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Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung

Lüpkes, Gerhard

Abstract

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Lüpkes, Gerhard Article Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Lüpkes, Gerhard (1956) : Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 76, Iss. 4, pp. 31-64, https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290853 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Einkommen aus a) selbständiger Arbeit S. 35. — b) Kapital S. 42. — c) Boden S. 44. — 3. Unternehmergewinn als besondere Einkommenskategorie? S. 48. — 4. Der Arbeitslohn, Frauenlöhne S. 48. — 5. Arbeitshilfe statt Arbeitslosenhilfe S. 54. — 6. Zu Dühring-Oppenheimers Zinslehre S. 56. — 7. Thünens und Oppenheimers Bodensperre S. 56. — 8. Außenhandel und Einkommensverteilung S. 60. — 9. Paritätsforderungen S. 61. — 10. Wirtschaftsgesetze und Wirtschaftspolitik S. 63. Der vorliegende Abriß enthält einige Ergebnisse von Forschungen, die noch fortgesetzt und ausführlicher behandelt werden sollen. Die bevorstehende Tagung des „Vereins für Sozialpolitik" ließ mir die vorläufige kurze Veröffentlichung geraten erscheinen. Durch Erwin v. Beckerath früh mit Johann Heinrich v. Thünen bekannt gemacht1, mußte ich von meinem bisherigen Standpunkt2, daß dieser durch seine Zinstheorie einen brauchbaren Schlußstein zur Arbeitswertlehre geschaffen habe, nun doch abrücken durch die Erkenntnis, daß das Kapital nicht nur mehr, sondern auch andere und bessere Produkte liefert. Daneben wurde ich früh auf Franz Oppenheimer gewiesen. Die sichtbaren Parallelen, die Oppenheimer spät auch in seinem „Arbeitslohn" betonte, konnte ich durch eine späte Thünen-Veröffentlichung noch auf die von Oppenheimer so in den Vordergrund gestellte Bodensperre erweitern, der Thünen zu Unrecht für einen Anhänger der Auffassung von der sogenannten „ursprünglichen Akkumulation" hielt. Die Vaterschaft Eugen Dührings mancher Gedanken Oppenheimers ergibt sich u. a. aus Gerhard Albrechts Dühring-Mono1 Ich, zitiere nach der Seitenzahl der Auflage von 1842 und (2. Teil) 1850, die auch in der W a e n t i g -Ausgabe erkennbar ist, seines Werkes „D er isolierte Staat in Beziehung auf Landwirtschaft und Nationalökonomie". — Im Interesse der Thünen-Forschung habe ich midi bemüht, sein Werk so vollständig wie möglich heranzuziehen. — Der Literatur-Anhang der Ausgabe von W. Braeuer (Meisenheim 1951) wurde durch W. Engelhardt (Schmollers Jb. 1953) ergänzt. 2 U. a. „Zur Propädeutik der Volkswirtschaftslehre", Jahrb. f. Nat. u. Stat. 1942. — Zeitschrift f. d. ges. Kreditwesen, 1950, S. 459. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 32 Gerhard Liipkes [416 graphien3 und wurde von Oppenheimer, dessen Werke nach 1933 großenteils vernichtet wurden, besonders im Seminar auch zugegeben4. Eine weitere Ehrenschuld glaubte ich an Heinrich Gossen5 abtragen zu müssen, der auf die Frage nach der Einkommensverteilung durch den Preis mehr sagt als manche späteren Anhänger der subjektiven Richtung. Einige Gedanken dieser Arbeit habe ich bereits kürzlich in einer Besprechung des Buches von Viktor Zarnowitz, Die Theorie der Einkommensverteilung (Tübingen 1951) angedeutet, der durch Preiser stark auf Oppenheimer fußt6. 1. Nur bedingt hat Franz Oppenheimer in seiner Stellungnahme gegen Amonn recht, wenn er glaubt, sich bei seiner Arbeitswerttheorie auf Adam Smith berufen zu können7. Denn Smith beschränkt die Anwendung dieses Maßstabes auf primitive Verhältnisse. Sobald Kapital in nennenswertem Umfang mitwirkt und der Boden eine Rente trägt, bestimme sich der natürliche Warenpreis durch den natürlichen Arbeitslohn, den natürlichen Kapitalzins und die natürliche Landrente, welche in der Hervorbringung dieser Ware enthalten ist. Da aber, entgegnet Thünen, nach Smith auch der natürliche Arbeitslohn und der natürliche Kapitalgewinn durch die Konkurrenz bestimmt würden, sei deren Entfernung aus den Bestimmungsgründen des natürlichen Preises nur scheinbar. Ebenso setze Smith bei der Bestimmung des natürlichen Getreidepreises die Landrente, bei dieser den natürlichen Getreidepreis als bekannt voraus, was ein Zirkelschluß sei8. Diese Kritik trifft ein Fundamentalstück des Smithschen Lehrgebäudes. Leider wird so oft noch die Lehre von Smith in einer Weise vorgetragen, als wären diese Ausführungen Thünens nie geschrieben worden. Besonders Ricardo und Thünen haben dann aber doch an Smith angeknüpft, wenn sie die Grundrentenlehre zu einer Spezialleistung der Arbeitswertlehre entwickelten. Infolge des in seiner Leistungskraft begrenzten Produktionsfaktors Boden können bei Bevölkerungs8 Eugen Dührings Wertlehre. Jena 1914. — Eugen Dühring, Jena 1927. 4 Seine verstreuten volkswirtschaftspolitischen Aufsätze sind unter dem Titel „Wege zur Gemeinschaft" 1924 in München erschienen. — Einen Beitrag lieferte er nocht in dem Sammelband „Wertlehre" Nr. 183 der Schriften des Vereins für Sozialpolitik 1931. 5 Ich zitiere nach der 2. Auflage seiner „Gesetze des menschlichen Verkehrs" (Berlin 1889). 6 Schmollers Jb. 1956, Heft 1, S. 114 ff. — Berichtigung vergleiche Fußnote 81. 7 Archiv f. Sozialwiss. u. Sozialpol. 33. Bd., S. 194 ff. 8 Is. Staat II, § 3: Adam S m i t h's Ansichten über Arbeitslohn, Zinsfuß, Landrente und Preis. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 33 Vermehrung zwar die Agrarpreise über die bei den günstigsten Bedingungen bestehenden Arbeitsaufwendungen steigen, aber doch nur bis zu den Arbeitskosten jener Böden und Anbauweisen, auf die zur Gesamtversorgung gerade nicht verzichtet werden kann9. Daß höhere Grenzkosten nur unter bestimmten Umständen und auch dann nur die mittelbare Ursache für die Grundrente sein können, ihr unmittelbarer Grund in einem entsprechenden Knappheitsverhältnis der Agrarprodukte liegt, ist an sich richtig und war natürlich auch den Klassikern nicht unbekannt (vgl. Thünen I § 25). Aber das schließt nicht den skizzierten Zusammenhang aus, der allein geeignet ist, uns mehr als nur eine formale Antwort zu geben, mit welcher wirtschafts-, sozialund steuerpolitisch wenig anzufangen ist, so daß die Forderung Amonns (in seiner Ricardo-Monographie) unbillig ist, sich mit seiner Erklärung zu begnügen; denn im allgemeinen wird jener mittelbare Zusammenhang wirksam. Während nun Ricardo willkürlich einen Zuschlag für Kapitalnutzung annahm und zugleich falsch voraussetzte, daß Kapital in den verschiedenen Erzeugungszweigen in gleichen Proportionen mitwirke (er war daher auch unbefriedigt von seiner Lösung und erhoffte einen fähigeren Bearbeiter, s. u. a. bei Jonas, Schmollers Jb. 1956, S. 344), gingen Thünen und John Rae hier noch einen Schritt weiter, von der Annahme ausgehend, daß durch Verwendung von Kapital (im Sinne erzeugter Produktionsmittel) eine relative Arbeitsersparnis erzielt werde. Bei dem verschiedenen Wirkungsgrad des Kapitals sei für die Zinshöhe die Effektivität des Kapitals in der letzten' gestatteten Verwendung entscheidend. (Wenn Thünen — II § 9 — dies einen der wichtigsten Sätze der Zinslehre nennt, so muß man sich über die Kritik Wiesers wundern, „niemand, außer einem theoretisierenden Schriftsteller, werde es beifallen, den Wert des Kapitals dadurch zu messen, daß er berechnet, welcher Ausfall entstünde, wenn überhaupt gar kein Kapital bei der Produktion mitwirke"10.) So schienen die Produktionsfaktoren durch Reduktion auf dieselbe Einheit — Arbeit — vergleichbar und daher kommensurabel 9 Während Ricardo, Thünen (II § 13), Gossen (S. 114) und Max S e r i n g hieraus mit Recht ein Gesetz vom steigenden Tauschwert landwirtschaftlicher Erzeugnisse ableiten, wird seltsamerweise bei den jetzigen Paritätsforderungen mit diesem Bodengesetz, welches doch die Voraussetzung für das arbeitslose Sondereinkommen der Grundrente ist, die angeblich ungenügende Rentabilität der Landwirtschaft begründet. So Prof. Herlemann in: Agrarwirtschaft, Jg. 1955, S. 70; vgl. Landwirtschaftsgesetz von 1955 (Einleitung). Entgegen Böhm-Bawerk (in seiner Marx-Kritik) und Hans Peter erklärt die Arbeitstheorie auch den Bodenpreis, nämlich als kapitalisierte, aus dem besseren Verhältnis von Arbeitsaufwand und Ertrag der bevorzugten Böden folgende Rente. 10 Der natürliche Wert. 1889, S. 128. Schmollers Jahrbudb LXXVI, 4 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 34 Gerhard Lüpkes [418 — eine Frage, die auch Marx so bewegt. Und dies wäre der Maßstab, nach welchem auch die Praxis die Produktionsmittel bewerten könnte und tatsächlich bewertet. Beiläufig gibt Thünen dann noch eine Ursache für die Existenz des Zinses auch in der Statik an, das Sparleid (II S. 204, 211, Ausg. 1875, II, 2, S. 132). Sogar Böhm-Bawerk faßt am Ende seines umfangreichen Abschnitts über den kapitalistischen Produktionsprozeß das Ergebnis in die Worte zusammen, daß alle begehrten Genußmittel zwar auch unmittelbar hergestellt werden könnten, aber bei Vermittlung von Kapitalgütern als Zwischenprodukten das Zeitopfer einen Vorteil an Ma s s e des Produkts erbringe11. Aber der Vorteil besteht auch in einer ungeheuren Steigerung der Güter arten, wozu auch die Qualitätsverbesserung der Güter und ihr Bereitstehen oft unabhängig von Erzeugungsort und Jahreszeit gehören. Und diese Bedeutung hat das Kapital auch in seinen für die Zinshöhe entscheidenden Grenzverwendungen. Audi die Bedeutung des Konsumkredits ist nicht in Arbeitsersparnis, sondern in Überbrückung einer vorübergehend unbefriedigenden Versorgung zu erblicken. Schon diese Tatsache würde uns nötigen, von der Arbeitswertlehre, die — wie nach Adolf Weber die altklassische Lehre überhaupt12 — in Thünen ihren bedeutendsten Repräsentanten fand, abzugehen. Aber sehen wir näher zu, so finden wir auch bei den Böden eine umfangreiche Zahl qualitativer Bedeutung. Schon beim städtischen Wohnboden ist — entgegen Thünen I S. 210 — die Nähe zur Stadtmitte mit ihrer „Arbeitsersparung, der größeren Bequemlichkeit und der Verminderung des Zeitverlustes, bei der Betreibung der Geschäfte" nur einer der Preisbestimmungsgründe. Eine weitere Rolle spielen etwa gesunde und reizvolle Lage. Und der Fall der Weinböden ist nicht nur eine Ausnahme. Thünen rechnet mit einem solchen Fall auch bei der Schafzucht (I S. 282, 288). Es ist vor allem der Boden unter verschiedenen Himmelsstrichen und mit verschiedenem Klima, welcher auch nach der Güter art oft völlig verschiedene Produkte hervorbringt13, was auch dann die Grundrente berühren muß, wenn diese Gebiete zwar verschiedenen Staaten angehören, sie aber in Güter11 Thünen II, § 8, § 9. — Vgl. dagegen Böhm-Bawerk richtig Pos. Theorie des Kapitals I 1921, S. 13, 111. 12 Zwiespältigkeiten der Lohnlehren, Jb. f. Nat. u. Stat. 1942, S. 493. 13 Für unsere Frage sind nur artverschiedene konsumreife End produkte wichtig. Artverschiedene Vor produkte (z. B. Zuckerrüben mit verschiedenem Gehalt, verschieden gehaltreiches Futter) brauchen noch, keine Qualitätsrente zur Folge zu haben. Natürlich kommt es zu einer solchen auch nur dann, wenn aus der Bindung an bestimmte Klimaoder Bodenverhältnisse eine relative, zu den niedrigsten Arbeitsund Kapitalkostcn nicht zu deckende Knappheit folgt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 419] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 35 austausch stehen. Manche Güter weisen je nach Boden und Klima eine verschiedene Qualität auf, andere sind überhaupt nur unter bestimmten Klimaund Bodenverhältnissen zu erzeugen. Nur in einer bestimmten Bucht der japanischen Küste lassen sich Perlen höchster Güte züchten, deren Anwohner eine auf der Qualität ihrer Produkte beruhende erhöhte Grundrente genießen. Da die Klassiker und selbst Thünen den spezifischen Charakter des Nutzens, den Grenz nutzen in seiner ganzen Bedeutung noch nicht erkannten und der Fall des billigen, aber hochwichtigen Wassers und der teuren, aber unwichtigen Diamanten ihnen zu beweisen schien, daß der Nutzen wohl Voraussetzung, aber nicht Maßstab des Güterwertes sein könne, wurden ihre Untersuchungen in eine falsche Richtung gedrängt. Nach unserer Auffassung liegt das vergleichbare Gemeinsame der Produktionsfaktoren in ihrer Grenzbedeutung für den Verbrauch. Um einem gelegentlichen Irrtum vorzubeugen, sei hier noch bemerkt, daß das Geld, dessen Existenz für die Güterproduktion und -Verteilung ja nicht einmal unbedingt nötig ist, das Wertverhältnis der Faktoren nur messend, nicht verursachend bestimmt. 2. a) Gehen wir von hier aus an die Frage der Einkommensverteilung heran und betrachten wir zunächst das Einkommen aus selbständiger Arbeit. Es ist keine Frage, daß ihre Entlohnung unmittelbar allein von dem relativen Seltenheitsverhältnis der angebotenen Güter abhängt. Bei der Art und Weise, wie sich der Preis feststellt, sagt Gossen, wird zunächst gar keine Rücksicht auf die Höhe der Belohnung genommen, welche den Produzenten für ihre Arbeit zufällt. Sie werde daher sehr verschieden ausfallen, je nachdem die Arbeit auf die Herstellung des einen oder anderen Gegenstandes verwendet wurde14. Diese Preiserklärung aus dem Grenznutzen schließt die von Cassel ein. Denn um die Wirkung zu haben, welche Cassel mit Recht dem Preise zumißt — die Nachfrage auf die angebotene Menge zu beschränken —, muß dieser schon auf dem Grenznutzen stehen. Sie ist aber vollständiger als die von Cassel. Wohl zu Unrecht werfen Cassel, Adolf Weber15, v. Zwiedineck16 und Oppenheimer17 der Nutzwertlehre vor, es bestimme ja erst der Preis, welches das Grenz14 S. 95, 100. — Vgl. ähnlich T h ü n e n II, S. 132. 15 Allg. Volkswirtschaftslehre, 1932, S. 72 f. 16 Allg. Volkswirtschaftslehre, S. 207. 17 Der Arbeitslohn, S. 53. 3* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 36 Gerhard Lüpkes [420 bedürfnis, der Grenzarbeiter usw. sei. Man braucht nur Thünens ausführliches Beispiel genau zu betrachten, um die Richtigkeit der Grenznutzenlehre völlig bestätigt zu finden18. Hätte übrigens der Grenznutzen nicht diese selbständige Bedeutung, so wäre es ja auch sehr fraglich, ob man — bei einem irgendwie sonst bestimmten Preise — bis zu diesem Ausgleich von Preis und Grenznutzen tauschen könnte, ob der Vorrat für eine so weit gehende Befriedigung der Nachfrage reicht oder ob Ware übrig bleibt. In beiden Fällen müßte eine Bewegung der Preise eintreten so lange, bis diese sich auf der Grenznutzenhöhe festgesetzt haben. In diesem Rahmen stimmen wir durchaus der Grenznutzenlehre zu. Weyermann spottete wohl in seiner Vorlesung über theoretische Nationalökonomie über die Bestimmung des Preises durch die Grenztauschpaare. Und doch leitete er in der Vorlesung über Börsenwesen den Preis an der Börse als dem feinstentwickelten und durchsichtigsten Markte zutreffend in einer Weise ab, die der Bestimmung des Preises durch die Grenztauschpaare entspricht. Die beim Makler eingehenden Aufträge könnte man in ein Koordinatensystem eintragen, um Umsatzmenge und Preis sofort ablesen zu können. Diese Darstellung steht nicht im Widerspruch zu jener anderen und ergibt gleiche Resultate, bei welcher der abfallenden Nutzenkurve die vorhandene Stückzahl entgegengehalten wird. Nur wird hier nach dem Interesse überhaupt gefragt, nicht danach, in wessen Händen sich die Stücke befinden. Aber muß man, wie Say und Amonn mit anderen wollen, bei dieser Preiserklärung stehen bleiben? Es kann ja einen Sinn haben, nach unmittelbar und mittelbar wirkenden Faktoren zu fragen. Denn wie der Mond um die Erde und mit dieser um die Sonne schwingt, so ist es denkbar, daß die tatsächlichen Preise um den Grenznutzenoder Gleichgewichtspreis, dieser sich aber um einen Schwerpunkt bewegt, der sich aus dem Streben nach bestmöglicher Verwertung der originären Produktionsfaktoren — hier zunächst Arbeit — ergibt. Es kann nicht ohne Einfluß auf das Wertverhältnis der Produkte sein, daß — unter sonst gleichen Umständen — jeder die Arbeit wählt, an der er am meisten verdienen kann, ein Streben, das auch Say zugibt. Zwar wirken, wie Ammon sagt, solche Kräfte immer über das relative Seltenheitsverhältnis oder den Grenznutzen. Aber dieser gerät damit in völlige Abhängigkeit von jenen Kräften, und es kommt 18 I, S. 203 ff. — Nur ein kleiner Fehler findet sich darin: Wenn in der Stadt mehr Dünger da ist, als mit Nutzen, gebraucht werden kann und also ein Teil mit Kosten abgefahren werden muß, so ist aller Dünger nicht nur umsonst zu haben (wie Th. meint), sondern das Abholen sogar zu bezahlen, wie wertvoll dieser auch den stadtnahen Landwirten sein mag. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 421] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 37 darauf an, welcher Bestimmungsgrund uns mehr Einsichten in die uns interessierende Frage vermittelt. Dazu meint Schumpeter, das Voranstellen des Gebrauchswertes mache die Resultate der Ökonomik relevanter, denn für die meisten Fragen sei der Stand der Bedürfnisbefriedigung wichtiger als die in den Gütern, deren Konsumtion diese Befriedigung auslöst, enthaltene Arbeitsmenge19. Auch uns kommt es auf eine maximale Bedürfnisbefriedigung an. Aber sie ist in der freien Wirtschaft in der Hauptsache gewährleistet bis auf die Frage des rechten Anteils der Bevölkerung am Sozialprodukt und der davon zugleich berührten Produktionsrichtung und -menge. Und für diese Frage der Einkommensverteilung sind allerdings die das Angebotsverhältnis der Güter bestimmenden Faktoren von besonderer Bedeutung. Es ist auch bezeichnend, daß auch Gossen sich mit besonderer Sorgfalt der Frage der Abhängigkeit des Preises vom Arbeitsaufwand widmet, die für ihn mit Recht Voraussetzung für sein oberstes Ziel der maximalen Bedürfnisbefriedigung ist. Über diesen Zusammenhang sagt Thünen sehr schön: „Wenn durch den Preis der Waren die Arbeit von gleicher Qualität in allen Gewerben gleich hoch gelohnt wird, so findet das Gleichgewicht statt, und diese Durchschnittsbelohnung ist der Maßstab für die Produktionskosten wie für Gewinn und Verlust" (II § 13). Das sind die Nutzenkosten der Neuklassischen Schule. Von diesem Gedanken ist auch Gossens Werk geradezu durchzogen, der den Vorgang mit seinen Folgen ausführlich und überzeugend schildert, und es würde zu weit führen, diese schönen Stellen hier zu zitieren20. Wie der atmosphärische, so hat auch der soziale Druck die Tendenz, sich unter den genannten Bedingungen gleichmäßig zu verteilen. Zarnowitz spricht vom Gesetz des horizontalen Ausgleichs der Netto-Grenzproduktivitäten (S. 156 ff.). Es besteht keine unmittelbare, aber eine Kettenverbindung zwischen nötiger Arbeitsmenge und Preis, und zwar über das Medium des Angebots21, und erst so erfahren wir etwas über die durch! den Preis gesteuerte Einkommensverteilung, die den Klassikern das Zentralproblem war, Amonn aber außer acht läßt, wenn er sagt: „Welches ist nun der allgemeine Bestimmungsgrund oder das ,Maß6 des Tauschwertes? Das ist die Grundfrage der Theoretischen Nationalökonomie22." Seine Antwort, entscheidend sei hierfür das relative Seltenheitsverhältnis der Güter, die Ricardo für den sogenannten Marktpreis durch19 GdS. I, 1, 1924, S. 118. 20 S. 95 f., 97 f., 99 ff., 149, 153, 157, 171, 276. 21 Vgl. J. St. M i 11, III. Buch, 9. Kap., § 3, Ausg. Waentig 1921, Bd. II, S. 32. 22 R i c a r d o als Begründer der theor. Nationalökonomie, Jena 1924, S. 15. — Man) kann auf manche. Frage keine richtige Antwort geben, wenn man aus dem Auge verloren hat, zu welchem Zwecke sie ursprünglich gestellt ist. — Vgl. die Kritik L. Tolstois in: Auferstehung, 2. Buch, Kap. 28. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 38 Gerhard Lüpkes [422 aus gelten lassen würde, ist daher auch für unsere Frage völlig nichtssagend, solange wir nichts darüber wissen, in welchem relativen Seltenheitsverhältnis die Güter auf die Dauer stehen werden. Daher tut auch Thünen für unsere Frage die entsprechende Erklärung Says als nichtssagend ab (II § 13). Auch Wilhelm Röpke hält den Satz, der Gleichgewichtspreis räume den Markt, für einen der wichtigsten und elementarsten der gesamten Nationalökonomie23. Aber für die Frage der Einkommensverteilung durch den Preis ist dies doch nur eine Voraussetzung. Cassels ganzes System baut darauf auf, daß durch den Preis Angebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt werden — und erschöpft sich hierin24. Wo keinerlei Hindernisse der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit bestehen, wo jeder seinem Selbstinteresse allein folgen kann und darf, da müssen sich auch nach A. Wagner und L. Pohle ganz im Sinne der Klassiker „die antogonistischen Kräfte genau dort ins Gleichgewicht zu setzen tendieren, wo das ethische Ideal der Ökonomik es erfordert, auf dem Punkte der vollen Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung" (Oppenheimer)25. Böhm-Bawerk versteht in seiner MarxKritik die Äquivalenztheorie falsch, wenn er meint, daß ein Tausch doch nur bei Ungleichheit der Werte zustande kommen kann; wo Gleichheit und genaues Gleichgewicht herrscht, pflege keine Veränderung der bisherigen Ruhelage einzutreten26. Die Austauschströme bleiben, nur erfahren sie in ihrer Stärke und Zusammensetzung keine Änderung, sobald Äquivalenz vorhanden ist. Der statische Preis ist auch nicht deswegen unwichtig, weil er sich infolge der Änderung der Technik, der Bevölkerungsmenge, der Bedürfnisse usw. nur höchstens immer ganz vorübergehend verwirklichen kann; denn der magnetische Pol für die laufenden Preise bleibt er trotzdem. Es stimmt auch nicht, daß Smith und Ricardo das Arbeitsprinzif; ohne alle Begründung als Axiom behaupten, wie Böhm-Bawerk meint. Denn immerhin sagt Smith u. a.: „Wenn in einer Gegend irgendein Erwerbszweig augenscheinlich mehr oder weniger Vorteil hätte als andere, so würden im ersten Falle sich viele ihm zuwenden, im zweiten von ihm abwenden, bis die Vorteile wieder in einer Linie wären." Mit dem gleichen Gedanken warnt sogar ein bekannter Praktiker vor dem Glauben, es gäbe auf die Dauer gewisse Erwerbszweige, in denen sich sehr viel leichter Geld verdienen lasse als in anderen27. 23 Die Lehre von der Wirtschaft. 1949, S. 183. 24 Vgl. K. Wickseils Kritik, Schmollers Jb. Bd. 52/11. 25 Annale n für soziale Politik u. Gesetzgebung 1911 (Wege zur Gemeinschaft, S. 21). 26 Kapitalzins-Theorien, 4. Aufl. Jena 1921, S. 379. 27 Johs. Böttner, Einleitung zu: Gartenkulturen, die Geld einbringen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 429] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 45 immer eine unproportionale Vermehrung der Produktivmittel erfolgen müsse, da das zugehörige Maß von Licht, Luft, Wärme, Feuchtigkeit usw. streng gegeben oder doch nur wenig veränderlich sei. Nun wird sich, bei rationeller Wirtschaft, praktisch kaum ein Fäll nachweisen lassen, in welchem eine überproportionale Ertragssteigerung eintreten würde, denn bis zu diesem Intensitätsgrade wird der kluge Landwirt und Gärtner ja immer mindestens wirtschaften50. Aber wäre jene Begründung richtig, so dürfte umgekehrt bei Minderung des Aufwandes auf die Flächeneinheit niemals eine auch nur gleiche Ertragsminderung eintreten, da jene natürlichen Faktoren ja voll wirksam bleiben. Und doch kennen wir den Optimalpunkt, bis zu welchem den Aufwendungen progressiv steigende Erträge gegenüberstehen, und es ist keine Frage, daß bei Beschränkungen der Aufwendungen proportionale und weit überproportionale Ertragsminderungen eintreten können. — Übrigens müßte dann dies Gesetz ja in gleicher Weise auch im Gewerbe wirken, da ja auch hier viele natürliche Faktoren mitwirken, zum Beispiel in der Textilwirtschaft das Licht und die Luftfeuchtigkeit, in der Luftstickstoff-Gewinnung der Gehalt der Luft an Stickstoff, ja es mag sich kaum ein Gewerbe nachweisen lassen, in welchem nicht auch natürliche unveränderliche Faktoren mitwirken (man denke nur an den Sauerstoff für die arbeitenden Menschen), ohne daß es darum schon zum Entstehen von Renten käme, was ja die Folge sein müßte. Wird wirklich, wie es so oft heißt, das Bodengesetz durch technische Fortschritte aufgehoben? Denn solche werden ja fortlaufend erzielt und so sagt man denn auch wohl, es sei in der Neuzeit noch nie zur Wirksamkeit gelangt51. — Nach unserer Meinung wird es nur in dem Sinne aufgehoben, daß möglicherweise nicht absolut steigende Aufwendungen zur Bevölkerungsversorgung nötig sind. Aber wenn die gleichen Arbeitserleichterungen im Gewerbe erzielt werden, so wird doch das Austauschverhältnis nicht berührt. Jedenfalls ist ja auch das Bodengesetz Voraussetzung für das Auftreten der Grundrente. Diese besteht aber ja zweifelsohne. Und so muß auch das Bodengesetz in irgendeiner Form wirksam sein. Die falsche Auffassung der Grundrente drückt sich auch in der Forderung Silvio Gesells aus, sie den Müttern zu geben, da sie Folge der Bevölkerungszunahme sei. Aber die Grundrente ist in der Hauptsache eine Nebenerscheinung der verschiedenen Leichtig50 Die gelegentliche Warnung vor zu extensiver Wirtschaft besonders im Gartenbau wegen dann überproportionaler Ertragsminderung zeigt, daß auch dieser Punkt oft noch nicht erreicht wird. 51 Außer Carey auch neuere Autoren. Aber schon jedes Überschreiten des Optimalpunktes zeigt, daß das Bodengesetz wirksam ist. — Vgl. auch Lang (gegen Stackelberg) im Handbuch! der Landwirtschaft, 1954. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 46 Gerhard Lüpkes [430 k e i t landwirtschaftlicher Produktion, die bei Bevölkerungszunahme sichtbar wird. Es geht daher auch nicht an, den Boden auch nur als (natürliches) Kapital anzusehen. Viel produzierte Produktionsmittel zu besitzen ist sicher gut — und es scheint nur berechtigt, wenn es in gleicher Weise gut erscheint, viel natürliche Produktionsmittel zu haben. Aber doch bestehen große Unterschiede. Boden als „Kapital", wie manche wollen, tritt erst in Erscheinung, wenn bester Boden selten wird. Wenn also durch eine Naturkatastrophe ein Teil des bisher überreichlichen besten Bodens, der daher auch keine Grundrente trägt und keinen Tauschwert hat, in seiner Ertragsfähigkeit absinkt, so hat der verbliebene Teil nunmehr einen privatwirtschaftlichen Wert, aber eben auf Kosten anderer. Das Volkseinkommen und die Einkommensverteilung haben sich verschlechtert, obwohl jetzt neben den produzierten Produktionsmitteln auch noch ein Bodenkapital vorhanden ist und — beides als ein und dasselbe genommen — das Kapital also gewachsen ist. Und verschwindet diese Unterwertigkeit eines Teiles des Bodens52, so ist dieser nunmehr wieder freies Gut, der Vorrat an Kapital, wie manche dies verstehen, ist gesunken, und doch haben Volksreichtum und dessen harmonische Verteilung sich gebessert, hat sich der soziale Nutzen von zwei Seiten her gehoben. Die Einkünfte aus „Ersparnissen" (im weitesten Sinne) stören die Einkommensharmonie nicht, soweit primär nur aus Arbeit gespart werden kann, die privaten Grundrenteneinkünfte sehr wohl. Fest stehen nur gewisse Schätzungen für die Gebrauchsgüter und bestimmte Produktionskoeffizienten53. So muß sich das Wertverhältnis der Produktionsfaktoren auf das Wertverhältnis der begehrten Produkte stützen, müssen sich aus bestimmten Werten der Produkte die Werte der dazu geeigneten und nötigen knappen Produktionsmittel ergeben. Daß eine solche Ableitung möglich ist, zeigt die Praxis, welche zu festen Werten gelangt. Dann müßte auch eine rechnerische Lösung möglich sein, wobei sich aus vielen Gleichungen bestimmte Höchstwerte der verwendeten Produktionsmittel ergeben, ähnlich aber nicht identisch den Wieserschen. (Allerdings ergibt sich aus der praktischen Lösbarkeit noch nicht unbedingt die Möglichkeit 62 Es ist zum Beispiel bekannt, daß durch die Entdeckung der künstlichen Düngemittel die Unterwertigkeit der Sandböden fast verschwunden ist, zumal diese sich leichter bearbeiten lassen, was eine besondere Rolle spielte bei den durch die Grundrentenmimderung nunmehr steigenden Löhnen, so daß eine wechselseitige Beschleunigung eintrat. 53 Die wechselseitige Abhängigkeit etwa von Nachfragegröße und Durchschnittskosten schließt eine Gleichgewichtslage nicht aus und braucht uns daher nicht irre zu machen. Solche Beziehungen nennt die Technik gekoppelte Schwingungen, von denen sie zur Dämpfung von Schwingungen (z. B. beim Schlingertank, bei der Schnellwaage) Gebrauch macht. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 431] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 47 auch einer rechnerischen. Alles Probieren wird zum Ergebnis führen, daß der Kreis die Figur mit dem relativ größten Inhalt istAber ein Beweis hierfür ist bisher nicht gefunden — und vielleicht nicht möglich. — Dagegen muß sich wohl klären lassen, wie die Praxis zu festen Werten gelangt; vgl. Thünen II § 5 die zwei letzten Absätze, S. 74.) Aus dem Begriff Nutzenkosten der Wiener Schule ergibt sich lediglich, daß die Preise für die Einheiten der verwendeten Faktoren gleicher Art sich auf der Höhe des Nutzens der letzten gestatteten Verwendung nivellieren müssen. Das eigentliche Zurechnungsproblem aber verschiebt sie auf die bloße Sonderfrage, welchem Faktor eine etwaige Wertdifferenz zwischen günstigster und nächstgünstiger Verwendung zufällt, wobei sie aber voraussetzt, daß der Wert dieser beiden Verwendungen sich leicht feststellen lasse. Ich glaube übrigens auch nicht, daß mit der Einkommensverteilung unzufriedene Menschen zur Ruhe zu bringen wären, wenn man ihnen klar machte, wohin eine Wertdifferenz zwischen den zwei besten Kombinationen fiele — ganz gleichgültig, ob Menger und Böhm oder Wieser recht haben mag. Denn mehr enthält das angeblich die Verteilungslehre einschließende Kapitel Böhms über den Wert komplementärer Güter nicht. Wieser, der mit seinen Gleichungen darüber hinausgeht, übersieht, daß in ihnen die Preise der Produktivmittel sich schon auf andere Weise gebildet und stabilisiert haben müssen. Die Praxis findet die Werte der meist zusammenwirkenden Faktoren, die ja erst dann bestimmte Erlöse ergeben, offenbar durch Probieren. Zwar sind, wie Cassel gegen die Zurechnungsversuche geltend macht, die Produktionsfaktoren komplementär. Aber der einzelne verfügt aufs Ganze gesehen doch immer nur über winzige Teilmengen von ihnen, und die Faktoren sind nicht starr komplementär. Das qualitative Verteilungsproblem wird durch die Walras-Casselschen Funktionalgleichungen, denen auch Amonn beipflichtet, wohl nur verschleiert. Die Gleichgewichtslage ist nur Voraussetzung für das ganze Problem, noch nicht dessen Lösung. (Bei der dort betonten wechselseitigen Abhängigkeit in der Gleichgewichtslage handelt es sieb um die genannte „gekoppelte Schwingung"54.) Wenn einem das Problem der verschiedenen Einkommenshöhen das Hauptanliegen ist, so darf man wohl nicht, wie Ricardo und Barone, von vornherein von den Arbeitern, Kapitalisten, Grundherren und Unternehmern als getrennten Personen ausgehen. Sondern es ist mit eine Frage, wie es dazu kam. 64 S. Fußnote 51. — Vgl. Cassel über die Stellung der supplementären Prinzipien im Preisbildungsprozeß (§ 17). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 48 Gerhard Lüpkes [432 Wir wollen das Problem hier verlassen, da es für die Frage nach der Berechtigung55 der Einkommenszweige ziemlich gleichgültig ist, ob sich die Werte der Produktivmittel nach der Auffassung Thünens und Raes oder mehr nach der der Neuklassiker bilden. 3. Ein besonderes Unternehmereinkommen möchte ich mit H. Oswalt und Weddigen nicht anerkennen. Mag die Unternehmer-Funktion zum Gedeihen der Wirtschaft auch wichtig sein, so sind es die des Arztes, des Lehrers jeder Gattung nicht weniger, und wir sehen uns doch nicht schon deswegen genötigt, besondere Einkommensarten herauszunehmen, wenn diese sich in andere einfügen lassen. Gehen wir von der nach Stadtelberg genauesten Analyse des Unternehmereinkommens durch Thünen aus, so läßt sich sagen: Erhöhtes Berufsrisiko wird immer mit einer Sonderprämie belohnt werden müssen, da ein möglicher Totalverlust durch die Chance eines nur ebenso großen Gewinnes nach der Schätzung des einzelnen nicht voll ausgeglichen wird. Und das höhere Einkommen bei längerer und intensiver Arbeit und womöglich höherer Qualifikation ist nur natürlich. So „erscheint der Unternehmer in einer auf echtem Wettbewerb beruhenden Marktwirtschaft im Grunde als ein treuhänderischer Verwalter der ihm anvertrauten Produktionsmittel" (Röpke)56. 4. Ebenso erleidet das Verteilungssystem keine Änderungen, wenn aus produktionstechnischen Gründen ein Teil der Arbeit gebunden geleistet wird. Denn entgegen Ricardo und Marx, nach deren Auffassung die Produktionskosten für die Lohnhöhe entscheidend sind, werden Menschen nicht wie Waren erzeugt und angeboten, wenn wir von der Sklaverei absehen. Auch kommen den Eltern die Einnahmen der Kinder ja meist nicht zugute. Nur der Schein konnte unter der Geltung des Malthusschen Bevölkerungsgesetzes jenen Eindruck erwecken, nach welchem allerdings der Lohn sich nicht über das Existenzminimum erheben konnte. Diesen Pessimismus teilt sogar Thünen. Denn wenn auch nach ihm, bei frei zugänglichem Boden, der Lohn die mittlere Proportionale zwischen Existenzminimum und Ertrag auf 55 Ad. Weber (Jb. f. Nat. Stat. 1942) und Z a r n o w i t z (S. 221 ff., 243) nehmen für den Faktor Arbeit Stellung, was willkürlich erscheint. Ich möchte als Kriterium das Maximum an sozialer Wohlfahrt nehmen, wozu nur solche Einkommenszweige billig sinid, die einen Anreiz zur Produktion bilden und im Grundsatz allen gleichmäßig offen stehen. 56 Die Lehre von der Wirtschaft 1949, S. 238. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 433] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 49 rentenlosem Grenzboden bildet, so sieht er doch eine Kettenverbindung zwischen dem Wert der Arbeit, dem Angebot von Arbeit und den Unterhaltsmitteln des Arbeiters. „Friede erzeugt Wohlstand, Wohlstand Übervölkerung, Übervölkerung Elend." Wie hoch oder niedrig auf der Stufenleiter der Ergiebigkeit das Objekt stehe, dem die Arbeit zugewandt wird, hänge von dem größeren oder geringeren Angebot an Arbeitern ab. „Die Grenze aber, bis zu welchem vermittelst des großen Angebots von Arbeitern Wert und Lohn der Arbeit herabsinken kann, bildet die Summe der notwendigen Subsistenzmittel des Arbeiters" (II § 19). Aber selbst wenn das Bevölkerungsgesetz nicht mehr gilt, wie vielfach unter den heutigen Verhältnissen, soll ohne die Ausweichmöglichkeit auf freien, rentenlosen Grenzboden der Arbeiter mangels anderweitiger Möglichkeit zur Verwertung seiner Arbeitskraft (auch nach Rodbertus, Marx, Dühring, Oppenheimer, Wilbrandt und vielen anderen) der Lohnwillkür seines Brotherrn ausgeliefert sein. Aber wie beim Kapital, so ist es auch bei unselbständiger Arbeit die Konkurrenz auf Seiten der Nachfrage, welche einen Preis erzwingt, der dem Grenzertrag (das ist der Ertrag abzüglich einer etwaigen Differentialrente) entspricht. Wir können uns hierbei sogar auf die ausführliche Preisableitung Thünens in einem, bereits erwähnten Parallelfall stützen57. Auch Zuckerkandl weist in seiner „Theorie des Preises" allgemein die Auffassung zurück, der Nachfrager könne den Preis bestimmen, wenn der Anbieter verkaufen müsse. Denn die Mehrzahl der miteinander konkurrierenden Nachfrager bietet einen genügenden Schutz gegen Preisdruck. Wir brauchen uns den Vorgang ja nur auf die Börse als dem am feinsten arbeitenden und durchsichtigsten Markt übertragen zu denken, um zum richtigen Ergebnis zu kommen. Denn selbst wenn alle Anbieter zur Not fast zu Null (in der Börsensprache „bestens") verkaufen möchten, müssen die Abnehmer doch einen höheren, ihrem Grenzinteresse entsprechenden Preis bewilligen, um sich gegenseitig in Schach zu halten58. Schon das von Thünen (II § 19) geschilderte, zur Gewinnmaximierung nötige Streben der Landwirte usw., die Zahl ihrer Arbeiter so weit zu steigern, bis das Produkt des letzten durch dessen Lohn absorbiert wird, muß in seinen Folgen zu einem am Grenzertrag orientier57 I § 20 S. 203—207. 58 Wir haben es hier leicht, die Wirkungen teilweiser Monopolisierung des Arbeitsmarktes zu studieren. Die unorganisierten, „bestens44 anbietenden Arbeiter kommen auf jeden Fall zum Zuge, und zwar (bei gleicher Qualifikation) zu einem Lohn, welchen ihre organisierten Kollegen fordern. Diese müssen u. U. teilweise Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen. Wollen sie das nicht, so müssen sie sich mit einem Lohn begnügen, der sich — bei freier Unternehmerkonkurrenz — ohnehin gebildet haben würde. Schmollers Jahrbuch LXXVI, 4 4 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 50 Gerhard Lüpkes [434 ten Lohn führen. Denn nur bei einem hieran bestimmten Lohn können die Unternehmer ihre Nachfrage soweit decken, anderenfalls würde noch ein ungedeckter Bedarf bestehen, was zu einer Lohnsteigerung führen müßte so lange, bis beide Größen, Arbeitsangebot und -nachfrage im Gleichgewicht sind. Auch auf dem Arbeitsmarkt trauen wir dem Preis die Wirkung zu, das Preisgut der kaufwilligsten Nachfrage zuzutreiben. Diese Funktion erfüllt der Arbeitspreis aber nur, wenn er sich an der Grenzproduktivität der Arbeit orientiert. Nur so können die stärker Interessierten die schwächere Nachfrage mattsetzen. Übrigens bedeutet diese Orientierung an der Grenzproduktivität lediglich die Nichterfassung der Grundrente (einschließlich der City-Rente) durch den Lohn. Bei gleichbleibender Produktivität der Arbeit, wenn man also von der Grundrente absieht, ist der Lohn gleich dem Ertrag der Arbeit (natürlich ohne den Unternehmerlohn und den u. U. auch vom Arbeiter-Kapitalisten mitbezogenen Zinsanteil). — Ganz falsch ist es aber, wenn Spann59 Grenzarbeiter und mindesttüchtigen Arbeiter gleichsetzt. Hiergegen spricht schon, daß der Lohn eine positive, über Null liegende Größe ist, denn sicher gibt es unfähige (faule aufrührerische) Arbeiter sogar mit einem negativen Wert für einen Betrieb. Sondern der Lohn unterscheidet sich innerhalb der Arbeiterschaft noch wieder nach der individuellen Tüchtigkeit. Ein wenig anpassungsfähiges Lohnsystem kann allerdings zur Arbeitslosigkeit der Minderqualifizierten führen. „Die phantasiereichsten Zuschläge werden auf die Tariflöhne aufgeschlagen, um Arbeitskräfte zu halten", hieß es 193960. Und auch jetzt spricht man wieder vom „Wettlauf um jede Arbeitskraft" durch die hoch im Kurs stehende „Abwerbung", von „regelrechter Mangelpsychose", obwohl doch nach wie vor die Arbeiter ohne die Unternehmer verhungern müßten und diese also nach Oppenheimer ein kollektives Nachfragemonopol haben, das sie angeblich weidlich ausnutzen61. Im ganzen richtig hat Böhm-Bawerk in seinem Aufsatz „Macht oder ökonomisches Gesetz62 den Vorgang geschildert. (Nur braucht der Grenzertrag nicht durch ein Sinken des Preises infolge vermehrten Angebots zu sinken, sofern die Produktionsausdehnung bei vermehrtem Arbeitsangebot auf allen Gebieten gleichmäßig erfolgt. Damit klärt sich auch Wiesers Frage, ob es volkswirtschaftlich noch sinnvoll sei, wenn der Gesamtwert durch die Produktionszunahme abnehme.) Übrigens sprechen schon die auch rechtlich flüssigen Grenzen zwischen Werkvertrag, Werklieferungsvertrag und Dienstvertrag (im 69 Haupttheorien 11. Aufl., S. 160 (Grenznutzenlehre). 60 Die deutsche Volkswirtschaft. 1939, S. 67, Heft 2. 61 Vgl. dagegen O. richtig in Patria (Jb. d. Hilfe 1906, Wege z. Gemeinsch. S. 175!) 02 Z. f. Volksw., Sozialpol. u. Verw. 1914, S. 225 (s. P. Arndt, Lohngesetz und Lohntarif, 1926, S. 139). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 435] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 51 Akkordund im Zeitlohn) gegen die Annahme, daß sogenannte freie und fremdbestimmte Arbeit nach verschiedenen Gesetzen entgolten werden. Ein Arzt, ein Anwalt ist, wenn man so will, auch nur ein „Gelegenheitsarbeiter". Die Lage der Gutshandwerker ist zum mindesten wirtschaftlich kaum schlechter als die der freien Handwerker, welche besonders auf dem Lande bald in dieser, bald in jener Form arbeiten, ohne das Gefühl zu haben, bei der einen oder anderen Form viel zu gewinnen oder zu verlieren. Oft lassen sich sogar Handwerker und Bauern ihre Selbständigkeit etwas kosten, indem sie auf die höheren Verdienstmöglichkeiten als unselbständige Arbeiter verzichten. Es ist mir ein Rätsel, wie Autoren die Arbeitswertlehre vertreten konnten, welche gleichzeitig an eine Unterbezahlung unselbständiger Arbeit glaubten. Denn es könnte dann ja bei dem ganz verschiedenen Verhältnis freier und gebundener Arbeit bei der Herstellung der verschiedenen Güter keine Übereinstimmung zwischen gesellschaftlich notwendiger Arbeit und Güterpreise geben. Marx' Erklärung für den Parallelfall des Gewinnausgleichs zwischen konstantem und dem zunächst allein gewinnbringenden variablen, auf Ankauf von Arbeit gerichteten Kapital ist doch sehr gezwungen. Jedenfalls sindi wir nicht genötigt, in einer solchen Lösung unsere Zuflucht zu suchen, da eben gar kein besonderer Rest aufzuteilen ist. Eine Stütze findet die Produktivitätstheorie des Lohnes noch in den Tatsachen. Denn die Löhne sind im allgemeinen stetig gestiegen bei gleichzeitiger Verkürzung der Arbeitszeit. (Allerdings kommt es für die Lohnhöhe auf die Grenz Produktivität der Arbeit an. Entgegen Thünen — II § 22 —, der in dem Gleichbleiben des Lohnes bei Steigen der Pachten einen Beweis für die ohne freien Boden herrschende Lohnwillkür sieht, wundert uns diese Erscheinung nicht [vgl. ausführlicher über die entgegengesetzte Entwicklung von Volkseinkommen und Arbeitseinkommen in den Agrarausfuhrländern unter 8.].) Auch die geringen Erfolge der Arbeiterproduktivgenossenschaften sprechen gegen die Ausbeutungsoder Monopollohntheorie. Daß sie in der Landwirtschaft immer geglückt seien (Oppenheimer), steht der Auffassung Aerebos63 diametral gegenüber (soweit es sich nicht lediglich um genossenschaftliche Aufbringung des Pachtlandes und -geldes handelt). Daß in ihnen jeder Anspruch darauf erhebe, auf Kosten der Genossen faulenzen zu können, entspricht ganz den Erfahrungen Heinrich v. Struves64. 63 Vgl. Agrarpolitik Berlin 1928 (Kap.: Bodeneigentum und Bodenpacht, S. 183). 64 Erinnerungen (Kap.: Ein mißlungener Versuch). — Übrigens dürften sich auch daraus viele Schwierigkeiten der Russen ergeben, die nach Beseitigung des Herreneigentums alle Voraussetzungen für eine ergiebige gerechte Wirtschaft besessen hätten. 4* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 52 Gerhard Lüpkes [436 Auch bei der Akkordarbeit müssen diese den Lohn von der Nachfrageseite her stützenden Kräfte wirksam sein, so daß es entgegen Thünen (II § 22) und anderen nicht zu einem von der Grenzproduktivität unabhängigen Druck auf die Höhe der Akkordsätze kommen kann. Streiks können hiernach, da die Produktivität mindernd und das Unternehmerrisiko erhöhend, auf die Dauer und im ganzen gesehen nur negativ wirken, soweit es nicht etwa darum geht, ungesunde Wirtschaftsgrundlagen zu beseitigen. Ich kann hier auch Barone nicht zustimmen, sie beschleunigten die Anpassung. Zur Beurteilung der spekulativen Lohntheorie braucht man sich nur den Geldschleier wegzudenken, um die Illusion der angeblich wirtschaftsbelebenden Kraft hoher Löhne zu erkennen, die bei freier Konkurrenz ohnehin so hoch sind, daß nur die Grundrente und das Arbeitsund allenfalls Zinseinkommen des Unternehmers übrigbleiben. Und auf die Gesamtkaufkraft hat es ja auch keinen Einfluß, wie sich der Ertrag aufteilt65. Hier irrt auch Oppenheimer66. Besonders sein Schüler Fritz Sternberg schließt hier gleich die Krisentheorie sowie die Notwendigkeit für den Kapitalismus an, den unabsetzbaren Rest in nichtkapitalistischen Ländern abzusetzen, aus der der kriegerische Kampf kapitalistischer Staaten um die Absatzmärkte folge. Der Zusammenbruch des Kapitalismus müsse kommen, wenn auch jene Länder kapitalistisch geworden seien67. Ein wahrer Rattenkönig falscher Schlüsse! Denn es stimmt hieran weder die Bezahlung unabhängig von der Produktivität der Arbeit, noch würde daraus ein allgemeiner Unterverbrauch folgen, noch würde man für einen Überschuß durch Ausfuhr Absatz finden, da ihr die Einfuhr gegenübersteht, die sogar volkswirtschaftlich gesehen der einzige Zweck des Außenhandels ist. Spricht, wie H. Pesch68 meint, gegen diese Produktivitätstheorie des Lohnes die geringere Bezahlung der Frauen? Tatsächlich können die Frauen ja manche Arbeiten ebenso gut und besser leisten als Männer und es erscheint unerklärlich und ungerecht, daß ihr Lohn trotzdem einheitlich unter dem der Männer liegt. (Das Gleiche gilt übrigens auch für das Lohnverhältnis von den farbigen 65 Das richtet sich auch gegen die Vorstellung wirtschaftsbelebender Wirkung hoher Agrarpreise durch hohe Kaufkraft der Landwirtschaft. Das reale Sozialprodukt ist nur einmal zu verteilen, wobei das Geld nur eine Vermittlerrolle spielt. 66 Sozialistische Monatshefte 1899; vgl. Wege zur Gemeinschaft, S. 86 f. — Ähnlich Zarnowitz, S. 199 f. 67 Der Imperialismus. Berlin 1926. — Krise und Außenhandel. Weltw. Archiv 1929 I. 68 Lehrbuch der Nationalökonomie. Bd. V, Freiburg 1923, S. 605 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 487] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 53 zu den weißen Arbeitern, die in den Tropen zu schwerer körperlicher Arbeit ungeeignet sind, und wo daher von jenen die gleichen Paritätsforderungen erhoben werden69.) Man verkennt dabei, daß das Leistungsverhältnis der in Frage stehenden Arbeitsgruppen (diese in sich als gleichartig betrachtet) bei den verschiedenen Arbeitsarten sehr verschieden ist. Das Entlohnungsverhältnis der Gruppen (innerhalb derer nach dem Substitutionsprinzip ja gleiche Löhne gelten müssen) hängt dann von dem Grenzleistungsverhältnis ab. Nur an dieser Stelle ist es wirtschaftlich dann auch gleichgültig, ob man Angehörige der einen oder anderen Gruppe anstellt, an den übrigen muß es lohnender sein, nur die eine oder andere Gruppe zu beschäftigen. (Durch individuelle Verschiedenheiten erweitert sich das Berührungsgebiet etwas70.) Besteht ein bestimmtes Lohnverhältnis, so spricht das dafür, daß an der Berührungsstelle ein entsprechendes Leistungsverhältnis besteht, denn anderenfalls würde sich das Lohnverhältnis zugunsten der einen oder anderen Gruppe verschieben. Mit gleichem Recht könnte man übrigens den Männerlohn gegen die Produktivitätstheorie ins Feld führen, da dieser nur im Grenzbereich dem Leistungsverhältnis entspricht, in allen übrigen Bereichen männlicher Beschäftigung aber darunter liegt, da hier die Männer gegenüber den Frauen, die man versuchsweise ansetzen würde, mehr als nur so viel mehr leisten, wie dem Lohnverhältnis entspricht. Da allerdings die Leistungen der Angehörigen dieser Gruppen unter sich nicht ganz gleich sind, so ist es unbillig, Lohnunterschiede nicht nur nach Tätigkeit und Leistung, Art und Schwere der Arbeit zu machen, sondern grundsätzlich einen bestimmten Abschlag für eine Gruppe selbst bei gleicher Leistung zuzulassen71. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Januar 1955 (dessen Präsidenten Nipperdey ich meine Auffassung 1954 im Mai schriftlich und im Juli mündlich unterbreitete), ist im ganzen gesehen glücklich, indem sie die Möglichkeit vorsieht, für bestimmte Arbeiten, die meist nur von einer Gruppe verrichtet werden, andere Löhne festzusetzen als für solche Arbeiten, die meist von einer anderen 69 v. Mühlenfels hielt diese Erscheinung mit den Lehren der Nationalökonomie für unvereinbar, während Willeke hierfür außer den sonstigen angeblichen Unzulänglichkeiten des Arbeitsmarktes die gesellschaftliche Vorbewertung verschiedengeschlechtlicher und -rassiger Menschen verantwortlich macht (Art. „Arbeitsmarkt" HdS.). 70 Es kann ferner die Nebeneinanderbeschäftigung geselliger oder deswegen notwendig sein, weil zwischendurch einmal Arbeiten nötig sind, für die sich nur eine Gruppe eignet. 71 Vgl. H. Nipperdey, Rechtsgutachten für den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes („Gleicher Lohn der Frau für gleiche Leistung", BundVerlag GMBH-Köln 1951), G. Beitzke, „Die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Arbeitsrecht", in: Recht der Arbeit, Heft 8/9, 1953. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 54 Gerhard Lüpkes [438 Gruppe ausgeführt werden. Sie leidet nur daran, daß hiernach auf den Grenzgebieten mit einem Nebeneinander beider Gruppen verschiedene Löhne nicht möglich sind. Um dennoch beide Gruppen beschäftigen zu können, bliebe nur übrig, den Lohn der Leistung der schwächeren Gruppe anzupassen und denen, die mehr leisten, also vorwiegend den Angehörigen der anderen Gruppe, freiwillige Zuschläge zu geben. Akkordlöhne allein können die hier bestehende Schwierigkeit nicht lösen, da u. U. die geringere Ausnutzung der oft teuren Arbeitsplätze eine verschiedene Entlohnung je nach der geleisteten Stückzahl erheischen kann, was oft übersehen wird. Die aus den Bestrebungen des Internationalen Arbeitsamts und aus Art. 3 des Bonner Grundgesetzes folgenden Bemühungen künstlicher Lohnnivellierung sind bedauerlich in einer Zeit, in welcher man mit freier Konkurrenz und freien Preisen die Wirtschaft zu gesunden versucht. Hierunter könnten besonders auch die Frauen leiden, deren Arbeitslosenzahl die der Männer erreicht hat, obwohl die Frauen nur ein Drittel der Berufstätigen ausmachen. Die Entgelte selbständiger Männer und Frauen, die der gleichen Gesetzmäßigkeit unterliegen, können sowieso nicht durch gesetzliche Regelung nivelliert werden. Den Unternehme'rn erwachsen aus einem dem jeweiligen Grenzleistungsverhältnis entsprechenden Lohnverhältnis keine Sondervorteile, da das Preisverhältnis der erzeugten Güter sich nach den Lohnanteilen richtet. Die vorgebrachte Lösung enthebt uns auch wohl der Schumpeterschen Lohnschichtungstheorie, mit welcher er die ihm sonst unerklärliche Erscheinung deuten wollte72, ähnlich wie Caimes mit seinen angeblich nicht konkurrierenden Gruppen. 5. Für Krisenzeiten und leistungsschwache Arbeitskräfte sollte man vielleicht Auffangstellen schaffen, da das Brachliegen von Arbeitskräften widersinnig ist. Zudem hätte man künstliches „Freiland46 als 72 Wesen und Hauptinhalt der theor. Nationalökonomie. Leipzig 1908, S. 333 f., 347 ff., 351. — Vgl. ferner G.Cassel, Theor. Sozialökonomie 1923, § 36 (S. 308), H. Henderson, Angebot unid Nachfrage, Berlin 1924, IX, 8 (S. 138, Frauenlöhne). — Die Muskelkraft der Frauen ist im Durchschnitt um ein Drittel, der Kalorienbedarf um 20,0/o geringer als bei den Männern. Entgegen verbreiteter Meinung kann der — auch unter bestimmten Umständen — geringere weibliche Lohn bedarf in einer auf privatem Nutzstreben und freier Konkurrenz beruhenden Wirtschaft allerdings keine o*der höchstens subsidiäre Bedeutunng haben, da für den Arbeitgeber, der zwischen verschiedenen Arten von Arbeitskräften die Wahl hat, allein deren Brauchbarkeit (nach Menge und Güte der geleisteten Arbeit) entscheidend sein wird. — Gegen die Vorstellung vom Bedürfnislohn machte schon A. Smith die niedrigen Winterlöhne geltend (I. Buch, 8. Kap. Ausg. Waentig* S. 95; vgl. S. 98). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 445] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 61 dem neuen nunmehr geringeren Grenzertrag entspricht, eben nach jener genannten Austauschregel88. Die meisten der zusätzlichen Bauern, Landarbeiter und sonst in der Urproduktion Tätigen erzeugen mehr als nur diesen Grenzertrag. Und eben das bleibt diesen Ländern als zusätzliches Volkseinkommen. Da aber die am Bodengrenzertrag orientierten Löhne und sonstigen Arbeitseinkommen absolut sinken, das Volkseinkommen aber absolut steigt, so wächst hier das Grundrenteneinkommen von zwei Seiten her. Wenn dem durch steuerliche Abschöpfung entgegengewirkt wird, können auch die Bezieher von Arbeitseinkommen gewinnen. Als irrig muß hiernach die Meinung z. B. Karl Diehls zurückgewiesen werden, hohe Agrarpreise bei Hochschutzzöllen89 ermöglichten und verursachten hohe Agrarlöhne. Entgegen Dietzel, P. Arndt, Röpke u. a. wirkt nicht jeder Außenhandel in allen Ländern unmittelbar lohnerhöhend. Er tut es hinsichtlich des auf Unterschieden des Bodengrenzertrags beruhenden nur in den ,,Industrien-Ländern. — Entgegen Röpke können wir zum mindesten für unseren Fall sehr wohl etwas darüber sagen, wie sich der in den beteiligten Ländern zusammengenommen erzielte Gewinn auf sie (und innerhalb des Landes) verteilt. Durch Bevölkerungszuund -abnahme sowie das Auftauchen und Verschwinden dritter Länder am Weltmarkt können Umfang und Art des auf Unterschieden des Grenzertrages in der Urproduktion beruhenden Außenhandels auch der übrigen Länder dauernd wechseln. 9. Außer auf die Paritätsforderungen der Frauen und Eingeborenen (S. 53 ff.) sind wir verschiedentlich (S. 52 — Fußnote 65 —, 57 ff. und 60 ff.) auf Fragen zu sprechen gekommen, welche die Landwirtschaft im besonderen berühren. Es ergibt sich aus den bisherigen Betrachtungen, daß neben der städtischen und besonders der City-Rente die Tendenz einer Disparität in der Hauptsache zugunsten der Landwirtschaft besteht durch die Orientierung der Agrarpreise an den höheren nötigen Grenzkosten. Aber dieser Vorteil wird beim Erbgang und Kauf durch einen entsprechend hohen Übernahmepreis des Bodens, welcher diese Rente trägt, anderen entgolten. So eigen88 Kommt es durch das relative Größenverhältnis der beteiligten Länder und ihre Bevölkerungsdichte, vom Transportschutz abgesehen, nicht zum Ausgleich der Grenzertrage, so ist — wenn nicht Zollmaßnahmen ergriffen werden — zugunsten des Rohstofflandes für das Austauschverhältnis der Grenzertrag im Industrieland maßgebend. 89 Oppenheimer will sie gelten lassen, falls auch die Einwanderung fremder Arbeitskräfte gestoppt wird — was schlecht zu seiner Bevölkerungslehre paßt. („März", 1914, Wege z. Gemeinschaft S. 187 f.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 62 Gerhard Lüpkes [446 artig es auch klingen mag, so entsteht hieraus doch eine besondere Krisenempfindlichkeit der Landwirtschaft gegen rückläufige Preise. Aber wie sehr man diese auch anheben mag zulasten der übrigen Bevölkerungskreise, so schlagen sie sich doch immer in höheren Bodenund Pachtpreisen gerade der begünstigten Böden mit der höchsten Grundrente nieder, so daß entgegen aller Erwartung bei rückläufigen Agrarpreisen hier die Schwierigkeiten durch die Bindung an die hohen Übernahmepreise eher größer als geringer sind als auf anderen Böden. Das hat seine tiefere Ursache in dem nicht nur von Otto v. Gierke so beklagten römischen Bodenrecht. „Daß ein Stück unseres Planeten einem einzelnen Menschen in derselben Weise eigen sein soll, wie ein Regenschirm oder ein Guldenzettel, ist ein kulturfeindlicher Widersinn90." Wenn, wie nach mosaischem und germanischem Recht, der Boden im Obereigentum der Gemeinschaft bleibt, könnte der Bauer als Erbpächter nie so stark verschulden91 — was im übrigen auch Folge nicht einer Notlage, sondern verbilligter Agrarkredite sein kann. Daß das Agrareinkommen einen geringeren Anteil ausmacht, als dem Bevölkerungsanteil entspricht, ist wohl mit eine Folge davon, daß die Grundrente durch Kauf und Erbgang als Einkommen auf der nichtlandwirtschaftlichen Seite erscheint. Nach Thünen ist die oft gehörte Motivierung agrarischer Autarkie als Vorsorge für Notzeiten, die nach der Jahrhundertwende zur Begründung des Hochschutzzollsystems diente, am wenigsten berechtigt. „Nicht in der Erweiterung der kultivierten Fläche, nur in der Anhäufung des Humuskapitals durch Getreideeinfuhr liegt das Mittel, daß England bei einer eintretenden Kontinentalsperre seinen Kornbedarf mehrere Jahre lang selbst erzeugen kann. Je wohlfeiler aber das ausländische Korn zu erhalten ist, mit desto geringeren Kosten ist die Vergrößerung des Humuskapitals verbunden, desto vorteilhafter ist die Korneinfuhr für den Staat92." Manche Landarbeit ist Heimarbeit, die schlecht bezahlt zu werden pflegt. Aber mit künstlichen Paritätspreisen ist diesem Übel auch schwer beizukommen, es würden andere mitprofitieren, denen es ohnehin schon gut und sehr gut geht, und es fehlt der Wirtschaft das Steuer, welches sie in richtige Bahnen lenkt. Welche Folgen solche Maßnahmen haben können, hat sehr anschaulich Röpke geschildert93. Wichtiger als die Herstellung einer Parität unter den Einnahmen der Besitzenden dürfte ein Bemühen um eine Parität zwischen Besitz 90 Vgl. E. Wolf, Quellenbuch, 1949. 91 Vgl. G. Ruhland, Fr. Oppenheimer (Wege z. Gemeinsch. S. 210 ff.), W. v. Polenz, Der Büttnerbauer. 92 Is. Staat II, 2. Abt. 1875, S. 243. 93 Die Lehre von der Wirtschaft, VI. Kap., 1 („Der freie Preis räumt den Markt"). — Vgl. auch die Kritik von Fritz f. Meyerin „Ordo" Bd. 7, 1955, S. XXI ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 447] Zur Theorie und Politik der Einkommensverteilung 63 und Nichtbesitz sein. Denn es ist keine Frage, daß im überkommenen Besitz und Großbesitz auch viel Unrecht steckt, da er mit aus Grundrente, aus natürlichen und künstlichen Monopolen und aus Gewalteigentum stammt. Da es aber andererseits unmöglich ist, ihn nach seinen lauteren Quellen noch jetzt zu unterscheiden, so hätte man hoffen sollen und sollte man wünschen, daß die Kriegskatastrophe mit ihren willkürlichen, ganz zufälligen Eingriffen in Glück und Besitz der Menschen dazu dient, die Wirtschaft auf gesunde und gerechte Grundlagen zu stellen. Die Betroffenen werden degressiv entschädigt. Da wäre es billig, wenn die übrigen eine progressive Vermögensabgabe zu leisten hätten, die man ja, wenn man zu starke Eingriffe fürchtet, länger laufen lassen kann. Wir erinnern an das gleiche Bedauern Fritz Reuters vor gut 100 Jahren, eine nationale Katastrophe nicht zum Ausgleich der in seiner Heimat so schroffen Besitzgegensätze genutzt zu haben94. 10. Wir müssen uns zum Schluß noch mit einer grundsätzlichen Frage beschäftigen95. Ist bei der von uns vermuteten und vorausgesetzten, weitgehenden Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftslebens überhaupt eine Einflußnahme auf die Einkommensverteilung möglich? Spann meint ja, der von ihm so genannte Individualismus behaupte „vom Standpunkt der rein theoretischen Zergliederung aus: praktische Wirtschaftspolitik sei unmöglich, das Wesen des Aufeinandertreffens der Wirtschafter auf dem Markt sei vielmehr damit bezeichnet, daß sich auf ,automatische4, ,mechanische6, also naturgesetzliche Weise die Preise bilden und daher alle Einwirkungen . . . auf die Dauer unwirksam bleiben, undurchführbar sind"96. — Hier ist zweierlei verwechselt. Gesetzmäßigkeit schließt nicht Beeinflußbarkeit aus. Auch die Natur macht sich der Mensch trotz ihrer streng kausalen Bedingtheit dienstbar. Die Naturgesetze sind unbeeinflußbar, nicht die Bedingungen, unter denen sie wirksam werden. So sind auch die wirtschaftspolitischen Maßnahmen Daten, mit denen die Menschen rechnen sollen und rechnen, und durch die sie zu einem bestimmten Verhalten veranlaßt oder genötigt werden sollen. Nicht nur trotz, sondern erst wegen der weitgehenden Bestimmtheit und Bestimmbarkeit der menschlichen 94 „Kein Hüsung" (Schlußkapitel). 05 Vgl. hierzu G. L ü p k e s , Zur Propädeutik der Volkswirtschaftslehre. J. f. N. u. Stat. 1942, bes. S. 453 ff. — Vgl. ferner v. Z wiedineck, J. f.N.u. Stat. 1934, S. 529 ff. 1944 (s. a. Ges. Aufsätze) und v. Zwiedineck-Albrecht, ebenda 1934, S. 1 ff. — Ähnlich L. Pohle (Aufsätze), Oppenheimer, Annalen f. soz. Politik u. Gesetzgebung 1911 (Wege zur Gemeinschaft S. 13). E. P r e i s e r, Gestalt und Gestaltung der Wirtschaft, Tübingen 1934, S. 102 ff. 96 Weltw. Archiv 30. Bd. 1929, S. 114 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16 64 Gerhard Lüpkes [448 Handlungen und der daraus folgenden wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten ist Wirtschaftspolitik möglich und sinnvoll. — Das müßten auch Schmoller und die „sozialrechtliche Richtung" (Karl Diehl97) logischerweise voraussetzen. Denn nur dann sind ja wirtschaftspolitische Maßnahmen berechtigt, wenn von ihnen bestimmte, grundsätzlich voraussehbare Wirkungen erwartet werden können. Daß die Absicht, solche zu erreichen, nicht genügt und die Wirtschaftsgesetze oder jedenfalls -regeln und -tendenzen98 selbständige Kraft haben und erkannt und beachtet werden müssen, zeigt sich schon daran, daß bei unkluger Berechnung oft eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung eintritt: die Kunstfettindustrie wuchs durch die strengen staatlichen Gütevorschriften und Kontrollen, durch welche man sie auf Wunsch der Landwirtschaft niederhalten wollte, die deutsche Ausfuhrindustrie durch das ihr von England aufgezwungene Warenzeichen „made in Germany"99. So hoffen wir, daß auch Maßnahmen zugunsten einer gesunden Einkommensverteilung möglich sind. Es wird allerdings „schwerlich eine noch so künstliche Staatseinrichtung glücken, die eine gerechte Verteilung des Eigentums sichert, wenn es nicht gelingt, eine öffentliche Meinung im Volk zu erzeugen, die sich des Rechts der Bedürftigen annimmt, indem sie dem Grundsatz huldigt, daß, solange es überhaupt noch Bedürftige in der Gesellschaft gibt, der Luxus eine Schande ist"100. 97 Die sozialrechtliche Richtung in der Nationalökonomie. Jena 1941. — Müßte man diese Auffassung schon deswegen anerkennen, weil das Wirtschaftsgeschehen weitgehend durch das Recht beeinflußt ist, so wäre eine solche auch in der Naturwissenschaft nötig, weil auch die Natur durch den Menschen und dessen Recht in ihrem Ablauf weitgehend beeinflußt wird — in einem Maße, daß Haeckel den gegenwärtigen fünften Hauptabschnitt der organischen Erdgeschichte die „Menschenzeit" nennt (Natürliche Schöpfungsgeschichte, 1911, Schöpfungsperioden u. Schöpfungsurkunden). — Vgl. auch die Kritik von G. Albrecht, J. f. N. u. Stat. 1941, S. 87 ff. 98 Wir möchten hier Adolf Weber in seiner so wohltuenden Schrift „Stand und Aufgaben der Volkswirtschaftslehre in der Gegenwart" (Berlin 1956) entgegenkommen (vgl. S. 14). 99 Vermutlich haben — bei freier Konkurrenz — auch Streiks und Streikverbote auf die Dauer die umgekehrte als die beabsichtigte Wirkung — die letzten werden die Löhne erhöhen, allerdings nicht zum Schaden der Unternehmer, da die nun größere Wirtschaftssicherheit und -Produktivität auch höhere Löhne erlaubt. 100 L. Nelson, Philosophische Grundlagen der Sozialpolitik. Festschrift f. Fr. Oppenheimer, Frankfurt/M. 1924, S. 78. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.4.31 | Generated on 2023-04-04 11:23:16