scieee AI-readable full text Open interactive document viewer

Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht

Wernet, Wilhelm

Abstract

EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.

Full text

Wernet, Wilhelm Article Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Wernet, Wilhelm (1953) : Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 73, Iss. 5, pp. 1-36, https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290782 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ 513] 1 Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht Von Wilhelm W e r n e t - Göttingen Die faktische Entwicklung des Handwerks zum wandlungsfähigen Partner der tragenden Wirtschaftskräfte in unserer Zeit ist der wissenschaftlichen Erfassung und Klärung des modernen Handwerksproblems sichtlich vorausgeeilt. Was früher in historisch-soziologischer Betrachtungsweise als „Handwerkerfrage" bezeichnet wurde, ist fast unbemerkt zu einem weitverzweigten ökonomischen Problemkreis geworden, der durch die Ergebnisse einer intensiven Spezialforschung schrittweise sichtbar ward. Eine der sich hierbei ergebenden Fragen ist diese: ob man es lediglich mit einer spezifisch deutschen Erscheinung, die als Regeneration des Handwerks bezeichnet wurde, zu tun hat, oder ob der moderne Industrialismus (H. v. Beckerath) Strukturzüge herausbildet, die in neue Richtungen weisen. Die nachfolgende Studie kommt zu dem Ergebnis, daß das letztere mit ausreichender Sicherheit angenommen werden kann. Von sekundärer Bedeutung ist die Frage, ob es im übrigen Europa ein nennenswertes Handwerk in unserem deutschen Sinne gibt —- obwohl alle Anzeichen darauf hindeuten, daß dies der Fall ist. Die speziell in Göttingen betriebene Handwerksforschung faßt das Objekt „Handwerk" stellvertretend für jene breite Schicht gewerblicher Kleinund Mittelbetriebe des produktionellen Sektors auf, die in lokaler Dezentralisation vornehmlich individualisierte Leistungen anbieten — seien es solche der Neufertigung, der Montage und Installation, der Instandhaltung und Reparatur oder dienstleistender Art. Handwerk ist als qualitativ geprägtes Kleingewerbe gewissermaßen als ein historisch geformter Sonderfall desselben zu begreifen. E3 eignet sich deshalb im besonderen Maße zu repräsentativen Studien über den „dezentralisierten Gewerbefleiß", weil es typische Eigenschaften und Merkmale des umfassenderen Objekts in konzentrierSchmollers Jahrbuch LXXIII, 5 1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 2 Wilhelm Wernet [514 ter Form darbietet. Eine künftige sachgerechte Definition der Handwerkserscheinung in der modernen Volkswirtschaft wird daher in dieser Sicht voraussichtlich möglich werden, sobald der übergreifende Sachverhalt „dezentralisiertes Kleingewerbe" hinreichend geklärt sein wird. Es ist daher im folgenden zwischen Kleingewerbe und Handwerk nicht ausdrücklich unterschieden. Hierauf gerichtete Bemühungen würden sich die Aufgabe unnütz erschweren, weil es auf Bezeichnungen, Abgrenzungen und Definitionen — vorläufig jedenfalls — weniger ankommt als auf die volkswirtschaftliche Funktion dieser Gebilde. Hinsichtlich ihrer Wahrnehmung stimmen aber die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Handwerks und Kleingewerbes weitgehend überein. 1. S o m b a r t, der letzte große Fachvertreter alter Schule, der sich noch eingehend mit Handwerksfragen befaßte, hat im dritten Bande seines „Modernen Kapitalismus" die bekannte Feststellung1 getroffen: „Am Ende des hochkapitalistischen Zeitalters ist noch beinahe die Hälfte sämtlicher Erwerbstätigen — ohne die Landwirtschaft — handwerksmäßig beschäftigt." Er hat diese Äußerung in Sperrdruck gesetzt und hinzugefügt, daß dieses Ergebnis für viele, unter denen er sich selbst befinde, immerhin erstaunlich sei. Die Fachwissenschaft hat seinen Handwerksbegriff (Handwerk als Wirtschaftsform gegenüber der kapitalistischen Unternehmung) nicht akzeptiert und (vielleicht darum) von seiner für ihn selbst bedeutsamen Erkenntnis nur flüchtig Kenntnis genommen. Die Praxis hat der Sombart'schen Begriffsbildung ebenfalls keine Folge geleistet. Aber auch in erheblich engerer Auslegung der materiellen Erscheinungsform Handwerk ist kurz hernach der Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungsund Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft (Enquete-Ausschuß) zu dem Ergebnis2 gekommen: „Auf Grund einer umfangreichen Bestandsaufnahme hat erst der Ausschuß den Nachweis geführt, daß das deutsche Handwerk innerhalb der gewerblichen Wirtschaft immer noch einen breiten Raum einnimmt und seinen Bestand im Vergleich zur Jahrhundertwende nicht nur behauptet, sondern sogar durch das Aufkommen neuer Handwerkszweige (Elektroinstallateure, Mechaniker usw.) gesteigert hat." 1 Sombart, W.: Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus. 2. Halbband. München u. Leipzig 1928, 963. 2 Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungsund Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft: Erzeugungsund Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft. Berlin 1931, 24. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 3 Auf Grund der durch die Zählung3 von 1949 erhärteten Tatsache, daß dieser Sachstand in den folgenden zwei Jahrzehnten keine einschränkende Änderung erfuhr, konnte Voigt im neuen „Handwörterbuch der Sozialwissenschaften" erneut bestätigen: „Das Handwerk als eigenständige Produzentengruppe hat also durch die technische Entwicklung und den Konkurrenzkampf mit der Industrie in verschiedenen Teilbereichen empfindliche Wandlungen durchmachen müssen. Insgesamt spielt trotzdem die Eigenproduktion des Handwerks und die handwerkliche Leistung in der Deutschen Bundesrepublik noch eine beachtliche Rolle."4 Der Wiederaufnahme wissenschaftlicher Forschungsarbeiten zum Thema „Handwerk" dürfte somit ein im Wandel der wirtschaftlichen Erscheinungen ausreichend beständiges Objekt zur Verfügung stehen. Die andere Frage, ob es sich angesichts der „Kleinheit" des Objekts lohne, auf seine Durchforschung wissenschaftliche Gedankenarbeit zu verwenden, lassen wir ihres unwissenschaftlichen Charakters wegen gänzlich beiseite. Dagegen erblicken wir eine echte wissenschaftliche Problematik in der Frage: ob das „Noch" bei Sombart, beim EnqueteAusschuß und bei Voigt bloße Auffassungssache ist oder ob damit ein noch ungeklärtes Strukturphänomen des spätkapitalistischen Zeitalters angesprochen ist und wie dieses gegebenenfalls schlüssig erklärt werden kann. Denn wenn das Handwerk von Jahrzehnt zu Jahrzehnt „immer noch" existent ist und sogar gewisse positive Wandlungserscheinungen aufweist, dann scheint in der Tat eine wissenschaftliche Erklärung dieses eigenartigen Vorganges fällig zu sein. Die daraus resultierende Aufgabe ist zugleich empirischer und theoretischer Natur. Das zeitgenössische „Noch" Voigts begegnet bei W. Heinrich durchaus entgegengesetzter Auffassung. In der ganzheitlichen Sicht seiner „Wirtschaftspolitik" schreibt er in der Begründung des Lehrstückes von der Betriebsgrößenund Standortpolitik sicherlich nicht mit Unrecht5: „Nach allem Dargelegten gibt es keine schlechthin herrschende, sondern immer nur eine verhältnismäßige Überlegenheit der einzelnen Wirtschaftsmittel; das bedeutet aber, daß zur überlegenen Leistungsfähigkeit der stärkeren Wirtschaftskräfte (z. B. der leistungsfähigeren Wirtschaftsgebiete, Wirtschaftszweige, Betriebe) auch die Mitwirkung der schwächeren hinzutreten muß, sollen alle produktiven Möglichkeiten eines Wirtschaftsgebildes erschöpft 3 Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Band 11—16: Handwerkszählung vom 30. 9. 1949. Bd. 1—6. Stuttgart-Köln o. J. (1950—1952). 4 Voigt, Fr.: Handwerk. In: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, StuttgartTübingen-Göttingen 1952 ff. 1. Lieferung, S. 24 ff. 5 Heinrich, W.: Wirtschaftspolitik. I. Band. Wien 1948, 99 und öfter. 1* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 4 Wilhelm Wernet [516 und dessen höchstmögliche Fruchtbarkeit überhaupt erreicht werden.66 Im Hinblick auf eine zweckvolle Rationalisierung der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung sieht Heinrich die Dinge so: „Die Betriebsgröße tritt damit weitgehend in Abhängigkeit von der Vereinheitlichungsfähigkeit der vom Betriebe zu erbringenden Leistungen und es sind entscheidende Anhaltspunkte für die Arbeitsteilung zwischen Größt-, Groß-, Mittelund Kleinbetrieb gewonnen. Also gewissermaßen für eine Aufteilung der Erzeugungsdecke als ganzer auf die Betriebsgrößenklassen, die u. E. eine der wichtigsten Voraussetzungen einer gesamtwirtschaftlichen Rationalisierung der Zukunft ist.666 Er kommt an vielen anderen Stellen auf gleiche Zusammenhänge zurück und sieht geradezu eine „Wiedervergewerblichung46 des industriellen Produktionsapparates als notwendig und möglich an. In TjSA sind deutliche Ansätze dazu erkennbar. Röpke hat auf dem Hintergrunde seiner Gesellschaftskritik dem gleichen Sachverhalt zahlreiche positive Gedanken gewidmet. Im Zusammenhang mit der Würdigung der Vorteile von Großbetrieben findet er es um so verwunderlicher, „daß sich trotz dieses Triumphzuges und trotz der schweren Probleme, die sich daran knüpfen, der Kleinund Mittelbetrieb in einem Umfange behauptet hat, der am Ernst jener Probleme zwar wenig ändert, aber doch auf ihre Lösbarkeit schließen läßt. In diesem Punkt lassen die neuesten Ziffern verschiedener Länder eine merkwürdige Übereinstimmung erkennen66.7 Die Befunde lassen auf dezentralisierend wirkende Kräfte schließen, die eine Politik der gewerblichen Dezentralisation rechtfertigen, bei der wir „uns durch das Bewußtsein ermutigen lassen, daß wir den Wind im Rücken und nicht von vorne haben66 (ebda.). Berkenkopf sieht die Situation so, daß der ursprünglich allein wirksame Verdrängungsprozeß (etwa seit der Jahrhundertwende) in wachsender Breite und Intensität von einem Assimilierungsprozeß begleitet wird, so daß zwa<r Verdrängungstendenzen fortbestehen, aber gleichzeitig kompensiert werden und daß ein gewisses Gleichgewicht zwischen Industrie und Handwerk entsteht.8 Von Interesse ist in diesem Zusammenhange auch die prinzipielle Position von Marbach, der den bisher einzigen und unwiederholten, leider auch undiskutierten Versuch einer „Theorie des Mittel6 Derselbe: Rationelle Betriebsgrößen in Industrie und Cewerbe. In: Jahrb. f. Natök. u. Statistik, Bd. 162, 1950, S. 289. 7 Röpke, W.: Die Funktion des Kleinund Mittelbetriebes in der Volkswirtschaft. In: Handwerk und Kleinhandel in der modernen Volkswirtschaft. St. Gallen 1947, 23 und 24. 8 Berkenkopf, P.: Die volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung des Handwerks. In: Deutsches Handwerksblatt, Jg. 1952, 157 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 517] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 5 standes" unternommen hat. Marbach würde sein theoretisches Bemühen kaum unternommen haben, wenn dem behandelten Objekt nur noch eine kurze Daseinsfrist gesetzt wäre. Er ist dazu der Ansicht: „Wir gehören zu jenen Optimisten, die dem Kapitalismus die Fähigkeit bestreiten, den Mittelstand, hier ist im speziellen vom selbständig produzierenden die Rede, auszumerzen. Die Wandlung in der organischen Rapitalzusammensetzung, der Übergang vom lohnintensiven zum kapitalintensiven und daher überaus krisenempfindlichen Betrieb hindert es. Die Strenge des technischen Flusses im kapitalistischen Betrieb, 'welche Spezialwünsche der Kundschaft nur auf Teilgebieten der Produktion noch zuläßt, hindert es. Die Elastizität der Kosten und des Angebotes der gewerblichen Unternehmungen oder des gut geführten Handwerks hindert es. Es sorgt ferner für den Stand als solchen jene eben gezeichnete, stete Erneuerung des Mittelstandes durch früher nicht bekannte, erst durch die Technik und den höhern Lebensanspruch werdende Berufe."9 Gutersohn weist wohl mit Recht darauf hin, daß sich an der Schwelle zur neuen Friedenswirtschaft (1946) niemand der Tragweite dieser Strukturprobleme verschließen könne. ,,Daher stellt sich die Aufgabe, die Wirkungen des Nebeneinanders von Handwerksund Industriebetrieben, von Kleinund Großbetrieben des Handels sowie der Dienstleistungsbranchen auf das Nationalprodukt und dessen Verteilung zu ergründen, wobei es auch den Wesenszügen der handwerklichen und kleinhändlerischen Unternehmerzusammenschlüsse im Vergleich zu den großindustriellen Kartellen und Trusts gerecht zu werden gilt."10 Im theoretischen Bereich ist damit begonnen, die (als dauerhaft angesehene) Existenz dezentralisierter Kleinbetriebe des produzierenden Gewerbes in klärende Gedankengänge einzubeziehen. B. R ö p e r findet unwirtschaftliche Zwergbetriebe vornehmlich in der Landwirtschaft und im Handwerk, weiß dabei aber zu beachten, „daß es sich vielfach um junge, gerade gegründete, oder um auslaufende Unternehmen handelt bzw. um solche, die auf einen örtlich eng begrenzten Markt zugeschnitten sind. Im Gegensatz zu einer derartig rechenhaften Bewertung allein nach den Einkommensziffern oder Umsatzwerten, aus denen man das Vorhandensein solcher Betriebe als 5? Fehlentwicklungen" herauslesen könnte, möchten wir den hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wert der meisten Kleinund Kleinstunternehmen herausstellen. Denn sie tragen bei zur wirtschaft9 Marbach, Fr.: Theorie des Mittelstandes. Bern o. J. (1942), 266. 10 Gutersohn, A.: Grundlagen und Aufgaben der Gewerbeförderung. In: Handwerk und Kleinhandel in der modernen Volkswirtschaft. St. Gallen 1947, 65. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 6 Wilhelm Wernet [518 liehen Dynamik und Erprobung neuer Menschengruppen im Hinblick auf ihre unternehmerischen Funktionen und halten den Zugang zu einer selbständigen Unternehmertätigkeit offen."11 H.-J. Riistow bezieht in seine numerische Berechnung des „privatkapitalistischen Wirtschaftssektors", „der in den meisten Industrieländern weniger als die Hälfte der in diesen Ländern lebenden Personen umfassen dürfte", einen namhaften Teil des Handwerks ein (nämlich alle „Arbeitnehmerbetriebe"), spricht aber weder der einen noch der anderen Gruppe dauernde Existenzfähigkeit ab.12 W. E u c k e n befaßt sich nur indirekt mit Überlegungen gewerbestruktureller Natur, läßt aber durchblicken (so etwa in seinen „Grundsätzen der Wirtschaftspolitik"), daß die durch die neuere Phase der Industrialisierung bewirkte Verstärkung des Konkurrenzelementes — als Gegenwirkung zur Vernichtung vieler kleiner Betriebe — für alle Wirtschaftsbereiche gilt.13 Wo aber konkurriert wird, müssen Konkurrenten am Werke sein.14 Stellvertretend für die neuere Lehrbuchliteratur möge noch A d. W e b e r zu Wort kommen: „Zwar ist die persönlich gebundene, eigenartige Berufsleistung auch fernerhin kennzeichnend für das Handwerk, nicht minder die Dezentralisation der Betriebsstätten, aber der größere Kapitalbedarf und die Änderungen in der Zusammensetzung der Nachfrage nach handwerklichen Erzeugnissen haben zu einer neuen Problematik geführt, die sich unter anderem darin äußert, daß die Betriebsgröße hier wie in der Landwirtschaft für den Erfolg von entscheidender Bedeutung geworden ist, wobei eingehende Untersuchungen zum Ergebnis gekommen sind, daß die leistungsfähigsten Betriebe durchweg die Betriebe mittlerer Größe sind."15 Den Sachverhalten im Produktionsgewerbe sind diejenigen im Handelsgewerbe durchaus ähnlich, wobei zu beachten wäre, daß hier Abbruchund Ruinentheorien gar nicht aufgekommen sind, obwohl es an Verdrängungstendenzen keineswegs fehlt. Lehrreich ist ein abschließender Blick auf das Verkehrsgewerbe. Voigt stellt im Hinblick auf den Lastkraftwagenverkehr fest: „Die Oszillationsbreite der Kosten und Tarife ist hier besonders eng, zumal der freie Zugang zur Straße, der geringe Kapitalbedarf zum Kauf der für die Straße 11 Röper, B.: Die Konkurrenz und ihre Fehlentwicklungen. Untersuchungen über Störungen der Marktwirtschaft. Berlin o. J. (1952), 128. 12 Riistow, H.-J.: Theorie der Vollbeschäftigung in der freien Marktwirtschaft. Tübingen 1951, 41 und 44. 13 Eucken, W.: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Bern u. Tübingen 1952, 240. 14 Zum Sonderfall der innerhandwerklichen Konkurrenz neuerdings: Wernet, W./ Petersen, B.: Wettbewerbsvorgänge im Handwerk. Bremen-Horn 1953. 15 Weber, Ad.: Kurzgefaßte Volkswirtschaftspolitik. 6. Auflage. Berlin o. J. (1951), 188. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 519] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 7 zweckmäßigsten Maschinengröße und Transportgefäße jeder Konzentrationstendenz entgegenwirkt und vorwiegend Kleinstbetriebe erzeugt."16 Anders als vor einem halben Jahrhundert geht es in der heutigen Diskussion des neuzeitlichen Handwerksproblems nicht um bloße Mutmaßungen von Optimisten und Pessimisten, die nach der einen wie nach der anderen Seite ausreichender materieller Fundierung entbehren. Der Abstand zu damals äußert sich auf verschiedene Weise. Zunächst: der reale ökonomische Tatbestand ist klarer und eindeutiger geworden, er hat sein substantielles Gewicht erhöht. Sodann: die statistisch-empirische Erforschung der einschlägigen Sachverhalte hat überzeugende Fortschritte gemacht und gibt den Blick in früher verborgene Zusammenhänge frei. Schließlich: die zeitgenössische Handwerksforschung — legitimiert durch die nachweisbar gewordenen realen ökonomischen Strukturverhältnisse der modernen Industriewirtschaft — löst sich zunehmend aus den traditionellen Positionen des Historismus, Pragmatismus und Positivismus und strebt theoretischen Ansätzen und Lösungen zu. Darin wird für die Zukunft ihre eigentliche Aufgabe zu erblicken sein. Man kann den seit der Jahrhundertwende erzielten Fortschritt leichtfaßlich etwa so charakterisieren: Die leidenschaftliche Diskussion der 1890er Jahre um den Fortbestand des Handwerks war zeitlich verfrüht, weil weder der Industrialismus sich historisch ausreichend lange entfaltet hatte noch die Verdrängungsvorgänge hinreichend genau erfaßt werden konnten. Von den 1920er Jahren ab wurde sodann der Fortbestand empirisch ermittelt, womit der Streitfall zunächst einmal praktisch entschieden war. In den 1950er Jahren wird es sich darum handeln zu klären, welche Probleme daraus der wissenschaftlichen Forschung erwachsen und welche Aufgaben aus dem neuen Sachverhalt auf die Wirtschaftspolitik zukommen. 2. Sofern die These, die der Gewerbeforschung als Arbeitsrichtlinie vor Augen steht, zutreffen soll: daß nämlich das Kleingewerbe sich als dauerhafter Bestandteil der modernen kapitalistischen Verkehrswirtschaft konstituiert hat — sofern es damit seine Richtigkeit haben soll, muß notwendigerweise die Voraussetzung gelten, daß Kleingewerbe überall dort in nennenswerter Stärke (zunächst einmal schlechthin) vorhanden ist, wo kapitalistische Verkehrswirtschaft verwirklicht ist. Im anderen Falle kommt der These nur partielle Gül16 Voigt, Fr.: Verkehr und Industrialisierung. In: Zcitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft, 109. Band, 2. Heft. Tübingen 1953, 229. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 8 Wilhelm Wcrnet [520 tigkeit zu; Sonderfälle und Abweichungen von der Regel geben sodann besondere Probleme auf. Das ist in außereuropäischen Gebieten der Fall, wo prinzipielle Unterschiede auftreten, z. B. im Kolonialkapitalismus. In ganz Europa kommen nur graduelle Abweichungen vor, weil das kapitalistische System hier auf weitgehend homogenen Voraussetzungen aufbaut. Der sozialistische Dirigismus bringt mit dem privatkapitalistischen System als solchem logischerweise auch das zugeordnete Kleingewerbe zum Verschwinden — muß es aber gewaltsam tun, weil ihm der Automatismus der ökonomischen Entwicklung nicht zu Gefallen ist. Der statistische Nachweis, daß ein breitgelagertes Kleingewerbe den gesamteuropäischen Wirtschaftsraum um die Mitte des 20. Jahrhunderts anfüllt, ist mit gewissen Einschränkungen heute möglich. Die Einschränkungen sind technischer, nicht sachlicher Natur; sie beziehen sich auf die Handhabung unterschiedlicher Termini einerseits, auf Schwierigkeiten und Unentwickeltheiten in der statistischen Erfassung andererseits. Beide Hemmungen sind überwindbar, wie das deutsche Beispiel beweist. Die statistischen Ergebnisse, so wie sie länderweise vorliegen, stellen der sachkundigen und zugleich kritischen Beurteilung zwei ernsthafte Hindernisse entgegen, deren methodische Bewältigung der Forschung noch aufgegeben ist. Sie bestehen darin, a) Messung, Gewichtung und Relationierung der kleingewerblichen Wirtschaftsgebilde befriedigend zu lösen, b) eine genügend genaue Vergleichbarkeit der nationalen Ziffern im europäischen Wirtschaftsraum herbeizuführen. Um Mißdeutungen der im folgenden ausgebreiteten statistischen Ergebnisse vorzubeugen, müssen beide Schwierigkeiten kurz charakterisiert werden. Bezüglich der Messung dezentralisierter Wirtschaftseinheiten hat sich bisher kein geeigneterer Maßstab als der Umfang des Betriebspersonals gefunden. Damit wird zwar die Größe der Einheit ermittelt^ nicht aber ihr Leistungsvermögen (Kapazität). Die zusätzliche Erfassung der verwendeten Kraftleistungen macht bereits in sich Schwierigkeiten; die sachgerechte Kombination von Menschenund Pferdekräften zwecks Ermittlung einer einheitlichen „Leistungswucht" (Gottl) des Betriebes ist ein ungelöstes Problem. Andere Lösungsversuche haben sich als noch ungeeigneter erwiesen. — Immerhin stellt die Betriebsgrößen-Staffelung auf der Basis der Beschäftigtenzahl ein brauchbares Meßverfahren dar; es kann also verwendet werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 527] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 15 botenen Vorbehalt) errechnen: eine Betriebsdichte des Handwerks von etwa 23 Werkstätten und eine Beschäftigtendichte von etwa 64 Personen je 1000 E., ferner eine durchschnittliche Betriebsgröße im Handwerk von etwa 2,7 Beschäftigten. Die geringe Betriebsgröße und Beschäftigtendichte sind darauf zurückzuführen, daß nach französischer Legaldefinition lediglich solche kleingewerbliche Werkstätten zum Handwerk rechnen, welche weniger als sechs beschäftigte Personen aufweisen. Wie fast überall in Europa, wird diese statistische Begrenzung jedoch den tatsächlichen Gegebenheiten im Handwerk der Gegenwart nicht gerecht. Die nunmehr schon geläufigen Größenordnungen und Anteilsätze kehren im benachbarten Luxemburg wieder. Hier sind bei einer Einwohnerzahl (1947) von 291 000 Seelen 1948 insgesamt 7 560 Handwerksbetriebe, 1951 nur noch 6 859 Betriebe ermittelt worden. Ob diese rückläufige Tendenz mit wachsender betrieblicher Integrierung verbunden ist, wird erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse einer neuen Erhebung vom 21. 10. 1951 festgestellt werden können. Einstweilen steht nur eine geschätzte Beschäftigtenzahl für 1951 von etwa 20 000 Personen zur Verfügung,27 so daß folgende ungefähre Anteile berechenbar sind: Betriebsdichte etwa 24 Werkstätten, Beschäftigtendichte etwa 70 Personen je 1000 E., durchschnittliche Betriebsgröße etwa 3 Beschäftigte. Die Erstellung entsprechender Ziffern für Belgien macht vorläufig noch Schwierigkeiten, doch sind wenigstens einige Anhaltspunkte greifbar. Die letzte Volkszählung von 1947 wies 8 512 000 Einwohner aus. Im gleichen Jahre wurden 1 310 600 Erwerbstätige in Industrie und Handwerk nebst 196 000 im Baugewerbe gezählt (ohne Bergbau und Dienstleistungen). Mangels näherer Aufgliederung greifen wir auf Ergebnisse der Zählung von 1937 zurück, die folgendes besagen:28 Von insgesamt 248 229 „industriellen" Unternehmungen beschäftigten 235 168 (95 °/o) weniger als 10 Arbeitnehmer, von diesen wiederum 175 989 überhaupt keine Arbeitnehmer (Alleinbetriebe) und 49 363 Betriebe jeweils 1—4 Arbeitnehmer. Etwa 225 000 Kleinbetriebe mit weniger als 5 Beschäftigten dürften mithin das Substrat darstellen, aus dem sich das Handwerk in Belgien rekrutiert. Auf 8,5 Mill. Einwohner berechnet, würde sich (lediglich als ungefährer Anhaltspunkt) eine Betriebsdichte von etwa 26—27 Werkstätten je 1000 E. ergeben. Für genauere Berechnungen müssen konkretere statistische Ergebnisse abgewartet werden. 27 Annuaire vum Letzeburger Handwierk 1951. Luxembourg o. J. (1951), S. 10. 28 Laloire, M. Dr.: La petite industrie et l'artisanat, o. O. (Brüssel) 1946, S. 13. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 16 Wilhelm Wernet [528 In Übereinstimmung mit der agrarisch und kommerziell geprägten Struktur des Landes weisen die Niederlande bei Industrie und Handwerk niedrigere gewerbliche Besatzziffern als das übrige kontinentale Westeuropa auf. 1947 betrug die Einwohnerzahl des Landes 9 625 000 Seelen. Aus der Kombination zweier Zählungen aus 1942/43 und 1946 lassen sich rd. 152 000 Handwerksbetriebe (Industrie: rd. 56 000 B.) mit rd. 400 000 Beschäftigten (Industrie: rd. 525 000 B.) errechnen,29 was eine Gesamtzahl von rd. 208 000 gewerblichen Betrieben mit rd. 925 000 Beschäftigten ergibt. Die Betriebsdichte des Handwerks stellt sich auf etwa 16 Werkstätten, die Beschäftigtendichte auf etwa 42, Personen je 1000 E., die Durchschnitts-Betriebsgröße im Handwerk liegt bei etwa 2,6 Beschäftigten. Der kleingewerblich-handwerklichen Intensivierung des Landes stehen insofern noch beträchtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Großbritannien fällt gänzlich aus dem Rahmen der kontinentalen Gewerbeund Handwerksverhältnisse heraus. Schon die begriffliche Verständigung ist sehr schwierig, weil handicraft nicht gleichbedeutend mit Handwerk in unserem Sinne ist, auch keine Identität zwischen craftsman und Handwerker besteht.30 Einen Handwerkerstand im kontinentalen und speziell deutschen Sinne gibt es nicht. Unbeschadet der Tatsache, daß der überwiegende Teil der englischen Industrie aus Kleinunternehmungen besteht (ebda.) und daß die Vielzahl der Kleinbetriebe in allen Wirtschaftsbereichen die Wirtschaftsstruktur kennzeichnet, muß auf Berechnungen nach der hier geübten Methode verzichtet werden. Wir sind lediglich darüber unterrichtet,31 daß in England und Wales etwa 13 000 Betriebe des Landhandwerks vorhanden sind, darunter etwa 5000 Schmiedebetriebe, mit insgesamt etwa 35 000 Beschäftigten. Dieses ländliche Handwerk wird besonders gepflegt, weil es für die Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft wichtig ist. Das in den Städten ansässige produzierende Handwerk hat stark kommerziellen Charakter, ist dort aber in erheblicher Ausdehnung vorhanden. Ausgesprochene Kunsthandwerker bilden in London eine „Arts and Crafts Exhibition Society", fallen zahlenmäßig aber nicht ins Gewicht.32 29 Gewerbliche Dokumentation, a. a. O., Anlagen. 30 Fuchs, R.: Das Handwerk in England. Studien und Berichte de« Instituts für Handwerkswirtschaft a. d. Universität Frankfurt/M. Bericht Nr. 11, o. O. (Fft.) 1953, S. 1 ff. 31 Lipton, O. W.: Die Lage des ländlichen Handwerks in England und Wales. In: Gewerbliche Dokumentation, 5. Jg. Heft 1, 1952, S. 55 ff. 32 Farleigh, J.: Das „Handwerk" in Großbritannien. In: Bericht über die internationale Arbeitstagung über Fragen der Handwerkswirtschaft und des Detailhandels 1946 in St. Gallen und Bern. o. O. (Bern) 1947, S. 193. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 529] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 17 Über das Handwerk in Dänemark sind wir verhältnismäßig gut unterrichtet; die seit 1897 leidlich überblickbare Entwicklung stimmt in den Grundziigen mit dem Ablauf in Deutschland überein. Die konstante absolute Zunahme der Betriebsstätten geht aus folgenden Ziffern hervor: 1897 = 71 570, 1914 = 73 542, 1925 = 79 742, 1945 = 92 389. Die räumliche Verteilung der Betriebe stellte sich 1945 so, daß je etwa die Hälfte auf die Städte und auf das flache Land entfielen. Dem absoluten Wachstum der Betriebszahlen steht eine Verdichtung im Raum = relativer Rückgang gegenüber: die Betriebsdichte ging von 24 Werkstätten je 1000 E. (1921/25) auf 21,6 im Jahre 1945 zurück. Die Beschäftigtendichte lag 1945 bei 60 Personen je 1000 E., für 1925 sind keine Zahlen bekannt. Das intensive Wachstum geht deutlich aus der Durchschnitts-Betriebsgröße hervor, die sich von 2,4 im Jahre 1925 auf 2,7 Personen im Jahre 1945 erhöhte. Der Kräftigungsprozeß wird weiter durch die steigende Motorenverwendung (1925 = 121 032 PS) und die Anreicherung mit zusätzlichen Beschäftigtenkategorien (Arbeiter, gewerbliches Personal) verdeutlicht. 1945 waren insgesamt rd. 250 000 Erwerbstätige im Handwerk vorhanden, darunter (neben den Selbständigen) rd. 75 000 Gesellen, 48 000 weibliche Kräfte (selbständig und unselbständig), rd. 10 000 gewerbliches Hilfspersonal und rd. 25 000 Lehrlinge. Das relative Gewicht zur Industrie (gemessen an den Beschäftigten) stellte sich 1925 auf 193 047 Handwerksbeschäftigte gegenüber 199 428 Industriebeschäftigten; für 1945 ist das Anteilverhältnis mit 49 : 51 (Handwerk zu Industrie) beziffert, also im wesentlichen gleich geblieben. Die dänische Bevölkerung zählte 1921 - 3 268 000 und 1950 = 4 279 000 Menschen.33 Hingegen lassen sich für Schweden vorläufig lediglich Handwerk und Kleinindustrie gemeinsam erfassen, die auch organisatorisch zusammengeschlossen sind. Bei einer Einwohnerzahl (1950) von 7 047 000 Köpfen sind gegenwärtig rd. 130 000 Kleinbetriebe vorhanden, das sind 92 °/o der Gewerbebetriebe (Industrie und Handwerk) überhaupt. Sie beschäftigten insgesamt rd. 470 000 Personen, was eine durchschnittliche Betriebsgröße von 3,6 Personen ergibt. Die Betriebsdichte stellt sich auf etwa 18 Werkstätten, die Beschäftigtendichte auf etwa 67 Personen je 1000 E. Das Kräfteverhältnis im Rahmen der gewerblichen Wirtschaft ergibt eine Relation von 59 :41 Industriebeschäftigten gegenüber Beschäftigten in Kleinbetrieben.34 33 Iversen, M.: Dansik Haandvaerk, i tal og tekst. Kopenhagen 1931, S. 9 ff. — Levinson, J. V.: Die gegenwärtige Lage des dänischen Handwerks. In: Bericht über die internationale Arbeitstagung usw., a.a.O., S. 145 ff. 34 Modig, J.-O.: Die jetzige Lage des schwedischen Handwerks. In: Bericht über die internationale Arbeitstagung usw., a.a.O., S. 253 ff. Schmollers Jahrbuch LXXIII. 5 2 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 18 Wilhelm Wernet [530 Über die Gewerbeund Handwerksverhältnisse in Norwegen, Finnland und Island können vorläufig keine ziffernmäßigen Aussagen gemacht werden, da die verfügbaren Unterlagen hierfür nicht ausreichen. Die Existenz gutorganisierter Handwerkerverbände in diesen Ländern läßt darauf schließen, daß die Verhältnisse daselbst von jenen in Schweden und Dänemark nicht allzustark abweichen, sämtliche skandinavischen Staaten gehören dem Nordischen Handwerksrat an. In Italien sind bei einer Bevölkerungsziffer (1936) von 42 025 000 Menschen 1939 vorhanden gewesen: 805 112 Handwerksbetriebe mit 1 028 305 Erwerbstätigen, das waren 78 °/o der gewerblichen Betriebe und 24% der darin erwerbstätigen Personen. Daraus errechnet sich eine Betriebsdichte von 19 Werkstätten, eine Beschäftigtendichte von etwas über 24 Personen je 1000 E. Dem extensiven Charakter des italienischen Handwerks entsprechend ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von lediglich 1,3 Personen, der Kleinstbetrieb ist also vorherrschend.35 Die gewerblichen Strukturverhältnisse in Spanien und Griechenland sind nicht bekannt, obwohl in Spanien eine lückenlose Handwerksorganisation besteht. 4. Für eine hinreichend exakte Erfassung des dezentralisierten Kleingewerbes und insbesondere des Handwerks im westlichen Europa reichen die gegenwärtig vorhandenen Unterlagen zweifellos bei weitem nicht aus. Andererseits genügen sie aber dem Kenner der Materie, um das zunächst vordringliche Anliegen ausreichend zu klären: in welchen Umrissen Westeuropa um die Mitte des 20. Jahrhunderts üj>er einen Grundstock dezentralisierter kleingewerblicher Wirtschaftsgebilde verfügt. Soweit Entwicklungstendenzen durch ausreichende statistische Unterlagen belegt sind, weisen sie in die Richtung einer fortlaufenden Stärkung des kleinbetrieblichen Elements, so daß (unter ausdrücklicher Ablehnung unzulässiger Prognosen) mit einiger Gewißheit festgestellt werden kann: der laufende Anpassungsprozeß des Handwerks und Kleingewerbes hat zu einer weitreichenden Konsolidierung des kleinbetrieblichen Elements auf dem Boden und im Rahmen des europäischen Industrialismus geführt. Diese Erkenntnis wird als Ausgangspunkt für eine neue Ära der systematischen Gewerbeund Handwerksforschung gesetzt werden können, die es künftig mit keinen antiquierten Parolen vom Unter85 Gewerbliche Dokumentation, a.a.O., Anlagen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 531] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 19 gang des Handwerks und dergleichen mehr zu tun hat. Die Aufgabe dürfte jetzt vielmehr darin bestehen, einmal: den in Umrissen sichtbar gewordenen Sachverhalt in wachsender Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu konkretisieren, und zum andern: mit einem noch zu erarbeitenden theoretischen Rüstzeug der gegebenen Situation wissenschaftlich Herr zu werden. Beides läuft darauf hinaus, die empirische und die theoretische sozialökonomische Forschung in dieser Richtung zu aktualisieren und den Stand unserer sozialwissenschaftlichen Erkenntnis zu modernisieren. Vielleicht wird es hierbei gelingen, die lange Reihe geistiger Ladenhüter, mit denen sich unsere Zeit beharrlich herumschleppt, um einige Exemplare zu verkürzen. Was die Erweiterung und Vertiefung der Empirie betrifft, so wird Deutschland in der Bereitstellung statistischen Materials weiter vorangehen. Die Handwerkszählung von 1949 wird voraussichtlich 1954 mit neuen Fragestellungen wiederholt werden. Im sekundärstatistischen Bereich des Handwerks sind jetzt die Grundlagen für die laufende Durchführung höchst aufschlußreicher Erhebungen geschaffen, von denen hier genannt sein mögen: die gesellschaftlichen Herkunftsschichten der Handwerkslehrlinge und Handwerksmeister sowie das Berufsschicksal gelernter Handwerker;36 der Aufstiegsprozeß selbständiger Handwerker in die industrielle Unternehmerschaft;37 die Konkurrenzvorgänge innerhalb der selbständigen Handwerkerschaft;38 die Berufsausbildungsleistung des Handwerks (Lehrlingshaltung, Gesellenund Meisterprüfungen);39 Produktions-, Kostenstrukturund Exportstatistik für den Bereich der Handwerkswirtschaft;39 binnendeutscher und zwischenstaatlicher Betriebsvergleich des Handwerks.40 Hinzu kommt die Aufgabe, auf dem Wege monographischer Untersuchungen neue, theoretisch untermauerte Erkenntnisse zutage zu fördern, wobei das Schwergewicht darauf zu legen sein wird, die wissenschaftliche Unergiebigkeit einer umfangreichen Dissertationsliteratur zu beheben.41 36 Beispielgebend hierzu Lamprecht, H.: Das soziale Lebensbild des Handwerks. Dortmund 1952, und die weiteren Arbeiten des Verfassers. 57 Verschiedene Handwerkskammern in Rheinland-Westfalen haben mit einschlägigen Ermittlungen begonnen. 86 Wernet., W./Petersen, B.: Wettbewerbsvorgänge im Handwerk. Bremen-Horn 1953. 89 Deutscher Handwerkskammertag: Jahresbericht 1952/53. Als Manuskript ge« druckt, o. 0. (Bonn) o. J. (1953). 40 Deutsches Handwerks-Institut: Tätigkeitsbericht 1952/53. o. 0. (München) 1953. 41 Oehler,W.: Strukturzüge der niedersächsischen Handwerkswirtschaft. BremenHorn 1953. — An der Herausarbeitung „Sozialökonomischer Strukturund Funktionsbilder dezentralisierter Gewerbezweige44 wird im Seminar für Handwerkswesen an der Universität Göttingen gearbeitet. 2* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 20 Wilhelm Wernet [532 Einer theoretischen Erschließung der neu ins Blickfeld tretenden Vorgänge auf gewerbestrukturellem Gebiet bieten sich auf Grund bisher geleisteter Vorarbeiten folgende Einsichten dar: Das dezentralisierte kleinbetriebliche Gewerbe (Handwerk) weist eine bemerkenswerte Anpassungsfähigkeit auf, die ursächlich auf eine wachsende Variationsbreite dezentralisiert dargebotener, individualisierter oder lokalisierter Wirtschaftsleistungen zurückgeht. Der gewerbliche Entfaltungsprozeß ist sowohl extensiver wie intensiver Natur; in extensiver Richtung scheint er solange anzuhalten, bis ein gewisser Dichtegrad erreicht ist, dessen Höhe von nationalen Gegebenheiten abhängt. Sodann pflegt er in einen Intensivierungsprozeß überzugehen (umzuschlagen), der in den wachsenden Durchschnitts-Betriebsgrößen zum Ausdruck kommt. Daraus erklären sich die unterschiedlichen Relationen der Betriebe und Beschäftigten zur Bevölkerungszahl, wobei strukturelle von bloß konjunkturellen Vorgängen zu trennen sind. Die wachsende Beschäftigtendichle kann mit weichender Betriebsdichte verknüpft sein, was z. B. gegenwärtig in Deutschland der Fall ist. Dem (quantitativ zu verstehenden) Verdichtungsprozeß geht ein (qualitativ zu verstehender) Integrationsprozeß parallel. Damit soll folgender Vorgang theoretisch erfaßbar gemacht werden: auf der Grundlage wachsender Betriebsgröße (als Regelfall) findet eine laufende Anreicherung des ursprünglich auf eine kleine Arbeitsgemeinschaft berufsgleicher Individuen (Meister, Geselle, Lehrling) begrenzten Werkstattgebildes statt. Die Anreicherung erstreckt sich auf Produktionskräfte personeller und materieller Art. Wie für Deutschland und Schweden im einzelnen belegbar, gruppieren sich um den „Dreiklang" handwerklicher Berufsprägung zusätzlich wirkende Arbeitskräfte nichthandwerklicher Art: gelernte, angelernte und ungelernte Arbeiter, technische und kaufmännische Angestellte, gewerbliches Betriebspersonal (Verkäuferinnen, Fahrer, Boten und dergleichen). Die Leistungsbasis des Betriebes erweitert sich also unter „handwerklicher Verdünnung" des Kernpersonals. In materieller Hinsicht treten in kontinuierlichem Anstieg mechanische Antriebskräfte (Motoren) hinzu, die nochmals die tendenzielle Wirkung haben, das handwerkliche Substrat zu verdünnen und umzuprägen. Damit scheint auf breiter Linie dasjenige zu entstehen, was Sombart als „kleinkapitalistische Unternehmung" bezeichnet hat >— wobei festzuhalten wäre, daß die Umprägung des Handwerksmeisters und Kleingewerbetreibenden zum „Unternehmer" nicht ganz so einfach ist und gewissermaßen zwangsläufig abläuft, wie man leicht zu vermuten geneigt ist. Vorläufig pflegt auch der „integrierte" Handwerksbetrieb noch kein OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 533] Gewerbestruktur und Gcwerbepolitik in europäischer Sicht 21 Unternehmen zu sein, weil der Meister weiterhin kennzeichnende Unternehmereigenschaften vermissen läßt. Diese subjektbezogene Betrachtungsweise ist aber gerechtfertigt, weil der Bereich dezentralisierter Kleinbetriebe nach wie vor die Domäne subjektivierter, d. h. nicht, noch nicht oder nicht genügend objektivierter Wirtschaftsleistungen darstellt. Schließlich scheint sich auch die Kräfterelation zwischen Industrie und Handwerk innerhalb bestimmter, national bedingter Grenzen zu stabilisieren. In hochindustrialisierten Ländern wird man ein Verhältnis von 2 : 1 zugunsten der Industrie annehmen dürfen, in weniger stark industrialisierten Ländern ein solches, das um die Relation 1 : 1 schwankt. Die Unbeweglichkeit der nationalen Gewerbestatistiken verhindert vorläufig nähere und konkrete Einblicke; wenn es jedoch einmal gelungen sein sollte, den stark kleinund mittelbetrieblichen Charakter auch der europäischen Industrie freizulegen (die Aufgabe ist für Deutschland ohne Schwierigkeiten lösbar), dann werden sich dem behandelten Problemkreis weitere neue Einsichten erschließen. Das schwedische Beispiel dürfte in dieser Hinsicht Nachahmung verdienen. 5. Der in groben Strichen kenntlich gemachte ökonomische Verlauf ist fast überall von gewerbepolitischen Einwirkungen begleitet. Abgesehen von Randgebieten (Großbritannien und Südeuropa), wo entweder gewerbepolitische Abstinenz herrscht oder die Verhältnisse sonstwie der Vergleichbarkeit entbehren, läßt das gewerbepolitische Geschehen deutlich drei unterschiedliche Zonen erkennen. Im skandinavischen Raum fußt die Handwerksund Gewerbepolitik primär und maßgeblich auf dem Prinzip der Privatinitiative, durch gesetzliche Einzelmaßnahmen treffsicher unterstützt. In Westeuropa einschließlich der Schweiz wird das Prinzip der privaten Freiwilligkeit zunehmend als unzureichend (und wohl auch als unzeitgemäß) empfunden und demzufolge in der Richtung auf staatliches Handeln verlassen. In Zentraleuropa hat sich das Prinzip der staatlich gesetzten Handwerksordnung (Gewerbeordnung) seit einem halben Jahrhundert und länger durchgesetzt und über mehrere politische Umwälzungen hinweg behauptet. Die allgemeine Tendenz weist vom Norden über den Westen mit zunehmender Intensität in die zuletztgenannte Richtung, d. h. auf wachsenden staatlichen Gewerbeprotektionismus mit unterschiedlichen Vorzeichen. Eingehende vergleichende Studien hierüber, die vermutlich aufschlußreich^ Ergebnisse zeitigen müßten, stehen noch aus» OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 22 Wilhelm Wernet [534 In methodischer Hinsicht waltet dort, wo die Handwerksund Gewerbeverhältnisse staatlicher Regelung unterzogen werden, häufig die Tendenz, von primitiven Formen der Angebotsregulierung im Wege der manipulierten Gewerbezulassung über eine Zwischenstufe partieller Einschränkungen zu modifizierten Formen der Angebotsveredelung zu gelangen, die mittelbare restriktive Wirkungen auslösen. Der Weg führt meist von der direkten zur indirekten Beeinflussung, jedenfalls ist darin eine sachliche Verbesserung und ein echter, auf Marktgegebenheiten und Markterfordernisse ausgerichteter Fortschritt zu erblicken. Freilich sind die einschlägigen Malinahmen bisher von keinerlei theoretischen Einsichten begleitet oder getragen; die Gewerbepolitik erfreut sich bemerkenswerter Unbeliebtheit in den Kreisen der zuständigen Forschung, wovon ein Blick in die Lehrbücher leicht überzeugt. Im praktischen Bereich behilft sie sich seit langem mit Erfahrungsgrundsätzen aus früheren Anwendungsfällen und gelangt daher begreiflicherweise auch nicht über die Grenzen einer selbstgenügsamen Verwaltungsroutine hinaus.42 Stofflich gesehen, beginnt alle aufbauende Handwerksund gleich gerichtete Gewerbepolitik mit Maßnahmen zur Ordnung und Verbesserung der Berufsausbildung des gewerblichen Nachwuchses. Hierbei wird bei den Lehrlingen angefangen, später folgen die Selbständigen, und erst unter hochentwickelten gewerbepolitischen Verhältnissen geht man dazu über, auch die Lücke zwischen beiden Ausbildungsstadien zu schließen, indem die Berufsbildung der Gesellen einbezogen wird. Die Tendenz zur immer strengeren Systematisierung ist überall erkennbar, in Deutschland hat sie den höchsten Vollkommenheitsgrad erreicht. Dieser Vorrang der berufsbildenden Angelegenheiten stimmt mit den realen Möglichkeiten einer gesamtwirtschaftspolitisch unbedenklichen und dennoch wirksamen Gewerbepolitik insofern überein, als der entscheidende Konkurrenzfaktor in der kleinbetrieblich-dezentralisierten Gewerbeweit in der Tat bei der persönlichen beruflichen Leistungsfähigkeit zu suchen ist.43 Auch unter heutigen Verhältnissen wirtschaftet der gewerbliche Alleinoder Kleinanbieter — trotz technischer Intensivierung der Werkstattanlage — nicht so sehr unter Kapitaleinsatz als unter Einsatz der individuellen Berufsleistung, die infolgedessen die bestmögliche Pflege erheischt. 42 Man vergleiche daraufhin beispielsweise die deutsche Handwerksgesetzgebung, in welcher seit über 70 Jahren (GewO-Novelle von 1881) stereotype Gedankengänge und Formulierungen unablässig wiederkehren. 43 Einiges darüber ist ausgeführt bei Wernet: Konkurrenzproblem und Befähigungsnachweis im Handwerk. In: Jahrbuch für Sozialwissenschaft, Bd. 1, Göttingen 1950, S. 293 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 535] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 23 Leistungsunfähige Handwerker richten sich untereinander zugrunde, ohne daß es des Eingreifens industrieller oder kommerzieller Konkurrenzkräfte bedarf. Die gewerbepolitischen Vorkehrungen zu Nutz und Frommen des Handwerks stimmen in dieser Hinsicht überall in den europäischen Ländern überein. Aber die Forderungen und auch die realen Bedürfnisse der Kleingewerbetreibenden sind damit nicht erschöpft. Gewerbepolitik versucht daher fast immer auch direkte ökonomische Erleichterungen zu vermitteln, womit sie unversehens in den Gefahrenbereich der Schutzpolitik im negativen, d. h. unzeitgemäßen Sinne gerät. Es scheint, daß eine gewerbepolitische Zone des Schutzbedürfnisses und der (vermeintlichen) Schutzgewährung erst durchschritten sein muß, bevor die Handwerkspolitik — stellvertretend für alle gleichgeartete Gewerbepolitik produktioneller und kommerzieller Observanz — auf das freie Feld der Wettbewerbspolitik hinauszutreten vermag. In der Bundesrepublik ist dieser Vorgang eben jetzt zu beobachten. Abgesehen von sozialpolitischen Funktionen, die teilweise als Restbestände historischer Art aus früheren Aufgaben der Korporationen übrig geblieben sind, und Aufgaben der Interessenvertretung allgemeiner Art pflegen die Berufsverbände sich neuerdings mit staatlicher Förderung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Problematik des kleinbetrieblichen Wirkens zuzuwenden. Die skandinavische und die mitteleuropäische Zone der Gewerbepolitik sind in diese Entwicklung bereits stark eingespannt, während die westeuropäische Zone vorläufig zurücksteht. Außer der Schweiz machen die Niederlande neuerdings intensive Anstrengungen, Versäumtes aufzuholen und den Anschluß an die richtungweisende Entwicklung im übrigen Europa zu gewinnen. Das Sachgebiet ist gewissermaßen als Verlängerung der Berufsbildung aufzufassen, indem außer der subjektbezogenen Leistungsertüchtigung jetzt auch die objektbezogene Leistungsverbesserung durch Kostensenkung (Rationalisierung im Handwerk) zum Gegenstand gewerbepolitischer Beeinflussung gemacht wird. Neben dem personellen Element der Handwerksleistung verlangt im Zuge wachsender Expansion und Intensivierung technischer Gegebenheiten und Erfordernisse nunmehr das apparative Element ebenfalls Beachtung und Pflege. Ganz neuartige Themen zukunftgerichteter europäischer Gewerbepolitik treten damit ans Licht und drängen auf wissenschaftliche Klärung. Im folgenden soll ein gedrängter Überblick über die gewerbepolitische Situation in den wichtigsten europäischen Staaten den vorliegenden Abriß beschließen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 24 Wilhelm Wem et [536 6. Dank frühzeitig verwirklichter zwischenstaatlicher Zusammenarbeit verläuft die gewerbepolitische Entwicklung in den nordischen Ländern seit Anfang des Jahrhunderts in gleichartigen Bahnen. Seit 1912 bestehen als permanente Einrichtungen freiwilliger Selbsthilfe die „Nordischen Handwerkerkonferenzen", die in dreijährigen Abständen zusammentreten, und der „Nordische Handwerkerrat", der von den Präsidenten der angeschlossenen Landesorganisationen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden gebildet wird.44 Die Zusammenarbeit wird gegenwärtig von über 100 000 Mitgliedern der genannten Zentralorganisationen getragen. Im Gegensatz zur westeuropäischen Zone, in welcher das mittelständische Organisationsprinzip (Handwerk, Detailhandel und ähnliche Zweige) überwiegt, und zur mitteleuropäischen Zone mit ihren, reinen Handwerkerorganisationen verfolgt die nordische Zone das organisatorische Prinzip des Zusammenschlusses der kleinen Produktionsbetriebe in Handwerk und Kleinindustrie; das Handelsund das Verkehrsgewerbe stehen außerhalb dieser Organisation. Der ständige Austausch gewerbepolitischer Gesichtspunkte und Erfahrungen hat sowohl zur inneren Festigung der nordischen Handwerksverhältnisse wie auch zur positiven Resonanz der handwerkspolitischen Bestrebungen in der Öffentlichkeit wirksam beigetragen. In Dänemark ist der in der Reichsverfassung von 1848 '49 niedergelegte Grundsatz der Gewerbefreiheit durch das Gewerbegesetz von 1857 praktisch durchgeführt worden. Die maßvolle Anwendung hat einen verhältnismäßig reibungsund spannungslosen Übergang von den Zünften zu neuzeitlichen Handwerksorganisationen ermöglicht, seit hundert Jahren ist eine bemerkenswerte gewerbepolitische Kontinuität zu beobachten. Sowohl die Zusammenschlüsse als auch das Meisterprüfungswesen sind freiwilliger Natur, lediglich das Lehrlingswesen und die abschließende Gesellenprobe sind gesetzlich — zuletzt 1937 — geregelt. Handwerkerund Industrievereine haben ein umfassendes und vorbildliches gewerbliches Schulwesen aufgebaut, daneben spielt der genossenschaftliche Zusammenschluß sowohl der Selbständigen als auch der Gesellen (in Produktivgenossenschaften) eine dem Lande eigentümliche Rolle. Eine wertvolle Ergänzung des Berufsbildungswesens hat das 1906 als erste Einrichtung dieser Art gegründete „Teknologische Institut" in Kopenhagen herbeige44 Anderson, S.: ,Die Wirksamkeit des nordischen Handwerkerrates und der nordischen Handwerkerkonferenzen usw. In: Bericht über die internationale Tagung usw., a. a. 0. S. 228 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 543] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 31 fung (examen de capacité) abgelegt haben und 24 Jahre alt sein. Die Handwerkskammer stellt eine Meisterprüfungsordnung auf und regelt die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse. Bestimmungen über die Schaffung einer besonderen Kreditorganisation für das Handwerk und die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen runden das Gesetz ab. Die grundsätzliche Auffassung der Schweiz zu den Hauptthemen der neuzeitlichen Gewerbepolitik dürfte im Arbeitsprogramm des Schweiz. Gewerbeverbandes von 1931 zum Ausdruck gebracht sein: Der Verband steht auf dem Boden der Privatwirtschaft, des Privateigentums und der Handelsund Gewerbefreiheit; die wirtschaftliche Tätigkeit des einzelnen darf sich indessen nicht in schrankenloser Weise äußern.59 In Ubereinstimmung mit der kontinentaleuropäischen Entwicklung seit dem Ende des ersten Weltkrieges drängen die gewerblichen Verhältnisse auch in der Schweiz immer stärker zu einer leistungspflegenden Ordnung, die — je länger, je mehr — nicht ohne Mitwirkung der Staatsgewalt verwirklicht werden kann. Daraus erklärt sich die langwierige Auseinandersetzung um eine protektionistische Revision der Wirtschaftsartikel der schweizerischen Verfassung, die nach etwa 15jähriger Dauer zu dem Ergebnis geführt hat, daß der Bund (nötigenfalls in Abweichung von der Handelsund Gewerbefreiheit) Vorschriften erlassen kann „zum Schutze wirtschaftlich bedrohter Landesteile und zur Erhaltung wichtiger, in ihrer Existenz gefährdeter Wirtschaftszweige und Berufsgruppen".60 Hierbei ist allerdings Voraussetzung, daß solche Zweige und Gruppen diejenigen Selbsthilfemaßnahmen getroffen haben, die ihnen billigerweise zugemutet werden können. In dieser Sicht wird gegenwärtig um ein Bundesgesetz über den Fähigkeitsausweis in vier Handwerkszweigen gerungen, die als besonders gefährdet gelten61. Es handelt sich hierbei um die Einführung des sogenannten großen Befähigungsnachweises, der die selbständige Ausübung eines Handwerks an die Ablegung der Meisterprüfung knüpft. Das Berufsausbildungswesen hat, nachdem es mehrere Jahrzehnte hindurch freiwillig organisiert war, durch das „Bundesgesetz über die berufliche • Ausbildung" vom 26. Juni 1930 eine feste Grundlage erhalten, die in drei Verordnungen von 1932, 1936 und 1951 erweitert worden ist. Seither sind 69 Arbeitsprogramm des Schweizerischen Gewerbeverbandes, angenommen durch die Jahresversammlung vom 14. Juni 1931 in Lausanne. Ziff. A 1 und 2. 60 Drucksachen der Eidg. Bundesversammlung Nr. 3616 und 4788. 81 Blanc, Ch.: Der Fähigkeitsausweis. Separatdruck aus der „Schweiz. GewerbeZeitung", o. 0. (Bern), o. J. (1952). (Mit Entwurf des Bundesgesetzes v. 11. Juli 1952.) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 32 Wilhelm Wernet [544 auch die freiwilligen Meisterprüfungen gesetzlich anerkannt, so daß der Verwirklichung des Fähigkeitsausweises keine ausbildungstechnischen Hindernisse im Wege stehen.62 Auch das neuzeitliche Gebiet der Gewerbeförderung63 befindet sich in günstiger Entwicklung, wobei die kaufmännischen Gesichtspunkte und die wirtschaftspolitische Förderung im Vordergrund stehen. Die betriebstechnische Förderung ist erst in Ansätzen vorhanden, die wissenschaftliche Pflege von Gewerbefragen nimmt eine wichtige Stellung in den gesamteuropäischen Bemühungen dieser Art ein.64 Befinden sich Holland, Frankreich und die Schweiz deutlich im Übergang zur mitteleuropäischen Zone der Gewerbeund Handwerkspolitik, so hat Luxemburg diese Einordnung bereits vollzogen. Der Gründung eines Allgemeinen Handwerkerverbandes 1906 folgte 1924 die Errichtung einer Handwerkskammer, deren Stellung und Aufgabe etwa dem deutschen Kammersystem entspricht. 1929 erging ein Lehrlingsgesetz, 1935 das Gesetz über die Einführung der Meisterprüfung im Handwerk. Seit 1938 besteht der große Befähigungsnachweis in der deutschen Bedeutung, d. h. als generelle Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe. Der letzte Krieg hat diese folgerichtige Entwicklung vorübergehend gestört; mit Gesetz vom 8. Oktober 1945 wurde sodann die frühere Ordnung wiederhergestellt.65 Zu erwähnen wäre außerdem die Schaffung einer Handwerker-Pflichtversicherung durch Gesetz vom 21. Mai 1951, mit welcher das kleine Land beispielhaft vorangegangen ist.66 Das alte Österreich-Ungarn verfügte bekanntlich auf Grund der Gewerbeordnungs-Novelle von 1883 über den sogenannten Verwendungsnachweis im Handwerk, der ungefähr dem deutschen Befähigungsnachweis entspricht. Die Nachfolgestaaten hatten diese Regelung fast einhellig übernommen, so daß der Befähigungsnachweis bis zur 62 Schweizerischer Gewerbeverband: Die Förderung der Meisterprüfungen. Heft 1 der Schriftenreihe: „Die berufliche Ausund Weiterbildung". Bern 1953. 03 Schirmer, C.: Bedeutung und Stand der Gewerbeförderung in der Schweiz. Schriften für gewerbl. Kredit-, Bürgschaftsu. Treuhandwesen, Heft 9. o. O. (Bern), o. J. (1952). 64 Gutersohn, A.: Die Ziele und Arbeitsmethoden des neuen Hochschulinstituts für Gewerbeforschung. In: Bericht über die internationale Arbeitstagung usw. 1947. S. 30 ff. 65 Rollinger, R.: Die Lage des Handwerks im Großherzogtum Luxemburg. In: Bericht über die internationale Arbeitstagung usw. 1947, S. 215 ff. 86 Das Gesetz über die Handwerker-Pensionskasse in Luxemburg. In: Gewerbl. Dokumentation, Jg. 1951, Heft 3, S. 58 ff. — Vgl. ferner Schneider-Kaiffer, G.: Das Handwerk im Grol^herzogtum Luxemburg. Luxemburg 1949. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 545] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 33 Bolschewisierung in fast ganz Ostund Südosteuropa in Geltung stand. Das neue Österreich beließ die seit 1859 bestehende Gewerbeordnung in Kraft, führte 1934 gewisse Änderungen ein und fügte dem bisher bestehenden Befähigungsnachweis 1937 ein „Untersagungsgesetz" hinzu. Hiernach konnte die Gründung oder Fortfüh* rung gewerblicher Betriebe verboten werden, sofern die Wettbewerbsverhältnisse dies gerechtfertigt erscheinen ließen. Österreich kehrte mithin vorübergehend zu den primitiven Formen der Gewerberegulierung zurück, ohne das qualifizierte Verfahren preiszugeben. Sodann mußte 1940 vorübergehend eine deutsche Handwerksverordnung akzeptiert werden, die noch einige Jahre nach Kriegsende fortbestand.67 Die erforderliche Bereinigung der Rechtslage ist kürzlich in der Gewerberechtsnovelle vom 3. September 1952 durchgeführt worden: Wegfall des Untersagungsgesetzes, Aufhebung der reichsdeutschen handwerksrechtlichen Vorschriften und Neufassung verschiedener Bestimmungen der Gew.O.68 Hiernach verbleibt es im Handwerk weiterhin beim großen Befähigungsnachweis, der außer für die „handwerksmäßigen" auch für die „gebundenen" Gewerbe gilt. Das gewerbliche Schulwesen ist ebenso wie die staatliche Gewerbeförderung in Österreich schon immer vorbildlich gewesen. Wir haben es dort mit einem umfassenden und wohlausgewogenen System handwerkspolitischer Maßnahmen zu tun, denen nicht an letzter Stelle die hohe Qualität der hervorgebrachten Leistungen zu danken sein dürfte.69 Die handwerkspolitische Entwicklung in Deutschland darf hier als in großen Zügen bekannt vorausgesetzt werden. Sie weist seit dem „gewerbepolitischen Nullpunkt" von 1869 — die Ausübung eines Gewerbes ist jedermann gestattet — einen weithin kontinuierlichen Verlauf auf, der in der öffentlichrechtlichen Handwerksordnung von 1952 mit der Bestätigung des Befähigungsnachweises gipfelt.70 Organisationspolitisch gibt es keine Zwangsinnungen mehr, das berufliche Ausbildungswesen ist aus der Gewerbeordnung herausgenommen und dem selbständigen Handwerksrecht einverleibt worden. Es weist damit unter allen Ländern die größte Geschlossenheit auf. An der neuzeitlichen Gewerbeförderung sind sowohl die Selbstverwaltungsorgane als die Berufsverbände als auch der Staat beteiligt, 87 Stephan, A.: Der Weg zur wirtschaftlichen Selbständigkeit. Die Gründung von Betrieben nach österr. Gewerberecht usw. Wien 1950. 68 Gewerbliche Dokumentation, Jg. 1952, Heft 2, S. 38 ff. 69 österr. Gewerbeverein: 110 Jahre österr. Gewerbeverein. o. 0. (Wien) 1949. 70 Zentralverband des deutschen Handwerks: Die deutsche Handwerksordnung, o. 0. (Bonn) 1953. Schmollers Jahrbuch LXXIII, 5 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 34 Wilhelm Wernet [546 so daß mit einer wachsenden Vertiefung der praktischen Wirkungen gerechnet werden kann.71 Von erheblicher gewerbepolitischer Tragweite ist ferner das „Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern" vom 31. März 1953, mit dem überholte Bestimmungen des HGB von 1897 beseitigt worden sind. Es bringt die Anerkennung des Handwerks auch als Handelsgewerbe und seine sonstige handelsrechtliche und firmenrechtliche Gleichsetzung mit allen übrigen Gewerbezweigen — ein überzeugender Ausdruck für den erfolgreichen Anpassungsprozeß, der vom Handwerk seit der Jahrhundertwende in Deutschland vollzogen worden ist.72 Nicht uninteressant mag die hier zu beobachtende Erscheinung sein, daß der gewerbepolitische Mittelstandsgedanke gewissermaßen auf einer höheren Ebene wiederkehrt, nachdem viele Jahrzehnte lang die dazugehörigen Gewerbegruppen ihre selbständige fachliche Entwicklung vollzogen haben. Die Schaffung einer dem Handwerk ähnlichen Berufsordnung steht nunmehr auch für den Einzelhandel zur Erörterung, andere Berufskreise äußern ähnliche Wünsche. Man wird daher gut tun, sich von überholten Auffassungen freizumachen und diese Problematik nicht mehr primär unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Gewerbefreiheit zu sehen, die längst nicht mehr — nehmt alles nur in allem! — das verbindliche Grundgesetz der modernen Wirtschaft darstellt. Ohne sie mit dem Kartellprinzip zu verwechseln, wird man die Berufsordnungen des dezentralisierten Gewerbes künftig zweckmäßig unter dem Gesichtspunkt zu betrachten haben, daß der Wettbewerb allenthalben einer gesetzten Ordnung bedarf. Die spezifischen Bedürfnisse des Kleingewerbes weisen, im Gegensatz zum Kartellbedürfnis der Großwirtschaft, in die Richtung festgefügter Ausbildungsordnungen, die die Durchführung eines qualitativ bestimmten Wettbewerbs gewährleisten sollen. Da eine quantitative Regelung in der Art der Kartellpolitik hier nicht möglich und empfehlenswert ist, sollte der Befähigungsnachweis und alles, was damit zusammenhängt, fortan in seiner wettbewerbspolitischen Eigenschaft als Qualitätsschleuse gesehen und beurteilt werden, die früheren „Schutzbund Abschließungsvorstellungen sind antiquiert. So kommt der mitteleuropäischen Zone der Gewerbepolitik die Eigenschaft zu, daß ihre Grundsätze und Lösungen den Erfordernissen und Gegebenheiten der modernen Wirtschaftswelt am stärksten angepaßt sind und daher als die fortschrittlichsten gelten kön71 Bundeswirtschaftsministerium: Zur Gewerbeförderung im Handwerk, unter besonderer Berücksichtigung der handwerkstechnischen Entwicklung. Alfeld/L. 1952. 72 Leßmann, K.: Das Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern. Vom 31. 3. 1953. — Dortmund 1953. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 547] Gewerbestruktur und Gewerbepolitik in europäischer Sicht 35 nen. Hierbei muß man im Auge behalten, daß es nicht mehr um die Herausnahme des Handwerks und Kleingewerbes aus dem Kampffeld der Wirtschaft und um seine Abschirmung gegen abträgliche Konkurrenzwirkungen geht, sondern genau umgekehrt um seine zweckvolle Einordnung in den Apparatismus der modernen Industriewirtschaft — * nachdem die Vorfrage, ob diese Gebilde lebensund wettbewerbsfähig seien, hinreichend geklärt erscheint. 7. Das zwischenstaatliche europäische Gewerbewesen, um dessen Koordinierung bis vor kurzem man sich jahrzehntelang vergeblich bemüht hatte, hat nach dem letzten Kriege verheißungsvolle Fortschritte gemacht und konkrete Formen angenommen. Man nähert sich von zwei Ausgangspunkten einer wachsenden Intensivierung der Zusammenarbeit, und zwar von der organisationspolitischen und der wissenschaftlichen Seite. Am 5. November 1947 wurde die Internationale Gewerbeunion (L'Union internationale de Y artisanat et des petites et moyennes entreprises industrielles et commerciales = UIAPME) in Paris gegründet. Ihr sind drei Föderationen angeschlossen: die Fédération internationale de l'artisanat unter holländischer Leitung; die Fédération internationale des petites et moyennes entreprises industrielles unter französischer Leitung und die Fédération internationale des petites entreprises et moyennes commerciales unter britischer Leitung. Der Sitz der UIAPME ist in Bern, die offizielle Anerkennung durch die Vereinten Nationen ist am 3. März 1950 erfolgt. Die Zusammenarbeit mit einer Reihe internationaler Gremien ist aufgenommen. Der Union gehören gegenwärtig folgende Staaten an: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Saargebiet, Schweden, Schweiz und Türkei. Insgesamt werden etwa 4,5 Millionen Gewerbetreibende durch die Internationale Gewerbe-Union repräsentiert.73 Die wissenschaftliche Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Gewerbes wird gegenwärtig von einer Reihe nationaler Institute und ihren Forschungsstellen getragen, von denen zehn in Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Schweden und der Schweiz mit der Internationalen Gewerbe-Union in Verbindung stehen. Als lose Vereinigung wissenschaftlicher und gewerbepolitischer Persönlichkeiten, die an der Gewerbeforschung interessiert sind, bestehen 73 Internationale Gewerbeunion: Annuaire 1953. Bern o. J. (1953). 3* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52 36 [548 seit 1948 die „Rencontres de St. G a 11" unter Federführung der Schweiz. In den jährlichen Zusammenkünften wird insbesondere die Aufgabe gepflegt, einer fruchtbaren internationalen Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Gewerbeforschung die Wege zu ebnen. Auf dem Gebiete des Betriebsvergleiches sind beispielsweise in dieser Hinsicht bereits greifbare Ergebnisse erzielt. Daneben arbeiten die Forschungseinrichtungen benachbarter Länder (z. B. Deutschland-österreich-Schweiz, Benelux-Staaten) in konkreten Einzelfragen laufend zusammen.74 74 Rencontres de St. Gall: Protokolle der Verhandlungen, hrsg. v. Schweiz. Institut f. gewerbl. Wirtschaft a. d. Handels-Hochschule St. Gallen. Weggis 1948, Weißbad 1949, Scanfs 1950, Lugano 1952, Chexbres 1953. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.73.5.1 | Generated on 2023-04-04 11:07:52