Die russische Gesellschaft nach der bolschewistischen Revolution
Abstract
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Full text
Hofmann, Werner Article Die russische Gesellschaft nach der bolschewistischen Revolution Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Hofmann, Werner (1956) : Die russische Gesellschaft nach der bolschewistischen Revolution, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, ISSN 1619-6244, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 76, Iss. 5, pp. 69-77, https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/290859 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
581] 69 Die russische Gesellschaft nach der bolschewistischen Revolution1 Von Werner Hofmann - Wilhelmshaven Inhaltsverzeichnis: I. Die Veränderung des Erscheinungsbildes: 1. Das Verschwinden der Adelsmacht S. 69. — 2. Die Ausschaltung des ökonomischen Bürgertums S. 70. — 3. Zur Frage der „Reife" der russischen Gesellschaft für die proletarische Revolution S. 72. — II. Der latente Widerspruch der neuen Gesellschaft S. 73. I. Die Veränderung des Erscheinungsbildes Vergleicht man die russische Gesellschaft der Zeit nach der Machtergreifung der Bolschewiki mit dem Sozialgefüge des vorrevolutionären Rußland, so ist zunächst der Untergang zweier gesellschaftlicher Gruppen der vorrevolutionären Zeit zu melden: Es ist dies einerseits jene Machtgruppe, in welcher die zaristische Herschaft sich fortsetzte und die mit den Sturz des Zariismus selbst ihren Halt und ihre Funktion verlor, nämlich der Adel; zweitens aber ist es zugleich der Repräsentant der modernen Gesellschaft, das private Unternehmertum. 1. Der Untergang der Adelsmacht So bedeutungsvoll die Ausschaltung des russischen Grundadels in politischer Hinsicht gewesen ist, durch sein Verschwinden als sozialer Faktor konnte kaum eine tiefergreifende Erschütterung des sozialökonomischen Gefüges eintreten: Der russische Adel übte bereits seit längerem keine wesentliche an die Person gebundene und damit unersetzbare ökonomische Funktion mehr aus. Soiweit er nicht als Dienstadel in den Ministerien oder in der Provinz fungierte, hatte er sich in einen rentenverzehrenden, großenteils in der Hauptstadt oder auch im Ausland lebenden bloßen Krönund Repräsentationsadel verwandelt, vergleichbar demjenigen der letzten Periode des französischen 1 Dieser Aufsatz schließt sich an den von Roderich von Ungern - Sternb e r g „Die Struktur der russischen Gesellschaft zu' Anfang des 20. Jahrhunderts46 in Heft 2 (S. 169 ff.) dieser Zeitschrift an. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
70 Werner Hofmann [582 ancien régime, den vom sozialen Tableau zu lösdien eine Nacht genügt hatte. Selbst die Rolle der Herrengüter als Lieferanten von Marktgetreide für die Städte und von agrarischen Rohstoffen für die Industrie war schon vor der Revolution — entgegen der weit verbreiteten Vorstellung — sehr zurückgetreten; immer mehr hatte sich die großbäuerliche „Kulaken"-Wirtschaft vorgeschoben: Vor dem ersten Weltkrieg waren die Adelsgüter an der Gesamterzeugung von Brotgetreide nur noch mit 12 €/o und an der Produktion von Handelsgetreide mit 21,6 % beteiligt gewesen, die großbäuerlichen Wirtschaften dagegen mit 38 und 50 Vo. Die ökonomische Funktion der großen Güter erforderte im übrigen nicht die Person des mit der Wirtschaft selbst in der Regel völlig unvertrauten Junkers; die private oder staatliche Domäne hätte denselben Marktzweck erfüllen können. Mit dem russischen Adel entfiel zugleich das gehobene Beamtentum, das sich regelmäßig aus dem Adel rekrutierte. Die Draperie der Zarenmacht, besonders nach Rußlands „Übergang zum Scheinkonstitutionalismus" infolge der Revolution von 1904 bis 19053, war die junkerliche Bürokratie, die alle wichtigen Amtsstellen besetzt hielt4 und so ihr Schicksal aufs engste mit dem des Zarismus verbunden hatte. Der feudalistische Grundzug der russischen Verwaltung war es, der für die Sieger der bolschewistischen Revolution die Frage der Verwaltungsreform, in funktioneller wie personeller Hinsicht, mit besonderer Schärfe stellte; er erklärt mit jene Entschiedenheit, mit der zunächst an die Verwirklichung des alten marxistischen Postulats einer Entgeltung der Staatsbediensteten zu „Arbeiterlohn"5 herangegangen wurde6. 2. Die Ausschaltung des ökonomischen Bürgertums Es verschwand ferner als politische Figur der private Unternehmer: Die Konstituante als möglicher Sammelpunkt „legaler" Opposition wurde durch die in der Minderheit befindlichen „Bolschewiki" im Januar 1918 vorsorglich aufgelöst — ein Schritt, der schwerwiegend war für die künftige Stellung jeglicher Vertretungskörperschaft im Sowjetstaat. 8 Vgl. M. Webers so betitelte Darstellung in „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik", Bd. 23 (1906), S. 165 ff., hier besonders S. 227 ff. 4 Vgl. v. Ungern-Sternberg, a.a.O., S. 192. 5 Vgl. K. Marx, Adresse des Generalrats der Internationale über den Bürgerkrieg in Frankreich. 6 Vgl. Dekret über Höchstlöhne von Volkskommissaren und hohen Funktionären vom 23. 11. 1917; Dekret über die Gehälter höherer Funktionäre vom 14. 9. 1918. — Im Jahre 1918 erhielt ein Volkskommissar monatlich 800 Rubel, die unterste Gruppe der öffentlichen Angestellten 350 Rubel. (A. Bergson, The Structure of Soviet Wages, Cambridge/Mass. 1946, S. 190.) OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
Die russische Gesellschaft nach der bolschewistischen Revolution 71 Noch tiefer griff die Nationalisierung der Industrie, die durch den Bürgerkrieg so weit vorangetrieben wurde, daß die von 1921 an folgende Periode der Neuen ökonomischen Politik (NEP) den „Staatskapitalismus" (im Sinne Lenins) nur noch über einheimisches Kleinkapital und ausländische Konzessionäre errichten konnte. — Andererseits trat nach Abschluß des Bürgerkriegs die herrschende „proletarische" Staatsmacht in ein gewisses praktisches Verhältnis zu den durch Revolution und Bürgerkrieg hindurchgekommenen Resten des ökonomischen Bürgertums. Der außerordentliche Mangel an „proletarischen" Leitungskräften zwang zum Rückgriff auf die vorhandene Intelligenz bei der Leitung der nationalisierten Betriebe. Eine Untersuchung, die in „Ekonomiceskaja Zizn'" vom 26. November 1922 veröffentlicht wurde, ergab, daß von 160 untersuchten Fabriken 48 durch ehemalige Arbeiter, 30 durch frühere Angestellte, 37 durch die frühern Betriebsleiter und 16 sogar durch die bisherigen Eigentümer geleitet wurden. Der Mangel an Fachkräften sowie die Lizenzund Konzessionspolitik gegenüber dem Ausland führten während der NEP zu einer Art von Stillhalte-Abkommen auch der Gewerkschaften gegenüber den „bürgerlichen" Betriebsleitungen. Mit Befriedigung hoben damals ausländische Konzessionäre hervor, daß es „mit Hilfe der Gewerkschaften gelungen ist, das Akkordsystem in den Betrieben einzuführen", daß „die Gewerkschaften die Erzielung hoher Leistungen nicht gehindert haben", ja sogar, daß „der Unternehmer in keinem Land so ruhige Arbeitsbedingungen vorfindet: Es genügt, sich mit der Gewerkschaft gut zu stellen, um jede Möglichkeit eines Streiks eigentlich vollkommen auszuschließen"7. In dieses Verhältnis wuchs später die heimische eigenständige Funktionärschicht hinein. Sie verband sich mit der „alten" zu einer neuen politisch-ökonomischen Leitungsintelligenz, nicht ohne Merkmale der assimilierten Gruppe in sich aufzunehmen8. Zu der teilweisen sozialen Einschmelzung des alten Eigentümers kam die Übernahme des „bürgerlichen" Ingenieurs. Bereits am 28. März 1918 erklärte Trotzkij auf einer Parteikonferenz des Stadtgebiets Moskau: „Gegenwärtig, in einer Periode, wo die Macht der Sowjets gesichert ist, muß die Bekämpfung der Sabotage ihren Ausdruck darin finden, daß die gestrigen Saboteure in Diener, in Vollstrecker, in technische Leiter überall da verwandelt werden, wo das neue Regime dessen bedarf. . . . Wie in den toten Maschinen, so ist auch in diesen Technikern, Ingenieuren, Ärzten, Lehrern, ehemaligen Offizieren ein be7 Izvestija, 7. 10. 1928. 8 Wie weit die Zwischenetappe kommissarischer „bürgerlicher" Verwaltung nationalisierter Betriebe auch den» Rechtsrahmen für die spätere Zeit vorbereitet hat, zeigt das ungebrochene Fortleben von Prinzipien des Vertrags, des Warenverkehrs, der materiellen Schadenshaftung von Beschäftigten gegenüber dem „Beschäftiger4', dem „Mieter41 (,nanimatel4) der Arbeitskraft in der Arbeitswelt der Planära. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
72 Werner Hofmann [584 slimmtes nationales Kapital unseres Volkes verkörpert, das wir verpflichtet sind auszunutzen, wenn wir die grundlegenden Fragen, vor denen wir stehen, überhaupt meistern wollen. . . . Die Demokratisierung besteht durchaus nicht darin . . die Bedeutung der qualifizierten Kräfte, die Bedeutung der Leute, die Fachkenntnis besitzen, aufzuheben und sie stets und überall durch gewählte Kollegien zu ersetzen. . . . Die weitgehende Ausdehnung der Kollegialität ... ist nicht das letzte Wort des wirtschaftlichen Staatsaufbaus der proletarischen Klasse. . . . Der nächste Schritt muß in der Selbstbeschränkung des Kollegialprinzips bestehen, in einer gesunden und heilsamen Beschränkung der Arbeiterklasse9." Und Lenin mußte sich sehr bald dazu verstehen, den „klassenfremden" Spezialisten von dem allgemeinen Gleichheitslohn, den die Revolution zunächst auf ihre Fahnen geschrieben hatte, auszunehmen: „Für die Produktion brauchen wir Ingenieure und schätzen sehr ihre Arbeit. . . . Wir haben keine Absicht, ihnen ihre privilegierte Stellung zu entziehen10. „Wir müssen sofort, ohne auf Unterstützung durch andere Länder zu warten, sofort und unverzüglich die Produktivkräfte heben. Ohne bürgerliche Spezialisten ist das unmöglich. . . . Man muß ihnen die Möglichkeit geben, unter besseren Bedingungen zu arbeiten als im Kapitalismus, denn diese von der Bourgeoisie erzogene Schicht wird anders nicht arbeiten. Eine ganze Schicht mit dem Stock zur Arbeit zu zwingen, ist unmöglich11." 3. Zur Frage der „R eife" der russischen Gesellschaft für die proletarische Revolution Es ist oft die Meinung geäußert worden, die russischen Bolschewiki hätten sich sozusagen „regelwidrig" verhalten, als sie, entgegen dem marxistischen Konzept von dem Vorangang „reifer" Industriegesellschaften auf dem Wege zum Sozialismus, in dem ökonomisch rückständigen Rußland die Revolution ausriefen. — Es genügt dem gegenüber nicht, auf das bloße Faktum hinzuweisen, daß es der russischen Revolution nicht nur gelungen ist, zu siegen, sondern auch, sich „irgendwie" zu stabilisieren. Vielmehr zeigt die Erfahrung unseres Jahrhunderts, daß in der Tat das politisch-soziale Kriterium und das wirtschaftliche Kriterium der „Reife" einer gegebenen Ordnung für eine „proletarische" oder „proletaroide" Umwälzung sich voneinander offenbar getrennt haben. Neue soziale Bewegungen haben gerade 9 „Arbeit, Disziplin, Ordnung werden die sozialistische Sowjetrepublik retten", Moskau 1918; hier zitiert nach Trotzkij, Terrorismus und Kommunismus, Hamburg 1923, S. 133 f. 10 Rede auf der Tagung des Petrograder Arbeiterund Soldatenrats, November 1917 (Socinenija, Tom 26, S. 261). 11 Rede vor dem VIII. Parteitag der KPR am 19. 3. 1919 (Ausg. Werke Bd. II, Moskau 1947, S. 519 f.). OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
585] Die russische Gesellschaft nach der bolschewistischen Revolution 73 da die größere Erfolgsaussicht, wo sie sich zugleich eine unerledigte nationale Aufgabe zueigen machen können und hierdurch eine denkbar breite heimische Opposition gegen einen isolierten Gegner um sich sammeln. Als eine solche nationale Aufgabe wird in den Entwicklungsräumen von heute die nachholende Industrialisierung betrachtet, durch welche bisher zurückgebliebene Länder den Anschluß an die materiell fortgeschrittene Welt zu gewinnen suchen. Das nachrevolutionäre Rußland selbst bot in dieser Hinsicht den Spezialfall eines „unterentwickelten" Landes, und es war gerade das Zusammenfallen des „proletarischen" Programms mit dem unerledigten materiellen Pensum der „bürgerlichen" Revolution, es war die Größe der Aufgabe, aus welcher die Bolschewiki, auch später, ihre wirksamste Rechtfertigung, im Grundsätzlichen wie im Einzelnen, zu ziehen, den möglichen Widerstand zu entwaffnen verstanden. Wie im 18. Jahrhundert der dritte Stand für den kommenden vierten mit agierte, so führt in den Entwicklungsräumen des 20. der „vierte" in gewissem Maße zugleich das Programm des „dritten" Standes, freilich nun im eigenen Namen, durch. Der Leninsche Begriff des „Staatskapitalismus" als eines unter „proletarischer" Kontrolle vor sich gehenden Kontraktkapitalismus, auf Zeit und nach staatlichen Normen, für die Periode des „Übergangs zum Sozialismus" drückt diesen Sachverhalt in bolschewistischer Terminologie aus. Aber nicht nur in materieller, sondern auch in ideeller Hinsicht hat die russische Oktoberrevolution in gewissem Sinn eine nachholende Funktion in der Geschichte Rußlands gehabt: Sie faßte in der Wirkung zusammen, worauf in Westeuropa in langer Folge Reformation, Humanismiis und Aufklärung hingearbeitet haben: nämlich die Rationalisierung des Weltbilds. „In seiner bolschewistischen Version, der spezifischen europäischen Wertelemente entkleidet . . ., wird der Marxismus so einer Ideologie der wirtschaftlichen und siozialen Umwälzung eines rückständigen Landes. ... Er hat für Rußland geleistet . . ., was die Reformation für einige der führenden Nationen des Westens geleistet hat — die Entthronung aller Autoritäten und Gewohnheiten und die Umstellung der Massen auf die Lebensform der modernen, industriellen Gesellschaft12." II. Der latente Widerspruch der neuen Gesellschaft Zugleich aber war es gerade der Nachholcharakter der russischen Revolution, der das spezifische Problem der nadirevolutionären Gesellschaft in Rußland bilden sollte. Das angestrebte in12 P, S e r i n g, Rußland zwischen Asien und Europa, historische Hintergründe des Bolschewismus, Neues Europa Jg. 3 (1948), Nr. 3, S. 24 f. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
74 Werner Hofmann [586 dustrielle Ziel warf Fragen auf, die in jedem Entwicklungsland unseres Jahrhunderts in dieser oder jener Form wiederkehren, die aber unter den besonderen Bedingungen der bolschewistischen Herrschaft einen besonders scharfen Charakter annahmen. Das Grundproblem der nachrevolutionären russischen, überwiegend noch immer bäuerlichen Gesellschaft lautete: Wie regeln sich die Beziehungen zwischen Industrie und Bauernschaft unter den Bedingungen der Industrialisierung? Und zwar einer Industrialisierung, die zugleich das spezifische „sozialistische" Postulat der Bolschewiki der Erfüllung näher zu bringen bestimmt war. Die Revolution hatte das Land seinen Bebauern, zwar nicht zum Eigentum, aber zur „ewigen" Nutzung, übergeben. Sie hatte damit dem elementaren „Nahrungs"-Verlangen des Landvolks entsprochen. Die Schwierigkeit aber, die das erforderliche Wachstum der Industrie und der Städte aufwarf, war, wie unter diesen Umständen gleichzeitig eine entsprechende Markt aufbringung an Produkten des flachen Landes zu sichern sei. Die Landaufteilung in Rußland war vom Standpunkt der agrarischen Sicherung des industriellen Prozesses ein Umweg, wenn nicht ein Rückschritt. Politisch als notwendig angesehen, um der bolschewistischen Revolution den Rückhalt des flachen Landes zu verschaffen, stellte sie in der sozialökonomischen Wirkung das genaue Gegenteil dessen dar, was nottat. Der durch die Revolution vorherrschend gewordene agrarische Kleinbetrieb konnte nicht die Grundlage bieten, auf der eine breite städtische Industrie zu errichten war: Am gesamten, in den Handel gebrachten Brotgetreide hatten die Kleinund Mittelbauern in Rußland vor dem ersten Weltkrieg nur einen Anteil von 28,4 % gehabt; im Jahre 1926/27 betrug ihr Anteil 74'%. Gleichzeitig aber verfügte der Kleinund Mittelbetrieb über die geringste marktbare Quote seiner gesamten Erzeugung; sie lag im Jahre 1926/27 bei 11,5 °/o und war damit sogar noch niedriger als vor dem Krieg, wo sie 14,8% betragen hatte13. Die Produktion des Kleinund Mittelbetriebs diente also ganz überwiegend dem eigenen Bedarf. Hierin lag von vornherein eine Strukturschwäche der nachrevolutionären russischen Landwirtschaft, die im Stagnieren der Erntemenge von der Mitte der zwanziger Jahre an — bei gleichzeitigem wachsendem Marktbedarf der sich ausdehnenden Industrie und der Städte! — ihren fatalen Ausdruck finden sollte. Diese Strukturschwäche wurde noch unterstrichen durch die fortlaufenden Realteilungen, welche die durch die Bodenreform von 1917/18 vorübergehend erweiterte Nahrungsfläche der Bauernfamilien erneut zusammenschrumpfen ließen14, durch die Zersplitterung des bebauten Areals15, durch die anhaltende Gespannund Inventar13 G. N. Prohopovicz, Histoire économique de l'URRS, Paris 1952, S. 139. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
587] Die russische Gesellschaft nach der bolschewistischen Revolution 75 losigkeit großer Teile der Bauernschaft16; alle diese Mißstände drohten den Rückstand und die „chinesischen" (Lenin) Betriebsverhältnisse der russischen Kleinwirtschaft zu verewigen. Mit der Kleinbauernwirtschaft waren also auch die spezifischen Probleme, die ihr in Rußland seit je angehaftet hatten, durch die bolschewistische Revolution zu allgemeinen gemacht worden17. Die Verhältnisse konnten ohne Desavouierung der Oktoberrevolution auf dem Lande nicht einfach rückgängig gemacht werden: etwa durch Errichtung großer Staatsgüter, welche die Marktfunktion der früheren Adelsgüter sowie der Großbauernwirtschaften übernommen hätten. Wie die Dinge lagen, bot einen Weg zu agrarischen Marktleistungen weder die Domänenwirtschaft noch die großbäuerliche Produktion, sondern vielmehr die bäuerliche Großproduktion, die durch genossenschaftlichen Zusammenschluß der Kleinbauern herbeizuführen war. Soweit bleibt die Situation der sowjetischen Agrargesellschaft nach der Revolution noch durchaus vergleichbar derjenigen „alter", dichtbesiedelter und gleichzeitig ökonomisch „unterentwickelter" Kulturräume wie etwa Indiens. Welche Formen aber die notwendige agrarische Umwandlung unter diesen Umständen annimmt, hängt nicht nur von dem industriellen Ziel und von der prinzipiellen Entscheidung über den sozialen Inhalt ab, den die angestrebte neue Ordnung haben soll: auch wenn der Entscheid gegen eine soziale Neudifferenzierung des Landvolks und damit für eine ,so14 Vor der Revolution waren jährlich etwa 1,7 °/o der Bauernwirtschaften: geteilt worden; in der Zeit von 1917 bis 1928 erhöhte sich dieser Anteil auf 2,3 bis 3,5 °/o. (A. Yugov, in „Management in Russian Industry and Agriculture", Ithaca — New York 1948, S. 130.) Die Zahl der Bauernstellen vermehrte sich hierdurch in den ersten 10 Jahren nach der Revolution von 18 auf 25 Millionen. (Ebenda) Durch die Bodenreform hatte sich der Anteil des Bauernlandes gegenüber der Vorkriegszeit zwar von 70 auf 96 °/o erhöht (L. Trotzkij, Verratene Revolution, Antwerpen 1936, S. 28). Aber infolge des Wachsens der Zahl der bäuerlichen Haushaltungen sank die durchschnittliche Betriebsgröße! bis gegen Ende der NEP wieder auf das Niveau der Zeit vor der Reform herab. 15 So stellte das Volkskommissariat für Landwirtschaft gegen Ende der NEP fest, daß durchschnittlich jede Bauernfamilie 16 Landanteile besaß, im Norden und Nordwesten Rußlands sogar bis zu 100 Landstreifen. Im Süden und Südosten betrug die durchschnittliche Entfernung des Ackers vom Dorf bei 94 %> der untersuchten Bauernstellen nicht unter 5 km; die Landstücke lagen dabei in alle Richtungen verstreut. (A. J u g o w, Die Volkswirtschaft der Sowjetunion und ihre Probleme, Dresden 1929, S. 140.) 16 Die Zahl der bäuerlichen Haushaltungen, die weniger als den üblichen Landanteil von einem ha pro Kopf besaßen und über kein Inventar und kein Vieh verfügten, wurde 1927 bereite wieder auf etwa 10 Mill. (von insgesamt 24 Mill.) geschätzt, ihre jährliche Zunahme auf 1 Mili. (J u g o w , a.a.O., S. 150). 17 Zu diesem und den folgenden Ausführungen vgl. auch W. Hofmann, Die Arbeitsverfassung der Sowjetunion, Berlin 1956, 1. Kapitel: „Die sowjetische ,ursprüngliche Akkumulation6 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
76 Werner Hofmann [583 zialistische" Gesellschaft ländlicher Arbeitsgenossenschaften gefallen ist, bleibt der Weg der Verwirklichung noch offen. Umfang und Zeitmaß der Veränderung im Dorfe bleiben abhängig von Umfang und Zeitmaß der gleichzeitigen Industrialisierung plus Verstädterung, der sie dienen soll; die besondere Förderung der ländlichen Hausindust r i e z. B., wie sie der zweite indische Fünfjahrplan gegenwärtig vorsieht, bedeutet daher insoweit nicht nur Industrialisierung ohne Verstädterung, sondern zugleich gewerbliche Nutzbarmachung der latenten Übervölkerung des flachen Landes selbst; sie knüpft an eine historische Durchlaufstufe der modernen westeuropäischen Industrie wieder an und rezipiert damit den „organischen", zugleich aber auch den langwierigen Weg zur Industrie. Hinter dem Entscheid über das Zeitmaß der Industrialisierung aber stehen, abgesehen von den mehr oder weniger dringlichen ökonomischen Ausgangsverhältnissen, die den Übergang erzwingen, auch zwei wesentliche nichtökonomische Umstände: einmal das Außenverhältnis, in dem das Industrialisierungsland zu seiner Umwelt steht. Indien genießt hier gegenüber dem Sowjetstaat von vornherein den Vorzug, unter den Bedingungen des Wettbewerbs zwischen West und Ost um die „dritten Räume44 und nicht, wie Sowjetrußland, unter den Bedingungen eines Konfliktverhältnisses zur Umwelt den Weg der Industrie zu gehen. Der zweite Umstand, der den Entscheid über die Gangart des Industrialisierungsprozesses mitbestimmt, ist das Maß von unmittelbarer, auch institutionell gesicherter politischer Rechenschaftspflicht der Staatsmacht gegenüber ihren Befohlenen. Eine Regierung, die das wiederkehrende Risiko parlamentarischer Wahlen auf sich nimmt, kann bei allen Opfern, welche eine nachholende beschleunigte Industrialisierung dem Lande auferlegt, doch des ausdrücklichen Einverständnisses der Regierten zu ihrem Vorhaben nicht entraten; sie darf die Fäden nicht abreißen lassen, die Opferbereitschaft der Regierten nicht überspannen, ohne mit ihrem eigenen Bestand auch die Durchführung der Aufgabe zu gefährden. Die politischen Machtverhältnisse, das strikte EinPartei-System, der absolute Führungsanspruch der Staatspartei, die Unterwerfung der Gewerkschaften und aller sonstigen legalen Organisationen unter deren Primat, die Gestaltung des Wahlsystems zu einem risikolosen Stufenaufbau indirekter Wahl — alle diese Verhältnisse, die in Rußland nach dem Bürgerkrieg fertig ausgebildet hervortraten, bedeuteten den Fortfall ebenso vieler Hindernisse in der nadirevolutionären russischen Gesellschaft, die sich einer Industrialisierungsanstrengung besonderer Art hätten entgegenstellen können. Soweit arbeiteten die etablierten Machtverhältnisse dem besonderen „sowjetischen44 Weg zur Industrie, wie er sich später darstellen sollte, bereits beizeiten vor. OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.76.5.69 | Generated on 2023-04-04 11:22:52
