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Replik zur Pressemitteilung der Bundesdruckerei nach der Veröffentlichung auf "Caschys Blog"

Zellhöfer, David

Abstract

Replik auf die Veröffentlichung einer Pressemitteilung der Bundesdruckerei.

Full text

1/24 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin • Alt-Friedrichsfelde 60 • 10315 Berlin 17. Dezember 2025 Replik zur Pressemitteilung der Bundesdruckerei nach der Veröffentlichung auf „Caschys Blog“ Durch einen Hinweis erhielt ich am Adventssonntag, den 14.12.2025, gegen 23:00 Uhr davon Kenntnis, dass die Bundesdruckerei (bdr) eine Pressemitteilung 1 zu meinem Gutachten über die Website „Caschys Blog“ veröffentlicht hat. Leider erreichte mich dieses Statement nicht im Vorfeld. Ebenso wurde ich, wider Erwarten, nicht von den Betreibern des Blogs kontaktiert. Die Pressemitteilung und den Blog-Eintrag konnte ich aufgrund anderer Verpflichtungen erst im Verlauf der folgenden Tage prüfen. Laut einer Nachfrage bei netzpolitik.org entspricht die auf dem Blog veröffentlichte Mitteilung exakt im Wortlaut einem Statement der bdr, welches die Redaktion von netzpolitik.org bereits am Freitag, den 12.12.2025, erreichte. Dies trifft auch auf den einleitenden Text zu diesem Statement zu, welcher weiter unten referenziert wird. Aus der unten zitierten Pressemitteilung der bdr wird deutlich, dass der Datenatlas seit Juli 2025 offenbar intensiv weiterentwickelt wurde. Ich hoffe, dass seitdem viele der im Gutachten genannten Desiderata (S. 91-128) umgesetzt wurden, damit das System seinen selbst gesteckten Zielen gerecht wird. 1 https://stadt-bremerhaven.de/bundesdruckerei-verteidigt-ihren-datenatlas-mitharter-stellungnahme/ Fachbereich Allgemeine Verwaltung Prof. Dr.-Ing. David Zellhöfer Professor für Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung T +49 30 30877-2638 E [email protected] Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin www.hwr-berlin.de Berliner Volksbank IBAN DE72 1009 0000 8841 0152 40 BIC BEVODEBB USt-ID: DE263545251 2/24 Obwohl das System vor der interessierten Öffentlichkeit verborgen gehalten wird und zeitgleich jedoch ca. 500.000 Beschäftigten in der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt werden soll, konnte ich mir kein eigenes Bild der aktuellen Version machen. Die letzte Information, die ich aus verschiedenen Stellen der Bundesverwaltung erhielt, berichtete von einem Stillstand der Entwicklung. Umso besser, dass dieses wichtige Thema nun wieder mehr Beachtung erfährt. Mir ist bewusst, dass das folgende Statement der bdr aus einer Zusammenarbeit der Mitarbeitenden der bdr und eventueller Subauftragnehmer entstanden ist und danach erneut durch den Pressesprecher bearbeitet wurde. Dabei kommt es erfahrungsgemäß zu semantischen Verschiebungen, was die Bewertung erschwert. Trotzdem möchte ich versuchen, das Statement aus wissenschaftlicher Sicht zu kommentieren. Meine Aussagen beziehen sich dabei stets auf den Zustand des Datenatlas im Juli 2025, während das Statement wahrscheinlich den Stand im Dezember 2025 beschreibt. Im Sinne der besseren Verständlichkeit für technisch weniger versierte Leser*innen, werde ich zusätzlich die Abkürzungen und Fachbegriffe im Statement der bdr erläutern. Ich danke der bdr ausdrücklich, dass wir nun in einen konstruktiven Dialog eintreten, auch wenn dieser aktuell noch indirekt läuft. Letztendlich ist das Gutachten nicht gegen die bdr gerichtet, sondern stellt transparent für die Bundesverwaltung dar, welche Verbesserungspotenziale und Handlungsoptionen aus wissenschaftlicher Sicht existieren. Die bdr ist Auftragnehmer des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Aus meiner persönlichen Sicht ergibt es wenig Sinn, mit einem Dienstleister der Bundesverwaltung anstelle des Auftraggebers zu diskutieren, zudem wenn dieser Dienstleister als GmbH im Staatsbesitz ist. Trotzdem nehme ich dieses Gesprächsangebot gerne an. Dass das Gutachten primär die Bundesverwaltung und den Gesetzgeber adressiert, wird allein dadurch deutlich, dass der Text u.a. auch Anregungen 3/24 enthält, die weit über den Projektauftrag hinausgehen (S. 116ff., 119f.) oder Portale wie GovData betreffen, bzw. rechtliche Nachschärfungsbedarfe benennt (S.133, 144): Problemfelder, die weit außerhalb des Gestaltungsspielraums der bdr als Dienstleister der Bundesverwaltung liegen. Ebenso obliegt dem Auftraggeber der Abgleich der real erfolgten Ausgaben mit der – klar als solche benannten – limitierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (S. 121ff.). Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich bereits gut einen weiteren Arbeitstag aufwenden müssen, um mich mit dem Thema auseinanderzusetzen, was im Vergleich zum Gesamterstellungsaufwand von einer Woche für das Gutachten relativ viel erscheint. Dieser Mehraufwand war u.a. der Androhung rechtlicher Schritte seitens der bdr geschuldet, bevor sich diese detailliert mit dem Gutachten auseinandergesetzt hat. Gerne würde ich meine pro bono geleisteten Arbeiten zukünftig minimieren, da ich als Professor eigentlich einen Beruf habe, der bereits weit mehr als 40 Arbeitsstunden pro Woche beinhaltet. Ich freue mich darüber, zukünftig seriös und neutral über den Stand der Technik mit der bdr zu diskutieren. Zum Statement der Bundesdruckerei vom 12./13.12.2025 Das Statement der bdr wird im Folgenden abschnittsweise wörtlich zitiert. Meine Kommentare werden eingerückt als blauer Text dargestellt. Die Ziffern in Klammern verweisen auf die jeweiligen Seiten im Gutachten, das unter https://doi.org/10.5281/zenodo.17780441 verfügbar ist. Die Expertinnen und Experten des Datenatlas-Teams der Bundesdruckerei GmbH haben das pro-bono-Gutachten von Prof. Zellhöfer inzwischen eingehend fachlich geprüft und kommen zu dem Fazit: Prof. Zellhöfer hat offensichtlich nur das Frontend des Systems begutachtet; Ich danke der bdr, dass sich ihr Team an Expert*innen mit meinen Anregungen auseinandergesetzt hat und die primäre Betrachtungsperspektive des Gutachtens zum Stand Juli 2025 weitestgehend nachvollziehen kann. Jedoch stimmt die getätigte Aussage nur zum Teil, so dass ich gerne die Basis für ein gemeinsames Verständnis begründen möchte. 4/24 Bereits zu Beginn des Gutachtens (19) erläutere ich meine Datenquellen, wie die zwei verfügbaren Pressemitteilungen 2 der bdr und weitere Strategiedokumente von Bundesministerien. Ansonsten werden meine Aussagen „durch Berichte von Mitarbeitenden der Datenlabore und weiteren Personen, die im Rahmen des Projektverlaufs mit der Softwarelösung konfrontiert wurden, gestützt“ (19). Diese Aussagen wurden auf Konferenzen oder in Einzelgesprächen getroffen. Lediglich Kapitel 4 stützt sich primär auf einige Screenshots, mit denen zwei typische Nutzungsszenarien mit dem System anhand zweier Personas illustriert werden. Persona „Uwe“ verfügt über keine „tiefergehende[n] Rechercheund Datenkenntnisse“ (65) und nutzt das System zur Recherche, während die andere Persona „Elin“ als Data Scientist komplexere Aufgaben wie das Anlegen von Metadatensätzen oder deren Import vornimmt. Dies entspricht offenbar den primären Zielgruppen, wie die bdr im Rahmen ihrer Pressemitteilung erklärt (siehe unten). das Backend sowie die umfangreichen Programmierschnittstellen waren jedenfalls nicht Teil seiner Evaluierung – insbesondere jene Schnittstellen sind jedoch für versierte Nutzende und Data Scientists gedacht. Diese Aussage lässt sich schwer einordnen, weil nicht scharf abgegrenzt wird, wie die Begriffe zu deuten sind. Hier werden zwei Ebenen – die Programmierung und die Nutzendenschnittstelle – vermischt. Versteht man unter dem „Backend“ die durch Data Scientists genutzten Funktionalitäten, so betrachtet das Gutachten (80-89) bereits zwei der damals zur Verfügung stehenden Arbeitsbereiche: die Anlage von Datensätzen und den Metadaten-Import. Bezieht sich der Begriff „Backend“ auf Programmierschnittstellen, dann ist es korrekt, dass hier keine tiefgehende Prüfung erfolgen 2 https://www.bundesdruckerei.de/de/newsroom/pressemitteilungen/erstesvollstaendiges-datenmodell-der-bundesverwaltung und https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/projekt-datenatlas 5/24 konnte und hier u.a. auf Aussagen von Mitarbeitenden der Datenlabore, d.h. die oben genannten „Data Scientists“, zurückgegriffen wurde. Die Betrachtung von Programmierschnittstellen (siehe unten) war mir in der Tat nicht möglich, da ich maximal den HTML-Quellcode sehen konnte. So wurde zum Zeitpunkt der Betrachtung beispielsweise die Open-Source-React-Komponentenbibliothek Mantine genutzt, was auf eine Nutzung des React-Frameworks schließen lässt. Da sich das Gutachten primär mit der Informationssuche beschäftigt, ist eine Analyse der Programmierung und der hier bereitgestellten Schnittstellen unerheblich, da nicht davon auszugehen, dass „versierte Nutzende und Data Scientists“ regelmäßig mit dem System auf Ebene der Programmierung interagieren werden. Dies trifft in wesentlich stärkerem Maß auf die Nutzendengruppe ohne eine derartige Expertise zu. Würde diese Programmierexpertise z.B. in den Datenlaboren vorliegen, hätte es keines externen Software-Entwicklungsprojekts bedurft. Dies würde die Folgefrage aufwerfen, warum in diesem Fall ggf. gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verstoßen wurde, da es sicherlich günstiger gewesen wäre, die Software direkt durch das interne Personal der Bundesverwaltung zu erstellen und nur das Los „Dateninventur“ extern zu vergeben. Diese Frage ist jedoch nicht durch die bdr, sondern das BMF zu klären. Die Funktionalitäten des Systems sind interoperabel, standardisiert und Open-source-basiert entworfen und entwickelt worden. Es ist richtig, dass Teile des Systems Open-Source-Komponenten nutzen (z.B. Mantine, siehe oben). Das Gutachten kritisiert jedoch an verschiedenen Stellen, dass das Gesamtsystem selbst nicht als Open-Source-Software vorliegt (115ff.) und ordnet diesen Aspekt kritisch – auch im Lichte der aktuellen Diskussion über Digitale Souveränität – ein. Die Feststellung, dass der Datenatlas „Opensource-basiert[sic!]“ entwickelt wurde, lenkt vom eigentlich aufgeworfenen Kritikpunkt ab. 6/24 Die weiteren Aussagen kann ich nicht einordnen, da ich keinen Zugang zum aktuellen Stand des Systems habe. Zum Betrachtungszeitpunkt wurde ich von Mitarbeitenden der Datenlabore und der FITKO (Föderale IT-Kooperation, u.a. die Betreiber von GovData) unabhängig voneinander darüber informiert, dass der Datenatlas eine Teilmenge von DCAT-AP (Data Catalogue Application Profile; ein EU-weiter Standard zur Beschreibung von Datensätzen der Verwaltung) unterstützen würde, das zugehörige Schema jedoch nicht öffentlich publiziert wurde (108). Nur durch die Nutzung eines maschinenlesbaren Schemas würde eine automatische Validierung und Datenqualitätssicherung möglich, die letztendlich auch verlässliche Interoperabilität ermöglicht. Warum der bereits vorhandene DCAT-AP-Standard zum damaligen Zeitpunkt nicht direkt genutzt wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Ein seriöses Gutachten müsste also das System entsprechend ganzheitlich betrachten. Gerne biete ich der bdr hier eine ganzheitliche Betrachtung des Datenatlas zum jetzigen Stand, d.h. wie er aktuell durch die Bundesverwaltung genutzt werden kann, an. Ansonsten kommuniziert das Gutachten diese Limitation bewusst und geht damit transparent um, wie dem Gutachten z.B. auf Seite 97 entnommen werden kann: „Abschließend lässt sich diese Frage jedoch nur durch den interaktiven Zugriff auf den Datenatlas beantworten, wenngleich die präsentierten Indizien wenig Interpretationsspielraum bieten. Die Entscheidung für die direkte Kombination eines relationalen DBMS mit einer Website zur Steuerung wäre in jedem Fall suboptimal, um die minimalen Use Cases des Datenatlas nutzerfreundlich umzusetzen.“ Aus meiner Sicht wird hier ein argumentum ad hominem genutzt, welches meine Seriosität in Frage stellt. Dieser Punkt wird wiederholt vorgetragen und irritiert mich. 7/24 Diese Vermutung wird dadurch gestützt, dass die Veröffentlichung der Pressemitteilung 3 zusätzlich angibt, dass mein Gutachten laut der bdr „sowohl fachlich, inhaltlich als auch von der Herangehensweise mehr als fragwürdig“ sei. Offenbar existiert ein weiteres Dokument der Pressestelle der bdr, welches mich weiter diffamiert und die Berichterstattung beeinflussen soll. Diese Aussagen finden sich ausschließlich als direktes Zitat auf der Website „Caschys Blog“ 4 und nicht im offiziellen Pressetext. Da mir dieses Dokument mittlerweile vorliegt, konnte ich mich vergewissern, dass es sich um ein direktes Zitat handelt. Außerdem möchte ich anmerken, dass der Fokus der Evaluierung auf dem User Interface lag. Das Gutachten trägt den Titel „Der Datenatlas – Analyse und Bewertung der bereitgestellten Funktionen der Informationssuche“ und widmet sich primär dem Frontend und der Endnutzeninteraktion. Erst durch diese Betrachtung ergaben sich weitere Hinweispunkte, welche ich als solche klar benennen musste. Betrachtet man das Inhaltsverzeichnis des Gutachtens wird dieser Fokus bereits anhand der Seitenverteilung in Kapitel 3 „Stand der Technik“ und Kapitel 5 „Bewertung und Desiderata“ deutlich, wie den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen ist. 3 https://stadt-bremerhaven.de/bundesdruckerei-verteidigt-ihren-datenatlas-mitharter-stellungnahme/ 4 Ebenda. 23 5 9 3 Seitenverteilung Stand der Technik UX DB/IRGrundlagen Datenqualität u. - semantik Weitere Themen 16 1 8 16 Seitenverteilung Desiderata UX DB/IR-Grundlagen Datenqualität u. - semantik Weitere Themen 8/24 Entgegen der Darstellung der bdr, welche das Gutachten als „fachlich, inhaltlich als auch von der Herangehensweise mehr als fragwürdig“ herabwürdigt, habe ich mich an wissenschaftlichen Standards orientiert und eine sogenannte heuristische Inspektion des User Interfaces durchgeführt. Preece et al. (2002) zeigen auf, dass der Einsatz dieser Methode seit den 1980er-Jahren belegt ist (Preece et al., 2002; S. 346). Da diese Art der Usability-Evaluation dafür bekannt ist, kostengünstig, zeiteffizient und dennoch effektiv zu sein, widmen die Autorinnen dieser Methode einen ganzen Abschnitt in ihrem Grundlagenwerk (Preece et al., 2002; Abschnitt 13.4). Ähnliche Empfehlungen finden sich in der einschlägigen Literatur, u.a. bei Cooper et al. (2007; S. 57) oder Shneiderman & Plaisant (2005; S. 141ff.), deren Heuristik für die Bewertung des User Interfaces des Datenatlas herangezogen wurde. Dieses Vorgehen ist ebenfalls an die in der international gültigen Norm DIN EN ISO 9241-110:2020 genannten Interaktionsprinzipien angelehnt und muss als einschlägig bekannt angenommen werden – zumindest für Expert*innen. Wie im Gutachten ausgeführt prägen die verwendeten Golden Rules nach Shneiderman diese Norm maßgeblich. Die DIN EN ISO 9241110:2020 führt deshalb (Shneiderman & Plaisant, 2005), allerdings in der dritten Ausgabe aus dem Jahr 1998, als Quelle auf. Inspektionstests sind ebenfalls Teil gängiger Usabilityund UserExperience-Zertifizierungen wie z.B. UXQB Certified Professional for Usability and User Experience (CPUX) (Geis & Tesch, 2019). Auf Rückfrage bei Martin Jordan, dem Head of Design & User Research der DigitalService GmbH des Bundes, wurde bestätigt, dass dort Inspektionstests u.a. zur Bewertung bereits existierender Lösungen Verwendung finden. Die DigitalService GmbH befindet sich zu 100% im Besitz des Bundes und arbeitet gemeinwohlorientiert. 9/24 Martin Jordan bietet der bdr an, ein Peer-Review 5 unter Einbeziehung weiterer Behörden durchzuführen. Die Ergebnisse sollen in der Folge transparent im WWW publiziert 6 werden, damit andere Behörden davon lernen können. Gerne wirke ich hier pro bono mit. Laut Martin Jordan handelt es sich hier um eine in anderen Ländern gute Praxis: Man schaut sich gemeinsam konstruktiv-kritisch die Arbeit der Kolleg*innen an und gibt Ratschläge. Das Vorgehen, sogenannte Service-Reviews durchzuführen, wird bereits seit 2021 durch den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) gefordert. Der NKR ist ein Expert*innen-Gremium, welches für weniger Bürokratie, die Verbesserung von Gesetzen und die Verwaltungsdigitalisierung beratend tätig ist. Es ist beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), dem seit kurzem zuständigen Bundesministerium mit Fachaufsicht über das Projekt „Datenatlas“, angesiedelt. Transparenzhinweis: Im September 2024 war ich als einer von 60 Fachexpert*innen an der inhaltlichen Weiterentwicklung des Servicestandards beteiligt. Hierbei stand ich nicht in Kontakt mit Martin Jordan. Das Gutachten benennt seine Limitationen stets und ordnet die Belastbarkeit der darin getroffenen Aussagen stets kritisch ein. Die konkreten Seitenbelege reiche ich gerne nach. Entgegen den Aussagen von Prof. Zellhöfer verwendet der Datenatlas beispielsweise einen Wissensgraphen und erfüllt bereits die Anforderungen an standardbasierte Metadatenmodellierung nach DCAT-AP.de. Dies scheint zum damaligen Zeitpunkt nicht der Fall gewesen zu sein bzw. waren diese Funktionen dann nicht der gesamten Bundesverwaltung zugänglich. Meine Aussage basiert im 5 https://digitalservice.bund.de/blog/servicestandard-ist-gut-schulterblick-nochbesser 6 https://digitalservice.bund.de/transparenz#servicestandard-selbstaudits 16/24 Beispiel von Lucene, der typischerweise verwendeten Open-SourceBasiskomponente für modernes Information Retrieval, wäre. Bei einem anzunehmenden Aufbau auf Basis von Lucene, hätte die einfache Weitergabe der Suchanfrage an das IRS-Backend direkt die vermissten Operatoren (30) zur Verfügung gestellt, inkl. einer Relevanz-Sortierung 9 . Der Stand der Forschung im Information Retrieval setzt zumindest eine Relevanz-Bewertung voraus. Alle anderen Ansätze gelten als obsolet. Dieses Relevanz-Ranking lag im Juli 2025 nicht vor, wie z.B. auf Abbildung 4.8ff. deutlich zu erkennen ist. Ich habe diesbezüglich zwei renommierte Kollegen in den Niederlanden befragt, da ich meine deutschen Kolleg*innen nicht dem gleichen Prozessrisiko wie meinem aussetzen wollte. Sowohl Prof. Dr. A. P. de Vries (Director - Institute for Computing and Information Sciences, Radboud Universiteit, Nijmegen (NL); ca. 309 Publikation auf dblp 10 ) als auch Prof. Dr. D. Hiemstra (Data Science - Institute for Computing and Information Sciences, Radboud Universiteit, Nijmegen (NL); ca. 226 Publikationen auf dblp 11 ) geben an, dass zumindest ein Relevanz-Ranking die Mindestanforderung an modernes Information Retrieval darstellt. Die Kollegen wurden anhand der Befangenheitsanforderungen entsprechend des Mitteilungsblatts 53/2023 der HWR Berlin und aufgrund der internationalen Reputation der Universität im DBund IR-Bereich ausgewählt. 9 Selbst wenn nicht auf bewährte Lucene-basierte Plattformen wie Elasticsearch oder Solr gesetzt wurde, stehen vergleichbare Funktionen auch im JavaScriptbasierten FlexSearch zur Verfügung. 10 Bei der „dblp computer science bibliography“ handelt es sich um eine bibliographische Sammlung von Publikationen in der Informatik und verwandter Disziplinen. Sie ist staatlich gefördert. Finanziert wird das Projekt durch den Bund, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Zusätzliche Mittel wurden durch die DFG, die Leibniz Gemeinschaft und weitere Organisationen bereitgestellt. 11 Zur besseren Einordnung möchte ich darauf hinweisen, dass ich in der dblp ca. 35 Publikationen aufweise. Dies liegt u.a. daran, dass ich die akademische Welt durch meine Tätigkeiten verlassen habe und nun als Professor primär die öffentliche Verwaltung untersuche. 17/24 Eine Relevanz-Sortierung im Bereich der Suche ist folgerichtig aus Sicht der Usability außerdem als erwartungskonform entsprechend DIN EN ISO 9241-110 zu bewerten, da diese z.B. bei gängigen Suchplattformen wie Google oder Bing bzw. auf gängigen ShoppingPlattformen die Regel sind. Das Frontend und die darin enthaltene limitierte Suchfunktion wurde zum einen in Abstimmung mit dem Auftraggeber für eine Nutzergruppe ohne spezielle IT-Kenntnisse entwickelt und zudem seit dem Begutachtungszeitpunkt noch weiterentwickelt. Das Gutachten führt über viele Seiten aus, dass nicht davon auszugehen ist, dass die angesprochene Zielgruppe vom Verzicht auf explorative Informationssuchstrategien profitiert. Gerade die Nutzergruppe ohne spezielle IT-Kenntnisse wird kaum erfolgreiche gerichtete Suchen formulieren können oder Suchanfragen direkt über die REST-API absetzen können (siehe oben). Zeitgleich ist davon auszugehen, da sie aufgrund von Alltagserfahrungen bestimmte Erwartungen an die Suche hat (siehe oben). Es ist davon auszugehen, dass zumindest die Information Professionals, die ich in den Datenlaboren und im Statistischen Bundesamt vermute, genau diesen Punkt angesprochen haben werden, da er kontinuierlich seit den 1990er-Jahren immer wieder empirisch belegt wird. Ob das Statistische Bundesamt in die Entwicklung eingebunden wurde, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Hier kann ich aber gerne einmal direkt nachfragen und zur bdr vermitteln. In jedem Fall ist es unwahrscheinlich, dass Information Professionals international derart schlecht ausgebildet werden, um diese basalen Mängel nicht zu erkennen. Ich verfüge zwar nur über detaillierte Kenntnisse über den Ausbildungsstand an meiner Hochschule und der Humboldt-Universität, an welcher ich ebenfalls unterrichte, habe mich aber bei Kollegen rückversichern können, dass dem nicht so ist. Dem Autor fehlte klar erkennbar der Zugang zu Detailinformationen über den nicht-öffentlichen Datenatlas; auf Seite 129 schreibt er selbst: „Da der 18/24 Autor weder an der Konzeption noch der Umsetzung des Datenatlas beteiligt war, wurde das Gutachten ohne interne Projektkenntnisse erstellt“. Es ist fraglich, inwiefern interne Projektkenntnisse Voraussetzung für die Bedienung des Frontends sein sollten. Es ist kaum davon auszugehen, dass alle potenziellen Nutzenden des Systems – ca. 500.000 Beschäftigte in der Bundesverwaltung – über diese Kenntnisse verfügen werden. Es ist deshalb nicht schlüssig, inwiefern interne Projektkenntnisse für den durchgeführten Inspektionstest notwendig sind. Ich konnte keine wissenschaftlichen Quellen dazu ermitteln, welche dieses Postulat der bdr stützen. Ich wäre dankbar, wenn mir die bdr die entsprechende Literatur zur Verfügung stellen würde. Vielmehr sind Inspektionstests bereits in der Projektvorphase einsetzbar, in der eventuell nur Prototypen auf Papier existieren. Tatsächlich bewertet das Gutachten hauptsächlich das Projektergebnis und berührt nur am Rande Themen wie den Projektablauf. Diesbezügliche Vermutungen oder Indizien werden stets transparent kommuniziert (siehe oben). Im Übrigen konnte ich mir, wie im Gutachten angegeben, durchaus Detailkenntnisse durch die Interaktion mit der Bundesverwaltung und der FITKO verschaffen. Beispielhaft sei hier der Versuch genannt, die Aggregation beim Datenimport in den Datenatlas auf GovData nachzustellen (107). Dass der Datenatlas offensichtlich geheim gehalten werden soll, erscheint als Argument gegen das Evaluierungsergebnis wenig zielführend. Allein durch die Zielgruppe von ca. 500.000 Beschäftigten in der Bundesverwaltung ist meiner Meinung nach hier bereits eine gewisse Öffentlichkeit anzunehmen. Offenbar konnte Prof. Zellhöfer nur über einen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung und „im Rahmen einer kursorischen Sichtprüfung im Umfang von ca. 30 Minuten“ (Seite 66) auf das Produktivsystem des 19/24 Datenatlas zugreifen; ob und inwieweit die Sichtprüfung überhaupt autorisiert war, muss an anderer Stelle entschieden werden. Wie bereits erwähnt handelt es sich um mehrere Personen. Dies wird mehrfach im Gutachten erwähnt. Das Projekt wurde über mehrere Jahre betrachtet. Auch diese Information findet sich im Gutachten. Das Argument, dass nur 30 Minuten für die Interaktion zur Verfügung standen, trägt argumentativ wenig. Wenn ich binnen dieser Zeit so viele gravierende Mängel entdecke, um ein damals noch erwartetes Kurzgutachten zu erstellen, scheinen diese Verbesserungspotenziale offensichtlich zu sein. Es ist unstrittig, dass Expert*innen im Rahmen von Inspektionstests gravierende Mängel binnen weniger Minuten erkennen können. Im Übrigen erscheint eine Interaktionszeit von 30 Minuten als durchaus realistisch in einem Suchszenario von Beschäftigten der Bundesverwaltung. Die zusätzlich vorliegenden Screenshots konnten wesentlich detaillierter und in einem längeren Zeitraum begutachtet werden. Sollte das Gutachten hier unklar sein, so hoffe ich, dass meine Erläuterung nun keinerlei Zweifel mehr an der Ernsthaftigkeit meiner Analyse zulässt. Die Analyse der Screenshots dauerte mehrere Stunden. Letztendlich steht es jedem Bürger oder jeder Bürgerin frei, eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen, welche die gleichen Einblicke ermöglicht hätte. Die Bundesdruckerei ist überzeugt, stets und in enger Abstimmung mit ihrem Auftraggeber mit dem System Datenatlas ein sinnvolles, interoperables, nutzerfreundliches und zukunftssicheres System entwickelt zu haben. Ich kann diese Überzeugung – vor allem im Sinne einer Meinungsäußerung – zu einem gewissen Grad persönlich nachvollziehen, da sicherlich viel Zeit und Mühe in das Projekt 20/24 geflossen sind, z.B. im Rahmen der Dateninventur. Diese lobe ich ausdrücklich im Gutachten. Als neutraler Wissenschaftler kann ich diese Perspektive jedoch nicht einnehmen, da das Ergebnis im Juli 2025 wissenschaftlichen Erkenntnissen und Usability-Grundsätzen widerspricht, die seit den 1990er-Jahren publiziert wurden. Die übrigen Sachargumente finden sich im Gutachten. Als Wissenschaftler darf ich nur Evidenz-basiert arbeiten und eventuelle Risiken aufzeigen. Die von der bdr vorgetragenen Argumente sind jedoch anekdotenhaft. Wenn mir die bdr die Ergebnisse der Nutzendenevaluierung, welche dem Stand der Technik folgend vorliegen müssten (41ff.), zur Verfügung stellt, kann ich hier gerne Anpassungen vornehmen. Der von mir durchgeführte Inspektionstest auf Grundlage der Heuristiken Shneidermans, der gemeinhin als Koryphäe gilt, führt jedoch zu den aufgezeigten Mängeln im Bereich der Usability – auch wenn dies u.U. enttäuschend für den Dienstleister ist. Das sieht auch die Mehrheit der Mitarbeitenden in den Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden so, die über Jahre bei der erfolgreichen Erstellung mitgemacht und -geholfen haben. Als seriöser Wissenschaftler kann ich hier keinen Beleg erkennen, da die empirische Evidenz fehlt, um die These zu verifizieren. Erst eine gewisse Unzufriedenheit in der Bundesverwaltung ermöglichte die geführten Gespräche und den Wunsch nach Beratung. Ich wäre dankbar darüber, Einblick in die Befragungsergebnisse oder die Protokolle der sicherlich durchgeführten Beobachtungstests zu erhalten, da diese offensichtlich klar vom aktuellen Stand der Forschung abweichen. Ich würde mich freuen, zusammen mit der bdr hier – pro bono – eine gemeinsame Publikation zu erstellen, da es sich hier ohne Zweifel um neue, relevante Forschungsergebnisse handelt, welche das 21/24 Potential haben, informationswissenschaftliche Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte grundsätzlich in Frage zu stellen. Als Technologieunternehmen des Bundes arbeitet die Bundesdruckerei seit vielen Jahren intensiv und erfolgreich mit vielen anerkannten Forschungseinrichtungen und Hochschulen zusammen <https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub> und freut sich weiterhin auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den beteiligten Einrichtungen. Mir fällt es hier schwer zu erkennen, inwiefern diese bestehenden Kooperationen mit meinem Gutachten in Verbindung stehen. Wie gesagt bewertet das Gutachten nicht die bdr als Gesamtorganisation, sondern ein spezifisches Produkt, welches durch sie oder Subunternehmen erstellt wurde. Von daher wirkt das Argument persönlich auf mich wie ein Whataboutismus. Schlussbemerkung Ich danke der bdr, dass sie sich mit einem großen Team an Expert*innen mit meinem Gutachten auseinandergesetzt hat und freue mich darüber, dass sie offenbar in den vergangenen Monaten viel Zeit und Mühe investiert hat, um den Stand der Technik zu erreichen, welcher maßgeblich durch bereits existierende Lösungen im Open-Source-Bereich definiert wird. Diese Lösungen werden aus diesem Grund bereits in der Bundesverwaltung oder durch die Zivilgesellschaft nachgenutzt (19, 102f.). Warum jedoch ein staatlich getragenes Unternehmen, welches Dienstleister des Bundes ist, derart aggressiv und teils diffamierend gegen einen Beamten vorgeht, der seine Dienstpflichten befolgt, kann ich nicht verstehen, zumal das Gutachten auf Dutzenden von Seiten Verbesserungsvorschläge enthält. Hinzu kommt der Fakt, dass wie auf „Caschys Blog“ offengelegt wurde 12 , neben der offiziellen Presseerklärung noch Anregungen für ein Framing 12 https://stadt-bremerhaven.de/bundesdruckerei-verteidigt-ihren-datenatlas-mitharter-stellungnahme/ 22/24 seitens der bdr existieren, die klar rufschädigend und diffamierend sind, weil sie mich sowohl als Person als auch in meiner Tätigkeit als Professor („sowohl fachlich, inhaltlich als auch von der Herangehensweise mehr als fragwürdig“) angreift. In meiner Tätigkeit habe ich ein solches Vorgehen bisher weder seitens Landesnoch Bundesbehörden erlebt, wobei von mir betreute Abschlussarbeiten hier teilweise noch gravierendere Defizite in der öffentlichen Verwaltung aufzeigten. Persönlich lerne ich aktuell gerade sehr viel über die Fehlerkultur in der Bundesverwaltung und der für sie arbeitenden Unternehmen und wie wichtig es gewesen wäre, bereits zu Beginn transparenter vorzugehen. Literaturverzeichnis Cooper, A., Reimann, R., & Cronin, D. (2007). About Face 3: The Essentials of Interaction Design (Completely rev. and updated.). Wiley. http://www.gbv.de/dms/ilmenau/toc/523919956.PDF / http://www.loc.gov/catdir/toc/ecip0710/2007004977.html Geis, T., & Tesch, G. (2019). Basiswissen Usability und User Experience: Ausund Weiterbildung zum UXQB® Certified Professional for Usability and User Experience (CPUX) - Foundation Level (CPUX-F) (1. Auflage). dpunkt.verlag. Preece, J., Rogers, Y., & Sharp, H. (2002). Interaction design: Beyond human-computer interaction. Wiley. Shneiderman, B., & Plaisant, C. (2005). Designing the User Interface: Strategies for Effective Human-Computer Interaction (4.). Pearson. http://www.gbv.de/dms/ilmenau/toc/492668051.PDF Anhang Das folgende Skript kann als restful_demo.php abgespeichert werden und sollte für eigene Experimente auf den meisten gehosteten Websites funktionieren. Aus meiner Sicht würde man für solch ein Szenario eher nicht zu PHP greifen, aber da diese Skriptsprache bei fast allen Webhosting-Angeboten 23/24 aktiv ist, ermöglicht dies interessierten Leser*innen ein direktes Experiment auf dem eigenen Webspace. Bei den oben beschriebenen Kommandos müsste dann „localhost:8080“ gegen die URL des persönlichen Webspace ausgetauscht werden. <?php // send a JSON response header('Content-Type: application/json'); // retrieve all HTTP headers $headers = getallheaders(); // prepare variable to hold the value of the custom header "Anfrage" $anfrage=""; $valid_anfrage= false; // Create an array to hold a search result (dummy data) $searchResult = array("Dokument 1"," Dokument 2", "Dokument 3"); // create a class to structure the JSON response class result { public $documents; public $anfrage; public function __construct($documents, $anfrage) { $this->documents = $documents; $this->anfrage = $anfrage; } } // check if the custom header "Anfrage" exists and retrieve its value foreach($headers as $key=>$val){ if ($key=='Anfrage'){ $anfrage=$val; $valid_anfrage= true; } } // in case the user did not provide a valid "Anfrage" header, return a 404 error if (!$valid_anfrage){ $anfrage="Keine gueltige Anfrage im Header gefunden."; $searchResult=array(); // empty result http_response_code(400); } else { 24/24 $myresult = new result($searchResult, $anfrage); echo json_encode($myresult); }