Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung
Abstract
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Full text
Klug, Oskar Article Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Klug, Oskar (1964) : Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 84, Iss. 1, pp. 9-54, https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291042 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung Von Oskar Klug, Berlin-Hamburg I. Einleitung Die Anhänger des Marxismus-Leninismus haben in ihrem bis heute rund eine Milliarde — von nunmehr drei Milliarden — Menschen umfassenden Bereich die Vergesellschaftung der Produktionsmittel im wesentlichen durchgeführt. Privateigentum gibt es in ihm nur noch an Verbrauchs- und an bestimmten Gebrauchsgütem. Die Marxisten- Leninisten versprechen sich von dieser Gesellschaf tsverfassung eine völlige Änderung und gerechtere Gestaltung des menschlichen Daseins, ja, die Entwicklung eines neuen Menschentypus überhaupt. Sie tragen daher ein Sendungsbewußtsein für alle Menschen auf dieser Erde in sich. Deshalb die im Sinne der weltrevolutionären Idee angewandte Strategie des Kalten Krieges, dessen für die nicht-kommu- nistisch orientierten Völker empfindlichste Ansatzpunkte im Augenblick Korea, Laos, Vietnam, Nordindien, Kuba, der Kongo, andere Staaten Afrikas und Berlin sind! Demgegenüber vertreten die Neoliberalen und die sich auch auf die christliche Sozialethik berufenden Verfechter der Idee des Volkskapitalismus den Standpunkt, daß das Privateigentum in jeder Form — also auch an den Produktionsmitteln — grundsätzlich erhalten bleiben müsse, weil Freiheit und Sicherheit ohne Eigentum nicht denkbar seien. Allerdings müsse — so meinen sie — das Eigentum an den Produktionsmitteln mehr als bisher im Sinne einer besseren, die marxistische Ideologie überwindenden Gesellschaftsordnung gestreut werden. Wie soll dieses Ziel erreicht werden? Ist die Privatisierung der dem Bund, den Ländern und Gemeinden gehörenden Erwerbsunternehmen über die Ausgabe von „Volksaktien" das geeignete Mittel? Können die privaten Unternehmen ihrerseits durch Gesetz verpflichtet werden, die Eigentumsstreuung zu fördern? Oder könnte die Durchführung des Vorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutsch- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
10 Oskar Klug lands, „Deutsche Volksaktien" über die zu gründende „Deutsche Nationalstiftung" auszugeben, eine gerechtere Eigentumsstreuung bewirken? Und wie ist die darauf abzielende, von den Gewerkschaften vorgeschlagene Gründung eines „Sozialkapitalfonds" und die Ausgabe von auf ihn bezogenen „Anteilscheinen" nur an Arbeitnehmer zu beurteilen? Fragen, die je nach dem Standpunkt des einzelnen odeieiner der zahlreichen Gruppen, Institutionen, Organisationen, denen er angehört oder denen er sich zugehörig fühlen mag, ihre Beantwortung finden. Die evangelische und katholische Kirche haben ebenfalls zu der Frage des Eigentums, des Eigentumsrechts, der E/igentumsbilidumg und der Eigentumsstreuung Stellung genommen. Die christliche Sozialethik und die daraus entstandene christliche Sozialbewegung bestehen schon länger als einhundert Jahre. Schon im Jahr 1847, also ein Jahr vor der Veröffentlichung des Kommunistisdien Manifestes, wurde von katholischer Seite gefordert, „jeden Arbeiter bei dem Resultat seiner Arbeit und bei dem Gedeihen der Fabrikanstalt direkt zu beteiligen und ihm das Bewußtsein einzuflößen, nicht lediglich für einen Dritten, sondern auch für sich selbst gut oder schlecht zu arbeiten"1, so daß „Kapital und Arbeit wieder vereinigt werden würde und man kaum unterscheiden könne, wer Eigentümer des Etablissements sei, ob der Unternehmer oider der Arbeiter"2. „Der Arbeiter setze nämlich"* so wurde argumentiert, „sein Fleisch und Blut ein und verarbeite täglich gleichsam ein Stück seines Lebens, da sei es billig, ihn zum Teilnehmer und Miteigentümer zu machen3." Der Standpunkt der evangelischen Kirche zu diesem Problemkreis ist insgesamt gesehen weniger einheitlich und weniger präzis als der der katholischen Kirche, die sich als eine in sich geschlossenere Einheit auch in der Eigentumsfrage an alle Völker dieser Welt sehr bestimmt und anspruchsvoll wendet. In der Grundhaltung zur Eigentumsfrage weichen beide Kirchen voneinander ab. Diese Feststellung ist wichtig, um die im IV. Kapitel verzeichneten Bemühungen des Arbeitskreises von evangelischen und katholischen Sozialwissenschaftern um die Eigentumsfrage richtig zu verstehen und in ihren Ausmaßen und Auswirkungen nicht zu überschätzen. Daher ist es notwendig, zunächst die beiden Kirchen selbst über die Eigentumsfrage zu Worte kommen zu lassen. 1 Peter Franz Reichens per g er: „Die Agrarfrage". Trier 1847. S. 254 ff. zit. bei Joseph Höffner: „Eigentum als Ziel der Sozialpolitik". In: Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung. Veröffentlichungen der Walter-Raymond- Stiftung Bd. 1. Köln-Opladen 1960. S. 39. 2 Karl von Vogelsang: ebenda S. 39. 3 Emanuel von Ketteier: ebenda S. 40. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung H II. Die evangelische Kirche in der Bundesrepublik Deutschland zur Eigentumsfrage4 1. Grundsätzliches Die evangelische Kirche in der Bundesrepublik Deutschland sagt: „1. Die Welt, wir Menschen und alles, was wir haben, sind ein Werk des göttlichen Schöpfers. Jeder Mensch, der Eigentum erstrebt, hat oder darüber verfügt, soll daran denken, daß er und alle Güter Gott zu eigen sind." „2. Gott hat den Menschen in väterlicher Güte geboten, sich die Erde Untertan zu machen. Indem der Mensch die Güter der Erde verwalten darf, soll er in Freiheit und in Verantwortlichkeit vor Gott seiner Bestimmung leben. Wo das Eigentumsrecht Gottes mißachtet wird, verkehren sich auch die Eigentumsrechte der Menschen." „3. In Jesus Christus ist allen Menschen, gleichviel, in welcher Art von Eigentumsverhältnissen sie leben, die Erlösung angeboten. Die christliche Botschaft hat den antiken Sklaven und ihren Herren, den mittelalterlichen Hörigen und ihren Herrschaften gegolten. Sie gilt ebenso allen Menschen heute, gleichviel, in welchen Rechts- und Wirtschaftssystemen sie leben. Der Mensch ist mit oder ohne Eigentum berufen, in der Freiheit der Kinder Gottes zu stehen.44 „4. Diese Freiheit des Menschen in Christus darf nicht so mißdeutet werden, als wäre das Eigentum ohne Bedeutung für das Menschsein. Das Recht des Menschen, über irdische Güter zu verfügen, ist eine Gabe Gottes, die den Menschen hilft, in Verantwortung und Freiheit miteinander zu leben. . . . Jedem Menschen müsse eine reale Möglichkeit eröffnet werden, Eigentum zu erwerben. Der Mensch soll ,mein4 sagen können, um frei zu sein.44 „5. Im Dienst Gottes und um des Verhältnisses zu den Mitmenschen und um des Gemeinwohls willen gilt freilich auch der Satz: Der Mensch muß .dein4 sagen können, um frei zu bleiben. . . . Die Bewährung der Menschen vollzieht sich auch in Verzicht und Opfer und in Distanz gegenüber Hab und Gut. So sagt der Apostel Paulus von den rechten Christen, daß sie .haben als hätten sie nicht4.44 .,6. Im Umgang mit dem Eigentum soll der Mensch also nach Gottes Willen in einer Spannung leben zwischen der Freiheit zur Aneignung und zum Verzicht. . . . Es ist notwendig, daß sich jede Generation von neuem unter sorgfältiger Beobachtung der sachlichen Voraussetzungen mit einem von der Heiligen Schrift erleuchteten Gewissen prüft, wie zwischen Recht und Unrecht in der Frage des Eigentums zu unterscheiden ist.44 Grundsätzlich fühlt sich demnach die evangelische Kirche an keine bestimmte Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung gebunden. Sie spricht nur von „Eigentum" und unterscheidet nicht zwischen dem Eigentum an „Gebrauchsgütern" und an „Produktionsmitteln". Sie spricht nicht davon, in wessen Hamd das „Eigentum an Produktionsmitteln" sein müsse, um das Eigentumsrecht Gottes nicht mißachten zu können. Ja, 4 Im Nachfolgenden beziehe ich mich auf die Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland „Eigentumsbildung in sozialer Verantwortung44. Hannover-Herrenhausen 1962. Da diese Denkschrift auf der einschlägigen Literatur fußt, wäre es im Sinne der Vertiefung des wissenschaftlichen Gesprächs angebracht gewesen, wenn, wie es sonst üblich ist, auch der Rat der Evangelischen Kirche im Anhang seiner Denkschrift die von ihm benutzte Literatur verzeichnet hätte. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
12 Oskar Klug die evangelische Kirche sagt ausdrücklich, daß allen Menschen, gleichviel, in welcher Art von Eigentumsverhältnissen, in welcher Rechtsnnd Wirtschaftsordnung sie leben, die Erlösung in Jesus Christus angeboten sed — mit oider ohne Eigentum! Die evangelische Sozialethik steht auf dem Standpunkt, daß es „kein theologisch oder sozialphilosopbisch begründbares Recht auf Privateigentum gebe". ... Vielmehr „seien vorn unserer derzeitigen Eigentumsordnung abweichende Auffassungen und Formen der Eigentumsstruktur denkbar, die jedenfalls theologisch keine Abwertung verdienten"5. Es ist der evangelischen Kirche daher grundsätzlich gleich, ob die Menschen auf dieser Erde die kapitalistische Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung oder die sozialistische dieser oder jener Spielart oder möglicherweise eine andere Lebensform begründen, wenn die Menschen ihr Eigentum nur gottgerecht — im Sinne des Dienst-Eigentums — verwalten oder verwerten und wenn sie sich immer bewußt sind, daß alle Güter dieser Erde Gott zu eigen seien. Eine klare Trennung gibt es daher für die evangelische Kirche nur gegenüber dem Marxismus-Leninismus, der — ohne Gott, rein diesseitig eingestellt — die Lebensbedingungen für die Menschen so zu gestalten beabsichtigt, daß sie auf der ganzen Erde in Freiheit und Würde leben können. In dieser ganz bewußten Distanzierung müsse aber nach der Ansicht der evangelischen Kirche von Zeit zu Zeit geprüft werden, welche Voraussetzungen in den einzelnen Staaten gegeben seien, um das Eigentumsrecht Gottes und damit die Eigen- 5 Klaus von Bismarck: „Das Eigentum hat sozialen Charakter. Evangelische Vorstellungen zur Eigentumsbildung"; Walter Künneth: „Rechte und Pflichten des Kapitaleigentümers nach der evangelischen Sozialethik"; Ernst Steinbach: „Verlangt die evangelische Kirche eine Politik der breiten Eigentumsstreuung?". Sämtlich in: Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung. a.a.O. Daß auch die christliche Ethik verschiedene Nuancierungen aufweist, hat Max Weber in seinen religionssoziologischen Arbeiten dargelegt und beweist die amerikanische Wirtschaftsgeschichte; vgl. hierzu u. a. Max Lerner: „Amerika. Wesen und Werden einer Kultur." Frankfurt a. M. 1960. S. 263 ff.; ferner Max Weber: „Wirtschaftsgeschichte". München-Leipzig 1924; Werner Sombart: „Der moderne Kapitalismus". München-Leipzig 1928; derselbe: „Der Bourgeois. Zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen". München-Leipzig 1920; R. H. Tawney: „Religion and thc Rise of Capitalism". New York 1952; V. Demant: „Religion and the Decline of Capitalism". London 1952. Nach J. H. Oldham: „A Responsible Society" (Vorbereitungsbericht für die erste Vollversammlung des Oekumenischen Rates der Kirchen in Amsterdam 1948) spricht man in evangelischen Kreisen neutraler von der „verantwortlichen Gesellschaft", um so die Gleichsetzung von Kirche und Kapitalismus, Sozialismus und Kommunismus zu vermeiden. Der Begriff „verantwortliche Gesellschaft" als Ziel für den Christen „beruht auf der Annahme, daß kein bekanntes politisches oder Wirtschaftssystem all den Werten dient, die einen zwingenden Anspruch auf den Christen in der Gesellschaft erheben" (Bennet), zit. nach Paul Albrecht: „Verantwortliche Gesellschaft". In: Weltkirchen-Lexikon, Stuttgart 1960, S. 1527—1530; siehe auch: „The Responsibility Society", herausgegeben vom ökumenischen Rat der Kirchen, 1949; „Die Kirche und die Unordnung der Gesellschaft", Bd. III der Amsterdamer Dokumente, derselbe Herausgeber. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 13 t ums rechte der Menschen nicht zu verletzen; positiv ausgedrückt: um den „rechten" Gebrauch davon machen zu können. So wollte auch die evangelische Kirche ihrerseits die neu entstandenen Verhältnis-se in der industriellen Gesellschaft, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, auf mögliche Verbesserungen der bestehenden Eigentumsverhältnisse überprüfen, ohne aber vorher wenigstens anzudeuten, was der evangelische Christ unter „rechtem Gebrauch" des Eigentums bei Berücksichtigung dieser oder jener Umstände zu verstehen habe. Und hier geht die evangelische Kirche von den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Tatsachen aus, nicht von irgendeinem Wunschbild! Auch das ist wichtig, festgehalten zu werden. 2. Zur Frage des Eigentums in der neuen Industriegesellschaft Hierzu meint die evangelische Kirche folgendes: „8. Die gegenseitige Abhängigkeit, in die die Menschen durch die moderne Wirtschaft geraten sind, braucht nicht im Widerspruch zur Freiheit und zur Würde des Menschen zu stehen. Die Abhängigkeitsverhältnisse müssen aber darauf angelegt sein, daß möglichst jeder daran interessiert und dazu befähigt wird, die Ordnung des gemeinsamen Lebens seinen Aufgaben, Kräften und Gaben entsprechend mitzutragen. Das ist nur dann möglich, wenn auch sein Leistungsbeitrag zum Sozialprodukt möglichst gerecht gewürdigt wird." Auch diese Formulierung ist ganz allgemein gehalten, ohne direkte Bezugnahme auf eine beistimmte industrielle Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Denn, was heißt „möglichst gerecht"? Dafür gibt es keine für alle evangelischen Christen, die verschiedenen Lebensformen angehören, gültige Norm! Erst in den nachfolgenden Punkten wird von der arbeitsteiligen Unternehmerwirtschaft gesprochen, wenn es heißt: „9. Man kann nicht erwarten, daß eine gesellschaftliche Ordnung durch alle daran Beteiligten mitgetragen wird, wenn in ihr einseitig die einen begünstigt, die anderen aber benachteiligt werden. Diese Gefahr besteht regelmäßig dort, wo die Verfügung über die politische Macht und über die wirtschaftlichen Güter eines Volkes in denselben Händen liegt. Aber auch dort, wo alle Bürger durch freie Wahlen an der Kontrolle der staatlichen Machtmittel beteiligt sind, können Verhältnisse entstehen, in denen zwar der größte Teil der Verbrauchsgüter weitgestreut unter die Glieder des Volkes verteilt wird, das Eigentum am Produktivvermögen aber sich in verhältnismäßig wenigen Händen vereinigt." Die evangelische Kirche wendet sich an alle Menschen in der industriellen Gesellschaft. Sie geht von der Verschiiedensartigkeit der Menschen aus. Wann aber ist dann die Begünstigung der an dieser Gesellschaft Beteiligten „einseitig" und wann nicht? Man kann dieses Problem ja nicht quantitativ, sondern nur qualitativ im Hinblick auf die Wohlfahrt der gesamten Gesellschaft sehen. Fragen über Fragen werden aufgeworfen, auf die die Antworten ganz verschieden lauten OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
14 Oskar Klug können. Die evangelische Kirche hat sie jedenfalls nicht beantwortet, wenn sie weiter sagt: „10. Eine Ordnung, die eine einseitige Anhäufung von Eigentum am Produktivvermögen begünstigt, die große Masse der damit arbeitenden Menschen aber davon weithin ausschließt, kann zwar unter bestimmten Umständen einer Stärkung der Produktivkraft der Wirtschaft dienlich sein, sie entspricht aber nicht den Grundsätzen einer gerechten Verteilung des Sozialprodukts. Dadurch wird die Bereitschaft der Menschen, solche gesellschaftlichen Ordnungen zu schaffen und zu erhalten, in denen die Freiheit des Menschen gewahrt wird, ernstlich gefährdet. Ordnung der Freiheit, die nicht zugleich so weit als irgend möglich der Gerechtigkeit dient, gefährdet die Freiheit selbst." Audi hier wiederum diie Frage nach „den Grundsätzen einer gerechten Verteilung des Sozialprodukts", auf die — je nach den besonderen Umständen und je nach der Art der industriellen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung — so oder so geantwortet werden kann. Die evangelische Kirche sagt sehr richtig: „11. Die Bedeutung der Beiträge der einzelnen Personen zu dem gemeinsamen Arbeitserfolg der Industriegesellschaft ist sehr verschieden. So können beispielsweise wirtschaftliche Dispositionen und Erfindungen einzelner Menschen große wirtschaftliche Werte schaffen oder Millionen von Arbeitsstunden ersparen. Es widerspricht nicht einer gerechten Ordnung der Wirtschaft, wenn diejenigen, die besondere Leistungen erbringen, auch einen entsprechenden Anteil an dem gemeinsamen Arbeitsertrag erhalten, und wenn allen Mitbürgern die Möglichkeit gegeben ist, den Ertrag ihrer Arbeit wieder nutzbringend in Produktivvermögen anzulegen." Es ist idas alte Thema von der „gerechten Güterverteilung" und das moderne Thema von der „Eigentumsstreuung"! Wer will nun in einer hochindustrialisierten, d. h. in einer zum Teil automatisierten Wirtschaft die Norm für -das ,, Recht auf den vollen Arbeitsertrag", oder wie man heute neutraler sagt, den „entsprechenden Anteil der einzelnen an dem gemeinsamen Arbeitserfolg" exakt oder einigermaßen exakt bestimmen? Oder wie soll die Wirtschaftsrechnung aussehen, damit dieser sozialen Forderung entsprochen werden kann? Die evangelische Kirche sagt hierzu lediglich, daß „12. in einer freien Wirtschaft durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch funktionierenden Wettbewerb und durch Stabilität der Währung dafür gesorgt werden müsse, daß die gesetzlich festgelegte Mehrbelastung der wirtschaftlich Stärkeren real bleibe und nicht nur nominellen Charakter annehme46. Die evangelische Kirche will sich also den neuen Verhältnissen in der nicht-kommunistischen industriellen Gesellschaft, soweit sie kapitalistisch orientiert ist, dergestalt anpassen, daß sie auch den Erwerb von „Eigentum an Produktionsmitteln" für jedermann ermöglicht sieht. Sie geht dabei von der Tatsache der modernen Unternehmerwirtschaft, wie sie in allen sogenannten westlichen Staaten einschließlich Japan heute vorherrschend ist, aus, obgleich, wie wir festgestellt OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 15 haben, die evangelische Kirche sich nicht an diese Art der arbeitsteiligen Wirtschaft allein oder überhaupt gebunden erachtet. Welche konkreten Ansichten über die „gerechte"6 Behandlung der Eigen tunisfrage hat nun die evangelische Kirche in bezeug auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Die Eigentumsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland Die evangelische Kirche spricht bezüglich der Bundesrepublik Deutschland nicht von der „Sozialen Marktwirtschaft" als der angeblich hier bestehenden Wirtschaftsordnung. Die evangelische Kirche geht vielmehr vion den realen Tatsachen aus, wie sie nach der Währungsreform 1948/49 vorliegen — zugespitzt auf die durch den großen Nachholbedarf und durch die weitgehend ermöglichte Selbstfinanzierung der Unternehmen über den Preis hervorgerufene Vermögensbildung in den Händen verhältnismäßig weniger Kapitalbesitzer. Von Gewerkschaftsseite werden die Neuvermögen seit der Währungsreform auf mehr als 200 Milliarden DM bis Ende 1963 geschätzt, wobei die Neuvermögen der privaten und öffentlichen Unternehmen voneinander getrennt werden müssen6. Audi die evangelische Kirche sieht diesen Zustand als, gesellschaftlich gesehen, genau so bedenklich an, wie sie die Anhäufung großer, dem Erwerb dienender Vermögenswerte in der öffentlichen Hand einer Überprüfung wert erachtet. Diesbezüglich wirft die evangelische Kirche die Frage auf, ob daran nicht auch die bisher eigentumslosen Volksschichten Anteil haben sollten, ohne allerdings auch hier konkrete Andeutungen über ihr geeignet erscheinende Maßnahmen zu machen. Dasselbe gilt von der Forderung, im Interesse der Schaffung von Wohnraum der „ungerechtfertigten" Bodenpreisbildung von Staats wegen Einhalt zu gebieten, eine Frage, die die gesamte Problematik der freien Marktwirtschaft auch im Bausektor berührt. Festzuhalten ist, daß die evangelische Kirche auf dem B»oden d«r Tatsachen in der Bundesrepublik Deutschland steht. Sie will nicht die von Gewerkschaftsseite geforderte Umverteilung des s-eit der Währungsreform neu angesammelten Vermögens, fordert aber im Interesse der Erhaltung der bestehenden Gesellschafts- und Wirtsdia ftsOrdnung in der Bundesrepublik von jetzt ab eine besisere, d. h. breitere Eigentumsstreuung. 6 Vgl. Oskar Klug: Volkskapitalismus durch Eigentumsstreuung. Illusion oder Wirklichkeit? Stuttgart 1962. S. 101 ff. und S. 333 ff. Mit Schaubildern, Statistiken und Literaturangaben. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
16 Oskar Klug 4. Eigentumsstreuung in evangelisch-kirchlicher Sicht Die evangelische Kirche erkennt die Notwendigkeit der erhöhten Investitionen an, um den großen Aufgaben der modernen Industriegesellschaft gewachsen ®u sein. Die evangelische Kirche sagt: „18. Will man in Zukunft das Eigentum breiter streuen, ohne gleichzeitig die Grundlagen für eine stetige Erhöhung der realen Lohneinkommen zu gefährden, so müssen die Empfänger von Lohneinkommen in wachsendem Maße selbst Eigentum an Produktionsmitteln bilden und dieses ständig vermehren. Das ist nur möglich, wenn Lohn- und Gehaltsempfänger, die Anteilsrechte am Produktivvermögen in die Hand bekommen, diese in der Regel nicht zur Steigerung ihres Konsums veräußern, sondern behalten." „19. Wer Gerechtigkeit der Eigentumsverteilung für sich verlangt, muß auch selbst eine Einstellung zum Eigentum einnehmen, die dessen Bestimmung und den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entspricht." „20. Jede Rechtsordnung hat die Aufgabe, zu einem Verhalten zu ermuntern und im erforderlichen Umfang zu zwingen, das der Gerechtigkeit und der Wohlfahrt aller dient. Das ist um so notwendiger, je mehr ohne solche Nötigung ein Gefälle zur Ungerechtigkeit entsteht. Ein Gefälle zu einer ungerechten Eigentumsverteilung entsteht dort, wo das Investitionsbedürfnis der Wirtschaft vor allem aus den Mitteln der Empfänger großer Einkommen befriedigt wird, weil sie relativ leichter einen Teil ihres Einkommens zur Schaffung von Investitionsgütern abzweigen können. Wenn nur die Reichen sparen, kann eine gerechte Eigentumsverteilung nicht erreicht werden." Damit berührt die evangelische Kirche die heiß umstrittene Frage der Selbstfinanzierung der Unternehmen7. Nach der Auffassung der evangelischen Kirche müßte daher künftig „21. ein Teil des Gewinns für besondere Maßnahmen herangezogen werden, durch die eine gerechtere, von breiten Kreisen der Bevölkerung getragene Eigentumsordnung eingeleitet wird", um sie mehr als bisher an der Finanzierung des wirtschaftlichen Wachstums teilhaben zu lassen. Auch diese Bemerkungen sind ganz allgemein gehalten — ohne Rücksicht auf die Tatsache, daß mehr als 12 % des Aktienkapitals der westdeutschen und Westberliner Aktiengesellschaften in Händen ausländischer Kapitalbesitzer sind, ferner ahne Rücksicht auf die internationalen Kapitalmarktverhältnisse überhaupt. In einer für Ende 1962 vom Statistischen Bundesamt vorgenommenen Untersuchung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung — 41 000 mit einem Stammkapital von mehr als 19 Milliarden DM gegenüber 36,2 Milliarden DM Grundkapital der in der Bundesrepublik und in Westberlin ansässigen Aktiengesellschaften — wurden Ausländsbeteiligungen an 600 Unternehmen mit einem Stammkapital von 4 Milliarden DM ermittelt. Die internationalen Verflechtungen der deutschen Wirtschaft haben inzwischen weiter zugenommen. Ungefähr ein Achtel 7 Vgl. Klug: a.a.O. S. 351 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 23 „Quadragesimo Anno" stellt auf den „gemäßigten" Kapitalismus bezogene, allgemeine Forderungen auf, das Eigentum „sozialgerecht" zu verwerten. „Quadragesimo Anno" lehnt also »den modernen, sehr dynamischen Kapitalismus mit seinen undurchsichtigen internationalen Kapitalverflechtungen genau so ab wie jede Art von Sozialismus oder Liberalismus. Das ist auch für ihre Einzelvorschläge zwecks besserer Eigentumsstreuung entscheidend! „Die konkrete Eigentumsordnung müsse den Erfordernissen des Gemeinwohls, d. h. einer sozialgerechten Ordnung, entsprechen. Das Gemeinwohl ist ,der letzte Richter auch über das Privateigentum4. Eine Eigentumsordnung, die das Gemeinwohl zerstört oder in schwerste Bedrängnis und Verwirrung geraten läßt, richte sich selbst als natur-, Vernunft- und sittenwidrig. Das Grundprinzip der Gemeinwohlgerechtigkeit aller wahren Eigentums Ordnung beherrsche selbstverständlich auch unausweichlich die heißumkämpfte Verteilungsfrage, die Frage, ob die Erdengiiter unter den einzelnen Schichten und Gruppen richtig verteilt sind, ja, ob das geltende Verteilungsprimzip gutgeheißen werden könne18." Nach „Quadragesimo Anno" Nummer 58, 60, 61 nein! Nicht der übersteigerte, sondern der „gemäßigte" Kapitalismus mit einer erneuerten „ständischen Ordnung" (81) ist das ge sells chafts- und wirtschaftspolitische Leitbild der katholischen Kirche. Aus berufenem Munde sieht das Vorbild für diese nicht nur wirtschaftlich orientierte ständische Ordnung der menschlichen Lebensform ungefähr so ans: „Die Bemühungen Leos XIII. und Pius9 XI. haben ein gesellschaftspolitisches Ziel: Den Gegensatz der Arbeitsmarktparteien, die Aufspaltung der Gesellschaft in zwei Klassenfronten, die um den Arbeitsmarkt als Kampffeld gruppiert sind, aufzudecken und zu überwinden. Diese Überwindung kann nur und muß durch die neue Gesellschaftsordnung erfolgen, durch die ,Erneuerung einer ständischen Ordnung6 (QA81); das Bestreben muß dahingehen, ,aus der Auseinandersetzung zwischen den Klassen zur einträchtigen Zusammenarbeit der Stände' zu kommen. In RN ist diese berufsständische oder, wie viele im Anschluß an 0. v. Nell-Breuning SJ lieber sagen, ,leistungsgemeinschaftliche6 Ordnung noch nicht ausdrücklich genannt, wohl dagegen in QA, woselbst sie das Kernstück des ganzen Rundschreibens bildet. Gerade dieses Kernstück macht bis zur Stunde arge Kopfschmerzen. Die Schwierigkeiten liegen z. T. darin, daß man die berufiständische Ordnung einseitig als wirtschaftepolitische« Leit- 13 Eberhard Welty OP: „Einführung in die Soziallehre der Päpste von Leo XIII. bis zu Johannes XXIII." In: Die Sozialenzyklika Papst Johannes* XXIII., Mater et Magistra. Freiburg/Br. 1961. S. 30. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
24 Oskar Klug hild gedeutet hat, wogegen sie ein gesellschafts'poliúsdies Leitbild sein will (QA82), und daß man immer wieder versucht hat, allgemeingültige Schaubilder zu entwerfen, wogegen der Papst eigens hervorhebt, daß die Menschen ,die volle Freiheit haben, eine Form nach ihrem Gefallen zu wählen' (QA86), also die Idee den Verhältnissen von Raum und Zeit anzupassen, was eben heißt, daß keine allgemeingültigen Schaubilder möglich sind. Es ist hier nicht der Ort, alle diese Dinge zu erörtern. Daß in der heutigen pluralistischen Gesellschaft' der Klassenkampf in der Form und der Ausschließlichkeit, wie ihn die Zeit von RN und QA kannte, bis auf Restbestände verschwunden ist, mag richtig «ein (andere, darunter sehr urteilsfähige Kenner der Zeitgeschichte leugnen das). Sicher jedoch wird diese pluralistische Gesellschaft von außerordentlich vielen und heftigen Interessen- und Machtkämpfen bestimmt und beunruhigt, und sicher haben wir uns heute nicht weniger als damals zu fragen, ob wir uns mit diesem vielseitigen Gruppenegoismus einfach abfinden, wie die Neoliberalen und Neosozialisten das weithin tun, oder ob wir uns in unseren gesellschafts- (und wirtschafts-!) politischen Bestrebungen von Aufbau- und Ordnungsgrundsätzen leiten lassen, die der Gesellschaft als ,Einheit in woihlgegliederter Vielheit', als wohlgefiigter Organismus mit dem Gemeinwohl als Ziel und Mitte, konform sind (QA 83—84). In diesen Grundprinzipien liegt, so scheint uns, in erster Linie die unvermindert andauernde Aktualität und Verbindlichkeit dieses Abschnittes über die berufsständische Ordnung. Di« wichtigsten Prinzipien seien hier angegeben:" ,,a) Den Anfang muß das Grundgesetz der Subsidiarität machen, das Gesetz der ergänzenden Hilfeleistung' oder einfach das ,Zuständigkeitsprinzip' (Franz Klüber). Kurz formuliert, lautet es so: Der einzelne und die jeweilige Gemeinschaft sollen die ihnen eigenen und möglichen Tätigkeiten (Leistungen, Funktionen) erfüllen können, nicht behindert, sondern unterstützt, gefördert und nur notfalls ersetzt durch die (höhere) Gemeinschaft. QA (79) erklärt bekanntlich allgemein: ,Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen'." ,,b) Anerkannt und zur Grundlage geordneter Gemeinschaftstätigkeit und Gemeinschaftsentwidclung gemacht ist damit das Recht der kleinen Lebenskreise, d. h. die Eigenständigkeit und Eigen Wirksamkeit der Kulturgebiete, der ihr zugeordneten Gemeinschaften samt deren zweckdienlichen Gliederungen. Die vielen und verschiedenen Kulturgemeinschaften sind mit je einem Teilgiut innerhalb des Gesamtgutes befaßt; in Selbstverwaltung erfüllen (und pflegen sie ihr Eigenziel und ihre Eigenaufgabe: Prinzip der Selbstverwaltung OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 25 „c) ,Nicht das Merkmal Besitz oder Nichtbesitz, sondern die gesellschaftliche Funktion soll den Platz des Mensch-en in der Gesellschaft und seiner Einordnung in die Gesellschaft bestimmen' (v. Neil- Breunings Einführung VII). Die Zugehörigkeit zum gleichen Beruf' (QA 83) sprengt den Rahmen von Intere&senverbänden (obwohl auch solche notwendig und daseinsberechtigt bleiben) und ergibt die Aufgliederung der Gesellschaft in Leistungs- oder Berufsgemeinschaften., autonome ,berufsständische Körperschaften'. In diesen öffentlichrechtlich selbständigen Körperschaften liegt das Schwergewicht bei den gemeinsamen Angelegenheiten (QA 85); alle Berufsanjgehörigen, gleichviel ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sind aufgerufen und befugt, bei diesen Angelegenheiten gleichberechtigt, wenn auch in unterschiedlichen Funktionen, mitzuwirken. Prinzip der ebenbürtigen Zusammenarbeit ,,d) Sorge und Wirksamkeit der Kulturbereiche und Leistungsgemein schalten erstrecken sich vornehmlich auf das ,allgemeine Wohl des Gesamtvolkes' (QA85), auf das Gemeinwohl, zu dem jeder Ruiturbereich und jede Leistungsgemeinschaft (samt ihren Gliederungen und Untergliederungen) ihren Teil beitragen: Prinzip des Gemeinwohles. Mit dieser unbedingten Zuordnung und Verpflichtung zum Gemeinwohl wird dem bloßen Macht- und Interessenstandpunkt der Kampf angesagt, da in der höheren Einheit des Ganzen die Einzel- und Gruppenbelange zwar nicht untergehen, aber sinnvoll eingefügt werden." „Wenn man diese Grundsätze auf die derzeitige gesellschaftliche Lage anwendet, dann zeigen sich außerordentlich viele und fruchtbare Ansatz- und Anknüpfungspunkte, sei es im Hinblick auf die vorhandenen, sei es im Hinblick auf die noch nicht vorhandenen, aber notwendigen Bestrebungen, Entwicklungen, Organisationen. Dafür nur ein paar Stichworte: Marktbeherrschende Verbände: Zusammenarbeit auf überverbandlicher Ebene; wirtschaftliche und sesellschaftliche Konzentration bzw. deren Überwindung; Arbeits-, Berufs- und Kulturkammern; Senate14." Diese Gedanken sind sehr abstrakt formuliert und betreffen die gesamtgesellschaftliche Problematik. Wenn aber die katholische Soziallehre die heutigen Gegebenheiten — auch in der Bundesrepublik Deutschland — anspricht und, wie wir noch sehen werden, konkrete 14 Eberhard Welty OP: a.a.O. S. 35/37. s. u.a. auch Emil Muhler: a.a.O. und Bernhard Häring: „Das Gesetz Christi. Moraltheologie", Freiburg 1959, mit reichem Literaturverzeichnis. Ferner Oswald von Nell-Breuning und Hermann Sacher (Hrsg.): „Wörterbuch der Politik", Freiburg 1954. Daß das Ahlener Programm der CDU und sie auch heute noch stark von den Sozialenzykliken „Kerum Novarum" und „Quadragesimo Anno" beeinflußt war bzw. ist, muß in diesem Zusammenhang vermerkt werden. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
26 Oskar Klug Anregungen für die kurzfristige gesellschafts- und wirtschaftspolitische Zielsetzung geben will, dann müssen wir die Frage der Möglichkeit der Durchführung der „neuen ständischen Ordnung" und der an ihr orientierten Eigentunisstreuung in katholischer Sicht mit den harten Tatsachen vergleichen, zumal ja die obigen Grundsätze auf die derzeitige Lage als anwendbar hingestellt und, wie wir feststellen werden, konkrete Vorschläge von katholischen genau so wie von evangelischen Sozialwissenschaftern zwecks schnellerer und breiterer Eiigentumsstreuung gemacht werden. Das soll an einem konkreten Beispiel demonstriert werden: Tatsache ist, daß viele Bankiers in aller Welt katholischen Glaubens sind. Welche Überlegungen können und müssen sie anstellen, um der naturrechtlichen Auffassung ihrer Kirche zu entsprechen? Was heißt es für einen solchen Bankier, der nach den einschlägigen Kreditgesetzen /an ganz bestimmte Vorschriften gebunden ist, „sozialgerecht" im Sinne des „gemäßigten" Kapitalismus vorzugehen? So/11 der katholische Bankier /die Kreditgewährung an einem „sozialgerechten" Wert, den er im modernen, dynamischen Kapitalismus nicht eindeutig bestimmbar auszumachen in der Lage ist, orientieren und nicht an der Rentabilität des von ihm verwalteten Kapitals? Muß er nicht den Marktzins für die Kapitalleihe als den „sozialgerechten" Preis ansehen, da es ja keinen „justum pretium" im Sinne der katholischen Überlieferung mehr gibt? Soll er z. B. keinen Kredit einem Unternehmer geben, der seine Produktionsmittel für die Herstellung von Vernichtungswaffen verwendet und nicht für Güter, die friedlichen Zwecken dienen? Oder soll er Unternehmern die Herstellung von Luxusgütern durch Kreditentzug unmöglich machen, weil auf der Welt noch Millionen von Menschen hungern und daran sterben? Und wie soll sich der katholische Bankier als Exponent einer bedeutenden Großbank, die an zahlreichen internationalen Kapitalverflechtungen zwecks Schaffung und Unterhaltung großdimensionaler Unternehmen und Werke interessiert ist, verhalten? Im Zeitalter des modernen, gewandelten, dynamischen, also nicht „gemäßigten" Kapitalismus kann der katholische Bankier gar nicht anders handeln, als daß er, wenn er seiner Bank weiterhin Einlagen von katholischen und nichtkatholischen Kapitalgebern nach dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Rendite erhalten und nicht eines Tages in Liquidation gehen will, die Kreditgewährung nach rein kapitalistischen Grundsätzen vornimmt. Denn sonst würden und müssen die konkurrierenden Banken in aller Welt das Geschäft machen. Das internationale Finanzkapital ist doch eine Tatsache, die mit Schla<gworten wie „Finanzkapitalismus" oder „Konzern-Imperialismus" oder mit der allgemeinen Bezeichnung „wirtscbaftlidie und gesellschaftliche Konzentration" nicht abzutun OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 27 ist. Die industrielle Massengesellschaft verlangt die ihrer Bedeutung entsprechende Großorganisation und Großinvestition — neben den Handwerksbetrieben, den Klein- und Mitteilunternehmen — nach ganz anderen Gesichtspunkten, als sie der katholischen Vorstellung vom ^gemäßigten" Kapitalismus mit seinem bestimmt orientierten Wettbewerb geläufig erscheinen. Das ist auch der Botschaft Papst Johannes9 XXIII. mit ihrer besonderen Betonung der Eigentumsfrage zu entnehmen15. 3. Mater et Magistra Haben also die Soraiailenzykliken Leos XIII. und Pius9 XI. den Wandlungen in den nicht-kommunistischen Industrieländern durch eine mehr allgemein gehaltene Aufklärung und Weisung Rechnung zu tragen versucht, so ist auch Johannes XXIII. in seiner Botschaft an alle Völker dieser Erde bemüht gewesen, sich den seitdem bei ihnen gezeigten Veränderungen und den von ihnen verfolgten neuen Zielsetzungen im Sinne der katholischen Grundthesen anzupassen und damit auch von neuem die Frage nach dem Sinn des Eigentums, den Möglichkeiten seines Erwerbs, seiner Verwertung und der Eigentum&streuung aufzuwerfen. In seiner Mater et Magistra geht auch Pap.9t Johannes XXIII. von der Annahme aus, daß jeder freiheitlich orientierte Staat in der Lage sei, alle dem Gemeinwohl dienlichen Vorkehrungen treffen zu können. Das gilt insbesondere für die Banrning der Gefahr der Vermachtung der Wirtschaft durch große und größte private und öffentliche Unternehmen. Es heißt unter Nr. 36—40: „36. Der Papst bemerkt: ,An die Stelle der freien Marktwirtschaft trat die Vermadhtung der Wirtschaft. Das Gewinnstreben steigerte sich zum zügellosen Machtstreben. Dadurch kam in das ganze Wirtschaftsleben eine furchtbare, grausenerregende Härte4 (QA 109). Sie lieferte im Ergebnis die staatliche Gewalt der Selbstsucht der Mächtigeren aus und mündete im internationalen Finanzimperialismus. 37. Um dieser Entwicklung der Dinge zu begegnen, verweist der Papst auf folgende Leitsätze: Die Welt der Wirtschaft muß wieder zur Achtung vor der sittlichen Ordnung zurückkehren, das Einzel- oder Gruppeninteresse muß wieder in Einklang kommen mit dem Gemeinwohl. Das verlangt, so fordert Unser Vorgänger, zunächst die Wiederherstellung der gesellschaftlichen Ordnung durch auf den wirtschaftlichen und auf den beruflichen Raum bezogene Sozialgebilde eigenen Rechtes, die keine Staatsschöpfungen sein dürfen; ferner die Wiederherstellung der Hoheitsfunktion der staatlichen Gewalt, damit sie nicht die Sorge für das Gemeinwohl zu kurz kommen läßt; endlich fordert der Papst gemeinsame Beratungen zwischen den Staaten und Zusammenarbeit auf Weltebene, auch zum Zweck des wirtschaftlichen Wohles der Völker. 38. Die wesentlichen Grundgedanken des Rundschreibens Pius' XI. lassen sich vor allem auf zwei zurückführen. Der erste ist dieser: Oberster Maßstab in der 15 Vgl. hierzu Klug: a.a.O. S. 15 ff., 126 ff., 145 ff., 224 ff., 300 ff., 399; ferner: ,Die Konzentration in der Wirtschaft." In: Zeitschrift für Nationalökonomie (1963). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
28 Oskar Klug Wirtschaft darf unter keinen Umständen das Einzel- und Gruppeninteresse sein; audi nicht der zügellose Wettbewerb oder die hemmungslose Macht des Stärkeren, das nationale Prestige oder der Machtwille der Nation oder irgend ein derartiger Maßstab. 39. Herrschen müssen in allen wirtschaftlichen Unternehmungen vielmehr Gerechtigkeit und Liebe als die obersten Gesetze sozialen Verhaltens. 40. Der zweite Grundgedanke ist wohl: Zu fordern ist der Ausbau einer innerstaatlichen und internationalen Rechtsordnung mit einem Gerüst fester Einrichtungen, öffentlicher und freier, das Ganze beseelt von der sozialen Gerechtigkeit. In ihr müssen die in der Wirtschaft Tätigen ihr eigenes Interesse mit dem Gemeinwohl harmonisch vereinigen können." Und auf die Eigentumsfrage selbst beizogen, heißt es im Gegensatz zu der Grund auf fassung der evangelischen Kirche über die Frage der den Menschen zukommenden Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung: „104. Augenscheinlich vollzieht sich in jüngster Zeit gerade bei den größten wirtschaftlichen Unternehmen eine immer schärfere Scheidung der Funktionen hier der Kapitaleigner, dort des Managements. Daraus erwachsen der staatlichen Führung recht schwierige Aufgaben. Diese hat ja darüber zu wachen, daß die Planungen der Leiter führender Unternehmen, besonders solcher, die für die gesamte Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, nicht in dieser oder jener Hinsicht den Erfordernissen des Gemeinwohls zuwiderlaufen. Diese Schwierigkeiten bestehen, wie die Erfahrung zeigt, unabhängig davon, ob das für die großen Unternehmen notwendige Kapital sich in öffentlicher oder privater Hand befindet." Papist Johannes XXIII. berührt damit die Möglichkeit der Gefahr des Machtmißbrauchs von Unternehmen mit „marktbeherrschender Stellung", die es in einem „gemäßigten" Kapitalismus nicht geben könnte. Auf diese Problematik geht er aber nicht weiter ein, und es ist daher begreiflich — deswegen aber nicht möglich —, wenn sie, wie wir noch feststellen werden, auch von dem Arbeitskreis der katholischen und evangelischen Sozaalwissenschafter ausgespart bleibt. Seinen Gedankengang noch mehr präzisierend, fährt Papst Johannes XXIII . fort: „109. Das Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, gilt für jede Zeit. Es ist in der Natur der Dinge selbst grundgelegt, die uns belehrt, daß der einzelne Mensch früher ist als die bürgerliche Gesellschaft, und daß diese zielhaft auf den Menschen hingeordnet sein muß. Übrigens würde die Anerkennung des menschlichen Rechts auf wirtschaftliche Privatinitiative gegenstandslos, wollte man den Menschen nicht zugleich auch die Möglichkeit einräumen, die für die Ausübung dieses Rechts notwendigen Mittel selbst zu bestimmen und anzuwenden. Sowohl die Erfahrung wie die geschichtliche Wirklichkeit bestätigen es: wo das politische Regime dem einzelnen das Privateigentum auch an Produktionsmitteln nicht gestattet, dort wird auch die Ausübung der menschlichen Freiheit in wesentlichen Dingen eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Das beweist: Das Recht auf Eigentum bildet in der Tat eine Stütze und zugleich einen Ansporn für die Ausübung der Freiheit." Die Vergesellschaftung der Produktionsmittel wird also strikt — „für jede Zeit" — abgelehnt. Für die moderne katholische Soziallehre ist OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 29 daher das „Privateigentum auch an Produktionsmitteln" die Voraussetzung für die Erhaltung der menschlichen Würde und Freiheit und damit für die Durchsetzung der Gerechtigkeit. Es komme nur darauf an, den Erwerb auch dieses Eigentums zu ermöglichen und es möglichst weit unter alle Bevölkerungsschichten zu streuen. Diesbezüglich bemerkt Johannes XXIII . folgendes: „112. Wir sagten schon, daß in nicht wenigen Ländern in der letzten Zeit die Wirtschaft einen rasdien Aufschwung genommen hat. Wenn aber der Ertrag steigt, so verlangen Gerechtigkeit und Billigkeit auch eine im Rahmen des Gemeinwohls mögliche Erhöhung des Arbeitslohnes. Dadurch wird den Arbeitern erleichtert, Ersparnisse zu bilden und ein bescheidenes Vermögen zu erwerben. Es ist deswegen unverständlich, wenn von einigen der naturrechtliche Charakter des Eigentums bestritten wird. Lebt doch das Eigentum von der Fruchtbarkeit der Arbeit und erhält von ihr seine Bedeutung. Es schützt zudem in wirksamer Weise die Würde der menschlichen Person und erleichtert die Ausübung der beruflichen Verantwortung in allen Lebensbereichen. Es fördert die Ruhe und Beständigkeit des menschlichen Zusammenlebens in der Familie und fördert den inneren Frieden und die Wohlfahrt des Landes. 113. Es genügt jedoch nicht, nur das naturgegebene Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, zu betonen. Mit gleichem Nachdruck muß alles unternommen werden, damit alle Kreise der Bevölkerung in den Genuß dieses Redites gelangen. 114. Pius XII. hat es klar ausgesprochen: ,Die Persönlichkeitswürde des Menschen erheischt also das persönliche Nutzungsrecht an den Gütern der Erde als normale und naturgemäße Lebensgrundlage. Dem entspricht die grundsätzliche Forderung des Privateigentums, soweit möglich, für alle' (Weihnachtsbotschaft 1^42. In: Utz-Groner: ,Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens. Soziale Summe Pius' XII.6, S.243). 115. Breitere Streuung des Eigentums ist, wenn jemals, so heute ganz besonders geboten. In einer wachsenden Zahl von Ländern wächst der wirtschaftliche Wohlstand rasch. Bei kluger Anwendung bereits erprobter Verfahrensweisen dürfte es nicht schwer sein, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in diesen Ländern so zu lenken, daß sie den Zugang zu privatem Eigentum erleichtert und verbreitert, beispielsweise zu dauerhaften Gebrauchsgütern, Wohnhaus, Grundstück, Geräten für den handwerklichen oder bäuerlichen Familienbetrieb, in Wertpapieren verbrieften Kapitalanlagen in Groß- und Riesenunternehmen. In sozial und wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern sind da bereits erfreuliche Ergebnisse erzielt." Es wird zwar auch von „Großunternehmen" gesprochen, aber nicht vom dem Verhältnis solcher zu den Mittel- und Kleinunternehmen und zu der Vie-lz-ahl von Handwerksbetrieben. Aber die Großunternehmen dürfen eben ein gewisses Ausmaß und eine gewisse Zahl nicht überschreiten. Riesenunternehmen, wie sie in verschiedenen Staaten gegeben sind und wie sie an Kapitalintensität und Ausdehnung ihres Markt- und Machtbereichs noch zunehmen werden, um dem Bedarf der rasch anwachsenden Bevölkerung nachkommen zu können, werden in die katholische Soziallehre nicht einbezogen. Wie will und kann aber die katholische Kirche die durch zahlreiche OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
30 Oskar Klug Gründe und Ziele veranlaßt« großdimensionale Technik und Organisation von Gesellschaft und Wirtschaft ignorieren? Das ist eines ihrer schwierigsten Kapitel! „116. Das eben Gesagte schließt keineswegs aus, daß auch der Staat und andere öffentlich-rechtliche Gebilde rechtmäßig Eigentum besitzen, auch an Produktionsmitteln, ganz besonders dann, wenn ,die mit ihnen verknüpfte übergroße Macht ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls Privathänden nicht überantwortet bleiben kann4 (QA114). 118. Wir müssen auch darauf hinweisen, daß wirtschaftliche Unternehmungen des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Gebilde nur solchen Männern anvertraut werden dürfen, die sich durch besondere Sachkenntnis, durch Charakterfestigkeit und durch großes Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Volksgemeinschaft auszeichnen. Die Tätigkeit dieser Männer ist sorgsam zu überwachen. Es muß verhindert werden, daß innerhalb der staatlichen Verwaltung selbst wirtschaftliche Macht sich in den Händen weniger anhäuft. Das ist unvereinbar mit dem öffentlichen Wohl." Die Grundhaltung der katholischen Kirche zu dem Problem der „gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung" und der Eigentumsfrage ist in den offiziellen Verlautbarungen verzeichnet und damit auch der Gegensatz zu der Grundhaltung der evangelischen Kirche. 4. Kritische Würdigung der k a t h o 1 i s c<h e n E i g e n t u m s 1 e h r e Natürlich haben die Päpste Leo XIII., Pius XI., Johannes XXIII. in ihren Sozia lenz yklikem keine für aille Völker dieser Erde bis ins einzelne igehende Anweisungen erteilen können uinld wollen. Es kam ihnen vor allem auf die Darlegung des Ausgangspunktes der katholischen Kirche auch in der Eigentumsfrage an. Er ist das Naturrecht! Von ihm erhebt die katholische Kirche den Anspruch, für alle katholischen Völker dieser Erde zu sprechen. Der Anspruch der katholischen Kirche, auf Form und Inhalt der menschlichen Gesellschaft Einfluß zu nehmen, sie also nicht dem Staat allein >zu überlassen, ist unabdingbar gestellt. Alle Sozialenzykliken und auch die Bekumdungen Papst Pius' X//., der seinerseits auf die Abfassung und Verkündung einer eigenen Soizialenzyklika verzichtete, stellen Forderungen an die Staaten unid an ihre Bürger, um die neue, nach Ständen gegliederte Gesellschafts Ordnung zu begründen. Nur eine solche könne auch mit der Zeit den Marxismus-Leninismus auf friedliche Weise überwinden. Die katholische Kirche will — auch im Gegensatz zum Liberalismus und zu seiner gemäßigten Form: dem Neoliberalismus, ferner auch im Gegensatz zum Neosozialismus oder freiheitlichen Sozialismus — dieses Ziel durch die weltweite Programmierung ihrer Vorstellungen und Forderungen erreichen. Zahl« reiche Fragen, die unser Thema berühren, werden durch sie aufge- OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 31 worfen. Einige der wichtigsten sollen nachstehend herausgestellt wenden: 1. Welches ist der Maßstab für die „sozial verpflichtete66 Eigentumsverwertung in der modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft? 2. Wie sollen die einzelnen Verbraucher und Erwerbswirtschafter ihr „(natürliches66 Recht auf Privateigentum wahrnehmen, wenn die katholische Kirche vom Standpunkt eines „gemäßigten66 Kapitalismus — und nicht von dem des modernen, gewandelten, dynamischen Kapitalismus einschließlich des weltweiten Effektenkapitalismius mit all den bekannten Formen — ausgeht? 3. Wie sollen die Menschen die Würde des anderen achten und bewahren können, wenn sie sich — trotz ihres begrenzten Eigentums — mächtigen Organisationen, und zwar nicht nur wirtschaftlichen, die aber technisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich notwendig sind, gegenübersehen? 4. Wie soll ein Staat die ihm von der katholischen Kirche anempfohlene Obacht geben können, wenn ©eine Autorität und Macht durch weltpolitische und weltwirtschaftliche Maditgruppierungen geschwächt worden ist und keine Aussicht auf eine Änderung dieses Zustandes besteht? 5. Wie soll die moderne industrielle Massen/gesellschaft der westlichen Welt umgeformt werden können, um die „kraftvolle Zügelung und weise Lenkung66 des Staates — von der Sozial- oder Gemeinwohlgerechtigkeit „durchwaltet66 — bewirken zu können? 6. Was heißt in der modernen Welt „gemeinw oh [gerechte Eigentumsordnung66, da ja die katholische Kirche die gegenwärtige Eigentumsverteilung als ihr nicht entsprechend ansieht? 7. Wie kann nach katholischer Auffassung die „Vermachtung der Wirtschaft durch anonyme Kräfte66 gebannt und trotzdem eine möglichst weite Streuung von Eigentum auch an Produktionsmitteln im Sinne des „internationalen Gemeinwohles66 erreicht werden, wo doch die zukünftigen technisch und wirtschaftlich bedingten Dimensionen in bestimmten Bereichen ganz andere Formen annehmen werden und müssen als heute, um den Anforderungen der rapide zunehmenden industriellen Massengesellschaft und der unterentwickelten Völker, für die sich bekanntlich die katholische Kirche besonders stark einsetzt, gewachsen sein zu können? 8. Wie soll die „ständische Ordnung66, in der nach der Auffassung der katholischen Kirche die Eigentumisverfassiung und Eigentumsstreuung „soziaigerecht66 durchgeführt werden könne, aussehen, zumal ja letzten Endes an eine alle Völker umfassende Ordnung gedacht wird? OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
32 Oskar Klug 9. Nach Papst Johannes XXIII. ist das Gemeinwohl der „Inbegriff jener gesellschaftlichen Voraussetzungen, die den Menschen die volle Entfaltung ihrer Werte ermöglichen oder erleichtern" (Mater et Magistra, 65). Wie soll der Staat als Glied der Staatengemeinschaft dieser Forderung entsprechen, wenn er andererseits die Entfaltung der Persönlichkeit und ihre Dynamik nach den Vorstellungen von dem „gemäßigten46 Kapitalismus hemmen soll? Wird doch damit die Möglichkeit der Eigentumsstreuung durch die Ausgabe von Eigentumsrechten an größten Unternehmen in der ganzen Welt für zahllose Menschen verstopft16! Fragen über Fragen sind durch die Sozialerazykliken aufgeworfen worden. Sie bedürfen der Beantwortung, um so mehr, als die Ideologien Liberalismus, Sozialismus, Kommunismus in ihren verschiedenen Abwandlungen eine immer größere Zugkraft auf die Massen ausüben, die sich nicht mehr mit veralteten, allgemein gehaltenen kirchlichen Formulierungen zufriedengeben wollen. Zweifellos hat sich die katholische Soziallehre wesentlich mehr engagiert als die evangelische. Die Vorstellungen der katholischen Kirche von der den Menschen zukommenden Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung und von der Eigentumsfrage sind sehr konkret, und die Forderungen sind anspruchsvoll gestellt17. 16 Vgl. hierzu auch Klug: a.a.O. S. 362 ff. Darauf, daß diese Eigentumsrechte eine „Verflüchtigung" des früheren Eigentumsbegriffs bedeuten, hat u. a. auch Joseph Schumpeter (Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie. Bern 1950) im Anschluß an Karl Marx, Rudolf Hilferding, sowie Berle und Means hingewiesen; siehe auch Theodor Geiger: „Die Klassengesellschaft im Schmelztiegel", Köln 1950 und David Riesmann: „The Lonely Crowd: A Study of the Changing American Character", New Häven 1950; deutsche Ausgabe „Die einsame Masse", Göttingen 1956, ferner Helmut Schelsky: „Die skeptische Generation. Eine Soziologie der deutschen Jugend", Düsseldorf-Köln 1955. Zur Zeit wird in Rom das Konzilschema, das das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und der modernen Welt neu erläutern und über die bisherigen Enzykliken hinaus noch präziser bestimmen soll, ausgearbeitet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die katholische Kirche in Zukunft gegenüber den Wandlungen der meisten sozialistischen oder sog. sozialistischen Parteien in der westlichen Welt — also auch der SPD — verhalten wird. Jedenfalls ist das kürzliche Gespräch zwischen Papst Paul VI. und Fritz Er/er, der als offizieller Vertreter der SPD im Vatikan empfangen worden war, ein Novum in der Geschichte des Vatikans und 17 In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das Verhältnis der Religionen der Erde zueinander (lt. „Weltkirchen-Lexikon", Handbuch der Oekumene, Stuttgart 1960) kennenzulernen. Bei einer Gesamtbevölkerung von 2,7 Milliarden Menschen = 100 °/o (Stand 1959) ergeben sich folgende Anteile an den Religionen: der SPD. davon Katholiken Juden Moslems Hindus bisherige Konfuzianer (chinesische Christen 775 Millionen = 28,70% 538 Millionen 12 Millionen = 0,44 °/o 350 Millionen = 12,96 Vo 320 Millionen = 11,85 ®/o Volksreligion) 300 Millionen = 11,11 Vo OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 39 Rein theoretisch läßt sich darüber nicht entscheiden, weil überdies die für die staatliche Sparförderung aufzubringenden Summen in eine bestimmte Relation zur Sparneigung und zum Sparvolumen auch ohne Sparprämien gesetzt werden müßten. Um die Spar Willigkeit der Arbeitnehmerschaft und der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes noch günstiger zu gestalten, sollte nach Ansicht des Arbeitskreises eine ..höhere Verzinsung der nach dem Sparprämiengesetz festgesetzten Kontensparbeträige" ermöglicht werden, und, um das Wertp apiersparen, das ja der Arbeitskreis besonders gefördert wissen möchte, noch rentabler für die kleinen Einkommensbezieher ZJU machen, sollten nach ihm die Besitzer kleiner Wertp apier depots von der Börsenumsatzsteuer unid von den Depotgebuhren befreit werden. Bei einem Vergleich der Rendite einer „Volksaktie" oder eines anderen Wertpapiers mit dem Kontensparen ergibt sich, daß dieses rentabler ist, wenn man die Chance des etwaigen Kursgewinns außer acht läßt; noch mehr natürlich bei einem Kursverlust. Denn die kleinen Wertp apiersparer sollten auch nach den Vorstellungen der christlichen Soziallehre keine Spekulanten sein, sondern sich als „Eigentümer am Produktivkapital" fühlen und somit zur geistigen Überwindung der marxistischenJieninistischen Weltrevolutionsidee beitragen können. Ein Blick auf das die Sparkapiitalbildung darstellende Schaubild ergibt, daß das Kontensparen vor allen anderen Sparformen rangiert21. Nach dem jüngsten Monatsbericht der Deutschen Bundesbank (1964) ist das Bruttosozialprodukt im Jahre 1963 um 6,2 (8,8) Prozent auf 376,8 (355,1) Milliarden DM gestiegen. Real nahm es um 3,2 (4,2) Prozent auf 288,8 Milliarden DM zu. Der Anteil des Einkommens aus (unselbständiger Arbeit am gesamten Volkseinkommen hat sich seit 1960 von 60,8 auf 64,8 Prozent erhöht. Dagegen verringerte sich der Anteil der Unternehmereinkommen seit 1961 von 37,5 auf 35,2 Prozent. Und dabei ist in diesem Zusammenhang eines besonders festzuhalten. Der deutsche Staatsbürger hat im Jahre 1963 nicht unerheblich mehr als in den beiden vorangegangenen Jahren gespart. Die Ersparnis der privaten Haushalte stieg im Jahr 1963 um 3,8 Milliarden DM oder um rund 20 Prozent auf 22,8 Milliarden DM. Die Sparquote, die in den Jahren 1961 und 1962 nicht über 8,5 Prozent hinausgegangen war, hat einen Anteil von 9,6 Prozent der verfügbaren privaten Einkommen erreicht. Sie sind um 6,7 Prozent auf 238 Milliarden DM gestiegen. Die privaten Verbrauchisausgaben 21 Klug: a.a.O., S. 201 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
40 Oskar Klug wuchsen im Jahr 1963 nur noch um 5,4 (i. V. 9,1) Prozent auf 214,9 Milliarden DM. Weit voran vor allen Sparformen stehen die Spareinlagen bei den Banken und Sparkassen. Die Nettozugänge auf den Sparkonten privater Personen lagen im Jahr 1963 um rund 30 Prozent höher als im Jahr zuvor. Von der Zunahme der privaten Ersparnis entfielen fast 70 Prozent auf das Kontensparen. Audi die Bauspareinlagen, die im Jahr 1962 ein wenig zurückgegangen waren, und »die Geldanlagen bei den Lebensversicherungen nahmen zu. Demgegenüber hat das Wertpapiersparen nicht zugenommen. Die Wertpapierkäufe machten ungefähr den gleichen Betrag wie im Jahr 1962 aus. Es ist also nicht einzusehen, warum das langfristige Kontensparen gegenüber den anderen Sparformen in der Verzinsung vom Gesetzgeber günstiger gestellt werden soll, abgesehen davon, daß der Arbeitskreis selbst besonderen Nachdruck auf den Erwerb von ..Eigentum an Produktionsmitteln" über das Wertpapiersparen lest und für ein „einheitliches System der Sparförderung an Stelle der unterschiedlichen Förderung der Eieentumsbildung durch die des Wohnune?sbauprämienfi:esetzes, des Sparprämienaresetzes., der steuerlichen Besrünstisrung des Bausparens nach § 10 EStG und der steuerlichen Begünstigung des Lebensversicherungssparens" eintritt. Da die Arbeiter keineswegs weniger als die Angestellten und Beamten verdienen — auch oft keineswegs weniger als die Selbständigen —, läßt die Statistik darauf schließen, daß tatsächlich der Sparwille der Arbeiter geringer ist. Daher werden sie auch bei den Bemühungen, sie für das Wertpapiersparen aller Art geneigter zu machen, weniger ansprechbar sein. Und das gibt wiederum hinsichtlich der Erfolgsmöglichkeit der Forderung eines Ausgleichs zwischen Kapital und Arbeit durch Eigentumsstreuung über das Wertpapiersparen zu denken, zumal ihr Anteil am Produktiveigentum im Verhältnis zum gesamten Investitionskapital sowieso nur gering sein könnte. Vergessen wir auch nicht, daß die Ersparnisse von vornherein im Hinblick auf einen bestimmten Zweck gemacht werden! Auch wenn in Würdigung der Kritik am Sparprämiengesetz der Standpunkt vertreten wird, daß die Sparförderung weitscbauend zu betreiben wäre, als ein Vorhaben, das mit Jahrzehnten, genau betrachtet sogar mit Menschenaltern rechnen müsse, bleibt dieses Gesetz trotzdem problematisch, und es dürfte auch diesbezüglich noch nicht das letzte Wort gesprochen worden sein, zumal die Sparprämie allgemein auch noch einkommen- und lohnsteuerfrei ist, dagegen Zinsen und Zinseszinsen auf die Prämie steuerpflichtiges Einkommen aus Kapitalvermögen sind. Selbstverständlich s<oll bei dieser kritischen OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 41 Einstellung zum Sparprämiengesetz das Bemühen um die Stabilerhaltung des Geldwertes nicht vergessen werden. Wie wäre es aber, wenn der Staat, anstatt eine Sparprämie zu geben, sich in seinen nicht unbedingt notwendigen Ausgaben beschränken und weniger Steuern erheben würde? Bei einem Volkseinkommen von mehr als 355,1 Milliarden DM im Jahr 1962 betrug die Gesamtsteuererhebung rund 48,6 Prozent. Damit werden unbedingt notwendige und weniger notwendige Ausgaben bestritten. Wenn sich der Staat in seinen Ausgaben beschränken würde, könnte er einen Teil der Investitionsmittel für seine Erwerbsunternehmen über den Kapitalmarkt oder durch Selbstfinanzierung aufbringen und brauchte nicht auf Kosten der übrigen Steuerzahler eines Dogmas wegen Eigentum zu herabgesetzten Preisen zu verkaufen, um nachher zu sehen, daß sich idie Erwerber von ^Volksaktien" um die sozialromantische Exgentrumsideologie überhaupt nicht kümmern, sondern der Versuchung, sich an dem Börsenspiel ®u beteiligen, unterliegen22 oder ganz nüchtern ihre Rendite einschließlich des erhofften Kursgewinns mit den anderen Sparformen vergleichen. Die vom Arbeitskreis angeregte Befreiung der Besitzer kleinerer Wertpapierdepots von der Börsenumsatzsteuer und von den Depotgebühren ist völlig irreal. Die Banken und Sparkassen können auf die Erstattung ihrer Mehrbelastung nicht verzichten. Sie sind kein Woihltätigkeitsinstitut, sondern sind Unternehmen, in denen sehr genau gerechnet wird und geredinet werden muß, weil sie fremdes Geld zu dem Zweck verwalten, für die Kapitaleigentümer die höchstmögliche Rendite herauszuwirtschaften. Sonst würden und müßten diese zu einer ausländischen Bank gehen. Die Konkurrenz auf dem internationalen Kapitalmarkt kommt in den Anregungen des Arbeitskreises zu wenig zur Geltung! Und was das Wertpapiersparen als solches angeht, so scheint niemand von den Angehörigen des Arbeitskreises den Versuch gemacht zu haben, bei seiner Bank oder seiner Sparkasse den Auftrag zu geben, für — sagen wir — etwa 100 000,— DM 6% oder 61/2%ige Pfandbriefe, Industrieobligationen oder Staatsanleihen für sich oder für die Organisation, zu der er gehört, zu kaufen. Dann würde er nämlich festgestellt haben, daß es für seine Bank oder Sparkasse gar nicht leicht ist, den Auftrag wunschgemäß zu erfüllen. Allein deswegen nicht, weil nicht beliebig viel und gutes Material auf dem Markt liegt und daher jede Bank oder Sparkasse für ihre Kunden 22 Bisher haben rund ein Viertel der Ersterwerber von Volkswagenaktien diese wieder an der Börse verkauft. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
42 Oskar Klug Repartierungen vornehmen muß, wobei natürlich die größeren, alten Kunden vorgehen. Wenn man also zu der Frage der Streuung von „Eigentumsanteilen am Produktivkapital" fundiert Stellung nähmen will, miuß man wissen, wie es auf dem bundesdeutschen und internationalen Effektenmarkt aussieht. Die theoretische Durchdringung des Problems der Vermögensbildung und Eigentumsstreuung ist zwar Voraussetzung für die Beteiligung an der Diskussion, aber man muß auch die realen Tatsachen und Erfahrungen im Bank- und Börsen geschehen kennen! Die börsennotierten Aktien in der Bundesrepublik nehmen nämlich seit Jahren an Zahl ab. Nach -den jüngsten Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes waren es nur noch 639 Aktiengesellschaften, die ihre Aktien an der Börse notieren lassen. Das sind bei rund 2300 Aktiengesellschaften in der Bundesrepublik und in Westberlin kaum mehr als ein Viertel. „Nach Grundkapital, Kurswert und Börsenumsätzen konzentriert sich das Hauptgewicht der westdeutschen Börsen auf eine nur verhältnismäßig kleine Zahl von Aktiengesellschaften. Nur knapp über 100 Werte, also nur praktisch jede sechste Börsengesellschaft erreicht einen Kurswert von mehr als 100 Millionen DM. Insgesamt repräsentiert diese kleine Zahl von Börsengesellschaften jedoch etwa neun Zehntel des Kurswertes auf dem gesamten Aktienmarkt. Zieht man die Grenze bei Gesellschaften mit mehr als 500 Millionen DM Kurswert, dann bleiben nur etwa drei Dutzend Firmen, die jedoch bereits zwei Drittel des Kurswertvolumens repräsentieren. Und nimmt man schließlich nur die Kurswertmilliardäre — die Zahl schwankt um 17 Gesellschaften —, dann entfällt allein auf diese Gruppe die Hälfte des gesamten Kurswertes auf dem westdeutschen Aktienmarkt. Die verhältnismäßig wenigen großen Börsengesellschaften stellen auch die größten Finanzierungsaufgaben an den Aktienmarkt. Sie kassieren Jahr für Jahr den Löwenanteil der von den Börsengesellschaften durch Kapitalerhöhungen aufgenommenen eigenen Mittel23." Die zukünftigen technischen, wirtschaftlichen, kulturellen, bevölkerungspolitischen Aufgaben in aller Welt benötigen Investitionsmittel von größeren Dimensionen, die nur über Kapitalgesellschaften beschafft werden können. Und hier eröffnen sich neue Perspektiven für den Wertpapiersparer, ohne daß der bundesdeutsche Staat — im Gegensatz zu allen anderen Staaten (!) — besondere und für die übrigen Staatsbürger kostspielige „soziale" Wertpapiersparförderungsaktionen starten muß. Die zukünftige Entwicklung wird das Problem des Wertpapiersparens auch in der Bundesrepublik Deutschland in einem ganz anderen Licht 23 Lt. Der Tagesspiegel (4.1.1964). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 43 als bisher erscheinen lassen. Ohne Inanspruchnahme des ausländischen Kapitalmarktes über die verschiedenen Börsenplätze ist also in der Bundesrepublik eine Eigentumsstreuung über den Erwerb von Wertpapieren nur sehr begrenzt möglich. Und, was den internationalen Wertpapiermarkt angeht, so ist hierzu folgendes festzustellen: Infolge der gesellschaftlichen Umschichtung z. B. der nordamerikanischen Bevölkerung, d. h. der Herausbildung eines neuen, sehr breiten, anders als des früher sich zusammensetzenden Mittelstandes, und des damit zusammenhängenden steigenden Interesses für Aktien sind die nordamerikaniscben Investment-Gesellschaften bemüht, sich auch auf dem europäischen Aktienmarkt festzulegen, um damit zugleich das Risiko für ihre Investment-Sparer zu verteilen. Denn die gegenwärtigen Aktienkurse auch in den USA halben zum Teil etwas Beängstigendes in »ich. Seit Anfang 1958 ist der Aktienkurs-Index von Dow Jones — mit zeitweiligen Unterbrechungen — erheblich gestiegen, weil das Angebot von guten Papieren, den „Blue Chips", relativ gering ist. Daher sind auch die weniger guten Aktien, die „Dogs and Cats", maßgebend an diesem Aktienkurs-Index beteiligt. Der Kurswert aller gehandelten USA-Aktien hat die 300-Milliarden- $-Grenze überschritten. Daher müssen die USA-Investment-Gesell- schaften bemüht 6ein, das durch die Überhöhung der Kurse der „Dogs and Cats" vermehrte Anlage-Risiko durch Hinzukäufe auf den europäischen Märkten zu verringern. Im Falle der „sozialen" Privatisierung der bundeseigenen oder sonstigen öffentlichen Unternehmungen in der Bundesrepublik muß man also auch damit rechnen, daß die für den westdeutschen Kleinsparer vorgesehenen „Volksaktien" zwecks „Begründung eines wahren Volkskapitalismus" in gewissem Umfang in die Portefeuilles der USA- oder anderer ausländischer Investment-Gesellschaften wandern werden, so daß von dieser Seite her die „Volksaktien" in das anonyme Angebot- und Nachfragespiel an den Weltbörsen gelangen und damit ihren eigentlichen Zweck verfehlen. Der Effektenkapitalismus ist eine weltweite Angelegenheit, aus der sich die bundesrepublikanische Volksaktienbewegung doch nicht so heraushalten kann, wie es sich die Propagandisten einer typisch deutschen Volksaktienbewegung offenbar vorstellen, obgleich der Volkskapitalismus an sich in der übrigen Welt verbreitet werden soll. Dann sollte man auch wissen, welche Bedeutung im Ausland und — wenn auch noch nicht so weitgehend — in Westdeutschland die Kleinaktien in- und ausländischer Unternehmen und das Investment-Zertifikat auch für die kleinen Sparer seit vielen Jahren erlangt haben. Die Idee der „Volksaktien" ist also auch unter dem Gesichtspunkt der Kaufmöglichkeit von deutschen „Volksaktien" seitens ausländischer Interessenten, die nicht nur OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
44 Oskar Klug in den USA ansässig sein müssen, nicht weniger problematisch geworden. Denn sie selbst würden damit ja keine "Volksaktionäre" im eigentlichen Sinne des Wortes, also „Ersterwerber" vom „Volksaktien" zum Soizialkurs werden können. Vielmehr würden die ausländischen Käufer genau so behandelt werden wie die deutschen Käufer von „Volksaktien" zum Börsenkurs ohne Beschränkungen. Für beide — ausländische und inländische Käufer — würde der Titel ..Volksaktionär" völlig bedeutungslos sein. Denn für sie wäre die „Volksaktie" ein Wertpapier wie jede andere Kleinaktie auch. Die „soziale" Privatisierung ist also aus vielerlei Gründen mehr als problematisch und wird in ihren Möglichkeiten und Auswirkungen weit überschätzt. Das habe ich an anderer Stelle mit zahlreichen Belegen nachzuweisen versucht24. Zwecks größerer Eigentumsstreuung will der Arbeitskreis aber doch die „soziale" Privatisierung von „geeigneten" öffentlichen Unternehmen fortgesetzt wissen. Allerdings sollten nach ihm an Stelle von „Volksaktien" ebenfalls mit Sozialrabatt — je nach Familienstand und Einkommen — ausgestattete Investment-Zertifikate ausgegeben werden, um so die unterschiedlichen Risiken der zu privatisierenden Unternehmen ausgleichen zu können. Die Erlöse aus der Privatisierung sollten nach Ansicht des Arbeitskreises einer „Stiftung" zufließen, deren Erträge zusätzlich für die Eigentumsbildung breiter Schichten eingesetzt werden könnten. Ausdrücklich wird betont, „daß eine Privatisierung ohne die angeführten Auflagen unerwünscht sei, weil die staatliche Vermögenskonzentration nicht durch eine private Vermögenskonzentration, sondern durch eine breite Vermögensstreuung ersetzt werden sollte". Mit diesen Anregungen berührt der Arbeitskreis, wie gesagt, ein sehr umstrittenes Problem. Erst einmal muß man das Ausmaß, den Aufbau und die Kapitalstruktur der öffentlichen Unternehmen kennen, um sich vor Fehleinschätzungen hinsichtlich ihrer Privatisierungsmöglidukeiten zu bewahren25. Sodann kann man die „soziale" oder nicht ^soziale Privatisierung öffentlicher Unternehmen nicht eines Dogmas wegen propagieren26. Bei dem heutigen weltweiten Ausmaß des Effektenkapitalismus mit seinen verschiedenen Anlagemöglichkeiten ist eben eine „soziale" Privatisierung ziu Lasten der übrigen Staatsbürger nicht zu verant- 24 Klug: a.a.O. 25 Klug: a.a.O. S. 27 ff. 26 Ebd. S. 126 ff.; vgl. vom katholischen Standpunkt aus auch Gustav Gundlach über „Miteigentum und Volksaktie". In: „Gesellschaftspolitische Kommentare" (Bonn 1957); Franz Spiegelhalter: „Investivlohn und Eigentumsbildung" (ebd. 1962), wie überhaupt diese „Kommentare" zur Eigentumsfrage. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 45 worten. Die Privatisierung dos Volks wagenwerks hat gezeigt, daß eines Dogmas wegen wertvolles Staatseigentum zu einem nicht zu vertretenden Sozialrabatt veräußert wurde, um aus dem Erlös allein 500 Millionen DM für die Entwicklungshilfe abzuzweigen, abgesehen davon, daß der Entwicklungsfonds bei einem höheren Verkaufserlös noch mehr Millionen hätte bekommen können27. Angesichts der keineswegs als positiv zu wertenden Erfahrungen mit der „sozialen64 Privatisierungsaktion, wo doch die Eigentumsstreuung über die Ausgabe von Wertpapieren als das Bollwerk gegen den Komunismus hingestellt wird, ist es nicht verständlich, wenn der Arbeitskreis die „soziale44 Privatisierung öffentlicher Unternehmen weiterhin propagiert; muß man doch auch folgendes bedenken: Die Automation in Amerika, aber auch in anderen kapitalistischen Ländern, ist weit vorangesch/ritten; noch nicht so weit in der Sowjetunion. An einem einzigen Fließband können zwei Arbeiter täglich 1000 Rundfunkapparate fertigstellen. Was in den USA und in anderen kapitalistischen Staaten auf diesen und anderen Produktionsgebieten technisch möglich ist, ist es grundsätzlich in Sowjetrußland auch. Diafür gibt es vielerlei Beispiele! In Riesenbetrieben — gleich, ob von kapitalistischen Betriebsleitern oder sozialistischen bzw. kommunistischen Funktionären geleitet — werden mit denselben technischen Methoden die Massenbedarfsartikel für die laufend zunehmende Bevölkerung in der ganzen Welt — heute rund 3 Milliarden, im Jahr 2000 voraussichtlich 5 bis 6 Milliarden, vielleicht auch 7 Milliarden — hergestellt. Die moderne Technik, die Bevölkerungsvermehrung, die Notwendigkeit einer ihrem Bedarf entsprechenden Massenproduktion und -Verteilung und das nicht mehr abzustoppende, mit ungeheuren Kosten verbundene Streben nach der Eroberung des Weltraumes lassen auch die Problematik des Kapitalismus, Sozialismus verschiedener Spielart und des Kommunismus in einem anderen Licht als bisher erscheinen28. Damit ist auch gesagt, daß man die Frage der Privatisierung der öffentlichen Unternehmen im Kapitalismus nicht nach dem Motto behandeln kann: „In der Sozialen Marktwirtschaft sei eine erwerbswirtschaftliche Betätigung des Staates nicht gerechtfertigt!44 27 Klug: a.a.O. S. 125 ff.; siehe auch das nicht genügend fundierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 17. 5. 61 ebd. S. 439 ff. 28 In diesem Zusammenhang sei auf die kenntnisreichen Arbeiten über die Auswirkungen des technischen Fortschrittes von Günter Friedrichs (IG Metall) verwiesen; so u. a. auf seinen Beitrag: Technischer Fortschritt und wirtschaftliche Konzentration. In: Atomzeitalter (Heft 6 u. 7 1961) mit Zitierung seiner früheren Untersuchungen. S. auch: „Automation und technischer Fortschritt in Deutschland und den USA." Ausgewählte Beiträge zu einer internationalen Arbeitstagung der Industriegewerkschaft Metall für die Bundesrepublik Deutschland. Redaktion: Günter Friedrichs. Frankfurt/M. 1963. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
46 Oskar Klug Bei der Frage: ob private Unternehmerinitiative oder Initiative von Leitern öffentlicher Unternehmen bzw. von Regiebetrieben? kann es sich doch immer nur um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung handeln. Es wäre sinnlos, mehrere untereinander konkurrierende Privatunternehmen den Bedarf der soizialdifferenzierten Bevölkerungsschichten an Gütern und Dienstleistungen decken zu lassen, wenn es durch staatliche oder gemeindliche Unternehmen bzw. Regiebetriebe vorteilhafter ist. Die Allgemeinheit kann auch an private Unternehmen keine Monopolrenten verteilen, die möglicherweise aus Gründen des Standorts nicht ausbleiben würden. Unter Berücksichtigung des jeweils erforderlichen Kapitalbedarfs gibt es im Kapitalismus keine eindeutige Antwort auf die obige Frage. Und was die Frage der vom Arbeitskreis vorgeschlagenen „Stiftung" angeht, so erinnert diese Anregung an die von der SPD vorgeschlagene „Deutsche Nationalstiftung", die „Deutsche Volksaktien" ausgehen soll, und an die vom Deutschen Gewerkschaftsbund vorgeschlagene Schaffung eines „Sozialkapitalfonds für alle Arbeitnehmer", eines Mammut-Investmentfonds zwecks Ausgabe von Arbeitnehmeranteilen und zwecks „marktkomformer" Wirtschaftspolitik — Gedankengänge, mit denen ich mich ebenfalls auseinandergesetzt habe, um alle Möglichkeiten der Eigentumsstreuung zu untersuchen und auf ihre Zweckmäßigkeit hin gegeneinander abzuwägen. Die Konzentration von „Anteilen am Pro'duktivvermögen" in derartigen Mammut-Orga- nisationen ist aus verschiedenen Gründen für die kleineren Sparer mehr als problematisch29. Dasselbe gilt für die von dem Arbeitskreis vorgeschlagene „Stiftung". In Ergänzung hierzu meint der Arbeitskreis: „Die vermögensbildenden Ausgaben der öffentlichen Haushalte sollten zu einem größeren Teil als bisher über den Kapitalmarkt finanziert werden. Die Vermögensboildung einkommensschwächerer Schichten ließe sich auch hier fördern, wenn Wertpapiere ausgegeben werden, die durch eine familien- und einkommensgerechte Gestaltung der Bezugsbedingungen den Sparmöglichkeiten dieser Schichten Rechnung tragen. Bei einer derartigen Anleihefinanzierung ist dahin zu wirken, daß diese Anleihen tatsächlich auch von den einkommensschwächeren Schichten erworben werden können." Diesbezüglich gilt dasselbe wie für die „s'otziale" Privatisierung über die A/usigabe von „Volksaktien" oder Investmentzertifikaten. Es ist unmöglich, auch bei dem Erwerb van Anleiiiepapieren eine „soziale" Differenzierung ä la Preussag- und Volkswagenwerk-Privatisierung vorzunehmen, wie es sich der Arbeitskreis vorstellt. Überdies würden 29 Vgl. darüber audi Klug: a.a.O. S. 315 ff. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
Eigentum und Eigentumsstreuung in christlicher Verantwortung 47 die Banken und Sparkassen überfordert werden, zumal die Sparer heute schon Investment-Papiere auf Abzahlung kaufen können. Der moderne weltweite Effektenkapitalismus bietet auch den kleinen Sparern, wenn sie — auch ohne an der Idee vom „Eigentum an Produktionsmitteln" interessiert sein zu müssen — Wertpapiere erwerben wollen, grundsätzlich Anlagemöglichkeiten nicht nur in der Bundesrepublik. D/aher ist diie „soziale" Privatisierung von öffentlichen Unternehmen, weil auch zu kostspielig für alle Staatsbürger, nicht gerechtfertigt. Daß die Nachfrage nach gcuten Wertpapieren und damit auch nach guten Kleinaktien oder Investmentzertifikaten nicht immer gedeckt werden kann, wurde bereits bemerkt; aber es wurde auf die fortlaufend erweiterten Möglichkeiten des Wertpapiersparens hingewiesen, so daß es eines Dogmas wegen nicht noch besonders forciert zu werden braucht; abgesehen davon, daß es — unter Berücksichtigung der anderen Sparmöglichkeiten und Sparnotwendigkeiten — nicht überschätzt werden sollte. Der Arbeitskreis sieht die Frage der „sozialen" Privatisierung zu provinziell, nur auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen. Das ist im Zeitalter der Entwicklung der großdimensionalen Technik und vooi politischen und wirtschaftlichen Großräumen nicht möglich. „Volksaktien", Klein- und Großaktien, Investmentanteil«, Gold- und Whisky-Zertifikate, Briefmarken, Schmuck, Gemälde, Antiquitäten, Volksschatzbriefe kann grundsätzlich jedermann als Sparanlage erwerben. Nur muß man, wie wir gesehen haben, bei den „Volksaktien" zwischen d<em Ersterwerb durch eine bevorrechtigte Schacht und den späteren Käufen auch von anderen Interessenten im In- und Ausland unterscheiden. Auch das Versdcherungs-, Bau- und Kontensparen ist für jedermann grundsätzlich möglich, dagegen nicht der Kauf von Belegschaftsaktien otder die Anteilnahme an der Ergebnisbeteiligung dieser oder jener Art bis zum Miteigentum in einem Betrieb, der nicht zu einer Aktiengesellschaft gehören muß. Miteigentum in einem Betrieb, diese Möglichkeit des Sparens und der Vermögensbildung ist grundsätzlich nur Arbeitnehmern vorbehalten. Sie ist eine besondere Form der Ergebnisbeteiligung oder die Beteiligung der Arbeitnehmer am Leistungserfolg des Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile. Es handelt sich hierbei nicht nur um die Möglichkeit, „Eigentum an Produktionsmitteln" des Betriebes zu erlangen, in dem die Arbeitnehmer jeweils beschäftigt sind, sondern um eine in Würdigung der Mitarbeit am erzielten Leistungserfolg zu ergreifende Sparförde rungstmaßnahme. Schon seit längerer Z<eit hat eine ganze Reihe von Unternehmen, vor allem von besonders leistungsfähigen Großunternehmen, Vergünstigungen im Sinne der Förderung der Vermögensbildung unter der OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00
48 Oskar Klug Bezeichnung der Gratifikationen, Arbeitnehmerdividenden, Jahresabschlußzahlungen gewährt, was schon zu manchen Ungereimtheiten im Wettbewerb um Arbeitskräfte zu Ungunsten der mittelständischen und handwerklichen Betriebe geführt hat, die nicht ohne weiteres als „krankes Fußvolk" zu bezeichnen sind. Aber diese freiwilligen Vergünstigungen unterliegen der Lohnsteuer- und Sozialabgabepflicht, so daß der angestrebte Erfolg den Arbeitnehmern nicht voll zugute kommen kann. Der Gesetzgeber hat daiher eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gültige und für beide Partner bessere Lösung gefunden. Er hat ein „Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer"30 geschaffen, gleichsam als Rahmengesetz für die betriebliche Ergebnisbeteiligung, wenn ihre Einführung von Unternehmen und handwerklichen Betrieben in Aussicht genommen wird. Dieses Gesetz soll, wie es heißt, Einzelfragen nicht perfektionistisch lösen und vor allem keine Bemessungsgrundlage für die Ergebnisbeteiligung oder Vorschriften über die Verteilung der Ergebnis anteile enthalten, sondern lediglich den Begriff der Ergebnisbeteiligung abgrenzen und bestimmen, wie die Beträge in den traditionellen Formen der privaten Vermögensbildung angelegt werden sollen. Statt einer Barauszahlung an den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die für jenen in Aussicht genommene Leistungsprämie entweder im Sinne des Sparprämiengesetzes oder des Wahnungsbauprämiengesetzes oder auch zwecks Erwerbs von Belegschaftsaktien nach den Bestimmungen des Steiiergesetizes zur kleinen Aktienrechtsreform anlegen. Allerdings darf der Gesamtbetrag der steuerlich zu begünstigenden Zuwendungen nur für Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, das leitende Angestellte ausschließt, nicht mehr als 312,— DM jährlich ausmachen. Audi darf dieser Betrag nicht von denjenigen Unternehmen im Sinne der steuerlichen Begünstigung in Anrechnung gebracht werden, die ihn bereits nadi § 2 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung zur Zukunftssicherung ihrer Arbeiter verwendet haben. Die Ergebnisbeteiligung der Arbeitnehmer bis zu der erwähnten Einkommensbegreruzung soll also eine weitere sozialpolitische Maßnahme sein, um die Arbeitnehmer an den Erfolgen der kapitalistischen Wirtschaft noch mehr als durch Lohnerhöhungen teilnehmen zu lassen, in der Hoffnung, auch damit das Neuaufflammen des Kampfes zwischen Kapital und Arbeit ein für allemal zu verhindern. Man geht bei dieser keineswegs unumstrittenen Kumulierung von staatlicher und betrieblicher Sparpräimie von der Erwägung aus, daß der Arbeitnehmer auf diese Weise bei der Inanspruchnahme der Sparprämie nach sechs Jahren einschließlich Verzinsung mehr als 30 Als Anlage XI, S. 467 ff. in Klug: a.a.O., abgedruckt. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.84.1.9 | Generated on 2023-04-04 11:36:00