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Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld - mehr als sozialutopische Konzepte

Hohenleitner, Ingrid,Straubhaar, Thomas

Abstract

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Hohenleitner, Ingrid; Straubhaar, Thomas Book Part Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld - mehr als sozialutopische Konzepte Provided in Cooperation with: Hamburg Institute of International Economics (HWWI) Suggested Citation: Hohenleitner, Ingrid; Straubhaar, Thomas (2008) : Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld - mehr als sozialutopische Konzepte, In: Straubhaar, Thomas (Ed.): Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld - mehr als sozialutopische Konzepte, ISBN 979-3-937816-47-0, Hamburg University Press, Hamburg, pp. 9-127, https://doi.org/10.15460/hup.100.764 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/61508 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. 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If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/ Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte aus: Thomas Straubhaar (Hrsg.) Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte S. 9–127 Impressum Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet die Gesamtpublikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Die Online-Version der Gesamtpublikation ist auf den Verlagswebseiten frei verfügbar (open access). Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Netzpublikation archiviert. Diese ist dauerhaft auf dem Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek verfügbar. Open access über die folgenden Webseiten: Hamburg University Press – http://hup.sub.uni-hamburg.de Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek – http://deposit.d-nb.de ISBN 978-3-937816-47-0 (Printausgabe) ISSN 1865-7974 (Printausgabe) © 2008 Hamburg University Press, Verlag der Staatsund Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky, Deutschland Produktion: Elbe-Werkstätten GmbH, Hamburg, Deutschland http://www.ew-gmbh.de Dieser Beitrag ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland“ lizensiert. Inhalt Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte 9 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Grundeinkommen als umfassende Sozialreform 129 Zur Systematik und Finanzierbarkeit am Beispiel des Vorschlags Solidarisches Bürgergeld Michael Opielka Subsidiäre Befähigungsgerechtigkeit durch das Solidarische Bürgergeld 177 Michael Schramm Über die Autoren 219 Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld  mehr als sozialutopische Konzepte Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar (HWWI und Universität Hamburg) Inhalt Abbildungen 12 Tabellen 12 1 Probleme des heutigen Sozialstaats 13 1.1 Problembeschreibung 14 1.2 Problemanalyse 17 1.3 Schlussfolgerungen 18 1.4 Problemlösung 20 2 Das Grundeinkommen als Alternative 21 3 Finanzbedarf des idealtypischen Konzepts 28 3.1 Annahmen und Datenbasis 28 3.2 Ergebnisse der Schätzung des Finanzbedarfs 29 3.3 Bewertung 36 4 Stilisierte Berechnung der Arbeitsmarkteffekte 39 4.1 Vorbemerkungen 40 4.2 Theoretische Vorüberlegungen 42 4.3 Annahmen und Szenarien 45 4.4 Ergebnisse der Simulation der Arbeitsmarkteffekte 47 4.5 Bewertung 55 5 Diskussion der Arbeitsmarkteffekte 57 5.1 Arbeitsangebot 57 5.1.1 Arbeitsangebot einzelner Gruppen 58 5.1.2 Umstrukturierung des Arbeitsangebots 65 5.2 Arbeitsnachfrage und Beschäftigungseffekte 67 5.3 Zusammenfassung und Fazit 68 Inhalt 11 6 Weitere Aspekte 70 6.1 Produktivität 70 6.2 Selbstständigkeit 73 6.3 Schwarzarbeit 75 6.4 Qualifizierungsanreize 76 6.5 Gesellschaftliche Veränderungen 78 6.6 Finanzierung über Konsumsteuern 80 6.7 Exkurs: Strukturwandel und soziale Sicherheit 82 7 Schlussfolgerungen 83 8 Das Solidarische Bürgergeld als realtypisches Konzept 84 8.1 Das Konzept des Solidarischen Bürgergelds 85 8.2 Bewertung einzelner Aspekte 87 8.2.1 Individualprinzip 87 8.2.2 Höhe des Solidarischen Bürgergelds 89 8.2.3 Geknickter Einkommensteuertarif 91 8.2.4 Belastungsquoten 92 8.2.5 Kinderbürgergeld 93 8.2.6 Gesundheitsprämie 95 8.2.7 Rente 97 8.3 Finanzbedarf des Solidarischen Bürgergelds 98 8.4 Beschäftigungseffekte 105 8.4.1 Arbeitsangebot 105 8.4.2 Arbeitsnachfrage und Beschäftigung 107 8.4.3 Quantitative Abschätzung 109 8.4.4 Fazit 114 9 Fazit und Ausblick 116 Verwendete Literatur 120 Weiterführende Literatur 123 Abbildungen Abb. 1: Sozialbudget für Deutschland 2004 in Mrd. € 15 Abb. 2: Sozialbudget für Deutschland pro Person der deutschen Wohnbevölkerung 2004 in € 16 Abb. 3: Finanzierungsstruktur des Sozialbudgets für Deutschland bis 2003 in % 18 Abb. 4: Arbeitsmarkt bei Lohnfixierung im Niedriglohnbereich 42 Abb. 5: Langfristige Arbeitsmarkteffekte eines Grundeinkommens 43 Abb. 6: Anpassungspfad des Lohnsatzes 44 Abb. 7: Anpassungspfad der Beschäftigung 45 Abb. 8: Simulierte Lohnentwicklung im Niedriglohnbereich (Variante 1) 49 Abb. 9: Simuliertes Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich (Variante 1) 50 Abb. 10: Simulierte Arbeitsnachfrage im Niedriglohnbereich (Variante 1) 51 Abb. 11: Simulierte Lohnentwicklung im Niedriglohnbereich (Variante 2) 51 Abb. 12: Simuliertes Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich (Variante 2) 52 Abb. 13: Simulierte Lohnentwicklung im Niedriglohnbereich (Variante 3) 53 Abb. 14: Simuliertes Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich (Variante 3) 54 Abb. 15: Beschäftigungseffekt im Niedriglohnbereich (Variante 1) 111 Abb. 16: Beschäftigungseffekt im Niedriglohnbereich (Variante 2) 112 Abb. 17: Beschäftigungseffekt im Niedriglohnbereich (Variante 3) 113 Abb. 18: Beschäftigungseffekte im Niedriglohnbereich im Vergleich 114 Tabellen Tab. 1: Einsparpotenziale bei den Sozialleistungen 32 Tab. 2: Fiskalische Wirkung idealtypischer Varianten von Grundeinkommen 33 Tab. 3: Simulierte Beschäftigungseffekte im Niedriglohnbereich 54 Tab. 4: Fiskalische Wirkung des Netto-Bürgergelds 99 Tab. 5: Simulierte Beschäftigungseffekte im Niedriglohnbereich 111 Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 19 Hierin liegen auch gute ökonomische Gründe für eine staatliche Sozialpolitik, die dem Ziel dient, allen Staatsangehörigen das Existenzminimum zu sichern. Es gehört zur Tragik einer falsch verstandenen Sozialpolitik, dass sie ein an sich vernünftiges Ziel mit völlig untauglichen Mitteln zu erreichen versucht. Ständig und überall wird sozialpolitischer Sicherungsund Umverteilungsziele wegen in Marktprozesse eingegriffen. Die ökonomische Analyse deckt die Mängel dieses Vorgehens schonungslos auf. Sozialpolitisch motivierte Eingriffe in Märkte sind unzweckmäßig, ungenau und bewirken vielfach das Gegenteil dessen, was erreicht werden sollte. Sie führen zu unnötigen Doppelspurigkeiten und einer aufgeblähten, kostspieligen Bürokratie. So kommen auch wirtschaftlich Starke in den Genuss staatlicher Hilfe. Dieses Geld fehlt dann, um wirtschaftlich wirklich Schwache noch besser unterstützen zu können. Heute finanzieren gesunde Arme kranke Reiche oder subventionieren die vielen weniger gut Ausgebildeten das Hochschulstudium der Besserverdienenden. Das widerspricht jeder Definition von Gerechtigkeit. Indirekte Sozialpolitik in Form von Eingriffen in Märkte ist ökonomisch ineffizient und sozial ungerecht. Das gilt in besonderem Maße für sozialpolitische Eingriffe in den Arbeitsmarkt. Eine Vielzahl von Regulierungen und Vorschriften verhindert das freie Spiel der Marktkräfte. Dazu gehören der Kündigungsschutz oder der Flächentarifvertrag. Dazu gehören gesetzliche Mindestlöhne, die nutzlos bleiben, wenn sie zu tief festgelegt werden, und die beschäftigungsfeindlich wirken, wenn sie zu hoch liegen, und vor allem für weniger qualifizierte Arbeitslose die Chancen verringern, wieder in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zurückzufinden. Dazu gehören die Abgaben für die Sozialversicherungssysteme. Sie belasten einseitig die abhängig Beschäftigten und treiben einen breiten Keil zwischen Bruttound Nettolöhne. Die Deregulierung der (Arbeits-)Märkte schafft die ökonomischen Voraussetzungen, um in schwierigen Zeiten zunächst die finanziellen Mittel zu erwirtschaften, die dann an die Schwächeren der Gesellschaft verteilt werden können. Es spricht nichts dagegen und vieles dafür, die Risiken der Deregulierung gleichzeitig durch eine soziale Absicherung abzufedern: Aber nicht Mindestlöhne oder Mindestpreise sind gefragt. Festzulegen sind eine Mindestsicherung in Form eines Mindesteinkommens für alle und allgemeingültige Mindeststandards – nicht mehr, aber auch nicht weniger. 20 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar 1.4 Problemlösung Das Konzept des Grundeinkommens liefert eine radikale Alternative zum nicht mehr zukunftsfähigen Modell der heutigen Sozialpolitik. Es geht darum, die komplexe und wenig effiziente deutsche Umverteilungsmaschinerie zu vereinfachen und zu verbessern. Das undurchschaubare Geflecht von personenbezogenen Steuern, Abgaben und Transfers soll zu einem einzigen universalen Steuer-Transfer-Instrument zusammengezogen werden. Mit diesem Nettoprinzip kann ein durch die Politik festzulegendes Umverteilungsziel wesentlich zielgenauer erreicht werden als mit dem heutigen Bruttoprinzip, bei dem die unterschiedlichen und getrennten Steuer-, Abgabenund Transferkanäle im Endeffekt (also netto) vielfach lediglich zu einer uneffektiven Verschiebung aus der einen Tasche in die andere Tasche des breiten Mittelstandes führen und oft sogar eine gut gemeinte Verteilung von Reich zu Arm in der Realität schlecht gemachte gegenteilige Ergebnisse erzeugt. So gesehen ist im Kern die Idee eines bedingungslos gewährten Grundeinkommens nichts mehr als eine fundamentale Steuerreform. Es ist die große Illusion vieler, dass mit einem Grundeinkommensmodell die Masse der Deutschen keine Steuern mehr bezahlen, sondern nur noch von Transfers leben würde. Das Gegenteil ist der Fall: Genauso wie heute bliebe der überragende Teil der deutschen Wohnbevölkerung netto Steuerzahler. Die Eckpfeiler eines Grundeinkommensmodells sind: -Der Staat lässt allen Staatsangehörigen eine auf der Höhe des Existenzminimums liegende Transferzahlung zukommen, die aus dem allgemeinen Staatshaushalt über Steuern finanziert wird. -Das Grundeinkommen wird allen Deutschen, ob Säugling oder Greis, von der Wiege bis zur Bahre, ohne Bedingung, ohne Gegenleistung, ohne Antrag und damit ohne bürokratischen Aufwand als sozialpolitischer Universaltransfer ausbezahlt. -Im Gegenzug werden alle steuerund abgabenfinanzierten Sozialleistungen abgeschafft. Gesetzliche Renten-, Kranken-, Arbeitslosenoder Pflegeversicherung verschwinden genauso wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohnund Kindergeld. -Ebenso werden alle sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes gestrichen. Es gibt keinen Schutz gegen Kündigungen Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 21 mehr, dafür aber betrieblich zu vereinbarende Abfindungsregeln. Es gibt keinen Flächentarifvertrag mehr und auch keine Mindestlöhne, sondern von Betrieb zu Betrieb frei verhandelbare Löhne. Es gibt keine Sozialklauseln mehr. Die heute zu leistenden Abgaben an die Sozialversicherungen entfallen vollständig. Das Grundeinkommen ist ein sehr zielgenaues sozialpolitisches Konzept. Alle, die Hilfe benötigen, werden auf jeden Fall unterstützt. Niemand bleibt ohne Hilfe, niemand bleibt unterhalb des Existenzminimums. Sicher, dadurch werden auch jene unterstützt, die der Hilfe gar nicht bedürfen. Dass auch Gutverdienende und Vermögende das bedingungslos gewährte Grundeinkommen erhalten, ist jedoch nichts anderes als ein in anderer Form gewährter Steuerfreibetrag in Höhe des Existenzminimums – so wie er bereits heute in Deutschland allen gewährt werden muss. Das Grundeinkommen ist eine sozialpolitische Revolution. Die Risiken, die ein derart fundamentaler Neuanfang mit sich bringt, sind abzuwägen mit den Risiken des Festhaltens am heutigen System. Für Deutschland zeigt sich, dass das Grundeinkommen den schwierigen Zielkonflikt zwischen ökonomischer Effizienz und sozialer Gerechtigkeit am kostengünstigsten beheben würde. Natürlich löst das Grundeinkommen nicht alle sozialpolitischen Probleme. Aber es macht viele Probleme einfacher lösbar. Vor allem öffnet es kommenden Generationen größere Handlungsfreiräume für eine eigenständige Gestaltung ihrer Lebensumstände als jede Alternative. 2 Das Grundeinkommen als Alternative Das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens weicht vom Prinzip des Forderns und Förderns und damit von den Kombilohn-Modellen ab. Es geht auch über das von der FDP vorgeschlagene Bürgergeld hinaus. Es vernachlässigt das Prinzip der Gegenleistung. Alle sollen soziale Hilfe erhalten und nicht nur, wer auch bereit ist, etwas dafür zu tun. Es wird ohne Gegenleistung, ohne Bedingung und ohne Antrag als sozialpolitischer Universaltransfer ausbezahlt. Es geht somit auch über den sozialen Ausgleich der Sozialen Marktwirtschaft hinaus. Hier soll nur subsidiär unterstützt werden, wer (unverschuldet) in Not geraten ist und zu schwach ist, sich selbst zu helfen. 22 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Bei flüchtiger Betrachtung scheint das Grundeinkommen wesentlich weiter als alle sozialpolitischen Alternativen zu gehen. Ein schärferer Blick auf die Wirklichkeit zeigt jedoch, dass es heute de facto soetwas wie ein Grundeinkommen längst schon gibt. Es gibt die Sozialhilfe und eine aufgeklärte und humane Gesellschaft wird niemals zulassen, dass Menschen ohne Nahrung und Kleider, obdachund würdelos dahinvegetieren. Sie wird in jedem Fall in der einen oder anderen Weise einen Absturz ins Bodenlose zu verhindern suchen und ein wie auch immer geknüpftes Auffangnetz auslegen. Dass ein Sicherheitsnetz ohnehin besteht, ist die fundamentale Rechtfertigung für ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen zur Sicherung des Existenzminimums. Ein weiterer immer wieder erhobener Einwand gegen ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen liegt darin, dass alle und somit auch jene, die nicht bedürftig oder in Not sind, vom Staat einen Finanztransfer erhalten. Auf den ersten Blick scheint es in der Tat merkwürdig zu sein, dass auch Gutverdienende und Vermögende in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen sollen. Ebenso mögen sich einige daran stören, dass staatliche Hilfe nicht zielgenau nur an jene fließt, die der staatlichen Unterstützung bedürfen, sondern mit der Gießkanne über alle ausgeschüttet wird. Beide Einwände halten einer genauen Prüfung nicht stand. Das Grundeinkommen behandelt alle gleich und gleichermaßen. Dennoch ist es gerade deswegen ein sehr zielgenaues sozialpolitisches Konzept. Alle, die Hilfe benötigen, werden auf jeden Fall unterstützt. Niemand bleibt ohne Hilfe, niemand bleibt unterhalb des Existenzminimums. Sicher, dadurch werden auch jene unterstützt, die der Hilfe gar nicht bedürfen. Dass auch Gutverdienende und Vermögende das bedingungslos gewährte Grundeinkommen erhalten, ist jedoch nichts anderes als eine in anderer Form gewährte Steuergutschrift. Entscheidend ist nicht das Brutto-, sondern das Nettoergebnis. Anders formuliert: Gutverdienende und Vermögende müssen eine höhere Bruttobesteuerung von Einkommen und Konsum in Kauf nehmen. Im Gegenzug erhalten sie eine Nettoentlastung durch das auch ihnen ausbezahlte Grundeinkommen. Im Nettoeffekt ist eine vollständige Budget-Neutralität möglich. Netto werden dann eben nicht alle gleich unterstützt, sondern nur soweit, wie es zur Sicherung des Existenzminimums notwendig ist. Das Grundeinkommen ist ein zutiefst individualistisches Konzept. Weil das Grundeinkommen bedingungslos gewährt wird, verzichtet es auf jeglichen Paternalismus. Niemand überprüft, ob es gute oder schlechte Gründe für Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 23 eine Unterstützung gibt. Unterstützt wird jeder Einzelne, unbesehen persönlicher Eigenschaften, unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Erwerb und Wohnsitz. Alle werden gleich und gleichermaßen behandelt. Beispiel für die Wirkung eines Grundeinkommens Grundeinkommen: für alle identisch 7500 € pro Jahr Direkter Steuersatz: für alle Einkommensarten 50 % ESt (Flat Tax) an der Quelle erhoben Bruttoeinkommen: 100 000 € 50 000 € 15 000 € Bruttosteuerschuld: 50 000 € 25 000 € 7500 € Nettosteuerschuld: 42 500 € 17 500 € 0 € Nettosteuersatz: 42,5 % 35 % 0 % Die Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax führt zu einer progressiven Besteuerung (sowohl bei der absoluten Steuerschuld wie beim Steuersatz) und das Grundeinkommen wirkt wie eine Steuergutschrift. Die fundamentale Stärke des Konzepts eines bedingungslos gewährten Grundeinkommens liegt in der Transparenz und der Einfachheit des Verfahrens. Da es keine Bemessungsgrenzen und keine zu verrechnenden Einkommensflüsse und keine Verknüpfung mit eigenem Vermögen gibt, gibt es auch keine Fehlanreize in Form hoher Grenzsteuerbelastungen. Das Grundeinkommen funktioniert ohne bürokratischen Berechtigungsprüfungs-, Ermittlungsund Kontrollaufwand. Alles Einkommen wird vom ersten bis zum letzten Euro gleichermaßen an der Quelle erfasst und mit einem einheitlichen und gleich bleibenden Steuersatz belastet. Eine Steuererklärung muss nur noch von jenen ausgefüllt werden, die gegen entsprechende Belege Werbungskosten geltend machen wollen. Dabei gibt es keine Freibeträge, wo- 24 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar bei für höhere Einkommen das Grundeinkommen eben gerade nichts anderes als ein Steuerfreibetrag ist. Das Grundeinkommen trägt dem sozioökonomischen Wandel Rechnung. Die an traditionellen Familienformen und an der Erwerbsbiografie der ununterbrochenen, lebenslangen Beschäftigung fest gemachte Sozialpolitik hat sich weit von der Realität und der Zukunft der Arbeitswelt entfernt. Eine andere Perspektive drängt sich auf. Wer keine Arbeit hat, wer nicht erwerbstätig ist oder wer in Patchwork-Beziehungen lebt, alleinerziehende Elternteile und Menschen, die Beruf, Wohnsitz oder ihre Lebensabschnittsbegleiter wechseln, benötigen sozialpolitischen Schutz und Unterstützung und nicht jene, die einen Job haben. Das Problem der Definition von Bedarfsgemeinschaften und der gegenseitigen Anrechenbarkeit von Einkommen oder Vermögen stellt sich beim Grundeinkommen nicht. Ebenso entbehrlich ist ein kostenintensiver und für die Betroffenen zu oft entwürdigender Kontrollaufwand. Niemand mehr muss überprüfen, wer mit wem in welcher Beziehung steht. Rückblick Die Idee des Grundeinkommens ist nicht neu. Die Ursprünge gehen auf das 19. Jahrhundert zurück. Zu den bekanntesten Befürwortern im 20. Jahrhundert gehören die britische Ökonomin und Politikerin Juliet Rhys-Williams sowie der US-amerikanische Ökonom und Nobelpreisträger Milton Friedman. Lady Rhys-Williams machte bereits 1943 den sozialpolitisch motivierten Vorschlag einer Verknüpfung von Einkommensteuer und Sozialtransfers, wie sie später als Negative Einkommensteuer bekannt wurde. Milton Friedmann prägte den Begriff und brachte diese Idee in den 1960er-Jahren erneut in die Diskussion. Zwischen 1968 und 1982 wurden von der US-amerikanischen Regierung vier Feldexperimente mit einer Negativen Einkommensteuer durchgeführt. Das Hauptanliegen war, herauszufinden, wie die Haushalte ihr Arbeitsangebot anpassen würden. Aufgrund der Ausgangssituation, in der keine soziale Sicherung gegen Einkommensarmut existierte, rechnete man bei einer bedingungslos gewährten Negativen Einkommensteuer mit einem deutlichen Rückgang des Arbeitsangebots. Obwohl diese Befürchtung sich nicht bestätigte, wurde der 1973 in den USA eingeführte Earned Income Tax Credit (EITC) mit einer Arbeitspflicht verknüpft. Daher ähnelt er mehr einem Kombilohn als Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 25 einem Grundeinkommen. Dies gilt auch für das in Großbritannien bereits 1971 eingeführte Family Income Supplement, das 1988 durch den Family Credit ersetzt wurde. Grundeinkommenskonzepte heute Da eine Arbeitspflicht angesichts der sich ausweitenden Massenarbeitslosigkeit immer realitätsferner erscheint, gewinnt die Idee, ein Grundeinkommen bedingungslos zu gewähren, heute immens an Attraktivität. In Deutschland begann eine öffentliche Debatte dazu in den 1980er-Jahren. Mittlerweile werden von verschiedensten gesellschaftlichen und politischen Kreisen Vorschläge und Konzepte entwickelt und vorgestellt. Nicht alle sehen eine echte Bedingungslosigkeit vor, die Tendenz geht allerdings klar in diese Richtung. Hier seien nur einige der bekanntesten, heute in Deutschland diskutierten Modelle beispielhaft genannt: das Bürgergeld der FDP von Mitschke, die „Grüne Grundsicherung“ von Emmler und Poreski, das bedingungslose Grundeinkommen der Linkspartei, das Existenzgeld der BAG-SHI (Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosenund Sozialhilfeinitiativen e. V.), die Grundeinkommensversicherung von Opielka, das Ulmer Modell von Pelzer und, derzeit ganz populär, das bedingungslose Grundeinkommen des Drogeriemarkt-Chefs Götz Werner sowie der jüngste Vorschlag des Solidarischen Bürgergelds von Thüringens Ministerpräsidenten Althaus. In anderen Ländern hat die Debatte um das Grundeinkommen bereits zu ersten konkreten Umsetzungsschritten geführt. So wurde im US-Bundesstaat Alaska ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt, dessen Höhe jedoch nicht existenzsichernd ist. Brasilien ist der erste Staat, der die landesweite Einführung eines Grundeinkommens gesetzlich festgelegt hat. Die Umsetzung soll demnach in zwei Schritten erfolgen. Die Realisierung des ersten Schritts begann im Januar 2005. Seitdem erhalten rund 20 % der Ärmsten ein so genanntes Familienstipendium ausbezahlt, das vor allem der Nahrungssicherung dienen soll. Das im ersten Schritt implementierte und von der Weltbank unterstützte Familienstipendium ist jedoch an Bedingungen gebunden. Erst im zweiten Schritt soll ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden. 6 6 Vgl. Clovis Zimmermann (2007): Brasilien – nationale Einführung eines Grundeinkommens als Weg aus Armut und sozialer Unsicherheit? http://www.bewegungsdiskurs.de/html/programm_2007.html#einsb, download 16.02.2007. 26 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Im Folgenden wird das HWWI-Konzept exemplarisch für ein idealtypisches Grundeinkommen vorgestellt (siehe „grauer Kasten“ unten) und auf seine fiskalischen Effekte (Kapitel 3), seine Wirkungen auf den Arbeitsmarkt (Kapitel 4 und 5) sowie auf weitere Aspekte und dynamische Effekte (Kapitel 6) hin untersucht. Die Auswirkungen einer sofortigen Umsetzung des idealtypischen Modells sind jedoch nur schwer abzuschätzen. Daher wird im Weiteren ein nicht ganz so weit gehender, kurzfristig realisierbarer Ansatz, das Solidarische Bürgergeld, als ein realtypisches Konzept vorgestellt und untersucht (Kapitel 8). Idealtypisches Konzept eines Grundeinkommens Die Eckpfeiler des idealtypischen Grundeinkommenskonzeptes sind: -Der Staat lässt allen Staatsangehörigen lebenslang eine auf der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums liegende Transferzahlung zukommen. Das Grundeinkommen wird ohne Bedingung, ohne Gegenleistung, ohne Antrag und damit ohne bürokratischen Aufwand als sozialpolitischer Universaltransfer ausbezahlt. -In das Grundeinkommenssystem werden alle deutschen Staatsangehörigen sowie Ausländer in Abhängigkeit von ihrer Aufenthaltsdauer einbezogen. Ausländer bekommen pro Jahr der legalen Anwesenheit in Deutschland 10 % des Grundeinkommens, so dass sie nach zehn Jahren das volle Grundeinkommen erhalten. Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger behalten ihren Anspruch auf das Grundeinkommen. -Die Höhe des Grundeinkommens bleibt letztlich eine politische Entscheidung. Dabei gilt der einfache Zusammenhang: Hohe Grundeinkommen bedingen hohe Steuersätze, niedrige Grundeinkommen ermöglichen tiefe Steuersätze. Eine Orientierung für die Höhe der Transferzahlung könnte das bereits heute zur Umverteilung genutzte Sozialbudget bieten. Legt man die im Jahr 2004 erfolgten direkten Sozialleistungen zugrunde, ergäbe dies ein Grundeinkommen von 7505 € jährlich beziehungsweise 625 € monatlich pro Person. Würde man das gesamte Sozialbudget 2004 zugrunde legen, ergäbe sich ein Grundeinkommen von 8405 € jährlich beziehungsweise 700 € monatlich. -Das Grundeinkommen wird aus dem allgemeinen Staatshaushalt über direkte und indirekte Steuern finanziert (Einkommenund Konsumsteuern). Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 27 -Das Grundeinkommen erhalten alle steuerfrei – unabhängig von weiteren Einkommen. Zusätzliches Einkommen wird vom ersten bis zum letzten Euro an der Quelle erfasst und mit einem einheitlichen und gleich bleibenden Steuersatz belastet. Eine Steuererklärung muss nur noch von jenen ausgefüllt werden, die gegen entsprechende Belege Werbungskosten geltend machen wollen. Dabei gibt es keine expliziten Steuerfreibeträge, denn das Grundeinkommen wirkt bereits als Freibetrag. -Im Gegenzug werden nahezu alle steuerund abgabenfinanzierten Sozialleistungen durch das Grundeinkommen ersetzt: Gesetzliche Renten-, Arbeitslosenoder Pflegeversicherung werden genauso durch das Grundeinkommen ersetzt wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohnund Kindergeld. -Die heute zu leistenden Abgaben an die Sozialversicherungen entfallen damit vollständig. Entsprechend sinken die Lohnnebenkosten.7 -Für Krankenund Unfallversicherung gibt es eine Grundversicherungspflicht. Der notwendige Beitrag ist mit dem Grundeinkommen zu verrechnen oder dazu zu addieren und als Versicherungsgutschein auszugeben. Dieser Gutschein kann bei jeder Krankenbeziehungsweise Unfallversicherung für eine Grundversicherung eingelöst werden. Für die Versicherer besteht Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang. -Ebenso werden alle sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes gestrichen. Es gibt keinen Kündigungsschutz mehr, dafür aber betrieblich zu vereinbarende Abfindungsregeln (siehe dazu das Modell des „Hamburger Dreisprungs“8). Es gibt keinen Flächentarifvertrag mehr und keine Mindestlöhne, sondern von Betrieb zu Betrieb frei verhandelbare Löhne. Es gibt keine Sozialklauseln. 7 Die Lohnnebenkosten i. w. S. wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld u. Ä. werden durch das Grundeinkommen nicht berührt. 8 Vgl. Gunnar Geyer (2005): „Zukunft Deutschland: Ihre Wahl. Wenn niemand mehr Beiträge zahlt“, in: Westdeutsche Zeitung Nr. 176 vom 01.08.2005, S. 4, http://www.hwwi.org/Zukunft_Deutschland.226.0.html download 12.02.2007. 28 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar 3 Finanzbedarf des idealtypischen Konzepts Um eine Vorstellung von den Größenordnungen des Finanzbedarfs eines idealtypischen Grundeinkommens zu erhalten, werden im Folgenden die Ergebnisse grober Überschlagsrechnungen dargestellt. Sie basieren auf einer statischen Analyse der fiskalischen Wirkungen. Dabei wird der Finanzbedarf einer Reform im Sinne eines idealtypischen Grundeinkommens geschätzt, der sich ohne Verhaltensänderungen der Wirtschaftssubjekte ergibt. Mögliche dynamische Effekte, insbesondere Arbeitsangebotsund Beschäftigungseffekte werden in den beiden folgenden Kapiteln behandelt. 3.1 Annahmen und Datenbasis Für die statische Betrachtung werden folgende Annahmen getroffen: -Es werden zwei Varianten mit unterschiedlicher Höhe des Grundeinkommens betrachtet. Jeder im Inland lebende Bürger bekommt unabhängig von seinem Alter ein Grundeinkommen von 800 € (Variante 1) beziehungsweise 600 € (Variante 2), in dem jeweils ein Gutschein über 200 € Krankenversicherungsbeitrag (inklusive Pflegeund gebenenfalls Unfallversicherung) enthalten ist. Dieser kann bei einer Versicherung freier Wahl eingelöst werden. -Laut dem oben vorgestellten idealtypischen Modell bekommen deutsche Staatsangehörige das volle Grundeinkommen. Ausländer bekommen pro Jahr der Anwesenheit 10 % des Grundeinkommens, so dass sie nach zehn Jahren den vollen Betrag erhalten. Der Einfachheit halber wird hier mit der Gesamtzahl der Einwohner unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gerechnet. - Variante A: Beinahe alle beitragsund steuerfinanzierten Transfers werden ersetzt. Die wichtigsten zu ersetzenden Leistungen sind im Einzelnen: Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU, laufende Sozialhilfe), Ausbildungsförderung (BAföG), Kindergeld, Elterngeld, Renten, Pensionen. Folgende Leistungen bleiben (gegebenenfalls in veränderter Form) bestehen, so dass die hierfür aufgewendeten Budgets nicht eingespart und als konstant angenommen werden: Hilfe in besonderen Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 35 Um das gesamte Bruttovolumen des Grundeinkommens allein über die Einkommensteuer zu finanzieren, wäre bei einer Höhe von 800 € (Variante 1) ein Steuersatz von 48 % und bei einer Höhe von 600 € (Variante 2) ein Steuersatz von 36 % nötig. Zum Vergleich dieser Steuerbelastung mit dem Status quo wird der implizite Steuersatz herangezogen, der zur Finanzierung der ersetzten Sozialleistungen nötig ist. Für die Untergrenze der möglichen Einsparungen (Variante A) beträgt dieser Steuersatz 20 %. Für die Obergrenze (Variante B) beträgt er 38 %. Im Fall A, der vorsichtigen Schätzung des Einsparpotenzials, wäre die Bruttosteuerbelastung durch ein Grundeinkommen in Höhe von 600 bis 800 € deutlich größer als im Status quo. Im Fall B, der optimistischen Schätzung des Einsparpotenzials, läge die Bruttobelastung mit einem Grundeinkommen von 800 € ebenfalls deutlich darüber. Lediglich das Grundeinkommen von 600 € wäre im Fall B mit einer Bruttoentlastung von Einkommen um zwei Prozentpunkte verbunden. Des Weiteren sind die übrigen Aufgaben des Staates zu finanzieren. Ausgehend von den Staatsausgaben für das Jahr 2005 von 1049,25 Mrd. € zuzüglich der Nettokosten des Grundeinkommens, ergibt sich nach Abzug der Einnahmen durch indirekte Steuern der gesamte über direkte Steuern zu finanzierende Betrag. Wird dieser allein durch die Einkommensteuer finanziert, sind bei einem Grundeinkommen in Höhe von 800 € Steuersätze zwischen 61 und 78 % nötig. Bei einem Grundeinkommen von 600 € liegt der nötige Gesamtsteuersatz zwischen 49 und 66 %. Davon ausgehend, dass der Großteil der Ausgaben für soziale Sachleistungen durch ein Grundeinkommen bereits abgedeckt ist, läge der tatsächlich nötige Steuersatz tendenziell näher an der jeweils unteren Grenze (Variante B). Der Einkommensteuersatz, der nötig wäre, um die im Jahr 2005 getätigten Staatsausgaben abzüglich der Einnahmen durch indirekte Steuern voll zu finanzieren, beträgt 51 %. Vergleicht man diesen Wert mit dem Gesamtsteuersatz beim Grundeinkommen, wird er nur von Variante 2 B unterschritten. In allen anderen Fällen liegt der implizite Steuersatz höher. Die Differenz zwischen dem jeweiligen Gesamtsteuersatz beim Grundeinkommen zum Steuersatz von 51 %, der zur Finanzierung des Status quo nötig wäre, entspricht dem Steuersatz, der zur Finanzierung der Nettokosten des Grundeinkommens nötig ist. Für ein Grundeinkommen von 800 € läge dieser Steuersatz im ungünstigsten Fall bei 27 % (Variante 1 A) und im günstigsten Fall bei 10 % (Variante 1 B). Bei einem Grundeinkommen von 600 € wäre im 36 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar ungünstigen Fall ein Nettosteuersatz von 15 % nötig (Variante 2 A). Im günstigen Fall entsteht sogar ein negativer Nettosteuersatz von 2 % (Variante 2 B) (vgl. Tab. 2). Dies würde eine Minderung der Steuerbelastung im Vergleich zum Status quo um zwei Prozentpunkte bedeuten. Die fiskalischen Wirkungen eines Grundeinkommens hängen also nicht nur entscheidend von der Höhe der Mindestsicherung ab, sondern auch wesentlich davon, welche bisherigen Sozialleistungen damit ersetzt werden sollen. Davon ausgehend, dass ein Großteil der sozialen Sachleistungen infolge des lückenlosen Krankenversicherungsschutzes und aufgrund der bedingungslos gewährten Sicherung des Existenzminimums entfallen könnte, ist der tatsächliche Finanzbedarf im unteren Bereich der ausgewiesenen Spannbreiten zu erwarten. Bei einem Grundeinkommen von 600 € wären dann sogar jährliche Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich möglich. 3.3 Bewertung Die statische Analyse wurde hier lediglich als grobe Überschlagsrechnung vorgenommen. Erfolgt eine Analyse aber noch so exakt und unter Berücksichtigung aller Details, bliebe immer noch ein hoher Risikofaktor bestehen. Würde das idealtypische Grundeinkommensmodell mit einem Schlag umgesetzt, wäre das auch mit einer grundlegenden Änderung des Steuersystems verbunden. Dies würde also nicht nur auf der Transfer-, sondern auch auf der Finanzierungsseite eine Strukturrevolution bedeuten. Da aber bei jedem radikalen Systemwechsel die Verhaltensanpassungen nicht zuverlässig prognostizierbar sind, weisen zuvor gemachte Schätzungen stets nur eine geringe empirische Relevanz auf. Die Ergebnisse der groben Überschlagsrechnung sind unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte in zweierlei Richtungen zu relativieren. Mit der Einführung des Grundeinkommens verbunden ist ganz wesentlich auch das Ziel, die Staatsfinanzen nachhaltig zu sanieren. Daher wurde bei den Berechnungen eine vollständige Finanzierung der Staatsausgaben unterstellt. Die errechneten Gesamtsteuersätze führen daher zu einem ausgeglichenen Haushalt, also einem Staatsdefizit von null. Vergleicht man die auf den ersten Blick relativ hoch erscheinenden Bruttogesamtsteuersätze, die für ein Grundeinkommen bei vollständiger Finanzierung auch der übrigen Staatsausgaben nötig sind, mit der Belastung für Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 37 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung , relativiert sich das Bild. Die durchschnittliche Abgabenbelastung allein für Sozialversicherungsbeiträge liegt derzeit bei etwa 35 % des Arbeitgeberbruttos. Hinzu kommen im Durchschnitt etwa 25 bis 30 % Lohnsteuer auf das Arbeitnehmerbrutto. Damit liegt die durchschnittliche Belastungsquote sozialversicherungspflichtiger Einkommen bei etwa 55 bis 60 % des Arbeitgeberbruttos. Vergleicht man diese Belastungsquoten mit dem fiktiven Einkommensteuersatz von 51 %, der für eine vollständige Finanzierung der heutigen Staatsausgaben bereits ausreichen würde, zeigt sich, dass derzeit eine extrem ungleiche Belastung unterschiedlicher Einkommensarten stattfindet. Dies ist umso mehr der Fall, je weiter wir von einem ausgeglichenen Haushalt entfernt sind. Der ganz überwiegende Anteil der Umverteilung wird also von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihren Arbeitgebern getragen. Dies führt zu Verzerrungen und Verwerfungen, nicht nur auf dem Arbeitsmarkt. Es ist an der Zeit, die Umverteilung steuerbasiert vorzunehmen, so dass alle Einkommen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen werden. Genau dies wird durch ein idealtypisches Grundeinkommen realisiert. Die impliziten Steuersätze wurden unter der Maßgabe errechnet, dass die Staatseinnahmen und die Staatsausgaben ausgeglichen sind. Dabei sind jedoch die Umstellungskosten des Rentenversicherungssystems nicht mit eingeflossen. Durch die bereits erworbenen Rentenund Pensionsansprüche besteht während eines Übergangszeitraums von mehreren Jahrzehnten zusätzlicher Finanzbedarf. Ausgehend von den berechneten Steuersätzen, sind diese „Altlasten“ des heutigen Systems weiterhin über ein Staatsdefizit zu finanzieren, das langfristig mit dem allmählichen Auslaufen der Restansprüche gegen null tendiert. In die obigen Berechnungen ist die Verwaltungskostenersparnis nicht mit eingerechnet, die mit einem Grundeinkommen einhergeht. Wie hoch diese ausfällt, hängt in starkem Maß davon ab, wie sehr das real umgesetzte Grundeinkommenskonzept dem idealtypischen Modell entspricht. Je mehr es sowohl das Steuerals auch das Transfer-System vereinfacht, desto geringer wäre der Verwaltungsaufwand. Im Idealfall würden ganze Verwaltungsbereiche überflüssig beziehungsweise auf ein Minimum reduziert. So könnten allein die von der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesenen Verwaltungskosten für das Arbeitslosengeld II von 3,5 Mrd. € entfallen. Mögliche kostensparende Modifikationen des vorgestellten idealtypischen Grundeinkommens wurden in der Simulationsrechnung nicht berücksichtigt. So könnte das Grundeinkommen für Kinder durchaus niedriger 38 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar angesetzt werden als für Erwachsene. Dies wäre deshalb eine akzeptable Modifikation des idealtypischen Modells, weil ein nicht unerheblicher Teil der notwendigen Mindesthöhe des Grundeinkommens durch die Wohnkosten bedingt ist. Soll das soziokulturelle Existenzminimum auch für alleinlebende Personen gewährleistet sein, kann das Grundeinkommen je nach Höhe der Wohnkosten eine bestimmte Grenze nicht unterschreiten. Mit zunehmender Anzahl zusammenlebender Personen reduzieren sich jedoch die Wohnkosten pro Kopf beträchtlich. Bei zusammenlebenden Erwachsenen kann und soll dies allerdings aus guten Gründen nicht transfermindernd berücksichtigt werden. Das würde der Bedingungslosigkeit und dem Individualprinzip des Grundeinkommens widersprechen. Da Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen als Unverheiratete, müssten bei Letzteren Nachforschungen und Kontrollen im Privatbereich durchgeführt werden, wie es heute bei Sozialhilfeund Alg-II-Beziehern der Fall ist. Diese für alle Seiten unwürdigen Schnüffeleien und die damit verbundene überbordende Bürokratie abzuschaffen ist aber gerade ein zentrales Anliegen der Grundeinkommensidee. Außerdem würde eine Verletzung des Individualprinzips finanzielle Anreize setzten, alleine zu wohnen. Dies würde aber den Wohnraum für Alleinstehende zunehmend verteuern, wodurch schließlich die benötigte Mindesthöhe des Grundeinkommens steigen würde. Bei Erwachsenen können also die Synergieeffekte des Zusammenwohnens für den Fiskus nicht kostenmindernd genutzt werden. Da minderjährige Kinder in aller Regel jedoch mit ihren Eltern oder zumindest mit einem Erwachsenen zusammenwohnen, wäre eine geringere Grundeinkommenshöhe durchaus angemessen und ohne bürokratischen Aufwand und Kontrollen zu realisieren. Damit würde sich auch der Finanzbedarf eines Grundeinkommens wesentlich reduzieren. Fazit Ein Grundeinkommen ist bei statischer Betrachtung der fiskalischen Wirkungen finanzierbar. Entscheidend dabei ist jedoch die konkrete Ausgestaltung, insbesondere die Höhe des Grundeinkommens und der ersetzten Sozialleistungen sowie der gewählte Steuertarif. Darüber hinaus ist es mit einem Grundeinkommen möglich, das Staatsdefizit auf null zu reduzieren und damit den Anstieg der Staatsverschuldung zu stoppen. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 39 Das heutige Steuerund Transfer-System ist aufgrund seiner enormen Regelungsdichte extrem unübersichtlich. Jede Änderung, auch eine Vereinfachung, zieht komplexe Wirkungen nach sich. Daher ist bereits die statische Analyse des Finanzbedarfs eines Grundeinkommens mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Bandbreite der berechneten Werte ist groß und die Schätzungen sind mit hohen Risiken behaftet. Deshalb sollte ein so großes Reformvorhaben generell in mehreren Schritten umgesetzt werden. Die Risiken und Schwierigkeiten, die mit einer Prognose der zu erwartenden Auswirkungen eines Grundeinkommens einhergehen, sind zum großen Teil nicht durch das Grundeinkommen bedingt. Vielmehr sind sie vorwiegend auf die Unübersichtlichkeit und Intransparenz des bestehenden Systems zurückzuführen. Der Steuersatz, der zur Finanzierung des Grundeinkommens inklusive aller übriger Staatsausgaben nötig ist, muss – je nach Höhe des Grundeinkommens und der ersetzten Sozialtransfers – nicht unbedingt höher sein, als die Belastung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heute bereits ist. Je nach konkreter Ausgestaltung kann der benötigte Steuersatz sogar darunterliegen. Ein Staatsdefizit wäre dann allenfalls noch für die Finanzierung der Übergangskosten des heutigen Rentensystems nötig. Langfristig geht mit dem Auslaufen der Altansprüche das Staatsdefizit schließlich auf null zurück. 4 Stilisierte Berechnung der Arbeitsmarkteffekte Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie sich unterschiedliche Annahmen über Arbeitsangebotsund Arbeitsnachfrage-Elastizitäten auf die prognostizierte Beschäftigung auswirken, werden im Folgenden unterschiedliche Szenarien modellhaft durchgespielt. Dabei können nur grobe Größenordnungen dargestellt werden, weil ein solches stilisiertes Modell die Realität mit all ihren Wirkungszusammenhängen nur sehr stark vereinfacht abbilden kann. 4.1 Vorbemerkungen So sehr eine genauere quantitative Analyse der zu erwartenden Arbeitsangebotsreaktionen auf die Einführung eines Grundeinkommens wünschenswert 40 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar wäre, stößt der Versuch, eine solche Prognose zu wagen, doch auf größte Schwierigkeiten. Arbeitsangebotselastizität Empirische Schätzungen von Arbeitsangebotselastizitäten sind mit beträchtlichen Streuungen und Unsicherheiten behaftet. Sie zeigen zudem eine große Abhängigkeit der Ergebnisse von Merkmalen wie Geschlecht, Familienstand und Nationalität. Zum Beispiel weisen verheiratete Frauen im Durchschnitt eine deutlich höhere Elastizität, und damit Reagibilität des Arbeitsangebots in Abhängigkeit von Einkommen und Lohnsatz auf, als alleinstehende Frauen. Die geringsten durchschnittlichen Elastizitäten sind dagegen in der Regel bei den Männern zu finden. Dies kann als Hinweis darauf gewertet werden, dass das Modell des männlichen Familienernährers zumindest zum Zeitpunkt der Schätzungen noch in einem signifikanten Ausmaß vorhanden war. Eine solche Verteilung der Erwerbsneigung nach Geschlecht und Familienstand wird sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit im Laufe der Zeit verändern. Ebenso werden sich die heute noch stark unterschiedlichen Erwerbsneigungen ostdeutscher und westdeutscher Frauen vermutlich mit der Zeit angleichen. Die so genannte Partizipationsentscheidung, also die Entscheidung, Erwerbsarbeit auf dem Arbeitsmarkt anzubieten, hängt dabei wesentlich von verschiedenen Rahmenbedingungen ab. So ist die Partizipationselastizität alleinerziehender Frauen in Westdeutschland deutlich höher als in Ostdeutschland. Das heißt, die Entscheidung, Arbeit anzubieten, hängt bei alleinerziehenden Frauen im alten Bundesgebiet wesentlich stärker vom zu erzielenden Einkommen ab als in den neuen Ländern. Dies dürfte nicht zuletzt auch daran liegen, dass in Ostdeutschland das Angebot an kostengünstiger Kinderbetreuung immer noch deutlich größer und flächendeckender ausgebaut ist als in Westdeutschland. Die hohe Partizipationselastizität westdeutscher Frauen kann dabei auf zweierlei Weise erklärt werden. Zum einen ist die Möglichkeit einer Kinderbetreuung eine Bedingung dafür, überhaupt Arbeit anbieten zu können. Zum anderen ist eine Arbeitsaufnahme erst dann finanziell rentabel, wenn das Einkommen die Kosten der Kinderbetreuung übersteigt. Die institutionellen und finanziellen Hürden einer Partizipation auf dem Arbeitsmarkt sind dabei für Alleinerziehende in Westdeutschland offensichtlich immer noch größer als im Ostteil des Landes. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 41 Die exemplarisch dargestellte statistische Abhängigkeit des Arbeitsangebotsverhaltens von Geschlecht, Familienstand und Herkunft beziehungsweise Wohnort beinhaltet aber nur einen kleinen Ausschnitt möglicher Einflussfaktoren. So ist zu vermuten, dass auch Merkmale wie das Lebensalter, die Zahl und das Alter der Kinder, die soziale Herkunft beziehungsweise der soziale Stand, die Bildung, vielleicht auch die Religion, der eigene Gesundheitszustand und der anderer Familienmitglieder, persönliche Interessen und viele weitere Faktoren einen signifikanten statistischen Einfluss auf die Arbeitsangebotsentscheidung haben. Dabei spielt die (potenzielle) Höhe des Einkommens zwar sicher keine unwesentliche Rolle, kann aber durchaus hinter anderen Entscheidungsfaktoren zurücktreten. Insofern stellen Berechnungen auf Grundlage durchschnittlicher Elastizitätswerte bereits eine starke Vereinfachung der Realität dar. Systembruch / Lucas-Kritik Der Nobelpreisträger Robert Lucas hat seine berühmt gewordene Kritik an einer naiven Extrapolation bisheriger Erfahrungen bei einem radikalen Systemwechsel folgendermaßen formuliert: „Given that the structure of an econometric model consists of optimal decision rules of economic agents, and that optimal decision rules vary systematically with changes in the structure of series relevant to the decision maker, it follows that any change in policy will systematically alter the structure of econometric models. … (This conclusion) is fundamental; for it implies that comparisons of the effects of alternative policy rules using current macroeconometric models are invalid regardless of the performance of these models over the sample period or in ex ante short-term forecasting.“12 4.2 Theoretische Vorüberlegungen Die derzeitigen Regelungen des Arbeitslosengeldes II (Alg II) wirken aufgrund der Anrechnungsregelungen für selbst erwirtschaftetes Einkommen faktisch wie eine Lohnfixierung auf dem Arbeitsmarkt im Niedriglohnbereich. Unterhalb des fiktiven Mindestlohns , der sich aus der Höhe der Alg12 Robert E. Lucas (1976): „Econometric Policy Evaluation: A Critique“, in: Karl Brunner and Allan H. Meltzer (Hrsg.): Carnegie-Rochester Conference Series on Public Policy, Vol. 1, S. 41. 42 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar II-Leistungen zuzüglich einer Kompensation für „Arbeitsleid“ ergibt, besteht daher kein Anreiz, Arbeit anzubieten. Das Arbeitsangebot ist hier vollkommen elastisch (vgl. Abb. 4). Ansonsten wird eine „normale“ Arbeitsangebotsfunktion unterstellt, das heißt, mit höherem Lohn steigt das Arbeitsangebot. Abb. 4 Arbeitsmarkt bei Lohnfixierung im Niedriglohnbereich Bei Einführung eines Grundeinkommens, das unabhängig von der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird, sind zwei Effekte zu berücksichtigen. Zum einen existiert keine Lohnuntergrenze mehr. Aufgrund nunmehr vollkommen flexibler Löhne kommt es auf dem Arbeitsmarkt zu einem Gleichgewicht, dargestellt durch den Punkt (LG; wG). Dies bedeutet, dass es keine Effizienzverluste aufgrund allokativer Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt mehr gibt. Zum anderen verschiebt sich die Arbeitsangebotsfunktion jedoch nach oben, da das Grundeinkommen für die Arbeitsangebotsfunktion einen Lageparameter darstellt. Ökonomisch erhöht sich damit der Reservationslohnsatz und gleichzeitig sinkt die Angebotselastizität, da bei gegebenem Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 43 Grundeinkommen zu jedem Lohnsatz das „Grenzleid der Arbeit“13 beziehungsweise der Grenznutzen der Freizeit höher ist (vgl. Abb. 5). Abb. 5: Langfristige Arbeitsmarkteffekte eines Grundeinkommens Es ist außerdem zu erwarten, dass sich langfristig die Arbeitsnachfrageelastizität im Betrag erhöht, da bestimmte Arbeitsund Produktionsprozesse infolge der Lohnsenkung im Niedriglohnbereich mit der Zeit zunehmend umgestellt werden und die Nachfrage nach gering qualifizierter Arbeit zunimmt. Infolge der beschriebenen Arbeitsmarkteffekte eines Grundeinkommens kommt es zu Reaktionen des Lohnsatzes und der Beschäftigung. Diese sind in den Abbildungen 6 und 7 qualitativ dargestellt. Aufgrund der langfristig größeren Nachfrageelastizität kommt es bei den Löhnen zu einem so genannten J-Kurven-Effekt (vgl. Abb. 6). So gibt es zum Zeitpunkt der Einführung eines Grundeinkommens einen plötzlichen, relativ starken Rückgang der Löhne im Niedriglohnbereich, der dann aber in einer sofort einsetzenden Anpassungs13 Mit dem Begriff „Grenzleid der Arbeit“ wird der in der mikroökonomischen Arbeitsangebotsund Nutzentheorie annahmegemäß negative Nutzen einer zusätzlichen Arbeitseinheit für den Arbeitsleistenden bezeichnet. Das Pendant dazu ist der „Grenznutzen der Freizeit“, also der Nutzenzuwachs durch eine zusätzliche Einheit an Freizeit. 44 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar phase wieder ansteigt. Der Lohnanstieg ist dabei zunächst relativ stark und schwächt sich mit der Zeit ab. Abb. 6 Anpassungspfad des Lohnsatzes Abb. 7: Anpassungspfad der Beschäftigung Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 51 Abb. 11: Simulierte Lohnentwicklung im Niedriglohnbereich (Variante 2) Quelle: Simulationsrechnung HWWI, 2007 Als Ergebnis des Anpassungsprozesses würden mittelbis langfristig Löhne von etwa 635 € bei einem Beschäftigungsstand von 2,52 Mio. Arbeitskräften im Bereich gering qualifizierter Arbeit erreicht. Für die mittlere Schätzung wurde eine Angebotselastizität von 1 (Variante 2) zugrunde gelegt. Der schockartige Lohnrückgang zum Zeitpunkt der Einführung des Grundeinkommens würde in diesem Fall ca. 351 € betragen. Das monatliche Einkommen im Niedriglohnbereich läge dann bei 449 € (vgl. Abb. 11). Das Arbeitsangebot würde sich um 1,76 Mio. auf ca. 2,24 Mio. reduzieren (vgl. Abb. 12) und die Arbeitsnachfrage würde sich um 0,24 auf ebenfalls 2,24 Mio. erhöhen. Als Ergebnis des Anpassungsprozesses würden mittelbis langfristig Löhne von etwa 566 € bei einem Beschäftigungsstand von 2,83 Mio. Arbeitskräften im Bereich gering qualifizierter Arbeit erreicht. 52 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Abb. 12: Simuliertes Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich (Variante 2) Quelle: Simulationsrechnung HWWI, 2007 Abb. 13: Simulierte Lohnentwicklung im Niedriglohnbereich (Variante 3) Quelle: Simulationsrechnung HWWI, 2007 Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 53 Für die optimistische Schätzung wurde eine Angebotselastizität von 0,5 (Variante 3) zugrunde gelegt. Der schockartige Lohnrückgang zum Zeitpunkt der Einführung des Grundeinkommens würde in diesem Fall ca. 503 € betragen. Das monatliche Einkommen im Niedriglohnbereich läge dann bei 297 € (vgl. Abb. 13). Das Arbeitsangebot würde sich um 1,56 Mio. auf ca. 2,44 Mio. reduzieren (vgl. Abb. 14) und die Arbeitsnachfrage würde sich um 0,44 auf ebenfalls 2,44 Mio. erhöhen. Abb. 14: Simuliertes Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich (Variante 3) Quelle: Simulationsrechnung HWWI, 2007 Als Ergebnis des Anpassungsprozesses würden mittelbis langfristig Löhne von etwa 504 € bei einem Beschäftigungsstand von 3,17 Mio. Arbeitskräften im Bereich gering qualifizierter Arbeit erreicht. Einen vergleichenden Überblick über die Ergebnisse der drei simulierten Varianten von Beschäftigungseffekten eines Grundeinkommens im Bereich gering qualifizierter Arbeiten bietet Tabelle 3. 54 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Tab. 3: Simulierte Beschäftigungseffekte im Niedriglohnbereich Quelle: Simulationsrechnung HWWI, 2007 Ausgehend von einer normalen, also steigenden Arbeitsangebotskurve ist unter den getroffenen Annahmen mit einer Zunahme der Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu rechnen. Je niedriger dabei die Angebotselastizität der potenziellen Arbeitskräfte ist, desto höher fällt der Beschäftigungszuwachs infolge des Grundeinkommens aus. Umgekehrt erhöht eine zunehmende Elastizität der Arbeitsnachfrage, wie sie mittelbis langfristig bei sinkenden Löhnen im Niedriglohnbereich anzunehmen ist, die Nachfrage und damit auch die Beschäftigung im Bereich gering qualifizierter Tätigkeiten. 4.5 Bewertung Die vorgenommenen Berechnungen stellen eine hochgradig stilisierte Simulationsrechnung dar. Deshalb können die Ergebnisse nur sehr bedingt als Prognose für die Wirklichkeit dienen. Sie sollen lediglich grobe Größenordnungen und Richtungen möglicher Arbeitsmarkteffekte des Grundeinkommens illustrieren. Dabei wurden teilweise stark vereinfachende Annahmen getroffen. Arbeitszeit In der Simulationsrechnung wurde vereinfachend von Vollzeitarbeit ausgegangen, so dass die Anzahl der Beschäftigten im Modell gleich der Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze ist. Geht man realistischer Weise davon aus, dass ein nicht unbedeutender Teil der Arbeitsplätze Teilzeitstellen sein werden, würde Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 55 sich der positive Beschäftigungseffekt auf entsprechend mehr Personen verteilen. Angebotskurve Die Simulationsrechnung basiert auf den in Abschnitt 4.2 dargestellten theoretischen Überlegungen. Dabei wurde eine normale, das heißt steigende Arbeitsangebotskurve im Niedriglohnbereich unterstellt. Denkbar wäre auch eine rückwärts geneigte, das heißt fallende Angebotsfunktion. Diese würde unterstellen, dass aufgrund des Einkommenseffekts das Arbeitsangebot mit zunehmendem Lohnsatz fällt. Empirisch ist ein solches Angebotsverhalten jedoch eher in den oberen Einkommensbereichen beobachtet worden. Wenn auch für die unteren Einkommenssegmente ein solches Angebotsverhalten nicht völlig ausgeschlossen werden kann, so erscheint doch eine steigende Angebotsfunktion zumindest kurzbis mittelfristig plausibler. Zum einen sind durch ein Grundeinkommen die Anreizbedingungen gerade für derzeit Nichterwerbstätige und Geringverdiener deutlich verbessert (vgl. Abschnitt 5.1.1). Die heute beim Arbeitslosengeld II bestehenden Anrechnungssätze von 80 % beziehungsweise 90 % schaffen äußerst ungünstige Anreizbedingungen. Ein Grundeinkommen ist dagegen wesentlich anreizfreundlicher. Da es das soziokulturelle Existenzminimum bedingungslos sicherstellt, entfällt der heute bestehende fiktive Mindestlohn. Durch einen für alle geltenden einheitlichen Steuersatz lohnt sich ein Zuverdienst bereits ab dem ersten Euro. Zudem ist trotz der schlechten Anreizbedingungen heute die unfreiwillige Arbeitslosigkeit unter den Geringqualifizierten derart hoch, dass kurzund mittelfristig auch bei geringeren Löhnen mit einem ausreichenden Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich zu rechnen ist. Damit erscheint zumindest für das aggregierte Arbeitsangebot ein steigender Verlauf plausibel. Längerfristig ist es aber durchaus vorstellbar, dass das aggregierte Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich zurückgeht. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn durch die verbesserten Qualifizierungsmöglichkeiten, die ein Grundeinkommen bietet (vgl. Abschnitt 6.4), die Anzahl der gering qualifizierten Arbeitskräfte abnimmt. Dann würden die Löhne im Niedriglohnbereich tendenziell steigen, was vermehrte Rationalisierungsanstrengungen im Bereich gering qualifizierter Tätigkeiten zur Folge hätte. 56 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Ganz auszuschließen ist eine rückwärts geneigte Angebotsfunktion aber auch in kurzer Frist nicht. Ein solches Angebotsverhalten wäre dann denkbar, wenn der Einkommenseffekt eines Grundeinkommens so stark wäre, dass dadurch ein ausreichend hoher Reservationslohn entstünde. Ein solches Szenario ist umso wahrscheinlicher, je höher das Grundeinkommen ausfällt. Die hier betrachteten Größenordnungen von 600 € bis 800 € dürften aber aller Erfahrung nach kaum dazu führen (vgl. Abschnitt 5.3). Systemwechsel Unabhängig davon, wie viele weitere Aspekte in der Modellrechnung noch berücksichtigt werden, können bei einem Systemwechsel letztlich keine hinreichend sicheren Prognosen getroffen werden. Die Umstellung des derzeitigen Steuer-Transfer-Systems auf ein Grundeinkommen mit einheitlichem Steuersatz würde zwar in Zukunft die Anreizwirkungen sehr viel transparenter machen. Nachjustierungen bei unerwünschten Effekten wären dann leichter vorzunehmen, weil durch die Einfachheit und Transparenz des Umverteilungssystems die Auswirkungen veränderter Parameter viel leichter prognostizierbar wären. Der Wechsel von dem heutigen, in seiner Ausgestaltung und Wirkung gänzlich intransparenten System hin zu einem Grundeinkommen bedeutet aber eine so radikale Veränderung der gegenwärtigen Struktur, dass die vorhandenen empirischen Daten nicht extrapoliert werden können. Damit bleibt jede Prognose über Verhaltensänderungen infolge eines Systemwechsels stets mit größten Risiken behaftet (vgl. Lucas-Kritik, Abschnitt 4.1). 5 Diskussion der Arbeitsmarkteffekte Im Folgenden werden mögliche dynamische Effekte des Grundeinkommens diskutiert, die das Arbeitsangebot, die Arbeitsnachfrage und den Arbeitsmarkt als Ganzes betreffen. Ferner wird ausgelotet, inwieweit zu erwarten ist, dass die dynamischen Arbeitsmarkteffekte zur Finanzierung des Grundeinkommens beitragen werden. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 57 5.1 Arbeitsangebot Einer der umstrittensten Punkte in der Diskussion um ein Grundeinkommen ist die Einschätzung des Arbeitsangebotsverhaltens. Dabei wird häufig die Frage aufgeworfen, ob mit Einführung eines existenzsichernden und bedingungslos gewährten Grundeinkommens überhaupt noch jemand arbeiten ginge. Dass Erwerbsarbeit zumindest hierzulande in aller Regel nicht nur der Existenzsicherung dient, dürfte kaum bezweifelt werden. Für viele bedeutet Arbeitslosigkeit eine große seelische Belastung, nicht nur wegen der damit verbundenen Existenzsorgen. Langzeitarbeitslose werden häufiger krank. Die Gefahr psychischer Probleme wächst mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit. Oft brechen soziale Kontakte ab. Die Betroffenen leiden häufig unter dem Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden. Erwerbsarbeit bietet dagegen in der Regel soziale Kontakte, soziale Anerkennung und persönliche Bestätigung. Dass häufig nichtmonetäre Gründe überwiegen, weshalb Menschen arbeiten, beweist die hohe Zahl derer, die ihre Arbeitskraft einsetzen, obwohl sie dadurch finanziell kaum oder gar nicht besser gestellt sind – seien es ehrenamtlich Engagierte, Geringverdiener oder EinEuro-Jobber. Darüber hinaus dürfte die hier zur Diskussion stehende Höhe des Grundeinkommens, das gerade das Existenzminimum abdeckt, nach aller Erfahrung genug finanzielle Anreize bieten, durch Erwerbsarbeit einen höheren Lebensstandard zu erreichen. 5.1.1 Arbeitsangebot einzelner Gruppen Für Menschen mit verschiedenen Qualifikationsniveaus werden meist auch unterschiedliche Arbeitsangebotsreaktionen infolge eines Grundeinkommens erwartet. Daher wird zunächst das Arbeitsangebotsverhalten der gering qualifizierten und der qualifizierten Arbeitskräfte getrennt diskutiert. Anschließend werden konkrete Gruppen von heute potenziell oder tatsächlich Erwerbstätigen einzeln betrachtet, wie Mini-Jobber, Nichterwerbstätige, Existenzgründer und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 58 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Gering qualifizierte Arbeitskräfte Gerade bei gering qualifizierten Arbeitskräften mit niedrigem Einkommen wird häufig befürchtet, sie würden mit der Einführung eines Grundeinkommens nicht mehr arbeiten. Die Ergebnisse der in Kapitel 4 vorgestellten Simulation der Arbeitsmarkteffekte im Niedriglohnbereich legen jedoch ein anderes Szenario nahe. Durch das Wegfallen des fiktiven Mindestlohns bei nunmehr flexiblen Löhnen wird zunächst der Lohn in diesem Bereich sinken. Dadurch sinkt zwar auch das Arbeitsangebot. Die tatsächlich realisierte Beschäftigung steigt jedoch, da aufgrund der niedrigeren Löhne die Nachfrage nach gering qualifizierten Tätigkeiten größer wird. Mittelbis langfristig ist durch eine Umstrukturierung der Nachfrage mit Lohnzuwächsen und weiteren Beschäftigungszuwächsen in diesem Bereich zu rechnen. Negative Einkommensteuer für Geringverdiener von Peter Bofinger18 Höhe: 750 € für Ledige, 1300 € für Verheiratete, erhöhtes Kindergeld von 207 €; Transfergrenze 1300 € bei Ledigen, 2000 € bei Verheirateten Bedingung: mindestens 30 Wochenstunden erwerbstätig im Niedriglohnbereich Weiteres: Sozialversicherungspflicht; Rückerstattung der Beiträge an Arbeitnehmer; Mindestlohn von 4,50 € Ziele: Erhöhung des Einkommensabstands zwischen Geringverdienern und Erwerbslosen; Subventionierung von Vollzeitarbeit im Niedriglohnsektor Bewertung: kein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen, da nur für eine eingegrenzte Gruppe von Erwerbstätigen; Kombilohn-Konzept; kein Individualprinzip sondern Haushalts-/Familienveranlagung; Workfare-Modell 18 Vgl. Karsten Polke-Majewski (2007): „Subvention für echte Arbeit“, in: Die Zeit online vom 06.01.2007, http://www.zeit.de/online/2006/38/bofinger-negative-einkommenssteuer, download 16.02.2007. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 59 Dass das Arbeitsangebot Geringqualifizierter auch kurzfristig nicht ins Bodenlose fällt, ist plausibel, da sich im Gegensatz zum Status quo für geringe Einkommen jeder dazuverdiente Euro bezahlt macht. Heutzutage haben Menschen mit nicht-existenzsichernden Löhnen und ergänzendem Alg-II-Bezug netto kaum mehr in der Tasche als ohne Erwerbstätigkeit. Der finanzielle Anreiz für diese, häufig sogar in Vollzeit Erwerbstätigen, sich ganz aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen, ist heute sehr viel größer, als dies mit einem Grundeinkommen der Fall wäre. Dennoch ist derzeit bereits etwa ein Fünftel der Alg-II-Empfänger erwerbstätig. Und die Zahl der Bezieher von ergänzenden Alg-II-Leistungen steigt weiter an. Offensichtlich gibt es also viele Menschen, die ihre Arbeitskraft im Niedriglohnbereich anbieten. Hierfür können zweierlei Gründe ausschlaggebend sein. Zum einen könnte die Motivation, im Niedriglohnbereich zu arbeiten, vorwiegend darauf zurückzuführen sein, dass die Höhe der Alg-II-Leistungen für die Befriedigung der Bedürfnisse nicht ausreicht. Zum anderen nennen die Betroffenen häufig nichtmonetäre Gründe als Motivation für ihre Erwerbstätigkeit. In aller Regel wird wohl die Partizipationsentscheidung aus einer Mischung von monetären und nichtmonetären Motiven getroffen. Die Höhe des Grundeinkommens dürfte für Menschen mit geringem Einkommen dennoch eine größere Rolle für die Partizipationsentscheidung spielen als für höhere Einkommensgruppen. Ausgehend von den heutigen Erfahrungen mit dem Arbeitslosengeld II, scheint die hier diskutierte Höhe von 600 € bis 800 € jedoch keinen dramatischen Rückgang des Arbeitsangebots Geringqualifizierter erwarten zu lassen. Ausgehend von flexiblen Löhnen und dem derzeit vorhandenen Überangebot an gering qualifizierter Arbeit, ist aber selbst bei einem Rückgang des Arbeitsangebots, eine Zunahme der Beschäftigung Geringqualifizierter zu erwarten. Qualifizierte Arbeitskräfte Grundsätzlich wird von Geringqualifizierten viel eher angenommen, dass sie bei einem existenzsichernden Grundeinkommen nicht mehr erwerbstätig sein wollten. Es wird also indirekt unterstellt, dass bei qualifizierten Arbeitskräften diese Gefahr weniger besteht. Letzteres erscheint aus mehreren Gründen plausibel. Zum einen werden Arbeiten, für die eine höhere Qualifikation benötigt wird, in der Regel als angenehmer empfunden. Das so genannte Arbeitsleid ist also geringer. Zum anderen werden diese Tätigkeiten gesellschaftlich mehr 60 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar wertgeschätzt. Der soziale Status, der mit der Ausübung einer Arbeit verbunden ist, ist dabei als Arbeitsmotivation nicht zu unterschätzen. Je mehr jemand im Laufe des Lebens in seine Qualifikation investiert hat, umso unwahrscheinlicher dürfte es sein, dass er sich aus dem Erwerbsleben ganz zurückzieht. Allerdings verbessert ein Grundeinkommen die Möglichkeit, zeitweise aus der Erwerbsarbeit auszusteigen. In welchem Ausmaß diese Möglichkeit genutzt wird, hängt stark davon ab, wie gut die Aussichten auf einen erfolgreichen Wiedereinstieg erscheinen. Es ist zu erwarten, dass die Chancen, so genannte unterbrochene Erwerbsbiografien mit beruflichem Erfolg zu verbinden, mit einem Grundeinkommen beträchtlich steigen. Zum einen bietet das Grundeinkommen die Möglichkeit, sich in jeder Lebensphase frei von Existenzsorgen weiterzubilden. Solche konstruktiv genutzten Auszeiten können schließlich dazu beitragen, dass unterbrochene Erwerbsbiografien weniger stigmatisiert werden als heute. Ein Grundeinkommen verbessert aber zum anderen auch die finanziellen Möglichkeiten, lediglich in Teilzeit zu arbeiten. Insofern müssen Zeiten der Kindererziehung oder der beruflichen Weiterbildung nicht zu einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit führen. Vielmehr steigen die Chancen, Beruf und Familie durch eine Teilzeiterwerbstätigkeit zu verbinden. Heute ist dagegen Teilzeitarbeit oder gar eine zeitweise Unterbrechung der Erwerbstätigkeit mit großen Risiken für die berufliche Entwicklung verbunden. Daher dürfte ein Grundeinkommen das Erwerbsverhalten qualifizierter Arbeitskräfte kurzfristig kaum beeinflussen. Je mehr das zuvor beschriebene Szenario aber zur Realität wird, könnte sich langfristig auch das Arbeitsangebot qualifizierter Arbeitskräfte entsprechend verändern. Mittlerweile nimmt auch die Langzeitarbeitslosigkeit unter qualifizierten Arbeitskräften jeder Couleur immer größere Ausmaße an. Daher würde ein moderater Trend zu Teilzeiterwerbstätigkeit nicht zu einem Beschäftigungsrückgang führen. Stattdessen würde die vorhandene bezahlte Arbeit auf mehr Menschen verteilt. Nichterwerbstätige Für die bisher nichterwerbstätigen Alg-II-Bezieher verbessern sich mit einem Grundeinkommen die Anreizbedingungen erheblich. Die heute beim Arbeitslosengeld II bestehenden Anrechnungssätze von 80 % beziehungsweise 90 % sorgen dafür, dass sich eine Erwerbstätigkeit mit geringem Entgelt finanziell Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 67 bedingten Lohnnebenkosten weg. Schon allein dadurch wird die Nachfrage nach Arbeitskräften steigen. Zudem wird die Mehrzahl der sozialpolitisch motivierten Eingriffe in den Arbeitsmarkt überflüssig (vgl. Abschnitt 6.7). Es kann auf verzerrende und ineffiziente Regelungen verzichtet werden. Dadurch werden in Bereichen mit einem Überangebot an Arbeitskräften die Löhne sinken. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit unter den Geringqualifizierten wird dies insbesondere für Tätigkeiten mit niedriger Produktivität der Fall sein. In der Folge wird sich die Nachfrage nach einfachen Dienstleistungen, beispielsweise im haushaltsnahen Bereich, erhöhen. Durch eine solche allmähliche Veränderung der Nachfragestruktur steigt die Beschäftigung weiter an bei zugleich steigenden Löhnen im Niedriglohnbereich. Sollte langfristig zum Beispiel aufgrund der Qualifizierungsanreize des Grundeinkommens (vgl. Abschnitt 6.4) die Anzahl der Geringqualifizierten spürbar sinken, würden höhere Löhne in Bereichen mit niedriger Produktivität zu vermehrten Innovationsanreizen führen. Dies wiederum ließe die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften steigen. Ein flexibler Arbeitsmarkt wird also stets zu entsprechenden Anpassungsreaktionen sowohl der Beschäftigten als auch der Unternehmer führen, so dass ein effizientes Ergebnis erreicht wird. Ein flexibler Arbeitsmarkt mit flexiblen Löhnen sorgt dafür, dass die Löhne immer genau so hoch sind, dass sich Angebot und Nachfrage ausgleichen. Es gibt also keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit mehr. Wenn auch mehr Menschen freiwillig arbeitslos wären als heute, können dabei dennoch mehr Menschen erwerbstätig sein als dies heute der Fall ist. Die vorhandene bezahlte Arbeit wird dabei lediglich auf mehr Menschen verteilt. Das Grundeinkommen und der damit einhergehende Bürokratieabbau fördern eine Entwicklung in diese Richtung. 5.3 Zusammenfassung und Fazit Das Grundeinkommen führt tendenziell zu einer Umstrukturierung des Arbeitsangebots. Fällt das Grundeinkommen relativ hoch aus, würde das Arbeitsangebot für unangenehme Arbeiten sinken und für angenehme Tätigkeiten steigen. Entsprechend würden die Löhne für angenehme Arbeiten sinken und für unangenehme steigen. 68 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und einer zu erwartenden moderaten Grundeinkommenshöhe ist jedoch zunächst mit sinkenden Löhnen für Geringqualifizierte zu rechnen. Dies erhöht die Nachfrage nach Arbeitskräften in Bereichen mit niedriger Produktivität und führt damit zu einer steigenden Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Eine entsprechende Anpassung der Nachfragestruktur in Richtung einfacher Dienstleistungen lässt längerfristig eine steigende Nachfrage bei wieder ansteigenden Löhnen erwarten. Ein Grundeinkommen ist mit einem starken Bürokratieabbau verbunden und fördert die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Bei vollkommen flexiblen Löhnen ist der zu erwartende Beschäftigungseffekt im Niedriglohnbereich maximal. Dann gäbe es keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit mehr. In den Bereichen mit gesunkenen Löhnen würden zwar weniger Menschen ihre Arbeitskraft anbieten als heute. Insgesamt ist dort jedoch mit einer steigenden Anzahl von Beschäftigten zu rechnen. Eine höhere Beschäftigungsquote Geringqualifizierter würde zwar zu einer geringeren Produktivität pro Beschäftigten führen. Da aber mehr Menschen beschäftigt sind, steigt der Output je Erwerbsperson. Zudem erhöhen sich die Bruttowertschöpfung und damit das BIP. Freiwilligkeit hinsichtlich der Arbeitsmarktpartizipation und Berufswahl optimiert den komparativen Vorteil und erhöht damit die Produktivität (vgl. Abschnitt 6.1). Ein Grundeinkommen begünstigt zudem Teilzeitarbeit, zumindest auf Seiten der Beschäftigten. Soweit auch die Arbeitgeber entsprechend mehr Teilzeitstellen anbieten, würde dies zu einer Ausweitung der Teilzeittätigkeit führen. Damit würde sich die vorhandene bezahlte Arbeit auf mehr Menschen verteilen. Auch eine solche Entwicklung steigert die volkswirtschaftliche Produktivität (vgl. Abschnitt 6.1). Das Grundeinkommen erhöht die Risikobereitschaft der Menschen, da es das soziokulturelle Existenzminimum in jedem Fall sicherstellt. Es bietet die Basis dafür, die bereits heute von ihnen geforderte Flexibilität überhaupt realisieren zu können. Ungeradlinige und unterbrochene Erwerbsbiografien werden normal und nicht mehr, wie heute, als Manko angesehen. Je mehr die positiven Qualifizierungsanreize (vgl. Abschnitt 6.4) des Grundeinkommens zum Tragen kommen, desto weniger gering qualifizierte Arbeitskräfte wird es langfristig geben. Dadurch steigende Löhne in niedrig produktiven Bereichen führen dort zu vermehrten Innovationsanreizen. Dies erhöht die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften und steigert zugleich die Produktivität im Niedriglohnbereich. Somit geht auch die anfänglich zu erwarten- Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 69 de Lohnspreizung tendenziell zurück. Ein entsprechend höheres Lohnniveau generiert zudem höhere Steuereinnahmen und leistet damit einen positiven Beitrag zur Finanzierung des Grundeinkommens. Inwieweit die bereits kurzfristig zu erwartenden positiven Beschäftigungseffekte im Niedriglohnbereich ebenfalls zur Finanzierbarkeit des Grundeinkommens beitragen, ist dagegen nicht eindeutig vorherzusagen. Einerseits gibt es zwar mehr Beschäftigung, andererseits sinken aber zunächst die Löhne. Würde dies nur die zusätzlich Beschäftigten betreffen, wäre damit eindeutig ein positiver fiskalischer Effekt verbunden. Wenn aber auch bereits Beschäftigte ein geringeres Einkommen erwirtschaften, hebt dies die positive fiskalische Wirkung zumindest teilweise wieder auf. Insgesamt ist aufgrund der Wechselwirkungen und der grundsätzlich schwierigen Prognosen bei einem Systemwechsel eine Schätzung der dynamischen Effekte nicht zuverlässig möglich. Dennoch ist festzuhalten, dass ein Grundeinkommen große Chancen bietet, dynamische Effekte zu generieren, die sowohl die wirtschaftlichen Kräfte stärken als auch die Sanierung der Staatshaushalte unterstützen. Aufgrund der radikalen Vereinfachung und damit hohen Transparenz des neuen Steuer-Transfer-Systems können die Wirkungen des Grundeinkommens schnell erkannt werden und es kann im Falle unerwünschter Effekte kurzfristig nachgesteuert werden. Die idealtypische Form des Grundeinkommens sollte daher nicht mit einem Mal umgesetzt werden, sondern in mehreren Schritten, die aber deutlich in diese Richtung gehen. Je näher die Reformen schließlich an ein idealtypisches Grundeinkommen heranreichen, desto einfacher wird es, Prognosen über die Auswirkungen weiterer Veränderungen der Parameter anzustellen. Denn es gibt im Idealfall nur noch zwei Parameter, die Höhe des Grundeinkommens und den für alle geltenden Steuersatz. Je mehr das existierende System diesem Modell tatsächlich entspricht, desto leichter wird es, das gesamte Steuer-Transfer-System optimal auszutarieren. 6 Weitere Aspekte Im Folgenden werden weitere Aspekte sowie dynamische Effekte des Grundeinkommens erörtert, die unterschiedliche fiskalische Wirkungen nach sich ziehen können. 70 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar 6.1 Produktivität Das Grundeinkommen wirkt sich in mehrerer Hinsicht produktivitätssteigernd aus. Neben den positiven Beschäftigungseffekten bringt insbesondere eine verbesserte soziale Sicherheit günstige Folgewirkungen mit sich. Soziale Sicherheit fördert die Risikobereitschaft der Menschen und damit auch den technischen Fortschritt und andere Innovationen. Aufgrund der positiven Beschäftigungseffekte, die mit einem Grundeinkommen einhergehen, bringen sich viele Menschen in den Erwerbsprozess ein, die heute davon ausgeschlossen sind. Mit einem starken Anstieg der Beschäftigung ist insbesondere im Niedriglohnbereich zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass sich infolge gesunkener Löhne neue Tätigkeitsfelder in niedrig produktiven Bereichen erschließen, die zu den heutigen Löhnen nicht nachgefragt werden. So wird beispielsweise die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen zunehmen. Wenn die stärksten Beschäftigungszuwächse im niedrig produktiven Bereich stattfinden, würde zwar die Produktivität pro Beschäftigten tendenziell sinken. Da aber mehr Menschen beschäftigt sind, steigt der volkswirtschaftliche Ertrag pro erwerbsfähiger Person. Zugleich erhöht sich die Bruttowertschöpfung und damit das BIP. Dadurch, dass niemand mehr gezwungen ist, allein zum Zweck der Existenzsicherung Erwerbsarbeit zu leisten, werden mehr Menschen diejenige Tätigkeit wählen, die ihren Neigungen und Fähigkeiten am besten entspricht. Heute wird dagegen die Berufswahl oft maßgeblich unter dem Gesichtspunkt getroffen, in welchem Bereich man künftig am ehesten einen sicheren Arbeitsplatz erwartet. Erfüllt sich diese Erwartung nach der Ausbildung dann nicht, arbeiten viele in niedriger qualifizierten Bereichen. Dort verdrängen sie weniger Qualifizierte, die wiederum die Arbeitsplätze von Menschen mit noch geringerer Qualifikation besetzen. So werden geleistete Bildungsinvestitionen entwertet und menschliche Ressourcen vergeudet. Die möglichen komparativen Vorteile einer optimalen Arbeitsteilung werden nicht voll ausgeschöpft. Dies führt zu Ineffizienzen und Wohlfahrtsverlusten. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 71 Grundeinkommen von Götz Werner22 Höhe: nicht festgelegt; tendenziell hoch, um das soziokulturelle Existenzminimum zu gewährleisten und einen faktischen Arbeitszwang auszuschließen; anfangs etwa auf Alg-II-Niveau, allmählich steigend (anfangs ca. 650 €, nach 17 Jahren ca. 1500 €) Bedingung: bedingungslos Weiteres: Umstellung des Steuersystems von der Einkommensund Ertragsbesteuerung hin zur Konsumbesteuerung Finanzierung: Mehrwertsteuererhöhung beziehungsweise Konsumsteuern (ca. 50 bis 100 %) Ziele: Befreiung der Menschen von Existenzangst und Arbeitszwang; neuer Arbeitsbegriff durch Förderung der Sinnhaftigkeit von Arbeit, dadurch werde Arbeit authentischer und letztlich auch effizienter; Förderung von Selbstorganisation, Selbstverantwortung und individueller Freiheit Bewertung: Grundeinkommen, da bedingungslos Vor dem Hintergrund einer durch das Grundeinkommen gesicherten Existenz steigt die Bereitschaft, einen Berufswunsch zu realisieren, der den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Dies erhöht wesentlich die Motivation und Leistungsfähigkeit der Menschen und steigert ihre Produktivität. Je flexibler die Löhne dabei sind, desto mehr wird jede angebotene Qualifikation auch ihre Nachfrage finden. In der Folge werden weit weniger Geringqualifizierte von überqualifizierten Arbeitskräften verdrängt. Solche Fehlallokationen abzubauen bringt wesentliche Produktivitätsfortschritte mit sich. Der maximale komparative Vorteil durch eine optimale Arbeitsteilung wird dann erreicht, wenn jeder genau die Tätigkeiten verrichtet, für die er am besten geeignet ist. 22 Vgl. Götz W. Werner (2007): http://www.unternimm-die-zukunft.de/, download 12.02.2007 und Götz W. Werner (2005): „Wir leben in paradiesischen Zuständen“, in: brand eins, 3, http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=1644, download 12.02.2007 und 100 Prozent Mehrwertsteuer sind denkbar (2007): Interview mit Götz W. Werner, in: ka-news, http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=tba2006218-215E, download 12.02.2007. 72 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Zugleich ermöglicht das Grundeinkommen ein lebenslanges Lernen, unabhängig vom Alter oder der momentanen Lebenssituation. Sich beruflich weiter zu qualifizieren ist jederzeit möglich, sei es innerbetrieblich oder außerhalb der Erwerbstätigkeit. Denn selbst während einer Phase der Teilzeitarbeit würde man bereits ein Einkommen über dem soziokulturellen Existenzminimum erzielen. So wird es leichter, auch in höherem Alter, über eine zeitgemäße Qualifikation zu verfügen, selbst in Berufen, die einem schnellen Wandel unterliegen. Dies steigert die Chancen älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Das ist dann umso mehr der Fall, wenn außerdem gesetzliche Sonderregelungen abgeschafft werden, die zum Schutz älterer Beschäftigter geschaffen wurden, leider aber das Gegenteil bewirken. Häufig schützen solche Gesetze bestenfalls diejenigen, die schon einen festen Arbeitsplatz haben. Denjenigen aber, die eine Erwerbsarbeit suchen, werden künstlich Hürden aufgebaut. Dass die Erfahrung und das Wissen Älterer in Zukunft nicht mehr so häufig ungenutzt brachliegen, dazu leistet das Grundeinkommen einen wichtigen Beitrag. Von der sozialen Sicherheit, die durch ein existenzsicherndes Grundeinkommen geschaffen wird, geht ein weiterer positiver Impuls aus. So förderlich gesunder Wettbewerb sein mag, so destruktiv wirkt sich erbitterte Konkurrenz zwischen Mitarbeitern aus, die um ihren Arbeitsplatz und damit um ihre Existenz fürchten müssen. Heute wird zunehmend über Mobbing und ein härter werdendes Betriebsklima geklagt, das viele Mitarbeiter krank macht. Wenn ein wesentlicher Teil der Energie dafür verwendet wird, seine Kollegen schlecht und sich selbst gut dastehen zu lassen, schadet dies allen Beteiligten, nicht zuletzt auch dem Unternehmen. Ein Grundeinkommen bietet die Chance, in den Unternehmen wieder ein besseres und kooperativeres Klima zu schaffen. Eine solche Entwicklung würde zudem die Arbeitsproduktivität steigern. Das Grundeinkommen begünstigt tendenziell den Wunsch, Teilzeit zu arbeiten (vgl. Abschnitt 5.1.2). Wird dies von Seiten der Unternehmen auch ermöglicht, führt das zu einer Ausweitung der Teilzeitarbeit. Durch eine reduzierte Arbeitszeit pro Person würde sich die Produktivität pro Kopf daher tendenziell verringern. Umgekehrt sind Menschen, die in Teilzeit arbeiten, in der Regel während ihrer Arbeitszeit leistungsfähiger und damit produktiver. Dies führt wiederum zu einem Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Produktivität. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit würde eine Ausweitung der Teilzeitarbeit überdies nur zu einer Umverteilung der bezahlten Arbeit auf mehr Menschen führen. Damit würde nicht die insgesamt geleistete Arbeitszeit re- Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 73 duziert. Im Gegenteil wäre mit den erwarteten positiven Beschäftigungseffekten insgesamt mit einer Ausweitung der Arbeitszeit zu rechnen. Da sich aber die geleistete Erwerbsarbeit auf mehr Personen mit durchschnittlich geringerer Arbeitszeit verteilt, und diese in der kürzeren Arbeitszeit tendenziell produktiver sind, steigt die gesamtgesellschaftliche Produktivität. 6.2 Selbstständigkeit Das Grundeinkommen fördert Unternehmergeist und Selbstständigkeit. Es erhöht die Bereitschaft der Menschen, sich auf Veränderungen einzulassen und Wagnisse einzugehen. Wer weiß, dass in jedem Fall zumindest das Existenzminimum gesichert ist, für den ist auch das Risiko, das mit der Gründung eines Unternehmens verbunden ist, wesentlich geringer. Je mehr die Höhe des garantierten Grundeinkommens auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, desto geringer ist die Angst, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Zudem ist mit dem Grundeinkommen ein wesentlicher Bürokratieabbau verbunden. Dies spart Unternehmen Kosten und bedeutet insbesondere für Existenzgründer eine spürbare Erleichterung. Eine Vereinfachung der Verwaltung trägt außerdem dazu bei, dass innovative Ideen auch in Deutschland wieder leichter umgesetzt werden können. Denn nicht wenige Existenzgründer schrecken die bürokratischen Hürden in Deutschland ab und sie suchen sich einen anderen Standort, um ihr Vorhaben zu realisieren. Darüber hinaus eröffnet ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen für viele überhaupt erst die finanziellen Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Für kapitalintensive Neugründungen wird es zwar nach wie vor nötig sein, Geldgeber von der Tragfähigkeit der geplanten Unternehmung zu überzeugen. Es gibt aber viele Geschäftsideen, gerade im Bereich der Dienstleistungen, für die kaum Kapital nötig ist. Dennoch können sie häufig nicht realisiert werden, weil sie nicht von Beginn an ausreichend Gewinn bringen würden, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Auch wenn die Aussichten gut sind, dass die Idee schon bald tragfähig sein wird, ist die Anfangsphase für viele ein kaum zu überwindendes finanzielles Hindernis. Hinzu kommt, dass der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige so hoch angesetzt ist, dass insbesondere Kleinunternehmer und Existenzgründer sich diesen nicht leisten können. 74 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Dabei ist die Existenzgründung eine zunehmend wichtige Alternative für Erwerbslose. Gegenwärtig findet circa jede fünfte Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus statt. Neben der anhaltend schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt ist dies gewiss auch auf die verschiedenen Förderinstrumente für arbeitslose Existenzgründer zurückzuführen. Seit August 2006 gibt es für Empfänger des Arbeitslosengeldes I den Gründungszuschuss, der sowohl die so genannte Ich-AG als auch das ehemalige Überbrückungsgeld abgelöst hat. Langzeitarbeitslose haben zu dieser Förderung keinen Zugang. Für sie gibt es das Einstiegsgeld, das sowohl für eine Existenzgründung als auch als Lohnsubvention für eine gering vergütete Erwerbstätigkeit genutzt werden kann. Das Einstiegsgeld ist aber nur eine Kann-Leistung der Behörde, die in jeder Region und von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird. In Hamburg beispielsweise wird grundsätzlich nur ein Darlehen mit einem Zinssatz von 8 % vergeben. Menschen, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind, haben also in der Regel deutlich schlechtere Fördervoraussetzungen als Bezieher von Arbeitslosengeld I. Da die Förderinstrumente für Existenzgründer an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind, wie die Dauer der Arbeitslosigkeit und das Vorhandensein von Ansprüchen auf Arbeitslosenunterstützung, kommen sie nur eingeschränkten Personenkreisen zugute. Das Grundeinkommen verzichtet auf derlei Bürokratie und hebt die Marktverzerrung zugunsten bestimmter Arbeitsloser auf. Jeder potenzielle Existenzgründer kann gleichermaßen das Grundeinkommen quasi als Gründungszuschuss für sich benutzen, solange seine Gewinne die Transfergrenze noch nicht erreichen. Die durch das Grundeinkommen reduzierten Lohnnebenkosten machen es außerdem erfolgreichen Existenzgründern leichter, neue Mitarbeiter einzustellen. Das Grundeinkommen fördert damit sowohl die Selbstständigkeit als auch Neueinstellungen von abhängig Beschäftigten. 6.3 Schwarzarbeit Die durchschnittliche Steuerbelastung ist heute im Vergleich zu den nominalen Steuersätzen relativ niedrig, da es viele Freibeträge und unversteuerte Einkommen gibt. Wird mit der Einführung des Grundeinkommens gleichzeitig jeder eingenommene Euro an der Quelle erfasst und besteuert, erhöht sich de facto die durchschnittliche Steuerbelastung vieler Bürger. Dies legt Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 75 die Befürchtung nahe, dass in der Folge der Anreiz zur Schwarzarbeit steigt. Umgekehrt sinkt jedoch für viele Einkommensgruppen, insbesondere für Erwerbslose und Geringverdiener, die heute ergänzendes Alg II beziehen, die Grenzbelastung ihres Arbeitseinkommens. Der Grenzsteuersatz für Alg-II-Bezieher liegt heute (nach einem Grundfreibetrag von 100 €) bei zunächst 80 %, für Bruttoeinkommen ab 800 € bei 90 %. Andere Transferbezieher, wie beispielsweise BAföG-Empfänger, sehen sich sogar faktischen Grenzsteuersätzen von bis zu 100 % gegenüber. Für jene Gruppen, denen besonders gerne eine Neigung zur Schwarzarbeit nachgesagt wird, ist der Anrechnungssatz eines Grundeinkommens also deutlich niedriger als die Grenzbelastung ihrer Einkommen schon heute ist. Zum „Grenzleid der Arbeit“ kommt bei Alg-II-Beziehern noch das „Grenzleid der Bürokratie“ hinzu. Eine Erwerbstätigkeit lohnt sich heute für viele nur, wenn dadurch der Alg-II-Bezug verhindert wird. Die dafür nötige Einkommenshöhe schafft den heute existierenden impliziten Mindestlohn, der in etwa bei 1300 € brutto liegt.23 Genau dies ist aber bei einem Grundeinkommen nicht mehr der Fall, da es ohne bürokratische Hürden und entwürdigende Maßnahmen gewährt wird. Betrachtet man also die Differenz des heutigen Transferentzugssatzes mit dem Steuersatz bei einem Grundeinkommen, ist das Grenzleid der Bürokratie noch hinzuzurechnen. Zumal häufig Bezieher von ergänzenden Alg-II-Leistungen noch größeren bürokratischen Hürden ausgesetzt sind als Nichterwerbstätige. Ein Grundeinkommen senkt also für diese niedrigen Einkommensgruppen bereits auf Seiten der Arbeitnehmer die Anreize zur Schwarzarbeit. Um eine Schwarzarbeit ausüben zu können, sind jedoch immer zwei Seiten nötig, also auch die Seite der Arbeitgeber. Da durch ein Grundeinkommen die sozialabgabenbedingten Lohnnebenkosten entfallen, wird der Anreiz der Unternehmen, Schwarzarbeit nachzufragen drastisch gesenkt. Eine auf das Nötige reduzierte Bürokratie wirkt ebenfalls in diese Richtung. Überdies können Staatsbedienstete, die aufgrund der Entbürokratisierung frei werden, vermehrt zur Aufdeckung von Steuerbetrug und Schwarzarbeit eingesetzt werden. Je höher die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist, desto weniger lohnt es sich für Unternehmer, Schwarzarbeit nachzufragen. Ein Grundeinkommen dürfte demnach also die Schwarzarbeitsquote wesentlich senken. 23 Vgl. Ulrich Walwei (2006): Lebenssituation und soziale Sicherung 2005/06, IAB. 76 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar 6.4 Qualifizierungsanreize Es stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise ein Grundeinkommen langfristig die Anreize zur beruflichen Qualifizierung beeinflusst und welche Wirkungen dies gegebenenfalls auf die Beschäftigung und den Finanzbedarf hat. Durch die finanzielle Absicherung, die ein Grundeinkommen gewährleistet, verringert sich der Druck, ein existenzsicherndes Einkommen durch Erwerbsarbeit zu erzielen. Es könnte daher vermutet werden, dass dies zumindest im Bereich niedrig produktiver und damit niedrig entlohnter Beschäftigung zu verminderten Qualifikationsanstrengungen führen wird. Das Grundeinkommen subventioniert jedoch nicht den Lohnsatz, sondern das monatliche Gesamteinkommen. Ein durch Qualifikation erreichter höherer Lohnsatz führt also nicht zwangsläufig zu einem geringeren Grundeinkommen beziehungsweise zu einer höheren Steuerlast. Vielmehr entsteht durch den Einkommenseffekt des Grundeinkommens der Anreiz, die monatliche Arbeitszeit zu reduzieren. Das zuvor erzielte Nettoeinkommen kann durch das Grundeinkommen mit einem geringeren Einsatz an Arbeitszeit erreicht werden. Die Anreizwirkungen des Grundeinkommens auf das Arbeitsangebot begünstigen also Teilzeitarbeit, nicht jedoch den Verzicht auf berufliche Qualifizierung. Im Gegenteil, es fördert eine Qualifikation in zweierlei Hinsicht: Zum einen trägt das Grundeinkommen dazu bei, durch Langzeitarbeitslosigkeit bedingte Qualifikationsverluste zu vermeiden. Zum anderen erleichtert es die Umsetzung eines vorhandenen Wunsches nach Weiterbildung. Insbesondere die formal Nichtqualifizierten arbeiten mit Abstand am häufigsten in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Diese Personen profitieren daher besonders von einer Weiterqualifizierung. Bisher ist diese jedoch nur schwer oder gar nicht mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis in Einklang zu bringen. Durch ein existenzsicherndes Grundeinkommen wird gerade auch dieser Personengruppe die Möglichkeit eröffnet, für die Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen. Aber auch innerbetriebliche Maßnahmen, die bei einer fortgesetzten Gehaltszahlung wegen der Kostenbelastung bisher nicht stattfinden, können durch ein Grundeinkommen auch für den Arbeitgeber rentabel gemacht werden. Für die Zeit der Weiterbildung wäre es möglich, den Lohn zu verringern oder die Zahlung ganz auszusetzen, während der Arbeitnehmer das Grundeinkommen in Anspruch nimmt. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 83 7 Schlussfolgerungen Die Ergebnisse der statischen Analyse zeigen, dass ein Grundeinkommen prinzipiell finanzierbar ist und sogar das Staatsdefizit auf null reduzieren kann (vgl. Kapitel 3). Dies hängt jedoch wesentlich von der konkreten Ausgestaltung ab. Neben den Parametern der Grundeinkommenshöhe und des Steuertarifs ist die Höhe der eingesparten heutigen Sozialausgaben mit maßgeblich für die Finanzierbarkeit. Letztlich bleibt es in jedem Falle eine politische Entscheidung, die Parameter zu bestimmen. Dabei gilt für die Höhe des Grundeinkommens die Binsenweisheit: Hohe Grundeinkommen bedingen hohe Steuersätze, niedrige Grundeinkommen ermöglichen tiefe Steuersätze. Geht man für Deutschland beispielsweise von einem Existenzminimum von 7500 € pro Jahr aus, ergibt sich für die 82,5 Mio. Deutschen eine jährliche Transfersumme von rund 620 Mrd. €. Das ist eine unglaublich hohe Summe. Verglichen zum Sozialbudget für das Jahr 2004 von insgesamt rund 700 Mrd. € und rund 450 Mrd. € alleine für die Sozialversicherungen inklusive der Arbeitsförderungsmaßnahmen relativieren sich jedoch die finanziellen Belastungen eines radikalen Systemwechsels. Dazu kommt, dass die Kosten der Sozialbürokratie eingespart werden und die entfesselten (Arbeits-)Märkte schlagartig für mehr Beschäftigung sorgen. Allerdings ist zu betonen, dass selbst die statische Schätzung der fiskalischen Effekte eines radikalen Systemwechsels hin zum idealtypischen Grundeinkommen schwierig ist. Bereits hier ist die Bandbreite der Zahlen groß und die Ergebnisse sind mit Risiken behaftet. Obwohl es gute Gründe gibt, die insgesamt positive dynamische Effekte erwarten lassen, sind die Unsicherheiten insbesondere bei der Schätzung der Anpassungsreaktionen groß. Konkrete Finanzvolumina unter Einbeziehung der dynamischen Effekte zuverlässig zu schätzen, ist generell bei einem Strukturbruch nicht möglich. Da zu wenige empirisch relevante Daten für eine robuste Schätzung der Verhaltensanpassungen existieren, erscheint das Risiko zu hoch, das idealtypische Konzept eines Grundeinkommens mit einem Schlag umzusetzen. Dennoch ist das Konzept des Grundeinkommens nicht so utopisch, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Im Sinne der „Politik der kleinen Schritte“ von Bundeskanzlerin Merkel sollte das Konzept des Grundeinkommens zunächst neben das bestehende System gestellt werden. Die Bevölkerung hätte 84 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar dann die Möglichkeit, sich freiwillig entweder für das alte oder das neue System zu entscheiden. Zumindest die jüngere Generation müsste für das Konzept des Grundeinkommens gewonnen werden. Denn ein radikaler Systemwechsel wird gerade ihr nachhaltig besser als der Status quo helfen, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, nicht sofort mit dem Radikalkonzept des idealtypischen Grundeinkommens zu beginnen, sondern zunächst ein engeres Konzept umzusetzen, dessen Auswirkungen mit weitaus größerer Sicherheit einzuschätzen sind. 8 Das Solidarische Bürgergeld als realtypisches Konzept Als Beispiel für ein solches realtypisches Konzept wird im Folgenden das Solidarische Bürgergeld vorgestellt, wie es der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus vorschlägt. Die Analyse gerade dieses Konzepts erscheint aus mehreren Gründen interessant. Zum einen ist es ein konkreter und realistischer Ansatz, der bereits in weiten Teilen detailliert und praxisnah ausgearbeitet ist. So enthält das Konzept eine konkrete Lösung des Übergangsproblems, das bei jeder Umstellung des Rentensystems auftritt. Zum anderen hat der Vorschlag von Ministerpräsident Althaus bereits heute die politische und wissenschaftliche Debatte zum bedingungslosen Grundeinkommen beflügelt. 8.1 Das Konzept des Solidarischen Bürgergelds Das Solidarische Bürgergeld, wie es von Thüringens Ministerpräsident Althaus vorgeschlagen wird, enthält folgende Eckpunkte:28 -Jeder im Inland lebende volljährige Staatsbürger hat Anspruch auf ein steuerfreies Bürgergeld von monatlich 800 € brutto (600 € netto zuzüglich 200 € Gesundheitsprämie) bei einem eigenen monatlichen Einkommen von bis zu 1600 €, von monatlich 400 € brutto (200 € netto zuzüglich 200 € Gesundheitsprämie) bei einem eigenen monatlichen Einkommen von mehr als 1600 €. 28 Vgl. Konrad Adenauer Stiftung (2006): Schlussfolgerungen einer Studie zu den finanziellen Auswirkungen des Konzeptes Solidarisches Bürgergeld von Ministerpräsident Dieter Althaus, Oktober 2006. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 85 -Bis zur so genannten Transfergrenze von 1600 € im Monat werden 50 % des eigenen Einkommens auf das Bürgergeld von 800 € angerechnet. Jeder selbst verdiente Euro reduziert also das Bürgergeld um 50 Cent. Das eigene Einkommen wird bis zur Transfergrenze durch das Bürgergeld aufgestockt, das heißt, für eigene Einkommen unterhalb von 1600 € liegt das verfügbare Nettoeinkommen über dem Bruttoeinkommen. Bei steigendem Einkommen sinkt die Aufstockung durch das Bürgergeld, bis sie schließlich an der Transfergrenze gleich null ist. Bei einem eigenen Einkommen von 1600 € ist also das Nettogleich dem Bruttoeinkommen. -Ab der Transfergrenze erfolgt eine gleichbleibende Besteuerung des gesamten Einkommens mit einem Steuersatz von 25 % (Flat Tax). -Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten ein Bürgergeld von monatlich 500 € brutto (300 € netto zuzüglich 200 € Gesundheitsprämie). Eigenes Einkommen wird mit 25 % versteuert. -In Einzelfällen (zum Beispiel bei Behinderung) gibt es einen Bürgergeldzuschlag, der jedoch nicht mehr bedingungslos ist. -In besonderen Lebenslagen (vergleichbar den Hilfen in besonderen Lebenslagen des bisherigen Sozialhilferechts) gibt es nach individueller Bedürftigkeitsprüfung einen Bürgergeldzuschlag. -Im Bürgergeld ist jeweils eine Gesundheitsprämie von 200 € pro Person und Monat enthalten (Gesundheitsund Pflegeversicherung). Damit entfallen die Beiträge für GKV und GPV. -Das Bürgergeld wird auch nach dem Eintritt in den Ruhestand gezahlt. Damit entfallen die Beiträge für die GRV. Das reguläre Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Das Lebenszeitund Beitragsprinzip wird durch einen lohnsummenabhängigen Beitrag des Arbeitgebers finanziert, der zu einer Zusatzrente bis maximal 600 € führen kann. Die bereits entstandenen Rentenanwartschaften bis zum Systemwechsel werden über eine Rentenzulage ebenfalls durch die Lohnsummensteuer finanziert. Dies gilt auch für Rentner unter 67 Jahren. -Das Bürgergeld ersetzt die Arbeitslosenversicherung. Damit entfallen auch die Beiträge zur ALV. 86 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar -Das Bürgergeld ersetzt den Bezug von Arbeitslosengeld II (für Erwerbsfähige), von Sozialgeld und Kinderzuschlägen sowie von Sozialhilfe (für Nichterwerbsfähige). -Mit dem Bürgergeld sind im Wesentlichen auch alle weiteren steuerfinanzierten Sozialleistungen (Wohngeld, Kindergeld, BAföG) abgedeckt. -Mini-Jobs, Midi-Jobs, Ein-Euro-Jobs sowie weitere Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik können ebenfalls entfallen. Ausgewählte Möglichkeiten zur Stärkung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitslosen bleiben der Arbeitsmarktpolitik weiterhin möglich. -Das Bürgergeld wird jedem Bürger bedingungslos gewährt, das heißt entgegen der Logik des aktivierenden Sozialstaats, der staatliche Leistungen an die Bereitschaft zur Gegenleistung knüpft. -Die Finanzämter sollen für die Gewährung des Bürgergeldes zuständig sein. 8.2 Bewertung einzelner Aspekte Das Solidarische Bürgergeld als realtypisches Konzept eines Grundeinkommens weicht in manchen Punkten vom idealtypischen Grundeinkommen ab. Andere, zentrale und unverzichtbare, Elemente der Grundeinkommensidee sind bereits in diesem ersten Schritt enthalten. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte vorgestellt und bewertet. 8.2.1 Individualprinzip Die Individualveranlagung ist ein fundamentaler Bestandteil des Grundeinkommens, der in engem Zusammenhang mit dem konstitutiven Element der Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens steht. Insofern ist es zu begrüßen, dass das Solidarische Bürgergeld das Ehegattensplitting abschafft und darauf verzichtet, Eheleute zusammen zu veranlagen. Das derzeitige Ehegattensplitting, das Verheirateten einen Steuervorteil gewährt, würde bei einem Bürgergeld ohnehin zu deren Nachteil verkehrt. Aufgrund des heute geltenden progressiven Steuersatzes kann, insbesondere bei sehr ungleichen Einkommen der Ehepartner, durch das Splittingverfahren Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 87 ein niedrigerer Steuersatz erreicht werden. Beim Solidarischen Bürgergeld würde die Aufteilung des Gesamteinkommens auf beide Partner in einigen Fällen dazu führen, dass das gesamte Einkommen dem höheren Steuersatz von 50 % unterliegt, während bei getrennter Veranlagung zumindest ein Partner den günstigeren Steuersatz von 25 % erreichen würde. Auf den ersten Blick könnte dies als kostensparend und damit attraktiv für den Fiskus erscheinen. Damit wären allerdings gravierende Nachteile verbunden. So würden Ehegatten gegenüber Unverheirateten finanziell schlechter gestellt. Dies wäre jedoch nicht verfassungsgemäß. Daher müssten unverheiratete Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft ebenfalls zusammen veranlagt werden. Diese zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass ihre Beziehungen nicht amtlich erfasst sind. Daher müssten, wie es heute bei Sozialtransfers der Fall ist, Wohnund Lebensgemeinschaften auf Eheähnlichkeit untersucht werden. Die damit einhergehenden Kontrollen und Verletzungen der Privatsphäre sind sowohl unwürdig als auch zur Aufklärung des Sachverhalts nicht geeignet. Solche Ermittlungen im privaten Bereich führen lediglich zu großer Verunsicherung bei den unmittelbar Betroffenen und ihrem mittelbar betroffen Umfeld. Ihre sozialen Bindungen werden dadurch belastet und die gegenseitige Übernahme von Verantwortung erschwert, wodurch eine Entsolidarisierung in der Gesellschaft gefördert wird. Schließlich greift die Verunsicherung auch auf bisher nicht betroffene Teile der Gesellschaft über, da die Angst zunimmt, selbst auch einmal in diese Lage zu kommen. Das liberale Bürgergeld der FDP29 Höhe: nicht festgelegt; tendenziell niedrig, um Arbeitsanreize zu erhöhen Bedingung: bedürftigkeitsgeprüft; Prüfung der „Arbeitswilligkeit“ 29 Vgl. KoBüNE (Kommission Bürgergeld Negative Einkommensteuer) (2005): Das Liberale Bürgergeld: aktivierend, transparent und gerecht, Ergebnisbericht vom 24.04.2005, http://andreas-pinkwart.org.liberale.de/sitefiles/downloads/433/Abschlb-Buergergeld.pdf, download 15.02.2007 und Das Liberale Bürgergeld: aktivierend, einfach und gerecht (2005): Beschluss des 56. Ord. Bundesparteitages der FDP, 05.-07.05.2005, http://56.parteitag.fdp. de/files/23/BPT-Das_Liberale_Buergergeld_0605_L2.pdf?PHPSESSID=998a68bad0993f276630722d91d4fc5b, download 15.02.2007. 88 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Weiteres: Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten im Vergleich zum Alg II (60 % Transferentzugsrate für Einkommen von 100 bis 600 €, danach stufenweise höher); Aufrechterhaltung der Sanktionsmechanismen des Alg II Ziele: einfaches und transparentes Steuer-Transfer-System, Bürokratieabbau; Steuersenkungen; Subventionsabbau; Erhöhung des Einkommensabstands zwischen Geringverdienern und Erwerbslosen; „Aktivierung“ von Erwerbslosen durch Anreize und Sanktionsdrohungen; Tariföffnung nach unten; Ausweitung des Niedriglohnbereichs Bewertung: kein Grundeinkommen, da bedürftigkeitsgeprüft und faktischer Zwang zur Erwerbsarbeit durch niedriges Bürgergeld und Sanktionsmechanismen entsprechend dem heutigen Alg II; Workfare-Konzept Eine solche Entwicklung würde die positiven Effekte des Grundeinkommens konterkarieren. Dieses gewährleistet durch seine Bedingungslosigkeit und seinen Verzicht auf jegliche Stigmatisierung soziale Sicherheit in allen Lebenslagen. Es bildet damit die Grundlage für Risikobereitschaft sowie für die Bereitschaft, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und notwendige Veränderungen mitzutragen. Durch die Verletzung des Individualprinzips würde außerdem der mit einem Grundeinkommen verbundene radikale Bürokratieabbau konterkariert. Es müssten weiterhin behördliche Außenund Innendienstmitarbeiter mit der Ermittlung eheähnlicher Gemeinschaften befasst werden. Die ohnehin überlasteten Sozialgerichte würden sich einer weiter zunehmenden Flut von Klagen gegenübersehen. Im Ergebnis würde die Zusammenveranlagung von Eheund Lebenspartnern bereits durch die damit verbundenen Kontrollen zu Mehrkosten führen, von weiteren negativen Auswirkungen ganz abgesehen. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 89 8.2.2 Höhe des Solidarischen Bürgergelds Ziel des Solidarischen Bürgergeldes ist es, das soziokulturelle Existenzminimum für jeden Bürger sicherzustellen. Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe verfehlen dieses Ziel nicht zuletzt deshalb, weil die damit verbundenen bürokratischen Hürden dazu führen, dass ein Teil der Bedürftigen die ihm zustehenden Leistungen nicht beansprucht.30 Insgesamt hätten etwa 10,1 Mio. Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Alg II oder Sozialgeld. Tatsächlich erhalten diese Leistungen derzeit aber nur 7,4 Mio. Menschen. Rund 1,9 Mio. Erwerbstätige und 0,9 Mio. Kinder leben in verdeckter Armut.31 Durch ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen wird die verdeckte Armut beseitigt, die durch Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen entsteht. Die andere entscheidende Frage in diesem Zusammenhang ist, wie hoch ein Grundeinkommen sein müsste, damit es armutsfest ist. Wie man Armut beziehungsweise soziale Teilhabe definiert und wie hoch das Grundeinkommen demnach sein müsste, bleibt letztlich eine politische Entscheidung. Als Vergleichsmaßstab kann dabei das steuerfreie Existenzminimum dienen. Dieses wurde für das Jahr 200832 auf 595 € pro Monat für alleinstehende Personen festgelegt. Es setzt sich zusammen aus 345 € Regelsatz, 197 € Bruttokaltmiete und 53 € Heizkosten. Damit ist das Netto-Bürgergeld mit 600 € knapp höher bemessen als das für 2008 geltende steuerfreie Existenzminimum für Alleinstehende. Für Ehepaare liegt das steuerfrei zu stellende Existenzminimum pro Person niedriger. Im Jahr 2008 sind insgesamt 1023 € pro Monat steuerfrei, die sich zusammensetzen aus 622 € Regelsatz, 335 € Bruttokaltmiete und 66 € Heizkosten. Für Ehepaare ist das Netto-Bürgergeld demnach deutlich höher als das steuerfreie Existenzminimum, das pro Person betrachtet nur 511,50 € beträgt. Bei der Festsetzung des steuerfreien Existenzminimums orientieren sich die Wohnkosten „an einem unteren Wert“. Da auf dem Wohnungsmarkt aber „ein beachtliches Preisgefälle für existenznotwendige Aufwendungen“ besteht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber „zugleich zur ergänzenden Deckung des Bedarfes nach dem Einzelfall bemes30 Vgl. Deutsche Bundesregierung (2005): Lebenslagen in Deutschland, 2. Armutsund Reichtumsbericht, S. 65 f. 31 Vgl. Hans-Böckler-Stiftung (2006): „Millionen arbeiten auf ALG-II-Niveau“, Böckler Impuls, 16, S. 3. 32 Vgl. Deutscher Bundestag (2006): Sechster Existenzminimumbericht, Bundestagsdrucksache 16/3265. 90 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar sene Sozialleistungen, wie etwa Wohngeld, zur Verfügung“ stellen muss.33 Eine solche Würdigung des Einzelfalls ist beim Solidarischen Bürgergeld über den Bürgergeldzuschuss vorgesehen. Bei der konkreten Ausgestaltung des Bürgergeldzuschusses ist dieses Verfassungsgerichtsurteil mitumzusetzen. Das wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn ähnliche Regelungen getroffen werden, wie sie heute beim Wohngeld bestehen. Zieht man das derzeitige Arbeitslosengeld II als Maßstab für das Existenzminimum heran, bedeutet das Solidarische Bürgergeld für die Mehrzahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften eine finanzielle Besserstellung. Jedoch kann insbesondere bei Alleinstehenden das verfügbare Einkommen bis etwa 100 € unter den heutigen Bezügen liegen. Dies entspräche einer Kürzung des Alg-II-Regelsatzes um ca. 30 %. Inwieweit das der Fall wäre, hängt insbesondere davon ab, wie hoch die kommunal unterschiedlich festgelegten Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten sind. Derzeit bekommt ein alleinstehender Alg-II-Empfänger maximal 345 € Regelsatz sowie die Erstattung der Wohnkosten bis zur Angemessenheitsgrenze. In Berlin liegt diese für so genannte Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften bei 360 €. Das Alg II beträgt für Alleinstehende in Berlin also maximal 705 € nebst Krankenversicherung. Bei einem Solidarischen Bürgergeld von 600 € netto, also nach Abzug der Gesundheitsprämie, wären aber maximal 255 € Wohnkosten mit abgedeckt. Die übrigen 105 € müssten daher vom Regelsatz bestritten werden. Wie erwähnt, sieht das Solidarische Bürgergeld in Einzelfällen einen Bürgergeldzuschlag vor, der jedoch nicht mehr bedingungslos ist. Dieser könnte denjenigen Personen gewährt werden, deren Wohnkosten über 255 €, aber noch innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegen, und deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, die Differenz zu tragen. In diesen Fällen würde zwar eine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden. Der hierfür nötige bürokratische Aufwand könnte aber ungleich geringer gehalten werden als dies bei den heutigen Sozialsystemen der Fall ist. Als Kriterium für die Angemessenheit des Wohnraums würde zum Beispiel die Höhe der Bruttokaltmiete ausreichen. Um die Bedürftigkeit zu beurteilen, würde das eigene Einkommen herangezogen. Weitergehende Informationen und Daten müssten weder erhoben noch geprüft werden. 33 Vgl. ebd., S. 2. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 91 Die Kosten hierfür dürften sich in einem überschaubaren Rahmen halten. Zum einen wären in Gebieten mit niedrigen Mieten und entsprechenden Angemessenheitsgrenzen auch Alleinstehende mit einem Solidarischen Bürgergeld von 600 € netto in der Regel finanziell nicht schlechter gestellt als mit Alg II. Zum anderen wird auch in Kommunen mit hohen Mieten die Angemessenheitsgrenze nur von einem Teil der Transferempfänger erreicht. Die durchschnittlichen Wohnkosten liegen meist deutlich darunter. Eine solche Handhabung des Bürgergeldzuschlags wäre ein praktikabler Kompromiss, um einerseits alleinstehende Erwerbslose nicht schlechter zu stellen und andererseits die Finanzierbarkeit des Bürgergeldes nicht dadurch aufs Spiel zu setzen, dass es für alle Erwachsenen auf 700 € netto angehoben werden müsste. 8.2.3 Geknickter Einkommensteuertarif Der geknickte Einkommensteuertarif in Verbindung mit dem Kleinen Bürgergeld stellt eine Modifikation des idealtypischen Modells dar. Dieser Tarifverlauf hält die Zahl der Nettoempfänger in Grenzen, ohne dabei die Nettozahler mit einem hohen Steuersatz zu belasten. Die Transferentzugsrate für Nettoempfänger ist mit 50 % einerseits wesentlich anreizfreundlicher als im Status quo. Andererseits ist sie hoch genug, um die Transfergrenze nicht so weit in Richtung höherer Einkommen zu verschieben, dass dadurch zu viele Menschen zu Nettoempfängern würden. An der Transfergrenze von 1600 € verläuft der Tarif in einem Knick, da für Menschen mit Einkommen über 1600 € ein Steuersatz von 25 % gilt, der mit dem Kleinen Bürgergeld von 400 € brutto kombiniert wird. Der Tarif von 25 % gilt dabei für das gesamte Einkommen vom ersten Euro an. Insgesamt wird dadurch ein nahtloser Übergang an der Transfergrenze erreicht, der Sprungstellen mit hohen Grenzsteuersätzen vermeidet. Das Kleine Bürgergeld, das für die Nettozahler vorgesehen ist, wirkt für diese quasi als Steuerfreibetrag. Alle übrigen Freibeträge werden abgeschafft, so dass für Einkommen ab 1600 € ein faktischer Freibetrag in Form einer Steuergutschrift von 400 € brutto gewährt wird. Im Nettovergleich beträgt das Kleine Bürgergeld mit 200 € sogar nur ein Drittel des Großen Bürgergelds von 600 €. Diese Modifikation, für Nettozahler ein wesentlich kleineres Bürgergeld vor- 92 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar zusehen als für Nettoempfänger, trägt wesentlich zur Finanzierbarkeit des Solidarischen Bürgergelds bei. Der Tarifverlauf des Solidarischen Bürgergelds stellt eine kreative Lösung des Zielkonflikts dar, der bei einem Grundeinkommen mit komplett einheitlichem Steuersatz besteht. Soll einerseits der einheitliche Steuersatz deutlich unter 50 % liegen, wird andererseits die Transfergrenze bis weit in mittlere Einkommensbereiche verschoben. Dadurch würden viele Menschen unnötig zu Nettoempfängern und die Finanzierbarkeit des Grundeinkommens würde gefährdet. Dieses Dilemma wird mit dem zweigeteilten Tarif des Solidarischen Bürgergeldes gelöst. 8.2.4 Belastungsquoten Wie es auch beim idealtypischen Grundeinkommensmodell der Fall ist, sinkt die Grenzbelastung für Nichterwerbstätige und für Geringverdiener mit ergänzenden Alg-II-Leistungen enorm. Dennoch liegt die Grenzbelastung für Einkommen bis 1600 € wesentlich höher als für darüberliegende Einkommen. Dies ist dem zweiteiligen Tarif geschuldet, der für Nettoempfänger einen höheren Steuersatz in Kauf nimmt, um die Transfergrenze nicht zu weit in Richtung mittlerer Einkommen zu verschieben. Dies kann insofern als gerechtfertigt angesehen werden, als die Personen mit einem Einkommen unterhalb der Transfergrenze zwar einem höheren Steuersatz unterliegen, netto aber mehr zur Verfügung haben als brutto. Sie sind also Nettoempfänger und unterliegen einer negativen und damit geringeren Durchschnittsbelastung als die Nettozahler. Für Einkommen über 1600 € beträgt der Steuersatz 25 %, wobei nur ein so genanntes Kleines Bürgergeld von 400 € gezahlt wird. Der günstigere Steuersatz wird also mit einer Reduzierung der Steuergutschrift auf 400 € kombiniert. Die Belastungsquote ist dadurch für diesen Einkommensbereich wesentlich geringer als es bei einem Steuersatz von 50 % in Kombination mit dem Großen Bürgergeld von 800 € der Fall wäre. Sozialversicherungspflichtige Einkommen unterliegen heute neben der Steuereiner Abgabenlast für Sozialversicherungen von ca. 40 % des Bruttolohns. Für derzeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte senkt das Solidarische Bürgergeld die Belastungsquoten über alle Einkommensbereiche. Dies gilt zumindest nominal. Real können heute für mittlere und höhere Einkom- Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 99 Tab. 4: Fiskalische Wirkung des Netto-Bürgergelds Quelle: Zusammengestellt aus KAS-Studie, Tabelle 7, S. 76, Oktober 2006 Das vorsichtig geschätzte Einsparvolumen von 204 Mrd. € bei den bisher steuerfinanzierten Sozialleistungen liegt um ca. 15 bis 25 Mrd. € höher als die zu ersetzenden Einnahmen aus der alten Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag.40 Diese zunächst ausgewiesenen 15 bis 25 Mrd. € an zusätzlicher Überkompensation wurden von den Autoren der KAS-Studie aus Vorsichtsgründen in ihren weiteren Berechnungen nicht mehr berücksichtigt.41 Der Finanzbedarf für die Gesundheitsprämie , die ein Gesamtvolumen von jährlich 196,8 Mrd. € aufweist, reduziert sich durch die oben genannten Überkompensationen beim Netto-Bürgergeld um 22,8 bis 32,8 Mrd. € auf rund 167 bis 174 Mrd. €. Zur Finanzierung der Gesundheitsprämie schlagen die Autoren höhere Steuersätze für beide Tarifbereiche des Solidarischen Bürgergelds vor. Die drei vorgestellten Tarifvarianten haben aber den Nachteil, dass für Nettoempfänger hohe Steuersätze in Kauf genommen werden müssen. Soll für 40 Vgl. Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn (2006), S. 74. 41 Vgl. Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn (2006), S. 74 f. 100 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar niedrige Einkommen ein anreizfreundlicher Steuersatz von 50 % gelten, müsste der Steuersatz für höhere Einkommen entsprechend angehoben werden. Denkbar sind hier verschiedene Steuertarife, die für Einkommen oberhalb der Transfergrenze gelten würden. So könnte, wie ursprünglich vorgesehen, ein einheitlicher Steuersatz für alle Nettozahler gelten, der aber entsprechend höher als bei 25 % anzusetzen wäre. Dieser müsste nach der KAS-Studie etwa 30 bis 35 % betragen.42 Damit läge der Steuersatz immer noch deutlich unter den heutigen Belastungsquoten. Mit einem Eingangssteuersatz von 15 % und Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer von 20 % beträgt allein die Belastung für die Beschäftigten selbst im unteren Einkommensbereich bereits 35 %. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass durch das Solidarische Bürgergeld die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber von 20 % auf 12 % sinken. Damit ist heute die Gesamtbelastung im unteren Einkommensbereich bereits wesentlich höher als mit einem kostendeckenden Steuersatz beim Solidarischen Bürgergeld. Betrachtet man die durchschnittlichen Belastungsquoten, wird die Entlastungswirkung durch das Solidarische Bürgergeld deutlich. Mit Einführung des Solidarischen Bürgergelds entfällt die Abgabenlast durch Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer vollständig. Für Arbeitgeber betragen die Lohnnebenkosten nur noch 12 %, die in Form einer Lohnsummensteuer zur Finanzierung der Rente erhoben werden. Heute dagegen liegt die durchschnittliche Abgabenlast einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei etwa 35 % des Arbeitgeberbruttos. Hinzu kommen im Durchschnitt etwa 25 bis 30 % Lohnsteuer auf das Arbeitnehmerbrutto. Damit ergibt sich heute eine durchschnittliche Belastungsquote sozialversicherungspflichtiger Einkommen von etwa 55 bis 60 % des Arbeitgeberbruttos. Der Steuersatz von 30 bis 35 %, wie er zur kostenneutralen Finanzierung des Solidarischen Bürgergelds nötig wäre, bedeutet demgegenüber eine wesentliche Entlastung. Eine andere Möglichkeit zur kostenneutralen Tarifgestaltung des Solidarischen Bürgergelds wäre ein Stufentarif für Einkommen über 1600 €. Im Vergleich zur oben diskutierten Flat Tax, die im Bereich zwischen 30 und 35 % liegen müsste, würden mittlere Einkommen noch weniger, hohe Einkommen dagegen stärker belastet. Ein solcher Stufentarif könnte ab 1600 € Einkommen 42 Vgl. Wolfgang Strengmann-Kuhn (2006): Grundeinkommen ist finanzierbar, in: taz, Nr. 8152 vom 15.12.2006, taz-Debatte, http://www.axel-troost.de/article/694.pro_contra_grundeinkommen_finanzierbar_ umverteilung_ fuer_gutverdiener.html, download 14.02.2007. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 101 beispielweise mit dem von Ministerpräsident Althaus vorgeschlagenen Steuersatz von 25 % beginnen. Er müsste dann allerdings sehr schnell stufenweise ansteigen, da die Anzahl der Menschen mit hohem Einkommen wesentlich geringer ist als die mit mittleren Einkommen. Ein schneller stufenweiser Tarifanstieg ist zumindest dann nötig, wenn die Steuersätze für Besserverdienende nicht extrem hoch ausfallen sollen. Es ist jedoch fraglich, ob solche Varianten überhaupt notwendig sind, da weitere Einsparmöglichkeiten bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen und bei den allgemeinen Staatsausgaben bestehen. Bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen, die durch das Solidarische Bürgergeld ersetzt werden können, sind weitere Einsparmöglichkeiten auszumachen. So wurde in der KAS-Studie die Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL) mit 16 Mrd. € vollständig für die Umwandlung in den Bürgergeldzuschlag verwendet. Zusammen mit der Grundsicherung im Alter und dem Wohngeld stehen für den Bürgergeldzuschlag dann 19 Mrd. € zur Verfügung. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen wird heute auch an Menschen bezahlt, die zwar Anspruch auf laufende Sozialleistungen haben, diesen aber nicht geltend machen. Die dadurch bestehende verdeckte Armut wird durch das Solidarische Bürgergeld jedoch beseitigt. Insofern dürfte der für besondere Lebenslagen benötige Bürgergeldzuschlag geringer ausfallen als die heutigen Ausgaben für HBL von 16 Mrd. €. Des Weiteren wurde das Einsparvolumen bei den Verwaltungskosten in der KAS-Studie mit 7 Mrd. € jährlich sehr vorsichtig geschätzt. Seitens der Bundesagentur für Arbeit werden als Verwaltungskosten allein für das Arbeitslosengeld II bereits 3,5 Mrd. € angegeben.43 Neben dem Arbeitslosengeld II gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer steuerfinanzierter Transfers, die durch das Solidarische Bürgergeld ersetzt werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Sozialgeld, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeld, Elterngeld und vieles mehr. Das Ersetzen all dieser Leistungen durch das Bürgergeld mit einer Verwaltungskostenersparnis von insgesamt nur 3,5 Mrd. € anzusetzen, erscheint mehr als vorsichtig. Zu den Vereinfachungen auf der Transferseite kommt noch die enorme Vereinfachung des Steuersystems, die mit der Einführung des Solidarischen Bürgergelds verbunden ist. Zwar bekommen die Finanzämter die zusätzliche 43 Laut Haushaltsentwurf des Bundes für 2007 werden seitens der Bundesagentur für Arbeit 3,5 Mrd. € Verwaltungskosten für das Arbeitslosengeld II angegeben. Vgl. Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn (2006), S. 72. 102 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Aufgabe, das Bürgergeld auszuzahlen. Die Einsparungen bei den Verwaltungskosten infolge einer solch umfassenden Vereinfachung des Steuersystems dürften jedoch deutlich überwiegen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass die von den Autoren der KAS-Studie geschätzten Einsparpotenziale von 204 Mrd. € bisher steuerfinanzierter Sozialleistungen und Verwaltungskosten eine Untergrenze darstellen. Nimmt man die gesamten steuerfinanzierten Sozialtransfers zum Maßstab, dürfte die Obergrenze der Einsparpotenziale bei etwa 276 Mrd. € liegen. Ob der tatsächliche Wert näher an der Unteroder näher an der Obergrenze liegen wird, hängt von politischen Entscheidungen ab. Je mehr steuerfinanzierte Sozialleistungen durch das Bürgergeld ersetzt werden und je mehr Verwaltungskosten eingespart werden, desto näher werden die tatsächlichen Einsparungen an die Obergrenze heranreichen. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten können durch Verbesserungen auf der Einnahmenseite ausgemacht werden. So sind die zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 24 Mrd. € in der KAS-Studie noch nicht berücksichtigt, die aufgrund der zum 1. Januar 2007 erfolgten Mehrwertsteuererhöhung um drei Prozentpunkte zu erwarten sind. Des Weiteren würde eine entsprechende Unternehmenssteuerreform die Staatseinnahmen erhöhen. Denn mit der Lohnund Einkommensteuer wird nur ein Teil des Volkseinkommens besteuert. Für diesen Teil des Volkseinkommens werden durch die Einführung des Solidarischen Bürgergelds sämtliche Steuerfreibeträge gestrichen. Dies verbreitert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer erheblich. Wie bereits von den Autoren der KAS-Studie angedacht, könnte Ähnliches auch auf die Körperschaftssteuer übertragen werden.44 Eine entsprechende Reform der Besteuerung von Körperschaften könnte dafür sorgen, dass das gesamte Volkseinkommen gleichermaßen zur Finanzierung der Staatsausgaben beiträgt. Die Autoren der KAS-Studie legen für ihre Simulationsrechung 1346,7 Mrd. € besteuerbare Einkünfte zugrunde.45 Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung weist dem gegenüber jedoch mit 1650,6 Mrd. € einen um 22,6 % höheren Betrag aus.46 Das Volkseinkommen der VGR ist also für das gleiche Basisjahr um gut 300 Mrd. € höher als die auf Grundlage des SOEP (Sozioökonomisches Pa44 Vgl. Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn (2006), S. 102. 45 Vgl. Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn (2006), S. 66. 46 Vgl. Statistisches Bundesamt (2006a): VGR 2004, Tabelle 2. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 103 nel) geschätzten steuerbaren Einkünfte, wie sie in der KAS-Studie verwendet wurden. Wie beim idealtypischen Modell des Grundeinkommens ist auch beim Solidarischen Bürgergeld vorgesehen, das gesamte Volkseinkommen gleichermaßen in die Besteuerung einzubeziehen. Nimmt man dieses daher als Bemessungsgrundlage, ergeben sich Mehreinnahmen zwischen 75 Mrd. und 150 Mrd. €. Die in Tabelle 4 ausgewiesenen Einnahmen von 408,0 Mrd. € erhöhen sich dadurch auf bis zu 558 Mrd. €. Die in der KAS-Studie ermittelten Nettoeinnahmen von gut 190 Mrd. € erhöhen sich somit auf rund 265 bis 340 Mrd. €. Entsprechend erhöht sich der in Tabelle 4 ausgewiesene Einnahmeüberschuss von 7,8 Mrd. € auf rund 82 bis 158 Mrd. €. Die in der KAS-Studie vorgestellten Finanzierungsoptionen ergeben sich infolge einer statischen Analyse. Die Einführung des Solidarischen Bürgergelds bringt aber auch eine Vielzahl dynamischer Effekte mit sich, die überwiegend positiv zu bewerten sind (vgl. Abschnitt 8.4 sowie Abschnitte 6.1 bis 6.5). So ist insgesamt mit positiven Beschäftigungseffekten zu rechnen (vgl. Abschnitt 8.4). Inwieweit die Beschäftigungseffekte aber tatsächlich einen Beitrag zur Finanzierung des Solidarischen Bürgergelds leisten werden, kann nicht eindeutig vorhergesagt werden. Dies hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie stark der zu erwartende Lohnrückgang und damit der Beschäftigungsanstieg im Niedriglohnbereich ausfällt. Einerseits führen flexiblere Löhne hier zu stärkeren Lohnsenkungen und damit entsprechend mehr Beschäftigung. Wenn aber zu viele Menschen nur noch ein geringes Einkommen erzielen, kann dies letztlich auch zu negativen fiskalischen Effekten führen. Daher sollte die erwünschte Flexibilisierung des Arbeitsmarktes schrittweise und gegebenenfalls mit flankierenden Maßnahmen erfolgen. Dabei sollte insbesondere auf eine praxisnahe individuelle Weiterbildung Geringqualifizierter abgezielt werden. Denn ein höheres Qualifikationsniveau im Niedriglohnbereich trägt dazu bei, dass die Löhne auch bei einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes nicht ins Bodenlose fallen. Je weniger Geringqualifizierte es dann noch gibt, desto geringer fallen die Lohneinbußen für diese aus. Zugleich geht die Arbeitslosigkeit mit der fortschreitenden Flexibilisierung letztlich auf null zurück. So reduziert sich der Finanzbedarf des Solidarischen Bürgergelds auf zweierlei Weise. Weitere dynamische Effekte, wie die mit der Einführung des Bürgergelds einhergehende Förderung der Selbstständigkeit (vgl. Abschnitt 6.2) und die zu erwartende steigende Bruttowertschöpfung (vgl. Abschnitt 6.1), führen ebenfalls zu positiven fiskalischen Effekten. 104 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Zudem ist mit einem Rückgang der Schwarzarbeit zu rechnen (vgl. Abschnitt 6.3). Auf Seiten der Beschäftigten sinkt für viele Einkommensgruppen die Grenzbelastung ihres Arbeitseinkommens. Besonders Erwerbslose und Geringverdiener, die ergänzende Alg-II-Leistungen beziehen, sowie Empfänger von BAföG-Leistungen sind heute sehr hohen Grenzbelastungen ausgesetzt. Für sie sinkt durch das Solidarische Bürgergeld der Anreiz, schwarz zu arbeiten. Darüber hinaus soll Schwarzarbeit mit Einführung des Solidarischen Bürgergelds stärker geahndet werden. So droht Schwarzarbeitern die Verwirkung ihres Bürgergeldanspruchs. In diesen Fällen würden gegebenenfalls nur noch Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen oder Ähnlichem erbracht. Soweit das Solidarische Bürgergeld tatsächlich existenzsichernd ist, erscheint ein solches Vorgehen insofern gerechtfertigt, als die Solidargemeinschaft das soziokulturelle Existenzminimum für jeden bereits garantiert. Darüber hinaus werden gerade mittlere und niedrige Einkommen durch das Solidarische Bürgergeld netto zum Teil deutlich entlastet. Aber auch für Unternehmer sinken mit dem Solidarischen Bürgergeld die Anreize, Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Heute dagegen blüht die Schattenwirtschaft. Das Baugewerbe ist dabei mit einem Anteil von ca. 38 % führend. Andere Gewerbe und Industriebetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe wie Hotels und Gaststätten folgen mit jeweils 17 % geschätztem Anteil. Insgesamt seien im Jahr 2006 bis zu 346 Mrd. € am Fiskus vorbei erwirtschaftet worden.47 Dies entspricht etwa 15 % des Bruttoinlandsprodukts. Hingegen wird durch das Solidarische Bürgergeld Schwarzarbeit für die Unternehmen in mehrerlei Hinsicht unattraktiver. Mit einem zunehmend flexibilisierten Arbeitsmarkt sinken die Anreize, in die Schattenwirtschaft auszuweichen. Das Bürgergeld wirkt dabei quasi als Subvention insbesondere für niedrige Einkommen. Die wesentlich geringeren Lohnnebenkosten entlasten überdies den Faktor Arbeit. Zudem sollten die infolge des Bürokratieabbaus aus anderen Bereichen frei werdenden Staatsbediensteten vermehrt zur Aufdeckung von Steuerbetrug und Schwarzarbeit eingesetzt werden. Das Gleiche, was im Konzept des Solidarischen Bürgergelds für Arbeitnehmer vorgesehen ist, sollte dann selbstverständlich auch für Arbeitgeber beziehungsweise für Auftraggeber von Schwarzarbeit gelten: eine Verwirkung des Bürgergeldanspruchs. Darüber hin47 Hier sind nur prinzipiell legale Gewerbe eingerechnet, deren Tätigkeitsgebiete nicht per se strafrechtlich relevant sind. Vgl. Friedrich Schneider, Professor für VWL an der Universität Linz, Experte für Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft, zitiert nach Thomas Röll, Matthias Kowalski, Carin Pawlak (2007): „Der Aufschwung ist schwarz“, in: Focus, 2, S. 82 ff. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 105 ausgehende empfindliche Strafen würden zusammen mit der spürbar erhöhten Entdeckungswahrscheinlichkeit die Schattenwirtschaft überdies gefährlicher und unattraktiver machen. Es ist, vorsichtig geschätzt, mit rund 200 bis 220 Mrd. € zusätzlicher Wertschöpfung zu rechnen, die heute in der offiziellen Wirtschaft allein deshalb nicht entsteht, weil es für Unternehmen und Auftraggeber zu teuer wäre.48 Bei einem entsprechenden Rückgang der Schwarzarbeit infolge eines flexibilisierten und entbürokratisierten Arbeitsmarkts, wie es das Solidarische Bürgergeld vorsieht, wären daher Steuermehreinnahmen von 50 bis 110 Mrd. € möglich. Ausgehend von den Ergebnissen der KAS-Studie und den dargelegten zusätzlichen fiskalischen Effekten, ist festzuhalten, dass nicht nur das Netto-Bürgergeld, sondern auch die Gesundheitsprämie (mit einem Gesamtvolumen von 196,8 Mrd. €) mit dem vorgesehenen Steuersatz von 25 % für alle Einkommen über 1600 € kostenneutral finanzierbar sein dürfte. Infolge der dargestellten zusätzlich zu berücksichtigenden Aspekte dürfte die Einnahmesituation des Fiskus sich dabei um etwa 170 bis gut 300 Mrd. € günstiger darstellen, als im Gutachten der KAS ausgewiesen. 8.4 Beschäftigungseffekte Für die zu erwartenden Beschäftigungswirkungen des Solidarischen Bürgergelds ist angesichts der hohen Arbeitslosigkeit die Arbeitsnachfrage maßgeblich. Zunächst steht jedoch das Arbeitsangebot im Blickpunkt. 8.4.1 Arbeitsangebot49 Soweit mit dem Solidarischen Bürgergeld das soziokulturelle Existenzminimum bereits abgesichert ist, wäre es denkbar, dass diejenigen, die heute allein zur Existenzsicherung einer Erwerbsarbeit nachgehen, ihr Arbeitsangebot zurückziehen. Eine solche negative Angebotswirkung wäre auf den Einkommenseffekt eines Grundeinkommens beziehungsweise eines Bürgergelds zurückzuführen. Zugleich sinkt mit dem Solidarischen Bürgergeld nominal und 48 Vgl. ebd. 49 Vgl. dazu die ausführliche Diskussion das Arbeitsangebotsverhaltens in Abschnitt 5.1, insbesondere Abschnitt 5.1.1, in dem das Arbeitsangebotsverhalten einzelner Gruppen erörtert wird. 106 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar für die Mehrheit auch real die Steuerund Abgabenlast auf Erwerbseinkommen. In der Folge haben abhängig Beschäftigte bei gleichem Arbeitnehmerbrutto in der Regel netto mehr zur Verfügung. Dadurch lohnt sich Arbeit mehr und das Arbeitsangebot steigt tendenziell. Diese als Substitutionseffekt bezeichnete Wirkung steht dem Einkommenseffekt entgegen, so dass der Gesamteffekt auf das Arbeitsangebot theoretisch nicht eindeutig bestimmt ist. Insofern muss sich die Einschätzung der Arbeitsangebotswirkung vorwiegend auf Plausibilitätsüberlegungen und bisher gewonnene empirische Erfahrungen stützen. Für diejenigen, die heute nicht erwerbstätig sind, ist die Arbeitsangebotswirkung des Solidarischen Bürgergelds dagegen auch theoretisch eindeutig positiv. Insbesondere für Empfänger von Arbeitslosengeld aber auch für andere, wie zum Beispiel für Bezieher von BAföG-Leistungen, verringert sich die Grenzbelastung des Arbeitseinkommens enorm. Die heute geltenden Anrechnungsregelungen schaffen einen fiktiven Mindestlohn, ab dem sich eine Arbeitsaufnahme finanziell erst auszahlt. Dieser liegt nach empirischen Schätzungen derzeit bei etwa 1300 € brutto.50 Mit dem Solidarischen Bürgergeld entfällt der implizite Mindestlohn, so dass sich jeder Hinzuverdienst schon ab dem ersten Euro lohnt. Für die heute Nichterwerbstätigen ist der Arbeitsangebotseffekt daher eindeutig positiv, das heißt, es wird mehr Arbeitsleistung angeboten. Aber auch für die heute abhängig Beschäftigten ist nicht mit einem dramatischen Rückzug aus dem Erwerbsleben zu rechnen, wie er von manchen Skeptikern eines Grundeinkommens befürchtet wird. Zum einen ist das Solidarische Bürgergeld niedrig genug bemessen, dass es für die überwiegende Mehrheit der Bürger nicht ausreicht, um ihre Bedürfnisse und Wünsche zu befriedigen. Den Wenigsten dürfte wohl ein Leben am Existenzminimum genügen, schon gar auf Dauer. Allein der ökonomische Anreiz, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ist daher bereits groß. Darüber hinaus ist Erwerbsarbeit für die meisten Menschen weitaus mehr als eine reine Einkommensquelle zur Sicherung der Existenz. Dass Arbeit nicht nur Arbeitsleid bedeutet, beweisen überdies die vielen Menschen, die ihre Arbeitskraft anbieten, auch wenn sie dadurch finanziell kaum oder gar nicht besser gestellt sind. Man denke an die vielen ehrenamtlich Tätigen, an die große Nachfrage nach Ein-Euro-Jobs und an die Geringverdiener, die auf 50 Vgl. Ulrich Walwei (2006): Lebenssituation und soziale Sicherung 2005/06, IAB. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 107 ergänzende Alg-II-Leistungen angewiesen sind. Gerade für die Letztgenannten, oft sogar in Vollzeit Tätigen, ist der finanzielle Anreiz, keine Erwerbsarbeit mehr zu leisten, derzeit sehr viel größer, als dies beim Solidarischen Bürgergeld der Fall wäre. Trotz der heute wesentlich ungünstigeren Anreizbedingungen ist bereits rund ein Fünftel der Alg-II-Empfänger erwerbstätig. Und die Zahl der Beschäftigten, die diese ergänzenden Leistungen bekommen, steigt weiter an. Wenn auch ein vollständiger Rückzug aus dem Erwerbsleben für die überwiegende Mehrzahl der Menschen nicht zu erwarten ist, so begünstigt doch ein Grundeinkommen, und so auch das Solidarische Bürgergeld, den Wunsch, Teilzeit zu arbeiten. Denn ein Grundeinkommen erleichtert es, auch mit Teilzeitarbeit einen gewissen Lebensstandard oberhalb des Existenzminimums zu erreichen. Inwiefern ein vermehrter Wunsch nach Teilzeitarbeit tatsächlich umgesetzt wird, ist dabei aber entscheidend von der Arbeitsnachfrage der Unternehmen abhängig. Angesichts der herrschenden Massenarbeitslosigkeit, von der immer mehr selbst hoch qualifizierte Arbeitskräfte betroffen sind, wäre jedoch eine tendenzielle Ausweitung der Teilzeitarbeit nicht problematisch. Im Gegenteil, die vorhandene bezahlte Arbeit würde lediglich auf mehr Beschäftigte verteilt, so dass wieder mehr Menschen am Erwerbsleben teilhaben könnten. 8.4.2 Arbeitsnachfrage und Beschäftigung Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit ist jedoch die Arbeitsnachfrage maßgeblich dafür, wie sich das Solidarische Bürgergeld auf die Beschäftigung auswirkt. Das Solidarische Bürgergeld reduziert die Lohnnebenkosten im engeren Sinn von rund 40 % auf nur noch 12 %. Aufgrund der wesentlich geringeren Lohnzusatzkosten und der insgesamt geringeren Belastungsquoten für Erwerbseinkommen sinken die Arbeitskosten für die Unternehmen. Dadurch steigt die Nachfrage nach Arbeitskräften. Dies ist umso stärker der Fall, je mehr auf verzerrende und ineffiziente Eingriffe in den Arbeitsmarkt verzichtet wird. Aber auch bei zunächst unveränderten Regelungen ist aufgrund der überwiegend geringeren Abgabenund Steuerbelastung von Arbeitseinkommen mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der gering qualifizierten Tätigkeiten, da die Reagibilität der Arbeitsnachfrage hier besonders hoch ist. Eine Senkung der Arbeitskos- 108 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar ten wirkt sich dort also am stärksten nachfrageund beschäftigungssteigernd aus. Da Geringqualifizierte überdurchschnittlich häufig von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit betroffen sind und mit Einführung des Solidarischen Bürgergeldes der fiktive Mindestlohn wegfällt, ist damit zu rechnen, dass die Löhne für einfache Tätigkeiten zunächst relativ stark sinken. Somit erhöht sich die Nachfrage nach gering qualifizierten Arbeitskräften deutlich. Gesunkene Löhne verringern zwar wiederum das Arbeitsangebot. Dies wirkt sich aber aufgrund des großen Überangebots an gering qualifizierten Arbeitskräften nicht beschäftigungsmindernd aus. Im Gegenteil wird wegen der höheren Arbeitsnachfrage der Unternehmen insgesamt ein höherer Beschäftigungsstand erreicht als heute. Je flexibler die Löhne dabei sind, je mehr sie also frei verhandelt werden können, desto weniger Menschen würden noch unfreiwillig arbeitslos sein. Mittelbis langfristig ist infolge der gesunkenen Arbeitskosten eine Anpassung der Nachfragestruktur zu erwarten. Dies ist dann umso stärker der Fall, wenn neben den verringerten Lohnzusatzkosten außerdem die Löhne für gering qualifizierte Arbeiten sinken. Dadurch können Tätigkeitsbereiche für Geringqualifizierte erschlossen werden, die bisher infolge des impliziten Mindestlohns und der hohen Lohnnebenkosten nicht nachgefragt werden. So würden beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen verschiedenster Art für mehr Menschen bezahlbar gemacht und dadurch wesentlich häufiger nachgefragt werden. Mit der steigenden Nachfrage steigen tendenziell auch die Löhne für Geringqualifizierte wieder an. Allerdings handelt es sich bei haushaltsnahen Dienstleistungen nicht immer um Arbeiten, die auch eine geringe Qualifikation erfordern. So sind Pflege, Betreuung und Erziehung anspruchsvolle Tätigkeiten, für die zwar dringender Bedarf besteht, deren Nachfrager jedoch häufig über eine zu geringe Kaufkraft verfügen. Gleichzeitig sind in diesem Bereich nur geringe Produktivitätssteigerungen möglich. Daher werden hier Angebot und Nachfrage nur zusammenfinden, wenn qualitativ hochwertige Arbeit zu dennoch niedrigen Löhnen geleistet wird. Das Solidarische Bürgergeld wirkt hier wie ein Einkommenszuschuss für ansonsten nicht existenzsichernde Löhne, so dass ein verfügbares Einkommen oberhalb des soziokulturellen Existenzminimums erreicht wird. Das Solidarische Bürgergeld leistet also einen wichtigen Beitrag dazu, dass dringend benötigte Dienstleistungen am Menschen einerseits bezahlbar werden und andererseits das verfügbare Einkommen der Dienstleistenden armutsfest ist. Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 115 Eine robuste quantitative Schätzung der Beschäftigungseffekte des Solidarischen Bürgergelds ist dabei aber kaum möglich. Die größte Schwierigkeit dabei ist die Schätzung des Arbeitsangebotsverhaltens. Daher wurden in Abschnitt 8.4.3 drei Varianten von Schätzungen vorgestellt, die diesbezüglich eine vorsichtige, eine mittlere beziehungsweise eine optimistische Annahme treffen. Die Ergebnisse reichen in der kurzen Frist von 130 000 bis 440 000 zusätzlicher Stellen. Langfristig liegt die Spannbreite zwischen 520 000 bis 1,17 Mio. neu geschaffener Stellen. Der Beschäftigungseffekt ist dabei als Äquivalent von Vollzeitstellen zu interpretieren. Da in Wirklichkeit auch Teilzeitstellen entstehen, liegt die Zahl neuer Stellen entsprechend höher. Diese Ergebnisse basieren auf der in Kapitel 4 ausführlich dargestellten, stark stilisierten Simulationsrechnung. Die Berechnung der Arbeitsmarkteffekte kann aufgrund der in Abschnitt 4.1 erläuterten Risiken, die mit einer solchen Schätzung verbunden sind, nur illustrativen Charakter haben. So wurde bei der Simulation unterstellt, dass es keine Eingriffe in den Arbeitsmarkt gibt und damit die Löhne vollkommen flexibel sind. Je mehr dies auch in der Realität der Fall ist, desto größere Auswirkungen auf die Löhne und die Beschäftigung sind zu erwarten. Bei einem völligen Verzicht auf Markteingriffe und damit vollkommen flexiblen Löhnen würde sogar niemand mehr unfreiwillig arbeitslos sein. Allerdings würden im Niedriglohnbereich auch keine existenzsichernden Löhne erreicht. Genau das ist aber bereits jetzt in zunehmendem Maße der Fall. Im Gegensatz zu heute ist dies aber mit einem bedingungslosen und existenzsichernden Bürgergeld auch nicht mehr nötig. Denn zusammen mit dem Bürgergeld erreichen auch die im Niedriglohnbereich Beschäftigten ein verfügbares Einkommen oberhalb des soziokulturellen Existenzminimums. Je mehr das Solidarische Bürgergeld tatsächlich bedingungslos die Sicherung der Existenz gewährleistet, desto mehr entbindet es die Erwerbsarbeit von der Bürde, dies leisten zu müssen. Umso weniger nötig und umso weniger sinnvoll ist es dann, die ineffizienten Eingriffe in den Arbeitsmarkt mit all ihren unerwünschten Nebenwirkungen aufrechtzuerhalten. Je weiter solche Regelungen abgebaut werden und sich dadurch der Arbeitsmarkt flexibilisiert, umso stärker können die positiven Beschäftigungswirkungen des Solidarischen Bürgergeldes zum Tragen kommen. 116 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar 9 Fazit und Ausblick Die Probleme des heutigen Sozialstaats sind nicht zu übersehen. Obwohl die Kosten stetig steigen, sinken die Leistungen für die Betroffenen. Reformen werden durchgeführt, die den Namen nicht verdienen, da sie lediglich Symptome bekämpfen. Noch wird das heutige Steuerund Sozialsystem nicht in seinen Grundfesten in Frage gestellt und noch wird die Lösung seiner Probleme deshalb nicht wirklich ernsthaft angegangen. Symptomtherapie mag kurzfristig helfen. Für die lange Frist und kommende Generationen bringt sie keine nachhaltig tragfähigen Lösungen. Dafür braucht es einen Systemwechsel. Er sollte lieber früher als später eingeleitet werden. Das Grundeinkommen als Alternative Die Idee ist nicht neu und doch aktueller denn je: Ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen ist ein transparentes Umverteilungsund Sozialsystem mit höchster Effizienz. Es verhindert wirksam und nachhaltig Einkommensarmut und kommt mit einem Minimum an Bürokratie aus. Es funktioniert ohne staatlichen Berechtigungsprüfungs-, Ermittlungsund Kontrollaufwand. Es führt weg von indirekten hin zu direkten Transfers. Damit ist das Grundeinkommen volkswirtschaftlich effizient, denn es trennt Allokation und Distribution: Es ermöglicht eine sozialpolitisch motivierte Einkommensumverteilung, ohne in die Marktpreisbildung und damit in die effiziente Verwendung von Ressourcen einzugreifen. Es stärkt die Risikobereitschaft der Menschen und hilft ihnen, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen. Entgegen des ersten Eindrucks ist bei genauerer Prüfung das Grundeinkommen beides: sowohl ein zutiefst individualistisches als auch ein egalitäres Konzept. Es ist egalitär, weil es alle gleich und gleichermaßen behandelt. Es ist individualistisch, weil es bedingungslos allen, unbesehen persönlicher Eigenschaften, unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Erwerb und Wohnsitz gewährt wird. Es verzichtet auf jeglichen Paternalismus. Niemand überprüft, ob es gute oder schlechte Gründe für eine Unterstützung gibt. Niemand macht die Gewährung von Sozialtransfers an bestimmten Verhaltensweisen, Lebensoder Familienformen fest. Das Problem der Definition von Bedarfsgemeinschaften und der gegenseitigen Anrechenbarkeit von Einkommen oder Vermögen stellt sich nicht. Trotzdem und gerade deswegen ist das Grund- Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 117 einkommen ein sehr zielgenaues sozialpolitisches Konzept. Alle, die Hilfe benötigen, werden auf jeden Fall unterstützt. Niemand bleibt ohne Hilfe, niemand bleibt unterhalb des Existenzminimums. Sicher, dadurch werden auch jene unterstützt, die der Hilfe gar nicht bedürfen. Dass auch Gutverdienende und Vermögende das bedingungslos gewährte Grundeinkommen erhalten, ist jedoch nichts anderes als ein Steuerfreibetrag in Höhe des Existenzminimums – so wie er bereits heute (laut dem durch Bundesverfassungsgerichtsurteil bestätigten grundgesetzlichen Anspruch) allen gewährt werden muss, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Entscheidend ist die steuerliche Nettobelastung. Gutverdienende und Vermögende müssen eine höhere absolute Bruttosteuerlast in Kauf nehmen. Im Gegenzug erhalten sie eine Entlastung durch das auch ihnen ausbezahlte Grundeinkommen. Netto bleiben sie aber sehr wohl Steuerzahler. Dazu ein Beispiel: Bei einem für alle identischen direkten Einkommensteuersatz von 50 % und einem für alle identischen Grundeinkommen von jährlich 7500 € liegt bei einem Bruttoeinkommen von 100 000 € und einer Bruttosteuerschuld von demgemäß 50 000 € die Nettosteuerschuld bei 42 500 €, was einem Nettosteuersatz von 42,5 % entspricht. Für ein Bruttoeinkommen von 50 000 € ergibt sich eine Bruttosteuerschuld von 25 000 €, eine Nettosteuerschuld von 17 500 € und ein Nettosteuersatz von 35 %. Aus dem Beispiel wird klar: Sowohl die absolute Nettosteuerschuld, wie auch der Nettosteuersatz sind für die Besserverdienenden höher als für Geringverdienende. Grundeinkommen und Flat Tax führen also insgesamt zu einer progressiven Steuerlast und die Besserverdienenden zahlen letztlich – trotz des Grundeinkommens – netto in die Steuerkassen ihren Steuerbeitrag. Das Grundeinkommen ist finanzierbar. Ob seine Einführung schließlich eine Nettoentlastung oder -belastung für den Fiskus bedeutet, hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung ab. Maßgeblich dafür ist neben der Höhe des Grundeinkommens insbesondere, welche bisherigen Sozialleistungen damit ersetzt werden. Je nach den hierüber getroffenen Annahmen ergeben sich für ein Grundeinkommen von 800 € (inklusive 200 € Versicherungsgutschein) Nettokosten zwischen 160 Mrd. und 455 Mrd. €. Für ein Grundeinkommen von 600 € ergibt sich eine Spannbreite zwischen 255 Mrd. € Nettokosten und 40 Mrd. € Nettoeinsparungen jährlich. Darin enthalten sind jeweils 198 Mrd. € Kosten für Versicherungsgutscheine (Krankenund Pflegeversicherung). Der Großteil der Spannbreite von 295 Mrd. € wird durch die sozialen Sachleistungen bestimmt, die heute etwa 286 Mrd. € betragen. Diese sind je- 118 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar doch aufgrund des flächendeckenden Krankenversicherungsschutzes sowie des für alle Bürger bedingungslos garantierten Existenzminimums zum überwiegenden Teil durch das Grundeinkommen abgedeckt. Daher sind die tatsächlichen Kosten des Grundeinkommens tendenziell am unteren Ende der genannten Spannbreiten zu erwarten. Als jeweilige Untergrenze der geschätzten Nettokosten ergibt sich ein zur Finanzierung nötiger einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 % für ein Grundeinkommen von 800 € beziehungsweise eine Steuerentlastung um zwei Prozentpunkte für ein Grundeinkommen von 600 €. Um zusätzlich alle übrigen derzeit getätigten Staatsausgaben vollständig finanzieren zu können, müsste der Steuersatz insgesamt um 51 Prozentpunkte darüberliegen. Als Untergrenze ergäbe sich damit brutto ein Gesamtsteuersatz von 61 % für 800 € und 49 % für 600 € Grundeinkommen. Diese relativ hoch erscheinenden Bruttosteuersätze sind jedoch nicht beziehungsweise nur zu einem geringen Teil dem Grundeinkommen geschuldet. Der überwiegende Teil, nämlich ein Einkommensteuersatz von 51 %, wäre bereits jetzt nötig, um die Staatsausgaben voll zu finanzieren und damit das jährliche Staatsdefizit auf null zu senken. Darüber hinaus relativiert sich das Bild, wenn man bedenkt, dass derzeit die durchschnittliche Belastungsquote sozialversicherungspflichtiger Einkommen bei etwa 55 bis 60 % des Arbeitgeberbruttos liegt. In dieser groben Überschlagsrechnung sind die dynamischen Effekte sowie einige weitere Aspekte und kostensenkende Wirkungen des Grundeinkommens unberücksichtigt geblieben. So sind positive Beschäftigungseffekte vor allem im Niedriglohnbereich zu erwarten. Ein Grundeinkommen wirkt zudem in verschiedener Hinsicht effizienzsteigernd. Es beeinflusst das Qualifikationsniveau positiv. Es beseitigt weitgehend verzerrende und ineffiziente Markteingriffe. Es setzt auf Freiwilligkeit bei der Berufswahl und bei der Erwerbsentscheidung. Damit fördert es eine optimale Arbeitsteilung. Dies wiederum erhöht die Produktivität, das BIP (Bruttoinlandsprodukt) sowie die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt. Das Solidarische Bürgergeld als konkreter Schritt Die Fundamente des heutigen Sozialstaates wurden in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts gelegt. Es war eine Zeit der Vollbeschäftigung und des Wachstums von Wirtschaft und Bevölkerung. Heute leben wir in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, gebrochener Lebensläufe, schwachen Wirtschafts- Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld 119 wachstums und bald einmal schrumpfender und alternder Bevölkerung. Mit den grundlegenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und demographischen Veränderungen verlieren die alten Fundamente ihre Tragkraft. Der Sozialstaat gerät in Schieflage. Symptomtherapie hilft da nicht mehr weiter. Es nützt nichts, die Wände zu stabilisieren, wenn das ganze Haus ins Rutschen kommt. Dann braucht es einen Neubau. Das Grundeinkommen bietet eine nachhaltig tragfähige Lösung. Es bietet einen Neuanfang, dessen langfristige Effekte kommenden Generationen größere Handlungsfreiräume und bessere Optionen für eine eigenständige Gestaltung ihrer Lebensumstände offen lassen als jede Alternative. Die Abkehr vom heutigen Sozialstaat und die Hinwendung zu einem neuen System der Sozialstaatlichkeit wäre für Deutschland eine sozialpolitische Revolution. Sie ist mit vielen Risiken und hoher Unsicherheit verbunden. Denn es ist kaum möglich, die dadurch ausgelösten Verhaltensänderungen und die damit einhergehenden fiskalischen Wirkungen zuverlässig vorherzusagen. Ein solch radikaler Strukturbruch, wie es die Einführung eines idealtypischen Grundeinkommens darstellt, sollte daher nicht in einem Schritt erfolgen. Stattdessen sollten mehrere Schritte in diese Richtung gegangen werden. Denn die Erprobung in der Praxis schafft Erfahrungen, auf die aufbauend realistischere Analysen und zuverlässigere Prognosen erfolgen können. Soweit unerwünschte Wirkungen eintreten, kann schnell und unkompliziert nachjustiert werden, so dass de facto ein gradueller Übergang in das neue SteuerTransfer-System stattfindet. Das Solidarische Bürgergeld, wie es der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus propagiert, stellt einen solchen konkreten ersten Schritt in die richtige Richtung eines Grundeinkommens dar. Es beinhaltet die Vorzüge des bedingungslosen Grundeinkommens, ohne dabei die hohen Risiken einzugehen, die mit einer sofortigen Umsetzung des idealtypischen Modells verbunden wären. Es bietet somit einen realisierbaren Ansatz zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. 120 Ingrid Hohenleitner, Thomas Straubhaar Literatur 100 Prozent Mehrwertsteuer sind denkbar (2007): Interview mit Götz Werner, in: ka-news, http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=tba 2006218215E, download 12.2.2007. BMGS (Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung) (2005): Pressemitteilung vom 16.3.2005. BMGS (2005 a): Sozialbericht 2005 vom 10.8.2005, Berlin. Deutsche Bundesregierung (2005): Lebenslagen in Deutschland, 2. Armutsund Reichtumsbericht, Berlin. Deutscher Bundestag (2006): Sechster Existenzminimumbericht, Bundestagsdrucksache 16/3265. DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) (2002): Berechnungen zum Reformvorschlag „Arbeit für viele“, Gutachten im Auftrag des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Das Liberale Bürgergeld: aktivierend, einfach und gerecht (2005): Beschluss des 56. Ord. 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