Steuerwettbewerb in der erweiterten EU
Abstract
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Full text
Schratzenstaller, Margit Article Steuerwettbewerb in der erweiterten EU Intervention. Zeitschrift fuer Ökonomie / Journal of Economics Provided in Cooperation with: Edward Elgar Publishing Suggested Citation: Schratzenstaller, Margit (2004) : Steuerwettbewerb in der erweiterten EU, Intervention. Zeitschrift fuer Ökonomie / Journal of Economics, ISSN 2195-3376, Metropolis-Verlag, Marburg, Vol. 01, Iss. 2, pp. 13-22, https://doi.org/10.4337/ejeep.2004.02.02 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/277021 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
13 Steuerwettbewerb in der erweiterten EU Margit Schratzenstaller* Zur Einführung Schon seit geraumer Zeit lässt sich innerhalb der EU beobachten, dass sich mit wachsender Integration der Kapitalund Gütermärkte der Wettbewerb um mobile Produktions - fakto ren und Aktivitäten verschärft. Ein nationalstaatliches Instrument, das in diesem Wettbewerb eingesetzt wird, ist die Steuerpolitik, insbesondere mit Bezug auf die Be steuerung mobiler Unternehmen und Investitionen. Mit der jüngsten Erweiterungsrunde wird oftmals die Erwartung verbunden, dass sich der Steuerwettbewerb in Europa intensiviert. So hat im Vorfeld der Erweiterung die Hälfte der Beitrittsländer ihre nomi - nalen Kör per schaft steuer sät ze herabgesetzt; einige »alte« und »neue« Mitgliedsländer haben für die kommenden Jahre weitere Steuersatzsenkungen angekündigt oder bereits beschlossen. stand einem durchschnittlichen Nominalsteuersatz von , Prozent in der alten EU ein Durchschnittssteuersatz von Prozent in den Beitrittsländern gegen über. Dieses Steuersatzdiff erential wird sich vergrößern, auch wenn sich die Durch schnit te in beiden Ländergruppen nach unten bewegen werden: Der durchschnittliche Körper schaftsteuersatz wird dann , Prozent in der EU- und , Prozent in den neuen Mitgliedsländern betragen (Tabelle , S. ). Die zu beobachtende Konvergenz der nominalen Steuersätze nach unten wird in ei nem Teil der theoretischen und empirischen Literatur mit der Erwartung verbunden, dass der Steuerwettbewerb in einen ruinösen Wettbewerb (»race to the bottom«) mündet, d. h., dass die Unternehmensbesteuerung schließlich ganz auf Null sinken oder zumindest inner halb der nationalen Steuersysteme langfristig an Bedeutung verlieren wird. Diejenigen Autoren, die vom internationalen Steuerwettbewerb einen Bedeu tungsverlust der Unternehmenssteuern und damit Beschränkungen für die nationale Steuerund Haus haltspolitik erwarten, beurteilen diese Entwicklung kontrovers. Ein Strang der Literatur – in spi riert durch den Beitrag von Brennan / Buchanan () – erhoff t Effi - zienz gewinne, da der inter nationale Steuerwettbewerb die als verschwenderisch betrachteten und Einnahmen maxi mierenden Regierungen (»Leviathane«) zu fi skalischer Disziplin zwinge. Die gegensätzliche Einschätzung erwartet vom internationalen Steuerwettbewerb hauptsächlich schädliche Wirkungen: Unter anderem die potentielle Erosion der nationalen Steuereinnahmen, die langfristig die Nachhaltigkeit der öff entlichen Finanzen bedrohen könne, oder wohlfahrtsreduzierende Ausgabensenkungen. Die theoretische Grundlage dieser pessimistischen Sichtweise bildet das »einfache Steuerwettbewerbsmodell« (vgl. z. B. Zodrow ). Danach tritt in einem Modell mit vollständiger Kapitalmobilität und iden- * Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien. Für einen Überblick vgl. z. B. Wilson (), Oates () oder Wilson/Wildasin (). Mar g it Sc h ratzensta ll er: Steuerwett b ewer b in d er erweiterten EU
14 Forum Tabelle : Nominale Körperschaftsteuersätze) in der erweiterten EU bis in Prozent 2003 2004 2005 Belgien 343434 Dänemark 30 30 30 Deutschland 27,9 26,4 26,4 Finnland 29 29 262) Frankreich 35,4 35,4 35,4 Griechenland 25/353) 25/353) 25/353) Großbritannien 30 30 30 Irland 12,5 12,5 12,5 Italien 343434 Luxemburg 22,922,922,9 Niederlande 34,5 34,5 34,5 Österreich 34 34 25 Portugal 303030 Schweden 28 28 28 Spanien 35 35 35 EU-15 Durchschnitt 30,1 30 29,2 Estland 0/264) 0/264) 0/264) Lettland 19 15 15 Litauen 151515 Malta 35 35 35 Polen 27 19 19 Slowakei 25 19 19 Slowenien 25 25 25 Tschechien 31 28 26 Ungarn 18 16 16 Zypern 10/155) 10/155) 10/155) Beitrittsländer Durchschnitt 21 18,7 18,5 EU-25 Durchschnitt 26,5 25,5 24,9 1) Einschließlich Zuschlagsteuern; ohne lokale Steuern. 2) Noch nicht beschlossen. 3) 25 % für Personengesellschaften, die in Griechenland körperschaftsteuerpfl ichtig sind; 35 % für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kreditinstitute. 4) Thesaurierungssatz /Ausschüttungssatz. 5) 15 % für Gewinne > 1 Mio. Pfund. Quellen: Bundesministerium der Finanzen , KPMG und , Confederation Fiscale Europeenne , eigene Zusammenstellung und Berechnungen
Margit Schratzenstaller: Steuerwettbewerb in der erweiterten EU 15 tischen Ländern ein ruinöser Unterbietungswettbewerb auf, der Kapitalsteuern schließlich völlig zum Verschwinden bringt. In der Konsequenz wird die Steuerlast auf im mobile Faktoren verschoben, ein zu geringes Angebot an öff entlichen Gütern bereitge stellt und / oder d ie öff entliche Verschuldung erhöht. Grundsätzlich ist allerdings umstritten, ob die zu beobachtende Konvergenz der nominalen Steuersätze nach unten notwendigerweise zu einem race to the bottom führt. An diese Frage knüpft der vorliegende Beitrag an, der zunächst untersucht, ob in Europa bereits eine Erosion der Unternehmensbesteuerung zu beobachten ist. Im Anschluss daran werden Überlegungen angestellt, ob durch den EU-Beitritt eine Verschärfung des Unternehmenssteuerwettbewerbs in Europa zu erwarten ist. Abschließend wird die Notwendigkeit bzw. die Ausgestaltung einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der erweiterten EU diskutiert. Empirische Befunde Zur Überprüfung der Hypothese, dass der internationale Unternehmenssteuerwett bewerb die Zukunft der Unternehmensbesteuerung in Europa bedrohe, muss anhand von geeigneten Indikatoren die langfristige Entwicklung der Unternehmensbesteue rung in den einzelnen Ländern untersucht werden. Relevant ist hier zum einen die Entwicklung der eff ektiven Unternehmenssteuerlast, zum anderen die der nationalen Steuerstrukturen. Aus der Tatsache, dass der durchschnittliche nominale Körperschaftsteuersatz in den etablierten EU-Staaten seit Anfang der er Jahre um etwa Prozentpunkte gesunken ist, lässt sich noch nicht unmittelbar ein Bedeutungsverlust der Unternehmensbesteuerung ableiten. Denn der nominale Körperschaftsteuersatz ist ein unzureichendes Maß für die eff ektive Unternehmenssteuerlast, weil die Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage außer Acht bleiben. Allerdings ist umstritten, welches die »richtigen« Indikatoren zur Ermittlung der tatsächlichen steuerlichen Belastung der Unternehmen sind (vgl. z. B. Schratzenstaller ). Häufi g werden zur Erfassung des quantitativen Gewichts der Unternehmenssteuern die so genannten Unternehmenssteuerquoten (Unternehmenssteueraufkommen / BIP bzw. Unternehmenssteueraufkommen / Gesamtsteueraufkommen) verwendet. Weil diese in vie len alten EU-Ländern stabil oder sogar gestiegen sind (vgl. OECD ), weisen eine Rei he von Autoren die Befürchtungen eines ruinösen Unternehmenssteuerwettbe werbs als unbegründet zurück (vgl. z. B. Quinn ). Der Widerspruch zwischen konstanten oder steigenden Unternehmenssteuerquoten einerseits und sinkenden nominalen Körper schaft steuersätzen andererseits wird oft mit aufkommensneutralen Körperschaftsteuerreformen begründet: Dass also Regierungen Steuersatzsenkungen durch Ver breiterungen der Bemessungsgrundlage (»tax cuts cum base broadening«) gegenfi nanzierten (vgl. Gorter / de Mooij , Devereux et al. ). Auf den ersten Blick scheint diese Erklärung überzeugend und durch eine Reihe von individuellen Länderbeispielen bestätigt zu werden.
16 Forum Bei der Interpretation von Unternehmenssteuerquoten ist jedoch Vorsicht geboten. Erstens sind präzise Aussagen über die quantitativen Auswirkungen von Reformen der Bemessungsgrundlagen nicht möglich, weil keine umfassenden Informationen darüber verfügbar sind, wie sich die länderspezifi schen Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage langfristig entwickelt haben und mit welchen Volumina ihre Veränderungen jeweils verbunden waren. Zweitens wird das Unternehmenssteueraufkommen nicht nur durch das Unternehmenssteuerrecht, sondern auch durch die zu versteuernden Gewinne beeinfl usst. Steuerreformbedingte Rückgänge des Unternehmenssteueraufkommens könnten daher durch steigende Gewinne verdeckt worden sein (vgl. Genschel ). Umgekehrt kann argumentiert werden, dass der Rückgang der Unternehmenssteuerquoten, der in einigen Ländern seit beobachtet werden kann, das Ergebnis schwachen Wirtschaftswachstums und entsprechend sinkender Gewinne, nicht aber eines sich intensivierenden Unternehmenssteuerwettbewerbs ist. In den meisten Beitrittsländern, für die Daten vorhanden sind (vgl. OECD , Eurostat o. J.), gehen die Unternehmenssteuerquoten tendenziell zurück. Diese Ent wicklung ist aber nicht alleine den schrittweise herabgesetzten Nominalsteuersätzen geschuldet, sondern wird auch durch transformationsbedingte Sonderfaktoren verursacht: Eine Rolle spielen unter anderem der Zusammenbruch vieler Staatsunternehmen sowie die Um - wandlung von staatlichen in gewinnorientierte private Unternehmen, die sicherlich die Anreize für (legale und illegale) Steuervermeidung verstärkt hat. Eine Alternative, Niveau bzw. Entwicklung der Unternehmenssteuerlast zu erfassen, sind eff ektive Unternehmenssteuersätze: Zukunftsorientierte hypothetische oder vergangenheitsorientierte faktische Eff ektivsteuersätze. Erstere messen die Steuerlast, die ein hypothetisches Investitionsprojekt oder Modellunternehmen trägt. Gemäß den wichtigsten neueren, ländervergleichenden Studien sind in den alten Mitgliedsländern die eff ektiven hypothetischen Unternehmenssteuersätze in den letzten Jahren gesunken (Tabelle , S. ). Auch in den Beitrittsländern weisen die Eff ektivsteuersätze aufgrund der bereits umge setzten bzw. für die kommenden Jahre geplanten Steuersenkungen eine sinkende Tendenz auf (Tabelle , S. ). Zwar sind auch bei der Interpretation dieser Steuerlastindikatoren einige Ein schrän kungen angebracht. Zum einen hängen die Ergebnisse dieser Berechnungen entscheidend von den getroff enen, recht restriktiven Annahmen ab: So werden z. B. keine verlust bringenden Investitionsprojekte oder Modellunternehmen betrachtet, so dass die interna tio nal beträchtlich diff erierenden Regelungen zur intertemporalen Verlustverrechnung ver nachlässigt werden. Zum anderen bleiben wichtige Determinanten der gesamten Unter nehmens steuerlast außer Acht (z. B. legale oder illegale Steuervermeidung). Schließ lich kann von der Höhe der Besteuerung von Modellunternehmen bzw. -investitionsprojekten nicht auf die Gesamtsteuerlast des Unternehmenssektors bzw. auf seinen Beitrag zum gesamten Steuer aufkommen geschlossen werden. Trotz dieser Einwände deuten die hypothetischen Steuersätze auf eine im Zeitablauf tendenziell sinkende Steuerbelastung der Unternehmen in Europa hin.
Margit Schratzenstaller: Steuerwettbewerb in der erweiterten EU 17 Vgl. unter anderem Nicodème (), Gorter/de Mooij (), Spengel (), OECD (), Hettich/Schmidt (); für eine zusammenfassende Darstellung dieser Studien vgl. Schratzenstaller (). Tabelle : Eff ektive Grenzsteuersätze und Durchschnittssteuersätze für EU--Länder in Prozent Land Effektive Grenzsteuersätze (EMTR) Effektive Durchschnittssteuersätze (EATR) BM (1999) BM (2001) EC (2001) DGK (2002) EC (2001) DGK (2002) 1998 2001 1999 2001 1982 2003 1999 2001 1982 2003 Belgien 23,5 17,2 22,4 22,4 31,0 22,0 34,5 34,5 39,0 29,0 Dänemark 22,8 19,8 21,9 21,6 k.A. k.A. 28,8 27,3 k.A. k.A. Deutschland 37,0 23,8 31,0 26,1 47,0 30,0 39,1 34,9 56,0 35,0 Finnland 18,1 18,6 19,9 21,3 43,0 20,0 25,5 26,6 53,0 25,0 Frankreich 40,7 36,8 33,2 31,8 26,0 22,0 37,5 34,7 41,0 29,0 Griechenland 13,7 4,9 18,2 16,9 33,0 13,0 29,6 28,0 39,0 26,0 Großbritannien 22,3 23,4 24,7 24,8 0,0 20,0 28,2 28,3 36,0 26,0 Irland 22,3 10,6 11,7 11,7 0,0 10,0 10,5 10,5 6,0 11,0 Italien 17,7 11,5 -4,1 -15,9 18,0 20,0 29,8 27,6 30,0 31,0 Luxemburg 23,5 17,1 20,7 20,7 k.A. k.A. 32,2 32,2 k.A. k.A. Niederlande 23,2 19,9 22,6 22,7 35,0 24,0 31,0 31,0 43,0 30,0 Österreich 27,0 20,4 20,9 12,6 25,0 17,0 29,8 27,9 50,0 27,0 Portugal 22,5 16,6 22,5 21,0 48,0 19,0 32,6 30,7 52,0 27,0 Schweden 17,2 15,5 14,3 14,3 43,0 16,0 22,9 22,9 54,0 23,0 Spanien 32,8 16,6 22,8 22,8 23,0 21,0 31,0 31,0 29,0 29,0 Durchschnitt 24,3 18,2 20,2 18,3 28,6 19,5 29,5 28,5 40,6 24,8 Quellen: Baker & McKenzie (BM) und , European Commission (EC) , Devereux et al. (DGK) , eigene Berechnungen Studien, die faktische eff ektive Steuersätze ermitteln, also auf tatsächlichen Steuer zah lungen der Unternehmen beruhen, liefern etwas weniger eindeutige Ergebnisse. Eine Betrachtung der längerfristigen Entwicklung der Strukturen der Steuersysteme zeigt, dass sich diese in den letzten beiden Jahrzehnten nur wenig verändert haben (Tabel le , S. ). Im Vergleich der Jahre und ist der Anteil der Steuern vom Verbrauch in den EU--Ländern am gesamten Abgabenaufkommen leicht zurückgegangen, ebenso
18 Forum der An teil der Sozialbeiträge. Leicht gestiegen ist der Anteil der Steuern auf Vermögen sowie auf Ein kommen. Interessant ist ein Vergleich mit den vier Beitrittsländern, für die die OECD für das Jahr vergleichbare Daten zur Verfügung stellt (Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei). Hier haben die Steuern vom Verbrauch sowie die Sozialbeiträge ein wesentlich höhe res Gewicht als die Steuern auf Vermögen und Einkommen. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission (vgl. European Commission ), die implizite Steuersätze ermittelt, ist die eff ektive steuerliche Belastung des Konsums (Steuern auf Konsum bezogen auf die privaten Konsumausgaben) für die EU- zwischen und konstant geblieben. Die eff ektive Abgabenlast auf den Faktor Arbeit (Lohnsteuer, Sozial abgaben und Lohnsummenabgaben) hat im gleichen Zeitraum leicht abgenommen, während die steuerliche Belastung des Faktors Kapital gestiegen ist. Aus diesen Daten kann daher nicht auf eine Tendenz zur Verschiebung der Steuerlast von mobilen auf immobile Faktoren geschlossen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Steuern auf Einkommen ebenso wie der implizite Kapitalsteuersatz sowohl die Besteuerung der Unternehmensgewinne als auch der Kapitaleinkünfte der privaten Haushalte umfasst, die sich durchaus gegenläufi g entwickeln könnten. Die vorhandenen Daten und Indikatoren erlauben damit keine völlig eindeutige empi rische fundierte Einschätzung der Konsequenzen des internationalen Unternehmenssteuerwettbewerbs für die Unternehmenssteuerlast sowie die Struktur der nationalen Steuer systeme. Dennoch legen viele Unternehmenssteuerlastindikatoren die Vermutung nahe, dass dauerhaft ein gewisser Bedeutungsverlust der Unternehmensbesteuerung stattfi ndet. Auf jeden Fall sind die Möglichkeiten langfristig begrenzt, Steuersatzsenkungen Tabelle : Eff ektive Durchschnittssteuersätze für Beitrittsländer in Prozent Land Jacobs et al. (2003) Beer et al. (2004) 2003 2004 2003 2004 2005 Estland 22,5 22,5 - - - Lettland 17,8 14,3 - - - Litauen 13,1 13,1 - - - Malta 32,8 32,8 - - - Polen 24,7 17,5 24,3 17 17 Slowakei 22,1 16,8 22,4 16,6 16,6 Slowenien 21,6 21,6 21 21 21 Tschechien 24,2 17,1 26,5 23,6 21,9 Ungarn 19,4 14 17,3 16,7 13,8 Zypern 14,5 14,5 - - - Durchschnitt 21,3 18,4 22,3 19 18,1 Quellen: Jacobs et al. , Beer et al. , eigene Berechnungen
Margit Schratzenstaller: Steuerwettbewerb in der erweiterten EU 19 durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage zu kompensieren. Zu beachten ist auch, dass das Niveau der Unter nehmensbesteuerung in den neuen EU-Staaten nominal und eff ektiv geringer als in den etablierten Mitgliedsländern ist (vgl. Tabellen bis ). Steuerwettbewerb zwischen heterogenen Ländern Die im Durchschnitt hohen Budgetdefi zite der Beitrittsländer implizieren für die kommenden Jahre einen hohen Konsolidierungsdruck. Daher ist die Befürchtung nicht unbegründet, dass die spezifi schen Ausgabenbedarfe dieser Länder (insbesondere hinsichtlich öff entlicher Investitionen, bei denen bereits Kürzungen zu beobachten sind, aber auch für den Aufbau sozialer Sicherungssysteme) nicht gedeckt werden können. Es stellt sich daher die Frage, ob die Unterbietung der Körperschaftsteuersätze der alten EU-Länder für die neuen Länder eine eff ektive Strategie zur Unterstützung ihres Aufholprozesses darstellen kann. Zudem ist von Interesse, ob die bestehenden Steuersatzdiff erentiale zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten aufrecht erhalten werden können oder ob der Unter nehmenssteuerwettbewerb zu einer Konvergenz der Körperschaftsteuersätze zwischen den beiden Ländergruppen führen wird. Damit verbunden ist die Frage, ob die EU-Länder ein Besteue - rungs niveau aufrecht erhalten können, das die Bereitstellung des gewünschten und benötigten Niveaus an öff entlichen Gütern erlaubt. Nach dem oben skizzierten einfachen Steuerwettbewerbsmodell hätten internationale Steuersatzdiff erentiale dauerhaft keinen Bestand. Der steuerliche Unterbietungswettbewerb zwänge alle Mitgliedsländer zu Ausgabenkürzungen, was letztlich auch den Aufholprozess der neuen EU-Staaten behinderte. Allerdings muss die Annahme vollkommener internationaler Kapitalmobilität, die diesem Modell zugrunde liegt, für die erweiterte EU in Frage gestellt werden. Baldwin / Krugman () erklären auf Basis der Th eorie der Neuen Ökonomischen Geographie die bestehenden Steuerdiff erentiale zwischen den höher entwickelten Kernländern und den südeuropäischen Peripherieländern der alten EU mit unterschiedlichen Industrialisierungsgraden: In den Kernländern bestehen Agglomerationsvorteile, über die Tabelle : Abgabenstruktur im internationalen Vergleich, in Prozent der Gesamtabgaben Steuern auf Einkommen Sozial - beiträge Steuern auf Lohnsumme Steuern auf Vermögen Steuern vom Verbrauch Sonstige Summe Ø EU-15 1980133,9 28,9 1,5 4,2 31,1 0,5 100,0 Ø EU-15 2002134,3 28,2 0,9 4,9 30,5 1,2 100,0 Ø MOEL-4 2002225,3 36,8 1,0 2,3 34,6 0,2 100,0 1 Ungewichteter Durchschnitt. 2 Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn. Quelle: OECD , eigene Berechnungen
20 Forum die Peripherieländer nicht verfügen. Erstere sind daher in der Lage, sich Standortrenten durch die Erhebung höherer Steuern zunutze zu machen, da diese ein Mobilitätshindernis darstellen (vgl. auch Borck / Pfl üger ). Angewendet auf die erweiterte EU, in der die EU--Länder als Kern und die Beitrittsländer als Peripherie betrachtet werden können, bedeutet dies, dass ein gewisses Steuersatzdiff erential zwischen den beiden Ländergruppen aufrecht erhalten werden kann, solange die neuen EU-Staaten den Investoren geringere Agglomerationsrenten bieten können. Neben Agglomerationsvorteilen können darüber hinaus weitere Mobilitätshindernisse zwischen alten und neuen EU-Staaten bestehen: Beispielsweise öff entliche Leistungen für Unternehmen, die standortspezifi sche Renten begründen (vgl. dazu Haufl er ). Aus dieser Perspektive können die niedrigen Körperschaftsteuersätze in den Beitrittsländern als »Steuerrabatt« aufgefasst werden, die das dort gebotene geringere Niveau an staatlicher Infrastruktur usw. ausgleichen. Angesichts der bestehenden Mobilitätshindernisse ist allerdings eine fortgesetzte Steuersenkungsstrategie der Beitrittsländer wenig Erfolg versprechend. Senken sie ihre Steuersätze weiter, sind sie möglicher Weise gezwungen, öffentliche Leistungen zu kürzen, was wiederum die Schaff ung standortspezifi scher Renten verhindern und letztlich den Aufholprozess behindern kann. Wettbewerb oder Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU? Seit Jahrzehnten wird in der EU über die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung diskutiert, ohne dass bisher ein Konsens über die Notwendigkeit, das Ausmaß und die Ausgestaltung solch einer Harmonisierung erreicht werden konnte. In den letzten Monaten haben angesichts der niedrigen Unternehmenssteuersätze in den Beitrittsländern einige der alten EU-Länder (vor allem Deutschland und Frankreich) die Einführung eines Mindest steuersatzes in der EU gefordert. Wie sind diese Forderungen zu beurteilen? Ausgehend von den obigen Überlegungen ist zunächst ein ruinöser Steuerwettbewerb, der zu einem völligen Verschwinden der Unternehmensbesteuerung führt, nicht zu erwarten. Allerdings stehen die Unternehmenssteuern in allen EU-Mitgliedsländern unter einem gewissen Druck. Ob aber ein einheitlicher Mindeststeuersatz die angemessene Lösung ist, ist fraglich. Weil EU-weite steuerpolitische Vereinbarungen Einstimmigkeit erfordern, wird ange sichts der sehr niedrigen Steuersätze in einer Reihe von Mitgliedsländern nur ein sehr niedriger Mindeststeuersatz durchsetzbar sein. Dieser stellte für die EU--Länder keine eff ektive Schranke nach unten dar; er wäre daher unnötig, weil nicht zu erwarten ist, dass die Steuersätze vor allem der alten EU-Länder ein derart niedriges Niveau unterschreiten. Ein relativ hoher Mindeststeuersatz dagegen – selbst wenn er politisch durchsetzbar wäre – nähme den Beitrittsländern die Möglichkeit der Gewährung eines Steuerrabatts zur Kompensation ihrer sonstigen Standortnachteile. Bliebe zudem die EU-weite Angleichung auf die Steuersätze beschränkt, würden die Mitgliedsländer über die Bemessungsgrundlage konkurrieren. Statt der Einfüh rung eines einheitlichen Mindeststeuersatzes erscheint es daher sinnvoller, wie die Europä ische