China und die Sowjetordnung
Abstract
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Full text
Hofmann, Werner Article China und die Sowjetordnung Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Hofmann, Werner (1956) : China und die Sowjetordnung, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 76, Iss. 2, pp. 71-84, https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290847 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
199] 71 China und die Sowjetordnung Zur Frage des „chinesischen Weges" zum „Sozialismus"1 Von Werner Hofmann, Wilhelmshaven-Rüstersiel Inhaltsverzeichnis : Einleitung S. 71 — I. Das sowjetische Vorbild S. 72 — II. Die neue Praxis: 1. Die Behandlung der Agrarfrage S. 73 — 2. Die Rolle der „nationalen Bourgeoisie" S. 78 — 3. Würdigung S. 80 — III. Das Interessenverhältnis zwischen chinesischem und sowjetischem Kommunismus S. 82 Am Anfang aller Überlegungen über das Verhältnis der chinesischen und der sowjetischen Gesellschaft stehen drei elementare Tatsachen: 1. China ist das einzige Land außerhalb der Sowjetunion, das eine autochthone kommunistische Revolution durchlaufen hat. Der chinesische Kommunismus hat ohne unmittelbares äußeres Eingreifen der Sowjetunion gesiegt; und hieraus entspringt ein ganz neuartiges Verhältnis beider Mächte zueinander. Zum ersten Mal haben die Sowjetführer — und zwar schon zu Lebzeiten Stalins — ein kommunistisches Partnerland von Anfang an als ebenbürtig anerkennen müssen. Der Ostblock ist damit in sich selbst zwiefältig geworden. Ein kommunistisches Reich chinesischer Nation ist im fernen Osten entstanden. 2. Im Gegensatz zur sowjetischen war die chinesische Revolution schon in ihrer ersten Phase entscheidend von der Bauernschaft getragen — in einem Maße, das berechtigt, hier von einer Bauernrevolution zu sprechen1®. 3. Diese jüngste Umwälzung hat die chinesische Gesellschaft auf einer historisch weiter zurückliegenden Stufe angetroffen, als dies in Rußland der Fall gewesen ist. Die chinesische Industrie und mit ihr der Gegensatz der eigentlich modernen Gesellschaftsgruppen war noch 1 Die folgende Darstellung ist aus einem Vortrag hervorgegangen, den Verf. auf der Hamburger Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde im Oktober 1955 gehalten hat. la So auch W. F r a n k c, Die Stufen der Revolution in China, in „Vierteljahreshefte für Zeitgesdiidbte" Jg. 2 (1954), S. 149 ff., hier S. 174. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
72 Werner Hofmann [200 in den Anfängen. Die Industriearbeiter waren noch halb ein Teil des tiers état und seines eigentlichen Massenelements: der Bauernschaft. Und die „proletarische" Revolution konnte daher nur dadurch siegen, daß sie sich einen Teil des unerfüllten Programms dieses tiers état zu eigen machte: einmal das Verlangen des industriellen Bürgertums nach einem nationalen, nach außen gesicherten Markt, und zweitens das Begehren der heimischen Bauernschaft nach unbelastetem Eigentum. Die chinesische Revolution repräsentierte damit z u - nächst in einem viel ursprünglicheren Sinne, als dies jemals für Rußland zugetroffen hat, jenen Typ „vor-proletarischer" Revolution, den Lenin als den „revolutionär-demokratischen46 bezeichnet hat. I. Das sowjetische Vorbild Bei all diesen Besonderheiten stimmte die gesellschaftliche Ausgangssituation der chinesischen Revolution jedoch so weit mit der russischen überein, daß sie den chinesischen Kommunisten die allgemeine Übernahme des bolschewistischen Programms erleichterte. So bei der Behandlung der vom ancien régime hinterlassenen sozialen Frage. Die Übergabe des Bodens an seine Bebauer erfolgte ganz im Sinne der bolschewistischen Doktrin; ebenso die Entmachtung der chinesischen Gentry, jener meist in den Städten lebenden kaufmännischen Grundrentnerschicht, in deren Hand sich das agrarische mit dem Handelsund Zinskapital, den typischen Mitteln frühkommerzieller Bereicherung, vereinigte. Ebenso unverkennbar ist der sowjetische Einfluß auf die Behandlung der nationalen Frage in China: Im Inneren wachsende Zentralisierung der Administration, lokale Verwaltungsautonomie für die nationalen Minderheiten; nach außen Abschluß des Staatsgebiets. Ganz dem sowjetischen Vorbild entspricht auch die beginnende chinesische Industrialisierung, deren Schwerpunkt immer mehr zum Produktionsgüterbereich hinüberneigt2. Schließlich deckt sich das chinesische mit dem sowjetischen Gesellschaftsprogramm in der Anwendung des Räte-Prinzips auf die innere 2 So soll bis Ende des ersten Fünfjahrplanes (1957) die Produktion von Stahl auf das Dreifache (von 1,35 Mill. t auf 4,12 Mill. t), die Produktion von Kohle auf das Zweifache (von 63,5 Mill. t auf 113 Mill. t), die Energieerzeugung auf den zweifachen Stand (von 7,2 Mill. kW auf 15,9 Mill. kW) gebracht, dagegen beispielsweise die Erzeugung von Baumwollgeweben um rund 50% (von 111 Mill. Ballen auf 163) erhöht werden. (Li Fu Chung, Präsident der Staatlichen Plankommission, vor dem „Nationalen Volkskongreß", Juli 1955). Im Staatshaushalt 1954 rangierte die Industrie mit einem Anteil von 47,8 %> an den öffentlichen Investitionsmitteln, die Landwirtschaft mit einem Anteil von 10,5 °/o, das Verkehrswesen mit einem Anteil von 15,5 °/o (A. Eckstein, Conditions and Prospects for Economic Growth in Communist China, in „World Politics", Princeton, April 1955.) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
201] China und die Sowjetordnung 73 Verwaltung, in der Reform des Familienrechts, im Übergang zu moderner Volkshygiene und Volksbildung, jenen notwendigen Elementen einer „industriellen Zivilisation", u. a. m. Die chinesische Revolution hat alles in allem ebenso wie die bolschewistische erklärtermaßen gebrochen mit den Resten einer patrimonialen Herrschaft. Und sie deckt sich mit dieser ebenso im „sozialistischen" und „kommunistischen" Endziel. II. Die neue Praxis 1. Die Behandlung der Agrarfrage Die chinesische Revolution unterscheidet sich jedoch von der bolschewistischen in der besonderen Form der Durchführung ihres Programms. Dies tritt zunächst in der Agrarverfassung hervor. Schon bei der Bodenreform war das Land — anders als in Sowjetrußland, aber in Übereinstimmung mit dem Vorgehen in den osteuropäischen Ländern — nicht nationalisiert, sondern in Privateigentum der Bauern übergeben worden. Dies kennzeichnet die chinesische Revolution als eine zunächst vom Landvolk getragene. Das bisherige Überwiegen der Kleinpacht, bei Fehlen großer Güter, schloß zudem eine Nationalisierung des Bodens aus und ließ zunächst keinen anderen Weg als den der Verwandlung bäuerlicher Besitzverhältnisse in unmittelbare Eigentumsverhältnisse. Gleichzeitig wurde zwar das kaufmännische Grundeigentum, nicht aber der Kaufmann als Grundeigentümer beseitigt. Nach dem Bodenreformgesetz von 1950 sollte der Abgabepflichtige Land im Umfang einer bäuerlichen Eigenwirtschaft behalten. Nicht seine ökonomische Auslöschung, sondern seine Reduzierung auf den Stand eines einfachen Produzenten war offenbar der Zweck des Gesetzes3. Besonders aber zeigt sich eine gewisse Selbständigkeit des Vorgehens beim gegenwärtigen Übergang zur kooperativen Wirtschaft. Zunächst wurde dieser Übergang zeitlich so weit vorverlegt, daß er unmittelbar dem Abschluß der Bodenreform (1952/53) folgte. Grund hierfür dürften die Erfahrungen gewesen sein, die einst der sowjetischen Kollektivierung vorangegangen und gefolgt sind. In diesen Erfahrungen spiegelt sich eine allgemeine Konfliktsituation wider, in der gegenwärtig mehr oder minder alle jene unter3 Das schloß eigenmächtiges und bis zum blutigem Exzeß getriebenes Vorgehen der landhungrigen Bauern, namentlich während der Jahre des Bürgerkriegs, keineswegs aus. Im Gegenteil ist Zügellosigkeit geradezu ein Element jeder Revolution, die nicht nur Eigentum aufhebt, sondern gleichzeitig neues Eigentum im Massenumfang für ihre Anhänger herzustellen verspricht. Aber diese Umstände machen die Beobachtung der staatlich-gesetzlichen Intention für die Analyse nicht überflüssig. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
74 Werner Hofmann [202 entwickelten Agrarländer mit kleinbäuerlicher Produktionsweise stehen, die sich zur beschleunigten Industrialisierung entschlossen haben. Die Übergabe des Bodens an seine Bebauer löst zunächst stets nur ein Problem, das der Nahrungssicherung für die Produzenten selbst; sie löst nicht die Frage der Versorgung der Städte und der Industrie: zunächst mit Produkten, später auch mit ländlichen Arbeitskräften. Das Kleineigentum mag die absolute Produktivität der Fläche bis zum äußersten vorantreiben — und nirgends ist diese Erfahrung im Laufe der Geschichte gründlicher gemacht worden als in der chinesischen Zwergkultur, bei zugleich ungeheurem Aufwand an menschlicher Arbeitskraft —, es kann auf die Dauer weder die Markt Produktivität noch die Produktivität der Arbeitskraft erreichen, deren eine rasche Entwicklung von Stadt und Industrie bedarf. Die Kleinparzelle entrückt zunächst nur den Bebauer selbst der unmittelbaren Hungergefahr. Die Marktproduktion, die sie darüber hinaus im günstigsten Falle erlaubt, ist in aller Regel zu klein, um zu kommerzieller Produktion anzuregen. Die Kleinparzelle konserviert gleichzeitig die latente Übervölkerung des flachen Landes. Immer mehr Esser klammern sich an den Boden, und jede Mißernte macht die latente zu einer offenen Übervölkerung — mit dem für China charakteristischen Resultat eines periodisch wiederkehrenden massenhaften Banditismus. Die Konservierung der überkommenen ländlichen Produktionsweise hat zur Folge, daß auch die städtische Wirtschaft, bei unzulänglicher Zufuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, außer Stand gesetzt wird, den drängenden Volksüberschuß des Dorfes aufzunehmen4. Die Lähmung der Industrie aber schlägt wieder auf die Landwirtschaft zurück, und so fort. Die Herstellung des Privateigentums am Boden sichert also in einer kleinbäuerlich organisierten und in vorkapitalistischem Denken befangenen Agrargesellschaft noch nicht jene agrarische Markt Produktion, von der die Industrialisierung elementar abhängt. Dazu ist vielmehr Voraussetzung, daß das Verhältnis zwischen Produzenten, Produkt und Essern auf dem Lande selbst geändert wird, daß also nicht die bloße Flächenproduktivität, sondern die marktwirksame Produktivität der Arbeit sich erhöht, wozu auf die Dauer wiederum die Mitwirkung einer fortschreitenden Industrie erforderlich ist. Dieses grundlegende Wechselverhältnis im Prozeß der Industrialisierung, dessen bewegendes Glied zunächst die Landwirtschaft ist, diese elementare Gleichung zwischen Stadt und Land, sowohl in bevölkerungsmäßiger als auch in gütermäßiger Hin4 Daher auch gegenwärtig wieder Arbeitslosigkeit in den chinesischen Städten, ähnlich wie dies in der Sowjetunion in den späten zwanziger Jahren im Massenumfang der Fall gewesen ist. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
203]* China und die Sowjetordnung 75 sieht, kann als das Grundgesetz der Industrialisierung eines kleinbäuerlichen und unentwickelten L a n d e s in der modernen Welt angesehen werden. Der Widerspruch zwischen kleinbäuerlicher Grundlage und großindustriellem Ziel besteht dabei unabhängig von der Sozialordnung und spitzt sich um so mehr zu, je größer das industrielle Programm selbst ist5. Aber aus dieser allgemeinen Grundsituation können nun sehr verschiedene Wege der Abhilfe gesucht werden. Zu der notwendigen agrarischen Überschußproduktion mag —von Auslandsleistungen abgesehen — eine (möglicherweise staatlich geförderte) spontane Neudifferenzierung der ländlichen Produzenten selbst und die Herausbildung eines marktfähigen Großbauerntums führen. Jedoch bedeutet ein solcher Prozeß, abgesehen davon, daß er langwierig, mit dem Programm einer raschen Industrialisierung nicht zu vereinen und — wie der Ausgang der sowjetischen NEP gezeigt hat — von sehr unsicherem marktlichen Resultat ist, Entwicklung einer neuen sozialen Vormacht auf dem flachen Land. Für die Überlegung der chinesischen Kommunisten schied er damit aus. Ein agrarisches Marktprodukt kann ferner über private oder staatliche Domänen aufgebracht werden, eine Lösung, für welche freilich die überkommene Agrarverfassung in China keinen Platz ließ. Der dritte Weg zur agrarischen Marktproduktion ist schließlich der kooperative. Man weiß, welche Kämpfe in der sowjetischen Periode der NEP um diese Fragen, die heute auf Grund umfassender Erfahrungen zum gesicherten Bestand einer Theorie der Industrialisierung kleinbäuer5 Den näheren Nachweis führt Verf. in seinem Buch „Die Arbeitsverfassung der Sowjetunion", Berlin 1956, Kap. I. — Übrigens scheinen sich die chinesischen Führer dieser Situation bewußt zu sein: „Entsprechend dem [sozialistischen] Ziel verlangt unsere Volkswirtschaft nicht nur den Ausbau der Industrie, sondern auch eine entsprechende Entwicklung der Landwirtschaft. Die Entfaltung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft wird jedoch gehemmt durch die noch vorhandene parzellierte, konservative und rückständige Kleinbauernschaft. Die wachsende Diskrepanz zwischen dieser individualistischen kleinbäuerlichen Wirtschaft und der sozialistischen Industrialisierung wird immer offensichtlicher" (Resolution des ZK der KPCh., in „Peoples China" 1. April 1954). — „China produziert bekanntlich sehr wenig Marktgetreide und Rohstoffe für die Industrie, während unser Bedarf an diesen Produkten von Jahr zu Jahr zunimmt. Das ist natürlich ein eklatanter Widerspruch. Falls wir das Problem der Vergenossenschaftlichung der Landwirtschaft nicht innerhalb von drei Fünfjahrplänen gelöst haben werden . . ., so werden wir den Widerspruch nicht beseitigen können zwischen dem von Jahr zu Jahr steigenden1 Bedarf an Marktgetreide und Rohstoffen für die Industrie und den unzureichenden Ernteergebnissen der wichtigsten Kulturen. Dann wird unsere sozialistische Industrialisierung auf die größten Schwierigkeiten stoßen, ja wir werden sie gar nicht durchführen können" (Mao Tse Tung, Rede vor Parteisekretären am 31. Juli 1955, „New China News Agency" 16. Oktober 1955). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
76 Werner Hofmann •[204 licher Agrarländer geredinet werden können, ausgefochten worden sind. Die Unklarheit auch des Stalinschen Flügels der bolschewistischen Partei jener Zeit über den nächsten Schritt in der Landwirtschaft hat gegen Ende der NEP zu einer tiefen Entwicklungsstörung in der Gesamtökonomie geführt. Die von Trotzkij schon seit 1924 geforderte und unter sowjetischen Voraussetzungen in der Tat unumgängliche Bildung von Großverbänden der agrarischen Produktion wurde zunächst hinausgezögert, dann überstürzt nachgeholt. Die Ergebnisse dieses Gewaltstreichs sind bekannt. Es scheint, daß nicht das Ziel, wohl aber die Form des bäuerlichen Zusammenschlusses zu den Selbst-Revisionen des Stalinismus nach dem zweiten Weltkrieg gehört. Die Vorverlegung des Übergangs zum kooperativen Landbau in China — wie auch in den sowjetischen Einflußgebieten in Osteuropa — verfolgt offenbar den Zweck, zu einem gewissen Gleichschritt zwischen industrieller und agrarischer Umgestaltung zu gelangen, das elementare populationistische und güterwirtschaftliche Gleichgewicht zwischen Stadt und Land in gewissem Umfang zu wahren und damit die schweren ökonomischen Schäden des sowjetischen Exempels zu vermeiden. Die Bedeutung dieses Schrittes ist allerdings groß. Die Vorverlegung des zweiten Teils der kommunistischen Agrarrevolution in China verschafft Zeitgewinn. Damit erhöht sich erstens die Möglichkeit, bei der Kooperierung der Bauern Überzeugungsmitteln gegenüber Druckmitteln Vorrang zu geben und die politischen Reibungen des Prozesses zu vermindern6. Zweitens haben organische Zwischenstufen auf dem Wege zum Kolchos in China eine bedeutende Rolle erlangen können. So wenig darüber ein Zweifel bestehen kann, daß der Kolchos (und schließlich die Agrarkommune) auch in China das Ziel ist, so ist doch nicht zu übersehen, daß die gegenwärtige Kooperierung der Landwirtschaft — trotz ihrer Beschleunigung namentlich im Winter 1955/56 — erst die Vorstufe einer Kollektivierung darstellt. Die Zahl der eigentlichen Kolchosen (bäuer8 „Der Leninismus lehrt, daß es bei der Verwirklichung der sozialistischen Umgestaltung der bäuerlichen Kleinwarenwirtschaft nicht nötig ist, zum Zwang zu greifen und die den Bauern gehörenden Produktionsmittel durch Enteignung zu vergesellschaften. Lenin verurteilte Zwang und Expropriation als solche Maßnahmen, die den Grundlagen der Politik der Partei, gegenüber der Bauernschaft widersprechen und die ganze Sache der Partei auf dem Lande untergraben; er verurteilte sie als ein schweres Verbrechen gegen die Revolution" (Teng Tse Hui, Mitglied des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas, in „Für dauerhaften Frieden für Volksdemokratie", September 1954). — „Meiner Überzeugung nach müssen wir die Erfahrung der Sowjetunion berücksichtigen. Wir müssen jede Neigung zu überstürztem und blindem Vorgehen bekämpfen, das die nötige Vorbereitung vermissen läßt und die Bewußtseinslage der breiten Massen der Bauern nicht berücksichtigt" (Mao Tse Tung, Rede vor Parteisekretären 31. Juli 1955, a.a.O.). Vgl. auch I. Deutschers. Urteil in „Manchester Guardian" 7. November 1955. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
205] China und die Sowjetordnung 77 liehe Arbeitsgemeinschaften auf der Grundlage „gesellschaftlichen64 Eigentums an Grund und Boden und mit Ertragsverteilung ausschließlich nach individuellem Arbeitsbeitrag) ist vorläufig noch gering7. Es überwiegen die Genossenschaften „niederen Typs". Abgesehen von Kredit-, Absatzgenossenschaften usw. sind hierfür charakteristisch die Gemeinschaften der Gegenseitigkeitshilfe : mehr oder minder stabile Zusammenschlüsse mehrerer Bauernfamilien, die der Reihum-Hilfe bei der Landbestellung dienen und in ihren Anfängen schon bis in die dreißiger Jahre zurück zu verfolgen sind. Eine relativ „höhere" Form des kooperativen Landbaus stellen die Produktionsgenossenschaften dar, die unter vorläufiger Wahrung des bäuerlichen Privateigentums am Boden die gemeinsame Feldarbeit zu einer dauernden machen8. Dabei verteilt sich der Ertrag sowohl nach Leistung wie nach eingebrachtem Gut. Eine solche Regelung kannte auch die Frühzeit der sowjetischen Kollektivierung. Der Unterschied besteht aber darin, daß in der Sowjetordnung der Boden von Anfang an nationalisiertes Eigentum, war, während die Wahrung des Eigentumstitels — sowie seine finanzielle Anerkennung, welche den Kollektivbetrieb in dieser Hinsicht zum „Pächter" seiner arbeitenden Mitglieder macht — in der gegenwärtigen chinesischen Produktionsgenossenschaft das Rücktrittsrecht der Einzelhaushalte vorläufig noch impliziert. Erst im Kolchos wird die Kooperierung der Bauern definitiv infolge des Übergangs des Boden7 Aus einer Meldung von Radio Moskau (2. Februar 1956) ergibt sich, daß zum Berichtszeitpunkt rund 26,5 °/o aller kooperierten bäuerlichen Haushaltungen (bzw. 20,1 Vo der Gesamtzahl der chinesischen Bauernhaushaltungen) „vollsozialistischen" Genossenschaften angehörten. — Die Hintanstellung des Übergangs zum Kollektiv hinter dem Ziel einer allg. Kooperierung der Landwirtschaft hat ihren Grund offenbar darin, daß vorläufig die Voraussetzungen einer adäquaten, den Großbetrieb erfordernden Mechanisierung der chinesischen Agrarproduktion noch fehlen. Die traditionelle intensive Gartenkultur setzt Traktor und Combine ungleich größere Hindernisse entgegen, als dies in der extensiven Getreidewirtschaft Rußlands je der Fall sein konnte. Wie soll etwa der Reisbau, häufig genug auf Bewässerungsterrassen von ungleichem Niveau und geringer Fläche betrieben, landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen zugänglich gemacht werden? Daher liegt denn auch das Schwergewicht gegenwärtig bei der Arbeits genossenschaft, bei der Rationalisierung der menschlichen Arbeitskraft ohne wesentliche Änderung der Bewirtschaftsweise selbst. Andererseits hat offenbar gerade der Umstand, daß ohne Mechanisierung der agrarischen Produktion auch einer weiteren Rationalisierung der bäuerlichen Arbeit relativ enge Grenzen gesetzt bleiben, in letzter Zeit zu einer kompensatorischen Beschleunigung des Kooperierungsvorgangs geführt: Die Rationalisierung der bäuerlichen Handarbeit muß auf um 6o breitere Grundlage gestellt werden, je begrenzter der unmittelbare produktive Effekt ist, den sie verspricht. 8 Radio Moskau meldete am 2. Februar 1956 eine Zahl von 92,8 Mill. Haushaltungen (= 78 °/o von insgesamt rund 111 Mill.), die Mitglieder von Produktionsgemeinschaften irgend einer Art seien. Davon gehörten 68,2 Mill. (= 79,9 °/o) Arbeitsgenossenschaften des „niederen Typs" an. — Vgl. auch 0. Schiller, Das neue Agrarprogramm Rotchinas, in „Osteuropa" Jg. 6 (1956), Nr. 1, S. 56 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
78 Werner Hofmann [206 eigentums an die Genossenschaft (oder an eine andere gesellschaftliche Instanz), wodurch auch der Sinn einer teilweisen Entgeltung nach eingebrachtem Gut entfällt. Die chinesische Kooperierung unterscheidet sich von der sowjetischen ferner durch das Fehlen einer echten „K u 1 a k e n"- Frage. Die Übernahme des sowjetischen agrarischen Klassenschemas durch die chinesischen Kommunisten, die Unterscheidung von „Großbauern" („Kulaken"), „Mittelbauern" und „Kleinbauern", von denen die ersteren beschränkt und ausgeschaltet, die anderen „neutralisiert", die letzten gewonnen werden sollen, ist, auf die chinesische Gesellschaft angewandt, reine Phraseologie. In einer Wirtschaft, die bei minimalen Nutzflächen durchweg kaum über den familiären Gartenbau hinausgelangt ist, gibt es nach Wegfall der ökonomischen Vormacht der Gentry kein echtes „Großbauern"-Problem. Eine „unblutige" Umwandlung der chinesischen Agrargesellschaft würde daher gewisse objektive Umstände für sich haben. 2. Die Rolle der „nationalen Bourgeoisie" Audi das Verhältnis der chinesischen Staatsmacht zum heimischen Privatkapital zeigt abweichende Merkmale. Das wird weniger im Anteil des Privatkapitals an Handel und Industrie sichtbar9 als vielmehr in dem Versuch, die sogenannte „nationale Bourgeoisie" in ein kooperierendes ökonomisches Verhältnis einzubauen10. Dieser Umstand ist auch an seinem politischen Reflex zu kontrollieren: Der chinesische Staat wird nicht als „Diktatur des Proletariats" definiert, sondern als „Staatsmacht der demokratischen Einheitsfront der Arbeiterklasse, der Bauern, des Kleinbürgertums und der nationalen Bourgeoisie" (Programm des Politischen Konsultativen Volksrats, September 1949), unter „Führung der Arbeiterklasse" und auf der Grundlage des „Bündnisses der Arbeiter und Bauern". Bei 9 Immerhin betrug schon 1952 der Anteil des „vollsozialistischen" Sektors an der Produktion der Schwerindustrie 80°/o, der Leichtindustrie 40®/o, am Großhandel 80Ä/o, am Kleinhandel 50®/o, an den Banken 90'%. Darüber hinaus spielen eine große Rolle staatliche Anteilsbetriebe. Im Verkehr mit Agrarerzeugnissen wurde ein Großhandelsmonopol der Regierung für Getreide, Baumwolle und Ölsaaten errichtet, das auf dem Wege von Lieferungsverträgen mit den Erzeugern 1954 schon' rund 60®/o der Gesamternte bewegte. 10 „Unsere gegenwärtige Politik besteht nicht darin, den Kapitalismus zu vernichten, sondern ihn zu beschränken." „In der gegenwärtigen Etappe läßt sich unter der Mehrheit der nationalen Bourgeoisie eine große und nützliche Erziehungsarbeit durchführen. Bis die Frage der Verwirklichung des Sozialismus, d. h. der Nationalisierung der Privatbetriebe auf der Tagesordnung stehen wird, werden wir den nächsten Schritt in unserer Arbeit zur Erziehung und Umerziehung der nationalen Bourgeoisie . . . vollzogen haben." (Mao Tse Tung vor dem „Politischen Konsultativen Volksrat" im September 1949.) Vgl. auch Präambel der neuen Verfassung vom 20. September 1954. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.2.71 | Generated on 2023-04-04 11:23:35
