Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der europäischen Empfehlung zur Erprobung in der Praxis. Ergebnisse aus den ECVET-Pilotprojekten SME Master Plus, AEROVET, CREDCHEM und VaLOGReg (2009-2012)
Abstract
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Full text
Eberhardt, Christiane (Ed.) Research Report Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der europäischen Empfehlung zur Erprobung in der Praxis. Ergebnisse aus den ECVET-Pilotprojekten SME Master Plus, AEROVET, CREDCHEM und VaLOGReg (2009-2012) Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 132 Provided in Cooperation with: Federal Institute for Vocational Education and Training (BIBB), Bonn Suggested Citation: Eberhardt, Christiane (Ed.) (2011) : Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der europäischen Empfehlung zur Erprobung in der Praxis. Ergebnisse aus den ECVET-Pilotprojekten SME Master Plus, AEROVET, CREDCHEM und VaLOGReg (2009-2012), Wissenschaftliche Diskussionspapiere, No. 132, ISBN 978-3-88555-922-1, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0035-0482-6 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/236096 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/
DISKUSSIONSPAPIERE Nr. 132 Christiane Eberhardt (Hrsg.) MIT ECVET ZU BESSERER MOBILITÄT? VON DER EUROPÄISCHEN EMPFEHLUNG ZUR ERPROBUNG IN DER PRAXIS Ergebnisse aus den ECVET-Pilotprojekten SME Master Plus, AEROVET, CREDCHEM und VaLOGReg (2009-2012)
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1 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis INHALT Vorwort Friedrich Hubert Esser 2 ECVET: Erprobung im Spannungsfeld europäischer Anforderungen und deutscher Anwendungspraxis Birgit Thomann/Christiane Eberhardt 3 Möglichkeiten und Grenzen einer Anwendung von ECVET im Rahmen der Meisterqualifikation im Handwerk: Ergebnisse des europäischen Pilotprojekts SME Master Plus Volker Born/Christian Sperle 7 AEROVET: „Innere Flexibilität der Ausbildungsberufe anstelle fragmentierter Modularisierung“ Andreas Saniter 20 Fördert ECVET den Aufbau eines europäischen Mobilitätsverbunds? Das Beispiel CREDCHEM Christiane Eberhardt/Beatrice Schlegel 30 VaLOGReg – Value Learning Outcomes in the Grande Region. Berufliche Qualifizierung in einer Europäischen Großregion Hans Jürgen Berg 42 ECVET als Instrument zur Qualitätssicherung Karin Küßner 47 Ein Blick zum Nachbarn: ECVET in Österreich – Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven Karin Luomi-Messerer 53 Autorinnen und Autoren dieses Bandes 58 Anhänge 59 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.06.2009 zur Einführung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) BMBF-Eckpunktepapier zur Erprobung von ECVET im Kontext transnationaler Mobilität in Deutschland (11.03.2011) Geographische Mobilität in der Berufsbildung: Leitfaden zur Beschreibung von Lernergebniseinheiten Ausbildung im Wandel - Mit modernen Berufen das dritte Jahrtausend gestalten. Rahmenvereinbarung zur Neugestaltung der luftfahrttechnischen Ausbildungsberufe zwischen BDLI, IG Metall und ver.di
2 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Vorwort Die Forderung nach mehr Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen steht seit vielen Jahren auf der europäischen Agenda. Mit der Erklärung von Kopenhagen 2002 und dem Arbeitsprogramm 2020 haben sich die europäischen Mitgliedstaaten ambitionierte Ziele gesetzt und erneut die Frage aufgeworfen, wie die internationale Anschlussfähigkeit der Bildungssysteme in Europa gewährleistet werden kann. Diese Frage beschäftigt uns auch in Deutschland, da demografischer Wandel, Globalisierung und europäische Integration direkte Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben. Es führt kein Weg daran vorbei: Die Berufsbildung muss internationaler werden, wenn sie den neuen ökonomischen und gesellschaftlichen Herausforderungen begegnen will. Mit der Einführung eines Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) werden in diesem Zusammenhang hohe Erwartungen verbunden: Es soll die Bedingungen herstellen, damit die Mobilität von Lernenden zwischen, als auch innerhalb der nationalen Bildungssysteme verbessert werden kann. Das Bundesinstitut für Berufsbildung misst beiden hier angesprochenen Themenfeldern – Europäisierung und Durchlässigkeit – eine hohe Priorität bei der Weiterentwicklung der Berufsbildung bei. Dies findet seinen Ausdruck in den vielfältigen Aktivitäten, mit denen sich das Institut beratend, entwickelnd und forschend an der Erprobung von ECVET beteiligt. Bereits seit 2007 fördert und begleitet die Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB Projekte zu ECVET. Mit der im November 2010 eingerichteten Nationalen Koordinierungsstelle ECVET wurde eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, die die interessierte Fachöffentlichkeit über das ECVETKonzept informiert und potenzielle Nutzer bei der Anwendung von ECVET unterstützt. Neben diesen Aufgaben in der Programmumsetzung und Projektförderung ist das Bundesinstitut seit 2008 federführend oder als Partner an Leitprojekten beteiligt, die von der Europäischen Kommission in verschiedenen Ausschreibungsrunden zum Thema ECVET ausgewählt wurden. Im Mittelpunkt der Arbeiten steht die Frage, ob und wie die mit ECVET verbundenen Konzepte in den jeweiligen Kontexten funktionieren, um damit einen Beitrag für die Überprüfung der europäischen „Empfehlung zur Einführung eines Leistungspunktesystems in der Berufsbildung“ zu liefern. Die vorliegende Veröffentlichung stellt die Ansätze und Ergebnisse europäisch geförderter ECVETProjekte vor und lädt zur Diskussion darüber ein, ob – und wenn ja, wie – ECVET in dualen Systemen Anwendung finden kann. Die Beiträge veranschaulichen, dass der mit ECVET intendierte und auf Leistungspunkten beruhende Akkumulationsmechanismus hierbei keine Rolle spielen wird. Der in den europäischen Partnerschaften vollzogene Schritt zur Outcomeund Kompetenzorientierung findet jedoch sein Pendant in den aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen in Deutschland. Es wäre in einem weiteren Schritt zu prüfen, in welcher Weise und in welchen Aspekten ein Transferpotenzial zwischen den vorliegenden europäisch entwickelten Ansätzen und den gegenwärtig bei uns diskutierten Konzepten zum Anerkennungsgesetz, zu den Ausbildungsbausteinen oder zur Validierung informellen und non-formalen Lernens gegeben ist. Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
3 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis ECVET: Erprobung im Spannungsfeld europäischer Anforderungen und deutscher Anwendungspraxis Birgit Thomann / Christiane Eberhardt „Das Praktikum war für mich, sowohl beruflich als auch privat gesehen, eine sehr wertvolle Erfahrung. (…) Ganz wichtig war es für mich auch zu merken, dass ich mich sprachlich im Privaten und Beruflichen mit einigen ersten Anlaufschwierigkeiten gut verständigen kann und mir somit die Berührungsängste genommen wurden. Ich kann mir jetzt gut vorstellen später noch einmal für längere Zeit ins Ausland zu gehen.“1 „Ich (…) hatte eine absolut Adrenalin-vollgepackte Zeit (…) und so viel Unsicherheit, Hosenund Schnauze voll ich auch am Anfang hatte, so viel Sicherheit hatte ich am Ende (…)! Ich habe zwar handwerklich nichts Neues gelernt aber für jemanden wie mich - ein karrieremäßig-zerstreutes und entscheidungsunwilliges Wesen - habe ich eines gelernt: Ich weiß jetzt, was ich will und was ich nicht will!“2 „Um es gleich vorwegzunehmen: von diesem Auslandspraktikum sind mir nicht nur rosarote Erinnerungen im Gedächtnis geblieben. Es gab außerordentlich schwierige Situationen zu meistern, die mich aber in meiner Lebenserfahrung im Nachhinein enorm bereichern (…)“.3 „Ich hatte eine wunderschöne Zeit (…), bei der ich viel über die Leute dort gelernt habe. Ich kann es jedem nur empfehlen, eine solche Erfahrung zu machen. Sie prägt einen fürs Leben.”4 Wer im Internet nach Erfahrungsberichten von jungen Menschen sucht, die einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland verbracht haben, stößt auf ein einhelliges Bild: „So ein Auslandspraktikum dauert zwar nur einige Wochen, aber es hält ein Leben lang!“5 Ausbildungsphasen im Ausland scheinen zu motivieren – persönlich, wie auch beruflich. Dies wird auch aus der Sicht von Unternehmen, die ihren Auszubildenden Mobilitätsphasen ermöglichen, bestätigt, wie die 2011 erschienene Studie „Verdeckte Mobilität in der beruflichen Bildung“ zeigt: Von den befragten Unternehmen beobachten 94 Prozent, dass die Selbständigkeit der Auszubildenden im Ausland gestärkt wird und 74 Prozent konstatieren einen „Motivationsschub“, der dazu führt, dass die Jugendlichen sich nach ihrer Rückkehr stärker in der Ausbildung engagieren (KÖRBEL/FRIEDRICH 2011, S. 74). „Mobile Auszubildende“ sind jedoch noch die Ausnahme. In Deutschland, das bezogen auf die praktischen Möglichkeiten zur Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen europäisch betrachtet mit Dänemark, Schweden und den Niederlanden in der Spitzengruppe liegt (WORDELMANN 2009, S. 4), kommen gegenwärtig circa drei Prozent der Auszubildenden in den Genuss einer solchen Erfahrung. Die Mobilität von Lernenden in der Berufsbildung weiter zu erhöhen ist ein erklärtes Ziel europäischer Bildungspolitik. Es wird angestrebt, dass bis 2020 6 Prozent der 18 bis 34jährigen mindestens 10 Arbeitstage im Rahmen ihrer Ausbildung im Ausland verbringen (EUROPÄISCHER RAT 2011, S. 11). Da Deutschland als rohstoffarmes Exportland mit neun Nachbarstaaten auf internationale Kooperationen geradezu angewiesen ist (THIELE 2008, S. 3), steht die Mobilitätsförderung auch auf der deutschen Agenda weit oben. Hierbei wird unterstellt, dass internationale Kompetenzen die Grundlage dafür bilden, dass Menschen ihre beruflichen Optionen diesund jenseits der Grenzen verbessern und Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen, die mobil, flexibel und international erfahren sind, damit sie ihre Geschäftstätigkeit auf den internationalen Märkten und in zunehmend international aufgestellten Teams ausweiten können.6 1 http://www.chemie-biologie-ausbildung.de/Ebeling/Teilnehmerbericht_Robert_Bittner.pdf. 2 http://www.goforeurope.de/index.php?id=633&tx_adobbq_pi1[showUid]=2574. 3 Erfahrungsbericht Rom von Angela Buhl http://www.leonardo.ar.tum.de/erfahrungsberichte.html. 4 http://www.goforeurope.de/index.php?id=633&tx_adobbq_pi1[showUid]=2236. 5 http://www.goforeurope.de/index.php?id=633&tx_adobbq_pi1[showUid]=2238. 6 Siehe hierzu auch die Initiative des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), des Deutschen Industrieund Handelskammertags (DIHK) und des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), in der mehr
4 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Mobilitätsförderung in diesem Sinne ist Personalund Organisationsentwicklung. In Deutschland wurden mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes 2005 die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren (§2, BBIG). Voraussetzung ist, dass die Mobilitätsphase dem Ausbildungsziel dient und ihre Gesamtdauer ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer – d.h. bis zu 9 Monaten – nicht überschreitet. Die bereits erwähnte Studie von KÖRBEL und FRIEDRICH zeigt, dass Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten sich weit stärker als KMU an Mobilitätsprogrammen beteiligen (KÖRBEL/FRIEDRICH 2011, S. 60). Zehn Prozent der insgesamt befragten 189 Betriebe erklären Auslandsaufenthalte zu einem festen Bestandteil der Ausbildung (KÖRBEL/FRIEDRICH 2011, S. 74). Inwieweit sie die rechtlichen Möglichkeiten des BBIG7 hierbei ausschöpfen, ist nicht bekannt. Gleichwohl die gesetzliche Grundlage (BBIG) als auch (vornehmlich europäische) Förderprogramme vorhanden sind, ist die Vorbereitung und Durchführung von Mobilitätsphasen im Ausland mit einer Reihe von pädagogischen, strukturellen oder auch finanziellen Hürden verbunden (EBERHARDT/SCHWARZ 2011, S. 7): • Unternehmen zögern, Auszubildende während der Ausbildung ins Ausland zu schicken, wenn nicht klar ist, ob die im Ausland vermittelten Inhalte ausbildungsrelevante Teile abdecken. • Es müssen Partner und Lernorte im Ausland gefunden werden, die die Durchführung vor Ort organisatorisch und pädagogisch sicherstellen. • Oftmals muss eine zusätzliche Finanzierung gefunden werden, die sowohl die sprachliche Vorbereitung und die Flankierung der Auslandsaufenthalte abdecken. • Die Jugendlichen müssen für einen Auslandsaufenthalt interessiert und vorbereitet werden. Die Realisierung von Ausbildungsaufenthalten im Ausland ist daher nicht nur von gesetzlichen Regelungen abhängig, sondern auch davon, ob grenzüberschreitende Lernortkooperationen die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen ermöglichen und qualitativ absichern. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl europäischer Instrumente zur Förderung transnationaler Mobilität auf den Weg gebracht. Eines davon ist ECVET, das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung. Lernende, die Teile ihrer Ausbildung außerhalb des Heimatlandes absolvieren, sollen durch ECVET die Möglichkeit erhalten, die von ihnen im Ausland nachgewiesenen Lernergebnisse auf die heimische Ausbildung übertragen und anrechnen zu lassen. Dieser Mechanismus soll dazu führen, dass mehr Lernende die Möglichkeit nutzen, Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Anhang II der „Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Leistungspunktesystems in der Berufsbildung vom 18.06.2009“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2009) konkretisiert ECVET darüber hinaus als einen „technischen Rahmen“ für die „Anrechnung, Anerkennung und gegebenenfalls Akkumulierung von Lernergebnissen, die eine Einzelperson im Hinblick auf den Erwerb einer Qualifikation erreicht hat“, dem anrechenbare (d.h. prüfbare, bewertbare, zertifizierbare und mit Punkten belegte) Lernergebniseinheiten sowie die Ingangsetzung eines Anrechnungsund Akkumulierungsprozesses zugrunde gelegt wird. Mit dieser Spezifizierung wird das Spannungsverhältnis umrissen, das sich bei dem Versuch ergibt, ECVET im Rahmen der deutschen Regelungen und Rechtsvorschriften anzuwenden. Die vorliegende Veröffentlichung geht der Frage nach, inwiefern der europäische ECVET-Ansatz aus deutscher Perspektive umsetzbar und in welchen Aspekten er geeignet ist, grenzüberschreitende Mobilität zu erleichtern. Den Bezugsrahmen liefern vier Pilotprojekte unter deutscher Federführung bzw. mit deutscher Beteiligung, die 2008 in einer ersten Welle zur „Erprobung und Entwicklung eines europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)“ (EACEA/14/2008) von der als 30 sogenannte „MobilitätsberaterInnen“ in Industrieund Handelskammern und Handwerkskammern sowie Betrieben und Auszubildenden bei der Planung, Durchführung und Auswertung von grenzüberschreitenden Auslandsaufenthalte unterstützen. Mehr unter www.mobilitätscoach.de. 7 In § 76 „Überwachung, Beratung“ wird ausgeführt, dass die Durchführung von Ausbildungsaufenthalten nach § 2 Abs. 3 von der zuständigen Stelle in geeigneter Weise überwacht und gefördert wird. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein mit der zuständigen Stelle abgestimmter Plan erforderlich. Die durchschnittliche Dauer einer Mobilitätsmaßnahme beträgt 3 Wochen (KÖRBEL/FRIEDCHRICH 2011, S. 73).
5 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Europäischen Kommission ausgewählt wurden.8 Dass es einen Bedarf nach Mobilität, Transparenz und europäischer Partnerschaft gibt, zeigt sich deutlich in den von den Pilotprojekten ausgewählten Erprobungsfeldern: • In SME Master plus werden Elemente von ECVET mit der Tradition des Wandergesellentums verknüpft und zur „Internationalisierung“ der Meisterausbildung genutzt (vgl. BORN/SPERLE in diesem Band, S. 7-19). • In CREDCHEM dient die Erprobung von ECVET als Anstoß für die Gründung eines dauerhaften Mobilitätsverbundes Chemie (vgl. EBERHARDT/SCHLEGEL in diesem Band, S. 29-40). • Das Projekt AEROVET stellt einen Sektor mit seinen Qualifizierungen in den Mittelpunkt, der bereits europäisch ausgerichtet und reglementiert ist: die europäische Luftfahrtindustrie (vgl. SANITER in diesem Band, S. 20-28) und • VaLOGReg eruiert Möglichkeiten und Wege, wie ECVET zur Verbesserung der Mobilität im Grenzraum eingesetzt werden können (vgl. BERG in diesem Band, S. 41-45). Die Beiträge zeigen auf, dass die Erprobung des europäischen ECVET-Ansatzes in keinem der Projekte als Selbstzweck betrachtet, sondern jeweils an einen konkreten Anwendungskontext für transnationale Mobilität angebunden wurde (Erstausbildung, Weiterbildung, Verbundbildung, Grenzregionen). Alle vier Beiträge thematisieren den Nutzen, den ECVET in der Praxis haben kann, vor dem Hintergrund des deutschen Systems (Berufskonzept, ganzheitliche Abschlussprüfung). Es ist daher nicht verwunderlich, dass die europäischerseits mit ECVET intendierte Akkumulation von Lernergebnissen und mithin das Prinzip, im Ausland erbrachte Lernergebnisse als eigenständige Qualifikation im Hinblick auf den Erwerb einer Gesamtqualifikation anzuerkennen, in keinem der Beiträge positiv Erwähnung findet. Gleiches gilt für die Vergabe von „Credits“ oder Leistungspunkten, deren Wirkung in der Praxis von den Pilotprojekten als nachrangig, wenn nicht gar als „Gefahr für die Ausbildungsbereitschaft spezialisierter Betriebe in dualen Systemen“ (SANITER in diesem Band. S. 28) betrachtet wird. Nimmt man das eingangs erwähnte BBIG in den Blick, geht es aus deutscher Perspektive weit mehr darum, Auslandsphasen, die im Rahmen der Ausbildung stattfinden, „passfähiger“ zu gestalten - und mithin besser in die Ausbildung zu integrieren, anstatt auf der Basis von Leistungspunkten zu akkumulieren (siehe die Beiträge von EBERHARDT/SCHLEGEL und BERG in diesem Band). Ein Blick nach Österreich zeigt, dass diese Perspektive auch in unserem Nachbarstaat geteilt wird (siehe den Beitrag von LUOMI-MESSERER). Die Erfahrungen und Einschätzungen aus den Pilotprojekten verdeutlichen, dass der „Mehrwert“ von ECVET zu Mobilitätszwecken in den Elementen liegt, die auf Transparenz, Lernergebnisorientierung und Partnerschaft ausgerichtet sind (vgl. BORN/SPERLE, EBERHARDT/SCHLEGEL). ECVET-orientierte Mobilitäten haben in diesem Sinne eine vornehmlich pädagogische Dimension: Lernergebniseinheiten werden als „strukturierendes Element“ verstanden und grenzen sich von „Qualifikationseinheiten als geprüftes Element einer Qualifikation“ deutlich ab (vgl. SANITER in seinem Beitrag, S. 28). Einhellig bekräftigen die Projekte, dass die Herstellung von Transparenz über Lernergebnisse Vertrauen zwischen den Partnern und in die Leistungsfähigkeit anderer Systeme schafft. Das Beispiel VaLOGReg zeigt darüber hinaus auf, dass auf dieser Basis grundsätzlich auch Anrechnung und Zertifizierbarkeit von Qualifikationen aus dem Ausland möglich werden (vgl. BERG in diesem Band). Gegenseitiges Vertrauen ist die Grundlage für Partnerschaften „auf Augenhöhe“, die notwendig sind, wenn Mobilitätsphasen ausbildungsintegriert umgesetzt werden sollen. Die im ECVET-Zusammenhang entwickelten Unterstützungsinstrumente (Memorandum of Understanding, Partnerschaftsvereinbarungen, Lernverträge) formalisieren die Kooperation und sichern die Mobilität ab – ihre Bedeutung und qualitätssichernde Funktion wird in den Beiträgen von KÜßNER, BERG und BORN/SPERLE explizit hervorgehoben. Die Ergebnisse der Pilotprojekte verweisen auf einen weiteren wichtigen Punkt, den es in den künftigen Diskussionen aufzugreifen gilt: ECVET ist kein „Selbstläufer“. ECVET-basierte Mobilitäten setzen Rahmenbedingungen voraus, die darauf ausgerichtet sind, Doppelarbeit zu vermeiden und vorliegende ECVET-Ansätze für eine Nachnutzung durch Unternehmen, Schulen oder Bildungs8 Ein Überblick über alle geförderten Projekte und deren Ergebnisse findet sich unter www.ecvet-projects.eu.
6 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis dienstleister zur Verfügung zu stellen. Hierzu sind einfache, handhabbare und praktikable Umsetzungsinstrumente wie Leitfäden, Vorlagen, Übersichten usw. notwendig. Die von KÜßNER vorgestellte deutsche ECVET-Unterstützungsstruktur, als auch die von LUOMI-MESSERER beschriebenen österreichischen Initiativen sind daher richtungsweisend. Die hier vorgestellten deutschen Pilotprojekte haben einen Beitrag dazu geleistet, dass „ECVET Fahrt aufnimmt“ (vgl. LE MOUILLOUR, 2011) – indem es mehr und mehr Konturen im Hinblick darauf zeigt, welche der ECVET-Elemente Wirkung erzielen können – und welche erst noch den Beweis ihrer Praxistauglichkeit erbringen müssen Literatur COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION (2011): Draft Council conclusion on a benchmark for learning mobility – Adoption. Brussels, 17 November, 16745/11. EBERHARDT, Christiane; SCHWARZ Anja (2011): ECVET im Praxistest: Fördert ein Leistungspunktesystem die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden?. In: berufsbildung 4 (2011), S. 7 – 9. EBERHARDT, Christiane (2010): Ein Credit-System als Instrument zur europäischen Mobilitätsförderung in der Berufsbildung: Perspektiven für den Aufbau eines europäischen Bildungsverbunds. In: HÜBEL, Wolfgang; STORZ, Peter (Hrsg.): Berufsbildung im europäischen Verbund: Erfahrungen aus der Chemiebranche. Bielefeld 2010, S. 159-173. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2009): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einführung eines Leistungspunktesystems in der Berufsbildung (ECVET) KÖRBEL, Markus; FRIEDRICH: Werner (2011): Verdeckte Mobilität in der beruflichen Bildung – Ermittlung von Auslandsaufenthalten in der Erstausbildung außerhalb des EU-Programms für lebenslanges Lernen und der bilateralen Austauschprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Schriftenreihe der NA beim BIBB, Juni 2011. LE MOUILLOUR, Isabelle (2011): Das Europäische Credit-System für die Berufsbildung (ECVET) nimmt Fahrt auf, in: berufsbildung 04, S. 13 – 15. THIELE, Peter (2008): Grenzregionen – Vorreiter des europäischen Bildungsraumes. In: JOBSTARTER: Von den Nachbarn lernen – Ausbildung in Grenzregionen, Regional 3, S.3. WORDELMANN, Peter (2009): Berufliches Lernen im Ausland – Stand der Forschung und Desiderata an die Berufsund Wirtschaftspädagogik. In: Profil Nr. 2: Akzentsetzungen in der Berufsund Wirtschaftspädagogik, http://www.bwpat.de/profil2/wordelmann_profil2.shtml.
13 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis hat vor allem methodische Gründe. Während Lehrgangsmodule aufgrund didaktischer Prinzipien oftmals in Theorie und Praxis untergliedert sind – wie beispielsweise die Teile I und II der Meisterprüfung in Deutschland oder Slowenien – sollen Lerneinheiten Theorie und Praxis gleichermaßen beinhalten. Der Umfang einer Lerneinheit hängt wiederum von der Komplexität des Tätigkeitsbereichs ab. Abbildung 1 zeigt das Deckblatt der Lernergebnismatrix „Bäckermeister/-in“, auf dem einführend sämtliche Lerneinheiten aufgelistet werden. Dies betrifft sowohl berufsspezifische Lerneinheiten wie die „Herstellung von Brot und Kleingebäck“ als auch betriebswirtschaftlich-kaufmännische Lerneinheiten wie die „Gründung, Führung und Organisation von Handwerksbetrieben“. Abbildung 2: Lerneinheit „Ausbilden“ der Lernergebnismatrix Bäckermeister/-in Bezeichnung der Qualifikation Bäckermeister/-in U5 EQR Niveaustufe Titel der Lerneinheit Ausbildung ECVET Lernkredite / Relatives Gewicht AT DE FR NO SI Lernergebnisse Er/sie ist in der Lage • die gesetzlichen Vorschriften und tarifvertraglichen Regelungen bezüglich Lehrlingen zu benennen, • einen Ausbildungsvertrag vorzubereiten. Er/sie ist in der Lage die Eignung des Betriebes für die Ausbildung von Lehrlingen zu prüfen. Er/sie ist in der Lage • die betriebliche Ausbildung zu organisieren, • einen Ausbildungsplan zu erstellen, • Ausbildungskooperationen mit Berufsschulen, Bildungszentren und anderen Bildungsanbietern zu organisieren. Er/sie ist in der Lage • die Ausbildungsreife junger Menschen zu beurteilen, • Lehrlinge selbstständig einzustellen. Er/sie ist in der Lage • Lehrlinge fachlich und pädagogisch auszubilden und zu unterweisen, • grundlegende Arbeitstechniken sowie berufstypische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, • verantwortungsbewusst auf die besonderen Bedürfnisse junger Menschen einzugehen. Er/sie ist in der Lage • Leistungsbeurteilungen vorzunehmen, • Lehrlinge auf Prüfungen vorzubereiten. Er/sie ist in der Lage Konflikte mit bzw. zwischen Auszubildenden zu schlichten. Quelle: SME MASTER Plus Auf der Grundlage der nationalen Verordnungen und Curricula, aber auch unter Berücksichtigung der für die untersuchten Berufe typischen Arbeitsund Geschäftsprozesse, wurden die qualifikatorischen Inhalte in Form von Lernergebnissen ganzheitlich ausformuliert. Damit entschied man sich bewusst gegen eine in die drei Deskriptoren des EQR – Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz – untergliederte Darstellung der Lerninhalte. Auf diese Weise konnten Redundanzen vermieden werden sowie Zuordnungsprobleme, insbesondere zwischen den Deskriptoren „Fertigkeiten“ und „Kompetenz“7. Auch kommt dieser holistische Ansatz dem Prinzip der beruflichen Handlungsfähigkeit weitgehend entgegen. Um schließlich auch die Kompetenzentwicklung von Lernenden zu visualisieren, wurden Lernergebnisse in Form von sukzessiven „Lernergebnisstufen“ abgebildet. Diese, durch das VQTS-Model (vgl. LUOMI-MESSERER/MARKOWITSCH 2006, S. 39 ff.) inspirierte, progressive Abbildung der Lernergebnisse ist sozusagen das dynamische Element der Lernergebnismatrix und dient 7 Im Rahmen des europäischen Pilotprojekts ZOOM (www.zoom-eqf.eu) zur Erprobung der EQR, an dem der ZDH als Partner beteiligt war, konnte festgestellt werden, dass Berufsexperten bei der definitiven Zuordnung von Lernergebnissen zu den beiden o. g. Deskriptoren oftmals Schwierigkeiten hatten. Dies wurde u. a. dadurch gelöst, dass Lernergebnisse sowohl unter „Fertigkeiten“ als auch „Kompetenz“ zugeordnet worden sind, mit der Folge von Doppelungen. Das Projekt wurde vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) koordiniert, das auch Projektpartner in SME MASTER Plus ist.
14 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis dem Zweck der Beförderung der „learner’s mobility“. Auf diese Weise kann der Leistungsstand eines Lernenden sichtbar gemacht werden, was wiederum die inhaltliche Ausgestaltung individueller Mobilitätsprojekte erleichtert. Abbildung 2 zeigt die Lerneinheit „Ausbilden“ der Lernergebnismatrix „Bäckermeister/in“, in der die Lernergebnisse über drei Stufen (von links nach rechts) hinweg angeordnet worden sind. Um eine möglichst einfache Lesbarkeit der Lernergebnismatrix zu gewährleisten, wurde auf die Nennung technischer Details und anderer Spezifikationen weitestgehend verzichtet. Falls erforderlich, können Units, aber auch einzelne Lernergebnisse, in Anhängen entsprechend ergänzt werden. Die Lernergebnismatrix ersetzt nicht das nationale Curriculum, sondern verfolgt den Anspruch, sämtliche Lernergebnisse, die die Meisterqualifikation der fünf Partnerländer umfasst, auf eine verständliche Weise wiederzugeben. Allerdings lässt sich dieser Ansatz durchaus auch für die kompetenzorientierte Ausgestaltung von Lehrplänen verwenden8. 4.4 Einsatz von Leistungspunkten Von Beginn an problematisch gestaltete sich die Einführung von Leistungspunkten. Gemäß der ECVET-Empfehlung sollen Leistungspunkte zusätzliche Informationen in numerischer Form über das relative Gewicht einer Lerneinheit im Verhältnis zur gesamten Qualifikation wiedergeben. Nicht entsprochen werden konnte bei SME MASTER Plus der in der ECVET-Empfehlung vorgeschlagenen Konvention von 60 Leistungspunkten für ein Jahr im formalen Lernkontext, da in einigen Partnerländern ein nicht unerheblicher Teil der Meisterqualifikation auf non-formalem Weg erworben wird, weshalb die formalen Lernzeiten erheblich voneinander abweichen. Die Entwicklung einer Systematik, wie diese non-formalen Lernanteile zu den formalen ins Verhältnis gesetzt werden könnten, hätte den Rahmen des Projektes gesprengt. Aus diesem Grund entschied man sich zunächst für eine pragmatische „Zwischenlösung“, indem Leistungspunkten kein Workload zugrunde gelegt wurde, sondern ihnen lediglich die Funktion eines prozentualen Indikators zukommen sollte. Die Gesamtzahl der Leistungspunkte (100) wurde von den Projektpartnern, auf der Basis von Expertenbefragungen, separat auf die verschiedenen Lerneinheiten verteilt, um auf diese Weise das „relative Gewicht“ einer Lerneinheit im Verhältnis zur Meisterqualifikation in dem jeweiligen Partnerland zu visualisieren. Somit ließen sich zwar, wenn auch nur eingeschränkt, Rückschlüsse auf die unterschiedliche Gewichtung einer Lerneinheit in den verschiedenen Meisterausbildungen ziehen; ein tatsächlicher Mehrwert für die Beförderung von Mobilitätsprojekten wurde jedoch nicht ersichtlich. Außerdem gab es bereits frühzeitig Zweifel an der Validität der Ergebnisse des subjektiven Ansatzes der Expertenbefragungen. Deshalb wurde auch dieser Ansatz aufgegeben. Auf eine weitere (im Rahmen der ECVET-Empfehlung angedachten) Funktion der Leistungspunkte, nämlich deren Akkumulation und Übertragung in den heimischen Lernkontext, wurde gänzlich verzichtet, da es in keinem der Partnerländer gegenwärtig ein Leistungspunktesystem für die Meisterausbildung gibt. Sobald allerdings Leistungspunkte einführt werden sollten, oder Länder, die bereits über ein Leistungspunktsystem verfügen, diese Systematik nutzen wollen, können diese angewendet werden. Die Vergabe der Punkte muss dann aber nach Maßgabe und in der ausschließlichen Verantwortlichkeit der zuständigen Stellen des entsprechenden Landes erfolgen. 4.5 Mobilitätspartnerschaften und Transfer von Lernergebnissen Partnerschaftsvereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Organisationen, die in ihrem Heimatland für die Meisterprüfung und/oder Meisterausbildung zuständig sind, bilden ein weiteres Kernelement von ECVET. In einer Partnerschaftsvereinbarung (Memoradum of Understanding) wird der operationelle Rahmen einer Mobilitätspartnerschaft abgesteckt, beispielsweise Aufgaben und Verpflichtungen der jeweiligen Institution als Entsendebzw. Gastorganisation, Möglichkeiten der Überprüfung, Beurteilung, Anerkennung und gegebenenfalls auch Zertifizierung von Lernleistungen, Fragen der Qualitätssicherung etc. Hierzu wurde ein entsprechender Handlungsleitfaden mit Empfehlungscharakter entwi8 Die im Rahmen des bereits erwähnten Pilotprojekts ZOOM erarbeitete lernergebnisorientierte Darstellung der Meisterqualifikation Kfz-Techniker wird beispielsweise die Grundlage des neuen Rahmenlehrplans bilden.
15 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis ckelt, der unter anderem auch eine Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Mobilitätsprojekten enthält. Abbildung 3: Transfer von Lernergebnissen im Rahmen einer Partnerschaftsvereinbarung Quelle: 3s / ibw Erstellt wurden ferner verschiedene Vorlagen für die Durchführung von Mobilitätsprojekten: • Lernvereinbarungen (learning agreement), • Persönliche Leistungsnachweise (transcript of records), • Empfehlungen zur Kompetenzfeststellung (Assessment), • Zertifikate für Teilnehmer/-innen und Gastinstitutionen. In Lernvereinbarungen werden, neben Informationen über die/den Lernende/-n und deren/dessen Bildungsgang, jene Lernergebnisse aufgeführt, die im Rahmen des Mobilitätsprojekts erworben werden sollen. Diese müssen zwischen der/dem Lernenden, der entsendenden Institution sowie der Gastinstitution im Vorfeld abgestimmt werden. Die tatsächlich erworbenen Lernergebnisse werden im Rahmen eines Assessments durch die Gastinstitution festgestellt und in einem persönlichen Leistungsnachweis dokumentiert. Dieser Leistungsnachweis wird nach Abschluss des Mobilitätsprojekts durch die entsendende Institution validiert und von dieser anerkannt. Für die Dokumentation der im Ausland erworbenen Lernergebnisse soll schließlich der EUROPASS-Mobilität herangezogen werden. Optional können durch die entsendende Institution auch Teilnahmezertifikate ausgestellt werden. Bezüglich der Beurteilung von Lernergebnissen (Assessment) wurde im Rahmen von SME MASTER Plus kein standardisiertes Verfahren entwickelt, sondern lediglich allgemeine Empfehlungen abgegeben. Dies wird damit begründet, dass jedes Partnerland bereits über eigene Prinzipien, Methoden und Instrumente zur Feststellung und Beurteilung von Kompetenzen bzw. Lernergebnissen verfügt, die auch im Rahmen von ECVET zum Einsatz kommen können. Wichtig ist jedoch, dass die entsprechenden Methoden und Instrumente, die eine Institution im Rahmen einer Mobilitätspartnerschaft anzuwenden gedenkt, gegenüber der Partnerinstitution transparent gemacht und von dieser akzeptiert werden. Darüber hinaus sollte man sich bilateral über Bewertungskriterien einigen. Lernvereinbarung Herkunftseinrichtun g Aufnehmende Einrichtung Erwerb der Kenntnisse , Fertigkeiten und Kompetenzen durch die/den mobilen L ernenden Beurteilung der erworbenen Kenntnisse , Fertigkeiten und Kompetenzen des/der mobilen Lernenden Dokumentation der erworbenen Kenntnisse , Fertigkeiten und Kompetenzen im persönlichen Leistungsnachweis des/der mobilen Lernenden Validierung der erworbenen Kenntnisse , Fertigkeiten und Kompetenzen des/der mobilen Lernenden Anerkennung der erworbenen Kenntnisse , Fertigkeiten und Kompetenzen des/der mobilen Lernenden Mobile Lernende
16 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Ein Assessment hat nicht die Funktion, die nationale Prüfung oder Prüfungsteile zu ersetzen, sondern ist ein Element zur Sicherung der Qualität von Mobilitätsprojekten. Ferner wird durch die Einführung eines Assessments auch das gegenseitige Vertrauen zwischen den verschiedenen, an einer internationalen Mobilitätspartnerschaft beteiligten Einrichtungen gefördert. In der folgenden Abbildung wird dargestellt, in welchem Abschnitt des Mobilitätsprozesses die verschiedenen, im Rahmen von SME MASTER Plus entwickelten Instrumente eingesetzt werden. Abbildung 4: Instrumente im Rahmen des Mobilitätsprozesses INSTITUTIONELLE EBENE INDIVIDUELLE EBENE Mobilitätsprojekte PHASEN/SCH RITTE A Transparenz B Partnerschaft C Vorbereitung D Durchführung E Nachbereitung INSTRUMENT Übersicht Meisterqualifikationen Partnerschaftsvereinbarung (MoU) Checkliste Mobilität Lernergebnismatrix Lernvereinbarung Assessment Validierung / Zertifikate Persönlicher Leistungsnachweis Europass Quelle: SME MASTER Plus 4.6 Ergebnisse der Erprobungsphase Im Verlauf des Projekts wurden sämtliche Instrumente im Rahmen verschiedener Mobilitätsprojekte in den Bereichen Bäcker und Friseur zwischen Deutschland, Frankreich und Slowenien praktisch getestet. Weitere Tests, mit Schwerpunkt im Bereich Floristik, sind für Anfang 2012 zwischen Norwegen und Frankreich geplant. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der entwickelten Instrumente praxistauglich ist. Von den Organisatoren von Mobilitätsprojekten positiv bewertet wird vor allem die verbesserte Lesbarkeit der verschiedenen Meisterqualifikationen durch die Lernergebnismatrix. Gerade Berufspraktikern ermöglichen Lernergebnisse einen leichteren Zugang zu den qualifikatorischen Inhalten einer ausländischen Meisterqualifikation und damit die Identifizierung inhaltlicher Schnittmengen, die wiederum die Basis für Mobilitätsprojekte bilden kann. Dennoch muss festgehalten werden, dass dieser Ansatz noch ungewohnt ist. Ein gänzlicher Verzicht auf Input-orientierte Standards bei der Darstellung von Lernund Ausbildungsprozessen, insbesondere auf Lernzeiten, aber auch der Lernortbindung, wird tendenziell eher kritisch gesehen. Die Erstellung von Partnerschaftsvereinbarungen wird als aufwändig, aber notwendig bewertet. Allerdings lohnt sich der damit verbundene administrative Aufwand nur, wenn zwischen den Bildungsinstitutionen auch die Bereitschaft besteht, regelmäßig Mobilitätsprojekte durchzuführen. Hierfür fehlt es den zuständigen Stellen und Bildungseinrichtungen in der Regel aber an Kapazitäten. Der dringende Bedarf einer europaweiten Mobilitätsinfrastruktur für die Berufsbildung wird somit weiter
17 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis unterstrichen. Andernfalls lässt sich der Aufbau eines europäischen Mobilitätsnetzwerks9, als operative Basis für die eine quantitative und qualitative Steigerung von Mobilität im Bereich der beruflichen Ausund Weiterbildung, kaum realisieren. Lernvereinbarung und persönlicher Leistungsnachweis werden als sinnvolle Tools betrachtet, um die Qualität eines Mobilitätsprojekts sicherzustellen. Falls Mobilitätsprojekte über Förderprogramme wie „Leonardo da Vinci“ finanziert werden, was in der Regel der Fall ist, entstehen jedoch aufgrund der damit verbundenen üblichen Dokumentationspflichten zahlreiche Redundanzen. Da jede Art von unnötigem Mehraufwand zu vermeiden ist, sollte insbesondere das EU-Programm Leonardo zukünftig auch auf ECVET-Projekte abgestimmt werden. Dies ließe sich bereits im Rahmen der Neuausrichtung des Programms für lebenslanges Lernen für die Zeit nach 2014 realisieren. Die Einführung eines Assessments wurde von entsendenden und aufnehmenden Institutionen ebenfalls positiv bewertet. Hingewiesen wurde darauf, dass bezüglich des Umfangs die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müssen. Zeitlich kurze Mobilitätsprojekte (etwa bis zu drei Wochen) erfordern ggf. kein Assessment, während mittelbis langfristige Lernaufenthalte eine intensivere Feststellung von Lernergebnissen notwendig machen. Hier sollte ein flexibler Ansatz gewählt werden. Die Mobilitätscheckliste wurde insbesondere von Institutionen, die wenig bis keine Erfahrungen mit Mobilitätsprojekten gesammelt haben, als nützlich angesehen. Allerdings ist dieses Instrument, ebenso wie einige andere im Rahmen des Projekts entwickelten Tools, nicht Bestandteil der ECVETEmpfehlung. 5. Fazit Nach den bisherigen Erkenntnissen liegt die Stärke des ECVET-Ansatzes vor allem in der Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Die output-orientierte Darstellung von Qualifikationen in Form von Lernergebnissen ist allerdings ein zeitintensiver Prozess, der zudem nicht von allen Berufsbildungsakteuren vorbehaltlos akzeptiert wird. Es ist somit wenig wahrscheinlich, dass bei der Darstellung von Qualifikationen in der Zukunft gänzlich auf Input-Kriterien verzichtet wird. Perspektivisch kann vermutet werden, dass sich eine Mischung aus Outputund Input-Kriterien etablieren wird. ECVET liefert zweifellos die konzeptionelle Basis zum Aufbau nachhaltiger Mobilitätspartnerschaften, was sowohl zu einer qualitativen Verbesserung von Mobilitätsprojekten als auch zu einem geringeren Aufwand bei der Planung, Organisation und Durchführung solcher Projekte führen wird. Dadurch wird eine wichtige Grundlage für eine breitere Akzeptanz von transnationaler Mobilität zu Lernzwecken bei zuständigen Stellen, Bildungsanbietern, Unternehmen und Lernenden geschaffen. Hier liegt eine wesentliche Stärke von ECVET. Bezüglich der Anrechnung und des Transfers von Lerneinheiten bzw. Lernergebnissen kollidiert ECVET, wie auch Erfahrungen aus anderen Pilotprojekten zeigen (vgl. EBERHARDT/SCHWARZ 2011, S. 7 ff.; SANITER 2011, S. 23 ff.), mit nationalen Regelungen. Ein tatsächlicher Mehrwert für die Förderung transnationaler Mobilität ist indes nicht ersichtlich. Das Gleiche gilt auch für den Einsatz von Leistungspunkten, der sich bei der Erprobung als eines der schwächsten Prinzipien von ECVET entpuppt hat. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass sich gerade dieses namensgebende Element als wenig praktikabel erweist. Eine Schwäche von ECVET, die im Rahmen der Pilotprojekte deutlich wurde, ist dessen enge konzeptionelle Anlehnung an einen vollzeitschulischen Lernkontext. Mit Leistungspunkten versehene (Lehrgangs-)Module und eine darauf abgestimmte modulare Prüfungsstruktur, die sich im hochschulischen Bereich (nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten) europaweit durchgesetzt haben, sind nur sehr bedingt übertragbar auf Ausund Weiterbildungssysteme mit einem hohen betrieblichen Anteil, die ein hohes Maß an Flexibilität erfordern. Mit einer modularisierten Prüfung wird einer der zentralen Prämissen des Berufsbildungssystems, der Ganzheitlichkeit, nicht entsprochen. Die Folge wäre 9 Der Versuch, ein entsprechendes Netzwerk in Europa für den Bereich Handwerk und KMU aufzubauen, wird unter Beteiligung des ZDH gegenwärtig im Rahmen des Projekts Euro-Apprenticeship (www.euroapprenticeship.eu) unternommen. Das Projekt wird durch den französischen Handwerkskammertag APCMA koordiniert, der auch Projektpartner in SME MASTER Plus ist.
18 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis ein fehlendes Verständnis von Auszubildenden bezüglich vollständiger Arbeitsund Geschäftsprozesse und somit mangelnde berufliche Handlungskompetenz. Daneben hätte die Einführung modularer Prüfungen nicht unerhebliche Mehrkosten für die Unternehmen zur Folge und würde das von ehrenamtlichen Prüfern getragene System der Kammerprüfungen zweifelsohne überlasten. Eine „systemische“ Umsetzung von ECVET, vor allem im Bereich der dualen Berufsausbildung, wird deshalb nicht möglich sein, ohne dass diese ihren „Markenkern“ verliert. Vor dem Hintergrund der Erprobungsergebnisse ist es angebracht, das Potenzial jener ECVET-Instrumente, die sich als praktikabel erwiesen haben, im Rahmen eines „bottom-up“-Ansatzes schrittweise auszuschöpfen. Tendenziell verabschieden müsste man sich indes von der Vorstellung einer ganzheitlichen, zeitnahen und flächendeckenden Implementierung. Angesichts des erheblichen Aufwands, den die Europäische Kommission für die Einführung von ECVET schon seit geraumer Zeit betreibt (vgl. dazu LE MOUILLOUR 2011, S.13 f.), kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass man hierzu (schon) bereit ist. 6. Literatur: BMBF (2010): Die Pilotinitiative DECVET, Kompetenzen anrechnen – Durchlässigkeit verbessern, Bonn, Berlin 2010. CEDEFOP (2010a): The development of national qualifications frameworks in Europe, Working Paper 8, Luxemburg 2010. CEDEFOP (2010b): The development of ECVET in Europe, Working Paper 10, Luxemburg 2010. DIEKMANN, Knut; SPERLE, Christian (2010): Betriebsnahe Mobilitätsberatung von Auszubildenden und jungen Fachkräften – ein Projekt der Kammerorganisationen. In: Wordelmann, Peter (Hrsg.): Internationale Kompetenzen in der Berufsbildung. Stand der Wissenschaft und praktische Anforderungen, Bonn 2010, 137 – 145. EBERHARDT, Christiane; SCHWARZ Anja (2011): ECVET im Praxistest: Fördert ein Leistungspunktesystem die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden? In: berufsbildung 4 (2011), S. 7 – 9. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2008): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR). EUROPÄISCHE KOMMISSION (2009a): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET). EUROPÄISCHE KOMMISSION (2009b): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Ausund Weiterbildung (EQARF). EUROPÄISCHE KOMMISSION (2010): Mitteilung der Europäischen Kommission EUROPA 2020, Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, 03.03.2010. EUROPEAN COMMISSION (2010a): Youth on the Move – An initiative to unleash the potential of young people to achieve smart, sustainable and inclusive growth in the European Union, Brussels 15.09.2010.
19 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis EUROPEAN COMMISSION (2010b): Youth on the Move – Results of the consultation on the Green Paper on the Learning Mobility of Young People, Brussels 15.09.2010. KÖRBEL, Markus; FRIEDRICH: Werner (2011): Verdeckte Mobilität in der beruflichen Bildung – Ermittlung von Auslandsaufenthalten in der Erstausbildung außerhalb des EU-Programms für lebenslanges Lernen und der bilateralen Austauschprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Schriftenreihe der NA beim BIBB, Juni 2011. KLIMMER, Susanne (2010): Was bringen Auslandspraktika von Lehrlingen den Unternehmen? Ergebnisse einer Befragung von österreichischen Unternehmen. In: Wordelmann, Peter (Hrsg.): Internationale Kompetenzen in der Berufsbildung. Stand der Wissenschaft und praktische Anforderungen, Bonn 2010. S. 217 – 225. KRISTENSEN, Søren; WORDELMANN, Peter (2011): Transnationale Mobilität in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In: Wordelmann, Peter (Hrsg.): Internationale Kompetenzen in der Berufsbildung. Stand der Wissenschaft und praktische Anforderungen, Bonn 2010, 177 – 189. KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG (2006): Stellungnahme der Spitzenorganisationen der Wirtschaft zur Arbeitsunterlage der EU-Kommission „Das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)“ vom 31.10.2006. KÜSSNER, Karin; DREWS, Sibilla (2011): Lernergebnisse von Auslandsaufenthalten sichtbar machen und anerkennen. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 40 (2011) 4, S. 29-32. LE MOUILLOUR, Isabelle (2011): Das Europäische Credit-System für die Berufsbildung (ECVET) nimmt Fahrt auf. In: berufsbildung 4 (2011)), S. 13 – 15. LUOMI-MESSERER, Karin; MARKOWITSCH, Jörg (2006): VQTS model, A proposal for a structured description of work-related competences and their acquisition, Wien September 2006. SANITER, Andreas (2011): AEROVET: Chancen und Risiken von ECVET am Beispiel der technischen Luftfahrtberufe, in: berufsbildung 4 (2011), S. 23 – 25. SPERLE, Christian (2011a): Berufsbildung ohne Grenzen – Zwischenbilanz des Mobilitätsberatungsprogramms der Kammern. In: berufsbildung 04 (2011), S. 19 f. SPERLE, Christian (2011b): Förderung transnationaler Mobilität im Rahmen der Meisterausbildung - Zwischenergebnisse des europäischen ECVET-Pilotprojekts SME MASTER Plus, in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 40 (2011) 4, S. 35 f. ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS (2007): Überregionaler Einkauf und Absatz des Handwerks – Ergebnisse einer Umfrage bei Handwerksunternehmen im 3. Quartal 2007.
20 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis AEROVET: „Innere Flexibilität der Ausbildungsberufe anstelle fragmentierter Modularisierung“ Andreas Saniter Einleitung: Auch im Projekt AEROVET geht es im Wesentlichen um die Entwicklung lernergebnisorientierten Einheiten und deren Erprobung im Kontext transnationaler Mobilität von Auszubildenden. Im ersten Teil dieses Beitrags werden die Erkenntnisse und weiterführenden Überlegungen bezüglich dieser unmittelbaren Projektziele dargestellt. Projekte begrenzter Laufzeit und mit überschaubarer Partneranzahl bergen immer das Risiko, dass deren Ergebnisse nach Ablauf „versanden“; d. h. aus einer Pilotphase erfolgen keine strukturellen Weiterentwicklungen. In AEROVET haben wir das seltene Glück, dass parallel zur Projektlaufzeit von den deutschen Sozialpartnern im Sektor eine Neuordnung der luftfahrttechnischen Ausbildungsberufe initiiert wurde; so konnten wir die Inhalte der Lernergebniseinheiten für die transnationale Mobilität gemeinsam mit denen der Kompetenzfelder der beantragten neuen Struktur der Ausbildungsberufe entwickeln. Im zweiten Teil dieses Beitrags wird der Ansatz der Neuordnung skizziert und gleichzeitig die Rahmenvereinbarung der deutschen Sozialpartner in Hinblick auf eine Weiterentwicklung der ECVET-Empfehlung diskutiert. Hintergrund: Das Projekt AEROVET ist eines der 11 im Call 2008 der EACEA - Leonardo da Vinci - „Maßnahmen zur Erprobung und Entwicklung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)“1 ausgewählten Pilotprojekte. Der wesentliche Erprobungsrahmen des von März 2009 bis Februar 2012 laufenden Projekts ist die transnationale Mobilität von Auszubildenden im Sektor der technischen Luftfahrtberufe. Dieser Sektor ist zur Betrachtung der Möglichkeiten europäischer, einheitsbasierter Ansätze doppelt prädestiniert: Im Bereich der Fertigung wird er in Europa durch ein transnationales Unternehmen (Airbus) dominiert. Airbus als Gemeinschaftsunternehmen mehrerer EU-Länder bildet im Bereich der beruflichen Bildung gewissermaßen eine Blaupause der Chancen und Risiken europäischer Zusammenarbeit und des Subsidiaritätsprinzips: Während die Inhalte und Formen der Facharbeit und damit die Ausbildungsziele konvergieren, unterliegen die Strukturen der beruflichen Bildung den jeweiligen nationalen Gesetzen und Traditionen — und die sind höchst unterschiedlich. Im Bereich der Instandhaltung von zivilen Verkehrsfluggeräten hingegen existiert bereits ein einheitsbasiertes System von zu erlernenden Modulen, allerdings auf Zertifizierungsebene: Die EASA (European Aviation Safety Agency) hat zur Genehmigung der Arbeit an kommerziell genutzten zivilen Fluggeräten innerhalb der EU ein mehrstufiges modulares System (EASA part 66)2 etabliert. Die erfolgreiche Prüfung der Inhalte der Module ist, unabhängig von den jeweiligen nationalen Bildungssystemen, Vorrausetzung zur Arbeit am fliegenden (zur kommerziellen Personenbeförderung zugelassen) Gerät. 1 Der Text zur ECVET-Ausschreibung ist abrufbar unter http://eacea.ec.europa.eu/about/call_tenders/2008/call_tenders_02_2008_en.php. 2 Mehr unter http://easa.europa.eu/home.php.
21 Mit ECVET z u besserer Mobilitä t? Von der Em pf ehlung z ur Prax is Wings, Broughton Airbus UK Airbus Spain Horizontal Tail Plane & Tail Cone, Getafe Vertical Tail Plane, Stade Section 13, Hamburg Section 18, Hamburg Flaps & Slats Bremen Cabin,Hamburg Airbus Germany Airbus France Sub-assembly of Section 11/12, Méaulte Cockpit-Section, Méaulte Section 15, St. Nazaire Pylons, Toulouse Wings, Broughton Ab b i l d u n g 1: Arb e i t s t e i l u n g b e i AIRBUS An s a t z : I m Projekt AEROVET beteiligen sic h die v ier Lä nder F rankreic h, Deutsc hland, Groß britannien und Spanien, die m it den v ier m aß geblic hen N ationen des Airbus-K onz erns identisc h sind. B ereits erste Analy sen der nationalen Curric ula des Sektors in diesen 4 Lä ndern ergaben, dass diese als B asis gem einsam er Lerneinheiten aussc heiden: So kennt beispielsw eise Spanien keinen B eruf im B ereic h der F ertigung. Die Arbeit w ird v on f ü r konkrete B auplä tz e angelernten Arbeitskrä f ten af f iner B eruf e (z . B . K F Z -Mec hatroniker) durc hgef ü hrt. I m B ereic h der I nstandhaltung bildet Spanien im Sektor aussc hließ lic h hö here Tec hniker (EQ F -Lev el 5 ) aus. I n Deutsc hland hingegen w erden die F ac hkrä f te im Sektor u. a. in z w ei 3 ,5 -jä hrigen B eruf en ausgebildet: Der/ die Elektroniker/ -in f ü r Luf tf ahrttec hnisc he Sy stem e (ELS) ist B estandteil der B eruf sgruppe der Elektroberuf e, der F luggerä tm ec haniker ist als Monoberuf in drei F ac hric htungen (I nstandhaltung, F ertigung, Triebw erke) unterteilt. Trotz der untersc hiedlic hen Q ualif iz ierungsansä tz e gleic hen sic h, w enig ü berrasc hend, die beruf lic hen Arbeitsauf gaben, d. h. die K om petenz f elder q ualif iz ierter Arbeitskrä f te. Ob eine Landklappe bei Airbus B rem en (DE) oder Airbus B roughton (U K ) ausgerü stet w ird oder ob die F unktionsf ä higkeit der B ordkom m unikation an einem f ranz ö sisc hen oder einem spanisc hen F lughaf en ü berprü f t und ggf . repariert w ird: Die Arbeitsinhalte, -ablä uf e, Manuale und Dokum entationsarten sind jew eils paarw eise identisc h oder z um indest gleic hartig. So ist es in Ex perten-F ac harbeiter-W orkshops gelungen, insgesam t 22 Lerneinheiten auf z ustellen, die die w esentlic hen Arbeitsauf gaben sow ohl der Elektroniker als auc h der Mec haniker im Sektor abdec ken und die – potenz iell – in einer Mobilitä tsphase erlernbar w ä ren.3 W esentlic hes Produkt des Projektes AEROVET ist die B esc hreibung der K om petenz en, W issenselem ente und F ertigkeiten, die jede der 22 Einheiten beinhaltet4 (v gl. Abb. 2), sow ie einer Matrix , bestehend aus den Mobilitä tseinheiten, die integraler B estandteil der Einheit sind sow ie dem entw ic kelten B ew ertungssy stem (v gl. Abbildung 3 ). 3Einz elheiten z u den Lerneinheiten f inden sic h unter w w w .pilot-aero.net. 4 v gl. w w w .pilot-aero.net. Quelle: Airbus HH©
22 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Abbildung 2: Beschreibung der Lerneinheit 12 12. Anfertigen von Leitungsbündeln für luftfahrttechnische Systeme: Das Anfertigen von Leitungen und Leitungsbündeln (Energie-, Signalund Datenleitungen) für luftfahrttechnische Systeme gehört zu den Grundaufgaben des Berufes. Grundlage der Leitungsbündelfertigung sind technische Zeichnungen, technische Vorschriften und Schaltungsunterlagen. Zu den durchzuführenden Tätigkeiten zählen z.B. das Anbringen von Kontakten, das Anschließen und Aufschalten von Steckern sowie das Sichern und Vergießen von Steckern. Beim Anfertigen sind die Anforderungen an die einzelnen Leitungen oder das Leitungsbündel bezüglich der Funktionalität und Qualität zu beachten und zu kontrollieren. Zu diesem Zweck werden an den fertigen Leitungen und Leitungsbündeln z.B. Durchgangsund Isolationsprüfungen durchgeführt. Bei den Prüfungen (z.B. Hochspannungsprüfung) sind die anspruchsvollen Belange des Arbeitsund Gesundheitsschutzes (VDE-Vorschriften) zu beachten.
29 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis relative Gewicht der Einheiten als solche, sondern nur ihr relatives Gewicht innerhalb eines konkreten Programms, wie die folgenden Beispiele aus Großbritannien und Deutschland belegen: • Im Vereinigten Königreich sind die Lerneinheiten Bestandteil vieler Qualifikationen unterschiedlichster Breite und Tiefe; ihr relatives Gewicht hängt also direkt vom Umfang der Qualifikation ab. • Das deutsche Berufliche Bildungssystem arbeitet mit Mindest-, nicht mit Regelstandards. Die Ordnungsmittel sehen „Zeitrichtwerte“ bzw. „Zeitrahmen“ vor, so werden die Ausbildungsabschnitte etwa mit Zeitrahmen von „2 - 4 Monaten“ belegt, also zwischen ca. 5% und 10% der Lernzeit. Diese Variationsmöglichkeit begründet sich aus den Geschäftsfeldern ausbildender Betriebe. So messen die Experten von Premium AEROTEC Nordenham (Schwerpunkt: Fertigung von Hautfeldern) der Einheit „Montage und Demontage von Geräten und Systeme in/an die Luftfahrzeugzelle“ ein viel geringeres Gewicht zu als die Kollegen von Airbus Hamburg (u. a. Endmontagelinien). Über pragmatisch mögliche Lösungen in konkreten Mobilitätsprojekten hinaus empfiehlt das AEROVET-Konsortium nachdrücklich, die entsprechenden Ausführungen in den ECVET-Spezifikationen zu überarbeiten. Es wird befürchtet, dass eine strikte oder fahrlässige Übernahme des Aspektes der festen Bepunktung bei möglichen nationalen Implementierungen die Ausbildungsbereitschaft spezialisierter Betriebe in dualen Systemen nachhaltig reduziert. Teile dieses Beitrags wurden bereits in berufsbildung 128 (April 2011) veröffentlicht.
30 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Fördert ECVET den Aufbau eines europäischen Mobilitätsverbunds? Das Beispiel CREDCHEM Christiane Eberhardt/Beatrice Schlegel 1. Der Hintergrund: die europäische Chemiebranche – global, vernetzt und bildungsabhängig Die Chemische Industrie gehört mit einem Umsatz von 537 Milliarden EURO und knapp 1,2 Millionen Beschäftigten (2007) zu den größten Industriezweigen der europäischen Wirtschaft (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2009a). Alleine in Deutschland sind in 2011 über 290.000 Menschen in Chemieunternehmen angestellt, die an der Herstellung von ca. 25% der europäischen Chemieproduktion mitwirken.1 Weltweit wurden 2003 mehr als die Hälfte aller Chemieexporte in Europa hergestellt, was die hohe gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Chemischen Industrie in den nationalen Volkswirtschaften verdeutlicht. Während die Chemische Industrie in mehr als der Hälfte aller EU-Länder unter den drei größten Branchen des verarbeitenden Gewerbes zu finden ist (LÖBBE 2004, S. 9), ist ihre volkswirtschaftliche Bedeutung in den Staaten Mittelund Südosteuropas zurückgegangen (POPOVA 2010, S. 178). Die Verfügbarkeit gut qualifizierter Fachkräfte hat vor diesem Hintergrund eine zweifache Funktion: sie bildet die Grundlage dafür, dass innovative Produkte und Produktionsverfahren langfristig sichergestellt und eine Anschlussfähigkeit an den europäischen und internationalen Markt ermöglicht werden kann. Das Zusammenspiel von Fachkräftebedarf und Internationalisierung begründet die zentralen Forderungen, die die deutschen Chemiearbeitgeber an die europäische Bildungspolitik herantragen. Sie lassen sich mit den Stichworten „Verbesserung von Qualität, Durchlässigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit in den nationalen Bildungssystemen“ und „Förderung von Mobilität“ zusammenfassen. Die Mobilitätsförderung von Auszubildenden, Fachkräften und von Bildungspersonal wird als Schlüssel zur Förderung von internationaler Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit verstanden. Mobile Auszubildende und Studierende lernen im Ausland veränderte Lebensund Arbeitsverhältnisse kennen, stellen ihr Fachwissen auf den Prüfstand und sind interkulturell gefordert; kurz: sie erarbeiten sich ein Potenzial, „das die Unternehmen der global agierenden Chemie zu schätzen wissen“ (OGRINZ 2010, S. 57). Die Interessen der Europäischen Chemieindustrie stehen im Einklang mit den Bestrebungen der europäischen Bildungspolitik. Seit März 2009 erprobt das Projekt CREDCHEM2 das europäische Instrument ECVET, dessen zentrales Anliegen darin besteht, Mobilitätshürden abzubauen. 2. Das Ziel: Nutzung von ECVET zum Aufbau eines Mobilitätsverbunds Chemie CREDCHEM wurde – ebenso wie die Projekte SME Master plus, AEROVET und VaLOGReg - 2008 im Rahmen der europäischen Ausschreibung „Erprobung und Entwicklung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)“ ausgewählt. Die Anforderungen an die Projekte dieser „1. Generation“ waren hoch, da sie alle mit ECVET in der o.g. Empfehlung verbundenen Aspekte erproben sollten: So sollten nicht nur Einheiten von Lernergebnissen und Modelle ihrer „Bepunktung“ entwickelt, sondern gleichermaßen auch für Verfahren zur Übertragung der Lernergebnisse (einschließlich Evaluierung, Validierung, Akkumulierung und Anerkennung) und für die Erar1 Mehr unter http://www.igbce.de/portal/site/igbce/chemie/. 2 CREDCHEM ist ein Akronym für „Entwicklung und Erprobung eines Credit-Systems zur Verbesserung der Mobilität in der chemiebezogenen Facharbeit“.
31 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis beitung passfähiger Umsetzungsinstrumente (Memorandum of Understanding, Partnerschaftsverträge, Lernvereinbarungen) Sorge getragen werden (vgl. Ausschreibungstext EACEA/14/2008). Im Mittelpunkt von CREDCHEM standen daher zwei Anforderungen: zum einen sollte ein Modell erarbeitet werden, das die Mobilität von Einzelpersonen erleichtert, indem die im Ausland nachgewiesenen Lernergebnisse in die heimischen Ausbildung eingebracht werden können. Zum anderen sollte überprüft werden, ob – und wenn ja, in welchen Punkten – das europäische Instrument ECVET sich tatsächlich eignet, europäische Mobilitätsphasen dauerhaft zu verbessern und zu verstetigen. Um die mit dieser Zielsetzung verbundenen Aufgaben bewältigen zu können, setzt sich die CREDCHEM-Partnerschaft aus Akteuren zusammen, die Berufspädagogik, Berufsbildungspraxis und Berufsbildungsgestaltung/Politikberatung repräsentieren. In CREDCHEM arbeiten die Berufsbildungsinstitute aus Bulgarien (NAVET), der Tschechischen Republik (NUV), der Slowakischen Republik (SIOV) und Deutschland (BIBB) zusammen mit der Bildungspraxis, die durch die Lernorte IIS Scalcerle Padua und die Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe (SBG), sowie Piloteinrichtungen aus Italien, Tschechien, Bulgarien und der Slowakischen Republik repräsentiert werden. Die Technische Universität Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Berufliche Fachrichtung Chemietechnik, Umweltschutz und Umwelttechnik sichert die Entwicklung und Erprobung im Projekt berufspädagogisch ab. In CREDCHEM stand die Überlegung im Vordergrund, dass Mobilitätsphasen in der chemiebezogenen Facharbeit nur dann mittelbis langfristig verstetigt werden können, wenn sie • in die nationalen Qualifizierungsund Ausbildungswege integrierbar sind und • in einem organisatorischen Rahmen stattfinden, der die Durchführung von Auslandsaufenthalten in einem abgestimmten Verfahren und Standards abzusichern imstande ist – einem Verbund. Ziel des Projektes ist die Initiierung eines „CREDCHEM-Mobilitätsverbundes“, der speziell für einen Einsatz im Ausland entwickelte Lernergebniseinheiten in Form von Praktikumsphasen in den Partnereinrichtungen anbietet. Dies bedeutet konkret, dass Lernende ausgesuchte Kurse im europäischen Ausland besuchen können, die als integraler Bestandteil der heimischen Ausbildung betrachtet werden. 3. Methodisches Vorgehen: Von der Arbeitsaufgabe zur Lernergebniseinheit Eine Kernaufgabe des Projektes bestand darin, Lernergebnisse aus der chemiebezogenen Facharbeit zu beschreiben und in entsprechenden Einheiten zusammenzufassen. Ein Vergleich der national zugrunde gelegten Curricula hat sich hierbei als nicht zielführend erwiesen. Die in den Partnerländern existierenden Berufsbilder sind zwar ähnlich benannt, die mit der Bezeichnung verbundenen Leistungsprofile unterscheiden sich jedoch erheblich. Es musste daher ein Weg gefunden werden, der es ermöglicht, die Lernergebniseinheiten passgenau in die nationalen Ausbildungen/Qualifizierungen zu integrieren. In CREDCHEM wurden die Lernergebniseinheiten mit Bezug auf die Arbeitswelt entwickelt, da die realen Arbeitsprozesse und daraus erwachsenden Arbeitsanforderungen über Systemgrenzen hinweg vergleichbar und übertragbar sind - unabhängig davon, wie ein Beruf oder eine Qualifikation in den unterschiedlichen Bildungssystemen der Länder bezeichnet wird. Die Lernergebnisse, die von der Projektpartnerschaft auf dieser gemeinsamen Grundlage beschrieben und in Lernergebniseinheiten gebündelt wurden, können daher in ihrer Summe einen kompletten Beruf abbilden, während sie in anderen Ländern lediglich Anteile eines Berufsbilds bzw. eine Zusatzqualifikation darstellen. In CREDCHEM wurden Vorschläge erarbeitet, wie Lernergebnisse im beruflichen Handlungsfeld „Arbeit im Labor“ beschrieben, Lernergebniseinheiten definiert und zur Nachnutzung durch neue Verbundpartner dargestellt werden können. Jede Lernergebniseinheit baut auf typischen Arbeitsaufgaben auf, die arbeitsteilig von den CREDCHEM-Partnern3 in den beteiligten Ländern nach einem einheitlichen Analyseraster ausgewertet und dokumentiert wurden. Kenntnisse, Fertigkeiten und 3 Um die hiermit verbundenen Arbeiten zu bewerkstelligen, wurde die CREDCHEM-Partnerschaft um weitere Lernorte erweitert, „Communities of practice“ haben sich gebildet.
32 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Kompetenzen, die zur Bewältigung einer Arbeitsaufgabe bedeutsam sind, bilden somit das Gerüst für die Definition von Lernergebniseinheiten. Bei der Auswahl bzw. Abgrenzung von Arbeitsaufgaben wurde darauf geachtet, dass sie eine vollständige Arbeitshandlung umfassen und hierdurch die Komplexität der Arbeitswelt widerspiegeln. Folgendes Vorgehen wurden für die Analyse von Arbeitsaufgaben festgelegt: Bei den Kenntnissen wurde zwischen Handlungswissen (Wissen um die Arbeitsschritte) und Sachwissen unterschieden (naturwissenschaftliche und technologische Zusammenhänge, die den Arbeitsschritten zugrunde liegen). Des Weiteren wurde zwischen routinierten und nicht-routinierten Fertigkeiten unterschieden, da diese Unterscheidung für die Einschätzung der beruflichen Handlungskompetenz relevant ist. Abbildung 1: Analyse typischer exemplarischer Arbeitsaufgaben – Basis für die Bestimmung charakteristischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen als Lernergebnisse Handlungswissen Charakerisierung der Arbeitstätigkeit Sachwissen Charakterisierung des Arbeitssystems Arbeitsschritte Fertigkeiten/ Fähigkeiten Naturwissenschaftliche Zusammenhänge Technologische Zusammenhänge Quelle: NIETHAMMER (2010), S. 155 Die Arbeitsaufgaben wurden in einem weiteren Schritt verallgemeinert und fachlichen Themenbereichen zugeordnet, die die einzelnen Lernergebniseinheiten begründen. Insgesamt wurden zehn Lernergebniseinheiten definiert, die das berufliche Handlungsfeld „Arbeit im Labor“ abbilden. Abbildung 2: CREDCHEM-Lernergebniseinheiten im Handlungsfeld „Arbeit im Labor“ Berufliches Handlungsfeld Arbeit im Labor Gesamtzahl Credits EQR Niveaustufe Lerneinheiten LE 1 Stoffe trennen und mischen LE 2 Stoffkonstanten bzw. -eigenschaften bestimmen LE 3a Stoffe spektroskopisch analysieren (UV-VIS-Spektroskopie, AAS, AES) LE 3b Stoffe spektroskopisch analysieren (IR-, NMR-Spektroskopie, MS) LE 4a Stoffe volumetrisch analysieren LE 4b Stoffe gravimetrisch analysieren LE 5a Stoffe chromatographisch trennen und analysieren (DC, PC, SC (IC)) LE 5b Stoffe chromatographisch trennen und analysieren (HPLC, GC) LE 6 anorganische und organische Stoffe chemisch herstellen LE 7 Syntheseverfahren Quelle: SCHLEGEL (2010), CREDCHEM Die CREDCHEM-Partner haben sich im Projektverlauf darüber verständigt, dass die Lernergebniseinheiten mit Kompetenzstufen unterlegt werden sollten, die sich voneinander nach Umfang der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, Tiefe des Verständnisses und Verfügbarkeit der Kenntnisse und Fertigkeiten aus verschiedenen Perspektiven (Niethammer, 2010) unterscheiden: Kompetenzstufe A: Die Person führt die Analyse bzw. Synthese selbstständig durch. Wichtig für diese Kompetenzstufe sind Routinen und das Verständnis der Arbeitsschritte. Kompetenzstufe B: Die Person geht mit ver3. ZUORDNEN VON … 1. ARBEITSAUFGABE DIFFERENZIEREN 2. HINTERFRAGEN
33 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis fahrenstypischen Problemen um. Dabei werden Problemlösestrategien angewendet. Kompetenzstufe C: Die Person optimiert das Verfahren im Team bzw. passt das Verfahren in Team-Arbeit an. Neben dem Verständnis tieferer Zusammenhänge bezüglich des Verfahrens werden für diese Kompetenzstufe Teamund Kommunikationsfähigkeiten gebraucht. Abbildung 3: Charakterisierung der Kompetenzstufen Quelle: SCHLEGEL (2010), CREDCHEM Die Differenzierung der Lernergebniseinheiten nach Stufen ermöglicht es den Verbundpartnern, die Mobilitätsphasen sowohl passgenau zu den nationalen Qualifikationen, als auch im Hinblick auf den Erwerb von Zusatzqualifikationen auszurichten. Ebenso wie die Lernergebnisse setzen auch die Verfahren der Überprüfbarkeit an den Arbeitsaufgaben an. Hierbei wird von dem Prinzip ausgegangen, dass Kompetenzen nur in der Auseinandersetzung mit konkreten Arbeitsaufgaben nachgewiesen werden können. Der am Ende eines Auslandspraktikums erreichte Kompetenzzuwachs erfolgt daher mittels kompetenzorientierten Testaufgaben4, die von den Projektpartnern aus einem Pool von Arbeitsaufgaben ausgewählt und in allen CREDCHEM-Einrichtungen zum Nachweis einer erfolgreich absolvierten Lernergebniseinheit eingesetzt werden. Zusätzlich zu den Testaufgaben kommt ein Bewertungsbogen zum Einsatz, der die fachlichen Fähigkeiten, die Problemlösefähigkeit und die Kommunikationsund der Teamfähigkeit auf den unterschiedlichen Kompetenzstufen reflektiert. Der Einsatz beider Instrumente soll ermöglichen, dass Lernergebnisse länderunabhängig erfasst und dadurch vergleichbar werden. Abbildung 4: Bewertungsbogen 4 Die exemplarischen Testaufgaben wurden in Abhängigkeit der jeweiligen Kompetenzstufen differenziert formuliert: Testaufgabe A: selbstständiges Ausführen eines Routine-Auftrags im Labor (mit entsprechender Vorund Nachbereitung), Testaufgabe B: Beschreiben von Handlungsoptionen in einer problemhaltigen Situation, Testaufgabe C: Entwickeln eines Konzeptes für eine Optimierung/Anpassung eines Verfahrens im Team. Den Testaufgaben sind die jeweiligen Erwartungsbilder beigefügt.
34 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Bewertungsbogen CREDCHEM-Praktikum Name des Praktikanten/der Praktikantin: Beobachter/Beobachterin: Schule/Bildungseinrichtung/Unternehmen: Lernergebniseinheit und Kompetenzstufen: Testaufgaben: A B C Datum: Testaufgabe A Auswertungskriterium Item Bewertung Gewichtung Σ Einhaltung des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheitsschutzes Alle Vorsichtsmaßnahmen (Kittel, Handschuh, Brille) wurden exakt eingehalten. …/1 25% Alle Arbeitsplätze wurden ordentlich und sauber gehalten. …/1 Alle Stoffe wurden richtig entsorgt. …/1 Apparatur Die Apparatur wurde exakt aufgebaut. …/1 25% Mit allen verwendeten Apparaturen wurde fachgerecht umgegangen. …/1 Arbeitsgüte Die Reinheit des Produkts bzw. der Analysenwert weicht bis zu +/- 2% vom exakten Wert ab. …/1 25% Die Zeit für die Analyse/ Synthese wurde eingehalten. …/1 Vollständigkeit des Protokolls Die Berechnungen sind alle korrekt. …/1 25% Die Apparatur ist exakt skizziert und beschriftet. …/1 Die Durchführung und auftretender Abweichungen von dieser sind exakt beschrieben. …/1 Alle Reaktionsgleichungen sind exakt formuliert. …/1 Testaufgabe B
35 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Auswertungskriterium Item Bewertung Gewichtung Σ Ursachen Die Ursache für das Problem wurde verständlich beschrieben. …/pro Ursache 1 Punkt 40% … Lösungsansätze Die Lösung wurde verständlich beschrieben. …/pro Lösung 1 Punkt 40% Einordnung in Situation „Die/der Vorgesetzte wird informiert, dass das Ergebnis später kommt.“ …/1 20% „Das Problem wird im Protokoll exakt und nachvollziehbar vermerkt.“ …/1 „Die Analyse/ Synthese wird wiederholt.“ …/1 Testaufgabe C (Optimierung) Auswertungskriterium Item Bewertung Gewichtung Σ Optimierungskonzept (für jedes Team-Mitglied gleiche Bewertung) Die Lösung wurde verständlich beschrieben und ist fachlich nachvollziehbar. …/10 50% … Die Testreihe ist korrekt und ausreichend beschrieben. …/10 Teamfähigkeit Sie/er integriert sich in das Team, indem sie/er Teilaufgaben übernimmt. …/1 50% Sie/er engagiert sich für das gemeinsame Ziel. …/1 Sie/er spricht sich mit den anderen Teilnehmer/-innen ab. …/1 Sie/er bringt Vorschläge ein und vertritt diese gegenüber den anderen. …/1 Sie/er bleibt sachlich und trägt auftretende Konflikte friedlich aus. …/1 Gesamteinschätzung Die Praktikantin/der Praktikant hat mittels der oben genannten Testaufgaben folgende Kompetenzstufen erreicht: Kompetenzstufe A Kompetenzstufe B Kompetenzstufe C Quelle: SCHLEGEL (2010), CREDCHEM Unbeantwortet blieb bisher die Frage, ob die Lernergebniseinheiten mit Credits belegt werden sollen. Ein Vorschlag hierzu wurde erarbeitet. Sollte in den Partnerländern die Entscheidung getroffen werden, Credits anzuwenden, könnten diese entsprechend der inhaltlichen Komplexität der einzel-
36 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis nen Lernergebniseinheiten vergeben werden.5 Ein solcher Ansatz erweist sich gegenwärtig jedoch als wirkungslos, da eine abschließende Entscheidung über einen Nutzung von Credits in den Partnerländern bzw. im Sektor noch aussteht. Abbildung 5: Vorschlag für die Zuordnung von Credits auf die Lernergebniseinheiten Quelle: Schlegel 2011, CREDCHEM Die bisherigen Erfahrungen aus CREDCHEM deuten darauf hin, dass Credits beim Aufbau und bei den Aktivitäten des CREDCHEM-Mobilitätsverbunds nur eine nachrangige Bedeutung haben. Als weit wirkungsvoller im CREDCHEM-Kontext erweist sich die Transparenz, die über die Darstellung der Lernergebniseinheit hergestellt wird und es ermöglichen soll, dass neue Partner sich dem Verbund anschließen. 4. Mobilitäten planen, durchführen und auswerten: CREDCHEM-Matrix, Memorandum of Understanding und Lernvereinbarung Inhaltlicher und organisatorischer Ausgangspunkt für die Planung, Durchführung und Auswertung von Mobilitätsmaßnahmen ist die CREDCHEM-Matrix, auf der die Lernergebnisse einer Einheit auf den jeweiligen Kompetenzstufen abgebildet werden. Ersichtlich wird darüber hinaus, ob und wenn ja, wie sich die Einheit auf die in den Partnerländern existierenden Berufsbilder bezieht und welche Teile einer Qualifikation ggf. über die Lernergebniseinheit abgedeckt werden. 5 In diesem Vorschlag würde den kleinsten nicht unterteilbaren Einheiten (Basis-LE-Einheit 1 und 2) in diesem die niedrigste Punktzahl zugeordnet werden. Den Lernergebniseinheiten in der übergeordneten Ebene (Standard-LE-Einheit 3 bis 6) die doppelte Anzahl usw. Die Standard-Lernergebniseinheiten 3 und 5 sind nach steigender Kompliziertheit in (a) und (b) geteilt (a: einfachere Verfahren, b: kompliziertere Verfahren), sodass hier erneut zwischen Basisund Standard-Credits differenziert werden könnte.
37 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Abbildung 6: Lernergebniseinheit „Stoffe volumetrisch analysieren“ Handlungsfeld Arbeit im Labor LEE 4a LE-Einheit Stoffe volumetrisch analysieren EQR Niveaustufe Kompetenzstufe A: EQR-Niveau 3 Kompetenzstufe B: EQR-Niveau 4 Kompetenzstufe C: EQR-Niveau 5 Bezug zu den nationalen Qualifikationen BG CZ DE IT SK ChemikerOperator/-in Chemietechniker/ -in Chemielaborant/ -in BiochemieTechniker/-in Chemietechniker/-in Technik-Technologe/-in Chemietechniklaborant/-in Laborant/-in Chemielaborant/ -in Chemietechnikmodelleur/-in Chemielaborant/ -in Lernergebnisse Kompetenz Fertigkeiten Kenntnisse Kompetenzstufe A (EQR-Niveau 3) - analysiert Stoffe volumetrisch nach den gängigen Verfahren und passt diese je nach Bedingungen an - nimmt Aufträge zum volumetrischen Analysieren von Stoffen an und plant die weiteren Arbeitsschritte bis zur Übergabe des Ergebnisses - wählt je nach Eigenschaft/ Struktur der Stoffe Verfahren, die entsprechende Labortechnik und notwendige Chemikalien aus (Lösungsmittel…) und geht exakt, sorgfältig und routiniert damit um - wertet Ergebnisse aus und berechnet entsprechende Werte - bereitet die Analyse routiniert vor und nach - Stoffkenntnisse (Eigenschaften, Struktur, Rund S-Sätze) - kennt Zusammenhang zwischen Messund Bestimmungsgröße und entsprechende Verfahren (kennt Handlungsschritte) - kennt entsprechende Apparaturen/ Geräte und deren Funktionsweise/ Handhabung Kompetenzstufe B: (EQR-Niveau 4) - geht mit für die Verfahren typischen Problemen um + - analysiert das Problem, entwickelt Lösungsmöglichkeiten unter Anwendung von Fachwissen und entscheidet, wie das Problem zu lösen ist - reflektiert, ob Problem tatsächlich gelöst + - kennt Abhängigkeit zu messender Größen von Umgebung - kennt Reaktionen, die den Verfahren zugrunde liegen - kennt Strukturmerkmale eines Stoffes, die für seine Eigenschaften verantwortlich sind - kennt Zusammenhang zwischen Messgröße und Bestimmungsgröße - kennt Zusammenhang zw. dem grundlegenden chemischen Prinzip (Neutralisation/ Fällung…) und der praktischen Nutzbarkeit der Titration Kompetenzstufe C: (EQR-Niveau 5) - optimiert im Team Verfahren je nach Kontext + - arbeitet im Team, bringt sich in den Arbeitsprozess ein und diesen somit voran - kommuniziert mit anderen über naturwissenschaftliche und technologische Inhalte (Anwendung von Fachwissen) und über den Arbeitsprozess Quelle: Schlegel 2011 CREDCHEM Darüber hinaus liefert die Matrix wichtige Zusatzinformationen, die die Planung und Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen und die Entscheidung darüber, in welchem der CREDCHEM-Partnerländer ein passgenaues Praktikum möglich ist, erleichtern sollen.
38 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Die in der Matrix enthaltenen Informationen richten sich sowohl an Lernende, die Interesse an einem Auslandspraktikum haben, als auch an Einrichtungen, die entweder Lernende ins Ausland entsenden oder aus dem Ausland bei sich aufnehmen wollen. Sie ist insofern ein wichtiges Instrument dafür, neue Verbundpartner zu gewinnen. Alle Verbundpartner unterzeichnen ein „Memorandum of Handlungsfeld Arbeit im Labor LE-Einheit 4a Stoffe volumetrisch analysieren Länder BG CZ DE IT SK Welcher CREDCHEMLernort bietet die Lernergebniseinheit an? Fachgymnasium für chemische und Biotechnologien Sofia Fachschule Valasske Mezirici Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH IIS Scalcerle Fachmittelschule Novaky Fachschule Usti n. Labem Fachmittelschule Bratislava Mindestdauer für den Nachweis der LEEinheit 5 10 15 15 10 Wie viel Lernende können aufgenommen werden? 8 3 3-4 12 10 Auf welcher Kompetenzstufe wird die LEEinheit angeboten? A, B A, B A A, B A, B, C In welcher Sprache findet die Mobilität statt? bulgarisch englisch deutsch Englisch englisch/deutsch Welche Verfahren werden angewandt? potentiometrische Titration konduktometrische Titration Säure-Base-Titration komplexometrische Titration permanganometrische Titration Redoxtitration Zur Durchführung der Lernergebniseinheit werden folgende exemplarische Arbeitsaufgaben empfohlen: Redoxtitration von Kupfer-Ionen Komplexometrische Titration von Calcium-Ionen Permanganometrische Titration von Eisen-Ionen Permanganometrische Titration von Calcium-Ionen Permanganometrische Titration von Mohrschen Salz Säure-Base-Titration von Essigsäure Säure-Base-Titration starker Säuren Säure-Base-Titration von Standardlösungen Argentometrische Bestimmung von Chlor-Ionen Potentiometrische Titration von Essig Potentiometrische Titration von Limonaden Säure-Base-Titration von Ibuprofen Säure-Base-Titration von Weinsäure Bestimmung des Säureneutralisierungsvermögens Komplexometrische Titration von Zink.-Ionen Folgende Testaufgaben wurden für die angegebenen Kompetenzstufen konzipiert Kompetenzstufe Argentometrische Bestimmung von Chlor-Ionen A, B Bestimmung des Säureneutralisierungsvermögens A, B, C Säure-Base-Titration von Essigsäure A, B konduktometr. Bestimmung von Ammoniumchlorid A, B Säure-Base-Titration von Salzsäure A, B Komplexometrische Titration von Zink-Ionen A, B, C potentiometrische Titration von Essig A, B, C
45 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis sehr interessant und betonten, wie wertvoll es war, das unterschiedliche Lehr-/Lernarrangement in den Ländern zu erleben. Letzteres bezog sich auch auf unterrichtliche Lehrund Lernzusammenhänge, die technischen Ausstattungen der Schulen und die Leistungsbereitschaft der Mitschülerinnen und Mitschüler im Gastland. Darüber hinaus wurde betont, dass die Unterschiede in den jeweiligen Ländern ein berufliches Erfahrungsfeld darstellen, sowohl was ausbildungsrechtliche als auch gesellschaftliche und politische Aspekte betraf, die ohne einen Austausch nie in dieser Breite erlebbar gewesen wären. Trotz der Differenz der jeweils geringfügig unterschiedlichen Bildungssysteme betonten die Jugendlichen, dass das Lerntempo bezogen auf die Zeitansätze im Nachbarland Luxemburg nicht so straff strukturiert ist wie in Deutschland. Bei der Unterrichtsorganisation (Teilzeitberufsschule oder Blockunterricht) favorisierten die Jugendlichen das Blockmodell in Luxemburg, da die Lernphasen als zusammenhängender wahrgenommen wurden. Insgesamt befürworteten alle Teilnehmenden Austauschprogramme, wobei der Wunsch besteht, eine 1:1-Anrechnung der im Gastland erworbenen Kompetenzen auf die Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsland zu erhalten, damit Probleme bei Klassenarbeiten, Doppelbelastung sowie Wiederholungen von einzelnen Lerninhalten vermieden werden. • Die beteiligten Ausbildungsbetriebe haben den Austausch grundsätzlich als sehr positiv bewertet. Sowohl vonseiten der Ausbilder als auch der Betriebsinhaber wurde der Austausch unterstützt und befürwortet. Zu betonen ist, dass im sozialen Gefüge der Auszubildenden untereinander ein gewisser „Neidfaktor“ der Mitschüler erkennbar war. Die nicht in die Austauschmaßnahme einbezogenen Jugendlichen maßen diesem eine hohe Bedeutung bei und bekundeten ihr Interesse an einer „Lernmöglichkeit“ im Ausland. Fasst man die Interviewergebnisse zusammen, so ist feststellbar, dass über die gemeinsamen Lernergebnisse, die die Jugendlichen im jeweiligen Gastland hatten, neue Dimensionen der Qualifikation im jeweiligen Beruf eröffnet wurden. Die Jugendlichen erfuhren die Unterschiede in dem jeweiligen Gastland, waren in der Lage, Vorund Nachteile der Ausbildung beurteilen zu können und sich ein Bild darüber zu machen, wie die jeweilige Lern-/Lehrkultur in dem entsprechenden Gastland ist. Auf der Ebene der Lehrkräfte wurde deutlich, dass eine Zusammenarbeit entstanden ist, von der zu hoffen bleibt, dass diese über das Projekt hinaus trägt und durch die Grenznähe weiter vertieft werden wird. Auch ist zu wünschen, dass aus dem Projekt eine Eigendynamik erwächst, die zu weiteren Austauschprojekten führt. Wesentlich begünstigt wurde VaLOGReg durch die nahezu identische Qualifizierung in den jeweiligen Ausbildungsberufen, da zwischen allen Beteiligten sehr schnell auf der fachlichen Ebene eine Verständigung gegeben war. 4. Resümee Die Evaluierung über die Interviews verdeutlicht nachhaltig, welcher Wert in dem Projekt VaLOGReg gesehen wird. Dabei steht die Mobilität gleichberechtigt neben den Aspekten der Qualifizierung in dem jeweiligen Gastland, der Anrechnung der erbrachten Leistungen sowie der Erkenntnis, dass eine vergleichbare Qualifikationsvermittlung in den Ländern gegeben ist. Darüber hinaus ist an diesem Projekt der Aspekt als sehr wertvoll bewertet worden, dass bezogen auf den politisch-gesellschaftlichen aber auch sozialen Hintergrund die Jugendlichen Erfahrungen machen konnten, die ihnen trotz der Grenznähe zu Deutschland verwehrt geblieben wären. Auch stellte die teilweise gegebene sprachliche Herausforderung (Französisch) ein Problem dar, das nach Aussage der Auszubildenden motivierte, sprachlich sich weiter zu qualifizieren, um zumindest im täglichen Umgang über einen einfachen Wortschatz der französischen Sprache zu verfügen. Generell betonten alle Beteiligten, dass in einem vereinten Europa gerade der Blick über die Landesgrenze hinweg eine wertvolle Erfahrung ist. Die Jugendlichen stellten heraus, dass man die länderspezifischen Unterschiede besser beurteilen kann, ebenso wie ein Vergleich der Qualifikationsanforderungen zumindest zwischen Luxemburg und
46 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Deutschland möglich ist. Dass diese nahezu identisch sind, begünstigte für alle am Projekt Beteiligten die Arbeitszufriedenheit. Auch die Lehrkräfte betonten, dass die Erweiterung des Horizontes bezogen auf die Situation im europäischen Kontext eine positive Erfahrung für die Auszubildenden war. Letzteres zeigte sich im konstruktiven Miteinander der Auszubildenden im Unterrichtsprozess. Auch die Lehrkräfte bewerteten den konstruktiven fachlichen Austausch, sowohl in pädagogischer als auch fachlicher Sicht, als überaus positiv. 5. Wünschenswerte Entwicklungen Der Austausch im Rahmen von VaLOGReg war aus schulaufsichtlicher Sicht ein erster Schritt, um zu erproben, inwieweit Qualifikationen in einem anderen Land im Rahmen der Berufsausbildung erworben werden können und ob Durchlässigkeit - was die Kompetenzen der Berufe betrifft - sowie Anrechnung und Zertifizierung ein gangbarer Weg ist, um in einer Großregion grenzüberschreitend zu qualifizieren. Dieser Beweis wurde, was die Aussagen aller Beteiligten (Auszubildende/ Lehrkräfte/Schulleitungen/Schulaufsicht) bestätigen, erbracht. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des Fachkräftebedarfs aber auch der Tatsache, dass in der Großregion ein Austausch von Fachkräften über die Grenze hinweg an der Tagesordnung ist, wäre es wünschenswert, wenn VaLOGReg-Erfahrungen nachhaltig die Zusammenarbeit der jeweiligen Lernorte beflügeln würde, die Kooperation und Kommunikation ausgebaut und somit in den Alltag implementiert würde. Ein Ziel unter anderen könnte darin bestehen, die Unterrichtsorganisation und die Abstimmung der Lerninhalte der jeweiligen „Partner-Berufsschulen“ so zu synchronisieren, dass ein Austausch über einen längeren Zeitraum möglich ist. Anzustreben wäre die inhaltliche Abstimmung bezogen auf Lerninhalte, deren zeitliche Strukturierung sowie die Zertifizierung der Lernergebnisse zu erreichen. Damit könnte die Problematik, die von Seiten der Schüler und der Lehrkräfte betont wurde, gemindert werden, dass in dem jeweiligen Entsendeland bestimmte Leistungen erneut zu erbringen sind bzw. die Notwendigkeit besteht, Lerninhalte nachzuarbeiten. Diese inhaltlich-organisatorische Abstimmung ist eine zu leistende Aufgabe, die Mobilität nachhaltig stärken würde. Damit würde mit Blick auf die Fachkräfteentwicklung und den Qualifikationsbedarf in der Großregion ein wesentlicher Beitrag geleistet. VaLOGReg hat bezogen auf das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) den Beweis erbracht, dass die Kompatibilität bezogen auf die Qualifikation und die Zusammenarbeit der Lernorte in der Großregion gegeben ist. Auch wurde – wenn auch nur in einem überschaubaren Rahmen – der Beweis erbracht, dass Lernergebnisse anrechenbar sind und Leistungspunkte, die in den jeweiligen Qualifikationssystemen erworben wurden, auf einer validen Grundlage handlungsorientierter Lehr-/Lernarrangements basieren. Projekte wie VaLOGReg sind vor dem Hintergrund eines europäischen Bildungsraumes und im Zusammenhang mit dem europäischen Kredittransfersystem für berufliches Lernen eine fundamentale Voraussetzung, um den europäischen Gedanken nicht nur fachlich-inhaltlich, sondern auch in den Köpfen der Menschen zum Wohl der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung zu verankern.
47 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis ECVET als Instrument zur Qualitätssicherung Karin Küßner Bildungspolitische Zielsetzungen auf europäischer Ebene Die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zu fördern, die Anerkennung und Anrechnung ihrer beruflich erworbenen Kompetenzen zu verbessern und die Qualität der Bildungssysteme nachhaltig zu sichern, sind Ziele, die bereits seit einigen Jahren ganz oben auf der bildungspolitischen Agenda der europäischen Mitgliedstaaten stehen. Nach wie vor ist jedes EU-Land für seine nationale Bildungspolitik selbst verantwortlich. Aber es gibt zunehmend auch Herausforderungen, die alle Mitgliedstaaten betreffen. Dazu gehören die demografische Entwicklung ebenso wie globaler Wettbewerb und die steigende Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften, deren Kompetenzen unter Berücksichtigung der sich rasch wandelnden technologischen, ökonomischen und strukturellen Bedingungen kontinuierlich weiterzuentwickeln sind. Die europäische Bildungszusammenarbeit eröffnet die Möglichkeit, gemeinsame Lösungen zu entwickeln, Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen. Mit dem neuen Arbeitsprogramm zum „Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)“ (vgl. SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 12. Mai 2010) soll die gemeinsame Anstrengung, „Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum“ (Ziel der Lissabon-Strategie 2000-2010) zu entwickeln, fortgeführt werden. Zu den vier strategischen Zielen bis 2020 gehören die „Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität“ sowie die „Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung“. Mit der Verabschiedung des Strategischen Rahmens haben sich die EU-Bildungsminister und -ministerinnen auch auf bestimmte Prioritäten für die Umsetzung in den nächsten Jahren verständigt. Diese Prioritäten beziehen sich sowohl auf neue Themenfelder als auch auf Bereiche, in denen die begonnene Kooperation fortgeführt werden soll. Dazu gehört u.a. die Schaffung flexibler Lernwege, die auch informelles und nicht formales Lernen berücksichtigen und mehr Durchlässigkeit durch Orientierung an Kompetenzen und Lernergebnissen ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse sowie die Steigerung der Mobilität der Lernenden und des Bildungspersonals. Lernphasen im Ausland – innerhalb und außerhalb Europas – sollten zur Regel werden. In einer Anfang 2011 durchgeführten Eurobarometer-Umfrage1 gaben 53% der Befragten im Alter zwischen 15 und 35 Jahren an, bereit und interessiert zu sein, um in einem anderen Land Europas zu arbeiten. Im Hinblick auf den „allgemein anerkannten Nutzen der Mobilität zu Lernzwecken“ zielt die EU auf eine deutliche Ausweitung dieser Mobilität. Darüber hinaus sollen Attraktivität und Effizienz der Berufsbildungssysteme nachhaltig durch wirksame Qualitätssicherungssysteme unterstützt werden. Mit den EU-Initiativen zur Einrichtung eines Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQF) und eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) sowie eines Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Ausund Weiterbildung (EQAVET) hat die Umsetzung der eingangs genannten Ziele eine neue Dynamik erhalten. Ein zentraler Aspekt der europäischen Bildungszusammenarbeit ist dabei die Herstellung des „gegenseitigen Vertrauens“ sowohl auf der Ebene der Bildungssysteme ebenso wie auf der Ebene der Bildungsakteure. Durch standardisierte Instrumente und Verfahren sowie Evaluationsindikatoren soll einerseits die Kommunikation und Verständigung der Bildungsakteure über Systemund Ländergrenzen hinweg erleichtert und andererseits die Qualität der Bildungsangebote durch Verbesserung von Anerkennung und Durchlässigkeit gesteigert werden. Entsprechende Instrumente und Verfahren finden jedoch auf nur dann eine breite Akzeptanz, wenn sie zu praktiblen Lösungen führen und durch transparente nachvollziehbare Verfahren qualitätsgesichert sind. 1 Flash-Eurobarometer-Umfrage Nr. 319 A und B.
48 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Umsetzung in Deutschland Deutschland hat sich von Anfang an aktiv an der Entwicklung eines Konzepts zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) zur Förderung von Transparenz, Vergleichbarkeit, Transferierbarkeit und Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Kompetenzen beteiligt. Die ECVET-Empfehlung des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Juni 2009 fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Voraussetzungen zu schaffen, damit ECVET ab 2012 „im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten und auf der Grundlage von Erprobung und Überprüfung“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2009a) schrittweise angewendet werden kann. Die Erprobung erfolgt in Deutschland einerseits im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Pilotinitiative DECVET2, die 2012 ihre Ergebnisse präsentieren wird, sowie im Kontext transnationaler Mobilitätsmaßnahmen. Zur Unterstützung der Bildungsakteure bei der praktischen Erprobung von ECVET im Kontext transnationaler Mobilitätsmaßnahmen hat die Nationale Agentur Bildung für Europa ihre Serviceleistungen erweitert und im Auftrag des BMBF im November 2010 die Nationale Koordinierungsstelle ECVET3 eingerichtet. Die nachfolgenden Ausführungen, wie ECVET als „technischer Rahmen“ zur Steigerung der Effizienz und der Qualität von Mobilitätsmaßnahmen genutzt werden kann, konzentrieren sich vor allem auf den Anwendungsbereich der transnationalen Mobilität. Qualitätscharta für Mobilität Bereits 2006 hat die EU eine Europäische Qualitätscharta für Mobilität (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2006b) verabschiedet, die einen Leitfaden für die individuelle Mobilität junger Menschen oder Erwachsener zum Zweck des formalen oder nicht formalen Lernens bietet. Neben organisatorischen und sprachlichen Aspekten werden folgende Qualitätskriterien hervorgehoben: • Zugang potenzieller Mobilitätskandidaten zu zuverlässigen Informationsund Beratungsquellen, • klare Informationen über die Rolle und Aufgaben der Entsendeund Aufnahmeorganisationen, • Erstellung eines Lernplans unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen Vorbereitung, dem die Entsendeund Aufnahmeeinrichtung sowie die Teilnehmer zustimmen, • Abstimmung der Mobilität unter Berücksichtigung des persönlichen Lernwegs, der Motivation und persönlichen Fähigkeiten sowie deren Weiterentwicklung, • Festlegung der Ziele und erwarteten Ergebnisse im Lernplan, sowie die Art und Weise, wie diese erreicht und umgesetzt werden sollten einschließlich Zertifizierung, • Mentoringsysteme für Mobilitätsteilnehmende, • Anerkennung und Anrechnung der im Ausland absolvierten Lernmobilität, wenn diese Bestandteil einer formalen beruflichen Bildung ist, • Kompetenzfeststellung berücksichtigt nicht nur die Ergebnisse formalen, sondern auch informellen Lernens, • Ausstellung eines geeigneten Dokuments, sofern die Lernziele im Rahmen nicht formalen oder informellen Lernens erworben wurden, mit dem die Teilnehmer ihre aktive Teilnahme und die Erreichung der Lernziele ausreichend und glaubhaft nachweisen können, • Bewertung der gewonnenen Erfahrungen durch Mobilitätsteilnehmende mit den verantwortlichen Organisationen, um zu überprüfen, ob die Lernplanziele erreicht wurden, 2 „DECVET - Entwicklung eines Leistungspunktesystems in der beruflichen Bildung" zielt auf die systematische Erprobung eines Leistungspunktesystems zur Erfassung, Übertragung und Anrechnung von Lernergebnissen bzw. Kompetenzen von einem Teilbereich des beruflichen Bildungssystems in einen anderen. Auf der Basis praktischer Pilotprojekte sollen mögliche Anrechnungspotenziale als Beitrag zur Erhöhung horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit an den Schnittstellen des dualen Systems identifiziert und getestet werden. Weitere Informationen unter : www.decvet.net. 3 Weitere Informationen unter: www.ecvet-info.de; siehe auch BMBF-Eckpunktepapier zu Erprobung von ECVET im Kontext transnationaler Mobilität in Deutschland vom 11.03.2011: http://www.ecvetinfo.de/_media/110311_BMBF-Eckpunktepapier_Erprobung_ECVET.pdf.
49 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis • Vorzugsweise schriftliche Verständigung aller Beteiligten (Entsendeund Aufnahmeorganisationen sowie Teilnehmern) hinsichtlich ihrer Verpflichtungen und Zuständigkeiten, die sich aus diesen Qualitätskriterien ergeben. Die Empfehlung zur Qualitätscharta für Mobilität unterstreicht, dass der Nutzen der Mobilität stark von der Qualität der praktischen Rahmenbedingungen abhängt, d.h. „von der Information, Vorbereitung, Unterstützung und Anrechnung der Erfahrung und Qualifikationen, die die Teilnehmer während der Zeiten der (…) beruflichen Bildung erworben haben. Die beteiligten Personen und Organisationen können den Wert der Mobilität durch sorgfältige Planung und entsprechende Evaluierung deutlich steigern“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2006a). Qualitätssichernde Elemente des ECVET-Ansatzes Mangelnde Transparenz und Anerkennung von im Ausland, an anderen Lernorten und in anderen Lernkontexten erworbenen beruflichen Kompetenzen stellen auch nach mehr als 15 Jahren EU-Förderprogrammen aus Sicht zahlreicher Unternehmen immer noch ein Hindernis für Mobilität und Durchlässigkeit dar (vgl. KÖRBEL / FRIEDRICH 2011). Ein zentraler Ansatzpunkt zur Verbesserung von Transparenz und Anrechnung in unterschiedlichen Lernkontexten erworbener Kompetenzen ist die Herstellung eines allgemeinen Verständnisses von Lernergebnissen. Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen EQF (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2008) definiert Lernergebnisse als „Aussagen darüber, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist zu tun, nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat“. Lernergebnisse werden mittels der Kategorien „Kenntnisse“, „Fertigkeiten“ und „Kompetenz“ abgebildet. Mit der Konkretisierung der Begriffe „Kenntnisse“, „Fertigkeiten“ und „Kompetenz“, wurde eine gemeinsame einheitliche Struktur für deren Beschreibung und damit auch für die Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen geschaffen. Ziel ist es in den kommenden Jahren eine gemeinsame Terminologie und europäische Taxonomie für Kompetenzen und Qualifikationen zu etablieren, wie sie u.a. in der EU-Initiative ESCO (European Taxonomy of Skills, Competences and Occupations) für die Beschreibung konkreter beruflicher Kompetenzen schrittweise entwickelt wird. Im Rahmen von ECVET werden Lernergebnisse gebündelt zu kohärenten Einheiten von Lernergebnissen, die bewertet, transferiert und anerkannt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Lernergebniseinheiten verständlich und schlüssig aufgebaut und damit überprüfbar sind. Die standardisierte Beschreibung der - im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes angestrebten - Lernergebniseinheiten gewährleitet, dass alle an der Mobilität Beteiligten, d.h. die entsendende und aufnehmende Einrichtung ebenso wie der/die Lernende ein gemeinsames klares Verständnis davon haben, welche Ergebnisse nach Durchführung der Mobilitätsmaßnahme erwartet werden. Die konkrete Beschreibung und Festlegung der angestrebten Lernergebnisse erleichtert nicht nur die Planung einer Mobilitätmaßnahme, sondern ermöglicht es auch, entsprechende Maßgaben für die Gestaltung des Lernprozesses sowie Kriterien für die Bewertung der angestrebten Lernergebnisse abzuleiten. Der lernergebnisorientierte ECVET-Ansatz stellt eine Grundlage dar, die die Kommunikation und Kooperation der Partnereinrichtungen erleichtert und damit zur effektiveren Nutzung von Auslandsaufenthalten beitragen kann. Dabei ist es laut ECVETEmpfehlung unerheblich, wo und wie die in einer Einheit zusammengefassten erwarteten Lernergebnisse, erworben wurden. Dies ermöglicht es auch, informell erworbene Kompetenzen besser sichtbar zu machen und damit vor allem auch personale und soziale Kompetenzen, sowie den Grad an Autonomie und Verantwortung, der mit einer Qualifikation erworben wird, explizit abzubilden. Als Referenzrahmen für die Beschreibung von Lernergebnissen sowie die Anrechnung von Lernergebniseinheiten und Niveauzuordnung von Qualifikationen fungieren der Europäische Qualifikationsrahmen resp. Nationale oder Sektorale Qualifikationsrahmen. ECVET-Instrumente und Qualitätssicherungszyklus ECVET stellt einen „technischen Rahmen“ dar, der neben der Methodik zur Beschreibung von Lernergebniseinheiten einschließlich der Zuordnung von Punkten/Credits und eines Anrechnungsund Akkumulierungsprozesses, weitere Instrumente umfasst. Partnerschaftsvereinbarung, Lernvereinbarung und persönlicher Leistungsnachweis sollen dazu beitragen, die Qualität der Mobilitätsmaßnahme auf institutioneller Ebene ebenso wie auf individueller abzusichern. Damit werden in ECVET
50 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis zentrale Qualitätssicherungsmechanismen der Qualitätscharta für Mobilität aufgegriffen und weiterentwickelt. Durch den Aufbau von Partnerschaften und Netzen unter Beteiligung der zuständigen Einrichtungen soll die Anrechnung von Lernergebniseinheiten - ggf. unter Nutzung von ECVET-Leistungspunkten - erleichtert werden. Die Partnerschaftsvereinbarung (Memorandum of Understanding) ist ein freiwilliges Abkommen, in dem die Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt zwischen der aufnehmenden und der entsendenden Einrichtungen in formalisierter Form, d.h. schriftlich, festgelegt werden, einschließlich deren Funktionen, Rollen und Verantwortlichkeiten. In der Partnerschaftsvereinbarung verständigen sich die Bildungseinrichtungen über die Verfahrensregeln ihrer Zusammenarbeit, einschließlich Kriterien und Verfahren für die Qualitätssicherung, Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen. Mit der Lernvereinbarung, die zwischen den Partnereinrichtungen und dem/der mobilen Lernenden abgeschlossen wird, sollen die während der Mobilitätsphase angestrebten Lernergebnisse verständlich und präzise beschrieben werden und dabei den bereits vorhandenen Stand der Kenntnisse und Fertigkeiten berücksichtigen. In der Lernvereinbarung sollen auch konkrete Maßgaben für die Umsetzung des Lernprozesses, z.B. durch die Festlegung konkreter Arbeitsaufgaben sowie Festlegungen zu Verfahren und Kriterien für die Bewertung der angestrebten Lernergebnisse durch die aufnehmende Einrichtung, getroffen werden. Die Lernvereinbarung stellt durch die Einbindung aller am Prozess Beteiligten eine Zusicherung an den Lernenden dar, dass seine/ihre Leistung, sofern sie den Erwartungen entspricht, ohne zusätzliche Bewertung oder Prüfung der Lerninhalte des Auslandsaufenthalts anerkannt wird. Lernvereinbarungen sollen gewährleisten, dass die aufnehmende Einrichtung ebenso wie die Herkunftseinrichtung und die Lernenden über die Ziele und Bedingungen des Auslandsaufenthalts sowie ihre jeweiligen Rollen informiert sind. Im persönlichen Leistungsnachweis werden die von der aufnehmenden Einrichtung bewerteten Lernergebnisse, einschließlich Angaben zur Überprüfung und ggf. entsprechende ECVET-oder CreditPunkte dokumentiert. Hier hat sich der Europass-Mobilität, in dem nicht nur die formal erworbenen fachlichen sondern auch die ggf. informell erworbenen personalen und sozialen Kompetenzen beschrieben werden, bereits als etabliertes Transparenzinstrument bewährt.4 Der persönliche Leistungsnachweis dokumentiert für alle Beteiligten nachvollziehbar den Kompetenzzuwachs des Lernenden während des Auslandsaufenthaltes. Darüber hinaus wurden in Leonardo da Vinci Pilotprojekten zur Erprobung von ECVET weitere Instrumente zur Qualitätssicherung von Mobilitätsmaßnahmen entwickelt und erprobt. Zur Sicherung der Durchführungsqualität sowie zur Dokumentation von erworbenen Lernergebnissen wurde beispielsweise im Projekt LaWA – Lernen und Arbeiten im Ausland ein „Logbook“ eingesetzt, das einerseits der möglichst validen Dokumentation von Lernergebnissen dienen und gleichzeitig die Kommunikation zwischen Auszubildenden und entsendenden Betrieben während des Auslandsaufenthaltes unterstützen soll (DIART 2009, S. 26). Im Rahmen der Ausbildung zum Europaerzieher/zur Europaerzieherin am Institut für soziale Berufe Ravensburg werden Klausurtage zur Evaluation des Lernaufenthaltes und der Praxiserfahrung durchgeführt.5 Individuelle Erfahrungsberichte der Mobilitätsteilnehmenden können als zusätzliches Instrument genutzt werden, Stärken und ggf. Schwächen der Mobilitätsmaßnahme zu identifizieren und diese Erfahrungen in die Planung der nächsten Mobilitätsmaßnahme zu deren Optimierung einfließen zu lassen. Inwiefern Leistungspunkte oder Credits – seien sie orientiert an der für den Erwerb von Lernergebnissen durchschnittlichen Lerndauer (Workload) oder indem sie die relative Wertigkeit einer Lernergebniseinheit in Prozent an der Vollqualifikation abbilden – einen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung für die Verbesserung von Transparenz, Vergleichbarkeit und den Transfer von Lernleistungen leisten, bleibt der Erprobung von ECVET in der Praxis vorbehalten zu bewerten. Entscheidend ist die Herstellung des gegenseitigen Vertrauens, „dass ein Lernergebnis aus einem anderen Lernkontext anerkannt wird, 4 Bei der Weiterentwicklung des Europass-Mobilität, resp. des auf europäischer Ebene diskutierten Europass Skills Passport, sollten Struktur und Terminologie des EQF-/ECVET-Lernergebnisansatzes künftig aufgenommen werden. 5 siehe http://www.ifsb.rv.schule-bw.de/TYPO3/index.php?id=417.
51 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis weil man der Qualität des Gesamtkontextes vertraut, ohne Inhalte und Prüfungsprozeduren jedes Mal im Einzelnen überprüfen zu müssen.“ (SYBEN 2011, S. 34). „Mehrwert“ als Qualitätskriterium für ECVET Die beschriebenen ECVET-Instrumente und Verfahren unterstützen die Anwendung des in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Ausund Weiterbildung beschriebenen Qualitätssicherungsund -verbesserungszyklus, der die Bereiche Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung/Überarbeitung umfasst. „Der Bezugsrahmen sollte dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung zu steigern und zwischen den Mitgliedstaaten die Transparenz und Kohärenz der Berufsbildungspolitik zu verbessern, wodurch das gegenseitige Vertrauen, die Mobilität der Arbeitnehmer und Lernenden und das lebenslange Lernen gefördert wird“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2009b). Neben Qualitätskriterien und Richtgrößen zur Anwendung des Qualitätszyklus wurden 10 Referenzindikatoren festgelegt. Diese sollen die Mitgliedstaaten und Bildungsanbieter bei der Qualitätsüberwachung und -verbesserung unterstützen. Die Anwendung des ECVET-Instrumentariums kann dazu genutzt werden, die Anzahl der Teilnehmenden an Berufsbildungsgängen zu erhöhen (Indikator Nr.3 ), indem Lernergebnisse, die in anderen Lernkontexten erworben wurden, erfasst, bewertet und angerechnet werden und so der Zugang zur Berufsbildung verbessert wird. ECVET kann darüber hinaus dazu beitragen, die Nutzung der erworbenen Kenntnisse am Arbeitsplatz (Indikator Nr. 6) zu steigern. Lernmobilitäten im Ausland, die zum Erwerb von Zusatzqualifikationen sowie zum Erwerb internationaler Berufskompetenzen (Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, etc.) führen, können nachhaltig zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungschancen beitragen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Qualitätssicherung der Bildungssysteme, -einrichtungen und -angebote sowie die Qualitätssicherung der Mobilitätsverfahren sich wechselseitig ergänzende Faktoren zur Erreichung der eingangs genannten europapolitischen Zielsetzung sind. Herausforderungen für die Weiterentwicklung von ECVET Kriterien zur Sicherung der Qualität transnationaler Mobilitätsmaßnahmen stellen gleichzeitig Herausforderungen für die durchführenden Akteure dar. Diese variieren je nach Zielsetzung und Kontext der Mobilität. Offensichtlich ist, dass hinsichtlich der Konkretisierung und Standardisierung der Verfahren und Instrumente (Partnerschaftsvereinbarung, Lernvereinbarung und persönlicher Leistungsnachweis) noch erheblicher Entwicklungsbedarf vorhanden ist. Dies bezieht sich nicht nur auf die Entwicklung einer einheitlichen Struktur, sondern auch auf die Entwicklung einer gemeinsamen Terminologie, d.h. die europaweit verständliche Beschreibung von Lernergebnissen für konkrete Berufsprofile sowie für die valide Erfassung und Bewertung von Kompetenzen. Zielt die Lernmobilität primär auf den Erwerb von Zusatzqualifikationen sowie die Erweiterung von personalen und sozialen Kompetenzen, so stellen sich hinsichtlich der Anerkennung dieser Kompetenzen Herausforderungen vor allem bezüglich der Erfassung und transparenten Dokumentation dieser Lernergebnisse. Umfasst die ggf. längerfristige Mobilität vor allem den Erwerb von Kompetenzen, die integraler Bestandteil des nationalen Curriculums sind, so sind neben Fragen der Transparenz und „Äquivalenz“ der Lernergebnisse auch Fragen bezüglich der Angemessenheit, Validität und Reliabilität von Prüfungsverfahren und Prüfungskriterien von zentraler Bedeutung für den Transfer und die Anrechnung. Eine breite Anwendung von ECVET und damit Akzeptanz erfordert jedoch weitere Maßnahmen und Anstrengungen sowohl auf bildungspolitischer als auch auf der praktischen Ebene hinsichtlich der Entwicklung von Standards für die lernergebnisund kompetenzbasierte Beschreibung von Bildungsgängen und Berufsprofilen sowie der Entwicklung einer gemeinsamen Terminologie und lernzeitunabhängiger Anerkennungsund Transfermechanismen. Es kann nicht erwartet werden, dass nach wenigen Jahren der Erprobung von ECVET in ausgewählten (wahrscheinlich ohnehin innovationsfreudigen, trendsettenden) Branchen und Berufen, bereits passgenaue effiziente und nachhaltige Verfahren zur Verbesserung von Transparenz, Mobilität und Anerkennung in der Berufsbildung umgesetzt wurden. Die Ergebnisse vieler Erprobungsprojekte zeigen jedoch, dass der eingeschlagene
52 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Weg der Lernergebnisorientierung für die beteiligten Bildungseinrichtungen und die Lernenden einen Mehrwert im Hinblick auf die eingangs formulierten bildungspolitischen Ziele hat. Praktiker betonen immer wieder, dass ECVET als „Angebot“ , „technisches Regelwerk“ oder „Toolbox“ zur Schaffung von gegenseitigem Vertrauen und zur Steigerung der Qualität und Effizienz von Mobilitätsmaßnahmen nur erfolgreich sein kann, „wenn es gelänge, „handhabbare“ und „niederschwellige“ Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die eine Nutzung durch Unternehmen und weitere, bisher nicht an der Erprobung beteiligte Akteure“ (EBERHARDT 2011, S. 3) ermögliche. Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung sei, dass dieses Instrumentarium bei der „Lösung von Problemstellungen“ helfe und „in der Praxis nachgefragt“ werde (EBENDA, S. 4). Neben der Förderung von Pilotprojekten zur Entwicklung nutzerfreundlicher Verfahren ist es erforderlich, auch nachhaltige Strategien zur Steigerung der Qualität und des Angebots von Mobilitätsmaßnahmen auf der Ebene der Bildungseinrichtungen zu etablieren. Die transnationale Mobilität des Bildungspersonals kann dabei zweifellos eine Multiplikatorfunktion einnehmen. LITERATUR DIART, Martin (2009): Potentiale des ECVET für die grenzüberschreitende Verbundausbildung im Handwerk. Köln EBERHARDT, Christiane (2011): BIBB-Berufsbildungskongress, AK 5.3: Credit-Systeme für das lebenslange Lernen. Resumé: Rahmenbedingungen zur Nutzung von Creditsystemen in der Berufsbildung vom 20.09.2011, http://www.bibb.de/dokumente/pdf/Ak_5_3_Eberhardt_neu.pdf EUROPÄISCHE KOMMISSION (2008): Empfehlung des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen EUROPÄISCHE KOMMISSION (2009a): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) EUROPÄISCHE KOMMISSION (2009b): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Ausund Weiterbildung (2009/C 155/01) EUROPÄISCHE KOMMISSION (2006a): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung: Europäische Qualitätscharta für Mobilität EUROPÄISCHE KOMMISSION (2006b): Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung: Europäische Qualitätscharta für Mobilität (2006/961/EG) KÖRBEL, Markus/FRIEDRICH, Werner (2011): Verdeckte Mobilität in der beruflichen Bildung. Bonn SCHLUSSFOLGERUNGEN des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2010“) SYBEN, Gerhard (2011): Chancen und Hemmnisse für Leistungspunkte in der beruflichen Bildung der Bauwirtschaft. Wissenschaftliche Diskussionspapiere des BIBB, Heft 129, Bonn
53 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Ein Blick zum Nachbarn: ECVET in Österreich – Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven Karin Luomi-Messerer 1. ECVET und das österreichische Berufsbildungssystem Das System der beruflichen Erstausbildung auf der höheren Sekundarebene in Österreich genießt einen hohen Stellenwert: Rund 80% der Jugendlichen in der 10. Schulstufe sind in einem beruflichen Bildungsgang; davon sind jeweils etwa die Hälfte in der schulischen beruflichen Bildung (Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen - BMS und BHS) bzw. in der Lehrlingsausbildung (im dualen System) zu finden. Die Einführung von ECVET - so das Ergebnis des Konsultationsprozesses von 2007 – wird grundsätzlich positiv betrachtet. Allerdings wurde von Anfang an betont, dass bei der Umsetzung der ECVET-Empfehlung eine Variante gewählt werden soll, die den Erfordernissen des Berufsbildungssystems auf Sekundarstufe II am besten entspricht. Da es in Österreich im Berufsbildungsbereich bislang keine Erfahrung mit Kreditpunktesystemen gibt, wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) im Anschluss an den Konsultationsprozess verschiedene Aktivitäten gesetzt, um die Möglichkeiten der Verwendung von ECVET in Österreich zu explorieren und die Umsetzung dieses Transparenzinstruments zu unterstützen. So wurde z.B. eine informelle ECVET-Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, es wurden Veranstaltungen organisiert, um Umsetzungsszenarien von ECVET mit einem größeren Kreis an StakeholderInnen zu diskutieren, und es wurde die Umsetzung von ECVET innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen ausgelotet. Österreichische Institutionen sind auch – teilweise mit zusätzlicher Unterstützung des BMUKK oder anderer relevanter Institutionen – an transnationalen ECVET-Pilotprojekten beteiligt. Bereits 2002 wurde etwa vom BMUKK das Projekt VQTS (Vocational Qualification Transfer System – www.vocationalqualification.net1) im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci initiiert, mit dem Ziel, gemeinsam mit österreichischen und europäischen Projektpartnerinnen und Projektpartnern einen methodischen Ansatz zum Transfer von im Rahmen eines Auslandsaufenthalts während der beruflichen Bildung erworbenen Kompetenzen zu entwickeln. In diesem Beitrag sollen die Rahmenbedingungen, die Perspektiven und die bisherigen Erfahrungen der Einführung von ECVET in der beruflichen Erstausbildung in Österreich beleuchtet werden. Es werden dazu zunächst zentrale Ergebnisse der Studie zur „ECVET-Tauglichkeit“ der Berufsausbildung skizziert, bevor die österreichische Strategie zur Nutzung von ECVET und aktuelle Aktivitäten ihrer Umsetzung präsentiert werden. 2. ECVET-Tauglichkeit der beruflichen Erstausbildung in Österreich Zur Vorbereitung der Implementierung von ECVET in Österreich hat das BMUKK im Jahr 2007 eine Studie zur Überprüfung der „ECVET-Tauglichkeit“ der beruflichen Erstausbildung in Auftrag gegeben (Luomi-Messerer & Tritscher-Archan 2008). Auf Basis des ECVET-Konsultationspapiers sollten sowohl förderliche vor allem aber hinderliche Faktoren in den derzeit geltenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen identifiziert und gegebenenfalls Anpassungsbedarfe aufgezeigt werden. 1 Der VQTS-Ansatz sowie weitere Ergebnisse der VQTS-Projekte bilden auch die Grundlage für eine Reihe von Innovationstransferprojekten, die im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen gefördert werden.
54 Mit ECVET zu besserer Mobilität? Von der Empfehlung zur Praxis Es wurde dabei insbesondere auf die Beschreibung von Qualifikationen anhand von Lernergebnissen und Lerneinheiten, auf die Zuordnung von ECVET-Punkten sowie auf den Transferprozess (Anerkennung von Lernleistungen) Bezug genommen. Aufgrund der Struktur der beruflichen Erstausbildung in Österreich sind dabei jeweils die schulische berufliche Bildung und der Bereich der Lehre getrennt zu betrachten. Aufgrund der Dualität der Lehrausbildung ist hier wiederum zwischen dem betrieblichen und dem schulischen Teil zu unterscheiden. Lernergebnisse und Einheiten In beiden Bereichen der beruflichen Erstausbildung sind lernergebnisorientierte Beschreibungen von Qualifikationen nur teilweise vorhanden. Eine Strukturierung in Einheiten im Sinne von ECVET ist ebenfalls nicht gegeben: • In schulischen Lehrplänen, die auf der Basis von Unterrichtsgegenständen strukturiert sind, sind inputorientierte Beschreibungen vorherrschend. Beschreibungen von Lernergebnissen finden sich zwar häufig in den Bildungszielen der einzelnen Ausbildungsprogramme oder in den Beschreibungen der Bildungsund Lehraufgaben, sie sind allerdings fast immer sehr abstrakt, unsystematisch und meist ohne Bezug zu Überprüfungskriterien. Zur Entwicklung lernergebnisorientierter Beschreibungen von Qualifikationen aus der schulischen beruflichen Bildung, die auch im Kontext der Entwicklung des österreichischen Nationalen Qualifikationsrahmens von großer Bedeutung sind, wurden bereits einige Initiativen gesetzt. Dazu zählt etwa die Arbeit an den Bildungsstandards in der Berufsbildung (seit 20052) und die Gestaltung von kompetenzund lernergebnisorientierten Lehrplänen (es wurde z.B. ein „Leitfaden zur Gestaltung von kompetenzbasierten und lernergebnisorientierten Lehrplänen für Berufsbildende Höhere Schulen [BHS]“ herausgegeben – BMUKK 2010). Diese Initiativen sind zwar förderlich zur Implementierung von ECVET hinsichtlich der erforderlichen Lernergebnisorientierung, werden aber erst in den kommenden Jahren mehr und mehr greifen. • In den Ausbildungsordnungen im Bereich der Lehre weist das Berufsbild bereits eine Strukturierung nach Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Das Berufsprofil, das ebenfalls in der Ausbildungsordnung enthalten ist, listet jene Kompetenzen auf, die Lehrlinge nach Abschluss ihrer betrieblichen und schulischen Ausbildung fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich ausführen können sollten. Der Grundstein für die Beschreibung von Qualifikationen anhand von Lernergebnissen ist damit für den betrieblichen Teil der Ausbildung bereits gelegt; eine Weiterentwicklung dieser Beschreibungen wäre jedoch erforderlich. Mit der Modularisierung, die im Jänner 2006 im Berufsausbildungsgesetz (BAG) verankert wurde, wurde ein erster Schritt in Richtung Gliederung einer Qualifikation in Einheiten gesetzt, auch wenn die österreichische Konzeption von der in Europa üblichen Definition von Modularisierung etwas abweicht. Einige Berufsbilder weisen auch schon eine stärkere Untergliederung in Einheiten und Subeinheiten auf, was sich für die Implementierung von ECVET als förderlich erweisen kann. Die Lehrpläne für den schulischen Teil sind bislang hingegen weitgehend inputorientiert formuliert; künftig ist jedoch eine stärkere Orientierung an Lernergebnissen zu erwarten. Als Herausforderung für die Umsetzung von ECVET erweist sich die „Dualität“ der beiden Ausbildungsteile: Die Lernergebnisse bzw. die Lehrinhalte werden in getrennten Dokumenten beschrieben, zudem sind unterschiedliche Stellen dafür zuständig. ECVET-Punkte In der beruflichen Erstausbildung liegen bislang keine Erfahrungen mit Leistungspunkten vor, es werden lediglich Wochenstunden bzw. Ausbildungsjahre angegeben. Das Fehlen einer gemeinsamen Lernergebnisbeschreibung (ohne Trennung in schulischen und betrieblichen Teil) würde im Bereich der Lehre zusätzlich ein wesentliches Hindernis für die Vergabe von Leistungspunkten darstellen. 2 Siehe http://www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at.
(7) Das ECVET sollte auf den Grundsätzen und technischen Spezifikationen in Anhang II basieren. Außerdem sollten ihm die gemeinsamen Grundsätze der Qualitätssicherung zugrunde liegen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2004 zur Qualitätssicherung in der beruf lichen Bildung und in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Ein richtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qua litätssicherung in der beruflichen Ausund Weiterbil dung ( 1 ) dargelegt sind. (8) Das ECVET ist auf alle Lernergebnisse anwendbar, die grundsätzlich über eine Vielzahl von Ausbildungsund Bildungswegen auf allen Ebenen des europäischen Quali fikationsrahmens für lebenslanges Lernen („EQR“) erreich bar sein und dann angerechnet und anerkannt werden sollten. Diese Empfehlung trägt damit bei zu den umfas senderen Zielen der Förderung des lebenslangen Lernens und der Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit, der Be reitschaft zur Mobilität und der sozialen Integration von Arbeitnehmern und Lernenden. Sie erleichtert insbeson dere die Entwicklung flexibler und auf die Einzelperson zugeschnittener Bildungswege sowie die Anerkennung der durch nicht formales und informelles Lernen erwor benen Lernergebnisse. (9) Durch transparente Qualitätssicherungsgrundsätze, Infor mationsaustausch und den Aufbau von Partnerschaften zwischen den für die Qualifikationen zuständigen Stellen, Berufsbildungseinrichtungen und anderen einschlägigen Akteuren sollte dazu beigetragen werden, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die Umsetzung dieser Emp fehlung zu erleichtern. (10) Mit dieser Empfehlung sollten die Kompatibilität, Ver gleichbarkeit und Komplementarität der in der Berufsbil dung bestehenden Leistungspunktesysteme und des im Bereich der Hochschulbildung angewandten Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen („ECTS“) verbessert werden; dies würde — unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten — zu mehr Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung beitra gen. (11) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2004 zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und in formellen Lernprozessen sollte die Validierung bewerteter nicht formaler und informeller Lernergebnisse gefördert werden. (12) Die vorliegende Empfehlung ergänzt die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des europäischen Qualifikations rahmen für lebenslanges Lernen ( 2 ), in der empfohlen wird, dass die Mitgliedstaaten enge Verknüpfungen zwi schen dem EQR und bestehenden oder künftigen euro päischen Systemen zur Anrechnung und Akkumulierung von Leistungspunkten in der Hochschulbildung und in der Berufsbildung fördern. Während das Hauptziel des EQR darin besteht, Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit erworbener Qualifikationen zu verstär ken, zielt das ECVET darauf ab, die Anrechnung, Aner kennung und Akkumulierung der Lernergebnisse von Einzelpersonen auf ihrem Weg zum Erwerb einer Quali fikation zu erleichtern. (13) In dieser Empfehlung werden die Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Eu ropass) ( 3 ) und die Empfehlung des Europäischen Par laments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung: Euro päische Qualitätscharta für Mobilität ( 4 ) berücksichtigt. (14) Die vorliegende Empfehlung sollte, wenn dies sachdien lich ist, die Einbeziehung der zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verknüpfung nationaler oder anderer Qualifizierungsrahmen mit dem ECVET erleichtern. (15) Diese Empfehlung sollte unbeschadet der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Be rufsqualifikationen ( 5 ) gelten, in der Rechte und Pflichten sowohl für die zuständigen nationalen Behörden als auch für die Migranten festgelegt sind. Die Anwendung des ECVET sollte sich nicht auf den Zugang zum Arbeits markt auswirken, auf dem Berufsqualifikationen gemäß der Richtlinie 2005/36/EG anerkannt werden. Darüber hinaus werden mit dem ECVET keine neuen Berechtigun gen der Bürger zur Erlangung einer automatischen An erkennung von Lernergebnissen oder Punkten geschaffen. (16) Die Einführung und Umsetzung des ECVET ist gemäß den Artikeln 149 und 150 des Vertrags freiwillig und kann daher nur im Einklang mit den bestehenden natio nalen Gesetzen und Regelungen erfolgen. (17) Da die Ziele dieser Empfehlung, nämlich die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu erleichtern, die Transparenz zu erhöhen sowie die Mobilität und das lebenslange Lernen zu fördern, auf Ebene der Mitglied staaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und daher wegen des Umfangs oder der Wirkungen bes ser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Empfeh lung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforder liche Maß hinaus, insoweit sie die nationalen Qualifikati onssysteme, Qualifikationen oder Leistungspunktesysteme nicht ersetzt oder definiert, keine spezifischen Lernergeb nisse oder Kompetenzen von Einzelpersonen vorschreibt und weder auf die Fragmentierung noch die Harmonisie rung von Qualifikationssystemen abzielt oder diese ver langt — DE C 155/12 Amtsblatt der Europäischen Union 8.7.2009 ( 1 ) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts. ( 2 ) ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1. ( 3 ) ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6. ( 4 ) ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 5. ( 5 ) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN, 1. das in den Anhängen I und II beschriebene Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung („ECVET“) auf allen Ebenen des EQR in Bezug auf berufsbildende Qualifi kationen zu fördern, um grenzüberschreitende Mobilität und die Anerkennung von Lernergebnissen in der Berufsbildung und lebenslanges Lernen ohne Grenzen zu erleichtern; 2. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und gegebe nenfalls Maßnahmen zu erlassen, damit es möglich ist, das ECVET ab 2012 — im Einklang mit den nationalen Rechts vorschriften und Gepflogenheiten und auf der Grundlage von Erprobung und Überprüfung — auf die berufsbildenden Qualifikationen auf allen Ebenen des EQR schrittweise anzu wenden und für die Zwecke der Anrechnung, Anerkennung und Akkumulierung von Lernergebnissen zu nutzen, die eine Einzelperson in formalen und gegebenenfalls in nicht forma len und informellen Lernumgebungen erzielt hat; 3. die Entwicklung nationaler und europäischer Partnerschaften und Netze unter Beteiligung der für Qualifikationen und Abschlüsse zuständigen Stellen, Berufsbildungseinrichtungen, Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessengruppen zu unterstützen, die sich mit der Erprobung, Umsetzung und Förderung des ECVET befassen; 4. sicherzustellen, dass Interessengruppen und Einzelpersonen im Bereich der Berufsbildung Zugang zu Informationen und Anleitung zur Anwendung des ECVET erhalten, und gleichzeitig den Informationsaustausch zwischen den Mit gliedstaaten zu erleichtern. Darüber hinaus zu gewährleisten, dass die Anwendung des ECVET auf die Qualifikationen von den zuständigen Behörden angemessen bekannt gemacht wird und die von den zuständigen Behörden ausgestellten Europass-Unterlagen klare und relevante Informationen da rüber enthalten; 5. im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Ge pflogenheiten bei der Nutzung des ECVET die gemeinsamen Grundsätze der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung anzuwenden, wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2004 zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung dargelegt sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lern ergebnissen; 6. sicherzustellen, dass im Einklang mit den Rechtsvorschriften, Strukturen und Anforderungen des jeweiligen Mitgliedstaates funktionierende Koordinierungsund Überwachungsmecha nismen auf den geeigneten Ebenen bestehen, um die Quali tät, Transparenz und Kohärenz der zur Umsetzung des ECVET getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten; BILLIGEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION, 1. die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der unter den Nummern 1 bis 6 genannten Aufgaben und bei der Anwen dung der im Anhang II genannten Grundsätze und technischen Spezifikationen des ECVET zu unterstützen, ins besondere durch Erleichterung der Erprobung, der Zusam menarbeit, des voneinander Lernens, der Förderung und der Organisation von Informationsund Konsultationsmaß nahmen, und gleichzeitig allen interessierten Bürgern den Zugang zu den Leitfäden zu gewährleisten; 2. in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, nationalen und europäischen Sachverständigen und Nutzern Benutzerleitfä den und weitere Instrumente zu entwickeln sowie die ent sprechenden Europass-Unterlagen anzupassen, Fachkennt nisse zur Verbesserung der Kompatibilität und Komplemen tarität zwischen dem ECVET und dem im Hochschulbereich angewandten ECTS in Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Berufsbildung und Hochschulbildung und Nutzern auf europäischer und nationaler Ebene zu entwickeln und regel mäßig Informationen über die Entwicklung des ECVET be reitzustellen; 3. ein europäisches ECVET-Netz, dem die relevanten Akteure aus dem Berufsbildungsbereich und die zuständigen nationa len Einrichtungen angehören, zu fördern und sich daran zusammen mit den Mitgliedstaaten zu beteiligen, um das ECVET in den Mitgliedstaaten zu verbreiten und zu unter stützen und um eine tragfähige Plattform für den Informati onsund Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten zu schaffen; im Rahmen dieses Netzes eine ECVET-Nutzer gruppe einzusetzen, die an der Aktualisierung des Benutzer leitfadens mitwirken und zur Qualität und allgemeinen Ko härenz des Prozesses der Zusammenarbeit bei der Umset zung des ECVET beitragen soll; 4. die Maßnahmen, einschließlich der Ergebnisse der Erprobung und Überprüfung, zu überwachen und zu begleiten, und — nach Bewertung und Evaluierung der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen — dem Euro päischen Parlament und dem Rat bis zum 18. Juni 2014 über die gewonnenen Erfahrungen und zu erwartenden künf tigen Auswirkungen zu berichten, und dabei gegebenenfalls eine Überprüfung und Anpassung dieser Empfehlung, ein schließlich der Aktualisierung der technischen Anlagen und der Benutzeranleitungen, in Zusammenarbeit mit den Mit gliedstaaten vorzunehmen. Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 2009. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident H.-G. PÖTTERING Im Namen des Rates Der Präsident Štefan FÜLE DE 8.7.2009 Amtsblatt der Europäischen Union C 155/13
ANHANG I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke dieser Empfehlung bezeichnet der Ausdruck a) „Qualifikation“ das formale Ergebnis eines Beurteilungsoder Validierungsprozesses, nachdem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Einzelperson den vorgegebenen Standards entsprechen; b) „Lernergebnisse“ Aussagen darüber, was ein Lernender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und vermag; diese werden als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert; c) „Einheit von Lernergebnissen“ (Einheit) einen Teil einer Qualifikation, bestehend aus einem kohärenten Satz von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, der bewertet und validiert werden kann; d) „Leistungspunkte für Lernergebnisse“ (Leistungspunkte) einen Satz von Lernergebnissen einer Einzelperson, die bewer tet wurden und die zur Erlangung einer Qualifikation akkumuliert oder in andere Lernprogramme oder Qualifikationen übertragen werden können; e) „zuständige Einrichtung“ eine Einrichtung, die nach den Vorschriften und Gepflogenheiten der teilnehmenden Staaten für die Gestaltung und Verleihung von Qualifikationen, für die Anerkennung von Einheiten oder für andere mit dem ECVET zusammenhängende Funktionen zuständig ist, etwa die Zuteilung von ECVET-Punkten für Qualifikationen und Einheiten oder die Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen; f) „Bewertung der Lernergebnisse“ Methoden und Verfahren, die angewandt werden, um festzustellen, inwieweit ein Lernender bestimmte Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen tatsächlich erworben hat; g) „Validierung der Lernergebnisse“ den Vorgang der Bestätigung, dass bestimmte bewertete Lernergebnisse, die ein Lernender erzielt hat, spezifischen, für eine Einheit oder eine Qualifikation erforderlichen Ergebnissen entsprechen; h) „Anerkennung der Lernergebnisse“ den Vorgang der offiziellen Bescheinigung von Lernergebnissen durch Zuerkennung von Einheiten oder Qualifikationen; i) „ECVET-Punkte“ eine numerische Darstellung des Gesamtgewichts der Lernergebnisse in einer Qualifikation und des relativen Gewichts der Einheiten in Bezug auf die Qualifikation. DE C 155/14 Amtsblatt der Europäischen Union 8.7.2009
ANHANG II ECVET — GRUNDSÄTZE UND TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN ECVET ist ein technischer Rahmen für die Anrechnung, Anerkennung und gegebenenfalls Akkumulierung der Lernergeb nisse, die eine Einzelperson im Hinblick auf den Erwerb einer Qualifikation erreicht hat. Zu den Instrumenten und der Methodik des ECVET gehören die Beschreibung der Qualifikationen in Einheiten von Lernergebnissen mit entsprechenden Punkten, ein Anrechnungsund Akkumulierungsprozess und ergänzende Unterlagen wie Lernvereinbarungen, Leistungs nachweise und ECVET-Benutzerleitfäden. Mit dem ECVET soll im Rahmen der Mobilität die Anerkennung von Lernergebnissen zum Erwerb einer Qualifikation im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit dem ECVET keine neuen Berechtigungen der Bürger zur Erlangung einer automatischen Anerkennung von Lernergebnissen oder Punkten geschaffen werden. Seine Anwendung auf eine bestimmte Qualifikation erfolgt nach den in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften, Regeln und Regelungen und fußt auf folgenden Grundsätzen und technischen Spezifikationen: 1. Einheiten von Lernergebnissen Eine Einheit ist ein Bestandteil einer Qualifikation, bestehend aus einem kohärenten Satz von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die mit einer bestimmten Zahl zugehöriger ECVET-Punkte bewertet und validiert werden kann. Eine Qualifikation umfasst grundsätzlich mehrere Einheiten und wird aus einem Gesamtsatz von Einheiten gebildet. Somit kann ein Lernender eine Qualifikation durch Akkumulierung der erforderlichen Einheiten erreichen, auch wenn sie in verschiedenen Ländern und unterschiedlichen Lernumgebungen (formal sowie gegebenenfalls nicht formal und informell) erworben wurden, wobei die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften über die Akkumulierung von Einheiten und die Anerkennung von Lernergebnissen einzuhalten sind. Die Einheiten, aus denen eine Qualifikation besteht, sollten — lesbar und verständlich unter Nennung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die sie beinhalten, beschrieben sein; — in Bezug auf die Gesamtqualifikation kohärent aufgebaut und strukturiert sein; — so aufgebaut sein, dass eine Einzelbewertung und -validierung der in der Einheit enthaltenen Lernergebnisse möglich ist. Eine Einheit kann sich spezifisch auf eine einzige Qualifikation oder auf mehrere Qualifikationen gemeinsam beziehen. Wo und wie die erwarteten Lernergebnisse, die eine Einheit ausmachen, erworben werden, ist unerheblich. Daher darf eine Einheit nicht mit einem Bestandteil eines normalen Lernprogramms oder einer formalen Ausbildung verwechselt werden. Die Regeln und Verfahren für die Definition der Merkmale von Einheiten von Lernergebnissen und für die Kombination und Akkumulierung von Einheiten für eine bestimmte Qualifikation werden von den zuständigen Einrichtungen und den am Ausbildungsprozess beteiligten Partnern gemäß den nationalen oder regionalen Bestimmungen festgelegt. Die Spezifikationen für eine Einheit sollten Folgendes umfassen: — die allgemeine Bezeichnung der Einheit; — gegebenenfalls die allgemeine Bezeichnung der Qualifikation (bzw. Qualifikationen), auf die sich die Einheit bezieht; — die Referenz der Qualifikation nach dem EQR-Niveau und gegebenenfalls dem Niveau des nationalen Qualifikations rahmens (NQR) mit den der Qualifikation zugewiesenen ECVET-Leistungspunkten; — die in der Einheit enthaltenen Lernergebnisse; — die Verfahren und Kriterien für die Bewertung dieser Lernergebnisse; DE 8.7.2009 Amtsblatt der Europäischen Union C 155/15
— die der Einheit zugewiesenen ECVET-Punkte; — die Gültigkeitsdauer der Einheit, falls relevant. 2. Anrechnung und Akkumulierung von Lernergebnissen, ECVET-Partnerschaften Im Rahmen des ECVET werden Einheiten von Lernergebnissen, die in einem Lernumfeld erzielt wurden, bewertet und dann — nach positiver Bewertung — in ein anderes Lernumfeld übertragen. In dieser zweiten Lernumgebung werden sie von der zuständigen Einrichtung als Teil der Anforderungen für die Qualifikation, die die betreffende Person anstrebt, validiert und anerkannt. So können Einheiten von Lernergebnissen im Hinblick auf diese Qualifikation entsprechend den nationalen oder regionalen Vorschriften akkumuliert werden. Verfahren und Anleitungen für die Bewertung, Validierung, Akkumulierung und Anerkennung der Einheiten von Lernergebnissen werden von den jeweils zuständigen Einrichtungen und den am Ausbildungsprozess beteiligten Partnern gestaltet. Die Anrechnung von ECVET-Leistungspunkten im Zusammenhang mit Lernergebnissen, die in formalen Lernumgebungen erzielt wurden, sollte erleichtert werden durch den Aufbau von Partnerschaften und Netzen unter Beteiligung der zuständigen Einrichtungen, die in ihrem jeweiligen Lernumfeld befugt sind, Qualifikationen, Einheiten oder Leistungs punkte für erzielte Lernergebnisse im Hinblick auf ihre Anrechnung und Validierung zu vergeben. Der Aufbau von Partnerschaften hat zum Ziel, dass — ein allgemeiner Rahmen für die Zusammenarbeit und die Vernetzung von Partnern auf der Grundlage von Verein barungen („Absichtserklärungen“) geschaffen wird, durch die ein Klima gegenseitigen Vertrauens erzeugt wird; — es den Partnern leichter gemacht wird, spezifische Regelungen für die Anrechnung von Leistungspunkten zu erarbei ten. In den Vereinbarungen sollte bestätigt werden, dass die Partner — ihren Status als zuständige Einrichtungen gegenseitig anerkennen; — ihre jeweiligen Kriterien und Verfahren für die Qualitätssicherung, Bewertung, Validierung und Anerkennung als für die Zwecke der Anrechnung von Leistungspunkten zufriedenstellend akzeptieren; — sich hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Partnerschaft, etwa ihrer Ziele sowie der Laufzeit und den Bestimmungen für eine Überarbeitung der Vereinbarung, einig sind; — sich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der betroffenen Qualifikationen für die Zwecke der Anrechnung von Leistungs punkten einig sind, wobei die vom EQR festgelegten Referenzniveaus herangezogen werden; — andere Akteure und zuständige Einrichtungen, die an dem betreffenden Vorgang beteiligt sein könnten, und deren Funktionen ermitteln. Für die Anwendung des ECVET auf Lernergebnisse, die in nicht formalen und informellen Lernumgebungen oder außer halb des von einer Vereinbarung abgesteckten Rahmens erworben wurden, sollte die zuständige Einrichtung, die befugt ist, Qualifikationen, Einheiten oder Leistungspunkte zu vergeben, Verfahren und Mechanismen für die Ermittlung, Vali dierung und Anerkennung derartiger Lernergebnisse durch die Zuweisung entsprechender Einheiten und zugehöriger ECVET-Punkte festlegen. 3. Lernvereinbarung und persönlicher Leistungsnachweis Für die Anrechnung von Leistungspunkten unter Mitwirkung von zwei Partnern und einem bestimmten mobilen Ler nenden wird von den zwei am Ausbildungsund Validierungsprozess beteiligten zuständigen Einrichtungen und dem Lernenden im Rahmen einer Vereinbarung eine Lernvereinbarung abgeschlossen. Darin sollte — zwischen der zuständigen „Herkunftseinrichtung“ und „aufnehmenden Einrichtung“ ( 1 ) unterschieden werden; — angegeben werden, welche besonderen Bedingungen für eine Mobilitätsphase gelten, z. B. die Identität des Lernenden, die Dauer der Mobilitätsphase, die erwarteten Lernergebnisse und die entsprechenden ECVET-Punkte. DE C 155/16 Amtsblatt der Europäischen Union 8.7.2009 ( 1 ) Die „Herkunftseinrichtung“ ist diejenige Einrichtung, die die vom Lernenden erzielten Lernergebnisse validiert und anerkennt. Die „aufnehmende Einrichtung“ ist diejenige Einrichtung, die die Ausbildung für die betreffenden Lernergebnisse durchführt und die erzielten Lernergebnisse bewertet.
In der Lernvereinbarung sollte festgelegt werden, dass die „Herkunftseinrichtung“ die vom Lernenden erzielten und von der „aufnehmenden Einrichtung“ positiv beurteilten Lernergebnisse als Teil der Anforderungen für eine Qualifikation nach den Regeln und Verfahren der zuständigen Einrichtung validieren und anerkennen sollte. Zwischen Partnern können Lernergebnisse übertragen werden, die in formalen sowie gegebenenfalls in nicht formalen und informellen Lernumgebungen erzielt wurden. Dementsprechend umfasst die Anrechnung von Leistungspunkten für erzielte Lernergebnisse drei Phasen: — die „aufnehmende Einrichtung“ bewertet die erzielten Lernergebnisse und teilt dem Lernenden Leistungspunkte zu. Die erzielten Lernergebnisse und die entsprechenden ECVET-Punkte werden im „persönlichen Leistungsnachweis“ ( 1 ) des Lernenden festgehalten; — die „Herkunftseinrichtung“ validiert die Leistungspunkte als geeigneten Nachweis für die Leistungen des Lernenden; — die „Herkunftseinrichtung“ erkennt sodann die erworbenen Lernergebnisse an. Diese Anerkennung führt entsprechend den Regeln des Systems der „Herkunftseinrichtung“ zur Zuerkennung von Einheiten und entsprechenden ECVETPunkten. Validierung und Anerkennung durch die zuständige „Herkunftseinrichtung“ hängen von der erfolgreichen Bewertung der Lernergebnisse durch die zuständige „aufnehmende Einrichtung“ entsprechend den vereinbarten Verfahren und Qualitäts sicherungskriterien ab. 4. ECVET-Punkte ECVET-Punkte geben in numerischer Form zusätzlich Aufschluss über Qualifikationen und Einheiten. Unabhängig von den erzielten Lernergebnissen für die bestimmte Qualifikation, auf die sie sich beziehen, haben sie keinen Wert; sie bringen zum Ausdruck, welche Einheiten erworben und akkumuliert wurden. Um zu einem gemeinsamen Konzept für die Verwendung von ECVET-Punkten zu gelangen, gilt die Vereinbarung, dass für die erwarteten Lernergebnisse eines Jahres formaler Vollzeit-Berufsbildung 60 Punkte vergeben werden. Im ECVET umfasst die Zuweisung von Punkten normalerweise zwei Phasen: ECVET-Punkte werden zunächst für eine Qualifikation als Ganzes vergeben und dann für ihre Einheiten. Für eine bestimmte Qualifikation wird eine bestimmte formale Lernumgebung als Referenz herangezogen, für die dann auf der Grundlage der Vereinbarung die Gesamtpunkt zahl für diese Qualifikation vergeben wird. Von dieser Gesamtzahl werden dann jeder Einheit entsprechend ihrem relativen Gewicht im Rahmen der Qualifikation ECVET-Punkte zugeteilt. Für Qualifikationen, für die es keinen formalen Referenz-Bildungsweg gibt, können ECVET-Leistungspunkte durch Ein schätzung zuerkannt werden durch den Vergleich mit einer anderen Qualifikation in einem formellen Referenzkontext. Um die Vergleichbarkeit von Qualifikationen festzustellen, sollten sich die zuständigen Einrichtungen auf das entspre chende EQRoder NQR-Niveau beziehen oder die Ähnlichkeit der Lernergebnisse in einem eng verwandten Berufsfeld berücksichtigen. Das relative Gewicht einer Einheit von Lernergebnissen im Rahmen einer Qualifikation sollte nach folgenden Kriterien oder einer Kombination dieser Kriterien festgestellt werden: — relative Bedeutung der die Einheit bildenden Lernergebnisse für die Beteiligung am Arbeitsmarkt, für den Aufstieg zu anderen Qualifikationsniveaus oder für die soziale Integration; — Komplexität, Umfang und Volumen der Lernergebnisse in der Einheit; — der Aufwand, der notwendig ist, um die für die Einheit erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben. Das relative Gewicht einer Einheit, die sich zugleich auf mehrere Qualifikationen bezieht, kann sich, in ECVET-Punkten ausgedrückt, von einer Qualifikation zur anderen unterscheiden. Die Zuteilung von ECVET-Punkten gehört normalerweise zur Gestaltung von Qualifikationen und Einheiten. Sie obliegt der zuständigen Einrichtung, die für die Gestaltung und Verwaltung der Qualifikation verantwortlich ist oder speziell mit dieser Aufgabe betraut wurde. In Ländern, in denen es bereits ein nationales Punktesystem gibt, legen die jeweils zuständigen Einrichtungen Regeln für die Umrechnung der nationalen Leistungspunkte in ECVET-Punkte fest. DE 8.7.2009 Amtsblatt der Europäischen Union C 155/17 ( 1 ) Der „persönliche Leistungsnachweis“ ist ein Dokument, in dem die bewerteten Lernergebnisse des Lernenden sowie die zuerkannten Einheiten und ECVET-Punkte aufgeführt sind.
Der erfolgreiche Erwerb einer Qualifikation oder einer Einheit führt automatisch zur Zuerkennung der entsprechenden ECVET-Punkte, unabhängig von der tatsächlichen Zeit, die für ihren Erwerb benötigt wurde. Normalerweise hat die Anrechnung einer Einheit auch die Anrechnung der entsprechenden ECVET-Punkte zur Folge, so dass sie bei der Anerkennung der übertragenen Lernergebnisse entsprechend den nationalen oder regionalen Regeln mitberücksichtigt werden. Die zuständige Einrichtung kann erforderlichenfalls die berücksichtigten ECVET-Punkte über prüfen, vorausgesetzt, die hierfür geltenden Regeln und Methoden sind transparent und durch Qualitätssicherungsgrund sätze gestützt. Qualifikationen, die durch nicht formales oder informelles Lernen erworben wurden und für die ein formaler ReferenzBildungsweg ermittelt werden kann, sowie die entsprechenden Einheiten weisen dieselbe ECVET-Punktezahl auf wie die Referenz, da die gleichen Lernergebnisse erzielt werden. DE C 155/18 Amtsblatt der Europäischen Union 8.7.2009
Seite 1 von 4 Stand: 11.03.2011 BMBF-Eckpunktepapier zur Erprobung von ECVET im Kontext transnationaler Mobilität in Deutschland Das Eckpunktepapier wurde im ECVET-Beirat ausführlich beraten und definiert den Rahmen, in dem ECVET im Kontext transnationaler Mobilität in Deutschland bis 2013 erprobt wird. 1. Europäische Rahmenbedingungen Mit der Zielsetzung, einen europäischen Bildungsraum im Rahmen des von den Regierungschefs vereinbarten Prozesses EU 2020 zu schaffen, wird die Bedeutung der Bildung und insbesondere der beruflichen Bildung für die Entwicklung eines europäischen Bildungsund Arbeitsmarktes unterstrichen. Die EU-Arbeitsschwerpunkte sind dabei: die Förderung lebensbegleitenden Lernens, die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungssäulen, die Verwirklichung von Transparenz, Anrechenbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen sowie die Steigerung der transnationalen Mobilität zur Verwirklichung eines europäischen Bildungsund Arbeitsmarktes. Zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Zielsetzungen ist neben der Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) und eines Europäischen Referenzrahmens für Qualitätssicherung in der beruflichen Ausund Weiterbildung (EQAVET) die Implementierung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET). Ziel der entsprechenden jeweiligen Empfehlung (des Europäischen Parlaments und des Rates) ist es, den europäischen Bildungsakteuren praxisorientierte Umsetzungsinstrumente an die Hand zu geben und gleichzeitig das gegenseitige Vertrauen in die Qualität der nationalen Bildungsangebote und –systeme zu fördern. Das berufsbildungspolitische Instrument ECVET wird derzeit europaweit bis 2013 erprobt. Für die anschließend vorgesehene Revision der ECVET-Empfehlung gilt es, auf Grundlage der gewonnenen breiten praktischen Erfahrungen Optimierungsvorschläge zu erarbeiten. Im Hinblick auf die Umsetzung von ECVET in den Mitgliedstaaten sieht die ECVETEmpfehlung explizit die Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen vor. Für die Umsetzung in Deutschland ist Konsens, dass dies im Rahmen des existierenden Berufsbildungssystems unter Beibehaltung des Berufsprinzips und der Zielsetzung des Erwerbs umfassender beruflicher Handlungsfähigkeit geschieht. 2. Zielsetzungen der ECVET-Erprobung in Deutschland Auf Grundlage der o.g. europäischen Rahmenbedingungen werden in Deutschland spezifische Zielsetzungen mit ECVET verfolgt: Förderung von Transparenz und Durchlässigkeit durch Lernergebnisorientierung Grundlage für die Förderung von Transparenz, Mobilität und Durchlässigkeit im Bildungssektor und damit auch für ECVET als ein Instrument zur Umsetzung dieser Ziele ist die konsequente Orientierung an Lernergebnissen. Die lernergebnisorientierte Beschreibung von beruflichen Qualifikationen und Curricula erleichtert die Lesbarkeit und
Seite 2 von 4 Verständlichkeit und damit auch die Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Lernergebnisorientierung wird zusehends zu einem Standard in Aus-, Berufsund Hochschulbildung; somit stellt sie insgesamt eine wesentliche Voraussetzung dar, erworbene Kompetenzen in anderen Bildungskontexten anrechenbar zu machen.Darüber hinaus trägt die bessere Verständlichkeit und Vergleichbarkeit beruflicher Qualifikationen auch zu einer höheren Anerkennung auf dem europäischen Arbeitsmarkt bei. Qualitative Verbesserung des Kompetenzerwerbs in Mobilitätsmaßnahmen Durch die Orientierung an Lernergebnissen sowie die systematische Nutzung der ECVETInstrumentarien (Partnerschaftsvereinbarung, Lernvereinbarung, individueller Leistungsnachweis) werden Mobilitätsmaßnahmen insbesondere in der Erstausbildung passgenauer und fachlich enger mit der Ausbildung in Deutschland verknüpft. Hierdurch kann eine qualitative Verbesserung des Kompetenzerwerbs in Mobilitätsmaßnahmen erfolgen. Effizienter Umgang mit Lernzeiten Eine klare(re) Beschreibung der Lernergebnisse einschließlich ihrer Feststellung und Dokumentation trägt maßgeblich dazu bei, dass im Ausland absolvierte Teile der Berufsausbildung (d.h. im Ausland erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz gemäß BBiG §2 Abs. 3) nicht wiederholt bzw. nachgeholt werden müssen. Hierzu trägt auch die auf gegenseitigem Vertrauen basierende ECVET-Partnerschaft bei. 3. Orientierungspunkte zur Erprobung von ECVET in Deutschland Die Erprobung von ECVET bis 2013 orientiert sich an folgenden Punkten: Transnationale Mobilität: ECVET soll im Rahmen der transnationalen Mobilitätsförderung erprobt werden. Dabei unterstützen Bund, Länder und Sozialpartner die beteiligten Bildungsakteure, Multiplikatoren, Bildungseinrichtungen und Lernenden bei der Anwendung von ECVETPrinzipien und Instrumenten zur Förderung längerfristiger Auslandsaufenthalte und zur qualitativen Verbesserung dieser Mobilitätsphasen. Formale Qualifikationen: Die Erprobung soll sich insbesondere auf formale Qualifikationen, d.h. den Kompetenzerwerb (einschließlich Zusatzqualifikationen) während eines geregelten Bildungsganges konzentrieren, um die Entwicklung pragmatischer transferierbarer Prinzipien und Verfahren zu erleichtern. Die Anwendung von ECVET bei Mobilitätmaßnahmen in der Erstausbildung sowie bei Innovationstransfer-Projekten (ITP), die sich auf berufliche Erstausbildung und staatlich geregelte Fortbildung beziehen, stellen eine nationale Priorität bei der Förderung dar. Kompetenzorientierung der Lernergebnisse: Bei der Erprobung von ECVET ist grundsätzlich von einer Orientierung an Lernergebnissen im Hinblick auf den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit auszugehen. Ziel ist es, auf europäischer Ebene ein gemeinsames Sprachverständnis zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Lernergebnissen zu entwickeln. Während der ECVET-Erprobungsphase soll zur Beschreibung der erworbenen Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) im Rahmen transnationaler Mobilität die EQFSystematik von den transnationalen Partnern als gemeinsame Grundlage genutzt werden.
Seite 3 von 4 Dabei soll die Vergleichbarkeit mit der DQR-Terminologie durch eine Handreichung unterstützt werden. Definition von Lernergebniseinheiten: Voraussetzung für die Anrechnung und Anerkennung von Kompetenzen, die in einem anderen Lernund Arbeitskontext erworben wurden, ist die Definition von Lernergebniseinheiten. Grundlage für die Festlegung einer Lernergebniseinheit soll eine komplexe Qualifikationseinheit sein. Ausgehend von einer Orientierung an berufstypischen Arbeitsund Geschäftsprozessen können die Partner einer Lernvereinbarung anhand konkreter Arbeitsaufgaben und Arbeitsprojekte entsprechende Lernergebniseinheiten festlegen, diese lernergebnisorientiert beschreiben und zu den bestehenden Ordnungsmitteln in Beziehung setzen. Die Dauer einer Einheit von Lernergebnissen ergibt sich folglich aus den inhaltlichen Anforderungen für den Erwerb dieser Lernergebnisse. Zur Erleichterung des Anrechnungsprozesses können je nach nationalen Gegebenheiten Leistungspunkte für die jeweilige Lerneinheit festgelegt werden. Zielsetzung einer Mobilitätsmaßnahme kann sowohl der Erwerb von Lernergebnissen sein, die sich überwiegend auf bestehende Ordnungsmittel in den jeweiligen Partnerländern beziehen, sie kann aber auch den Erwerb von Zusatzqualifikationen umfassen. Zuständige Institutionen/Einrichtungen: Die Anwendung von ECVET-Instrumenten obliegt den transnationalen Partnerschaften. Die Definition von Lernergebniseinheiten sowie deren Bepunktung wird von den jeweiligen Akteuren, d.h. den entsendenden und aufnehmenden Bildungseinrichtungen vorgenommen. Das Memorandum of Unterstanding (MoU) bindet dabei jedoch nur die Partner. Die Vertreter der Sozialpartner und der Wirtschaftsorganisationen, insbesondere der Kammern, begleiten ggf. den Prozess und werden frühzeitig einbezogen. Assessment, Validierung, Dokumentation der Lernergebnisse: Akkumulation und Anerkennung finden laut ECVET-Empfehlung entsprechend der nationalen Besonderheiten statt. In der ECVET-Erprobungsphase werden die Partner die vereinbarten Lernergebnisse basierend auf dem gegenseitigen Vertrauen entsprechend überprüfen, feststellen und dokumentieren. Die Auswahl der Validierungsverfahren obliegt den Partnern. Ggf. können Zertifizierungsverfahren unter Beteiligung der zuständigen Stellen entwickelt werden. Vergabe von Leistungspunkten: Eine Verpunktung von Lernergebniseinheiten ist für die Übertragung und Validierung von Lernergebnissen nicht zwingend erforderlich. Auf eine obligatorische und systemische Vergabe von Leistungspunkten kann in der ECVET-Erprobungsphase grundsätzlich verzichtet werden. Mit Bezug auf den Stellenwert von ECVET und von Leistungspunkten in den Partnerländern können jedoch Leistungspunkte für die jeweiligen Lerneinheiten festgelegt werden. Systemkonvergenz zu ECTS: Im Rahmen der Erprobung von ECVET im Kontext transnationaler Mobilität stellt die mögliche Systemkonvergenz mit ECTS zum jetzigen Zeitpunkt keine Priorität dar. Die je nach Erprobungsverlauf über ECVET (ggf.) entwickelten Prinzipien und Verfahren sollten mittelbis langfristig auch mit Bezug zur Verbesserung von Anrechnung und Durchlässigkeit zu hochschulischen Qualifikationen erfolgen. Dabei kann die
6 Curricula ermöglicht und hinsichtlich der späteren Bewertung der Lernergebnisse klarer strukturiert ist. Sie hat den Nachteil, dass es ggf. bei der Darstellung mehrerer Lernergebniseinheiten zu Überschneidungen und Doppelungen kommen kann (vor allem hinsichtlich der Darstellung von personalen und sozialen Kompetenzen). Die Darstellung im Fließtext hat den Vorteil, dass die Zusammenhänge der einzelnen Kompetenzkategorien deutlich werden (Darstellung der beruflichen Handlungskompetenz, „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“). Es ist Aufgabe der Partner, sich über die Darstellungsweise zu verständigen. Der Titel einer Lernergebniseinheit sollte für alle Beteiligten (Partnereinrichtungen, Lernende) klar und verständlich beschrieben sein und den Inhalt wiederspiegeln. Darüber hinaus ist gesondert zu vermerken, auf welchem Niveau die Lernergebniseinheit verortet ist. 10. Wie werden Lernergebniseinheiten bewertet, validiert und angerechnet? Entscheidend für die Bewertung, Validierung und Anerkennung2 von Lernergebnissen sind die Vereinbarungen der Partner einer Mobilitätsmaßnahmen vor dem Hintergrund der geltenden nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken in den teilnehmenden Staaten. Dazu müssen die Partner sich rechtzeitig über Kriterien der Qualitätssicherung verständigen. Bewertung der Lernergebnisse bezeichnet Methoden und Verfahren, die angewandt werden, um festzustellen, inwieweit ein Lernender bestimmt Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen tatsächlich erworben hat; Validierung der Lernergebnisse bezeichnet des Vorgang der Bestätigung, dass bestimmt bewertete Lernergebnisse, die ein Lernender erzielt hat, spezifischen für die Einheit oder eine Qualifikation erforderlichen Ergebnissen entspricht; Anerkennung der Lernergebnisse bezeichnet den Vorgang der offiziellen Bescheinigung von Lernergebnissen durch Zuerkennung von Einheiten oder Qualifikationen. Die Auswahl der Kompetenzfeststellungs-/Bewertungsverfahrens obliegt den Partnern. Um Lerneinheiten, die in einem anderen Lernkontext erworben wurden validieren und anrechnen zu können ist es erforderlich, festzustellen, dass der oder die Lernende die vermittelten und angestrebten Kompetenzen auch erworben hat. Die Auswahl der Bewertungsmethode(n) sollte den festzustellenden Kompetenzen angemessen sein. Im Zuge eines Bewertungsverfahrens können nicht nur die in einer formalen Lernergebniseinheit entsprechend dem nationalen Qualifikationssystem definierten Lernergebnisse bewertet werden, sondern auch darüber hinaus während des Auslandsaufenthalts erworbene berufsübergreifenden Kompetenzen. 11. Wie werden Lernergebnisse dokumentiert? Zur Dokumentation und Validierung der im Rahmen der Mobilitätsmaßnahme erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen kann der europass-Mobilität genutzt werden. (siehe Übersicht 5) 2 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Entwicklung eines europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung, 2009
7 12. Welche Bedeutung haben ECVETPunkte? Für eine Lernergebniseinheit können ECVET-Punkte festgelegt werden, die dem relativen „Wert“ der Lernergebniseinheit gemessen an der Ausgangsqualifikation entsprechen. Beim Transfer dieser ECVET-Punkte ist entscheidend, welchen Wert die Lernergebniseinheit innerhalb der Qualifikation des aufnehmenden Landes hat. Eine Verpunktung von Lernergebniseinheiten ist für die Übertragung und Validierung von Lernergebnissen (in Deutschland) grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Links: Using ECVET for Geographical Mobility. Part II of the ECVET User`s Guide: http://www.ecvet-projects.eu/Documents/ECVET_Mobility_Web.pdf Get to know ECVET better – questions and answers. http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ecvet/faq_en.pdf europass-Mobilität: www.europass-info.de Literatur: Lernergebnisse (Learning Outcomes) in der Praxis. Ein Leitfaden. Herausgegeben vom DAAD. Bonn 2008. Leitfaden zur Beschreibung von Lernergebnissen. Gabriele Grün u.a. in Kooperation mit der ZOOMProjektpartnerschaft (www.zoom-eqf.eu). Oktober 2009 Kontakt: Haben Sie Fragen oder Anregungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail: Nationale Koordinierungsstelle ECVET Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB 53142 Bonn Tel: 0228-107-1682/1631 E-Mail: kuessn[email protected]e und [email protected] Internet: www.ecvet-info.de Bonn, 01.08.2011
8 Anlage Übersicht 1: Verbensammlung basierend auf Blooms`s Taxonomie (Bloom 1972) Bloom unterscheidet sechs kognitive Niveaus mit steigendem Schwierigkeitsgrad: Auf jeder Stufe sind Beispiele für aktive Verben angeführt: 1 Wissen: An Informationen möglichst wortgenau erinnern und wiedergeben können. Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Auflisten, aufzeichnen, benennen, beschreiben, beziehen, definieren, erinnern, erkennen, feststellen, herausfinden, identifizieren, ordnen, präsentieren, sammeln, sich merken, skizzieren, untersuchen, vervielfältigen, wiedergeben, wiederholen, zeigen, zitieren 2 Verstehen: Informationen sinnerhaltend umformen und in eigenen Worten wiedergeben sowie zusammenfassen können Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Assoziieren, ausdrücken, auseinanderhalten, auswählen, ausweiten, berichten, beschreiben, differenzieren, diskutieren, einmischen, erkennen, erklären, gegenüberstellen, generalisieren, hinweisen, identifizieren, illustrieren, interpretieren, klären, klassifizieren, lokalisieren, lösen, schätzen, überdenken, übersetzen, umschreiben, umwandeln, unterscheiden, verteidigen 3 Anwenden: Abstraktionen (Regeln, Methoden etc.) in konkreten Situationen anwenden können Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Auswählen, berechnen, beurteilen, demonstrieren, entwickeln, interpretieren, modifizieren, organisieren, transferieren, skizzieren, voraussagen 4 Analysieren: Ideen, Problemstellungen in ihre Elemente zerlegen und vergleichen können Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Ableiten, analysieren, bestimmen, beurteilen, ermitteln, experimentieren, folgern, illustrieren, kritisieren, prüfen, vergleichen 5 Synthetisieren: Einzelne Elemente zu einer Ganzheit formen Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Argumentieren, beurteilen, bewerten, empfehlen, entscheiden, validieren, vergleichen, vorhersagen, zusammenfassen 6 Beurteilen: Ein bewertendes Urteil abgeben können Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Argumentieren, arrangieren, aufbauen, beziehen, generalisieren, generieren, kombinieren, zusammenfügen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zur Beschreibung von praktischen Fertigkeiten (skills) ist diese Auflistung um weitere branchenund berufsspezifische Verben zu ergänzen, z.B. (Bauteile) montieren; (Softwareprogramme) installieren und konfigurieren; (Speisen) zubereiten und portionieren etc. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachfolgend sind beispielhafte Verben zur Formulierung von Lernergebnissen auf der psychomotorischen Ebene aufgelistet (Dave 1970, Simpson, 1972): 1 Imitieren: Beobachten und Nachahmen des Verhaltens einer anderen Person Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Unter Anleitung ausführen
9 2 Manipulieren: Fähigkeit, bestimmte Aktionen gemäß Instruktion und Übungen auszuführen Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Nach Vorgaben ausführen, mitwirken, assistieren 3 Präzisieren: Ausführung einer Aufgabe ohne Unterstützung Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Umsetzen, handhaben, durchführen, selbständig umsetzen 4 Koordinieren: Fähigkeit, mehre Aktionen durch das Kombinieren von mehreren Fähigkeiten zu koordinieren und zu modifizieren, um speziellen Anforderungen zu genügen oder ein Problem zu lösen Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Anpassen, entwickeln, entwerfen, verändern, koordinieren 5 Naturalisieren: Internalisierung der Abläufe, Fertigkeiten werden konsistent kombiniert und „ohne nachzudenken“ durchgeführt Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Adaptieren, anpassen, transferieren Beispiele für Verben im Bereich der affektiven Domäne (Krathwohl, 2002) sind: 1 Beachten: Bereitschaft, Informationen zur Kenntnis zu nehmen Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Zuhören, zeigen, Wert schätzen 2 Reagieren: freiwillige, aktive Teilnahme am Lernen/Arbeiten; z.B. an Gruppendiskussionen teilnehmen Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Unterstützen, teilnehmen, praktizieren, kooperieren, integrieren 3 Werten: Akzeptanz eines Wertes bis zu sich einem Wert verpflichtet fühlen Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: In Frage stellen, sich einstellen auf, berücksichtigen 4 Organisieren von Werten: individuelle Verarbeitung von (oftmals auch konfligierenden) Werten zu einer organisierten Struktur, Beginn der Internalisierung dieser Werte Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Differenzieren, beurteilen, bestreiten, organisieren 5 Bestimmtsein durch Werte: das Individuum besitzt ein stabiles Wertesystem von Überzeugungen, Meinungen und Haltungen, die das Verhalten vorhersehbar und konsequent steuern Beispiele für aktive Verben auf dieser Stufe: Anerkennen, akzeptieren, beantworten, lösen
10 Übersicht 2: Beispiele für die Formulierung von Lernergebnissen Beispiele : Kenntnisse: Er/sie - kann Strukturmerkmale beschreiben, die für Verhalten und Eigenschaften eines chemischen Stoffs verantwortlich sind - kann Trennund Mischprinzipien und entsprechende Verfahren unterscheiden - kann die Funktion der Bauteile, Baugruppen und Systeme eines Fahrzeugs beschreiben - kann die für den Service und die Wartung erforderlichen Dokumente zuordnen - kann Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen erläutern Fertigkeiten: Er/sie ist in der Lage - Aufträge entgegen zu nehmen und eigene Arbeitsschritte zu planen - Daten zu analysieren und als Basis für Entscheidungen zu präsentieren - Informationsund Kommunikationstechniken unter Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen zu nutzen - einen Marketingplan zu entwickeln und Marketing und PR-Instrumente einzusetzen - chemische Arbeitsstoffe und Produktionsverfahren auswählen und Rezepturen ansetzen Kompetenz (i.S. Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit): Er/sie ist in der Lage - Produktionsund Servicekosten zu kalkulieren und Profitabilität zu analysieren - Problemlösestrategien anzuwenden, - eigenes Handel zu reflektieren - mit Stress und Belastungssituationen gesundheitserhaltend umgehen und sie zu bewältigen - sich wertschätzend mit den Patienten, Angehörigen/Bezugspersonen und den am Pflegeprozess beteiligten Berufsgruppen verständigen - Kritik situationsbezogen anzubringen und entgegenzunehmen Übersicht 3: Beispiel Mechatroniker/-in (siehe Projekt Movet: www.gomovet.eu) Kompetenzbereich Stufen der Kompetenzentwicklung A Unit A1* Unit A2* Unit A3* Unit A4* Installation, Konfiguration, Programmierung und Überprüfung von Hardund Softwarekomponenten zur Kontrolle und Regulierung mechatronischer Systeme und Anlagen Er/Sie kann Programme für Hardund Softwarekomponenten installieren und konfigurieren sowie einfache speicherprogrammierte Steuerungsprogramm e (SPS) einrichten. Er/Sie kann Hardund Software für mechatronische Systeme (Sensoren, Bedienteile, Interfaces, Datenkommunikationsabläufe) auswählen und einfache speicherprogrammierte Steuerungsprogramme (SPS) entsprechend der Produktionsprozessanforder-ungen erstellen und testen. Er/Sie kann Programm-, Kontrollund Steuerungsmechanismen in mechatronische Systeme integrieren und konfigurieren, einfache Geräte (in Zusammenarbeit mit Entwicklern) programmieren und den Programmablauf vor der Inbetriebnahme simulieren. Er/Sie kann Hardund Software-lösungen für vernetzte mechatronische Systeme entwickeln, testen und konfigurieren; und Systembeding-ungen mit geeigneten Messund Visualisierungsinstrumenten überwachen. *In diesem Projekt wurden soziale und personale Kompetenzen gesondert beschrieben.
11 Übersicht 4: Unter Verwendung der EQF-Systematik kann eine Lernergebniseinheit wie folgt dargestellt werden: Unit x Titel der Unit Er/sie ist in der Lage ….. (zusammenfassende Beschreibung) Kenntnisse Fertigkeiten Kompetenz Er/sie weiß/kennt… Er/sie kann/überprüft… Er/sie ist verantwortlich für/ beaufsichtigt Beispiel: Projekt ZOOM „Kfz-Technikmeister/-in“ (www.zoom-eqf.eu) Unit 2 Service und Wartung Er/sie ist in der Lage Serviceund Wartungsarbeiten unter Beachtung der Vorgaben durchzuführen, die erstellten Dokumente auszuwerten und die ausgeführten Arbeiten zu kontrollieren. Kenntnisse Fertigkeiten Kompetenz Er/sie kann Serviceund Wartungsvorgaben benennen die für den Service und die Wartung erforderlichen Dokumente zuordnen die Funktion der Bauteile, Baugruppen und Systeme eines Fahrzeugs beschreiben …. Er/sie kann die Serviceund Wartungsvorgaben anwenden und Pläne erstellen die für den Service und die Wartung erforderlichen Dokumente ausfüllen unter Beachtung der herstellerspezifischen Vorgaben Bauteile demontieren und montieren … Er/sie ist in der Lage • die Serviceund Wartungsarbeiten unter Beachtung der Vorgaben zu delegieren • die Messund Prüfprotokolle auszuwerten und die durchgeführten Arbeiten anhand von Checklisten zu kontrollieren • … Übersicht 5: Beispiel: Dokumentation einer Mobilitätsphase im Bildungsgang „Biologisch-TechnischeAssistenten“ am Berufskolleg Hilden des Kreises Mettmann Unit Separation of biomolecules (e.g. gel electrophesis, chromatography) Duration of the Unit : 4-6 weeks Learning outcomes correspond to EQF level 5 Knowlegde Skills Competence The learner knows the molecular characteristics of a bio molecule (e.g. protein, sugar, nucleic acid) The learner understands the functionality of a specific seperation technique (e.g. SDSPAGE, agarose gel elektrophoresis, chromatographic techniques) The learner is able to apply a specific separation technique autonomously (e.g. SDSPAGE, agarose gel elektrophoresis, chromatographic techniques)
12 Dokumentation im europass (einschließlich fiktiver Ergänzungen in den Feldern 32a-34a): Ausgeführte Tätigkeiten/Aufgaben (29a) Separation of biomolecules (e.g. gel electrophesis, chromatography) Erworbene beruffachliche Fähigkeiten und Kompetenzen (30a) The learner knows: the molecular characteristics of a bio molecule (e.g. protein, sugar, nucleic acid) The learner understands: the functionality of a specific seperation technique (e.g. SDS-PAGE, agarose gel elektrophoresis, chromatographic techniques) The learner is able: to apply a specific separation technique autonomously (e.g. SDS-PAGE, agarose gel elektrophoresis, chromatographic techniques) Erworbene IKT-Kompetenz (32a) The learner is able: To Use computers for equipment control and data acquisition to analyse and discuss data corresponding to the aim of the project Erworbene organisatorische Fähigkeiten und Kompetenzen (33a) The learner is able: to plan experimental processes and set up apparatus Erworbene soziale Fähigkeiten und Kompetenzen (34a) The learner is able: to organize laboratory work in his/her field of work autonomously, to work with scientists to develop and optimise analysis techniques