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(Steuerliche) Entlastungsmaßnahmen gegen Energiepreisanstieg grundsätzlich sinnvoll – Entfernungspauschale reformbedürftig

Truger, Achim

Abstract

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Full text

Truger, Achim Research Report (Steuerliche) Entlastungsmaßnahmen gegen Energiepreisanstieg grundsätzlich sinnvoll – Entfernungspauschale reformbedürftig ifso expertise, No. 20 Provided in Cooperation with: University of Duisburg-Essen, Institute for Socioeconomics (ifso) Suggested Citation: Truger, Achim (2022) : (Steuerliche) Entlastungsmaßnahmen gegen Energiepreisanstieg grundsätzlich sinnvoll – Entfernungspauschale reformbedürftig, ifso expertise, No. 20, Universität Duisburg-Essen, Institut für Sozioökonomie (ifso), Duisburg This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/271602 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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April 2022 (Steuerliche) Entlastungsmaßnahmen gegen Energiepreisanstieg grundsätzlich sinnvoll – Entfernungspauschale reformbedürftig Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (Drucksache 20/1333) sowie den Änderungsanträgen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, betreffend Einführung einer Energiepreispauschale und betreffend den Kinderbonus 2022 am 25. April 2022 von Prof. Dr. Achim Truger Professur für Sozioökonomie mit Schwerpunkt Staatstätigkeit und Staatsfinanzen, Institut für Sozioökonomie, Universität Duisburg-Essen und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung1 1. Einleitung Die im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für das Steuerentlastungsgesetz 2022 enthaltenen Maßnahmen ebenso wie diejenigen aus den Ergänzungsanträgen sollen die aus den drastischen Energiepreisanstiegen resultierenden Belastungen für die privaten Haushalte abfedern. Sie können für sich genommen hinsichtlich ihrer fiskalischen sowie verteilungsund klimapolitischen Auswirkungen beurteilt werden, sollten jedoch möglichst im Gesamtkontext der beiden von der Bundesregierung geplanten umfangreichen Entlastungspakete analysiert werden. 2. Verteilungsund klimapolitisch zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen grundsätzlich sinnvoll Die zum Teil dramatischen Energiepreisanstiege der letzten Monate führen zu erheblichen Belastungen für die privaten Haushalte im Bereich der Kosten für Strom, Hauswärme und Verkehrskraftstoffe. Darüber hinaus haben sich auch andere private Güter und Dienstleistungen 1 Der Autor vertritt seine persönliche Meinung, die nicht notwendigerweise derjenigen des Sachverständigenrates entsprechen muss. 2 erheblich verteuert (SVR 2022). Relativ zum Haushaltseinkommen sind die Belastungen im niedrigen Einkommensbereich besonders ausgeprägt (Kalkuhl et al. 2022). Es dürfte allgemeiner ökonomischer Konsens sein, dass daher zumindest eine gezielte Kompensation für die EmpfängerInnen von Sozialtransfers erforderlich ist, um soziale Härten abzufedern. Auch wenn breiter wirkende Entlastungsmaßnahmen teilweise kritisch gesehen werden (Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 2022, S.76), lassen sich sie sich grundsätzlich gut rechtfertigen: So können auch Haushalte mit geringeren Einkommen, die nicht von Sozialtransfers entlastet werden, empfindlich getroffen werden. Zudem ist es aus Gründen der Akzeptanz der anstehenden Transformation im Klimaund Energiebereich wichtig, möglichst vielen Haushalten zumindest auch in mittleren Einkommensbereichen zu signalisieren, dass sie im Transformationsprozess nicht ohne Unterstützung allein gelassen werden. Nicht zuletzt lässt sich durch breiter wirkende Kompensationsmaßnahmen ein Einbrechen des privaten Konsums und damit eine nachfrageseitige makroökonomische Verstärkung des Energiepreisschocks verhindern. Schließlich können breiter wirkende Entlastungen auch geeignet sein, Druck aus den Tarifverhandlungen zu nehmen und so der Entstehung einer Preis-Lohnspirale vorzubeugen: In dem Maße, wie ein Teil der Realeinkommensverluste über Kompensationsmaßnahmen aufgefangen wird, besteht kein Anlass zu inflationsbedingt höheren Lohnabschlüssen. Entlastungsmaßnahmen sollten allerdings klimapolitisch und verteilungspolitisch möglichst gezielt ausgestaltet werden, auch um die fiskalischen Kosten zu begrenzen. Daher sollten die Maßnahmen möglichst als pauschale Transferzahlungen geleistet werden, um die ökologische Lenkungsfunktion der gestiegenen Energiepreise nicht zu konterkarieren. Zudem sollte die Verteilungswirkung möglichst progressiv sein, d.h. untere und mittlere Einkommen sollten möglichst absolut, zumindest aber relativ stärker als höhere Einkommen entlastet werden. 3. Erhöhung des Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer gut zu rechtfertigen Die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro führt zu einer einkommensunabhängigen steuerlichen Entlastung von 69 bzw. 138 Euro für Singles bzw. Verheiratete, so dass die Entlastungswirkung relativ zum Einkommen progressiv ist. Die dauerhafte Entlastung ebenso wie spiegelbildlich die fiskalischen Kosten von über 3 Mrd. Euro sind beträchtlich; allerdings wird mit der Maßnahme teilweise vor allem eine möglicherweise ohnehin bald anstehende Anpassung des Einkommensteuertarifs zur Kompensation der kalten Progression vorweggenommen. Angesichts der absehbaren mittelfristigen Finanzlage unter den Restriktionen der Schuldenbremse wären spürbar darüber hinausgehende dauerhafte Steuersenkungen allerdings problematisch. Im Kontext der Kompensation gestiegener Energiekosten ist zwar kritisch anzumerken, dass nur Haushalte, die Einkommensteuer zahlen, entlastet werden, jedoch sind in den beiden Entlastungspaketen insgesamt auch für TransferempfängerInnen erhebliche Entlastungen vorgesehen. 3 4. Erhöhung der Entfernungspauschale für FernpendlerInnen verteilungspolitisch problematisch Die Entfernungspauschale ist zwar ökologisch grundsätzlich problematisch, weil sie Anreize für weite Entfernungen zwischen Wohnund Arbeitsort setzt. Unter Anreizgesichtspunkten positiv ist jedoch anzumerken, dass sie verkehrsmittelunabhängig ist und lediglich beruflich bedingte Fahrten und nicht auch Freizeitfahrten begünstigt. Insofern können Entlastungsmaßnahmen im Mobilitätsbereich durchaus an der Entfernungspauschale ansetzen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler (mit Arbeitswegen >= 21km) ist jedoch verteilungspolitisch kontraproduktiv. Insgesamt werden Haushalte in den oberen Dezilen der Einkommensverteilung relativ stärker entlastet. Dies gilt bis zum 9. Dezil auch für PendlerInnenhaushalte (Bach et al. 2019), so dass sich ein Großteil der Entlastungen bei Haushalten mit höheren Einkommen konzentriert, was vor allem mit der Ausgestaltung als Abzug von der Bemessungsgrundlage zusammenhängt, die aufgrund steigender Grenzsteuersätze zu einer mit steigendem Einkommen steigenden absoluten Entlastung je km führt. Hinzu kommt, dass relevante Belastungen im Mobilitätsbereich auch bei Entfernungen zum Arbeitsplatz unterhalb von 21km anfallen (Deutscher Bundestag 2019), für die überhaupt keine Entlastungen gewährt werden. 5. Befristete Absenkung der Energiesteuersätze auf Verkehrskraftstoffe verteilungsund klimapolitisch kontraproduktiv Die ebenfalls von der Bundesregierung vorgesehene befristete Absenkung der Energiesteuersätze auf Verkehrskraftstoffe auf das EU-rechtliche Minimum würde – vorausgesetzt die Überwälzung in die Kraftstoffpreise gelänge, woran man zweifeln kann – zwar zu einer breiteren Entlastung führen, sie wäre jedoch sowohl klimaals auch verteilungspolitisch kontraproduktiv: Entlastet wird lediglich das Autofahren; weniger klimaschädliche Mobilität wird nicht begünstigt. Immerhin würde dieses Problem durch das vorgesehene günstige ÖPNVTicket etwas gelindert. Darüber hinaus werden auch Freizeitfahrten begünstigt. Vor allem aber erfolgt die Begünstigung unabhängig vom Fahrverhalten, so dass keine Anreize zum sparsamen Verhalten gesetzt werden. Verteilungspolitisch problematisch ist, dass Haushalte mit hohen Einkommen stark entlastet werden. 6. Einstieg in einkommensunabhängige Mobilitätsprämie sinnvollere Alternative Eine zielgenauere Entlastung im Mobilitätsbereich könnte durch eine einkommensunabhängige Mobilitätsprämie erreicht werden, die je km Entfernung zum Arbeitsort mit einem festen Satz als Abzug von der Steuerschuld gewährt wird. Kurzfristig könnte eine solche Mobilitätsprämie als Entlastungsmaßnahme für die stark gestiegenen Kraftstoffpreise eingeführt werden; mittelfristig wäre eine Umstellung der gesamten Entfernungspauschale auf eine solche einkommensunabhängige Förderung sinnvoll. 4 7. Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags für ArbeitnehmerInnen als ergänzende, aber relativ unsystematische Maßnahme Die Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags um 200 Euro ist eine grundsätzlich sinnvolle, von vielen schon seit langem geforderte Maßnahme, die auch ein wenig zur Steuervereinfachung beitragen dürfte. Konkret dürften davon immerhin über 20 Mio. Steuerfälle spürbar profitieren (Deutscher Bundestag 2019: 24). Allerdings steht die Maßnahme in keinem erkennbaren systematischen Zusammenhang zur Frage der Kompensation der energiepreisbedingten Belastungen. 8. Energiepreispauschale sinnvolles progressives Entlastungsinstrument Die im ergänzenden Antrag vorgesehene einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro je Beschäftigten/Selbstständigen ist – von möglichen administrativen Problemen und der möglichen Nichterfassung von RentnerInnenhaushalten abgesehen – ein sinnvolles Entlastungsinstrument. Die relativ zum Einkommen progressive Wirkung der Pauschalzahlung wird durch die Besteuerung, bei der einkommensstarke Haushalte einen höheren Steuersatz zu entrichten haben, noch verstärkt. 9. Weiterer Kinderbonus ebenfalls sinnvoll Der Kinderbonus stellt ein mittlerweile bewährtes temporäres Entlastungsinstrument dar, das geeignet ist, den besonderen Belastungen von Familien mit Kindern Rechnung zu tragen. Wenn er wie bei den Corona-Hilfen nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird und wegen der Günstigerprüfung (Kindergeld vs. Kinderfreibetrag) einkommensstarken Haushalten nicht gewährt wird, ist das Verteilungsprofil besonders günstig, weil einkommensschwache Haushalte relativ besonders stark, einkommensstarke Haushalte dagegen gar nicht begünstigt werden. 10. Pauschales Klimageld schnell einführen Insgesamt hat die Bundesregierung mit den beiden Entlastungpaketen durchaus kräftig dimensionierte Unterstützungsmaßnahmen aufgelegt. In manchen Fällen handelt es sich erkennbar um politische Kompromisse mit verteilungsoder klimapolitisch ungünstigen Wirkungen. Insgesamt erscheint das Verteilungsprofil aber relativ günstig; man kann es so auffassen, dass durch eine Vielzahl von Maßnahmen letztlich mehr oder weniger pauschale Zahlungen pro Kopf angenähert werden. Für möglicherweise notwendig werdende weitere Entlastungspakete sowie zur Kompensation der mittelfristig weiter steigenden CO2-Preise sollte die Politik daher – wie im zweiten Entlastungspaket vorgesehen – zügig die Voraussetzungen für ein pauschales, möglicherweise einkommensteuerpflichtiges Klimageld schaffen. 5 Literatur Bach, S., Isaak, N., Kemfert, C., Wägner, N. (2019): Lenkung, Aufkommen, Verteilung: Wirkungen von CO2-Bepreisung und Rückvergütung des Klimapakets, DIW aktuell, Nr. 24 Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Deutscher Bundestag: Verteilungswirkung der Entfernungspauschale, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz,Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 19/13910, Berlin. Kalkuhl, M., Flachsland, C., Knopf, B., Amberg, M., Bergmann, T., Kellner, M., Stüber, S., Haywood, L., Roolfs, C., Edenhofer, O. (2022): Auswirkungen der Energiepreiskrise auf Haushalte in Deutschland Sozialpolitische Herausforderungen und Handlungsoptionen, Berlin: Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change. Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (2022): Von der Pandemie zur Energiekrise – Wirtschaft und Politik im Dauerstress, Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2022, Halle an der Saale: Institut für Wirtschaftsforschung. SVR [Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung] (2022): Konjunkturprognose 2021 und 2022, Wiesbaden: Statistisches Bundesamt. This work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License Institut für Sozioökonomie Universität Duisburg-Essen Lotharstr. 65 47057 Duisburg uni-due.de/soziooekonomie e[email protected] ifso expertise ifso expertise is a series consisting of economic and social policy expertise emerging at and around the Institute for Socio-Economics at the University of Duisburg-Essen. ifso expertise ist eine Publikationsreihe wirtschaftsund sozialpolitischer Expertisen, die am oder im Umfeld des Instituts für Sozioökonomie an der Universität Duisburg-Essen enstanden sind. All issues of ifso expertise at Alle Ausgaben von ifso expertise ISSN 2699-8688 uni-due.de/soziooekonomie/expertise