Demenzkranke und Pflegebedürftige in der Sozialen Pflegeversicherung – Ein intertemporaler Kostenvergleich
Abstract
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Full text
Häcker, Jasmin; Hackmann, Tobias; Moog, Stefan Article Demenzkranke und Pflegebedürftige in der Sozialen Pflegeversicherung – Ein intertemporaler Kostenvergleich Schmollers Jahrbuch – Journal of Applied Social Science Studies. Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Häcker, Jasmin; Hackmann, Tobias; Moog, Stefan (2009) : Demenzkranke und Pflegebedürftige in der Sozialen Pflegeversicherung – Ein intertemporaler Kostenvergleich, Schmollers Jahrbuch – Journal of Applied Social Science Studies. Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, ISSN 1865-5742, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 129, Iss. 3, pp. 445-471, https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/292275 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Demenzkranke und Pflegebedürftige in der Sozialen Pflegeversicherung – Ein intertemporaler Kostenvergleich Von Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog* Abstract One major aspect of the recent reform of the German statutory long-term care insurance (“Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung”) was the implementation of additional benefits for dementia patients. This reform was the outcome of a tedious debate concerning the question whether long-term care patients suffering from dementia were discriminated by the old regulations of the statutory longterm care insurance compared to non-dementia patients as benefits only applied to physical disabilities. Taking into account the differences in remaining life expectancy and costs of (different forms) of long-term care, this paper discloses the funding gaps of the two groups of benefit recipients. Using the concept of the absolute and relative equal burden, the paper analyzes the magnitude of the additional benefits equalizing relative and absolute costs in long-term care. Due to population aging and the resulting (financial) non-sustainability of the statutory long-term care insurance, the paper adopts a neutral expenditure approach by redistributing the existing transfers between these two groups thus making them equally well-off. Zusammenfassung Auf die Forderung zur Ausweitung der Pflegeleistungen für den Personenkreis der Demenzkranken hat die Politik kürzlich mit dem „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ reagiert. In diesem Kontext stellt sich die Frage, inwieweit Demenzkranke nach dem gegenwärtigen Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) benachteiligt werden. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in der Lebenserwartung sowie den Pflegekosten werden im Rahmen des vorliegenden Beitrags die Deckungslücken eines dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen berechnet. Gemessen am tatsächlichen Pflegebedarf wird unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Gerechtigkeitsprinzipien bestimmt, welche Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Ungleichheiten bei der Zuteilung von Pflegeleistungen der SPV erforderlich sind. Unter der Prämisse, die Finanzierungsschieflage des Systems der SPV zu begrenzen, gleichzeitig aber die Unterschiede in der Finanzierungslast von dementen und Schmollers Jahrbuch 129 (2009), 445–471 Duncker & Humblot, Berlin Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 * Für wertvolle Hinweise und Korrekturen danken wir Felix Schindler und Jörg Schoder. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
446 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog nicht-dementen Pflegebedürftigen zu beseitigen, ermittelt dieser Beitrag die notwendige Umverteilung zwischen den beiden Personenkreisen. JEL Classification: I18, J10 Received: January 25, 2008 Accepted: November 26, 2008 1. Einleitung Seit ihrem Bestehen wird die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aus verschiedenen Gründen kritisiert. Ein Kritikpunkt ist, dass der Hilfeund Betreuungsbedarf von demenziell Erkrankten im Vergleich zu der somatisch begründeten Pflegebedürftigkeit nicht angemessen berücksichtigt wird. Zurückzuführen ist dies auf den in § 14 Abs. 4 SGB XI gefassten Begriff der Pflegebedürftigkeit und den entsprechend festgesetzten Hilfebedarf. Demzufolge begrenzt sich der bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit berücksichtigungsfähige Hilfebedarf auf Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Nicht berücksichtigt ist hingegen der darüber hinausgehende Beaufsichtigungsund Betreuungsaufwand für die Pflege des in der öffentlichen Diskussion vereinfachend als demenzkrank bezeichneten Personenkreises. Im Rahmen des „Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG) vom 30. Mai 2008 soll dieser Unzulänglichkeit entgegengewirkt und eine Gleichbehandlung demenziell erkrankter Personen erwirkt werden. 1 Zwei grundsätzliche Aspekte allerdings gilt es im Rahmen einer solchen Gleichstellungspolitik zu berücksichtigen: Zunächst spielt für die Bemessung der notwendigen Gleichstellungstransfers neben Unterschieden in den Pflegekosten insbesondere die unterschiedliche Restlebenserwartung von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen eine entscheidende Rolle. Selbst bei identischen jährlichen Pflegekosten fallen rein lebenszeitbedingt unterschiedlich hohe Pflegekosten über die verbleibende Restlebenszeit an. Hinzu kommt, dass die SPV in ihrer jetzigen Ausgestaltung bereits nicht nachhaltig finanzierbar ist – insofern geht jegliche Leistungsausweitung zusätzlich zu Lasten zukünftiger Generationen. Dies verschärft jedoch die Ungleichheit zwischen den heutigen und zukünftigen Generationen an Pflegebedürftigen (einschließlich Demenzkranken). Folglich muss eine nachhaltige Gleichstellungspolitik lebenszyklusorientiert und intergenerativ ausgewogen sein, wobei Letzteres als Mindestmaß die Kostenneutralität der Reformmaßnahme verlangt. Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 1Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem im November 2006 einen Beirat eingerichtet, der die bestehende Regelung kritisch überprüfen soll und von dem für Ende des Jahres 2008 konkrete Änderungsvorschläge zu erwarten sind. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 447 Ziel dieses Beitrags ist der Vergleich der Pflegekosten für Demenzkranke und Pflegebedürftige unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenserwartung sowie die Bestimmung des Pauschalbeitrags, der die Ungleichheit der beiden Personenkreise aufhebt. Zu diesem Zweck wird ein lebenszyklusorientierter Gleichstellungsansatz gewählt, dessen Zielvorgabe die Angleichung der unterschiedlichen Deckungslücken bzw. Selbstbehalte von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen ist. Der Beitrag gliedert sich wie folgt: Zunächst werden in Abschnitt 2 der Anteil Demenzkranker an allen Pflegebedürftigen in der SPV sowie die Verteilung dieses Personenkreises auf den ambulanten und stationären Bereich und auf die einzelnen Pflegestufen ermittelt. Die entsprechenden Ergebnisse werden mit der korrespondierenden Verteilung der nicht-dementen Pflegebedürftigen verglichen. Mangels der Verfügbarkeit empirischer Daten bezüglich der Restlebenserwartung von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen werden diese in Abschnitt 3 anhand eines Stromgrößenmodells berechnet. Ausgehend von den Restlebenserwartungen lassen sich im Rahmen von Abschnitt 4 die durchschnittlichen Pflegekosten über den jeweils verbleibenden Lebenshorizont ermitteln. Schließlich werden in Abschnitt 5 für zwei unterschiedliche Gerechtigkeitsprinzipien die für eine finanzielle Gleichstellung dementer und nicht-dementer Pflegebedürftiger notwendigen, ausgabenneutralen Transferzahlungen bestimmt. Abschnitt 6 beschließt den Beitrag mit einem Fazit. 2. Demenzkranke in der SPV Die Erfassung der Zahl an Demenzkranken in der ambulanten und stationären Pflege sowie deren Aufteilung auf die jeweiligen Pflegestufen dienen zum einen der Betrachtung der generellen Versorgungssituation von demenziell erkrankten Personen innerhalb der SPV. Zum anderen ist diese Unterteilung für die Berechnung der kostenneutralen Ausgestaltung der Gleichstellung von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen, wie sie im Rahmen von Abschnitt 5 vorgenommen wird, notwendig. 2 Darüber hinaus wäre diese Unterteilung auch erforderlich, um den Finanzierungseffekt abzuschätzen, der mit einer – wie im Referentenentwurf vorgesehen – expliziten Leistungsausweitung einhergehen würde. Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 2Grundsätzlich sei angemerkt, dass eine strikte Trennung der Pflegebedürftigen in die Kategorien „dement“ und „nicht dement“ aufgrund der Multimorbidität der Pflegebedürftigen natürlich nicht ganz unproblematisch ist. Im Folgenden werden die mittelschweren bis schweren Demenzfälle der hier ausgewiesenen Gruppe „demente Pflegebedürftige“ zugeordnet. So sind es eben diese Personen, die aufgrund ihrer Einschränkung in der Alltagskompetenz für spezielle Betreuungsleistungen in Frage kommen; vgl. hierzu auch Kurz (2002). OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
448 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog Für die Erfassung von demenziell Erkrankten im ambulanten Bereich wird auf die Verteilung der Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS 2003) zurückgegriffen. Beim Personenkreis der PEA handelt es sich um Pflegebedürftige mit Demenzerkrankungen, die heute bereits Zusatzleistungen für Betreuung und Beaufsichtigung i. H.v. 460 Euro p. a. von der SPV erhalten. 3 Insgesamt liegt der Anteil der Demenzkranken bei allen Pflegebedürftigen im ambulanten Bereich bei 31,4 Prozent, was in etwa 407.000 Personen entspricht. Der Anteil an Demenzkranken nimmt dabei mit steigender Pflegestufe zu: an allen ambulant Pflegebedürftigen liegt dieser bei 23,7 Prozent in Stufe I, 37,8 Prozent in Stufe II und bei 55,9 Prozent in Stufe III, vgl. auch Abbildung 1. Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf MDS (2003), Schäufele et al. (2005) sowie einer nicht veröffentlichten Studie des ZI Mannheim. Abbildung 1: Verteilung der Demenzkranken auf den ambulanten und stationären Bereich sowie auf die einzelnen Pflegestufen Während Demenzkranke im ambulanten Bereich also durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen genau erfasst sind, liegen für den stationäSchmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 3Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass der Personenkreis der PEA nicht nur Pflegebedürftige mit Demenzerkrankungen beinhaltet. Darunter fallen auch Personen (insgesamt ca. 10 Prozent), die geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen aufweisen – Tatbestände, die ebenfalls einen allgemeinen Beaufsichtigungsund Betreuungsbedarf nach sich ziehen, vgl. MDS (2003). Schneekloth (2005) geht bei einem sehr groß angelegten Demenzscreening im Rahmen der Studie MuG III (Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in privaten Haushalten) davon aus, dass sich der Personenkreis der Demenzkranken weitgehend mit dem der PEA überschneidet. Dementsprechend werden die Demenzkranken im Folgenden analog zu den Zahlen der PEA auf die einzelnen Pflegestufen im ambulanten Bereich verteilt. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Anteil in % Anteil Dementer in ambulanter Pflege Anteil Dementer in stationärer Pflege Verteilung aller Dementen auf die Pflegestufen Verteilung aller Nicht-Dementen auf die Pflegestufen OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 449 ren Bereich keine umfassenden Daten zum Anteil Demenzkranker vor, da stationär versorgte Pflegebedürftige bislang keinen Anspruch auf die speziellen Betreuungsund Beaufsichtigungsleistungen der SPV haben. Der Anteil Demenzkranker im stationären Bereich wurde im Folgenden deshalb anhand von Daten mittelschwerer bis schwerer Demenzen in 71 Pflegeheimen in BadenWürttemberg gemäß Schäufele et al. (2005) und einer unveröffentlichten Studie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) ermittelt. 4 Die hieraus generierten Anteile für Baden-Württemberg wurden als repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet unterstellt und entsprechend auf die Pflegebedürftigen der SPVangewandt. Diesen Untersuchungen zufolge liegt der Anteil Demenzkranker im stationären Bereich bei 72,5 Prozent und ist damit doppelt so hoch wie im ambulanten Sektor. 5 Absolut betrachtet entspricht dieser Anteil in etwa 456.000 Personen, so dass von insgesamt 863.000 dementen Pflegebedürftigen ca. 52,8 Prozent stationär versorgt werden. 6 Wie im ambulanten Bereich steigt der Anteil an Demenzkranken auch im stationären Bereich mit zunehmender Pflegestufe an. Dieser liegt bei 56,4 Prozent in Stufe I, bei 78,1 Prozent in Stufe II und bei 92,5 Prozent in Stufe III. Für den ambulanten und stationären Bereich zusammengenommen beläuft sich der Anteil Demenzkranker an allen Pflegebedürftigen auf 44,8 Prozent – somit ist beinahe jeder zweite Pflegebedürftige dement. Hinsichtlich der Verteilung der Pflegebedürftigen auf die einzelnen Pflegestufen zeichnet sich folgendes Bild ab: Der Anteil nicht-dementer Pflegebedürftiger weist mit zunehmender Pflegestufe einen fallenden Verlauf auf und beträgt 61,8 Prozent in Stufe I, 32,8 Prozent in Stufe II und 5,4 Prozent in Stufe III. Demgegenüber weist die Verteilung der dementen Pflegebedürftigen mit einem Anteil von 36,5 Prozent in Stufe I, 42,1 Prozent in Stufe II und 21,4 Prozent in Stufe III einen nicht-monotonen Verlauf über die Pflegestufen auf. Insgesamt betrachtet sind Demenzkranke – im Vergleich zu den nichtdementen Pflegebedürftigen – vor allem in den höheren Pflegestufen sowie im stationären Bereich vertreten. Da die Leistungen der SPV sowohl mit der Pflegestufe als auch mit dem Professionalisierungsgrad zunehmen, macht die soeben aufgezeigte Verteilung somit auch deutlich, dass demente Pflegebedürftige im Durchschnitt mehr Pflegeleistungen erhalten als nicht-demente Pflegebedürftige. Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 4Die beiden Studien umfassen zusammengenommen eine Stichprobe von etwa 6.700 Pflegeheimbewohnern. 5Zum Vergleich: Bickel (1995) beziffert den Demenzanteil in Pflegeheimen auf knapp 67 Prozent (Mittelwert aus sechs internationalen Studien). Unter der Annahme, dass der Demenzanteil in den letzten Jahren weiter zugenommen hat, ist der hier ermittelte Anteil von 72,5 Prozent sehr realistisch. 6Dieser Wert wird auch von Schubert et al. (2006) bestätigt, die dem stationären Bereich einen Anteil von 52 Prozent von allen Demenzkranken zuordnen. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
450 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog 3. Lebenserwartungen dementer und nicht-dementer Pflegebedürftiger Neben den Unterschieden in der Höhe des durchschnittlichen Leistungserhalts müssen für eine lebenszyklusorientierte Gleichstellung auch die unterschiedlichen Restlebenserwartungen dementer und nicht-dementer Pflegebedürftiger berücksichtigt werden. Aufgrund fehlender Daten zur Mortalität von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen müssen Mortalitätsraten von Pflegebedürftigen geschätzt werden. Hierfür sind – neben den Mortalitätsraten der Bevölkerung – Inzidenzund Prävalenzraten notwendig. 7 Diese wiederum liegen nur für den Durchschnittspflegebedürftigen und den Demenzkranken vor, nicht aber für den nicht-dementen Pflegebedürftigen. Im Weiteren wird zunächst das zur Berechnung der Mortalitätsraten verwendete Stromgrößenmodell erläutert sowie die Mortalitätsraten für den Durchschnittspflegebedürftigen geschätzt (Abschnitt 3.1). Darauf aufbauend werden schließlich die Restlebenserwartungen dementer und nicht-dementer Pflegebedürftiger ermittelt (Abschnitt 3.2). 3.1 Stromgrößenmodell und Lebenserwartung des Durchschnittspflegebedürftigen Ausgangspunkt für die Berechnung der Restlebenserwartungen der Durchschnittspflegebedürftigen bildet ein 2-Perioden-Stromgrößenmodell, welches die Entwicklung der pflegebedürftigen und nicht-pflegebedürftigen Bevölkerungskohorten beschreibt. 8 Dabei stehen die beiden Perioden für zwei aufeinander folgende Jahre tund t1. Alle in dem Modell verwendeten Variablen sind dementsprechend Jahresgrößen. Für die Beschreibung des Modells wird exemplarisch die Bevölkerung im Alter xder Periode tbetrachtet, deren Kohortenstärke mit Lxbezeichnet sei. 9 Die Bevölkerung dieser Altersklasse setzt sich aus Pflegebedürftigen Fxund Nicht-Pflegebedürftigen Nxzusammen, wobei der Anteil der Pflegebedürftigen der Prävalenzrate pxentspricht: 10, 11 Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 7Während die Prävalenz den Anteil der Pflegebedürftigen im Alter xan der Bevölkerung im Alter xzu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmt und somit nichts anderes als die Pflegewahrscheinlichkeit ist, definiert die Inzidenz den Anteil der Neuerkrankungen gemessen an den bisher Gesunden. Damit stellt die Inzidenzrate das Neuerkrankungsrisiko dar. 8Siehe u. a. McGee / Brayne (1998), die zeigen, dass das Stromgrößenmodell – in welchem der Zusammenhang zwischen Prävalenz, Inzidenz und Mortalität dargestellt wird – eine gute Approximation bezüglich der Restlebenserwartung von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen liefert. 9Das maximal Lebensalter wird hier auf 100 Jahre gesetzt. 10 Für die Berechnung der hier verwendeten Prävalenzraten wird auf Daten des BMG (2006 b) zurückgegriffen. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 451 LxFxNx:1 Diese beiden Bevölkerungsgruppen entwickeln sich im Zeitablauf wie folgt: Am Ende der Periode sterben die Pflegebedürftigen mit einer Wahrscheinlichkeit mF xund die Nicht-Pflegebedürftigen mit einer Wahrscheinlichkeit mN x. Während die Pflegebedürftigen sich nur dem Mortalitätsrisiko gegenübersehen, werden die Nicht-Pflegebedürftigen entsprechend der Inzidenzrate ixselbst zuPflegebedürftigen. 12, 13 Die pflegebedürftige bzw. nicht-pflegebedürftige Bevölkerung im Alter x1 ist folglich gegeben durch: Fx11mF xFxixNx 2 bzw. Nx11mN xNxixNx:3 Für die gesamte Bevölkerung im Alter x1 ergibt sich hieraus: Lx11mxLx;4 wobei mxpxmF x1pxmN xdie durchschnittliche Mortalitätsrate bezeichne. 14 Aus den Gleichungen (1), (2) und (4) erhält man dann die folgende Beziehung für die Mortalitätsrate eines Pflegebedürftigen: mF x1ixixpx11mx px:5 Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 11 Bei allen im Modell ausgewiesenen Größen wird im Weiteren aus Darstellungsgründen auf den Periodenindex verzichtet. 12 Für die Berechnung der Inzidenzraten wird auf Daten des BMGS (2004) und MDS (2003, 2006) zurückgegriffen. Im Unterschied zur Inzidenzrate erfasst die Nettoinzidenzrate – wie sie hier letztlich Verwendung findet – den Zustrom an Nicht-Pflegebedürftigen in tzu der Gruppe der Pflegebedürftigen in der Folgeperiode t1 abzüglich der Pflegebedürftigen, die in tüberleben und in Periode t1 nicht mehr pflegebedürftig sind. Im Basisjahr 2004 wurden 5,4 Prozent aller Patienten, die den Zustand der Pflegebedürftigkeit verließen (Tod oder Rückkehr in den Zustand der Nicht-Pflegebedürftigkeit), in den Zustand der Nicht-Pflegebedürftigkeit zurückgestuft, vgl. MDS (2006). Somit umfasst die in Abbildung 2 dargestellte Bewegung igenau genommen zwei Ströme, die aus Vereinfachungsgründen als ein Strom ausgewiesen werden. 13 Die dem Modell zugrundeliegende Mortalitätsrate mx, Inzidenzrate ixund Prävalenzrate pxwerden als zeitinvariant angenommen und unterscheiden sich damit nur für die jeweilige Kohorte im Alter x. 14 Da die Berechnungen des Stromgrößenmodells allesamt auf dem Basisjahr 2004 basieren, wird für die deutsche Bevölkerungsverteilung nach Alter im Jahr 2004 auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (2006a) zurückgegriffen. Die durchschnittlichen Mortalitätsraten der Altersjahrgänge wiederum basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes (2006b), siehe hierzu auch Abbildung A.2 im Anhang. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
452 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog Mittels Daten zur Prävalenz px, Nettoinzidenz ixund Mortalität mxeines Altersjahrgangs lassen sich anhand von Gleichung (5) nun die Mortalitätsraten der Pflegebedürftigen mF xfür jedes Alter xbestimmen. 15 Daraus resultiert der in Abbildung 3 dargestellte Verlauf der Mortalitätsraten für Männer und Frauen (Mortalität Männer /Frauen (Modell)). Diese weisen einen mit zunehmendem Alter ansteigenden Verlauf auf, wobei die Mortalitätsraten der Männer die der Frauen übersteigen, was auf die kürzere Lebenserwartung von Männern zurückzuführen ist. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an McGee / Brayne (1998, 2001). Abbildung 2: Systematik des Stromgrößenmodells Obwohl das Stromgrößenmodell grundsätzlich eine Abschätzung der Mortalitätsraten eines Durchschnittspflegebedürftigen erlaubt, ist als Wermutstropfen dieses Ansatzes der in Abbildung 3 ersichtliche „zackige“ Verlauf der so ermittelten Mortalitätsraten festzuhalten. Zur Glättung des Verlaufs der Mortalitätsraten wird deshalb in einem zweiten Schritt auf eine Gompertz-Funktion zurückgegriffen und in Anlehnung an das Statistische Bundesamt (2004 a) unterstellt, dass sich die Mortalitätsrate durch eine Funktion Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 15 Da die Daten für die Prävalenzund Nettoinzidenzraten nur altersgruppenspezifisch vorliegen, wurden diese mittels einer Interpolation geglättet. Periode t Periode t+1 Nt FtFt+1 Nt+1 i 1mN–i mN mF 1–m F Dt+1 F ... Anzahl der Pflegebedürftigen N ... Anzahl der Nicht-Pflegebedürftigen D ... Tod mF... Mortalitätsrate der Pflegebedürftigen mN... Mortalitätsrate der Nicht Pflegebedürftigeni ... Nettoinzidenzrate der Pflegebedürftigen OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 459 Tabelle 1 Jährliche Pflegekosten Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Hessel et al. (2004), BMG (2006a), Finanztest (2006), Schneekloth (2006) und Statistisches Bundesamt (2007). Für die Berechnung der jährlichen Pflegekosten eines dementen Pflegebedürftigen wird auf Hessel et al. (2004) zurückgegriffen, die den durchschnittlichen Eigenanteil auf 21.600 Euro beziffern. Unter Zugrundelegung des Kostenschlüssels der nicht-dementen Pflegebedürftigen und der in Abschnitt 2 beschriebenen Verteilung der Demenzkranken ergeben sich hieraus die in Tabelle 1 dargestellten Selbstbehalte in den drei Pflegestufen des ambulanten und stationären Bereichs. Demzufolge liegt der Selbstbehalt eines dementen Pflegebedürftigen bei 7.530 Euro (22.346 Euro) in der ambulanten (stationären) Stufe I, bei 18.817 Euro (25.962 Euro) in Stufe II und bei 34.568 Euro (30.731 Euro) in Stufe III. Die SPV wiederum gewährt einem dementen Pflegebedürftigen fast die gleiche Leistungshöhe wie einem nicht-dementen Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 Gesamtkosten davon Leistungen der SPV davon privat finanzierte Leistungen I 9.720 4.608 5.112 II 23.400 11.052 12.348 III 40.320 17.232 23.088 I 26.712 12.276 14.436 II 31.872 15.348 16.524 III 37.032 17.265 19.767 Durchschnitt 17.835 8.331 9.504 I 12.598 5.068 7.530 II 30.329 11.512 18.817 III 52.260 17.692 34.568 I 34.622 12.276 22.346 II 41.310 15.348 25.962 III 47.998 17.268 30.731 Durchschnitt 34.078 12.478 21.600 I 10.402 4.717 5.685 II 26.019 11.226 14.793 III 46.994 17.489 29.505 I 31.177 12.276 18.901 II 39.239 15.348 23.891 III 47.176 17.267 29.909 Durchschnitt 25.117 10.190 14.927 stationär in pro Jahr Nicht-dementer Pflegebedürftiger Dementer Pflegebedürftiger Durchschnittspflegebedürftiger ambulant stationär ambulant stationär ambulant OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
460 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog Pflegebedürftigen derselben Pflegestufe. Allerdings erhalten demente Pflegebedürftige im ambulanten Bereich neben den Sachleistungen zusätzlich bis zu 460 Euro p. a. für spezielle Betreuungsleistungen gemäß § 45a, b SGB XI. Über alle Pflegestufen des ambulanten und stationären Bereichs hinweg erhält ein dementer Pflegebedürftiger im Durchschnitt 12.478 Euro p. a. von der SPVund somit fast 4.200 Euro p. a. mehr an Leistungen als ein nicht-dementer Pflegebedürftiger. Wie bereits in Abschnitt 2 aufgezeigt, ist dieser Mehrbetrag – neben den speziellen Betreuungsleistungen im ambulanten Bereich – darauf zurückzuführen, dass ein Demenzkranker aufgrund der Schwere seiner Erkrankung im Vergleich zu einem nicht-dementen Pflegebedürftigen im Durchschnitt einer höheren Pflegestufe zugeordnet wird. Um Vollständigkeit zu wahren, findet sich in Tabelle 1 außerdem eine Kostenschätzung für einen Durchschnittspflegebedürftigen. Tabelle 2 Barwertbetrachtung der über die gesamte Pflegephase anfallenden Pflegekosten und Deckungslücken Quelle: Eigene Berechnungen. Anhand dieser jährlichen Pflegekosten sowie der in Abschnitt 3 ermittelten Restlebenserwartungen lassen sich nun die über die gesamte Pflegephase anfallenden Pflegekosten für demente und nicht-demente Pflegebedürftige berechnen. 31 Der Gesamteffekt wird dabei unter der Annahme bestimmt, dass Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 Durchschnittspflegebedürftiger 65+ Dementer Pflegebedürftiger 65+ Nicht-dementer Pflegebedürftiger 65+ Dementer Pflegebedürftiger 65+ Nicht-dementer Pflegebedürftiger 65+ in Jahren 3,7 4,1 3,1 3,1 3,1 in Monaten 44 49 37 37 37 Gesamtkosten (Barwert) 89.606 134.982 53.733 102.669 53.733 davon Leistungen SPV 35.365 47.936 24.521 36.726 24.521 davon privat finanzierte Leistungen Deckungslücke in Prozent 60,5 64,5 54,4 64,2 54,4 Lebenserwartung in Euro 54.241 87.045 Gesamteffekt reiner Kosteneffekt 29.212 65.943 29.212 31 Für die Projektion der Gesamtpflegekosten wird eine reale Wachstumsrate von 1,5 Prozent pro Jahr unterstellt. Diese entspricht der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des realen Pro-Kopf-BIP für den Zeitraum 1970 bis 2004, vgl. Statistisches Bundesamt (2004 b): Die Leistungen der SPV hingegen werden – entsprechend ihrer nominell fixierten Pflegesätze – über die Zeit als konstant angenommen, was zur Folge hat, dass der Anteil der privat zu finanzierenden Pflegekosten über die Zeit sukzessive zunimmt. Die für die Barwertberechnung verwendete Diskontrate von 3 Prozent wiedeOPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 461 ein dementer Pflegebedürftiger im Durchschnitt 12 Monate länger lebt als ein nicht-dementer Pflegebedürftiger und dieser außerdem den vergleichsweise teureren Pflegebedürftigen widerspiegelt. Hingegen wurde für die Ermittlung des reinen Kosteneffekts eine identische Restlebenserwartung unterstellt. Unterschiede zwischen dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen sind somit allein auf die Unterschiede in den Pflegekosten und den jeweils von der SPV gewährten Leistungen zurückzuführen. Für einen nicht-dementen Pflegebedürftigen belaufen sich die Gesamtkosten über seine verbleibende Restlebenszeit von 37 Monaten im Barwert auf 53.733 Euro, während für einen dementen Pflegebedürftigen mit einer Restlebenserwartung von 49 Monaten 134.982 Euro anfallen. Abzüglich der SPVLeistungen ergibt sich für einen nicht-dementen Pflegebedürftigen eine Deckungslücke in Höhe von 54,4 Prozent der Gesamtkosten, während sich diese für den dementen Pflegebedürftigen auf 64,5 Prozent beläuft. Trotz der im Durchschnitt höheren jährlichen Leistungen, die ein dementer Pflegebedürftiger von der SPV erhält, muss dieser einen deutlich höheren Eigenanteil zur Finanzierung seiner Pflegeaufwendungen beisteuern als ein nicht-dementer Pflegebedürftiger. Die nur geringfügig niedrigere Deckungslücke von 64,2 Prozent im Falle des Szenarios reiner Kosteneffekt macht dabei deutlich, dass der höhere Eigenanteil der dementen Pflegebedürftigen nur in geringem Umfang auf deren höhere Restlebenserwartung zurückzuführen ist. Vielmehr sind die höheren Gesamtkosten entscheidend. 5. Gleichstellung von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen Wie im vorangegangenen Abschnitt gezeigt, werden, gemessen an den jeweils selbst zu tragenden Pflegekosten, Demenzkranke gegenüber nicht-dementen Pflegebedürftigen bei der Leistungsgewährung der SPV klar benachteiligt. Sofern diese Ungleichbehandlung als ungerecht empfunden wird, sind grundsätzlich mehrere Maßnahmen denkbar, um diese zu beseitigen. Die augenscheinlichste Lösung mag in einer Anhebung der SPV-Leistungen für Demenzkranke bestehen. Allerdings müsste hierzu die Einnahmenbasis der SPV gleichermaßen erhöht werden. Eine solche Leistungsausweitung könnte zwar die Ungleichbehandlung dementer und nicht-dementer Pflegebedürftiger beseitigen, würde angesichts der bereits heute nicht gewährleisteten Nachhaltigkeit der SPV allerdings gleichzeitig die Ungleichbehandlung heutiger und Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 rum entspricht der durchschnittlichen sicheren realen Rendite auf 10-jährige Staatsanleihen des Zeitraums 1973 bis 2004, vgl. Eurostat (2006). Da es sich bei den von Eurostat (2006) ausgewiesenen Renditen um nominelle Werte handelt, wird eine Deflationierung der Zeitreihe mit dem Preisindex der Lebenshaltung eines 4-Personen-Haushalts von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen durchgeführt. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
462 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog zukünftiger Generationen bzw. Pflegebedürftiger verschärfen. 32 Weil dies angesichts der bereits in allen Sozialversicherungsbereichen und im allgemeinen Staatshaushalt bestehenden Lastverschiebungen nur schwer legitimierbar erscheint, beschränkt sich der Beitrag im Folgenden auf ausgabenneutrale Gleichstellungsansätze. Dies impliziert folglich, dass die Leistungen der dementen Pflegebedürftigen zu Lasten der nicht-dementen Pflegebedürftigen erhöht werden. 33 In Anlehnung an die Opfertheorie werden für die Bemessung der notwendigen Umverteilungen zwei Gerechtigkeitskonzepte zugrundegelegt: das gleiche relative und das gleiche absolute Opfer. 34 Gemäß dem Konzept des gleichen relativen Opfers (im Weiteren mit Politikszenario 1 bezeichnet) wird die Höhe der Transfers so bemessen, dass für beide Gruppen die gleiche prozentuale Belastung des Eigenanteils an den gesamten Pflegekosten resultiert. Hingegen werden bei Zugrundelegung des Konzepts des gleichen absoluten Opfers (im Weiteren mit Politikszenario 2 bezeichnet) die Umverteilungstransfers so bemessen, dass die absoluten Selbstbehalte einander angeglichen werden. In Tabelle 3 sind die Ergebnisse für die beiden Politikszenarien dargestellt. Wie in Abschnitt 4 wird dabei neben dem jeweiligen Gesamteffekt erneut der reine Kosteneffekt ausgewiesen. Im Falle des gleichen relativen Opfers (Politikszenario 1) müsste der demente Pflegebedürftige im Barwert 2.865 Euro bzw. über seine gesamte Restlebensdauer von 49 Monaten hinweg monatlich 62 Euro an SPV-Leistungen erhalten. Zur Wahrung der Ausgabenneutralität wiederum müssten die Leistungen eines nicht-dementen Pflegebedürftigen im Barwert um 4.298 Euro bzw. um monatlich 122 Euro gekürzt werden. Die Deckungslücke entspricht dann für beide Gruppen 62,4 Prozent der gesamten Pflegekosten. Wird für beide Personenkreise hingegen die gleiche Restlebenserwartung von 37 Monaten unterstellt, so müsste ein dementer Pflegebedürftiger für den Fall des gleichen Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 32 Vgl. hierzu ausführlich Häcker (2008). 33 Von einer Lösung der hier vorliegenden Ungleichbehandlung zwischen dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen über die Einführung flexiblerer Leistungsformen (wie beispielsweise Pflegebudgets) wird in diesem Beitrag Abstand genommen. Selbst wenn die Budgetlösung, wie von Arntz et al. (2006) behauptet, zu entsprechenden Einsparungen auf der Ausgabenseite der SPV führen könnte, so bliebe das hier festgestellte relative Ungleichgewicht in der Kostenbelastung für den dementen und den nicht-dementen Pflegebedürftigen auch weiterhin bestehen. 34 Die Opfertheorie stammt ursprünglich aus der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre. Das Konzept des gleichen relativen Opfers verlangt eine Aufteilung der Steuerlast zwischen allen Individuen derart, dass allen die gleiche relative Nutzeneinbuße durch höhere Steuern entsteht. Das Konzept des gleichen absoluten Opfers hingegen verlangt, dass die absolute Nutzeneinbuße nach Einführung einer Steuer für alle Individuen identisch sein muss. In der hier vorliegenden Anwendung wird in Anlehnung an die Idee der kompensierenden Variation bestimmt, welche monetären Transfers dem Demenzkranken hinzuzugeben sind, um diesen mit dem nicht-dementen Pflegebedürftigen nach relativen sowie absoluten Gerechtigkeitsaspekten gleichzustellen. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 463 relativen Opfers monatlich 74 Euro mehr an Leistungen der SPVerhalten, während die Leistungen des nicht-dementen Pflegebedürftigen dann um 111 Euro zu kürzen wären. Da die Lebenserwartung – wie in Abschnitt 4 gezeigt – einen nur geringen Einfluss auf die Höhe der Deckungslücke von dementen Pflegebedürftigen hat, erfordert die Angleichung der Deckungslücken über den nun kürzeren Zeitraum, dass die Leistungsausweitung für Demenzkranke pro Monat höher ausfallen muss. Gleichzeitig fällt die Leistungskürzung für den nichtdementen Pflegebedürftigen geringer aus, da der demente Pflegebedürftige nun über eine um 12 Monate kürzere Zeitspanne mit Transfers bedient werden muss. Insgesamt beträgt die Deckungslücke für beide Gruppen dann 61,7 Prozent der jeweiligen Gesamtpflegekosten. Tabelle 3 Unterschiedliche Politikszenarien für eine Gleichstellung von dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen Quelle: Eigene Berechnungen. Für den Fall des gleichen absoluten Opfers (Politikszenario 2) müssten die SPV-Leistungen der dementen Pflegebedürftigen um monatlich 655 Euro erhöht werden, während die Leistungen des nicht-dementen Pflegebedürftigen um monatlich 982 Euro zu kürzen wären. Aus diesem Politikszenario resultiert für beide Gruppen ein absoluter Selbstbehalt von 63.912 Euro. Wird der reine Kosteneffekt erneut isoliert, so liegt die monatliche Transferzahlung an den dementen Pflegebedürftigen bei 416 Euro und der absolute Transferentzug für den nicht-dementen Pflegebedürftigen bei 624 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich ein absoluter Selbstbehalt von 51.250 Euro. Eine Umsetzung des Politikszenarios 2 würde somit verlangen, dass – je nach Betrachtung von GesamtSchmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 Dementer Pflegebedürftiger 65+ Nicht-dementer Pflegebedürftiger 65+ Dementer Pflegebedürftiger 65+ Pflegebedürftiger 65+ in Jahren 4,1 3,1 3,1 3,1 in Monaten 49 37 37 37 Transfererhalt/-entzug insgesamt (Barwert) 2.865 -4.298 2.619 -3.929 Transfererhalt/-entzug pro Monat (Annuität) 62 -122 74 -111 Deckungslücke in Prozent 62,4 62,4 61,7 61,7 Transfererhalt/-entzug insgesamt (Barwert) 23.133 -34.700 14.692 -22.038 Transfererhalt/-entzug pro Monat (Annuität) 655 -982 416 -624 absoluter Selbstbehalt insgesamt (Barwert) in Euro 63.912 63.912 51.250 51.250 in Euro Politikszenario 2: gleiches absolutes Opfer in Euro Gesamteffekt reiner Kosteneffekt Lebenserwartung Politikszenario 1: gleiches relatives Opfer OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
464 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog effekt oder reinem Kosteneffekt – für nicht-demente Pflegebedürftige die Pflegestufe II bzw. Pflegestufe I abgeschafft werden müsste. 35 Diese Betrachtung lässt sich selbstverständlich auch um den (bislang vernachlässigten) Personenkreis der nicht-dementen Pflegebedürftigen unter 65 Jahren ausweiten. In diesem Fall sinkt nicht nur der Anteil Demenzkranker an allen Pflegebedürftigen, auch die Restlebenserwartung für die nun deutlich jüngere Gruppe der nicht-dementen Pflegebedürftigen steigt auf einen Wert von 6,4 Jahren (vgl. auch Anhang, Abbildung A.3). Aufgrund der längeren Restlebenserwartung und des größeren Anteils nicht-dementer Pflegebedürftiger steigen die Barwerte des Transferentzugs /Transfererhalts bei Umsetzung von Politikszenario 1 im Vergleich zur Betrachtung allein der über 65-Jährigen leicht an. So kommt einem dementen Pflegebedürftigen nun eine Zahlung von monatlich 134 Euro zu Gute, wohingegen für eine ausgabenneutrale Finanzierung den nicht-dementen Pflegebedürftigen 72 Euro pro Monat entzogen werden müssen (vgl. Anhang, Tabelle B.2). Wird der reine Kosteneffekt betrachtet, so steigt die monatliche Zahlung an die dementen Pflegebedürftigen auf einen Wert von 112 Euro, während den nicht-dementen Pflegebedürftigen 91 Euro pro Monat entzogen werden müssen. Im Unterschied zu Politikszenario 1 weist Politikszenario 2 eine deutlich größere Schwankungsbreite in den monatlichen Transferentzügen / Transfererhalten aus, wenn nun außerdem die 0bis 65-jährigen nicht-dementen Pflegebedürftigen in die Betrachtung miteinbezogen werden. Grund hierfür ist, dass sich Unterschiede in der Gruppengröße sowie Restlebenserwartung de facto deutlich stärker auf die absoluten Selbstbehalte als auf die relativen Selbstbehalte niederschlagen. 6. Fazit Der vorliegende Beitrag zeigt, dass bei einem dementen Pflegebedürftigen nur etwa 35 Prozent der Pflegekosten, die im Laufe seines Lebens anfallen, gedeckt werden. Dagegen werden beim nicht-dementen Pflegebedürftigen immerhin 45 Prozent der Gesamtpflegekosten von der SPV übernommen. Dies ist weniger auf die um 12 Monate längere Lebenserwartung Demenzkranker gegenüber nicht-dementen Pflegebedürftigen über 65 Jahren zurückzuführen als vielmehr auf die höheren Kosten, die grundsätzlich mit einer demenziellen Erkrankung einhergehen. Das „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ lässt sich in diesem Zusammenhang zweifelsohne als erste Reaktion der Politik verstehen, um die vorliegenden intragenerativen Ungleichheiten zwischen Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 35 Dies ist dann der Fall, wenn die Leistungskürzung der nicht-dementen Pflegebedürftigen die bisherigen Leistungen der SPV in Pflegestufe II bzw. Pflegestufe I übersteigt. OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 465 dementen und nicht-dementen Pflegebedürftigen in der Finanzierungslast zu beseitigen. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) sieht monatliche Mehrleistungen für die dementen Pflegebedürftigen im ambulanten Bereich (PEA) von bis zu 200 Euro pro Monat vor – eine Leistung, die zukünftig auch Pflegestufe-0-Fällen zuteil werden soll. Im stationären Bereich wiederum ist für jeweils 25 demenziell erkrankte Heimbewohner eine zusätzliche Betreuungskraft vorgesehen. Die hierdurch anfallenden Kosten sollen von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen entsprechend den vereinbarten Regelungen getragen werden. Da die zusätzlichen Betreuungskräfte (nach § 45c (3) SGB XI) aber lediglich niedrigschwellige Betreuungsangebote umfassen, fällt die Leistungsausweitung für einen stationär versorgten dementen Pflegebedürftigen im Vergleich zu seinem ambulanten Pendant deutlich geringer aus. Das von der Bundesregierung beschlossene PfWG ist somit aus den beiden folgenden Gründen zu kritisieren: Zum einen werden demente Pflegebedürftige des stationären Bereichs in die Leistungsverbesserungen nur unzureichend miteinbezogen. Wie der Beitrag aber gezeigt hat, beschränkt sich die Ungleichbehandlung keinesfalls allein auf den ambulanten Bereich, sondern findet in gleichem Maße auch im stationären Bereich statt. Zum anderen wird die stärkere Gleichbehandlung auf intragenerativer Ebene auf Kosten einer stärkeren Ungleichbehandlung auf intergenerativer Ebene, also zu Lasten zukünftiger Generationen, erkauft. Diese beiden Sachverhalte geben Anlass, im vorliegenden Beitrag sowohl die stationär versorgten Pflegebedürftigen stärker in die Betrachtung miteinzubeziehen, als auch eine für die SPV finanzierungsneutrale Restrukturierung der Leistungen und damit eine intergenerativ nicht weiter verschärfende Politikmaßnahme vorzunehmen. Hierbei empfiehlt sich die Restrukturierung nach dem Prinzip des gleichen relativen Opfers (Politikszenario 1), da dies zu weniger hohen Umverteilungsströmen zwischen dem Personenkreis der Demenzkranken und dem Personenkreis der nicht-dementen Pflegebedürftigen führt und sich somit politisch eher realisieren ließe. Hinzu kommt, dass die monatlichen Zahlungen unter dem Prinzip des gleichen relativen Opfers geringeren Schwankungen unterworfen sind als unter dem Prinzip des gleichen absoluten Opfers (Politikszenario 2). Während sich Veränderungen in der Gruppengröße und Restlebenserwartung in Politikszenario 1 nur geringfügig in der Höhe der Transferströme niederschlagen, sind die Transferströme bei Umsetzung von Politikszenario 2 diesbezüglich deutlich höheren Schwankungen ausgesetzt. Da stets ein gewisses Maß an Unsicherheit bezüglich der Abgrenzung des Personenkreises der nicht-dementen und dementen Pflegebedürftigen und der sich dadurch ergebenden Unterschiede in der Restlebenserwartung gegeben ist, erweist sich Politikszenario 1 als deutlich robuster: Die Summe aus Transferentzugsund Transfererhaltszahlung liegt zwischen 184 und 206 Euro und damit je nach Abgrenzung des Personenkreises in einem engen (Schwankungs-) Intervall. Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
466 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog Im Zeitverlauf werden diese Umverteilungsströme allerdings zunehmen, da der Anteil Demenzkranker an allen Pflegebedürftigen stetig größer wird. Bleiben die altersbezogenen Prävalenzraten für Pflege und Demenz in den nächsten Jahrzehnten konstant, so nimmt der Anteil der dementen Pflegebedürftigen aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft stärker zu als jener der nicht-dementen Pflegebedürftigen. Damit muss ein über die Zeit relativ stärker wachsender Personenkreis an Demenzkranken durch den Personenkreis der nicht-dementen Pflegebedürftigen kompensiert werden. Kurzum: die finanzielle Schieflage der SPV wird sich in den nächsten Jahren eher verschärfen, als dass sich diese Situation grundsätzlich entspannt. So gesehen wird sich auch die Versorgung der Demenzkranken zur Schlüsselfrage zukünftiger Pflegepolitik herauskristallisieren. Anhang Quelle: Statistisches Bundesamt (2006b). Abbildung A.1: Mortalitätsraten der Bevölkerung Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 0,00 0,05 0,10 0,15 0,20 0,25 0,30 0,35 0,40 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter Mortalitätsraten Männer Frauen OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
Demenzkranke in der Sozialen Pflegeversicherung 467 Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf BMG (2006b), BMGS (2004) und MDS (2003, 2006). Abbildung A.2: Quotient aus Prävalenzund Inzidenzrate (PRINZ-Quotient) für Männer und Frauen Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Bickel (2000) und Statistisches Bundesamt (2006b). Abbildung A.3: Restlebenserwartung dementer und nicht-dementer Pflegebedürftiger im Alter 0 bis 100 Jahre Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 65 70 75 80 85 90 95 100 Alter PRINZ-Quotient Männer Frauen 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 0 10203040506069798999 Alter Restlebenserwartung in Jahren nicht-dement dement Durchschnitt OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50
468 Jasmin Häcker, Tobias Hackmann und Stefan Moog Tabelle B.1 Barwertbetrachtung der Pflegekosten und Deckungslücken Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Hessel et al. (2004), BMG (2006a), Finanztest (2006), Schneekloth (2006) und Statistisches Bundesamt (2007). Tabelle B.2 Politikszenarien Quelle: Eigene Berechnungen. Schmollers Jahrbuch 129 (2009) 3 Durchschnittspflege-bedürftiger 0-100 Dementer Pflegebedürftiger 65+ Nicht-dementer Pflege-bedürftiger 0-100 Dementer Pflegebedürftiger 65+ Nicht-dementer Pflege-bedürftiger 0-100 in Jahren 5,3 4,1 6,4 6,4 6,4 in Monaten 63 49 77 77 77 Gesamtkosten (Barwert) 126.834 134.982 108.788 207.862 108.788 davon Leistungen SPV 49.491 47.936 48.634 72.840 48.634 davon privat finanzierte Leistungen Deckungslücke in Prozent 61,0 64,5 55,3 65,0 55,3 Gesamteffekt reiner Kosteneffekt 60.154 135.022 60.154 Lebenserwartung in Euro 77.344 87.045 Dementer Pflegebedürftiger 65+ Nicht-dementer Pflegebedürftiger 0-100 Dementer Pflegebedürftiger 65+ Nicht-dementer Pflegebedürftiger 0-100 in Jahren 4,1 6,4 6,4 6,4 in Monaten 49 77 77 77 Transfererhalt/-entzug insgesamt (Barwert) 6.182 -5.017 7.874 -6.391 Transfererhalt /-entzug pro Monat (Annuität) 134 -72 112 -91 Deckungslücke in Prozent 59,9 59,9 61,2 61,2 Transfererhalt/-entzug insgesamt (Barwert) 14.844 -12.047 41.327 -33.541 Transfererhalt /-entzug pro Monat (Annuität) 322 -172 590 -479 absoluter Selbstbehalt insgesamt (Barwert) in Euro 72.201 72.201 93.695 93.695 Politikszenario 2: gleiches absolutes Opfer in Euro in Euro Gesamteffekt reiner Kosteneffekt Lebenserwartung Politikszenario 1: gleiches relatives Opfer OPEN ACCESS | Licensed under | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.129.3.445 | Generated on 2023-01-16 13:35:50