Selbstfinanzierungsquote unverändert blieben. Die Investitionsquote und bei gegebenem Kapitalkoeffizienten die Wachstumsrate seien daher konOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 | Generated on 2023-04-04 11:38:46 Berichte 221 stant. Jedoch beziehe sich die Zuwachsrate auf einen verringerten Kapitalstock, so daß die Höhe des Realeinkommens unter dem Wert liege, der sich ohne lohnpolitische Maßnahmen ergeben hätte. Wenn jedoch durch zunehmende Arbeitnehmerersparnisse die Selbstfinanzierung durch Fremdfinanzierung ergänzt werden könne, dann werde damit der Investitionsspielraum erweitert und das Wachstum beschleunigt. Als weiteres Modellergebnis leitete der Referent ab, daß die staatliche Wirtschaftspolitik die negativen Effekte der Lohnpolitik auf das Realeinkommensniveau durch eine Förderung der monetären Nachfrage via Budgetdefizit verhindern könne, womit eine Realisierung der kalkulierten Preise ermöglicht werde. Zusammenfassend stellte Scheele fest, daß das Resultat einer Forderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch lohnpolitische Maßnahmen ganz entscheidend von der Preispolitik der Unternehmen und den Einflüssen der Lohnpolitik auf die unternehmerischen Finanzierungsgewohnheiten abhänge. Als dritter Referent sprach Herbert Ehrenberg über „Praktische Vorschläge zur Realisierung der Vermögensbildung im Wirtschaftswachstum". Er bezog sich dabei auf den von seiner Gewerkschaft entwickelten und realisierten Leber-Plan. Mit der tarifvertraglichen Regelung sah Ehrenberg vier von seiner Gewerkschaft als wesentlich angesehene Grundsätze der Vermögensbildung verwirklicht: die tarifvertragliche im Gegensatz zur einzelvertraglichen oder gesetzlichen Lösung; die Allgemeinverbindlichkeitserklärung; den Zusatzcharakter der vermögenswirksamen Leistung und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Mit dem Vertragswerk sind vom 1. Januar 1966 an alle Arbeitgeber des Baugewerbes verpflichtet, 7 Pf je geleisteter Arbeitsstunde vermögenswirksam aufzubringen, unter der Voraussetzung, daß der einzelne Arbeitnehmer bereit ist, 2 Pf je Arbeitsstunde vermögenswirksam anzulegen. Durch diese Bestimmungen wenden nur die Arbeitnehmer erfaßt, die vermögensinteressiert sind. Sie können über Art und Institut der Anlage selbst entscheiden. Die Vermögenswirksamkeit der Arbeitgeberleistung ist f-ür unabdingbar erklärt worden. Die in dem Vertragswerk vorgesehene Gründung der „Bank für Sparanlagen und Vermögensbildung" als Tochter der „Bank für Gemeinwirtschaft" rechtfertigte Ehrenberg mit der Gleichförmigkeit der bisherigen Anlagemöglichkeiten für kleine Sparbeträge. Diese Gleichförmigkeit sei nicht abgestellt auf kleine Sparbeträge und unvereinbar mit den Grundsätzen einer individuellen Vermögensbildung (Verfügungsmacht oder Kontrolle der Geschäftspolitik und (ErtragsOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 | Generated on 2023-04-04 11:38:46 222 Beri dite beteiligung). Die neue Bank berücksichtige diese Erfordernisse, indem sie eine Ertragsbeteiligung der Einleger vorsehe sowie die Mehrheit der Aufsichtsratssitze der Bank den langfristigen Kleinsparern zur Verfügung stelle. Den einzelund gesamtwirtschaftlichen Erfolg des Tarifvertrages beurteilte Ehrenberg optimistisch. Den Optimismus hinsichtlich der Weckung eines Vermögensbewußtseins bei den einzelnen Arbeitnehmern leitete der Referent aus den Ergebnissen einer von der IG BauSteine-lErden veranlaßten Befragung unter den Bauarbeitern ab, die ergab, daß mehr als 80 % der Bauarbeiter sich an dem Vertrag beteiligen wollen und daß mehr als 70 ®/o der organisierten und 60 % der nicht-organisierten Arbeitnehmer bereit seien, eine Eigenleistung zu erbringen, ,die über 2 Pf pro Stunde liege. Bezüglich der Vermögenshaltung nach Ablauf der Sperrfrist entschieden sich 52 °/o der Befragten für ein langfristiges Sparen, 18 °/o waren unentschieden und 30 % waren für eine Auflösung der Anlagen, von denen jedoch 25 °/o die liquidisierten Beträge dem Hausbau zuführen wollten. Abschließend umriß der Referent die gesamtwirtschaftlichen Größenordnungen des Tarifvertrages. Unter der Annahme, daß in der Gesamtwirtschaft 2 •/• der Lohnsumme zusätzlich für 10 Jahre gesipart würden, ergäbe sich bei einer Verzinsung von 6 % für den Zeitraum von 1950 bis 1960 ein Betrag von 23,7 Mrd. DM. Wäre diese Vermögensbildung zu Lasten der Selbstfinanzierung gegangen, dann mache dieser Betrag 18,7 °/o des in der gleichen Zeit in den Unternehmungen gebildeten Nettovermögens aus. Der Referent schloß seine Ausführungen mit der Feststellung, daß eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Nettovermögensbildung von rd. 20 ein beachtlicher Erfolg sei, d. h. 9 Pf pro Arbeitsstunde seien schon eine Größenordnung, die etwas bewirken könne. .Die sich an die Referate anschließende, unter der Leitung von Wilhelm Krelle stehende Diskussion wandte sich zunächst der Überwälzungsproblematik zu, wobei vor allem die Frage gestellt wurde, wer die Vermögeinsbildung der Arbeitnehmer trägt, die Unternehmer oder die Arbeitnehmer selbst, und ob der Investivlohn oder die Gewinnbeteiligung leichter überwälzbar sei. Daran schloß sich die Erörterung der Frage an, ob die funktionelle oder personelle Verteilung zu ändern sei, ob also die Verteilung bei konstanten Sparquoten oder die Sparquoten bei konstanter Verteilung manipuliert werden sollten. Die in diesem Zusammenhang entscheidende Frage war, ob die Investitiomsneigung durch eine Steigerung des Arbeitnehmersparens reduziert werde. Das wirtschaftspolitische Dilemma stellte sich wie folgt dar: Die funktionelle Verteilung sei strukturell gegeben und OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 | Generated on 2023-04-04 11:38:46 Berichte 223 könne nur unter großen Schwierigkeiten geändert werden, es bliebe also nur eine Förderung des Arbeitnehmersparens mit assistierender Investitionsförderung. Anschließend wandte sich die Diskussion dem Problemkreis der Investitionsmöglichkeit zu. Es wurde die Frage gestellt, ob eine Änderung des Finanziers die Investitionstätigkeit bei konstanter Relation zwischen Konsum und Investition negativ beeinflusse. Dabei stand das wachstumsadäquate Verhältnis von Selbstfinanzierung und Fremdfinanzierung im Mittelpunkt. Georg H. Küster, Hamburg OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.86.2.217 | Generated on 2023-04-04 11:38:46