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Unternehmen und Gesellschaft. Bericht über die Arbeitstagung des Vereins für Socialpclitik in Aachen, September 1975

Sadowski, Dieter

Abstract

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Sadowski, Dieter Article Unternehmen und Gesellschaft. Bericht über die Arbeitstagung des Vereins für Socialpclitik in Aachen, September 1975 Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Sadowski, Dieter (1976) : Unternehmen und Gesellschaft. Bericht über die Arbeitstagung des Vereins für Socialpclitik in Aachen, September 1975, Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 96, Iss. 1, pp. 71-85, https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291365 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. 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Angesichts des Umfangs und der Verschiedenartigkeit dieser Aufgaben einerseits, des für die vergangenen Jahrzehnte von Preston (1975, S. 435) jüngst ausführlich belegten geringen forschungsprogrammatischen und analytischen Fortschritts der internationalen Anstrengungen dazu andererseits, mochte die Tagung im voraus als oberflächlich und vage gefährdet erscheinen, zumal nicht allein Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Nationen, sondern auch Unternehmensführer, Politiker, Ministerialbeamte und Vertreter von Interessenverbänden als Referenten für die acht Plenarvorträge und sechzehn Arbeitskreissitzungen eingeladen worden oder als Teilnehmer gekommen waren. Ihre Verständigung mußte nicht natürlicherweise gelingen. Es bestanden die Gefahren unverbundener und unverbindlicher Beiträge sowie des Abgleitens in die überkommenen Argumentationsketten, gleichviel ob sie stärker an der historischen und systemvergleichenden Analyse des politisch-institutionellen Verhältnisses von Gesellschaft und Unternehmen orientiert wären (Marx, Weber, Schumpeter; Galbraith; Baran, Sweezy, e. g.) oder ob sie organisationssoziologische Erklärungsfiguren für die Anpassung des Unternehmens an Veränderungen der gesellschaftlichen Umwelt bemühten (Katz und Kahn, Cyert, March, Etzioni; Lawrence und Lorsch, e. g.). Gleichgültig schließlich auch, ob sie auf den bekannten normativen Entwürfen der sozialen Verantwortung von Unternehmen beruhten (Friedman, Chamberlain; Drucker; Baumhart, e. g.), vgl. Preston, 1975, passim. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 72 Dieter Sadowski Die Tagungsleitung hat auf zwei Wegen versucht, diesen Gefahren zu begegnen. Zum einen hat Albach auf den Anspruch einer umfassenden Problemübersicht verzichtet und statt dessen für die Tagung einen betriebswirtschaftlichen, den unternehmerischen Entscheidungsprozeß nachbildenden Aufbau gewählt, indem er zur Betrachtung der an jenem direkt oder indirekt beteiligten Personengruppen anregte, zum andern hat er die einzelnen Beiträge übergreifende Arbeitshypothesen aufgestellt. Der folgende knappe Bericht über die Tagung nimmt nicht ausdrücklichen Bezug auf diese Hypothesen, sondern gruppiert die Ergebnisse in ihnen entsprechende Themenkreise. Es spiegelt wohl den Zweck der Tagung wider, wenn dabei offengebliebene Fragen und Forschungsnotwendigkeiten herausgestellt werden. I. Der Einfluß gesellschaftlicher Veränderungen auf die Unternehmensziele Sieht man ab von den diffusen, in ihren Ursprüngen kaum identifizierbaren, über die Verinnerlichung neuer Werte wirksamen Außeneinflüssen auf die Zielbildung im Unternehmen — Kuhnke erörterte die Folgen der zunehmenden Wissenschaftsgläubigkeit des Führungsnachwuchses in Politik und Unternehmen —, so können die wesentlichen Ursprünge gezielter externer Einwirkungen ausgemacht werden. In seiner Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen der Einflußnahme gesellschaftlicher Gruppen versuchte Biedenkopf mit Verweis auf Konzertierte Aktion, Verbraucherverbände, Wirtschaftsund Sozialräte in Konzepten Zentraler Investitionslenkung die sich verstärkende Tendenz der organisierten Gruppen zu belegen, ihren Aktionsradius in Richtung auf Staat und Individuum auszudehnen, eine ordnungspolitisch originäre Legitimation zu finden und somit staatliche wie politische Kompetenzen zu vergesellschaften. Er zeigte, inwiefern die konstituierenden Merkmale der geltenden Wirtschaftsverfassung, die Dezentralisation von Entscheidungsmacht und ihre Koordination über Märkte dadurch ebenso wie durch staatliche Eingriffe in einzelbetriebliche Entscheidungen gefährdet würden. Zur Vermeidung dieser Gefahren schlug Biedenkopf eine Ausweitung des Kartellrechts auf die organisierten Gruppen vor. In der Diskussion wurde zur Sicherung einer gleichgewichtigen Repräsentation und der Transparenz des Zielbildungsprozesses die Schaffung einer Verbandsordnung mit Regeln zur Legitimation und Inkompatibilität von Verbandsvertretungen überlegt. Im gegenwärtigen Unternehmensverfassungsrecht der kapitalistisch4 strukturierten Unternehmen allerdings sind gemäß der Erwägungen Hub ers keine solchen Unternehmensräte zulässig. Die AktionärsverOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 Unternehmen und Gesellschaft 73 Sammlung habe nur das Recht, den allgemeinen Unternehmenszweck zu bestimmen, und Gruppenmitglieder säßen nicht als solche in Aufsichtsräten. Das untergrübe im Falle der Mitbestimmung die Tarifautonomie. Falls es rechtspolitische Absicht werden sollte, die aus den Grundsätzen eigenverantwortlicher Leitung des Vorstandes resultierende Neutralität der Aktiengesellschaft gegenüber der Umsetzung gesellschaftlicher Zielkonzeptionen aufzuheben, empfahl Hub er statt der Wiedereinführung einer unbestimmten Gemeinwohlklausel oder der organisierten Verankerung partikulärer Interessen deren Berücksichtigung durch gesetzliche Anforderungen, beispielsweise der Produzentenhaftung, sicherzustellen. Die Folgen der Verpflichtung der Unternehmensleitungen auf andere als privaterwerbswirtschaftliche Ziele sollten sich begrenzt aus den Erfahrungen der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen erschließen lassen. Den Willensbildungsprozeß in den gemeinwirtschaftlichen Unternehmen der Gewerkschaften, wo zumindest die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder, der Arbeitnehmer und der Konsumenten intern aufeinandertreffen, haben Thiemeyer grundsätzlich und Hoffmann für die Kreditpolitik der Bank für Gemeinwirtschaft untersucht (vgl. unten). Thiemeyer zeigte, daß der Träger dieser Unternehmen jeweils keine Entscheidungseinheit, sondern ein komplexes soziales Gebilde mit nur informellen Einflußmöglichkeiten sei, und versuchte das „sozialgesetzliche" Theorem zu erhärten, daß gemeinwirtschaftliche Unternehmen einem ständigen Druck zur Transformation in privatwirtschaftliche unterlägen. Im Bereich der freigemeinwirtschaftlichen Unternehmen sei zusätzlich eine ,Verstaatlichungstendenz4 durch jVerkörperschaftung', etwa im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht oder im Krankenhausfinanzierungsgesetz, feststellbar. Auch in den öffentlichen Unternehmen der BRD liegt nach Oettle häufig die konkrete Zielbildung und Zielverfolgung bei den Unternehmensleitern. Die zunehmende Delegation von Vertretern der Eigentümerkörperschaften in die Unternehmensleitung wertete er als ,unechte Entstaatlichungsbemühungen', welche tatsächlich sachfremden, partikulären oder persönlichen Interessen dienten, die paradoxe Beurteilung öffentlicher Unternehmen nach privatwirtschaftlichen Erfolgskriterien förderten und ihre Rechtfertigung aufhöben. In gleicher Weise wirken nach Oettles Ausführungen die Institutionalisierung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in öffentlichen Unternehmen, die ohnehin durch eine ,saturierungspolitisch ausgerichtete Personalwirtschaft' gefährdet seien. Trotz mannigfacher Realitätsbezüge der Argumente wurde in der Diskussion ein erhebliches Bedürfnis nach empirischen Studien über das Ausmaß und die Lösung interner Zielkonflikte in diesen Unternehmen sowie über die Bedingungen ihres erfolgreichen Einsatzes als Instrumente der staatlichen Wirtschaftspolitik geäußert. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 74 Dieter Sadowski Einen Einblick darein, wie die wirtschaftspolitischen Instanzen ihren Einfluß auf die Willensbildung in Unternehmen überhaupt sehen, gab Tietmeyer anhand von aktuellen Beispielen gerade aus der ordnungspolitischen Grauzone der Kooperationspolitik, der Selbstbindung der wirtschaftlichen Verbände im internationalen Kapitalverkehr, der Selbstbeschränkungsabkommen, der Globalsteuerungspolitik, aber auch der Standortpolitik oder des Investitionsmeldeverfahrens in Schlüsselindustrien. Das Resümee, der tatsächliche wirtschaftspolitische Einflußbereich sei größer als gemeinhin dargestellt, regte zu Erwägungen über die Meßbarkeit und Modellierbarkeit der Macht der Bürokratie und der Abschätzung der ordnungspolitischen Brisanz solcher gegenseitigen Anlehnung von Staat und Großunternehmen an. Daß und wie sehr die gegenwärtig betriebene Gesellschaftspolitik dennoch ein erhebliches Konfliktpotential berge und im Selbstbewußtsein der selbständigen Unternehmer eine lähmende Wirkung ausübe, legte P. Mertens aufgrund einer Feldstudie aus dem Frühjahr 1975 dar. Auf die methodischen Probleme der Messung von Attitüdenwandel ging v. Kortzfleisch ein. Er diskutierte zudem, hauptsächlich auf Probleme des Technologietransfers konzentriert, die Möglichkeiten der quantitativen Analyse sozio-ökonomischer Prozesse mit Hilfe der System-DynamicsModelle und gab einen Überblick über die internationalen Forschungsansätze auf diesem Gebiet. Zwei der Heferate, die den Zusammenhang von gesellschaftlichem Wandel und unternehmerischer Zielbildung untersuchten, beschäftigten sich stärker abstrahierend mit der Optimalität von Allokationsmechanismen. Auf die Frage, „Welche Unternehmensziele entsprechen bestimmten sozialen Wohlfahrtsfunktionen?", antwortete Seidl mit einer Übersicht über den Stand — und die Lücken — der einschlägigen wirtschaftstheoretischen Forschung. Bonus entwarf, unter der Annahme einer gegebenen Wohlfahrtsfunktion, ein Modell der marktwirtschaftlichen Koordinierung von Unternehmensund Gesellschaftszielen am Beispiel der Internalisierung externer Effekte. Er zeigte, daß marktkonforme Regelungen durch Steuern oder Zertifikate effizienter als bürokratische Regulierungen seien, aber wegen der Unauffälligkeit ihres Erfolges und des implizierten Verzichts der Bürokratie auf Ermessensspielraum wohl schwerer realisiert werden könnten. Die Frage nach den Durchsetzungschancen und -bedingungen für als überlegen erkannte Verhaltensregeln stellte sich häufig während der Tagung. Daß dabei nicht nur an den machtbewußten Innovationswiderstand von Behörden oder Politikern gedacht wurde, belegten die organisationspsychologischen und -theoretischen Analysen Berglers und Wittes über die herrschende Situation und die Verbesserungsmöglichkeiten der Kommunikation in den Unternehmen. Bergler zeigte, wie aus der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 Unternehmen und Gesellschaft 75 ständigen organisatorischen Differenzierung von Unternehmen kommunikative Entfremdung von Führenden und Geführten entstehen könne und entstanden sei und inwiefern dadurch die Rationalität der Entscheidungen und die Motivation der Mitarbeiter beeinträchtigt würden. Obwohl eine ihrer wesentlichen Ursachen, die Begrenztheit des kommunikativen Zeitbudgets, technisch und wirtschaftlich vor allem durch Telekommunikationssysteme bereits heute behoben werden könne, wie Witte begründete, blieb offen, welche gesellschaftlichen Änderungen nötig seien, ehe die Innovation der überlegenen Systeme erfolgen werde. II. Gesellschaftliche Veränderungen bei den Kapitalgebern und Willensbildung im Unternehmen Das Hauptergebnis der Beiträge über den geänderten Einfluß der Kapitalgeber auf die Willensbildung im Unternehmen lag in der detaillierten Feststellung großer empirischer Unwissenheit und in der Erkenntnis, daß Hypothesen über den Zusammenhang von Kapitalstruktur und Unternehmensentscheidungen erst prüfbar würden, wenn geklärt wäre, wie potentielle und faktische Einflüsse abgegrenzt und gemessen werden können. Für erste Arbeitshypothesen glaubte man, sich dabei auf die Auswertung von Bilanzstatistiken stützen zu können, für weitergehende Aussagen würde etwa erst die Analyse von Dokumenten aus Kreditverhandlungen näheren Aufschluß bringen. Ulrich vertrat die Thesen, daß in den vergangenen beiden Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland weder eine wesentliche Veränderung in der Verteilung des Produktivkapitals erfolgt sei noch aus der ständig gesunkenen Eigenkapitalquote, die auf einem ,absoluten Tiefstand' angelangt sei, ein Rückschluß auf eine entsprechend steigende ,Macht der Banken' gerechtfertigt sei, was die nur spärlich beobachtbaren tatsächlichen Veränderungen in der Willensbildung belegen würden. Dieser Behauptung wurde insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen vor Kreditabschlüssen und in Krisen widersprochen. In die Zukunft schauend prognostizierte Ulrich warnend die Realisierung betriebsfremder Ziele, die mittelbar durch staatlichen Willen, und zwar wegen der stark zunehmenden Kapitalverflechtung auch durch den Willen ausländischer Regierungen, oder durch überbetriebliche Vermögensbeteiligungen die Eigenkapitalbeschaffung und Kreditwürdigkeit der Unternehmen beeinträchtigen und die Bedeutung des Kapitals als Legitimationsbasis noch weiter zurückdrängen würde. Eine solche Tendenz wachsender Unabhängigkeit des Managements von den Eigentümern konstatierte Blume aus der amerikanischen Erfahrung heraus, daß der Anteil der institutionellen Anleger in Großunternehmen kontinuierlich steigt, und aus der Annahme, daß institutionelle OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 76 Dieter Sadowski Anleger ihre Mißbilligung der Unternehmenspolitik eher durch Verkauf als durch Gegenstimmen äußerten. Trotz der Ulrichs Auffassung widersprechenden Vorhersage zwangsläufig auch zukünftig steigender Kreditabhängigkeit der Unternehmen negierte Cassier ebenfalls einen zunehmenden Einfluß des Bankenbereichs. Das Kapital sei heute der relative Überflußfaktor, und der Wettbewerb zwischen grundsätzlich austauschbaren Kapitalgebern sei so stark, daß die Kreditwürdigkeitsstandards unentwegt zurückgenommen und dabei ständig längerfristige Kredite vergeben werden müßten, was nach seiner kontroversen Ansicht die Einflußmöglichkeiten der Banken vermindere. Aus der Tatsache, daß die Zinsdifferenzierung zu Lasten kleinerer Kreditbeträge nicht den unterschiedlichen Bearbeitungskosten entsprächen, leitete Cassier die Vermutung ab, die Banken nutzten ihre Verhandlungsposition nicht voll. Er ging davon aus, daß die Groß-, Privat», Genossenschaftsbanken und die staatlichen Kreditinstitute das gleiche Marktverhalten zeigten, das im Prinzip nicht selbst ,unternehmerisch' sei. Frenckners vorsichtige Beurteilung der nicht völlig verschiedenen Situation Schwedens, die durch einen großen staatlichen Einfluß auf das Bankensystem und bedeutende sozialpolitisch begründete, für die Investitionsfinanzierung verfügbare Fonds und eine regionalpolitisch orientierte, überdurchschnittliche Investitionsrate der staatlichen Unternehmen gekennzeichnet sei, läßt über die Berechtigung von Ulrichs Warnungen nicht entscheiden. Auch in Schweden vollzögen sich die Änderungen der Willensbildung sehr langsam und seien nicht nach Unternehmensformen zu unterscheiden. Die relative Unabhängigkeit der Investitionskriterien etwa gewerkschaftlicher Unternehmen von ihren Trägern fand sich auch in der These Hoffmanns, daß sich der Einfluß der Gewerkschaften nur mittelbar, durch die beispielhafte Erfüllung der gesellschaftspolitischen Forderungen der Gewerkschaften im Wettbewerb, geltend mache und so geradezu antisyndikalistisch wirke. Sie stand im Gegensatz zu Ulrichs Befürchtungen, blieb aber desgleichen nicht unumstritten. Dem Vorwurf andererseits des ,Betriebssyndikalismus4 glaubte Pieroth aufgrund der Erfahrungen mit seinem laboristischen Modell, die Belegschaft zu Anteilseignern eines mittelständischen Unternehmens zu machen, begegnen zu können. In seinem Vortrag, der nicht mit Kritik an der Ergebnislosigkeit einschlägiger Arbeiten zu diesem Thema zurückhielt, weil sie nämlich dringende empirische Fragen zugunsten vertragsrechtlicher Beschreibungen nahezu völlig vernachlässigt hätten, formulierte Pieroth die Thesen, daß Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern nicht ein ,Kapitalistenbewußtsein' gefördert, sondern deren Selbstbewußtsein als Arbeitnehmer gestärkt hätten, wobei die Betriebsräte gleichsam natürliche Treuhänder geworden seien; außerdem wachse mit der Höhe der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 Unternehmen und Gesellschaft 77 Beteiligungsquote das Anspruchsniveau der Mitarbeiter auf andere soziale Leistungen eher, als daß es aus Gewinninteresse gesenkt werde. Während das finanzielle Problem der Risikoakkumulation nach Pieroths Dafürhalten versicherungstechnisch lösbar sei, blieb der Weg zur Schaffung eines ,Mitunternehmer'-Bewußtseins offen. Vermutlich gelange man dazu, wenn überhaupt, nur über den Zwischenschritt des selbstbewußten Mitarbeiters. Der Referent schloß ein, daß damit der Arbeitnehmerzusammenhalt über die Betriebsgrenzen hinaus geschwächt werde. III. Gesellschaftliche Veränderungen bei den Mitarbeitern und Willensbildung im Unternehmen In dem diesen Themenkreis einleitenden Vortrag überraschte meines Erachtens Hensche mit der programmatischen Behauptung, die gewerkschaftliche Forderung nach Mitbestimmung beschränke sich im wesentlichen auf die langfristige Arbeitsplatzsicherung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wettbewerbswirtschaft. Sie könne und solle andere Mittel der Kontrolle wirtschaftlicher Macht nicht ersetzen, wie etwa Fusionskontrolle, Kartellaufsicht oder Bankenaufsicht. Auch in der Praxis der Mitbestimmung wirke die Parität bei Personalentscheidungen, die Wahl des Arbeitsdirektors ausgenommen, nur als soziale Negativkontrolle, wobei die informelle Vorklärung von Entscheidungen, die für eine härtere, aber auch rationalere Konfliktaustragung gesorgt habe, nur selten zu offenen Auseinandersetzungen oder zu Pattsituationen führe. Bei wirtschaftlichen Entscheidungen komme es entweder von vornherein oder nachträglich zu sozialen Korrekturen. Wegen des Ziels möglichst ortsnaher, dezentraler Interessenvertretung würde Fusionsplänen und der starken Bindung von Konzerntöchtern an die Mutter tendenziell widersprochen, was allerdings ratsam erscheinende Fusionen nicht verzögere, wie Hensche an Beispielen veranschaulichte. Der außerbetriebliche Gewerkschaftseinfluß sei auf örtlicher Basis mit Großunternehmen in Wahrheit nicht außerbetrieblich, da die Mitgliedschaften und Machtverhältnisse oft identisch seien und sich sogar auf zentralen Gewerkschaftstagen gegenüber der Gewerkschaftsspitze durchsetzen könnten. Der Selbstbestimmung am Arbeitsplatz und den autonomen Arbeitsgruppen maß Hensche im Gegensatz zur repräsentativen Mitbestimmung aus gewerkschaftlicher Sicht nur minderes Gewicht bei, wobei er die ohnehin nur teil-autonom möglichen Gruppen wegen der Gefahr erhöhten horizontalen Leistungsdrucks besonders skeptisch betrachtete. Die Möglichkeit, keineswegs jedoch Notwendigkeit dieser Konsequenz bestätigte v. Rosenstiel nach einer Auswertung der vorhandenen empirischen Studien aus Skandinavien; man könne unter anderem wegen der methodischen Unsicherheit der dabei häufig realisierten Aktionsforschung nicht eindeutige Ergebnisse erwarten. Deutlichen EffizienzsteiOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 78 Dieter Sadowski gerungen bei verminderter vertikaler Arbeitsteilung und einem sinkenden Grad an Fremdbestimmung — zwei Folgen, die Hautekiet in einer belgischen Fallstudie belegte — stünden die Gefahren aus der Freisetzung dysfunktionaler gruppendynamischer Spontaneität in der formellen Organisation gegenüber. Erst Experimente mit Kontrollgruppen und Untersuchungen darüber, wie weit soziales Lernen möglich sei, könnten über die wirtschaftliche und soziale Vorteilhaftigkeit erhöhter Selbstbestimmung am Arbeitsplatz entscheiden. Diesen nicht völlig unähnlich, wenngleich von anderem Gewicht, sind diejenigen Probleme, die sich aus der etwaigen Mitbestimmung Leitender Angestellter ergeben. Hier sind desgleichen unterschiedliche Regelungen vorerst nur in Möglichkeitsanalysen abwägbar. Wie Alewell nachwies, ist weder bekannt, ob die Ziele der Leitenden heute schon informell berücksichtigt würden, noch weiß man, wie eine selbständige Repräsentanz oder ihre Verbindung mit den betriebsverfassungsoder aktiengesetzlichen Instanzen auf die Qualität der Unternehmensentscheidungen wirken würde. Einerseits könne ihre schon bestehende Schlüsselposition in dem Verhältnis zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat die Diskussion im Unternehmen versachlichen und so dazu führen, daß überlegte Entscheidungen des Managements eher als solche erkannt und akzeptiert würden, während andere Entscheidungen stärker begründet werden müßten oder möglicherweise scheiterten. Andererseits könnten solche Wirkungen konterkariert werden, wenn Leitende Angestellte die Macht aus Mitbestimmungspositionen dazu verwendeten, ein das ursprüngliche Entscheidungssystem durchziehendes Netz nicht aufgaben-, sondern mitbestimmungsbedingter Kooperationsund Gegnerbeziehungen zu entwickeln. Erfahrungen mit der Vertretung des akademischen Mittelbaus in Universitätsorganen ließen solche Tendenzen als nicht unwahrscheinlich erscheinen, weshalb Alewell die Mitbestimmung der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat als am zweckmäßigsten beurteilte. In den großen Dienstleistungsunternehmen mit hohem Akademikeranteil, in Berateroder Prüfergesellschaften etwa, ist nach v. Falkenhausen die Mitbestimmung der Leitenden faktisch bereits eingerichtet. Sie gelinge hier unter Verzicht auf die stärker dogmatischen Formen der organisierten Mitbestimmung leichter, wenn sie der ,intelligenten Anarchie' angemessene Arten der Projektarbeit und eine individuelle Karriereplanung sichere. Den bildungspolitischen Allgemeinplatz, daß mit steigendem Bildungsniveau der Manager die Rationalität und Güte des Entscheidungsprozesses im Unternehmen steige, unterzog Brinkmann der Kritik. Er vermutete, wie v. Falkenhausen, seine Richtigkeit für kollektive Entscheidungsprozesse vom Typ des Problemlösens, bestritt sie aber für politische' Entscheidungen, wo regelmäßig funktional unbeOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16 Unternehmen und Gesellschaft 85 Erklärungen dazu, ob multinationale Unternehmen Währungskrisen hervorrufen oder verstärken können, ob ihre integrative Kraft Folge oder Ursache von Protektion sei und ob der durch sie induzierte wirtschaftliche Fortschritt auf ihrer Multinationalität oder ihrer Größe beruhe, konnten in der Diskussion noch nicht gegeben werden. Ebenso blieb die ordnungspolitische Legimität eines Sonderrechts für multinationale Unternehmen bedenklich. Auch die Diskussionsbeiträge zu diesem Fragenkreis wiesen die für die Tagung typische Doppelartigkeit aus: Sie griffen einerseits noch ungeklärte Phänomene oder noch unbewährte Methoden auf und fragten andererseits nach in seiner Legitimität umstrittenem Unternehmensbzw. staatspolitischem Wollen. Während die Entdeckung neuer Erkenntnisgebiete und die Suche nach neuen Forschungswegen geradezu als ein Hauptzweck einer wissenschaftlichen Arbeitstagung anzusehen sind, mag das Offenbarwerden eines so verbreiteten Legitimationsbedarfs erstaunen. Immerhin gibt die gerade erfolgte vollständige Veröffentlichung aller Referate dieser Tagung und von Diskussionszusammenfassungen in der Schriftenreihe des Vereins für Socialpolitik die Möglichkeit, die in der neueren Legitimitätsdebatte recht abstrakt gehaltenen Argumente an den spezifizierten und vielseitig ausgewählten Problemen nach Maßgabe des gleichzeitig fixierten sozialwissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu prüfen. Literatur Preston, L. E. (1975), Corporation and Society: The Search for a Paradigm, Journal of Economic Literature 13 (1975), S. 434 - 453. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.96.1.71 | Generated on 2023-04-04 11:53:16