Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen
Abstract
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Full text
Spellerberg, Annette (Ed.) Research Report Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen Arbeitsberichte der ARL, No. 31 Provided in Cooperation with: ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft Suggested Citation: Spellerberg, Annette (Ed.) (2021) : Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen, Arbeitsberichte der ARL, No. 31, ISBN 978-3-88838-431-8, Verlag der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, Hannover, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0156-43189 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/235258 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
AKADEMIE FŪR RAUMENTWICKLUNG IN DER LEIBNIZ-GEMEINSCHAFT ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft · [email protected] · www.arl-net.de ISBN 978-3-88838-431-8 (PDF-Version) · ISBN 978-3-88838-432-5 (Print-Version) DIGItALISIeRuNG IN LäNDLIcheN uND VeRDIchteteN RäumeN Annette Spellerberg (hrsg.) Arbeitsberichte der ARL 31 DIGItALISIeRuNG IN LäNDLIcheN uND VeRDIchteteN RäumeN 31 Der Sammelband behandelt das aktuelle thema der Raumrelevanz der Digitalisierung. Vor dem hintergrund allgemeiner erkenntnisse zur Digitalisierung werden erfahrungen und ergebnisse aus dem LAG-Gebiet hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland berichtet. Ziel ist es, der Raumwirksamkeit nachzugehen und auf Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die technischen, ethischen und sozialen Rahmenbedingungen ebenso wie politische Digitalisierungsstrategien sind Gegenstand der ersten Kapitel. Vor diesem hintergrund werden thematische Schwerpunkte gesetzt: modellvorhaben im Bereich Smart cities und Smart Regions, Wohnen, Arbeit, mobilität, Verwaltung, tourismus und Gesundheit. Die abgebildeten handlungsund Steuerungsbedarfe zur Gestaltung der Digitalisierung, insbesondere für die Raumplanung und kommunale Verwaltungen, zielen darauf ab, Orientierungshilfen zu bieten. Der Band wurde gemeinsam von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Praktikerinnen und Praktikern der Raumentwicklung verfasst.
Hannover 2021 Digitalisierung in länDlicHen unD verDicHteten räumen annette spellerberg (Hrsg.) Arbeitsberichte der ARL 31 AKADEMIE FŪR RAUMENTWICKLUNG IN DER LEIBNIZ-GEMEINSCHAFT
2 es wurden überwiegend grammatische Formen gewählt, die weibliche und männliche Personen gleichermaßen einschließen. War dies nicht möglich, wurde zwecks besserer lesbarkeit und aus gründen der vereinfachung nur eine geschlechtsspezifische Form verwendet. Die Beitragsentwürfe der autorinnen und autoren wurden in der arbeitsgruppe „Digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen“ der landesarbeitsgemeinschaft Hessen / rheinland-Pfalz / saarland mehrfach diskutiert (interne Qualitätskontrolle). Das manuskript wurde darüber hinaus einer wissenschaftlichen Begutachtung unterzogen (externe Qualitätskontrolle) und nach Berücksichtigung der gutachterempfehlungen der geschäftsstelle der arl zur weiteren Bearbeitung und zur veröffentlichung übergeben. Die wissenschaftliche verantwortung für die Beiträge liegt bei den autorinnen und autoren. geschäftsstelle der arl: Wr ii „Wirtschaft und mobilität“ Dr. martina Hülz, [email protected] arbeitsberichte der arl 31 isBn 978-3-88838-431-8 (PDF-version) issn 2193-1283 (PDF-version) Die PDF-version ist unter shop.arl-net.de frei verfügbar (Open access) cc_BY_sa 4.0 international isBn 978-3-88838-432-5 (Print-version) issn 2193-1542 (Print-version) Druck: Books on Demand gmbH, 22848 norderstedt verlag der arl – Hannover 2021 sprachliches lektorat: c. m. Hein, H. Wegner Formales lektorat: J. gosemann, v. mena, r. torkler satz und layout: g. rojahn, O. rose Zitierempfehlung für die netzpublikation: spellerberg, annette (Hrsg.) (2021): Digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen. Hannover. = arbeitsberichte der arl 31. urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0156-43189 arl – akademie für raumentwicklung in der leibniz-gemeinschaft vahrenwalder straße 247 30179 Hannover tel. +49 511 34842-0 Fax +49 511 34842-41 [email protected] www.arl-net.de
1inHalt Inhalt Digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen. eine einführung annette Spellerberg 3 I Grundlagen der Digitalisierung technische rahmenbedingungen: Breitbandversorgung in den siedlungsräumen annette Spellerberg 12 Politische strategien zur Digitalisierung in europa, Deutschland und der großregion saar-lor-lux+ Beate Caesar, annette Spellerberg 25 ethische aspekte: regeln und leitplanken zur Digitalisierung Gerd-Rainer Damm 40 Digital Divide. soziale aspekte der Digitalisierung lynn Schelisch, annette Spellerberg 53 II Anwendungsfelder und räumliche Wirkungen modellvorhaben: smart cities und smart regions Gerd-Rainer Damm, annette Spellerberg 63 auswirkungen der Digitalisierung auf den Wohnbereich lynn Schelisch 80 auswirkungen der Digitalisierung auf die arbeitswelt Gerd Rojahn 89 mobilität und Digitalisierung Kathrin Karola Viergutz, Christian langhagen-Rohrbach 102 auswirkungen der Digitalisierung auf den tourismus Kirstin Weber-leibrecht 114 auswirkungen der Digitalisierung auf die Daseinsvorsorge im gesundheitsbereich Franziska Kulicke 125 Digitalisierung von verwaltungen und Bauabteilungen – rechtliche rahmenbedingungen und deren auswirkungen till Kemper 135
231 _ Digitalisierung in länDlicHen unD verDicHteten räumen III Konsequenzen für die Raumentwicklung und Raumplanung Digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen. Positionierung und Handlungsbedarfe annette Spellerberg, Ulrike Sailer, Gerd-Rainer Damm, lynn Schelisch 147 Kurzfassung / Abstract 157
3Digitalisierung in länDlichen unD verDichteten räumen. eine einführung Annette Spellerberg DigitAliSierung in länDlichen unD verDichteten räumen. eine einführung Gliederung 1 Problemstellung: Raumwirksamkeit der digitalen Transformation 2 Zielstellung, Fragen und Aufbau des Arbeitsberichts Literatur Kurzfassung In diesem einleitenden Teil des Arbeitsberichts wird die Bedeutung und die Raumwirksamkeit der digitalen Transformation für das LAG-Gebiet Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland herausgearbeitet. Die Differenzierung nach städtischen und ländlichen Räumen wird besonders betont. Der Aufbau des Berichts, an dem elf Wissenschaftler/ innen und Praktiker/innen mitgearbeitet haben, und die von ihnen formulierten Fragen bilden den zweiten Teil der Einleitung. Schlüsselwörter Raumwirksamkeit der Digitalisierung – städtische und ländliche Räume – Lebensbereiche – Raumstruktur – Raumplanung – Corona-Pandemie Digitalisation in rural and densely settled areas. An introduction Abstract This introductory section of the report presents the significance and spatial impact of the digital transformation for the state working group (LAG) area of Hesse, Rhineland-Palatinate and Saarland. Emphasis is placed on differentiating between urban and rural areas. The second part of the introduction presents the structure of the report and the questions drawn up by the eleven academics and practitioners who worked on it. Keywords Spatial Impacts of Digitalisation – Urban and Rural Areas – Spheres of Life – Spatial Structure – Spatial Planning – Coronavirus Pandemic
431 _ digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen 1 Problemstellung: Raumwirksamkeit der digitalen Transformation1 Die Aufgaben und Fragestellungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, betreffen nicht nur die Breitbandverkabelung und die Zurverfügungstellung von schnellem Internet für alle Haushalte und Betriebe sowie die technische Umwandlung von analogen in maschinenlesbare digitale Daten. Vielmehr hat die Digitalisierung gesellschaftliche und wirtschaftliche Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche. Sie greift tief in Alltag, Arbeit, Freizeit und Mobilität, in unsere gesamte Lebenswelt ein. Diese digitale Transformation hat eine ähnlich starke Auswirkung auf die Gesellschaft wie einst die Erfindung und Einführung des Buchdrucks, der Dampfmaschine oder des elektrischen Lichts. So wie der Buchdruck die Informationsmöglichkeiten, die Dampfmaschine die Arbeitswelt und das elektrische Licht den Tagesrhythmus veränderte, so revolutioniert die Digitalisierung die Medien, die Arbeit und das Leben der Menschen (Nassehi 2019; Mau 2017). Während die ersten Veränderungen Jahrzehnte dauerten, ereignen sich letztere aber in kaum überschaubaren, kürzeren Zeitabschnitten, die mit der Corona-Pandemie einen zusätzlichen Schub erhalten haben. Unter anderem im Bildungsbereich, in der Arbeitswelt, der Kultur und im Gesundheitswesen sind Innovationen in Gang gesetzt worden, die ohne den mit der Pandemie einhergehenden Lockdown langsamer und möglicherweise in anderen Formen umgesetzt worden wären, wie z. B. Homeoffice, digitale Bürgerdienste oder digitale Konzertund Filmreihen. Digitalisierung kann verstanden werden als Phase der gesellschaftlichen Entwicklung, in welcher immer mehr Menschen Computer und Internet nutzen und Güter mit Computern ausgestattet sind, die mit anderen Gütern, z. B. über das Internet, vernetzt werden (Lenzen 2018: 18). Die digitale Welt ist dabei nicht einfach ein Abbild der analogen Welt (Nassehi 2019). Das Physisch-Materielle und die digitalen Daten und Prozesse werden bereichsspezifisch in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und in räumlich unterschiedlichen Kontexten miteinander verwoben. Die Raumwirksamkeit der digitalen Transformation steht außer Frage, ist jedoch differenziert zu betrachten. Bei der Digitalisierung (und weitergedacht beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz) handelt es sich um einen weltweiten Prozess, in den die Städte und Gemeinden in unterschiedlichem Ausmaß eingebunden sind (Becker 2018). Dirk Engelke und sein Team haben in einer Delphi-Umfrage zu den Themenbereichen „Mobilität“, „Zentralitäten“ und „Freiraum“ ermittelt, dass alle Raumtypen betroffen sind, insbesondere aber die Auswirkungen für die ländlichen Räume kaum abzuschätzen sind (Engelke/Hagedorn/Schmitt et al. 2019: 39). Dies stellt die Akteure der Raumentwicklung vor vielfältige Herausforderungen. Die Digitalisierung kann sowohl verstärkende, modifizierende, abschwächende wie auch neutrale Wirkungen bei der Lösung von Problemen entfalten. 1 Die Einleitung haben die Autorinnen und Autoren dieses Bandes diskutiert und somit nicht unwesentlich zum Text beigetragen. Die untenstehenden Fragen, die in diesem Bericht beantwortet werden, wurden von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern der Kapitel formuliert. Der Geschäftsführerin der „AG Digitalisierung“, Dr. Lynn Schelisch, gebührt besonderer Dank für die Organisation der Treffen, die Protokolle und nicht zuletzt die gute Verpflegung. Ein großer Dank gebührt ebenso Martina Hülz, die uns vonseiten der Geschäftsstelle der ARL betreut hat, für ihr Engagement, ihren Zuspruch und ihre Geduld sowie Frau Mena Arias für das sorgfältige formale Lektorat.
11Digitalisierung in länDlichen unD verDichteten räumen. eine einführung Wiegandt, c.-c.; Baumgart, S.; hangebruch, n.; holtermann, l.; Krajewski, c.; mensing, m.; neiberger, c.; Osterhage, f.; texier-Ast, v.; Zehner, K.; Zucknik, B. (2018): Determinanten des OnlineEinkaufs – eine empirische Studie in sechs nordrhein-westfälischen Stadtregionen. In: Raumforschung und Raumordnung 76 (3), 247.265. doi.org/10.1007/s13147-018-0532-5 Autorin Annette Spellerberg (*1960), seit 2008 Professorin für Stadtsoziologie an der TU Kaiserslautern mit den Schwerpunkten Wohnen, demografischer Wandel, sozialräumliche Differenzierungen, Nachbarschaften, neue Wohnformen und Lebensstilforschung. Sie arbeitete an der FU Berlin, der Universität Bamberg, dem Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB) sowie am Center for Advanced Study in the Behavioral Sciences, Stanford (USA). Sie ist Mitglied in der ARL, der DASL und der Deutschen Gesellschaft für Soziologie.
12 31 _ digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen Annette Spellerberg TechniSche RAhmenbedingungen: bReiTbAndveRSoRgung in den SiedlungSRäumen Gliederung 1 Einleitung 2 Breitbandversorgung in unterschiedlichen Siedlungsräumen 3 Leistungsfähiges Internet 4 Big Data und Künstliche Intelligenz 5 Fazit Literatur Kurzfassung Dieser Beitrag befasst sich mit leitungsgebundener sowie funkbasierter Technik, die die Voraussetzung für digitale Anwendungen ist. Trotz aller Fortschritte kann von einem ubiquitär verfügbaren Breitband noch keine Rede sein, der ländliche Raum ist im Durchschnitt schlechter versorgt als städtische Räume. Dies trifft auch für das LAGGebiet Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland zu. Derzeit wird über die Digitalisierung hinaus Künstliche Intelligenz diskutiert, die auf Basis großer Datenmengen neue Erkenntnismöglichkeiten, Typisierungen und Steuerungen erlaubt, die auch die Raumentwicklung betrifft, z. B. die Leitung des Verkehrs und die Veränderung des Konsums. Schlüsselwörter Breitband – ländlicher Raum – Künstliche Intelligenz Technical parameters: broadband provision in settlement areas Abstract The focus here is on the cable-based and wireless technology required for digital applications. Despite the progress made, it is not possible to speak of a ubiquitous provision of broadband. Rural areas are generally more poorly served than urban areas. This is also true of the LAG-area Hessen, Rhineland-Palatinate, Saarland. Currently, discussion is moving beyond digitalisation to consider artificial intelligence. Based on large quantities of data, this enables new findings, typifications and management approaches that also affect spatial development, e. g. traffic management and changes in consumption. Keywords Broadband – Rural Area – Inter-State Comparison – Artificial Intelligence
13Technische Rahmenbedingungen: bReiTbandveRsoRgung in den siedlungsRäumen 1 Einleitung Für die Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind zunächst Computer unabdingbar, mit denen Informationen digital gespeichert und verarbeitet werden. Die Miniaturisierung und Vernetzung von Computern und Sensoren über allseits zugängliche, leistungsfähige Kabeloder Funkverbindungen ermöglichen nach und nach die Umwandlung von Dingen, Ereignissen und Abläufen in die digitale Form (1-0-Codierung mit unendlichen Kombinationsmöglichkeiten) und das Algorithmisieren (Berechnen) nahezu des gesamten gesellschaftlichen Lebens. Mobile Zugänge, z. B. vor allem über das Smartphone, ermöglichen neue Dienste und Angebote, die über die ursprünglich mit Computern konnotierten Automatisierungsund Rationalisierungsprozesse in den Wirtschaftsunternehmen weit hinausgehen (Engelke/Hagedorn/Schmitt et al. 2019: 5). Die massenhaft erzeugten Daten repräsentieren dabei nicht nur die analoge Welt, sondern werden selbst zum Material für Erkenntnisse, Geschäftsmodelle, Steuerungsund Kontrollprozesse, wie z. B. Konsumvorlieben, Malund Komponiertechniken, Energiesteuerung oder Überwachung (Nassehi 2019: 82). Als Kernelemente der Digitalisierung bzw. der digitalen Transformation können zusammenfassend die Automatisierung und Vernetzung, Datenerfassung und Verarbeitung mittels Algorithmen sowie der organisationale und gesellschaftliche Transformationsprozess bezeichnet werden (Engelke/Hagedorn/Schmitt et al. 2019: 5). 2 Breitbandversorgung in unterschiedlichen Siedlungsräumen Obwohl der Anschluss an das Internet heute als Basisinfrastruktur für Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen angesehen wird (Beirat für Raumentwicklung 2015: 10), ist die Versorgung keine öffentliche Aufgabe. Für den Ausbau eines leistungsfähigen Netzes ist in der Bundesrepublik nicht der Staat, sondern die Privatwirtschaft zuständig. Vor allem ökonomische Gründe und Profitinteressen stehen dem flächendeckenden Angebot eines leistungsstarken Internets entgegen, da sich je nach Siedlungsdichte und topographischer Situation die Kosten für die Verlegung von Kabeln oder das Errichten von Funkmasten unterscheiden, Preisvorstellungen jedoch nicht an die Kunden weitergegeben werden können (BMVI 2016: 26). Entsprechend divers ist die Breitbandversorgung in unterschiedlichen Siedlungsräumen. In ländlichen Räumen liegen deutschlandweit die Anschlussraten der Haushalte mit 73 % deutlich unter denen städtischer Räume, in denen 97 % Zugang zu mindestens 50 Mbit/s haben, was derzeit als Mindestgeschwindigkeit für schnelles Internet gilt (BMVI 2020b: 10; Stand Ende 2019). Für die meisten Nutzungen sind allerdings niedrigere Raten ausreichend. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeindegrößenklasse oder zu einem Bundesland und auch schwierige räumliche Situationen, wie eine geringe Bevölkerungsdichte, topographische Hürden und weit entfernte „backbones“ der überörtlichen Verbindungen, sind für die Qualität des Internets mit ausschlaggebend. In peripheren und topographisch schwierigen Regionen finden sich möglicherweise gar keine Anbieter (BMI 2019; Schelisch/Spellerberg 2021).
14 31 _ digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen Zunehmend engagieren sich die Kommunen und Landkreise daher selbst beim Ausbau des Breitbands, was ein komplizierter und zeitaufwendiger Prozess sein kann (Deutschlandfunk 2019; atene KOM 2017; BMI 2019). Ein Problem stellt die Pfadabhängigkeit vom größten Anbieter Telekom dar, der als Nachfolger der Post zum einen als erster Ansprechpartner gilt, zum anderen über Kupferrohre verfügte, deren Verstärkung – das sogenannte Vectoring – in die Förderung des Bundes eingeschlossen war. Hierdurch wurde die flächendeckende Einführung von Glasfaserkabeln als sicherste und schnellste Internetverbindung zumindest verzögert. Von dieser „Brückentechnik“ profitierten nur der ehemalige Monopolist und die Haushalte, die in der Nähe einer Vermittlungsstelle angesiedelt waren – in der Regel städtische Einheiten. Glasfaser bis zum Gebäude oder in das Haus ist aber für leistungsstarke Upund Downloads notwendig (FTTH: fibre to the home; FTTB: fibre to the building). Derzeit soll die Umstellung der Kabelnetze (TV) auf den neuen gigabitfähigen Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 regionale Unterschiede „absehbar deutlich verringern“ (Data Over Cable Service Interface Specification; BMVI 2019: 6). Dies gelingt in den sehr leistungsstarken Bereichen (DOCSIS 3.1) entgegen der Zielvorstellung bislang nicht. Der ländliche Raum bleibt deutlich zurück (vgl. Tab. 1; BMVI 2020b). Der Breitbandatlas gibt Auskunft über den Stand der Digitalisierung in Deutschland. Unter anderem wird nach städtischen, halbstädtischen und ländlichen Siedlungsräumen unterschieden. Städtisch wird an einer Einwohnerzahl von mehr als 500 Einwohnern je km² gemessen, halbstädtisch bedeutet eine Bevölkerungsdichte zwischen 100 und 500 Einwohnern/km² und ländlich eine dünne Besiedlung von weniger als 100 Einwohnern/km². Beim Internetzugang mit niedrigeren Übertragungsraten haben ländliche Räume in den letzten Jahren stark aufgeholt, ein knappes Viertel der Haushalte in ländlichen Gemeinden erreicht nicht den Standard von 30 Mbit/s. Dies trifft auch auf 9 % der halbstädtischen Räume zu (vgl. Tab. 1). 16 Mbit/s ≥30 Mbit/s ≥50 Mbit/s ≥100 Mbit/s ≥200 Mbit/s ≥400 Mbit/s ≥1.000 Mbit/s Städtisch 99,0 98,0 97,4 93,8 89,8 84,2 60,5 Halbstädtisch 93,7 91,1 88, 7 76,6 64,3 50,5 24,1 Ländlich 81,9 77,7 72,8 53,4 33,3 19,6 12,2 Tab. 1: Breitbandverfügbarkeit in Deutschland nach drei Raumkategorien – Gemeindeprägung (in % der Haushalte, alle Technologien) / Quelle: BMVI 2020b: 10 Aus Tabelle 1 wird ersichtlich, dass mit steigender Qualität des Internets der Stadt-Land-Unterschied zunimmt. Die Differenz zwischen städtischen und ländlichen Gemeinden beträgt bei der geringsten Qualität (16 Mbit/s) 17 und bei der höchsten (1.000 Mbit/s) 48 Prozentpunkte. Gerade bei den hohen Übertragungsraten, die auf Basis von Glasfaserkabeln und vor allem der Aufrüstung der TV-Kabelnetze (CATV; DOCSIS 3.1-Technologie) erreicht werden, liegen die Großstädte deutlich vor den
15Technische Rahmenbedingungen: bReiTbandveRsoRgung in den siedlungsRäumen dünn besiedelten Räumen – und hier vor allem in den großen Großstädten mit mehr als 500 Tsd. Einwohnern (BMVI 2020b: 13). Der Sprung wird in der Tabelle ab 100 Mbit/s deutlich erkennbar. Generell besteht die Notwendigkeit, dass Gemeinden und Landkreise initiativ werden müssen, um einen Glasfaseranschluss zu erlangen. Es handelt sich um eine komplexe Aufgabe, die bei kaum vorhandener Personalausstattung und häufig fehlenden finanziellen Voraussetzungen in Angriff genommen werden muss (atene KOM 2017). Akteure aus den Gemeinden stehen vor der Herausforderung, den Ablauf, häufig über die Gemeindegrenzen hinweg, zu koordinieren, Kosten zu senken – z. B. durch Eigenleistung beim Bau von Gräben oder bei der Mitnutzung von Infrastrukturen und Masten –, mit Anbietern zu verhandeln, Rechtssicherheit herzustellen und Fördermittel zu beantragen (derzeit 90 % Förderquote, auch bei schlecht ausgestatteten Gemeinden; Beirat für Raumentwicklung 2015: 12). Aufgrund der sogenannten „weiße Flecken“, bei denen die Haushalte keinen leistungsfähigen Zugang haben, oder der „grauen Flecken“, die nur eine unzureichende Internetversorgung mit einer Übertragungsrate von weniger als 30 Mbit/s aufweisen, wird in der Bundesrepublik und auch im LAG-Gebiet die Digitalisierung als ausbaufähig erachtet (Windolph/Gorke/Krogmann et al. 2019). 3 Leistungsfähiges Internet Die LAG-Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland schneiden beim Breitbandausbau unterschiedlich gut ab. Während Rheinland-Pfalz bei der ≥50 Mbit/s Breitbandversorgung (alle Technologien) im Ländervergleich mit einer Abdeckung von 90 % nur auf Platz 11 liegt und damit auf dem letzten Platz der westdeutschen Länder, belegt das Saarland mit 97 % den vierten Platz nach den drei Stadtstaaten (vgl. Tab. 2). Hessen liegt hier knapp über dem Bundesdurchschnitt, fällt jedoch in der höchsten Kategorie (>= 1.000 Mbit/s) deutlich zurück. Hier erreicht Rheinland-Pfalz bemerkenswerterweise den Bundesdurchschnitt, was sonst nicht gelingt. Fördermaßnahmen im Bereich der „Gigabit-Strategie“ zeigen ihre Wirkung durch die dynamische Entwicklung in Rheinland-Pfalz beim schnellen Internet (Krogmann/Mischorr/Humpert et al. 2020). Es ist jedoch zu beachten, dass die Qualität des Internetzugangs, also die tatsächlich verfügbare Datenübertragungsrate bei Downund Uploads, von der vertraglich vereinbarten teilweise erheblich nach unten abweicht. Auch innerhalb der Bundesländer existieren in zwei der drei Länder des LAG-Gebietes regionale Unterschiede (vgl. Abb. 1). In Hessen ist der Norden deutlich schlechter ausgestattet als das Rhein-Main-Gebiet im Süden, in Rheinland-Pfalz sind die Haushalte am Rhein entlang vergleichsweise gut versorgt, während es im Westen große Bereiche mit schlechter bzw. keiner Internetanbindung gibt. Es sind hier zugleich im Ländervergleich überdurchschnittliche Steigerungsraten zu verzeichnen (Windolph/Gorke/Krogmann et al. 2019: 7). Im Saarland sind die regionalen Differenzen eher gering ausgeprägt. Anzumerken ist zur Abbildung 1, dass der Breitbandatlas auf der Meldung der Anbieter beruht. Es können somit Lücken ausgewiesen sein, die nicht bestehen.
16 31 _ digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen ≥16 Mbit/s ≥50 Mbit/s ≥200 Mbit/s ≥400 Mbit/s ≥1000 Mbit/s Baden-Württemberg 95,7 91,9 77,9 70,8 8,2 Bayern 97,6 94,0 73,0 61,3 54,6 Berlin 99,3 98,0 94,6 91,2 85,3 Brandenburg 94,6 88,2 54,2 35,5 19,4 Bremen 99,2 98,3 95,8 95,1 95,1 Hamburg 99,4 98,2 95,2 94,6 94,6 Hessen 95,6 92,3 75,9 66,2 25,5 Mecklenburg-Vorpommern 81,5 76,2 61,1 49,0 31,5 Niedersachsen 94,5 90,8 72,3 65,4 51,3 Nordrhein-Westfalen 96,9 94,4 81,9 76,3 48,7 Rheinland-Pfalz 94,8 90,1 68,7 54,7 43,1 Saarland 99,4 96,7 73,3 62,9 49,2 Sachsen 90,6 85,1 62,2 49,1 38,6 Sachsen-Anhalt 86,2 78,3 52,6 29,8 9,5 Schleswig-Holstein 93,9 91,7 83,3 78,2 70,7 Thüringen 92,4 88,5 59,3 39,6 22,0 Deutschland 95,4 91,9 75,3 66,2 43,2 Tab. 2: Breitbandverfügbarkeit in Privathaushalten in den Bundesländern (in % der Haushalte, alle Technologien), Ende 2019 / Quelle: Eigene Darstellung nach BMVI 2020b Berücksichtigt wurden bei dieser Darstellung sowohl Festnetzals auch Mobilfunk-Technologien. Funknetze sind für mobile Geräte unerlässlich (Sprache, Video, Gaming; LTE: long term evolution, Mobilfunkstandard der dritten Generation, gefolgt von 4G), die ab 2020 als 5G-Netze eine neue Leistungsstufe vor allem für mobile Endgeräte (Smartphones), Internet der Dinge und autonomes bzw. assistiertes Fahren erreichen sollen (Datenraten bis zu 10 Gbit/s). Aufgrund der kurzen Reichweiten der Frequenzen werden die Anzahl der Masten deutlich steigen müssen und auf dem Land wird zusätzlich Glasfaser benötigt. Obwohl große Anstrengungen unternommen werden, ländliche Regionen besser zu versorgen, bestehen weiterhin deutliche Stadt-Land-Unterschiede. Im Saarland zeigen sich deutliche Unterschiede beim sehr schnellen Internet, jedoch kaum bei den geringen Übertragungsraten. Obwohl ländliche Orte hier der Kategorie
17Technische Rahmenbedingungen: bReiTbandveRsoRgung in den siedlungsRäumen „halbstädtisch“ zugeordnet werden, die typischerweise geringere Anschlussraten aufweisen, liegen die Werte in dieser Kategorie noch deutlich über denen in den beiden Vergleichsländern. 16 Mbit/s ≥50 Mbit/s ≥200 Mbit/s ≥400 Mbit/s ≥1000 Mbit/s Hessen 95,6 92,3 75,9 66,2 25,5 Städtisch 99,6 98,0 89,9 82,8 40,4 Halbstädtisch 93,5 88,4 60,0 46,8 4,4 Ländlich 70,6 62,2 32,8 19,3 1,5 Rheinland-Pfalz 94,8 90,1 68,7 54,7 43,1 Städtisch 98,8 97,7 89,5 78,6 66,8 Halbstädtisch 93,6 87,4 59,4 41,6 28,4 Ländlich 84,3 72,2 26,9 16,3 12,2 Saarland 99,4 96,7 73,3 62,9 49,2 Städtisch 99,6 98,7 81,5 75,2 68,1 Halbstädtisch 98,9 93,6 60,6 43,9 20,2 Ländlich ----- Tab. 3: Breitbandverfügbarkeit in Deutschland nach drei Raumkategorien – Gemeindeprägung (in % der Haushalte, alle Technologien) im LAG-Gebiet / Quelle: BMVI 2020b Im Saarland zeigen sich deutliche Unterschiede beim sehr schnellen Internet, jedoch kaum bei den geringen Übertragungsraten. Obwohl ländliche Orte hier der Kategorie „halbstädtisch“ zugeordnet werden, die typischerweise geringere Anschlussraten aufweisen, liegen die Werte in dieser Kategorie noch deutlich über denen in den beiden Vergleichsländern. Die hohe Dynamik in Rheinland-Pfalz geht auch auf den aktuellen sechsten Förderaufruf zurück, der ein im Vergleich zu den vorherigen Aufrufen vereinfachtes Antragsverfahren vorsieht, denn Machbarkeitsstudie, Interessenbekundungen, Scoring-Verfahren und Netzplan müssen nicht länger vorgelegt werden. Zudem wurde die Laufzeit von vier auf acht Wochen verlängert, in der die Telekommunikationsunternehmen ihre ökonomischen Berechnungen darlegen müssen. In die Fördermaßnahmen wurden auch die „grauen Flecken“ einbezogen (<30 Mbit/s der Anschlüsse bei Haushalten und bei Schulen, Gewerbegebieten und Krankenhäusern per Sonderaufruf). Und um die Kosten für Kommunen zu senken, werden bei der Mitverlegung von Leitungen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten vom Land übernommen. Auf Basis dieser Förderungen hat Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren aufgeholt.
18 31 _ digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen
19Technische Rahmenbedingungen: bReiTbandveRsoRgung in den siedlungsRäumen Abb. 1: Breitbandverfügbarkeit im LAG-Gebiet / Quelle: Kartendownload Breitbandatlas des BMVI 2020a, Stand: 05.11.2020
20 31 _ digitalisierung in ländlichen und verdichteten räumen Wegen der Zentralitätsfunktionen von Städten und daraus erwachsender Attraktivität, wie z. B. Innovationskraft (auch bei 5G), tertiäre Bildungseinrichtungen und kulturelle Angebotsvielfalt, ist eine Überwindung der regionalen Disparitäten mithilfe der digitalen Transformation bisher nicht zu beobachten. Auch die aktuellen TV-Kabelnetze zur Umsetzung der Gigabit-Strategie stellen bisher offensichtlich keine Lösung dar, die räumlichen Unterschiede einzuebnen. 4 Big Data und Künstliche Intelligenz Um von der Digitalisierung zu Künstlicher Intelligenz zu gelangen, werden große Datenmengen benötigt. Diese Daten müssen in einer hohen Geschwindigkeit gewonnen und verarbeitet werden. Ein typisches Beispiel ist Google Maps, das auf die Bewegungen der Smartphones von individuell Reisenden zugreift und in Echtzeit kartographische Informationen über Staus bereitstellt. Kaufentscheidungen über das Internet ermöglichen die Klassifikation, Clusterung und Segmentierung von Kunden und Analysen von Trends. Sensoren messen Energieströme, das Klima, den Verkehr, die Finanztransaktionen etc. Große Datenmengen werden nahezu ubiquitär produziert und ausgewertet. Je mehr Daten von einer unbegrenzten Zahl an Geräten oder Sensoren in Echtzeit verarbeitet werden können, desto eher kommt Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Massendaten, die in großer Menge, Vielfalt an Formaten und Geschwindigkeit verarbeitet werden, sind Voraussetzung für Künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz ist „(…) Sammelbegriff für diejenigen Technologien und ihre Anwendungen, die durch digitale Methoden auf der Grundlage potenziell sehr großer und heterogener Datensätze in einem komplexen und die menschliche Intelligenz gleichsam nachahmenden maschinellen Verarbeitungsprozess ein Ergebnis ermitteln, das ggf. automatisiert zur Anwendung gebracht wird. Die wichtigsten Grundlagen für KI als Teilgebiet der Informatik sind die subsymbolische Mustererkennung, das maschinelle Lernen, die computergerechte Wissensrepräsentation und die Wissensverarbeitung, welche Methoden der heuristischen Suche, der Inferenz und der Handlungsplanung umfasst“ (Datenethikkommission KI 2018: 1). Intelligent bedeutet, wahrnehmen, verstehen, planen, handeln und lernen zu können, was u. a. heißt, dass unterschiedliche Grade von Intelligenz möglich sind. Derzeit befindet sich KI im frühen Entwicklungsstadium, auch wenn der Begriff bereits 1956 geprägt wurde (Berg/Giehl/Koch et al. 2019: 26). Die derzeitige „schwache KI“ meint, dass Technologien mit starkem Anwendungsbezug und konkrete Lösungen in klar definierten Problemkontexten zum Einsatz kommen. „Starke KI“ bedeutet, die intellektuellen menschlichen Fähigkeiten ohne konkreten Problembezug nachzuahmen und übertreffen zu können (ebd.). In der Anwendung befinden sich derzeit z. B. Gesichtserkennung, Assistenzsysteme in Fahrzeugen, Navigationssysteme, aber auch Sprachassistenzsysteme wie „Siri“ und „Alexa“, die mit zahlreichen Einzelanwendungen gekoppelt werden, die von Informationsdiensten über Medienangebote bis hin zu Smart-Homeund Sicherheitsanwendungen reichen (sog. skills).
27Politische strategien zur Digitalisierung in euroPa, DeutschlanD, Der grossregion saar-lor-lux+ In der „Digitalen Agenda für Europa“ von 2010, einer der Leitinitiativen der Europa2020-Strategie, wurden Zielwerte für die Entwicklung des Breitbandnetzes bis zum Jahr 2020 definiert (Europäischer Rechnungshof 2018: 14 f.). Im Jahr 2016 wurden Zielwerte für das Jahr 2025 ergänzt (siehe Tab. 1) (ebd.: 15): Bis 2013 Bis 2020 Grundlegende Dienste (30 Mbit/s) flächendeckend verfügbar Schnelle Dienste (30–100 Mbit/s) flächendeckend verfügbar Mind. 50 % der europäischen Haushalte nutzen Verbindungen >100 Mbit/s Bis 2025 Anschluss aller sog. „sozioökonomischen Schwerpunkte“ mit einem Gigabit pro Sekunde Durchgängige 5G-Bereitstellung in Städten und an wichtigen Landverkehrsverbindungen“ Breitbandnetzzugang (Download von 100 Mbit/s, steigerbar auf 1-Gigabit) aller Privathaushalte Tab. 1: EU-Ziele für die Breitbandentwicklung von 2010/12 und 2016 / Quelle: Eigene Darstellung, basierend auf Europäischer Rechnungshof 2018: 14 f. Als Reaktion auf die hohe Priorität der Digitalisierung im Junker-Plan wurde im Jahr 2015 die sog. „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ verabschiedet (Europäische Kommission 2015; Europäisches Parlament 2019: 5). Sie definiert drei grundlegende Aktionsbereiche (Europäische Kommission 2015): > Verbesserung des innereuropäischen und grenzüberschreitenden Online-Zugangs zu Warenund Dienstleistungen für Unternehmer und Kunden, > Schaffung der notwendigen Bedingungen für digitale Netze und Dienstleistungen, > Nutzung der Wachstumspotenziale der europäischen digitalen Wirtschaft und 16 Leitaktionen mit Handlungsvorschlägen. Im Einklang mit Aktionsbereich 1 trat beispielsweise die EU-Geoblocking-Verordnung Ende 2018 in Kraft. Die Verordnung verringert die innereuropäischen Barrieren hinsichtlich der Verfügbarkeit und Gleichwertigkeit von Waren im Online-Handel und bei Dienstleistungen. Geoblocking kann jedoch nach wie vor bei landesspezifisch urheberrechtlich geschützten Medien angewandt werden. Diese bewusste Barriere wird von der EU mit dem Territorialitätsprinzip im Rahmen des Urheberrechtes begründet. Es sieht vor, dass das Recht des Landes Anwendung findet, in dem sich die Personen gerade befinden. Dennoch bestehen weiterhin Barrieren, die die EU trotz des europäischen Binnenmarktes durch Gebietslizenzen fragmentieren (Dittrich 2018: 2; Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland 2018).
28 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wird in der neuen EU-Förderperiode (2021–2027) mit einem eigenen Investitionsprogramm „Digitales Europa“ hinterlegt. Es fördert Projekte in den Bereichen Hochleistungsrechnen, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, digitale Kompetenzen und Gewährleistung der Nutzung der digitalen Technik in Bevölkerung und Wirtschaft. Ergänzt wird die Förderung mit dem Forschungsprogramm „Horizont Europa“ (Europäische Kommission 2018c: 1). Weitere finanzielle Unterstützung im Bereich der digitalen Informationsund Kommunikationstechnologien als Ergänzung nationaler Investitionen für den gezielten Ausbau des Breitbandinternets kommt in den nächsten Jahren u. a. weiterhin von der „Connecting Europe Facility“ zum Ausbau von digitaler Infrastruktur sowie dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Förderzeitraum 2021–2027 erhält das Thema „Digitalisierung“ im EFRE eine höhere Bedeutung. Auf regionaler Ebene sollen Digitalisierungsstrategien verstärkt in den Bereichen nachhaltiger Verkehr, intelligente Energienetze und Städte eingebunden werden und in einen schnelleren digitalen Zugang investiert werden. Des Weiteren fördert der Europäische Sozialfonds+ (ESF+) Projekte zum Ausbau der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung (Europäische Kommission 2018c: 2). Trotz des ausgesprochenen Ziels einer flächendeckenden Digitalisierung des Europäischen Wirtschaftsraums setzen die meisten Initiativen nicht bei der auf der Hand liegenden transnationalen Verknüpfung der Breitbandinfrastrukturen der Mitgliedsstaaten an. Eine Ausnahme bilden die Transeuropäischen Telekommunikationsnetze (eTEN), welche unter anderem anstreben, die Telekommunikationsnetze der Mitgliedsstaaten innerhalb der EU zu verknüpfen und solide transnationale Infrastrukturen zu schaffen. Dazu zählen auch der Ausbau und die Modernisierung der Breitbandnetze mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von internetgebundenen Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger sicher anzubieten. Die Kommunikation zwischen öffentlichen Institutionen über nationale Grenzen soll erleichtert und effizienter werden (Europäische Kommission 2018a: 9). Die eTEN-Projekte werden durch die oben bereits genannte „Connecting Europe Facility“ kofinanziert (Europäische Kommission 2018b). 3 Bundesund Landesstrategien Deutschlands Die europäischen Strategien wurden in nationale und länderspezifische Strategien überführt und im Hinblick auf die jeweiligen Pfadabhängigkeiten und Situationen modifiziert. In der aktuellen Umsetzungsstrategie der Bundesregierung, die die Digitale Agenda zum Breitbandausbau von 2014 bis 2017 weiterführt, werden fünf Schwerpunkte gesetzt: Digitale Kompetenz, Infrastruktur und Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Gesellschaft im digitalen Wandel sowie Moderner Staat (Die Bundesregierung 2019: 5). Bislang konnten die Ausbaupläne der Bundesregierung nicht eingehalten werden, denn bis 2018 sollten alle Haushalte mit 50 Mbit/s versorgt sein. Als Ziel wird dennoch formuliert, bis 2025 einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabitnetzen erreicht zu
29Politische strategien zur Digitalisierung in euroPa, DeutschlanD, Der grossregion saar-lor-lux+ haben – auch in dünn besiedelten Räumen (ebd.: 31). Es sollen nur noch Glasfasernetze gefördert werden, die zudem bis in das Gebäude bzw. zum Haushalt reichen sollen (FTTB/FTTH). Bisher verfügen lediglich 8,5 % der Haushalte über einen Glasfaseranschluss (Weidenbach 2019). Der Bund bietet zur Erhöhung der Anschlussraten monetäre Mittel. Er fördert in Anbetracht der im internationalen Vergleich nur durchschnittlichen Ausstattung in der Bundesrepublik den Breitbandausbau mit 4,4 Milliarden Euro durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit 2015. Kommunen können auf Antrag Zuschüsse an Versorger geben (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Glasfasernetze errichten, die sie an Netzbetreiber verpachten können (Betreibermodell). Zugleich ist es mittlerweile Pflicht der Kommunen, Leerrohre für Glasfaserkabel zu verlegen, um preisgünstigere Lösungen vorzuhalten als bei separaten Straßenbauarbeiten. Diesen Maßnahmen liegt der Leitgedanke zugrunde, dass die Daseinsvorsorge zunehmend eine Digitalisierung voraussetzt. Zudem ist jeder zehnte Beschäftigte im ländlichen Raum in den wissensbasierten Industrien beschäftigt und 13 % sind selbständig (Schön/Horlemann/Westenberg 2015), sodass ein leistungsfähiges Internet existenziell notwendig ist. Weitergehend sollen auf Basis eines Sondervermögens des Bundes von 12 Milliarden Euro „weiße Flecken“ geschlossen und nicht-gigabitfähige Gebiete mit bis zu 30 Mbit/s gefördert werden. Die erweiterte Förderkulisse muss allerdings noch mit der EU abgestimmt werden. Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser stehen im Mittelpunkt der Förderungen in Richtung einer „Gigabitgesellschaft“. Tatsächlich wurde aber noch bis 2020 auch das Vectoring gefördert, d. h. die Stärkung der Kupferkabel der Telekom, die nicht gigabitfähig sind (Projektrealisierung bis 2022; Deutscher Bundestag 2019). Von den bisherigen Fördermitteln ist allerdings nur ein Bruchteil abgerufen worden (3 %; 115 Millionen Euro von 4,4 Milliarden Euro der letzten Legislaturperiode; Weidenbach 2019). Bislang konnten die Ziele der Agenden der jeweiligen Legislaturperioden nicht erreicht werden. So wurde in dem Eckpunktepapier „Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland“ formuliert, dass bis Ende 2018 alle Haushalte an das Breitband angeschlossen sein sollten (Phase 1). In Phase 2 bis Ende 2019 sollten Gewerbegebiete mit Glasfaser versorgt sein, Ende 2020 sollte 5G in die Fläche gehen (BMVI 2020). Die Ziele waren angesichts der Komplexität und Dauer der Antragverfahren und der fehlenden Kapazitäten bei den Bautätigkeiten deutlich zu ambitioniert (Rähm 2018). In der neuen Periode mit einem schnelleren Verfahren seien bereits 50 Neuanträge eingegangen und 30 bewilligt worden (ebd.). Nach der Bewilligung muss jedoch eine Ausschreibung erfolgen, mit Unternehmen verhandelt und der Bau tatsächlich vorangetrieben werden, was angesichts der engen Kapazitäten und steigender Preise im Baubereich eine schnelle Realisierung leistungsstarker Netze als unwahrscheinlich erscheinen lässt. In operativer Hinsicht soll das DigiNetz-Gesetz von 2016 umgesetzt werden, das Synergien beim Netzausbau, d. h. die Mitnutzung und Verlegung von Glasfaserkabeln regelt, da 80 % der Kosten bei der Leitungslegung im Tiefbau entstehen.
30 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Bis 2021 sollen auch die Löcher im Mobilfunk geschlossen werden und 99 % der Haushalte über 4G-Funknetze verfügen. Ziel der Bundesregierung ist, bei 5G-Anwendungen führend zu werden. Die Bieter bei der Versteigerung der 5G-Netze sind verpflichtet, Bundesund Landesstraßen sowie das Bahnnetz auszubauen. In fünf Modellstädten, u. a. im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern, werden Anwendungen für 5G erprobt und gefördert, z. B. im Medizinbereich und in der Mobilität. Hier sollen auch Unsicherheiten und Risiken untersucht und bewertet werden, die durch biologische Wirkungen bislang unbekannter elektromagnetischer Felder entstehen. Im Bereich „Innovation und digitale Transformation“ werden vor allem die Strategie Künstliche Intelligenz (500 Millionen Euro), Start-ups, die „Digital HUB Initiative“, Blockchain-Technologie oder automatisiertes Fahren gefördert. Im Bereich der Regulierung wird für die Plattformmobilität auch eine konsensfähige Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes erarbeitet. Aber auch Anwendungen in Entwicklungsländern, vor allem in Afrika, sollen vorangetrieben werden. Bis 2030 soll der Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung (IVÖV), d. h. Netze der Bundes-, Landesund Kommunalverwaltungen und die des Auswärtigen Amtes (Weitverkehrsnetz), flächendeckend realisiert sein (Adressund Routingkonzept IPv6). Bei allen Infrastrukturprojekten des Bundes wird ab 2020 der Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“ (BIM) umgesetzt und die Ergebnisse werden zur Verfügung gestellt (Die Bundesregierung 2019: 100). Im Jahr 2019 wurde vom Innenund Verkehrsministerium das nationale BIM-Kompetenzzentrum gegründet, das aus dem Unternehmen planen-bauen 4.0 GmbH und einem Konsortium aus Wirtschaft und Wissenschaft besteht. Als neuer Schwerpunktbereich wurden Klimaund Umweltmodelle aufgenommen, die Simulationen und Prognosen berechnen sollen, um Entscheidungsunterstützungssysteme für lokale und regionale Bedingungen zu entwickeln. Da die zunehmende Digitalisierung der Infrastrukturen, auch im Bereich der Daseinsvorsorge, Vulnerabilitäten erhöht, wird besonderes Augenmerk auf die IT-Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen gelegt (z. B. Krankenhäuser). Im Bereich „Gesellschaft im digitalen Wandel“ werden der Schutz von Grundrechten und ethischen Werten thematisiert und entsprechende Projekte gefördert. Stadt und Land sollen sich in der digitalen Transformation nicht weiter auseinanderentwickeln. Smart-Cityund Smart-Region-Projekte fallen ebenso in diesen Bereich wie eine große Bandbreite einzelner Themen (u. a. Digitalisierung der kulturellen Bereiche Museen, Film, Bibliotheken und Provenienzforschung, Partizipation, Digitalisierung der Freien Wohlfahrtspflege, Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Finanzindustrie, Mobilität, Inklusion, Kinder und Jugend, Außenpolitik, Datenökonomie, Cybersicherheit und Schwerpunktbildung bei der Bundeswehrhochschule München). Wie sind nun diese Strategien im Hinblick auf die Position Deutschlands im europäischen Vergleich der Digitalisierung der Gesellschaften zu bewerten? Das Berichtswesen der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass Deutschland im mittleren Feld der Breitbandausstattung und Internetnutzung liegt (s. Abb. 1; Europäische Kommission 2020a). Quantitative Indikatoren zu Anschlussraten, zu Kompetenzen der
31Politische strategien zur Digitalisierung in euroPa, DeutschlanD, Der grossregion saar-lor-lux+ Bevölkerung und zur Nutzung des Internets sowie zum Digitalisierungsgrad der Wirtschaft und der öffentlichen Dienste werden für diese Bewertung herangezogen (Digital Economy and Society Index). In den jeweiligen Berichten wird zudem auf die nationalen Digitalisierungsstrategien Bezug genommen. Abb. 1: Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 Deutschland / Quelle: Europäische Kommission 2020b: 3 Während bei der Konnektivität große Fortschritte gemacht wurden (von Platz 14 im Jahr 2019 auf Platz 8 im Jahr 2020), beim Humankapital der Platz 10 gehalten wurde, und die Internetnutzung (Platz 9) leicht über dem Durchschnitt liegt (und hier vor allem Online-Shopping), fällt die Integration der Digitaltechnik in das Wirtschaftsleben deutlich zurück (Platz 18). Diese Werte können als ein Auslöser für eine Reihe von deutschen Programmen zur Beschleunigung der Digitalisierung in der Ökonomie betrachtet werden, z. B. die oben erwähnte KI-Strategie und die Blockchain-Strategie oder der Gründerwettbewerb „Digitale Innovationen“ (Europäische Kommission 2020b: 13). Auffällig ist insbesondere der 21. Rang bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, die weit unter dem EU-Mittel liegt. Der Indikator „Grenzüberschreitende Mobilität“ misst in diesem Kontext, inwieweit Personen aus einem anderen EU-Land öffentliche Dienstleistungen eines anderen Landes online nutzen können. Mit dem 19. Platz liegt die Bundesrepublik auch hier vergleichsweise weit hinten. Die dem LAG-Gebiet benachbarten Länder stellen der Öffentlichkeit häufiger Verwaltungsdienste online zur Verfügung: Luxemburg rangiert auf Platz vier, Frankreich auf Platz 13 und Belgien auf Platz 15 (Europäische Kommission 2020a: 82). Für das Zusammenwachsen der 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 FI SE DK NL MT IE EE UK BE LU ES DE AT LT EU FR SI CZ LV PT HR HU SK PL CY IT RO EL BG Diagrammtitel Connectivity Human Capital Use of Internet Integration of DigiTech Digital Public Services
32 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Bevölkerung in der Großregion werden daher Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltungen besonders vorteilhaft sein. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) (Kemper 2021) ebenso wie die Corona-Pandemie werden der Digitalisierung der deutschen Behörden und Verwaltungen einen deutlichen Schub verpassen und damit auch den regionalspezifischen Anforderungen besser gerecht werden. 3.1 Digitalisierungsstrategien im LAG-Gebiet Einen wesentlichen Rahmen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten stellen „Digitale Agenden“ der Länder dar. Entsprechend der „Strategie für das digitale Leben in Rheinland-Pfalz“ werden beispielsweise der Ausbau der digitalen Infrastruktur (Breitbandausbau durch die Bildung von Kreis-Clustern), andere landesweite Maßnahmen, z. B. in den Bereichen Ehrenamt, Nachbarschaft oder Medienkompetenz, und eine Vielzahl lokaler Projekte gefördert. Diese decken u. a. die Bereiche Energieversorgung (Modellprojekt Virtueller Energiespeicher), Medizin und Pflege (EHeR versorgt, STuDI), E-Government (Modellkommune Cochem-Zell) oder auch die Vernetzung in regionalen Digital HUBs ab (z. B. Trier, Ludwigshafen-Mannheim; Berg/Giehl/Koch et al. 2019). Daneben wird die Digitalisierung sowohl städtischer wie auch ländlicher Räume von der Landesregierung gefördert. Ausgehend von der Initiative „herzlich digital“ und der KL.digital GmbH in Kaiserslautern soll der Transfer der dort gemachten Erfahrungen durch das interkommunale Netzwerk Digitale Stadt (mit Andernach, Speyer, Wörth und Zweibrücken) sichergestellt werden. Seit 2015 behandelt das Forschungsprojekt „Digitale Dörfer“ Themen wie Nahversorgung, Kommunikation und Verwaltung im ländlichen Raum. Gemeinsam mit drei Testgemeinden wurden Softwarelösungen entwickelt, die mittlerweile hunderten weiteren Kommunen in der ganzen Bundesrepublik zugänglich gemacht werden.1 Im Bereich der von der EU geförderten Maßnahmen ist u. a. auf das LEADER-Programm zu verweisen, in dessen Rahmen sich ebenfalls Impulse zur kommunalen Digitalisierung in ländlichen Räumen ergeben. Die vielfältigen Aktivitäten, die zudem seit 2016 deutlich zunahmen, sind in der „Strategie für das digitale Leben“ aufgelistet (Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 2019: 6). Das Saarland hat Mitte der 2010er Jahre eine Offensive beim Breitbandausbau gestartet, die dazu geführt hat, dass Mitte 2019 in jeder Region mindestens 50 % der Haushalte über leistungsfähiges Internet verfügten (Stand August 2019; BMVI 2019). Ein Schwerpunkt liegt in der Bildung (DigitalPakt Schule 2019–2024), ein anderer in der Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen (Netzwerkstelle Digitalisierung DiNet).2 1 https://www.digitale-doerfer.de/ (06.07.2020). 2 https://typo3.lpm.uni-sb.de/digitale_bildung_saarland/home/digitale-bildung-saarland/ (06.07.2020); https://www.saarland.de/mwaev/DE/portale/wirtschaft/digitalisierung/netzwerkstelle.html (03.12.2020).
33Politische strategien zur Digitalisierung in euroPa, DeutschlanD, Der grossregion saar-lor-lux+ Hessen hat 2016 eine breit gefächerte Digitalstrategie veröffentlicht, in der ebenfalls der Bildungs-, aber auch der Weiterbildungsund Forschungsbereich hervorgehoben wird. Die Verwaltung soll bürgerfreundlicher und effizienter werden, und es soll auf rechtliche Regulierungen hingewirkt werden, die die Interessen der Endnutzer im Vergleich zu den IT-Unternehmen stärker berücksichtigen. Auch die flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s bis Ende 2018 wird in der Digitalstrategie versprochen, ebenso wie ein ultraschnelles Breitbandnetz für Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Gewerbegebiete sowie das weltweit sicherste und energieeffizienteste Rechenzentrum (Frankfurt/Main). Betont werden außerdem digital aufbereitete Geoinformationen, Beratungsleistungen für die Wirtschaft, Innovationen in der Kulturund Kreativwirtschaft, Smart Homes, Energieeffizienz und Mobilität (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 2016). Die aktuellere Gigabitstrategie des Landes beinhaltet die Anbindung der Gewerbegebiete, flächendeckende FTTHund LTE-Netze (Verkehrswege) und 5G-Rollout sowie WLAN-Infrastrukturen (öffentlicher Raum und Tourismusstandorte, Bildungseinrichtungen) (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 2019). In der aktuellen Legislaturperiode stehen 270 Millionen Euro für den weiteren Ausbau zur Verfügung. In Hessen liegt die Mittelstadt Bad Hersfeld, die als Smart City einen europaweit ausgeschriebenen Preis im Wettbewerb „Innovation in Politics Awards“ im Bereich Lebensqualität gewonnen hat (Homepage der Stadt Bad Hersfeld3). Der Ausbau der digitalen Netze im ländlichen Raum steht derzeit im Vordergrund der hessischen Agenda. Im Vergleich der Landesstrategien zeigen sich Gemeinsamkeiten vor allem bei dem Ziel, die technischen Infrastrukturen sowie Beratungsleistungen bereitzustellen und zu erweitern (WLAN). In Hessen wird der Glasfaserund Mobilfunkausbau deutlich betont. Im Saarland stehen die Bildung und die Vernetzung von Unternehmen im Vordergrund. Und in Rheinland-Pfalz werden neben Einzelbereichen (Bildung, Energie, Cybersicherheit, Pflege und Medizin) überörtliche Aktivitäten angestoßen (Digitale Dörfer, Netzwerke, Dorfbüros). Regionalspezifische Herausforderungen und Potenziale kommen in den jeweiligen Strategien zum Ausdruck. 4 Ländergrenzenüberschreitende Digitalisierungsansätze in der Großregion Saar-Lor-Lux+ Die Grenzregion Großregion Saar-Lor-Lux+ umfasst die deutschen Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz, die ehemalige französische Region Lothringen, das belgische Wallonien und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens sowie das Großherzogtum Luxemburg. Im Zentrum weist die Grenzregion insbesondere aufgrund der herausragenden Bedeutung Luxemburgs im Arbeitsplatzangebot starke transnationale Verflechtungen auf. 3 https://www.bad-hersfeld.de/aktuelles/2266-Bad-Hersfeld-gewinnt-Preis-fr-Smart-City-Projekte (04.02.2020).
34 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen An der Großregion (GR) zeigt sich, dass die EU noch weit von dem Ziel eines flächendeckenden Zugangs zum Breitbandnetz entfernt ist. Die Versorgung der Privathaushalte4 in den einzelnen Teilregionen der Großregion Saar-Lor-Lux+ mit einem Breitbandanschluss im Jahr 2017 ist am flächendeckendsten im Land Luxemburg (99 %), gefolgt von Rheinland-Pfalz (93 %), dem Saarland (87 %) und Wallonien (82 %). In Lothringen verfügen die wenigsten Privathaushalte über einen Anschluss (77 %) (Statistische Ämter der Großregion 2018). Im Jahr 2017 waren sowohl in Frankreich als auch in Deutschland die ländlichen Räume deutlich schlechter angebunden als die urbanen Gebiete. Einer Studie des Europäischen Rechnungshofes zufolge liegt Deutschland bei der Erreichung des 30-Mbit/s-Ziels der EU mit 55 % in ländlichen Gebieten und 85 % insgesamt etwas über dem EU-Durchschnitt. Belgien (ländlich 92 % / insgesamt 99 %) und Luxemburg (insgesamt 94 %) haben einen starken Vorsprung vor Deutschland, während Frankreich (ländlich 38 % / insgesamt 52 %), als zweitschlechtester Mitgliedsstaat, sehr weit von den Zielvorgaben bis 2020 entfernt ist. Das Vorhaben Frankreichs, für 80 % der Bevölkerung einen Glasfaserkabelanschluss bereitzustellen und damit das 30-Mbit/s-Ziel bis 2022 zu erreichen, wurde vom französischen Rechnungshof gestoppt, da er in einigen Gebieten die Kosten nicht mit dem Nutzen gerechtfertigt sah und der Ausbau zu lange dauern würde. Nun sollen alternative Infrastrukturen geschaffen werden (Europäischer Rechnungshof 2018: 4 ff.). Die Digitalisierung spielt innerhalb der Governance-Strukturen der GR insbesondere in den Themenfeldern „Bildung“ und „Arbeitsmarkt“ eine wichtige Rolle. Beispielsweise wurden in diesem Bereich Fachministerkonferenzen und Vernetzungsveranstaltungen für Unternehmen der Großregion durchgeführt, um sich in diesem Bereich auszutauschen. Zudem sieht der Gipfel der GR die Notwendigkeit, die Bevölkerung zu den aufgrund der Digitalisierung sich ständig verändernden Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu schulen und ihre Kompetenzen auszubauen (Gipfel der Großregion 2019: 6 f., 17). Auch das grenzüberschreitende Netzwerk ländlicher Räume (R. E. D.) stieß einen transnationalen Erfahrungsaustausch an. So wurden die digitalen Herausforderungen der ländlichen Räume der Großregion diskutiert (Gipfel der Großregion 2016) sowie Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung der Digitalisierung in der Großregion ausgesprochen (Institut de la Grande Région/R. E. D. 2016). Im Vergleich der Bedeutung von Digitalisierung in den raumplanerischen Dokumenten der Teilregionen der Großregion5 zeigen sich einige Unterschiede. In Wallonien stellt der „Plan Marshall 4.0“ Investitionen für die Förderung der digitalen Innovation und einer besseren Netzabdeckung bereit. Die Region ist im IKT-Sektor im Vergleich zu den anderen Teilen Belgiens weniger entwickelt (AGAPE/AGURAM/ADUAN et al. 2016: 56). In Luxemburg widmet sich kein raumplanerisches Dokument der Digitalisierung oder dem IKT-Sektor (ebd.: 74). In Frankreich wiederum wird die Bedeutung der Verfügbarkeit von Breitbandnetzen zur Bewertung der Attraktivität von Gebieten in Raumplanungsdokumenten aufgegriffen. Zu den zentralen Branchen im Sinne einer 4 Nur Haushalte, in denen mindestens eine Person zwischen 16 und 74 Jahren lebt. 5 Die Aussagen beziehen sich auf die Dokumente, die von der AGAPE/AGURAM/ADUAN et al. Studie von 2016 berücksichtigt wurden.
35Politische strategien zur Digitalisierung in euroPa, DeutschlanD, Der grossregion saar-lor-lux+ strategischen und zukunftsgerichteten Entwicklung zählt unter anderem die digitale und innovative Wirtschaft. Im Plan „Pacte Lorraine“ werden gezielt Breitbandanschlüsse für eine große Anzahl von Gewerbestandorten festgehalten (ebd.: 92 ff.). In den rheinland-pfälzischen raumplanerischen Dokumenten ist ein flächendeckender Ausbau von Breitbandnetzen vorgesehen, um die Möglichkeit von Telearbeit im ländlichen Raum zu erhöhen. Zudem wird angestrebt, bereits bedeutsame Entwicklungsbereiche als Zentren für Informationstechnologien zu stärken (ebd.: 113). Die saarländischen Planungsdokumente verfolgen das Ziel, Forschung und Innovation im Bundesland zu stärken, jedoch wird in diesem Zusammenhang nicht explizit auf die Digitalisierung eingegangen (ebd.: 131). Der Vergleich der Aussagen der Dokumente6 weist darauf hin, dass die Raumplanung (bisher) nicht in allen Ländern eine Steuerungskompetenz hat oder das Erfordernis sieht, im Feld der Digitalisierung zu steuern. Auch planungskulturelle Unterschiede werden deutlich. Diese Unterschiede erschweren eine grenzüberschreitende Koordinierung der weiteren räumlichen Digitalisierung. In den Entwürfen der strategischen Vision des grenzüberschreitenden Raumentwicklungskonzeptes der Großregion (REKGR) von September 2020 mit dem Zieljahr 2040 wird die Digitalisierung als wichtige Herausforderung für den Raum gesehen. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Raum sollen grenzüberschreitend gesteuert werden. Allerdings handelt es sich hierbei um ein informelles Instrument ohne direkte Bindungswirkung. In der Großregion bestehen vielfältige Bestrebungen, die Digitalisierung grenzüberschreitend in verschiedenen Schwerpunktbereichen wie Infrastruktur, Gesundheit, Wirtschaftsförderung, industrielle Kooperation, Tourismus sowie Bildung und Arbeitsmarkt voranzutreiben. Diese werden in verschiedenen politischen Dokumenten wie dem REKGR betont. Jedoch ist die Umsetzung nur in wenigen Fällen konkret vorangeschritten. Ausgewählte Best-Practice-Beispiele werden im Folgenden präsentiert. Im Städtenetz Tonicités, in dem sechs belgische, französische und luxemburgische Städte aus der Großregion vertreten sind, wurde damit begonnen, Glasfasernetze grenzüberschreitend zu entwickeln und zu verknüpfen, um deren Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Studien und Projekte zum Zugang zu Breitbandnetzen und zu deren Vernetzung über die nationalen Grenzen hinweg wurden umgesetzt. Darunter war eine Machbarkeitsstudie zur Verknüpfung von Glasfasernetzen, aber auch mehrere Glasfasernetze wurden über die Grenzen hinweg verbunden (Tonicités o. J.). Im Jahr 2009 wurde das Projekt „iot@“ gestartet, um die nationalen Kommunikationsnetze für Forschung und Wissenschaft innerhalb der Großregion zu verbinden und um ein komplementäres Netz zum gesamteuropäischen Netz aufzubauen und die Übertragungsrate sowie die Geschwindigkeit zu erhöhen (Interreg IVA Großregion o. J.). Hier war auch das Städtenetz Tonicités beteiligt. 6 Einschränkend muss beachtet werden, dass die Planungsdokumente einen unterschiedlichen Aktualisierungsgrad aufweisen.
36 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Im Bereich „Arbeitsmarkt“ wurde im Jahr 2017 vom luxemburgischen Arbeitsministerium eine Arbeitsgruppe mit dem Fokus auf grenzüberschreitender Telearbeit eingerichtet, um verschiedene Arbeitsmodelle zu testen (Großregion 2017). Insbesondere in der Großregion, in der es viele grenzüberschreitende Arbeitspendler gibt, die im ländlichen Raum leben, wird dem Homeoffice ein großes Potenzial zugeschrieben (s. Rojahn 2021). Allerdings bestehen im Grenzraum für das grenzüberschreitende Homeoffice noch rechtliche Barrieren aufgrund unterschiedlich strenger rechtlicher Grundlagen in den Teilregionen (Institut de la Grande Région/R. E. D. 2016: 21). Ein in Luxemburg im Gesundheitsbereich gefördertes eTEN Projekt (2019–2020) soll eine Infrastruktur entwickeln, die es ermöglicht, Gesundheitsdaten über nationale Grenzen hinweg auszutauschen und interoperable digitale Gesundheitsdienstleitungen, wie digitale Rezeptverschreibungen, anzubieten (INEA 2018). Unterschiedliche gesellschaftliche Kontexte und die damit verbundenen diversen kulturellen Werte können, wie Dittrich (2018: 3) bemerkt, zu einer unterschiedlich starken Akzeptanz einer solchen Dienstleistung führen. Häufig erschweren diese kulturellen Unterschiede die Ausbreitung von flächendeckend verfügbaren digitalen Dienstleistungen. 5 Fazit Die EU und die einzelnen Staaten formulieren seit Jahren Strategien zur Digitalisierung. In der Bundesrepublik ist die Realisierung der Bereitstellung einer Basisinfrastruktur jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die nationalen Pfadabhängigkeiten prägen den Zugang zur technischen Infrastruktur und den angebotenen Diensten deutlich. Die EU hat ein großes Interesse an der Digitalisierung und definiert seit einigen Jahren ehrgeizige Ziele und Strategien zur Schaffung eines flächendeckenden digitalen Binnenmarktes. Außerdem gibt es eine Vielzahl an finanziellen Förderinstrumenten zu diesem Themenbereich. Dies wird auch in der Zukunft fortgeführt. Jedoch bestehen immer noch starke Unterschiede zwischen Mitgliedsstaaten und innerhalb grenzüberschreitender Regionen. Im Hinblick auf den Föderalismus in Deutschland zeigt sich, dass es viele Überschneidungen landesweiter Digitalisierungsstrategien gibt, zugleich aber auch Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden. Während das Saarland vergleichsweise früh auf die flächendeckende Versorgung mit Breitband setzte, bemüht sich Hessen derzeit stark um den ländlichen Raum. In Rheinland-Pfalz stehen Versorgungslücken und KI-Projekte im Fokus. Das Beispiel der Großregion Saar-Lor-Lux+ zeigt, dass die Digitalisierung durchaus auch auf kleinräumiger grenzüberschreitender Ebene ein aktuelles Thema ist und stark diskutiert wird. Die Digitalisierung bietet viele Potenziale, um die Isolation von Grenzräumen zu verringern. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr die Grenzräume miteinander verflochten sind und unter Grenzschließungen leiden. Einzelne Best-Practice-Beispiele werden bereits grenzüberschreitend koordiniert. Häufig erschweren jedoch kulturelle, administrative und rechtliche Unterschiede eine weitergehende Kooperation über die Grenzen hinweg. Strategien, die auf nationaler, regionaler oder auch lokaler Ebene erstellt werden, enden jedoch immer noch nach wie vor häufig an den administrativen Grenzen und es wird nicht grenzübergreifend gedacht.
43EthischE AspEktE: REgEln und lEitplAnkEn zuR digitAlisiERung Bei der Verlagerung der Entscheidungsprozesse vom Menschen als Handlungssubjekt auf Algorithmen stellen sich neben rechtlichen auch aus ethischen Gründen Fragen an alle, die an der Implementierung automatisierter Entscheidungssysteme beteiligt sind, nach Verantwortung für die Entwicklung, Programmierung, Einführung, Nutzung, Steuerung, Kontrolle und Haftung. Erforderlich ist eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit der den Systemen zugrunde liegenden Algorithmen. Algorithmen dürfen nicht als „Black Box“ funktionieren und eingesetzt werden. Allein die Ebene der Dateneingabe – welche Daten werden berücksichtigt und welche nicht – beinhaltet ein hohes Diskriminierungspotenzial. Dies gilt insbesondere für selbstlernende Algorithmen bzw. KI-Systeme. Die Corona-Pandemie scheint ein Katalysator für Veränderungen zu sein und bündelt wie ein Brennglas Hoffnungen und Unzulänglichkeiten der vernetzten Welt. Einerseits wird die Anwendung der digitalen Techniken und Medien beschleunigt und scheinbar unabweisbar notwendig, andererseits werden ihre Unzulänglichkeiten erlebund spürbar. Vermisst werden z. B direkte Augenkontakte und Umarmungen. Die Bedeutung analoger Kulturformen wird wiederentdeckt. Nicht die Digitalisierung verlangsamt oder verhindert die Ausbreitung des Corona-Virus, sondern das soziale Verhalten und Achtsamkeit. Die Digitalisierung ermöglicht Homeschooling und zeigt gleichzeitig die Bedeutung und Notwendigkeit der direkten sozialen und persönlichen Interaktionen, die nicht durch digitale Techniken und Endgeräte ersetzt werden können. Die Verbreitung von Fake News und Verschwörungsmythen in den sozialen Netzwerken werden für die Mehrheit der Bevölkerung deutlicher erkennbar und lassen einen kritischeren Gebrauch dieser Medien erhoffen. Auch die in der Öffentlichkeit und der Politik geführte Diskussion um die Einführung und die Art der Corona-App (Tracking oder Tracing) zeigt eine erhöhte Sensibilität für die Chancen und Gefahren, die mit der Digitalisierung verbunden sind. 2 Ethische Regeln zur Digitalisierung Die enorme Innovationskraft von Informationsund Kommunikationstechnologien bringt zweifelsohne viele positive Neuerungen. Neue Geschäftsmodelle, die Veränderung von Arbeitswelten und Qualifikationserfordernissen, die Neujustierung zentraler und dezentraler Produktionsweisen sowie die Beschleunigung und Individualisierung zahlreicher Prozesse können aber auch zu Brüchen in der bisherigen Gesellschaftsordnung führen. Nicht von ungefähr wird von der dritten bzw. vierten industriellen Revolution gesprochen und die Disruption ganzer Wirtschaftssegmente prophezeit. Die damit verbundenen Konsequenzen und zu erwartenden Veränderungsprozesse sind in ihrer Gesamtheit aber noch nicht überschaubar. Die Digitalisierung erzeugt neben Euphorie auch Ungewissheiten und Befürchtungen. Wenn der digitale Wandel zum Wohl der gesamten Gesellschaft führen soll, bedarf dieser Prozess daher einer kritischen Begleitung im Sinne einer Technikfolgenabschätzung sowie der Definition von Regeln und ethischen Leitplanken für den Schutz des Einzelnen und eines guten gesellschaftlichen Zusammenlebens.
44 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Verschiedene Institutionen und Initiativen versuchen daher, ethische Regeln und Leitplanken sowie zum Teil auch gesetzliche Verordnungen zum Umgang mit der Digitalisierung zu definieren. Beispielhaft seien hier genannt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016), der Entwurf der „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“, eine von einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern erarbeitete und dem Europäischen Parlament vorgelegte „Digitalcharta“1 und die „Smart City Charta“ des BBSR (BBSR 2017). Im September 2018 hat die Bundesregierung eine Datenethikkommission eingesetzt.2 Diese Kommission soll Antworten geben auf die ethischen und rechtlichen Fragen, die mit dem Prozess der Digitalisierung verbunden sind, sowie Handlungsund Regulierungsmöglichkeiten aufzeigen und vorschlagen. Die von der Bundesregierung gestellten Leitfragen betreffen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, von Algorithmen und den Umgang mit Daten. Zu den Themenfeldern hat die Datenethikkommission der Bundesregierung bereits im Frühjahr 2019 Folgendes erarbeitet: 1. „Empfehlungen für die Strategie Künstliche Intelligenz“ und 2. „Empfehlungen für eine partizipative Entwicklung der elektronischen Patientenakte“. Im Abschlussgutachten der Datenethikkommission vom Oktober 2019 wurden allgemeine ethische und rechtliche Grundsätze und Prinzipien und allgemeine Anforderungen an den Umgang mit Daten sowie an algorithmische Systeme formuliert (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2019a; 2019b). Diese sind jedoch keine ethischen Regeln oder Leitplanken im engeren Sinne. Die Europäische Kommission hat im Juni 2018 eine „Hochrangige Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (KI)“ eingesetzt zur Erarbeitung von sog. „Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI“. Diese Kommission, bestehend aus vier „Ethikern“ und 48 „NichtEthikern“ – Vertreter aus der Politik, den Universitäten, der Zivilgesellschaft und vor allem aus der Industrie –, hat den ersten Entwurf ihrer Ethikleitlinien für KI im Dezember 2018 vorgelegt. Die Mehrheit der „hochrangigen Experten“ (Bezeichnung der Europäischen Kommission) qualifiziert euphorisch die KI als vielversprechendes Mittel für wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand und plädiert beschwichtigend für einen verhältnismäßigen Umgang mit möglichen Risiken. Dieser Entwurf wird jedoch von Teilen der Expertengruppe kritisiert. Thomas Metziger, Mitglied der Expertengruppe, bezeichnet die Richtlinien „als lauwarm, kurzsichtig und vorsätzlich vage. Sie übertünchen schwierige Probleme durch Rhetorik, verletzen elementare Rationalitätsprinzipien und sie geben vor, Dinge zu wissen, die in Wirklichkeit einfach niemand weiß.“3 Die Kommission selbst sieht den Entwurf ebenfalls kritisch und hat ihn in wesentlichen Teilen für das weitere Beteiligungsverfahren deutlich modifiziert. Sie setzt Akzente für eine ethisch vertretbare KI: „KI ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, das den Menschen dienen muss und letztlich das Wohlergehen der Menschen 1 www.zeit-stiftung.de/f/Digital_Charta (17.03.2020). 2 www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Datenethikkommission/Datenethikkommission_node.html (17.03.2020). 3 https://www.tagesspiegel.de/politik/eu-ethikrichtlinien-fuer-kuenstliche-intelligenz-nehmt-derindustrie-die-ethik-weg/24195388.html (10.06.2020).
45EthischE AspEktE: REgEln und lEitplAnkEn zuR digitAlisiERung steigern soll“ (EU-Kommission 2019: 2). Der von der Kommission modifizierte Entwurf der Leitlinien soll in einer Pilotund Testphase bewertet und in einem weiteren Verfahren von ihr nochmals überprüft werden. Das Institut für Digitale Ethik der Hochschule der Medien in Stuttgart hat ebenfalls Leitlinien zur Digitalisierung erarbeitet. Unternehmen sollten sich ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst sein und diese aus Überzeugung übernehmen. Dafür sind „10 ethische Leitlinien für die Digitalisierung von Unternehmen“ 4 als Wegweiser für die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen formuliert worden (IDE 2017). Insbesondere für Jugendliche sind die „10 Gebote der Digitalen Ethik. Wie können wir im Web gut miteinander leben?“ 5 entwickelt worden. Sie beinhalten Empfehlungen und Hinweise zur Nutzung der Angebote und zum Verhalten in den sozialen Netzen. In den vorgestellten und bisher bekannten ethischen Überlegungen und Anwendungsregeln sind kein Raumbezug oder räumliche Kategorien erkennbar. Gegebenenfalls können kulturelle Unterschiede, auch in der Wertvorstellung, bei Bevölkerungsgruppen (z. B. Umgang mit persönlichen Daten, Datensicherheit) die Bedeutung und Notwendigkeit der ethischen Regeln verschiedenartig gewichten. Ein Raumbezug lässt sich daraus, zumindest für das LAG-Gebiet, aber nicht ableiten. 4 10 ethische Leitlinien für die Digitalisierung von Unternehmen Datenökologische Verantwortung 1. Die Privatsphäre soll geschützt werden. 2. Smart-Data-Ansätze sollen als Vorbild dienen. 3. Die Sicherheit und Qualität der Daten sollen gewährleistet sein. Faires & gerechtes Arbeiten 4.0 4. Es sollen faire und gerechte Arbeitsbedingungen gelten. 5. Mitarbeiter sollen am Digitalisierungsprozess des Unternehmens teilhaben. 6. Die Ausund Weiterbildung sowie die digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter sollen gefördert werden. chancengerechtigkeit & Fürsorge 7. Chancengerechtigkeit soll gefördert und Diskriminierung vermieden werden. 8. Auf schutzbedürftige Personen soll besonders Rücksicht genommen werden. Folgenabschätzung & nachhaltigkeit 9. Künstliche Intelligenz soll werteorientiert gestaltet werden. 10. Die Digitalisierung soll dazu dienen, natürliche Ressourcen zu schonen. 5 10 Gebote der digitalen Ethik 1. Erzähle und zeige möglichst wenig von Dir. 2. Akzeptiere nicht, dass Du beobachtet wirst und Deine Daten gesammelt werden. 3. Glaube nicht alles, was Du online siehst und informiere Dich aus verschiedenen Quellen. 4. Lasse nicht zu, dass jemand verletzt und gemobbt wird. 5. Respektiere die Würde anderer Menschen und bedenke, dass auch im Web Regeln gelten. 6. Vertraue nicht jedem, mit dem Du online Kontakt hast. 7. Schütze Dich und andere vor drastischen Inhalten. 8. Messe Deinen Wert nicht an Likes und Posts. 9. Bewerte Dich und Deinen Körper nicht anhand von Zahlen und Statistiken. 10. Schalte hin und wieder ab und gönne dir auch mal eine Auszeit. https://www.hdm-stuttgart.de/digitale-ethik/digitalkompetenz/10_gebote (19.03.2020).
46 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen 3 Ethische Leitplanken der Digitalstadt Darmstadt Oben wurden verschiedene Beispiele ethischer Leitlinien aufgezeigt. Bisher fehlen jedoch solche Leitlinien für die Beurteilung und steuernde Begleitung der Digitalisierungsprozesse auf der Ebene von Gebietskörperschaften. Für die Digitalisierungsund Smart-City-Konzepte der Städte formulierte eine kleine zivilgesellschaftliche Gruppe als Reaktion auf den Sieg der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wettbewerb „Digitale Stadt“ des Digitalverbands Bitkom ethische Leitplanken. Sie können geeignet sein, diesen Prozess stärker in den Händen der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu lassen. Anregungen für die Leitplanken waren u. a. die „Zehn Gebote für die digitale Welt“ von der Theologin Prof. Johanna Haberer (Haberer 2015). Dem Oberbürgermeister von Darmstadt wurden diese Leitplanken und die Notwendigkeit, einen Ethikbeirat zur Begleitung des Digitalstadtprozesses einzurichten, vorgetragen. Dieser Vorschlag wurde von der Stadt positiv aufgenommen und umgesetzt. Ursprünglich sah die Organisationsstruktur der Digitalstadt Darmstadt GmbH neben einem Unternehmensund Sponsorenbeirat nur einen Technologiebeirat vor. Durch die zivilgesellschaftliche Intervention wurde letzterer zu einem Ethikund Technologiebeirat erweitert, wobei die Arbeitsgruppe Ethik des Beirats selbständig handelt. Sie hat auf der Grundlage der von der Initiative formulierten Leitplanken die ethischen Leitplanken für die Entwicklung Darmstadts zur Digitalstadt erarbeitet. Im Diskussionsprozess des Beirates wurden seitens der Vertreter der Wissenschaft stärkere wissenschaftlich abstrakte Formulierungen gewünscht. Sie hätten jedoch die Allgemeinverständlichkeit und damit auch die Anwendbarkeit der Leitlinien eingeschränkt. Ebenso bestanden teilweise Befürchtungen, die ethischen Leitplanken würden die Zusammenarbeit der Wissenschaft mit dem Digitalstadtvorhaben erschweren. Die Leitplanken wurden im Juni 2019 jedoch einstimmig vom Beirat beschlossen (Beschluss des Beirats vom 13.06.2019)6 und veröffentlicht. Von der Stadt wurden sie auf Veranstaltungen und Kongressen mit Stolz verkündet. In der Bürgerschaft und der Stadtpolitik haben sie jedoch noch keine große Aufmerksamkeit gefunden. Die ethischen Leitplanken der Digitalstadt Darmstadt lauten wie folgt: Präambel Die digitalen Technologien sollen zum Nutzen der Menschen in allen Bereichen städtischen Lebens, entsprechend den Bedürfnissen der Bürgerschaft und der von den Projekten Betroffenen, entwickelt und eingesetzt werden. Um dies zu sichern und möglichen Gefährdungen der Stadtgesellschaft insgesamt und der einzelnen Bürger durch die Digitalisierung zu begegnen, soll dem Einsatz und der Ausgestaltung digitaler Technologien durch die folgenden ethischen Leitplanken ein orientierender und begrenzender Rahmen gesetzt werden. Die Arbeitsgruppe Ethik des von der Stadtverordnetenversammlung berufenen Ethikund Technologiebeirats hat diese Leitplanken erarbeitet. Sie gelten für das Handeln der Digitalstadt Darmstadt GmbH, der weiteren städtischen Beteiligungen, sowie der städtischen Verwaltung. Der Ethikund Technologiebeirat unterstützt hierbei die Digitalstadt Darmstadt insbesondere in der Verantwortung als Modellstadt. 6 Digitalstadt Darmstadt 2019.
47EthischE AspEktE: REgEln und lEitplAnkEn zuR digitAlisiERung 1 Gemeinwohlverpflichtung Der Digitalisierungsprozess muss dem Gemeinwohl verpflichtet sein. Ziel der digitalen Umgestaltung muss stets eine soziale und/oder ökologische Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge und anderer städtischer Leistungen sein. Dies soll so wirtschaftlich und effizient wie möglich erfolgen. 2 Demokratische Kontrolle Die Zielsetzung, Entwicklung, Durchführung und Nutzung von Digitalisierungsprojekten muss gemäß der geltenden/bestehenden Regelungen der parlamentarisch kontrollierten Selbstverwaltung unterliegen. Dies gilt auch für Gesellschaften mit Beteiligungen der Stadt. Es dürfen keine neuen Machtstrukturen entstehen, die sich demokratischer Kontrolle entziehen und eine Gefahr für die Grundrechte, die Sicherheit und Privatsphäre der Einzelnen darstellen. 3 Verantwortung und Transparenz Die Verantwortung demokratisch gewählter Gremien für Entscheidungen der Stadt muss erhalten bleiben. Automatisierte Verfahren dürfen diese nicht ersetzen. Die Kriterien automatisierter Verwaltungsentscheidungen sind offenzulegen. Bei Kommunikationen der Stadt mit Bürgerinnen und Bürgern ist von vornherein klarzustellen, wenn eine Maschine eingesetzt wird. 4 Diskriminierungsund barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von analogen Dienstleistungen oder entsprechender analoger Hilfsangebote müssen erhalten bleiben, um die gesellschaftliche Teilhabe aller Gruppen der Stadtbevölkerung zu ermöglichen. 5 Souveränität von Stadt und Bürgerschaft Die öffentliche Hand und die Bürgerschaft müssen digitale Infrastrukturen, Plattformen und grundlegende Dienste souverän entwickeln, betreiben und nutzen können. Abhängigkeiten von Produkten und Firmen sind zu vermeiden. 6 Datenschutz Darmstadt will Vorreiter im Datenschutz sein. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten ist von Anfang an der Datenschutz zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten dürfen so wenig wie möglich erfasst und weitergegeben werden. Personenbezogene Daten dürfen nicht verkauft werden. Geben die Stadt oder städtische Gesellschaften Daten an Dritte weiter, ist deren verantwortungsvoller Umgang mit den Daten durch entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu regeln. 7 Veröffentlichung von Daten Nicht-personenbezogene Daten, die für die Öffentlichkeit von demokratisch beschlossenem und legitimiertem Interesse sind, müssen ihr in nutzerfreundlicher Form zugänglich gemacht und zur Verfügung gestellt werden.
48 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen 8 Technikfolgenabschätzung und Nachhaltigkeit Bei allen Digitalisierungsprojekten sind von Anfang an die Folgen für die ökologische Nachhaltigkeit, für die Gewährleistung von Information und Kommunikation, für die Mobilität und die Gesundheit, für den sozialen Ausgleich sowie für die Gestaltung der Arbeit zu untersuchen und zu bewerten. Alle Digitalisierungsprojekte sollen heutigen und künftigen Generationen gleichermaßen Entwicklungschancen bieten. 9 Gewährleistung der Infrastruktursicherheit Bei allen Digitalstadtprojekten ist die Verletzlichkeit der Systeme zur Daseinsvorsorge zu beachten und ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten (Cybersicherheit). 4 Anwendung der Leitplanken Sowohl die Diskussion über die Leitplanken und ihre Erarbeitung als auch die Leitplanken selbst haben den Digitalisierungsprozess in Darmstadt bereits beeinflusst. Die Geschäftsführung der Digitalstadt Darmstadt GmbH sieht die Leitplanken und die Diskussion mit den aktiven Mitgliedern des Ethikbeirates als Hilfestellung für ihre Arbeit und handelt danach. So wurden nicht alle Projektangebote der im Wettbewerbskonsortium vertretenen Unternehmen für die Umsetzung angenommen. Von insgesamt 25 Anbietern des Digitalverbandes Bitkom, die der Stadt Projekte vorgeschlagen hatten, wurden nur Projekte von 11 Anbietern in die weitere Arbeit aufgenommen. Beispielsweise wurden entsprechend dem Leitsatz „So wenig persönliche Daten wie möglich erheben“ einige Datensammelsysteme (z. B. hochauflösende Kameras) ausgeschlossen und bevorzugt mit grober und anonymer Datenerfassung und Sensoren gearbeitet, die aber projektbezogen denselben Zweck erfüllen. Das ursprüngliche Ansinnen, alle Daten der Projekte nur in Darmstadt zu speichern, kann noch nicht umgesetzt werden, da die kommunale Datenzentrale für die hessischen Kommunen in Kassel steht. Zurzeit lässt die Stadt Darmstadt aber eine eigene Datenplattform zur Bearbeitung und Speicherung der in Darmstadt erhobenen Daten erstellen. Eine Kooperation der Digitalstadt Darmstadt mit den großen globalen Playern der Digitalwirtschaft findet nicht statt. Besonders wird versucht, mit den in Darmstadt ansässigen Hochschulen, Fraunhofer-Instituten und deren Ausgründungen zusammenzuarbeiten. Die Entwicklung der bisher untersuchten Projekte bleibt hinsichtlich der Hardund Softwarekonfiguration sowie der Projektbetreuung in der Regie der städtischen Ämter bzw. Gesellschaften. Somit entstehen keine Abhängigkeiten von externen Unternehmen. Für die Bürgerschaft interessante Ergebnisse, z. B. Verkehrsdaten in Echtzeit, werden der Öffentlichkeit als Open Data zur Verfügung gestellt. Die ethischen Leitplanken sind Grundlage der Beurteilung der einzelnen Projekte der Digitalstadt. Leider wird die Arbeit des mit 18 Personen sehr großen, überwiegend mit Wissenschaftlern und Politikern besetzten Beirates von nur sehr wenigen aktiven Mitgliedern (zwei!) wahrgenommen.
49EthischE AspEktE: REgEln und lEitplAnkEn zuR digitAlisiERung Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass die alleinige Existenz eines Ethikbeirates und seine bisherige Arbeit der Digitalstadt Darmstadt GmbH Rückhalt und argumentative Unterstützung in Verhandlungen mit Unternehmen der Digitalwirtschaft gegeben hat. Viele Projekte der Digitalen Stadt befinden sich noch in der Vorbereitungsphase oder auf den ersten Schritten der Umsetzung (Stand Januar 2020). Ihre Bewertung ist daher durch den kleinen Kreis der aktiven Mitglieder des Ethikbeirates noch nicht umfänglich möglich. Nach Maßgabe der ethischen Leitplanken wurden bisher die Digitalstadtprojekte Smart Traffic, Multimobilitäts-App, Smart Parking und Digitales Schaufenster von einer Mitgliedergruppe des Ethikbeirats untersucht, bewertet und Empfehlungen für die weitere Entwicklung ausgesprochen sowie Stellungnahmen im Sinne von Zwischenberichten zum Schwerpunkt „IT-Infrastruktur“ und zu den Projekten „Digitale Schule 2020“ und „Datenplattform“ erarbeitet. Beispielhaft werden die Ergebnisse der Bewertung zweier Digitalstadtprojekte durch den Ethikbeirat im Folgenden vorgestellt (der Autor hat an dem Bewertungsprozess mitgewirkt). 4.1 Smart Traffic Zweck/Zielsetzung Die Optimierung der örtlichen Verkehrssteuerung ermöglicht flüssiges Fahren und trägt zur Vermeidung von Staus bei. Die Verflüssigung des KFZ-Verkehrs verringert die Verkehrsemissionen und ist somit ein Beitrag zum Klimaschutz. Mit der Speicherung der in Echtzeit erfassten Daten werden Forschungsund Planungsgrundlagen geschaffen für die Entwicklung weiterer Anwendungen in der Verkehrssteuerung und Mobilitätsplanung. Die Daten auf der Open-Data-Plattform stehen für Bürgerinnen und Bürger, Privatwirtschaft und Forschung kostenfrei zur Verfügung. Funktionsweise Über eine Datenplattform wird die aktuelle Verkehrslage in Echtzeit auf einer Karte angezeigt. Kameras übermitteln über das stadteigene Glasfasernetz mittels anonymisierter Bilder die Verkehrsdichte. Die technische Ausstattung der Kameras ermöglicht keine Manipulation an den Kameras, um personalisierte Bilder zu erhalten. Ergänzt wird das System durch thermische Kameras (optische Kameras werden künftig nicht mehr installiert) an den Ausfallstraßen zur Erkennung der Einund Ausfahrten in bzw. aus dem Stadtgebiet. Hiermit kann die Verkehrslage in der Stadt frühzeitig abgeschätzt werden. Der Verkehrsrechner errechnet die günstigste Ampelschaltung und steuert durch Videodetektion an ausgewählten Stellen die Grünzeitvergabe je Verkehrsaufkommen, optimiert Zwischenzeiten und erkennt, ob Fußgänger die Kreuzung queren wollen. Die optimierten Ampelschaltungen werden automatisch ausgelöst.
50 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Die Datenübertragung mittels Glasfaser erzeugt keine Strahlung und hat eine bessere Datenkonsistenz als Funknetze. Das geschlossene System des Glasfasernetzes bürgt für Datensicherheit. Zwei gespiegelte Rechner ergänzen die Datensicherheit und sorgen für eine relative Störungsfreiheit der Verkehrssteuerung. Per GPS-Steuerung melden sich Busse und Bahnen an Ampeln an und erhalten Vorfahrt. Über eine App (darmstadt.ui-traffic.de) auf dem Smartphone können Autofahrer/ innen vor oder während der Fahrt den zeiteffizientesten Weg wählen oder die Fahrt zeitlich verschieben. Bei der Handynutzung sorgen die Sprachsteuerung Connected Signals und die ausschließliche Funktion in senkrechter Position des Smartphones dafür, dass die Konzentration nicht mehr als durch Navigationsgeräte gestört wird. Ein Ampelassistenzsystem, das über eine App für Autofahrer/innen verfügbar ist, errechnet die Wartezeiten vor den Ampeln und rät zu einer bestimmten Geschwindigkeit. Dies reduziert das Abbremsen und Wiederanfahren an den Lichtsignalanlagen sowie rasantes Überholen und plötzliches Abbremsen vor roten Ampeln. Das gesamte System ist von städtischen Mitarbeitern entwickelt und aufgebaut worden. Die Stadt hat alle erforderlichen Hardund Softwarekomponenten gekauft, die im eigenen Haus zusammengebaut werden. Gepflegt wird das System von einer städtischen Tochtergesellschaft. Fazit und Empfehlungen aus Sicht des Ethikbeirats Es werden keine grundsätzlichen Probleme gesehen. Allerdings sollte im Hinblick auf die 1. Leitplanke (Gemeinwohlverpflichtung) die Wirkung auf das Verkehrsgeschehen beobachtet werden. Aufgrund der Echtzeiterfassung können sich die Informationen über die günstigsten Routen öfter ändern, sodass einige Autofahrer/innen ihre Route entsprechend häufiger ändern werden. Wer Zeitdruck hat, tut dies oft auch überstürzt und hektisch. Dadurch kann Verkehrschaos entstehen. Ist der Nutzen größer als mögliche Probleme im Verkehrsablauf? Lohnt sich der Aufwand? Gemäß unserer 8. Leitplanke (ökologische Nachhaltigkeit) sollte der Nutzen (Verringerung der Verkehrsemissionen, Schaffen guter Forschungsund Planungsgrundlagen) mit dem hohen Energieverbrauch für den Betrieb der Datenplattform im Sinne von Klimaund Ressourcenschutz abgeglichen werden. 4.2 Multimobilitäts-App Zweck/Zielsetzung Durch mehr Komfort bei der Nutzung des ÖPNV, von Leihrädern, Carsharing usw. mittels Verknüpfung vieler Mobilitätsangebote in einer App soll eine Verlagerung der Mobilität weg vom Privat-Pkw hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, d. h. eine effiziente Veränderung des Modalsplits zugunsten einer Entwicklung des Umweltverbundes, erreicht werden. Die Bezahlsysteme für alle Verkehrsmittel werden vereinheitlicht, sodass es nur noch einen Bezahlvorgang geben soll.
51EthischE AspEktE: REgEln und lEitplAnkEn zuR digitAlisiERung Fazit und Empfehlungen aus Sicht des Ethikbeirats Diese App scheint im Hinblick auf die 1. Leitplanke (Gemeinwohl) und vor allem die 8. Leitplanke (Nachhaltigkeit) das vielversprechendste und weitreichendste Projekt im Themenbereich „Mobilität“ zu sein. Sie nutzt die Digitalisierung ohne große neue Technik zu dem, was sie am besten kann: zur Vernetzung. Sobald eine Bezahlfunktion eingerichtet wird, muss im Hinblick auf Leitplanke 6 (Datenschutz) darauf geachtet werden, dass so wenig persönliche Daten erfasst und nur solange wie notwendig gespeichert werden. Das Abgreifen persönlicher Daten und das Entstehen von Bewegungsprofilen muss ausgeschlossen werden. Das Projekt kann dazu beitragen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vom Eigentum am motorisierten Verkehrsmittel lösen. Es sollte deshalb unbedingt und vordringlich weiterentwickelt werden. 5 Fazit Welche Schlussfolgerungen können gezogen werden? Die Vielfalt möglicher Anwendungsformen von Algorithmen und KI sowie ihre komplexe Funktionsweise erfordern zwingend eine ethikkonforme Gestaltung und eine entsprechende Kontrolle. Algorithmische Entscheidungssysteme bedürfen einer Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Eine vollkommene Offenlegung der Algorithmen wird jedoch seitens der sie anwendenden Unternehmen größtenteils abgelehnt. Krafft und Zweig schlagen für diese Systeme je nach Risikopotenzial unterschiedliche Transparenzpflichten und Kontrollprozesse vor (Krafft/Zweig 2019: 31). Nachhaltige Stadtentwicklung mit dem Einsatz digitaler Technologien setzt voraus, dass Kommunen und Stadtgesellschaften ihre Gestaltungshoheit gegenüber der Digitalwirtschaft bewahren und eine eigene Technologiesouveränität aufbauen. Die mit dem Digitalisierungsprozess verbundenen Handlungsoptionen und Wertschöpfungen müssen auf der lokalen Ebene verbleiben und von den demokratisch gewählten Gremien kontrolliert werden. Die Digitalisierung darf und soll kein Selbstzweck sein, sondern muss sich aus der konkreten Aufgabenerfüllung ableiten. Nicht alles, was technisch möglich ist, sollte gemacht werden. Digitalisierung ist keine Naturgewalt, sondern ein wertebasierter, politisch zu gestaltender Prozess. Das Beispiel der Digitalstadt Darmstadt zeigt, dass durch das Engagement und die Initiative von Bürgerinnen und Bürgern und kritisch reflektierende Verantwortliche an der Stadtspitze und auf der Ebene der Projektsteuerung der Smart-Citybzw. Digitalisierungsprozess im Sinne des Gemeinwohls und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Stadt durchgeführt werden kann. Auf den Digitalisierungsprozess kann die Stadtgesellschaft Einfluss nehmen, wenn sie sich zivilgesellschaftlich engagiert.
52 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Die Notwendigkeit, die Ausbildung und die Anwendung ethischer Regeln und Leitplanken können von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen unterschiedlich gesehen werden. Einen unmittelbaren Raumbezug haben ethische Aspekte nicht. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, dass auf neue digitale Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Probleme nicht verzichtet werden kann. Gleichzeitig wird deutlich, dass sie Lösungsbeiträge, aber nicht Lösungen liefern können. Wie die Gesellschaft von den digitalen Technologien Gebrauch macht, ist das Ergebnis eines notwendigen Willensbildungsprozesses. Ethische Leitplanken und die Diskussion über sie können hierzu einen Beitrag leisten. Literatur BBsR – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) (2017): Smart City Charta. Bonn. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2019a): Datenethikkommission. Berlin. www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Datenethikkommission/Datenethikkommission_node.html (17.03.2020). Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Hrsg.) (2019b): Gutachten der Datenethikkommission. Berlin. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/Gutachten_DEK_DE.html (19.03.2020). Digitalstadt Darmstadt (2019): Die Beiräte der Digitalstadt Darmstadt. https://www.digitalstadt-darmstadt.de/digitalstadt-darmstadt/beiraete/ (17.03.2020). Eu-kommission (2019): Schaffung von Vertrauen in eine auf den Menschen ausgerichtete künstliche Intelligenz. COM(2019) 168 final. Brüssel. GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (2019): Verwendung von Algorithmen in der Versicherungswirtschaft. Positionspapier. Berlin. haberer, J. (2015): Digitale Theologie. München. iDE – institut für Digitale Ethik der hochschule der Medien (2017): 10 ethische Leitlinien für die Digitalisierung von Unternehmen. https://www.hdm-stuttgart.de/digitale-ethik/digitalkompetenz/ethische_unternehmensleitlinien (19.03.2020). köver, c. (2019): Streit um den AMS-Algorithmus geht in die nächste Runde. https://netzpolitik.org/2019/streit-um-den-ams-algorithmus-geht-in-die-naechste-runde/ (10.06.2020). krafft, t.; zweig, k. (2019): Transparenz und Nachvollziehbarkeit algorithmenbasierter Entscheidungsprozesse. Berlin. lobo, s. (2019): Realitätsschock. Köln. Martini, M. (2019): Blackbox Algorithmus – Grundfragen einer Regulierung Künstlicher Intelligenz. Heidelberg. pettersson, k. (2019): Entfesselte Macht. Das Datenzeitalter untergräbt die Fundamente der liberalen Demokratie. Was tun? Hier sind die drei Kernaufgaben für Progressive. https://www.ipg-journal.de/regionen/global/artikel/entfesselte-macht-3697/ (09.12.2020). Rojahn, G. (2021): Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt. In: Spellerberg, A. (Hrsg.): Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen. Hannover, 89-101. = Arbeitsberichte der ARL 31. zweig, k. (2019): Ein Algorithmus hat kein Taktgefühl. München. Autor Dipl.-Ing. Gerd-Rainer Damm (*1949), Darmstadt, von 1987 bis 2012 Leiter der Abteilung Landesund Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Vermessungswesen im saarländischen Umweltministerium und von 2012 bis 2014 in gleicher Funktion im saarländischen Innenministerium.
59Digital DiviDe. Soziale aSpekte Der DigitaliSierung die nicht mit der (technischen) Entwicklung mithalten können (oder wollen), werden vielfach ausgegrenzt oder gar benachteiligt. Es zeigt sich demnach eine „multiple digitale Spaltung“ (ebd.). Der Anteil der digital Abseitsstehenden nimmt jedoch, wie der Anteil der „Offliner“, stetig ab und lag zwei Jahre zuvor noch bei 25 % (D21 2018: 32). In der D21-Digital-Index-Studie 2018/2019 wurden zudem räumliche Unterschiede in der Art der Nutzung festgestellt. Demnach zeichnet sich die Großstadtbevölkerung im Vergleich zu jenen auf dem Land durch eine längere, vielfältigere und häufigere Internetnutzung sowie höhere digitale Kompetenzen und eine größere Offenheit gegenüber digitalen Anwendungen und neuen Trends aus. Dabei ist der Anteil der digital Abseitsstehenden („Minimal-Onliner“ und „Offliner“) in beiden Räumen nahezu gleich, der Anteil der „digitalen Vorreiter“ in den Großstädten jedoch signifikant höher, während ein größerer Anteil der ländlichen Bevölkerung zu den Gelegenheitsnutzern zählt (D21 2019a: 42). Nicht die Zugehörigkeit zu einer Gemeindegrößenklasse oder einem Bundesland dürfte für die Internetnutzung („on-/offline“) ausschlaggebend sein, sondern vielmehr andere Variablen wie Alter, Bildung oder Erwerbstätigkeit (vgl. auch Jäckel/Lenz/Zillien 2005). So lässt sich zumindest ein Teil des Unterschieds zwischen den beiden Gemeindegrößenklassen durch den höheren Anteil Jüngerer in den Großstädten (mit entsprechend hoher Internetnutzung und Nutzungsintensität) bzw. durch einen im Vergleich zu Großstädten höheren Anteil älterer Menschen und dem bei älteren Kohorten durchschnittlich geringerem Bildungsniveau (mit entsprechend geringerer Internetnutzung und Nutzungsintensität) erklären (D21 2019b; vgl. Tab. 2). Gesamt Land (< 20.000 EW) Großstadt (500.000+ EW) Digital-Typ nach D21 Digitale Vorreiter 37 % 32 % 53 % Digital Mithaltende 42 % 45 % 25 % Digital Abseitsstehende 21 % 22 % 23 % Alter 14–29 Jahre 19 % 19 % 29 % 30–49 Jahre 28 % 25 % 27 % 50–64 Jahre 26 % 29 % 23 % 65+ Jahre 26 % 26 % 21 % Bildung Gering 28 % 30 % 22 % Mittel 37 % 42 % 36 % Hoch 35 % 28 % 41 % Tab. 2: Digitaler Typ, Alter und Bildung im Stadt-Land-Vergleich / Quelle: D21 2019b, eigene Darstellung der Sonderauswertung der D21-Studie 2018, die Abweichungen von 100 ergeben sich durch Rundungen (jeweils Spaltenprozente: Digital-Typ nach D21, Alter und Bildung)
60 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Auch sind Parallelen zwischen der Internetnutzung und der Qualität des Internetzugangs erkennbar: 64 % der Haushalte in Gemeinden mit ländlicher Prägung haben Zugang zu ≥50 Mbit/s Breitband-Internet, in städtischen Gemeinden sind es 95 % (BMVI 2019: 4). Jedoch ist, wie oben erwähnt, nur ein kleiner Teil der Nicht-Nutzer aus finanziellen oder strukturellen Gründen nicht „online“. Die Qualität des Internetzugangs dürfte allerdings eine größere Rolle bei der Art und Weise der Internetnutzung haben. So nutzen mehr als doppelt so viele Großstädter On-Demand-Dienste oder Streaming1 (Musik, Film) als Personen in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern (29 % zu 13 %; vgl. D21 2019a: 22). Für Video-on-Demand und Streaming-Dienste in hochauflösender Qualität wird eine stabile Datenübertragung von mindestens 16 Mbit/s benötigt, bei mehreren Nutzern im Haushalt ist mehr erforderlich. 93 % aller Haushalte hatten Ende 2018 Zugang zu dieser Breitbandklasse (16 Mbit/s), in den ländlich geprägten Gemeinden jedoch nur gut drei Viertel (78 %; BMVI 2019: 2). 5 Fazit Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass, obwohl der Anteil derjenigen, die das Internet nutzen, fortwährend zunimmt – was vor allem am Nachrücken der Alterskohorten liegen dürfte –, weiterhin ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung von den digitalen Entwicklungen abgehängt ist. Während inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung „online“ ist, auch bei den 70-Jährigen und Älteren, zeigt sich die digitale Spaltung insbesondere durch die unterschiedliche Art der Nutzung. Zudem zeigt sich, dass sich nicht nur die Anbindung an schnelles Internet, sondern auch die Internetnutzung, sowohl allgemein als auch mobil, in Deutschland räumlich unterscheidet. Wenngleich die regionalen Unterschiede der Internetnutzung mit der Verfügbarkeit von schnellem Internet in weiten Teilen übereinzustimmen scheinen, liegen die Gründe auch in individuellen Einstellungen und demografischen Faktoren begründet (Küpper/ Peters 2019). Hinzuweisen bleibt zugleich auf die große Heterogenität der ländlichen und städtischen Räume – einschließlich der suburbanen –, die verallgemeinernde Aussagen kaum zulassen. Die Corona-Pandemie hat deutlich vor Augen geführt, dass ein fehlender oder unzureichender Internetanschluss und eine fehlende Hardware (Computer oder Laptop) gravierende soziale Benachteiligungen mit sich bringen. Vor allem für die digitale Schulbildung, Homeoffice, die Informationsbeschaffung und Organisation des Alltags (z. B. Lieferservices, Einkäufe) ist das Internet für die gesellschaftliche Teilhabe unabdingbar. Die vollständige und flächendeckende Verlegung von Breitbandanschlüssen (Glasfaser) und die Einrichtung guter Funkverbindungen wird sich nicht länger aufschieben lassen. Beratungsleistungen zur Anwendung werden in den Kommunen zu organisieren sein, um auch Offlinern eine bessere Chance zur Nutzung des Internets zu eröffnen. Die Kontaktsperre hat möglicherweise bereits die Gelegenheit für (die älteren) Noch-Nicht-Nutzer/innen geboten, sich mit der digitalen Vernetzung ausein1 Bei On-Demand-Diensten können z.B. Videos von Anbieterplattformen auf Anfrage aufgerufen und abgespielt werden. Streaming bezeichnet die gleichzeitige Übertragung und Wiedergabe von Videound Audiodaten ohne Speicherung der eigentlichen Inhalte auf dem lokalen Medium.
61Digital DiviDe. Soziale aSpekte Der DigitaliSierung anderzusetzen und Smartphone, Social Media und Video-Call auszuprobieren. Es bleibt abzuwarten, ob es auch bei dieser Bevölkerungsgruppe einen Digitalisierungsschub gegeben hat. Literatur BBSr – Bundesinstitut für Bau-, Stadtund raumforschung (Hrsg.) (2020): InKar-Online. https://www.inkar.de/ (13.12.2020). BMvi – Bundesministerium für verkehr und digitale infrastruktur (Hrsg.) (2019): Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2018). Erhebung der atene KOM im Auftrag des BMVI. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/breitband-verfuegbarkeit-ende-2018.pdf?__ blob=publicationFile (08.10.2019). Caesar, B.; Spellerberg, A. (2021): Politische Strategien zur Digitalisierung in Europa, Deutschland und der Großregion Saar-Lor-Lux+. In: Spellerberg, A. (Hrsg.): Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen. Hannover, 25-39. = Arbeitsberichte der ARL 31. D21 – initiative D21 e. v. (2018): Digital Index 2017/2018. Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft. https://initiatived21.de/app/uploads/2018/01/d21-digital-index_2017_2018.pdf (25.03.2020). D21 – initiative D21 e. v. (2019a): Digital Index 2018/2019. Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft. https://initiatived21.de/app/uploads/2019/01/d21_index2018_2019.pdf (01.07.2019). D21 – initiative D21 e. v. (2019b): Sonderauswertung zu Digital Index 2018/2019. Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft. Per Mail. D21 – initiative D21 e. v. (2020): Digital Index 2019/2020. Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft. https://initiatived21.de/app/uploads/2020/02/d21_index2019_2020.pdf (25.03.2020). Fink, p.; Hennicke, M.; tiemann, H. (2019): Ungleiches Deutschland. Disparitätenbericht der FriedrichEbert-Stiftung. Bonn. www.fes.de/ungleiches-deutschland/ (25.05.2020). Jäckel, M.; Lenz, t.; zillien, n. (2005): Stadt-Land-Unterschiede der Internetnutzung – eine empirische Untersuchung der regionalen digitalen Spaltung. In: merz – medien + erziehung (6), 17-28. keim, k. D. (2006): Peripherisierung ländlicher Räume. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte (37), 3-7. kühn, M.; Weck, S. (2013): Peripherisierung – ein Erklärungsansatz zur Entstehung von Peripherien. Wiesbaden. küpper, p.; peters, J. C. (2019): Entwicklung regionaler Disparitäten hinsichtlich Wirtschaftskraft, sozialer Lage sowie Daseinsvorsorge und Infrastruktur in Deutschland und seinen ländlichen Räumen. Braunschweig. = Thünen Report 66. https://doi.org/10.3220/REP1547565802000 Läpple, D. (2004): Thesen zur Renaissance der Stadt in der Wissensgesellschaft. In: Gestring, N. (Hrsg.): Jahrbuch StadtRegion. Wiesbaden, 61-77. Libbe, J. (2018): Smart City. In: Rink, D.; Haase, A. (Hrsg.): Handbuch Stadtkonzepte. Opladen, 429-450. Sassen, S. (2000): The Global City. New York, London, Tokyo. Scheerder, A.; van Deursen, A.; van Dijk, J. (2017): Determinants of Internet skills, uses and outcomes. A systematic review of the secondand third-level digital divide. In: Telematics and Informatics 34 (8), 1607-1624. Simons, H.; Weiden, L. (2016): Schwarmverhalten, Reurbanisierung und Suburbanisierung. In: IzR (3), 263-273. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/IzR/2016/3/Inhalt/simons-weiden.html?nn= 422250 (25.05.2020). Soike, r.; Libbe, J.; konieczek-Woger, M.; plate, e. (2019): Räumliche Dimensionen der Digitalisierung. Handlungsbedarfe für die Stadtentwicklungsplanung. Ein Thesenpapier. Berlin. Spellerberg, A. (2021): Technische Rahmenbedingungen: Breitbandversorgung in den Siedlungsräumen. In: Spellerberg, A. (Hrsg.): Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen. Hannover, 1224. = Arbeitsberichte der ARL 31. Spellerberg, A.; Damm, g.-r.(2021): Modellvorhaben: Smart Cities und Smart Regions. In: Spellerberg, A. (Hrsg.): Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen. Hannover, 36-79. = Arbeitsberichte der ARL 31.
62 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2020): Wirtschaftsrechnungen. Private Haushalte in der Informationsgesellschaft – Nutzung von Informationsund Kommunikationstechnologien 2019. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/ IT-Nutzung/Publikationen/Downloads-IT-Nutzung/private-haushalte-ikt-2150400197004.pdf?__blob=- publicationFile (25.03.2020). Stopka, u.; pessier, r.; Stößel, S. (2013): Breitbandausbau Sachsen 2030. Dienste, Adaptionsprozesse und Bandbreitenbedarf hinsichtlich der Internetnutzung in Sachsen. Auftragsstudie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Dresden. van Deursen, A.; Helsper, e.; eynon, r.; van Dijk, J. (2017): The compoundness and sequentiality of digital inequality. In: International Journal of Communication (11), 452-473. van Dijk, J. (2017): Digital Divide: Impact of Access. In: Rössler, P. (Hrsg.): The International Encyclopedia of Media Effects. Hoboken, o. S. DOI: 10.1002/9781118783764.wbieme0043 zillien, n. (2008): Auf der anderen Seite. Zu den Ursachen der Internet-Nichtnutzung. In: Medien & Kommunikationswissenschaft 56 (2), 209-226. Autorinnen Lynn Schelisch (*1981), Dr.-Ing. Raumund Umweltplanung, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachgebiet Stadtsoziologie, Fachbereich Raumund Umweltplanung an der Technischen Universität Kaiserslautern. Forschungsschwerpunkte: „Neues Wohnen“, intelligente Technik in der Praxis und digitale Hilfen im Alter. Mitglied und Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Digitalisierung der Landesarbeitsgemeinschaft Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland der ARL. Annette Spellerberg (*1960), seit 2008 Professorin für Stadtsoziologie an der TU Kaiserslautern mit den Schwerpunkten Wohnen, demografischer Wandel, sozialräumliche Differenzierungen, Nachbarschaften, neue Wohnformen und Lebensstilforschung. Sie arbeitete an der FU Berlin, der Universität Bamberg, dem Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB) sowie am Center for Advanced Study in the Behavioral Sciences, Stanford (USA). Sie ist Mitglied in der ARL, der DASL und der Deutschen Gesellschaft für Soziologie.
63Modellvorhaben: SMart CitieS und SMart regionS Gerd-Rainer Damm, Annette Spellerberg MoDellvoRhAben: SMARt CitieS unD SMARt ReGionS Gliederung 1 Einleitung und Problemstellung 2 Smart City: Gemeinwohlorientierte neben ökonomisch orientierten Konzepten 2.1 Smart City Wien und Digitale Agenda Wien 2.2 Digitalstadt Darmstadt 2.3 Weitere Smart Cities im LAG-Gebiet 3 Smart Regions 4 Fazit Literatur Kurzfassung In Deutschland wie auch weltweit versuchen Kommunen, viele ihrer Aufgaben und öffentlichen Dienstleistungen mittels digitaler Techniken effizienter zu steuern und zu erledigen. Angestoßen, durchgeführt, unterstützt oder betreut werden diese Prozesse oftmals von IT-Unternehmen. Die Zielsetzungen sind bei den Smart-City-Konzepten unterschiedlich. Bei einigen Konzepten steht die reine Effizienzsteigerung im Vordergrund der Digitalisierung, bei anderen primär das Gemeinwohl und die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der Kommune. Als ein Beispiel für letzteren Ansatz gilt das Wiener Konzept „Smart City Wien“, das hier vorgestellt wird. Über den Wettbewerb „Digitale Stadt“, ausgelobt vom Digitalverband Bitkom und dem Deutschen Städteund Gemeindebund, wurde der Digitalisierungsprozess an die Stadt Darmstadt herangetragen, die diesen Wettbewerb 2016 gewonnen hat und das zweite Fallbeispiel bildet. Kommunen im ländlichen Raum entwickeln und betreiben, oftmals mit öffentlicher Förderung, „Smart-Region-Konzepte“. Diese versuchen primär, flexible und mobile Angebote der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten Gebieten mithilfe der Digitalisierung aufrechtzuerhalten bzw. zu stärken. Schlüsselwörter Smart City – Digitalisierung – Smart City Wien – Digitale Agenda – Digitale Stadt – Digitalstadt Darmstadt – Smart Regions Model projects: Smart Cities and Smart Regions Abstract In Germany, as elsewhere in the world, municipalities are attempting to increase the efficiency of their functions and public services by using digital technologies. These processes are often initiated, supported or administered by IT companies. The objectives of the Smart City concepts vary. For several concepts, the focus is on a pure in-
64 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen crease in efficiency, for others digitalisation is intended to further the common good and improve the living conditions of residents of the municipality. One example of the latter is the “Smart City Vienna” concept, which is discussed here. The competition “Digital City”, organised by the digital association Bitkom and the German Association of Towns and Municipalities, stimulated interest in the digitalisation process in the city of Darmstadt, which won the competition in 2016 and is our second case study. Municipalities in rural areas develop and run “Smart Region” concepts, often with public funding. They primarily attempt to maintain and strengthen flexible and mobile services of general interest in thinly populated areas with the help of digitalisation. Keywords Smart City – Digitalisation – Smart City Vienna – Digital Agenda – Digital City – Digital City Darmstadt – Smart Regions 1 Einleitung und Problemstellung Eine Vielzahl von Städten in Deutschland, aber auch weltweit, versuchen seit Beginn dieses Jahrtausends, den Digitalisierungsprozess aktiv zu gestalten. Teilweise laufen diese Prozesse unter dem Begriff „Smart City“. Libbe (2014: 76) definiert eine Smart City als „eine Stadt, in der durch den Einsatz innovativer Technologien (vor allem IKT-Anwendungen) intelligente Lösungen für ganz unterschiedliche Bereiche der Stadtentwicklung (Infrastruktur, Gebäude, Mobilität, Dienstleistungen oder Sicherheit) bereitgestellt werden.“ Angestrebt wird die „intelligente Vernetzung aller Lebensund Wirtschaftsbereiche in den Kommunen“ (Bitkom 2019: 9). Bei der Vielzahl von Definitionen ist allen Bestrebungen der Kommunen gemeinsam, digitale Daten, Technologien und Algorithmen zu nutzen, um Städte effizienter zu steuern sowie gesünder und sicherer zu machen. Energieströme, Verkehrsgüter, aber auch Menschenströme sollen effizienter koordiniert werden (Becker 2018: 179; Rabari/Storper 2014). Mithilfe einer digitalen Verwaltung soll zudem ein niedrigschwelliger Zugang zur Stadtverwaltung gewährleistet werden (E-Government; Bauriedl/Strüver 2018: 24). Die Stadt übernimmt die zentrale Steuerungsfunktion, und IT-Firmen setzen die Pläne um, sofern die Kommunen das technische Know-how nicht selbst vorhalten können – was häufig der Fall ist (Bitkom 2019). Die Städte versprechen sich eine gute Umwelt, bessere Kooperationen mit der Wirtschaft und hohen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Besucher. Förderinstrumente der EU, des Bundes, der Länder und organisatorische Unterstützung vonseiten der Spitzenverbände haben zum Ziel, die Digitalisierung von Städten und Gemeinden voranzutreiben (EIP-SCC – European Innovation Partnership on Smart Cities and Communities, „Smart Cities“ des BMI, „Stadt.Land.Digital“ des BMWi, die Digital-Gipfel Fokusgruppe Intelligente Vernetzung, das Smart City Standards Forum des DIN, der Innovatorsclub des Deutschen Städteund Gemeindebundes etc.) (Bitkom 2019: 10). Unterschiedliche Typen von Städten bezeichnen sich als Smart City, von Global Cities, Megastädten über Metropolen bis hin zu kleineren Städten. Meistens sind es jedoch die Großstädte (Soike/Libbe 2018: 7). Veröffentlichungen zu Smart Cities ist zu entnehmen, dass die Städte dabei ganz unterschiedliche inhaltliche und räumliche
65Modellvorhaben: SMart CitieS und SMart regionS Schwerpunkte setzen (Exner/Cepiu/Weinzierl 2018: 333; Bitkom 2019). Wien beispielsweise bezieht Bürgerinnen und Bürger stark ein, Berlin entwickelt den Standort Tegel nach Schließung des Flughafens mithilfe von Digitalisierung zu einem nachhaltigen, energieeffizienten, urbanen Gebiet (Berlin TXL – The Urban Tech Republic) und Bochum setzt bei der Entwicklung zur Smart City auf kommunale technische Infrastrukturen. Der Ausbau von digitalen Infrastrukturen und E-Governance (auch durch gesetzliche Vorgaben; vgl. Caesar/Spellerberg 2021) steht derzeit im Mittelpunkt von Smart-Cityund Smart-Region-Initiativen (Soike/Libbe 2018: 12). Die Verarbeitung von Massendaten in Echtzeit erlaubt eine Effizienzsteigerung und Steuerung der technischen Systeme. Hierzu dienen Kameras im öffentlichen Raum, Scanner, RFID-Chips (radio-frequency identification, d. h. Funketikett, z. B. an Mülleimern), Sensoren (Luft, Schmutzpartikel, Geschwindigkeiten, Energieströme, Verbrauchsdaten und -zeiten) sowie Smartphones, die vernetzt sind (Kabel oder Funk) (Beirat für Raumentwicklung 2017: 10; Rabari/Storper 2014). Das Zusammenwirken von digitalen Diensten mit der analogen Welt führt zu neuen Angeboten, flexibleren Strukturen (Mobilität) oder ersetzt auch teilweise die physische Präsenz (Bildungsund Ausbildungsbereich). PR-Videos zu Smart Cities auf YouTube, z. B. von Siemens „future life“, zeigen, wie diese Prozesse von großen Internet-Unternehmen visioniert werden (Rose 2018). Visualisierungen von sauberen und grünen Städten, großen Menschenmengen und von Datenströmen gehören zu Smart-City-Aktivitäten. Die Themen Bevölkerungszuwachs, Verkehr, Energie, Umwelt, Sicherheit, Bildung und Gesundheit stehen im Fokus. Stadtplanerische Techniken und Gestaltungen werden zusammengeführt: Karten und Modelle (mit leuchtenden Datenflüssen), Tabellen und Abbildungen, Panoramaansichten und Luftbilder (Rose 2018: 54). Die Stadt wird als Datenraum visualisiert, mit von Maschinen erstellten Bildern und dynamischen Animationen in eigener digitaler Sprache. Häusliche Umgebungen und die Vielfalt von Stadtquartieren werden in den Videos nicht gezeigt (Rose 2018: 48). 2 Smart City: Gemeinwohlorientierte neben ökonomisch orientierten Konzepten Bei den Konzepten von „Smart City“ ist erkennbar, dass je nach Interesse und Ausrichtung sehr Unterschiedliches mit dem Begriff „smart“ verbunden wird. Zu fragen ist, ob das Ziel von Smart-City-Konzepten den Fokus auf eine Effizienzsteigerung vorhandener oder neuer Systeme legt oder inwieweit im Sinne des Gemeinwohls das Leben der Menschen verbessert werden soll. Damit die Smarte Stadt eine ökologische, soziale und leistungsfähige Stadt wird (vgl. Smart City Charta des BBSR 2017) und nicht nur ein abstraktes Ideal bleibt, muss sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern geplant und umgesetzt werden. Ein Beispiel für ein solches Vorgehen praktiziert u. a. die Stadt Wien. Sie hat den Smart-City-Prozess bewusst selbst organisiert, gestaltet und die eigenen Zielsetzungen formuliert. Die Digitalisierung stand und steht nicht im Vordergrund, sondern ist nur ein Mittel, um das selbst gesteckte Ziel zu erreichen.
66 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Fortschritt, Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Effektivität des Handelns stehen im Vordergrund anderer Anwendungen, wie z. B. in den neu gegründeten Städten Masdar City bei Abu Dhabi und New Songdo in Südkorea (Frei 2015). In Darmstadt wurde dieser Digitalisierungsprozess durch den Gewinn des vom Digitalverband Bitkom ausgelobten Wettbewerbs „Digitale Stadt“ initiiert und vorangetrieben. Im Vordergrund der Digitalisierung standen zu Beginn primär Wissenschaft und neue Technologien (Berger 2018) und nicht direkt der praktische Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Diese waren zunächst in die Entwicklungsstrategie auch nicht eingebunden. Es galt das Credo: Eine moderne zukunftsorientierte Stadt muss digital aufgestellt sein. Gleichwohl kommt die Digitalisierung der städtischen Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen sollte und ihnen direkte Erleichterungen bringen könnte (wie z. B. bei Behördengängen und Wartezeiten), nur sehr langsam voran. 2.1 Smart City Wien und Digitale Agenda Wien In der Stadt Wien wurde der Begriff „Smart City“ bereits sehr früh, Mitte der Nullerjahre dieses Jahrtausends, aufgegriffen, allerdings nicht in dem von der IT-Branche beabsichtigten Sinn, primär IT-Lösungen anzubieten bzw. einzusetzen. Vielmehr standen in Wien die inhaltlichen Ziele im Vordergrund, nämlich die Stadt als lebenswerten, sozial inklusiven und dynamischen Ort für zukünftige Generationen zu bewahren und weiterzugestalten (Magistratsdirektion Stadt Wien 2019; Stadt Wien 2014). Digitale Verfahren und Lösungen werden dort angewandt, wo sie zum Erreichen der Ziele hilfreich oder notwendig sind bzw. das Zusammenleben in der Stadt erleichtern. Die Technik folgt dem Menschen, und nicht der Mensch der Technik: Diese grundlegende Denkweise ist ein zentrales Wesensmerkmal der Smart City Wien und unterscheidet diese von vielen anderen Smart-City-Initiativen. 2010 begann ein Team aus magistratsinternen und -externen Experten der Stadt Wien, die Wiener Smart-City-Strategie auszuarbeiten. 2011 verkündete der Wiener Bürgermeister die Initiative „Smart City Wien“ und eröffnete einen zweijährigen Stakeholder-Prozess zur Weiterentwicklung der Strategie. An ihm beteiligten sich in verschiedenen Beratungsgremien sämtliche Interessensgruppen inund außerhalb der Stadtverwaltung. Die Themenfelder waren Bevölkerungsentwicklung, Umwelt, Verwaltung, Wirtschaft, Energie und Mobilität. Basierend auf den Arbeiten dieses Stakeholder-Prozesses wurde 2013 von der Stadt der Beschluss gefasst, die „Smart City Wien Rahmenstrategie“ zu erstellen. Diese Strategie wurde von der Verwaltung im Zusammenwirken mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, mit sozialwissenschaftlichen Einrichtungen, mit dem Forschungssektor und mit der Wirtschaft erarbeitet. Nach einem umfangreichen Diskussionsprozess wurde die „Smart City Wien Rahmenstrategie“ vom Wiener Gemeinderat 2014 beschlossen. Die „Smart City Wien Rahmenstrategie“ ist eine langfristige Dachstrategie bis zum Jahr 2050. Umgesetzt wird sie mit zeitlich gestaffelten, konkreten Zielen, die einer ständigen Kontrolle unterliegen sollen. Die Zielsetzungen sind Leitlinien für die Fachstrategien der Stadt, die für einzelne Bereiche mit einem Mehrjahreshorizont die konkreten Planungen für die Stadtplanung, den Klimaschutz, die Energiezukunft oder den Innovationsstandort vorsehen.
67Modellvorhaben: SMart CitieS und SMart regionS Für Wien heißt „Smart City“, die Entwicklung der Stadt in den Themenfeldern Energie, Mobilität, Gebäude und Infrastruktur prioritär voranzutreiben und diese untereinander zu verknüpfen. Dabei gelten folgende Zielsetzungen: radikale Ressourcenschonung, hohe, sozial ausgewogene Lebensqualität und Entwicklung sowie produktiver Einsatz von Innovationen und neuen Technologien. Diese Ziele werden in sehr konkrete Unterziele und Maßnahmen übertragen. Die Digitalisierung ist dabei ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der städtischen Ziele. Die Digitalisierung von Infrastrukturen, Organisationen und Lebenswelten (z. B. Bildungsoder Gesundheitswesen) ist zwar eine zentrale strategische Aufgabe der Stadt, sie ist aber kein Selbstzweck. Zusätzlich hat die Stadt Wien für den Digitalisierungsprozess eine Digitale Agenda erarbeitet. Der im Jahre 2019 vorgelegte Entwurf ist ebenfalls das Ergebnis eines umfangreichen Beteiligungsprozesses mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Der sogenannte „digital divide“, also eine technische Kluft in der Bevölkerung, soll verhindert werden. Der Ausbau digitaler Kompetenzen in allen Altersgruppen ist ein wesentliches Ziel der Digitalen Agenda Wien. Nutzerinnen und Nutzer von Informationsund Kommunikationstechnologien werden deshalb ins Zentrum der Strategie gestellt. Im Erarbeitungsprozess der Digitalen Agenda Wien kristallisierten sich neun Leitmotive für alle Beteiligten heraus. Sie wurden als die „Wiener Prinzipien“ in der Digitalen Agenda Wien verankert und sollen Orientierung in folgenden Bereichen geben: 1 Vertrauen und Sicherheit 2 Transparenz, Offenheit und Beteiligung 3 Inklusion, Solidarität und soziale Nachhaltigkeit 4 Gendergerechtigkeit 5 Bürgerorientierung 6 Stärkung des Wirtschaftsstandorts 7 Konsolidierung (koordinierte und konsolidierte Vorgangsweise in der Weiterentwicklung der Informationsund Kommunikationstechnologien) 8 Innovation 9 Flexibilität und Lernen Für diese neun Prinzipien werden in der Agenda konkrete Handlungsund Vorgehensweisen formuliert, die den Digitalisierungsprozess prinzipiengeleitet steuern sollen. Im Konzept „Smart City Wien“ werden zwar explizit keine ethischen Leitplanken formuliert und es gibt auch keinen Beirat für ethische Fragestellungen. Das Wiener Grundkonzept, sein Erarbeitungsprozess und seine Zielsetzungen beinhalten jedoch
68 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen implizit auch die ethischen Belange, die für ein solches Vorhaben notwendig sind. Unterstützt wird dies durch die „Wiener Prinzipien“ der Digitalen Agenda, die direkt keine Leitplanken sind, aber eine ähnliche Wirkung entfalten (vgl. Damm 2021). In Wien bestimmen nicht die digitalen technischen Möglichkeiten den Smart-City-Prozess, sondern die politisch getragenen Zielsetzungen für eine lebenswerte Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Digitalisierung ist dafür ein Dienstleister, sie soll den Menschen dienen. Mit der frühzeitigen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und durch benutzerfreundliche Anwendungen der neuen Technologien konnten Vorbehalte gegenüber dem Smart-CityKonzept abgebaut werden. Dass die Bürgerinnen und Bürger in der Smart City Wien im Mittelpunkt des Digitalisierungsprozesses stehen, zeigen folgende Beispiele, ausgewählt aus insgesamt fast 400 Smart-City-Projekten (Stadt Wien 2020): > WAAlteR: Dieses Projekt widmet sich der Frage, wie digitale Technologien die Lebensqualität von Wiener Seniorinnen und Senioren erhöhen. > KälteApp: Mit der KälteApp können Wienerinnen und Wiener mit ein paar Klicks zwischen November und April Straßensozialarbeiter verständigen, die obdachlosen Menschen vor Ort helfen. > PlaceCity: Ziel ist es, attraktive öffentliche Räume zu schaffen oder zu beleben und somit einen Mehrwert für die Bevölkerung und alle Beteiligten zu generieren. > CoRe: Mit diesem Projekt werden Integrationsangebote von öffentlichen Institutionen, Organisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen näher zusammengebracht und geflüchtete Menschen aktiv in die Entwicklung von Integrationsangeboten eingebunden. > open Government Data: Mittels dieses Projektes werden öffentliche Daten und Dienste der Stadtverwaltung, die nicht dem Datenschutz unterliegen und nicht als infrastrukturkritisch eingestuft werden, frei zugänglich gemacht und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. > virtuelles Amt: Im Virtuellen Amt der Stadt Wien wird das E-GovernmentLeistungsangebot zur Verfügung gestellt. Das Virtuelle Amt unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei der Erledigung ihrer Amtswege. 2.2 Digitalstadt Darmstadt Der Digitalverband Bitkom1 startete in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städteund Gemeindebund (DStGB) 2016 den Wettbewerb „Digitale Stadt“. Die Gewinner-Stadt sollte ab Anfang 2018 in den Bereichen Mobilität, Energie, Gesundheit und Bildung mit neuesten digitalen Technologien ausgestattet werden und Pro-Bono1 Verband der IT-Unternehmen.
75Modellvorhaben: SMart CitieS und SMart regionS Der Bund und die Flächenländer fördern Modellvorhaben für digitale Lösungen, wie z. B. „Smarte LandRegionen“ (BMEL 2019).5 Ostwestfalen-Lippe ist die erste digitale Modellregion in Nordrhein-Westfalen mit der Stadt Paderborn als Leitkommune.6 Aus Rheinland-Pfalz stammt die Plattform „Digitale Dörfer“, die, ausgehend vom Fraunhofer-Institut IESE in Kaiserslautern und der Entwicklungsagentur RLP, mittlerweile deutschlandweit in vielen Regionen eingesetzt wird (Rheinland-Pfalz Digital 2020).7 Das Modellprojekt „Digitale Nachbarn“8 thematisiert die Nutzung von Alexa durch Senioren, um der Einsamkeit im höheren Alter zu begegnen. Im Mittelpunkt steht die Erprobung der Potenziale intelligenter Sprachassistenten als digitale Helfer und zur Kommunikation – mit allen Fragen des Datenschutzes, die sich mit Alexa ergeben. Im Projekt „Dorfbüros RLP“ werden drei Kommunen beim Aufbau von Co-WorkingSpaces auf dem Land unterstützt, um Wohnund Arbeitsort unabhängiger voneinander wählen zu können.9 Daneben werden lokale Plattformen entwickelt und erprobt oder die weit verbreitete App „nebenan.de“ eingesetzt, die seit 2015 existiert und Mitte 2019 1,3 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in 7.000 Nachbarschaften umfasste.10 4 Fazit Smart City, Smart Region und ähnliche auf eine räumliche Ebene bezogene, abgestimmte und gesteuerte Digitalisierungsprozesse können eine Vielzahl von Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger, Dienstleister, Verwaltungen und Entscheidungsträger beinhalten, z. B. eine höhere Effizienz von Dienstleistungen und Verwaltungsprozessen, Vernetzung, mehr, schnellere und bessere Informationen, gegenseitige Informationen, bessere Abstimmungsmöglichkeiten, Zeitersparnis, Ersatz für Behördengänge, Erleichterung und Verbesserung der multimodalen Mobilität und ganz einfach eine bequeme Erledigung vieler Alltagsgeschäfte. Für die jeweilige räumliche Ebene können diese Digitalisierungsprozesse zu einer Standortverbesserung, zum Imagegewinn und zu einer besseren und leichteren Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen führen. Insoweit können der Ausbau und die Anwendung der Digitalisierung ein Beitrag zur Angleichung der Lebensbedingungen zwischen zentralen und peripher gelegenen Räumen sein. Die Umsetzungsstrategien in Smart-Cityund Smart-RegionProjekten weisen Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung wie auch für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auf (Beirat für Raumentwicklung 2017: II). Derzeit sind allerdings wegen der Leistungsfähigkeit der technischen Infrastrukturen und der notwendigen Face-to-Face-Kontakte in hochdynamischen Arbeitsmärkten der Kreativund Wissensökonomie eher Zentralisierungsstatt Dezentralisierungsprozesse zu beobachten (Rabari/Storper 2014; Zöllter/Rößler/Knippschild 2019). 5 https://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/Digitales/SmarteLandregionen/_texte/MuD_Smarte_ LandRegionen.html (08.06.2020). 6 https://digitale-heimat-pb.de/modellregion-owl (08.06.2020). 7 https://www.digitale-doerfer.de (06.07.2020). 8 https://www.digitale-nachbarn.de (08.06.2020.) 9 https://dorfbueros-rlp.de (08.06.2020). 10 https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenan.de (08.06.2020); Homepage: nebenan.de (08.06.2020).
76 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen In positiver Hinsicht stehen enorme Fördermittel von Bund und Ländern zur Verfügung, um die digitale Transformation voranzutreiben. Diese Mittel sind durchaus vorteilhaft für Kommunen einsetzbar. Die bessere interne und externe Vernetzung bietet die Chance, den demokratischen Mitwirkungsprozess zu stärken, den Wissenstransfer zu verbessern, Innovationen voranzutreiben und Ideen von Bürgerinnen und Bürgern eher als in analogen Strukturen aufzugreifen. Viele, insbesondere kleinere Städte und Gemeinden, verfügen jedoch nicht über ausreichendes Personal mit den für die Digitalisierung erforderlichen Kompetenzen. Dies und Unsicherheiten über die (Folge-)Kosten von Softund Hardwarelösungen sowie deren Dauerhaftigkeit und teilweise die Befürchtungen vor Abhängigkeiten von den Softwareanbietern stehen Smart-City-Projekten vor allem in kleineren Kommunen entgegen (vgl. Kemper 2021). Expertenteams aus privatwirtschaftlichen Anbietern von IT-Systemen, kommunalen Unternehmen und wissenschaftlicher Begleitung bedeuten zudem eine Machtverschiebung in den Kommunen. Legitimitätsfragen beispielsweise bei Entscheidungsprozessen sind ebenso unbeantwortet wie Fragen, die eine Verhinderung von Einzellösungen, die Einbettung der Smart-City-Projekte in die integrierten Stadtentwicklungskonzepte und die Wahrung einer regionalen Perspektive bei Smart-City-Aktivitäten betreffen. Wie die Ausführungen zu den Fallbeispielen Wien und Darmstadt zeigen, sind bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategien ethische, datenschutzrechtliche und soziale Fragen und Wirkungen von Beginn an zu berücksichtigen. Da jedoch unklar ist, ob die digitale Transformation Mittel zu einer nachhaltigen Raumentwicklung oder Ziel einer technikgetriebenen kommunalen Governance ist, ist das Leitbild „Smart“ umstritten. Ein Überschuss der Digitalisierung besteht in den anfallenden Massendaten, die zur Quelle von Steuerungsmöglichkeiten und privatwirtschaftlichen Geschäftsmodellen werden (Nassehi 2019). Die Reduzierung der Stadt auf einen Markt, auf dem die Technologiekonzerne ihre Produkte und Dienste verkaufen und auch die automatisiert erhobenen Daten nutzen können – z. B. für personalisierte Werbung und effizientere Logistik der Industrie –, ist eine unerwünschte Stadtentwicklung. Städte und die Daten ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht Eigentum von Software-, Technikund Infrastrukturfirmen. Personenbezogene Daten von Stadtbewohnerinnen und -bewohnern sind nicht mit Daten von Zulieferketten und Online-Versand vergleichbar. Sie erfordern einen sensiblen, verwaltungsund rechtskonformen Umgang. Eine flächendeckende Überwachung durch die Erfassung von maschinenlesbaren Daten der Sensoren, Kameras, Mobilitätsdaten, Konsumverhalten etc. steht als dystopisches Szenario vor Augen (China als Beispiel). Bestehen Unsicherheiten über Datenhoheit, Datenverfügbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit, Datenverwendung und Datenerbe droht die Gefahr, dass die Smart-City-Konzepte von der Stadtbevölkerung abgelehnt werden. Wenn ein Unternehmen Infrastrukturen bereitstellt, um dafür Zugriff auf die Daten der Nutzer zu erhalten (z. B. im öffentlichen Nahverkehr), muss der für die Bundesrepublik geltende, gesetzlich konforme Umgang mit den Daten garantiert sein. Wer verarbeitet die Daten weiter und löscht sie wann? Wer wahrt Vertraulichkeit etc.? Wer entwickelt das Verkehrssystem mit welchen Zielen? Smart-City-Konzepte werden nur dann von der betroffenen Bevölkerung akzeptiert werden, wenn die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist.
77Modellvorhaben: SMart CitieS und SMart regionS Insbesondere Kritische Infrastrukturen, die für das staatliche Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind, weil die Versorgung, die Sicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung bei Störungen gefährdet wären (BMI 2009), sind von öffentlichem Interesse. Sie erfordern hohe Investitionen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und für die Garantie von Cybersicherheit, die finanzschwache Kommunen nicht leisten können. Zusammenfassend bedeuten smarte Agenden eine deutliche Beeinflussung der räumlichen Entwicklung und der Raumnutzungen. Die digitale Transformation erfordert Gestaltungswillen, spezifische Kenntnisse und auch Regulierung. Informationen über Potenziale und Risiken sind aktiv mit der Bevölkerung zu diskutieren und an ihrem Bedarf auszurichten. Eine aktive Teilhabe an der prozesshaften Entwicklung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ermöglicht es, Einfluss zu nehmen und auch die technischen Lösungen so zu gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger die Geschicke der Kommunen mitbestimmen. „Smart“ ist somit eine ambivalente Strategie zur Stadtund Regionalentwicklung, die in die Prinzipien der Selbstverwaltung, Steuerungsfähigkeit und nachhaltigen, sozialen Entwicklung einzubetten ist. Die durch die aktuelle „Corona-Krise“ beschleunigte Anwendung digitaler Techniken in der öffentlichen Verwaltung (Homeoffice, digitale Abstimmungsprozesse, virtuelle Konferenzen etc.) bieten durchaus Chancen für ein effektiveres Verwaltungsund Planungshandeln und können somit auch die Smart-City-Konzepte beschleunigen und stärken. Sie zeigt aber auch, dass nur Technik und Endgeräte nicht ausreichen, sondern es bedarf Konzepte, Anwendungsregeln und personale Kompetenzen in den Verwaltungen. Gleichzeitig werden auch die Qualitäten und Notwendigkeiten des analogen Arbeitens insbesondere bei kreativen Projektarbeiten und für Abstimmungsund kollektive Entscheidungsprozesse deutlich. Die aktuelle „Corona-Kriese“ ist eher eine Chance als eine Gefahr für die Digitalisierungsprozesse. Sie kann die Smart-CityKonzepte wie auch die Digitalisierung aller Lebensbereiche beschleunigen – sie darf aber nicht zu vorschnellen Lösungen zum Nachteil vieler Betroffener führen. Literatur Andres, D.; Memmel, M.; nagel, t. (2018): WanderVis – Interaktive Visualisierungen von Bevölkerungsbewegungen. In: Planerin (2), 27-30. bauriedl, S.; Strüver, A. (2018): Raumproduktionen in der digitalisierten Stadt. In: Bauriedl, S.; Strüver, A. (Hrsg.): Smart City – Kritische Perspektiven auf die Digitalisierung in Städten. Bielefeld, 24-35. bbSR – bundesinstitut für bau-, Stadtund Raumforschung im bundesamt für bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.) (2017): Smart City Charta. Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/smart-citycharta-dl.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2 (08.06.2020). becker, S. (2018): Smart City. In: Belina, B.; Naumann, M.; Strüver, A. (Hrsg.): Handbuch Kritische Stadtgeographie. Münster, 179-183. beirat für Raumentwicklung (2017): Smart Cities und Smart Regions für eine nachhaltige Raumentwicklung. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/ raumordnung/smart-ciites-regions-nachhaltige-raumentwicklung.html (16.01.2020). berger, R. (2018): Strategie der Digitalstadt Darmstadt (Entwurf), 9. November 2018. Darmstadt. beucker, S.; hinterholzer, S. (2019): WindNODE. Versuchsquartier Prenzlauer Berg. Wie intelligente Quartiere zur Energiewende beitragen können. Berlin.
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79Modellvorhaben: SMart CitieS und SMart regionS Autorin und Autor Dipl.-Ing. Gerd-Rainer Damm (*1949), Darmstadt, von 1987 bis 2012 Leiter der Abteilung Landesund Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Vermessungswesen im saarländischen Umweltministerium und von 2012 bis 2014 in gleicher Funktion im saarländischen Innenministerium. Annette Spellerberg (*1960), seit 2008 Professorin für Stadtsoziologie an der TU Kaiserslautern mit den Schwerpunkten Wohnen, demografischer Wandel, sozialräumliche Differenzierungen, Nachbarschaften, neue Wohnformen und Lebensstilforschung. Sie arbeitete an der FU Berlin, der Universität Bamberg, dem Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB) sowie am Center for Advanced Study in the Behavioral Sciences, Stanford (USA). Sie ist Mitglied in der ARL, der DASL und der Deutschen Gesellschaft für Soziologie.
80 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Lynn Schelisch AuSwirkungen der digitALiSierung Auf den wohnbereich Gliederung 1 Einleitung 2 Digitales Wohnen 3 Vernetzung der Nachbarschaft 4 Attraktivität der Wohnstandorte 5 Digitalisierung des Wohnungsmarkts 6 Fazit Literatur Kurzfassung Die Digitalisierung innerhalb der Wohnung nimmt fortwährend zu, vor allem auch durch vernetzte „Dinge“ des „Internet of Things“. Für die kommenden Jahre wird von einer noch stärkeren Verbreitung vernetzter Haushaltsgeräte, Unterhaltungstechnik und Alltagshelfer in Haushalten ausgegangen. Bislang nutzt jedoch nur ein Teil der Bevölkerung vernetzte Geräte, was sowohl soziodemographisch als auch strukturell begründet sein dürfte. Gleichzeitig entstehen mit der Digitalisierung neue Kommunikationsund Informationsmöglichkeiten, die sich auch auf soziale Interaktionen am Wohnort auswirken können. In baulicher und gestalterischer Hinsicht sind derzeit noch keine Auswirkungen der Digitalisierung z. B. auf den Wohnflächenverbrauch erkennbar. Es kann allerdings angenommen werden, dass die Verfügbarkeit von schnellem Internet und der Zugang zum (digitalen) Immobilienmarkt die Wohnstandortwahl (mit-)entscheiden und entsprechend Wanderungsbewegungen beeinflussen. Schlüsselwörter Wohnen – Smart Home – Internet of Things – Ambient Assisted Living – Immobilienmarkt – digitale Spaltung Effects of digitalisation on residential environments Abstract Digitalisation within the home is increasing constantly, especially through networked objects in the “Internet of Things”. It is forecast that in the coming years networked household appliances, entertainment technology and everyday tools will become even more widespread in private households. However, to date only a section of the population uses networked devices; this seems to be linked to both socio-demographic and structural factors. At the same time digitalisation leads to the emergence of new communication and information options, which can affect social interaction at the place of residence. Currently digitalisation does not have a recognisable effect on
81Auswirkungen der digitAlisierung Auf den wohnbereich built fabric or layouts, e. g. on living space. However, it can be assumed that the availability of high-speed internet and access to the (digital) property market influence decisions about places of residence and thus also migration flows. Keywords Housing – Smart Home – Internet of Things – Ambient Assisted Living – Property Market – Digital Divide 1 Einleitung Wohnen ist seit Jahrzehnten von einer fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung betroffen. Technologien wie die Waschmaschine, der Fernseher, das Radio, der Elektroherd oder die Mikrowelle sind in nahezu allen Haushalten selbstverständlich. Auch die Verbreitung von technischen Haushaltshilfen wie Saugund Putzroboter und Technologien aus der Hausautomatisierung wie fernsteuerbare Lichter, Steckdosen und Heizungen oder auch Hausnotrufgeräte nimmt zu (Deloitte 2018: 6). In den letzten Jahren ist zudem die Vernetzung von (technischen) Einzelgeräten vorangeschritten. Unter dem Stichwort „Internet of Things“ (IoT – „Internet der Dinge“)1 werden über Datenübertragungstechniken wie z. B. WLAN oder Bluetooth vernetzte Geräte oder „Dinge“ zusammengefasst, die u. a. per Applikation (App) über Smartphone oder Tablet-Computer gesteuert werden können (Smart Appliances). Beispiele aus dem Wohnbereich sind mit dem Internet verbundene Haustürkameras, TV-Geräte, Lautsprecher oder Babyphone, die Visualisierung des Energieverbrauchs über eine App, eine mit dem Smartphone vernetzte Zahnbürste oder eine automatische Gartenbewässerung, die die Wetterprognose berücksichtigt. Während einzelne technische Haushaltshilfen, aber auch vernetzte Techniken aus der intelligenten Haussteuerung („Smart Home“), vor allem Aspekte aus dem Komfortund Sicherheitsbereich abdecken, wurden insbesondere für die Zielgruppe der älteren Menschen seit Mitte der 1990er Jahre vermehrt technische Assistenzsysteme entwickelt, die (zudem) an den Bereichen Gesundheit, Kommunikation und/oder soziale Unterstützung ansetzen (AAL – Ambient bzw. Active Assisted Living oder auch Alltagsunterstützende Assistenzlösungen; Schelisch 2016: 76 ff.). Erfolgreich auf dem Markt sind vor allem solche Ansätze, die durch die Einbindung von Smart-Homeund/ oder IoT-Komponenten eine (digitale) Weiterentwicklung der klassischen Hausnotrufsysteme darstellen. So existieren z. B. Systeme verschiedener Anbieter, die Daten von Sensoren und weiterer Hausautomatisierung, u. a. Bewegungsoder Nutzungsdaten, auswerten. Dadurch können sie Hinweise auf einen Sturz geben oder Abweichungen von voreingestellten Tagesabläufen erkennen (passive Alarmierung) und über ein Hausnotrufsystem entsprechend Hilfe absenden. Der Einsatz dieser Technik ermöglicht den Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange selbstbestimmt in der vertrauten Häuslichkeit wohnen bleiben zu können. Aufgrund des hohen Organisationsund Koordinierungsaufwands zwischen den Beteiligten (Vermieter, Pflege1 Zum IoT gehören jedoch nicht nur Techniken aus dem Wohnbereich, sondern z. B. auch Wearables aus dem Gesundheitsbzw. E-Health-Bereich, selbstfahrende Autos oder smartes Abfallmanagement.
82 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen dienst, Hausnotrufanbieter etc.) beschränken sich AAL-Geschäftsmodelle jedoch teilweise auf den Einsatz bei Wohnungsunternehmen, die über eine entsprechend hohe Anzahl an (älteren) Mieterinnen und Mietern verfügen. Auch im Freizeitund Unterhaltungsbereich innerhalb der Wohnung nimmt die Digitalisierung zu: elektronische Bücher (E-Book-Reader) ersetzen Bücher, Online-Konsolenspiele ermöglichen das gemeinsame Spielen mit nicht anwesenden Personen, durch Streamingund On-Demand-Dienste2 können Musik, Filme und Serien zu jeder Uhrzeit angehört bzw. angesehen werden und Online-Shopping verlagert das Kaufen vom Geschäft in die Wohnung, um nur einige Beispiele zu nennen. 2 Digitales Wohnen Viele vernetzte Haushaltsgeräte und Alltagshelfer werden bereits u. a. von Elektronikfachund Baumärkten, Lebensmittel-Discountern und im Online-Handel vertrieben. 2018 gab es Schätzungen zufolge 16 Millionen vernetzte Smart-Home-Komponenten (Consumer-IoT-Geräte) in Deutschland, für 2020 wird von 23 Millionen ausgegangen (Statista 2018: 11). Zudem wird eine Verdopplung der Smart-Home-Haushalte in Deutschland von 2019 bis 2024 auf 16,0 Millionen prognostiziert (Statista 2021). Für die Verbreitung von AAL stehen keine Nutzerzahlen zur Verfügung, es dürfte sich aber bislang noch um ein Randphänomen handeln, das jedoch eine vergleichsweise hohe mediale Aufmerksamkeit erhält. Im Freizeitund Unterhaltungsbereich ist die Verbreitung digitaler Technologien innerhalb der Wohnung weiter fortgeschritten, wenn auch in ihren Teilbereichen unterschiedlich. So machten beispielsweise E-Books im Jahr 2019 nur knapp 6 % des Gesamtumsatzes im Buchmarkt aus (Statista 2019a). Relativ weit verbreitet sind dagegen internetfähige TV-Geräte: 56 % der Haushalte in Deutschland besitzen mindestens ein internetfähiges TV-Gerät (2019), allerdings sind nur gut zwei Drittel der smarten Fernseher an das Internet angeschlossen (Die Medienanstalten 2019). Auch intelligente Lautsprecher mit integrierten Sprachassistenten nehmen an Bedeutung zu: 29 % der Internetnutzer in Deutschland verwendeten Anfang 2019 einen intelligenten Lautsprecher wie Amazon Echo oder Google Home (Statista 2019b). Die zunehmende Verbreitung dieser digitalen Assistenten könnte der Digitalisierung des Wohnens aufgrund vereinheitlichter Standards, einfacher Bedienung, steigender Bekanntheit und Verfügbarkeit einen weiteren Anschub geben. Zudem wird davon ausgegangen, dass mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G u. a. aufgrund stärkerer Reichweiten, Echtzeitübertragung und geringem Energieverbrauch die Vernetzung von Geräten weiter voranschreiten wird. Dies wird auch durch die verpflichtende digitale Umrüstung aller Stromzähler bis 2032 (Smart Meter) vorangetrieben. Auch der Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen geht davon aus, dass „das Wohnen der Zukunft […] in immer höherem Maße digitales Wohnen sein“ wird (GdW 2018a: 52). 2 Bei On-Demand-Diensten können z. B. Videos von Anbieterplattformen auf Anfrage aufgerufen und abgespielt werden. Streaming bezeichnet die gleichzeitige Übertragung und Wiedergabe von Videound Audiodaten ohne Speicherung der eigentlichen Inhalte auf dem lokalen Medium.
83Auswirkungen der digitAlisierung Auf den wohnbereich Die Digitalisierung in der Wohnung schreitet voran, hat aber bei Weitem noch nicht alle Haushalte erreicht. Für die meisten Smart-Homeund AAL-Lösungen wird eine stabile Datenübertragung von aktuell zwei bis sechs Mbit/s benötigt. Dies wird zwar bereits auch in nahezu allen ländlich geprägten Gemeinden erreicht (99 % bzw. 98 %, alle Technologien; BMVI 2019: 4), bei mehreren parallelen Anwendungen und mehreren gleichzeitigen Nutzerinnen und Nutzern im Haushalt werden jedoch höhere Bandbreiten benötigt, was nicht in allen, insbesondere ländlichen Gebieten gegeben ist. Nur ein Teil der Bevölkerung besitzt bereits vernetzte Geräte im Haushalt, wie z. B. mit dem Internet verbundene Küchenmaschinen, vernetzte Haushaltsroboter (Saugoder Mähroboter) oder mit dem Internet verbundene Überwachungskameras oder Heizungsanlagen (Stand 2018 jeweils 3 % bis 6 %; D21 2019: 47). Lediglich 16 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland verwenden mindestens eine Smart-HomeLösung; unter den 35bis 44-Jährigen ist es fast jede/r Vierte, bei den 65-Jährigen und Älteren nicht einmal jede/r Zehnte (Deloitte 2018: 7). „Smart Home“ ist zudem besonders in Haushalten höherer Einkommensgruppen verbreitet (ebd.: 8). Viele Haushalte haben (noch) kein Interesse an Smart-Home-Technologien, u. a. weil Fragen des Datenschutzes und der Datenhoheit, der Kontrolle sowie Haftung nicht geklärt sind. Ob und inwiefern eine solche vernetzte Technik als Überwachung wahrgenommen wird, hängt u. a. vom Nutzungskontext bzw. Zweck der Technik ab: So wird die Weitergabe von persönlichen Daten bei einem medizinischen Produkt eher akzeptiert als bei einem Gerät aus der Informationsund Kommunikationstechnik (IKT), wie beispielsweise einem Smartphone (Gaul/Ziefle/Wilkowska et al. 2010). Befürchtungen hinsichtlich einer (wahrgenommenen) Überwachung oder externen „Kontrolle“ werden dann mit einer erhöhten Sicherheit aufgewogen und geraten in den Hintergrund (Schelisch 2016: 199 f.). Dies gilt insbesondere für Assistenzsysteme für hilfsbedürftige Personen. Die Anschaffung einer neuen (digitalen) Technologie kann – auch wenn ein persönlicher Nutzen gesehen wird – an finanziellen Aspekten scheitern. Entsprechend profitieren z. B. vor allem solche Haushalte von einem niedrigen Ressourcenverbrauch, die sich den Einsatz energiesparender und smarter Technik leisten können. Wie bei der Internetnutzung ist demnach auch bei der Nutzung von digitalen Technologien im Haushalt von einer digitalen Spaltung auszugehen (Spellerberg/Schelisch 2021), die allerdings nicht nur von soziodemographischen Variablen abhängig ist, sondern zudem strukturell bedingt sein dürfte. Aktuell sind negative Folgen einer Nicht-Nutzung von vernetzten Technologien im Haushalt noch gering. Denkbar ist jedoch, dass Haushalte, die sich vernetzte Techniken nicht leisten können oder wollen, möglicherweise in Zukunft durch die fehlende Optimierung höhere Stromund Heizkosten oder höhere Beiträge für Versicherungen3 (z. B. Einbruchssicherung) zahlen müssen, oder im Alter früher auf einen Umzug in betreuende Wohnformen angewiesen sind. 3 Dies zeichnet sich beispielsweise bei Kfz-Versicherungen ab, die die Beitragshöhe senken, wenn der Übermittlung von Sensordaten über den Fahrstil an den Versicherer zugestimmt wird (Telematik-Tarife).
84 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Auch bauliche und gestalterische Folgen könnten sich durch die Digitalisierung im Wohnbereich ergeben. Einerseits sinkt die Bedeutung des Ensembles von Sitzgruppe und TV-Gerät und damit des Wohnzimmers durch die Zunahme mobiler Angebote des Video-on-Demand auf individuellen Bildschirmen wie Tablet oder Smartphone. Andererseits gewinnt das Wohnzimmer als Ort des Fernsehens und Medienkonsums durch Qualitätssprünge beim digitalen Fernsehen und durch immer größere Bildschirmdiagonalen an Bedeutung. Gleichzeitig reduziert sich der Platzbedarf von z. B. Bücherregalen, Aktenschränken oder physischen Mediensammlungen in Wohnund Arbeitszimmern dank digitaler Speichermedien und On-Demand-Diensten. Die Digitalisierung – in Verbindung mit weiteren Entwicklungen, wie z. B. der Zunahme von Einund Zweipersonenhaushalten – macht so einerseits die Zuteilung spezifischer Räume für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Arbeitszimmer, Wohnzimmer, separate Küche) entbehrlich und begünstigt den aktuellen Trend bestimmter Bevölkerungsgruppen zum Wohnen auf kleiner Fläche (Mikrowohnen, Tiny-House-Bewegung) (Spellerberg/Schelisch 2021). Andererseits behält z. B. das häusliche Arbeitszimmer durch die Möglichkeit von Telearbeit in einigen Berufsgruppen seine Bedeutung. Noch steigt die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf in Deutschland (Umweltbundesamt 2019). 3 Vernetzung der Nachbarschaft Mit der Digitalisierung entstehen neue Kommunikationsund Informationsmöglichkeiten, die sich auch auf soziale Interaktionen, Netzwerke und Gemeinschaften auswirken können. Auch digitale Nachbarschaftsnetzwerke nehmen zu. 23 % der Internetnutzer kommunizieren mit ihren Nachbarn über digitale Plattformen, wie z. B. Messengerbzw. Kommunikationsdienste oder Nachbarschafts-Apps (GdW 2018a: 67). Der größte Anbieter in Deutschland hat nach eigenen Angaben 1,4 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer in mehr als 7.000 sogenannten Nachbarschaften (Stand Dezember 2019; Good Hood GmbH 2019). Mehr als drei Viertel der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen verwenden diese für die Vermittlung von Hilfeleistungen (Schreiber/Göppert 2018: 13). Zudem nutzen Vereine und Organisationen das Internet zur Kontaktpflege und für organisatorische Abläufe. Auch einige Assistenzsysteme aus dem AAL-Bereich (s. o.) setzen auf eine Kommunikation mit z. B. Angehörigen, Pflegepersonen, Nachbarn oder Multiplikatoren aus dem Quartier (Schelisch 2016). Die Nutzung digitaler Nachbarschaftsplattformen zur Kontaktaufnahme mit bislang unbekannten Nachbarn stellt häufig eine geringere Hürde dar, als zu klingeln (vgl. Schreiber/Göppert 2018: 3). Allerdings sind digitale Nachbarschaftsplattformen vor allem in Großstädten verbreitet und noch eher vereinzelt in ländlichen Räumen zu finden (ebd.: 26). Offliner haben keinen Zugang zur nahräumlichen virtuellen Kommunikation, ihnen fehlt die digitale Anbindung in die Nachbarschaft, ins Quartier oder Dorf, was zur Ausgrenzung führen kann (vgl. auch ebd.: V). 4 Attraktivität der Wohnstandorte Der Zugang zu schnellem Internet ist eine notwendige Grundbedingung für die Teilnahme an den (globalen) Möglichkeiten der Kommunikationstechnologien und der Digitalisierung der Warenund Lebenswelt. Eine geringe Leistungsfähigkeit des Inter-
91Auswirkungen der digitAlisierung Auf die Arbeitswelt quenz, dass nicht nur Arbeitsplätze in den Werkshallen insb. durch den Einsatz von Robotern, sondern auch in den Verwaltungen betroffen werden sein. Bislang bewegt sich jedoch der Einsatz von KI erst auf einem niedrigen Niveau: 6 % der deutschen Unternehmen und weniger als 1 % der Beschäftigten werden ihr derzeit zugerechnet (vgl. sku. 2020: 5). Die wissenschaftliche Stärke und Kompetenz von Staaten und Unternehmen wird damit zu einer wesentlichen Rahmenbedingung von wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Generell ist davon auszugehen, dass Millionen von Beschäftigten neue Kompetenzen benötigen, um in diesem Umstrukturierungsprozess bestehen zu können. Die Finanzierung dieser immensen Bildungsaufgabe scheint eher noch stiefmütterlich behandelt zu werden. Großunternehmen fällt die damit verbundene Umstrukturierung der betrieblichen Prozesse leichter als den vielen mittelständischen Betrieben, die viele regionale Wirtschaftsstrukturen bestimmen. Hierzu wird beispielsweise mit einem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekt „Mittelstand –Digital“ mit 26 regional verankerten Kompetenzzentren versucht, die notwendige Weiterbildung der Mitarbeiter und Führungskräfte bei dieser Aufgabe zu unterstützen (Kowitz 2019: 41). 2 Quantifizierung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Da es sich bei der Digitalisierung um einen unbestimmten Oberbegriff für einen technologisch-gesellschaftlichen Prozess handelt, sind die Möglichkeiten, die Bewertung und Quantifizierung der Folgen methodisch in den Griff zu bekommen – vorsichtig ausgedrückt – schwierig. Entsprechend ist die Bewertung der Auswirkung von Verlusten und Neuschaffung von Arbeitsplätzen eher noch uneinheitlich, sie bewegt sich zwischen einem erwarteten revolutionären oder einem evolutionären Prozess. Das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung rechnet damit, dass bereits bis 2025 bundesweit rund 1,5 Millionen Jobs, die durch die Digitalisierung der Wirtschaft „wegfallen könnten, durch eine genauso hohe Zahl neuer Arbeitsplätze ausgeglichen werden“ (Rickens 2018: 58). Nach einer aktuellen OECD-Studie wird befürchtet, dass in den kommenden 15 bis 20 Jahren knapp jeder fünfte Job in Deutschland den Folgen von Digitalisierung und Automatisierung zum Opfer fallen könnte. Im Vergleich zu anderen Ländern wäre Deutschland wahrscheinlich aufgrund seiner Industriestruktur sogar stärker als andere Länder betroffen: „Während in Deutschland 18,4 % der Jobs einem hohen Automatisierungsrisiko unterliegen, sind es im Durchschnitt der OECD-Länder nur 14 %“ (Specht 2019: 1). Die jetzt schon spürbaren Folgen führen bereits auf Unternehmensebene zu Auseinandersetzungen, die sich vermutlich verstärken werden. Die Automobilindustrie ist hierbei sicher nur ein Beispiel; während der VW-Chef Diess tausende von Stellen „abbauen möchte, die durch die Digitalisierung insbesondere in der Verwaltung des Autobauers überflüssig werden“, betont der Gewerkschaftsvertreter Osterloh: „Die Digitalisierung bringt Veränderungen, aber die Arbeitsplätze bleiben sicher“ (Vetter 2019: 9).
92 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Während für verschiedene Branchen bereits aktuell Auswirkungen deutlich spürbar werden, scheinen andere Branchen eher noch Zeit zu haben, um sich auf die Auswirkungen der Digitalisierung einzustellen. Rump/Zapp/Eilers (2017) haben, auf Basis von Deloitte Digital / Heads 2015, Branchen nach Zeitverlauf der entstehenden Auswirkungen (Stichwort: Dauer des Brennens der „Lunte“) und der zu erwartenden Einflussstärke der Digitalisierung (Stichwort: Lautstärke des „Knalls“) in vier Gruppen geclustert (Rump/Zapp/Eilers 2017: 4). Für den in dieser Studie verwendeten umgangssprachlichen Begriff „Knall“ steht in der hierzu geführten Diskussion häufig der Begriff der „Disruption“. Es wird erwartet, dass es für die Mehrzahl der wirtschaftlichen Aktivitäten entweder bereits kurzfristig zu gravierenden Veränderungen mit „disruptiven“ Wirkungen kommt (Beispiel: Einzelhandel, Banken oder Versicherungen) oder es ist erst mittelbis langfristig mit vergleichbar drastischen Veränderungen zu rechnen (Beispiel: Produktionssektor, Gesundheitswesen oder Transportwesen). Für den Bereich des Bauwesens wird bereits kurzfristig mit geringeren Veränderungen gerechnet, während dies für die Bereiche Bergbau, Öl, Gas oder Chemie erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet wird. Während nach einer aktuellen Studie befragte Führungskräfte in Unternehmen dem Prozess der Digitalisierung und den daraus resultierenden Folgen eher positiv entgegensehen (vgl. Breitschopf/Rump 2019), scheint die Situation je nach Branche unterschiedlich auszufallen. Die Baubranche, die gemäß der genannten Studie von Deloitte Digital und Heads (2015) mit einem zu erwartenden eher „kleinen Knall“ umgehen muss, ist symptomatisch für eine noch hohe zurückhaltende Bewertung, denn „52 % der deutschen Baufirmen sehen keinen Digitalisierungsbedarf“ (Schüppler 2019: 16). Dagegen ist in anderen Branchen „der große Knall“ bereits deutlich fühlbar. Dies gilt für den Einzelhandel, wo mit dem Wachstum des Online-Handels sich nicht nur Umsatzverschiebungen vom „realen“ Standort zum „virtuellen“ Standort im Internet vollziehen, sondern Standortschließungen von Betrieben mit besonders vom OnlineHandel betroffenen Sortimenten bzw. in innerstädtischen Standorten in Mittelund Kleinstädten – insb. im ländlichen Raum – die Auswirkungen in der realen Welt spürbar werden lassen. Die Corona-Krise scheint diesen Trend deutlich zu verstärken. Dies gilt auch für den Bankensektor, wo sich einerseits mit dem Online-Banking ein deutlich rückläufiger Bedarf für „reale“ Geschäftsstellen ergibt und in der Folge das Filialnetz zunehmend ausgedünnt wird (Stichwort: Filialsterben): Während die Zahl der Bankzweigstellen im Jahr 1995 noch bei knapp 70.000 lag, ist sie bis zum Jahr 2015 bereits auf rd. 35.000 geschrumpft (Deutsche Bundesbank 2019: 7). Bankgebäude und Bankfilialen werden durch virtuelle Finanzangebote und Zahlungsformen ohne Bargeld überflüssig, da zunehmend auch über weitere Instrumente als z. B. Kreditkarten das Bezahlen möglich wird (Bezahl-Apps). Der Verlust an Filialen trifft insbesondere den ländlichen Raum, ohne dass in vielen Fällen die digitalen Finanzinstrumente dort nutzbar sind (fehlendes oder unzureichendes Internet). Darüber hinaus wird das System der klassischen Bankwirtschaft durch neue Formen wie „fin-techs“ und „Blockchain-Technologien“ infrage gestellt bzw. ersetzt.
93Auswirkungen der digitAlisierung Auf die Arbeitswelt Ob tatsächlich „die lange Lunte“ für andere Branchen gilt, kann infrage gestellt werden, wenn andere Faktoren solche strukturellen Veränderungen forcieren. So ist der Automobilsektor aufgrund von Umweltvorgaben gezwungen, zunehmend in die Produktion von E-Mobilität einzusteigen. Diesen Prozess erfolgreich umzusetzen, kann jedoch nur mit den damit verbundenen Digitalisierungsstrategien gelingen. Auch die Energiewende als Umstellung von wenigen Großerzeugern von Strom und Wärme zu einer unübersichtlich großen Zahl an Stromerzeugungsstandorten wird ohne den umfassenden Einsatz von Instrumenten aus dem Bereich der Digitalisierung nicht gelingen können. Vor dem Hintergrund dieses Gefährdungsszenarios sind sowohl Branchen als auch unterschiedliche Berufsbilder in unterschiedlicher Weise betroffen, und es lassen sich Berufe mit niedrigem bzw. hohem Substituierungspotential unterscheiden (vgl. Dengler/Matthes 2018): Das Verarbeitende Gewerbe, das einen Anteil von 21,5 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausmacht, weist mit 53,7 % den höchsten Anteil bei den Beschäftigten mit einem hohen Substituierungspotential aus. Auch die Finanzund Versicherungsdienstleistungen, die zwar nur 3,1 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausmachen, haben ein Substituierungspotential von 47,9 %. Weitere bedeutende Wirtschaftszweige wie das Gesundheitsund Sozialwesen sind mit jeweiligen Anteilen (14,2 und 5,4 %) weniger stark oder der Handel (13,9 und 22,1 %) deutlich stark betroffen (Dengler/Matthes/Wydra-Somaggio 2018: 3). Je nach regionaler Spezialisierung von Arbeitsmärkten können sich dann Veränderungen ausgleichen oder verstärken. In welchem Umfang sich durch diesen Prozess die Problematik der massiven Reduzierung der Erwerbspersonen (Stichwort: „Facharbeiterlücke“) lösen lässt, die sich allein aus der demografischen Entwicklung, dem Ausscheiden der Generation der sog. „Babyboomer“ aus dem Berufsleben ergibt, kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur unbeantwortet bleiben. 3 Regionale Auswirkungen Eine Studie der „Oxford Economics“ erwartet, dass auch die Bundesländer in unterschiedlicher Form betroffen sind. Die drei LAG-Länder gehören zu denjenigen Ländern, in denen eine Gefährdung der Arbeitsplätze „hoch“ oder „sehr hoch“ ist. Zu den letzteren gehört in Rheinland-Pfalz die Region Trier, in der eine „sehr hohe“ Gefährdung erwartet wird, während im Saarland und dem nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz und Hessen eine „hohe“ Gefährdung vorliegt und dagegen die südlichen Teile dieser beiden Länder nur in „geringem“ bzw. sogar nur „sehr geringem“ Maße betroffen sind (Michler 2019: 33). Die möglichen Konsequenzen für die drei Bundesländer der LAG-AG wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Studien des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung untersucht (vgl. Buch/Dengler/Matthes 2016). Methodisch wurde der An-
94 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen teil der Arbeiten untersucht, die innerhalb der verschiedenen Berufsfelder bereits heute durch den Einsatz von Computern und computergesteuerten Maschinen ersetzt werden können, dies wird als mögliches „Substituierungspotential“ definiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl zwischen den vier betrachteten Berufsfeldern mit formal unterschiedlichen Bildungsabschlüssen (Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte), aber auch regional erhebliche Unterschiede zu erwarten sind. Bundesweit war mit Stand vom 30.06.2015 die Betroffenheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Berufen tätig sind, die ein Substituierungspotential von mehr als 70 % aufweisen, bislang in den beiden Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit 8,1 bzw. 9,3 % am niedrigsten, in den Bundesländern Saarland (20,4 %), Thüringen (18,8 %) und Baden-Württemberg (17,4 %) am höchsten (Stabler/Otto/Wydra-Somaggio et al. 2017a: 21 Karte 1). Eine Aktualisierung mit dem Stand Ende 2016 zeigt eine Erhöhung dieses Potentials: das Saarland ist mit einem Anteil von 30,0 % weiterhin bundesweit Spitzenreiter, Rheinland-Pfalz erreicht ein Potential von 26,9 % und Hessen von 23,5 % (Bundesdurchschnitt: 25,2 %) (Dengler/Matthes/Wydra-Somaggio 2018: 2). Für das Substituierungspotential werden zwei Faktoren als bedeutsam angesehen: > der Anteil der Beschäftigten in bestimmten Berufssegmenten und > die Berufsstruktur innerhalb dieser Berufssegmente. So wird Fertigungsberufen ein hohes Gefährdungspotential zugemessen und so könnte die große Bedeutung des Maschinenbaus für die Spitzenreiterposition des Saarlandes bei dem höchsten Substituierbarkeitspotential in Fertigungsberufen eine Rolle spielen (Wydra-Somaggio 2019: 3). Auch bei den unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen wird von einem überdurchschnittlich ansteigenden Substituierbarkeitspotential ausgegangen. Obwohl Rheinland-Pfalz in dem Berufssegment unterdurchschnittlich viele Beschäftigte aufweist, ist hier die Berufssparte „öffentliche Verwaltung“ für ein hohes Substituierbarkeitspotential von 62,7 % verantwortlich (Bundesdurchschnitt: 59,5 %). Auch das Saarland erreicht diesen Wert, während Hessen mit 59,7 % nur knapp über dem Bundesdurchschnitt liegt (Wydra-Somaggio 2019: 8). Eine Betrachtung nach Kreisen und kreisfreien Städten macht auch für das LAGGebiet eine sehr heterogene Situation deutlich. In vielen Fällen liegen Kreise mit unterschiedlichen Substituierungspotentialen nebeneinander (vgl. IAB 2019, Abb. 1: Anteil der Beschäftigten in Berufen mit hohem Substituierungspotential nach Kreisen): Ein erkennbares Muster wird in der jeweiligen wirtschaftlichen Spezialisierung gesehen – entweder durch Berufe mit hohem Substituierungspotential wie z. B. im Verarbeitenden Gewerbe oder Berufe mit geringem Substituierungspotential wie im Gesundheitsund Sozialwesen oder im Gastgewerbe. Hessen Durch Untersuchungen aus verschiedenen Zeitpunkten wird bereits deutlich, dass im Vergleich von 2013 zu 2016 eine Steigerung des Betroffenheitspotentials festzustellen war (Weißler 2018: 32 Karte A1). In den Kreisen Groß-Gerau und Hersfeld-Rotenburg
95Auswirkungen der digitAlisierung Auf die Arbeitswelt fiel die Steigerung des Substituierbarkeitspotentials mit 15 bzw. 19 % besonders stark aus, während sie im Rhein-Main-Gebiet mit 8 % deutlich geringer ausfiel. Im Ergebnis waren im Jahr 2016 im Durchschnitt mehr als 70 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von einem hohen Substituierbarkeitspotential betroffen, regional die drei Kreise Kassel, Hersfeld-Rotenburg und Lahn-Dill mit 34 bzw. 33 % besonders stark und insbesondere das Rhein-Main-Gebiet eher schwach (unter 25 %). Rheinland-Pfalz Die Betroffenheit von einem hohen Substituierbarkeitspotential von mehr als 70 % bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat im Land einen Anteil von 15,3 % und bewegt sich damit im Bundesdurchschnitt (rd. 15 %). Die Landeshauptstadt Mainz schneidet mit Neustadt a. d. W. mit Anteilen von 9,0 bzw. 9,1 % deutlich besser ab, während der Kreis Altenkirchen mit 24 % am schlechtesten abschneidet. Die drei Landkreise Neuwied, Westerwaldkreis und Bernkastel-Wittlich gehören mit Anteilen von 19,8 % ebenfalls zu den Regionen mit einer besonderen Betroffenheit der Beschäftigten, während die kreisfreien Städte Trier (10,5 %) und Koblenz und der Kreis Ahrweiler mit jeweils 11,9 % Betroffenheit noch vergleichsweise günstig abschneiden (Stabler/ Otto/Wydra-Somaggio et al. 2017b: 31). Die unterschiedliche Verteilung von Berufen mit unterschiedlichen Beschäftigungsprofilen ist hierfür Ursache: Experten sind kaum betroffen, während Helfer, aber auch Fachkräfte deutlich stärker betroffen sind. Saarland Im Saarland fällt der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse, die ein besonders hohes Substituierbarkeitspotential aufweisen, mit rd. 20 % (rd. 76.500 Beschäftigte) überdurchschnittlich aus, da die „Wirtschaftsstruktur des Saarlandes in besonderem Maße durch hoch substituierbare Produktionsberufe geprägt wird“ (Stabler/Otto/WydraSomaggio et al. 2017a: 7). Auch hier sind einzelne Städte und Kreise im Saarland unterschiedlich stark betroffen, die Gemeinde Saarlois besonders stark und der Kreis Merzig-Wadern zumindest weniger stark. Expertenberufe gehören auch im Saarland zu den Beschäftigungsverhältnissen, die kaum betroffen sind (Stabler/Otto/ Wydra-Somaggio et al. 2017a: 27). Generell gilt, dass mit den berechneten Substituierungspotentialen kein entsprechender Arbeitsplatzabbau einhergehen muss. Vor dem Hintergrund von weiteren Fragestellungen wie dem Facharbeitermangel und dem demografischen Wandel sind Handlungsoptionen denkbar, zu denen insb. Weiterbildungsund Umschulungsstrategien gehören. Da die Wirtschaft des Saarlands stark von der Automobilindustrie bestimmt ist, stellt die Umstellung vom Verbrennungsmotor auf Elektromotoren die Region vor eine große Herausforderung. In rund 260 Unternehmen sind rund 44.000 Menschen beschäftigt, Spezialisten für „zukunftsträchtige Automatisierung oder Fahrzeugvernetzung sind kaum darunter“ (dpa 2019: 16).
96 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen 4 Illusion oder Chance von „Telearbeit“ und mobiler Arbeit Die Digitalisierung erfordert, dass im Wirtschaftsleben verstärkt auf selbstbestimmte Arbeitsformen gesetzt wird und im Berufsleben entsprechend in den letzten Jahren Themen wie flexible Arbeitsgestaltung und die Nutzung von „Telearbeit“ zu zentralen Fragestellungen geworden sind. Telearbeit wird in dem Sinne verstanden, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung stellt, das sog. „Homeoffice“. Zu den damit verbundenen Vorteilen zählen die Nutzer von „Telearbeit“ gemäß einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung insbesondere eingesparte Fahrzeiten, die gewonnene Zeitsouveränität und die bessere Vereinbarung von Beruf und Privatleben (vgl. Deutscher Bundestag 2019: 1). Darüber hinaus existiert der davon zu unterscheidende Bereich der sog. „mobilen Arbeit“, wo fest Angestellte oder freie Mitarbeiter von beliebigen Orten und Geräten ihren beruflichen Aufgaben nachgehen. Neben den klassischen Selbständigen in den Freien Berufen, für die dieser Arbeitsstil bereits immer Grundlage war, gilt dies nun auch zunehmend für bisher fest angestellte Beschäftigte mit vergleichbaren inhaltlichen Aufgabenstellungen. Während für die erstgenannte Gruppe Zahlen vorliegen (laut dem Institut für Freie Berufe in Nürnberg – IFB – gab es 2016 1,344 Millionen Selbständige und damit knapp 400.000 mehr als noch 2006) (Farin 2017: C1), liegen für den Bereich der „Homeoffice-Beschäftigten“ keine vergleichbaren Zahlen vor. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2017 11 % der Beschäftigten gewöhnlich oder manchmal von zu Hause aus. In europäischen Nachbarländern liegt diese Quote zum Teil deutlich höher (Statistisches Bundesamt 2018: 62 f.). Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnte theoretisch auch in Deutschland bei 40 % der Beschäftigten eine Erledigung der Arbeiten im Homeoffice erfolgen (Brenke 2019: 1). Eine Befragung von Personalverantwortlichen in privatwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten ergab, dass der Anteil der im Homeoffice Beschäftigten 2013 bei 19 % und 2017 bei 22 % der Beschäftigten lag (Haaren 2019: 10). Das Prinzip „Homeoffice“ ist danach insbesondere in den Bereichen Vertrieb/Marketing, Service/ Verwaltung/Dienstleistungen und kaum in der Produktion verbreitet. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine Sonderauswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2017. Danach sind insbesondere die Wirtschaftszweige Information und Kommunikation, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und Erbringung von Finanzund Versicherungsdienstleistungen betroffen (Deutscher Bundestag 2019: 3). Die Möglichkeiten der beruflichen Gestaltung des Arbeitslebens im Zuge der Digitalisierung scheint zumindest für eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten mehr Selbstbestimmung und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeit zu ermöglichen, jedoch sind auch Gefährdungen von Ausbeutungsformen bis hin zu Gesundheitsrisiken möglich. So verfügen nach einer aktuellen Studie der mhplus Krankenkasse und
97Auswirkungen der digitAlisierung Auf die Arbeitswelt der SDK Süddeutsche Krankenversicherung nur 37 % der Arbeitnehmer zu Hause über ein eigenes Arbeitszimmer, während die Mehrzahl improvisieren muss (Fabricius 2020: 11). Im Zuge der Corona-Krise im Jahr 2020 wurde das Thema zu einem Modellversuch, bei dem Millionen Arbeitnehmer zwangsweise Homeoffice verordnet bekamen, um soziale Kontakte zu reduzieren und eine Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. Deutlich wurden die technischen Restriktionen an beiden Enden des Datensystems: bei dem Datenzugriff am – privaten – Rechner im Homeoffice (geringe Datengeschwindigkeit wegen kaum vorhandener Glasfaseranschlüsse bis zum Endnutzer) oder dem IT-System des Unternehmens bzw. der Verwaltung (z. B. der sichere externe Zugriff auf Daten der Unternehmen oder Verwaltungsrechner bzw. die Überlastung von Leitungen z. B. bei Videooder Telefonkonferenzen). So verfügt z. B. die Berliner Senatsverwaltung für ihre 100.000 Mitarbeiter nur über 4.000 externe Zugänge zum ITSystem (Fröhlingsdorf 2020: 30) und die Ausstattung der Arbeitnehmer mit mobilen Arbeitsgeräten durch die Arbeitgeber ist selbst bei Berufstätigen mit Bürojob noch ausbaufähig. Über einen Fernzugang/VPN für Telearbeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten verfügen nach einer aktuellen, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Studie erst 16 % der Berufstätigen mit Bürojob (Initiative D21 2019/20: 51). Die Corona-Krise hat aber auch die vielfältigen Unterschiede für die unterschiedlichen Bildungsund Einkommensschichten bis hin zu den Geschlechterunterschieden verdeutlicht: Personen mit hoher Schulbildung und hohem Einkommen haben von der Nutzung des Homeoffice besonders profitieren können. Die Geschlechterunterschiede beim Homeoffice waren vor der Corona-Krise eher gering (13 % der Männer und 10,6 % der Frauen), aber Frauen haben in der Corona-Krise aufholen können, obwohl es ihnen vorher trotz bestehender technischer Möglichkeiten häufig verwehrt wurde (vgl. Möhring/Naumann/Reifenscheid et al. 2020: 5 ff.). Für Frauen führte die deutliche Zunahme von Homeoffice vielfach zu einer zwiespältigen Erfahrung: nämlich der Doppelund Dreifachbelastung von Müttern durch Haushaltsführung und Homeschooling; auch eine Re-Traditionalisierung der Geschlechterrollen wurde offenbar. Trotz vieler positiven Erfahrungen wird die Aufhebung des wirtschaftlichen „Lockdowns“ nun zunehmend herbeigewünscht, denn der „klassische“ Präsenz-Arbeitsplatz ist nicht nur Arbeitsstätte, sondern auch ein Ort für soziale Kontakte, für den persönlichen fachlichen Austausch und der Ort, wo Anerkennung für geleistete Arbeit ausgesprochen werden kann. Der zwischenmenschliche Faktor kann dann entsprechend Ausdruck einer besonderen Unternehmenskultur sein. Die aktuellen Erfahrungen scheinen zu bestätigen, dass die Möglichkeit der Verlagerung der Arbeit eine Tendenz zu einer Kulturveränderung des Arbeitslebens mit sich bringt, die durch einen Wandel von der „Präsenz-“ zu einer Erlebniskultur“ bestimmt ist. In welchem Umfang die Akzeptanz dieser Veränderung auch eine Generationenfrage sein könnte – nutzen junge Beschäftigte die Möglichkeiten von Homeoffice eher als ältere Beschäftigte? –, muss noch untersucht werden. Dies scheint sich aber anzudeuten.
98 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen 5 Raumstrukturelle Unterschiede Raumstrukturen sind nicht einheitlich definiert. Maßgebliche bundesweite Abgrenzungen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) in der laufenden Raumbeobachtung (BBSR 2020) oder dem Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (vgl. Küpper 2020) sowie länderbezogen im Rahmen von landesplanerischen Abgrenzungen der Bundesländer vorgenommen. Auch wenn bei dieser Ausgangslage keine eindeutigen Zusammenhänge zwischen raumstrukturellen Festlegungen und den Auswirkungen der Digitalisierung ableitbar sind, so scheinen städtische bzw. Verdichtungsräume, insb. wenn sie über hochwertige Arbeitsplatzstrukturen verfügen (z. B. Metropolfunktionen im Großraum Frankfurt, attraktive Universitätsstädte wie Trier oder Koblenz), die Folgen der Digitalisierung weniger stark zu spüren zu bekommen, während ausgewählte Standorte im ländlichen Raum mit einem starken Produzierenden Gewerbe eher von negativen Folgen betroffen sein werden: > In Hessen, wo im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 2000) ländliche Räume insb. nur im nördlichen Teil lokalisiert sind (Ausnahme Stadt bzw. Großraum Kassel), liegen hier auch zwei der drei von den stärksten betroffenen Regionen: die Landkreise Kassel und Hersfeld-Rotenburg. In vergleichbarer Weise betroffen ist der Lahn-Dill-Kreis, der jedoch der Raumkategorie „städtischer Raum“ zugeordnet ist. Die Städte Frankfurt und Wiesbaden sowie der Hochtaunus und der Main-Taunus-Kreis weisen dagegen vergleichsweise nur geringe Substituierungspotentiale auf. > In Rheinland-Pfalz sind durchgehend große Teile des Landes (mit Ausnahme von Trier, Koblenz und der Rheinschiene) überwiegend ländlich definiert (vgl. Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz 2008). Die besonders ländlich strukturierten Räume (z. B. Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel) sind vergleichsweise weniger betroffen. Sie weisen wie die ländlichen Kreise Birkenfeld, Kusel und Zweibrücken-Pirmasens eine starke Produktionsorientierung auf. Die mittelständischen Strukturen können hier möglicherweise eine Ursache bilden. Andere ländlich strukturierte Kreise wie der Donnersbergkreis, Altenkirchen, Westerwald oder Birkenfeld sind jedoch deutlich von Substituierungspotentialen betroffen. Auch in Rheinland-Pfalz sind die städtisch geprägten Räume wie Mainz, Koblenz und Trier ohne hohe Substituierungspotentiale. > Das Saarland, das gemäß den BBSR-Abgrenzungen insgesamt städtisch definiert ist, während das Thünen-Institut und der Landesentwicklungsplan (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Saarland 2007) ebenfalls große Teile des Landes (Ausnahme Stadtregion Saarbrücken) als ländlich definieren, weist mit Saarlouis und St. Wendel zwei besonders von Substituierungspotentialen betroffene Regionen aus. Der Saarpfalz-Kreis, der nach Abgrenzungen des Thünen-Instituts zu den ländlichen Regionen mit „guter sozioökonomischer Lage“ gehört, weist jedoch bei den Fachkraftberufen eine vergleichsweise hohe Betroffenheit aus, während der Kreis Merzig-Wadern trotz Einstufung mit „weniger guter sozioökonomischer Lage“ bei den Helferberufen und den Spezialistenberufen für das Saarland günstig abschneidet.
99Auswirkungen der digitAlisierung Auf die Arbeitswelt Städtische bzw. Verdichtungsräume könnten aufgrund der Konzentration (hochwertiger) wirtschaftlicher Tätigkeiten im Saldo deshalb eher von positiven Auswirkungen betroffen sein, da einerseits ein hoher Anteil des Verarbeitenden Gewerbes mit hohen Beschäftigtenanteilen in hochgradig substituierbaren Berufstätigkeiten vorliegt, aber andererseits auch hohe Beschäftigtenanteile in Dienstleistungsberufen mit geringen Substituierbarkeitspotentialen bestehen. Die jeweils vorliegende räumliche Verteilung von Branchen und von unterschiedlichen Qualifikationsprofilen bilden also eine Ursache für regionale Betroffenheiten und damit notwendig verbunden sind unterschiedliche Handlungserfordernisse. In welchem Umfang sich auch demografische Entwicklungen, insb. das Phänomen des „Schwarmverhaltens“, bei dem jüngere, gut ausgebildete Menschen den ländlichen Raum überproportional verlassen und in ausgewählte Großstädte – auch im LAGGebiet – ziehen, auf die Chancen im Prozess der Digitalisierung positiv (in den Städten) wie negativ (im ländlichen Raum) auswirken, lässt sich derzeit nur vermuten. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Bildungswanderung auch zu einer Abkopplung dieser Bevölkerungsgruppe von ländlichen Räumen führt und damit auch für lokale Unternehmen die Bedarfsdeckung bei qualitativ gut ausgebildeten Mitarbeitern erschwert wird. 6 Fazit Es scheinen nicht nur die quantitativen, sondern auch die qualitativen Konsequenzen zu sein, die die Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung kennzeichnen und nur bedingt messbar machen. Chancen für den ländlichen Raum sind eher nur dann zu erwarten, wenn neben der notwendigen technischen Infrastruktur auch die notwendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen in allen Bereichen der Daseinsvorsorge – Bildung, Freizeit, Gesundheitsversorgung, Mobilität – erhalten bzw. geschaffen werden, und es damit gelingt, gerade auch die jungen, gut Ausgebildeten wieder zur Rückkehr zu motivieren. Dass dann eine Chance auch für strukturschwache ländliche Räume besteht, aus der Digitalisierung einen positiven Nutzen zu ziehen, dafür geben Ansätze aus sechs Modellprojekten erste Hinweise: „Digitale Anwendungen, die aufgrund einer vorhandenen Breitbandinfrastruktur und langfristigen Digitalisierungsstrategie Einzug in den Alltag der Menschen gefunden haben, besitzen das Potential, regionale Disparitäten zwischen dem ländlichen und dem urbanen Raum zu verringern“ (BMIMORO 2019: 6). Bestehen schon heute Unterschiede bei der Breitbandversorgung oder der Anbindung mit Glasfasern, so wird dies zukünftig eine besondere Rolle spielen, um mit dem forcierten Ausbau bis hin zu 5G die Grundlagen für die wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu sichern. Noch sehen jedoch viele Menschen auf dem Lande ihren Wohnort bei der Internetanbindung „nicht gut“ oder sogar „gar nicht gut“ aufgestellt; bei befragten Einwohnern in Dörfern mit weniger als 5.000 Einwohnern sagten dies 72 % (Zwick 2020: 40).
100 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Gegenstrategien der Förderpolitik, z. B. eine vorrangige (Glasfaser-)Anbindung von Gewerbegebieten im ländlichen Raum könnten ein geeigneter Weg zur Problemlösung sein. Aber auch die Verlagerung von Verwaltungseinrichtungen in geeignete Mittelstädte als „Ankerzentren“ oder die Stärkung von bestehenden (Fach-)Hochschuleinrichtungen können wichtige Signale für den Erhalt dieser Regionen darstellen. Entsprechende Strategien sind insbesondere von der bayrischen Landesregierung in Bezug auf die Verlagerung von Behördenstandorten unternommen worden. Dafür wäre aber auch zukünftig die Verfügbarkeit des G5-Standards ergänzend sicherzustellen. Literatur bbsR – bundesinstitut für bau-, stadtund Raumforschung im bundesamt für bauwesen und Raumordnung (BBR) (2020): Siedlungsstrukturelle Regionstypen. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/ regionen/siedlungsstrukturelle-regionstypen/regionstypen.html?nn=2544954 (28.12.2020). bMiMORO – bundesministerium des innern Modellvorhaben der Raumordnung (2019): Digitale Infrastruktur als regionaler Entwicklungsfaktor. Berlin. = MORO Praxisheft 13. breitschopf, k.; Rump, J. (2019): Schwerpunkt Beschäftigungseffekte der Digitalisierung. Eine empirische Studie des Instituts für Beschäftigung und Employability IBE und Hays. Mannheim. = HR-Reports. brenke, k. (2019): Nicht in der Bequemlichkeit verharren. Berlin. = DIW Wochenbericht 11/2019. buch, t.; dengler, k.; Matthes, b. (2016): Relevanz der Digitalisierung für die Bundesländer: Saarland, Thüringen und Baden-Württemberg haben den größten Anpassungsbedarf. Nürnberg. = IAB-Kurzbericht 14/2016. deloitte digital GmbH; Heads! executive Consultancy (2015): Überlebensstrategie „Digital Leadership“. https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/at/Documents/strategy/ueberlebensstrategie-digitalleadership_final.pdf (27.04.2017). dengler, k.; Matthes, b. (2018): Substituierbarkeitspotenziale von Berufen: Wenige Berufsbilder halten mit der Digitalisierung Schritt. Nürnberg. = IAB-Kurzbericht 4/2018. dengler, k.; Matthes, b.; wydra-somaggio, G. (2018): Regionale Branchenund Berufsstrukturen prägen die Substituierungspotentiale. Nürnberg. = IAB-Kurzbericht 22/2018. deutsche bundesbank (2019): Bankstellenbericht 2018. Entwicklung der Bankstellen im Jahr 2018. Frankfurt am Main. deutscher bundestag (2019): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke. – Drucksache 19/8494 – Homeoffice: Stand, Chancen und Risiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Köln. = Drucksache 19/9032 vom 03.04.2029. dpa (2019): Autozulieferer bangen um zehntausende Jobs. In: Die Welt, 15.06.2019. fabricius, M. (2020): Der Shutdown verändert Sicht aufs Homeoffice. In: Die Welt, 05.05.2020. farin, t. (2017): Sie nennen es immer noch Arbeit. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25./25.06.2017, C1. feingold, b. (2019): Trends, die die Welt verändern. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.04.2019, VI. fröhlingsdorf, M. (2020): Dienst auf dem Sofa. In: Der Spiegel Nr. 16, 11.04.2020. Haaren, f. von (2019): Umstrittene Heimarbeit. In: Die Welt, 12.06.2019, 10. Hessisches Ministerium für wirtschaft, energie, Verkehr und landesentwicklung (2000): Landesentwicklungsplan Hessen 2000. Kartenbeilage. Wiesbaden. Heuzeroth, t. (2017): Angst vor dem Surfversprechen. In: Die Welt, 08.03.2017. iAb (2019): Die Digitalisierung wirkt sich regional unterschiedlich aus. Serie „Arbeitsmärkte aus regionaler Perspektive“ vom 12.09.2019. https://www.iab-forum.de/die-digitalisierung-wirkt-sich-regional-unterschiedlich-aus/ (12.09.2019). initiative d21 (2019/20): Wie digital ist Deutschland. o. O. Jung, A. (2019): Welt auf Abstand. In: Der Spiegel, 02.05.2019. kowitz, H. (2019): „Der Digitalcheck gibt Orientierung“. In: Die Welt am Sonntag, Sonderbeilage Spezial.
107Mobilität und digitalisierung Mietern verbunden werden. Auch Modelle wie Uber sind hier zu nennen, die vorhandene Fahrzeuge samt Fahrer in taxiähnlichen Verkehren nutzen, ohne dabei an die Regeln des Gewerbes (Taxikonzession, Ortskundeprüfung etc.) gebunden zu sein. Dieser Effekt wird zuweilen auch „Uberisation“ genannt (Hensher 2017). An dieser Stelle vermischt sich das Geschäftsmodell durchaus mit einem früheren Angebot aus dem ÖPNV – des Anrufsammeltaxis. Wie groß der Druck ist, der auf die traditionellen Anbieter ausgeübt wird, zeigt allein, dass Uber bei seinem Börsengang im Herbst 2018 eine Marktkapitalisierung von 120 Mrd. US-Dollar erreichte – das entspricht dem Wert der Automobilkonzerne GM, Ford und FiatChrysler (ManagerMagazin 2018) und illustriert die mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens verbundene Gewinnerwartung. Die Kleinstadt Innisfil im kanadischen Ontario verzichtet zum Beispiel seit 2016 auf Busse und sonstige öffentliche Verkehrsmittel und bietet den Bewohnern stattdessen Fahrten mit Uber als Mobilitätsmöglichkeit sowie ergänzend Taxis für die barrierefreie Beförderung an. Damit sind alle Fahrten in Innisfil on demand (Innisfil 2017). Der Wert des Unternehmens Uber bei dessen Börsengang illustriert zudem die Gewinnerwartungen, die Investoren an digitalisierte Mobilitätdienstleistungen haben. Gleichzeitig ändert sich auch die Marktstruktur: Die beiden „Blöcke“ Individualverkehr und ÖPNV verschmelzen zusehends, drängen doch immer mehr „Player“ wie Automobilkonzerne in den Mobilitätsmarkt hinein. Moovel ist nicht nur der Betreiber von ShareNow, einem der weltgrößten Anbieter von Free-Floating-Carsharing, sondern betreibt darüber hinaus auch eine eigene multimodale Plattform. MOIA ist nicht nur ein nachfrageorientiertes Mobilitätsangebot von VW, sondern auch der Versuch, mittelbis langfristig Wertschöpfung durch neue Mobilitätsdienstleistungen im Konzern zu halten. Softwarekonzerne entdecken dieses Geschäftsfeld ebenfalls für sich. Für den Nutzer – oder Kunden – ist es auf den ersten Blick ein schöner Service, bei einer Routenauskunft nicht nur den Weg mit dem Auto, dem Rad, zu Fuß und mit der Bahn auf einen Blick zu erhalten. Auf den zweiten Blick ist es aber nur noch ein kleiner Schritt dazu, auf derselben Plattform auch die Fahrkarte zu kaufen und nur noch den Barcode auf dem Smartphone bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Auch das klingt komfortabel, verändert im Hintergrund aber zahllose Wertschöpfungsketten. Davon abgesehen, dass der Entfall der Fahrkartenautomaten den Bargeldbedarf reduzieren kann, entfällt die komplette Wertschöpfung bei der Produktion des Automaten selbst, ebenso die Programmierung der Software, die Herstellung des Papiers für die Fahrkarte, der Tinte für den Drucker, der Serviceleistung, Tinte und Drucker regelmäßig zu erneuern, das Bargeld aus dem Automaten zu holen oder diesen zu reparieren und alle Logistikleistungen zwischen den einzelnen Schritten. Für den Verkehrsverbund, der Verkehrsleistungen organisiert und Fahrpläne erstellt, bedeutet dies im Sinne der oben beschriebenen „Mobility as a service“ das Risiko, in seiner bisherigen Funktion eines Plattformbereitstellers abgelöst zu werden Eine Herausforderung für Verkehrsverbünde liegt darin, dass Google und Apple allein durch Aufzeichnungen von Positionsund Bewegungsdaten vernetzter Geräte (bspw. Smartphones) sehr viel genauer wissen, wie viele Personen gerade mit welchem Verkehrsmittel wo unterwegs sind – oder anders gesprochen: Wo sich ein Angebot aktuell oder langfristig lohnt und wo nicht. Kombiniert man dieses Wissen mit automatisier-
108 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen ten fahrerlosen Fahrzeugen („Level 5“; VDA 2015: 15), könnte sich das Angebot einseitig zugunsten besonders lohnenswerter Quartiere verlagern. Damit kann Mobilität sozial selektiv werden – und die Methoden, um genau diese Differenzierung zu erreichen, werden immer ausgefeilter. So haben einige Städte mit einer Schwemme an Leihfahrrädern unterschiedlicher Anbieter zu „kämpfen“, die nicht an Stationen gebunden sind. Die Stadt Frankfurt am Main hat dafür ein Regelwerk für die Anbieter von Free-Floating-Carsharing-Systemen herausgegeben (Handelsblatt 2018). Ziel der Anbieter ist neben der Bereitstellung einer Mobilitätsmöglichkeit für die Nutzer auch das Sammeln personenbezogener Daten und Wegedaten – wer ist wann von wo nach wo unterwegs –, die auf diese Weise vergleichsweise einfach erhoben und vermarktet werden können. Auch dies identifiziert zuverlässig, wo ein großes Mobilitätsangebot nötig ist und wo sich attraktive Orte befinden, ist dabei aber datenschutzrechtlich problematisch, da Intransparenz darüber herrscht, durch wen und wie die ortsund personenbezogenen Informationen ausgewertet und inwiefern diese mit anderen Informationen verknüpft werden. Da auch automatisierte On-Demand-Verkehre nicht immer überall sein können, werden sich diese auf die Orte konzentrieren, an denen mit einer ausreichenden Nachfrage zu rechnen ist. Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, vorhandene On-Demand-Dienste wie Taxen oder Mietwagen zu stärken, um auch in Zukunft Mobilität als Daseinsvorsorge betrachten zu können, aber Experimenten steht der Rechtsrahmen des PBefG oft im Weg. Durch die auf Gewinnmaximierung ausgelegten Strukturen der Plattformökonomie kommt klassischen Verkehrsanbietern eine neue Rolle zu, für die eine Neudefinition der bislang öffentlich organisierten Verkehre notwendig ist, die als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge das gesellschaftspolitische Ziel haben, der Bevölkerung insgesamt – und damit auch allen sozialen Gruppen – angemessene Mobilitätsmöglichkeiten zu bieten. Je stärker die vorhandenen (traditionellen) Strukturen durch ausschließlich gewinnorientierte Angebote privater Unternehmen überschrieben werden, desto mehr tritt der eigentliche Erbringer einer Verkehrsleistung, zum Beispiel ein Verkehrsunternehmen oder ein Verkehrsverbund, in den Hintergrund. 5 Folgen für die Daseinsvorsorge und gesamtwirtschaftliche Folgen Nicht nur sozialpolitisch, sondern auch mit Blick auf den Umweltund Klimaschutz und die Ziele, die sich auf globaler, nationaler und regionaler Ebene dazu ausgebildet haben (die Bundesrepublik strebt bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität an), kommt u. a. dem öffentlichen Verkehr aufgrund seiner – gemessen an der erbrachten Verkehrsleistung – vergleichsweise niedrigen Emissionen eine Schlüsselfunktion zu. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutsam, dass der Verkehr als einziger Sektor bislang keinen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen geleistet hat (s. o.). Wenn diese Ziele – ebenso wie der Anspruch, dass alle Menschen Zugang zu Mobilität haben sollen – aufrechterhalten werden sollen, bedarf es einer Auseinandersetzung mit der Rolle der öffentlichen Hand als Anbieter von Verkehrsleistungen. Das gilt zum Beispiel gerade für Fragen der Mobilitätsangebote in ländlichen Regionen, in denen das Gewinnpotenzial schon wegen der geringeren Bevölkerungsdichte nicht so groß ist wie in den urbanen Räumen. Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass neue Angebote stets zuerst in den Metropolen angeboten werden und oft auch nach mehreren
109Mobilität und digitalisierung Jahren diesen vorbehalten bleiben. So konzentrieren sich die Angebote des FreeFloating-Carsharings in Deutschland auf wenige Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern, während klassisches stationsbasiertes Carsharing in mehr als 500 Städten zur Verfügung steht (vgl. Bogenberger/Weikl/Schmöller et al. 2016: 159 f.). Die Verkehrsverbünde gerade in Deutschland sehen sich daher vor großen Herausforderungen, denn durch die föderale Struktur Deutschlands ist auch der ÖPNV in Deutschland fragmentiert. Zwar folgt die Marktstruktur durchgehend dem von der EU vorgegebenen Besteller-Ersteller-Prinzip und damit grundsätzlich einer am Wettbewerb ausgerichteten Struktur. Dennoch sind die Ansätze der Länder unterschiedlich: Während z. B. Bayern die regionalen Bahnverkehre zwar im Wettbewerb vergibt, aber durch eine Landeseisenbahngesellschaft bestellen lässt, ist dies in Hessen Aufgabe der Verkehrsverbünde. Ebenso unterschiedlich sind die Tarife und Tarifstrukturen (z. B. „Waben“ vs. „Ringe“) sowie die bestehenden digitalen Angebote für Nutzer. Jeder Verkehrsverbund verfügt über eine eigene App mit unterschiedlichen Funktionen: Wer in Frankfurt und München unterwegs ist, benötigt die App des Rhein-Mainund des Münchner Verkehrsverbundes sowie die der Deutschen Bahn AG. Wer Caroder Ridesharing nutzen möchte, nutzt dazu weitere Apps, selbst wenn die Angebote teilweise aus denselben Konzernen kommen. Mit dem Projekt „Mobility Inside“ verfolgen Verkehrsverbünde in Deutschland das Ziel, sich auf einer gemeinsamen Plattform im Bereich Mobilität zentral zu vernetzen, um so neben den international tätigen Plattformen bestehen zu können (Mobility Inside 2016). Zudem versuchen sie sich an neuen Tarifen (z. B. entfernungsoder nutzungsbasiert) und neuen Angeboten: So bindet die BVG den Berliner On-Demand-Service „BerlKönig“ mit ein oder die Kreisverkehrsgesellschaft des Kreises Offenbach die des Unternehmens Door-2-Door (KVG Offenbach 2019). Auf diese Weise stellt On-Demand-Verkehr eine Ausprägung des ÖPNV dar. Aus Sicht der Raumplanung und Raumentwicklung und mit Blick auf das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen besteht daher Steuerungsbedarf. Eine Kombination flexibler Angebote mit dem bestehenden ÖPNV stellt sicher, dass Mobilität auch in der Fläche für jedermann verfügbar ist – schließlich kann auch die beste Breitbandversorgung manchen sozialen Kontakt nicht ersetzen, sodass Mobilität auch bei zunehmender Digitalisierung nicht obsolet wird. Diese Herausforderungen sind umso größer, je stärker der Markt der Plattformen sich konzentriert und sich zu einem Oligopol oder gar Monopol verdichtet. In anderen Branchen, z. B. in der Hotellerie, kann man solche Prozesse anhand großer Buchungsportale bereits beobachten: Deren Größe führt für die Hotels dazu, dass diese auf der Plattform vertreten sein müssen, um überhaupt am Übernachtungsmarkt bestehen zu können. Gleichzeitig wachsen mit der Größe der Plattform auch deren Einfluss sowie der Umsatz durch die Erhebung von Vermittlungsgebühren. Bezogen auf den Verkehrsmarkt bedeutet dies, dass eine starke Konzentration auf eine oder wenige Plattformen dazu führen kann, dass dem Markt (der im Bereich des ÖPNV in weiten Teilen öffentlich finanziert wird) wertvolle Mittel für Verkehrsleistungen als Daseinsvorsorge entzogen würden. Dabei gilt, dass ein Monopolanbieter innerhalb einer Region gegenüber anderen Marktanbietern deutliche Wettbewerbsvorteile hätte, die kleinere Anbieter voraussichtlich aus dem Markt drängen würden. Ob hier eine öffentliche Plattform als Alternative eine Lösung sein kann, die für den Kunden eine „seamless mobility“ (also eine nahtlos planbare Mobilitätskette) bietet, ist offen.
110 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Der zuvor beschriebene Konzentrationsprozess auf dem Mobilitätsmarkt birgt weitere Risiken. Dazu gehört auch, dass mit steigender Macht der Plattformen die Wahrscheinlichkeit steigt, dass auf den höheren Konzentrationsebenen so viele Mittel gebunden und abgeschöpft werden, dass die eigentlichen Verkehrsunternehmen in prekäre Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden. Ähnliches ist bereits bei großen Ridesharing-Anbietern oder auch bei den Zustellern der Kurier-, Expressund Paketdienste mit Effekten wie Scheinselbständigkeit zu beobachten (BMAS 2019). Andererseits bestehen auch Chancen, die gegen die beschriebenen Nachteile abzuwägen sind: Mit der Möglichkeit, On-Demand-Verkehre mit fahrerlosen Fahrzeugen anzubieten, besteht die Möglichkeit einer im Vergleich zu heute viel effizienteren Fahrzeugnutzung. Durch die intelligente bedarfsorientierte Routenplanung und durch Sharing-Konzepte reduzieren sich die Standzeiten der so genutzten Fahrzeuge erheblich. Dies bedeutet, dass eine geringere Anzahl an Fahrzeugen ausreicht, um die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen im selben Maße wie zum aktuellen Zeitpunkt zu befriedigen. 6 Fazit Mobilität muss auch in Zukunft Teil der Daseinsvorsorge und für alle Menschen erschwinglich sein und vor allem zugänglich bleiben. Bei einer Konzentration auf die Plattformen könnte die Gefahr bestehen, dass diese sich auf die besonders umsatzund gewinnstarken Regionen konzentrieren, was zur Folge haben könnte, dass sich durch fehlende Verkehrsangebote in der Fläche regionale Ungleichgewichte weiter verschärfen – Stadt-Land-Unterschiede könnten sich so eher verfestigen und das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse wäre konterkariert. Auf der anderen Seite wären solche Systeme vermutlich aber nur dann effektiv, wenn sie wiederum von möglichst großen Plattformen betrieben würden, sodass die Mobilitätspolitik vor der Herausforderung steht, eine Balance zwischen einer effizienten und bezahlbaren Mobilität in und zwischen Monopolen auf der einen Seite und der Schaffung und Erhaltung eines hohen Grades urbaner Lebensqualität auf der anderen Seite zu finden. Als eine mögliche Lösung erscheint, dass die öffentliche Hand selbst Mobilität als Plattform anbieten könnte. Ein weiterer möglicher Ansatz wäre die Gestaltung eines rechtlichen Rahmens, durch den auch neue Mobilitätsangebote in der Fläche angeboten werden (können). Dabei ist auch zu bedenken, dass Mobilität ein wesentliches Instrument ist, das hilft, Zentralität von Zentralen Orten umzusetzen – dabei ist allerdings auch der Begriff der Zentralität zu hinterfragen, wenn Leistungen, die bisher zentral waren, künftig online und ortsungebunden angeboten werden können, sodass klassische Wege aus der Peripherie nicht mehr (so oft) nötig sein könnten. Verbunden mit der Nutzung alternativer Antriebe könnten so auch die Emissionen aus dem Verkehr erheblich gesenkt werden. Damit würde die Möglichkeit bestehen, Flächen, die heute vom ruhenden Verkehr genutzt werden, den Menschen als urbanen Lebensraum zurückzugeben und in der Stadt eine deutlich höhere Lebensqualität zu erreichen.
111Mobilität und digitalisierung Darin liegt auch für das LAG-Gebiet eine Chance, die z. B. in der Digitalstadt Darmstadt erprobt wird. Generell gilt aber auch hier, dass sich abzeichnet, dass die neuen Mobilitätsformen und -angebote vor allem in den Kernstädten und kernstadtnah angeboten werden. Schon in den klassischen suburbanen Räumen ist die Schaffung eines dauerhaft kostendeckenden Angebotes zum Beispiel eines Carsharings oder DRTs schwierig. Deutlich wird dadurch auch, dass die „schöne neue Mobilität“ kaum dazu beitragen wird, die Ungleichheiten zwischen Stadt und Land zu reduzieren. Festzuhalten bleibt in jedem Fall, dass Mobilität durch Digitalisierung nicht überflüssig wird, sondern sich lediglich wandelt: Durch digitale Mobilität wird die Raumwirksamkeit der Mobilität nicht weniger, sondern dürfte sich noch stärker in den hochverdichteten Räumen konzentrieren. Seit Beginn des Jahres 2020 bewirkt die Covid-19-Pandemie eine erhebliche Beeinflussung aller Wirtschaftsbereiche und Dienstleistungssektoren. Auch der Verkehrssektor ist erheblich von der Corona-Krise beeinflusst. Bereits zu Beginn der Pandemie zeichnete sich eine starke, abrupte Änderung des Modal Split ab. Kurzfristig haben die neuen Lebensumstände zu deutlichen Verschiebungen in der Verkehrsmittelwahl geführt. Mittelbis langfristig ist, bei unveränderten Rahmenbedingungen, damit zu rechnen, dass sich ein Modal Shift weg vom ÖPNV und hin zum Individualverkehr ergeben könnte. In der subjektiven Wahrnehmung der Menschen scheint die Infektionsgefahr in allen Formen des ÖPNV – unabhängig davon wie stark dieser digitalisiert oder flexibilisiert ist – deutlich größer zu sein als im Auto oder beim Zufußgehen oder Radfahren. Es gilt daher jetzt die Rahmenbedingungen kurzfristig so zu setzen, dass möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer eben nicht auf das Auto zurückgreifen, sondern Pedelecs oder Fahrräder nutzen. Mit kurzfristig eingerichteten „Pop-up-Bikelanes“ als Radwegen wurden hier erste, punktuelle Weichenstellungen vorgenommen. Geht man diesen Weg weiter, könnte sich durch die COVID-19-Pandemie eine stärkere Etablierung der Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel ergeben. Dabei gilt zu beachten, dass die Verkehrsmittel des Umweltverbundes häufig in Kombination miteinander genutzt werden – beispielsweise werden Wege im Sommer mit dem Fahrrad zurückgelegt, für den Winter müssen aber öffentliche Verkehrsmittel bereitgestellt sein, um die Anschaffung eines eigenen Pkw nicht erforderlich zu machen. Literatur bMas – bundesministerium für arbeit und soziales (2019): Paketboten-Schutz-Gesetz. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913958.pdf (12.11.2019). bMu – bundesministerium für umwelt, naturschutz und nukleare sicherheit (2019a): Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland in der Abgrenzung der Sektoren des Klimaschutzplans 2050. https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/pi-thg_abbildungen_bf.pdf (12.11.2019). bMu – bundesministerium für umwelt, naturschutz und nukleare sicherheit (2019b): Der Klimaschutzplan 2050 – Die deutsche Klimaschutzlangfriststrategie. https://www.bmu.de/themen/klimaenergie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050/ (12.11.2019). bogenberger, K.; Weikl, s.; schmöller, s.; Müller, J. (2016): Entwicklung und Nutzungsstruktur von Carsharing-Systemen in Deutschland. In: Jacoby, C.; Wappelhorst, S. (Hrsg.): Potenziale neuer Mobilitätsformen und -technologien für eine nachhaltige Raumentwicklung. Hannover, 157-174. = Arbeitsberichte der ARL 18. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913958.pdf (27.05.2020).
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114 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Kirstin Weber-Leibrecht AusWirKungen der digitALisierung Auf den tourismus Gliederung 1 Ausgangslage 2 Tourismus 4.0 2.1 Digitalisierung der Kundenbeziehungen und Kommunikationsformen 2.2 Digitalisierung der Marktformen 2.3 Grundvoraussetzungen für Digitalisierung 3 Fazit Literatur Kurzfassung Die Digitalisierung der Lebensund Arbeitswelt wirkt sich grundlegend auf den Tourismus aus und hat bereits neue Marktund Kommunikationsformen hervorgebracht. Verreist wird aber weiterhin analog. Die Anforderungen an einen Tourismus 4.0 sind hoch, aber längst nicht erfüllt: Neue Gästewünsche müssen mit entsprechenden digitalen Angeboten und Services von Gastgebern und touristischen Organisationen bedient werden. Größte Hindernisse sind fehlende personelle und finanzielle Ressourcen sowie fachliche Kompetenzen aufseiten der Akteure. Wo die Reise im digitalen Tourismus hingeht, ist bei Hoteliers und Gastronomen, Reiseveranstaltern und touristischen Marketingorganisationen sowie auch in der Wissenschaft noch offen. Um die digitale Transformation im Tourismus erfolgreich gestalten zu können, müssen innovative Strategien ganzheitlich entwickelt und koordiniert umgesetzt werden. Diese Prozesse müssen in Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie neu gedacht werden. Schlüsselwörter Tourismus – Digitalisierung – Wirtschaftspolitik – Wirtschaftsfaktor – Standortfaktor – Open Data – Innovation – Rheinland-Pfalz – Corona-Pandemie The effects of digitalisation on tourism Abstract The digitalisation of everyday life and the workplace are having profound effects on tourism and have created new forms of market and communication. However, travelling remains analogue. Much is demanded of Tourism 4.0 and many demands remain unmet. Travellers have new wishes that must be satisfied with appropriate digital offerings and services by hosts and tourist organisations. A lack of personnel, financial resources and subject expertise on the part of the actors hinders this process. Where digital tourism is headed remains unclear not only for hoteliers, restauranteurs and tourist marketing organisations but also for academics. The successful management
115Auswirkungen der digitAlisierung Auf den tourismus of the digital transformation in tourism requires the holistic development and coordination of innovative strategies. These processes have to be rethought in light of the effects of the coronavirus pandemic. Keywords Tourism – Digitalisation – Economic Policy – Economic Factor – Locational Factor – Open Data – Innovation – Rhineland-Palatinate – Coronavirus Pandemic 1 Ausgangslage Tourismus ist Teil der Wirtschaftspolitik. Als Wirtschaftsbranche mit Querschnittscharakter entfaltet der Tourismus raumwirtschaftliche Effekte, indem er zur Standortattraktivität für Gäste, Unternehmen und Investoren sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beiträgt. Der Tourismus boomt in den bundesdeutschen Großstädten. Vereinzelt lassen sich in den Metropolen Überlastungserscheinungen beobachten (overtourism). In vielen ländlichen Räumen dagegen ist der Tourismus Motor für die Kommunalund Regionalentwicklung und häufig strukturbedeutsam. Die fortschreitende Digitalisierung in allen Wirtschaftsund Lebensbereichen beeinflusst auch den Tourismus. Die Digitalisierung des globalen Reisevertriebs steckt dabei in einem frühen Stadium: „Egal ob beim Anteil der Reisen, die via Internet gebucht und geplant werden, beim Smartphone als Urlaubsplaner oder bei der Nutzung digitaler Zahlungsmittel: Im globalen Vergleich hinkt Deutschland ein paar Jahre hinterher“ (Rogl 2018: 4). Dennoch ist der Einfluss des digitalen Wandels bei den Marktbedingungen im Tourismus sowie dem Informationsund Wahrnehmungsverhalten von Gästen in Deutschland längst spürbar und nicht mehr aufzuhalten: Anlässlich der Internationalen Tourismusbörse in Berlin 2019 wurden am 06.03.2019 Daten und Fakten zum digitalen Reisemarkt Deutschland veröffentlicht. Die digital gebuchten Urlaubsreisen der Deutschen nehmen ebenso zu wie die mobile Nutzung von touristischen Websites. Diese lagen zum angegebenen Zeitpunkt bei 44% und somit über der Nutzung der Desktop-Zugriffe mit 41%. Auch die Zahl der mobilen Buchungen wächst. 39% der Online-Hotelbuchungen erfolgen über Smartphones. Mobile Payment wird von den Deutschen noch wenig genutzt, aber als Trend bei ausländischen Gästen v.a. aus China gesehen. Die Nutzung von Whatsapp, Facebook Messenger, Instagram und You Tube intensiviert sich und Menschen tauschen auch hier ihre Urlaubserfahrungen aus. Der Hashtag1 #travel rangiert unter den am meisten auf Instagram benutzten Hashtags. Schließlich werden hohe Erwartungen an die Einführung des Mobilfunkstandards 5G gestellt, um noch umfassender und schneller Informationen bereitstellen zu können (Fischer 2019). 1 Als Hashtag wird ein Wort oder eine Wortkette bezeichnet, der ein Rautezeichen vorangestellt ist. Er dient zur Kommunikation in sozialen Netzwerken.
116 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Gemäß einer Trendumfrage des Institute for Aviation and Tourism gehen die Bedenken gegenüber digitalen Lösungen bei Reisekunden seit der Corona-Pandemie zurück. Der Digitalverband Bitkom beobachtet zudem die Zunahme der Akzeptanz des digitalen Bezahlens sowie auch des kontaktlosen Bezahlens (o. V. 2020a: 19). Verreist wird künftig aber weiterhin analog, also mit physischem Ortswechsel. Im Urlaub wünschen sich Menschen echte Begegnungen, einzigartige Erlebnisse, authentischen Genuss und das Eintauchen in die Lebenswirklichkeit der Bereisten (Scenario Management 2017). Informationen kommen zwar zunehmend über die digitale Tourist Information an allen Touchpoints zum Gast (Barth 2019: 45). Die persönliche und individuelle Betreuung von Gästen hat aber auch heute noch ihren Stellenwert (Ziegler 2019: 45). Dieser Beitrag zeichnet vornehmlich generelle Aspekte der Digitalisierung des Tourismus in Deutschland nach. Im Fazit wird ein kurzer Exkurs zur Digitalisierung im Tourismus in Rheinland-Pfalz als Teilraum des Gebietes der Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Hessen/Saarland vorgenommen. Die Effekte der Corona-Pandemie auf die Digitalisierung im Tourismus sind bisher nicht annähernd absehbar und werden daher in diesem Beitrag nur angerissen. „Gewiss, die Digitalisierung im Tourismus hat in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen. Dennoch wurde der recht gemächliche Prozess erst durch die Corona-Pandemie befeuert“ (Kunz 2020: 3). 2 Tourismus 4.0 Wesentliche Herausforderungen des digitalen Tourismus sind aus heutiger Perspektive insbesondere: > die koordinierte digitale Informationsbereitstellung und Besucherlenkung (Berndt/Möller 2020: 21 ff.), > Open Data zur strukturierten Datenerfassung und Datenausspielung (Datenmanagement) (o. V. 2019b: 8 ff.; o. V. 2020b: 5 ff.), > Voice Search mittels Sprachassistenten, Künstliche Intelligenz und Robotik (Egen 2018: 15), > digitale touristische Angebote oder Angebotserweiterungen sowie Share Tourism mit Intermediären wie Airbnb oder Uber (Input Consulting 2018: 11, 34 ff.), > Online-Buchung und -Abrechnung von touristischen und sonstigen Dienstleistungen, Mobile Payment und Plattformökonomien, > die intelligente Verknüpfung von Big Data mit Smart Data, Gästedatenerfassung und -auswertung als Grundlage für digitale Angebotsentwicklung und Tourismusmarketing sowie digitale Bewertungsportale (Input Consulting 2018: 11, 22) und
123Auswirkungen der digitAlisierung Auf den tourismus Literatur Airbnb (2019): Airbnb sieht keine Verantwortung für Wohnungsknappheit in Großstädten. https://www.destinet.de (07.08.2019). Barth, s. (2019): Aus der Praxis. Die Informationen kommen jetzt zum Gast. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). Berndt, m.; möller, A. (2020): Wissen, wo’s langgeht. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin, 21-24. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2020/11/ePaperTourismus-Digital_2020.pdf (13.12.2020). Buller, m. (2018): Mutig auf die grüne Wiese. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. dwif – dwif-Consulting gmbH (2017): Sharing Economy – Das Airbnb Angebot in Rheinland-Pfalz. rlp.tourismusnetzwerk.info (01.12.2017). egen, r. (2018): SPRICH MIT MIR! Alexa, Siri, Cortana: Intelligente Sprachassistenten halten Einzug in unseren Alltag. Für den Tourismus eine Chance. Für Datenschützer ein Graus. In: DVT – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. fischer, K. (2020): B2B. Digital. OK. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin, 14-15. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2020/11/ePaperTourismus-Digital_2020.pdf (13.12.2020). fischer, L. (2019): Daten & Fakten: der digitale Reisemarkt in Deutschland 2019. www.netzvitamine.de (06.03.2019). gemeinnützige gesellschaft zur förderung des gastgewerbes in Baden-Württemberg mbH (2017): Leitfaden zur Digitalisierung. Gäste gewinnen – Verwaltung vereinfachen. Stuttgart. Horster, d.; Horster, e. (2020): Zu viel. Nicht nachvollziehbar. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin, 33-34. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2020/11/ePaperTourismus-Digital_2020.pdf (13.12.2020). input Consulting ggmbH (Hrsg.) (2018): Digitalisierung in der Tourismuswirtschaft: Trends und Folgewirkungen. Erfahrungen aus der Hotellerie und von Reiseveranstaltern. Stuttgart. Krüger, K. (2019): Besucherströme. Immer in Bewegung bleiben. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). Kunz, n. (2020): Editorial. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin, 3. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2020/11/ePaperTourismus-Digital_2020.pdf (13.12.2020). mWVLW – ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2017): Der Tourismus in Rheinland-Pfalz. Jobmotor, Wirtschaftsund Standortfaktor. Mainz. mWVLW – ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018): Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025. Mainz. o. V. (2018): Viele Kanäle. Ein Ziel. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.) (2018): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin, o. S. o. V. (2019a): Onlinevertrieb. Global. Lokal. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). o. V. (2019b): Open Data. Von der Theorie in die Praxis. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). o. V. (2020a): Studien & Umfragen. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2020/11/ePaperTourismus-Digital_2020.pdf (13.12.2020).
124 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen o. V. (2020b): Offene Daten. Auf dem Weg in die Praxis. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2020/11/ePaperTourismus-Digital_2020.pdf (13.12.2020). Puhe, o. (2019): Digitale Mobilität. Welche Zukunft bewegt uns? In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). reincke, B. (2019): Digitale Kommunikation. Eins zu Eins. Direkt. Zum Gast. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). rogl, d. (2018): Digital-Globale Destination. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. scenario management gmbH (2017): Szenarien und Perspektiven für die Reisebranche und den Tourismusstandort Deutschland 2030. http://www.scmi.de/de/szenarien-tourismus-2030 (18.03.2019). schön, K. (2018): Nachhaltig durch digitale Innovation. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. schuler, A. (2018): Tourist. Digital. Vor Ort. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. schuler, A. (2019): Hindernisse, Herausforderungen, Chancen. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). schwarz, r. (2018): Digitale Beziehungen. Aber bitte menschlich. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. tourismuszukunft Holding gmbH (2018): Knowledge Graph Dach. Markt Schwaben, 28.10.2018. Markt Schwaben. Ziegler, n. (2019): Aus der Praxis. Persönliche Beratung sticht digitale Services. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). Zöller, o. (2019): Digitale Ethik. Instagrammable Germany. In: DTV – Deutscher Tourismusverband e. V. (Hrsg.): Tourismus Digital. Leitfaden für Destinationen. Berlin. https://www.tn-deutschland.com/wp-content/uploads/2019/11/Magazin-DTV-2019_Web_2.pdf (29.12.2019). Autorin Kirstin Weber-Leibrecht (*1975) ist Dipl.-Ing. Raumund Umweltplanung und arbeitet nach wissenschaftlicher Tätigkeit an der TU Kaiserslautern (2001–2004) und Berufstätigkeit in allen drei Verwaltungsebenen der Raumordnung und Landesplanung in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (2004–2016) im rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz.
125auswirkungen der digitalisierung auf die daseinsvorsorge im gesundheitsbereich Franziska Kulicke AuswirKungen der digitAlisierung AuF die dAseinsvorsorge im gesundheitsbereich Gliederung 1 Einleitung und Ausgangssituation 2 Technologische Möglichkeiten 3 Zentrale Voraussetzungen 4 Folgen für die Daseinsvorsorge Literatur Kurzfassung Die Herausforderungen der Sicherung der Daseinsvorsorge in städtischen wie auch ländlichen Räumen sind im Bereich Gesundheit und Pflege besonders gravierend. Digital gestützte Ansätze werden diesen Herausforderungen gerecht und ermöglichen neue Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen. Sie arbeiten in Teilen virtuell und verstärkt bedarfsgerecht, wodurch räumliche Distanz zunehmend an Bedeutung verliert. Zur Implementierung und Nutzung dieser Möglichkeiten sind zunächst grundlegende Voraussetzungen zu erfüllen. Herausforderungen werden überwiegend in rechtlichen Rahmenbedingungen und der Anpassung der Organisationsstruktur gesehen. Hinzu kommen Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Lücken im Datenschutz sowie fehlende Kompetenzen und Akzeptanz in der Gesellschaft. Potenziale zeigen sich vor allem in der besseren Versorgung ländlicher Räume, unabhängig vom stationären Angebot. Schlüsselwörter Daseinsvorsorge – Gesundheit – Pflege – Digitalisierung – E-Health – Telemedizin The effects of digitalisation on services of general interest in the health sector Abstract The challenges facing services of general interest in the health and care sectors are particularly severe, both in urban and rural areas. Digital approaches can meet these challenges and enable new supply structures to be developed in health services. Some of these approaches are virtual and strongly needs-based, which means that spatial distance is of ever less significance. The implementation and use of these options require basic parameters to be met. Creating the appropriate legal framework and adapting organisational structures are particular challenges. Further problems include public concern about possible gaps in data protection, and a lack of competence and acceptance in wider society. Opportunities are related to the possibility of improving services in rural areas, independent of fixed-location services.
126 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Keywords Services of General Interest – Health – Care – Digitalisation – E-Health – Telemedicine 1 Einleitung und Ausgangssituation Die Sicherung der Versorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge wird in Deutschland über das Zentrale-Orte-Konzept festgelegt, das sich bislang auf ein Netz stationärer Institutionen wie Schulen und Krankenhäuser stützt (Einig 2015: 45). Aufgrund vorherrschender räumlicher Disparitäten und anhaltender Schrumpfungsprozesse in vielen, insbesondere ländlichen Räumen wachsen die Herausforderungen, die Daseinsvorsorge allerorts zu sichern. Besonders gravierend sind die Auswirkungen im Gesundheitssektor. Gesundheit und Pflege sind die Grundlage für die Aufrechterhaltung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung und somit wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge (Ried 2016: 12, 19). Durch den demographischen Wandel verändert sich die Nachfrage nach gesundheitsbezogener Daseinsvorsorge. Während einige Bereiche, wie beispielsweise Geburtenstationen, an Bedeutung verlieren, generiert der wachsende Anteil älterer Menschen – als Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Anteil multimorbider Patienten und chronischer Krankheiten – u. a. im Bereich der Geriatrie sowie Pflege eine steigende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen (Stinn 2017: 21). Für Ärzte sind die lokalen Rahmenbedingungen in ländlichen Räumen oftmals unattraktiver als in städtischen Räumen: Ein geringerer Anteil privat Versicherter und eine hohe Nachfrage nach Hausbesuchen bedeuten beispielsweise eine zeitliche und finanzielle Belastung. Verstärkt werden diese Abweichungen durch Teilzeittendenzen im Ärzteberuf, die im urbanen Raum durch die Verbreitung flexibler Arbeitsmodelle besser bedient werden können (Miksch/Hermann/Joos et al. 2012: 49). Geprägt durch den Begriff „Fachkräftemangel“ bzw. „Ärztemangel“ werden daher auch auf der Angebotsseite grundlegende Veränderungen deutlich. Vor allem junge Menschen im erwerbsfähigen Alter wandern in Städte ab, während die Zuwanderung junger Menschen, so auch von Ärztinnen/ Ärzten und Pflegekräften gering ist, wodurch die Nachbesetzung von Arztpraxen und die Aufrechterhaltung der stationär-ärztlichen Versorgung und der Pflege zur Schwierigkeit wird (Stinn 2017: 12; Ried 2016: 10). Im Zuge der Digitalisierung und damit verbundener rasanter technologischer und innovativer Entwicklungen (s. Beitrag Spellerberg zu Technischen Rahmenbedingungen in diesem Band) wachsen die Potenziale, die Gesundheitsversorgung zu optimieren und effizienter zu gestalten, schlagartig an (BBSR 2014: 5). Es können zeitlich flexible, mobile und auch in Teilen virtuelle und somit distanzunabhängige Modelle etabliert werden. Die Bindung von Aufgaben und Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung an einzelne stationäre Einrichtungen in Zentralen Orten wird daher zukünftig auch in Deutschland in der bisherigen Form nicht mehr notwendig sein. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen Anwendungen und Beispiele, die direkte Auswirkungen auf die Erbringung der flächendeckenden Daseinsvorsorge haben. Derzeitige Diskussionen um Potenziale und Risiken der elektronischen Gesundheitskarte werden nicht fokussiert.
127auswirkungen der digitalisierung auf die daseinsvorsorge im gesundheitsbereich 2 Technologische Möglichkeiten Gesundheitstelematik (einrichtungsübergreifende und ortsunabhängige Anwendungen mittels IKT) und E-Health (Einbezug des Internets einschließlich des digitalen Spiels, der virtuellen Realität und der Robotik) mit dem Teilbereich der Telemedizin ermöglichen im Grundsatz eine raumund zeitunabhängige, flächendeckende Versorgung (vgl. Tab. 1) (BMWI 2016: 18; Fischer/Aust/Krämer 2016: 8; Beckers 2015: 1074; Borelli/Ritterbrand 2015: 1205). So können durch den Einsatz digitaler Technologien physische Arztund Pflegedienstbesuche in Teilen ersetzt werden (v. a. durch Monitoring und virtuelle Sprechstunden) (vgl. Tab. 1). Im Rahmen zahlreicher Pilotprojekte im Gebiet der LAG Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland werden einige der dargestellten technologischen Möglichkeiten bereits erprobt. Im Saarland wurde beispielsweise im April 2019 mit der Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes die Grundlage geschaffen, zukünftig Ferndiagnosen und Fernbehandlungen ohne physischen Erstkontakt durchzuführen (Deutscher Ärzteverlag GmbH 2019). Außerdem werden im Projekt „Herzstark“ der IKK-Südwest Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz betreut (IKK Südwest 2019). In Rheinland-Pfalz wurden im Modellprojekt „Rheinland-Pfalz atmet durch“ durch Monitoring via Gesundheitsapp telemedizinische Anwendungen für Asthma-Patientinnen und -patienten erprobt (HEALTH-CARE-COM GmbH 2019). Im geplanten Projekt „Telemedizin-Assistenz“ sollen speziell ausgebildete Assistenzkräfte Hausbesuche durchführen und dabei mittels telemedizinischer Ausrüstung mit dem Hausarzt verbunden sein (MSAGD 2019). Hessen verfügt über ein eigenes Kompetenzzentrum für Telemedizin und E-Health zur Beratung der Partner im Gesundheitswesen. Ein beispielhaftes Projekt des Landes ist die medizinische Televisite Rheingau, in dem Ärzte eines Klinikverbundes per Telekonsil, also digital-gestützter, virtueller konsiliarischer Befundung, und per Videokonferenzplattform Fallbesprechungen und Chefarztkonferenzen abhalten. Patientendaten können dabei in Echtzeit eingesehen und besprochen werden (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 2019a). In einem weiteren Projekt werden über ein IT-gestütztes Dienstleistungskonzept multimorbide Patienten mit Demenz betreut, sie und ihre Angehörigen werden mit Pflegekräften und Ärzten verknüpft (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 2019b). In Deutschland sind zwar derzeit viele Einzelprojekte in der Erprobungsphase, allerdings hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher. Lediglich die elektronische Gesundheitskarte wurde bereits flächendeckend eingeführt, mit Beschränkung zunächst auf administrative Grundfunktionen. Darüber hinaus können Ärzte seit 2017 Videosprechstunden abrechnen, wenn ein physischer Erstkontakt stattgefunden hat.
128 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Bereich Mögliche Systematik Anwendungsart Anwendungsfeld Anwendungsbeispiele Relevanz DV* EHealth Telemedizin doc2doc, doc2patient, patient2patient, patient2admin Kombinierte Konzepte alle > Gesundheitsräume > Mobile Arztpraxen > Gemeindekrankenschwestern +++ doc2patient, doc2admin Telemonitoring und Selbstüberwachung Selbstversorgung und Prävention, Diagnose und Therapie, Verwaltung und Dokumentation > Monitoring von Pflegebedürftigen (AAL) > Überwachung chronischer Krankheiten (Apps) > Übermittlung von Gesundheitsdaten an Hausarzt +++ doc2patient Virtuelle Sprechstunde und Fernbehandlung Diagnose und Therapie > Ferndiagnose bei Beschwerden > Besprechung der Medikation > Kontrolle des Heilungsprozesses > Therapeutische Gespräche +++ Gesundheitstelematik doc2doc, doc2admin Konsultation und NotfallSupport Diagnose und Therapie > Besprechung von Befunden mit Spezialisten > Ambulante Pflege und Zuschalten eines Arztes bei Bedarf > Rettungsdienst und Zuschalten eines Notarztes/ Aufschalten des Notarztes auf Smartphone am Unfallort ++
129auswirkungen der digitalisierung auf die daseinsvorsorge im gesundheitsbereich Bereich Mögliche Systematik Anwendungsart Anwendungsfeld Anwendungsbeispiele Relevanz DV* EHealth Telemedizin patient2patient, doc2patient, patient2admin Apps und Spiele Selbstversorgung und Prävention, Rehabilitation, Verwaltung und Dokumentation (Diagnose und Therapie) > Austausch und Selbsthilfe bei alltäglichen Beschwerden > Physiotherapeutische Anleitung zur Rehabilitation + Gesundheitstelematik doc2admin, patient2admin Digitale Dokumentation/ digitaler Datenverkehr Verwaltung und Dokumentation > Datenkonto/ elektronische Patientenakte (Arzneimitteltherapiemanagement) > Dokumentation von Krankheitsbildern > Übermittlung von Gesundheitsdaten + * Relevanz für die Daseinsvorsorge Tab. 1: Anwendungsmöglichkeiten von E-Health / Quelle: Eigene Darstellung 3 Zentrale Voraussetzungen Internationale Beispiele haben gezeigt, dass zur flächendeckenden Einführung digital gestützter Gesundheitskonzepte zentrale Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. Abb. 1). Aus politisch-strategischer Sicht ist es zunächst notwendig, dass Probleme in der Erbringung der gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge festgestellt werden und das Potenzial von E-Health zur Lösung erkannt wird (Obstfelder/Engeseth/Wynn 2007: 5; Hage/Roo/Van Offenbeek et al. 2013: 10 ff.). Politischer Wille und das Vertrauen der Politik in digital gestützte Konzepte sowie ein ordnungspolitischer Rahmen sind wesentliche Grundlagen für den Implementierungsprozess. Außerdem müssen Datensicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Angriffen gewährleistet werden. Um die aufgezeigten Möglichkeiten umsetzen zu können, sind verschiedene technische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu erfüllen. Dazu gehören digitale gesundheitsbezogene Dienste und Anwendungen in Form von Softwarelösungen wie zum Beispiel Apps und Programmen, die Ausstattung mit Hardware, Endgeräten und Sensoren sowie die Verfügbarkeit von flächendeckendem, leistungsstarkem Internet.
130 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Abb. 1: Voraussetzungen zur Implementierung digital gestützter Gesundheitskonzepte / Quelle: Eigene Darstellung Wichtige Grundlage sind zudem die Akzeptanz und Offenheit sowie Fähigkeiten und Kompetenzen der Nutzer. Nutzer sind – je nach Anwendung – Ärztinnen/Ärzte, Pflegepersonal, Patientinnen/Patienten oder deren Angehörige. Als wichtigster Faktor für die Akzeptanz einer neuen Technologie gilt, dass für den Nutzer eine spürbare Verbesserung und ein erkennbarer Mehrwert generiert wird (Zanaboni/Wootton 2012: 6). Ein Mehrwert durch eine digital gestützte Anwendung entsteht beispielsweise, wenn durch die Nutzung Zeit oder Kosten eingespart oder die Qualität verbessert werden kann. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass ethische Fragestellungen im Umsetzungsprozess berücksichtigt werden. Es müssen u. a. Regelungen getroffen werden, wie mit dem Fehlerrisiko von technischen Geräten umgegangen wird und wer Verantwortung für Fehlfunktionen übernimmt. Außerdem darf die Arzt-Patienten-Beziehung nicht unter dem Einsatz neuer Technologien leiden (Marckmann 2016: 84; Groß/ Schmidt 2018). Ein weiterer ethischer Anspruch ist die Integration aller Bevölkerungsgruppen bei der Umstellung auf digital gestützte Gesundheitskonzepte (Hage/Roo/ Van Offenbeek et al. 2013: 10; Pflaum/Fischer 2018: 9). Zur Bereitstellung der Technologie, der Infrastruktur sowie der Hardund Software als Basis für digitale gesundheitsbezogene Dienste, sind zunächst hohe Investitionen notwendig (Lux 2019: 12). Damit sich die getätigten Investitionen amortisieren können, sind langfristige Finanzierungsmodelle und Vergütungsregelungen notwendig, die den Betrieb von Anwendungen wirtschaftlich abbilden (Joseph/West/Shickle et al. 2011: 72 ff.; Obstfelder/Engeseth/Wynn 2007: 5).
131auswirkungen der digitalisierung auf die daseinsvorsorge im gesundheitsbereich Als organisatorische Grundlage im Implementierungsprozess gilt die Berücksichtigung der lokalen Kontextstrukturen (Hosseini/Frank/Fridgen et al. 2018: 249; Hage/ Roo/Van Offenbeek et al. 2013: 9 f.; May/Harrison/Finch et al. 2003: 600). So lassen sich beispielsweise Lösungen, die in verdichteten städtischen Räumen erprobt wurden, nicht formelhaft auf periphere ländliche Räume übertragen. Daneben ist die aktive Einbindung verschiedener Stakeholder eine wichtige Grundlage. Für den Planungsund Entscheidungsprozess sind sowohl öffentliche als auch private, lokale wie auch überregionale Akteure relevant (Gagnon/Duplantie/Fortin et al. 2006: 5; Nguyen/ Saranto/Tapanainen et. al. 2014: 2695; Hosseini/Frank/Fridgen et al. 2018: 249). Die Einführung digital gestützter Gesundheitskonzepte erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und transparente Partnerschaften (Hage/Roo/Van Offenbeek et al. 2013: 8 f.; Kierkegaard 2015: 44; Kaye/Kokia/Shalev et al. 2010: 167; Obstfelder/ Engseth/Wynn 2007: 5). In Deutschland werden einige dieser Voraussetzung nicht erfüllt, weshalb eine flächendeckende Implementierung digital gestützter Gesundheitskonzepte bislang behindert wird. Herausforderungen werden in der Schaffung der rechtlichen Grundlagen sowie in der Einhaltung des Datenschutzes bei gleichzeitigem Erhalt der Innovationsfähigkeit gesehen. Hinzu kommen Bedenken der Nutzer hinsichtlich möglicher Lücken im Datenschutz, fehlende Kompetenzen und mangelnde Akzeptanz in der Gesellschaft. Auch fehlende Vergütungsund Abrechnungsregelungen hindern eine weitere Diffusion von E-Health-Anwendungen. Während der fehlende Zugang zu leistungsfähigem Internet eine viel diskutierte Umsetzungsbarriere ist, rücken die organisatorischen Rahmenbedingungen oftmals in den Hintergrund. Komplexen Akteursund Machtstrukturen, Partikularinteressen und starren Strukturen im Gesundheitswesen muss mit innovativen Governancestrukturen begegnet werden. Der Beitrag zur „Digital Divide“ (s. Beitrag Schelisch/Spellerberg in diesem Band) zeigt, dass die Voraussetzungen hinsichtlich der Internetnutzung und -verfügbarkeit in unterschiedlichen Teilräumen des LAG-Gebiets stark variieren. Diese Differenzen wirken sich auch auf die Grundlagen zur Einführung von E-Health-Anwendungen aus. Fehlende infrastrukturelle Ausstattung, ein deutlich geringerer Anteil digitaler Vorreiter und stark ausgeprägte Kulturen und Traditionen ländlicher Sozialsysteme stehen der Implementierung digital gestützter Gesundheitskonzepte entgegen (Stratigea 2011: 195 ff.). 4 Folgen für die Daseinsvorsorge Langfristig können durch digitale Technologien neue Potenziale entstehen, die Qualität, Effizienz und Verfügbarkeit der gesundheitlichen Versorgung zu verbessern. Einige Anwendungen haben einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität der Patienten. Durch einen verbesserten Informationsfluss können beispielsweise Doppelbehandlungen vermieden und Wartezeiten reduziert werden. Auch in der Grundund Notfallversorgung bietet die Digitalisierung Verbesserung hinsichtlich der Organisationsstruktur, der Qualität und Effizienz. Ein weiteres Beispiel zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsleistung ist der Einsatz von KI-gestützten Systemen in der Diagnose, wodurch die Auswahl einer passenden Therapie unterstützt wird. Effizienz-
132 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen gewinne können vor allem durch Spezialisierung und Arbeitsteilung, beispielsweise durch telekonsiliarische Vernetzung, erzielt werden. Auf diese Weise wird eine Kompensation fehlender personeller Ressourcen ermöglicht. Durch wachsende Möglichkeiten der Kooperation und der Auslagerung von Funktionen können zudem finanzielle Ressourcen und Infrastruktur eingespart werden. E-Health-basierte Gesundheitskonzepte stützen sich auf ein Angebot virtueller Dienstleistungen. Auf dieses Angebot kann unabhängig von räumlicher Distanz und mit oftmals hoher zeitlicher Flexibilität zugegriffen werden. Die physische Erreichbarkeit von Einrichtungen der gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge verliert hierdurch in vielen Fällen an Bedeutung. Daher bietet E-Health besonders große Potenziale für dünn besiedelte ländliche Räume mit großen Distanzen zu zentralörtlichen Einrichtungen. Digital gestützte Gesundheitskonzepte ermöglichen also die Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung in ländlichen Räumen. Reisezeiten und Reisekosten können hierbei deutlich reduziert werden. Außerdem können vermehrt bedarfsgerechte Bedienformen umgesetzt werden (ähnlich wie im ÖPNV). Diese arbeiten verstärkt temporär, mobil, kompetenzsowie sektorenübergreifend. Sie sind nachfragegerecht und gleichzeitig attraktiv für Ärztinnen/Ärzte und Pflegekräfte (z. B. können virtuelle Hausbesuche physische Hausbesuche ersetzen, durch Monitoring können Routineuntersuchungen reduziert werden). Durch digitale Technologien kann nicht nur die Grundversorgung im ländlichen Raum gesichert werden, darüber hinaus entstehen Möglichkeiten, über telekonsiliarische Einbindung auch auf spezialisierte Dienste zuzugreifen. Außerdem kann eine zunehmende Vernetzung und Überwachung pflegebedürftiger und chronisch kranker Menschen zu einer verbesserten Patientensicherheit führen (s. Beitrag Schelisch in diesem Band). Ein vollständiger Rückzug stationärer Einrichtungen der gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge aus der Fläche ist jedoch insbesondere in dünn besiedelten Räumen als Risiko zu betrachten. Durch digitale Lösungen kann auch bei stark reduziertem stationärem Angebot eine umfangreiche Gesundheitsversorgung gesichert werden, sie wird sich jedoch auch zukünftig auf eine stationäre Grundausstattung stützen und kann diese nicht vollständig ersetzen. Auch die zentralen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umstellung auf digital gestützte Gesundheitskonzepte (vgl. Abschnitt 3), wie beispielsweise die Sensibilisierung und Vertrauensbildung in der Bevölkerung, sind dabei unbedingt zu berücksichtigen. Zudem müssen Notfallund Rettungsdienste auch zukünftig physisch erreichbar sein. Derzeit sind rasante Fortschritte in den Einsatzbereichen von KI auch in der Medizin und Pflege zu verzeichnen, die u. a. mit neuen Formen in der Datenanalyse eine qualitative Verbesserung der medizinischen Versorgung sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen ermöglichen. Durch die weitere Verbreitung und Verbesserung von KI-Systemen sind zukünftig noch deutlich weiterreichende Folgen zu erwarten, z. B. in der Pflege durch emotionale Telepräsenz-Roboter, die Gestik und Emotionen erkennen, oder bei chirurgischen Eingriffen durch OP-Roboter. Insbesondere die Weiterentwicklung telemedizinischer Anwendungen und die Diffusion solcher Innovationen werden die bisherigen, an Personen und an stationäre Einrichtungen gebundenen Strukturen weiter auflösen. Daraus lassen sich direkte Aus-
139Digitalisierung von verwaltungen unD BauaBteilungen – rechtliche rahmenBeDingungen Weitere Evaluierungen dazu gibt es derzeit nicht. In Praxi zeigt sich jedoch, dass vielfach erst ein Entwicklungsstand für bspw. elektronische Akten erreicht ist, der noch nicht der vollen Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Gerade kleine und mittlere Kommunen nutzen digitale Dokumentmanagementsysteme etc. nur spärlich (ebd.). 2.2 Onlinezugangsgesetz Mit dem Online-Zugangsgesetz vom 14.08.2017 wurde das Ziel verfolgt, den Onlinezugang zu Verwaltungsvorgängen weiterhin zu stabilisieren und auszubauen. So verpflichtet das Gesetz Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2020/2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Mit dem OZG soll auch die Ende 2018 in Kraft getretene EU-Verordnung (EU 2018/1724) umgesetzt werden, nach der Informationen und Dienste online angeboten werden müssen und ein einheitliches Zugangstor für die Eingabe bestimmter Daten (21 Bündel) einzurichten ist (Single Digital Gateway) (BMJV 2019). Es wurden 600 Verwaltungsvorgänge identifiziert, die digitalisiert werden müssen. Diese wurden in dem OZG-Umsetzungskatalog nach 35 Lebensund 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern, wie z. B. Familie und Kind oder Unternehmensführung und -entwicklung zugeordnet. Auf dieser Grundlage wurden das Digitalisierungsprogramm Bund und das Digitalisierungsprogramm Föderal aufgesetzt. Für Letzteres legten Bund und Länder ein arbeitsteiliges Vorgehen (Ressort-Land-Tandems je Themenfeld) auf. Danach übernehmen jeweils einzelne Länder die Federführung bei der Erarbeitung digitaler Lösungen für ein bestimmtes Themenfeld für die definierten OZG-Leistungen mit Unterstützung des federführenden Bundesressorts (Hessen für Steuern und Zoll sowie Mobilität und Reisen; Rheinland-Pfalz ist mit SchleswigHolstein für Umwelt zuständig und unterstützend beteiligt bei der Bildung). Die Ergebnisse werden u. a. über das FIM-Informationsportal gebündelt. Ziel ist die Erstellung eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen. Nach Gesetzesdefinition in § 2 Abs. 1 OZG ist der Portalverbund eine technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern, über den der Zugang zu Verwaltungsleistungen auf unterschiedlichen Portalen angeboten wird. Verwaltungsportale sind bereits gebündelte, elektronische Verwaltungsangebote eines Landes oder des Bundes mit entsprechenden Angeboten einzelner Behörden (vgl. § 2 Abs. 2 OZG). Nach § 3 OZG stellt der Portalverbund sicher, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriereund medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen der Verwaltungsträger erhalten. Dafür sind Nutzerkonten bereitzustellen, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können (vgl. § 3 OZG). Außerdem sind die Verwaltungsverfahren elektronisch abzusichern (§ 4 OZG). Dazu werden IT-Sicherheitsund Kommunikationsstandards festgelegt. Ein Prototyp des Portalverbundes auf Bundesebene wurde bereits am 20.09.2018 veröffentlicht. Die Supervision über das Gesamtprogramm hat seit Anfang 2020 der IT-Planungsrat, wobei die Koordinierungen der Maßnahmen durch das BMI und die föderale IT-Kooperation (FITKO) erfolgt. Auf Länderebene werden Leitfäden zur Ausgestaltung des OZ erstellt (z. B. SAKD 2019), um die Digitalisierung voranzubringen.
140 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Hinsichtlich der Umsetzung des OZG läuft die Zeit. Bayern hat bereits ein Bürgerservice-Portal (BayernID) etabliert, Sachsen schreitet voran, in Rheinland-Pfalz gilt die Kommune Cochem-Zell als Vorbild für das Land, dem sich auch das Saarland anschließen möchte (Piron 2019). In den Kommunen müssen die Expertisen aus den verschiedenen Ressorts einbezogen werden, da die neuen Dienste vom Nutzer / von der Nutzerin aus gedacht funktionieren sollen (Müll anmelden, Hundesteuer zahlen, Volkshochschule buchen, etc.). Für die Anwendungen ist es notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Nutzerkonto erhalten, das sicher und einfach handhabbar sein muss („digitale Identität“). Die eID-Karte ermöglicht auch EU-Bürgerinnen und -Bürgern, digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Eine hohe Qualität, Nutzerfreundlichkeit der Leistungen, flächendeckende Verfügbarkeit und hoher Datenschutz und Datensicherheit sind Voraussetzungen für Akzeptanz in der Bevölkerung. Es ist trotz dieser Anstrengungen unrealistisch, dass aus den vielen dezentralen Puzzle-Teilen ein funktionierendes System innerhalb der nächsten drei Jahre etabliert werden kann, zumal weder die Länder noch der Bund Software für die Kommunen zur Verfügung stellt. „Weil eines fehlt: Gemeinsame Schnittstellenstandards und modularisierte, im besten Fall als Open Source bereitgestellte Softwarelösungen sowie eine föderale E-Government-Architektur, die Wiederverwendbarkeit und Kombinierbarkeit solcher Modul-Lösungen unterstützt. Die Architekturfrage wird damit zur Gretchenfrage der OZG-Umsetzung. Wer diese nicht beantwortet, hofft auf ein Wunder, um das OZG erfolgreich, d. h. nutzerorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig, in die Fläche zu bringen“ (Nationaler Normenkontrollrat 2019: 6). Die Verwaltungsleistungen des Staates, der Länder, der Landkreise und der Kommunen sind in unterschiedlichem Maße digitalisiert, in der Bundesrepublik soll bis Ende 2022 die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern online und ohne Medienbrüche zur Verfügung stehen. Da digitale Medien und Dienste in der alltäglichen Praxis als funktionierend und als Erleichterung wahrgenommen werden, sind sie aus der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken (Navigation, Buchung, Online-Banking etc.; Nassehi 2019). Staatliches Handeln ohne digitale Transformation würde auf lange Sicht als ineffizient erscheinen und vermutlich seine Legitimität verlieren. Der Föderalismus in der Bundesrepublik kann hier als Chance für den Wettbewerb von guten Lösungen angesehen werden (z. B. beim OZG), er erschwert zugleich die Standardisierung, die in der Digitalisierung jedoch unabdingbar ist. Auch die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht es, sich als innovativ und digital bürgerfreundlich hervorzutun, neue Lösungen anzubieten oder auch hinterherzuhinken – auch weil die finanziellen und personellen Ressourcen nicht ausreichen, den organisatorischen und technischen Erfordernissen nachzukommen. Digitalisierung geht mit einer deutlichen Steigerung von Möglichkeiten, Lösungen, Formen und Varianten einher – um die Weiterverarbeitung der Prozesse zu garantieren, ist jedoch eine höchstmögliche Standardisierung der Schnittstellen notwendig. Die Digitalisierung der Prozesse in den Gemeinden und öffentlichen Verwaltungen trifft auf ein sehr gemischtes Echo. Befürworter des Einsatzes von Algorithmen betonen beispielsweise die gestiegene Transparenz durch Datenverfügbarkeit und Informationen, eine Beschleunigung der Abläufe, eine Arbeitsentlastung von Routinetätigkeiten, eine bessere Vernetzung der Ressorts und nachvollziehbare, sachlich richtige Entscheidungen der Behörden. Skeptiker/Skeptikerinnen befürchten Undurchsichtig-
141Digitalisierung von verwaltungen unD BauaBteilungen – rechtliche rahmenBeDingungen keit der technischen Prozesse, Kontrolle, mangelnden Datenschutz, Anfälligkeit gegenüber Störungen und Angriffen sowie Expertenwissen und mangelnde demokratische Kontrolle in den Gemeinden (Berg/Giehl/Koch et al. 2019; Opiela/Karr/Thapa et al. 2018; Petrin/Lannuzel/Sibum et al. 2019). Trotz mangelnder Prognosefähigkeit über den Einsatz der digitalen Technologien in der Zukunft hängen negative oder positive Entwicklungen stark von der Aktivität bzw. Passivität der Akteure aus Politik und Verwaltung ab. Notwendige Bedingungen für eine digitale Transformation in den Kommunen bestehen u. a. darin, Daten verfügbar zu machen, Standards zu definieren und Programme zu kontrollieren, die Datensicherheit zu gewährleisten, Akzeptanz zu steigern und technisch kompetente Mitarbeiter/innen einzustellen. 2.3 Elektronische Vergabeverfahren Mit den am 17.04.2014 in Kraft getretenen EU-Vergaberichtlinien (Richtlinie 2014/23/ EU; 2014/24/EU; 2014/25/EU) galt die Verpflichtung, bis zum 18.04.2016 die elektronische Vergabe für EU-weite Vergaben einzuführen. Öffentliche Auftraggeber hatten bis Ablauf dieser Frist sicherzustellen, dass alle durchgeführten Tätigkeiten, die den Erwerb von Liefer-, Dienstund Bauleistungen für öffentliche Auftraggeber betreffen, ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen. Zentrale Beschaffungsstellen des Bundes wurden bereits zu früheren Zeitpunkten verpflichtet. Von der Verpflichtung zur Digitalisierung der Vergabeverfahren war der gesamte Prozess, von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung, erfasst. Für Vergabestellen ohne zentrale Funktionen für andere öffentliche Auftraggeber wurde die Frist bis zum 18.10.2018 erweitert. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde in Deutschland die Vergabeordnung (VgV), das Signaturgesetz (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen) und die Signaturverordnung (Verordnung zur elektronischen Signatur) geschaffen. Nach einer Ermittlung der Deutschen Bank wurde durch die Einführung der E-Vergabe ein Einsparpotential von 50 bis 70 Mrd. EUR geschätzt. Ob diese Summe erreicht wurde oder wird, ist unklar. Zu den rein finanziellen Einsparungen kommen auch die Einsparungen von Prozesskosten durch kürzere Durchlaufzeiten, effizientere Verfahrensschritte etc. hinzu. Die E-Vergabe wurde tatsächlich auch auf die unterschwelligen Vergaben auf haushaltsrechtlicher Ebene umgesetzt. Während für EU-Vergaben die Rechtslage klar ist, bestehen für unterschwellige Vergaben auf haushaltsrechtlicher Ebene bei deren Umsetzung Schwierigkeiten. In diesem sogenannten Unterschwellenbereich wurde die E-Vergabe ab dem 01.01.2020 verpflichtend. Dies gilt für solche Dienstund Lieferleistungsaufträge, die nach den Vorgaben der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) vergeben werden und deren Auftragswert 25.000 EUR netto oder mehr beträgt. Damit die Unterschwellenvergabeverordnung Anwendung findet, ist sie von dem jeweiligen Bundesland durch das Landesvergabegesetz oder Erlasse der Innenministerien vorzusehen. Die Anwendung der UVgO wurde jedoch nicht von allen Bundesländern vorgesehen. In Hessen z. B. findet sie keine Anwendung. Die UVgO gilt seit dem 02.09.2017 (Müller-Wrede 2017). Eine deutliche Verschlankung des Vergabeprozesses mittels E-Vergabe ist gegeben. Gleichzeitig beklagen jedoch Kommunen einen erheblichen Schulungsaufwand, da die Unsicherheit gerade in Rechtsfragen groß ist; mit der E-Vergabe gehen die strikten
142 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Anforderungen des Vergaberechtes für öffentliche Auftraggeber einher, welche nicht nur kleine und mittlere Kommunen vor erhebliche Probleme stellen (Die Bundesregierung 2017). Die zunehmende Implementierung der E-Vergabe begünstigt auch die effiziente Vergabe von Stadtplanungs-, Gebietsentwicklungsund Contractingleistungen, was die Kommunen bei der Quartiersund Gebietsentwicklung entlastet. So können etwa Erschließungsträgerleistungsvergaben oder Konzeptausschreibungen für Grundstücke leichter per E-Vergabe einem breiten Wettbewerb anheimgestellt werden (Deutscher Städtetag 2014; ASH 2017; Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz 2016). Mit der Vergabe von solchen städtebaulichen Maßnahmen wird es Kommunen ermöglicht, das externe Know-how von Gebietsentwicklungsmaßnahmenträgern zu erschließen und so das kommunale Personal in der Bauverwaltung zu entlasten. Auf der anderen Seite besteht sicherlich die Gefahr, dass Investoreninteressen gegenüber den öffentlichen Belangen ein stärkeres Gewicht erlangen. Dies ist jedoch ein Grundproblem, das mit dem Ausbau des Instrumentes der städtebaulichen Verträge durch die Baurechtsnovelle von 2006 (BGBl. I S. 3316.) und 2013 (BT DRS 17/6357) bereits gesehen und in Kauf genommen wurde. Zugleich besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beschluss eines von privaten Gebietsentwicklungsmaßnahmenträgern entwickelten Bebauungsplans, vielmehr verbleibt die kommunale Planungshoheit bei den politischen Gremien (vgl. § 11 Abs. 5 BauGB). Kommunen sind also gehalten, die Kontrolle zu behalten. 2.4 Digitale Bauverwaltung Unter diesem Begriff wird u. a. die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens (a) sowie die digitale Stadtplanung (b) subsumiert. Der IT-Planungsrat hat am 05.10.2017 die verbindliche Anwendung des Standards XPlanung und XBau in IT-Verfahren im Anwendungsfeld Planen und Bauen, der auch mit den üblichen BIM-Tools (Building Information Modeling) kompatibel ist, beschlossen. Für die Entwicklung und Implementierung, die bis Februar 2023 abgeschlossen sein soll, ist die XLeitstelle verantwortlich („Entscheidung 2017/37 – Standardisierungsagenda: Austausch im Bauund Planungsbereich“). a Digitales Baugenehmigungsverfahren Ähnlich wie bei den Vergabeprozessen wird mit der Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens eine Beschleunigung des Verwaltungsvorgangs und eine zusätzliche Effizienzsteigerung auch bei der personellen Abarbeitung erwartet. Insbesondere soll die Auswertung von Bauanträgen effizienter und damit das Baugenehmigungsverfahren schneller geschehen (XLeitstelle 2018). In der endgültigen Umsetzungsphase soll es möglich sein, dass der digitale Bauantrag z. B. auf Verstöße gegen die Festlegungen des örtlichen Bauplanungsrechts automatisch geprüft wird und alle für das Bauvorhaben potenziell relevanten Inhalte des Bebauungsplans in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Zugleich sollen das geplante Gebäude, die vorhandene Bebauung, der Bebauungsplan sowie die Baubeschränkungen dreidimensional visuell dargestellt und auf das Einfügen überprüft werden (Eichhorn 2011).
143Digitalisierung von verwaltungen unD BauaBteilungen – rechtliche rahmenBeDingungen Die Umsetzung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens wird z. B. vom Land NRW bis 2021 an Modellprojekten geplant. Hierzu wurde eine Vereinbarung mit den Kommunen zu digitalen Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Bei einer Evaluierung im Juni 2018 wurde ermittelt, dass von 191 Kommunen der unteren Bauaufsichtsbehörden 24 eine Fachsoftware zur vollständigen elektronischen Abwicklung des Baugenehmigungsverfahrens einsetzen. 40 % der unteren Bauaufsichtsbehörden stellen der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassern auf elektronischem Wege Informationen z. B. über eine eigene Homepage zur Verfügung. 15 % eröffnen die Möglichkeit, Bauanträge auf elektronischem Weg einzureichen. 90 der unteren Bauaufsichtsbehörden führen jedoch die Bauakten ausschließlich oder hauptsächlich in Papierform – dies ist immer noch nahezu die Hälfte. 30 % sehen jedoch eine Digitalisierung von Altakten vor. Die Beteiligung von Fachdienststellen zur Stellungnahme geschieht überwiegend noch auf dem Postversandweg, sodass hier das eigentliche Zeiteinsparpotenzial nicht genutzt wird. 23 der Kommunen bieten den Antragstellenden einen Online-Zugang zur Bearbeitungsübersicht und/oder eine Online-Plattform zur Einsichtnahme in die vollständige Verfahrensakte oder in Teile davon. Grundsätzlich ist eine hohe Bereitschaft zu erkennen (MHKBG 2018). b Digitale Stadtplanung Bei der digitalen Stadtplanung geht es um den Einsatz digitaler Medien für die Verbesserung der Stadtentwicklung. Unter dem Stichwort „XPlanung“ hat Hamburg hier wesentliche Ansätze geliefert und entwickelt diese kontinuierlich fort. Von der Implementierung der XPlanung erhofft man sich eine bessere Zusammenarbeit der Gebietskörperschaft und der Behörden, eine größere Transparenz bzgl. der komplexen Regelungssachverhalte z. B. bzgl. des Umweltschutzes sowie eine zügigere Abwicklung der Planungsverfahren (XLeitstelle 2018). So kann etwa durch 3D-Visualierung den Betroffenen von Anfang an die geplante Bebauung transparenter vermittelt werden, was zum Ausräumen von Missverständnissen beiträgt. Weiterhin werden diverse Formate zur besseren Partizipation der Bürgerinnen und Bürger getestet. Außerdem wird mit dem Einsatz digitaler Lösungen die Erwartung verbunden, die Komplexität von Planungsprozessen und Einwendungen von Betroffen besser bewältigen zu können, was zugleich zu einer Entlastung der Verwaltung führen könnte (BBSR 2018). 3 Fazit Das Erfordernis umfänglicher Digitalisierung der Verwaltung auf kommunaler Ebene ist vom Gesetzgeber erkannt. Aufgrund der föderalen Struktur bzgl. Zuständigkeiten und Umsetzung bedarf es einer Vielzahl von Regelungen. Auch wenn gemeinhin der Nutzen von Digitalisierung zur Effizienzsteigerung der Verwaltungsabläufe und zur Verbesserung der Kommunikation mit der Verwaltung erkannt ist, gibt es diverse Faktoren, die einer zügigen Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung entgegenstehen. Zum einen ist dies die Personalknappheit und die hohe Auslastung des vorhandenen Personals in den jeweiligen Verwaltungen. Die finanziellen und personellen Ressourcen etwa für die Fachbereiche Bauen und Wohnen sind derzeit vielerorts nicht so beschaffen, dass eine zügige Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch
144 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen Einkauf externer Dienstleister sichergestellt werden kann. Der teilweise zögerlichen Umsetzung der digitalen Prozesse steht auch ein Nutzerdefizit gegenüber. So sind die Möglichkeiten des E-Government wohl noch nicht hinreichend bekannt. Daneben dürfte auch das Verhalten der möglichen Nutzer eher bremsend wirken. So ist die Annahme von E-Government-Systemen zwar im geschäftlichen Bereich erkennbar, im privaten jedoch weniger. Kommunen im ländlichen Raum stehen vor einem besonderen Dilemma: Bürgerinnen und Bürger im gehobenen Alter, die dort verstärkt ansässig sind, nehmen digitale Lösungen schlecht an und sind auf die herkömmlichen Verwaltungsangebote angewiesen. Um eine altersbedingte Bevölkerungsreduktion zu verhindern, sind Kommunen im ländlichen Raum jedoch darauf angewiesen, jüngere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Pendlerinnen und Pendler oder solche, die im Homeoffice arbeiten, anzusiedeln – dies erfordert wiederum eine gute digitale Erschließung und digitale E-Government-Angebote. Kommunen, die die digitale Transformation weit vorantreiben, müssen dagegen darauf achten, weniger digital affine Bevölkerungsgruppen nicht auszugrenzen. Neben diesen strukturellen Problemen kommen noch weitere Faktoren hinzu, z. B. fehlende Rechtssicherheit wegen der Regelungsvielfalt. Hier besteht weiterhin Harmonisierungsbedarf, den jedoch die Bundesregierung bereits durch die Einführung des Portalverbundes, der Digitalisierungsprogramme und des IT-Planungsrates angeht. Aufgrund der Verschiebung der Fachkräfte in die freie Wirtschaft und der hohen Auslastung des Personals in den zuständigen Behörden werden gerade kleine und mittlere Kommunen vielfach auf die Hinzuziehung externer Dienstleister angewiesen sein, um die anstehenden Verwaltungsprozesse zügig abzuwickeln – je digitaler die Verwaltung, desto höher der Schulungsaufwand für das ohnehin stark ausgelastete Personal. Insbesondere bei Vergabeverfahren ist zu beobachten, dass eine zunehmende Unsicherheit der zuständigen Behörden im Vergaberecht existiert und daher auf externe Dienstleister zurückgegriffen wird. Literatur ash – architektenund stadtplanerkammer hessen, hessischer städtetag (Hrsg.) (2017): Vergabe öffentlicher Grundstücke 2017: Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität. Wiesbaden. BBsr – Bundesinstitut für Bau-, stadtund raumforschung (Hrsg.) (2018): Webbasierte Medien in der Stadtentwicklung: Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement in der digitalen Gesellschaft. Bonn. = BBSR-Online-Publikation 28/2017. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2017/bbsr-online-28-2017-dl.pdf?_‘ _blob=publicationFile&v=5 (27.05.2020). BBsr – Bundesinstitut für Bau-, stadtund raumforschung (Hrsg.) (2019a): Lage und Zukunft der Kleinstädte in Deutschland. Bestandsaufnahme zur Situation der Kleinstädte in zentralen Lagen. Bonn. = BBSR-Online-Publikation 15/2019. BBsr – Bundesinstitut für Bau-, stadtund raumforschung (Hrsg.) (2019b): Neue Räume für die produktive Stadt. Dokumentation des Fachgespräches am 14. März 2019. Bonn. = BBSR-Berichte KOMPAKT 01/2019. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BerichteKompakt/2018-2022/bk-01-2019-dl. pdf?__blob=publicationFile&v=2 (27.05.2020). Berg, m.; giehl, ch.; Koch, m.; memmel, m.; spellerberg, a.; walter, r. (2019): Gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen künstlicher Systeme im Speziellen und der Digitalisierung im Allgemeinen auf das kommunale Leben in Rheinland-Pfalz 2050. Unveröffentlichtes Manuskript.
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147Digitalisierung in länDlichen unD verDichteten räumen. Positionierung unD hanDlungsbeDarfe Annette Spellerberg, Ulrike Sailer, Gerd-Rainer Damm, Lynn Schelisch DiGitALiSieRUnG in LänDLichen UnD veRDichteten RäUmen. PoSitionieRUnG UnD hAnDLUnGSbeDARfe Gliederung 1 Zusammenfassung 2 Positionierung und Handlungsbedarfe Literatur Kurzfassung In dem Fazit dieses Bandes werden Rahmenbedingungen und Implikationen der Digitalisierung für die Raumentwicklung im LAG-Gebiet Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland erneut aufgegriffen. Fragen und Folgen der Digitalisierungsprozesse in ausgewählten Bereichen werden zusammenfasend skizziert. Handlungsund Planungserfordernisse ebenso wie die Folgen für den Beruf des Raumplaners und der Raumplanerin werden thesenförmig dokumentiert. Auf Grund der Aktualität wird zudem das Zusammenwirken von Corona-Pandemie und Raumwirksamkeit der Digitalisierung behandelt. Schlüsselwörter Digitalisierung in Lebensbereichen – Stadt-Land-Differenzierung – Raumplanung – Handlungsbedarfe – Corona-Pandemie Digitalisation in rural and densely settled areas. Current position and need for action Abstract The conclusion of this volume revisits the parameters and implications of digitalisation for spatial development in the LAG-area Hessen, Rhineland-Palatinate and Saarland. The issues faced by and consequences of digitalisation processes in selected fields are summarised. Needs for action and planning are discussed and possible effects on the spatial planning profession proposed. In recognition of the currency of the topic, interactions between the coronavirus pandemic and the spatial impact of digitalisation are considered. Keywords Digitalisation in Spheres of Life – Urban-Rural Differentiation – Spatial Planning – Need for Action – Coronavirus Pandemic
148 31 _ DIGITalIsIerunG In länDlIchen unD verDIchTeTen räumen 1 Zusammenfassung Die digitale Transformation ist ein technologisch basierter Entwicklungsschub, der langfristig und unumkehrbar alle Teilsysteme von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik restrukturiert. Digitale Informationen und Technologien, vor allem die Vernetzung, rekonfigurieren Information und Kommunikation sowie Werte, Einstellungen, Verhalten und Raumnutzungsansprüche von Menschen, Unternehmen und Institutionen. In der Folge weisen die gesellschaftlichen Teilsysteme räumlich differenzierte Ausprägungen und Dynamiken auf. Die Digitalisierung flexibilisiert dabei die Basiskategorien wie Raum und Distanz, Zeit sowie Maßstabsebene, hebt sie sogar teilweise auf, wie zum Beispiel die Ortsgebundenheit beim Arbeiten oder Konsumieren. Zwangsläufig führt dies zu anderen Raumdynamiken in unterschiedlichen Raumstrukturen. Die Folgen für die Raumentwicklung werden in jüngerer Zeit verstärkt thematisiert und an der Koordination von Raumentwicklungsprozessen ausgerichtet, die prioritär Kriterien wie Nachhaltigkeit, Gemeinwohl und Gleichwertigkeit genügen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Folgen der Digitalisierung für die Raumentwicklung in vielen gesellschaftlichen und ökonomischen Teilsystemen bisher nicht klar abschätzbar sind. Sie sind zudem vielschichtig und hochkomplex. Verstärkt wird dies durch Überlagerungen und Wechselwirkungen mit anderen Megatrends, die ebenfalls für die Raumentwicklung eine hohe Relevanz aufweisen: Globalisierung, Individualisierung, Klimawandel, demographischer Wandel und Migration (ARL 2018; Engelke/ Hagedorn/Schmitt et al. 2019) sowie neuerdings die Corona-Pandemie. Vor diesem Hintergrund wurden in diesem Band Rahmenbedingungen und Implikationen der Digitalisierung für die Raumentwicklung im LAG-Gebiet Hessen, RheinlandPfalz, Saarland thematisiert. Anhand ausgewählter Bereiche wurden Digitalisierungsprozesse dargestellt, Folgen abgeschätzt und es wurde auf Handlungsund Planungserfordernisse verwiesen. Einige Aspekte sollen hier noch einmal betont werden: Die regionalen Unterschiede in den Anschlussraten privater Haushalte an ein leistungsfähiges Internet (mind. 50 Mbit/s) bestehen trotz des voranschreitenden Ausbaus fort. Dies betrifft vor allem Hessen und Rheinland-Pfalz (Spellerberg 2021). Mangelnde Qualitäten der Breitbandinfrastruktur stellen ein großes Risiko für die weitere Auseinanderentwicklung von ländlich-peripheren und Ballungsräumen dar. Seit der Corona-Pandemie sind negative Folgen unzureichender Anschlussraten und Übertragungsgeschwindigkeiten für die individuellen Teilhabeund Erwerbschancen (z. B. online-Handel, „Streaming“ oder Homeoffice) verstärkt deutlich geworden. Für den täglichen Gebrauch reichen im Jahr 2020 in der Regel 30 bis 50 Mbit/s aus. Ein langsameres Internet kann ein Grund für die Unzufriedenheit mit dem Wohnort sein und einen Fortzug begünstigen. Viele Softwarenutzungen, Cloud-Lösungen (z. B. Cloud Gaming) und Remote-Desktop-Verbindungen (z. B. für Telearbeit) setzen für einen reibungslosen Ablauf allerdings größere Übertragungsraten voraus. Die Bedarfe von Unternehmen sind in der Regel weitaus höher. In Anbetracht immer höherer benötigter Übertragungsraten kann ein Ausbau der Breitbandversorgung vor allem vor Abwanderung von bestehendem Gewerbe schützen. Neuansiedlungen von Unternehmen verlangen leistungsfähige Netze. Fachkräfte, geeigneter Wohnraum, Bil-