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Untersuchungen zum deutschen Vertriebenen- und Flüchtlingsproblem. Erste Abteilung: Grundfragen. II: Schmölders, Günter unter Mitarbeit von H. Müller - H. Friederichs: Finanzierungsprobleme im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Eingliederung der Heimatvertriebenen

Schmölders, Günter

Abstract

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Schmölders, Günter Book Untersuchungen zum deutschen Vertriebenenund Flüchtlingsproblem. Erste Abteilung: Grundfragen. II: Schmölders, Günter unter Mitarbeit von H. Müller - H. Friederichs: Finanzierungsprobleme im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Eingliederung der Heimatvertriebenen Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 6/II Provided in Cooperation with: Verein für Socialpolitik / German Economic Association Suggested Citation: Schmölders, Günter (1955) : Untersuchungen zum deutschen Vertriebenenund Flüchtlingsproblem. Erste Abteilung: Grundfragen. II: Schmölders, Günter unter Mitarbeit von H. Müller - H. Friederichs: Finanzierungsprobleme im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Eingliederung der Heimatvertriebenen, Schriften des Vereins für Socialpolitik, No. 6/II, ISBN 978-3-428-41339-3, Duncker & Humblot, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/285431 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. 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Müller und H. Friederichs VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1955 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Finanzierungsprobleme im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Eingliederung der Heimatvertriebenen Von Prof. Dr. Günter Schmölders unter Mitarbeit von H. Müll er und H. Frie d e richs VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT BERLIN 1955 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Alle Rechte vor behalten Copyright 1955 by Duncker & Humblot, Berlin-Lichterfelde Gedruckt 1955 bei AHa-Druck. Berlin W 35 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Inhalt Einleitung Erster Teil Der Finanzbedarf für die soziale Eingliederung der Heimatvertriebenen Vorbemerkung 7 20 1. Maßnahmen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit. . . . . . . .. .. . . . . . 22 1. Die Umsiedlungsprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2. Die Arbeitsbeschaffung für die Heimatvertriebenen. . . . . . . . . . 30 a) Das sogenannte "Schwerpunktprogramm" ..... . . . . . . . . . . . . . 31 b) Das 200-Mio.-DM-Sofortprogramm ............ . ........... 34 c) Das "Sanierungsprogramm" ........ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 d) Der Kost-Plan. . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3. Der Wohnungsbau für die Heimatvertriebenen .. . ........... 41 11. Die Eingliederung der Flüchtlingsbetriebe in die westdeutsche Industriewirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Vorbemerkung......... ...... ................ ...... ........ ..... 53 1. Die Kreditaktionen für die heimatvertriebene gewerbliche Wirtschaft ......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . 55 2. Der Kapitalmangel der Flüchtlingsunternehmen .............. 61 3. Die Auswirkung der Kredite ................................ 63 4. Steuerliche Maßnahmen zur Konsolidierung der Betriebe .... 65 5. Konsolidierung durch Kreditverbilligung .................... 67 6. Allgemeine Erfordernisse für eine erfolgreiche Eingliederung 68 III. Die Eingliederung der heimatvertriebenen Landbevölkerung .... 70 1. Die bisherigen Maßnahmen der Eingliederung .............. 70 2. Die vorgesehene Bereitstellung von Mitteln und Vergünstigungen gemäß BVFG. ........................................ 72 3. Die Bilanz ..................... . .. . .......... . ........... . ... 77 IV. Die Flüchtlingslager und ihre Finanzierung ... ... .............. 78 1. Die Notaufnahmelager 78 2. Die "Dauerlager" in der Bundesrepublik und ihre Auflösung 81 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 6 Inhaltsverzeichnis V. Sonstige Förderungsmaßnahmen ................................ 83 1. Der Schlüchternplan ................................ . . . . . . . . . 83 2. Maßnahmen zur Eingliederung der heimatvertriebenen Jugend 85 3. Altersversorgung, Mittelstandsprogramm, Suchdienst und Währungsausgleich ......................................... . . 89 VI. Unterhalts hilfe und Hausratbeschaffung ........................ 91 1. U,nteI1baltshilf·e '" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. ............ 91 2. Ha'USl1a·tihil:fe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 VII. Gesamtaufwand und Gesamteingliederungsbedarf .............. 96 1. Der bisherige Gesamtaufwand zur Eingliederung der Vertriebenen .................................................... 96 2. Schätzungen über den Gesamteingliederungsbedarf der Vertriebenen ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 101 Zweiter Teil Die Beschaffung der Mittel für die Eingliederung der Heimatvertriebenen I. Der Lastenausgleich ..... . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 110 Vorbemerkung. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .............................. 110 1. Das Soforthilfegesetz als Vorläufer des Lastenausgleichs ...... 112 2. überblick über die Größenordnungen des Lastenausgleichs .. 118 3. Die Ausgleichsabgaben ...................................... 122 1. Die Vermögensabgabe (§§ 16 bis 90 LAG.) ................ 122 2. D1e Währu.ngsgewinnabg.aben 124 a) Die Hypothekengewinnabgabe ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 125 b) Die Kreditgewinnabgabe .............. . . . . . . . . . . . . . . .. 126 3. Beiträge des Bundes und der Länder an den Ausgleichsfonds 127 4. Die Ausgleichsleistungen .................................... 129 5. Volkswirtschaftliche und finanzwissenschaftliche Betrachtungen zum Lastenausgleich ........................................ 133 6. I?ie Mobilisierung der Lastenausgleichsschuld ................ 145 7. Die Lastenausgleichsbank . .. . . .. .. .. .. .. . . .. .. .. . . .. .. . . . .. 147 8. Lastenausgleich und Gesamteingliederungsbedarf ............ 151 II. Die Finanzierung auf dem Wege der Kreditschöpfung 154 III. Die Hilfe des Auslands für die deutschen Vertriebenen 155 1. Die Unterstützung mit finanziellen Mitteln .................. 155 2. AuswandeDUng al:s Lösung des V'ertriebenenproblems? ...... 159 Schluß 162 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Einleitung Der zweite Weltkrieg hat für die ganze Welt, besonders ,aber für Deutschland ein ProbJem ,aufgeworfen, das 'tief in die Bereiche des Staates, der Wirtschaft und letztlich auch in das Privatleben des Einzelnen hineingreift -die Eingliederung der Vertriebenen. Von seiner Lösung hängt die ZukunftsgestaJtung Deutschlands ab. Eäne Aufg,abe, die nicht gerade zu den leichtesten zu rechnen ist, denn die vielseitigen Auswirkungen der Ausweisung, in ihrer Tragweite kaum zu erkennen, haben Fragen ,aufgeworfen, für die es zunächst keine Beantwortung g.ab: das Flüchtlingsproblem von heute unterscheidet sich von denen der Vergangenheit nicht nur durch seinen Katastrophencharakter und seine politischen Hintergründe, sondern vor allem durch die gewaltigen Ausmaße. Es wäre d,aher abwegig, Parallelen in der . Geschichte zu suchen und d,adurch die aufgeworfenen Fragen lösen zu wollen. Eine wissenschaftliche Erforschung der Vertriebenenfrage wurde ,aus diesem Grunde dringend ·erforderlich; Volkswütsch,aft, Finanzwissenschaft, Soziologie, Psychologie, Volkskunde und Raumforschung sind nunmehr an der Lösung dieses ,außerordentlich bedeutsamen Problems beteiligt. Die mit ihrer Hilfe gewonnenen Ergebnisse müssen die Grundlage für aUe Maßnahmen bilden, die zur Lösung der Vertriebenenfrage vorgenommen werden sollen. Der weitaus größte Teil dieser Maßnahmen beginnt und endet jedoch im finanziellen Sektor. - Damit werden der BundesrepubHk riesige Lasten .auferlegt, deren Gewicht eine befriedigende Lösung bisher unmöglich machte. Die Entstehung des Vertriebenenproblems und damit die Zusammenballung der Bevölkerung überhaupt beruht einerseits auf der im Potsdamer Abkommen beschlossenen Ausweisung von 6,65 Mio. Menschen, andererseits auf der gleichzeitig einsetzenden Heimkehr der ehemaligen Wehrmachtsangehörigen und Evakuierten. Art. XIII des Potsdamer Abkommens sagt: "Die drei Regierungen erkennen nach allseHig,er Überprüfung der Frage an, daß eine Umsiedlung der in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn verbliebenen deutschen Bevölkerung oder eines Teiles dieser Bevölkerung erfolgen muß. Sie stimmen überein, daß jede Umsiedlung, ·die stattfinden wird, auf org,anisierte und humane Weise vorgenommen werden soll." Der KontroUausschuß wurde angewiesen, "der gerechten Verteilung dieser Deutschen auf ,alle Besatzungszonen besondere Aufmerksamkeit zu schenken". OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 14 Einleitung geren Zahl von Ednkommensträgern fUnd damit eine Schwächung der Steuerkraft. Diese Situation wird jedoch in Zukunft mehr und mehr eine Änderung erfa;hren (v,gI. S. 18), da der Prozentsatz der Erwerbs- . fähigen unter ,den immer noch einströmenden Ostflüchmngen sich weiter vergrößert. Bei dieser hohen Belastung, die die Heimatv,ertriebenen darstellen, d,arf aber nicht übersehen werden, daß die Flüchtlinge ein bedeutendes Aktivum bilden. Schon von jeher waren es gerade die ,aktiven Elemente, die sich einem ihnen nicht g,emäßen ideologischen Druck zu entziehen suchten, daher befinden sich besonders in letzter Zeit unter den Zugewanderten die tätigsten und vitalsten Schichten, die d,em KoUektivismus entfliehen: Bauern, qualifizierte Industriearbeiter, Handwerker, l'eitende Techniker, Ingenieure und Persönlichkeiten aus der Industrie und den freien Berufen. Für den Osten ist diese Abwanderungein großer Substanzv,erlust. Diese Kräfte dürfen jedoch unserer Volkswirtschaft nicht verlorengehen. Sie bilden einen Zuwachs an A~beitskraft, der zur Erhöhung des Sozialproduktes beiträgt. Entsprechend ihrem Einkommen wächst auch ihre Nachfr,age ,als Verbr,aucher und ihre St'euedeistung, g,anz abgesehen von den kulturellen und soziologischen Werten. Die Tatsache, daß es sich hei einer Vielz,ahl von Heimatvertr,iebenen um Fach,arbeiter, Techniker, Handwerker und lander,e qualifizierte Berufe handelt, wurde von weitsichtigen Gemeinden und Städten rasch erkannt, und sie versuchten, ihre oft einseitige Wirts,chaftsstruktur durch Ansiedlung neuer und geschlossener Gewerbezentren zu erweitern. Dies ist ,in vielen Fällen gelungen, und eine Reihe von ehemals ostdeutschen Unternehmen oder ganzen Gewel1bezweigen haben ihre Bedeutung ,auch weit über die Grenz,en hinaus wiedereI'll,angt. Die mittelstädtische Struktur Bayerns zog besonders die sudetendeutschen Einwanderer an. Die Gablonz·er Schmuckwarenindustrie befindet sich heute in K,aufbeuren, Bayreuth und Mühldorf, die Musikinstrumentenmacher in Kraiburg und im Werdenfelser Land. Ein großer Teil der Flüchtlingsindustrien hat sich auch nach Nordrhein-Westf.alen verlagert. Hier ist das Bild noch vielfältiger. Die Tradition und die Struktur des Landes spielten für die Neugründungen der Industrien eine wesentliche RoUe. Als Beispiele seien die Spinnereien, Webereien und Textilmas·chinenfabriken in Mönchen-Gladbach und Rheydt und die Tuchfabriken im A,achener Raum genannt. Daneben haben s.ich aber auch gerade in Nordrhein-Westfalen völlig neue Standorte gebildet, so in Gelsenkirch,en, das jetzt zum Mittelpunkt der westdeutschen Bekleidungsindustrie geworden ist, weiterhin die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Einleitung 15 nordböhmische Gl,asindustrie bei Rheinhach, die Spielkartenindustrie in Detmold, die Lodzer Textilindustrie in Düsseld.orf und ein 'neues Textilzentrum im Münstedand und im Raum von Lippstadt. Für die Länder, denen das Aufkommen an Einkommenund Körpersch,aftssteuer zu 62 % zufließt, sind diese Niederlassung·en ein erwünschter Zuw,achs. Es g,elingt jedoch nicht, in die gegenwärtige Standortverteilung der Flüchtlingsindustrien einen großen inneren Sinn und Zus,ammenhang hineinzuinterpretieren. Sie entspricht keineswegs den ökonomischen Gesetzen. Eine gelenkte Expansion ist daher mehr als notwendig, damit die Standorte über die Ländergrenz·en hinweg 'an lebensfähigen Schwerpunkten, die aber nicht in Industriezentren zu Hegen br,auchen, errichtet werden. Diese Forderung muß bei ,allen neuzuverteilenden Investitionskrediten berücksichtigt werden. Die Standortverteilung darf j·edoch, wie immer wieder seitens der Raumforschung betont wird, nicht nur nach ökonomischen Gesich,tspunkten, sondern muß im Interesse einer ausgewog,enen Wirtschaftsund Sozi,alstruktur Westdeutschlands auch unter wirts·chaftsund sozialpolitischen Aspekten betrachtet werden. Von einer solchen Lenkung konnte in den Jahren 1945/46, als sich der erste Vertriebenenstrom in die Bundesrepublikergoß, keine Rede sein; zunächst w.aren die Länder mit dieser Aufg.abe betraut, und die Verteilung der Flüchtlinge wurde nach dem Vorhandensein von Wohnmum vorgenommen. So mußten die Agrarländer Niedersachsen, Bayern und Schleswig-Holstein die meisten Heimatvertriebenen aufnehmen, da si,e die wenigsten Krie.gszerstörungen erlitten hatten. Hier saßen die Vertriebenen nun inf01ge der Zuzugssperren und Wohnraumbewirtsch,aftung fest. Auf diese Weise entstand eine Streuung der Flüchtlingsindustrien über das g·anze Bundesgebiet. Diese zufälligen Standorte dürf,en nicht sanktioniert werden. Jeglich,e Neugründungen bedürf,en ,einer Lenkung. Hinsichtlich des einzelnen Arbeiters, der zugewandert ist, müssen entweder dort, wo sich der FlüchUing befindet, neue Al1beitsmöglichkeiten gesch,affen werden oder umgekehrt zusätzlicher Wohnr,aum in jenen Gegenden, in denen die Nachfr,age nach Arbeitskräften das Angebot übersteigt. 6 So stellt die Zuw.anderung der Heimatv·ertriebenen ,auch eine allerdings mit vielen Problemen verbundene Bereich·erung dar, und ihr Anteil am wirtsch,aftlich·en Wieder,aufbau Deutschla'nds sollte nicht übersehen werden. - Auf der anderen Seite jedoch darf man die Vorteile der Zuwanderung nicht überschätzen. Im Ausland wurde zum 6 Ar.ndt: Die volkswirtschaftliche Eingliederung eines Bevölkerungszug,troms S. 115. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 16 E.inleitung Teil die Ansich,t vertreten, daß die wirtsch,aftliche Entwicklung Westdeutschlands ohne die Heima'tvertriebenen gar nicht denkJbar gewesen wäre; man begründete diese Behauptung damit, daß erst die Heimatv,ertriebenen die durch den Krieg ,entstandenen "Bevölkerungslücken" ausg'efüllt hätten und d,as damit verbundene vergrößerte Ang,ehot ,an Arbeitskräften 'eine Erweiterung des inneren Marktes zur Folge gehabt hätte. 6 Die Statistiken erg,eben ein anderes Bild. Nach wie vor bildet der FlüchHingszustrom für Westdeutsch1andeine zusätzliche Bel,astung, welche zu den westdeutschen Kriegsschäden hinzukommt, da die Kriegsverlust,e rund 3 Mio., der Zustrom der Vertriebenen jedoch 11 Mio. Menschen beträgt, wobei die Lücke der aktiven männlichen Altel'sgruppen trotz der Einw,anderung nicht ,ausgefüllt wurde. Aus den naMen des statistischen Bundesamtes ist zu ersehen, inwi,eweit sich die AUersgruppen in Westdeutschland im Gegensatz zu 1939 verschoben hahen. Eine sichtliche Minderung ist im Gegens,atz zu allen anderen Altersgruppen bei den 25bis 40jährigen ,eing,etret,en, wohingegen di,e älteren Jahrgänge rel,ativ ang,ew,achsen sind. Tabelle 4 Die Wohnbevölkerung im Bundesgebiet nach Altersgruppen am 17. Mai 1939 und 1. Januar 1952 Altersgruppen 17.5.1939 11. 1. 1952 Veränderg. 1000 1000 1000 (+-) Männer unter 20 Jahren 6539 7576 +1037 +16 20 bis 25 Jahre 1 159 1816 + 657 +57 25 " 30 " 1788 1535 I -253 -14 30 " 40 " 3457 2605 -852 -25 40 " 45 " 1241 1707 + 466 +38 45 " 50 " 1034 1771 + 737 +71 50 " 60 " 1893 2653 + 755 +40 60 " 65 " 852 952 + 100 +12 65 und mehr 1367 2043 + 676 I +50 Insgesamt ............ 19335 22658 +3323 +17 Frauen insgesamt ..... 20002 25643 +5646 +28 Männer und Frauen insg. 39337 48306 +8969 +23 Aus der zweiten T,abelle sind die Lücken im Leistungspotential gegenüber dem theoretischen Soll besonders deutlich zu ersehen. 6 Edding: Die ,F.LüchUing,e als Belastung und Antrieb der westdeutschen Wirtschaft, S. 15, Kiel 1952. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Einleitung 17 Tabelle 5 Defizit oder Überschuß der AItersgruppen 1952 bei Annahme gleicher Altersrelationen wie 1939 Bevölkerung theoret. Soll d. Differenz Altersgruppen 1. 1. 1952 Altersgruppen (+ -) 1000 1000 1000 Männer unter 40 ........ 13532 15844 -2313 über 40 ......... 9126 7874 +1252 Frauen unter 40 ........ 14483 15506 -1023 über 40 ......... 11165 9081 +2064 Insgesamt unter 40 ........ 28015 31350 -3335 über 40 ......... 20290 16955 +3335 Viele von ihnen wurden in einem Lebensalter entwurzelt, in dem es ihnen nicht mehr möglich war, nach der Vertreibung neu ,anzuf,angen; sie werden entweder von ihren Angehörigen oder dur,ch die öff.entliche Fürsorge unterstützt. Der Anteil der Vertriebenen ·an der öffentlichen Fürsorg,e Ibeträgt im Durchschnitt 240/0, der Anteil der Zugewanderten 3 0/0. Tabelle 6 Anteil der Vertriebenen und Zugewanderten an der öffentlichen Fürsorge In der offenen Fürsorge laufend unterstützte Personen Bundesgebiet insgesamt Vertriebene Zugewanderte Anzahl Anzahl v.H. Anzahl v.H. 1952 31. März ...... 989234 239112 24,2 27694 2,8 31. Juli ....... 935525 224427 24,0 27384 2,9 30. September . 939259 224927 23,9 28828 3,1 31. Dezember 978901 237732 24,3 30625 3,1 1953 31. März ...... 1004740 246705 24,6 34128 3,4 30. Juni ...... 967337 233970 24,2 39242 4,1 30. September . 977 079 234400 24,0 41851 4,3 (Statistisches Bundesamt) Verfolgt man jedocll die. Zuw.anderung in der letzten Zeit, so. ist erkennbar, daß sich der Prozentsatz der älteren Zuwanderer ständig verringert. 2 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Illl § - ·W ~ ~ CL) .... Tabel,le 7 Die Zuwanderung aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin nach Geschlecht und Altersgruppen .) Altersgruppe l. Vierteljahr 1953 2. Vierteljahr 1953 3. Vierteljahr 1953 insges. I insges. I insges. I in Jahren Anzahl v.H.1 männlich I weiblich Anzahl v.H.1 männlich I weiblich Anzahl v.H.lmännlichlweiblich unter 6 10. 138 9,3 520.6 4932 10. 150. 9,4 5273 4887 3719 9,2 1948 1771 6-14 16346 15,0. 8425 7921 14950. 13,8 7698 7252 4660. 11,5 2469 2191 14-18 1040.8 9,5 60.53 4355 12932 12,0. 7456 5476 6415 15,8 40.90. 2325 18-21 7318 6,7 40.49 3269 8169 7,5 470.0. 3469 3918 9,7 2490. 1428 21-25 620.3 5,7 3163 30.40. 6670. 6,2 3449 3221 3274 8,1 1882 1392 25-45 33357 35,7 14145 19212 31660. 29,2 140.23 17637 12576 31,0. 6466 6119 45-65 22999 21,0. 11147 11852 21235 19,6 10 80.0. 10 435 5490. 15,5 3163 2327 65 und mehr 2569 2,3 1215 1354 2524 2,3 1227 1297 494 1,2 219 275 109338 Wo. 5340.3 55935 108300 lOG 54626 53674 40. 546 lOG 22727 17819 0) staltdstisches Bundesamt. 4. Vj. 53 insges. Anzahl 40.56 50.60. 5648 3299 2649 12323 540.1 420. 38856 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Einleitung 19 Dies ist dar,auf zurückzuführen, daß ,es sich bei den Zug,ewanderten jetzt wenig,er um mit Gewalt Vertriebene handelt, wie in den ersten Jahren, laIs !Um die schon erwähnten aktiven Schichten der Bevölkerung, die teils dem ideologischen Druck weichen, teils in Westdeutschland beruflich größ.ere Chancen erw,arten, während die älteren J,ahrgänge das Risiko des Weges in den "goldenen W·esten" nur dann eing,ehen, wenn wirklich Gef.ahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit best'eht. Bei einem gleichbleibenden Flüchtlingsstrom, wie in der letzten Zeit, ist daher ein relatives Abnehmen der Zahl der NichtaI1beitsfähigen zu ,erwarten, wasa11erdings vorerst noch keine wesentlichen Auswirkungen ,auf die Summe der Unterstützungen mit sich bringt. Edding führt weit,er ,an, daß 1,angfristig gesehen kein Mißverhältnis zwisch·en vorhandenen Arbeitsplätzen und Arbeitskräften in Westdeutschland gegeben war, da die Ar,beitskapa,zität im gleichen VeI1hältnis zerstört wurde, wie Arbeitskräfte im Krieg fielen. Partielle Lücken entstanden nur durch Kriegsund Zivilgef,angene, mit der,en Rückkehr ja doch in kürzer·em Zeitr,aum zu rechnen w,ar. Diese zeitweiligen Lücken hätten durch Rationalisierung rübeI1brückt werden können; die Behauptung des Auslandes, daß der wirtschaftliche Aufbau Deutschlands ohne die Flüchtlinge nicht denkbar gewesen sei, trifft demnach nicht zu. Eine schneUe produktive Eingliederung des nicht ·abr,eißenden Flüchtlingsstroms ist daher dringend notwendig, damit durch ihren Beitr.ag das Sozialprodukt vergrößert wird, denn nur ,auf di,ese Weise ist die hohe Bel,astung zu mildern. In dieser Hinsicht bildet die 8 Ofoig,e St.eigerung des Sozialproduktes 1953 (im g,anzen 134 Mrd. DM) ,ein erfreuliches Ergebnis.7 Der größte Teil dieser Zunahme beruht ,auf der erhöht.en Produktivität der Wirtsch.art. Die Zahl der unselbständig Beschäftigten stieg von Ende 1952 bis Ende 1953 von 14,95 ,auf fast 15,60 Mio., ,also sog,ar stärker ,als zur Zeit der Korea-Hausse (600000). Der Neuzug,ang ,an Arbeitskräften, der nach wIe vor ungewöhnlich hoch war, einmal ,auf Grund der verhältnismäßig hohen Geburtenziffern der Vorkriegsjahre, zum anderen ,aher durch verstärkten Einstrom der Flüchtlinge ,aus der sowjetischen Besatzungszone, konnte völligabsol1biert werden und die Zahl der ArbeitsJosen, die noch immer auf dem Zustrom von ,I1und 11 Mio. Heimatvertriebener beruht, weher ver,ringert werden (vgl. Tabelle 9, S. 22). 7 vgl. Geschäftsbericht der Bank Deutscher Länder für das Jahr 1953, S. 2. 2* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Erster Teil Der Finanzbedarf für die soziale Eingliederung der Heimatvertriebenen Vorbemerkung Bis zum 1. J,anuar 1954 hatte die westdeutsche Bundesrepublik 10,6 Mio. Menschen ,aufgenommen; darunter w.aren Heimatv,ertriebene, Flüchtlinge und ehemalig'e Zwangsverschleppte, die sogenannten "displ,aced persons". Die letztgenannte Gruppe wurde seit 1947 durch die IRO 1 betr'eut, eine große Anzahl von ihnen ist inzwischen ,ausg,ewandert, der Rest hat meist schon durch die IRO, ausländische Organisationen oder mit deutscher Hilfe Existenz und Heimat gefunden. Der Schwerpunkt ,aller Hilfsmaßnahmen l,ag daher bei der Sorge für di,e Heimatvertriebenen und Flüchtlinge. Da die Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone durch das BV~G den Vertriebenen gleichgestellt worden sind - der Hauptunterschied besteht nur in den verschiedenen rechtlichen Anspl'Üchenauf di,e Leistung,en ,aus dem Lastenausgleich -, können wir für die Zwecke der vorlieg'enden Untersuchung die Begriffe "Flüchtling" und "Vertriebener" synonym verwenden; zumal die Probleme, die sich für die westdeutsche Bundesrepublik aus der Eingliederung der Vertriehenener.geben, durch die Gesamtheit der Zugew,anderten entstanden sind. Eine Lösung des Vertriebenenproblems durch Auswanderung ist :keine Lösung. Auswanderung bedeutet Verlust an wirtschaftlicher und biologischer Substanz, bedeutet Her,ausziehen junger gelernter Ar:beiter und Handwerker aus dem ,geschwächten deutschen Volkskörper und würde das Gewicht der unproduktiven Volksteile noch untr.agJbarer machen, zumal an qualifizierten jüngeren F,ach>aI'heitem, die zur Steiger.ung der Produktivität beitr,agen, inWestdeutschland ger,adezu Mangel herrscht. Anders wäre die Lage, wenn die europäische Integr;ation msch fortschreiten würde; dann könnte eine Abwanderung der Ar:bertskräfte an den Ort ihres lohnendsten Einsatzes innerhalb des größer,en Wirtschaftsmumes den Wohlstand nur fördern. Hinzu kommt, daß Auswanderungen 1n Größenordnung,en, die eine 1 International Refugee Org,anis'ation. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 VOI1bemerkung 21 ins Gewicht f,aUende Entlastung des Bevölkerungszuwachses herbeiführen könnten, mit Rücksicht auf die hohen Ansiedlungskosten im Aufnahmeland nicht zu erwarten sind. Die Aufgabesotellung: "Wie können die Flüchtling,e in die westdeutsche Wirtschaft und das Soziallebeneingegliedert werden?" .!bleibt daher die gl,eiche. Der Weg hierzu geht über die Steig,erung der Produktivität und die Schaffung neuer Ar:beitsplätze; erst mittels einer Steigerung des Sozi,alproduktes im 'ganzen k,ann die Aufrbringung der sozialen Lasten, die auf der Bundesrepublik ruhen, ermöglicht werden. Über die rberuflich'e und sO:lJiale Struktur der V,ertriebenerubevölkerung und ihre V,eränderungen sind seit 1946 lauf,end s'tatistisch·e Er- 'hebungen durchgeführt worden. Aus den Ergebnissen dieser Erhe'hungen über die berufliche /Und soziale Gliederung der Vertriebenen, die sozi,ale Umschichtung und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Lassen sich die Fortschritte der Eingliederung .ablesen. Aus der fol,genden Geg,enübersteUung ist zu entnehmen, daß rund zwei Drittel der Vertri.ebenen ihre ehemalig,e Selbständigkeit verlor,en .haben. Tabelle 8 Volksund Berufszählung vom 17.5.1939 13.9.1950 Erwerbspersonen Erwerbspersonen im heuin den davon tigen Geb.öst!. im im BunVerÜbrige Bundesd.OderSudetendestrieBevölgebiet Neisse land gebiet bene kerung Insgesamt ...... 20064945 4491498 1526816 22074007 3346101 18727906 davon in % Selbständige .. _ 14,8 14,8 17,7 14,7 5,2 16,5 mithelfende Familienangehörige 18,4 20,3 17,1 14,4 1,8 16,7 Beamte ......• 5,1 5,4 1,9 4,0 3,7 4,0 Angestellte .... 13,2 10,3 10,3 16,0 14,3 16,3 Arbeiter ...... 48,5 49,2 53,0 50,9 75,0 46,5 Ob und inwieweit von einem vollen Erfolg der Eingliederung die Rede sein kann, wenn a1le ehemals Se1bständigen ,auch wieder eine selbständige Existenz in der Bundesrepublik gefunden haben, wird in ,anderem Zusammenhang zu erörtern sein. Zunächst ist über die Maßnahmen zu berich,ten, die der BeseitLgung der unmitt.elbaren Lebensnot der Vertriebenen und ihrer EingliedeOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 22 Der FinanZlbedal1f .für die soztal,e IDingHedemmg der Heimatvertriebenen rung in den Produktionsprozeß dienen sollten und die notgedrungen aus allgemeinen Haushaltmitteln finanziert werden mußten. I. Maßnahmen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit Die wichtigste Au:flg,abe der Bundesrepublik ,gegenüber den Heimatvertriebenen besteht darin, ihnen den We.g zu ,ebnen, ,auf dem si,e von Unterstützungsempfängern wieder zu Steuerzahlern werden können. Je eher dies gelingt, um so früher kann die öffentliche Hand von Hilfeleistungen für konsumtiv,e Zwecke zu produktiven Aufwendungen für di'e Eingliederung der Heimatv,ertriebenen übergehen, die die end- ,gümge Lösung des Eingliederungspro:blems ,anbahnen können. Der erste Schritt ,auf diesem Wege ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Tabelle 9 Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Jahren 1949-1952 1949 Anteil d. Arbeitslosen an d. Bevölkerung d. Bundesgeb. 3,4% Arbeitslose Vertriebene .... 7,2% Übrige Arbeitslose ........ 2,6% 1950 3,3% 6,7% 2,6% Jahr 1951 3,0% 5,7% 2,4% 1952 2,8% 5,1% 2,4% 1953 2,0% 2,6% 1,4% Die v'erschiedenen Abhilfemaßnahmen, die seit 1949 getroffen worden sind, haben, wie ,aus der obigen T,abeUe hervorgeht, bereits ,erkennbare Erfolge gezeigt. Während der prozentuale Anteil der Vertriebenen 'an den Arbeitslosen der Bundesrepublik 1949 noch annähernd dreimal so hoch war wie derjenige der übrigen Bevölkerung, konnte dieses Verhältnis bis 1953 bedeutend gemildert werden. 3 Dennoch ist der Anteil der Heimatvertriebenen ,an der Gesam~ahl der Al1beitslosen noch so hoch, daß ,alle Maßnahmen, die Bund, Länder und Gemeinden zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit treffen, zu einem wesentlichen Teil unter dem Aspekt der Wieder,eingliederung der Vertriebenen in den Arbeitsprozeß gesehen werden; hierzu gehören in erster Linie das Umsiedlungsund das sogenannte Schwerpunktprogramm, der Kostplan und die Gewährung von Darlehen zur Schaffung von Dauer,arbeitsplätzen, sämtlichst Aufwendungen, die unmittelbar oder mittelbar im Dienste der AI'Ibeitsbeschlaffung standen. Aber 'auch diese Maßnahmen wären ohne ErfoLg geblieben, wenn nicht die Bereitstellung von Wohnr,aum hinzugekommen wäre. nie Förderung der WohnungS'bauprogr.amme steht daher in unlösharem Zusammenhang mit der Arbeitsbeschaffung. 3 Quelle: Geschäf.tsbericht der LA-Bank 1952. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Aufnahmeland Schleswig-Holstein ... Niedersachsen ....... Hessen ............. Baden-Württemberg . Württemberg. Hohenzollern ...... Bayern ............. 'DabeUe 10 Das Verhältnis der arbeitslosen Vertriebenen in Prozentzahlen zu den Arbeitslosen der Hauptaufnahmeländer insgesamt insVerinsVerinsVerinsVerinsgesamt triegesamt triegesamt triegesamt triegesamt bene bene bene bene 3I12.49 v.H. 31. 12.50 v.H. 3I12.51 v.H. 3I12.52 v.H. I10.53 222000 58,5 218000 54,1 185000 51,9 165000 45,7 90000 368000 43,4 384000 40,3 375000 39,2 349000 39,6 187000 133000 27,3 131000 28,7 129000 27,5 144000 27,1 86000 68000 34,9 69000 38,7 64000 36,5 114000 35,5 58000 12000 44,4 14000 41,3 14000 40,7 406000 39,9 425000 32,3 415000 33,5 439000 33,0 I 233 000 'QueUe: Statistisches Bundesamt Verinstriegesamt bene v.H. I3. 54 43,9 110348 39,7 247146 26,9 112331 31,9 80863 32,6 316726 Vertriebene v.H. 41,5 37,1 25,4 32,4 30,4 t-< ~ ~ ~ g ::s N ~ W ! !' 0- <1> '1 :> ~ E §. ~ ~ t-:) ~ OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 30 Der F.inan:z;bedarf für dLe lSoz.~a:le Eingl'Iedel1ung der Heimatvertl1iebenen Umsiedlung von Flüchtlingen überwiegend F,achal1beiter und Arbeitskräfte mit" we,nig Sozi,algepäck" erlaßte. Soweit also in den Fl üch tJingsabg,abeländern durch di,e einsetzende Reorg,anis,ation F,acharbeiterkräfte benöti,gt wurden, bedeutete deren Abw,anderung einen klaren Verlust. Mößner erwähnt in diesem Zusammenhang eine Eisengießerei in Delligsen {Niedersachs,en), die 1949 noch Hunderte von HiJfs,arbeitern hätte beschäftigen können, wenn die notwendigen Gießereif,acharbeiter greifibar gewesen wären; diese waren jedoch ,aus dem Harz und der Lüneburger Heide nach Nordrhein-Westfalen und Württemberg ausgewandert; jeder ausgewanderte Facharbeiter bedeutete also in diesem F,aUe für das Flüchtlingsabg,abeland die Schaffung von 4 bis 5 weiteren dauerarbeitsl:osen Hilfsar.beitern. - An anderen Stellen der Bundesrepublik lag ,ein so großes Ang'ebotan F,ach'arbeitern vor, d.aß diese sich teilweise mit HilfsarbeitersteIlen begnüg,en mußten. lAus ähnlichen ErwägUiIlgen wurden 1949 und 1950 seitens der betroffenen Flüchtlingsländer Schritte unternommen, die Umsiedl'lUlgsfinanzierung des Hundes dahin ,abzuändern, daß die umzusiedeJnden FlüchHinge sozusagen einen Gutsch,ein der öffentlichen Hand für ein Wohnungshaudarlehen in die Hand bekommen sollten, d,amit sie selbst den besten Arbeitsplatz auswählen könnten. Der Bund lehnte j-edoch diese Abänderung der Finanzierung ab. Ein weiterer Nachten erg,ab sich, wie in vielen ,anderen Gebieten, auch in dem engen Wirtschaftsr,aum der Reichswer.ke Wate!lJStedt-SaJzgitter. Entgegen der Hoffnung, durch die Umsiedlung eine Entlastung zu 'erf.ahren, z,ei,gte sich bald, daß nur die jungen Arbeiter und F,acharbeiter ,abwanderten und die freiwer.denden Wohnräume schnell von zuwandernden Asozialtm, Kr,anken und AI'Ibeitslosen belegt wurden. Daraufhin ,ging der Bund von der Umsiedlungs- ,auf die Investitionspolitik über. Es wurden Bundesinvestitionen von mehreren 100 Mill. DM vorgenommen, was auf der anderen Seite wieder eine Rücksi,edJung der mit Buudesmitteln ,ausgesiedeUen F,achaI'lbeiter notwendig macht. Die Finanzierungsprobleme erg,eben sich in diesem Falle (nach Mößner) aus der T,ats,ache, daß die gleichen öffentlichen Ausgaben an verschiedenen Punkten des Wirtsch,aftsr,aumeseinges,etzt, verschiedene Wirkung haben können. Sie können zu einer Ver.besserung oder Verschlechterung der sozialen Struktur führen. Jedenfalls können von einer interventionistischen FinanzpoJiotik niemals die reinen Er.gebnisse einer VolJbeschäftigungspolitik erwartet werden. 2. Die A rb ei t sb e s eh a ff u n g für die He i ma t - vertriebenen Neben der Umsiedlungs aktion wurden Maßnahmen der öffentlichen Hand zur AI'Ibeitsbesch,affung für die Heimatvertdebenen in Angriff OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Maßnahmen zur BeseLt~glWlg der Arbeitslosigkeit 31 genommen, deren Finanzierung durch Bereitstellung von Mitteln seitens des Bundes, weiteI1hin aus ERIP-<Geldern und ausMitteln der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Ar.beitslosenversicherung sicherg'estellt wurde. a) Das sogenannte "Schwerpunktprogramm" Die Bundesregierung beschloß im Frühjahr 1950 zur ArbeHsibesch,aftung das sogenannte Schwerpunktprogramm durchzuführen, dessen Hauptziel diie Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Hauptflüchtlingsl,ändern w,ar (vgl Tabelle S. 23). Zu diesem Zweck wurden im J·ahre 1950 300 Mio. DM für Wiederaufbaukredite ,an lolhnintensive wirtschaftliche Unternehmungen in den Notstandsländern Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt; dieser Betrag wurde im J,ahre 1951 noch um 15 Mio. DM ,a.ufgestockt. Die Mittel wurden ausschließlich für wirts·chaftsfördernde Maßnahmen zur Erschließung neuer D ,a u er .ar:beitsplätze unter besonderer Berücksichtigung von .Betrieben Heimatvertriebener sowie zur Durchführung von schnell anlaufenden besonders aribeitsirrtensivenöffentlichen Arbeiten, l.andwiortschaftlichen Siedlungen usw. bestimmt; bei letzteren sollten Heimatvertriebene bevorzugt eingesetzt werden. 7 Besonderer Wert wurde da.bei ,auf die SchHeßung von Produktionsund BedarfsIücken und die Unterstützung von exportfördernden Industriezweigen gelegt. Für die Verteilung der Mittel, di,e im einzelnen einem interministeriellen Ausschuß obl,ag, waren sozi,alund ,arheitspolitische Gesichtspunkte maßgebend, wobei von der Bel.astung der beteiligten Länder ausgeg,angen wurde. Die g.ebietliche Verteilung der Mittel 8 B.ayern .................... . Hessen .................... . Niedersachsen ............. . Schleswig-Holstein ......... . 105,0 Mio. DM 15,0 Mio. DM 102,5 Mio. DM 77,5 Mio. DM Die Finanzierung des Progr.amms wurde hauptsächlich durch die Kreditanstalt für Wierder,auflbau in Fr,ankfurt durchgeführt, und zwar in Höhe von 263,89 Mio. DM. Der Rest von 36,11 Mio. DM ,ging direkt über die Länder. Von der Aufstockungssumme in Höhe von 15 Mio. DM gingen ebenfalls 9 Mio. DM durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Eine Refinanzierung wurde durch die kreditgebenden Landesbanken und di'e sonstigen KreditinS'titute über die Kreditansta.lt für Wiederauf7 1. Jahresbericht der LA <Bank, 1950. 8 IBundasminis,ter für Al1beIt: Schilrußbericht über die AbwickJ.llnJg des 300-Mio.-'DM-Arbeitsbeschaffungsprogcramms, 1'9lY2. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 32 Der Finan~bedarf ,für die so~Lale EirugHedeDung der Heimatv€rtI1ieben~m ibau bei der Bank Deutscher Länder {BDL) vODgenommen. Die endgülüge Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Anleihen. Diese sollen innerhalb von fünf Jahren bis 1956 am Kapitalmarkt untergebracht werden. Die IEndfinanzierung des 300 iMio.-DM~Pro,gr.amms ist noch recht unkl.ar. Die Vorfinanzierung der BDL wurde im Dezember 1950 durch die Überna'hme 'Von 200 Mio.5 1 /20f01ger Schuldverschreibungen der Kreditans'talt für Wiederaufbau ·abgelöst. Bis die Kredite wieder zurückfließen, kommt die Vorfinanzierung seitens der BDL einer vorübergehenden Kreditschöpfung gleich. Die Durchführung des Programms selbst wurde jedoch etwas verzögert, da bestimmte regional-wirtschaftliche und .arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden mußten. Ein großer Teil der gewenblichen Kreditnehmer waren Vertriebene und Betriebe in Notstands.gebieten, wo sich die mangelnden Absicherungsmöglichkeiten als besonders hinderlich erwiesen. Die durchleitenden Kreditinstitute waren daher zunächst nicht bereit, trotz der Zusicherung einer 900f0igen Ausfallbürgschaft seitens der Länder und einer Rückb.ürgschaft von 70 Ofo seitens des Bund'es ein eigenes Obligo von 10 Ofo zu übernehmen. Eine weitere Schwierigkeit lag darin, daß die Flüchtlingsibetriebe bei geringem Eigenkapital nur über wenig Betriebsmittel verfügten. Die ArbeHshesch,affungskredite sohlten jedoch grundsätzlich nur ,als Investitionskredite eingesetzt werden, bei der besonderen Lage der Flüchtlingsbetriebe wurde seitens des interministeriellen Ausschusses beschlossen, daß für die Vertriebenenbetriebe und Betriebe in Notstandsgebiet.en bis zu 40 Ofo der Kreditsumme als Betriebsmittel verwandt werden könnten. Inzwischen kann das Schwerpunktprogrammals abgeschlossen betrachtet werden. Sein ErfoTg läßt sich ,allerdings z,ahlenmäßig nicht vollständig erf.assen, da die Schaffung neuer Avbeitsplätze durch Erweiterung und Aufbau von Betrieben mittelhar zugleich eine wei,thin reichende Belebung der Nachfrag,e und des Arbeitsmar,ktes auslöste und dazu bei,getr,agen hat, die Sozialstruktur der Bevölkerung zu verbessern. Finanziell bedeutet diese mittelbare Auswirkung der Al'beits,beschaffung eine wesentliche V,erringerung der Zahl der Unterstützungsempfänger und eine Zunahme des Lohnsteueraufkommens. Die Einsparung,en ,an Unterstützungsgeldern betragen nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums jäihrlich mehr .als 100 Mio. DM, hinzu kommen jährlich noch f.ast 10 Mio. DM 'Lohnsteuer. Der sichtbare Erfolg des Schwerpunktprogr.amms besteht in der Schafiiung von 100 000 neuen Dauer,arbeitsplätzen innerhalb des industriellen Bereichs, davon zwei Drittel für Vertriebene; al.lein in Schleswig-HolS'tein wurden rund 11 000 Dauerarbeitsplätze geschaffen. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Maßnahmen zur Bese1ti<gung der Arbeitsl()s;tg,~eit 33 V'On den 300 Mio. DM waren 40 Mio. IDM den Ländern global für Handwerksund Kleinbetriebe zugeteiJt worden, mit denen etw.a 11 000 neue AI'beitsplätze fertigg,estellt werden konnten. Diese Kleinkredite ermöglichten den Wieder,aufbau vieler kleiner Existenzen und damit eine Stärkung des Mittelstandes, der für eine gesunde volkswirtschaftliche Struktur unentbehrlich ist. Insges.amt konnten demnach rnnd 65000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, bei deren Besetzung die Vertrielbenen bevorzu,gt wurden. Von den 300 Mio. DM wurden allein 'zur Förderung der Eingliedernng der Vertriebenen rund 62 Mio. DM ,an Kr,editen für die gewerbliche Wirtsch,aft 'einschließlich der freien Beruf,e sowie rÜlber 35 IMio . .DM für die Landwirtschaft ,aus1gegeben. Insgesamt wurden ,auf dem ,l,andwirtschaftlichen Sektor Siedlungshauten, wasserwirtschaHliche Meliomtionsund Forstal"ibeiten in Höhe von 60 Mio. DM durchigeführt und 4245 ländliche SiedLungen geschaffen ~Bayern 927, Hessen 203, Niedersachsen 1315, Schleswig-Hol:stein 1800). Nimmt man einen Durchschnitt von 2 Beschäftigten je Siedlung an, so ergeben sich damus weitere 8500 neue Al"ibeitsplätze. Damit sich die Gebiete ,auch wirtsch,aftlich weit,er entwickeln können, mußten neue AnJagen für Gas, Wasser und Elektrizität erstellt werden, zu diesem Zweck wurden eibenfalls 9 Mio. DM bereitgestellt. Eine genaue Auf teilung der Mittel ist aus der folgenden Aufstellung zu entnehmen: Tabelle 16 I. Gewel"ibliche Wirtschaft ............ ,. 174,05 oMio. DM 1. Inaustrieprojekte .......... ,., .............. , .. ,., 133,14 Mio. DM B~ffn .. , .... , .... , . ... " .. "., .. " .. ,."."", .. ~W Hessen .............. . .. " ............ "..... . ..... 9,84 Nieders'achsen ..... , ............... , ..... , , . . 42,00 Schleswig-Holstein .. , ................ , .... . ,. ..... 22,50 2. Handwerksund Kleinbetriebe iCl) VertriebeDJen-Handwerksund KJeinbetriebe 34,86 Bayern ..... " .............. , ........... ,..... 10,00 Hes'sen ....... , ........... , ... " ........ , .... ,.. 1,66 Nied,ers.achs'en ........... , .... , , ... , . . . . . 1,1,20 Schleswig-Ho1stein ..... " .... " ... , .......... 12,00 ob) Einheimisches Handwel'ks- ,lIDd K<leingewerbe .. 6,05 BayeDn .................................. ,..... 2,25 Niedersachg,en .. , ........ . , . . . . . . . ....... , 1,80 Schlesw1g-Holstein .... . . . ...... , ... ,." ..... ,. 2,00 11. Schif1'baIU ........ , .... , ... " ........ , 30,50 Mio. DM la) Hochseeschiffbau ..... " .................... ,.. 25,00 Nieders.achs,en ....... , , ........... , ........ , . , . . . . 12,50 Schlesw1g-Holstein ......... , ...... , ..... "....... 12,50 b) Klei,nschiffund Fischel'f\ahrzeugbau . 5,50 Nieders,achsen ....... , . . . . . . . . . , , .... , . , , , . . 2,50 ,Schleswig-Holstein ' . . . , , .... , . . . . . . . . . . . . . 3,00 3 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 34 Der Finan~bedarf :1)ür die soz,]al,e E1rugHedel1Ung der Heimatvertriebenen UI. :Landwil'tschaftHche ISiecLluIlJgen fUnd Meliorationen, Forsten, WaSlSer,v,ersorgung und KüstenschJutz59,65 Mio. DM .Bayern .............................................. . Hessen ..................................... , ........ . Niedersach:sen .................... , .................. . Schleswig-Ho.1s,tein ............. , .................... . IV. Öff~mtliche V'ersorgungsbetriebe .,.. . . 9,00 M,io. DM Bayern ......... , ....................... , ............ . Niedersaclwen ....................................... . ISchleswig-Hol:stein ." .. . . , .......................... . V. Verkehr ................ . ........ . .. 24,00 Moio. UM 16,15 Mio. DM 3,50 24,50 1:5,50 3,50 2,00 3,50 Bayem ........ , ........... . ............. , ......... , . . 14,00 Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50 ,schleswiog-Holstein .......... . ........................ 6,50 VI. Verschiedenes ........................ 2,80 Mio. DM Bayern Privatbahnen .. , .................. . ......... ,..... 0,30 NiederSlach:s,en a) Torfindustde ......................... . , ... . , , . . . . . 1,00 b) Fl'emdenverkehr .................................. 1,50 b) Das 200-Mio.-DM-Sotortprogramm9 Als weitere Maßnahme zur Beseitigung der Arbeitslosi,gkeit wurde das 200-Mio.~DM-8ofortprogramm (im foLgenden kurz ,Sofortprogramm genannt) ,ausgearbeitet. Im Gegens,atz zum Schwerpunktprogramm, das durch freie Vereinbarung zwischen Bundesregierung, Bank Deutscher Länder und Kreditanstalt für Wiederaufbau ,entstand, beruht das 80fortprogr,amm ,auf gesetzlicher GrundLage. Am 27. Dezember 1951 wurde vom Bundestag das "Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogl'ammes zur Avbeitsbesch,affung im Rechnungsj,ahr 1951" 10 verabschiedet.Ein weiterer GegeIltS,atz :z;um Schwerpunktprogramm besteht darin, daß die im Rahmen des Sofortprogrammes aufgebrachten Mittel nicht für dre gewerbJiche Wirtschaft, sondern nur für Arbeiten vorgesehen sind, die durch die öffentliche Hand verg,eben werden, im wesentlichen Notstandsarbeiten wie Melior,a'tionen, Küstenschutzal'beiten, Besserung der Versongungsanlagen von Gas, Wasser, Elektrizität, K.analisation, Brücken-, Wegebau usw. Die Mittel sollen nach § 1, Abs. 1 des obengenannten Gesetzes vor allem "zum Zwecke der Avbeitsbesch,affung für die Empfänger von Arbeitslosenunterstützun,g und Avbeitslosenfürsorgeunterstütrung" .berettgestellt werden, und zwar "insbesondere in 9 Die beiden foLgenden Koapit'el sind einer unIV,eröffentlichten Untersuchung des ,Finarnzwis'senschaftlichenFomchnmgsinistitutes entnommen: Eisenkopf, W.: Die AlUfuringurug der Mittel für die Eingliedel1ung der Flüchtlinge und Vemriebenen. 10 BGBl. I, 1951, S. 1006. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Maßnahmen zur BeseiltLgnmg der ArbeitslosLgkeit 35 den AI'ibeitsamtbeziI1ken mit einer den tBundesdurchschnitt ühers'teigenden Al1beitslosigkeit". Besondere Berücksichtig'Ul1g sollen die Gebiete mit Dauerarbeitslosigkeit, also die Hauptflüchtlingsländer, finden. Das Sofortprogramm ist hauptsächlich zur Ergänzung und Vorbereitung der gesamtwirtsch,aftlichen Pl.anung zur Beseitigung der Al1beitslosigkeit ,gedacht. Daher wirdaJUf eine Koordinierung mit anderen Plänen, wie dem Schwerpunktprogramm und dem gleich noch zu besprechenden Sanierungsprogramm, ,größte'r Wert gelegt, da durch die Zusammenf,assung mehr,erer Maßnahmen ein größerer Effekt erzielt wird. Durch das bereits erwähnte Gesetz ist als Finanzierungsträger dieses 200-Mio.-DM ... Projektes die am 1. Mai 1952 errichtete Bundesanstalt für AI'ibeitsveI'imittIung und Arbeitslosenversicherung in Nümberg (im folgenden kurz Bundesanstalt genannt) bestimmt worden. Sie hat nach § 1, Abs. 1 des Gesetzes diese 2001Mio. DM zur Verfügung zu stellen. Die VoTfinanzierung ist ebenf.alls gesetzlich ,geregelt; und zwar bestimmt der § 2 des Gesetzes, daß der Bundesminister der Finanz,en ermächHgt wird, "dem Bundesminister für Arbeit zur sofortigen Inanspruchnahme der Maßnahmen . . . einen Kassenkredit im Betmge von 80 Mio. DM zur Verfügung zu stellen". Die daraus in Anspruch ,genommenen Beträge hat die BundesanS'taJt bis zum 1. August 1952 an den Bundesminister der Finanzen zurückzuzahlen, was inzwisch,en erfo1gt ist. Der Gesamtföroerungsbetrag beläuft sich auf 202528967,- DM, wurde also um über 2,5 Mio. DM überschritten. Diese Summe konnte aus laufenden Haushaltmitteln gedeckt werden, da es sich hierbei um Ausgaben handelte, die ,als Anteil der Empfänger von Arbeitslosenversicherung aus den lauf.enden HaushaItmitteln deckUIllgsfähig sind. Die Erfolge des Sofortprogrammes hinsichtlich der Schaffung neuer ArbeitspJätze sind zahlenmäßig ,nicht zu erfassen, zeig,en sich aber darin, daß die durch das Programm in Bewe.gn.mg gebr,achte Bausumme insgesamt über 680 Mio. DM beträgt und die Dauerarbeitslosigkeit z. B. in Schleswig.,Hol.stein IUllter den tiefsten Stand des Jahres 1951 gesunken ist, wobei die Vertriebenen in größtem Umfang berücksichtigt wurden. Nach Sch,ätzungen des Bundesarbeitsministeriums betragen die durch die Förderungsmaßnahmen eingetretenen Einsparungen ,an Unterstützungsbeträgen und Mehreinnahmen an Arbeitslosenund Sozialverslicherungsbeiträgen und Steuern etwa das Dreifache der v,erlorenen Zuschüsse. Durch ein zU!m 5. August 1953 verkündetes Gesetz wird die Bundesanstalt zu ,einer verstärkten Förderung von ArbeitsbeschaffungsmaßOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 36 Der ,Finanzbedarf ,für d1e ISOZ]al,e Ei-ngHedel'lUng der Heimatvertl1iebenen naihmen in Form von Darlehen und Zinszuschüssen für Notstandsarbeiten ermächtigt. Zur Außbringung der hierfür benöttgten Mittel haben die Bundesansta.lt .... 105 Mio. DM der Bund ............ 50 Mio. DM die Länder . . . . . . . . . .. 50 Mio. DM bereitgestellt, so daß für die nächste Zeit 205 Mio. DM zur Verfügung stehen und die in der 'letzten Zeit etwas in den Hintergrund getretenen öffentlichen Arbeiten wieder forciert werden können. c) Das "Sanierungsprogramm" ,Eine weitere Maßnahme zur Bessenung des strukturellen Mißverhältnisses zwischen den Erwerbsmöglichkeiten und der Bevölkerungszahl steLlt ,das Sanieruntgsprogr,amm der Bundesregierung, für das bisher 125 Mio. DM bereit,gestellt WlUrden, dar. Erstmals für das JaJhr 1951/52 ,aufg.estellt, wurde es für die Jahre 1952/53 und 1953/54 verlängert und soll ,auch in der Zukunft weitergeführt werden. Ziel des SanieruTIgspro- ,grammes ist vor ,allem die Sch,affung von zusätzlichen D ,a u e I' arbeitsplätzen in den Sanierungsgebieten, sei es durch die Gewährung von Krediten an geweI1bliche Unternehmer zur Erstellung von Bauten und zur Besch,afiiung von Maschinen unter besonderer Berücksichtigung von exportintensiven Betrieben, s,ei es durch Hingabe von Zuschüssen und Daruehen zur Durchführung landwirtschaftlicher Maßnahmen (Meliorationen, Flurbereinigung, Elektrifizierung landwirtschaftlich,er Bezirke usw.) oder durch Gewährung von Zuschüssen und Darlehen für die gewerbliche Erschließung (Aushau von Verkehrsverbindungen, der Elektrizitäts-, Gasund Wasserversor,gung), die die Grundl,age für die Errichtung neuer oder die Erweiterung bereits Ibestehender Unternehmungen biLdet. Voraussetzung ist auch hier die gute Zus,ammenarbeit mit den anderen bereits besprochenen Arbeitsbesch,affungsprograrnmen, besonders mit dem 200-Mio.-DM .. ,sofortpro.gramm. Die Auswahl der Sanierungsgebiete bestimmt sich nach Notstandsmerkma,len. Diese Merkmale sind nach Anga.ben des Bundeswirtsch'aHsmini,steriums folgende: 1. In einem Gebiete von mindestens 100000 Einwohnern muß der AnteiJ der Arbeitslo.sen ,an den unselbständigen Erwel1bspersonen ,einen bestimmten Durchschnitt erreichen bzw. überschreiten. Dieser Prozents.atz betrug 1951 25 0 /0, für 1952 23 % und für 1953 190/0. An d'er Herabsetzung des für die Anerkennung erforderlichen Satz,es an Arbeits~osen zeilgt sich, in welchem Maße sich die Lage ,auf d,em Arheitsmarkt gebessert hat, nicht zuletzt eine Folge der 'Sani,erungsaktion. Sanierungsgebiete sind ,besonders Schleswig~Holstein, der Bayerische Wald, Oberfranken, Oberpfalz, die Rhön, Nordhessen und Ostfriesland. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Maßnahmen zur BeseiUgIUIlg der Arbeitslosigkeit 37 2.Es muß struktureller landwirtschaftlicher Notstand gegeben sein,d. h. auf je 100000,- DM landwirt5ch,aftlichen Betriebsv.ermÖlg,ens, errechnet nach dem Ei,nheitswert, müssen miJl!destens 80 landwirtsch,aHliche Berufszugehörige (einschli,eßlich Familienangehörige) entfallen, für die keine Nelbenerwerbsmöglichkeiten vorhanden sind. Hierzu z'ählen vor allem der Bayerische Wald, die Rhön, der Fränkische Wald, der Hunsrück und die Eifel. 3. ZuSanieI"UIlJgsgebieten werden .auch die Bezirke erklärt, deren Sch,adenssumme durch Kri,e,gszerstörungen Anfang 1951 mindestens 30 Ofo des gesamten landwirtschaftlichen Vermög,ens, ebenfalls ber,echnet nach dem Einheitswert, betrug. Zu dieser sogenannten "Roten Zone" gehören hauptsächlich die westliichen Grenzgebiete. Die Sanierung dieser Gebiete wird vor,aussichtlich in diesem J,ahr eingestellt, da die Kriegszerstörungen zum größten Teil ibeseitigt sind. Besonders die heiden ,ersten Merkmale treffen in starkem Maße auf die Hauptflüchhlingsländer zu. Aus diesem Grunde tragen die Erfolge des Progr,amms wesentlich zur Eingliederung der Vertriebenen bei. Eine z.ahlenmäßige Erfassung der Mittel, die den Heimatvertriebenen direkt oder lindirekt ZUgll te kommen, ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Finanzierung des Sanierungsprogramms liegt ganz in den Händen des Bundes, und zwar stehen die benötigten Mittel inelinem TiteJ des Etats des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Aufbringung der Mittel stieß zunächst ,auf Schwierigkeiten, da sich der Bundesfinanzminister der BewHliglU1lg von Bundesgeldern für diese Sanierungszwecke mit der Begründung widerset:lJte, daß diese Aktion unter die Kriegsfolgelasten falle und damit Sache der Länder sei. Schließlich 'einigte man sich doch, und so stellte der Bund Haushaltsmi ttel zur Durchführung des Programms bereit. Für die einzelnen Jahre wurden folgende Beträge zur Verfügung gestellt: 1951/52 1952/53 1953/54 25 Mio.DM 50 Mio. DM 50 Mio.DM ins;gesamt ............ 125 Mio. DM Nähere Auf,teilung siehe Tabelle 17, Seite 38. Gemessen an den beiden Vlorher erwähnten Programmen erscheint diese Aktion von jährlich 2,5 bzw. 50 Mio. DM ,auf den 'er,sten Blick gering. Zu berücksichtigen ist aber, daß es sich hieI1hei um reine Bundesmittel handelt, die ohne Hilfe der Bank Deutscher Länder oder der Bundesanstalt für AI1beitsvermi,ttlung und Arbeitslosenversicherung oder ,anderer öffentlicher Körpersch,aften ,aufgebmch,t wurden. Außerdem soll dieses Programm in der Hauptsache zur EI1gänzlUng der andeOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 38 Der Finan~bedan: ,llür die lSoziJaJe EIngHed,enung der Heimatvertl1iebenen Tabe1le 17 Verteilung der Mittel aus dem Sanierungsprogramm der Bundesregierung Land bzw. Verwendungszweck: Baden-Württemberg .............. . Bayern .......................... . Hessen .......................... . Rheinland-Pfalz .................. . Niedersachsen .................... . Nordrhein-Westfalen .............. . Schieswig-Hoistein ................ . Zusammen: .................... . Kehl-Hilfe ....................... . Wiederaufbau Helgolands .......... . Frachthilfe Ostbayern ............. . Deutsches Heimatwerk (für bäuerliche Kleinhandwerker in den Sanierungsgebieten) ........................ . Instandsetzung kriegszerstörter Brükken an der deutsch-Iuxemburgischen Grenze .......................... . Erstattung von Umwegfrachten im Ostzonengrenzgebiet ................. . Rheinland-Pfalz Nachzahlung für 1952/53 .......... . Reserve ........................ .. Insgesamt: ............. ' ........ . RechnungsRechnungsjahr 1951/52 jahr 1952/53 (in Mio. DM) (in Mio. DM) 0,15 5,00 1,40 4,70 4,70 9,00 24,95 0,05 25,00 0,25 7,80 2,00 5,00 7,70 0,25 15,00 38,00 5,00 5,00 2,00 50,00 Rechnungsjahr 1953/5i (in Mio. DM) 0,25 8,0 1,8 3,6 7,2 11,7 32,55 5,00 5,00 2,00 0,05 0,70 0,30 1,00 3,40*) 50,00 • 'ÜbeT die Yel'Wendung des Resel"Vebetra,gs lYon 3,4 Mio. DM WlUrde :noch nicht endgültig entschieden. Der Betrag wird voraJUssichtlicl1 für idas "Nord-Programm" ~Schleswig-<Holstein) verwendet werden. ren Programme dienen. Dies ,g'eht schon ,aus den Richtlinien 11 hervor, die das Bundeswirtsch.aftsministerium herausgebr,acht hat. Danach soll das Sanierungsprogramm nur zur Spitzenfinamcierung her,angezogen werden, nachdem ,aUe übrigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Weiter wird darin bestimmt, daß Vorhahen, die ihrem Charakter nach aus Mitteln des Sofortprogramms für Notstandsarheiten finanziert werden können, nicht aus dem Sanierungsfonds bezahlt werden sollen. Vor ,allem dürfen die Länder die ilmen ,aus dem Sanierun,gsprogr.amm 11 RichtHnien für die Sanierungsaktion der B'Wlidesr,egierung (T,eil-Abschnitt 1953/54, S. 7). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. M.aßnahmen zur BeseiHgI1.mg der Arbeitslos1gkeit 39 für die Durchführung der Sani.erungsmaßnahmen übertragenen Mittel nicht dazu benutzen, "den <bei den N<>tstandsarbeiten (Sof<>rtprogramm) verlangten Lapdesanteil zu ersetzen". Auch ist eine Ab1ösung Iberei,ts ,bestehender Kredite durch Mittel des Sanierungspl10grammes nicht gestattet. Da,gegen ist di.e Verrechnung der SanierungsmHtel zur Bestreitung des geforderten Eig.enanteilsan der Gesamtfinanzierung der Vorhaben möglich. Durch die vorstehenden VerwendungsbeschränkungeIl können die einzelnen Länder ihre SQzialetats nicht ,auf Kosten des Sanierungsprogr,arrnms entll,asten und tauf diesem W,ege einen "kalten Finanzausgleich" durchführ,en. d) Der Kost-Plan12 Der nicht 'abreißende -E'lüchtlingsstoom ,aus der sowjetisch besetzten Zone bildet eine ,große Gefahr für die systematische Eingliederung der Heimatvertriebenen, denn immer noch leben Vertriebene ohne Al"beit und Heim in den Flüchhlingslagern Bayerns, Niedersachsens und Schleswig~Ho1ste1ns. Bei den Neuflüchtlingen handelt ,es sich vielfach um jünger,e, unabhängige und bereits 'ausgebildete KräHe, die relativ schnell vom Al"beitsmarkt au:figenommen werden. Sie versp.erren damit den ,a'llf ihre Wiedereingliedevung schon lange wartenden ,alten Heimatvertriebenen ,den Weg. Die psychologischen Schäden, die ein Lagerleben auf die Dauer :bei den Altflüch,tlingen hervorruft, sind nicht abzusehen. Sie gipfem Ln der Lähmung des Lebenswillens schlechthin und bedeuten eine große Gefahr für unsere Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung. Von diesen Überlegungen ,ausgehend, hat der Vorsitzende der Deutschen Koh:lenbeI1gbauleitung, Gener,aldirektor Dr. Kost, VorschJägezur Auflösung der Lager der Altflüchtlinge, insbesondere in Schleswig-JIolstein, Niedersachsen und im Bayrischen Wald ausgeavbeitet, die jetzt als Kost..J>lan von der Bundesvereini.gung der deutschen Arbeitg,eberv.erbände weiter bearbeitet und durchgeführt werden. So beklagenswert 'auch das Schicksal der Neuflüchtlinge sein mag, sie kommen dn anancherlei Hinsicht doch in bessere Verhäl,tnisse als ihre Leidensg.enossen in den J,ahren 1945/46, die noch immer in Lagern leben. A'lls diesem Gvunde muß zunächst den A1tflüchtlingen ,geholfen werden. Nach den Ausführungen von Kost 'befinden sich zur Zeit in den ,Flüchtlingslagern noch rund 300000 Vertriebene, und zwar in Bayern 60000, in Niedersachsen 125000 und in Schleswig-Holstein 107000, zusammen also 292000 Vertriebene. Hierunter sind rund 50000 ar,beitslose Erwerbsfähi.ge, die sich zu einem Drittel ,aus Frauen und ZJU zwei Dritteln ,aus Männern zusammensetzen. Nach ihr,en Er12 Vgl. ?;Um folJgenden ~apitel: Bundesverein~gung des deutschen Ar:beitgebervel"bandes. Kostplan März 1953. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 46 Der F.inanZJbedarf f,ür die sooiJa:Ie EingN,edemmg der Heimatverll.1iebenen Die Anteile ,des iKapitalmaIiktes w,aren durch das AbsiDiken der Spartätigkeit infol,ge der KoreaJkrise starken Schwankungen unterworfen, .die sich erst Mitte 1951 wieder beruhigten. Um .den Ausf,al1 des Kapitalmarktes in etwa !lJuszugleich,en, wardlie öffent'liche Hand gezwungen, ihr,en Anteil ,an der Gesaantfinanzierung zu erhöhen. Dem kam zugute, daß die Arbeitslosenversicherung finanziell in der Lage war, :ihren Zuschuß für den Wohnungsbau von 90 Mio. DM (1950) auf 1'55 Mio. DM 1951 zu erhöhen. Auch der Anteil der Länder und Gemeinden war 1951 rum rund 100 Mio. iDM höher als 1950 (im ganzen 700 Mio. DM). Diese Mittel wurden zum Teil auf dem Anleilhewege besch,afft. In welchem Umfang ,dlie Investitionssummen für die einzelnen J,ahre den Vertriebenen zugrute gekommen sind, läßt sich z,ahlenmäßig nicht ,genaru ,angeben. Nach der Bestimmung des Wohnungsbaugeset2es sind die nach § 1 zu fördernden Wohnungen des sozi,alen Wohnungslb:aues zu einem großen T,eil für Vertriebene Ibestimmt. Von den -im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues getätigten Inyestitionen waren folgende Länderanteile zugunsten der Flüchtlinge festgesetzt: Bayern 70 Ofo Bremen 22 Ofo Hamburg 10 Ofo Hessen 65 Ofo Niedersachsen 75 Ofo Nordrhein-Westfalen 26 Ofo Schleswig-Holstein 80 Ofo Eine entsprechende Regelung gilt für die Länder der französischen Zone. Ob und in welchem Maße sich die Länder bei der Verteilung der Mittel ,an diesen Vorschlag gehalten haben, ist nicht festzustellen. Nach Schätzungen des Bundesvertriebenenministeriums sind Ibis Mitte 1954 rund 400000 Wohnu'ngen für V€rt:l.1iebene = 25 Ofo der insgesamt 1,8 iMio. NeubauwohIliUUgen errichtet worden. Bei Zugrundelegung eines Satzes von vier Personen je Haushalt haben damHrund 1,6 Mio. Flüchtlinge neue Wohnungen erhalten. Darüber ,hinaus sind 500000 AltJbauwohnungen von Vertriebenen bezogen worden, so daß insgesamt 3,6 ,Mio. Heima't,vertriebene mit relativ gutem Wohnraum versorgt sind. Der Anteil der Flüchtlinge am sozialen Wohnungsbau ist noch höher. Das Bundesvertriebenenministerium nimmt an, daß drurchschnittLich 40 Ofo der Wohnungen im Rahmen des sozi,alen Wohnungsbaus den Vertriebenen zur Verfügung gestent wur.den, das sind jährlich mehr ,als 100000 Wohnungen. HieIibei wUl'de das Schwergewicht auf die Beschaffung von Wohnraum für die umgesiedelten Vertriebenen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Maßnahmen zur ßeseitLgung der Arbeitslosd:g~eit 47 gelegt. fun Jahre 1950 wUl1den vom Bund hierfür 170,9 Mio. DM, 1951 229,2 Mio. DM IUlld 1952 171,5 Mio. DM zur Verfügung gesteHt. Hinzu k,amen noch 30 Mio. für erststellige Hypotheken. Insgesamt wurden in den Jahren 1950 bis 1953 23 Mrd. DM für den Wohnungsbau aufgewendet. Rund 60 % aller Wohnungen wurden durch öffentliche Mittel in Gesamthöhe von 9 Mvd. DM Igefördert. 21 Das Ergebnis dieser Alufwendungen ze1gt sich in derfolge:nden T.aibeHe. Zum Vergleich sind diie Vorkriegsj,ahre mit den höchsten Bauziffem vorangeschickt, um zu verdeutlichen, welche Ausmaße der Wohnun:gshau in der Bundesrepublik 19M bis 1953 angenommen hat. Diese Leistungen soUen weiter gesteigert werden; man plant für die Jahre 1954 bis 1957 eine mittiler,e J,ahresbauleistung von 550000 Wohnungen. Tabelle 20 Zugang an Wohnungen in der Bundesrepublik in den Jahren 1928, 1929, 1936 und 1949 bis 1954 Anzahl auf 10 000 der Jahr Absolut Bevölkerung 1928 196800 54 1929 196500 53 1936 183000 48 1949 rund. 215 000 45 1950 rund. 360 000 75 1951 rund. 430 000 89 1952 rund. 440 000 91 1953 rund. 515000 105 1954-57 geplant eine mittlere Jahresbauleistung von 550000 Wohnungen. Hiel1bei muß noch :berücksichtigt werden, ,daß die Bauikosten in der Zeit von 1950 bis 1952 durch höhere Lohnund Material~osten und durch qualitativ ,bessere WQhnungsaussattungen um rund 30 Ofo gestieg.en sind. Eine genaue Verteilung der Mittel läßt sich aus der umseiti,g.en Darstelllll1lg entnehmen. Die öffentliche Hand finanzierte ,aUein 57 Ofo (1951) ,bzw. 56 Ofo (195.2) der gesamten Investitionen des sozialen Wohnungsb.aues. Demgegenüber ist ihr Anteil am steuerlbegünstigten und fr,ei fina:IlZ!ierten Wohnungsbau mit 8 brzw. 7 Ofo naturgemäß weit geringer. Hier aber schaltet sich dann der Kapitail.markt ein. 21 Bundesbaublatt Heft 9, 15. September 1953. W:a.ndensIeb: Vier Jahre Arbeit .für den Wohnungsbau. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 48 Der Finanzbooarf J)ür die soz.~al,e EingHooel1ung der Heimatvertl1Iebenen Tabelle 21 Investitionen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau und im übrigen Wohnungsbau und ihre Aufbringung (Schätzung der Größ'enordnungen) 1951 1952 Übriger (nur Übriger (nur Öffentl. geförd. steuerl. beÖffentl. geförd. steuerl. besoz. Wohngsb. günst. u. frei soz. Wohngsb. günst. n. frei fin. Wohngsb.) fin. Wohngsb.) Mio. DMI % Mio.DMI % I Mio.DMI % Mio. DMI % 1. Öfftl. Mittel 1950 57 100 8 2300 56 100 7 H. Mittel d. Kap.- Sammelst. einI I schI. ERP-Mittel 700 21 600 50 850 21 650 43 1I1. Übrige Mittel 750 22 500 42 950 23 750 50 Investitionen insgesamt ...... 3400 100 1200 100 4100 100 1500 100 Quelle: Bu:ndesbaublatt Heft 2, 1952, Heft 4, 1953. IDas Pro,gr,amm der Bundesreglierung sieht eine weitere Steigerung des Wohnungshaues 'vor. In den nächsten vier Jahren sollen 2,2 Mio. Wohnungen, also jährlich durchschnittlich 550 000 "Wohnrungen gebaut werden. Dieses Projekt ist nach der Überzeugung der Bundesregierung realisier J bar. Den wichtigsten Punkt biJdet wiederum die Finanzierung; wenn die Kosten und sonstigen Verhältnisse die gleichen wie 1953 IbleiIben, so würde die öffentliche Hand in diesen 4 Jahren rund 12 blis 13 Mrd. DM aufzuwenden halben, 'also wesentlich mehr alls die rund 9 Ml'd. DM, die sie in den fünf J,ahren seit der Währungsreform hier:für eingesetzt ihat. 22 Für das Jahr 1954 dürften an önentlichen Mitteln 2,1 Mrd. DM zu erwarten sein, die sich zusammensetz'en ,aus 500 Mio. ,DM des normalen Bundeshaushialtes, 100 bis 120 Mio. DM ,aus Bundesmitteln für verschiedene Wühnungsbaupro.gramme, 330 ,Min. ,DM ,aus der Wiohnraumhilfe und 460 Mio. DM als A!u:fibaud.arlehen. Hinzru kommen schätzungsweise noch 800 Mio. DM öffentlicher Mittel der Länder und GemeineIen. Die Vertreter der Kapitalsammellstel1en haben zugesichert, daß auch in diesem Jahr mindestens 50 0/ oder ,aulikommenden SpaI1gelder zur Verfügung stehen werden, wovon drei Viertel dem sozialen Wohnungsibau zugute kommen sollen. Staatssekretär Dr. Wandersleb nimmt an, daß insgesamt 7 Mrd. DM in diesem Jahr im Wohnungsb.alU investiert werden. Auch ist 22 Bundesverhand der Deutschen Industrie, Drucksache 23, IS. 34. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. M.aßnahmen zur Heseittgnmg der Arbeitslosigkeit 49 beabsichtdgt, eine Bundesanleiihe von 112 Mrd. DM .aufzule.gen und diesen Betrag dem Wo:hnungsbau zur Verfügung zu steHen. Die Au:flbaudarlehen können genau wie in der gewerblich,en Wirtschaft, der Landwirtschaft und im Rahmen des Kost-Plans, sofern der Darlehnsnehmer einen Hauptentschädigungsanspruch hat, nach dessen Feststellung in Eigenlkapitaluangewandelt werden. Aufb:audarlehen werden zum Wiederaufu.au oder ersatzweisen Neubau des verlorenen Hausbesitzes gegeben; außerdem werden zum Zwecke des Vorrartsba,us AufbaudaJrlehen ,an Ddtte bewilligt und ausgezahlt, wenn die Wohnung zugunsten eines berechtigten Geschädi'gt,en erstelJt wird, dessen Person zur Zeit der Bewilligung jedoch noch nicht feststand. Die Verteilung der Da'I'lehen ist aus der umseitigen Tabelle zu entnehmen. Nach § 254 Abs. 3 LAG k.ann aber nur derjenige em Autbaudarlehen erhalten, ,für den die Wohnung am Ort des gesicherten Arlbeitsplatzes gebaut wird; Rentner, Pensionäre usw. werden dadurch ,ausgeschlossen; es sind jedoch bereits im Bundestag Anträge gestent worden, diese Bestimmung zu lockern. Der stetig aus der Sowjetzone in die Brundesrepublik einfließende Strom ,der Flüchtlinge erforderte darüber hinaus die AWbringung weiterer Mittel, da ·ein Abzweigen von Geldern ,aus den laufenden Wohnungsibauprogrammen deren ErfoLg in Fr,age stellen würde. Aus diesem Grunde wurde in einer Konferenz zwischen Bundesund Ländervertretern ,am 6. Februar 1953 beschlossen, zur Erstellung von Wohnungen des sozialen Wohnungshaus ,für die Untel1bringung dieser NeuflüchtJinge zusätzlich 180 Mio. DM aus dem .Bundeshaushalt bereitzustellen. Damit hofft man der Gefahr, für die Neuflüchtlin:ge Baracken errichten zu müssen, erfolgreich entgeg'entreten zu können. Ein anderer We.g, den Flüchtlingen den ÜbeIig,ang ,aus dem Lagerleben in die Eigenwirtschaft zu erleichtern und das Barackendasein zu verlciirzen, wurde ·von dem Berliner Senator für Arbeit Kreil eingeschlagen. ,Mit Bundesmitteln in Höhe von 65 Mio. DM wllll1den Wohnblöcke für sogenannte Selbstwirts,chaftIer errichtet. Dort werden Hunderte von Familien in 2bis 21/2-ZimmerwO'hnungen untergelbr,acht. Sie erlhaHen als Arbeitslose die gleichen Sätze wie Lhre Berliner Schick.salsgenossen. Diese Maßnahmen bUden jedoch nur Übergangslösungen. Auch von der Belebung des Kapitalmarktes erhofft man sich für dieses Jahr eine weitere Ausdehnung des Bauvolumens. Darüber hinaus müssen geeignete Maßnahmen, die den Anteil des Kapitalmariktes und der sonstigen Mittel, insbesondere des Eigenkapitals, ,an der Gesamtfinanzierung des Wohnungsbaues el1höhen, ein besonderes Anlieg'en der WohnungspoJitik bilden. Der hohe Prozentsatz ·von über 50 Ofo der Investitionen durch die öff,entliche Rand ist zwar durch den nur langsam 4 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 ~ .g 'i:: j ~ ~ s.. ~ I iil <!1 c;l .~ d.> :a s.. ;g 1:: ~ -2 ~ ~ ~ f6 Land BadenWürttemberg Bayern ............ Bremen ........... Hamburg .........• Hessen ............ Niedersachsen ...... NordrheinWestfalen Rheinland-Pfalz .... Schleswig-Holstein .. Berlin-West ....... , T,abehle 22 Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau, länderweise ~Stand 31. Dezember 1953) Aufbaudarlehen zum WiederAufbaudarlehen zum Bau aufbau oder ersatzweisen einer Wohnung am Ort eines Neubau. § 254 LAG ges. Arbeitspl. § 254 LAG Vertriebene I Insgesamt Anz. 11000 DM Anz. 11000 DM Vertriebene I Insgesamt Anz. 11000 DM Anz. 11000 DM 2231 8406,9 2884 12185,8 3384 8481,1 4336 11 094,8 1294 6014,1 1549 8463,4 4563 13342,5 5648 16681,5 53 270,4 408 2699,6 257 751,2 547 1453,4 50 276,3 141 1431,2 1194 3252,2 3598 9244,6 285 1320,9 380 2272,6 613 1822,6 737 2229,3 910 3712,7 1260 7324,3 4563 13090,2 5361 15501,2 468 2524,2 2540 20534,7 1945 5876,4 3644 11509,7 192 801,8 720 4903,2 454 1384,5 780 2457,6 210 803,0 261 1 155,8 1518 3604,6 1808 4312,9 9 117,2 169 3609,9 281 821,4 666 1950,4 5702 24247,5 10 312 64580,5 18772 52396,6 27125 76446,4 QueUe: Geschäftsbericht der LA-.Bank 1953. Sammeldarlehen Insgesamt Anz. 11000 DM Anz. 11000 DM 3048 14774,6 11268 38055,2 148 11543,8 7345 36688,7 13 2320,0 968 6473,0 --3739 10686,8 135 4547,8 1252 9049,7 299 9299,8 6920 32842,4 261 5798,0 6 445 1 37 842,4 35 1529,4 1535 8890,2 686 16077,6 2 755 21 546,2 1 690,0 836 6250,3 4626 66580,9 42063 207,607,8 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Maßnahmen zur BeseiHg,ung der ArbeitslosiJgkeit 51 fortschreitenden Gesundungsprozeß des Kapitalmarktes bedingt und war im Zeichen der ungeheuren Wohnungsnot die relativ beste Lösung; er ist ,aber auf die Dauer ungesund. Dafür sprechen folgende Gründe: 1. Eine derart starke Belastung der öffentlichen Haushalte, besonders des Bundeshaushalltes, wie sie heute besteht, ist auf die Dauer untragbar, iwbesondere im Hinlblick auf die hohen Aufwendungen für die Kriegsfolgelasten und für den Verteidigungsbeitrag. Schon allein deshalb ist eine Entlastung des Bundes und eine stärkere Inanspruchnahme der anderen Kapitalträger dringend erwünscht. 2. Eine weitere Ge:liahr liegt in der Machtkonzent~ation des Staates infolge der starken KapitalzusammenJbalilung und der sich daraus ergebenden Tendenz Z'Um TotalitariSilllus. 3. Vor allem aber wird durch eine solche sta~ke Einschlaltung des Staates die freie Entwicklung der Preise auf dem WohnungSilllarkt behindert. Sie führt ZI\l einer weitgehenden Fixierung der Zinssätze auf einem irrealen Niveau, da die Anp,assungsfähigkeit des Staates ,an die wirtschaftlichen Gegebenheiten weit geringer ist, als die der anderen Finanzträger. Soweit es die Lage auf dem Wohnungsmarkt gestattet, soMte sdch die öffentliche Hand ,aUmählich von der Wohnungsbaufinanzierung zurückziehen. Statt dessen dürften indirekte Hilfsmaßnahmen, wie stärkere Unterstützung des steuerlbegünsügten und frei finanzierten Wohnungsbaues z. B. durch Senkung der G~underwerbund der Grundsteuer, sowie der Steuermeßbetl"äge, evtl. Erlaß für die ersten J,ahTe, wenn die Wohnungen Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, empfehlenswerter sein. Aillerdings würden ,diese Vorschläge, wegen des durch die Steuersenkung entstehenden ,Steuerausfalles, auf den Widerstand der Gemeinden stoßen. Andererseits bildete die übernahme der Wohnungsbaufinanzierung drurch private Kreditinstitute für die öffentlichen Haushalte eine fühlbare Entlastung, wodurch das verminderte Steueraufkommen unter Umständen mehr ,als ,ausgeglichen würde. iEntgegen diesen Überlegungen äußert der Bundesver:band der deutschen Industrie seine BedeMen dahingehend, daß die öffentliche Hand in den kommenden Jahren noch stär:ker als bisher eintreten müsse. Einmal weill der Bau von WohIllUngen für kinderreiche Familien kostspieliger sei ,als nOl"male Stockwerkswohnungen, zum ,anderen müsse die öffentliche Hand nicht unbeträchtliche Mittel ersetzen, die bisher die Wdrtschaft kraft des § 7 c EStG hel"gegeben hat. Es handelt sich um rund 800 Mio. DM, während durch die N eufiassung nur noch 400 Mio. DM aufkommen werden. Vor ·allematber, so wird weiter ausgeführt, steht zu erwarten, daß sich di,e priv,aten Bauherren und die pl"ivaten Geldgeber mehr und mehr der Tatsache bewußt werden, eines Tages nach Über4· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 52 Der F,inan7)bedarf .für roe sozLale ,Eingliedemmg der Heimatvertriebenen wtindung der Wohnungsnot mit ihren relativ teuren NeUJb.auwohnungen in Wettbewerb treten Z'u müssen. 23 Trotzdem von dem gesamten Investitionsauiwand im Wohnungsbau in Höhe von .über 16 >Mrd. DM in den J,ahren 1950 bis 1953 schätzungsweise 40 Ofo, also rund 6,4 MI'd. DM, den Vertriebenen zugute gekommen sind und ·außerdem noch ein Betrag von 180 M!io. DM, der ausschließlich für die Unterbringung der Sowjetzonenflüchtlinge bestimmt ist, zur Verfügung gestellt wur.de, kann die Aufgabe, die Vertriehenen mit entsprechenden Wohnungen zu versorgen, noch nicht als gelöst angesehen werden. IIl1IlIler noch befinden s>ich 416400 Flüchtlinge rUnd Vertriebene in Lagern und Notuntel1künften, und, was noch weit schwerwiegender sein dürfte, immer noch hält der Strom der iFlüchtlinge aus der Sowjetzone weiter lan, so daß auch bei außerordentlich reger Bautätigkeit das Wohnungsdefizit nur in geringem Umfang vermindert werden kann. Das !Problem der Wohnraumbesch.affung für die Vertriebenen und FIlüchtlinge ist daher nicht als gelöst ,anzusehen, wenn die 11 Mio. Heimatvertriebenen, die sich heute in der BundesrepulbHk befinden, Wohnungen gefunden haben, sondern erst dann, wenn entsprechend der derzeitigen monatlichen Zuwanderungsquote von rund 10000 Menschen {das bedeutet, daß das derzeitige Wohnungsdefizit von 3,8 Mio. Wohnungen monatlich um 2500 wächst), auf vorläufig nicht absehbare Zeit hinaus, Mittel für den Wohnungs.bau bereitgestellt wel'\den können. Aus diesen Zahlen läßt sich eine vodäufige Zukunftsrechnung aufstellen. Zur Zeit sind 3,6 Mio. Vertriebene :mit relatJiv Igutem Wohnraum versor.gt, es fehlen ·also noch Wohnungen für insgesamt 7 Mio. Vertriebene. Oberländer 24 setzt die Kosten pro Wohnung für vier Personen mit durchschnittlich 14000,- DM, für die einzelne Person daher mit 3500,- DM an. Um die 7 Mio. mit WohI'aum ~u verso~gen, wäre ein Aufwand von 24,5 Mrd. DM erfoI'derlich. Den Vertriebenen kommen in der Hauptsache die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus zugute, an diesen ist der St'aat mit 60 Ofo :betemgt, die öffentlliche Hand müßte demnach rund 15 Mrd. DM für den Wohnungsbau für Vertriebene zur Verfügung stellen. Unterstellt man Vier-J>ersonen-JIaushalte, so müßten 1,75 Mio. Wohnungen geb.arUt werden. Wenn die Igeplanten hohen .BauIeistnmgen der BundesrepUJblik von jährlich 550000 Wohnungen realisiert werden, so bedeutet dies, daß den Vertriebenen be>i 200000 Wohnungen für die übrigen Einwo!hner (vgl. S. 42) im giinstigsten FaHe 350 000 Wohnungen zur V,erfügung ständen, die noch nicht untergebr.achten Vertriebenen könnten demnach in fünf 23 a. a. 0., S. 34. 24 Oberländer: a. a. O. S.27. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 11. Die Eingliederung der Flüchtlingsbetl1iebe 53 Jahren, ohne Berücksichtigung des' sonstigen Nachholbedar.fs, angemessene Wohnung.en erhalten. Diese optimistische Rechnung wird jedoch gedämpft durch den lautenden Zustrom aus der Ostzone. Rechnet man pro J'ahr in Zukunft eine Einwandererz.ahl von rund 150000 bis 200000 Pensonen, so bedeutet dies nichts .anderes als weitere 50000 zu bauende Wohnungen pro Jahr, mH einem Anteil der öffent!lichen Hand von 420 Mio. DM ,pro Jahr bei Gesamtkosten von 700 Mio. DM. 11. Die Eingliederung der Flüchtlingsbetriebe in die. westdeutsche Industriewirtschaft Vorbemerkung Die Flüchtlingsunternehmer, die in Westdeutschland eintrafen, hatten sehr ungleiche Startbedingungen. Einige von ihnen besaßen Zweigniederlassungen in der Bundesrepubli:k, andere konnten rechtzeitig Waren und Maschinen ins Bundesgebiet verl:a,gern. Die weitaus größte Zahl der Unternehmer kam jedüch ohne Vermögen. Ihre einzige Chance waren Personallund Liefeflantenkredite, mit denen sie ein neues Unternehmen au:flbauen konnten. Große Unternehmen mit weltbekannten Namen stand dieser Weg ohne weiteres oUen; \nieie Firm~n waren aber in der Bundesrepublik unbekannt, so daß sie keine Personalund Liefeflantenkredite erhielten. Die persönlichen Qualritäten des Unternehmers aHein reichten nicht aus, sie waren und sind noch heute auf öffentliche Mittel angewiesen. Da solche Mitteil nur in begrenztem Umf1ang vorhanden sind, er.giJbt sich daraus die Frage, ob es möglich ist, aUen ehemals Selbständigen wieder zu ihrer früher,en sozialen Stellung zu verhelfen. SchätZlUlligen über mögHche Kapazitätsausweitungen der einzelnen Br:anchen ha:ben er,geben, daß einige von ihnen, besonders Textil und Handel, bereits übersetzt sind. Es werden sich daher besonders in diesen Wirtschaftszweigen nur die Tüchtigsten durchsetzen können. Der damit verbundene Ausleseprozeß !hat schon in den letzten Jahren begonnen. Viele Unterne!hmer mit guten technischen und ~aufmännisch,en Kenntnissen konnten sich in den heutigen Verhältnissen lkeine selbständige Existenz aufbauen, zum Teil Jandensie entsprechende Positionen in Industrie oder Handel. Viele ehemails seLbständige Handwerker scMugen den Weg des F·acharlbeiters ein und sind heute nicht mehr bereit, ihre ,gesicherte berufliche Stellung gegen eine ungesicherte selbständige iExistenz einzutauschen. Es hat nunmehr den Anschein, als ob die Hauptwelle der Neugrundungen votbei sei, und die Auf,gabe des Staates .besteht jetzt darin, die erfolgversprechenden FllüchtIingsbetriebe zu konsollidieren, da sie gegenüber den eingesessenen Firmen nur sehr schwer Boden gewinnen können. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 54 Der Finan~bedarf für di~ sozIale EingHedel1un<g der Hefunatv~rtl1iebenen Die Schwierigkeiten der Vertriebenenindustrie bei der Eingliedemmg in das Wirtschaftsgefüge der Bundesrepublik sind folgende:1 1. Sie kranken vielfach an der ungünstigen Standortwahl, zu der sie nach der Vertreibung gezwungen waren. 2. Sie müssen ihre Absatzbeziehungen erst mÜihsam schaffen. 3. Ihre zu geI"inge KJapital,ausstattung erlaulbt Ihnen nicht die erfor>derliche wirtschaftliche Beweglichkeit, .auch ist die Branchengliederung der VertriebenenindJustrie den Erfordernissen der Bundesrepublik nicht entsprechend angepaßt. Alle~n 80,8 Ofo der Vertriebenen:betriebe entf.allen auf die KonsumgüterindustI"ie.2 Im ,ganzen sind bis heute 128 000 gewerbliche Flüchtlingsbetriebe entstanden,3 davon 7000 ikleinere und mittlere Industriebetriebe. Der Übergang vom Verkäuferzum KäufermaI1kt bedeutet eine Verschärfung des Wettbewer,bs und eine besondere Gefährdung der mit .geringem Eigenkapital ausgestatteten Flüchtlingsbetriebe. Es gilt daher, dtiese Betriebe durch weitere Kredite so zu sichern, daß sie dem heutigen KOTIlkurrenzkampf gewachsen sind, denn die Erhaltung einer möglichst breiten Unternehmerschicht unter den Vertriebenen ist für eine gesunde SoZ'ialskuktur von entscheidender Bedeutung. Ebenso wichtig ist die Tatsache, daß diese Betriebe die Produktionskapazität 'Vergrößern und 'damit neue Arbeitsplätze .für die arbeitslosen Vertriebenen gesch'affen werden. 4 Darülber hinaus nimmt jedoch die Za'hl der Heimatvertriebenen, die eine seLbständige Existenz erstreIben, nicht ab, da jeder Tag die Za·hl der zugewanderten UnteTnehmer vermehrt; auch sie rechnen wie ihre VorgäDJger mit der Chance, ihr Unternehmen in Westdeutschland wieder errichten zu ,können. Das Problem der Eingliederung der Flüchtlingsbetriebe ist daher ein zweiseitiges; einmal gilt es, die schon bestehenden Betriebe durch weitere Kredite konkurrenzfähi.g zu machen, zum anderen müssen weitere Mittel bereitgestellt werden, um den täglich neu hinzlUikommenden Unternehmern die Möglichkeit zu geben, sich eine selbständige Ex~stenz zu sch·affen. Bei dem beschränkten Umfang der zur Verfügung stehenden Mittellbesteht die Gefahr, daß die FlüchtHngsincLustrie durch zu knapp :bemessene, teure oder zu kurzfristige Kredite zu starker Krisenempfindlichkeit neigt. Jedes einzelne Projekt muß daher hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit und Rentabilität einer genauen Brüfung unterzogen werden, wenn Fehlinvestitionen vermieden werden soNen. 1 Bank für Vertriebene und Geschädigte. 2. Jahresbericht 1951, S. 53. 2 Dittrich, E.: Die WiedereingHederung der FJüchtlingsindustl'Ie in die Wirtschaft, S. 35. 3 Bundesverband der Deutschen IndiUStrie, Dl1Ucksache 23, S. 76. 4 Bank für V:ertriebene, J'ahresbericht 1952, S. 34. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 H. Die Eingliedel1lIDg der Flüchtlingsbetriebe 55 1. Die K red i ta k t i 0 ne n für die he i m a t ver tri e ben e gewerbliche Wirtschaft Um den Flüchtlingsbetrieben in der derzeitigen Wettlbewer:bswirtschaft die gleichen Startbedingungen wie den alteingesessenen Unternehmungen zu schaff,en, müssen, da die Vertriebenen sich nicht auf dem üblichen Wege Kredit besch·affen können, öffentliche Mittel bereitgestellt werden. Es handelt sich in diesem F,aMe um sogenannte "iEingliederungskredite". Die Auszahlung und Verwaltung der Kredite hat die Bank für Vertriebene und Geschädigte {LA-Bank, Bad Godesberg) übernommen. 5 Die Gründung der LA-Bank aus dem ERP-Sondervermögen des Bundes und zum Teil auch die Funktion der Soforthilfe sind daher ,aus der T,atsache zu erklären, daß die Vertriebenen wegen mangelnder Sicherheiten durch den normalen Kreditapparat des Bankensystems keine Kredite erhalten können.6 Wichtig ist hierbei, daß langfristig gewährte Kredite als Ersatz für fehlendes Eigenkapital der Investi tionsfinanzierung dienen. Aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens wurden in den Jahren 1950 bis 1954 99 Mio. DM ,als I n v e s t i t ion s k red i t e vergehen, die LauflZeit beträ'gt bis zu 17 J,ahren bei einem Zinsfuß von nur 21 /2010, die Höchstgrenze liegt im Einzelfall ,bei 100 000,- DM, in Ausnahmefällen kann diese sogar noch überschritten werden. Diese Investitionskredite 'k;amen besonders den mittleren und größeren Flüchtlingsbetrieben zugute, für -die die AufbaucLarlehen (sielhe Seite 56) mit ihrem Höchstbetr,ag von 35 000,- DM kein wirksames Finanzi,el'U:Illgsanittel darstellen konnten. Mit HiUe dieser Invest,itionskredite konnte die Finanzierung von rund 2150 Vertriebenenbetrielhen durchgeführt werden. Als Eingliederrungskredi te wurden in den Jahren bis zum Inkrafttreten des LA~Gesetzes sogenannte E xis t e n z auf bau h i I fe dar I ehe n aus dem Sofortiliilfe-Fonds in einem Gesamtwert von 457 iMio. DM gegeben. Der Drurchschnittsbetrag dieserDarlehen w.ar relativ gering, er lag bei 3600 DM. Die Beträge kamen daher einer ,großen Zahl von Antragstellern zugute, davon 63,1010 Flüchtlinge und Vertriebene mit 280,2 Mio. DM. Sie dienten hauptsächlich der MitteJbeschaffung für die Produktion, also zur Beschaffung der für einen Betrieb benötigten Räume und Gegenstände, sowie der Bereitstellung der notwendigen Betriebsmittel. 7 Die Darlehen wurden gewährt, wenn ,auf diese Weise der Aufoj Vgl. S. 147 ff. 6 Albers: Die Kapita[ausstattung der FJüchtlingsbetriebe in Westdeutschland, ,So 52. 7 "Weisung über die Gewälhrung von Aufbauhilfe" ,vom 28. April 1950. § 2. Bundesanzeiger Nr. 97, S. 1. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 62 Der Fin:~beda.l1f für die soziJal,e Elingl,j,edemmg der Heimatvertriebenen In der Textilindustrie z. B. betrug der Anteil des EigenikapitaJls an der Bilanzsumme: 1935 61,8 Ofo 1950 25,9 Ofo 1952 19,4 Ofo Bei der einheimischen TextiHndustrie liegt dias Ei.genkapital 1949 bei 62,9 Ofo und 1951 hei 61,8 Ofo. Die Flüchtlings,betrielbe, die den Konlkurrenzkampf mit den alteingesessenen Unternehmen aufnehmen mußten, sahen sich gezwungen, thre Produktion ,auszudehnen, '11m in die Größendegression zu kommen. Hierfür waren aber zunächst InvestHionen erforderlich; die Unternehmer waren jedoch nicht in der Lage, für priv,ate Kredite Sicherheiten zu leisten, noch konnten über den schlecht funktionierenden Kapitalmarkt die notwendi'gen Mittel beschafft werden. Den letzten Ausweg bildete die Finanzierung der Anlagen mit kurzfristigen Mitteln, denn Selbstfinanz,ierung erwies sich ,als fast unmöglich, da die Unternehmer bei dem allgemeinen Steigen der Kostengüterpreise scharf kalkulieren mußten und im Verhältnis zu den einheimischen Betrieben nur gel'inge Gewinne erzielten. Die weitere Existenz wäre sehr gefährdet gewesen, wenn die Flüchtlingsbetrielbe keine öffentlichen Mittel zu 'günstigen Bedingungen erhalten hätten. Zunächst wurde seitens der öffentlichen Hand !besonderes Gewicht auf die Vergebung der Investitionskredite gelegt. Im Laufe der Zeit führte jedoch die Erweiterung und Rationalisierung der Anlagen zu einer BenachteiHgung des UmJaufsvermögens. Tabelle 26 Betriebsmittelkredite, länderweise Stand: 31. Dezember 1953 Quelle: Geschäfts-Bericht der LA .. Bank 1953 Land Anzahl der Kreditnehmer 1000 DM Baden -Württemberg 266 10470 Bayern ................. 214 10 304 Bremen ................ 52 1205 Hamburg ... _ ........... 150 6846 Hessen ••••••••••••• 0 ••• 137 6792 Niedersachsen ........... 325 11259 Nordrhein-Westfalen ..... 243 7307 Rheinland-Pfalz .......... 60 2086 Schleswig-Holstein ....... 190 6650 Insgesamt ............ 1637 62919 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 H. DiJe EingUed,emmg der Flüchtlingshetl'liebe 63 Um diesen Notstand zu Ibeseitigen, vergibt die Vertriebenenbank mit t elf r i s ti ,g e Be tri e.b s k red i t e zur Finanzierung des Umlaufvermögens rund zur Umschuldung kurzfristiger und hochverzinslicher Verbindlichkeiten oder als allgemeine Liquiditätshilfen. Diese BetriebsmiUe]kredite werden bis zu einer Höhe von 50000,- DiM ·gegeben, der Zinssatz beträgt 7,5 0 /0. nie Bewilligung der Anträge hängt ebenfa1ls ·von den Landeskreditausschüssen ab, die BÜl'Igsch,aft übernimmt die Lastenarus:gleichsbaruk auf Grund des Garantiefonds und der Rück!bürgschaft des Ausgleichsfonds. 3. Die Aus wir.k u n ge n der K red i t e Erstmals im Frühjahr 1953 führte die Vertriebenenhank eine Umfr,age bei 4000 Betrieben durch, um einen übeI"blick über die Auswirkungen der Kredite und die Entwicklung der Unternehmen zu erhalten. Der Umfang war so gewählt, daß ,er einer repräsentativen Erhebung von 10 % entspr.ach. Die Fragen betrafen Bilanzstruktur, Größen der Gewinnund Verlustrechnung, J.a>hresums.atz, Beschäftigtenzahl usw. Es wurden Textill-, Gablonzer Glasund Schmuckwaren, Holz-, Leder-, Bau-, Nahrungsund Genußmittel, Chemische, Elektro-, Optik-, Feinmechanische Industrie und Maschinenund Fahrzeugbau untersucht. Aus der Untersuchung ergab sich, wie schon ,angedeutet, daß z. B. bei der Bekleidungsindustrie das Eigenkapital seit 1949 im Verhältnis :zur Bilanzsumme zurückgegangen, jedoch absolut gestiegen ist. Dieser relative Rückgang des Eigenkapitals ist ,auf K,apazitätsausweitlUngen zurückzuführen. Die Finanzierung mußte in Anbetracht des fehlenden iEigenkapitals mit Fremdmitteln durchgeführt werden. So ist vor ,allem eine staI"ke Zunahme langfristiger öffentlicher Mittel in den Jahren 1950/51 festzustellen. Die meisten der aufgenommenen Kredite sind Tilgungskredite, wodurch die Betriebe ständig unter dem Druck stehen, nelben Steuern, Zinsen und Privatentnahmen noch die Tilgungsraten 2lU erwirtschaften. - Diese Ent wicklung ist aus den folgenden, von der LA-'Banik veröffentl<ichten Zahlen klar zu erkennen, Seite 64-65 (vgl. 3. Geschäftsbericht 1952). Eine weitere Vervollständig,ung dieses Bildes gab Dr. Hundertmark von der LA-Bank ,auf der Jahresversammlung der Vertretung der heimatvertriebenen Wirtschaft im Juni 1954. 13 Aus den Ausführungen ist zu entnehmen, daß der Satz der gefährdeten Kredite etwa 10 Ufo beträgt. Die Hälfte der IlliqlUiditätsfälle ber:uhtauf Mangel an Eigenkapital. Bei 18 Ufo sind .Albsatzschwierigkeiten bei Branchenübersetzung und 14 Ufo Verluste durch Konjunktureinflüssea:ls Ursache anzusehen. Hei 5 Ufo liege die Schuld bei Forderungsverlusten, bei 4 Ufo an der 13 Handelsblatt Nr. 66, JlUni 1954, S. 5. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 64 D€r Finan~becLal1f :ßür die soziJa:Ie ~LngHedeI1ll11ig der Heimatvertriebenen Standürtwahl oder am F.acharbeitermangel, und bei 13 Ofo haben persönliche Gründe zum Versagen .geführt. 12 Ofo der Zahlungs einstellungen beruhen .auf FehJinvestitionen oder Investierungen mit kur~fristigen Mitteln, und ,auf relativ hohe Privatentnahmen sind nur 2,5 Ofo der Iilliquiditätsfälle zurückzuführ,en. An der Spitze der Anfälligkeit stehen die Elektround Feinmechanischen Betriebe mit 26 Ofo, ihnen folgt die hülzv,erund ... bear.beitende Industrie (23 010). Textilindustrie N ahrungsmi ttel chemische Industrie Maschinenbalu Bekleidungsindustrie Metall Spielwaren Ga:blonz Großund Außenhandel EiIllZelhandel 19 Ofo notleidend 18 Ofo 16 Ofo 12010 10010 8010 8010 4,5010 8010 6,5010 Außer dem Mangel an Ei,genkapital wurde ,als weiterer wichtiger Grund das Fehlen der notwendigen Manktanalysen ,genannt. Etwa ein Drittel der gesamten Au.sfälle können jedoch als sanierungsfähig angesprochen werden. Der Anteil des Eigenkapitals ,an der BiJanzsumme beträgt im allgemeinen zur Zeit 20010. Tabelle 27 Zahlen zur Entwicklung Anz. Anteil d. Eigenkapitals Anteil d. kurzfristigen d.unFremdkapitals an der Bilanzsumme Branche ters. an der Bilanzsumme Bilanzsumme 1949 = 100 Betr. in v. H. in v. H. 1949 50 51 52 1949 50 51 52 1949 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Bekleid.- Industrie 62 45,6 31,5 24,8 (22,0) 43,2 51,6 46,8 (47,6) 100 169 230 (264) Textilindustrie 131 43,9 25,9 21,2 (19,4) 41,1 49,0 46,3 (41,8) 100 194 254 (282) Gablonzer Industrie 49 34,1 28,9 22,2 (22,6) 31,5 32,4 30,7 (25,1) 100 157 267 (202) Holzindustrie 31 37,3 26,1 23,3 (22,3) 52,2 58,9 45,5 (46,6) 100 146 201 (273) Lederindustrie 24 35,8 26,7 30,3 (26,7) 43,8 50,6 40,7 (36,6) 100 166 212 (285) Baugewerbe 65 30,4 14,2 19,2 (12,9) 57,3 84,6 61,2 (61,7) 100 203 204 (253) Nahrungsund Genußmittel 63 38,4 30,5 28,5 (27,6) 51,9 50,5 44,4 (41,2) 100 115 153 (164) Chemie 33 37,6 22,6 19,9 (18,2) 48,9 53,2 29,0 (35,0) 10D 141 179 (207) Maschinenbau 23 49,6 34,9 29,3 (25,5) 31,3 45,2 39,9 (41,8) 100 140 191 (252) Elektro-Feinmech.u. Optik 17 41,3 33,3 28,8 (28,2) 40,6 47,3 43.8 (39,0) 100 126 185 (260) Straßenfz.-Bau 11 41,7 27,5 23,7 (21,6) 39,5 50,4 47,7 (49,2) 100 154 171 (184) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 II. Die Eingliedemmg der Flüchtlingsbetr,iebe 4. S t e u e r 1 ich e M -a ß n :a h m e n zur K 0 n soli d ie run g der Betriebe 65 Die nächstliegende Aufgabe bildet nunmehr die Konsolidierung der Betriebe. Da inzwischen in den meisten Betrieben die erforderliche Kapazitätsausweitung stattgefunden 'hat und weitere Anlageinvestitionen im Hinblick ·a:uf das Zurückbleiben des Umlaufsvermögens, des geringen Eigenkapitals und nicht zuletzt der Absatzfrage sich ungünstig auswirken würden, sollten Expansionen abgestoppt werden. Eine Konsolidierung kann letztlich nur mit Hilfe von Eigenk1apital durchgeführt werden. Es liegt nahe, auf den Lastenausgleich zu verweisen, der eine Hauptentschädigung in den §§ 266 bis 275 vorsieht, und zwar in Höhe von 10000,- DM bei einem Ver1ust von 6-5000,- RM, 20000,- DM 'bei Vedusten von 220000,- RM. Es wird also eine mit der Höhe des Schadens proz.entual abnehmende Entschädigungssumme ge-zahlt. Ob damit eine Hilfe für die Bildung von Eigenkapital geboten wird, ist fraglich, denn zunächst -beziehen sich die Zahlungen auf einen Zeitraum von 26 J3hren und zudem Ibemißt sich die Entschädigung nach dem früheren Vermögensstand. Die gegenwärtigen Bedürfnisse der Flüchtlingsrbetriebe und der Gesamtwirtschaft werden nur unzulängil.ich berücksichtigt, ebenso die von den Leistungen des Lastenausgleichs ausgehenden voH{Swirtschaftlichen Wirkungen. Alle vorgenannten Maßnahmen wie Kredite, Zuschüsse, Bürgsch-aften und Entschädigungen aus heimatvertriebener Industriebetriebe Deckung des AnlageDurchschnittliche Zahl Deckung des vermögens + eisernen Jahresumsatz d. im Jahre Anlagevermögens Bestand (200/0 des Anlage1949 = 100 Beschäftigten durch Eigenkapital verm.) durch Eigenkap. 1949 = 100 in v. H. + langfristiges Fremdkap. inv.H. 1949 50 51 52 1949 50 51 52 1949 50 51 52 1949 50 51 52 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 100 130 176 (183) 100 132 156 (173) 253,8 218,3 187,6 (183,7) 218,3 215,5 243,0 (234,0) 100 209 338 (167) 100 145 181 (197) 183,2 113,8 110,3 (80,6) 189,4 134,7 148,8 (174,5) 100 127 232 (278) 100 135 191 (247) 129,1 172,7 124,4 (86,3) 171,2 169,9 148,6 (168,7) 100 136 217 (271) 100 130 164 (174) 109,8 82,7 68,3 (48,4) 99,0 86,7 114,0 (82,8) 100 99 128 (142) 100 132 148 (160) 164,6 158,9 133,2 (88,6) 144,9 158,1 167,9 (123,7) 100 164 205 (266) 100 203 197 (178) 96,8 44,5 82,0 (84,0) 92,7 53,8 106,7 (121,2) 100 66 77 (83) 100 92 99 (99) 122,4 106,6 98,5 (50,2) 112,2 113,3 129,1 (144,5) 100 113 159 (178) 100 117 119 (138) 116,6 102,8 71,4 (79,5) 103,1 141,7 122,9 (108,0) 100 109 160 (223) 100 127 165 (192) 178,3 155,4 129,8 (106,0) 167,3 154,8 152,0 (136,2) 100 120 206 (203) 100 120 164 (185) 134,0 130,0 99,0 (84,9) 119,8 131,8 141,4 (79,5) 100 121 150 (161) 100 128 131 (128) 112,3 177,9 77,9 (59,3) 167,7 184,0 163,5 (139,2) 5 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 66 Der Finan:lJbedal'f für Idte sozLaIe Eoingld,edel'lung der Heimatvertl'liebenen dem Lastenausgleich können als dir e k t e finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand zur Eingliederung der Vertriebenen bezeichnet werden. Darüber hinaus ist es jedoch erforderlich, auf die bedeutenden indir e k t e n finanziellen Maßnahmen hinzuweisen, die die öffentliche Hand den Vertriebenen zur Bildung von Eigenkapital zugute kommen läßt. Gemeint sind die Steuerermäßigungen für Flüchtlinge und Vertriebene. Im Gegensatz zu dem auch später immer unzulänglich bleibenden Lastenausgleich kann die Steuer den betrieblichen Erfordernissen besser ,gerecht werden, vorausgesetzt aillerdings, daß sie an die gegenwärtige wirtsch·aftliche Leistungsfähigkeit ;an'knüpft. Der besondere Vorteil liegt auch darin, daß die Vergünstigungen den Vertriebenen sofort und nicht erst in späteren Jahren, wenn sich das Schicksal des Unternelhmens vielleicht schon längst vollzogen hat, zugute kommen. Eine der ersten Maßnahmen, die jedoch bei der Kapitalbildung k,aum eine Holle 'gespielt hat, war der Freibetmg für die Wieder:beschaffung von Kleidung und Hausrat. Sie übte eher eine Wirkung auf den Konsuangütermal'lkt ,aus. Hinsichtlich der Kapitalbildung war die Wiedereinführung von Steuererleichterungen in der Fol'm der §§ 7a, 7e und 10a EStG von größerer Bedeutung. Diese Steuererleichterungen, die aus dem Vertriebenengesetz ausgegliedert worden waren, traten am 19. Mai 1953 als "Gesetz zur Ändel1ung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes" 14 in Kl'Iaft. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die echte Steuerentlastung, wie sie durch die Wiedereinführung des § 10a ,ermöglicht wird. !Für die Jahre 1952 ,bis 1956 ,sind 50 Ofo des nicht ,entnommenen Gewinns, höchstensa,ber 20 000,- DM steuerlich abzugsfähig. Die neue Fassung weicht in einem wesentlichen Punkt von der früheren des § lOa ab, insof.ern als dort nur 15 Ofo steuerbegünstigt waren. Diese Begrenzung wird dadurch ersetzt, daß 20000 DM als Sonderausg,a1be steuerbegünstigt sind. § 7a, der am 31. Dezember 1952 aufgelhoben wurde, ist für Steuerpflichtige, die unter die Bestimmungen des Bundesvertrie'benengesetzes fallen, wieder gültig. Vertriebene können somit im Jahre der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden J,ahre bis zu 50 %, 'höchstens aber ,bis zu 100000 DM jährlichabschrei,ben. Die Ahsetzung für Albnutzung in den foLgenden Jahren bemißt sich nach dem dann noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter. Das bedeutet jedoch, daß die Steuerzahlung 'auf einen späteren Zeitpunkt verscholben wird.t 5 So ist die Wiedereinfühl'lung des § 10a ungleich wichtiger, da die Steuerbelastung erheblich sinkt und für den Betrie:bsinhaber der Anreiz ge14 Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 22, 1953, S. 222 ff. 15 Das Eig·en1kapital der E1lüchtHngsbetriebe. VoJk!Swirt Nr. 25, 7. Jahrgang, 20. Juni 1953, S. 13. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 H. Die Eingliederung der FJüchtlingshetl1iebe 67 schaff.en ist, seinen Konsum zugunsten der EigeIl'kapital,bildung einzuschränken. Diese Vergünstigung bei der Einkommensteuer bildet jedoch nur für diejenigen eine Hilfe, die einen Reingewinn erzielen. Allen andern wird durch diese Ver,günstigung nur insofern ,geholfen, als jene Betrie!be, denen die Eigenkapit,a1bildung aus Gewinnen erleichtert wird, die öffentlichen und öffenhlich vel1bürgten Kredite leichter tilgen und diese Mittel den andern Unternehmen in verstäl1ktem Maße zugute kommen können. 5. K 0 n soli die run g dur c h Kr e d i t ver bill i g.u n g Neben Lastenausgleichsmitteln und Steuervergünstigungen könnte eine weitere positive Wirkung für die Konsolidierung der Betriebe von einer Kreditverbilligungausgehen. Die hohen Zinsen bilden heute einen bedeutenden Kostenfaktor für die Flüchtlingsbetriebe. Zwar ist der Zins hei den Krediten der öffentlichen Hand auf einen möglichst niedrigen Satz festgelegt, jedoch nehmen fremde pri:vate Mittel in der Fremdfinanzierung der Betriebe einen erheblichen Raum ein und sind in der Regel mit einem 'hohen Zins Ibelastet. Eine Ermäßigung dieser Zinslast würde eine große Hilfe für die Flüchtlingsbetriebe bilden. ALbers 16 sielht hier zwei Möglichkeiten: 1. In Form der Marktspaltung. Der Zinsfuß der privaten Kredite wird gesenkt. Diese Metihode würde starke Eingriffe in den Geldmarkt und insbesondere den Bailikenapparat erfordern, z. B. indem man die Banken dazu veranlaßt, einen gewissen Prozentsatz ihrer ges:amten Kredite den Flüchtlingen zu einemermäßigten Zinssatz zu gewähren. Der Nachteil liegt in der Verzerrung der Zinssätze. Außerdem würde sich die Neigung der Banken zu einer Erhöhung der Kreditnebenkosten weiter verstärken. 2. Durch Subventionen. Entweder können die Banken den Flüchtlingslbetrieben verbilligte Kredite gewähren und dementsprechend eine Subvention in Höhe der Zinsdifferenz erhalten, oder die Banken geben die Kredite zum ablichen Zins, und die Vertriebenen erhalten die Subventionen. Kreditvenbilligungsmaßnahmen wären besonders wichtig in Verbindung mit der Umschuldung der Kredite. In den meisten Flüchtlingsbetrieben wurden langfristige Finanzierungen mit kurzfristigen Mitteln durchgeführt. Dadurch sind Liquidität und Rentabilität von vornherein stark gefährdet. Es ist daher für die Flüchtlingsbetriebe von besonderer WichHglkeit, langfrisHge Kredite zu erhalten. Da diese aber meist nur gewährt werden, wennSichetheHen vorhanden sind und dies beiFlüchtlingsbetrieben selten der F,all ist, muß der Bund hinwiederum durch Staatslbürgschaften oder durch öffentliche MitteJ helfend eingreifen. 16 Albers: a. a. O. S.52. 5" OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 68 Der Fin:anZlbedarfllür die soziJa1e :IDiongldedel1ung der Heimatvertriebenen Die Laufzeiten der bisher gegebenen Kredite der öffentlichen Hand liegen zwischen 8 und 17 Jahren (Investitionskredite der LA-Bank 17 Jaihre, Daueral'beitsplatzdarlehen 10 Jahre). Die Belastung der Betriebe liegt hier nicht in der Laufzeit, sondern in der Verteilung der Tilgungsbeträge. Bevor noch die Anlaufsschwierigkeiten der Betriebe überwunden sind, setzten schon die Tilgungen ein. Diese Last der Rückzahlungsverpflichtungen bildet eine nicht zu übersehende Gefahr für die Existenz der neugegründeten Unternehmen. Bei den ersten Tilgungsbeträgen, die 1952/53 fällig waren, mußten in den meisten Fällen kurzfristige Kredite aufgenommen werden, um die Rückzahlungstermine einzuhalten. 6. A 11 g e m ein e E r f 0 r der n iss e für ein e e r folg r e ich e Eingliederung Weisser :stellt in seinem schon erwälhnten Gutachten aUgemeine Erfordernisse für eine volkswirtschaftliche und sozialpolitische Eingliederung auf, die vielseitig anerkannt wurden und :besser nicht zusammengef.aßt werden können: a) Rasche Bereitstellung der in Betracht kommenden Mittel für produktive Hilfen, b) Intensivierung der Eing,liederungspolitik durch eine ,entsprechende Gestaltung des Auftragswesens der öffentlichen Hand und derjenigen Unternehmen, die öffentliche Subventionen und Kredite erhalten, c) Intensivierung der Umsiedlung, d) Verstäl1kung der Bemühungen um Auslandshilfen für die Eingliederung dadurch, daß nicht nur die in erster Linie sozialpolitisch tätigen Ministerien, sondern auch das produktionspolitisch tätige BundeswirtschaftsministerLum sich um diese Hilfe bemüht; stärkere ministerielle Unterstützlllng der betreffenden Bemühungen freier gemeinnütziger Organisationen, e) 'Vorfinanzierung von Lastenausgleichsleistungen, sobaLd dies als währungspolitisch vertretbar el'scheint, f) Unterlassung der Förderung nicht lebensfähiger Kleinstbetriebe, g) planmäßige Förderung ,auch solcher ,gewerblicher VOl1ha,ben, die von hinreichend befähigten früher nicht selbständigen Geschädigten betrieben werden, h) Einwirkung der Bewi1ligungsstellen -auf die wirtschaftlich schwachen Antragsteller in der Richtung einer stärkeren Ausnützung der ,betriebswirtschaftlichen Vorteile, die die Inanspruchnahme genossenschaftlicher und sonstiger hilfswirtschaftlicher Einrichtungen ergibt, ... OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Ir. Die Eingliedel"Ung der Flüchtlingsbetl1iebe 69 i) zielbewußte Einfl.ußnMlme auf die Wahl der Unternehmungsformen bei öffentlich .geförderten Unternehmensgründungen durch Geschädigte, k) weiterer Ausbau und technische Verbesserungen der steuerlichen Vergünstigungen des Zwecksparens und der sonstigen Kapitalbildung der Geschädigten, 1) besondere Förderungsmaßnahmen für devisenschaffende Geschädigtenunternehirnen nach den Methoden der Ausfuhrförderung unter Anwendung solcher Maßnahmen, die besonders für kleine Unternehmen geeignet und erforderlich sind (Garantiefonds, Werbung usw.), m) systematische Ermittlung der optimalen Größen und Fristen für Anlagenund Betriebsmitteltkreditean die Geschädigten nach Bl1anch.en, ... n) statistische Erhelbrungen über die zur Förderung in Betracht kommenden gewellblichen Vorhaben von Geschädigten nach Branchen rund Größe des K,apitalbedarfs, 0) besonders auch statistische Ermittlung des Umgruppierungsbedarfs, p) pl,anmäßige Organisation des "naturalen Lastenausgleichs"; im Bereich der Kleinund Mittelindustrie, besonders durch Einräumung von Beteiligungen, nach den Vorschlägen des Ständigen AusschlUsses für Selbsthilfe, q) Entwicklung eines Verf,ahrens, durch das den interessierten Geschäd1gten eine langfrisUge Gründungsplanung ermöglicht wird (grundsätzliche Vorbescheide, Beratung, Hilfen bei Standortsuche usw.), r) eingehende Prüfung der besiedlungspolitischen Möglichkeiten bei der Eingliederung, inslbesondere der Zweckmäßigkeit der Gründung neuer Städte oof der Grundlage von .gewerblichen Geschädigtenunternehmen oder runter Heranziehung solcher Unternehmen ... 17 Zur EI1gänzung könnte man noch foLgende Punkte hinzufügen: s) Die vorgenannten überlegungen sollen zunächst den bereits gegründeten Betrieben und außerdem den vertriebenen Unternehmern zugute kommen, die die Absicht haben, sich eine neue selbständige Existenz zu .gründen, denen die Erreichung dieses Zieles bis jetzt ,abera'us finanziellen oder anderen Gründen nicht möglich war. t) Darüber hinaus sollte bei diesen Überlegungen nicht nur dem gegenwärtigen Stand der wirtschaftlichen Eingliederung der Ver17 Weisser: Eingliedel'!\.UlJg der Kriegsgeschädigten (Gutachten), Anhang S.7. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 70 DerFinan~bedarf .für dLe sozLaIe :IDingl,iedemmg der Heimatvertri:ebenen triebenen Rechnung getl1agen werden; vieLmehr sollten diese Maßnahmen von einer solchen Elastizität sein, daß sie auch den noch in der Zukunft einströmenden Sowjetzonenflüchtlingen gerecht werden können. Daraus erg1bt sich die Forderung nach einer auf größerer Basisauf.gebauten Planung, nicht nur hinsichtlich der Siedlungs-, Arbeitsbeschaffungsund Steuerpolitik, sondern besonders hinsichtlich der Bereitstellung der notwendigen öffentlichen Mittel. III. Die Eingliederung der heimatvertriebenen Landbevölkerung 1. ,D i e .b i s her i gen Ma ß nah m end e r Ein g 1 i e der u n g Die Eingliederung der heimatvertriebenen Landbevölkerung muß als eines der dringendsten Probleme 'angesehen werden, denn Bauer sein ist kein Beruf wie Schlosser oder Bäcker. Es ist vielmehr eine Lebensform, in die man hineinwächst und in die man, wenn man sie verliert, nur selten zurückkehrt. 1 Ein gesundes Bauerntum ist der beste Widerstand ,gegen Vermassung und Proletarisierung; gerade ,alUS diesem Grunde ,bildet die Eingliederung der Landwirte eine zwingende Notwendigkeit. Unter den Heimatvertriebenen befanden sich 1946 rund 445 000 Landarbeiter. Diese ~amen wegen des Mangels an AI1beitskräften schnell unter. Dagegen war die Lage der 450 000 bäuerlichen Familien, die aus den Ostgebieten vertrieben wurden, ungleich schwieriger. Rund 150 000 Familien k,amen in der sowjetisch besetzten Zone unter, sie wurden dort Zlum Teil angesiedelt, aber unter weit härteren Bedingungen, wie ihre Flucht in die Bundesrepulblik in vielen Fällen zeigt. 300 000 Bauern mit 640000 in der Landwirtschaft tätigen Familienangehörigen wurden in die Bundesrepublik vertrieben. Die Zahl der vertriebenen Land- ,bevölkerung beläuft sich {Stichjahr 1950) somit insgesamt auf 1 385 000 Personen. Diese Zahl erhöht sich nach Schätzungen des Bundesvertriebenenministeriums monatlich um 2500 Angehörige der l.andwirtschaftlichen Bel1ufe, und zwar handelt es sich größtenteils um Bauern, die ihr Ablieferungssoll nicht erfüllen können. Die heimatvertriebene Landbevölkerung wächst ,also jährlich um etwa 30000 Personen; damit dürfte die Gesamtzahl seit 1945 auf ü:ber 2 Mio. angestiegen sein. Man nimmt sogar an, daß sich der Strom der Bauern noch verstärkt, wenn die Kollektivierungspropaganda eines Tages durch polizeiliche Maßnahmen unterstützt wird. Um nun den iheimatvertriebenen Bauern zu helfen, hätten in einem hochindustrialisierten Land, wie der Bundesrepublik 1 Bulletin Nr. 58, S. 489. Die EiongUedel1ung der heimatvertriebenen Bauern. Prof. Dr. Oberländer. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 rH. nie EingUooerung der heimatvertrIebenen Landbevöl~er:ung 71 300 000 Bruuernauf voLler Ackernahrung 'angesiedelt werden müssen. In der Bundesrepubl1k ,gi'bt es 2 Mio. landwirtschaftliche Betriebe, davon sind nur ,etwa 1 Mio. voll lebensfähig, mit anderen Worten, es hätten 30 % der vorhandenen lebensfähigen Betriebe neu errichtet werden müssen, eine unlösbare Aufgabe. Inzwischen sind etwa 50 Ofo der Bauern in andere Beruf,e ,abgewandert. Welche Maßnahmen sind nun getroffen worden, um die verbliebenen Bauern mit ihren Familienangehörigen in Westdeutsch,land einzugliedern? Das Hauptanliegen dieser Vertrie:benen ist, wieder auf eigenem Grund und Boden seßhaft zu werden. Um ihnen dies zu emnöglichen, wurde am 10. August 1949 vom Wirtschaftsrat das Flüchtlingssiedlungsgesetz {FlüSG) erlassen und später auf die Länder der französischen Zone ,ausgedehnt. Das FlüSG sah folgende Finanzierungshilfen vor: 2 1. Eine Be1hilfe bis zu 5000 DM für die Ansetzung eines Vertrielbenen als Siedler an das Land, wenn dieses entsprechende Beihilfen zu leisten bereit war. 2. Ein zinsloses Darlehen ,bis zu 5000 DM xur Beschaffung von Wohnrruuman Heimatvertriebene, die einen auslaufenden Hof oder landwirtschaftliche Grundstücke erwel1ben oder auf mindestens 12 Jahre pachten, oder ein zinsloses Darlehen bis zu 5000 DM für Aufwendungen bei Übernahme eines wüsten Hofes. 3. Ein zinsloses Darleihen zum Erwerb und zur Errichtung von Höfen und landwirtsch,aftlichen Grundstücken bis zu 5000 DM an FlüchtJinge, die einen Hof oder },andwirtschaftliche Grundstücke erwarben oder pachteten (keine Zinsen, nach 3 Jahren mit 4 Ofo des Betr,ages jährlich zu tilgen). Da diese Beträge nicht ,aJUsreichten, wurde die Darlehnsthöhe auf 10000 DM heraufgesetzt. Durch das Bundesvertriebenengesetz vom 19. Mai 1953 und das Geset'z zur Förderung der l,andwirtsch,aftlichen Siedlung vom 15. M.ai 1953 wurden weitere neue Möglichkeiten geschaffen, um die Eingliederung der Bauern besser 'zu fördern. An den Förderungsmaßnahmen dieser Gesetze halben ,alle ,aJUS der Landwirtschaft Vertriebenen teil, dazu zählen die ehemals sellbständigen Landwirte und diejenigen, die unselibständig in der Landwirtschaft vollberuflich tätig waren. Auf Grund dieses Gesetzes sind bis zum 1. Januar 1954 51208 Bauern wieder ansässig .gemacht worden, mit insgesamt 265000 ha Land. Von diesen 51208 entfallen etwa 40 :bis 45 Ofo ,auf Nebenerwer'bsbetriebe, diese bilden zunächst ein Übergangsstadium, man hofft, daß später noch mehr Vollbauernstellen zur Verfügung stehen werden. Die Eingliede2 Finanzierung'srichJtHnien zum F11ÜJSG vom 10. September 1949. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 78 Der Finanzbedarf für die so~1al,e E'IngHedemmg der Heimatvertriebenen werden sich 10 000 heimatvertriebene Bauern zu ,einem neuen Beruf entschließen, so treten wir trotz allen guten Willens ,auf der Stelle: 20000 Bauern werden jährlich angesiedelt, 20000 kommen neu hinzu. Die Unterbringung dieser Neuflüchtlinge ist wiederum ,eine Frage des Bodens und der finanziellen Mittel, vorerst ,gibt ,es für diese Flüchtlinge drei Möglichkeiten: A~beit in der Landwirtschaft, Abwandern in die Industrie oder Auswanderung, drei Möglichkeiten, denen nicht bedenkenlos zugestimmt werden darf. IV. Die Flüchtlingslager und ihre Finanzierung Zunächst ist zwischen den Notaufnahmeoder Durchgangslagern und den eigentlichen Wohnlagern, die sich mittlerweile;?;u DauerJagern entwickelt haben, zu unterscheiden. Beide Arten verschlingen erhebliche Mittel, es ist daher nicht nur ,aus soziologischen, sondern auch aus finanziellen Gründen notwendig, diese Lager möglichst klein zu halten, mit ,anderen Worten, dafür zu sorgen, daß die Flüch,tlinge diese Lager möglichst bald wieder verlassen und einer produktiven TäUgkeit zugeführt werden. 1. Die Notaufnahme,lager Die "Ülzener Entschließung" vom 11. Juli 1949 bestimmte, daß die Zuwanderer in den Durchg,angslagern ül'zen und Gießen geprüft und nach ihrer Aufnahme auf das Bundesgebiet verteilt wel'den sollten. Es wurden diejenigen aufgenommen, die wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben, für die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Sowjetzone verlassen mußten. Diesen wird durch das Notaufinahmegesetz vom 22. August 1950 die ständige Aufenthaltserlaubnisin der Bundesrepublik gewäihrt. Dieses Notaufnahme- ,gesetz wurde durch Bundesgesetz vom 21. Juli 1951 auf Berlin übertragen, da sich der Zustrom der Flüchtlinge durch die Absperrmaßnahmen an der Zonengrenze immer mehr ,auf Berlin verla.gerte; ein genaues Bild -dieser Verlagerung e~gi.bt sich a'Us der folgenden Tabelle. Tabelle 30 Die in den Nota'Ufnahmelagern geprüften und aufgenommenen Personen in den J,ahren 1952 und 1953: Berichtszeit raum 1952 insges. 1953 insges. Personen in Notaufnahmelagern Uelzen Gießen Westberlin Zusammen p~~;t I :~!~ 1 p~~;t I :~!~ \ p;~;t I :~!~ 1 p;~;t I ::!~ 1 Anzahl v.H. Anzahl v.H. Anzahl v.H. Anzahl v.H. 1 44505136295181,6122549118417181,7176 820153 166169,21143 8741107 878175,0 6856563641 92,81782414796 83,0261768249207 95,2348157327644 94,1 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 IV. Die FlJÜchtlingsJager undiJhre F1inanzierung 79 Tla,beLle31 Von rden Aufg·enommenen erh~elten die AJUfenthalts·er1aubnis ~in v. H.) Dez. März AprH 1953 1954 1.8,6 19,7 15,3 1,4 45,0 18,2 21,7 15,1 2,7 42,3 23,9 wehl sie aus der sowjetischen Besat7lungszone wegen einer Ibesonderen, durch di'e politischen VerlhältnilSls·e bedingJten .~angslalge flüchten mußten. 24,0 im Interesse der Fami.fieu7)usammenführung. 17,1 wegen JrugendlichJkeit. 3,3 weil ihre IFl'eizügigkeit nach Art. 11 des Grundgesetzes keiner Beschl'ä'llkung unteriliegt. 31,7 in besonderen Härtefäi1~en. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß nur ein relativ geringer ,prozentsatz wegen drohender Gef,ahr für Leib, Leben oder persönliche Freilheit die Sowjetzone verlassen mußte; dies mag ,alb er auch wohl damn liegen, daß ein Teil dieser "polit.ischen Flüchtlinge" 'g,ar nicht erst den Weg ins Auffanglager einschlägt, sondern dil'ekt in die Bundesrepubl1k flieht. Seit Juli 1954 werden die 1F1üchtlinge im Notaufnahmeverfahren in drei Kategorien geteilt: Flüchtlinge, die nach dem Notaufnahmegesetz wegen politischer oder wirtschaftlich·er Verfolgung aner~annt werden und auf Grund der Ane~kennung einen Rechtsanspruch a'Uf bevorzugte VermitHung von Afibeit und Wohnung besitzen; Flüchtlinge, die aus "Ermessensgründen" aufgenommen werden und ohne Rechtsanspruch Asylrecht genießen; abgelehnte Flüchtlinge, bei denen Bedenken wegen politischer oder krimineller Betätigung bestehen. Aus den obigen ,Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht die starke Belastung West..:,Berlins deutlich hervor. Bei besondeJ"s star!ken Wellen betrugen die Kosten pro Tag oft mehr als 1 Mio. DM, verursacht durch zeitweise 100 Lager mit 250000 Ins.assen. Gegenwärtig sind rund 50 Lager mit 20 000 Insassen in Betrieb. Hinzu kommen hunderttausend in Pr.ivatquartieren Untergebrachte. Von den 50 ver!blei'benden Lagern sind viele "eingemottet" 'für den Fall einer ne'Uen Sturmfl'Ut.l Da ,Berlin die finanziellen Mittel allein nicht aufbringen konnte, sprang der Bund ein. Bis zum 1. Oktober 1952 stellte er rund 17 Mio. DM für vorläufige Untel'künfte zur Verfüg'Ung, aus Mitteln des Lastenausgleichs wurden weitere 25 Mio. DM für den Bau von Wohnungen bereitgesteLlt; mit Hilfe dieser .Mittel, die inzwischen ·auf 65 Mio. DM erhöht worden sind, wurden Wohnblöcke für sogenannte "Selbstwirtschaf tler" errichtet. In diesen sind mehrere hundert Familien 'bei 1 Das ParlamenJt Nr. 20, S. 3, 19. Mai 1954. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 80 Der Finan~bedar:f für die so~~ale Eingliedernmg der Heimatvertriebenen normaler Kinderzahl zu zweit, bei großer Kinderzahl .allein in 21 /2ZimmerwO'hnungen untergebracht. Sie beziehen als Ar!beitslose die gleichen Sätze wie alle übrigen Berliner Arbeitslosen. Aus dem Kriegsfolgenhilfefonds wurden außerdem von der Bundesregierung 30 Mio. DM für provisorische Unterkünfte im übrigen Bundesgebiet den Ländern zugewiesen. Die Länder weigerten sich zum Teil, weitere Flüchtlinge aus Berlin aufzunehmen; um derartige Unregelmäßigkeiten zu verhindern, wurden die Länder durch eine Verordnung vom 12. August 1952 verpflichtet, Zugewanderte, soweit es erforderlich ist, zu ü'berneJunen. Seit dem 1. Januar 1953 übernimmt die BundesrepubJik 96 Ofo und Westberlin 4 Ofo der mit Aufenthaltserlaubnis versehenen Zuwanderer; die Bundesregierung stellt den Ländern für die Unterbringung dieser bevorrechteten Flüchtlinge pro Person 1500,- DM zur Verfügung, über deren Verwendung die Auffassung der einzelnen Länder noch unterschiedlich ist. Die kreditmäßige Betreuung von West-Berlin hat die LA-Bank übernommen. Zu diesem Zweck wurde eine besondere Vertretung in Berlin errichtet. Für Investitionsprogramme erhielt die Bank aus ERP-Mitteln inzwischen 6,5 Mio. DM, die sich zu 4,5 Mio. aus angefallenen Zinsen und nlgungen a·us ERP-üeldern und zu 2 Mio. aus echten ERP-Mitteln zusammensetzen. Die Kredite umfassen mittelund langfristige Kleinkredite, damit eine :breite Streuung möglich ist und vielen Vertriebenen ,geholfen werden kann {im allgemeinen Höchstgrenze 5000,- DM, in Ausn.ahmefällen 25 000,- bis 50 000,- DM). Landwirtschaft und Wohnungsbau finden bei dieser Kreditaktion keine Berücksichtigung. Die Bewilligung der Anträge unterliegt dem BerJiner Landeskreditausschuß, der durchschnittlich·e Kreditbetrag liegt bei 4855,- DM. Außerdem hat die FOA-Sonderkommission (US-Amt für Auslandshilfe) auf Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Zustimmung zur Verwendung 'Von 51,9 Mio. DM aus vorhandenen DM-üegenwerten für die Finanzierung des Berliner Arbeitsbeschaffungsprogramms 1954 gegelben. Die Mittel werden für Wohnungsund Geschäftsbauten, Tiefibauarbeiten, Enttrümmerungsmaßnahmen, Ill'vestitionsvorhaben 'Von Versorgungsbetrieben sowie für die Beschäftigung von Angestellten und Jugendlichen 'eingesetzt werden. Ein ,besonderes ProbJem, zumal in finanzieller Hinsicht, rbilden die sogenannten "illegalen Zuwanderer", die in Berlin in den B-Lagern untergebracht werden, ·es sind zur Zeit 35 000, sie bleiben dort oft viele Monate, ja Zlum Teil Jahre, da ihnen eine Rückkehr im allgemeinen nicht zuzumuten ist; in der BundesrepublLk selbst sind sie in sozialen Belangen benachteiligt, sie haben keinen Anspruch auf bewirtschafteten Wohnr,aum und müssen sich selbst helfen. Bei Hilfebedürftigkeit werOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 IV. Die FJiichtling'slager und iJhre E'inanzierung 81 den sie von den örtlichen W{)Ihlfahrtsämtern betreut, eine klare Lösung dieses Problems steht noch nicht fest, 'vorläufig ,bilden sie jedenf.al.Is eine Belastung des öffentlichen Haushalts, sei es im B~ager oder, wenn sie ~eine Arbeit erhalten, als Wohlfahrts empfänger in der Bundesrepublik. Bundesvertrielbenenminister Oberländer will nunmehr eine Neuregelung für die nichtanermannten Flüchtlinge einführen, da zumindest die B..,Lager einen Faktor sozialer Unruhe darstellen. Es wird hierbei an ein neues Aufnahrrneverfahren für diesen Personenkreis gedacht. Alle Mittel, besonders die Investitionskredite, bilden eine wertvolle Hilfe zur raschen Albwanderung der Heimatvertriebenen ,aus den Notaufnahmelagern. Eine Auflösung dieser Lager selbst kann jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn keine Flüchtlinge aus der Sowjetzone mehr 'Zu erwarten sind; bis dahin bilden die Lager eine, wenn auch zu ruhigen Zeiten reduzier'bare, dafür aber ständige BeJastung Herlins und des öffentlichen Haushalts. 2. Die "D a ue r 1 a ger" i n der B und ,e s r e pub 1 i k und ihre Auflösung Kost schätzt die Zahl der Altflüchtlinge, die sich lh,eute noch in Lagern befinden, auf 300 000, die folgende Statistik weist olhne eine Trennung von Altund Neuflüchtlingen die Zahl der Lagerinsassen noch höher ,aus. T,a'belle 32 Zahl und Belegung der Lager Anfang 1954 davon Sonstige Land Lager Personen VerSBZ.- Aus- (Evak. triebene Flüchtl. länder usw.) Schleswig-Holstein I 550 69400 I 62400 -I 3100 4000 Niedersachsen .... 1620 143300 126600 - 11 600 5000 Bayern .......... 185 43500 33600 2600 5600 1700 Summe ........ 2355 256200 222600 2600 20300 10 700 Hamburg ........ 70 15300 3100 4000 2200 6600 Bremen 0 •••••••• 15 4100 1300 1800 - 1000 Nordrhein-Westf .. 950 123200 17700 81100 100 27300 Hessen .......... 100 12100 4100 3000 600 4300 Rheinland-Pfalz ., 15 1400 - 1300 -100 BadenWürttemb. 120 112600 12100 65600 4000 31000 Summe ........ 1270 268700 35300 156800 6900 69700 Bundesgebiet ..... 3625 524900 257900 159400 27200 80400 Anteil in v.H ..... I 100,0 49,1 I 30,4 5,2 I 15,3 Quelle: Bericht der Länder. 6 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 82 Der Finanzhedal'f für die soziJal,e Eingliederung der Hcimatvertl1iebenen Immer wieder wird mahnend auf die baldige Auflösung dieser Lager hingewiesen, weil sonst ein A'bsinken des ArbeitswiIlens, des kulturellen Niveaus und des Lebenswillens überhaupt nicht mehr verhindert werden kann. In letzter Zeit jedoch mehren sich die Stimmen, die aus einem anderen Grunde auf die Auflösung der Lager hindr,ängen. Diesmal nicht, weil es den Flüchtlingen zu schlecht, sondern weil es ihnen zu gut geht:2 Zunächst ist der Prozentsatz der echten politischen Flüchtlinge nur noch gering (20/0), die anderen 98 % der Lagerinsassen sind meist aus materiellen Gründen in den Westen gekommen. Sie hoffen auf eine Rente oder andere wirtschaftliche Vorteile. Diese Zusammensetzung der Lagerinsassen hat, im Gegensatz zu früher, andere Lebensgewohnheiten in den Lagern eingeführt, man betrachtet das Lagerleben als Dauerzustand und wirtschaftliche Versorgung. Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß eine vierköpfige Familie z. B. heute in der Woche 55,- DM Unterstützung erhält. Für Obdach und Verpflegung im Lager muß sie davon ganze 6,- DM wöchentlich bezahlen, hat also 49,- DM frei zur Verfügung. Das ist zwar nicht viel, aber genug, um einen großen Teil der Lagerinsassen von der AIibeit abzuhalten. Dieser Vorwurf trifft natürlich nicht alle Flüchtlinge, er weist aber auf Dispositionsmängel bei den Unterstützungsgeldern hin. Es wäre daiher an der Zeit, bei den Unterstützungsge1dern zwischenarbeitswilligen und arbeitsscheuen Lagerinsassen zu unterscheiden, damit die auf diese Weise :keiwerdenden Beträge der pmduktiven Eingliederung der aI~beitswilligen Flüchtlinge zugute kommen können. (Die Unterhaltskosten für die Lager sind im Bundeshaushalt mit jährlich 101 Mio. DM ausgewiesen.) Nicht zuletzt, um Mißstimmungen zu beseitigen, ist es notwendig, endlich den Heimatvertriebenen und Altflüchtlingen in den Lagern zu helfen; denn die Sowjetzonenflüchtlinge, die zur Zeit herüberkommen, sind spätestens in sechs bis acht Monaten eingegliedert, die Altflüchtlinge warten zum Teil schon acht Jahre. Auf der ,anderen Seite müßten wieder Millionen aufgewendet werden, wollte man diese Neuflüchtlinoge in die Lag,er einweisen, und man stände in zehn Jahren vor demselben Problem. 3 Trotzdem wird seitens des Bundesvertrielbenenministeriums die Ansicht vertreten, daß man den Versuch unternehmen sollte, Sowjetzonenflüchtlinge in die Lager zu bringen, damit zuerst die AIUagerinsassen angesiedelt werden können. 2 Deutsche Wirtschaftszeitung, 5. Juni 1954. 3 Oberländer: Die überwinJdrung der deUJtschen Not 1954, S. 26. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 v. Son:stige Förderungsmaßnahmen 83 Welche Mittel sind nun erforderlich, 'lllll diese Flüchtlingsbger aufzulösen und ilhre Insassen produktiv in die Wirtschaft eiIlZ'lLgliedern? Bundes'V,ertriebenenminister Oberländer bezeichnet 1000,- DM pro Person ,als einen Anfang, dies wäre zunächst also ein Betr,ag von über 300 Mio. DM. In diesem Zusammenhang bildet der Wohnungsbau wieder das schwiedgste Hindernis, da er die meisten ,Mittel benötigt. Inzwischen hat sich Bundesfinanzminister Schäffer bereit erklärt, die ursprünglich vorgesehenen 10 Mio. DM für die Lagerauflösung 'auf 30 Mio. DM zu erhöhen. Auf diese Weise würden 10 Ofo der derzeitigen Lagerinsassen eine menschenwürdige Wohnung erhalten. Man vertritt nun auch seitens des Bundesfinanzministeriums die Ansicht, daß die ibeschleunigte Räumung noch vorhandener Lager nicht nur eine aus sozialund wohnungspolitischen Gründen dringend erforderliche Maßnahane ist, sondern auch den öffentlichen Hau.sihalt in !beachtlichem Umfang entlasten kann; denn ,angesichts der schlechten baulichen Verfassung der Lager erreichen Lagerneubauten oder Instandsetzungs- !kosten oft den Betrag, der zum Neubau von Wohnung.en für La,gerinsassen aufgewendet werden muß. 4 V. Sonstige Förderungsmaßnahmen 1. Der ,schlüchternplan Der Schlüchternplan war als soziales ExperilIlient gedacht. Er entstand aus der Arbeitsplatznot, die besonders 1949 stal1k sichtlbar wurde. Viele Zugewanderte, die wnächst auf dem Lande Unterkunft gefunden hatten, größtenteils Menschen im voll arbeitsfähigen Alter, konnten ihre Fähigkeiten und Kenntnisse durch den Mangel an Ar:beitsplätzen nicht einsetzen. Um diesem Notstand aibzuihelfen, führte die Bundesregierung die UmsiedJungen, das Schwerpunktprogramm, das Sanierungspro,gramm und Notstandsal1beiten durch. Man bemühte sich also auf zwei Weg.en den AI"beitsplatzmangel zu beseitigen; einmal, indem man die Menschen an die Arbeitsstelle heran führte, zum anderen, indem man die Arbeitsmöglichkeiten in den mit Flüchtlingen ülherfüllten ländlichen Gegenden verbesserte, wobei der zweite Weg ungleich schwieriger sein dürfte. Trotzdem muß dieser Weg ibeschritten werden, wenn wieder eine g,esunde Wirtschaftsund Sozialstruktur erreicht werden soll. Der Ausschuß für Selbsthilfe hr,achte, von der Notwendigkeit solcher Maßnahmen überzeugt, neben anderen Denkschriften und Vorschlägen auch die Gedanken vor, die im Schlüchternplan verwirklicht werden sollten. 4 Bulletin Nr. 103, S. 927, 4. Juni 1954. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 84 Der ,FinanZlbedarf für die lSoziJal,e iEiingHedemmg der Heimatv,ertl.1iebenen Nach einer soziographischen Analyse war der Landkreis Schlüchtern im Raum der nordöstlichen Ausläufer des Rhein-Maingebietes als iExperimentierfeld gewähllj; worden;l und zwar dad der Schlüchternplan nicht nur als Maßnahme zur Eingliederung der Vertriebenen betr,achtet werden, sondern es ging rum den Versuch, ob und inwieweit und mit welchen Mitteln der einzelne Landkreis auch in kritischen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage ist, sich selbst zu !helfen. Es wurde ein Arbeitsbeschaffungs-, eIn Wohnungsbauund ein Landwirtschaftspro.gramm ·aufgestellt. Danach sollten 433 neue Arbeitsplätze und 110 Wohnhäuser mit insgesamt 220 Wohnungen für die neu beschäftigten AI1beiter mit ihren Familien errichtet werden. Das dritte Teilprogracrnm sah die Förderung der Landwirtschaft durch Flurbereinigung, Gemeinschaftseinrichtungen und Ansiedlung von heimatvertriebenen Bauern durch Verpachtung auslaufender Höfe vor. Die Kernfinanzierung wurde durch das Hauptamt für Soforthilfe in Höhe von 1 058 000 DM vorgenommen, wobei man festste1len wollte, ob diese Kernfinanzierung weitere Mittel nach sich ziehen würde. Aus dem Schlußbericht des Hauptamtes für Soforthilfe ist zu entnehmen, daß die Erwartungen in dieser Richtung zum Teil weit übertroffen wurden. 2 . Für die Errichtung v,on Wohnungen gewährte das Hauptamt für Soforthilfe zinslos und mit 3 Ofoiger Tilgung ·einen Betrag von 440 000,- DM, der 730 000,- DM erste Hypotheken nach sich zog. Hinzu k,amen Mittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge und aus dem Bundesbauprogramm. Diese Mittel 501.lten der Restfinanzierung der im Bau befindlichen Häuser dienen, mit der Auflage, je eine zweite Wohnung zur Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Insgesamt wurden 156 Wohnungen, die mit 559300,- DM aus Privatmitteln der Bauherren, 185 500,- DM Landesdarlehen und 256 000,- DM erste Hypotheken finanziert waren, bei Gesamtkosten von 1 003 300,- DM errichtet. 65 Wohnungen kamen FJüchtlingen und 34 Wohnungen anderen Geschädigten zugute. Als Endergebnis konnten 210 Familien am Avbeitsort untergebracht werden. Für das Arbeitsplatzprogramm, daß die Erweiterung bestehender Betriebe vorsah, wurden vom Hauptamt für Soforthilfe Industriedarlehen in Höhe von 618000,- DM zur Verfügung gestellt unter der Bedingung, daß mit je 1500,- DM ein Arbeitsplatz für Personen zu schaffen sei, auf die § 31 SHG zutrifft. Mit Hilfe dieser Industriedarlehen und privater Kredite von 940000,- DM 'konnten 453 Arbeitsplätze, also 20 mehr .als geplant, bereitgestellt werden. 1 Vigl. Neundörfer: Die Geschichte vom Schlüchternplan. 2 Abschlußberichit über die ,DurchfühI'llLIlJg des SHG Hombul'lg 1953, S. 19. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 V. Sonstige Föooerungsmaßnahmen 85 Für das Landwirtschaftsprogramm standen von den bewilligten 1,4 Mio. DM zunächst nur 200000,- DM zur Verfügung, sie wurden als Darlehen an sechs FJüchtlingsbauern gegeben, die auslaufende Höfe oder Siedlungsstellen Ülbernahmen.3 Die gesamte länclliche Flüchtlingssiedlung im Kreise Schlüchtern, teils außerhalb des PJans, !beläuft sich auf 31 auslaufende und 7 sonstige Höfe. Das Experiment der Selbsthilfe ist darin zu sehen, daß der Kreis, als soziale EiIllheit, jeweiIsals Antragsteller auftrat. Die EinzeJverteilung der Industriegelder übernahm der Landrat, was besonders wichtig wurde, wenn Ortsund Einzelinteressen ·auseinanderfielen. Das Besondere des Schlüchternplans liegt demnach in der Initiative des Landkreises, der nicht auf Schlüsselzuteilungen wartete, sondern von sich aus um die notwendigen Mittel durch Einreichung entsprechender Pläne bemüht war. Auch die besonders hohen Eigenleistungen der Einheimischen und Vertriebenen, wodurch beträchtliche Mittel eingespart werden konnten, müssen erwähnt werden. "Daß Selbsthilfewille in der Bevölkerung da ist, zeigt sich !bei der Umlegung. In einem Verfahren, das 880 ha umfaßt, wurden von den beteiligten Bauern und Landwirten in 18 Monaten freiwimg 8400 Tagewerke geleistet, die einen Betrag von 63 500 DM ausmachen oder 65 % der Verfahrenskosten. " 4 Neue Indu.striezweige wurden durch die Heimatvertriebenen entwickelt. So finden wir jetzt im Kreis Schlüchtern die Hausund HandschU'h1herstellung, böhmische Spitzenklöppelei, die Erzeugung von Karlsbader Oblaten, und das landwirtschaftliche Bild wurde durch Mohnfelder und den Anbau von Paprika, den die Ungarndeutschen mitbr,achten, belebt. Die ursprüngliche Industriekapazität verstärkte sich durch diese Maßnahmen um 20 0 /0. 2. M ,a ß nah m e n zur Ein ,g 1 i e der u n g der h e i m a t - vertriebenen Jugend Odd Nansen, der das Wenk seines Vaters, nach dem ersten Weltkrieg begonnen, nach dem ,zweiten fortsetzte, untersuchte die Flüchtlingsfrage als soziales Hauptproblem Deutschlands. 5 Als großes und ernstes Problem bezeichnete er die T,atsache, daß 1949 750 000 junge Menschen zwischen 14 bis 25 Jahren auf der Straße lagen, keine Arbeit fanden und auch keine Aussicht hatten, eine solche zu erhalten. Sie hatten keinen Beruf erlernt und keine Auslbildung über die Volksschule hinaus erhaJten. 3 Neundörfer: a. 'a. O. S. 54. 4 Neundörfer: S.57. 5 Das deutsche ]llüchtwingsprob!em. O. Nansens Bericht an die Unesco. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 86 Der FinanZJbedarf für die sOZJiJal,e EingHederung der Heimatvertl1iebenen Auch in Deutschland selbst wurde die Frage der Eingliederung der Vertriebenenj'Ugend nicht unterschätzt. In Zusammenarbeit mit dem Innenministerium wandte das Bundesvertriebenenministerium dieser Frage besondere Aufmerksamkeit zu, und zwar zunächst hinsichtlich des Ausbaus der den Notaufnahmelagern angeschlossenen Jugendnebenlager, die der Unterhringung der ju.gtmdJ:i.chen Einwanderer aus der sowjetisch besetzten Zone während der Dauer des Aufnahmeverfahrens dienen. In Zusammenal'lbeit mit der Landesflüchtlingsverwaltung wird dafür Sorge Igetragen, daß im Notaufnahmeverfahren ,aufgenommene Jugendliche den Ländern auf Grund eines besonderen Schlüssels zugeteiJt werden und AI1beitsplätzeerhalten. Ein besonderes Anliegen des Vertrie'benenministeriums bildeten auch die 1800 Kinder und Jugendlichen, die in den letzten drei Jahren aus den polnisch besetzten Gebieten und JugosLawien ausgesiedelt wurden. Mit Hilfe der Wohlfahrtsverbände wurden Förderschulen mit Heimcharakter geschaffen. Auch besteht 'eine ständige Verbindung zu den führenden .organisationen der ,heimatvertriebenen Jugend: der deutschen Jugend des Ostens, dem Heimatlosenlagerdienst und der Aktion heimatvertriebener ,katholischer Jugend. InnerhaLb der Gemeinschaftshilfe gab das Hauptamt für Soforthilfe Beihilfen und Darlehen zum Aufund Ausbau von Lehrlingswohnheimen, Schülerund Studentenheimen, um die Ausbildungsbeihilfen wil'lksam zu unterstützen. AuslbiJdungs'beihilfen und Darlehen für Heime gehen hier Hand in Hand, sie müssen daher beide kurz erläutert werden. Insgesamt wurden durch die Soforthilfe 127,2 Mio. DM Ausbildungsbeihilfen ausgeza:hlt. Die Antragsberechtigten und die Höhe der Aus- .bildungsbe~hilfen sind in § 8 naher genannt, er nennt die Geschädigten unter den Lehrund Anlernlingen, Schüler, Studierende und Akademiker in Fachausbildung und VOl'lbereitungsdienst. Die Beihilfe schwankt zwischen 10,- und 130,- DM im Monat je nach Zweck der Ausbildung, Alter und Familienstand des Antragsberechtigten. Das Hauptamt für Soforthilfe schätzt, daß den Vertriebenen hiervon 84,5 Ofo zugute gekommen sein dürften. Damit die Ju'gendlichen schnell an die Ausbildungsstätten herangebracht werden ,können, mußten Wohlliheime geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurden den Ländern in der Zeit vom 7. November 1949 bis 26. Juni 1951 rund 19,6 Mio. DM zur Verfügung ,gestellt. Mit Hilfe dieser Mittel wurden insgesamt 12000 Plätze für Geschädigte in diesen Heimen ,geschaffen, so daß die in Berufsausbildung stehenden Geschädigten an den jeweiligen Ort der AusbiJdung hernngebracht werden konnten. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 V. Sonstige FÖl1derungsmaßnahmen 87 1953 wurde in § 78 BVG bestimmt, daß ,bei der Besetzung von Ausbildungsstellen Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge angemessen beteiHgt werden. Ferner sind seitens der Bundesanstalt für Arbeitslosenfürsorge und Arbeitslosenvermittlung Mittel zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen sowie z'Ur Einrichtung von Lehrwerkstätten rund weiteren LehrlingswOIhnheimen {<bevorzugt für die Untel'bringung von Vertriebenen und Flüchtling.en zu verw~mden) zur Verfügung ,gestellt worden. Auf diese Weise soll eine Parität [n der Ve'lTIlittlung von A'USbildrungss,tellen zwischen einheimischen rund vertriebenen Berufsbewerbern herbeigeführt werden. Heute sind in Westderutschland die Leihrlingsheime durchweg mit mehr als 70 % K.riegsfol.gehiHeempfängern belegt. Eine Gesamtaufstellung ü1ber die Aufwendungen für die Eingliederung der heimatvertriebenen Jugend von 1949 his 1953 ergilbt folgendes Bild: Tabelle 33 A. Im Riahmen des 1. ,bis 3. BrundesjlUgendplans: 1. Für dIe Schaffung von Wohnplätzen im JugendwOihnheimbaru .................................. rund 23 Mio. DM 2. Für die Schaffung von Plätzen im Rahmen be- 'l11.11sfördernder Maßnaihmen (GrundausbiJdungsJehrgänge 'Und J'Ugend.gemeinschaßtswer~e) ...... rund 10 Mio. DM 3. Für Individual-<Ausbildtmgsbei!hIUen ........... rund 58 Mio. DM 4. E1ür Förderung der drei Ol"g,anisationen der heimatvertriebenen Ju,gend ........................ rund 700 000 DM 5. Zur Förderung der Drucklegung des schlesischen und sludeteilideutschen Jugendbuches ............ rund 8 000 DM B. Aus ERP-Mitte1n: 1. KredLte für die Errichtung von betriebsgebundenen Lehrwerkstätten, vornehmlich 'in Flüchtlingsbetrieben .................................. l1UJld 15 Mio. DM 2. iKredite für die Errichtung v. Ber:gIehrld1l'gsheimen rund 5 Mio. DM 3. Kredite Lür die Errichtung von Lehl1li.IlJg\Sund StudeilitenwohniheLmen ......................... rund 7 Mio. DM C. Durchfüh:raIDIg von Miaßnahmenzur Unterbringung arbeits- 'und be11UfsJoser Jug,endHcher: iBeihilfen :nur Bel"ufsaUisbildung, Umschulung, Fort- 'bHdungsmaßnaihmen, Bau von Jug,endrwohnheimen .. rund 33 Mio. DM D. AlUS M~tteln des Hauptamtes rur Soforthilfe ,(1. NolVember 10949 bis Hel1bst 1952): lZur Förderung 'Von etwa 300 000 heimatvertriebenen Schülerm <und Le'hrHng,en an ,etwa 4000 AusbiJdungsstätten ............................................ rund 100 Mio. DM Zur Förderung 'Von Lehl'lingsu. Jugendwohnheimen rund 18,5 Mio. DM OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 94 Der F.inan~bedar:f für die soz1al,e llilingHedel1UIlJg der Heimatvertriebenen Außer den g,enannten Personenkreisen wurde am 31. März 1954 noch 13 321 Parteien Untel1haltszuschuß gewährt. (Nach § 273 LAG auslaufende Soforthilfe-Fälle.) Die Gesamtzahl der Empfänger von Rentenleistungen aus dem Ausgleichsfonds beträgt also am 31. April 1954 891 962 + 13 321 = 9 0 5 2 9 3 E m p f ,ä n ger. Für das Jahr 1954 sind Unterhaltshilfen in Gesamthöhe von 735 Mio. DM vorgesehen, hinzukommen Entschädigungsrenten von insgesamt 75 Mio. DM. Bei der Berechnung der Laufzeit und der Höhe beider Renten ist zu berücksichtigen, daß sich der größte Teil der Rentenempfänger im vorgeschrittenen Alter befindet, und die Rente kaum während der gesamten Dauer des Lastenausgleichs zu zahlen ist. 2. Hau s rat h i 1 fe Eine der 'Vordringlichsten Maßnahmen im Raihmen des SoforthiJfegesetzes bildete die Hausrathilfe, die den Geschädigten die Anschaffung der notwendigsten Gebrauchsgegenstände ermöglichen sollte. Diese Hilfe wurde Flüchtlingen, Sachgeschädigten und politisch Verfolgten gewährt, wenn sie existenznotwendigen Hausrat verloren hatten, den sie ·aus eigenen Mitteln nicht !beschaffen konnten. Bis zum 31. August 1952 wurden insgesamt 560,4 Mio. DM ausgezahlt, 71 Ofo der Anträge entfi·elen auf Flüchtlinge mit 421,7 Mio. DM.5 Damit den Geschädigten die Beschaffung des fehlenden Hausrates rasch ermöglicht wurde, traten die Länder in den ersten fünf Monaten mit je 12 Mio. DM in Vorlage. Der Durchschnittsbetrag der gewährten Hausrathilfen beläuft sich auf 136,- DM, der Höchstbetrag liegt bei 1400,- DM. Da die Hilfe zweckgebunden ist, mußte über die erhaltenen Gelder ein Verwendungsnachweis erbracht werden. Für Heimatvertriebene wurden bis zum 31. August 1952 3 Mio. Anträg,e bewilligt. Der Sonne-Bericht veranschlagte insgesamt 1 Mio. Haushalte, die Hausrat im Werte von 2,5 Mrd. DM benötigten.6 Danach würden auf einen Antrag pro Hauslhalt 2500,- DM erforderlich sein, um den notwendigen Hausrat wieder zu ibeschaffen. Diese Summe entspricht sicherlich mehr der Wirklich'keit, sie war jedoch bei einem Gesamtarufkommen ·an Soforthilfe von 6,8 Mrd. DM nicht aufzubringen, außerdem muß hinzugefügt werden, daß es sich bei der Hausrathilfe um eine erste Entschädigung handelt; mit Hilfe der Hauptentschädi'gung im Rahmen des Lastenausgleichs wird es den Vertriebenen möglich sein, den fehlenden Hausrat weiter zu ergänzen. 6 Taschenbuch über die Heimatvertriebenen 1953, S. 91. 6 Die EiIlJgliedel.'luIlJg der Flüchtlinge in die deutsche GemeinschafIt (Sonneplan), S. 187. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 VI. Untemaltshild'e und HaJUsratbeschaffung 95 Auch im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes wurde die Hausratentschädigung beibehalten, sie stellt eine zusätzliche Hauptentschädigung dar, d. h. sie ist von der letzteren unabhängig und wird auch nicht in Anrechnung gebracht. Der Höchstsatz beträgt weiterhin 1400,- .DM; maßgebend ist das in den Jahren 1937 Ibis 1939 bezogene Einkommen oder das Vermög,en. -Bis zum 31. März 1954 wurden 6 Mio. Anträge ,auf Hausrathilfe bei den Ausgleichsämtern eingereicht, von denen 2,8 Mio. Anträge Ibewilligt wurden; einschließlich der zuschlagsberechtigten F,amiJienangehörigen umf.aßt diese Zahl 4,7 Mio. Geschädigte, der Prozentsatz der Vertriebenen wird hierbei noch tiber den Anteil an der Hausrathilfe bis zum 31. August 1952 (Soforthilfegesetz) von 75 % hinausgehen, da ein großer Teil der Bombengeschädigten inzwischen die entsprechenden Hilfen a'usgezahlt bekommen hat. Der Gesamtbetr,ag der bisher nach dem Lastenausgleichsgesetz bewilligten Hausrathilfe hat am 31. März 1954 die Milliardengrenze überschritten. 7 1149 Mio. DM wurden bewilligt; das ergibt im Gegensatz zur Soforthilfe einen Durchschnittsibetrag von 413,97 DM. Für das Rechnungsj.ahr 1954/55 ist ein Betrag von 660 Mio. DM vorgesehen. Aus dem Härtefonds wurden in 17 300 Fällen Beihilfen zur Hausratbesch'affung bewilligt, die an 10 800 Sowjetzonenflüchtlinge, 5600 Spätvertriebene und 900 sonstig,e Begünstigte des Härtefonds geflossen sind, 'hierfür wurden insgesamt 8,29 Mio. DM bewilligt, im Einzelfall Jag der durchschnittliche Betrag bei 479,35 DM. Abschließend kann festgestellt werden, daß die weitaus größte Zahl der Vertriebenen inzwischen die entsprechende Hausrathilfe erhalten hat, ülbrig bleiben einmal 300000 unerledigte Fälle, die sogenannten Bodensatzfälle, bei denen Zweifel ihinsichtlich der Anspruchsberechtigung, z. B. bei Erlben und bei Jugendlichen bestehen, die erst eingehend geprüft werden müssen, zum anderen die in letzter Zeit und in der Zukunft noch einwandernden Ostzonenbewohner, die Hausrathilfe ,aus den Mitteln des Härtefonds erhalten. Die Hausrathilfe ist nicht nur eine konsumtive Unterstützung, zunächst wirkt sie zwar auf den Konsum, mittelbar a,ber auf die ProdtlJktion, d. h. durch die erhöhte Nachfrage nach Hausrat ist eine Produktions,ausweitung in der Konsumgüterindustrie und darüber hinaus in der Investitionsgiiterindusträe erforderlich; d.ies bedeutet wiederum Besch,äftigung von bisiher Arbeitslosen und Sch'affung neuer Einkommen, die ihrerseits wieder als Nachfrage die Produktion anregen. 7 Der Wirtschaftsund Finanzplan des Bundes,auslg,leichsamtes für das Rechntungsjahr 1954/55 (Zeitschrift: Sparkasse, Heft 13, 1. JtUtli 1954, S. 179). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 96 Der FInanzbedam für die sOlliJa1e ,EingUederrung der Heimatvertriebenen VII. Gesamt'aufwand und Gesamteingliederungsbedarf 1. Der bish'eri,ge Gesamtaufwand zur Eingliederung der Vertriebenen Zum AbschJuß des ersten Teils ist es notwendig, ,eine Gesamtdarstellung der bisher ,aufgewendeten Mittel zur Eingliederung der Heimatvertriebenen zu geben. Auf den ersten Blick erscheint diese Zusammenstellung ,gar nicht schwierig, es müssen nur die verausgabten Mittel für die vorgenannten Maßnahmen summiert werden. Hier beginnen jedoch schon die Schwierigkeiten, denn: 1. ist es nicht möglich, festzustellen, ob in den vorgenannten Maßnahmen wirklich alle Mittel enthalten sind, die de facto aufgewendet wurden, 2. besteht die Gefahr der doppelten Ermittlung, einmal durch die internen horizontalen und vertikalen Verrechnungspraktiken zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, zum anderen, weil sich viele Maßnahmen überschneiden, so sind zum Teil die Aufwendungen für die Umsiedlungen bei den Aufwendungen für den Wohnungsbau wiederzufinden, 3. werden durch die verschiedenen statistischen Quellen für die einzelnen Maßnahmen oft stark differierende Beträ·geangegeben, 4. sind die Beträge oft für die Geschädigten global ausgewiesen, und eine Trennung zwisch,en Vertriebenen und übrigen Geschädigten ist nur mit Hilfe einer gewissen Wahrscheinlichk,eitsrechnung möglich. Auch bei den zuvor erläuterten Maßnahmen besteht die Gefahr, daß die in diesem Zusammenhang genannten Mittel aI.s reine "Vertriebenenmittel" ,aufgef.aßt werden, es muß jedoch, wie schon bei der Erläuterung der einzelnen Maßnahmen betont wurde, nochma,I.s darauf hingewiesen werden, daß jeweils nur ein bestimmter Prozentsatz dieser Mittel den Vertriebenen zugute gekommen ist. Vorwegrgenommen seien in diesem Zusammenhang die Aufwendungen für die Flüchtlinge von 1945 bis zum Inkrafttreten des Soforthilfegesetzes am 8. August 1949, die durch Länder und Gemeinden vorgenommen wurden. Es handelt sich hierhei größtenteils um konsumtive Aufwendungen, z. B. offene Fürsorge {Unterstützungen), geschlossene Fürsorge (Pflege in Anstalten und Kran~enhäusern), Teilpensionen für Beamte, Transportund Lagerkosten. Diese betrugen in den drei Wes,tzonen seit Kriegsende bis zum 8. August 1949 insgesamt: 4,7 Mrd. RM/DM.1 1 Was geschah für Heimatvertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgefangene in der Bundesrepublik? (Herausg,eber: BUrndesvel1triebenenministerium 1953, S. 10.) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 VII. Gesamtaufwand und Gesamteingliederungsbedarf 97 Hinzu kommen noch indirekte Flüchtlingskosten, die sich jedoch statistisch nicht ·erfassen l,assen. Eine Gesamtübersicht über die Aufwendungen von 1949 bis 1954 wurde durch das Bundesministerium zusammengestellt: Tabelle 35 Die Hilfeleistungen für die Flüchtlinge in den Rechnungsjahren 1949 bis 1954 (Bet~äge in M10. DM) Art der Belastung 11949 I 1950 I 1951 I 1952 [1953 I insg. 1. im reinen Finanzbedarf der öffentI I I lichen Verwaltung enthaltene Aufwendungen für Flüchtlinge a) Kriegsfolgenhilfe ................ 492 365 425 393 510 2185 b) Leistungen nach Art. 131 GG ..... 107 175 345 347 480 1454 c) Kriegsopferversorgung ••••••• 0 ••• 322 435 590 631 665 2643 d) Wohnund Durchgangslager ...... - 100 80 173 185 588 e) Umsiedlung, Auswanderung ....... 180 12 30 24 35 151 f) Produktive Flüchtlingsfürsorge (ohne Lastenausgleich) ........... - 100 100 100 550 930 g) Arbeitslosenhilfe ................. 325 450 360 575 455 2165 h) Flüchtlingsrenten .....•.....•.... 320 370 410 410 410 1920 i) Außergewöhnliche Aufwendungen für Ausbau von Schulen usw. (mitteI1 500 I bare Flüchtlingslasten) ........... 413 462 462 310 2147 Summe •••••••••••••••• 0 ••••• 2159 2469 2802 I 3153 3600 14183 k) Aus Soforthilfe, Lastenausgleich, 1350 11370 Umstellungsgrundschulden ........ 680 1352 2060 6812 I 2839 I 3821 I 4152 I 4523 I 5660 1 21 095 Quelle: iBundesministerium für Vertrdebene. • eiDISchließlich 'Wohnungsbaumittel f,ür die Sowdetzonenfiilchtlinge. Bei den Zahlen für das Jahr 1953 handelt es sich um vorläufige Sch.ät~ungen, es können demnach noch einige Verschiebungen und auch 'eine V:eränderung der Gesamtsumme von 21,095 Mrd. DM eintreten. Diese Aufstellung ist nunmehr näher zu erläutern und zu den bereits beschriebenen Maßnahmen in Beziehung zu setzen, außerdem ist eine Trennung in Aufwendungen für produktive Zwecke und rein konsumtive Unterstützungen der Vertriebenen notwendig: a) Die Kriegsfolgenhilfe um faßt die Fürsorgekosten für die Vertriebenen und Flüchtlinge, sie dient rein konsumtiven Zwecken. Diese 7 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 98 Der Finan~bedarf für die soz1al,e Eiongliedemmg der Heimatvertl'liebenen Hilfen von insgesamt 2185 Mio. DM nehmen mit rund 12 Ofo einen großen Teil der Gesamtsumme in Anspruch, zumal die Fürsor,ge noch weitgehend dUTch die Unterhaltshilfe .(vgI. S. 92) entlastet wird. b) Auch die Leistungen im Sinne von Art. 131 GG dienen der Versorgung des entsprechenden .Personenkreises, also ebenfalls rein konsumtiven Zwecken. c) Die Kriegsopferversol'gung dient der Versorgung der Kriegsopfer und der Kriegshinterbliebenen unter den Flüchtlingen, also rein konsumtiv. d) WohnJ. und Durchgangslager. Hierunter sind die Kosten für Transportmaßnahmen und lagermäßige Unterbringung sowie Unterhaltungskosten für die Grenzdurchgangslager und Notaufnahmelager sowie die sonstigen Wohnund Durchgangslager und die Rückführung von Deutschen aus dem Ausland (Operation Link) enthalten. Der Gesamtaufwand beträgt Ibis 1955 588 Mio. DM. Auf die Problematik des Lageraufwands und eine mögliche Verringerung sowie ·auf die Notwendigkeit, in Berlin <bestimmte Lager aufrechtzuerhalten, wurde bereits näher eingegangen (rvgl. S. 81). e) Umsiedlung und Auswanderung. In den 151 Mio. DM ist nur ein Teü der im Rahmen der Umsied1ungsprogr,amme (vgl. S. 24 ff.) aufgewendeten Mittel einbezogen, da der größte Teil dieser Aufwendungen durch den Wohnungsbau verursacht wird. In dem genannten Betrag sind vielmehr Transportund Organisationskosten, die durch diese Programme entstehen, enthalten; außerdem Aufwendungen für die Auswanderung von Kriegsfol.gehilfeempfängern. Diese 151 Mio. DM zählen zwar auch noch zu den konsumtiven Unterstützungen, sie dienen jedoch schon der Heranführung der Arbeitskräfte an den Arbeitsplatz und tragen ,auf diese Weise zur Produktivität bei. Sie stehen daher den produktiven Aufwendungen schon näher als alle anderen konsumtiven Maßnahmen. f) Die produktive Flüchtlingsfürsorge {eiJ:tSchließlich Wohnungsbau) aus Haushaltmitteln umfaßt einen großen Teil der vorgenannten Maßnahmen. Es sind in den 930 Mio. DM enthalten: antei1i.ge Mittel des Bundes am Schwerpunktprog,ramm (vgI. S. 31), Mittel für das Sofortprogramm (vgl. S. 34), Mittel für das Sanierungsprogramm (vgl. S. 36), Mittel für die Landwirtschaft (vgI. IS. 70), für die gewerbliche Wirtschaft (vgl. S. 53) und für den Wohnungsbau (vogI. S. 41), aJUßerdem der Flüchtlingsanteil am Jugendwerk. Eine genaue Aufteilung dieser 930 Mio. DM ist jedoch weder durch das Bundesvertriebenenministerium noch durch das Bundesfinanzministerium zu erhalten. g) Al1beitslosenfürsorge. Es ist nur die Belastung der arbeitslosen Vertriebenen in Ansatz gebracht, man könnte auch die vollen AufOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 VII. Gesamtaufwand und Gesamteingliederungsbedarf 99 wendungen für Arbeitslosenfürsorge in Ansatz bringen, da der Einstrom von 11 Mio. Menschen und die durch Kriegsschäden und Demontage verminderten Arbeitsplätze erst die Ausmaße der Arbeitslosigkeit (abgesehen von gewissen Strukturfehlern) bewirkt haben. h) Flüchtlingsrenten. Enthalten ist der Gesamtbetrag der durch Bundeszuschüsse abzugeltenden Mehraufwendungen, die sich aus den auf die Sozialversicherungsträger Ülbergeleiteten Leistungsverpflichtungen nicht mehr ,bestehender od,er 'außerhalb des Bundesgebietes befindlicher Rentenversicherungsträger (Flüchtlings renten) ergeben. i) Außergewöhnliche Aufwendungen. Obwohl diese Aufwendungen nur "mittelbar" zur Eingliederung beitragen, können sie als produktive Leistungen aufgef.aßt werden, da die aufgewandten Mittel zu Anlagezwecken verwandt wurden (Schulenaushau, Kanalisation, W'asserwel'lke und dergleichen) und den Vertriebenen dauernd dienlich sind. k) Die Aufwendungen aus Sofo.rthilfe, Lastenausgleich und Ums tellungsgrundschulden bi.lden den umfangreichsten und schwierigsten iPun'kt. Die Soforthilfe ~am den Flüchtlingen mit zwei Drittel ihres Aufkommens zu.gute (diese zwei Drittel umfassen produktive und konSlUmtive Hilfen). Rein ,konsumtiven Zwecken dienen rund 55 Ofo der den Vertriebenen ~ugute ,gekommenen Summe in Form von Unterhaltsund Hausr,athilfen; zu den produktiven Unterstützungen zählen Existenzauf.bau-, Wohnungsbauund Flüchtlingssiedlungshilfen, um nur die wichtigsten zu nennen. Rein konsumtiv,en Zwecken dienten: Unterhaltshilfe Hausrathilfe insgesamt: Produktiven Zwecken dienten: Existenzaufbauhilfe Wohnungsbau FlüchtlingssiedJung 1400 Mio. DM 420 Mio. DM 1 820 'Mio. DM 267 Mio. DM 1500 Mio. DM 210 Mio. DM ----------------- insgesamt: 1 977 Mio. DM insgesamt: 3 797Mio. DM.2 Die verbleibenden 3,~ Mrd. DM entstammen dem Lastenausgleich und sind zu 45 Ofo für konsumtive Zwecke verwandt worden. Es k,amen demnach 1,7 Mrd. DM produktiven Maßna:hmen zugute. Der Anteil der pro d u ,k t i v e n Aufwendungen an dem Gesamtbetr.ag von 21,095 Mrd. DM beträgt daher: 2 QuelJ:e: Was ,geschah für Heimatvertriebene ... a. a. O. S. 10. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 100 Der Fina~bedar:f für die soziale Eingliederung der Heimatvertriebenen 1. Pr,oduktiv-e Flüchtlingsfürsorge ohne Lastenausgleich ................................. 930 Mio. DM 2. Außevgewöhnliche Aufwendungen ......... 2147 Mio. DM Aus Soforthilfe und Lastenausgleich .......... 3 700 Mio. DM ----------------- insgesamt: ............................... 6 877 Mio. DM Die k 0 n s u m t i v e n Aufwendungen: 1. Kriegsfolgenhilfe ........................ . 2. Leistungen im Sinne Art. 131 GG ......... . 3. Kriegsopferversor,gung ................... . 4. Wdhnund Durchgangslager .............. . 5. Umsiedlung und Aluswanderung .......... . 6. Arbeitslosenfül"SOr.ge ..................... . 7. Fl<üchtlingsrenten ........................ . 2185 Mio. DM 1454 Mio. DM 2643 Mio. DM 588 Mio. DM 151 Mio. DM 2165 Mio. DM 3112 Mio.DM ----------------- insgesamt: ............................... 14218 Mio. DM Produktive und konsumtive Aufwendungen = 21 095 Mio. DM Nicht enthalten in diesen Aufwendungen sind die anteiligen Aufwendungen für den Gemeinschaftsbedarf der Gesamtbevölkerung, wie z. B. Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Poliz·ei. Der aus dem Steueraufkommen mit zu hefriedigende Gemeinschaftsbedarf der Flüchtlinge wurde für die Jahre 1949 bis 1952 durch eingehende Berechnungen ermittelt. Die Gesamtsteuerleistung der Flüchtlinge wird für das Jahr 1949 mit 1295 Mio. DM, für 1950 mit 1600 Mio. DM und für 1951 mit 1990 Mio. DM .angesetzt. Der darüber hinaus noch zu deckende Gemeinschaftshedarf der Flüchtlinge beträgt für die gleichen Jahre 1517 Mio. DM 1{l949), 1989 Mio. DM i(l950) und 2607 Mio. DM (1951),3 bei vorsichtiger Schätzung kann dieser Bedarf für die J.ahre 1952 ,und 1953 mit je 2900 Mio. UM angesetzt werden. Gerade an diesem nicht durch ,eigene Steuerleistung der Flüchtlinge ,gedeckten Gemeinschaftsbedarf ist zu erkennen, wie weit heute noch der Weg bis zur endgültig·en ,Eingliederung ist. Dies liegt einmal an dem .größeren Prozentsatz der Ar:beitslosen, zum anderen daran, daß der größte Teil der V·ertriebenen zu den Empfängern niederer Einkommen zählt. Man könnte demnach erst von einer abgeschlossenen Eingliederung der Vertriebenen sprechen, wenn diese in der La'ge sind, durch i:hr ISteueraufkommen ihren ,anteiligen Gemeinschaftsbed,arf 'Zu decken. (Der Steuerausfall durch Vergünstigungen wird ·auf insgesamt 200 Mio. DM geschätzt und ist in den obigen Zahlen enthalten.) Zählt man den anteiligen Gemeinschaftsbedarf zu den Gesamtaufwendung.en für die Vertriebenen hinzu, so ergibt dies folgendes Bild: 3 Quehle: tBundesministeriIum für VertrIebene. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 VII. Gesamtaufwand und Gesamteingliederungsbedarf 101 Tabelle 36 Direkte öffentliche Aufwendungen für Vertriebene insges,amt: 1949 1950 1951 1-952 1953 in Mio. DM 2 839 3 812 4 152 4 523 5 660 Z1uzügliich: durch ·eigene Steuer1e~stung der Flüchtlinge nicht ,gedeckter Gemei!Ilschaftsbeda·rf ..................... 1 517 1 989 2 607 2900 2 900 43·56 5810 6759 7423 8560 Die Gesamtaufwendung,en für die Flüchtling,e betr.agen demnach in RM in DM 4356 5810 6759 7423 8560 4,7 Mrd.RM 32,908 Mrd. DM 2. S eh ätz IU ng ·e n übe r den g e sam t e n Ein g 1 i e d e - rungsbed,arf d,er Vertriebenen Gegenüber den gl,eichlautenden Schätzungen hinsichtlich der Verluste im Osten in Höhe von 100 Mrd. DM zeigen die Untersuchungen über den erforderlichen Eingliederungslbedarf sehr unterschiedliche Erg,elbnisse. Die Schwierigkeit dieser Sch.ätzungen liegt zum Teil darin, daß eine scharfe Trennung zwischen den Investitionen für Flüchtlinge und di,e übrig,e Bevölkerung nicht immer möglich ist, so z. B. bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Wohnungsbau. Die am häufigsten zitierte und den meisten Betrachtungen zugrunde gel,egte Schätzung ist d.ie 1951 durch die ECA 'I1echnical Assistance Commission durchgeführte Untersuchung, die als Sonne-Bericht oder Sonne-PI,an bekannt wurde. Der Sonne ... Plan sieht die Lösung der EingHederungsfrage in einem 6-Jahres-Pro,gramm mit folgenden notwendigen Aufwendungen vor: 4 TalbeUe 37 1. Arbeitsplatzbeschaffumg ,in der Industrie rund Berufs- .ausbildung ......................................... . 2. HandJweI1k, Handel und freie Berufe ................. . 3. LandwirtschaDtHche Siedlung ....................... . 4. Umsiedlung ......................................... . 5. W oihnungsbau ....................................... . 6. Soziale WOIhU,ahrt ................................... . 552 500 000 DM 870 250 000 DM 2 630 597 000 DM 84000000 DM 7 900 000 000 DM 3,12 500 000 DM Ges.amtausgaben ........................................ 12349847000 DM 4 Die Eingliederung der lmüchtHnge ~n die deutsche Gemeinschaft (SonneP~an), S. 47. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 102 Der Fina~bedar:f für die so~iJal,e .EIllIgIHedel1UDig der Heimatvertriebenen Das iProgr,amm sieht ,also einen Aufwand von rund 12,5 Mrd. DM vor, wobei der Wohnungsbau den größten Raum einnimmt; der Bericht geht davon aus, daß eine produktive Eingliederung mit Hilfe der industriellen und Landwirtschaftlichen Arlbeitsbeschaffung und der Flüchtlingsumsiedlung nur dann gelingen kann, wenn ausreichende Unterkünfte vorhanden sind. Mit Hilf.e dieser Aufwendungen sollen 7 600 000 Heimatvertriebene, 1 500 000 Flüchtlinge und 300 000 Flüchtling,e nichtdeutschen Ursprungs, 9 400 000 Flüchtlinge insgesamt eingegliedert werden. Für die Auflbringungsseit'e waren vorgeschlagen: Der Lastenausgleich (seinerzeit Soforthilfe), von dessen Einnahmen, die mit jährlich 1,5 Mrd. DM veI1anschla'gt wurden, 500 Mio. DM für produktive Zwecke abgezweigt werden soUten, so daß innerihalb von sechs J,ahren mit 3 Mrd. DM g,erechnet werden konnte; überdies sollte eine Einsparung an Finanzmitteln vorgenommen werden, und zwar dadurch, daß bisher unterstützte Vertriebene eine Existenz finden würden, so daß innerhalb von sechs J,ahren etwa 1875 Mio. DM an Unterstützungsgeldern ,gespart werden ikönnten. Außerdem sollten die Rückflüsse aus den Investitionen im ländlichen Siedlungsund Wohnungshau 600 bis 700 Mio. DM ,erg.eben. Nach dieser Rechnung Iblie.b ein Defizit von 7 Mrd. DM, das nach eingehenden Untersuchungen über die damalige Wirtschaftsla'ge und finanzielle Situation der Bundesrepublik durch Kredite gedeckt werden soJlte. Ohne die Fr,age, ob eine Defizitfinanzierung durch Kreditschöpfung zu vertreten ist oder nicht, an dieser Stel1e ausführlich zu behandeln, da wir an späterer Stelle noch darauf eingehen werden, muß gesagt werden, daß eine Kreditschöpfung von 5 bis 7 Mrd. DM die deutsche Wirtsch,aft zu diesem Zeitpunkt in eine höchst inflationistische Entwicklung gestoßen hätte. Stellen wir der Gesamtsumme des ISonne-iPlans die Ibisherigen Aufwendung,en in Höhe von rund 23 Mrd. DM ge.genüber, so wären damit global di,e Forderungen der ECA-<Commission mehr als erfüllt. Von diesen 23 Mrd. gingen jedoch, wie Bundesv,ertriebenenminist€'r Oberländer s,agt, unendlich 'viel in den Konsum und in die Lag,er, so daß auf produktive Maßnahmen nicht die Hälfte dieser 23 Mrd. entfällt. 5 Eine andere Gesamtschätzung wurde 1949 von einer Studienkommission des Beimts beim Flüchtlingsbischof und beim Hohen päpst5 Oberländer: a. a. O. 5..17. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 VII. Gesamtaufwand und Gesamteingliederungsbedarf 103 lichen Protektor für das Flüchtlingswesen aufgestellt. 6 Diese Sch,ätzung ging von der Vor,aussetzung aus, daß 7,4 Mio. Heimatvertriebene in WestdeutschJand Zuflucht gefunden hatten, und sah einen Aufwand von 27,7 Mrd. DM vor, der sich folgendermaßen zusammensetzt: Investitionslbed,arf für die gewerbliche Wirts·chaft Kleinindustrie Handwerk Handel Investitionsbedarf für die Landwirtschaft Beschaffung von Wohnungseinrichtung Investitionsbedarf für den Wohnungsbau Kosten der Umsiedlung Gesamter Kapitallaufwand 0,5 Mrd. DM 1,5 Mrd. DM 2,0 Mrd. DM 4,0 Mrd. DM 2,7 Mrd. DM 3,5 Mrd. DM 16,5 Mrd. DM 1,0 Mrd. DM 27,7 Mrd. DM E d d i n g errechnet den für die Eingliederung der Flüchtlinge benötigten Investitionsaufwand mit 100 Mrd. DM. Er ,geht dahei von dem Volksvermögensanteil aus, den jed·er Flüchtling hätte mitbringen müssen. Dieser beläuft sich nach Berechnung vor Beginn des zweiten Weltkri,egs ·auf 6000 RM. Diese Summe multipliziert Edding mit 8 Mio. (an Stelle von 10 Mio.),da die Flüchtling'e aus der sowjetischen Besatzungszone zum Teil Sachkapital nach Westdeutschland mitgebracht haben. Die Multiplikation er,gibt somit eine Investitionssumme von 48 Mrd. RM. Unter Berücksichtigung der Preissteigerung für Investitionsgüter und im Wohnraumbau seit 1939 käme heute eine Summe von 100 Mrd. DM der von 48 Mrd. RM ,annähernd gleich. In dieser ZahJ sind WQhnungsund Ha,usratbedarf enthalten, weiterhin die Beschaffung von Arbeitsplätzen, der Au:libau neuer Betriebe, sämtliche Versorgungsansprüche, Umschulung und Ausbildung der Jugendlichen sowie die mittelbaren Aufwendungen für die Erweiterung öffentlicher Einrichtungen. 7 In den Mitteilungen der Europäischen Forschungsgl'uppe gibt Edding den Bedarf für die produktive Eingliederung mit 16 Mrd. DM .an.8 In der "Deutschen Zeitung und Wirtschaftszeitung" wird der Gesamt6 Vorschläge rtmd Zahlen für :die wirts·chaftliche EingUederung der Heimatv.ertrie<benen in WestdeUJtschla,nd, von der Studienkommis'sion ... Bad Hombul'1g 1949, S.24. 7 Edding: Die F'l1üchtlinge ,als Bel,astung ... a. a. O. S.28. 8 Mitteilungen der Europäischen Forschungsgl'1uppe NI'. 11, AUJglUst 1952, S.220. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 Zweiter Teil Die Beschaffung der Mittel für die Eingliederung der Heimatvertriebenen I. Der Lastenausgleich Vorbemerkung: Neben den za:hlreichen und schwerwiegenden Aufgaben, die nach dem Zusammenbruch 1945 zu lösen waren, standen .als vordringliche Pr~bleme die Neuordnung des Geldwesens und die Herbeiführung eines wirtschaftlich tragbaren A'IlSgleichs zwischen den vom Krieg hart betroffenen Bevölkerungst.eilen und denen, die nicht oder nur zu einem geringen Teil ISchaden ·erlitten hatten. Die weitaus größte Zahl der Geschädigten waren Heimatvertrie'bene und Flüchtlinge, ihre Notlage bildete das größte Hindernis auf dem Wege zu einer neuen gesunden Sozialstruktur. Die Idee der Entschädigung bestand bereits, und zwar in konsequenter Forts,etzung des schon während des Krieg·es gesetzlich fundierten Entschädigungsg,edankens. Auch von der Bundesregierung wurde die Notwendigkeit eines ,allgemeinen Lastenausgleichs anerkannt. In der "allgemeinen Einführung"zu den Motiven heißt es u. a.: "Die Bundesr·egierung hat einen Lastenausgleich von allem Anfang an als ein außerordentlich politisch und sozial bedeutsames P-,:oIblem und dessen Lösung als staatliche Aufgabe von 'höchster Verantwortlichkeit betrachtet. An dieser Auffassung hat auch die Entwicklung der politisch·en Verhältnisse in neuer und neuester Zeit nichts ,geändert. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, d.aß der Lastenausgl.eich gl~ücher maßen einen Beitrag zur Verteidigung des ,gesamten sozialen und wirtschaftlichen Gefüg,es der westJichen Welt Ibedeutet, wie eine Leistung, die der unmittelbar,en militärischen Verteidigung dient. iEine Durchführung des Lastenausgleichs in unverkünter Form is,t auch unter den geg'enwärtigen Zeitumständen notwendig·er denn j.e, um durch innere Befriedigung den Abwehrwillen des deutschen Volikes gegenüber äußerer Bedrohung zu festigen." 1 1 Volikmann: Der Lasteiliausgleich kommt, Bel1lin, S. 11/12. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 111 Das Wort Lastenausgleich ,galt runächst nur für die Bestrebungen, welch,e die gewaltigen, durch Kriegsschäden entstandenen Unterschiede in ,groben Umfängen zu beseitigen planten; die große Zahl der Heimatvertri,elbenen unter den Geschädigten wurde kaum oder nur in zweiter Linie ,genannt. Erst seit den Untersuchung'en der Sonne~ommission 2 wurde die Wiedereing.liedernmg der Heimatvertriebenen zum Hauptziel des Lastenausgleichs gemacht und die Entschädi,gungen' für Vermögensverluste in die zweite Linie gerückt. Es war runächst geplant, die Entschädigung mit der Währungsreform parallel laufen zu lassen; dieser Plan wurde jedoch von der Militärregierung nicht gebiUig,t und der Ausgleich der Schäden deutschen Stellen zu ,einem späteren ,Zeitpunkt übertragen, und zwar heißt es in der Präambel zum Währungs,gesetz: "Den deutschen gesetzgebenden Stellen wird die Regelung des Lastenausgleichs ,als vordringliche, :bis zum 31. Dezember 1948 zu lösende Aufgabe übertragen." Die MiH,tärregieruIlJg bestimmte, daß die zur Durchführung des Lastenausgleichs erforderlichen .Mittel durch eine Vermögensahgabe zu !beschaffen seien und 'außerdem die Schuldnergewinne, die durch die Umstellung der lalten RM-,schulden ,auf DM-Schuldenentstanden waren, herangezogen werden sollten. Der Umf,ang der Aufga!be und die dabei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte machten es unmöglich, das Gesetz bis zum vorgeschriebenen. Termin endgült~g ZJU ersteHen, es wurden daher bis zur Verkündigung des "Gesetzes über den Lastenausgleich" am 14. August 1952 ,eine Reihe von Zwischenges'etz'en erlassen. Um heiden Seiten ,gerecht zu werden, wurde eine Gutachtenkommission ,aus ~ertretern der Albgabeverpflichteten und Leistungsberechtigten gebildet, die die Frage einer gerechten Entschädigung klären sollte, darüber hinaus .aber alle .Forderungen, die an einen wiI'k<l..lngsvollen Lastenausgleich geste1lt wurden, berücksichtigen mußte, unq. zwar: 1. Die Erhaltung des wirtschaftlichen Potentials, d. h. die Berücksichti.gung der Belastungsfähigkeit der deutschen Wirtsch'.lft als Lebens- ,grundlage ·und Entwicklungsmöglichkeit. 2. me Sta,bilhaltung der Währung, da sonst die Durchführung des Lastenausgleichs völlig bedeutungslos würde. 3. lEin tragbarer Komprorniß zwischen dem sogenannten "quotalen" und "sozialen" Lastenausgleich, d. h. zwischen ,einer rein prozentualen Entschädigung nacl1 der Höhe des erlittenen Schadens .und der bloßen Berücksichtigun,g der sozialen SteUung, die der Geschädigte vorher ,und heute inne'hat. 2 Die Eingliederung der Flüchtlinge in die deutsche Gemeinscha:f:t. Bericht der ECA Il'echnical Assistance Commission.· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 112 Die Beschaffung der Mittel für dLe ELngLtederung der Heimatvertriebenen 4. Die Kontrollierbarkeit des Gebrauchs der Entschädigungsleistung. Wenn die Entschädigung in Geld ,ausg,ezahlt wird, so bestelht leicht die Möglich'keit, d.aß diese Mittel der Kontrolle entzogen werden. Dann bleibt das große Problem der !Eingliederung ungelöst. Mit Recht weist Kunze ,auf die besondere Schwierigkeit dieser Aufgaben hin, zumal für ,einen Lastenausgleich keine brauchbaren Beispiele in der Geschichte existieren. 3 Erst nach langen und sorgfältigen Prüfungen und unter Berücksichtigung des Materials, welches von den :verschiedenen Gruppen der Interessenten, von Sachv'erständigenausschüssen, - Gutachten für den Lastenausgleich - vom wissenschaftlichen Beir,at des Bundesfinanzministeriums und zahlreichen ,anderen Gruppen eravbeitet wurde, entschied sich die Regierung für einen Lastenausgleich durch Vermögensabgaben neben den bisherigen Steuern. Das Gesetz selbst bringt auf der GrundJ,a,ge der sozialen Gerechtigkeit das Maximum dessen, was zur Entschädigung der ForderungS'berechtigten möglich ist, ,allerdings geht es weni.ger um Ersatz der Vermögensv,erluste,als um die Eingliederung der ,aus der Gemeinschaft her,ausgerissenen Personen. 1. Das Soforthilfeges'etz als Vorläufer des Lastenausgleichs Die Vorarfueiten wurden kurz nach der Währungsreform in Angriff genommen; sie ,erwiesen sich jedoch ,als 50 umf.angreich, daß der Gedanke einer schnellen Ausarbeitung des LastenausgJeichsgesetzes fallen gelassen werden mußte; aus diesem Grunde wurden zunächst Vorbereitungsgesetze und übergangsbestimmungen bis ~ur endgültigen Fertigstellung des Lastenausgleichsgesetzes ,ausgeavbeitet und erLassen. Die wichtigste übergangslösung bildet'e das Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände, das als Soforthilfegesetz vom 8. August 1948 nach ~stimmung des Zweimächtekontrollamtes verabschiedet wurde. Da dieses Gesetz lediglich im vereinigten Wirtschaftgebiet der ,ameri.kanischen und britischen Zone Geltung hatte, erließen die Länder der französischen Zone jeweils für ihren Bereich entsprechende Gesetz,e. Mit der Durchführung der Leistungen der Soforthilfe wurde das Hauptamt für Soforthilfe in Bad Homibur.g betr,aut. In den Ländern wurden Landesämter für Soforthilfe und außerdem ein Kontrollausschuß gebildet. Auch in den Ländern der französischen 'Zone wurden Landesämter und Kontrollausschüsse eingesetzt. Es liegt klar auf der Hand, daß d.as Soforthilfegesetz nicht bereits alle Probleme Jösenkonnte; 'auch mußte zunächst besonderes Gewicht 3 Kunze, Joih.: oLastenaJUsgleich vor der Entscheidung. Bielefeld 1951. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 113 auf konsumtive Unterstützungen g,elegt werden (55 % des SoforthilfeaiUf,kommens), die sich im Hinblick ,auf den Einzelnen jedoch nur auf das Notwendigste beschränkten; da es nicht möglich war, alle Geschädigten sogleich mit einem Darlehen oder einem bestimmten Zuschuß ,auszustatten, so daß er sich von heute auf morgen eine Existenz aufbauen konnte. Das erste, was diese MHlionen von V'ertrie'benen und Geschädigten br,auchten, waren konsumtive Unterstützungen, um sie vor dem V,erhiUngern zu bewa.hren. Das Aufkommen zur Durchführung der SofortJhilfe wurde aus drei Quellen geschöpft: 1. Aus d,er ,allg,emeinen Soforthilfealbgabe, die vom Rohvermögen erhoben wurde, wenn dieses ,am 21. Juni 1948 mehr als 3000 DM betrug. 2. Aus der Sonderahg,ahe für die ISoforthilfe, die e.inmalig iUnd unabhängig von der allgemeinen Soforthilfe abgabe er,hoben wurde. Grundlage bildete das ,g,ewerblich'e und nichtgewerbliche Vorratsvermög,en, wenn ,es 500 DM überstieg, das Gesamtvermögen j.edoch nicht hOller w.ar ,als 3000 DM. Man wollte ,auf diese Weise die WährungsiUnd Hortungsgewinne der GewerbebetrieIbe, die bei der Währungsreform entstanden waren, ,erfassen. 3. 'Aus Umstel1ungrs.grundschulden, die bei der Währungsreform entstanden sind. Durch Abwertung der ,bestehenden Forderungen 10: 1 entstanden Schuldnergewinne z. rB. bei Hypotheken und Grundoder Rentenschulden. Hatte die Hypothek einen Wert von 10000 RM, so war das Grundstück nach der Wälhrungsreform nur noch mit 1000 .DM bel.astet. In § 1 des Hypothekensicherungsgesetzes vom 2. September 1948 wurde dazu folgendes bestimmt: "Wenn durch das Umstellungsgesetz ... :Schuldnerg'ewinne entstanden sind, so entstehen Grundschulden in Höhe des ,Betrages, um den der Nennbetrag in RM den Umstellungsibetr,ag in DM übersteigt." (In unser,ern Falle also 9000 DM.) Die Rechte über di'ese Grundschulden werden durch die Länder ausgeübt. 15 Ufo des Aufkommens mußten ,an das Hauptamt für Sofort,hilfe abgeführt werden, die übrigen Mittel sollten von den Ländern für den Wohnungsbau verwendet werden. Die .A!bgabepflichterstr,eckt,e sich auf: a) Landund forstwirtschaftliches Vermögen, b) Grundvermögen, c) Betrie'bsv,ermögen, dessen Wert 3000 DM überstieg. 8 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 ~ i ~ Cd .§ ~ ~ bll ~ <;!.> ] ~ .S rz:I Q) .... 't;I I-< :;:1 .... ~ ~ ~ ~ ~ .fi ~ Q) i5 Tabelle 38 Das Gesamtaufkommen von 1949 bis 31. August 1952 (in 1000 DM) I I I / / Nieder-/ NOrdrhein-1 SChlesW'-1 Bayern Bremen Hamburg Hessen sachsen Westfalen Holstein Württ.- Baden 1 Französ'l Zone Gesamt Allg. Soforthilfeabg. 809225 70253 180341 368411 599070 1472572 195393 461142 536156 (17,2%) (1,5%) (3,8%) (7,9%) (12,8%) (31,4%) (4,2%) (9,8%) (11,4%) Soforthilfesonderabg. 68039 8151 23818 38924 37317 133179 10494 48002 41159 (16,6%) (2,0%) (5,8%) (9,5%) (9,1%) (32,5%) (2,6%) (11,8%) (10,1%) 877 264 78404 204159 407335 636387 1605751 205887 509144 577 315 (17,2%) (1,5%) (4,0%) (8,0%) (12,5%) (31,5%) (4,0%) (10,0%) (11,3%) Umstellungs305400 31900 125800 146300 244900 441600 113500 96000 79800 grundschulden (19,3%) (2,0%) (7,9%) (9,2%) (15,4%) (27,9%) (7,2%) (6,0%) (5,1%) Bruttoaufkommen an 11182 6641- ~10 ~04 329959 553635 881 287 2047351 319387 605144 657 115 Soforthilfeabgaben (17,7%) (1,6%) (4,9%) (8,3%) (13,2%) (30,6%) (4,8%) (9,1%) (9,8%) Allgemeine Soforthilfeabgabe ............................ 4 692 563 Soforthilfesonderabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . 409 083 Umstellungsgrundschulden .............................. 1 585 200 Vermischte Einnahmen ................................. 119100 Zinsen ................................................ 43 900 Tilgung und sonstiges .................................. 39 800 Gesamtaufkommen (einschl. Umstellungsgrundschulden ..... 6889646 4692563 (100%) 409083 (100%) 5101646 (100%) 1585200 (100%) 6686846 (100%) "'" :: Quelle: Bundesws,glelchsamt OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 115 Die Schätzung wurde nach dem Reichsbewertungsgesetz vorgenommen. Da die Soforthilfeabgaibe hegrifflich zu den Steuern zählte, galten für die Erhebung die Vorschriften der Reichsabgabenordnung und die übrigen bestehenden Gesetze. Das jährliche Aufkommen hetrug einschließlich der Umstellungsgrundschulden rund 1,7 bis 1,8 Mrd. DM. Die .auf,gebrachten Mittel soHtenden am schwersten getroffenen Geschädigten eine erste Hilfe zur Erihaltung bzw. zur Neugründung einer Existenz bring·en. Zu diesen Geschäd1gten zählten: 1. Flüchtlinge, 2. Sachgeschädigte, 3. Währungsgeschädigte, 4. politisch Verfolgte. Hinzu kamen noch Flüchtling,e, auch wenn sie nach dem 20. Juni 1948 vertrieben worden waren, und Späthe1mtkehrer. Der Aufbau der Leistungen im Soforthi.lfeg,esetz ist zweiteilig: 1. Leistungen zur Sicherung des Le'bensunterhalts der Geschädigten. 2. Leistungen zur Ermö.glichung ,einer dem Nichtgeschädigten annähernd gleichen wirtschaftlichen Startbasis: a) durch EingHederungshilfe, b) durch Wohnungshilfe. Imeinz·elnen wurden durch die Soforthilfe verge,ben: Untel'lhaltshilfe, Hausrathilfe, Ausbildungshilfe, Aufbauhilfen und Gemeinschaftshilfe für wirtschaftliche Vorhaben. Ein Rechtsanspruch besteht we'gen der be;gr,enzten Höhe der zur Verfügung stelhenden Mittel nur auf UnterhaJtshilfe, alle anderen Hilfen wurden entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten v,erteilt. Um die allgemeine Wirtschaftsund Finanzpolitik des Bundes nicht zu stören, wurden die Vorlagen über die Ausgaben mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt. Der SofortJhilfefonds und die Landesämter für Soforthilfe der französischen Besatzungszone verfügten über 6 889,646 Mio. DM (vgl. TaJbelle 38) und die Länder über 85 % der Grundschulden 1347,420 Mio. DM. Im Abschlußbericht über die Durchführung des SHG sind nähere Angaben über Aufkommen und Leistungen des Soforthilfefonds ibis zum 31. August 1952 enthalten, diese beziehen sich allerdings nur auf die Bi-Zone. 8* OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 116 Die Be:schaJffuIJJg der Mittel für dLe Eing11eder:ung der Heimatvertriebenen Aufkommen Allgemeine Abgabe ........ . Sonderabgabe ............ . Vermögenseinnahmen ..... . Zinsen ................... . Umstellungsgrundsch. 15% 4 • Tilgung und sonstiges Von den Leistungen als Darlehen gegeben: Wohnbau ..... " ........... . Gemeinsch.H. § 46 ........ . Dauerarbeitsplätze ........ . Flüchtlingssiedlung ....... . Existenzaufbau ........... . Reinsehlen ............... . Schlüchtern .............. . Depfa Gem. Hilfe ......... . Vertr.-Bank -Gem.-Hilfe ... . 'DabelJe 39 insgesamt 4156,4 367,9 119,1 43,9 136,8 39,8 4863,9 1055,5 53,0 142,0 210,0 388,0 2,0 1,0 15,0 65,0 1931,5 Leistungen Unterhaltshilfe ............ . Hausratshilfe ............. . Wohnbau ................ . Wohnbau Fi.-Hilfe ........ . Auseinandersg. . .......... . § 46 Heime-Darlehen ...... . Dauerarbeitsplätze ........ . Ausbildungsbeihilfen ....... . Lehrlingsbeihilfen ......... . Flüchtlingssit'dlungen ..... . Existenzaufbau ........... . Reinsehlen ............... . Schlüchtern .............. . Unicef ................... . Depfa Gem.-Hilfe ......... . Vertriebenenbank ......... . insgesamt 2027,6 500,0 918,5 137,0 100,0 53,0 142,0 116,5 22,5 210,0 388,0 2,0 1,0 7,5 15,0 65,0 4705,6 Gesamtaufkommen ........ 4863,9 Aus Umstellungsgrundschuld. d. Länd. f. Wohnb. überlassen 1247,5 Aufkommenüberhang ..... . Kontostände ............. . 158,3 463,0 Ein ,entsprechender Abschluß der tLandesämter der französischen Zone liegt nicht vor. Aus den Angaben des Bundesv,ertriebenenministeriums läßt :sich jedoch folgende Aufstel.lung errechnen: :Soforthilfeaufkommen der französischen Zone: Allg,emeine A'bgabe ...... , ....... . Sonderabgabe .................. . Umstellungsgrundschulden ....... . 536,156 Mio. DM 41,159 79,800 " ------- 657,115 Mio. DM Diese Mittel wurden von den Landesämtern der französischen Zone wie folgt verwendet: 4 UmstellungsgnurndschUJ1den Ibis 311. Au.gu:st 1952 .......... . . . . . .. 1 384,3 . I . abgeHef,erte 1'5 Ofo .................. : .............•........ _. __ 1_3_6:...,8 = Umstellungsgrundschulden der Länder ... . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1 247,5 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 117 Tabell'e 40 Untel'hal tshilf.e 125,1 Mio. DM AusbiJ.d<ungshHd'e ........................................... 10,7 Hausrathhlfe .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 64,9 ExiSitenzawbauhi,lfe ........................................ 50,6 Gemeinscha:fltshilf.e für Heime .............................. 7,1 Gemeinschaftslhilfe für Wohruungsund SiedlungS/bau ....... 214,2 GemeiruschaftSihili-e aus Umstell<ungsgrundschluJden .......... -24,0 Gemeinsch,aftSlhhlfea. UmsteUun:gsgrundschulden 85010 d. A'llfk. 1,2 GemeiruschaftslhiJie für Heime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 14,8 GemeinschaftslhiJ.fe ~ur Schaffung von Dauemrbeitsplätzen .. 24,1 Aus'gaben im Rahmen des FolÜ'SG .. _ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 25,1 LeistUing,en ,aus § 76 SHG ....... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,3 ------ Zusammen ................................................. 563,2 Mio. DM Die V,erteilung di,eser Mittel und di,e erzielten Erfolge wurden im ersten Teil unserer Ausführungen eingehend erläutert. Eine der letzten Aufgaben des Hauptamtes für Soforthilfe war die Organisation des Verwaltungsapparat'es, den die Verkündi,gung des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsund Kriegssachschäden (FG) vom 21. April 1952 mit sich brachte. Das Hauptamt für Soforthilfe diente der vorbereitenden Klärung, führte die Organisation der FeststeUungsämter, die Schulung des Amtspersonals durch und arbeitete die Antr,agsformul.are und die statistischen Meldeformblätter -aus. Das Feststellungs,gesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Vorbereitung der Entschädigung dienen, statistische Unterlagen liefern und nicht zuletzt den Vertriebenen eine Urkunde über den verlorenen Besitz in die Hände geben. Diese Verlusthescheini.gung ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung, sie gibt dem Vertriebenen eine gewisse Zuversicht, daß seine Schädenentsprech,end :berücksichtigt werden, wenn ,auch der Gesetzgeber irgendwelch,e Zusagen in dieser Richtung bewußt vermieden hat. Die Soforthilfe bildete also eine Brücke zum Lastenausgleich, wobei die Idee des gerechten Ausgleichs vorerst mehr dem Fürsorgegedanken weichen mußte. Inzwischen ging die Arbeit ,an dem Gesetzentwurf ununt,erbrochen weiter. Aber erst drei ,Jahre, nachdem die Gesetz,gelbung erstmalig von einem Lastena'usgleich gesprochen hatte, konnte der ursprüngliche Regierungsentwurf fertiggestellt werd-en; er wurde in der ersten Woche nach P,fingsten 1951 dem Bundestag zur ,ersten Lesung vorgelegt. Die schaTfe Kritik und zahlreiche Abänderungsvorschläge zeigten jedo~, daß der Gesetzentwurf keineswegs den allgemeinen Erw.artungen entsprach. Erst nach einer elfmonatigen Umarbeitung konnte der Entwurf -am 5. Mai 1952 dem Plenum des Bundestages zur zweiten OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 118 Die Beschaffung der Mittel für die Eingliederung der Heimatvertrie,benen Lesung vorgelegt werden. Die dritte Lesung wurde kurze Zeit später am 14. Mai begonnen und am 16. Mai beendet. Nach Zustimmung des Kontrollr,ates trat das Lastenausgleichsgesetz am 20. August 1952 in Kraft. - Aber nicht die Eigenart des Parlamentarismus ist Ursache dieses späten Zeitpunkts, der Grund ist vielmehr darin zu sehen, daß 1952 die wirtschaftliche Entwicklung und mög.Iiche Leistungsfähigkeit der Träger des Lastenausgleichs besser beurteilt werden ,konnte, als zur Zeit der Währungsumstellung. - Das Gesetz seLbst bringt keine rechtliche Festlegung des Begriffes "Lastenausgleich"; es spricht vielmehr im § 1 nur vom Ziel des Lastenausgleichs. "Die Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich infolge der Vertr,eibung,en und Zerstörungen der Kriegsund Nachkriegszeit ergeben halben, sowie die Milderung von Härten, die infolge der Neuordnung des Geldwesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes einschließlich BerEn (West) ,eingetreten sind, bestimmt sich nach diesem Gesetz; die 'erforderlichen Mittel werden nach Maßgabe dieses Gesetzes aufgebracht (Lastenausgleich)." - Volkmann wendet für seine Untersuchung folgende Definition an, die sich in der letzten Zeit eingebürgert h.at und von vielen Autoren übernommen worden ist: "Lastenausgleich ist das Ausgleichen (Einebnen) in den Vermögenslagen der Deutschen, die durch den Krieg oder dessen Folgen ihr Vermögen ganz oder zum wesentlichen Teil verloren und zwischen denen, die nichts oder nicht alles in der Zeit seit dem Kriegsausbruch und bis zur Geldumstellung am 20. Juni 1948 eingebüßt haben, vielleicht gar heute besser stehen als früher. Er sucht also eine Verlagerung der von einzelnen Deutschen erlittenen Schäden auf die Vermögen all derer herbeizuführen, die verhältnismäßig gering von Kriegsoder Nachkriegsschäden betroffen wurden. ,,5 2. Üb erb I i c k ü be r d ie G r ö ß e n 0 r d nun gen des Lastenausgleichs Das Lastenausgleichsg.esetz ist mit einer Aufbringung von 70 Mrd. DM in 27 J,ahren die größte innerdeutsche Finanztransaktion der bisherigen Wirtschaftsg.eschichte. Die Gesetzgeber haben versucht, aUen Belangen gerecht zu werden und die Möglichkeit offen gelassen, Änderungsgesetz,e" die sich als notwend1g erweisen, durchführen zu können. Wegen des großen Zeitraums, über den sich das Gesetz erstreckt, und wegen der vielseitigen und tiefgreifenden Wirkungen auf das ,g'esamte Wirtschaftsleben, kann ein abschließendes Urteil wohl erst von der nächsten Generation g,egeben werden. Im folgenden soll ein U,bel'lblick über di'e Größenordnungen der Aufbringungsund Ausgabenseite sowie der zeitlichen Verteilung der ans Volkmann, Ernst: ,a. a. O. S.9. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 119 fallenden Mittel gegeben werden. Die Schwierigkeiten, die sich hierbei ergeben, liegen darin, d-aß für die gesamten Zahlen zur Zeit nur SChätzwerte angeg~ben werden können. Das 375 Paragraphen umfassende Gesetz ist in zwei große Teile gegliedert: Ausgleichsabgaben und Ausgleichsleistungen. Die Ausgleichsabgaben umfassen: 1. eine einmalige Ver m ö gen s a b gab e (VA) § 3, 2. eine Sonderabgabe -auf Gewinne aus Schulden, für die Grundpfandrechte bestellt worden sind (H y pot h -e ke n g e w i n nab g albe) (HGA) § 3, 3. eine Sonderabgabe auf Schuldnergewinne gewerblicher Betriebe (K re d i t ge w i n n ab 'g a bel § 3, 4. die in § 5 genannten Beträge: Säumnisund sünstige Zuschläge, Geldstrafen, Erträge des AusgJeichsfonds,aus der Wertpapierbereinigung verbleibende Beträge, sonstige dem Ausgleichsfonds zugewiesene Werte, 5. Beiträge der Länder an Stelle der ursprünglich vorgesehenen Vermögenssteuer § 6, 6. -ein jährlicher Zuschuß des Bundes und der Länder in Höhe von 410 Mio. DM § 6. Diese Abgaben fließen dem sogenannten AusgIeichsfonds zu, der unabhängig vom allgemeinen Staatshaushalt verwaltet wird. Dieser Fonds soll dazu dienen, neben denerforderlich-en Beträgen für Rentenzahlungen, Kapital befrist.et für die notwendigen Investitionen, für Errichtung neuer Existenzen, zum Bau von Wohnungen, zur Gründung .oder Übernahme von Bauernhöfen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sich-erzustellen. Später sollen dann aus den Erträgen der Lastenausgleichsabgabe individuelle Entschädigungen gezahlt werden. Ferner wurden zum Zweck der Vorfinanzierung 50/oige st.euerbegünstigte AnleLhen der Lastenausgleichsbank in Gesamthö:he von 600 Mio. DM, die in jedem Jahr mit 200 Mio. DM aufgelegt werden sollten, sowie die Aufnahme von jährlich 150 Mio. DM st.euerbegünstigter Darlehen nach der Vorlage des § 7 d Abs. 2 E,S1JG geplant. Es muß jedoch <berücksichtigt werden, daß die'se Gelder k'eineechten Einnahmeposten sind, sondern zurückzuzahlende Gelder, die nur -aufgenommen werden, um die rasch,e Wirkung der Ausgleichsleistungen zu vergrößern. Außerdem 'bestimmt das Gesetz noch über revolvier-ende Gelder, dies sind Mittel, di,e als Darlehen ausgegeben werden und nach ihrem Rückfluß wieder erneutausgelieihen werden können. Hierzu zählen (§ 254 LAG) die Eingliederungsdarlehen für diejenigen, die OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 126 Die Beschaffung der Mittel für die EingUederung der Heimatvertriebenen Es läßt sich folgendes Schema ,aufstellen: Hypothekarisch ,gesicherte Verbindlich<kei t ./. Gewinne, die der Kreditgewinnabgabe unterliegen ./. Schuldnergewinne aus Verbindlichkeiten des täglichen Lebens = abgabepflichtige Verhindlichkeit davon 9/10 = Abgabeschuld ./ . Kriegsschäden ./. Wi'ederaufbauleistungen = endgültige Abgabeschuld zum Währungsstdchtag. Das Aufkommen wird auf jährlich 310 Mio. DM geschätzt. Verzinsung und Tilgung dieser Abgabeschuld richten sich nach den Bedingungen der abgeschlossenen Verträge, allerdings wird sich die Summe von 310 Mio. DM im Laufe der Jahre durch die erfo1gten Rückzahlungen verringern. Die Hypothekengewinnabgabe ist ,als einzige Abgabe zweckJgebunden; § 323 Abs. 1 LAG bestimmt: "Für Zwecke der Wohnraumhilfe sind die Erträge aus der Hypothekengewinnabgabe, mindestens jedoch jährlich 300 Mio. DM, bereitzustellen; die Mittel werden den Ländern darleihnsweise zur Verfügung gestellt. In den auf das Rechnungsjahr 1956 folgenden 10 Rechnungsj.ahren ermäßigt sich der Betra<g um jeweils 10 v.H. des nach Satz 1 bereitzustellenden Betrages." Die Hypothekengewinnabga.be versucht den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen gerecht zu werden. Volkmann bez,eichnet sie als Werterhaltungssteuer, da sie von der Annahme ausgeht, daß der Grundstückei'gentümer die Substanz des Grundbesitz,es in die DM-Zeit retten konnte und sich das Verhältnis der Belastung zum Grundstückswert für den Eigentümer vorteilhaft verschoben hat. ll b) Die Kreditgewinnabgabe Der Kreditg,ewinna,bgabe unterliegen solche Schuldnergewinne, die nicht durch die Hypothekengewinnabgabe abgegolten werden. 12 Sie kommt nur für gewerlbl.iche Betriebe in Betracht, die nach dem DMBilanzgesetz verpflicht'et sind, eine DM-Eröffnungsbilanz aufzustellen. Befreit sind unter anderem Geldinstitute, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen, gewerbliche Betriebe des öffentlichen Rechts, sowie Wohnungsund Siedlungsunternehmen. Bemessungsgrundlage für die Kreditgewinnabgabe ist der Mehrbetrag (Gewinnsaldo) ,aus den Schuldnergewinnen 'gegenüber den Glä'ubigerverlusten und Betriebsverlusten. 11 Volkmann, E.: a. a. O. S.33. 12 fol,gendes nach Ei:senkopf:a. a. O. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 127 Wertverluste, die während des Krieges entstanden sind, werden berücksichtigt, und zwar erfo1gt die Minderung des Gewinnsaldos durch die sogenannte Rückgangsquote, das heißt um den Betrag, um den der Wert des Unternehmens am 1. J.anuar 1940 den Wert am Stichtag der DM-<Eröffnungsbilanz übersteigt und der in Beziehung zum W,ert am 1. Januar 1940 gesetzt wird. Diese Zahl, ausgedrückt in Prozent, wird als Rückgangsquote -bezeichnet. Die Verzinsung der Kreditgewinnabgabe beträgt .ab 1. Juld. 1948 4 Ofo und die Tilgung ab 1. Juli 1952 jährlich 3010 zuzüglich der ersparten Zinsen. Die für die ersten vier J.ahre (1. Juli 1948 <bis 1. Juli 1952) aufgelaufenen Zinsen sind vom 1. Juli 1952 bis zum 30. J'uni 1960 gleichmäßig zu entrichten, im Gegensatz zur Vermögensabgabe, bei der sich die Zahlung der rückständigen Zinsen ('vom 1. April 1949 bis zum 1. April 1952) auf 27 Ja'hre verteilt. Dadurch ,erhöht sich aber der Zinssatz der Kreditgewinnabgabe für die ersten 8 Jahre (1952 bis 1960) auf jährlich 9010, und zwar: 4010 Zinsen + 3010 Ti1gung pro Jahr = 7010 Verteilung der 16010 Zins·en von 1948 bis 1952 (4X4 010 = 16010) auf 8 Jahr·e (bis 1960) .......................... '2 Ofo (16010: 8 Jahre) Insgesamt ......................... 9 010 Diese Bestimmung ist getroffen worden, um die Einnahmen in den ersten Jahren möglichst zu erhöhen. In den nächsten 8 Jahren wird mit eine.m Jahresaufkommen von 180 Mio. DM gerechnet, welch·es sich in den d.arauffolgenden Jahren um 40 Mio. DM Zinsnachzahlungen vermindert. Di,e Laufzeit der Kreditgewinnabgabe beträgt 21 1 /2 Jahr·e. Vermögensabgabe, Hypothekengewinnabga'be und Kreditgewinnabgabe können vorzeitig abgelöst werden. Auch diese Möglichkeiten sind in das Gesetz aufg,enommen worden, um in den ersten Jahren hohe Einnahmen zu ·erzielen. Für die Ablösung ist bis zum 31. Dezember 1954 ein Zinssatz von 10010 vorgesehen. Di'ese Bestimmung wird von der Wirtschaft jedoch kaum in Anspruch genommen. Eßer weist darauf hin, daß einmal der Zinssatz von 10010 ,angesichts der heutigen Debetzinsen keinen ausreichenden Anreiz bietet und zum anderen, daß für einen Zeitr.aum von 27 Jahren keine endgültigen Dispositionen getroffen werden können. 13 3) Beiträge des Bundes und der Länder an den Aussgleichsfonds Neben den Leistung.en, die aus dem Sachvermögen zu entrichten sind, sieht das Gesetz noch Beiträge der öffentlichen Haushalte, Zuschüsse vom Bund und den Ländern, an den Ausgleichsfonds vor. 13 Eßer, J.: Gesetz über den LasteoousgJleich ... a. a. O. S.98. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 128 Die BeschaffUIlJg der Mittel für di,e Eing1Lederung der Heimatvertriebenen § 6 LAG bestimmt hinsichtlich der auf 1 Ufo erhöhten Vermög'enssteuer (Absatz 1 und 2) und der sonstigen ,Zuschüsse (Absatz 3), daß die Länder bis zum 31. Dezember 1957 Zuschüsse in Höhe des Vermögenssteuemufkommens an den Lastenausgleichsfonds abzugeben hahen (Absatz 1). Dies.e Zuschüsse sind jedoch von bestimmten Bedingungen abhängig und Ibetragsmäßig begrenzt. Absatz 2 sagt: "Übersteigt das Aufkommen an Vermögens,abgabe, Hypothekengewinnabgabe und Kreditgewinnabg,8Jbe, auf das Rechnungsjahr bezogen, den Betrag von 1785 Mio. DM, so mindern sich die Zusch'üsse nach Absatz 1 um den 1785 Mio. DM übersteLgenden Betrag des Aufkommens." Durch diese Bestimmung lieg,en die Beitr.ärge der öffentlichen Hand in ihrer 8Jbsoluten Höhe nicht fest. Vom Bundesausgleichsamt wurden die Einnahmen aus der Verrmögens-, Hypothekengewinnund der Kr,editgewinnabgabe mit 1690 Mio. DM errechnet {v,gl. Finanzplan d.es Bundesausgleichsamtes für das ,Rechnungsjahr 1953, S. 121. Die Zinsnachzahlungen und Rückflüsse aus Soforthilfedarlehen wurden mit 80 Mio. DM veranschlagt. Eßer f'Ührta'us, daß diese Schätzung,en viel zu niedrig seien. Er rechnet mit einer SteLgerung des Aufkommens .aus der Vermögensabgabe um 70 0 /0. 14 Somit würde der vorgesehene Zuschuß der Länder in Höhe des Vermögenssteuemufkommens (320 Mio. DM) den Länderhaushalten zuwachsen. Ebenso fließen den Ländern die Nachzahlungen auf die Vermögenssteuer für die Zeit von 1949 Ibis 1952 zu. Hierzu ista'us dem Bericht des Bundesausgleichsamtes über das abgelaufene Rechnungsjahr 1953/'54 folgendes zu entnehmen: "Gegenüber dem ursprünglichen Ansatz im Finanzplan 1953 ·ergab die Summe der Vermögens-, Hypothe.~engewinnund Kreditgewinnabgabe ,eine Mehreinnahme von 320 Mio. DM. Dieses Mehraufkommen ist aber für d·en Ausgleichsfonds insofern nicht von besonder·er Bedeutung, als sich die Zuschüsse nach § 6 Abs. 1 LAG um den 1785 Mio. DM übersteigenden Betr,ag des Aufkommens ,an den dr·ei oben genannten Abgaben mindern. Die Koppelung der dr,ei Au~kommensarten mit dem Aufkommen an Vermögenssteuer wirkt sich für die einzeLnen Leistungsmaßnahmen insofern ungünstig aus, ,als die Hypothekengewinn8Jbgabe mit ihrem v,ollen Aufkommen (mindestens 300 Mio. DM) nach § 323 Abs. 1 LAG für Zwecke oder Wohnraumhilfe gebunden ist: .Je höher das Gesamtaufkommen der drei Ausgleichs8Jbgaben ist, um so höher die Minderung der Vermögenssteuer; je höher die Hypothe~engewinnabgabe innerhalb der drei Abgaben, um so kleiner der Anteil, der neben der Wohnraumhilfe für andere Maßnahmen bereitgestellt werden kann. An Vermögenssteuer sind 549 Mio. DM aufgekommen, gegenüber einem Ansatz von ursprüngHch 310 Mio. DM. Allerdings darf nicht 14 Eß·er: ,a. a. O. S.27. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 129 übersehen werden, daß in dem Betrag von 549 Mio. DM erhebliche Nachzahlungs'beträge ·enthalten sindY Die Begrenzung der Zuschußpflicht der Länder bei 1785 Mio. DM wäre daher im Interesse einer rascheren Eingliederung der V:ertriebenen besser unterblieben. Gerade im Hinblick auf die neu hinzukommenden Sowjetzon.enflüchtlinge hätte man den durch das Überschreiten des Limits nunmehr abzugsfähigen Betrag für deren wirtschaftliche Eingliederung verwenden können. Die Folge wäre eine Senk'ung der Sozialetats in den LändeI1haushalten, wodurch der St·euerausfal.l der Länder in erträglichen Grenzen gehalten und im Laufe der Zeit das Minderaufkommenan Vermögenssteuer durch erhöhte Einna,hmen an Einkommenund Körperschaftssteuer ausgeglichen würde. 16 Weitere Zuschüsse sind gemäß § 6 Albs. 3 LAG vom Bund (ein Drittel) und den Ländern (zwei Drittel) vorgesehen. Diese betragen bei einem J.ahresaufwand für Unterhaltshilfe von mindestens 890 Mio. DM (GrenZlbetr.ag) jährlich 410 Mio. DM. Sie mindern sich in dem Verhältnis, in dem die jährlichen Ausgaben für Unterhaltshilfe den Grenzbetrag unterschr,eiten. Solange die Aufwendungen für Unterhaltshilfe hinter dem Grenzhetrag zurückbleiben, beträgt der Zuschuß hiernach 41/89 = 46,067 v. H. der Aufwendungen für Unter1haltshilfe. Da der Jahr·esaufwand für Unterhaltshilfe im Rechnungsjahr 1954 auf 735 Mio. DM vemnschlagt worden ist, rbeträgt die Minderung rund 71 Mio. DM. 17 4. Die A. u s g lei eh s 1 ,e ist u n gen Aus der Übersicht über die Einna,hmenseite d·er Finanzp.läne für die RechnungsjaJhre 1953 und 1954 ,a:uf Seite 121 geht llervor, daß mit einem jährlich,en Au:fikommen für 1953 von 3085 Mio. DM und für 1954 von 3362 Mio. DM ger,echnet wird. Alle Parteien sind sich darüber klar, d.aß dieser Betrag in Anbetracht der zu ersetzenden Schäden und der notwendig'en Hilfsmaßnahmen für die Eingliederung der Heimatvertriebenen kaum ausreichen kann; das Maß der Dinge sind und ble~ben jedoch die Einnahmen; so sind die zuständigen Stellen gezwun.gen, mit diesen gegebenen Mitteln eine möglichst große Zahl von Vertri.e:benen, wenn nicht al.le, in die Bundesrepublik einzugliedern. Um die eigentliche Verteilung dieser knappen Mittel wurden heftige Debatten zwischen den verschiedenen Inter,essentengruppen geführt. Von Anfang an standen sich in der Lastenausgleichsdiskussion zwei Auffassungen ,hinsichtlich der Durchführung der Entschädigung ge,gen15 Der Wirtschaftsund Finanzplan des Bundesausgle1chsamtes für das Jahr 1,954/55 'Von Vi:uepräsLdent Dr. Conrod (entnommen: Spal'kasse, Heft 13, 1. Juli 1954). 16 Eisenkopf: a. a. O. 17 Wirtschaftsund Finanzplan des Bundesausgleichsamtes a. a. O. S.178. 9 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 130 Die Bescha,ffung der Mittel für die Eingliederung der Heimatvertriebenen über. In den Motiven sind folgende Vorbemerkungen zu den Ausgleichsleistungen enthalten: "Die Entscheidung, nach welchen Gesichtspunkten die aufkommenden Mittel auf die Geschädigten verteilt werden sonen, hängt wesentlich von der Beantwortung der Frage ab, worin die eLgentliche kufgabe des Lastenausgleichs zu erblicken ist. Zwei Grundauffassungen stehen sich hier gegenüber. Nach der einen ist das Ziel des Lastenausgleichs eine möglichst gleichmäßige Verlagerung der entstandenen Schäden auf die Schultern aller. Für die Vertreter der anderen Auff.assung steht der Gesichtspunkt der Wiedereingliederung der durch die Schäden ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubten Menschen in den Wirtschaftsprozeß und in die soziale Gemeinschaft im Vordergrund. -Auch dem Entwurf liegt die Auffassung zugrunde, daß mit dem Lastenausgleich eine möglichst gleichmäßige Verla,gerung der entstandenen Schäden auf die Schultern aller erreicht werden sollte. Er ,betrachteta'ber im Hinblick auf die große Notlage, in der sich zahlreiche Geschädigte noch befinden, als Nahziel die Wiedereingliederung der durch die Schäden ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubten Menschen. Bis zum Erlaß des § 215 LAG vorbehaltenen Gesetzes ist daher nach der Konzeption des Entwurfes die Eingliederung.shilfe als Vorauszahlung auf die Hauptentschädigung die wichtigste Entsch'ädigungsform. Der § 215 bestimmt als Grundsatz für die Hauptentschädigung, die nach 15 Gruppen vorläufig in § 224 festg'esetzt wurde, "daß diese Grundbeträge endgültig durch ein bis zum 31. Dezember 1956 zu erlassendes Gesetz bestimmt werden", sobald hinreichende Untedagen über die Höhe der verfügbaren Mittel und der zu berücksichtigenden Schäden vorliegen.1B Heftige Diskussionen ·entstanden um die Frage: indi'vidueller oder sozialer Lastenausgleich, quotale Entschädigung oder produktive Verwendung. Die "Quotalisten" verlangten, daß die Entschädigung an das frühere Eigentum ,anknüpft, es sollte .also eine Entschädigung vorgenommen werden, bei der nur materiell und zahlenmäßig nachweisbare Vermögensv,erluste berücksichtigt wurden. Die Vertreter der anderen Auffassung wollten den Lastenausgleich im Hinblick auf die notwendige Ein.g.liederung ohne Anknüpfung an die früheren Besitzverhältnisse verstanden wissen. Dieser zweiten Auff.assung entsprach das SoforthiIfegesetz, während sich das Lastenausgleichsgesetz formal für das quotale System entschied, indem es für die Hauptentschädigung den materiellen Verlustnachweis zugrunde legte. Trotz dieser Entscheidung wird das Gesetz ·auch sozialen Zielsetzungen gerecht. So ist die .Entschädigungsquote bei der Hauptentschädi,gung stark degressiv gestaffelt, so daß der Verlust einer großen Vermögensmasse wesent18 Volkmann: a. a. o. S. 79. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 1. Der Lastenausgleich 131 lich geringer ,entschädigt wird als mittlere und kleine Vermögensschäden. Das Gesetz gewährt auch !Entschädigungen für nicht materielle Verluste. Diese kommen in Sozialzuschlägen, F,amilienzuschlägen und in den Eingliederungsdarlehen, die zwar auf die Hauptentschädigung anrechenbar sind, wobei jedoch ein Anspruch auf eine Hauptentschädigung für die Gewährung nicht Voraussetzung ist, zum Ausdruck. Ebenso ist bei allen nicht mit Rechtsanspruch ,ausgestatteten Ausgleichsleistungen auf F'eststellung und Nachweis der erlittenen Verluste verzichtet worden. Mit Rücksicht auf die beschränkt zur Verfügung stehenden Mittel ist die Unterteilung der Ausgleichsleistungen in solche mit Rechtsanspruch und solche ohne Rechtsanspruch gemacht worden. Das Gesetz sieht drei große Schadensgruppen vor, und zwar Vertreibungsschäden, Kriegsschäden und Ostschäden. Als Vertreihungsschäden sind Schäd,en an Vermögen aufzufassen, deren Bewertung auf Grund des Reichs'bewertungsgesetzes erfolgte und die östlich der Oder~Neiße-Linie oder durch Vertreibung außerhalb des Reichsgebietes nach dem Stand 'von 1937 entstanden sind. Diese Schäden, die sich ,auf Wirtschaftsgüter des .Iandund forstwirtschaftlich,en Vermögens und des Grundund Betriebsvermögens beziehen, werden vom Hundesfinanzministerium ,auf etwa 20 Mrd. geschätzt. Zu diesen Sachschäden sind noch die Verluste ,an Geldvermögen hinzuzurechnen, sie werden auf 5 Mrd.am 1. Januar 1940 eingeschätzt. Der Gesamtschaden dieser Gruppe kann also mit 25 Mrd. DM angesetzt werden. Neben den Vertreibungsschäden stehen die Ostschäden, als solche werden die Verluste der Existenz, der Erwerbstätigkeit sowie des Hausr.ates angesehen. Schätzbar sind in dieser Gruppe lediglich die Verluste an Hausr.at, die auf 5 IMrd. beziffert werden. Ostsch,aden und Vertreibungsschaden insgesamt werden auf über 100 Milliarden geschä tZt. 19 Die dritte Schadensgruppe umfaßt die Kriegsschäden, die innerhalb der Bundesrepuhlik und West-Herlins durch Kriegseinwirlkung und Kriegsfolge eingetreten sind. Im Rahmen der Ausgleichsleistungen gi1bt es solche mit und solche ohne Rechtsanspruch. Zu den Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch zählt die Hauptentschädigung, also die eigentliche Ausgleichsleistung. Die Festlegung der Höhe dieser Entschädilgung in Tei,len des erlittenen Schadens ,erfol,gt durch gesetzliche Regelung bis zum 31. März 1957. Zu diesem Zeitpunkt kann die Höhe der anfallenden Mittel übersehen werden. Auf die Hauptentschädigung w,erden Vorleistungen 19 Oberländer: 'a.'a. 0.18.17. 9" OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 132 Die BeschJaJf:funrg der Mittel rur die EingHedel1ung der Heimatvertriebenen in Form der Eingl'iederungsdarlehen (ohne Rechtsanspruch) und für diejenigen, die nicht mehr in den Wirtschaftprozeßeingelgliedert werden können, di'e Kriegsschadenrente (mit Rechtsanspruch) g.ewährt, die später von der zu be.anspruchenden Hauptentschädigung ahgezogen werden. Mit Rechtsanspruch aus,gestattet sind außerdem die Hausratentschädigung und die Entschädigung im Währungsaus.gleich für Sparguthaben Vertri'ebener. Der Rechtsanspruch gilt als mit dem 1. April 1952 in der P,erson des Geschädigten entstanden (§ 232 LAG). Alle übrigen Ausgleichsleistungen werden ,als Leistungen ohne Rechtsanspruch nach Maßgabe der verfügbaren Mittellgewährt. Zu diesen Ausgleichsleistungen g,ehören die Eingliederungsdarlehen, die Wohnr,aumhilf.e, di.e Leistungen aus dem Hä,rtefonds und Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen (Beruf.sausbildung Jugendlicher usw.). Di,e genannten Leistung,en wurden im ersten Teil eing,ehend erläutert. Darüber hinaus ist zu den Eingliederungsdarlehen von der Einnahmeseite aus gesehen noch hinzuzufüg,en, daß es sich nicht um eine EntschädigungsLeistung handelt, sondern um ein Darlehen, das dem Geschädigten die MöglichLk,eit ,geben soll, sich in den W1rtschaftsproz,eß einzugHedern. Si,e sind auf die Hauptentschädigung anr,echenbar; da j'edoch die Hauptentschäd1gung in den meisten Fällen wesentlich geringer sein wird, ist, w,enn die Tilgungsbeträ,ge nicht gestundet werden, mit ·einem Rückfluß der Beträge ab 1955 in Höhe von schätzungsweise 50 Mio. DM pro Jahr zu rechnen. - In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung des Härtefonds !kurz zu ·erklären. 2o Dem Härt'efonds sonen für die Dauer von zehn Jahren jährlich 5 Ufo des Vorj.ahresaufkommens der Vermögensahgabe und der Vermögenssteuer zug.eführt werden, also etwa 650 Mio. DM. Der Gesetziß'eber ging hei der Bildung di,eses Fonds von der überlegung aus, daß gewisse Tatbestände, die denjenigen der eigentlichen Kriegsschäden ähnlich sind, nicht vöIlig unberücksichtigt bleiben können. Eine große Anzahl von Personen hat z. B. im Gebiet der Bundesre.puhlik Aufnahme gefunden, die ihren Wohnsitz in der zur Zeit russisch besetzten Zone hahen. Der Bundesrepublik steht ein Gesetzgebungsrecht für diese Zone nicht zu, so daß eine Ausdehnung des Gesetzes auf diese Gebiete nicht möglich ist. Eine ,glohale Einbeziehung dieses Personenlkreises in den Lastenausgleich ist aber rein materiell deshalb nicht möglich, weil eine Belastung des in der oOstzone belassenen Vermögensbesitzes undurchführbar ist. Aus dem Fonds werden d.aher Leistungen gezahlt, wenn Tatbestände vorlieg,en, deren Nichtberücksichtigung im Lastenausgleich zu besonders großen Härten führen würde. Nach § 323 Abs. 3 LAG sind für den Härtefonds und 20 folg.endes nach Conrad, W.: Von der Soforthilfe zum Lastenausgleich. Göttingen, 1951, S. 98. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 1. Der Lastenausgleich 133 die oben g,enannten sonsügen Förd-erungsmaßnahmen zusammen jährlich 150 Mio. DM ben~itzustellen. Diese sind nach den "Richtlinien der Bundesregierung" vom 21. August 1953 zu rund einem Drittel auf den Härtefonds und zu rund zwei Dritt,elauf sonstige Förderungsmaßnaihmen zu verteilen. Im Hinblick darauf, daß für den Härtefonds am 1. Apri.l 1954 noch erhebliche Verplanungsreste bestanden, wurden mit Rücksicht ,auf den höheren Bedarf bei der Ausbildungsbeihilfe 110 Mio. DM für sonstige Förder,ungsmaßnahmen und 40 Mio. DM für den Härtefonds bereitgestellt. Damit nun ,auch alle vorgesehenen Unterstützungen und Hilfen in jeweils ,angemessener Höhe den Geschädi,gten zugute kommen, wurde eine Vertretung der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA) aus Personen der verschiedenen Interessengruppen gebildet, die darüber wachen, daß die Mittel des Ausgleichsfonds nicht gesetzwidrig oder mißbräuchlich verwendet werden; die Tätigkeit des VIA kommt demnach nicht zuJetzt den Leistungsberechtigten zugute, indem sie dafür sorgt, daß die beschränkten Mittel des AusgJ.eichsfonds nach den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit unter einer möglichst großen Zahl von Geschädigten verteilt werden. 21 Dieser Aspekt ist besonders bei den Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch wichtig, zumal diese Leistung,en in erster Linie der Eingliederung der Geschädigten und nicht der ,ersatzweisen Eigentumsbildun.g dienen, da sie weniger Entschädigungscharakter haben, sondern die soziaLen Gesichtspunkte in den Vordeligrund rücken. Für schwLerig 'gela.g,erte Kreditanträge hat es sich sehr bewährt, wenn der zuständige Vertr,eter der Inter,essen des AusgJeichsfonds den Antragsteller zu seinem Antrag selbst hören konnte. Auf diese Weis'e können vLele Unkl.arheiten beseitigt werden, und der Vertreter des Ausgleichsfonds ,kann sich ein Urteil über Kreditwürdigkeit, Rentabilität und eventuelle Sicherung des Darlehns bilden. 5. V 0 1 k s wir t s c h ,a f tl ich e und f i na n z w i s se n - schaftliehe B,etrac;htun,g'en zum Lastenaus,gleich Di,e in den vorangegangenen Ausführungen erläuterte iLastenausgleichsabgabe wird von der Wirtschaft als Steuer angesehen; nicht selten ist sogar von einem substanzv,erzehrenden Steuereingriff die Rede. Es dürfte daher finanzwissenschaftlich interessant sein, die Lastenausgleichsabgabe auf ihren Steuerchar8lkter hin zu untersuchen. Ist die Lastenausgleichsabgabe wir,klich eine Steuer? 21 Deutsche Zeitung, 27. J'U!li 1954. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 134 Die Beschaffung der Mittel für die EingHedel1ung der Heimatvertriebenen § 1 AO sagt: "Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft ... " Die F<>rderung nach laufenden Geldleistungen ist bei der Lastenausgleichsabgabe erfüllt, auch stel.lt sie keine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar; sie wird von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen ·erhoben, in diesem Falle v<>m Lastenausgleichsfonds bzw. als untergeordneter Instanz v<>n den örtlichen Finanzämtern,22 und zwar von ,aUen, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, in diesem F,alle nichtoder nur teilweise eingetretene Schäden od,er Verlust'e durch Vertreibungen und Zerstörungen in der Kriegsund Nachkriegszeit. Gemäß der steuerrechtlichen Auffassung ist die Lastenausgleichsabgabe demnach zu den Steuern zu rechnen. Betr,achten wir Steuern unterfinanzwissenschaftlichem Aspekt, also als Zwangsabgaben <>hne spezielle Entgeltlichkeit,23 so ist auch nach dieser Definition der Steuercharalkter der Lastenausgleichsabgabe nicht abzustreiten. Erwäihnt sei n<>ch § 203 LAG, d·er besagt, daß "die Vorschriften über die Ausgleichsahgaben als Steuergesetz" gelten, folglich finden die Vorschriften der Albg,abenordnung, ihrer Nebengesetze und die des Bewertungsgesetzes auf die Ausgleichsabgaben Anwendung. Eßer bezeichnet die Lastenausgleichsabgabe als eine Zwecksteuer großen Ausmaßes. 24 Volkmann spricht von substanzverzehrenden Steuer,eingriffen in das Volksvermögen, die nur unter besonders gearteten Vor,aussetzungen und in ausr·eich,enden Zeitabständen vertretbar sind. 25 Hätte man den Lastenausgleich nicht in einer marktwirtschaftlich, sondern planwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung durchgeführt, so wär,e mit einer außerordentlich progressiven Vermögenssteuer und teilweiser Enteignung des Privatbesitzes zu rechnen g,ewesen. In einer sozialen Mar,ktwirtsch.aft müssen jed<>ch soziale Beschränkungen des Privateigentums ihre Grenz'en haben. Da die Einkommen schon einer stark progressiven hohen Besteuerung unterlagen, kam als Steuerobjekt nur das Vermögen in Frage. Das Vermögen ist jedoch in den Produktionsmittel, in Grundstücken 'llSW. festgelegt. Da einem Schaffenden aber nicht sein Handwerkszeug .g,e22 Eisenkopf: ill. a. O. S.17. 23 Schmölders, G.: AlJgemeine Steuerlehre, Wien 1951, S.36. 24 EBer, J.: a. a.O. S.15. 25 Vol~mann: ·a.a. O. S. 10. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 1. Der Lastenausgleich 135 nommen werden kann, müssen die Abgaben aus den Erträgen gezahlt und erst erarbeit'et werden; es handelt sich daher bei der Vermögensabgabe nicht um eine Substanzbesteuerung, sondern nur mehr um eine nominelle Vermögenssteuer, die in Wirklichkeit aus dem Einkommen aufgebracht wird. Wirtschaftspolitisch wirft die zusätzliche Besteuerung eine Reihe von Problemen ,auf, wie z. B. die Frage, ob die Gren~betriebe in der MaI'lktwirtschaft eine zusätzliche Steuer aufbringen ,können. Da die Übermacht des Verkäufers auf den Mälikten mit zunehmender Normalisierung g,ewichen ist, werden die Grenzbetriebe durch ,eine zusätzliche Besteuerung ,aus dem Markt ,ausgeschieden. Wegen der verminderten Konkurrenz können die anderen Produzenten ihre Preise erhöhen und damit die Steuerlast ,auf die Konsumenten abwälzen. Die besondere Problematik der Überwälzung der Lastenausgleichsabgabe wollen wir jedoch an späterer Stelle ausführlich behandeln. Es kann auch der F,all eintr,eten, daß diej,enigen, denen die Mittel zufließen, ihre Produktion und damit das Angebot ausdehnen und deshalb entsprechende Preissenkungen hinnehmen müssen, während die Löhne und die Investitionsgüter in dieser Abwärtshewegung der Preise mit einem "time-lag" nachhinken. Die Folge davon wäre baldige Illiquidität der Ausgleichsbegünstigten. überdies können sich aber auch, und darauf weist besonders Volkmann :hin, volkswirtschaftlich erwünscht,e Besitzverschiebungen ergeben. Diejenigen, die die Last zu tr,agen haben, werden versuchen, diese Bürde durch ,g,esteig,erte Produktivität und Rationalisierung zu mildern. So kann sich nur der Fähige durchsetzen, andernfalls treten an seine Stelle die "besseren Wirte", die mit Leistungswillen erfüllten brachliegenden Kräfte, die durch den Lastenausgleich gefördert werden sollen. 26 Dieser Vorgang wird in der Finanzwissensch,aft als Steuereinholung bezeichnet. Er wurde jedoch früher stark überschätzt, wir können daher Volkmann nicht vorbeihaltlos z,ustimmen; wenn auch Betriebe versucht haben, die Höhe der Lasten durch Steuereinholung zu verringern, so spielt im allgemeinen doch die Überwälzung die ,größere Rolle. Die Fra ge der Übe r w ä 1 z u n ,g der Las te n aus gl e ich s - ab ga be bedarf wegen ihrer Wichtig1keit einer -besonderen Betrachtung. Eine unveröffentlichte Untersuchung des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitutes an der Universität zu Köln hat die Frage der überwälzung der Lastenausgleichsabgaibe rum Inhalt. 27 Die wesentlichen Ergebnisse sollen hier wiedergegeben werden: 26 Volkmann, E.:a.,a. O. S. 19. 27 Spanger, Horst: Die überwä'lzung der Lastenausgleichsabgabe. 1953. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 142 Die Beschaffung der Mittel für die Eingliederung der Heimatvertriebenen Das Resultat einer Rückwälzung ist ein erhöhter Gewinn des Abnehmers und ein verminderter oder auch gar keiner auf seiten des Venkäufers. Beispiel ,aus dem Lebensmittelgroßhandel: 1. Vor der Rückwälzung der Soforthilfeabgabe auf den Einkaufspreis von Spirituosen Einkaufspreis für 1 Liter Korn ..................... . 13 % Zuschla,g (Handelsspanne) ..................... . Verkaufspreis ..................................... . 2. Rückwälzung der Soforthilfeabgabe auf den Einkaufspreis derselben Warensorte Einkaufspreis für 1 Liter Korn ..................... . etwa 17 % Zuschlag (Handelsspanne) ............... . Verkaufspreis DM 4,60 DM -,60 DM 5,20 DM 4,45 DM -,75 DM 5,20 Um -,15 DM pro Liter ist also der Gewinn nach der Rückwälzung größer oder mit anderen Worten, die Soforthilfeabgabe wurde mit -,15 DM je Liter Korn ,auf den Venkäufer zurückgewälzt, alle übrigen Daten blieben unverändert. Die Herabminderung des Einkaufspreises wurde durch persönliche Verhandlungen erreicht und bildet für den Lieferanten eine Ausnahme. -Allrgemein ist die Steuerentlastung durch Rückwälzung auf die Einkaufspreise für den Unternehmer vortei.lhaft, weil sie als solche buchund kalkulationsmäßig nicht in Erscheinung tritt. Neben der Ü'berwälzung wurde schon in einem anderen Zusammenhang die Einholung als weitere Entlastungsmöglichkeit erwähnt. Die Lastenausgleichsabgabe bildet als gewinnund umsatzunabhängige Steuer ein FixkosteneI.ement, sie ist daherZIUr Einholung durch Rationalisierung oderpersönlich'e Mehrarbeit besonders geeignet. Vornehmlich bei mittIeren und kleineren Betrieben konnte festgestellt werden, wie auf Grund der zu zahlenden Lastenausgleichsabgaben versucht wurde, wen1gstens einen T,eil der Last durch Herabsetzung der Geschäftsunkosten, durch persönliche Mehrarbeit und Vervollkommnung des technischen Produktionsapparates und der kaufmännischen Betriebsorganisation zu kompensieren. Zur EinhoI.ung der Lastenausgleichsabgabe werden auch speziell die Betriebe angespornt, die - besonders 'kapitalintensiv und mit hohem Betrag ahgabepflichtig -I.angfrisUge Kapitalgüter produzieren, welche oft nicht die ganze Lastenausgleichsahgabe tragen können. Besonders auffallend ist die Einholung durch Kostenersparnis. Bei einem Werk d,er chemischen Industrie, dessen Produkte gut absetzbar sind und zum Teil ,exportiert werden, wird zwar die Abgabe kalkuliert, OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 143 aber auf Grund ihrer Belastung ist es gelungen, andere Kosten einzusp·aren, so daß sie im Preise nicht zum Ausdruck kommt. Auch eine Lederf.a'brik mit weitgehendem Absatz der Produkte ins Ausland kalkuliert die Abgaben, mußte aber aus Wettbewel1bsgründen den alten Preis beibehalten und daher andere Kosten einsparen. Mit der Fortwälzung der Lastenausgleichsabga,be in die Verkaufspreise tritt das Pro'blem der Steuerhäufung auf. Zur Herstellung eines Produ.ktes sind allgemein -.angefangen beim Rohstoff bis zum Fertigerzeu.gnis - mehrere oder gar eine Vielzahl von Betrieben erforderlich. Fast jeder dieser Betriebe wälzt nun seine Lastenausgleichsabgabe in die Verkaufspreise fort. Mag ihr Anteil am einzelnen Verkaufsgut auch noch so gering sein, ihre Häufung macht im Fertigprodukt beim Einzelhandel doch einen oft nicht unerheblichen Betrag aus. Durch den geschilderten Vorgang verwandelt sich diese g,anze, durch die Lawinenwirkung vervielfachte Steuerlast in eine Belastung des Verbrauchers, die ohne Rücksicht auf dessen Leistungsfähigkeit, ja erfahrungsgemäß in umgekehrtem Verhältnis dazu, auf Einkommensschichten liegen bleibt, die für diese steuerliche Erfassung keineswegs prädestiniert sind. Soweit die betrieblichen Steuerlasten als Kosten in das Preisgefüge eingegangen sind, belasten sie damit die endgültigen Steuerträger umgekehrt proportional zu ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit. Über die Überwälzungsmöglichkeiten der Lastenausgleichabg,abe in der Landwirtschaft sagt Spanger folgendes: Bei der Untersuchung der Fortwälzung der Lastenausgleichsabgabe in die Ver,kaufspreise ist zu berücksichtigen, daß die Kostenerfassung und -ermittlung ,allgemein nicht so exakt ist wie in der Industrie. Es ist daher auch ,besonders schwierig, festzustellen, ob und inwieweit von einer Fortwälzung der Lastenausgleichsabgabe die Rede sein kann. Wird dem Bauern eine neue Last - dazu noch eine konstante, wie es die Lastenauslgleichsabgabe ist - auferlegt, so versucht er natürlich, sie in die Preise seiner Erzeugnisse fortzuwälzen. Bei einigen preisgebundenen Erzeugnissen, deren Preise letzthin erhöht worden sind, mag ihm das zu einem Teil durch die Preiserhöhung gelingen. Mangels einer Kostenrechnung läßt sich dies aber schwerlich beweisen. Doch konnte festgestellt werden, daß die Bebauer guter Böden in Niedersachsen schon durch den Verkauf der Zuckerrüben einen Gewinn erzielen, der auch einen Teil der Lastenausgleichsahgabe decken dürfte, mit anderen Worten, der Preis der Zuckerrüben ist so bemessen, daß er hei einem guten Ertrag auch einen Teil der Lastenausgleichsabgabe zu ersetzen scheint. Da aber in der Landwirtschaft die Ertragsunterschiede regional und von Betrieb zu Betrieb oft groß sind, kann man keine gener,elle Norm aufstellen. Viele Landwirte, vor allem in den weniger ertragreichen Gebieten, sind 'gezwungen, eine Stundung der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 144 Die Beschaffung der Mittel 1iür d1e EingLiederung der Heimatvertriebenen Lastenausgleichsabgabe zu beantragen, oft in der Hoffnung allerdings, der Lastenausgleichsahga:be - wenigstens zunächst - aus dem Wege gehen zu können. Ebenfal].s :bei den nicht preisg,ebundenen agrarischen Produkten besteht eine, wenn auch g,eringe, Fortwälzungsmöglichkeit. In der Haupterntezeit wird jedoch das hei normaler Ernte große Angebot eine Fortwälzungallgemein venhindem. Aber bei r,elativ knappen oder bei besonders nachgdragten Gütern ist eine teilweise Fortwälzung der Lastenausgleichs,abgabe ohne weiteres möglich. Das gilt z. B. für Eier in den meisten Monaten des Jahres. Doch ist die Entlastung insgesamt r,echt gering. Im allgemeinen können die Landwirte mit guten Böden, wie z. B. in vielen Teilen Niedersachsens, bei den derzeiüg,en Preisrelationen e~nen Teil der Lastenausgleichsabgabe in die Preise fortwälzen, andererseits wkd ,es aber der uberwiegenden Anzahl der bäuerlichen Betriebe kaum möglich sein,ahgesehen von einigen preisungebundenen Erzeugnissen, die LastenausgJeichsabgabe fortzuwälzen. Als Ergebnis der Untersuchung wird folgendes festgestellt: Das staatliche Verbot der Üherwälzung der Lastenausgleichsabgabe ist schwächer ,als die wirtschaftlich,e Dynamik. Die AJbgabe ist für den Betrieb in erster Linie ein Kostenproblem. Dies um so mehr, als ihre reg'elmäßige Wiederkehr in gleicher Höhe eine kal'kulatorische Behandlung erleichtert, ja geradezu her,ausfordert. Sie erscheint deshalb zwar immer v,ersteckt in einem anderen Posten enthalten - in der Regel in der Preiskalkulation - und wird, begünstigt durch die Marktvenhältnisse, die sich natürlich ändern können, auf den Käufer fortgewälzt. Die Inzidenz der Lastenausgleichsabg,abe, soweit sie die gewerbJ:ich,e Wirtschaft belastet, liegt daher allgemein beim Verbrauch,er. Soweit aber die Konsumenten, das gilt insbesonder'e für die Industriearbeiter, in der Lag,e sind, ihre Löhne dem jeweiligen Preisniveau anzupassen, wälzen sie somit die in den höheren Preisen steckenden Lastenausgleichsahga'ben auf den Unternehmer zurück. Kleinbetriebe, vor allem des Handels und Handwerks, denen eJne Fortwälzung nur ungenügend gelingt, haben eine weitere Abwehrmöglichkeit in der Rückwälzung auf den Lohn und, hin und wieder, auf den Einkaufspreis. Auch die Einholung, insbesondere durch Kosteneinsparung, trägt zur Entlastung des Betriebes von der Lastenausgleichsabgabe bei. Wesentlich ungünstiger ist die Lage beim Hausund Grundbesitz, denn die Inzidenz der Abgabe liegt hier vorwieg,end beim ahgabepftichtigen Eigentümer. Sowohl die Fortwälzung in der Miete, als auch d~e Rückwälzung auf den Preis der ReparatuTarbeiten ist nicht mö,glieh, und nur die Einholung durch Zurverfügungstellung von möblierten Zimmern und Ausbau von Dachgeschossen kann bisweilen eine OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 145 teilweise Entlastung bieten. Die einzi.ge Möglichkeit, die Lastenausgleichsa'bgabe abzuwälzen, besteht im Verkauf des Grundstücks. Hier kann es gelingen, durch KapitaJisie,rung der Abgabe einen erheblichen Teil oder gar die g,esamte Schuld auf den Käufer fortzuwälzen. Wie di,e Miete beim Hausbesitz, so ist auch in der Landwirtschaft ein wesentlicher Teil der Erzeugung staatlicher Preisbindung unterworfen. Infolgedessen dürfte die F0'rtwälzung in den Verkaufsprens der Produkte .kaum gelingen; nur die Bebauer fruchtbarer Böden sind in der Lage, bei den derzeitigen Preisverhältnissen einen Teil der Abg,abeschuld fortzuwälzen. Auch die Pächter landw,irtsch.aftlicher Betriebe werden vielfach durch Erhöhung der Pachtpreise mit einem Teil der Lastenausgleichsabgabe ,belastet. Soweit nun die Abgwbe in die Verkaufspreise der Produkte fortgewälzt wird - und das ,gilt vor aHem für die .gewerbliche Wirtschaft-, taucht das Problem der Steuerhäufung auf. Durch ihre Fortwälzung auf j'eder Wirtschaftsstufe wil1kt die Lastenausgleichs.ahg,abe wie eine Lawine und erscheint schJ.i.eßlich im Fertigpr0'dukt beim Einzelhandel mit einem nicht unbedeutenden Anteil. Da infolge ihrer Fortwälzung die Verk,aufspreise, soweit keine Einholung erf0'lgt, erhöht werden, wird auch das Auf!kommen aus der Umsatzstem'!r, die vom Verkaufspreis berechnet wird und damit wiederum den Preis erhöht, vergrößert. Durch diese kumulative Wirkung der Lastenauslgleichsabgabe und der "Steuer von der Steuer" erfährt also der Verbraucher ohne Rücksicht ,auf seine Leistungsfähigkeit eine merkliche Mehrbelastung. Gelingt es ihm nicht, durch Lohnerhöhung einen Ausgleich zu schaffen, so wird seine Kau:flkraft geschmälert und die Möglichkeit, Ersparnisse zu bilden, noch geringer. 6. D i'e Mob i 1 i sie run g der Las t e n aus g 1 e ich s s c ih oll 1 d Die Ausgleichslei,stungen werden sowohl in Rentenform als auch in Gestalt von Kreddthilfen zum Wiederaufhau der verlorenen Existenzen gegeben. Es ist selbstverständJich, daß innerhalb einer Volkswirtschaft für die Bedürft1gen entsprechend Sorge getr,agen wird, dies w,ar auch der Gesichtspunkt, unter dem die Soforthilfe durchgeführt wurde. V0'lkswirtschaftlich muß jed0'ch das Interesse bestehen, daß die Abgabe, z. B. die Vermögensabgabe, die teilweise durch Verzicht auf eigene Investitionen aufgebracht wird, auf der Entschädigungsseite pr0'duktiv eingesetzt w1rd, denn nur S0' !kann die durch den Lastenausgleich geplante Einkommensumschichtung erfolgreich sein. Um die produktiven Eingliederungsmaßnahmen zu verstärken, sollen die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel durch Vorfinanzierungsmaßnahmen, steuerbegünstigte Darlehen und Aufnahme von Bankkrediten vergrößert werd,en. 10 Schmölders, Eingliederung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 146 Die Besma,ffung der Mittel rur die Eingliederung der Heimatvertriebenen Neben der Vorfinanzierung durch steu~rliche VergünstLgungen (§§ 7 a, 7 c, 7 e und 7 f ESTG) und der vorzeitigen Ablösung der LastenausgleichsaJbgaben sieht § 7 LAG für die Bundesregierung die Möglichkeit vor, auf dem Wege der Kreditschaffung bis zu 5 Mrd. DM für produktive Zwecke vor.zufinanzieren. Bei der VerahschiedUIlJg des Lasten,arusgleichsgesetzes beschloß der Deutsche Bundestag am 15. Mai 1952, daß die Lastenausgleichsbank in den Jahren 1952, 1953 und 1954 steuerlich begünstigte Anleihen in Höhe von je 200 Mio. DM begeben -und weiterhin steuerlich absetzbare Darlehen von 150 Mio. DM jährlich annehmen sollte. Beide Maßnahmen wurden jedoch 1952 wegen der hohen Liquidität des Lastenausgleichsfonds nicht mehr durchgeführt. Wie ,aus dem Geschäftsherlcht der Lastenausgleichsbank für 1953 zu ,entnehmen ist, konnte die Bank nach der Verkündung des Gesetzes über die steuerliche <Begünstigung von Zuschüssen und Darlehen ,zur Vorfinanzierung des Lastenaus,gleichs am 20. Mai 1953 nunmehr die ersten Beträge hereinne'hmen. Nach diesem Gesetz konnten Steuerpflichtige unverzinslich,e Darlehen an die LastenausgJeichiSbank zugunsten des Ausgleichsfonds mit einer MindesUaufzeit von vier Jahren vom steuerlichen Einkommen des Jahres 1952 absetz,en. Bei Rückzahlung gewährt die Bank dem Darlehnsgeber ein jährliches Au:flgeld von 11 /2010, dieses Aufg,eld ist steuerfrei; da jedoch die Rückzahlung von Darlehen der Besteuerung unterliegt, rechnet die Bank damit, daß erhebliche Beträge dem Ausgleichsfonds wesentläch länger als vier Jahre zur Verfügung stehen werden. 31 Die Laufzeit di,eses Gesetzes betrug aber nur zwei Monate, trotzdem konnten bis zum 20. Juli 1953 Darlehen im Gesamtbetrag von 156,487 Mio. DM hereingenommen werden. Durch die kleine Steuerreform vom 25. Juli 1953 wurde die steuerabzugsfähige Hingabe von Dar lehen durch den § 7 f in das Einkommensteuengesetz auLgenommen. Die sonstigen Da,rlehensbedingungen blieben d1ie gI,eichen, untersagt wurde jedoch die Finanzierung dieser Darlehen mit Fremdmitteln und durch § 7 g die Höhe abzugsfähiger Darlehen an di,e Lastenausgleichsbank auf 20 010 des Gewinns beschränkt; hierdurch verminderte sich das Aufkommen entsprechenc;1. Bis zum 31. Dezember 1953 konnte die Lastenausgleichshank 7 f Darlehen von insgesamt 80,085 Mio. DM hereinnehmen. -Die Möglichkeit der Hingabe st'euerbegünstigter Darlehen zur Vorfinanzierung des Lastenausgleichs endet mit Abl.auf des Jahres 1954. Im Hinblick auf den großen Mittelhedarf der Vertriebenen wäre es jedoch wünschenswert, wenn diese Frist weiterhin verlängert würd~. 31 VgJ. Geschäftsbericht der Lastenaus,gleichsbank 1953, S. 13 und 14. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 147 Die Ausnutzung des § 7 f ESTG führt gleichzeit:ig zu einem Steuerausfall an Ertragssteuern. Eine grobe Sch.ätzung setzt dieses Minderaufkoml1}en mit etwa 90 Mio. DM für 1952 an. Da es sich bei dieser Begünstigung lediglich um eine Verschiebung des steuerlichen Zahlungsaktes ,auf einen späteren Zeitraum (nämlich :bei Rückzaihlung des Darlehens f.rühestens nach vier Jahren), also um eine Steuerstundung handelt, wird ein Teil des in dem begünstigten Jahr entstandenen Steuerausfalls später wieder eingeholt. Dadurch erreicht der Fehlbetrag infolg,e der Steuervergünstigung ,auf längere Sicht gesehen doch nicht die ·zunächst angenommene Höhe, außerdem besteht berechtigte Aussicht, daß der Steuerausfall durch ein erhöhtes Steueraufkommen aus der Eingliederung der Vertriebenen, denen diese steuerbegünstigt'en Darlehen zum Teil zur VerfügUillg ,gestellt werden, kompensiert, u. U. sogar übertroffen wird. Von den bereits ,erwähnten Anleihen, die jeweils in Höhe von 200 Mio. DM in den Jahren 1952 bis 1954 .aufgelegt werden sollten, deren Emission sich jedoch durch die hohe Liquidität des Ausgleichsfonoo verzög,erte, wurde im Februar 1954 die erste zur Zeichnung angeboten. Der Kapitalverkehrsausschuß erklärte die Emission als besonders förderungswürdig, so daß der jährliche Zins,ertrag von 5 % von Einkommenund Ertrag,ssteuern befreit wurde. Der Ausgabekurs liegt bei 97 %, und die Laufzeit erstreckt sich ,auf zehn Jahre. Die zweite und dritte T,ranche der Lastenausgl,eichsanleihe, von denen inzwischen auch die zweite ,aufgelegt wurde, sind mit insgesamt 400 Mio. DM im Wirtschaftsund Finanzplan des Bundesausgleichsamtes für 1954/55 (vogl. S. 121) als Eingang vorgesehen, außerdem wird mit einem Aufkommen aus 7 f Darlehen von weiteren 100 Mio. DM gerechnet. 7. Die Las t e na u s g 1 eie h s ban k Die Inanspruchnahme echter kommerzieller Kredite, die durch die Banken gegeben werden, war für die Vertriebenen zunächst kaum möglich, da sie weder die üblichen Sicherheiten geben konnten, noch in der Lage waren, eine entsprech'ende Rentabilitätsrechnung aufzuweisen. Aus dieser Notlag,e wurde der Flüchtlingskredit geschaffen, der sich durch ZinsverbilHgung, Laufzeit und Sonderbedingungen von den normalen Krediten unterscheidet. Für die Kreditinstitute hätte die Verwaltung und Weiterleitung dieser Kredite zusäzliche Arbeit und Betreuun.gspfHcht verlangt. Um diesen Schwierigkeiten zuvorzukommen und um die vom Bund .aufgebr,achten und als Kredite ausgegebenen Mittel z,entral verwalten zu können, wurde am 12. Mai 1950 die Vertriebenenbank gegründet, die im April 1952 in die Bank für Vertriebene und Geschädigte (Lastenauslgleichsbank) AG umbenannt wurde und deren Umwandlung in eine Anstalt des öffentlich'en Rechts bevor10· OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 148 Die Besch:aHung der Mittel für dIe EingliJeder,ung der Heimatvertriebenen Tabelle 43 Bankenweg der von der LAB Spark. u. Girozentr. Ud. Aktion Nr. Hausbk'l Beträge Anz·1 % 1000DM I % I. Kredite 1. Investitionskredite aus Mitteln der H. a. Mitt. d. und IH. Tranche •......•.•..•. 837 38,0 28581,8 35,0 ERP-Son2. Mittelstandsprogramm ............. 34 32,7 511,0 26,9 derver3. Flüchtlingssiedlungskredite mögens der lII. Tranche .............. ---- -- Summe I. .........•......•..•.•.. 871 36,1 29092,8 32,5 -- lI. Betr.- mittelkred. 4. Bürgschaftsverpflichtungen auf Grund m. Bürgdes Garantiefonds ............. 192 47,2 17358,4 42,3 sch. d. LAB Bürgschaftsverpflichtungen auf Grund (einsch\. 5. der Rückbürgschaft des AusSondergleichfonds .................. 11 61,1 2644,2 77,3 bürgsch.) -- Summe Il .•..........•..•••...... 203 47,8 20002,6 45,0 -- lII. Dar6. Existenzaufbauhilfedarlehen .......•. 952 18,6 235202,0 63,0 lehen 7. Gemeinschaftshilfedarlehen nach SHG zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen ••••.•........•....... 344 36,2 44448,5 33,8 -- Summe IIl . .................... " 1296 21,4 279650,5 55,5 8. Aufbaudarlehen für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe: a) nach § 254 LAG ..••.•.•.... 890 30,5 82026,0 60,1 VI. Darb) Härtefonds ................ 79 53,7 1090,5 59,0 lehen 9. Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau nach a) nach § 254 LAG ...•.•.•...•• 14 5,0 38548,5 54,0 LAG b) Härtefonds ................ 480,0 49,0 88,7 10. Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft: a) nach § 254 LAG .....•..••••• - - -- b) Härtefonds •.....•..•.••.• " ---- 11. Arbeitsplatzdarleben ••...•.•......• 83 36,9 6049,0 22,5 -- Summe IV . ••••• 0 •••••••••••••••• 1070 30,0 127763,0 44,2 steht. Ihre Aufga'he umfaßt die Verwaltung und Weiterleitung der Kredite und die Übernahme von Bürgschaften. Hinzu kommt die Emission der bereits erwähnten Anleihen und die Aufnahme steuerbegünstigter Darlehen. Die umfang,r,eiche Tätigkeit der Bank spiegelt sich ,in der obi.gen Tabene wider. Das e~gentliche Kreditgeschäft der Bank vollzog sich ZWlächst auf der Grundl,age der ERP~M'ittel, die der Bank als iRefin:anzierungsmittel für di,eeinzelnen Kreditaktionen vom iBundesminis.terium für den Marshallplan als dem Verwalter des ERlP-,sondervermögens mi,t ZuOPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 I. Der Lastenausgleich 140' verwalteten Kredite und Bürgschaften Stand 31. Dezember 1953 Sonst. öffentl.-rechtl. Inst. Genossenschaftsbank. Privatbanken Insgesamt Hausbk.\ Beträge Anz.1 % 1000DMI 0/0 Hausbk.\ Beträge Anz·1 % 1000DMI Ofo Hausbk.! Beträge Anz·1 % 1000DM I % Hbk'l Beträge Anz. 1000DM 174 7,9 7270,1 8,9 342 15,6 13684,6 16,8 847 38,5 32124,1 39,3 2200 1)81660,6 26 25,0 437,5 23,1 24 23,1 483,0 25,4 20 19,2 468,0 24,6 104 1899,5 116 100,0 5770,3 100,0 -- - - - - -- 116 5770,3 -- -- --- -- -- -- --- -- -- -- -- 316 12,7 13477,9 15,1 366 15,4 14167,6 15,9 867 35,8 32592,1 36,5 2420 89330,4 -- -- --- -- -- -- --- -- -- -- 8 1,9 1053,5 2,5 71 17,5 2751,3 6,7 136 33,4 19827,8 48,5 407 2)40991,0 1 5,6 27,0 0,9 2 11,1 136,9 4,0 4 22,2 641,7 17,8 18 3)3422,8 -- -- --- -- -- -- --- -- -- 9 2,0 1080,5 2,5 73 17,2 2888,2 6,5 140 33,0 20442,5 46,0 425 44413,8 -- -- --- -- -- -- --- -- -- 24 0,5 9701,0 2,7 3394 66,5 84220,3 22,6 732 14,4 43645,4 11,7 5102 372 768,7 31 3,3 14183,8 10,8 261 27,4 12821,6 9,8 315 33,1 60023,1 45,6 951 131477,0 -- -- --- -- -- -- --- -- -- -- 55 0,9 23884,8 4,7 3655 60,4 97041,9 19,3 1047 17,3 103668,5 20,5 6053 504245,7 -- -- --- -- -- -- --- -- -- 45 1,5 3074,0 2,2 1456 50,0 32700,0 24,0 528 18,0 18600,0 13,7 2919 136400,0 2 1,4 15,5 0,8 41 27,9 445,6 24,0 25 17,0 300,3 16,2 147 1851,9 23 8,3 23920,0 33,5 173 62,3 3905,4 5,4 68 24,4 5125,0 7,1 278 71498,9 1 20,0 6,2 11,3 - - - --- - -5 55,2 2 100,0 51971,2 100,0 - - ----- - 2 51971,2 2 100,0 386,8 100,0 - - - ---- - 2 386,8 11 4,9 5408,0 20,5 52 23,1 2530,3 9,5 79 35,1 12608,0 47,5 225 26595,3 --------186 2,4 84781,7 29,4 1722 48,1 39581,3 13,7 700 19,5 36633,3 12,7 3578 288759,3 1 Von Position I. 1. sind abzusetzen Wertbericbtigungen (In 1000 DM) ............ 2 060,0 2 Von Position U. 4. sind abzusetzen Rückstellungen :für Einzelwertbericbtig.ungen 6836,7 3 dto. von Position n. 5. ................................................................ 73,8 stimmung der ECAbzw. MSA-Sondermission zur Verfügung gestellt wurden. 32 Aus der 2. Tranche des Marshall-Plans wurde ein Gesamtbetrag von 70 Mio. DM der grundsätzlich für Investitionszwecke bestimmten ERPMittel der Bank zugeteilt. Davon wurden 3 Mio. DM ZiUr Bildung des 32 Geschäfts!bericht der Lasteniausgleichsbank 1951, S. 11. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 150 Die Beschaffung der Mittel für dte EingLiederung der Heimatvertriebenen Grundkapitals und 17 Mio. DM zur Anlage eines sogenannten Garantiefonds verwandt. Gestützt auf dies~!TI Fonds, konnte die Vertriebenenhank Ausfallbül'gschaften für Betriebsmittelkredite übemehmen, die von den Hausbanken an Flüchtlings,betriebe gegeben wurden. Das Schwergewicht der Kredite verlagerte sich jedoch bald von den allgemeinen Etatmitteln des Bundes und dem ERP-SonderveJ:mögen auf die Mittel des Hauptamtes für SofortJhilfe, die von der Bank ,als Treuhandgeschäft für das Hauptamt für Soforthilfe verwaltet und· vergeben wurden. Da diese Kredite nicht nur den Heimatvertriebenen, sondern allen Geschädigten zugute kommen sollten, war es notwendig, dieser Erweiterung des Aufgabenbereiches der Bank durch die bereits erwähnte Namensänderung Rechnung zu tr,agen. Im folgenden Jahre wurden die Aufgaben der Bank durch das Lastenausgleichsgesetz wiedel'Um erweitert. Nach Vereinbarung mit dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes übernimmt die Bank die zentrale Auszahlung und Verwaltung der im Gesetz vorgesehenen Eingliederungskredite (Aufbaudadehen für die gewerbliche Wirtschaft, freie Berufe, Landwirtschaft und den Wohnungsbau, außerdem die Eingliederungs darlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen). Wie aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 1952 hervorgeht, erfolgt die Einschaltung der Bank bei den Kreditarten, die aus dem Lastenausgleich gewährt werden, in der für eine zentrale Verwaltung und Abrechnung jeweils geeigneten Form, wobei sich die Bank wie bisher des bestehenden Kr,editapparates weitmöglichst bedient. Bei den Aufbaudadehen für die geweI1bliche Wirtschaft, die freien Beruf.e und bei den Arbeitsplatzdarlehen kann nach Wahl der Darlehnsempfänger jedes Kreditinstitut als vOI1geschaltete örtliche Haushank tätig werden. Bei den Darlehen für die Landwirtschaft ,gehen die Kredite über die Deutsche Landesrentenbank und die Deutsche Siedlungsbank, wobei die LastenausgJeichsbank nur global durchleitet und abrechnet. Die Auflbaudarlehen für den Wohnungsbau erfahren eine hevorzugte Einsch,aItung der Kreditinstitute, die in der Lage sind, die erste Hypothek zu geben, also der Hypothekenbanken und der Sparkassen mit ihren Girozentralen. Die Verwaltungsgebühren für die zentrale Auszahlung und Verwaltung der Eingliederungsdarlehen durch die Bank beschränkt sich auf Annuitäten von 0,3 bis 0,375 %, bei den Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft arbeitet die Bank ohne Berechnung einer Gebühr. In Ver,bind'lLIlg mit dem LastenausgJeichsg'esetz ,er.hielt die Bank die Aufgabe, durch Darlehnsl8;ufnaJhme Mittel für die Vorfinanzierung des Lastenausgleichs zu beschaffen, und zwar in Form von steuerbegünstigten Anleihen und Darlehen (vgl. S. 145). Durch weitere Mittel des ERP~Sondervermögens ist die Bank in der LaJge, die Aufgaben einer OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52 1. Der Lastenausgleich 151 Treuhandgesellschaft der Vertriebenen mbR. in Bonn zu finanzieren. Diese Gesellschaft hat sich inzwischen mit insgesamt 0,93 Mio. DM an 11 Vertriebenenunternehmen beteiligt. Nachdem es mit Hilfe des Hauptamtes für Soforthilfe gelungen war, für <He Betriebsmittelkredite an Heimatvertriebene, die von der Bank auf der Grundlage des mit gRP-Mitteln gebildeten Garantiefonds durchschnittlich mit 90 % verbürgt waren, auch entsprechende Liquiditätskredite den Hausohanken zur Verfügung zu stellen, erklärten sich viele Hausbanken bereit, zusätzliche Betriebsmittelkredite an Flüchtlingsbetriebe zu gewähren. 33 8. L ,a s t e n aus g 1 e ich und G e sam t ein g 1 i e d e - rungsbedarf Nachdem wir nun einen kurzen Überblick über den Lastenausgleich gegeben haben, ist es erforderlich, zu untersuchen, inwieweit der Lastenausgleich den Vertriebenen zugute kommt und inwieweit dadurch der Eingliederungsbedarf der Vertriebenen gedeckt wird. Unterstellt sei für die nächsten Jahre ·ein durchschnittliches jährliches Aufkommen von 3 Mrd. DM. Da wir in der Hauptsache den produktiven Eingliederungsbedarf der Heimatvertriebenen untersuchen, ist zuerst die Summe der konsumtiven Unterstützung,en (Unterhalt und Hausrat) von den Gesamtausgaben abzuziehen. Das Ausgleichsamt beziffert den konsumtiven Antei,l mit 45 % (dieser Prozentsatz wurde u~ter Berücksichtigung der Soforthilfe errechnet), es ist jedoch damit zu rechnen, daß die konsumtiven Ausgaben in den nächsten Jahren etwas reduziert werden können. Wir wollen daher für die Ausgleichsleistungen in der Zuk'unft einen ,konsumtiven Ant'eil von 40 Ofo annehmen. Demnach werden 1,8 Mrd. DM für produktive Zwecke ausgegeben, und zwar .als Aufbaudarlehen für Gewerbe, Landwirtschaft und Wohnungsbau, als Arheitsplatzdarlehen, als Ausbildungsbeihilfen oder im Rahmen des Härtefonds. Von diesen 1,8 Mrd. DM kommt nun ein bestimmter P,roz·entsatz der produktiven Eingliede,rung der Heimatvertriebenen zugute. Die Bestimmung der Höhe dieses Proz·entsatzes stößt wieder auf einige Schwi.erigkeiten, einmal weil wir als Grundlagen nur Gegenw,artsbzw. Vergangenheitswerte nehmen können, zum anderen, weil der Anteil der Vertriebenen nicht immer der gleiche ist, er Hegt z. B. bei den Aufhaudarlehen für die Landwirtschaft bei 98,4 %, für die gewerbliche Wirtschaft und im Wohnungsbau bei rund 60 %, für die Arbeitsplatzdarlehen jedoch nur bei 14,6 Ofo; hier ist jedoch 33 Geschä1ltsbericht der Lastenausgleichsbank 1951, S. 15. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/978-3-428-41339-3 | Generated on 2023-01-16 13:06:52