Die neue Institutionenökonomie - Ein Überblick über wichtige Elemente und Probleme der Weiterentwicklung
Abstract
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Full text
Schenk, K.-E. Article Die neue Institutionenökonomie - Ein Überblick über wichtige Elemente und Probleme der Weiterentwicklung Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik Provided in Cooperation with: Duncker & Humblot, Berlin Suggested Citation: Schenk, K.-E. (1992) : Die neue Institutionenökonomie - Ein Überblick über wichtige Elemente und Probleme der Weiterentwicklung, Zeitschrift für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften (ZWS) - Vierteljahresschrift der Gesellschaft für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, ISSN 0342-1783, Duncker & Humblot, Berlin, Vol. 112, Iss. 3, pp. 337-378, https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 This Version is available at: https://hdl.handle.net/10419/291781 Standard-Nutzungsbedingungen: Die Dokumente auf EconStor dürfen zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken und zum Privatgebrauch gespeichert und kopiert werden. Sie dürfen die Dokumente nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, öffentlich zugänglich machen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Sofern die Verfasser die Dokumente unter Open-Content-Lizenzen (insbesondere CC-Lizenzen) zur Verfügung gestellt haben sollten, gelten abweichend von diesen Nutzungsbedingungen die in der dort genannten Lizenz gewährten Nutzungsrechte. Terms of use: Documents in EconStor may be saved and copied for your personal and scholarly purposes. You are not to copy documents for public or commercial purposes, to exhibit the documents publicly, to make them publicly available on the internet, or to distribute or otherwise use the documents in public. If the documents have been made available under an Open Content Licence (especially Creative Commons Licences), you may exercise further usage rights as specified in the indicated licence. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Zeitschrift für Wirtschaftsu. Sozialwissenschaften (ZWS) 112 (1992), S. 337 - 378 Duncker & Humblot, Berlin 41 Die neue Institutionenökonomie - Ein Überblick über wichtige Elemente und Probleme der Weiterentwicklung* Von K.-E. Schenk Inhalt A. Leitfaden 339 B. Grundlagen und Abgrenzungen 340 1. Institutionenanalyse und Recht 340 1.1. Verhaltensprägende Wirkung von Institutionen 340 1.2. Institutionen als Rechtskonstruktionen 340 1.2.1. Funktionen des Rechts im Wirtschaftsverkehr 340 1.2.2. Gestaltungsfreiheit 340 1.2.3. Angebot und Nachfrage nach Rechtskonstruktionen 341 1.2.4. Ansatzpunkte der ökonomischen Institutionenanalysen 341 1.3. Institutionen als „Güter" bei der wirtschaftlichen Koordination .... 342 1.3.1. Institutionen als nachgefragte und knappe Güter 342 1.3.2. Institutionen als freie Güter 342 2. Anmerkungen zur Methode 343 2.1. Chancen einer positiven Theorie der Institutionen 343 2.2. Die Modellannahme rationaler Entscheidung („rational choice") ... 343 2.2.1. Analytische Einordnung 343 2.2.2. Disziplinierende Funktion 344 2.3. Erklärung durch rationale Entscheidung und Wirklichkeit 344 3. Die Forderung nach vergleichender Institutionenanalyse 345 3.1. Mehrebenen-Vergleich 345 3.2. Umfassende und partialanalytische Ansätze 346 4. Abgrenzung zwischen der positiven und normativen Analyse von Institutionen 346 4.1. Erfahrungswissenschaftliche Orientierung 346 4.2. Legitimierungs-Analyse der Verfassung 347 4.3. Probleme der normativen Analyse 347 * Dieser Beitrag erscheint in der Reihe von Überblicksartikeln, die in der Regel jährlich zweimal veröffentlicht werden. ZWS 112 (1992) 3 22 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
338 K.-E. Schenk 4.4. Legitimierungs-Analyse des Marktes 348 4.5. Von der Legitimierungs-Analyse zur positiven Orientierung 349 C. Überblick über die Ansätze und den Stand der ökonomischen Analyse von Institutionen 350 1. Zum Begriff der Eigentums-und Verfügungsrechte 350 2. Das Konzept des Eigentumsrechts-Ansatzes (ERA) 351 3. Zur Einordnung des Konzepts 352 D. Der Transaktionskostenansatz 353 1. Das analytische Konzept 353 2. Märkte und Hierarchien 354 2.1. Zur Entstehung der Fragestellung 354 2.2. Vorteile der Unternehmung 354 3. Wichtige Elemente des Ansatzes 355 4. Anwendungsfelder 358 E. Der Transaktionskostenansatz: Kritische Anmerkungen und Modifikationen 360 1. Problemauswahl 360 2. Zum Verhaltenskonzept 360 2.1. Die strategischen Positionsmerkmale 361 2.2. Strategische Positionsmerkmale und Verwundbarkeit 362 3. Verhalten und Kontrolle kritisch betrachtet 363 4. Kontrolleigenschaften von Institutionen 366 4.1. Vertragsarrangements 366 4.2. Hierarchien 367 5. Zu einem allgemeineren Koordinationskonzept für Industriezweige und Wirtschaftssysteme 368 5.1. Grundzüge 368 5.2. Vergleich von Koordinationsverfahren und deren wirtschaftlichen Konsequenzen 368 5.3. Identifizierung von Strukturen eigennutzorientierter Teilsysteme .... 369 5.4. Gesetzmäßigkeiten 370 6. Abschließende Würdigungen 371 F. Literatur 372 ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 339 A. Leitfaden In diesem Aufsatz werden zunächst in Teil B der Zusammenhang zwischen Recht (und seinen Formen) und Institutionen aus ökonomischer Sicht sowie Institutionen und ihre verhaltensprägenden Wirkungen dargestellt. An diese Wirkungen kann die Institutionenanalyse anknüpfen, indem sie Wirkungshypothesen über wirtschaftliches Verhalten aufstellt. Das methodische Vorgehen, insbesondere die Annahme rationaler Entscheidung über institutionelle Alternativen und ihre Berichtigung sowie über die vergleichende Betrachtung von Entscheidungsalternativen, wird ebenfalls in diesem Teil geklärt. Schließlich wird in diesem Teil zwischen positiven und normativ orientierten Ansätzen unterschieden. Die letzteren werden aus der weiteren Darstellung ausgeklammert. Diese beschränkt sich damit auf Ansätze, die Wirkungshypothesen über Institutionen enthalten. Teil C gibt einen Überblick über die Analyse von Eigentumsrechten, ihr Konzept und ihre dogmengeschichtliche Einordnung. In den Teilen D und E wird der Transaktionskostenansatz dargestellt, der von der Analyse von Eigentumsrechten ausgeht und das darin angelegte Modell der rationalen Entscheidung über institutionelle Alternativen weiter entwickelt hat. Das weiterentwickelte Modell ist geeignet, das Entstehen von Institutionen zu erklären und neue Einsichten über Gründe des Entstehens und über die Vielfalt der Gründe und Formen zu gewinnen. Im Teil D wird das Konzept und seine wichtigen Elemente dargestellt, im Teil E erfolgen dazu kritische Anmerkungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Ansatzes. Dabei geht es inbesondere um Ungereimtheiten des in diesem Ansatz verwendeten strategischen Verhaltenskonzepts und um seine breitere Anwendung auf Systeme, die durch Hierarchiebeziehungen geprägt sind. Da alle existierenden Wirtschaftssysteme diese Eigenschaft in mehr oder weniger starkem Maße aufweisen, auch das marktwirtschaftliche, handelt es sich hier um ein wichtiges Anliegen. Es geht um eine ordnungstheoretische Erweiterung des institutionenanalytischen Ansatzes. Auf Beiträge dazu wird zum Schluß kurz eingegangen. Da normative Ansätze in diesem Überblick aus Platzgründen nicht berücksichtigt werden konnten, wurde außer den vertragstheoretischen Ansätzen der normativen Institutionentheorie auch die normative AgencyTheorie nicht berücksichtigt. Beide gehören zur Institutionenökonomik im weiteren Sinne und sollten daher sinnvollerweise Thema eines weiteren Beitrages werden. Dies gilt auch für spieltheoretische Ansätze, auf deren Darstellung hier verzichtet wurde, weil es zunächst erforderlich schien, einige Annahmen kritisch zu betrachten und zu modifizieren, von denen das strategische Kalkül der über institutionelle Arrangements entscheidenden Akteure ausgeht. ZWS 112 (1992) 3 22OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
340 K.-E. Schenk B. Grundlagen und Abgrenzungen 1. Institutionenanalyse und Recht 1.1 Verhaltensprägende Wirkung von Institutionen Die Neue Institutionenökonomie geht stillschweigend oder ausdrücklich von der verhaltensprägenden Wirkung von Institutionen aus. Diese Einstellung ist nicht neu. Den klassischen Ökonomen und - im deutschen Sprachraum - der historischen und sozialrechtlichen Schule war dies selbstverständlich (Meyer 1983; Schenk 1982b). Jedoch war deren methodischer Einfluß durch die neoklassische Theorie weitgehend verdrängt worden (Albert 1977; Gäfgen 1984). 1.2 Institutionen als Rechtskonstruktionen 1.2.1 Funktionen des Rechts im Wirtschaftsverkehr Ebenso selbstverständlich wie die Wirkung von Institutionen wurde von den vor-neoklassischen Ökonomen ihr Ursprung aus dem geschriebenen oder ungeschriebenen Recht (Tradition, Sitte, Moral) angesehen. Das Recht verleiht Rechtssubjekten Handlungsoptionen und begrenzt sie zugleich. Es ordnet den Rechtssubjekten Sachen oder knappe Ressourcen zu ihrer Verfügung zu („Zuordnungsfunktion") und regelt zwischen ihnen die Anerkennung dieser Zuordnung im Sinne möglichst großer Eindeutigkeit („Anerkennungsfunktion"). Es stützt diese beiden Funktionen durch die Gewährung von Anreizen (beispielsweise Nutzung der Früchte einer Sache) und die Androhung von Sanktionen für den Fall der Nichtanerkennung einer Zuordnung („Sanktionsfunktion"). 1.2.2. Gestaltungsfreiheit In der modernen Institutionenökonomie werden unterschiedliche Standpunkte vertreten hinsichtlich der Bedeutung des vom Staat geschaffenen Rechtsrahmens für den Wirtschaftsverkehr. Recht und seine Funktionen werden nicht nur durch hoheitlichen Akt wie etwa Erlaß eines Vertragsrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch verfügbar gemacht. In freien Gesellschaften stehen die darin enthaltenen Regeln dem Rechtssubjekt in einem weiten Rahmen zur Disposition, um sich vor unerwünschten Wirkungen der Handlungsoptionen anderer zu schützen (dispositives Recht). Der Vorteil der Dispositivität ist, daß der Einsatz von Rechtssetzungen (Verträge, Statuten usw.) oder Rechtskonstruktionen (Gesellschaft m.b.H., Aktiengesellschaft, Genossenschaft, KooperationsvereinbaZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 341 rung, usw.) genau entsprechend den Schutzund Handlungsbedürfnissen der miteinander im Wirtschaftsverkehr stehenden Individuen angepaßt und exakt dosiert werden kann. Daß sich dabei zum Teil auch vorgefertigte standardisierte Rechtskonstruktionen (Standardverträge, AG, GmbH) durchsetzen und Dispositionskosten sparen helfen (und weitgehend auch kodifiziert und in dieser Form herangezogen werden), steht der präferenzgerechten Verfügbarkeit nicht entgegen. 1.2.3. Angebot und Nachfrage nach Rechtskonstruktionen Der hier angesprochene Gedanke der Gestaltungsfreiheit legt es nahe, zwischen gesetzlichen Grundlagen für die Gestaltung des Wirtschaftsverkehrs und den aus dieser Gestaltung entstehenden Institutionen zu unterscheiden. Im ersten Falle handelt es sich, ökonomisch gesprochen, um ein „Angebot" des Staates an die Wirtschaftssubjekte. Im zweiten Falle um Rechtskonstruktionen, die aus den spezifischen Koordinationsbedürfnissen der Wirtschaftssubjekte entstehen, Lücken im Angebot zu schließen. Dabei wird die Zuordnungsfunktion, die Anerkennungsfunktion und die Sanktionsfunktion dem Koordinationszweck entsprechend angepaßt, d.h. verstärkt, abgeschwächt oder erweitert. In der modernen Institutionenökonomie wird dem zuletztgenannten Gesichtspunkt besondere Bedeutung zugemessen. 1.2.4. Ansatzpunkte der ökonomischen Institutionenanalyse Die Wahl zwischen alternativen Rechtskonstruktionen (= Institutionen) wird einerseits weitgehend als (koordinations-)zweckbestimmt angesehen. Daher kann von den Besonderheiten des Zwecks der Koordination auf die Wahl der Rechtskonstruktion geschlossen werden. Andererseits versuchen die in wirtschaftlicher Beziehung zueinander stehenden Akteure das Verhalten eines Partners (oder mehrerer Partner) zweckentsprechend zu steuern. Hier kommt wiederum die „verhaltensprägende Wirkung" von Institutionen ins Blickfeld (Schenk 1988a). Auch hieran kann wieder die Analyse anknüpfen, und zwar mit Aussagen über das aus einer Institution folgende Verhalten. Diese wissenschaftliche Aufgabe wird dadurch erleichtert, daß Institutionen die Wahl von Handlungsoptionen der Akteure einschränken (oder im Extremfall eindeutig festlegen) und durch entsprechende Anreize (Sanktionen) absichern. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
342 K.-E. Schenk 1.3. Institutionen als „Güter" bei der wirtschaftlichen Koordination 1.3.1. Institutionen als nachgefragte und knappe Güter Nachzutragen ist zu den mehr rechtlichen Aspekten der Wahl von Handlungsoptionen, daß diese natürlich im Dienst des Wirtschaftens stehen, d. h. der Verfolgung individueller (oder organisationsbezogener) Ziele mit den zugeordneten Sachen, Nutzungsund Verfügungsrechten, die als Gegenstände der Bedürfnisbefriedigung und des (damit im Zusammenhang stehenden) Wirtschaftsverkehrs stehen. Zum Problem des Rechts werden sie nur, weil sie knapp sind und nicht nur von einem Individuum begehrt werden und darum vor Handlungsoptionen anderer zu schützen sind. Damit werden Recht und Rechtskonstruktionen zu einer notwendigen Bedingung individueller Zielverfolgung bei der Koordination von Aktivitäten mit anderen Individuen; zu einem Element, für das Zeit, Überlegung und Verhandlung aufgewandt werden muß, und mit dem sparsam umzugehen ist. 1.3.2. Institutionen als freie Güter Dies muß deshalb betont werden, weil eine der Paradoxien des neoklassischen Koordinationsansatzes darin besteht, diese ökonomische Eigenschaft des Rechts nicht zur Kenntnis zu nehmen. Recht und Rechtskonstruktionen (Institutionen), ihr Einsatz bei der Koordination, werden als stets kostenlos verfügbar, als freies Gut behandelt, als Gut ohne ökonomische Wertigkeit (Schenk 1988b). Dies hat sehr weitgehende Konsequenzen für die Aussagen der Neoklassik: Rechtskonstruktionen ohne ökonomische Wertigkeit sind von daher untereinander gleichwertig und austauschbar. Zwei Koordinationsmechanismen, die zum gleichen Koordinationsergebnis, zur gleichen Allokation von Gütern und Ressourcen führen, sind einander äquivalent (so zum Beispiel die Allokation durch einen walrasianischen Markt und durch einen sozialistischen Zentralplan). Zu diesem Ergebnis muß man logischerweise kommen, wenn von wichtigen Eigenschaften von Institutionen abgesehen wird: von ihren Einsatzkosten, ihrer ökonomischen Wertigkeit, die sich aus ihren mehr oder weniger nutzen- (oder kosten-) stiftenden und verhaltensprägenden Wirkungen ergeben. Die Vernachlässigung der ökonomischen Wertigkeit von Institutionen und ihrer verhaltensprägenden Wirkung, ein für die Neoklassik typisches Syndrom, wird durch die moderne Institutionenökonomie überwunden. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 343 2. Anmerkungen zur Methode 2.1. Chancen einer positiven Theorie der Institutionen Die Institutionenökonomik bietet im Gegensatz zur Neoklassik gerade die Chance nach Hypothesen über die verhaltensprägende Wirkung von unterschiedlichen Institutionen zu fragen, die bei der Koordination alternativ eingesetzt werden können (institutionentechnischer Einsatz, „institutional choice"). Es wird also vorausgesetzt, daß sie zu diesem Zweck rational ausgewählt werden oder in einem Prozeß von Versuch und Irrtum angepaßt werden. Allerdings muß dies nicht bedeuten, daß in einem System von Institutionen immer oder tendenziell nur effizient koordiniert wird. Die Entwicklung kann auch zu Systemen von Institutionen mit Verfügungsrechtsmonopolen für bestimmte Gruppen oder Parteien und zu ineffizienten Verhaltensweisen führen. Dementsprechend sind vergleichende Ansätze angezeigt, die nicht nur die Institutionen und deren Ergebnisse in Form von Verhaltensweisen gegenüberstellen, sondern auch ihr Zustandekommen aus unterschiedlichen konstitutionellen Bedingungen und Merkmalsausprägungen erklären. Deshalb wird in den nächsten Abschnitten darauf einzugehen sein, wie diese Chance zu einer positiven Institutionentheorie genutzt werden kann, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und wo die Grenzen zu normativen Theorien zu ziehen sind. 2.2. Die Modellannahme rationaler Entscheidung („rational choice") 2.2.1. Analytische Einordnung Die verhaltenssteuernde Wirkung einfacher und komplexer Rechtskonstruktionen, die in bestimmten Gesetzmäßigkeiten „erfahren" wird, führt, das sei hier nochmals betont, zur institutionentechnischen Ausnutzung dieser Erfahrung: zur bewußten Wahl von Institutionen. Dies geschieht durch Individuen und Organisationen nach deren Nutzenüberlegungen oder durch den Konsens zwischen Individuen, die ihren eigenen Vorteil verfolgen. Damit wird für analytische Zwecke eine bewußte, zweckrationale Entscheidung unterstellt. Indes wird nicht behauptet, daß es keine Routinehandlungen und irrationalen Verhaltensweisen gibt. Der einzige Grund, der diese Unterstellung rechtfertigen kann, ist methodenbedingt. Die Informationen des Wissenschaftlers über die institutionellen Anwendungsbedingungen wie unterschiedliche Anreize, unter denen individuelles Handeln zum Tragen kommt, sind begrenzt (schon wenn man an die Vielgestaltigkeit der in Organisationen wie etwa Unternehmen wirksamen Anreizkategorien denkt). Sie fließen in vereinfachende wenn ... dann - Aussagen ein, die deshalb grundsätzlich nicht als sicher, sondern als revidierbar zu gelten haben. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
344 K.-E. Schenk Die Unterstellung zweckrationalen Handelns entspricht also dem Verfahren menschlichen Problemlösungsverhaltens bei Unsicherheit, wobei durchaus mit Ergebnissen zu rechnen ist, die nicht optimal sind. 2.2.2. Disziplinierende Funktion Ein weiterer Grund für das Arbeiten mit dieser Annahme ist der Schutz vor der Dogmatisierung von Problemlösungen. Dogmatisierung ist eine allgemeine Möglichkeit der menschlichen Praxis (Albert 1986, 40) oder sogar eine natürliche menschliche Neigung. Weshalb nun kommt der Rationalitätsannahme eine dogmenverhindernde, fortschrittsfördernde und disziplinierende Wirkung zu? Sie liefert Adäquatheitsbedingungen, nach denen zwischen guten und weniger guten Erklärungen unterschieden werden kann. So ist man sich weitgehend darüber einig, daß die Theorie der Unternehmung bessere Ergebnisse bringt, wenn sie auf eine zusätzliche Kategorie von Anreizen in Unternehmen eingeht, nämlich auf Anreize, die aus der Unterstellung rationalen Handelns von Nichteigentümer-Managern abzuleiten sind. Sie stellt gleichzeitig die dogmatisierte Annahme der neoklassischen Theorie in Frage, daß Manager im Interesse der Eigentümer handeln. Aus der neuen Annahme folgt indes nicht, daß sich diese Anreize gewinnmindernd auswirken, da nicht alle Anwendungsbedingungen erfaßt sind. Es gibt Aussagen von Theoretikern, die auf Bedingungen hinweisen, die eine „Disziplinierung" der Manager im Hinblick auf das Gewinnziel bewirken können (Manne 1965; Demsetz 1988, 190), und es gibt empirische Studien (Dodd/Ruback 1979; Fama 1980), die auf die Verdrängung von schlecht abschneidenden Managements hinweisen, insbesondere durch Übernahmeangebote, Übernahmen und Fusionen über den Aktienmarkt. Wenn man die Aussagen der Theorie des Managerverhaltens überprüfen will, muß man also die „disziplinierenden" Variablen kontrollieren (wie etwa Wettbewerbsgrad auf dem Gütermarkt der verglichenen Unternehmen, Anteil der an der Börse gehandelten und nicht vom Management selbst gehaltenen Aktien). Theorien, die die Kategorie von Manager-Anreizen berücksichtigen, wären adäquater als die traditionelle Theorie. Solche, die disziplinierenden Bedingungen ins wissenschaftliche Blickfeld gerückt haben, sind vielleicht ebensogut wie die Manager-Theorie. Beide zusammen sind adäquater als jede für sich, weil sie empirische Tests erlauben, die zur Widerlegung der Relevanz jeder der beiden Aussagen führen können. 2.3. Erklärung durch rationale Entscheidung und Wirklichkeit Die Rationalitätsannahme besagt nicht, daß Individuen oder kollektive Akteure sich jederzeit so verhalten, sondern nur, daß auf lange Sicht in der ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 351 2. Das Konzept des Eigentumsrechts-Ansatzes (ERA) Die wichtigsten Merkmale des Konzepts sollen im Folgenden kurz aufgezählt und kommentiert werden. Der Vielfalt der Verfügungsrechtskonstruktionen im Wirtschaftsverkehr entspricht die Vielfalt der Anwendungen des Konzepts, die hier nur beispielhaft erwähnt werden können, um das analytische Vorgehen und einige elementare Aussagen zu illustrieren. (1) Es kommt im Wirtschaftsverkehr zur „Erfindung" und Benutzung von sogenannten „sekundären" Rechtskonstruktionen zu Koordination der Interessen der Beteiligten (Gäfgen 1983, 3; Schenk 1988a, 228). (2) Dabei wird von rationalem Verhalten bei Transaktionen und sekundären Verfügungsrechtskonstruktionen (beispielsweise einfache oder komplizierte Vorträge, Kooperationsformen, Unternehmens-Organisationstechnologien) ausgegangen oder auch von beschränkt rationalem Verhalten (infolge zu hoher Komplexität des Umfeldes und der daraus sich ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen). (3) Das Bestehen von Optionen kraft eines Verfügungsrechts (Rechtsoptionen) für einen Akteur sagt für sich allein noch nichts über seine tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten (Handlungsoptionen) aus. Wenn er sich rational verhält, wird er Handlungsoptionen auslassen, die mehr kosten als sie einbringen. Umgekehrt kann er (z.B. als Agent) Rechtsoptionen anderer Akteure (die ihm nicht zustehen) nutzen, wenn ihm das mehr einbringt als ihn das kostet, insbesondere, wenn es für den anderen (z.B. den Prinzipal) kaum oder nicht zu entdecken ist. Viele institutionelle Arrangements werden heute als Vorkehrungen erklärt, die von Inhabern der Rechtsoptionen geschaffen werden, um sich gegen den unvorhergesehenen „opportunistischen" Gebrauch von Rechtsoptionen eines Geschäftspartners oder die Einschränkung ihrer Rechtsoptionen durch andere zu schützen (Schenk 1988 a). (4) In beiden Fällen ist von Kosten die Rede, und zwar im Sinne von Kosten des Gebrauchs von eigenen oder fremden Rechtsoptionen (Transaktionskosten). Solche Kosten entstehen nicht nur beim Gebrauch von Rechtsoptionen, also bei der Nutzung, Überwachung, Sicherung des Ertrages usw., sondern auch beim Erwerb und bei der Veräußerung oder bei der Delegation. (5) Zentraler Analysegegenstand sind die Auswirkungen unterschiedlicher Rechtsgestaltungen oder Rechtskonstruktionen, wobei unterschiedliche Transaktionen oder Transaktionsumstände spezifische Gestaltung verlangen und deren spezifische Auswirkungen herbeiführen. Mit Auswirkungen können wirtschaftliche und/oder verhaltensmäßige Kategorien gemeint sein (z.B. allokativer oder distributiver Art oder - ein im ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
352 K.-E. Schenk sozialistischen System verbreitetes Verhalten - die Vermeidung von riskanten Transaktionen infolge ungeeigneter Rechtskonstruktionen). (6) Wie im letzten Beispiel gezeigt, können Rechtskonstruktionen gemessen an den Präferenzen der beteiligten Partner mehr oder weniger ungeeignet sein und zu Auswirkungen (z.B. Verhaltensweisen) führen, die für eine oder die andere Seite beziehungsweise für die gesamte Volkswirtschaft wohlfahrtsmindernd oder gar schädlich sind. Dies tritt besonders dann ein, wenn Rechtskonstruktionen zwingend vorgeschrieben, (für die Beteiligten nicht dispositiv gestaltet) sind, wie dies in sozialistischen Ländern häufig der Fall war (Schenk 1988d, 45 ff.). Die Wahl von Sekundärnormen und Institutionen kann von ihnen nicht in der sonst allgemein üblichen Weise an ihre Präferenzen, Transaktionen und Transaktionsumstände angepaßt werden. (7) In Situationen der soeben gekennzeichneten Art kann es - je nach Gestaltung des Systems der Repräsentation von politischen Interessen - zu Pressionen zwecks Änderung der primären Normen und Rechtskonstruktionen kommen. Wenn sich der Verfügungsrechtsansatz auch mit solchen Rückkoppelungsprozessen beschäftigt (North 1978), dann ist er prinzipiell auch in der Lage, den Wandel der Verfügungsrechte aus dem System der primären Normen und aus seinen (solche Prozesse induzierenden) Auswirkungen zu erklären. (8) Solche Erklärungen sind im Gegensatz zur Deutung vieler Historiker und Institutionalisten, die methodisch nicht bei individuellem Verhalten ansetzen, sondern bei gesamtgesellschaftlichen (und unüberprüfbaren) Wirkfaktoren, prinzipiell empirisch überprüfbar (Gäfgen 1984). Jedoch ergeben sich praktisch fast unüberwindliche Zurechnungsprobleme in einem realen System mit vielen Wirkfaktoren und unterschiedlichen (ihrerseits dem Wandel unterliegenden) Anwendungsbedingungen. (Siehe dazu B, 2.2.2). (9) Der Ansatz eignet sich dazu, Stufenfolgen primärer, sekundärer, tertiärer usw. Rechtskonstruktionen zu analysieren und dabei Gesetzmäßigkeiten des Auftretens bestimmter Ausprägungen aufzufinden (Interdependenzen zwischen überund untergeordneten Koordinationsmechanismen) (Schenk 1988). Insofern kann er zu einer theoretischen Institutionenanalyse („Ordnungstheorie in neuer Begründung" - Gäfgen, 1984, 5) weiterentwickelt werden, wozu es bereits entsprechende Mehrebenenkonzepte gibt (Schenk 1988c und 1988 d). 3. Zur Einordnung des Konzepts Von Kommentatoren ist mit Recht festgestellt, daß sich die Verfügungsrechtsanalyse der grundlegenden Modellierungsmethoden der neoklassiZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 353 sehen MikroÖkonomik bedient (Manne 1979; Gäfgen 1984, 3; Schenk 1988d, 17). Sie geht in der Regel von individualistischer Nutzenmaximierung (jedoch für Organisationen auch von kollektivistischer Zielverfolgung) aus, von rationalem (meist jedoch eingeschränkt rationalem) Verhalten, berücksichtigt materielle und formelle Restriktionen bei der Nutzenmaximierung. Sie behandelt die Auswahl der für den Wählenden effizienten Option aus einer innerhalb der Restriktionen liegenden Domäne sekundärer Rechtskonstruktionen (Schenk 1988). Eine Weiterentwicklung der Neoklassik stellt diese Analyse jedoch insofern dar, als sie empirisch gehaltvolle Aussagen über Wirkungen von Institutionen entwickelt (Frey 1990,161) und in die Anwendungsbedingungen auch Normen etwa im Sinne sozial akzeptierter, ungeschriebener Handlungserwartungen und -beschränkungen aus dem institutionellen Umfeld einbezieht: Transaktionskosten werden als Restriktionen berücksichtigt, d.h. der Gebrauch des Rechts wird nicht als freies Gut behandelt. Allerdings weist sie gerade mit diesen Erweiterungen schwache Stellen auf, nämlich unabgeklärte Begriffsverständnisse und eine noch nicht durch genügend Anwendungsfälle belegte Aussagekraft. Jedoch sind solche Schwächen für einen noch recht jungen Wissenszweig nicht erstaunlich (Schumann 1978, 311) und sollten nicht als Argumente zur Ablehnung benutzt werden. Denn bisher sind die Potentiale des Ansatzes, sowohl hinsichtlich der Anwendung auf verschiedene partielle Institutionen und ganze Wirtschaftsordnungen als auch hinsichtlich der Gewinnung empirisch gehaltvoller Aussagen über die Wirkungen von Rechtsgestaltungen bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Der Ansatz bietet die Chance zu einer Erweiterung und Erneuerung der Neoklassik mit engerem Bezug zur immer komplexer werdenden Realität. D. Der Transaktionskostenansatz 1. Das analytische Konzept Wie gezeigt wurde, beschäftigt sich der Property-Rights-Ansatz vornehmlich mit privaten Rechtsfiguren wie dem Eigentum und dem Bündel von Rechtsoptionen, die es verleiht. Im Hintergrund steht jedoch immer die Frage, zu welchem Verhalten und ökonomischen Wirkungen die Ausgestaltung der Verfügungsrechte (und der sie sichernden Sanktionen) führt. Der Frage des praktischen Koordinierens, nämlich Ausgestaltungen zu finden, die das Verhalten der Beteiligten im gewünschten Sinne steuern, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese Betrachtungsweise findet ihre Entsprechung im Transaktionskostenansatz, der von Coase 1937 konzipiert und von Williamson 1975, 1985 und anderen weiterentwickelt wurde. Es geht um die rationale Erklärung von Rechtskonfigurationen, und zwar geht es - zufällig oder nicht - um dieZWS 112 (1992) 3 23 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
354 K.-E. Schenk jenigen, die auch im ERA eine Rolle spielen. Wichtige konzeptionelle Erweiterungen bestehen darin, daß Verträge (als die wichtigste Form der Nutzung von Rechtsoptionen des Eigentums) als unvollständig angesehen werden, und zwar aus ökonomischen Gründen. Hierbei spielen die Transaktionskosten eine wichtige Rolle. Dies kommt in der Namensgebung für den Ansatz zum Ausdruck. Die Gründe und Konsequenzen unvollständiger Verträge und Institutionen werden systematisch herausgearbeitet. Es wird untersucht, welche Rolle diese Gründe spielen und wie sie bei verschiedenen Arten von Transaktionen die Wahl der Vertragsform (oder anderer Formen) beeinflussen. Als zentrale Aussage dieses Ansatzes ist festzuhalten, daß institutionelle Arrangements in der Wirtschaft Antworten auf Transaktionskosten darstellen. Mit ihrer Wahl wird versucht, Transaktionskosten zu sparen (Einsparungsthese). Damit sind vom Transaktionskostenansatz wichtige Anregungen ausgegangen, die Annahme perfekt durchsetzbarer Verfügungsrechte aufzugeben, von der der ältere Verfügungsrechtsansatz noch ausgegangen war. Über die Wahl der Vertragsform (und ihrer institutionellen Alternativen) kann überhaupt erst nach diesem Schritt sinnvoll nachgedacht werden. Hier zeigt sich eine der engen Verbindungen zwischen ERA und Transaktionskostenansatz. Von daher halten wir es für sinnvoll, beide als Teile eines institutionenanalytischen Gesamtkonzepts zu sehen und zu behandeln. 2. Märkte und Hierarchien 2.1. Zur Entstehung der Fragestellung Die Unternehmung ist eine der Konfigurationen („nexus of contracts"), die Transaktionskosten sparen. Coase hat aufgrund dieser Erkenntnis die Frage nach den Vorteilen ihres Gebrauchs gegenüber anderen Konfigurationen von Verträgen gestellt, nämlich Verträgen auf Märkten. Die Antwort: „The main reason why it is profitable to establish a firm would seem to be that there is a cost of using the price mechanism" (1937, 3336). Er weist hier auf Gründe hin, wie Verhandlungen und Abschluß von separaten Verträgen für jede einzelne Markttransaktion. Es sind dies Gründe, die das Entstehen von Unternehmen nicht wie bisher als eine technisch bedingte Tatsache erscheinen lassen. Eine ökonomische Erklärung steht auf der Tagesordnung. 2.2. Vorteile der Unternehmung Wenn bestimmte Faktoren bei der Erstellung einer Leistung eng zusammenarbeiten müssen und es keine Unternehmung gäbe, wären zwischen ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 355 allen Faktoren zweiseitige Verträge notwendig. Wie man sich leicht ausrechnen kann, wird mittels einer Unternehmung, die als zentraler Agent die Koordination der Faktoren übernimmt, die Zahl der Verträge erheblich reduziert. Als ein weiterer Vorteil der Unternehmung kommt hinzu: Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, dann müssen die zweiseitigen Verträge angepaßt werden (was mit Verhandlungsaufwand verbunden ist). Die Verträge eines Unternehmens mit den Faktoren führen demgegenüber ein neues Recht ein, das Weisungsrecht gegenüber den Faktoren. Und dies erlaubt es, Ereignisse abzuwarten und darauf mit einem (in bestimmten Grenzen) angepaßten Einsatz der Faktoren zu reagieren. Mit anderen Worten: Die Unternehmung und die ihren Kern ausmachende Figur des Weisungsrechtes verdanken ihr Entstehen dem Streben nach Minimierung der Transaktionskosten bei Ungewißheit. Ungewißheit tritt in zwei Formen auf: über den zukünftigen Zustand der Welt und über das Verhalten der anderen Vertragspartei(en). Die erste Form führt dazu, daß Verträge nicht exakt genug formuliert werden können, um allen zukünftigen Ereignissen durch entsprechende Klauseln Rechnung zu tragen. Die zweite Form, Verhaltensungewißheit, wird durch Williamson betont. Auf sie soll später noch gesondert eingegangen werden, weil sie das größere Problem darstellt. Letztlich werden die Akteure durch den Wettbewerb gezwungen, die kostenmäßigen Implikationen verschiedener Arrangements möglichst gut einzuschätzen, zwischen ihnen abzuwägen und das kostengünstigste zu wählen. 3. Wichtige Elemente des Ansatzes Williamsons Anliegen, die Erklärung unterschiedlicher Institutionen im Rahmen eines marktwirtschaftlichen Umfeldes, beruht auf der Einsparungsthese (1985, 17). Dabei werden die verschiedensten Arrangements ausgehend vom Marktaustausch bis hin zum Extremtyp einer zentralisierten hierarchischen Organisation erfaßt. Ebenso, wie die dazwischenliegenden Mischformen wie Franchising, Joint Ventures, Kooperationen usw., sind sie zum Schutz der Interessen der Vertragspartner, mehr oder weniger geeignet. Schutz bedeutet hierbei, daß Transaktionskosten für ex ante-Arrangements in Kauf genommen werden, um Transaktionskosten ex post einzusparen, die durch nicht erwartetes Verhalten des Vertragspartners entstehen, etwa durch einseitige Ausnutzung einer Abhängigkeitsbeziehung, Nichterfüllung von Verpflichtungen usw. Das Verdienst von Williamson besteht darin, Bestimmungsgründe für die Schutzbedürftigkeit von Transaktionen eingeführt zu haben. Dabei spielen die Attribute der Transaktion eine Rolle, insbesondere spezifische Investitionen der Partner sowie menschlichen Eigenschaften, nämlich begrenzte ZWS 112 (1992) 3 23: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
356 K.-E. Schenk Rationalität und Opportunismus. Beide Arten von Eigenschaften und ihre Konstellation sorgen für die bereits ausgeführte Vielfalt der Kontrahierungsformen. Sie sind dafür verantwortlich, daß klassisches Kontrahieren zu einem Grenzfall wird. Letzteres tritt auf, wenn keine partnerspezifischen Investitionen getätigt werden müssen, um ein Geschäft zustande zu bringen. Allgemein verwendbare Maschinen oder universell einsetzbare einfache Arbeit sind für diesen Fall charakteristisch. Aus diesem Grunde sind keine besonderen Arrangements erforderlich, um den Investor vor einem vorzeitigen, verlustreichen Abbruch der Lieferbeziehung zu schützen. Das heißt, Partner mit einem ähnlichen Bedarfsprofil oder Angebotsprofil sind für den Investor relativ leicht zu finden. Die Investition beinhaltet dann kein besonderes Risiko. Dies ist in einem normalen Wettbewerbsmarkt der Fall, auf dem diskrete Lieferkontrakte abgeschlossen werden, also in einer Wfelt, die durch orthodoxe Annahmen umschrieben ist. Das andere Extrem, nämlich des „relationalen" Kontrahierens, tritt bei partnerspezifischen Investitionen auf. Die Produktivität kann durch Investitionen in Know-how, Spezialmaschinen und -personal soweit erhöht werden, daß solche Kontraktformen attraktiv werden. Allerdings ist langfristige Auslastung die Bedingung für diesen Vorteil. Dies kann in extrem investitionsaufwendigen Fällen nur durch vertikale Integration mit dem Abnehmer gesichert werden. In weniger extremen Fällen reichen hybride Arrangements mit langfristiger Bindungswirkung und entsprechend eingebauten Sicherungsvorkehrungen (Vertragsstrafen, Kapitalbeteiligungen, joint ventures, franchising-Verträge usw.). Die Spezifität einer Ressource wird beim Kontrahieren erst dadurch zu einem Problem, weil nach der Ansicht einiger Autoren (Helfat/ Teece 1987) Verhaltensungewißheit unterstellt werden muß und mit opportunistischem Verhalten zu rechnen ist. Bei unvollständigen Verträgen, wie sie bei beschränkter Rationalität und Unsicherheit immer auftreten, müssen die Vertragspartner hohe ex post-Kosten des strategischen (auch arglistigen) Verhaltens ihres Kontrahenten bei der Vertragserfüllung oder bei der (durch äußere Umstände notwendigen) Anpassung der Vertragsbedingung einkalkulieren, daher in solchen Fällen die Neigung zu vertikaler Integration. Anders ausgedrückt, lassen sich etwa durch Verwendung hochspezifischer Ressourcen Quasi-Renten erzielen, wenn die strategische Verwundbarkeit in Kauf genommen wird oder durch entsprechende Vertragsklauseln bzw. Institutionen („governance") beherrschbar gemacht wird. Dabei gilt, daß die Quasi-Rente mit dem Spezifitätsgrad steigt. Dies sei mit Hilfe eines Beispiels erläutert (Picot/Dietl 1990, 179). Ein Landwirt möge mit einem Grundstück einen jährlichen Ertrag von DM 30 000 erwirtschaften können, durch Verpachtung an einen benachbarten Golfclub jedoch DM 20000 mehr erzielen. Dieser Unterschiedsbetrag ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 357 zwischen der (standortmäßig) spezifischen und der nächstbesten Nutzungsmöglichkeit (landwirtschaftliche Nutzung) ist die Quasi-Rente. Um diesen Betrag könnte der Golfclub bei Vertragsverlängerung die jährlichen Pachtgebühren maximal drücken. An diesem Beispiel lassen sich die ex-ante und ex-post Spezifität erläutern, die von Williamson unterschieden wird. Gab es in der Nachbarschaft des Golfclubs keine geeigneten Pachtgrundstücke, dann hatte der Landwirt von vornherein einen spezifischen Vorteil als alleiniger potentieller Vertragspartner. Gab es jedoch mehrere geeignete Pachtgrundstücke und Anbieter, so kam der Vorteil des ausgewählten Verpächters erst zum Tragen, als der Ausbau des Golfplatzes erfolgt war und der Club den Verpächter nur unter Aufgabe seiner golfspezifischen Investitionen wechseln konnte. Bei Williamson wird das nachträgliche Eintreten der Spezifität als „fundamentale Transformation" bezeichnet (1985, 61 - 63). Sie steht für die ex post auftretende strategische Verwundbarkeit eines Partners in einer vorvertraglich noch wettbewerblichen Konstellation und damit für eine nachträglich entstehende Quasi-Rente des Landwirts. Er könnte bei Vertragsverlängerung die Pacht höchstens um den Betrag anheben, den ein Vertrag und eine Neuinvestition durch den Club auf dem Grundstück eines anderen Verpächters zusätzlich verursachen würden. Der Transaktionskostenansatz ist nach Williamsons Einschätzung im Vergleich zu anderen mehr mikroanalytisch, mehr bewußt seiner Verhaltensannahmen, betont und entwickelt die wirtschaftliche Bedeutung der Spezifität von Vermögensgegenständen, beruht in höherem Maße auf komparativer institutioneller Analyse, betrachtet die Unternehmung mehr als eine Regiestruktur (governance structure) für Kontrakte denn als eine Produktionsfunktion und legt größeres Gewicht auf die ex post-Arrangements des Kontrakts (speziell auf private Rechtsfindung im Vergleich zu richterlicher Rechtsfindung) (Williamson 1985, 18). In seiner Definition der Transaktionskosten schließt er sich Arrow an, der diese als „costs of running the economic system" (1969, 48) bezeichnet. Es sind die Friktionen des ökonomischen Systems, oder besser: die nicht den neoklassischen Attributen entsprechenden Umstände, die zu Kosten führen, und es sind die Kosten zur Beherrschung dieser Friktionen, an denen die Erklärung der Institutionen des ökonomischen Systems deshalb ansetzen muß. In der neoklassischen Theorie bleiben diese Aspekte letztlich unberücksichtigt: Sie hat keine Sprache entwickelt, um die Friktionen zu beschreiben, obwohl sie sich der Tatsache ihres Vorhandenseins durchaus bewußt ist1. 1 Williamson 1985, 19. Auf S. 53 wird Marschak zitiert, der als neoklassischer Organisationstheoretiker diesen Zwiespalt eingestanden hat: „There exist almost ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
358 K.-E. Schenk Deshalb bleiben auch viele „nonstandard"-Kontraktpraktiken wie Gebietsund Kundenabgrenzungen, Kopplungsgeschäfte, block booking, franchising, vertikale Integration usw. als transaktionskostensparende Arrangements unbehandelt. Was schlimmer ist: sie wurden aus Mangel an Verständnis für die Besonderheiten des Kontrahierens als Monopolpraktiken interpretiert. 4. Anwendungsfelder Die wichtigsten Arbeiten zur vertikalen Integration im Anschluß an den grundlegenden Artikel von Coase 1937 stammen von Williamson 1971, Klein/Crawford/Alchian 1978, Riordan/Williamson 1985. Williamson entwickelte eine vergleichende Betrachtung („institutional failures framework"), um zu zeigen, warum und unter welchen Umständen spezifische Investitionen zur Substitution von Marktlieferung durch interne Versorgung führen können (Williamson 1975). Klein, Crawford und Alchian arbeiten den Zusammenhang zwischen spezifischen Investitionen und „aneignungsfähigen Quasi-Renten" heraus (siehe Abschnitt 3.) mit einem Akquisitionsbeispiel aus der Automobilindustrie. Ein statistisches Modell zur Herstellung eines Zusammenhanges zwischen Eigenschaften von Transaktionen und Organisationsform wurde von Monteverde / Teece 1982 auf die Automobilindustrie angewandt. Riordan/Williamson 1985 zeigten in einem neoklassischen Modell wie durch spezifische Investitionen Kostensenkungseffekte entstehen und interne Organisation gegenüber Marktzulieferung zunehmend attraktiver wird. Eine eindeutige Aussage über den Zusammenhang zwischen Spezifität und optimalen Output ist jedoch nicht möglich. Weitere Anwendungen beziehen sich auf intertemporales Kontrahieren unter Ungewißheit mit Investitionen in spezifischen Ressourcen, wobei besondere Vertragsformen (z.B. mit Vertragsstrafen zum Schutze des Investors im Falle des Ausbleibens von Aufträgen) eine Rolle spielen (Telser 1981; Klein/Leffler 1981; Williamson 1983). Zum Theorem von Modigliani/Miller 1958, daß die Kapitalkosten in einer Unternehmung unabhängig davon seien, zu welchen Anteilen mit Fremdoder Eigenkapital finanziert wird, sind Gegenthesen entstanden. Gemäß dem Transaktionskostenansatz sind Projekte mit niedriger physischer Spezifität vorteilhafter durch Fremdkapital abzudecken (Williamson 1988). Ein wichtiges Anwendungsgebiet ist die Erklärung der Organisationsform von Großunternehmen. Chandler 1966 fand heraus, daß in den 20er Jahren unique, irreplaceable research workers, teachers, administrators: just as there exist unique choice locations for plants and harbors. The problem of unique or imperfectly standardized goods ... has been neglected in the textbooks" (1968, 14). ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 359 ein Trend von der funktional organisierten Unternehmung zur multidivisional organisierten einsetzte und über Jahrzehnte anhielt. Die multidivisionale Unternehmensorganisation wird von Chandler als eine Innovation zurückverfolgt und ihre offensichtliche Überlegenheit über die funktionale mit transaktionsökonomischen Argumenten erklärt (Chandler 1966, 1977; Williamson 1985, 1980). Wichtigstes Element der Überlegenheit sind die verbesserten Kontrolleigenschaften in dieser Organisationsform. Durch die Kombination von Erfolgskontrolle und Manager-Anreizen kann in den weitgehend selbständigen Divisionen die Verfolgung von eigennützigen Teilzielen durch deren verantwortliche Manager eingeschränkt werden. Außerdem wird die Unternehmensspitze von Informationserfordernissen und operativen Entscheidungen entlastet. Sie kann sich mehr der langfristigen Planung widmen und den cash-flow besser zugunsten der Divisionen mit hoher Rentabilität verteilen. Williamson spricht in diesem Zusammenhang von Vorteilen des „internen Kapitalmarktes", insbesondere aufgrund der vergleichsweise überlegenen Informationsmöglichkeiten über voraussichtliche Marktchancen und Renditen. Von den Anwendungen in der Wirtschaftspolitik sind die Bereiche Regulierung/Deregulierung und Wettbewerbspolitik (dazu Abschnitt E 4.1.) zu erwähnen. Im erstgenannten Bereich fand eine Diskussion um das geringste von mehreren Übeln statt, nämlich privates unreguliertes Monopol, privates Monopol unter staatlicher Regulierung, öffentliches (staatliches) Unternehmen und Versteigerung der Rechte durch die öffentlichen Stellen für die Bedienung des Marktes. Daran waren Demsetz 1968, Stigler 1968, Posner 1968 beteiligt, die argumentierten, daß die Versteigerung ein effizienter Weg sei, insbesondere im Vergleich mit der Regulierung. Demgegenüber bezweifeln Transaktionskostentheoretiker (Williamson 1985), daß mit den Bietern in der Versteigerung ausreichend vollständige Verträge formuliert werden können, die späteren Datenänderungen Rechnung tragen. Nachdem ein Zuschlag an einen Bieter erfolgt ist, hat dieser bei späteren Neuausschreibungen Vorteile gegenüber Rivalen. (Vgl. „fundamentale Transformation"; Abschnitt 3.) Außerdem können Gewinnkontrollen gegenüber den Anbietern des Dienstes nicht so durchgreifend gehandhabt werden wie in Bereichen mit Regulierung. Insbesondere jedoch bereitet die spätere Übergabe und Bewertung der installierten Einrichtungen auf einen neuen Bewerber Schwierigkeiten und erfordert kostspielige Schiedsgerichtsverfahren, wobei opportunistische und wertverzerrende Abrechnungsstrategien durch den Bieter nur schwer zu kontrollieren sind. Im Endeffekt sind ähnliche Probleme zu lösen wie bei der staatlichen Regulierung: "At the risk of oversimplification, regulation may (therefore) be described contractually as a highly incomplete form of longterm contracting in which (1) the regZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
360 K.-E. Schenk ulatee is assured a fair rate of return, in exchange for which (2) adaptions to changing circumstances are successively introduced without the cost of haggling that attends such changes when parties to the contract enjoy greater autonomy." (Williamson 1985, 347) E. Der Transaktionskostenansatz: Kritische Anmerkungen und Modifikationen 1. Problemauswahl Im Anschluß an diesen Überblick über den Transaktionskostenansatz und seine Anwendungen sind einige kritische Anmerkungen zum Verhaltenskonzept, zu seiner Weiterentwicklung (2.) sowie zum Zusammenhang zwischen Verhalten und Verwundbarkeit (3.), zur Analyse von Kontrolleigenschaften von Verträgen und von Hierarchiebeziehungen (4.) angebracht. Sie sollen zeigen, wo nach meiner Ansicht derzeit Engpässe für die Akzeptanz, für die allgemeinere Anwendbarkeit und für die Weiterentwicklung dieses prinzipiell fruchtbaren Konzeptes bestehen. Abschließend werden (5.) die Grundzüge eines verallgemeinerten Ansatzes dargestellt. 2. Zum Verhaltenskonzept Im Überblick wurde deutlich, daß die Konstellation von verhaltensrelevanten Faktoren für den Transaktionskostenansatz bei der Erklärung von Institutionen einen hohen Stellenwert einnimmt. Hier soll nun gezeigt werden, daß die Gewichtung der Faktoren bei Williamson in einer Reihe von Fällen nicht zu plausiblen Ergebnissen führt und im Widerspruch zu strategischen Verhaltensmaximen steht. Unser Haupteinwand: Williamsons Verhaltensannahmen führen dazu, daß Schutzarrangements gegen Opportunismus in vielen Fällen für notwendig gehalten werden, jedoch nicht wirklich notwendig sind. Diese Einsparungsmöglichkeiten werden in seinem Konzept nicht berücksichtigt. Deshalb werde ich zunächst auf Merkmale eingehen, die die Verhandlungsposition und -stärke der Vertragsparteien bestimmen, um daraus Folgerungen über die Einschätzung relevanter Vertragsfiguren durch die Verhandlungspartner zu ziehen. Dadurch ergeben sich andere Folgerungen als bei Williamson. Als Merkmale, die die strategische Position bestimmen und damit die Zielverfolgung durch die Kontrahenten beschränken, sind zu beachten: Die Ausstattung (1) mit Wissen, (2) mit alternativen Handlungsoptionen und/ oder Vertragspartnern und (3) mit unterstützenden sanktionierenden Normen. Nur die beiden Merkmale (1) und (2) spielen in Williamsons Argumentation und bei den Vertretern seiner Auffassung eine Rolle. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 367 4.2. Hierarchien Natürlich gilt auch für Hierarchien, daß die Kontrolleigenschaften untersucht werden sollten. Williamson 1985 räumt allerdings selbst ein, daß die Theorie der Hierarchie oder der Bürokratie bisher noch wenig entwickelt ist. Auch bei Hierarchien ist es sicherlich so, daß der Blick auf die Struktur, beispielsweise auf die einer Industrie in einer Wirtschaft sowjetischen Typs, wichtige Informationen vermittelt. Jedoch erbringt dies wenig oder sogar falsche Erkenntnisse über deren Kontrolleigenschaften. Das in einer solchen Hierarchie angewandte Verfahren zur Planung und Leitung der Unternehmen verschafft den obersten Leitungsbehörden bekanntlich wenig Kontrolle über das wirtschaftliche Verhalten der Unternehmen (Schenk 1984, 1988). Der Kontrollaspekt in Bezug auf Verträge, durch Williamson selbst so stark in den Vordergrund gerückt, spielt paradoxerweise in seinen Schriften über Hierarchien kaum eine Rolle. Dies führt zur pauschalen Überschätzung der Effizienz von Hierarchien. In Hierarchien - das ist keine neue Erkenntnis - kann jedoch die Kontrolle der Verfolgung sowohl von Effizienz, als auch von eigennützigen Zwecken („expediency") dienen. Dies ist jedem klar, der aufmerksam unterschiedliche Wirtschaftssysteme analysiert. Eigennützige Zwecke können von Gruppen innerhalb einer Organisation, aber auch von den Leitern (oder den politischen Leitern der Leiter) verfolgt werden. Auch dazu sind Kontrollen durch ein dafür geeignetes Koordinationsverfahren notwendig. In Williamsons Schriften wird zwar verschiedentlich das OpportunismusPhänomen in Organisationen („subgoal-pursuit") erwähnt, aber es wird letztlich verdrängt. Auf längere Sicht setzt sich Effizienz durch, und zwar aufgrund der angenommenen wettbewerblichen Umgebung, in der Unternehmen und Manager operieren („economic natural selection" - Williamson 1988, 573). Diese Annahme über eine Umfeldstruktur engt Williamsons Aussagen über die Zwecke, denen Organisationen und Industrien dienen können, unnötig ein (Schenk 1988, 851). Seine Ergebnisse gelten nur für solche Industriezweige und Systeme, für die dieser Typ von Umfeld vorhanden ist. Im Extremfalle mag es jedoch Industriezweige oder Systeme geben, die unbeschränkt durch wettbewerblichen Druck so organisiert sind, daß dadurch die eigennützigen Zwecke der Manager oder Industrieführer (und/oder der Führer dieser Führer) durchgesetzt werden können, ohne daß noch effizient (im ökonomischen Sinne) gearbeitet wird. Die Argumentation Williamsons über Hierarchien bezieht sich daher auf Spezialfälle einer allgemeineren Theorie der Hierarchien, die es in Ansätzen - und unter Betonung der Kontrolleigenschaften unterschiedlicher hierarchischer Koordinationsverfahren - bereits gibt (Schenk 1988). Auf viele ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
368 K.-E. Schenk Systeme und insbesondere auf Fälle, wie den oben genannten, ist der Transaktionskostenansatz nicht anwendbar, allenfalls mit erheblichen Modifikationen. 5. Zu einem allgemeineren Koordinationskonzept für Industriezweige und Wirtschaftssysteme 5.1. Grundzüge Ein Ansatz, der allgemeiner angewandt werden soll als der Transaktionskostenansatz, muß die soeben dargelegten Aspekte strategischen Verhaltens beachten und zugleich konsequent von der Verfolgung eigennütziger Unterziele durch Teileinheiten von Organisationen und von einzelnen HierarchieEbenen ausgehen und nicht vom Spezialfall, in dem Gesamtund Teilziele identisch sind. Gleichzeitig sollte er Beschränkungen für das Ausmaß oder für die Erfolgschancen dieses Bestrebens angeben, insbesondere aber, wovon diese Beschränkungen abhängig sind. Auf diese Weise kann dann von der Identifikation bestimmter Beschränkungen zu vorläufigen Hypothesen über das Verhalten vorangeschritten werden. Ein solcher Koordinations-Ansatz ist für die Analyse und den Vergleich von Wirtschaftssystemen entwickelt worden. (Schenk 1981, 1988; Kleinewefers 1988; Jeitziner 1989). Kleinewefers und, im Anschluß daran, Jeitziner entwickeln in allgemeiner, entscheidungstheoretischer Form ein Ordnungsmodell. Der „Institutional Choice-Ansatz" von Schenk geht konkreter auf die Wahl von Koordinationsverfahren in verschiedenen Wirtschaftssystemen ein. Er zeigt, wie es zur Wahl spezifischer Verfahren auf verschiedenen Ebenen eines wirtschaftspolitischen Systems kommt, und zu welchen wirtschaftlichen Konsequenzen dies führt. Auf diesen Zusammenhang soll mit Bezug auf den Systemvergleich näher eingegangen werden. 5.2. Vergleich von Koordinationsverfahren und deren wirtschaftlichen Konsequenzen Bei einem Vergleich von divergierenden Wirtschaftssystemen muß die Annahme eines wettbewerblichen Umfeldes für die wirtschaftlichen Akteure aufgegeben werden. Der Transaktionskostenansatz auf der von Williamson erarbeiteten Grundlage eignet sich dazu nicht. Er muß modifiziert oder aufgegeben werden, wobei es fruchtbarer erscheint, ihn zu modifizieren. Die Verfolgung von Unterzielen spielt in bestimmten Wirtschaftssystemen wie dem sowjetischer und jugoslawischer Prägung eine erhebliche, ja systemgefährdende Rolle. Es läßt sich zeigen (Schenk 1988d), daß die in ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 369 diesen Systemen angewandten hierarchischen Koordinationsverfahren mit ihren Kontrollund Anreizeigenschaften das Verhalten der Akteure auf einzelnen Ebenen der Entscheidungshierarchie in bestimmten Dimensionen (wie z.B. Verhalten gegenüber Planvorgaben) beschränken. Andererseits führen asymmetrisch auf die Ebenen verteilte Informationen zu besonders weiten Verhaltensfreiräumen derselben Ebenen in anderen Dimensionen (wie z.B. beim Streben nach „stillen Reserven" für die Planerfüllung). Darüber hinaus führen die mit dem Koordinationsverfahren verbundenen Disincentives zur Abwälzung von Transaktionsrisiken auf höher angesiedelte Hierarchieebenen. Wie hieraus deutlich wird, lassen sich für einzelne Entscheidungsebenen Verhaltensweisen ableiten, und zwar aufgrund der Beschränkungen und Anreize, die vom Typ des zu beobachtenden und hierarchisch vorgegebenen Koordinationsverfahrens abhängen. Dies wurde bereits am Beispiel der multidivisionalen und der funktionalen Unternehmensorganisation durch Chandler und Williamson gezeigt (siehe Abschnitt D 4). Allerdings werden aus dieser Beobachtung keine allgemeineren Erkenntnisse über die beschränkende (kontrollierende) Wirkung von Koordinationsverfahren gezogen. Dies geschieht weder in Bezug auf die in diesem Falle relevante Schnittlinie zwischen den Teilsystemen Top-Management und Management noch für die in Hierarchien sonst noch relevanten Schnittlinien zwischen Teilsystemen mit unterschiedlichen Interessen. Gerade auf solche Erkenntnisse und Beobachtungen kommt es jedoch an, wenn von der identifizierten Struktur und den identifizierten Koordinationsverfahren ausgehend auf Verhaltensweisen und ökonomische Implikationen geschlossen werden soll. Als Beispiel für ein Konzept, in dem beide Aspekte berücksichtigt und ausführlich herausgearbeitet werden, ist der „Institutional Choice-Ansatz" zu erwähnen (Schenk 1981, 1988). Besonderer Wert wird dort darauf gelegt, die Anwendbarkeit auf verschiedene Typen von Wirtschaftssystemen zu zeigen. Dabei wird davon ausgegangen, daß sich die aus den angewandten Koordinationsverfahren folgenden Verhaltensweisen durch wiederholte Beobachtungen näher angeben und von einzelnen Industriezweigen oder Wirtschaftssystemen auf andere, ähnliche Strukturen übertragen lassen. Es geht somit um eine breiter anwendbare Theorie der Koordination. 5.3. Identifizierung von Strukturen eigennutzorientierter Teilsysteme Zur Feststellung von Ähnlichkeiten dieser Art und einer ins Detail gehenden Analyse der Koordinationsverfahren gehört die Identifizierung der strukturellen Merkmale einer Hierarchie oder eines Systems von hierZWS 112 (1992) 3 24 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
370 K.-E. Schenk archisch gegliederten Industriezweigen. Insbesondere sind die Teilsysteme voneinander abzugrenzen, die eigene Teilinteressen verfolgen und diese bei der Teilnahme am Koordinationsverfahren durchzusetzen versuchen. Im Prinzip ist es erforderlich, die Schnittlinie zwischen zwei beteiligten Teilsystemen zu beobachten und festzustellen, durch welches Verfahren ihre Interaktion über diese Schnittlinie hinweg koordiniert wird. Hierbei ergibt sich beispielsweise auch, auf welcher Hierarchieebene über die Transaktionen zwischen verschiedenen Industriezweigen entschieden wird. Dies kann durch (freie) Verträge auf Unternehmensebene erfolgen und führt dann zur Entstehung von Märkten mit einer (in der Regel) größeren Zahl von Teilnehmern und Optionen für die Wahl von Transaktionspartnern. Dies kann aber (im orthodoxen System sowjetischen Typs) auch durch Verhandlungen auf der Ebene von Industrieministerien geschehen, zumindest soweit es um wichtige Parameter der Transaktionen zwischen den Unternehmen der Industriezweige geht. Hierbei entstehen strikt bilaterale Verhandlungsbeziehungen. Es hängt dann von den unterstützenden sozialen Normen ab und vom Grad der Abhängigkeit von Lieferungen der anderen Seite, wer die stärkere Verhandlungsposition hat. Beispielsweise führte das sowjetische Dogma vom Vorrang der Schwerindustrie und die Abhängigkeit nachgelagerter Zweige von deren Lieferungen zur unheilvollen Überdimensionierung der Schwerindustrie. Das ergab sich einmal daraus, daß sich die nachgelagerten Zweige mit Billigung ihrer Leistungsbehörden eigene Gießereien und Maschinenbaubetriebe zulegten, um ihre einseitige Abhängigkeit vom Vorlieferanten zu verringern. Zum anderen führte die Bevorzugung schwerindustrieller Investitionswünsche zu überdimensionierten und nur gering ausgelasteten Kapazitäten, die um knapp bemessene Rohmaterialien, Energie und Transportkapazitäten konkurrierten. 5.4. Gesetzmäßigkeiten Schließlich ist in einer breiter anwendbaren Theorie zu beachten, daß die Wahl von Koordinationsverfahren an den Schnittlinien eines ökonomischen Gesamtsystems oder Partialsystems nicht beliebig erfolgen kann. Wird beispielsweise durch eine Regierung für die Koordination mit einem bestimmten Industriezweig das Verfahren der Regulierung festgelegt, und dabei für die Preisbildung des Produkts eine Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals vorgegeben, dann wirkt sich dies auf die Koordinationsverfahren im regulierten Unternehmen aus. Für die Kapitaleigner erübrigt es sich, das Management zu kontrollieren, da implizit eine Mindestdividende vom Staat garantiert wird. Aus einer Interessendivergenz wird eine weitgehende Interessenharmonie, insbesondere in Bezug auf die Vertretung der Interessen gegenüber der regulierenden Behörde. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 371 Mit anderen Worten: Die Verteilung von Kompetenzen auf einzelne Ebenen der Hierarchie „innerhalb" der Unternehmung und „oberhalb" bis hin zu den Organen der staatlichen Wirtschaftspolitik weist bestimmte Gesetzmäßigkeiten auf. Sie zeigen sich im Auftreten von Interdependenzen der auf einzelnen Ebenen angewandten und anwendbaren Koordinationsverfahren. So ist beispielsweise in einem wirtschaftspolitischen Koordinationsverfahren wie dem der Preisregulierung kein Marktwettbewerb über den Preis möglich, aber bei anderen Parametern wie z.B. bei der Produktdifferenzierung durchaus nicht ausgeschlossen. Die hier zu beobachtenden Regelmäßigkeiten des Zusammenhangs zwischen den Typen der Koordinationsverfahren auf verschiedenen Ebenen und zwischen den Unternehmen sind in der Analyse von ordoliberalen Theoretikern (Eucken) als „Interdependenzen der Ordnungen" identifiziert und beschrieben worden. Hieran läßt sich bei der Ausarbeitung eines allgemeineren Koordinationsansatzes anknüpfen. 6. Abschließende Würdigungen Die Eigentumsrechtsanalyse hat dazu beigetragen, einige Schwächen der neoklassischen Mikrotheorie zu überwinden und den Boden für die Wiederbelebung des „Denkens in Ordnungen und Institutionen" zu bereiten. Der Transaktionskostenansatz ist auf diesem Boden entstanden und eignet sich dazu, die Entstehung und den Wandel institutioneller Koordinationsformen zu erklären. Eine seiner Schwächen dabei ist, daß er sich mehr zur Partialanalyse von Koordinationsbeziehungen eignet als von komplexen Wirtschaftsordnungen. Dies hängt mit dem bisher noch nicht hinreichend entwickelten Analysekonzept für Hierarchiebeziehungen zusammen. Eine weitere Schwäche sind die strategisch nicht plausiblen Annahmen über das Verhalten in zweiseitigen Verhandlungssituationen, also in einem Bereich, den der Ansatz als einen seiner Aussagenschwerpunkte betrachtet. Demgegenüber sind andere Kritikpunkte wenig überzeugend und deshalb in diesem Überblick nicht vertieft worden, wie die ungenügende Operationalisierbarkeit von Transaktionskosten und die einseitige Kostenorientierung. Bei einem Vergleich von Transaktionskosten verschiedener institutioneller Arrangements kommt es nicht auf genaue Messungen an, sondern auf Urteile über Größenordnungen (Picot/Dietl 1990). Nicht berücksichtigte Nutzendimensionen institutioneller Arrangements lassen sich natürlich beim Vergleich in Opportunitätskostenkategorien ausdrücken und sind praktisch ebenfalls nicht genau quantifizierbar. Die ungenügende Quantifizierbarkeit der Kosten ist hier jedoch ein ebensowenig überzeugendes Argument wie in bezug auf andere mikroökonomische Ansätze. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Eigentumsrechtsund Transaktionskostenanalyse noch in der Entwicklung befindliche, aber gleichZWS 112 (1992) 3 24: OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
372 K.-E. Schenk wohl die allgemeine Organisationsund Koordinationstheorie befruchtende Konzepte darstellen. Sie stimulieren die Forschung und das Verständnis dafür, warum es Unternehmen, bestimmte Vertragstypen und Organisationsformen von Unternehmen, von Industriezweigen sowie bestimmte politische und Wirtschaftsordnungen gibt. Sie finden eine immer breitere Anwendung auf verschiedenen Gebieten und empfangen dabei ständig Impulse für ihre weitere Entwicklung. F. Literatur Akerlof, G. (1970), The Market for Lemons: Quality, Uncertainty and the Market Mechanism. QJE 84, 487 - 500. Albach, H. (1988), Kosten, Transaktionen und externe Effekte im betrieblichen Rechnungswesen. Zeitschrift für Betriebswirtschaft 58, 1143 - 1170. Albert, H. (1977 a), Individuelles Handeln und soziale Steuerung. Die ökonomische Tradition und ihr Ehrenerkenntnisprogramm, in: Lenk, H. (Hrsg.), Handlungstheorien - interdisziplinär, Bd. IV. Sozialwissenschaftliche Handlungstheorien und spezielle systemwissenschaftliche Ansätze. München, 177 - 225. — (1977b), Kritische Vernunft und menschliche Praxis. Stuttgart. — (1986), Freiheit und Ordnung. Walter Eucken Institut, Vorträge und Aufsätze, 109. Tübingen. Alchian, A. A. (1961), Some Economics of Property, Rand D-2316, Santa Monica, Ca. — (1984), Specificity, Specialization and Coalitions. Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 140, 39 - 49. Alchian, A. A./Demsetz, H. (1972), Production, Information Costs, and Economic Organization. American Economic Review 62, 777 - 795. Alemann, U. v./Heinze, R. G. (1978), Verbände und Staat. Vom Pluralismus zum Korporativismus. Analysen, Positionen, Dokumente. Opladen. Arrow, K. J. (1969), The Organization of Economic Activity: Issues Pertinent to the Choice of Market versus Nonmarket Allocation, in: Joint Economic Committee, U.S. Congress, The Analysis and Evaluation of Public Expenditures: The PPBSystem 1, 47 - 66. — (1974), The Limits of Organization. New York. Assmann, H.-D./Kirchner, C./Schanze, E. (1978), Ökonomische Analyse des Rechts. Kronberg/Ts. Behrens, P. (1986), Die ökonomischen Grundlagen des Rechts. Politische Ökonomie als rationale Jurisprudenz. Tübingen. Bernholz, P./Breyer, F. (1984), Grundlagen der politischen Ökonomie. Tübingen. Blattner, N. (1977), Volkswirtschaftliche Theorie der Firma. Berlin, Heidelberg. Boettcher, I. (1988), Eigentum, Eigentumsrechte und institutioneller Wandel. Berlin, Heidelberg usw. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 373 Borchardt, K. (1977), Der „Property Rights-Ansatz" in der Wirtschaftsgeschichte - Ein Zeichen für eine systematische Neuorientierung des Faches? Geschichte und Gesellschaft, Sonderheft 3, 140 - 160. Brennan, G./Buchanan, J. M. (1985), The Reason of Rules. Cambridge (Mass.) et al. Buchanan, J. M. (1984), Die Grenzen der Freiheit zwischen Anarchie und Leviathan. Tübingen (engl. Orig.: Chicago/London 1975). Buchanan, J. M JTullock (1962), The Calculus of Consent. Ann Arbor. Buck, T. (1982), Comparative Industrial Systems. Industry under Capitalism, Central Planning and Self-Management. London. Chandler, A. D. (1966), Strategy and Structure. New York. — (1977), The Visible Hand. Cambridge. Coase, R. H. (1937), The Nature of the Firm. Economica 4, 386 - 405. Commons, J. R. (1931), Institutional Economics. The American Economic Review 21, 648 - 657. Crew, A. A. (1975), Theory of the Firm. London, New York. Cyert, R. MJHedrick, C. L. (1972), Theory of the Firm: Past, Present and Future: An Interpretation. Journal of Economic Literature X, 398 -412. De Alessi, L. (1980), The Economics of Property Rights: A Review of the Evidence. Research in Law and Economics 2, 1 - 47. — (1983), Property Rights, Transaction Costs and X-Efficiency. American Economic Review 73, 64 - 81. — (1990), Form, Substance and Welfare Comparisons in the Analysis of Institutions. Journal of Institutional and Theoretical Economics (JITE) 146, 5 - 23. Demsetz, H. (1964), The Exchange and Enforcement of Property Rights. Journal of Law and Economics 7, 11 - 26. — (1967), Towards a Theory of Property Rights. American Economic Review 57, 347 - 359. — (1968), Why Regulate Utilities. Journal of Law and Economics 11, 55 - 66. Dodd, P. R./Ruback, R. (1979), Tender Offers and Stockholder Returns. Journal of Financial Economics 5, 351 - 374. Eisenhardt, K. M. (1989), Agency Theory: An Assessment and Review. Academy of Management Review 14, 57 - 74. Eucken, W. (1955), Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Zürich. Fama, E. (1980), Agency Problems and the Theory of the Firm. Journal of Political Economy 88, 288 - 307. Frey, B. S. (1981), Theorie demokratischer Wirtschaftspolitik. München. — (1988), Political Economy and Institutional Choice. European Journal of Political Economy 4, 349 - 366. — (1990), Vergleichende Analyse von Institutionen: Die Sicht der politischen Ökonomie. Staatswissenschaften und Staatspraxis 2, 158175. — / Foppa, K. (1986), Human Behavior: Possibilities Explain Action. Journal of Economic Psychology 7, 137 - 160. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
374 K.-E. Schenk Furobotn, E. GJ Pejovich, S. (1972), Property Rights and Economic Theory: A Survey of Recent Literature. Journal of Economic Literature 10, 1137-1162. — (1974), The Economics of Property Rights. Cambridge, Mass. Gäfgen, G. (Hrsg.) (1966), Grundlagen der Wirtschaftspolitik. Köln, Berlin. — (1984), Entwicklung und Stand der Theorie der Property Rights: Eine kritische Bestandsaufnahme, in: Neumann, M. (Hrsg.), Ansprüche, Eigentumsund Verfügungsrechte. Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., 140. Berlin, 43 - 62. — (1986), Allgemeine Wirtschaftspolitik, in: Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Bd. 2. Göttingen, 117 - 204. Goldberg, V. (1976), Regulation and Administered Contracts. Bell Journal of Economics 7, 426 - 452. — / Erikson, J. (1982), Long Term Contracts for Petroleum Coke. Economics Working Paper No. 206. Univ. of California, Davis. Hayek, A. F. v. (1945), The Use of Knowledge in Society. The American Economic Review 35, 519 - 530. Hesse, G. (1980), Der Property-Rights-Ansatz - Eine ökonomische Theorie der Veränderung des Rechts? Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 195/6, 481 - 495. Jaffe, W. (1980), Walras's Economics as Others See it. Journal of Economic Literature, 528 - 548. Joskow, P. L. (1985), Vertical Integration and Long-Term Contracts: The Case of Coal-burning Electric Generating Plants. Journal of Law, Economics and Organization 1, 33 - 88. Jeitziner, B. (1989), Ordnungstheorie auf entscheidungstheoretischer Grundlage. Baden-Baden. Jensen, M./Meckling, W. (1976), Theory of the Firm: Managerial Behavior, Agency Costs, and Capital Structure. Journal of Financial Economics 3, 305 - 360. — / Ruback, R. S. (1983), The Market for Corporate Control. Journal of Financial Economics 3, 305 - 360. Kaufer, E. (1980), Industrieökonomik. München, 375 - 401. — (1981), Theorie der öffentlichen Regulierung. München. Kenney, R./Klein, B. (1983), The Economics of Block Booking. Journal of Law and Economics 26, 497 - 540. Klein, B./Crawford, R. AJAlchian, A. A. (1978), Vertical Integration, Appropriable Rents, and the Competitive Contracting Process. Journal of Law and Economics 21, 297 - 326. — / Leffler, K. (1981), The Role of Market Forces in Assuring Contractual Performance. Journal of Political Economy 89, 615 - 641. Kleinwefers, H. (1988), Grundzüge einer verallgemeinerten Wirtschaftstheorie. Walter Eucken Institut, Vorträge und Aufsätze 117. Tübingen. Leipold, H. (1985), Wirtschaftsund Gesellschaftssysteme im Vergleich. Stuttgart. Machlup, F. (1967), Theories of the Firm: Marginalist, Behavioral, Managerial. American Economic Review 57, 1 - 33. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
Die neue Institutionenökonomie 375 Macneil, J. R. (1978), Contracts: Adjustment of Long-Term Economic Relations under Classical, Neoclassical and Relational Contract Law. Northwestern University Law Review 72, 854 - 905. Manne, H. (1964), Some Theoretical Aspects of Share Voting. Columbia Law Review 64, 1427. — (1965), Mergers and the Market for Corporate Control. Journal of Political Economy 73, 110 - 120. — (1969), Corporate Management and Property Rights, in: H. Manne (ed.), Economic Policy and the Regulation of Corporate Securities. Washington D.C., 337 - 360. — (Hrsg.) (1979), The Economics of Legal Relationships. Readings in the Theory of Property Rights. St. Paul, New York, Los Angeles, San Francisco. Masten, S. (1984), The Organization of Production: Evidence from the Aerospace Industry. Journal of Law and Economics 27, 403 - 418. Mathews, R. C. O. (1986), The Economics of Institutions and the sources of Economic Growth. Economic Journal 96,903-918. Meyer, W. (1983), Entwicklung und Bedeutung des Property Rights-Ansatzes in der Nationalökonomie, in: A. Schüller (Hrsg.), Property Rights und ökonomische Theorie. München, 1-44. Michaelis, E. (1985), Organisation unternehmerischer Aufgaben - Transaktionskosten als Beurteilungskriterium. Frankfurt/M. Milgram, P. R. (1988), Employment Contracts, Influence Activities, and Efficient Organization Design. Journal of Political Economy 96, 42 - 60. Mises, L. v. (1949), Human Action. New Haven. Modigliani, F./Miller, M. (1958), The Cost of Capital, Corporation Finance, and the Theory of Investment. American Economic Review 48,261-297. Monteverde, K./Teece, D. (1982), Supplier Switching Costs and Vertical Integration in the Automobile Industry. Bell Journal of Economics 13,206-213. Montias, J. M. (1988), On Hierarchies and Economic Reforms. Journal of Institutional and Theoretical Economics (JITE) 144, 832 - 838. Müller, J ./Vogelsang, I. (1979), Staatliche Regulierung. Baden-Baden. Neumann, M. (Hrsg.), (1984), Ansprüche, Eigentums-, und Verfügungsrechte. Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., Bd. 140. North, D. C. (1978), Structure and Performance: The Task of Economic History. Journal of Economic Literature 16,963-978. Notzik, R. (1973), Distributive Justice. Philosophy and Public Affairs 3, 45 - 126. Ouchi, W. G. (1980), Markets, Bureaucracies and Clans. Administrative Science Quarterly 25, 129 - 141. Peltzman, S. (1976), Toward a More General Theory of Regulation. Journal of Law and Economics 19, 211 - 240. Picot, A. (1982), Transaktionskostenansatz in der Organisationstheorie: Stand der Diskussion und Aussagewert. Die Betriebswirtschaft 42, 267 - 284. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52
376 K.-E. Schenk — (1990), Organisation, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Band 2. München. — / Dietl, H. (1990), Transaktionskostentheorie. Wirtschaftswissenschaftliches Studium 4, 178 - 184. — / Wenger, E. (1988), The Employment Relation from the Transaction Cost Perspective, in: Dlugos, G., Dovos, W., Weiermair, K., Management under Differing Labour Market and Employment Systems. Berlin, New York, 29 - 43. Pigou, A. C. (1952), The Economics of Welfare. London. Posner, R. A. (1974), Theories of Economic Regulation, the Bell Journal of Economics and Management Science 5,335-357. Pratt, J. VJJZeckhauser, R. J. (Hrsg.) (1985), Principals and Agents: The Structure of Business. Boston. Pryor, F. L. (1973), Property and Industrial Organization in Communist and Capitalist Nations. Bloomington, London. Pütz, T. (1983), Die Theorie der nationalen Wirtschaftspolitik, Kritik und Antikritik, in: O. Issing: Aktuelle Wege der Wirtschaftspolitik. Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., 130, Berlin. Rawls, J. (1971), A Theory of Justice. Cambridge (Mass.). Riordan, M. / Williamson, O. E. (1983), Asset Specificity and Economic Organization. CJOI Discussion Paper No. 165. Univ. of Pennsylvania Press. Roppel, U. (1979), Ökonomische Theorie der Bürokratie. Freiburg. Schenk, K.-E. (1970), Ein organisationstheoretisches Konzept der Regelungsvorgänge im Wirtschaftssystem und seine Anwendung, in: E. Boettcher (Hrsg.), Beiträge zum Vergleich der Wirtschaftssysteme. Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F. 57,173 - 216. — (1978 a), Ökonomische Theorie der bürokratisch organisierten Produktion, in: E. Helmstädter (Hrsg.), Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F. 98, 591 - 608. — (Hrsg.) (1978b), Ökonomische Verfügungsrechte und Allokationsmechanismen in Wirtschaftssystemen. Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., 97. — (1981a), Märkte, Hierarchien und Wettbewerb. Elemente einer Theorie der Wirtschaftsordnung. München. — (1981b), Märkte und Hierarchie. Anreizund Kontrollmechanismen in der Theorie der Wirtschaftssysteme, in G. Hedtkamp (Hrsg.), Anreizund Kontrollmechanismen in Wirtschaftssystemen I. Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., 117, 11-27. — (1982 a), Institutional Choice - Entwicklung und Hauptanwendungen, in: E. Boettcher, P. Herder-Dorneich, K.-E. Schenk (Hrsg.), Jahrbuch Neue Politische Ökonomie Band 2, 70 - 85. — (1982b), „Institutional Choice" und Ordnungstheorie. Walter Eucken-Institut, Vorträge und Aufsätze 82. Tübingen. — (1982 c), „Institutional Choice" und Transaktionskostenökonomik. Perspektiven der systemanalytischen und industrieökonomischen Anwendungen, in: Studien zur politischen Ökonomie, Ökonomische Studien, Bd. 32. Stuttgart, New York, 1 - 21. ZWS 112 (1992) 3 OPEN ACCESS | Licensed under CC BY 4.0 | https://creativecommons.org/about/cclicenses/ DOI https://doi.org/10.3790/schm.112.3.337 | Generated on 2023-04-04 12:16:52