Mitbestimmung Rückblick auf Vorläufer einer aktuellen Diskussion
Abstract
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Full text
Münke, Stephanie Article Mitbestimmung Rückblick auf Vorläufer einer aktuellen Diskussion Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Münke, Stephanie (1969) : Mitbestimmung Rückblick auf Vorläufer einer aktuellen Diskussion, Schmollers Jahrbuch für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, ISSN 0036-6234, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 89, Iss. 1, pp. 65-71, https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291184 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Berichte Mitbestimmung Rückblick auf Vorläufer einer aktuellen Diskussion* Die Mitbestimmung ist in der Gegenwart wieder stärker in den Vordergrund der sozialpolitischen Diskussion gerückt, nachdem man bei diesem Thema eine Atempause eingelegt hatte und sich beispielsweise — vor allem nach dem Erscheinen des Sozialenqueteberichtes — in erster Linie mit Fragen der sozialen Sicherheit wie mit den sozialpolitischen Aspekten des sozio-ökonomischen Strukturwandels befaßte. Jetzt erheben sich die aus der früheren Debatte um die Mitbestimmung bekannten sowie neue Stimmen zu dieser Frage. Das ist eine Gelegenheit, die Aufmerksamkeit auf zwei grundlegende Werke von gewerkschaftlicher Seite zu lenken, die sachliche Gesichtspunkte zu dieser Diskussion beizutragen vermögen; dies um so mehr als auch in kritischer Betrachtung ebenfalls die Mängel nicht verschwiegen werden, was wiederum genauso im Interesse der Gewerkschaften als den Fordernden liegt, um Fehler der Vergangenheit vermeiden zu können. Der Band von Kunze-Christmann zeigt, daß ein aus Wissenschaftlern aller Richtungen zusammengesetztes Beratungsgremium die Basis für eine wertvolle Arbeit über ein Thema sein kann, das in der jüngeren Vergangenheit wie in der neuesten Gegenwart zu schärfsten Kontroversen führt, gibt es doch auch gerade heute kaum ein Problem, das so stark von Vorurteilen auf beiden Seiten belastet ist. In der Einleitung macht der Herausgeber Otto Kunze darauf aufmerksam, daß zumindest seit dem Hilfsdienstgesetz von 1916 immer wieder mit neuer Heftigkeit die Diskussion über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aufgeflackert ist. Der Arbeitnehmer des 20. Jahrhunderts konnte sich mit der ihm seit der Industrialisierung zugedachten Stellung in Betrieb und Unternehmen nicht zufrieden geben, und er hat sich auch nicht mit der ihm zu Beginn des Jahrhunderts in ver- * Otto Kunze (Hrsg.), bearbeitet von Alfred Christmann u. Gerbard Leminsky: Wirtschaftliche Mitbestimmung im Meinungsstreit. 2 Bde. Köln 1964. Bund-Verlag. 404 u. 663 S. Erich Potthof , Otto Blume, Helmut Duvernell: Zwischenbilanz der Mitbestimmung. Tübingen 1962. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 371 S. 5 Schmollen Jahrbuch 88,1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 | Generated on 2023-04-04 11:43:41
66 Berichte schiedener Form zugestandenen Mitwirkung in sozialen Fragen zufrieden geben können, sondern die Wandlung des Unternehmenseigentums war der zwangsläufige Anstoß zur Forderung nach Mitbestimmung auch in wirtschaftlichen Fragen, mit denen dieses Buch sich unter den verschiedenen Aspekten auseinandersetzt. Das Werk verfolgt das Ziel, zunächst einen Überblick über die Diskussion zur wirtschaftlichen Mitbestimmung und damit „einen wissenschaftlich gesicherten Zugang zu den einzelnen ,Gründen und Gesichtspunkten4 — Argumenten und Stellungnahmen — und ihrer systematischen Würdigung" (I, 19) zu geben. Die Lawine von Denkschriften, Stellungnahmen, Veröffentlichungen ist seit Beginn der fünfziger Jahre so angeschwollen, daß selbst der Fachmann sich kaum noch zurecht findet; viele Beiträge sind inzwischen auch kaum zugänglich. Um so größer ist das Verdienst von Verfasser und Herausgeber, nicht nur eine Darstellung des Problems, sondern in dem zweiten umfangreichen Band eine von Leminsky erarbeitete vollständige Dokumentation der Stellungnahmen seit 1945 an die Hand zu geben. Damit gewinnt die Arbeit in einer Zeit, da die meisten Publikationen in Kürze ihre Aktualität verloren zu haben pflegen, einen überzeitlichen Wert; dies um so mehr, als diejenigen Stellen, Organisationen und Verfasser, deren Aussagen hier analysiert werden, nicht unter gewerkschaftlichem (wie man es angesichts der Träger der Arbeit annehmen könnte), sondern lediglich unter wissenschaftlichem Aspekt zur Analyse ausgewählt worden sind. Die Abgrenzung des Begriffs der Mitbestimmung, die angesichts der häufig diffusen Vorstellungen wichtig ist, erfolgt in Anlehnung an das Betriebsverfassungs-Gesetz, das Mitbestimmungsgesetz und die Holdingnovelle, als die Mitbestimmung in Organen des Unternehmens, nicht jedoch auf der Ebene des Betriebes, wobei das Unternehmen „als eine selbständige wirtschaftliche Leistungseinheit" verstanden wird (I, 22). Als weitere Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes ist die Feststellung auf die „Mitbestimmung aufgrund gesetzlicher Vorschriften" zu erwähnen. Dadurch entfallen manche, mehr oder weniger gelungene Ansätze einer durch Unternehmer freiwillig eingeräumten Mitbestimmung. Andererseits hat die Untersuchung dadurch insofern eine Ausweitung erfahren, als sie auch auf die Rolle des Staates im Verhältnis zum Unternehmen eingehen muß (I, 28). Der Verfasser hat es sich bei der Zusammenstellung und Wiedergabe der Aussagen nicht so einfach gemacht, diese lediglich in „zustimmende oder ablehnende Stellungnahmen" aufzuteilen, sondern die Aussagen sind „nach der Verwandtschaft der grundlegenden Wertvorstellungen ihrer Verfasser", d. h. in „Verwandtschaftsgruppen", und OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 | Generated on 2023-04-04 11:43:41
Berichte 67 hier auch nicht einfach nach Parteien und Verbänden, sondern nach den jeweiligen geistigen Positionen der Autoren gegliedert. Als solche auf der jeweiligen geistigen Position beruhende „Meinungsgruppen66 sind hier gerechnet: der Neoliberalismus, die Katholische Soziallehre, die Evangelische Sozialethik, der freiheitliche Sozialismus und der Neomarxismus. Es wird mit Recht darauf hingewiesen, daß die Zuordnung der einzelnen Autoren zu diesen auch in sich heterogenen Gruppen schwierig ist und der einzelne sich nicht immer mit den gesamten Wertvorstellungen identifiziert und zudem mit seiner Aussage über die Mitbestimmung nicht immer zugleich seine eigenen Wertvorstellungen darlegt. Auf diese Schwierigkeit wird vorsorglich hingewiesen, und diese Schwierigkeiten entstehen zusätzlich dadurch, daß einzelne Wissenschaftler im Laufe der Zeit auch noch ihre Ansichten geändert haben, so daß sich innerhalb der einzelnen Gruppen kein einheitliches Bild ergeben kann. Christmann richtet sich mit der Gliederung des von ihm verfaßten Hauptteiles des ersten Bandes in der Darstellung der wirtschaftlichen Mitbestimmung ebenfalls nach dieser Einteilung in die einzelnen Positionsgruppen. Dem Verständnis der im weiteren Verlauf dargelegten Stellungnahmen ist es dienlich, daß Christmann für jede der fünf geistigen Richtungen deren Charakteristik, verbunden mit einem Uberblick über ihre historische Entwicklung, vorangestellt hat. Daraus geht dann beim Neoliberalismus zwangsläufig hervor, daß er als Aufgabe des Gesetzgebers lediglich ansieht, die Wettbewerbsund Verkehrswirtschaft zu sichern, daß er deshalb überhaupt nicht in die innere Ordnung des Unternehmens eingreifen darf (I, 57), ebenso wie es nach der Katholischen Soziallehre dem Gesetzgeber nicht gestattet werden darf, auf die innere Ordnung des Unternehmens Einfluß zu nehmen (I, 128). Die Evangelische Sozialethik bietet in sich unterschiedlichen Einstellungen Raum; grundsätzlich soll der Christ „durch die sittlichen Gebote des Gewissens" gebunden sein, was aber die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen in bestimmten Situationen nicht ausschließt (nicht alle Unternehmensleiter sind so gute „Christen"!), und deshalb hat die evangelische Kirche sich schon 1950 auf dem Essener Kirchentag für eine rechtliche Ordnung der Mitbestimmung ausgesprochen, wobei man allerdings einer „freien Vereinbarung" den Vorzug gibt (I, 218). Entsprechend ist aus der Sicht des freiheitlichen Sozialismus der Staat „grundsätzlich legitimiert", gestaltend in die Verfassung der Unternehmen einzugreifen, zeitweilig ist er nach dieser Einstellung sogar dazu verpflichtet (I, 273). Dies steht nach Ansicht des freiheitlichen Sozialismus auch nicht im Widerspruch zum von ihm bejahten Autonomieprinzip und Selbstverwaltungsprinzip, denn diese Prinzipien kön5* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 | Generated on 2023-04-04 11:43:41
68 Berichte nen erst in einer auf diese Weise sozialbedingten und sozialgebundenen Autonomie abgesichert werden; auch hat der Gesetzgeber nur eingeschränkt auf das Unternehmen einzuwirken, damit die „unverzichtbare Grundlage freiheitlicher Gesellschaftsgestaltung nicht angetastet wird". Die Frage nach der gesetzlichen Regelung der wirtschaftlichen Mitbestimmung wird dagegen im Neomarxismus gar nicht erst gestellt. Hier erhält die Mitbestimmung (so u. a. nach der Ansicht von Viktor Agartz) nur den Rang eines strategischen Hilfsinstruments im Klassenkampf, um „die angestrebte Alleinbestimmung der Arbeiterschaft vorzubereiten"; eine „objektive Ordnungsfunktion" des Staates für die Gesellschaft wird grundsätzlich verneint (I, 354/355). Als Ziel des Kampfes gilt dem Neomarxismus bis heute die Überwindung des Kapitalismus; da dieses Ziel nicht so schnell zu erreichen ist, wird den Gewerkschaften für die Übergangszeit die Funktion beigemessen, die Interessen der Arbeiterschaft in den Mitbestimmungsorganen zu repräsentieren. Allerdings hat sich das derzeit geltende Mitbestimmungsrecht nach Ansicht des Neomarxismus negativ auf diese Funktion der Gewerkschaft ausgewirkt, denn die ihr hierbei zugefallene „kapitalistische Verantwortung" hat sie oft „blind" für die Ziele der Arbeiterbewegung gemacht (so u. a. Theo Pirker ), ja es hat (vor allem in Folge der materiellen Vergütung) nicht nur eine „Bewußtseinsspaltung", sondern auch eine „Korrumpierung" der Gewerkschaftsfunktionäre stattgefunden. So spannt sich der Bogen allein dieses einen Punktes aus den Stellungnahmen zur wirtschaftlichen Mitbestimmung von der Ablehnung staatlicher Eingriffe in das Unternehmen bei den Neoliberalen bis zur vollkommenen Negierung des Staates bei den Neomarxisten, dazwischen liegen die in Nuancen differenzierenden Standpunkte der drei anderen „Positionsgruppen". Es ist in diesem Zusammenhang nicht möglich, in gleicher Weise auf alle Aspekte einzugehen, der kurze Hinweis soll lediglich einen Eindruck von der Gründlichkeit geben, mit der hier vorgegangen wurde. Nach der gleichen Gliederung ist der umfangreiche Dokumentationsband aufgebaut; einleitend wurde auf die Schwierigkeiten der Zuordnung der einzelnen Autoren zu den verschiedenen Positionsgruppen hingewiesen, zumal diese selbst ihre Einstellung in der einen oder anderen Richtung geändert haben. Z.B. würde man Ralf Dahrendorf heute bei den Liberalen und nicht bei den freiheitlichen Sozialisten suchen, während Otto Stammer wohl auf der Schwelle von freiheitlichem Sozialismus und Neomarxismus, mit einer stärkeren Tendenz zum Marxismus, einzuordnen wäre. Diese nur in Einzelfällen klarer OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 | Generated on 2023-04-04 11:43:41
Berichte 69 zu beobachtenden Positionswechsel sind nicht Leminsky als dem Bearbeiter der Dokumentation anzulasten, denn er konnte sich nur an den bis zur Herausgabe des Werkes veröffentlichten Stellungnahmen orientieren. Zusammenfassend ist zu sagen, daß hier eine große Arbeit von überzeitlichem Wert geleistet wurde, für die alle am Problem Interessierten denen, die daran mitgearbeitet haben, zu Dank verpflichtet sind. Eine wertvolle Ergänzung zu dieser theoretischen Arbeit stellt der von Erich Potthof /, Otto Blume und Helmut Duvernell herausgegebene Band über die „Zwischenbilanz der Mitbestimmung" insofern dar, als hier auch die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung eines zwar anders abgegrenzten Personenkreises und Problems gegeben werden, diese dafür aber etwas über die Auswirkungen der Mitbestimmung in der Praxis des Unternehmens aufzeigen. Auch im Hinblick auf die in der Gegenwart geführte Diskussion um eine Erweiterung der qualifizierten Mitbestimmung (denn nur auf diese beziehen sich die empirischen Untersuchungen Blumes) bzw. den Plänen zur „Unternehmensverfassung" kann dieser Band Erkenntnisse und auch kritische Anregungen geben. Die Studie bezeichnet sich selbst als eine „Zwischenbilanz" des „sozialen Prozesses" der Mitbestimmung, weil die Zeit seit ihrer Durchführung für ein abschließendes Urteil zu kurz war. Dies wird verständlich, wenn man bedenkt, wie alt diese Forderung der Arbeitnehmer ist; das klang in dem Werk von Kunze-Christmann bereits an und wird auch in diesem Band in dem von Erich Potthoff verfaßten geschichtlichen Überblick, z. B. in den Forderungen nach Arbeiterausschüssen vor gut 100 Jahren (S. 4), hervorgehoben. In diesem Band wird die Mitbestimmung allerdings weitergehend verstanden, d.h. nicht nur als wirtschaftliche Mitbestimmung wie bei Kunze-Christmann, sondern auch die „betriebliche allgemein als Einflußnahme auf betriebliche Entscheidungen im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich" einbezogen, zumal die betriebliche Mitbestimmung Teil der allgemeinen Entwicklung der Mitbestimmung ist, „die in umfassender Weise so interpretiert werden kann, daß darunter eine Wirtschaftsverfassung verstanden wird, in der die Arbeitnehmer nicht nur als Staatsbürger über Parlament, Regierung und Verwaltung, sondern unmittelbar in der Wirtschaft selbst einen bestimmenden Einfluß auf den Gang des Wirtschaftens ausüben" (S. 1). Nach dem instruktiven Einführungskapitel von Erich Potthof /, das mit seiner Darstellung der geschichtlichen Entwicklung in die Problematik wie in den seit Jahrzehnten um diese Frage von den ArbeitnehOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 | Generated on 2023-04-04 11:43:41
70 Berichte mern geführten Kampf auch für nicht ständig mit dem Problem Konfrontierte die notwendigen Informationen zum Verständnis des folgendenTeiles gibt, berichtet Otto Blume über eine vom Institut für Selbsthilfe und Sozialforschung e. V., Köln, durchgeführte empirische Untersuchung. Auch aus diesen Ausführungen wird ersichtlich, daß es sich nur um eine „Zwischenbilanz" handelt. Während Kunze-Christmann und Leminsky zu dem engeren Bereich der wirtschaftlichen Mitbestimmung Stellungnahmen aller Richtungen behandeln und auch in die Dokumentation aufgenommen haben, beschränkt sich die Kölner Studie nicht nur auf die Mitbestimmung im Montan-Bereich (S. 55), sondern läßt hier auch Vertreter der Arbeitnehmerseite zu Worte kommen, d. h. nur die Aufsichtsratsmitglieder, die Vertreter der Arbeitnehmerseite sind, sowie die „sog. neutralen Männer". Unberücksichtigt blieben die Vorstandsmitglieder außer den Arbeitsdirektoren sowie die Belegschaften, und nur die Betriebsratsvorsitzenden bzw. ihre Stellvertreter sind noch angesprochen worden. Wer die Arbeiten des Kölner Instituts kennt, wird der Objektivität der Ergebnisse auch hinsichtlich der hier aufgezeigten Beziehungen innerhalb des Vorstandes vertrauen, zur Absicherung gegenüber weniger Wohlwollenden wäre die Ausdehnung beispielsweise auf die Vorstandsmitglieder und im Aufsichtsrat auch auf die Vertreter der Anteilseigner zweckmäßig gewesen. Nach dem, was nach Kunze-Christmann von der neomarxistischen Seite gegen die derzeitigen Arbeitnehmervertreter hinsichtlich einer „Bewußtseinsspaltung" oder gar „Korrumpierung" dieses Personenkreises eingewendet wird, ist es interessant, jetzt in der empirischen Untersuchung die Ansicht vertreten zu sehen, daß beispielsweise die materielle Gleichstellung des Arbeitsdirektors mit den anderen Vorstandsmitgliedern nur in Ausnahmefällen und nur in der ersten Zeit dann kritisiert wurde, wenn der Arbeitsdirektor ein „Versager" war. Im allgemeinen sprechen sich die Betriebsratsmitglieder dafür aus, den Arbeitsdirektor „in jeder Beziehung" den anderen Vorstandsmitgliedern gleichzustellen, „denn wenn ein Unterschied besteht, muß der Arbeitsdirektor sich zwangsläufig benachteiligt fühlen" (S. 172). Tatsächlich hat sich hier ergeben, daß einige Arbeitsdirektoren nicht genau die gleichen Bezüge wie andere Vorstandsmitglieder erhalten (S. 153). Ähnlich positiv sind die Aussagen über die Arbeitnehmervertreter in den anderen Organen der Unternehmen. In der Zusammenfassung der Ergebnisse stellt der Autor fest, daß es bei den Gesprächspartnern (die Fragebogenaktion wurde durch qualitative Interviews ergänzt) „keine uniformen Meinungen gab", und zwar auch dort nicht, wo die Betreffenden in den gleichen Mitbestimmungsorganen tätig waren. Ebensowenig waren die Ansichten der soOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 | Generated on 2023-04-04 11:43:41
Berichte 71 zialdemokratischen wie der mit der CDU sympathisierenden Befragten innerhalb dieser Gruppen konform. Insgesamt stellt Blume fest, daß „trotz aller Kritik oder gerade wegen der ehrlichen Bereitschaft zur Kritik" die bisherigen Wirkungen der Mitbestimmung als für die Belegschaften vorteilhaft gewertet und gelegentliche Mängel als behebbar angesehen werden. Kritischer ist die Feststellung, daß nicht alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat über die notwendigen Kenntnisse hinsichtlich der hier behandelten Probleme verfügen; selbst wenn vor den Sitzungen „Informationsgespräche" für die Arbeitnehmervertreter durchgeführt werden, hat es den Anschein, daß diese eher zum Zwecke einheitlicher Willensbildung erfolgen, denn unzureichende Kenntnisse lassen sich wohl kaum in einer solchen Beratung ausgleichen (S. 264). Als vorwiegend negativ wird die Beurteilung des „elften Mannes" durch die Arbeitsdirektoren hingestellt, der selbst dann, wenn er von der Arbeitnehmerseite vorgeschlagen sei, in Entscheidungen doch — nach Ansicht der Gewerkschaften — „in ernsten Situationen auf Seiten der Anteilseigner stehe"; deshalb wird die Forderung nach seiner Abschaffung gestellt. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dagegen beurteilten ihn positiver und hoben seine Funktion als Katalysator hervor. Hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die Aufsichtsräte ergaben sich nach dieser Untersuchung gelegentlich Rivalitäten aus Betriebsegoismus, während Parteiund Gewerkschaftszugehörigkeit nur ausnahmsweise zu Auseinandersetzungen geführt haben. Interessant sind die Erwartungen an die Qualifikation des Arbeitsdirektors: Kaufmännische Kenntnisse, eine gute Allgemeinbildung und Erfahrungen auf sozialund personalpolitischem Gebiet werden von den verschiedenen befragten Gruppen jeweils an erster Stelle genannt. Von Arbeitsdirektoren wie von Betriebsratsmitgliedern wird vor allem ein guter Kontakt zu den Arbeitern erwartet, die außerbetrieblichen Aufsichtsratsmitglieder sollen in erster Linie gute Gewerkschaftler sein und aus der Arbeiterbewegung stammen. Als Schlußfolgerung ergibt sich, daß die Gesprächspartner bei all ihren Äußerungen viel weniger die Institution „Mitbestimmung" gesehen haben, sondern bestrebt waren, auf die Personen einzugehen, die in den Organen tätig sind (S. 277). Es wird auch in der Zukunft Aufgabe der Gewerkschaften sein, entsprechend qualifizierte Persönlichkeiten auszubilden oder zu gewinnen, wenn die Mitbestimmung die von ihnen angestrebten Zwecke erfüllen soll. Für die Gewerkschaften selbst ist die in dieser Untersuchung gelegentlich festgestellte Kritik am wertvollsten. Stephanie Münke, Berlin OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.89.1.65 | Generated on 2023-04-04 11:43:41
